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Pädagogische Konzeption
Mutter/Vater-Kind-Haus Sperberstraße
Wir nehmen Menschen an, wie sie sind!
Hafenstrasse 54 46282 Dorsten Tel: 0 23 62 – 91 84 00 Fax: 0 23 62 – 91 84 57 email: h.maess@caritas-dorsten. de
mailto:h.maess@caritas-dorsten
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Auf einen Blick
Zielgruppe:
Volljährige Mütter/Väter mit einem Kind, die aufgrund ihrer kognitiven Einschränkungen oder
ihrer psychischen Belastung längerfristig stationäre Hilfe zur Erziehung und überschaubare,
familiäre Strukturen zum Lernen benötigen. Voraussetzung für die Aufnahme ist eine hinrei-
chende Eigenmotivation und Lernfähigkeit sowie eine positive Prognose zur Beziehungsfä-
higkeit der Mutter/des Vaters und zum Schutz des Kindes.
Es handelt sich um eine Anschlussmaßnahme an eine Unterbringung in einem der anderen
Mutter/Vater-Kind-Häuser.
Schwerpunkte:
Eine Unterbringung in unserem Mutter/Vater-Kind-Haus dient dem Erwerb notwendiger
Kompetenzen zur Betreuung, Versorgung und Erziehung des Kindes sowie der Entwicklung
einer langfristigen Lebensperspektive für Mutter/Vater und Kind.
Die Einrichtung hat drei besondere pädagogische Schwerpunkte:
Erlernen der altersentsprechenden Grundversorgung und des Schutzes des Kindes
sowie dessen gesundheitliche Vor- und Fürsorge
Alltags-/ Lebensbewältigung der Mutter/des Vaters
Bindungsförderung zwischen Mutter/Vater und Kind
Leistungen/Angebote:
24stündige Alltagsbegleitung durch pädagogische Fachkräfte
Bezugsbetreuersystem mit wöchentlichen Einzelgesprächen
Beratung und Anleitung bei der Versorgung, Pflege, Erziehung und Förderung des Kindes
Feinfühligkeitstraining und Videofeedback
Tagesstrukturierung
Sicherstellung der medizinischen Versorgung, einrichtungsinterne Krankenschwester
Vermittlung hauswirtschaftlicher Kompetenzen und Anleitung im Umgang mit Finanzen
Begleitung bei Behördengängen, Arztterminen etc.
stundenweise, einrichtungsinterne Kinderbetreuung
Vernetzung mit anderen Hilfeangeboten, wie Therapeuten, Kitas, Hebammen etc.
Krabbelgruppe, Spielnachmittage und themenbezogene AGs zur Elternbildung, Ernährung,
Bewegung und Entspannung, gesundheitlichen Prävention
Kreativ- und Freizeitangebote
regelmäßige Hausversammlungen und Gruppenabende
Einbezug des anderen Elternteils/ neuer Partner
berufliche Orientierung
Fachberatung durch einrichtungsinterne Psychologin
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Inhaltsverzeichnis
Seite
1. Leitbild 5
2. Zielgruppe/Ziele 6
3. Rechtsgrundlagen 7
4. Rechte der Mütter und ihrer Kinder 7
5. Betreuungsform/Platzzahl 9
6. Methoden und Leistungen 9
6.1. Aufnahmeverfahren 9
6.2. Grundleistungen, Schlüsselprozesse 9
6.2.1. Eingewöhnungsphase 10
6.2.4. Stabilisierungsphase 10
6.2.4.1. regelmäßige Einzelgespräche 11
6.2.4.2. altersangemessene Grundversorgung, Schutz vor Gefahren/ 12
gesicherten Betreuung und Aufsicht sowie gesundheitliche
Vor- und Fürsorge
6.2.4.3. Entwicklung einer kindgerechten Tagesstruktur, 14
Erwerb alltags- und lebenspraktischer Kompetenzen
6.2.4.4. Förderung einer tragfähigen Mutter-Kind-Beziehung/ 16
einer sicheren Bindung
6.2.4.5. Gruppenangebote für Mütter und Kinder 18
6.2.4.6. Förderung der kindlichen Entwicklung 19
6.2.4.7. berufliche Orientierung 20
6.2.4.8. Einbezug des anderen Elternteils/neuer Partner 20
6.2.5. Auszugsphase / Beendigung der Hilfe 21
6.2.5.1. Beendigung nach Zielerreichung 21
6.2.5.2. Begleitung von Trennungsprozessen von Müttern und Kindern 23
6.2.6. Krisenintervention 25
6.3. Zusatzleistungen 26
7. Personelle Ressourcen 26
7.1. Leitung, pädagogisches Personal, Hauswirtschafts- und Verwaltungskräfte 26
7.2. Betreuungsschlüssel 28
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7.3. Eignung 28
8. Räumliche Gegebenheiten, Lage, Infrastruktur 29
9. Organisation und Aufsicht 30
9.1. Organigramm 30
9.2. Dienst- und Fachaufsicht 30
9.3. Beratungs- und Besprechungskultur, Beratung durch die 31
pädagogische Leitung
10. Maßnahmen zur Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung 31
10.1. Struktur 31
10.1.1. pädagogische Standards 31
10.1.2. Dokumentation 32
10.1.3. Qualifizierung der Mitarbeiterinnen 32
10.1.4. Kooperation und Vernetzung 34
10.2. Prozess 34
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Träger des Wohngruppenverbundes Dorsten ist der Caritasverband für das Dekanat
Dorsten e.V. Dieser gehört zum Deutschen Caritasverband, der in seinem Aufbau
den Strukturen der katholischen Kirche entspricht. Vertreten und beraten wird der
Caritasverband Dorsten durch den Diözesan-Caritasverband Münster. Verbandliche
Caritasarbeit in Dorsten gibt es seit 1969.
Der Wohngruppenverbund wurde aus dem Kinderheim St. Anna heraus 1982 ge-
gründet. Zunächst bestand der Wohngruppenverbund aus 3 altersgemischten ko-
edukativen Kinder- und Jugendwohngruppen. 1997 entwickelte sich die Wohngruppe
Sperberstraße konzeptionell zu einer reinen Mädchenwohngruppe. Aufgrund verän-
derter Bedarfe wurden 2007/2008 die anderen beiden Wohngruppen zu Mutter-Kind-
Häusern umstrukturiert. Das Mutter/Vater-Kind-Haus Kirchplatz wurde 2012 neu er-
öffnet. Die Mädchenwohngruppe blieb bis 2018 unverändert bestehen und wurde
2019 ebenfalls zu einem Mutter/Vater-Kind-Haus umstrukturiert.
Zum Wohngruppenverbund Dorsten gehören aktuell insgesamt vier stationäre Ju-
gendhilfeangebote:
das Mutter/Vater-Kind-Haus am Kirchplatz
das Mutter/Vater-Kind-Haus an der Hafenstraße
das Mutter-Kind-Haus am Alten Postweg
Mutter/Vater-Kind-Haus an der Sperberstraße
1. Leitbild
Die Mitarbeiterinnen des Wohngruppenverbundes fühlen sich dem Leitbild des Deut-
schen Caritasverbandes verbunden:
Wir nehmen Menschen an, wie sie sind!
Unsere Haltung ist geprägt von einem christlichen Menschenbild, Empathie, Wert-
schätzung und Engagement, um Entwicklungs- und Wachstumsprozesse der uns
anvertrauten Menschen zu fördern. Die Unterstützung setzt an den Ressourcen der
Bewohnerinnen an, um deren Kompetenzen zu stärken und auszubauen. Dabei le-
gen wir insbesondere Wert auf eine individuelle und an den jeweiligen Bedarfen ori-
entierte Hilfeplanung.
Wir stellen das Kindeswohl sowie die individuellen Bedürfnisse, Rechte und die Le-
bensentwürfe der von uns betreuten Kinder, Jugendlichen und Familien in den Mit-
telpunkt. Wir befördern eine positive Aufmerksamkeitskultur bezüglich eines grenz-
achtenden Umgangs zwischen Leitung, Mitarbeiterinnen und Klienten.
Die Mitarbeiterinnen achten die Würde der ihnen anvertrauten Menschen, unabhän-
gig von ihrer religiösen oder weltanschaulichen Herkunft.
http://www.caritas.de/
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2. Zielgruppe/Ziele
Zielgruppe
Unser Angebot richtet sich an volljährige Mütter oder Väter mit einem Kind, die auf-
grund ihrer kognitiven Einschränkungen oder ihrer psychischen Belastung längerfris-
tig, d.h. mindestens zwei Jahre, stationäre Hilfe zur Erziehung benötigen, um sich in
ihrer Persönlichkeit weiterzuentwickeln, ihren Alltag mit Kind zu bewältigen und die
Fürsorge für ihr Kind übernehmen zu können. Die Hilfen im Mutter/Vater-Kind-Haus
an der Sperberstraße sind daher grundsätzlich auf einen längeren Zeitraum ange-
legt.
Es handelt sich um eine Anschlussmaßnahme an eine Unterbringung in einem der
anderen Mutter/Vater-Kind-Häuser des Wohngruppenverbundes. Aufgenommen
werden Mütter oder Väter, wenn im Rahmen der gemeinsamen Hilfeplanung festge-
stellt wird, dass
langfristiger stationärer Hilfebedarf besteht
sie überschaubare, familiäre Strukturen zum Lernen benötigen
sie eine hinreichende Eigenmotivation und Lernfähigkeit mitbringen
eine positive Prognose zur Beziehungsfähigkeit der Mutter/des Vaters und
zum Schutz des Kindes besteht
* Da in der Einrichtung überwiegend Mütter mit ihren Kinder leben und vorwiegend weibliches Perso-
nal tätig ist, wird aus Gründen besserer Lesbarkeit im weiteren Verlauf nur noch die weibliche Form
verwendet. Väter und Mitarbeiter sind hier gedanklich eingeschlossen.
Ziele
Ziel der Hilfen ist es, gemeinsam mit den Müttern, die Kinder in ihrer gesunden, indi-
viduellen Entwicklung zu fördern und dazu beizutragen, Benachteiligungen zu ver-
meiden oder abzubauen sowie die Kinder vor Gefahren für ihr Wohl zu schützen.
Die Mütter erfahren im stationären Rahmen kontinuierlich intensive Unterstützung,
Begleitung und Beratung, mit dem Ziel, dass Mutter und Kind dauerhaft zusammen
leben können und die Mutter die Betreuung und Versorgung ihres Kindes möglichst
selbständig übernehmen kann.
Dabei hat die Einrichtung drei pädagogische Schwerpunkte:
altersentsprechende Grundversorgung und Schutz des Kindes sowie gesund-
heitliche Vor- und Fürsorge
Alltags-/ Lebensbewältigung der Mutter
Bindungsförderung zwischen Mutter und Kind
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Im Hilfeverlauf wird gemeinsam eine langfristige Lebensperspektive für Mutter und
Kind entwickelt. Häufig impliziert dies eine Vermittlung in Betreutes Wohnen, Trai-
ningswohnung etc.
3. Rechtsgrundlagen
Das stationäre Jugendhilfeangebot des Mutter/Vater-Kind-Hauses an der Sperbers-
traße basiert auf dem § 19 SGB VIII.
Es liegt eine aktuelle Vereinbarung gemäß § 8a SGB VIII mit dem örtlichen Jugend-
amt vor.
4. Rechte der Mütter und ihrer Kinder
Die Mitarbeiterinnen bemühen sich, die Rechte der Eltern auf Selbstbestimmung,
Eigenverantwortung und Selbstverwirklichung mit den Rechten der Kinder auf Für-
sorge, Förderung, Schutz und gewaltfreie Erziehung in Einklang und in eine ausge-
wogene Balance zu bringen.
