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MDK-Prüfungen in der Tagespflege
Holger Beidl Teamleiter im Verbund QP Pflegeinrichtungen
08. Juni 2017
Teilstationäre Pflegeeinrichtungen in Baden-Württemberg
08. Juni.2017 2 MDK - Prüfungen in der Tagespflege
Teilstationäre Pflegeeinrichtungen Anzahl
Tagespflegeeinrichtungen 639 (solitär und integriert)
Qualitätsprüfungsrichtlinie / Pflegetransparenzvereinbarung
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Qualitätsprüfungsrichtlinie / Pflegetransparenzvereinbarung
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Qualitätsprüfungsrichtlinie / Pflegetransparenzvereinbarung
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Qualitätsprüfung teilstationärer Pflegeeinrichtungen
findet unangemeldet statt
1 Tag:
Beginn: ca. 09:30 Uhr
bis 15 vorgehaltene Plätze: 1 Prüfer
mehr als 15 vorgehaltene Plätze: 2 Prüfer
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Stichprobengröße
2 Personen aus den Pflegegraden 1 und 2
2 Personen aus dem Pflegegrad 3
3 Personen aus dem Pflegegrad 4
2 Personen aus dem Pflegegrad 5
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Einholung der Einwilligungen
Vor der Einholung der Einwilligung
Aufklärung des Tagesgastes bzw. seiner vertretungsberechtigten Person über
Anlass und Zweck sowie Inhalt, Umfang, Durchführung und Dauer Verarbeitung und Nutzung der erhobenen personenbezogenen Daten Freiwilligkeit der Teilnahme Jederzeitige Widerrufbarkeit der Einwilligung
Im Falle einer Ablehnung entstehen keine Nachteile
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Einholung der Einwilligungen
Einwilligung des Pflegebedürftigen in die Qualitätsprüfung muss in Form einer Urkunde oder auf andere zur dauerhaften Wiedergabe in Schriftzeichen geeignete Weise abgegeben werden.
Ist der Pflegebedürftige einwilligungsunfähig, ist die Einwilligung eines hierzu Berechtigten einzuholen.
Ist Berechtigter nicht am Ort der Qualitätsprüfung und es ist eine rechtzeitige Einholung der Einwilligung in Textform nicht möglich, genügt ausnahmsweise eine mündliche Einwilligung, wenn die Durchführung dadurch erschwert werden würde. Quelle: § 114 a Abs. 3 SGB XI
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Tagesgastvisitation
Mitarbeiter der Tagespflege und MDK – Prüfer Tagesgast wird gefragt, ob er an der Befragung teilnehmen möchte
ja: Befragung und Einsicht in die Dokumentation wird durchgeführt
nein: Auswahl eines anderen Tagesgastes im jeweiligen Pflegegrad Gespräch mit dem Tagesgast findet wenn möglich unter vier Augen statt Inaugenscheinnahme der Haut nur bei bestehendem Dekubitusrisiko, bei bestehender Inkontinenz, bei vorliegenden Wunden und nur wenn der Tagesgast damit einverstanden ist.
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Dokumente für die Qualitätsprüfungen
Strukturqualität:
Selbstauskunftsbogen (kann von der Homepage des MDK heruntergeladen werden)
Unterlagen des internen Qualitätsmanagements
Nachweisdokumente z.B.:
- Nachweise in Erste Hilfe und Notfallmaßnahmen
- Nachweise zur Überprüfung der fachlichen Anleitung von Mitarbeitern ohne
pflegerische Ausbildung bei körperbezogenen Pflegemaßnahmen
- Qualifikationsnachweise für zusätzliche Betreuungskräfte nach § 85
Abs. 8 SGB XI
- Fortbildungsnachweise von zusätzlichen Betreuungskräften nach § 85
Abs. 8 SGB XI (§ 4 Abs. 4 der Betreuungskräfte – Richtlinie nach § 53 c SGB XI)
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Strukturqualität - Expertenstandards - einrichtungsbezogen
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Nachweisebenen
Einrichtungsbezogen
Auswertung der Dokumentation
Beobachtung während der Prüfung
Bei Zweifel des Prüfers
Auskunft/Information/Darlegung durch Mitarbeiter
Auskunft/Information der Pflegebedürftigen
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Dokumente für die Qualitätsprüfungen
Prozess – und Ergebnisqualität: Pflegedokumentation des Tagesgastes ggf. Bewegungsprotokolle, Ernährungsprotokolle, Trinkprotokolle, Beratungsgespräche
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Nachweisebenen
Personenbezogen
Inaugenscheinnahme
Auswertung der Pflegedokumentation
Bei Zweifel des Prüfers
Auskunft/Information/Darlegung durch Mitarbeiter
Auskunft/Information Pflegebedürftiger oder
teilnehmende Beobachtung
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Prozess – und Ergebnisqualität
Behandlungspflege Mobilität – Bewegungsfähigkeit – Sturzprophylaxe –
Dekubitusprophylaxe
Ernährung und Flüssigkeitsversorgung Förderung der Harnkontinenz Umgang mit Demenz
Körperpflege Freiheitsentziehende Maßnahmen
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Dokumente für die Qualitätsprüfungen
im ambulanten Bereich:
für erbrachte Maßnahmen für Abrechnungszwecke entsprechend dem jeweiligen Pflegever-trag mit der pflegebedürftigen Person für Behandlungspflege für Lagerungs- und Bewegungsprotokolle bei Dekubitusrisiko
ggf. bei individuell festgelegten Maßnahmen im Rahmen des Risikomanagements (z.B. Trink-/Ernährungspläne)
für Leistungen nach § 45b SGB XI
Quelle: Ergänzende Erläuterungen des MDS, Version 3.1 vom 14.06.2016
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Dokumente für die Qualitätsprüfungen
im stationären Bereich:
für Behandlungspflege für Lagerungs- und Bewegungsprotokolle bei Dekubitusrisiko
ggf. bei individuell festgelegten Maßnahmen im Rahmen des Risikomanagements (z.B. Trink-/Ernährungspläne).
Quelle: Ergänzende Erläuterungen des MDS, Version 3.1 vom 14.06.2016
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Behandlungspflege – Bewertung der Prüffrage zur Medikamentengabe in teilstationären Pflegeeinrichtungen
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Entbürokratisierung der Pflegedokumentation
Einstep – Büro (www.ein-step.de)
Anpassung der SIS an Tagespflegeinrichtungen und für Kurzzeitpflegeeinrichtungen (24.04.2017) MDK unterstützt die Vorgehensweise zur Umsetzung der Entbürokratisierung der Pflegedokumentation bspw. durch die Teilnahme am Kooperationsgremium auf Landesebene
➞ Ergänzende Erläuterungen für Qualitätsprüfungen in Pflegeeinrichtungen nach den Qualitätsprüfungs-Richtlinien – QPR bei Umsetzung des Strukturmodells zur
Effizienzsteigerung der Pflegedokumentation (www.mds-ev.de)
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Strukturqualität - Prüffragen, die nicht auf teilstationäre Einrichtungen zutreffen
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Prozess – und Ergebnisqualität - Prüffragen, die nicht auf teilstationäre Pflegeinrichtungen zutreffen
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Qualitätsprüfung von Tagespflegeeinrichtungen
Die geprüfte Tagespflegeeinrichtung erhält
einen Prüfbericht
keinen Transparenzbericht
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