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Gemeinde Schnals Comune di Senales Landschaftsplan Landschaftsplan Landschaftsplan Landschaftsplan Piano Piano Piano Piano paesaggistico paesaggistico paesaggistico paesaggistico Beschluss der Landesregierung Nr. 1173 vom 25.07.2011 Delibera della Giunta Provinciale n. 1173 del 25/07/2011 LANDSCHAFTSPLANUNG PIANIFICAZIONE PAESAGGISTICA

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Gemeinde Schnals

Comune di Senales

LandschaftsplanLandschaftsplanLandschaftsplanLandschaftsplan

Piano Piano Piano Piano paesaggisticopaesaggisticopaesaggisticopaesaggistico

Beschluss der Landesregierung Nr. 1173 vom 25.07.2011

Delibera della Giunta Provinciale n. 1173 del 25/07/2011

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Planverfasser / Redattore del piano: Dr. GEORG PRAXMARER Tel.: 0471-417738 Amt für Landschaftsökologie / Ufficio Ecologia del paesaggio www.provinz.bz.it/natur

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UFFICIO ECOLOGIA DEL PAESAGGIO�28.1 Ripartizione 28 - Natura e paesaggio

Erläuternder Bericht 1. Ausgangslage und Zielsetzungen 2

2. Gebietsbeschreibung 3

3. Schutzmaßnahmen 5

Landschaftliche Bannzonen ..........................................................................................5 Schnalser Höfelandschaften..........................................................................................5 Landschaftsschutzgebiet Lagaun ..................................................................................6 Gebiete von landschaftlichem Interesse........................................................................7 Naturdenkmäler...........................................................................................................10 Landschaftliche Strukturelemente ...............................................................................10 Baumschutz und Siedlungsgrün..................................................................................11 Archäologische Schutzgebiete ....................................................................................12 Naturpark Texelgruppe................................................................................................12

4. Landschaftsentwicklung und -pflege 13

Unterschutzstellungen reichen nicht aus .....................................................................13 Landschaftsentwicklungskonzept für die Gemeinde ....................................................13 Bürgerbeteiligung und Information...............................................................................13 Fördermaßnahmen......................................................................................................13 Landschaftsleitbild Südtirol..........................................................................................14

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1. Ausgangslage und Zielsetzungen Der derzeit gültige Landschaftsplan der Ge-meinde Schnals wurde mit Dekret des Landeshauptmanns von Südtirol vom 15. Dezember 1986, Nr. 187/V/81 genehmigt. Die Ausarbeitung des Planes erfolgte also vor über 20 Jahren. Da sich in der Zwischenzeit die allgemeinen Bestimmun-gen, Planungskriterien, der Gemeindebau-leitplan sowie die Erfordernisse des Natur- und Landschaftsschutzes stark verändert haben, erschien eine Überarbeitung des Planes – nach Rücksprache mit der Ge-meinde – als vordringlich. Der Landschaftsplan baut auf die allge-meinen Richtlinien und Bestimmungen des Landschaftsschutzes und der Raumordnung auf und wurde den Vorgaben des LEROP- Fachplanes Landschaftsleitbild Südtirol und den Erfordernissen des Natur- und Land-schaftsschutzes angepasst. Unterschutzstellungen Die landschaftlichen Unterschutzstellungen erfahren gegenüber dem Landschaftsplan aus dem Jahr 1986 einige Veränderungen, sowohl bezüglich der Abgrenzungen als auch deren Schutzbestimmungen. Gemäß Landschaftsschutzgesetz sind die Wohn-bauzonen und Gewerbegebiete mit gültigem Durchführungsplan von den landschaftli-chen Bindungen ausgenommen. Durch ver-schiedene Abänderungen und die Überar-beitung des Bauleitplanes haben sich für diese Zonen wesentliche Veränderungen ergeben. Der vorliegende Landschaftsplan wird dieser Situation Rechnung tragen. Erstmals sind Flächen als Bannzonen aus-gewiesen, mit einem strengen Bauverbot für die Errichtung von Gebäuden, um die Um-gebung in Katharinaberg und Karthaus vor Verbauung und Zersiedelung zu bewahren. Dafür entfällt in den Schnalser Höfeland-schaften für die Mehrzahl der Eingriffe die Landschaftsschutzermächtigung durch die Landesverwaltung. Die Ausdehnung der

alten Schutzgebiete wird großteils übernom-men und zum Teil ausgedehnt. Im Bereich des Lagauntales ist ein Landschaftsschutz-gebiet ausgewiesen, um diese prächtige und sensible Berglandschaft an der oberen Waldgrenze mit ihren urigen Zirben zu be-wahren und vor übermäßiger Erschließung zu schützen. Weitere Neuerungen betreffen die Ausweisung der Feuchtflächen in Lazaun als Naturdenkmal und die Ausdeh-nung der Unterschutzstellung der Augen-gläser Seen auf die gesamte Seenplatte (in-klusive Feuchtflächen) im hinteren Penaud Tal. Der Landschaftsplan der Gemeinde Schnals betrifft nicht das gesamte Gemeindegebiet. Die höher gelegene Berg- und Waldregion im nordöstlichen Teil zwischen der Texel-gruppe, dem Pfossental und der Staats-grenze bilden Bestandteil des Naturparks Texelgruppe und bleiben aus der vorliegen-den Planung ausgeklammert. Landschaftsentwicklung und -pflege Das letzte Kapitel des vorliegenden Berichts widmet sich dem Bereich der Landschafts-entwicklung und –pflege. Zu einem nach-haltigen Umgang mit Natur und Landschaft gehören heute nicht nur Unterschutzstellun-gen, sondern auch die Pflege wertvoller Kulturlandschaften und Revitalisierungs-maßnahmen für verarmte Landschaftsräu-me. Zentrale Bedeutung nimmt die Wahr-nehmung von Tendenzen in der Land-schaftsentwicklung vor Ort ein. Mit Hilfe von kommunalen Landschaftsleitbildern oder –entwicklungskonzepten können negative Entwicklungen aufgezeigt und Gegenmaß-nahmen festgelegt werden. Aber auch posi-tive Tendenzen gilt es zu erkennen und zu verstärken. Das Landschaftsleitbild Südtirol mit seiner tiefgehenden Analyse der Land-schaftssituation in Südtirol und den zahl-reichen Maßnahmenvorschlägen zur Len-kung der Landschaftsentwicklung stellt eine wichtige Grundlage für die Landschafts-schutzarbeit in der Gemeinde dar.

