hessen-thüringen 2012
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Das Seminarprogramm für Betriebsräte des Landesbezirk Hessen-Thüringen 2012TRANSCRIPT
Landesseminarplan 2012für Betriebsrätinnen und Betriebsräte
Hürden meistern Landesbezirk Hessen-Thüringen
Rhein-Main
Darmstadt
Kassel
Thüringen
Mittelhessen
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IG BCE BWS – Wir sind das Original.
Wir wissen, wofür ihr kämpft. Wir kennen eure
Hindernisse und die Wege, diese zu überwinden.
Bildung direkt aus der Praxis – das können nur wir.
Denn keiner ist näher dran.
Weitere Informationen unter www.igbce-bws.de
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für Betriebsrätinnen und Betriebsräte
Landesseminarplan 2012
Hürden meisternWissen, das kommt
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Jetzt auch telefonische Anmeldung möglich – Hotline 0511 7631-336
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Weitere Informationen unter www.igbce-bws.de
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Vorwort
auch für das Jahr 2012 haben wir ein interessantes Bildungs-programm für euch zusammengestellt. Dieses soll euch dabei unterstützen, die anfallenden Aufgaben als Betriebsratsmit-glied kompetent und zeitgemäß zu gestalten. Hierzu bieten wir wichtige Basis- und Fortgeschrittenenseminare an. Ergänzt wird dieses Angebot durch Seminare mit aktuellem Themenbe-zug.
Die Betriebsratswahlen liegen nun schon zwei Jahre zurück. Viele von euch haben die Zeit bereits für ihre persönliche Qualifizierung als Betriebsratsmitglied genutzt. Wer dies noch nicht getan und immer wieder verschoben hat, sollte unbedingt aktiv werden: In den Grundlagenseminaren BR 1–5 erhaltet ihr das notwendige Know-how, um eure Arbeit im Betriebsrat kompetent, zielorientiert und effizient zu verrichten. Zudem könnt ihr euch hier mit Betriebsräten aus anderen Unternehmen austauschen und vernetzen.
Jede Qualifizierungsmaßnahme ist ein wichtiger Baustein für die Zukunft eurer Betriebsratsarbeit. Niemals zuvor war die IG BCE BWS so umfangreich und aktuell aufgestellt wie heute. In jedem Fall solltet ihr daher auch einen Blick in das zentrale
bundesweite Seminarprogramm werfen. Falls ihr keines zur Hand habt, findet ihr das Angebot auch unter www.igbce-bws.de.
Übrigens organisiert die IG BCE BWS auch Inhouse-Seminare für Betriebsratsgremien, die auf euren betrieblichen Bedarf und eure Fragestellungen zugeschnitten sind. Nähere Informa-tionen dazu gibt es beim Team des Landesbezirks sowie bei der IG BCE BWS.
Nutzt die Chance der Fortbildung. Wir wünschen euch viel Spaß bei den Schulungen, wichtige Erkenntnisse, bereichernde Kontakte und natürlich Erfolg bei eurer Arbeit.
Mit einem herzlichen „Glück auf“ und besten Grüßen
Volker Weber Landesbezirksleiter
Liebe Kolleginnen und Kollegen im Landesbezirk Hessen-Thüringen,
Landesbezirksleiter Volker Weber
Jetzt auch telefonische Anmeldung möglich – Hotline 0511 7631-336
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Seminare für Betriebsrätinnen und Betriebsräte
Landesbezirk Hessen-Thüringen . . . . . . . . . . . . 16
BR 4 – Betriebsrat und Arbeitsrechtqq . . . . . . . . . 16BR 5 – Betriebsrat und Wirtschaftqq . . . . . . . . . . 17
Bezirk Darmstadt. . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18
BR 1 – 1x1 für Betriebsräteqq . . . . . . . . . . . . . 18BR 2 – Betriebsrat und personelle Angelegenheitenqq . . 19BR 3 – Betriebsrat und soziale Angelegenheiteqq n . . . . 20Aktuelle Rechtsprechungqq . . . . . . . . . . . . . . 21Burnout erkennen und begrenzenqq . . . . . . . . . . 22Rechte und Pflichten der Schwerbehindertenvertretung & qqdes Betriebsrats nach SGB IX . . . . . . . . . . . . 23
Bezirk Kassel . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24
BR 1 – 1x1 für Betriebsräteqq . . . . . . . . . . . . . 24BR 2 – Betriebsrat und personelle Angelegenheitenqq . . 25BR 3 – Betriebsrat und soziale Angelegenheiteqq n . . . . 26Aktuelle Rechtsprechungqq . . . . . . . . . . . . . . 27Grundlagen der Arbeitssicherheit für Betriebsräteqq . . . 28Aufbauseminar Arbeitssicherheit für Betriebsräteqq . . . 29
Bezirk Thüringen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30
BR 1 – 1x1 für Betriebsräteqq . . . . . . . . . . . . . 30BR 2 – Betriebsrat und personelle Angelegenheitenqq . . 31BR 3 – Betriebsrat und soziale Angelegenheiteqq n . . . . 32Betriebliches Eingliederungsmanagement – Seminar qqfür Betriebsräte und Schwerbehindertenvertretungen. . 33
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Weitere Informationen unter www.igbce-bws.de
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Weitere Informationen
Vorwortqq . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5
Weiterbildung sinnvoll planenqq . . . . . . . . . . . . . 8Hilfestellung für die Planungqq . . . . . . . . . . . . 8
Persönliche Weiterbildungsplanungqq . . . . . . . . . . . 9Wo stehe ich? – Die sechs Fragen qqzu meiner Weiterbildungsplanung . . . . . . . . . . 9
Baustein für die Zukunft qqDas BWS Zertifikats- und Bonusprogramm . . . . . . . 12
Kalender 2012qq . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 46
Referent(inn)enqq . . . . . . . . . . . . . . . . . . 48Das BWS-Teamqq . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 52
Impressum | Fotonachweisqq . . . . . . . . . . . . . 54Kosten qq . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 55Bezirke des IG BCE-Landesbezirks Hessen-Thüringenqq . . 56Anmeldungqq . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 57
Informationen zur Freistellungqq . . . . . . . . . . . . 58Mitteilung über die Entsendung eines Betriebs-qqratsmitglieds/Mitglieds der Jugend- und Aus-zubildendenvertretung zu einem Seminar nach § 37 Abs. 6 BetrVG . . . . . . . . . . . . . . . 61Mitteilung über die Teilnahme einer Vertrauensperson qqder Schwerbehindertenvertretung an einem Seminar nach § 96 Abs. 4 und 8 SGB IX . . . . . . . . . . 63
Anmeldeformularqq . . . . . . . . . . . . . . . . . . 65Beitrittserklärung und Einzugsvollmachtqq . . . . . . . 67
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Inhalt
Bezirk Rhein-Main . . . . . . . . . . . . . . . . . . 34
BR 1 – 1x1 für Betriebsräteqq . . . . . . . . . . . . . 34BR 2 – Betriebsrat und personelle Angelegenheitenqq . . 35BR 3 – Betriebsrat und soziale Angelegenheiteqq n . . . . 36Durchsetzung des Freistellungsanspruchs qqnach § 37,6 BetrVG. . . . . . . . . . . . . . . . . 37Kompetenzentwicklung Demografieqq . . . . . . . . . . 38
Bezirk Mittelhessen . . . . . . . . . . . . . . . . . 40
BR 1 – 1x1 für Betriebsräteqq . . . . . . . . . . . . . 40BR 2 – Betriebsrat und personelle Angelegenheitenqq . . 41BR 3 – Betriebsrat und soziale Angelegenheiteqq n . . . . 42
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Weiterbildung sinnvoll planen
Wer in ein Seminarprogramm schaut, hat die Qual der Wahl: Welche Veranstaltung belege ich? Welche Weiterbildung ist in Hinblick auf mein Arbeitsfeld und meine persönliche Weiterentwicklung tatsächlich sinnvoll? Klug entscheidet, wer bedarfsgerecht und voraus-schauend bucht. Eine erste Hilfestellung gibt euch diese persönliche Weiterbildungsplanung. Gerne helfen wir euch jedoch auch dabei, eure Weiterbildung langfristig zu planen. Hierzu gehört zunächst eine umfassende Bedarfsanalyse, die sowohl individuell als auch für das gesamte Betriebsratsgremium gestaltet werden kann.
BR-/GBR-Vorsitzende Führung eines BetriebsratsgremiumsqqLeiten von qq Betriebsratssitzung und -versammlungqq Organisation der Betriebsratsarbeit: Betriebsausschuss, BetriebsratsbüroPosition beziehen, Verantwortung in Projektgruppen, qq Motivation, Einbindung der BR-MitgliederVertretung des Betriebsrats nach außenqqqq VerhandlungsführungUmgang mit schwierigen Situationen in Gesprächenqq
Freigestellte Betriebsrätinnen und Betriebsräte
Steuerung komplexer Themen im Betriebsratqqqq Umstrukturierung von Abteilungenqq Schichtplangestaltung oder Weiterbildungsprojekte
Leiten von Ausschüssen: Inhaltliche Leitung von Betriebsratssitzungen, qq AbteilungsversammlungenVerhandlungen führen qqUmgang mit Menschen in schwierigen Situationen qq
Spezialist(inn)en,Expert(inn)en
Eigenständige Bearbeitung von ThemenqqKonzeption/Umsetzung von Themen – komplexere Aufgaben z. B. in Form von ProjektenqqLeiten von Ausschüssen im Betriebsrat bzw. von Versammlungen qqAusschusssprecher(in)qqEntwickeln von Initiativen des Betriebsratsqq
Fortgeschrittene2. und 3. Amtszeit
Vertreter(in) im qq Wirtschaftsausschuss oder AufsichtsratMitarbeit in Projekten, ggf. in ArbeitsgemeinschaftsprojektenqqEigenständige Bearbeitung von ThemenqqAusbau von ThemenschwerpunktenqqUmgang mit Menschenqq
Einsteiger(innen)1. Amtszeit
Basiswissen in qq BetriebswirtschaftslehreGrundlagenseminare nach BetrVG Betriebsrat 1–5qqOrientierung über grundlegende Aufgaben/ThemenqqKernkompetenz-Paket (siehe Zentraler Seminarplan)qq
Hilfestellung für die Planung
Weitere Informationen unter www.igbce-bws.de
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Persönliche Weiterbildungsplanung
Werner Wenz
Tel. 0511 7631-205 [email protected]
Welche Schwerpunkte habe ich bisher im Betriebsrat bearbeitet? Was waren meine Themen? Welche Aufgaben habe ich bearbeitet?
Welche Kenntnisse brauche ich für meine Betriebsratsarbeit in nächster Zeit? Welche zusätzlichen Themen/Aufgaben möchte ich zukünftig bearbeiten?
Was gelingt mir in meiner Betriebsratsarbeit gut? (Stärken)
Was gelingt mir weniger gut?
Welche Weiterbildung würde mir helfen, meine Arbeitsschwerpunkte und meine Stärken auszubauen, meine Schwächen zu minimieren oder neue Aufgaben übernehmen zu können?
Thema Lernmethode (Seminar, persönlicher Austausch mit einem Betriebsrat, Coaching)
Welche Themen im Seminarplan passen zu meiner Analyse?
AnsprechpartnerWo stehe ich? – Die sechs Fragen zu meiner Weiterbildungsplanung
Zentraler Seminarplan 2012Für Betriebsrätinnen und Betriebsräte
Kernkompetenzqq
Aktuelle Tagungenqq
Aktuelle Themenqq
Arbeitsrechtqq
Wirtschaftqq
Soziale Kompetenz und Rhetorikqq
Organisation und Öffentlichkeitsarbeitqq
Sprachenqq
Arbeits-, Umwelt- und Gesundheitsschutz qq
EDV | Datenschutzqq
Spezielle Betriebsratsthemenqq
Schwerbehindertenvertretungqq
Jugend- und Auszubildendenvertretungqq
Bildung auf BundesebeneWissen macht den Unterschied
Jetzt Bildung sichern unterq www.igbce-bws.de
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Das BWS Zertifikats- und Bonusprogramm
Baustein für die Zukunft
Baustein für die Zukunft Das BWS Zertifikats- und Bonusprogramm
Das BWS Silber-Zertifikat
Das BWS Bronze-Zertifikat
Wer mindestens 2 Seminare aus dem Starter-Paket qqund 4 Seminare aus dem Kernkompetenz-Paket besucht, erhält das Silber-Zertifikat der BWS.
Wer alle Seminare aus dem Starter-Paket oder aus qqdem Kernkompetenz-Paket besucht, erhält je ein Bronze-Zertifikat.
Das BWS Gold- und Platin-Zertifikat
Aufbauend auf das Silber-Zertifikat kannst du 2013 qqdeine betriebliche Fortbildung mit dem BWS Gold- und Platin-Zertifikat veredeln. Mit diesen Zertifikaten gehörst du zu einer besonderen Gruppe, für die wir ab 2013 ein exklusives Bonusprogramm anbieten werden.
Im Bildungsjahr 2012 bietet die IG BCE BWS eine noch breite-re Auswahl an Fortbildungen an. Jede unserer Veranstaltungen ist für euch ein wichtiger Baustein für die Zukunft. Dies wer-den wir ab diesem Jahr verstärkt honorieren: Die Teilnehmerin-nen und Teilnehmer erhalten zum Abschluss eines Seminars Zertifikate. Diese dokumentieren nicht nur euer persönliches und berufliches Engagement und euer fundiertes Wissen, sondern auch eure Treue gegenüber der BWS. Einige Zertifikate sind Teil eines Bonusprogramms, das wir ab 2013 starten. In diesem Jahr könnt ihr hierfür bereits erste Bronze- und Silber-Zertifikate erwerben und im kommenden Jahr mit Gold- und Platin-Zertifikaten ergänzen.
Starter- und Kernkompetenz-Paket
Zur besseren Übersicht haben wir Teile unseres Seminarpro-gramms in ein Starter- und Kernkompetenz-Paket gegliedert. In beiden Modulen profitieren die Teilnehmenden von aktuell konzipierten Lernmethoden und Inhalten.
Starter-Paket
Das Starter-Paket umfasst die Seminare BR 1–3. Diese Semi-nare vermitteln die Grundlagen des Betriebsverfassungs-gesetzes und werden regional durchgeführt.
Kernkompetenz-Paket
Das Kernkompetenz-Paket vermittelt erste Grundlagen auf den Gebieten Arbeitsrecht, Wirtschaft, Kommunikation, Arbeits- und Gesundheitsschutz sowie Personalplanung, die jede Betriebsrätin und jeder Betriebsrat haben sollte.
