inklusion als wichtige aufgabe aller schularten. un-behindertenrechtskonvention - - am 26. 03. 2009...
TRANSCRIPT
![Page 1: Inklusion als wichtige Aufgabe aller Schularten. UN-Behindertenrechtskonvention - - am 26. 03. 2009 in Kraft getreten „Inklusion“ als zentrales Thema](https://reader036.vdocuments.site/reader036/viewer/2022070310/55204d8249795902118d625a/html5/thumbnails/1.jpg)
Inklusion als wichtige Aufgabe aller Schularten
![Page 2: Inklusion als wichtige Aufgabe aller Schularten. UN-Behindertenrechtskonvention - - am 26. 03. 2009 in Kraft getreten „Inklusion“ als zentrales Thema](https://reader036.vdocuments.site/reader036/viewer/2022070310/55204d8249795902118d625a/html5/thumbnails/2.jpg)
UN-Behindertenrechtskonvention -- am 26. 03. 2009 in Kraft getreten
„Inklusion“ als zentrales Thema
Gemeinsames Unterrichten und Erziehen von Schülerinnen und Schülern mit und ohne Behinderung in allen Schularten
„Heterogenität als Normalität“
![Page 3: Inklusion als wichtige Aufgabe aller Schularten. UN-Behindertenrechtskonvention - - am 26. 03. 2009 in Kraft getreten „Inklusion“ als zentrales Thema](https://reader036.vdocuments.site/reader036/viewer/2022070310/55204d8249795902118d625a/html5/thumbnails/3.jpg)
Schema der Entwicklungsstufen schulischer Integration
![Page 4: Inklusion als wichtige Aufgabe aller Schularten. UN-Behindertenrechtskonvention - - am 26. 03. 2009 in Kraft getreten „Inklusion“ als zentrales Thema](https://reader036.vdocuments.site/reader036/viewer/2022070310/55204d8249795902118d625a/html5/thumbnails/4.jpg)
Der Begriff Inklusion geht über den der Integration hinaus. Ist mit Integration die Eingliederung von bisher ausgesonderten Personen gemeint, so will Inklusion die Verschiedenheit im Gemeinsamen anerkennen, d.h., der Individualität und den Bedürfnissen aller Menschen Rechnung tragen.
![Page 5: Inklusion als wichtige Aufgabe aller Schularten. UN-Behindertenrechtskonvention - - am 26. 03. 2009 in Kraft getreten „Inklusion“ als zentrales Thema](https://reader036.vdocuments.site/reader036/viewer/2022070310/55204d8249795902118d625a/html5/thumbnails/5.jpg)
Voraussetzungen für das Gelingen von Inklusion
INKLUSION AM GYMNASIUMErfahrungen aus der PraxisVoraussetzungen
SchuleSchüler mit Behinderung
ElternMSD
MB-Dienststelle
Kultusministerium
Behörden und Organisationen
![Page 6: Inklusion als wichtige Aufgabe aller Schularten. UN-Behindertenrechtskonvention - - am 26. 03. 2009 in Kraft getreten „Inklusion“ als zentrales Thema](https://reader036.vdocuments.site/reader036/viewer/2022070310/55204d8249795902118d625a/html5/thumbnails/6.jpg)
Unterschiedliche Behinderungen - unterschiedliche Maßnahmen des Nachteilsausgleichs
„Zu den Menschen mit Behinderungen zählen Menschen, die langfristig körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchti-
gungen haben, welche sie ……… an der vollen, wirksamen und gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft hindern können…“ ( s.UN-BRK Art 1,… )
![Page 7: Inklusion als wichtige Aufgabe aller Schularten. UN-Behindertenrechtskonvention - - am 26. 03. 2009 in Kraft getreten „Inklusion“ als zentrales Thema](https://reader036.vdocuments.site/reader036/viewer/2022070310/55204d8249795902118d625a/html5/thumbnails/7.jpg)
INKLUSION AM GYMNASIUMErfahrungen aus der Praxis
MB
-Die
ns
tste
lleK
ult
usm
inis
teri
um
Nachteilsausgleich für Schülerinnen und Schüler mit Behinderung
Begriff und Funktion
„Der Nachteilsausgleich soll einen Nachteil ausgleichen, der aufgrund einer dauerhaften Behinderung entsteht.“ (KM-Definition von 2006)
„Die Gewährung eines Nachteilsausgleichs dient dazu, unbillige Härten zu vermeiden, die bei der Anwendung allgemeiner Regelungen im Einzelfall entstehen können. Er ermöglicht, auf Besonderheiten des Einzelfalls Rücksicht zu nehmen.“ (KM-Bek v. 17.03.2011)
![Page 8: Inklusion als wichtige Aufgabe aller Schularten. UN-Behindertenrechtskonvention - - am 26. 03. 2009 in Kraft getreten „Inklusion“ als zentrales Thema](https://reader036.vdocuments.site/reader036/viewer/2022070310/55204d8249795902118d625a/html5/thumbnails/8.jpg)
Behinderung Nachteilsausgleich
Körperbehinderungen
Sinnesbehinderungen- Sehbehinderung- Hörbehinderung
Organische Erkran-
kungen ( Leukämie,.
