Übersicht über bestehende fördermöglichkeiten in bayern · zielsetzung und inhalt die aktion...

33

Upload: others

Post on 29-Sep-2020

2 views

Category:

Documents


0 download

TRANSCRIPT

Page 1: Übersicht über bestehende Fördermöglichkeiten in Bayern · Zielsetzung und Inhalt Die Aktion Jugendschutz Bayern (AJ) nimmt auf Landesebene wesentliche Aufgaben des erzieherischen
Page 2: Übersicht über bestehende Fördermöglichkeiten in Bayern · Zielsetzung und Inhalt Die Aktion Jugendschutz Bayern (AJ) nimmt auf Landesebene wesentliche Aufgaben des erzieherischen

Seite 1 von 32

Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen von/fu r Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Freistaat Bayern

Inhaltsverzeichnis

Maßnahmen des Freistaats Bayern ................................................................................................. 3

Aktion Jugendschutz Landesarbeitsstelle Bayern e. V. (AJ) .................................................. 3

Anpassungslehrgang zur Erlangung der staatlichen Anerkennung als

Kindheitspädagogin bzw. Kindheitspädagoge bei ausländischem

Studienabschluss (BEFAS - Bildung und Erziehung im Kindesalter für Inhaber

ausländischer Studienabschlüsse -) ........................................................................................ 4

Anpassungslehrgang zur Erlangung der staatlichen Anerkennung als

Sozialpädagogin bzw. Sozialpädagoge bei ausländischem Studienabschluss ...................... 5

Arbeitsmarktfonds (AMF) ......................................................................................................... 6

„Bildungsprogramm Landwirt“ - „BiLa“ .................................................................................... 7

Europäischer Sozialfonds Aktion 4 „Qualifizierung von Erwerbstätigen“ ................................ 8

Fachtage für Kooperationsbeauftragte auf Schulamts- und Jugendamtsebene

für Kindertageseinrichtung und Grundschule .......................................................................... 9

Familienhebammen und Familien-Gesundheits- und

Kinderkrankenpflegerinnen in Bayern ................................................................................... 10

Förderrichtlinie Fortbildung der in den Bereichen Altenpflege, Altenarbeit,

Behindertenhilfe, psychiatrische Versorgung, AIDS sowie Suchtkrankenhilfe

tätigen Personen.................................................................................................................... 11

Förderungen durch das Integrationsamt ............................................................................... 12

Förderungen durch das Zentrum Bayern Familie und Soziales - Bayerisches

Landesjugendamt (ZBFS-BLJA) ........................................................................................... 13

Förderung projektbezogener Maßnahmen der forstwirtschaftlichen

Zusammenschlüsse ............................................................................................................... 14

Förderung von Fortbildungsmaßnahmen für das pädagogische Personal für

Kindertageseinrichtungen ...................................................................................................... 15

Fortbildungsmaßnahmen für das pädagogische Personal in

Kindertageseinrichtungen und Tagespflege sowie für Mitarbeiterinnen und

Mitarbeiter der Aufsichtsbehörden mit entsprechendem Tätigkeitsbereich

zweckbestimmt ...................................................................................................................... 16

Fortbildungen durch die Kinderschutzambulanz (KSA) am Institut für

Rechtsmedizin der LMU München ........................................................................................ 17

Fortbildung im Rahmen Schwangerenberatung.................................................................... 18

Fortbildungsmaßnahmen für die Öffnung der „Vorkurse Deutsch 240“ für alle

Kinder in Kindertageseinrichtungen mit zusätzlichem Unterstützungsbedarf im

Deutschen. ............................................................................................................................. 19

Page 3: Übersicht über bestehende Fördermöglichkeiten in Bayern · Zielsetzung und Inhalt Die Aktion Jugendschutz Bayern (AJ) nimmt auf Landesebene wesentliche Aufgaben des erzieherischen

Seite 2 von 32

Fortbildungsmaßnahmen im Rahmen der Durchführungsverordnung zum

Bayerischen Schwangerenberatungsgesetz (BaySchwBerV) .............................................. 20

Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen des Instituts für Jugendarbeit Gauting ..................... 21

Vorbereitungslehrgang zur Meisterprüfung ........................................................................... 22

Weiterbildung zur Fachkraft mit besonderer Qualifikation in

Kindertageseinrichtungen für Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger ............................... 23

Weiterbildung zur pädagogischen Fachkraft für berufserfahrene

Kinderpflegerinnen und Kinderpfleger sowie Quereinsteiger ............................................... 24

Maßnahmen des Bundes ............................................................................................................... 25

„Aufstiegsstipendium“ ............................................................................................................ 25

„Bildungsprämie“ .................................................................................................................... 26

„Deutsch für den Beruf“ (ESF-BAMF-Programm) ................................................................. 27

„JOBSTARTER“ ..................................................................................................................... 29

Weiterbildung Geringqualifizierter und beschäftigter Älterer in Unternehmen

(WeGebAU) ........................................................................................................................... 30

„Weiterbildungsstipendium“ ................................................................................................... 31

Weitere Auskünfte .......................................................................................................................... 32

Agentur für Arbeit................................................................................................................... 32

Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales .......................................... 32

Infotelefon zur Weiterbildung ................................................................................................. 32

Wichtige Hinweise:

Die Übersicht erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und konzentriert sich insbesondere

auf zentrale Förderinstrumente des Freistaats Bayern sowie einige Instrumente des Bundes.

Aus der Darstellung der Fördermöglichkeiten in dieser Übersicht erwachsen keine Förder-

ansprüche.

Page 4: Übersicht über bestehende Fördermöglichkeiten in Bayern · Zielsetzung und Inhalt Die Aktion Jugendschutz Bayern (AJ) nimmt auf Landesebene wesentliche Aufgaben des erzieherischen

Seite 3 von 32

Maßnahmen des Freistaats Bayern

Genaue Bezeichnung des Förderprogramms

Aktion Jugendschutz Landesarbeitsstelle Bayern e. V.

(AJ)

Zuständige Stelle Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales

Zielgruppe Eltern, Fachkräfte der öffentlichen und freien Kinder- und Jugendhilfe

Zielsetzung und Inhalt Die Aktion Jugendschutz Bayern (AJ) nimmt auf Landesebene

wesentliche Aufgaben des erzieherischen Jugendschutzes wahr.

Leitbild ist es, Kinder und Jugendliche stark zu machen. Als

bayernweite Fachinstitution unterstützt die AJ vor allem Eltern und

Fachkräfte der Kinder- und Jugendhilfe in Fragen zu

Medienpädagogik, Gewalt- und Suchtprävention. Sie gewährleistet

auch die Zusammenarbeit aller Akteure auf Landesebene.

Zuwendungsempfänger Die Aktion Jugendschutz Landesarbeitsstelle Bayern e. V. (AJ)

Förderart Institutionelle Förderung der Aktion Jugendschutz und

Projektförderung von ELTERNTALK

Förderhöhe/-intensität Die Institutionelle Förderung beträgt rd. 700.000 Euro und die

Förderung des Projektes ELTERNTALK rd. 800.000 Euro.

Weiterführende Informationen unter:

http://www.bayern.jugendschutz.de/

Page 5: Übersicht über bestehende Fördermöglichkeiten in Bayern · Zielsetzung und Inhalt Die Aktion Jugendschutz Bayern (AJ) nimmt auf Landesebene wesentliche Aufgaben des erzieherischen

Seite 4 von 32

Genaue Bezeichnung des

Förderprogramms Anpassungslehrgang zur Erlangung der staatlichen Anerkennung als Kindheitspädagogin bzw. Kindheits-pädagoge bei ausländischem Studienabschluss (BEFAS - Bildung und Erziehung im Kindesalter für Inhaber ausländischer Studienabschlüsse -)

im Rahmen des Bayerischen Sozial- und Kindheitspädagogen-

gesetzes in Verbindung mit dem Bayerischen Berufsqualifikations-

feststellungsgesetzes

Zuständige Stelle MigraNet – Landesnetzwerk Bayern im Förderprogramm

„Integration durch Qualifikation“ (IQ)

Zielgruppe Inhaber ausländischer Studienabschlüsse der Kindheitspädagogik,

die in Bayern die Berechtigung zum Führen der Berufsbe-

zeichnung „staatlich anerkannte Kindheitspädagogin/staatlich

anerkannter Kindheitspädagoge“ erreichen wollen und die im

Rahmen eines Antragsverfahrens nach dem Bayerischen Sozial-

und Kindheitspädagogengesetzes einen Anpassungslehrgang

absolvieren müssen.

