lückenfullung im cisg mittels unidroit-prinzipien … · friedensfunktion und gestaltungsfunktion...
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Ulrike Teichert
Lückenfullung im CISGmittels UNIDROIT-Prinzipien
Zugleich ein Beitragzur Wählbarkeit
nichtstaatlichen Rechts
PETER LANGEuropäischer Verlag der Wissenschaften
VII
INHALTSVERZEICHNIS
Kapitel 1: Einleitung - Gegenstand und Grenzen der Untersuchung 1
Kapitel 2: Lückenfüllung im CISG - ein Überblick 4
A. Die Methodik der Lückenfttllung gemäss Art. 7 Abs. 2 CISG 4
I. Entstehungsgeschichte des Art. 7 Abs. 2 CISG 4
II. Die Vorgaben des Art. 7 Abs. 2 CISG 51. Lückenkategorien und Reichweite der Vorschrift 52. Die Ergänzung externer Lücken 5
a. Herrschende Meinung 6b. Gegenauffassung 6c. Stellungnahme 7
aa. Ausgangspunkt 7bb. Keine autonome Ergänzung externer Lücken 7cc. Anknüpfung ausschließlich gemäß dem IPR der lex fori 9
d. Ergebnis 9
III. Auswirkungen eines teilweisen Ausschlusses des Obereinkommensgem. Art. 6 CISG 9
IV. Dispositivität des Art. 7 CISG 11
B. Die Ermittlung und Einordnung offener Fragen - Der Regelungsbereich des CISG... 13
I. Methodik der Ermittlung und Einordnung von Lücken 13
II. Vom Regelungsbereich des Obereinkommens erfasste Rechtsfragen(Art. 4 Satz 1 CISG) 15
1. Vertragsschluss 152. Rechte und Pflichten der Vertragsparteien 153. Sonstige vom Regelungsbereich des CISG erfasste Fragen 17
III. Vom Regelungsbereich des Übereinkommens nicht erfasste Rechtsfragen(Art. 4 Satz 2, Art. 5 CISG) 17
1. Gültigkeitsfragen (Art. 4 Satz 2 lit. a CISG) 182. Eigentumsfragen (Art. 4 Satz 2 lit b CISG) 193. Sonstige vom Regelungsbereich des CISG ausgeschlossene Fragen
(Art. 4 Satz 2 und Art. 5 CISG) 19
IV. Auslegung des CISG 201. Auslegungsgrundsätze 212. Auslegungsmethoden 22
C. Die Ergänzung interner Lücken mittels dem CISG zugrunde liegender allgemeinerGrundsätze 26
I. Methodik der Ergänzung interner Lücken 26
H. Methodik der Ermittlung allgemeiner Grundsätze 28
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III. Die dem CISG zugrunde liegenden allgemeinen Grundsätze im Einzelnen 29
D. Relevanz der UP im Zusammenhang mit der Lückenfüllung im CISG -
Gang der weiteren Darstellung und Grenzen der Untersuchung 36
Kapitel 3: Die UNIDROIT-Prinzipien - Entstehung und normative Qualität 38
A. Entstehung der UP 38
I. Verfasser, Anlass und Gang der Arbeiten 38
II. Formale Struktur der UP und inhaltlicher Überblick 40
III. Der Ausarbeitung der UP zugrunde liegende Methodik - Quellen der UP 42B. Normative Qualität der UP 44
I. Ausgangspunkt 44
II. Rechtsquellencharakter als Voraussetzung der Rechtsgeltung 441. Begriff der Rechtsquelle: Rechtsgeltungs-, Rechtserkenntnis- und
Rechtsgewinnungsquelle 44a. Rechtsgeltungsquelle-normativer bzw. juristischer Geltungsbegriff 45b. Rechtserkenntnisquelle - faktischer bzw. soziologischer Geltungsbegriff. 45c. Rechtsgewinnungsquelle - moralischer bzw. philosophischer Geltungsbegriff.. 46
2. Positivistischer und funktionaler Rechtsbegriff •• 46a. Positivistischer Rechtsbegriff. 47
aa. Formal-positivistischer Rechtsbegriff - setzungsorientierter Positivismus -normative Betrachtungsweise 48
