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Ingenieurbüro Greiner Beratende Ingenieure PartG mbB Otto-Wagner-Str. 2a 82110 Germering
Ingenieurbüro Greiner Beratende Ingenieure für Schallschutz PartG mbB
Ing.- Büro Greiner Otto-Wagner-Str. 2a 82110 Germering
Gemeinde Unterföhring z. Hd. Herrn Kammermeier/ Frau Obermeier Münchner Straße 70 85774 Unterföhring
Germering, 22.11.2018
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 86 / 17„Parkgarage Beta- und Dieselstraße“ in 85774 Unterföhring
(Anpassung der Planungen – Abwägung der Einwendungen im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit)
Stellungnahme Nr. 217141 / 4 vom 22.11.2018
1. Situation
Die Gemeinde Unterföhring plant die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 86 / 17 „Parkgarage Beta- und Dieselstraße“. Vorgesehen ist die Aus-weisung eines Sondergebiets zur Errichtung eines Parkhauses mit ca. 550 Stellplätzen und weiterer 70 oberirdischer Stellplätze. Die Stellplätze sollen im Wesentlichen von den unmittelbar angrenzenden Firmen genutzt werden. Hierzu wurde die schalltechnische Untersuchung Bericht Nr. 217141 / 2 vom 23.04.2018 erstellt.
Die Untersuchung auf Basis des Bebauungsplanentwurfs kam zu dem Ergeb-nis, dass die schalltechnische Situation während der Tageszeit unbedenklich und eine nahezu uneingeschränkte Nutzung möglich ist.
Der nun vorliegende Planentwurf vom 20.11.2018 sieht gegenüber dem für die schalltechnische Untersuchung zu Grunde gelegten Entwurf vom 18.04.2018 folgende Änderungen vor:
Leichte Verschiebung des Bauraumes um ca. 1 m nach Süden
Reduzierung der oberirdischen Stellplätze von 100 auf 70
2. Schalltechnische Auswirkungen
Verschiebung des Bauraumes
Die Verschiebung des Bauraumes um ca. 1 m in südliche Richtung führt an der maßgebenden Bebauung im Süden (Immissionsort IO 4 und IO 5 – Hotel) zu Pegelerhöhungen von ca. 0,1 dB(A). Die schalltechnische Situation bzw. die Beurteilung der Situation kann somit unverändert aus der schalltechnischen Untersuchung Nr. 217141 / 2 vom 23.04.2018 übernommen werden.
Telefon 089 / 89 55 60 33 - 0 Telefax 089 / 89 55 60 33 - 9 Email [email protected] Internet www.ibgreiner.de Gesellschafter: Dipl.-Ing.(FH) Rüdiger Greiner Dipl.-Ing. Dominik Prišlin Dipl.-Ing. Robert Ricchiuti Akkreditiertes Prüflaboratorium D-PL-19498-01-00 nach ISO/IEC 17025:2005 Ermittlung von Geräuschen; Modul Immissionsschutz Messstelle nach § 29b BImSchG auf dem Gebiet des Lärmschutzes Bayerische Ingenieurekammer – Bau Deutsche Gesellschaft für Akustik e.V. (DEGA)
Dipl.-Ing. (FH) Rüdiger Greiner Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger der Industrie und Handelskammer für München und Oberbayern für „Schallimmissionsschutz“
Ingenieurbüro Greiner Stellungnahme Nr. 217141 / 4 vom 22.11.2018
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Reduzierung der oberirdischen Stellplätze
In der Verkehrsuntersuchung zur geplanten Parkgarage wurde eine zu erwartende Verkehrsmenge von tags 1559 und nachts 67 Fahrten genannt. Diese Anzahl wird weiterhin angesetzt, auch wenn sich die oberirdischen Stellplätze von 100 auf 70 reduzieren. Tendenziell werden somit bei einer angenommenen Gleichverteilung der Nutzung mehr Parkbewegungen in der Parkgarage stattfinden. Der bislang getroffenen Emissionsansatz kann so weitergeführt werden. Mit den schalltechnischen Berechnungen liegt man somit geringfügig (kleiner 1 dB(A)) auf der sicheren Seite.