Herzerkrankungen,... )
Bauliche Veränderungen
Schulbegleiter
technische Hilfen
didaktisch-methodische Maßnahmen
Nachteilsausgleich bei Leistungsfest-
stellungen
![Page 9: Inklusion als wichtige Aufgabe aller Schularten. UN-Behindertenrechtskonvention - - am 26. 03. 2009 in Kraft getreten „Inklusion“ als zentrales Thema](https://reader036.vdocuments.site/reader036/viewer/2022070310/55204d8249795902118d625a/html5/thumbnails/9.jpg)
Behinderung Nachteilsausgleich
Teilleistungsstörun-
gen ( Legasthenie,
LRS, Dyskalkulie )
Entwicklungsstörun- gen ( ADHS, ADS )
Nachteilsausgleich bei Leistungsfeststellun-
gen
Didaktisch-methodi-
sche Maßnahmen
![Page 10: Inklusion als wichtige Aufgabe aller Schularten. UN-Behindertenrechtskonvention - - am 26. 03. 2009 in Kraft getreten „Inklusion“ als zentrales Thema](https://reader036.vdocuments.site/reader036/viewer/2022070310/55204d8249795902118d625a/html5/thumbnails/10.jpg)
Behinderung Nachteilsausgleich
tiefgreifende Ent-
wicklungsstörungen
( Asperger-Syndrom
Autismus )
Schulbegleiter
technische Hilfen
Nachteilsausgleich bei Leistungsfest-
stellungen
Unterstützung durch den MSD ( Mobiler
Sonderpäd. Dienst )
![Page 11: Inklusion als wichtige Aufgabe aller Schularten. UN-Behindertenrechtskonvention - - am 26. 03. 2009 in Kraft getreten „Inklusion“ als zentrales Thema](https://reader036.vdocuments.site/reader036/viewer/2022070310/55204d8249795902118d625a/html5/thumbnails/11.jpg)
Behinderung Nachteilsausgleich
psychische Erkrankungen
( Depressionen.
