pensionspferde im stall bart krenger rechtsanwalt hinwil
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Pensionspferde im Stall
Rechte und Pflichten
Entstehung durch
Gesetz und Vertrag
• Was im Vertrag nicht geregelt ist,• wird durch gesetzliche Bestimmungen, die der
Abschluss des Vertrages automatisch anwendbar macht, geregelt.
Pensionspferde im Stall
Vertragsabschluss
Vertrag:• Einigung über wesentliche Punkte einer
rechtlichen Beziehung• Mündlich oder schriftlich
Mündlich heisst• nicht: «kein Vertrag»• nicht: Freiheit, nach belieben Tun und Lassen
wie man will• meistens: ausser Preis nichts vertraglich
geregelt, Rest kommt aus Gesetz – und passt eventuell nicht
Pensionspferde im StallHinterlegungsvertrag
rechtliche Einordnung
• Pensionsvertrag ist Hinterlegungsvertrag nicht Miete
• Gesetzliche Regelung in Artikel 472 ff OR• Beteiligte:
– Pensionär (Hinterleger)– Stallinhaber (Aufbewahrer)– Pferd (hinterlegte Sache)
Pensionspferde im StallPflichten des Stalles
• sichere Aufbewahrung, zwei Aspekte
– Sicherheit für das Pferd, je nach Haltung differenziert
– Sicherheit für «Umgebung»
• fachgerechter Unterhalt
– Fütterung
– Einstreue, Pflege, im Notfall Beizug Tierarzt etc.
• Rückgabe in gutem Zustand, kann jederzeit verlangt werden
Pensionspferde im StallPflichten des Pensionärs
• Bezahlung des Pensionspreises
• Eventuell Leistung von Schadenersatz bei Beschädigung des Stalles und der Einrichtungen
Pensionspferde im StallPflichten des Pensionärs
Sicherung des Pensionspreises
Retentionsrecht:
Artikel 895 Absatz 1 ZGB
«Bewegliche Sachen und Wertpapiere, die sich mit Willen
des Schuldners im Besitze des Gläubigers befinden, kann dieser bis zur Befriedigung für seine Forderung zurückbehalten, wenn die Forderung fällig ist und ihrer Natur nach mit dem Gegenstande der Retention in Zusammenhang steht.»
Pensionspferde im StallPflichten des Pensionärs
Retentionsrecht:
Handhabung nicht einfach:
• Verschafft kein Recht zum Verkauf
• Verwertung mittels Pfändung und öffentlicher Versteigerung
• Bewegen des Pferdes ist Problem
• Kosten laufen weiter, «Pferd frisst seinen Wert auf»
Pensionspferde im StallKündigung
Häufiges Thema für Streit!
Gesetzliche Regelung Artikel 475 / 476 OR, gesetzlich zwingend:
• Pensionär kann Pferd jederzeit abholen, muss Kündigungsfrist nicht einhalten
• Wegnahme ist Beendigung des Vertrages
• Pensionspreis geschuldet nur solange Pferd im Stall
• Stall an vereinbarte Kündigungsfrist gebunden
Pensionspferde im StallKündigung
Konsequenz aus Sicht des Stalles:
• Keine Kündigungsfrist in den Pensionsvertrag!• Ohne vereinbarte Kündigungsfrist gilt
wenigstens gleiches Recht für Stall und Pensionär
Pensionspferde im StallHaftung des Stalles
Diverse Haftungsgründe:• Vertragliche Haftung
– aus Hinterlegungsvertrag gegenüber Pensionär• Gesetzliche, ausservertragliche Haftung
– aus Verschulden (OR 41) gegenüber Dritten und Pensionär
– als Tierhalter (OR 56) gegenüber Dritten und gegenüber Pensionär
– als Geschäftsherr (OR 55) gegenüber Dritten und Pensionär
– als Werkeigentümer (OR 58) gegenüber Dritten und Pensionär
• Eventuell mehrere Haftungsgründe gleichzeitig gegeben
Pensionspferde im StallHaftung des Stalles
Unterschiede der Haftungsgründe:
• Verjährungsfristen:– Vertragliche Haftung:
10 Jahre ab Zeitpunkt Vertragsverletzung (OR 127)– Gesetzliche Haftung:
1 Jahr ab Kenntnis Schaden und Schädiger (OR 60)
• Beweisthema und Beweislast
Pensionspferde im StallHaftung des Stalles
Haftung aus Hinterlegungsvertrag:• Vertragshaftung• Haftung für die Verletzung der vertraglichen
Pflichten
Beispiele:• entlaufenes Pferd stürzt zu Tode• Kolik wegen verdorbenem Futter• «Rauferei» von Pferden wegen schlechter
Einzäunung
Ausservertragliche HaftungHaftung aus Verschulden
OR Artikel 41 Absatz 1:
«Wer einem andern widerrechtlich Schaden zufügt, sei es mit Absicht, sei es aus Fahrlässigkeit, wird ihm zum Ersatze verpflichtet.»
