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Informationsblatt der Gemeinde Weißdorf Nr. 10 Freitag, 23. Oktober 2009 Nr. 6 26.06. 2019 Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, an diesem Wochenende ist es wieder soweit: Nach alter Tradition feiern wir um den Sonntag nach dem Johannestag unser Wiesenfest. Auch heuer wollen wir wieder ein paar fröhliche Stunden am Festplatz verbringen, alte und neue Freunde treffen, ausgelassen feiern, uns von einem abwechslungsreichen Mu- sik- und Schaustellerprogramm unterhalten und die ein oder andere kulinarische Le- ckerei schmecken lassen. In bewährter Manier zeichnet auch beim Wiesenfest 2019 die Gemeinde für den Rah- men verantwortlich und wird dabei tatkräftig von den Weißdorfer Vereinen unter- stützt. Mein Dank gilt bereits an dieser Stelle allen, die bei den Vorbereitungen mit angepackt haben, insbesondere den Helfern aus den Vereinen beim Zeltaufbau und den Mitarbeitenden des Bauhofs. Besonders freue ich mich, dass es uns gelungen ist, die wohl allen bekannte Band „Waldschrat“ für eines ihrer selten gewordenen Konzerte am Samstag verpflichten zu können und dass am Sonntag mit der „Egertaler Blaskapelle“ eine früher feste Größe bei unserem Wiesenfest ihr Comeback in Weißdorf gibt. Das komplette Festprogramm ist auf der Rückseite dieses Informationsblatts abgedruckt. Ich darf Sie alle, auch im Namen des Gemeinderates, des Festausschusses und der beteiligten Vereine, ganz herzlich einladen, unser Wiesenfest zu besuchen und freue mich auf vier friedliche und fröhliche Festtage. Ihr Heiko Hain Erster Bürgermeister Amtliches Bekanntmachungsorgan der Gemeinde Weißdorf Mitteilungen Berichte Anzeigen Verantwortlich für alle Veröffentlichungen, außer kirchlichen Nachrichten, Vereinsnachrichten und Anzeigen: Gemeinde Weißdorf - Ansprechpartner: Frau Helgerth Nächste Ausgabe: Ende Juli Anzeigenschluss am: 12.07.2019

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Informationsblatt der Gemeinde Weißdorf

Nr. 10 Freitag, 23. Oktober 2009

Nr. 6 26.06. 2019

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

an diesem Wochenende ist es wieder soweit: Nach alter Tradition

feiern wir um den Sonntag nach dem Johannestag unser Wiesenfest.

Auch heuer wollen wir wieder ein paar fröhliche Stunden am Festplatz verbringen, alte

und neue Freunde treffen, ausgelassen feiern, uns von einem abwechslungsreichen Mu-

sik- und Schaustellerprogramm unterhalten und die ein oder andere kulinarische Le-

ckerei schmecken lassen.

In bewährter Manier zeichnet auch beim Wiesenfest 2019 die Gemeinde für den Rah-

men verantwortlich und wird dabei tatkräftig von den Weißdorfer Vereinen unter-

stützt. Mein Dank gilt bereits an dieser Stelle allen, die bei den Vorbereitungen mit

angepackt haben, insbesondere den Helfern aus den Vereinen beim Zeltaufbau und den

Mitarbeitenden des Bauhofs.

Besonders freue ich mich, dass es uns gelungen ist, die wohl allen bekannte Band

„Waldschrat“ für eines ihrer selten gewordenen Konzerte am Samstag verpflichten zu

können und dass am Sonntag mit der „Egertaler Blaskapelle“ eine früher feste Größe

bei unserem Wiesenfest ihr Comeback in Weißdorf gibt. Das komplette Festprogramm

ist auf der Rückseite dieses Informationsblatts abgedruckt.

Ich darf Sie alle, auch im Namen des Gemeinderates, des Festausschusses und

der beteiligten Vereine, ganz herzlich einladen, unser Wiesenfest zu besuchen und

freue mich auf vier friedliche und fröhliche Festtage.

Ihr

Heiko Hain

Erster Bürgermeister

Amtliches Bekanntmachungsorgan der Gemeinde Weißdorf – Mitteilungen – Berichte – Anzeigen

Verantwortlich für alle Veröffentlichungen, außer kirchlichen Nachrichten, Vereinsnachrichten und Anzeigen: Gemeinde Weißdorf - Ansprechpartner: Frau Helgerth