bb. Sozial-positivistischer Rechtsbegriff- wirksamkeitsorientierterPositivismus - faktische Betrachtungsweise 50
b. Funktionaler Rechtsbegriff. 51
III. Einordnung der UP in das System der Rechtsquellen 521. Ausgangspunkt 522. Positivistischer Rechtsbegriff. 54
a. Autonome Rechtsgeltung der UP unter dem Gesichtspunkt des geschriebenenRechts 54
b. Autonome Rechtsgeltung der UP unter dem Gesichtspunkt allgemeinerRechtsgrundsätze 55
aa. Begriff und Gegenstand allgemeiner Rechtsgrundsätze 55bb. Rechtsqualität allgemeiner Rechtsgrundsätze 57
(1) Allgemeine Rechtsgrundsätze sind keine autonomeRechtsgeltungsquelle 57
(2) Allgemeine Rechtsgrundsätze sind autonome Rechtsgeltungsquelle 57(3) Stellungnahme 58
cc. UP als allgemeine Rechtsgrundsätze? 58(1) UP sind Kodifikation allgemeiner Rechtsgrundsätze 58(2) UP sind keine Kodifikation allgemeiner Rechtsgrundsätze 59(3) Zwischenergebnis 64
dd. Schlussfolgerungen hinsichtlich der Rechtsqualität der UP unter demGesichtspunkt der allgemeinen Rechtsgrundsätze 65
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c. Autonome Rechtsgeltung der UP unter dem Gesichtspunkt ihrer tatsächlichenGeltung bzw. unter dem Gesichtspunkt der lex mercatoria 65
aa. Begriff und Gegenstand der lex mercatoria 66bb. Rechtsqualität der lex mercatoria 68
(1) Lex mercatoria ist keine autonome Rechtsgeltungsquelle(positivistisches Konzept) 68
(2) Lex mercatoria ist autonome Rechtsgeltungsquelle (autonomistischesKonzept) 70
(3) Stellungnahme 72cc. UP als lex mercatoria? 72
(1) UP als (Teil-) Kodifikation der lex mercatoria? 73(a) Quellen der UP und Methodik ihrer Erarbeitung 73(b) Wesens- und Strukturmerkmale der lex mercatoria 75(c) Zwischenergebnis 76
(2) Rückwirkung der UP auf die lex mercatoria? 77(3) Zwischenergebnis 80
dd. Schlussfolgerungen hinsichtlich der Rechtsqualität der UP unter demGesichtspunkt ihrer tatsächlichen Geltung bzw. unter dem Gesichtspunktder lex mercatoria 81
d. Autonome Rechtsgeltung der UP unter dem Gesichtspunkt des Gewohnheits-rechts 81
aa. Begriff und Rechtsqualität des Gewohnheitsrechts 81bb. UP als Gewohnheitsrecht? 82
(1) Akzeptanz der UP im Erkenntnisverfahren vor staatlichen Gerichten? 82(2) Akzeptanz der UP im Anerkennungs- bzw. Aufhebungsverfahren vor
staatlichen Gerichten? 83cc. Schlussfolgerungen hinsichtlich der Rechtsqualität der UP unter dem
Gesichtspunkt des Gewohnheitsrechts 84e. Ergebnis - Normative Qualität der UP nach dem positivistischen
Rechtsbegriff 853. Funktionaler Rechtsbegriff. 86
a. Friedensfunktion und Gestaltungsfunktion - Systemcharakter der UP 87aa. Ausgangspunkt 87bb. Systembegriff 87cc. Prinzipen und Regeln - Begriff und Bedeutung für die Systemeigenschaft. 89dd. Publizität und Transparenz als Grundvoraussetzung von Rechtssicherheit.. 90ee. Schlussfolgerungen für die Erfüllung der Friedens- und Gestaltungs-
funktion durch die UP - Systemcharakter der UP 91(1) Publizität und Transparenz der UP 91(2) Regelungsdichte der UP 92
(a) Meinungsstand 92(b) Stellungnahme 93
(3) Fortbildungsfähigkeit der UP 95(a) Art. 1.6 Abs. 2 UP 95(b) Prinzipien und Regeln in den UP 97(c) Einwand der fehlenden Konkretisierung der UP durch Recht-
