kommunalverband für jugend und soziales baden-württemberg - integrationsamt - aufgaben des...
TRANSCRIPT
Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg
- Integrationsamt -
Aufgaben des Integrationsamtes
Dezernat III - IntegrationsamtHauptsitz: KarlsruheStandorte in Stuttgart und in Freiburg
Integrationsamt Baden -Württemberg
Karlsruhe
RegionalbüroFreiburg
KVJS Integrationsamt
Stuttgart
KVJS Integrationsamt Baden-Württemberg
Aufgaben Integrationsamt
• Erhebung und Verwendung der Ausgleichsabgabe
• Kündigungsschutz
• Begleitende Hilfe im Arbeitsleben
KVJS Integrationsamt Baden-Württemberg
Weitere Aufgaben
• Prävention und betriebliches Eingliederungsmanagement
• Förderung von Integrationsunternehmen
• Integrationsfachdienste
• Mitwirken bei Integrationsvereinbarungen
• Schulungsveranstaltungen und Inhouseschulungen
KVJS Integrationsamt Baden-Württemberg
Begleitende Hilfe als
Persönliche Hilfen
Beratungsleistungen
Fachdienste:Technischer Beratungsdienst
IntegrationsfachdienstFachdienst Hör-/Sehbehinderte
Seminare undInformationsveranstaltungen
Finanzielle Hilfen
Arbeitgeber
Arbeitnehmer
KVJS Integrationsamt Baden-Württemberg
Ausgleichsabgabe
• Beschäftigungspflicht für Betriebe ab 20 Arbeitsplätzen
• 5%-Quote für Betriebe ab 60 Arbeitsplätzen• Spezielle Regelungen für Kleinbetriebe
zwischen 20 und 59 Arbeitsplätzen• Abgabe zwischen 115,00 € und 290,00 €
monatlich pro nicht besetztem Arbeitsplatz
Einnahmen Ausgleichsabgabe in Baden-Württemberg:(in Millionen EURO)
KVJS Integrationsamt Baden-Württemberg
Begleitende Hilfe im Arbeitsleben
Ziele:
•Sicherung der sozialen Stellung•Beschäftigung auf geeigneten Arbeitsplatzen mit Entwicklungsmöglichkeiten•Wettbewerbsfähigkeit
KVJS Integrationsamt Baden-Württemberg
Finanzielle Leistungen
• Schwerbehinderteneigenschaft/Gleichstellung
• unbefristetes Arbeitsverhältnis/befristetes Arbeitsverhältnis über 8 Wochen Dauer
• mindestens 15 Stunden Wochenarbeitszeit
• tarifliche oder ortsübliche Entlohnung des schwerbehinderten Mitarbeiters
Leistungsvoraussetzungen:
KVJS Integrationsamt Baden-Württemberg
Zuschüsse und/oder Darlehen an Arbeitgeber
• behinderungsgerechte Einrichtung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen
• Zuschüsse für außergewöhnliche Belastungen Lohnkostenzuschüsse
KVJS Integrationsamt Baden-Württemberg
Neuschaffung von Arbeitsplätzen
Zuschüsse und/oder Darlehen für:
• Investitionskosten• behinderungsbedingte Kosten
(in der Regel durch Reha-Träger)
KVJS Integrationsamt Baden-Württemberg
Investitionskosten
Vom Schreibtisch bis zur CNC-Maschine:
• Förderung bis zu 60 % der Investitionskosten möglich
• Förderhöhe ist abhängig vom Investitionsvolumen
KVJS Integrationsamt Baden-Württemberg
Behinderungsgerechte Arbeitsplatzgestaltung
Zuschüsse und/oder Darlehen für
• technische Arbeitshilfen• behinderungsgerechte Gestaltung
der Arbeitsstätte
KVJS Integrationsamt Baden-Württemberg
Technische Arbeitshilfen am Arbeitsplatz
KVJS Integrationsamt Baden-Württemberg
Technische Arbeitshilfen am Arbeitsplatz
KVJS Integrationsamt Baden-Württemberg
Lohnkosten-Zuschüsse
z. B. durch:• behinderungsgerechte Arbeitsplatzgestaltung• berufliche Weiterbildung
Alle Möglichkeiten ausgeschöpft, dass …
• sbM ohne fremde Hilfe arbeiten kann• sbM seinem Arbeitsentgelt entsprechende
Arbeitsleistung erbringen kann
KVJS Integrationsamt Baden-Württemberg
Lohnkosten-Zuschüsse...
... bei Minderleistung
Arbeitsleistung wird behinderungsbedingt nicht mehr in vollem Umfang erbracht
auf Antrag ab Minderleistung von mindestens 30 % Lohnkostenzuschuss möglich
KVJS Integrationsamt Baden-Württemberg
... für Betreuung
wenn besondere Unterstützung durch Kollegen oder Vorgesetzte notwendig ist
ab Betreuungsaufwand > 0,5 Stunden pro Tag auf Antrag Lohnkostenzuschuss möglich
Lohnkosten-Zuschüsse...
