informationsveranstaltung rechte und pflichten der jagdgenossen
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Informationsveranstaltung
Rechte und Pflichten der Jagdgenossen
Quellen
Landesjagdgesetz für Sachsen-Anhalt(LJagdG)
Bundesjagdgesetz (BjagdG)
Verordnung zur Durchführung des Landesjagdgesetzes für Sachsen-Anhalt (LJagdG-DVO) mit Satzung der Jagdgenossenschaft
Gliederung
1. Die JagdgenossenschaftOrganisation Aufgaben
2. Probleme im JagdrevierUrsachen
1. Die Jagdgenossenschaft= Eigentümer der Flächen, die zu einem gemeinschaftlichen Jagdbezirk
gehören...ist eine Körperschaft des öffentlichen
RechtsMitgliedschaft ist eine
Zwangsmitgliedschaft nach § 9 BJagdG
1.1 Organisation der JagdGrundeigentümer
unter 75 ha (= Jagdgenosse)
Grundeigentümer mit über 75 ha
(= Eigenjagdbesitzer)
Zwangsmitglied der JagdgenossenschaftJagd (ausübungs-)recht?Jagd (ausübungs-)recht?
Verpachtung des Jagdausübungsrechtes oder Selbstausübung
VerpachtungEigen-
bewirtschaftung
„Eigentümer von Grundflächen, auf denen die
Jagd nicht ausgeübt werden darf, gehören der Jagdgenossenschaft
nicht an“ (BjagdG § 9(1))
Die JagdgenossenschaftAufgaben (§9 BjagdG)Entgeltliche Verpachtung des JagdrechtesErstellung von JagdpachtverträgenErhalt der Lebensgrundlage des WildesErsatzpflicht für WildschädenWählt den Vorstand der Jagdgenossen. Als Interessenvertreter sollte der Vorstand ein
Jagdgenosse seinBeschlüsse bedürfen der Mehrheit an Stimmen und Besitz (§ 9 Abs.3)
„Der Jagdvorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem Schriftführer und dem Kassenführer. Mitglied des Jagdvorstandes kann nur sein, wer volljährig und geschäftsfähig ist. Die Vorstandsmitglieder sollen
Jagdgenossen seinҤ 4 (1) der Satzung der Jagdgenossen aus Ljagd-DVO
„Beschlüsse der Jagdgenossenschaft bedürfen sowohl der Mehrheit der anwesenden und
vertretenen Jagdgenossen, als auch der Mehrheit der bei der Beschlußfassung vertretenen
Grundfläche. “§ 9 (3) BjagdG
Die JagdgenossenschaftHaftet für Wildschäden
Nach § 29 BJagdG „so hat die Jagdgenossenschaft dem Geschädigten den Wildschaden zu ersetzen“
Schaden, der an der Frucht, Bewuchs oder Substanz eines Grundstückes durch Schalenwild (Paarhufer), Kaninchen oder Fasan verursacht wird.
Bsp.: Schälschäden in Forstkulturen, Umbrechen der Wiesen durch Schwarzwild
2. Probleme im JagdrevierLandesverwaltungsamt Halle vom 15.06.2009:zwischen 1995 und 2008 Anstieg der Wildunfälle um 271%64% RehwildRevierinhaber sind angehalten die Wildbestände zu reduzierenUnfallwild ist nicht mehr auf Abschussplan einzurechnen
Probleme im Jagdrevierim Fokus der Jäger und Forstleute.Vermehrt Raubzeug (-wild)
Mink, Waschbär, MarderhundWildschäden insbesondere durch RehwildSoll: 5- 10 Rehe pro 100 Hektar , wildbiologisch und forstwirtschaftlich vertretbarIst: mind. 15-20 Rehe pro 100 Hektar
Probleme im JagdrevierWildschäden
außerhalbaußerhalb
Weisergatter in Bölsdorf
Probleme im JagdrevierWildschäden
Verbiss-Schäden an den Terminaltrieben
Probleme im JagdrevierWildschäden
Probleme im JagdrevierWildschäden
Probleme im JagdrevierWildschäden
Probleme im JagdrevierWas sind die Ursachen?Keine konsequente Bejagung!Uneinigkeit zwischen den PächternKeine Fallennutzung!Abschussplan erfüllt?
Lösung:
Neuverpachtung, Reorganisation und Optimierung zu Gunsten der Jagdgenossen
und Jagdpächter.
Fragen?www.forst-estel.de