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Technischer Systemplaner und Technische Systemplanerin

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Education


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Technischer Systemplaner

und

Technische Systemplanerin

Jede Idee kann mittels CAD auf dem Bildschirm Format annehmen. Das gute alte Zeichenbrett ist schon lange out. Die kühne Architektur unserer

Zeit verlangt eine schnelle planerische Umsetzung mit modernen technischen Mitteln. Der Computer ist eine wertvolle Hilfe und die richtige Anwendung

der Programme absolut notwendig.

Natürlich müssen auch Computer-Freaks mit Schablonen, Zirkel, Winkelmesser etc. umzugehen wissen. Auch Skizzen des Architekten entstehen - meist am Bildschirm -, akkurate Pläne, mit denen

Elektroinstallateure, Zentralheizungs- und Lüftungsbauer etc. am Bau arbeiten können. Technische Systemplaner/-innen (vormals:

Technische Zeichner/-innen) wissen, welches Material wie verarbeitet und wo es eingesetzt

werden kann und errechnen die jeweils erforderliche Menge.

Ihre Pläne enthalten präzise Angaben über Raummaße, Elektro- und Wasserleitungen, Anschlüsse und Platzierung aller in einem

Gebäude notwendigen Anlagen. Kein Winkel wird vergessen und kein Detail übersehen - selbst bei

gigantischen Bauwerken nicht.

Wie werde ich technischer Systemplaner/in?

Gute Mathekenntnisse und räumliches Vorstellungsvermögen: Diese Fähigkeiten sollten alle haben, die den Beruf des Technischen Systemplaners

ergreifen wollen. Die Ausbildung wurde zum August neu eingeführt. Sie ersetzt die Lehre zum Technischen Zeichner.

Noch vor wenigen Jahren diente den Technischen

Zeichnern das Reißbrett als Arbeitsplatz. Heute sitzen sie an Computern, um die Vorgaben von Ingenieuren und Designern in technische Skizzen umzusetzen.

Bewerber sollten ...

räumliches Vorstellungsvermögen haben

technisches Verständnis haben

gute Noten in Physik und Mathematik haben

sehr genau arbeiten und eine ruhige Hand haben

gerne am Computer arbeiten

Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes:

Der Ausbildungsberuf Technischer Systemplaner

und Technische Systemplanerin wird staatlich anerkannt.

Dauer der Berufsausbildung:

Die Ausbildung dauert regulär dreieinhalb Jahre.

Struktur der Berufsausbildung:

Die Ausbildung gliedert sich im Ausbildungsberuf Technischer Systemplaner und Technische Systemplanerin in die

Fachrichtungen:

Versorgungs-und Ausrüstungstechnik, Stahl- und Metallbautechnik,Elektrotechnische Systeme.

Die gemeinsamen Qualifikationen und die jeweiligen spezifischen und

fachrichtungsspezifischen Qualifikationen werden verteilt über die gesamte

Ausbildungszeit vermittelt.

Berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten:

Planen, Erstellen und Anwenden technischer Dokumente

Anwenden branchenspezifischer Normen und Richtlinien

Beurteilen der Fertigungs- und Fügeverfahren sowie Montagetechniken, insbesondere bei der

technischen Ausrüstung von Gebäuden und Anlagen

Durchführen fachspezifischer Berechnungen

konstruktives Arbeiten mit Hilfe von CAD-Programmen

Berücksichtigen nachhaltiger Energie- und Ressourcenplanung in ihren Konstruktionen

Planen des Montageablaufs und Festlegen der Montageschritte

Koordinieren von Arbeitsabläufen im Konstruktionsprozess unter wirtschaftlichen

und qualitätssichernden Aspekten

Unterstützen bei der Information, Beratung und Betreuung von Kunden

Anwenden von Informations- und Kommunikationstechniken unter Beachtung

des Datenschutzes

team-, prozess- und projektorientiertes Arbeiten, dabei Einsetzen von Methoden der Projektplanung, -durchführung und -kontrolle

Abschlussprüfung in der Fachrichtung Versorgungs- und Ausrüstungstechnik

Durch die Abschlussprüfung ist festzustellen, ob der Prüfling die berufliche Handlungsfähigkeit erworben

hat. In der Abschlussprüfung soll der Prüfling nachweisen, dass er die dafür erforderlichen

beruflichen Fertigkeiten beherrscht, die notwendigen beruflichen Kenntnisse und Fähigkeiten besitzt und mit dem im Berufsschulunterricht zu vermittelnden, für die Berufsausbildung wesentlichen Lehrstoff vertraut ist.

Die Ausbildungsordnung ist zugrunde zu legen.

Teil 1 der Abschlussprüfungin der Fachrichtung Versorgungs- und

Ausrüstungstechnik

Teil 1 der Abschlussprüfung soll zum Ende des zweiten Ausbildungsjahres stattfinden.

Für den Prüfungsbereich Teil 1 „Erstellen technischer Unterlagen“ bestehen folgende Vorgaben:

Der Prüfling soll nachweisen, dass er

Grundkörper in Ansichten darstellen,

Bauteile in Ansichten und Schnitten darstellen,

Skizzen anfertigen,

technische Zeichnungen normgerecht bemaßen und ergänzen,

Werkstoffe sowie Fertigungs- und Fügetechniken unterscheiden und

Bauteildetails mit Hilfe von Stücklistenangaben und technischen Unterlagen auswählen und darstellen

kann.

Der Prüfling soll dazu ein Prüfungsprodukt in Form einer technischen Zeichnung

anfertigen und darauf bezogene Aufgaben schriftlich lösen;

Die Prüfungszeit beträgt insgesamt sieben

Stunden; davon für die Erstellung des Prüfungsproduktes fünf Stunden und für die

schriftlich zu lösenden Aufgaben 120 Minuten.

Teil 2 der Abschlussprüfung in der Fachrichtung Versorgungs- und Ausrüstungstechnik

Teil 2 der Abschlussprüfung erstreckt sich auf die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten aus dem Betrieb, sowie auf den im Berufsschulunterricht zu

vermittelnden Lehrstoff, soweit er für die Berufsausbildung wesentlich ist.

Teil 2 der Abschlussprüfung besteht aus den

Prüfungsbereichen:

Arbeitsauftrag,

Systemplanung,

Wirtschafts- und Sozialkunde.

Für den Prüfungsbereich Arbeitsauftrag bestehen folgende Vorgaben:

Der Prüfling soll nachweisen, dass er

Arbeitsaufträge analysieren, Informationen beschaffen, technische und organisatorische Schnittstellen klären,

technische Zeichnungen unter Beachtung der Normen

und Vorschriften mit Anlagenschema erstellen,

Funktionszusammenhänge und Datenblätter erstellen,

fachspezifische Berechnungen, insbesondere wärmetechnische und strömungstechnische

Berechnungen durchführen,

Kenndaten von Anlagenkomponenten unter Berücksichtigung von Schall- und Brandschutz ermitteln,

gesetzliche Bestimmungen berück- sichtigen und

Fertigungsunterlagen und Materialzusammenstellungen erstellen, sowie

Befestigungssysteme auswählen

kann;

2. Hierfür ist aus folgenden Gebieten auszuwählen: Heizungstechnik,

Klimatechnik und

Sanitärtechnik.