Die Zertifikate der BWS
Weitere Informationen unter www.igbce-bws.de
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Die Zertifikate der BWS
Bildung auf hohem Niveau
Platin
Max Mustermann
Hannover, 3. august 2
011
Peter Wind
Geschäfts
führer iG BCe B
WS
ertifikatZ
Bildung auf hohem Niveau
Max Mustermann
Hannover, 3. august 2011
Peter Wind
Geschäftsführer iG BCe BWS
ertifikatZ Gold
Bildung auf hohem Niveau
für Basis-Paket und kernkompetenz-Paket
Z e r t i f i k a t
Max Mustermannhat an den Seminaren
qBR1
qBR3
qKernkompetenz – Arbeitsrecht 1 Grundlagen des Arbeitsrechts
qKernkompetenz – – Betriebswirtschaftliches Handeln
qWirtschaftliche Kompetenz für die Betriebsratsarbeit
qKernkompetenz – Personalplanung und Entwicklung im Unternehmen
erfolgreich teilgenommen.
Hannover, 3. august 2011
Peter Wind Geschäftsführer iG BCe BWS
Bildung auf hohem Niveau
kernkompetenz
Z e r t i f i k a t
Max Mustermannhat an dem Seminar
qKernkompetenz – Arbeitsrecht 1 Grundlagen des Arbeitsrechts
erfolgreich teilgenommen.
Hannover, 3. august 2011
Peter Wind Geschäftsführer iG BCe BWS
Bildung auf hohem Niveau
Z e r t i f i k a tMax Mustermann
hat an dem SeminarqArbeitsrecht 2 –
Die Beendigung des Arbeitsverhältnisses
erfolgreich teilgenommen.q Die rechtliche Beendigung des arbeitsverhältnisses
q Betriebsbedingte kündigung
q Verhaltensbedingte kündigung
q Personenbedingte kündigung
q aufhebungsvertrag
q abwicklungsvertrag
q arbeitsgerichtsverfahren
Hannover, 3. august 2011
Peter Wind Geschäftsführer iG BCe BWS
Wir beraten dich!
Gerne unterstützen wir dich dabei, deinen persönlichen Bildungsplan zusammenzustellen. Die Nummer unserer Hotline lautet: 0511 7631-336.
Mehr Information
Weitere Informationen zu unserem Bonusprogramm sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen findest du unter www.igbce-bws.de/zertifikate
q www.igbce-bws.de
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Immer auf dem neuesten StandJetzt zur IG BCE!
Dante Alighieri (1265-1321)
„Der eine wartet, dass die Zeit sich wandelt, der andere packt sie kräftig an und handelt.“
Seminare für Betriebsrätinnen und Betriebsräte
Hotline 0511 7631-336Jetzt auch telefonische Anmeldung möglich – Hotline 0511 7631-336
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Seminare für Betriebsrätinnen und BetriebsräteLandesbezirk Hessen-Thüringen
Inhalte
Rechtssystematik, Umgang mit GesetzenqqEntstehung und Bedeutung des ArbeitsrechtsqqVerhältnis von Tarifvertrag, Betriebsvereinbarungen qqund ArbeitsvertragKollektives ArbeitsrechtqqIndividualarbeitsrechtqqBeteiligungsorientierte BetriebsratspolitikqqBildungsangeboteqq
Wege durch den Irrgarten!
Das Arbeitsrecht erscheint auf den ersten Blick kompliziert und schwer durchschaubar. Trotzdem werden Betriebsrätinnen und Betriebsräte häufig schon zu Beginn ihrer Amtszeit mit arbeitsrechtlichen Fragestellungen konfrontiert. So bitten beispielsweise die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer den Betriebsrat um Unterstützung, um Arbeitsverträge zu verän-dern oder mit Abmahnungen umzugehen. Er muss in Mitbe-stimmungsfragen aktiv werden und Betriebsvereinbarungen verhandeln.
Das Seminar zeigt Wege durch den Irrgarten. Es erklärt die verschiedenen Felder des Arbeitsrechts und zeigt auf, wie diese in der Praxis angewendet werden können. Auch für neue Betriebsrätinnen und Betriebsräte ist dies eine gute Grundlage für weiterführende Seminare der IG BCE BWS GmbH.
BR 4 – Betriebsrat und Arbeitsrecht
TermineDauer: 5 Tage (Beginn: abends | Ende: nachmittags)qq
Monat von bis Seminarort Seminarkosten UV* Seminarnummer
Juni 10.06. 15.06.12 IG BAU, Steinbach 924,00 € 499,00 € BWS-500-150401-12September 02.09. 07.09.12 IG BAU, Steinbach 924,00 € 499,00 € BWS-500-150402-12
Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG | § 96 Abs. 4 und 8 SGB IX qq Fußball-EM wird gezeigt * Unterkunfts- und Verpflegungskosten zzgl. gesetzl. MwSt.
Weitere Informationen unter www.igbce-bws.deWeitere Informationen unter www.igbce-bws.de
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Seminare für Betriebsrätinnen und Betriebsräte Landesbezirk Hessen-Thüringen
TerminDauer: 5 Tage (Beginn: abends | Ende: nachmittags)qq
Monat von bis Seminarort Seminarkosten UV* Seminarnummer
Oktober 07.10. 12.10.12Hotel Rhön-Garden,Poppenhausen
836,00 € 574,00 € BWS-500-150501-12
Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG | § 96 Abs. 4 und 8 SGB IX * Unterkunfts- und Verpflegungskosten qqzzgl. gesetzl. MwSt.
Inhalte
Grundlagen der WirtschaftsordnungqqWirtschaftspolitische ProblemeqqWandel der Wirtschaft/UnternehmenswandelqqStandortbedingungen/IndustriepolitikqqUnternehmens- und ManagementstrategienqqWirtschaftsausschuss und AufsichtsratqqGrundverständnis der BetriebswirtschaftqqFolgen betriebswirtschaftlichen Handelnsqq
Einblick für mehr Durchblick!
Wer in den klassischen Feldern der Betriebsratsarbeit mitreden und -bestimmen will, der muss die Grundlagen unternehmeri-schen Handelns verstehen. Dazu gehört heutzutage mehr denn je ein volkswirtschaftliches wie betriebswirtschaftliches Grund-wissen. Auf dieser Basis kann der Betriebsrat eigene Strategien entwickeln, um die Interessen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer durchzusetzen.
Das Seminar gibt einen umfassenden Überblick über wirt-schaftliche Zusammenhänge. Es vermittelt die theoretischen Grundlagen und zeigt anhand konkreter Beispiele praktische Umsetzungen. Auch für neue Betriebsrätinnen und Betriebs-räte ist dies eine gute Grundlage für weiterführende Seminare der IG BCE BWS GmbH.
BR 5 – Betriebsrat und Wirtschaft
Hotline 0511 7631-336Jetzt auch telefonische Anmeldung möglich – Hotline 0511 7631-336
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Seminare für Betriebsrätinnen und BetriebsräteBezirk Darmstadt
Inhalte
Möglichkeiten der betrieblichen MitbestimmungqqHistorische Entwicklung des Betriebsverfassungs-qqgesetzesRechtssystematik, Umgang mit Gesetzen und qqBeteiligungsrechte des BetriebsratsAufgaben des Betriebsrats, vertrauensvolle qqZusammenarbeit und persönliche RechtsstellungGeschäftsführung des BetriebsratsqqZusammenarbeit mit Gesamtbetriebsrat, Konzern-qqbetriebsrat, Wirtschaftsausschuss und Jugend- und AuszubildendenvertretungBetriebsversammlungqqTarifverträge und Bildungsangeboteqq
Aller Anfang ist gar nicht so schwer!
Dieses Seminar vermittelt das Basiswissen für die vielfältigen Aufgaben von Betriebsräten.
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer erhalten einen ersten Überblick über ihre Rechte und Einflussmöglichkeiten im Rahmen des Betriebsverfassungsgesetzes. Die Gestaltung einer erfolgreichen Betriebsratsarbeit steht im Mittelpunkt dieses Seminars und wird mit vielen konkreten Beispielen und Übun-gen vermittelt.
Zielgruppe: Neu gewählte Betriebsratsmitglieder, Kandidaten zur Betriebs-ratswahl oder Ersatzkandidaten, die noch kein Einführungsse-minar für Betriebsratsmitglieder besucht haben.
BR 1 – 1x1 für Betriebsräte
TerminDauer: 5 Tage (Beginn: morgens | Ende: mittags)qq
Monat von bis Seminarort Seminarkosten UV* Seminarnummer
Februar/März 27.02. 02.03.12Landhotel „Kühler Grund“, Grasellenbach
749,00 € 386,00 € BWS-501-150101-12
Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG | § 96 Abs. 4 und 8 SGB IX * Unterkunfts- und qq Verpflegungskosten zzgl. gesetzl. MwSt.
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Seminare für Betriebsrätinnen und Betriebsräte Bezirk Darmstadt
Weitere Informationen unter www.igbce-bws.deWeitere Informationen unter www.igbce-bws.de
TerminDauer: 5 Tage (Beginn: morgens | Ende: mittags)qq
Monat von bis Seminarort Seminarkosten UV* Seminarnummer
März 26.03. 30.03.12Hotel Krone, Hirsch-berg-Großsachsen
832,00 € 446,00 € BWS-501-150201-12
Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG | § 96 Abs. 4 und 8 SGB IX * Unterkunfts- und qq Verpflegungskosten zzgl. gesetzl. MwSt.
Inhalte
Gesetze und RechtssystematikqqPersonalplanung und QualifizierungqqPersonelle EinzelmaßnahmenqqMitwirkung und Mitbestimmung bei KündigungenqqBeteiligungsorientierte BetriebsratspolitikqqBildungsangeboteqq
Der Mensch geht vor!
Ein zentrales Handlungsfeld jeder Betriebsratsarbeit ist die Mitwirkung bei der betrieblichen Personalplanung und bei personellen Einzelmaßnahmen. Die Themen Einstellung, Ver-setzung, Ein- und Umgruppierung sowie Kündigungen werden intensiv in diesem Seminar behandelt. Die Bestimmungen des Betriebsverfassungsgesetzes bieten im Rahmen der §§ 92-102 BetrVG wichtige Mitbestimmungsrechte für Betriebsräte – diese werden vorgestellt.
BR 2 – Betriebsrat und personelle Angelegenheiten
Hotline 0511 7631-336Jetzt auch telefonische Anmeldung möglich – Hotline 0511 7631-336
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Seminare für Betriebsrätinnen und Betriebsräte
Inhalte
Rechtssystematik, Umgang mit GesetzenqqInitiativ- und Beteiligungsrechte der qqBetriebsrätinnen und BetriebsräteInformationsquellen und Möglichkeiten qqder InformationsbeschaffungVerhandlungsführung und KonfliktlösungqqAbschluss von BetriebsvereinbarungenqqBildungsangeboteqq
Agieren statt reagieren!
Kein anderer Bereich des Betriebsverfassungsgesetzes bietet dem Betriebsrat so umfassende Möglichkeiten zur Durchset-zung seiner Rechte wie die Mitbestimmung in sozialen Angele-genheiten. Diese beinhaltet, dass der Betriebsrat in wichtigen Fragen wie z. B. Arbeitszeit, Urlaubsplanung oder technischen Einrichtungen gezielt Betriebsvereinbarungen erzwingen kann.
In diesem Seminar werden die Felder der Mitbestimmung und die praktische Umsetzung behandelt. Dazu zählt auch der Abschluss von Betriebsvereinbarungen.
BR 3 – Betriebsrat und soziale Angelegenheiten
Bezirk Darmstadt
TermineDauer: 5 Tage (Beginn: morgens | Ende: mittags)qq
Monat von bis Seminarort Seminarkosten UV* Seminarnummer
April 23.04. 27.04.12Landhotel „Kühler Grund“, Grasellenbach
822,00 € 386,00 € BWS-501-150301-12
Oktober 15.10. 19.10.12NaturKultur Hotel Stumpf, Neunkirchen
897,00 € 614,00 € BWS-501-150302-12
Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG | § 96 Abs. 4 und 8 SGB IX * Unterkunfts- und Verpflegungskosten qqzzgl. gesetzl. MwSt.
Weitere Informationen unter www.igbce-bws.deWeitere Informationen unter www.igbce-bws.de
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Seminare für Betriebsrätinnen und Betriebsräte Bezirk Darmstadt
TermineDauer: 1 Tag (Beginn: morgens | Ende: nachmittags)qq
Monat am Seminarort Seminarkosten V* Seminarnummer
April 26.04.12Hotel Bessunger Forst, Roßdorf
187,00 € 47,00 € BWS-501-151101-12
Oktober 11.10.12Ysenburger Hof, Langenselbold
186,00 € 41,00 € BWS-501-151102-12
Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG | § 96 Abs. 4 und 8 SGB IX * Verpflegungskosten qqzzgl. gesetzl. MwSt.
Inhalte
Aktuelle GesetzgebungsvorhabenqqNeue GesetzesänderungenqqGrundlegende Urteile der RechtsprechungqqAuswirkungen auf die betriebliche PraxisqqRückschlüsse auf die tägliche Betriebsratsarbeitqq
Das Arbeitsrecht ist das Schutzrecht der Arbeitnehmer(innen). Dieses unterliegt jedoch ständigen Anpassungen und Verände-rungen. Veränderungen in der Gesetzgebung oder der Recht-sprechung, insbesondere des Bundesarbeitsgerichts, sind von großer Bedeutung.
Aktuelle Rechtsprechung
Hotline 0511 7631-336Jetzt auch telefonische Anmeldung möglich – Hotline 0511 7631-336
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Seminare für Betriebsrätinnen und Betriebsräte
Inhalte
Burnout und seine UrsachenqqWas ist Burnout? Definition des Begriffs Burnout, qqSymptome und Verbreitung des PhänomensBurnout als wachsende Gefahr im betrieblichen qqAlltag: Wie kommt‘s?Die Ursachen von Burnout in der Organisation qqder ArbeitPrävention und Selbsthilfe im Betrieb – Diskussionqq
Mehr und mehr Menschen in den Betrieben leiden an Belas-tungen, die unter dem Namen Burnout, Ausgebranntsein, zusammengefasst werden. Allgemeine Erschöpfung bis hin zu Depressionen, Zynismus und nachlassender Leistungsfähigkeit greifen in den Unternehmen neuerdings um sich. Burnout ist eine neue Erscheinung, die sich in Zukunft in der Arbeitswelt weiter ausbreiten wird. Denn Burnout hängt mit den Formen der Arbeitsorganisation zusammen, die sich gerade erst durch-setzen.
Durch die Beschäftigung mit Burnout kann man viel über die neuen Formen der Organisation der Arbeit lernen, und darüber, wie sie sich im eigenen Betrieb darstellen.
Die Mitbestimmungsmöglichkeiten von Personal- und Betriebs-räten werden diskutiert.
Burnout erkennen und begrenzen
Bezirk Darmstadt
TerminDauer: 3 Tage (Beginn: morgens | Ende: nachmittags)qq
Monat von bis Seminarort Seminarkosten UV* Seminarnummer
Februar 15.02. 17.02.12Hotel Bessunger Forst, Roßdorf
571,00 € 332,00 € BWS-501-150601-12
Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG | § 96 Abs. 4 und 8 SGB IX * Unterkunfts- und qq Verpflegungskosten zzgl. gesetzl. MwSt.