Zielsetzung und Inhalt Ziel ist der Nachweis fachlicher Qualifikationen, die zum Erwerb

der staatlichen Anerkennung als Kindheitspädagogin bzw.

Kindheitspädagoge noch erforderlich sind.

Der modularisierte Anpassungslehrgang im Rahmen des

Studiengangs BEFAS (Bildung und Erziehung im Kindesalter für

Inhaber ausländischer Studienabschlüsse) an der Katholischen

Stiftungsfachhochschule München hat u. a. folgende Inhalte:

Pädagogisches Handeln: Didaktiken und Bildungspläne

Rechtliche und organisatorische Grundlagen von Bildung,

Erziehung und Betreuung

Sozial- und Qualitätsmanagement

Kinderbildungs- und Kinderbetreuungsrecht, Migrations- und

Leistungserbringungsrecht

Arbeits- und Berufsrecht

Reflexive Praxis und Berufsethik

Praxisforschung und Praxisentwicklung

Planung und Management von Kinderbildungs- und

Betreuungsangeboten

Zuwendungsempfänger Katholische Stiftungshochschule München

Förderart Projektförderung

Förderhöhe/-intensität

Weiterführende

Informationen unter:

Website: http://www.migranet.org/qualifizierungsangebote/,

http://www.ksh-muenchen.de/hochschule/campus-

muenchen/fachbereiche-muenchen/fachbereich-soziales-arbeit-

muenchen/angebote-fuer-bildungsauslaenderinnen/befas/

bzw.

http://www.zbfs.bayern.de/familie/berufsabschluss/kind/index.php

Page 6: Übersicht über bestehende Fördermöglichkeiten in Bayern · Zielsetzung und Inhalt Die Aktion Jugendschutz Bayern (AJ) nimmt auf Landesebene wesentliche Aufgaben des erzieherischen

Seite 5 von 32

Genaue Bezeichnung des

Förderprogramms

Internationales Brückenseminar Soziale Arbeit –

Anpassungslehrgang zur Erlangung der staatlichen Anerkennung als Sozialpädagogin bzw. Sozialpäda-goge bei ausländischem Studienabschluss

im Rahmen des Bayerischen Sozial- und Kindheitspädagogen-

gesetzes in Verbindung mit dem Bayerischen Berufsqualifikations-

feststellungsgesetzes

Zuständige Stelle MigraNet – Landesnetzwerk Bayern im Förderprogramm

„Integration durch Qualifikation“ (IQ)

Zielgruppe Inhaber ausländischer Studienabschlüsse der Sozialen Arbeit bzw.

Sozialpädagogik, die in Bayern die Berechtigung zum Führen der

Berufsbezeichnung „staatlich anerkannte

Sozialpädagogin/staatlich anerkannter Sozialpädagoge“ erreichen

wollen und die im Rahmen eines Antragsverfahrens nach dem

Bayerischen Sozial- und Kindheitspädagogengesetzes einen

Anpassungslehrgang absolvieren müssen.

Zielsetzung und Inhalt Ziel ist der Nachweis fachlicher Qualifikationen, die zum Erwerb

der staatlichen Anerkennung als Sozialpädagogin bzw.

Sozialpädagoge noch erforderlich sind.

Das modularisierte Weiterbildungsstudium hat folgende Inhalte:

100-tägiges Vollzeitpraktikum sowie praxisbegleitende

Reflexion inklusive Supervision (12 Seminartage)

Disziplin, Profession und berufliche Ethik Sozialer Arbeit im

nationalen Kontext (12 Seminartage)

Recht und Verwaltung im Kontext der Sozialen Arbeit (24

Seminartage)

Steuerung sozialer Dienste und Einrichtungen / Sozialmanage-

ment (12 Seminartage)

Bezugswissenschaftliche Studien, insbesondere zu den

Themen „Pädagogik/Soziologie in der Sozialen Arbeit“

Fachspracheunterricht ist in den Modulen integriert.

Zuwendungsempfänger Katholische Stiftungshochschule München

Förderart Projektförderung

Förderhöhe/-intensität

Weiterführende

Informationen unter:

Website:

https://www.migranet.org/images/QM-

Bayern/einzeln/KSH_Soziale_Arbeit.pdf bzw.

http://www.zbfs.bayern.de/familie/berufsabschluss/sozial/index.php

Page 7: Übersicht über bestehende Fördermöglichkeiten in Bayern · Zielsetzung und Inhalt Die Aktion Jugendschutz Bayern (AJ) nimmt auf Landesebene wesentliche Aufgaben des erzieherischen

Seite 6 von 32

Genaue Bezeichnung des

Förderprogramms Arbeitsmarktfonds (AMF)

Zuständige Stelle Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales –

Referat I 1 sowie Bezirksregierungen

Zielgruppe Arbeitslose und von Arbeitslosigkeit bedrohte Personen, Ältere,

Langzeitarbeitslose, Migranten, Geringqualifizierte, Jugendliche

und junge Erwachsene ohne Schulabschluss oder mit

abgebrochener Ausbildung bzw. abgebrochenem Studium, junge

Menschen mit multiplen Vermittlungshemmnissen, Frauen,

anerkannte Asylbewerber sowie Asylbewerber mit guter

Bleibeperspektive und Geduldete

Zielsetzung und Inhalt Der Arbeitsmarktfonds ermöglicht die Unterstützung von ein- bis

dreijährigen Maßnahmen zur Qualifizierung und Arbeitsförderung

außerhalb der Aktivitäten der Bundesagentur für Arbeit und der

Jobcenter sowie des Europäischen Sozialfonds. Die Projekte

müssen so konzipiert sein, dass sie den Übergang der

Teilnehmenden in den ersten Arbeitsmarkt fördern und hierzu

entsprechende Instrumente, wie Coachings, Qualifizierungen und

Praktika, zur Verfügung stellen. Eine Förderung bereits

bestehender Maßnahmen ist ausgeschlossen; die Projekte

müssen neu und innovativ sein. Es können nur Projekte in den

sog. Schwerpunktregionen gefördert werden; d. h. es werden

vorrangig Maßnahmen in von Arbeitslosigkeit besonders

betroffenen Regionen gefördert.

Ein weiteres Instrument des Arbeitsmarktfonds sind die sog.

Jobbegleiter, welche durch individuelle und ganzheitliche

Unterstützung der Flüchtlinge (anerkannte Asylbewerber sowie

Asylbewerber mit guter Bleibeperspektive und Geduldete) und der

Unternehmen zur Stabilisierung der Arbeitsverhältnisse beitragen,

u. a. durch die Vermittlung von passgenauen Qualifizierungsmaß-

nahmen.

Zuwendungsempfänger Rechtsfähige Träger, die entsprechende Maßnahmen zur

Qualifizierung und Arbeitsförderung durchführen; dazu können

auch Kommunen gehören.

Förderart Projektförderung für projektbezogene Personal- und Sachkosten.

Förderhöhe/-intensität Befristete, anteilige, degressive Förderung der Projekte über max.

3 Jahre (im 1. Jahr bis zu 90 Prozent, im 2. Jahr bis zu 80

Prozent, im 3. Jahr bis zu 70 Prozent); die Jobbegleiter werden

bis zu 90 Prozent über max. 4 Jahre gefördert.

Weiterführende

Informationen unter:

Website: http://www.stmas.bayern.de/arbeit/fonds/index.php

E-Mail: [email protected]

Page 8: Übersicht über bestehende Fördermöglichkeiten in Bayern · Zielsetzung und Inhalt Die Aktion Jugendschutz Bayern (AJ) nimmt auf Landesebene wesentliche Aufgaben des erzieherischen

Seite 7 von 32

Genaue Bezeichnung des

Förderprogramms „Bildungsprogramm Landwirt“ - „BiLa“

Zuständige Stelle Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und

Forsten sowie

Ämter für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten

Zielgruppe Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit außerlandwirtschaft-

licher Berufsausbildung, die gleichzeitig landwirtschaftliche

Unternehmer und Unternehmerinnen sind und ihren Betrieb im

Nebenerwerb weiterführen möchten.

Zielsetzung und Inhalt Modular aufgebautes Bildungsprogramm. Die Bausteine können

individuell ausgewählt werden. Durch die Vermittlung von

Fachwissen an Nebenerwerbs- oder zukünftige Haupterwerbs-

landwirte werden folgende Ziele erreicht:

Produktion von qualitativ hochwertigen Lebensmitteln

Ressourcenschonung durch gute fachliche Praxis, zum Bei-

spiel beim Einsatz von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln

Erhalt bzw. Erhöhung der Wertschöpfung im ländlichen Raum

Erhalt der Agrarstruktur bzw. der Nutzung des ländlichen

Kultur- und Landschaftsraums

Die Teilnehmer am „BiLa“-Programm können die berufliche

Qualifikation für Einzelbetriebliche Investitionsförderung und/oder

die Zulassung zur Abschlussprüfung im Ausbildungsberuf

Landwirt/in erhalten.

