ich bin mensch aus dem hause thebrath man nennt mich...

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Ich bin Mensch aus dem Hause Thebrath man nennt mich Bernward Brief an den Gerichtsvollzieher v. 08.03.2014 - zweiseitig Dr. Bernward Thebrath Mörikestr. 12, 89312 Günzburg An Norbert Linha – „Obergerichtsvollzieher“ Augsburger Str. 60 D-89312 Günzburg per Telefax: 08221/3698843 Günzburg, den 08.März 2015 Zurückweisung Ihrer Geschäftsanbahnung wg. Forderungen Fa. Brunnhuber Werter Herr Norbert Linha, wg. Ihres Besuchs am 02.03.2015 gegen 09.00 Uhr erwähnten Sie vermeintliche Forderungen seitens der Fa. Brunnhuber und einem Vollstreckungsbescheid. Auf mehrfaches Nachfragen meinerseits haben Sie mir keine Unterlagen ausgehändigt noch in die von Ihnen mitgeführten Unterlagen Einsicht nehmen lassen. Hierzu wären Sie aber im Sinne von verantwortlichem rechtschaffenem Handeln verpflichtet gewesen. Sie handeln entgegen Ihrer eigenen Statuten, die allerdings auch nicht rechtsstaatlich zusammengekommen sind. Wollen Sie ein nötigendes privatwirtschaftliches Geschäft, wohlmöglich auch noch auf Fehlern basierend, abpressen? Offensichtlich ist davon auszugehen, daß keine Rechtmäßigkeit und Rechtswirksamkeit die Grundlage Ihrer Handlungen ist. Oder warum entziehen Sie sich einer Kontrolle und Prüfung, die in einem ordentlichen Rechtsstaat Usus ist. Außerdem haben Sie versucht sich widerrechtlich Zugang zu meiner Wohnung zu verschaffen, indem Sie mit einer Hausdurchsuchung drohten. Was wollen Sie bei einem Hartz IV-Empfänger, dem zuvor alles Materielle unter Ihrer Mithilfe und die Ihrer Kollegen illegal, ohne gültige rechtskräftige und rechtswirksame Rechtsgrundlage genommen wurde, pfändbares vorfinden? Sie sollten sich in Grund und Boden schämen, denn die wirtschaftliche Vernichtung meiner Existenz ist rundum von unbarmherzigen Verfolgern und Scharlatanen gelungen! Läßt es auf den Geisteszustand dieser Aktivisten rückschließen? Mit einem Schreiben v. 03.03.2014 habe ich Fa. Brunnhuber kontaktiert, da Sie sich Ihrer Verantwortung mir Unterlagen analog ZPO 760 zur Verfügung zu stellen, widerrechtlich verweigert haben. Ich habe deutlich gemacht, daß, wenn berechtigte Forderungen bestehen, ich diese auch begleichen werde. Allerdings habe ich zurzeit kein Vermögen, keine hochwertigen Einrichtungsgegenstände, Auto etc.. Ich bin arbeitslos und nur Bezieher von Leistungen analog SGB II. Selbst die Mietkaution wurde behördlicherseits gestellt. Ihre Geschäftsdienste werden daher in diesem Zusammenhang nicht benötigt. Ich habe weder ein Vertrauensverhältnis noch einen Vertrag mit Ihnen und niemals mit Ihnen geschlossen (vgl. u.a. BGB §119 Irrtum/Täuschung; §§174 bis 180 Vertragsfalle wg. einseitigem Rechtsgeschäft etc.). Ihr Vertragsangebot muß ich auch deshalb ablehnen, weil es zweifelsfrei nötigende und sittenwidrige Elemente enthält. Kosten, die Ihnen entstanden sind, sind daher entweder von Ihren Auftraggebern zu bezahlen oder von Ihnen zu stornieren. Ich lehne auch eine Datenspeicherung, die Sie mit der EU-Datenschutzrichtlinie 95/46 legalisieren wollen, ohne meine ausdrücklich schriftliche Zustimmung ab. Folgerichtig wird diese Datenspeicherung Ihnen hiermit bis auf weiteres mit sofortiger Wirkung untersagt. Eine Datenspeicherung ohne meine Zustimmung ist weder erlaubt und noch gesetzlich abgesichert. Die Rechtsgrundlagen der Datenerhebung, -verarbeitung und –nutzung sind u.a. im Bayerischen Datenschutzgesetz BayDSG Art. 15 „Zulässigkeit der Datenerhebung, -verarbeitung und –nutzung“ zweifelsfrei geregelt. Mitarbeiter des Bundesamtes für Datenschutz haben mir zudem am 11.04.2014 zweifelsfrei schriftlich bestätigt, daß, „falls das betreffende Unternehmen seinen Sitz in Deutschland hat, gilt das Bundesdatenschutzgesetz, die EU-Datenschutzrichtlinie 95/46 stellt kein unmittelbar anwendbares Recht dar.“ Das Landesamt für Datenschutz ist bereits ebenfalls schon informiert.

