Herzlich Willkommen zur Veranstaltung ... · Schulleitung Niederrohrdorf Stv. Schulleitung Oberrohrdorf Schulleitung Kreisschule Arnada Böhlen Markus Wälty Sabina Brändli Herzlich
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Schulleitung Niederrohrdorf Stv. Schulleitung Oberrohrdorf Schulleitung Kreisschule Arnada Böhlen Markus Wälty Sabina Brändli Herzlich Willkommen zur Veranstaltung „Leistungsbeurteilung und Promotion an der Volksschule Aargau“ 19.08.2010
• Beurteilung des persönlichen Fortschritts sowie des Leistungsstands
• Beurteilung als gemeinsamer Prozess aller Beteiligten
• ganzheitliche Beurteilung
Leitgedanken zur Beurteilung
Vorführender
Präsentationsnotizen
Die Beurteilung richtet sich nach folgenden 5 Eckwerten: Die Beurteilung ist förderorientiert. Mit dem Zwischenbericht erhalten die Lernenden gezielte Rückmeldungen, die ihren Lernprozess unterstützen und ihnen Möglichkeiten zur Entwicklung aufzeigen. Die Beurteilung ist leistungsorientiert und selektiv. Mit dem Jahreszeugnis wird am Ende des Schuljahrs festgehalten, inwiefern die geforderten Lernziele erreicht worden sind. Im Zentrum der Beurteilung stehen die persönlichen Fortschritte der Lernenden wie auch deren jeweiliger Stand gemessen an den Lernzielen des aargauischen Lehrplans. Beurteilen ist ein Prozess, in den neben den Lehrpersonen auch die Lernenden, die Erziehungsberechtigten und andere Beteiligte miteinbezogen sind. Die Beurteilung erfolgt ganzheitlich und erfasst neben der Sachkompetenz der Lernenden auch deren Selbst- und Sozialkompetenz. Die Verordnung über die Laufbahnentscheide an der Volksschule (SAR 421.352) ist seit 1. August 2010 in Kraft. Der Verordnungstext ist unter www.ag.ch/sar abrufbar.
Was ist neu für die Schüler/‐innen?• die Jahrespromotion
• der Zwischenbericht am Ende des ersten Schulhalbjahrs
• die Beurteilung der Selbst‐ und Sozialkompetenz
• das Beurteilungsdossier
Vorführender
Präsentationsnotizen
Für die Promotion gilt das Jahreszeugnis. Es gibt keine provisorischen Versetzungen sowie keine Repetitionen nach dem ersten Semester mehr (Beim Einverständnis aller Beteiligten – Eltern, Lehrperson und Schulleitung – ist ein Wechsel während des Schuljahrs nach wie vor möglich). Neu sind alle Kern- und Erweiterungsfächer promotionswirksam. - Im Zwischenbericht wird die Leistung in den einzelnen Fächern mit einer Orientierungsnote bewertet. Die Orientierungsnoten informieren über die Stärken und Schwächen im Leistungsprofil der Schülerin oder des Schülers. Die Orientierungsnoten dienen der Standortbestimmung; sie sind nicht promotionswirksam und sind somit auch nicht beschwerdefähig. Im Zwischenbericht werden neu die Selbst- und Sozialkompetenz mit Worten (sehr gut, gut, genügend oder ungenügend) beurteilt. Für jede Schülerin und jeden Schüler wird verbindlich ein Beurteilungsdossier geführt. - Neu erhalten die Schülerinnen und Schüler eine Zeugnismappe, in welche die Beurteilungsdokumente (Zwischenbericht, Jahreszeugnis/Lernbericht, Bericht individuelle Lernziele und weitere individuelle Beilagen) abgelegt werden.
Die neuen Beurteilungsinstrumente• der Zwischenbericht (jeweils nach dem ersten Schulhalbjahr)
• das Jahreszeugnis (am Ende des Schuljahrs)
• der Bericht individuelle Lernziele mit Förderplanung
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Vorführender
Präsentationsnotizen
Die Beurteilungsinstrumente stehen auf dem Bildungsportal unter www.ag.ch/bildung (siehe meistgefragte Inhalte - Promotionsverordnung) als Einzeldokumente und pro Stufe aufgelistet zur Verfügung.