Die Eltern werden aktiv im Hilfeprozess beteiligt. Bei angedachtem Wechsel des
Hauses wird mit der Mutter ein Kennenlerntermin im Mutter/Vater-Kind-Haus an der
Sperberstraße vereinbart. Hierbei wird die Mutter ausführlich über die Konzeption
des Hauses und die bestehenden Rahmenbedingungen aufgeklärt, um sich im An-
schluss daran für oder auch gegen einen Wechsel entscheiden zu können. Nach
Einzug besteht die Möglichkeit, die zur Verfügung gestellten Zimmer persönlich zu
gestalten.
Im Hilfeverlauf wird von Seiten der Mitarbeiterinnen Wert auf Transparenz und Ein-
beziehung der Bewohnerinnen gelegt. Es werden gemeinsame Aufträge und Ziele für
die Maßnahme entwickelt und Hilfeplangespräche vorbereitet. Die Bewohnerinnen
werden bei der Wahrnehmung ihrer Rechte beraten und unterstützt. Es erfolgen zu-
dem individuelle Aufklärungen über finanzielle Ansprüche/Sozialleistungen und Hilfs-
angebote von Außen. Durch die Betreuung der Kinder im Rahmen der hausinternen
Kinderbetreuung sowie von Auszeiten im Abendbereich erhalten die Eltern Freiräume
für ihre Selbstbestimmung.
Neben der intensiven Einzelbetreuung finden wöchentliche Hausversammlungen
statt. Der „Montags-Treff“ wird dazu genutzt, gemeinsam mit den pädagogischen
Fachkräften, das Leben im Mutter/Vater-Kind-Haus zu organisieren und zu strukturie-
ren sowie auftretende Probleme zu besprechen und gemeinsame Lösungen zu ent-
wickeln. Einmal wöchentlich wird gemeinsam mit den Bewohnerinnen ein Koch- und
Küchendienstplan geschrieben.
Einmal monatlich findet ein Gruppenabend statt. Dieser wird gemeinsam mit den
Bewohnerinnen geplant und vorbereitet. Der Gruppenabend dient der Förderung der
Gemeinschaft und dem gegenseitigen Austausch. Hier werden auch gemeinsam
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Gruppenaktivitäten und Ausflüge sowie anstehende Feste geplant und organisiert. Im
Rahmen des Gruppenabends wird durch die Bewohnerinnen auch eine Gruppen-
sprecherin gewählt, die ihre Interessen gegenüber den pädagogischen Fachkräften
und der Leitung anspricht und vertritt.
Hinsichtlich der regelmäßig stattfindenden Gruppenangebote, wie Eltern-AG oder
Spielnachmittag, können die Bewohnerinnen Themenwünsche und Anregungen ein-
bringen, die von den Mitarbeiterinnen gerne aufgegriffen werden.
Das Thema Kinderrechte wird von den Mitarbeiterinnen regelmäßig in den Einzelge-
sprächen sowie in der Eltern-AG aufgegriffen und mit den Eltern diskutiert. Anliegen
der Einrichtung ist es, die Mütter für die Rechte und Bedürfnisse ihrer Kinder zu sen-
sibilisieren und die kindlichen Autonomie- und Selbstbestimmungsbestrebungen
wahrzunehmen und adäquat zu beantworten. Die Mitarbeiterinnen wirken darauf hin,
dass die Kinder von ihren Eltern bei der Gestaltung des Alltags altersentsprechend
miteinbezogen werden.
Beim Auftreten von Unzufriedenheit und Konflikten findet das interne Beschwerde-
management Anwendung. Es stehen verschiedene Ansprechpartner, sowohl intern
als auch extern, zur Verfügung.
Die Bewohnerinnen erhalten umfassende Informationen über die Möglichkeiten der
Beschwerdeführung sowie die Ansprechpartner mit Namen und Kontaktdaten.
Bei der Umsetzung muss berücksichtigt werden, dass sich die Bewohnerinnen häufig
in einem subjektiv empfundenen Abhängigkeitsverhältnis zur Einrichtung befinden.
Ansprechpartner im
Beschwerdefall
Innerhalb des Mut-ter/Vater-Kind-Hauses
Bezugsbetreuer
Gruppenleitung
Gruppensprecherin
Innerhalb des Gesamtein-richtung
Heimleitung
pädag. Leitung
Geschäftsführer
Außerhalb der Einrichtung
Ombudsperson
Jugendamt
Heimaufsicht LWL
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Deshalb ist es uns wichtig, die Bewohnerinnen zu ermutigen, ihre Unzufriedenheit zu
äußern und an der Verbesserung der Situation mitzuwirken. Beschwerden werden
als Anregung für weitere positive Entwicklung angesehen.
Jede Beschwerde wird dokumentiert und zeitnah bearbeitet. Bei gravierenden Be-
schwerden sowie bei Beschwerden ohne einvernehmliche Lösung erfolgt eine Infor-
mation an die Heimleitung zur weiteren Bearbeitung.
5. Betreuungsform/Platzzahl
Das Mutter/Vater-Kind-Haus ist ein Regelangebot mit einer 24 Stunden Rund-um-
die-Uhr-Betreuung. Es stehen insgesamt 5 Plätze für Mütter mit ihren Kindern zur
Verfügung.
6. Methoden und Leistungen
6.1. Aufnahmeverfahren
Die Aufnahmen werden intern durch die Heimleitung und die pädagogische Leitung
koordiniert. Aufgrund der begrenzten Platzkapazitäten werden die Aufnahmen ggf.
über eine Warteliste gesteuert.
Bei vorliegenden Voraussetzungen für einen Wechsel ins Mutter/Vater-Kind-Haus an
der Sperberstraße wird diese Option gemeinsam mit allen Beteiligten in der Hilfepla-
nung besprochen. Es wird gemeinsam entschieden, ob ein Wechsel für die Mutter in
Frage kommt. Mit der Mutter wird ein Kennenlerngespräch mit Besichtigung der
Räumlichkeiten des Mutter/Vater-Kind-Hauses vereinbart. Bei Einigkeit hinsichtlich
einer Aufnahme wird, wenn möglich, bereits ein Einzugstermin festgelegt.
Vor der Aufnahme erfolgt ein ausführliches Übergabegespräch mit der Mutter und
der bisherigen sowie der zukünftigen Bezugsbetreuerin. Die Akte mit allen wesentli-
chen Informationen, Berichten u.ä. wird zum Einzug an das neue Haus übergeben
und vorhandene Gelder abgerechnet. Wichtige Formalitäten werden geklärt, Informa-
tionen über Abläufe und Regelungen innerhalb des Hauses ausgehändigt und die
neue Betreuungsvereinbarung unterschrieben.
6.2. Grundleistungen, Schlüsselprozesse
Alle pädagogischen Angebote werden auf den individuellen Hilfebedarf der Mutter
und des Kindes abgestimmt sowie im Hilfeplan nach § 36 SGB VIII regelmäßig fort-
geschrieben. Die Fachkräfte verfügen über umfangreiches Wissen zu frühkindlichen
Entwicklungsprozessen und der frühen Förderung der Mutter-Kind-Beziehung. Sie
verstehen sich auch als Kinderschutzfachkräfte und übernehmen Beratungs-, Beglei-
tungs- und Kontrollaufgaben.
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6.2.1. Eingewöhnungsphase
Nach dem Einzug haben Mutter und Kind zunächst Zeit, sich einzurichten und an die
neue Situation, mit neuen Mitbewohnerinnen und Mitarbeiterinnen, zu gewöhnen.
Eine Umstellung sind auch die räumlichen Veränderungen, da Mutter und Kind im
Mutter/Vater-Kind-Haus an der Sperberstraße jeweils ein eigenes Zimmer zur Verfü-
gung stehen.
Die Mitarbeiterinnen begleiten die Mutter dabei, die Mitbewohnerinnen kennenzuler-
nen und sich im Haus einzugewöhnen. Dabei werden sie von der Gruppensprecherin
unterstützt. Um ein Kennenlernen in entspannter Atmosphäre zu fördern, gestalten
die Mitarbeiterinnen gemeinsam mit den Bewohnerinnen am Einzugstag einen Be-
grüßungsnachmittag.
Die Bezugsbetreuerin nimmt sich im nächsten Dienst ausführlich Zeit für die Mutter.
Die Gespräche in den ersten ein bis zwei Wochen nach Einzug dienen dem Bezie-
hungsaufbau zwischen der Mutter und der Bezugsbetreuerin und sollen den Bewoh-
nerinnen das Ankommen und die Eingewöhnung erleichtern. Die Bezugsbetreuerin
erstellt zeitnah gemeinsam mit der Mutter einen neuen Tagesstruktur- und Wochen-
plan. Dieser soll zunächst der Orientierung dienen und wird im weiteren Verlauf von
der Bezugsbetreuerin angepasst. Es wird gemeinsam überlegt, an welchen Grup-
penangeboten die Bewohnerin teilnehmen möchte oder sollte.
Durch das Bezugsbetreuersystem der Einrichtung, ein weitgehend stabiles Team
sowie überschaubare und familiäre Strukturen soll eine vertrauensbildende Atmo-
sphäre geschaffen werden. Durch einen verlässlichen und stabilen Ansprechpartner
für die Bewohnerin kann sich eine tragfähige, vertrauensvolle Beziehung entwickeln,
deren positive Erfahrungen den Aufbau einer stabilen Mutter-Kind-Beziehung zusätz-
lich fördern können. Es wird angestrebt, dass die Bewohnerin von der Aufnahme bis
zur Entlassung die kontinuierliche Begleitung durch eine Bezugsbetreuerin erfährt.
Nach einer einwöchigen Eingewöhnungsphase erfolgte eine Integration in die Al l-
tagsstrukturen des Hauses. Die Mutter übernimmt einen Hausdienst und wird in die
Koch- und Küchendienstplanung einbezogen. Außerdem werden die verpflichtenden
Gruppenangebote im Wochenplan aufgenommen.
6.2.4. Stabilisierungsphase
Nach der Eingewöhnungsphase beginnt die Stabilisierungsphase. Hierbei wird an
den vereinbarten Zielen aus dem letzten Hilfeplangespräch sowie dem aktuellen
Stand beim Wechsel des Hauses angeknüpft. Die Dauer der Stabilisierungsphase ist
individuell verschieden und ergibt sich aus der gemeinsamen Hilfeplanung. Grund-
sätzlich ist die Hilfe auf einen längeren Zeitraum angelegt, in der Regel jedoch maxi-
mal bis zum vollendeten 6. Lebensjahr des Kindes.
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Zur Vorbereitung der weiteren Hilfeplangespräche findet jeweils eine standardisierte
Auswertung sowie eine Reflexion des bisherigen Hilfeverlaufs sowie eine fachliche
Einschätzung des Teams und der Psychologin der Einrichtung statt, welche ausführ-
lich mit den Eltern besprochen und reflektiert wird. Die verschriftlichte Auswertung
wird dem Jugendamt zur Vorbereitung des Gesprächs spätestens drei Tage vorher
zugesandt.
Hauptziele und Schwerpunkte der pädagogischen Arbeit in der Stabilisierungsphase
sind:
die Vermittlung von Kenntnissen und Kompetenzen zur Grundversorgung,
dem Schutz und der gesundheitlichen Vor- und Fürsorge eines Säuglings und
Kleinkindes, mit dem Ziel der weitestgehend selbständigen Sicherstellung
die Entwicklung und Umsetzung einer kindgerechten Tagesstruktur sowie der
Erwerb alltags- und lebenspraktischer Kompetenzen
die Entwicklung einer tragfähigen Mutter-Kind-Beziehung/sicheren Bindung, in
der sowohl die Bedürfnisse der Kinder als auch die der Mütter ihren Platz ha-
ben
6.2.4.1. regelmäßige Einzelgespräche
In der Stabilisierungsphase finden mindestens einmal wöchentlich Einzelgespräche
mit der Bezugsbetreuerin statt. Diese dienen der Entwicklung, Aufrechterhaltung und
Festigung einer vertrauensvollen Beziehung sowie der kontinuierlichen Reflexion des
Entwicklungsprozesses der Bewohnerin im Bezug auf die vereinbarten Ziele aus der
Hilfeplanung. Wesentliche Grundlage für einen positiven Hilfeverlauf ist die Wert-
schätzung der Bewohnerin, das Ansetzen an ihren Stärken und Ressourcen sowie
eine gemeinsame Zielerarbeitung. In den Gesprächen werden gemeinsam mit den
Eltern konkrete Handlungsschritte erarbeitet, regelmäßig überprüft und angepasst.
