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Preisliste Nr. 11 · gültig ab 1. September 2017MVM GmbH · Mühlstraße 9–11 · 63667 NiddaTelefon 0 60 43/9 84 02 10 · Fax 0 60 43/9 84 02 [email protected] · [email protected] [email protected]
WOPOWOPOam
Samstagam
Samstag
VerbreitungsgebietNeue Wochenpost für Oberhessen: Mittwoch/Donnerstag
WOPO am Samstag: Samstag
Auflage jeweils
40.200Rufen Sie einfach an:
Telefon 0 60 43/9 84 02-10
In Kombination mitWetterauer Zeitung
auf Anfrage
WOPOWOPOam
Samstagam
Samstag
Farbanzeigen
Farbanzeigen (1, 2, 3 Buntfarben) 1,02 –,88
Anzeigen-Preisliste Nr. 11
Anzeigen- und Verbraucherinformationen für die Großgemeinden
BÜDINGEN · ALTENSTADT · LIMESHAIN · GLAUBURGKEFENROD • GEDERN · NIDDA · SCHOTTEN · HIRZENHAIN
RANSTADT • ORTENBERG
Kostenlose Verteilung an alle erreichbaren Haushalte
Satzspiegel 430 mm x 282,5 mm, 6 Spalten x 45 mm1 Seite = 2580 mm
Ausgabe Grundpreis(Agenturpreis)
mm-Preis/B
Ermäßigter Grundpreis *)
mm-Preis/B
Schwarzweißanzeigen
–,88 –,75Büdingen, Altenstadt, Kefenrod, Limeshain,
Gedern, Glauburg, Nidda, Ortenberg, Ranstadt,
Hirzenhain, Schotten
*) für Anzeigen von Handel, Handwerk und Gewerbe aus dem Verbreitungsgebiet der NEUEN WOCHENPOST
Kennzifferngebühr: bei Abholung B 1,00 Zusendung B 4,50
Nachlässe innerhalb eines Abschlussjahres Mengenstaffel ODER Malstaffel (mind. 20 mm pro Anzeige bzw. Auftraggeber)
für Millimeterabschlüsse von mindestens
3 000 mm 5% 12 maliges Erscheinen = 10% Nachlass 5 000 mm 10% 24 maliges Erscheinen = 15% Nachlass10 000 mm 15% 52 maliges Erscheinen = 20% Nachlass20 000 mm 20%ab 20 000 mm freie Vereinbarung
Beilagen:
1.000 Exempl. –20 g –25 g –40 g –50 g
Grundpreis J 47,– J 50,– J 53,– J 56,–
ermäßigter Grundpreis J 40,– J 43,– J 46,– J 49,–
Mindestauflage/Mindestpreis: 1.000 ExemplareLetzter Rücktrittstermin: 8 Tage vor ErscheinenRabatte: Keine Agenturprovision: 15%
Belegungsmöglichkeiten von Teilbeilagen(auch einzelne Orts- bzw. Stadtteile sind möglich):
Nidda 7.570Hirzenhain 1.280Ranstadt 2.260Gedern 3.000Glauburg 1.300Schotten 4.500
Ortenberg 3.720Büdingen 8.580Altenstadt 4.680Limeshain 1.980Kefenrod 1.140
Druckauflage gesamt 40.200 (inkl. Geschäftsverteilung, Hausobjekte)
Höchstformat 310 mm hoch, 230 mm breitder Beilage: oder größere Formate – gefalzt auf das Höchstformat
Anlieferung: spätestens montags
Versand-Anschrift: Mittelhessische Druck- und Verlagshaus GmbH & Co. KG MarburgerStraße20•35390Gießen
Alle Preise zuzüglich Mehrwertsteuer
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Anzeigen-Preisliste Nr. 11
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BÜDINGEN · ALTENSTADT · LIMESHAIN · GLAUBURGKEFENROD • GEDERN · NIDDA · SCHOTTEN · HIRZENHAIN
RANSTADT • ORTENBERG
Kostenlose Verteilung an alle erreichbaren Haushalte
Satzspiegel 430 mm x 282,5 mm, 6 Spalten x 45 mm1 Seite = 2580 mm
Ausgabe Grundpreis(Agenturpreis)
mm-Preis/B
Ermäßigter Grundpreis *)
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Gedern, Glauburg, Nidda, Ortenberg, Ranstadt,
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*) für Anzeigen von Handel, Handwerk und Gewerbe aus dem Verbreitungsgebiet der NEUEN WOCHENPOST
Kennzifferngebühr: bei Abholung B 1,00 Zusendung B 4,50