Weitere Informationen unter www.igbce-bws.deWeitere Informationen unter www.igbce-bws.de
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Seminare für Betriebsrätinnen und Betriebsräte
Inhalte
Welche Rechtsgrundlagen haben die Schwer-qqbehindertenvertretung und der Betriebsrat?Rechtsgrundlagen bei Einstellung, Arbeitsplatz-qqsicherung und KündigungBeteiligungsrechte der SchwerbehindertenvertretungqqDurchsetzung der BeteiligungsrechteqqRechtsfolgenqqAktuelle Entscheidungen im Schwerbehindertenrechtqq
Die Schwerbehindertenvertretung und der Betriebsrat sind zwei eigenständige Interessenvertretungsorgane, die dennoch eng miteinander verknüpft sind. Dieses Seminar beschäftigt sich damit, welches die Gemeinsamkeiten und welches die Un-terschiede bei den jeweiligen Interessenvertretungen sind und wo sich gemeinsame Ansatzpunkte zur Zusammenarbeit finden.
Rechte und Pflichten der Schwerbehinderten-vertretung und des Betriebsrats nach SGB IX
Bezirk Darmstadt
TermineDauer: 3 Tage (Beginn: morgens | Ende: nachmittags)qq
Monat von bis Seminarort Seminarkosten UV* Seminarnummer
März 12.03. 14.03.12Hotel Bessunger Forst, Roßdorf
529,00 € 332,00 € BWS-501-150701-12
September 26.09. 28.09.12Landhotel „Kühler Grund“, Grasellenbach
491,00 € 208,00 € BWS-501-150702-12
Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG | § 96 Abs. 4 und 8 SGB IX * Unterkunfts- und qq Verpflegungskosten zzgl. gesetzl. MwSt.
Hotline 0511 7631-336Jetzt auch telefonische Anmeldung möglich – Hotline 0511 7631-336
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Seminare für Betriebsrätinnen und BetriebsräteBezirk Kassel
Inhalte
Möglichkeiten der betrieblichen MitbestimmungqqHistorische Entwicklung des Betriebsverfassungs-qqgesetzesRechtssystematik, Umgang mit Gesetzen und qqBeteiligungsrechte des BetriebsratsAufgaben des Betriebsrats, vertrauensvolle qqZusammenarbeit und persönliche RechtsstellungGeschäftsführung des BetriebsratsqqZusammenarbeit mit Gesamtbetriebsrat, Konzern-qqbetriebsrat, Wirtschaftsausschuss und Jugend- und AuszubildendenvertretungBetriebsversammlungqqTarifverträge und Bildungsangeboteqq
Aller Anfang ist gar nicht so schwer!
Dieses Seminar vermittelt das Basiswissen für die vielfältigen Aufgaben von Betriebsräten.
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer erhalten einen ersten Überblick über ihre Rechte und Einflussmöglichkeiten im Rahmen des Betriebsverfassungsgesetzes. Die Gestaltung einer erfolgreichen Betriebsratsarbeit steht im Mittelpunkt dieses Seminars und wird mit vielen konkreten Beispielen und Übun-gen vermittelt.
Zielgruppe: Neu gewählte Betriebsratsmitglieder, Kandidaten zur Betriebs-ratswahl oder Ersatzkandidaten, die noch kein Einführungsse-minar für Betriebsratsmitglieder besucht haben.
BR 1 – 1x1 für Betriebsräte
Termin Teil ADauer: 3 Tage (Beginn: morgens | Ende: nachmittags)qq
Monat von bis Seminarort Seminarkosten UV* Seminarnummer
April 16.04. 18.04.12Sport- und Wellnesshotel Freund, Vöhl-Oberorke
488,00 € 288,00 € BWS-505-150102-12
Termin Teil BDauer: 3 Tage (Beginn: morgens | Ende: nachmittags)qq
Mai 14.05. 16.05.12Sport- und Wellnesshotel Freund, Vöhl-Oberorke
481,00 € 288,00 € BWS-505-150103-12
Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG | § 96 Abs. 4 und 8 SGB IX * Unterkunfts- und qq Verpflegungskosten zzgl. gesetzl. MwSt.
Bitte immer Teil A und Teil B gemeinsam buchen.
Weitere Informationen unter www.igbce-bws.deWeitere Informationen unter www.igbce-bws.de
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Seminare für Betriebsrätinnen und Betriebsräte Bezirk Kassel
Termin Teil ADauer: 3 Tage (Beginn: morgens | Ende: nachmittags)qq
Monat von bis Seminarort Seminarkosten UV* Seminarnummer
September 03.09. 05.09.12Sport- und Wellnesshotel Freund, Vöhl-Oberorke
488,00 € 288,00 € BWS-505-150202-12
Termin Teil BDauer: 3 Tage (Beginn: morgens | Ende: nachmittags)qq
September 24.09. 26.09.12Sport- und Wellnesshotel Freund, Vöhl-Oberorke
481,00 € 288,00 € BWS-505-150203-12
Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG | § 96 Abs. 4 und 8 SGB IX * Unterkunfts- und qq Verpflegungskosten zzgl. gesetzl. MwSt.
Inhalte
Gesetze und RechtssystematikqqPersonalplanung und QualifizierungqqPersonelle EinzelmaßnahmenqqMitwirkung und Mitbestimmung bei KündigungenqqBeteiligungsorientierte BetriebsratspolitikqqBildungsangeboteqq
Der Mensch geht vor!
Ein zentrales Handlungsfeld jeder Betriebsratsarbeit ist die Mitwirkung bei der betrieblichen Personalplanung und bei personellen Einzelmaßnahmen. Die Themen Einstellung, Ver-setzung, Ein- und Umgruppierung sowie Kündigungen werden intensiv in diesem Seminar behandelt. Die Bestimmungen des Betriebsverfassungsgesetzes bieten im Rahmen der §§ 92-102 BetrVG wichtige Mitbestimmungsrechte für Betriebsräte – diese werden vorgestellt.
BR 2 – Betriebsrat und personelle Angelegenheiten
Bitte immer Teil A und Teil B gemeinsam buchen.
Hotline 0511 7631-336Jetzt auch telefonische Anmeldung möglich – Hotline 0511 7631-336
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Seminare für Betriebsrätinnen und Betriebsräte
Inhalte
Rechtssystematik, Umgang mit GesetzenqqInitiativ- und Beteiligungsrechte der qqBetriebsrätinnen und BetriebsräteInformationsquellen und Möglichkeiten qqder InformationsbeschaffungVerhandlungsführung und KonfliktlösungqqAbschluss von BetriebsvereinbarungenqqBildungsangeboteqq
Agieren statt reagieren!
Kein anderer Bereich des Betriebsverfassungsgesetzes bietet dem Betriebsrat so umfassende Möglichkeiten zur Durchset-zung seiner Rechte wie die Mitbestimmung in sozialen Angele-genheiten. Diese beinhaltet, dass der Betriebsrat in wichtigen Fragen wie z. B. Arbeitszeit, Urlaubsplanung oder technischen Einrichtungen gezielt Betriebsvereinbarungen erzwingen kann.
In diesem Seminar werden die Felder der Mitbestimmung und die praktische Umsetzung behandelt. Dazu zählt auch der Abschluss von Betriebsvereinbarungen.
BR 3 – Betriebsrat und soziale Angelegenheiten
Bezirk Kassel
Termin Teil ADauer: 3 Tage (Beginn: morgens | Ende: nachmittags)qq
Monat von bis Seminarort Seminarkosten UV* Seminarnummer
Oktober 08.10. 10.10.12Sport- und Wellnesshotel Freund, Vöhl-Oberorke
488,00 € 288,00 € BWS-505-150303-12
Termin Teil BDauer: 3 Tage (Beginn: morgens | Ende: nachmittags)qq
November 12.11. 14.11.12Sport- und Wellnesshotel Freund, Vöhl-Oberorke
481,00 € 288,00 € BWS-505-150304-12
Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG | § 96 Abs. 4 und 8 SGB IX * Unterkunfts- und qq Verpflegungskosten zzgl. gesetzl. MwSt.
Bitte immer Teil A und Teil B gemeinsam buchen.
Weitere Informationen unter www.igbce-bws.deWeitere Informationen unter www.igbce-bws.de
27
Seminare für Betriebsrätinnen und Betriebsräte
TermineDauer: 1 Tag (Beginn: morgens | Ende: nachmittags)qq
Monat am Seminarort Seminarkosten V* Seminarnummer
April 24.04.12Waldhotel Schäferberg, Espenau
156,00 € 43,00 € BWS-505-151103-12
November 06.11.12Waldhotel Schäferberg, Espenau
156,00 € 43,00 € BWS-505-151104-12
Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG | § 96 Abs. 4 und 8 SGB IX * Verpflegungskosten qqzzgl. gesetzl. MwSt.
Inhalte
Aktuelle GesetzgebungsvorhabenqqNeue GesetzesänderungenqqGrundlegende Urteile der RechtsprechungqqAuswirkungen auf die betriebliche PraxisqqRückschlüsse auf die tägliche Betriebsratsarbeitqq
Das Arbeitsrecht ist das Schutzrecht der Arbeitnehmer(innen). Dieses unterliegt jedoch ständigen Anpassungen und Verände-rungen. Veränderungen in der Gesetzgebung oder der Recht-sprechung, insbesondere des Bundesarbeitsgerichts, sind von großer Bedeutung.
Aktuelle Rechtsprechung
Bezirk Kassel
Hotline 0511 7631-336Jetzt auch telefonische Anmeldung möglich – Hotline 0511 7631-336
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Seminare für Betriebsrätinnen und Betriebsräte
Inhalte
Teil AqqDie Geschichte des ArbeitsschutzesqqDie BerufsgenossenschaftenqqDas Amt für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik qq(Gewerbeaufsicht)Das Betriebsverfassungsgesetz: Mitwirkung und qqMitbestimmung des BR im Arbeitsschutz
Teil BqqDas ArbeitssicherheitsgesetzqqDas ArbeitsschutzgesetzqqDie ArbeitsstättenverordnungqqDie SicherheitsbeauftragtenqqDie Fachkraft für Arbeitssicherheitqq
Der Arbeits- und Gesundheitsschutz ist eine wichtige Aufgabe von Betriebsräten. Das Seminar vermittelt die Grundlagen des dualen Arbeitsschutzsystems in Deutschland und stellt die wichtigsten rechtlichen Regelungen vor. Es zeigt darüber hin-aus betriebliche Organisationsformen sowie die Verantwortung der Arbeitgeber auf. Darauf aufbauend werden die Möglichkei-ten von Betriebsräten aufgezeigt, Prozesse zu gestalten.
Grundlagen der Arbeitssicherheit für Betriebsräte
Bezirk Kassel
Termin Teil ADauer: 2 Tage (Beginn: morgens | Ende: nachmittags)qq
Monat von bis Seminarort Seminarkosten UV* SeminarnummerFebruar 09.02. 10.02.12 Posthotel Rotenburg 311,00 € 116,00 € BWS-505-150901-12
Termin Teil BDauer: 2 Tage (Beginn: morgens | Ende: nachmittags)qq
Mai 08.05. 09.05.12 Posthotel Rotenburg 311,00 € 116,00 € BWS-505-150902-12Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG | § 96 Abs. 4 und 8 SGB IX * Unterkunfts- und qq Verpflegungskosten
zzgl. gesetzl. MwSt.
Bitte immer Teil A und Teil B gemeinsam buchen.
Weitere Informationen unter www.igbce-bws.deWeitere Informationen unter www.igbce-bws.de
29
Seminare für Betriebsrätinnen und Betriebsräte
Der Inhalt dieses Seminars ergibt sich aus den gewonnenen Erkenntnissen der Grundlagenseminare A und B.
Aufbauseminar Arbeitssicherheit für Betriebsräte
Inhalte
Der Inhalt dieses Seminars wird in den Seminaren qq„Grundlagen der Arbeitssicherheit für Betriebsräte, Teil A u. Teil B“ entwickelt.
TerminDauer: 2 Tage (Beginn: morgens | Ende: nachmittags)qq
Monat von bis Seminarort Seminarkosten UV* Seminarnummer
September 06.09. 07.09.12 Posthotel Rotenburg 311,00 € 116,00 € BWS-505-151001-12Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG | § 96 Abs. 4 und 8 SGB IX * Unterkunfts- und Verpflegungskosten qq
zzgl. gesetzl. MwSt.
Bezirk Kassel
Hotline 0511 7631-336Jetzt auch telefonische Anmeldung möglich – Hotline 0511 7631-336
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Seminare für Betriebsrätinnen und BetriebsräteBezirk Thüringen
Inhalte
Möglichkeiten der betrieblichen MitbestimmungqqHistorische Entwicklung des Betriebsverfassungs-qqgesetzesRechtssystematik, Umgang mit Gesetzen und qqBeteiligungsrechte des BetriebsratsAufgaben des Betriebsrats, vertrauensvolle qqZusammenarbeit und persönliche RechtsstellungGeschäftsführung des BetriebsratsqqZusammenarbeit mit Gesamtbetriebsrat, Konzern-qqbetriebsrat, Wirtschaftsausschuss und Jugend- und AuszubildendenvertretungBetriebsversammlungqqTarifverträge und Bildungsangeboteqq
Aller Anfang ist gar nicht so schwer!
Dieses Seminar vermittelt das Basiswissen für die vielfältigen Aufgaben von Betriebsräten.
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer erhalten einen ersten Überblick über ihre Rechte und Einflussmöglichkeiten im Rahmen des Betriebsverfassungsgesetzes. Die Gestaltung einer erfolgreichen Betriebsratsarbeit steht im Mittelpunkt dieses Seminars und wird mit vielen konkreten Beispielen und Übun-gen vermittelt.
Zielgruppe: Neu gewählte Betriebsratsmitglieder, Kandidaten zur Betriebs-ratswahl oder Ersatzkandidaten, die noch kein Einführungsse-minar für Betriebsratsmitglieder besucht haben.
BR 1 – 1x1 für Betriebsräte
TermineDauer: 5 Tage (Beginn: morgens | Ende: nachmittags)qq
Monat von bis Seminarort Seminarkosten UV* Seminarnummer
März 19.03. 23.03.12 Hotel Park Inn, Weimar 778,00 € 530,00 € BWS-508-150104-12September 17.09. 21.09.12 Fair Hotel, Jena 751,00 € 494,00 € BWS-508-150105-12
Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG | § 96 Abs. 4 und 8 SGB IX * Unterkunfts- und Verpflegungskosten qqzzgl. gesetzl. MwSt.
Weitere Informationen unter www.igbce-bws.deWeitere Informationen unter www.igbce-bws.de
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Seminare für Betriebsrätinnen und Betriebsräte Bezirk Thüringen
Inhalte
Gesetze und RechtssystematikqqPersonalplanung und QualifizierungqqPersonelle EinzelmaßnahmenqqMitwirkung und Mitbestimmung bei KündigungenqqBeteiligungsorientierte BetriebsratspolitikqqBildungsangeboteqq
Der Mensch geht vor!