Durch die laufende Aktualisierung der fachspezifischen

Wahlmodule wird eine betriebsindividuelle Weiterbildung und

zeitgemäße Betriebsführung in der Agrarwirtschaft gewährleistet.

Zuwendungsempfänger Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Module

Antragsteller nach § 45 Abs. 2 BBiG

Förderart Kursangebote sind kostenfrei

Förderhöhe/-intensität Personalkosten

Weiterführende

Informationen unter:

Website: http://www.stmelf.bayern.de/berufsbildung/berufe/

000857/index.php

Page 9: Übersicht über bestehende Fördermöglichkeiten in Bayern · Zielsetzung und Inhalt Die Aktion Jugendschutz Bayern (AJ) nimmt auf Landesebene wesentliche Aufgaben des erzieherischen

Seite 8 von 32

Genaue Bezeichnung des

Förderprogramms Europäischer Sozialfonds Aktion 4 „Qualifizierung von Erwerbstätigen“

Zuständige Stelle Verwaltungsbehörde ESF in Bayern

Zielgruppe Erwerbstätige, Unternehmer, Beschäftigte grundsätzlich aller

Unternehmen (kleine, mittlere und große Unternehmen)

Zielsetzung und Inhalt Im Rahmen dieser Aktion werden Projekte gefördert, die

Arbeitskräfte, Unternehmen und Unternehmer bei der Anpassung

an den technischen, wirtschaftlichen, sozialen und

demografischen Wandel unterstützen (Art. 3 Abs. 1 Buchst. a)

Kleinbuchstabe v) VO 1304/2013, ESF VO).

Die Inhalte der geförderten Aktionen sollen

1. die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen durch berufliche Weiterbildung und die berufliche Anpassung der Arbeitskräfte an die Anforderungen der Arbeitsmärkte oder den Fachkräf-tebedarf im Hinblick auf den wirtschaftlichen oder technologi-schen Standard absichern. Sie unterstützen die Antizipation wirtschaftlicher, technologischer oder demografischer Verän-derungen und zukünftiger Anforderungen in Bezug auf berufli-che Qualifikationen und Arbeitsplätze,

2. die Einführung oder den Ausbau von Systemen zur Fortbil-dung im Betrieb voranbringen oder

3. die Sicherheit der Beschäftigten sowie die Anpassung im Zu-sammenhang mit der Umstrukturierung von Wirtschaftszwei-gen und Unternehmen verbessern.

Zuwendungsempfänger Projektträger, wie Bildungsanbieter oder Unternehmen selbst

Förderart Projektförderung

Förderhöhe/-intensität Bis zu 50 Prozent ESF-Mittel, Kofinanzierung wird in der Regel

durch private Mittel gewährleistet; insgesamt stehen 35,1 Mio.

Euro ESF-Mittel in der Förderperiode 2014-2020 zur Verfügung

Weiterführende

Informationen unter:

Website: www.esf.bayern.de bzw.

http://www.esf.bayern.de/esf/ziele/index.php

E-Mail: [email protected]

Page 10: Übersicht über bestehende Fördermöglichkeiten in Bayern · Zielsetzung und Inhalt Die Aktion Jugendschutz Bayern (AJ) nimmt auf Landesebene wesentliche Aufgaben des erzieherischen

Seite 9 von 32

Genaue Bezeichnung des

Förderprogramms Fachtage für Kooperationsbeauftragte auf Schulamts- und Jugendamtsebene für Kindertageseinrichtung und Grundschule

Zuständige Stelle Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales

Zielgruppe Kooperationsbeauftragte auf Schulamts- und Jugendamtsebene

Zielsetzung und Inhalt Aufzeigen von Handlungsmöglichkeiten für eine nachhaltige

Kooperation im Bereich Kindertageseinrichtung – Grundschulen.

Zuwendungsempfänger Akademie für Lehrerfortbildung und Personalführung

Förderart Zuschuss zu den Verpflegungs- und Unterkunftskosten

(Teilnehmerförderung)

Förderhöhe/-intensität ca. 7.100 Euro

Weiterführende

Informationen unter:

Page 11: Übersicht über bestehende Fördermöglichkeiten in Bayern · Zielsetzung und Inhalt Die Aktion Jugendschutz Bayern (AJ) nimmt auf Landesebene wesentliche Aufgaben des erzieherischen

Seite 10 von 32

Genaue Bezeichnung des

Förderprogramms Familienhebammen und Familien-Gesundheits- und

Kinderkrankenpflegerinnen in Bayern

Zuständige Stelle Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales –

Referat IV 5

Zielgruppe Hebammen und Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen

und -pfleger

Zielsetzung und Inhalt Vermittlung von Sachkompetenzen und Weiterentwicklung von

Sozial- und Selbstkompetenzen für die aufsuchende, sekundär-

präventive Tätigkeit in Familien im Bereich der Frühen Hilfen.

Zuwendungsempfänger Bayerisches Landesjugendamt (ZBFS-BLJA)

Förderart Vollfinanzierung aus Mitteln der Bundesstiftung Frühe Hilfen –

Umsetzung des „Fonds Frühe Hilfen“ (§ 3 Abs. 4 KKG)

Förderhöhe/-intensität Gesamte Förderhöhe für BY/Jahr: ca. 180.000 Euro

Weiterführende

Informationen unter:

Bei den KoKi-Fachkräften im örtlichen Jugendamt:

www.koki.bayern.de sowie im ZBFS-BLJA:

[email protected]

Page 12: Übersicht über bestehende Fördermöglichkeiten in Bayern · Zielsetzung und Inhalt Die Aktion Jugendschutz Bayern (AJ) nimmt auf Landesebene wesentliche Aufgaben des erzieherischen

Seite 11 von 32

Genaue Bezeichnung des

Förderprogramms Förderrichtlinie Fortbildung der in den Bereichen

Altenpflege, Altenarbeit, Behindertenhilfe,

psychiatrische Versorgung, AIDS sowie Suchtkran-

kenhilfe tätigen Personen

Derzeit befristet bis 31.12.2018

hier: Altenarbeit, Altenpflege, Behindertenhilfe

Zuständige Stelle Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS)

Zielgruppe Fortbildungen für in der Altenarbeit, Altenpflege und

Behindertenhilfe tätigen Personen

Zielsetzung und Inhalt Förderfähig im Sinne dieser Richtlinie sind Fortbildungsmaß-

nahmen, die zur Vermittlung, Erweiterung, Vertiefung und

Weiterentwicklung der spezifischen Fachkenntnisse der im

benannten Bereich Tätigen erforderlich sind.

Beispiele zum Inhalt:

„Gerontopsychiatrische Pflege“

Neue Pflegemodelle

Medizinisch-pflegerischer Bereich (z. B. aktivierende Pflege,

Schmerzmanagement, Palliativpflege)

Entbürokratisierung der Pflegedokumentation

Interdisziplinäre/regionale Zusammenarbeit

Führen und Leiten

Supervision

Wohnberatung

Zuwendungsempfänger Zuwendungsempfänger sind die Spitzenverbände der freien

Wohlfahrtspflege und deren Mitgliedsorganisationen in Bayern,

sowie auf Landesebene wirkende oder andere fachlich

anerkannte Verbände und sonstige Fortbildungsanbieter.

Förderart Projektförderung

Förderhöhe/-intensität Förderung erfolgt ohne Rechtsanspruch im Rahmen der

verfügbaren Haushaltsmittel als Festbetrag pro

Fortbildungseinheit (FE = 45 Min.).

Die Stundensätze werden für jeden Förderbereich gesondert

festgesetzt; dabei ist ein angemessener Eigenmitteleinsatz des

Zuwendungsempfängers, mindestens aber in Höhe von 10

Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, zu berücksichtigen.