Nächste Ausgabe: Ende Juli Anzeigenschluss am: 12.07.2019

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Protokollauszug Gemeinderat Weißdorf vom 06.06.2019 Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB; Neuaufstellung und Fortschreibung des bestehenden Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan für das gesamte Gemeindegebiet Weißdorf Herr Semmler vom Büro IVS verweist auf die seit Januar 2019 vom Gemeinderat geführten Vorbe-sprechungen. Auf dieser Basis erfolgte eine Einarbeitung in einen Entwurf des Flächennutzungspla-nes. Dieser wurde danach im Landratsamt Hof besprochen. Dort steht man den Änderungen positiv gegenüber. Er gibt dazu nähere Erläuterungen an Hand des Planentwurfs. Sofern heute ein Be-schluss zur Billigung und Auslegung erfolgt, besteht die Möglichkeit zur Stellungnahme für Bürger und Träger öffentlicher Belange. Die Änderungen konzentrieren sich auf den Hauptort Weißdorf, in den Ortsteilen sind hauptsächlich Maßnahmen zur Abrundung geplant. Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs.1 Satz 1 BauGB Die Gemeinde Weißdorf besitzt einen wirksamen Flächennutzungsplan aus dem Jahr 1988. Der neue Flächennutzungsplan wird auf Grundlage des bestehenden Planes und der aktuellen Flurkarte erstellt werden. Dabei sind bereits durchgeführte Flächennutzungsplanänderungen einzuarbeiten und auf den aktuellen Bestand anzupassen. Weiterhin sollen zusätzliche Flächen für die künftige Bebauung eingearbeitet werden. Die Ausweisung von Sonderbauflächen in den vergangenen Jahren hat zudem die Erarbeitung ei-nes Landschaftsplans erforderlich gemacht. Dieser ist in den Flächennutzungsplan zu integrieren, sodass im Ergebnis ein Planwerk resultiert. Der Geltungsbereich umfasst das gesamte Gemeindegebiet Weißdorf mit einer Fläche von ca. 21,91 km². Der Gemeinderat beschließt gemäß § 2 Abs.1 Satz 1 BauGB die Neuaufstellung und Fortschrei-bung des bestehenden Flächennutzungsplanes mit einem in den Flächennutzungsplan integrierten Landschaftsplan für das gesamte Gemeindegebiet Weißdorf. Billigungsbeschluss mit gleichzeitiger Beauftragung zur Durchführung der vorgezogenen Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs.1 BauGB sowie der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs.1 BauGB Der dem Gemeinderat vorliegende Planvorentwurf des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan wurde bereits einem Großteil des Gemeinderates bei einem vorgezogenen Be-sprechungstermin vorgestellt. Das Planungsbüro IVS aus Kronach hat die damaligen Anregungen der Teilnehmer aufgenommen Des Weiteren wurde der Vorentwurf bereits mit verschiedenen Fachstellen im Landratsamt Hof be-sprochen. Auch die hier vorgeschlagenen Ergänzungen wurden in den Planvorentwurf eingearbei-tet. Der Vorentwurf des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan sowie die Begründung mit Umweltbericht, beide in der Fassung vom 06.06.2019, liegen nunmehr zur Billigung vor. Der Gemeinderat billigt den vom Ingenieurbüro IVS gefertigten Vorentwurf des Flächennutzungs-planes mit integriertem Landschaftsplan einschließlich Begründung und Umweltbericht in der Fas-sung vom 06.06.2019 in der vorliegenden Form. Die Verwaltung wird beauftragt, in Absprache mit dem Planungsbüro IVS den Auslegungszeitraum für die vorgezogene Bürgerbeteiligung (§ 3 Abs.1 BauGB und der Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs.1 BauGB) festzulegen. Bauvoranfrage zur Errichtung eines Hundetrainingsplatzes bei Bärlas Mit Schreiben vom 09.05.2019 hat die Antragstellerin, Frau Sonja Schreier-Wegmann, eine Bauvor-anfrage zur Errichtung eines Hundeübungsplatzes in Bärlas gestellt.

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Der Gemeinderat Weißdorf wird um Stellungnahme gebeten, ob er mit der Errichtung der Hunde-schule einverstanden ist. Mit dieser Stellungnahme werden die Antragsunterlagen zur weiteren Sachbehandlung an das Landratsamt Hof weitergegeben. Hinsichtlich der Parksituation wird aus Sicht der Verwaltung angeregt, dass die Nutzer der Hundeanlage die gegenüberliegende Parkflä-che, welche sich im Besitz der Gemeinde Weißdorf befindet, benutzen sollten. Wenn die Fahrzeuge, so wie vorgesehen, am Fahrbahnrad und somit auch auf dem Bankett (Grünfläche) parken, würde dies auf Dauer, vor allem bei schlechtem Wetter, zu Beschädigungen führen. Der Gemeinderat stimmt der Bauvoranfrage zu. Gebührenkalkulation der Entwässerungsgebühren zur Entwässerungseinrichtung der Ort-steile Albertsreuth, Bärlas, Benk und Wulmersreuth Die Gebühr für die Entwässerungseinrichtung der Ortsteile ist neu zu kalkulieren. Bei der Nachkal-kulation des abgelaufenen Kalkulationszeitraumes (5/2015 – 4/2019) wurde eine Unterdeckung in Höhe von 16.318,76 € ermittelt. Diese Unterdeckung wird im neuen Kalkulationszeitraum berück-sichtigt. Die Unterdeckung ergab sich überwiegend aus dem geschätzten Personalaufwand. Dieser war zu niedrig angesetzt. Die Gebühr für den abgelaufenen Kalkulationszeitraum setzte sich aus 20 € Grundgebühr und einer Entwässerungsgebühr von 2,26 €/m³ bzw. einer ermäßigten Entwässerungsgebühr bei biologischer Nachklärung mit Nachweis von 0,45 €/m³ zusammen. Für den neuen Kalkulationszeitraum wurden zwei Berechnungsmodelle erstellt. Beim Berechnungsmodell 1 wurde die bisherige Grundgebühr in Höhe von 20 € (niedrigster Nenn-durchfluss) belassen. Daraus würde sich eine Entwässerungsgebühr von 3,69 €/m³ und eine ermä-ßigte Entwässerungsgebühr in Höhe von 0,74 €/m³ ergeben. Beim Berechnungsmodell 2 wurde eine Grundgebühr in Höhe von 40 € (niedrigster Nenndurchfluss) angesetzt. Daraus errechnet sich dann eine Entwässerungsgebühr von 3,05 €/m³ und eine ermäßig-te Entwässerungsgebühr von 0,61 €/m³. Der 4jährige Kalkulationszeitraum wird weiterhin empfohlen. Bgm. Hain schlägt vor, dass die Grundgebühr auf 40 € pro Jahr angehoben wird. Dies kommt vor allem mehrköpfigen Familien entgegen. Der Kalkulationszeitraum der Entwässerungsgebühr für die Ortsteile Albertsreuth, Bärlas, Benk und Wulmersreuth beträgt weiterhin 4 Jahre. Es wird eine Grundgebühr in Höhe von 40 € festgesetzt. Die Entwässerungsgebühr ergibt somit 3,05 €/m³ und die ermäßigte Entwässerungsgebühr 0,61 €/m³. Erlass einer Änderungssatzung zur Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungsein-richtung der Ortsteile Albertsreuth, Bärlas, Benk und Wulmersreuth Entsprechend dem Beschluss von TOP 4 wird die Änderungssatzung zur Beitrags- und Gebühren-satzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Weißdorf für die Ortsteile Albertsreuth, Bärlas,