Voraussetzung hierfür ist eine Problemeinsicht und Veränderungsmotivation bei den
Eltern, ggf. muss diese zunächst durch motivierende Gesprächsführung erarbeitet
werden.
In den Einzelgesprächen besteht auch Raum für die persönlichen Problematiken und
Bedarfe der Bewohnerin, was den Aufbau einer vertrauensvollen Beziehung fördert.
Die Bewohnerin kann die Einzelgespräche zudem nutzen, um eigene Unsicherheiten
und Fragen zu thematisieren. Sie wird hierzu von der Bezugsbetreuerin beraten und
unterstützt.
In den Gesprächen erhält die Bewohnerin regelmäßig Rückmeldungen über die Be-
obachtungen und Einschätzungen der Mitarbeiterinnen. Um eine positive Entwick-
lung zu initiieren, wird an den Stärken und Ressourcen der Bewohnerin angesetzt.
In den Gesprächen wird regelmäßig die Beziehung und Bindung zum Kind themati-
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siert. Es erfolgt eine Auseinandersetzung mit der Herkunftsfamilie und erlernten
Kommunikations- und Verhaltensmustern, um diese so zu bearbeiten, dass sie sich
nicht negativ auf die Beziehung zum Kind auswirken. Je nach Fallverlauf kommen
unterschiedliche Methoden wie Genogrammarbeit, Skalierungstechniken, Visualisie-
rung, Familienbrett, Verträge etc. zum Einsatz. Sollte sich herausstellen, dass für die
weitere Entwicklung der Mutter therapeutische Begleitung sinnvoll und notwendig ist,
wird eine Vermittlung an niedergelassene Therapeuten und Fachärzte und/oder die
LWL Klinik in Herten empfohlen und bei Bedarf begleitet.
Neben den geplanten Einzelgesprächen werden nach Bedarf zusätzliche Gespräche
angeboten, um organisatorische Fragen zu klären.
6.2.4.2. altersangemessene Grundversorgung, Schutz vor Gefahren/ gesicher-
ten Betreuung und Aufsicht sowie gesundheitliche Vor- und Fürsorge
Bei Müttern von Säuglingen steht zunächst die Vermittlung von Kompetenzen zur
Grundversorgung (Ernährung, Schlafen, Körperpflege, Bekleidung) des Kindes im
Mittelpunkt. Häufig zeigen sich in diesem Bereich bei der Mutter große Unsicherhei-
ten, insbesondere bei entwicklungsbedingten Veränderungen. Deshalb bieten wir der
Bewohnerin eine kontinuierliche und intensive Begleitung im Alltag mit dem Kind. Die
Mitarbeiterinnen stehen der Bewohnerin bei Fragen und Unsicherheiten bezüglich
der Grundversorgung des Kindes rund um die Uhr zur Verfügung.
Bei Müttern mit Kleinkindern wird im Bereich der Grundversorgung individuell an den
Thematiken gearbeitet, die sich im Verlauf der Hilfeplanung als problematisch her-
ausgestellt haben.
Über Einzelgespräche, Gruppenangebote sowie die kontinuierliche Anleitung und
Begleitung bei den Versorgungen werden der Mutter Kenntnisse und Kompetenzen
zur altersangemessenen Grundversorgung ihres Kindes vermittelt. Im Bereich der
Ernährung gibt es zuständige Mitarbeiterinnen, welche die Eltern bei Nahrungsum-
stellungen, Unverträglichkeiten u.ä. beraten sowie gemeinsam Ernährungspläne er-
arbeiten. Zur Minimierung der Risiken des plötzlichen Kindstodes erfolgt durch die
Mitarbeiterinnen eine umfassende Aufklärung der Eltern über die Prinzipien des si-
cheren Kindsschlafs. Deren Einhaltung wird durch die Mitarbeiterinnen regelmäßig
kontrolliert. In begründeten Einzelfällen erfolgen davon abweichende individuelle Ab-
sprachen.
Bei Müttern mit kognitiven Einschränkungen erfordert die weitgehend eigenständige
Sicherstellung der Grundversorgung zusätzlich zumeist ein intensives Training und
gezieltes Einüben durch Lernen am Modell.
Zur Sensibilisierung für Gefahrenquellen und Gefährdungssituationen für das Kind
wird die Mutter regelmäßig durch die Bezugsbetreuerin aufgeklärt, unter Berücksich-
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tigung des Entwicklungsstandes des Kindes. Es werden gemeinsam geeignete Stra-
tegien entwickelt, um das Kind vor Gefahren zu schützen und eine gesicherte Be-
treuung und Aufsicht zu gewährleisten. Diese werden mit der Mutter eingeübt, regel-
mäßig reflektiert und überprüft. Darüber hinaus wird gemeinsam mit der Bewohnerin
auf die Schaffung und Einhaltung einer kindersicheren Umgebung im eigenen Zim-
mer sowie in den Gemeinschaftsräumen hingewirkt. Bei Müttern mit Kleinkindern
wird das sichere Verhalten im Straßenverkehr, beim Einkaufen und auf Spielplätzen
eingeübt.
Zur Sicherstellung der gesundheitlichen Vor- und Fürsorge steht zusätzlich zu den
pädagogischen Fachkräften eine Kinderkrankenschwester als Ansprechpartnerin zur
Verfügung. Diese bietet regelmäßige, verpflichtende Kindersprechstunden an. Bei
Kindern unter 1 Jahr finden diese in der Regel 14tägig, bei älteren Kindern monatlich
statt. Es werden notwendige U-Untersuchungen und Impfungen sowie erforderliche
weitere Arztbesuche besprochen. Die Krankenschwester wiegt die Kinder und ver-
schafft sich einen Überblick über den allgemeinen Gesundheitszustand, z.B. hinsicht-
lich der Körperhaltung und des Hautbildes. Die Mutter kann in der Sprechstunde Un-
sicherheiten und Fragen ansprechen und sich bezüglich gesundheitlicher Themen
beraten lassen.
Darüber hinaus werden von der Krankenschwester regelmäßig gruppenübergreifen-
de Präventionsschulungen, z.B. zu Gesundheitsförderung, Zahnhygiene, Kinder-
krankheiten und Erste Hilfe am Kind, organisiert und durchgeführt.
Im Rahmen der Stabilisierungsphase werden notwendige Arztbesuche zunächst in
der Regel begleitet. Bei Facharztterminen übernimmt dies wenn möglich die Kinder-
krankenschwester. Die Mitarbeiterinnen erarbeiten mit den Eltern im Verlauf der Sta-
bilisierungsphase, routinemäßige Kinderarztbesuche möglichst eigenständig wahrzu-
nehmen. Bei Bedarf erfolgt eine telefonische Rücksprache mit den behandelnden
Ärzten.
Zum sachgemäßen Umgang mit Medikamenten und deren Lagerung erfolgt eine um-
fassende, schriftliche Aufklärung der Eltern durch die Mitarbeiterinnen. In jedem
Zimmer steht ein verschließbarer Medikamentenschrank zur Verfügung. Bei Unsi-
cherheiten oder potentiellen Gefährdungen können die Medikamente nach Abspra-
che jedoch auch im Büro der Mitarbeiterinnen aufbewahrt werden. Die verlässliche
und sachgemäße Gabe verschriebener Medikamente für das Kind wird gemeinsam
mit der Bewohnerin regelmäßig besprochen und bei Bedarf durch die Mitarbeiterin-
nen kontrolliert und begleitet.
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6.2.4.3. Entwicklung einer kindgerechten Tagesstruktur, Erwerb alltags- und
lebenspraktischer Kompetenzen
Zur Strukturierung der Woche wird mit der Bewohnerin ein Wochenplan erarbeitet.
Dieser beinhaltet anstehende Termine für die kommende Woche, hauswirtschaftl iche
Aufgaben sowie geplante Einzel- und Gruppenangebote. Die Mutter lernt durch den
Wochenplan, Termine wie Kinderbetreuung, Babyschwimmen, Arztbesuche, Thera-
pie, Frühförderung, Ämtergänge u.ä. im Blick zu behalten und zu koordinieren. Dar-
über hinaus können die hauswirtschaftlichen Aufgaben geplant und strukturiert wer-
den. Dazu gehören Waschtag, Koch- und Küchendienst, Einkäufe, Hausdienste und
Zimmerputz.
Der Wochenplan dient zudem zur gemeinsamen Planung der pädagogischen Einzel-
angebote für die kommende Woche: mindestens ein Einzelgespräch sowie mindes-
tens ein Termin zur gezielten Förderung der elterlichen Kompetenzen z.B. im Spiel
mit dem Kind. Im Wochenplan werden darüber hinaus die verbindlichen Gruppenan-
gebote festgehalten. Dazu gehören die Hausversammlung, Gruppenabende, ge-
meinsame Spielnachmittage, Krabbelgruppe und die AGs zur Elternbildung, Ernäh-
rung und gesundheitlichen Prävention. Freiwillige Angebote wie AGs zur Kreativität,
Entspannung und Bewegung, Spielabende u.ä. werden mit der Bewohnerin bespro-
chen und nach Wunsch ebenfalls in den Wochenplan aufgenommen.
Der kindgerechte Tagesstrukturplan enthält die täglich wiederkehrenden Abläufe und
Rituale sowie feste Zeiten für z.B. Aufstehen, Essen, Schlafen, Körperpflege oder
krankengymnastische Übungen. Dieser wird regelmäßig mit der Mutter besprochen
und der kindlichen Entwicklung sowie den Bedarfen der Mutter angepasst.
Bei Bewohnerinnen mit kognitiven Einschränkungen werden der Tagesstrukturplan
sowie der Wochenplan auf die wesentlichen Informationen reduziert und mit Bildern
visualisiert.
In den Reflexionsgesprächen und durch gemeinsam geplante und organisierte Grup-
penausflüge erhalten die Eltern Ideen und Anregungen zur kindgerechten Freizeitge-
staltung. Anstehende Feste und Feiertage werden gemeinsam mit den Eltern geplant
und kindgerecht gestaltet. Die Eltern werden angeregt, sich mit ihren Erfahrungen
aus der Herkunftsfamilie auseinanderzusetzen, eigene Rituale zu entwickeln und
diese gemeinsam mit ihrem Kind umzusetzen.
Bestandteil der pädagogischen Alltagsbegleitung ist auch die Vermittlung hauswirt-
schaftlicher Kompetenzen. Dazu gehören die Einhaltung einer Grundordnung und –
hygiene in den eigenen Räumlichkeiten, das Waschen der eigenen W äsche sowie
die gewissenhafte Erledigung der Hausdienste. Zusätzlich zur täglichen Grundord-
nung findet einmal wöchentlich ein gründlicher Zimmerputz statt. Einmal wöchentlich
hat die Bewohnerin einen festgelegten Waschtag. Die Hausdienste beschränken sich
auf einen Gemeinschaftsraum und werden von der Bewohnerin täglich erledigt. Die
Umsetzung der hauswirtschaftlichen Aufgaben wird von den Mitarbeiterinnen kontrol-
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liert und wenn nötig eingefordert. Schwierigkeiten werden mit der Bewohnerin in den
Reflexionsgesprächen thematisiert und gemeinsam Lösungsstrategien entwickelt.
Bei gravierenden Defiziten hinsichtlich der Haushaltsführung werden mit der Bewoh-
nerin kleinschrittige Haushalts- und Handlungspläne erarbeitet. Bei der Umsetzung
erhält die Bewohnerin Anleitung und Unterstützung.