Ein zentrales Handlungsfeld jeder Betriebsratsarbeit ist die Mitwirkung bei der betrieblichen Personalplanung und bei personellen Einzelmaßnahmen. Die Themen Einstellung, Ver-setzung, Ein- und Umgruppierung sowie Kündigungen werden intensiv in diesem Seminar behandelt. Die Bestimmungen des Betriebsverfassungsgesetzes bieten im Rahmen der §§ 92-102 BetrVG wichtige Mitbestimmungsrechte für Betriebsräte – diese werden vorgestellt.
BR 2 – Betriebsrat und personelle Angelegenheiten
TermineDauer: 5 Tage (Beginn: morgens | Ende: nachmittags)qq
Monat von bis Seminarort Seminarkosten UV* Seminarnummer
April 23.04. 27.04.12 Hotel Novotel, Gera 706,00 € 452,00 € BWS-508-150204-12November 26.11. 30.11.12 Hotel Park Inn, Weimar 767,00 € 530,00 € BWS-508-150205-12
Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG | § 96 Abs. 4 und 8 SGB IX * Unterkunfts- und Verpflegungskosten qqzzgl. gesetzl. MwSt.
Hotline 0511 7631-336Jetzt auch telefonische Anmeldung möglich – Hotline 0511 7631-336
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Seminare für Betriebsrätinnen und Betriebsräte
Inhalte
Rechtssystematik, Umgang mit GesetzenqqInitiativ- und Beteiligungsrechte der qqBetriebsrätinnen und BetriebsräteInformationsquellen und Möglichkeiten qqder InformationsbeschaffungVerhandlungsführung und KonfliktlösungqqAbschluss von BetriebsvereinbarungenqqBildungsangeboteqq
Agieren statt reagieren!
Kein anderer Bereich des Betriebsverfassungsgesetzes bietet dem Betriebsrat so umfassende Möglichkeiten zur Durchset-zung seiner Rechte wie die Mitbestimmung in sozialen Angele-genheiten. Diese beinhaltet, dass der Betriebsrat in wichtigen Fragen wie z. B. Arbeitszeit, Urlaubsplanung oder technischen Einrichtungen gezielt Betriebsvereinbarungen erzwingen kann.
In diesem Seminar werden die Felder der Mitbestimmung und die praktische Umsetzung behandelt. Dazu zählt auch der Abschluss von Betriebsvereinbarungen.
BR 3 – Betriebsrat und soziale Angelegenheiten
Bezirk Thüringen
TermineDauer: 5 Tage (Beginn: morgens | Ende: nachmittags)qq
Monat von bis Seminarort Seminarkosten UV* Seminarnummer
Februar 27.02. 02.03.12 Hotel Park Inn, Weimar 767,00 € 530,00 € BWS-508-150305-12November 12.11. 16.11.12 Hotel Novotel, Gera 706,00 € 452,00 € BWS-508-150306-12
Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG | § 96 Abs. 4 und 8 SGB IX * Unterkunfts- und Verpflegungskosten qqzzgl. gesetzl. MwSt.
Weitere Informationen unter www.igbce-bws.deWeitere Informationen unter www.igbce-bws.de
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Seminare für Betriebsrätinnen und Betriebsräte
Inhalte
Der Übergang von der Erwerbstätigkeit qqin den RuhestandVerschiedene RentenartenqqBerechnung der AnsprücheqqAntragsverfahrenqq
Wie können Arbeitsbedingungen so gestaltet werden, dass auch Mitarbeiter(innen) mit eingeschränkter Leistungsfähig-keit sinnvoll in die betrieblichen Arbeitsabläufe integriert werden können? Welche Handlungsmöglichkeiten hat der Be-triebsrat bei der Wiedereingliederung von Langzeiterkrankten?
Eingliederungsmanagement heißt das Schaffen eines neuen Grundverständnisses von Zeiten der Arbeitsunfähigkeit.
Um dieses Seminar möglichst praxisnah zu gestalten, können die Teilnehmer(innen) aktuelle Fälle aus ihrem betrieblichen Geschehen mit zu diesem Seminar bringen.
Betriebliches Eingliederungsmanagement – Seminar für Betriebsräte und Schwer-behindertenvertretungen
Bezirk Thüringen
TerminDauer: 1 Tag (Beginn: morgens | Ende: nachmittags)qq
Monat am Seminarort Seminarkosten V* SeminarnummerJuni 13.06.12 Fair Hotel, Jena 154,00 € 29,00 € BWS-508-150801-12
Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG | § 96 Abs. 4 und 8 SGB IX * Verpflegungskosten qqzzgl. gesetzl. MwSt.
Hotline 0511 7631-336Jetzt auch telefonische Anmeldung möglich – Hotline 0511 7631-336
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Seminare für Betriebsrätinnen und BetriebsräteBezirk Rhein-Main
Inhalte
Möglichkeiten der betrieblichen MitbestimmungqqHistorische Entwicklung des Betriebsverfassungs-qqgesetzesRechtssystematik, Umgang mit Gesetzen und qqBeteiligungsrechte des BetriebsratsAufgaben des Betriebsrats, vertrauensvolle qqZusammenarbeit und persönliche RechtsstellungGeschäftsführung des BetriebsratsqqZusammenarbeit mit Gesamtbetriebsrat, Konzern-qqbetriebsrat, Wirtschaftsausschuss und Jugend- und AuszubildendenvertretungBetriebsversammlungqqTarifverträge und Bildungsangeboteqq
Aller Anfang ist gar nicht so schwer!
Dieses Seminar vermittelt das Basiswissen für die vielfältigen Aufgaben von Betriebsräten.
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer erhalten einen ersten Überblick über ihre Rechte und Einflussmöglichkeiten im Rahmen des Betriebsverfassungsgesetzes. Die Gestaltung einer erfolgreichen Betriebsratsarbeit steht im Mittelpunkt dieses Seminars und wird mit vielen konkreten Beispielen und Übun-gen vermittelt.
Zielgruppe: Neu gewählte Betriebsratsmitglieder, Kandidaten zur Betriebs-ratswahl oder Ersatzkandidaten, die noch kein Einführungsse-minar für Betriebsratsmitglieder besucht haben.
BR 1 – 1x1 für Betriebsräte
TermineDauer: 3 Tage (Beginn: morgens | Ende: abends)qq
Monat von bis Seminarort Seminarkosten UV* Seminarnummer
Februar 13.02. 15.02.12Landhotel Betz,Bad Soden-Salmünster
499,00 € 250,00 € BWS-509-150108-12
Mai 02.05. 04.05.12Hotel zur Krone,Löhnberg
503,00 € 242,00 € BWS-509-150109-12
September 03.09. 05.09.12Hotel zur Krone,Löhnberg
503,00 € 242,00 € BWS-509-150110-12
Oktober 29.10. 31.10.12Landhotel Betz,Bad Soden-Salmünster
499,00 € 250,00 € BWS-509-150111-12
Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG | § 96 Abs. 4 und 8 SGB IX * Unterkunfts- und Verpflegungskosten qqzzgl. gesetzl. MwSt.
In diesem Seminar inklusive: Klebe, Ratayczak, Heilmann, Spoo – BetrVG (Basiskommentar mit Wahlordnung)
m
Weitere Informationen unter www.igbce-bws.deWeitere Informationen unter www.igbce-bws.de
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Seminare für Betriebsrätinnen und Betriebsräte Bezirk Rhein-Main
Inhalte
Gesetze und RechtssystematikqqPersonalplanung und QualifizierungqqPersonelle EinzelmaßnahmenqqMitwirkung und Mitbestimmung bei KündigungenqqBeteiligungsorientierte BetriebsratspolitikqqBildungsangeboteqq
Der Mensch geht vor!
Ein zentrales Handlungsfeld jeder Betriebsratsarbeit ist die Mitwirkung bei der betrieblichen Personalplanung und bei personellen Einzelmaßnahmen. Die Themen Einstellung, Ver-setzung, Ein- und Umgruppierung sowie Kündigungen werden intensiv in diesem Seminar behandelt. Die Bestimmungen des Betriebsverfassungsgesetzes bieten im Rahmen der §§ 92-102 BetrVG wichtige Mitbestimmungsrechte für Betriebsräte – diese werden vorgestellt.
BR 2 – Betriebsrat und personelle Angelegenheiten
Termine Teil ADauer: 3 Tage (Beginn: morgens | Ende: abends)qq
Monat von bis Seminarort Seminarkosten UV* Seminarnummer
Januar 30.01. 01.02.12 Hotel zur Krone, Löhnberg 437,00 € 242,00 € BWS-509-150208-12
April 16.04. 18.04.12Landhotel Betz,Bad Soden-Salmünster
433,00 € 250,00 € BWS-509-150210-12
Mai 07.05. 09.05.12 Hotel zur Krone, Löhnberg 437,00 € 242,00 € BWS-509-150212-12
September 24.09. 26.09.12Landhotel Betz,Bad Soden-Salmünster
433,00 € 250,00 € BWS-509-150214-12
November 19.11. 21.11.12 Hotel zur Krone, Löhnberg 437,00 € 242,00 € BWS-509-150216-12
Termine Teil BDauer: 3 Tage (Beginn: morgens | Ende: abends)qq
Februar 06.02. 08.02.12 Hotel zur Krone, Löhnberg 430,00 € 242,00 € BWS-509-150209-12
April 23.04. 25.04.12Landhotel Betz,Bad Soden-Salmünster
425,00 € 250,00 € BWS-509-150211-12
Juni 25.06. 27.06.12 Hotel zur Krone, Löhnberg 430,00 € 242,00 € BWS-509-150213-12
Oktober 08.10. 10.10.12Landhotel Betz,Bad Soden-Salmünster
425,00 € 250,00 € BWS-509-150215-12
November 26.11. 28.11.12 Hotel zur Krone, Löhnberg 430,00 € 242,00 € BWS-509-150217-12Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG | § 96 Abs. 4 und 8 SGB IX qq Fußball-EM wird gezeigt * Unterkunfts- und Verpflegungskosten
zzgl. gesetzl. MwSt.
Bitte immer Teil A und Teil B gemeinsam buchen.
Hotline 0511 7631-336Jetzt auch telefonische Anmeldung möglich – Hotline 0511 7631-336
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Seminare für Betriebsrätinnen und BetriebsräteBezirk Rhein-Main
Inhalte
Rechtssystematik, Umgang mit GesetzenqqInitiativ- und Beteiligungsrechte der qqBetriebsrätinnen und BetriebsräteInformationsquellen und Möglichkeiten qqder InformationsbeschaffungVerhandlungsführung und KonfliktlösungqqAbschluss von BetriebsvereinbarungenqqBildungsangeboteqq
Agieren statt reagieren!
Kein anderer Bereich des Betriebsverfassungsgesetzes bietet dem Betriebsrat so umfassende Möglichkeiten zur Durchset-zung seiner Rechte wie die Mitbestimmung in sozialen Angele-genheiten. Diese beinhaltet, dass der Betriebsrat in wichtigen Fragen wie z. B. Arbeitszeit, Urlaubsplanung oder technischen Einrichtungen gezielt Betriebsvereinbarungen erzwingen kann.
In diesem Seminar werden die Felder der Mitbestimmung und die praktische Umsetzung behandelt. Dazu zählt auch der Abschluss von Betriebsvereinbarungen.
BR 3 – Betriebsrat und soziale Angelegenheiten
Termine Teil ADauer: 3 Tage (Beginn: morgens | Ende: abends)qq
Monat von bis Seminarort Seminarkosten UV* SeminarnummerJanuar 16.01. 18.01.12 Hotel zur Krone, Löhnberg 437,00 € 242,00 € BWS-509-150309-12
März 12.03. 14.03.12 Landhotel Betz,Bad Soden-Salmünster 433,00 € 250,00 € BWS-509-150311-12
Juni 11.06. 13.06.12 Hotel zur Krone, Löhnberg 437,00 € 242,00 € BWS-509-150313-12
August 20.08. 22.08.12 Landhotel Betz,Bad Soden-Salmünster 433,00 € 250,00 € BWS-509-150315-12
September 10.09. 12.09.12 Hotel zur Krone, Löhnberg 437,00 € 242,00 € BWS-509-150317-12November 05.11. 07.11.12 Hotel zur Krone, Löhnberg 437,00 € 242,00 € BWS-509-150319-12
Termine Teil BDauer: 3 Tage (Beginn: morgens | Ende: abends)qq
Januar 23.01. 25.01.12 Hotel zur Krone, Löhnberg 430,00 € 242,00 € BWS-509-150310-12
März 19.03. 21.03.12 Landhotel Betz,Bad Soden-Salmünster 425,00 € 250,00 € BWS-509-150312-12
Juni 18.06. 20.06.12 Hotel zur Krone, Löhnberg 430,00 € 242,00 € BWS-509-150314-12
August 27.08. 29.08.12 Landhotel Betz,Bad Soden-Salmünster 425,00 € 250,00 € BWS-509-150316-12
September 17.09. 19.09.12 Hotel zur Krone, Löhnberg 430,00 € 242,00 € BWS-509-150318-12November 12.11. 14.11.12 Hotel zur Krone, Löhnberg 430,00 € 242,00 € BWS-509-150320-12
Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG | § 96 Abs. 4 und 8 SGB IX qq Fußball-EM wird gezeigt * Unterkunfts- und Verpflegungskosten zzgl. gesetzl. MwSt.
Bitte immer Teil A und Teil B gemeinsam buchen.
Weitere Informationen unter www.igbce-bws.deWeitere Informationen unter www.igbce-bws.de
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Seminare für Betriebsrätinnen und Betriebsräte
TerminDauer: 1 Tag (Beginn: morgens | Ende: abends)qq
Monat am Seminarort SeminarnummerJanuar 17.01.12 Bezirk Rhein-Main, Sitzungszimmer BWS-509-151401-12
Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG | § 96 Abs. 4 und 8 SGB IX qqDie Kosten der Seminare lagen bei Drucklegung noch nicht fest und werden gesondert bekannt gegeben!
Bezirk Rhein-Main
Inhalte
Worauf fußt der Schulungsanspruch für Betriebsräte?qqWas sind für die Betriebsratsarbeit erforderliche qqKenntnisse?Haben auch Ersatzmitglieder einen Schulungsan-qqspruch?Hat der Betriebsrat einen Beurteilungsspielraum?qqMuss der Betriebsrat auf „betriebliche Notwendig-qqkeiten“ Rücksicht nehmen?Darf der Betriebsrat den Seminaranbieter frei wählen?qqWas muss bei Inhouse-Schulungen beachtet werden?qqWas tun, wenn der Arbeitgeber die Erforderlichkeit qqbestreitet?Wer hilft bei Streitigkeiten mit dem Arbeitgeber?qq
Dieses Seminare befasst sich mit dem Schulungsanspruch für Betriebsratsmitglieder. Im Folgenden wollen wir euch Antwor-ten auf die meistgestellten Fragen geben.
Bei allen Rechtsfragen zum Thema Seminarbesuch ist der für euch zuständige IG BCE-Bezirk der richtige Ansprechpartner!
