i. planliche festsetzungen - plattling · 2020. 8. 27. · 3274 3 28 3280 3281 3285 83/2 32 7 3284...
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7245-1070-001
7245-1071-005
7245-0372-008
7245-1071-004
7245-0372-009
7245-1071-001
I. PLANLICHE FESTSETZUNGEN
II. TEXTLICHE FESTSETZUNGEN
Auf allen Wiesen-, Schilf- und Hochstaudenflächen ist nach Mahddas Mähgut abzutransportieren sowie auf Einsatz von Dünge- undPflanzenschutzmitteln zu verzichten. Eine Mulchung der Flächen istunzulässig.Bracheflächen: Auf allen Wiesenflächen sind bei jeder Mahd Abschnitte/Streifen im Wechsel und im Turnus von der Mahd auszunehmen. Nach maximal 5 Jahren sind diese Bracheflächen spätestens wieder zu mähen. Das Belassen von Bracheflächen fördert u.a. die Zielart Ameisenbläuling.
1. Ausgleichsflächen - Grundsätze zu Pflegemaßnahmen
1. Ausgleichsflächen
Aushagerung durch 3-schürige Mahd in den ersten 5 Jahren, Striegeln und Ansaat mit Regio Saatgut Region 19 Grundmischung(mesotropher Standort), anschließend 2-schürige Mahd (zwischen 15.6. und 30.9.). Jährlich wechselnde Abschnitte/Streifen (20% derFläche) von der Mahd als Bracheflächen im Turnus ausnehmen (Faktor 0,7)Entfernung von Neophyten (s. II.2), Abschieben der Vegetationsschicht, Modellierung Mulde mit Rinne bzw. Ufer mit Gefälle zum Bach, Mähgutübertragung aus geeigneter Feuchtwiese (Fl.Nr. 4747 Gemeinde und Gemarkung Außernzell),2-schürige Mahd (zwischen 15.6. und 30.9.).Jährlich wechselnde Abschnitte/Streifen (20% der Fläche) von der Mahd als Bracheflächen im Turnus ausnehmen (Faktor 1,0)
Anlage einer naturnahen Hecke (Faktor 1,0)
Rankenpflege durch 1-schürige Mahd Anfang bis Mitte August (Faktor 0,5)
2-schürige Mahd (zwischen 15.6. und 30.9.) zumErhalt und Entwicklung einer artenreichen Feuchtwiese, zum Teil wechselfeucht. Jährlich wechselnde Abschnitte/Streifen (20% der Fläche) von der Mahd als Bracheflächen im Turnus ausnehmen(Faktor 0,5)
Pflege Ufersaum durch Mähen abschnittsweise im Turnus MitteSeptember (alle 2 Jahre) (Faktor 0,5)
Umgrenzung von Flächen für Maßnahmen zur Pflege und zurEntwicklung von Natur und Landschaft
Aushagerung durch 3-schürige Mahd in den ersten 5 Jahren, Striegeln und Mähgutübertragung aus geeigneter Feuchtwiese(Fl.Nr. 4747 Gemeinde und Gemarkung Außernzell), anschließend 2-schürige Mahd (zwischen 15.6. und 30.9.).Jährlich wechselnde Abschnitte/Streifen (20% der Fläche) von derMahd als Bracheflächen im Turnus ausnehmen (Faktor 0,7)
2. Entfernung von Neophyten:
Die planlichen und textlichen Festsetzungen dieser Unterlage sind Bestandteil des Punktes 4.3 Ausgleichsmaßnahmen des "Vorhabenbezogenen Bebauungsplan - SO Solarpark Pielweichs".