Zweiseitiger Zwischenbericht nach jedem ersten Schulhalbjahr; Beurteilung der Sach-, Selbst- und Sozialkompetenz: Standortbestimmung und Orientierung über Stärken und Schwächen im Leistungsprofil der Schülerin/des Schülers Grundlage für Gespräch zwischen allen Beteiligten zeigt allenfalls Notwendigkeit zusätzlicher Förderung auf Elterngespräche grundsätzlich empfohlen; notwendig bei Gefährdung der Jahrespromotion (wird unter Bemerkungen auf der 2. Seite schriftlich festgehalten) Zwischenbericht mit Orientierungsnoten nicht promotionswirksam (Ausnahme: Durchschnitt der Erfahrungsnoten gemäss Fricktaler Regelung in der 4. Klasse der Bezirksschule beschwerdefähig) // nächste Folie: Erläuterungen zur Beurteilung der Selbst- und Sozialkompetenz im Zwischenbericht
Neu wird die Selbst- und Sozialkompetenz differenziert ausgewiesen. Lernzielorientierte Beurteilung der entsprechenden Fähigkeit mit Worten (4 Ausprägungen stehen zur Verfügung): sehr gut = in sehr hohem Masse vorhanden gut = in hohem Masse vorhanden genügend = vorhanden ungenügend = kaum vorhanden
Aspekte der Selbstkompetenz• erscheint ordnungsgemäss zum Unterricht
• beteiligt sich aktiv am Unterricht
• erledigt Arbeiten selbstständig und zuverlässig
• organisiert den Arbeitsplatz zweckmässig
• arbeitet zielorientiert
• schätzt die eigenen Fähigkeiten richtig ein
Vorführender
Präsentationsnotizen
6 Aspekte der Selbstkompetenz: gemeinsame Beurteilung der Lehrpersonen jeweils am Ende des ersten Schulhalbjahrs Alle Aspekte sind jeweils am Ende des ersten Schulhalbjahrs zu beurteilen.
Aspekte der Sozialkompetenz• zeigt angemessene Umgangsformen
• geht hilfsbereit und rücksichtsvoll mit anderen um
• arbeitet konstruktiv mit anderen zusammen
• hält sich an gemeinsame Regeln
• setzt sich angemessen durch
Vorführender
Präsentationsnotizen
5 Aspekte der Sozialkompetenz: gemeinsame Beurteilung der Lehrpersonen jeweils am Ende des ersten Schulhalbjahrs Alle Aspekte sind jeweils am Ende des ersten Schulhalbjahrs zu beurteilen.
Beurteilung der Fächer Deutsch, Mathematik, Englisch und Französisch in Worten (mit denselben Ausprägungen wie Selbst- und Sozialkompetenz) und mit Orientierungsnoten Wortbeurteilung: 4 Unterkategorien pro Fach gemäss jeweiligem Fachlehrplan wichtige Zusatzinformation mit differenzierter Beurteilung in Worten Wortbeurteilung erfolgt nicht in allen Fächern, sondern an der Oberstufe konzentriert in vier Fächern Orientierungsnote dient der Standortbestimmung und ist nicht promotionswirksam Die Promotion erfolgt erst am Ende des Schuljahrs. Die einzelnen Beurteilungen aus dem ersten Semester werden ebenfalls für die Berechnung der Fachnote im Jahreszeugnis miteinbezogen.
2. Seite des Zwischenberichts: Auflistung .. Beurteilung der Sachkompetenz und der weiteren Fächer Bemerkungsfelder (‚Bericht individuelle Lernziele (iL) gemäss separater Beilage‘, ‚zugezogen‘, ‚während längerer Zeit krank‘, ‚Jahrespromotion gefährdet‘ und eine Zeile für individuelle Bemerkungen Unterschriftenfelder für Lehrperson und Eltern // nächste Folie: Erläuterungen zur Sachkompetenz und den weiteren Fächern
Beurteilung der Sachkompetenz: mit Orientierungsnoten (Bsp. Zwischenbericht Sekundarschule) Beurteilung ‚Weitere Fächer‘: mit Orientierungsnoten, mit einer Beilage oder dem Vermerk ‚besucht‘ - Weitere Fächer (Chor/Ensemble, Freies Gestalten, Instrumentalunterricht, Realienpraktikum, Spezialfächer der Schule oder HSK-Unterricht) sind beim Ausdruck nur ersichtlich, wenn von Schülerin / vom Schüler das jeweilige Fach belegt worden ist.