3. Einwendungen im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit
Einwendung Best Western Hotel vom 13.08.2018
Verschiebung des Baukörpers nach Süden
Die Verschiebung des Baukörpers nach Süden hat eine geringfügige Pegelerhöhung von 0,1 dB(A) an der maßgebenden Bebauung im Süden (Immissionsort IO 4 und IO 5 – Hotel) zur Folge. Die schalltechnische Situation bzw. die Beurteilung der Situation kann somit unverändert aus der schalltechnischen Untersuchung Nr. 217141 / 2 vom 23.04.2018 übernommen werden.
Schallreflexionen an der Parkgarage
Es wird vorgetragen, dass durch mögliche Reflexionen an der Lochblechfassade bzw. dem geschlossenen Teil der Südfassade der Parkgarage wesentliche Pegelerhöhung durch Lkw-Vorbeifahrten zur Anlieferung des Edeka Marktes auftreten.
Bei einer Reflexion an der vorgesehenen Fassade (aus schalltechnischer Sicht als strukturiert eingegeben) ergeben sich im Bereich des Erdgeschosses bzw. 1.OG des Hotelgebäudes Pegeler-höhungen um ca. 0,4 dB(A) bis 0,6 dB(A). Im obersten Geschoss kann die Pegelerhöhung bis zu 1,4 dB(A) betragen. Bedingt durch die örtliche Situation (hier Abstand zur Schallquelle) tritt unabhängig von den Pegelreflexionen die höchste Geräuschbelastung im Erdgeschoss auf. Bei 10 Lkw-Vorbeifahrten liegt diese bei ca. 49 dB(A)). Dort ist die Zusatzbelastung mit ca. 0,4 dB(A) bis 0,6 dB(A) geringfügig. Im obersten Geschoß liegt die Geräuschbelastung ohne Parkgarage nur noch bei ca. 43 dB(A), so dass die dort prognostizierte Pegelerhöhung nicht relevant ist. Sie liegt in jedem Fall weiterhin deutlich unter der Geräuschbelastung im EG bzw. 1.OG. Der Immissionsricht-wert für Gewerbegebiete beträgt tags 65 dB(A).
Eine weitergehende Untersuchung der Schallemissionen des Edeka-Marktes (Vorbelastung) auf das Hotel kann entfallen, da durch die Nutzung der Parkgarage die um 6 dB(A) reduzierten Immissionsrichtwerte eingehalten werden und somit die Prüfung der Vorbelastung gemäß den Vorgaben der TA Lärm nicht erforderlich ist (vgl. schalltechnische Untersuchung unter Punkt 3.2 „Anforderung im Einzelfall“).
Trotz der zu erwartenden Pegelerhöhung durch Reflexionen an der Lochblechfassade der Parkgarage stellt sich die schalltechnische Situation als unbedenklich dar. Zusätzliche Schall-schutzmaßnahmen sind nicht erforderlich.
Einwendung der MHL Markt KG vom 10.08.2018
Es werden im Wesentlichen die gleichen Einwendungen zum Schallschutz (Verschiebung des Baukörpers bzw. Schallreflexionen an der Parkgarage) genannt.
Die Überprüfung der Einwendungen kommt daher zum gleichen Ergebnis wie bei der Einwendung des Best Western Hotels.
Trotz der zu erwartenden Pegelerhöhung durch Reflexionen an der Lochblechfassade der Parkgarage stellt sich die schalltechnische Situation als unbedenklich dar. Zusätzliche Schall-schutzmaßnahmen sind nicht erforderlich.
Ingenieurbüro Greiner Stellungnahme Nr. 217141 / 4 vom 22.11.2018
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Einwendung des Landratsamtes München (Sachgebiet Immissionsschutz) vom 19.07.2018
Nutzung der Fl.Nr. 240
Das Landratsamt München sieht die Nutzung der Fl.Nr. 240 aufgrund der Geräuschbelastung durch die Parkgarage als eingeschränkt an.
Die Berechnungen der Geräuschbelastung durch die Nutzung der Parkgarage zeigen auf der Fl.Nr. 240 in einer Entfernung von ca. 7 m von der südlichen Grundstücksgrenze tags eine maxi-male Geräuschbelastung von 56 dB(A) und nachts von 49 dB(A). Der Immissionsrichtwert wird tags somit um 9 dB(A) und nachts um 1 dB(A) unterschritten.
Während der Tageszeit ist aufgrund der Geräuschbelastung durch die benachbarte Parkgarage daher keine maßgebende Nutzungseinschränkung auf der Fl.Nr. 240 vorhanden. Während der Nachtzeit kann nur für den Fall, dass dort nachts schutzbedürftige Nutzungen in Form von Be-triebswohnungen, Beherbergungsbetriebe usw. vorgesehen werden, eine Beschränkung ent-stehen, die jedoch durch eine geeignete Situierung der Räumlichkeiten vermieden werden kann. Eine Einschränkung für Büronutzungen o.ä. besteht jedoch nicht.
Für den Fall, dass auf der Fl.Nr. 240 keine nachts schutzbedürftigen Nutzungen (Betriebs-wohnungen, Beherbergungsbetriebe usw.) geplant sind oder diese an geeigneter Stelle situiert werden, besteht die vom Landratsamt München befürchtete Nutzungseinschränkung nicht.
Nutzung der Parkgarage während der Nachtzeit
Die schalltechnische Untersuchung nennt die Einschränkung in der nächtlichen Nutzung der Parkgarage für unterschiedliche Varianten. Die weiteren immissionsschutzfachlichen Anforder-ungen werden im Rahmen des Bauvollzugs getroffen.
Situation am Schulcampus während der morgendlichen Spitzenzeiten
Bei einer vorschriftsgemäßen Mittelung der Geräuschbelastung über 16 Stunden ergibt sich ein Beurteilungspegel von maximal 46 dB(A) am Schulcampus. Würde man davon ausgehen, dass die angesetzten Fahrverkehre nur über 3 Stunden (Morgen-, Mittag- und Abendspitze) verteilt sind, so ergibt sich am Schulcampus zu den Spitzenzeiten eine Geräuschbelastung von ca. 53 dB(A) durch den Gewerbelärm. Selbst der Richtwert für Wohngebiete wäre hier dann noch unterschritten. Die schalltechnische Situation, die durch die Nutzung der Parkgarage hervorgerufen wird, stellt sich als unproblematisch dar.
Der Vollständigkeit muss hier noch hinzugefügt werden, dass die maßgebliche Geräuschbelastung im Bereich des Schulcampus nicht durch die Nutzung der Parkgarage, sondern durch den Verkehr auf den öffentlichen Straßen (Dieselstraße) auftritt.
Dipl.-Ing. (FH) Rüdiger Greiner Dipl.-Ing. Robert Ricchiuti (verantwortlich für technischen Inhalt)
Deutsche Akkreditierungsstelle D-PL-19498-01-00
Durch die DAkkS Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH nach DIN EN ISO/IEC 17025 akkreditiertes Prüflaboratorium. Die Akkreditierung gilt für die in der Urkunde aufgeführten Prüfverfahren.
Anhang: Abbildung, Seite 4 der Stellungnahme
Ingenieurbüro Greiner Stellungnahme Nr. 217141 / 4 vom 22.11.2018
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Detailplan Bebauungsplan Parkhaus Diesel- / Betastraße
Zufahrt West Parkhaus
Schallabstrahlung über Zu- / Ausfahrt
oberirdische Stellplätze
Zufahrt Ost Parkhaus
Schallabstrahlung über Außenfassaden
IO 4
IO 5
IO 6
IO 8
IO 9
Ausfahrt Ost Parkhaus
Ausfahrt West Parkhaus
geschlossener Fassadenbereich