Auf den Ausgleichsflächen befinden sich teils vereinzelte,teils flächige Bestände des Drüsigen Springkrauts (Impatiens glandulifera). Eine Bekämpfung außerhalb der Flächen mit geplanter Entfernung (s.I.1.) ist nur bei gegebenenfalls auftauchender Problematik und inAbstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde erforderlich.Zur Entfernung sind folgende Maßnahmen durchzuführen:
Auswahlliste zu autochthonen Sträuchern (l.Str., 3-5 Triebe, 60-100cm):Berberis vulgarisCornus sanguineaCrataegus laevigataEuonymus europaeusLigustrum vulgareLonicera xylosteumSalix purpureaSambucus nigraViburnum lantana
BerberitzeHartriegelZweigriffliger WeißdornPfaffenhütchenGewöhnlicher Liguster Rote HeckenkirschePurpur WeideSchwarzer HolunderWolliger Schneeball
Pflanzliste
3. Gehölzpflanzung und PflegePflanzung einer 5m breiten, 3-reihigen Hecke aus autochthonenSträuchern (Herkunftsregion 19 lt. BFN 2012). Der Pflanzabstandbeträgt 1,5 x 1,5 m. Es sind mind. 3-5 Stck. einer Art gem.Pflanzliste(s.u.) in Gruppen zu pflanzen. Es ist eine zeitlichbefristete Einzäunung zum Schutz vor Wildverbiss zu errichten, bis der Bewuchs die erforderliche Höhe und Dichte erreicht hat. Nach max. 7 Jahren verpflichtet sich der Betreiber den Wildschutzzaun zu entfernen. Die Pflanzung ist spätestens in der Pflanzperiode nach Errichtung des Solarparks Pielweichs fertigzustellen. Ein plenterartiger Rückschnitt der Hecke ist frühestens nach 10 bis 15 Jahren im Einvernehmen mit der Unteren Naturschutzbehörde zulässig.Die gesetzlich vorgeschriebenen Pflanzabstände zu landwirtschaftlichen Nutzflächen von 4m für Bäume und 2m für Sträucher sind einzuhalten.
Zur Blütezeit und vor der Samenreife (Juli/August) Einzelpflanzen tief und gründlich Abschneiden bzw. Ausreißen, Dominanzbestände durch Mahd entfernen. Die Flächen sind nach 2-3 Wochen auf nachwachsende Pflanzen zu kontrollieren.
4. Überwachung / Erfolgskontrolle der MaßnahmenDie Entwicklung der Ausgleichsflächen muss nach einem Zeitraumvon 5 Jahren durch einen Fachplaner geprüft und bei Bedarf die Pflegemaßnahmen (z.B. Mahdzeitpunkte und Häufigkeit) angepasstwerden. Die Untere Naturschutzbehörde ist zu informieren und stimmt Änderungen der Pflegemaßnahmen mit dem Fachplaner ab.
2. Sonstige Planzeichen
FFH-Gebiet 7245-301.01 Bayerwaldbäche um Schöllnach und Eging am SeeFlächen der Biotopkartierung mit Nummer
Geltungsbereich
Flurkarte/Flurstückgrenzen
Seite 1 von 4
¯
VORHABENBEZOGENER BEBAUUNGSPLAN
STADT:LANDKREIS:REG.-BEZIRK:
PlattlingDeggendorfNIEDERBAYERN
SO Solarpark Pielweichs
M 1:1000Solea AG
Planung:
Bearbeitung: Anita Wiester Dipl.-Ing. (FH) Landschaftsplanung
LandSchafftRaumLandshuter Straße 4084109 Wörth an der IsarTel: 08702-5689777Fax: 08702-5689778Email: [email protected]
26.08.2020
Externe Ausgleichsflächen - Massnahmenplan
Planinhalt:
Auftraggeber:
Datum:Maßstab:
4638
46384638
4704/24738 2562/2
3282
32853283/2
4642
4746
3283
3287
3286
4745/2
4605/6
7245-0384-005
7245-0384-006
7245-0372-008
7245-1183-008
7245-0381-003
7245-1068-004
I. PLANLICHE FESTSETZUNGEN
II. TEXTLICHE FESTSETZUNGEN
Auf allen Wiesen-, Schilf- und Hochstaudenflächen ist nach Mahddas Mähgut abzutransportieren sowie auf Einsatz von Dünge- undPflanzenschutzmitteln zu verzichten. Eine Mulchung der Flächen istunzulässig.Bracheflächen: Auf allen Wiesenflächen sind bei jeder Mahd Abschnitte/Streifen im Wechsel und im Turnus von der Mahd auszunehmen. Nach maximal 5 Jahren sind diese Bracheflächen spätestens wieder zu mähen. Das Belassen von Bracheflächen fördert u.a. die Zielart Ameisenbläuling.