Durchsetzung des Freistellungsanspruchs nach § 37,6 BetrVG
Hotline 0511 7631-336Jetzt auch telefonische Anmeldung möglich – Hotline 0511 7631-336
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Seminare für Betriebsrätinnen und Betriebsräte
Kompetenzentwicklung Demografie
Bezirk Rhein-Main
Workshop-Reihe zur Gestaltung des demografischen Wandels im Betrieb
Die Workshop-Reihe unterstützt die betrieblichen Aktivitäten zur Gestaltung des demografischen Wandels im Betrieb. Der Bezirk Rhein-Main hat im Sommer 2011 eine Mitarbeiter-befragung zum demografischen Wandel in seinen Betrieben durchgeführt. Die Auswertung wird noch 2011 vorliegen und Hinweise liefern, wo innerbetrieblich Handlungsbedarf besteht.
Die Workshops setzen bei den vorliegenden Erkenntnissen an. Sie haben die Aufgabe, anhand ausgewählter Arbeitsfelder Betriebsräten weitere Hilfen an die Hand zu geben, um die demografische Entwicklung aktiv zu gestalten. Dazu gehören u. a. Praxisbeispiele und Mustervereinbarungen. Expert(inn)en werden in den Workshops den nötigen Input liefern.
Den Einstieg bietet eine eintägige Auftaktveranstaltung im Bezirk, die helfen soll, das Thema „demografischer Wandel“ im Betrieb so zu platzieren, dass im Weiteren konkrete Maßnah-men vereinbart werden können. Dazu gehören u. a.:
Hintergrundwissen zum demografischen WandelqqWelche betrieblichen Informationen benötige ich qqzur Gestaltung des demografischen Wandels und wie bekomme ich sie?Wie überzeuge ich meine Geschäftsführung, dass qqgemeinsame Maßnahmen zur Gestaltung des demografi-schen Wandels vereinbart werden?
Die gesamte Workshop-Reihe stellt eine Einheit dar. Es können aber auch einzelne Workshops gebucht werden.
Weitere Informationen unter www.igbce-bws.deWeitere Informationen unter www.igbce-bws.de
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Seminare für Betriebsrätinnen und Betriebsräte
Termin – Auftaktveranstaltung – Demografischer WandelDauer: 1 Tag (Beginn: morgens | Ende: abends)qq
Monat am Seminarort SeminarnummerJanuar 31.01.12 Bezirk Rhein-Main, Sitzungszimmer BWS-509-151201-12
Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG | § 96 Abs. 4 und 8 SGB IX qq
Bezirk Rhein-Main
Termin – GesundheitDauer: 2 Tage (Beginn: morgens | Ende: abends)qq
Monat von bis Seminarort SeminarnummerMärz 06.03. 07.03.12 Waldhotel Rheingau, Geisenheim-Marienthal BWS-509-151301-12
Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG | § 96 Abs. 4 und 8 SGB IX qq
Termin – Vereinbarkeit von Familie und BerufDauer: 2 Tage (Beginn: morgens | Ende: abends)qq
Monat von bis Seminarort SeminarnummerJuni 14.06. 15.06.12 Waldhotel Rheingau, Geisenheim-Marienthal BWS-509-151302-12
Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG | § 96 Abs. 4 und 8 SGB IX qq
Termin – WeiterbildungDauer: 2 Tage (Beginn: morgens | Ende: abends)qq
Monat von bis Seminarort SeminarnummerSeptember 13.09. 14.09.12 Waldhotel Rheingau, Geisenheim-Marienthal BWS-509-151303-12
Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG | § 96 Abs. 4 und 8 SGB IX qq
Termin – ArbeitsorganisationDauer: 2 Tage (Beginn: morgens | Ende: abends)qq
Monat von bis Seminarort SeminarnummerDezember 03.12. 04.12.12 Waldhotel Rheingau, Geisenheim-Marienthal BWS-509-151304-12
Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG | § 96 Abs. 4 und 8 SGB IX qq
Die Kosten der Seminare lagen bei Drucklegung noch nicht fest und werden gesondert bekannt gegeben!
Hotline 0511 7631-336Jetzt auch telefonische Anmeldung möglich – Hotline 0511 7631-336
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Seminare für Betriebsrätinnen und BetriebsräteBezirk Mittelhessen
Inhalte
Möglichkeiten der betrieblichen MitbestimmungqqHistorische Entwicklung des Betriebsverfassungs-qqgesetzesRechtssystematik, Umgang mit Gesetzen und qqBeteiligungsrechte des BetriebsratsAufgaben des Betriebsrats, vertrauensvolle qqZusammenarbeit und persönliche RechtsstellungGeschäftsführung des BetriebsratsqqZusammenarbeit mit Gesamtbetriebsrat, Konzern-qqbetriebsrat, Wirtschaftsausschuss und Jugend- und AuszubildendenvertretungBetriebsversammlungqqTarifverträge und Bildungsangeboteqq
BR 1 – 1x1 für Betriebsräte
TermineDauer: 5 Tage (Beginn: morgens | Ende: mittags)qq
Monat von bis Seminarort Seminarkosten UV* Seminarnummer
Januar 23.01. 27.01.12Jagdhof „Klein Heilig Kreuz“, Kleinlüder
646,00 € 387,00 € BWS-510-150106-12
August 20.08. 24.08.12Hotel „Zur Krone“, Löhnberg
652,00 € 433,00 € BWS-510-150107-12
Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG | § 96 Abs. 4 und 8 SGB IX * Unterkunfts- und Verpflegungskosten qqzzgl. gesetzl. MwSt.
Aller Anfang ist gar nicht so schwer!
Dieses Seminar vermittelt das Basiswissen für die vielfältigen Aufgaben von Betriebsräten.
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer erhalten einen ersten Überblick über ihre Rechte und Einflussmöglichkeiten im Rahmen des Betriebsverfassungsgesetzes. Die Gestaltung einer erfolgreichen Betriebsratsarbeit steht im Mittelpunkt dieses Seminars und wird mit vielen konkreten Beispielen und Übun-gen vermittelt.
Zielgruppe: Neu gewählte Betriebsratsmitglieder, Kandidaten zur Betriebs-ratswahl oder Ersatzkandidaten, die noch kein Einführungsse-minar für Betriebsratsmitglieder besucht haben.
Weitere Informationen unter www.igbce-bws.deWeitere Informationen unter www.igbce-bws.de
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Seminare für Betriebsrätinnen und Betriebsräte Bezirk Mittelhessen
Inhalte
Gesetze und RechtssystematikqqPersonalplanung und QualifizierungqqPersonelle EinzelmaßnahmenqqMitwirkung und Mitbestimmung bei KündigungenqqBeteiligungsorientierte BetriebsratspolitikqqBildungsangeboteqq
BR 2 – Betriebsrat und personelle Angelegenheiten
TermineDauer: 5 Tage (Beginn: morgens | Ende: mittags)qq
Monat von bis Seminarort Seminarkosten UV* Seminarnummer
Februar 20.02. 24.02.12Hotel „Zur Krone“, Löhnberg
652,00 € 433,00 € BWS-510-150206-12
September 10.09. 14.09.12Jagdhof „Klein Heilig Kreuz“, Kleinlüder
646,00 € 387,00 € BWS-510-150207-12
Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG | § 96 Abs. 4 und 8 SGB IX * Unterkunfts- und Verpflegungskosten qqzzgl. gesetzl. MwSt.
Der Mensch geht vor!
Ein zentrales Handlungsfeld jeder Betriebsratsarbeit ist die Mitwirkung bei der betrieblichen Personalplanung und bei personellen Einzelmaßnahmen. Die Themen Einstellung, Ver-setzung, Ein- und Umgruppierung sowie Kündigungen werden intensiv in diesem Seminar behandelt. Die Bestimmungen des Betriebsverfassungsgesetzes bieten im Rahmen der §§ 92-102 BetrVG wichtige Mitbestimmungsrechte für Betriebsräte – diese werden vorgestellt.
Hotline 0511 7631-336Jetzt auch telefonische Anmeldung möglich – Hotline 0511 7631-336
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Seminare für Betriebsrätinnen und Betriebsräte
Inhalte
Rechtssystematik, Umgang mit GesetzenqqInitiativ- und Beteiligungsrechte der qqBetriebsrätinnen und BetriebsräteInformationsquellen und Möglichkeiten qqder InformationsbeschaffungVerhandlungsführung und KonfliktlösungqqAbschluss von BetriebsvereinbarungenqqBildungsangeboteqq
Agieren statt reagieren!
Kein anderer Bereich des Betriebsverfassungsgesetzes bietet dem Betriebsrat so umfassende Möglichkeiten zur Durchset-zung seiner Rechte wie die Mitbestimmung in sozialen Angele-genheiten. Diese beinhaltet, dass der Betriebsrat in wichtigen Fragen wie z. B. Arbeitszeit, Urlaubsplanung oder technischen Einrichtungen gezielt Betriebsvereinbarungen erzwingen kann.
In diesem Seminar werden die Felder der Mitbestimmung und die praktische Umsetzung behandelt. Dazu zählt auch der Abschluss von Betriebsvereinbarungen.
BR 3 – Betriebsrat und soziale Angelegenheiten
Bezirk Mittelhessen
TermineDauer: 5 Tage (Beginn: morgens | Ende: mittags)qq
Monat von bis Seminarort Seminarkosten UV* Seminarnummer
Mai 07.05. 11.05.12Hotel „Zur Krone“, Löhnberg
652,00 € 433,00 € BWS-510-150307-12
Oktober 08.10. 12.10.12Jagdhof „Klein Heilig Kreuz“, Kleinlüder
646,00 € 387,00 € BWS-510-150308-12
Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG | § 96 Abs. 4 und 8 SGB IX * Unterkunfts- und Verpflegungskosten qqzzgl. gesetzl. MwSt.
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Weitere Informationen unter www.igbce-bws.deWeitere Informationen unter www.bws-fachverlag.de
Betriebsratspraxis von A bis Z
Christian Schoof
Das Lexikon für die betriebliche Interessenvertretung
BUND Verlag, 9. Auflage 2010, 1728 Seiten Ausstattung: Buch mit CD-ROM ISBN: 978-3-7663-3978-2
€ 49,90
Von Abfindung bis Zurückbehaltungsrecht des Arbeitnehmers: Der »Schoof« ist aus der Praxis der Betriebsratsarbeit nicht mehr wegzudenken. Das bewährte Lexikon liefert praktische Hilfen zur Lösung der Fragen, die im betrieblichen Alltag auftreten. Es in-formiert über die Aufgaben, Rechte und Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats. Zugleich werden auch ausführlich Rechte und Pflichten der Beschäftigten dargestellt. Auch für Nichtjuristen sind die Erläuterungen zu den jeweiligen Begriffen und Fallge-staltungen gut verständlich. Sie werden ergänzt durch zahlreiche Checklisten, Musterschreiben und Übersichten.
Das Handwörterbuch enthält:Über 210 Begriffe aus dem betrieblichen TagesgeschäftqqZusätzliche Hinweise zu sozialrechtlichen Themen wie Ar-qqbeitslosenversicherung, Insolvenzgeld, Krankenversicherung, Kurzarbeitergeld etc.Neue Stichwörter, darunter: Betriebliches Bündnis für Arbeit, qqKurzarbeit, Praktikum und Überwachung von Arbeitnehmernein ausführliches StichwortverzeichnisqqJeder Begriff ist nach einem einheitlichen Schema aufgebaut:qq
GrundlagenqqBedeutung für die BetriebsratsarbeitqqArbeitshilfen: Übersichten, Musterschreiben, ChecklistenqqWeiterführende Literaturqq
Jetzt mit CD-ROM: Die beigefügte CD-ROM enthält alle Stich-qqwörter im Volltext und sämtliche Arbeitshilfen. Jeder Anwen-der kann diese einfach übernehmen und weiter bearbeiten.