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Ich bin Mensch

aus dem Hause Thebrath

man nennt mich Bernward

Brief an den Gerichtsvollzieher v. 08.03.2014 - zweiseitig

Dr. Bernward Thebrath Mörikestr. 12, 89312 Günzburg

An Norbert Linha – „Obergerichtsvollzieher“ Augsburger Str. 60 D-89312 Günzburg per Telefax: 08221/3698843

Günzburg, den 08.März 2015

Zurückweisung Ihrer Geschäftsanbahnung wg. Forderungen Fa. Brunnhuber

Werter Herr Norbert Linha,

wg. Ihres Besuchs am 02.03.2015 gegen 09.00 Uhr erwähnten Sie vermeintliche Forderungen seitens der Fa. Brunnhuber und einem Vollstreckungsbescheid. Auf mehrfaches Nachfragen meinerseits haben Sie mir keine Unterlagen ausgehändigt noch in die von Ihnen mitgeführten Unterlagen Einsicht nehmen lassen. Hierzu wären Sie aber im Sinne von verantwortlichem rechtschaffenem Handeln verpflichtet gewesen. Sie handeln entgegen Ihrer eigenen Statuten, die allerdings auch nicht rechtsstaatlich zusammengekommen sind. Wollen Sie ein nötigendes privatwirtschaftliches Geschäft, wohlmöglich auch noch auf Fehlern basierend, abpressen? Offensichtlich ist davon auszugehen, daß keine Rechtmäßigkeit und Rechtswirksamkeit die Grundlage Ihrer Handlungen ist. Oder warum entziehen Sie sich einer Kontrolle und Prüfung, die in einem ordentlichen Rechtsstaat Usus ist.

Außerdem haben Sie versucht sich widerrechtlich Zugang zu meiner Wohnung zu verschaffen, indem Sie mit einer Hausdurchsuchung drohten. Was wollen Sie bei einem Hartz IV-Empfänger, dem zuvor alles Materielle unter Ihrer Mithilfe und die Ihrer Kollegen illegal, ohne gültige rechtskräftige und rechtswirksame Rechtsgrundlage genommen wurde, pfändbares vorfinden? Sie sollten sich in Grund und Boden schämen, denn die wirtschaftliche Vernichtung meiner Existenz ist rundum von unbarmherzigen Verfolgern und Scharlatanen gelungen! Läßt es auf den Geisteszustand dieser Aktivisten rückschließen?

Mit einem Schreiben v. 03.03.2014 habe ich Fa. Brunnhuber kontaktiert, da Sie sich Ihrer Verantwortung mir Unterlagen analog ZPO 760 zur Verfügung zu stellen, widerrechtlich verweigert haben. Ich habe deutlich gemacht, daß, wenn berechtigte Forderungen bestehen, ich diese auch begleichen werde. Allerdings habe ich zurzeit kein Vermögen, keine hochwertigen Einrichtungsgegenstände, Auto etc.. Ich bin arbeitslos und nur Bezieher von Leistungen analog SGB II. Selbst die Mietkaution wurde behördlicherseits gestellt.

Ihre Geschäftsdienste werden daher in diesem Zusammenhang nicht benötigt. Ich habe weder ein Vertrauensverhältnis noch einen Vertrag mit Ihnen und niemals mit Ihnen geschlossen (vgl. u.a. BGB §119 Irrtum/Täuschung; §§174 bis 180 Vertragsfalle wg. einseitigem Rechtsgeschäft etc.). Ihr Vertragsangebot muß ich auch deshalb ablehnen, weil es zweifelsfrei nötigende und sittenwidrige Elemente enthält.

Kosten, die Ihnen entstanden sind, sind daher entweder von Ihren Auftraggebern zu bezahlen oder von Ihnen zu stornieren.

Ich lehne auch eine Datenspeicherung, die Sie mit der EU-Datenschutzrichtlinie 95/46 legalisieren wollen, ohne meine ausdrücklich schriftliche Zustimmung ab. Folgerichtig wird diese Datenspeicherung Ihnen hiermit bis auf weiteres mit sofortiger Wirkung untersagt. Eine Datenspeicherung ohne meine Zustimmung ist weder erlaubt und noch gesetzlich abgesichert. Die Rechtsgrundlagen der Datenerhebung, -verarbeitung und –nutzung sind u.a. im Bayerischen Datenschutzgesetz BayDSG Art. 15 „Zulässigkeit der Datenerhebung, -verarbeitung und –nutzung“ zweifelsfrei geregelt. Mitarbeiter des Bundesamtes für Datenschutz haben mir zudem am 11.04.2014 zweifelsfrei schriftlich bestätigt, daß, „falls das betreffende Unternehmen seinen Sitz in Deutschland hat, gilt das Bundesdatenschutzgesetz, die EU-Datenschutzrichtlinie 95/46 stellt kein unmittelbar anwendbares Recht dar.“ Das Landesamt für Datenschutz ist bereits ebenfalls schon informiert.