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2. Gebietsbeschreibung Das Schnalstal zweigt bei Naturns vom Vinschgau ab und dringt nordwärts bis ins Herz der Ötztaler Alpen vor. Der Talverlauf weist eine typische V-Form mit steilen Flan-ken und teilweise sogar Schluchtcharakter auf. Das Gemeindegebiet erstreckt sich von seinem niedrigsten Punkt auf ca. 830 m bei Alt Rateis bis auf über 3.600 m Seehöhe im Bereich der Staatsgrenze. Von der Geologie her liegt der Großteil des Schnalstales im Bereich der Gneise und Glimmerschiefer der Ötztaler Alpen. Ledig-lich im Süden hat das Tal Anteil an der Vinschgauer Schieferzone mit Phyllitgnei-sen als Hauptgestein. Das Klima des Schnalstales hat inneral-pinen Charakter und ist montan bis alpin geprägt. Die mittleren Jahresniederschläge liegen in Katharinaberg bei 560 mm, in Karthaus bei 570 mm und in Vernagt bei 660 mm. In Kurzras liegen sie im Mittel der vergangenen 20 Jahre bei 720 mm, im Hochgebirge sind sie deutlich höher. Die Temperaturen liegen im Jahresmittel im zentralen Talraum (Karthaus – Vernagt) knapp über 5°C, wobei die sommerlichen Maxima bis 30°C steigen können. In Kurzras liegt das Jahresmittel unter 3°C, die winterlichen Kältewerte sinken unter -20°C.

Oberhalb vom Stausee Vernagt haben sich am Fuße des Naturparks Texelgruppe mehrerer Beherbergungsbetriebe angesiedelt.

In den Wäldern besitzt die Lärche zumeist einen hohen Anteil. Zum Teil finden sich im Schnalstal sogar reine Lärchenwälder. Die Vegetationsgesellschaften des Schnals-tales sind von einzigartiger Vielfalt, umfas-sen sie doch die gesamte Amplitude vom wärmeliebenden submediterranen Busch-wald am Talausgang bis zu den Pionier-pflanzen am Rande des ewigen Eises. Aufgrund der zentralalpinen Massenerhe-bung erreicht die Vegetations- bzw. Kultur-grenze außerdem Rekordhöhen für den Ostalpenbereich. Am Talausgang finden wir noch die Ausläufer der submediterranen-illyrischen Vegetation mit Mannaesche, Hopfenbuche, Edelkastanien und ihren Begleitpflanzen. Im Schluchtbereich komm-en auch vereinzelte Eiben vor. Wo der Bach nicht verbaut wurde, treffen wir auf Grau-erlen-Birken-Auwaldstreifen, welcher aus ökologischen und hydrogeologischen Grün-den unbedingt erhalten bleiben muss. Auf waldfreien, sonnenexponierten Hängen bis gegen Vernagt hinein finden sich floristisch interessante termophile Trockenrasen auf denen vereinzelte Sadesträucher (Juniperus sabina) und Sanddornbüsche stehen. Wie in keinem anderem Tal Südtirols ist das Schnalser Waldbild von der Lärche geprägt. Die Südhänge tragen reine Lärchenwälder, die nach oben hin in alpine Weiderasen übergehen. Lediglich an den Nordhängen sind den Lärchen Fichten beigemischt. Ab

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2.000 m auch Zirben. Die natürliche Wald-grenze liegt bei 2.000-2.200 m, einzelne Lärchen und Zirben stehen noch auf 2.300 m. Ein Zwergstrauchgürtel (vom Typ Rho-dodendron-Vaccinetum) ist lediglich an den Nordhängen ausgebildet, an den Süd-hängen finden sich nut Calluneten. Auf den alpinen Weiden herrschen Nardetum- und Festucetum-Gesellschaften vor.

Die Kirche von Unser Frau Der enge Talverlauf lässt keinen Spielraum zur Entwicklung eines größeren Zentral-ortes. Die drei Kirchdörfer Karthaus, Unser Frau und Katharinaberg bestanden ursprün-glich nur aus wenigen Gebäuden. Erst durch die Neubautätigkeit Ende des vergan-genen Jahrhunderts sind hier Siedlungs-strukturen entstanden. Im übrigen ist im Schnalstal die Streusiedlung landschafts-prägend. Überall, wo die Steilheit der Tal-flanken etwas nachlässt, befinden sich Rodungsinseln mit stattlichen Einzelhöfen in Blockbauweise. Traditionellerweise ist der Paarhof mit getrenntem Wohn- und Futter-haus vorherrschend. Gelegentlich leiten ge-trennt stehende Speicher, Mühlen, Schup-

pen zum Haufenhof über, welcher wohl die älteste Siedlungsform darstellt. Manche Höfe bestehen jeweils aus zwei nebenein-ander stehenden Wohn- und Wirtschafts-gebäuden. Die flachen Legschindeldächer sind mit der Giebelseite zum Tal ausge-richtet. Bergseitig führt eine Tennbrücke in den Stadel, am Wohnhaus sieht man oft einen vorkragenden Erkerbackofen. Das landschaftlich hervorstechendste Merkmal der Schnalstaler Höfearchitektur ist die fast ausschließliche Holzbauweise. Während die Lärchenstämme für das Wohnhaus und den Stalltrakt behausen sind, wurde der Stadel-teil zumeist aus Rundstämmen gefertigt. Manchmal ist der Sockelstock aus Mauer-werk errichtet. In keinem anderen Tal Südtirols ist die traditionelle Holzarchitektur mit ihren architektonischen Details so geschlossen erhalten geblieben und derart landschaftsprägend. Dazu kommt noch als siedlungsgeographische Besonderheit, dass die landwirtschaftlichen Dauersiedlungen Rekordhöhen im Ostalpenraum aufweisen und bis auf 2.000 m Meereshöhe hinauf-reichen. In den vergangenen Jahrzehnten wurden wiederholt von diesem traditionellen Sied-lungs- und Architekturformen abgewichen. Besonders in den Wohnbauzonen und bei touristischen Bauten findet sich kaum ein eigenständiger Stil und überwiegen moder-ne Bauformen. Im krassen Gegensatz dazu steht auch das Ski- und Tourismuszentrum in Kurzras, welches die Landschaft am Tal-schluss beherrscht. Dank des hohen Anteils an Wäldern und Almflächen, der unberührten Bergewelt und der noch weitgehend intakten agrarischen Siedlungsstruktur weist das Gemeindege-biet von Schnals einen hohen Landschafts- und Erholungswert auf. Aus diesem Grunde wurde der nordöstliche Teil des Gemeinde-gebietes bereits in den 1970er Jahren in den Naturpark Texelgruppe integriert. Der Landschaftsplan beschränkt sich auf die restlichen Flächen, in dem sich auch der gesamte Dauersiedlungsraum erstreckt.

