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AGES – Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH www.ages.at KONTROLLIERTE FUTTERMITTEL GESUNDE TIERE SICHERE LEBENSMITTEL

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AGES – Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH www.ages.at

KONTROLLIERTE FUTTERMITTELGESUNDE TIERESICHERE LEBENSMITTEL

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VORWORT2

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Start einer nachhaltigen Erfolgsgeschichte

Das Jahr 2018 markiert den Startschuss für ein ambi-tioniertes, zukunftsorientiertes Projekt: Mit unserem neuen Regierungsprogramm bekennen wir uns klar zu einer wettbewerbsfähigen, multifunktionalen und flä-chendeckenden österreichischen Land- und Forstwirt-schaft. Ihr Herzstück sind unsere bäuerlichen Familien, für die ich mich in den kommenden Jahren entschlos-sen und unermüdlich einsetzen werde.

Ich bin auf einem Bauernhof in Kärnten aufgewachsen und habe mich mein gesamtes politisches Leben mit jenen Themen befasst, die im neuen Bundesministeri-um für Nachhaltigkeit und Tourismus gebündelt sind. Umwelt, Landwirtschaft, Forst, Wasser, Tourismus sowie Energie und Bergbau: Das Prinzip der Nachhal-tigkeit vereint sämtliche Themenfelder, für die unser Ministerium Verantwortung trägt. Nur mit der nötigen Weitsicht und verantwortungsbewusster Planung kön-nen wir den ländlichen Raum weiterentwickeln.

Hochwertige Futtermittel sind die Grundlage für sichere tierische Erzeugnisse. Die AGES ist die zentrale Stelle für die amtliche Kontrolle dieser Futtermittel und leistet einen unverzichtbaren Beitrag zur außerge-wöhnlichen Qualität österreichischer Lebensmittel.

Ich freue mich auf die Zusammenarbeit und bin über-zeugt, dass gegenseitige Unterstützung der Schlüssel zum Erfolg ist. Wenn wir alle an einem Strang ziehen, schreiben wir heuer das erste Kapitel einer nachhalti-gen Erfolgsgeschichte. Gemeinsam werden wir unser Land langfristig verändern und die Herausforderungen der Zukunft erfolgreich bewältigen.

Elisabeth Köstinger Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus

VORWORT

VORWORT 3

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INHALTVORWORT 3

ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS 6

EINLEITUNG 8

SYSTEM UND AUFBAU DER AMTLICHEN KONTROLLE 9Mehrjähriger integrierter Kontrollplan (MIK) 9Risikobasierter Integrierter Kontrollplan (RIK) 10

Betriebskontroll- bzw. Überwachungsplan 11Proben- und Prüfplan 11Plan zur nachfassenden und Ad-hoc-Kontrolle 12

DURCHFÜHRUNG DER AMTLICHEN KONTROLLE IM ZUSTÄNDIGKEITSBEREICH DES BAES 13Registrierung und Zulassung von Futtermittelunternehmen 13Betriebskontrolle 14Überprüfung der Kennzeichnung 14Beurteilung der Ergebnisse und Maßnahmensetzung 14Transparenz und Nachvollziehbarkeit der Kontrollen 14

ERGEBNISSE DER AMTLICHEN KONTROLLE 2017 15

EXTERNE UND INTERNE ÜBERPRÜFUNG DER FUTTERMITTELKONTROLLE AUF BUNDESEBENE 18

DAS EUROPÄISCHE SCHNELLWARNSYSTEM RAPID ALERT SYSTEM FOR FOOD AND FEED (RASFF) 20Alert notifications 20Information notifications 20Follow-up notifications 20Border rejection notifications 21News 21Information an Drittstaaten 21RASFF-Portal 21RASFF-Wochenmeldungen auf der AGES-Webseite 21RASFF-Consumers-Portal 21

ERWÜNSCHTE KOMPONENTEN – INHALTSSTOFFE UND ZUSATZSTOFFE 23Inhaltsstoffe 23

Feuchtigkeit (Trockensubstanz) 24Rohasche 24Rohprotein 25Rohfaser 25Rohfett 25Stickstofffreie Extraktstoffe 26Vitamine 26Mengenelemente 27Spurenelemente 27Aminosäuren 27

Zusatzstoffe 28Einsatzzwecke 29Zootechnische Zusatzstoffe 29Technologische Zusatzstoffe 29Sensorische Zusatzstoffe 29Ernährungsphysiologische Zusatzstoffe 29

UNERWÜNSCHTE UND VERBOTENE STOFFE 30Verpackungsmaterial 31

Vorkommen und Bedeutung 31Untersuchungsmethode 32

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Situation in Österreich 32Formaldehyd 32Schwermetalle 33

Vorkommen und Bedeutung 33Gesetzliche Regelung 33Untersuchungsmethode 33Situation in Österreich 34

Mykotoxine 35Vorkommen und Bedeutung 35Gesetzliche Regelung 36Untersuchungsmethode 36Situation in Österreich 36

Pflanzenschutzmittelrückstände 37Vorkommen und Bedeutung 38Gesetzliche Regelung 38Untersuchungsmethode 39Situation in Österreich 39

Glyphosat 40Salmonellen 41

Vorkommen und Bedeutung 41Gesetzliche Regelung 42Untersuchungsmethode 43Situation in Österreich 43

Gentechnisch veränderte Organismen (GVO) 45Vorkommen und Bedeutung 45Gesetzliche Regelung 46Untersuchungsmethode 46Situation in Österreich 47

Rückstände von Tierarzneimitteln 48Vorkommen und Bedeutung 48Gesetzliche Regelung 48Untersuchungsmethode 49Situation in Österreich 49

Tierische Bestandteile 50Vorkommen und Bedeutung 50Gesetzliche Regelung 50Untersuchungsmethode 51Situation in Österreich 51

Dioxine und PCB 52Vorkommen und Bedeutung 53Gesetzliche Regelung 53Untersuchungsmethode 53Situation in Österreich 54

NEUE ENTWICKLUNGEN UND TRENDS IN DER TIERERNÄHRUNG 55Insekten als Futtermittel 55

GEMEINSCHAFTLICHE UND NATIONALE REFERENZLABORATORIEN 57

ZUSAMMENFASSUNG 58

ABBILDUNGSVERZEICHNIS 59

TABELLENVERZEICHNIS 59

GESETZLICHE GRUNDLAGEN 60

AUTORINNEN UND AUTOREN 62

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AAS Atom-Absorptions-SpektrometrieAGES Österr. Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbHBAES Bundesamt für ErnährungssicherheitBMASGK Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und KonsumentenschutzBMNT Bundesministerium für Nachhaltigkeit und TourismusECDC European Centre for Disease Prevention and Control (Europäisches Zentrum für Prävention und Kontrolle von Krankheiten)EFSA European Food Safety Authority (Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit) ELISA Enzyme Linked Immunosorbent Assay (antikörperbasiertes Nachweisverfahren)EK Europäische KommissionGMO / GVO Genetically Modified Organism / Gentechnisch veränderte Organismen (mit z. B. „Non” davor für „gentechnikfrei”)HACCP Hazard Analysis and Critical Control Points (Gefahrenanalyse und kritische Kontrollpunkte)HPLC High Performance Liquid Chromatography (Hochleistungsflüssigkeitschromatografie) ICP-OES Inductively Coupled Plasma Optical Emission Spectrometry (optische Emissionsspektrometrie mittels induktiv gekoppelten Plasmas)ICP-MS Inductively Coupled Plasma Mass Spectrometry (Massenspektrometrie mit induktiv gekoppeltem Plasma)LFBIS Land- und forstwirtschaftliches BetriebsinformationssystemPAK Polyzyklische aromatische KohlenwasserstoffePAP Processed Animal Protein (verarbeitetes tierisches Protein)PCB Polychlorierte Biphenyle (mit „dl” davor = dioxinähnlich)TIF Institut für Tierernährung und FuttermittelMIK Mehrjähriger integrierter KontrollplanPCR Polymerase Chain ReactionRASFF Rapid Alert System für Food und Feed (Europäisches Schnellwarnsystem für Lebens- und Futtermittel)RIK Risikobasierter integrierter KontrollplanVO Verordnung

ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS

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Um hochwertige Nahrungsmittel garantieren zu können, ist die Qualität der Futtermittel, mit welchen unsere Nutztiere gefüttert werden, von zentraler Bedeutung.

Mit der Devise „vom Acker bis zum Teller“ stehen gesunde Nutztiere und damit sichere Futtermittel im Fokus, um tierische Lebensmittel mit höchster Qualität gewährleisten zu können.

Futtermittel dienen einerseits der bedarfsgerechten Ernährung von landwirtschaftlichen Nutztieren und andererseits zur alters- und artgerechten Versorgung unserer Heimtiere.

Sie werden in Einzelfuttermittel (Getreide, Heu, Schweineohren etc.), Zusatzstoffe (Vitamine, Spurenelemente etc.) und daraus hergestellten Mischungen, den sogenannten Mischfuttermitteln, unterschieden. Proteine, Fette und Kohlenhydrate umfassen dabei die Hauptnährstoffe des Futters, in dem auch unerwünschte und verbotene Stoffe wie Schwermetalle, Mykotoxine, Dioxine und PCB, gentechnisch veränderte Futtermittel (GVO), Rückstände aus Tierarznei- und Pflanzenschutzmitteln sowie Salmonellen enthalten sein können.

Für ein Höchstmaß an Futtermittelqualität und -sicherheit sind ein optimales Zusammenspiel

EINLEITUNGvon verpflichtenden Eigenkontrollsystemen der Futtermittelunternehmer sowie die staatliche Kontrolle unabdingbar. Durch Einhaltung von gesetzlichen Anforderungen und Qualitätssicherungssystemen von staatlichen Einrichtungen oder der Wirtschaft, können gesunde Tierbestände sichere Lebensmittel produzieren.

Die Lebens- und Futtermittelskandale der vergangenen Jahre haben das Vertrauen der KonsumentInnen ins Schwanken gebracht (z. B. BSE, HCB). Das staatliche Kontrollsystem, das auf Vorsorge und Vermeidung ausgerichtet ist, konnte in Österreich weitestgehend Gefahren für Gesundheit von Tier und Mensch abwenden. Die wissenschaftliche Arbeitsweise und die durch die EU eingeleiteten strengeren und transparenten Maßnahmen tragen ihren Teil dazu bei.

Mit der Gründung der Österreichischen Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherung (AGES) wurden die Themenbereiche Landwirtschaft, Lebensmittel, Hu-manmedizin, Veterinärmedizin und Arzneimittel unter einem Dach vereint und tragen nun zur Ernähungs-sicherheit, Ernährungssicherung und Gesundheit von Mensch, Tier und Pflanze bei.

Die MitarbeiterInnen der AGES, insbesondere des Institutes für Tierernährung und Futtermittel, und des Bundesamtes für Ernährungssicherheit (BAES) setzten sich für die Sicherheit der Futtermittel in Österreich ein.

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Die Basis für die Durchführung der Überwachung und Kontrolle von Futtermitteln und Futtermittelunter-nehmen ist die sogenannte „EU-Kontrollverordnung“ (EG) Nr. 882/2004. Diese wird in Verbindung mit den nationalen Rechtsvorschriften (Futtermittelgesetz 1999 idgF. und Futtermittelverordnung 2010) sowie mit der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 zur Festlegung der allgemeinen Grundsätze und Anforderungen des Lebensmittelrechts und der Verordnung (EG) Nr. 183/2005 mit Vorschriften für die Futtermittelhygiene bei der Durchführung der Überwachung und Kontrolle angewandt.

In Österreich ist das Bundesamt für Ernährungs-sicherheit (BAES) die zuständige Behörde für die Durchführung der Futtermittelkontrolle im Rahmen der gewerblichen Herstellung und Inverkehrbringung. Für die Kontrolle der Herstellung, Verwendung bzw. Ver-fütterung von Futtermitteln in den landwirtschaftlichen Betrieben ist der jeweilige Landeshauptmann verant-wortlich. Diese Kontrolltätigkeit wird von den Amtstier-ärztInnen der Bezirksverwaltungsbehörden oder eigenen Kontrollorganen der Länder durchgeführt. Alle von Landeskontrollorganen gezogenen Proben werden

SYSTEM UND AUFBAU DER AMTLICHEN KONTROLLE

in der AGES untersucht und begutachtet. Ressourcen, insbesondere Personal und Infrastruktur zur Wahrnehmung der gesetzlichen Aufgaben des BAES, werden von der AGES zur Verfügung gestellt. Das Institut für Tierernährung und Futtermittel der AGES steht der Bevölkerung, den Bundesländern sowie dem Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus (BMNT) und dem Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz (BMASGK) für Anfragen und zur wissenschaftlichen Beratung zur Verfügung. Die MitarbeiterInnen des Instituts planen und koordinieren weiters technische Maßnahmen in Österreich (Überwachungen, Monitoringaktionen, Erhebungen usw.), erstellen Gutachten und Risikobewertungsstudien, führen Laboranalysen durch, sind in nationalen und internationalen Gremien bzw. Arbeitsgruppen tätig und veranstalten Weiterbildungskurse für Aufsichtsorgane und Personal von Unternehmen des Futtermittelsektors. Im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit leisten VertreterInnen des Instituts für Tierernährung und Futtermittel einen Beitrag in Form von Vorträgen und Publikationen.

MEHRJÄHRIGER INTEGRIERTER KONTROLLPLAN (MIK)

Die angeführte „EU-Kontrollverordnung“ schreibt jedem Mitgliedstaat die Erstellung eines mehrjährigen integrierten Kontrollplans vor, der alle relevanten Kontrollbereiche (Lebensmittel, Futtermittel, Tiergesundheit und Tierschutz sowie Aspekte der Pflanzengesundheit) zu umfassen hat.

Der MIK beschreibt die behördlichen Strukturen, Verantwortlichkeiten und Abläufe sowie Kriterien, die die Behörden bei ihrer Tätigkeit erfüllen müssen. Ausgehend von Strategien und Zielen werden

die Schwerpunkte einer risikobasierten amtlichen Kontrolle abgeleitet. Der MIK erfüllt somit auch den Wunsch nach erhöhter Transparenz der behördlichen Tätigkeit und ergänzt jene Informationen, die über die Jahresberichte als Ergebnisse der amtlichen Kontrollen bereits veröffentlicht werden. Der MIK wird kontinuierlich – entsprechend den jeweiligen aktuellen Erkenntnissen – weiterentwickelt und soll die unabhängige, risikobasierte und nachvollziehbare Auswahl der zu kontrollierenden Betriebe und Futtermittelproben garantieren.

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RISIKOBASIERTER INTEGRIERTER KONTROLLPLAN (RIK)

Abgeleitet vom MIK legt der RIK die erforderlichen Tätigkeiten und beabsichtigten Maßnahmen im Zusam-menhang mit der Kontrolle und der (operativen) Über-wachung für ein Jahr fest. Die Risikobewertung als ein

wissenschaftsbasierter Vorgang mit den vier Stufen Gefahrenidentifizierung, Gefahrencharakterisierung, Expositionsabschätzung und Risikocharakterisierung bildet die Basis für die Planung.

Ziel des RIKs ist die Sicherstellung, dass:• regelmäßig,• auf Risikobasis und• mit angemessener, statistisch abgesicherter Häufigkeit

Kontrollen durchgeführt werden, damit die definierten Kontrollziele unter Berücksichtigung• der festgestellten Risiken,• des bisherigen Verhaltens der Unternehmen,• der Verlässlichkeit der durchgeführten Eigenkontrollen und• von Informationen, die auf einen Verstoß hinweisen könnten,erreicht werden.

Die definierten Kontrollziele ergeben sich aus den futtermittelrechtlich relevanten Vorgaben und sind in folgende Kategorien zusammenzufassen:• Lebensmittel-/Futtermittelsicherheit• Ernährungssicherung• Gesundheitsschutz• Umwelt- und Ressourcenschutz• Produktionsrisiko• Tiergesundheit• Tierschutz• Qualitäts- und Täuschungsschutz

Um die Ziele des RIKs umsetzen zu können, werden jährlich spezifische Pläne zur Kontrolle entwickelt (Abbildung 1): • Stichprobenplan (Betriebskontroll- bzw. Überwachungsplan, Probenplan und Prüfplan) • Plan über die nachfassenden Tätigkeiten und • Plan zum Vorhalten von Kapazitäten für Ad-hoc-Maßnahmen

Abbildung 1: Systematik und Aufbau der amtlichen Kontrolle

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Betriebskontroll- bzw. Überwachungs-plan

Der Betriebskontroll- bzw. Überwachungsplan ist ein Jahresplan über die durchzuführenden Betriebskont-rollen bzw. -inspektionen und über die Anzahl der zu kontrollierenden bzw. zu überwachenden Betriebe. Die Grundlage zur Erstellung des Planes ist ein sogenann-tes risikobasiertes Frequenzmodell. In diesem Modell wird jeder kontrollrelevante Betrieb einer definierten Kategorie und Betriebsart zugeordnet (Abbildung 2), deren Gefahrenpotenzial unterschiedlich bewertet wird.

Kategorie Betriebsart

Her

stel

ler

Mischfutterhersteller

Einzelfutterhersteller

Zusatzstoffhersteller

Vormischungshersteller

Heimtierfutterhersteller

Mobile Mischer

Nic

ht-H

erst

elle

r

Landesproduktenhändler

Landwirtschaftliche Genossenschaften

Vermischungs- und Zusatzstoffhändler

Zentralen (Einzelhandel)

Filialen (Einzelhandel) / Detailhandel

Tierarzt

Heimtiereinzelhandel

Transporteure / Speditionen

Abbildung 2: Einteilung der Betriebe in Kategorien und Betriebsarten

Zusätzlich werden zur Ermittlung des Einzelbetriebsrisi-kos spezifische Daten zu den Betrieben erhoben. Diese beziehen sich u. a. auf die Größe eines Betriebes, die Teilnahme an Qualitätsmanagementprogrammen oder den Einsatz von risikoreichem Material (z. B. Kokzidio-statika, Fischmehl). Die zugeordnete Betriebsart sowie die einzelbetrieblichen Informationen ergeben eine Ri-sikostufe innerhalb des Frequenzmodells. Die jeweilige Risikostufe bestimmt die Kontrollhäufigkeit.

Proben- und Prüfplan

Die Vorjahresergebnisse (Prüfungen und Maßnah-men im Betrachtungszeitraum) der formalen und analytischen Prüfungen im Rahmen des Stichproben-plans werden einer Risikobewertung unterzogen und schaffen die Ausgangslage zur Erstellung des Prüfplans sowie zur Berechnung des Probenumfangs für den Probenplan.

Der Prüfplan ist der Jahresplan über die durchzufüh-renden Prüfungen und/oder Konformitätsüberprü-fungen, der die zu untersuchenden Materialien (z. B. Ölsaaten, Geflügelfutter) und die zu untersuchenden Prüfpunkte (z. B. Inhaltsstoffe, Dioxin) beinhaltet. Letztere werden aufgrund der sich aus den relevan-ten Rechtsakten ergebenden Ziele auf deren Sicher-

heits- oder Qualitäts- und Täuschungsschutzrelevanz bewertet. Der Probenplan ist der Jahresplan über die zu ziehenden Proben und somit die Anzahl der durchzuführenden Probenahmen. Zur Planung wird auch hier eine auf statistischen Methoden basierende Berechnung durchgeführt. Unter Annahme der Bean-standungsquoten für jede Kombination aus Prüfpunkt und Material eines einjährigen Betrachtungszeitraumes werden unter Berücksichtigung der am Markt vor-handenen Menge eines Materials mit einer Sicherheit von 95 % und mit einer Genauigkeit von ± 5 % bei sicherheitsrelevanten bzw. ± 10 % bei qualitäts-/täuschungsschutzrelevanten Prüfpunkten die erforder-lichen Probenzahlen kalkuliert.

Folgende Daten werden in die Berechnung einbezogen:

• Anzahl der Prüfungen pro Prüfpunkt und Material• Anzahl der Nicht-Konformitäten pro Prüfpunkt und Material• Entscheidung pro Nicht-Konformität (Ermahnung, gebührenfreie Beanstandung, gebührenpflichtige Bean-

standung, Anzeige)• vorhandene Menge eines Materials am Markt (i. e. Endlichkeitskorrektur, d. h. Anpassung von kalkulierten

Werten an praktische Gegebenheiten)

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Grundsätzlich findet eine parametrische Betrachtung statt, jedoch bei weniger als 20 Proben pro Prüf-punkt werden die Probenumfänge nicht-parametrisch bemessen.

Im Anschluss an die statistische Auswertung wird der errechnete Proben- und Prüfplan durch die AGES-ExpertInnen geprüft. Anhand des Berechnungser-gebnisses werden aufgrund fachlicher Erfordernisse Risikomanagemententscheidungen hinsichtlich der

Schwerpunktsetzung und material- oder prüfpunkt-bezogen Aktualisierungen durchgeführt. Beispielhafte Faktoren, die zur Setzung von Schwerpunkten oder Aktualisierungen führen, sind u. a. Wissen über die Prozesse der Herstellung und Inverkehrbringung, Marktentwicklungen, Rechtsentwicklungen, Ergebnisse der Gemeinschaftskontrollen, Ergebnisse der laufen-den Kontrollen, Auftreten neuer Risiken, Auswirkungen auf Mensch, Tier oder Pflanze.

