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CORONA-
HYGIENE-TIPPS Mitarbeiter-, Gäste- und Betriebsschutz
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CORONA-HYGIENE-TIPPS
In Abstimmung mit dem Verband Privater Brauereien und der Lebensmittelüber-
wachung im Landkreis Eichstätt, haben wir Hygiene-Tipps für Sie zusammengetragen.
Die Checkliste soll Ihnen helfen, notwendige und proaktive Hygiene-Maßnahmen für
Ihre Mitarbeiter und Gäste zu durchleuchten. Die Übersicht ist als Ergänzung zu den
Leitlinien der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe1 und des
DEHOGA2 zu betrachten.
Mitarbeiterschutz
Unterweisung der Mitarbeiter über die wichtigsten allgemeingültigen Hygiene-
Maßnahmen und betriebsspezifische Hygiene-Konzepte (inklusive schriftlicher
Dokumentation der Unterweisung)3:
• Regelmäßiges und gründliches Händewaschen mit Seife. • In Kurzpausen zusätzlich Hände desinfizieren.• Hände aus dem Gesicht halten.• Husten- und Niesetikette einhalten.• Mindestens 1,5 m Abstand zwischen Personen einhalten.
Tragen eines einfachen Mund-Nasenschutzes der Mitarbeiter am Ausschank,
bei der Speisenzubereitung und mit direktem Kundenkontakt
(z. B. Kasse und Service).
Installation von Desinfektionsmittel-Spendern für Mitarbeiter.
Minimieren der Kontaktpunkte unter den Mitarbeitern:
• Vermeiden von Händeschütteln, Umarmungen, Berührungen.• Abstandhalten auch in Pausen- und Sanitärräumen.• Durchführung von Raucherpausen nur einzeln.
Reinigung von Arbeitsutensilien nach Nutzung bzw. Schichtende (z.B. Orderman, Tabletts, Küchengeräte).
Schichtpläne mit strikt unabhängig voneinander arbeitenden Mitarbeitern /
Teams, um Betriebsschließungen zu vermeiden („Quarantäne-Verordnung
aufgrund von Kontaktpersonen ersten Grades“).
1 https://www.bgn.de/corona/ 2 https://www.dehoga-corona.de/ 3 https://www.infektionsschutz.de/coronavirus/ 1
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CORONA-HYGIENE-TIPPS
Gästeschutz
Aufstellung von Stationen zur Händedesinfektion an den Eingängen
und in den Sanitärräumen.
Aushängen der gültigen Hygieneregeln.
Einführen eines „Wartebereichs“.
(Freihalten der Wege, Vermeidung von Überfüllung).
Ausreichend weites Stellen der Tische und Stühle/Bänke:
• Zwischen den Stühlen benachbarter Tische muss ein Mindestabstand von 1,5 m vorhanden sein.
• Durchgänge müssen mindestens 3,5 m breit sein.• Pro Tisch dürfen maximal 4 Personen Platz nehmen. Ausnahme: die dort sitzenden Personen gehören einem Haushalt an oder sind ersten Grades verwandt.
Abstandhalten bei SB-Stationen von mindestens 1,5 m zwischen den Gästen
(Hinweis durch farbige Markierungen oder entsprechende Hinweisschilder). Umsetzung der Abstandsregeln auch in den Sanitäreinrichtungen.
Reinigung der Tische nach jeder Belegung mit Desinfektionsmittel. Reinigung der Speisekarten nach jeder Nutzung.4 Reinigung nach jeder Nutzung bzw. Vermeidung von Salz-, Pfeffer- und Zuckergefäßen.5
Vermeidung von Besteckkrügen auf Tischen / Besteck-Buffets.
Vermeidung von gemeinsam nutzbaren Soßenspendern (im SB-Bereich). Spezielles Angebot von „durchgekochten“ Gerichten. Vermeidung von Buffet-Angeboten (z.B. Frühstücks-Buffet, Salatbar).
Angebot des bargeldlosen Bezahlens.
Angebot von (kostenlosen) Einweg-Masken und Desinfektionstüchern. Kommunikation der getätigten Maßnahmen zum Gäste- und Mitarbeiterschutz. Anbringen der Hygiene-Regeln und Anweisung zum richtigen Händewaschen
auf den WCs
4 5 Vorschlag des LRA: Ausgabe von Speisekarten, Salz-, Pfeffer- und Zuckergefäßen, Besteckkrügen, Soßen, Essig und Öl usw. ausschließlich durch Servicepersonal und
so wenig wie möglich am Tisch belassen. Vorteil: direkter Überblick, welche Gegenstände am Tisch waren und somit zu reinigen bzw. zu desinfizieren sind. 2
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CORONA-HYGIENE-TIPPS
Allgemeiner Betriebsschutz
Tägliche Reinigung aller mit Luft in Berührung kommender Teile wie z. B.