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3. Schutzmaßnahmen Landschaftliche Bannzonen Die Ausweisung von Bannzonen für land-schaftlich besonders wertvolle Flächen soll dazu beigetragen, landschaftsprägende Bereiche vor Verbauung und Zersiedelung zu schützen; im restlichen Gemeindegebiet können sich die Siedlungen weiter ent-wickeln. Bei den Bannzonen handelt sich um die Umgebungsbereiche von kultur-historisch wertvollen, landschaftsprägenden Bauten oder um weite Landstriche, die großräumige, unzersiedelte Landschaften betreffen und deren intakte Typologie von hohem landschaftlichem Wert ist. Inhaltlich schränken die Bannzonen die Be-bauung der ausgewiesenen Flächen ein, da sie die Errichtung neuer oberirdischer Ge-bäude verbieten. Für bestehende Hofstellen und Wohngebäude gelten die Bestimmun-gen des Landesraumordnungsgesetzes und des Bauleitplanes, inklusive der dort vor-gesehenen Erweiterungsmöglichkeiten. Die Bewirtschaftung der Kulturflächen (inkl. Kul-turänderungen, Bodenverbesserungen) in diesen Schutzzonen unterliegt keinen zusätzlichen Einschränkungen; auch die Genehmigungsverfahren für die geplanten Vorhaben entsprechen denen im restlichen

In Katharinaberg bilden die unverbauten Wiesen oberhalb vom Dorf einen klaren Kontrast zur dicht bebauten Siedlung und tragen somit zur Aufwertung des Landschaftsbildes bei.

Die unverbauten Wiesen unterhalb von Karthaus unterstreichen die kompakte Siedlungsform und geben den Blick auf die alte Klostermauer frei. Landwirtschaftsgebiet. Insofern kommt den vorgeschlagenen Schutzzonen eine erheb-liche Bedeutung für die Landwirtschaft zu, da die Verbauung wertvoller Kulturgründe unterbunden wird. Durch die Ausweisung der Zonen wird hier auch die Priorität der landwirtschaftlichen Nutzung vor anderen Ansprüchen an den Raum unterstrichen. Die Ausweisung von Bannzonen beschränkt sich in der Gemeinde Schnals auf eine einzige Fläche unterhalb von Karthaus . Die Ortschaft ist aus einem alten Kloster ent-standen und noch heute durch eine Umfas-sungsmauer nach Süden hin begrenzt. Die Mauer und die kompakte Ortschaft besitzen eine starke Wirkung auf das Landschafts-bild, weshalb die vorgelagerten Wiesen vor Verbauung geschützt sind. Schnalser Höfelandschaften Andere für das Landschafts- und Siedlungs-bild besonders charakteristische Bereiche werden als „Schnalser Höfelandschaften“ ausgewiesen. Da es sich hier vorwiegend um typische Kulturlandschaften handelt, ist für die Neuerrichtung und Verlegung von Gebäuden die Landschaftsschutzermächti-

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gung durch die Landesverwaltung vorge-sehen, wobei die Errichtung nur dann ge-stattet ist, wenn der Antragsteller keine anderen geeigneten Grundstücke besitzt. Für die landwirtschaftliche Bewirtschaftung der Flächen sind keine Einschränkungen definiert. Zum einen handelt es sich dabei um größe-re unverbaute Bereiche, die als solches für das Landschaftsbild besonders charakteri-stisch sind, die Siedlungsstrukturen abgren-zen oder unmittelbar an kulturhistorisch interessante Objekte angrenzen. Hier sei in erster Linie auf die Umgebung der exponier-ten Wallfahrtskirche von Unser Frau ver-wiesen, mitsamt dem südlich angrenzenden Wiesenplan, welcher als einzige ausge-dehnte Ebene des Tales einen landschaft-lichen Kontrast zu den dominierenden Steil-flanken bildet. Aber auch oberhalb der Ortschaft Katharinaberg dehnen sich land-wirtschaftlich genutzte Wiesen weiträumig aus, wobei der Kontrast zwischen der kompakten Siedlung und den unbebauten Wiesen ein harmonisches Landschaftsbild schafft, das für das Schnalstal charakteri-stisch ist und bewahrt bleiben soll. Solche Bereiche sollen grundsätzlich nicht verbaut werden, zumal es sich auch um wertvollste landwirtschaftliche Kulturflächen handelt. Andererseits besitzt das Schnalstal, wie be-reits oben erwähnt, noch eine außerordent-lich wertvolle bäuerliche Siedlungsland-schaft, wobei die charakteristische örtliche Architektur mit der umliegenden Kulturland-schaft ein Bild großer Harmonie ergeben,

Die tradizionelle Schnalser Siedlungsform wird vom Baustoff Holz geprägt.