Ängste, Zwänge.,,)
psychosomatische Erkrankungen
schrittweise Wieder-
eingliederung nach
Klinikaufenthalt
Nachteilsausgleich bei Leistungsfeststellun-
gen
![Page 12: Inklusion als wichtige Aufgabe aller Schularten. UN-Behindertenrechtskonvention - - am 26. 03. 2009 in Kraft getreten „Inklusion“ als zentrales Thema](https://reader036.vdocuments.site/reader036/viewer/2022070310/55204d8249795902118d625a/html5/thumbnails/12.jpg)
INKLUSION AM GYMNASIUMErfahrungen aus der Praxis
MB
-Die
ns
tste
lleK
ult
usm
inis
teri
um
Nachteilsausgleich für Schülerinnen und Schüler mit Behinderung
… ist nicht an sonderpädagogischen Förderbedarf gebunden
… ist nicht an einen Behindertenausweis gebunden
… wird auf Antrag der Erziehungsberechtigten gewährt
… kann jederzeit verändert und angepasst werden
… wird in der Schulakte vermerkt
… wird nicht im Zeugnis vermerkt
![Page 13: Inklusion als wichtige Aufgabe aller Schularten. UN-Behindertenrechtskonvention - - am 26. 03. 2009 in Kraft getreten „Inklusion“ als zentrales Thema](https://reader036.vdocuments.site/reader036/viewer/2022070310/55204d8249795902118d625a/html5/thumbnails/13.jpg)
INKLUSION AM GYMNASIUMErfahrungen aus der Praxis
MB
-Die
ns
tste
lleK
ult
usm
inis
teri
um
Nachteilsausgleich für Schülerinnen und Schüler mit Behinderung
Formloser Antrag der Erziehungsberechtigten (incl. ärztl. Attest)
MSD-Stellungnahme
Stellungnahme der Schule
Schule leitet diese vier Schreiben an die MB-Dienststelle weiter
MB-Dienststelle gewährt Nachteilsausgleich (befristet oder
unbefristet)
Procedere
![Page 14: Inklusion als wichtige Aufgabe aller Schularten. UN-Behindertenrechtskonvention - - am 26. 03. 2009 in Kraft getreten „Inklusion“ als zentrales Thema](https://reader036.vdocuments.site/reader036/viewer/2022070310/55204d8249795902118d625a/html5/thumbnails/14.jpg)
Nachteilsausgleich bei Prüfungen für dauerhaft behinderte Schülerinnen und Schüler (§ 53 Abs. 4 GSO)
(KMS Nr. VI.8 – 5 S 5300 – 6.108417 vom 08.12.2006)
Es wird beantragt, dem Schüler / der Schülerin
............................................................................................................................................
(Geburtsdatum: ..................... Jgst. .....) Nachteilsausgleich bei Prüfungen zu gewähren.
Beigefügt sind folgende Unterlagen (unbedingt erforderlich):
Antrag der Erziehungsberechtigten bzw. des volljährigen Schülers
schul- oder fachärztliches Attest mit Angaben zu Art und Grad der Behinderung sowie Äußerung des Arztes zum Nachteilsausgleich
begründete Stellungnahme der Schule, die die Beobachtungen der Fachlehrer berücksichtigt, mit Vorschlägen zu Art und Umfang des Nachteilsausgleichs
aktueller Notenbogen
bei Abiturrelevanz: Antragstellung zu Beginn des Ausbildungsabschnittes 11/1 (außer im Falle nicht vorhersehbarer Behinderungen) und Angabe der vorgesehenen Abiturprüfungsfächer
.............................................................. Datum, Unterschrift des Schulleiters bzw. der Schulleiterin
![Page 15: Inklusion als wichtige Aufgabe aller Schularten. UN-Behindertenrechtskonvention - - am 26. 03. 2009 in Kraft getreten „Inklusion“ als zentrales Thema](https://reader036.vdocuments.site/reader036/viewer/2022070310/55204d8249795902118d625a/html5/thumbnails/15.jpg)
INKLUSION AM GYMNASIUMErfahrungen aus der Praxis
MB
-Die
ns
tste
lleK