Weiterführende

Informationen unter:

Webseite: https://www.zbfs.bayern.de/foerderung/behinderte-

menschen/fortbildung/index.php

https://www.stmgp.bayern.de/gesundheitsversorgung/gesundheits

berufe/pflegekraefte/

Page 13: Übersicht über bestehende Fördermöglichkeiten in Bayern · Zielsetzung und Inhalt Die Aktion Jugendschutz Bayern (AJ) nimmt auf Landesebene wesentliche Aufgaben des erzieherischen

Seite 12 von 32

Förderungen durch das Integrationsamt

Das Integrationsamt beim Zentrum Bayern Familie und Soziales bietet ein umfangreiches

Angebot an Seminaren und informativen Publikationen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer

mit Behinderung sowie für Arbeitgeber. Das Kursangebot des Integrationsamts ist unter

folgendem Link zu finden: https://kurse-integrationsamt-bayern.de/index.html.

Die Broschüren und Publikationen des Integrationsamts finden sich unter folgendem Link:

http://www.zbfs.bayern.de/behinderung-beruf/informationsmaterial/broschueren/index.

php.

Page 14: Übersicht über bestehende Fördermöglichkeiten in Bayern · Zielsetzung und Inhalt Die Aktion Jugendschutz Bayern (AJ) nimmt auf Landesebene wesentliche Aufgaben des erzieherischen

Seite 13 von 32

Förderungen durch das Zentrum Bayern Familie und Soziales - Bayerisches Landesjugendamt (ZBFS-BLJA)

Das ZBFS - Bayerische Landesjugendamt bietet ein umfangreiches Fortbildungsangebot an

Kursen, Tagungen und Workshops sowie informative Publikationen für Fachkräfte in bayerischen

Jugendämtern an. Die Inhalte der Fortbildungsmaßnahmen zielen auf die Vertiefung und

Sicherung jugendhilferelevanter Kompetenzen ab. Demzufolge ist das Angebot an

Fortbildungskursen in die Bereiche fachliche und institutionelle Kompetenz und instrumentell-

personale Kompetenz gegliedert. Ferner enthält das Programm Fortbildungsangebote zu den

staatlichen Förderprogrammen „Koordinierende Kinderschutzstellen“ und „Jugendsozialarbeit an

Schulen“ und ein Weiterbildungsangebot zum staatlichen Förderprogramm „Bundesinitiative

Netzwerke Frühe Hilfen und Familienhebammen“. Der Angebotsbereich „Führen und Gestalten“

zielt auf den Erwerb und die Vertiefung von Führungs- und Leitungskompetenzen.

Das Kursangebot des Bayerischen Landesjugendamtes ist unter folgendem Link zu finden:

http://www.blja.bayern.de/fortbildung/programm/index.php.

Page 15: Übersicht über bestehende Fördermöglichkeiten in Bayern · Zielsetzung und Inhalt Die Aktion Jugendschutz Bayern (AJ) nimmt auf Landesebene wesentliche Aufgaben des erzieherischen

Seite 14 von 32

Genaue Bezeichnung des

Förderprogramms Förderung projektbezogener Maßnahmen der forst-

wirtschaftlichen Zusammenschlüsse

im Rahmen eines forstlichen Förderprogramms

(FORSTZUSR 2015)

Zuständige Stelle Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und

Forsten,

Ämter für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten

Zielgruppe Forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse (FZus) als

privatrechtliche Selbsthilfeeinrichtungen von Waldbesitzerinnen

und Waldbesitzern

Zielsetzung und Inhalt Zweck der Zuwendung ist es, die Ziele des Art. 1 BayWaldG auf in

Bayern gelegenen Waldflächen zu verwirklichen, insbesondere

die forstwirtschaftlichen Zusammenschlüsse in ihren Aufgaben

nach dem BWaldG zu unterstützen und zu fördern.

Zuwendungsfähig sind die Aufwendungen der FZus für die

Teilnahme von Beschäftigten und Vereinsorganen an Aus- und

Fortbildungen, soweit diese zu einer besseren Aufgabenerle-

digung beitragen können.

Zuwendungsfähig sind Veranstaltungen der Forstwirtschaftlichen

Vereinigungen für Funktionsträger der Forstbetriebsgemein-

schaften, wenn das Thema der Veranstaltung entweder mit dem

Aufgabenkatalog anerkannter Zusammenschlüsse nach § 17

BWaldG in Verbindung steht oder grundsätzliche bzw. aktuelle

Fragen der Strukturentwicklung oder Professionalisierung der

forstlichen Selbsthilfeeinrichtungen betrifft.

Zuwendungsempfänger Forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse

Förderart Projektförderung

Förderhöhe/-intensität 50 Euro pro Lehrgangstag für eintägige Kurse

100 Euro pro Lehrgangstag für mehrtägige Kurse

300 Euro bei Qualifikation zur Geschäftsführerin/zum Geschäfts-

führer

500 Euro pro durchgeführter Veranstaltung

Weiterführende

Informationen unter:

Website: http://www.stmelf.bayern.de/wald/waldbesitzer_portal/

048721/index.php

Page 16: Übersicht über bestehende Fördermöglichkeiten in Bayern · Zielsetzung und Inhalt Die Aktion Jugendschutz Bayern (AJ) nimmt auf Landesebene wesentliche Aufgaben des erzieherischen

Seite 15 von 32

Genaue Bezeichnung

des Förderprogramms Förderung von Fortbildungsmaßnahmen für das päda-

gogische Personal für Kindertageseinrichtungen

Zuständige Stelle Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales –

Referat IV 3

Zielgruppe Pädagogisches Personal für Kindertageseinrichtungen

Zielsetzung und Inhalt Förderfähig sind Fortbildungsmaßnahmen, die für die pädagogische

Arbeit und den Betrieb einer Kindertageseinrichtung von Bedeutung

sind und insbesondere die Umsetzung des Bayerischen Bildungs-

und Erziehungsplans, einschließlich der Handreichung „Bildung,

Erziehung und Betreuung von Kindern in den ersten drei

Lebensjahren“, der Bayerischen Leitlinien für die Bildung und

Erziehung von Kindern bis zum Ende der Grundschulzeit und die

Umsetzung der vom Staatsministerium für Familie, Arbeit und

Soziales (StMAS) vorgegebenen Schwerpunktthemen unterstützen.

Ziel der Förderung ist es, neugewonnene wissenschaftliche

Erkenntnisse weiter zu vermitteln und zur Weiterentwicklung der

pädagogischen Arbeit in den bayerischen Kindertageseinrichtungen

beizutragen. Dafür werden ein- und mehrtägige Fortbildungs-

veranstaltungen gefördert.

Zuwendungsempfänger Antragsberechtigt sind die Spitzenverbände der freien Wohlfahrts-

pflege und die Bayerische Verwaltungsschule als Anbieter für die

öffentliche Wohlfahrtspflege. Darüber hinaus sind Fortbildungsträger

antragsberechtigt, die ein vergleichbares Fortbildungsangebot wie die

nach Satz 1 Antragsberechtigten nachweisen.

Förderart Die staatlichen Zuwendungen werden im Rahmen einer

Projektförderung als Festbetragsfinanzierung nach der Richtlinie zur

Förderung von Fortbildungsmaßnahmen für das pädagogische

Personal für Kindertageseinrichtungen (Bekanntmachung des

Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales vom

27. November 2015, Az. II3/6511-1/284) gewährt.

Förderhöhe/-intensität Bis zu 600.000 Euro jährlich.

Weiterführende

Informationen unter:

Website: http://www.stmas.bayern.de/fachkraefte/kindertagesein-

richtungen/fortbildung.php#sec2

Page 17: Übersicht über bestehende Fördermöglichkeiten in Bayern · Zielsetzung und Inhalt Die Aktion Jugendschutz Bayern (AJ) nimmt auf Landesebene wesentliche Aufgaben des erzieherischen

Seite 16 von 32

Genaue Bezeichnung des

Förderprogramms Fortbildungsmaßnahmen für das pädagogische Per-sonal in Kindertageseinrichtungen und Tagespflege sowie für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Auf-sichtsbehörden mit entsprechendem Tätigkeitsbe-reich zweckbestimmt

Zuständige Stelle Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales

Zielgruppe pädagogisches Personal in Kindertageseinrichtungen und

Tagespflege sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der

Aufsichtsbehörden mit entsprechendem Tätigkeitsbereich.

Zielsetzung und Inhalt Ziel ist die Förderung von Fortbildungsmaßnahmen für das

pädagogische Personal in Kindertageseinrichtungen und

Tagespflege sowie für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der

Aufsichtsbehörden mit entsprechendem Tätigkeitsbereich.

Zuwendungsempfänger Regierungen

Förderart Die Förderung besteht in der Gewährung einer Zuwendung.

