kunde 2.0: beitrag 7
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Vortrag im Rahmen der Tagung "Kunde 2.0 - Wie Unternehmen Social Media nutzen" an der MHMK, Macromedia Hochschule für Medien und Kommunikation, Campus Hamburg, am 20. Mai 2011TRANSCRIPT
Dr. Axel Freiherr von dem Bussche, LL. M. (L.S.E.) Fachanwalt für Informationstechnologierecht20. Mai 2011
Rechtssichere Nutzung von Web 2.0
Inhalt
01 > Einführung02 > Social Media – Bedeutung für die Unternehmenskommunikation03 > Rechtliche Aspekte bei der werblichen Nutzung von Social Media04 > Rechtsschutz gegen Beeinträchtigungen des Unternehmens05 > Nutzung von Social Media im Unternehmen06 > Überwachung der Nutzung von Social Media07 > Implementierung einer „Social Media Policy“ im Unternehmen08 > Tipps zum Umgang mit Social Media
> Social Networks
> Social Video, photo und audio
> Blogs, microblogs
> Wikis
> Reviews / Ratings
Social Media in derUnternehmens-Kommunikation
Rahmenbedingungen fürdie Nutzung von SocialMedia im Unternehmen
Rahmenbedingungen für die Nutzung von Social Media zu Werbe- und Marketingzwecken
Rechtsschutz gegen Beeinträchtigungen durch Dritte
Nutzung von Social Media während der Arbeitszeit?
Überwachung der Nutzung von Social Media durch den Arbeitgeber?
Einführung von „Social Media Policies“
01. Einführung
02. Social Media – Bedeutung für dieUnternehmenskommunikation
> Mehr als nur eine Verschiebung von traditionellen Medien zu elektronischen Medien
> Grundlegender Kulturwandel mit weitreichenden Folgen
> Kundenkommunikation kann nur schwer kontrolliert werden (“one to many” wird zu “many to one”)
> Unternehmen bewegen sich zwangsläufig in diesem neuen Umfeldund müssen sich dort wohl aktiv einbringen, wenn sie aufKundenkommunikation Einfluss nehmen wollen
02. Social Media – Bedeutung für dieUnternehmenskommunikation
Soziales Medium Einfluss auf Unternehmenskommunikation
Blogs / Microblogging (z.B. Twitter)
Meinungen, Gerüchte, Hintergrundinformationen, mobile Anwendung
Wikis "Weisheit der Massen" bestimmt Darstellung des Unternehmens / Produkts
Soziale Netzwerke Vertrauenswürdige Quelle für Informationen und Kaufempfehlungen
03. Rechtliche Aspekte bei der werblichen Nutzung von Social Media
03. Rechtliche Aspekte bei der werblichen Nutzung von Social Media
– Lauterkeitsrecht (UWG)• Ziel: "fair play" am Markt • Anspruchsberechtigte: Mitbewerber, Verbände• Beispiel: Irreführende, vergleichende, belästigende Werbung
– Kennzeichenrecht (MarkenG)• Ziel: Schutz von Unternehmens- und Produktkennzeichen• Anspruchsberechtigte: Rechteinhaber• Beispiel: Verwendung von geschützten Marken
– Urheberrecht (UrhG)• Ziel: Schutz der (monetären) Interessen von Kreativen• Anspruchsberechtigte: Schöpfer kreativer Werke• Beispiel: Verwendung von Geschützten Texten, Slogans, Photos, Videos etc.
03. Rechtliche Aspekte bei der werblichen Nutzung von Social Media
– Persönlichkeitsrecht (GG, KUG)• Ziel: Schutz der Integrität von Personen• Anspruchsberechtigte: betroffene Personen• Beispiel: Recht am eigenen Bild, Schutz gegen unwahre
Tatsachenbehauptungen / herabwürdigende Äußerungen
– Datenschutzrecht (BDSG/TMG)• Ziel: Selbstbestimmungsrecht hinsichtlich personenbezogener Daten• Anspruchsberechtigte: betroffene Personen• Beispiel: unerlaubte Nutzung personenbezogener Daten (Aktuell: Cookies, IP
Adressen)
– Telemedienrecht (TMG)• Ziel: faire Bedingungen für das Anbieten von Online-Diensten zu sorgen• Anspruchsberechtigte: Mitbewerber, Verbände, Behörden (OWiG)• Beispiel: Informationspflichten von Web 2.0-Angeboten; Impressumspflicht
04. Rechtsschutz gegen Beeinträchtigungen des Unternehmens
04. Rechtsschutz gegen Beeinträchtigungen des Unternehmens
> Rufbeeinträchtigung / Imageschäden
> Identitätsklau / Kennzeichenverletzung
> Haftung für Inhalte
> Datenpannen / Informationslecks
05. Nutzung von Social Media im Unternehmen
Nachteile durch:
> Verlust von Arbeitszeit> Offenlegung von
Unternehmensinterna > Negative Äußerungen> IT-Sicherheit> Unsichere Rechtslage
> Zunehmende Vermischung privater und beruflicher Sphäre
> Situation für Unternehmen ambivalent
05. Nutzung von Social Media im Unternehmen
Vorteile bei:
> Marketing > „Recruiting“> Kontaktpflege> Informationsfluss
05. Nutzung von Social Media im Unternehmen
> Arbeitgeber kann als Inhaber der Betriebsmittel des Unternehmens grundsätzlich mitbestimmungsfrei darüber entscheiden, ob und inwieweit er seinen Mitarbeitern die Nutzung des Internets erlauben möchte
> Komplettes Verbot der Nutzung von Internet und/oder „Social Networks“ am Arbeitsplatz zulässig
06. Überwachung der Nutzung von Social Media
06. Überwachung der Nutzung von Social Media
06. Überwachung der Nutzung von Social Media
[From: I'm Not Actually a Geek] http://bhc3.wordpress.com/
06. Überwachung der Nutzung von Social Media
Überwachung vonSocial Networks
Schutz vonBeschäftigtendaten
Überprüfungspflicht (Compliance)Überprüfungsbedarf
(vertrauliche Infor-mationen, Know-how, neg. Äußerungen)
DatenschutzInformationelle
SelbstbestimmungFernmeldegeheimnis
(soweit anwendbar)
Spannungsfeld Überwachung vs. Datenschutz
Recherche verboten Recherche zulässig
06. Überwachung der Nutzung von Social Media
> Ausblick: Beschäftigtendatenschutzgesetz
> Arbeitgeber darf keine Daten von Beschäftigten aus privaten Social Media erheben; entsprechendes gilt für Daten von Stellenbewerbern (keine „Background“-Checks)
> Vorteile: Transparenz / Steuerung / Sensibilisierung
> Wichtige Bestandteile (Auszug)
> Nutzung von Social Media während der Arbeitszeit
> Umgang mit vertraulichen Informationen
> Allgemeines Kommunikationsverhalten
> Einhaltung von Urheber- und Wettbewerbsrechten
> Umsetzung und Beteiligung des Betriebsrates
07. Implementierung einer „Social Media Policy“
> Rechtliche Rahmenbedingungen bei der Unternehmenskommunikation nach außen über Social Media beachten
> Verantwortliche / Mitarbeiter sensibilisieren und schulen
> Nutzung im Unternehmen regeln / reglementieren
> „Social Media Policy“ einführen
> Gegebenenfalls Überwachung (Verdachtsfälle?)
08. Tipps zum Umgang mit Social Media
Kontakt
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KontaktT: +49 (0)40 368030E: [email protected]
Dr. Axel Freiherr von dem BusschePartner, Hamburg
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