sprechung und Rechtswissenschaft 98(d) Zwischenergebnis 98
(4) Kohärenz der UP 99
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(5) Zwischenergebnis: Erfüllung der Friedens- und Gestaltungsfunktiondurch die UP - Systemcharakter der UP 99
b. Ausgleichs- und Gerechtigkeitsfunktion 100c. Normeffizienz 103d. Ergebnis - Normative Qualität der UP nach dem funktionalen Rechtsbegriff.. 103
IV. Stellungnahme - Auseinandersetzung mit dem positivistischen und demfunktionalen Rechtsbegriff 104
1. Auseinandersetzung mit dem funktionalen Rechtsbegriff 1042. Auseinandersetzung mit dem soziologisch-positivistischen Rechtsbegriff 105
a. Unzulässige Gleichsetzung von soziologischer und juristischer Geltung 105b. Unsichere Feststellung der sozialen Wirksamkeit von Normen 107
3. Zwischenbetrachtung 1084. Auseinandersetzung mit dem formal-positivistischen Rechtsbegriff. 109
V. Ergebnis und Gang der weiteren Darstellung 109
Kapitel 4: Lückenfüllung mittels allgemeiner Grundsätze, die dem CISG zugrundeliegen 112
A. Anwendbarkeit der UP als allgemeine Grundsätze im Sinne vonArt. 7 Abs. 2 CISG bei entsprechendem ausdrücklichem Hinweis der Parteien 112
B. Anwendbarkeit der UP als allgemeine Grundsätze im Sinne von
Art. 7 Abs. 2 CISG ohne entsprechenden ausdrücklichen Hinweis der Parteien 113
I. Restriktive Auffassung 113
II. Extensive Auffassung 113
III. Vermittelnde Auffassung 114
IV. Stellungnahme 1151. Grammatikalische Auslegung des Art. 7 Abs. 2 CISG 1152. Historische Auslegung des Art. 7 Abs. 2 CISG 1163. Systematische und teleologische Auslegung des Art. 7 Abs. 2 CISG 117
a. Der Regelungszweck des Art. 7 Abs. 2 CISG 118aa. Einheitliche Anwendung des Obereinkommens 118bb. Autonome Anwendung des Übereinkommens - Berücksichtigung der
dem CISG zugrunde liegenden Wertungen 119b. Vereinbarkeit der vertretenen Auffassungen mit dem Regelungszweck des
Art. 7 Abs. 2 CISG 120aa. Extensive und vermittelnde Auffassung 120
(1) Einheitliche Anwendung 120(2) Autonome Anwendung 122
bb. Restriktive Auffassung 124c. Zwischenergebnis 125
4. Zusammenfassung der Auslegungsergebnisse und Schlussfolgerungen 127
XI
Kapitel 5: Lückenfullung mittels des kollisionsrechtlich berufenen Rechts 130
A. Ausgangspunkt 130
B. Verhandlung vor Gericht eines Mitgliedstaates der EU 132
I. Zur Entstehungsgeschichte des EVÜ 133
II. Ergänzende Anwendbarkeit der UP bei entsprechendem ausdrücklichemHinweis der Parteien 133
1. Meinungsstand 1332. Stellungnahme 135
a. Ausgangspunkt 135b. Grammatikalische Auslegung des Art. 3 Abs. 1 Satz 1 EVÜ 138c. Systematische Auslegung des Art. 3 Abs. 1 Satz 1 EVÜ 141
aa. Verhältnis des Art. 3 Abs. 1 Satz 1 EVÜ zu Art. 1 Abs. 1 EVÜ 142(1) Deutsche Fassung des Art. 1 Abs. 1 EVÜ 143(2) Englische Fassung des Art. 1 Abs. 1 EVÜ 143(3) Französische und italienische Fassung des Art. 1 Abs. 1 EVÜ 144(4) Schlussfolgerungen 144
bb. Verhältnis des Art. 3 Abs. 1 Satz 1 EVÜ zu Art. 2 EVÜ 145cc. Verhältnis des Art. 3 Abs. 1 Satz 1 EVÜ zu Art. 3 Abs. 3 EVÜ 146dd. Verhältnis des Art. 3 Abs. 1 Satz 1 EVÜ zu Art. 4 Abs. 1 Säte 1 EVÜ 146ee. Verhältnis des Art. 3 Abs. 1 Satz 1 EVÜ zu Art. 5 und 6 EVÜ 147ff. Verhältnis des Art. 3 Abs. 1 Satz 1 EVÜ zu Art. 7 Abs. 1 Satz 1 EVÜ 148gg. Verhältnis des Art. 3 Abs. 1 Satz 1 EVÜ zu Art. 15 EVÜ 149hh. Verhältnis des Art. 3 Abs. 1 Satz 1 EVÜ zum sekundären