Benk und Wulmersreuth (BGS-EWS Ortsteile) erlassen. Die Satzung tritt zum 01.07.2019 in Kraft. Entscheidung über Mitgliedschaft bei der Tourismuszentrale Fichtelgebirge e. V. In der letzten Sitzung des Gemeinderats stellte der Geschäftsführer der TZ Fichtelgebirge, Herr Reb, die Aktivitäten und Werbemaßnahmen seiner Organisation vor. Eine Mitgliedschaft der Ge-meinde Weißdorf hätte den Vorteil, dass sie selbst sowie Betriebe aus dem Gemeindegebiet über diese Plattform mit vertreten wären und sich auch bei überregionalen Messen mit präsentie-ren/einbringen können. Profitieren können nicht nur die Beherbergungsbetriebe und Gasthäuser, sondern auch die örtlichen Geschäfte und Handwerker. Das im Gemeindegebiet durchaus vorhan-dene Potenzial in Sachen Fremdenverkehr im Gemeindegebiet mit Wanderwegen und konkret ge-planten weiteren überregionalen Radwegen könnte auf diese Weise stärker zur Geltung kommen. Die Kosten für eine Mitgliedschaft bei der TZ liegen bei 1.020 € pro Jahr. Darin automatisch enthal-ten ist auch die Mitgliedschaft beim Tourismusverband Franken, wobei dieser nochmals zusätzlich

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mit rund 200 € pro Jahr zu Buche schlägt (Grundlage für die Berechnung sind hierfür die Einwoh-nerzahl, die geschätzte Anzahl an Tagesgästen sowie die Bettenzahl). 1. Bgm. Hain schlägt vor, dass die Gemeinde Weißdorf beitritt. Die Gemeinde Weißdorf tritt der TZ Fichtelgebirge als Mitglied bei. Sofern eine Reduzierung des Jahresbeitrages 2019 auf die verbleibenden Monate dieses Jahres möglich ist, kann der Beitritt zum nächstmöglichen Termin erfolgen. Falls dies nicht geht, erfolgt die Mitgliedschaft erst mit Wirkung ab 01.01.2020. Wiesenfest 2019; Festlegung der Getränkepreise Der Gemeinderat legt die Getränkepreise für das Wiesenfest 2019 wie folgt fest: Maß Bier 5,80 Euro Seidla 2,90 Euro Alkoholfreie Getränke 1,80 Euro Radwegbau Sparneck - Weißdorf; Sachstandsbericht Der Verlauf des Radwegs sowie die Finanzierung sind geklärt. Diskussionsbedarf gibt es noch we-gen der Zuschusshöhe beim Markt Sparneck und der Anbindung zur Karl-Reichel-Straße Richtung Münchberg. 1. Bgm. Hain gibt das Ergebnis der Besprechung beim Landrat Dr. Bär vom 14.05.2019 bekannt. Die Gemeinde Weißdorf hat nur die Asphaltierung zu bezahlen, da der Unterbau als Baustraße durch den Landkreis übernommen wird. Die Kosten der Gemeinde Weißdorf liegen bei rund 25.000 €. Der Weg bleibt auch dauerhaft befahrbar für die Landwirtschaft. Der Gemeinderat nimmt zustimmend davon Kenntnis. Sanierung einer Stichstraße beim Maibaum in Benk Der Bauausschuss hat diesen Straßenzug bereits im Zuge einer Sitzung begutachtet. Es wurde damals angeregt, die Betonrinnensteine zu erneuern und die Oberfläche des Straßenzuges mit Fräßgut herzurichten. Die Sanierungsmaßnahme sollte mit dem Straßenausbau Benk koordiniert werden. Die Verwaltung hat sich daraufhin von der bauausführenden Firma Rädlinger ein Angebot erstellen lassen. Dieses Angebot ging aber über den gewünschten Ausbauzustand hinaus. Die Kosten hierfür waren mit 25.390,84 € brutto angegeben. Nach Rücksprache mit der Firma Rädlinger wurde ein entsprechendes Alternativangebot erarbeitet. Die Kosten hierfür belaufen sich auf ca. 7.478,15 € brutto. Allerdings handelt es sich hier um eine Kostenschätzung, welche aber ziemlich genau sein dürfte. Die Abrechnung erfolgt nach Stunden-aufwand. Die Entscheidung über die Auftragserteilung musste kurzfristig vor Ort getroffen werden. Der Ge-meinderat gibt auf Bitte von 1. Bgm. Hain hierzu nachträglich seine Zustimmung. Der Gemeinderat beschließt, dass das Angebot der Firma Rädlinger in Höhe von 7.478,15 € brutto angenommen wird. Beschaffung eines Tragkraftspritzenfahrzeuges (TSF) für die FF Bug-Oppenroth; Mit Sitzung vom 18.10.2019 hat der Gemeinderat die jeweiligen Lose (Fahrgestell, Aufbau, Bela-dung) zur Neuanschaffung eines Tragkraftspritzenfahrzeuges für die FF Bug-Oppenroth beschlos-sen. Die Gesamtkosten für das Fahrzeug betrugen 90.324,33 € brutto.