Nachlässe innerhalb eines Abschlussjahres Mengenstaffel ODER Malstaffel (mind. 20 mm pro Anzeige bzw. Auftraggeber)
für Millimeterabschlüsse von mindestens
3 000 mm 5% 12 maliges Erscheinen = 10% Nachlass 5 000 mm 10% 24 maliges Erscheinen = 15% Nachlass10 000 mm 15% 52 maliges Erscheinen = 20% Nachlass20 000 mm 20%ab 20 000 mm freie Vereinbarung
Beilagen:
1.000 Exempl. –20 g –25 g –40 g –50 g
Grundpreis J 47,– J 50,– J 53,– J 56,–
ermäßigter Grundpreis J 40,– J 43,– J 46,– J 49,–
Mindestauflage/Mindestpreis: 1.000 ExemplareLetzter Rücktrittstermin: 8 Tage vor ErscheinenRabatte: Keine Agenturprovision: 15%
Belegungsmöglichkeiten von Teilbeilagen(auch einzelne Orts- bzw. Stadtteile sind möglich):
Nidda 7.570Hirzenhain 1.280Ranstadt 2.260Gedern 3.000Glauburg 1.300Schotten 4.500
Ortenberg 3.720Büdingen 8.580Altenstadt 4.680Limeshain 1.980Kefenrod 1.140
Druckauflage gesamt 40.200 (inkl. Geschäftsverteilung, Hausobjekte)
Höchstformat 310 mm hoch, 230 mm breitder Beilage: oder größere Formate – gefalzt auf das Höchstformat
Anlieferung: spätestens mittwochs
Versand-Anschrift: Mittelhessische Druck- und Verlagshaus GmbH & Co. KG MarburgerStraße20•35390Gießen
Alle Preise zuzüglich Mehrwertsteuer
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Samstagam
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Vorteilskombinationen:
Kombinationsrabatt Anzeigen:WOPO am Samstag und Neue Wochenpost - 20 % Rabatt
Kombinationsrabatt Anzeigen Partnerverlage:auf Anfrage
BüdingenAltenstadt
Ortenberg
Nidda Gedern
Schotten
Hanau
Offenbach
Dreieich
Dieburg
Frankfurtam Main
Bad Homburg
Oberursel
Hofheim
BadNauheim
Karben
Friedberg
BadVilbel
Butzbach
GrünbergGießen
AlsfeldHomberg (Ohm)
Fulda
Bad OrbGelnhausen
Wetzlar
Wetterauer Wochenpost
Sonntag-Morgenmagazin
Alsfeld Aktuell
Gelnhäusener Nachrichten
Fulda Aktuell
Hanauer Anzeiger – Die Woche
Rhein-Main Extra Tipp OffenbachRhein-Main Extra Tipp Frankfurt
Rhein-Main Extra Tipp Taunus
Grünberg
Gießen
Hungen
Lich
BüdingenAltenstadt
Ortenberg
Nidda Gedern
Schotten
BadNauheim
Karben
Friedberg
Butzbach
BadVilbel
Hanau
Nidderau
Offenbach
Dreieich
Frankfurtam Main
Dieburg
Extra Tipp Gießen
Wetterauer Wochenpost
StadtPost Gesamtausgabe
Neue Wochenpost für Oberhessen
Hanauer Wochenpost
Licher/Hungener Wochenblatt
Wochenmitte
Wochenende
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Samstagam
Samstag
Redaktion: Ulrike Kares Mühlstr.9–11(Fußgängerzone),63667Nidda Tel.06043/98402-10 Fax06043/98402-30 [email protected] [email protected]
Anzeigen: NIDDA, SCHOTTEN, BÜDINGEN, ALTENSTADT, GEDERN, GLAUBURG, LIMESHAIN, KEFENROD, ORTENBERG, RANSTADT, HIRZENHAIN Hans-Dieter Stehr Mühlstr.9–11(Fußgängerzone),63667Nidda Tel.06043/98402-10·Fax06043/98402-30 Mobil0177/4743557 [email protected] [email protected]
Verlagsanschrift: MVM GmbH
Mühlstraße9–11(Fußgängerzone),63667Nidda
Telefon06043/98402-10
Telefax 06043/98402-30
Erscheinungs- Neue Wochenpost:weise: wöchentlich, mittwochs/donnerstags WOPO am Samstag: wöchentlich freitags/samstags
Anzeigenschluss: Neue Wochenpost: dienstags 10.00 Uhr WOPO am Samstag: donnerstags 10.00 Uhr
Bankverbindung: VR Bank Main-Kinzig-Büdingen eG IBAN DE56506616390107026048 BIC GENODEF1LSR
Sparkasse Oberhessen IBAN DE50518500790077004173 BIC HELADEF1FRI
Zahlungs-
bedingungen: Zahlungen sofort nach Rechnungserhalt.