Gemeinschaftsrecht (Richtlinienkollisionsrecht) 151ii. Ergebnis der systematischen Auslegung des Art. 3 Abs. 1 Satz 1 EVÜ 151
d. Historische Auslegung des Art. 3 Abs. 1 Satz 1 EVÜ 152e. Teleologische Auslegung des Art. 3 Abs. 1 Satz 1 EVÜ 154
aa. IPR ist wesensmäßig auf die Berufung staatlichen Rechts ausgerichtet 155bb. Verletzung der staatlichen Rechtsetzungsgewalt 155cc. Verletzung der Pflicht zur Anwendung staatlichen Rechts 156dd. Ratio des EVÜ: Parteiautonomie, Rechtssicherheit 157
(1) Parteiautonomie 157(a) Gegenstand und Reichweite der Parteiautonomie 157
(aa) Die Rechtswahlfreiheit im Allgemeinen 157(bb) Die Teilrechtswahl im Besonderen 159
i. Die möglichen Konstellationen der Teilrechtswahl und ihreWirkung 159
ii. Die Schranken der Teilrechtswahl 161(b) Beschränkung der Parteiautonomie durch staatliche Ordnungsinte-
ressen, insbesondere durch das Gebot der Vertragsgerechtigkeit 163(aa) Sicherstellung der Anwendung der intern zwingenden Normen
eines bestimmten Staates 164(bb) Sicherstellung der Anwendung der intem zwingenden Normen
irgendeines Staates 165
XII
(cc) Gegenauffassung: EVÜ verzichtet auf den Schutz internzwingender Normen und ist damit nicht auf Vertragsgerechtig-keit angelegt 168
(dd) Stellungnahme 169(ee) Schlussfolgerungen für den Stellenwert der Vertragsgerechtigkeit
als Schranke der Parteiautonomie 171(c) Beschränkung der Parteiautonomie durch das Gebot der sach-
gerechten, widerspruchsfreien Lösung der Streitfragen 172(d) Beschränkung der Parteiautonomie durch das Erfordernis der
Kodifizierung und der Publizität des gewählten Rechts 173(e) Beschränkung der Parteiautonomie durch das Erfordernis der
Regelungsdichte bzw. des Systemcharakters 175(f) Schlussfolgerungen hinsichtlich der Vereinbarkeit der kollisions-
rechtlichen Wählbarkeit nichtstaatlichen Rechts mit der vom EVÜangestrebten Gewährleistung größtmöglicher Parteiautonomie 177
(aa) Schlussfolgerungen aus Reichweite und Schranken derParteiautonomie 177
(bb) Systembruch durch vorgeschaltete abstrakte Inhaltskontrolle? 179i. Das System der inhaltlichen Überprüfung des Vertragsstatuts
im EVÜ 180ii. Bruch dieses Systems durch eine vorgeschaltete abstrakte
Inhaltskontrolle nichtstaatlicher Regelwerke? 181iü. Zwischenergebnis 182
(cc) Ergebnis 182(2) Rechtssicherheit und Einheitlichkeit 182
(a) Rechtssicherheit und Einheitlichkeit bezüglich des anwendbarenRechts als elementare Zielsetzung des EVÜ .'. 182
(b) Schlussfolgerungen hinsichtlich der Vereinbarkeit der kollisions-rechtlichen Wählbarkeit nichtstaatlichen Rechts mit der vom EVÜangestrebten Gewährleistung größtmöglicher Rechtssicherheit undEinheitlichkeit 184
(3) Schlussfolgerungen hinsichtlich der kollisionsrechtlichen Wählbarkeitnichtstaatlichen Rechts aus derratio des EVÜ 186
(a) Schlussfolgerungen aus dem Gebot der Parteiautonomie 186(b) Schlussfolgerungen aus dem Gebot der Rechtssicherheit und
Einheitlichkeit 187(c) Gesamtbewertung 187