ult
usm
inis
teri
um
Nachteilsausgleich für Schülerinnen und Schüler mit Behinderung
Beispiele für Formen des Nachteilsausgleichs
Bei Sehschädigungen:
Verlängerung der regulären ArbeitszeitVergrößerung von PrüfungsaufgabenBenutzung einer LupeBeschreibung von graphischen GegebenheitenErsatz von schriftlichen durch mündliche LeistungserhebungenÜbertragung von Prüfungsaufgaben in Braille
![Page 16: Inklusion als wichtige Aufgabe aller Schularten. UN-Behindertenrechtskonvention - - am 26. 03. 2009 in Kraft getreten „Inklusion“ als zentrales Thema](https://reader036.vdocuments.site/reader036/viewer/2022070310/55204d8249795902118d625a/html5/thumbnails/16.jpg)
INKLUSION AM GYMNASIUMErfahrungen aus der Praxis
MB
-Die
ns
tste
lleK
ult
usm
inis
teri
um
Nachteilsausgleich für Schülerinnen und Schüler mit Behinderung
Beispiele für Formen des Nachteilsausgleichs
Bei Hörschädigungen:
Schriftliche Vorlage der Fragen bei mündlichen Leistungserhebungen Geringere Gewichtung der Aussprache in den Fremdsprachen Verlängerung der regulären Arbeitszeit bei schriftlichen Leistungserhebungen Gruppen- oder Partnerprüfungen in Fremdsprachen finden mit Mitschülern statt, die über eine sehr gute Aussprache verfügen
![Page 17: Inklusion als wichtige Aufgabe aller Schularten. UN-Behindertenrechtskonvention - - am 26. 03. 2009 in Kraft getreten „Inklusion“ als zentrales Thema](https://reader036.vdocuments.site/reader036/viewer/2022070310/55204d8249795902118d625a/html5/thumbnails/17.jpg)
INKLUSION AM GYMNASIUMErfahrungen aus der Praxis
MB
-Die
ns
tste
lleK
ult
usm
inis
teri
um
Nachteilsausgleich für Schülerinnen und Schüler mit Behinderung
Beispiele für Formen des Nachteilsausgleichs
Bei Körperbehinderungen, psychosomatischen
und anderen Erkrankungen:
Verlängerung der regulären Arbeitszeit
Bewegungspausen oder Ruhepausen,
keine Anrechnung auf die Prüfungszeit
Ersetzen schriftlicher Prüfungen durch mündliche Prüfungen
Ersetzen mündlicher Prüfungen durch schriftliche Prüfungen
Benutzung eines Laptops
Möglichkeit des Diktierens von Antworten o.ä.
![Page 18: Inklusion als wichtige Aufgabe aller Schularten. UN-Behindertenrechtskonvention - - am 26. 03. 2009 in Kraft getreten „Inklusion“ als zentrales Thema](https://reader036.vdocuments.site/reader036/viewer/2022070310/55204d8249795902118d625a/html5/thumbnails/18.jpg)
Inklusion als pädagogische Herausforderung
Sonderpädagogischer Förderbedarf
Medizinischer, therapeutischer, pflegerischer Bedarf
Personenbezogene Faktoren
Personale Ausstattung
Organisatorische Strukturen
Räumliche Ausstattung
![Page 19: Inklusion als wichtige Aufgabe aller Schularten. UN-Behindertenrechtskonvention - - am 26. 03. 2009 in Kraft getreten „Inklusion“ als zentrales Thema](https://reader036.vdocuments.site/reader036/viewer/2022070310/55204d8249795902118d625a/html5/thumbnails/19.jpg)
Erfahrungen aus der Praxis
Inklusion am Dante-Gymnasium
![Page 20: Inklusion als wichtige Aufgabe aller Schularten. UN-Behindertenrechtskonvention - - am 26. 03. 2009 in Kraft getreten „Inklusion“ als zentrales Thema](https://reader036.vdocuments.site/reader036/viewer/2022070310/55204d8249795902118d625a/html5/thumbnails/20.jpg)
INKLUSION AM GYMNASIUMErfahrungen aus der Praxis
Sch
ule
am
Bei
spie
l des
Dan
te-G
ymna
sium
s
Behindertengerechter Aufgang zum Haupteingang mit automatischem Türöffner