1. Ausgleichsflächen - Grundsätze zu Pflegemaßnahmen
1. Ausgleichsflächen
Aushagerung durch 3-schürige Mahd in den ersten 5 Jahren, Striegeln und Ansaat mit Regio Saatgut Region 19 Grundmischung(mesotropher Standort), anschließend 2-schürige Mahd (zwischen 15.6. und 30.9.). Jährlich wechselnde Abschnitte/Streifen (20% derFläche) von der Mahd als Bracheflächen im Turnus ausnehmen (Faktor 0,7)Entfernung von Neophyten (s. II.2), Abschieben der Vegetationsschicht, Modellierung Mulde mit Rinne bzw. Ufer mit Gefälle zum Bach, Mähgutübertragung aus geeigneter Feuchtwiese (Fl.Nr. 4747 Gemeinde und Gemarkung Außernzell),2-schürige Mahd (zwischen 15.6. und 30.9.).Jährlich wechselnde Abschnitte/Streifen (20% der Fläche) von der Mahd als Bracheflächen im Turnus ausnehmen (Faktor 1,0)
Anlage einer naturnahen Hecke (Faktor 1,0)
Rankenpflege durch 1-schürige Mahd Anfang bis Mitte August (Faktor 0,5)
2-schürige Mahd (zwischen 15.6. und 30.9.) zumErhalt und Entwicklung einer artenreichen Feuchtwiese, zum Teil wechselfeucht. Jährlich wechselnde Abschnitte/Streifen (20% der Fläche) von der Mahd als Bracheflächen im Turnus ausnehmen(Faktor 0,5)
Pflege Ufersaum durch Mähen abschnittsweise im Turnus MitteSeptember (alle 2 Jahre) (Faktor 0,5)
Umgrenzung von Flächen für Maßnahmen zur Pflege und zurEntwicklung von Natur und Landschaft
Aushagerung durch 3-schürige Mahd in den ersten 5 Jahren, Striegeln und Mähgutübertragung aus geeigneter Feuchtwiese(Fl.Nr. 4747 Gemeinde und Gemarkung Außernzell), anschließend 2-schürige Mahd (zwischen 15.6. und 30.9.).Jährlich wechselnde Abschnitte/Streifen (20% der Fläche) von derMahd als Bracheflächen im Turnus ausnehmen (Faktor 0,7)
2. Entfernung von Neophyten:
Die planlichen und textlichen Festsetzungen dieser Unterlage sind Bestandteil des Punktes 4.3 Ausgleichsmaßnahmen des "Vorhabenbezogenen Bebauungsplan - SO Solarpark Pielweichs".
Auf den Ausgleichsflächen befinden sich teils vereinzelte,teils flächige Bestände des Drüsigen Springkrauts (Impatiens glandulifera). Eine Bekämpfung außerhalb der Flächen mit geplanter Entfernung (s.I.1.) ist nur bei gegebenenfalls auftauchender Problematik und inAbstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde erforderlich.Zur Entfernung sind folgende Maßnahmen durchzuführen:
Auswahlliste zu autochthonen Sträuchern (l.Str., 3-5 Triebe, 60-100cm):Berberis vulgarisCornus sanguineaCrataegus laevigataEuonymus europaeusLigustrum vulgareLonicera xylosteumSalix purpureaSambucus nigraViburnum lantana
BerberitzeHartriegelZweigriffliger WeißdornPfaffenhütchenGewöhnlicher Liguster Rote HeckenkirschePurpur WeideSchwarzer HolunderWolliger Schneeball
Pflanzliste
3. Gehölzpflanzung und PflegePflanzung einer 5m breiten, 3-reihigen Hecke aus autochthonenSträuchern (Herkunftsregion 19 lt. BFN 2012). Der Pflanzabstandbeträgt 1,5 x 1,5 m. Es sind mind. 3-5 Stck. einer Art gem.Pflanzliste(s.u.) in Gruppen zu pflanzen. Es ist eine zeitlichbefristete Einzäunung zum Schutz vor Wildverbiss zu errichten, bis der Bewuchs die erforderliche Höhe und Dichte erreicht hat. Nach max. 7 Jahren verpflichtet sich der Betreiber den Wildschutzzaun zu entfernen. Die Pflanzung ist spätestens in der Pflanzperiode nach Errichtung des Solarparks Pielweichs fertigzustellen. Ein plenterartiger Rückschnitt der Hecke ist frühestens nach 10 bis 15 Jahren im Einvernehmen mit der Unteren Naturschutzbehörde zulässig.Die gesetzlich vorgeschriebenen Pflanzabstände zu landwirtschaftlichen Nutzflächen von 4m für Bäume und 2m für Sträucher sind einzuhalten.