ee. Ergebnis der teleologischen Auslegung des Art. 3 Abs. 1 Satz 1 EVÜ 190f. Berücksichtigung ausländischer Rechtsprechung 191g. Zusammenfassung der Auslegungsergebnisse und Schlussfolgerungen
hinsichtlich der kollisionsrechtlichen Wählbarkeit nichtstaatlichen Rechtsim Geltungsbereich des EVÜ 192
aa. Zusammenfassung der Auslegungsergebnisse 192bb. Schlussfolgerungen 193
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3. Vorschlag für eine Revision des Art. 3 EVÜ und der mit ihm zusammen-hängenden Bestimmungen des Übereinkommens 195
a. Ausgangspunkt 195b. Änderungsbedarf und Änderungsziel 196c. Änderungsoptionen 198d. Änderung des Art. 1 Abs. 1 EVÜ 199e. Änderung des Art. 2 EVÜ 199f. Änderung des Art. 3 EVÜ 199
aa. Schrankenlose kollisionsrechtliche Wählbarkeit staatlichen Rechts undbeschränkte kollisionsrechtliche Wählbarkeit nichtstaatlichen Rechts 200
bb. Beschränkung der kollisionsrechtlichen Wählbarkeit nichtstaatlichenRechts auf bestimmte und bestimmbare Regelwerke 200
(1) Notwendigkeit der Beschränkung auf bestimmte und bestimmbareRegelwerke 200
(2) Enumeration bestimmter Regelwerke 200(a) Funktion der Enumeration bestimmter Regelwerke 201(b) Voraussetzung der Enumeration bestimmter Regelwerke -
Vergleichbarkeit mit staatlichem Recht 201(c) Vergleichbarkeit eines nichtstaatlichen Regelwerks mit staatlichem
Recht am Beispiel der UP 202(aa) Kodifizierung, Publizität, Erkennbarkeit der Verfasser 202(bb) Zwingende Normen, Vertragsgerechtigkeit, Interessenausgleich... 203(cc) Art. 1.4 UP 206(dd) Gewähr der sachgerechten, widerspruchsfreien Behandlung
abspaltbarer Fragen 207(ee) Regelungsdichte und Fortbildungsfähigkeit der UP 208(ff) Besondere Eignung der UP für internationale Verträge 209
(d) Zwischenergebnis 210(3) öffhungsklausel - Bestimmbarkeit sonstiger Regelwerke 210(4) Zwischenbetrachtung 211
cc. Wählbarkeit nichtstaatlichen Rechts nur für Handelsverträge 213dd. Ausschluss der stillschweigenden Rechtswahl 214ee. Lückenergänzung 214ff. Neufassungen der UP - dynamische Verweisung? 217
(1) Dynamischer Verweis durch den Gesetzgeber? 217(2) Dynamischer Verweis durch die Vertragsparteien? 218
(a) Keine vertragliche Berücksichtigung der verschiedenen Fassungen ..218(b) Vertragliche Berücksichtigung der verschiedenen Fassungen:
Auswirkungen einer Stabilisierungs- oder Versteinerungsklausel 220(c) Ergebnis 221
gg. Vorschlag einer Neufassung des Art. 3 EVÜ 222g. Änderung des Art. 7 Abs. 1 Satz 1 EVÜ 223h. Änderung des Art. 15 EVÜ 223
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III. Ergänzende Anwendbarkeit der UP ohne entsprechenden ausdrücklichenHinweis der Parteien 225
1. Gegenwärtige Rechtslage 2252. Überlegungen hinsichtlich einer Änderung des Art. 4 Abs. 1 EVÜ 225
a. Respektierung des Wunsches der Parteien nach der Anwendung desansonsten anwendbaren Rechts 226
b. Nachteile nichtstaatlichen Rechts 226c. Mangelnde Voraussehbarkeit des anwendbaren Rechts 227
aa. Mangelnde Voraussehbarkeit des objektiven Vertragsstatuts bei derhergebrachten Anknüpfung an die engste Verbindung 227
bb. Erhöhung der Voraussehbarkeit des anwendbaren Rechts durchalternative Anknüpfungsmomente? 228
