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Vereinte
Dienstleistungs-
gewerkschaft
Gesundheit, Soziale Dienste
Wohlfahrt und Kirchen
Infodienst KrankenhäuserIS
SN 1
61
2-9
18
0
Nr. 64 / März 2014
�2
Auch der Dauerkonflikt mit
Ameos beschäftigt in verschie-
densten Ausprägungen die
Mitarbeiterinnen und Mitarbei-
ter der Kliniken und die ver.di-
Hauptamtlichen. In dieser
Ausgabe findet ihr Beiträge
aus Alfeld, Haldensleben,
Hildesheim, Osnabrück, dem
Salzlandkreis und aus Uecker-
münde.
Fazit: Ich habe nicht den
Eindruck, dass die Beschäftig-
ten der Krankenhäuser und
Kliniken den Neujahrsgrüßen
unseres neuen Gesundheits-
ministers Hermann Gröhe
folgen sollten: »Von guten
Mächten wunderbar geborgen,
erwarten wir getrost, was
kommen mag!«.
Im Gegenteil! �
Rainer Bobsin, der Säzzer
VorwortMoin alle zusammen!
Impressum ISSN 1612-9180
Der Infodienst Krankenhäuser ist eine Veröffentlichung
der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft ver.di,
ein Kooperationsprojekt aller 11 ver.di-Landesbezirke
sowie des ver.di-Bundesvorstandes, Fachbereich 3, Ressort 9
V.i.S.d.P. Joachim Lüddecke, ver.di-Landesbezirk
Niedersachsen-Bremen, Goseriede 10, 30159 Hannover,
Tel. 0511 / 12 400 - 250, Fax 12 400 - 154,
Endredaktion: Joachim Lüddecke, Dominik Schirmer
Namentlich gekennzeichnete Artikel geben
nicht in jedem Fall die Meinung der Redaktion wieder.
Preis: nach dem Selbstkostendeckungsprinzip,
im ver.di-Mitgliedsbeitrag enthalten
Auflage: 16.400
Titelfoto: Silvia Habekost, am 11.1.2014 in Berlin
Verteileränderungen: bitte an Rainer Bobsin/freeStyle grafik
Vogelsang 2A, 30459 Hannover, [email protected]
Herstellung: freeStyle grafik, Hannover
Infodienst Krankenhäuser Nr. 64 � März 2014
LeserInnenbriefe bitte an: Joachim Lüddecke, ver.di-
Landesbezirk Niedersachsen-Bremen, Goseriede 10, 30159 Hannover
Tel. 0511 / 12 400 - 250, Fax 0511 / 12 400 - 154
Bei Anfragen per E-Mail bitte Absender nicht vergessen, damit wir gleich die
zuständigen Ansprechpersonen bei ver.di vermitteln können.
Das Redaktionsteam behält sich vor, Zuschriften gekürzt zu veröffentlichen.
Es ist mal wieder »Land unter«, wie
wir Norddeutschen es zu formulieren
pflegen, wenn mal wieder nichts mehr
geht. Da die bewährten Vorwort-
Autoren Achim und Dominik von Arbeit
überspült sind, müsst ihr, liebe Leserin-
nen und Leser, jetzt mit einem Vorwort
vom Säzzer vorlieb nehmen.
Wie viel im letzten Vierteljahr los
war und weiterhin los sein wird, erkennt
ihr auch rechts am Inhaltsverzeichnis:
So viele Themen mussten noch nie auf
den zur Verfügung stehenden 64 Seiten
untergebracht werden.
Der Infodienst berichtet selbstver-
ständlich über die »großen Themen«
Personalbemessung und Entlastung,
Helios-Rhön sowie die beginnende
Tarifrunde im öffentlichen Dienst,
aber genauso selbstverständlich auch
über die »kleineren« Erfolge, Kom-
promisse und Niederlagen im Kampf
für Gerechtigkeit und bessere Arbeits-
bedingungen.
Zum Dauerthema Dauerleiharbeit
gibt es Beiträge aus Lörrach, Lübben,
Schwäbisch Hall und Wiesbaden;
zum Dauerthema Pflegekammer aus
Bayern und Hamburg.
Die aktuelle Infodienst-Ausgabe gibt es als PDF unter:http://gesundheit-soziales.verdi.de/service/publikationen/++co++b07f35e6-1f65-11e2-b271-52540059119e
Archiv bis 2004 unter:http://nds-bremen.verdi.de/branchen-und-berufe/gesundheit-soziale-dienste-wohlfahrt-und-kirchen/publikationen/++co++e9608ae2-3b0f-11e3-8aa4-52540059119e
Aufgrund zahlreicher
Anfragen hat die Redaktion jetzt einen News-
letter eingerichtet. Mit dieser Rundmail an alle Interessierten
bekommt ihr den Hinweis, dass die jeweils frischeste Ausgabe
zum Download bereitsteht (mit Angabe des Links zum Drauf-
klicken).
Eine formlose Mail an
[email protected] reicht. Das gilt auch
für Newsletter-Abbestellungen. �
NEU: Infodienst-Newsletter
Redaktionsschluss istimmer freitags 12 UhrNr. erscheint Red.schluss
65 Juni 9. Mai 2014
66 September 8. August 2014
67 Dezember 7. November 2014
Verteileränderungen seien es Anschriften, Liefermengen oder
was auch immer, bitte an
InhaltIn diesem Heft
Tarif- und Branchenpolitik
Entgeltordnung kommunal ____________4
TVöD Bund und Kommunen: Forderungen für die Tarifrunde 2014 beschlossen ____5
Landgericht Tübingen weist BDPK-Klage ab _______________6
Azubis zur MTL, MTR und Physiotherapeutin sind ArbeitnehmerInnen i.S.d. BetrVG ____7
Der Druck muss raus!
Personalbemessung und Entlastung ______8
PEPP: Bundesgesundheitsminister soll von Pauschalfinanzierung Abschied nehmen__9
Niedersachsen: ver.di-Tagung »Vom Krankenhaus zum kranken Haus?« ____10
Investitionen der Länder auf absolutem Tief ___________________11
Am Boden _______________________11
Universitätsklinikum des Saarlandes:Studie empfiehlt Stellenabbau _______12
Servicebetriebe
Erste Betriebsratswahl bei der MVZ Synlab Leverkusen GmbH _______13
Dokumentation ver.di-Projekt Servicegesellschaften ______________13
Konsequenzen aus dem BAG-Urteil zur Leiharbeit (Landkreis Lörrach, BaWü)___14
ArbG Wiesbaden: Keine Zustimmungs-ersetzung für Dauerleiharbeit_________16
Asklepios Hamburg: Neues Jahr,neue Gesellschaften_______________16
Arbeitsgerichte in der Zwickmühle – ArbG Cottbus findet »nächstbeste Lösung« (Asklepios Brandenburg) _____17
Betriebsübergang der Zentralsterilisation am Klinikum Kassel _______________18
UK S-H Service Stern Nord GmbH wieder 100%-Tochter _____________20
Sana Regio-Kliniken (Schleswig-Holstein):Servicegesellschaft verkauft _________20
Tarifabschluss ahr-Lippe-Dienstleistungs-gesellschaft mbH (NRW)____________20
10 Jahre KSG Klinikservicegesellschaft am Universitätsklinikum Heidelberg____21
SGN Servicegesellschaft Nordbaden:Tarifabschluss ___________________21
Klinikum Duisburg: Stadtrat lehnt Sana-Pläne zur Gründung einer Servicegesellschaft ab _________21
Gemeinschaftskrankenhaus Herdecke (NRW):Therapeutikon wieder eingesourct! ____22
Bundessozialgericht: Keine Kassen-zulassung für ausgegliedertesTherapiezentrum _________________23
DDL mbH (Diakonie-Klinikum Schwäbisch Hall, BaWü): Einigung nach Klage,Arbeitsplatz verloren ______________23
Klinikum Fürth (Bayern): Forderung nach TVöD für alle ________________25
Konzerne
Ameos kauft Sana Ohre-Klinikum (Sachsen-Anhalt) und kürzt Gehälter ___26
Ueckermünde (Mecklenburg-Vorpommern):Überlastung macht müde und krank ___26
Salzland-Kliniken (Sachsen-Anhalt):ver.di-Beschwerde gegen ArbG-Urteil __27
Eigener Tarifvertrag für Hildesheim und Osnabrück (Nds.)______________28
Sanierung des Alfelder Krankenhauses(Nds.) _________________________29
Helios-Damp-Rehakliniken:Tarifverhandlungen 2013/2014 _______30
Helios Schwerin und Rhön UKGM:JAVen in Aktion __________________31
Helios-Rhön: Schutztarifvertrag jetzt! __32
Median-Kliniken in Hessen künftig mit Tarifvertrag? _________________34
Bad Gottleuba (Sachsen):Forderungsdiskussion läuft __________34
Stillstand bei den TarifverhandlungenMedian Ost_____________________35
Tarifatlas_______________________35
SRH: Vorschläge zur Modernisierung der Tarifverträge _________________36
KMG: Tarifergebnis erzielt ____________36
Celenus Klinik für Neurologie Hilchenbach (NRW): Streik abgewendet __________37
Sana: Verhandlungskompromiss zum TV Beruf, Familie und Gesundheit _____38
KfH und GML AG: Rahmentarifvertrag Restrukturierung _________________39
Kirchen, Diakonie und Caritas
Anmerkungen zur EKD-Synode und zur gescheiterten ARK-Wahl Diakonie Hessen _________________40
Wahlfarce in der ARK Mitteldeutschland __41
Gut so. Aber … (Kommentar zu BR- und MAV-Wahlen) _____________42
Evangelische Stadtmission Heidelberg:Jetzt ging’s richtig los______________43
Berufspolitik
EU-Kommission untersucht Pflegeassistenz __________________43
ver.di sieht keine Mehrheit für eine Pflegekammer in Bayern ________44
https://mitgliedwerden.verdi.de �3
Hamburg: Nur eine Minderheit votiert für Pflegekammer ___________44
Ausbildungsvergütungen: Pflegeberufe in der Spitzenposition______________45
EU-Beruferichtlinie in Kraft getreten _____45
Vor Ort
Klinikum Chemnitz: Valentinsgrüße der Azubis an die Geschäftsführung ___46
Vivantes, Berlin: TVöD in voller Höhe ____47
Klinikum Delmenhorst gGmbH (Nds.):KlinikmitarbeiterInnen wehren sicherfolgreich______________________48
Dörenberg-Klinik (Bad Iburg, Nds.):Eine lange Insolvenz … ____________50
Alfried Krupp Krankenhaus, Essen:Erneuter Kündigungsversuch gescheitert _____________________50
Städtisches Klinikum Sankt Georg,Leipzig: Schwierige Tarifrunde steht bevor _____________________51
Wir in ver.di
Bundesverwaltung _________________52Landesbezirke_____________________53
Bildungsangebote, Seminare, Tagungen
ver.di-Seminare 2. Halbjahr 2014 _______54
Frauenpolitische ver.di-Seminare für Frauen ______________________59
BGW-Seminare zum Arbeits- und Gesundheitsschutz 2014 ___________60
BiG-Angebote 2014 ________________60
SP-Expert und Arbeitszeit-Konferenz_____60
Literatur- und Internettipps
Gesellschaftlich notwendige Dienstleistungen … ______________61
Die gesichtslose Patientin – Wie Menschen hinter Daten verschwinden __________61
Mit einer Prise Zucker _______________61
Zeitwirtschaftssysteme_______________61
Dienstleistungsarbeit unter Druck:Der Fall Krankenhauspflege _________62
ver.di-Kircheninfo im Februar erschienen__62
Kirchenarbeitsrecht und Grundrechte ____62
Profit statt Patientenwohl? ___________62
Krankenhaus-Report 2014 ____________63
Neujahrsgrüße unseres neuen Bundesgesundheitsministers _________64
Die neue ver.di-Beitrittserklärung _______64
Infodienst Krankenhäuser Nr. 64 � März 2014
Tarif- und Branchenpolitik
ver.di wird über eine Entgeltord-
nung für die Berufe im Gesund-
heitswesen mit der Vereinigung
kommunaler Arbeitgeberverbände
(VKA) Tarifverhandlungen führen.
Im Oktober 2013 hatte die
Bundestarifkommission für den
öffentlichen Dienst (BTK ö.D.) be-
schlossen, dass die Tarifverhand-
lungen auf der Grundlage des
»Gemeinsamen Papiers von VKA
und ver.di zum Verhandlungsstand
zur neuen Entgeltordnung zum
TVöD« aufgenommen werden
können.
Für die Vorbereitung der Tarif-
verhandlungen haben wir im Fach-
bereich zehn Arbeitsgruppen nach
Berufsbildern gebildet. Diese sind:
� Medizinisch-technische Assis-
tentInnen;
� Medizinische Fachangestellte;
� AudiometristInnen, Ergothera-
peutInnen, LogopädInnen, wei-
tere therapeutische Fachrich-
tungen;
� KrankengymnastInnen, Mas-
seurInnen, Medizinische Bade-
meisterInnen, PodologInnen;
� Pharmazeutisch-technische As-
sistentInnen, Pharmazeutisch-
kaufmännische Angestellte;
� DiätassistentInnen,
ErnährungsberaterInnen;
� Technische Berufe (Zahntechni-
kerInnen, Orthopädie, Medizin-
technikerInnen);
� Psychologische Psychothera-
peutInnen (auch in Ausbil-
dung);
Rettungsdienst und
Pflegedienst, Hebammen.
Die Tarifverhandlungen werden
durch Vertreterinnen und Vertreter
dieser Arbeitsgruppen begleitet.
Die Steuerungsgruppe setzt sich
aus sechs Kolleginnen und Kolle-
gen der BTK ö.D. zusammen. Sie
hat u.a. die Aufgabe, die noch
fehlenden Berufe wie z.B. die
Lehrkräfte zu bearbeiten und den
Prozess fachbereichsintern zu
steuern.
Die Arbeitsgruppen haben im
November 2013 ihre Arbeit auf-
genommen. Eine weitere Sitzung
aller Arbeitsgruppen fand am
17./18. Februar 2014 statt.
Für die Tarifverhandlungen wur-
den mit der VKA mehrere paritä-
tisch besetzte »Verhandlungsgrup-
pen« und eine Lenkungsgruppe
gebildet. In den jeweiligen den
Fachbereich 3 betreffenden »Ver-
handlungsgruppen« sind wir
ebenso vertreten wie auch mit
einem ehrenamtlichen Kollegen in
der Lenkungsgruppe.
Die Verhandlungsgruppe »Berufe
im Gesundheitswesen« wird ihre
Arbeit am 5. Mai 2014 aufneh-
men. Die Tarifverhandlungen sol-
len mit der Neuordnung der An-
lage 1b zum BAT »Vergütungs-
ordnung für Angestellte im Pflege-
dienst« beginnen.
Unser wesentliches Ziel in diesen
Tarifverhandlungen ist es, eine
deutliche Aufwertung der Pflege-
berufe zu erreichen. �
Heike von Gradolewski, ver.di-
Bundesverwaltung
Entgeltordnung kommunal
Verhandlungen zur Entgeltordnung
für Berufe im Gesundheitswesen im TVöD wer den aufgenommenA
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Infodienst Krankenhäuser Nr. 64 � März 2014
Tarif- und Branchenpolitik
�5
Für die Beschäftigten im Bereich
Gesundheit und Soziale Dienste
sind die Forderungen für die Tarif-
runde 2014 beschlossen.
Die Tarifverhandlungen finden
statt für alle Kolleginnen und Kol-
legen, die in Krankenhäusern, im
Sozial- und Erziehungsdienst, in
der Altenpflege oder Behinderten-
hilfe tätig sind und für die der
TVöD unmittelbar gilt oder zur
Anwendung kommt. Aber auch
für viele andere Träger bilden die
Tarifabschlüsse im öffentlichen
Dienst Orientierung.
ver.di fordert
� 100 Euro Grunderhöhung sowie
anschließend 3,5 Prozent mehr,
� 30 Tage Erholungsurlaub
für ALLE,
� die Abschaffung der sachgrund-
losen Befristung,
� Übernahme für die Auszubilden-
den in ein unbefristetes Beschäf-
tigungsverhältnis sowie
� die Erhöhung des Nacht-
zuschlags für die Beschäftigten
in Krankenhäusern.
Mehr Geld
Seit 2000 stiegen die Löhne und
Gehälter nur geringfügig oberhalb
der Inflationsrate, die Einkommen
aus Unternehmertätigkeit und
Vermögen dagegen preisbereinigt
um mehr als 20 Prozent. Die
Binnenkonjunktur braucht jedoch
steigende Realeinkommen der
Beschäftigten!
Erhöhung des Nachtzuschlags
für die Beschäftigten in
Krankenhäusern
Es ist eine Frage der Gerechtig-
keit. Alle anderen Beschäftigten in
kommunalen Einrichtungen erhal-
ten für Nachtarbeit einen Zuschlag
von 20 Prozent. Beschäftigte in
Krankenhäusern nur 15 Prozent.
Diese Ungerechtigkeit muss end-
lich beendet werden.
Jetzt die Tarifrunde 2014
aktiv vorbereiten
Krankenhäuser, Altenpflege-
einrichtungen, Kindertagesstätten
oder Behinderteneinrichtungen
will niemand missen.
Machen wir also klar, dass hinter
all dem motivierte Beschäftigte
stehen, die ihren Beitrag für die
Gesellschaft leisten und die es
verdient haben, mit einer anstän-
digen Entgelterhöhung den
Anschluss an die Einkommens-
entwicklung zu halten. �
Heike von Gradolewski, ver.di-
Bundesverwaltung
TVöD Bund und Kommunen: Forderungen für die Tarifrunde 2014 beschlossen
Mehr Urlaub
Mehr Erholung heißt auch mehr
Entlastung, die die Beschäftigten
im Bereich Gesundheit und Soziale
Dienste dringend brauchen. Wei-
terhin muss der Urlaubsanspruch
altersunabhängig für alle auf
30 Tage festgelegt werden, auch
für die Auszubildenden!
Abschaffung der sachgrund-
losen Befristung
162.000 Beschäftigte fehlen in
Krankenhäusern. Hinzu kommt:
Menschen brauchen Sicherheit,
um ihr Leben und ihre Zukunft zu
planen. Prekäre Beschäftigungs-
verhältnisse bieten diese Sicher-
heit nicht.
Übernahme für die
Auszubildenden
Junge Menschen brauchen
Perspektiven. Gerade im Bereich
Gesundheit und Soziale Dienste
brauchen wir dringend Personal.
Da macht es keinen Sinn, Aus-
zubildende nicht zu übernehmen.
Die Übernahme von jungen Men-
schen schafft auch Entlastung für
ältere Kolleginnen und Kollegen.
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Die erste Verhand-
lungsrunde ist am
13. März 2014.
Zwei weitere Termine
sind für den
20./21. März und den
31. März /1. April 2014
vereinbart.
Mehr Infos unter:www.wirdieguten.de
www.tarif-oed.verdi.de
Infodienst Krankenhäuser Nr. 64 � März 2014
Tarif- und Branchenpolitik
�6
Landgericht Tübingen weist BDPK-Klage ab
ser aufgrund wirtschaftlicher
Gründe – anders als ein privater
Mitbewerber – nicht einfach zu-
rückziehen.
Die Europäische Kommission
hatte am 28. November 2005
(2005/842/EG) eine sogenannte
Freistellungsentscheidung getrof-
fen, nach der die Krankenhaus-
finanzierung nicht den Beihilfe-
regelungen der Europäischen
Union unterfällt, wenn sie vom
jeweiligen Mitgliedsstaat als so-
genannte »Dienstleistung von all-
gemeinem Interesse« (Daseins-
vorsorge) eingestuft werde.
Eine solche Einstufung hat der
Landgesetzgeber im Krankenhaus-
gesetz vorgenommen und dort
ausdrücklich bestimmt, dass die
Krankenhäuser Dienstleistungen
von allgemeinem Interesse erbrin-
gen.
Welche Dienstleistungen von all-
gemeinem wirtschaftlichen Inter-
esse sind, insbesondere welche
konkreten Krankenhäuser an wel-
chen Standorten für eine Versor-
gung der Bevölkerung im Wege
der Daseinsvorsorge notwendig
sind, und die von der Klägerseite
aufgeworfene Frage der Subsidia-
rität, nach der eine staatliche
Finanzierung dann ausscheiden
müsse, wenn eine bedarfsgerechte
Versorgung der Bevölkerung des
Landkreises Calw durch andere
leistungsfähige Krankenhäuser
(insbesondere auch durch Privat-
kliniken) sichergestellt sei, sind
nach Ansicht des Gerichts von der
Der Kreistag des Landkreises
Calw hatte am 17. Dezember
2012 den Beschluss gefasst, die
nicht durch Eigenkapital gedeck-
ten Verluste der Kreiskliniken Calw
und Nagold für das Jahr 2012 (6,2
Mio Euro) und für die Folgejahre
bis 2016 zu tragen. Hierin sieht
der Bundesverband der deutschen
Privatkliniken e.V. einen Wett-
bewerbsverstoß zum Nachteil der
von ihm vertretenen Privatkliniken
und hat beim Landgericht Unter-
lassungsklage gegen den Land-
kreis Calw erhoben.
Diese Klage hat die 5. Zivilkam-
mer des Landgerichts Tübingen
nun durch Urteil vom 23. Dezem-
ber 2013 – Aktenzeichen 5 O
72/13 – abgewiesen, mit der Be-
gründung, die streitgegenständ-
liche Krankenhausfinanzierung
stelle keinen Wettbewerbsverstoß
dar.
Der Argumentation der Klägerin,
die konkrete Krankenhausfinanzie-
rung durch den Beklagten stelle
eine staatliche Beihilfe dar, die ge-
eignet sei, den Wettbewerb inner-
halb der Europäischen Union zu
verzerren und daher grundsätzlich
verboten sei, folgte das Gericht
nicht.
Zur Begründung stützt sich das
Gericht darauf, dass nach dem
Landeskrankenhausgesetz von
Baden-Württemberg der beklagte
Landkreis zum Betrieb der Kreis-
kliniken in Calw und Nagold ver-
pflichtet ist. Er könne sich daher
aus dem Betrieb der Krankenhäu-
zuständigen Landesregierung zu
treffende politische Entscheidun-
gen. Diese seien – zumindest im
Rahmen eines Wettbewerbspro-
zesses – nicht vom Gericht zu
überprüfen.
Maßstab für die gerichtliche Ent-
scheidung sei allein, ob ein unter-
lassungspflichtiger Wettbewerbs-
verstoß vorliege. Da der beklagte
Landkreis mit der Krankenhaus-
finanzierung aber seinem gesetz-
lichen Auftrag nach dem Landes-
krankenhausgesetz folge, könne
dies nicht zugleich einen zur
Unterlassung verpflichtenden
Rechtsbruch im Sinne des deut-
schen Wettbewerbsrechts darstel-
len. �
Pressemitteilung Landgericht
Tübingen vom 23.12.2013,
www.landgericht-tuebingen.de
CalwNagold
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Stichworte
Die mehrheitlich (51%) zur Klinikverbund
Südwest GmbH gehörende Kreiskliniken Calw
gGmbH betreibt die beiden Kliniken in Nagold
und Calw (Baden-Württemberg), zusammen
etwa 900 Beschäftigte, 426 Planbetten. �
Erwartungsgemäß beschloss
der Vorstand des Bundesverbandes
Deutscher Privatkliniken e.V.
(BDPK) Ende Januar 2014, Beru-
fung vor dem Oberlandesgericht
Stuttgart einzulegen (siehe Presse-
mitteilung vom 24. Januar 2014
unter www.bdpk.de). �
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Auszubildende zur Medizinisch-
technischen LaborassistentIn,
Medizinisch-technischen Radio-
logieassistentIn sowie zur Physio-
therapeutIn an einer krankenhaus-
eigenen staatlich anerkannten
Ausbildungsstätte (Medizinische
Schule), mit denen das Kranken-
haus einen Ausbildungsvertrag ab-
geschlossen hat und deren prakti-
sche Ausbildung im Krankenhaus
stattfindet, sind »zu ihrer Berufs-
ausbildung Beschäftigte« i.S.v.
§ 5 Abs. 1 Satz 1 BetrVG und ge-
hören deshalb zu den Arbeitneh-
merInnen im Sinne des Betriebs-
verfassungsgesetzes, auch wenn
diese Auszubildenden keine Aus-
bildungsvergütung erhalten, ent-
schied das BAG Anfang November
2013.
Der Betriebsrat der kommunalen
Carl-Thiem-Klinikum Cottbus
gGmbH mit etwa 2.300 Beschäf-
tigten und einer krankenhaus-
eigenen Medizinischen Schule mit
600 Ausbildungsplätzen hatte im
September 2010 beim Arbeits-
gericht Cottbus dieses Beschluss-
verfahren eingeleitet. Im Laufe des
Verfahrens wurde der Antrag da-
hingehend klargestellt, dass sich
der Antrag nur auf solche Schüle-
rInnen bezieht, die ihre praktische
Ausbildung aufgrund eines Aus-
bildungsvertrages mit dem Klini-
kum absolvieren. Es handelt sich
dabei um etwa 130 Auszubildende
bzw. SchülerInnen.
Das Arbeitsgericht Cottbus und
das Landesarbeitsgericht Berlin-
Brandenburg hatten als Vorinstan-
zen dem Antrag des Betriebsrates
ebenfalls stattgegeben.
Mit der Entscheidung des Bun-
desarbeitsgerichtes sind somit
auch diese Auszubildenden und
SchülerInnen zur Wahl des Be-
triebsrates (ab dem 18. Lebens-
jahr) und zur Wahl der JAV des
Krankenhauses wahlberechtigt.
Bei der Ermittlung der Anzahl der
zu wählenden Betriebsratsmitglie-
der nach § 9 BetrVG sind sie zu
berücksichtigen.
Das Bundesarbeitsgericht be-
gründet den Beschluss damit: Die
Arbeitnehmereigenschaft eines zu
seiner Berufsausbildung Beschäf-
tigten i.S.v. § 5 Abs. 1 Satz 1
BetrVG setzt neben dem Abschluss
eines auf die Ausbildung gerichte-
ten privatrechtlichen Vertrages
voraus, dass der Auszubildende in
einen Betrieb des Ausbildenden
eingegliedert ist. Es komme nicht
darauf an, ob der zu seiner Berufs-
ausbildung Beschäftigte eine Geld-
leistung erhält.
Das BAG führt weiter aus: Für
die Unterwerfung einer Berufsaus-
bildung unter das Betriebsverfas-
sungsgesetz reicht es aus, wenn
eine Eingliederung des Auszubil-
denden in den Ausbildungsbetrieb
im Rahmen des arbeitstechnischen
Betriebszwecks nur Teil eines ein-
heitlichen Ausbildungsganges ist.
Die Auszubildenden werden den
sonstigen Arbeitnehmern betriebs-
verfassungsrechtlich gleichgestellt,
weil sich die Beschäftigung be-
trieblich Auszubildender typischer-
weise und regelmäßig – wie die
von anderen Arbeitnehmern – im
Rahmen einer Eingliederung in
den Betrieb zur Verwirklichung
eines bestimmten arbeitstechni-
schen Betriebszwecks vollzieht.
Auszubildende sind deshalb
dann Arbeitnehmern gleichzustel-
len, wenn sie typischerweise und
regelmäßig von mitbestimmungs-
pflichtigen sozialen wie personel-
len Angelegenheiten (§§ 87, 99
BetrVG) betroffen sind. Dann
stellen sich auch betriebliche Fra-
gen der Berufsbildung (§ 96 ff.
BetrVG). �
Ralf Franke, ver.di Cottbus
Infodienst Krankenhäuser Nr. 64 � März 2014
Tarif- und Branchenpolitik
Azubis zur MTL, MTR und Physiotherapeutinsind ArbeitnehmerInnen i.S.d. BetrVG
�7
Den BAG-Beschluss vom 6.11.2013, 7 ABR 76/11, findet ihr unter
�http://juris.bundesarbeitsgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bag&Art=en&Datum=2013-11&nr=17169&pos=19&anz=21
Beschluss des Bundesarbeitsgerichtes vom 6.11.2013 (7 ABR 76/11)
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Infodienst Krankenhäuser Nr. 64 � März 2014
Der Druck muss raus!
�8
Aktuelles aus der Kampagne
»Der Druck muss raus!« 2014
Erstmals wird in einem Koali-
tionsvertrag die Personalbelastung
im Krankenhaus aufgegriffen. Das
ist ein Erfolg von ver.di. Durch be-
harrlichen Druck, vor allem aus
den Kliniken selbst, haben wir das
erreicht. ver.di ist die einzige
Organisation, die eine gesetzliche
Personalbemessung fordert. Noch
vor wenigen Jahren wollte nie-
mand diese Forderung hören.
Daran gemessen sind wir einen
großen Schritt weiter.
Das steht im Koalitionsvertrag:
»Eine sichere Behandlung ist letzt-
endlich nur dort möglich, wo das
ärztliche und pflegerische Personal
nicht über Gebühr belastet wird.
Wir wollen gewährleisten, dass
auf Ebene der DRG-Kalkulation
(Fallpauschalen) die Personalkos-
ten, insbesondere die der Pflege,
in ausreichender Höhe und Ge-
wichtung berücksichtigt werden.
Dass die Krankenhäuser diese
Mittel auch tatsächlich für Per-
sonalkosten eingesetzt haben,
müssen sie in den Budgetverhand-
lungen in geeigneter Weise un-
bürokratisch nachweisen.«
ver.di hat die Forderung nach
mehr Personal erfolgreich in Poli-
tik und Öffentlichkeit gesetzt.
Die vielen Flashmobs »Pflege am
Boden« unterstreichen die Dring-
lichkeit. Auch der erste Pflegekon-
gress in Berlin nahm im Januar das
Thema auf. Wir sind einen großen
Schritt voran.
Doch Koalitionsverträge sind
Momentaufnahmen der politi-
schen Stimmung und der Kompro-
misse nach einer Wahl. Ob und
wie Verabredungen aus Koalitions-
verträgen umgesetzt werden,
hängt maßgeblich davon ab, hin-
ter welchen politischen Anliegen
spürbar Druck in der Gesellschaft
und Öffentlichkeit besteht.
Deshalb brauchen wir einen lan-
gen Atem. Unterdessen können
die Kolleg/innen in den Betrieben
auf Entlastung aber nicht warten.
Schon heute gehen die Beschäftig-
ten in der Pflege und in den ande-
ren Berufsgruppen im Kranken-
haus täglich über ihre Grenzen,
um die Kranken zu versorgen, ob-
wohl Personal fehlt. So brauchen
wir auch Druck und Abhilfe in den
Betrieben.
Auf diese zwei Handlungsfelder
konzentriert ver.di die Kampagne
»Der Druck muss raus!« im Jahr
2014.
Entlastung und mehr Personal
durch betrieblichen Druck
Die Kampagnenthemen »Entlas-
tung« und »mehr Personal« blei-
ben Dauerthema in den Betrieben.
Wir reden darüber in Betriebs-,
Mitarbeiter- und Personalver-
sammlungen, wir bringen es in die
Betriebsratswahlen ein, tragen es
in die lokale Öffentlichkeit. ver.di
hat einen ganzen »Werkzeugkof-
fer« dafür entwickelt.
Zum Renner hat sich die Bro-
schüre »Gegendruck – Hilfe zur
Selbsthilfe bei Überlastung und
Personalnot im Krankenhaus« ent-
wickelt. Darin beschreiben Kran-
kenhausbelegschaften, wie sie sich
in konkreten betrieblichen Aktio-
nen mehr Personal oder Lösungen
für andere drängende Probleme
geholt haben.
Zum Beispiel das »Pyjama-Ulti-
matum«*. Monatelang hatten die
Pflegekräfte der Völklinger SHG-
Kliniken ohne Erfolg dagegen ge-
kämpft, dass ihr Arbeitgeber das
Umziehen am Arbeitsplatz als Frei-
zeit behandelte. Am Ende behaup-
tete er, das Tragen von Dienstklei-
dung sei freiwillig. Da kündigten
die Kolleg/innen an: »Ab Montag
kommen wir alle im Pyjama zur
Arbeit.« Und auf einmal gings.
Umkleidezeit wird in Völklingen
heute als Arbeitszeit berechnet.
Den Umschwung brachte
das »Ultimatum«. Diese Methode
haben auch Beschäftigte an ande-
ren Standorten erfolgreich einge-
setzt. Wir wollen, dass die Me-
thode »Ultimatum« Schule macht.
Selbsthilfe im Betrieb, das geht!
Mehr Personal durch betrieblichen
Druck, das geht!
Personalbemessung und Entlastung
Klinikum Region Hannover: Azubi-Demo Anfang Dezember 2013
MA
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* siehe Info-
dienst 58, S. 54
Infodienst Krankenhäuser Nr. 64 � März 2014 �9
Entlastung und mehr Personal
durch gesetzliche Personal-
bemessung
Gleichzeitig halten wir die For-
derung nach mehr Personal durch
gesetzliche Personalbemessung
aufrecht. Dazu setzen wir auf
Lobbyarbeit von oben und unten.
Wir konfrontieren die Bundestags-
abgeordneten in ihren Wahlkrei-
sen – allen voran der CDU/CSU
und SPD – mit der Belastungs-
situation der Beschäftigten und
der Forderung nach gesetzlicher
Personalbemessung.
Flashmobs »Pflege am Boden«
sind gut. Wir wollen den Protest
ergänzen und ihn mit erprobten
Mitteln direkt in die Politik tragen.
Wenn am 12. Mai 2014
der weltweite Tag der Pflege
begangen wird,
ist das ein guter Anlass, um auf
die Situation der Pflege und der
Beschäftigten in der Krankenver-
sorgung aufmerksam zu machen,
meinte der Kampagnenrat, als
er im Januar über gemeinsame
Aktivitäten 2014 beriet.
Ihr seht, wir bleiben aktiv und
wir bauen auf den Erfahrungen
und Erfolgen auf. Jetzt gilt es,
dran zu bleiben und kontinuierlich
auf die Umsetzung unserer Ziele
hinzuwirken. Seid dabei und betei-
ligt euch an Aktionen! �
Niko Stumpfögger, ver.di-
Bundesverwaltung
PEPP: Bundesgesundheitsminister soll vonPauschalfinanzierung Abschied nehmen
ver.di fordert Bundesgesund-
heitsminister Hermann Gröhe auf,
von der geplanten Pauschalfinan-
zierung im Bereich der psychiatri-
schen Versorgung abzurücken und
gleichzeitig die Psychiatrie-Perso-
nalverordnung (PsychPV) in Kraft
zu lassen. »Es ist jetzt an der Zeit,
die falschen Weichenstellungen
der vergangenen Legislaturperiode
zu korrigieren und ein Finanzie-
rungssystem zu etablieren, das die
Menschen – Patienten und Be-
schäftigte – in den Mittelpunkt
rückt«, sagte ver.di-Bundesvor-
standsmitglied Sylvia Bühler an-
lässlich der 6. Fachtagung Psychia-
trie in Berlin.
Der Koalitionsvertrag zwischen
SPD und CDU/CSU enthalte klare
Absichtserklärungen, dass das
neue Vergütungssystem schwerst
psychisch Erkrankte nicht benach-
teiligen darf und gleichzeitig
Drehtüreffekte vermieden werden
sollten. »Diese Spielräume muss
die große Koalition jetzt nutzen,
um die Fehlentscheidungen des
vergangenen Jahres zu korrigie-
ren«, appellierte Bühler.
Das neu eingeführte »pauscha-
lierende Entgeltsystem für Psychia-
trie und Psychosomatik (PEPP)«
orientiert sich zu stark am Fallpau-
schalen-System (DRGs) für allge-
meine Krankenhäuser, überträgt
dessen Funktionsweise auch auf
psychiatrische Kliniken und war von
fast allen Fachverbänden, Patienten-
organisationen und ver.di bekämpft
worden. Sie befürchten unter ande-
rem Anreize für eine kürzere Verweil-
dauer schwerkranker Menschen in
Kliniken und eine Zerstörung ge-
wachsener Versorgungsstrukturen
zwischen ambulanter und stationärer
Behandlung.
Gleichzeitig werde der Arbeitsdruck
auf die Beschäftigten nochmals ver-
stärkt, weil die seit langem bewährte
Personalbemessung für die Psychia-
trie zum Auslaufmodell wird. �
ver.di-Bundesvorstand, Presse-
mitteilung vom 21.2.2014
Der Druck muss raus!
In Trier (Rheinland-Pfalz), Bamberg (Bayern) und Hameln (Nds.)
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Infodienst Krankenhäuser Nr. 64 � März 2014
Der Druck muss raus!
�10
Über 150 Betriebsräte, Personal-
räte und Mitarbeitervertretungen
aus niedersächsischen Kranken-
häusern kritisierten auf der ver.di-
Fachtagung Anfang Februar 2014
– an der auch die niedersächsische
Sozial- und Gesundheitsministerin
Cornelia Rundt teilnahm – die
dramatische Belastung der Be-
schäftigten in den Kliniken.
Nach Aussage der Niedersächsi-
schen Krankenhausgesellschaft
schreiben zwei Drittel der 193 Kli-
niken in Niedersachsen rote Zah-
len. Die Folgen:
� Es wird überall gespart – ins-
besondere am und beim Personal.
� Einige Häuser sind nach Insol-
venz bereits geschlossen (Uslar,
Stadtoldendorf, Scharnebeck),
� andere Häuser wurden von
Investoren übernommen, deren
Absichten unklar sind (Curagita
Salzhausen) oder deren Qualifika-
tion zum Betreiben eines Kranken-
hauses nicht erkennbar war
(GeHoMa Einbeck).
� Private Krankenhauskonzerne
ziehen sich zurück und überlassen
die »Problemfälle« den Kommu-
nen (Sana in Zeven und Bremer-
vörde, Rhön stoppte den Neubau
der Wesermarschklinik in Norden-
ham nach Fertigstellung des Roh-
baus).
� Es gibt verstärkt Fusionen ver-
schiedener Träger (mit den be-
kannten Integrationsproblemen),
z.B. übernahm das kommunale Kli-
nikum Osnabrück die Kliniken in
Dissen und Georgsmarienhütte aus
der Insolvenzmasse der Diakonie
Osnabrücker Land; das städtische
Reinhard-Nieter-Krankenhaus in
Wilhelmshaven übernimmt das
katholische St.-Willehad-Hospital
zum Sommer 2014; geplant:
Fusion des Ev. Krankenhauses
Göttingen-Weende mit dem kath.
Krankenhaus Neu-Mariahilf.
� Einzelne Träger drängen ihre
Beschäftigten zu massivem Ge-
haltsverzicht, ohne Mitbestim-
mung, ohne Sicherheiten, ohne
ver.di (z.B. Johanniter-Kranken-
haus Gronau1, Katholischer Klinik-
verbund im Raum Cloppenburg).
� Andere Träger kündigen Tarif-
verträge oder versuchen sie zu um-
gehen (z.B. Ameos Osnabrück und
Hildesheim2 und Alfeld3).
� In einigen Kliniken, die vor der
Insolvenz stehen, schließt ver.di
Tarifverträge zur Beschäftigungs-
sicherung ab, um die Klinik weiter
im Betrieb zu halten (z.B. Klinikum
Delmenhorst4).
Elke Nobel, ver.di Niedersachsen-
Bremen: »Die Beschäftigten haben
Angst um ihre Arbeitsplätze und
werden unter Druck gesetzt, um
Gehaltsverzicht zu üben. Es kann
doch nicht sein, dass die Beschäf-
tigten der Krankenhäuser zur
Kasse gebeten werden, um die
medizinische Versorgung der Be-
völkerung zu sichern.«
ver.di fordert deshalb eine deutlich
bessere Finanzierung der Kranken-
häuser:
� durch eine größere Gewich-
tung des Personalanteils bei den
Fallkostenpauschalen,
Niedersachsen: ver.di-Tagung »Vom Krankenhaus zum kranken Haus?«
* Den Bericht »Ministerin redete bei der ver.di-Tagung ›Vom Krankenhaus zum kranken Haus?‹« findet ihr unter http://www.ms.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/berichte_und_projekte/cornelia-rundt-wir-werden-kleine-fuer-eine-wohnortnahe-versorgung-unverzichtbare-krankenhaeuser-nicht-aufgeben-121760.html
� durch eine bundesweit ein-
heitliche Personalbemessung per
Gesetz sowie
� durch höhere Krankenhaus-
investitionen seitens des Landes
Niedersachsen.
Krankenhausinvestitionen
Die niedersächsische Landes-
regierung stellt jährlich etwa 120
Millionen Euro für die Investitionen
in allen niedersächsischen Kliniken
zur Verfügung – im Jahr 2014 sind
es 124 Millionen Euro.
ver.di schätzt ebenso wie die
Krankenhausgesellschaft, dass
allein in Niedersachsen ein Inves-
titionsstau von weit mehr als einer
Milliarde Euro besteht, der sich
über fast zwei Jahrzehnte aufge-
baut hat.
Die Landesmittel müssten in den
nächsten fünf Jahren um jährlich
50 Prozent angehoben werden,
damit die Investitionen nicht wei-
terhin aus dem laufenden Kran-
kenhausbetrieb finanziert werden
müssen.
Die Sozial- und Gesundheits-
ministerin Cornelia Rundt
setzt große Hoffnungen in den
Koalitionsvertrag auf Bundesebene
und benutzt in ihrem 435 Wörter
langen Bericht* fünfmal den Be-
griff »Landesbasisfallwert«, den
Begriff »Investitionen« finden wir
dort allerdings nicht. �
Joachim Lüddecke, ver.di Nieder-
sachsen-Bremen
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(2)
Siehe 1 Seite 29 2 Seite 28 3 Seite 29 4 Seite 48
in diesem
Infodienst
Der Druck muss raus!
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In Kempten, Sonthofen und Füssen (Bayern) sowie im Klinikum Leverkusen
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Quelle: AOLG, AOK-Bundesverband Grafik: AOK-Mediendienst
Veränderung in Prozent 61,8 Mrd. Euro+ 34,9 %
2,6 Mrd. Euro- 19,1 %
35 %
30 %
25 %
20 %
15 %
10 %
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-20 %
2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012
Investitionsfinanzierung der Länder
GKV-Ausgaben fürKrankenhausbehandlung
INVESTITIONEN AUF ABSOLUTEM TIEF
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14
Infodienst Krankenhäuser Nr. 64 � März 2014�12
Der Druck muss raus!
Der 2013 bundesweit durchge-
führte ver.di-Personalcheck ergab
an der saarländischen Uniklinik in
Homburg 1.000 fehlende Stellen.
Ohne Berücksichtigung dieser
Tatsache plant die Leitung nun
weitere Stellenstreichungen. Eine
von der Unternehmensberatung
Roland Berger Anfang Dezember
2013 vorgelegte (und dem Per-
sonalrat Anfang Januar 2014 zur
Kenntnis gebrachte) Studie schlägt
einen Abbau von insgesamt 143
Stellen in der Pflege vor. In einem
ersten Schritt sollen 50 Arbeitneh-
merInnen mit seit Jahren mehr-
mals verlängerten, aber bis heute
befristeten Arbeitsverträgen nicht
mehr weiter beschäftigt werden.
Wieder einmal wird also versucht,
den Widerstand der Beschäftigten
zu brechen, indem das scheinbar
schwächste Glied der Kette ge-
sucht wird.
ver.di fordert die sofortige
Rücknahme weiterer Arbeitsplatz-
vernichtungspläne. Ganz im
Gegenteil: Beginnt endlich damit,
die fehlenden 1.000 Stellen zu be-
setzen und wandelt die noch be-
stehenden Befristungen in unbe-
fristete Arbeitsverhältnisse um!
Außerdem sollte die Klinik-
leitung offenlegen, welche Sum-
men bereits für Studien ausgege-
ben wurden, die immer nur einen
Arbeitsplatzabbau als alleine
heilbringend ansahen. Manche
Stelle in der Pflege könnte damit
wohl leicht noch heute bezahlt
werden. �
Thomas Müller, ver.di Saar
Es gibt Meldungen, in denen verdichtet
sich das Gegenteil von den vielen Sonntags-
reden, die so über einen ausgeschüttet wer-
den – und zugleich kann man wieder einmal
lernen, wozu man Unternehmensberater nicht
braucht.
Schauen wir dafür ins Saarland und in die
Krankenhaus- bzw. genauer in die Pflege-
landschaft. Der Saarbrücker Zeitung kann
man die Überschrift entnehmen: »Uniklinik
Homburg will bei Pflegepersonal sparen«
[…] »Der Vorstand hatte deshalb im vergan-
genen Herbst die bekannte deutsche Unter-
nehmensberatung Roland Berger damit be-
auftragt, das chronisch unterfinanzierte Klini-
kum unter die Lupe zu nehmen.«
Also wenn die Berger-Leute anrücken,
dann muss schon was geliefert werden bei
den Preisen, die in diesem Bereich ge-
nommen werden. Und der Auftrag an die
Berater hört sich sehr beeindruckend an: […]
»Refinanzierungsanalyse und Potential-
identifikation Pflegedienst«. »Die Berater
sollten also prüfen, wie und wo sich im
Pflegebereich Geld sparen lässt.«
Jetzt sind wir aber gespannt.
Was ist rausgekommen?
»Das Ergebnis dieser Analyse liegt nach
Angaben des Klinikums seit dem 9. Dezem-
ber vor. Die Berater fanden demnach heraus,
dass die Personalkosten im Pflegebereich ein
Loch von fünf bis 7,7 Millionen Euro hinter-
lassen, das nicht durch die Pauschalvergütun-
gen der Krankenkassen gedeckt ist. In Ar-
beitsplätze umgerechnet bedeute das 90 bis
140 Stellen, die das Klinikum – aus Kosten-
perspektive betrachtet – zu viel besetzt hat.«
Aber hallo – gute Arbeit.
Liebes Klinikum, das hättet ihr doch nun
eigentlich selbst beantworten können müs-
sen. Dafür braucht man keine Unternehmens-
berater. Die braucht man doch nur, wenn
man eine Legitimation braucht, um Personal
abzubauen und besonders perfide ist dann
die Variante, wenn die Berater 30% Personal-
kürzung fordern und man »nur« 15% abbaut
und sich dann als Held der Arbeitnehmer-
schaft stilisiert, weil man seine Leute vor
einem größeren Kahlschlag bewahrt hat.
Aber man soll nicht ungerecht sein.
Die bekanntlich bundesweit als Kranken-
haus- und Pflegeexperten bekannten Berater
von Roland Berger haben tatsächlich auch
einige überaus konstruktive Vorschläge ge-
macht, wie man die nicht gedeckten Perso-
nalkosten reduzieren kann – sie verdeut-
lichen zugleich die unglaubliche konzeptio-
nelle Brillanz der Berater: »Die Berater hätten
einige Sparvorschläge unterbreitet ... (so)
könnten anstatt examinierter Kranken-
schwestern und Pfleger vermehrt billigere
›Servicekräfte und Versorgungsassistenten‹
zum Einsatz kommen.«
Potzblitz. Darauf muss man erst einmal
kommen. Wahnsinn.
[…]
Universitätsklinikum des Saarlandes: Roland-Berger-Studie empfiehlt Abbau von 143 Stellen
Das Online-Informationsportal »Aktuelle Sozialpolitik«
(Hochschule Koblenz, Campus Remagen, Prof. Dr. Stefan Sell,
https://www.facebook.com/aktuelle.sozialpolitik) schreibt dazu am
31. Januar mit Bezug auf einen Artikel der Saarbrücker Zeitung (Auszüge):
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Infodienst Krankenhäuser Nr. 64 � März 2014
Servicebetriebe
�13
Die Broschüre gibt in kompakter
Form einen Einblick in die Arbeit
des Projektteams der letzten vier
Jahre. Anhand exemplarischer Bei-
spiele – orientiert an den Kompo-
nenten Organisationsgrad, Hand-
lungsfähigkeit und Wirkung – wird
anschaulich über die Arbeitsweise,
die Ziele und Erfolge des Projekts
berichtet. Dabei hat sich gezeigt,
dass dort, wo es gelungen ist, die
Beschäftigten konsequent in den
Prozess einzubinden, die betrieb-
liche Handlungs- und Durchset-
zungsfähigkeit gesteigert und eine
Verbesserung der Arbeits- und Ein-
kommensbedingungen erreicht
werden kann.
Die Broschüre richtet sich an
hauptamtliche Gewerkschafts-
sekretäre und Gewerkschaftssekre-
tärinnen in ver.di. �
Thorsten Hautmann, ver.di-
Bundesverwaltung, Projekt Ser-
vicegesellschaften
VorankündigungDie ver.di-Bundesfachtagung Servicegesellschaften wird am 23. und 24. September 2014 stattfinden.
Nachdem vor gut einem Jahr
beim Krankenhauslabordienstleis-
ter MVZ Synlab Leverkusen die
Entlassung von mehr als 100 Be-
schäftigten geplant und vollzogen
wurde, haben sich jetzt die Be-
schäftigten zum ersten Mal erfolg-
reich einen Betriebsrat gewählt.
Das 13-köpfige Gremium ist zu-
ständig für über 40 Außenstellen
von Hamburg bis Nürnberg und
von Aachen bis Herford.
Im Mai 2013 entstand in der Be-
legschaft der Wunsch zur Wahl
eines Betriebsrates und nach an-
fänglichen Ängsten haben Ende
2013 dann 39 Kolleginnen und
Kollegen für den Betriebsrat kan-
didiert.
Erste Betriebsratswahl bei der MVZ Synlab Leverkusen GmbH
Stichworte Synlab
Die Medizinisches Versorgungszentrum
Synlab Leverkusen GmbH ist eine von
zahlreichen 100%-Töchtern der zu
etwa 70% dem Private-Equity-Unter-
nehmen BC Partners Limited (London)
gehörenden Synlab Holding GmbH
(Augsburg): human- und veterinär-
medizinische Labordienstleistungen
(auch in Form der Übernahme kom-
pletter Krankenhauslabore) sowie
Umweltanalytik an etwa 300 Stand-
orten in 23 Ländern in Europa und
Asien, etwa 625 Mio. Euro Umsatz
2012 (etwa 60% in Deutschland),
etwa 7.000 MitarbeiterInnen.
Synlab ist mit 51% außerdem an
der BZH GmbH Deutsches Beratungs-
zentrum für Hygiene beteiligt (Mit-
gesellschafterin Uniklinik Freiburg).
Zum Portfolio von BC Partners ge-
hört zur Zeit z.B. auch der Springer-
Wissenschaftsverlag und von 2002 bis
2007 der größte schweizer Klinik-
konzern Hirslanden, der an die süd-
afrikanische Medi-Clinic International
Ltd. verkauft wurde. �
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Die Wahlbeteiligung von 60 Pro-
zent des nun 850 Beschäftigte
umfassenden Betriebes wertet
ver.di als einen großen Erfolg.
Aber auch die faire Unterstüt-
zung des Wahlvorstandes durch
den örtlichen Geschäftsführer lobt
ver.di ausdrücklich. Es ist schließ-
lich nicht immer so, dass Arbeit-
geber bei einer erstmaligen
Betriebsratswahl die Gesetzes-
regelungen selbstverständlich
akzeptieren. Damit ist der Grund-
stein für eine vertrauensvolle
Zusammenarbeit zum Wohle der
Beschäftigten und des Betriebes
gelegt.
Die konstituierende Sitzung
des Betriebsrates mit Wahl des
Vorsitzenden wird in der zweiten
Februarwoche erfolgen. �
Willi Oberländer, ver.di Rhein-
Wupper
Der neue Betriebsrat freut sich über Kontakt und Austausch mit anderen
Synlab-Betriebsräten. Bei Interesse: [email protected]
Dokumentation
Projekt Servicegesellschaften im Fachbereich 3Berichtszeitraum Dezember 2009 bis Dezember 2013 – Zielgruppe: hauptamtliche ver .dianerInnen
Das BAG-Urteil
Sehr bedauerlich ist die Ent-
scheidung des Bundesarbeits-
gerichts (BAG) vom 10.12.2013,
im Falle eines dauerhaften Leih-
arbeitsverhältnisses kein Arbeits-
verhältnis mit dem Entleiher fest-
zustellen, wenn eine noch gültige
Erlaubnis zur Arbeitnehmerüber-
lassung besteht (BAG, 10.12.
2013, Az. 9 AZR 51/13).
Das BAG hat leider nicht für die
erhoffte Klarheit im Bereich der
Leiharbeit gesorgt. Es hat im vor-
liegenden Fall entschieden, dass
auch nach jahrelangem Leih-
arbeitseinsatz in einem Betrieb
kein Anspruch auf Festanstellung
in dem Entleihbetrieb entsteht,
weil der Gesetzgeber bewusst
keine Sanktionen für dauerhafte
Leiharbeit definiert hat.
So erklärt das BAG in seiner
Presseerklärung zur Urteilsverkün-
dung: »Angesichts der Vielzahl
möglicher Sanktionen obliegt
deren Auswahl dem Gesetzgeber
und nicht den Gerichten für Ar-
beitssachen ... Einer Entscheidung,
ob der Kläger der Beklagten (…)
nicht nur vorübergehend überlas-
sen wurde, bedurfte es nicht …«
(Pressemitteilung des BAG 73/13).
Geklagt hatte der Betriebsrats-
vorsitzende der DATA-MED, der
über mehrere Jahre als IT-Sach-
bearbeiter bei der DATA-MED an-
gestellt war. Nachdem die Kliniken
gegenüber der DATA-MED den
Überlassungsvertrag für die Stelle
des Klägers gekündigt hatten,
wurde die Stelle durch die Kliniken
neu ausgeschrieben, allerdings
wiederum nur in Form einer An-
stellung beim Leiharbeitsunterneh-
men.
Die politischen Konsequenzen
Unter der Regierung Schröder
wurde Leiharbeit dereguliert und
die Überlassungshöchstdauer ab-
geschafft. Die schwarz-gelbe Koa-
lition unter Angela Merkel fügte
aufgrund einer EU-Richtlinie in das
Gesetz zur Arbeitnehmerüberlas-
sung zwar ein, dass diese nur vor-
übergehend erlaubt sei, weigerte
sich aber, den Begriff »vorüber-
gehend« zu konkretisieren und
Sanktionen zu verankern.
Im Juli 2013 stärkte das BAG
die Rechte von Betriebsräten und
stellte fest, dass diese ihre Zustim-
mung zum dauerhaften Einsatz
von Leiharbeitnehmer_innen ver-
weigern können.* Das Urteil war
ein so großer Paukenschlag, dass
ihn auch Union und SPD nicht
überhören konnten. Sie einigten
sich in den Koalitionsverhandlun-
gen darauf, künftig die Überlas-
sungshöchstdauer auf 18 Monate
zu begrenzen.
Doch das ist immer noch viel zu
lang. Soll Leiharbeit ernsthaft wie-
der auf ihre ursprüngliche Funk-
tion zurückgeführt werden, Perso-
nalengpässe und Auftragsspitzen
abzufangen, muss die Überlas-
sungshöchstdauer weiter begrenzt
werden. Klargestellt werden muss
zudem, dass nach Überschreiten
der Überlassungshöchstdauer die
Übernahme in den Entleihbetrieb
zu erfolgen hat.
Erst nach neun Monaten soll
laut Koalitionsvertrag das Prinzip
»gleicher Lohn für gleiche Arbeit«
gelten. Leiharbeitnehmer_innen
sollen weiter für neun Monate
schlechter bezahlt werden dürfen
als ihre regulär beschäftigten Kol-
legen. Und völlig außen vor lassen
die Großkoalitionäre, dass Leih-
arbeitnehmer_innen auch in
Fragen von Arbeitszeit, Urlaub,
Arbeits- und Gesundheitsschutz,
Weiterbildung oder der Mitbestim-
mung gegenüber den Stamm-
beschäftigten benachteiligt wer-
den.
Damit Belegschaften nicht län-
ger in Beschäftigte erster und
zweiter Klasse gespalten werden
und die Arbeitsbedingungen in
den Betrieben unter Druck gera-
ten, muss ab dem ersten Einsatz-
tag Equal Pay (gleicher Lohn für
gleiche Arbeit) und Equal Treat-
ment (Gleichbehandlung) gelten.
Sollen nach dem aktuellen BAG-
Urteil jetzt nicht zehntausende
Leiharbeitnehmer_innen in die
Röhre schauen, muss die Große
Koalition schnell handeln. Doch
die im Koalitionsvertrag vorgese-
henen Maßnahmen reichen nicht,
um dem Lohndumping durch Leih-
arbeit einen Riegel vorzuschieben.
Konsequenzen aus dem BAG-Urteil zur Leiharbeit (»Lörracher Urteil«)
Infodienst Krankenhäuser Nr. 64 � März 2014
Servicebetriebe
Siehe Infodienst
60, S. 27
�14
Landkreis Lörrach (Baden-Württemberg):
Wie geht es weiter für die Beschäftigten der DA TA-MED?
Stichworte DATA-MED
Die DATA-MED Dienstleistungsgesellschaft
mbH erbringt Personaldienstleistungen. Sie
ist eine 100%ige Tochter der Kliniken des
Landkreises Lörrach GmbH. Sie hat mittler-
weile über 500 Beschäftigte, die bisher im
Wesentlichen auf dem Wege der Arbeit-
nehmerüberlassung an die Kliniken des
Landkreises (Lörrach, Rheinfelden, Schopf-
heim) und die kreiseigenen Heime verlie-
hen werden. Betroffen sind fast alle Be-
rufsgruppen. In der DATA-MED gilt derzeit
der Tarifvertrag IGZ (Zeitarbeitsbranche). �
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Krankenhaus in Lörrach
Infodienst Krankenhäuser Nr. 64 � März 2014
Servicebetriebe
�15
Wenn unter dem Deckmantel
einer Erlaubnis nach dem Arbeit-
nehmerüberlassungsgesetz rechts-
widrige Dauerleihe ohne Konse-
quenzen fortgesetzt werden kann,
bleiben betroffene Beschäftigte im
Ergebnis schutzlos.
Es ist schwer erträglich, dass
viele Arbeitgeber Arbeitsplätze
dauerhaft in eigene Leiharbeits-
gesellschaften ausgegliedern, um
die Geltung von Tarifverträgen für
die Stammbelegschaft zu umge-
hen. Dadurch entstehen dauer-
hafte Leiharbeitsstrukturen, ohne
den Beschäftigten verlässliche
Dauerarbeitsplätze anzubieten.
Die im Koalitionsvertrag vorge-
sehene gesetzliche Begrenzung
einer Höchstüberlassungsdauer
von 18 Monaten muss nun schnell
umgesetzt werden.
ver.di wird zwischenzeitlich wei-
tere Verfahren zur höchstrichter-
lichen Klärung betreiben, denn die
jetzige Entscheidung des BAG ist
nach geltendem EU-Recht zweifel-
haft.
Im Gesundheitswesen muss auch
das Grundübel einer verfehlten
Krankenhausfinanzierung konse-
quent angegangen werden, damit
Krankenhäuser nicht weiter in die
Konkurrenz um die billigsten
Löhne und niedrigsten Personal-
kosten getrieben werden.
Und wie geht es weiter für die
Beschäftigten der DATA-MED in
Lörrach?
Eines ist klar: So wie es ist, kann
die rechtliche Konstruktion nicht
bleiben. Ein Geschäftsmodell, das
auf dauerhafter Überlassung von
Arbeitnehmer_innen baut, kann
auf Dauer keinen Bestand haben.
Die Geschäftsführung und die
politisch Verantwortlichen im
Landkreis müssen sich klar zu den
Beschäftigten der Kliniken und
Heime bekennen und für gute,
tarifliche Arbeits- und Einkom-
mensbedingungen sorgen.
Doch die Beschäftigten wären
schlecht beraten, wenn sie sich
auf möglicherweise anstehende
Veränderungen im Arbeitnehmer-
überlassungsgesetz, auf den
Gesetzgeber oder die politische
Verantwortlichen im Landkreis
verlassen würden. Ziel bleibt es, so
viele Beschäftigte wie möglich zu
TVöD-Bedingungen direkt bei den
Kliniken des Landkreises und bei
den kreiseigenen Heimen anzu-
stellen.
Wenn die DATA-MED in verän-
derter Form bestehen bleibt, dann
müssen die tarifvertraglichen Be-
dingungen dort für die Beschäftig-
ten deutlich verbessert werden.
Dieser Weg ist spannend, reizvoll
und möglich.
Doch es braucht dafür den
klaren Willen der Beschäftigten:
Wir organisieren uns und wollen
diesen Weg zusammen mit ver.di
gehen. �
Ingo Busch, ver.di Südbaden
Die BAG-Pressemitteilung 73/13 vom 10.12.2013, 9 AZR 51/13 findet ihr unter
�http://juris.bundesarbeitsgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bag&Art=pm&Datum=2013&nr=17035&pos=0&anz=73&titel=Rechtsfolge_einer_nicht_nur_vor%FCbergehenden_Arbeitnehmer%FCberlassung
Das Urteil findet ihr unter
�http://juris.bundesarbeitsgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bag&Art=pm&Datum=2013&anz=73&pos=0&nr=17155&linked=urt
* Den BAG-Beschluss vom 10.7.2013, 7 ABR 91/11 Arbeitnehmerüberlassung – Mitbestimmung, siehe auch Infodienst 62, S. 47, findet ihr unter
�http://juris.bundesarbeitsgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bag&Art=pm&Datum=2013&nr=16985&linked=bes
(In der Infodienst-PDF leitet euch ein Mausklick auf die Adressen direkt an den richtigen Ort.)
Weihnachtsgeldaktion 2013 bei der DATA-MED
Trotzdem meinen wir: Was dabei
herumkommt, ist immer noch zu
wenig. Da werden wir gemeinsam
weiter Druck machen!
Zusammen mit den neu zu wäh-
lenden Betriebsräten und aktiven
ver.di-Mitgliedern heißt es für
2014:
� regelmäßige Treffen der
aktiven ver.di-Mitglieder im
sog. Aktivenkreis der Service-
beschäftigten,
� die Herausgabe des neuen
Gewerkschaftsinfos,
� gemeinsame Netzwerktreffen
der Betriebsräte aller Serviceunter-
nehmen der Hamburger Kranken-
häuser,
� gemeinsame Aktionen für
mehr Lohn und gute Arbeit.
Wir bleiben am Ball!
Björn Krings, ver.di Hamburg
Servicebetriebe
Asklepios Hamburg: Neues Jahr, neue Gesellschaften
Siehe auch Info-
dienst 61, S. 30
und 62, S. 24
Siehe auch Info-
dienst 63, S. 22,
62, S. 23 und
61, S. 40
ArbG Wiesbaden: Keine Zustimmungsersetzungfür Dauerleiharbeit
Das Arbeitsgericht hat die Zu-
stimmung zur Beschäftigung von
LeiharbeitnehmerInnen bei der
Rhön HSK-Servicegesellschaft,
Wiesbaden, nicht ersetzt, weil es
sich hier um einen Verstoß gegen
§ 1 Abs. 1 Satz 2 AÜG handelt, da
der Einsatz auf Dauerarbeitsplät-
zen erfolgte und erfolgen sollte.
Das Urteil ist allerdings nicht
rechtskräftig. Die Arbeitgeberin
hat Mitte Dezember 2013 Be-
schwerde beim LAG eingelegt. �
Andreas König, ver.di Wiesbaden
Den Beschluss des ArbG Wiesbaden Az 7 BV 1/13 findet ihr unter
https://wiesbaden.verdi.de/die_fachbereiche/fachbereich_3
Asklepios Facilitiy Services Hamburg GmbH (AFSH)Reinigung, Lager, Modulversorger, Leiharbeit, Technik
Asklepios Dienstleistungsgesellschaft (DLG)Küche, Speiseversorgung, Service- und Diätassistenten, Gärtner
Asklepios Objektbetreuung Hamburg GmbHBewachung, Pforte, Empfang
Asklepios Logistics Hamburg GmbH (ALH)Patiententransport, Speiselogistik, allgemeine Logistiktätigkeiten,
Ver- und Entsorger
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�16 Infodienst Krankenhäuser Nr. 64 � März 2014
Seit Anfang Januar 2014 arbei-
ten die Beschäftigten der ehema-
ligen Asklepios Services Hamburg
GmbH (ASH) in den vier neuen
Tochtergesellschaften. Hier wer-
den jetzt fast überall Tarifverträge
von DGB-Gewerkschaften ange-
wendet. Für alle ver.di-Mitglieder
wurde ein rechtlicher Anspruch
auf die tarifliche Leistungen wie
Urlaubsgeld, Zuschläge und Lohn-
erhöhungen vom Konzern erklärt.
Auch wenn das Ziel eines ver.di-
Haustarifvertrages damit noch
nicht erreicht wurde, ist das ein
erster Erfolg. Für viele Beschäf-
tigte verbessert sich die Einkom-
menssituation deutlich.
Servicebetriebe
�17
Beschluss
Der Betriebsrat des Asklepios-
Fachklinikums Lübben hatte im
Oktober 2013 beim Arbeitsgericht
Cottbus in zwei Beschlussverfah-
ren (die zusammengefasst wurden)
beantragt, dass insgesamt 30 Leih-
arbeitnehmer der Personalservice-
gesellschaft in den ver.di-Haus-
tarifvertrag einzugruppieren sind.
Das Arbeitsgericht Cottbus hat
nun Anfang Februar 2014 im
Sinne des Betriebsrates entschie-
den und dem Arbeitgeber per Be-
schluss aufgegeben, »die Mitar-
beiter/innen […] nach Maßgabe
der Haustarifverträge der Beklag-
ten mit der Gewerkschaft Verdi
vom 03.05.2013 einzugruppieren
[…] und die Zustimmung des Be-
triebsrats zu dieser Eingruppierung
zu beantragen und im Verweige-
rungsfalle das Zustimmungserset-
zungsverfahren durchzuführen«.
Die Begründung zum Beschluss
liegt noch nicht vor.
Zwickmühle
Das Arbeitsgericht befand sich
nach dem BAG-Urteil vom 10.12.
2013 zur dauerhaften Arbeitneh-
merüberlassung* in der Zwick-
mühle, dass eine dauerhafte Über-
lassung eines Leiharbeitnehmers
zwar gegen das AÜG verstößt, je-
doch daraus als Rechtsfolge noch
kein Arbeitsverhältnis mit dem
Entleiherbetrieb entsteht.
Es hat mit diesem Beschluss die
»nächstbeste Lösung« gewählt,
damit die Leiharbeitnehmer für die
unzulässige dauerhafte Überlas-
sung die gleiche Vergütung wie
die Beschäftigten des Entleiher-
betriebes erhalten.
Der Betriebsrat hatte seit 1. De-
zember 2011 der Neueinstellung
von Leiharbeitnehmern auf Dauer-
arbeitsplätzen konsequent wider-
sprochen. Asklepios hatte nach
§ 100 BetrVG die Leiharbeitnehmer
vorläufig eingegliedert und die Zu-
stimmungsersetzung beim Arbeits-
gericht Cottbus beantragt. In den
Zustimmungsersetzungsverfahren
hatten das Arbeitsgericht Cottbus
und das LAG Berlin-Brandenburg
in fast allen Fällen die Zustim-
mungsersetzung verweigert.
Das Klinikum hat inzwischen die
von diesen Zustimmungserset-
zungsverfahren betroffenen Leih-
arbeitnehmer durch Festanstellung
in die Stammbelegschaft über-
nommen.
Für diese rund 60 Leiharbeitneh-
mer konnte der Betriebsrat damit
sein Ziel erreichen. Aber auch für
die länger beschäftigten 80 Leih-
arbeitnehmer will der Betriebsrat
die Übernahme in die Stamm-
belegschaft, mindestens aber die
Bezahlung nach dem ver.di-Haus-
tarifvertrag im Sinne von Equal
Pay erreichen. �
Ralf Franke, ver.di Cottbus
Arbeitsgerichte in der Zwickmühle – ArbG Cottbus findet »nächstbeste Lösung«
Dauerhaft überlassene Leiharbeitnehmer muss das Entleih-
unternehmen in den jeweils gültigen Haustarif eingruppier en
– Beschluss des Arbeitsgerichtes Cottbus vom 6. Februar 2014
(3 BV 96/13)
RE
NA
TE
ST
IEB
ITZ
Siehe auch Info-
dienst 63, S. 27
* zum sog.
»Lörracher
Urteil« siehe
Seite 14 in die-
sem Infodienst
LinkTippDie Rechtsanwaltskanzlei, die die Betriebsräte der Asklepios-
Fachkliniken in Lübben, Teupitz und Brandenburg/Havel vertritt,
betreibt einen Blog zum Thema Dauerleiharbeit. Überschrift: Dauer-
leihe – § 1 Abs. 1 Satz 2 AÜG (Asklepios & Co).
Und weiter: Seit Dezember 2011 lautet § 1 Abs. 1 Satz 2 AÜG
wie folgt: »Die Überlassung von Arbeitnehmern an Entleiher findet
vorübergehend statt.« Seitdem rätseln Juristen und Arbeitsgerichte,
welche Folgen sich daraus für die Leih-/Zeitarbeit ergeben.
In diesem Blog werden die wichtigsten Urteile und Veröffent-
lichungen (nicht nur bzgl. Asklepios) vorgestellt. �
�http://www.templin-thiess.de/neues-arbeitsrecht/asklepios
Infodienst Krankenhäuser Nr. 64 � März 2014
Der Hamburger Rechtsanwalt
Holger Thieß, der den Betriebsrat
der Asklepios-Fachklinik Lübben
in diesem Beschlussverfahren ver-
treten hatte, rechnet mit weiteren
Verfahren und Anträgen: So for-
dert ein anderer Betriebsrat die
Unterlassung, ein weiterer möchte
die Wählbarkeit der Leiharbeit-
nehmer zum Betriebsrat geklärt
haben. Die Arbeitnehmer selbst
werden vom Verleiher oder Entlei-
her Nachzahlung oder Schadens-
ersatz verlangen. Und dann ist da
noch ein möglicher EU-rechtlicher
Haftungsanspruch wegen der
Nichtumsetzung der Richtlinie, der
sich gegen die Bundesrepublik
Deutschland richtet.
Hintergrund
Das Asklepios-Fachklinikum
Lübben ist eine von drei psychia-
trischen Kliniken der Asklepios
Fachkliniken Brandenburg GmbH
(bis 2006 Landeskliniken für
Psychiatrie und Neurologie).
Im August 2013 waren von rund
400 Beschäftigten 147 Arbeit-
nehmer als Leiharbeitnehmer der
konzerneigenen Leiharbeitsfirmen
im Fachklinikum Lübben beschäf-
tigt.
Infodienst Krankenhäuser Nr. 64 � März 2014
Servicebetriebe
�18
Für die Beschäftigten bedeutete
es gerade im ersten Jahr, dass sie
sich neben den Routinetätigkeiten
und den zusätzlichen Arbeiten, die
ursächlich der Steri-Havarie ge-
schuldet waren, ständig auf neue
Abteilungsleitungen einzustellen
hatten und das häufig wechselnde
zusätzliche Personal des Dienst-
leisters einarbeiten mussten.
Als »Dank« dafür wurden sie in
Bezug auf die Zukunft der Abtei-
lung und ihrer Arbeitsplätze erst
einmal im Unklaren gelassen.
Anfangs sollte das Engagement
des externen Dienstleisters nur
maximal ein Jahr dauern. Die Ge-
schäftsführung war mit dem Be-
triebsrat der Meinung, dass man
Einfluss und Kontrolle eines so
sensiblen Schnittstellenbereichs
nicht dauerhaft aus der Hand
geben dürfe. Doch nach gut einem
Jahr war diese Aus- und Zusage
der Geschäftsführung bereits
Schnee von gestern und nichts
mehr wert.
Im Herbst 2012 wurden den Be-
schäftigten der ZSVA und dem Be-
triebsrat die konkreten weiteren
Planungen der Geschäftsführung
vorgestellt.
Danach sollte in dem Rahmen,
den der bestehende Zukunfts-
sicherungsvertrag zwischen der
Holdinggesellschaft des Klinikums
und ver.di zulässt, ein System-
anbieter gefunden werden, der im
Zuge einer Minderheitsbeteiligung
bereit war, mit dem Klinikum Kas-
sel ein Unternehmen zu gründen,
welches den Geschäftsbetrieb der
ZSVA sicherstellt. Unabdingbar
und ursächlicher Punkt für diese
Planungen war, dass dieser Anbie-
ter einen Neubau für die ZSVA
finanzieren müsse, denn es stand
Vor gut drei Jahren, im Februar
2011, musste die Zentralsterilisa-
tion (ZSVA) im Klinikum Kassel auf
Anordnung der Überwachungsbe-
hörde ihren Betrieb zeitweilig ein-
stellen. Auf Instrumenten waren
fleckige Verfärbungen und Erosio-
nen festgestellt worden, die nicht
vereinbar waren mit der gesetzlich
geregelten Aufarbeitung von Me-
dizinprodukten. Sterilisierte Instru-
mente waren aber keimfrei und
deshalb bestand auch zu keinem
Zeitpunkt eine Gefährdung von
Patienten.
Die Medien berichteten damals
bundesweit über das Geschehen in
Kassel, das sich kurz zuvor ganz
ähnlich auch am Klinikum Fulda
abgespielt hatte. Die OP-Abteilun-
gen im Klinikum Kassel hatten
über beinahe zwei Wochen ihren
Betrieb einstellen müssen. Erst als
das gesamte Instrumentarium aus-
getauscht, der Reinigungsprozess
und die Dampfversorgung der
Autoklaven umgestellt war, konn-
te die ZSVA mit Unterstützung
eines externen Dienstleisters wie-
der in Betrieb gehen. Der Dienst-
leister übernahm das Management
der Abteilung, nahm bauliche Ver-
änderungen vor und führte neue
Arbeitsabläufe ein.
sehr zu befürchten, dass die Über-
wachungsbehörde den Geschäfts-
betrieb in den vorhandenen Räum-
lichkeiten mittelfristig nicht mehr
länger genehmigt würde.
Den KollegInnen wurde zwar die
Sicherheit ihrer Arbeitsplätze zu-
gesagt, aber über die Bedingun-
gen schwieg sich die Geschäfts-
führung aus.
Die Beschäftigten der ZSVA
konnten sich bei der Berücksichti-
gung ihrer Interessen aber selbst-
verständlich auf den von ver.di
dominierten Betriebsrat verlassen.
Der Betriebsratsvorsitzende be-
tonte in seinem Rechenschafts-
bericht im April 2013: »Ohne eine
umfassende Sicherung ihrer Be-
lange, liebe Kolleginnen und Kol-
legen, wird der Betriebsrat einer
Vergabe der ZSVA nicht zustim-
men.«
Gleichwohl waren unter den
Bedingungen des Zukunftssiche-
rungsvertrags, der Betriebsausla-
gerungen nur gestattet, wenn dar-
über Einvernehmen hergestellt ist,
die Handlungsoptionen auf Arbeit-
nehmerseite ungleich besser, als
nach Auslaufen dieses Vertrages in
2016. Dann hätte der Arbeitgeber
quasi auf nichts und niemanden
mehr Rücksicht nehmen müssen.
Deshalb erklärte sich die ver.di-
Betriebsgruppe in Abstimmung mit
den ZSVA-Beschäftigten überhaupt
erst zu Verhandlungen über die
Auslagerung bereit. Die Bedin-
gung war, dass am Ende der Ver-
handlungen ein Tarifvertrag steht,
der den Arbeitsplatz und die Ar-
beitsbedingungen der Beschäftig-
ten absichert.
Die Geschäftsführung des Klini-
kums, die mit Vamed inzwischen
auch ihren Projektpartner gefun-
den hatte, erklärte sich zur Auf-
nahme von Tarifverhandlungen be-
reit. In mehreren Sondierungen
Betriebsübergang der Zentralsterilisation am Klinikum Kassel
Stichworte Klinikum KasselDas Klinikum Kassel ist mit 1.255 Betten die größte Einrichtung derkommunalen Gesundheit Nordhessen Holding AG (GNH AG: 5 Kran-kenhäuser mit zusammen 1.676 Betten, Reha-Zentren, Seniorenwohn-anlagen, ambulanter Pflegedienst, ökomed Service-Gesellschaft),insgesamt rund 4.800 Beschäftigte, 334,5 Mio. Euro Umsatz 2013(http://gesundheitnordhessen.de/de/holding). �
Tarifvertrag schafft gute Bedingungen für Neubeschäftigte
und sichert die Besitzstände der übergeleiteten KollegInnen
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und Verhandlungen rangen die
Verhandlungsführer der betrieb-
lichen Tarifkommission um das
beste Ergebnis. Die folgenden Eck-
punkte beschreiben das Erreichte:
� Als Leitwährung gilt der allge-
meine Teil des TVöD, der lediglich
in einigen Punkten durch andere
Regelungsinhalte ersetzt wurde,
in drei Punkten gilt er vollständig
nicht. Entfallen sind § 18 zum
Leistungsentgelt, § 19 zu den
»Erschwerniszuschlägen« und
§ 23 Abs. 3 zum »Sterbegeld«.
� Das Tabellenentgelt nach § 15
ist abweichend in einer eigenen
Tabelle festgelegt, die in vier
Gruppen jeweils in drei Stufen
unterteilt ist. Die Eingruppierung
richtet sich nach dem Tätigkeits-
merkmal entsprechend der erwor-
benen Fachkundequalifizierung
und der dauerhaft übertragenen
Tätigkeit (z.B. Schichtleitung). Die
Tabellenwerte liegen z.T. bis zu
400 Euro über den Tabellenentgel-
ten vergleichbarer Tarifvereinba-
rungen für Servicebereiche, die
auch ZSVAen einschließen.