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Bei einem Abstimmungsgespräch mit der Firma ADIK (Aufbau) in Mudersbach wurde festgestellt, dass der Lichtmast mit 4 LED-Leuchten und Handpumpe zwingend erforderlich ist. Laut Bespre-chungsprotokoll kostet der Lichtmast (einfache Ausführung) 2.950 € netto. Weiterhin wurden bei diesem Gespräch verschiedene Positionen seitens der Feuerwehr Bug für erforderlich oder entbehrlich gehalten. Die Zusatkosten laut Besprechungsprotokoll belaufen sich auf 4.254,25 € brutto. Dem gegenüber stehen Einsparungen bei der Beladung in Höhe von 727,46 € (auf den Systemtren-ner konnte verzichtet werden – ist bereits vorhanden). Somit wäre ein Nachtrag in Höhe von 3.526,59 € erforderlich. Nach den beschlossenen Vergaben sind als Haushaltsansatz noch 567,11 € verfügbar. Der Gemeinderat wird gebeten, die überplanmäßigen Ausgaben in Höhe von 2.959,48 € zu geneh-migen. Der Gemeinderat genehmigt die überplanmäßigen Ausgaben in Höhe von 2.959,48 €. Sonstiges Gemeindeverbindungsstraße Bug-Oppenroth: Das ALE hat zur Vorentwurfsplanung (Bankette, Entwässerung) Stellung genommen. Es steht der Vorschlag im Raum, dass nur 3 m Breite anstatt 3,50 m zur Ausführung kommen sollen. Das würde die Maßnahme verbilligen. Endgültige Klärung erfolgt noch zwischen ALE und USS-Consult. Außerdem ging in dieser Woche das Baugrundgutachten ein. Die bisherige Kostenschätzung liegt bei 1,2 Mio. €. Problematisch ist das teerhaltige Material, welches wegen einer aufwendigen Entsor-gung kostenmäßig nochmals besonders stark zu Buche schlägt. Die Baumaßnahme soll für die Gemeinde kein „Fass ohne Boden“ werden. Der Gemeinderat wird zu gegebener Zeit wieder infor-miert. Er bekommt das Baugrundgutachten über das RIS zur Verfügung gestellt.

Amtliche Bekanntmachungen

Aktivitäten der Schule beim Wiesenfest

Sonntag, 30. Juni 20197

13 Uhr Festzug Anschl. Eröffnung am Festplatz Montag, 01. Juli 2019 Ab 14 Uhr Tänze und Spiele der Kinder 19 Uhr Einzug mit Luftballonwettbewerb

Teilnahme am Wiesenfestumzug Beim Wiesenfestumzug 2019 soll wiederum eine Gruppe für schulpflichtige Kinder des Gemeinde-bereiches Weißdorf gebildet werden, die andere Schulen (z.B. Gymnasium, Hauptschule etc.) besu-chen. Diese Gruppe wird beim Umzug unmittelbar hinter den Kindern der Grundschule Weißdorf-Sparneck platziert. Alle betreffenden Schüler werden deshalb gebeten, sich am Umzug am Sonntag zu beteiligen und sich rechtzeitig zur Aufstellung an der Grundschule einzufinden.

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Wiesenfestspenden Für die Durchführung des Wiesenfestes entstehen der Gemeinde Weißdorf hohe Kosten, die durch den Festbetrieb allein nur schwerlich wieder erwirtschaftet werden können. Daher sind wir für alle Spenden von Firmen und aus der Bevölkerung sehr dankbar. Diese möchten wir vorrangig nutzen, um das Wiesenfest vor allem für die Kinder wieder schön aus-zugestalten. Es soll ihnen auch als Erwachsene noch lang in positiver Erinnerung an ihre Kinder- und Jugendzeit bleiben. Bitte unterstützen auch Sie uns mit einer Spende. Spendenquittungen werden nach dem Wiesenfest automatisch versandt. Vielen Dank!