Förderhöhe/-intensität 17.500 Euro

Weiterführende

Informationen unter:

Page 18: Übersicht über bestehende Fördermöglichkeiten in Bayern · Zielsetzung und Inhalt Die Aktion Jugendschutz Bayern (AJ) nimmt auf Landesebene wesentliche Aufgaben des erzieherischen

Seite 17 von 32

Fortbildungen durch die Kinderschutzambulanz (KSA) am Institut für Rechts-medizin der LMU München

2011 wurde durch finanzielle und fachliche Förderung des Bayerischen Staatsministeriums für

Familie, Arbeit und Soziales am Institut für Rechtsmedizin der Ludwig-Maximilians-Universität

München eine bundesweit einzigartige Kinderschutzambulanz eingerichtet, um bayernweit insb.

Fachkräften der Jugendämter sowie Ärztinnen und Ärzten eine fundierte Beratung bei Verdacht

auf Kindesmisshandlung zu ermöglichen sowie Handlungssicherheit im Umgang mit möglichen

Kindeswohlgefährdungen zu schaffen. Über www.remed-online.de, dem konsiliarischen Online-

Dienst der Kinderschutzambulanz, können Ärztinnen und Ärzte sowie Fachkräfte der

Jugendämter kostenlos und gegebenenfalls auch anonym Beratung und Informationen in Wort

und Bild über eine geschützte Online-Plattform auf Telemedizinstandard erhalten.

Im Rahmen von interdisziplinären Qualifizierungs- und Fortbildungsveranstaltungen tragen die

Rechtsmedizinerinnen und Rechtsmediziner der Kinderschutzambulanz maßgeblich dazu bei,

dass landesweit einheitliche Qualitätsstandards gewährleistet sind. Grundlage ist dabei der

Leitfaden des Bayerischen Familienministeriums „Gewalt gegen Kinder und Jugendliche –

Erkennen und Handeln“ (www.aerzteleitfaden.bayern.de). Die Kinderschutzambulanz schließt mit

ihrem Angebot eine Lücke zwischen Kinder- und Jugendhilfe und medizinischer Diagnostik und

stärkt so den Kinderschutz in Bayern nachhaltig.

Näheres hierzu ist unter folgender Adresse abrufbar: www.kinderschutzambulanz.bayern.de

Page 19: Übersicht über bestehende Fördermöglichkeiten in Bayern · Zielsetzung und Inhalt Die Aktion Jugendschutz Bayern (AJ) nimmt auf Landesebene wesentliche Aufgaben des erzieherischen

Seite 18 von 32

Genaue Bezeichnung des

Förderprogramms Fortbildung im Rahmen Schwangerenberatung

(Kein Förderprogramm beim Bayerisches Staatsministerium für

Familie, Arbeit und Soziales (StMAS); Mittel werden vom StMi

bereitgestellt)

Zuständige Stelle Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales –

Referat IV 2 (fachliche Zuständigkeit für die Inhalte der

Fortbildungsveranstaltungen)

Zielgruppe Fachkräfte der Schwangerschaftsberatungsstellen an den

Landratsämtern/Gesundheitsverwaltungen

Zielsetzung und Inhalt Grundfortbildung und Weiterbildungsmaßnahmen,

Ziel: Befähigung zur Durchführung von Konfliktberatungen sowie

Paarberatungen, sexualpädagogischen Veranstaltungen und

Präventionsmaßnahmen.

Zuwendungsempfänger Regierungen

Förderart StMi: Mittelbereitstellung gegenüber StMAS und Mittelzu-

weisungen an Regierungen

StMAS: Mittelzuweisung an Regierung

Förderhöhe/-intensität 2014:

ca. 55.000 Euro (StMI)

ca. 11.500 Euro (StMAS für „vertrauliche Geburt“)

2015:

ca. 38.500 Euro (StMI) und

ca. 10.000 Euro (StMAS für „vertrauliche Geburt“)

2016:

ca. 47.000 Euro (StMI)

2017:

ca. 49.000 Euro (StMI)

2018:

ca. 48.000 Euro (StMI)

Weiterführende

Informationen unter:

---

Page 20: Übersicht über bestehende Fördermöglichkeiten in Bayern · Zielsetzung und Inhalt Die Aktion Jugendschutz Bayern (AJ) nimmt auf Landesebene wesentliche Aufgaben des erzieherischen

Seite 19 von 32

Genaue Bezeichnung

des Förderprogramms Fortbildungsmaßnahmen für die Öffnung der „Vorkurse

Deutsch 240“ für alle Kinder in Kindertageseinrichtun-

gen mit zusätzlichem Unterstützungsbedarf im Deut-

schen.

Zuständige Stelle Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales –

Referat IV 3

Zielgruppe Pädagogische Fachkräfte und Lehrkräfte in bayerischen

Kindertageseinrichtungen und Grundschulen

Zielsetzung und Inhalt Um Kindertageseinrichtungen und Grundschulen bei der

Durchführung der „Vorkurse Deutsch 240“ weiter zu unterstützen und

die Effektivität der Vorkurse zu erhöhen, werden seit 2014 aufbauend

auf die Fortbildungskampagne „Vorkurse Deutsch 240“ (Laufzeit:

September 2010 bis Juli 2013) in den Regierungsbezirken Fort-

bildungsmaßnahmen für pädagogische Fachkräfte und Lehrkräfte

durchgeführt.

Die „Vorkurse Deutsch 240“ sind mittlerweile eine hoch akzeptierte

Maßnahme einer effektiven Sprachförderung im Elementarbereich,

die zudem Kindertageseinrichtungen und Grundschulen enger

zusammenführt. Mit der Öffnung der „Vorkurse Deutsch 240“ ab

September 2013 auch für deutschsprachig aufwachsende Kinder im

Rahmen der Bildungsfinanzierungsgesetzes besteht für alle Kinder

mit zusätzlichem Unterstützungsbedarf im Deutschen als Erst- oder

Zweitsprache ein Vorkursangebot. Die Öffnung der „Vorkurse

Deutsch 240“ hat Konsequenzen hinsichtlich Organisation,

Konzeption und Durchführung der Vorkurse vor Ort.

Multiplikatorentandems (Referenten der Kindertageseinrichtungs- und

der Schulseite) führen eintägige Fortbildungen nach dem geänderten

Vorkurskonzept durch.

Grundlage: Publikation „Vorkurs Deutsch 240 in Bayern – Eine

Handreichung für die Praxis“ (https://www.stmas.bayern.de/

kinderbetreuung/paedagogik/bereiche.php#sec3)

IFP und ISB führen die Multiplikatorenqualifizierung und die fachliche

Begleitung durch.

Zuwendungsempfänger Referentinnen der Kitaseite der Fortbildungsmaßnahmen für die

Öffnung der „Vorkurse Deutsch 240“ für alle Kinder in

Kindertageseinrichtungen mit zusätzlichem Unterstützungsbedarf im

Deutschen

Förderart Eintägige Fortbildungsmaßnahmen in allen Regierungsbezirken für

pädagogische Fachkräfte und Lehrkräfte.

Förderhöhe/-intensität 90.000 Euro

Weiterführende

Informationen unter:

Website:

https://www.stmas.bayern.de/kinderbetreuung/paedagogik/bereiche.p

hp#sec3

Page 21: Übersicht über bestehende Fördermöglichkeiten in Bayern · Zielsetzung und Inhalt Die Aktion Jugendschutz Bayern (AJ) nimmt auf Landesebene wesentliche Aufgaben des erzieherischen

Seite 20 von 32

Genaue Bezeichnung des

Förderprogramms Fortbildungsmaßnahmen im Rahmen der Durchfüh-

rungsverordnung zum Bayerischen Schwangerenbe-

ratungsgesetz (BaySchwBerV)

Zuständige Stelle Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales –

Referat IV 2

Zielgruppe Hauptamtliche Fachkräfte der staatlich anerkannten

Schwangerschaftsberatungsstellen der freien Träger

Zielsetzung und Inhalt Fachkräfte der staatlich anerkannten Schwangerschafts-

beratungsstellen müssen nach Art. 3 Abs. 4 des Bayerischen

Schwangerenberatungsgesetzes (BaySchwBerG) bestimmte

Ausbildungs- und Fortbildungsnachweise erbringen.

Fortbildungsmaßnahmen einschließlich Fahrtkosten sind gemäß

BaySchwBerV zuschussfähige Sachausgaben:

(vgl. § 3 Nr. 5 BaySchwBerV)

Zuschussfähige Sachausgaben sind die notwendigen Auf-

wendungen der nach Art 18 Abs. 1 Satz 1 BaySchwBerG geför-

derten Beratungsstellen.