Zur Blütezeit und vor der Samenreife (Juli/August) Einzelpflanzen tief und gründlich Abschneiden bzw. Ausreißen, Dominanzbestände durch Mahd entfernen. Die Flächen sind nach 2-3 Wochen auf nachwachsende Pflanzen zu kontrollieren.
4. Überwachung / Erfolgskontrolle der MaßnahmenDie Entwicklung der Ausgleichsflächen muss nach einem Zeitraumvon 5 Jahren durch einen Fachplaner geprüft und bei Bedarf die Pflegemaßnahmen (z.B. Mahdzeitpunkte und Häufigkeit) angepasstwerden. Die Untere Naturschutzbehörde ist zu informieren und stimmt Änderungen der Pflegemaßnahmen mit dem Fachplaner ab.
2. Sonstige Planzeichen
FFH-Gebiet 7245-301.01 Bayerwaldbäche um Schöllnach und Eging am SeeFlächen der Biotopkartierung mit Nummer
Geltungsbereich
Flurkarte/Flurstückgrenzen
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STADT:LANDKREIS:REG.-BEZIRK:
PlattlingDeggendorfNIEDERBAYERN
SO Solarpark Pielweichs
M 1:1000Solea AG
Planung:
Bearbeitung: Anita Wiester Dipl.-Ing. (FH) Landschaftsplanung
LandSchafftRaumLandshuter Straße 4084109 Wörth an der IsarTel: 08702-5689777Fax: 08702-5689778Email: [email protected]
26.08.2020
Externe Ausgleichsflächen - Massnahmenplan
Planinhalt:
Auftraggeber:
Datum:Maßstab:
4702
4743
4643
4744
4747
4745/2
4747/7
3290/1
4702/3
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4747/6
4745/14
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4745/194754/3
7245-1068-002
7245-1068-004
7245-1068-003
7245-0384-007
7245-0381-003
I. PLANLICHE FESTSETZUNGEN
II. TEXTLICHE FESTSETZUNGEN
Auf allen Wiesen-, Schilf- und Hochstaudenflächen ist nach Mahddas Mähgut abzutransportieren sowie auf Einsatz von Dünge- undPflanzenschutzmitteln zu verzichten. Eine Mulchung der Flächen istunzulässig.Bracheflächen: Auf allen Wiesenflächen sind bei jeder Mahd Abschnitte/Streifen im Wechsel und im Turnus von der Mahd auszunehmen. Nach maximal 5 Jahren sind diese Bracheflächen spätestens wieder zu mähen. Das Belassen von Bracheflächen fördert u.a. die Zielart Ameisenbläuling.