Luftballonweitflugwettbewerb

Wie in den vergangenen Jahren findet auch dieses Jahr der Luftballonwettbewerb am Montagabend bei der Schlussfeier statt, der wieder von den Elternbeiräten organisiert wird. Es winken wieder at-traktive Preise für die Gewinner. Viel Glück !!!

Bevölkerungsstand Am Stichtag 31.05.2019 lautet der Bevölkerungsstand der Gemeinde Weißdorf: (Vergleich 30.04.2019) Gesamteinwohnerzahl: 1207 1203 Davon Hauptwohnsitze: 1140 1137 Nebenwohnsitze: 67 66

Betrieb von Rasenmähern Nach den Bestimmungen der Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung dürfen Rasenmäher an Werktagen nur noch in der Zeit von

07.00 – 20.00 Uhr betrieben werden. Der Betrieb von Rasenmähern an Sonn- und Feiertagen ist nicht erlaubt.

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Bekanntmachung Vollzug der Straßenverkehrsordnung (StVO); Anordnung eines absoluten Halteverbots anlässlich des Wiesenfestumzuges Die Gemeinde Weißdorf erlässt als zuständige Straßenverkehrsbehörde gem. § 44 Abs. 1 und § 45 Abs. 1 Satz 1 sowie Abs. 3 Satz 1 und Abs. 5 StVO folgende

Anordnung:

1. Anlässlich des Wiesenfestumzuges am Sonntag, 30.06.2019 wird in der Zeit von 12.00 Uhr bis 15.00 Uhr in folgenden Ortsstraßen ein beidseitiges absolutes Halteverbot ange-ordnet:

- Kornbergstraße von der Abzweigung Hallersteiner Straße bis Abzweigung Am Schrebergarten

- Hallersteiner Straße von der Abzweigung Kornbergstraße bis Abzweigung Krummer Weg

- Krummer Weg

2. Die Anordnung tritt mit der Aufstellung der amtlichen Verkehrszeichen in Kraft und endet mit deren Beseitigung.

Weißdorf, den 21.06.2019

Gemeinde Weißdorf Hain 1. Bürgermeister

Bekanntmachung Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Einleitung des Verfahrens zur Neuaufstellung und Fortschreibung des bestehenden Flächen-nutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan der Gemeinde Weißdorf Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs.1 Satz 1 BauGB Der Gemeinderat hat mit Sitzung vom 06.06.2019 die Neuaufstellung und Fortschreibung des be-stehenden Flächennutzungsplanes beschlossen. Der vom Planungsbüro IVS aus Kronach gefertigte Flächennutzungsplanentwurf einschließlich Begründung, jeweils in der Fassung vom 06.06.2019 wurde mit gleicher Sitzung gebilligt. Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs.1 Satz 2 BauGB bekannt gemacht. Weißdorf, den 17.06.2019 Gemeinde Weißdorf Hain 1.Bürgermeister

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Bekanntmachung Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Einleitung des Verfahrens zur Neuaufstellung und Fortschreibung des bestehenden Flächen-nutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan der Gemeinde Weißdorf Durchführung der vorgezogenen Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs.1 BauGB Die Gemeinde Weißdorf besitzt einen rechtsverbindlichen Flächennutzungsplan aus dem Jahr 1988. Der neue Flächennutzungsplan wird auf Grundlage des bestehenden Planes und der aktuellen Flur-karte erstellt. Dabei sind bereits durchgeführte Flächennutzungsplanänderungen eingearbeitet und dem aktuellen Stand angepasst. Weiterhin wurden zusätzliche Flächen für die künftige Bebauung ausgewiesen. Die Ausweisung von Sonderbauflächen in den vergangenen Jahren hat zudem die Erarbeitung ei-nes Landschaftsplanes erforderlich gemacht. Dieser ist in den Flächennutzungsplan integriert, so-dass im Ergebnis ein Planwerk resultiert. Der Geltungsbereich umfasst das gesamte Gemeindege-biet Weißdorf mit einer Fläche von ca. 21,91 km². Das Planungsbüro IVS aus Kronach hat die Ent-wurfsplanung sowie die Begründung mit Umweltbericht hierzu erstellt. Die Planunterlagen werden im Rahmen der vorgezogenen Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs.1 BauGB in der Zeit vom