cc. Schlussfolgerungen für die Voraussehbarkeit des objektiv anwendbarenRechts im Falle der Anwendbarkeit der UP als objektives Vertragsstatut. 230
d. Fehlendes Bedürfnis nach der Anwendung nichtstaatlichen Rechts alsobjektives Vertragsstatut 231
e. Ergebnis 232
IV. Zusammenfassung zur Anwendbarkeit der UP im Rahmen der Ergänzung vonLücken im CISG im Geltungsbereich des EVÜ 232
C. Verhandlung vor Gericht eines Vertragsstaates der InteramerikanischenKonvention 233
I. Zur Entstehungsgeschichte der IAK 233
II. Ergänzende Anwendbarkeit der UP bei entsprechendem ausdrücklichemHinweis der Parteien 234
1. Meinungsstand 2342. Stellungnahme 235
a. Ausgangspunkt 235b. Grammatikalische Auslegung des Art. 7 Abs. 1 Satz 1 IAK 235c. Historische Auslegung des Art. 7 Abs. 1 Säte 1 IAK 236d. Systematische Auslegung des Art. 7 Abs. 1 Säte 1 IAK 239
aa. Verhältnis des Art. 7 Abs. 1 Säte 1 IAK zu Art. 1 IAK 239bb. Verhältnis des Art. 7 Abs. 1 Säte 1 IAK zu Art. 2 IAK 239cc. Verhältnis des Art. 7 Abs. 1 Säte 1 IAK zu Art. 3 IAK 240dd. Verhältnis des Art. 7 Abs. 1 Säte 1 IAK zu Art. 9 Abs. 2 Satz 2 IAK 241ee. Verhältnis des Art. 7 Abs. 1 Säte 1 IAK zu Art. 10 IAK 242
(1) Meinungsstand 242(a) Art. 10 IAK soll die kollisionsrechtliche Anwendung der UP
ermöglichen 242(b) Art. 10 IAK soll die Anwendung der UP nur im Rahmen des
anwendbaren Rechts ermöglichen 242(2) Stellungnahme 243
(a) Grammatikalische Auslegung des Art. 10 IAK 243(b) Historische und teleologische Auslegung des Art. 10IAK 244(c) Systematische Auslegung des Art. 10 IAK 247
(3) Zwischenergebnis und Schlussfolgerungen für das Zusammenspielvon Art. 10 IAK und Art. 7 Abs. 1 Säte 1 IAK 247
ff. Verhältnis des Art. 7 Abs. 1 Säte 1 IAK zu Art. 11 IAK 248
XV
gg. Verhältnis des Art. 7 Abs. 1 Säte 1 IAKzuArt. 17IAK 248(1) Grammatikalische Auslegung des Art. 17 IAK 249(2) Historische und teleologische Auslegung des Art. 17 IAK 249(3) Systematische Auslegung des Art. 17 IAK 251(4) Zwischenergebnis 251
hh. Ergebnis der systematischen Auslegung des Art. 7 Abs. 1 Säte 1 IAK 252e. Teleologische Auslegung des Art. 7 Abs. 1 Säte 1 IAK 253
aa. Parteiautonomie 253(1) Reichweite der Parteiautonomie 253(2) Beschränkungen der Parteiautonomie 254(3) Schlussfolgerungen hinsichtlich der Vereinbarkeit der kollisions-
rechtlichen Wählbarkeit nichtstaatlichen Rechts mit der von der IAKangestrebten Gewährleistung größtmöglicher Parteiäutonomie 256
bb. Rechtssicherheit und Einheitlichkeit 257(1) Rechtssicherheit und Einheitlichkeit bezüglich des anwendbaren
Rechts als elementare Zielsetzung der IAK 257(2) Schlussfolgerungen hinsichtlich der Vereinbarkeit der kollisions-
rechtlichen Wählbarkeit nichtstaatlichen Rechts mit der von der IAKangestrebten Gewährleistung größtmöglicher Rechtssicherheit undEinheitlichkeit 258
cc. Schlussfolgerungen hinsichtlich der kollisionsrechtlichen Wählbarkeitnichtstaatlichen Rechts aus der ratio der IAK 259
dd. Ergebnis der ideologischen Auslegung des Art. 7 Abs. 1 Säte 1 IAK 260f. Zusammenfassung der Auslegungsergebnisse und Schlussfolgerungen 260
aa. Zusammenfassung der Auslegungsergebnisse 260bb. Schlussfolgerungen 260