Die Höhe der zuschussfähigen Sachausgaben ist in § 4 Abs. 1 Nr.

3 BaySchwBerV geregelt (siehe Förderhöhe).

Zuwendungsempfänger Träger der staatlich anerkannten Beratungsstellen für

Schwangerschaftsfragen

Förderart Gesetzesvorgabe

Förderhöhe/-intensität 410 Euro pro geförderter hauptamtlich Fachkraft (siehe:

§ 4 Abs. 1 Nr. 3 BaySchwBerV i. V. m. § 3 Nr. 5 BaySchwBerV );

Weiterführende

Informationen unter:

Datenbank BAYERN-RECHT:

Fundstelle: GVBl 18/2016, 321

Gliederungs-Nr.: 2170-2-1-A

Page 22: Übersicht über bestehende Fördermöglichkeiten in Bayern · Zielsetzung und Inhalt Die Aktion Jugendschutz Bayern (AJ) nimmt auf Landesebene wesentliche Aufgaben des erzieherischen

Seite 21 von 32

Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen des Instituts für Jugendarbeit Gauting

Das beim Bayerischen Jugendring K.d.ö.R. (BJR) angesiedelte Institut für Jugendarbeit in

Gauting bietet ein umfangreiches Angebot an Seminaren, Tagungen, berufsbegleitenden

Weiterbildungen und Zusatzausbildungen sowie informativen Publikationen für Beschäftigte im

Bereich der Bildungs- und Jugendarbeit.

Das Jahresprogramm des Instituts für Jugendarbeit in Gauting ist unter folgendem Link zu finden:

https://www.institutgauting.de/programm/2018/

Page 23: Übersicht über bestehende Fördermöglichkeiten in Bayern · Zielsetzung und Inhalt Die Aktion Jugendschutz Bayern (AJ) nimmt auf Landesebene wesentliche Aufgaben des erzieherischen

Seite 22 von 32

Genaue Bezeichnung

des Förderprogramms Vorbereitungslehrgang zur Meisterprüfung

Zuständige Stelle Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und

Forsten

Zielgruppe Arbeitnehmerinnen mit hauswirtschaftlichem Berufsabschluss,

evtl. Arbeitnehmerinnen ohne hauswirtschaftlichen Abschluss mit

Praxiszeit im angestrebten Beruf

Zielsetzung und Inhalt Ziel dieser Fortbildung ist die Vorbereitung auf die Meisterprüfung.

Die Vorbereitungslehrgänge finden in der Regel berufsbegleitend statt

und erstrecken sich über ca. 750 Unterrichtsstunden. Die Lehrgänge

werden von den Verbänden der Hauswirtschaft und der Landwirtschafts-

verwaltung durchgeführt.

Zuwendungsempfänger Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Vorbereitungslehrgänge

Förderart Erstattung der Lehrgangskosten (Teilnehmerförderung)

Förderhöhe/-intensität Bis zu 3.000 Euro pro TN (Eigenanteil pro TN von 600 Euro)

Weiterführende

Informationen unter:

Website: http://www.stmelf.bayern.de/berufsbildung/berufe_haus

wirtschaft/001227/index.php

Page 24: Übersicht über bestehende Fördermöglichkeiten in Bayern · Zielsetzung und Inhalt Die Aktion Jugendschutz Bayern (AJ) nimmt auf Landesebene wesentliche Aufgaben des erzieherischen

Seite 23 von 32

Genaue Bezeichnung des Förderprogramms

Weiterbildung zur Fachkraft mit besonderer Qualifikation in Kindertageseinrichtungen für Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger

Zuständige Stelle Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales –

Referat IV 3

Zielgruppe Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger mit mittlerem

Schulabschluss und abgeschlossener Berufsausbildung auf

Fachakademieniveau

Zielsetzung und Inhalt Im Rahmen der 15-monatigen berufsbegleitenden Weiterbildung zur

zertifizierten „Fachkraft mit besonderer Qualifikation in

Kindertageseinrichtungen“ können berufliche Quereinsteiger und

Quereinsteigerinnen unter Einbeziehung ihrer bisherigen

Berufserfahrung die notwendigen theoretischen und praktischen

Grundlagen zum Erlangen von Handlungssicherheit im

pädagogischen Kontext erlangen. Damit soll der Ausbau

multiprofessionell strukturierter Teams in den bayerischen

Kindertageseinrichtungen gefördert werden. Während der gesamten

15-monatigen Weiterbildung können die Teilnehmenden als

Ergänzungskräfte in den Anstellungsschlüssel eingerechnet werden.

Zunächst starteten im Herbst 2017 drei Projekte in Pilotform an den

Standorten München, Dachau und Würzburg.

Die Weiterbildung wird durch das Staatsinstitut für Frühpädagogik

evaluiert.

Zuwendungsempfänger Bewährte Fortbildungsträger; Zahlung eines

Personalkostenzuschusses an die Anstellungsträger von monatlich

bis zu 1.000 Euro während der 15-monatigen Weiterbildung.

Förderart Projektförderung

Förderhöhe/-intensität Bis zu 60.000 Euro für den Projektträger,

gesamte Förderung rd. 1.3 Mio. Euro

Weiterführende Informationen unter:

Website:

https://www.stmas.bayern.de/fachkraefte/kindertageseinrichtungen/for

tbildung.php; hier: Weiterbildung zur pädagogischen Fachkraft

Page 25: Übersicht über bestehende Fördermöglichkeiten in Bayern · Zielsetzung und Inhalt Die Aktion Jugendschutz Bayern (AJ) nimmt auf Landesebene wesentliche Aufgaben des erzieherischen

Seite 24 von 32

Genaue Bezeichnung

des Förderprogramms Weiterbildung zur pädagogischen Fachkraft

für berufserfahrene Kinderpflegerinnen und Kinderpfleger so-

wie Quereinsteiger

Zuständige Stelle Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales – Referat IV 3

Zielgruppe Kinderpflegerinnen und Kinderpfleger, Heilerziehungspflegerinnen und

Heilerziehungspfleger, Grundschullehrkräfte mit Lehramtsbefähigung und

Quereinsteiger, ausländische Bewerber mit einschlägigem akademischem

Abschluss

Zielsetzung und Inhalt Die Gewinnung von zusätzlichen Fachkräften (z. B. „Ergänzungskräfte zu

Fachkräften“) wird durch zusätzliche Weiterbildungsmaßnahmen unterstützt.

Nach erfolgreichem Abschluss der Maßnahme (9-monatige berufsbegleitende

Weiterbildung in Modulen mit anschließender 6-monatiger begleiteter

Praxisphase) erhalten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer die Anerkennung

als Fachkraft in Kindertageseinrichtungen nach § 16 Abs. 6 der Verordnung

zur Ausführung des Bayerischen Kinderbildungs- und –betreuungsgesetzes

(AVBayKiBiG).

Zuwendungsempfänger

Förderart Unter Fachaufsicht des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und

Soziales werden ohne staatliche Förderung Zertifikatskurse zur Gewinnung

von pädagogischen Fachkräften von bewährten Weiterbildungsträgern

durchgeführt (Selbstzahlermodell). Bei einem entsprechenden Kurangebot

werden die Zertifikate auch über 2020 hinaus ausreichen.

Förderhöhe/-intensität

Weiterführende

Informationen unter:

Website:

https://www.stmas.bayern.de/fachkraefte/kindertageseinrichtungen/fortbildung.php;

hier: Weiterbildung zur pädagogischen Fachkraft

Page 26: Übersicht über bestehende Fördermöglichkeiten in Bayern · Zielsetzung und Inhalt Die Aktion Jugendschutz Bayern (AJ) nimmt auf Landesebene wesentliche Aufgaben des erzieherischen

Seite 25 von 32

Maßnahmen des Bundes

Genaue Bezeichnung

des Förderprogramms „Aufstiegsstipendium“

Zuständige Stelle Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung

im Auftrag des Bundesministeriums für Bildung und Forschung

Zielgruppe Menschen, die in Ausbildung und Beruf ihr besonderes Talent und

Engagement bewiesen haben

Zielsetzung und Inhalt Das Aufstiegsstipendium erhöht die Durchlässigkeit zwischen beruf-

licher und akademischer Bildung und bietet Fachkräften die

Möglichkeit zur weiteren beruflichen Entwicklung. Das Programm

richtet sich vor allem an diejenigen, die ihre Hochschulzugangs-

berechtigung ohne Abitur, sondern durch mehrjährige Berufs-

erfahrung, Anerkennung einer besonderen fachlichen Begabung

(Begabtenprüfung, Eignungsprüfung) oder eine berufliche Fortbildung

(Techniker, Meister oder vergleichbare Abschlüsse) erworben haben.