01.07.2019 bis 31.07.2019

während der festgesetzten Dienststunden bei der Verwaltungsgemeinschaft Sparneck, Zimmer 02, Marktplatz 4, 95234 Sparneck, zur öffentlichen Auslegung bereitgehalten. Außerdem sind die Plan-unterlagen gemäß § 4a Abs.4 BauGB auf der Homepage der Gemeinde Weißdorf unter folgendem Link https://www.weissdorf.de/unsere-gemeinde/bauen-wohnen/bauleitplanverfahren einsehbar. Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen (schriftlich oder mündlich zur Niederschrift) bei der Verwaltung der Verwaltungsgemeinschaft Sparneck vorgebracht werden. Es besteht wäh-rend der allgemeinen Dienststunden die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. Zum gegenwär-tigen Planungsstand sind keine umweltbezogenen Informationen vorhanden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der be-schlussmäßigen Behandlung durch den Gemeinderat unberücksichtigt bleiben können und dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) im Rahmen dieses Bauleitplanverfahrens nicht durchgeführt wird. Es wird weiterhin gemäß § 3 Abs.3 BauGB darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs.3 Satz 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs.2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Abs.3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die im Rahmen der Ausle-gungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht, aber geltend gemacht hätten werden kön-nen. Weißdorf, den 17.06.2019 Gemeinde Weißdorf Hain 1.Bürgermeister

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Bekanntmachung

Vollzug des § 196 Baugesetzbuch (BauGB i.V.m. § 12 Abs.2 Gutachterausschuss-verordnung; Richtwertermittlung zum 31.Dezember 2018

Der Gutachterausschuss beim Landratsamt Hof hat in seiner Sitzung vom 28.05.2019 unter Auswer-tung der bis zum 31.12.2018 vorgelegten Notariatsurkunden der Städte, Markte und Gemeinden des Landkreises Hof die Richtwerte von Grundstücken nach Maßgabe der Gutachterausschussverord-nung ermittelt.

Diese Richtwerte stellen Durchschnittswerte (durchschnittliche Lagewerte) aus den in den Jahren 2017 und 2018 vereinbarten Quadratmeterpreisen dar.

Die Richtwerte wurden in einer Niederschrift festgehalten.

Die Niederschrift für den Bereich der Gemeinde Weißdorf liegt in der Zeit vom

01.07.2019 bis 02.08.2019

im Rathaus der Verwaltungsgemeinschaft Sparneck, Zimmer 02, Marktplatz 4, 95234 Sparneck, während der festgesetzten Dienststunden zur allgemeinen Einsichtnahme öffentlich auf. Telefoni-sche Auskünfte erteilt das Bauamt unter der Rufnummer 09251/9903-60. Darüber hinaus besteht für jedermann das Recht, auch außerhalb der o.g. Auslegungsfrist von der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses (Landratsamt Hof, 2. Stock, Zimmer 201) Auskunft über die Richtwerte zu verlangen (§ 196 Abs.3 Satz 2 BauGB). Sparneck, den 05.06.2019 Gemeinde Weißdorf Hain, 1.Bürgermeister

Taschengeldbörse Sparneck-Weißdorf

Für Jobber:

Möchtest Du gerne Dein Taschengeld aufbessern?

Viele ältere Menschen oder Familien benötigen Hilfe rund um Haus und Hof.

Wenn Du Lust hast, Dir etwas dazu zu verdienen, melde Dich einfach bei der Taschengeldbörse Deiner Gemeinde an.

Entweder kannst Du Dir im Rathaus einen Flyer holen oder diesen auf der Homepage www.sparneck.de bzw. www.weissdorf.de öffnen und ausdrucken. Die Teilnahme an der Taschengeldbörse ist ab 14 Jahren möglich. sofern Du Dich noch in Schu-le/Ausbildung/Studium befindest, kannst Du Dich bis zum 25. Lebensjahr anmelden.

Für Jobanbieter:

Sie brauchen Unterstützung bei einfachen Arbeiten rund um Haus, Hof und Garten?

Auch Sie können sich die Taschengeldbörse nutzen und dort einen Job an einen Jugendlichen ver-geben.

Für Fragen steht Ihnen/Dir Frau Wende (Tel. 09251/9903-30) oder E-Mail [email protected] zur Verfügung.

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Presseinformation

Weißdorfer Turnhalle bei den Architektouren Die Architektouren der Bayerischen Architektenkammer sind eine jährlich stattfindende Präsentation von Architektur in Bayern, bei der immer am letzten Juni-Wochenende qualitätsvolle Planungen und deren realisierte Ergebnisse aus den Bereichen Architektur, Landschafts-, Innenarchitektur sowie Stadtplanung besichtigt werden können. Die Architekten und ihre Bauherren geben Auskunft über die Objekte und informieren interessierte Besucher vor Ort. Am 29. und 30. Juni 2019 haben dies-mal 244 Projekte in 148 Orten ihre Türen, Tore und Gartentüren geöffnet. Bei den Architektouren werden unter anderem Neu- und Umbauten, Modernisierungen, Sanierun-gen, Innenräume, Renaturierungen, Parks, Grün- und Außenanlagen und vieles mehr gezeigt, so auch dieses Jahr. Aus den Bewerbungen der Architektenschaft wurden die Projekte von ei-nem unabhängigen Beirat ausgewählt. Bei den diesjährigen Architektouren hat es mit der sanierten Turnhalle auch ein Projekt der Ge-meinde Weißdorf geschafft, ausgewählt zu werden. Eine Besichtigung für Architekturinteressierte ist am Samstag, den 29.06.2019 von 14.00 bis 16.00 Uhr möglich. Auch die Einwohnerschaft hat so noch vor der offiziellen Einweihung die Möglichkeit, einen Blick in die neue Turnhalle zu werfen. Die Einweihung ist dann nach Fertigstellung der Außenanlagen geplant.