� Die Jahressonderzahlung er-
folgt in der Höhe entsprechend
der EG 1-8, wobei 60% fix gezahlt
werden und 40% an individuelle
Zielvereinbarungen geknüpft sind.
� Zum Besitzstand der überge-
leiteten Beschäftigten ist geregelt,
dass sie zum Betrag der neuen
Eingruppierung einen Ausgleichs-
betrag in Höhe ihrer bisherigen
Einkünfte erhalten. Dieser Aus-
gleichsbetrag schmilzt mit anzu-
rechnenden Tariferhöhungen ab
2016 stetig ab, 200 Euro bleiben
aber dauerhaft unberührt. Der er-
worbene Urlaubsanspruch bleibt
erhalten und die Vorbeschäfti-
gungszeiten werden für Regelun-
gen, die daran geknüpft sind, z.B.
§ 34 zu Kündigungsfristen/Un-
kündbarkeit, anerkannt.
� Die betriebliche Altersversor-
gung nach § 25 ist für Alt- und
Neubeschäftigte vereinbart.
� Der Betriebsrat der Klinkum
Kassel GmbH bleibt das Vertre-
tungsorgan für die Beschäftigten
des neuen Unternehmens.
� Die Klinikum Kassel GmbH
verpflichtet sich gegenüber ver.di,
den Mehrheitsanteil von 51% an
dem Unternehmen mindestens für
10 Jahre, über die Dauer des Ver-
trages mit Vamed, zu halten.
»Ein Tarifvertrag, der sich sehen
lassen kann im immer schlechter
finanzierten Krankenhaussektor«,
darin stimmen die beiden haupt-
amtlichen Verhandlungsführer, der
hessische Landesfachbereichsleiter
Georg Schulze-Ziehaus und die
nordhessische ver.di-Sekretärin
Heike Grau überein. Darüber hin-
aus ein Tarifvertrag für den es
keine »Vorlage« gab, erstmals
wurde speziell ein Unternehmen
zur Aufbereitung von Medizinpro-
dukten tarifiert. Das sollte als
durchaus gewollter Beitrag der
Gewerkschaft zur Wertschätzung
und Aufwertung der Tätigkeit in
ZSVA-Bereichen verstanden wer-
den.
Auch die übergeleiteten und
neuen Beschäftigten des neuen
Unternehmens, das am 1. Januar
2014 unter dem Namen Casalis
Facility Services GmbH seinen Ge-
schäftsbetrieb aufnahm, sind mit
dem Erreichten zufrieden. Ledig-
lich zwei Beschäftigte haben der
Überleitung widersprochen, aber
nicht wegen, sondern trotz des
Tarifvertrags.
Der Tarifvertrag befindet sich
z.Zt. noch in der redaktionellen
Abstimmung. Er kann bei Interesse
aber bestimmt ab Juni 2014 bei
den KollegInnen im Klinikum Kas-
sel angefordert werden. �
Klaus Weuffen, Vertrauens-
leutesprecher am Klinikum Kassel
Infodienst Krankenhäuser Nr. 64 � März 2014
Servicebetriebe
�19
Stichworte Vamed AGFresenius-Tochter (77%), Sitz in Wien (Foto),zwei Geschäftsfelder. »Projekte« (etwa 60%vom Umsatz): Planung, Finanzierung und Bauvon Krankenhäusern und anderen Gesund-heitseinrichtungen. Vamed bezeichnet sich alsPionier im Bereich Public Private Partnership(PPP). »Dienstleistungen«: Betriebsführung,Medizintechnik, Sterilgutversorgung, Haus-und Betriebstechnik, Informationstechnik,Infrastruktur, Logistik/Einkauf, Qualitäts-management, auch in Form steuerlicherOrganschaften. Weltweit Dienstleistungen fürüber 300 Gesundheitseinrichtungen mit zu-sammen etwa 100.000 Betten. Mit eigenenEinrichtungen größter privater Reha-Anbieterin Österreich. 2012 Übernahme der Reha-klinik Zihlschlacht (Schweiz) von Helios.
Kennzahlen 2012: 4.432 MitarbeiterInnen(6.365 am 30.9.2013), 846,4 Mio. Euro Um-satz, 35,2 Mio. Euro Konzern-Jahresüber-schuss (Bekanntgabe 2013 am 25.2.2014).Beispiele PPP: Untersuchungs- und Behand-lungsgebäude West der Uniklinik Köln,Krankenhaus in Hofheim (Kliniken des Main-Taunus-Kreises, Hessen).Beispiele Organschaften: Charité FacilityManagement GmbH, UK S-H Gesellschaft für IT Services mbH, UK S-H Gesellschaft fürInformationstechnologie mbH, Klinik Facility-Management Eppendorf GmbH, KlinikMedizintechnik Eppendorf GmbH (UniklinikHamburg).(Vamed-Geschäftsbericht 2012, Fresenius Q3 2013, www.vamed.de, www.vamed.com,www.fresenius.de) � FO
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Sana Regio-Kliniken (Schleswig-
Holstein): Servicegesellschaft
verkauft
2009 hatte Sana die Mehrheit
(74,9%) der kreiseigenen Regio-
Kliniken in Elmshorn, Pinneberg
und Wedel übernommen (siehe
Infodienst 46, S. 46). Zum »Gesamt-
paket« gehörte neben weiteren
Einrichtungen auch die Pinne-
berger Kliniken Servicegesellschaft
PKS (Arbeitnehmerüberlassung in
den Bereichen Küche, Reinigung,
Bettenaufbereitung, Hol- und Brin-
gedienst, Zentralsterilisation etc.).
Nun hat Sana die Servicetochter
an die Sana Personal Service
GmbH (SPS) verkauft. Laut Sana
bedeutet dies ausschließlich Ver-
änderungen auf gesellschafts-
rechtlicher Ebene, Auswirkungen
auf die Arbeitsverhältnisse der
etwa 180 Beschäftigten seien mit
dem Verkauf nicht verbunden.
Das sehen wir anders: Wir
befürchten Verschlechterungen für
die MitarbeiterInnen. Denn im
Gegensatz zur PKS, für die 2012
in der dritten Verhandlungsrunde
nach Aktionen und einem Warn-
streik ein Tarifvertrag abgeschlos-
sen werden konnte (siehe Info-
dienst 59, S. 22), ist die SPS
»tarifvertragsfreie Zone«. �
Heike Maser-Festersen, ver.di
Pinneberg-Steinburg
Tarifabschluss ahr-Lippe-Dienst-
leistungsgesellschaft mbH (NRW)
Nach zahlreichen Aktionen der
Beschäftigten, vier Tarifrunden
und Einschalten des nordrhein-
westfälischen Landesschlichters
(siehe Infodienst 59, S. 27 und
61, S. 30) konnte Mitte 2013 der
Tarifvertrag für die etwa 320 Be-
schäftigten der aLD mbH in Kraft
treten.
Die aLD ist eine 51/49-Organ-
schaft der kommunalen Klinikum
Lippe GmbH (Standorte in Det-
mold, Lemgo und Bad Salzuflen)
mit der zum Baukonzern Bilfinger
SE gehörenden Ahr-Gruppe.
Durch den Abschluss unseres
Tarifvertrags konnten die Löhne
deutlich angehoben werden (bis
zu 17,8 Prozent). Zudem konnte
eine Jahressonderzahlung von
60 Prozent der monatlichen Ver-
gütung vereinbart werden.
Wir sagen: Auch an diesem
Beispiel lässt sich zeigen, dass es
möglich ist, ausgegliederte und in
aller Regel schlecht organisierte
Servicegesellschaften im Gesund-
heitswesen zu organisieren und so
die Arbeitsbedingungen und Ein-
kommen zu verbessern. �
Jens Ortmann, ver.di-Bundes-
verwaltung, Projekt Servicegesell-
schaften
UK S-H Service Stern Nord
GmbH wieder 100%-Tochter
Die 2005 gegründete und ab
2010 als 51/49-Organschaft mit
Sodexo und Vanguard geführte
Servicetochter des Universitätskli-
nikums Schleswig-Holstein (siehe
Infodienst 47, S. 34) wird wieder
zu 100% dem Klinikum gehören,
erklärte Wissenschaftsstaats-
sekretär Rolf Fischer, der auch
Aufsichtsratsvorsitzender des
Klinikums ist, Ende Januar 2014.
Die für 5 Jahre abgeschlossenen
Verträge werden trotz der verein-
barten Option nicht verlängert.
Wir meinen: aus ordnungspoli-
tischer Sicht ein Schritt in die rich-
tige Richtung. Aus tarifpolitischer
Sicht ändert sich für die fast
1.200 Beschäftigten in der Spei-
senversorgung, Hauswirtschaft,
Reinigung, Bettenaufbereitung,
Logistik, Textilversorgung, im
Sicherheitsdienst und der Zentral-
sterilisation erst einmal nichts.
Da wartet noch sehr, sehr viel
Arbeit auf uns. �
Steffen Kühhirt, ver.di Nord
Kurzmeldungen
Infodienst Krankenhäuser Nr. 64 � März 2014
Servicebetriebe
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10 Jahre KSG Klinikservice-
gesellschaft am Universitäts-
klinikum Heidelberg = 10 Jahre
ohne Tarifvertrag
Nach betrieblichem Druck, Akti-
vitäten der ver.di-Vertrauensleute
und einem Gespräch mit der Kauf-
männischen Direktorin schrieb der
Geschäftsführer an ver.di: »Nach
dem Gespräch haben wir uns ent-
schlossen einmalig 150 Euro zum
Jubiläum auszuzahlen.«
Weitere »Verbesserungen« wur-
den zugesagt: es sollen die glei-
chen Standards für den Gesund-
heits- und Arbeitsschutz wie in der
Uniklinik gelten, Beschäftigte der
Spülküche erhalten ein zweites
Paar Schuhe, damit die Schuhe
Zeit zum Trocknen bekommen,
Vorgesetzte sollen ihre Einschät-
zung bezüglich der Leistungs-
beurteilung transparent machen.
Immerhin soll eine Betriebs-
vereinbarung zur Leistungsbeurtei-
lung wegen der Dringlichkeit jetzt
vorgezogen werden.
Wir sagen: Für die Beschäftig-
ten gibt es nichts zu feiern. Sie
beklagen zu Recht schlechte Lohn-
und Arbeitsbedingungen.
Die Arbeitgeber wollen ohne
Tarifvertrag weiter machen, sie
finden das Leistungsprinzip und
die Befristungen richtig. DARUM
organisieren sich immer mehr
Beschäftigte in ver.di. �
Silke Hansen, ver.di Rhein-
Neckar
SGN Servicegesellschaft
Nordbaden: Tarifabschluss
Für die Servicegesellschaft am
Psychiatrischen Zentrum Nord-
baden (PZN) in Wiesloch (Küche,
Wäscherei, Casino, SB-Shop,
Service, Verwaltung, Lager) konnte
in der 5. Verhandlungsrunde eine
Einigung erreicht werden. Die
ver.di-Haustarifkommission hat
das Ergebnis am 15. Januar 2014
angenommen.
Das Tarifergebnis in Stichworten:
jeweils 1,7% lineare Erhöhung
zum 1.1.2014 und 1.1.2015. Zu-
sätzlich 450 Euro Einmalzahlung
(vorab im Dezember 2013). Zum
Vergleich: Landesbeschäftigte im
PZN erhalten ab 1.1.2014 eine
Erhöhung um 2,95%. Erstmals
wurde ein ver.di-Bonus erzielt:
ver.di-Mitglieder erhalten einen
30-Euro-Tankgutschein pro Quar-
tal. Die vollständige Streichung
der Endstufe 5 konnte abgewehrt
werden, indem wir Kompromisse
bei den Stufenlaufzeiten einge-
gangen sind. Die Laufzeit des
Tarifvertrags beträgt 20 Monate,
endet zum 31.8.2015.
Wir sagen Danke an alle
ver.di-Aktiven! Eure Delegatio-
nen und die Protestunterschriften
haben die Verhandlungskommis-
sion toll unterstützt, als Forderung
und Angebot noch meilenweit
auseinanderlagen. �
Silke Hansen, ver.di Rhein-
Neckar
Klinikum Duisburg: Stadtrat
lehnt Sana-Pläne zur Gründung
einer Servicegesellschaft ab
Mit rot-rot-grüner Mehrheit hat
der Duisburger Stadtrat Mitte
Februar 2014 auch den zweiten
Sana-Vorstoß abgewehrt, etwa
300 Beschäftigte in eine neu zu
gründende Servicegesellschaft
auszugliedern. Selbst der Hinweis
auf eine möglicherweise höhere
Dividendenzahlung an die Stadt
fruchtete nicht. Im Gegenteil:
Sana als 49%-Minderheitsgesell-
schafter der Klinikum Duisburg
GmbH (zwei Standorte mit fast
1.700 Beschäftigten) musste sich
weitere Kritik anhören.
ver.di-Bezirksgeschäftsführer
Thomas Keuer: »Die Sana-Be-
triebsleitung hat nicht bewiesen,
dass sie Krankenhaus kann. Wir
haben Zweifel an der Seriosität.
Dort wechseln die Geschäftsführer
häufiger als andere ihre Bett-
wäsche. Wir brauchen endlich ein
Gesamtkonzept für das Klinikum,
das vor einem Sanierungsstau von
über 100 Millionen Euro steht und
in dem schon Räume ordnungs-
behördlich geschlossen werden
mussten. Auch die MitarbeiterIn-
nen wollen endlich wissen, wie es
weitergeht. Aber mit Sana ist das
nicht möglich.« �
Harald Hüskes, ver.di Duisburg-
Niederrhein
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Großer Erfolg
für die TherapeutInnen
Der 1. Januar 2014 war für die
23 Kolleginnen und Kollegen des
Therapeutikons ein guter Tag. An
diesem Tag wurden die Beschäftig-
ten des Tochterunternehmens
wieder in den Mutterbetrieb ein-
gegliedert.
Was war passiert?
Im Jahr 2007 wurde das Thera-
peutikon als Tochterunternehmen
des Gemeinschaftskrankenhauses
gegründet. Als Geschäftsfeld
sollte diese Firma physiotherapeu-
tische, ergotherapeutische und
logopädische Leistungen ambulant
und stationär anbieten. Insbeson-
dere das ambulante Geschäft
sollte abgedeckt werden. Dazu
sollte eine Kassenzulassung be-
antragt werden.
Die im Gemeinschaftskranken-
haus Herdecke beschäftigten
Therapeuten behielten ihren
Arbeitsvertrag im Gemeinschafts-
krankenhaus. Alle neuen Thera-
peuten wurden aber im Therapeu-
tikon eingestellt. Dies aber zu
Gehältern, die bis zu 500 Euro
niedriger waren als bei den Be-
schäftigten im Krankenhaus.
Über die Jahre führte das zu
immer mehr Unmut bei den Kolle-
gInnen. Keine Dynamisierung der
Löhne, keine Aufstiegsmöglichkei-
ten und keine Kassenzulassung in
Sicht.
2009 hatte der Betriebsrat be-
reits die Gemeinschaftsbetriebs-
vermutung festgestellt, so dass
der Betriebsrat des Krankenhauses
auch für die MitarbeiterInnen des
Therapeutikons zuständig war.
Die Geschäftsführung schlug
2013 dem Betriebsrat Verhandlun-
gen zu einem neuen Vergütungs-
system für die MitarbeiterInnen
des Therapeutikons vor.
Für die KollegInnen des Thera-
peutikons, die Therapeuten aus
dem Krankenhaus und dem Be-
triebsrat gab es nur eine Lösung:
Ein gemeinsames Vergütungssys-
tem für das Gemeinschaftskran-
kenhaus und das Therapeutikon.
Gleicher Lohn für gleiche Arbeit.
Die Forderung lautete ab diesem
Zeitpunkt: Wiedereingliederung!
Der Organisationsgrad bei ver.di
war mittlerweile bei fast 100%
angelangt.
Aktionen fanden statt
Wöchentliche Sprechstunden
mit dem Betriebsrat fanden statt,
Buttons wurden hergestellt und
morgens mit Informationsblättern
vor der Tür verteilt. T-Shirts wur-
den bedruckt und bei der Arbeit
getragen und bei einer aktiven
Mittagspause begannen Unter-
schriftensammlungen. Die Mit-
arbeiterInnen des Krankenhauses
und des Therapeutikons zogen an
einem Strang und verliehen damit
der Forderung nach Wiedereinglie-
derung Nachdruck.
Die mittlerweile neue Geschäfts-
führung wurde durch die Aktionen
sehr schnell auf die Auseinander-
setzungen aufmerksam und
sicherte zu, die Wiedereingliede-
rung zu prüfen.
Vor Weihnachten stand es fest:
Die Wiedereingliederung ins
Krankenhaus fand zum 1. Januar
statt. Die Sicherheit durch die Ge-
werkschaft im Rücken, die Solida-
rität aller KollegInnen und ein sei-
tens der Geschäftsführung über-
arbeitetes Therapiekonzept haben
diesen Schritt möglich gemacht. �
Pia Wolf und Nobert Klauke,
BR Gemeinschaftskrankenhaus
Herdecke
Infodienst Krankenhäuser Nr. 64 � März 2014
Servicebetriebe
Gemeinschaftskrankenhaus Herdecke (NRW):Therapeutikon wieder eingesourct!
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Stichworte
Die Gemeinschaftskrankenhaus HerdeckegGmbH, etwa 1.200 Beschäftigte, 471 Plan-betten, schreibt über sich: »… betrachten wir die Entwicklung einer anthroposophischerweiterten Medizin, Pflege und Therapie alsunseren wesentlichen gesellschaftlichen Auf-trag« (www.gemeinschaftskrankenhaus.de). �
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Im September 2013 entschied
das Bundessozialgericht im Rechts-
streit zwischen der Therapiezen-
trum am Diak GmbH (Klägerin,
100%-Tochter der Diakonie-Klini-
kum Schwäbisch Hall gGmbH, Bei-
geladene) und der AOK Baden-
Württemberg auf Kassenzulassung
wie folgt:
»Die Revision der Klägerin wurde
zurückgewiesen. Der Senat hat
erhebliche Bedenken, ob eine so
weitgehende Auslagerung von
Ressourcen seitens der Beigelade-
nen zulässig ist und ob das Kran-
kenhaus ohne jegliche Heilmittel-
abteilung überhaupt noch seine
Kernaufgaben erfüllen kann.
Zudem ist die zwischen den Betei-
ligten geübte Abrechnungspraxis
rechtswidrig […]«.
Stichworte
2004 wurden die Abteilungen
für Physio-, Ergo- und Logopädie
des Diakonie-Klinikums Schwä-
bisch Hall (492 Planbetten) ausge-
gliedert und als eigenständige
GmbH geführt. Das Therapiezen-
trum erbringt seitdem alle Leistun-
gen für die stationären Patienten
des Klinikums, zusätzlich für teil-
stationäre und ambulante Patien-
ten. Von den 42 Beschäftigten
waren 26 beim Therapiezentrum
angestellt und 16 vom Klinikum
gestellt. Die Therapiezentrum
GmbH begehrte eine Zulassung
zur Erbringung von Heilmitteln
nach § 124 Abs 2 SGB V für die
Bereiche der Physio-, Logo- und
Ergotherapie. �
Infodienst Krankenhäuser Nr. 64 � März 2014
Servicebetriebe
Bundessozialgericht: Keine Kassenzulassung für ausgegliedertes Therapiezentrum
DDL mbH (Schwäbisch Hall, BaWü): Einigung nach Klage, Arbeitsplatz verloren
Bundessozialgericht– B 3 KR 8/12 R
LSG Baden-Württemberg – L 5 KR 243/11
SG Heilbronn – S 9 KR 2947/07
�23
Siehe auch Info-
dienst 62, S. 25
Zum »Lörracher
Urteil« siehe
Seite 14 in die-
sem Infodienst
So das Ergebnis des seit April
2013 andauernden Rechtsstreits
zwischen den Beschäftigten des
Hol- und Bringdienstes (HuB)
und der Geschäftsführung der
Diakonie-Klinikum Schwäbisch Hall
gGmbH (Diak) und ihrer Tochter-
firma, die Diak Dienstleistungs-
gesellschaft mbH (DDL).
April 2013: Klage der
DDL-HuB-KollegInnen
Sechs Kolleginnen und Kollegen
des HuB reichten im April 2013
– unterstützt von ver.di – Klage
ein, um ein Arbeitsverhältnis auf-
grund fehlender Arbeitnehmer-
überlassungserlaubnis und Schein-
werkverträgen gegenüber dem
Diak geltend zu machen.
Bereits im ersten Gütetermin
vor dem Arbeitsgericht Heilbronn,
Kammer Crailsheim, wurde klar:
Das Diak und die DDL bleiben
hart. Sie machten den KollegIn-
nen, abgesehen von drei Teil-
zeitstellen überwiegend im
Nachtdienst, keine weiteren
Arbeitsvertragsangebote.
Stattdessen wurden Abfindun-
gen angeboten, um sich aus den
Prozessen freizukaufen.
Ein für uns unakzeptables Ange-
bot, forderten wir doch eine volle
Übernahme zu AVR-Bedingungen.
Stand nach dem Gütetermin:
Abwarten der BAG-Entscheidung
(»Lörracher Urteil«).
Betriebsbedingte
Kündigungen
In der Zwischenzeit erhielten
die KollegInnen betriebsbedingte
Kündigungen durch die DDL.
Begründung: Wegfall des Auf-
trags durch Kündigung des Werk-
vertrages zwischen Diak und DDL
und anschließende Vergabe des
HuB an die RTS Gebäude-Manage-
ment GmbH.
Diak und DDL schienen über-
zeugt von ihrem Vorgehen. Selbst
auf öffentlichen Druck, durch
Leserbriefe, Unterschriftensamm-
lungen, offene Briefe und �
Stichworte DDL
51/49-Organschaft mit Sodexo, Reinigung
und Personalverleih, etwa 160 Beschäf-
tigte. Seit 2005 werden im Klinikum frei
werdende Stellen in den Bereichen HuB,
Empfang und Verpflegungs-/Versorgungs-
assistenz nicht mehr besetzt, statt dessen
die DauerleiharbeitnehmerInnen der DDL
beschäftigt. Die DDL ist im Gegensatz
zum Klinikum nicht Mitglied im Diakoni-
schen Werk Württemberg.
Einkommensunterschiede zwischen Klini-
kum-HuB und DDL-HuB etwa 500 Euro
monatlich, außerdem: niedrigere Zu-
schläge, geringere Jahressonderzahlung,
keine betriebliche Altersvorsorge. �
Ausführliche Infos findet ihr auf den Seiten des Bundessozialgerichts:
Punkt 5) der Terminvorschau Nr. 39/13 http://juris.bundessozialgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bsg&Art=tm&Datum=2013-9&nr=13059
Punkt 5) des Terminberichts Nr. 39/13http://juris.bundessozialgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bsg&Art=tm&Datum=2013-9&nr=13106
Urteil vom 19.9.2013, B 3 KR 8/12 Rhttp://juris.bundessozialgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bsg&Art=tm&Datum=2013-9&nr=13253&linked=urt
öffentliche Informationsabende
zeigte der Arbeitgeber keine Ein-
sicht. Selbst die vielen Ge-
spräche im Hintergrund
durch Politiker, Kirchen-
vertreter und Beschäf-
tigte des Diak hatten nur
wenig Erfolg.
Insbesondere die Beschäf-
tigten im Diak sorgten sich um
die Qualität der Arbeit im HuB.
Sie hatten Recht, so kam es in
den ersten Tagen und Wochen
immer wieder zu gefährdenden
Situationen.
Patienten wurden nicht rechtzei-
tig abgeholt oder nach Untersu-
chungen vergessen, Labormaterial
nicht schnell genug versorgt und
Proben konnten nicht mehr aus-
gewertet werden. Sogar Blut-
konserven kamen verspätet im OP
an. Auch die Versorgung mit sau-
beren Betten und die Entsorgung
gebrauchter Betten kamen ins
Stocken, sodass es immer wieder
zu Verstellung von Fluchtwegen
und zu Bettenmangel auf Station
kam.
Das Diak und die DDL waren
sich in dieser Situation allerdings
nicht zu schade, bei den bereits
gekündigten und in der Freistel-
lung befindlichen KollegInnen an-
zurufen und um Aushilfe zu bit-
ten, um dem Chaos wieder Herr
zu werden.
Der Druck auf die bereits gekün-
digten KollegInnen stieg immer
weiter, hinzu kamen finanzielle
Sorgen, die durch den Verlust des
Arbeitsplatzes drohten.
Eine diakonische Einrichtung in
Schwäbisch Hall suchte qualifi-
zierte Betreuer für Menschen mit
Behinderung und fand sie mit un-
seren KollegInnen.
Vier KollegInnen akzeptierten
daraufhin die Abfindung und
ließen die Klagen fallen, auch weil
eine Rückkehr an das Diak immer
unwahrscheinlicher wurde.
BAG-Urteil und die Folgen
Am 10. Dezember 2013 kam das
verheerende Urteil aus Erfurt: Ein
nicht korrekter Werkvertrag und
die Nicht-Einhaltung des AÜG
haben nicht automatisch ein Ar-
beitsverhältnis mit dem leihenden
Betrieb zur Folge. Schlecht für un-
sere Klage auf ein Beschäftigungs-
verhältnis zum Diak.
Am 24. Januar 2014 traf das Ar-
beitsgericht Heilbronn über die
beiden verbliebenen Klagen seine
Entscheidung. Richter Hrubesch
und seine beiden ehrenamtlichen
Kollegen ließen bereits während
der Verhandlung durchklingen,
dass sie dem Erfurter Urteil folgen
werden, ebenfalls mit der Begrün-
dung, dass Gesetze zu schreiben
nicht Aufgabe von Gerichten sei,
sondern Aufgabe der Politik.
Unserer Anregung, den Fall vom
EuGH überprüfen zu lassen, wurde
leider nicht Folge geleistet.
In Sachen Kündigungsschutz
konnte dennoch ein Erfolg errun-
gen werden. Nicht zuletzt durch
die Tatsache, dass das Diak den
eigenen Werkvertrag mit der DDL
nicht fristgerecht kündigte, wür-
den die betriebsbedingten Kündi-
gungen im Falle eines Urteils für
nichtig erklärt werden, äußerte
das Gericht in der Verhandlung
und schlug einen Vergleich vor,
der nach langer Bedenkzeit der
Klagenden angenommen wurde:
Abfindungen in Höhe von 15.000
und 20.000 Euro netto.
Ein Erfolg, den wir ohne das
Durchhalten der KollegInnen,
ohne die Unterstützung und die
enorme Solidarität der Beschäftig-
ten des Diak und der Öffentlich-
keit und ohne die vielen und
zum Teil stundenlangen Gesprä-
chen im Hintergrund nicht erreicht
hätten. �
Arne Gailing, ver.di Heilbronn-
Neckar-Franken
Infodienst Krankenhäuser Nr. 64 � März 2014
Servicebetriebe
�24
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)
Gerichtstermin am 24. Januar 2014Solidarität HA
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Infodienst Krankenhäuser Nr. 64 � März 2014
Servicebetriebe
�25
Klinikum Fürth (Bayern): Forderung nach TVöDfür alle findet mehr und mehr Unterstützer!
Schon seit langem fordert ver.di
gemeinsam mit den Beschäftigten
der Servicegesellschaft des Klini-
kums Fürth die Abschaffung der
»Zweiklassengesellschaft« beim
Klinikum Fürth.
Aktuell 1,7 Mio. Euro Gewinn
nach mittlerweile fünf Jahren in
den schwarzen Zahlen bieten nicht
nur Spielraum für eine angemes-
sene Vergütung der Beschäftigten
der Servicegesellschaft, sondern
sollten unseres Erachtens auch An-
lass genug sein, die ungerechte
»Zweiklassengesellschaft« zu be-
enden.
Deshalb appellieren wir schon
seit geraumer Zeit an die Verant-
wortlichen, endlich Schluss zu ma-
chen mit diesem Zustand der Un-
gerechtigkeit. Es kann nicht sein,
dass diverse Parteien im Bundes-
und Landtagswahlkampf den Miss-
brauch von Werkverträgen und
Leiharbeit zum Lohndumping an-
prangern, und dann auf kommu-
naler Ebene, wo sie es selbst in
der Hand haben, als Oberbürger-
meister, Bürgermeister oder Stadt-
räte, dem ganzen keinen Einhalt
gebieten.
Zumal aus unserer Sicht das
»gewählte Modell« beim Klinikum
Fürth ohne voneinander klar ab-
gegrenzte Tätigkeitsbereiche mit
eigenen Hierarchien sowie Füh-
rungs- und Entscheidungsstruktu-
ren auch rechtlich problematisch
ist.
Um den politisch Verantwort-
lichen die Ungerechtigkeit der
derzeitigen Situation sowie die
Schwierigkeit eines halbwegs er-
träglichen Auskommens mit einem
Einkommen von gut 20% unter
TVöD näherzubringen, besuchte
zuletzt eine Delegation von gut
20 Beschäftigten der Servicegesell-
schaft eine öffentliche Stadtrats-
sitzung.
Dass die von den Parteien
Die Linke und Bündnis 90 / Die
Grünen eingebrachten Anträge,
die zumindest eine schrittweise
Rückführung in den Tarifvertrag
des öffentlichen Dienstes vor-
sahen, keine Mehrheit fanden,
war für uns (leider) keine Über-
raschung.
Dass jedoch dem Geschäftsfüh-
rer des Klinikums bzw. der Service-
tochter ein ausgiebiges Rederecht
gewährt wurde, während es den
anwesenden ver.di-Mitgliedern per
Mehrheitsbeschluss versagt wurde,
ihre Sicht der Dinge darzustellen,
war schon ein starkes Stück.
Wen wundert es angesichts
eines derartigen Demokratie-
verständnisses von CSU und SPD,
dass die Beteuerungen von Red-
nern der größten Fraktionen im
Fürther Stadtrat, man stehe zum
Grundsatz guter Lohn für gute
Arbeit und zu fairen Tarifbedin-
gungen, den anwesenden Beschäf-
tigten wie Hohn in den Ohren ge-
klungen haben.
Dennoch werten wir unsere Ak-
tion als weiteren Zwischenerfolg
auf dem Weg zu unserem gemein-
samen Ziel. Die Zahl unserer
Unterstützer in Politik und Öffent-
lichkeit wächst stetig. Darüber
hinaus war die Anwesenheit der
Beschäftigten der Servicegesell-
schaft im Stadtrat ein deutliches
Signal an alle Verantwortlichen,
dass wir es nicht zulassen werden,
dass das Thema von der Bildfläche
verschwindet und wir in Zukunft
verstärkt die politisch Verantwort-
lichen benennen und in die Aus-
einandersetzung einbeziehen wer-
den.
Wenn die Stadtspitze und das
Klinikum an der »Zweiklassenge-
sellschaft« festhalten, müssen und
werden wir versuchen mit mate-
riell höheren Tarifabschlüssen als
im öffentlichen Dienst wenigstens
mittelfristig dafür zu sorgen, dass
sich die Schere zwischen der Be-
zahlung am Klinikum und der Ser-
vicegesellschaft jedes Mal wieder
ein Stückchen weiter schließt und
so Stück für Stück etwas mehr
Gerechtigkeit entsteht.
Um dieses tarifpolitische Ziel zu
erreichen, sind weitere Aktionen
geplant und auch Arbeitskampf-
maßnahmen schließen wir für die
Zukunft ausdrücklich nicht aus. �
Thorsten Hautmann, ver.di-
Bundesverwaltung, Projekt Ser-
vicegesellschaften
Vor und während der Stadtratssitzung
VE
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(2)
Siehe auch Info-
dienst 57, S. 36
Infodienst Krankenhäuser Nr. 64 � März 2014
Konzerne
Schöne Bescherung: Ameos kauft Sana Ohre-Klinikum und kürzt Gehälter
�26
Es fehlt Personal an jeder Ecke, egal ob in der
Pflege, im Servicebereich oder in der Verwaltung –
darin waren sich die ver.di-Mitglieder bei ihrer Aktion
Mitte Dezember in Ueckermünde einig. Das ist aus
ihrer Sicht ein Sicherheitsrisiko für die Patientinnen
und Patienten und Ursache für den unerträglichen
Arbeitsdruck, der auf den Beschäftigten lastet. �
Andrea Moder, ver.di Neubrandenburg
Überlastung macht müde und krank – Aktion der ver.di-Mitglieder beiAmeos in Ueckermünde (Mecklenburg-Vorpommern) R
OLA
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T(2
)
Stichworte Ameos
Die zum Portfolio der Beteiligungs-
gesellschaft Quadriga Capital
(Frankfurt/M.) gehörende Ameos
AG (Zürich) ist in vier Bereichen
tätig: Akut-Somatik, Psychiatrie,
Pflege und Eingliederung. 61 Ein-
richtungen an 33 Standorten in
8 Bundesländern in Deutschland
und 2 Einrichtungen in Österreich
mit zusammen etwa 6.900 Betten/
Plätzen und etwa 10.200 Mitarbei-
terInnen (www.ameos.eu). �
Ameos in Sachsen-Anhalt
»Ameos betreibt in Sachsen-
Anhalt bereits somatische
Klinika in Aschersleben,
Bernburg, Halberstadt,
Schönebeck und Staßfurt
sowie psychiatrische Ein-
richtungen in Aschersleben,
Haldensleben, Oschersleben
und Staßfurt. Mit der Übernahme des
neuen Ameos-Klinikums Haldensleben
beschäftigt Ameos in Sachsen-Anhalt
rund 3.100 Mitarbeitende und verfügt
über etwa 2.250 Betten und Behand-
lungsplätze« (www.ameos.eu).
Zum Vergleich Sachsen-Anhalt 2011
insgesamt: 49 Krankenhäuser, 16.388
Betten, 29.291 Beschäftigte (Kranken-
hausgesellschaft Sachsen-Anhalt,
www.kgsan.de). �
Stichworte Ohre-Klinikum
2007 hatte Sana das ehemals kommunale
Ohrekreis-Krankenhaus mit den beiden
Standorten Haldensleben und Wolmir-
stedt übernommen.
Das Krankenhaus Wolmirstedt wurde
2007 geschlossen und das Grundstück
2013 nach Scheitern jedes Nachnutzungs-
konzeptes an die Stadt übertragen.
Das Klinikum hat zurzeit 267 Betten und
ca. 450 Beschäftigte. �
Lange brodelte die Gerüchte-
küche, nun ist es amtlich: Ameos
übernahm das Sana Ohre-Klinikum
in Haldensleben (Sachsen-Anhalt)
ab November 2013.
Der Clou dabei: Unter nach
ver.di-Auffassung rechtsmiss-
bräuchlicher Anwendung des
§ 613a BGB wendete Ameos mit
dem Tag der Übernahme den ca.
10% schlechteren Tarifvertrag
des Ameos-Fachkrankenhauses*
Haldensleben auf die Beschäftig-
ten des ehemaligen Sana Ohre-
Klinikums an.
Die Geschäftsführung erklärte
auf einer Betriebsversammlung
vollmundig, dass Ameos ein
attraktiver Arbeitgeber sei und die
Anwendung des Tarifvertrages
auf einem Automatismus beruhe.
Merkwürdig nur: Dieser Auto-
matismus findet nicht beim ärzt-
lichen Personal statt, dort gibt es
Besitzstand.
ver.di kritisiert das Überstülpen
des Tarifvertrages scharf und führt
für zahlreiche Mitarbeiterinnen
jetzt Klagen vor dem Arbeits-
gericht. Auch der Betriebsrat des
Klinikums hat gegen die Umgrup-
pierungen/Überleitungen in den
Ameos-Tarifvertrag Klage beim
Arbeitsgericht Magdeburg ein-
gereicht.
Unabhängig davon fordert die
Tarifkommission nun Tarifverhand-
lungen, um wieder an das Niveau
des TVöD anzuknüpfen. Hier wer-
den wir die Unterstützung der
breiten Belegschaft brauchen, um
ein akzeptables Tarifergebnis zu
erzielen. �
Jens Berek, ver.di Sachsen-
Anhalt Nord
UW
ES
CH
MID
* Das Ameos-Fachkrankenhaus Haldens-
leben (ehemaliges psychiatrisches Landes-
krankenhaus) liegt auf der gegenüber-
liegenden Straßenseite. Zur dortigen
Tarifauseinandersetzung siehe Infodienst
56. S. 18 und 57, S. 34. FRE
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TY
LE
Infodienst Krankenhäuser Nr. 64 � März 2014 �27
Konzerne
heiligabendbei Ameos
Schluss damit!Gleiches Recht für gleiche Arbeit!
Eigentlich ein freier Tag… Für uns Leiharbeiter ein ganz normaler Arbeitstag.
Anfang Dezember 2013 hatte
das Arbeitsgericht Magdeburg in
erster Instanz eine Klage von ver.di
gegen die Ameos Salzland-Klini-
ken mit einer recht abenteuer-
lichen Begründung abgewiesen.
Worum ging es?
Die Ameos Salzland-Kliniken
sind bis Ende Februar 2014 an den
TVöD gebunden. Dessen ungeach-
tet haben die dortigen Betriebs-
räte Regelungsabreden mit dem
Arbeitgeber vereinbart, welche
beinhalteten, dass die Beschäftig-
ten auf Jahressonderzahlung und
Leistungsentgelt verzichten sollen
und die Arbeitszeit aller (auch der
Teilzeit-) Beschäftigten um 12,5%
unter Entgeltkürzung reduziert
wird. Ausgenommen davon sind
Ärzte und nicht näher benannte
leitende Mitarbeiter.
Auf Grundlage dieser Regelungs-
abreden wurden rückwirkend zum
1.1.2013 neue Arbeitsverträge
ausgestellt und die Beschäftigten
dazu bewegt, diese zu unter-
schreiben. Teils unter Tränen.
Gegen diese Vorgehensweise
richtete sich die Klage von ver.di.
Diese Klage wurde nun abgewie-
sen und unsere Rechtsvertreter
waren einigermaßen sprachlos ob
der Begründung.
Das Gericht begründet seine
Entscheidung damit, dass eine
Störung, die einen Unterlassungs-
anspruch der ver.di rechtfertigen
könne, erst dann gegeben sei,
wenn ein erheblicher Teil der Be-
legschaft gewerkschaftlich organi-
siert ist. Dies sei, so das Gericht,
immer der Fall, wenn mindestens
50% der Belegschaft gewerk-
schaftlich organisiert seien. An-
sonsten seien die Grenzen des
§ 17 Kündigungsschutzgesetz her-
anzuziehen.
Ameos Salzland-Kliniken (Sachsen-Anhalt):ver.di-Beschwerde gegen ArbG-Urteil
Eine Störung liege daher nicht
vor, der Unterlassungsanspruch
daher nicht gegeben.
Diese Begründung ist aus unse-
rer Sicht schlicht und ergreifend
falsch und abenteuerlich. Wir
haben dagegen noch im Dezember
Beschwerde eingelegt.
Wichtig und
von Bedeutung sind
die ebenfalls inzwischen ein-
gereichten individualrechtlichen
Verfahren, die in jedem Fall wei-
tergeführt werden. Jedenfalls
die Ansprüche bis einschließlich
Februar 2014 können geltend ge-
macht werden – die Weiterfüh-
rung der Ansprüche bis zu diesem
Zeitpunkt durch alle Instanzen ist
nicht durch den Wegfall der Tarif-
bindung gehindert.
Im Übrigen wird mit unseren
Mitgliedern zu diskutieren sein,
wie wir Tarifmächtigkeit erlangen
können, um nach Auslaufen der
Tarifbindung zu einem akzeptab-
len Haustarifvertrag zu kommen.
Denn soweit hat das Arbeitsge-
richt Magdeburg recht: Ein mög-
lichst hoher gewerkschaftlicher
Organisationsgrad ist gerade bei
Arbeitgebern wie Ameos zwin-
gend notwendig, um die Interes-
sen der Beschäftigten durchsetzen
zu können. �
Jens Berek, ver.di Sachsen-
Anhalt Nord
Siehe auch Info-
dienst 60, S. 34
Stichworte Salzland-Kliniken
Die ehemals kommunale Salzlandkliniken-
Holding (Standorte in Aschersleben, Bern-
burg, Staßfurt und Schönebeck, etwa
1.000 Betten, rund 1.600 MitarbeiterIn-
nen) wurde im März 2012 an Ameos
verkauft. �
DA
NIE
LW
RE
DE
Aufkleber – im Einsatz in Osnabrück und Hildesheim (Nds.):
Sondierungsgespräche abge-
schlossen – Beginn der Verhand-
lungen am 23. April 2014
Ende Januar 2014 trafen
sich die Arbeitgebervertreter der
Ameos-Krankenhausgesellschaft
Niedersachsen mbH und Vertreter
der ver.di-Tarifkommission zu
einem ersten Sondierungsgespräch
zu den von Ameos gekündigten
Tarifverträgen.*
Die Arbeitgebervertreter hatten
in diesem ersten Gespräch noch
kein Verhandlungsangebot vorge-
legt, sondern stellten lediglich ihre
Kündigungsgründe dar.
So sei es für den Arbeitgeber
wichtig, sich nicht durch die Über-
nahme der Tarifergebnisse des
öffentlichen Dienstes »fremd-
bestimmen« zu lassen, sondern
selber einen Haustarifvertrag mit
ver.di zu vereinbaren.
Die im TVöD vorgesehenen
Leistungsentgelte empfindet der
Arbeitgeber als »störend«.
Beabsichtigt sei, ein gänzlich
neues Tarifwerk zu schaffen; dazu
gehören die Rahmenbedingungen
(Manteltarif) sowie die »Lohn- und
Gehaltsstruktur«.
Bei der Veränderung der Rah-
menbedingungen sei bezweckt,
eine flexiblere Personalplanung
und einen flexibleren Personal-
einsatz zu ermöglichen.
Der Arbeitgeber hat in dieser
ersten Gesprächsrunde zugesagt,
bis zum 9. April 2014 ein erstes
Verhandlungsangebot vorzulegen.
Unsere Forderungen bleiben
bestehen:
� Dynamische Anwendung des
TVöD incl. aller Änderungen,
Ergänzungen und ersetzenden
Tarifverträge.
� Ausschluss betriebsbedingter
Kündigungen, Schutz vor Verset-
zungen an andere Standorte.
� Begrenzung der Leiharbeit auf
unvorhergesehene Ausnahme-
situationen und volle Mitbestim-
mung des BR beim Einsatz von
Leiharbeit.
Vor dem Hintergrund der an-
stehenden Tarifverhandlungen im
öffentlichen Dienst forderte die
ver.di-Tarifkommission vom Arbeit-
geber zusätzlich ein Angebot zur
Entgelterhöhung.
Vereinbarungen aus dem
Sondierungsgespräch:
� Die Ameos-Krankenhausgesell-
schaft Niedersachsen mbH legt
der ver.di-Tarifkommission bis zum
9. April 2014 ein erstes Verhand-
lungsangebot vor.
� Am 23. April 2014 und am
21. Mai 2014 finden die ersten
Verhandlungen statt.
� Für die Ameos-Krankenhäuser
in Hildesheim und Osnabrück wird
es gemeinsame Verhandlungen
geben.
� Die Mitglieder der gemeinsa-
men Tarifkommission aus beiden
Kliniken werden für die Vor-
bereitung und die Verhandlungs-
runden von der Arbeit unter Fort-
zahlung der Vergütung
freigestellt. �
Elke Nobel, ver.di Niedersachsen-
Bremen
Infodienst Krankenhäuser Nr. 64 � März 2014
Die Katze ist aus dem Sack: Ameos will eigenenTarifvertrag für Hildesheim und Osnabrück (Nds.)
* siehe Info-
dienst 63, S. 31
�28
Die ehemaligen
Niedersächsischen
psychiatrischen
Landeskrankenhäu-
ser in Hildesheim
und Osnabrück ge-
hören seit 2007 zur
Ameos Holding AG.
Wie es weitergeht, erfahrt ihr unterwww.facebook.com/AMEOSgemeinsamstark
Konzerne
Durch die Gasse zur Betriebs-
versammlung in Hildesheim: Ameos-
Vorstand Michael Dieckmann mit der
örtlichen Krankenhausleitung.
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Infodienst Krankenhäuser Nr. 64 � März 2014
Konzerne
�29
Ameos schlägt zu: Sanierung des Alfelder Krankenhauses (Nds.)
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Oder: Die Kleinen sind immer
die Dummen!
Die Beschäftigten im Ameos-
Klinikum Alfeld haben es satt. Seit
nahezu 10 Jahren wird ihnen sug-
geriert, dass sie zur Sicherung
ihrer Arbeitsplätze kürzer treten
und verzichten müssen.
Allein aus der unten beschriebe-
nen Historie wird klar, welche
Wechselbäder die Belegschaft mit-
gemacht hat. Noch deutlicher wird
dies, wenn wir die konkreten Wir-
kungen auf die Beschäftigten be-
trachten.
Rettungswege
per Tarifvertrag …
2004: Im Zuge der »Fusion«
wurde die Küche in Alfeld ge-
schlossen und outgesourct.
2005: Verzicht auf die Zuwen-
dung wegen drohender Insolvenz.
2006: Verzicht auf Jahressonder-
zahlung, dafür wurde 2007 eine
Einmalzahlung in Höhe des alten
Urlaubsgeldes gezahlt.
2008 und 2009 wurde die Jah-
ressonderzahlung drastisch redu-
ziert. Diese Regelungen galten
entsprechend für Ärztinnen und
Ärzte und für AT-Beschäftigte.
Dafür wurden betriebsbedingte
Kündigungen bis zum 31.12.2011
ausgeschlossen. Zuvor wurden
allerdings Stellen in der Pflege und
im Reinigungsbereich abgebaut.
Das wurde zwar ohne Kündigun-
gen, aber mit Einschnitten bei den
Beschäftigten erreicht. Dies war
nur Dank des Engagements von
Betriebsrat und ver.di-Tarifkom-
mission möglich – ihr Beitrag zur
Restrukturierung des Hauses.
Zusätzlich sind nach dem Tarif-
vertrag bis zum 31.12.2015
Ausgliederungen und damit Be-
triebsübergänge oder Betriebsteil-
übergänge ausgeschlossen.
… führen nicht zum Ziel,
wenn das Management seine
Aufgaben nicht erfüllt
Begleitet wurden die Beschäftig-
ten im Alfelder Krankenhaus seit
Übernahme durch Ameos (2010)
durch acht verschiedene Geschäfts-
führer bzw. Krankenhausdirek-
torInnen. Pflegedienstleitungen
waren es immerhin »nur« sechs.
Das Ergebnis: Trotz Einsatz von
LeiharbeitnehmerInnen (sprich:
Lohndumping) stieg das Defizit
weiter. Vereinbarte Sanierungs-
konzepte blieben unbeachtet. Und
nun kommt die Forderung nach
weiterem Verzicht in der Größen-
ordnung von 14%. Ameos will
eine Regelung wie im Johanniter-
Krankenhaus Gronau.*
Zusätzlich werden die Beschäf-
tigten des Reinigungsdienstes und
der Pforte/Info mit betriebsbeding-
ten Kündigungen durch Schlie-
ßung ihrer Abteilung bedroht –
obwohl der Tarifvertrag das aus-
schließt und die Aufgaben weiter
anfallen. Künftig sollen diese
durch einen externen Dienstleister
erbracht werden.
Wir haben darauf reagiert
und dieses Verhalten öffentlich
angeprangert
Derzeit wird mit Zustimmung
von BR, TK und ver.di ein Gutach-
ten durch BAB erstellt. Dadurch
sollen die bisherigen Maßnahmen
der Geschäftsführung beleuchtet
und die Chancen für Beschäftigte
und einer wohnortnahen Versor-
gung geprüft werden. �
Stichworte
Das Krankenhaus Alfeld mit 145 Betten
und das Johanniter-Krankenhaus Gronau
mit 123 Betten haben beide den Schwer-
punkt Chirurgie und Innere Medizin.
Die Entfernung zwischen beiden Häusern
beträgt 15 km, Entfernung nach Hildes-
heim (über 1.000 Betten in zwei konkur-
rierenden Kliniken) beträgt von Gronau
20 km und von Alfeld 27 km.
In Gronau arbeiten ca. 260 und in Alfeld
ca. 300 KollegInnen. Das Johanniter-Kran-
kenhaus wendet die AVR DW EKD, das
Krankenhaus Alfeld den TVöD-K an.
Historie
� Bis 2005 hatten das Land Niedersach-
sen, die Stadt Alfeld und der Landkreis im
Zeitraum von 12 Jahren 23 Mio Euro in
das Alfelder Krankenhaus investiert. Der
Zweckverband als damaliger Träger hatte
3 Mio Euro beigesteuert.
� Um die bestehende Konkurrenz abzu-
bauen, Arbeitsplätze und eine wohnort-
nahe Versorgung zu sichern, wurde 2004
eine »Fusion« des Johanniter-Kranken-
hauses mit dem kommunalen Kranken-
haus Alfeld unter dem Dach der proDiako
auf den Weg gebracht. Beide Häuser
waren wirtschaftlich angeschlagen.
� Diese »Ehe« dauerte gerade drei
Jahre und endete 2007. Die Johanniter
übernahmen wieder Gronau. proDiako
und die kommunalen Träger führten das
Alfelder Haus weiter.
� Doch auch diese Zusammenarbeit
wurde 2009 durch den Verkauf der
proDiako-Anteile beendet. Die wirtschaft-
liche Situation hatte sich weiter zuge-
spitzt. proDiako war wohl nicht mehr in
der Lage oder bereit, die Defizite auszu-
gleichen. Ein weiterer Verkauf wurde in
die Wege geleitet.
� Mit Wirkung ab Juni 2010 übernahm
Ameos das Alfelder Krankenhaus.
* In Gronau wurde
zwischen Mitarbeiter-
vertretung und dem
Arbeitgeber verein-
bart, dass die Beschäf-
tigten »freiwillig« für
vier Jahre auf 13,9%
ihres Einkommens
verzichten.
Die Arbeits- und
dienstrechtliche Kom-
mission hatte nach
Intervention des MB
eine solche Regelung
abgelehnt. Dennoch
haben bisher ca. 95%
der Beschäftigten ihre
Zustimmung bei einem
Treuhänder hinterlegt.
KR
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Einen weiteren Verzicht der
Beschäftigten haben wir ausge-
schlossen.
Die Beschäftigten werden sich
diese Arbeitgeberwillkür nicht ge-
fallen lassen. Es kann nicht sein,
dass Beschäftigte Sanierungsbei-
träge leisten und die Verantwort-
lichen diese einfach und ohne
Konsequenzen in den Sand setzen.
Die Kolleginnen des Reinigungs-
dienstes haben angekündigt:
Wenn wir gehen müssen, gehen
wir laut.
Die Landesregierung führt nun
runde Tische zur Krankenhaus-
planung durch, für diese Region
findet er am 14. Februar statt.
Diese Entscheidung ist überfäl-
lig, denn in den letzten Jahren
wurde das Schicksal des Hauses,
der Beschäftigten und letztlich der
Patienten der Wirkung des unge-
steuerten Marktes und dem Wett-
bewerb über Löhne ganz und gar
überlassen. �
Brigitte Horn und Michael Frank,
ver.di Hannover/Leine-Weser
Infodienst Krankenhäuser Nr. 64 � März 2014
Konzerne
�30
Helios-Damp-Rehakliniken: Tarifverhandlungen 2013/2014
Die Tarifrunde 2013/2014 in den
ehemaligen Damp-Rehakliniken,
die seit 2012 zum Helios-Konzern
gehören, scheint ohne großen
Konflikt erfolgreich beendet zu
sein.
Was im Oktober 2013 mit einer
ambitionierten Forderung auf
Grundlage einer Mitgliederbefra-
gung begann, nämlich
� 30 Urlaubstage für alle,
� 6% lineare Erhöhung,
� 100% Sonderzahlung,
endete am 5. Februar 2014 mit
folgendem Ergebnis, dem der
ver.di-Bundesfachbereich aller-
dings noch zustimmen muss:
� 500 Euro Einmalzahlung für
das Jahr 2013
� 2% zum 1.1.2014 für
12 Monate
� 2% zum 1.1.2015 für
12 Monate
� Laufzeit 1.1.2014 bis
31.12.2015
� Bei Tarifsteigerungen des
TVöD während der Laufzeit wird
entsprechend bis zum so genann-
ten Deckel, der Obergrenze für
Tarifsteigerungen, nachjustiert.
� Die Beschäftigten, die durch
den alten Damp-TV 250 Euro
und mehr unter dem fiktiven Ver-
gleichsentgelt des TVöD liegen, er-
halten zusätzlich 50 Euro monat-
lich.
Unterstützt wurde das insgesamt
gute Ergebnis von den aktiven
Kolleginnen und Kollegen vor Ort,
die im passenden Moment wieder
gezeigt haben, was sie können,
wenn es darum geht, den Druck
zu erhöhen.
Als die Verhandlungen ins
Stocken kamen, mobilisierten sie
kurzerhand zum Fototermin in den
einzelnen Häusern, natürlich in
der Pause. Die Fotos konnten dann
gleich während der Verhandlung
zeitnah und aktuell beweisen:
»Wenn sich Helios nicht bewegt,
gibt’s wieder Aktionen!«.
Fazit: Der Konflikt um die Damp-
Gruppe hat sich im Vergleich zu
vor zwei Jahren zwar beruhigt,
aber die Klärung der Überleitung
bzw. die gesamte Tarifsituation ist
nach wie vor ein zähes Geschäft. �
Sabine Daß, ver.di Nord
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Infodienst Krankenhäuser Nr. 64 � März 2014 �31
Helios Schwerin und Rhön UKGM, Gießen: JAVen in Aktion
Konzerne
Infodienst Krankenhäuser Nr. 64 � März 2014�32
Fresenius-Helios gab am
13.9.2013 bekannt, dass sie von
der Rhön-Klinikum AG über
70 Krankenhäuser, Medizinische
Versorgungszentren und Service-
gesellschaften kauft. Die Beschäf-
tigten verlangen Schutz vor Nach-
teilen, doch Verhandlungen mit
ver.di über einen Tarifvertrag lehn-
ten beide Konzerne postwendend
ab. Auch die Betriebsräte klagen,
dass sie keine Informationen er-
halten und nicht im Interesse der
Beschäftigten auf Planungen Ein-
fluss nehmen können.
Vom 27. bis 31. Januar 2014
haben deshalb bundesweit Kolle-
ginnen und Kollegen an mehr als
30 Standorten des Helios- und des
Rhön-Konzerns ihren Forderungen
Nachdruck verliehen nach
� Ausschluss betriebsbedingter
Kündigungen bis zum 31.12.2018
Die Mitteilung des Helios-Kon-
zerns am 27.1.2014, dass die bei-
den Helios-Kliniken in der Region
Leipzig, Borna und Zwenkau, ver-
kauft werden, war eine traurige
Bestätigung der Vorbehalte der
Beschäftigten und hat gezeigt,
wie wichtig die Forderungen der
Aktionswoche sind.
Vier Tage später wurde der Ver-
kauf bereits vollzogen. In Windes-
eile mussten Mitarbeiter/innen von
Unternehmensbereichen, die bei
Helios bleiben, ihre Büros verlas-
sen und umziehen, weil Helios am
Rhön-Herzzentrum und Rhön-Park-
klinikum in Leipzig ein größeres
wirtschaftliches und medizinisches
Interesse hat. Betroffen sind im
Das Bundeskartellamt hat am 20. Februar2014 das Vorhaben der zum Fresenius-Konzern gehörenden Helios-Kliniken, dieKontrolle über insgesamt 40 Kliniken und
13 medizinische Versorgungszentren derRhön-Klinikum AG zu erwerben, freigegeben.Aufgrund von wettbewerblichen Bedenkender Behörde für die regionalen Krankenhaus-
märkte in Cuxhaven, Schwerin, Gotha undBorna/Zwenkau bei Leipzig reduzierten dieBeteiligten ihre ursprünglichen Pläne.Nicht von dem Fusionskontrollverfahren
umfasst war die von Helios angekündigte Ab-sicht, eine Netzwerkvereinbarung mit Rhönund weiteren Krankenhausträgern abzuschlie-ßen (Pressemitteilung Bundeskartellamt). �
Siehe auch Info-
dienst 57, S. 18
und 63, S. 32ff.
sowie der Garantie, dass es nicht
zu Lohn- und Gehaltsabsenkungen
kommt, auch nicht durch Kürzun-
gen von Stundendeputaten wie
z.B. in der Reinigung. Dazu gehört
auch der Verzicht auf Ausgrün-
dungen in tariflose Billigtöchter.
� Weiterführung der Ausbildung
in allen Bereichen und garantierte
Übernahme der Auszubildenden.
� Entlastung der Beschäftigten,
das Ende der Arbeitsverdichtung
und der damit einhergehenden
Gefährdung der Gesundheit des
Personals und der Patient/innen
sowie eine tarifliche Personal-
mindestbesetzung, wie sie z.B. an
der Charité Berlin bereits verhan-
delt wird.
� Einbeziehung der Betriebsräte
in alle das Personal direkt und
indirekt betreffende Entscheidun-
gen!
Helios-Rhön: Schutztarifvertrag jetzt!
Konzerne
Aktionswoche für Beschäftigungs- und Standortsicherung
setzt deutliche Zeichen
Infodienst Krankenhäuser Nr. 64 � März 2014
Konzerne
�33
Raum Leipzig insgesamt ca. 3.500
Kolleg/innen.
Auf mehrfache Nachfragen von
Helios-Betriebsräten und dem
Helios-KBR war die Antwort der
Helios-Geschäftsführung immer:
»im Zuge des Rhön-Deals werden
keine Helios-Kliniken verkauft!«
Dieses Versprechen wurde ge-
brochen. Betriebsräte, Gewerk-
schaft und Beschäftigte wurden
vorher nicht informiert.
Wie schon zuvor die Kolleg/
innen der verkauften Rhön-Klini-
ken mussten auch Beschäftigte
von Helios erleben, dass sie hin-
und hergeschoben werden, wie es
der Geschäftsführung passt.
Ein Wechselbad der Gefühle
haben auch die Mitarbeiter/innen
der Rhön-Häuser in Cuxhaven,
Friedrichroda und Boizenburg hin-
ter sich. Wegen kartellrechtlicher
Einwände werden sie nun doch
nicht an Helios verkauft.
planten Konzernveränderungen
nicht über die Köpfe der Beschäf-
tigten hinweg durchgezogen wer-
den können. Die Kolleg/innen in
den Krankenhäusern, insbeson-
dere in der Pflege, gehen seit
langem täglich über ihre Grenzen
hinaus, um die Patientenversor-
gung angemessen aufrecht zu
erhalten.
Sie brauchen dringend Entlas-
tung und nicht ein Krankenhaus-
Monopoly ohne Spielregeln! �
Michael Dehmlow, ver.di-
Bundesverwaltung
Impressionen ausBad Kissingen,Bad Salzdetfurth,Berlin, Erlenbach,Gifhorn, Hildburg-hausen, Leipzig,München, Norden-ham, Salzgitter,Uelzen, Wiesbaden.
Danke an alleFotografInnen.
Viele Beschäftigte befürchten,
dass die neuen Eigentümer den
Kaufpreis auch durch Einschnitte
im Personalbereich wieder »her-
einholen« wollen. Sie fürchten
weiteren Personalabbau, Arbeits-
verdichtung, Ausgründen von
Teilen der Belegschaft in Billig-
töchter und insgesamt schlechtere
Arbeitsbedingungen. Unmut
herrscht auch darüber, dass die
Konzernleitung zu keinem Zeit-
punkt angemessen mit den Inter-
essenvertretungen der Beschäftig-
ten kommuniziert. Wer glaubt
noch an das Versprechen der
Helios-Geschäftsführung, dass
es niemandem nach der Fusion
schlechter gehen wird?
Gemeinsam mit ver.di ist es den
Kolleg/innen gelungen, überregio-
nal auf ihre Interessen aufmerk-
sam zu machen! Ohne engagiertes
Personal leidet die Versorgung der
Patientinnen und Patienten! Nur
durch organisierten Druck der Be-
schäftigten kann etwas erreicht
werden. Die Aktionswoche war ein
erster erfolgreicher Schritt, um
deutlich zu machen, dass die ge-
Infodienst Krankenhäuser Nr. 64 � März 2014
Konzerne
�34
Die hessischen Median-Kliniken
sind dabei, neue Wege zu gehen –
mit und nicht gegen die Interes-
senvertretungen der Arbeitneh-
mer. ver.di forderte anlässlich
der Ende Januar 2014 von Median
angekündigten Umstrukturierun-
gen das Unternehmen auf, diesen
Kurs beizubehalten und auszu-
bauen. Dass Median frühzeitig die
Beschäftigten, die Betriebsräte
und ver.di informierte und Gesprä-
che mit den zuständigen Arbeit-
nehmervertretungen aufnehmen
will, ist ein positives Signal.
� Einen Ausbau der Median-
Rehaklinik Aukammtal Wiesbaden
sowie eine Erweiterung des Me-
dian-Rehazentrums Schlangenbad
begrüßt ver.di ausdrücklich. Das
ist eine Aufwertung der Standorte
und sichert Arbeitsplätze.
� Dass die Schließung der Rhein-
gau-Taunus-Klinik in Bad Schwal-
bach unumgänglich wird, hatte
ver.di bereits letztes Jahr vermu-
tet. Die vom Vorbesitzer der Klinik
(Pitzer-Stiftung) jahrzehntelang
unterlassenen Investitionen haben
offenbar den Niedergang der
Klinik beschleunigt.
In Verhandlungen muss nun er-
reicht werden, dass keine Kündi-
gungen in Bad Schwalbach erfol-
gen und eine Weiterbeschäftigung
in den umliegenden Median-Klini-
ken angeboten wird.
� ver.di plant im Zuge der Um-
strukturierungen, Sondierungs-
gespräche über tarifvertragliche
Regelungen aufzunehmen. Vor-
stellbar wäre, dass zunächst ein
Entwurf am Beispiel des Neurolo-
gischen Rehazentrums Wiesbaden
erarbeitet wird, nachdem sich dort
viele Beschäftigte in ver.di orga-
nisiert haben und ihrer Gewerk-
schaft in Verhandlungen den
Rücken stärken könnten.
In den anderen Median-Kliniken
erwartet ver.di künftig mehr Be-
wegung für einen Tarifvertrag.
ver.di geht davon aus, dass nun
ein »Ruck« durch die Belegschaf-
ten geht und sie sich der Gewerk-
schaft anschließen, um zukunfts-
fähige Gehälter und Arbeits-
bedingungen in allen hessischen
Median-Kliniken zu schaffen. �
Andreas König, ver.di Wiesbaden
Median-Kliniken in Hessen künftig mitTarifvertrag? Sondierungsgespräche geplant
Für die hessischen Median-Kliniken könnte es
zu ersten Tarifverhandlungen kommen.
Stichworte Median
Die zum Portfolio des Private-Equity-
Unternehmens Advent International
Corporation (Boston, USA) gehörende
Median Kliniken S.à.r.l. (Luxemburg) ist
seit 2009 Mutter der Median-Kliniken.
Diese bezeichnen sich als »Deutsch-
lands Marktführer in der Rehabilita-
tion«: 44 Einrichtungen in 11 Bundes-
ländern, über 7.000 MitarbeiterInnen,
über 9.000 Betten.
2010 Übernahme der Pitzer-Kliniken
(Hessen, zurzeit 8 Rehakliniken, ca.
1.200 Beschäftigte, ca. 1.800 Betten),
2011 Oberrheinische Kliniken (Baden-
Württemberg, 6 psychiatrische Einrich-
tungen, ca. 300 Beschäftigte, ca. 500
Plätze), 2013 Gesundheitspark Bad
Gottleuba (Sachsen, 5 Rehakliniken,
ca. 400 Beschäftigte, ca. 580 Betten),
2014 Reha-Zentrum Gyhum (Nieder-
sachsen, ca. 400 Beschäftigte,
333 Betten) (www.median-kliniken.de,
www.adventinternational.com). �
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Im November 2013 hatte der
Konzernbereich Median Ost die
Reha-Kliniken Gesundheitspark
Bad Gottleuba inklusive Service-
gesellschaft übernommen. Da ein
Betriebsübergang nach § 613a
BGB nicht gegeben ist, hat die
gemeinsame ver.di-Tarifkommis-
sion von Kliniken und Service am
5. Februar beschlossen, die Arbeit-
geber zu eigenständigen Tarifver-
handlungen aufzufordern.
Über 15 Jahre gab es mehr oder
weniger Stillstand, Verzögerungs-
und Hinhaltetaktik. Damit muss
endlich Schluss sein. Jetzt sind die
Beschäftigten am Zug. Der Grund-
satz »Gleicher Lohn für gleiche Ar-
beit« muss für alle Beschäftigten
im Median-Konzern gelten.
Davon ist man in Bad Gottleuba
jedoch noch meilenweit entfernt.
Gehaltsunterschiede von minus
20 Prozent und mehr sind keine
Seltenheit. Die Forderungsdiskus-
sion unter den ver.di-Mitgliedern
in Bad Gottleuba läuft bereits.
Anfang März werden die konkre-
ten Forderungen beschlossen. �
Axel Weinsberg, ver.di-Bundes-
verwaltung
Bad Gottleuba (Sachsen):Forderungsdiskussion läuft
Infodienst Krankenhäuser Nr. 64 � März 2014
Konzerne
�35
über die gesamte Laufzeit erkauft
werden. Sowohl die Tarifkommis-
sion als auch die Mitglieder in den
betroffenen Kliniken haben dieses
Angebot als »inakzeptabel« zu-
rückgewiesen.
In der letzten Verhandlungs-
runde wurde zudem klar, dass die
Arbeitgeber offensichtlich versu-
chen, die Neu- und Altbeschäftig-
ten in den Median-Kliniken gegen-
einander auszuspielen. Die ver.di-
Tarifkommission hat deutlich ge-
macht, dass sie bei dem Versuch
der Arbeitgeber, die Belegschaft
zu spalten und zu entsolidarisie-
ren, nicht mitmachen wird. Das
wichtige Ziel der Anpassung der
Neu- an die Altbeschäftigten darf
nicht einseitig zu Lasten der Alt-
Auch nach drei Verhandlungs-
runden zeichnet sich keine Eini-
gung ab. ver.di fordert eine Stei-
gerung der Entgelttabelle der so
genannten Altbeschäftigten um
10 Prozent und im zweiten Schritt
eine Angleichung der Tabellen von
Neu- und Altbeschäftigten. Mit
der linearen Entgeltsteigerung soll
endlich die Lücke zu vergleichba-
ren Median-Kliniken geschlossen
werden und anschließend der
Grundsatz »Gleicher Lohn für glei-
che Arbeit« bei Neu- und Altbe-
schäftigten durchgesetzt werden.
Außerdem will ver.di, dass alle Be-
schäftigten Urlaubs- und Weih-
nachtsgeld erhalten – unabhängig
vom Zeitpunkt ihrer Einstellung.
Im Gegenzug haben die Arbeit-
geber angeboten, die Tabellen bis
Ende 2016 – also erst nach drei-
jähriger Laufzeit – anzupassen.
Allerdings auf dem Niveau von
heute – und nur bis zum 13. Be-
schäftigungsjahr.
Damit gäbe es auch zukünftig
und auf lange Sicht zwei unter-
schiedliche Entgeltniveaus. Die
Nullrunden für die Altbeschäftig-
ten sollen mit Einmalzahlungen
beschäftigten erkauft werden und
auch das niedrigste Tabellenniveau
innerhalb des Konzerns (vom Bran-
chenniveau TVöD ganz zu schwei-
gen) nicht zementiert werden.
Die Arbeitgeberseite erklärte,
dass eine verbindliche Anglei-
chung der Tabellen in weite Ferne
rücke, sollte ver.di auf Entgeltstei-
gerungen für die Altbeschäftigten
bestehen. Zu den anderen ver.di-
Forderungen gab es im Übrigen
keinerlei Angebot. Es ist aus heuti-
ger Sicht schwer vorstellbar, dass
sich das Arbeitgeberangebot noch
substanziell verbessert.
Die Zeichen stehen auf Arbeits-
kampf. �
Axel Weinsberg, ver.di-Bundes-
verwaltung
Stillstand bei den Tarifverhandlungen Median Ost
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Bad Berka (Thüringen): Protest in der Mittagspause, Mai 2012
Tarifatlas Median
Seit die damaligen Median-Eigentümer
2002 den Konzerntarifvertrag gekün-
digt hatten und weitere Verhandlungen
verweigerten, versucht ver.di über
einzelne Tarifverträge die Arbeits- und
Entlohnungsbedingungen abzusichern
und dem TVöD näher zu bringen – mit
mehr oder weniger Erfolg.
Auch im Median-Konzern sind die
bekannten Zusammenhänge deutlich
erkennbar: je höher der Organisations-
grad und das Engagement der Beschäf-
tigten, desto größer die Durchset-
zungsfähigkeit und desto besser die
Ergebnisse.
� Rheinland-Pfalz (5 Kliniken in Bern-
kastel-Kues, etwa 700 Beschäftigte):
Abschluss 2012, Einigung in dritter
Runde nach Aktionen und deutlicher
Warnstreikbereitschaft, Laufzeit bis
31.12.2014.
� NRW (4 Kliniken in Bad Oeynhausen
und Bad Salzuflen, etwa 1.000 Be-
schäftigte): Abschluss 2013 nach
monatelanger Auseinandersetzung,
Urabstimmung und 10 Streiktagen,
Laufzeit bis 31.12.2014.
� Zum Geltungsbereich TV Median Ost
gehören die Kliniken in Mecklen-
burg-Vorpommern, Brandenburg,
Sachsen-Anhalt (Ausnahme: NRZ
Magdeburg mit Haus-TV, siehe Info-
dienst 59, S. 33), Sachsen (Aus-
nahme: Gesundheitspark Bad Gott-
leuba, siehe links) und Thüringen.
� Berlin: Für die Klinik Berlin-Kladow
(ca. 250 Beschäftigte) gelten Mantel-
und Entgelt-TV, die Klinik Berlin-
Mitte (ca. 115 Beschäftigte) ist
tariflos.
� Hessen (siehe links): Für die ehe-
maligen Pitzer-Kliniken und die
Orthopädische Klinik Braunfels gilt
bisher kein TV.
� Baden-Württemberg (6 Einrichtun-
gen der 2011 übernommenen
Oberrheinischen Kliniken (ORK),
etwa 300 Beschäftigte): keine Tarif-
bindung.
� Niedersachsen: Im Reha-Zentrum
Gyhum, der seit Januar 2014 ersten
niedersächsischen Median-Einrich-
tung, gilt ein Haus-TV. Unser Ziel
ist jetzt, die Arbeitsplätze zu sichern
sowie Handlungsfähigkeit zu erlan-
gen, um nicht weiterhin mit 1%-
Erhöhungen abgespeist zu werden.
Gyhum 2006
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OR
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DS.
Verhandlungsbeginn
Ende Februar
Im Rahmen der letzten Tarif-
verhandlungen vereinbarten ver.di
und der SRH-Vorstand, Anfang
2014 zu mehreren, teilweise sehr
komplexen Themen erneut Ver-
handlungen aufzunehmen. Das
von den Arbeitgebern formulierte
Ziel, durch Veränderungen in den
SRH-Tarifverträgen ein »attraktiver
Arbeitgeber« werden zu wollen,
unterstützt die ver.di-Tarifkommis-
sion ausdrücklich. In einer Klausur-
sitzung hat sie Ende Januar die
dringend notwendige Aktualisie-
rung und Modernisierung der
SRH-Tarifverträge diskutiert.
Im Wesentlichen wird ver.di nun
zu folgenden Punkten Vorschläge
einbringen, die sich an Konzern-
und Flächentarifverträgen im
Gesundheitswesen orientieren:
� Überarbeitung der Entgelt-
ordnung,
� Zeitzuschläge,
� Funktionszulagen,
� Einführung einer Erholungs-
beihilfe,
� redaktionelle Überarbeitung des
Manteltarifvertrages.
Insgesamt hat sich die ver.di-
Tarifkommission viel vorgenom-
men. Die Verhandlungen finden
bei ungekündigten Tarifverträgen
statt, d.h. dass Änderungen in den
bestehenden Verträgen zur Zeit
nur im gegenseitigen Einverneh-
men möglich sind. �
Sven Bergelin, ver.di-Bundes-
verwaltung
Infodienst Krankenhäuser Nr. 64 � März 2014
Konzerne
Vorschläge zur Modernisierung der SRH-Tarifverträge
Siehe auch Info-
dienst 63, S. 39
und 61, S. 37
�36
JAN
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Stichworte
Stiftung Rehabilitation Heidelberg
Die SRH-Holding ist eine private gemein-
nützige Stiftung (Sitz Heidelberg) mit den
beiden Geschäftsbereichen Bildung und
Gesundheit. Insgesamt fast 8.900 Be-
schäftigte in etwa 30 Unternehmen an
56 Standorten in Deutschland. 594,7 Mio.
Euro Umsatz, 35,3 Mio. Euro Jahres-
überschuss.
In der SRH Kliniken GmbH sind alle Unter-
nehmen des Gesundheitswesens zusam-
mengefasst und bilden einen eigenständi-
gen Konzern. 6 Akut- und 3 Rehakliniken
in Baden-Württemberg, Thüringen und
Sachsen-Anhalt, 25 MVZ sowie die SRH
Dienstleistungen GmbH, zusammen etwa
6.100 Beschäftigte, etwa 2.800 Betten.
422,3 Mio. Euro Umsatz, 24,8 Mio. Euro
Jahresüberschuss (www.srh.de,
Geschäftsbericht 2012). �
Trotz der zunächst unerwarteten
Turbulenzen in der ersten Ver-
handlungsrunde am 29.8.2013, in
der die Arbeitgeberseite meinte,
sie müsse die Verhandlungen ab-
brechen, ist es uns gelungen, die
Verhandlungen wieder aufzuneh-
men und zu einem Ergebnis zu
führen. Dies sieht im Einzelnen
wie folgt aus.
Gratifikation
Obwohl der Tarifvertrag nur
für die Klinik Güstrow und die Kli-
nikum Mitte GmbH gekündigt war,
erhalten jetzt alle Beschäftigten
eine höhere jährliche Gratifikation
als bisher.
Der Prozentsatz beträgt jetzt für
alle Beschäftigten der KMG-Klini-
ken einheitlich 54% und bemisst
sich nach dem jeweiligen aktuellen
Oktobergehalt (bisher statisch
Monatsgehalt Stand 2001).
Der neue Gratifikationstarif-
vertrag trat rückwirkend zum
1. Januar 2013 in Kraft und kann
frühestens zum 31.12.2015 ge-
kündigt werden.
Entgelt
Der bestehende Entgelttarif-
vertrag für die Akutkliniken wird
rückwirkend zum 1.9.2013 wie
folgt verbessert:
� Die Tabellenvergütungen wer-
den in zwei Schritten um ins-
gesamt 3,5% erhöht (zweiter
Schritt zum 1.4.2014).
� Die monatliche Stationslei-
tungszulage erhöht sich auf 250
Euro.
� Der Nachtzuschlag beträgt
statt 1,50 künftig 2 Euro/Stunde.
Tarifergebnis mit der KMG erzielt
Stichworte
Die KMG Kliniken Aktiengesellschaft mit Sitz in Bad Wilsnack
(Brandenburg) ist seit 2010 eine Public Limited Company (PLC)
britischen Rechts. Sie betreibt unter anderem 5 Akutkliniken
(zusammen 948 Betten), 3 MVZ, 4 Rehakliniken (etwa 1.600
Plätze), 10 Seniorenheime, einen ambulanten Pflegedienst sowie
3 Hotels (»Gesundheitstourismus«) in Mecklenburg-Vorpom-
mern, Sachsen-Anhalt, Brandenburg und Thüringen (ca. 3.600
MitarbeiterInnen, Gesamtumsatz 2012: 221 Mio. Euro)
(www.kmg-kliniken.de). �
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3,5% Tabellensteigerung Entgelttarifvertrag Akutkliniken und
höhere Gratifikation für alle Beschäftigten
Celenus Klinik für Neurologie Hilchenbach (NRW):Streik in letzter Sekunde abgewendet!
Infodienst Krankenhäuser Nr. 64 � März 2014
Konzerne
�37
In der Dezember-Ausgabe des
Infodienstes Krankenhäuser ist
nachzulesen, dass die Signale auf
unbefristeten Arbeitskampf stan-
den. Die ver.dianerInnen der Kli-
nik, von 340 Beschäftigten sind
über 180 in ver.di organisiert, hat-
ten sich mit über 90% für Streik
ausgesprochen.
Als der erste Streiktag bevor-
stand, offerierte die Arbeitgeber-
seite ein verbessertes Angebot –
und es kam erstmals zu echten
Verhandlungen. Berthold Müller,
Geschäftsführer der Celenus-
Gruppe, kam dazu selbst aus
Offenburg angereist.
In einem Verhandlungsmarathon
konnte vereinbart werden:
� 150 Euro monatlich rück-
wirkend ab Oktober 2013 mehr
Entgelt und 700 Euro Weihnachts-
geld ab 2014 für Vollzeitbeschäf-
tigte (38,5-Stunden-Woche), für
Teilzeitbeschäftigte anteilig.
� Laufzeit 31.12.2014
� Im November 2013 wurde
die bislang zu zahlende statische
Erfolgsbeteiligung in Höhe von
12,5% eines Monatsentgeltes
fällig.
� Beide Parteien verständigten
sich darauf, die Verhandlungen zu
einem Manteltarifvertrag, die Ein-
gruppierung und Entgelttabelle in
2014 zu führen.
Dieses Ergebnis war nur mög-
lich, weil sich die Belegschaft
nicht spalten ließ und selbst die
Schließungsandrohung der Klinik
verpuffte. Leider haben sich »Kol-
lateralschäden« nicht vermeiden
lassen. Die Belegung ging wäh-
rend des sich seit August 2013 zu-
spitzenden Tarifkonfliktes mit Ak-
tionen und Warnstreiks deutlich
zurück. In der Folge wurden be-
fristete Arbeitsverhältnisse nicht
verlängert und Beschäftigte in der
Probezeit entlassen. Der Fahr-
dienst mit 5 Beschäftigten soll aus
»Kostengründen« Mitte 2014
fremdvergeben werden. Übrigens,
den Geschäftsführer Herrn Müller
hat es auch »erwischt«. Er ist laut
einer Unternehmensmitteilung
vom 23.12.2013 »in bestem
gegenseitigen Einvernehmen« aus-
geschieden. �
Jürgen Weiskirch, ver.di Siegen-
Olpe
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IS
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-OLP
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Siehe Infodienst
63, S. 40
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StichworteDie zum Portfolio der Beteiligungsgesellschaft Auctus Capital
Partners AG (München) gehörende Celenus SE (Offenburg,
BaWü) betreibt zurzeit 17 Reha-Einrichtungen in Baden-
Württemberg, Sachsen-Anhalt, Sachsen, Thüringen
und NRW (etwa 1.850 Beschäftigte, rund 2.600 Betten)
(www.celenus-kliniken.de, www.auctus.com). �
� Sowohl die Schichtzulage als
auch die Wechselschichtzulage er-
höhen sich auf 70 Euro/Monat.
� Die Zulage in Höhe von 100
Euro/Monat für die Bereiche OP,
Intensiv, Anästhesie etc. wurde um
den Bereich Notaufnahme ergänzt
und umformuliert, so dass die Zu-
lage jetzt allen Mitarbeitern und
Mitarbeiterinnen, nicht nur den
dort tätigen Pflegekräften zusteht.
� Weiterhin wurde in einer er-
gänzenden Protokollerklärung zur
Eingruppierung die Fachpflege
definiert (Pflegekräfte, die eine
Weiterbildung von 720 Std. abge-
schlossen haben). Damit steht
auch Stationsleitungen (bisher
strittig und Eingruppierung eine
Entgeltgruppe niedriger) mit der
entsprechenden Weiterbildung
diese Eingruppierung zu.
� Der Entgelttarifvertrag ist frü-
hestens zum 31.10.2014 kündbar.
Manteltarifvertrag
Auch im Manteltarifvertrag wur-
den einige Änderungen vereinbart.
So sind u.a. aufgrund der Recht-
sprechung der bisher nach Lebens-
alter gestaffelte Urlaubsanspruch,
die Vergütung bei Inanspruch-
nahme in der Rufbereitschaft neu
tarifiert, sowie die Definition der
Wechselschicht (maßgebend ist
der Dienstplan, nicht die geleiste-
ten Schichten) verbessert.
Der neu gefasste Manteltarif-
vertrag trat rückwirkend zum 1.1.
2013 in Kraft. �
Katja Paul, ver.di-Bundes-
verwaltung
Infodienst Krankenhäuser Nr. 64 � März 2014
Konzerne
�38
Sana: Verhandlungskompromiss zumTarifvertrag Beruf, Familie und Gesundheit
Mit dem Beschluss der ver.di-Ta-
rifkommission vom 7. Januar 2014
wurde ein im Dezember erreichter
Kompromiss gebilligt. Gleichfalls
wurden einige Änderungen im
Manteltarifvertrag vereinbart. Die
Verhandlungen waren durch die
arbeitgeberseitige Kündigung des
Tarifvertrages Beruf, Familie und
Gesundheit zum 31.12.2013 not-
wendig geworden.
Verhandlungskompromiss
In schwierigen Verhandlungen
konnten wir einen Kompromiss er-
zielen, der die Fortführung dieses
Tarifvertrages sicherstellt. Stich-
worte:
� Betreuungskostenzuschuss bis
zu 100 Euro brutto monatlich für
nicht-schulpflichtige Kinder, die
gegen Entgelt betreut werden.
� Anspruch pro Kind. Kosten-
nachweis erforderlich.
� Der Zuschussbetrag bezieht
sich auf Vollzeitbeschäftigung,
bei Teilzeitbeschäftigung anteilig.
Beschäftigte, die zum Stichtag
31.12.2013 den Zuschuss in voller
Höhe erhalten hatten, erhalten die-
sen weiter.
� Auszubildende werden neu
in den Geltungsbereich aufgenom-
men.
� Erstmals kündbar zum 31.12.
2015, Nachwirkung weiterhin aus-
geschlossen.
Änderungen im Konzern-
Manteltarifvertrag
Gleichfalls treten zum 1. Januar
2014 folgende Änderungen im
Manteltarifvertrag in Kraft:
� »Den Betriebsparteien ist es
vorbehalten, Regelungen zu Um-
kleide- und Wegezeiten (als Ar-
beitszeit) zu vereinbaren« – mit
dieser Formulierung sind jetzt die
Betriebsräte gefordert, in Betriebs-
vereinbarungen zu Arbeitszeiten
und Dienstplänen festzuhalten,
dass Umkleide- und Wegezeiten als
Arbeitszeit zu bewerten sind.
� Ergänzend wird aufgenommen,
dass der Arbeitgeber verpflichtet
ist, die über die geplante Arbeits-
zeit hinausgehende Arbeitszeit der
Arbeitnehmer/innen täglich aufzu-
zeichnen.
� Die Zeit des Bereitschafts-
dienstes, die als Arbeitszeit gewer-
tet wird, wird grundsätzlich in Frei-
zeit abgegolten. Auf Wunsch der
Beschäftigten erfolgt die finanzielle
Abgeltung mit dem individuellen
Stundenentgelt.
� Bei der Entstehung der Wech-
selschicht wird nicht mehr darauf
abgestellt, dass die Beschäftigten
durchschnittlich längstens nach Ab-
lauf eines Monats erneut zu min-
destens zwei Nachtschichten her-
angezogen werden. Ausreichend ist
vielmehr, wenn sie in jedem Kalen-
dermonat erneut zu mindestens
zwei Nachtschichten herangezogen
werden.
Tarifvertrag zur Entgelt-
umwandlung
Im Tarifvertrag zur Entgeltum-
wandlung wird ab dem 1. Januar
2014 der Mindestbeitrag für die
Unterstützungskasse von heute
100 auf 50 Euro reduziert.
Bewertung
Ziel der ver.di-Tarifkommission
war es, in dieser schwierigen Ver-
handlungssituation den Tarifvertrag
Beruf, Familie und Gesundheit fort-
zuführen. Gleichfalls sollte versucht
werden, über andere Regelungen
und Änderungen im Manteltarifver-
trag weitere Verbesserungen zu er-
zielen.
Erreichen konnten wir immerhin
eine Besitzstandsregelung, die die
Weiterzahlung in unveränderter
Höhe garantiert. Davon profitieren
alle anspruchsberechtigtenTeilzeit-
beschäftigten. Auch die Tatsache,
dass Auszubildende künftig den
Zuschuss gewährt bekommen, ist
als Erfolg zu bewerten.
Positiv ist auch, dass die Betriebs-
räte mit der Änderung im Mantel-
tarifvertrag Regelungen vor Ort
einfordern und durchsetzen
können, die die Bewertung von
Umkleide- und Wegezeiten als
Arbeitszeit sicherstellen. �
Sven Bergelin, ver.di-Bundes-
verwaltung
Tarifvertrag wird fortgeführt – Änderungen
im Konzern-Manteltarifvertrag vereinbart
GA
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Siehe auch Info-
dienst 63, S. 39
Infodienst Krankenhäuser Nr. 64 � März 2014
Konzerne
�39
Das KfH und die GML bewegen
sich in stürmischen Zeiten. Von
Unternehmensberatern getrieben
verfolgt der Vorstand seit Dezem-
ber 2013 ein Restrukturierungs-
programm, um mit dem KfH
schnellstmöglich wieder Gewinne
zu erwirtschaften.
Die Maßnahmen sind dabei
weder kreativ noch innovativ –
Stellenabbau und Outsourcing sol-
len die wesentlichen Antworten
sein. Maßnahmen, die bei privaten
Unternehmen und Konzernen weit
verbreitet sind, sollen jetzt auch
die KfH-Personalpolitik bestimmen.
Gänzlich in Vergessenheit zu ge-
raten scheint dabei jedoch, dass
das KfH als gemeinnütziges Kura-
torium primär dem Patientenwohl
verpflichtet ist. Voraussetzung
dafür ist eine auf Vertrauen und
Verlässlichkeit basierende Perso-
nalpolitik, damit die Beschäftigten
im KfH und bei der GML genau
dieser Verantwortung gerecht
werden können.
In deutlichem Gegensatz zu
diesem Auftrag, dieser Verantwor-
tung und letztlich der Gemeinnüt-
zigkeit steht eine Personalpolitik,
die Beschäftigte nur als Kostenfak-
toren begreift und unverändert an
der Möglichkeit betriebsbedingter
Kündigungen zum Erreichen wirt-
schaftlicher Ziele festhält.
Die Drohung mit Kündigungen
verunsichert und demotiviert die
Beschäftigten. Über die Vorgaben
der Sozialauswahl wird eine drin-
gend notwendige Verjüngung der
Beschäftigten verhindert. Darüber
hinaus werden Kündigungen
durch die nach Sozialplänen oder
Kündigungsschutzklagen zu zah-
lenden Abfindungen für die
Arbeitgeber teuer.
Ein wenig intelligenter Weg, um
Personalabbau zu betreiben.
Diese Gründe haben andere
Unternehmen veranlasst, mit ver.di
den Ausschluss betriebsbedingter
Kündigungen zu vereinbaren und
alternative Modelle eines mög-
lichst sozialverträglichen Personal-
abbaus zu vereinbaren.
Zum Abschluss eines solchen
Tarifvertrages hatten wir den Vor-
stand des KfH bereits im Sommer
2013 aufgefordert. Im Rahmen
des Kompromisses zur Vergü-
tungstarifrunde 2013* konnten
wir dann Verhandlungen verein-
baren, die Ende Januar 2014 be-
gonnen haben.
Grundlage der Verhandlungen
ist der von uns vorgelegte Entwurf
für einen solchen Tarifvertrag.
Wir fordern mit diesem
Tarifvertrag:
� Den Ausschluss betriebs-
bedingter Kündigungen.
� Eine genaue Definition
von möglichen Restrukturierungs-
maßnahmen (Schließung und
Zusammenlegung von Zentren,
Betten-Reduzierung, Outsourcing,
Wegfall von Aufgaben).
� Das Angebot von Abfindun-
gen bei freiwilligem Ausscheiden
(einvernehmliche Aufhebungs-
verträge) in Höhe von 1,2 Monats-
gehältern pro Beschäftigungsjahr.
� Eine Regelung zum vor-
zeitigen Ausscheiden aus dem
Erwerbsleben (Vorruhestand).
� Eine Regelung zur Altersteil-
zeit ab dem 58. Lebensjahr bei
Zahlung von 80% der bisherigen
Bezüge.
� Die Einführung eines bundes-
weiten Stellenmarktes.
� Eine Definition der »Zumut-
barkeit« bei Arbeitsplatzwechseln.
� Die Förderung der Mobilität
bei Arbeitsplatzwechseln (Verset-
zungen).
Qualifizierungsmaßnahmen.
Eine betriebliche Öffnung zur
befristeten kollektiven Arbeitszeit-
verkürzung zur Vermeidung von
Stellenabbau.
Wir wehren uns dagegen,
die Beschäftigten als reine Kos-
tenfaktoren zu sehen, an deren
Arbeitsplätzen und Einkommens-
bedingungen man beliebige Ver-
änderungen vornehmen kann, um
Gewinnziele zu erreichen!
Die Tarifverhandlungen werden
am 6. März 2014 fortgesetzt. �
Sven Bergelin, ver.di-Bundes-
verwaltung
KfH und GML AG: Verhandlungen zumRahmentarifvertrag Restrukturierung
* Zum Vergü-
tungstarifvertrag
siehe Infodienst
63, S. 37
Stichworte
KfH = Kuratorium für Dialyse und Nieren-transplantation e.V. (gegründet 1969 alsKuratorium für Heimdialyse): mehr als 200Einrichtungen in Deutschland, ca. 7.500MitarbeiterInnen im ärztlichen und pflege-rischen Bereich.
GML AG = Aktiengesellschaft für Medizin-technik und Logistikmanagement, KfH-Tochter, ca. 250 MitarbeiterInnen.
Die Verhandlungen finden für beide Unter-nehmen statt. �
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Infodienst Krankenhäuser Nr. 64 � März 2014
Kirchen, Diakonie und Caritas
Diakonie Hessen
Nun ist auch der zweite Versuch
der Diakonie Hessen fehlgeschla-
gen, eine arbeitsrechtliche Kom-
mission (ARK) zu bilden.
Ein erster Wahlversuch im
August 2013 war an massiven
Form- und Organisationsfehlern
gescheitert. ver.di und die beiden
AGMAVen1 von Hessen und
Nassau und Kurhessen-Waldeck
hatten anlässlich der Wahl eine
eindrucksvolle Kundgebung orga-
nisiert.
Der für den 29. November 2013
vorgesehene zweite Termin wurde
kurzfristig abgesagt. Die für Kir-
chen zuständige Gewerkschafts-
sekretärin Saskia Jensch sagte
dazu: »Es ist zwar noch nicht
Weihnachten, aber die Beschäftig-
ten und deren gewählte Interes-
senvertretungen betrachten es
trotzdem als eine frohe Botschaft,
dass die ungewollte Kommission
nun offenbar vorerst nicht zu-
stande kommt.«
Laut Diakonie Hessen soll mit
der Absage allen Beteiligten aus-
reichend Zeit für Gespräche über
die künftigen Rahmenbedingun-
gen für die Arbeitsrechtssetzung
gegeben werden.
EKD-Synode
Hintergrund dürfte unter ande-
rem ein Beschluss der Synode der
Evangelischen Kirche in Deutsch-
land (EKD) im November 2013
sein.
Demnach wird zwar der Dritte
Weg (kirchliches Sonder-Arbeits-
recht) beibehalten. Es erfolgt je-
doch eine Öffnung für »kirchen-
gemäße Tarifverträge«. Das heißt,
es kann künftig theoretisch mit
ver.di über einen Tarifvertrag ver-
handelt werden.
Nach den Vorstellungen der
Kirche muss dabei aber eine un-
eingeschränkte Friedenspflicht2
herrschen. Außerdem sind Zwangs-
schlichtungen vorgesehen.
Diakonie Hessen
Bisher hatte die Diakonie Hessen
beim kirchlichen Arbeitsrecht eine
harte Linie verfolgt. Es kann sein,
dass sie sich unter dem Druck der
Verhältnisse für andere Lösungen
öffnet.
Saskia Jensch begrüßte die Ab-
sage des zweiten Wahlversuchs:
»Wir werten die Absage der
Delegiertenversammlung auch als
einen Erfolg unserer gewerk-
schaftlichen Aktionen im Vorfeld.
Trotz des Synodenbeschlusses wer-
den wir uns nicht auf die Rolle des
kollektiven Bettelns einlassen.
Wir treten nach wie vor für die
Verhandlung von Tarifverträgen
auf Augenhöhe ein. Dass die ARK
in der Diakonie Hessen wiederholt
nicht besetzt werden konnte, zeigt
uns eindeutig, dass der kirchliche
Sonderweg gescheitert ist.
In Niedersachsen ist diese Bot-
schaft bereits verstanden und um-
gesetzt worden. Dort werden ab
dem Frühjahr 2014 ordentliche
Tarifverhandlungen geführt. ver.di
steht der Diakonie Hessen jeder-
zeit für einen gemeinsamen Dialog
zur Verfügung.«
Die Gesamtausschüsse in Hessen
waren ziemlich unter Druck ge-
setzt. Sollten sie nicht an der Wahl
zur ARK teilnehmen, sah die Ord-
nung der Diakonie Hessen ein
»Ersatzentsendungsverfahren« vor,
nach dem die Mitglieder der ARK
in einer Art »Urwahl« von den
etwa 35.000 Beschäftigten der
Diakonie Hessen gewählt werden
sollten. Zwar fanden viele Mit-
Anmerkungen zur EKD-Synode und zurgescheiterten ARK-Wahl Diakonie Hessen
�40
Stichworte Diakonie Hessen
Die aus der Fusion der Diakonischen Werke
Hessen und Nassau und Kurhessen-Wald-
eck gebildete Diakonie Hessen beschäftigt
nach eigenen Angaben 34.500 hauptamt-
lich Mitarbeitende in 31 regionalen Diako-
nischen Werken (738 Einrichtungen/ambu-
lante Dienste mit 41.913 Betten/Plätzen,
davon 24 Krankenhäuser mit 4.022 Bet-
ten/Plätzen) (www.diakonie-hessen.de). �
Wie es weitergeht, erfahrt ihr unter � www.agmavhn.de
� www.streikrecht-ist-grundrecht.de
Zur Synode der
EKD siehe auch
Infodienst 63,
S. 44
Zur Diakonie
Hessen siehe
auch Info-
dienst 63, S. 46,
58, S. 49,
57, S. 41,
50, S. 35 und
49, S. 38
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Infodienst Krankenhäuser Nr. 64 � März 2014
Kirchen, Diakonie und Caritas
�41
arbeiter dieses Verfahren total ab-
wegig, aber die Erfahrungen bei
der Wahlfarce zur ARK Mittel-
deutschland (s. Kasten) machten
sehr vorsichtig.
Eine Rolle bei der Absage des
zweiten Termins mag auch gespielt
haben, dass der vorliegende Ent-
wurf zur Wahl einer ARK der Dia-
konie Hessen wohl kaum vereinbar
ist mit den Vorgaben des Urteils
des Bundesarbeitsgerichts vom
20. November 2012, das den Ge-
werkschaften uneingeschränkt
das Recht zustand, sich koalitions-
mäßig zu betätigen.
EKD-Synode
Diese Vorgaben des BAG-Urteils
wurden von der EKD-Synode in
ihrem Beschluss vom November
2013 weiter verwässert, indem die
Möglichkeit eines Mischsystems
(Gewerkschaften/Mitarbeiterver-
bände entsenden zusammen mit
den Gesamtausschüssen) in das
Arbeitsrechtsregelungsgrundsätze-
gesetz (ARRGG) aufgenommen
wurde.
Für diesen Fall ist nach § 9
Abs. 1 ARRGG zu gewährleisten,
dass den Gewerkschaften und Mit-
arbeiterverbänden eine »angemes-
sene Anzahl« von Sitzen zusteht.
Diakonie Hessen
Nach der Entsendungsordnung
der Diakonie Hessen hätten aber
von 9 Arbeitnehmervertretern in
der ARK die Gewerkschaft ver.di
und der Marburger Bund jeweils
nur einen Vertreter entsenden
können. Nur bei einem Organisa-
tionsgrad von über 10% – was
leider in diakonischen Werken die
Ausnahme ist – hätte ver.di ein
zweiter Vertreter zugestanden.
Der Rest der Arbeitnehmer-
vertreter, also 7-8 Vertreter, sollte
nach den Vorstellungen der Diako-
nie Hessen von den Gesamtaus-
schüssen aufgefüllt werden. Von
einer »angemessenen Vertretung«
der Gewerkschaft kann dann wohl
bei einem einzigen zugestandenen
Vertreter keine Rede sein.
EKD-Synode
Die Umsetzung der Vorschrift in
§ 9 Abs. 2 des ARRGG, »mehr als
die Hälfte der von den Gewerk-
schaften oder Mitarbeiterverbän-
den zu entsendenden Vertreter
und Vertreterinnen muss beruflich
im kirchlichen oder diakonischen
Dienst tätig sein«, führt zu unlös-
baren anatomischen Problemen.
Fazit
Man sieht, ein Neustart und Ge-
spräche mit ver.di auf Augenhöhe
sind bitter nötig. �
Erhard Schleitzer
Die Mehrheit der Mitarbeitervertreterdes Diakonischen Werkes der Ev. KircheMitteldeutschlands lehnte 2009 auf einerMitgliederversammlung eine Mitarbeit inder regionalen ARK ab. Trotz intensiverÖffentlichkeitsarbeit seitens des DW er-schienen zur ersten Wahlversammlung nur 18 von ca. 1.000 Mitarbeitervertretern.
In der zweiten Wahlversammlung wur-den dann 3 Mitglieder in die ARK gewählt.Der Kandidat mit den meisten Stimmen er-hielt 15 Stimmen. Vor dem Hintergrundvon ca. 26.000 Diakonie-Mitarbeitern und1.000 wahlberechtigten Mitarbeitervertre-tern eine fragwürdige Zahl.
Völlig ohne gesetzliche Grundlage wur-den vom DW der EKM zwei zusätzlicheWahlversammlungen einberufen. Die »Be-teiligung« der Mitarbeiter und die Wahl-ergebnisse bewegten sich in ähnlicherHöhe.
Nach über einem Jahr nach Inkrafttretendes Gesetzes (Arbeitsrechtsregelungs-gesetz DW.EKM – ARRG-DW.EKM vom20.11.2010) wird die Besetzung der ARKam 13.12.2011 bekanntgegeben. Bis siebegann zu »arbeiten«, vergingen weitereMonate.
Der Gesamtausschuss wollte diese Wahl-farce juristisch anfechten. Eine Überprü-fung oder Anfechtung solcher Vorgehens-weisen ist vom Gesetzgeber aber nichtvorgesehen und daher nicht möglich. DasKirchengericht EKM hält sich aufgrund feh-lender Rechtsgrundlagen für unzuständig.Kommentar eines Mitarbeitervertreters:»Das ist doch ein Dollhaus!«.
Die MAVen der EKM verabschiedeten aufder Delegiertenkonferenz am 28.11.2013in Halle (Saale) eine Resolution, in der dieLandeskirchen aufgefordert werden, dieden Arbeitsverträgen zwischen Diakonie
und freien Bürgern zugrundeliegendenArbeitsbedingungen nicht mehr als »inner-kirchliche Angelegenheit« zu bezeichnenund nicht mehr dem Kirchenrecht zu unter-stellen. Weiter fordern sie die EKM zueinem offenen Dialog mit den Gewerk-schaften des DGB auf, der nicht schon vorseinem Beginn durch eine Seite, z.B. durchein ARRG, reglementiert wird.
Die Resolution schließt: »Wir fordernalle Kolleginnen und Kollegen in derDiakonie auf, dem Gesetz unserer KircheFolge zu leisten, sich gewerkschaftlich zuorganisieren und damit Verantwortung fürdie eigenen Arbeitsbedingungen zu über-nehmen. Im Rahmen des DGB ist die Ver-einte Dienstleistungsgewerkschaft ver.difür den Bereich der Diakonie zuständig.« �
Erhard Schleitzer
Wahlfarce in der ARK Mitteldeutschland
1 Arbeitsgemeinschaften (AGMAVen) und Gesamtausschüsse sind die Zusammenschlüsse von Mit-arbeitervertretungen der einzelnen Diakonischen Werke bzw. der Landeskirchen. Die Vorstände derGesamtausschüsse/AGMAVen werden auf einer Mitgliederversammlung der MAVen gewählt.
2 Generell besteht bei laufenden Tarifverträgen eine relative Friedenspflicht. Die Kirchen möchten aber eine absolute Friedenspflicht vereinbaren, d.h. alle Arbeitskampfmaßnahmen ausschließen,also auch Streiks nach Ablauf eines Tarifvertrages.
Infodienst Krankenhäuser Nr. 64 � März 2014
Kirchen, Diakonie und Caritas
�42
Vom 1. März bis 31. Mai 2014
finden in Deutschland wieder Be-
triebsratswahlen statt. Die Kirchen
in Deutschland engagieren sich
seit vielen Jahren gemeinsam mit
den gewählten Arbeitnehmer-
vertretungen in den Betrieben für
eine solidarische und gerechte
Arbeitswelt.
Die Betriebsräte setzen sich ein
für die Belange ihrer Kolleginnen
und Kollegen und übernehmen
dabei große Verantwortung. Diese
Aufgabe erfordert hohe Kompe-
tenz, Durchsetzungsvermögen,
aber auch Ausdauer und Geschick.
Deshalb danken wir allen, die sich
in den vergangenen Jahren in den
Betrieben für diese wichtige Auf-
gabe zur Verfügung gestellt haben
und sprechen ihnen auf diesem
Weg unsere Anerkennung für
ihren Einsatz aus.
Die künftigen Herausforderun-
gen für die Arbeit der Betriebsräte
werden von den Veränderungen
der Erwerbsarbeit vorgegeben.
Unsere Arbeitswelt hat heute zwei
Gesichter:
Auf der einen Seite gibt die ge-
stiegene Beschäftigungsrate den
Arbeitnehmerinnen und Arbeit-
nehmern Sicherheit und ermög-
licht vielen ein gutes Einkommen.
Im Gegensatz zu anderen europäi-
schen Ländern blicken deshalb in
Deutschland viele Erwerbstätige
mit Zuversicht in die Zukunft.
Auf der anderen Seite aber hat
die gute wirtschaftliche Entwick-
lung ihren Preis: Der Druck auf die
Beschäftigten nimmt weiter zu.
Leistungsverdichtung und Mehr-
arbeit sind zu ständigen Begleitern
der heutigen Erwerbsarbeit gewor-
den. Die Folgen von permanenter
Überforderung und Leistungsdruck
äußern sich insbesondere in der
Zunahme psychischer Erkrankun-
gen, einer Entwicklung, die in den
letzten Jahren zum Teil alarmie-
rende Ausmaße erreicht hat.
Was wir heute brauchen, ist eine
neue Debatte darüber, wie die
Arbeit humaner gestaltet werden
kann. Die Arbeit muss wieder stär-
ker den Bedürfnissen der Men-
schen gerecht werden. Damit dies
möglich wird, braucht es Grenzen
der Arbeit: Grenzen der Belastun-
gen, Grenzen der zeitlichen
Verfügbarkeit und Grenzen der
Ökonomisierung. Vor allem gilt
hierbei: Um das Ziel einer Humani-
sierung der Arbeit auf den Weg zu
bringen, braucht es starke Interes-
sensvertretungen in den Betrie-
ben.
Für die anstehenden Betriebs-
ratswahlen ermutigen wir alle Mit-
arbeiterinnen und Mitarbeiter, sich
an den Wahlen zu beteiligen und
von ihrem Wahlrecht Gebrauch zu
machen. Überlegen Sie bitte auch,
ob Sie sich nicht selbst als Kandi-
datin oder Kandidat zur Verfügung
stellen können. Betriebsräte und
Arbeitnehmervertretungen leben
von einer möglichst breiten Unter-
stützung sowie der Bereitschaft
vieler, sich hierbei zu engagieren. �
Bonn/Hannover, 13. Januar 2014
Download unter EKD-Presse-
mitteilung vom 22. Januar 2014
Gut so. Aber …
wo bleiben die über eine Millio-
nen Beschäftigten der kirchlichen
Einrichtungen? Zeitgleich finden
für große Bereiche der EKD und
ihrer Diakonie so genannte Mit-
arbeitervertretungswahlen statt.
Wo bleibt die Anerkennung der
Bischöfe für die Arbeit der MAVen
unter den von denselben Bischö-
fen zu verantwortenden schlech-
ten Mitwirkungsregelungen? Eine
echte Mitbestimmung kennen die
kirchlichen Mitarbeitervertretungs-
gesetze nämlich nicht.
Der Aufruf spricht von der Not-
wendigkeit, die Arbeitswelt huma-
ner zu gestalten. Richtig. Kennen
die Bischöfe die Realität in den
von den Kirchen betriebenen Ein-
richtungen z.B. in der Pflege?
Brauchen wir nicht auch dort
starke, engagierte Interessen-
vertretungen?
Fragen, die dringend von den
Vorsitzenden der evangelischen
und katholischen Bischofsgremien
Dr. Nikolaus Schneider und
Dr. Robert Zollitsch beantwortet
werden sollten. �
Berno Schuckart-Witsch, ver.di-
Bundesverwaltung
DEINE WAHLMITDENKEN. MITBESTIMMEN. MITMACHEN.
Gut so. Aber …
MAV-WAHLEN
http://www.ekd.de/presse/pm9_2014_kirchen_rufen_gemeinsam_zu_betriebsratswahlen_auf.html
Dr. h.c. Nikolaus Schneider, Vorsitzender des Rates der Evangelischen
Kirche in Deutschland und
Erzbischof Dr. Robert Zollitsch, Vorsitzender der Deutschen
Bischofskonferenz:
Aufruf zu den Betriebsratswahlen 2014
Infodienst Krankenhäuser Nr. 64 � März 2014
Kirchen, Diakonie und Caritas
�43
Ev. Stadtmission Heidelberg: Jetzt ging’s richtig los
Seit der letzten Verhandlungsrunde hat die ver.di-
Tarifkommission in mehreren intensiven Sitzungen
den Vertragstext erarbeitet. Dieser wurde der Stadt-
mission Anfang Dezember 2013 übermittelt. Am
3. Februar 2014 wurden die Verhandlungen auf der
Basis dieses Textes fortgesetzt.
In einer konstruktiven Atmosphäre konnte über
zahlreiche Regelungen Einigkeit mit dem Arbeitgeber
erzielt werden. Zum jetzigen Stand haben wir die
wirklich strittigen Themen Arbeitszeit und Entgelt
aber noch nicht diskutiert. Immerhin sind zu
Regelungen zur Arbeitszeit schon Positionen aus-
getauscht worden. Die Verhandlungen werden
am 4. März 2014 weitergehen. �
Silke Hansen, ver.di Rhein-Neckar
Tarifverhandlungen am 3. Februar 2014 – dr ei
weitere Termine bis Anfang Mai verabredet
Siehe auch Info-
dienst 63, S. 48,
62, S. 35,
61, S. 48 und
57, S. 42FRE
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Wie es weitergeht, erfahrt ihr unter � https://www.facebook.com/pages/Betriebsgruppe-Stadtmission/544013758944465� http://www.betriebsgruppe-stadtmission.de/
EU-Kommission untersucht PflegeassistenzBerufspolitik
In einem Pilotprojekt zur Bildung
eines Netzwerks von Ausbildungs-
verantwortlichen für Pflegeberufe
hat die EU-Kommission die Ausbil-
dungssituation für Pflegeassistenz-
berufe untersuchen lassen. Aus
14 EU-Mitgliedsstaaten und der
Schweiz wurden Daten erhoben.
Folgende Arbeitspakete wurden
im Zeitraum von 2010 bis 2013
bearbeitet:
� Die Erstellung einer Übersicht
der verschiedenen rechtlichen
Rahmenbedingungen für die Be-
schäftigung und die Aufgaben von
Pflegeassistenzberufen in der EU
� Untersuchung des Ausbil-
dungsumfangs und der Kompeten-
zen von Pflegeassistenzberufen
� Austausch und Übersicht über
»best practices« in der Ausbildung
für Pflegeassistenzberufe und die
Möglichkeiten der grenzüberschrei-
tenden Mobilität
� Erarbeitung von Empfehlun-
gen für Ausbildungserfordernisse
für Pflegeassistenzberufe und
Unterstützung in der Qualifizie-
rung von Pflegekräften ohne Aus-
bildung.
Das Projekt steht im Zusammen-
hang mit dem EU-Aktionsplan zu
Arbeitskräften im Gesundheits-
wesen (»Action plan on health-
workforce«). Es wurde von der EU
initiiert und finanziert.
In der Projektgruppe und als Pro-
jektpartner waren deutsche Orga-
nisationen maßgeblich vertreten.
Nach Vorlage eines Zwischenbe-
richts, in dem auch Länderprofile
aus den beteiligten Staaten ent-
halten waren, wurden im Novem-
ber 2013 in einer Expertenrunde
in Brüssel die Empfehlungen zur
Ausbildung von Pflegeassistenz-
berufen vorgestellt und diskutiert.
Die in verschiedene Kategorien
gegliederten Empfehlungen befas-
sen sich u.a. mit der Struktur der
Ausbildung, Curricula, Prüfungs-
verfahren und Evaluation, Zugang
zur Ausbildung und Aufstiegs-
chancen, dem Verhältnis von
Pflegeassistenzberufen zu Pflege-
fachkräften und der Mobilität
innerhalb der Europäischen Union.
ver.di war über den EGöD auf
der Tagung vertreten und hat ge-
werkschaftliche Positionen in den
weiteren Erarbeitungsprozess des
Abschlussberichts eingebracht, der
Anfang 2014 vorgelegt werden
sollte (zum Infodienst-Redaktions-
schluss aber noch nicht vorlag). �
Gerd Dielmann
Die Internetseite des Projekts enthält Informationen in englischer Sprache: http://www.hca-network.eu oder http://www.hca-network.eu/index.php/summary
Infodienst Krankenhäuser Nr. 64 � März 2014
Berufspolitik
�44
ver.di sieht keine Mehrheit für eine Pflegekammer in Bayern
Von April bis Juni 2013 hatte
das zuständige Bayerische Staats-
ministerium in ausgewählten Ein-
richtungen eine Befragung der
Pflegefachkräfte zur Einführung
einer Pflegekammer durchgeführt.
Die Ergebnisse wurden Anfang
Dezember 2013 im Gesundheits-
und Pflegeausschuss des Bayeri-
schen Landtags bekanntgegeben.
Hierzu nimmt ver.di Bayern
wie folgt Stellung:
� Von ca. 113.800 Pflegefach-
kräften in Bayern haben 1.118 Be-
troffene in 116 Einrichtungen ge-
antwortet. Dies entspricht einer
Quote von 0,88%.
� Von den 1.118 Antworten-
den haben sich 50% für die Ein-
richtung einer Kammer ausgespro-
chen, 34% dagegen und 16%
hatten noch keine abschließende
Meinung.
Damit haben sich 0,44% der
von der Einrichtung einer Pflege-
kammer betroffenen Berufsange-
hörigen dafür ausgesprochen.
Dies kann nicht als demokrati-
sche Legitimation und Handlungs-
auftrag für die Einrichtung einer
Pflegekammer interpretiert wer-
den. Dies erst recht nicht, wenn
man Methodik und Durchführung
der Befragung näher betrachtet.
Statistisch gesehen haben in jeder
befragten Einrichtung zehn Pflege-
kräfte geantwortet, die von ihren
Leitungskräften ausgewählt wur-
den.
ver.di liegen Berichte von Be-
triebs- und Personalräten vor, be-
wusst nicht beteiligt worden zu
sein. Die Seriosität der Befragung
ist mehr als anzuzweifeln. Hier
wurde das Wunschbild der Fragen-
den zugleich »mit sanftem Druck«
als »Orientierung« für die Befrag-
ten vorgegeben.
Für ver.di ist klar:
Die Diskussion muss nun been-
det werden. Die Politik muss die
dringenden Probleme der Pflege
lösen. Unsere Vorschläge hierzu
liegen auf dem Tisch.
Deshalb müssen die politisch
Verantwortlichen nun schnellstens
die Entscheidung zur Einführung
oder Nichteinführung der Kammer
treffen, um diese »Windmühlen-
debatte« zu beenden und sich den
tatsächlichen Problemen der
Pflege zuwenden zu können.
»ver.di bietet ausdrücklich die
Mitarbeit hierzu an«, erklärte
Landesfachbereichsleiter Dominik
Schirmer. Sollte der von Staats-
ministerin Huml angekündigte
»Runde Tisch zur Pflegekammer«
etabliert werden, will ver.di dafür
sorgen, dass die Debatte zur Kam-
mer »vom Kopf auf die Füße ge-
stellt« wird und die emotionalen
Debatten und Erwartungen in
realistische Handlungen überführt
werden. �
Dominik Schirmer, ver.di Bayern
Hamburg: Nur eine Minderheit votiert für Pflegekammer
Nur eine Minderheit der Ham-
burger Pflegekräfte ist für die Ein-
richtung einer Pflegekammer in
der Hansestadt. In der repräsen-
tativen Umfrage im Auftrag der
Behörde für Gesundheit und Ver-
braucherschutz (BGV) sprachen
sich lediglich 36 Prozent der Be-
fragten für die Gründung einer
Kammer für Angehörige der
Pflegeberufe aus. 48 Prozent leh-
nen die Pflegekammer ab, 16 Pro-
zent konnten oder wollten keine
Entscheidung treffen.
»Wir haben immer klar gesagt,
dass wir die Entscheidung zu einer
Pflegekammer nicht über die
Köpfe der Pflegekräfte hinweg
treffen wollen. Diese haben jetzt
ein deutliches Votum gegen die
Einrichtung abgegeben«, so Ge-
sundheitssenatorin Cornelia Prü-
fer-Storcks. Der Hamburger Senat
werde deshalb kein Gesetz zur
Gründung einer Pflegekammer auf
den Weg bringen. �
Auszug aus der Pressemitteilung
der Behörde für Gesundheit und
Verbraucherschutz Hamburg vom
4. Februar 2014
Die vollständige Pressemitteilung steht auf
http://www.hamburg.de/pressearchiv-fhh/4262544/2014-02-04-bgv-pflegekammer.html
Zur Pflegekam-
mer in Bayern
siehe auch Info-
dienst 59, S. 51
und 61, S. 53
Den Abschlussberichtmit Anhängen gibtes auf den Seiten der Hochschule fürangewandte Wissen-schaften Münchenim Newsarchiv(3.12.2013) unterwww.hm.edu
Nach einer Untersuchung
des Bundesinstituts
für Berufsbildung (BiBB)
sind die Ausbildungsvergütun-
gen im Jahre 2013 im Vergleich
zum Vorjahr deutlich angestiegen.
Spitzenreiter in der Tabelle sind
neben anderen Maurer und Zim-
merleute mit durchschnittlich 999
Euro Ausbildungsvergütung im
Westen und 803 Euro im Osten,
gefolgt von Mechatroniker/-innen
mit 938 Euro (West) und 921 Euro
(Ost).
Das Schlusslicht bilden Friseure/
-innen und Raumausstatter/-innen
mit 469 Euro bzw. 441 Euro im
Westen. Im Osten werden Aus-
zubildende im Friseurhandwerk
gar mit 269 Euro im Monat ab-
gespeist.
Leider erfasst die Datenbank des
BiBB offenbar nur die Berufe, die
auf Grundlage des Berufsbildungs-
gesetzes (BBiG) ausgebildet wer-
den. Die Hebammen und Pflege-
berufe, für die auch Ausbildungs-
vergütungen gesetzlich vor-
geschrieben und tariflich verein-
bart sind, werden nicht berück-
sichtigt.
Dabei rangieren sie in der ent-
sprechend ergänzten Tabelle an
zweiter Stelle im Westen. Bildet
man den bundesweiten Durch-
schnitt, so nehmen sie sogar die
Spitzenposition ein, weil die tarif-
liche Ausbildungsvergütung in Ost
und West gleich hoch ist.
Für die Attraktivität eines
Ausbildungsberufs
genügt eine hohe Ausbildungs-
vergütung alleine jedoch nicht.
Dazu gehören auch verbesserte
Ausbildungsbedingungen und be-
rufliche Perspektiven. �
Gerd Dielmann
Infodienst Krankenhäuser Nr. 64 � März 2014
Berufspolitik
Ausbildungsvergütungen: Pflegeberufe in der Spitzenposition
�45
Tarifliche Ausbildungsvergütungen (Euro) in ausgewählten Berufen (2013)Quelle: Bundesinstitut für Berufsbildung (2014) (http://www.bibb.de/de/65887.htm), eigene Zusammenstellung
Am 17. Januar 2014 trat die EU-Richtlinie über die Anerkennung von
Berufsqualifikationen (2005/36/EG) in Kraft. Damit sind auch künftig
zwei Wege zur Ausbildung in der allgemeinen Krankenpflege of fen:
Neben der zwölfjährigen allgemeinen Schulbildung bleibt auch eine
zehnjährige allgemeine Schulbildung für den Zugang zur Ausbildung in
der allgemeinen Krankenpflege möglich.
Die Richtlinie, die noch weitere Änderungen enthält, wie z.B. zum
Europäischen Berufeausweis und zum partiellen Zugang zur Berufs-
ausübung, muss nun innerhalb von zwei Jahr en von den Mitglieds-
staaten umgesetzt werden. �
Gerd Dielmann
Die Richtlinie findet ihr unter
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2013:354:0132:0170:DE:PDF
EU-Beruferichtlinie in Kraft getreten
Siehe auch Info-
dienst 63, S. 51,
60, S. 48,
59, S. 47,
57, S. 56 und
56, S. 32
Maurer/-in 999
Gesundheits- und Krankenpfleger/-in 990
Mechatroniker/-in 938
Bankkaufmann/-frau 920
Bürokaufmann/-frau 865
Fachangestellte/-r für Bäderbetriebe 842
Kaufmann/-frau im Einzelhandel 753
Medizinische/-r Fachangestellte/-r 683
Pharmazeutisch-kaufmännische/-r Angestellte/-r 680
Florist/-in 571
Friseur/-in 469
Gesundheits- und Krankenpfleger/-in 990
Mechatroniker/-in 921
Bankkaufmann/-frau 902
Fachangestellte/-r für Bäderbetriebe 842
Maurer/-in 803
Bürokaufmann/-frau 785
Medizinische/-r Fachangestellte/-r 683
Pharmazeutisch-kaufmännische/-r Angestellte/-r 680
Kaufmann/-frau im Einzelhandel 674
Florist/-in 312
Friseur/-in 269
West
Ost
Vor Ort
�46
Klinikum Chemnitz gGmbH: Valentinsgrüße der Azubis an die Geschäftsführung
Unser Tipp
Ein Blick ins Gesetz zur wirtschaftlichen
Sicherung der Krankenhäuser und zur Rege-
lung der Krankenhauspflegesätze (kurz: Kran-
kenhausfinanzierungsgesetz, KHG), beson-
ders in § 17a Finanzierung von Ausbildungs-
kosten, schützt davor als Unwissender da-
zustehen, Herr Brehm. Seit 2005 sind die
Ausbildungskosten komplett über Ausbildungs-
budgets, in fast allen Bundesländer n darüber
hinaus über eine Umlage aus den Ausgleichs-
fonds, refinanziert. �
Die Situation
� Am Klinikum Chemnitz werden ca. 260 junge
Menschen in der Gesundheits- und Krankenpflege,
Gesundheits- und Kinderkrankenpflege, der Entbin-
dungspflege sowie in operations- und anästhesie-
technischer Assistenz ausgebildet. In den Tochter-
unternehmen wird ebenfalls ausgebildet.
� In den letzten Jahren ist ein drastischer Rückgang
an geeigneten Bewerberinnen und Bewerbern zu
verzeichnen und gleichzeitig eine steigende Zahl an
Ausbildungsabbrüchen sowohl in der Probezeit als
auch in der Examenszeit festzustellen.
� 2005 war das Klinikum Chemnitz aus dem
TVöD ausgestiegen. Seit 2011 gibt es einen Haus-
tarifvertrag für die Beschäftigten.
� Ein Tarifvertrag für die Azubis existiert nicht.
Der Geschäftsführer ist nicht bereit, Verhandlungen
aufzunehmen.
� Die Ausbildungsvergütung liegt ca. 20 Prozent
unter dem branchenüblichen Niveau.
Die Forderungen
� Verbesserung der Ausbildungsqualität,
� Azubi-Tarifvertrag,
� mehr Geld, mehr Urlaub,
� Zuschläge und Jahressonderzahlung für Azubis,
� Übernahmeregelung.
Damit die Geschäftsführung endlich in Verhandlun-
gen tritt, versammelten sich Auszubildende am
Valentinstag auf dem Neumarkt in Chemnitz.
Unter dem Motto »Wir lieben unsere Ausbildung.
Unsere Ausbildungsbedingungen aber nicht« mach-
ten sie auf ihre Situation am Klinikum Chemnitz
aufmerksam. �
Damian Putschli,
ver.di Leipzig-Nordsachsen
Am 14. Februar 2014 vor dem Chemnitzer Rathaus.
Der Vorsitzende des Klinikum-
Aufsichtsrates, Finanzbürgermeis-
ter Berthold Brehm, verweist auf
die schwierige Situation der Klini-
ken: »Ich kann nur das bezahlen,
was ich von den Krankenkassen
finanziert bekomme« (Freie Presse,
15. Februar 2014).
VE
R.D
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IG-N
OR
DS
AC
HS
EN
(4)
StichworteKlinikum ChemnitzgGmbH: 100% Eigen-tum der Stadt Chem-nitz, drei Standorte inChemnitz, das Berg-arbeiter-KrankenhausSchneeberg (zusam-men rund 3.250 Be-schäftigte, 1.750 Bet-ten) sowie 12 weitereTochtergesellschaften(mit zusammen rund2.350 Beschäftigten),davon 8 Service-gesellschaften(www.klinikumchemnitz.de). �
Infodienst Krankenhäuser Nr. 64 � März 2014
Vor Ort
Viele Jahre haben wir mit dem
kommunalen Arbeitgeberverband
und verschiedenen Geschäftsfüh-
rern verhandelt, um das zu errei-
chen, was am 1. Januar 2014
endlich eingetreten ist, nämlich
wieder ohne Verzicht den TVöD
anzuwenden. Das war nicht leicht,
aber vor allem wurde es unter den
Vivantes-Beschäftigten nicht wirk-
lich als Erfolg wahrgenommen.
Dabei war es ein Erfolg von ver.di
– also den (viel zu wenigen) ver.di-
Mitgliedern im Betrieb.
Das heißt, wir bekommen die
volle Vergütung, die zur Zeit für
den TVöD vereinbart ist. Dazu gibt
es statt 30% der Jahressonderzah-
lung je nach Eingruppierung 90,
80 oder 60% des Durchschnitts-
gehaltes der Monate Juli, August
und September, wenn die entspre-
chenden Voraussetzungen erfüllt
sind.
Außerdem wird das, was in den
demnächst für den TVöD VKA be-
ginnenden Tarifverhandlungen er-
reicht wird, auch sofort für Vivan-
tes gelten.
keiten ausführen mussten, ihren
Schutz der alten Eingruppierung
verlieren könnten und eine Ein-
gruppierung entsprechend ihrer
jetzigen Tätigkeit erhalten.
Und wer weiß, auf welche Ideen
die Arbeitgeber noch kommen …
Ein weiteres Problem ist die im-
mer noch fehlende Gleichbehand-
lung von Ost und West, denn die
Jahressonderzahlung ist weiterhin
im Ostteil 25% niedriger. Daran
könnten nur die betroffenen Kol-
leg/innen etwas ändern!
Nicht unerwähnt bleiben soll,
dass der TVöD nur für die Beschäf-
tigten gilt, die bei der »Mutter«
Vivantes angestellt sind. Gerne
hätten wir, dass der TVöD auch für
die »Töchter« gilt. Das wird aber
nicht vom Himmel fallen, dafür
müssen viele kämpfen!
Gewerkschaft ist wichtig! Nur
mit vielen Mitgliedern kann Druck
auf Arbeitgeber aufgebaut wer-
den. Also Mitglied werden! �
Ulrike Burchardt, langjähriges
Mitglied der Verhandlungskommis-
sionen von ver.di (und früher
ÖTV), und Silvia Habekost, ver.di-
Betriebsgruppe Klinikum im
Friedrichshain
War das denn eine
Selbstverständlichkeit?
Schon bei der Gründung von
Vivantes 2001 hatten wir es nur
der Gewerkschaft (damals noch
ÖTV und DAG) zu verdanken, dass
wir ein Unternehmen geworden
sind und dass nicht alle kommuna-
len Krankenhäuser Berlins gegen-
einander in den Wettkampf treten
mussten. Auf der Strecke geblie-
ben sind damals das Krankenhaus
Moabit, das geschlossen wurde,
und die Kliniken Buch und (etwas
später) das Krankenhaus Zehlen-
dorf, die gegen unseren Willen an
Helios abgetreten wurden.
Ist jetzt alles gut?
Ganz bestimmt nicht! Die Ge-
schäftsführung ist nicht begeis-
tert, nun über 30 Millionen Euro
mehr im Jahr bezahlen zu müssen.
Das wird bedeuten, dass sie eine
neue Verzichtsvereinbarung an-
streben wird, was wir verhindern
müssen! Und das geht nur mit
ver.di – und mit aktiven Mitglie-
dern!
Außerdem werden am 1. Januar
2017 die Schutzregelungen aus
dem »Tarifvertrag Sicherung«
wegfallen, was unter anderem be-
deutet, dass diejenigen, die
wegen des Überhangs seit da-
mals niedriger bewertete Tätig-
Vivantes, Berlin: TVöD in voller Höhe
SILV
IAH
AB
EK
OS
T
Aus den Landesbezirken
Seit der Wende mussten in Berlin
im Bereich der stationären Ge-
sundheitsversorgung massenhaft
Krankenhausbetten abgebaut wer-
den. Wir hatten im Jahre 1990 ins-
gesamt 41.000 Betten und haben
jetzt noch rund 26.000 Betten!
Das Ziel war bzw. ist, bis zum Jahr
2005 auf unter 22.000 Kranken-
hausbetten zu kommen.
Grund für diese Situation war
die besondere Lage und Problema-
tik Berlins, da im Ost- und im
Westteil das Gesundheitswesen
eine große Rolle spielte. Im Ostteil
wurde der überwiegende Teil der
Gesundheitsversorgung der ge-
samten DDR angeboten, im West-
teil hatten die Krankenhäuser eine
Funktion vor allem als Arbeits-
platz-Anbieter. Außerdem sollte
Westberlin zum »Mekka der Medi-
zin« ausgebaut werden.
Die städtischen Krankenhäuser
wurden in der Rechtsform als
»nichtrechtsfähige Anstalten des
Landes Berlin« geführt, was be-
deutete, dass sie sich gegen politi-
sche Entscheidungen (natürlich)
nicht zur Wehr setzen konnten.
Es gab nach dem Landeskranken-
hausgesetz Teil II eine Kranken-
hauskonferenz, die aus fünf Ver-
tretern der Bezirksverordneten
und drei Vertretern der Beschäftig-
tengruppen der Krankenhäuser zu-
sammengesetzt wurde. Dieses
Gremium war als Kontrollorgan
und Entscheidungsgremium der
Krankenhäuser zu verstehen –
natürlich stark beeinflusst von den
i n
Erste Initiativen
zur Rechtsformänderung
1996 wurden die ersten Initiati-
ven von den Verwaltungsleitern
und Verwaltungsleiterinnen der
Krankenhäuser ergriffen, selbst-
ständige GmbHs zu gründen, um
sich dem politischen Einfluss zu
entziehen und die Macht der ein-
zelnen Krankenhausleitungen zu
erhalten. Im Gegensatz dazu gab
es einen Beschluss der Bezirks-
konferenz der ÖTV-Berlin, die
städtischen Krankenhäuser in eine
Anstalt öffentlichen Rechts umzu-
wandeln.
Budget der Häuser in zwei
Jahren um 306 Mio DM senken
Im Juni 1998 wurde von Seiten
der Bundes-AOK der finanzielle
Druck erhöht, da die Berliner
Krankenhäuser im Vergleich zu
Krankenhäusern anderer Ballungs-
gebiete unvergleichlich teuer
waren. Dies führte dazu, dass der
Regierende Bürgermeister einen
Vertrag unterschrieb (das sog. Air-
port-Papier), in dem er sich ver-
pflichtete, das Budget der Häuser
innerhalb von zwei Jahren von
5.551 Mio auf max. 5.245 Mio,
also um 306 Mio DM zu senken.
Sollte dies nicht gelingen, drohte
die Bundes-AOK damit, die Zu-
schüsse zu streichen. Um diese
Kostensenkung zu realisieren,
wurde ein Gutachten beim Kieler
Institut für Gesundheits-System-
Forschung GmbH (IGSF) – das sog.
Beeske-Gutachten – in Auftrag ge-
geben. Die wesentliche Streitfrage
war, auf welchem Weg die erfor-
derliche Absenkung des Berliner
Krankenhausbudgets zu erreichen
ist. Dieses Gutachten wurde am
19. August 1998 der Öffentlich-
keit vorgestellt.
Erste »Vereinbarung zur
Beschäftigungssicherung«
Einen Tag davor unterschrieb die
Senatsverwaltung für Gesundheit
und Soziales eine »Vereinbarung
über den Umgang mit der Perso-
nalüberhangssituation zur Be-
schäftigungssicherung«, über die
wir bereits seit weit über einem
Jahr verhandelt hatten. Diese Ver-
einbarung sah aber eine Beendi-
gung am 31. Dezember 1998 ohne
Nachwirkung vor. Das einzige, was
wir noch erreichen konnten, war,
dass es eine Protokollnotiz gab,
die die Option zur Verlängerung
bis 31. Dezember 1999 enthielt.
Allerdings war auch eine einseitige
Erklärung des Senats von Berlin
angefügt, die ausdrücklich die
Möglichkeit der Privatisierung und
des Trägerwechsels vorsah.
Diese Beschäftigungssicherungs-
vereinbarung beinhaltete Rege-
lungen zur Überleitung von Be-
schäftigten aus dem durch
Arbeitsplatzabbau entstehenden
Personalüberhang zwischen
den städtischen Krankenhäusern
unter Wahrung der Sozialverträg-
lichkeit. �
33
Umwandlung der Krankenhäuser in Berlin
Am 1. Januar 2001 hat die NET-GE Kliniken für Berlin GmbH
ihre Arbeit aufgenommen. NET-GE steht für »Netzwerk Gesund-
heit« und ist der Zusammenschluss von 9 der 12 städtischen
Krankenhäuser mit einer Krankenhaus gGmbH des Landes Berlin
in der Rechtsform einer GmbH.
Den steinigen Weg, zu retten, was zu retten war, beschreibt Ulrike
Burchardt im folgenden Artikel.
FOT
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KA
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�47
Stichworte
Die Vivantes Netzwerk für Gesundheit GmbH ist mit etwa 14.500 Beschäftigten (etwa
10.700 VK) nach eigenen Angaben »Deutschlands größter kommunaler Krankenhaus-
konzern«. Seit Übernahme des Ida-Wolff-Krankenhauses und des Ida-Wolff-Pflegeheimes
aus der Insolvenzmasse des AWO-Landesverbandes Berlin im November 2013 u.a.:
10 Kliniken (über 5.500 Betten, davon Psychiatrie 1.343), 14 Pflegeheime (über 1.900
Plätze), 2 Seniorenwohnhäuser, eine ambulante Rehabilitation (230 Plätze, 70% Vivantes,
15% Median, 15% Michels-Konzern), Medizinische Versorgungszentren, ambulante
Krankenpflege, mehrere Servicegesellschaften (teils 100%, teils als steuerliche Organ-
schaft), Vivantes personal GmbH (51%, 49% jobs in time medical GmbH), Labor Berlin –
Charité Vivantes Services GmbH (50%), Labor Berlin – Charité Vivantes GmbH (50%),
Michels Klinik Service GmbH (24,5%). Umsatz 2012: über 900 Mio. Euro, Konzernjahres-
überschuss 2012: über 6,7 Mio. Euro (Vivantes-Geschäftsbericht 2012, www.vivantes.de).
Ida Wolff (1893-1966) war SPD-Politikerin und half nach dem Zweiten Weltkrieg
gemeinsam mit Louise Schroeder und Franz Neumann die AWO in Berlin
wieder zu gründen (www.archiv.spd-berlin.de/geschichte/personen). � Infodienst 11, April 2001, Seite 33
2013, ein Jahr mit fast monat-
lichem Bangen um das Entgelt
Mitte des Jahres waren die Ge-
haltszahlungen an die Mitarbeite-
rInnen zum ersten Mal gefährdet.
Der Geschäftsführer sprach, auch
öffentlich, von Insolvenzgefahr.
Trotz Finanzspritze sowie Erweite-
rung von Bürgschaften durch die
Stadt Delmenhorst spitzte sich die
Situation im August zu.
Die üblichen Lösungsvorschläge
Die Wirtschaftsprüfungsgesell-
schaft BDO wurde von Seiten der
Stadt beauftragt, ein »Zukunfts-
konzept« für das Klinikum zu ent-
wickeln. Doch schon recht schnell
musste nicht nur der Titel in »Sa-
nierungskonzept« geändert, auch
die finanzielle Darstellung musste
diesem neuen Auftrag angepasst
werden. Unter Einbeziehung ihres
Netzwerkes tauchten dann regel-
mäßig die »Men in Black« der
BDO auf, durchforsteten mit Adler-
augen die Zahlenwerke des Con-
trollings und glichen diese mit
Vergleichszahlen der InEK und an-
deren Datenpools ab. Schnell
kamen sie auf den Punkt: Sanie-
rung durch Mitarbeiterbeteiligung
= Verzicht auf Jahressonderzah-
lung im November 2013. Outsour-
cing und/oder Personalabbau in
Teilbereichen wie Küche, Labor,
Röntgen, Physiotherapie.
Politik und Geschäftsführung
sprangen sofort auf diesen Zug
auf. Die Stadt sah sich auf Grund
des eigenen defizitären Haushalts
nicht in der Lage, weiteres Kapital
in »ihre Tochter Klinikum zu ste-
cken«.
Verhandlungspoker
Bei diesen Forderungen wurde
der Betriebsrat sofort hellwach,
und erinnerte an die schon ein
Jahr zuvor am 30.8.2012 zwischen
Betriebsrat und Geschäftsführung
geschlossene Zielvereinbarung
zur Beschäftigungssicherung nach
§ 92a BetrVG.
Aus den Aktivitäten des BDO
entwickelten sich notwendiger-
weise monatliche Betriebsversamm-
lungen, die auch von Demos
begleitet waren. Auch die Rats-
sitzung Ende November erfüllten
viele MitarbeiterInnen des Klini-
kums mit einem Lichtermeer,
damit den politisch Verantwort-
lichen endlich ein Licht aufgehe.
Im Rat wurde dann beschlossen,
dass der errechnete Finanzbedarf
der nächsten zwei Jahre in Höhe
von 3,7 Mio. Euro hälftig von
Stadt und Mitarbeiterschaft zu
tragen sei, der Blick richtete sich
dabei wieder auf die Jahressonder-
zahlung 2013.
Es war den Politikern nicht zu
vermitteln, dass Ratsbeschlüsse
bestehende Tarifverträge nicht
aushebeln können. Auch die BDO-
Vertreter hatten kein Problem
damit zu verkünden, wenn hier
nicht Verzicht geübt werde, wäre
die Insolvenz unausweichlich.
Für den zu 100% ver.di organi-
sierten Betriebsrat war die Jahres-
sonderzahlung 2013 jedoch unan-
tastbar. Auch die VertreterInnen in
der Tarifkommission hatten aus
der ver.di-Betriebsgruppe den
deutlichen Auftrag, diese Zahlung
nicht als Verhandlungsmasse zu
sehen. Zudem war allein schon auf
der Verhandlungszeitschiene zum
Zukunftssicherungstarifvertrag
(TV ZuSi) abzulesen, dass sich die
Gespräche über den November
hinaus hinziehen würden.
Auch aus der gemeinsamen
Verhandlungsführung ver.di und
Marburger Bund war eine weitere
Schwierigkeit zu ersehen, da eine
Jahressonderzahlung bei den Ärz-
ten nicht mehr vereinbart ist.
Mit Übergang in die Vorweih-
nachtszeit und Auszahlung der
Jahressonderzahlung mit dem
Novembergehalt war dann ein Ver-
handlungsziel erreicht.
Weitere Verhandlungsrunden
zeigten allerdings, wie wenig
Sicherheiten für die Beschäftigten
in den BDO-Entwürfen zum
TV ZuSi enthalten waren. Selbst
formelle ZuSi-Vorgaben waren
nicht zu finden. Stets wurde auf
ein sehr hohes Insolvenzrisiko bei
Nichteinigung hingewiesen.
Das Arbeitnehmerangebot, die
Leistungsentgelte (§ 18 TVöD-K)
für 2013, 2014 und 2015 zur Ver-
fügung zu stellen, wurde von Sei-
ten der Geschäftsführung nicht
angenommen. Es wurde weiterhin
eine prozentuale Absenkung der
Monatsentgelte bis zu 6,2% ge-
fordert, wobei auch noch die an-
stehende Tariferhöhung 2014 um
vier Monate verschoben werden
sollte. Diese Forderungen entspra-
chen bei einer Pflegekraft entspre-
chend EG 7a, Stufe 4, einem jähr-
lichen Verzicht von fast einem
Monatsentgelt.
Bei genauerer Nachberechnung
durch den BR wurde zudem fest-
gestellt, dass das nach diesen Vor-
gaben aufkommende Gesamtvolu-
men des Sanierungsbeitrages der
MitarbeiterInnen etwa 1 Mio. Euro
über der geforderten Summe lag.
Lapidare Antwort der BDO: »Wir
haben vorsichtshalber einen Puffer
eingerechnet«.
Infodienst Krankenhäuser Nr. 64 � März 2014
Vor Ort
Klinikum Delmenhorst gGmbH (Nds.):KlinikmitarbeiterInnen wehren sich erfolgreich
�48
Nach dieser Aussage lag es auf
der Hand, dass dieser Verhand-
lungsstand mit deutlicher Mehr-
heit in der Mitgliederversammlung
Anfang Januar 2014 abgelehnt
werden würde. So kam es auch.
Die folgenden Nachverhandlun-
gen, sie glichen Pokerrunden,
wurden zudem von der Hausbank
des Klinikums beeinflusst. Neben
neuen eigenen Sicherheitsforde-
rungen gab es eine »zeitliche
Deadline« (31.1.2014) bezüglich
des Ablaufs der eingeräumten
Kreditgewährung. Dieses allein
erzeugte einen Zeitdruck, den
sich kein Verhandlungspartner/
Betriebsrat wünscht.
Nur die Unterstützung durch
Fachkompetenz von Elke Nobel
(ver.di) und dem BR-Berater Hel-
mut Klöpping und seinem Partner
führte letztlich zu einem TV ZuSi,
dem die in ver.di bzw. dem MB
organisierten MitarbeiterInnen mit
Mehrheit zustimmen konnten.
Im Einzelnen sind während
der Laufzeit 2014 und 2015 im
TV ZuSi vereinbart:
� betriebsbedingte Beendigungs-
kündigungen sind ausgeschlossen,
� auf die Anwendung des § 118
BetrVG wird verzichtet,
� auf Ausgliederungen in nicht
vom TVöD/TV Ärzte/VKA erfasste
Unternehmen wird verzichtet,
� das Klinikum bleibt Mitglied
im Kommunalen Arbeitgeber-
verband,
� Sonderkündigungsrechte für
beide Seiten, ordentliche Kündi-
gung und Nachwirkung ausge-
schlossen,
� Verzicht der MitarbeiterInnen
auf Leistungsentgelt (§ 18 TVöD)
in 2013, 2014 und 2015,
� die Jahressonderzahlungen
2014 und 2015 (§ 20 TVöD) für
nicht-ärztliche Beschäftigte wird
um 48% des durchschnittlichen
monatlichen Tabellenentgeltes
reduziert,
� das Tabellenentgelt ärztlich
Beschäftigter, die unter den TVöD
BT-K fallen, wird um 4% gemin-
dert,
� das Tabellenentgelt ärztlich
Beschäftigter, die unter den TV
Ärzte/VKA fallen, wird um 5,2%
gemindert,
� Umsetzungsverpflichtung für
AT-Angestellte (weder TVöD noch
TV Ärzte), durch Lohnverzicht ent-
sprechend der Konditionen des
ZuSi (Laufzeit/Höhe) gleichen An-
teil zu leisten.
� Die Gesamtsumme der Sanie-
rungsbeiträge der Beschäftigten
beträgt rund 2,3 Mio. Euro.
Parallel zu diesen Tarifverhandlun-
gen waren lt. Ratsbeschluss zudem
die Fusionsgespräche mit dem
zweiten Krankenhaus in der Stadt
zu führen sowie die Möglichkeiten
einer strategisch starken Partner-
schaft (lt. BDO-Sanierungskon-
zept) mit einem Klinikum der
höheren Versorgungsstufe aus der
Region zu verfestigen.
In diesem Zusammenhang zeigte
sich deutlich, wie schnell es zu
Interessenkonflikten von politi-
schen Vertretern im Aufsichtsrat
kommen kann. Der Ratsbeschluss
zu einer innerörtlichen Fusion
scheint dabei wertiger zu sein als
die Sicherung der Wirtschaftlich-
keit der »eigenen Tochter Kran-
kenhaus«.
Auch die Hinweise der Beschäf-
tigtenvertreter im Aufsichtsrat auf
die Selbstverpflichtungsnotwen-
digkeit der Mitglieder im Auf-
sichtsrat, sich Sachverstand und
Kenntnisse bezüglich der Belange
eines »Wirtschaftsunternehmens
Krankenhaus« anzueignen, wurde
politisch beantwortet. Leider.
Selbst der Hinweis auf ein BGH-
Urteil hierzu wurde ignoriert.
Fazit
Mit Beginn des Februars 2014
hat das in den BDO-Gutachten ge-
forderte Sanierungsmanagement
seine Arbeit aufgenommen.
Die Vorgaben aus dem Sanie-
rungskonzept sind erfüllt. Die
Hausbank hat die Kreditlinie ent-
sprechend verlängert. Die Sanie-
rung ist auf den Weg gebracht.
Am Rande darf nicht unerwähnt
bleiben, dass die Berichterstattung
in den örtlichen Medien, verbun-
den mit politischen Statements,
die nicht unbedingt das Wissen
um Krankenhausfinanzierung er-
kennen lassen, eine deutliche
Reduzierung der Patientenzahlen
nach sich gezogen hat. Dieses hat
die angespannte finanzielle Situa-
tion negativ verstärkt.
Abschließend ist aus BR-Sicht
zu konstatieren, dass durch den
Zusammenhalt der Beschäftigten
aller Berufs- und Entgeltgruppen
unter »Federführung« der ver.di-
anerInnen ein schmerzendes, aber
akzeptables Ergebnis erreicht wor-
den ist. Zusammenhalt und Stärke
zeigen = erfolgreich sein!
Aber nicht wegzudiskutieren ist,
dass auch in den nächsten Jahren
die Krankenhausfinanzierung,
nicht nur in Delmenhorst, auf
wackeligen Füßen stehen wird. �
Gert Prahm, Betriebsrat Klinikum
Delmenhorst
Infodienst Krankenhäuser Nr. 64 � März 2014 �49
Vor Ort
Keine Kündigung des Betriebs-
rats wegen gewerkschaftlicher
Seminartätigkeit
Die Arbeitgeberin, die ein Kran-
kenhaus betreibt, begehrt die Er-
setzung der Zustimmung des Be-
triebsrats zur fristlosen Kündigung
eines freigestellten Betriebsrats-
mitglieds und dessen Ausschluss
aus dem Betriebsrat. Das Mitglied
blieb an mehreren Tagen dem
Krankenhaus fern und hielt als
Referent für eine Gewerkschaft
Seminare ab. Anders als bisher ge-
währte die Arbeitgeberin hierfür
keinen Sonderurlaub. Sie mahnte
das Verhalten des Betriebsrats-
mitglieds mehrfach ab. In der Zeit
vom 18. bis 22.03.2013 hielt das
Mitglied erneut ein Seminar ab.
Daraufhin beantragte die Arbeit-
geberin bei dem Betriebsrat die
Zustimmung zur fristlosen Kündi-
gung, welche dieser verweigerte.
Das Arbeitsgericht hat die An-
träge der Arbeitgeberin auf Erset-
zung der Zustimmung des Be-
triebsrats zur Kündigung und auf
Ausschluss des Mitglieds aus dem
Betriebsrat zurückgewiesen. Die
hiergegen gerichtete Beschwerde
der Arbeitgeberin blieb vor dem
Landesarbeitsgericht erfolglos.
Alfried Krupp Krankenhaus, Essen: Erneuter Kündigungsversuch gescheitert
Siehe auch Info-
dienst 62, S. 52
Erhalt der Arbeitsplätze geht
vor. Doch zu welchem Preis
und wie lange bleiben diese
erhalten?
Im Frühjahr 2013 wünschten die
Betreiber der Dörenberg-Klinik,
dass ver.di mit ihnen einen neuen
Tarif verhandelt. Kurz zuvor kam
es in den vom selben Betreiber ge-
führten Schüchtermann-Schiller-
schen-Kliniken zum Abschluss
eines Tarifwerkes mit einer Lohn-
steigerung für die Beschäftigten
und einem Entgeltsystem.
Auf ein ähnliches Vertragswerk
hofften die KollegInnen der Dö-
renberg-Klinik. Doch weit gefehlt!
Die langjährig Beschäftigten, die
Anspruch auf Jahressonderzahlun-
gen haben, sollten darauf verzich-
ten. Aus »Solidarität« zu den an-
deren Beschäftigten, für die der
Haustarifvertrag keine Geltung
mehr hat. Seit über 10 Jahren
haben die Beschäftigten keine
Lohnerhöhung erhalten und müs-
sen ihre Jahressonderzahlungen
jedes Jahr erneut gerichtlich ein-
klagen, damit sie diese erhalten.
Bei den Verhandlungen betonte
der Betreiber ständig die schlechte
wirtschaftliche Situation der ortho-
pädischen Reha-Klinik. Doch das
Angebot, einen »Notlagentarifver-
trag« zu verhandeln, lehnte er ab.
Im Oktober war die Notlage
plötzlich da. Die neu eingesetzte
Geschäftsführerin beantragte
Mitte Oktober rückwirkend zum
1. Oktober 2013 eine Insolvenz in
Eigenregie. In den vorher geführ-
ten Gesprächen zwischen der
ver.di-Tarifkommission und dem
Betreiber wurde schnell deutlich,
dass dieser keine tarifliche Rege-
lung wollte. Ein großer Teil der
Beschäftigten ließ sich darauf ein
und vereinbarte eine Zusatzrege-
lung zum Arbeitsvertag. Viele mit
Lohnverzicht zwischen zwei und
sechs Prozent.
Die ver.di-KollegInnen erhalten
Unterstützung bei der Sicherung
ihrer Ansprüche, alle anderen
KollegInnen müssen sich selbst
darum kümmern. Erschreckend ist,
wie schnell die im Frühjahr noch
leichte und freundliche Atmo-
sphäre umgeschlagen ist in eine
gedrückte, angstvolle, die sich
auch auf die PatientInnen aus-
wirkt. �
Nicole Verlage, ver.di Weser-Ems
Infodienst Krankenhäuser Nr. 64 � März 2014
Vor Ort
Dörenberg-Klinik (Bad Iburg, Nds.): Eine lange Insolvenz …
�50
Weder Arbeitszeitbetrug, noch unentschuldigtes Fehlen, noch
unerlaubte Nebentätigkeit – Tobias Michel, freigestellter
Betriebsrat, bleibt weiterhin ungekündigt. Dazu im folgenden die
Presseerklärung des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf.
KIR
ST
INB
OR
RM
AN
N
Ein Grund für eine fristlose Kündi-
gung lag nicht vor.
Das Betriebsratsmitglied hatte
seine Arbeitszeit auf 31 Wochen-
stunden reduziert, war aber
gemäß einer Arbeitszeitregelung
aus dem Jahre 2001, die nach dem
Arbeitgebervortrag auch für die
jetzige Arbeitszeitreduzierung gel-
ten sollte, verpflichtet, täglich
innerhalb der betriebsüblichen Ar-
beitszeit für Betriebsratstätigkeit
anwesend zu sein. Dies entsprach
einer 38,5-Stunden-Woche. Die
wöchentlich jeweils um 7,5 Stun-
den über eine 31-Stunden-Woche
Infodienst Krankenhäuser Nr. 64 � März 2014
Vor Ort
�51
Aktuell stehen wir vor einer
schwierigen Tarifrunde in der
Städtischen Klinikum Sankt Georg
gGmbH.
KAV-Austritt 2009
2009 kündigte der damalige Ge-
schäftsführer die Mitgliedschaft im
KAV, obwohl sich der Aufsichtsrat
mit großer Mehrheit gegen den
Austritt ausgesprochen hatte. Die
Stadt Leipzig – alleinige Gesell-
schafterin – genehmigte den Aus-
tritt, der zum 1. Januar 2010 wirk-
sam wurde.
Der Abschluss zum TVöD im Jahr
2010 wurde noch vollumfänglich
umgesetzt, die Tariferhöhungen
im Jahr 2013 nur noch für die Be-
schäftigten, die eine so genannte
dynamische Verweisklausel im
Arbeitsvertrag stehen hatten. Alle
anderen gingen leer aus.
Jetzt Haustarifverhandlungen
Seit 2009 arbeiten wir im Rah-
men der bedingungsgebundenen
Tarifarbeit im Klinikum Sankt
Georg an der Herstellung der
Handlungs- und Aktionsfähigkeit.
Seitdem haben ca. 250 Kollegin-
Städtisches Klinikum Sankt Georg, Leipzig:Schwierige Tarifrunde steht bevor
nen und Kollegen ihren Weg in
ver.di gefunden. Eine Entwicklung,
die Voraussetzung für erfolgreiche
Verhandlungen ist.
Die Verhandlungen sind jedoch
von einigen Schwierigkeiten ge-
prägt:
� Beschäftigte, die auf dem
Stand des Entgelts vom 1.8.2013
stehen, denen die weitere Erhö-
hung, die ab März 2014 zu erwar-
ten ist, zusteht.
� Beschäftigte, die Klagen vor
dem Arbeitsgericht eingereicht
haben, mit dem Ziel, die Tariferhö-
hung 2013 doch noch zu erhalten.
� Beschäftigte, die seit 2012
neu eingestellt sind mit einem
Verweis auf die nicht bestehende
Dynamik.
� Beschäftigte, die seit 2006
einen Änderungsvertrag erhalten
haben, der ihnen die Dynamik ge-
nommen hat, überwiegend mit
dem Hinweis aus der Personal-
abteilung, es bliebe ansonsten
alles beim alten.
Im Januar 2014 hat die ver.di-
Mitgliederversammlung eine Tarif-
kommission gewählt, die jetzt vor
der Aufgabe steht:
� keine Verschlechterungen für
die Beschäftigten mit der dynami-
schen Verweisklausel im Arbeits-
vertrag zuzulassen,
� für alle anderen Beschäftigten
eine Tariferhöhung durchzusetzen,
die sie von der Entwicklung des
TVöD nicht weiter abhängt,
� einen Haustarifvertrag zu ver-
handeln, der diesen Namen auch
verdient.
Gleichzeitig hat die Tarifkommis-
sion den Ausgleich dafür herzu-
stellen, dass die Konsolidierung
der wirtschaftlichen Lage nicht
allein zu Lasten der nicht-medizi-
nischen Beschäftigten geht.
Wir werden sehen, wie sich die
Auftaktverhandlung am 10. März
2014 entwickelt. �
Gabriele Meyer, ver.di Leipzig-
Nordsachsen
hinausgehende Arbeitszeit sollte
das Betriebsratsmitglied nach der
Arbeitszeitregelung jeweils inner-
halb von 16 Wochen ausgleichen.
Auf dieser Grundlage durfte das
Betriebsratsmitglied auch tage-
weise der Seminartätigkeit nach-
gehen, ohne einen Arbeitszeit-
verstoß zu begehen. Wenn der
Ausgleichszeitraum im Einzelfall
geringfügig überschritten wurde,
so rechtfertigte dies keine fristlose
Kündigung, weil die Regelung zum
Ausgleich innerhalb von vier Wo-
chen eine »Soll«-Vorschrift ist.
Gründe für einen Ausschluss aus
dem Betriebsrat lagen ebenfalls
nicht vor.
Das Landesarbeitsgericht hat
die Rechtsbeschwerde nicht zu-
gelassen. �
LAG Düsseldorf, Pressemittei-
lung Nr. 06/14 vom 30.1.2014,
www.lag-duesseldorf.nrw.de
� Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 15 TaBV 100/13,
Beschluss vom 30.01.2014
� Arbeitsgericht Essen, 4 BV 41/13, Beschluss vom
21.08.2013
Sobald die Beschlussbegründung vorliegt,
wird Tobias sie ins Netz stellen:
www.die-welt-ist-keine-ware.de/br/dat
AN
NA
TO
ELK
E
ver.di-Bundesverwaltung
Tel. 030 / 6956 – Fax
Ressortleitung FB 3 / Koordination / Kommunikation
Sylvia Bühler, Bundesvorstandsmitglied, Bundesfachbereichsleiterin - 1800 - 3250
Kirsten Grünberg, Mitarbeiterin - 1801 - 3250
N.N., Bereichsleitung Koordination, Planung, Controlling
Carolina Klein, Mitarbeiterin - 1807 - 3250
Ute Preuninger, Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit - 1804 - 3250
Gesundheitspolitik
Herbert Weisbrod-Frey, Bereichsleiter - 1810 - 3420
Dr. Margret Steffen - 1811 - 3420
Dietmar Erdmeier - 1815 - 3420
Birgit Schlecker, Mitarbeiterin - 1850 - 3420
Tarifpolitik FB 3
Heike von Gradolewski-Ballin, Bereichsleiterin - 1821 - 3410
Katja Paul - 1831 - 3410
Sven Bergelin - 1870 - 3410
Axel Weinsberg - 1823 - 3410
Katrin Wegener, Mitarbeiterin - 1860 - 3410
N.N., Mitarbeiter/in
Berufspolitik FB 3
Melanie Wehrheim, Bereichsleiterin - 1830 - 3420
Judith Lauer, Berufspolitik sowie Sozial- und Erziehungsdienst - 1832 - 3420
Mario Gembus, Jugendarbeit im FB 3 - 1049 - 3420
Sandra Koziar, Mitarbeiterin - 1852 - 3420
Betriebs- und Branchenpolitik FB 3
Niko Stumpfögger, Konzernbetreuung, Bereichsleiter - 1808 - 3430
Michael Dehmlow, Universitätskliniken, Krankenhäuser - 1840 - 3430
Uwe Ostendorff, Konzernbetreuung, Servicebetriebe - 1849 - 3430
Georg Güttner-Mayer, Rehaeinrichtungen,Kirchen, Diakonie und Caritas, Behindertenhilfe - 1805 - 3430
Berno Schuckart-Witsch, Kirchen und Diakonie - 1885 - 3430
Sebastian Drost, Altenpflege und Psychiatrie - 1880 - 3430
Marion Leonhardt, Wohlfahrtsverbände, Rettungsdienste - 1871 - 3430
Kerstin Motz, Mitarbeiterin - 1813 - 3430
Sabrina Stein, Mitarbeiterin - 1872 - 3430
FB 4 (Sozialversicherung), Bundesfachgruppe Rentenversicherung
Rolf Behrens, Rehakliniken der Deutschen Rentenversicherung - 1950 - 3456
Koordination:Uwe Ostendorff Tel. 0175 / 4 31 82 39
Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz, Saarland:Kai SchumannTel. 0151 / 17 49 87 37
Bayern:Kathrin WeidenfelderTel. 0171 / 1 70 16 95Thorsten Hautmann Tel. 0175 / 4 32 71 01
Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern:Catrin PrzewoznyTel. 0160 / 90 96 28 68
Bremen, Hamburg, Niedersachsen,Schleswig-Holstein:N.N.
Hessen, Nordrhein-Westfalen:Jens Ortmann Tel. 0175 / 7 20 18 50
Sachsen, Sachsen-Anhalt,Thüringen:André UrmannTel. 0151 / 17 49 87 49
Projekt »Servicegesellschaften« im FB 3Projekt »Umstieg von den AVR auf Tarifverträgein der Diakonie«
Berno Schuckart-WitschTel. 0170 / 6 32 06 59
Infodienst Krankenhäuser Nr. 64 � März 2014
Wir in ver.di
�52
BesucherInnenanschrift
ver.di-Bundesverwaltung
Paula-Thiede-Ufer 10
10179 Berlin
Postanschrift
ver.di-Bundesverwaltung
Fachbereich 3 (bzw. 4)
10112 Berlin
Fachbereich 3 im Internet
http://gesundheit-soziales.verdi.de
Bundesfachgruppe Renten-
versicherung im Internet
http://sozialversicherung.verdi.de/rv
CH
RIS
TIA
NJU
NG
EB
LOD
T
Wir in ver.di
Nord(Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern)Hüxstr. 1, 23552 LübeckFax 0451 / 8100 - 888Steffen Kühhirt Tel. 0451 / 8100 - 801Wolfgang Hooke Tel. 0451 / 8100 - 805Sabine Daß Tel. 0451 / 8100 - 716Petra Scheppmann Tel. 0451 / 8100 - 703Angelika Grabazius Tel. 0451 / 8100 - 714
HamburgBesenbinderhof 60, 20097 HamburgFax 040 / 2858 - 9030Hilke Stein Tel. 040 / 2858 - 4038Sigrid Ebel Tel. 040 / 2858 - 4033Vivien Keitel Tel. 040 / 2858 - 4031Björn Krings Tel. 040 / 2858 - 4032Norbert Proske Tel. 040 / 2858 - 4037Dr. Arnold Rekittke Tel. 040 / 2858 - 4147Michael Stock Tel. 040 / 2858 - 4039Karin Frey Tel. 040 / 2858 - 4034Christiane Harland-Kerschek Tel. 040 / 2858 - 4035Heidi Kunz Tel. 040 / 2858 - 4036Dagmar Otto Tel. 040 / 2858 - 4144
Niedersachsen-BremenGoseriede 10, 30159 HannoverFax 0511 / 12 400 - 154Joachim Lüddecke Tel. 0511 / 12 400 - 250David Matrai Tel. 0511 / 12 400 - 251Elke Nobel Tel. 0511 / 12 400 - 253Silvia Ganza Tel. 0511 / 12 400 - 254Annette Klausing Tel. 0511 / 12 400 - 256Christina Ölscher Tel. 0511 / 12 400 - 261
Bahnhofsplatz 22-28, 28195 BremenFax 0421 / 3301 - 392Ralf Krüger Tel. 0421 / 3301 - 330Diana Sternagel Tel. 0421 / 3301 - 331
HessenWilhelm-Leuschner-Str. 69-77, 60329 Frankfurt/M.Fax 069 / 2569 - 1329Georg Schulze-Ziehaus Tel. 069 / 2569 - 1322Fabian Rehm Tel. 069 / 2569 - 1320Jens Ahäuser Tel. 069 / 2569 - 1220Petra Wegener Tel. 069 / 2569 - 1321Saskia Jensch Tel. 06151 / 3908 - 33
Nordrhein-WestfalenKarlstraße 123-127, 40210 DüsseldorfFax 0211 / 61824 - 463Wolfgang Cremer Tel. 0211 / 61824 - 290Susanne Hille Tel. 0211 / 61824 - 292Maria Tschaut Tel. 0211 / 61824 - 164Bernd Tenbensel Tel. 0211 / 61824 - 297Jan von Hagen Tel. 0211 / 61824 - 295Martina Kordon Tel. 0211 / 61824 - 296Antje Deeg Tel. 0211 / 61824 - 291
Berlin-BrandenburgKöpenicker Str. 30, 10179 BerlinFax 030 / 8866 - 5925Meike Jäger Tel. 030 / 8866 - 5250Heike Spies Tel. 030 / 8866 - 5260Heike Modrow Tel. 030 / 8866 - 5259
SAT (Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen)Karl-Liebknecht-Str. 30-32, 04107 LeipzigFax 0341 / 52901 - 630Gisela Mende Tel. 0341 / 52901 - 230Viola Doktor-Wolf Tel. 0341 / 52901 - 232Bernd Becker Tel. 0341 / 52901 - 111Ingrid Besser Tel. 0341 / 52901 - 233Cornelia Herwig Tel. 0341 / 52901 - 234Annett Steinbach Tel. 0371 / 69034 - 32
Rheinland-PfalzMünsterplatz 2-6, 55116 MainzFax 06131 / 9726 - 288Andrea Hess Tel. 06131 / 9726 - 140Frank Hutmacher Tel. 06131 / 9726 - 130Stephanie Unger-Maar Tel. 06131 / 9726 - 131
SaarSt. Johanner Str. 49, 66111 SaarbrückenFax 0681 / 98849 - 119Thomas Müller Tel. 0681 / 98849 - 130Elke Kallenborn Tel. 0681 / 98849 - 131Adelheid Blatter Tel. 0681 / 98849 - 132Lisa Summkeller Tel. 0681 / 98849 - 133Michael Quetting Tel. 0681 / 98849 - 135
BayernSchwanthalerstr. 64, 80336 MünchenFax 089 / 59977 - 1039Dominik Schirmer Tel. 089 / 59977 - 1030Lorenz Ganterer Tel. 089 / 59977 - 1031Stefan Jagel Tel. 089 / 59977 - 1032Martina Mörsdorf Tel. 089 / 59977 - 1033Sigrid Lorenz Tel. 089 / 59977 - 1035Michael Kreusen Tel. 089 / 59977 - 1036
Baden-WürttembergTheodor-Heuss-Str. 2 / Haus 1, 70174 StuttgartGünter Busch Tel. 0711 / 88788 - 0300Jürgen Lippl Tel. 0711 / 88788 - 0310 Ivo Garbe Tel. 0711 / 88788 - 0320Irene Gölz Tel. 0711 / 88788 - 0330Barbara Lohse Tel. 0711 / 88788 - 0301Cornelia Ullrich Tel. 0711 / 88788 - 0302Mirjam Hamm-Roth Tel. 0711 / 88788 - 0303
ver.di bündelt Kraft im SüdwestenAb dem 1. April 2014 werden ver.di Rheinland-Pfalz undver.di Saar in einem neuen gemeinsamen LandesbezirkRheinland-Pfalz-Saarland zusammenarbeiten. Das hat der Gewerkschaftsrat, das höchste ver.di-Gremium zwischen den Bundeskongressen, auf Antragder beiden Landesbezirke beschlossen. Die neue Organi-sationseinheit wird ihren Sitz in Mainz haben. Die bisherigen Landesbezirksleitungen und Vorständebleiben bestehen und werden bis zu den nächstenturnusmäßigen Organisationswahlen die Geschäftegemeinsam weiter führen.Im Rahmen der nun beschlossenen strukturellen Ver-änderungen wird gleichzeitig ein neuer Bezirk gebildet.Dieser wird seinen Sitz in Saarbrücken haben und dasSaarland und die Region Trier umfassen. �
Landesbezirksfachbereiche 3
Alle ver.dianerInnen sind unter
[email protected] erreichen.
Infodienst Krankenhäuser Nr. 64 � März 2014 �53
gutes Ausbildungsergebnis zu leisten? Welche
Pflichten stehen an? Und – ganz wichtig – auf
welche Weise können JAV und Betriebs- bzw.
Personalrat kontrollieren und sicherstellen, dass
Azubis eine qualitativ hochwertige und damit
zukunftsgerichtete Ausbildung erhalten? Wie
können sie mitwirken und mitbestimmen, wenn
interne Bildungsmaßnahmen durchgeführt wer-
den?
� JAV-Mitglieder, Freistellung: § 37 (6),
§ 46 (6)
� vorherige Teilnahme am JAV-1-Seminar
erforderlich
03.09. – 05.09.2014 NA 05 140901 04Pflegenotstand – Was ist dran?»Pflege – das könnte ich ja nie …?« – Kommt
dir dieser Satz bekannt vor?
Warum wollen immer weniger junge Menschen
in der Pflege arbeiten? Wer kümmert sich künf-
tig um pflegebedürftige und kranke Menschen,
die immer mehr werden? Und ist das eigentlich
alles so? Landauf landab reden alle über den
Pflegenotstand, »Horror«-Szenarien füllen die
Medien. Was hat es wirklich mit dem Pflegenot-
stand auf sich? In welchem Zusammenhang
stehen hierzu deine Ausbildungs- und Arbeits-
bedingungen?
Wir wollen mit dir bestehende Lösungsansätze
diskutieren und neue entwickeln.
In was für einer (Pflege-)Welt wollen wir leben?
� BR, PR, MAV, Interessierte aus dem Ge-
sundheitswesen, Aktive, JAVis, Freistellung:
§ 37 (6), § 46 (6), §§ 19/30
17.11. – 21.11.2014 NA 05 141117 04Wir streiken! Aber was wird mit den Patient/-innen?»Im Gesundheits- und Sozialwesen brauchen
wir keine Gewerkschaft! Wir helfen den Men-
schen, das ist das Wichtigste. Sollen wir etwa
für unsere Arbeitsbedingungen auch noch strei-
ken? Das geht doch nicht, was wird dann aus
den Patient/-innen?« – Kennst du das?
Auch du als Auszubildende/-r oder junge/-r Be-
schäftigte/-r im Gesundheitswesen hast einen
Anspruch auf gute Bezahlung sowie gute Aus-
bildungs- und Arbeitsbedingungen – in einem
Tarifvertrag geregelt! Verschenkt wird der aber
nicht. Deshalb müssen wir ihn gemeinsam
durchsetzen.
In diesem Seminar schauen wir, wie deine Vor-
stellungen guter Ausbildung dort hineinkom-
men, welche konkrete Bedeutung er für deine
Arbeitsbedingungen hat und welche Methoden
zur Durchsetzung im Gesundheitswesen ange-
wendet werden. Spielerisch werden wir gemein-
sam die Entstehung und die Durchsetzung eines
Tarifvertrags erleben.
�Auszubildende, Aktive, JAVis, Arbeitskampf-
leitungen aus dem Gesundheitswesen, Frei-
stellung: BU
Gesundheitswesen allgemein
01.09. – 03.09.2014 BE 08 140901 02Der Aufsichtsrat im Gesundheitswesen – GrundseminarDie Anforderungen an Arbeitnehmervertreter/
-innen in Aufsichtsräten von Krankenhäusern
und Altenpflegeunternehmen sind hoch: Sichere
Arbeitsplätze und die Zukunftsfähigkeit des
Unternehmens sind die vorrangigen Ziele.
In diesem Grundlagenseminar erhalten Arbeit-
nehmervertreter/-innen in fakultativen Auf-
sichtsräten von GmbHs, in Aufsichtsräten gem.
Drittelbeteiligungsgesetz bzw. Mitbestim-
mungsgesetz einen Überblick über Rechte,
Pflichten und Aufgaben und stärken ihre Fähig-
keit, als »Arbeitnehmerbank« Strukturverände-
rungen in den Unternehmen (mit)gestalten zu
können. Im Seminar wechseln sich Input- und
Übungsphasen ab.
Im Vorfeld der nächsten AR-Sitzung kann eine
telefonische Beratung durch das Referenten-
team in Anspruch genommen werden.
�AR der Gesundheitswirtschaft auf gesetz-
licher und fakultativer Grundlage, Freistel-
lung: § 37 (6), § 670 BGB
17.11. – 19.11.2014 WA 08 141117 07Der Aufsichtsrat im Gesundheitswesen – AufbauseminarNachdem im Grundlagenseminar ein Überblick
über Rechte und Pflichten von Aufsichtsräten
gegeben wurde, wendet sich dieses Seminar
nun den rechtlichen, organisatorischen und
wirtschaftlichen Feinheiten der AR-Tätigkeit zu.
Fragen zur Selbstorganisation des Gremiums
und dessen Sorgfaltspflichten zur Vermeidung
von Haftungsrisiken, zur Prüfung des Jahres-
und Konzernabschlusses durch Abschlussprüfer
und den AR sowie zu Überwachungspflichten
nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz
(BilMoG) bilden den Rahmen dieser Veranstal-
tung. Anhand von Praxisbeispielen und entspre-
chend aufbereiteten Unterlagen werden diese
und weitere für die AR-Praxis relevante
Themenbereiche vertiefend bearbeitet.
Die Teilnehmenden erhalten mit dem Seminar
und den ausgehändigten Materialien prakti-
sches Rüstzeug für ihre weitere Arbeit.
�AR der Gesundheitswirtschaft auf gesetz-
licher und fakultativer Grundlage, Freistel-
lung: § 37 (6), § 670 BGB
� vorherige Teilnahme am Grundseminar
erforderlich
Abkürzungen
BildungsstättenBE Berlin BI Bielefeld FD FuldaGL Gladenbach LH Lage-Hörste MO MosbachNA Naumburg SF Saalfeld WA Walsrode
ZielgruppeAR AufsichtsratBR BetriebsratJAV Jugend- und AuszubildendenvertretungMAV MitarbeitervertretungPR PersonalratSBV SchwerbehindertenvertretungVL VertrauensleuteWA Wirtschaftsausschuss
Freistellung§ 37 (6) (7) Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG)§ 46 (6) Bundespersonalvertretungsgesetz (BPersVG) bzw.
entspr. Gesetze der Länder (LPersVG)§§ 19/30 Mitarbeitervertretungsgesetz (MVG) bzw. MAVO§§ 96 (4/8) SGB IX (Schwerbehindertenvertretungen)§ 10 (5) Bundesgleichstellungsgesetz (BGleiG)BU BildungsurlaubTV tarifvertragliche Regelungen
Infodienst Krankenhäuser Nr. 64 � März 2014
Bildungsangebote,Seminare,Tagungen
ver.di-Seminare für das Gesundheits- und Sozialwesen – 2. Halbjahr 2014
�54
Die Seminare
des 1. Halb-
jahres findet
ihr im Infodienst
62, S. 58ff.
Jugendseminare
04.07. – 06.07.2014 NA 07 140704 10Pflegeausbildung abgeschlossen?! Und dann?Du bist fertig mit der Ausbildung oder willst
dich im Beruf verändern? Dann bist du hier
genau richtig! In diesem Seminar werden deine
Möglichkeiten in Aus-, Fort- und Weiterbildung
besprochen. Du erhältst Einblick in die vielfälti-
gen Studienangebote, ihre Zugangsvorausset-
zungen und Finanzierungsmöglichkeiten.
Du überlegst, im Ausland zu arbeiten? Wir
zeigen dir, welche Möglichkeiten und Wege es
gibt.
�Auszubildende, JAVis, junge Beschäftigte in
der Pflege, Beschäftigte mit Interesse an
Weiterbildung, Freistellung: keine
21.07. – 25.07.2014 NA 08 140721 0203.11. – 07.11.2014 NA 08 141103 01JAV-Praxis II: Ausbildung checken undverbessern / nach Krankenpflegegesetz Nach dem Einführungsseminar folgt nun alles
Wesentliche über das Krankenpflegegesetz
(KrPflG). Paragrafenreiterei findet nicht statt,
es geht auch hier wieder um die praktischen
Fragen: Welchen Beitrag haben Azubis für ein
ST
EFA
NJA
GE
L
22.09. – 24.09.2014 SF 08 140922 04Arbeitszeitrecht und Grundlagen der Arbeitszeitgestaltung Durch fortwährende Anpassungen der Arbeits-
und Betriebsabläufe versucht der Arbeitgeber,
Kosten zu senken. Immer mehr Arbeit soll mit
immer weniger Personal in immer weniger Zeit
geleistet werden. Oft zeigt sich, dass die beste-
henden Arbeitszeitmodelle diesen Anpassungen
nicht gerecht werden.
Gesetzliche Interessenvertretungen bestimmen
mit darüber, wie im Betrieb die Arbeitszeit ver-
teilt wird. Über dieses Recht nehmen sie ganz
konkret Einfluss auf die Arbeits- und Lebens-
bedingungen der Kolleginnen und Kollegen.
In diesem Seminar nehmen wir gemeinsam die
entsprechenden gesetzlichen und tarifvertrag-
lichen Grundlagen in den Blick. Wir lernen ver-
schiedene Arbeitszeitmodelle kennen und erfah-
ren, auf jeweils welcher Grundlage es möglich
wird, im Interesse der Beschäftigten die be-
triebliche Arbeitszeit mitzugestalten.
� BR, PR, MAV, Freistellung: § 37 (6), § 46 (6),
§§ 19/30
29.09. – 01.10.2014 MO 08 140929 09Der Wirtschaftsausschuss im Gesundheitswesen IIDer Wirtschaftsausschuss hat sich v.a. mit den
Planungen des Unternehmens zu befassen. Das
bedeutet zunächst die Auseinandersetzung mit
der regelmäßig wiederkehrenden wirtschaft-
lichen Planung für die Folgejahre (z.B. Budget-
planung). Daran schließt sich die fortlaufende
Beurteilung der aktuellen wirtschaftlichen Lage
mittels Kennzahlen bis hin zur betriebswirt-
schaftlichen Analyse des Jahres- bzw. Konzern-
abschlusses an. Darüber hinaus sind dem WA
Planungen zu einzelnen unternehmerischen
Entscheidungen, z.B. Investitionsplanungen vor-
zulegen.
Im zweiten Teil werden die betriebswirtschaft-
lichen Kenntnisse vermittelt, die für eine zielge-
richtete Beratung unternehmerischer Planungen
und deren Auswirkungen auf die Beschäftigten
sowie für die Analyse von Berichten über die
wirtschaftliche Lage erforderlich sind.
�WA, BR, PR, Freistellung: § 37 (6), § 46 (6)
� vorherige Teilnahme am Teil 1 erforderlich
01.10. – 02.10.2014 SF 08 141001 01Von Leiharbeit und Werkvertrag – Formen des flexiblen Personaleinsatzes im GesundheitswesenDer Umfang der Leiharbeit in Betrieben der Ge-
sundheitswirtschaft steigt von Jahr zu Jahr. Auf-
grund der arbeitgeberfreundlichen rechtlichen
Rahmenbedingungen verdienen Leiharbeitneh-
mer/-innen deutlich weniger. Auch rechtliche
Schutzbestimmungen werden faktisch umgan-
gen. Um die leicht verschärften Bedingungen
des veränderten Arbeitnehmerüberlassungsge-
setzes (AÜG) zu umgehen, setzen Arbeitgeber
seit Neuestem auf (Schein-)Werkverträge.
In welchem Zusammenhang stehen die EU-Leih-
arbeitsrichtlinie, tarifvertragliche Regelungen
und Regelungen des AÜG? Welche Rolle spielt
der Arbeitsvertrag?
Im Seminar werden die rechtlichen Vorschriften
dargestellt, verschiedene Formen des Personal-
einsatzes behandelt und die möglichen Hand-
lungsoptionen der betrieblichen Interessen-
vertretungen erörtert.
� BR, PR, MAV, Freistellung: § 37 (6), § 46 (6),
§§ 19/30
19.10. – 22.10.2014 GL 15 141910 05Beteiligungsrechte des Betriebsrates in wirtschaftlichen Angelegenheiten –Schwerpunkt Non-Profit- und Tendenz-betriebe Jede unternehmerische Entscheidung ist eine
wirtschaftliche Entscheidung. Dies gilt auch in
so genannten Non-Profit-Betrieben. Die Beteili-
gungsrechte des BR in wirtschaftlichen Angele-
genheiten sind aus diesem Grund von enormer
Bedeutung. In diesem Seminar zeigen wir die
einzelnen Beteiligungsarten des BR mit und
ohne Wirtschaftsausschuss auf. Die einge-
schränkte Beteiligung des BR in Tendenzbetrie-
ben wird ebenfalls erläutert. Die aktuelle
Rechtsprechung zur Beteiligung des BR in wirt-
schaftlichen Angelegenheiten und zur Grün-
dung eines Wirtschaftsausschusses wird dar-
gestellt. Themen:
� Beteiligungsrechte des BR in wirtschaftlichen
Angelegenheiten,
� Gründung und Aufgaben des Wirtschafts-
ausschusses,
� Begriff, Begründung und Zweck des Tendenz-
schutzes,
� kollektivrechtliche Folgen des Tendenz-
privilegs,
� Möglichkeiten des Verzichts auf Tendenz-
schutz: Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung,
Regelungsabrede,
� aktuelle Rechtsprechung.
� BR, SBV, Freistellung: § 37 (6), § 96 (4/8)
03.12. – 05.12.2014 SF 08 141203 08Diversity Management – eine Herausfor-derung für die gesetzliche Interessenver-tretung im GesundheitswesenÄhnlich bunt wie unsere Gesellschaft ist
inzwischen auch der überwiegende Teil der
Belegschaften im Gesundheitswesen zusam-
mengesetzt. Kolleginnen und Kollegen mit ver-
schiedenen Nationalitäten kommen aus ent-
sprechend unterschiedlichen Kulturkreisen.
Dafür, dass solche Verschiedenheit im Arbeitsle-
ben konfliktfrei funktionieren kann, sorgt das
Diversity Management.
Gerade im Gesundheitswesen – beim Dienst an
Menschen, die ebenso unterschiedlicher Her-
kunft sind – kann diese kulturelle Vielfalt von
großem Nutzen für alle sein. Diversity Mana-
ging nimmt Potenziale, Fähigkeiten, Kompeten-
zen und Erfahrungen aller in den Blick!
Dieses Seminar beantwortet die Frage, wie die
gesetzliche Interessenvertretung Diversity
Managing im Betrieb unterstützen kann. Soviel
sei verraten: Der Gesetzgeber hat entspre-
chende Regelungen geschaffen.
Die Seminarinhalte in Stichworten: betriebliche
Rahmenbedingungen für MigrantInnen im Ge-
sundheitswesen, der Begriff der strukturellen
Diskriminierung, die Rolle von Leiharbeit und
Werkvertrag, rechtliche Handlungsgrundlagen
für die Interessenvertretung.
� BR, PR, Freistellung: § 37 (6), § 46 (6)
08.12. – 10.12.2014 SF 08 141208 04Gefährdungen ermitteln – Gesundheits-schutz verbessernMit der gesetzlich vorgeschriebenen und im
TVöD verankerten Gefährdungsbeurteilung sol-
len Arbeitsbelastungen und Gefährdungen er-
kannt und Abhilfemaßnahmen entwickelt und
umgesetzt werden. Immer häufiger werden
Interessenvertretungen mit psychischen Belas-
tungen und Beanspruchungen ihrer Kolleginnen
und Kollegen konfrontiert.
Im Seminar erhalten wir einen Überblick über
anerkannte Konzepte, Methoden und Qualitäts-
kriterien einer Gefährdungsbeurteilung. Die
rechtlichen Grundlagen werden praxisnah er-
läutert und es wird gemeinsam entwickelt, wie
mithilfe der Gefährdungsbeurteilung spürbare
Verbesserungen im Gesundheitsschutz erreicht
werden können.
� BR, PR, MAV, SBV, Freistellung: § 37 (6),
§ 46 (6), §§ 19/30, § 96 (4/8)
08.12. – 12.12.2014 BE 15 141208 02 TVöD-K/-B intensiv: Tarifliche Ansprücheerschließen für den betrieblichen Alltag der Krankenhäuser, Pflege- undBetreuungseinrichtungen Ohne »Mitbestimmung« laufen im betrieblichen
Alltag tarifliche Errungenschaften leer.
BR/PR/MAVen können helfen, manchen Schatz
zu heben. Den Beschäftigten dagegen fällt es
noch immer schwer, die Abrechnung ihrer Ent-
gelte nachzuvollziehen und Unstimmigkeiten an
die betrieblichen Interessenvertretungen zu
melden.
Infos und Anmeldung Sandra Koziar, ver.di-Bundesverwaltung,Tel. 030 / 6956 – [email protected]
Weitere Bildungsangebote und Online-Anmeldung� http://gesundheit-soziales.verdi.de/service/seminare-und-
tagungen� www.bildungsportal.verdi.de
g
Infodienst Krankenhäuser Nr. 64 � März 2014
Bildungsangebote,Seminare,Tagungen
�55
Vor dem Hintergrund der aktuellen Rechtspre-
chung vermittelt das Seminar ein tieferes Ver-
ständnis der Bestimmungen des TVöD in den
besonderen Fassungen für Kliniken, für Heime
und die ambulante Pflege. Mit Fallbeispielen
rücken wir die scheinbar widersprüchlichen
Passagen zurecht. Insbesondere bei den
Arbeitszeiten wird schnell klar, was und wie im
Betrieb angepackt werden kann. Themen:
� Nebentätigkeit,
� Schutz und Ausgleich bei besonders
belastenden Arbeitszeiten und zusätzlicher
Arbeitszeit,
� Freistellung von der Arbeit,
� branchenspezifische Eingruppierungen,
� Überprüfen der Lohnersatzleistungen,
� Zahltage und Ausschlussfristen.
� BR, PR, MAV, Freistellung: § 37 (6), § 46 (6),
§§ 19/30, § 10 (5)
Krankenhäuser
25.08. – 29.08.2014 GL 08 140825 06Krankenhäuser aktuellIn diesem einwöchigen Seminar erhalten ge-
setzliche Interessenvertretungen aus Kranken-
häusern einen Überblick über aktuelle Entwick-
lungen beispielsweise in den Bereichen
Krankenhauspolitik und -finanzierung sowie Ar-
beits- und Gesundheitsschutz. Ausführlich be-
leuchten wir die Folgen der jeweiligen Entwick-
lungen für Arbeitnehmer/-innen, Betrieb und
gesetzliche Interessenvertretung, leiten Hand-
lungserfordernisse für die Arbeit der Interessen-
vertretung ab und entwickeln Szenarien für die
erfolgreiche Vertretung der Interessen der Kol-
leginnen und Kollegen im Betrieb.
� BR, PR, MAV, SBV, Freistellung: § 37 (6),
§ 46 (6), §§ 19/30, § 96 (4/8)
08.09. – 10.09.2014 MO 08 140908 08Keine Angst vor Zahlen – Grundlagen der Krankenhausbetriebslehre (Teil 2)Wie lese ich eine Bilanz? Welche Zahlen sind
bedeutsam, welche kann ich außer acht lassen?
Welche Informationen enthält die Gewinn- und
Verlustrechnung? Hinter diesen und weiteren
Fragen verbergen sich Antworten, die uns in die
Lage versetzen, zur Bilanz kritisch nachzufragen
und eigene Modelle und Vorschläge zu ent-
wickeln.
Aufbauend auf dem ersten beschäftigt sich der
zweite Teil unserer Reihe mit verschiedenen
Kennzahlen, etwa zu den betrieblichen Perso-
nalkosten. Sind diese Kosten tatsächlich so
hoch wie immer behauptet wird? Die Fehlzei-
tenanalyse und ihre Bewertung werden ebenso
thematisiert wie die Frage, woher die Interes-
senvertretung all diese Informationen bekommt
und wie sie diese nutzen kann.
� BR, PR, MAV, Mitglieder parität. Kommis-
sionen nach Sanierungs-TV, Freistellung:
§ 37 (6), § 46 (6), §§ 19/30
� vorherige Teilnahme an Teil 1 erforderlich
20.10. – 22.10.2014 BE 08 141020 0215.12. – 17.12.2014 MO 08 141215 06Keine Angst vor Zahlen – Grundlagen der Krankenhausbetriebslehre (Teil 3)Nach den beiden ersten Teilen und einer eher
theoretischen Herangehensweise soll nun im
dritten Teil der Reihe die praktische Anwendung
die größte Rolle spielen.
Das eigens hierfür konzipierte Planspiel
»Krankenhausnotlage« macht aus verschiede-
nen Perspektiven (Interessenvertretung, Arbeit-
geber oder Belegschaft) die Praxis erfahrbar.
� BR, PR, MAV, Mitglieder parität. Kommissio-
nen nach Sanierungs-TV, Freistellung:
§ 37 (6), § 46 (6), §§ 19/30
� vorherige Teilnahme an Teil 2 erforderlich
15.09. – 17.09.2014 SF 08 140915 07Mitarbeiterbefragung in Krankenhäusern und KlinikenZur Überprüfung der in Qualitätsmanagement-
systemen vorgeschriebenen Standards zur Erst-
oder Weiterzertifizierung müssen regelmäßig
Befragungen durchgeführt werden. Teile solcher
Befragungen richten sich an die Beschäftigten
selbst. Hier geht es zum Beispiel darum, ob sie
zufrieden mit den Arbeitsbedingungen sind
oder ob sie ihre Interessen ausreichend berück-
sichtigt sehen.
Wem die Ergebnisse wie nützen, bleibt oft ver-
borgen. Aber Mitarbeiterbefragungen unterlie-
gen der Mitbestimmung. So kann die Interes-
senvertretung konkret Einfluss darauf nehmen,
wie gefragt und was ausgewertet wird.
Im Seminar lernen wir die erforderlichen recht-
lichen und inhaltlichen Grundlagen kennen. Wie
weit sind die konkreten Inhalte von Befragun-
gen beeinflussbar? Welchen Einfluss hat die
Interessenvertretung auf die Bewertung der
Ergebnisse oder die daraus folgenden Maß-
nahmen? Bestandteil wird auch der DGB-Index
»Gute Arbeit« sein.
� BR, PR, MAV, SBV, Freistellung: § 37 (6),
§ 46 (6), §§ 19/30, § 96 (4/8)
08.10. – 10.10.2014 SF 08 141008 02Dienstplangestaltung im Krankenhaus und KlinikenGesetze, Tarifverträge und Betriebs- bzw.
Dienstvereinbarungen sind Grundlagen für die
Dienstplangestaltung im Krankenhaus. Der Zu-
sammenhang zwischen den Grundlagen und
betrieblichen Erfordernissen, vor allem aber
den Interessen der Belegschaft, bildet den Kern
dieses Seminars.
Welche Vorschriften und Informationen müssen
bekannt sein, um bei Dienstplänen mitbestim-
men zu können? Welchen konkreten Einfluss
hat die Interessenvertretung auf Dienstpläne
und wie setzt sie diese durch? Worauf sollte sie
beim Abschluss von Betriebs- bzw. Dienstver-
einbarungen unbedingt achten?
Sowohl die Vorbereitung von Betriebs- und
Dienstvereinbarungen als auch die allgemeinen
Beteiligungs- und Gestaltungsmöglichkeiten der
Interessenvertretung prägen das Seminar. Hin-
weise zur Überprüfung und Gestaltung der vor-
handenen Dienstpläne runden das Seminar ab.
� BR, PR, MAV, Freistellung: § 37 (6), § 46 (6),
§§ 19/30
� vorherige Teilnahme am Grundseminar
oder gute Kenntnisse im Arbeitszeitrecht
erforderlich
10.11. – 14.11.2014 MO 08 141110 09TVöD-Aufbau:Eingruppierung in KrankenhäusernIm TVöD sind die Eingruppierungsvorschriften
noch nicht belegt. Bis auf Weiteres gelten z.B.
nach wie vor die Kernvorschriften der §§ 22-25
BAT, die entsprechenden Vergütungsordnungen,
Anlage 1a/1b zum BAT sowie die Überleitungs-
vorschriften des Tarifvertrages Überleitung
(TVÜ) fort.
Personal- und Betriebsräten kommt bei der Ein-
gruppierung eine hohe Verantwortung zu, da
sie bei der Einstellung, bei Ein- und Umgruppie-
rungen mitbestimmen und die jeweilige Ein-
gruppierung auf die tarifrechtliche Richtigkeit
hin überprüfen müssen.
Im Seminar werden zunächst Grundlagen der
tarifvertraglichen Eingruppierungsvorschriften
für die Beschäftigten in den Krankenhäusern
und der Grundsatz der Tarifautomatik erarbei-
tet. Im Anschluss daran werden Aufbau und
Systematik der Vergütungsordnungen sowie
zentrale Begriffe vorgestellt und definiert.
� BR, PR, MAV, SBV, Freistellung: § 37 (6),
§ 46 (6), §§ 19/30, § 96 (4/8)
24.11. – 26.11.2014 LH 11 141124 02Neue Arbeitsteilung im Krankenhaus Der auf den Krankenhäusern lastende Kosten-
druck führt zu gravierenden Veränderungen in
der Arbeitsorganisation. Ärztliche Tätigkeiten
werden verstärkt an andere Berufe delegiert.
Neue Berufe werden geschaffen. Pflegerische
Aufgaben werden auf Pflegeassistenz- und Ser-
vicepersonal übertragen.
In diesem Seminar werden diese aktuellen Ent-
wicklungen analysiert sowie unter berufsrecht-
lichen und berufspolitischen Gesichtspunkten
diskutiert. Die haftungs- und arbeitsrechtlichen
Grundsätze der Delegation ärztlicher Tätigkei-
ten werden erläutert und Möglichkeiten einer
sinnvollen Arbeitsteilung zwischen Pflegefach-,
Pflegeassistenz- und Servicekräften entwickelt.
Infodienst Krankenhäuser Nr. 64 � März 2014
Bildungsangebote,Seminare,Tagungen
�56
FRE
ES
TY
LE
Handlungsmöglichkeiten der betrieblichen
Interessenvertretung werden erarbeitet und
Eckpunkte zu einer Betriebs- oder Dienstverein-
barung formuliert.
� BR, PR, MAV, interessierte Mitglieder,
Freistellung: § 37 (6), § 46 (6), §§ 19/30
Krankenhäuser, Pflegeeinrich-tungen und Soziale Dienste
30.09. – 02.10.2014 WA 08 140930 07Gesund alt werden in der PflegeImmer älter werdende Menschen benötigen zu-
nehmend ambulante oder stationäre Pflege.
Dem steht ein Mangel an qualifizierten Pflege-
kräften gegenüber. Wie kann die Interessenver-
tretung mit diesem Gegensatz umgehen? Ein
zeitgemäßes Personalmanagement dürfte hier-
für ein wichtiger Schlüssel sein.
Das vorhandene Pflegepersonal soll bis zum
Renteneintritt im Betrieb arbeiten und dabei fit
und gesund bleiben. Um das sicherzustellen,
braucht es strategische Entscheidungen. Kör-
perliche und seelische Beanspruchungen müs-
sen verringert werden; die Arbeitszeitgestaltung
muss flexibler werden, und es muss Weiterbil-
dungsangebote geben.
Im Seminar wird uns mit der Altersstrukturana-
lyse ein Instrument an die Hand gegeben, mit
dem der demografiebedingte Handlungsbedarf
betriebsbezogen geklärt werden kann. Des Wei-
teren werden die Grundlagen alternsgerechter
Arbeitsgestaltung beleuchtet. Schließlich ver-
binden wir diese beiden Aspekte mit den Auf-
gaben und Handlungsmöglichkeiten der Interes-
senvertretung.
� BR, PR, MAV, SBV, Freistellung: § 37 (6),
§ 46 (6), §§ 19/30, § 96 (4/8)
20.10. – 24.10.2014 BI 08 141020 01Schichtplan-Fibel Basiswoche Schicht- und Dienstpläne in Kliniken, Hei-men, Ambulanten und Sozialen Diensten Die Schichtpläne stecken voller Rätsel und
Ungereimtheiten. Ein schneller Blick ins Gesetz
schafft keine Klarheit. Im Mittelpunkt des
Seminars stehen Fragestellungen wie: Beginn
und Ende der Arbeitszeiten anordnen, auf-
schreiben und abrechnen – wonach müsste sich
der Arbeitgeber dabei richten? Kolleg/-innen
beschweren sich über »Minusstunden«, »er-
zwungenes Einspringen« oder das verweigerte
»Weihnachtsfrei«. Wie können wir als BR/PR/
MAV helfen? Fallbeispiele zeigen Lösungen für
den betrieblichen Alltag.
Themen: Ankündigungsfristen, Werktag, Ruhe-
zeit und Ruhetag, Schichtpläne, Schichtfolgen,
Sonn-, Feiertags-, Nachtarbeit, Urlaub und
Krankheit im laufenden Plan, Überstunden und
Freizeitausgleich, Ausgleichszeiträume, Teilzeit,
Dienstverpflichtung.
� BR, PR, MAV, Freistellung: § 37 (6), § 46 (6),
§§ 19/30
Psychiatrie
Wirtschaftliche Kompetenz für Inter-essenvertretungen in psychiatrischen Ein-richtungen – Modul 1 und Modul 2Die »Gesundheitswirtschaft« ist der größte Teil-
bereich der deutschen Volkswirtschaft. Über 4,4
Mio. Menschen erwirtschaften dabei 11,6 Pro-
zent des Bruttoinlandsprodukts. Der Gesetzge-
ber hat in den letzten Jahren durch verschie-
dene »Gesundheitsreformen« in diesen Markt
immer wieder eingegriffen. Wettbewerb war die
Zauberformel, um Einfluss zu nehmen, vor
allem aber, um Kosten zu senken.
Für Interessenvertretungen in den Unternehmen
der Gesundheitswirtschaft wird es immer wich-
tiger, sich mit den Rahmenbedingungen ausein-
anderzusetzen. Die Seminarreihe gibt einen
Überblick über die Strukturen, Akteure und
Interessenlagen im Gesundheitswesen. Sie
spannt einen Bogen von der Darstellung der
Grundprinzipien deutscher Gesundheitspolitik
bis hin zu Daten, Fakten und wirtschaftlichen
Kennzahlen.
Dieses Seminar gibt einen Gesamtüberblick
über wirtschaftliche Grundlagen und Zusam-
menhänge im Bereich der psychiatrischen Ver-
sorgung.
Es ersetzt nicht die detaillierte Wissensvermitt-
lung der angebotenen Seminare zum neuen
Entgeltsystem (PEPP) in der Psychiatrie und
Psychosomatik.
� BR, PR, MAV, SBV, Freistellung: § 37 (6),
§ 46 (6), §§ 19/30, § 96 (4/8)
14.07. – 18.07.2014 BE 01 140714 03Modul 1Überblick über das System, politischer Rahmen,
Gesundheitsgesetzgebung, Leistungserbringer,
Institutionen, Finanzierung des Systems.
26.01. – 30.01.2015 BE 01 150126 02Modul 2Ambulante Krankenversorgung, stationäre
Krankenversorgung, Strukturen und Versor-
gungsformen, Finanzierungsbeispiele, wirt-
schaftliche Kennzahlen, Jahresabschluss (Bi-
lanz, Gewinn- und Verlustrechnung).
25.08. – 29.08.2014 GL 08 140825 05Neue Entwicklungen in der psychiatrischen VersorgungDie Einführung eines pauschalierten Tagesent-
gelts hat die Möglichkeit eröffnet, andere Ver-
sorgungsformen einzurichten. Beispielsweise
aufsuchende Dienste anstelle von stationärer
Unterbringung. Die Auswirkungen auf die Be-
schäftigten sind noch nicht absehbar. Fakt ist,
dass in der Psychiatrie die Anforderungen an
die Beschäftigten enorm gestiegen sind.
Das Seminar beschäftigt sich mit den (negati-
ven) Auswirkungen neuer Versorgungsformen
auf die Arbeitsbedingungen der Beschäftigten,
insbesondere auf die Arbeitszeit und auf den
Arbeitsschutz. Interessenvertreter/-innen sollen
in die Lage versetzt werden, Veränderungen zu
erkennen und erforderliche Maßnahmen aus ar-
beitsrechtlicher Sicht zu initiieren.
� BR, PR, MAV, SBV, Freistellung: § 37 (6),
§ 46 (6), §§ 19/30, § 96 (4/8)
22.09. – 24.09.2014 BE 08 140922 04Pauschale Entgelte für Psychiatrie undPsychosomatik: PEPP 2014 – ganz anders?Das neue pauschale Entgeltsystem für Psychia-
trie und Psychosomatik (PEPP) kommt im neuen
Gewand. Für die Patientenversorgung und für
die Arbeitsbedingungen bedeutet der Umstieg
auf die Pauschalvergütung ganz erhebliche und
nachhaltige Veränderungen. Und das unabhän-
gig davon, ob die Klinik die Option 2014 nutzt
oder erst 2015 umsteigt. Was sich für Kranken-
häuser und Abteilungen konkret ändert, wird
hier thematisiert. Im Seminar wird das notwen-
dige betriebwirtschaftliche, strategische und ar-
beitsrechtliche Handwerkszeug vermittelt, um
die neuen an die Interessenvertretung gestell-
ten Herausforderungen zu bewältigen.
� BR, PR, MAV, SBV, Freistellung: § 37 (6),
§ 46 (6), §§ 19/30, § 96 (4/8)
10.11. – 14.11.2014 MO 08 141110 10Neue Entwicklungen im MaßregelvollzugDie Arbeit im Maßregelvollzug (MRV) ist eine
wichtige gesellschaftliche Aufgabe. Die Arbeits-
bedingungen sind belastend und zum Teil ge-
fährlich. Unser Seminar thematisiert neue und
aktuelle Entwicklungen im MRV. Im Mittelpunkt
stehen konkrete Auswirkungen auf die Arbeits-
bedingungen und entsprechende Gestaltungs-
und/oder Mitbestimmungsrechte der Interes-
senvertretung. Auch die speziellen Anforderun-
gen der Beschäftigten für gute und gesunde Ar-
beit werden genauer in Augenschein
genommen.
� BR, PR, MAV, Freistellung: § 37 (6),
§ 46 (6), §§ 19/30
� vorherige Teilnahme am BR-/PR-Grund-
seminar oder grundlegende Kenntnisse im
Mitarbeitervertretungsrecht erforderlich
Infodienst Krankenhäuser Nr. 64 � März 2014
Bildungsangebote,Seminare,Tagungen
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Das vollständige Seminarprogramm 2014
des Fachbereichs 3 gibt es bei eurem ver.di-Bezirk
oder zum Download unter http://gesundheit-
soziales.verdi.de/service/seminare-und-tagungen
Rehabilitation
08.09. – 12.09.2014 SF 08 140908 03Rehabilitation im demografischen Wandel – Entwicklungen und Tendenzen Die Einrichtungen der Rehabilitation stehen seit
Jahren zwischen dem Druck der Kostenträger
auf maximale Wirtschaftlichkeit, den Gewinn-
erwartungen der Einrichtungsträger, den An-
sprüchen der Beschäftigten auf angemessene
Entgelte und den Erwartungen der Patienten/
-innen und Klienten/-innen an eine qualitativ
hochwertige Rehabilitation. Betriebliche Inter-
essenvertretungen müssen dieses Spannungs-
feld in ihrer täglichen Praxis aushalten und
trotzdem im Sinne der Beschäftigten agieren.
Das Seminar verschafft dir einen Einblick in die
gesetzlichen Grundlagen der Rehabilitation und
in die wirtschaftlichen Kennzahlen von Rehabi-
litationseinrichtungen. Zusätzlich gewährt es
dir einen Ausblick auf die absehbaren zukünfti-
gen Entwicklungen auf dem Markt der Rehabili-
tation und wir schauen über den Tellerrand in
Sachen Arbeits- und Gesundheitsschutz.
Das Seminar vermittelt Inhalte, die für die Ar-
beit der betrieblichen Interessenvertretungen
auf Basis der jeweiligen gesetzlichen Grund-
lagen (PersVG, BetrVG, MVG, MAVO) von Be-
deutung sind.
� BR, PR, MAV, SBV, Freistellung: § 37 (6),
§ 46 (6), §§ 19/30, § 96 (4/8)
Rettungsdienste
17.09. – 19.09.2014 SF 08 140917 01Das neue Notfallsanitätergesetz Mit dem Notfallsanitätergesetz, das am
01.01.2014 in Kraft getreten ist, hat sich das
Berufsbild im Rettungsdienst verändert.
Wir wollen im Seminar diskutieren, was dies für
die Beschäftigten im Rettungsdienst bedeutet.
Insbesondere sollen auch rechtliche Fragen, wie
die Übergangsregelungen für Rettungsassisten-
ten, behandelt werden.
Im Seminar wird erarbeitet, welche Handlungs-
möglichkeiten und -notwendigkeiten sich aus
dem Gesetz für Betriebsräte, Personalräte und
Mitarbeitervertretungen ergeben.
� BR, PR, MAV, Freistellung: § 37 (6),
§ 46 (6), §§ 19/30
Arbeiterwohlfahrt
21.07. – 25.07.2014 SF 08 140721 01 Seminar für Betriebsräte der Arbeiterwohlfahrt (AWO)Dieses Seminar vermittelt Fähigkeiten, Fertig-
keiten und Kenntnisse, die speziell für die Be-
triebsratsarbeit bei der AWO wichtig und hilf-
reich sind. Bei den einzelnen zu vermittelnden
Instrumenten werden die mitbestimmungsrecht-
lichen Besonderheiten eines Tendenzbetriebes
und die Stellung der AWO als Wohlfahrtsver-
band bearbeitet werden.
� BR der AWO, Freistellung: § 37 (6)
Berufspolitische Seminare
29.09. – 01.10.2014 UN 11 140929 11 Traumberuf Arzt im Krankenhaus? Wunsch und Wirklichkeit Arbeit am Limit, zu wenig Personal, Schicht-
dienst. Hohe Arbeitsbelastung, unregelmäßige
und nicht planbare Arbeitszeiten betreffen alle
Berufsgruppen im Krankenhaus. Doch wie kön-
nen wir dieser Situation anders als mit Resigna-
tion begegnen? Wie können wir sie gemeinsam
sogar ändern? Welche Chancen eröffnet die Ko-
operation der Gesundheitsberufe, um gute Ar-
beitsbedingungen für alle Beschäftigten zu er-
halten?
Im Seminar werden die Voraussetzungen für
gute Arbeitsbedingungen aus Sicht von Ärztin-
nen und Ärzten, die im Krankenhaus beschäftigt
sind, diskutiert und gemeinsam Handlungsmög-
lichkeiten entwickelt. Dabei sollen insbesondere
auch die Aufgaben der betrieblichen Interessen-
vertretungen in den Blick genommen werden.
�Angesprochen sind Ärztinnen und Ärzte,
Freistellung: § 37 (7), BU
15.10. – 19.10.2014 GL 11 141015 10 Zwischen Arztpraxis und KrankenhausSeminar für Medizinische Fachangestellte(MFA)Das Tätigkeitsfeld von Medizinischen Fachange-
stellten ist längst nicht mehr nur der Arbeits-
platz Arztpraxis. Die Einsatzmöglichkeiten wer-
den gleichzeitig breiter und die Tätigkeiten
spezialisierter. Welche Entwicklungen in den
verschiedenen Arbeitsbereichen lassen sich be-
obachten?
Welche gesundheitspolitischen Veränderungen
beeinflussen das Arbeitsfeld von Medizinischen
Fachangestellten?
Wie sind die Arbeitsbedingungen von Medizini-
schen Fachangestellten und welche Mitwir-
kungsmöglichkeiten gibt es im Rahmen von
Gleichstellungspolitik?
Im Rahmen des Seminars findet sowohl eine
theoretische Auseinandersetzung mit den The-
men statt und es wird außerdem ausreichend
Raum für Austausch und Diskussion geboten.
�Angesprochen sind Medizinische Fachange-
stellte, zahnmedizinische und tiermedizini-
sche Fachangestellte sowie interessierte
Beschäftigte aus den Gesundheitsberufen,
Freistellung: BU
17.11. – 21.11.2014 BE 11 141117 05 Wie geht’s weiter in den MTA-Berufen?Seminar für Medizinisch-technische Assistent/-innen (MTA)Die Ökonomisierung des Gesundheitswesens
hat weitgehende Auswirkungen auch auf die
Arbeitsbereiche der MTA-Berufe. Arbeitsabläufe
werden reorganisiert, neue Berufe und Tätig-
keitszuschnitte entwickelt. Durch die medizi-
nisch-technische Entwicklung verändern sich
die Qualifikationsanforderungen an das Perso-
nal. Noch hinkt aber die Ausbildung diesen Pro-
zessen hinterher. Gleichzeitig ist ein Fachkräfte-
mangel für die Zukunft vorausgesagt.
Dies eröffnet Chancen auf bessere Verhand-
lungspositionen für die Beschäftigten, birgt
aber auch Risiken für sie. Der Kampf um bes-
sere Arbeitsbedingungen bewegt sich in diesem
Spannungsfeld.
In diesem Seminar werden die Auswirkungen
der aktuellen Entwicklungen analysiert und
unter tarif- und berufspolitischen Gesichtspunk-
ten die Handlungsmöglichkeiten der Arbeit-
nehmervertreter/innen diskutiert.
� BR, PR, VL, MTA, Freistellung: BU
Bildungsangebote,Seminare,Tagungen
�58
2014Seminare
Vereinte
Dienstleistungs-
gewerkschaft
Gesundheit, Soziale Dienste
Wohlfahrt und Kirchen
für das Gesundheits- und
Sozialwesen
Infodienst Krankenhäuser Nr. 64 � März 2014
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Infodienst Krankenhäuser Nr. 64 � März 2014
Bildungsangebote,Seminare,Tagungen
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Frauenpolitische ver.di-Seminare für Frauen
04.07. – 06.07.2014 BE 03 140704 08 12.09. – 14.09.2014 BE 03 140912 06 We can do it! Erfolgreich mitbestimmenim Berufs(wieder)einstieg! Ein Seminar für junge Frauen. Der Berufs-
(wieder)einstieg ist oft von Schwierigkeiten ge-
prägt. Ob Gehalt, Stellung oder Arbeitszeiten –
Frauen kommen dabei meist schlechter weg als
ihre männlichen Kollegen. In diesem Seminar
setzen sich die Teilnehmerinnen damit ausein-
ander, wie sie typische Fallen überwinden und
das betriebliche Arbeitsleben aktiv mitgestalten
können. In gleicher Weise können sie eigene,
persönliche »Fallen« bearbeiten, um sich
selbstbewusst vertreten zu können.
�Angesprochen sind junge Frauen zwischen
18 und 35 Jahren
25.07. – 27.07.2014 BE 03 140725 03Time-out statt Burn-outBurn-out erkennen, Wege aus dem Burn-out entdecken und präventiv handelnWenn sich Spaß an der Arbeit in Überdruss ver-
wandelt, sich ein Gefühl der Lähmung und des
Ausgelaugtseins einstellt, der Arbeitsalltag
schwer fällt und einfach keine neuen Gedanken
mehr kommen, dann sind dies Anzeichen von
Burn-out. Das Gefühl des Ausgebranntseins ist
kein Einzelschicksal: Die zunehmenden Anforde-
rungen und der damit einhergehende Konkur-
renzdruck tragen zu steigender Anspannung bis
hin zu völliger Überforderung bei. Hält dieser
Zustand länger an, kann es zum Burn-out kom-
men.
Während dieses Wochenendseminars stellen wir
dir konkrete Möglichkeiten der Prävention, des
Umgehens mit dem Burn-out und der Entwick-
lung von Schritten aus der Krise vor.
22.08. – 24.08.2014 BE 03 140822 06 Frauen finden ihre persönlichen Erfolgs-strategien – Ein Seminar zur Erforschungder inneren Kraftquellen»Erfolgreich sein« ist eines der Schlagworte un-
serer Zeit. Doch was bedeutet es eigentlich, er-
folgreich zu sein? Ist es ein Erfolg, zwei Kinder,
Beruf und Haushalt gut zu managen? Ist es ein
Erfolg, eine erfüllende berufliche Karriere zu
machen? Ist es ein Erfolg, eine gute Beziehung
zu führen? Ein Schlüssel zu einem erfolgreichen
Leben kann sein, sich selbst ein Stück auf die
Spur zu kommen, Lebensprioritäten zu erken-
nen und sich als aktive, kraftvolle und verant-
wortliche Gestalterin des eigenen Lebens und
der eigenen Erfolge zu begreifen.
Im Seminar bieten wir dir die Möglichkeit, die
eigenen inneren Kraftquellen (wieder) zu ent-
decken und mehr Klarheit darüber zu gewin-
nen, sie zu nutzen, wenn es um den eigenen
Erfolg geht.
25.09. – 28.09.2014 BE 03 140925 09 Gesund und krank hat ein Geschlecht –Frauengesundheit: Was heißt das für uns?Frauen sind anders krank als Männer. Obwohl
sich Unterschiede zwischen Frauen und Män-
nern oft schon bei den Symptomen bemerkbar
machen, gehen Forschung und Behandlung im
Gesundheitswesen weiterhin von einem ge-
schlechtsneutralen Konzept aus: Sie orientieren
sich einseitig an der Körperlichkeit und der
psychosozialen Befindlichkeit des Mannes.
Neue geschlechterspezifische medizinische For-
schungsergebnisse bestätigen heute, dass
unterschiedliche Vorgehensweisen bei Männern
und Frauen in Therapie und Behandlung not-
wendig sind, insbesondere bei Herz- und Kreis-
lauferkrankungen, aber auch bei psychischen
und psychosozial bedingten Krankheiten.
Frauen und Männer definieren »Gesundheit«
sogar unterschiedlich: Frauen verbinden Ge-
sundheit eher mit Wohlbefinden und Körper-
erleben, Männer mit Leistungsfähigkeit und
Abwesenheit von Krankheit.
Eine geschlechtersensible Gesundheitsversor-
gung nimmt daher Frauen als Patientinnen und
als Gesundheitsexpertinnen in eigener Sache
ernst.
In diesem Seminar sollst du dich wohlfühlen
und dich mit uns über Fakten, Erfahrungen und
Gespräche dem Thema nähern.
14.11. – 16.11.2014 BE 03 141114 01 »Sand im Getriebe« vermeiden – Konflikte verstehen, ansprechen, regelnTagtäglich erleben wir Situationen, in denen es
darum geht, etwas zu verhandeln und mit den
unterschiedlichen Meinungen, Interessen oder
Bedürfnissen anderer umzugehen. Probleme
müssen gelöst werden, ob mit Kolleginnen und
Kollegen, Vorgesetzten oder in privaten Zusam-
menhängen. Anderenfalls kostet uns der schlei-
fende »Sand im Getriebe« viel wertvolle Ener-
gie. Gibt es auch eine geschlechtsspezifische
Umgangsweise mit Konflikten? Es kursiert zu-
mindest die Meinung: »Frauen sind schnell be-
leidigt, ziehen sich zurück oder setzen raffiniert
ihre Weiblichkeit ein«. Wie ist es denn nun
wirklich?
In diesem Seminar stellen wir dir verschiedene
Möglichkeiten vor, wie Frauen Situationen so
mitgestalten können, dass sie ernst genommen
werden. Zusätzlich wird es darum gehen, wie
gemeinsame, konstruktive Entscheidungen ent-
wickelt werden können.
Weitere Infos und Anmeldung � http://frauen.verdi.de/service/++co++55d89e32-10c0-
11e3-967c-525400438ccfoder direkt beim ver.di Bildungs- und Begegnungszentrum »Clara Sahlberg«,Koblanckstraße 10, 14109 Berlin (Wannsee) � [email protected] � www.bbz.verdi.de
Kinder sind herzlich willkommen.
Weitere Infos zum ver.di-Bereich Frauen- und Gleichstellungspolitik� [email protected] � www.frauen.verdi.de
g
Frauen- und Gleichstellungspolitik: Mehr bewegen.
Infodienst Krankenhäuser Nr. 64 � März 2014
BGW-Seminare zum Arbeits- und Gesundheitsschutz 2014
�60
BiG-Angebote 2014 Bildungsinstitut im Gesundheitswesen
BiG – Bildungsinstitut im Gesund-
heitswesen gGmbH – eine
Einrichtung der Dienstleistungs-
gewerkschaft ver.di
Auf der Union 10
45141 Essen
Tel. 0201 / 36140 - 0
www.big-essen.de
01.08.2014 – 31.07.2016
Verkürzte Ausbildung für
KrankenpflegehelferInnen/
KrankenpflegeassistentInnen
zu Gesundheits- und Kranken-
pflegerInnen
http://www.big-essen.de/fort-und-
weiterbildung/weiterbildung/5/
22.09.2014 – 24.10.2014
Hygienebeauftragte
in der Pflege
http://www.big-essen.de/fort-und-
weiterbildung/weiterbildung/50/
10.11.2014 – 12.12.2016
Weiterbildung zur
Hygienefachkraft
http://www.big-essen.de/fort-und-
weiterbildung/weiterbildung/4/
SP-Expert� Grundlagenwissen für BR, PR, MAV
26. bis 28. Mai 2014 in Uslar -Volpriehausen (Nds.)
Anmeldeschluss: 31. März 2014
� Vertiefungswissen für BR, PR, MAV
26. bis 28. Mai 2014 in Uslar -Volpriehausen (Nds.)
Anmeldeschluss: 31. März 2014
Arbeitszeit-Konferenz Entgrenzung der Arbeitszeit oder Begrenzung
der Arbeitszeit – Risiken und Chancen
4. bis 6. August 2014 in Uslar -Volpriehausen (Nds.)
Anmeldeschluss: 2. Juni 2014
� Aktuelle Kontroversen bei der Arbeitszeit-
gestaltung
� Argumente und Diskussion zu den Aspekten:
Recht – Gesundheit – Technik
� Entwicklung von Lösungswegen
für die betriebliche Praxis
Weitere Infos und Anmeldung TEMPI GmbH, Hartlager Weg 61A, 33604 Bielefeld
Fon 0521 / 45 36 18 1, Mobil 0178 / 17 30 75 7
Fax 0521 / 45 32 04 1
[email protected], [email protected]
www.tempi.de
Die Berufsgenossenschaft für
Gesundheitsdienst und Wohl-
fahrtspflege (BGW) ist die gesetz-
liche Unfallversicherung für nicht
staatliche Einrichtungen im Ge-
sundheitsdienst und in der Wohl-
fahrtspflege. Die BGW bietet auch
2014 wieder Seminare zum Ar-
beits- und Gesundheitsschutz an.
www.bgw-online.de scheibt
dazu: »Damit Sie für eine gesund-
heitsfördernde Gestaltung Ihres
Arbeitsplatzes bestens gerüstet
sind, bietet die BGW insgesamt
über 1.000 Weiter- und Fortbil-
dungen an, die ein breites Spek-
trum für unterschiedliche Bran-
chen abdecken. […]
Die Seminare finden sowohl in
der BGW Akademie Dresden und
Hamburg als auch in verschiede-
nen Schulungsstätten in ganz
Deutschland statt.
Wenn Ihr Arbeitgeber bei der
BGW versichert ist, sind die Schu-
lungsangebote für Sie kostenfrei.
Ihre passenden Seminarangebote
finden Sie online über die ›Semi-
narsuche‹, die Ihnen ermöglicht
ganz speziell nach Berufsgruppen,
Branchen oder bestimmten Themen
zu suchen. Das ›Verzeichnis‹ gibt
eine Übersicht über alle Seminare,
die von der BGW angeboten wer-
den. Weitere Informationen finden
Sie außerdem in unserem ›Seminar-
programm 2014‹ zum Down-
loaden.« �
� http://www.bgw-online.de/DE/Medien-
Service/Seminare/Seminarsuche/Seminarsuche-node.html
� http://www.bgw-online.de/DE/Medien-Service/Seminare/Verzeichnis/Verzeichnis-
node.html
� http://www.bgw-online.de/DE/Medien-Service/Medien-Center/Medientypen/bgw-
info/M070-Seminare-zum-Arbeits-und-Gesundheitsschutz-2014.html
Bildungsangebote,Seminare,Tagungen
Infodienst Krankenhäuser Nr. 64 � März 2014 �61
Literatur- undInternettipps
Karl-Hermann Böker, Ina Wittern
Zeitwirtschaftssysteme
regeln, nutzen, kontrollieren
Am Beispiel von SP-EXPERT, mit
besonderer Berücksichtigung des
Smart Client, edition Arbeitszeit-
wissen heute, Delgany Publishing
UG, Hamm, Dezember 2013, 144
Seiten, ISBN 978-3-00-044455-5,
9,80 Euro
www.arbeitszeitwissen-heute.de
www.delgany-publishing.de
Das Thema: Die Erarbeitung ei-
ner Betriebsvereinbarung zu einem
Zeitwirtschaftssystem. Die Darstel-
lung: Eine Handlung, die sich so
im wirklichen Leben der Arbeit-
nehmervertretungen abspielen
könnte: Ein Betriebsrat, der alles
richtig machen möchte, besucht
einen Betriebsrat, der alles richtig
gemacht hat. Erfahren Sie als
Leser/in durch die Vorträge, Fra-
gen und Antworten, kritischen
Äußerungen und Diskussionen viel
Wissenswertes zu Regelung, Nut-
zung und Kontrolle, aber auch
zum Warum und zum Weg, dessen
Ziel man als Betriebsrat selbst fin-
den muss. Für die betrieblichen
Regelungen und Verfahrensweisen
gibt es kein absolutes Richtig oder
Falsch. Das Gelesene kann gut auf
vergleichbare Situationen und Pro-
zesse im eigenen Umfeld übertra-
gen werden. Die Software, die hier
im Buch behandelt wird, ist nur als
Beispiel zu sehen. Alles wiederholt
sich, doch nie ist es gleich. �
Karl-Hermann Böker
http://library.fes.de/pdf-
files/wiso/10358.pdf
Josef Hilbert, Bernd Bienzeisler,
Denise Becka
Gesellschaftlich notwendige
Dienstleistungen gestalten und
finanzieren
Memorandum des Arbeitskreises
Dienstleistungen, Abteilung Wirt-
schafts- und Sozialpolitik der
Friedrich-Ebert-Stiftung, November
2013, 48 Seiten. �
Barbara Duden, Silja Samerski,
Kirsten Vogeler
Die gesichtslose Patientin –
Wie Menschen hinter Daten
verschwinden
232 Seiten, 24,90 Euro, ISBN
9783863211844, 2014, Mabuse-
Verlag, mabuse-verlag.de
Die Medizin wird zunehmend zu
einer statistischen Wissenschaft.
Nicht mehr leibhaftige Menschen,
sondern Leitlinien, Qualitätsstan-
dards und kalkulierte Risiken
orientieren das Handeln. Hebam-
men, Pflegende oder Ärzte, die
sich dem konkreten Gegenüber
zuwenden wollen, geraten in un-
auflösbare Widersprüche.
Die Autorinnen untersuchen,
welche Folgen das hat: Für die
Begegnung zwischen Arzt und
Patient, für die Arbeit von Heb-
ammen und für die Körperwahr-
nehmung, das Selbstverständnis
und das Selbstvertrauen von
Patientinnen.
Die meisten Beiträge beruhen
auf öffentlichen Interventionen.
Sie wenden sich nicht nur an ein
Fachpublikum, sondern an alle, die
sich mit den Widersprüchen und
Fallstricken unserer Gesundheits-
versorgung beschäftigen. �
Literatur- und Internettipps
Reinhard Alff, Wolfgang Däubler
Mit einer Prise Zucker
Irrwitzige Geschichten aus dem
Alltag eines Betriebsrats
112 Seiten, 14,90 Euro, ISBN 978-
3-7663-6245-2, 1. Aufl. 2014,
Bund-Verlag, www.bund-verlag.de
Zum zweiten Mal ist den Auto-
ren ein Comic gelungen, der Spaß
macht und zugleich beinharte
Rechtsinformationen enthält –
inklusive wertvoller Tipps, die Be-
triebsräten das wirkliche Leben
leichter machen.
Die fünf Geschichten konfrontie-
ren unsere Helden sowohl mit Fra-
gestellungen aus dem Alltag eines
Betriebsrats, als auch mit aktuel-
len arbeitsrechtlichen Herausfor-
derungen. Konkret geht es unter
anderem um Videoüberwachung,
Outsourcing, Kündigung wegen
fahrlässiger Facebook-Einträge,
Leiharbeit, Mindestlohn und die
Konkurrenzliste der Geschäftsfüh-
rung für die anstehende Betriebs-
ratswahl.
Das Besondere: In jeder Comic-
Geschichte vermittelt Professor
Däubler durch sein Alter Ego wich-
tiges Hintergrund- und Basiswis-
sen zur Rolle des Betriebsrats und
zur Bewältigung der konkreten
arbeitsrechtlichen Fragestellungen.
Ganz ohne Anstrengung lernen
die Leser, was in punkto Mit-
bestimmung zu beachten ist. �
Literatur- undInternettipps
�62 Infodienst Krankenhäuser Nr. 64 � März 2014
Literatur- und Internettipps
Wer den Beitrag (45 Minuten) verpasst hat, kann dies bis 15. Oktober 2014 nachholen unter
http://www.daserste.de/information/reportage-dokumentation/dokus/sendung/wdr/131014-doku-profit100.html
Lukas Nock, Volker Hielscher, Sabine Kirchen-Peters
Dienstleistungsarbeit unter Druck:
Der Fall Krankenhauspflege
Ergebnisse einer Befragung von Pflegepersonal im
Krankenhaus und vergleichende Analyse zu Befunden
aus Altenpflege und Jugendhilfe. Reihe:
Arbeitspapier, Arbeit und Soziales, Bd.
296, 52 Seiten, Hans-Böckler-Stiftung,
Dezember 2013
Im Rahmen einer von der Hans-Böck-
ler-Stiftung geförderten Studie wurde
nach den Folgewirkungen der zuneh-
menden Ökonomisierung des Sozialen
und des Paradigmenwechsels hin zum
»aktivierenden Sozialstaat« gefragt.
Die Studie war als empirischer Vergleich der statio-
nären und ambulanten Altenpflege, des Allgemeinen
Sozialen Dienstes der Jugendämter und der
Kindertagesbetreuung angelegt.
In der vorliegenden Publikation werden die Ergeb-
nisse nun um eine Zusatzbefragung von Pflegeperso-
nal in Allgemeinkrankenhäusern erweitert. �
Mehr Infos unterhttp://www.boeckler.de/5137.htm?produkt=HBS-
005715&chunk=1&jahr=
Download als PDF unterhttp://www.boeckler.de/pdf/p_arbp_296
ver.di-Kircheninfo Nr. 22
im Februar erschienen
Auszüge aus dem Inhalt:
� Interview mit Corinna Gekeler:
»Kirchliches Arbeitsrecht
diskriminiert«
� Lohnsklaven und Kampfenten
� Schöne scheinheile Welt: Arbeitgeber
diktiert bei der Caritas Ost einseitig
Interessen
Download als PDF (24 Seiten) unter
http://www.streikrecht-ist-grundrecht.de/kircheninfo
Kirchenarbeitsrecht und Grundrechte
http://hpd.de/node/17486?page=0,0
Im Oktober 2013 legte Dr. Hartmut Kreß, Professor
für Sozialethik und Systematische Theologie an der
Universität Bonn, das Gutachten »Die Sonderstellung
der Kirchen im Arbeitsrecht – sozialethisch vertret-
bar? Ein deutscher Sonderweg im Konflikt mit
Grundrechten« im Auftrag der Hans-Böckler-Stiftung
vor (siehe Infodienst 63, S. 48).
Das Ende Dezember 2013 veröffentlichte ausführ-
liche Gespräch zwischen ihm und der Fachbuch-
autorin Corinna Gekeler (u.a. »Loyal dienen«, siehe
Infodienst 63, S. 49) findet ihr auf den Internetseiten
des Humanistischen Pressedienstes (hpd). �
Profit statt Patientenwohl?
Längst übernehmen große Konzerne flächen-
deckend Kliniken und verändern damit die Kranken-
versorgung grundlegend. Zunehmend werden auch
Arztpraxen aufgekauft und zu profitablen Gesund-
heitszentren ausgebaut. Private Zusatzversicherungen
sollen für eine bessere stationäre Versorgung sorgen
– natürlich in den eigenen Kliniken. Das Ziel der gro-
ßen Medizinkonzerne ist eindeutig: Die Gesundheits-
versorgung soll Rendite einbringen.
Die Reportage berichtet über die dramatischen
Folgen für Patienten, Ärzte und Pflegepersonal. �
Aus dem DasErste-Ankündigungstext
Infodienst Krankenhäuser Nr. 64 � März 2014
Literatur- undInternettipps
�63
Jürgen Klauber / Max Geraedts /
Jörg Friedrich / Jürgen Wasem
(Hrsg.)
Krankenhaus-Report 2014
Schwerpunkt: Patienten-
sicherheit
528 Seiten, mit Online-Zugang,
ISBN 978-3-7945-2972-8,
Schattauer-Verlag, Januar 2014,
54,99 Euro
Wow.
Der Aktuelle Krankenhaus-Re-
port scheint es ja in sich zu haben:
»Ich fordere den AOK-Bundesver-
band auf, sich für die Behauptung
im aktuellen Krankenhausreport,
in deutschen Krankenhäusern
würden 18.800 Menschen durch
vermeidbare Behandlungsfehler zu
Schaden kommen, zu entschuldi-
gen«, erklärte der Präsident der
Deutschen Krankenhausgesell-
schaft (DKG), Alfred Dänzer.
Heftige Reaktionen und Emotio-
nen auf eine pointierte Studie. Das
Dänzer dann die Entschuldigung
auch gleich im Namen der Kran-
kenhausbeschäftigten einfordert,
die ja tagtäglich gute Arbeit leis-
ten würden, lässt dann aber schon
eher den Verdacht aufkommen,
dass hier vielleicht doch Krokodils-
tränen vergossen werden.
Worum geht’s?
Nach eigener Darstellung berich-
tet der Krankenhaus-Report 2014
»kritisch, aber vorurteilsfrei« über
Gesundheitsgefährdungen, denen
Patientinnen und Patienten im
Krankenhausbetrieb ausgesetzt
sind. Im Report wird u.a. über
das Ausmaß »unerwünschter
Ereignisse« berichtet, es werden
Fehlerquellen z.B. im Bereich der
Hygiene und Medikamenten-
abgabe dargestellt und der Ein-
fluss eines Fehlermanagements
bzw. einer Fehlerkultur erläutert.
Richtig spannend wird es
aus gewerkschaftlicher
Perspektive dann,
wenn es um die Auswirkungen
des Vergütungssystems und des
dadurch bedingten – oder sollten
wir besser sagen: reduzierten –
Personaleinsatzes auf die Patien-
tensicherheit geht.
Im Kapitel »Patientensicherheit
und Personal« stellen die Wissen-
schaftlerinnen Silvia Klein und
Antje Schwinger sehr kompakt
dar, inwiefern Zusammenhänge
zwischen der Personalausstattung
auf der einen und Patienten-
sicherheit auf der andreren Seite
bestehen.
Zu Recht stellen die beiden
fest, dass hierzu in Deutschland
bisher kaum Untersuchungen vor-
liegen. Wir können hier direkt zur
ver.di-Kampagne »Der Druck muss
raus!« Bezug nehmen und auf die
entsprechenden Erfahrungen in
unserem Kontext verweisen.
Und offensichtlich muss es auch
in unserem Interesse liegen, un-
sere Erkenntnisse noch deutlicher
zu analysieren, zusammenzufassen
und darzustellen!
Kommen die Autorinnen doch zu
der Schlussfolgerung, dass die
Veränderungen der Arbeitsinten-
sität auf der Grundlage der amt-
lichen Statistiken (sic!) nicht quan-
tifizierbar seien, jedoch »die vom
Personal selbst wahrgenommene
Arbeitsverdichtung« gut belegbar
ist.
Es bleibt an uns, dafür zu sor-
gen, dass aus der für Deutschland
»defizitären Studienlage« – so die
Autorinnen – die richtigen, weil
validierten Schlussfolgerungen ge-
zogen werden.
Konkret analysiert der Report
auch die Rahmenbedingungen und
Ursachen der Fehlerquote in unse-
ren Krankenhäusern. Insofern
reizt die Feststellung, dass die
geschätzte Zahl der vermeidbaren
Todesfälle im Krankenhaus rund
das Fünffache der Zahl der Ver-
kehrstoten beträgt, zum Hinter-
fragen der Zustände und eben-
dieser Rahmenbedingungen.
Wenngleich dies auch sachlicher
und seriöser erfolgen sollte, als
es Alfred Dänzer (siehe oben)
getan hat.
Das Internetportal www.
krankenhaus-report-online.de ent-
hält neben den Abbildungen und
Tabellen des Buches auch ein er-
weitertes »Krankenhaus-Direc-
tory« für ca. 1.500 Krankenhäuser.
Der Freischaltcode für das Portal
wird mit dem Buch zur Verfügung
gestellt.
Fazit auch 2014: Lesenswert,
umfassend und informativ. Ein
Buch, welches in die Bibliothek
der betrieblichen Interessen-
vertretungen der Krankenhäuser
gehört. �
Dominik Schirmer
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Beschäftigungsdaten Arbeiter/in Beamter/in freie/r Mitarbeiter/in Angestellte/r Selbständige/r Erwerbslos
Vollzeit Teilzeit, Anzahl Wochenstunden:
Azubi-Volontär/in- Schüler/in-Student/in Referendar/in (ohne Arbeitseinkommen)
bis
bis
Praktikant/in Altersteilzeit
bis
bis
ich bin Meister/in- Sonstiges: Techniker/in-Ingenieur/in
Bin/war beschäftigt bei (Betrieb/Dienststelle/Firma/Filiale)
Straße Hausnummer
PLZ Ort
Branche
ausgeübte Tätigkeit
monatlicher Lohn- / Gehaltsgruppe Tätigkeits- / Berufsjahre Bruttoverdienst o. Besoldungsgruppe o. Lebensalterstufe
€
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von
bis
Monatsbeitrag in Euro
Der Mitgliedsbeitrag beträgt nach § 14 der ver.di-Satzung pro Monat 1 % des regelmäßigen monat li chen Brutto verdienstes, jedoch mind. 2,50 Euro.
Ich wurde geworben durch: Name Werber/in
Mitgliedsnummer
Mitgliedsnummer
0 1 2 0
Nur für Lohn- und Gehaltsabzug! Personalnummer
Einwilligungserklärung zum Lohn-/Gehaltsabzug in bestimmten Unternehmen:Ich bevollmächtige die Gewerkschaft ver.di, meinen satzungsgemäßen Beitrag bis auf Wider-ruf im Lohn-/Gehaltsabzugsverfahren bei meinem Arbeitgeber monatlich einzuziehen. Ich er-kläre mich gemäß § 4a Abs.1 und 3 BDSG einverstanden, dass meine diesbezüglichen Daten, deren Änderungen und Ergänzungen, zur Erledigung aller meine Gewerkschaftsmitgliedschaft betreffenden Aufgaben im erforderlichen Umfang verarbeitet und genutzt werden können.
gezogenen Lastschriften einzulösen. Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut verein barten Bedingungen.
Zahlungsweise monatlich vierteljährlich
zur Monatsmitte halbjährlich jährlich zum Monatsende
Zum Schluss
Ohne Kommentar
Die Neujahrsgrüße unseres neuen Bundes-
gesundheitsministers auf seiner Facebook-Seite. �
Die neuen ver.di-Beitrittserklärungen
Inzwischen solltet ihr die noch im Umlauf befindlichen alten
Beitrittserklärungen »aus dem Verkehr gezogen« haben – bitte
sowohl auf allen Internetseiten als auch in jeder gedruckten Veröffent-
lichung die neuesten Versionen verwenden (erkennbar an den
vorgedruckten Ziffern bei »Mitglied werden ab«).
ver.di-Mitglieder können die neuen Formulare auch als Änderungs-
mitteilung verwenden (entsprechend ankreuzen). �
Die neuen Beitrittserklärungen gibt es als PDF-
und EPS-Dateien im ver.di-Intranet zum Download
unter http://formulare.verdi.de
Direkt online Mitglied werden:
https://mitgliedwerden.verdi.de