Zapfhahn, Tropfblech, Theke und Spülbecken.
Mindestens wöchentliche chemisch-mechanische Reinigung der
Getränkeschankanlage.
Gläser- und Geschirrreinigung mit speziellem Spülmittel und bei mehr als 60 °C.6
Möglichst heißes Wasser (> 45 °C, jedoch zum Schutz der Hände nicht höher als
50 °C) mit ausreichend Spülmittel sowie eine sorgfältige mechanische Reinigung
und anschließende Trocknung der Gläser bei manuellen Spülprozessen.
Vermeidung von Kaltreinigung (z.B. Spülboys).
Installation eines Spuckschutzes an SB-Ausgabestellen und im Kassenbereich.
Regelmäßiges Lüften der Gast- und Betriebsräume.
Beschränkung des Zugangs von „betriebsfremden Personen“ (z.B. Handwerker,
Lieferanten) im Produktionsbereich auf ein Minimum; nur mit Mund-Nasenschutz.
Dokumentation aller Hygiene-Maßnahmen.
Abstimmung des Hygiene-Konzepts mit den für Sie zuständigen Behörden.
Auf Prüfungen durch Behörden vorbereitet sein.
6 Beide Verfahren sind aus Sicht der Pvaten Brauereien auch zur Minimierung eines Risikos einer Covid19-Erkrankung tauglich, da verwendete Reinigungsmittel
insbesondere zur Entfernung von fetthaltigen Verschmutzungen entwickelt wurden und erwartungsgemäß gut auf das Virus aufgrund dessen Lipid-Hülle wirken. In
Gläserspülmaschinen wird zusätzlich heiß gereinigt, so dass eine Weitergabe über Gläser praktisch unmöglich erscheint. 3
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Überdies hat der Deutsche Brauerbund mit dem Bundesinstitut für Risikobewertung
(BfR) Kontakt aufgenommen. Experten des BfR stufen eine Übertragung des neuen
Coronavirus über zuvor von infizierten Personen benutzte Gläser gegenwärtig als sehr
unwahrscheinlich ein, da eine Infektion wegen der Besonderheit des Virus in der Regel
nicht über eine orale Aufnahme erfolge.
Das BfR hat sein FAQ-Papier zur Corona-Krise entsprechend präzisiert und ergänzt:
Können Coronaviren durch Trinkgefäße in der Gastronomie zu Infektionen führen?
„Dem BfR ist eine derartige Infektionskette bisher nicht zur Kenntnis gelangt. Beim
derzeitigen Ausbruch mit SARS-CoV-2 spielt der oral-alimentäre Übertragungsweg
(über die Speiseröhre und den Magen) nach dem derzeitigen Stand des Wissens keine
Rolle. Die hauptsächliche Übertragung erfolgt über Tröpfchen, die beim Husten und
Niesen entstehen und beim Gegenüber über die Schleimhäute des Atemtraktes, und
ggf. des Auges und des Mundes, aufgenommen werden. Eine Virus-Kontamination
von Trinkgefäßen, wie zum Beispiel Trinkgläsern, in der Gastronomie müsste durch die
Benutzung durch eine infizierte Person geschehen, wobei das Virus über die Hände
oder den Speichel auf das Glas gelangt. Eine Übertragung auf eine andere Person
durch Schleimhautkontakt mit dem Glas könnte dann - theoretisch - erfolgen, wenn ein
solches Gefäß zwischendurch nicht ausreichend gereinigt wurde. Allerdings sind
Infektionen mit SARS-CoV-2 über diesen Übertragungsweg weltweit bisher nicht
nachgewiesen worden. Als behüllte Viren, deren Erbgut von einer Fettschicht
(Lipidschicht) umhüllt ist, reagieren Coronaviren empfindlich auf fettlösende
Substanzen wie Alkohole und Tenside, die als Fettlöser in Seifen und
Geschirrspülmitteln enthalten sind. Längere Zeiten und höhere Temperaturen können
die Effizienz der Virus-Inaktivierung erhöhen. Eine Reinigung von Trinkgefäßen im
Geschirrspüler oder in Gläserspülmaschinen bei 60 Grad Celsius oder höherer
Temperatur ist deswegen besonders effizient. Wo dies nicht möglich ist, sollte bei
manuellen Spülprozessen möglichst heißes Wasser (> 45 °C, jedoch zum Schutz der
Hände nicht höher als 50 °C) mit Spülmittel verwendet werden. Bei der Verwendung
von kälterem Wasser ist in besonderem Maße auf eine ausreichende Menge des
Spülmittels, längere Verweildauer der Gläser im Spülbecken sowie eine sorgfältige
mechanische Reinigung und anschließende Trocknung der Gläser zu achten.“ 7
7 https://www.bfr.bund.de/cm/343/kann-das-neuartige-coronavirus-ueber-lebensmittel-und-gegenstaende-uebertragen-werden.pdf 4