baulich / räumlich:
Ressourcen
![Page 21: Inklusion als wichtige Aufgabe aller Schularten. UN-Behindertenrechtskonvention - - am 26. 03. 2009 in Kraft getreten „Inklusion“ als zentrales Thema](https://reader036.vdocuments.site/reader036/viewer/2022070310/55204d8249795902118d625a/html5/thumbnails/21.jpg)
INKLUSION AM GYMNASIUMErfahrungen aus der Praxis
Sch
ule
am
Bei
spie
l des
Dan
te-G
ymna
sium
s
Behindertengerechter Aufgang zum Haupteingang mit automatischem Türöffner
Separater Eingang mit Taxianfahrt
baulich / räumlich:
Ressourcen
![Page 22: Inklusion als wichtige Aufgabe aller Schularten. UN-Behindertenrechtskonvention - - am 26. 03. 2009 in Kraft getreten „Inklusion“ als zentrales Thema](https://reader036.vdocuments.site/reader036/viewer/2022070310/55204d8249795902118d625a/html5/thumbnails/22.jpg)
INKLUSION AM GYMNASIUMErfahrungen aus der Praxis
Sch
ule
am
Bei
spie
l des
Dan
te-G
ymna
sium
s
Behindertengerechter Aufgang zum Haupteingang mit automatischem Türöffner
Separater Eingang mit Taxianfahrt drei Aufzüge mit behindertengerechter
Bedienung
baulich / räumlich:
Ressourcen
![Page 23: Inklusion als wichtige Aufgabe aller Schularten. UN-Behindertenrechtskonvention - - am 26. 03. 2009 in Kraft getreten „Inklusion“ als zentrales Thema](https://reader036.vdocuments.site/reader036/viewer/2022070310/55204d8249795902118d625a/html5/thumbnails/23.jpg)
INKLUSION AM GYMNASIUMErfahrungen aus der Praxis
Sch
ule
am
Bei
spie
l des
Dan
te-G
ymna
sium
s
Behindertengerechter Aufgang zum Haupteingang mit automatischem Türöffner
Separater Eingang mit Taxianfahrt drei Aufzüge mit behindertengerechter
Bedienung spezielle Toiletten mit Liegemöglich-
keit zur Katheterversorgung
baulich / räumlich:
Ressourcen
![Page 24: Inklusion als wichtige Aufgabe aller Schularten. UN-Behindertenrechtskonvention - - am 26. 03. 2009 in Kraft getreten „Inklusion“ als zentrales Thema](https://reader036.vdocuments.site/reader036/viewer/2022070310/55204d8249795902118d625a/html5/thumbnails/24.jpg)
INKLUSION AM GYMNASIUMErfahrungen aus der Praxis
Sch
ule
am
Bei
spie
l des
Dan
te-G
ymna
sium
s
Behindertengerechter Aufgang zum Haupteingang mit automatischem Türöffner
Separater Eingang mit Taxianfahrt drei Aufzüge mit behindertengerechter
Bedienung spezielle Toiletten mit Liegemöglich-
keit zur Katheterversorgung ein besonderer Aufenthalts- und
Ruheraum mit Liegen
baulich / räumlich:
Ressourcen
![Page 25: Inklusion als wichtige Aufgabe aller Schularten. UN-Behindertenrechtskonvention - - am 26. 03. 2009 in Kraft getreten „Inklusion“ als zentrales Thema](https://reader036.vdocuments.site/reader036/viewer/2022070310/55204d8249795902118d625a/html5/thumbnails/25.jpg)
INKLUSION AM GYMNASIUMErfahrungen aus der Praxis
Sch
ule
am
Bei
spie
l des
Dan
te-G
ymna
sium
s
Behindertengerechter Aufgang zum Haupteingang mit automatischem Türöffner
Separater Eingang mit Taxianfahrt drei Aufzüge mit behindertengerechter
Bedienung spezielle Toiletten mit Liegemöglich-
keit zur Katheterversorgung ein besonderer Aufenthalts- und
Ruheraum mit Liegen Evakuierungsstühle
baulich / räumlich:
Ressourcen
personell:
eine Lehrkraft als Betreuer der Schüler mit Behinderung
eine staatlich geprüfte Kinderpflegerin als Assistenzkraft
Individualbegleiter für einzelne schwer behinderte Schüler, die durchgängig im Unterricht anwesend sind.