Doch auch diejenigen, die vor, während oder nach ihrer Ausbildung

die schulische Hochschulreife erlangt haben, sind förderberechtigt.

Zuwendungsempfänger Studierende

Förderart Zuschuss in Form einer Pauschale

Förderhöhe/-intensität Die Förderung erfolgt als Pauschale und damit einkommensunab-

hängig:

Für Studierende im Vollzeitstudium beträgt das Stipendium mo-

natlich 670 Euro plus 80 Euro Büchergeld. Zusätzlich wird eine

Betreuungspauschale für Kinder unter zehn Jahren gewährt (113

Euro für das erste Kind, jeweils 85 Euro für jedes weitere).

Studierende in einem berufsbegleitenden Studiengang können

jährlich 2.000 Euro für die Maßnahmekosten erhalten.

Weiterführende

Informationen unter:

Website: https://www.sbb-stipendien.de/aufstiegsstipendium.html

bzw. https://www.bmbf.de/de/das-aufstiegsstipendium-882.html

Page 27: Übersicht über bestehende Fördermöglichkeiten in Bayern · Zielsetzung und Inhalt Die Aktion Jugendschutz Bayern (AJ) nimmt auf Landesebene wesentliche Aufgaben des erzieherischen

Seite 26 von 32

Genaue Bezeichnung

des Förderprogramms „Bildungsprämie“

Zuständige Stelle Bundesministerium für Bildung und Forschung

Referat 316 "Weiterbildung; Arbeitsmarkt; ESF"

Heinemannstr. 2

53175 Bonn

Telefon: 0228 9957-0

E-Mail: [email protected]

Zielgruppe Erwerbstätige,

die durchschnittlich mindestens 15 Stunden pro Woche erwerbs-

tätig sind oder sich in Eltern- oder Pflegezeit befinden und

über ein zu versteuerndes Jahreseinkommen von maximal

20.000 Euro (als gemeinsam Veranlagte 40.000 Euro) verfügen.

Zielsetzung und Inhalt Zielsetzungen:

will mehr Menschen für die individuelle berufliche Weiterbildung

mobilisieren

Stärkung der Weiterbildungsbeteiligung insbesondere derjenigen

Personengruppen, die sich bisher aus finanziellen Gründen nicht

an Weiterbildungsaktivitäten beteiligt haben bzw. beteiligen

konnten

Inhalt:

Weiterbildungen mit berufsspezifischen Inhalten sowie

Weiterbildungen, die generell die Beschäftigungsfähigkeit verbes-

sern (etwa Grundbildung, Sprachen, etc.).

Zuwendungsempfänger Zuwendungsempfänger: Beratungsstelle und Weiterbildungsanbieter

Begünstigter: der/die einzelne Erwerbstätige

Förderart Zuschuss

Förderhöhe/-intensität Bis zu 500 Euro, maximal jedoch 50 Prozent der anfallenden

Weiterbildungskosten (die jedoch in einigen Bundesländern –

abhängig von existierenden Landesförderprogrammen - insgesamt

nicht mehr als 1.000 Euro betragen dürfen).

Weiterführende

Informationen unter:

Website: www.bildungspraemie.info

E-Mail: Kontaktmöglichkeit über zuvor genannte Homepage

Kostenlose Hotline: 0800 2623-000

Page 28: Übersicht über bestehende Fördermöglichkeiten in Bayern · Zielsetzung und Inhalt Die Aktion Jugendschutz Bayern (AJ) nimmt auf Landesebene wesentliche Aufgaben des erzieherischen

Seite 27 von 32

Genaue Bezeichnung

des Förderprogramms „Deutsch für den Beruf“ (ESF-BAMF-Programm)

gemäß der Richtlinie für aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds

(ESF) mitfinanzierte Maßnahmen zur berufsbezogenen

Sprachförderung für Menschen mit Migrationshintergrund im Bereich

des Bundes (ESF-BAMF-Programm)

Zuständige Stelle Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF)

Referat 324 – Europäischer Sozialfonds

Blaubach 13

50676 Köln

ESF-Hotline: 0221 92426-400

Tel.: 0221 92426-0

Fax: 0221 92436-299

E-Mail: [email protected]

Zielgruppe Alle Personen mit Migrationshintergrund, die einer sprachlichen und

fachlichen Qualifizierung für den Arbeitsmarkt bedürfen

Dies sind insbesondere Leistungsempfänger nach den

Sozialgesetzbüchern (SGB) II und III, aber auch Nicht-

Leistungsempfänger und Migrantinnen und Migranten, die in einem

Beschäftigungsverhältnis stehen.

Zielsetzung und Inhalt Zielsetzung des Programms ist es, die Chancen der Teilnehmerinnen

und Teilnehmer auf eine nachhaltige Integration in den ersten

Arbeitsmarkt deutlich zu erhöhen. Die Maßnahmen verstehen sich als

ein Element im Kontext zu weiteren Fortbildungsangeboten mit Bezug

zum Arbeitsmarkt, und sollen neben der direkten Aufnahme einer

Beschäftigung oder Ausbildung auch die Einmündung in weiter-

gehende Qualifizierungsmaßnahmen ermöglichen.

Die Kurse verbinden Deutschunterricht, berufliche Qualifizierung und

die Möglichkeit, einen Beruf durch ein Praktikum näher kennen zu

lernen.

Zuwendungsempfänger Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen des

privaten und öffentlichen Rechts sowie des internationalen Rechts.

Lokale Kooperationen von unterschiedlichen Einrichtungen sind für

die Durchführung der berufsbezogenen Sprachförderung erwünscht.

Förderart Die Förderung besteht in der Gewährung einer nicht rückzahlbaren

Zuwendung. Die Zuwendung wird als Zuschuss im Wege der

Projektförderung in Form einer Fehlbedarfsfinanzierung gewährt.

Dabei kommen die für die Zielgebiete des ESF geltenden

Interventionssätze zur Anwendung.

Page 29: Übersicht über bestehende Fördermöglichkeiten in Bayern · Zielsetzung und Inhalt Die Aktion Jugendschutz Bayern (AJ) nimmt auf Landesebene wesentliche Aufgaben des erzieherischen

Seite 28 von 32

Förderhöhe/-intensität Die Kurse werden aus Mitteln des ESF finanziert. Die Höhe der

Förderung beträgt

bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben für das Ziel-

gebiet Übergangsregionen (neue Bundesländer ohne Berlin und

die Region Leipzig),

bis zu 60 Prozent für das Zielgebiet Übergangsregion Lüneburg

sowie

bis zu 50 Prozent für das Zielgebiet Stärker entwickelte Regionen

(alte Bundesländer einschließlich Berlin sowie die Region

Leipzig).

Die Dauer der Förderung beträgt bei Vollzeitmaßnahmen höchstens

sechs Monate und bei Teilzeitmaßnahmen höchstens zwölf Monate.

Die notwendige nationale Kofinanzierung kann durch Sozialleistungen

des Bundes beziehungsweise öffentliche Mittel der Länder und

Kommunen sowie private Eigenmittel gesichert werden.

Weiterführende

Informationen unter:

Website: www.bamf.de bzw.

http://www.bamf.de/DE/Willkommen/DeutschLernen/DeutschBeruf/

deutschberuf-node.html

Page 30: Übersicht über bestehende Fördermöglichkeiten in Bayern · Zielsetzung und Inhalt Die Aktion Jugendschutz Bayern (AJ) nimmt auf Landesebene wesentliche Aufgaben des erzieherischen

Seite 29 von 32

Genaue Bezeichnung

des Förderprogramms „JOBSTARTER“

Zuständige Stelle Programmstelle beim Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) für das

Programm JOBSTARTER des Bundesministeriums für Bildung und

Forschung (BMBF)

Robert-Schuman-Platz 3

53175 Bonn

Tel.: 0228 107-2909

Fax: 0228 107-2887

Zielgruppe Fachkräfte, Auszubildende, Jugendliche mit Migrationshintergrund,

junge Erwachsene mit Familienverantwortung,

Studienabbrecherinnen und Studienabbrecher, Jugendliche am

Übergang Schule-Beruf, leistungsstarke Jugendliche;

Zielsetzung und Inhalt Seit 2006 fördert das Bundesministerium für Bildung und Forschung

(BMBF) mit „JOBSTARTER – Für die Zukunft ausbilden“ und jetzt

„JOBSTARTER plus“ Innovationen und Strukturentwicklung in der

beruflichen Bildung. Bisher wurden mehr als 430 Projekte gestartet.