Unsere Frau mit dem dominanten Kirchenbau und dem vorgelagerten ebenen Talboden. das von großen Eingriffen bewahrt werden muss. Wie aus den graphischen Anlagen hervorgeht, wurden jene Bereiche ausge-wählt, die sich durch eine besonders reiche und gut erhaltene Siedlungslandschaft aus-zeichnen und auch im Blickfeld der Tal-straße bzw. anderer viel begangener Punk-te liegen oder durch die extreme Höhenlage von besonderer siedlungsgeografischer Be-deutung sind. Wichtig ist hier der Schutz der Umgebung. In diesem Sinne geht es bei der Unterschutzstellung nicht darum, nötige Neu- oder Zubauten zu verhindern, da diese bei Beachtung der charakteristischen Sied-lungstypologie in das Landschaftsbild einge-fügt werden können. Vielmehr soll damit ein sorgfältigeres Ausarbeiten der Pläne erzielt werden, wodurch der reizvollen Umgebung Rechnung getragen wird. Landschaftsschutzgebiet Lagaun Im hinterem Abschnitt des Schnalstales, dehnt sich das Lagauntal am Fuße der Sal-durspitze bis zur Gemeindegrenze hin aus. Der vordere Bereich des Tales im Bereich der oberen Waldgrenze ist über Wander-wege touristisch erschlossen und weist ein überaus reizvolles Landschaftsbild auf. Knorrige Zirben und wuchtige Lärchen mit Alpenrosen, Heidel- und Preiselbeeren im Unterwuchs prägen den Bereich der Wald-grenze zwischen dem Lagauntal und der Berglalm. Der annähernd flache Almboden

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Knorrige Zirben, wundervolle Lärchen und Alpenrosen finden sich an der Waldgrenze. im Lagauntal wird vom mehrarmigen Bach-lauf durchflossen, der gegen Osten in einer Steilstufe ins Haupttal hinab fällt. Von Kurz-ras kommend führt der Wandersteig mit geringen Neigungen in die malerische Ge-birgsregion und zur Berglalm oder über den südlichen Grat ins benachbarte Schland-rauntal. Diese wunderbare Landschaft soll mit der Ausweisung des Landschaftsschutzgebietes in erhalten und aufgewertet werden. Dabei ist die Errichtung von neuen Gebäuden untersagt, sofern sie nicht der alm- und forstwirtschaftlichen Nutzung dienen. Gebiete von landschaftlichem Interesse Das gesamte Gemeindegebiet mit Ausnah-me der Wohnbau- und Gewerbegebiete mit genehmigten Durchführungsplan im Sinne des Artikel 6, Absatz 3 des Landesgesetzes Nr. 16/1970 wird als Gebiet von landschaft-lichem Interesse definiert. Dazu gehören

somit auch all jene Bauzonen und Zonen für Infrastrukturen, die keinen Durchführungs-plan aufweisen. Im Allgemeinen reichen für diese Flächen die Raumordnungsinstru-mente sowie die Forstgesetzgebung aus, um deren nachhaltige Entwicklung zu ge-währleisten. Die Landschaftsschutzermäch-tigung wird in der Regel vom Bürgermeister erteilt. Eine besondere Bedeutung nimmt das Landwirtschaftsgebiet ein. Diese Flächen mit den charakteristischen, in typischer ört-licher Bauweise errichteten Gehöften sind ein wichtiger Bestandteil der vorhandenen Landschaftstypologie. Sie stellen eine von Menschenhand im Laufe der Zeit umge-wandelte Landschaft dar, die Ausdruck der geschichtlich-kulturellen Tradition des Ge-bietes ist. Die Ausweisung als Gebiet von landschaftlichem Interesse hat zum Ziel – ohne Einschränkung der landwirtschaft-lichen Tätigkeit - bei den zulässigen Bauten und Eingriffen eine harmonische Eingliede-rung und Anpassung an die bestehende Landschafts- und Siedlungsstruktur zu gewährleisten. Wälder , Bestockte Wiesen und Weiden , Alpines Grünland und Weidegebiet , die Felsregion und Gletscher sowie Gewäs-ser und Feuchtgebiete sind aus der Sicht des Landschafts- und Umweltschutzes von besonderer Bedeutung, sei es als wichtiger Faktor des Mikroklimas und der Schutz-wirkung, sei es weil sie den Lebensraum für eine Vielzahl von typischen Tierarten bilden und wesentlicher Bestandteil der Struktur des Gebietes, seines ökologischen Gleich-gewichts und seiner Erholungsfunktion sind. Die Wälder bedecken in Schnals einen Großteil des Gemeindegebietes und ziehen sich oberhalb der landwirtschaftlichen Nutz-flächen über die Hänge bis hinauf in die Bergregion, längs der Gewässer und Mur-gräben stoßen sie bis in die Talsohle vor. Die Nutzung der Wälder wird in ausreichen-der Weise durch das Forstgesetz geregelt und von der Forstbehörde kontrolliert; da-neben besitzen Waldgebiete im steilen Gelände häufig eine Schutzfunktion. Zudem

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Ausgedehnte Lärchenwälder bedecken vielfach die nord-exponierten Hänge im Tal . haben sie auch eine hohe ökologische Be-deutung, da sie als naturnahe Ausgleichs-flächen in einer immer stärker urbanisierten Umwelt Rückzugsgebiete für die Fauna darstellen und auch dem Menschen eine Zuflucht als Ruhe- und Erholungsraum bieten. In diesem Sinne ist bei der Bewirt-schaftung der Wälder auf ein möglichst breites Artenspektrum zu achten, wobei neben den Baumarten das Augenmerk auch auf eine abwechslungsreiche Kraut- und Strauchschicht zu richten ist. Oberhalb der Wälder breitet sich das alpine Grünland und Weidegebiet aus. Während in der alpinen Region von Natur aus Rasen-gesellschaften und Kleinsträucher vorherr-schen, bildeten sich durch jahrhundertealte Almbewirtschaftung auch in der montanen Stufe Mähwiesen und Almweiden aus, die das Landschaftsbild bereichern und durch die Ausbildung einer eigenen Vegetation und Fauna zur ökologischen Bereicherung beigetragen. Durch Intensivierung und Ra-tionalisierung in der Bewirtschaftung von Almen und Mähwiesen ist heute die hohe ökologische Vielfalt bedroht. Es ist eine Tendenz festzustellen, dass einerseits die günstigsten Flächen durch Bodenverbesse-rungsarbeiten und Düngung intensiviert werden, während entlegene und schlechte Flächen aufgeforstet werden. Verloren gehen die landschaftlich zumeist reizvollen und ökologisch wertvollen, extensiv ge-nutzten Grünlandbereiche wie Magerrasen und Streuwiesen.

