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KGS Salzhemmendorf Dezember 2014 Liebe Schülerinnen und Schüler, mit dem vorliegenden Heft möchten wir Ihnen die wichtigsten Informationen über die Qualifikationsphase in die Hand geben. Grundlage für die Zusammenstellung sind Auszüge aus der VO-GO (Verordnung über die gymnasiale Oberstufe) bzw. EB-VO-GO (Ergänzende Bestimmungen) und AVO-GOBAK (Verordnung über die Abschlüsse der gymnasialen Oberstufe) bzw. EB-AVO-GOBAK (Ergänzende Bestimmungen). Sollten Sie spezielle Fragen haben oder möchten Sie sich individuell beraten las- sen, so helfen Ihnen die Klassenleitungen der Einführungsphase (Jahrgang 10) die Tutorinnen und Tutoren der Qualifikationsphase (Jahrgänge 11 und 12) der Koordinator für die gymnasiale Oberstufe, Herr Scheuer die Gymnasialzweigleiterin, Frau Sutter oder die Schulleiterin, Frau Sprengel gerne weiter. Die o.g. vollständigen Gesetzestexte stehen Ihnen in den Büros des Koordinators und der Gymnasialzweigleitung zu Verfügung. Eine allgemeine Broschüre zur Oberstufe ist abrufbar unter: http://www.mk.niedersachsen.de/portal/live.php?navigation_id=1973&article_id=6319&_psmand=8 Anregungen zur Gestaltung oder Ergänzung des Informationsheftes sind aus- drücklich erwünscht. Einen erfolgreichen Besuch der gymnasialen Oberstufe wünscht Ihnen das Kollegium der KGS Salzhemmendorf. __________ Stand: Verordnung über die gymnasiale Oberstufe (VO-GO) vom 17. Februar 2005, zuletzt geän- dert durch Verordnung vom 16.12.2011 o Ergänzende Bestimmungen zur Verordnung über die gymnasiale Oberstufe (EB- VO-GO), RdErl. d.. MK v. 17.02.2005 – 33-81012, zuletzt geändert durch RdErl. d. MK vom 10.07.2012 Verordnung über die Abschlüsse in der gymnasialen Oberstufe, im Beruflichen Gymnasium, im Abendgymnasium und im Kolleg (AVO-GOBAK) vom 19. Mai 2005, zuletzt geändert durch Verordnung vom 10.07.2012 o Ergänzende Bestimmungen zur Verordnung über die Abschlüsse in der gymnasia- len Oberstufe, im Beruflichen Gymnasium, im Abendgymnasium und im Kolleg (EB- AVO-GOBAK), RdErl. d. MK v. 19.05.2005 – 33-83213, zuletzt geändert durch RdErl. d. MK v. 10.07.2012 Dez. 2014, Sutter, Scheuer

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KGS Salzhemmendorf Dezember 2014 Liebe Schülerinnen und Schüler, mit dem vorliegenden Heft möchten wir Ihnen die wichtigsten Informationen über die Qualifikationsphase in die Hand geben. Grundlage für die Zusammenstellung sind Auszüge aus der

• VO-GO (Verordnung über die gymnasiale Oberstufe) bzw. EB-VO-GO (Ergänzende Bestimmungen) und

• AVO-GOBAK (Verordnung über die Abschlüsse der gymnasialen Oberstufe) bzw. EB-AVO-GOBAK (Ergänzende Bestimmungen).

Sollten Sie spezielle Fragen haben oder möchten Sie sich individuell beraten las-sen, so helfen Ihnen

• die Klassenleitungen der Einführungsphase (Jahrgang 10)

• die Tutorinnen und Tutoren der Qualifikationsphase (Jahrgänge 11 und 12)

• der Koordinator für die gymnasiale Oberstufe, Herr Scheuer

• die Gymnasialzweigleiterin, Frau Sutter

• oder die Schulleiterin, Frau Sprengel gerne weiter. Die o.g. vollständigen Gesetzestexte stehen Ihnen in den Büros des Koordinators und der Gymnasialzweigleitung zu Verfügung. Eine allgemeine Broschüre zur Oberstufe ist abrufbar unter: http://www.mk.niedersachsen.de/portal/live.php?navigation_id=1973&article_id=6319&_psmand=8

Anregungen zur Gestaltung oder Ergänzung des Informationsheftes sind aus-drücklich erwünscht. Einen erfolgreichen Besuch der gymnasialen Oberstufe wünscht Ihnen

das Kollegium der KGS Salzhemmendorf. __________ Stand:

• Verordnung über die gymnasiale Oberstufe (VO-GO) vom 17. Februar 2005, zuletzt geän-dert durch Verordnung vom 16.12.2011

o Ergänzende Bestimmungen zur Verordnung über die gymnasiale Oberstufe (EB-VO-GO), RdErl. d.. MK v. 17.02.2005 – 33-81012, zuletzt geändert durch RdErl. d. MK vom 10.07.2012

• Verordnung über die Abschlüsse in der gymnasialen Oberstufe, im Beruflichen Gymnasium, im Abendgymnasium und im Kolleg (AVO-GOBAK) vom 19. Mai 2005, zuletzt geändert durch Verordnung vom 10.07.2012

o Ergänzende Bestimmungen zur Verordnung über die Abschlüsse in der gymnasia-len Oberstufe, im Beruflichen Gymnasium, im Abendgymnasium und im Kolleg (EB-AVO-GOBAK), RdErl. d. MK v. 19.05.2005 – 33-83213, zuletzt geändert durch RdErl. d. MK v. 10.07.2012

Dez. 2014, Sutter, Scheuer

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3

Inhaltsverzeichnis Seite

1. Aufnahme in die gymnasiale Oberstufe 4 2. Verpflichtung für die Zulassung zur Abiturprüfung 4

• Fächer und Kurse 5

• Fremdsprachenverpflichtung 5

3. Der Unterricht in der Einführungsphase

der KGS Salzhemmendorf 6 • Zuordnung der Fächer und Teilnahmeverpflichtungen 6

4. Versäumnisse 7

• Krankheit 7

• Beurlaubung 7

5. Die Qualifikationsphase 8

• Besonderheiten der KGS Salzhemmendorf 8

• Kurse mit grundlegendem Anforderungsniveau (gA) 8

• Kurse mit erhöhtem Anforderungsniveau (eA) 8

• Schwerpunktfächer 9

• Kernfächer 9

• Ergänzungsfächer 9

• Seminarfach 9

• Sportkurse in der Qualifikationsphase 9

• Prüfungsfächer 10 Pflichtbelegung 10

• Die vier Schwerpunkte 10 o Der sprachliche Schwerpunkt 11 o Der naturwissenschaftliche Schwerpunkt 12 o Der musisch-künstlerische Schwerpunkt 14 o Der gesellschaftswissenschaftliche Schwerpunkt 15