Ausservertragliche HaftungHaftung als Tierhalter
OR Artikel 56 Absatz 1:
«Für den von einem Tier angerichteten Schaden haftet,
wer dasselbe hält, wenn er nicht nachweist, dass er alle
nach den Umständen gebotene Sorgfalt in der
Verwahrung und Beaufsichtigung angewendet habe, oder
dass der Schaden auch bei Anwendung dieser Sorgfalt
eingetreten wäre.»
Ausservertragliche HaftungHaftung als Tierhalter
Voraussetzungen:
• sachlich– Schaden– Selbständige Aktion des Tieres– Kausalzusammenhang– Keine Befreiung durch Sorgfaltsbeweis
• persönlich– Haltereigenschaft
Ausservertragliche HaftungHaftung als Tierhalter
Wer ist Tierhalter eines Pensionspferdes, der Eigentümer, der Stall oder gar ein Mieter?
Antwort schwierig, uneinheitliche Rechtsprechung
Bundesgericht: • Wer tatsächlich „Gewalt“ über Tier hat, wer
Sorgfaltspflicht erfüllen kann• Beispiel Globus• Während der Zeit, in welcher Eigentümer des
Pensionspferdes nicht im Stall ist, ist Stall als Tierhalter anzusehen, eventuell zusätzlich zum Eigentümer.
Pensionspferde im StallHaftung des Stalles
Haftung als GeschäftsherrArtikel 55 OR:
«Der Geschäftsherr haftet für den Schaden, den seine Arbeitnehmer oder Hilfspersonen in Ausübung ihrer dienstlichen oder geschäftlichen Verrichtungen verursacht haben, wenn er nicht nachweist, dass er alle nach den Umständen gebotene Sorgfalt angewendet hat, um einen Schaden dieser Art zu verhüten, oder dass der Schaden auch bei Anwendung dieser Sorgfalt eingetreten wäre.»
Pensionspferde im StallHaftung des Stalles
Haftung als GeschäftsherrVoraussetzungen:Sachlich:
– Schaden– «geschäftliche Verrichtung» des Angestellten– Kausalzusammenhang– Keine Befreiung durch Sorgfaltsbeweis (Sorgfalt in
Auswahl, Instruktion und Kontrolle der Hilfsperson
Persönlich– Geschäftsherreneigenschaft
Pensionspferde im StallHaftung des Stalles
Haftung als Werkeigentümer
Artikel 58 OR:
«Der Eigentümer eines Gebäudes oder eines anderen Werkes hat den Schaden zu ersetzen, den diese infolge von fehlerhafter Anlage oder Herstellung oder von mangelhafter Unterhaltung verursachen.»
Pensionspferde im StallHaftung des Stalles
Voraussetzungen der Haftung als WerkeigentümerSachlich:
– Schaden– Werkmangel– Kausalzusammenhang
Persönlich– Eigentümereigenschaft – Mieter haftet nicht aus OR 58
Beispiele:– Nagel in Hallenboden oder Trainingsbahn verletzt Pferd– Falsche Konstruktion eines Hallentores führt zu
Verletzung eines Pferdes
Pensionspferde im StallHaftung des Stalles
Umgang mit Haftung
Versicherung• Abwälzen des Risiko• trotz Schaden nichts bezahlen, trotz Haftung
kein finanzieller Nachteil
Ausschluss der Haftung
Pensionspferde im StallHaftung des Stalles
VersicherungArten:• Privathaftpflichtversicherung• Betriebshaftpflichtversicherung• Unfallversicherung
– Obligatorische (Personal + allfällige Helfer)– Freiwillige
• Sachversicherungen– Elementarschaden– eventuell für Pferde
Pensionspferde im StallHaftung des Stalles
VersicherungWichtig• Deckungsumfang genau prüfen, oft werden
Illusionen verkauft!• Achtung auf DeckungsausschlüsseBeispiel:• Ausschluss des Obhutschadens, die Verletzung
eines Pensionspferdes wird von der Betriebshaftpflichtversicherung nicht gedeckt
Pensionspferde im StallHaftung des Stalles
Ausschluss der Haftung, für Risiken ohne
Versicherungsdeckung
Nötig in folgenden Vertragsverhältnissen:• Pensionsvertrag• Ausbildungsvertrag für Pferde
Pensionspferde im StallHaftung des Stalles
Ausschluss Beispiel aus dem Pferdepensionsvertrag:
Die Haftung des Stalles und seines Personals für die Beschädigung, Vernichtung oder Entwendung des eingestellten Pferdes oder der dazugehörigen eingebrachten Sachen (Sattelzeug etc.) wird, soweit gesetzlich zulässig, wegbedungen. Dieser Haftungsausschluss gilt für die vertragliche wie gesetzliche Haftung und auch für den Fall, dass der Pensionsgeber oder dessen Hilfspersonen im Auftrag des Pensionärs das Pferd reiten, longieren, sonst wie bewegen oder transportieren.