Durch die gemeinsamen Mahlzeiten im Mutter/Vater-Kind-Haus lernt die Mutter
Grundlagen einer gesunden und ausgewogenen Ernährung sowie ein strukturiertes
und gemeinsames Essen mit dem Kind. Die festen Zeiten fördern zudem die Ent-
wicklung und Verinnerlichung einer kindgerechten Tagesstruktur. Für Kinder unter
einem Jahr wird gemeinsam mit den Eltern ein kindgerechter Ernährungsplan erstellt
und regelmäßig angepasst. Der Mutter wird die Zubereitung von Beikost theoretisch
und praktisch vermittelt.
Zum Erwerb und zur Ausweitung der Kochkenntnisse kocht jede Mutter mindestens
einmal wöchentlich für alle Bewohnerinnen. Hierfür werden gemeinsam Kochpläne
mit konkreten Gerichten und Rezepten erstellt. Die Bewohnerin erhält Unterstützung
bei der Planung und Erstellung einer Einkaufsliste, z.B. hinsichtlich der Mengenan-
gaben und der Nutzung von preisgünstigen und saisonalen Lebensmitteln. Der Ein-
kauf wird von der Bewohnerin eigenständig erledigt. Beim Kochen erfolgt bei Bedarf
eine Begleitung durch die Hauswirtschafterin oder eine pädagogische Mitarbeiterin.
Ein weiteres Ziel der pädagogischen Arbeit ist das Erlernen eines verantwortlichen
Umgangs mit Geld. Dazu erhält die Bewohnerin ein Haushaltsbuch. In diesem wer-
den die Ausgaben für den Betreuungsbedarf, bei Kindern unter einem Jahr auch für
Nahrungsmittel, festgehalten und regelmäßig mit der Bezugsbetreuerin besprochen.
Die erforderlichen Gelder werden einmal wöchentlich ausgezahlt und mit Quittungen
abgerechnet. Der Lebensmittelgroßeinkauf für das gesamte Haus wird durch die
Hauswirtschafterin abgedeckt.
Das Taschengeld steht der Bewohnerin zur freien Verfügung und wird in der Regel
monatlich ausgezahlt. Nach Absprache sind auch individuelle Regelungen möglich.
Das Bekleidungsgeld für Mutter und Kind ist zweckgebunden und wird deshalb mit
Quittungen abgerechnet. Die Auszahlung findet einmal monatlich statt. Bei Bedarf
werden notwendige Anschaffungen von Bekleidung mit der Bewohnerin gemeinsam
geplant und ggf. auch der Einkauf begleitet.
Die Mutter wird durch die Bezugsbetreuerin bei der Geltendmachung finanzieller An-
sprüche/Sozialleistungen beraten und unterstützt. Dies betrifft z.B. Anträge auf Erst-
ausstattung, Elterngeld und Kindergeld. Das Elterngeld erhält die Mutter in der Regel
auf ein eigenes Konto und steht zur freien Verfügung. Wenn kein Konto vorhanden
ist, kann das auch über das Gruppenkonto erfolgen. Bei Bedarf reflektiert die Be-
zugsbetreuerin mit der Bewohnerin die Verwendung des Elterngeldes und wirkt da-
rauf hin, einen Teil des Geldes für besondere Anschaffungen/Unternehmungen an-
zusparen.
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Die Mitarbeiterinnen bieten auch Beratung, Hilfestellung und Begleitung beim Um-
gang mit Ämtern, Behörden, Antragstellungen u.ä. Beim Vorliegen von Schulden er-
folgt nach Absprache eine Vermittlung an die örtliche Schuldnerberatungsstelle. In-
nerhalb des Caritasverbandes kann sich die Mutter über die Möglichkeiten einer ge-
setzlichen Betreuung beraten lassen. Bei der Beantragung wird die Bewohnerin
durch die Mitarbeiterinnen unterstützt.
6.2.4.4. Förderung einer tragfähigen Mutter-Kind-Beziehung/ sicheren Bindung
Der Aufbau einer sicheren Bindung zur Mutter als Hauptbezugsperson ist ein wichti-
ger Schutzfaktor für die Entwicklung des Kindes und daher eines der Hauptziele und
Schwerpunkte der pädagogischen Arbeit. Sicher gebundene Kinder verfügen u.a.
über mehr Bewältigungsmöglichkeiten bei psychischen Belastungen. Auf Seiten der
Eltern bedarf es hierfür wichtiger Kompetenzen, wie elterliche Feinfühligkeit, emotio-
nale Verbundenheit, Respekt sowie Anleiten und Grenzen setzen können. Diese el-
terlichen Kompetenzen im Umgang mit ihrem Kind tragen wesentlich zu einer gesun-
den Entwicklung des Kindes bei.
Die Mutter-Kind-Beziehung und Bindung zum Kind wird von der Bezugsbetreuerin
regelmäßig in den Einzelgesprächen thematisiert. Die Bewohnerin soll lernen, wie
wichtig ihr Verhalten dem Kind gegenüber ist, was dies für die Entwicklung des Kin-
des bedeutet und wie sie dem mit ihren individuellen Eigenschaften und z.T. auch
Einschränkungen dennoch gerecht werden kann. Der im Hilfeverlauf begonnene
Prozess der Auseinandersetzung mit den eigenen Beziehungs- und Bindungserfah-
rungen wird in Stabilisierungsphase fortgesetzt. Mit der Bewohnerin wird zudem indi-
viduell an den Thematiken gearbeitet, die sich im Verlauf der Hilfeplanung als prob-
lematisch herausgestellt haben.
Über kontinuierliche Anleitung in Alltags- und Versorgungssituationen, positives Vi-
deo-Feedback sowie verschiedene Gruppenangebote werden der Mutter Kenntnisse
und Kompetenzen zur Förderung einer sicheren Bindung vermittelt. Die Eltern wer-
den für die Signale und emotionalen Bedürfnisse ihres Kindes sensibilisiert. Sie sol-
len lernen, die kindlichen Signale zu erkennen und richtig zu interpretieren sowie
prompt und angemessen darauf zu reagieren. Die Mutter wird bei der Begleitung von
Alltags- und Versorgungssituationen zu einem bindungsfördernden Verhalten ihrem
Kind gegenüber angeregt. Dazu gehören insbesondere die sprachliche Interaktion
mit dem Kind sowie Blickkontakt und feinfühliger Körperkontakt. Durch die individuel-
le Begleitung und Anleitung können zudem erarbeitete Themen aus den Einzelge-
sprächen gezielt aufgegriffen und eingeübt werden.
Mit Einverständnis der Mutter können auch Videoaufnahmen von Wickel-, Fütter-
oder Spielsituationen aufgenommen und unter interaktiven Aspekten ausgewertet
werden. Dies dient vorrangig dem Erkennen von Ressourcen der Mutter und des
Kindes. Durch das gemeinsame Anschauen eines ausgewählten, positiven Standbil-
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des sowie ein detailliertes, positives Feedback werden diese Ressourcen gezielt ver-
stärkt und das Selbstvertrauen der Mutter gefördert. Die Mutter erhält im Anschluss
auch eine entwicklungsfördernde Rückmeldung. Das positive Video-Feedback ist
weder eine Video-Eltern-Säuglings-Therapie noch ein Video-Home-Training.
Feinfühlige Interaktionen der Mutter sind häufig in Stresssituationen erschwert. Ins-
besondere das Weinen und Schreien des Kindes wird von vielen Eltern als Belastung
erlebt. Häufig denken sie, dass ihr Kind sie mit Absicht ärgern will. Durch die
24stündige Alltagsbegleitung können die MitarbeiterInnen der Mutter unmittelbar hel-
fen, das Verhalten ihres Kindes anders zu interpretieren, mehr Verständnis für die
emotionale Situation des Kindes zu entwickeln und adäquat darauf zu reagieren.
Wenn die Bewohnerin selbst emotional überfordert ist und die Anregungen der Mitar-
beiterInnen nicht umsetzen kann, besteht zur Entlastung und Regulation die Mög-
lichkeit einer zeitweisen Übernahme der Betreuung und Versorgung des Kindes
durch die MitarbeiterInnen.
Einige Gruppenangebote unterstützen ebenfalls die Förderung einer tragfähigen Mut-
ter-Kind-Beziehung. Durch angeleitetes gemeinsames Spielen in der Krabbelgruppe
sowie beim Spielnachmittag lernen sich Mutter und Kind besser kennen. Die Mutter
wird angeregt, das Kind in seiner momentanen Entwicklung wahrzunehmen, zu be-
gleiten und zu fördern. Im Rahmen der Elternbildungs-AG werden den Bewohnerin-
nen theoretischen Kenntnisse zur Förderung einer sicheren Bindung sowie zu kindli-
chen Bedürfnissen vermittelt. Der Austausch der Eltern untereinander sowie die akti-
ve Auseinandersetzung mit eigenen Beziehungs-/Bindungserfahrungen werden an-
geregt und gefördert. Bei Interesse besteht die Möglichkeit einer Vermittlung in An-
gebote aus dem Sozialraum, wie Pekip-Gruppen, Babyschwimmen, Babymassage
etc.
Neben dem Fokus auf die kindlichen Bedürfnisse gehört zu einer gelungenen Mutter-
Kind-Beziehung eine gesunde Selbstfürsorge der Mutter. In den Einzelgesprächen
wird deshalb gemeinsam mit der Bewohnerin überlegt, wie sie sich auch Zeiten für
sich und ihre eigenen Bedürfnisse schaffen kann, um einen guten Ausgleich zum
teilweise anstrengenden Alltag mit Kind zu schaffen. Von Seiten des Mutter/Vater-
Kind-Hauses wird dies durch eine einrichtungsinterne, stundenweise Kinderbetreu-
ung (Kurzkonzept im Anhang), die Möglichkeit von Auszeiten im Abendbereich sowie
verschiedene Gruppenangebote für die Erwachsenen unterstützt.
Wenn sich die pädagogischen Methoden zur Förderung der Mutter-Kind-Beziehung
als nicht ausreichend erweisen, wird mit der Bewohnerin besprochen, welche thera-
peutische Unterstützung in Frage kommt. Dies betrifft z.B. die Aufarbeitung von ne-
gativen Erziehungs- oder Bindungserfahrungen oder ungelösten traumatischen Er-
lebnissen, um eine transgenerationale Weitergabe von Mustern und Traumata zu
verhindern. Bei Bedarf wird eine Vermittlung in ambulante oder (teil)stationäre The-
rapie für sich selbst oder eine Mutter-Kind-Therapie unterstützt und ggf. begleitet. In
Absprache mit der Bewohnerin erfolgt durch die MitarbeiterInnen eine enge Koopera-
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tion mit den Ärzten und Therapeuten, damit Gelerntes im Mutter/Vater-Kind-Haus
eingeübt werden kann.
6.2.4.5. Gruppenangebote für Mütter und Kinder
Über die Einzelfallarbeit hinaus finden regelmäßige Gruppenangebote statt . Ver-
pflichtend für alle Bewohnerinnen sind die Krabbelgruppe, der Spielnachmittag, die
AGs zur Elternbildung, Ernährung und gesundheitlichen Prävention sowie der Mon-
tags-Treff und die Gruppenabende. Darüber hinaus gibt es regelmäßig Kreativ- sowie
Bewegungs- und Entspannungsangebote, die von den Bewohnerinnen freiwillig in
Anspruch genommen werden können. Weitere Gruppenaktivitäten wie Spielabende,
gemeinsame Ausflüge, Gestaltung von Festen u.ä. werden gemeinsam mit den Be-
wohnerinnen geplant und umgesetzt.
Neben der Vermittlung von Wissen und der Entwicklung von Kompetenzen bieten die
Gruppenangebote den Bewohnerinnen die Möglichkeit, sich untereinander auszutau-
schen und voneinander zu lernen. Der wöchentliche Montags-Treff und die monatli-
chen Gruppenabende dienen besonders der Förderung der Sozialkompetenzen so-
wie der Kommunikations- und Konfliktlösungsfähigkeiten.