• Freiwilliges Zurücktreten, Wiederholen der Abiturprüfung 16

6. Klausuren in der Qualifikationsphase 16 7. Tutorinnen und Tutoren 16

8. Der Erwerb der Fachhochschulreife 16

• Einbringungsverpflichtungen für den schulischen Teil der FHSR 17

• Umrechnung der Gesamtpunktzahl 18

9. Der Erwerb der allgemeinen Hochschulreife 19

• Zulassungsbedingungen 19

• Einbringungsverpflichtungen 19

• Abiturprüfung 19

• Gesamtqualifikation 20

• Beispiele für die Gesamtqualifikation 21

• Abiturdurchschnittsnote 22

10. Latinum 23

4

An der KGS Salzhemmendorf können nach dem erweiterten Sekundarab-schluss I die allgemeine Hochschulreife (das Abitur) bzw. der schulische Teil der Fachhochschulreife erlangt werden. Für den Erwerb dieser Abschlüsse gelten an allen Oberstufen des Landes Niedersachsen bestimmte Voraussetzungen. 1. Aufnahme in die gymnasiale Oberstufe (§ 2 VO-GO) Gymnasialschülerinnen und -schüler gelangen mit der einfachen Versetzung nach Klasse 9 in die Einführungsphase, Jahrgang 10, danach wieder durch Versetzung in die Qualifikationsphase, Jahrgänge 11 und 12. Mit der Versetzung in die Qualifi-kationsphase erwerben die Schülerinnen und Schüler den erweiterten Sekundar-abschluss I. Der Unterricht in der Einführungsphase findet überwiegend im Klassenverband statt, der Unterricht in der Qualifikationsphase, Jahrgänge 11 und 12, dagegen im Kurssystem. Schülerinnen und Schüler anderer Schulzweige gelangen nach Erwerb des erwei-terten Sekundarabschlusses I in die Einführungsphase. Das heißt, Absolventen und Absolventinnen einer Haupt- oder Realschule bzw. des Haupt- oder Real-schulzweiges absolvieren die Einführungsphase im Jahrgang 10 des Gymnasial-zweiges. Das soll gewährleisten, dass sie den Anschluss an das Gymnasialniveau erreichen und feststellen können, welches Profil in der Qualifikationsstufe das für sie am besten geeignete ist.

2. Verpflichtungen für die Zulassung zur Abiturprüfung (§ 11 VO-GO) Die Abiturprüfung findet in fünf Fächern statt. In vier Fächern ist eine schriftliche Prüfung abzulegen mit zentral für alle Schulen in Niedersachsen vorgegebenen Aufgaben. Die fünfte Prüfung ist eine mündliche Prüfung, deren Thema die unter-richtende Lehrkraft stellt. Die fünf Prüfungsfächer können nicht völlig frei gewählt werden; es müssen fol-gende Bedingungen erfüllt sein: Zwei Prüfungsfächer müssen aus den Fächern Deutsch, Mathematik, Fremd-sprachen gewählt werden, also z.B. Deutsch/ Englisch oder Deutsch/Mathematik oder Englisch/Mathematik oder Deutsch/Latein bzw. Französisch usw. Eins dieser beiden Prüfungsfächer muss ein schriftliches Prüfungsfach sein, das zweite kann ebenfalls ein schriftliches oder das mündliche Prüfungsfach sein. Die Prüfungsfächer müssen so gewählt werden, dass aus verschiedenen Fächer-gruppen (den Aufgabenfeldern A-C, s. S. 5) jeweils mindestens ein Fach Prü-fungsfach ist. Damit soll gewährleistet sein, dass die Abiturientinnen und Abiturien-ten hinterher eine völlig freie Studienfachwahl haben. In der Qualifikationsphase, den Schuljahrgängen 11 und 12, müssen alle Schüle-rinnen und Schüler sich für einen bestimmten Schwerpunkt entscheiden, der ihre Fächerwahl beeinflusst. Bei der Auswahl der Prüfungsfächer ist darauf zu achten, dass aus jedem Aufga-benfeld mindestens ein Fach Prüfungsfach ist; es können allerdings bis zu drei Fächer aus einem Aufgabenfeld Prüfungsfach sein. Sport kann als fünftes Prüfungsfach gewählt werden, gehört aber keinem Aufga-benfeld an.

5

Fächer und Kurse Die Unterrichtsfächer werden drei Aufgabenfeldern zugeordnet:

A

Sprachlich-literarisch-künstlerisch

B

Gesellschafts-wissenschaftlich

C

Mathematisch-naturwissenschaftlich-

technisch

Deutsch Englisch Französisch Latein Kunst Musik Darstellendes Spiel

Politik-Wirtschaft Geschichte Erdkunde Religion Werte und Normen

Mathematik Physik Chemie Biologie

Sport Seminarfach

Fremdsprachenverpflichtungen

Unabhängig von der Schwerpunktwahl muss mindestens eine Fremdsprache bis zum Abitur weitergeführt werden. Die untere Tabelle führt die verschiedenen Mög-lichkeiten auf, wobei der Regelfall im Beispiel A dargestellt wird. In Beispiel B könnte auch eine der Pflichtfremdsprachen weitergeführt werden, im Beispiel C muss es die neu begonnene sein.

Möglichkeit Schuljahrgänge

1. Pflichtfremdsprache 5 6 7 8 9 10 A

2. Pflichtfremdsprache 6 7 8 9 10

eine in

11+12

1. Pflichtfremdsprache 5 6 7 8 9

2. Pflichtfremdsprache 6 7 8 9

eine

in 10

B

Neu begonnene Fr.spr. 10 11+12

1. Pflichtfremdsprache 5 6 7 8 9 10 C

Neu begonnene Fr.spr. 10 11+12

6

3. Der Unterricht in der Einführungsphase der KGS Salzhemmendorf (§ 8, 9 VO-GO) Der Unterricht in der Einführungsphase erfolgt überwiegend im Klassenverband. Es werden keine reinen Klassen für Realschulabsolventen und -absolventinnen gebildet, sondern diese werden in die bestehenden Klassenverbände integriert. Der Unterricht erfolgt in Pflicht- und Wahlpflichtfächern. Die wöchentliche Pflicht-stundenzahl für Schülerinnen und Schüler beträgt 34 Unterrichtsstunden. In allen Fächern, außer Sport, werden Klausuren geschrieben, und zwar werden in Deutsch, in den Fremdsprachen und in Mathematik jeweils zwei Klausuren im Halbjahr und in den übrigen Fächern, die in der Einführungsphase durchgängig betrieben werden, zwei Klausuren im Schuljahr geschrieben. In Fächern, die nur ein Schulhalbjahr betrieben werden, wird jeweils eine Klausur geschrieben. Die Dauer soll zwei Unterrichtsstunden nicht überschreiten.

Zuordnung der Fächer sowie Teilnahmeverpflichtungen

Bereich Aufgabenfeld Fach Wochen-

stunden

Deutsch 3

1. Fremdsprache

3

2. Fremdsprache 4

Musik1)

2

A

Kunst1)

2

Geschichte 2

Erdkunde 2

Politik-Wirtschaft 2

B

Religion/Werte und Normen 2

Mathematik 4

Biologie 2

Chemie 2

C

Physik 2

Pflic

htu

nte

rric

ht

-- Sport 2

Wahl-

unte

rric

ht Förderunterricht, Arbeitsgemein-

schaften, Sporttheorie

(2)

Schülerpflichtstundenzahl 34

1) an die Stelle eines der Fächer Kunst oder Musik kann nach Wahl der Schülerin/des Schülers das Fach Darstellendes

Spiel treten

7

Zur Erläuterung: Es werden fast alle Fächer aus der Sekundarstufe I weitergeführt. Die zweite Fremdsprache wird entweder weitergeführt oder durch eine neu zu be-ginnende Fremdsprache ersetzt. Alle Schülerinnen und Schüler, die eine Fremd-sprache neu beginnen, müssen diese bis zum Abitur fortführen. Realschülerinnen und -schüler ohne zweite Fremdsprache müssen eine Fremdsprache neu begin-nen und bis zum Abitur fortführen. An der KGS Salzhemmendorf können Latein bzw. Französisch in der Einführungs-phase als neu beginnende Fremdsprachen gewählt werden; je nach Wahlverhal-ten der Schüler werden Kurse in beiden oder nur einer dieser Sprachen erteilt. Für Realschulabsolventen und -absolventinnen, die bereits ab der 6. Klasse Fran-zösisch durchgängig betrieben, also fünf Jahre lang die zweite Fremdsprache ge-lernt haben, ist die Teilnahme am Französischunterricht in der Einführungsphase nicht verbindlich; sie wird aber zur Vorbereitung auf die Anforderungen der Qualifi-kationsphase empfohlen. Zukünftige Prüfungsfächer (Qualifikationsphase) müssen in der Einfüh-rungsphase belegt worden sein. Die Einführungsphase kann einmal wiederholt werden. Die Versetzungsentschei-dung erfolgt nach den Regeln der Sekundarstufe I, das heißt, dass man mit zwei mal der Note „mangelhaft“, bzw. ein mal „ungenügend“, bei Anwendung der Aus-gleichsregelung, versetzt werden kann. Die Fächer Deutsch, Mathematik und Fremdsprachen müssen dabei untereinander ausgeglichen werden.

4. Versäumnisse

Krankheit Im Krankheitsfall benachrichtigen Sie die Schule spätestens am dritten Tag Ihres Fehlens, eventuell telefonisch. Wenn Sie wieder zum Unterricht erscheinen, lassen Sie das ausgefüllte Entschul-digungsformular von den vom Fernbleiben betroffenen Lehrkräften abzeichnen und geben es bei Ihrer Klassenleitung (bzw. Ihrer Tutorin/Ihrem Tutor) ab. Wenn Sie volljährig sind und länger als drei Tage fehlen, sind Sie laut Schulgesetz verpflichtet, eine ärztliche Bescheinigung vorzulegen. Können Sie aus Krankheitsgründen nicht an einer Klausur teilnehmen oder ein vereinbartes Referat halten, so

• müssen das Sekretariat und die unterrichtende Lehrkraft morgens unterrich-tet werden,

• fügen Sie Ihrer Entschuldigung ein ärztliches Attest bei. Beurlaubung Unter Verwendung des Entschuldigungsformulars können Sie sich (z.B. bei einer Führerscheinprüfung, Terminen bei Behörden) vorab beurlauben lassen von

• der Kursleitung: bei Abwesenheit, die nur die Unterrichtszeit eines einzel-nen Kurses betrifft

• der Kursleitung und der Klassenleitung (Tutorin/Tutor): bei längeren Fehlzei-ten bis zu einem Tag

• der Schulleiterin: wenn Sie einen Tag oder länger fehlen

8

5. Die Qualifikationsphase (§ 10-13 VO-GO) Jede Schule ist verpflichtet, für die Qualifikationsphase, d.h. die Schuljahre 11 und 12, Schwerpunkte anzubieten, unter denen die Schülerinnen und Schüler wählen müssen. Dies müssen sein: - ein sprachlicher Schwerpunkt mit Deutsch und fortgeführter Fremdsprache

und einer weiteren Fremdsprache - ein naturwissenschaftlicher Schwerpunkt mit Naturwissenschaft und Mathe-

matik oder zwei Naturwissenschaften dazu können kommen: - ein gesellschaftswissenschaftlicher Schwerpunkt mit Geschichte und Politik-

Wirtschaft oder Geschichte und Erdkunde - ein musisch-künstlerischer Schwerpunkt mit Kunst und Musik und Deutsch

oder Mathematik

Die KGS Salzhemmendorf bietet alle vier Schwerpunkte an. In allen Schwerpunkten müssen belegt werden: - drei Fächer mit erhöhtem Anforderungsniveau, darunter die beiden Schwer-

punktfächer; sie sind schriftliche Prüfungsfächer, die Ergebnisse der ersten drei Prüfungsfächer werden für die Abiturnote doppelt gewichtet.

- zwei weitere Prüfungsfächer mit grundlegendem Niveau - weitere Fächer mit grundlegendem Niveau, deren Ergebnisse für die Abiturno-

te zählen, die aber keine Prüfungsfächer sind.

Besonderheiten der KGS Salzhemmendorf Die Tatsache, dass die KGS Salzhemmendorf eine von der Größe her gut über-schaubare Oberstufe hat, führt dazu, dass eine möglichst große Wahlfreiheit in-nerhalb der gesetzlich vorgegebenen Auflagen für die Fächerwahl angeboten wer-den kann. Das heißt, in jedem Schwerpunkt können Schülerinnen und Schüler ein Schwerpunktfach oder das dritte Prüfungsfach aus allen Kursen mit erhöhtem An-forderungsniveau, die an der KGS angeboten werden, frei wählen; die Stunden-pläne sind so organisiert, dass diese Wahlfreiheit in sehr hohem Maße gewährleis-tet wird. Alle Festlegungen, die die KGS Salzhemmendorf vorgegeben hat, sind so gewählt, dass damit die vorgesehene Pflichtstundenzahl und die Vorgaben für die Prü-fungsfachkombinationen abgesichert werden. Kurse mit grundlegendem Anforderungsniveau (gA) (zwei oder vier Wochenstunden) dienen dazu, grundlegende Sachverhalte, Er-kenntnisse, Strukturen, Methoden und Verfahrensweisen in einem Fachgebiet zu vermitteln. Kurse mit erhöhtem Anforderungsniveau (eA) (vier Wochenstunden) führen in wissenschaftliche Methoden bzw. Fragestellungen und Arbeitsweisen ein. Sie gewährleisten eine systematische Beschäftigung mit wesentlichen, die Komplexität eines Fachgebietes verdeutlichenden Inhalten, The-orien, Modellen und Methoden. In ihnen sollen Schülerinnen und Schüler lernen, über einen längeren Zeitraum selbstständig zu arbeiten.

9

Schwerpunktfächer für jeden Schwerpunkt zwei; sie sind vierstündig, werden mit erhöhtem Anforde-rungsniveau unterrichtet, für die Abiturnote doppelt gewichtet und sind den zu wählenden Schwerpunkten zugeordnet. Kernfächer sind Fächer, die immer vier Wochenstunden umfassen, von jedem Schüler/jeder Schülerin durchgängig bis zum Abitur belegt werden müssen und deren Noten für die Berechnung der Abiturnote eingebracht werden müssen. Dazu gehören: Deutsch, Mathematik und die Fremdsprachen.

Ergänzungsfächer sind zwei- oder vierstündig, sie müssen je nach Schwerpunkt zwei oder vier Kurs-halbjahre lang belegt werden. Dazu gehören: Geschichte, Politik-Wirtschaft, Religion/Werte und Normen, Natur-wissenschaften, Musik/Kunst/Darstellendes Spiel, Erdkunde, Sport, das Seminar-fach. Seminarfach Im Seminarfach stehen fächerübergreifende und fächerverbindende Problemstel-lungen und die Einübung verschiedener Methoden im Vordergrund. An die Stelle von Klausuren treten gleichwertige Leistungen wie Referate, schriftliche Hausar-beiten und Präsentationen. Im Seminarfach wird in einem Semester, im Halbjahr 11.2, die Facharbeit geschrieben. In der Facharbeit wird exemplarisch wissenschaftspropädeutisches* Arbeiten nachgewiesen. Sie bezieht sich auf den Unterrichtsgegenstand des entsprechen-den Halbjahres und soll 15 Textseiten nicht überschreiten. Das Thema und die Zensur der Facharbeit werden auf dem Abiturzeugnis vermerkt. (* wissenschaftspropädeutisch = auf wissenschaftliches Arbeiten vorbereitend)

Sportkurse in der Qualifikationsphase Alle Schülerinnen und Schüler belegen in jedem Halbjahr einen zweistündigen Praxiskurs, der jahrgangsübergreifend angeboten wird. Im Verlauf der Qualifikationsphase sind je zwei Sportarten aus der

• Lernfeldgruppe A (Individualsportarten) sowie der

• Lernfeldgruppe B (Spiele) zu belegen.

Wer auf Dauer vom Sport befreit ist,

• muss ein ärztliches Attest vorlegen und

• vier Kurse in anderen Fächern seiner Wahl belegen. Wer Sport als fünftes Prüfungsfach gewählt hat, belegt zusätzlich einen zweistün-digen Kurs in Sporttheorie und muss eine ärztliche Unbedenklichkeitsbescheini-gung vorlegen. Der Theorie-Praxisanteil wird in diesen Kursen zu jeweils 50 % gewichtet, im Abitur gilt die Formel (8x Praxis + 4x mdl. Prüfung) : 3 = Gesamtpunktzahl.

10

Prüfungsfächer In der Qualifikationsphase werden fünf Prüfungsfächer belegt, die teilweise durch den Schwerpunkt vorgegeben werden, aber auch frei wählbar sind (vgl. Abiturprü-fung, S. 19). Für die Wahl der Prüfungsfächer gelten schwerpunktunabhängig be-stimmte Bedingungen:

1. Aus jedem Aufgabenfeld A, B, C (s. S. 5) muss mindestens eins, maximal dürfen drei Prüfungsfächer gewählt werden.

2. Es müssen zwei der Fächer Deutsch, Fremdsprache oder Mathematik

unter den fünf Prüfungsfächern sein.

3. Die drei Fächer mit erhöhtem Anforderungsniveau (eA), darunter die beiden fachbezogenen Schwerpunktfächer, sind Prüfungsfächer.

4. Prüfungsfächer müssen in der Einführungsphase belegt worden sein.

Die Kombination von Sport P5 mit Erdkunde ist nicht möglich! Pflichtbelegung Unabhängig von der Wahl des Schwerpunktes müssen bestimmte Fächer belegt werden. Diese Pflichtbelegung sieht mehr Kurse vor, als für das Abitur eingebracht werden müssen (vgl. u. Einbringungsverpflichtungen, S. 19).

Fächer Anzahl der Schulhalbjahres-ergebnisse

Deutsch 4 Fremdsprache 4 Kunst oder Musik oder Darstellendes Spiel

2

Politik-Wirtschaft 2 Geschichte 2 Religion oder Werte und Normen 4 Mathematik 4 Naturwissenschaft 4 Seminarfach 4 Sport 4

Je nach Schwerpunkt: - weitere Fremdsprache 4 - weitere Naturwissenschaft 4 - Kunst oder Musik 4 - weitere Fremdsprache oder - weitere Naturwissenschaft

2 2

- Geschichte und Politik-W./Erdkunde 4

11

Die vier Schwerpunkte Der sprachliche Schwerpunkt:

Sprachlicher Schwerpunkt Wochen-stunden

Schulhalb-jahre

P1 (eA) EN /FR 4 4

↓↓↓↓

P2 (eA) DE/EN/FR 4 4

↓↓↓↓

P3 (eA) NW/MA/KU/PW/GE/EK/(DE) 4 4

↓↓↓↓

P4 GE o. PW o. EK 4 4

↓↓↓↓↑↑↑↑ (austauschbar)

P5 (mdl.) MA / DE / Frspr 2 / NW / SP 4 4

↓↓↓↓

MA o. DE o. Frspr 2 o. NW 4 4

Kernfächer

↓↓↓↓

MU o. KU o. DS 2 2

↓↓↓↓

(GE) wenn nicht schon belegt

2 2

↓↓↓↓

(PW) wenn nicht schon belegt

2 2

↓↓↓↓

RE/WN 2 4

↓↓↓↓

SP 2 4

↓↓↓↓

E

rgänzungsfä

cher

SE 2 4

(AG) (2) (2/4)

durchschnittl. Wochenstd.

32 – 33

In diesem Schwerpunkt sind an der KGS Salzhemmendorf Englisch/Französisch und Deutsch verbindliche Fächer auf erhöhtem Anforderungsniveau und schriftli-che Prüfungsfächer mit doppelter Gewichtung im Abitur (Schwerpunktfächer). Das dritte Fach mit erhöhtem Anforderungsniveau kann gewählt werden aus den Na-turwissenschaften und Mathematik bzw. Deutsch (wenn nicht schon P2). Kunst, Geschichte, Politik-Wirtschaft oder Erdkunde können ebenfalls gewählt werden, dies hätte aber zur Folge, dass die verpflichtende Wochenstundenzahl sich um zwei Stunden erhöht, da diese Fächer nur für zwei Wochenstunden ver-pflichtend sind, dann aber vierstündig belegt werden müssten. Die für dieses Profil verpflichtende zweite Fremdsprache kann Französisch oder Latein sein. In beiden Fächern können jahrgangsübergreifende Kurse gebildet werden. Die zweite Fremdsprache kann auch die in Jahrgang 10 neu begonnene Fremd-sprache sein. Das vierte und fünfte Prüfungsfach kann jeweils im Rahmen der Belegungsver-pflichtungen frei gewählt werden; es muss auf jeden Fall ein Prüfungsfach aus je-dem Aufgabenfeld gewählt werden. Die Wahl von Erdkunde als P4 oder P5 hätte eine erhöhte Wochenstundenzahl zur Folge. Sport kann nur als P5 gewählt werden.

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Weitere Pflichtfächer sind: Geschichte: mindestens 2 Kurse (falls nicht schon P3) Politik-Wirtschaft: mindestens 2 Kurse (falls nicht schon P3) Mathematik: 4 Kurse (falls nicht schon P3) Naturwissenschaft: 4 Kurse (falls nicht schon P3) Kunst/Musik/Darstellendes Spiel: mindestens 2 Kurse (falls Kunst nicht schon P3) Sport: 4 Kurse Religion oder Werte und Normen: 4 Kurse Seminarfach: 4 Kurse mögliches Wahlfach: Erdkunde Als Prüfungsfächer P4 und P5 kommen in Frage: Die zweite Fremdsprache oder Musik/Kunst, Geschichte, Politik-Wirtschaft, Mathematik, Naturwissenschaft (falls nicht schon P3), Erdkunde.

Der naturwissenschaftliche Schwerpunkt:

Naturwissenschaftlicher Schwerpunkt Wochen-stunden

Schulhalb-jahre

P1 (eA) NW 1 4 4

↓↓↓↓

P2 (eA) NW 2/MA 4 4

↓↓↓↓

P3 (eA) NW 2/MA/DE/Frspr/PW/GE/EK/KU 4 4

↓↓↓↓

P4 DE o. Frspr o. MA o. NW 2 4 4

↓↓↓↓↑↑↑↑ (austauschbar)

P5 (mdl.) PW o. GE o. EK o. SP 4 4

↓↓↓↓

DE o. Frspr o. MA o. NW 2 4 4

Kernfächer

↓↓↓↓

MU o. KU o. DS 2 2

↓↓↓↓

(GE) wenn nicht schon belegt

2 2

↓↓↓↓

(PW) wenn nicht schon belegt

2 2

↓↓↓↓

RE/WN 2 4

↓↓↓↓

SP 2 4

↓↓↓↓

E

rgänzungsfä

cher

SE 2 4

(AG) (2) (2/4)

durchschnittl. Wochenstd.

32 – 33

Im naturwissenschaftlichen Schwerpunkt sind zwei Fächer aus dem Bereich Ma-thematik und Naturwissenschaften auf erhöhtem Anforderungsniveau zu belegen; es können auch drei sein.

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Dabei können Schülerinnen und Schüler frei bestimmen, welche Fächer P1 und P2 sein sollen, also für die Abiturnote doppelt gewichtet werden. Wenn die Anwah-len durch die Schülerinnen und Schüler eines Jahrgangs es ermöglichen, kann al-so die Kombination Mathematik - Chemie - Physik oder Mathematik - Biologie - Physik oder Mathematik - Biologie - Chemie auf erhöhtem Anforderungsniveau gewählt werden; ebenso kann auch eine Kombination aus zwei Naturwissenschaf-ten mit Deutsch oder Englisch auf erhöhtem Anforderungsniveau gewählt werden, Mathematik wäre dann ein Pflichtfach auf grundlegendem Niveau. Für den Fall, dass nicht alle drei Naturwissenschaften auf erhöhtem Anforder-ungsniveau angewählt werden, kann das gewünschte Fach dann aber auf grund-legendem Niveau durchgängig belegt und als Prüfungsfach gewählt werden. In diesem Profil werden auf jeden Fall zwei Naturwissenschaften durchgängig be-legt, mindestens eine auf erhöhtem Anforderungsniveau mit doppelter Gewichtung für die Abiturnote. Weitere Pflichtfächer sind: Deutsch: 4 Kurse (falls nicht schon P3) Fremdsprache: 4 Kurse (falls nicht schon P3) Geschichte: mindestens 2 Kurse Politik-Wirtschaft: mindestens 2 Kurse Musik/Kunst/Darstellendes Spiel: mindestens 2 Kurse Religion/Werte und Normen: 4 Kurse Sport: 4 Kurse Seminarfach: 4 Kurse mögliches Wahlfach: Erdkunde Als Prüfungsfächer P4 und P5 kommen in Frage: Fremdsprache, Deutsch, Kunst oder Musik, Geschichte, Politik-Wirtschaft, Erdkunde, evtl. auch eine Naturwissen-schaft oder Mathematik, wenn als P3 ein anderes Fach gewählt ist. Auf jeden Fall muss aus jedem Aufgabenfeld mindestens ein Prüfungsfach ge-wählt werden. Eine Fremdsprache oder Deutsch und Mathematik müssen auf jeden Fall Prü-fungsfach sein. Sport kann nur als P5 gewählt werden.

14

Der musisch-künstlerische Schwerpunkt:

Musisch-künstlerischer Schwerpunkt Wochen-stunden

Schulhalb-jahre

P1 (eA) KU / (MU) 4 4

↓↓↓↓

P2 (eA) DE / MA 4 4

↓↓↓↓

P3 (eA) NW/MA/Frspr/GE/PW/EK 4 4

↓↓↓↓

P4 MA o. DE o. Frspr o. NW 4 4

↓↓↓↓↑↑↑↑ (austauschbar)

P5 (mdl.) GE o. PW o. EK o. SP 4 4

↓↓↓↓

MA o. DE o. Frspr o. NW 4 4

Kernfächer

↓↓↓↓

MU* 2 2

↓↓↓↓

(GE) wenn nicht schon belegt

2 2

↓↓↓↓

(PW) wenn nicht schon belegt

2 2

↓↓↓↓

RE/WN 2 4

↓↓↓↓

SP 2 4

↓↓↓↓

E

rgänzungsfä

cher

SE 2 4

(AG) (2) (2/4)

durchschnittl. Wochenstd.

* kann durch DS ersetzt werden 32 - 33

In diesem Profil sind Kunst und Deutsch (oder Mathematik) die beiden ersten Prü-fungsfächer auf erhöhtem Anforderungsniveau; d.h. sie werden für die Abiturnote doppelt gewichtet (Schwerpunktfächer). Das dritte Fach mit erhöhtem Anforde-rungsniveau kann aus folgenden Fächern ausgewählt werden: Englisch, Mathema-tik, Naturwissenschaften, Geschichte, Politik-Wirtschaft und Erdkunde. Als Ergänzungsfach muss bei diesem Schwerpunkt das Fach Musik (oder Darstel-lendes Spiel) mindestens zwei Halbjahre lang belegt werden. Weitere Pflichtfächer sind: Fremdsprache: 4 Kurse (falls nicht schon P3) Mathematik: 4 Kurse (falls nicht schon P3) Geschichte: mindestens 2 Kurse (falls nicht schon P3) Politik-Wirtschaft: mindestens 2 Kurse (falls nicht schon P3) Religion/Werte und Normen: 4 Kurse Sport: 4 Kurse Seminarfach: 4 Kurse mögliches Wahlfach: Erdkunde Als Prüfungsfächer P4 und P5 kommen in Frage: Mathematik, Deutsch, Geschich-te, Politik-Wirtschaft oder Erdkunde, eine Naturwissenschaft, Musik oder eine Fremdsprache (falls nicht schon P3). Eine Sprache oder Mathematik müssen auf jeden Fall entweder P3 oder unter den Fächern P4 und P5 sein, außerdem muss auf jeden Fall ein Fach aus dem Aufgabenfeld B Prüfungsfach (P3, P4 oder P5) sein. Wird Sport als P5 gewählt, ist Mathematik automatisch Prüfungsfach.

15

Der gesellschaftswissenschaftliche Schwerpunkt:

Gesellschaftswissenschaftlicher Schwerpunkt Wochen-stunden

Schulhalb-jahre

P1 (eA) GE 4 4

↓↓↓↓

P2 (eA) DE / EN / NW 1 / MA 4 4

↓↓↓↓

P3 (eA) PW / EK 4 4

↓↓↓↓

P4 DE o. Frspr 1 o. MA o. NW 1 4 4

↓↓↓↓↑↑↑↑ (austauschbar)

P5 (mdl.) DE o. Frspr 1 o. MA o. NW 1 (o. SP*) 4 4

↓↓↓↓

DE o. Frspr 1 o. MA o. NW 1 4 4

Kernfächer

↓↓↓↓

MU o. KU o. DS 2 2

↓↓↓↓

(PW) bei EK P3

2 2

↓↓↓↓

RE/WN 2 4

↓↓↓↓

Frspr. 2 o. NW 2 4 2

↓↓↓↓

SP 2 4

↓↓↓↓

E

gänzungfä

cher

SE 2 4

(AG) (2) (2/4)

durchschnittl. Wochenstd.

34

* die Kombination von Sport P5 mit EK ist nicht zulässig

Im gesellschaftswissenschaftlichen Schwerpunkt müssen Geschichte als P1 (mit doppelter Gewichtung für die Abiturnote) und Politik-Wirtschaft bzw. Erdkunde als P3 gewählt werden; P2 kann aus den Fächern Deutsch, Englisch, Mathematik, Na-turwissenschaften frei dazugewählt werden. Neben den übrigen Belegungsverpflichtungen gilt für diesen Schwerpunkt: Im ersten Jahr der Qualifikationsphase sind außerdem entweder eine zweite Fremdsprache (Latein oder Französisch) oder eine zweite Naturwissenschaft (zu-sätzlich zu der bereits durchgängig in allen vier Kurshalbjahren belegten) zu bele-gen, d.h. im ersten Jahr der Qualifikationsphase sind entweder zwei Fremdspra-chen oder zwei Naturwissenschaften zu belegen. Weitere Pflichtfächer sind: Deutsch: 4 Kurse (falls nicht schon P3) Mathematik: 4 Kurse (falls nicht schon P3) Englisch: 4 Kurse (falls nicht schon P3) Naturwissenschaft I: 4 Kurse (falls nicht schon P3) Religion/Werte und Normen: 4 Kurse Kunst/Musik/Darstellendes Spiel: mindestens 2 Kurse Sport: 4 Kurse Seminarfach: 4 Kurse Als Prüfungsfächer P4 und P5 kommen in Frage: Deutsch, Englisch, Mathematik, Naturwissenschaft (falls nicht schon P3). Andere Fächer kommen nicht in Frage, weil sonst die verpflichtende Wochenstundenzahl sehr hoch sein würde.

16

Unter den Prüfungsfächern müssen zwei der Fächer Deutsch, Fremdsprache und Mathematik sein (P2, P4 oder P5); damit ist automatisch abgesichert, dass aus je-dem Aufgabenfeld mindestens ein Fach Prüfungsfach ist. Wird Sport als P5 ge-wählt, kann Erdkunde nicht P3 sein und Mathematik ist automatisch Prüfungsfach. Freiwilliges Zurücktreten, Wiederholen einer nicht bestandenen Abiturprü-fung (§ 13 VO-GO, § 8 AVO-GOBAK) In der Qualifikationsphase kann man zu jedem Zeitpunkt, aber nur ein Mal, zurück treten. So z.B. nach Q 2 in Q 1, nach Q 3 in Q2 und auch nach Q 1 in Jahrgang 10, zweites Halbjahr, wenn die Einführungsphase nicht wiederholt wurde. Ebenso kann die nicht bestandene Abiturprüfung ein Mal wiederholt werden. 6. Klausuren in der Qualifikationsphase In den Abiturprüfungsfächern (P1 – P5) werden im ersten Schuljahr jeweils drei Klausuren, im dritten Schulhalbjahr jeweils zwei Klausuren geschrieben. In den üb-rigen Fächern werden jeweils zwei Klausuren im Schuljahr geschrieben. Im Unter-richt in Sporttheorie wird je Schulhalbjahr eine Klausur geschrieben. Im vierten Schulhalbjahr wird in allen Fächern jeweils eine Klausur geschrieben. In den Fächern Kunst, Musik und Darstellendes Spiel kann eine Klausur durch ei-ne fachpraktische Aufgabe, ggf. auch ohne schriftlichen Aufgabenteil ersetzt wer-den. Die Klausuren in Fächern mit erhöhtem Anforderungsniveau (eA) sollen zwei bis vier Unterrichtsstunden, die in den übrigen Fächern zwei bis drei Unterrichtsstun-den nicht überschreiten. 7. Tutorinnen und Tutoren Beim Eintritt in die Qualifikationsphase wählt jede Schülerin und jeder Schüler eine Lehrkraft zur Tutorin oder zum Tutor. Dies werden Lehrkräfte sein, die das Semi-narfach unterrichten. Die Wahl der Tutorin oder des Tutors gilt in der Regel für die gesamte Zeit der Kursstufe. Diese Lehrkraft ist in erster Linie für die individuelle Beratung und die Schullauf-bahnberatung der zu betreuenden Schülerinnen und Schüler verantwortlich und nimmt an allen Konferenzen teil, die die von ihr oder ihm zu betreuenden Schüle-rinnen und Schüler individuell betreffen. Sie hat nur beratende Stimme. Ihr Stimm-recht als Kursleiterin oder Kursleiter bleibt unberührt. 8. Der Erwerb der Fachhochschulreife (§ 17, AVO-GOBAK) Die Fachhochschulreife wird erworben durch Nachweis nachfolgend aufgeführter Leistungen in zwei aufeinander folgenden Kurshalbjahren der Qualifikations-phase und eines mindestens einjährigen Praktikums bzw. einer anschließenden mindestens zweijährigen erfolgreich abgeschlossenen Berufsausbildung:

- Es müssen im ersten und zweiten schriftlichen Prüfungsfach insgesamt mindestens 40 Punkte in zweifacher Wertung erreicht worden sein, dar-unter in drei dieser Schulhalbjahresergebnisse jeweils mindestens je 10 Punkte.

- Es müssen in weiteren 11 Schulhalbjahresergebnissen, darunter in min-destens sechs Ergebnissen vierstündiger und höchstens fünf zweistün-

17

diger Fächer, insgesamt mindestens 55 Punkte in einfacher Wertung und davon in neun dieser Schulhalbjahresergebnisse mindestens jeweils 05 Punkte erreicht worden sein.

- Das dritte Prüfungsfach muss mit zwei Kursen eingebracht werden. - Keiner der einzubringenden Kurse darf mit 0 Punkten bewertet sein. - In einem Fach dürfen nicht mehr als zwei Ergebnisse gewertet werden.

Aus der erreichten Gesamtpunktzahl wird eine Durchschnittsnote ermittelt (vgl. S. 18). Tabelle zum Eintragen der Ergebnisse

z.B. 11.1 +11.2

(oder 11.2------ (oder 12.1------

+ 12.1) + 12.2)

Summe

P1 P.x2 P.x2 P.

P2 P.x2 P.x2 P.

4 Ergebnisse, 3 x mind. 10 P. (05 P. x2), Summe mind. 40 P.:

P.

P3 P. P.

4-st. Fach P. P.

4-st. Fach P. P.

2-st. (o.4-st.) Fach

P. P.

2-st. (o. 4-st.) Fach

P. P.

2-st. (o. 4-st.) Fach

--- P.

11 Ergebnisse, 9 x mind. 05P. Summe mind. 55 P.:

P.

Gesamtsumme: P.

Einbringungsverpflichtungen für den schulischen Teil der Fachhochschul-reife Die folgenden Fächer müssen zur Erlangung des schulischen Teils der Fachhoch-schulreife eingebracht werden:

Fächer Anzahl der Schulhalbjahresergebnisse

Deutsch 2 eine Fremdsprache 2 Geschichte 1) 2 Mathematik 2 eine Naturwissenschaft 2

1) In der gymn. Oberstufe: Oder ein anderes Fach aus dem Aufgabenfeld B, das als Prüfungsfach gewählt wurde

18

Umrechnung der Gesamtpunktzahl für den schulischen Teil der Fachhoch-schulreife nach § 17 AVO-GOBAK Abs. 8 in eine Durchschnittsnote der sechsstufigen Notenskala

Punkte Durchschnittsnote 95

96 bis 100 101 bis 106 107 bis 112 113 bis 117 118 bis 123 124 bis 129 130 bis 134 135 bis 140 141 bis 146 147 bis 152 153 bis 157 158 bis 163 164 bis 169 170 bis 174 175 bis 180 181 bis 186 187 bis 191 192 bis 197 198 bis 203 204 bis 209 210 bis 214 215 bis 220 221 bis 226 227 bis 231 232 bis 237 238 bis 243 244 bis 248 249 bis 254 255 bis 260 261 bis 285

4,0 3,9 3,8 3,7 3,6 3,5 3,4 3,3 3,2 3,1 3,0 2,9 2,8 2,7 2,6 2,5 2,4 2,3 2,2 2,1 2,0 1,9 1,8 1,7 1,6 1,5 1,4 1,3 1,2 1,1 1,0

19

9. Der Erwerb der Allgemeinen Hochschulreife

Zulassungsbedingungen: Wer bei der Meldung zum Abitur unter Annahme von jeweils 15 Punkten in den folgenden Prüfungen die erforderlichen Mindestpunktzahlen der Gesamtqualifikati-on nicht mehr erreichen kann, wird nicht zum Abitur zugelassen. Einbringungsverpflichtungen:

Es werden 36 Halbjahresergebnisse eingebracht, darunter folgende Fächer:

Fächer Anzahl der Schulhalbjahresergebnisse

Deutsch 4 Fremdsprache 4 weitere Fremdsprache

1) 4

neu begonnene Fremd-sprache

2

Kunst/Musik/Darst. Spiel 2 Kunst/Musik/Darst. Spiel

2) 4

Politik-Wirtschaft 2 Geschichte 2 Religion/Werte und Normen 2 Mathematik 4 Naturwissenschaft 4 weitere Naturwissenschaft

3) 4

weitere Naturwissenschaft oder zweite Fremdsprache

4) 2

Seminarfach 5)

2

1) nur im sprachlichen Schwerpunkt

2) nur im musisch-künstlerischen Schwerpunkt

3) nur im naturwissenschaftlichen Schwerpunkt

4) nur im gesellschaftswissenschaftlichen Schwerpunkt

5) zwei unmittelbar aufeinander folgende Halbjahre, darunter das Halbjahrergebnis mit der Facharbeit

Es dürfen keine themengleichen Kurse, kein Kurs mit 00 P. und kein Fach doppelt eingebracht werden.

Abiturprüfung

Die Abiturprüfung wird in den fünf Prüfungsfächern abgelegt. Die ersten vier Prü-fungsfächer werden schriftlich mit landesweit einheitlichen Aufgaben geprüft. Da-bei dauert die Prüfung in den ersten drei Prüfungsfächern jeweils 300 Minuten, im vierten Prüfungsfach dauert sie 220 Minuten. Zur Auswahl der Prüfungsaufgaben, in der Regel zwei, kommen 20 Minuten Auswahlzeit hinzu. Im Prüfungsfach Deutsch beträgt die Auswahlzeit 30 Minuten, da drei Aufgaben zur Auswahl vorge-legt werden. Das fünfte Prüfungsfach ist mündlich mit einer von der unterrichtenden Lehrkraft gestellten Aufgabe. Die Prüfungszeit beträgt 20 – 30 Minuten, die Vorbereitungs-zeit ist auf 20 Minuten begrenzt. Die Prüfungen in allen fünf Prüfungsfächern müssen sich jeweils auf Sachgebiete mindestens zweier Schulhalbjahre beziehen (sog. „Semesterübergriff“).

20

Gesamtqualifikation Aus den Leistungen in den Prüfungs- und Ergänzungskursen und aus den Leis-tungen in der Abiturprüfung wird durch Addition der Punkte eine Gesamtpunktzahl ermittelt, die Gesamtqualifikation. Diese besteht aus zwei Blöcken.

Block Kurse/Bedingung Halbjahre Gewichtung Mindestpunktzahl P1 P2 P3

1-4 (=12)

zweifach (max. drei „Unterkurse“)

P4 P5

1-4 1-4 (=8)

I

Pflicht- kurse

16 weitere Halbjahresergebnisse (s. Einbringungsverpflichtungen)

1-4 bzw. frei (=16)

einfach (max. vier „Unterkurse“)

Σ I

200 P.*

(max. 600 P.)

II

Abitur

P1 - P5 Abiturprüfungen

---

vierfach (in mind. drei Prü-fungsfächern, dar-unter P1, P2 o. P3, mind. 20 P; d.h. max. zwei „Unter-kurse“)

Σ II

100 P.

(max. 300 P.)

Σ I + Σ II

Σ 300 P. / Ø 4,0

(max. 900 P.)

(* Die Gesamtsumme in Block I wird aufgrund der doppelten Gewichtung von P1 bis P3 folgender-maßen errechnet: Σ = Punkte x 40 : 48)

Gewichtung: P 1 - P 3: 1.-4. Hj. doppelt gewichtet P 4 + P 5: 1.-4. Hj. einfach gewichtet alle anderen Kurse einfach gewichtet

21

Beispiele für die Gesamtqualifikation Anhand des sprachlichen Schwerpunkts (vgl. auch S. 11, 19 u. 20) Beispiel zu Block I: Pflichtkurse

Fach 1. Hj. 2. Hj. 3. Hj. 4. Hj. Summe Gesamt

P1 EN 12 13 11 12 x 2 = 96

P2 DE 11 09 10 11 x 2 = 82

P3 BI 08 04 10 09 x 2 = 62

P4 FR 11 10 09 12 42

P5 EK 10 11 10 09 40

MA 07 04 06 04 21

KU 10 11 - - 21

GE 07 08 - - 15

PW - - 06 04 10

RE (07) 10 08 (08) 18 Ein

bringungs-

verp

flic

htu

ng

SE (07) 10 11 (08) 21

zusätzl. SP 12 (08) 13 (09) 25

453 x 40 48

= 378 P.

Erläuterung: Die 36 einzubringenden Kurse sind fett gedruckt. Pflichtkurse, die nicht einge-bracht werden müssen, sind eingeklammert ( ); „Unterkurse“(≤ 04 P.) sind zusätz-lich kursiv hervorgehoben. Beispiele zu Block II: Abitur

Abiturprüfung Summe Gesamt

P1 14 x 4 = 56

P2 12 x 4 = 48

P3 04 x 4 = 16

P4 04 x 4 = 16

Fall 1

P5 04 x 4 = 16

152 P.

Abiturprüfung Summe Gesamt

P1 07 x 4 = 28

P2 05 x 4 = 20

P3 05 x 4 = 20

P4 04 x 4 = 16

Fall 2

P5 05 x 4 = 20

104 P.

Erläuterung: Sie/er hätte im ersten Fall trotz der hohen Punktzahl die Abiturprüfung nicht be-standen, da nur zwei Fächer jeweils in der Summe über 20 P. liegen. Im zweiten Fall ist die Bedingung (mindestens drei Fächer 20 P. oder mehr, s. S.20) erfüllt und die Abiturprüfung bestanden.

22

Abiturdurchschnittsnote Umrechnung der Punktzahl der Gesamtqualifikation in eine Durchschnitts-note der sechsstufigen Notenskala (AVO-GOFAK § 14 Abs. 2 Satz 1)

Punkte Durchschnittsnote 300

301 bis 318 319 bis 336 337 bis 354 355 bis 372 373 bis 390 391 bis 408 409 bis 426 427 bis 444 445 bis 462 463 bis 480 481 bis 498 499 bis 516 517 bis 534 535 bis 552 553 bis 570 571 bis 588 589 bis 606 607 bis 624 625 bis 642 643 bis 660 661 bis 678 679 bis 696 697 bis 714 715 bis 732 733 bis 750 751 bis 768 769 bis 786 787 bis 804 805 bis 822 823 bis 900

4,0 3,9 3,8 3,7 3,6 3,5 3,4 3,3 3,2 3,1 3,0 2,9 2,8 2,7 2,6 2,5 2,4 2,3 2,2 2,1 2,0 1,9 1,8 1,7 1,6 1,5 1,4 1,3 1,2 1,1 1,0

23

10. Latinum Das Latinum kann unter unterschiedlichen Bedingungen erworben werden und wird auf dem Abiturzeugnis vermerkt. Kleines Latinum Latinum Großes Latinum Ab 5. oder 6. Schuljahrgang

- bei Versetzung in die

Einführungsphase die Note „ausrei-chend“

- am Ende der Einfüh-

rungsphase die Note „ausreichend“

- in vier Schulhalbjah-

ren der Qualifikati-onsphase, dabei in den beiden letzten zusammen 10, im letzten Schulhalbjahr mindestens 05 Punk-te oder

- Latein als Prüfungs-fach in Block III mit mindestens 20 Punk-ten

Ab 7. Schuljahr-gang als dritte Pflicht-, Wahl-pflicht- oder Wahlfremdspra-che

- am Ende der Einfüh-

rungsphase die Note „ausreichend“

- in zwei Schulhalbjah-

ren der Qualifikati-onsphase zusammen 10, dabei im letzten Schulhalbjahr min-destens 05 Punkte

- Latein als Prüfungs-

fach in Block III mit mindestens 20 Punk-ten

Ab Einführungs- phase

- in vier Schulhalbjah-

ren der Qualifikati-onsphase, dabei in den beiden letzten zusammen 10, im letzten Schulhalbjahr mindestens 05 Punk-te oder

- Latein als fünftes Prüfungsfach in Block III mit mindes-tens 20 Punkten

- Latein als viertes

Prüfungsfach in Block III mit mindes-tens 20 Punkten