1. Ausgleichsflächen - Grundsätze zu Pflegemaßnahmen
1. Ausgleichsflächen
Aushagerung durch 3-schürige Mahd in den ersten 5 Jahren, Striegeln und Ansaat mit Regio Saatgut Region 19 Grundmischung(mesotropher Standort), anschließend 2-schürige Mahd (zwischen 15.6. und 30.9.). Jährlich wechselnde Abschnitte/Streifen (20% derFläche) von der Mahd als Bracheflächen im Turnus ausnehmen (Faktor 0,7)Entfernung von Neophyten (s. II.2), Abschieben der Vegetationsschicht, Modellierung Mulde mit Rinne bzw. Ufer mit Gefälle zum Bach, Mähgutübertragung aus geeigneter Feuchtwiese (Fl.Nr. 4747 Gemeinde und Gemarkung Außernzell),2-schürige Mahd (zwischen 15.6. und 30.9.).Jährlich wechselnde Abschnitte/Streifen (20% der Fläche) von der Mahd als Bracheflächen im Turnus ausnehmen (Faktor 1,0)
Anlage einer naturnahen Hecke (Faktor 1,0)
Rankenpflege durch 1-schürige Mahd Anfang bis Mitte August (Faktor 0,5)
2-schürige Mahd (zwischen 15.6. und 30.9.) zumErhalt und Entwicklung einer artenreichen Feuchtwiese, zum Teil wechselfeucht. Jährlich wechselnde Abschnitte/Streifen (20% der Fläche) von der Mahd als Bracheflächen im Turnus ausnehmen(Faktor 0,5)
Pflege Ufersaum durch Mähen abschnittsweise im Turnus MitteSeptember (alle 2 Jahre) (Faktor 0,5)
Umgrenzung von Flächen für Maßnahmen zur Pflege und zurEntwicklung von Natur und Landschaft
Aushagerung durch 3-schürige Mahd in den ersten 5 Jahren, Striegeln und Mähgutübertragung aus geeigneter Feuchtwiese(Fl.Nr. 4747 Gemeinde und Gemarkung Außernzell), anschließend 2-schürige Mahd (zwischen 15.6. und 30.9.).Jährlich wechselnde Abschnitte/Streifen (20% der Fläche) von derMahd als Bracheflächen im Turnus ausnehmen (Faktor 0,7)
2. Entfernung von Neophyten:
Die planlichen und textlichen Festsetzungen dieser Unterlage sind Bestandteil des Punktes 4.3 Ausgleichsmaßnahmen des "Vorhabenbezogenen Bebauungsplan - SO Solarpark Pielweichs".
Auf den Ausgleichsflächen befinden sich teils vereinzelte,teils flächige Bestände des Drüsigen Springkrauts (Impatiens glandulifera). Eine Bekämpfung außerhalb der Flächen mit geplanter Entfernung (s.I.1.) ist nur bei gegebenenfalls auftauchender Problematik und inAbstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde erforderlich.Zur Entfernung sind folgende Maßnahmen durchzuführen:
Auswahlliste zu autochthonen Sträuchern (l.Str., 3-5 Triebe, 60-100cm):Berberis vulgarisCornus sanguineaCrataegus laevigataEuonymus europaeusLigustrum vulgareLonicera xylosteumSalix purpureaSambucus nigraViburnum lantana
BerberitzeHartriegelZweigriffliger WeißdornPfaffenhütchenGewöhnlicher Liguster Rote HeckenkirschePurpur WeideSchwarzer HolunderWolliger Schneeball
Pflanzliste
3. Gehölzpflanzung und PflegePflanzung einer 5m breiten, 3-reihigen Hecke aus autochthonenSträuchern (Herkunftsregion 19 lt. BFN 2012). Der Pflanzabstandbeträgt 1,5 x 1,5 m. Es sind mind. 3-5 Stck. einer Art gem.Pflanzliste(s.u.) in Gruppen zu pflanzen. Es ist eine zeitlichbefristete Einzäunung zum Schutz vor Wildverbiss zu errichten, bis der Bewuchs die erforderliche Höhe und Dichte erreicht hat. Nach max. 7 Jahren verpflichtet sich der Betreiber den Wildschutzzaun zu entfernen. Die Pflanzung ist spätestens in der Pflanzperiode nach Errichtung des Solarparks Pielweichs fertigzustellen. Ein plenterartiger Rückschnitt der Hecke ist frühestens nach 10 bis 15 Jahren im Einvernehmen mit der Unteren Naturschutzbehörde zulässig.Die gesetzlich vorgeschriebenen Pflanzabstände zu landwirtschaftlichen Nutzflächen von 4m für Bäume und 2m für Sträucher sind einzuhalten.