Die wöchentliche Krabbelgruppe sowie der wöchentliche gemeinsame Spielnachmit-
tag dienen vorrangig der Förderung einer positiven Mutter-Kind-Beziehung. Die El-
tern erhalten vielfältige Anregungen zu altersentsprechenden Beschäftigungsmög-
lichkeiten mit ihrem Kind.
Die 14tägige AG zur Elternbildung dient vorrangig der Stärkung der Erziehungskom-
petenzen der Eltern sowie der Förderung der Mutter-Kind-Beziehung. Es wird theore-
tisches Wissen zu verschiedenen Themen vermittelt, zum Beispiel zur gesunden
Entwicklung von Kindern, Entwicklungsphasen, kindlichen Bedürfnissen, Wichtigkeit
von Ritualen und Erziehungsstrategien. Der Austausch der Eltern untereinander so-
wie die aktive Auseinandersetzung mit eigenen Erziehungserfahrungen werden an-
geregt und gefördert.
Die monatliche Ernährungs-AG ergänzt die Angebote der individuellen Ernährungs-
beratung. Hierbei werden sowohl theoretische Kenntnisse zur gesunden und alters-
entsprechenden Ernährung vermittelt als auch gemeinsam mit den Müttern einge-
kauft und gekocht.
Schulungen zur gesundheitlichen Prävention, z.B. zu Gesundheitsförderung, Zahn-
hygiene, Kinderkrankheiten und Erste Hilfe am Kind, werden durch die Kranken-
schwester einmal monatlich, gruppenübergreifend, angeboten. Hierbei werden auch
aktuelle Themen, wie Grippewelle oder Umgang mit ansteckenden Erkrankungen,
aufgegriffen und berücksichtigt.
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Die 14tägigen Kreativangebote bieten den Bewohnerinnen einen Ausgleich zum All-
tag und dienen der Entspannung. Durch die Förderung von Ressourcen und Kompe-
tenzen wird das Selbstwertgefühl gestärkt. Es werden verschiedene Kreativtechniken
und themenspezifische sowie der Jahreszeit angepasste Bastelangebote vermittelt.
Zur kindlichen Förderung werden nach Bedarf auch Kreativangebote für ältere Kin-
der, gemeinsam mit ihren Eltern, geplant und durchgeführt. Die Eltern erhalten hier-
bei Anregungen zur kindgerechten Beschäftigung.
Die 14tägigen Bewegungs- und Entspannungsangebote bieten ebenfalls einen Aus-
gleich zum Alltag. Sie unterstützen die Bewältigung psychischer Belastungen, fördern
den Stressbau und aktivieren bei Antriebsarmut. Es wird eine gesunde Lebensfüh-
rung vermittelt und die Entwicklung eines positiven Körpergefühls gefördert.
Bei Bedarf werden zu spezifischen Themen externe Referenten/Seminarleiter einge-
laden, z.B. Mutter-Kind-Yoga, Selbstbehauptung oder Umgang mit neuen Medien.
6.2.4.6. Förderung der kindlichen Entwicklung
Im Hilfeverlauf wird auch das Kind mit seinen Stärken, Bedürfnissen und Unterstüt-
zungsbedarfen in den Blick genommen. Dazu erfolgt durch die Mitarbeiterinnen eine
fortlaufende gezielte Entwicklungsbeobachtung. Die Einrichtung nutzt hierfür das
strukturierte Beobachtungs- und Dokumentationsverfahren nach Petermann,
Petermann und Koglin, für Kinder im Alter von 3 bis 48 Monaten. Es handelt sich um
ein Screening-Verfahren, welches Entwicklungsfortschritte des Kindes systematisch
erfasst sowie Entwicklungsdefizite in zentralen Bereichen aufzeigt. Aus diesen
werden Förderungsempfehlungen abgeleitet und gemeinsam mit den Eltern
besprochen und im Alltag umgesetzt.
Bei deutlichen Entwicklungsdefiziten wird der Mutter die Vorstellung des Kindes in
einer Frühförderstelle oder einem Sozialpädiatrischen Zentrum zur umfassenden
Entwicklungsdiagnostik empfohlen. Hierbei wird die Bewohnerin von einer
Mitarbeiterin begleitet. Dies gilt auch für die Einleitung und Umsetzung notwendiger
Fördermaßnahmen für das Kind, wie Krankengymnastik, Logopädie, Frühförderung
u.ä. Die Mutter wird in der Regel zu diesen Terminen begleitet und bei der
Umsetzung von Förderempfehlungen im Alltag unterstützt.
Zur Unterstützung einer altersgemäßen Förderung des Kindes erhält die Bewohnerin
in Einzelgesprächen und der AG zur Elternbildung Informationen zur kindlichen Ent-
wicklung und wird zur aktiven Auseinandersetzung mit ihrer Mutterrolle sowie ihren
Erziehungszielen und -strategien anregt. Dies beinhaltet z.B. die Entwicklung von
Familienregeln und eine altersangemessene Grenzsetzung. Durch die kontinuierliche
Alltagsbegleitung und geplante Einzelangebote für Mutter und Kind wird die Umset-
zung erarbeiteter Handlungsstrategien trainiert.
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Die Mutter wird bei der Anschaffung altersentsprechender Spielmaterialien beraten
und bei Bedarf dabei begleitet. Sie erhält Anregungen zur altersentsprechenden Be-
schäftigung mit dem Kind. Zur gezielten Einübung finden mindestens einmal wö-
chentlich angeleitete Spielzeiten statt.
6.2.4.7. berufliche Orientierung
Bei den längerfristigen Maßnahmen ist auch die Entwicklung einer beruflichen Per-
spektive ein Thema. Aufgrund der bestehenden Problematiken, welche zur Aufnah-
me in das Mutter/Vater-Kind-Haus geführt haben, liegt der Fokus zunächst jedoch
auf der Sicherstellung der Grundversorgung des Kindes, der Entwicklung einer kind-
gerechten Tagesstruktur sowie der Förderung einer positiven Mutter-Kind-Beziehung.
Häufig sind die Mütter aufgrund ihrer psychischen Belastung oder ihrer kognitiven
Einschränkungen bereits so belastet, dass zusätzliche Anforderungen den Hilfepro-
zess behindern würden.
Bei positivem Hilfeverlauf mit zunehmender Sicherheit und Stabilität wird die Mutter,
mit Blick auf die individuellen Ressourcen, auch zur Entwicklung einer beruflichen
Perspektive motiviert. Die Mitarbeiterinnen unterstützen bei der Kontaktaufnahme zur
Agentur für Arbeit sowie ansässigen Berufsbildungsmaßnahmen und Werkstätten.
Gemeinsam mit der Bewohnerin wird überlegt, wie sich die Berufstätigkeit mit dem
Elternsein vereinbaren lässt. Bei Schwierigkeiten wird gemeinsam nach individuellen
Lösungen gesucht. Die Mitarbeiterinnen unterstützen die Mutter bei der Suche nach
einer geeigneten Kinderbetreuungsmöglichkeit und begleiten Gespräche mit Werk-
stätten/ Ausbildungsbetrieben/ Berufsbildungsträgern.
6.2.4.8. Einbezug des anderen Elternteils/neuer Partner
Die Einbeziehung des anderen Elternteils ist ein wichtiger Bestandteil im Hilfepro-
zess. Dadurch wird das Recht des Kindes auf Umgang mit beiden Elternteilen ge-
stärkt. Ebenso wird das Bedürfnis der Mütter nach Partnerschaft und Familie berück-
sichtigt. Die Einbeziehung ist insbesondere dann sinnvoll, wenn die Beziehung auf
Paarebene ein gewisses Maß an Stabilität erreicht hat, eine Ressource darstellt und
nach Auszug eine gemeinsame Perspektive als Kleinfamilie angestrebt wird. Der an-
dere Elternteil oder Partner kann täglich die Besuchszeiten wahrnehmen und nach
Absprache mit den Mitarbeiterinnen auch in der Einrichtung übernachten, so lange
hierdurch der Hilfeverlauf nicht negativ beeinflusst wird. Der andere Elternteil/Partner
wird in die Versorgung und Betreuung des Kindes einbezogen und hierbei bei Bedarf
angeleitet und unterstützt. Die Gestaltung des Familienlebens kann bei Bedarf in
gemeinsamen Reflexionsgesprächen mit der Bezugsbetreuerin thematisiert und be-
arbeitet werden. Falls intensivere Beratung und Unterstützung für das Familiensys-
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tem notwendig ist, wird an externe Dienste wie Beratungsstellen, Therapeuten, Män-
ner-/Frauengruppen etc. vermittelt.
Bei Trennung der leiblichen Eltern können gemeinsam mit der Mutter Besuchsrege-
lungen erarbeitet und bei der Umsetzung unterstützt werden. Der andere Elternteil
kann für die Wahrnehmung von Besuchskontakten zu seinem Kind auch die Räum-
lichkeiten der Einrichtung nutzen. Dies setzt jedoch das Einverständnis der Mutter
voraus, um den Schutz der Privatsphäre oder der Sicherheit zu gewährleisten. Be-
suchskontakte können nach individueller Absprache im Hilfeplanprozess zeitweise
von den Mitarbeiterinnen begleitet werden. Für intensivere oder längerfristige Beglei-
tung wird an externe Stellen verwiesen.
6.2.5. Auszugsphase / Beendigung der Hilfe
Die Gestaltung der Auszugsphase ist abhängig vom Hilfeverlauf. Es wird unterschie-
den zwischen
Beendigung nach Zielerreichung
Begleitung von Trennungsprozessen von Müttern und Kindern
Nach Beendigung der Maßnahme wird von Seiten der Einrichtung ein Abschlussbe-
richt verfasst und dem Jugendamt zugesandt.
6.2.5.1. Beendigung nach Zielerreichung
Nach Erreichung der im Hilfeplan formulierten Ziele wird gemeinsam mit der Mutter
und dem Kostenträger die Perspektive nach Beendigung der Hilfe besprochen und
konkret geplant. Im Idealfall bedeutet dies, dass die Mutter die Grundversorgung und
Betreuung des Kindes sowie eine kindgerechte Tagesstruktur und die Alltagsbewälti-
gung weitestgehend eigenständig sicherstellen kann und eine tragfähige Mutter-
Kind-Beziehung besteht. Die Mutter kann mit ihrem Kind selbständig in einer eigenen
Wohnung leben. Zur Bearbeitung noch offener Themen erscheinen ambulante Hilfen
ausreichend. Bezüglich des konkreten Hilfebedarfs nach Beendigung der stationären
Maßnahme erfolgt von Seiten der Einrichtung eine fachliche Einschätzung.
Der anstehende Auszug und die damit verbundenen Veränderungen sind für die Be-
wohnerin häufig mit ambivalenten Gefühlen verbunden, einerseits mit Freude und
Erleichterung, andererseits auch mit Verunsicherung und Ängsten. In den Einzelge-
sprächen mit der Bezugsbetreuerin wird die Bewohnerin angeregt, über ihre Gefühle
zu sprechen, um den Abschied gut bewältigen und sich auf etwas Neues einlassen
zu können. Viele Mütter haben in ihrer Vergangenheit schmerzliche, schlecht bewäl-
tigte Trennungen erlebt. Diese früheren Erfahrungen werden durch die anstehende
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S e i t e | 22
Trennung wieder aktiviert und können den weiteren Hilfeverlauf negativ beeinflussen.
Die Abschieds- und Auszugsphase benötigt deshalb Zeit, um die Erfahrungen zu re-
flektieren und gemeinsam einen guten Übergang in die neue Lebens- und Wohnform
zu gestalten.
In der Auszugsphase finden weiterhin wöchentliche Einzelgespräche mit der Bewoh-
nerin statt. Diese dienen vorrangig der Reflexion des bisherigen Hilfeprozesses, der
erreichten Erfolge sowie der Klärung noch offener Themen und Fragen. Besonderes
Augenmerk liegt auf der Festigung und Stabilisierung der bereits erreichten Ziele. Im
Hinblick auf die neue Lebenssituation und die damit einhergehenden Anforderungen
werden mit der Bewohnerin auch mögliche Schwierigkeiten besprochen und konkrete
Lösungsstrategien erarbeitet. Die Mutter nimmt bis zum Auszug weiterhin an den
verbindlichen Einzel- und Gruppenangeboten teil.
