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Infoveranstaltung IHK Ostwestfalen zu Bielefeld: Mit neuen Strategien das Überleben sichern
Thomas Grätz Bielefeld 30.09.2013
Infoveranstaltung IHK Ostwestfalen zu Bielefeld: Mit neuen Strategien das Überleben sichern
Thomas Grätz Bielefeld 30.09.2013
Der Fiskaltaxameter –Fluch oder Segen
für dieTaxiunternehmer?
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MID vom 31.04.2004
S. 3
3 Entwicklungen
BMF‐Schreiben vom 26.11.2010 zur Aufbewahrung digitaler Unterlagen bei Bargeschäften
BFH‐Urteil vom 26.02.2004
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MID = Richtlinie 2004/22/EG über Messgeräte
S. 4
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ANHANG MI-007 TAXAMETER…KONSTRUKTIONSANFORDERUNGEN…4. Ein Taxameter muss über eine (oder mehrere) geeignete gesicherte Schnittstelle(n) folgende Datenübertragenkönnen:— Betriebseinstellung: „Frei“, „Besetzt“ oder „Kasse“;— Zählwerksdaten gemäß Nummer 15.1;— allgemeine Daten: Konstante des Wegstreckensignalgebers, Datum der Sicherung, Taxikennung, Echtzeit,Tarifkennung;— Preisdaten einer Fahrt: in Rechnung gestellte Gesamtsumme, Fahrpreis, Berechnung desFahrpreises, Zuschlag,Datum, Fahrtbeginn, Fahrtende, zurückgelegte Strecke;— Tarifdaten: Parameter des bzw. der Tarife.
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SONSTIGE ANFORDERUNGEN…15.1 Ein Taxameter muss mit nicht rückstellbaren Zählwerken für alle folgenden Werteausgestattet sein:— gesamte vom Taxi zurückgelegte Wegstrecke;— gesamte mit Fahrgästen zurückgelegte Wegstrecke;— Gesamtzahl der ausgeführten Fahrgast-Übernahmen;— Gesamtsumme der in Rechnung gestellten Zuschläge;— Gesamtsumme der als Fahrpreis in Rechnung gestellten Beträge.In den aufsummierten Werten müssen die nach Nummer 9 unter den Bedingungen eines Ausfalls der Stromversorgung gesicherten Werte enthalten sein.
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SONSTIGE ANFORDERUNGEN…
20.
Die allgemeine grundlegende Anforderung für den Schutz vor betrügerischer Verwendung ist so zu erfüllen, dass die Interessen des Fahrgastes, des Fahrers, des Unternehmers und der Steuerbehörden geschützt sind.
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Umsetzung der Richtlinie 2004/22/EG in deutsches Recht (Eichgesetz, Eichordnung) Februar 2007; Übergangsregelung längstens bis zum 30.10.2016
§ 77 Eichordnung –
Messgeräte nach § 7h, die den bis zum 12. Februar 2007 geltenden Vorschriften entsprechen, dürfen bis zum Ablauf der Gültigkeit der für diese Messgerätearten erteilten Bauartzulassung oder im Falle einer unbefristet gültigen Bauartzulassung für einen Zeitraum bis längstens zum 30. Oktober 2016 nach den bis zum 12. Februar 2007 geltenden Vorschriften in den Verkehr gebracht und in Betrieb genommen werden.
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Problem
MID betrifft ausschließlich Taxameter
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Schichtzettelentscheidung des BFH vom 26.2.2004 zu Taxiunternehmen
1. Pflicht zur Einzelaufzeichnung gilt auch für nicht buchführungspflichtige Unternehmen
2. Schichtzettel sind gemäß § 147 AO aufzubewahren
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BFH: „Schichtzettel sind Einnahmeursprungsaufzeichnungen; sie enthalten Angaben, aus denen sich die Höhe der Umsätze und damit auch der Betriebseinnahmen unmittelbar ergibt.“
Schichtzettelinhalte:
•Angaben der jeweiligen Fahrer•Datum der Schicht, Schichtbeginn, Schichtende•Total-und Besetztkilometer•Gefahrene Touren•Fahrpreise•Tachostände•Fahrten ohne Uhr•Gesamteinnahmen•Lohnabzüge, sonstige Abzüge•Verbleibende Resteinnahmen•An den Unternehmer abgelieferte Beträge
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BMF-Schreiben vom 26.11.2010 zur Aufbewahrung digitaler Unterlagen bei BargeschäftenAuch für digitale Unterlagen aus Registrierkassen, Taxametern undWegstreckenzählern gilt
– GoB / GoBS, insbesondere Vollständigkeit und Unveränderbarkeit
– Einzelaufzeichnungspflicht
– Verdichtung der Daten oder ausschließliche Speicherung derRechnungsendsummen ist nicht zulässig
– Maschinelle Auswertbarkeit: ausschließliches Vorhalten von Unterlagen in Papierform reicht nicht
– Datenzugriffsrecht der Steuerbehörden; Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen (GDPdU)
– Daten und Strukturinformationen in auswertbarem Datenformat
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Folgerung1: Schichtzettel-Parameter sind zu speichern; wenn nicht im Gerät möglich
unveränderbar und maschinell auswertbar auf externem Datenträger
Folgerung 2: Übergangsfrist für Altgeräte, die nur teilweise oder nicht den Anforderungen genügen
bis längstens 31.12.2016
aber: Hardware- und Softwareanpassung muss wenn möglich durchgeführt werden
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Der derzeitige Gesetzes- und Regelungsstand lässt immense Problemstellungen offen und ungelöst
- im Spannungsfeld innerhalb der Verkehrsform Taxi
- Im Spannungsfeld zwischen den Verkehrsformen Taxi und Mietwagen
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Klärung der Übergangsvorschriften nach dem 30.10.2016 hinsichtlich der Taxameter-Altgeräte, die nicht aufzeichnen und nicht allen Anforderungen der MID/BMF-Schreiben entsprechen
Vertretbare Ansicht derzeit, dass Altgeräte zwar nach 31.10.16nicht mehr in den Verkehr gebracht werden, aber unbegrenzt weiter eingesetzt dürfen
EinführungeinergesetzlichenÜbergangsfristvon2Jahren
Innerhalb 1
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Unternehmer mit Gemischtgenehmigungen nach § 46 III PBefG erhalten noch mehr Anreiz, sich die jeweils steuergünstigere Einsatzform auszusuchen
Streichungdes§ 46IIIPBefG
Innerhalb 2
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MID betrifft nur Taxameter, keine Wegstreckenzähler
EinführungeinerVorschriftdesInhaltes,dassauchWegstreckenzähleralleBMF‐relevantenDatenaufzuzeichnen/zuspeichernhaben
EinzigerUnterschiedzumTaxametersollsein:keinelaufendeAusweisungdesFahrpreises
Zwischen 1
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Woraus soll die behauptete analoge Erstreckung der BMF-Aussagen zu Taxametern auf Wegstreckenzähler hergeleitet werden?
DefinitiondesWegstreckenzählersals„Kasse“i.S.d.BMF‐Schreibens
Zwischen 2
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„Belebung“ des § 49 IV PBefG, wonach der Mietwagenunternehmer die Eingänge der Beförderungsaufträge aufzuzeichnen und ein Jahr aufzubewahren hat
Genehmigungsbehörden,Finanzämtermüssenprüfen
Zwischen 3
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Klärung des Verhältnisses §§ 140, 147 III AO, wonach besteuerungsbedeutsame Unterlagen sechs bzw. zehn Jahre aufzubewahren sind versus § 49 IV 4 PBefG, wonach nur ein Jahr aufzubewahren ist
AusweitungderAufbewahrungspflichtaus§ 49IV4PBefGaufzehnJahre
Zwischen 4
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Vielfache Erteilung von Ausnahmen vom Einbau eines Wegstreckenzählers über §§ 30, 43 I1 BOKraft
StreichungderAusnahmemöglichkeit
Zwischen 4
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Selbst wenn Mietwagen über Wegstreckenzähler taxierte Fahrten haben, besteht doch das Grundproblem, dass diese Verkehrsform auch pauschal abrechnen kann und damit viele Beförderungen ohne Nutzung des Wegstreckenzählers durchführt
ZumindesteinmalamTagdauerhafteSpeicherungdeskm‐StandeszurErmöglichungeinerwenigstensüberschlägigenPlausibilitätskontrolle
Zwischen 5
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Der Finanz- wie auch der Verkehrsverwaltung sind diese Probleme grundsätzlich zwar bekannt, sie spielen aber Ping-Pong
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hinsichtlich des Taxibereichs Argumente pro: Wettbewerbsgleichheit, schwarze Schafe‐Argument, Buchhaltungsentlastung, raus aus Schmuddelecke
SEGEN könnte der Fiskaltaxameter eigentlich sein
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FLUCHT IN DEN MIETWAGENmuss verhindert werden!
Insbesondere auch wg. Parallelentwicklungen wie Mindestlohn und ggf. auch FPersG ist dann für viele der Mietwagenmarkt sehr attraktiv
FLUCH ist nach derzeitiger Lage leider wahrscheinlicher!
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Steuerhinterziehung im Taxigewerbe bekämpfen und der "Flucht in den Mietwagen" einen Riegel vorschieben!Um Steuergerechtigkeit und Wettbewerbsgleichheit nicht zu konterkarieren, werden bis Oktober 2016 Regelungen eingeführt, um den Wegstreckenzähler des Mietwagens ähnlich wie den Fiskaltaxameter prüfbar zu machen. Mit diesen Maßnahmen wird sichergestellt, dass die bisherigen Nutznießer nicht in den wegen der geltenden Rechtslage kaum vorhandener Überprüfungsmöglichkeiten dann sehr attraktiven Bereich der Mietwagen ("Minicars") wechseln.
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Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit ☺
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