Plan zur nachfassenden und Ad-hoc-Kontrolle

Zusätzlich zu den bereits genannten Stichprobenplä-nen werden vom BAES nachfassende und Ad-hoc-Kon-trollen durchgeführt. Die Planung der nachfassenden Tätigkeiten (Betriebskontrollen und/oder Probenah-men) erfolgt auf Grundlage der laufenden Ergebnisse. Ein Bewertungs-/Maßnahmenkatalog unterschei-det die futtermittelrechtlichen Nicht-Konformitäten der Stichproben in deren Sicherheitsrelevanz oder Qualitäts- und Täuschungsschutzrelevanz sowie in Konformitätsklassen (geringfügig, leicht, mittelschwer, schwer). Auf Basis des Bewertungsergebnisses werden entsprechende Maßnahmen gesetzt bzw. Entscheidun-gen getroffen. Je nach Schwere des Gesetzesverstoßes wird festgestellt, in welchen Fällen eine nachfassende Kontrolle durchzuführen ist.

Die Planung der Ad-hoc-Tätigkeiten (Betriebskontrollen und/oder Probenahmen) erfolgt durch das Vorhalten von Ressourcen und basiert auf Erfahrungswerten. Über Ad-hoc-Tätigkeiten finden Mitteilungen aus

Schnellwarnsystemen, Zollmeldungen sowie Infor-mationen aus laufenden Ergebnissen bzw. rechtli-chen sowie fachspezifischen Aspekten Eingang in die Einsatzplanung. Darunter fallen beispielsweise interne oder externe Hinweise oder Tatsachen, aktuell auftretende Risiken am Markt, Verdachtsmomente in der Kontrolle.

Durch die Anwendung integrierter mehrjähriger sowie risikobasierter Kontrollpläne ergaben und ergeben sich Optimierungen in der Entwicklung von Kompetenz sowie potenzielle Synergien im Ressourceneinsatz. Mit diesen Systemen werden weniger Proben und Kontrollen in Betrieben sowie Untersuchungen durchgeführt, jedoch wird wirksamer und damit zielorientierter vorgegangen. Die in einem integrierten mehrjährigen und risikobasierten System zugrunde liegende Kontrollintensität kann aus der gesamtheitlichen Datenlage am effektivsten und effizientesten umgesetzt werden.

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Die amtliche Kontrolle der Herstellung und Inverkehrbringung von Futtermitteln umfasst:

• die Registrierung und die Zulassung von Betrieben,• die Kontrolle/Inspektion von Futtermittelunternehmen (Herstellung, Lagerung, Handel, Einfuhr usw.) sowie

die Probenahme, • die Untersuchung der Futtermittelproben einschließlich der Bewertung der Ergebnisse und • Beanstandungen, Anordnung von Maßnahmen, Erstattung einer Anzeige bei den Bezirksverwaltungsbehör-

den.

DURCHFÜHRUNG DER AMTLICHEN KONTROLLE IM ZUSTÄNDIGKEITSBE-REICH DES BAES

REGISTRIERUNG UND ZULASSUNG VON FUTTER- MITTELUNTERNEHMENDie aktuelle Rechtsgrundlage für die Registrierung und Zulassung aller FuttermittelunternehmerInnen ist seit 01.01.2006 die „Futtermittelhygieneverordnung” (VO [EG] Nr. 183/2005). Eine Registrierung im land- und forstwirtschaftlichen Betriebsinformationssystem (LFBIS) ist ausreichend für LandwirtInnen, die Futtermittel für den eigenen Bedarf erzeugen und ausschließlich bestimmte Zusatzstoffe verwenden (Primärproduktion). Somit gelten PrimärproduzentInnen, die im LFBIS eingetragen sind, automatisch als registriert. Für alle anderen Tätigkeiten (z. B. Lagerung, Handel, Mischen von Futtermitteln, welche für die Inverkehrbringung bestimmt sind) ist eine Meldung, Registrierung oder

eine Zulassung notwendig. Letztere ist beim BAES für die Hersteller und/oder Inverkehrbringer von bestimmten Zusatzstoffen, Vormischungen oder Mischfuttermitteln mit bestimmten Zusatzstoffen zu beantragen. Jene Futtermittelunternehmen, welche weder der Zulassungs- noch der Registrierungspflicht unterliegen, wie z. B. der Einzelhandel mit Heimtierfutter, haben beim BAES eine Meldung abzugeben. Die Herstellung und die Inverkehrbringung von Futtermitteln sowie auch der Bezug von Futtermitteln darf nur von gemeldeten, registrierten oder zugelassenen Unternehmen erfolgen. Weitere Informationen zur Registrierung und Zulas-sung finden Sie auf der Webseite des BAES unter www.baes.gv.at/futtermittel.

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BETRIEBSKONTROLLEBei der Betriebskontrolle werden u. a. Dokumente und Aufzeichnungen, verschiedene Prozessabläufe der Produktion, der Lagerung etc. sowie die Einhaltung von Hygienestandards und die Umsetzung des Prinzips der Gefahrenanalyse und der kritischen Kontrollpunkte (HACCP) kontrolliert, aber auch Proben von Futtermitteln gezogen. Die Futtermittelunternehmen müssen gewährleisten, dass sie sichere Futtermittel in Verkehr bringen. Die Durchführung von Eigenkontrollen ist hierbei eine wesentliche Maßnahme. Ein weiterer wichtiger

Punkt bei der Inverkehrbringung von Futtermitteln ist die Sicherstellung der Rückverfolgbarkeit. Das Futtermittelunternehmen ist verpflichtet, Aufzeichnungen über alle Warenströme zu führen, um im Fall eines auftretenden Risikos die Rückverfolgbarkeit der Futtermittel in allen Produktions-, Verarbeitungs- und Vertriebsstufen sicherzustellen. Dies ist unter anderem notwendig, um KundInnen über ein Risiko informieren zu können oder auch um ein bereits in Verkehr gebrachtes Produkt problemlos vom Markt zurückholen zu können.

ÜBERPRÜFUNG DER KENNZEICHNUNGIm Rahmen der amtlichen Kontrolle wird die Kenn-zeichnung von Futtermitteln auf ihre Rechtskonformi-tät überprüft. Es wird beispielsweise die Vollständigkeit der Angaben der Kennzeichnungselemente zur Rück-verfolgbarkeit wie die Chargennummer, die Adresse des verantwortlichen Inverkehrbringers oder die Angabe der Nettomasse überprüft. Des Weiteren wird

die Kennzeichnung der Futtermittel auf irreführende oder andere unzulässige Angaben kontrolliert. Häufig ist die Grenze zwischen Arzneimittel und Futtermit-tel infolge unerlaubter, meist gesundheitsbezogener Behauptungen (Claims) nicht immer klar zu erkennen. Die Futtermittelkontrolle soll hier die KonsumentInnen vor Täuschung und irreführender Werbung schützen.

BEURTEILUNG DER ERGEBNISSE UND MASSNAHMEN-SETZUNGNach der Kennzeichnungsprüfung bzw. nach der analytischen Untersuchung der Futtermittelproben durch die AGES erfolgt die Bewertung der Ergebnisse gemäß den gesetzlichen Vorgaben. Abweichungen werden vom BAES nach dem Bewertungs- und Maßnahmenkatalog je nach Art des Verstoßes beanstandet oder bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde zur Anzeige gebracht,

die ein Verwaltungsstrafverfahren einleitet. Dem Unternehmen können je nach festgestelltem Mangel vom BAES entsprechende Maßnahmen vorgeschrieben werden wie z. B. Sperre der Ware, Rückholung der Ware vom Markt, Information der AbnehmerInnen, Änderung der Kennzeichnung, Änderung des Verwendungszwecks oder unschädliche Beseitigung der Ware.

TRANSPARENZ UND NACHVOLLZIEHBARKEIT DER KONTROLLENUm höchstmögliche Transparenz und Nachvollziehbar-keit sicherzustellen, werden die vom BAES-Aufsichtsorgan bei der Kontrolle vor Ort erstellten Niederschriften zur Amtshandlung den kontrollierten Betrieben ausgehändigt. Diese Berichte umfassen eine Beschreibung des Gegenstandes der Kontrollen, die angewandten Kontrollverfahren, stellen den vor Ort erhobenen Sachverhalt dar und gegebenenfalls die vom betroffenen Unternehmen zu ergreifenden

Maßnahmen. Darüber hinaus wird jährlich ein Bericht über die Ergebnisse der Kontrollen, die Art und Zahl der festgestellten Verstöße, die Maßnahmen zur Sicherstellung der wirksamen Durchführung des RIKs sowie auch Anpassungen des RIKs, z. B. im Falle eines neu auftretenden Risikos, verfasst, der EU-Kommission übermittelt und eine Zusammenfassung auf der Webseite des BAES (www.baes.gv.at/futtermittel) veröffentlicht.

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ERGEBNISSE DER AMTLICHEN KONTROLLE 2017Im Rahmen der Futtermittelüberwachung und -kon-trolle des BAES wurden 2017 719 Betriebskontrollen durchgeführt, wobei 42 nachfassende und 8 Ad-hoc Kontrollen (Tabelle 1) stattfanden. Die Beanstandungs-

quote bei den Betriebskontrollen betrug ca. 7,3 % (Tabelle 2). Die Verteilung der Verstöße war bezogen auf den Anteil der Betriebskategorie an der Gesamtbe-triebsanzahl nicht auffallend abweichend.

Tabelle 1: Durchgeführte Betriebskontrollen im Jahr 2017

Betriebsart Betriebskontrollen 2017

Einzelfuttermittelhersteller 130

Mischfuttermittelhersteller 74

Vormischungshersteller 1

Zusatzstoffhersteller 5

Inverkehrbringer 449

Heimtierfuttermittelhersteller 10

Stichproben 669

Nachfassende Proben 42

Ad-hoc-Proben 8

GESAMT 719

Tabelle 2: Ergebnisse der durchgeführten Betriebskontrollen 2017 (Stichproben)

Betriebskontrollen 2017

kein Mangel Mangel ∑

Stichproben 620 49 669

Im Zuge der Kontrolle wurden 1.236 Proben, davon 26 ad hoc (Tabelle 3) gezogen. Die Beanstandungsquote (Stichproben ohne Kennzeichnungsüberprüfung) betrug 2017 ca. 14,8 % (Tabelle 4).

Prüfpunktbezogen wurden vor allem bei der Kenn- zeichnungsüberprüfung (ohne Einbezug der Proben-zahl) Abweichungen festgestellt (38 %; Tabelle 5).

Tabelle 3: Durchgeführte Probenahmen im Jahr 2017

Futtermittelkategorie Probenahmen 2017

Einzelfuttermittel 475

Mischfuttermittel 659

Vormischungen 52

Zusatzstoffe 50

Stichproben 1.210

Ad-hoc-Proben 26

GESAMT 1.236

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Tabelle 4: Ergebnisse der durchgeführten Probenahmen 2017 nach Futtermittelkategorien (ohne Kennzeichnungsprüfung)

FuttermittelkategorieProbennahmen 2017 (Gesamt)

kein Mangel Mangel ∑

Einzelfuttermittel

Andere Pflanzen 8 2 10

Andere Samen/Früchte 8 2 10

Bioproteine, Hefen 5 7 12

Getreide 147 23 170

Fischprodukte 4 2 6

Knollen, Wurzeln 26 1 27

Landtierprodukte 38 12 50

Leguminosen 0 3 3

Mineralstoffe 31 4 35

Ölsaaten 81 19 100

Rauhfutter 10 2 12

Verschiedenes/Sonstiges 35 5 40

Mischfuttermittel

Geflügel 141 13 154

Heimtier 100 20 120

Schweinefutter 106 19 125

Wiederkäuerfutter 115 22 137

Futter für andere lebensmittelliefernde Tiere (Fisch, Kaninchen, Pferd, Wild)

100 23 123

Vormischungen 49 3 52

Zusatzstoff 48 2 50

Gesamt 1.052 184 1.236

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Tabelle 5: Ergebnisse der durchgeführten Prüfungen 2017 nach Prüfpunkten

PrüfpunktPrüfungen 2017 (Gesamt)

kein Mangel Mangel ∑

Sicherheit

Kokzidiostatika 37 2 39

Spurenelemente 385 28 413

Vitamine 282 20 302

Enterobakterien (Salmonellen) 299 14 314

Andere Mikroorganismen (Hefen, Bakterien, Schimmelpilze)

391 11 402

Hemmstofftest 175 0 175

GVO 197 2 199

Botanische Verunreinigung 276 13 289

Tierische Bestandteile 374 0 374

Verbotenes Material (Verpackungsmaterial etc.) 48 3 51

Dioxin und PCBs 53 0 53

Schwermetalle 500 0 500

Mykotoxine 265 0 265

Nicht dioxinähnliche PCBs 79 0 79

Andere Elemente und Ionen (Fluor etc.) 303 0 303

Andere unerwünschte Stoffe (PAKs etc.) 403 16 419

Pestizide 360 4 364

Qualitäts- und Täuschungsschutzrelevante

Inhaltsstoffe 286 63 349

Aminosäuren 39 1 40

Enzyme 60 3 63

Mikroorganismen-Zusatzstoffe 22 7 29

Andere Zusatzstoffe (Antioxidantien) 55 3 58

Kennzeichnungsprüfung 759 474 1.233

Gesamt 5.648 664 6.313

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Als Ursache für Verstöße konnten folgende Punkte identifiziert werden: mangelndes Bewusstsein bzw. ungenügende Kenntnisse von betriebsbezogenen Vorschriften wie z. B. die Anforderungen von Anhang II der VO (EG) Nr. 183/2005 und die damit u. a. einhergehenden fehlenden oder in ungenügender Anzahl durchgeführten Eigenkontrollen oder auch Fehler in der Futtermittelproduktion wie z. B. Verschleppungen oder Ungenauigkeiten beim Mischen.

Nicht-konforme Ergebnisse aus betrieblichen Eigen-kontrollen oder den Rohwarenmonitoring-Programmen sind der Futtermittelbehörde zur Rückverfolgung und zur amtlichen Abklärung von den UnternehmerInnen zu melden. Die betroffenen Firmen wurden aufgefor-dert, Maßnahmen zu setzen und dem BAES Bericht über die Umsetzung zu erstatten. Bei internationaler Beteiligung wurde der jeweilige Fall an das europäi-sche Schnellwarnsystem (RASFF) gemeldet.

EXTERNE UND INTERNE ÜBERPRÜ-FUNG DER FUTTERMITTELKONTROLLE AUF BUNDESEBENEExpertInnen des Lebensmittel- und Veterinäramts der EK führen regelmäßig Kontrollen in den Mitgliedstaaten durch. Hierbei wird überprüft, ob die amtlichen Kontrollen gemäß den Bestimmungen des Gemeinschaftsrechts (z. B. Umsetzung des MIK, Arbeitsweise und Organisation der Behörde) durchgeführt wurden. Die Ergebnisse jeder Inspektion werden in einem Bericht zusammen mit Schlussfolgerungen und Empfehlungen veröffentlicht.

Die AGES ist als Prüfstelle gemäß EN ISO/IEC 17025 akkreditiert und wird durch qualifizierte Sachverstän-dige und technische ExpertInnen der nationalen Ak-kreditierungsstelle periodisch überwacht. Diese Audits

finden alle fünf Jahre statt. Im Zuge dieser externen Überwachungen werden auch Beobachtungen vor Ort durchgeführt.

Zusätzlich werden jährlich interne Audits durchgeführt und auch die Aufsichtsorgane durch Beobachtung vor Ort, z. B. im Futtermittelunternehmen von Personen, die festgelegte Qualifikationskriterien erfüllen, einer Supervision nach definierten Kriterien unterzogen.

Weitere Informationen zur amtlichen Kontrolle finden Sie auf der Webseite des BAES unter www.baes.gv.at/futtermittel.

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DAS EUROPÄISCHE SCHNELLWARN-SYSTEM RAPID ALERT SYSTEM FOR FOOD AND FEED (RASFF) Das Europäische Schnellwarnsystem für Lebensmittel und Futtermittel ist ein Informationsnetzwerk zwischen den Behörden der einzelnen Mitgliedstaaten und dient zur rascheren Informationsweiterleitung über Risiken im Lebensmittel- und Futtermittelbereich. Damit soll die Kommunikation zwischen den nationalen Behörden erleichtert bzw. über aktuelle Risiken und die dort gesetzten Maßnahmen zur Gewährleistung der Lebensmittelsicherheit informiert werden.

Ausgehend von der Europäischen Kommission (EK) in Brüssel gelangen Informationen zu den nationalen Kontaktstellen der Mitgliedstaaten. Die AGES ist bereits seit 2002 RASFF-Kontaktstelle für Futtermittel (Wien) und seit 2007 nationale Kontaktstelle für Lebensmittel (Salzburg). Im Fall plötzlich auftretender Krisensituationen werden von der AGES auch die zuständigen Ministerien, insbesondere das BMG und das BMLFUW, eingebunden.

Folgende Arten von Meldungen (Notifications) werden elektronisch übermittelt:

1. ALERT – dringende Meldungen2. INFORMATION – Informationsmeldungen 3. FOLLOW-UP – den Originalmeldungen nachfolgende Meldungen4. BORDER REJECTION – Meldungen zu Grenzrückweisungen 5. NEWS – Neuigkeiten

ALERT NOTIFICATIONSALERT-Meldungen werden versendet, wenn Lebens- oder Futtermittel, die eine Gefahr für die Gesundheit von Mensch und Tier darstellen, sich bereits auf dem Markt befinden und ein sofortiger Handlungsbedarf besteht. Als Handlungszeitraum für Sofortmaßnahmen wurden 48 Stunden festgesetzt. ALERT-Meldungen werden von jenem Mitgliedstaat gemeldet, in dem das Risiko erstmalig auftritt, und enthalten Informationen, welche Maßnahmen und Aktionen gesetzt wurden

(z. B. Sperre oder Rückholung der betroffenen Ware, verstärkte Kontrollen). Damit erhalten alle Mitgliedstaaten rasch und gleichzeitig dieselben Informationen und können nachprüfen, ob sich die betreffende Ware auf ihrem Markt befindet, und können gegebenenfalls notwendige Maßnahmen zur Futtermittel- und Lebensmittelsicherheit einleiten. Die Mitgliedstaaten entscheiden selbst, welche Maßnahmen auf nationaler Ebene ausgeführt werden.

INFORMATION NOTIFICATIONSInformationsmeldungen werden versendet, wenn das betroffene Lebensmittel oder Futtermittel ein Risiko darstellt, aber noch nicht auf den Markt gekommen ist und daher keine Sofortmaßnahmen getroffen werden müssen. Es gibt Informationsmeldungen zur

Beachtung (Information for attention), für die keine Handlungen oder Antworten notwendig sind, und Meldungen, für die eine weiterfolgende Meldung oder Antwort erforderlich ist (Information for follow-up).

FOLLOW-UP NOTIFICATIONSAls Reaktion auf Alert- oder Informationsmeldungen können Mitgliedstaaten Folgemeldungen (Follow-up) – Benachrichtigungen, die sich auf die ursprüngliche Meldung beziehen – übermitteln. Diese beinhalten

Informationen bezüglich Gefahren, Rückverfolgbarkeit der Produkte oder den aktuellen Stand gesetzter Maßnahmen.

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BORDER REJECTION NOTIFICATIONSGrenzrückweisungen betreffen Lieferungen, die an einer Außengrenzstelle der EU bereits kontrolliert und aus bestimmten Gründen abgewiesen wurden. Damit

soll verhindert werden, dass dasselbe Produkt an einer anderen Stelle in die EU wieder eingeführt wird.

NEWSHier handelt es sich zumeist um Meldungen über verschiedene Vorkommnisse in Drittländern. Diese Meldungen werden von der EK an die Mitglieder des

RASFF weitergeleitet, da sie für die Kontrollbehörden relevant sein können.

INFORMATION AN DRITTSTAATENDie EU übernimmt die Aufgabe der Weiterleitung der Informationen an Drittstaaten, wenn diese durch Export oder Import von Lebens- oder Futtermitteln, die nach EU-Rechtslage beanstandet wurden, betroffen sind. Dadurch sollen im Ursprungsland Wiederholungsfälle durch geeignete Gegen-maßnahmen verhindert werden. EU-Antragsländer

(derzeit Mazedonien, Island, Serbien, Türkei und Montenegro), aber auch andere Drittstaaten (z. B. Schweiz, Norwegen) oder internationale Organisationen (z. B. The International Food Safety Authorities Network) können sich im Einvernehmen und unter Einhaltung bestimmter Abmachungen (z. B. Vertraulichkeit) am Schnellwarnsystem beteiligen.