Zur langfristigen Stabilisierung der Mutter wird in der Auszugsphase verstärkt der
Ausbau eines sozialen Netzes thematisiert und unterstützt. Dies umfasst neben fami-
liären Ressourcen den Aufbau von Alltagsbeziehungen und die Vermittlung von An-
laufstellen vor Ort, wie z.B. Elterncafes, Spielgruppen, Kindertagesbetreuungsange-
boten und Familienbildungsstätten.
Der anstehende Auszug erfordert darüber hinaus die Klärung vielfältiger organisato-
rischer Fragen. Zur Unterstützung und Orientierung wird gemeinsam mit der Mutter
eine Erledigungsliste erstellt und besprochen, inwieweit die Bewohnerin in der Lage
ist, die Aufgaben eigenständig zu bearbeiten und in welchen Bereichen noch Hilfe
notwendig ist. Die Mitarbeiterinnen unterstützen bei der Wohnungssuche. Woh-
nungsbesichtigungen werden in der Regel begleitet. Gemeinsam mit der Bewohnerin
wird der Renovierungsbedarf sowie die Einrichtung der Wohnung besprochen und
notwendige Einkäufe bei Bedarf begleitet. Der anstehende Umzug wird mit der Mut-
ter geplant. Sie wird dazu angehalten, bestehende Ressourcen zu aktivieren und zu
nutzen. Von Seiten der Einrichtung kann eine Fahrt mit dem Bulli übernommen wer-
den.
Gemeinsam mit der Mutter wird die finanzielle Situation nach dem Auszug geklärt.
Die Mitarbeiterinnen unterstützen bei der Antragstellung von Sozialleistungen und
der Kontaktaufnahme zu Ämtern und Behörden. Die Mitarbeiterinnen beraten die
Mutter hinsichtlich der Eingliederung in den neuen Sozialraum und der Vermittlung in
weitere Beratung/Betreuung. In der Regel wird bereits zum Ende der Hilfeverlaufs ein
Antrag auf ambulante Hilfe zur Erziehung in der eigenen Wohnung gestellt, so dass
zum Zeitpunkt des Auszugs ein neuer Ansprechpartner für die Mutter zur Verfügung
steht.
Abweichend hiervon kann es für die Mutter notwendig sein, vor einem Auszug in eine
eigene Wohnung noch eine gezielte Verselbständigungsphase zu durchlaufen, um
eine eigenständige Haushaltsführung, einen verantwortungsvollen Umgang mit den
zur Verfügung stehenden Geldern sowie die notwendige Eigenständigkeit hinsichtlich
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S e i t e | 23
der Vereinbarung und Wahrnehmung von Terminen zu erlernen. Da das Mut-
ter/Vater-Kind-Haus an der Sperberstraße hierfür kein spezielles Verselbständi-
gungsangebot vorhält, erfolgt in Absprache mit der Mutter und dem zuständigen Ju-
gendamt eine Vermittlung in eine Trainingswohnung.
Sollte die Mutter mit ihrem Kind mit hoher Wahrscheinlichkeit dauerhaft eine stationä-
re Wohnform benötigen, wird dies im Hilfeplangespräch mit allen Beteiligten frühzei-
tig thematisiert und gemeinsam die weitere Perspektive entwickelt. Die Mitarbeiterin-
nen unterstützen und begleiten Mutter und Kind, um einen guten Übergang in die
neue Lebens- und Wohnform zu ermöglichen.
Mit dem Kostenträger wird zum Ende der Maßnahme ein konkretes Auszugsdatum
vereinbart. Die Bezugsbetreuerin plant gemeinsam mit der Bewohnerin, wie sie den
Abschied aus dem Mutter/Vater-Kind-Haus gestalten möchte. Bei Bedarf unterstüt-
zen die Mitarbeiterinnen bei der Umsetzung. Die Familie erhält ein Fotoalbum mit
persönlichen Fotos als Abschiedsgeschenk.
6.2.5.2. Begleitung von Trennungsprozessen von Müttern und Kindern
Wenn während des Hilfeverlaufs deutlich wird, dass trotz anfänglich positiver Prog-
nose und umfassenden Unterstützungsangeboten eine Kindesvernachlässigung oder
Kindeswohlgefährdung zu befürchten ist oder die Mutter sich mit der Versorgung und
Betreuung des Kindes emotional überfordert fühlt, wird im Hilfeplanverfahren eine
mögliche Trennung von Mutter und Kind angesprochen und thematisiert. Entspre-
chende Beobachtungen der Mitarbeiterinnen oder Äußerungen der Bewohnerin wer-
den in Team- und Fallbesprechungen aufgegriffen und besprochen. Bei gewichtigen
Anzeichen für eine Kindeswohlgefährdung erfolgt eine Risikoeinschätzung unter Ein-
beziehung der Heimleitung sowie der pädagogischen Leitung. Diese wird protokolliert
und das weitere Vorgehen festgelegt.
Trennungsprozesse werden von den Mitarbeiterinnen als Krisenphasen verstanden
und professionell begleitet. Eine Trennung vom Kind ist für die meisten Mütter eine
sehr ambivalente Entscheidung. Sie wollen in der Regel für ihr Kind „gute“ Eltern sein
und sind gleichzeitig mit persönlichen Belastungen sowie widersprüchlichen eigenen
Wünschen und Bedürfnissen konfrontiert. Durch äußere Erwartungen und Anforde-
rungen entsteht häufig zusätzlicher Druck. In dem Entscheidungsprozess erhält die
Mutter intensive Unterstützung durch Einzelgespräche mit der Bezugsbetreuerin. Es
bestehen zusätzlich Gesprächs- und Beratungsangebote durch die Gruppenleitung
und den psychologischen Dienst. Bei Bedarf ist auch eine Beratung durch den car i-
tasinternen Pflegekinderdienst möglich.
Wesentliches Thema der Beratung ist die Wertschätzung der Mutter für die Sorge um
das Wohl ihres Kindes einerseits und die wertschätzende Konfrontation mit den Be-
lastungen des Kindes und Risiken für das Aufwachsen des Kindes andererseits. Die
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Bezugsbetreuerin begleitet die Mutter bei der Entscheidungsfindung sowie bei der
emotionalen Bewältigung des Trennungsprozesses. Die Bewohnerin erhält bei Be-
darf zusätzliche Entlastung durch eine kompensatorische Betreuung und Versorgung
ihres Kindes in Krisensituationen. Weiteres Thema in den Gesprächen ist die Ent-
wicklung einer Lebensperspektive für die Mutter nach der Trennung vom Kind. In der
Zusammenarbeit mit Müttern, welche über nur wenige familiäre und soziale Ressour-
cen verfügen, ist dies eine besondere Herausforderung, da die Jugendhilfemaßnah-
me nach §19 unmittelbar mit Auszug des Kindes auch für die Mutter endet. Die Mit-
arbeiterinnen bemühen sich in diesen Fällen um die Initiierung anderweitiger Unter-
stützungsmaßnahmen für die Mutter.
Bei Trennungsprozessen von Müttern und Kindern kooperieren die Mitarbeiterinnen
eng mit dem zuständigen Jugendamt. Auf Wunsch der Bewohnerin können weitere
Bezugspersonen oder andere Fachkräfte in den Beratungsprozess einbezogen wer-
den. Die Mutter wird grundsätzlich in alle Phasen des Trennungsprozesses einbezo-
gen. Alle Handlungsschritte erfolgen mit hoher Transparenz. Soweit möglich wird die
Mutter an allen Entwicklungsschritten beteiligt. Hierzu gehört z.B. die Klärung der
Perspektive für das Kind sowie die Gestaltung eines allmählichen Übergangs für das
Kind in die neue Lebensform im Rahmen von Anbahnungskontakten. Idealerweise
werden diese von der Mutter oder einer anderen engen Bezugsperson begleitet.
Für den Wechsel des Kindes in die neue Lebensform wird gemeinsam mit der Mutter
eine Tasche mit Kleidung, Spielzeug etc. für das Kind gepackt und mit in die Pflege-
stelle/Jugendhilfeeinrichtung gegeben. Es wird zudem gemeinsam überlegt, welche
wichtigen Informationen über das Kind schriftlich festgehalten und weitergegeben
werden sollen. Die Bewohnerin wird angeregt, Erinnerungsstücke an die gemeinsa-
me Zeit im Mutter/Vater-Kind-Haus mitzunehmen, z.B. Fotos oder Kuscheltiere.
Im Idealfall werden gemeinsam mit der Mutter Gespräche mit dem Kind, je nach sei-
nem Alter und Entwicklungsstand, über die bevorstehende Trennung von der Mutter
und den Wechsel an einen neuen Lebensort geführt. Dem Kind wird durch Erklärun-
gen, Beantwortung seiner Fragen sowie Berücksichtigung der kindlichen Bedürfnisse
Sicherheit geboten.
Die Bezugsbetreuerin plant gemeinsam mit der Bewohnerin, wie sie den Abschied
aus dem Mutter/Vater-Kind-Haus gestalten möchte. Bei Bedarf unterstützen die Mit-
arbeiterinnen bei der Umsetzung. Die Mutter erhält ein Fotoalbum mit persönlichen
Fotos als Abschiedsgeschenk.
Wenn im Rahmen des Trennungsprozess kein Konsens mit der Mutter hergestellt
werden kann, wird von Seiten der Einrichtung das Jugendamt eingeschaltet. Diese
Entscheidung wird im Einvernehmen mit der Bezugsbetreuerin, der Gruppenleitung
sowie der Heimleitung getroffen. Die Letztverantwortung für die Weitergabe einer
Meldung an das Jugendamt trägt die Leitung. Ggf. kommt es dann zu einer Trennung
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gegen den Willen der Mutter oder zur Einleitung eines familiengerichtlichen Verfah-
rens.
Durch die Inpflegegabe entsteht häufig auch eine Dynamik unter den Mitbewohne-
rinnen. Diese wird durch die Mitarbeiterinnen aufgegriffen und gesteuert. Im Idealfall
werden gemeinsam mit dem abgebenden Elternteil die Mitbewohnerinnen über die
Inpflegegabe informiert. Wenn dies nicht möglich ist, werden die anderen Bewohne-
rinnen durch die Mitarbeiterinnen unter Berücksichtigung des Daten- und Vertrau-
ensschutzes informiert. Dabei wird die Mutter vor Schuldzuweisungen oder Abwer-
tung geschützt. Es wird ein offener Austausch darüber angeregt, welche Umstände
zur Trennung von Eltern und Kindern führen können. In diesem Rahmen können
auch Ängste und Betroffenheit anderer Bewohnerinnen aufgegriffen und besprochen
werden.
6.2.6. Krisenintervention
Bei akuten psychischen Krisen der Bewohnerin besteht jederzeit die Möglichkeit, mit
der diensthabenden Mitarbeiterin zu sprechen. Wenn möglich, werden gemeinsam
mit der Bewohnerin Strategien entwickelt, die zu einer spontanen Entlastung führen.
Wenn eine Entlastung aktuell nicht möglich ist, besteht die Möglichkeit der Gewäh-
rung von Auszeiten sowie der kompensatorische Versorgung und Betreuung des
Kindes durch die MitarbeiterInnen, insbesondere auch in der Nacht. Bei weiterem
Gesprächsbedarf besteht die Möglichkeit, die einrichtungsinterne Psychologin hinzu-
ziehen oder eine Vorstellung in der psychiatrischen Notfallsprechstunde der LWL-
Klinik zu begleiten. Ggf. werden weitere Fachstellen wie der Sozialpsychiatrische
Dienst oder der Notarzt hinzugezogen.