(Zusätzliche Betreuung durch den Mobilen Sonderpädagogischen Dienst MSD)
![Page 26: Inklusion als wichtige Aufgabe aller Schularten. UN-Behindertenrechtskonvention - - am 26. 03. 2009 in Kraft getreten „Inklusion“ als zentrales Thema](https://reader036.vdocuments.site/reader036/viewer/2022070310/55204d8249795902118d625a/html5/thumbnails/26.jpg)
INKLUSION AM GYMNASIUMErfahrungen aus der Praxis
Sch
ule
am
Bei
spie
l des
Dan
te-G
ymna
sium
s
Schulleiter
Schulpsychologe
Kollegium
Schülerschaft
Elternschaft
Elternbeirat
Förderverein
Hauspersonal
Wichtigste Ressource:
Bereitschaft der gesamten Schulfamilie zur inklusiven Arbeit
![Page 27: Inklusion als wichtige Aufgabe aller Schularten. UN-Behindertenrechtskonvention - - am 26. 03. 2009 in Kraft getreten „Inklusion“ als zentrales Thema](https://reader036.vdocuments.site/reader036/viewer/2022070310/55204d8249795902118d625a/html5/thumbnails/27.jpg)
INKLUSION AM GYMNASIUMErfahrungen aus der Praxis
MS
D
Mobile sonderpädagogische Dienste (MSD)
Rechtliche Grundlage: BayEUG Art. 21
MSD soll Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf
zusätzliche Hilfen geben, damit diese an einer Regelschule
unterrichtet werden können.
Aufgaben des MSD:
Diagnose und Förderung
Beratung der Lehrkräfte, Erziehungsberechtigten und
Schüler
Koordinierung der Förderung
Fortbildung der Lehrkräfte
![Page 28: Inklusion als wichtige Aufgabe aller Schularten. UN-Behindertenrechtskonvention - - am 26. 03. 2009 in Kraft getreten „Inklusion“ als zentrales Thema](https://reader036.vdocuments.site/reader036/viewer/2022070310/55204d8249795902118d625a/html5/thumbnails/28.jpg)
INKLUSION AM GYMNASIUMErfahrungen aus der Praxis
MS
D
Mobile sonderpädagogische Dienste (MSD)
Körperliche und motorische Entwicklung
Sehen
Hören
Autismus
Lernen / Sprache / emotionale und soziale Entwicklung
Geistige Entwicklung
Förderschwerpunkte des MSD
![Page 29: Inklusion als wichtige Aufgabe aller Schularten. UN-Behindertenrechtskonvention - - am 26. 03. 2009 in Kraft getreten „Inklusion“ als zentrales Thema](https://reader036.vdocuments.site/reader036/viewer/2022070310/55204d8249795902118d625a/html5/thumbnails/29.jpg)
INKLUSION AM GYMNASIUMErfahrungen aus der Praxis
Beh
örd
en u
nd
O
rgan
isat
ion
en
Schulbegleiter
Schulbegleiter (Individualbegleiter) sind eine Maßnahme der Eingliederung ( Eingliederungshilfe nach § 54 Abs. Satz 1 und 2 SGB XII)
Antrag der Eltern an den Bezirk, Stellungnahme der Schule i.d.R. erforderlich
Caritative Organisationen leisten Schulbegleitung (BiB, ViF, Caritas, HILF e.V. u.a.)
Schulbegleiter können zeitweise, stundenweise oder auch permanent im Unterricht anwesend sein
Art und Umfang der Hilfestellung werden individuell festgelegt (Absprache mit Schüler, Eltern, Lehrkräften)
![Page 30: Inklusion als wichtige Aufgabe aller Schularten. UN-Behindertenrechtskonvention - - am 26. 03. 2009 in Kraft getreten „Inklusion“ als zentrales Thema](https://reader036.vdocuments.site/reader036/viewer/2022070310/55204d8249795902118d625a/html5/thumbnails/30.jpg)
INKLUSION AM GYMNASIUMErfahrungen aus der Praxis
Wer Inklusion will, findet Wege.
Wer sie nicht will, findet Begründungen.
Hubert Hüppe,Beauftragter der Bundesregierung
für die Belange von Menschen mit Behinderungen