Zur Blütezeit und vor der Samenreife (Juli/August) Einzelpflanzen tief und gründlich Abschneiden bzw. Ausreißen, Dominanzbestände durch Mahd entfernen. Die Flächen sind nach 2-3 Wochen auf nachwachsende Pflanzen zu kontrollieren.
4. Überwachung / Erfolgskontrolle der MaßnahmenDie Entwicklung der Ausgleichsflächen muss nach einem Zeitraumvon 5 Jahren durch einen Fachplaner geprüft und bei Bedarf die Pflegemaßnahmen (z.B. Mahdzeitpunkte und Häufigkeit) angepasstwerden. Die Untere Naturschutzbehörde ist zu informieren und stimmt Änderungen der Pflegemaßnahmen mit dem Fachplaner ab.
2. Sonstige Planzeichen
FFH-Gebiet 7245-301.01 Bayerwaldbäche um Schöllnach und Eging am SeeFlächen der Biotopkartierung mit Nummer
Geltungsbereich
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VORHABENBEZOGENER BEBAUUNGSPLAN
STADT:LANDKREIS:REG.-BEZIRK:
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SO Solarpark Pielweichs
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Bearbeitung: Anita Wiester Dipl.-Ing. (FH) Landschaftsplanung
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26.08.2020
Externe Ausgleichsflächen - Massnahmenplan
Planinhalt:
Auftraggeber:
Datum:Maßstab:
4630
4629/2
4704/4
4732
4733
4739
4737
4733/3
4744
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7245-1183-008
7245-0384-006
7245-1068-004
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7245-0384-004
I. PLANLICHE FESTSETZUNGEN
II. TEXTLICHE FESTSETZUNGEN
Auf allen Wiesen-, Schilf- und Hochstaudenflächen ist nach Mahddas Mähgut abzutransportieren sowie auf Einsatz von Dünge- undPflanzenschutzmitteln zu verzichten. Eine Mulchung der Flächen istunzulässig.Bracheflächen: Auf allen Wiesenflächen sind bei jeder Mahd Abschnitte/Streifen im Wechsel und im Turnus von der Mahd auszunehmen. Nach maximal 5 Jahren sind diese Bracheflächen spätestens wieder zu mähen. Das Belassen von Bracheflächen fördert u.a. die Zielart Ameisenbläuling.
1. Ausgleichsflächen - Grundsätze zu Pflegemaßnahmen
1. Ausgleichsflächen
Aushagerung durch 3-schürige Mahd in den ersten 5 Jahren, Striegeln und Ansaat mit Regio Saatgut Region 19 Grundmischung(mesotropher Standort), anschließend 2-schürige Mahd (zwischen 15.6. und 30.9.). Jährlich wechselnde Abschnitte/Streifen (20% derFläche) von der Mahd als Bracheflächen im Turnus ausnehmen (Faktor 0,7)Entfernung von Neophyten (s. II.2), Abschieben der Vegetationsschicht, Modellierung Mulde mit Rinne bzw. Ufer mit Gefälle zum Bach, Mähgutübertragung aus geeigneter Feuchtwiese (Fl.Nr. 4747 Gemeinde und Gemarkung Außernzell),2-schürige Mahd (zwischen 15.6. und 30.9.).Jährlich wechselnde Abschnitte/Streifen (20% der Fläche) von der Mahd als Bracheflächen im Turnus ausnehmen (Faktor 1,0)
Anlage einer naturnahen Hecke (Faktor 1,0)
Rankenpflege durch 1-schürige Mahd Anfang bis Mitte August (Faktor 0,5)
2-schürige Mahd (zwischen 15.6. und 30.9.) zumErhalt und Entwicklung einer artenreichen Feuchtwiese, zum Teil wechselfeucht. Jährlich wechselnde Abschnitte/Streifen (20% der Fläche) von der Mahd als Bracheflächen im Turnus ausnehmen(Faktor 0,5)
Pflege Ufersaum durch Mähen abschnittsweise im Turnus MitteSeptember (alle 2 Jahre) (Faktor 0,5)
Umgrenzung von Flächen für Maßnahmen zur Pflege und zurEntwicklung von Natur und Landschaft
Aushagerung durch 3-schürige Mahd in den ersten 5 Jahren, Striegeln und Mähgutübertragung aus geeigneter Feuchtwiese(Fl.Nr. 4747 Gemeinde und Gemarkung Außernzell), anschließend 2-schürige Mahd (zwischen 15.6. und 30.9.).Jährlich wechselnde Abschnitte/Streifen (20% der Fläche) von derMahd als Bracheflächen im Turnus ausnehmen (Faktor 0,7)
2. Entfernung von Neophyten:
Die planlichen und textlichen Festsetzungen dieser Unterlage sind Bestandteil des Punktes 4.3 Ausgleichsmaßnahmen des "Vorhabenbezogenen Bebauungsplan - SO Solarpark Pielweichs".