Im weiteren Verlauf wird mit der Bewohnerin in Einzelgesprächen mit der Bezugsbe-
treuerin dahingehend gearbeitet, akute Krisensituationen künftig zu vermeiden und
sich so zu stabilisieren, dass sie eine Überlastung frühzeitig erkennt, sich Entlastung
durch außen verschafft oder Vorgehensweisen entwickelt, die Überlastung nicht erst
entstehen zu lassen. In Absprache mit der Bewohnerin besteht auch die Möglichkeit
einer nächtlichen Babyfonbegleitung. Hierüber kann die Mutter schnell und unkom-
pliziert Unterstützung einholen. Um die psychische Stabilisierung zu fördern, erfolgt
häufig eine Empfehlung, fachärztliche und/oder psychotherapeutische Unterstützung
wahrzunehmen. Die Mitarbeiterinnen unterstützen bei der Kontaktaufnahme.
Bei Unfällen oder medizinischen Notfällen erfolgen durch die Mitarbeiterinnen die
erforderlichen Erste-Hilfe-Maßnahmen sowie die Sicherstellung der ärztlichen Ver-
sorgung. Hierfür sind alle Mitarbeiterinnen entsprechend geschult.
Akute Gefährdungen des Kindeswohls werden, wenn möglich, in Kooperation mit der
Mutter abgewandt. Bei mangelnder Kooperation der Mutter erfolgt von Seiten der
MitarbeiterInnen eine erste Risikoeinschätzung im Vier-Augen-Prinzip, um das weite-
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S e i t e | 26
re Vorgehen zu besprechen und notwendige Maßnahmen einzuleiten. Um dies zu
gewährleisten, sind tagsüber in der Regel mindestens zwei Mitarbeiterinnen im
Dienst. Für alleinige Dienste, z.B. im Rahmen der Nachtbereitschaft, besteht eine
Kooperation mit dem Mutter/Vater-Kind-Haus Hafenstraße, da dort in der Regel min-
destens zwei Mitarbeiterinnen im Dienst sind.
Ergeben sich im Hilfeverlauf gewichtige Anhaltspunkte für eine Gefährdung des Kin-
deswohls, erfolgt zeitnah durch die MitarbeiterInnen eine umfassende Risikoein-
schätzung. Hierbei sind mindestens zwei Mitarbeiterinnen des Mutter/Vater-Kind-
Hauses, die pädagogische Leitung sowie die Heimleitung involviert. Ggf. wird die ein-
richtungsinterne, zertifizierte Kinderschutzfachkraft hinzugezogen. Falls notwendig,
wird im Anschluss mit der Mutter eine detaillierte Schutzvereinbarung besprochen
und verschriftlicht, um das Kindeswohl zu sichern. Sollte dies nicht ausreichend sein,
erfolgt zeitnah ein Krisengespräch mit dem Jugendamt, um das weitere Vorgehen zu
sprechen.
Zum Umgang mit Kindeswohlgefährdungen liegen ausführliche Handlungsleitfäden
für die Mitarbeiterinnen vor.
6.3. Zusatzleistungen
Leistungen, welche über das Regelangebot hinausgehen, können im Hilfeplanverfah-
ren vereinbart und über Fachleistungsstunden abgerechnet werden. Diese betreffen
z.B. zusätzliche Einzelangebote für Mutter und/oder Kind, Fahrdienste oder intensive
Begleitung aufgrund eines erhöhten medizinischen Bedarfs des Kindes.
7.Personelle Ressourcen
7.1. Leitung, pädagogisches Personal, Hauswirtschafts- und Verwaltungskräfte
Das Team des Mutter/Vater-Kind-Hauses an der Sperberstraße besteht aus insge-
samt 5,56 Mitarbeiterinnen (staatlich anerkannte Sozialpädagoginnen, Erzieherinnen,
z.T. mit Zusatzqualifikation, Kindheitspädagoginnen, Heilpädagoginnen und Jahre-
spraktikantin). Als gruppenübergreifende Fachkräfte werden anteilig die Kranken-
schwester (im Stellenumfang von 0,08) sowie die pädagogischen Mitarbeiterinnen
der Kinderbetreuung (im Stellenumfang von 0,25) dem Team zugerechnet. Ergänzt
wird das Team durch eine Hauswirtschaftskraft (½ Stelle) und die gruppenübergrei-
fende Haustechnik (1,5 Stellen).
Eine Sozialpädagogin im gruppenergänzenden Dienst, eine Psychologin und die
Heimleitung unterstützen das Team bei der organisatorischen und inhaltlichen Arbeit.
Das Mutter/Vater-Kind-Haus an der Sperberstraße wird von einer Sozialpädagogin
oder einer Erzieherin mit Zusatzqualifikation geleitet, unterstützt durch eine Stellver-
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tretung. Die Gruppenleitung ist verantwortlich für die Umsetzung der konzeptionellen
Inhalte in der pädagogischen Arbeit des Teams, die Koordination der Hilfeplanung,
die Mitwirkung bei der Weiterentwicklung der Einrichtung sowie die organisatorischen
Abläufe.
Alle Mitarbeiterinnen haben eine klare Regelung der jeweiligen Zuständigkeit (Stel-
lenbeschreibung).
Für die Gesamtleitung des Wohngruppenverbundes und dessen Beratung stehen die
Heimleitung und eine Dipl.-Psychologin als pädagogische Leitung zur Verfügung. Im
Bereich der Qualitätssicherung wird die Leitungsebene durch eine Dipl.-
Sozialpädagogin im gruppenergänzenden Dienst unterstützt.
Unter den Leitungsaufgaben subsumieren sich folgende Aufgabenbereiche:
Verantwortung für die Gesamtentwicklung der Einrichtung (pädagogisch, wirt-
schaftlich, strukturell und konzeptionell)
Sicherstellung des Qualitätsstandards, Qualitätsmanagement und der Quali-
tätsentwicklung
Controlling
Personalführung, -steuerung und -entwicklung
Verantwortung für die Aufnahme oder Entlassung von BewohnerInnen
Außenvertretung
Die pädagogische Leitung sowie die Mitarbeiterin im gruppenergänzenden Dienst
(Dipl.-Sozialpädagogin) sind zuständig für die Beratung und Weiterbildung der
pädagogischen Teams. Darüber hinaus sind sie an der Qualitätssicherung, am
Qualitätsmanagement und an der Weiterentwicklung der Gesamteinrichtung in
verschiedenen Funktionen beteiligt. Durch ihre Tätigkeit wird die Qualifikation und
Kommunikation der pädagogischen Mitarbeiterinnen in den Wohngruppen gesteigert
und stabilisiert. Eine regelmäßige Evaluation, Reflexion und Dokumentation der
pädagogischen Arbeit ist somit gewährleistet. Aufgrund der regelmäßigen Beratung
wird der Informationsfluss und fachliche Austausch in den pädagogischen Teams
explizit gesteigert und die Teamfähigkeit gefördert.
Dem gesamten Wohngruppenverbund stehen eine zertifizierte Kinderschutzfachkraft,
eine Präventionsfachkraft, ein Datenschutzbeauftragter sowie ein Sicherheits- und
Brandschutzbeauftragter zur Verfügung.
Die Verwaltung hat den Auftrag, die operative Organisationssicherheit in allen
Verwaltungsabläufen sicherzustellen. Zu den Aufgabenbereichen gehören:
Unterstützung der Leitung bei der Aufstellung von Wirtschafts-, Stellen- und
Investitionsplänen sowie allen Angelegenheiten hinsichtlich des Leistungsent-
gelts
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betriebswirtschaftliches Controlling
Rechnungs- und Personalwesen, Arbeitsrecht
Immobilienverwaltung
Versicherungswesen
Sekretariate für Korrespondenz
allgemeine Verwaltungsaufgaben
Das Mutter/Vater-Kind-Haus an der Sperberstraße wird wochentags durch eine
Hauswirtschaftskraft unterstützt. Diese ist zuständig für den Einkauf, ggf. die Zuberei-
tung der (warmen) Mahlzeiten, die Reinigung der Gemeinschafts- und Büroräume
sowie die Versorgung der Gruppenwäsche. In Absprache mit der Bezugsbetreuerin
besteht in Einzelfällen die Möglichkeit, die Mutter beim Kochen sowie bei der Haus-
haltsführung zu unterstützen.
Die Mitarbeiter des technischen Dienstes sind für die räumliche Ausstattung, In-
standhaltung, Reparaturen, Grünpflege und Fahrdienste zuständig.
7.2. Betreuungsschlüssel
Dem Mutter/Vater-Kind-Haus an der Sperberstraße stehen bei einer Betreuungsdich-
te von 1:1,8 insgesamt 5,56 Planstellen zur Verfügung.
Der Betreuungsumfang beträgt 24 Stunden, wobei sich die Kernarbeitszeit auf 6:00
bis 22:00 Uhr beläuft, mit anschließender Nachtbereitschaft. Im Mutter/Vater-Kind-
Haus an der Sperberstraße sind in der Regel wochentags von 8 bis 20 Uhr mindes-
tens zwei und am Wochenende ein bis zwei Mitarbeiterinnen im Tagesdienst einge-
setzt und von einer Mitarbeiterin wird die Nachtbereitschaft abgedeckt. Somit ist eine
24-Stunden-Betreuung jederzeit gewährleistet. Für die Dienstplangestaltung ist die
Gruppenleitung zuständig. Hierbei berücksichtigt sie die aktuellen arbeitsrechtlichen
Vorgaben und dienstlichen Erfordernisse.
Verantwortlich für Vorhaltung eines entsprechenden Personalschlüssels ist die Heim-
leitung.
7.3. Eignung
Die fachliche Eignung der MitarbeiterInnen wird durch die Heimleitung im Rahmen
des Bewerbungs- und Einstellungsverfahrens überprüft und sichergestellt. Alle Mitar-
beiterInnen müssen vor Aufnahme ihrer Tätigkeit ausführliche Bewerbungsunterla-
gen mit Nachweisen der fachlichen Qualifikation sowie ein erweitertes Führungs-
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zeugnis vorlegen. Dieses wird vom Arbeitgeber im 5jährigen Abstand erneut ange-
fordert.
8. Räumliche Gegebenheiten, Lage, Infrastruktur
Das Mutter/Vater-Kind-Haus an der Sperberstraße befindet sich in einem ruhigen
Wohngebiet von Dorsten. Das Zentrum ist gut mit dem Bus, aber auch fußläufig in
ca. 15 Minuten, erreichbar. Dort befinden sich mehrere Geschäfte, Ärzte, Therapeu-
ten, Kindertagesstätten u.ä. In Dorsten existieren vielfältige Freizeitangebote durch
Vereine, Freizeitzentren, Familienbildungsstätten, ein Erlebnis- und Freizeitbad sowie
eine Eislaufhalle.
Das Mutter/Vater-Kind-Haus an der Sperberstraße verfügt über eine Terrasse und
einen kleinen Garten. Das Gelände ist sicher und kindgerecht gestaltet und bietet
den Kindern Platz zum Spielen. Das unterkellerte Haus erstreckt sich über drei Eta-
gen.
Im Mutter/Vater-Kind-Haus an der Sperberstraße leben die Bewohnerinnen in einer
Wohngemeinschaft zusammen. In der ersten Etage stehen drei Mutter-Kind-
Einheiten mit je zwei gegenüberliegenden, möblierten, ca. 12 m2 großen Zimmern
zur Verfügung. Auf der Etage befinden sich zwei Badezimmer sowie eine separate
Toilette. Die Aufteilung wird gemeinsam mit den Bewohnerinnen besprochen und
festgelegt. Im Obergeschoß stehen zwei zwischen 24 m2 und 28 m2 große Mutter-
Kind-Einheiten mit je zwei nebeneinanderliegenden, möblierten Zimmern sowie je-
weils einem eigenen Badezimmer zur Verfügung.
Die Bewohnerin erhält bei Einzug einen eigenen Schlüssel, um ihre Zimmer ver-
schließen zu können. Die Mitarbeiterinnen haben einen Generalschlüssel. Für Mobi-
liar und Schlüssel hinterlegt die Bewohnerin zu Beginn eine Kaution, um mögliche
Schäden ausgleichen zu können.