KVJS Integrationsamt Baden-Württemberg
Zuschüsse sind möglich bei:
• befristeten Beschäftigungsverhältnissen
• Teilzeitbeschäftigten mit mindestens 15 Wochenstunden Beschäftigungsumfang
• bei der Beschäftigung schwerbehinderter Menschen im Anschluss an eine Werkstätte für behinderte Menschen (WfbM)
• zur Förderung des Übergangs aus einer WfbM auf den allgemeinen Arbeitsmarkt, wenn Reha-Träger keine Leistungen erbringt
Lohnkosten-Zuschüsse...
KVJS Integrationsamt Baden-Württemberg
Leistungen an schwerbehinderte Menschen
• technische Arbeitshilfen
• Gründung und Erhaltung einer selbständigen beruflichen Existenz
• Teilnahme an Maßnahmen zur Erhaltung und Erweiterung beruflicher Kenntnisse und Fertigkeiten Förderung behinderungsgerecht gestalteter Fortbildungsmaßnahmen (keine Umschulung !)
• Arbeitsassistenz
KVJS Integrationsamt Baden-Württemberg
Leistungen an schwerbehinderte Menschen
• Erreichen des Arbeitsplatzes
• Beschaffung, Ausstattung und Erhaltung einer behinderungsgerechten Wohnung Förderung nur bei berufsbezogener Notwendigkeit
Ziel: barrierefreies Erreichen des Arbeitsplatzes
Bei diesen Leistungen gilt grundsätzlich:
• Reha-Träger ist zuständig
• Integrationsamt nur für Beamte und Selbstständige
KVJS Integrationsamt Baden-Württemberg
Fachberatung ...
... durch unsere Expertinnen und Experten
-vor Ort- im Betrieb:
• Koordinierung• Finanzielle Fragen• Schulungen• Konfliktlösung
KVJS Integrationsamt Baden-Württemberg
Integrationsfachdienst (IFD)
• Begleitung• Vorbereitung
von schwerbehinderten
Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern
KVJS Integrationsamt Baden-Württemberg
• Begleitung am Arbeitsplatz• Information von Vorgesetzten und
Kollegen• Problemlösung• Vermittlung in Konflikten
Integrationsfachdienst (IFD)
KVJS Integrationsamt Baden-Württemberg
Technischer Beratungsdienst (TBD)
• Empfehlung von Arbeitshilfen und
behinderungsgerechten Maschinen• Planung und Begleitung von Umbauten• behinderungsgerechte Organisation
des Arbeitsablaufes• Suche nach alternativen Arbeitsplätzen• fachtechnische Stellungnahmen
KVJS Integrationsamt Baden-Württemberg
Arbeitsverhältnis
mit Schwierigkeiten- personenbedingt- verhaltensbedingt- betriebsbedingt
Prävention
Ziel?
Arbeitgeber
schaltet ein
Beteiligte
•SBV
•BR/PR/MAV
•InA
• IFD
- Beseitigung der Schwierigkeiten- dauerhafte Sicherung des Arbeitsverhältnisses
KVJS Integrationsamt Baden-Württemberg
Betroffener
- 6 Wochen- Langzeiterkrankung oder häufige Kurzerkrankung- innerhalb eines Jahres
BetrieblichesEingliederungsmanagement (BEM)
Ziel?
Arbeitgeberklärt
mit Zustimmungdes Betroffenen
weitere Beteiligte
• SBV
• BR/PR/MAV
• Betriebsarzt
• InA
• IFD
• Servicestelle
- Beseitigung Arbeitsunfähigkeit- Vermeidung erneuter Arbeitsunfähigkeit- dauerhafte Sicherung des Arbeitsverhältnisses
KVJS Integrationsamt Baden-Württemberg
Zusätzlicher Kündigungsschutz
• gilt nur für schwerbehinderte oder gleichgestellte behinderte Menschen *
• Kündigungsschutz bedeutet nicht „Unkündbarkeit“
• gilt auch in Kleinbetrieben
• generell nicht während der ersten 6 Monate
• vor der Kündigung muss der Arbeitgeber die Zustimmung des Integrationsamtes einholen
• erst nach Zustimmung des Integrationsamtes ist eine rechtswirksame Kündigung möglich
KVJS Integrationsamt Baden-Württemberg
Änderungs-Kündigung
OrdentlicheKündigung
Sonderfall:Automatische Beendigung
wegen Erwerbsminderung
AußerordentlicheKündigung
Kündigungsschutz
Zustimmungerforderlich
KVJS Integrationsamt Baden-Württemberg
Entscheidung Integrationsamt
• Prüfung ZusammenhangKündigungsgrund Behinderung
• Kein Zusammenhang Wirksamkeit des Kündigungsschutzes eingeschränkt
• Entscheidung in der Regel nach pflichtgemäßem Ermessen
KVJS Integrationsamt Baden-Württemberg
Besuchen Sie uns auch im Internet:
www.kvjs.de
www.integrationsaemter.de
Suchen Sie Ihren zuständigen Integrationsfachdienst:
www.ifd-bw.de