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Betriebsrätinnen und BetriebsräteBestell-Hotline 0511 7631-591
Wissen schafft VorsprungBetriebsratsliteratur im BWS-Shop
Bestellung: Tel. 0511 [email protected]
www.bws-fachverlag.de
Weitere Informationen unter www.igbce-bws.deWeitere Informationen unter www.bws-fachverlag.de
Arbeits- und Sozialordnung – Gesetzestexte, Einleitungen, Anwendungshilfen
Michael Kittner
BUND Verlag, 36. Auflage 2011, 1685 Seiten Ausstattung: kartoniert ISBN: 978-3-7663-6074-8
€ 26,90
Gesetze plus Information – das ist die Erfolgsformel der jährlich neu aufgelegten »Arbeits- und Sozialordnung«. Die solide Grundlage bilden nunmehr über 100 für die Unternehmenspraxis relevante Gesetze und Verordnungen im Wortlaut oder in wich-tigen Teilen – natürlich auf dem neuesten Stand. Darüber hinaus bietet der »Kittner« inhaltlichen Zusatznutzen:
Eine allgemeine Einführung ins Arbeits- und Sozialrecht sorgt qqvon Anfang an für guten ÜberblickEinleitungen, mit denen Michael Kittner und Olaf Deinert die qqeinzelnen Gesetzestexte erläutern, informieren über deren Entstehung und Entwicklung, über Gesetzesinhalt und Rechts-praxis sowie über weiterführende LiteraturÜber 80 Checklisten, Übersichten & Grafiken ergänzen die qqTexteBei wichtigen Gesetzen komprimieren nützliche Übersichten qqdie seit der letzten Auflage ergangenen höchstrichterlichen Entscheidungen – mit Verweis auf eine ausführliche FundstelleKostenloser Online-Zugriff auf rund 900 höchstrichterliche qqEntscheidungen der Ausgaben 2009, 2010 und 2011 auf www.der-kittner.de
Die 36. Auflage enthält zentrale arbeits- und sozialrechtliche Neuerungen, darunter:
Gesetz für bessere Beschäftigungschancen am Arbeitsmarkt qq(Beschäftigungschancengesetz) mit Regelungen zur Kurzarbeit im SGB IIIÄnderungen des LeiharbeitsrechtsqqNeue Arbeitsschutzverordnung zu künstl. optischer StrahlungqqDie ELENA-DatensatzVOqqÄnderung der Rechtsprechung zur Tarifeinheitqq
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Betriebsrätinnen und BetriebsräteBestell-Hotline 0511 7631-591
Jetzt auch telefonische Anmeldung möglich – Hotline 0511 7631-336
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Kalender 2012
Januar Februar März April Mai Juni
1 So Neujahr 1 Mi 1 Do 1 So 1 Di Tag der Arbeit 1 Fr
2 Mo 2 Do 2 Fr 2 Mo 2 Mi 2 Sa
3 Di 3 Fr 3 Sa 3 Di 3 Do 3 So
4 Mi 4 Sa 4 So 4 Mi 4 Fr 4 Mo
5 Do 5 So 5 Mo 5 Do 5 Sa 5 Di
6 Fr Heilige Drei Könige 6 Mo 6 Di 6 Fr Karfreitag 6 So 6 Mi
7 Sa 7 Di 7 Mi 7 Sa 7 Mo 7 Do Fronleichnam
8 So 8 Mi 8 Do Int. Frauentag 8 So Ostersonntag 8 Di 8 Fr
9 Mo 9 Do 9 Fr 9 Mo Ostermontag 9 Mi 9 Sa
10 Di 10 Fr 10 Sa 10 Di 10 Do 10 So
11 Mi 11 Sa 11 So 11 Mi 11 Fr 11 Mo
12 Do 12 So 12 Mo 12 Do 12 Sa 12 Di
13 Fr 13 Mo 13 Di 13 Fr 13 So 13 Mi
14 Sa 14 Di 14 Mi 14 Sa 14 Mo 14 Do
15 So 15 Mi 15 Do 15 So 15 Di 15 Fr
16 Mo 16 Do 16 Fr 16 Mo 16 Mi 16 Sa
17 Di 17 Fr 17 Sa 17 Di 17 Do Christi Himmelfahrt 17 So
18 Mi 18 Sa 18 So 18 Mi 18 Fr 18 Mo
19 Do 19 So 19 Mo 19 Do 19 Sa 19 Di
20 Fr 20 Mo 20 Di 20 Fr 20 So 20 Mi
21 Sa 21 Di 21 Mi 21 Sa 21 Mo 21 Do
22 So 22 Mi 22 Do 22 So 22 Di 22 Fr
23 Mo 23 Do 23 Fr 23 Mo 23 Mi 23 Sa
24 Di 24 Fr 24 Sa 24 Di 24 Do 24 So
25 Mi 25 Sa 25 So 25 Mi 25 Fr 25 Mo
26 Do 26 So 26 Mo 26 Do 26 Sa 26 Di
27 Fr 27 Mo 27 Di 27 Fr 27 So Pfingstsonntag 27 Mi
28 Sa 28 Di 28 Mi 28 Sa 28 Mo Pfingstmontag 28 Do
29 So 29 Mi 29 Do 29 So 29 Di 29 Fr
30 Mo 30 Fr 30 Mo 30 Mi 30 Sa
31 Di 31 Sa 31 Do
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Juli August September Oktober November Dezember
1 So 1 Mi 1 Sa 1 Mo 1 Do Allerheiligen 1 Sa
2 Mo 2 Do 2 So 2 Di 2 Fr 2 So
3 Di 3 Fr 3 Mo 3 Mi Tag der Dt. Einheit 3 Sa 3 Mo
4 Mi 4 Sa 4 Di 4 Do 4 So 4 Di
5 Do 5 So 5 Mi 5 Fr 5 Mo 5 Mi
6 Fr 6 Mo 6 Do 6 Sa 6 Di 6 Do
7 Sa 7 Di 7 Fr 7 So 7 Mi 7 Fr
8 So 8 Mi 8 Sa 8 Mo 8 Do 8 Sa
9 Mo 9 Do 9 So 9 Di 9 Fr 9 So
10 Di 10 Fr 10 Mo 10 Mi 10 Sa 10 Mo
11 Mi 11 Sa 11 Di 11 Do 11 So 11 Di
12 Do 12 So 12 Mi 12 Fr 12 Mo 12 Mi
13 Fr 13 Mo 13 Do 13 Sa 13 Di 13 Do
14 Sa 14 Di 14 Fr 14 So 14 Mi 14 Fr
15 So 15 Mi Mariä Himmelfahrt 15 Sa 15 Mo 15 Do 15 Sa
16 Mo 16 Do 16 So 16 Di 16 Fr 16 So
17 Di 17 Fr 17 Mo 17 Mi 17 Sa 17 Mo
18 Mi 18 Sa 18 Di 18 Do 18 So 18 Di
19 Do 19 So 19 Mi 19 Fr 19 Mo 19 Mi
20 Fr 20 Mo 20 Do 20 Sa 20 Di 20 Do
21 Sa 21 Di 21 Fr 21 So 21 Mi Buß- und Bettag 21 Fr
22 So 22 Mi 22 Sa 22 Mo 22 Do 22 Sa
23 Mo 23 Do 23 So 23 Di 23 Fr 23 So
24 Di 24 Fr 24 Mo 24 Mi 24 Sa 24 Mo Heiligabend
25 Mi 25 Sa 25 Di 25 Do 25 So 25 Di 1. Weihnachtstag
26 Do 26 So 26 Mi 26 Fr 26 Mo 26 Mi 2. Weihnachtstag
27 Fr 27 Mo 27 Do 27 Sa 27 Di 27 Do
28 Sa 28 Di 28 Fr 28 So 28 Mi 28 Fr
29 So 29 Mi 29 Sa 29 Mo 29 Do 29 Sa
30 Mo 30 Do 30 So 30 Di 30 Fr 30 So
31 Di 31 Fr 31 Mi Reformationstag 31 Mo Silvester
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Referent(inn)en
Markus Bär
ist Fachanwalt für Arbeitsrecht und vertritt in seiner qqFachkanzlei für Arbeitsrecht in Darmstadt ausschließlich Betriebsräte und Arbeitnehmer(innen). Der Rechtsanwalt ist Spezialist im kollektiven Arbeitsrecht für Betriebsräte in allen Bereichen des Betriebsverfassungsgesetzes.
Karlheinz Bauer
verfügt über 25 Jahre Erfahrung als freigestellter Betriebs-qqratsvorsitzender bei Procter & Gamble. Er war Sprecher des Wirtschaftsausschusses, GBR und Europäischer Betriebsrats-stellvertreter sowie Aufsichtsratsvorsitzender. Ehrenamtlich agierte er zudem 16 Jahre als Richter am Arbeitsgericht in Mainz und der Kammer in Worms.
Jörg Becker
ist Personalfachkaufmann und Datenschutzauditor (TÜV). qqEhrenamtlich ist er in Prüfungsausschüssen bei der IHK Darmstadt tätig und war Arbeitsrichter am Landesarbeitsge-richt. Seit vielen Jahren gibt er Seminare für Management-techniken, Datenschutz und Arbeitsrecht.
Klaus Diebener
arbeitet für die K+S Kali GmbH im Werk Werra als Schweißer qqund Betriebsrat. Der erfahrene Referent für BR-Grundlagen-seminare und Wahlvorstandsschulungen ist im Ehrenamt erster Vorsitzender der IG BCE-Ortsgruppe Lengers.
Michael Fletterich
ist freigestellter BRV bei Merck in Gernsheim. Ehrenamtlich qqist der erfahrene Referent für Betriebsratsseminare als Rich-ter am Landesarbeitsgericht und am Hessischen Finanzge-richt aktiv. Darüber hinaus übt er sein ehrenamtliches Amt als Bezirksvorstandsvorsitzender in Darmstadt aus und ist Mitglied der Prüfungskommission für Werkfeuerwehren.
Rainer Hepke
arbeitet für B. Braun Melsungen. Der ausgebildete REFA-qqProzessorganisator und technische Fachwirt ist zudem Experte für Arbeitssicherheit und Vorsitzender des Arbeits-kreises ASi/Umwelt der IG BCE im Bezirk Kassel. Ehrenamt-lich ist er als Richter in Kassel und im Rentenausschuss BG RCI aktiv sowie im REFA-Vorstand.
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Sephora McElroy
ist selbständige Trainerin für verschiedene Betriebswirt-qqschafts-, Personalwirtschafts- und Managementthemen und ausgebildeter systemischer Coach. Die Diplom-Betriebswir-tin, die heute Teamentwicklungen begleitet, war zuvor als Personalreferentin bei der IG BCE tätig.
Alfred Meyer
ist nach rund dreißig Jahren freigestellter Tätigkeit als qqBetriebsratsvorsitzender und Sekretär in drei Bezirken ein renommierter Referent mit profundem Wissen und viel Praxiserfahrung, von der die Teilnehmer seiner Seminare profitieren können. Er war bis zu seinem 60. Lebensjahr 28 Jahre ehrenamtlicher Arbeitsrichter, zuletzt 18 Jahre am LAG in Frankfurt. Derzeit ist er am Sozialgericht in Wiesbaden Sozialrichter und seit über dreißig Jahren in der Kommunalpolitik für die SPD tätig.
Markus Reinold
ist seit vielen Jahren ein erfahrener Trainer für Betriebs-qqratsgrundlagenseminare.
Nathalie KrauseWolfgang Hübinger
arbeitet für Harlan CCR in Roßdorf. Die ausgebildete qqBiologielaborantin ist ehrenamtliche BR-Vorsitzende, stellv. Schwerbehindertenvertretung, Referentin, Einsatzsanitäte-rin und Ausbilderin für Ersthelfer bei den Maltesern.
ist freigestellter stellv. BRV bei der Procter & Gamble qqManufacturing GmbH Groß Gerau. Der erfahrene Referent für BR-Grundlagenseminare ist Sprecher des Gesamtwirtschafts-ausschusses und zudem ehrenamtlicher Arbeitsrichter in Darmstadt.
Erich Rennert
arbeitet für Krebs + Riedel in Bad Karlshafen. Der erfahrene qqReferent für die BR-Grundlagenseminare ist ehrenamtlich am Landesarbeitsgericht Frankfurt sowie im Stadtrat von Bad Karlshafen und als Beirat der IG BCE engagiert.
Günther Röhrig
arbeitet für Autoneum (vormals Rieter Automotive Germa-qqny). Seit vielen Jahren ist der ehemalige Vorstandsvorsit-zende der IG BCE Darmstadt dort als freigestellter Betriebs-ratsvorsitzender tätig. Ehrenamtlich ist er als Richter am Landesarbeitsgericht in Frankfurt sowie für die Tarifkommis-sion der Kunststoffverarbeitenden Industrie Hessen aktiv.
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Referent(inn)en
Frank Sandrock
ist Betriebsrat bei Performance Fibers in Bad Hersfeld qqund erfahrener Referent für BR-Grundlagenseminare und Arbeitsrecht.
Peter Scholz
war lange Betriebsrat und seine Erfahrungen diesbezüg-qqlich bringt er in die Seminare mit ein. Als selbständiger Referent schult er seine Spezialgebiete, welches die BR-Grundlagenseminare, Arbeitsrecht und die Betriebsverfas-sung sind.
Siegfried Scholz
ist Experte für arbeitsrechtliche und betriebsverfassungs-qqrechtliche Fragestellungen sowie wissenschaftlicher Mitar-beiter der Kanzlei Dreißiger in Berlin. Er war über 20 Jahre Dozent im IG BCE-Bildungszentrum Kagel-Möllenhorst.
Mike Schwarz
war viele Jahre JA-Vertreter und ist nun freigestellter Be-qqtriebsrat bei der B. Braun Melsungen AG. Als ausgebildeter REFA-Techniker bringt er bei den Jugend- und BR-Semi-naren seine Erfahrungen mit ein, schult aber auch in den Fachgebieten Kommunikation und Konfliktmanagement.
Markus Schweinsberg Stephan Siemens
ist ein erfahrener Referent für JAV- und BR-Seminare. qqSelbst lange Jahre als JAV und Betriebsrat tätig, weiß er genau, wovon er spricht. Seine Spezialgebiete sind die Betriebsverfassung, Bildungspolitik sowie die EDV.
Der Philosoph beschäftigt sich seit Jahrzehnten mit dem qqThema „Neue Formen der Arbeitsorganisation“ und infol-gedessen auch mit „Burnout“. Aus dieser umfangreichen Arbeit gründete er im Jahr 1998 die Initiative „Meine Zeit ist mein Leben“ und arbeitete in den vergangenen Jahren als Gewerkschaftsreferent, unter anderem mit den DGB Bildungswerken Bayern und NRW, der IG BCE, IG Metall und ver.di zusammen. Als Burnout-Experte und Spezialist im Thema Gruppendynamik verfügt er über fundierte Kennt-nisse zur Burnout-Prävention und Stressbewältigung. Sein Schwerpunkt liegt hierbei vor allem in der Betrachtung von Burnout im Zusammenhang mit gesellschaftlichen Entwick-lungen.
Weitere Informationen unter www.igbce-bws.de
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Detlef Trautsch
ist selbständiger Trainer für die BR-Grundlagenseminare qqsowie Arbeitsrecht und Grundlagen des Bundesdatenschutz-gesetzes. An der technischen Akademie Ulm ließ er sich zum Datenschutzbeauftragten ausbilden und ist heute als solcher in mehreren Unternehmen als externer Berater tätig.
Sigrid Weimann
ist Unternehmensberaterin. Ihre Schwerpunkte sind: qqDemografieberatung, Systemische Organisationsberatung, Systemisches Coaching, Mediation, Interkulturelles, Team-entwicklung. Die ehemalige Gewerkschaftssekretärin und kaufmännische Angestellte ist ehrenamtlich als gerichtliche Betreuerin tätig.
Stefan Weiß
Mitarbeiter der IG BCE qqGewerkschaftssekretär, IG BCE-Hauptverwaltung, Abt. Arbeits- und Gesundheitsschutz
Ilona Spitzenberg
ist als Personalsachbearbeiterin für Schwerbehindertenan-qqgelegenheiten bei der Firma Merck in Darmstadt beschäftigt und dort seit einigen Jahren freigestellte Konzernschwerbe-hindertenvertretung und -Vertrauensfrau. Ehrenamtlich ist sie zudem als Richterin am Sozialgericht und im Referen-ten arbeitskreis der IG BCE im Bezirk Darmstadt im Einsatz.
Thomas Zierdt
arbeitet bei der K+S AG, im Bereich K+S Kali GmbH Werk qqWerra. Ehrenamtlich ist er als Richter am Finanzgericht in Kassel und Sozialgericht in Gießen tätig. Die IG BCE unterstützt er als zweiter Ortsgruppenvorsitzender sowie als Mitglied im Bezirksvorstand und im Beirat.
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Das BWS-Team
Geschäftsführung
Sekretariat Sabina Mehic Telefon: 0511 7631-605
Peter Wind Telefon: 0511 7631-677
Seminarplanung und Organisation sowie Inhouse-Angebote
Sachgebiet Seminarmaterial, Angebote, Seminarplanung Meike Kiegeland Telefon: 0511 7631-515
Sachgebiet Schwerbehinderten vertreter - seminare, Angebote Werner Wenz Telefon: 0511 7631-205
Projektmanagement, Führungskräfte-akademie und neue Seminarformen Daniele Frijia Telefon: 0511 7631-373
Rechnungswesen
Rechnungswesen und Finanzbuchhaltung Marion Probst Telefon: 0511 7631-233
Rechnungswesen und Finanzbuchhaltung Heidi Wenzel Telefon: 0511 7631-304
Weitere Informationen unter www.igbce-bws.de
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Seminaranmeldung und Einladung Marketing und Spezialangebote
Konzernseminare und Führungskräfteakademie Andrea Knüppel Telefon: 0511 7631-416
BWS-Fachverlag und Jugendseminare, Hotline Viola Lorenz Telefon: 0511 7631-275
Einladung, Anmeldung, Hotline Nadine Köller Telefon: 0511 7631-270
Einladung, Anmeldung, Hotline Dagmar Scheper Telefon: 0511 7631-513
Einladung, Anmeldung, Hotline Bärbel Gieseler Telefon: 0511 7631-667
Referentendatei, Seminarmaterial, Seminarplanung, Hotline Marion Köhler Telefon: 0511 7631-206
Hotelmanagement Anja Machate-Bente Telefon: 0511 7631-350
Einladung, Anmeldung, Hotline Claudia Binnewies Telefon: 0511 7631-423
Marketing, Tagungen, Seminarplanung, Hotline Annika Schalin Telefon: 0511 7631-159
Anmeldung, Hotline Angela Beyer Telefon: 0511 7631-391
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Impressum | Fotonachweis
Impressum
Herausgeber Gesellschaft für Bildung, Wissen, Seminar der IG BCE mbH | Königsworther Platz 6 · 30167 Hannover
Verantwortlich Edeltraud Glänzer Peter Wind
Redaktion Marion Köhler Kathrin Behrens kb2 kommunikationsberatung | Berliner Straße 80 · 14467 Potsdam
Gestaltung & Layout Antje Zimmermann Julia Hintz junge meister* | Kantstraße 149 · 10623 Berlin
Druck BWH GmbH – Die Publishing Company | Beckstraße 10 · 30457 Hannover
Fotonachweis
Fotodokumentation aus den IG BCE-Bildungszentren: Michael Kottmeier | agenda | 2010
Weitere Informationen unter www.igbce-bws.de
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Kosten
Kosten
Seminargebühren
Unsere Seminare sind speziell auf die Bedürfnisse von Betriebs-/Personalräten, Jugend- und Auszubildenden- und Schwerbehindertenvertretungen zugeschnitten. Wenn der Betriebsrat einen Entsendebeschluss gefasst hat, trägt der Arbeitgeber die Kursgebühr sowie die Kosten für Unterkunft und Verpflegung. Reisekosten werden direkt beim Arbeitgeber geltend gemacht. Die jeweilige Höhe der Gebühren ist den einzelnen Seminarbeschreibungen zu entnehmen. Ein Formblatt zur Kostenübernahme durch den Arbeitgeber wird mit der Einladung zugestellt.