JOBSTARTER plus unterstützt die Ziele der Allianz für Aus- und

Weiterbildung 2015-2018 und ist Teil der Qualifizierungsinitiative der

Bundesregierung zur Stärkung der Bildungschancen und Erhöhung

der Durchlässigkeit im Bildungssystem sowie Teil der BMBF-Initiative

„Abschluss und Anschluss – Bildungsketten bis zum Ausbildungsab-

schluss“. Das BMBF und der Europäische Sozialfonds der

europäischen Union (ESF) haben für das Programm bisher über 125

Millionen Euro bereitgestellt.

JOBSTARTER plus greift mit wechselnden Förderschwerpunkten

aktuelle Entwicklungen aktiv auf.

Betriebe wünschen sich engagierte Auszubildende mit bestimmten

Fähigkeiten. JOBSTARTER plus-Projekte unterstützen kleine und

mittlere Unternehmen, die ausbilden möchten. Sie stellen ihnen ihr

Know-how und organisatorische Dienstleistungen bereit, damit die

Unternehmen geeignete Bewerberinnen und Bewerber finden und

ihre Fachkräfte selbst ausbilden können.

Ein Schlüssel zum Erfolg ist die maßgeschneiderte Ausbildung der

eigenen Fachkräfte. Um diese zu ermöglichen, entwickeln

JOBSTARTER plus-Projekte – auf der Basis von Berufsbildungs-

gesetz bzw. Handwerksordnung und gemeinsam mit den Betrieben –

innovative Ausbildungskonzepte wie Zusatzqualifikationen und duale

Studiengänge und erproben neue Wege der Ausbildung, wie zum

Beispiel die Verbundausbildung oder die Ausbildung in Teilzeit.

Zuwendungsempfänger Projektförderung

Förderart Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses.

Förderhöhe/-intensität Die Förderung erfolgt für einen Zeitraum von bis zu 36 Monaten.

Die Höhe der Förderung beträgt bis zu 100 Prozent der

zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal 500.000 Euro.

Weiterführende

Informationen unter:

E-Mail: [email protected]

Website: www.jobstarter.de

Page 31: Übersicht über bestehende Fördermöglichkeiten in Bayern · Zielsetzung und Inhalt Die Aktion Jugendschutz Bayern (AJ) nimmt auf Landesebene wesentliche Aufgaben des erzieherischen

Seite 30 von 32

Genaue Bezeichnung des Förderprogramms

Weiterbildung Geringqualifizierter und beschäftigter

Älterer in Unternehmen (WeGebAU)

Zuständige Stelle Bundesagentur für Arbeit

durch die regionalen Agenturen für Arbeit

Zielgruppe Die Angebote des Programms WeGebAU sind ausgerichtet auf

Beschäftigte ohne (verwertbaren) Berufsabschluss

Beschäftigte in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU; Be-

schäftigtenzahl unter 250 Mitarbeitern)

die Integration durch Qualifizierung, insbesondere auch für

Menschen mit Fluchthintergrund

Zielsetzung und Inhalt Die Bundesagentur für Arbeit fördert die Qualifizierung von

Arbeitnehmern zur

Deckung des Fachkräftebedarfs,

Sicherung von Arbeitsplätzen und

Flankierung des digitalen Wandels („Arbeit 4.0“).

Die Förderungen umfassen:

Qualifizierungen von Beschäftigten in KMU,

Abschlussbezogene, berufsqualifizierende Weiterbildungen

Geringqualifizierter, unabhängig der Betriebsgröße

Zuwendungsempfänger Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Arbeitgeber

Förderart Der Förderantrag ist nach erfolgter Beratung und vor Beginn der

Weiterbildungsmaßnahme zu stellen. Danach kann die Förderung

in Form eines Zuschusses erfolgen:

100 Prozent Maßnahmekosten bei Umschulungen, Vorberei-

tung auf Externenprüfungen, berufsanschlussfähige Teil-

qualifikationen, sowie die Vorbereitung auf diese Maß-nahmen

durch Vermittlung von Grundkompetenzen (u. a. allg. Deutsch)

Zuschuss zum Arbeitsentgelt als Ausgleich für die wegen der

Weiterbildung ausfallende Arbeitszeit

Weiterbildungsprämie bis 2.500,- Euro an Absolventen von

Maßnahmen, die zum Berufsabschluss führen

Teilweise (in Kleinstbetrieben volle) Kostenübernahme von

Anpassungsqualifizierungen für Beschäftigte in KMU

Förderhöhe/-intensität Die Förderhöhe wird individuell festgelegt und kann bis maximal

100 Prozent betragen. Näheres erfahren Sie im direkten

Gespräch mit Ihrer Agentur für Arbeit vor Ort

Weiterführende Informationen unter:

Website: http://www.arbeitsagentur.de/web/content/DE/

BuergerinnenUndBuerger/Detail/index.htm?dfContentId=

L6019022DSTBAI486063

Page 32: Übersicht über bestehende Fördermöglichkeiten in Bayern · Zielsetzung und Inhalt Die Aktion Jugendschutz Bayern (AJ) nimmt auf Landesebene wesentliche Aufgaben des erzieherischen

Seite 31 von 32

Genaue Bezeichnung

des Förderprogramms „Weiterbildungsstipendium“

Zuständige Stelle Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung

im Auftrag des Bundesministeriums für Bildung und Forschung

Zielgruppe talentierte und leistungsbereite Fachkräfte unter 25 Jahren, die

bereits ihre berufliche Ausbildung abgeschlossen haben

Zielsetzung und Inhalt Ziel ist die Talentförderung in den ersten Jahren nach der

Berufsausbildung. Das Programm ermutigt junge Fachkräfte, nach

der erfolgreichen Erstausbildung die Grundlagen für einen Aufstieg

durch Bildung zu legen.

Förderfähig sind anspruchsvolle - in der Regel berufsbegleitende -

Weiterbildungen:

Maßnahmen zum Erwerb fachbezogener beruflicher Qualifika-

tionen,

Vorbereitungskurse auf Prüfungen der beruflichen Aufstiegs-

fortbildung, z. B. Meisterin bzw. Meister, Technikerin bzw Techni-

ker, Betriebswirtin bzw. Betriebswirt, Fachwirtin bzw. Fachwirt,

Fachkauffrau bzw. Fachkaufmann,

Seminare zum Erwerb fachübergreifender und sozialer

Kompetenzen, z. B. Fremdsprachen, EDV, Rhetorik, Mitarbeiter-

führung, Konfliktmanagement,

berufsbegleitende Studiengänge, die auf der Ausbildung oder der

Berufstätigkeit aufbauen.

Zuwendungsempfänger Stipendiantin und Stipendant

Förderart Zuschuss

Förderhöhe/-intensität Über drei Jahre hinweg jährlich bis zu 2.000 Euro, jedoch nicht mehr

als 90 Prozent der förderfähigen Kosten pro Maßnahme.

Weiterführende

Informationen unter:

Website: https://www.bmbf.de/de/das-weiterbildungsstipendium-

883.html

Page 33: Übersicht über bestehende Fördermöglichkeiten in Bayern · Zielsetzung und Inhalt Die Aktion Jugendschutz Bayern (AJ) nimmt auf Landesebene wesentliche Aufgaben des erzieherischen

Seite 32 von 32

Weitere Auskünfte

Agentur für Arbeit

Ansprechpartner ist die regional zuständige Agentur für Arbeit (abhängig vom eigenen Wohnort

bzw. Betriebssitz des Arbeitgebers).

Nähere Informationen auch unter https://www.arbeitsagentur.de/apps/faces/home/pvo?ba.l

=de&_afrLoop=15214230997657143&_afrWindowMode=0&_afrWindowId=null&_adf.ctrl-

state=ogewjlksu_1#!%40%40%3F_afrWindowId%3Dnull%26_afrLoop%3D1521423099765

7143%26ba.l%3Dde%26_afrWindowMode%3D0%26_adf.ctrl-state%3Dogewjlksu_5

Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales

Referat I 1 – Arbeitsmarktpolitik, Arbeitsförderung, Qualifizierung

Winzererstraße 9

80797 München

E-Mail: [email protected]

Infotelefon zur Weiterbildung

des Bundesministeriums für Bildung und Forschung; montags bis freitags (außer an Feiertagen)

zwischen 10:00 und 17:00 Uhr (vgl. https://www.bmbf.de/de/servicetelefon-zur-weiterbildung-

1369.html)

Tel.: 030 20179090