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Termine Weißdorf

Sa. 06.07. 15.00 Uhr Hüttenfest Sommerhut Fischereiverein

So. 07.07. Jubelkonfirmation Ev. Kirchengemeinde

Sa. 13.07. 14.30 Uhr Gemeindetreff Ev. Kirchengemeinde

So. 21.07. 16 Uhr Mitarbeiterdank mit Grillen Ev. Kirchengemeinde

Fr. - So.

26.07. - 28.07. Gartenfest in Bug am Spielplatz und Fahrzeugübergabe

FFW Bug/Oppenroth

So. 28.07. 06.00 Uhr Pokalfischen am Rohrweiher Fischereiverein

Vereinsnachrichten VdK

Tagesfahrt nach Würzburg-Veitshöchheim am Samstag, den 24.08.2019

Verbindliche Anmeldungen unter Tel: 09251/80630 Gisela Grießhammer

Termine Sparneck

Fr. - So

05.07 -07.07

Heimat- und Wiesenfest Markt Sparneck

So. 07.07. 10.00 Uhr Ökumenischer Zeltgottesdienst

Fr.- S9o.

12.07.- 14.07.

Sportfest SV Sparneck

Di. 16.07. 13.00 Uhr Seniorenfahrt Kath. Kuratie

Fr. – So.

19.07.-21.07.

Sportfest ASV Stockenroth

Mo. 22.07. 19.00 Uhr Gemeinderatssitzung Markt Sparneck

Termine Zell i. Fichtelgebirge

01.07.2019: Reservistenkameradschaft Kleinlosnitz 20:00 Uhr Monatsversammlung im Schützenhof 03.07.2019: Bauernhofmuseum Kleinlosnitz 19.30 Uhr Traum von Las Vegas, Gastspiel des Fränkischen Theatersommers 04.07.2019: Zimmerstutzen – Schützen – Club Zell 19:30 Uhr Vereinsmeisterschaft ab 06.07.2019: Bauernhofmuseum Kleinlosnitz Oberfranken beTRACHTet – Fotografien von Walther Appelt 06.07.2019: Turn- und Sportverein Zell 18:00 Uhr Gartenfest im TSV-Gelände 07.07.2019: Turn- und Sportverein Zell 14:00 Uhr Gartenfest im TSV-Gelände 07.07.2019: Markt Zell im Fichtelgebirge - Sommerkirchweih 08.07.2019: Evang. Kirchengemeinde Zell Frauenauszeit – „Waafen und Lachen“ Gartenparty Jahresabschluss 10.07. – 13.07.2019: Bauernhofmuseum Kleinlosnitz 19.00 Uhr 14. BauernHofKino, Filmnächte in der Scheune des Wirtschaftshofes 10.07.2019: Fußballclub Zell 16:00 Uhr Stammtisch im FC-Heim 11.07.2019: Freiwillige Feuerwehr Zell - 19:00 Uhr Vereinsabend 13.07.2019: Kaninchenzuchtverein Zell - ab 15:00 Uhr Gartenfest im Hasengarten 18.07.2019: Hollerstaudn Gartenverein Zell - 19:00 Uhr Bienenfreundliche Gärten – Vortrag von Robert Bayreuther im Bauernhofmuseum Kleinlosnitz 20.07.2019: Laienspielgruppe Zell - 17:00 Uhr Parkfest mit Aufführungen 21.07.2019: Laienspielgruppe Zell - 13:30 Uhr Parkfest

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Kirchliche Nachrichten

Gottesdienste in St. Maria Mi.,03.07.19 10.30

Uhr Gottesdienst im Seniorenhaus Zell (Pfrn. Teschke)

07.07.19 3. So.n.Tr. 9 Uhr Jubelkonfirmation m. Abm. (Pfrn. Teschke)