Ich bin Mensch

aus dem Hause Thebrath

man nennt mich Bernward

Brief an den Gerichtsvollzieher v. 08.03.2014 - zweiseitig

Zudem sind mir die gesetzlichen und rechtlichen Änderungen zu Ihrer Stellung als Selbstständiger (privates Unternehmen) seit 1.08.2012 wg. der Verordnungsänderung der GVO bekannt: Gerichtsvollzieher sind seit dem 01.08.2012 nicht demnach gemäß § 51a GVO Unternehmer. Und § 1 GVO wurde mit der Verordnungsänderung: “aufgehoben“; zuvor war nämlich der Gerichtsvollzieher Beamter im Sinne des Beamtenrechts; dies ist jetzt nicht mehr der Fall. Diese Form der Privatisierung des Gerichtsvollziehers läßt den Schluss zu, daß in der „BRD“ das “Kopfgeldjägerwesen” eingeführt wurde, denn der „neue Typ“ Gerichtsvollzieher arbeitet unternehmerisch auf eigene Rechnung; und damit gilt: ohne Erfolg keine Einkünfte, keine Einkünfte kein Wohlstand. Da läßt sich dieser neue Typ von “Kopfgeldjäger” sicherlich mehr einfallen, um dem Bürger dieses Landes, der Träger von Grund- und Menschenrechten ist, nicht nur nachzustellen, sondern ihn auch gewaltsam in seinem persönlichen Sinn zu plündern. Diese neue Typen „Kopfgeldjäger“ halten sich noch nicht einmal an das von ihnen propagierte Grundgesetz und speziell den dort festgeschriebenen Bindewirkung an Art. 1 Abs. 3 GG und Art. 20 Abs. 3 GG.; sie unterlaufen die Grund- und Menschenrechte, die auch völkerrechtlich verbrieft sind und unterlaufen auch deren Bindewirkung ohne jeden Skrupel. Das ist Verhalten gegen die guten Sitten und wird landläufig „sittenwidrig“ genannt, worauf Sie offensichtlich immer wieder aufmerksam gemacht werden müssen.

Auch ist mit Datum v.01.08.2012 die gesetzliche Amtsverschwiegenheit entfallen und einem Privatunternehmen wie dem Ihrigen traue ich keinen gesicherten Datenschutz zu.

Das Amtsgericht Günzburg ist nicht Ihre vorgesetzte Stelle, da Sie ein Privatunternehmen sind, sondern allenfalls Ihre reglementierende „Aufsichtsbehörde“, die sich allerdings offenkundig mehrfach nachweislich als strafanfällig und völkerrechtswidrig erwiesen hat.

Weitere Regressansprüche hinsichtlich Schadensersatz und Schmerzensgeld kann und werde ich nicht ausschließen, zumal es sich bei den Ihrigen Geschäften offensichtlich um nichtige und sittenwidrige Geschäfte handelt, die zudem die Grund- und Menschenrechte verletzten. Kriminelle Geschäfte schließe ich meinerseits kategorisch aus und weise hiermit Ihre Geschäftsanbahnung entschieden zurück. Mit Hochkriminellen möchte ich nichts zu tun haben, geschweige denn auch noch Geschäfte abschließen. – Ich fordere Sie hiermit auch auf, von weiterem Stalking, wie bereits früher mehrfach geschehen, ausdrücklich abzusehen.

So wie Sie und Ihre Kollegen handeln, scheinen Sie Existenzen völlig ruinieren zu wollen und auch noch Spaß daran zu haben – wie kann das sein?

Allein Ihr Besuch am 02.März 2015 hat den Hausfrieden durch Ihr unsachgemäßes Verhalten gestört. Ich fühle mich durch die Verweigerung in Papiere einzusehen betrogen und durch Ihre ausgesprochene Drohung einer Hausdurchsuchung sittenwidrig genötigt. Das alles ist bereits strafbewährt. Warum tun Sie so etwas?

Teilen Sie gegenüber mir noch innerhalb von 7 Tagen (Posteingang bei mir) durch entsprechendes Ankreuzen Ihre Antworten zu zwei Fragen mit: � Ich habe die Staatsangehörigkeit des Staates Bundesrepublik Deutschland � Ich habe die Staatsangehörigkeit Deutsches Reich � Ich habe die deutsche Staatsangehörigkeit und bin damit Staatsbürger des Staates _________ � Ich habe die Staatsangehörigkeit „deutsch“ und bin damit Staatsbürger des Staates __________

� Ich wende die Gesetze des Staates Bundesrepublik Deutschland (BRD) an? � Ich wende die Gesetze des Staates Deutsches Reich an? � Ich wende die Gesetze des Besatzungsstatutes BUND, dem Vereinigten Wirtschaftsgebiet an? � Ich wende nur die Gesetze des internationalen Völkerrechts an. Mit freundlichen Grüßen

Dr. Bernward Thebrath

Anlagen

• ohne Das Schreiben ist öffentlich gemacht – weltweit.