RASFF-PORTALDas RASFF-Portal ist eine über das Internet für alle zugängliche Plattform. Über eine Suchmaske bzw. un-ter Eingabe von verschiedenen Suchbegriffen werden anonymisierte Informationen zu Meldungen veröffent-

licht. Das RASFF-Portal kann unter folgendem Link abgerufen werden: https://webgate.ec.europa.eu/rasff-window/portal

RASFF-WOCHENMELDUNGEN AUF DER AGES- WEBSEITESeit Jänner 2014 stellt das Institut für Tierernährung und Futtermittel alle Futtermittelmeldungen in Form einer wöchentlichen anonymisierten Zusammenfas-sung auf die AGES-Webseite, um der Bevölkerung bzw.

der Wirtschaft einen Überblick über die Situation am Futtermittelmarkt im EU-Raum zu geben. Informieren Sie sich über die aktuellen Futtermittelmeldungen auf der Webseite der AGES unter www.ages.at.

RASFF-CONSUMERS-PORTALMit dem im Juni 2014 veröffentlichten Consumers-Portal wurde eine weitere anwenderInnenfreundliche Plattform geschaffen. Auf dieser Internetseite können aktuelle Rückholaktionen von Lebensmitteln und öffentliche Gesundheitswarnungen der jeweiligen Mitgliedsländer aufgerufen werden. Weitere Informationen finden Sie unter https://ec.europa.eu/food/safety/rasff/for_consumers/index_en.htm.

Tabelle 6 zeigt die Anzahl der gesamten RASFF-Meldungen sowie die Anzahl der Meldungen aus dem Futtermittelsektor der EU-Länder und die Anzahl der Futtermittelmeldungen aus Österreich (2015 – 2017). Tabelle 7 gibt einen detaillierteren Überblick zu den Futtermittelmeldungen aus Österreich aus dem Jahr 2017.

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Tabelle 6: RASFF-Meldungen der Jahre 2015 bis 2017

JahrRASFF

(inkl. Follow-up)FEED-Meldungen(ohne Follow-up)

FEED-Meldungenaus Österreich

(ohne Follow-up)

2015 9.188 206 12

2016 10.218 209 12

2017 13.249 239 12

Tabelle 7: Detaillierte Aufstellung der FEED-Meldungen aus Österreich ohne Follow-up aus dem Jahr 2017

Anzahl Kontamination Futtermittel Herkunftsland

3 Salmonellen Bio-Sonnenblumenkuchen Italien

3 Salmonellen Non-GMO-Sojaschrot Italien

1 Salmonellen Sesam-Expeller Niederlande

2 Salmonellen Hundekauartikel Deutschland

1 Salmonellen Hundekauartikel Slowakei

1 Verfälschung mit Lebendhefen + Harnstoff

Inaktivierte Hefe Brasilien

1 Verfälschung mit Harnstoff Inaktivierte Hefe Polen

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ERWÜNSCHTE KOMPONENTEN – INHALTSSTOFFE UND ZUSATZSTOFFE Futtermittel ist ein Sammelbegriff für alle Formen der Tiernahrung. Mischfuttermittel sind Mischungen aus Einzelfuttermitteln, mit oder ohne Zusatzstoffe, welche als Allein- oder als Ergänzungsfuttermittel zur Tierer-nährung bestimmt sind. Je nach Verwendungszweck

und Tierart sind Mischfuttermittel speziell zusam-mengesetzt. Entscheidend dabei ist die Deckung des Nährstoff- und Energiebedarfes der Tiere durch die sogenannten qualitätsrelevanten Parameter.

INHALTSSTOFFEDie Inhaltsstoffe der in einem Mischfuttermittel verwendeten Einzelfuttermittel (Abbildung 3) tragen unterschiedlich zur Nährstoffzusammensetzung bei. Als solche gelangen unter anderem Produkte und Neben-produkte aus Getreide, Ölsaaten, Leguminosen, Milch, Fischmehl, Knollen und Wurzeln sowie Mineralstoffe und für Heimtiere Landtierprodukte zur Anwendung.

Zu den Rohnährstoffen zählen in erster Linie Rohprotein, Rohfett, Rohfaser, Rohasche, aber

auch diverse Zucker und Stärke. Die Analyse der genannten Parameter erfolgt anhand standardisierter nasschemischer Verfahren (Weender-Analyse). Diese sind Konventionsmethoden, bei denen nach einem genau festgelegten Verfahren vorgegangen wird, um vergleichbare Ergebnisse zu erhalten. Somit definiert die Methode das Ergebnis, und es werden keine reinen Komponenten bestimmt, weshalb vor den Nährstoffen das Präfix „Roh-” steht.

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Abbildung 3: Inhaltstoffe und Nährstoffe von Futtermitteln

Feuchtigkeit (Trockensubstanz)

Die Probe wird bis zur Gewichtskonstanz bei einer bestimmten Temperatur getrocknet. Dadurch werden der Probe Feuchtigkeit, aber auch flüchtige organische Verbindungen entzogen. Der Rückstand ist definiert als der Gehalt an Trockenmasse, in der sich alle nicht flüchtigen organischen und anorganischen Bestandsteile befinden. Die Bestimmung der Feuchtigkeit bzw. Trockensubstanz dient einerseits

als Bezugsgröße zum Vergleich von Futtermitteln mit unterschiedlichem Feuchtegehalt (z. B. Rohprotein i. d. Trockensubstanz), andererseits als Qualitätsparameter, da Feuchtigkeit keinen Futterwert besitzt und ein hoher Gehalt den Verderb von Futtermitteln begünstigt bzw. die Lagerfähigkeit einschränkt.

Rohasche

Bei dieser Untersuchung wird der organische Anteil dergetrockneten Probe bei einer Temperatur von 550 °C verascht. Die Rohasche stellt die mineralische (anor-ganische) Komponente eines Futtermittels dar. Dazu zählen die Mineralstoffe Phosphor (P), Kalzium (Ca), Magnesium (Mg), Natrium (Na) und Kalium (K), aber auch erdige Verunreinigungen, die durch die Bestim-mung der HCl-unlöslichen Asche quantifiziert werden können.

Futtermittel pflanzlichen Ursprungs enthalten gewisse Anteile an Mineralstoffen, die jedoch für eine optimale Versorgung der Tiere nicht ausreichend sind. In Misch-futtermitteln wird dieser Mangel durch Zugabe von Mineralstoffen, wie z. B. Calciumcarbonat, Calcium-Magnesiumphosphat und ähnlichen Verbindungen, ausgeglichen. Zudem stehen Mineralfuttermittel, die meist neben den eigentlichen Mineralstoffen auch Zusatzstoffe wie Spurenelemente, Vitamine, Enzyme oder probiotisch wirksame Mikroorganismen enthalten, als Ergänzung zur Verfügung.

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Rohprotein

Zur Rohproteinbestimmung nach Kjeldahl wird der Stickstoffgehalt im Futter mittels Säureaufschluss und Bestimmung des entstandenen Ammoniaks mittels Titration ermittelt. Da Proteine durchschnittlich etwa 16 % Stickstoff enthalten, wird der Stickstoffgehalt standardmäßig mit dem Faktor 6,25 multipliziert, um den Rohproteingehalt zu berechnen. Rohprotein umfasst Aminosäuren und andere stickstoffhaltige Ver-bindungen. Es ist Quelle für den Aufbau von körperei-

genem Eiweiß (Fleisch, Milch usw.) und kann in dieser Funktion durch keinen anderen Nährstoff ersetzt werden. Die Qualität des Rohproteins wird wesentlich durch seine Bausteine, die Aminosäuren bestimmt. Einige davon sind für den tierischen Organismus es-sentiell. Sind Aminosäuren aus natürlichen Quellen im Futtermittel nicht ausreichend verfügbar, werden sie in Form von Zusatzstoffen ergänzt.

Rohfaser

Als Rohfaser werden alle in schwacher Säure und schwacher Lauge unlöslichen organischen Verbindun-gen bezeichnet. Dementsprechend erfolgt die Analyse durch Kochen mit entsprechenden Reagenzien und Wiegung des nach Filtrierung und Trocknung verblei-benden Rückstandes. Diese pflanzlichen Gerüstsub-stanzen sind unlösliche Polysaccharide und setzen sich aus Cellulose, Hemicellulosen und unlöslichen Glucanen sowie aus unverdaulichen Stoffen, wie

Lignin zusammen. Mit Ausnahme der Wiederkäuer, die diese Stoffe mit Hilfe der Pansenbakterien aufspalten können, sind diese für Tiere nur schwer verdaulich. Ein bestimmter Mindestanteil Rohfaser im Futter ist notwendig um eine optimale Darmpassage zu gewähr-leisten. Ein zu hoher Anteil führt zu einer Beeinträchti-gung der Nährstoffaufnahme und somit zu geringerer Futterverwertung. Abhilfe kann hier der Zusatz von bestimmten Enzymen schaffen.

Rohfett

Die Bestimmung des Rohfettgehaltes erfolgt im allge- meinen durch Extraktion mit einem lipophilen Lösungs- mittel. Das freie Fett wird durch direkte Extraktion erfasst, während der als Gesamtfett bezeichnete Gehalt aufgrund des angewendeten Säureaufschlusses außer dem freien Fett auch die gebundenen Fette und die in den Fettlösungsmitteln löslichen Begleitstoffe wie Harze und Wachse umfasst. Futtermittel weisen einen sehr unterschiedlichen Fettgehalt auf. Für Tierarten mit hohem Energiebedarf (z. B. Masthühner) wird dem Futtermittel auch reines pflanzliches Fett

oder Öl zugesetzt. Neben den Kohlenhydraten ist Fett der wichtigste Energielieferant in der Tiernahrung. Fett besteht rein chemisch aus Glycerin und Fettsäuren. Einige dieser Fettsäuren zählen für das Tier zu essenziellen (lebensnotwendigen) Nahrungsfaktoren. Dies sind die mehrfach ungesättigten Fettsäuren wie Linol-, Linolen- und Arachidonsäure, die dem Tier in einer bestimmten Menge täglich mit der Nahrung zugeführt werden müssen. Fett ist auch als Träger der fettlöslichen Vitamine von Bedeutung und beeinflusst maßgeblich die Qualität tierischer Lebensmittel.

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Stickstofffreie Extraktstoffe

Unter den stickstofffreien Extraktstoffen sind alle Verbindungen zu verstehen, die durch die klassische Weender-Analyse nicht erfasst werden. Unter diese Verbindungen fallen neben den leicht löslichen Kohlen-hydraten (Monosaccharide, Stärke, Inulin etc.) auch

lösliche Anteile an pflanzlichen Gerüstsubstanzen (Pek-tine, Glucane, Pentosane, Lignin). Rechnerisch werden die stickstofffreien Extraktstoffe aus der Differenz der Gesamtmasse und der Summe aus Feuchte, Rohasche, Rohfett, Rohfaser und Rohprotein ermittelt.

Vitamine

Vitamine zählen wie auch die Mengen- und Spurenele-mente zu den nicht energieliefernden Wirkstoffen, die das Tier zur Erhaltung seiner Lebens- und Leistungsfä-

higkeit unbedingt benötigt. Sie sorgen für das Funkti-onieren des Stoffwechsels. Ihre vielseitigen Aufgaben und Funktionen werden in Tabelle 8 dargestellt.

Tabelle 8: Aufgaben und Funktionen von Vitaminen

Fettlösliche Vitamine Funktion zusätzlicher Nutzen

A (Retinol) Epithelschutz Immunität, Genexpression

D3 (Calciferol) Ca- und P-Stoffwechsel Immunität

E (Tocopherol) biologisches Antioxidans Gesundheit, Immunität, Qualität von Fleisch, Milch und Eiern

K1 (Phyllochinon) Blutgerinnung, Knochenstoffwech-sel

K3 (Menadion) Blutgerinnung

Β-Carotin Provitamin A, Antioxidans Fruchtbarkeit, Immunität

Wasserlösliche Vitamine

B1 (Thiamin) Kohlenhydratstoffwechsel

B2 (Riboflavin) Energiestoffwechsel

B6 (Pyridoxin) Eiweißstoffwechsel Immunität

B12 (Cobalamin) Blutbildung und Eiweißstoffwechsel

B3 Niacin (Nikotinsäure) Energiestoffwechsel

B5 (Pantothensäure) Fettstoffwechsel

B7 (Biotin) Kohlenhydrat- und Fettstoffwechsel Haut-, Haar- und Hornqualität

B9 (Folsäure) Eiweiß- und Nucleinsäurestoff-wechsel

Fruchtbarkeit

C (Ascorbinsäure) Antioxidans Gesundheit, Immunität

Cholin Nervensystem

Gemäß dem risikobasierten Stichprobenplan wurden im Jahr 2017 von der AGES rund 450 Vitaminanalysen zur Überprüfung auf ihren deklarierten Sollgehalt bzw. auf gesetzliche Höchstgehalte durchgeführt. Die

Analytik erfolgt nach wissenschaftlich anerkannter Methodik mittels Hochdruckflüssigkeitschromatografie (HPLC) gemäß den EU-Vorgaben.

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Mengenelemente

Mengenelemente, auch als Mineralstoffe bezeichnet, werden vom Tier in größeren Mengen für die funktio-nelle und strukturelle Aufrechterhaltung des Orga-

nismus benötigt. Diese Gruppe umfasst u. a. Kalium (K), Kalzium (Ca), Magnesium (Mg), Natrium (Na), Phosphor (P) und Schwefel (S).

Spurenelemente

Spurenelemente werden von den Tieren nur in geringsten Konzentrationen (mg/kg Futter) benötigt. Dazu zählen in erster Linie Eisen (Fe), Kupfer (Cu), Zink (Zn), Mangan (Mn), Selen (Se), Jod (J), Cobalt (Co) und Molybdän (Mo). Spurenelemente sind am Aufbau und der Funktion körpereigener Wirkstoffe, wie Enzyme und Hormone, beteiligt und sind somit an wesentlichen Stoffwechselvorgängen und Steu-erungsmechanismen im Organismus beteiligt. Eine

Unterversorgung kann von Mangelerscheinungen bis zu Fruchtbarkeitsstörungen führen. Die Versorgung muss somit einerseits die Leistungsansprüche der Tiere berücksichtigen, aber auch ein Überangebot, das toxische Effekte hervorrufen kann, vermeiden. Deshalb sind für alle Spurenelemente gesetzliche Höchstwerte festgelegt, deren Einhaltung laufend durch die amtli-che Kontrolle überprüft wird. Jährlich werden rund 600 Spurenelementanalysen in Futtermitteln durchgeführt.

Aminosäuren

Aminosäuren sind die wichtigsten Bausteine für das Körpereiweiß. Der tierische Organismus kann aller- dings einige der Aminosäuren nicht selbst synthetisie- ren und ist auf die Zufuhr über die Nahrung angewie-sen; diese nennt man essenzielle Aminosäuren. Ist eine dieser Aminosäuren nicht in der erforderlichen Menge im Futter vorhanden, wirkt diese limitierend auf den Aufbau von Körpereiweiß und somit leistungs-begrenzend. Deshalb werden limitierende Aminosäuren in der Regel handelsüblichen Mischfuttermitteln zugesetzt. Das betrifft v. a. Methionin, Lysin, Threonin und Tryptophan, die industriell (fermentativ durch

Mikroorganismen oder chemisch) hergestellt werden. In Tabelle 9 sind die Funktionen einiger essenzieller Aminosäuren sowie Tierarten mit erhöhtem Bedarf an diesen Aminosäuren gelistet.

Zur Aminosäurenbestimmung werden die Proteine in Futtermitteln durch Hydrolyse aufgeschlossen und die einzelnen Aminosäurenverbindungen im Aminosäu-renanalysator (Ionenaustauschchromatografie mit Nachsäulenderivatisierung) gemessen. Jährlich wird eine festgelegte Anzahl an amtlichen Proben auf die Einhaltung des deklarierten Sollgehaltes überprüft.

Tabelle 9: Funktionen einiger essenzieller Aminosäuren sowie Tierarten mit erhöhtem Bedarf an diesen Aminosäuren

Aminosäure Funktion Tierart mit erhöhtem Bedarf

Lysin Enzyme, kollagene Gewebe, Verknöcherung wachsende Tiere

Methionin Enzyme, Peptide, Federprotein, Vorstufe für Cystein und Cystin

Geflügel, Ferkel und Kaninchen

Threonin Verdauungsenzyme, Immunsubstanzen, Energiestoffwechsel

junge, wachsende Monogastrier (z. B. Ferkel)

Tryptophan verschiedenste Stoffwechselprozesse junge, wachsende Monogastrier (z. B. Ferkel)

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ZUSATZSTOFFE

Die Zusammensetzung der Mischfuttermittel soll für die Tiere ein gesundes Wachstum und für den Landwirt – in Hinblick auf den wirtschaftlichen Erfolg – eine entsprechende Tierleistung sicherstellen. Ist dies aufgrund der natürlich vorhandenen Inhaltsstoffe nicht gewährleistet, können für die Optimierung Zusatzstoffe zum Einsatz kommen. Zusatzstoffe dürfen weder eine schädliche Wirkung

auf die Gesundheit von Mensch und Tier bzw. auf die Umwelt haben noch dürfen sie einen Nachteil oder Irreführung für den Verbraucher in Hinblick auf die Beschaffenheit der tierischen Erzeugnisse mit sich bringen. Die Zulassung dieser Stoffe erfolgt EU-weit einheitlich (VO [EG] Nr. 1831/2003), wobei die Zusatzstoffe u. a. eine der folgenden Eigenschaften aufweisen müssen:

• die Beschaffenheit des Futtermittels positiv beeinflussen (z. B. Konservierungsmittel oder Antioxidantien, Säureregulatoren)

• die Beschaffenheit des tierischen Erzeugnisses positiv beeinflussen (z. B. Farbstoffe)• die Farbe von Zierfischen und -vögeln positiv beeinflussen• den Ernährungsbedarf der Tiere decken (Vitamine, Spurenelemente, Aminosäuren)• die ökologischen Folgen der Tierproduktion positiv beeinflussen (z. B. Phytasen zur Reduktion der Phos-

phorausscheidung)• die Leistung oder das Wohlbefinden der Tiere, insbesondere durch Einwirkung auf die Magen- und Darmflora

oder die Verdaulichkeit der Futtermittel, positiv beeinflussen (z. B. organische Säuren, Enzyme, Mikroorga-nismen)

Ähnlich wie bei Futtermitteln sind auch für Zusatzstoffe und Vormischungen EU-weit einheitliche Kennzeich-nungsanforderungen festgelegt. Dies beinhaltet neben der Bezeichnung des Futtermittelzusatzstoffes auch die Kategorie oder Funktionsgruppe, der der Futtermittelzusatzstoff zuzuordnen ist, sowie Gebrauchsanleitung sowie Sicherheitshinweise für die Verwendung. Zusatzstoffe unterliegen innerhalb der EU einem strengen Zulassungsverfahren, das neben der Wirksamkeit auch toxikologische Aspekte, Auswirkungen auf die Umwelt sowie die Rückstände des Zusatzstoffes oder seiner Metaboliten in Lebensmitteln überprüft. Diese Bewertung wird von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) durchgeführt. Zusatzstoffe werden jeweils durch Verordnung der EU für bestimmte Tierarten/

Kategorien zugelassen, wobei auch eventuelle Maximal- bzw. Minimalwerte im Futtermittel festgelegt werden. Zugelassene Zusatzstoffe sind in einem informellen, d. h. nicht rechtsverbindlichen Register veröffentlicht: https://ec.europa.eu/food/safety/animal-feed/feed-additives/eu-register_en

Das Institut für Tierernährung und Futtermittel ist als nationales Referenzlabor aktiv in das Zulassungsverfahren eingebunden. Für das gemeinschaftliche Referenzlabor für Zusatzstoffe (EURL-FA) werden Evaluierungen von Zulassungs-unterlagen durchgeführt. Der Schwerpunkt liegt auf der Beurteilung der Analysenmethoden hinsichtlich ihrer Eignung in der amtlichen Kontrolle.

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Einsatzzwecke

Um die Bewertung der einzelnen Zusatzstoffe zu erleichtern, sind diese in Kategorien eingeteilt. Hier unterscheidet man derzeit fünf Kategorien, denen eine Vielzahl an Funktionsgruppen zugeordnet

ist. Auch Substanzen mit kokzidiostatischer und histomonostatischer Wirkung werden als Futtermittelzusatzstoffe betrachtet.

Zootechnische Zusatzstoffe

Zu dieser Gruppe zählen Verdaulichkeitsförderer, Darmflorastabilisatoren sowie einige andere Stoffe, die die Umwelt günstig beeinflussen. Es sind Stoffe, die bei der Verfütterung an Tiere durch ihre Wirkung auf bestimmte Futtermittelbestandteile die Verdaulichkeit der Nahrung verbessern, oder auch Mikroorganismen oder andere chemisch definierte Stoffe, die bei der Verfütterung an Tiere eine positive Wirkung auf die Darmflora haben.

Eine Gruppe dieser Verbindungen sind Enzyme, die als Verdaulichkeitsförderer wirken. Sie sind Eiweißver-

bindungen, die als Katalysatoren in geringster Menge chemische Reaktionen unterstützen und beschleuni-gen. Diese Verbindungen werden zur Verbesserung der Verdauung eingesetzt, einerseits zur Unterstützung körpereigener Enzyme (z. B. Proteasen, Lipasen), um das z. T. noch suboptimale Verdauungssystem beim Jungtier zu kompensieren, andererseits als Zufuhr zu nicht oder zu wenig vorhandener Enzyme (z. B. Phytasen, Xylanasen, Glucanasen), um komplexe, bislang unverdauliche Futterbestandteile verwertbar zu machen. Der Einsatz erstreckt sich v. a. auf Jungtiere, Schweine und Hühner.