-1. - 4. Klasse der Oberstufe: Jahreszeugnis mit Jahresnoten inkl. Promotion Beurteilung der Sachkompetenz (keine Beurteilung der Selbst- und Sozialkompetenz) Ausstellung eines zweiten Berichts gemäss § 3 der Promotionsverordnung: Auf Wunsch der Eltern oder der Schülerin / des Schülers oder bei bedeutenden Veränderungen in der Sach-, Selbst- oder Sozialkompetenz kann nebst dem Jahreszeugnis am Ende des Schuljahrs nochmals ein Zwischenbericht ausgestellt werden. // nächste Folie: Erläuterungen zur Sachkompetenz im Jahreszeugnis
Teilausschnitt mit Notenfeldern für die Sachkompetenz (Bsp. Jahreszeugnis Sekundarschule) - Für die Berechnung der Fachnote im Jahreszeugnis werden sowohl die einzelnen Beurteilungen aus dem ersten wie auch aus dem zweiten Semester miteinbezogen. - Weitere Fächer (Chor/Ensemble, Freies Gestalten, Instrumentalunterricht, Realienpraktikum, Spezialfächer der Schule oder HSK-Unterricht) sind beim Ausdruck nur ersichtlich, wenn von Schülerin / vom Schüler das jeweilige Fach belegt worden ist.
Einteilung der Fächer neu in Kern- und Erweiterungsfächer -Kern- und Erweiterungsfächer promotionswirksam Weitere Fächer nicht promotionswirksam (Chor/Ensemble, Freies Gestalten, Instrumentalunterricht, Realienpraktikum, Spezialfächer der Schule oder HSK-Unterricht) Fremdsprachen Realschule: 1. Klasse Französisch Pflichtfach (Kernfach); ab 2. Klasse Fremdsprachen Wahlfächer (Fremdsprache mit bester Jahresnote gilt als Kernfach, alle anderen als Erweiterungsfächer) Fremdsprachen Sekundarschule: 1. Klasse Französisch Pflichtfach (Kernfach); 2. Klasse Französisch und Englisch Pflichtfächer (Kernfächer); ab 3. Klasse Französisch und/oder Englisch Pflichtfächer (Kernfächer) Fremdsprachen Bezirksschule: ab 1. Klasse Französisch und Englisch Pflichtfächer (Kernfächer); ab 2. Klasse Latein Wahlfach (bei Belegung Kernfach)
Zwei Voraussetzungen für Beförderung in die nächst höhere Klasse: Ungerundeter Durchschnittswert von mindestens 4 in Kernfächern Durchschnitt der Kernfächer und Durchschnitt der Erweiterungsfächer = ungerundeter Notendurchschnitt von mindestens 4 Bemerkungsfelder (‚Bericht individuelle Lernziele (iL) gemäss separater Beilage‘, ‚zugezogen‘, ‚während längerer Zeit krank‘ und eine Zeile für individuelle Bemerkungen) - Wechsel in einen leistungsstärkeren Oberstufentyp: Empfehlung durch die Lehrperson (Zudem besteht weiterhin die Möglichkeit zur Übertrittsprüfung in die 1. und 3. Klasse der Sekundar- und Bezirksschule.) - Wechsel in einen leistungsschwächeren Oberstufentyp: bei ungenügendem Notendurchschnitt am Ende der 1. Klasse der Sekundar- und Bezirksschule - Repetition: bei ungenügendem Notendurchschnitt der 1. Klasse der Realschule sowie der 2. und 3. Klasse der Real-, Sekundar- und Bezirksschule
Das BeurteilungsdossierDas Beurteilungsdossier soll pro Fach mindestens so viele Beurteilungsbelege enthalten, wie im Lehrplan für das entsprechende Fach Anzahl Lektionen fest-gehalten sind. Bei einer Wochenlektion sind mindestens zwei Belege erforderlich. Die Lernenden können Unterlagen, die ihren Lernprozess aus ihrer Sicht dokumentieren, ebenfalls in das Beurteilungsdossier geben. Die Belege sind mit dem Entstehungsdatum zu versehen. Es ist zu kennzeichnen, ob sie von der Lehrperson oder von der Schülerin / vom Schüler ins Beurteilungsdossier gegeben wurden.Die Gewichtung der Beurteilungsbelege liegt im Ermessen der Lehrpersonen.Als Belege eignen sich alle aussagekräftigen Arbeiten wie Klassenprüfungen, individuelle Dokumentationen, Fotos von Werkarbeiten, Selbsteinschätzungen, Beurteilungsbögen usw.Bei Notenbefreiung ist die Förderplanung ins Beurteilungsdossier zu legen.