Schwan kleb an!

Fax an POK Baumgart, Günzburg

Dr. Bernward Thebrath

Mörikestr. 12, 89312 Günzburg

An

POK Baumgart

c./o. Polizeiinspektion Günzburg

Augsburger Str. 59

D-89312 Günzburg

per Telefax: 08221/919-140

Günzburg, den 14.April 2015

Vorladung [BY7505-002828-15/2]

wg. vorgeblicher Beleidigung

Werter Herr Baumgart,

aus gesundheitlichen Gründen möchte ich die von Ihnen vorgeschlagenen Termine vorerst absagen. Ich bin

gleich 4-mal am linken Fuß operiert worden. Die lange Wunde an der linken Fußsohle ist erst vor wenigen

Tagen nach über 5 Monaten einigermaßen geschlossen. Die Narbe ist sehr schmerzhaft und auch alles noch

sehr dünnhäutig.

Daher gehe ich zurzeit nur aus lebensnotwendigen Gründen und zur Wahrnehmung von Arztterminen außer

Haus. Erst letzte Woche wurde ich wiederholt in der chirurgischen Ambulanz behandelt.

Ich bitte die Angelegenheit daher um 6 bis 8 Wochen zu vertagen und Bitte um Ihr Verständnis.

Ich möchte nicht riskieren, daß sich die Wunde erneut öffnet. Es gibt nach wie vor noch zwei sehr sensible

Wundstellen. Die Tortur diesbezüglich muß sich noch einmal wiederholen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Bernward Thebrath

Anlagen

• ohne

Fax an POK Baumgart, Günzburg

Dr. Bernward Thebrath Mörikestr. 12, 89312 Günzburg

An POK Baumgart c./o. Polizeiinspektion Günzburg Augsburger Str. 59 D-89312 Günzburg per Telefax: 08221/919-140

Günzburg, den 25.April 2015 Zurückweisung Ihrer Geschäftsanbahnung [BY7505-002828-15/2] wg. vorgeblicher Beleidigung des Unternehmers Norbert Linha

Werter Herr Baumgart,

Ihr Schreiben v. 09.04.2015 ist nicht als Vorladung, allenfalls als Einladung zu werten. Falls eine

Geschäftsanbahnung auf diesem Wege vorgenommen werden soll, wird diese hiermit bereits zurückgewiesen.

Wußten Sie, daß das Wort Polizei©

als wirtschaftlich genutzte Handelsmarke unter der Registernummer

30243782 von der Bayerischen Landesregierung geschützt ist. Die Bayerische Landesregierung verkauft diese

Lizenz an die anderen Bundesländer weiter. Wozu aber muß in einem vorgeblichen Rechtsstaat das Wort

Polizei als Handelsmarke geschützt werden? Liegt es daran, daß in reinen Verwaltungskonstrukten, die keinen

Staat repräsentieren im Prinzip jeder diesen Begriff nutzen darf? Nur ein Schelm, der Böses sich dabei denkt?

Und wußten Sie, daß es die Ratifizierungsurkunde zum Bayerischen Staat und Verfassung bis heute nicht gibt?

- Es ermangelt der rechtsstaatlichen Legitimation mittels einer vom Volk bestätigten Verfassung und zwar

unabhängig von Besatzungsmächten. In Bayern wurde die Ratifizierungsurkunde von den Besatzungsmächten

kassiert bzw. ist bis heute auf Nimmerwiedersehen verschwunden. Auch für die „BRD“ fehlt diese

Staatsgründungsurkunde. Sogar eine Abstimmung über eine Verfassung hat es bis heute in der „BRD“ nicht

gegeben. 70 Jahre keine Zeit? Ist das Betrug an uns und allen unseren Kindern und Kindeskindern? Damit ist die „BRD“, aber auch der sogenannte Staat Bayern allenfalls eine Staatssimulation, die derzeit in einem

unauflösbaren Legitimationsdebakel feststeckt und sich völkerrechtlich bar jeder Rechtsstaatlichkeit verhält. Die

USA als alliierter Besatzer haben aus dem Verwaltungsgebiet Bayern zur Täuschung der Bevölkerung das Wort

Staat eingesetzt. Gemeint ist aber das Verwaltungsgebiet Bayern. Das ist bis zum heutigen Tag nicht geändert

worden. Jeder sagt Staat, gemeint allerdings sind nur Verwaltungsgebiete. So gründet man aber keinen neuen

Staat! Wie viel Besatzungsrecht ist bis heute im Grundgesetz und Überleitungsvertrag etc. noch vorhanden?

Militärregierung – Deutschland Amerikanische Zone Proklamation Nr. 2

vom 19. September 1945

geändert durch die Proklamation Nr. 4 vom 1. März 1947 (Reg.Bl. Militärreg. Württ.-Baden. S. 30)

An das Deutsche Volk in der Amerikanischen Zone:

Ich, General Dwight D. Eisenhower, Oberster Befehlshaber der Amerikanischen Streitkräfte in Europa,

erlasse hiermit

folgende Proklamation:

Artikel I. Innerhalb der Amerikanischen Besatzungszone werden hiermit Verwaltungsgebiete gebildet,

die von jetzt ab als Staaten bezeichnet werden; jeder Staat wird eine Staatsregierung haben. Die

folgenden Staaten werden gebildet:

GROSS HESSEN: umfaßt Kurhessen und Nassau (ausschließlich der zugehörigen Exklaven und der Kreise

Oberwesterwald, Unterwesterwald, Unterlahn und Sankt Goarshausen) und Hessen-Starkenburg,

Oberhessen und den östlich des Rheines gelegenen Teil von Rheinhessen;

WÜRTTEMBERG-BADEN: umfaßt die Kreise Aalen, Backnang, Böblingen, Crailsheim, Eßlingen, Gmünd,

Göppingen, Hall, Heidenheim, Heilbronn, Künzelsau, Leonberg, Ludwigsburg, Mergentheim, Nürtingen

nördlich der Autobahn, Öhringen, Stuttgart, Ulm, Vaihingen, Waiblingen, den Landeskommissärbezirk

Mannheim und die Kreise Bruchsal, Karlsruhe, Stadt und Land und Pforzheim Stadt und Land;

BAYERN: umfaßt ganz Bayern, wie es 1933 bestand, ausschließlich des Kreises Lindau.

Diese Vorgaben der Militärregierung sind bis heute nicht außer Kraft gesetzt worden, d.h. es besteht keine

Souveränität weder in Bayern noch in der „BRD“. Herr Seehofer hat dies bei „Pelzig“ (ZDF) bestätigt. Eine

traurige Wahrheit! Es herrscht Besatzungsstatut und somit ermangelt es an der Legitimation des Volkes. Kein

Volk ist einem Besatzungsstatut verpflichtet, vgl. Charta der Vereinten Nationen: alle Völker sind gleich!

Fax an POK Baumgart, Günzburg

Nachzulesen und dokumentiert ist das u.a. in den 108 neuen Deutschen Thesen. ALL DIESEN THESEN HAT BIS HEUTE NOCH NIEMAND RECHTSKRÄFTIG UND RECHTSWIRKSAM WIDERSPRECHEN KÖNNEN! Dies kann ich

jederzeit international gerichtsverwertbar anhand einer Erklärung unter Eid versichern.

Der Gesetzgeber der „BRiD“ gibt Ihnen die elegante Möglichkeit des Rechts der Remonstration. Nicht jeden

Unsinn muß jeder von Ihnen mitmachen. So einfach ist das. Machen Sie nicht davon Gebrauch, dann sind Sie in

dem Abwärtsstrudel der Legitimations- und Verantwortungsfalle gefangen und vollumfänglich involviert.

Man meint bei den Institutionen Bayerns und der „BRD“ staatliche Gewalt etc. ausüben zu dürfen, die sie aber

in Wirklichkeit, rechtsstaatlich vom Volk legitimiert, gar nicht haben. Schwierig sich damit zurechtzufinden,

wenn man selbst in diesem Legitimationsstrudel verstrickt ist – oder?

Wussten Sie nicht, daß selbst Wolfgang Schäuble auf dem European Banking Congress 18.11.2011 in Frankfurt

a.M. gesagt hat: „Und wir in Deutschland sind seit dem 08.Mai 1945 zu keinem Zeitpunkt mehr voll souverän

gewesen.“ Und das trotz Einigungsvertrag etc. pp?!

Die Remonstrationspflicht (s. auch Wikipedia) ist im Bundesbeamtengesetz und im Beamtenstatusgesetz

ausdrücklich verankert. Alleinige Voraussetzung ist, daß auch Sie tatsächlich ein Beamter und Inhaber eines

Amtsausweises sind. An beiden Voraussetzungen besteht aber erheblicher Zweifel. Damit haften Sie lt. § 823

BGB immer persönlich. Wer von den BRD-Bediensteten beachtet aber schon so etwas, wenn er seinen Posten

behalten will?

§ 36 (Bundesbeamtengesetz)

(1) Der Beamte trägt für die Rechtmäßigkeit seiner dienstlichen Handlungen die volle persönliche

Verantwortung.