Für die Mütter und ihre Kinder stehen zudem mehrere Gemeinschaftsräume zur Ver-
fügung. Im Erdgeschoß sind dies eine große Küche, ein Esszimmer mit angrenzen-
dem Wohnzimmer und integriertem Spielbereich für die Kinder, eine Toilette sowie
eine Abstellkammer. Auf der gleichen Etage gibt es auch eine Gästetoilette. Im Kel-
lergeschoß stehen ein multifunktional nutzbarer Spiel- und Kreativraum, ein separa-
ter Aufenthaltsraum für die Eltern, ein Badezimmer, ein Vorratsraum, ein Hauswirt-
schaftsraum und ein Abstellraum für Kinderwagen zur Verfügung.
Die Mitarbeiterinnen nutzen im Erdgeschoß ein Büro und ein separates Nachtbereit-
schaftszimmer mit angrenzendem Bad.
Für den Wohngruppenverbund stehen zwei Dienstfahrzeuge sowie eine Auswahl an
Kindersitzen zur Verfügung.
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9. Organisation und Aufsicht
9.1. Organigramm
9.2. Dienst- und Fachaufsicht
Die Dienst- und Fachaufsicht obliegt vorrangig dem Träger des Wohngruppenver-
bundes. Die damit verbundenen Aufgaben werden vom Träger an die Heimleitung
und pädagogische Leitung übertragen. Die Heimleitung ist vorrangig für die Dienst-
aufsicht verantwortlich, die pädagogische Leitung für die Fachaufsicht. In diesem
Prozess werden sie von den Gruppenleitungen der einzelnen Häuser unterstützt, die
sich für die Umsetzung der konzeptionellen Inhalte sowie der pädagogischen Stan-
dards in den Häusern verantwortlich zeichnen. Die Leitungskräfte befinden sich in
einem stetigen Austausch, u.a. durch die monatlich stattfindenden Gruppenleitersit-
zungen.
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9.3. Beratungs- und Besprechungskultur, Beratung durch die pädagogische
Leitung
Um möglichst reibungslose Abläufe im pädagogischen Alltag zu gewährleisten, findet
mindestens einmal täglich eine Dienstübergabe zwischen den pädagogischen Fach-
kräften statt. Diese dient dem Austausch wichtiger Informationen sowie der Planung
und Verteilung von Aufgaben.
Zur Sicherung der pädagogischen Arbeit, des fachlichen Austausches und der Wei-
terentwicklung der Mitarbeiterinnen finden wöchentliche Teamsitzungen statt. Inhalt-
lich gestalten sie sich sowohl fall- (Ziel- und Methodenüberprüfung/Ist-Analyse) als
auch systembezogen (Organisation/Dienstplangestaltung/Informationsaustausch)
und werden protokolliert. Darüber hinaus tauschen sich die Bezugsbetreuerinnen
mindestens einmal monatlich mit den Mitarbeiterinnen der Kinderbetreuung, der Mut-
ter/Vater-Kind-Spielgruppe sowie der Krankenschwester aus.
Einmal jährlich findet ein von der Gruppenleitung inhaltlich gestalteter Teamtag statt.
Dieser soll die Teamentwicklung fördern und relevante pädagogische Themen auf-
greifen.
Darüber hinaus wird die fachliche Arbeit durch eine kontinuierliche Fachberatung,
kollegiale Fallbesprechungen sowie einen regelmäßigen Austausch mit der Heimlei-
tung gesichert. Die pädagogische Leitung nimmt 14tägig an den Teamsitzungen teil
und steht den Mitarbeiterinnen bei Bedarf als Ansprechpartnerin zur Verfügung.
Sechsmal jährlich findet eine externe Supervision im Team statt, die je nach Bedarf
fallspezifisch als auch für die Teamentwicklung genutzt wird.
10. Maßnahmen zur Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung
10.1. Struktur
10.1.1. pädagogische Standards
Zur Umsetzung der konzeptionellen Inhalte in der pädagogischen Arbeit liegen fol-
gende, verschriftlichte Standards und Arbeitshilfen für die Mitarbeiterinnen vor:
einrichtungsinterne, standardisierte Arbeitshilfen und –vorlagen zur Auswer-
tung der pädagogischen Diagnostikphase sowie der weiteren Hilfeplanung,
getrennt nach Altersgruppen der Kinder (0-2 Jahre und 3-6 Jahre)
Checklisten für die pädagogische Fallarbeit (z.B. Wochenpläne, Reflexionsge-
spräche, standardisierte Entwicklungsbeobachtung des Kindes, Anamnese mit
Genogramm und Adult-Attachment-Interview)
Leitfaden zur Fall- und Entwicklungsdokumentation
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Handbuch für organisatorische Abläufe (z.B. Hausordnung, Hausregelungen,
Adresslisten, sachgerechter Umgang mit Medikamenten, Schweigepflichtent-
bindungen, Umgang mit ansteckenden Erkrankungen, Aufnahmebogen für
Kinderbetreuung)
Leitfaden zum Vorgehen bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung
Institutionelles Schutzkonzept zur Prävention von sexuellem Missbrauch
Leitfaden zur kollegialen Fallbesprechung
10.1.2. Dokumentation
Eine umfassende Fall- und Entwicklungsdokumentation dient der Begleitung und Un-
terstützung der Bewohnerinnen und ihrer Kinder, der individuellen Hilfeplanung sowie
der Reflexion der pädagogischen Arbeit. Dokumentiert werden von den Mitarbeiterin-
nen u.a. Beobachtungen aus dem Alltag, Ergebnisse aus den Reflexionsgesprächen,
Absprachen und Vereinbarungen, Entwicklungsstände und Entwicklungsfortschritte,
aber auch Hinweise auf mögliche Gefährdungen des Kindes. Dazu wird insbesonde-
re das elektronische Gruppenbuch sowie die individuelle Fallakte, in welcher auch
Berichte o.ä. aufbewahrt werden, genutzt.
Die Bewohnerinnen werden zu Beginn der Maßnahme ausführlich über das Doku-
mentationsverfahren informiert und willigen schriftlich in dieses ein. Ohne Einwilli-
gung in die Fall- und Entwicklungsdokumentation ist eine Hilfeleistung in der Einrich-
tung nicht möglich. Die Mitarbeiterinnen der Einrichtung sind zur Verschwiegenheit
und zur Beachtung der geltenden Datenschutzbestimmungen verpflichtet. Die Ein-
richtung unterliegt den Regelungen der kirchlichen Datenschutzordnung. Es werden
nur solche Daten von den Bewohnerinnen erhoben und gespeichert, die zur Durch-
führung der Hilfe zur Erziehung erforderlich sind.
Für die Hilfeplanung mit dem zuständigen Jugendamt werden regelmäßig Auswer-
tungen und Hilfeplanvorlagen erstellt. Bei Beendigung der Maßnahme erfolgen ein
Abschlussbericht und eine pädagogisch fachliche Empfehlung zur weiteren Perspek-
tive von Mutter und Kind.
10.1.3. Qualifizierung der Mitarbeiterinnen
Um einen hohen fachlichen Standard zu gewährleisten, werden neue Mitarbeiterin-
nen von der Gruppenleitung und deren Stellvertretung in Zusammenarbeit mit dem
gruppenergänzenden Dienst in den ersten drei Monaten intensiv in ihre Tätigkeit ein-
gearbeitet. Dazu gehören:
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Aushändigung der Stellenbeschreibung
begleitete Dienste, mindestens 2 Wochen
Kontaktaufnahme mit Bewohnerinnen
Integration ins Team
Anleitung hinsichtlich der Grundversorgung von Säuglingen, Kleinkindern, ggf.
Säuglingspflegekurs
Einarbeitung in Dokumentationssystem
Einarbeitung in Abrechnungsvorgänge
Hospitation bei Reflexionsgesprächen, Einzel- und Gruppenangeboten
Besprechung und Aushändigung der Arbeitshilfen, Vorlagen, Standards und
Handbücher
Anleitung in der Fallarbeit
Schulung durch den gruppenergänzenden Dienst zu grundlegenden Kenntnis-
sen zum Kindeswohl sowie zur Bindungstheorie und frühkindlichen Entwick-
lung
Teilnahme an Präventionsschulung zum grenzachtenden Umgang
Reflexionsgespräch am Ende der Einarbeitungsphase mit der Gruppenleitung
Zum Standard des Wohngruppenverbundes gehört zudem eine kontinuierliche Quali-
fizierung der pädagogischen Mitarbeiterinnen. Sie wird durch vielfältige Maßnahmen
sichergestellt und orientiert sich an den Bedarfen der jeweiligen Zielgruppen sowie
aktuellen Themen/Aufgaben:
regelmäßige Reflexion der eigenen Arbeit
fachliche Beratung durch Kolleginnen, Leitung
Fachberatung durch die pädagogische Leitung
Einarbeitung zum Einsatz neuer/bereits vorhandener Arbeitshilfen
halbjährliche Mitarbeitergespräche
externe Supervision (sechsmal jährlich)
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interne Schulungen (z.B. zu Bindung, Trauma, Biographiearbeit, begleitete El-
ternschaft, Gesprächsführung)
regelmäßige Erste-Hilfe-Schulungen am Kind
externe Fortbildungen
10.1.4. Kooperation und Vernetzung
Der Wohngruppenverbund arbeitet in enger Vernetzung mit den Hilfsdiensten des
Caritasverbandes Dorsten – Erziehungsberatung, Mobile Jugendhilfe, Pflegekinder-
dienst, Sucht- und Drogenberatung, rechtliche Betreuung, Hilfen für Menschen mit
psychischen Erkrankungen – sowie Lebenshilfe, Hebammen, Ärzten, Kliniken, nie-
dergelassene Psychotherapeuten, Frühförderung, Praxen für Ergotherapie, Logopä-
die und Krankengymnastik sowie verschiedenen ortsansässigen Beratungsdiensten
und Institutionen. Es besteht insbesondere eine enge Zusammenarbeit mit den LWL-
Kliniken in Herten und Marl-Sinsen sowie der Christopherus-Klinik in Coesfeld.
Zum fachlichen Austausch ist der Wohngruppenverbund in verschiedenen Netzwer-
ken und Arbeitskreisen aktiv, wie beispielsweise im örtlichen Netzwerk Frühe Hilfen
und der PSAG (Psychosoziale Arbeitsgemeinschaft) sowie überregional in der Ar-
beitsgemeinschaft der Erziehungshilfen in der Diözese Münster und der Landesar-
beitsgemeinschaft Mutter-Kind-Einrichtungen des SKF.
10.2. Prozess
Eine regelmäßige Evaluation dient der fortlaufenden Überprüfung und Anpassung
der Qualitätsstandards. Diese wird durch die Heimleitung, die pädagogische Leitung
sowie den gruppenergänzenden Dienst, in Zusammenarbeit mit den Gruppenleitun-
gen, gewährleistet.
Zielüberprüfung im Hilfeplanverfahren mit Kostenträger und Klienten
Überprüfung der Umsetzung der konzeptionellen Inhalte in der pädagogischen
Arbeit durch die Gruppenleitung (z.B. Umsetzung der Einzel- und Gruppenan-
gebote, Einhaltung von Aktenführung und Dokumentation, Nutzung der Leitfä-
den und Arbeitshilfen, Erledigung organisatorischer Aufgaben, Einhaltung von
Fristen)
14tägige Fachberatung der Teams durch die pädagogische Leitung
quartalsweise Überprüfung der Einhaltung der vorgegebenen Standards durch
die Heimleitung
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regelmäßige Überarbeitung der Standards, Arbeitshilfen und Vorlagen durch
das Leitungsteam
konzeptionelle Anpassung an veränderte Bedarfslagen und Anforderungen
Qualitätsdialoge mit der Fachberatung des Spitzenverbandes, dem LWL sowie
dem örtlichen Jugendamt