14.07.19 4. So.n.Tr. 9 Uhr 10 Uhr h

Gottesdienst (Pfrn. Teschke) Kindergottesdienst

21.07.19 5. So.n.Tr. 10 Uhr 10 Uhr

Gottesdienst (Diakon Pühler) Kindergottesdienst

Fr. 26.07.19

Schulschluss-Gottesdienst

10 Uhr Gottesdienst in Sparneck (Pfrn. Teschke) für GS Wdf/Sparneck

28.07.19 6. So.n.Tr. 10 Uhr 10 Uhr

Gottesdienst (Pfrn. Teschke) Kindergottesdienst

Termine

So, 07.07.: 09.00h Jubelkonfirmation (St. Maria), Treffen ab 8.00h (Gmd.haus) 15.00h Kaffee f. Jubilare u. Angehörigen (Bitte schriftl. Voranmeldung) Di, 09.07.: 20.00h Gottesdienst-Planungsrunde f. Okt. u. Nov.2019 (Gmd.haus) Do, 11.07.: 19.30h KV-Sitzung (Gmd.haus) Sa, 13.07.: REDAKTIONSSCHLUSS für Gemeindebrief Sept.—Nov.2019 14.30h Gemeinde-Treff (Gmd.haus) So, 21.07.: 16.00h Mitarbeiterdank mit Sommer-Grillen (Gmd.haus) Fr, 06.07.: 10.00h SchulschlussGD für die GS Weißdorf-Sparneck (St. Veit) Mi, 24.07.: 20.00h evtl. Frauenrunde (Gmd.haus) Fr, 26.07.—Mo, 29.07.: Kinder & Jugend Mitmach-Zirkus (6—12 Jahre) Veranstalter: Evang. Jugend d. Dekanats Münchberg Diakonin Tanja Strauß, Dekanatsjugendreferentin Schriftl. Anmeldeschluss: Mo, 22.07.19 Veranstaltungsort: an der Grundschule Weißdorf So, 28.07.: 11.30h englischsprachige Kirchenführung für ausländische Sommerstudierende der Textilfachhochschule, Welcomekreis Münchberg (St. Maria) Sa, 27.07.: ab 14.00h Fahrzeugweihe bei der FFW Bug

< Sa, 27.07. - Mo, 09.09.19: Sommerferien>

Gottesdienste und Termine der Katholischen Kirchengemeinde Sparneck 01.07.19 15.30 Seniorengymnastik in der Schulturnhalle Sparneck 02.07.19 19.00 Eucharistiefeier in Zell, St. Heinrich – der Kirchenbus fährt nach Vereinbarung 06.07.19 18.00 Eucharistiefeier als Vorabendmesse in Sparneck – der Kirchenbus fährt in beide Richtungen 07.07.19 10.00 Ökumenischer Gottesdienst zum Wiesenfest im Festzelt – der Kirchenbus fährt nach Vereinbarung mit H. Häußinger 09.07.19 19.00 Eucharistiefeier in Zell, St. Heinrich – der Kirchenbus fährt nach Vereinbarung 13.07.19 19.00 Wortgottesfeier in Sparneck – der Kirchenbus fährt in beide Richtungen 15.07.19 15.30 Seniorengymnastik in der Schulturnhalle Sparneck 16.07.19 13.00 Studienfahrt nach Bamberg mit Besuch und Besichtigung des Missionsmuse- ums der Franziskaner in Bug – gemeins. Gottesdienst anschl. Kaffee und Kuchen danach Biergartenbesuch – Anmeldungen s. aufgelegte Listen in Münchberg und Sparneck 20.07.19 18.00 Eucharistiefeier als Vorabendmesse in Sparneck – der Kirchenbus fährt in beide Richtungen 22.07.19 15.30 Seniorengymnastik in der Schulturnhalle Sparneck 23.07.19 19.00 Eucharistiefeier in Zell, St. Heinrich – der Kirchenbus fährt nach Vereinbarung mit H. Häußinger

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25.07.19 19.30 Ökumenischer Frauen-Treff – Besuch der Freilichtbühne in Trebgast – Abfahrt ab Kath. Kirche, Sparneck 26.07.19 10.30 Wortgottesfeier im Seniorenhaus in Zell 27.07.19 18.00 Eucharistiefeier als Vorabendmesse in Sparneck – der Kirchenbus fährt in beide Richtungen 29.07.19 keine Seniorengymnastik!!! 30.07.19 19.00 Eucharistiefeier in Zell, St. Heinrich – der Kirchenbus fährt nach Vereinbarung

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Wiesenfestlieder bitte abtrennen und mitnehmen!

Sonntag nach dem Festzug Geh aus, mein Herz 1. Geh aus, mein Herz und suche Freud`, in dieser schönen Sommerszeit,

an deines Gottes Gaben! Schau an der schönen Gärten Zier, und siehe, wie sie mir und dir, sich ausgeschmücket haben, sich ausgeschmücket haben!

2. Die Bäume stehen voller Laub, das Erdreich decket seinen Staub mit einem grünen Kleide; Narcissus und die Tulipan, die ziehen sich viel schöner an, als Salomonis Seide, als Salomonis Seide.

3. Die Lerche schwingt sich in die Luft, das Täublein fliegt aus seiner Kluft

und macht sich in die Wälder; die hochbegabte Nachtigall, ergötzt und füllt mit Ihrem Schall Berg, Hügel, Tal und Felder, Berg, Hügel Tal und Felder.

4. Ich selber kann und mag nicht ruhn; des großen Gottes großes Tun

erweckt mir alle Sinne; ich singe mit, wenn alles singt, und alles, was dem Höchsten klingt, aus meinem Herzen rinnen, aus meinem Herzen rinnen.

Montag nach dem Einzug Seht wie die Sonne dort sinket 1. Seht wie die Sonne dort sinket, hinter dem nächtlichen Wald! Glöcklein zur Ruhe uns winket,

hört nur wie lieblich des schallt! Trauliches Glöcklein, du läutest so schön. Läute mein Glöcklein nur zu, läute zur süßen Ruh!

2. Hört ihr das Blöken der Lämmer? Kühlende Lüfte schon wehn. Sehet es fängt an zu dämmern,

lasset nach Hause uns gehen! Trauliches Glöcklein…

3. Ruhe, o sei uns willkommen! Heut ist die Arbeit vollbracht!

Bald von den Sternen umschwommen, nahet die feiernde Nacht. Trauliches Glöcklein…

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