(2) Bedenken gegen die Rechtmäßigkeit dienstlicher Anordnungen hat der Beamte unverzüglich bei seinem

unmittelbaren Vorgesetzten geltend zu machen. Wird die Anordnung aufrechterhalten, so hat sich der

Beamte, wenn seine Bedenken gegen ihre Rechtmäßigkeit fortbestehen, an den nächsthöheren Vorgesetzten

zu wenden. Bestätigt dieser die Anordnung, so muß der Beamte sie ausführen, sofern nicht das ihm

aufgetragene Verhalten strafbar oder ordnungswidrig und die Strafbarkeit oder Ordnungswidrigkeit für ihn

erkennbar ist oder das ihm aufgetragene Verhalten die Würde des Menschen verletzt; von der eigenen

Verantwortung ist er befreit. Die Bestätigung hat auf Verlangen schriftlich zu erfolgen.

(3) Verlangt der unmittelbare Vorgesetzte die sofortige Ausführung der Anordnung, weil Gefahr im Verzuge

besteht und die Entscheidung des nächsthöheren Vorgesetzten nicht rechtzeitig herbeigeführt werden kann,

so gilt Absatz 2 Satz 3 und 4 entsprechend.

Anmerkung:

Absatz 2, Satz 3 hebt nur vermeintlich die Verantwortung des Beamten auf, das gilt aber gerade nicht für

strafbare oder ordnungswidrige Handlungen in wissentlich falscher Befolgung der Anordnungen von

Vorgesetzten. Außerdem hat der öffentlich Bedienstete ja auch auf die Einhaltung des Grundgesetzes und der

Gesetze geschworen.

Teilen Sie mir gegenüber zusätzlich innerhalb von 7 Tagen (Posteingang bei mir) durch entsprechendes Ankreuzen Ihre

Antworten zu zwei Fragekomplexen mit, denen der Staatsangehörigkeit und denen der Anwendung von Gesetzen:

Ich, POK Baumgart, bei der Polizeiinspektion Günzburg

� habe die Staatsangehörigkeit des Staates Bundesrepublik Deutschland

� habe die Staatsangehörigkeit Deutsches Reich

� habe die deutsche Staatsangehörigkeit und bin damit Staatsbürger des Staates ______________________________

� habe die Staatsangehörigkeit „deutsch“ und bin damit Staatsbürger des Staates _____________________________

� Ich, POK Baumgart, bei der Polizeiinspektion Günzburg

� wende die Gesetze des Staates Bundesrepublik Deutschland (BRD) an

� wende die Gesetze des Staates Deutsches Reich an

� wende die Gesetze des Besatzungsstatutes BUND, dem Vereinigten Wirtschaftsgebiet an

� wende nur die Gesetze des internationalen Völkerrechts an

Zu Ihrem Schreiben v. 16.04.2015 nehme ich dann gesondert Stellung.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Bernward Thebrath

Anlagen

• ohne

D/internationale Gerichtsbarkeit Schwan kleb an!

Dr. Bernward Thebrath Mörikestr. 12, 89312 Günzburg

POK Baumgart c./o. Polizeiinspektion Günzburg Augsburger Str. 59 D-89312 Günzburg per Telefax: 08221/919-140

Günzburg, 04.Mai. 2015 Zurückweisung Ihrer Geschäftsanbahnung [BY7505-002828-15/2] wg. vorgeblicher Beleidigung des Unternehmers Norbert Linha

Werter Herr Baumgart,

bereits mit Schreiben v. 25.04.2015 wurde der Versuch einer Geschäftsanbahnung wg. vorgeblicher Beleidigung des

Unternehmers Norbert Linha zurückgewiesen. In dieser Zurückweisung wurden Ihnen einige berechtigte Fragen

gestellt, deren Beantwortung Sie leider nicht nachgekommen sind. In einem ordentlichen Rechtsstaat sollte eine

solche Beantwortung kein Problem darstellen, sondern selbstverständlich sein. Könnte eine Nicht-Beantwortung

etwa an totalitäre Regime erinnern? Könnte die freiheitliche Grundordnung mit Nicht-beantwortung zerstört

werden? Oder ist sie bereits zerstört?

Angela Merkel: „Die Menschen Deutschlands haben kein Recht auf Demokratie und freie Marktwirtschaft in alle

Ewigkeit.“

In der ersten Zurückweisung wurde auf die Handelsmarke Polizei© sowie auf die fehlende Ratifizierungsurkunden

zum bayerischen Staat und der Verfassung hingewiesen, und daß für Bayern und die „BRD“ nur Staatssimulationen

vorliegen. Offensichtlich liegt hier ein Legitimationsdesaster ungeahnten Ausmaßes zu Grunde. Aber mit welcher

rechtsstaatlich legitimierten Berechtigung wenden Sie sich dann an den Unterzeichner?