III. Ergänzende Anwendbarkeit der UP ohne entsprechenden ausdrücklichenHinweis der Parteien 261
1. Meinungsstand 262a. Anwendung nichtstaatlichen Rechts als alternatives oder subsidiäres
Vertragsstatut 262b. Anwendung nichtstaatlichen Rechts nur im Rahmen des staatlichen
Vertragsstatuts 263c. Anwendung nichtstaatlichen Rechts als Hilfe zur Ermittlung des staatlichen
Rechts mit der engsten Verbindung 263d. Die Haltung Vischers 264
2. Stellungnahme 264a. Grammatikalische Auslegung des Art. 9 Abs. 1 und 2 IAK 264b. Historische Auslegung des Art. 9 Abs. 1 und 2 IAK 266
aa. Die Einbeziehung der UP in den Anwendungsbereich des Art. 9 IAK 267bb. Die „Kompromisslösung" des Art. 9 IAK 267cc. Das Verhältnis zwischen Art. 9 Abs. 2 Säte 2 und Art. 9 Abs. 2
Säte 1 IAK 269dd. Zwischenergebnis 270
c Systematische Auslegung des Art. 9 Abs. 1 und 2 IAK 270aa. Verhältnis der in Art. 9 Abs. 1 und 2 IAK getroffenen Regelungen
untereinander 270bb. Verhältnis des Art. 9 Abs. 2 Säte 2 IAK zu Art. 9 Abs. 3 IAK 271
XVI
cc. Verhältnis des Art. 9 IAK zu Art. 7 IAK 272dd. Verhältnis des Art. 9 IAK zu Art. 10 IAK 272
(1) Grammatikalische Auslegung des Art. 10 IAK 273(2) Historische und teleologische Auslegung des Art. 10 IAK 273(3) Systematische Auslegung des Art. 10 IAK 273(4) Zwischenergebnis 275
ee. Verhältnis des Art. 9 IAK zu Art. 17 IAK 275ff. Ergebnis der systematischen Auslegung des Art. 9 IAK 276
d. Teleologische Auslegung des Art. 9 Abs. 1 und 2 IAK 277aa. Wertentscheidungen, die Art. 9 Abs. 1 und 2 IAK allgemein zugrunde
liegen 277bb. Spezieller Regelungszweck des Art. 9 Abs. 2 Säte 2 IAK 278cc. Schlussfolgerungen hinsichtlich der Vereinbarkeit der objektiven
kollisionsrechtlichen Anwendbarkeit nichtstaatlichen Rechts mit derratio des Art. 9 IAK 280
dd. Ergebnis der teleologischen Auslegung des Art. 9 Abs. 1 und 2 IAK 281e. Zusammenfassung der Auslegungsergebnisse und Schlussfolgerungen 281
aa. Zusammenfassung der Auslegungsergebnisse 281bb. Schlussfolgerungen 282
IV. Zusammenfassung zur Anwendbarkeit der UP im Rahmen der Ergänzung vonLücken im CISG im Geltungsbereich der IAK 283
Kapitel 6: Ergänzende Anwendbarkeit der UP bei Hinweis der Parteien auf die lexmercatoria oder allgemeine Rechtsgrundsätze 285
A. Meinungsstand 285
I. UP als Kodifizierung der lex mercatoria oder allgemeiner Rechtsgrundsätze 285
II. Ausschluss der UP bei Wahl der lex mercatoria oder allgemeinerRechtsgrundsätee 286
III. UP als eine mögliche Quelle der lex mercatoria oder allgemeinerRechtsgrundsätee 287
B. Stellungnahme 287
C. Ergebnis 290
Kapitel 7: Ergänzende Anwendbarkeit der UP als Ersatzrecht und Inspirationsquelle 292
A. Der Inhalt des staatlichen Rechts kann nicht festgestellt werden 292
I. Anwendung der lex fori als Ersatzrecht 293
II. Anwendung des nächstverwandten oder wahrscheinlich geltenden Rechts alsErsaterecht und Hilfsanknüpfung im eigenen Kollisionsrecht 293
III. Anwendung allgemeiner Rechtsgrundsätee als Ersatzrecht 294
IV. Stellungnahme 294
XVII
V. Ergebnis 295
B. Das anzuwendende staatliche Recht hält keine Lösung bereit 296
Kapitel 8: Zusammenfassung der Ergebnisse 298