Druckverfahren: Offsetdruck
E-Mail: [email protected] [email protected] [email protected]
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Samstagam
Samstag
1. »Anzeigenauftrag« im Sinne der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Veröffent lichung einer oder mehrerer Anzeigen eines Werbungtreibenden oder sonstigen Inserenten in einer Druckschrift zum Zweck der Verbrei-tung.
2. Anzeigen sind im Zweifel zur Veröffentlichung innerhalb eines Jahres nach Vertragsabschluss abzurufen. Ist im Rahmen eines Abschlusses das Recht zum Abruf einzelner Anzeigen eingeräumt, so ist der Auftrag innerhalb eines Jahres seit Erscheinen der ersten Anzeige abzuwickeln, sofern die erste Anzeige innerhalb der in Satz 1 genannten Frist abgerufen und veröffentlicht wird.
3. Bei Abschlüssen ist der Auftraggeber berechtigt, innerhalb der vereinbarten bzw. der in Ziffer 2 genannten Frist auch über die im Auftrag genannte Anzeigenmenge hinaus weitere Anzeigen abzurufen.
4. Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die die Zeitung nicht zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber, unbeschadet etwai-ger weiterer Rechtspflichten, den Unterschied zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass der Zeitung zu erstatten. Die Erstattung entfällt, wenn die Nichterfüllung auf höherer Gewalt im Risikobereich der Zei-tung beruht.
5. Bei der Errechnung der Abnahmemengen werden Text-Millimeterzeilen dem Preis entsprechend in Anzeigen-Millimeter umge-rechnet.
6. AufträgefürAnzeigenundFremdbeilagen,dieerklärtermaßenausschließlichinbestimmtenNummern,bestimmtenAusgabenoder an bestimmten Plätzen der Druckschrift veröffentlicht werden sollen, müssen so rechtzeitig bei der Zeitung eingehen, dass dem Auftraggeber noch vor Anzeigenschluss mitgeteilt werden kann, wenn der Auftrag auf diese Weise nicht auszuführen ist. Rubrizierte Anzeigen werden in der jeweiligen Rubrik abgedruckt, ohne dass dies der ausdrücklichen Vereinbarung bedarf.
7. Anzeigen,dieaufGrundihrerredaktionellenGestaltungnichtalsAnzeigenerkennbarsind,werdenalssolchevonderZeitungmitdem Wort »Anzeige« deutlich kenntlich gemacht.
8. Die Zeitung behält sich vor, Anzeigenaufträge – auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses – und Beilagen aufträge we-gen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen der Zeitung abzulehnen, wenn deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder deren Veröffentlichung für die Zei-tung unzumutbar ist. Dies gilt auch für Aufträge, die bei Geschäftsstellen, Annahme stellen oder Vertretern aufgegeben werden.
Beilagenaufträge sind für die Zeitung erst nach Vorlage eines Musters der Beilage und deren Billigung bindend. Beilagen, die durch Format oder Aufmachung beim Leser den Eindruck eines Bestandteils der Zeitung oder Zeitschrift erwecken oder Fremdan-zeigen enthalten, werden nicht angenommen.
Die Ablehnung eines Auftrages wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt.9. Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes und einwandfreier Druckunterlagen oder der Beilagen ist der Auftraggeber
verantwortlich. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Druckunterlagen fordert die Zeitung unverzüglich Ersatz an. Die Zeitung gewährleistet die für den belegten Titel übliche Druckqualität im Rahmen der durch die Druck unterlagen gegebenen
Möglichkeiten.10. Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleserlichem, unrichtigem oder bei unvollständigem Abdruck der Anzeige An-
spruch auf Zahlungsminderung oder eine einwandfreie Ersatzanzeige, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Lässt die Zeitung eine ihm hierfür gestellte angemessene Frist verstreichen oder ist die Ersatzanzeige erneut nicht einwandfrei, so hat der Auftraggeber ein Recht auf Zahlungsminderung oder Rückgängig machung des Auftrages.
Schadenersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung sind – auch bei telefonischer Auftragserteilung – ausgeschlossen; Schadenersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind beschränkt auf Ersatz des vorhersehbaren Schadens und auf das für die betreffende Anzeige oder Beilage zu zahlende Entgelt. Dies gilt nicht für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Verlegers, seines gesetzlichen Vertreters und seines Erfüllungsge-hilfen. Eine Haftung der Zeitung für Schäden wegen des Fehlens zugesicherter Eigenschaften bleibt unberührt.
Im kaufmännischen Geschäftsverkehr haftet die Zeitung darüber hinaus auch nicht für grobe Fahrlässigkeit von Erfüllungsgehilfen, in den übrigen Fällen ist gegenüber Kaufleuten die Haftung für grobe Fahrlässigkeit dem Umfang nach auf den vorhersehbaren Schaden bis zur Höhe des betreffenden Anzeigenentgelts beschränkt.
Reklamationen müssen – außer bei nicht offensichtlichen Mängeln – innerhalb von vier Wochen nach Eingang von Rechnung und Beleg geltend gemacht werden.
11. Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der zurückgesandten Probeabzüge. Die Zeitung berücksichtigt alle Fehlerkorrekturen, die ihm innerhalb der bei der Übersendung des Probeabzuges gesetzten Frist mitgeteilt werden.
12. Sind keine besonderen Größenvorschriften gegeben, so wird die nach Art der Anzeige übliche, tatsächliche Abdruckhöhe der Berechnung zugrunde gelegt.
13. Falls der Auftraggeber nicht Vorauszahlung leistet, wird die Rechnung sofort, möglichst aber 14 Tage nach Veröffent lichung der Anzeige übersandt.
Die Rechnung ist innerhalb der aus der Preisliste ersichtlichen, vom Empfang der Rechnung an laufenden Frist zu bezahlen, sofern nicht im einzelnen Fall eine andere Zahlungsfrist oder Vorauszahlung vereinbart ist. Etwaige Nachlässe für vorzeitige Zahlung werden nach der Preisliste gewährt.
14. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen sowie die Einziehungskosten berechnet. Die Zeitung kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrages bis zur Bezahlung zurückstellen und für die restlichen Anzeigen Vorauszahlung verlangen.
Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist die Zeitung berechtigt, auch während der Lauf-zeit eines Anzeigenabschlusses das Erscheinen weiterer Anzeigen ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich offen stehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen.
15. Die Zeitung liefert mit der Rechnung auf Wunsch einen Anzeigenbeleg. Je nach Art und Umfang des Anzeigenauftrages werden
Anzeigenausschnitte, Belegseiten oder vollständige Belegnummern geliefert. Kann ein Beleg nicht mehr beschafft werden, so tritt
an seine Stelle eine rechtsverbindliche Bescheinigung der Zeitung über die Veröffentlichung und Verbreitung der Anzeige.
16. Kosten für die Anfertigung bestellter Druckunterlagen sowie für vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende
erhebliche Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen hat der Auftraggeber zu tragen.
17. Aus einer Auflagenminderung kann bei einem Abschluss über mehrere Anzeigen ein Anspruch auf Preisminderung
hergeleitet werden, wenn im Gesamtdurchschnitt des mit der ersten Anzeige beginnenden Insertionsjahres die in der
Preisliste oder auf andere Weise genannte durchschnittliche Auflage oder – wenn eine Auflage nicht genannt ist –
die durchschnittlich verkaufte (bei Fachzeitschriften gegebenenfalls die durchschnittlich tatsächlich verbreitete) Auflage des
vergangenen Kalenderjahres unterschritten wird. Eine Auflagenminderung ist nur dann ein zur Preisminderung berechtigter
Mangel, wenn sie
bei einer Auflage bis zu 50 000 Exemplaren 20 v. H.
bei einer Auflage bis zu 100 000 Exemplaren 15 v. H.
bei einer Auflage bis zu 500 000 Exemplaren 10 v. H.
bei einer Auflage über 500 000 Exemplaren 5 v. H.
beträgt.
Darüber hinaus sind bei Abschlüssen Preisminderungsansprüche ausgeschlossen, wenn die Zeitung dem Auftraggeber von dem
Absinken der Auflage so rechtzeitig Kenntnis gegeben hat, dass dieser vor Erscheinen der Anzeige vom Vertrag zurücktreten
konnte.
18. Bei Ziffernanzeigen wendet die Zeitung für die Verwahrung und rechtzeitige Weitergabe der Angebote die Sorgfalt eines
ordentlichen Kaufmanns an. Einschreibebriefe und Eilbriefe auf Ziffernanzeigen werden nur auf dem normalen Postweg weiter-
geleitet.
Die Eingänge auf Ziffernanzeigen werden vier Wochen aufbewahrt. Zuschriften, die in dieser Frist nicht abgeholt sind, werden
vernichtet. Wertvolle Unterlagen sendet die Zeitung zurück, ohne dazu verpflichtet zu sein.
Die Zeitung kann einzelvertraglich als Vertreter das Recht eingeräumt werden, die eingehenden Angebote anstelle und im er-
klärten Interesse des Auftraggebers zu öffnen. Briefe, die das zulässige Format DIN A 4 (Gewicht 50 g) überschreiten sowie Waren,
Bücher, Katalogsendungen und Päckchen sind von der Weiterleitung ausgeschlossen und werden nicht entgegengenommen.
Eine Entgegennahme und Weiterleitung kann jedoch ausnahmsweise für den Fall vereinbart werden, dass der Auftraggeber die
dabei entstehenden Gebühren/Kosten übernimmt.
19. Filme,Reinzeichnungen,Reprovorlagen,Firmenlogosu.ä.sindArbeitsmaterialien.SiewerdennuraufbesondereAnforderungan
den Auftraggeber zurückgesandt. Die Pflicht zur Aufbewahrung endet drei Monate nach Ablauf des Auftrages.
20. Erfüllungsort ist der Sitz der Zeitung.
Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder bei öffentlich-rechtlichen
Sondervermögen ist bei Klagen Gerichtsstand der Sitz der Zeitung. Soweit Ansprüche der Zeitung nicht im Mahnverfahren gel-
tend gemacht werden, bestimmt sich der Gerichtsstand bei Nicht-Kaufleuten nach deren Wohnsitz.
Ist der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Auftraggebers, auch bei Nicht-Kaufleuten, zum Zeitpunkt der Klage erhebung
unbekannt oder hat der Auftraggeber nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbe-
reich des Gesetzes verlegt, ist als Gerichtsstand der Sitz der Zeitung vereinbart.
Zusätzliche Geschäftsbedingungen der Zeitung:
1. Wird ein Anzeigenauftrag zu einem Zeitpunkt zurückgezogen, zu dem das Inserat bereits ausgesetzt war, so werden die Satzko-
sten in Rechnung gestellt.
2. Der Ausschluss von Mitbewerbern ist nicht möglich.
3. Die Zeitung wendet bei Entgegennahme von Anzeigen die geschäftsübliche Sorgfalt an, haftet jedoch nicht, wenn er von dem
Auftraggeber irregeführt wird. Durch Erteilung eines Anzeigenauftrages verpflichtet sich der Inserent, die Kosten der Veröffent-
lichung einer Gegendarstellung, die sich auf tatsächliche Behauptungen der veröffentlichten Anzeige bezieht, zu tragen, und
zwar nach Maßgabe des jeweils gültigen Anzeigentarifs. Der Auftraggeber trägt allein die Verantwortung für den Inhalt und die
rechtliche Zulässigkeit der für die Insertion zur Verfügung gestellten Text- und Bildunterlagen. Dem Auftraggeber obliegt es, die
Zeitung von Ansprüchen Dritter freizustellen, die diesen aus der Ausführung des Auftrages, auch wenn er sistiert sein sollte, gegen
die Zeitung erwachsen. Die Zeitung ist nicht verpflichtet, Anträge und Anzeigen daraufhin zu prüfen, ob durch sie Rechte Dritter
beeinträchtigt werden. Erscheinen sistierte Anzeigen, so stehen auch dem Auftraggeber daraus keinerlei Ansprüche gegen die
Zeitung zu.
4. Die Zeitung kann einzelvertraglich als Empfangsbevollmächtigten des Auftraggebers das Recht eingeräumt werden,
die eingehenden Angebote anstelle und im erklärten Interesse des Auftraggebers zu öffnen. Die Zeitung kann
darüber hinaus mit dem Auftraggeber die Möglichkeit der Selbstabholung oder der gebührenpflichtigen Zusendung vereinbaren.
5. Konzernrabatt wird nur bei privatwirtschaftlich organisierten Zusammenschlüssen gewährt. Keine Anwendung findet er z. B.
beim Zusammenschluss verschiedener selbständiger hoheitlicher Organisationen oder bei Zusammenschlüssen, an denen Kör-
perschaften des öffentlichen Rechts beteiligt sind.
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Anzeigen und Fremdbeilagen in Zeitungen und Zeitschriften