Sogar die „BRD“ befindet sich in sich selbst in einem absoluten Legitimationsdebakel. Denn das

Bundesverfassungsgericht bestätigt Lug und Betrug am deutschen Volk seit mehr als über einem halben Jahrhundert!

Laut Urteil vom 25.07.2012 ist die BRD als angeblicher Rechtsstaat schon seit 1956 erloschen, denn sowohl das neue

Wahlgesetz als auch das alte Wahlgesetz sind nichtig. Nach diesbezüglicher Rechtsprechung war noch nie “ein

verfassungsmäßiger Gesetzgeber” am Werk und somit sind insbesondere alle erlassenen „Gesetze“ und

„Verordnungen“ seither nichtig. Kann ein verfassungswidrig gewählter Bundestag sich jetzt hinsetzen und als

verfassungswidriges BRD-Organ einfach ein neues Wahlgesetz oder irgendein anderes Gesetz beschließen? Woher

nimmt er sich die Legitimation? Der gesamte Bundestag nebst seiner Regierung ist sofort aufzulösen! Und wer dann

Neuwahlen ausschreibt unter Geltung welchen Wahlgesetzes, bleibt der Kunst der Staatsrechtler überlassen.

Es bestätigt sich immer wieder: „Es gibt nichts Richtiges im Falschem!“

In Ihrem Schreiben v.16.04.2015 wird behauptet, daß dem Unterzeichner eine Tat offen gelegt sei. Es ermangelt aber

bis heute an einer dezidierten Darlegung von Sachverhalten. Der Unterzeichner kann sich auch nicht an eine

Belehrung von Ihnen oder Dritte erinnern. Ferner wenden Sie Gesetze oder untergesetzliche Regelungen an, wie

StPO, StGB und OWiG, die ganz offenkundig nichtig sind. Das 1. und 2. Bundesbereinigungssetz aus 2006 und 2007

bestätigen diese Fakten (https://menschenrechtsverfahren.files.wordpress.com/2015/04/stpo-nichtig2.jpg). Einer

Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes: „Gesetze ohne Geltungsbereich besitzen keine Gültigkeit und

Rechtskraft“ (BVerfGE 3, 288 (319f): 6, 309 (338,363)) leisten Sie allerdings dennoch nicht folge. Entscheidungen des

Bundesverfassungsgerichts sind nach BRD-Recht aber wie Gesetzen Folge zu leisten. Warum ignoriert man das?

Wieder ein weiterer Beweis eines totalitären Zustandes? Mit Rechtsstaatlichkeit hat dies jedenfalls nichts zu tun.

Die Personalien des Unterzeichners sind Ihrer Institution offenkundig bekannt. So bleibt noch die Staatsangehörigkeit

zu klären. „deutsch“ wie es in den Pässen der „BRD“ steht ist allerdings nur ein Eigenschaftswort, trägt aber nicht zur

Klärung bei, welchem Staat der Unterzeichner angehört. Da die Bundesrepublik Deutschland („BRD“) kein Staat ist,

sondern nur ein Verwaltungskonstrukt der Alliierten Besatzermächte (vgl. „Grundgesetz“, u.a. Artikel 133) und Urteil

v. 31.07.1973 des „Bundesverfassungsgerichts der BRD“ in dem klar und ausdrücklich festgestellt wird, daß der Staat

„Deutsches Reich“ in seinen Grenzen v. 31.12.1937 rechtlich fortbesteht, tatsächlich aber zur Zeit nicht

handlungsfähig ist. Die BRD ist damit aber auch kein Rechtsnachfolger des Deutschen Reiches. Wegen Geburtsrechts

ist der Unterzeichner offenkundig Staatsbürger des Deutschen Reiches im Sinne des Reichs- und

Staatsangehörigkeitsgesetzes des Deutschen Reiches v. 22.07.1913, denn schon die Großeltern Peter und Fine,

Wilhelm und Henriette sowie die Eltern Ilse und Theo des Unterzeichners waren/sind Staatsbürger des Deutschen

Reiches. So eine Staatsbürgerschaft verliert man nicht!

Auch einem ca. 70-jährigen Verwaltungskonstrukt von Besatzungsmächten muß niemand auf diesem Planeten Erde

zustimmen. Ein solches Verwaltungskonstrukt ist von Beginn an auch völkerrechtswidrig, da es die HLKO nicht

einhält. Die „BRD“ ist sogar bei den Vereinen Nationen offiziell als Nichtregierungsorganisation (NGO) gelistet.

Das Urteil BVerfGE 49, 220 sagt aus, daß es dem Staat obliegt, die Rechtmäßigkeit seines Handelns darzutun;

dagegen gehört es nicht zu den Pflichten des Grundrechtsträgers, die Rechtswidrigkeit „staatlicher“ Maßnahmen zu

belegen. Der Unterzeichner fordert daher dazu auf, die Rechtmäßigkeit des Handels Ihrer Institution dezidiert

darzulegen. Es besteht keine Befugnis Grund- Menschenrechte auszuhebeln oder sich darüber hinwegzusetzen.

Wenn dem aber so ist, dann wäre das Willkür, Rechtsbeugung, Rechtsbruch und Barbarismus.

Niemand soll sagen können, er hätte von nichts gewußt. Das gilt auch für die Polizei und deren Angehörige.

Zur Erinnerung: schwerwiegende Verstöße gegen das Internationale Völkerrecht verjähren nicht!

Der Unterzeichner erwartet innerhalb von 10 Tagen eine dezidierte Beantwortung der in diesem Schreiben

aufgeworfenen Fragen. Geschieht dies nicht, gilt das Prinzip analog § 291 ZPO: „Wer schweigt, stimmt zu!“

Und solange die grundlegenden Probleme der Rechtsstaatlichkeit und Legitimation nicht gelöst sind, dürfen Sie und

Ihre Kollegen und Vorgesetzten sowie sonstige vermeintliche Justizbehörden und –angehörige gegen den

Unterzeichner und niemanden etwas unternehmen oder übergriffig werden, auch wenn Sie die Besitzer von Pistolen

etc. sind. Viele Straftaten mußte der Unterzeichner bereits kläglich erdulden, u.a. widerholte schwere

Körperverletzungen, Hausfriedensbruch, Raub, Entführung und Erpressung u.v.a.m.; fügen Sie keine weitere hinzu.

Würden Sie in jedem Fall neutral in alle Richtungen rechtsstaatlich ermitteln, also auch u.a. an vermeintlichen

anderen Tatorten oder anderer Perspektiven? Könnten Sie überhaupt ordentliche rechtsstaatliche und mit dem

Völkerrecht konforme Ermittlungen und Verfahren gewährleisten? Und wie soll dies unter Anwendung nichtiger

Gesetze funktionieren ohne Rechtsgrundsätze zu verletzen?

Könnten Sie demonstrieren, daß wir in einem ordentlichen Rechtsstaat leben, der auch die völkerrechtlichen

Vorgaben lt. Menschenrechtscharta der UN, der europäischen Konvention der Menschenrechte und Grundfreiheiten,

der Charta der Grundrechte der Europäischen Union (2007/C 303/01), dem Internationaler Pakt über bürgerliche u.

politische Rechte (UNO-Pakt II) sowie der Grundrechte, die im Grundgesetz der „BRD“ verbrieft sind,

uneingeschränkt einhält?

Es gibt auch in der „BRD“ keine Staatsanwälte, zwar solche, die sich so nennen, aber keinen Staat vertreten, da es

diesen nicht gibt. Und „Staatsanwaltschaften“ in Bayern stempeln mit „Staatsanwaltschaft Bayern“. Eine solche gibt

es aber nirgends. Und: es ermangelt immer an rechtsverbindlichen Unterschriften. Analog gilt dies auch für sämtliche

Gerichte in Bayern und der „BRD“. Wie soll es in einem Nur-Verwaltungskonstrukt auch anders sein?

Nachzulesen und dokumentiert ist das u.a. in den 108 neuen Deutschen Thesen. ALL DIESEN THESEN HAT BIS HEUTE NOCH NIEMAND RECHTSKRÄFTIG UND RECHTSWIRKSAM WIDERSPRECHEN KÖNNEN! Dies kann der Unterzeichner

jederzeit international gerichtsverwertbar anhand einer Erklärung unter Eid versichern.

Die meisten Menschen im Lande, der Unterzeichner eingeschlossen, wollen nichts Unrechtes, sondern Rechtsfrieden,

Rechtssicherheit und besonders Rechtstreue der für die Einhaltung von Recht und Gesetz verantwortlich

eingesetzten Organe mit deren Bediensteten. Und als souveräne Menschen wollen wir in einem souveränen Staat

leben. Das ist unser gemeinsames Menschen- und Völkerrecht.

Weiterer Sachvortrag bleibt ausdrücklich vorbehalten.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Bernward Thebrath

Auszug aus dem Schriftsatz der Polizei:

Leitsatz des Urteils ihres [BverfG] 14.02.1968, [BverfGE] 23, 98 [99] Zitat:

„Einmal gesetztes Unrecht wird nicht dadurch zu Recht, dass es angewendet und befolgt wird!“

Anlagen

• ohne

D/internationale Gerichtsbarkeit!

"Die Welt wird nicht bedroht von den Menschen, die böse sind, sondern von denen, die das Böse zulassen." Albert Einstein

http://www.gesetze-im-internet.de/zpoeg/eingangsformel.html

ZDF-Fernsehausschnitt v.01.05,2015 in HEUTE SHOW:

https://terraherz.wordpress.com/2015/05/02/claus-von-wagner-wir-sind-eine-filiale-der-usa-heute-show-01-05-2015-bananenrepublik/

Schwan kleb´ an!