Vorführender
Präsentationsnotizen
Der Promotion liegt das Beurteilungsdossier mit den Beurteilungsbelegen des ganzen Schuljahrs zugrunde. - führen eines Beurteilungsdossiers pro Schülerin/Schüler verbindlich -Ablage von Prüfungen, aussagekräftigen Arbeiten, Beurteilungsbögen und wichtigen Dokumenten Grundlage für Beurteilung und Gespräche mit Lernenden und Eltern Gewichtung der einzelnen Belege liegt im pflichtgemässen Ermessen der Lehrperson pro Schulhalbjahr mindestens so viele Beurteilungsbelege wie Wochenstunden gemäss Lehrplan (im Minimum 2 pro Schulhalbjahr)
zurück zur Übersicht Jahreszeugnis // nächste Folie: Erläuterungen zu den individuellen Lernzielen für Schülerinnen und Schüler mit besonderen schulischen Bedürfnissen in Regelklassen (Beispiel Jahreszeugnis Realschule)
Zusammenfassung der Lernfortschritte im entsprechenden Fach (z.B. Deutsch) im ‚Bericht individuelle Lernziele‘ (keine Note) Beförderung aufgrund Gesamtbeurteilung bei individuellen Lernzielen in einem oder mehreren Fächern (kein Notendurchschnitt) in der Regel Überprüfung Erreichung Klassenlernziele am Ende des Schuljahrs bzw. Aufhebung der individuellen Lernziele Bericht individuelle Lernziele verbunden mit Förderplanung
Textfelder für Einträge zu Fachbereich/Kompetenzbereich individuelle Lernziele (z.B. Deutsch) Wortbeurteilung mit 4 Ausprägungen (übertroffen, gut erreicht, erreicht und nicht erreicht)
Textfelder für Einträge zu Kompetenzbereich/Fachbereich Lernziele/konkrete nächste Entwicklungsschritte Fördermassnahmen und verantwortliche Person Beschreibung der Lernfortschritte
→ Für Schülerinnen und Schüler mit besonderen schulischen Bedürfnissen können in der Regelklasse individuelle Lernziele gesetzt werden.
1. Semester 2. Semester
1. – 4. Klasse der Oberstufe
Zwischenbericht(mit Orientierungsnoten)
Jahreszeugnis(mit Noten)
Vorführender
Präsentationsnotizen
Zusammenfassung der Beurteilungsinstrumente und der Laufbahnentscheide (Verfahren): 1. – 3. Klasse der Oberstufe: Notendurchschnitt im Jahreszeugnis für den Wechsel in die nächste Klasse 4. Klasse der Oberstufe: für den Übertritt in eine Mittelschule (Gymnasium, Fachmittelschule, Handelsmittelschule, Informatikmittelschule oder Berufsmaturitätsschule) siehe www.ag.ch/mittelschulen oder www.ag.ch/berufsmaturitaet Wechsel in einen leistungsstärkeren Oberstufentyp: Empfehlung durch die Lehrperson (Zudem besteht weiterhin die Möglichkeit zur Übertrittsprüfung in die 1. und 3. Klasse der Sekundar- und Bezirksschule.) Wechsel in einen leistungsschwächeren Oberstufentyp: bei ungenügendem Notendurchschnitt am Ende der 1. Klasse der Sekundar- und Bezirksschule Repetition: bei ungenügendem Notendurchschnitt der 1. Klasse der Realschule sowie der 2. und 3. Klasse der Real-, Sekundar- und Bezirksschule Schülerinnen und Schüler, bei denen in mindestens einem Fach keine Note gesetzt wurde, werden aufgrund einer Gesamtbeurteilung und mit Blick auf das Erreichen der individuellen Lernziele befördert oder versetzt.
Erstellung der Dokumente über elektronischen Service des Kantons (oder eigenes Notenverwaltungsprogramm wie z.B. LehrerOffice) Ausdruck der Dokumente auf offiziellem Zeugnispapier Zeugnispapier geschützt durch Wasserzeichen, farbiges Kantonslogo und Unterschrift Klassenlehrperson Ablage der Beurteilungsdokumente in Zeugnismappe (in der Regel eine Zeugnismappe pro Schullaufbahn) für Archivierung der Schülerdaten weiterhin Schule zuständig (Empfehlung BKS: mind. 10 Jahre Aufbewahrung der Daten nach Austritt der Schülerin / des Schülers)
• Handreichung „Leistungen beurteilen und ausweisen“ (September 2009)
• Elternbroschüre (Juni 2010)
• weitere Hintergrundinformationen (z.B. häufige Fragen)
Vorführender
Präsentationsnotizen
Verschiedene Informationen auf offiziellem Bildungsportal unter www.ag.ch/bildung (siehe meistgefragte Inhalte Promotionsverordnung): Verordnungstext: Die Verordnung über die Laufbahnentscheide an der Volksschule (SAR 421.352) ist seit 1. August 2010 in Kraft. Der Verordnungstext ist ebenfalls unter www.ag.ch/sar abrufbar. einzelne Beurteilungsinstrumente geordnet nach Schulstufen Handreichung „Leistungen beurteilen und ausweisen“ für Schulen vom September 2009 Elterninformationsbroschüre vom Juni 2010 in folgenden Sprachen übersetzt: albanisch, bosnisch/kroatisch/serbisch, englisch, französisch, italienisch, portugiesisch, spanisch, tamil, türkisch Unter ‚häufige Fragen‘ (FAQ) sind die meistgestellten Fragen beantwortet.
Unterrichtsteams UT ‐ DefinitionIm Unterrichtsteam entwickeln Lehrpersonen ihrenUnterricht und unterstützen einander bei derBewältigung des Unterrichtsalltags. Sie planen,realisieren und präsentieren in jedem Schuljahr einEntwicklungsvorhaben zu einer Frage, die sie imZusammenhang mit ihrem Unterricht beschäftigtund die auch für die ganze Schule relevant seinkann.
Selbst‐ und SozialkompetenzenAllgemein•Für jedes neue Schuljahr bestimmt das Lehrerkollegium, welche Kompetenzen schwerpunktmässig gefördert und beurteilt werden. •Zu jeder Kompetenz werden zwei Indikatoren festgelegt, an welchen die Kompetenzen gefördert und beurteilt werden können. •Die Fachlehrpersonen fördern/beurteilen entsprechend ihrem Arbeitspensum•Die restlichen Kompetenzen werden durch die Klassenlehrpersonen beurteilt.
Austauschgefässe zur Beurteilung• Pädagogische Sitzungen zum Austausch der Klassenlehrpersonen mit den Fachlehrpersonen in den Kompetenzbereichen (Selbst‐ und Sozialkompetenz)
• Ganztägiger Austausch der Klassenlehrpersonen mit den Fachlehrpersonen zum Erstellen des Zwischenberichtes.
(NRD: 17.01.2011, ORD: 18.01.2011)
• Besprechungsgefässe der Klassenlehrpersonen mit den Schulischen Heilpädagogen