Technologische Zusatzstoffe

Diese werden Futtermitteln aus technologischen Gründen zugesetzt. Beispiele hierfür sind Konservie- rungsmittel wie organische Säuren (z. B. Ameisen-säure), die den pH-Wert im Futter und in weiterer Folge auch im Verdauungstrakt der Tiere zu senken. Eine schnelle Absenkung des pH-Wertes im Magen ist Voraussetzung für eine optimale Proteinverdaulichkeit. Je nach Einsatzzweck kann Ameisensäure allerdings auch der Funktionsgruppe „Stoffe zur Verbesserung der hygienischen Beschaffenheit von Futtermitteln” zu-geordnet werden. Es besteht hier also die Möglichkeit, dass ein und derselbe Zusatzstoffe mehrere

Funktionen aufweisen kann. Eine relativ neue Funktionsgruppe sind Stoffe zur Verringerung der Kontamination von Futtermitteln mit Mykotoxinen. Dies sind insbesondere Produkte, die in den letzten Jahren besondere Aufmerksamkeit er-halten haben. Zu beachten ist hier jedoch, dass diese Produkte jeweils für ein spezifisches Toxin aufgrund der spezifischen chemischen Struktur der einzelnen Mykotoxine zugelassen sind und nicht generell einzusetzen sind. Bis dato sind drei Substanzen als „Mykotoxinbinder“ zugelassen, eine für Aflatoxine, eine für Deoxynivalenol und eine für Fumonisine.

Sensorische Zusatzstoffe

Sensorische Zusatzstoffe sind Zusatzsstoffe, die Geschmack und Aussehen des Futtermittels positiv beeinflussen. Hierzu zählen Farb- und Aromastoffe.

Aufgrund der Komplexität der Zusammensetzung ist die Zulassung dieser Substanzen (natürliche bo-tanische Verbindungen …) noch nicht abgeschlossen.

Ernährungsphysiologische Zusatzstoffe

Dieser Kategorie sind Vitamine und Provitamine, Verbindungen von Spurenelementen, Aminosäuren

sowie Harnstoff zugeordnet. Diese dienen zur Unterstützung einer bedarfsgerechten Fütterung.

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UNERWÜNSCHTE UND VERBOTENE STOFFE Futtermittel enthalten neben den für das Tier wich-tigen Nähr- und Wirkstoffen auch Substanzen und Stoffe, die sich auf den tierischen Organismus und in weiterer Folge auf Lebensmittel tierischer Herkunft nachteilig bzw. gesundheitsschädlich auswirken kön- nen oder verboten sind. Das Vorkommen unerwünsch-ter Stoffe in Futtermitteln lässt sich nicht vollständig ausschließen. Wichtig in diesem Zusammenhang ist allerdings, ihren Gehalt in Futtermitteln unter Berück-sichtigung der akuten Toxizität, ihrer Fähigkeit zur Bioakkumulation und ihrer Abbaubarkeit zu bestimmen und so weit herabzusetzen, dass keine unerwünschten oder schädlichen Folgen eintreten. Daher wurden in

der EU für die wichtigsten Stoffe Grenz- oder Richt- werte festgelegt, ab deren Überschreitung Futtermittel nicht mehr in Verkehr gebracht und verwendet werden dürfen. Auch für den Bereich der Rückstände von Pflanzenschutz- und Tierarzneimitteln gibt es festgelegte Höchstwerte in Futtermitteln, die garantieren sollen, dass möglichst wenig dieser Stoffe in Lebensmittel tierischer Herkunft gelangen kann. Um die Grundbelastung nachhaltig herabzusetzen, wurden für einige Stoffe (z. B. Dioxin) sogenannte Aktionswerte festgesetzt, die zwar noch weit unter den Grenzwerten liegen, ab deren Überschreitung jedoch eine Ursachenforschung vorgenommen werden muss.

Unter verbotenen Stoffen versteht man bestimmte Materialien, deren Verkehr und Verwendung als Futtermittel verboten ist. Dazu gehören gemäß Verordnung (EG) Nr. 767/2009:

• Kot, Urin, Inhalte von Verdauungstrakten• mit Gerbstoffen behandelte Häute und deren Abfälle• mit Pflanzenschutzmittel gebeiztes Saatgut und Pflanzenvermehrungsmaterial• mit Holzschutzmittel behandeltes Holz sowie Sägemehl• Abfallwasser aus Gemeinden, privaten Haushalten und Industrie• fester Siedlungsmüll (Hausmüll)• Verpackung und Verpackungsteile aus der Agro-Lebensmittelindustrie• Proteinerzeugnisse, die aus auf n-Alkanen gezüchteten Hefen der Art Candida gewonnen werden

Unbeschadet dieser Verordnung gelten andere Gemeinschaftsvorschriften aus dem Veterinärrecht, insbesondere die Vorschrift zur Verhütung, Kontrolle und Tilgung von transmissibler spongiformer Enzepha-lopathie (TSE), zu tierischen Nebenprodukten (z. B. Tiermehl) sowie die von nicht in der EU zugelas-senen GVO.

In den anschließenden Kapiteln werden die wichtigsten unerwünschten Stoffe in der Tierernährung beschrieben.

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VERPACKUNGSMATERIALVerpackungsmaterialien dienen der leichteren Handhabung von Produkten sowie deren Schutz vor Beschädigungen. Diese können aus unterschiedlichsten

Materialien wie z. B. Papier, Kunststoff, Metall etc. bestehen, diese Verpackungsmaterialien sollen aber nicht in die Produktionskette gelangen.

Futtermittel dürfen gemäß der Verordnung (EG) Nr. 767/2009 Anhang III keine Materialien enthalten, deren Inverkehrbringen oder Verwendung in der Tierernährung verboten sind. Hierunter fallen auch Verpackungsmate-rialien wie:

• Verpackung und Verpackungsteile aus der Agro-Lebensmittelindustrie• fester Siedlungsmüll (Hausmüll), der ebenso Verpackungsmaterial aus der Agro-Lebensmittelindustrie ent-

halten kann. (Anm.: Mit dem Begriff „fester Siedlungsmüll“ sind nicht „Küchen- und Speiseabfälle“ gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1774/2002 bzw. Verordnung (EG) Nr.1069/2009 gemeint.)

Abbildung 4: Verpackung und Verpackungsteile aus der Agro-Lebensmittel-industrie

Abbildung 5: Fester Siedlungsmüll

Vorkommen und Bedeutung

Unter bestimmten Voraussetzungen dürfen Reste aus der Lebensmittelproduktion und dem Lebensmittel-handel, wie z. B. Brot- und Backwaren (die im Handel meist verpackt angeboten werden), als Futtermittel eingesetzt werden. Im Zuge des Recyclingprozesses können auf diese Weise Verpackungsmaterialien, wie

z. B. Teile von Papier und Alufolie, sowie Weich- und Hartplastikteilchen ins Futtermittel gelangen. Diese können Verletzungen im Verdauungstrakt der Nutztiere verursachen und deren Gesundheit beeinträchtigen. Zudem muss über einen möglichen Eintrag von Mikroplastik in die Umwelt diskutiert werden.

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FORMALDEHYDFormaldehyd (Synonym: Methanal) ist ein farbloses, stechend riechendes Gas, das bis vor wenigen Jahren als Biozid zur Dekontamination von Futtermitteln und als Desinfektionsmittel für Oberflächen verwendet wurde. Mit einer Entscheidung der Kommission ist die Verwendung von Formaldehyd als Biozid für Futtermit-tel seit 01.07.2015 nicht mehr möglich. Formaldehyd blieb jedoch als Konservierungsmittel für Magermilch in der Schweinemast und für Silagen in der EU erlaubt.

Die Weiterverwendung von Formaldehyd als Futter-mittelzusatzstoff erforderte eine Wiederzulassung als Konservierungsstoff und eine Neuzulassung als Hygieneverbesserer auf EU-Ebene. Zur Reevaluierung wurde der Antrag als Konservie-rungsmittel für Magermilch und für Silagen einge-bracht, wobei der Antrag für Silagen nach einiger Zeit vom Antragsteller zurückgezogen wurde. Die neue Ri- sikobewertung ist von Fachexperten der EFSA (Europä-ische Agentur für Lebensmittelsicherheit) durchgeführt worden. Diese ergab, dass Formaldehyd in geringsten Mengen über die Lebensmittelkette aufgenommen für den Verbraucher kein Gesundheitsrisiko darstellt, eine direkte Inhalation von Formaldehyt jedoch kanzerogen wirken kann.

In der EFSA-Stellungnahme wurde aufgrund dessen explizit darauf hingewiesen, dass bei der Anwendung von Formaldehyd der Schutz von Augen, Haut und Atmungstrakt gewährleistet sein muss. Bedenken gab es, ob auch trotz strengster Schutzmaßnahmen die Sicherheit der in der Mischfutterherstellung tätigen Personen und des Landwirts garantiert werden kann. Die kanzerogene Wirkung von Formaldehyd auf den menschlichen Atemtrakt konnte eindeutig nachgewiesen werden. Schädigungen treten durch den Kontakt von Formaldehyd mit den Schleimhäuten des Respirationstrakts sowie im Mund und im Verdauungstrakt auf. Leichte lokale Reizungen führen zu DNA-Addukten (= DNA-Schäden), wohingegen starke lokale Reizungen die Entstehung von Tumoren begünstigen. Der kausale Zusammenhang von Formaldehyd und dem Auftreten von Tumoren im Nasen- und Rachenraum sowie dem Auftreten von Leukämie beim Menschen ist durch eine ausreichende Anzahl von Studien nachgewiesen. Auch in-vitro-Studien zur Mutagenität und Genotoxizität mit Labortieren und bei Menschen ergaben, dass Formaldehyd direkt mit der DNA reagiert (Lu et al., 2009) und Genmutationen und chromosomale Aberrationen auslösen kann.

Situation in Österreich

Das Institut für Tierernährung und Futtermittel der AGES untersucht, basierend auf dem Risikobasierten Kontrollplan (RIK), jährlich regelmäßig Futtermittelpro-ben auf das Vorhandensein von Verpackungsmaterial. Häufig kann dieses in Backabfällen oder Brotbröseln, die als Futtermittelbestandteil Anwendung finden, nachgewiesen werden:

In den letzten Jahren wurden insgesamt 138 Proben auf das Vorhandensein von Verpackungsmaterialien untersucht, davon war eine Probe (Brotbrösel) positiv bzw. zu beanstanden.

Untersuchungsmethode

Die Untersuchung der aufbereiteten Probe auf Verpackungsmaterial erfolgt in den jeweiligen Siebfraktionen mikroskopisch durch Auslesen der

einzelnen Fremdpartikel und deren qualitative sowie quantitative Bestimmung.

Tabelle 10: Anzahl der Untersuchungen auf Verpackungsteile (2015 – 2017). Die in Klammer gesetzten Werte zeigen die Anzahl der Bean-standungen.

Jahr Anzahl der Untersuchungen (Beanstandungen)

2015 65 (0)

2016 22 (1)

2017 51 (0)

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SCHWERMETALLEZu den Schwermetallen werden chemisch alle Elemente mit einem spezifischen Gewicht von über 5 g/cm3 gezählt. In der Umwelt kommen sie meist nur in sehr geringen Mengen vor. Gemeinsam ist allen, dass sie in zu hohen Konzentrationen toxisch wirken. Einige Schwermetalle, wie Blei (Pb), Cadmium (Cd), Quecksilber (Hg) und das Halbmetall Arsen

(As), gehören futtermittelrechtlich in die Gruppe der unerwünschten Stoffe, da keine essenzielle Wirkung für den Stoffwechsel bekannt ist und höhere Gehalte für Mensch, Tier und Umwelt schädlich sein können. Im Gegensatz dazu zählen Kupfer (Cu), Eisen (Fe), Zink (Zn), Mangan (Mn), Selen (Se), Kobalt (Co) und Molybdän (Mo) zu den essenziellen Spurenelementen.

Die Experten der EFSA kamen schlussendlich zum Ergebnis, dass die Wirksamkeit von Formaldehyd im Futtermittel gegeben ist, eine sichere Obergrenze für alle Tierarten und Tierkategorien jedoch nicht festgelegt werden kann.

Im Dezember 2017 wurde im Rahmen einer Abstimmung im Ständigen Ausschuss Tierernährung der Antrag auf Zulassung von Formaldehyd als Hygieneverbesserer und auf Wiederzulassung als Konservierungsstoff von 26 der insgesamt 28 EU- Mitgliedstaaten abgelehnt. Mit der Verordnung (EU) 2018/183 ist Formaldehyd somit ohne Ausnahme für Futtermittel nicht mehr zulässig.

Vorkommen und Bedeutung

In das Futtermittel gelangen die Schwermetalle einerseits über den landwirtschaftlichen Stoffkreislauf (Boden, Düngung etc.) und andererseits bei der Herstellung von Mischfuttermitteln durch die Auswahl der Rohstoffe und durch die Dosierung von mineral- ischen Zusatzstoffen. In Abhängigkeit von Boden und Klima werden durch die Verwitterung Elemente aus dem Boden bzw. dem Muttergestein freigesetzt, wo sie von Pflanzen aufgenommen oder ins Grundwasser ausgewaschen werden können. Neben den natürli- chen, geologisch bedingten Schwermetallgehalten im Boden ist der Eintrag über die Luft sowie über Düngemittel, Pflanzenschutzmittel und Abfallstoffe von wesentlicher Bedeutung für die Gehalte in pflanzlichen

Futtermittelausgangsstoffen. Werden die Richt- und Grenzwertregelungen für diese Stoffe nicht einge-halten oder belastete Siedlungsabfälle zur Düngung verwendet, kann der Boden in relativ kurzer Zeit mit Schwermetallen angereichert werden. Die Aufnahme von Schwermetallen aus dem Boden in die Pflanzen ist der bei Weitem häufigste Eintritt in die Nahrungskette. Für die Aufnahme von Schwermetallen in Pflanzen spielen der Gehalt im Boden sowie die Bodeneigen-schaften pH-Wert, Humus- und Tongehalt eine maß-gebliche Rolle. Schwermetalle können im tierischen Organismus unmittelbar toxisch wirken oder sich anreichern und damit über das tierische Lebensmittel auch die menschliche Gesundheit beeinträchtigen.

Gesetzliche Regelung

Um schädliche Wirkungen auf die Gesundheit von Tier und Mensch zu minimieren, sieht die einschlägige Gesetzgebung für unerwünschte Elemente wie Blei, Cadmium, Quecksilber, Arsen und Fluor Höchstgehal-te in Mischfuttermitteln, Zusatzstoffen und Vormi-

schungen vor. Der dafür maßgebliche Rechtstext ist Richtlinie 2002/32/EG für unerwünschte Stoffe in der Tierernährung, deren Anhänge laufend und gemäß neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen angepasst bzw. geändert werden.

Untersuchungsmethode

Für die Analyse der unerwünschten Elemen te wird die Probe durch einen mikrowellenunterstützten Druckaufschluss oder einen offenen Säureaufschluss mineralisiert. Anschließend werden die Gehalte der Elemente mit einem atomspektrometrischen oder massenspektrometrischen Messverfahren, wie

Flammen-AAS (Atomabsorptionsspektrometrie), Hydrid-AAS, Graphitrohr-AAS, Kaltdampf-AAS, ICP-OES (Inductively Coupled Plasma-Optical Emission Spectrometry) oder ICP-MS (Inductively Coupled Plasma-Mass Spectrometry), bestimmt.

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Situation in Österreich

In Tabelle 10 werden die Analysenergebnisse der amtlichen Kontrolle von 2015 bis 2017 der uner-wünschten Elemente Blei, Cadmium, Quecksilber und Arsen dargestellt. Bei allen vier Schwermetallen zeigen die Datensätze eine stark asymmetrische Verteilung, was bedeutet, dass der überwiegende Anteil an Kon- trollproben niedrige oder sehrniedrige Schwermetall-werte aufweist und nur wenige Proben durch höhere Konzentrationen bzw. Höchstgehaltüberschreitungen auffallen. Viele Gehalte liegen im Bereich der methodischen Nachweisgrenze, und die Medianwerte sind speziell bei Allein- und Ergänzungsfuttermitteln mit den Gehalten von unbelastetem Getreide, Obst und Gemüse vergleichbar. Generell ist festzustellen, dass die Schwermetallkonzentrationen in Abhängig-

keit vom Futtermitteltyp variieren und im Allgemeinen in der Reihenfolge Alleinfuttermittel < Ergänzungs-futtermittel < Mineralfuttermittel < Vormischungen ansteigen. Die höheren Blei-, Cadmium- und Arsen-gehalte in Mineralfuttermitteln und Vormischungen sind auf die eingesetzten Rohphosphate, Futterkalke oder sonstigen zugesetzten Mineralstoffe und Spuren- elemente zurückzuführen. Jedoch werden die vorgeschriebenen Höchstgehalte von Blei, Cadmium und Arsen nur in Ausnahmefällen überschritten. Aus den Ergebnissen der Futtermittelkontrolle ist zu schließen, dass Futtermittel im Allgemeinen sehr gering mit Schwermetallen belastet sind und die vorgeschriebenen Höchstgehalte weitgehend ein-gehalten werden.

Tabelle 11: Anzahl der Untersuchungen auf Arsen, Blei, Quecksilber und Cadmium (2015 – 2017). Die in Klammer gesetzten Werte zeigen die Anzahl der Beanstandungen.

Jahr As Pb Hg Cd

2015 555 (0) 441 (0) 313 (1) 441 (0)

2016 320 (0) 497 (0) 485 (0) 320 (0)

2017 420 (0) 500 (0) 493 (0) 421 (0)

Im Jahr 2015 wurde der Höchstgehalt von Quecksil-ber in einem Ergänzungsfuttermittel für alle Tierarten überschritten. In den Jahren 2016 und 2017 gab es

keine Verletzung der gesetzlichen Höchstgehalte von Schwermetallen in Futtermitteln.

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MYKOTOXINE

Mykotoxine sind von Pilzen (Feld- und Lagerpilzen) produzierte Stoffwechselprodukte mit unterschiedlicher Human- und Tiertoxizität. Bisher sind über 400 dieser Stoffe bekannt, wobei allerdings derzeit nur Aflatoxin B1, Ochratoxin A und einige Fusarientoxine (Deoxyni-

valenol, Zearalenon, Fumonisine, HT-2- und T-2-Toxin) in Lebens- und Futtermitteln gesetzlich geregelt sind. Viele Mykotoxine sind weitgehend hitze- und säuresta-bil und werden bei der Nahrungs- und Futtermittelver-arbeitung in der Regel nicht zerstört.

Vorkommen und Bedeutung

Etwa 20 % der Getreideernte der EU enthalten mess-bare Mengen von Mykotoxinen. Besonders Getreide und Mais werden bereits am Feld von Schimmelpilzen der Gattung Fusarium befallen, wodurch das Erntegut in Folge Mykotoxine enthalten kann.

Bei Verfütterung von kontaminiertem Getreide sind speziell Monogastriden (Schwein, Geflügel und Pferd), hier insbesondere Jungtiere, gefährdet. Mykotoxinhäl-tiges Futter ist für eine Reihe von Erkrankungen ver- antwortlich. Die Wirkung der Mykotoxine kann dabei abhängig von der Toxinart akut oder chronisch toxisch sein. Symptome der akuten Vergiftung bei Tieren sind z. B. Leber- und Nierenschädigungen, Angriffe auf das zentrale Nervensystem, Haut- und Schleimhaut-schäden, Beeinträchtigung des Immunsystems oder hormonähnliche Effekte. Auch können bereits kleine Toxinmengen, die noch keine oder geringe Krankheits-symptome auslösen, krebserzeugend (karzinogen) sein, Erbschäden bewirken (mutagen) oder zu Miss-bildungen beim Embryo führen (teratogen).

Aus diesem Grund steht die Minimierung des Myko-toxinrisikos im Vordergrund, was durch Höchst- und Richtwerteregelungen und durch Vermeidungsstrategi-en bei der Erzeugung von Futter- und Nahrungsmitteln angestrebt wird.

Wichtige Grundlage zur Vermeidung von Mykotoxinen ist sowohl eine gute landwirtschaftliche Praxis bei der Produktion der Ausgangserzeugnisse (Getreide und Mais) als auch eine qualitätsgesicherte Produktion von Mischfuttermitteln. Während es für die Produktion von Getreide bereits zielführende Strategien zur Vermin-derung des Mykotoxinproblems gibt, bedarf es für Mais noch näherer Untersuchungen, um weitgehend unbedenkliche Futtermittelausgangserzeugnisse zu produzieren. Die Futtermittelerzeuger und -händler müssen in weiterer Folge durch Anwendung von Qua-litätssicherungsprogrammen für zumindest mykotoxin-arme und gesetzeskonforme Futtermittel sorgen.