Kosten für Unterkunft und Verpflegung
Zusätzlich zu den Teilnahmegebühren für die Seminare (steuerfrei gemäß § 4 Nr. 22 a USTG) berechnen wir Kosten für Unterkunft und Verpflegung (zzgl. gesetzlicher MwSt.). Es wird der jeweilige Kostensatz des veranstaltenden Hauses zu Grunde gelegt. Hierin ist eine Übernachtung im Einzelzimmer plus Vollverpflegung enthalten.
Fahrtkosten und Spesen
Betriebs-/Personalräte, Schwerbehinderten-, Jugend- und Auszubildendenvertretungen und andere Teilnehmer(innen), die Anspruch auf Kostenübernahme durch den Arbeitgeber haben, rechnen ihre Fahrtkosten und Spesen direkt mit diesem ab. Die IG BCE BWS GmbH tritt nicht in Vorlage.
Rücktritts- und Stornogebühren
Ein Rücktritt von einer Veranstaltung ist mittels einer Erklärung möglich. Ein Rücktritt bis 28 Tage vor Seminar-beginn ist kostenlos. Vom 28. bis zum 7. Tag vor Seminarbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr von 135 € erhoben. Bei Absage innerhalb von 6 Tagen vor Seminarbeginn oder bei Nichtanreise wird der Gesamtbetrag fällig. Bei verbindlicher Benennung eines Ersatzteilnehmers entfallen diese Stornogebühren. Bei Absage durch die IG BCE BWS werden bereits entrichtete Gebühren erstattet.
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der IG BCE BWS GmbH für die Buchung von Seminaren, Tagungen und Konferenzen sind jederzeit auf unserer Internetseite www.igbce-bws.de einsehbar.
Referent(inn)en
Sollte es zu einem Ausfall einer Referentin oder eines Referenten kommen, sorgen wir für einen gleichwertigen Ersatz.
Jetzt auch telefonische Anmeldung möglich – Hotline 0511 7631-336
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Bezirke des IG BCE-Landesbezirks Hessen-Thüringen
Rhein-Main
Darmstadt
Kassel
Thüringen
MittelhessenIG BCE-Bezirk Darmstadtqq Rheinstraße 50 64283 Darmstadt Telefon: 06151 36688-0 E-Mail: [email protected]
IG BCE-Bezirk Kasselqq Spohrstraße 6-8 34117 Kassel Telefon: 0561 72939-0 E-Mail: [email protected]
IG BCE-Bezirk Thüringenqq Dubliner Straße 12 99091 Erfurt Telefon: 0361 77758-0 E-Mail: [email protected]
IG BCE-Bezirk Rhein-Mainqq Rheingaustr. 190-196, Gebäude K 256 65203 Wiesbaden Telefon: 0611 462092-0 E-Mail: [email protected]
IG BCE-Bezirk Mittelhessenqq Eichgärtenallee 5 35394 Gießen Telefon: 0641 93254-0 E-Mail: [email protected]
Weitere Informationen unter www.igbce-bws.de
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Anmeldung
Kontakt
q IG BCE BWS GmbH Königsworther Platz 6 30167 Hannover Telefon: 0511 7631-336 Fax: 0511 7631-775 E-Mail: [email protected]
q www.igbce-bws.de
Öffnungszeiten qqMontag–Donnerstag . . . . 08:00–17:00 Uhr Freitag . . . . . . . . . . 08:00–15:00 Uhr
IG BCE-Landesbezirk Hessen-Thüringen qqWilhelm-Leuschner-Straße 69/77 60329 Frankfurt am Main Telefon: 069 238566-0 Fax: 069 238566-29 E-Mail: [email protected]
www.hessen-thueringen.igbce.de qq
Öffnungszeiten qqMontag–Donnerstag . . . . 08:00–16:30 Uhr Freitag . . . . . . . . . . 08:00–14:30 Uhr
Anmeldung
Die Anmeldung erfolgt schriftlich per E-Mail, Post, Fax oder direkt auf unserer Internetseite. Ein Formular befindet sich am Ende dieses Programmheftes.
Für Rückfragen stehen wir zur Verfügung.
Angebotsseminare
Auf Wunsch bieten wir gerne auch maßgeschneiderte Seminare an. Dies beinhaltet Seminare für Einzelpersonen oder für ein gesamtes Gremium. Wir freuen uns über Anfragen und helfen gerne weiter.
Zusätzliche Seminare
Neben unserem Jahresplan bieten wir stets auch eine Reihe weiterer Seminare an. Diese sind auf unserer Internetseite www.igbce-bws.de zu sehen.
An- und Abfahrt
Auf Wunsch unterstützt euch die BWS bei der Buchung von Bahnfahrten sowie Flügen zu den Seminarorten. Gerne organisieren wir auch die Abholung vom Flughafen.
Beratung
Gerne beraten wir euch bei eurer Fortbildung und stellen euch bei Bedarf einen individuellen Weiterbildungsplan für 2012 zu-sammen. Auch die Bezirke der IG BCE helfen euch gerne weiter.
Jetzt auch telefonische Anmeldung möglich – Hotline 0511 7631-336
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Informationen zur Freistellung gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG
Der Schulungsanspruch für Betriebsratsmitglieder ist Thema vieler Auseinandersetzungen. Im Folgenden wollen wir euch Antworten auf die meistgestellten Fragen geben.
Bei allen Rechtsfragen zum Thema Seminarbesuch ist der für euch zuständige IG BCE-Bezirk der richtige Ansprechpartner!
Worauf fußt der Schulungsanspruch für Betriebsräte?Aufgrund der verschiedenen Aufgaben des Betriebsrats regelt das BetrVG die Teilnahme sowie die Kostenübernahme erforder-licher Schulungs- und Bildungsveranstaltungen (§ 37 Abs. 6 in Verbindung mit § 37 Abs. 2 und § 40 Abs. 1).
Demnach ist der Arbeitgeber verpflichtet, Betriebsrätinnen und Betriebsräte für die Teilnahme an erforderlichen Schulungen unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts von ihrer Arbeitspflicht freizustellen sowie sämtliche anfallenden Kosten (Seminar-gebühren, Unterkunft und Verpflegung sowie Reisekosten) zu übernehmen. Die Seminarzeit muss als Arbeitszeit gewertet werden. Bei Betriebsratsmitgliedern, die Teilzeit arbeiten, ist eine Arbeitsbefreiung oder eine Mehrarbeitsvergütung als Ausgleich für die während des Seminars anfallenden Mehrar-beitsstunden zu gewähren.
Den Schulungsanspruch hat zunächst nicht das einzelne Betriebsratsmitglied, sondern der Betriebsrat als kollektives Organ. Der Anspruch auf Teilnahme an einer Schulung für das einzelne Betriebsratsmitglied entsteht erst, wenn der Betriebs-rat den Beschluss zur Entsendung des Betriebsratsmitglieds zur Schulung gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG gefasst hat.
Was sind für die Betriebsratsarbeit erforderliche Kenntnisse?Dreh- und Angelpunkt bei der Wahl des Seminars ist die Frage der Erforderlichkeit des Seminarthemas. Erforderlich sind dabei Kenntnisse, die notwendig sind, um als Betriebsratsmitglied die anstehenden Aufgaben sach- und fachgerecht erfüllen zu können.
In diesem Sinne sind immer erforderlich:
Grundkenntnisse des Betriebsverfassungsrechts qq Es ist davon auszugehen, dass jedes Betriebsratsmitglied grundlegende Kenntnisse zur sachgerechten Wahrnehmung seiner Aufgaben benötigt (BAG-Urteil vom 19.07.1995, 7 ABR 49/94).
Diese Grundkenntnisse vermitteln unsere Seminare BR 1 qqbis BR 5, die ihr in den Seminarprogrammen der Landes-bezirke findet.
Grundkenntnisse des allgemeinen Arbeitsrechtsqq Das Arbeitsrecht ist vom Betriebsverfassungsgesetz nicht einfach zu trennen, daher ist eine ordnungsgemäße Aus-übung der Beteiligungsrechte ohne diese Kenntnisse nicht vorstellbar (BAG-Urteil vom 16.10.1986 – 6 ABR 14/84).
Diese Grundkenntnisse vermitteln unsere Seminare qqArbeitsrecht 1 bis Arbeitsrecht 5, die sich im Bundespro-gramm und in den Bildungsprogrammen der Landesbe-zirke finden.
Grundkenntnisse über die im Betrieb geltenden Tarifver-qqträge
Grundkenntnisse im Arbeitsschutz und in der Unfallver-qqhütung (Arbeitssicherheit) Unabhängig von der Unfallhäufigkeit im Betrieb muss jedes Betriebsratsmitglied wegen der großen Bedeutung von Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit mindestens über Grundwissen zu diesem Thema verfügen (BAG-Urteil vom 15.05.1986 – 6 ABR 74/83).
Ein gewisser Standard an allgemeinen wirtschaftlichen qqKenntnissen Für alle Mitglieder des BR ist die Teilnahme an Schulungen zu wirtschaftlichen Grundlagen notwendig. Denn der BR muss über die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen des Unternehmens informiert sein (LAG Baden-Württemberg vom 08.11.1996 – 5 TaBV 2/96). Mitglieder eines Wirt-schaftsausschusses haben ebenso Anspruch auf Teilnahme an einem Grundseminar für Wirtschaftsausschüsse, wie in unserer Seminarreihe „Basiswissen für Mitglieder im Wirt-schaftsausschuss 1–3“.
Weitere Informationen unter www.igbce-bws.de
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Maßstab für die Erforderlichkeit sind die konkreten gegenwär-tigen und zukünftigen Aufgabenstellungen des Betriebsrats. Ferner muss ein konkreter betrieblicher Bezug oder Anlass vor-handen sein. Dieser Grundsatz gilt auch, wenn sich einzelne Mitglieder im Rahmen ihrer Betriebsratstätigkeit mit speziellen Themen beschäftigen, weil sie bspw. Mitglied eines Ausschus-ses sind. Ebenso gilt die Erforderlichkeit bei Themen, wenn jemand selbst bei der Seminarplanung initiativ werden will.
Haben auch Ersatzmitglieder einen Schulungsanspruch?Obwohl die Schulungsmöglichkeit nach § 37 Abs. 6 BetrVG grundsätzlich auf ordentliche Betriebsratsmitglieder be-schränkt ist, haben auch Ersatzmitglieder einen Schulungsan-spruch, wenn sie häufig verhinderte Mitglieder des Betriebsrats vertreten. Dann ist die Vermittlung von Grundkenntnissen im Sinne des § 37 Abs. 6 BetrVG im Betriebsverfassungsrecht und im Arbeitsrecht ebenfalls erforderlich (BAG-Urteil vom 19.09.2001 – 7 ABR 32/00 sowie BAG-Urteil vom 14.12.1994 – 7 ABR 31/94). Rückt ein Ersatzmitglied endgültig in den Be-triebsrat nach, hat es den Status eines ordentlichen Mitglieds (siehe oben).
Hat der Betriebsrat einen Beurteilungs-spielraum?Bei der Prüfung, ob die Teilnahme an einer Schulung erfor-derlich ist, steht dem BR ein eigener Beurteilungsspielraum zu, der sich sowohl auf den Seminarinhalt als auch auf die Dauer der Schulung und die Anzahl der zu entsendenden Mitglieder bezieht. Es genügt, wenn vom Standpunkt eines vernünftigen Dritten aus gesehen die Schulung zum Zeitpunkt der Beschlussfassung im BR für erforderlich angesehen werden durfte.
Muss der Betriebsrat auf „betriebliche Notwendigkeiten“ Rücksicht nehmen?Der Betriebsrat ist gehalten, bei der Festlegung der zeitlichen Lage eines Schulungsbesuchs bei nicht freigestellten Mitglie-dern Rücksicht auf betriebliche Notwendigkeiten zu nehmen. Dringende betriebliche Notwendigkeiten sprechen beispiels-weise gegen den Seminarbesuch eines Betriebsratsmitglieds, wenn hierdurch der reibungslose Betriebsablauf für den Semi-narzeitraum nicht gewährleistet ist, weil die Vertretung nicht sichergestellt oder eine Saisonspitze zu erwarten ist. Damit der Arbeitgeber die notwendigen Vorkehrungen treffen kann, um den ordnungsgemäßen Betriebsablauf zu organisieren, hat der BR ihm die geplanten Seminarbesuche rechtzeitig (die laufende Rechtsprechung definiert rechtzeitig mit 2–3 Wochen vor Seminarbeginn) mitzuteilen.
Hält der Arbeitgeber der Schulungsteilnahme betriebliche Not-wendigkeiten entgegen, so ist er verpflichtet, seine Bedenken in angemessener Zeit (höchstens einen Monat nach Unterrich-tung durch den Betriebsrat) zu äußern (ArbG Dortmund vom 07.09.2001 – 2 BVGa 16/01). Im Zweifel kann der Arbeitgeber die Einigungsstelle anrufen, die entscheidet, ob die betriebli-chen Notwendigkeiten berücksichtigt worden sind (§ 37 Abs. 6 Satz 4 und 5 BetrVG). Bis zur Entscheidung der Einigungsstelle ist nach herrschender Meinung die Teilnahme zurückzustellen. Wenn sich das Verfahren verzögert, kann der Betriebsrat beim Arbeitsgericht im Wege eines Antrags auf Erlass einer einstwei-ligen Verfügung die Teilnahme an der in Aussicht genommenen Schulung durchsetzen (vgl. Schoof, Betriebsratspraxis von A bis Z, 9. Aufl., S. 1359).
Wie teuer darf ein Seminar sein?
Der Betriebsrat hat neben der Prüfung, ob ein Seminar an sich erforderlich ist, darüber hinaus stets die daraus resultierende wirtschaftliche Belastung im Blick zu halten. Der BR muss also darauf achten, dass dem Arbeitgeber keine unnötigen Kosten entstehen, woraus sich aber keine vom Arbeitgeber festge-setzte Obergrenze ableiten lässt. Im BetrVG ist die Kostentra-gungspflicht des Arbeitgebers in § 40 Abs. 1 als zwingendes Recht festgeschrieben.
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Darf der Betriebsrat den Seminaranbieter frei wählen?Der BR ist bei der Auswahl des Seminaranbieters frei. Er ist nicht verpflichtet, den günstigsten Anbieter zu wählen (BAG-Urteil vom 15.05.1986 – 6 ABR 74 /83 sowie BAG-Urteil vom 28.06.1995 – 7 ABR 55/94). Allerdings müssen sich die Kosten im Rahmen der Verhältnismäßigkeit bewegen. Ein Zwang durch den Arbeitgeber, das kostengünstigste Seminar zu besuchen, besteht nicht (LAG Köln vom 11.04.2002 – 10 TaBV 50/01). Ebenso ist der Betriebsrat bei der Wahl des Seminarorts frei. Der Arbeitgeber kann nicht verlangen, dass der Seminarort in der Nähe ist oder dass das Seminar im Hause stattfinden soll.
Dürfen Seminare erneut besucht werden?Wenn seit der Teilnahme der letzten Qualifizierung ein längerer Zeitraum verstrichen ist und neues Wissen auf dem Themenge-biet zu erwarten ist, steht unserer Auffassung nach dem Quali-fizierungsanspruch nichts entgegen. Nach gängiger Recht-sprechung ist die Erforderlichkeit einer Schulungsmaßnahme auch dann gegeben, wenn ca. die Hälfte des zu bearbeitenden Themas erforderlich ist und eine zeitweise Teilnahme an der Veranstaltung nicht möglich oder sinnvoll ist.
Wie viele Seminare dürfen besucht werden?
Wie oft ein BR Anspruch auf Seminarbesuche hat, richtet sich allein nach der jeweiligen Erforderlichkeit. Dass jedem Betriebsratsmitglied pro Amtsperiode nur drei oder vier Semi-narwochen zur Verfügung stehen, gilt nur für den zusätzlichen Bildungsurlaub der Betriebsrätinnen und Betriebsräte gemäß § 37 Abs. 7 BetrVG.
Was muss bei Inhouse-Schulungen beachtet werden?Bei der Begründung und Beantragung der Inhouse-Schulungen muss berücksichtigt werden, dass sich im Themenplan die kon-krete Situation des jeweiligen Betriebes bzw. Unternehmens oder Konzerns wiederfindet und die Aktualität und Erforder-lichkeit der Themen für die BR-Tätigkeit eine Rolle spielen müssen.
Was tun, wenn der Arbeitgeber die Erforder-lichkeit bestreitet?Bei einem Streit zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat, ob eine Schulung erforderlich sei oder nicht, braucht das Betriebsrats-mitglied die Teilnahme nicht abzusagen. Es besteht das Recht, gegen den Willen des Arbeitgebers das Seminar zu besuchen. Der Arbeitgeber muss durch eigene Initiative, wie z. B. eine einstweilige Verfügung, den Besuch verhindern.
Wer hilft bei Streitigkeiten mit dem Arbeitgeber?Bei Streitigkeiten mit dem Arbeitgeber über die Seminarteil-nahme – egal ob es um betriebliche Notwendigkeiten oder um die Erforderlichkeit geht – raten wir den betroffenen Be-triebsrätinnen und Betriebsräten dringend dazu, sich mit dem zuständigen Bezirk der IG BCE in Verbindung zu setzen und sich dort fachlichen Rat einzuholen, bevor juristische Schritte eingeleitet werden.
Weitere Informationen unter www.igbce-bws.de
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über die Entsendung eines Betriebsratsmitglieds/Mitglieds der Jugend- und Auszubildendenvertretung
Muster einer Mitteilung an den Arbeitgeber
Mitteilung über die Entsendung eines Betriebsratsmitglieds/Mitglieds der Jugend- und Auszubildendenvertretung zu einem Seminar nach § 37 Abs. 6 BetrVG
Betriebsrat Anschrift
An die Geschäftsleitung im Hause
Mitteilung über Seminarteilnahme nach § 37 Abs. 6 BetrVG Ort, Datum
Sehr geehrte Damen und Herren,
der Betriebsrat hat in seiner Sitzung am Datum beschlossen,
das Betriebsratsmitglied/Mitglied der Jugend- und Auszubildendenvertretung
Frau/Herrn Name
zur Teilnahme an dem Seminar mit dem Thema: Titel des Seminars zu entsenden.
Zeit:
Ort:
Veranstalter des Seminars ist die BWS Gesellschaft für Bildung, Wissen, Seminar der IG BCE mbH.
Der Preis des Seminars beträgt: Euro und
die Kosten für die Übernachtung/Verpflegung belaufen sich auf: Euro.
Sollte das oben genannte Mitglied verhindert sein, benennt der Betriebsrat
Frau/Herrn als Ersatzteilnehmerin/Ersatzteilnehmer.
Die in dem oben genannten Seminar vermittelten Kenntnisse sind für die sach- und fachgerechte Betriebsratsarbeit gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG erforderlich. Bei der Festlegung der zeitlichen Lage der Teilnahme an dem Seminar hat der Betriebsrat die betrieb-lichen Notwendigkeiten berücksichtigt.
Ort, Datum Stempel/Unterschrift des Betriebsrats
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über die Entsendung einer Vertrauensperson der Schwerbehindertenvertretung
Muster einer Mitteilung an den Arbeitgeber
Mitteilung über die Teilnahme einer Vertrauensperson der Schwerbehindertenvertretung an einem Seminar nach § 96 Abs. 4 und 8 SGB IX
Schwerbehindertenvertretung Anschrift
An die Geschäftsleitung im Hause
Mitteilung über Seminarteilnahme nach § 96 Abs. 4 und 8 SGB IX Ort, Datum
Sehr geehrte Damen und Herren,
für die Arbeit der Schwerbehindertenvertretung ist es erforderlich, dass
Frau/Herr Name an dem Seminar
mit dem Thema: Titel des Seminars teilnimmt.
Zeit:
Ort:
Veranstalter des Seminars ist die BWS Gesellschaft für Bildung, Wissen, Seminar der IG BCE mbH.
Der Preis des Seminars beträgt: Euro und
die Kosten für die Übernachtung/Verpflegung belaufen sich auf: Euro.
Die in dem oben genannten Seminar vermittelten Kenntnisse sind für die sach- und fachgerechte Arbeit der Schwerbehinderten-vertretung gemäß § 96 Abs. 4 und 8 SGB IX erforderlich. Bei der Festlegung der zeitlichen Lage der Teilnahme an dem Seminar wurden die betrieblichen Notwendigkeiten berücksichtigt.
Ort, Datum Stempel/Unterschrift der Vertrauensperson der schwerbehinderten Menschen
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IG BCE-Mitglied? – Die 10 wichtigsten Vorteile – Teil 1
e Soziale Zukunft gestalten UnsereMitgliederhabeneinestarke,demokratischorganisierteundunabhängigeGewerkschaftimRücken.
DieIGBCEstehtfüreinesozialeMarktwirtschaftunddafür,dassdieLastendesSozialstaatsgerechtverteiltwerden.SiesetztaufsolidarischesHandelnundunterstütztihreMitgliederimKampffüreinelebenswerteZukunft.
r Gut organisierte Unterstützung DieMitgliederindenOrtsgruppen,diegewähltenVertrauensleuteunddieBetriebsrätinnenundBetriebsräteinden
BetriebenstehenjederzeitalsAnsprechpersonenzurVerfügung.Siesindpräsent–nichterst,wenndasKindbereitsindenBrunnengefallenist.MitihrerKompetenzberatenundunterstützensieunsereMitgliedervorOrt.DarüberhinausstehenhauptamtlicheMitarbeiterinnenundMitarbeiterderIGBCEindenBezirkenundLandesbezirkenzurVerfügung.
t Zahlreiche Mitglieder-Services MitgliedernderIGBCEwerdenexklusivProdukteundDienstleistungenzubesonderenKonditionengeboten.
HierzugehörenVersicherungen,Bausparen/-finanzierung,Autokauf-Center,Pannenhilfe/PrivaterRechtsschutz,SchutzbeiberuflichenTätigkeiten,Urlaubsreisen,Steuerberatung,Soft-undHardware,Musicalkarten,Freizeitparks.
u Rechtsberatung und Rechtsschutz WirerteilenRechtsauskünfteundgewährenunserenMitgliederngewerkschaftlichenRechtsschutz.ImKonfliktfallvertreten
wirdeineInteresseninallenFragendesArbeits-,Sozialversicherungs-,Beamten-undPersonalrechts.Sowohlaußergericht-lichalsauchvorGericht.Undwennesseinmuss,auchübermehrereInstanzen.
i Selbstverwaltung – wir nehmen eure Rechte wahr MitgliederderIGBCE,dieimRahmenderSozialwahlengewähltwurden,vertreteninderSelbstverwaltungderKranken-
kassen,RentenversicherungsträgerundBerufsgenossenschaftendieInteressenderVersicherten.SiearbeiteninWider-spruchsausschüssenmitundachtendarauf,dassdieVersichertenihreRechtewahrnehmenkönnen.DieIGBCEberätundunterstütztihreSelbstverwalterdurchQualifizierungsmaßnahmenundgezieltenErfahrungsaustausch.
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fi
Anmeldeformular
Nachname, Vorname
IG BCE-Mitgliedsnummer (falls vorhanden)
per Post:
Hiermit melde ich mich zu folgendem Seminar/Seminaren an:
Titel Termin Seminarnummer
IG BCE BWS GmbHKönigsworther Platz 6 30167 Hannover
per Fax:
im Internet:
0511 7631-775
www.igbce-bws.deBitte schickt die Einladungsunterlagen an die:
P Firmenadresse P Privatadresse
Meine private Anschrift (falls kein IG BCE-Mitglied):
Bereich/ Abteilung
Postleitzahl, Ort
Faxnummer
E-Mail-Adresse
Meine dienstliche Anschrift oder private Anschrift: (falls kein IG BCE-Mitglied)
Firma/Unternehmen
Straße, Hausnummer/Postfach
Telefonnummer
Mobilnummer
Ort, Datum Unterschrift Firmenstempel (mit Anschrift)
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IG BCE-Mitglied? – Die 10 wichtigsten Vorteile – Teil 2
o Freizeit- und Unfallversicherung inklusive MitgliederderIGBCEsindauchinihrerFreizeitunfallversichert–weltweit.
Voraussetzung:EinJahrMitgliedschaftunddieEntrichtungsatzungsgemäßerBeiträge.
p Streikunterstützung KommtesimUnternehmenzumStreikoderzueinerAussperrung,dannsinddieMitgliederderIGBCEfinanziell
abgesichert.
a Tariflich im Vorteil DietariflichenVereinbarungenliegenfürdieMitgliederderIGBCEdeutlichüberdengesetzlichen
Minimalregelungen.WirschließenJahrfürJahrmitdenArbeitgebernunsererBranchenüber2.000TarifverträgeabundtragendamitentscheidendzurExistenzsicherungunsererMitgliederundderenFamilienbei.
s Qualifizierung DieIGBCEbietetumfangreicheQualifizierungsangebote,diedirektaufdieBedürfnisseihrerMitglieder
zugeschnittensind.
dVorsprung durch exklusive Information WerDingebewegenwill,sichertsichbeiunseinenechtenInformationsvorsprung.Aktuelle,nichtalltägliche
–ausdemAlltagslebengründlichrecherchierte–Informationen,ReportagenundBerichtelieferteuchunsereRedaktionfreiHausmitdermonatlicherscheinendenMitgliederzeitschrift„kompakt“.DieAbonnementgebührensindimMitgliedsbeitragenthalten.
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01 P Un-/Angelernte(r)
02 P Handwerker(in) Facharbeiter(in)
03 P Meister(in)
04 P Technische(r)Angestellte(r) Ingenieur(in)
05 P Chemotechniker(in) Laborant(in)
06 P Kaufmännische(r) Büroangestellte(r)
07 P Akademiker(in)
08 P AT-Angestellte(r)
09 P Angestellte(r) imAußendienst
10 P Leitende(r)Angestellte(r)
11 P Beamter/Beamtin
12 P Sonstige(r)Angestellte(r)
P unterTage
Beschäftigt als (Zutreffendesbitteankreuzen)
fi
*Bezirks-Nr. *Mitgl.-Nr.
Beitrittserklärung und Einzugsvollmacht
perFax: 0511 7631-708oderdasvollständigausgefüllteFormularbittebeideinemBetriebsratabgeben.
*WirdvondenBezirkenausgefüllt.
Ausbildungsbeginn Lehrjahr Ausbildungsende(Monat/Jahr) (Monat/Jahr)
Beschäftigtbei
PLZ/Ort
TätigkeitName
Vorname
Geburtsdatum
PLZ/Wohnort
Straße/Hausnr.
Nationalität
Telefon
Mobiltelefon
Telefon
Mobiltelefon
privat
dienstlich
Datum Unterschrift
Werber(in)
Eintritt
Übertritt/Vorgew.
Monatl.Bruttoeinkommen/Eingruppierung
Personalnummer
BLZ/Kontonr.
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IchbevollmächtigedieIGBergbau,Chemie,EnergiemeinensatzungsgemäßenBeitragbeiFälligkeit
P monatlich P vierteljährlich P halbjährlich P jährlich
vonmeinemKontoperLastschriftabzubuchenoderdurchBetriebsabzugüberdenArbeitgebervonmeinemLohnbzw.Gehalteinzubehalten.DieseErmächti-gunggiltauchfürjedesandereaufmeinenNamenlautendeKontobeijedwedemKreditinstitut.Einenevtl.WiderrufwerdeichbeiderIGBergbau,Chemie,Energievollziehen.WennmeinKontodieerforderlicheDeckungnichtaufweist,bestehtseitensdeskontoführendenKreditinstitutskeineVerpflichtungzurEinlösung.
Ichbindamiteinverstanden,dassdievonmirgemachtenAngabeneinschließlicheventuellerÄnderungenundErgänzungenzurErledigungallerimZusammen-hangmitderMitgliedschaftstehendenAufgaben,insbesonderederMitglieder-verwaltung,derMitgliederinformationsowiedesBeitragsabzugsimerforder-lichenUmfang–auchdurchDatenträgeraustausch–mithilfevonComputern(automatisiert)verarbeitetundgenutztwerdenkönnen.
q IG BCE BWS GmbH Königsworther Platz 6 30167 Hannover Telefon: 0511 7631-336 Fax: 0511 7631-775 E-Mail: [email protected]
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