landwirtschaft und ländliche entwicklung die ländliche entwicklungspolitik der europäischen union...

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Landwirtschaft und ländliche Entwicklung die Ländliche Entwicklungspolitik der Europäischen Union ab 2014 Claire SAUVAGET Generaldirektion Landwirtschaft und ländliche Entwicklung Europäische Kommission ELER 2014-2020 Informations- und Auftaktveranstaltung Saarbrücken, 19. Dezember 2012

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Page 1: Landwirtschaft und ländliche Entwicklung die Ländliche Entwicklungspolitik der Europäischen Union ab 2014 Claire SAUVAGET Generaldirektion Landwirtschaft

Landwirtschaft und ländliche Entwicklung

die Ländliche Entwicklungspolitik der Europäischen Union

ab 2014

Claire SAUVAGET Generaldirektion Landwirtschaft und ländliche Entwicklung

Europäische Kommission

ELER 2014-2020

Informations- und Auftaktveranstaltung

Saarbrücken, 19. Dezember 2012

Page 2: Landwirtschaft und ländliche Entwicklung die Ländliche Entwicklungspolitik der Europäischen Union ab 2014 Claire SAUVAGET Generaldirektion Landwirtschaft

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Einleitung: Der Kontext der GAP-Reform

1.Die Politik der ländlichen Entwicklung

2.Die wichtigsten Maßnahmen

3.Finanzierung und Umsetzung

Überblick

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Einleitung: Der Kontext der GAP-Reform

Page 4: Landwirtschaft und ländliche Entwicklung die Ländliche Entwicklungspolitik der Europäischen Union ab 2014 Claire SAUVAGET Generaldirektion Landwirtschaft

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Ernährung

HabitateArtenvielfalt

Wettbewerbs-

fähigkeit

Kultur &Landschaft

BiomasseKlima

LändlicherRaum

Ressourcen-Management

Vor welchen Herausforderungen steht die Landwirtschaft …

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… und wie wird die GAP darauf eingehen?

Herausforderungen

Ökologische

Wirtschaftliche

Räumliche

Mitteilung der Kommission „Die GAP bis 2020“

Europa 2020

Politische Ziele

Nachhaltige Bewirtschaftung der

natürlichen Ressourcenund Maßnahmen zum

Klimawandel

Vereinfachung

Ausgewogene räumliche Entwicklung

Rentable Lebensmittel-erzeugung

Operative Ziele

Verbesserte Nachhaltigkeit

Stärkere Wettbewerbs-

fähigkeit

Größere Effizienz

Rechtsvorschläge

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1. Die Politik der ländlichen Entwicklung

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Programm(e) zur ländlichen Entwicklung

Die ländliche Entwicklung in einem neuen Rahmen (1)

Gemeinsamer Strategischer Rahmen (GSR) Umfasst den ELER, ESF, EFRE, Kohäsionsfond und EFF, und spiegelt Europa 2020 in gemeinsamen thematischen

Zielen wieder, die von jedem dieser Fonds durch spezifische Aktivitäten in Angriff genommen werden müssen

PartnerschaftsvereinbarungNationales Dokument, das die beabsichtigte Nutzung der Mittel zur Erreichung der Ziele von Europa 2020 darlegt

Politik der ländlichen Entwicklung: ELER

Andere GSR Fonds(EFRE, ESF, Kohäsionsfonds, EFF)

Europa 2020 Strategie

Förderung sozialer Inklusion, Armuts-

verringerung und wirtsch.

Entwicklung in ländlichen Gebieten

Förderung der Wettbewerbsfähigk. aller Arten von LW,

sowie der Lebensfähigk. der Betriebe

Förderung der Organisation in

der Lebensmittel-kette und des

Risiko-managements

in der LW

Wiederher-stellung,

Erhaltung und Förderung von Ökosystemen,

die v. Land- und Forstwirtschaft

abhängen

Unterstützung von Ressourceneffizienz

und Wandel zu CO2-armen,

klimaresistenten Wirtschaften in

Land-, Forst- und Ernährungswirtschaft

Wissens-transfer

und Innovation in Land- und Forst-wirtschaft, sowie

der ländlichen EntwicklgP

riori

täte

n

Innovation, Umweltschutz und Klimawandel als übergreifende Themen

Page 8: Landwirtschaft und ländliche Entwicklung die Ländliche Entwicklungspolitik der Europäischen Union ab 2014 Claire SAUVAGET Generaldirektion Landwirtschaft

Europa 2020Europa 2020

GAP GAP allgemeine allgemeine

ZieleZiele

Säule II Säule II PrioritätenPrioritäten

Intelligentes, Nachhaltiges und integriertes Wachstum

GAP

Interventionslogik für die 2. SäuleWettbewerbsfähige

Nahrungsmittel-produktion

Ausgewogene räumliche

Entwicklung

Nachhaltige Bewirtschaftung der

natürlichen Ressourcen und Klimaschutzpolitik

2. Wettbewerbsfähigkeit aller Arten von Landw.

und Tragfähigkeit der Betriebe

3. Organisation der Nahrungskette und Risikomanagement

4. Wiederherstellung, Erhalt und

Verbesserung von Ökosystemen

5. Ressourceneffizienz u. Übergang zu niedrig-kohlenstoff und klimaerhaltenderWirtschaftsweise

6. Soziale Einbeziehung, Verringerung der Armut und Wirtschaftsentwicklg in ländl. Gebieten

1. Wissenstransfer und Innovation

Die ländliche Entwicklung in einem neuen Rahmen (2)

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1. Beschäftigung • 75% der 20-64 jährigen in

Beschäftigung

2. F&E / Innovation • 3% des EU BIP (öffentl. Und

privat) für Investitionen in F&E/Innovation

3. Klimawandel / Energie • Treibhausgasemissionen 20%

(bzw. 30%, wenn Bedingungen stimmen) niedriger als 1990

• 20% der Energie aus erneuerbaren Quellen

• 20% Steigerung der Energieeffizienz

4. Bildung • Senkung der

Schulabbrecherquote unter 10%

• Mind. 40% der 30-34 jährigen mit Berufsausbildung (third level education)

5. Armut / soziale Ausgrenzung • mind. 20 Millionen Menschen

weniger betroffen oder bedroht von Armut und Ausgrenzung

EU 2020Oberziele

Schlüsselelemente zur Programmierung der LE Programme

Analyse der Stärken, Schwächen, Chancen und Risiken (SWOT) auf Grundlage der Prioritäten für LE

Identifizierung der Bedürfnisse, die angegangen werden müssen

Festlegung quantifizierter Ziele im Hinblick auf die Prioritäten für die Entwicklung des ländlichen Raums und die damit verbundenen Bereiche der Intervention

Auswahl entsprechender Maßnahmen, die in Paketen kombiniert werden, um die Ziele mit einer soliden Interventionslogik erreichen zu können

Zuordnung der finanziellen Mittel auf die Maßnahmen in ausgewogener und angemessener Weise, um die gesetzten Ziele zu erreichen

Die Integration der Querschnittsthemen der Innovation, des Klimawandels und zum Schutz der Umwelt in das Programm entsprechend der identifizierten Bedürfnisse

Möglichkeit der Entwicklung von thematischen Unterprogrammen mit höheren Beihilfeintensitäten, z.B. für Junglandwirte, Kleinlandwirte, Berggebiete, kurze Vermarktungswege

Finanz-und Indikatorenpläne

EU Prioritäten f. LE

2. Wettbewerbsfähigkeit aller Arten von Landwirtschaft und Rentabilität landw. Betriebe

3. Organisation der Nahrungsmittelkette und Risikomanagement

5. Ressourceneffizienz und Übergang zu einer kohlenstoffarmen u. klimaresistenten Wirtschaft

4. Wiederherstellung, Erhaltung und Verbesserung der von der Land- und Forstwirtschaft abhängigen Ökosysteme

6. Soziale Eingliederung, Armutsbekämpfung und wirtschaftl. Entwicklung in ländlichen Gebieten

1. Horizontale Priorität: Förderung von Wissenstransfer und Innovation

1. Forschung, technologische Entwicklung, Innovation

2. Informations- und Kommunikationstechnologien

3. Wettbewerbsfähigkeit von KMUs, Landw. und Fischerei

4. Kohlenstoffarme Wirtschaftsweise

8. Beschäftigung und Mobilität der Arbeitskräfte

6. Umweltschutz und Ressourceneffizienz

5. Anpassung an den Klimawandel sowie Risiko-prävention und -Management

7. Nachhaltigkeit im Verkehr und Netzinfrastrukturen

9. Soziale Eingliederung und Armutsbekämpfung

11. Institutionelle Kapazitäten u. effiziente öffentl. Verwaltung

10. Bildung, Kompetenzen und lebensl. Lernen

GSR Thematische Ziele

Technische Hilfe und ex-ante Konditionalitäten

Die Verbindung zwischen EU2020 und ELER

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Die Verordnung für die GSR-Fonds

Vereinfachung und Harmonisierung der Umsetzung der Politiken komplementärer Fonds zum Nutzen von Verwaltung und Antragsteller

Optimierung, Synergien, Wirksamkeit und Leistungsfähigkeit – unter Gewährung ausreichender Flexibilität für jede einzelne Politik zur Erfüllung der eigenen Aufgaben

Gemeinsamer Satz an Regeln für alle GSR-Fonds: • Gemeinsame Elemente strategischer Planung und Programmierung

Gemeinsame, von EU 2020 abgeleitete thematische Ziele, die in die Unionsprioritäten jedes Fonds übersetzt werden

Gemeinsamer Strategischer Rahmen und Partnerschaftsvereinbarungen

• Gemeinsame Bestimmungen zu Ex ante-Auflagen und Leistungsüberprüfung (Performance Review)

• Weitestgehende Harmonisierung von Regeln hinsichtlich Begleitung, Berichtswesen, Bewertung, Umsetzung & Anforderungen an Kontrollen

Förderkriterien, Finanzinstrumente, Partizipative lokale Entwicklung (Leader)

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Ex ante-Auflagen

Stellen wesentliche Anforderungen zur Gewährleistung von Konditionen dar, die für eine effektive Nutzung der EU-Förderung notwendig sind• Z.B. ausreichende Beratungskapazität

Müssen von den Mitgliedstaaten vor dem Beginn der Umsetzung der Programme erfüllt werden, oder schon frühzeitig während der Umsetzung der Programme - auf der Grundlage eines Aktionsplans:

• Generelle Ex ante-Auflagen: gültig für alle GSR-Fonds

• Fonds-spezifische Ex ante-Auflagen

• Makroökonomische Auflagen: in Verbindung mit der Koordination der Wirtschaftspolitiken der Mitgliedstaaten

Der Aktionsplan sollte Folgendes beinhalten: • detaillierte Maßnahmen im Zusammenhang mit der Erfüllung der Ex ante-

Auflagen• Zeitplan für deren Umsetzung

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Leistungsrahmen (Performance framework)

Die Mitgliedstaaten werden in ihren Programmen quantifizierte Ziele und Meilensteine für die EU-Prioritäten auf der Grundlage eines gemeinsamen Satzes von Indikatoren bestimmen• Festlegung der Meilensteine für jede Priorität, gegebenenfalls für die Jahre 2016

und 2018• Festlegung der Ziele für 2020

Leistungsreserve • 5% der Mittel des jeweiligen GSR-Fonds in jedem Mitgliedstaat wird zu Beginn

des Planungszeitraums beiseite gestellt werden

Leistungsüberprüfung: für jeden GSR-Fonds wird 2017 und 2019 von der Kommission in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten eine Leistungsüberprüfung des/der Programms(e) durchgeführt• 2017: Bewertung der Fortschritte im Hinblick auf die Ziele für die gesamte

Laufzeit des Programms - Kommission kann Empfehlungen abgeben• 2019: Leistungsreserve, die denjenigen Programmen oder einzelnen Prioritäten

im Rahmen von Programmen zugeordnet wird, die ihre Meilensteine erreicht haben (Entscheidung der Kommission)

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Die Ländlichen Entwicklungsprogramme: Schlüsselelemente

Analyse der Stärken, Schwächen, Chancen und Risiken (SWOT) im Hinblick auf die Prioritäten für die ländliche Entwicklung und Identifizierung der Bedürfnisse, die angegangen werden müssen

Erarbeitung der Strategie - verstärkter strategischer Ansatz:• Festlegung quantifizierter Ziele im Hinblick auf die Prioritäten für die

Entwicklung des ländlichen Raums und die damit verbundenen Bereiche der Intervention

• Auswahl entsprechender Maßnahmen, die in Paketen kombiniert werden, um die Ziele mit einer soliden Interventionslogik erreichen zu können

• Zuordnung der finanziellen Mittel auf die Maßnahmen in ausgewogener und angemessener Weise, um die gesetzten Ziele zu erreichen

• Die Integration der Querschnittsthemen der Innovation, des Klimawandels und zum Schutz der Umwelt in das Programm entsprechend der identifizierten Bedürfnisse

• Möglichkeit der Entwicklung von thematischen Unterprogrammen mit höheren Beihilfeintensitäten, z.B. für Junglandwirte, Kleinlandwirte, Berggebiete, kurze Vermarktungswege

Finanz- und Indikatorenpläne

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6. Soziale Einbeziehung, Verringerung der Armut und Wirtschaftsentwick-lung in ländl. Gebieten

2. Wettbewerbsfähigkeit aller Arten von Landwirt-schaft und Tragfähigkeit der Betriebe

3. Organisation derNahrungskette und Risikomanagement

4. Wiederherstellung, Erhalt und Verbesserungvon Ökosystemen

5. Ressourceneffizienz u. Übergang zu niedrig-kohlenstoff und klimaerhaltenderWirtschaftsweise

1.Wissenstransfer und Innovation

Innovation, Klimawandel und Umwelt als horizontale Themen

Prioritäten der Ländlichen Entwicklung

Anwendungsbereiche

(a) Förderung von Innovation und Wissensgrundlagen in ländlichen Gebieten(b) Verstärkung der Beziehungen zwischen Land- und Forstwirtschaft und Forschung und Innovation(c) Förderung lebenslangen Lernens und Berufsförderung im land- und forstwirtschaftlichen Sektor

(a) Vereinfachung von Restrukturierung von landw. Betrieben mit erheblichen Strukturproblemen, insbesondere Betriebe mit niedriger Marktteilnahme, marktorientierte Betriebe in speziellen Sektoren und Betriebe mit Bedarf für landwirtschaftliche Diversifizierung(b) Vereinfachung des Generationswechsels im Landwirtschaftssektor

(a) Verbesserte Einbeziehung von Primärerzeugern in die Nahrungsmittelkette durch Qualitätssysteme, Förderung von lokalen Märkten und kurzen Vermarktungswegen, Erzeugergruppen und branchenübergreifenden Organisationen(b) Unterstützung von Risikomanagement

(a) Wiederherstellung, Erhalt und Verbesserung von Artenvielfalt und Europäischen Landschaftsformen(b) Verbesserung von Wassermanagement (c) Verbesserung von Bodenmanagement

(a) Erhöhung der Effizienz der Wassernutzung durch die Landwirtschaft(b) Erhöhung der Effizienz der Energienutzung in der Landwirtschaft und Nahrungsmittelverarbeitung(c) Vereinfachung der Nutzung von erneuerbaren Energiequellen, Nebenerzeugnissen, Abfall und anderen nicht-nahrungsmittel Rohmaterialien für die Bio-ökonomie(d) Reduktion von Lachgas und Methanemissionen der Landwirtschaft(e) Förderung der Kohlenstoff-Sequestrierung in Land- und Forstwirtschaft

(a) Vereinfachung von Diversifizierung, Schaffung von neuen Kleinunternehmen und Arbeitsplätzen(b) Förderung lokaler Entwicklung in ländlichen Gebieten(c) Verbesserter Zugang , Nutzungsmöglichkeiten und Qualität von Informations- und Kommunikationstechnologien (ICT) in ländlichen Gebieten

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2. Einige wichtige Maßnahmen

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Die ländliche Entwicklung – Schlüsselmaßnahmen

• Wissenstransfer, Informationsmaßnahmen und Beratungsdienste• Investitionen in physisches Kapital:

Höhere Unterstützungsraten für junge Landwirte, gemeinsame Investitionen und integrierte Projekte

• Betriebs- und Geschäftsentwicklung Ausgedehnte Unterstützung für kleine Betriebe und junge Landwirte

• Unterstützung für die Bildung von Produzentengruppen in allen EU-Mitgliedstaaten

• Agrar-Umwelt- und Klimaschutzzahlungen sowie biologische Landwirtschaft: mehr Flexibilität im Allgemeinen und insbesondere für gemeinsame Aktionen

• Deutlich verstärkte Kooperationsmaßnahme einschließlich Pilotprojekte, kurze Versorgungsketten und lokales Marketing

• Neues Instrumentarium zum Risikomanagement• Leader-Ansatz wird in allen EU-Fonds gestärkt• Europäische Innovationspartnerschaft (EIP) “Landwirtschaftliche

Produktivität und Nachhaltigkeit”

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Wissenstransfer und Informationsaktionen• Traditionelle Fortbildungskurse, besser an die Erfordernisse der ländlichen

Akteure angepasst• Workshops, Coaching, Demonstrationsaktivitäten, Information• Austauschmaßnahmen von kürzerer Dauer zwischen Landwirten

Neu?Zusammengeführte, besser sichtbare Maßnahme mit breitem Anwendungsfeld

Beratungsdienste, Betriebshilfe und Ersatzdienste• Beratung zu Cross-Compliance, den grünen Elementen der Direktzahlungen,

anderen landwirtschaftlichen, Umwelt- oder wirtschaftlichen Aspekten

Neu?Keine Begrenzung der Häufigkeit der Inanspruchnahme

Offen für nicht-landwirtschaftliche kleinere und mittlere UnternehmenFortbildung für Fortbilder/Berater

Errichtung von Erzeugergruppen

Neu?Ausweitung auf alle Mitgliedstaaten

Begrenzt auf Gruppen mit KMU-Status

Maßnahmen der ländlichen Entwicklung

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Entwicklung landwirtschaftlicher und anderer Betriebe• Gründungsbeihilfen:

Junglandwirte Nicht-landwirtschaftliche Aktivitäten im ländlichen Raum Entwicklung von Kleinlandwirten

• Investitionen in nicht-landwirtschaftliche Aktivitäten • Unterstützung für die Umstrukturierung landwirtschaftlicher Unternehmen

Neu?Gegenwärtige Unterstützung für Semi-Subsistenz-Betriebe wird erhöht,

Ausweitung auf alle kleinen landwirtschaftlichen Betriebe in der EU (Definition Mitgliedstaaten)

Unterstützung für nicht-landwirtsch. Betriebe in ländl. Gebieten umfasst nun Mikro- und Kleinunternehmen

Restrukturierungsbeihilfe soll Kleinwirten Anreiz zur Betriebsübergabe bieten

Grunddienstleistungen und Dorferneuerung in ländlichen Gebieten• Lokale Grunddienstleistungen• Breitbandinfrastruktur; andere Arten von kleinerer Infrastruktur, Erneuerbare

Energie• Freizeit-Infrastruktur, Touristeninformationen• Kulturelles und Natur-Erbe von Dörfern und Landschaften, Umbau von Gebäuden

und Verbesserung der Lebensqualität

Maßnahmen der ländlichen Entwicklung

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Ökolandbau – Getrennte Maßnahme zur besseren Sichtbarkeit

Agrarumwelt und Klima Zahlungen

Breiter Rahmen von Verpflichtungen über die bestehenden gesetzlichen Erfordernisse hinaus und bezogen auf (Beispiele):

• Artenvielfalt und Ökosysteme• Klimawandel• Wasserqualität und -quantität• Bodenqualität und -quantität• Landschaftsformen• Konservierung genetischer Ressourcen

Neu?Größere Flexibilität bezüglich der Vertragsdauer (z.B. jährliche Verlängerung

nach 5 Jahren)Förderung von Gemeinschaftsverträgen

Mitgliedstaaten müssen adäquate Fortbildung und Information gewährleisten

Maßnahmen der ländlichen Entwicklung

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Kooperation• Entwicklung von neuen Produkten, Praktiken, Verfahren und Technologien • Pilotvorhaben• Kooperation zwischen kleinen Akteuren zur Organisation von gemeinsamen

Arbeitsprozessen, gemeinsames Bewirtschaften von Anlagen und Ressourcen• Horizontale und vertikale Kooperation zwischen Akteuren in der Lieferkette zur

Förderung von kurzen Vermarktungswegen und lokalen Märkten• Lokale Werbeaktivitäten bezogen auf kurze Vermarktungswege und lokale Märkte• Gemeinsame Umsetzung von Umweltvorhaben

• Lokale Entwicklungsstrategien außerhalb von Leader Neu?

Erheblich erweiterte MaßnahmeFörderung technologischer Kooperation verstärkt

Breitangelegte Förderung von wirtschaftlicher, Umwelt- und sozialer Kooperation

Maßnahmen der ländlichen Entwicklung

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Leader/Community-Led Local Development Gemeinsame Regeln für partizipative lokale Entwicklung in der

horizontalen Verordnung für die GSR-Fonds mit spezifischen Regelungen in den jeweiligen VOen der einzelnen Fonds (im Fall von ELER und EMFF)

Integrierte Entwicklungsstrategien / LAGs auch im nicht-ländlichen Raum, gefördert über Strukturfonds und EMFF

Möglichkeit von „Multi-Fonds“-Strategien für ländliche (Leader!) Regionen /LAGs unter dem Prinzip „Eine Region = eine Strategie“ Leader-Regionen können von zusätzlicher Förderung durch EFRE, ESF und EMFF profitieren

Nur Leader (ELER) ist für die Mitgliedstaaten verpflichtend

Auswahlgremium für “Multi-Fonds” lokale Strategien entscheidet über “federführenden Fonds”

Kapazitätsaufbau, Training und “Netzwerken” mit Blick auf die Vorbereitung und Umsetzung der lokalen Entwicklungsstrategie

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Lokale Entwicklungsstrategien

Entwicklung und Umsetzung hochwertiger Strategien, die die Ziele der ländlichen Entwicklungspolitik verfolgen

- keine Bindung an die Regeln vordefinierter Maßnahmen, daher innovationsfreundlich

- Stärkung der Rolle der lokalen Entwicklungsstrategien als Kerninstrument zur Umsetzung von Zielen (EU 2020, Partnerschaftsvereinbarung, ländliches Entwicklungsprogramm + ggf. andere OPs sowie die lokalen Entwicklungsziele)

- Mindestanforderungen für die Strategien in der gemeinsamen Verordnung der EU-Fonds

LAGs sollen bei der Projektauswahl lediglich ihrer Entwicklungs-strategie verpflichtet sein

Der Mehrwert von Leader muss in den Strategien klar zu erkennen sein

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Multifonds- Strategien

Multifonds-Strategien sind optional, jedoch erfolgt auch bei Monofondstrategien eine Koordination zwischen den Fonds auf EU-und nationaler Ebene (inkl. Kompetenzentwicklung und Auswahl der Entwicklungskonzepte)

„Gemischte CLLD-Gebiete“ (z.B. mit sowohl städtischer als auch ländlicher Gebietskulisse) sind möglich; strategische Kooperation benachbarter Gebiete

Die Umsetzung mehrerer CLLD-Strategien im selben Gebiet sollte vermieden werden. Regel: „Ein Gebiet – eine Strategie – eine LAG“

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Lokale Aktionsgruppe

EFRE

ESF ELER

EMFF

Kommunen/Landkreise u. andere lokale Behörden

Örtliche Unternehmer Örtliche NRO, Zivilgesellschaft

LOKALE ENTWICKLUNGSSTRATEGIE

Projekt 3ELER

Projekt 4EMFF

Laufende Kosten + für

Sensibili-sierung,

möglicherweisedurch „Leit-

Fonds“

Projekt 1EFRE

Projekt 2ESF

Beispiel einer “multi-Fonds” finanzierten lokalen Entwicklungsstrategie

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Europäische Innovationspartnerschaft EIP „Landwirtschaftlichen Produktivität und Nachhaltigkeit“

Mit dem Ziel der Ressourceneffizienz, Brückenbildung zwischen Forschung und Praxis, generelle Förderung von Innovation

Handelt durch operationelle Gruppen, die für innovative Vorhaben verantwortlich sind und durch ein Netzwerk unterstützt werden• Operationelle Gruppen: bringen Landwirte, Forscher, Berater, Wirtschaft und

andere Akteure zusammen, die mit Innovation im landwirtschaftlichen Sektor verbunden sind

ELER trägt bei durch: • Unterstützung der EIP operationellen Gruppen und des Netzwerks• Andere ländliche Entwicklungsmaßnahmen, z.B. Kooperation, Investitionen,

Wirtschaftsentwicklung, Wissenstransfer und landwirtschaftliche Beratungsdienste

Nach Annahme durch Rat und Europäisches Parlament: Errichtung des Leitungsboards während des ersten Trimesters 2012• EIP Netzwerk wird eingerichtet in der zweiten Hälfte 2012

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3. Finanzierung und Umsetzung

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Ko-finanzierung und Finanzinstrumente

Generell: Einheitliche Ko-Finanzierungsrate bis zu: • 85% in weniger entwickelten Gebieten, peripheren Gebieten und kleineren

Ägäischen Inseln• 50% in anderen Gebieten

Minimum 25% des ELER Betrages für klimawandel-relevante und Landbewirtschaftungs-Aktivitäten

• Agrar-Umwelt-Klima Zahlungen, Biologische Landwirtschaft, Zahlungen für Gebiete mit natürlichen und spezifischen Nachteilen

Für den ELERHöhere Ko-Finanzierungsrate – bis zu 80% für: • Wissenstransfer und Informationsaktionen• Errichtung von Erzeugergruppen • Kooperation• Leader

Bis zu 100% ELER Kofinanzierung für innovative Projekte, die aus den “Kappungsmitteln” der 1sten Säule finanziert werden

Vereinfachter und klarer Rahmen für die Nutzung von Finanzinstrumenten:• Finanzinstrumente auf EU-Ebene, direkt oder indirekt von der Kommission

verwaltet• Finanzinstrumente auf nationaler, regionaler oder transnationaler Ebene, von MS

verwaltet

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Vereinfachung

Eine gemeinsame VO für die Verwaltung und das Kontrollsystem der GAP

Inkl: Monitoring und Evaluierung

Vereinfachte Kostenansätze•Standardkosten pro Einheit•Pauschalbeträge bis zu €100 000 an öffentlichen Zuschüssen•Flat rates für indirekte Kosten: Kalkulation, Definition und Rechtfertigung ex-ante

Abschreibung wird förderfähig

Page 29: Landwirtschaft und ländliche Entwicklung die Ländliche Entwicklungspolitik der Europäischen Union ab 2014 Claire SAUVAGET Generaldirektion Landwirtschaft

Wie geht es weiter?Wie geht es weiter?

Genehmigungder EPLR

Mitte bis Ende des

2. Semesters 2013

Mitte bis Ende des

2. Semesters 2013

• Einreichung der EPLR nach der

Annahme derVerordnungen

• Start der offiziellen

Verhandlungen

November 2012

November 2012

"Kick-off Meeting"

zur PV mit Deutschland,

Berlin27.11.2012

Dezember2012

Dezember2012

ELER Seminar"successful

programming"Brüssel6.7.2012

Nächste StufeNächste StufeAb Beginn des 1. Semesters

2014

Ab Beginn des 1. Semesters

2014

Informelle Diskussionen

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Für weitere Informationen

Die GAP nach 2013 http://ec.europa.eu/agriculture/cap-post-2013/index_de.htm

Mitteilung der Kommission „Die GAP bis 2020“ http://ec.europa.eu/agriculture/cap-post-2013/communication/index_de.htm

Folgenabschätzung http://ec.europa.eu/agriculture/analysis/perspec/cap-2020/index_en.htm

Rechtsvorschläge http://ec.europa.eu/agriculture/cap-post-2013/legal-proposals/index_de.htm

Page 31: Landwirtschaft und ländliche Entwicklung die Ländliche Entwicklungspolitik der Europäischen Union ab 2014 Claire SAUVAGET Generaldirektion Landwirtschaft

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Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit