iq netzwerk
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www.netzwerk-iq.de I © 2014 Förderprogramm „Integration durch Qualifizierung (IQ)“
Das Förderprogramm IQ finanziert durchDas IQ Netzwerk Berlin wird koordiniert durch Logo TP
Das
Diplom oder Berufsabschluss aus dem Ausland? Anerkennung? Das IQ Netzwerk Berlin bietet die richtige Beratung.
Zentrale Erstanlaufstelle Anerkennung Berlin (ZEA)
Otto Benecke Stiftung e.V.
Gesellschaft für Berufsbildende Maßnahmen gGmbH
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Frau Olesia Muschenko
+49-(0) 30-617764-760
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Zentrale Erstanlaufstelle Anerkennung →Erstinformation und Erstberatung
→GFBM gGmbH / OBS e. V.
→Beratung auf Deutsch, Englisch, Spanisch, Russisch, Französisch, Portugiesisch
Coachingprojekte→Verfahrensbegleitung
→Life e. V. (Beratung auf Deutsch, Englisch, Italienisch)
→Club Dialog e. V. (Beratung auf Deutsch, Russisch, Polnisch)
→TBB (Beratung auf Deutsch, Türkisch, Arabisch)
Die Beratung ist unabhängig und kostenlos
Finanziert durch:
Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Bundesministerium für Bildung und Forschung, Bundesagentur für Arbeit
Anerkennungsberatung im IQ-Netzwerk Berlin
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Das Anerkennungsgesetz des Bundes (BQFG)
»Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen«
Anerkennungsgesetz ist am 1. April 2012 in Kraft getreten Bundesgesetz, das nicht für landesrechtlich geregelte Berufe gilt (z.B. Lehrer/Lehrerinnen, Erzieher/Erzieherinnen)
Rechtsanspruch auf Verfahren
Einheitliche Kriterien/Verfahren
Unabhängigkeit von Staatsangehörigkeit
Aber: kein Rechtsanspruch auf Anerkennung!
Feststellung der „wesentlichen Unterschiede“ Berufserfahrung wird berücksichtigt 3 Monate Entscheidungsfrist
ausgeweitet auf Antragsteller/innen aus Drittstaaten entscheidend ist die Qualität der Berufsqualifikation
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In Kraft seit 20. Februar 2014
Inhaltlich analog zum Bundesgesetz:→ Prüfung von Inhalt und Dauer der Qualifikation zu deutschem Referenzberuf
→ entscheidend sind „wesentliche Unterschiede“
→ Berufserfahrung und sonstige Befähigungsnachweise sind zu berücksichtigen
→ Verfahrenszeitraum – 1 Monat Prüfung der Antragsunterlagen, 3 Monate-Entscheidungsfrist
→ Unabhängigkeit von Staatsangehörigkeit und Aufenthaltsstatus
Neu: unabhängiger Beratungsanspruch
Anerkennungsgesetz für das Land Berlin (BQFG Bln)
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Anerkennung
Studium/Ausbildung
Akademische Anerkennung
Arbeit
Berufliche Anerkennung
Reglementierte Berufe
Nicht-reglementierte
Berufe
Anerkennung von
Schulabschlüssen
Anerkennung von
Studienleistungen
ZIEL?
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Reglementierte und nicht reglementierte Berufe
Ein reglementierter Beruf ist durch Rechts- oder Verwaltungsvorschriften an den Besitz bestimmter Berufsqualifikationen gebunden (vgl. Richtlinie 2005/36/EG)
Die Ausübung des Berufs bedarf einer staatlichen Erlaubnis
Achtung!
Im Ausland erworbene Abschlüsse, die in Deutschland reglementiert sind, können nur ausgeübt werden, wenn der Abschluss anerkannt ist.
Bei nicht reglementierten Berufen ist die Anerkennung des Abschlusses freiwillig.
Beispiele für reglementierte Berufe:
Arzt/Ärztin, Psychotherapeut/in, Rechtsanwalt/Rechtsanwältin
Erzieher/in, Fahrlehrer/in, Gesundheits- und Krankenpfleger/in
Beispiele für nicht reglementierte Berufe:
Sozialwissenschaftler/in, Ökonom/in, Biologe/in
Friseur/in, Tischler/in, Bäcker/in, Kaufmann/ -frau
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Zuständige Anerkennungs- und Zeugnisbewertungsstellen
Bei Ausbildungsabschlüssen im reglementierten und nicht reglementierten Bereich → Industrie- und Handelskammern bzw. die IHK Fosa in Nürnberg Handwerkskammern Berufsverbände bzw. Berufskammern Landesbehörden oder andere Ebenen der Landesverwaltung u.v.m.
Bei Hochschulabschlüssen im reglementierten Bereich → die jeweiligen Berufskammern, Landesbehörden
Bei Hochschulqualifikationen im nicht reglementierten Bereich Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen bei der Kultusministerkonferenz (ZAB)
Bei akademischer Anerkennung (Ziel: Schule oder Studium)→ Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft→ Die Universitäten
Ein sehr nützliches Tool ist der Anerkennungsfinder der Seite www.anerkennung-in-deutschland.de
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Lehrer/in in privaten Einrichtungen, Vertretungslehrer/in, Quereinstieg
Privatschulen, Sprachschulen, VHS
Arbeit im nicht reglementierten Bereich
Als Lehrer/in oder Dozent/in in privaten Einrichtungen
Anerkennung nach „Recht des
Heimatlandes“
Lehrer/in an staatlichen Europaschulen
Unterricht Eng, Frz, It, Sp, Rus, Ptg, Tür, Gr, Pl
Pflicht
Gleichstellung nach deutschem Recht
Arbeit im reglementierten Bereich
Als Lehrer/in an staatlichen (Europa-) Schulen
Freiwillig
Lehrer/in an staatlichen Schulen
Grundschule & Sekundarschule
Zeugnisbewertung Zentralstelle für ausländisches
Bildungswesen (ZAB)
Ohne Anerkennung / Zeugnisbewertung
Direkte BewerbungGleichwertigkeitsverfahren
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft
Anerkennung von Lehrerqualifikationen
Anpassungs-lehrgang
Erstellt durch Otto Benecke Stiftung e.V.Zentrale Erstanlaufstelle Anerkennung Berlin
Das Förderprogramm IQ wird finanziert durch: Das IQ Netzwerk Berlin wird koordiniert durch: Stand: Mai 2014
200 € 50 € 200 €
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Arbeit bspw. als „Engineer“ / „Ingeniero“
(Deutsche Übersetzung: Ingenieur)
Nicht reglementierter BereichTätigkeit mit Berufsbezeichnung in Originalsprache
(z. B. „Engineer“, „Ingeniero“)
Arbeit als „Ingenieur/in“
Pflicht
Antrag auf Anerk. als „Beratende/r
Ingenieur/in“
Reglementierter BereichBerufsbezeichnung „Ingenieur“ / „Ingenieurin“
Freiwillig
Zeugnisbewertung Zentralstelle für ausländisches
Bildungswesen (ZAB)
Ohne Anerkennung / Zeugnisbewertung
Direkte Bewerbung
Das Förderprogramm IQ wird finanziert durch: Das IQ Netzwerk Berlin wird koordiniert durch: Stand: Februar 2014
Anerkennung (Genehmigung zum Führen der
Berufsbezeichnung) Baukammer Berlin
Anerkennung von Ingenieursqualifikationen in Berlin
2 Jahre Berufserfahrung
Erstellt durch Otto Benecke Stiftung e.V.Zentrale Erstanlaufstelle Anerkennung Berlin
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Wie viel kostet ein Anerkennungsverfahren?
Kosten vor dem Anerkennungsverfahren
Übersetzungen
Beglaubigungen
Evtl. Beschaffen der Zeugnisse aus Heimatland
Kosten während des Anerkennungsverfahrens
Gebühren für Antragstellung
Sonstige Verfahren
Kosten nach dem Anerkennungsverfahren
Anpassungsqualifizierungen
Eignungsprüfungen
Kenntnisstandprüfungen
Weiterbildung
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Wo kann ich mich beraten lassen?
Zentrale Erstanlaufstelle Anerkennung
Gfbm gGmbH / OBS e.V.
Lützowstraße 106, 10785 Berlin
E-Mail: [email protected] Tel: 030 / 617764-770
www.gfbm.de und www.obs-ev.de
www.berlin.netzwerk-iq.de/
Türkischer Bund in Berlin-Brandenburg e.V.
Oranienstraße 53, 10969 Berlin
E-Mail: [email protected] Tel: 030 / 23623325
www.tbb-berlin.de
Club Dialog e.V.
Friedrichstraße 176-179, 10117 Berlin
E-Mail: [email protected] Tel: 030 / 2044859
www.club-dialog.de
LIFE e.V.
Rheinstraße 45-46, 12161 Berlin
E-Mail: [email protected] Tel: 030 / 308798 19
www.life-online.de
Informationsportale
www.anerkennung-in-deutschland.de
(Bundesministerium für Bildung und Forschung)
www.berufliche-anerkennung.de
(Global Competences)
www.kmk.org/zab/zeugnisbewertung/
(ZAB - Zeugnisbewertung)
http://anabin.kmk.org/
(Datenbank zu im Ausland erworbenen Abschlüssen)
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¡Muchas gracias para su atención!