Eine Herausforderung stellen künftig die „maskierten“ Mykotoxine dar. Es handelt sich hierbei um in den Pflanzen metabolisierte (verstoffwechselte) Mykotoxine wie z. B. Deoxynivalenol-3-Glukosid, die bei der übli-chen Analytik nicht erfasst werden, im menschlichen und tierischen Organismus aber toxisch wirken. In Getreide geht man von rund 20 % konjugiertem De-oxynivalenol im Verhältnis zu Deoxynivalenol aus. Aus der Literatur ist bekannt, dass durch die Lebensmittel- oder Futtermittelverarbeitung der Anteil an konjugier-tem Deoxynivalenol noch deutlich zunehmen kann. Im Rahmen der amtlichen Kontrollen gilt es künftig auch Methoden für die „maskierten“ Mykotoxine zu etablie-ren und in die Risikobewertung einzubeziehen.

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Gesetzliche Regelung

In Futtermitteln sind gegenwärtig Aflatoxin B1 durch einen Höchstgehalt (Richtlinie 2002/32/EG) sowie Deoxynivalenol (Vomitoxin), Zearalenon, Ochratoxin A und die Fumonisine durch Richtwerte (Empfehlung der Kommission 2006/576/EG) geregelt. Generell ist zwischen Höchstwert und Richtwert zu unterscheiden. Während die Überschreitung eines Höchstwertes

ein Vermischungsverbot nach sich zieht, ist bei Überschreitung eines Richtwertes eine Verdünnung (Vermischung) mit weniger oder nicht kontaminiertem Material erlaubt. So soll z. B. der Höchstwert für den Mutterkornanteil bei ungemahlenem Getreide indirekt das Vorkommen von Ergotalkaloiden in Futtermitteln minimieren bzw. verhindern.

Untersuchungsmethode

Die Analyse der Mykotoxine erfolgt einerseits durch Schnelltests (spezifisch für ein Toxin) auf Basis immun-chemischer Verfahren (Antigen-Antikörperreaktion) oder instrumenteller chromatografischer Verfahren.

Durch die Etablierung neuer chromatografischer Analysenverfahren (LC-MS) können z. B. 15 Mykoto-xine in einem Analysenablauf gemeinsam analysiert werden.

Situation in Österreich

In Österreich tritt die Mykotoxinproblematik – wet-terabhängig und abhängig von Kulturmaßnahmen (Fruchtfolge, Bodenbearbeitung, Sortenwahl, Dün-gung) – vor allem am Feld auf. Besonders betroffen sind Getreidearten (Weizen, Triticale, Hafer) und insbesondere Mais, welche hauptsächlich durch den Befall mit Feldpilzen der Gattung Fusarium mit Mykoto- xinen kontaminiert werden. Hierzu zählen beispielswei-se die Mykotoxine Deoxynivalenol, Zearalenon, T-2- und HT-2-Toxin sowie die Fumonisine. Weiters findet

sich in heimischem Getreide (v. a. Gerste und Roggen) auch immer wieder das von Pilzen der Gattung Penicillium gebildete Toxin Ochratoxin A. Mengenmäßig ist jedoch Deoxynivalenol in Österreich vorherrschend. Im Jahr 2015 wurde eine Überschreitung von Zeralenon in Getreide nachgewiesen. Im Gegensatz dazu sind in den Jahren 2016 und 2017 keine Verstöße gegen gesetzliche Höchst- bzw. Richtwerte festgestellt worden. (Tabelle 12).

Tabelle 12: Anzahl der Untersuchungen auf Mykotoxine (2015 – 2017). Die in Klammer gesetzten Werte zeigen die Anzahl der Beanstandun-gen.

Jahr Anzahl der Untersuchungen (Beanstandungen)

2015 269 (1)

2016 381 (0)

2017 265 (0)

Aflatoxine (gebildet von Pilzen der Gattung Aspergillus) wurden bisher mit Lebens- und Futtermitteln in Verbin-dung gebracht, die aus tropischen und subtropischen Gebieten importiert werden (z. B. Palmkernexpeller, Baumwollexpeller, Erdnussprodukte). Seit einigen Jahren werden Aflatoxine auch im Getreide in Süd- und Südosteuropa (Serbien, Italien, Spanien, Ungarn, Slowakei) vermehrt festgestellt. Im Jahr 2012 wurden erhebliche Konzentrationen an Aflatoxinen in Mais aus Serbien nachgewiesen. Durch die Verfütterung verschimmelter Futtermittel ließen sich Metaboliten von Aflatoxin B1 auch in Milch feststellen. Nach dem Bekanntwerden erhöhter Werte in Mais aus dem eu-ropäischen Süden wurde von der amtlichen Kontrolle in Österreich erhöhtes Augenmerk auf die Maisernte 2012 und 2013 gelegt. 2012 wurde überdies kein Mais für die Verwendung als Futtermittel aus Drittländern nach Österreich importiert.

Auch im Sommer 2014 haben die hohen Niederschläge schon frühzeitig zur Befürchtung geführt, dass der Mais im Vergleich zu früheren Jahren mit höheren My- kotoxingehalten belastet sein könnte. Untersuchungs- ergebnisse der AGES aus den Sortenwertprüfungen und den Sortenversuchen der Landwirtschaftskam-mern, die über das gesamte Körnermaisanbaugebiet verteilt waren, haben diese Annahme bestätigt. Ins- besondere bei den in der Schweinefütterung gesund-heitlich relevanten Mykotoxinen Deoxynivalenol (DON) und Zearalenon (ZEA) gab es zum Teil deutlich erhöhte Gehalte. Im Gegensatz zu mykotoxinarmen Jahren lagen die DON-Gehalte aus dem Jahr2014 mit dem Medianwert von 3.016 µg/kg wesentlich höher.

Ebenso war die ZEA-Belastung mit einem Medianwert von 327 µg/kg deutlich über dem Niveau der letzten drei Jahre. Wie in den Vorjahren waren auch 2014

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regionale Unterschiede in der Mykotoxinbelastung gegeben. Für Deoxynivalenol und Zearalenon wurden im Nordalpinen Feuchtgebiet und im Illyrikum jeweils höhere Gehalte festgestellt als im Pannonikum. So lagen 2014 z. B. die Medianwerte für DON im Nordal-pinen Feuchtgebiet mit 4.060 µg/kg und im Illyrikum mit 2.824 µg/kg wesentlich höher als im Pannonikum (2098 µg/kg).

Bedingt durch die trockenwarme Sommerwitterung lag die Belastung mit Deoxynivalenol im Jahr 2015 mit knapp 322 µg/kg nur bei einem Zehntel des hohen Wertes im Vergleich zu dem hohen Wert aus dem Jahr 2014. Der Median für ZEA aus den Jahren 2015 bis 2017 lag mit 20 μg/kg auf Höhe der Nachweisgrenze. (Tabelle 13).

Tabelle 13: Belastung von Körnermais mit den Mykotoxinen DON und ZEA in den Jahren 2015 bis 2017

Jahr

Deoxynivalenol (DON) Zearalenon (ZEA)

Analysenzahl Median µg/kg Analysenzahl Median µg/kg

2014 1.182 3.016 629 327

2015 1.216 322 498 20

2016 1.090 640 653 20

2017 1.157 717 645 20

PFLANZENSCHUTZMITTELRÜCKSTÄNDE

Pflanzenkrankheiten, tierische Schädlinge und die Konkurrenz mit unerwünschten, nicht selten auch giftigen Pflanzen gefährden nicht nur Ertrag und die Qualität der Ernte, sondern auch die Sicherheit von Lebens- und Futtermitteln und damit die Versorgung der Bevölkerung mit Lebensmitteln. Schädlinge können sowohl im Anbau (z. B. Rapsglanzkäfer, Kartoffelkäfer,

Apfelwickler) als auch bei der Lagerung (z. B. Kornkä-fer, Dörrobstmotte) die Quantität und die Qualität der Produkte stark vermindern und sich somit negativ auf die Eignung als Lebens- und Futtermittel auswirken. Aus diesen Gründen werden Pflanzenschutzmittel eingesetzt.

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Pflanzenschutzmittel enthalten chemische oder biologische Wirkstoffe und sind für einen der nachstehenden Verwendungszwecke bestimmt:

• Pflanzen und Pflanzenerzeugnisse vor Schadorganismen zu schützen oder deren Einwirkung vorzubeugen,• in einer anderen Weise als ein Nährstoff die Lebensvorgänge von Pflanzen zu beeinflussen (z. B. Wachs-

tumsregler),• Pflanzenerzeugnisse zu konservieren,• unerwünschte Pflanzen oder Pflanzenteile zu vernichten,• ein unerwünschtes Wachstum von Pflanzen zu hemmen oder einem solchen Wachstum vorzubeugen.

Vorkommen und Bedeutung

Durch den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln in der Landwirtschaft kann es zu Rückständen auf oder in den behandelten Pflanzen und somit auch auf denErntegütern kommen. In der Regel gehen Pflanzen- schutzmittelrückstände auf eine direkte Behandlung der Pflanzen mit Pflanzenschutzmitteln zurück, im Einzelfall ist aber auch eine Wirkstoff- bzw. Metabo- litenaufnahme aus dem Boden durch nachfolgende Kulturen möglich. Durch Pflanzenschutzmittelrück-stände in Futtermitteln kann es auch in Lebensmitteln tierischer Herkunft (z. B. Milch, Eier, Fleisch, Innerei- en) zu Belastungen kommen. Hier können neben den Vorratsschutzmitteln auch persistente Kontaminanten (z. B. heute nicht mehr in der EU zugelassene Or- ganochlorverbindungen) eine wichtige Rolle spielen,

da sie im Organismus bzw. in der Umwelt nur schwer abgebaut werden und aufgrund ihrer guten Fettlös-lichkeit eine verstärkte sogenannte „Bioakkumulation“ aufweisen, sodass eine Anreicherung in der Nahrungs- kette die Folge ist. Wichtig ist es daher, die Kontrollenicht nur am Ende der Lebensmittelkette anzusetzen,sondern die Ursachen für unerwünschte Belastungen durch Untersuchungen an der gesamten Lebensmit-telkette anzustellen – vom Boden über Futtermittel bis hin zu den verarbeiteten Lebensmitteln.

Unabhängig davon sind umfassend geprüfte Pflan-zenschutzmittel unverzichtbar für eine gesicherte Versorgung mit Lebens- und Futtermitteln.

Gesetzliche Regelung

Da Pflanzenschutzmittel Risiken und Gefahren für Mensch, Tier und Umwelt darstellen können, ist vor dem Inverkehrbringen ein behördliches Zulassungs-verfahren gesetzlich vorgeschrieben. Die Prüfung von Pflanzenschutzmitteln und deren Wirkstoffen, die Zulassung, das Inverkehrbringen, die Anwendung sowie die Kontrolle sind in der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 geregelt. Das Pflanzenschutzmittelgesetz 2011 dient der Vollziehung dieser Verordnung sowie

der Umsetzung der Richtlinie 2009/128/EG über einen Aktionsrahmen der Gemeinschaft für die nachhaltigeVerwendung von Pestiziden. Darüber hinaus regelt das Pflanzenschutzmittelgesetz 2011 behördliche Zustän- digkeiten sowie die amtliche Pflanzenschutzmittel-kontrolle und beinhaltet Straf- und Übergangs-bestimmungen sowie eine Verordnungsermächtigung für das BMLFUW. Die in Österreich zugelassenen Pflanzenschutzmittel sind einschließlich ihrer genauen

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Untersuchungsmethode

Um möglichst viele der gesuchten Verbindungen in eine Lösung zu bekommen, erfolgt meistens eine Extraktion des Futtermittels mit einem organischen Lösungsmittelgemisch. Nach erfolgter Reinigung des Extraktes wird die eindeutige Identifizierung und Quantifizierung mittels Tandem-Massenspektrometrie (LC-MS/MS bzw. GC-MS/MS) durchgeführt. Die Proben

werden mithilfe sogenannter Multimethoden auf ein sehr umfassendes Wirkstoffspektrum untersucht, wo-bei je nach Matrix derzeit an die 600 unterschiedliche Pflanzenschutzmittelrückstände erfasst und quantitativ bestimmt werden können. Über zusätzliche Screening-Methoden können darüber hinaus viele weitere Sub-stanzen miterfasst werden.

Anwendungsbestimmungen abschließend im nationalen Pflanzenschutzmittelregister angeführt. Voraussetzung für die Zulassung ist u. a., dass Pflan-zenschutzmittel bei bestimmungs- und sachgemäßer Anwendung keine unmittelbaren oder mittelbaren schädlichen Auswirkungen auf die Gesundheit von Mensch und Tier sowie keine unannehmbaren Aus-wirkungen auf die Umwelt haben.

Eine effiziente Kontrolle ist von öffentlichem und gem- einschaftlichem Interesse, welches nicht an Landes-grenzen Halt macht. Aus diesem Grund wurden

Höchstwerte für Pflanzenschutzmittelrückstände in Lebens- und Futtermitteln im Rahmen des Zulassungs-verfahrens von Pflanzenschutzmitteln festgelegt und mit Stichtag 01.09.2008 EU-weit durch die VO (EG) Nr. 396/2005 über Höchstgehalte an Pestizidrückständen in oder auf Lebens- und Futtermitteln pflanzlichen und tierischen Ursprungs und zur Änderung der Richtlinie 91/414/EWG des Rates harmonisiert. Gemäß § 4 Ab-satz 6 LMSVG obliegt der AGES die Durchführung von Verfahren zur Festlegung, Änderung oder Streichung von Rückstandshöchstgehalten bei Lebensmitteln aufgrund der Verordnung (EG) Nr. 396/2005.

Situation in Österreich

Jährlich werden ca. zwischen 350 und 500 Futtermit-telkontrollproben auf Pflanzenschutzmittelrückstände untersucht (Tabelle 14). Im Jahr 2017 kam es zu vier Verletzungen von Rückstandshöchstgehalten in Futter- mitteln. Zweimal wurde in Getreidefuttermitteln der Höchstgehalt von Lindan, einem Gamma-Isomer von Hexachlorocyclohexan, überschritten. Lindan wirkt insektizid und ist seit Anfang 2008 in der Europäischen Union (EU) nicht mehr als Wirkstoff in Pflanzenschutz-

mitteln zulässig. In einigen Nicht-EU-Staaten ist Lindan allerdings noch in Verwendung. Zu zwei weiteren Beanstandungen kam es im vergangenen Jahr auf- grund von Rückstandsüberschreitungen des Wirk- stoffes Chlorpyrifos. Der Höchstgehalt des zuge-lassenen Wirkstoffs wurde auch im Jahr 2015 in Sojaextraktionsschrot überschritten. Im Jahr 2016 wurden keine Rückstandshöchstgehalte verletzt.

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Tabelle 14: Anzahl der Untersuchungen auf Pflanzenschutzmittel (2015 – 2017). Die in Klammer gesetzten Werte zeigen die Anzahl der Beanstandungen.

Jahr Anzahl der Untersuchungen (Beanstandungen)

2015 467 (1)

2016 458 (0)

2017 364 (4)

GLYPHOSAT

Im Herbst 2017 stimmten die Mitgliedstaaten der europäischen Union mit qualifizierter Mehrheit für eine Wiedergenehmigung des Wirkstoffs Glyphosat für die nächsten fünf Jahre. Glyphosat ist als Wirkstoff in mehreren Unkrautbekämpfungsmitteln enthalten, die weltweit zugelassen sind. Mit der Markteinführung 1974 ist Glyphosat zum meistverwendeten Pflanzen-schutzmittelwirkstoff avanciert. Es wird in der Land-wirtschaft etwa zur Unkrautbekämpfung von Kulturen und zur Vorbereitung der Ackerflächen vor dem Anbau eingesetzt, aber auch im nicht-landwirtschaftlichen, kommunalen Bereich (Industriegelände, Gleisanlagen, Plätze, Wege) und im privaten Bereich (Haus- und Kleingarten) findet das Herbizid eine Anwendung. Die Wirkung bezieht sich dabei auf Pflanzen, die direkt mit dem Totalherbizid besprüht werden. Mikroorganismen sorgen für den Abbau des Glyphosats im Boden und im Wasser. Das Risiko für Bodenorganismen, be-stäubende Insekten und Vögel ist gering, allerdings gehen mit der Anwendung von Breitbandherbiziden wie Glyphosat immer indirekte Umwelteffekte einher. Im Rahmen des Wiedergenehmigungsprozesses wurde eine wissenschaftliche Neubewertung des Wirkstoffes auf europäischer Ebene durchgeführt. Diese ergab, be- ruhend auf einer Vielzahl nach wissenschaftlichen Kriterien durchgeführten und bewerteten Studien, dass Glyphosat für die Menschen sowohl als Konsument-Innen von Lebensmitteln als auch als AnwenderInnen von Herbiziden bei sachgerechter Anwendung gesund-heitlich weitgehen unbedenklich ist.

Verglichen mit dem weltweiten hohen Einsatz sind po- sitive Rückstandsbefunde nur sporadisch vorhanden. Das dürfte sicherlich mit der Einhaltung der geforder- ten Anwendungsbestimmungen und der guten Agrar-praxis (GAP) zu tun haben. In diesem Zusammenhang sollte jedoch nicht unerwähnt bleiben, dass der analy- tische Nachweis für Glyphosat (und dessen Haupt-Abbauprodukt Aminomethylphosphonsäure/AMPA) – im Vergleich zu anderen Herbiziden – ungleich

schwieriger ist und nur unter hohem Ressourcen-aufwand möglich ist. Der Grund dafür liegt in den physikochemischen Eigenschaften (kleine Molekül-größe, hochpolarer und zusätzlich amphoterer Charak- ter, nicht-flüchtig, keine Chromophoren oder andere spezifische Strukturen zur Bestimmung mittels Spezial- detektoren). Auch wenn sich über die letzten Jahre einige Optionen zur direkten Bestimmung von Glypho-sat in Lebens- und Futtermitteln eröffnet haben (vgl. QuPPe-Methodik), so ist das doch im Wesentlichen der hohen Empfindlichkeit der High-End-Geräte zu verdanken und weniger der zuverlässigen Performance der beschriebenen chromatografischen Säulen am Markt.

Nach wie vor als Goldstandard in Verwendung – vor Jahren publiziert und seither am Institut für Lebens-mittelsicherheit Innsbruck für die unterschiedlichsten Matrizes adaptiert – ist die quantitative Bestimmung von Glyphosat (dessen Abbauprodukt AMPA und einem weiteren Herbizid: Glufosinat). Der große Vorteil dieser Methodik liegt darin, dass trotz abweichender Extrak- tionsbedingungen (Einwaage und Aufreinigungs-schritte) die chromatografische Trennung auf her-kömmlichen und robusten RP-Phasen (wie sie auch für die Multi-Pestizidanalytik täglich in Verwendung sind) durchgeführt wird. Aufgrund der hohen Spezifität und Empfindlichkeit durch die FMOC-Derivatisierung lassen sich damit auch in den komplexesten Matrizes (Futtermittelgemische mit teils hohen Fettgehalten, Tees und Kräutermischungen, Honig etc.) niedrigste Bestimmungsgrenzen von 0,005 bis 0,01 mg/kg er- reichen und durch die Kalibrierung mittels Isotopen-verdünnung über das Gesamtverfahren zuverlässig quantifizieren.

In der AGES werden routinemäßig Lebens-, Futtermit- tel und Trinkwasser untersucht. In Futtermitteln wurde im Untersuchungszeitraum 2015 bis 2017 keine Über-schreitung des gesetzlichen Rückstandshöchstgehalt nachgewiesen.

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SALMONELLEN

Salmonellen sind bewegliche, stäbchenförmige Bakterien aus der Familie der Enterobacteriaceae. Salmonella (S.) spp. ist der Erreger einer Krankheit,

der Salmonellose, die sowohl Tiere als auch Menschen betreffen kann.

Vorkommen und Bedeutung

Salmonellen sind pathogene Keime mit vielfältigen Übertragungswegen. Die Einschleppung in einen Betrieb geschieht meist über Trägertiere oder Futter-mittel. Sie ist aber auch über fäkale Verunreinigungen von Menschen, Schadnagern und Vögeln (Möwen!) oder durch Überschwemmungen einer Weide möglich. Während siliertes Futtermittel oder Heu von Wiesen, das mit kontaminierter Gülle gedüngt, wurde als unge- fährlich gilt, kann Grünfutter zu einer Salmonellenkon-tamination beitragen.

Salmonellen wachsen generell in einem Temperatur-bereich von 10 bis 47 °C und werden durch Einfrieren nicht abgetötet. Im Zuge unzureichender Hygienisier-ung von Futtermitteln können Salmonellen über den Tierbestand in die menschliche Nahrungskette gelan-gen. Auch Haustiere wie Hunde oder Katzen können diese Krankheitserreger übertragen. Nicht zuletzt konnten kontaminierte Kauspielzeuge von Hun-

den als Ursache für Humanerkrankungen identifiziert werden. Aber auch eiweißreiche Futtermittel für Nutz- tiere, wie z. B. Soja-, Raps- oder Sonnenblumen-extraktionsschrote, bieten Salmonellen bei mangel-haften hygienischen Bedingungen ausgezeichnete Vermehrungsbedingungen und sind somit ein mög- licher Risikofaktor für Salmonelleninfektionen von Heim- und Nutztieren. Die Senkung der Anzahl von Salmonellosenfällen erfordert ein konzertiertes Vorgehen und geeignete Bekämpfungsmaßnahmen auf allen Stufen der Nahrungsmittelkette, d. h. sowohl bei der Produktion und Verarbeitung von Futtermitteln in den landwirtschaftlichen Betrieben als auch bei der Lebensmittelherstellung und im Handel sowie auf Verbraucherebene. Kontrollen zum Schutz von Ver-braucherInnen sind notwendig, da grundsätzlich alle Salmonella-Serovare auch auf den Menschen über-tragen werden und Erkrankungen auslösen können.

In Mischfutterbetriebe durch Einzelfuttermittel eingeschleppte Salmonellen können sich über längere Zeit im Produktionssystem festsetzen und so über mehrere Jahre produziertes Mischfutter kontaminieren. Daher gilt es in der Futtermittelherstellung zahlreiche Maßnahmen zu setzen, um das Einschleppen von Salmonellen in den Futtermittelbetrieb und in weiterer Folge die Kontamination von Futtermitteln zu vermeiden. Hierzu zählen:

• Rohwareneingangskontrollen,• Schädlingsbekämpfung (einschließlich Vorratsschädlinge, Vögel, Schadnager),• Reinigungsmaßnahmen,• optimale Chargenfolgen,• Hygienisierung von Futtermitteln, bevorzugt thermische Behandlung, wie z. B. das Pelletieren,• Einhaltung der Lagerordnung,• Vermeiden von Rekontamination durch ungeeignete Produktionsmaßnahmen,• Vermeiden von Kreuzkontaminationen und • Maßnahmen zur Personalhygiene.

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Aufgrund der im Zusammenhang mit einem massiven Auftreten von S. Agona in Sojaschrot im Jahr 2012 gewonnenen Erfahrungen wurden in Zusammenarbeit von Vertretern der Sparten Mischfutterherstellung, Großhandel, Ölmühlen und der AGES Empfehlungen zur Beherrschung von Salmonellen erarbeitet. Diese sollen die Risikowahrnehmung für die Salmonellenproblematik schärfen, zu gezielter Planung von Eigenkontrollen führen und somit das Bewusstsein für einen proaktiven Umgang mit der Problematik

schaffen. Für den Routinebetrieb steht demnach die Kontrolle von „Risikomaterialien“, aber auch die regelmäßige Kontrolle der Prozessumgebung (durch die Untersuchung von Staubproben) im Vordergrund. Staub aus der Prozessumgebung ist ein guter Indikator für Salmonellen im Mischfutterwerk. In den Em-pfehlungen werden für erhöhte Risikostufen auch Themen wie die Meldung an die zuständige Behörde sowie die Information von Vorlieferanten und Kunden behandelt.

Zu den Mindestmaßnahmen im Fall festgestellter Kontamination zählen

• Durchführung von Reinigungs- und Dekontaminationsmaßnahmen nach einem Reinigungsplan,• Entsorgung oder andere Verwendung kontaminierter Produkte,• betriebliche Maßnahmensetzung zur künftigen Vermeidung von Kontaminationen,• Verständigung der Abnehmer und gegebenenfalls Rückholaktion,• Ursachenforschung und Eliminierung der Quelle und • Meldung an die Behörde.

Das gesamte Dokument zu den Empfehlungen zur Beherrschung von Salmonellen ist auf der AGES-Webseite www.ages.at zu finden.

Gesetzliche Regelung

Sobald Salmonellen in einem Futtermittel nachgewie-sen werden, darf dieses laut Futtermittelrecht nicht mehr in Verkehr gebracht werden. Gemäß VO (EG) Nr.

178/2002 ist dieses Futtermittel als nicht sicher einzu-stufen. Dies beinhaltet alle vorkommenden Serotypen.

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Untersuchungsmethode

Futtermittelproben werden zur Voranreicherung von Salmonellen mit gepuffertem Peptonwasser versetzt und bebrütet. Nach einer darauf folgenden selektiven Anreicherung werden Verdünnungsausstriche auf fes-ten Nährmedien angelegt. Die Ausstrichplatten werden bebrütet und auf salmonellenverdächtige Kolonien untersucht. Typische oder verdächtig aussehende Kolonien werden durch biochemische und serologische Tests bestätigt.

Im Falle von salmonellenpositiven Tests erfolgt im nationalen Referenzlabor für Salmonellen in der AGES in Graz die Typisierung nach dem White-Kauffmann-Le-Minor-Schema. Eine weitere Differenzierung wird mittels Bakteriophagen in Phagentypen (PT) z. B. bei S. Enteritidis und S. Typhimurium durchgeführt.

Besonders in Futtermitteln sind Salmonellen sehr inhomogen verteilt und kommen in äußerst gerin-gen Konzentrationen vor. Üblicherweise rechnet man mit weniger als fünf Keimen je Gramm Probe. Diese niedrigen Keimgehalte erschweren den kulturellen Nachweis von positiven Partien. Bei der Untersuchung von Mischfutter oder im Zuge von Rohwareneingangs-

kontrollen steigt die Wahrscheinlichkeit für einen positiven Nachweis mit der Zahl der analysierten Ansätze, sodass eine in ihrer Gesamtheit Salmonella-positive Futterpartie durch eine Mehrfachuntersuchung (fünf bis zehn Paralleluntersuchungen) mit höherer Wahrscheinlichkeit erkannt wird. Dies wird bereits seit 2014 in der amtlichen Kontrolle berücksichtigt.

Staubpartikel stellen aufgrund ihrer großen Oberfläche ein ausgezeichnetes Medium für Salmonellen dar und diese können darin besser nachgewiesen werden als im Mischfuttermittel. Im Rahmen der betrieblichen Eigenkontrolle kann daher die Entnahme von Staub-proben eine Möglichkeit bieten, Salmonellenkontami-nationen im Mischfutterwerk frühzeitig zu erkennen. Zudem gibt die Entnahme von Staubproben während des Produktionsprozesses auch Auskunft über den Hygienestatus des Betriebes sowie die Effektivität der angewandten Hygienisierungsverfahren. Im Jahr 2013 wurde eine Studie zu Staub als Indikator zum Nachweis von Salmonellen in der österreichischen Mischfutterproduktion in Lagerstätten und entlang der Produktionskette (SINS) von der AGES unter www.ages.at veröffentlicht.

Situation in Österreich

In den letzten Berichtsjahren ist in Österreich die Kontaminationsrate bei allen Futterkategorien mit relevanten Probenzahlen verglichen mit Untersuchun- gen der vergangenen Jahre ganz erheblich zurück-gegangen. Diese für Österreich positive Entwicklung steht bezüglich Getreide und Mischfutter in Einklang mit dem Europäischen Zoonosentrendbericht, der für diese Produkte ebenfalls einen Rückgang salmonellen-positiver Chargen oder zumindest eine Stagnation auf

niedrigem oder sehr niedrigem Niveau feststellt. Die Kontaminationsrate von Ölsaaten sowie den daraus gewonnenen Nachprodukten liegt in Österreich mit 3 % innerhalb des europäischen Durchschnittes (1,5 – 3,1 %). Jedoch scheint die Salmonellensituation bei Futtermitteln verglichen mit einer deutlich geringeren Nachweisrate einiger anderer Mitgliedstaaten auch in Österreich noch weiter optimierbar.

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Tabelle 15: Anzahl der Untersuchungen auf Salmonellen (2015 – 2017). Die in Klammer gesetzten Werte zeigen die Anzahl der Beanstan-dungen.

Die Meldungen positiver Eigenkontrollergebnisse an die Behörden sind in den letzten Jahren insbesondere bei Futtermittelausgangserzeugnissen stark ange- stiegen. Eiweißhältige Einzelfuttermittel wie beispiels- weise Extraktionsschrote und Kuchen von Soja, Raps und Sonnenblumen sowie Maiskleber, diverse Kräuter- mischungen etc. gelten dabei als bedeutende Konta- minationsquelle für Mischfutter und Mischfutterbe-triebe, wobei zuletzt vor allem Importe aus südlichen Ländern aufgefallen sind. Zeitgleich nahmen auch die Meldungen aus den Eigenkontrollen der landwirtschaft- lichen Betriebe, d. h. vor allem die Feststellung posi-tiver Stiefeltupfer in Tierbeständen, die nachweislich in Verbindung mit positiven Mischfuttermitteln gebracht werden konnten, zu. Nach einer Meldung von salmo- nellen-positiven Geflügelherden nach Feststellung positiver Stiefeltupferproben im Zuge von Eigen-

kontrollen am landwirtschaftlichen Betrieb konnte durch die Futtermittelbehörde in den letzten Jahren mehrfach eine Verbindung zu kontaminierten Misch-futtermitteln hergestellt werden: In den Jahren 2011 bis Beginn 2013 konnten in diesem Zusammenhang S. Mbandaka, S. Agona und S. Senftenberg als futter- bürtige Ausbruchkeime abgeklärt werden. Der Eintrag in die Tierbestände erfolgte dabei jeweils über konta-minierten Sojaschrot. Aber auch der umfangreiche Salmonellen-Ausbruch im Jahr 2010 in Österreich mit 159 Humanerkrankungen durch S. Mbandaka konnte epidemiologisch auf ein kontaminiertes Futtermittel zurückgeführt werden. Zwischen 2015 und 2017 traten in Mastgeflügelbetrieben wiederholt S. Infantis-Aus-brüche auf, die auf einen kontaminierten Maiskleber zurückgeführt werden konnten.

Jahr Anzahl der Untersuchungen (Beanstandungen)

2015 338 (14)

2016 368 (7)

2017 283 (10)

Ein sehr aktuelles Problemfeld stellt in Österreich aber nach wie vor die hygienische Beschaffenheit von Kauspielzeug für Hunde dar. Vielfach werden dazu Nebenprodukte der Schlachtung herangezogen und verarbeitet. Geregelt in VO (EG) Nr. 1069/2009 iVm. VO (EG) Nr. 142/2011 muss Kauspielzeug bei der Herstellung einer Behandlung unterzogen werden, die gewährleistet, dass Krankheitserreger (einschließlich Salmonellen) wirksam abgetötet werden. Trotz dieser eindeutigen rechtlichen Vorgabe fallen Kauspielzeuge immer wieder durch den Nachweis von Salmonellen auf. Grundsätzlich können alle Salmonella-Serovare

auch auf den Menschen übertragen werden und sind als potenziell pathogen anzusehen. Bedingt durch verschiedene Faktoren wie den Verkauf loser Ware, übliche Handhabung beim Füttern und insbesondere durch Kontakt mit angekauten Materialien stellen diese Keime ein erhebliches Infektionsrisiko für das Heimtier, den Tierbesitzer, vor allem aber für im Haushalt lebende Kleinkinder und ältere sowie immun-geschwächte Personen dar. Es ist daher zu empfehlen, sich nach dem Hantieren mit Heimtierfutter und Kauspielzeug, letztlich aber auch nach jedem direkten Tierkontakt, die Hände zu waschen.

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GENTECHNISCH VERÄNDERTE ORGANISMEN (GVO)

Pflanzen, Tiere oder Mikroorganismen, deren Erbma-terial mittels Gentechnik verändert wurde, nennt man gentechnisch veränderte Organismen (GVO).

Vorkommen und Bedeutung

Ein Großteil unserer Lebens- und Futtermittel wird aus Pflanzen und Tieren gewonnen, die seit Hunderten von Jahren von Menschen gezüchtet werden. Nur jene mit erwünschten Merkmalen wurden zur Züchtung der nächsten Generation ausgewählt. Dadurch hat sich das Erbmaterial von Pflanzen und Tieren stark verändert. Die gewünschten Merkmale wurden allerdings durch eine natürlich auftretende genetische Variation erzielt. Seit einigen Jahren kann das genetische Material le- bender Zellen und Organismen mithilfe der Gentechnik verändert werden. Durch die „grüne Gentechnik“ wur- den vor allem Pflanzensorten gezüchtet, die in der Bewirtschaftung ökonomische Vorteile bringen wie beispielsweise einen verringerten Bedarf an Pflanzen- schutzmitteln oder Sorten, die wesentlich widerstands-fähiger gegen bestimmte Pflanzenkrankheiten oder Schädlinge sind. Gegenstand der Entwicklung waren auch ertragreichere Sorten (u. a. erzielt durch Trocken-toleranz) und die Beeinflussung der Produktion diverser Inhaltsstoffe (z. B. Fettsäuremuster). Neue technologische Entwicklungen (z. B. „Genscheren”) erlauben eine sehr rasche Entwicklung von gen-technisch veränderten Organismen. Auf diese Weise wurden bereits erfolgreich Resistenzen (z. B. gegen Viruserkrankungen) sowie ertragssteigernde Wirkun-gen erzielt (z. B. Platzfestigkeit bei Raps). Es ist je- doch noch nicht abschließend geklärt, ob es sich im Sinne der Gesetzgebung um Gentechnik handelt und diese Produkte den geltenden EU-Zulassungskriterien unterliegen.

Der weltweite Anbau von genetisch veränderten Kul-turarten ist von 2015 auf 2016 um 3 % auf über 185 Millionen Hektar gestiegen. Dabei blieb der Anbau von

GV-Soja konstant, bei Mais, Raps und Alfalfa gab es Zuwächse. Ausschlaggebend dafür war der steigende Bedarf an Futtermitteln und die Nachfrage aus der Biotreibstoff-Branche. Angetrieben wurde die Ent-wicklung durch günstige Wetterverhältnisse und auf- grund des gestiegenen Marktpreises. Die GV-Baum-wollproduktion ist zurzeit rückläufig. In der EU wird ausschließlich Mais MON810 angebaut, wobei ca. 95 % der Anbaufläche in Spanien liegen. Weitere Mitgliedstaaten mit Mais-MON810-Anbauflächen sind Portugal, die Slowakei und Tschechien. Derzeit stammen ca. 78 % der Weltproduktion an Sojabohne von gentechnisch veränderten Pflanzen. Sojaschrot ist aufgrund des hohen Proteingehalts (44 – 48 %) das wichtigste Eiweißfuttermittel der EU und wird vor allem aus den USA, Argentinien und Brasilien im-portiert. Ohne die Einfuhr von Sojaschrot könnte Europa die Produktion tierischer Lebensmittel wie Fleisch, Eier oder Milch auf dem derzeitigen Niveau nicht beibehalten. Weitere gentechnisch veränderte Pflanzenarten, die als Futtermittel eingesetzt werden, sind vor allem Mais und Raps, aber auch Baumwoll-saat, Reis, Luzerne (Alfalfa) und Rückstände bzw. Pressschnitzel aus Kartoffeln und Zuckerrüben. In Zukunft müssen auch neue Produktentwicklungen berücksichtigt werden, so haben kanadische Behörden einen GV-Lachs als Futtermittel zugelassen.

Seit vielen Jahren werden den Futtermitteln auch Stoffe und Substanzen zugesetzt, welche mithilfe von gentechnisch veränderten Mikroorganismen erzeugt werden, etwa Vitamine (z. B. Vitamin B2, B12), Aminosäuren (z. B. Lysin, Threonin, Tryptophan) und Enzyme (z. B. Phytasen).

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Gesetzliche Regelung

Die EU hat sich dafür ausgesprochen, GVO in der Landwirtschaft und Lebensmittelerzeugung unter bestimmten Bedingungen grundsätzlich zu erlauben. Damit jedoch die höchstmögliche Sicherheit bei Verwendung von GVO gegeben ist, bedarf jedes Produkt einer eigenen Genehmigung. Eine Zulassung wird nur dann erteilt, wenn das Produkt sicher ist und für die Gesundheit von Mensch und Tier sowie für die Umwelt keine Gefahr besteht. Anbau und Umgang mit GV-Pflanzen dürfen nicht zu einer unkontrollierten Vermischung mit der konventionellen Produktion führen.

Für Futtermittel gilt gemäß VO (EG) Nr. 1829/2003 weiters, dass eine Überschreitung des Schwellenwer-tes von 0,9 % (Anteil GVO am Futtermittelbestandteil) eindeutig zu deklarieren ist. Auch ein Wert unter 0,9 % erfordert die Kennzeichnung, falls das Vorkom-men nicht zufällig und/oder technisch vermeidbar ist. Von der Kennzeichnung sind nur zugelassene GV-Pflanzen betroffen, das Inverkehrbringen nicht zuge-lassener GVO ist in der EU generell nicht erlaubt. Keine Vorgaben zur Kennzeichnung gibt es weiterhin für Aminosäuren, Vitamine und Enzyme, auch wenn sie mithilfe von GVO erzeugt worden sind.

Die bis vor Kurzem geltende Nulltoleranzregelung der EU für nicht zugelassene GVO, auch für Produkte, die kurz vor einer Zulassung standen, ist in der Praxis nur sehr schwer realisierbar und hat zu wirtschaftlichen Schäden geführt, da diese Lieferungen auch bei äußerst geringem Auftreten (Kontamination) voll-

ständig vernichtet oder zurückgeliefert werden mussten. Aus diesem Grund wurde im Jahr 2011 die sogenannte „Low Level Presence“-Verordnung für Futtermittel erlassen (VO [EU] Nr. 619/2011). Für alle noch nicht zugelassenen GV-Pflanzen, für die eine po- sitive Stellungnahme der EFSA vorliegt, sind im Zuge der Kontrolle Anteile bis 0,1 % tolerierbar. Das gilt auch für GVO, deren Zulassungsprozess für die „stacked events“ ist einfacher und schneller, da grund-legendes Datenmaterial bereits vorliegt und eine schnellere Bewertung und Zulassung zur Folge haben sollte.

Eindeutig erkennbar ist der Trend in der EU zur GVO- freien Produktion, unterstützt durch die EU-Gesetz-gebung, die in Zukunft nationale Regelungen für einen Verzicht auf Anbau von GV-Pflanzen erlaubt, auch wenn diese die Zulassung dafür besitzen. In Österreich ist diese Vorgangsweise bereits seit vielen Jahren umgesetzt. Nach wie vor werden in Österreich keinerlei gentechnisch veränderte Pflanzen angebaut.

Die Anzahl der Zulassungsanträge nach VO (EG) Nr. 1829/2003 ist seit Jahren konstant, auffällig ist die ge-häufte Einreichung von sogenannten „stacked events“ (z. B. Mais NK603 x MON810). Durch Kreuzung bereits zugelassener GV-Pflanzen entstehen neue GVO mit kombinierten Eigenschaften. Der Zulassungsprozess für die „stacked events“ ist einfacher und schneller, da grundlegendes Datenmaterial bereits vorliegt und sollte eine schnellere Bewertung und Zulassung zur Folge haben.

Untersuchungsmethode

Um Futtermittel auf nicht zugelassene GVO oder auf „Gentechnikfreiheit“ untersuchen zu können, müssen geeignete Verfahren zur Verfügung stehen. Die Methode der amtlichen Kontrolle zum GVO-Nachweis ist die Real-Time-Polymerase-Chain-Reaction (PCR). Als Voraussetzung für den PCR-Nachweis muss Desoxyribonukleinsäure (DNA) in ausreichender Menge und Qualität aus der Probe isoliert werden können. Zum eindeutigen Nachweis der gentechnischen Ver-änderung wird ein charakteristischer DNA-Abschnitt vervielfältigt und identifiziert. Im mehrstufigen Ver-fahren werden zuerst im Screening DNA-Abschnitte (z. B. Promotoren, Terminatoren, Resistenzgene) nachgewiesen, die in einer Vielzahl von gentechnisch veränderten Organismen vorkommen. Durch gezielte Auswahl verschiedener Screening-Elemente können

nahezu alle EU-weit zugelassenen und nicht zuge-lassenen GVO erfasst werden. Im Screening bzw. zur weiteren Identifizierung etwaiger GV-Bestandteile (bei GVO-positivem Screening) kommen vermehrt Multiplex-PCR-Verfahren (mehrere PCR-Reaktionen laufen in ein und demselben Reaktionsgefäß ab) und auch Ready-to-use-Systeme (z. B. kommerziell erhältliche „prespotted plates“) zum Einsatz. Diese sollen den Aufwand für die GVO-Analytik weiter redu- zieren. Falls zur Abklärung einer etwaigen Kennzeich-nung auch eine Quantifizierung erforderlich ist, erfolgt diese mit einem event-spezifischen Real-Time- PCR-System und mithilfe geeigneter Standards wird die mengenmäßige Bestimmung der GVO-Anteile durch-geführt. Eine exakte Quantifizierung ist jedoch nur möglich, wenn Referenzmaterial zur Verfügung steht.

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Situation in Österreich

Gentechnikfreie Sojabohnen werden derzeit überwie-gend aus Brasilien und über die heimische Produktion bezogen. Österreich importierte in den letzten Jahren rund 550.000 t Sojaschrot und andere Soja-produkte in Form von ganzen Bohnen oder Mehl pro Jahr. Ca. 80 % der importierten Ware waren als GV-Ware deklariert und ca. 20 % davon waren diesbe-züglich nicht dekla- rationspflichtig, d. h. der GVO-Anteil lag unter 0,9 %. Durch die Codex-Richtlinie „Gentechnikfreie Produk-tion“ können in Österreich TeilnehmerInnen von pri- vaten Gütesiegelprogrammen Lebensmittel mit der Aufschrift „Gentechnikfrei pro-duziert“ ausloben. Seit 2010 ist bereits die gesamte österreichische Milch- produktion auf gentechnikfreie Produktion umgestellt und seit 1.1.2012 auch die österreichische Lege-hennenhaltung. Auch in der Schweine- und Mast-geflügelproduktion hat sich die Nachfrage nach gen-technikfreien Futtermitteln stark erhöht.

Die meisten Beanstandungen ergeben sich durch Kennzeichnungsfehler oder durch technische Verunreinigungen der Futtermittel. Nur getrennte und geschlossene Produktionsprozesse (Trennung von konventioneller und gentechnikfreier Ware) gewährleisten in Futtermittelwerken und am landwirtschaftlichen Betrieb die Einhaltung der Anforderungen für „gentechnikfreie“ Futtermittel und die Vermeidung von Kreuzkontaminationen oder Verschleppungen. Auf allen Stufen der Wertschöpfungskette, wie Transport, Lagerung und Verarbeitung, kommt der Schulung und Information des Personals eine Schlüsselrolle zu. Nur wenn das Bewusstsein für Verunreinigungs- und Verschleppungsrisiken entsprechend ausgeprägt ist, können Verunreinigungen nachhaltig verhindert werden.

Tabelle 16: Anzahl der Untersuchungen auf GVO (2015 – 2017). Die in Klammer gesetzten Werte zeigen die Anzahl der Beanstandungen.

Jahr Anzahl der Untersuchungen (Beanstandungen)

2015 273 (9)

2016 404 (16)

2017 199 (2)

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RÜCKSTÄNDE VON TIERARZNEIMITTELN

Tierarzneimittel und bestimmte Futtermittelzusatz-stoffe (z. B. Kokzidiostatika und Histomonostatika) sind unverzichtbare Produkte, um Erkrankungen von Tieren vorzubeugen bzw. um Krankheiten zu behan-deln. Hingegen ist der Einsatz von problematischen wachstumsfördernden Substanzen (antibiotisch wirksa-me Masthilfsmittel, Hormone etc.) in der EU verboten. Ein auch noch so kritischer Konsument wird kaum Einwände dagegen haben, dass Tiere im Krankheitsfall

behandelt werden müssen, vorausgesetzt eine The-rapie ist überhaupt möglich oder seuchenhygienisch erlaubt. Gleichzeitig gilt die berechtigte Forderung, dass gesetzlich festgelegte Grenzwerte eingehalten werden bzw. die Verwendung nicht zugelassener Präparate durch regelmäßige Kontrollen und gegebe-nenfalls durch eine angemessene Maßnahmensetzung möglichst verhindert wird.

Vorkommen und Bedeutung

Die unkontrollierte Verwendung von Arzneimitteln sowie der Einsatz von Antibiotika als Wachstumsför-derer in der Tierhaltung bringt im Wesentlichen die Risiken von toxikologischen Wirkungen der Rückstände

und die Ausbildung von Keimresistenzen mit sich. Diese Resistenzen führen im zunehmenden Ausmaß zu Problemen bei der Behandlung bakterieller Infektions-krankheiten beim Menschen.

Gesetzliche Regelung

Fütterungsarzneimittel und deren Vormischungen zur Behandlung erkrankter Tiere oder Tierbestände unter-liegen dem Tierarzneimittelkontrollgesetz und dürfen nur nach Verschreibung durch eine Tierärztin/einen Tierarzt angewendet werden.

Mit 01.01.2006 wurde die Verwendung der letzten vier Antibiotika als leistungsfördernde Futtermittel-zusatzstoffe (Avilamycin, Salinomycin, Flavomycin und Monensin) verboten. Derzeit sind noch 11

Kokzidiostatika (Arzneimittel zur Vorbeugung von Kokzidiose bei Hühnern, Puten und Kaninchen) als Futtermittelzusatzstoffe zugelassen. Da in der Praxis in Mischfuttermittelwerken Verschleppungen technisch nicht immer vermeidbar sind, wurden von der EK für diese Kokzidiostatika für Nichtzieltierarten und auch für mögliche Zieltierarten im Falle kokzidiostatikafrei-er Fütterung Verschleppungshöchstwerte eingeführt (Richtlinie 2009/8/EG).

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Untersuchungsmethode

Screeningmethoden, wie z. B. Hemmstofftest, Dünnschichtchromatografie und Enzyme-Linked-Im- munosorbent-Assay (ELISA) ermöglichen eine rasche Sichtung einer großen Anzahl von Proben auf uner- wünschte Substanzen oder Substanzgruppen, haben aber den Nachteil, aufgrund unspezifischer Reaktionen falsch positive Ergebnisse zu liefern. Daher ist die Untersuchung von Proben, die im Screening als ver- dächtig eingestuft wurden, mittels einer spezifischen Bestätigungsanalyse unerlässlich. Diese hochappara-tiven und personalintensiven Analysen beruhen auf einer chromatografischen Trennung mit anschließender Dioden-Array- oder massenspektrometrischer Detek-tion und werden auch zur direkten Untersuchung

bestimmter Substanzklassen eingesetzt. So werden die ad hoc gezogenen Proben direkt auf verbotene bzw. nicht zugelassene Substanzen wie Nitrofurane und Thyreostatika mit dem Ziel untersucht, eine vorschriftswidrige bzw. illegale Verwendung derartiger Substanzen aufzudecken. Zudem werden im Rahmen der Kontrolle eventuelle Verschleppungen („carry-over“) von Kokzidiostatika aufgedeckt, die bei der Her- stellung von Zieltier-Futtermittel bzw. von Vormischun-gen zugelassen sind. Weiters erfolgt die Überprüfung von erlaubten Kokzidiostatika-Anwendungen, wobei das Ziel dieser Untersuchungen die Kontrolle der Ein-haltung festgelegter Mindest- und Höchstgehalte unter Verwendung gesetzlich vorgegebener Methoden ist.

Situation in Österreich

Die amtlichen Proben werden auf Rückstände von Arzneimitteln, davon der überwiegende Anteil auf Antibiotika und Kokzidiostatika, untersucht. In den

untersuchten Proben wurden keine Rückstände festge-stellt (Tabelle 17).

Tabelle 17: Anzahl der Untersuchungen auf Rückstände von Arzneimitteln inkl. Hemmstofftests (2015 – 2017). Die in Klammer gesetzten Werte zeigen die Anzahl der Beanstandungen.

Jahr Anzahl der Untersuchungen (Beanstandungen)

2015 209 (0)

2016 316 (0)

2017 175 (0)

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TIERISCHE BESTANDTEILETiermehl wird aus gefallenen Tieren (Tod nicht durch Schlachtung) oder Schlachtabfällen in Tierkörperver- wertungsanstalten mit einem speziell vorgeschrieben-en Verfahren (20 Minuten, 3 bar und 133 °C),

Fischmehl aus getrockneten und gemahlenen Fischen, Fischteilen oder Fischbeifang hergestellt. Weitere Nachprodukte aus Tieren sind Geflügelmehl, Federmehl oder Blutmehl.

Vorkommen und Bedeutung

Jährlich fallen in Österreich rund 110.000 Tonnen Tiermehl der Kategorien 1, 2 und 3 an. Die Einteilung in Kategorien erfolgt nach der vom Produkt ausge-henden Gefahr, wobei Kategorie 1 das höchste Risiko hinsichtlich z. B. TSE oder Krankheiten darstellt und Material der Kategorie 3 Lebensmittelqualität aufweist. Tiermehl der Kategorie 1 und 2 wird in bestimmten Kraftwerksanlagen als Energieträger verbrannt, Tier-mehl der Kategorie 3 (genusstaugliche Schlachtab-fälle) – rund 70.000 Tonnen – darf gemäß VO (EG) Nr. 1069/2009 und VO (EG) Nr. 142/2011 über tierische

Nebenprodukte als Düngemittel oder Heimtierfutter eingesetzt werden. Tiermehl zeichnet sich durch einen sehr hohen Prote-ingehalt (60 – 65 %) und eine gute Bioverfügbarkeit aus, daher wurde es jahrelang als preiswerter Ersatz für Sojaschrot (in Österreich nur in Schweine- und Ge-flügelfutter) eingesetzt. Das Tiermehlverbot infolge der BSE-Krise führte in der gesamten EU zu einer großen „Eiweißlücke“, die nur durch teure Substitute, z. B. Sojaschrot oder Fischmehl, gefüllt werden konnte.

Gesetzliche Regelung

Ausgehend von Großbritannien (UK) kam es im Jahr 2000 in Europa zur BSE-Krise. Als Ursache für den Ausbruch dieser Tierseuche wird die Verfütterung von nicht ausreichend erhitztem, infektiösem Tiermaterial angenommen, nachdem zuvor in UK das Erhitzungsverfahren bei der Verarbeitung gelockert worden war. Daraufhin wurde 2001 die Verfütterung von Tiermehl an alle landwirtschaftlichen Nutztiere sowie Fischmehl an Wiederkäuer in der Europäischen Gemeinschaft verboten (VO [EG] Nr. 999/2001, VO [EG] Nr. 1069/2009 und VO [EG] Nr. 142/2011).

Mittlerweile sind Fischmehlbeimengungen in Milchaus-tauschfuttermittel für junge Wiederkäuer (z. B. Kälber) mit Inkrafttreten der VO (EG) Nr. 956/2008 wieder erlaubt. Eine weitere Erleichterung ergab sich mit In-krafttreten der Verordnung (EG) Nr. 163/2009, die eine Verfütterung von Futtermittel pflanzlichen Ursprungs und daraus produzierte Mischfuttermittel, die mit nur unerheblichen Beimengungen von Knochensplittern kontaminiert sind, wieder zulässt, wenn eine befürwor-tende Risikobewertung vorliegt. Eine weitere Locke-rung des Verfütterungsverbotes erbrachte der Erlass der VO (EG) Nr. 56/2013, der seit 01.06.2013 wieder die Verwendung von verarbeiteten tierischen Proteinen (PAP) von Nicht-Wiederkäuern (Schweine- und/oder Geflügelmehl) in Fischfutter erlaubt.

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Untersuchungsmethode

Die Lichtmikroskopie ist in der EU die primär aner-kannte Methode zur Untersuchung tierischer Bestand-teile in Futtermitteln. Hierbei werden vorhandene tierische Bestandteile in der durch Siebfraktionen aufbereiteten Futterprobe identifiziert sowie eine quantitative Schätzung des Anteils im Sediment der vermahlenen Probe durchgeführt. Mit dieser Metho-de können kleinste Spuren von Knochenfragmenten, Muskelfasern, Haaren, Horn und Schuppen im Futter erfasst werden. Die Mikroskopie kann charakteristi-sche Strukturen oder Bestandteile von Fischen und Insektenfragmente von denen warmblütiger Landtiere unterscheiden.

Nach der Lockerung des Fütterungsverbotes von PAP von Nicht-Wiederkäuern an Fische reicht die Lichtmi-kroskopie als alleinige Analysenmethode nicht mehr

aus, denn zusätzlich zur Unterscheidung zwischen Landtier und Fisch muss die Freiheit des Futtermittels von Wiederkäuer-PAP gewährleistet sein. Daher muss jedes Futtermittel, das laut Kennzeichnung PAP ent-hält, mittels Real-Time-PCR-Analytik auf das Vorhan-densein von Wiederkäuer-DNA untersucht werden.

Die Problematik der Analytik – derzeit noch ausschließ-lich in Fischfutter, aber im Falle einer weiteren Locke-rung des Tiermehlverbots auch in anderen Futtermit-teln – liegt darin, dass mittels PCR nicht zwischen DNA aus Knochen oder Muskeln und DNA, die aus erlaubten Komponenten wie Milchpulver oder Blutmehl stammt, unterschieden werden kann. In der AGES kommt für diese Analytik die Mikrodissektion (d. h. Lichtmikrosko-pie kombiniert mit einem Laser) zur Anwendung.

Situation in Österreich

Nach den Vorgaben des amtlichen Kontrollplans werden jährlich risikobasiert Futtermittelproben auf Tiermehl bzw. tierische Proteine geprüft. In den Jahren 2013 und 2015 gab es jeweils eine Beanstan-dung aufgrund von tierischem Material in Brotbröseln

(Tabelle 18). Fischmehl wird bereits beim Eintritt in die EU an deren Grenzen auf unerlaubte Beimengungen, insbesondere von Tier-, Feder- oder Fleischmehl, untersucht.

Tabelle 18: Anzahl der Untersuchungen auf tierische Bestandteile (2015 – 2017). Die in Klammer gesetzten Werte zeigen die Anzahl der Beanstandungen.

Jahr Anzahl der untersuchten Proben (Beanstandungen)

2015 444 (1)

2016 417 (6*)

2017 374 (0)

Seit der Lockerung des Tiermehlverbots in Fischfutter steht die Analytik von Wiederkäuer-DNA im Fokus der amtlichen Kontrolle. Es werden zurzeit Fischfuttermit-tel, auch jene, die laut Deklaration keine PAP enthal-ten, mittels Real-Time-PCR untersucht. Bei keiner der bisher untersuchten Proben wurde Wiederkäuer-DNA nachgewiesen.Ausblick: Von der EU sind weitere Lockerungen des Tiermehlverbotes geplant. Das Verbot der Verfütterung

von Wiederkäuer-PAP wird aber ebenso wie das Verbot einer Verfütterung von PAP von Nicht-Wiederkäuern an artgleiche Tiere (Intraspeziesverbot) weiterhin bestehen bleiben. Es sollte aber zukünftig möglich sein, Geflügelmehl an Schweine zu verfüttern und um-gekehrt. Daher werden Futtermittel zukünftig mittels Real-Time-PCR nicht nur auf das Vorhandensein von Wiederkäuer-DNA, sondern auch auf DNA weiterer Tierarten analysiert werden müssen.

* Bei den 6 Beanstandungen handelt es sich ausschließlich um lebenden Schädlingsbefall und nicht um den mikroskopischen Nachweis von Tiermehl in Nutztierfuttermitteln bzw. Fischmehl in Wiederkäuerfutter. Im Jahr 2017 wurde der lebende Schädlingsbefall unter dem Punkt „andere unerwünschte Stoffe“ ausgewiesen.

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DIOXINE UND PCBDioxine gehören zu den langlebigen, schwer abbauba- ren, organischen Schadstoffen, die sich in der Umwelt anreichern und für Menschen und Tiere giftig und krebserregend wirken können. Man versteht chemisch darunter eine Gruppe von chlorierten Kohlenwasser-stoff-Verbindungen. Bekanntheit erreichte Dioxin u. a. bereits Ende der 1960er-Jahre als herstellungsbedingte Verunreinigung von „Agent Orange“, welches im Viet- namkrieg als Entlaubungsmittel eingesetzt wurde so- wie 1976 durch einen Chemieunfall in Seveso (Italien) und im Jahr 2004 durch eine Vergiftung des ukrain-ischen Oppositionsführers Wiktor Juschtschenko.

Polychlorierte Biphenyle (PCB) sind ebenfalls giftige und krebsauslösende Chlorverbindungen, die als Industriechemikalien in Transformatoren, Kondensatoren oder Hydraulikanlagen sowie in Lacken und Kunststoffen als Weichmacher verwendet werden. Neben anderen langlebigen Schadstoffen (engl. persistent organic pollutants oder POPs) wurden auch diese Verbindungen mit der Stockholmer Konvention im Jahre 2004 verboten.

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Vorkommen und Bedeutung

Dioxine werden nicht industriell hergestellt, sondern fallen bei einer großen Anzahl von thermischen Prozes-sen als Nebenprodukte an, für die es keine technische Verwendung gibt. Auch bei der Verbrennung oder Trocknung von organischen kohlenstoffhältigen Ver- bindungen wie Holz oder sonstigen Pflanzen können sich in einem Temperaturbereich von 300 bis 600 °C („Dioxinfenster“) in Gegenwart von Halogenen, insbe- sondere Chlor, Dioxine bilden, wie z. B. in der Müllver- brennung, bei der Papierherstellung (Bleichprozesse mit Chlor), bei der Herstellung von Pflanzenschutzmit-teln oder bei metallurgischen Prozessen (Eisen-, Stahl- und Kupfererzeugung). Auch natürliche Ereignisse wie Wald- oder Steppenbrände oder Vulkanausbrüche können zur Bildung von Dioxinen führen. Weltweit können diese auch als geogenetisch entstandene Begleitsubstanzen von Erzen und Mineralien auftreten. Es bilden sich dann meistens komplexe Gemische, oft zusammen mit anderen chemisch und toxikologisch ähnlichen Stoffen wie PCB (dioxinähnliche und nicht-dioxinähnliche bzw. dl-PCB und ndl-PCB), wie Analysen von Kaolinit-Tone und Zinkoxyden zeigten.

Dioxine sind ubiquitär, d. h. überall in Böden, Gewäs- sern, Sedimenten, Pflanzen und Tieren anzutreffen. Tiere können Dioxine aus der Umgebung, über das Futter, auch über die Weide oder in der Freilandhal-tung aufnehmen. In den letzten 15 Jahren hat die Futtermittelkontrolle in Europa regelmäßig mehrere Fälle von Dioxin- oder PCB-Kontaminationen aufge-deckt, z. B. in Zitrustrester aus Brasilien (1998), in Futterfett aus Transformatoröl in Belgien (1999), in Kaolinit-Ton aus Deutschland (1999). Beim Fall mit Kaolinit-Ton war auch Österreich betroffen, wobei die Gesundheit von Mensch und Tier aber nicht gefährdet

war. Im Jahr 2006 wurde Futterfett in Belgien durch den Ausfall zweier Filter bei der Herstellung von Salz- säure, die zur Fettextraktion bei der Gelatineherstel-lung verwendet wird, kontaminiert. 2007 sorgte Dioxin gemeinsam mit Pentachlorphenol, einem Fungizid und Holzschutzmittel, in Guarkernmehl aus Indien europa-weit vor allem am Lebensmittelsektor, vereinzelt auch in Futtermitteln, für umfangreichere Rückholaktionen. Der österreichische Futtermittelmarkt war davon nicht betroffen. Beim letzten großen Fall 2008 mussten in der gesamten EU aufgrund erhöhter Werte von Dioxin und dioxinähnlichen PCB tonnenweise Rind- und Schweinefleisch aus Irland zurückgeholt und vernich- tet werden. Die Ursachenforschung ergab, dass bei der Aufbereitung von Bäckereiabfällen durch einen unsachgemäßen Trocknungsprozess Dioxine entstan-den und über das Futter in den Lebensmittelkreislauf gekommen waren. Auch Fische (Fischmehl) aus der Nordsee weisen immer wieder aufgrund erhöhter Erdölbohr- und Förderaktivitäten sowie durch Altlasten der Papierindustrie höhere Dioxingehalte auf.

PCB können sich durch Industrieunfälle oder unsach-gemäße Abfallentsorgung in der Umwelt anreichern und in die Futtermittelkette gelangen. Der letzte große Dioxin-Fall wurde 2010 dadurch verursacht, dass ein Unternehmen aus Norddeutschland technische Mischfettsäuren aus der Biodieselproduktion in den Niederlanden illegal für die Verwendung in Mischfutter-mittel umgewidmet hat. In der Folge wurden mehr als 1000 Geflügel- und Schweinebetriebe in Deutschland gesperrt und letztlich auch einige 1000 Legehennen getötet. Österreich war von diesem Fall nicht betrof-fen.

Gesetzliche Regelung

Dioxine und PCB gehören futtermittelrechtlich in die Gruppe der unerwünschten Stoffe. Sobald die im Anhang der Richtlinie 2002/32/ EG vorgesehenen Höchstwerte überschritten werden, ist die Verwendung und Inverkehrbringung vom Futtermittel verboten. Betroffene Produkte dürfen in diesem Fall auch nicht mit anderen Futtermitteln verdünnt werden.Zur Prävention von Dioxinen und PCB in Lebens- und Futtermitteln wurden sogenannte Auslösewerte

festgesetzt. Wird ein Auslösewert überschritten, muss zielgerichtet nach der Ursache der Kontamination gesucht und im Sinne des Minimierungsprinzips für deren Beseitigung gesorgt werden. Der letzte Fall in Norddeutschland hat auch dazu geführt, dass sich Hersteller und Inverkehrbringer von Futterfetten einem eigenen Dioxin-Überwachungsprogramm gemäß Anhang II der Futtermittelhygieneverordnung (EG) 183/2005 zu unterziehen haben.

Untersuchungsmethode

Analytische Methode der Wahl ist die Gaschromato-grafie gekoppelt an die Massenspektrometrie (GC/MS). Die in den vergangenen Jahren hohen Kosten dieses

sehr genauen und aufwendigen Verfahrens konnten aufgrund erhöhter Untersuchungsfrequenzen und Methodenadaptierungen deutlich gesenkt werden.

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Situation in Österreich

In Österreich werden nach dem risikobasiertem Stich-probenplan jährlich rund 50 ausgewählte Futtermittel auf Dioxin und dioxinähnliche PCB (dl-PCB) untersucht, wobei im Jahr 2015 in einem Ergänzungsfuttermittel für Schweine eine Überschreitung von Dioxin

festgestellt wurde. Im Jahr 2016 wurden ebenfalls zwei Überschreitungen des zulässigen Grenzwertes von Dioxin, einmal bei Trockenfisch (Futtermittel für Heimtiere) und ein weiteres Mal bei einem Einzelfutter für Pferde, nachgewiesen (siehe Tabelle 19).

Tabelle 19: Anzahl der Untersuchungen auf Dioxin und dioxinähnliche PCB (2015 – 2017). Die in Klammer gesetzten Werte zeigen die Anzahl der Beanstandungen.

JahrUntersuchungen auf Dioxin

(Beanstandungen)Untersuchungen auf dioxinähnliche PCB

(Beanstandungen)

2015 69 (1) 69 (0)

2016 62 (2) 62 (0)

2017 53 (0) 53 (0)

Zusätzlich zur amtlichen Kontrolle beteiligen sich seit 2005 einige Futtermittelunternehmen freiwillig an ei-nem Rohstoffmonitoring der AGES, in dessen Rahmen

jährlich rund 27 weitere Futtermittel auf die Parameter Dioxin und dioxinähnliche Stoffe untersucht werden.

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NEUE ENTWICKLUNGEN UND TRENDS IN DER TIERERNÄHRUNG

INSEKTEN ALS FUTTERMITTELDas Verfütterungsverbot von „Tiermehl“ – korrekt geht es um aus Säugetieren gewonnene verarbeitete tierische Proteine – an Nutztiere wurde mit Verordnung (EG) 999/2001 Anfang dieses Jahrtausends verboten (dieses Verbot gilt nicht für die Verfütterung an Heimtiere). Unabhängig von der ethischen Diskussion wurde damit ein Mangel in der Eiweißversorgung landwirtschaftlicher Nutztiere begründet, der bislang nur bedingt mit pflanzlichen Eiweißquellen ausge-glichen werden konnte. Die Supplementierung mit synthetischen Aminosäuren hat diese Situation zwar entschärft, der jährlich steigende globale Fleischkon-sum und damit der erhöhte Bedarf an Futtereiweiß hat aber dennoch dazu geführt, dass mittlerweile von einer Eiweißlücke gesprochen wird, insbesondere in der Versorgung von Schweinen, Geflügel und in der Aquakultur.

Eine Möglichkeit der Bereitstellung von Eiweiß in vor allem für Fische und Geflügel vorteilhafter Zusammen- setzung stellen grundsätzlich Insekten dar. Die Haupt-bestandteile der Trockenmasse von Insektenlarven bil- den Fett und Protein im Verhältnis von etwa 1 : 1 und bei den Aminosäuren zeigt sich ein vorteilhaftes Ver-

hältnis von Lysin : Methionin sowie bei gewissen Arten ein auffällig hoher Gehalt an der Fettsäure Laurinsäure (C 12 : 0). Erste größere Initiativen und Projekte in dieser Richtung wurden in Europa um etwa 2012 ge- startet, die Diskussion im Zuge der Rechtsetzung in Brüssel begann mit 2013. Auch die europäische Le- bensmittelbehörde EFSA hat in einem Bericht aus dem Jahr 2015 zum Einsatz von Insekten als Futtermittel Stellung bezogen (EFSA-Journal 2015; 13 (10): 4257). Seit Beginn der Diskussion konnte ein steigendes In- teresse der Fachöffentlichkeit unter anderem auch in Österreich verzeichnet werden, sodass sich die Euro- päische Kommission veranlasst sah, mit der Veror-dnung (EU) 2017/893 den bestehenden rechtlichen Rahmen der TNP-Verordnung (TNP steht für tierische Nebenprodukte) dahingehend anzupassen, dass auch Insekten für Nutztiere in Form von verarbeitetem tierischem Protein in der Fütterung eingesetzt werden können. Der Einsatzbereich für Nutztiere ist derzeit auf Fische in Aquakultur beschränkt und auch die Auswahl an Insekten wurde begrenzt. Folgende Insekten kön-nen als Ausgangsmaterial für verarbeitete tierische Proteine dienen und somit in der Fütterung von Fischen in Aquakultur eingesetzt werden:

• Soldatenfliege (Hermetia illucens) • Stubenfliege (Musca domestica)• Mehlkäfer (Tenebrio molitor)• Getreideschimmelkäfer (Alphitobius diaperinus)• Heimchen (Acheta domesticus)• Kurzflügelgrille (Gryllodes sigillatus)• Steppengrille (Gryllus assimilis)

Ein wesentliches Problem in der praktischen Um-setzung der Insektenproduktion besteht darin, dass Insekten futtermittelrechtlich als Nutztiere betrachtet werden und daher auch nur analog zu diesen gefüttert werden dürfen. Das bedeutet, dass potenziell für Insekten mögliche Substrate, wie Kompost, Speise-abfälle, tierische Ausscheidungen (Kot) oder andere organische Reststoffe, nicht verwendet werden dürfen, da sie futtermittelrechtlich entweder ausdrücklich verboten sind oder andere Anforderungen für Nutztier- futtermittel nicht erfüllen. Dieser Umstand führt zu verhältnismäßig hohen Kosten im Vergleich zu etab- lierten pflanzlichen Eiweißquellen und lässt Zweifel an der Sinnhaftigkeit des Einsatzes von Insektenprotein aufkommen, da die Umwandlung von Pflanzeneiweiß in Insekteneiweiß unweigerlich Transformationsverluste

mit sich bringt.Im Rahmen der aktuellen futtermittelrechtlichen Situ-ation ist davon auszugehen, dass es zwar nach wie vor Interessenten für die Verwendung von Insekten in der Nutztierfütterung geben wird, sich der Einsatz jedoch aufgrund wirtschaftlicher Gegebenheiten auf Nischen-anwendungen beschränken könnte. Eine für Europa nennenswerte Substitution anderer Eiweißquellen, wie z. B. Soja oder Raps, erscheint daher sehr unreal-istisch unter den gegebenen rechtlichen Bedingungen. Zudem bleibt eine Reihe von Fragen bisher weitgehend unbeantwortet oder bedarf noch weiterer Klärung bzw. breiterer Akzeptanz, insbesondere Risiken aufgrund des allergenen Potenzials von Insekten oder die Auf- zucht- und Haltungsbedingungen großer Insekten-bestände bzw. deren ökologische Verträglichkeit.

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Tabelle 20: Fettsäurezusammensetzung (%) von Hermetia-Larven nach Fütterung mit Gainesville diet (30 % Luzerngrünmehl, 50 % Weizen-kleie, 20 % Maismehl), Palmöl und Palmkernöl (USDA Nutrient Database)

FettsäureSchwarze

SoldatenfliegePalmöl Palmkernöl

Caprinsäure 0,6 - 3,7

Laurinsäure 28,5 0,1 47,0

Myristinsäure 7,4 1,0 16,4

Palmitinsäure 9,1 43,5 8,1

Stearinsäure 1,6 4,3 2,8

Palmitoleinsäure 0,6 0,3 -

Ölsäure 5,1 36,6 11,4

Linolsäure 46,1 9,1 1,6

Linolensäure 0,3 0,2 -

Abbildung 6: Larven der Schwarzen Soldatenfliege

Abbildung 7: Larven der Stubenfliege

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GEMEINSCHAFTLICHE UND NATIONALE REFERENZ- LABORATORIEN Gemeinschaftliche (EURL) und nationale (NRL) Re-ferenzlaboratorien wurden zur Gewährleistung einer hohen Qualität und Einheitlichkeit der Untersuchungs-ergebnisse von der EK speziell für die Untersuchung

jener Analyten, die für die Futtermittel- und Lebens-mittelsicherheit von Bedeutung sind, eingerichtet. Die AGES betreibt etwa 70 nach der EN ISO/IEC 17025 akkreditierte nationale Referenzlaboratorien.

Folgende auszugsweise genannten NRL-Tätigkeiten der AGES sind für Futtermittel relevant: Durchführung von Analysen und Tests auf

• Zoonosen (Salmonellen) • tierische Proteine • Zusatzstoffe • Pflanzenschutzmittelrückstände • Mykotoxine • polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe • Schwermetalle • genetisch veränderte Organismen • Rückstände von Tierarzneimitteln und Kontaminanten

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ZUSAMMENFASSUNGDiese Broschüre beschreibt die Organisation und Effektivität der amtlichen Futtermittelüberwachung in Österreich, die Entstehung und Verbreitung und die Relevanz von unerwünschten bzw. verbotenen Stoffen in der Tiernahrung und verweist auf die dafür gültigen Gesetzestexte. Sie dient der Bewusstseinsbildung, wie wichtig der Einsatz von sicheren und somit gesetzeskonformen Futtermitteln und die Minimierung bzw. Ausschaltung von Risiken ist, um gesunde Futtermittel und in weiterer Folge gesunde Lebens-mittel für uns Menschen herstellen zu können.Seit Gründung der AGES im Jahr 2002 hat sich in der Bewertung und Vermeidung und Ausschaltung von Risiken entlang der Futtermittel- und Lebensmittelket-te in Österreich und Europa sehr viel verändert. Ein wesentlicher Grund dafür ist die mit der VO (EG) Nr. 882/2002 vorgeschriebene Erstellung eines wissen-schaftlich fundierten, risikobasierten und mehrjährigen

integrierten Kontrollplans zur Futtermittelüberwa-chung.

Jährlich werden nach den Vorgaben des amtlichen Stichprobenplans etwa 1.300 Futtermittelproben bei den gewerblichen Hersteller- und Inverkehrbringerbetrieben und ca. 850 Proben bei den landwirtschaftlichen Betrieben gezogen. In der AGES werden jährlich ca. 40.000 Futtermittelanalysen durchgeführt und ca. 1.300 Kennzeichnungen kontrolliert. Zudem werden bei den Betriebskontrollen Dokumente und Aufzeichnungen, verschiedene Prozessabläufe der Produktion, der Lagerung der Rohstoffe und der Fertigfuttermittel etc. sowie die Einhaltung von Hygienestandards und die Umsetzung des Prinzips der Gefahrenanalyse und der kritischen Kontrollpunkte (HACCP) kontrolliert.

Die Maßnahmensetzungen des BAES haben in den letzten Jahren gemeinsam mit den Wirtschaftsbeteiligten ein-deutig zu mehr Futtermittelsicherheit beigetragen. Auch die von der AGES laufend betriebenen Forschungs- und Monitoringprogramme haben zu einer verbesserten Vorsorge- und Vermeidungsstrategie geführt:

• Aus den Ergebnissen der Futtermittelkontrolle ist zu schließen, dass Futtermittel im Allgemeinen sehr gering mit Schwermetallen belastet sind und die vorgeschriebenen Höchstgehalte weitgehend eingehalten werden. 2015 gab es eine Kontamination mit Schwermetallen, in den Jahren zuvor wurden vereinzelt in 9 Proben Schwermetalle in Futtermitteln festgestellt.

• Bei den Mykotoxinen kam es 2013 bei zwei Proben und im Jahr 2014 und 2015 jeweils nur bei einer Probe zu einer Überschreitung des Richtwertes.

• Zwischen 2011 und 2015 wurden insgesamt 2.349 gezogene Futtermittelkontrollproben auf Pflanzenschutz-mittelrückstände untersucht, wobei es im Jahr 2014 und 2015 zu einer Beanstandung kam.

• Bei den Salmonellen in Futtermitteln konnte in den letzten Jahren zwar ein leichter Rückgang verzeichnet werden, jedoch gilt es, diese Mikroorganismen zur Gänze auszuschalten. Dazu liegen neue Strategien und Maßnahmen vor. Zusätzlich wird weiterhin Forschung betrieben.

• In den Jahren 2011 bis 2015 wurden insgesamt 2.002 GVO-Untersuchungen durchgeführt. Die Zahl der Beanstandungen verringerte sich im Jahr 2015 in Vergleich zu 2011 um mehr als die Hälfe.

• Bei den Untersuchungen auf Rückstände von Tierarzneimitteln und Hormonen gab es seit dem Jahr 2011 keine Beanstandungen.

• Tierische Bestandteile im Futtermittel wurden in den letzten fünf Jahren nur in zwei von 2.583 analysierten Proben gefunden.

• In den letzten fünf Jahren gab es kaum Überschreitungen der Grenzwerte von dl-PCB und Dioxin. Von 292 untersuchten Futtermitteln wurde bei zwei der Grenzwert überschritten.

Die MitarbeiterInnen der AGES werden sich auch in Zukunft den zahlreichen neuen Herausforderungen mit Engagement stellen.

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ABBILDUNGSVERZEICHNIS

TABELLENVERZEICHNISTabelle 1: Durchgeführte Betriebskontrollen im Jahr 2017 15

Tabelle 2: Ergebnisse der durchgeführten Betriebskontrollen 2017 (Stichproben) 15

Tabelle 3: Durchgeführte Probenahmen im Jahr 2017 15

Tabelle 4: Ergebnisse der durchgeführten Probenahmen 2017 nach Futtermittelkategorien (ohne Kennzeichnungsprüfung) 16

Tabelle 5: Ergebnisse der durchgeführten Prüfungen 2017 nach Prüfpunkten 17

Tabelle 6: RASFF-Meldungen der Jahre 2015 bis 2017 22

Tabelle 7: Detaillierte Aufstellung der FEED-Meldungen aus Österreich ohne Follow Up aus dem Jahr 2017 22

Tabelle 8: Aufgaben und Funktionen von Vitaminen 26

Tabelle 9: Funktionen einiger essentieller Aminosäuren sowie Tierarten mit erhöhtem Bedarf an diesen Aminosäuren 27

Tabelle 10: Anzahl der Untersuchungen auf Verpackungsteile (2015 – 2017) 32

Tabelle 11: Anzahl der Untersuchungen auf Arsen, Blei, Quecksilber und Cadmium (2015 – 2017) 34

Tabelle 12: Anzahl der Untersuchungen auf Mykotoxine (2015 – 2017) 36

Tabelle 13: Belastung von Körnermais mit den Mykotoxinen DON und ZEA in den Jahren 2015 - 2017 37

Tabelle 14: Anzahl der Untersuchungen auf Pflanzenschutzmittel (2015 – 2017) 40

Tabelle 15: Anzahl der Untersuchungen auf Salmonellen (2015 – 2017) 44

Tabelle 16: Anzahl der Untersuchungen auf GVO (2015 - 2017) 47

Tabelle 17: Anzahl der Untersuchungen auf Rückstände von Arzneimitteln inkl. Hemmstofftests (2015 – 2017) 49

Tabelle 18: Anzahl der Untersuchungen auf tierische Bestandteile (2015-2017) 51

Tabelle 19: Anzahl der Untersuchungen auf Dioxin und dioxinähnliche PCB (2015 – 2017) 54

Tabelle 20: Fettsäurezusammensetzung (%) von Hermetia-Larven 56

Abbildung 1: Systematik und Aufbau der amtlichen Kontrolle 10

Abbildung 2: Einteilung der Betriebe in Kategorien und Betriebsarten 11

Abbildung 3: Inhaltstoffe und Nährstoffe von Futtermitteln 24

Abbildung 4: Verpackung und Verpackungsteile aus der Agro-Lebensmittelindustrie 31

Abbildung 5: fester Siedlungsmüll 31

Abbildung 6: Larven der Schwarze Soldatenfliege 56

Abbildung 7: Larven der Stubenfliege 56

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GESETZLICHE GRUNDLAGENFuttermittelgesetz (FMG) 1999 i.d.g.F.

Futtermittelverordnung (FMVO) 2010

Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz (LMSVG)

Verordnung (EG) Nr. 178/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. Januar 2002 zur Fest-legung der allgemeinen Grundsätze und Anforderungen des Lebensmittelrechtes, zur Errichtung der Europäi-schen Behörde für Lebensmittelsicherheit und zur Festlegung von Verfahren zur Lebensmittelsicherheit

Verordnung (EG) Nr. 882/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 über amtli-che Kontrollen zur Überprüfung der Einhaltung des Lebensmittel- und Futtermittelrechts sowie der Bestimmung über Tiergesundheit und Tierschutz

Verordnung (EG) Nr. 183/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Januar 2005 mit Vor-schriften für die Futtermittelhygiene

Verordnung (EG) Nr. 767/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juli 2009 über das Inverkehrbringen und die Verwendung von Futtermitteln, zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1831/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung der Richtlinien 79/373/EWG des Rates, 80/511/EWG der Kommission, 82/471/EWG des Rates, 83/228/EWG des Rates, 93/74/EWG des Rates, 93/113/EG des Rates und 96/25/EG des Rates und der Entscheidung 2004/217/EG der Kommission

Verordnung (EU) Nr. 68/2013 der Kommission vom 16. Januar 2013 zum Katalog der Einzelfuttermittel

Richtlinie 2008/38/EG der Kommission vom 5. März 2008 mit dem Verzeichnis der Verwendungen von Fut-termitteln für besondere Ernährungszwecke

Richtlinie 2002/32/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. Mai 2002 über unerwünschte Stoffe in der Tierernährung

Empfehlung der Kommission 576/2006/EG vom 17. August 2006 betreffend das Vorhandensein von De-oxynivalenol, Zearalenon, Ochratoxin A, T-2- und HT-2-Toxin sowie von Fumonisinen in zur Verfütterung an Tiere bestimmten Erzeugnissen

Empfehlung der Kommission 2013/165/EU vom 27. März 2013 über das Vorhandensein der Toxine T-2 und HT-2 in Getreiden und Getreideerzeugnissen

Empfehlung der Kommission 2012/154/EU vom 15. März 2012 zum Monitoring von Mutterkorn-Alkaloiden in Futtermitteln und Lebensmitteln

Verordnung (EG) Nr. 999/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Mai 2001 mit Vor-schriften zu Verhütung, Kontrolle und Tilgung bestimmter transmissibler spongiformer Enzephalopathien

Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Oktober 2009 mit Hygienevorschriften für nicht für den menschlichen Verzehr bestimmte tierische Nebenprodukte und zur Aufhe-bung der Verordnung (EG) Nr. 1774/2002 (Verordnung über tierische Nebenprodukte)

Verordnung (EU) Nr. 142/2011 der Kommission vom 25. Februar 2011 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates mit Hygienevorschriften für nicht für den menschlichen Verzehr bestimmte tierische Nebenprodukte sowie zur Durchführung der Richtlinie 97/78/EG des Rates hinsichtlich bestimmter gemäß der genannten Richtlinie von Veterinärkontrollen an der Grenze befreiter Proben und Waren

Verordnung (EG) Nr. 1829/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. September 2003 über genetisch veränderte Lebensmittel und Futtermittel

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Verordnung (EG) Nr. 1830/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. September 2003 über die Rückverfolgbarkeit und Kennzeichnung von genetisch veränderten Organismen und über die Rückver-folgbarkeit von aus genetisch veränderten Organismen hergestellten Lebensmitteln und Futtermitteln sowie zur Änderung der Richtlinie 2001/18/EG

Verordnung (EG) Nr. 1831/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. September 2003 über Zusatzstoffe zur Verwendung in der Tierernährung

Verordnung (EG) Nr. 396/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Februar 2005 über Höchstgehalte an Pestizidrückständen in oder auf Lebens- und Futtermitteln pflanzlichen und tierischen Ur-sprungs und zur Änderung der Richtlinie 91/414/EWG des Rates

Verordnung (EG) Nr. 152/2009 der Kommission vom 27. Januar 2009 zur Festlegung der Probenahmever-fahren und Analysemethoden für die amtliche Untersuchung von Futtermitteln

Änderungen/Novellierungen der jeweiligen Rechtstexte sind mit einer Ausnahme (bei den Diätfuttermitteln) nicht angeführt.

Unter den folgenden Links können Sie Rechtstexte abrufen:

Nationale Rechtsvorschriften: • https://www.bmnt.gv.at/land/produktion-maerkte/betriebsmittel-rechtsinfo/futtermittel• www.ris.bka.gv.at

Nationale Rechtsvorschriften zu GVO:• https://www.bmgf.gv.at/home/Schwerpunkte/Gentechnik

Rechtstexte der EU: • https://eur-lex.europa.eu

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AUTORINNEN UND AUTORENBesonderer Dank gilt allen AutorInnen, die bei der Erstellung dieser Futtermittelbroschüre mitgewirkt haben:

Carmen Wilhelmer, [email protected]

Dr. Andreas [email protected]

Dipl.-Ing. Franz Doppelreiter [email protected]

Alexandra Galler, [email protected]

DDI Theresa Gehmair [email protected]

Mag. Rupert [email protected]

Christina Kainz [email protected]

Dipl.-Ing. Mag. Veronika [email protected]

Dr. Georg [email protected]

Dr. Elisabeth [email protected]

Dr. Gabriela Spadinger [email protected]

Viktoria Steiner [email protected]

Dipl.-Ing. Irmengard [email protected]

Dr. Hermann [email protected]

Roland Weiss [email protected]

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ImpressumEigentümer, Verleger und Herausgeber:AGES – Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbHSpargelfeldstraße 191 | 1220 Wien

Telefon: +43 50 555-0www.ages.at

Redaktion: Carmen Wilhelmer, BBScGrafische Gestaltung: strategy-designFotos: AGES, BMNT/Strasser, Fotolia, Shutterstock

© AGES, Mai 2018

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GESUNDHEIT FÜR MENSCH, TIER UND PFLANZE

KontaktAGES – Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbHInstitut für Tierernährung und FuttermittelSpargelfeldstraße 191 | 1220 Wien

Tel.: +43 50 555-0www.ages.at