Auch die Weidegebiete der mittleren und tiefen Lagen fallen in diese Kategorie. Ra-senflächen sind in jüngster Vergangenheit vielfach der Intensivierung oder Nutzungs-auflassung zum Opfer gefallen. Umso mehr verdienen es die übrig gebliebenen Weide-flächen erhalten zu werden. Sie bieten inmitten der intensiv genutzten Landwirt-schaftsgebiete für eine Reihe von Tieren und Pflanzen letzte Zufluchtsstätten (unter den Vögeln sind es z.B. die Bodenbrüter, die sich wegen dem Verschwinden dieser Weidebereiche immer schwerer tun, ge-eignete Nistplätze zu finden). Auch wenn nur in geringem Ausmaß ge-nutzt, treten Felsregion und Gletscher landschaftlich zumeist stark in Erscheinung. Die Berggipfel, Steilabbrüche, Schluchtwän-de, Gesteinsformationen und Geröllhalden sind vielfach weitum sichtbar und prägen das Südtiroler Landschaftsbild. Sie erschei-nen zwar äußerst lebensabweisend, aber dennoch handelt es sich um interessante und zumeist völlig intakte Naturlebensräu-me. Dabei trifft man nicht so sehr auf einen

Wasser, Fels und Eis nehmen im Tal weite Bereiche ein und besitzen insofern eine starke Auswirkung auf das Landschaftsbild.

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großen Artenreichtum, dafür aber auf eine Reihe von besonderen hochspezialisierten Arten, die mit den kargen Lebensbedingun-gen in den Felsspalten und auf den Schutt-halden zurecht kommen. Die Gewässer bestimmen in vielfältiger Form das landschaftliche Erscheinungsbild und stellen eine ökologische Bereicherung für ihre Umgebung dar. Bäche, Flüsse und Gräben durchziehen unsere Wälder und die Kulturlandschaft und lockern diese mit einer angepassten Ufervegetation auf. Seen, Weiher und Teiche schaffen ökologische Nischen und stellen häufig landschaftliche Höhepunkte dar, die gerne als Ziele für die Erholung und Freizeitaktivitäten genutzt werden. In diesem Sinne ist die Erhaltung der Gewässer aus landschaftsökologischer Sicht von hoher Relevanz, wobei der Was-serqualität, der natürlichen Wasserführung und der möglichst angepassten Einbettung in den jeweiligen Landschaftsraum eine be-sondere Bedeutung zukommt. Einem spezifischen Schutz unterstehen die bestockten Wiesen und Weiden . Die lockere Bestockung mit Lärchen bringt nicht nur eine Bereicherung für das Landschafts-bild mit sich und gestaltet es abwechslungs-reicher, sondern schützt diese Flächen auch vor Austrocknung, verbessert durch Wind-schutz das Mikroklima, verhindert Schnee-verwehungen, schließt den Nahrungskreis-lauf durch die tiefen Wurzeln der Bäume und dämmt die Sonneneinstrahlung etwas ein: bessere Wachstumsbedingungen für

Die meisten Feuchtgebiete befinden sich in der alpinen Region oberhalb der Waldgrenze.

Die Attraktivität einer Landschaft hängt im We-sentlichen von der Vielfalt an Lebensäumen und den abwechselnden Bewuchsformen ab. die Pflanzen sind die Folge. Grundsätzlich ist die forstliche Nutzung auf den natür-lichen Zuwachs zu beschränken und für die Verjüngung der Bäume muss gesorgt werden. Wo eine gewisse Verfichtung fest-stellbar ist, sollte die Fichte vor den anderen Baumarten genutzt werden, da diese die anderen Baumarten verdrängt und neben einer Vereinheitlichung des Landschafts-bildes auch größere Beeinträchtigungen für die landwirtschaftliche Nutzung verursacht. Als Flachwurzler beeinflusst sie auf einer größeren Fläche das Graswachstum, wirft schlechter verrottbare Nadeln ab und erzeugt eine stärkere Beschattung. Auf die Stockrodung soll verzichtet werden, da das bewegte Bodenrelief ein charakteristisches Merkmal für diese bestockten Flächen ist und gerade die Stellen mit den Baum-stümpfen für die Baumverjüngung in Frage kommen. Auch die Feuchtgebiete werden generell im Landschaftsplan abgegrenzt, da diese besonders im Talbereich heute großteils verschwunden sind bzw. flächenmäßig stark reduziert wurden. Sie erfüllen vielfältige landschaftsökologische Funktionen. Sie be-reichern die Landschaft und stellen vor al-lem wertvollste Lebensräume für eine Viel-zahl von gefährdeten Pflanzen- und Tierar-ten dar. Nicht unerwähnt bleiben darf auch ihre Bedeutung für den Wasserhaushalt wegen deren Funktion als Wasserspeicher. Deshalb sind alle Feuchtflächen, auch wenn sie nicht eigens als Biotop oder Naturdenk-

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mal ausgewiesen wurden, erhaltenswert und dürfen nicht trockengelegt werden. Naturdenkmäler Bereits in der Unterschutzstellung von 1986 waren verschiedene Bergseen, ein Baum und ein Wasserfall als Naturdenkmäler ausgewiesen. Im Waldgebiet oberhalb der Kriche von Unser Frau steht eine Lärche , die aufgrund ihrer stattlichen Höhe den an-grenzenden Baumbestand deutlich überragt und bereits von weitem zu erkennen ist. Etwas weiter hangauf findet sich der Was-serfall des Mastaunbaches , der über eine breite, leicht gestufte Felswand aus dunk-lem Gneis stürzt. Der wasserreiche Wasser-fall erreicht eine Höhe von 28 m. Daneben sind noch einige Hochgebirgsseen als Naturdenkmäler ausgewiesen, darunter der Saxalber See , südwestlich von Kathari-naberg, die Schwarze Lacke an der Gemeindegrenze zu Schlanders und der Finailsee im Norden des Vernagt Stausees. Waren im alten Landschaftsplan die beiden Augengläserseen unter Schutz gestellt, so wird durch die vorliegende Überarbeitung die gesamte Seenplatte im hinteren Pe-naudtal als Naturdenkmal ausgewiesen. Im Waldgebiet liegt hingegen die Seaber Lacke . Aufgrund der vertikalen Gesteins-schichtung weist der steile Hang, westlich des Vernagt-Stausees mehrere Verebnun-gen auf. Eine dieser Flächen wird von dem 1-2 m tiefen Weiher ausgefüllt. Das Wasser

Die Seaber Lacke findet sich auf einer schmalen Verebnung im Hangbereich oberhalb Gerstgras.

Die Weiden der Lazaunalm weisen ausgedehnte Feuchtbereiche auf mit dem typischen Bewuchs an Seggen, Binsen und Wollgras. des ca. 50 m langen und durchschnittlich 5 m breiten Gewässers ist kristallklar mit leicht bläulicher Färbung und ermöglicht die Sicht bis zum Grund. Zahlreiche Äste und Stämme liegen im Wasser. Es ist kein sichtbarer Zufluss zu erkennen, doch besitzt die Lacke einen Abfluss, der jedoch bald im Wald versickert. Oberhalb von Kurzras liegt auf der Lazaun Alm (2.450 m ü.d.M.) ein beckenförmiger Almboden, der zu großen Teilen vernässt ist. Im Naturdenkmal Lazauner Moose deh-nen sich neben zwei offenen Wasser-flächen, von bescheidenen Ausmaßen, wei-te alpine Verlandungsbereiche mit Seggen, Binsen und Wollgrasbeständen aus. Da-zwischen befinden sich trockene Abschnitte mit Bürstling und anderen Weidegräsern. Das Gebiet wird nach Norden und nach Südosten entwässert. Landschaftliche Struktur-elemente Alle Trockenmauern , aber auch Lese-steinwälle , alte Pflasterwege (auch Über-reste), Feldhecken und Flurgehölze sind geschützt wegen ihrer ästhetischen Be-reicherung für die Kulturlandschaft und dem Angebot an Kleinlebensräumen für eine Vielzahl von Pflanzen- und Tierarten. Auch andere historisch - landschaftlich bedeut-same Wege sind zusammen mit deren

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Holzumzäunungen als ebenfalls erhaltens-wert einzustufen. Den Gräben im Landwirtschaftsgebiet kommt als aquatische Lebensräume aus Naturschutzsicht eine besondere Bedeu-tung zu. Sie stellen wichtige Naturkorridore dar. Vor allem in den etwas stärker anthro-pisierten Gebieten ist deren ökologische Funktion aber vielfach erheblich beeinträch-tigt (durch Verbauung, Einengung, Begra-digung, Wasserableitung und –ver-schmutzung) und damit auch die Flora und Fauna, die an solche Standorte gebunden ist. Für Amphibien, aber auch für andere gefährdete Tierarten sind die Wasserläufe unersetzbare Lebensräume. Nicht zuletzt sei an die Wasservögel ge-dacht, die besonders während der Nist- und Brutzeit sehr störanfällig sind. Wichtig ist auch die Präsenz einer intakten, spontanen Ufervegetation, die einen integrierenden Bestandteil eines jeden Fließgewässers bildet. Aus diesen Gründen dürfen sämt-liche Bachläufe und Entwässerungsgräben weder zugeschüttet noch verrohrt werden.

Die alten gepflasterten Wege sind Teil der Geschichte einer Landschaft.

Wiesenränder und Raine bieten Platz für Ge-büsche und Sträucher und tragen zur Belebung der umliegenden Landschaft bei. Vielerorts stellen Zäune einen wertvollen Bestandteil der Kulturlandschaft und somit ein interessantes landschaftsgestalterisches Element dar. Dabei ist darauf zu achten, dass die Umzäunungen in ortsüblicher Art und Weise errichtet werden und dass vor al-lem auch auf die Verwendung von Stachel draht verzichtet wird. Ansonsten bedeuten Abzäunungen eindeutige Störfaktoren in der Landschaftswahrnehmung. Baumschutz und Siedlungsgrün Der Baumbestand und allgemein das Grün in den Siedlungsbereichen erfüllen wichtige Aufgaben. Der vom Mensch benötigte Sied-lungsraum wird immer größer, weshalb auch die Notwendigkeit zunimmt, der Natur ihren Raum auch in diesen Flächen zu gewähren. Der Grünbestand bedeutet näm-lich Lebensraum für verschiedene Pflanzen und Tiere und somit Erhaltung der Bio-diversität. Jeder Fleck urbanen Grüns stellt auch unversiegelten Boden dar und trägt somit bei, den Grundwasserspiegel zu erhalten und den Oberflächenabfluss des Regenwassers zu vermindern. Das Ortsbild wird ebenfalls entscheidend mitgeprägt vom vorhandenen Grünbestand, wobei natürlich hochstämmige Bäume in diesem Zusam-menhang besonders hervorstechen. Weitere wichtige Funktionen sind Wind- und Lärmschutz sowie Staubbindung und Ver-ringerung der Immissionen. Insgesamt trägt

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das Grün in den besiedelten Bereichen wesentlich zur Lebensqualität der dort wohnenden Menschen bei, zu deren Grund-bedürfnissen auch ein gewisser Natur-kontakt zählt. Aus diesen Gründen soll mit dem Grünbestand möglichst schonend um-gegangen werden und auch die Gemeinde-bauordnung durch geeignete Bestimmun-gen ergänzt werden, um eine qualitativ hochwertige Begrünung der Siedlungen zu erlangen. Hervorgehoben werden soll bei dieser Gelegenheit die Bedeutung der Streuobst-bestände. Die alten Birn- und Apfelbäume in den Dorfbereichen oder bei Einzelhöfen sind wertvolle Elemente der Kulturland-schaft und von großer landschaftlicher und faunistischer Relevanz. Sie stellen Zeugen einer alten Obstanbauweise dar und viel-fach befinden sich unter ihnen wunder-schöne Baumexemplare, die nicht so sehr wegen ihrer Größe hervorstechen als wegen ihres Alters, den knorrigen Stämmen und der starken Verästelung. Blüte und Fruchtbestand unterstreichen deren land-schaftlichen Reiz. Schließlich darf auch die Obstproduktion (wobei es sich zumeist um Bioobst handelt) nicht vergessen werden, die durch einen verhältnismäßig geringen Pflegeaufwand erzielt werden kann.

Auch die Gemüsegärten im Umfeld der Dörfer besitzen durchaus einen landschaftlichen Reiz.

Archäologische Schutzgebiete Die archäologischen Schutzgebiete werden gemäß den Angaben des Landesdenkmal-amtes in die Kartographie aufgenommen, welches auch für Grabungsermächtigungen zuständig ist. (Weitere Informationen zu den archäologischen Schutzgebieten: Amt für Bodendenkmäler, ArchaeoBrowser). In der Gemeinde Schnals finden sich viele Spuren frühzeitlicher Besiedelung beson-ders in den alpinen Bereichen oberhalb der Waldgrenze, die auch dem in Unser Frau angesiedelten Archeoparc dokumentiert sind. Aber auch das Umfeld der Kirche von Katharinaberg stellt einen archäologisch interessanten Punkt in der Gemeinde dar. Naturpark Texelgruppe Der Naturpark Texelgruppe wurde im Jahre 1980 ausgewiesen (Dekret des Landes-hauptmanns von Südtirol vom 10. April 1985, Nr. 165/V/81). Die Flächen im Natur-park sind im vorliegenden Landschaftsplan nicht enthalten.

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4. Landschaftsentwicklung und -pflege Unterschutzstellungen reichen nicht aus Beim vorliegenden Plan handelt es sich fast ausschließlich um ein Schutzinstrument für einzelne Gebiete, für gewisse Tier- und Pflanzenarten, Natur- und Kulturobjekte usw. Schützen allein aber reicht nicht aus. Die Landschaft ist einer ständigen Entwick-lung unterworfen, die gesteuert werden muss. Vor allem die Bereiche der Land-schaftspflege und –aufwertung (Behebung landschaftsökologischer Defizite, Renaturie-rungen) bedürfen zusätzlicher Instrumente. Dies betrifft sowohl die ländliche Kultur-landschaft als auch das Siedlungsgebiet. Es handelt sich dabei um Maßnahmen des aktiven Landschaftsschutzes, wofür die Initiative von Seiten der örtlichen Behörden bzw. der Landnutzer besonders gefragt ist und es wenig Sinn ergibt, wenn diese hoheitlich verordnet werden (wie dies formal bei den Schutzmaßnahmen der Fall ist). Landschaftsentwicklungs-konzept für die Gemeinde Die Erarbeitung eines Landschaftsleitbildes oder landschaftlichen Entwicklungskonzep-tes ermöglicht es der Gemeinde, aktiv die Landschaftsentwicklung mitzugestalten. Auch ein Landschaftsinventar, eine Baum-schutzverordnung, ein Grünordnungsplan für den Siedlungsbereich oder ein Kultur-landschaftsprogramm tragen zu einer Verbesserung der Natur- und Landschafts-schutzentwicklung in der Gemeinde bei. Schließlich sind die Entscheidungskompe-tenzen der Gemeinde ausgeweitet worden, weshalb auch immer mehr Fachkompetenz in den Verwaltungen vor Ort gefragt ist. Die Gemeinde stellt für den Natur- und Land-schaftsschutz eine äußerst interessante Tätigkeitsebene dar: zum einen fallen in der Gemeinde für alle Projekte und Vorhaben wichtige Entscheidungen und Vorentschei-

dungen und zum zweiten bringt der enge Kontakt mit der Bevölkerung Akzeptanz-vorteile mit sich. Bürgerbeteiligung und Information Für die Umsetzung von landschaftspflege-rischen Maßnahmen ist die Bürgerbeteili-gung von großer Bedeutung. Eine nach-haltige Landschaftsentwicklung kann nur gelingen, wenn die vorgesehenen Maß-nahmen von der Bevölkerung mitgetragen werden. Deshalb ist es wichtig, sowohl bei der Erstellung als auch bei der Umsetzung eines Landschaftskonzeptes, am besten in Form einer Arbeitsgruppe, sämtliche Land-nutzer mit einzubeziehen, um mögliche Nut-zungskonflikte auszuräumen. Auch allge-meine Information und Aufklärung ist im Natur- und Landschaftsschutz großge-schrieben, denn der Mensch achtet und schützt nur, was er kennt!

Wesentliche Berührungsbereiche zwischen Raumnutzungen und Landschaftsschutz (Quelle: Landschaftsleitbild Südtirol) Fördermaßnahmen Ein weiteres wichtiges Instrument für die Landschaftspflege sind die Fördermaß-nahmen. Das Land Südtirol vergibt über die EU Verordnung 1698/2005 Landschafts-pflegeprämien für eine ökokompatible

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Landwirtschaft . So gibt es Prämien für die Bearbeitung und Pflege von artenreichen Bergwiesen und Magerrasen, welche in unserer heutigen Umgebung weitgehend zurückgedrängt sind und somit zur Be-reicherung unserer Umwelt beitragen. Ebenso wird die Pflege von Feuchtwiesen, Streumösern und Wiesen in Auwaldbio-topen gefördert, zudem werden Prämien für ein Beweidungsverzicht in Mooren und Auwäldern ausbezahlt. Andere Prämien betreffen die Erhaltung und Pflege von Kastanienhainen, Lärchenwiesen und –weiden sowie die Anlage und die Erhaltung von Hecken in landwirtschaftlich genutzten Gebieten. Die Gemeinde, in Zusammen-arbeit mit der Forstbehörde, kann darauf einwirken, dass diese Förderungen ver-stärkt in Anspruch genommen werden. Weiters sind auch Beiträge für die Erhaltung und Pflege von Landschafts-elementen , wie Schindel- und Strohdächer, traditionelle Zäune, Trockenmauern sowie weitere Zeugnisse bäuerlicher Architektur und traditionelle Bewirtschaftungsformen und andere Landschaftspflegemaßnahmen (z.B. Entfernung von Drahtzäunen, unter-irdische Verlegung von Freileitungen, Schaffung von Amphibienteichen, Rena-turierung verbauter Gewässer usw.) sowie umweltdidaktische Projekte vorgesehen. Landschaftsleitbild Südtirol Das Landschaftsleitbild Südtirol – der LEROP-Fachplan zum Bereich Natur und Landschaft – enthält umfassende Richtlinien und Umsetzungsstrategien für die lang-fristige Sicherung der Südtiroler Landschaft als Natur-, Lebens- und Wirtschaftsraum. Dieses Ziel kann aber von der Landschafts-schutzbehörde allein nicht erreicht werden. Es muss gelingen alle Landnutzer (Land-wirtschaft, Forstwirtschaft, Wasserwirt-schaft, Tourismus, Freizeit und Erholung, Raumplanung) in diese Aufgabe einzubin-den. Die Berührungsbereiche mit den ver-schiedenen Landnutzern, mögliche Konflikt-potenziale als auch gemeinsame Interessen erfahren eine ausführliche Analyse. Weiters

werden im Landschaftsleitbild Südtirol die Instrumente und Strategien des Natur- und Landschaftsschutzes dargestellt.

Im LEROP-Fachplan werden die Richtlinien für die Landschaftsplanung definiert Der Fachplan liefert auch eine Gliederung der Landschaft Südtirols in verschiedene Landschaftseinheiten, wobei für jede die naturschutzfachliche Bedeutung, die jewei-ligen Probleme und Konflikte, Nutzungs-ziele, Schutz- bzw. Gestaltungsziele und die für die Erreichung dieser Ziele notwendigen Maßnahmen beschrieben werden. Für die tägliche Natur- und Landschaftsschutzarbeit in den Gemeinden kann deshalb gerade dieser Teil des Fachplanes eine interess-ante Hilfestellung darstellen. Das Gemeindegebiet von Schnals ist ge-mäß Landschaftsleitbild Südtirol 4 Land-schaftseinheiten zuzuordnen. Im Folgenden werden diese vier Einheiten mit den vom Fachplan vorgesehenen und auf einen aktiven Landschaftsschutz ausgerichteten Steuerungsmaßnahmen aufgelistet:

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a) Landschaftseinheit – Siedlungs-räume

Maßnahmen: • Vermeiden von Zersiedelung • Fachgerechte bauliche Ausführung (Einbin-

dung in Landschaft und Baubestand, Mate-rialaufbau, Regenwassernutzung, Vermei-dung von Bodenversiegelung, Versickerung von Niederschlagswasser usw.)

• Erhalten und Schaffen von Grünräumen (u.a. auch Dach- und Fassadenbegrünungen) und naturnahe Grünpflege

• Erhalten ökologischer Elemente im Siedl-ungsraum und ökologisches Vernetzen mit dem Umland durch Hecken, Alleen, Streu-obstwiesen.

• Ökologische Durchführungs- und Wieder-gewinnungspläne

• Erstellen von Grünordnungsplänen • Ausarbeiten einer Baumschutzverordnung • Ausbau des Fuß- und Radwegenetzes • Einrichten attraktiver Naherholungszonen

b) Landschaftseinheit – Bergland-

wirtschaftszonen

Maßnahmen: • Erhalten traditioneller Wirtschaftsformen und

abgestufte Anpassung der Viehdichten • Reduzieren der Intensitätsstufen mittels

Anreizen durch Landschaftspflegeprämien • Förderungen für die Erhaltung und Pflege

von Landschaftselementen (Trockenmauern, Hecken, Lesesteinhaufen, Zäunen usw.)

• Streichung der Förderungen für Gelände-korrekturen, Beseitigung landschaftsrelevan-ter Strukturelemente, Entwässerung von Feuchtstandorten, Bewässerung von Trockenstandorten)

• Überprüfung der Förderungen für Wegebau • Standortbezogene Regelung der Waldweide • Gewässerschutz (ökologische Gerinnebe-

handlung, Revitalisierung, Gülleverordnung, Wasserschutzgebiete usw.)

• Festlegung landschaftsgerechter Kapazi-täten für touristische Einrichtungen

• Erstellen von Landschaftsinventaren und Kulturlandschaftsprogrammen

c) Landschaftseinheit – Waldstufen

Maßnahmen: • Erhaltung der Waldgesellschaften als gene-

relles Ziel und Ausweisung von Schutz-gebieten für repräsentative Waldbestände

• Ausgliederung von sensiblen Zonen für den Schutz gefährdeter Arten (z.B. Greifvögel)

• Naturnahe Waldbehandlung • Festsetzen von Pflegemaßnahmen für Wald-

ränder (Förderungen) • Beibehaltung traditioneller Mehrfachnutzun-

gen des Waldes (z.B. Waldweide) • Anstreben einer differenzierten Wegenetz-

dichte gemäß Bedarf, mit landschaftsscho-nender Bauweise

• Festlegung und Erfüllung von Schalenwild-abschussplänen und Auflassen der Schalen-wildfütterung

• Begrenzung des Ausbaus von Skigebieten und des Einsatzes von Schneekanonen

d) Landschaftseinheit – Alpine

Bereiche und Hochlagen

Maßnahmen: • Aufrechterhaltung der traditionellen Almwirt-

schaft mit abgestuften Nutzungsintensitäten (Anpassung der Viehdichten)

• Nutzungssteuerung durch agrarisches För-derungswesen mit stärkerer ökologischer Orientierung

• Streichung der Fördersätze für Gelände-korrekturen und Entwässerung

• Erstellen von Landschaftsinventaren und Kulturlandschaftsprogrammen

• Erhaltung bzw. Regeneration der ausge-dehnten Moorgebiete, Schutz aller Torfvor-kommen und deren torfbildender Pflanzen-gesellschaften

• Begrenzung des Ausbaus von Skigebieten und des Einsatzes von Schneekanonen

• Nutzung des öffentlichen Wassergutes bzw. Regulierung der Gewässer nach ökologi-schen Kriterien (z.B. ingenieurbiologische Sicherungsmaßnahmen)

• Gezielte Besucherlenkungskonzepte (Anlage von Knüppelpfaden durch Moore, Abzäu-nung kritischer Bereiche, Festlegen von Reit-routen, Ausweisung von Wildruhezonen)

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