Auf den Ausgleichsflächen befinden sich teils vereinzelte,teils flächige Bestände des Drüsigen Springkrauts (Impatiens glandulifera). Eine Bekämpfung außerhalb der Flächen mit geplanter Entfernung (s.I.1.) ist nur bei gegebenenfalls auftauchender Problematik und inAbstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde erforderlich.Zur Entfernung sind folgende Maßnahmen durchzuführen:
Auswahlliste zu autochthonen Sträuchern (l.Str., 3-5 Triebe, 60-100cm):Berberis vulgarisCornus sanguineaCrataegus laevigataEuonymus europaeusLigustrum vulgareLonicera xylosteumSalix purpureaSambucus nigraViburnum lantana
BerberitzeHartriegelZweigriffliger WeißdornPfaffenhütchenGewöhnlicher Liguster Rote HeckenkirschePurpur WeideSchwarzer HolunderWolliger Schneeball
Pflanzliste
3. Gehölzpflanzung und PflegePflanzung einer 5m breiten, 3-reihigen Hecke aus autochthonenSträuchern (Herkunftsregion 19 lt. BFN 2012). Der Pflanzabstandbeträgt 1,5 x 1,5 m. Es sind mind. 3-5 Stck. einer Art gem.Pflanzliste(s.u.) in Gruppen zu pflanzen. Es ist eine zeitlichbefristete Einzäunung zum Schutz vor Wildverbiss zu errichten, bis der Bewuchs die erforderliche Höhe und Dichte erreicht hat. Nach max. 7 Jahren verpflichtet sich der Betreiber den Wildschutzzaun zu entfernen. Die Pflanzung ist spätestens in der Pflanzperiode nach Errichtung des Solarparks Pielweichs fertigzustellen. Ein plenterartiger Rückschnitt der Hecke ist frühestens nach 10 bis 15 Jahren im Einvernehmen mit der Unteren Naturschutzbehörde zulässig.Die gesetzlich vorgeschriebenen Pflanzabstände zu landwirtschaftlichen Nutzflächen von 4m für Bäume und 2m für Sträucher sind einzuhalten.
Zur Blütezeit und vor der Samenreife (Juli/August) Einzelpflanzen tief und gründlich Abschneiden bzw. Ausreißen, Dominanzbestände durch Mahd entfernen. Die Flächen sind nach 2-3 Wochen auf nachwachsende Pflanzen zu kontrollieren.
4. Überwachung / Erfolgskontrolle der MaßnahmenDie Entwicklung der Ausgleichsflächen muss nach einem Zeitraumvon 5 Jahren durch einen Fachplaner geprüft und bei Bedarf die Pflegemaßnahmen (z.B. Mahdzeitpunkte und Häufigkeit) angepasstwerden. Die Untere Naturschutzbehörde ist zu informieren und stimmt Änderungen der Pflegemaßnahmen mit dem Fachplaner ab.
2. Sonstige Planzeichen
FFH-Gebiet 7245-301.01 Bayerwaldbäche um Schöllnach und Eging am SeeFlächen der Biotopkartierung mit Nummer
Geltungsbereich
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SO Solarpark Pielweichs
M 1:1000Solea AG
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26.08.2020
Externe Ausgleichsflächen - Massnahmenplan
Planinhalt:
Auftraggeber:
Datum:Maßstab: