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Hansestadt Stendal Begründung zum Flächennutzungsplan „Hansestadt Stendal“ Vorentwurf

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Page 1: Hansestadt Stendal · Verbesserung der Qualität der Stadt als Standort zum Leben und Arbeiten. Ziel ist ... Die Hansestadt Stendal umfasst eine Gesamtfläche von etwa 268,03 km²

Hansestadt Stendal

Begründung zum Flächennutzungsplan „Hansestadt Stendal“

Vorentwurf

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Begründung zum Flächennutzungsplan „Hansestadt Stendal“ (Vorentwurf)

Stand: 10/2017 Seite 2 von 114

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Begründung zum Flächennutzungsplan „Hansestadt Stendal“ (Vorentwurf)

Stand: 10/2017 Seite 3 von 114

Inhalt

1. Vorbemerkungen zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes (FNP) ..........5

1.1 Entwicklung des Plans / Rechtslage ...................................................................7

1.2 Notwendigkeit der Planaufstellung, Ziele, Zwecke und Auswirkungen des Flächennutzungsplans ........................................................................................7

1.3 Darstellungsform .................................................................................................8

2. Bestandsaufnahme und Analysen der vorliegenden Fachbeiträge .....................8

2.1. Stadtgeschichtlicher Überblick ............................................................................8

2.2. Lage im Raum .....................................................................................................21

2.2.1. Funktionen innerhalb der Region ..................................................................21

2.2.2. Naturräumliche Einordnung ..........................................................................21

2.3. Übergeordnete Planungen (§ 1 (4) BauGB) ........................................................22

2.3.1. Landesplanung .............................................................................................22

2.3.2. Regionales Entwicklungsprogramm 1996 Stand: Juli 2011 ..........................24

2.3.3. Landschaftsrahmenplan Naturschutz ...........................................................28

2.4. Weitere Planungsgrundlagen ..............................................................................30

2.4.1. Stadtentwicklungskonzept Hansestadt Stendal 2012 ...................................30

2.4.2. Landschaftsplanerische Bestandsaufnahme ................................................32

2.4.3. Bauleitplanung der Nachbargemeinden ........................................................32

2.5. Ausstattung mit Infrastruktur ...............................................................................32

2.5.1. Technische Infrastruktur ................................................................................32

2.5.2. Städtebauliche Infrastruktur ..........................................................................35

2.6. Bevölkerung ........................................................................................................38

2.7. Wirtschaftsstruktur ..............................................................................................42

2.8. Siedlungsstruktur ................................................................................................45

2.8.1. Ortsbild / Bauliche Struktur / Gebäudebestand .............................................45

2.8.2. Planungsrechtliche Grundlagen ....................................................................50

2.9. Baugrund ............................................................................................................50

2.10. Altlasten ..............................................................................................................51

2.11. Energiekonzept für die Hansestadt Stendal ........................................................52

2.11.1. Schallemissionen ..........................................................................................52

2.12. Zusammenfassung / Restriktionen ......................................................................53

2.12.1. Natur und Landschaft ...................................................................................53

2.12.2. Überschwemmungsgebiete ..........................................................................54

2.12.3. Baugrund ......................................................................................................55

2.12.4. Bombenabwurfgebiet ....................................................................................55

2.12.5. Schallemissionen ..........................................................................................55

3. Entwicklung von generellen Ordnungsvorstellungen ...........................................55

3.1. Entwicklungsrelevante Zielvorstellungen ............................................................55

3.2. Ordnungselemente für den Planungsraum .........................................................56

3.2.1. Ordnungsvorstellungen auf der Grundlage des landschaftlichen Aufbaues ..56

3.2.2. Ordnungsvorstellungen auf der Grundlage der Infrastruktur .........................57

3.2.3. Ordnungsvorstellungen auf der Grundlage des Nutzungsbestandes ............58

4. Planungskonzepte für den Flächennutzungsplan ................................................58

4.1. Zukünftige Bevölkerungsentwicklung im Landkreis und Hansestadt Stendal ......59

4.1.1. Zukünftige Bevölkerungsentwicklung in den Ortschaften und Ortsteilen der Hansestadt Stendal .............................................................................................64

4.2.1. Wohnbauflächenentwicklung ........................................................................69

4.1.3. Prognose ......................................................................................................74

4.1.4. Planungsempfehlungen zur Entwicklung des Wohnungsbestandes .............78

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Begründung zum Flächennutzungsplan „Hansestadt Stendal“ (Vorentwurf)

Stand: 10/2017 Seite 4 von 114

4.1.5. Zusammenfassung .......................................................................................79

4.2. Zukünftige Wohnstandorte / Siedlungsentwicklung .............................................79

4.2.1. Entwicklungsleitlinien ....................................................................................80

4.2.2. Entwicklung Wohnungsbauflächen ...............................................................80

4.2.3. Überschlägiger Flächennachweis .................................................................84

4.2.4. Darstellung der Entwicklung der Wohnbauflächen im Flächennutzungsplan der Hansestadt Stendal .............................................................................................85

4.3. Zentrale Einrichtungen ........................................................................................85

4.4. Zukünftige Gewerbestandorte .............................................................................86

4.4.1. Darstellung der Entwicklung der Gewerblichen Bauflächen in der Hansestadt Stendal ................................................................................................................87

4.4.2. Städtedreieck der Altmark (Arneburg, Hansestadt Stendal, Tangermünde) ..89

4.5. Naherholung / Freizeit / Fremdenverkehr ............................................................90

4.5. 1. Naherholung und Fremdenverkehr ...............................................................90

4.5. 2. Private Gartenanlagen / Dauerkleingärten ....................................................91

4.6. Verkehr ................................................................................................................93

4.6.1. Straßen .........................................................................................................93

4.6.2. Schiene .........................................................................................................94

4.7. Landespflege und Ökologie.................................................................................95

4.7.1. Landesentwicklungsprogramm Sachsen - Anhalt .........................................95

4.7.2. Regionales Entwicklungsprogramm Altmark .................................................96

4.7.3. Landschaftsrahmenplan / Landschaftsplan...................................................96

4.7.4. Weitere zu berücksichtigende Nutzungen .....................................................96

4.8. Denkmalpflege ....................................................................................................97

4.9. Altablagerungen ..................................................................................................98

4.10. Windenergienutzung ...........................................................................................98

5. Hinweise aus der Sicht der Fachplanung ............................................................99

6. Zusammenfassende Erklärung ...........................................................................100

7. Verfahrensvermerke ............................................................................................100

8. Anlagen ...............................................................................................................101

8.1. Denkmalbereiche ................................................................................................101

8.2. Denkmalliste (Einzeldenkmale) ...........................................................................103

8.3. Altlastenverdachtsflächen ...................................................................................103

9. Beipläne / Tabellen ..................................................................................................104

9.1. Stadtteile/Ortschaften ..........................................................................................104 9.2. ÖPNV Busliniennetz (Stadt- und Regionalverkehr) .............................................105

9.3. Verbindliche Bauleitplanungen ............................................................................106

9.4. Schulen in der Hansestadt Stendal .....................................................................107

9.5. Kindertageseinrichtungen in der Hansestadt Stendal .........................................108

9.6. Jugendzentren in der Hansestadt Stendal ..........................................................108

9.7. Sportstätten der Hansestadt Stendal ..................................................................109

9.8. Wasserrechtliche Bindungen ...............................................................................110

9.9. Auslastung Wohngebiete ....................................................................................111

9.10. Flächenbilanz ......................................................................................................112

9.11. Bevölkerungsentwicklung in den Ortschaften......................................................112

10. Umweltbericht .....................................................................................................114

11. Flächennutzungspläne (8 Blattschnitte im Maßstab 1:10.000) ............................114

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Begründung zum Flächennutzungsplan „Hansestadt Stendal“ (Vorentwurf)

Stand: 10/2017 Seite 5 von 114

1. Vorbemerkungen zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes (FNP)

In den zurückliegenden Jahrzehnten haben sich die demografischen, gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und ökologischen Rahmenbedingungen, Ziele und Prognosen zum Teil erheblich geändert. Die Hansestadt Stendal hat sich, wie viele andere Städte, mit den Auswirkungen gesellschaftlicher und globaler Entwicklungen auseinander zu setzen. Wirtschaftlicher Wandel mit Verlusten von Arbeitsplätzen, demografischer Wandel mit abnehmender und älter werdender Bevölkerung, Zuzug von Asylsuchenden, Wohnungsleerstände und ein hoher Anpassungsbedarf von städtischer Infrastruktur kennzeichnen diese Entwicklungen.

Vor diesem Hintergrund bietet die Flächennutzungsplanung als gesamtstädtische, übergeordnete Planungsebene die Chance, wichtige Beiträge zu liefern, um die Weichen für eine zeitgemäße und vorausschauende Stadtentwicklung zu stellen. Leitmotiv ist die Verbesserung der Qualität der Stadt als Standort zum Leben und Arbeiten. Ziel ist ein ausgewogenes Miteinander von Wohnbauflächen und nachfrageorientierten Wohnungsangeboten, gewerblichen Bauflächen, die die besonderen Anforderungen der Betriebe an ihre jeweiligen Standorte berücksichtigen, attraktiven Grün- und Freiflächen und Verkehrswegen, die die Anbindung der Stadt an die Region und die Mobilität innerhalb der Stadt sichern. Eine hohe Lebensqualität in der Hansestadt Stendal erfordert aber auch nachfragegerechte und flexible Angebote in den Bereichen der sozialen Infrastruktur (einschließlich Bildungs- und Betreuungsangeboten sowie Gesundheitsvorsorge), der Kultur und Freizeit sowie der Versorgung (Einzelhandel, Dienstleistungen etc.). Die bestehenden Angebote und Ansprüche sind im Rahmen der Flächennutzungsplanung zu prüfen, ob und inwieweit sie den zukünftigen Anforderungen entsprechen bzw. ob und in welchen Bereichen grundsätzlich noch neue oder geänderte Angebote erforderlich sind oder aber auch Angebotskürzungen und -streichungen sinnvoll sein können. Dabei bewegen sich die Aussagen des Flächennutzungsplans auf einer gesamt städtischen Ebene, als Teil der Stadtentwicklung. Für Stendal wird die Neuaufstellung des Flächennutzungsplans deshalb notwendig, weil der seit 1999 wirksame Flächennutzungsplan auf der Planungsphilosophie, den Daten und Analysen der 1990-er Jahre beruht und trotz zwischenzeitlich durchgeführter Änderungsverfahren nicht mehr die Grundlage für eine nachhaltige Stadtentwicklung darstellt. Der Flächennutzungsplan von 1999 ging noch von einem Bevölkerungswachstum in der Stadt Stendal aus (prognostizierte Einwohner 2010: 43.800). Tatsächlich ist aufgrund der natürlichen Bevölkerungsentwicklung und der Wanderungsverluste die Bevölkerung der Stadt Stendal weiter gesunken. Im November 1999 hat die Stadt Stendal den Flächennutzungsplan „Stadt Stendal“ beschlossen. Der Geltungsbereich erstreckte sich über die Gemarkungen Borstel und Stendal. In den Folgejahren ließen sich die ehemals selbständigen Gemeinden Staffelde mit Ortsteil Arnim, Bindfelde mit Ortsteil Charlottenhof und Jarchau auf freiwilliger Basis eingemeinden. Die beschlossene Einleitung eines Neuaufstellungsverfahrens umfasst darüber hinaus nun alle Gemeinden, die im Zuge der Gemeindegebietsreform im Jahre 2010 zu Ortschaften der Hansestadt Stendal wurden. Am 31.12.2009 wurde die bisherige Verwaltungsgemeinschaft Stendal-Uchtetal aufgelöst. Zum 01.01.2010 ist die Einheitsgemeinde Stendal gebildet worden, welche sich gleichzeitig in Hansestadt Stendal umbenannt hat. Die Hansestadt Stendal besteht seit dem 01.09.2010 aus folgenden 18 Ortschaften und der Stadt Stendal:

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Begründung zum Flächennutzungsplan „Hansestadt Stendal“ (Vorentwurf)

Stand: 10/2017 Seite 6 von 114

Bindfelde mit dem Ortsteil Charlottenhof Borstel Buchholz Dahlen mit den Ortsteilen Dahrenstedt, Gohre und Welle Groß Schwechten mit den Ortsteilen Neuendorf am Speck und Peulingen Heeren Insel mit den Ortsteilen Döbbelin und Tornau Jarchau Möringen mit dem Ortsteil Klein Möringen Nahrstedt Staats Staffelde mit dem Ortsteil Arnim Stadt Stendal Uchtspringe mit den Ortsteilen Börgitz und Wilhelmshof Uenglingen Vinzelberg Volgfelde Wahrburg Wittenmoor mit dem Ortsteil Vollenschier Die Hansestadt Stendal umfasst eine Gesamtfläche von etwa 268,03 km² 1 mit Wilhelmshof. Im Flächennutzungsplan ist für das ganze Gemeindegebiet die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung nach den voraussehbaren Bedürfnissen der Gemeinde in den Grundzügen darzustellen (vorbereitender Bauleitplan), wobei der Plan gemäß § 1 (4) Baugesetzbuch (BauGB) den Zielen der Raumordnung anzupassen ist. Seine Verbindlichkeit beschränkt sich auf öffentliche Planungsträger, jedoch nicht auf den einzelnen Bürger. Der Geltungsbereich für den Flächennutzungsplan ist das gesamte Stadtgebiet, wobei eine Abstimmung mit den Nachbargemeinden erforderlich ist. Der Flächennutzungsplanung wird ein Zeitraum von etwa 15 Jahren zugrunde gelegt. Bei der Aufstellung der Bauleitpläne sind die unter § 1 (5) BauGB genannten Belange und Anforderungen besonders zu berücksichtigen. Das Baugesetzbuch geht im Regelfall davon aus, dass verbindliche Bauleitpläne, das heißt Bebauungspläne nach § 8 ff BauGB, aber auch vorhabenbezogene Bebauungspläne nach § 12 BauGB, aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln sind [§ 8 (2) BauGB]. Die wirksamen Flächennutzungspläne der ehemals selbstständigen Gemeinden Dahlen, Möringen, Staffelde, Uchtspringe und Vinzelberg gelten nur bis zum Tage des Wirksamwerdens des neuen Flächennutzungsplanes „Hansestadt Stendal“.

1 Stendal informativ, Infoheft Landkreis Stendal, 2015, S. 28 f

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Begründung zum Flächennutzungsplan „Hansestadt Stendal“ (Vorentwurf)

Stand: 10/2017 Seite 7 von 114

1.1 Entwicklung des Plans / Rechtslage

Es gilt das Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), das zuletzt durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20. Oktober 2015 (BGBl. I S. 1722) geändert worden ist. Gemäß BauGB sind Bauleitpläne von den Gemeinden in eigener Verantwortung aufzustellen. Dieser Grundsatz der gemeindlichen "Planungshoheit" umfasst nicht nur das Planungsrecht, sondern auch eine Planungsverpflichtung. Der Bauleitplanung wird durch das Baugesetzbuch die Funktion einer Ordnung der städtebaulichen Entwicklung zugewiesen. Mit diesem Recht bzw. dieser Verpflichtung unterliegen die Gemeinden bei ihren Planungen übergeordneten Planungsinteressen und Rahmenbedingungen, wie sie zum Beispiel in Landes- und Regionalen Entwicklungsprogrammen definiert sind. Der Flächennutzungsplan hat die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke nach den Maßgaben der Bestimmungen des Baugesetzbuches vorzubereiten. Die Hansestadt Stendal berücksichtigt bei ihrer Flächennutzungsplanung den Landesentwicklungsplan des Landes Sachsen-Anhalt von 2010 und das Regionale Entwicklungskonzept Altmark [REK II]. - Leitziele und Leitbilder für die regionale Entwicklung der Altmark - von 2003. Grundlage des vorliegenden Flächennutzungsplanes bildet der Flächennutzungsplan „Stadt Stendal“ von 1999 und die Flächennutzungspläne der ehemals selbstständigen Gemeinden Dahlen, Möringen, Staffelde, Uchtspringe und Vinzelberg.

1.2 Notwendigkeit der Planaufstellung, Ziele, Zwecke und Auswirkungen des Flächennutzungsplans

Die Aufstellung des Flächennutzungsplanes soll der Hansestadt Stendal auf der Grundlage einer Bestandsaufnahme und Fachgutachten unter Abwägung aller öffentlichen und privaten Belange unter- und gegeneinander die städtebauliche Entwicklung im Stadtgebiet bis über das Jahr 2025 hinaus vorgeben. Besonderes Gewicht bekommt hierbei die Berücksichtigung der Belange von Natur und Landschaft. Der Umweltschutz erfährt eine immer größere Bedeutung, die letztlich ihren Niederschlag in der vorgeschriebenen Erstellung des Umweltberichtes findet. Auch der Einbeziehung des Stadtentwicklungskonzeptes kommt eine große Bedeutung zu. Der dann vorliegende neue, aktuelle FNP ermöglicht eine Beschleunigung der Verfahren (verbindliche Bauleitplanung), da in den meisten Fällen die Alternativplanungen und Standortfragen nicht jeweils neu zu klären sind. Auch gilt das Prinzip der Abschichtung, wonach bereits im FNP geklärte Sachverhalte, gerade im Bereich des Umweltrechts, im Bebauungsplan nicht erneut zu prüfen sind.

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Begründung zum Flächennutzungsplan „Hansestadt Stendal“ (Vorentwurf)

Stand: 10/2017 Seite 8 von 114

1.3 Darstellungsform

Der Flächennutzungsplan (vorbereitender Bauleitplan) erfasst das gesamte Gebiet der Hansestadt Stendal im Maßstab 1:10.000. Entsprechend den Regelungen der Baunutzungsverordnung (BauNVO) vom 23.01.1990 (BGBl. I S. 132), werden die Flächen nach der allgemeinen Art ihrer Nutzung (Bauflächen) dargestellt. Lediglich im Bereich von Sondergebieten wird die Zweckbestimmung im Interesse einer geordneten und verträglichen städtebaulichen Entwicklung näher spezifiziert. Die bestehenden Siedlungsbereiche werden dabei auf Grundlage der örtlichen Bestandsaufnahme dargestellt. Damit können weitere Differenzierungen auf der Ebene der verbindlichen Bauleitplanung (Bebauungsplan) getroffen werden. Darüber hinaus stellt der Flächennutzungsplan den Willen der Stadt hinsichtlich ihrer Eigenentwicklung dar. Die verwendeten Planzeichen entsprechen der Planzeichenverordnung (PlanzV) vom 18.12.1990 (BGBl. 1991 1 S. 58). Der vorliegende Flächennutzungsplan bezieht sich auf die Fläche der Hansestadt Stendal in der Ausdehnung am 01.09.2010. (siehe unter 1.)

2. Bestandsaufnahme und Analysen der vorliegenden Fachbeiträge

Im Zuge der Bestandsaufnahme für den Flächennutzungsplan der Hansestadt Stendal konnte neben örtlichen Erhebungen im Hinblick auf die Nutzung, den Baubestand und die Freiflächen auf Gesetze und Fachbeiträge zurückgegriffen werden.

2.1. Stadtgeschichtlicher Überblick

Um 1160/65 gründete der erste Markgraf von Brandenburg, Albrecht der Bär, in Stendal einen Markt, den er mit dem berühmten Magdeburger Recht ausstatte. Die Gründungsurkunde dieses Marktes ist das älteste schriftliche Zeugnis über die Stadt. Eine dörfliche Ansiedlung, wahrscheinlich das "Alte Dorf', bestand sicher schon früher und trug vermutlich den Namen Stendal, in älterer Schreibart auch Stein(e)dal". Der Marktort Stendal wurde im Sumpfgelände zwischen den Armen des kleinen Flusses Uchte angelegt, der von Westen kommend die Stadt umfließt. Südlich des Marktes wurde 1188 von dem Grafen Heinrich von Gardelegen das Chorherrenstift St. Nikolaus gegründet. Das Domstift wurde zwar nie Bischofssitz, gelangte aber zu größter Bedeutung, als es direkt dem Papst unterstellt wurde. Wann die alten Dorfsiedlungen, der Markt und das Domstift zur Hansestadt Stendal zusammenwuchsen, ist nicht datiert. Frühzeitig wurde Stendal auch Münzprägestätte, denn schon aus der Regierungszeit Markgraf Otto II. (1184-1205) sind erste Stendaler Münzen bekannt. Das wichtigste Faktum für die frühe städtische Entwicklung waren die Gründung der Kaufmanns- und der Gewandschneidergilde, die 1231 ihre Privilegien vom Markgrafen erhielten. Die Bürgerschaft erkaufte sich nach und nach auch andere Privilegien z. B. 1215 eigene städtische Gerichtsbarkeit. Die Geschäftsverbindungen der Stendaler Kaufleute, besonders mit den Ostseestädten und Flandern, aber auch nach Süden bis Tirol sind schon für das 13. Jahrhundert belegt. Diese rege Handelstätigkeit führte bald zur Mitgliedschaft der Stadt im Hansebund.

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Im 12. und 13. Jahrhundert entstanden, durch die wirtschaftliche Blüte der Stadt begünstigt, die Kirchenbauten St. Marien, St. Nikolaus, St. Jacobi und St. Petri. Zu dieser Zeit hatte auch der Stadtgrundriss die Ausdehnung der heutigen Altstadt erreicht und wurde mit einer Stadtmauer versehen. 1370 stiftete Nikolaus von Bismarck, der Stendaler Arzt Magister Johann Sweder und dessen Bruder Domherr Burchard Sweder das Hospital St. Gertrud.2 1518 erklärte Stendal gemeinsam mit den Städten Salzwedel, Berlin, Brandenburg und Frankfurt seinen Austritt aus der Hanse. Mit dem Übertritt des neuen Kurfürsten Joachim II. zur Reformation zog die lutherische Lehre 1539 offiziell in die Altmark ein. Während des 30jährigen Krieges wurde auch ab 1626 die Altmark zum Kriegsschauplatz. Die Bevölkerung war durch die Kriegswirren, Feuersbrünste und die Pest auf ein Drittel zurückgegangen. Viele Hausstellen waren wüst. Im Jahre 1666 brannten durch Blitzschlag das Domdach und die Turmhelme ab und im gleichen Jahr 33 Häuser in der Hall- und Karlstraße sowie im Schadewachten. Noch verheerender war der Brand 1680 in der südlichen Breiten Straße bis zum Arneburger Tor dem 73 Häuser zum Opfer fielen, einschließlich des Elisabeth - Hospitals. Auf die große Verödung Stendals aufmerksam geworden, beschloss der große Kurfürst Friedrich Wilhelm von Brandenburg Kolonisten aus Frankreich und der Schweiz, die Opfer der religiösen Verfolgungen waren, in der Stadt anzusiedeln. Um 1771 beginnt der Abbruch dvon Wendenturm und Torturturm, des Bollwerks vor dem Tangermünder Tor, der Mauer zwischen Wend- und Viehtor. Das Material fand Verwendung in den mit Baufreiheitsgeldern durch Friedrich II. geförderten Hausbauten oder Reparaturen für Stendaler Bürger und Kolonisten.3 1717 wurde Johann Joachim Winckelmann in der Lehmstraße geboren, welcher der Begründer der klassischen Archäologie und der neuen deutschen Kunstwissenschaft wurde. Im Jahre 1807 wurde Stendal unter französischer Herrschaft eine Stadt im Elbdepartement des von Napoleon gebildeten Königreichs Westphalen. Die Bevölkerung begehrte gegen die Besatzung auf. Zahlreiche Bürger schlossen sich von Katte an, um Magdeburg von den Besatzern zu befreien. Nach dem Scheitern des Unternehmens wurde der Maurer Joseph Manns an der Stadtmauer von den Franzosen erschossen. Erst 1813 erschienen die Lützowschen Jäger, unter denen sich auch der Dichter Theodor Körner befand, und brachten endgültig die Befreiung. Ab 1860 wurden in Stendal verschiedene Dragonerregimente im Wechsel stationiert. 1884 verlegt man das Dragonerregiment nach Diedenhofen und das Magdeburgische Husarenregiment Nr. 10 von Aschersleben nach Stendal. Es hatte sich aus dem 1813 aufgestellten Elb-National-Regiment gebildet. Schon unter der französischen Verwaltung hatte man in Stendal die Gewerbefreiheit eingeführt und gleichzeitig mit der Auflösung der Gilden und Handwerkerzünfte begonnen. Die Grundlage für eine wirtschaftliche Entwicklung wurde erst durch den Bau von festen Straßen und Eisenbahnlinien geschaffen.

2 Hinweis zum Gertraudenhospital von Simone Habendorf, Stadtarchiv, April 2015 3 vorstehender Abschnitt neu formuliert durch Frau Simone Habendorf, Stadtarchiv, April 2015

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1849 konnte die Bahnstrecke Magdeburg - Stendal - Wittenberge eröffnet werden. 1869 wurde der erste Hauptbahnhof gebaut, und 1871 gemeinsam mit der Strecke Berlin - Stendal - Lehrte eröffnet. 1886 und 1899 waren dann auch die Kleinbahnlinien nach Tangermünde und Arneburg und 1908 und 1921 nach Arendsee und Bismark angelegt. Damit war Stendal zu einem wichtigen Verkehrsknotenpunkt für die Fernlinien und für die gesamte Altmark geworden. Die Eisenbahnhauptwerkstatt hatte anfänglich eine Belegschaft von 400 Mann, die sich in wenigen Jahrzehnten vervielfältigte und von großer Bedeutung war. Ende des 19. Jahrhunderts wurde für die Beschäftigten der Bahn und des RAW die heutige Bahnhofsvorstadt gebaut. Gleichzeitig ersetzte man in der Altstadt viele Fachwerkhäuser durch Bauten der Gründerzeit. Der bekannte Arzt und Afrikaforscher Dr. Gustav Nachtigal (1834 - 1885) besuchte in Stendal das Gymnasium. 1895 schenkte der Hauptmann und Lederfabrikant Wilhelm Müller das Gelände von 70 Morgen nordwestlich der Stadt zur Anlage des Bürgerparks der Hansestadt Stendal. 1905 wurde die "Albrecht der Bär" Kaserne für das Husarenregiment No. 10 gebaut. 1906 wird das Dorf Röxe auf königliche Kabinettsorder eingemeindet. Die Industrialisierung fasste nur langsam Fuß in Stendal. 1890 entstand eine Dampfwalzenmühle, 1891 eine Zuckerfabrik und 1902 eine Gemüse- und Obstkonservenfabrik. Ebenfalls spielten der Bau von Maschinen und Eisenmöbeln sowie die Brauerei und Ziegelindustrie eine beachtliche Rolle. Nach dem ersten Weltkrieg begann sich eine sachliche und zweckmäßige Bauweise durchzusetzen. Erste Wohnsiedlungen aus Ein- und Zweifamilienhäusern entstanden an der Peripherie und im Zentrum. 1929 wurde das Kaufhaus Ramelow erweitert, 1931 entstand der Bau des Oberlyzeums und 1933/35 entstanden auf sumpfigem Gelände der Stadtsee sowie der Schwanenteich mit harmonischen Parkanlagen. Andere wichtige Vorhaben waren der Bau der Hindenburg – Kaserne, der Tauentzien – Kaserne, sowie die Entwicklung des Baugebietes Nord und die Schaffung des heutigen „Villenvierteles“. 1935 wurden der Flugplatz in Borstel mit den Flugzeughallen für die Ju 52 gebaut sowie dort die Springerschule und das Fallschirmjägerregiment Nr. 1 stationiert. Nach dem Abzug der englischen Truppen rückte am 01.07.1945 die Rote Armee in Stendal ein. (13.04.1945 Amerikaner; 12.06.1945 Engländer)4 1945 wurde das Dauermilchwerk gebaut. Ab 1950 gab es durch die Gebietsreform Stendal als kreisfreie Stadt nicht mehr; sie ist seitdem Kreisstadt. Im Jahr 1953 wurde Wahrburg und im Jahre 1973 Borstel eingemeindet.5 In den Jahren 1967 erhielt Stendal ein neues Freibad und 1983 eine Schwimmhalle. 1974 übersiedelte der Stab für die Errichtung eines Kernkraftwerkes von Burg nach Stendal, es wurde mit dem Bau eines Kernkraftwerkes begonnen. Parallel dazu wurden für die Beschäftigten und deren Familien Wohnungen gebaut, welche die heutigen Stadtseewohngebiete I, II und III und ehemaliges Wohngebiet „Süd“ bilden. Weitere Industriegebiete entstanden im Stadtgebiet.

4 Hinweis zum Truppenabzug von Simone Habendorf, Stadtarchiv, April 2015 5 Schriftenreihe der Stendal-Information, 2. Auflage 01/89

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Begründung zum Flächennutzungsplan „Hansestadt Stendal“ (Vorentwurf)

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Mit der Wiedervereinigung Deutschlands und dem Baustopp für das KKW veränderte sich die Zusammensetzung der Bevölkerung. Einige Bewohner gingen in ihre Heimat zurück oder suchten neue Beschäftigung nicht nur in den alten Bundesländern. Danach entstehen in wenigen Jahren ein neues Theater, die Musik- und Kunstschule, das Leichtathletikstadion, die Feuerwehrwache und die Bürgerparkhalle. Stendal wird Standort der Hochschule Magdeburg - Stendal mit den Studiengängen Betriebswirtschaftslehre, Rehabilitationspsychologie, Kindheitswissenschaften und Bildung, Erziehung und Betreuung im Kindesalter - Leitung von Kindertageseinrichtungen (Stand: 12/2011). Der Hauptbahnhof der Hansestadt Stendal erhält mit direkten Halten Anschluss an das ICE-und IC-Netz der Deutschen Bahn AG. 1998 werden die Gemeinde Staffelde mit Ortsteil Arnim, 1999 die Gemeinde Bindfelde mit Ortsteil Charlottenhof und 2005 die Gemeinde Jarchau nach der Eingemeindung zu Ortschaften der Hansestadt Stendal. Anfang 2010 folgen die Gemeinden Buchholz, Groß Schwechten, Heeren, Möringen, Nahrstedt, Staats, Uchtspringe, Uenglingen, Volgfelde und Wittenmoor der ehemaligen Verwaltungsgemeinschaft Stendal-Uchtetal und werden zu Ortsteilen der Einheitsgemeinde Hansestadt Stendal. Am 29.04.2010 wird zunächst die Gemeinde Vinzelberg und am 01.09.2010 werden die Gemeinden Dahlen mit den Ortsteilen Dahrenstadt, Gohre und Welle und Insel mit den Ortsteilen Döbbelin und Tornau eingemeindet und somit zu Ortschaften der Einheitsgemeinde Hansestadt Stendal. Ortsteil Arnim Arnim, vermutlich der Stammsitz der bekannten Familie von Arnim, ist ein typisches Straßendorf, dessen Gehöfte beiderseits der nord-südlich verlaufenden Dorfstraße liegen. Nur wenige Gebäude lassen noch den thüringischen Fachwerkbau der Ostaltmark erkennen. Aus dem 18. Jahrhundert sind noch drei der Kolonialhäuser vorhanden. In Arnim leben 138 Einwohner (Stand: 31.12.2016) Am Ende des Dorfes liegen die Kirche und das Rittergut. Das ursprüngliche Arnimer Schloss wurde 1937/38 umgebaut und ist heute im Privatbesitz. Der Ort Arnim wurde erstmals in der Urkunde des Markgrafen Albrecht II. im Jahre 1204 erwähnt. Ortsteil Bindfelde Bindfelde ist ein typisch altmärkisches Straßendorf vor den Toren der Hansestadt Stendal. Der Ortsteil hat 220 Einwohner (Stand: 31.12.2016) und liegt unmittelbar an der ICE-Strecke Hannover - Berlin. Das ursprünglich stark landwirtschaftlich geprägte Dorf wurde im 12. Jahrhundert erstmals urkundlich erwähnt. 2012 kann Bindfelde auf ein 800 - jähriges Bestehen zurückblicken. Im Jahre 1999 erfolgte die Eingemeindung nach Stendal, nachdem sich die Bindfelder mehrheitlich für einen Beitritt zur Stadt Stendal ausgesprochen hatten. Bereits vorher bildeten die beiden Kommunen eine Verwaltungsgemeinschaft. Eine besondere Sehenswürdigkeit des Ortes stellt die Feldsteinkirche mit ihrem Fachwerkturm und der gepflegten Außenanlage dar. 1964 wurde der Kirchturm neu eingedeckt. Damals brachten die Kirchenmitglieder das Geld aus Spenden auf. Die Freiwillige Feuerwehr prägt mit ihren Veranstaltungen entscheidend das kulturelle Leben des Dorfes; dazu trägt auch der Landgasthof bei, der seit 1858 als Familienbetrieb geführt wird.

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1998 wurde mit dem Bau eines Feuerwehrhauses begonnen, in dem seit 1999 auch das Gemeindebüro untergebracht ist. Des Weiteren existieren in Bindfelde ein privater Kindergarten sowie eine private Grundschule. Die 1999 erfolgte Aufnahme der Gemeinde in das Dorferneuerungsprogramm brachte erhebliche Impulse für die Renovierung der Bausubstanz; hier ist besonders die 2004 entstandene neue Dorfstraße zu erwähnen. Im Jahre 2008 konnte im Ortsteil Charlottenhof ein Löschteich eingeweiht werden, nachdem Straßen- und Gehwegbau erfolgreich abgeschlossen worden sind. Ortsteil Börgitz Börgitz war vor dem Bau des Klinikums ein landwirtschaftlich geprägter Ort mit einer Walk- und Wassermühle. Dies veränderte sich jedoch im Laufe der Zeit. Heute arbeiten viele Börgitzer BewohnerInnen im Fachklinikum. In Börgitz leben 418 Einwohner (Stand: 31.12.2016). Die unter Denkmalschutz stehende Wohnsiedlung "Wilhelmseiche" ist sehenswert. Hierbei handelt es sich um im Auftrag der Landesheilanstalt errichtete Backstein-bauten für die Pfleger der Klinik. Ortsteil Borstel Stendals Ortsteil Borstel hat 562 Einwohner (Stand: 31.12.2016) und liegt nördlich der Stadt in einer stark landwirtschaftlich geprägten Umgebung. Der als Ringdorf unterhalb der Kirche angelegte Ort, dessen Name Schutz bzw. Behausung bedeutet, wurde 1140 erstmals urkundlich erwähnt. Haupterwerbszweig der BewohnerInnen waren Landbau und Viehzucht, wie an den typischen Hofanlagen noch erkennbar ist. Die Ansiedlung eines Hartsteinwerkes Ende des 19. Jahrhunderts brachte auch Arbeitsplätze im industriellen Bereich. Bedeutung für den Ort erlangte auch der ab 1934 errichtete Flugplatz, zu dem eine Fallschirmspringerschule gehörte. Nach Ende des Krieges bis zum Abzug der sowjetischen Truppen waren dort Hubschrauber- und Jagdflugzeugverbände der Roten Armee stationiert. Heute dient der Flugplatz vor allem als gefragter Start- und Landeplatz für zivile Sport- und Geschäftsflüge. Seit 1973 gehört Borstel zur Hansestadt Stendal. Eine besondere Sehenswürdigkeit des Ortes ist die 1249 auf einem Hügel erbaute Wehrkirche aus Feldstein. Sie wurde 1856 umgebaut, wobei der Eingang und der Turm verändert wurden. Vom Kirchturm aus hat man eine gute Rundumsicht in die typische Umgebung von Borstel. Auch die 1827 erbaute "Alte Schule" am Lindenplatz ist erwähnenswert. Das Fachwerkhaus steht unter Denkmalschutz und beherbergt heute zum einen den Schulungsraum der Freiwilligen Feuerwehr, zum anderen eine Bauernstube, die zugleich Gemeinderaum ist. Seit 1992 sind in diesem Gebäude umfangreiche Sanierungsarbeiten vorgenommen worden, an denen sich auch die Bürger/innen beteiligten. Durch die Errichtung und Gestaltung einer Freizeitwiese, eines Kinderspielplatzes, eines Bolzplatzes für die Jugend und eines Begegnungsparks wurde der Bereich weiter aufgewertet. Das kulturelle Leben des Dorfes wird vor allem durch die 1897 gegründete Freiwillige Feuerwehr und durch die Dorfvereine geprägt.

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Ortsteil Buchholz Buchholz liegt an der B189 auf dem Tangermünder-Buchholzer Höhenzug. Heute leben hier 258 Menschen (Stand: 31.12.2016). Durch eine lockere Bebauung und einen schönen, gepflegten Dorfanger mit Teichen in seiner Mitte ist der Ort einzigartig in dieser Gegend. Die erste urkundliche Erwähnung ist für das Jahr 1209 nachgewiesen, wobei der Ort bereits seit dem 10. / 11. Jahrhundert besteht. Der Name Buchholz ist deutschen Ursprungs und kann abgeleitet werden von "Buchenwald". Dies ist darin begründet, dass der Ort früher von dichten Buchenwäldern umgeben war. Buchholz, ein typisches Haufendorf, war ursprünglich die Heimat der Familie von Buchholz. Aus einem alten Schriftstück wird ersichtlich, dass Markgraf Otto dem Kloster Neuendorf im Jahre 1254 mehrere Lehnstücke vereinigte, eines davon war das Dorf bocholte. In den beiden folgenden Jahrhunderten kaufte das Domstift von verschiedenen Personen Besitzungen in Buchholz. In Buchholz befindet sich eine vierteilige romanische Feldsteinkirche, die um 1140 errichtet wurde. Sie zählt zu den am besten erhaltenen Findlingskirchen des Kreises. Das Schmuckstück und gleichzeitig älteste Inventarstück der Kirche ist ein aus dem 12./13. Jahrhundert stammender Taufstein aus Granit. Ortsteil Dahlen Dahlen ist ein typisches Straßendorf mit 245 Einwohnern (Stand: 31.12.2016). Als Gründungsjahr wird 1236 angenommen. Der Ort ist wahrscheinlich nach dem im Jahre 1236 erwähnten Ritter Georg von Dalhem benannt worden. Im 30-jährigen Krieg wurde der Ort vollständig verwüstet. Die meisten Häuser sind jedoch wieder aufgebaut worden. Interessant zu wissen ist, dass ein Bauer im Jahr 1928 beim Anlegen einer Spargelplantage auf eine alte Grabstätte stieß. Die Urnen, die hierbei entdeckt wurden, stammen wahrscheinlich aus der Zeit um 700 v. Chr. Eine Sehenswürdigkeit ist die auf dem Lindenplatz befindliche romanische Feldsteinkirche. Hierbei handelt es sich um einen dreiteiligen Findlingsbau, der in der 2. Hälfte des 12. Jahrhunderts erbaut wurde. Ortsteil Dahrenstedt Dahrenstedt hat 72 Einwohner (Stand: 31.12.2016), wurde im Jahre 1160 unter dem Namen "Thornstede" gegründet und ist genau wie Dahlen ein typisches Straßendorf. Auch in Dahrenstedt befindet sich eine kleine romanische Feldsteinkirche, deren Kapelle in der 2. Hälfte des 13. Jahrhunderts erbaut wurde. Ortsteil Döbbelin Das kleine Straßendorf Döbbelin wurde 1160 erstmals erwähnt. Die Familie derer von Bismarck war nachweislich seit 1344 im Besitz eines Teiles des Ortes. Der Ort zählt 115 Einwohner (Stand: 31.12.2016). Sehenswert sind das Schloss Döbbelin und der dazugehörige Schlosspark. Das Schloss ist seit 19 Generationen der Sitz der Familie von Bismarck und somit der älteste Familienbesitz des altmärkischen Adelsgeschlechts.

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Die Kirche von Döbbelin, ein zweiteiliger Findlingsbau, wurde in der zweiten Hälfte des 12. Jahrhunderts errichtet. Unter dem Kirchenturm befindet sich die Gruft der Familie derer von Bismarck. Ortsteil Gohre Gohre, ein typisches Rundlingsdorf, wurde höchstwahrscheinlich im Jahre 1290 gegründet und hat 152 Einwohner (Stand: 31.12.2016). Gohre lässt sich vom slawischen Wort "gora" ableiten und bedeutet "Höhe". Der Ort ist Stammsitz der alten Familie von Gohre. Das wahrscheinlich einschneidenste Ereignis fand im Jahr 1823 statt: Ein Brand zerstörte große Teile des Dorfes. Die Häuser wurden jedoch wieder aufgebaut. Die romanische Feldsteinkirche wurde vermutlich in der ersten Hälfte des 12. Jahrhunderts errichtet. Patron der Kirche war ursprünglich das Kloster Wolmirstedt. Bei dieser Kirche handelt es sich um einen vierteiligen Findlingsbau. Ortsteil Groß Schwechten Groß Schwechten befindet sich an der B189. Peulingen und Neuendorf am Speck schlossen sich am 01.10.1973 mit Groß Schwechten zusammen. Groß Schwechten hat 315 Einwohner (Stand: 31.12.2016).Eine Besonderheit von Groß Schwechten ist das Wappen, auf dem eine Wiege, ein Ring und ein Eichenblatt abgebildet sind. Hierin spiegelt sich die Sage um die "Krepe" wider. Die "Krepe", eine Burg mitten im Eichenwald, lag dicht an der Uchte, rund eine Meile nördlich von Stendal. Leider sind heute hiervon nur noch ein Burghügel und ein Burgwall vorhanden. Diese wurden im Jahre 1986 zum Bodendenkmal erklärt. Groß Schwechten, ein typisches Haufendorf mit rein landwirtschaftlichem Charakter, wurde im Jahre 1150 (1278) erstmals urkundlich erwähnt. Damals war die Gemeinde noch unter dem Namen "grotinswachten" bekannt. Der Namenszusatz "Groß" zeugt von germanischem Ursprung. Es ist nachgewiesen, dass Groß Schwechten bereits vor der ersten urkundlichen Erwähnung existiert hat. So erfolgte die erste Besiedlung des Ortes um 800 durch die Semonen. Das wichtigste Gebäude des Dorfes ist die Feldsteinkirche. Hierbei handelt es sich um einen vierteiligen Findlingsbau. Die Bauarbeiten an der Kirche wurden im Jahre 1150 beendet. In der Kirche befindet sich nicht nur eine Gedenktafel für die Gefallenen des 1. Weltkrieges, sondern auch eine Ernst-Roever-Orgel. Diese erhielt die Kirche im Jahr 1913. Die Kirche steht seit Dezember 1976 unter Denkmalschutz. Ortsteil Heeren Heeren, genauer gesagt Westheeren, wurde 1203 (1160) erstmals urkundlich erwähnt. Die erstmalige, urkundliche Erwähnung Ostheerens erfolgte ein Jahr darauf. Bei diesen beiden Orten handelte es sich um zwei eigenständige Orte, die sich erst im Jahre 1934 zusammenschlossen. Der Name "Heeren" ist abgeleitet von har, hari, here und bedeutet "sandiger Höhenzug". Heute leben dort 563 Menschen (Stand: 31.12.2016). Heeren liegt an der L32 westlich des Urstromtals der Elbe auf dem Tangermünder Höhenzug. Das einschneidendste Ereignis fand am 24. April 1858 statt. In Ostheeren wütete ein Großbrand, der den gesamten Ort in Schutt und Asche legte. An den wieder aufgebauten Häusern angebrachte Gedenktafeln erinnern an diese Feuersbrunst.

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Das Straßendorf Heeren ist gekennzeichnet durch Vier-Seiten-Höfe. In der Mitte Heerens befindet sich der Dorfplatz mit dem Denkmal für die Gefallenen des 1. und 2. Weltkrieges. Sehenswert ist die in der ersten Hälfte des 12. Jahrhunderts errichtete romanische Feldsteinkirche. Sie ist eine Schenkung der Markgrafen Johann II. und Otto IV. Einen Blickfang stellt ebenfalls der Fachwerktaubenturm dar. Ortsteil Insel Insel liegt in der Uchteniederung an der B188. Der Ort wurde im Jahre 1238 unter dem "insula slavica" erstmals urkundlich erwähnt. In Insel leben 451 Einwohner (Stand: 31.12.2016). Der lateinische Begriff "insel" ist mit "Werder" zu übersetzen. Bereits im Jahr 1282 war der Ort Insel in zwei Dörfer (Ost- und West-Insel) geteilt. Die vierteilige romanische Feldsteinkirche wurde vermutlich in der ersten Hälfte des 12. Jahrhunderts erbaut. Patron der Kirche waren zunächst Freiherr von Cramm als Besitzer des Rittergutes und 13 Landwirte aus Insel und Umgebung. Ortsteil Jarchau Seit dem 01.01.2005 hat sich die Einwohnerzahl von Stendal um 479 Bürger (Stand: 31.12.2016) durch die Eingemeindung von Jarchau erhöht. 1870 ergab die erste Bürgerzählung 194 Einwohner. Ein Rittergut und Kossatenhöfe prägten im Einklang mit der Kirche das Dorfbild. Nach der Wiedervereinigung entstanden zwei Eigenheimsiedlungen und Lückenbebauungen, aufgrund dessen die Einwohnerzahlen stark anstiegen. Durch das Dorferneuerungsprogramm wird die Infrastruktur des Ortes wesentlich verbessert; im Vordergrund hierbei steht der komplette Straßenbau einschließlich Abwasserentsorgung. Auch Gebäude und Freizeiteinrichtungen wie der Sportplatz und die Teich- und Parkanlage bekommen ein neues Gesicht. Ortsteil Klein Möringen Klein Möringen, ebenfalls gekennzeichnet durch Vier-Seiten-Höfe, soll ursprünglich eine slawische Siedlung gewesen sein. In Klein Möringen leben 99 Einwohner (Stand: 31.12.2016). In Klein Möringen befindet sich eine neoromanische Feldsteinkirche. Diese wurde in der ersten Hälfte des 13. Jahrhunderts erbaut. Das Backsteinportal und die mit wunderschönen Details gestaltete Innenausstattung der Kirche lassen viel aus der bewegten Geschichte der "Alten Mark" erkennen. Auf der Nordseite an der Kirchenwand unterhalb des Turmes ist der Verputz des Findlingsmauerwerkes noch weitgehend erhalten und lässt erahnen, dass zur Zeit der Erbauung von den Feldsteinen nichts bzw. nur sehr wenig sichtbar gewesen ist. Ortsteil Möringen Möringen wurde 1201 als "morunge" erstmals urkundlich erwähnt, obwohl der Ort mit Sicherheit viel älter ist. Dem Namen nach ist Möringen eine am "Moor" der vorbeifließenden Uchte gelegene Siedlung. Gegründet wurde der Ort von süddeutschen Einwanderern. Im Jahre 1268 wurde erstmalig über einen Ritter Namens "morunge" berichtet. Möringen hat 559 Einwohner (Stand: 31.12.2016). Die Dorfstraße in Möringen ist durch Vier-Seiten-Höfe gekennzeichnet. Durch Möringen verläuft die "Alte Heer-Straße", auf welcher Napoleons Truppen durch den Ort marschierten. Beweis für die Existenz der "Alten Heer-Straße" ist ein alter Postmeilenstein. Ein besonderer Blickfang im Ort ist die spätromanische Feldsteinkirche St. Leonhard. Hierbei handelt es sich um eine der stilechtesten und schönsten Feldsteinkirchen der Altmark. Die Kirche wurde von 1125 - 1150 erbaut. Zusammen mit der Findlingsmauer des Friedhofes bildet die Kirche eine fast vollständig erhaltene romanische Anlage. In ihrem Turm beherbergt die Kirche eine der ältesten Glocken der Altmark.

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Sehenswert ist weiterhin das Sühnekreuz, das wahrscheinlich um 1335 entstand. Ortsteil Nahrstedt Nahrstedt, ein typisches Straßendorf, liegt in der Uchteniederung etwa 12 Kilometer vor den Toren Stendals. Heute hat der Ort 281 Einwohner (Stand: 31.12.2016). Der Ort wurde im Jahre 1209 unter dem Namen "nordstede" (= "Siedlung im Norden") erstmals urkundlich erwähnt. Es wurde jedoch nachgewiesen, dass Nahrstedt bereits vor Christus besiedelt gewesen ist. Dies beweisen Funde aus der Stein- und Bronzezeit, so z.B. ein Steinbeil, Siedlungsreste und Überreste von Brandbestattungen. Nahrstedt war ursprünglich ein Rittergut, das bis 1655 im Besitz der Familie von Gohre war. 1893 wurde auf dem Gelände des Gutes ein Schloss erbaut. Dieses existiert noch heute und steht unter Denkmalschutz. Im Jahr 2003 wurde damit begonnen, einen großen Teil des einstigen Gutshofes abzureißen, da dieser seit langem leer stand und zunehmend verfiel. Die Abrissarbeiten wurden nicht nur aus Eigenmitteln der Gemeinde, sondern auch aus Mitteln des Dorferneuerungsprogramms finanziert. Sehenswert ist die romanische Feldsteinkirche aus dem 13. Jahrhundert, deren Westturm als Gruft genutzt wird. Die auf dem Dorffriedhof gelegene Kirche ist von einer Findlingsmauer aus Feldsteinen umgeben. Ortsteil Neuendorf am Speck Neuendorf am Speck, ein reines Bauerndorf, befindet sich ebenfalls westlich der B189. Der Ort soll bereits kurz nach 568 durch die Sachsen gegründet worden sein. Die erstmalige urkundliche Erwähnung erfolgte im Jahr 1212 unter dem Namen "Nyendorp". Es wird vermutet, dass Neuendorf am Speck bis in das vorige Jahrhundert hinein nur durch unbefestigte Feld- und Wiesenwege mit der Umgebung verbunden gewesen war. Die Feldsteinkirche des Ortes ist um 1200 entstanden. 104 Einwohner zählt Neuendorf am Speck (Stand: 31.12.2016) Ortsteil Peulingen Peulingen, westlich der B189 gelegen, ist bereits vor 300 n. Chr. durch Thüringer gegründet worden. Erstmals urkundlich erwähnt wurde der Ort jedoch erst im Jahre 1204. Die Kirche in Peulingen ist ein kleiner rechteckiger Feldsteinbau ohne Chor und Altarraum. Sie stammt aus der ersten Hälfte des 13. Jahrhunderts. Auffällig ist die Bauart des Kirchturmes, da dieser nach fränkischem Muster errichtet wurde. In Peulingen leben 103 Einwohner (Stand: 31.12.2016). Ortsteil Staats Staats, zwischen Stendal und Gardelegen unweit der B188 gelegen, hat 230 Einwohner (Stand: 31.12.2016). Im 13. Jahrhundert wurden im Gebiet der heutigen Gemarkung Staats zwei Orte erwähnt: "Vethene" und "Staats". Die genaue Lage des Dorfes "Vethene" ist heute nicht mehr bekannt, jedoch kann man noch Hinweise auf die Lage finden. Der Ort muss schon 1251 wüst gewesen sein. Staats, ein typisches Pfarrdorf, wurde im Jahre 1254 erstmals urkundlich erwähnt. Der Name ist deutschen Ursprungs und kann abgeleitet werden "stado" (= Viehtrift) beziehungsweise "stata" (= Steig, Fußweg). Im Jahre 1254 verschenkte Markgraf Otto unter anderem das Dorf Stazcits mit allem Zubehör an das Kloster Neuendorf. Dies geschah auf Wunsch der bisherigen Lehnträger. Weiterhin findet sich Statyzt im Bestätigungsbrief der Markgrafen Johann II, Otto IV und Konrad von 1278. Im 30-jährigen Krieg wurde der Ort weitestgehend verschont.

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Ein besonderes Schmuckstück stellt die noch heute intakte Wassermühle dar. Sie wurde 1335 erstmals urkundlich erwähnt. Im Jahr 1980 wurde die Wassermühle zum technischen Denkmal erklärt. Die heutige Bausubstanz stammt überwiegend aus dem 19. Jahrhundert, wobei das Wasserrad 1986 neu aufgebaut wurde. Die Wassermühle wurde bis 1992 gewerblich genutzt. Der Bau der roten Backsteinkirche wurde 1880-1881 von dem Landrat Wilhelm von Kröcher in Auftrag gegeben. Die Ausstattung, die Fenster und das Gestühl des dreiteiligen Backsteinbaus stammen aus der Erbauerzeit. Vor 1880 konnte man in Staats einen einteiligen Findlingsbau mit einem aufgesetzten achteckigen Fachwerkturm finden. Diese Kirche wurde jedoch zu klein und war außerdem baufällig. Daher wurde sie abgerissen. Ortsteil Staffelde Das Kirchdorf Staffelde ist einer der letzten Orte, welche zur Vogtei Arneburg gehörten. Es hat 169 Einwohner (Stand: 31.12.2016). Von historischer Bedeutung ist die Bockwindmühle von 1653, die dreihundert Jahre später eingestürzt ist. Ihre Flügel ließen interessante Innenschriften erkennen. Der Mühlenberg, welcher dem Besucher eine schöne Aussicht ermöglicht, verdankt seinen Namen dieser Mühle. Die Staffelder Kirche stammt aus dem 12. Jahrhundert. Sie ist ihrer Bauweise nach eine der schönsten aus Findlingsgranit erbauten Dorfkirchen der Landschaft. Außerdem gehört sie zu den sieben "verkehrten Kirchen" der Altmark, also einem Bau, dessen Glockenturm über dem östlichen Teil des dazugehörenden Gebäudes steht. Ortsteil Tornau Tornau, ebenfalls ein typisches Straßendorf, wurde im Jahre 1238 unter dem Namen "tornow" erstmals urkundlich erwähnt. Der Name des Ortes lässt sich aus dem Slawischen ableiten und ist mit "Dornbusch" zu übersetzen. Tornau verzeichnet 127 Einwohner (Stand: 31.12.2016). Einen Blickfang stellt die Bockwindmühle dar. Diese wurde im Jahre 1238 aus Holz gefertigt und ist auch heute noch voll funktionstüchtig. Das drehbare Gehäuse der Mühle ruht auf einem Bock. Die einzigartige Windmühle wurde 1985 rekonstruiert und zählt zu den schönsten technischen Denkmälern der Altmark. Die Bockwindmühle in Tornau wurde in den Jahren 2003-2005 aufwendig saniert. In Tornau befindet sich eine klassizistische Kirche. Sie wurde im Jahre 1836 erbaut und hebt sich durch ihre Bauweise klar von den altmärkischen Feld- und Backsteinkirchen im Landkreis ab. Ortsteil Uchtspringe Uchtspringe liegt am Südwestrand des Landkreises Stendal und grenzt an die Colbitz-Letzlinger Heide. Uchtspringe verdankt seinen Namen der im Ort befindlichen Quelle der Uchte. Durch den Bahnhof an der Strecke Hannover - Berlin, aber auch durch die parallel zur Bahnstrecke verlaufende B188, ist Uchtspringe gut zu erreichen.- Uchtspringe hat 682 Einwohner (Stand: 31.12.2016). Die Gründung des Ortes Uchtspringe im Jahre 1903 hängt unmittelbar mit dem Fachklinikum zusammen. Die 1894 eingeweihte "Provinzial-, Heil- und Pflegeanstalt" Uchtspringe und der 1909 gegründete Ortsteil Wilhelmshof vereinigten sich erst im 20. Jahrhundert mit dem 1278 erstmals urkundlich erwähnten Ortsteil Börgitz, einer slawischen Ortsgründung, zum heutigen Uchtspringe. Vor der Gründung der Nervenheilanstalt durch den preußischen Staat hieß Uchtspringe Modderkuhl und war ein Mühlengut, das seit dem 16. Jahrhundert im Besitz einer Müller- und

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Mühlenbauerfamilie war. Die enge Verbindung zwischen dem Ortsteil Uchtspringe und dem Klinikum spiegelt sich auch im Wappen und in der Flagge des Ortsteiles wider. Auf dem Klinikgelände ist eine dreiteilige, neogotische Backsteinkirche. Sie wurde im Jahre 1899 errichtet. Ein Gedenkstein erinnert an die Opfer der Euthanasie. Sehenswert ist auch das Quellgebiet der Uchte. Es besteht aus einem Labyrinth aus über 70 Quellen und stellt ein Erholungsgebiet dar. Erwähnenswert ist ebenfalls das als Flächendenkmal ausgewiesene Hochmoor "Schäferwald". Ortsteil Uenglingen Uenglingen, ein unweit von Stendal gelegenes Haufendorf, hat heute 853 Einwohner (31.12.2016). Der Name des Ortes ist schwäbischen Ursprungs und bedeutet "Sippe (Sitz) des Ingil". Zu den Sehenswürdigkeiten zählt die aus dem 12. Jahrhundert stammende dreiteilige romanische Feldsteinkirche mit Gruftanbau. In der Kirche befinden sich ein gotischer Taufstein, der im Jahre 1465 gefertigt wurde, sowie ein Kanzelaltar von 1709/10. Auch die prachtvolle Innenmalerei der Kirche ist bewundernswert. Das in Uenglingen gelegene ehemalige Rittergut hatte im Laufe der Zeit mehrere Besitzer. Bei dem in Uenglingen befindlichen Herrenhaus handelt es sich um ein schlichtes zweistöckiges Putzgebäude mit gewalmtem Satteldach von 1800. Ortsteil Vinzelberg Vinzelberg, an der B188 zwischen Stendal und Gardelegen im Süden der Altmark gelegen, hat 233 Einwohner (Stand: 31.12.2016). Der Ort wurde im Jahre 1006 (1306) erstmals urkundlich erwähnt, jedoch wurden bei Schachtarbeiten innerhalb des Ortes wesentlich ältere Siedlungsreste entdeckt. Der Name Vinzelberg ist deutschen Ursprungs. Der Ort war Stammsitz der Familie derer von Vinzelberg, die bis 1375 hier lebte. Anschließend ging das Rittergut durch verschiedene Hände, bis es schließlich vom Landrat Friedrich Wilhelm von Kröcher erworben wurde. Ein Anziehungspunkt ist das Schloss Vinzelberg, ein ehemaliges Gutshaus aus dem 18. Jahrhundert. Im Jahr 1991 erstrahlte das Schloss nach einer aufwendigen Sanierung in neuem Glanz. Das Gebäude wird jetzt von der Stiftung "Uhlebüll" als Wohnheim für behinderte Menschen genutzt und liegt am Rand eines großzügigen Parks mit herrlichen alten Bäumen. Vinzelberg hat im Laufe der Zeit nachweislich drei verschiedene Kirchen gehabt. Das erste Gotteshaus war eine Holzkirche, die bei der Einführung des Christentums erbaut wurde. Hierbei handelte es sich um einen rohen Bedarfsbau, der im Blockverband aus ganzen Stämmen hergestellt wurde. Etwa in der Mitte des 12. Jahrhunderts wurde die Holzkirche durch einen romanischen Findlingsbau ersetzt. Dieser diente dem Ort über 700 Jahre als Gotteshaus. Heute befindet sich in Vinzelberg eine neoromanische Backsteinkirche im Rundbogenstil. Sie wurde in den Jahren 1866 - 1867 im Auftrag des Landrates Wilhelm von Kröcher als Erbbegräbnis auf dem Fundament der alten Feldsteinkirche errichtet. Der Grundriss der Kirche ist dreiteilig. Ortsteil Volgfelde Volgfelde, zwischen Börgitz und Vinzelberg gelegen, ist ein typisches Bauerndorf. Der Ort wurde im Jahre 1191 unter dem Namen Folgfelde, was soviel bedeutet wie "Volk im Felde", erstmals urkundlich erwähnt. Zu dieser Zeit gehörte die Gemeinde dem Kloster Neuendorf. Heute leben hier 158 Menschen (Stand: 31.12.2016). Die Straße nach Börgitz ist eine Ahorn-Allee, deren

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Bäume ca. 1828 - 1830 gepflanzt wurden. In der Ortsmitte befindet sich eine Feldsteinkirche. Sie war ursprünglich ein spätromanischer Findlingsbau aus dem 13. Jahrhundert. Im 18. und 19. Jahrhundert wurde der gesamte Bau stark verändert. Ortsteil Vollenschier Das ehemalige Gutsdorf Vollenschier wurde im Jahre 1251 (12786) erstmals urkundlich erwähnt. Von den Begriffen "Volenschere", "volmerschere" und "volensher" abstammend weist der Ortsname auf die lange in der Gegend betriebene Schafzucht hin. In Vollenschier leben 58 Einwohner (Stand: 31.12.2016). In Vollenschier kann man eine wunderschöne neugotische Backsteinkirche bewundern. Der Sakralbau wurde nach den Plänen des berühmten Baurates Conrad Wilhelm Hase von 1875 bis 1878 im Auftrag der Familie von Kröcher gebaut. Die für den Bau der Kirche benötigten Backsteine wurden in der gutseigenen Ziegelei hergestellt. Außergewöhnlich ist auch, dass in der Kirche noch sämtliche Originalausstattungen vorhanden sind. Die Gutskirche wurde im Jahre 1992 zum Denkmal erklärt. Von 2001 bis 2009 wurde die Kirche sehr umfangreich saniert. Das ehemalige Wohnschloss der Familie von Kröcher mitsamt der Gutsanlage und den Stallungen in Vollenschier sind fast vollständig erhalten und ebenfalls sehenswert. Ortsteil Wahrburg In naturnaher Lage, in der idyllischen Uchteniederung, liegt Wahrburg. Der 1339 erstmals urkundlich erwähnte Ort wurde 1953 nach Stendal eingemeindet und hat heute ca. 1164 Einwohner (Stand: 31.12.2016). Wahrburg besaß früher ein kleines Rittergut, dessen herrlicher Park auch heute noch zu Spaziergängen einlädt. Besonders sehenswert ist auch die Kirche, die vermutlich bis in die 2. Hälfte des 13. Jahrhunderts zurückgeht und deren heutiges Aussehen auf einem Umbau von 1725 bis 1727 basiert. Nicht weit von der Kirche entfernt, etwa 300 m südlich des Ortes, liegt an einem alten Uchteübergang ein frühgeschichtlicher Burgwall, der heute als Kleingartenanlage genutzt wird. Eine weitere Sehenswürdigkeit Wahrburgs ist das aus der Nachkriegszeit stammende Lehmhaus. Es wurde 1949 in Lehmstampfbauweise erbaut und steht heute unter Denkmalschutz. Der örtliche Lehmhausverein hat sich zur Aufgabe gestellt, das geschützte Haus zu erhalten, welches 2009 - 60 Jahre alt wurde. Ortsteil Welle Welle, etwas abseits der Bundesstraße 189 gelegen, ist eine Gutsgründung der Familie von Bismarck aus dem Jahre 1151 und hat 79 Einwohner (Stand: 31.12.2016). Der Ortsname ist herzuleiten vom althochdeutschen Wort "wila" und bezeichnet ein einzelnes Haus. Reste der alten Gutsmauer sind noch heute entlang der Dorfstraße zu sehen. Einen Blickfang stellt die romanische Gutskirche aus der 2. Hälfte des 12. Jahrhunderts dar. Es handelt sich um einen dreiteiligen Findlingsbau. Der Kirchturm wurde höchstwahrscheinlich erst zu einem späteren Zeitpunkt errichtet. Im Kircheninneren kann man einen Kanzelaltar und einen Herrschaftsstuhl bestaunen. Beide Gegenstände wurden etwa zwischen 1770 und 1780 gefertigt. Die Kirche in Welle ist die kleinste der romanischen Kirchen in der Umgebung. Ortsteil Wilhelmshof In Wilhelmshof befindet sich das Diakonische Werk. Neben der Einrichtung der Behindertenhilfe gibt es hier auch eine christlich sozial-therapeutische Einrichtung für Alkoholabhängige und ein Seminar- und Gästehaus. Wilhelmshof hat 131 Einwohner (Stand: 31.12.2016).

6 Angaben zur 1. urkundlichen Erwähnung in Klammern von Simone Habendorf Stadtarchiv, April 2015

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An der ehemaligen Straße zwischen Gardelegen und Stendal, im Forst nahe Wilhelmshof, befindet sich ein achteckiger Postmeilenstein. Dieser war ehemals als Wegmarkierung gedacht und liegt an der Landkreisgrenze. An der napoleonischen Heerstraße, unweit des achteckigen Postmeilensteins und im Forst bei Wilhelmshof gelegen, kann man einen fünfeckigen Stein finden. Er zeigt die kürzeste Ost-West-Verbindung und diente ebenfalls als Wegmarkierung. Ortsteil Wittenmoor Umgeben von Wäldern und großen Acker- und Wiesenflächen liegt Wittenmoor am Rande der Colbitz-Letzlinger Heide. Heute leben in Wittenmoor 168 Menschen (Stand: 31.12.2016). Wittenmoor ist im Halbkreis um ein Hochmoor angelegt und wurde 1140 unter dem Namen "Widenmore" erstmals urkundlich erwähnt. Einen besonderen Blickfang stellt das direkt im Ortskern gelegene Naturschutzgebiet dar. Hierbei handelt es sich um das in einer fast kreisrunden, kesselartigen Senke liegende Hochmoor "Am Fenn". Durch die Beräumung und das Anlegen eines Knüppeldammes ist das Hochmoor wieder begehbar. Der Zugang zum Moor ist jedoch nur über ein Privatgrundstück und in Absprache mit dessen Besitzerin möglich. Das in Wittenmoor befindliche Schloss wurde von 1856 bis 1915 für die Familie von Alvensleben erbaut. Sehenswert ist weiterhin der Taubenturm mit seinem achteckigen, geschieferten Spitzhelm. Er befindet sich auf dem Gutshof in Wittenmoor und ist der Überrest eines mittelalterlichen Wehrturms. Die neoromanische Backsteinkirche wurde im Jahre 1895 auf den Fundamenten der 1893 abgerissenen Feldsteinkirche neu errichtet. 7

7 Quelle: Internetseite der Hansestadt Stendal unter http://www.stendal.de/de/ortsteile.html

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2.2. Lage im Raum

Die Hansestadt Stendal liegt im Norden des Landesverwaltungsamtsbezirkes Halle/Magdeburg. Zentralörtlich ist Stendal als Mittelzentrum mit Teilfunktionen eines Oberzentrums eingestuft. Die Stadt ist zugleich Kreisstadt des Landkreises Stendal. Die Hansestadt Stendal ist seit dem 01.01.2010 eine Einheitsgemeinde; sie wird seit dem 01.09.2010 aus den ehemals selbstständigen Gemeinden Buchholz, Dahlen (mit Dahrenstedt, Gohre und Welle), Groß Schwechten (mit Neuendorf am Speck und Peulingen), Heeren, Insel (mit Döbbelin und Tornau), Möringen (mit Klein Möringen), Nahrstedt, Staats, Stadt Stendal, Uchtspringe (mit Börgitz und Wilhelmshof), Uenglingen, Vinzelberg, Volgfelde und Wittenmoor (mit Vollenschier) gebildet. Die Länge der äußeren Grenzen zu den Nachbargemeinden beträgt ca. 132,5 km. Angrenzende Einheitsgemeinden sind die Stadt Bismark, die Hansestadt Gardelegen, die Stadt Tangerhütte, die Stadt Tangermünde, sowie die Verbandsgemeinde Arneburg-Goldbeck. An die Einheitsgemeinde Hansestadt Stendal grenzen im Nordwesten die Gemeinden Käthen, Querstedt, Steinfeld, Schernikau und Schinne der Einheitsgemeinde Stadt Bismark. Die nördliche Begrenzung bilden die Gemeinden Rochau, Klein Schwechten, Eichstedt, Lindtorf, Sanne und Hassel der Verbandsgemeinde Arneburg-Goldbeck. Östlich und südöstlich grenzen die Gemeinden Storkau (Elbe), Hämerten, Langensalzwedel, Miltern, die Stadt Tangermünde und die Gemeinde Grobleben der Einheitsgemeinde Stadt Tangermünde an. In südlicher Nachbarschaft liegen die Gemeinden Demker, Bellingen, Hüselitz, Lüderitz, und Windberge der Einheitsgemeinde Stadt Tangerhütte zur Einheitsgemeinde Hansestadt Stendal.

2.2.1. Funktionen innerhalb der Region

Die Hansestadt Stendal ist als Mittelzentrum mit Teilfunktionen eines Oberzentrums ausgewiesen. Damit kommt der Stadt die Aufgabe zu, an städtebaulich integrierten Standorten Einrichtungen zur Deckung des gehobenen Bedarfs bereitzustellen. Des Weiteren ergibt sich aus der Teilfunktion eines Oberzentrums die Bereitstellung von Einrichtungen zur Deckung des spezialisierten höheren Bedarfs.

2.2.2. Naturräumliche Einordnung

Die Hansestadt Stendal liegt im Norden des Landes Sachsen-Anhalt und ist der zentrale Ort der Altmark, einem kaltzeitlich geformten Gebiet mit einem in SO-NW-Richtung ziehenden stark bewaldeten Endmoränenrücken und ausgedehnten, durch netzartig verzweigte Niederungen gegliederten Grundmoränenplatten. Während diese vorrangig ackerbaulich genutzt sind, werden die breiten Talböden meist von Wiesen und Weiden eingenommen. Das Kernstadt Stendal liegt innerhalb der Uchteniederung. Die Uchte, die von Westen her den inneren Stadtkern als Teil der ehemaligen Wallanlagen umfließt, hat hier einen mittleren Pegelstand von 31 m über NN. Aus der Stadt fließt der Fluss nach Norden weiter, wo er östlich der Ortschaft Groß Schwechten die Stadtgrenze markiert.

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In der Hansestadt Stendal befindet sich außerhalb der Uchteniederung das typische flachwellige Hügelland der Altmark. Die höchsten Erhebung ist mit 129,0 m üNN der „Breiter Berg“ in der Gemarkung Wittenmoor, die tiefste Niederung liegt nordöstlich von Groß Schwechten mit 27,5 m üNN in der Gemarkung Groß Schwechten. Neben den ausgedehnten Waldgebieten südlich von Uchtspringe und dem Stendaler Stadtforst finden sich nur vereinzelt kleinere Waldgebiete innerhalb des von der Uchteniederung geprägten Plangegebietes. Die Niederung ist oftmals sumpfig mit kleinen Bächen durchzogen und als Weideland bzw. durch Gartenanlagen genutzt. Ackerbau findet sich hier nur vereinzelt, dagegen auf den Hügellagen häufiger. Neben der Acker- und Weidelandnutzung liegen um die bebaute Stadt verstreut Obstbaumplantagen.

2.3. Übergeordnete Planungen (§ 1 (4) BauGB)

Nach § 1 Abs. 4 des Baugesetzbuches sind die Bauleitpläne den Zielen der Raumordnung anzupassen. Für die Erstellung des Flächennutzungsplanes der Hansestadt Stendal bilden folgende Programme und Planungen die Grundlage: - Landesplanungsgesetz / Landesentwickungsprogramm - Landesentwicklungsplan - Regionales Entwicklungskonzept für die Altmark (REP-A)

2.3.1. Landesplanung

Das Landesplanungsgesetz von Sachsen-Anhalt (LplG) bestimmt in § 1 als Leitvorstellung, dass die Raumordnung "die komplexe räumliche und strukturelle Entwicklung des Landes und seiner Teilgebiete fördern" soll. Ziele sind: - möglichst gleichwertige Lebensbedingungen für die Bevölkerung unter Beachtung sozialer, kultureller und wirtschaftlicher Erfordernisse zu schaffen, - Schutz, Pflege und Entwicklung der natürlichen Lebensgrundlagen zu sichern und die Gestaltungsmöglichkeiten der Raumnutzung langfristig offen zu halten." Der Landesentwicklungsplan des Landes Sachsen-Anhalt bestimmt die Grundsätze der Raumordnung und Landesentwicklung, konkretisiert und entwickelt die Ziele der Raumordnung zur Landesentwicklung. Grundsätze der Landesentwicklung sind: - Schaffung gleichwertiger Lebensbedingungen - Schutz der natürlichen Lebensbedingungen - Entwicklung der Siedlungsstruktur - Verbesserung der Standortbedingungen - Strukturverbesserung in ökologisch belasteten Gebieten - Förderung zentraler Orte in ländlich strukturierten Räumen - Sicherung und Verbesserung ländlich strukturierter Räume - Schutz des Naturhaushaltes - Geordnete Aufsuchung und Gewinnung von Rohstoffen - Berücksichtigung von Rohstoffen - Berücksichtigung von Denkmalschutz und Denkmalpflege - Sicherung der Erholungsfunktion Regionaler Entwicklungsplan

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Aufgrund der Vorgabe, dass Oberzentren (hier: Magdeburg) in 90 Minuten mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu erreichen sein sollen, werden dem Mittelzentrum Stendal Teilfunktionen eines Oberzentrums zugeordnet. Im Landesentwicklungsplan 2010 des Landes Sachsen-Anhalt vom 16.02.2011, am 12.03.2011 in Kraft getreten, werden folgende Vorranggebiete, Vorrangstandorte und Vorbehaltsgebiete, welche die Fläche der Hansestadt Stendal betreffen, genannt: Vorranggebiete für Hochwasserschutz, Vorranggebiete für Wassergewinnung und Vorranggebiete für Militärische Nutzung. Die Überschwemmungsbereiche an den Gewässern Elbe und Uchte werden als Vorranggebiete für Hochwasserschutz festgelegt. (Ziel 123), Vorranggebiete für Wassergewinnung in der Colbitz-Letzlinger Heide (Ziel 142) und Vorranggebiete für Militärische Nutzung (Ziel 148).8 Das nördwestliche Gebiet der Hansestadt dient als Vorbehaltsgebiet für Landwirtschaft. (Ziel 129)9

Vorrangstandorte mit übergeordneter strategischer Bedeutung für neue Industrieansiedlungen zwischen der geplanten Verlängerung der BAB 14 und dem Verkehrslandeplatz Borstel. Diese räumlich zu sichernden Vorrangstandorte sollen für die Errichtung von Photovoltaikfreiflächenanlagen nicht zur Verfügung stehen. Das nördliche Gebiet der Hansestadt dient als Vorbehaltsgebiet für Landwirtschaft. 10 Bezogen auf die Hansestadt Stendal werden konkrete Ziele der Raumordnung und Landesentwicklung lediglich für die Fachplanung Verkehr aufgeführt. Unter der Prämisse, dass die Erreichbarkeit der Oberzentren und der Mittelzentren zu verbessern ist, sind für den Schienenverkehr Maßnahmen dargestellt, die vorrangig durchgeführt werden sollen. Für die Hansestadt Stendal sind dies im Einzelnen der Neubau der Strecke Oebisfelde - Stendal - Berlin als europäische Hochgeschwindigkeitsstrecke, der Ausbau der Strecke Leipzig -Halle - Magdeburg - Wittenberge und der Ausbau der Strecke Berlin - Stendal - Salzwedel - Uelzen. Als vordringliche Maßnahmen für die Entwicklung eines leistungsfähigen Straßennetzes für den überregionalen, regionalen und lokalen Verkehr benennt das Landesentwicklungsprogramm u.a. den Ausbau wichtiger Bundesstraßen, so auch die B 189 Magdeburg - Stendal - Wittenberge und die B 188 Berlin - Stendal - Wolfsburg. Besondere Bedeutung kommt dem Lückenschluss der BAB 14 Magdeburg-Wittenberge-Schwerin zu. Die Anhörungsverfahren im Rahmen der Planfeststellungsverfahren für die, die Hansestadt Stendal betreffenden Abschnitte, VKE (Verkehrseinheit)1.5 (nördlich AS Lüderitz mit AS Uenglingen) und VKE 2.1 (nördlich AS Uenglingen mit AS Osterburg) sind durchgeführt worden. Die Feststellungsbeschlüsse für beide Einheiten stehen bis heute aus. Für die Trassen der beabsichtigten Ortsumfahrungen von Bundes-, Landes- und Kreisstraßen sind die dazu notwendigen Flächen zu sichern. Ortsumfahrungen sind in den Regionalen

8 Ziele und Grundsätze zur Entwicklung der Freiraumstruktur, S.108 ff des Landesentwicklungsplanes vom

14.12.2010 9 Ziele und Grundsätze zur Entwicklung der Freiraumstruktur, S.137 ff des Landesentwicklungsplanes vom

14.12.2010 10 (Ziele und Grundsätze zur Entwicklung der Standortpotenziale und der technischen Infrastruktur, S. 64 und 65 des Landesentwicklungsplanes vom 14.12.2010)

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Entwicklungsprogrammen auszuweisen. Die kommunalen Straßen sind auszubauen. Zur Vervollständigung der Verkehrsinfrastruktur ist ein Radwegenetz zu schaffen.

2.3.2. Regionales Entwicklungsprogramm 1996 Stand: Juli 2011

Zur Konkretisierung der Landesplanung sind regionale Entwicklungsprogramme (-konzepte) aufzustellen. Aus der Mittelzentrumszuweisung ergibt sich die Aufgabe Einrichtungen zur Deckung des gehobenen Bedarfs bereitzustellen. "Oberzentrale" Aufgabe meint die Bereitstellung von Einrichtungen zur Deckung des spezialisierten höheren Bedarfs. Übergeordneter zentraler Ort ist das Oberzentrum Magdeburg. Neben der zentralörtlichen Gliederung trifft das Regionale Entwicklungsprogramm u. a. auch Aussagen zu Vorranggebieten. Damit werden bestimmten Teilräumen Funktionen mit Prioritätsanspruch zugewiesen, um aus der Vielzahl räumlich relevanter Funktionen eine oder einige wenige Funktionen, die für die Region oder darüber hinaus von grundsätzlicher, entwicklungspolitischer Bedeutung und für den jeweiligen Raum charakteristisch sind oder zukünftig entwickelt werden sollen, besonders festzulegen und damit unter besonderen Schutz zu stellen. Andere Funktionen und Raumnutzungen sind hierdurch jedoch nicht ausgeschlossen, es sei denn, die festgelegte Vorrangnutzung macht dies unmöglich bzw. wird beeinträchtigt. Ortslagen und baurechtlich gesicherte Flächen sind von entgegenstehenden Vorrangfunktionen ausgenommen. Innerhalb des Stadtgebietes Stendal ist der östliche Teil als ein Vorranggebiet für Natur und Landschaft gekennzeichnet. Das Gebiet liegt im südlichen Bereich des Stendaler Stadtforstes. Es handelt sich dabei um das Naturschutzgebiet "Schießplatz Bindfelde". Für die Wassergewinnung sind Gebiete im Norden und Süden von Stendal als Vorranggebiete aufgeführt. Das Regionale Entwicklungsprogramm benennt für den Stendaler Bereich den Verkehrslandeplatz Stendal - Borstel und das Güterverteilzentrum "Altmark" im Raum Stendal / Tangermünde als regional bedeutsame Standorte für Verkehrsanlagen. Obwohl außerhalb des vorliegenden Planbereichs gelegen, ist das "Altmark-Industrie-Gelände" nördlich von Arneburg an der Elbe bei der Ver- und Entsorgungsplanung zu beachten, da hier der Bau eines der größten Zellstoffwerke realisiert wurde. Weiterhin beachtenswert ist der Bereich Hassel-Wischer, der als regional bedeutsamer Standort für eine großflächige Freizeitanlage gekennzeichnet ist. Neben Vorranggebieten und Vorrangstandorten trifft das Regionale Entwicklungsprogramm auch Aussagen zu Vorsorgegebieten. Vorsorgegebiete sind Gebiete, die aufgrund ihrer jeweiligen Eignung für die langfristige räumliche und strukturelle Entwicklung von besonderer Bedeutung sind. Andere Planungen und Maßnahmen müssen der Vorsorgefunktion entsprechen. Eine Beeinträchtigung der jeweiligen Zweckbestimmung ist nach Möglichkeit zu vermeiden, wobei ein absoluter Vorrang mit den Vorsorgegebieten nicht ausgesprochen wird. Innerhalb des Planbereichs ist das Naherholungsgebiet Stendaler Stadtforst als Vorsorgegebiet für Erholung ausgewiesen. Angrenzend hieran wird das Altmark-Freizeit-Zentrum "Waldbad und Campingplatz Wischer" mit Umfeld Hassel, Wischer, Arnim und Staffelde genannt. Für die Fachplanungen Schienen- und Straßenverkehr sind die Aussagen des Landesentwicklungsprogrammes übernommen worden. Eine Konkretisierung der

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landesplanerischen Vorgaben bedeutet die Darstellung der Süd-Ost-Umfahrung Stendal für die Bundesstraße B 189 in Verbindung der B 188. Als bedeutsamer Radwanderweg wird der Altmarkrundkurs genannt und dargestellt. Die Strecke verläuft von Süden kommend entlang des Ostwalls über den Haferbreiter Weg nach Wischer. Das Regionale Entwicklungsprogramm Altmark ist um die Vorranggebiete für die Nutzung der Windenergie mit der Wirkung von Eignungsgebieten für Windenergieanlagen (Teilplan Wind) ergänzt worden; der Teilplan sieht für die Hansestadt Stendal zwei Eignungsgebiete südlich von Buchholz vor. Alle weiteren Darstellungen des Regionalen Entwicklungsprogramms Altmark wurden unverändert beibehalten. 11

a) Bevölkerungs- und Arbeitsmarktentwicklung

Zur Stabilisierung der Bevölkerungsentwicklung sind Arbeitsplätze und ein bedarfsgerechtes Angebot an Wohnraum in ausreichender Quantität und Qualität zu sichern bzw. zu schaffen. Schwerpunkt zur Verwirklichung dieser Ziele sollte die Förderung von Wohneigentumsbildung in den zentralen Orten durch die Bereitstellung attraktiver Wohnstandorte in landschaftlich bevorzugter Lage bzw. in räumlicher Nähe zu Auspendlerzielorten sein. Des Weiteren sind tragfähige soziale Einrichtungen wie z. B. Kindertagesstätten und Jugendzentren zu erhalten, um die Altmark als kinder- und familienfreundliche Region zu stärken.

b) Bildung, Kultur und Soziales

Da dem Bildungsstand der Bevölkerung in der Zukunft für die wirtschaftlichen Standortanforderungen eine immer höhere Bedeutung zukommt, ist ein flächendeckendes, wohnortnahes Netz aller allgemeinbildenden Schulen zu schaffen. An den Hauptstandorten der Region ist die Konzentration von Sonderschulen und weiterbildenden Schulen (Berufsbildungszentrum) sowie der Fachhochschule Altmark zu fördern. Die Hansestadt Stendal als kulturelles Zentrum der Region soll durch den Erhalt der bestehenden Einrichtungen (z. B. Theater der Altmark Landesbühne Sachsen Anhalt Nord) gestärkt werden. Die Wahrung, Pflege und Weiterführung kultureller Tradition sowie die systematische Erschließung/Nutzung vorhandener kultureller Denkmale und Bauwerke (Straße der Romanik, historisch wertvolle Stadtensemble) schafft Möglichkeiten die regionale Identität der Region hervorzuheben. In Bezug auf die sozialen Bedürfnisse der Bevölkerung ist u. a. der weitere Ausbau des Johanniter-Krankenhauses Stendal zum medizinischen Zentrum der östlichen Altmark anzustreben. Für ältere Menschen ist ein umfassendes Netzwerk ambulanter Hilfen sowie Betreuungs- und Pflegemaßnahmen zu schaffen. Im Bereich Kinder- und Jugendhilfe ist das Leistungsspektrum schrittweise und kontinuierlich dem realen Bedarf und den gesetzlichen Erfordernissen anzupassen.

c) Gewerbeflächen und Wohnbauland

Dem Umgang mit Gewerbe- und Wohnbauflächenbereitstellung ist eine primäre Funktion zur Entwicklung der Altmark einzuräumen. Hier ist zu beachten, dass Gewerbeflächenausweisungen eng mit der Neuausweisung von Wohnbauflächen verbunden sind. Aufgrund der bereits zum Teil bedarfsdeckend erfolgten Ausweisung von Gewerbegebieten in der Region sollte die weitere Bauflächenbereitstellung nachfrageorientiert an qualitativ hochwertigen Standorten erfolgen. Dabei ist die Konzentration auf regional bedeutsame

11 Genehmigung bekanntgemacht im Amtsblatt Nr. 2 für den Landkreis Stendal vom 20.02.2013

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Standorte, wie z. B. die Hansestadt Stendal, zu beachten. Zur Förderung von Neuansiedlungen werden neben der Schaffung eines "Flächeninformationssystems" und die Schaffung von mehr Transparenz am Flächenmarkt der Region die gemeinsame Akquisition von Unternehmen und eine regional abgestimmte "Lenkung" empfohlen. Hinsichtlich der Revitalisierung von Altstandorten sollte eine Prioritätensetzung auf eine tragbare Anzahl von Standorten erfolgen. Für die Hansestadt Stendal werden insbesondere das Eisenbahninstandsetzungswerk (vormals Reichsbahnausbesserungswerk), heute Alstom Lokomotiven Service GmbH, sowie der Verkehrslandeplatz Stendal-Borstel genannt. Ebenso wie die Konzentration der Gewerbeflächen auf bestimmte Standorte sollte sich die Wohnbaulandausweisung auf die zentralen Orte der Altmark beschränken, wobei hier der Grundsatz Vorzug der Sanierung und Erneuerung von Gebäuden sowie der Baulückenschließung und Nachverdichtung gegenüber der Neuausweisung von Wohnbauland, getreu dem Motto der Internationalen Bauausstellung 2010 - Zurück zur Mitte - in die Planungen einzustellen ist. Innerhalb der Kommunen ohne Zentralfunktion ist die Wohnbaulandausweisung auf den Eigenbedarf der Gemeinde zu begrenzen.

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d) Wirtschaftsnahe Infrastruktur/Verkehr

Das regionale und überregionale Verkehrsnetz, der ÖPNV und die wirtschaftsnahe Infrastruktur sind zukunftsorientiert an die regionalen Besonderheiten anzupassen und auszubauen. Hierbei wird der geplanten Nordverlängerung der A 14 eine besondere Bedeutung zukommen. In Bezug auf das überregionale Verkehrsnetz wird auf die Notwendigkeit einer langfristigen Sicherung des ICE-Haltepunktes in der Hansestadt Stendal durch Anknüpfung wirtschaftlicher und touristischer Potentiale an diesen ICE-Halt hingewiesen.

e) Landschaft und Naturraum

Als Leit- und Handlungsziele innerhalb des Leitbildes Landschaft und Naturraum hebt der Bericht die Abstimmung und Entwicklung von Maßnahmen und Projekten hervor. Besondere Bedeutung wird bei der Fertigstellung der Landschaftsrahmenpläne sowie der Erarbeitung der Landschaftspläne beigemessen. Um die Belange von Naturschutz und Landespflege mit den ökonomischen und wirtschaftlichen Interessen in Einklang zu bringen, werden Konzeptionen u. a. für die forstwirtschaftliche Nutzung, die Ausweisung von Vorrangstandorten zur alternativen Energiegewinnung und für den Naturpark Colbitz - Letzlinger Heide gefordert. Durch die Nähe Stendals zur Elbe ist auch das Biosphärenreservat "Flusslandschaft Elbe" für die Hansestadt von Bedeutung. Eine naturnahe Entwicklung der Auenlandschaften unter besonderer Beachtung der (Wieder-) Herstellung von Retentionsräumen wird angestrebt.

f) Wirtschaftliche Strukturentwicklung/Landwirtschaft

Das Regionale Entwicklungsprogramm benennt neben der Konzentration auf Schwerpunktstandorte für größere Unternehmen aus dem verarbeitenden Gewerbe und der Stärkung der innovativen Potentiale (Hochschule Stendal-Magdeburg, BIC-Altmark) als Leitziele ein regionales Netzwerk Ökonomie (Kooperationsverbände) sowie den Erhalt und die Stärkung der landwirtschaftlichen Strukturen. In diesem Zusammenhang soll auf die Schaffung weiterer Verarbeitungsmöglichkeiten für land- und forstwirtschaftliche Produkte hingewirkt werden.

g) Tourismus

Als Maßnahmen sind unter anderen die Erarbeitung eines Regionalen Marketingkonzeptes Altmark und die Förderung von regional bedeutsamen Standorten für großflächige Freizeitanlagen wie z. B. das Freizeit-Zentrum Wischer genannt. Im Regionalen Entwicklungsprogramm wird die Bedeutung der Zusammenarbeit zwischen den Landkreisen, den Kommunen, sowie der verschiedenen Verbände als besonderes Instrument für die Entwicklung der Region in den unterschiedlichen Fachplanungen (z. B. Zweckverbände) hervorgehoben.

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2.3.3. Landschaftsrahmenplan Naturschutz

Der Landschaftsrahmenplan für den Landkreis Stendal wurde im April 1996 fertiggestellt. Innerhalb des Gebietes der Hansestadt Stendal werden Naturschutzgebiete, Naturdenkmale und nach § 30 NatSchG LSA geschützte Biotope gekennzeichnet. In der Hansestadt Stendal sind zahlreiche geschützte Gebiete und Objekte vorhanden. Sie sind in ein Verzeichnis (Stand: 31.12.2009) aufgenommen, welches vom Landesamt für Umweltschutz zur Verfügung gestellt wurde. Im Einzelnen sind dieses:

Europäisches Vogelschutzgebiet (SPA)

SPA0012LSA Vogelschutzgebiet Colbitz-Letzlinger Heide 1.702 ha

Flora-Fauna-Habitat-Gebiet (FFH)

FFH0032LSA Schießplatz Bindfelde östlich Stendal 183 ha

FFH0033LSA Fenn in Wittenmoor 6 ha

FFH0232LSA Stendaler Rohrwiesen 180 ha

FFH0233LSA Stendaler Stadtforst 128 ha

FFH0235LSA Colbitz- Letzlinger Heide 1.702 ha

Naturschutzgebiete (NSG)

NSG0008 Fenn 6 ha

NSG0094 Buchholz 42 ha

Landschaftsschutzgebiet (LSG)

Uchte-Tangerquellen und Waldgebiete nördlich Uchtspringe 12.392 ha

Flächennaturdenkmal (FND)

FND0016SDL Vogelschutzgebiet Dahrenstedt

FND0019SDL Kieferngruppe Wischer

FND0020SDL Schmetterlingswiese Stendal

FND0021SDL Spitzer Berg Uchspringe

FND0029SDL Heerener Karpfenteich

FND0030SDL Sandgrube Arnim

FND0032SDL Moorwiese Volgfelde

FND0032SDL Schilfteich Groß Schwechten

FND0033SDL Quelltrichter der Uchte

Flächenhaftes Naturdenkmal (NDF) (nach Inkrafttreten des Bundesnaturschutzgesetzes am 01.07.1990 in den neuen

Bundesländern ausgewiesen)

NDF0013SDL Düne

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Geschützter Park (GP)

GP_0017SDL Wittenmoor, Ortsteil Vollenschier – Gutspark

GP_0019SDL Vinzelberg – Gutspark

Gemäß § 17 NatSchG LSA ist die Obere Naturschutzbehörde ermächtigt, durch Verordnung Gebiete zu Naturschutzgebieten zu erklären, in denen ein besonderer Schutz von Natur und Landschaft in ihrer Ganzheit oder in einzelnen Teilen - zur Erhaltung bzw. Entwicklung von Lebensgemeinschaften oder Lebensstätten bestimmter

wildwachsender Pflanzen- und wildlebenden Tierarten, - aus ökologischen, sonstigen wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen oder landeskundlichen

Gründen oder - wegen ihrer Seltenheit, Gefährdung ihrer besonderen Eigenart oder hervorragender

Schönheit erforderlich ist. Bei dem Schutzgebiet "Schießplatz Bindfelde" handelt es sich um ein Waldgebiet und den Bachverlauf des Kuhgrabens. Gemäß § 22 NatSchG LSA können Einzelbildungen der Natur (Naturgebilde) oder Gebiete mit einer Fläche bis zu 5 Hektar (flächenhafte Naturdenkmale) zu Naturdenkmalen erklärt werden. Innerhalb des Stadtgebietes Stendal sind hier neben Alleen, Einzelbäumen, Wiesen und Feldern die Sandsteine von Borstel sowie die Düne südlich von Borstel genannt. ND 11 säulenförmige Sandsteine bei Borstel ND 46 Schmetterlingswiese ND 58 Christusdorn Gleditschie ND 59 Tulpenbaum ND 60 Sumpfzypresse ND 86 Krepenfeld ND 87 Schneckenwiese ND 88 Eckwiese ND 89 Düne. Schutz bestimmter Biotope Für den Schutz und die Pflege wildlebender Tier- und Pflanzenarten können gemäß § 22 NatSchG LSA (zu § 30 BNatSchG) bestimmte Biotope unter Schutz gestellt werden. Gesetzlich geschützte Biotope im Sinne des § 30 Abs. 2 Satz 2 des Bundesnaturschutzgesetzes sind zusätzlich: 1. temporäre Flutrinnen in Überschwemmungsgebieten und Auen 2. hochstaudenreiche Nasswiesen 3. planar-kolline Frischwiesen 4. naturnahe Bergwiesen 5. Halbtrockenrasen 6. natürliche Höhlen, aufgelassene Stollen und Steinbrüche 7. Streuobstwiesen

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8. Hecken und Feldgehölze außerhalb erwerbsgärtnerisch genutzter Flächen sowie 9. Reihen von Kopfbäumen Innerhalb des Stadtgebietes Stendal sind bisher folgende geschützte Biotope erfasst: BIOTOPE nach § 22 NatSchG LSA - Gesetzlich geschützte Biotope 3 Grabensystem mit Röhricht (Grenzgraben) 5.4 Grabensystem mit ausgeprägtem Röhricht 9 Halbtrockenrasen, Trockengebüsch 10 Röhricht 15 Erlen-Eschenwald im Stadtforst 16 Erlen-Eschenwald an der Kläranlage 21 Trockenrasen, Wälder trockenwarmer Standorte 28 offene bis halboffene Binnendüne, Trockenrasen, Wälder trockenwarmer Standorte 29 Röhricht, Temporärgewässer 30 Kleingewässer 36 seggenreiche Naßwiese 75 seggen-, binsen- und hochstaudenreiche Nasswiesen 81 Kleingewässer, Temporärgewässer, Nasswiese 89 Feuchtgebüsch 91 Gewässer mit Röhricht 92 Kleingewässer 109 Auwald, Nasswiese 110 Auwald, Nasswiese 111 Kleingewässer, Röhricht, Nasswiese 129 Feuchtgrünland 130 Kleingewässer 131 Wälder trockenwarmer Standorte (Flechtenkiefernwald) 148 Kleingewässer, Nasswiese

2.4. Weitere Planungsgrundlagen

2.4.1. Stadtentwicklungskonzept Hansestadt Stendal 2012

Absicht der Fortschreibung des bereits vorliegenden Stadtentwicklungskonzeptes ist es, eine den neuen städtebaulichen Gegebenheiten angepasste Grundlage für die geordnete Entwicklung der Hansestadt Stendal zu bekommen. Als besondere Potentiale nennt der Stadtentwicklungsplan die historischen Bereiche (Altstadt, Bahnhofsvorstadt), die innerstädtischen Flächenreserven und die zentrale Lage Stendals in der Altmark. Als vordringliche Aufgabe wird die behutsame Sicherung, Reparatur, der Umbau und die Ergänzung der Altstadt angesehen. Die Achse Stadtsee - Altstadt sollte entwickelt werden. Zur Verbesserung des Touristikangebotes ist die Bettenzahl für den Fremdenverkehr erhöht worden. Detaillierte Aufgaben und Konzepte werden für die Bereiche Wirtschaft, Stadtbild und Ökologie genannt. Danach sollte sich Stendal wirtschaftlich als Verwaltungs- und Bildungszentrum sowie als Einkaufsstadt profilieren. Die Förderung und Ansiedlung von Betrieben sollte vorwiegend auf

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mittelständischer Ebene geschehen. Der Fremdenverkehr in Bezug auf Kurzurlauber ist zu entwickeln. Ob Stendal das Potential hat, sich als Forschungs- und Entwicklungsstandort zu entwickeln, wird in Frage gestellt. Innerhalb der Maßnahmen zur Stadtbilderhaltung bzw. -entwicklung werden Aussagen zur Altstadt, der Bahnhofsvorstadt und dem Stadtteil Stadtsee getroffen. Die kleinteilige Vielfalt der Altstadt und ihre innere Grünstruktur sollten erhalten werden. Der Verkehr ist sowohl aus der Altstadt als auch aus den Wallanlagen herauszuhalten. Für den Bereich des Wohngebietes Stadtsee werden als Maßnahmen zur Verbesserung der Situation die Reduzierung der Straßenbreiten, eine straßenbegleitende Begrünung und die Ansiedlung von Dienstleistungs- und Kultureinrichtungen genannt. Für das Stadtbild allgemein wird die Umnutzung isoliert bzw. entfernt gelegener großflächiger Garagenanlagen angemahnt. Innerhalb der Fachplanung Ökologie werden Aussagen zur Ver- und Entsorgung, zur Luft und zum Kleinklima, zur Energie, zu Wasser und Boden sowie zum Verkehr getroffen. Für den Schutz der Luft und des Kleinklimas ist die Freihaltung von kaltlufterzeugenden Bereichen bedeutsam. Grünräume sollten miteinander verknüpft werden (Biotopvernetzung). Ein, dem Uchteverlauf von Südosten nach Nordwesten folgender Grünzug sorgt für die Be- und Entlüftung des zentralen Altstadtkernes und angrenzender Siedlungsbereiche. Emissionen durch private Feuerungsanlagen, Gewerbebetriebe und den Straßenverkehr sind zu senken. Hier wäre eine Umrüstung auf Erdgas zur Feuerung und die Nutzung regenerativer Energien bzw. ein Ausbau des ÖPNV zur Verkehrsberuhigung und -reduzierung anzustreben. Um genaue Aussagen treffen zu können, wird die systematische Überprüfung aller Emittenten vorgeschlagen. Um die Energienutzung zu optimieren, werden Maßnahmen zur Energieeinsparung und der Ausbau des Fernwärmenetzes vorgeschlagen. Die Schutzgüter Wasser und Boden sind u.a. durch den Anschluss an die zentrale Kläranlage, die Altlastensanierung, die Vermeidung unkontrollierter Einleitungen in die Uchte und eine übermäßige Bodenversiegelung zu schonen. Für die Fachplanung Verkehr werden der optimale Ausbau eines Fuß- und Radwegenetzes, die Verbesserung des ÖPNV und die Einrichtung eines Park + Ride - Systems als vordringliche Aufgaben angesehen. Stendal hat eine direkte ICE-Anbindung erhalten. Darüber hinaus muss hier die bereits erwähnte, geplante Nordverlängerung der A 14 genannt werden. Weitere Aufgaben erstrecken sich auf die Verkehrsberuhigung in der Altstadt und die Verkehrslenkung des Durchgangsverkehres. Für die Bundesstraßen B 189 und B 188 wurden West- bzw. Südumgehungen fertiggestellt. Die zeichnerische Darstellung des Stadtentwicklungsplanes sieht sich als Rahmen für den künftigen Flächennutzungsplan. Dem Ausbau Stendals zum Verwaltungszentrum wird durch die Darstellung großzügiger Flächen für öffentliche Einrichtungen Rechnung getragen. An der Arneburger Straße ist das Technologiezentrum Altmark (BIC) aufgebaut worden. An der Osterburger Straße ist ein Klinik- und Fachhochschulgebiet dargestellt. Neben dem Gewerbegebiet im Südosten der Hansestadt finden sich andere Gewerbeentwicklungsflächen nördlich des Stadtteils Stadtsee, nördlich der Arneburger Straße und nördlich der Altstadt Stendals. Darüber hinaus soll zwischen der geplanten Verlängerung der A 14 und dem Verkehrslandeplatz Borstel der Industrie- und Gewerbepark „Am Altmärkischen Flugplatz“, ein Standort von strategischer Bedeutung entwickelt werden. Die einst gewerblich dargestellte Baufläche nördlich der Sachsenstraße hat eine Darstellung als Grünfläche erfahren. Zum einen

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kommt es hier zu Nutzungseinschränkungen wegen der unmittelbar angrenzenden Bahnlinie Stendal-Wittenberge, zum anderen wird die gewerbliche Entwicklung zu Gunsten des geplanten Industrie- und Gewerbeparks „Am Altmärkischen Flugplatz“ aufgegeben.

2.4.2. Landschaftsplanerische Bestandsaufnahme

Nach § 5 NatSchG LSA haben die Naturschutzbehörden für ihr Gebiet einen Landschaftsrahmenplan auszuarbeiten, der Aussagen über das gesamte Zuständigkeitsgebiet enthält. Die Gemeinden sind zuständig für Maßnahmen nach § 11 (2) des Bundesnaturschutzgesetzes. Die Aufstellung des Landschaftsplanes erfolgte im Benehmen mit der Unteren Naturschutzbehörde. Bei der nun anstehenden Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes sind die konkretisierten Ziele, Erfordernisse und Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege in der Abwägung nach § 1 (7) BauGB zu berücksichtigen und können als Darstellungen nach § 5 BauGB in den Bauleitplan aufgenommen werden.

2.4.3. Bauleitplanung der Nachbargemeinden

Innerhalb der Einheitsgemeinde Hansestadt Stendal verfügen die ehemals selbstständigen Gemeinden Dahlen, Möringen, Uchtspringe und Vinzelberg über wirksame Flächennutzungspläne. Diese werden mit dem Wirksamwerden des neu aufzustellenden Flächennutzungsplanes „Hansestadt Stendal“ aufgehoben. Die „neuen“ Nachbargemeinden der Hansestadt Stendal sind seit dem 01.09.2010 die Verbandsgemeinde Arneburg-Goldbeck, die Einheitsgemeinde Stadt Bismarck, die Hansestadt Gardelegen, die Einheitsgemeinde Stadt Tangermünde und die Einheitsgemeinde Stadt Tangerhütte. Die Bauleitpläne dieser benachbarten Gemeinden werden gemäß § 2 (2) BauGB aufeinander abgestimmt.

2.5. Ausstattung mit Infrastruktur

Die Standortbedingungen der Hansestadt Stendal und ihre Entwicklungsmöglichkeiten werden weitestgehend von der Ausstattung mit Infrastruktureinrichtungen bestimmt. Dabei muss unterschieden werden zwischen: 1. Technischer Infrastruktur (Verkehrslinien, Ver- und Entsorgungssysteme) 2. Städtebaulicher Infrastruktur (Bildungs-, Gesundheits- und Sozialwesen, öffentliche Verwaltung, Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen).

2.5.1. Technische Infrastruktur

1. Verkehrslinien und -netze

a) Straßen Die Hansestadt Stendal ist über Landes- und Bundesstraßen in das überregionale Verkehrsnetz eingebunden. Im Süden der Stadt verläuft die Bundesstraße B 188. Von Wolfsburg über Gardelegen führt die Straße als südliche Stadtumfahrung um Stendal und östlich über Tangermünde nach Rathenow.

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Von Magdeburg aus trifft die Bundesstraße B 189 südlich von Röxe auf die Südumfahrung der B 188. Weiter in östliche Richtung schwenkt sie an der Abfahrt Bindfelde nach Norden, wo sie nach Groß Schwechten die Stadtgrenze in Richtung Wittenberge verlässt. Nach Nordwesten verläuft ausgehend vom nördlichen Stadtgraben die Landesstraße L 15 in Richtung Bismark. Von der Einmündung B 188 in Richtung Arneburg verläuft die L 16. Nach Süden führt die Landesstraße L 32. Weiterhin ist Stendal durch Kreisstraßen in das regionale Straßennetz eingebunden. Zur Entlastung der Landes- und Bundesstraßenknotenpunkte, sowie zur Verkehrsberuhigung im Stadtgebiet sind Umgehungsstraßen im Süden und Osten erstellt worden. Die Südumfahrung von der B 188 (Richtung Gardelegen) über die B 189 (Richtung Magdeburg) bis zur B 188 (Richtung Tangermünde) und zum anderen die Ostumfahrung bis zur B 189 nordöstlich der Tannensiedlung. b) schienengebundener Verkehr Die Hansestadt Stendal ist historisch bedingt (ehemaliges Reichsbahnausbesserungs-werk) gut an das regionale und überregionale Schienennetz der Deutschen Bahn AG angeschlossen. Die Hauptstrecke der ICE-Trasse wurde südlich der Hansestadt gebaut und ist 1998 in Betrieb genommen worden. Durch die Stadt führt ein Abzweig der ICE-Strecke, so dass der Bahnhof Stendal in das Hochgeschwindigkeitsnetz der Deutschen Bahn AG eingebunden ist. Durch den Ausbau der Bahnstrecke Stendal - Uelzen wird die Funktion der Stadt als Eisenbahnknotenpunkt unterstrichen und durch die verkürzten Fahrzeiten des ICE wird die Bedeutung Stendals im Bezug zur Bundeshauptstadt Berlin gestärkt. c) öffentlicher Personennahverkehr Die Stadtlinien 901 bis 907 verkehren im 30-Minuten-Takt und sind so ausgestaltet, dass sich auf den Hauptverbindungen zwischen dem Stadtzentrum und den großen Wohngebieten ein 15-Minuten-Takt ergibt. (siehe Beiplan 9.2.) Innerhalb des Stadtgebietes besteht ein dichtes Busverkehrsnetz, das alle wesentlichen bebauten Gebiete der Stadt einbindet. Über die Stadtlinie 904 wurde eine Anbindung der sich zu Wohngebieten entwickelnden Gebiete im Osten der Hansestadt (Arnimer Damm, Haferbreiter Weg) geschaffen. Die Ortschaften Staffelde und Bindfelde sind mit der übrigen Hansestadt über die Regionallinien 920 und 971 verbunden, die weiteren Ortschaften über die Regionallinien 921, 930, 940 und 941. Des Weiteren ist das Stadtgebiet mit allen angrenzenden Gemeinden des Landkreises über entsprechende Buslinien verbunden. In der Hansestadt Stendal gibt es keinen Verkehrsverbund. d) Flugverkehr Südwestlich von Borstel befindet sich ein ehemaliger militärischer Landeplatz, der es ermöglicht, mit privaten Flugzeugen die Stadt anzufliegen. Regelmäßige Flugverbindungen bestehen nicht. Verbunden mit der Widmung als Verkehrslandeplatz können auch Geschäftsflugzeuge die Stadt anfliegen. Zur längerfristigen Betriebsabsicherung, auch vor dem Hintergrund, Investitionen zu tätigen, ist eine Betreibergesellschaft gegründet worden, an der die Hansestadt Stendal sowie der Aeroclub Stendal e.V. beteiligt sind.

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2. Ver- und Entsorqunq

Die Hansestadt Stendal ist in die regionalen Versorgungsnetze für elektrische Energie und Wasser eingebunden. Die Elektrizitätsversorgung erfolgt durch die Stadtwerke Stendal GmbH. Die zentrale Wasserversorgung für die Hansestadt Stendal wird von den Stadtwerken vorgenommen. Das gesamte Stadtgebiet ist trinkwasserseitig erschlossen. Die Abwasserbeseitigung erfolgt bis auf wenige Ausnahmen im Stadtgebiet zentral über die Kläranlage am Arnimer Damm, die eine Kapazität von 115.000 Einwohnergleichwerten besitzt. 97,18 % der Stendaler Haushalte haben Anschluss an die zentrale Kläranlage. Die Abwasserentsorgung der übrigen Bereiche erfolgt zumeist über hauseigene Kläranlagen bzw. Sammelgruben. Aufgrund der dichten Bebauung im Stadtzentrum ist hier eine flächendeckende Anlage von Regenwasserkanälen vorgesehen bzw. vorhanden. Regenwasserrückhaltebecken innerhalb von Hofanlagen sind denkbar und anzustreben bzw. auf alternative Methoden (gedrosselte gleichmäßige Einleitung, versickerungsfähige Pflasterarten, Regenwassernutzungs-anlage usw. zurückzugreifen. Für am Rande bzw. außerhalb gelegene Gebiete ist die Anlage von Regenwasserrückhaltebecken zur Entlastung der vorhandenen Vorfluter vordringlich anzustreben. Notwendige Regenwasserrückhaltemaßnahmen sind auf der Ebene der verbindlichen Bauleitplanung vorzusehen. Eine Versickerung des nicht verunreinigten Niederschlagswassers ist aufgrund der anstehenden Bodenverhältnisse nur bedingt denkbar. Die für eine Versickerung notwendigen rechtlichen Voraussetzungen sind außerhalb des vorliegenden Bauleitplanverfahrens von der Hansestadt Stendal einvernehmlich mit dem Staatlichen Amt für Umweltschutz, der Unteren Wasserbehörde und den Wasserversorgern und -entsorgern herzustellen. Die Versorgung mit Fernwärme innerhalb der Hansestadt Stendal ist gegeben und bei der Neuanlage von Baugebieten im Hinblick auf eine schadstoffarme Heizungsversorgung zu berücksichtigen. Im Bereich Stadtsee versorgt ein Blockheizkraftwerk weite Teile der Stadt mit Fernwärme. Zurzeit werden die Reste des im Rückbau befindlichen Stadtteils Süd, die Stadtteile Stadtsee, sowie Teile der Altstadt und der Bahnhofsvorstadt sowie das nördliche Stadtgebiet mit Fernwärme versorgt. Für den überwiegenden Teil der bebauten Siedlungsgebiete besteht Erdgasanschluss. Fernmeldeanschlüsse nehmen die privaten Telekommunikationsbetreiber vor. Die Abfallentsorgung, die Wertstoff- und Schadstoffentsorgung werden durch den Landkreis Stendal gewährleistet. Die zentrale Mülldeponie im Stadtgebiet ist 2005 geschlossen worden. Zur Zeit erfolgt lediglich die Annahme von Wertstoffen, Sperrmüll, Elektroschrott und Schadstoffen. Die Schließung, Sicherung und Rekultivierung der Deponie wird zwischen 2015 und 2035 erfolgen. Nach dem Ablauf der Geltungsfrist für den Abfallwirtschaftsplan LSA wurde 2010 vom zuständigen Referat Abfallwirtschaft/ Bodenschutz ein Fortschreibungsverfahren gemäß § 29 KrW-/AbfG (Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz) eingeleitet. Dieses wurde 2011 im Rahmen eines öffentlichen Beteiligungsverfahrens nach § 29a KrW-/AbfG fortgeführt und mit der Veröffentlichung der fortgeschriebenen Teilpläne für gefährliche und nicht gefährliche Abfälle (Siedlungsabfälle) im Dezember 2011 abgeschlossen. Im Bereich der Deponie Stendal wurde ein "Umweltprojekt Deponiegas" als Maßnahme zur Emissionsminderung von schadstoffbelastetem Deponiegas eingeleitet: das Gas wird gefasst und verwertet.

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Vor einer geplanten Nachnutzung von Altlastenverdachtsflächen wird die Stadt erforderlichenfalls Gefährdungsabschätzungen vornehmen und ein Sanierungskonzept erarbeiten. Dies wird jedoch erst vor dem Beginn konkreter Baumaßnahmen aktuell. Die Durchführung der Maßnahmen für die Sanierung und Ergänzung der Ver- und Entsorgungssysteme wird als vordringlich angesehen und dementsprechend umgesetzt.

2.5.2. Städtebauliche Infrastruktur

Aufgrund ihrer zentralen Lage im ländlichen Raum der Altmark und der Funktion als Kreisstadt befinden sich alle wesentlichen öffentlichen und privaten Dienstleistungen, Bildungs- und Kultureinrichtungen, Sozialeinrichtungen, Sport- und Freizeitanlagen, Handwerks- und Gewerbebetriebe im Gebiet der Hansestadt Stendal.

1. Öffentliche und Private Dienstleistungen

Öffentliche und private Dienstleistungen wie Verwaltungen, Poststellen, Banken und Bibliotheken konzentrieren sich innerhalb bzw. am Rande des alten Stadtkerns und in den Stadtteilen Stadtsee und Nord. Größere Versorgungseinrichtungen mit Gütern des täglichen Bedarfs konzentrieren sich im Wesentlichen auf die bevölkerungsstärksten Gebiete, wobei auch in Stendal der allgemeine Trend zu Einkaufszentren in Gewerbegebieten am Rande der Stadt zu beobachten ist (Gewerbegebiet entlang der Heerener Straße). Die Stadt hat durch ihre Bauleitplanung dafür Sorge getragen, dass ein einziges Fachmarktzentrum im Stadtteil Süd-Ost entstanden ist. Hier kann der Bedarf gedeckt werden. Weitere Einkaufsmöglichkeiten befinden sich vor allem in dem bevölkerungsstarken Stadtteil Stadtsee und in der Altstadt.

2. Bildungseinrichtungen

In der Studie der Stadt Stendal zur Sanierung der Grundschulen war die Summe der Renovierungskosten für ein zehn- bis fünfzehnjähriges Sanierungskonzept mit schätzungsweise 25 - 30 Mio. DM (12,78 – 15,34 Mio. €) veranschlagt. Diese Sanierungsphase ist nunmehr abgeschlossen. Es soll der Neubau einer Grundschule im Bereich der Sporthalle Haferbreiter Weg realisiert werden. Neben den Allgemeinbildenden Schulen befinden sich in der Altstadt die Volkshochschule sowie die Musik- und Kunstschule der Hansestadt. Die Berufsbildenden Schulen befinden sich im sogenannten Berufsbildungszentrum nördwestlich der Altstadt im Bereich der Schillerstraße.

3. Kulturelle Einrichtungen

Das Bundesland Sachsen-Anhalt hat mit seiner Wiederkonstituierung Mitverantwortung für die Bewahrung und Restaurierung seiner traditionsreichen kulturellen Substanz übernommen. Es gilt die gewachsene Kultursubstanz zu erhalten und gleichzeitig ein vielfältiges und zeitgemäßes kulturelles Angebot bereitzuhalten. In der Hansestadt Stendal zählen neben dem Theater der Altmark als Landestheater Sachsen-Anhalt Nord, das Altmärkische Museum, das Winckelmann-Museum und die Musik- und Kunstschule sowie das Musikforum Katharinenkirche, indem Konzerte und große Ausstellungen stattfinden, zu den herausragenden kulturellen Einrichtungen. Eine umfassende und durch einen Neubau ergänzte Bibliothekseinrichtung in der Altstadt ist vorhanden. In der Hansestadt

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befindet sich auch ein Kino mit insgesamt vier Sälen. Am Stadtsee liegt der Tiergarten der Hansestadt. Des Weiteren stellt das Landesfeuerwehrmuseum historische Exponate aus.

4. Einrichtungen für Soziales und Gesundheit

In der Hansestadt Stendal stehen den älteren Mitbürgern derzeit sechs Senioren- und Pflegeheime zur Verfügung. Sondereinrichtungen für Kinder sind der integrative Kindergarten der Lebenshilfe e.V. und das Kinderheim Stendal. Außerdem bieten die Sozialstation "Häusliche Kranken- und Altenpflege e.V.", die DRK-Sozialstation sowie die freien Wohlfahrtsverbände, wie die Arbeiterwohlfahrt, die Caritas, die Diakonie, der Deutsche Paritätische Wohlfahrtsverband, das Deutsche Rote Kreuz, die Beratungsstelle für Familie, Eltern und Kinder, die Beratungsstelle für Hörbehinderte und der Blinden- und Sehbehindertenverband ihre Hilfe an. Weitere soziale Einrichtungen sind der Arbeitslosenverband, der Verein für Straffälligen Betreuung, die Bewährungshilfe und das Aussiedlerübergangswohnheim. Die medizinische Versorgung der Bevölkerung erfolgt im Johanniter-Krankenhaus, der Frauen- und Kinderklinik Stendal, der Schwangerschaftsberatung und gynäkologischen Ambulanz sowie durch die verschiedenen niedergelassenen Allgemein- und Fachärzte. Durch die laufenden Um- und Erweiterungsbauten am Johanniter-Krankenhaus wird in absehbarer Zeit ein ausgezeichneter Versorgungsgrad erreicht. Damit verbunden wird das Krankenhaus im Stendaler Altmarkkreis gemessen am Standort Stendal und dessen raumbedeutsamer Stellung die zentrale Versorgungsfunktion einnehmen. Diese gilt es auch in der Zukunft weiter zu festigen. Etwa ein Viertel der Bevölkerung von Stendal sind Heranwachsende und Jugendliche. Ihnen stehen im Stadtgebiet zwei kommunale Jugendeinrichtungen, die vom Amt für Jugend, Sport und Soziales getragen werden, und zwei Einrichtungen von freien Trägern zur Verfügung. Darüber hinaus betreibt die Stadt vier Jugendräume in den Ortschaften Heeren, Jarchau, Möringen und Nahrstedt. Darüber hinaus hat das Amt für Jugend, Sport und Soziales seit 1992 (mit Unterbrechung) drei Streetworker eingestellt, die vor allem Jugendgruppen betreuen, die nicht in die Arbeit von Jugendeinrichtungen eingebunden sind. In den Jugendfreizeiteinrichtungen werden Angebote zur Freizeitgestaltung mit Sport, Spielen und Kreativwerkstätten gemacht, außerdem werden dort Informationsveranstaltungen zu Themen wie Drogen, Gesundheit, Ausbildung und Beruf durchgeführt. Neben diesen allgemeinen Angeboten werden Ausflüge und Tagestouren organisiert, sowie ein Ferienprogramm zusammengestellt. Die Jugendfreizeiteinrichtungen und Jugendclubs liegen in den Stadtteilen, die einen hohen Anteil an Kindern und Jugendlichen (6-20) in der Bevölkerung aufweisen: Stadtteil Altstadt/Nord: JFZ "Mitte" Stadtteil Stadtsee I+II: JFZ "MAD" In der Trägerschaft der Hansestadt Stendal befinden sich sechszehn Kinderbetreuungseinrichtungen (Krippe, Kindergarten, Hort). Die Hansestadt hat die Trägerschaft einiger Kindertagesstätten in die Hände freier Träger (Evangelische Kirche, AWO, Borghardtstiftung) gegeben. Die insgesamt 17 Kinderbetreuungseinrichtungen12 der Hansestadt arbeiten nach interessanten, unterschiedlichen

12 Auskunft Amt für Jugend, Sport und Soziales vom 07.04.2015

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Einrichtungsangeboten, die ausreichend Raum für die Entfaltungsmöglichkeiten der Kinder bieten z. B. Sport, Sinnesbildung, gesunde Ernährung, Kreativität, Natur u. ä. m. Der bauliche Zustand der Einrichtungen ist gut bis sehr gut!

5. Sport- und Freizeitanlagen

Das Angebot an Sporteinrichtungen stellt einen wesentlichen Indikator für die Lebensqualität einer Region dar. Im Rahmen der kommunalen Sportstättenentwicklungsplanung für die Hansestadt Stendal sind sowohl deren individuelle Parameter wie z. B. Gemeindegröße, Einzugsbereich, Bevölkerungsentwicklung, Sportstättenbestand, Bedarf der Schulen und Vereine, landschaftliche Einbindung, Verkehrsplanung u.s.w., als auch künftige bundesweite Trendprognosen bezüglich des Freizeitsportverhaltens zu berücksichtigen. Unter dem Dachverband des Kreissportbundes Stendal-Altmark e.V. sind 212 Vereine mit 18.148 Sportlern zusammengeschlossen. In der Hansestadt Stendal sind ca. 6.500 der 41.014 Einwohner (Stand: Dez. 2012) in ca. 80 Sportvereinen organisiert.13 Die Mitgliederstärke setzt sich aus ca. 69 % Erwachsenen und 31 % Kindern und Jugendlichen zusammen. Das Angebot der Vereine ist umfangreich, dem Breitensport sind vielfältige Möglichkeiten geboten. Nach Zahl der Vereinsmitglieder ist Fußball die am stärksten vertretene Sportart, gefolgt von Turnen / allgemeiner Sport, Kegeln, Tennis und Tischtennis, wobei künftig mit einer anwachsenden Mitgliederstärke vor allem in den Sportarten Tennis, Badminton, Tischtennis, Leichtathletik, Volleyball und Schwimmen zu rechnen ist. Sportmöglichkeiten sind in den Schulsporthallen mit Außenanlagen, den städtischen Sportstätten, den städtischen Sportstätten die an Vereine verpachtet sind, den kommerziell betriebenen Sport- und Freizeitanlagen, den Spielplätzen und sonstigen Sport- und Freizeitanlagen geboten. TURN- UND SPORTHALLEN Bedarfsermittlung der nutzbaren Sportfläche, Stand: 31.12.2012

Einwohner nutzbare Sportfläche

Bedarfszielwert bei 0,3m²/ Einw.

Bedarfsdeckung(+) über- unter

Versorgungsgrad in m²/Einw.

41.014 9.075,00 12.304 3.229m² 0,22

Zu der oben benannten nutzbaren Sportfläche zählen die aufgeführten Schulsporthallen einschließlich der Sporthalle "Haferbreiter Weg". Die Sporthalle "Am Stadtsee", die Turn- und Sporthallen "Haferbreite", Sporthalle Erich-Weinert-Straße "Juri Gagarin", "Sporthalle Süd", "Petrikirchhof', Sportanlagen der Grund- und Sekundarschulen "Goethe", "Diesterweg" und "Nord" wiesen deutliche Mängel auf, die mittlerweile durch umfangreiche Renovierungs- und Sanierungsarbeiten behoben wurden. Die Schulsporthallen gewährleisten die Durchführung des Sportunterrichtes. Zur Deckung des Sporthallendefizites trug der Neubau einer Sportanlage im Bereich des Berufsschulzentrums bei. Kommerziell betriebene Sporthallen für Tennis und Squash, Fitness-Angebote u. a. m. im Bereich der Industriestraße oder im Wohngebiet Stadtsee III trugen ebenso zur Entspannung des Defizites im Breitensportangebot bei.

13 Angabe Amt für Jugend, Sport und Soziales vom 07.04.2015

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SPORTPLÄTZE Bedarfsentwicklung der nutzbaren Sportfläche, Stand:31.12.2012

Einwohner nutzbare Sportfläche in m²

Bedarfszielwert bei 3,5m²/Einwohner

Bedarfsdeckung Versorgungsgrad in m²/Einwohner

41.014 172.299 143.549 + 28.750 4,20

Es ergibt sich laut Statistik eine Bedarfsdeckung von plus 28.750 m². Bei den aufgeführten Sportflächen handelt es sich um Großspielfelder, Kleinspielfelder, Tennisplätze und Anlagen für Leichtathletik. Die von der Stadt verpachteten Anlagen, die Sportplätze "Wahrburg", "Osterburger Straße", "Preußenstraße", "Dahlener Straße" und die Tennisplätze "Am Pappelweg" und "Arnimer Weg", befinden sich lt. Sportstättenentwicklungsplan in gepflegtem Zustand. Die durch die Hansestadt verwalteten Plätze Stadionanlage "Am Hölzchen", das 1996 neu erbaute Leichtathletikstadion Osterburger Straße, die sanierte Sporthalle "Haferbreiter Weg" sind in gutem bis ausgezeichneten Zustand. In der Hansestadt Stendal wurde im Jahre 1999 ein kombiniertes Freizeit- und Erlebnisbad (Altoa) am Standort Uenglinger Berg errichtet, welches regionale Bedeutung erlangt hat. SPEZIELLE ANLAGEN FÜR EINZELNE SPORTARTEN Zu den Sportanlagen in der Hansestadt Stendal gehören ferner eine Pferdesportanlage, zwei Schießanlagen und 3 Kegelsportanlagen.

2.6. Bevölkerung

Vorrangig für die Beurteilung der Entwicklungsdynamik mit ihren Auswirkungen auf die Siedlungsstruktur sind grundsätzlich Bevölkerungsentwicklung und -struktur der Städte und Gemeinden. Diese Determinanten stehen in engem Zusammenhang mit der Wirtschaftsentwicklung und der Baulandnachfrage. Im 268 km² großen Stadtgebiet der Hansestadt Stendal leben zurzeit (Stand 31.12.2016) 40.979 Menschen. Das heißt, auf jeden einzelnen Einwohner kommt statistisch betrachtet eine nicht unbeachtliche Fläche von 6.539,93m² (das entspricht 152,9 Einwohnern/km²). Die Auswertung der Einwohnerzahlen beruht auf Angaben des Statistischen Landesamtes Halle und des Sachgebietes Statistik und Wahlen der Hansestadt Stendal.14 Nach dem 2. Weltkrieg betrug die Einwohnerzahl in Stendal 40.325 Personen. Vorbehaltlich der großen Zeitsprünge in der Bevölkerungserfassung ist für die Hansestadt Stendal ein Bevölkerungsrückgang nach 1945 bis Anfang der 60er Jahre von ca. 11 % zu erkennen. Die Abnahme geht dabei mit dem allgemeinen Trend in der DDR zu dieser Zeit einher. Nachdem Mitte der 60er bis Anfang der 70er Jahre ein geringer Zuwachs zu verzeichnen ist, schnellt die Bevölkerungsentwicklung ab Mitte der 70er Jahre um ca. 22 % in die Höhe. Diese der allgemeinen Bevölkerungsentwicklung in der DDR entgegenstehende Tendenz ist auf den Kernkraftwerksbau in Niedergörne zurückzuführen, in dessen Folge das Wohngebiet Stadtsee

14 MESO-Daten Stand: 31.12.2016

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errichtet wurde. Durch das zweite Neubaugebiet Stendal-Süd erfolgte eine weitere Zunahme der Einwohnerzahl in den 80er Jahren (ca. 8%). Die zunehmende Bevölkerungsentwicklung erreicht 1989 bis zur "Wiedervereinigung" mit 50.717 Einwohnern ihren Höchststand. Nach der Einstellung des Kernkraftwerkbaus und weiteren Abbaus an Arbeitsplätzen folgte die Abwanderung vieler Arbeitskräfte aus den östlichen Teilen Deutschlands. Zusammen mit dem in ganz Deutschland zu beobachtenden demographischen Wandel fand eine Abnahme der Bevölkerung um rund 18,25 % auf heute 41.206 Einwohner statt. Hier sind die Einwohner der ehemals selbstständigen, umliegenden Gemeinden, in denen die Bevölkerung ab dem Jahre 1992 teilweise beträchtlich zunahm enthalten. Ohne diese wäre der Bevölkerungsrückgang in der Hansestadt weitaus beträchtlicher ausgefallen.

Einwohnerzahlen am 31.12.2016 (31.12.2015)

Ortsteile der Hansestadt Einwohner

Hansestadt Stendal 31.793 (31.942)

Hansestadt Stendal OT Arnim 138 (143)

Hansestadt Stendal OT Bindfelde 220 (222)

Hansestadt Stendal OT Börgitz 418 (422)

Hansestadt Stendal OT Borstel 562 (566)

Hansestadt Stendal OT Buchholz 258 (261)

Hansestadt Stendal OT Dahlen 245 (253)

Hansestadt Stendal OT Dahrenstedt 72 (69)

Hansestadt Stendal OT Döbbelin 115 (118)

Hansestadt Stendal OT Gohre 152 (154)

Hansestadt Stendal OT Groß Schwechten 315 (306)

Hansestadt Stendal OT Heeren 563 (557)

Hansestadt Stendal OT Insel 451 (451)

Hansestadt Stendal OT Jarchau 479 (487)

Hansestadt Stendal OT Klein Möringen 99 (94)

Hansestadt Stendal OT Möringen 559 (582)

Hansestadt Stendal OT Nahrstedt 281 (273)

Hansestadt Stendal OT Neuendorf am Speck 104 (112)

Hansestadt Stendal OT Peulingen 103 (99)

Hansestadt Stendal OT Staats 230 (242)

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Hansestadt Stendal OT Staffelde 169 (167)

Hansestadt Stendal OT Tornau 127 (132)

Hansestadt Stendal OT Uchtspringe 682 (681)

Hansestadt Stendal OT Uenglingen 853 (868)

Hansestadt Stendal OT Vinzelberg 233 (233)

Hansestadt Stendal OT Volgfelde 158 (162)

Hansestadt Stendal OT Vollenschier 58 (57)

Hansestadt Stendal OT Wahrburg 1164 (1.161)

Hansestadt Stendal OT Welle 79 (86)

Hansestadt Stendal OT Wilhelmshof 131 (131)

Hansestadt Stendal OT Wittenmoor 168 (175)

Summe: 40.979 (41.206)

Stadtteile der Hansestadt15 Einwohner

Altstadt 4.174 (4.104)

Nord 4.232 (4.234)

Ost 3.095 (3.011)

Südost 113 (109)

Bahnhofsvorstadt 4.560 (4.501)

Röxe 1.638 (1.650)

Süd 267 (284)

Villenviertel 1.723 (1.726)

Stadtsee 10.257 (10.284)

Bürgerpark 275 (579)

Siedlung 1.459 (1.460)

Summe: 31.793 (31.942)

Die Bevölkerung innerhalb der Hansestadt Stendal konzentriert sich auf die Siedlung Stadtsee (10.257 Einwohner), was ca. 25,03 % der Gesamtbevölkerung entspricht. Die Altstadt und die sie unmittelbar umgebenden Stadtteile (zusammen 21.536 Einwohner) nehmen - flächenmäßig auch größer - ca. 52,55 % der Bevölkerung auf. Die Ortsteile (9.186 Einwohner) beherbergen ca. 22,42 % der Gesamtbevölkerung.

15 Quelle: Hansestadt Stendal, Amt 13.0, Statistik und Wahlen, Stand: 31.12.2016, (31.12.2015), nur Hauptwohnsitz

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Begründung zum Flächennutzungsplan „Hansestadt Stendal“ (Vorentwurf)

Stand: 10/2017 Seite 41 von 114

Jahr Einwohner Einwohner Saldo Prozentual

1989 50.717 810 1,62

1990 48.532 - 2.185 - 4,31

1991 48360 - 172 - 0,35

1992 46.927 - 1.433 - 2,96

1993 46.375 - 552 - 1,18

1994 45.329 - 1.046 - 2,26

1995 44,169 - 1.160 - 2,56

1996 43.091 -1.078 - 2,44

1997 41771 - 1.320 - 3,06

1998 40.333 - 1.438 - 3,44 (Eingemeindung Staffelde)

1999 41.054 721 1,79 (Eingemeindung Bindelde)

2000 39.795 - 1,259 - 3,07

2001 38.012 - 1.783 - 4,48

2002 37.612 - 400 - 1,05

2003 37.400 - 212 - 0,56

2004 36.820 - 580 - 1,55

2005 36.883 63 0,17 (Eingemeindung Jarchau)

2006 36.387 - 496 - 1,25

2007 35.959 - 428 - 1,18

2008 35.465 - 494 - 1,37

2009 35.023 - 442 - 1,25

2010 41.929 6.911 19,73 (Eingemeindungen Buchholz, Dahlen,

Heeren, Insel, Nahrstedt, Möringen, Staats,

Uchtspringe, Uenglingen, Volgfelde, Wittenmoor)

2011 41.431 - 498 - 1,19

2012 41.014 - 417 - 1,01

2013 40.753 - 261 -0,64

2014 40.777 24 0,06

2015 41.206 429 1,05

2016 40.979 - 227 - 0,55

Tabelle: Bevölkerungsentwicklung der Hansestadt Stendal (nur Hauptwohnsitz)

Quelle: Hansestadt Stendal, Büro des Oberbürgermeisters, Meso-Daten, Stand: 31.12.2016

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Begründung zum Flächennutzungsplan „Hansestadt Stendal“ (Vorentwurf)

Stand: 10/2017 Seite 42 von 114

Die Altersstruktur innerhalb der Hansestadt Stendal ist als durchschnittlich zu bewerten. Der Ausländeranteil im Landkreis Stendal (2.538 Ausländer bei 114.316 Einwohnern gesamt, Stand: 31.05.2015) beträgt ca. 2,22 %16 und liegt damit unter dem Bundesdurchschnitt. (Ausländeranteil in Deutschland zum 31.03.2015: 9,49 %)17 Die durchschnittliche Einwohnerdichte der Hansestadt Stendal von ca. 153,2 Einwohnern pro km² wird maßgeblich durch den städtischen Bereich bestimmt. In den ländlichen Gemarkungen (2015: 9.264 EW bei ca. 228 km²) beträgt die Einwohnerdichte lediglich nur ca. 40,6 Einwohner pro km².

2.7. Wirtschaftsstruktur

Aus der Entwicklung der Beschäftigung ist der wirtschaftliche Strukturwandel in der Altmark abzulesen. So dokumentieren unter anderem das Wegbrechen von Arbeitsplätzen im sekundären (Land- und Forstwirtschaft, Energie, Verarbeitendes Gewerbe etc.) und die prozentuale Zunahme am Anteil der Beschäftigten im tertiären Sektor (Handel, Dienstleistungen etc.) den sich vollziehenden strukturellen Wandel in der Region Altmark bzw. der Hansestadt. Ein drängendes aktuelles Problem ist die überdurchschnittlich hohe Arbeitslosigkeit der Agentur für Arbeit Stendal. Im November 2016 betrug die Arbeitslosenquote 9,2% (Bundesrepublik Deutschland = 5,7 %). Insgesamt sind im Jobcenter Stendal 9.611 Menschen ohne Arbeit gemeldet. Dies unterteilt sich in 5.115 Männer (53,2%) und 4.496 Frauen (46,8%). Davon sind allein 661 unter 25 Jahre (6,9 %), und weitere 2.216 über 55 Jahre (23,1%). Besonders hoch ist die Anzahl der Langzeitarbeitslosen mit 4.011 Personen (41,7%). Leider steht dieses Potenzial nicht generell für die Lösung der Fachkräftenachfrage zur Verfügung. 18 Innerhalb des sekundären Sektors konnte lediglich das Baugewerbe seinen prozentualen Anteil an der Zahl der Beschäftigten halten bzw. eine leichte reale Beschäftigtenzunahme erlangen. Allerdings sind auch hier die Beschäftigungsgrenzen erreicht. Aufgrund des steigenden Konkurrenzdruckes wie auch der sinkenden Investitionsbereitschaft der öffentlichen Hand ist auch für das Baugewerbe mit drastischen Einschnitten zu rechnen. Zugleich wird hier eine Schieflage der inneren Strukturen des produzierenden Gewerbes deutlich, die typisch für den Strukturbruch in den neuen Bundesländern ist. Mehr als 13 % der Arbeitnehmer des produzierenden Gewerbes sind im Baugewerbe beschäftigt. Die durch eine kleinteilige Wirtschaftsstruktur geprägte Altmark ist zudem durch einen geringen Anteil innovativer Unternehmen zu charakterisieren. Eine wirtschaftliche Entwicklung ist vorhanden. Die Alstom Lokomotiven Service GmbH (ehemaliges RAW der Deutschen Bahn AG) und die Milchwerke Mittelelbe sind bedeutende Arbeitgeber in der Hansestadt. Die Funktion als Verwaltungsstandort und Bildungsstandort konnte gefestigt weiter ausgebaut werden.

16 Statistisches Landesamt, Bevölkerung insgesamt (sortiert nach Landkreisen in Sachsen-Anhalt) vom 31.05.2015 17 Statistisches Bundesamt, Bevölkerung auf der Grundlage des Zensus 2011, Stand: 31.03.2015 18 (Agentur für Arbeit, Statistische Eckwerte des Arbeitsmarktes Stendal, Arbeitsmarktreport November 2016, Seite 6)

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Stand: 10/2017 Seite 43 von 114

Gewerbegebiete der Hansestadt Stendal19

Anzahl der Betriebe

Gebiet Gesamt- fläche

Unter- nehmen

Einzel- handel

sonstiges Summe

Industrie- und Gewerbegebiete "Langer Weg"

19 2 1 22

Gewerbegebiet "Neues Lager" 24 2 2 28

Akazienweg 12 2 1 15

Fliederweg 0 0 0 0

Rotdornweg 0 0 1 1

Lise-Meitner-Straße 2 0 0 2

Von-Ardenne-Straße 10 0 0 10

Gewerbegebiet "Süd-Ost II" 10 1 0 11

Daimlerstraße 3 0 0 3

Opelstraße 5 1 0 6

Altmärkerplatz 2 0 0 2

Gewerbestrandort "Altes Lager" 25 0 12 37

Gewerbestandort "Süd-Ost I" 35 15 4 54

Benzstraße 3 0 0 3

Dieselstraße 2 0 0 2

Industriestraße 30 15 4 49

Gewerbestandort "Hoher Weg" 26 0 3 29

Hoher Weg 25 0 3 28

Am Gröning 1 0 0 1

Gewerbestandort Heerener Straße 9 11 0 20

Gewerbestandort "Uenglinger Berg" 4 7 1 12

Gneisenaustraße 0 1 1 2

Clausewitzstraße 1 5 0 6

Uenglinger Berg 3 1 0 4

19 Gewerbegebiete der Hansestadt Stendal (Erhebung durch Stabsstelle Wirtschaft und Liegenschaften, Stand:

Oktober 2012)

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Begründung zum Flächennutzungsplan „Hansestadt Stendal“ (Vorentwurf)

Stand: 10/2017 Seite 44 von 114

Gewerbestandort Stadtseebahnhof 7 14 2 23

Lützowstraße 3 9 0 12

Scharnhorststraße Nr. 72 - 80 gerade) 4 5 2 11

Summe der ausgewiesenen Flächen 159 53 25 237

Gewerbegebiete der Hansestadt Stendal (Erhebung durch Stabsstelle Wirtschaft und Liegenschaften, Stand: Oktober

2012)

Ausgewählte Merkmale Aktueller Monat Veränderung zum Vorjahresmonat

Arbeitslose insgesamt 9.611 -864

davon: Arbeitslose SGB III 2.256 -47

davon: Arbeitslose SGB II 7.355 -817

Arbeitslosenquote insgesamt vom Hundertsatz

9,2 -0,7

davon: Arbeitslose SGB III vom Hundertsatz

2,2 0

davon: Arbeitslose SGB II vom Hundertsatz

7,0 -0,7

Gemeldete Arbeitsstellen 1.359 7

Unterbeschäftigung (ohne Kurzarbeit) 13.338 -713

Unterbeschäftigungsquote 12,4 -0,5

Arbeitsmarktreport November 2016, Agentur für Arbeit Stendal, Eckwerte des Arbeitsmarktes, auf den Seiten 6-8 Arbeitslosenquoten

Die Arbeitslosigkeit ist im November 2016 um 87 auf 9.611 gestiegen. Im Vergleich zum Vorjahresmonat gab es 864 Arbeitslose weniger. Die Arbeitslosenquote auf Basis aller zivilen Erwerbspersonen betrug im November 9,2%; vor einem Jahr hatte sie sich auf 9,9% belaufen. Im Rechtskreis SGB III lag die Arbeitslosigkeit bei 2.256, das sind 10 weniger als im Vormonat und 47 weniger als im Vorjahr. Die anteilige SGB III-Arbeitslosenquote lag bei 2,2%. Im Rechtskreis SGB II gab es 7.355 Arbeitslose, das ist ein Plus von 97 gegenüber Oktober; im Vergleich zum November 2015 waren es 817 Arbeitslose weniger. Die anteilige SGB II Arbeitslosenquote betrug 7,0%.20

20

Arbeitsmarktreport November 2016, Agentur für Arbeit Stendal, Eckwerte des Arbeitsmarktes, Seite 11

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Begründung zum Flächennutzungsplan „Hansestadt Stendal“ (Vorentwurf)

Stand: 10/2017 Seite 45 von 114

2.8. Siedlungsstruktur

Die Hansestadt Stendal bildet neben Tangermünde und Arneburg seit dem Mittelalter den Siedlungsschwerpunkt in der östlichen Altmark. Außerhalb des historischen Stadtkerns fand eine bauliche Erweiterung nach Norden und Osten und im Zuge des Eisenbahnbaues nach Süden (Bahnhofsvorstadt) statt. Mit dem Baubeginn des Kernkraftwerkes Stendal 1974 in Niedergörne entstanden die Siedlungen "Stadtsee" und "Stendal-Süd". Mit der Verlagerung der Bautätigkeit auf die Plattenbaugebiete ging eine Vernachlässigung des historischen Baubestandes einher. In der Altstadt wurden teilweise Flächenabrisse durchgeführt und weitere geplant. Durch diese Stadterweiterungen rückte die Bebauung an die südlich gelegenen Dörfer Wahrburg und Röxe heran. Lediglich Borstel im Norden des Stadtgebietes ist durch eine deutliche Zäsur als eigenständiger Siedlungsbereich erhalten geblieben. Auffallend an dieser Siedlungsentwicklung ist, dass besonders der östliche Stadtbereich von einer dichteren Bebauung ausgespart wurde. Im Zuge der neuesten Stadtentwicklung finden sich zwar hier immer mehr Einfamilienhäuser, der überwiegende Bereich wird aber noch als Gartenanlagen genutzt.

2.8.1. Ortsbild / Bauliche Struktur / Gebäudebestand

Bedingt durch die historische Entwicklung der Hansestadt Stendal finden sich sehr unterschiedliche Ortsbilder und bauliche Strukturen. Die Althansestadt Stendal stellt sich trotz einiger Flächenabrisse in ihrer weitgehend erhaltenen, historischen, geschlossenen Blockbebauung und den herausragenden kirchlichen Bauten als unverwechselbare, mittelalterliche Stadt dar. Deshalb steht die Altstadt als Flächendenkmal unter Schutz. Im Südosten angrenzend befindet sich die gründerzeitliche Bahnhofsvorstadt mit ihrer geschlossenen, dichten Struktur. Als Gegensatz zu diesen relativ maßstäblichen städtischen Strukturen befindet sich im Westen der Hansestadt die Siedlung Stadtsee. Die hier ab Mitte der 70er Jahre errichteten großmaßstäblichen Plattenbauten stellen sich als Zeilen- bzw. als Blockrandbauten mit großflächigen Innenzonen dar. Unterbrochen werden diese Strukturen durch ein- bis zweigeschossige, kommunalen, sozialen und Versorgungszwecken dienende Gebäude wie Kindergärten, Schulen und Verbrauchermärkten. Das ebenfalls in industrieller Bauweise errichtete Wohngebiet Stendal-Süd ist mittlerweile fast vollständig zurückgebaut worden. Die Flächen sollen einer neuen Wohnbebauung nicht mehr zur Verfügung stehen. Im Flächennutzungsplan erfolgt hier eine Darstellung als Grünflächen. Trotz der integrierenden Bebauung in Richtung der ehemaligen Dörfer Wahrburg und Röxe finden sich hier noch kleinmaßstäbliche, zum Teil sogar landwirtschaftlich geprägte Strukturen. Besonders Wahrburg konnte aufgrund seiner relativ isolierten Lage südlich der Bahngleise und nördlich der Uchte die dörfliche Struktur am deutlichsten bewahren. Der östliche Stadtbereich ist durch großflächige Pachtgartenanlagen geprägt. Im Zuge des Bestrebens vieler Bewohner nach einem Eigenheim fand in der Vergangenheit hier eine ungeordnete Zersiedlung durch den Neubau von Einfamilienhäusern statt, die vorzeitige Bauleitpläne notwendig machte.

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Begründung zum Flächennutzungsplan „Hansestadt Stendal“ (Vorentwurf)

Stand: 10/2017 Seite 46 von 114

Östlich angrenzend befindet sich die zurzeit noch relativ isolierte geschlossene Siedlung Haferbreite. Neben diesen vorwiegend durch Wohnnutzung geprägten Strukturen konzentrieren sich reine Gewerbeansiedlungen im Südosten bzw. im Nordosten des Stadtgebietes. Im Bereich der Hauptschienenstrecke Hannover-Berlin und südöstlich der Altstadt befinden sich Betriebsanlagen der Bahn. Diese Bahnanlagen sind für die Wirtschaftsverhältnisse der Alstom Lokomotiven Service GmbH (ehemals RAW der Deutschen Bahn AG) als Unternehmen und Arbeitgeber von großer Bedeutung. Getrennt vom bebauten Stadtgebiet liegt Borstel. Hier hat sich eine dörfliche Struktur, die durch Einfamilienhäuser, Hofstellen mit landwirtschaftlicher Nutzung und Plätze gekennzeichnet ist, relativ gut bewahrt. Der Gebäudebestand der Hansestadt Stendal ist im Folgenden dargestellt:

Jahr Wohngebäude Wohnungen Wohnfläche in 100 m² Anzahl

2015 8275 23578 18179

2014 8230 23506 18087

2013 8192 23467 18039

2012 8168 23518 18048

2011 8146 23598 18071

2010 7846 23296 17025

2009 7839 23467 17117

2008 7829 23546 17162

2007 7800 23603 17117

2006 7747 23541 17071

2005 7770 24427 17536

1995 6743 25587 17388

Statistisches Landesamt Sachsen-Anhalt, Wohnungsbestand, Gebietsstand: 01.07.2012, Aktualisierung: 18.07.2016 Bei einer Einwohnerzahl von 47.252 in Stendal zum Zeitpunkt der Erhebung 1993 ergab sich eine Wohnfläche je Einwohner von 27,66 m² (Begehung) bzw. 29,42 m² (Statistik). Diese Werte lagen etwa 10 m² unter vergleichbaren Werten in den alten Bundesländern. In 2015 ergibt sich bei der Einwohnerzahl von 40.777 eine durchschnittliche Wohnfläche je Einwohner von 44,58 m². In 2011 betrug die durchschnittliche Wohnungsgröße bundesweit allgemein 42,7 m².

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Begründung zum Flächennutzungsplan „Hansestadt Stendal“ (Vorentwurf)

Stand: 10/2017 Seite 47 von 114

Eine neuere Untersuchung zum Wohnungswesen liegt inzwischen vor. Der Gebäudestand stellt sich danach wie folgt dar:

Wohneinheiten (WE) Wohnungsleerstände von Hundert 21.295 (2015) 3.300 15,50 21.083 (2013) 3.433 16,28 21.427 (2010) 3.596 16,78 21.517 (2009) 4.331 19,77

Quelle: KOMSTAT 2015

Die Nutzung der 21.295 Wohneinheiten ist wesentlich durch die Situation im Stadtteil Stadtsee geprägt. Hier befinden sich in größerem Umfang Geschosswohnungsbauten mit Mietwohnungen. Das Statistische Landesamt Sachsen-Anhalt weist für 2015 in der Hansestadt Stendal insgesamt 23.578 Wohnungen aus. Eine Differenz zu Komstat von 2.283 Wohnungen! Die durchschnittliche Wohnungsgröße im Jahre 2015 liegt bei 77,1 m²; die durchschnittliche Zahl der Räume bei 3,81.21 Diese Werte erklären sich dadurch, dass die überwiegende Zahl der Wohnungen über drei und mehr Räume verfügt, während ein Großteil der Wohnungen 40 - 80 m² Wohnfläche aufweist. Unabhängig vom Baualter verfügt die überwiegende Zahl der Gebäude über drei und mehr Wohnungen. Das Verhältnis der Gebäude mit bis zu zwei Vollgeschossen zu drei und mehr Vollgeschossen ist beinahe ausgewogen. Jedoch verfügen die Gebäude mit drei und mehr Geschossen über fast 83 % aller Wohnungen. Die Zahlen liegen in den umfangreichen Geschosswohnungsbauvorhaben der DDR begründet (z.B. Wohngebiet Stadtsee). Zukünftige Wohnungsbauvorhaben werden nur eine geringe Geschosszahl und eine geringe Zahl von Wohneinheiten je Gebäude aufweisen. Dieser Trend ist bei den seit 1991 durchgeführten Bauvorhaben zu verzeichnen. Der Leerstand in konventioneller Bauweise ist nur schätzungsweise zu ermitteln, da sich ein Großteil des Wohnungsbestandes in privater Hand befindet. Die Anzahl der im Altstadtkern leerstehenden Objekte hat sich auch durch Greifen der Sanierungsziele innerhalb eines Jahres stark verringert. Der Wohnungsleerstand in den Plattenbauten hat in der Vergangenheit deutlich zugenommen. Aufgrund der Sanierung in der Altstadt ist hier ein Bevölkerungszuzug zu verzeichnen gewesen; der Leerstand von Wohnraum im Altstadtbereich und in der Bahnhofsvorstadt hat in den vergangenen Jahren abgenommen. Die Ursachen des Leerstandes sind in erster Linie auf den Einwohnerrückgang (Wegzüge, auch bedingt durch die wirtschaftliche Situation) und den Eigenheimbau zurückzuführen. Der Rückgang der Einwohnerzahlen macht sich besonders in den beiden Plattenbauwohngebieten Stadtsee und Süd bemerkbar, da in diesen Gebieten der größte Teil der Wegzüge zu verzeichnen ist. Ohne gezielte Abrissmaßnahmen erhöht sich die Zahl der leerstehenden Wohnungen, bedingt durch Sanierung und Neubau (siehe Punkt Baulandangebot). Ausgehend vom Durchschnitt der

21 Statistisches Landesamt Sachsen-Anhalt, Wohnungsbestand Hansestadt Stendal, Gebietsstand : 01.07.2012, Aktualisierung

18.07.2016

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Begründung zum Flächennutzungsplan „Hansestadt Stendal“ (Vorentwurf)

Stand: 10/2017 Seite 48 von 114

letzten 5 Jahre erhöht sich die Anzahl der Wohneinheiten auf ca. 24.500 (2020). Damit würde sich der Wohnungsüberhang, in Bezug auf die Neuschaffung und die Entwicklung der Einwohnerzahl, von heute etwa 6.000 WE auf ca. 7.500 WE erhöhen. Da es sich bei dem hohen Wohnungsleerstand in Stendal keineswegs um ein vorübergehendes Phänomen handelt, wurde daher bei der Erarbeitung des Rahmenplanes Stadtsee und Süd sowie bei der ersten Erarbeitung des Stadtentwicklungskonzeptes (2001) ein Rückbau von 6.000 Wohnungen zur Bereinigung des Wohnungsmarktes wie auch zur finanziellen Entlastung der Wohnungsunternehmen als erforderlich angesehen. Heute wird ein Rückbau von ca. 5.000 Wohneinheiten als ausreichend angesehen, zumal eine steigende Zuwanderung insbesondere aus den angrenzenden ländlichen Gemeinden der Hansestadt Stendal, sowie der steigenden Anzahl von Flüchtlingen und Asylsuchenden zu erwarten ist. 22

abgerissene WE in Stendal Stadtsee abgerissene WE in Stendal Süd

2000 (ohne Fördermitteleinsatz) 40 -

2001 - -

2002 (soziale Stadt) 92 -

2003 (soziale Stadt) 92 und 206 -

2004 (Stadtumbau-Ost) 292

2005 (Stadtumbau-Ost) 667 (Stadtumbau-Ost) 438

2006 (Stadtumbau-Ost) 256 (Stadtumbau-Ost) 828

2007 (Stadtumbau-Ost) 198 (Stadtumbau-Ost) 888

2008 (Stadtumbau-Ost) 270 (Stadtumbau-Ost) 30

2009 (Stadtumbau-Ost) 78 -

2010 (Stadtumbau-Ost) 36 (Stadtumbau-Ost) 66

2011 (Stadtumbau-Ost) 398 -

2012 (Stadtumbau-Ost) 110 -

2013 (Stadtumbau-Ost) 238 -

(40+92+92)+2.749

Summe: 2.973 2.250 (WE gleich Wohneinheiten); durchgeführte Rückbaumaßnahmen in Wohneinheiten 2000 – 2013 Quelle: Hansestadt Stendal, Amt für Stadtumbau- und Sanierung (Stand: 30.04.2015) Alle geförderten Rückbaumaßnahmen wurden durchgeführt! Sanierung Sanierungssatzung Stendal

Die Hansestadt Stendal hat nur wenige Kriegszerstörungen der mittelalterlichen Altstadt erfahren. In den vergangenen Jahrzehnten hat jedoch ein Zerfall der Bausubstanz eingesetzt. Die Stadtverordneten der Hansestadt Stendal haben daher am 20.02.1991 den Beginn der vorbereitenden Untersuchung zur förmlichen Festlegung eines Sanierungsgebietes beschlossen.

22 siehe Stadtentwicklungskonzept, Fortschreibung 2012

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Begründung zum Flächennutzungsplan „Hansestadt Stendal“ (Vorentwurf)

Stand: 10/2017 Seite 49 von 114

Das Untersuchungsgebiet umfasst die gesamte Altstadt innerhalb der Wallanlagen. Ziel ist es, die historische Altstadt als kulturelles Erbe für die Zukunft zu bewahren, sie als Wohn-, Nutz- und Lebensraum für die Bürger weiter zu entwickeln und mit den modernen Instrumentarien der Stadtsanierung als erhaltende Stadterneuerung behutsam zu "behandeln". Die vorbereitenden Untersuchungen verdeutlichen den Sanierungsbedarf und kamen zu dem Ergebnis, das gesamte Untersuchungsgebiet als Sanierungsgebiet förmlich festzulegen. Aufgrund der Größe des festgelegten Sanierungsgebietes wurde im Rahmen der vorbereitenden Untersuchungen das "umfassende Verfahren" zur Durchführung der Sanierung empfohlen. Das umfassende oder "klassische" Verfahren für Maßnahmen im Sanierungsgebiet empfiehlt sich dann, wenn neben Gebäudemodernisierungen und Wohnumfeldverbesserungen auch Veränderungen der Baustruktur im Sanierungsgebiet vorgesehen sind. Die Kommune hat die Möglichkeit, die Grundstückspreise zu kontrollieren und in die Bodenordnung im Sanierungsgebiet einzugreifen; alle Grundstücke erhalten einen Sanierungsvermerk im Grundbuch. Die Wahl des Verfahrens begründet sich auch dadurch, dass durch die Sanierung größere Werterhöhungen auf den Grundstücken erwartet werden, die zur Finanzierung der Gesamtmaßnahme durch Ausgleichsbeiträge abgeschöpft werden. Dafür sind keine Erschließungsbeiträge zu entrichten. Die damalige Stadtverordnetenversammlung der Stadt Stendal hatte in ihrer Sitzung am 14.03.94 die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes beschlossen. Die Sanierungssatzung wurde mit Verfügung vom 17.05.94 vom Regierungspräsidium Magdeburg genehmigt und am 01.06.94 durch Bekanntmachung in Kraft gesetzt. Zur Durchsetzung der Sanierungsziele werden nicht nur bauliche Einzelmaßnahmen mit Mitteln der Städtebauförderung unterstützt. Die Stadt hat auch die Aufstellung mehrerer Bebauungspläne im Altstadtbereich beschlossen, um über die Festsetzungen der Bebauungspläne Sanierungsziele festschreiben zu können. Die vorbereitenden Untersuchungen kamen zu dem Ziel, dass einzelne Bereiche der Altstadt, d.h. des Sanierungsgebietes, unterschiedliche Zielkonzeptionen erfahren. Die Nordhälfte der Altstadt ist geprägt von weiträumigen Blöcken mit ihrer zum großen Teil noch eingeschossigen historischen Substanz einfacher Fachwerkhäuser. Die Südhälfte wurde nach Anlage des Bahnhofs und der Vorstadt wesentlich stärker gründerzeitlich geprägt. Die Nordhälfte der Altstadt ist gerade nach den Flächenabrissen ein sanierungs- und erneuerungsbedürftiger Schwerpunkt gewesen. Dagegen war die Südhälfte einem stärkeren Entwicklungsdruck ausgesetzt. Eine städtebauliche Steuerung ist von Bedeutung, um einerseits die Objekte erhaltend zu sanieren und andererseits die weiträumigen Grünflächen in den Blockinnnenbereichen zu erhalten. Um die Sanierungsziele umsetzen zu können erarbeitete die Stadt sogenannte Blockkonzepte, die zu einem späteren Zeitpunkt zum Beispiel in der verbindlichen Bauleitplanung festgeschrieben werden können. Ein wesentliches Sanierungsziel ist es, die Altstadt als Zentrum zu festigen. Neben der Belebung des Wirtschafts- und Einzelhandelsstandortes ist hier die Wohnfunktion zu stärken. Einhergehend mit der Sanierungszielsetzung wird eine prosperierende Einzelhandelsentwicklung angestrebt, um die Altstadt in wirtschaftlicher Hinsicht eine ausstrahlende Magnetwirkung, gerade auch im Hinblick auf die Ortsteile erfahren zu lassen. 23

23Vorbereitende Untersuchungen zur Altstadtsanierung Stendal, Arbeitsgemeinschaft Stadtsanierung: Braun-Brudniok

Architektur und Ortsplanung, Adelebsen und Schwahn Landschaftsplanung, Göttingen

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Begründung zum Flächennutzungsplan „Hansestadt Stendal“ (Vorentwurf)

Stand: 10/2017 Seite 50 von 114

2.8.2. Planungsrechtliche Grundlagen

Das Baugesetzbuch sieht im Normalfall vor, dass Bebauungspläne und sonstige Satzungen aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln sind. Dieser Entwicklungspflicht können die Ortsteile Dahlen, Groß Schwechten, Möringen und die Hansestadt Stendal mit Staffelde und Arnim nachkommen. Die anderen Ortschaften der Hansestadt Stendal verfügen über keine wirksamen Flächennutzungsplanungen. Dieser Umstand wird nun durch die Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes „Hansestadt Stendal“ behoben. Im Altstadtbereich entspricht der Erhaltungsbereich A dem förmlich festgelegten Sanierungsgebiet, in dem auch eine Gestaltungssatzung gilt. Hier sind mehrere Bauleitpläne aufgestellt worden um die beschlossenen Sanierungsziele umzusetzen. Im Stadtgebiet verteilt sind die Geltungsbereiche von in Kraft getretenen bzw. sich in der Aufstellung befindlichen Bebauungsplänen und vorhabenbezogenen Bebauungsplänen. Sie dienen einerseits der Deckung des Bedarfes an Eigenheimstandorten, andererseits werden gewerbliche Standorte gesichert und ausgebaut. Dabei soll neben den gewerblichen Schwerpunkten im Süd- und Nordosten der Hansestadt, zukünftig wegen der guten Verkehrsanbindung an die geplante Nordverlängerung der A 14 ein Industrie- und Gewerbepark zwischen dem Verkehrslandeplatz Stendal-Borstel und der zukünftige Trasse der Autobahnverlängerung geschaffen werden.

2.9. Baugrund

Informationen zu den generellen Baugrundverhältnissen liegen für das zentrale Stadtgebiet Stendal durch ein Gutachten vor. Danach lassen sich folgende Baugrundeigenschaften untergliedern: - <= 2 m mächtige holozäne Bindungen, lokal mit organogenen Bindungen (Torf, Wiesenkalk). Diese Gebiete finden sich südwestlich der Stadt im Verlauf der Uchte, südlich der Stadt und großräumig östlich der Uchte. In einer Tiefe 0,5 - 2 m findet sich hier tragfähiger Baugrund (Sand). - Anstehender Geschiebemergel/Geschiebelehm und Sande und Kiese aus Grund- und Endmoräne und Sande und Kiese über Geschiebemergel sowie Talsande. Diese Bodeneigenschaften finden sich großräumig im Nordwesten und Westen des Stadtgebietes, in den Stadtteilen Röxe und Wahrburg sowie im südlichen Kernbereich der Stadt. Auf diesem tragfähigen Baugrund kann konventionell, ohne gründungstechnische Sondermaßnahmen gegründet werden. - Holozäne, locker gelagerte Flusssande, Torf, Mudden und Wiesenkalk. Das Gebiet mit diesen Bodeneigenschaften zieht sich von Westen im Bereich des Stadtsees nach Osten durch die nördliche Altstadt. Weiter östlich sind großflächig die Pachtgartensiedlungen entlang des Arnimer Damms und das Werk Stendal der DB AG betroffen. Diese Baugrundverhältnisse setzten sich von hieraus nach Norden vorwiegend westlich des Uchteverlaufes fort. Aufgrund dieses wenig tragfähigen Baugrundes sind hier vor einer Bebauung detaillierte Baugrunduntersuchungen nötig, um über Umfang und Tiefenreichweitebodenverbessernder Maßnahmen entscheiden zu können oder eine planerische Grundlage für gründungstechnische Sondermaßnahmen zu erhalten.24

24IHU Geologie & Analytik GmbH, Ingenieurgeologische Bewertung der generellen Baugrundverhältnisse im

Stadtgebiet von Stendal, Stendal 01.12.1995

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- Bis zu 3,5 m mächtige historische Auffüllungen mit organogenem Anteil; über Sand und Geschiebemergel, über Holozän und über Geschiebemergel im Bereich des alten Stadtkerns sowie der Bahnhofsvorstadt. Eine Bebauung mit Bodenpressungen über 80 kN/m² ist ohne vorherige Untersuchung hier nicht vorzunehmen. - Bodenauffüllungen des letzten Jahrhunderts in den Bereichen des Werkes Alstom, ehemals Reichsbahnausbesserungswerk, des Fabrikgeländes an der Lüderitzer Straße, südlich von Wahrburg oberhalb der Gartenwiesen, am Fußballplatz Preußenstraße, im Bereich Möringer Weg / Schachtweg oberhalb des Gleises, im Wohngebiet Süd, im Bereich Ziegeleiweg, im Bereich östlich Neues Lager/nördlich Akazienweg, in der Tauenzienkaserne, an der Röxer Straße im Bereich der Neubauten, an der Gardelegener Straße / Lüderitzer Straße im Bereich der Neubauten und im Gebiet des Stadtsees. Aufgrund der geringen Lagerungsdichte sind diese Bereiche ohne Verdichtungsmaßnahmen für eine Bebauung nicht geeignet.

2.10. Altlasten

Gemäß § 5 (3) Nr. 3 BauGB sind im Flächennutzungsplan für bauliche Nutzungen vorgesehene Flächen, deren Böden erheblich mit umweltgefährdenden Stoffen belastet sind, zu kennzeichnen. Im Stadtgebiet von Stendal ist dabei zwischen Altablagerungen und mit Altmunition belasteten Flächen zu unterscheiden. 1. Altablagerungen Informationen über Altlastenstandorte sind dem Mitteldeutschen Altlasten-informationssystem des Landesverwaltungsamtes (LVwA) Sachsen-Anhalt Referat 401: Abfallwirtschaft, Bodenschutz Bodenschutz / Altstandorte in Halle (Saale) zu entnehmen. Für die Altlastenstandorte gilt, dass im Rahmen verbindlicher Bauleitplanungen im Näherungsbereich Gefährdungsabschätzungen erfolgen sollten. Grundsätzlich gilt, dass bei Bodenaushubarbeiten vorgefundene Bodenverhältnisse, die untypisch für das Gebiet sind oder auf eine Altablagerung hindeuten der Unteren Abfallbehörde beim Landkreis Stendal umgehend zu melden sind. 2. Altmunition Neben den ehemaligen Kasernengeländen ist im Bahnhofsbereich (Wahrburg und Röxe) aufgrund von Kriegsbombardierungen mit Altmunition zu rechnen. Für das Zielgebiet Gaswerk standen keine Unterlagen zur Verfügung. Es kann jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass Bombenblindgänger auch in anderen Stadtteilen aufgefunden werden. Allgemein gilt, dass in Bereichen, die als möglicherweise mit Altmunition belastet gelten, der Kampfmittelbeseitigungsdienst des Technischen Polizeiamtes Magdeburg im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung zu beteiligen ist.

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2.11. Energiekonzept für die Hansestadt Stendal

Auf der Grundlage des Beschlusses des Stadtrates der Hansestadt Stendal vom 01.03.2010 wurde ein Energieversorgungskonzept für die Stadt Stendal erarbeitet. Es wurde ein Strategiepapier erstellt, auf dessen Grundlage eine möglichst preisgünstige, nachhaltige und weitgehend regionale Energieversorgung mit hinreichender Versorgungssicherheit dauerhaft realisiert werden kann. Inhaltlich waren hierzu eine Status Quo-Analyse erforderlicher Basisdaten und Einflussfaktoren vorzunehmen und geeignete regionale Energiepotenziale zu identifizieren. Möglichkeiten der Einbindung dieser Potenziale in die Energieversorgungsstrukturen der Stadt zu beschreiben, praxisnahe Lösungsvorschläge zu erarbeiten, sowie die Auswirkungen auf den Wohn- und Wirtschaftsstandort Stendal darzustellen. Um wesentliche Einflussfaktoren wie die demographische Entwicklung, den technologischen Fortschritt im Bereich der Energieerzeugung und -speicherung oder die Nutzungszeiträume der energetischen Infrastruktur hinreichend berücksichtigen zu können, wurde der Zeitrahmen der Untersuchung bis zum Jahr 2050 mit Zwischenszenarien für 2025 und 2035 festgelegt.

2.11.1. Schallemissionen

Zur Beurteilung der Schallimmissionen im Stadtgebiet hat die Hansestadt Stendal 1993 einen Schallimmissionsplan erstellen lassen. Hierin werden für das gesamte Stadtgebiet die Schallimmissionen, unterschieden nach Tag- und Nachtsituationen, dargestellt. Es wird dabei unterschieden zwischen den Schallquellen Bahn, Straße, Gewerbe und Sportanlagen. Gewerbelärm tritt in den gewerblich genutzten Gebieten im Nordosten, Osten und Südosten des Stadtgebietes auf. Dabei kann es in den gewerblichen Bauflächen aufgrund der Nutzungen zu Überschreitungen der schalltechnischen Orientierungswerte nach Beiblatt 1 zur DIN 18005 kommen. Entscheidender bei der Beurteilung ist jedoch die Schallimmissionsbelastung schutzwürdiger Nutzungen in der Nachbarschaft von gewerblichen Bauflächen. Besonders betroffen durch Schallimmissionen sind der südliche Bereich von Borstel, das Wohngebiet Am Akazienweg / Rotdornweg, der Westen des Arnimer Dammes, der Südwall am Gelände des Werks Stendal der DB AG, sowie Teilflächen im Wohngebiet Süd. Durch geeignete Festsetzungen im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung kann, zum Beispiel über höchstzulässige Emissionskontingente, zum Schutze angrenzender Wohnnutzungen eine Einschränkung der Gewerbegebiete festgesetzt werden. Dabei ist im Einzelfall zu prüfen, inwieweit aufgrund einer seit Jahrzehnten bestehenden sogenannten Gemengelage Überschreitungen der Orientierungswerte in den schutzwürdigen Bereichen hingenommen werden müssen.

Erhebliche Schallemissionen im Stadtgebiet gehen von den Verkehrswegen aus. Von den Trassen der Deutsche Bahn AG ist als Hauptemissionsquelle die Ost-West-Verbindung zu nennen. Hiervon sind tags Bereiche in Wahrburg und Stadtsee/- Mühlenweg betroffen, nachts werden in Wahrburg, Stadtsee, Bahnhofsvorstadt, Röxe und Süd in ausgedehnten Bereichen die schalltechnischen Orientierungswerte der Wohn- und Mischgebiete deutlich überschritten. Mittelfristig wird es daher erforderlich, aktive Schallschutzmaßnahmen entlang der Bahntrassen vorzunehmen. Das Aufkommen des motorisierten Verkehrs auf den klassifizierten Straßen führt zu einer erheblichen Verlärmung der direkt angrenzenden Bereiche. Hierbei sind insbesondere die Ortsdurchfahrten im Zuge der B 188, B 189 und L 15 zu nennen. Aber auch innerörtliche Hauptverkehrszüge mit Sammelstraßencharakter wie die Stadtseeallee, Scharnhorststraße,

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Hanseallee, Haferbreiter Weg u.a. führen zu einer Beeinträchtigung der angrenzenden schutzwürdigen Nutzungen. Es werden entlang der Straßen tags Spitzenwerte von 75 - 80 dB(A) und nachts 65 - 70 dB(A) erreicht. Es kann davon ausgegangen werden, dass nach Fertigstellung der Ortsumfahrung im Zuge der Bundesstraßen B 188 und B 189 eine erhebliche Minderung der Schallemissionen im Innenstadtbereich auftreten wird. Die Belastung der innerörtlichen Haupterschließungsstraßen dagegen mit ihrer Anbindung an die überregionalen Verkehrswege kann voraussichtlich nur geringfügig reduziert werden. Zum Schutz der Anwohner kommt daher dem Ausbau und der Förderung des ÖPNV eine besondere Bedeutung zu. Auf der Ebene der verbindlichen Bauleitplanung ist das Verkehrsaufkommen im Einzelfall zu prüfen. Gegebenenfalls sind Festsetzungen zum passiven Schallschutz nach DIN 4109 (Schallschutz im Hochbau) zu treffen. Die Hansestadt Stendal hat im Jahre 2012 zusammen mit den Städten Tangerhütte und Tangermünde sowie der Gemeinde Wust-Fischbeck ein schalltechnisches Gutachten als 2. Stufe der Lärmminderungsplanung gemäß § 47a bis f BImSchG erarbeiten lassen. Hier wurde nur der Emittent Straße ab einer Belegung von über 3 Millionen Kraftfahrzeugen pro Jahr untersucht. Die Lärmkartierung erfolgte bis zum 30.06.2012, die Lärmaktionspläne sind bis zum 18.07.2013 erstellt worden. Im Vergleich zu den früheren Messungen bezüglich der Schallimmissionspläne von 1997 sind die Entwicklungen der Schallbelastungen offenkundig. Vermutlich aufgrund der Zunahme des Straßenverkehrsaufkommens sind die Immissionen bei schutzwürdigen Nutzungen gleichgeblieben bzw. sogar angestiegen. Es muss jedoch festgestellt werden, dass durch die Freigabe der Südumfahrung Stendals die erheblichen Immissionen im Bereich Gardelegener-, Lüderitzer-, Magdeburger- und Tangermünder Straße deutlich zurückgegangen sind. Eine wesentliche Minderung der Schallimmissionen ist auch bei den Bahntrassen zu verzeichnen. Dies bezieht sich vor allem auf die in der Zwischenzeit durchgeführten aktiven Schallschutzmaßnahmen im Gleisbereich.

2.12. Zusammenfassung / Restriktionen

Das Gebiet der Hansestadt Stendal ist von vielfältigen Restriktionen betroffen, die eine Ausweitung der Stadtteile beeinflussen.

2.12.1. Natur und Landschaft

Die dargestellten geschützten Biotope, flächenhafte Naturdenkmale sowie das Naturschutzgebiet "Schießplatz Bindfelde" bedeuten für die stadtnahe Entwicklung nur eine unwesentliche Einschränkung, da diese Schutzgebiete vornehmlich außerhalb des bebauten Stadtbereichs zu finden sind.

Abgesehen von den zum Schutz und zur Pflege von Boden, Natur und Landschaft festgesetzten Gebieten, gelten jedoch auch für die übrigen Bereiche die Vorschriften gern. § 1 (5) Nr. 7 BauGB aus denen hervorgeht, dass die Belange des Umwelt- und Naturschutzes bei der Aufstellung von Bauleitplänen besonders zu berücksichtigen sind. Hier sind die Vorschriften des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) zu beachten. Gern. § 8 BNatSchG bedeuten Veränderungen der Gestalt und Nutzung von Grundflächen, die die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes oder das Landschaftsbild erheblich oder nachhaltig beeinträchtigen können einen Eingriff in Natur und Landschaft, der gern. § 8a BNatSchG unter Anwendung der Eingriffsregelung abzuwägen ist. Diese Definition wird vom Naturschutzgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (NatSchG LSA) übernommen.

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2.12.2. Überschwemmungsgebiete

Das Stadtgebiet Stendal wird neben kleineren Bachläufen von der Uchte durchflossen. Das Überschwemmungsgebiet der Uchte ist im Flächennutzungsplan kenntlich gemacht. In Auswertung der Folgen des Hochwasserereignisses vom Juni 2013 und der daraufhin erfolgten statistischen Erhebung von Bebauungsplänen in Überschwemmungsgebieten und überschwemmungsgefährdeten Gebieten sind die Städte und Gemeinden des Landes Sachsen-Anhalt per Rundverfügung vom Landesverwaltungsamt aufgefordert worden ihre Bauleitpläne, das heißt Flächennutzungs- und Bebauungspläne sowie sonstige städtebaulichen Satzungen nach § 34 BauGB zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen oder aufzuheben, sofern sich ihr Geltungsbereich auf ein Risikogebiet erstreckt.

Ein Risikogebiet umfasst demnach sowohl festgesetzte und vorläufig gesicherte als auch faktische Überschwemmungsgebiete nach § 76 WHG und beschreibt ein Gebiet mit einem signifikanten Hochwasserrisiko. Hochwasserrisiko ist die Kombination der Wahrscheinlichkeit des Eintritts eines Hochwasserereignisses mit den möglichen nachteiligen Hochwasserfolgen für die menschliche Gesundheit, die Umwelt, das Kulturerbe, wirtschaftliche Tätigkeiten und erhebliche Sachwerte.

So sind gemäß den Vorschriften der §§ 5 und 9 BauGB festgesetzte Überschwemmungsgebiete nachrichtlich zu übernehmen, weiterhin sind noch nicht festgesetzte Überschwemmungsgebiete im Sinne des § 76 WHG sowie als Risikogebiete im Sinne des § 73 WHG bestimmte Gebiete in den Bauleitplänen zu vermerken. Die Gebiete wurden im Rahmen der Umsetzung der Hochwasserrisikomanagementrichtlinie im Land Sachsen-Anhalt mit der Stufe 2 zur Erstellung der Hochwassergefahren- und Hochwasserrisikokarten ermittelt. Die Prüfung soll insbesondere im Hinblick auf die ausreichende Berücksichtigung der Belange des Hochwasserschutzes sowie der Belange, auf die sich ein mögliches Hochwasserereignis nachteilig auswirken kann, erfolgen.

Für nachfolgend aufgeführte Bebauungspläne:

Nr. 5/91 „Haferbreiter Weg“,

Nr. 23/95 „Westlicher Uchtewall“,

Nr. 24/96 „Südlich Haferbreiter Weg“,

Nr. 26/96 „Südlich Arnimer Damm“,

Nr. 39/99 „Nördlich Arnimer Damm“,

Nr. 43/02 „Grindbucht“,

Nr. 49/08 „Birkenweg Nord“ und die

Abrundungssatzung Nr. 2/96 „ Birkenweg“ wurde im Amtsblatt Nr. 5 für den Landkreis Stendal vom 02.03.2016 folgender Hinweis aufgenommen:

„Die aufgeführten Bebauungspläne sind als noch nicht festgesetzte Überschwemmungsgebiete im Sinne des § 76 Abs. 3 WHG sowie als Risikogebiete im Sinne des § 73 Abs. 1 Satz 1 WHG zu vermerken. „

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Darüber hinaus erfolgt für jeden einzelnen dieser Bebauungspläne auf der Homepage der Hansestadt Stendal der Hinweis: „Der Bebauungsplan ist als noch nicht festgesetztes Überschwemmungsgebiet im Sinne des § 76 Abs. 3 WHG, sowie als Risikogebiet im Sinne des § 73 Abs. 1 Satz 1 WHG zu vermerken.“

Die Pflicht zur nachträglichen Übernahme ergibt sich daraus, dass die Gebiete nach § 5 Abs. 4

und § 9 Abs. 6a BauGB nicht erst mit ihrer Ausweisung existent werden, sondern die

Ausweisung lediglich dazu dient, diese für jedermann sichtbar zu machen und vor möglichen

Gefahren zu warnen.

2.12.3. Baugrund

Wie bereits unter Punkt 2.9 aufgeführt differieren die Baugrundverhältnisse im Stadtgebiet deutlich. Im früheren Verlauf der Uchte findet sich wenig tragfähiger Baugrund, der detaillierte Baugrunduntersuchungen vor einer Bebauung nötig werden lässt. Aufgrund der hier voraussichtlich notwendig werdenden besonderen Gründungsmaßnahmen ist mit einem hohen Kostenaufwand bei einer Bebauung zu rechnen. Ähnlich verhält es sich mit den historisch bedingten Auffüllungen innerhalb des bebauten Stadtgebietes.

2.12.4. Bombenabwurfgebiet

Bombenabwurfzonen sind von einer weiteren Bebauung nicht grundsätzlich ausgenommen, allerdings gilt hier ebenso wie bei Altlasten, dass vor einer Umnutzung dieser Gebiete erhebliche Sanierungsmaßnahmen erforderlich werden können, die einen hohen Kosten- und Zeitaufwand bedeuten.

2.12.5. Schallemissionen

Insbesondere für Wohn- und Mischnutzungen sind erhebliche Beeinträchtigungen durch Lärmemittenten wie Auto- und Bahnverkehr, Gewerbebetriebe und Sportstätten zu beachten. Aufgrund des besonderen Schutzanspruches von Wohnbauflächen muss bei der weiteren Bearbeitung die Ausweisung von Wohngebieten im Hinblick auf die Schallemissionen berücksichtigt werden, da sonst in der konkreten Bauleitplanung kaum zu lösende Probleme entstehen könnten. Neben der Problematik der Schallemissionen sind auch die Probleme durch Geruchsbelästigungen (Gewerbe, Abfallentsorgung) unbedingt zu beachten.

3. Entwicklung von generellen Ordnungsvorstellungen

3.1. Entwicklungsrelevante Zielvorstellungen

Das Landesentwicklungsprogramm bestimmt in seinen Zielen, dass die Lebensverhältnisse und die Wirtschaftskraft im Land auf Bundesdurchschnitt anzugleichen sind (Wachstumspolitik). Mittel dieser Wachstumspolitik soll die Bestimmung von Schwerpunkträumen mit vorrangiger Sicherung und Entwicklung von Wohn- und Arbeitsstätten sein. Das darin zum Ausdruck kommende Prinzip der Konzentration in leistungsfähigen regionalen Räumen und Teilräumen soll seine weitere Konkretisierung in den Regionalen Entwicklungsprogrammen finden. Die Kreisstadt Stendal ist der zentrale Ort der Altmark. Die Hansestadt Stendal ist nach der zentralörtlichen Gliederung als Mittelzentrum mit Teilfunktionen eines Oberzentrums

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einzustufen. Die Entwicklungsziele aus der Sicht der Stadt können dabei wie folgt definiert werden: Zentralität: Mittelzentrum Stendal mit Teilfunktion eines Oberzentrums. Entwicklungsziele: - Ausbau der Wohnfunktion, auch unter Berücksichtigung der Möglichkeit, dass Stendal

durch die Einbindung in das ICE-Netz Wohnstandort für die Ballungsräume Berlin und Hannover werden kann.

- Ausbau der Standorte für die gewerbliche Wirtschaft und Stärkung des Dienstleistungssektors, gerade unter Berücksichtigung der gewerblich/industriellen Nutzung auf dem AIG-Gelände bei Arneburg.

- Ausbau eines Industrie- und Gewerbeparks „Am Altmärkischen Flugplatz“ im Zuge der Nordverlängerung der BAB 14.

- Ausbau der Fremdenverkehrs- und Erholungsfunktionen im Stadtgebiet aber auch für die Region Altmark.

- Nachnutzung der ehemaligen militärischen Liegenschaften. - Entwicklung der Altstadt als attraktiven Einzelhandels- und Wohnstandort. - alle Ziele sind unter besonderer Berücksichtigung der Kinder- und Senioreninteressen zu

verfolgen. Diese Zentralität ist grundsätzlich wie folgt zu definieren: Mittelzentren haben die Aufgabe, die Einrichtungen zur Deckung des gehobenen Bedarfs der Bevölkerung in sozialer, kultureller und wirtschaftlicher Hinsicht (Grundversorgung) für ihren Bereich bereitzustellen. Oberzentren haben die Aufgabe Einrichtungen des höheren spezialisierten Bedarfs bereitzustellen. Die Funktion eines zentralen Ortes soll auch in seiner städtebaulichen Ordnung insbesondere durch eine möglichst weitgehende Zusammenfassung der Standorte zentraler Einrichtungen zum Ausdruck kommen. Sind damit die generellen Entwicklungsziele und Funktionszuweisungen für den Kernraum hinreichend konkretisiert, so sind sie im Rahmen der Gesamtüberlegungen zur vorbereitenden Bauleitplanung weiter zu entwickeln. Grundlage für die weiteren Überlegungen werden damit Strukturplanungen für den Gesamtraum des Stadtgebietes.

3.2. Ordnungselemente für den Planungsraum

3.2.1. Ordnungsvorstellungen auf der Grundlage des landschaftlichen Aufbaues

Die Hansestadt Stendal liegt großräumlich gesehen innerhalb der Altmark, einem kaltzeitlich geformten Gebiet. Kleinräumlich befindet sich das Stadtgebiet Stendal innerhalb der Uchteniederung. Die Uchte, die von Westen her den inneren Altstadtkern als Teil der ehemaligen Wallanlagen umfließt, hat hier einen mittleren Pegelstand von 31 m ü. HN. Aus der Stadt fließt der Fluss nach Norden weiter, wo er östlich von Groß Schwechten bei einer topographischen Höhe von 27,75 m über HN die Stadtgrenze markiert. Im Stadtgebiet von Stendal findet sich außerhalb der Uchteniederung auch das typische flachwellige Hügelland der Altmark. Die höchsten Punkte sind der „Breiter Berg“ (129 m über HN), der „Weller Berg" (76,5 m ü. HN), der "Große Humpelberg" (61 m ü. HN) und der Uenglinger Berg" (60 m ü. HN).

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Außer dem Stendaler Stadtforst finden sich nur vereinzelt kleinere Waldgebiete innerhalb des von der Uchteniederung geprägten Stadtgebietes. Die Niederung ist oftmals sumpfig mit kleinen Gräben durchzogen und als Weideland oder durch Gartenanlagen genutzt. Neben der Acker- und Weidelandnutzung liegen um die bebaute Stadt vereinzelt Obstbaumplantagen. Innerhalb der bebauten Stadt ist der Erhalt bzw. die Neuanlage von Grünräumen im Interesse der Wohnumfeldverbesserung von großer Bedeutung. Die bestehenden Grünraumverbindungen sollten verbessert, isolierte Grünräume angebunden werden, so dass ein das Stadtgebiet netzartig durchdringendes "grünes" System von Wegen, Plätzen und Parks entsteht, das Beziehungen von der Stadt nach außen, insbesondere zum Stadtforst, hergestellt und damit zur Erhöhung des Naherholungs- und Freizeitwertes beitragen wird. In diesem Zusammenhang ist eine weiterreichende Grünflächenplanung mit Biotopvernetzungen unter sorgfältiger Prägung von landschaftlichen Elementen und städtisch geprägten Grünflächen mit dem Ziel Freiflächennutzungen zu schaffen. In den verbindlichen Bauleitplanungen werden diese übergeordneten Grünverbindungen zu sichern sein. Belastungen der Landschaft stellen neben der Mülldeponie und der Kläranlage besonders emittierende Sektoren wie Autoverkehr und gewerbliche und industrielle Nutzungen dar.

3.2.2. Ordnungsvorstellungen auf der Grundlage der Infrastruktur

a) des primären Straßennetzes

Die Einbindungen des Planungsraumes in das regionale und interregionale Straßennetz sind dargestellt (vgl. Abschnitt 2.5.1); die innere Erschließung ist gewährleistet. Verbesserungen der Verkehrsverhältnisse sind in der Hansestadt Stendal insbesondere im Zuge der Bundesstraßen realisiert worden. Zu nennen sind hier die Ortsumfahrungen Uchtspringe und Nahrstedt. Zur Verringerung des Durchgangsverkehrs im Stadtzentrum haben die B 188 und die B 189 einen neuen Streckenverlauf, zum einen südlich (Südumfahrung) und zum anderen östlich des bebauten Stadtgebietes (Ostumfahrung) erhalten.

b) der Schienenwege

Die bestehenden Schienenwege sind bereits charakterisiert. Vorrang vor dem Ausbau des Schienennetzes wird zukünftig die Sanierung der bestehenden Anlagen bzw. die Wiedereinrichtung haben. (Bahnverbindung zum Industrie- und Gewerbepark Altmark wurde saniert und wieder in Betrieb genommen) Zur weiteren Entwicklung des ICE-Haltepunktes wurde der Bahnhof durch umfassende bauliche und verkehrliche Maßnahmen zu einer modernen Schnittstelle ausgebaut. Neben einer besseren Einbindung des Busverkehrs (Busbahnhof) ist der Aufbau eines funktionierenden Park & Ride-Systems umgesetzt worden.

c) des öffentlichen Personennahverkehrs

In Abstimmung mit den Verkehrsträgern sind Verbesserungen erforderlich: - in Abhängigkeit von den zentralen Funktionen des Kernraums die Bedienungshäufigkeit der Linien stärker darauf auszurichten, - Fahrpläne aufeinander abzustimmen, - eingemeindete Ortschaften noch besser anzubinden.

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d) der Versorgungsnetze

Die im Stadtgebiet vorhandenen und geplanten Versorgungsnetze (Elektroleitungen, Abwasser usw.) beeinträchtigen die Siedlungsentwicklung kaum. Fragen der Sicherheitsabstände regeln im Einzelnen die einschlägigen Bestimmungen. Sie werden im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung zu beachten sein. Die Ergänzung und der Ausbau der Versorgungsnetze, insbesondere der zentralen Entwässerungssysteme, wird eine wesentliche Aufgabe beim Ausbau der Stadt sein, um neue Baugebiete zu erschließen. Auf die Verwendung regenerativer Energien ist an dieser Stelle besonders hinzuweisen. Zur passiven Sonnenenergienutzung sollten die Baugebiete so strukturiert werden, dass die entsprechende Orientierung der Gebäude ermöglicht wird.

3.2.3. Ordnungsvorstellungen auf der Grundlage des Nutzungsbestandes

Der Nutzungsbestand bietet gute Aussichten zur Gewährleistung der zugewiesenen Mittelzentrumsfunktion beziehungsweise Teilfunktion eines Oberzentrums, wenn es gelingt die bestehenden Defizite auszugleichen. Ergänzungen sind insbesondere in den Bereichen Gewerbe, private Dienstleistungen, Fremdenverkehr, Naherholung, Sport und Freizeit erforderlich. Wesentlich ist weiterhin eine geeignete Nachnutzung der ehemaligen militärischen Liegenschaften zu finden und umzusetzen.

4. Planungskonzepte für den Flächennutzungsplan

Rahmenbedingungen für die Bearbeitung der Planungskonzeption werden durch die vorgenannten Ordnungselemente und die landes- und regionalplanerischen Zielvorstellungen gesetzt. Daraus abgeleitet werden von der Stadt folgende Entwicklungslinien verfolgt: 1. Bereitstellung von Flächen zur Entwicklung der Siedlungsstruktur. 2. Berücksichtigung der Belange der Wirtschaft. 3. Entwicklung der Funktionen Naherholung/Fremdenverkehr, Freizeit und Sport im Hinblick

auf die Förderung zentraler Orte im ländlichen Raum. 4. Sicherung der Bereiche mit wertvollem Grünbestand und deren Ergänzung. Grundlage für die Planung ist der Bestand. Die Flächen werden nach der allgemeinen Art ihrer baulichen Nutzung (Bauflächen) dargestellt, da so dem Rahmencharakter des Flächennutzungsplanes am ehesten entsprochen wird. Der größte Teil der besiedelten Flächen im Bereich der bebauten Ortslage ist wohnbaulich genutzt. Infolgedessen werden diese Flächen als Wohnbauflächen (W) dargestellt. In Bereichen von innerörtlichen Hauptverkehrsachsen, im Fußgängerbereich der Altstadt und in den Ortsteilen überwiegen gemischte Nutzungen, daher werden diese Gebiete als gemischte Bauflächen (M) dargestellt. Bestehende Gewerbestandorte werden als gewerbliche Bauflächen (G) ausgewiesen. Besondere freizuhaltende Nutzungen wie beispielsweise großflächige öffentliche und private Dienstleistungs- und Versorgungseinrichtungen sind als Sonderbauflächen (S) dargestellt. Eine Differenzierung der Flächen nach der besonderen Art ihrer baulichen Nutzung erfolgt auf der Ebene der verbindlichen Bauleitplanung (Bebauungsplan, vorhabenbezogener Bebauungsplan). In der verbindlichen Bauleitplanung ist entsprechend der Baunutzungsverordnung festzusetzen.

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Bei der Beplanung der gemischten Bauflächen in den Ortsteilen Borstel, Wahrburg, im Gebiet der Haferbreite und vor allem in den bis zum 01.09.2010 eingemeindeten Ortschaften ist auf die Belange der ansässigen landwirtschaftlichen Betriebe und ihre Entwicklungsmöglichkeiten Rücksicht zu nehmen. Entsprechend des Bestandes werden Einrichtungen und Anlagen zur Versorgung mit Dienstleistungen des öffentlichen Rechts und die Flächen für den Gemeinbedarf (öffentliche Verwaltung, Kirchen, Bildungseinrichtungen) dargestellt. Verkehrsflächen (klassifizierte Straßen, hier: Kreis-, Landes- und Bundesstraßen) sowie die wichtigsten örtlichen Hauptverkehrswege sind erfasst und dargestellt. Die geplante Trasse der Nordverlängerung der A 14 wurde nachrichtlich übernommen. Nachrichtlich übernommen sind Anlagen der technischen Infrastruktur einschließlich der zugehörigen Leitungen, die Trinkwasserschutzgebiete, bestehende und geplante Naturschutzgebiete, Biotope und Naturdenkmale, Altlasten- und Altlastenverdachtsflächen und denkmalgeschützte Bereiche. Neben Waldgebieten werden im Flächennutzungsplan bestehende Grünflächen dargestellt. Die Grünflächen mit besonderen Nutzungen werden entsprechend ihrer Zweckbestimmung (Sportplatz, Friedhof usw.) gekennzeichnet. Da für die weitere Entwicklung der Hansestadt Stendal der Erholungs- und Fremdenverkehr eine besondere Rolle spielt, werden zur Freiraumverbesserung auch Gebiete für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft gekennzeichnet. Ausgehend vom Bestand und unter Berücksichtigung der oben genannten Ordnungselemente, der Zielvorstellungen der Hansestadt Stendal und der landes- und regionalplanerischen Zielvorgaben werden im Flächennutzungsplan Flächen für die Entwicklung dargestellt. In der folgenden Tabelle werden die Bauflächendarstellungen in ihrer Größe im Stadtgebiet aufgeführt. Die genauere Betrachtung von Wohnbauflächen und gemischten Bauflächen unter dem Aspekt der Einwohnerentwicklung erfolgt im Abschnitt 4.1.

4.1. Zukünftige Bevölkerungsentwicklung im Landkreis und Hansestadt Stendal

Bei der Ausweisung neuer Bauflächen ist insbesondere die Betrachtung der Einwohnerentwicklung bedeutsam. Ausgehend von der bisherigen Bevölkerungsentwicklung im Landkreis sind für die Jahre 2000 bis 2015 weitere Bevölkerungsrückgänge zu verzeichnen, die sich geringfügig vermindern. Somit kann von einer Verlangsamung des Bevölkerungsverlustes im Landkreis gesprochen werden. In 2015 erreicht die Bevölkerungsentwicklung aufgrund des zu verzeichnenden Flüchtlingszuzugs eine positive Trendwende.

Jahr Einwohner Saldo

31.12.1990 156.157

1991 153.236 -2.921

1992 151.632 -1.604

1993 150.298 -1.334

1994 148.744 -1.554

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1995 147.436 -1.308

1996 146.398 -1.038

1997 145.166 -1.232

1998 143.719 -1.447

1999 142.536 -1.183

2000 140.604 -1.932

2001 138.553 -2.051

2002 136.866 -1.687

2003 135.647 -1.219

2004 133.187 -2.460

2005 131.267 -1.920

2006 129.481 -1.786

2007 127.464 -2.017

2008 125.429 -1.755

2009 123.674 -2.035

2010 121.899 -1.775

2011 118.268 -3.631

2012 116.666 -1.602

2013 115.471 -1.195

2014 114.668 -803

2015 115.262 +594

2020 109.592 -5.670

2025 103.452 -6.140

2030 97.605 -5.847

Einwohnerverlust im Landkreis Stendal insgesamt (1990 - 2013 – 40.686)

Quelle: Statistisches Landesamt Sachsen-Anhalt 2014 (aus Kreisentwicklungskonzept 2015, S.86)

Einwohnerentwicklung im Landkreis Stendal 2014 – 2015

Quelle: Statistisches Landesamt Sachsen-Anhalt, 6. Regionalisierte Bevölkerungsprognose von 2014 – 2030 für den

Landkreis Stendal)

Der Verlust von über 23 % in der Gesamteinwohnerzahl im Landkreis Stendal in einem Zeitraum von 20 Jahren entspricht in etwa dem Landestrend von Sachsen-Anhalt. Die Hansestadt Stendal liegt mit über 28 % Einwohnerverlust (ohne Berücksichtigung der Eingemeindung der Landgemeinden ab 2010) in diesem Zeitraum über dem Landesdurchschnitt. Dieser erhöhte Einwohnerverlust ist unter anderen durch die Einstellung der Großbaustelle des Kernkraftwerkes bei Arneburg und der damit einhergehenden Abwanderung der Arbeitskräfte und deren Familien begründet.

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Begründung zum Flächennutzungsplan „Hansestadt Stendal“ (Vorentwurf)

Stand: 10/2017 Seite 61 von 114

Die Entwicklung, insbesondere in den vergangenen Jahren, weist wie im Landkreis, eine Verlangsamung des Bevölkerungsverlustes in der Hansestadt Stendal auf (siehe Punkt 3.1). Trotzdem verließen im Jahr 2005, sieht man von der Eingemeindung Jarchaus ab, immer noch 514 Einwohner das Stadtgebiet Stendals, d. h. ein Verlust von 1,4 % gegenüber dem Vorjahr (siehe Tabelle unten). 2006 waren es 455 Einwohner, 2007 fast 430 Einwohner, 2008 rund 490 Einwohner, 2009 rund 440 Einwohner und 2010 rund 310 Einwohner. Dieser leichte Rückgang resultiert aus einer geringer werdenden Abwanderung (siehe Bevölkerungsveränderung gemäß Statistischem Landesamt) aus Stendal; verantwortlich hier vielleicht auch das zunehmende Angebot an Wohnbauland seit 1995/96 und die allgemeinen Tendenz der Abnahme der Bevölkerung in den Umlandgemeinden.

Jahr Einwohner Einwohnerverlust Saldo Bemerkungen

1988 49.907

1989 50.717 810 1,62%

1990 48.532 -2.185 -4,31%

1991 48.360 -172 -0,35%

1992 46.927 -1.433 -2,96%

1993 46.375 -552 -1,18%

1994 45.329 -1.046 -2,26%

1995 44.169 -1.160 -2,56%

1996 43.091 -1.078 -2,44%

1997 41.771 -1.320 -3,06%

1998 40.333 -1.438 -3,44% Eingemeindung Staffelde/Arnim

1999 41.054 721 1,79% Eingemeindung Bindfelde

2000 39.795 -1.259 -3,07%

2001 38.012 -1.783 -4,48%

2002 37.612 -400 -1,05%

2003 37.400 -212 -0,56%

2004 36.820 -580 -1,55%

2005 36.842 63 (-514) 0,17% Eingemeindung Jarchau

2006 36.387 -455 -1,25%

2007 35.959 -428 -1,18%

2008 35.465 -494 -1,37%

2009 35.023 -442 -1,25%

2010(Quelle: Amt 13) (nur alte Ortsteile)

34.701 -314 -0,90% ohne neue Ein-gemeindungen

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Begründung zum Flächennutzungsplan „Hansestadt Stendal“ (Vorentwurf)

Stand: 10/2017 Seite 62 von 114

2010 (Quelle: Amt 13) (alle Ortsteile)

41.929 6.911 19,73% Eingemeindungen

Buchholz, Dahlen, Groß

Schwechten, Heeren,

Insel, Nahrstedt,

Möringen, Staats,

Uchtspringe,

Uenglingen, Volgfelde,

Wittenmoor

2011 41.431 -498 - 1,2%

2012 41.014 -417 - 1,0%

2013 40.753 -262 - 0,64%

2014 40.777 24 0,06%

2015 41.206 432 1,06%

21016 40.979 -227 -0,55%

Tabelle: Bevölkerungsentwicklung der Hansestadt Stendal (nur Hauptwohnsitz)

Quelle: Hansestadt Stendal, Büro des Oberbürgermeisters, Stichtag jeweils 31.12. eines Jahres

Bevölkerungsveränderung gemäß statistischem Landesamt in der Hansestadt Stendal

Jahr Bevölkerungs-veränderung

Wanderungssaldo Geburtenüber-schuss/-defizit

2015 +163 +435 -272

2014 +45 +186 -141

2013 -262 -34 -228

2012 -448 -255 -193

2011 -513 -338 -175

2010 -282 -129 -153

2009 -499 -361 -138

2008 -471 -326 -145

2007 -529 -405 -124

2006 -494 -328 -166

2005 -494 -354 -140

2004 -1171 -1052 -119

2003 -353 -200 -153

2002 -587 -433 -154

2001 -946 -814 -132

2000 -1310 -1209 -101

1995 -859 -672 -187

1991 -440 -294 -146

Quelle: StaLa, Gebietsstand: 01.01.2014, Aktualisierung 27.07.2016, (www.statistik.sachsen-anhalt.de)

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Begründung zum Flächennutzungsplan „Hansestadt Stendal“ (Vorentwurf)

Stand: 10/2017 Seite 63 von 114

Der Bevölkerungsrückgang beläuft sich in der Hansestadt Stendal zwischen 1989 (Bevölkerungsmaximum) und 2015 trotz ausgedehnter Eingemeindungen bis zum Jahre 2010 und Zuzug von Flüchtlingen in 2015 auf 18,75%. Während die Stadt Stendal in ihren Grenzen bis zur Eingemeindung der Ortsteile Ende 2010 von 1989 an Einwohnerverluste zu verzeichnen hatte, konnte der Ortsteil Jarchau seine Einwohnerzahl in den letzten 10 Jahren mehr als verdoppeln und die Ortsteile Hassel und Uenglingen sogar mehr als verdreifachen. Diese Entwicklung vollzog sich in den früheren Umlandgemeinden in den ersten Jahren nach der Wende, da hier die Grundstückspreise weit unter denen der Stadt Stendal lagen und bis 1995 die Stadt keine großzügigen Baugebiete ausgewiesen hatte, begleitet von zahlreichen Restitutionsansprüchen in der Stadt selbst, die einer Wiederbelebung und Wiederbezug bestehender Häuser und Grundstücke erschwerten. Gemäß StaLa wurden im Jahr 2015 in Stendal 332 Lebendgeborene ( 2005: 353, 2006: 345, 2007: 371, 2008: 369, 2010: 359) registriert. Demgegenüber gab es im Jahr 2015 604 Sterbefälle. Der Gestorbenen Überschuss liegt in diesem Zeitraum im Durchschnitt bei 143 Personen, wobei die Jahre 1995 und 2002 und mit mehr als 165 Personen die Spitze bilden. In den Jahren 1991 (- 146 Personen), 2005 (- 140 Personen), 2008 (- 145 Personen) und 2008 (- 138 Personen) liegt die Zahl im Durchschnittsbereich. Nachdem im Jahr 2004 das Saldo bei 119 Personen lag, wurde im Jahr 2005 wieder ein Anstieg (140 Personen) und im Jahr 2006 wieder ein Betrag über dem Durchschnitt (166 Personen) verzeichnet.

Jahr Lebendgeborene Gestorbene Jahr Lebendgeborene Gestorbene

2015 332 604 2006 345 511

2014 377 518 2005 353 493

2013 345 573 2004 371 490

2012 351 544 2003 360 513

2011 353 528 2002 365 519

2010 359 512 2001 378 510

2009 384 522 2000 380 481

2008 369 514 1995 366 553

2007 371 495 1991 470 616

natürliche Bevölkerungsentwicklung nach Zahlen der Hansestadt Stendal

StaLa, Gebietsstand: 01.012014, Aktualisierung 27.07.2016, (www.statistik.sachsen-anhalt.de ) Bevölkerungsprognose bis 2030 Für die Prognose der Hansestadt Stendal wurden die Daten der 6. Regionalisierten Bevölkerungsprognose des Statistischen Landesamtes Sachsen-Anhalt zugrunde gelegt. Voraussichtliche Bevölkerungsentwicklung in der Hansestadt Stendal

Jahr Bevölkerung in Anzahl der Personen

insgesamt männlich weiblich

Basisjahr 2014 40.079 19.477 20.602

Ist 2015 40.269 19.726 20.543

Prognosejahre

2016 39.732 19.446 20.286

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Begründung zum Flächennutzungsplan „Hansestadt Stendal“ (Vorentwurf)

Stand: 10/2017 Seite 64 von 114

2017 39.344 19.255 20.090

2018 38.997 19.081 19916

2019 38.602 18.872 19.730

2020 38.206 18.665 17.541

2021 37.802 18.462 19.345

2022 37.405 18.263 19.142

2023 36.957 18.037 18.921

2024 36.508 17.812 18.696

2025 36.057 17.584 18.474

2026 35.643 17.381 18.263

2027 35.225 17.176 18.049

2028 34.829 16.971 17.859

2029 34.457 16.772 17.685

2030 34.077 16.574 17.503

voraussichtliche Bevölkerungsveränderung bis zum Jahr 2030

Bevölkerung 2014 absolut 40.079

Bevölkerung 2030 absolut 34.077

Bevölkerungsveränderung % -15

Bevölkerungsveränderung absolut -6.002

Anteil ausgewählter Altersgruppen an Bevölkerung insgesamt

2014 in % 2030 in %

unter 20 -jährige 15,8 15,7

20 bis unter 67 -jährige 64,0 52,8

67 und älter 20,2 31,5

Nichterwerbsfähige (unter 20 und 67 und älter)

36,0 47,2

Voraussichtliche Bevölkerungsentwicklung der Hansestadt Stendal, 6. Regionalisierte Bevölkerungsprognose 2014bis

2030, Quelle: Statistisches Landesamt Sachsen-Anhalt

4.1.1. Zukünftige Bevölkerungsentwicklung in den Ortschaften und Ortsteilen der Hansestadt Stendal

Gemäß den Zahlen aus der 6. regionalen Bevölkerungsprognose des Statistischen Landesamts LSA vom September 2016 wird sich die Bevölkerungszahl in der Hansestadt Stendal von 2014 bis 2030, von 40.079 Einwohner auf 34.077 Einwohner, um 15,0% verringern.

Nach der 5. regionalen Bevölkerungsprognose, die den Zeitraum von 2008 bis 2025 unter-suchte, wäre der Bevölkerungsrückgang drastischer ausgefallen. Danach wäre eine Einwohnerzahl von 34.497 bereits 2025 erreicht worden (siehe Stadtentwicklungskonzept).

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Begründung zum Flächennutzungsplan „Hansestadt Stendal“ (Vorentwurf)

Stand: 10/2017 Seite 65 von 114

Ein Einwohnerzuwachs von 1,1% zwischen dem 30.06.2015 und dem 31.12.2015 ist den gestiegenen Flüchtlingszahlen geschuldet. Bis zum 30.06.2016 hat die Einwohnerzahl wieder um 0,42% abgenommen. Ein positiver Trend, der dem demographischen Wandel entgegenwirkt, ist daher nicht zu erkennen. Allenfalls können zeitweilige Abschwächungen des Trends erfolgen, die zukünftig in der 7. Bevölkerungsprognose 2020 dargestellt werden.

Tatsächlich wird sich der Einwohnerverlust in einigen Ortschaften, fern der Innenstadt, voraussichtlich stärker auswirken. Andere Ortschaften, das sind die stadtnahen Ortschaften Borstel, Staffelde, Uenglingen und Wahrburg, aber auch die von der Innenstadt sehr weit entfernten Ortschaften wie Staats und Uchtspringe, werden dagegen einen geringeren Einwohnerverlust aufweisen. Durch die in Uchtspringe ansässige Arbeitgeberin, die psychiatrische Landesklinik Salus GmbH, profitieren die angrenzenden Ortsteile Börgitz und die Ortschaft Staats von der Nachfrage als Wohnstandort. In Staats und in Börgitz fiel z. B. der Einwohnerverlust zwischen 2010-2015 (< 3%) besonders gering aus.

Andere Ortschaften weisen ebenfalls eine gewisse Lagegunst auf, wie Buchholz, durch die B189 und die Nähe zu Magdeburg sowie Heeren, durch seine günstige Lage zwischen Stendal und Tangermünde, die ebenfalls weniger als 3 % ihrer Einwohner verloren haben.

Größer waren und werden die Einwohnerverluste im strukturschwächeren Norden der Hansestadt, in Groß Schwechten und dort besonders im Ortsteil Neuendorf am Speck, durch seine periphere Lage ausfallen (über 10% Einwohnerverlust).

4.1.1.1. Einwohnerzahlen

Ortsteile und

Ortschaften

2010 2014 2015 30.06.2016 Prognose 2030 (-

15%)

OS Bindfelde 249 227 222 225 193

OS Borstel 579 553 566 568 470

OS Buchholz 269 263 261 256 224

OS Dahlen 601 571 562 562 485

OT Dahlen 275 262 253 256 223

OT Dahrenstedt 69 70 69 69 60

OT Gohre 171 153 154 153 130

OT Welle 86 86 86 84 73

OS Groß Schwechten 577 519 517 527 441

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Begründung zum Flächennutzungsplan „Hansestadt Stendal“ (Vorentwurf)

Stand: 10/2017 Seite 66 von 114

OT Groß Schwechten 325 305 306 316 259

OT Neudorf am Speck 143 116 112 107 99

OT Peulingen 109 98 99 104 83

OS Heeren 573 566 557 548 481

OS Insel 727 707 701 699 601

OT Insel 467 465 451 449 395

OT Döbbelin 136 123 118 120 105

OT Tornau 124 119 132 130 101

OS Jarchau 542 494 487 494 429

OS Möringen 717 688 676 651 585

OT Möringen 609 591 582 555 502

OT Klein Möringen 108 97 94 96 83

OS Nahrstedt 290 276 273 282 235

OS Staats 249 231 242 243 196

OS Staffelde 311 305 310 304 259

OT Staffelde 168 166 167 163 141

OT Arnim 140 139 143 141 118

OS Uchtspringe 1357 1257 1234 1232 1068

OT Uchtspringe 807 713 681 673 606

OT Börgitz 431 413 422 432 351

OT Wilhelmshof 119 131 131 127 111

OS Uenglingen 953 884 868 872 751

OS Vinzelberg 281 238 233 237 202

OS Volgfelde 176 160 162 158 136

OS Wahrburg 897 860 1161 1167 987

OS Wittenmoor 261 237 232 234 201

OT Wittenmoor 197 176 175 175 149

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Begründung zum Flächennutzungsplan „Hansestadt Stendal“ (Vorentwurf)

Stand: 10/2017 Seite 67 von 114

OT Vollenschier 64 61 57 59 52

∑ 9609 9036 9264 9259 7808

Quelle: Hansestadt Stendal, Statistisches Landesamt (graue Felder: Da das Gebiet der Ortschaft Wahrburg vergrößert wurde, sind hier die Einwohnerzahlen ab 2015 relevant)

4.1.1.2. Altersstruktur in den Ortschaften und Ortsteilen der Hansestadt Stendal

Ortschaften (OS) und

Ortsteile (OT) Einwohner (EWO)

2015, gesamt EWO, älter als 79

Jahre (EWO 79+) davon Allein-

stehende davon in Partner-

schaft

(EWO 79+) in %

(SP 3 : SP 2 x

100)

Spalte (SP) 1 SP 2 SP 3 SP 4 SP 5 SP 6

OS Bindfelde 222 4 4 0 1,8

OS Borstel 566 25 7 18 4,42

OS Buchholz 261 12 6 6 4,6

OS Dahlen 562 20 15 5 3,56

OT Dahlen 253 6 4 2 2,37

OT Dahrenstedt 69 3 2 1 4,35

OT Gohre 154 9 7 2 5,84

OT Welle 86 2 2 0 2,32

OS Groß Schwechten 517 25 11 14 4,84

OT Groß Schwechten 306 11 5 6 3,59

OT Neudorf am Speck 112 11 6 5 9,82

OT Peulingen 99 3 0 3 3,03

OS Heeren 557 19 11 8 3,41

OS Insel 701 32 20 12 4,56

OT Insel 451 19 11 8 4,21

OT Döbbelin 118 7 3 4 5,93

OT Tornau 132 6 6 0 4,55

OS Jarchau 487 18 7 11 3,70

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Begründung zum Flächennutzungsplan „Hansestadt Stendal“ (Vorentwurf)

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OS Möringen 676 33 16 17 4,88

OT Möringen 582 27 14 13 4,64

OT Klein Möringen 94 6 2 4 6,38

OS Nahrstedt 273 19 12 7 6,96

OS Staats 242 11 7 4 4,55

OS Staffelde 310 12 8 4 3,87

OT Staffelde 167 8 7 1 4,79

OT Arnim 143 4 1 3 2,80

OS Uchtspringe 1234 75 47 28 6,08

OT Uchtspringe 681 54 38 16 7,93

OT Börgitz 422 18 8 10 4,27

OT Wilhelmshof 131 3 1 2 2,29

OS Uenglingen 868 25 12 13 2,88

OS Vinzelberg 233 18 14 4 7,73

OS Volgfelde 162 10 8 2 6,17

OS Wahrburg 1161 43 24 19 3,70

OS Wittenmoor 232 18 7 11 7,76

OT Wittenmoor 175 13 7 6 7,43

OT Vollenschier 57 5 0 5 8,77

Altersstruktur, Quelle: Hansestadt Stendal

Die mit einer grünen Markierung versehenen Ortsteile bzw. Ortschaften weisen eine günstige Altersstruktur (geringer Anteil der über 79-jährigen Einwohner) auf, während eine rote Markierung auf eine ungünstigere Altersstruktur (höherer Anteil der über 79-jährigen Einwohner) hinweist.

In der Hansestadt Stendal gibt es Ortschaften mit Ortsteilen und Ortschaften ohne Orts-teile. Da die Altersstrukturen in den Ortsteilen einer Ortschaft sehr unterschiedlich ausfallen können, sollen bei der weiteren Untersuchung nur die Ortsteile bzw. die Ortschaften ohne Ortsteile miteinander verglichen werden.

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Begründung zum Flächennutzungsplan „Hansestadt Stendal“ (Vorentwurf)

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Der geringe Anteil der über 79-jährigen Einwohner in Bindfelde (1,8%), in Wilhelmshof (2,29%), in Welle (2,32%), im Ortsteil Dahlen (2,37%), in Arnim (2,8%) in Uenglingen (2,88%) und Peulingen (3,03%) verweist auch in Zukunft auf eine günstigere Bevölkerungsprognose und lässt einen geringeren Leerstand vermuten.

Der hohe Anteil der über 79-jährigen Einwohner in Neuendorf am Speck (9,82%), in Vollenschier (8,77%), im Ortsteil Uchtspringe (7,93%), in Vinzelberg (7,73%) und im Ortsteil Wittenmoor (7,43%) zeigt eine ungünstige Bevölkerungsprognose und lässt einen höheren Leerstand befürchten. Eine Ausnahme bildet der Ortsteil Uchtspringe, da hier auch in Zukunft eine Nachfrage nach Grundstücken und Wohnungen aufgrund des Arbeits-angebots durch die Fachklinik Uchtspringe zu erwarten ist.

Im kritischen Bereich liegen Nahrstedt (6,96%), Klein Möringen (6,38%), Volgfelde (6,17%), Döbbelin (5,93%) und Gohre (5,84%).

Im durchschnittlichen Bereich liegen die übrigen Ortschaften und Ortsteile mit Werten zwischen 4,79% (Staffelde) und Peulingen (3,03%). Hier hängt das künftige Gebäude- und Grundstückspotenzial von der Entwicklung des derzeitigen Leerstandsniveaus und der Attraktivität des Ortes in Form von Verkehrs- und Lagegunst, Infrastruktur, Vereinsleben und Ortsgestalt (Dorferneuerung) ab. Hier haben auch Ortschaften und Ortsteile mit einer ungünstigeren Bevölkerungsprognose wie die Ortschaften Borstel und Buchholz, Staats, die Ortsteile Groß Schwechten, Insel und Möringen bessere Chancen den demographischen Wandel auszugleichen.

4.2.1. Wohnbauflächenentwicklung

4.1.2.1. Aktuelle Situation im Wohnungsbestand

Die Ortschaften und Ortsteile der Hansestadt Stendal sind oft geprägt durch dörfliche Strukturen mit großen 3-4-seitigen Hofanlagen, die am Ortsrand durch Wohngebiete, Stallanlagen oder gewerbliche Betriebe ergänzt worden sind. Eine abweichende, durch die Sondernutzung als Fachkrankenhaus bestimmte Ortsstruktur weisen die Ortsteile Uchtspringe und Wilhelmshof auf.

Größere Einfamilienhausgebiete befinden sich in den Ortsteilen Uenglingen und Jarchau, die mit ihrer offenen Bauweise von der geschlossenen dörflichen Struktur abweichen und einen eigenen Siedlungscharakter bilden. Hier ist zurzeit kein oder nur ein geringer Leerstand festzustellen.

4.1.2.2. Leerstand und Gebäudebestand (Leerstandspotenzial)

In Tabelle 3 wurde das Leerstandspotenzial aus dem Leerstand und den Einwohnern die mindestens 80 Jahre alt sind das Potenzial der Wohneinheiten (WE) bzw. Haushalte ermittelt.

Wohneinheiten und Haushalte werden für die Ortsteile gleichgesetzt, da Untermietverhältnisse und andere Haushaltsstrukturen, die eine Differenz zwischen der Zahl der WE und der HH bewirken könnten, mehr in den Stadtteilen und weniger in den Ortsteilen der Hansestadt Stendal auftreten.

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Begründung zum Flächennutzungsplan „Hansestadt Stendal“ (Vorentwurf)

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Ortschaften (OS) und

Ortsteile (OT)

Wohneinheiten

(WE) bzw.

Haushalte (HH),

gesamt

WE, Leerstand WE/HH, mit Ein-

wohnern älter als

79 Jahren

WE/HH-Potenzial

(SP 3 + SP 4)

Leerstandspotenzial

in %

(SP 5 : SP 2 x 100)

Spalte (SP) 1 SP 2 SP 3 SP 4 SP 5 SP 6

OS Bindfelde 140 0 4 4 2,86

OS Borstel 334 3 16 19 5,69

OS Buchholz 151 3 9 12 7,95

OS Dahlen 326 7 19 24 7,36

OT Dahlen 153 5 5 10 6,54

OT Dahrenstedt 41 0 4 4 9,76

OT Gohre 89 0 8 8 8,99

OT Welle 43 2 0 2 4,65

OS Groß Schwechten 319 8 19 27 8,46

OT Groß Schwechten 180 3 8 11 6,11

OT Neudorf am Speck 71 3 9 12 16,9

OT Peulingen 68 2 2 4 5,88

OS Heeren 325 4 16 20 6,15

OS Insel 393 7 27 34 8,65

OT Insel 257 6 16 22 8,56

OT Döbbelin 67 0 5 5 7,46

OT Tornau 69 1 6 7 10,14

OS Jarchau 283 3 14 17 6,01

OS Möringen 395 3 21 24 6,08

OT Möringen 341 2 18 20 5,87

OT Klein Möringen 54 1 3 4 7,41

OS Nahrstedt 164 5 16 21 12,8

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Begründung zum Flächennutzungsplan „Hansestadt Stendal“ (Vorentwurf)

Stand: 10/2017 Seite 71 von 114

OS Staats 152 2 8 10 6,58

OS Staffelde 178 3 11 14 7,87

OT Staffelde 101 1 8 9 8,91

OT Arnim 77 2 3 5 6,49

OS Uchtspringe 929 2 64 66 7,1

OT Uchtspringe 569 0 48 48 8,44

OT Börgitz 258 2 14 16 6,2

OT Wilhelmshof 102 0 2 2 1,96

OS Uenglingen 512 3 22 25 4,88

OS Vinzelberg 159 4 16 20 12,58

OS Volgfelde 100 0 10 10 10

OS Wahrburg 699 0 36 36 5,15

OS Wittenmoor 138 7 14 21 15,21

OT Wittenmoor 103 6 11 17 16,5

OT Vollenschier 35 1 3 4 11,43

Leerstand und Gebäudebestand (Leerstandspotenzial), Quelle: Hansestadt Stendal

In einzelnen Ortschaften und Ortsteilen ist ein geringer Gebäudeleerstand zu verzeichnen. Dieser Leerstand ist, wie z. B. in Neuendorf am Speck, überwiegend substanzbedingt. Hier handelt es sich teilweise um einen langfristig bestehenden Leerstand mehrerer ortsbildprä-gender Gebäude, der bereits zu Substanzverlusten (Ruinen) geführt hat.

Strukturell weist das Wohnungsangebot in den Ortslagen vor allem kleinerer, älterer Objekte Defizite auf, die die Wohngrundrisse, Besonnung, Raumhöhen und die Lage zu Haupt-verkehrsstraßen betreffen. Im Rahmen der Dorferneuerung wurden mit Unterstützung des Förderprogramms viele stilprägende Gebäude saniert. Der Leerstand wurde nur für Gebäude ermittelt, die komplett leer stehen. Plattenbauten und andere Mehrfamilienhäuser, die einen Teilleerstand, wie in Staats, Uchtspringe oder Wittenmoor aufweisen, wurden nicht erfasst.

Geringerer Leerstand (< 3) ist in Arnim, Klein Möringen, im Ortsteil Möringen, Peulingen, Staats, Staffelde, Tornau, Vollenschier, Wahrburg und Welle festzustellen.

Höherer Leerstand (> 4 ) existiert in Dahlen, Insel, Nahrstedt und Wittenmoor.

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Begründung zum Flächennutzungsplan „Hansestadt Stendal“ (Vorentwurf)

Stand: 10/2017 Seite 72 von 114

Die Summe aus leerstehenden Gebäuden (Spalte 3) + Wohneinheiten (WE) / Haushalten (HH) mit mindestens einem Einwohner über 79 Jahren, im Verhältnis zum Gesamtwohnbestand, ergibt das Leerstandspotenzial in den nächsten 5 bis 10 Jahren.

Das geringste Leerstandspotenzial weist Wilhelmshof, Bindfelde und Welle auf.

Ein hohes Leerstandspotenzial ist in Neuendorf am Speck, Wittenmoor, Nahrstedt, Vinzelberg und Vollenschier vorzuweisen.

4.1.2.3. Alters- und Leerstandspotenzial (Gesamtpotenzial)

In der der nachfolgenden Tabelle werden die Daten aus Tabelle Altersstruktur und Tabelle Leerstandspotenzial gegenübergestellt und Prognosen abgeleitet.

Ortschaften (OS) und

Ortsteile (OT)

Zahl der Einwohner über 79 Jahre

in %

Zukünftig Verfügbare

Wohneinheiten (WE) in %

Altersstruktur Leerstandspotenzial

OS Bindfelde 1,8 2,86

OS Borstel 4,42 5,69

OS Buchholz 4,6 7,95

OS Dahlen 3,56 7,36

OT Dahlen 2,37 6,54

OT Dahrenstedt 4,35 9,76

OT Gohre 5,84 8,99

OT Welle 2,32 4,65

OS Groß Schwechten 4,84 8,46

OT Groß Schwechten 3,59 6,11

OT Neudorf am Speck 9,82 16,9

OT Peulingen 3,03 5,88

OS Heeren 3,41 6,15

OS Insel 4,56 8,65

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Begründung zum Flächennutzungsplan „Hansestadt Stendal“ (Vorentwurf)

Stand: 10/2017 Seite 73 von 114

OT Insel 4,21 8,56

OT Döbbelin 5,93 7,46

OT Tornau 4,55 10,14

OS Jarchau 3,70 6,01

OS Möringen 4,88 6,08

OT Möringen 4,64 5,87

OT Klein Möringen 6,38 7,41

OS Nahrstedt 6,96 12,8

OS Staats 4,55 6,58

OS Staffelde 3,87 7,87

OT Staffelde 4,79 8,91

OT Arnim 2,8 6,49

OS Uchtspringe 6,08 7,1

OT Uchtspringe 7,93 8,44

OT Börgitz 4,27 6,20

OT Wilhelmshof 2,29 1,96

OS Uenglingen 2,88 4,88

OS Vinzelberg 7,73 12,58

OS Volgfelde 6,17 10

OS Wahrburg 3,70 5,15

OS Wittenmoor 7,76 15,21

OT Wittenmoor 7,43 16,5

OT Vollenschier 8,77 11,43

Altersstruktur und Leerstandspotenzial, Gesamtpotenzial, Quelle: Hansestadt Stendal

Das günstigste Verhältnis von Altersstruktur und Leerstandspotenzial weisen Bindfelde, Wilhelmshof, Welle und Uenglingen auf (2x grün markiert), wobei Wilhelmshof als Wohn-

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Stand: 10/2017 Seite 74 von 114

projekt der Landesklinik Uchtspringe (Betreutes Wohnen) nicht für den örtlichen Woh-nungsmarkt zur Verfügung steht.

Bei geringerer Gewichtung des Leerstandspotenzials, d. h. wenn das Leerstandspotenzial als Chance für ein Grundstücks- und Gebäudepotenzial betrachtet wird und darüber hinaus eine günstige Altersstruktur besteht, sind auch in den Ortsteilen Dahlen, Arnim und Peulingen ähnliche günstige Entwicklungsperspektiven zu verzeichnen (1 x grün markiert).

Auch in Heeren, im Ortsteil Groß Schwechten, Jarchau, Wahrburg und Börgitz sind noch positive Entwicklungsperspektiven festzustellen. Hier treffen eine noch günstige Altersstruktur und ein mittleres Leerstandspotenzial zusammen.

Ungünstige Voraussetzungen herrschen in Neuendorf am Speck, Nahrstedt, Vinzelberg und in den Ortsteilen Wittenmoor und Vollenschier (rot markiert). Der Anteil der über 79-jährigen Einwohner ist überdurchschnittlich hoch und liegt bei 7,4 bis knapp 10%. Über-durchschnittlich hoch ist auch das Leerstandspotenzial mit 11,4 bis 16,9%. Während sich in diesen Ortsteilen und Ortschaften eine weitere Entwicklung nicht ohne städtebaulichen Anschub vorstellen lässt, haben andere Ortsteile und Ortschaften durch ihre Lagegunst bessere Entwicklungsperspektiven, wie Borstel, Buchholz, Möringen, Staats, Staffelde.

4.1.3. Prognose

4.1.3.1. Haushalte

Zurzeit liegt die durchschnittliche Haushaltsgröße in der Hansestadt Stendal bei 1,93 Personen je Haushalt (Stand 30.06.2016). Diese Zahl soll laut Statistischem Bundesamt in den neuen Bundesländern bis 2030 auf 1,84 Personen sinken.

Die Abnahme der Haushaltsgrößen geht einher mit der Entwicklung der Altersstruktur der Bevölkerung in den Privathaushalten. Den größten Einfluss auf die Zunahme der Haushaltszahlen werden die geburtenstarken Jahrgänge, d.h. die heute 52 bis 60-jährigen haben, die in zunehmend kleineren Haushalten leben werden, während die übrigen Jahrgänge einen Rückgang der Haushaltszahlen begünstigen.

Die Prognose geht von einem Sinken der Anzahl der Haushalte in den ländlichen Ortsteilen der Hansestadt Stendal von 4.479 (Jahr 2008) auf 3.955 Haushalte im Jahr 2025 aus. Hieraus ist erkennbar, dass ein quantitativer Wohnungsbedarf im Planungszeitraum nicht zu erwarten ist.

Da sich die Abnahme der Haushaltsgrößen (Wegzüge, Sterbefälle) mit der Zunahme der Wohnungen (ebenfalls Wegzüge und Sterbefälle) decken könnte, soll keine Berücksichtigung der Haushaltsgrößenentwicklung erfolgen.

Bereits in der „Anpassungsstrategie für den demografischen Wandel 2012“, wurde auf die Angabe der Anzahl der Haushalte in den einzelnen Ortschaften und Ortsteilen verzichtet, da schon bei der Bevölkerungsprognose auf Ortsteilebene mit erheblichen Ungenauigkeiten zu rechnen ist.

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Begründung zum Flächennutzungsplan „Hansestadt Stendal“ (Vorentwurf)

Stand: 10/2017 Seite 75 von 114

In den Ortschaften und Ortsteilen wird sich die Anzahl der Wohnungen (WE) bis 2025 durch Baulückenschließungen nur leicht erhöhen. Da die Abnahme der Haushaltsgrößen je WE ebenfalls leicht zunehmen wird, ist der WE-Bedarf voraussichtlich aus dem bis 2025 entstehenden WE-Bestand zu decken.

4.1.3.2. Wohnbauflächen

Zunächst wird die Abnahme der Bevölkerung im ländlichen Raum zu einer weiteren Zunahme der Wohnfläche pro Einwohner führen. Gemäß der Prognose des Berliner Forschungsinstitutes empirica vom 07.12.2009, wird die Wohnfläche pro Einwohner bis zum Jahr 2030 in den neuen Bundesländern von derzeit ca. 44m²/Einwohner auf 55m²/Einwohner zunehmen.

Dies bedeutet, dass die Wohnfläche pro Einwohner um nochmals 25% steigt. Laut der Analyse erweist sich als maßgeblicher Grund für den wachsenden Wohnflächenbedarf, dass die Menschen immer älter werden und in ihren Einfamilienhäusern und Wohnungen möglichst lange leben bleiben, auch wenn die Kinder längst aus dem Haus ausgezogen sind.

Dies wird belegt durch aktuelle Zahlen, nach denen die pro-Kopf-Wohnfläche der unter 50-jährigen derzeitig ca. 38m² je Einwohner beträgt. Mit ca. 48 m² je Einwohner liegt sie für Personen im Alter zwischen 50 und 65 Jahren bereits deutlich höher und für Personen über 65 Jahren steigt die Pro-Kopf-Wohnfläche auf ca. 62 m² je Einwohner an.

Die Prognose geht davon aus, dass im Jahr 2030 die Wohnfläche in den neuen Bundesländern mit 55m² je Einwohner noch höher liegt als in den alten Bundesländern (54m² je Einwohner).

Deutliche Differenzen zwischen städtischen und ländlichen Gebieten wurden nicht festgestellt.

Durch diese erwartete Wohnflächenzunahme pro Einwohner wird der Angebotsüberhang an Wohnungen zumindest zu einem erheblichen Teil kompensiert werden, der Leerstand wird nur in geringem Umfang zunehmen. Sachgerechte Leerstandsprognosen für die ländlichen Ortschaften sind aufgrund der derzeit noch unzureichenden Datengrundlage nicht möglich, ggf. stehen nach Auswertung der Ergebnisse des Zensus 2011 geeignetere Prognosegrundlagen zur Verfügung.

Es sind weiterhin strukturelle Änderungen am Wohnbestand erforderlich, die in der Regel im Rahmen von Umbauten oder Ersatzneubau erfolgen sollten. Hierdurch können bestehende strukturelle Defizite im Wohnungsangebot behoben werden.

Laut folgender Tabelle kann der Nachfrage nach Bauland und Wohnungen, soweit verfügbar, in sämtlichen Ortschaften und Ortsteilen der Hansestadt, außer Wilhelmshof, gedeckt werden.

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Begründung zum Flächennutzungsplan „Hansestadt Stendal“ (Vorentwurf)

Stand: 10/2017 Seite 76 von 114

4.1.3.3. Wohnungs- und Wohnbauflächenbedarf 2030

Einwohnerprognose Einwohner

2015

Einwohner

2025

Wohnung

en (WE)

2015

Baulücken

2015

Baulücken

2015 in

ha

Leerstand

2015

hoch-

gerechnete

Bauanträge

bis 2030*

Bauflächen

2030 (SP

5+ SP 7 -

SP 8)

Spalte (SP) 1 SP 2 SP 3 SP 4 SP 5 SP 6 SP 7 SP 8 SP 9

OS Bindfelde 222 204 140 4 0,16 0 2 2

OS Borstel 566 504 334 7 0,89 3 6 4

OS Buchholz 261 224 151 21 1,78 3 6 18

OS Dahlen 562 478 326 25 2,12 7 8 24

OT Dahlen 253 218 153 5 0,42 5 3 7

OT Dahrenstedt 69 56 41 4 0,34 0 0+1* 3

OT Gohre 154 136 89 8 0,68 0 0+1* 7

OT Welle 86 68 43 8 0,68 2 3 7

OS Groß

Schwechten 517 481 319 23 1,9 8 3 28

OT Groß Schwechten 306 274 180 4 0,34 3 0+1* 6

OT Neudorf am Speck 112 115 71 9 0,68 3 0+1* 11

OT Peulingen 99 92 68 10 0,88 2 0+1* 11

OS Heeren 557 460 325 26 2,06 4 3 27

OS Insel 701 585 393 18 1,9 7 3 22

OT Insel 451 379 257 13 1,49 6 1 18

OT Döbbelin 118 109 67 3 0,26 0 0+1* 2

OT Tornau 132 97 69 2 0,16 1 0+1* 2

OS Jarchau 487 452 283 20 0,91 3 1 22

OS Möringen 676 607 395 17 1,4 3 4 16

OT Möringen 582 518 341 14 1,04 2 3 13

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Begründung zum Flächennutzungsplan „Hansestadt Stendal“ (Vorentwurf)

Stand: 10/2017 Seite 77 von 114

OT Klein Möringen 94 89 54 3 0,36 1 1 3

OS Nahrstedt 273 236 164 19 1,41 5 1 23

OS Staats 242 203 152 4 0,28 2 3 3

OS Staffelde 310 255 178 14 1,15 3 8 9

OT Staffelde 167 - 101 5 0,32 1 3 3

OT Arnim 143 - 77 9 0,83 2 5 6

OS Uchtspringe 1234 1095 929 21 1,73 2 10 13

OT Uchtspringe 681 657 569 3 0,2 0 1 2

OT Börgitz 422 344 258 18 1,53 2 9 11

OT Wilhelmshof 131 94 102 0 0 0 0+1* -1

OS Uenglingen 868 755 512 11 0,92 3 1 13

OS Vinzelberg 233 228 159 6 0,38 4 0+1* 9

OS Volgfelde 162 142 100 4 0,34 0 3 1

OS Wahrburg 1161 959 699 40 3,2 0 21 19

OS Wittenmoor 232 207 138 11 0,75 7 2 16

OT Wittenmoor 175 157 103 5 0,66 6 0+1* 10

OT Vollenschier 57 50 35 1 0,09 1 0+1* 1

∑ 9264 8038 5697 297 23,28 86 253

Wohnungs- und Wohnbauflächenbedarf 2030

Die 2030 voraussichtlich verfügbaren Bauflächen wurden folgendermaßen ermittelt:

Für die in den 7 Jahren von 2010 bis 2016 eingereichten Bauanträge je Ortsteil/Ortschaft wurde der jährliche Durchschnitt ermittelt (Bauanträge: 7 Jahre) und bis zum Jahr 2030 hochgerechnet (Durchschnitt x 14 Jahre) und als Bau-bedarf/Bedarf an Baugrundstücken registriert (Spalte 7). Da es in einigen Ortsteilen/Ortschaften zwischen 2010 und 2016 keine Bauanträge für eine Neubebauung gab, wird bei der Hochrechnung der Bauanträge bis 2030 zumindest 1 mögliche Bauantragsstellung angenommen.

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Stand: 10/2017 Seite 78 von 114

Die Summe aus Baulücken + Leerständen (Spalte 5 + Spalte 7) abzüglich der hoch-gerechneten Bauanträge ergibt die Anzahl der im Jahr 2030 voraussichtlich zur Ver-fügung stehenden Bauflächen/Baugrundstücken.

Bezugnehmend auf den FNP-Entwurf, der eine Bruttowohnbaufläche von 750 m² je Grundstück im dünn besiedelten ländlichen Raum veranschlagt, wird in dieser Wohnbauflächenanalyse eine durchschnittliche Grundstücksgröße von 850 m² zugrunde gelegt, da hier neben Grundstücken mit leerstehenden Gebäuden auch sehr große, zum Teil landwirtschaftlich bzw. gärtnerisch genutzte Flurstücke, vorhanden sind.

Ist ein Flurstück kleiner als 850 m², wird die reale Flurstücksgröße herangezogen. Bei einem größeren Flurstück, wird je Baugrundstück max. 1 x 850 m² berechnet. Entsprechend dieser Vorgehensweise wurde eine verfügbare Wohnbaufläche von 23,28 ha ermittelt. 86 (bis 2030 hochgerechneten) Bauanträgen stehen im Jahr 2030 noch 253 Bauflächen/Baugrundstücke (Baulücken und Leerstände) gegenüber.

Eine Ausweisung zusätzlicher Wohnbauflächen ist daher zunächst nicht erforderlich. In den meisten Ortsteilen und Ortschaften steht auch 2030 ein Überangebot an Bauflächen zur Verfügung. Lediglich in Volgfelde und Vollenschier stehen 2030 voraussichtlich keine Bauflächen zur Verfügung. Wilhelmshof fällt als Wohnstandort heraus, da es sich um eine soziale Einrichtung für Betreutes Wohnen handelt.

4.1.4. Planungsempfehlungen zur Entwicklung des Wohnungsbestandes

Aufgrund des prognostizierten Bedarfsrückgangs (Rückgang der Nachfrage) ist jede flächenhafte Ausdehnung der Ortslagen, durch neue Bauflächen für den Wohnungsbau zu vermeiden.

Neubauten von Wohngebäuden sollten auf bereits bebauten Grundstücken als Ersatzbauten oder innerhalb des baulichen Zusammenhangs der Ortslagen in Baulücken errichtet werden.

Weiterhin ist es erforderlich, an die Erfolge des Programms der Dorferneuerung auch zu-künftig beim Substanzerhalt anzuknüpfen.

Historische Wohngebäude - auch mit deutlichen Substanzschäden - bieten Raum für individuelles Wohnen. Der spezifisch ländliche Wohncharakter, die Verfügbarkeit von Nebenflächen zur Entfaltung persönlicher Bedürfnisse bei gleichzeitig günstigen Erwerbskosten, muss stärker ins Bewusstsein der Bevölkerung gerückt werden. Hierzu gehören auch Angebote für alternative Lebensweisen im ländlichen Raum.

Aufgrund der erwarteten demografischen Entwicklung, wird die Thematik des "Wohnens im Alter" zukünftig eine wichtige Rolle spielen. Auch im ländlichen Raum sind inzwischen Mehrgenerationenfamilien, in denen die nachfolgende Generation für die ältere Generation sorgt, eher die Ausnahme als die Regel.

Untersuchungen im Rahmen einer Befragung des Kuratoriums Deutsche Altenhilfe (KDA) belegen, dass 93% der Senioren (über 65 Jahre) in ihrer Wohnung weiterhin leben und leben wollen. Selbst von den über 90-jährigen wohnen heute noch ca. 2/3 im normalen Wohnungsbestand. Dies deckt sich mit Ergebnissen von Befragungen, nach denen die Mehrheit älterer Bewohner möglichst lange im vertrauten Wohnumfeld leben möchte. Gerade im

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Stand: 10/2017 Seite 79 von 114

ländlichen Raum ist diese Bindung besonders stark. Nur wenige der vorhandenen Wohnungen sind barrierefrei, um ein Seniorenwohnen zu erleichtern. Zur Verbesserung dieser Situation sind zwei Arten von Maßnahmen erforderlich:

Unterstützung des Umbaus von Wohnungen zur Herstellung einer Barrierefreiheit

Schaffung kleinerer Einheiten mit barrierefreier Wohnungen mit Betreuungsangeboten in den größeren Ortschaften der Hansestadt Stendal

Unterstützung junger Familien beim Kauf älterer Häuser

Unterstützung des Umbaus und der Schaffung von barrierefreien und betreuten Wohnungsangeboten für Senioren

Unterstützung der Schaffung seniorengerechten Wohnraumes als Ersatzneubauten innerhalb größerer Ortschaften.

4.1.5. Zusammenfassung

Entsprechend den Ausführungen der „Anpassungsstrategie für den ländlichen Raum“, der hauptsächlich die eingemeindeten Ortschaften untersuchte, soll entsprechend der Boden-schutzklausel des Baugesetzbuches, wie Eingangs ausgeführt, die Innenentwicklung vor einer Außenentwicklung erfolgen.

In den Vorgesprächen mit den Ortsbürgermeistern, wurden Baulücken und leerstehende Gebäude definiert und mögliche Baulandpotentiale erfasst und beschrieben. Natürlich ergeben sich im Laufe der Jahre Veränderungen, auch sind geringe Fehler bei der Erfassung der Baulücken nicht auszuschließen.

Im zukünftigen Flächennutzungsplan sollen Wohnbauflächen im Rahmen der Ortsabrundung dargestellt werden, die städtebaulich vertretbar sind.

Für den Fall, dass außergewöhnliche Nachfrage nach Wohnbauland und bauliche Aktivitäten in den Ortschaften zu verzeichnen sein sollten, von denen zum jetzigen Zeitpunkt unter Berücksichtigung der vorliegenden Daten nicht auszugehen ist, sind FNP-Änderungsverfahren bzw. Bauleitplanungen jederzeit möglich.

4.2. Zukünftige Wohnstandorte / Siedlungsentwicklung

Die Ausweisung neuer Wohnstandorte erfolgt unter folgenden Gesichtspunkten:

1. Ergänzung bestehender Wohnbaugebiete, die günstige Erschließungsvoraus-setzungen bieten,

2. Zuordnung zu den zentralen Geschäftsbereichen als standortstützende Maßnahme,

3. Berücksichtigung immissionsrechtlicher Belange (Konflikte mit bestehenden gewerblichen oder landwirtschaftlichen Nutzungen sind im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung zu bewältigen),

4. Entwicklung der Siedlungsbereiche unter Gesichtspunkten der Stadt- und Ortsrandausbildung und geringer Inanspruchnahme der freien Landschaft,

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Stand: 10/2017 Seite 80 von 114

5. Sicherung wertvoller innerörtlicher Freiflächen,

6. Vermeidung der Inanspruchnahme von Flächen, die für den Natur- und

Landschaftsschutz wertvoll sind.

4.2.1. Entwicklungsleitlinien

Unter den o. g. Gesichtspunkten sind klare Entwicklungsleitlinien festzulegen:

1. Auf die Berücksichtigung von Baulücken und Gärten, die im Interesse einer wirtschaftlichen Erschließung bebaut werden könnten, ist zu achten. Dabei sind mögliche Emissionen gewerblicher und landwirtschaftlicher Betriebe in die Abwägung einzustellen.

2. Einzelne Flurstücke sind zusammenhängend zu erschließen, Restflächen sind zu vermeiden.

3. Ortsrandlagen sind zu arrondieren.

4. Das Ortsbild darf nicht nachhaltig beeinträchtigt werden. Als wichtige Rahmenbedingung ist der Landesentwicklungsplan Sachsen - Anhalt 2010 zu beachten. Darüber hinaus werden folgende Leitlinien verfolgt, die in der verbindlichen Bauleitplanung zu berücksichtigen sind: - in den freiraumnah gelegenen Wohnbereichen ist die Zugänglichkeit zu den

Naherholungsflächen zu gewährleisten. - Für die Altstadt sind besondere Fachplanungen für die Sicherung als Wohnstandort, vor

allem im Zusammenhang mit der Sanierung erforderlich. - Auf den Immissionsschutz gegenüber den bestehenden Betrieben und der durch die

Stadt verlaufenden Eisenbahnlinien und klassifizierten Straßen ist zu achten. Hierauf wird im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung näher einzugehen sein.

4.2.2. Entwicklung Wohnungsbauflächen

Nach einem sprunghaften Anstieg der Bevölkerung in der Hansestadt Stendal seit den 70er Jahren ist die Bevölkerungsentwicklung nach 1989 zum Teil stark rückläufig. Es ist, wenn auch in abgeschwächter Form, mit der Fortsetzung dieses Trends zu rechnen. Bei der Ermittlung des Wohnbaulandbedarfs wird allgemein von einer Zunahme der Bevölkerung ausgegangen. Von der Veränderung der Einwohnerzahl kann in einem ersten Schritt auf die Anzahl der benötigten Wohneinheiten geschlossen werden. Die Belegungsdichte wird entsprechend der Prognose des Statistischen Landesamtes mit 2,03 Einwohnern (EW) pro Wohneinheit (WE) angenommen. Ist die Anzahl der benötigten Wohneinheiten bekannt, so kann durch die Annahme des durchschnittlichen Bruttobaulands (qm) pro Wohneinheit der Baulandbedarf (ha) ermittelt werden. Eine Wohneinheit wird in Anlehnung an die Prognose unter Berücksichtigung von Einfamilien-, Mehrfamilienhäusern und Geschosswohnungbauten mit 500 qm Bruttobauland angerechnet. Rechenbeispiel:

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Begründung zum Flächennutzungsplan „Hansestadt Stendal“ (Vorentwurf)

Stand: 10/2017 Seite 81 von 114

Im Zeitraum von 2008 bis 2020 wird beispielsweise ein Bevölkerungswachstum von 1000 EW angenommen.

1000 EW / 2,03 EW pro WE = 493 Wohneinheiten würden in diesem Fall zusätzlich benötigt. 493 WE * 500 qm = 246 500 qm = 24,6 ha Bruttobauland wären auszuweisen, um den

Bedarf zu decken. Bei der Bestimmung des Bruttowohnbaulandbedarfs ist zu berücksichtigen, welche Anteile der Bauflächen in bereits rechtskräftigen Bebauungsplänen und im besiedelten Bereichen liegen (Baulücken, Nachverdichtung). Diese Flächen sind vom Bruttowohnbaulandbedarf ab zu ziehen. In Stendal hat der rapide Bevölkerungsrückgang zu einem großen Wohnungsüberhang gerade im industriell gefertigten Wohnungsbau geführt. Das oben beschriebene Rechenmodell ist hier nicht anzuwenden. Aufgrund der vielen leerstehenden industriell gefertigten Geschosswohnungen wurde bereits bei der Erarbeitung des Rahmenplanes Stadtsee und Süd sowie bei der ersten Erarbeitung des Stadtentwicklungskonzeptes (2001) ein Rückbau von 6.000 Wohnungen zur Bereinigung des Wohnungsmarktes wie auch zur Entlastung der Wohnungsunternehmen als dringend erforderlich angesehen. An diesem Abriss der 6.000 Wohneinheiten wird weiterhin festgehalten. Diese Rückbaumaßnahmen in den Stadtteilen Stadtsee (3.055 WE) und Süd (2.822 WE) haben mittlerweile stattgefunden. Die Wohnbauflächen in Süd werden, entsprechend der 5. Änderung, im überarbeiteten Flächennutzungsplan als Grünfläche dargestellt. Im August 2013 war der Anteil des Wohnungsleerstands der beiden großen Wohnungsgenossenschaften unter 10 %. Vor dem Hintergrund des anhaltenden Zuzuges von Mietern aus dem Wohngebiet Süd soll gegenwärtig von weiteren, großflächigen Rückbauten abgesehen werden Das in den letzten Jahren verbesserte Baulandangebot, schwerpunktmäßig für den Einfamilienhausbau, hat Abwanderungstendenzen entgegengewirkt. Auch künftig wird das Baulandangebot entsprechend der Nachfrage nach selbstgenutztem Wohnungseigentum in Form von Ein- bzw. Zweifamilienhäusern schwerpunktmäßig auf diese Bauformen auszurichten sein. Durch in der Vergangenheit erfolgter Neuausweisung von insgesamt 229,6 ha Bauland, hat die Stadt dieser Nachfrage Rechnung getragen. Zurzeit (Stand: 01.01.2015; siehe Beipläne Nr. 9.9) stehen, wenn die vorhandenen Baulandreserven in den Geltungsbereichen der in Kraft getretenen Bebauungspläne ausgeschöpft werden könnten, noch 429 Bauflächen für eine Bebauung zur Verfügung. Das setzt aber voraus, dass die in einigen Bebauungsplänen festgesetzten Grundstücksteile, welche für die Anlage der Stichstraßen erforderlich sind, erworben werden. Ohne diese Maßnahmen beläuft sich das derzeitige Bauflächenangebot auf ca. 299 Grundstücke. Hinzu kommen noch erhebliche Potentiale in den Ortschaften und der Stadt durch Baulücken und die Sanierung und Nutzbarmachung von leerstehendem Wohnraum. Es wurden durch die Erarbeitung von Bebauungsplänen und Blockkonzepten im Altstadtbereich Flächen für ein Wohnen in Altbaubereichen geschaffen. Um die Einwohnerzahl zu halten bzw. um dringend notwendige Zuwanderungen zu ermöglichen und hierbei die Eigentumsbildung breiter Bevölkerungskreise zu erreichen, muss dieses Baulandangebot konkurrenzfähig zu dem Angebot der Nachbargemeinden gestaltet werden. Die hierzu erforderliche niedrige Preisgestaltung für den Grund und Boden steht teilweise im Widerspruch zu den Preisvorstellungen der Grundstückseigentümer, insbesondere im Bereich des Stadtteils Ost.

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Begründung zum Flächennutzungsplan „Hansestadt Stendal“ (Vorentwurf)

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Bedarfsermittlung von neuen Wohnbaulandflächen über die durchschnittliche Errichtung von Einfamilienhäusern: In den Kalenderjahren 2012 bis 2015 wurden pro Jahr etwa 50 Einfamilienhäuser neu errichtet. Von einer linearen Steigerung und einem Zeithorizont von 15 Jahren ausgehend ist bis zum Jahr 2030 mit dem Neubau von circa 750 Einfamilienhäusern zu rechnen. Eine für den ländlichen Raum etwas größer anzusetzende durchschnittliche Grundstücksgröße von 600 m² zuzüglich einem 25% Aufschlag für Erschließungs- und Ausgleichsmaßnahmen löst einen Bedarf von circa 56,25 ha Wohnbaufläche aus. Da im Bereich der Hansestadt Stendal kaum kurzfristig in Anspruch zu nehmende Wohnbaulandreserven mehr vorhanden sind ist im Flächennutzungsplan „Hansestadt Stendal“ die Darstellung weiterer Wohnbauflächen erforderlich. Hierbei sollen vornehmlich kommunale Grundstücke in Anspruch genommen werden, um eine zeitnahe Realisierung der Bauvorhaben zu gewährleisten. Wird das beabsichtige Umlegungsverfahren für den Bebauungsplan Nr. 24/96 „Südlich Haferbreiter Weg“ mittelfristig zum Abschluss gebracht sinkt der Bedarf um circa 1/5 (150 potentielle Baugrundstücke) Hier wird der Bedarf dann mit ungefähr 45 ha Wohnbaufläche zu beziffern sein. Nachfolgende in Punkt 4.2.4. aufgeführte Wohnbauflächen werden im Flächennutzungsplan „Hansestadt Stendal“ nach der erfolgten deutlichen Flächenreduzierung durch die 5. Änderung des Flächennutzungsplans „Stadt Stendal“ zusätzlich und erstmals als solche dargestellt. Insgesamt kommt es durch die zusätzlichen Wohnbauflächen Uenglingen, Haferbreite und der Dreicksfläche –B189 zu einer Neudarstellung von Wohnbauflächen in einer Flächengröße von ca. 47 ha. Hinzu noch vereinzelte Wohnbauflächen, gerade auch in den Ortsteilen, die aus der städtebaulichen Abrundung der Siedlungsflächen resultieren. Weiter berücksichtigt werden müssen noch die in der Hansestadt Stendal vorhandenen Baulücken, unabhängig davon, ob sie in einem Bebauungsplan oder in Gebieten nach § 34 BauGB liegen. Nach dem städtischen Baulandkataster (Stand 31.12.2015) wurden 854 Baulandflächen ermittelt, die nach § 30 BauGB (319 in Bebauungsplänen) oder § 34 BauGB (535 als Baulücke) bebaut werden können. Damit ist der Bedarf an Wohnbauland bis 2030 gedeckt! Der städtebaulichen Zielsetzung, künftige Wohngebiete in den stadtnahen Bereichen zu entwickeln, stehen oft die Preisvorstellungen der derzeitigen Grundstückseigentümer, sowie fehlender finanzieller Spielraum entgegen. Das Brachliegen potentieller Entwicklungsflächen in der Kernstadt bei gleichzeitiger Ausweisung neuer Baugebiete in den Randlagen zieht für die Stadtentwicklung weitere negative Auswirkungen nach sich wie: - die Inanspruchnahme der Landschafts- und Erholungsräume - zunehmende Zersiedlung der Landschaft, aber auch der Ortschaften - fehlende Infrastruktur- und Versorgungseinrichtungen im Wohnumfeld bzw. ungünstige

räumliche Verteilung Wie bereits dargelegt stellt der wirksame Flächennutzungsplan 613,9 ha für Wohnen zur Verfügung stehende Bauflächen dar. Dem flächenhaften Abriss und dem Bevölkerungsrückgang geschuldet wird die Wohnbaufläche des „Wohngebietes Süd“ teilweise (23,3 ha) als Darstellung aus dem Flächennutzungsplan herausgenommen und durch eine Grünflächendarstellung ersetzt.

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Begründung zum Flächennutzungsplan „Hansestadt Stendal“ (Vorentwurf)

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Lediglich einzelne Abrundungen sind in begründeten Einzelfällen vertretbar. Diesem Umstand trug die 5. Änderung des Flächennutzungsplanes im Jahre 2011 Rechnung. Für die Darstellung zusätzlicher Wohnbauflächen im Bereich des nördlichen Birkenweges mussten auf Forderung des Landesverwaltungsamtes hin bisher dargestellte Wohnbauflächen reduziert werden. In diesem Zusammenhang ist auch die Raumordnungsprognose 2020 des Bundesamtes für Raumordnung und Bauwesen sehr interessant. Hier wird bezüglich des Wohnungsmarktes für die neuen Bundesländer prognostiziert, dass in dem Zeitraum von 2005-2012 28 WE (Wohneinheiten) und im Zeitraum 2013-2020 14 WE je 10.000 Einwohner pro Jahr neu errichtet werden. Bei der prognostizierten Einwohnerzahl wären das 2020 42 WE pro Jahr. So konnten in den vergangenen Jahren (2000 – 2006) 490 Wohneinheiten in 431 Neubauten verzeichnet werden. Wobei das Jahr 2000 mit 129 WE das Maximum und die Jahre 2005 und 2006 mit jeweils 32 WE das Minimum darstellt. „Im Jahr 2007 lag die Summe der neugeschaffenen Wohneinheiten bei 61, 2008 und 2009 wurden jeweils 40 WE geschaffen. Von Mitte 2010 bis Mitte 2012 wurde der Neubau von über 300 WE vorgenommen bzw. beantragt.“25 Das Nutzungskonzept für die Hansestadt Stendal stellt sich wie folgt dar: 1. Wohnbauflächen Die Auswertung der Verteilung der Bevölkerung hinsichtlich der Altersgruppen innerhalb der Stadtteile zeigt folgendes Bild: ein überdurchschnittlich hoher Anteil von Kindern und Jugendlichen ist in den Bereichen Stadtsee II und III zu finden. Hingegen liegt der Anteil der Senioren in den Bereichen Altstadt, Stendal-Nord und der Bahnhofsvorstadt deutlich über dem Durchschnitt sowie in Warburg und Borstel leicht über dem Durchschnitt. Der Flächennutzungsplan soll durch seine Flächendarstellungen dazu beitragen, die Bevölkerung hinsichtlich ihrer Altersverteilung zu durchmischen. Insofern werden zusätzliche Wohnbauflächen in Uenglingen, der Ortslage Haferbreite, im Bereich des ehemaligen Freibades an der Osterburger Straße, südlich des Rosenwinkels in Uchtspringe und auf der Sportplatzfläche an der Preußenstraße dargestellt. In reduziertem Umfang werden Wohnbauflächen, die vor allem dem Eigenheimbau dienen, südlich der Bahntrasse in den Bereichen Röxe und Stendal-Süd (nördlich und südlich der Hanseallee) dargestellt. Es soll ferner darauf hingewirkt werden, durch Altbausanierungen in der Bahnhofsvorstadt und der Altstadt sowie durch Neubaumaßnahmen im Altstadtbereich Wohnraum zu schaffen, der auch für junge Familien attraktiv ist. Östlich der Uchte befinden sich zwischen der Altstadt und Haferbreite sowie südlich hiervon ausgedehnte Gartenanlagen. Es ist jedoch die Tendenz zu beobachten, hier Umnutzungen im Hinblick auf Wochenendhaus- oder Dauerwohngebiete vorzunehmen. Dieser Tendenz sollte entgegengewirkt werden, da eine Zersiedelung der Landschaft die Folge wäre. Der Flächennutzungsplan sieht daher im Wesentlichen nur zwei Bereiche beiderseits des Arnimer Dammes sowie des Haferbreiter Weges vor, die langfristig für eine Umwandlung in Wohngebiete zur Verfügung stehen. Erweitert wurden diese Wohnbauflächen durch Flächennutzungsplanänderungsverfahren beidseitig der Grindbucht und des Birkenweges. Durch eine Verdichtung der vorhandenen Bebauung mit Eigenheimen kann einer Zersiedelung der umgebenden Gartenanlagen vorgebeugt werden. Durch das Angebot innenstadtnaher Baugebiete kann der Stadtflucht in die

25 Stadtentwicklungskonzept der Hansestadt Stendal, Fortschreibung 2013, Stand: August 2013, Seite 35

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Umlandgemeinden vorgebeugt werden. Solche stadtnahen Neubaugebiete sollen in Uenglingen und in der Haferbreite auf weitgehend städtischen Grund und Boden entwickelt werden. Eine Durchgrünung dieser Bereiche ist zu fördern, um das Entwicklungsziel, östlich der Uchte einen Grün- und Erholungsraum vorzusehen, nicht zu gefährden. Großflächige Verdichtungen würden zudem wichtige Grünzüge und Kaltluftentstehungsflächen zerstören und damit einen negativen Einfluss auf die Belüftung der Hansestadt haben können. 2. Gemischte Bauflächen Die Neuausweisung von gemischten Bauflächen ist restriktiv zu praktizieren, da die Erfahrung zeigt, dass die gemäß Baunutzungsverordnung vorgesehene Durchmischung selten erreicht wird. Die Flächen entwickeln sich oft entweder zum Wohngebiet oder mehr in Richtung Gewerbegebiet. Insofern wird als gemischte Baufläche nur der Bestand erfasst, der die Kriterien gemäß BauNVO erfüllt. Im Rahmen der Schaffung von Wohnraum ist besonders in den Stadtteilen Altstadt und Bahnhofsvorstadt dem großen Leerstand von Wohnungen zu begegnen. Die Ortschaften sind überwiegend durch eine dörflich gemischte Struktur geprägt. Es werden daher im Wesentlichen gemischte Baufläche dargestellt. Hier ist die Mischung aus Wohnen, nicht störendem Gewerbe und landwirtschaftlichen Nutzungen erwünscht.

4.2.3. Überschlägiger Flächennachweis

Es ist davon auszugehen, dass die in den Stadtteilen neu zu errichtenden Wohneinheiten - mit Ausnahme der Altstadt - überwiegend in Ein- bis Zweifamilienhäusern entstehen werden. Dieses entspricht der Nachfrage. Mehrfamilienhäuser als Neubauten werden eine untergeordnete Rolle spielen; sie werden in zwei- bis dreigeschossiger Bauweise unter Umständen in größeren Baugebieten entstehen, um städtebaulich zu strukturieren. Beim Geschosswohnungsbau kommt der Sanierung von bestehender Bausubstanz, vor allem in den Stadtteilen Altstadt, Bahnhofsvorstadt und Stadtsee besondere Bedeutung zu. In der unter Punkt 9.10 angehängten Tabelle sind die beabsichtigten Flächenausweisungen für Bauflächen aufgeführt. Im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung werden Regelungen über erforderliche Ausgleichsmaßnahmen und / oder Ersatzmaßnahmen hinsichtlich der Belange des Schutzes und der Pflege von Natur und Landschaft im Sinne der Eingriffsregelung gemäß § 8 a BNatSchG zu treffen sein. Die Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen wird als ausreichend angesehen. Die Kapazitäten der Schulen und Kindereinrichtungen müssen dem zukünftigen Bedarf angepasst werden.

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4.2.4. Darstellung der Entwicklung der Wohnbauflächen im Flächennutzungsplan der Hansestadt Stendal

Im Vergleich zum Flächennutzungsplan „Stadt Stendal“ (wirksam seit 1999) werden folgende Veränderungen der dargestellten Wohnbauflächen in der Gemarkung Stendal vorgenommen.

Wohnbauflächen zurücknehmen (Flächenangabe in ha):

nördlich Mannsstraße 3,1

südlich Haferbreiter Weg (5. Änderung des Flächenutzungsplans;

wirksam seit 09.02.2011) 15,3

nördlich Arnimer Damm (5. Änderung des Flächenutzungsplans;

wirksam seit 09.02.2011) 16,1

südlich Arnimer Damm (5. Änderung des Flächenutzungsplans;

wirksam seit 09.02.2011) 13,3

Wohngebiet Süd (5. Änderung des Flächenutzungsplans;

wirksam seit 09.02.2011) 23,3

Wohngebiet Stadtsee (mittelfristig?) 52,2

Summe: 123,2

Wohnbauflächen neu geplant (Flächenangabe in ha):

nördlicher Birkenweg (5. Änderung des Flächenutzungsplans;

wirksam seit 09.02.2011) 4,2

Ortsteil Haferbreite überwiegend Eigentümerin Hansestadt

Stendal 13,2

Ortsteil Uenglingen Eigentümerin Hansestadt Stendal 20,4

Stadtteil Nord, Sportplatz Preußenstraße Eigentümerin Hansestadt Stendal 1,6

Stadtteil Nord, ehemals Freibad Eigentümerin Hansestadt Stendal 4,9

Stadtteil Röxe, Lüderitzer-/Jonasstraße Eigentümer privat 3,1

Ortsteil Borstel, Osterburger westlich Eigentümer Bund 1,2

Ortsteil Uchtspringe, Rosenwinkel Eigentümerin Hansestadt Stendal 1,9

Summe: 47,4

4.3. Zentrale Einrichtungen

Wohnstandorte sind im fußläufigen Einzugsbereich von 500 m (= 10 Minuten) bis 1.000 m (= 20 Minuten) von Hauptgeschäftsbereichen günstig gelegen. Aus der Beziehung von günstiger Erreichbarkeit zentraler Einrichtungen einerseits und der Konzentration von Wohnbevölkerung in

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den gewachsenen Siedlungskernen andererseits können damit klare Entwicklungsziele formuliert werden: 1. Ausbau und Zusammenfassung zentraler Einrichtungen. Bei dem Ausbau zentraler

Einrichtungen muss die Stadt auch die höherwertige Versorgung der umliegenden Gemeinden des Verflechtungsbereichs sichern. Bestehende und neue zentralökonomische und nichtökonomische Einrichtungen sind einer sinnvollen Gesamtordnung unter Berücksichtigung sonstiger Funktionsbereiche zu unterstellen.

2. Der Ausbau des Schulsystems wird gemäß den Zielvorstellungen des Landkreises zu erfolgen haben. Der Aus- und der Aufbau neuer höherer Bildungseinrichtungen (z. B. Hochschule Magdeburg - Stendal) wurde bereits umgesetzt.

3. Standorte für Sozialeinrichtungen (Kindergärten, Jugendheime, Ärztehäuser usw.) sind unter dem Gesichtspunkt der Schwerpunktbildung der Ausweisung neuer Wohnbauflächen vorzusehen.

4. Sporteinrichtungen, die der Versorgung der einzelnen Ortsteile und der Ortschaften dienen, sind zentral und gut erreichbar darzustellen.

5. Für die tägliche Bedarfsdeckung sind Einrichtungen zu erhalten und neu einzurichten. Diese Einrichtungen können nur noch in begrenztem Umfang an ausgewählten Standorten neu errichtet werden.

4.4. Zukünftige Gewerbestandorte

Die Förderung der wirtschaftlichen Strukturentwicklung muss mit der Konzentration der Ansiedlungen auf Schwerpunktstandorte einhergehen, da gerade auch die Frage der Verkehrsanbindung eine grundsätzliche Voraussetzung für eine schnellere wirtschaftliche Entwicklung ist. Der Hansestadt Stendal kommt dabei aufgrund ihrer Funktion als Kreisstadt und Mittelzentrum mit Teilfunktionen eines Oberzentrums besondere Bedeutung für die Entwicklung in der Region zu. Neben der guten Anbindung an das europäische Schienennetz ist die Stadt über Bundesstraßen in das überregionale Straßennetz eingebunden. Verbesserungen der infrastrukturellen Bedingungen sind unter anderen durch die fertiggestellten Stadtumfahrungen im Verlauf der Bundesstraßen B 188 und B 189 gegeben. Als weiterer Konzentrationsschwerpunkt in der Region ist das "Altmark- Industrie-Gelände" (AIG) nördlich von Arneburg zu nennen, bei dem weitere Neuansiedlungen auf der ehemaligen Kernkraftwerkbaustelle geplant werden. Zwischenzeitlich entstanden hier das Zellstoffwerk Stendal und eine Papierfabrik. Diese Ansiedlungen haben auch positive Auswirkungen auf den Wirtschaftsstandort Stendal. Dies kann zusammen mit der Realisierung der Nordverlängerung der A 14 zur Verdichtung oder Neuausweisung weiterer gewerblicher Bauflächen führen. Die Hansestadt Stendal verfügt über vier planungsrechtlich ausgewiesene Industrie- und/oder Gewerbegebietsflächen. (Neues Lager, Langer Weg, Süd-Ost und die Tangermünder Chaussee). Darüber hinaus bestehen gewerblich genutzte Flächen, die nicht durch einen Bebauungsplan festgesetzt sind.

Im Rahmen der geplanten Nordverlängerung der A 14 in Richtung Schwerin hat die Hansestadt Stendal eine Machbarkeitsstudie erarbeiten lassen, die die Entwicklung eines Industrie- und Gewerbeparks „Am Altmärkischen Flugplatz“ zwischen der zukünftigen Autobahntrasse und dem bestehenden Verkehrslandeplatz untersucht.

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Hierbei geht es um eine Gesamtfläche von ca. 300 ha, die aber nur mit finanzieller Unterstützung des Landes Sachsen Anhalt entwickelt werden kann. Der Industrie- und Gewerbepark soll direkt über die geplante Anschlussstelle Uenglingen an den zukünftigen Autobahnlückenschluss angebunden werden. Eine 44,3 ha große Teilfläche, nördlich der Start- und Landebahn des Verkehrslandeplatzes, wird planungsrechtlich für eine gewerbliche Nutzung vorbereitet. Hier soll vornehmlich flugaffines Gewerbe angesiedelt werden. Für die Hansestadt Stendal ist insbesondere die Schaffung ausreichender Gewerbe-und Industrieflächen für wertschöpfungsintensive Wirtschaftsbereiche, wie verarbeitendes Gewerbe und höherwertige Dienstleistungen, die sich bevorzugt in den größeren Städten ansiedeln, bedeutsam. Das Regionale Entwicklungsprogramm für den Regierungsbezirk sieht im Raum Stendal. / Tangermünde ein sogenanntes Güterverteilzentrum vor. Hieraus kann abgeleitet werden, dass sich besonders der gewerbliche Standort im Südosten Stendals mit der vorhandenen Südumfahrung, der Ostumfahrung und der geplanten Verlängerung der A 14 hierfür in Betracht kommt.

4.4.1. Darstellung der Entwicklung der Gewerblichen Bauflächen in der Hansestadt Stendal

Im Vergleich zum Flächennutzungsplan „Stadt Stendal“ (wirksam seit 1999) werden folgende Veränderungen der dargestellten gewerblichen Bauflächen in der Gemarkung Stendal vorgenommen.

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Gewerbliche Bauflächen zurücknehmen (Flächenangabe in ha):

ehem. Magdeburger Mühlenwerke 1,3

ehem. Raab Karcher (südl. Haferbreiter Weg) 0,4

Sporthalle Haferbreiter Weg 2,2

RAW-Ost (Sachsenstraße) 8,1

Langer Weg 17,8

Magdeburger Straße 1,8

ehem. Schwellentränke 4,4

Summe: 36,00

Gewerbliche Bauflächen neu geplant (Flächenangabe in ha):

Industrie- und Gewerbepark „Am Altmärkischen Flugplatz“

300,0

Summe: 300,0

Der bislang wirksame Flächennutzungsplan der Stadt Stendal stellt insgesamt 394 ha gewerbliche Bauflächen dar. Die Auslastung der Gewerbegebiete zeigt, dass die Stadt Stendal im Flächennutzungsplan bisher mehr Gewerbeflächen dargestellt hat, als voraussichtlich für die nächsten Jahre erforderlich sein werden. Die bisherigen Darstellungen der gewerblichen Bauflächen im neu aufzustellenden Flächennutzungsplan werden deshalb teilweise zurückgenommen. Zum einen wird die gewerbliche Baufläche im Bereich des Langen Weges im Norden verkleinert und so auf den Geltungsbereich des gleichnamigen Bebauungsplanes reduziert. Insgesamt ist dies eine Reduzierung um ca. 17,8 ha. Dieser Bereich wird zur „Fläche für Landwirtschaft“. Zum anderen wird die gewerbliche Baufläche im Bereich der Sachsenstraße (ca. 8 ha) herausgenommen. Die zukünftige Darstellung bleibt dem weiteren Aufstellungsverfahren vorbehalten. Auf eine genaue Berechnung des zukünftigen Gewerbeflächenbedarfs kann verzichtet werden, da die restlichen Gewerbegebiete planungsrechtlich und erschließungstechnisch mit einem nicht unerheblichen Anteil an Fördermitteln für die entsprechende Nutzungsabsicht vorbereitet wurden und zum überwiegenden Teil auch besiedelt sind. Darüber hinaus hat das Ministerium für Wirtschaft und Arbeit LSA neben vier weiteren Regionen für den Großraum Stendal Flächen für Großansiedlungen vorgesehen. Diese Großansiedlungen sollen entlang der zukünftigen Verlängerung der BAB 14 entstehen. Im Rahmen einer Machbarkeitsstudie ist die Neuerschließung des Industriepark- und Gewerbeparks „Am altmärkischen Flugplatz“ mit einer Gesamtgröße von ca. 300 ha untersucht worden. Der Verkehrslandeplatz Borstel befindet sich vollständig innerhalb des Untersuchungsgebietes. Zu mindestens die derzeit im Flächennutzungsplan dargestellte Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung „Freizeit und Erholung“ muss im neu aufzustellenden Flächennutzungsplan eine Darstellung als „gewerbliche Baufläche“ erfahren. Vor dem Hintergrund der bisherigen

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Ausführungen sind Berechnungen über einen zusätzlichen Bedarf an Gewerbeflächen überflüssig.

4.4.2. Städtedreieck der Altmark (Arneburg, Hansestadt Stendal, Tangermünde)

Die Städte Arneburg, die Hansestadt Stendal und die Stadt Tangermünde setzen mit einer Städtekooperation auf die Profilierung ihrer Region als Wirtschaftsstandort Durch eine enge Zusammenarbeit können die Potentiale innerhalb der wirtschaftlichen Entwicklung besser verknüpft und optimiert werden. Ob Verwaltung, Bildung, Kultur, Tourismus oder Wirtschaft – jede Stadt kann ihre Stärken mit einbringen, aber auch ihre Individualität hervorheben. Gerade dadurch werden die Standortvorteile gebündelt, was dieses Städtedreieck als Wirtschaftsstandort innerhalb der Altmark besonders hervorhebt. Das Hauptziel der Städtekooperation besteht darin, die wirtschaftliche Entwicklung gemeinsam zu gestalten und somit bestmöglichen Ansiedlungsbedingungen, investorenfreundlichem Service und gemeinsamer Öffentlichkeitsarbeit zu werben. Das Städtedreieck der Altmark liegt zwischen den großen Wirtschaftsmetropolen Berlin und Hannover entlang einer Entwicklungsachse von europäischer Bedeutung. Anbindungen an diese Metropolen und die europäische Entwicklungsachse sind: Straße: - B 188 Hannover-Berlin - B 189 Magdeburg-Wittstock (mit Auffahrt A 19 Rostock und A 24 Hamburg) - B 107 Chemnitz-Richtung Rostock - A 2 Ruhrgebiet-Hannover-Berlin (50 km entfernt vom Städtedreieck/Abfahrt Magdeburg) - geplante Nordverlängerung A 14 Leipzig-Stendal-Schwerin Schiene: - ICE-Haltepunkt Stendal (Berlin-Hannover) - IC/EC-Anschluss Stendal (Berlin-Hannover, Berlin-Hamburg, Schwerin-Leipzig) Luft: - Verkehrslandeplatz Stendal-Borstel Wasser: - Binnenhafen der Elbe in Tangermünde - Fährbetrieb in Arneburg - Stromhafen am Industrie-und Gewerbepark Altmark Nachfolgend aufgeführte Gewerbe- und Industriegebiete werden in den Kommunen der Kooperationspartner für bestehende und neu anzusiedelnde Betriebe bereitgehalten. Arneburg: - Industrie- und Gewerbepark Altmark - Gewerbegebiet Stendaler Straße / Pappelweg Hansestadt Stendal: - Gewerbegebiet Süd-Ost, Teilbereich I - Gewerbegebiet Süd-Ost, Teilbereich II

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- Gewerbegebiet „Neues Lager“ - Industriegebiet „Langer Weg“ - Gewerbegebiet „Tangermünder Chaussee“ - Industrie- und Gewerbepark „Am altmärkischen Flugplatz“ Tangermünde: - Industriepark Tangermünde - Gewerbepark Tangermünde

4.5. Naherholung / Freizeit / Fremdenverkehr

Die Planung hat bei der allgemeinen Beurteilung eines Ortes den nicht zu vernachlässigenden, maßgebenden Freizeitwert zu berücksichtigen und Möglichkeiten für sinnvolle Freizeitbetätigungen für Erwachsene und Jugendliche sowie Spielmöglichkeiten für Klein- und Schulkinder zu verbessern oder neu vorzusehen. (weiche Standortfaktoren)

4.5. 1. Naherholung und Fremdenverkehr

Für die Hansestadt Stendal stellt der Fremdenverkehr eine besondere Chance zur wirtschaftlichen Entwicklung der Stadt dar. Hervorzuheben sind hier insbesondere der Altstadtkern mit seinen Wällen und die gründerzeitliche Bahnhofsvorstadt. Diese denkmalgeschützten Anlagen bilden ein Potential, das bei Entwicklung der notwendigen Infrastruktur (Fremdenverkehrseinrichtungen) der Anziehungspunkt für Besucher darstellen kann. Neben der Sanierung der denkmalgeschützten Bereiche sind u. a. der Ausbau bestehender, beziehungsweise die Errichtung neuer Freizeitanlagen weitere Maßnahmen. Zu nennen sind hier das Sport- und Freizeitbad Altoa (Altmark Oase) im Bürgerpark, welches mittlerweile auch von regionaler Bedeutung ist und der im Wohngebiet „Stadtsee“ errichtete Hochseilgarten. Der Flächennutzungsplan stellt für das Sport- und Freizeitbad eine Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung "Freizeit / Erholung" dar. Bei allen flächenbeanspruchenden Planungen, insbesondere aber auch bei den Freizeitplanungen, sind landespflegerische und ökologische Gesichtspunkte zu beachten. So wird ein wesentlicher Bestandteil bei der Durchführung von Einzelmaßnahmen in ökologisch wertvollen Bereichen die Beachtung des Landschaftsschutzes sein. Die Sicherung der Arten- und Biotopvielfalt ist die unmittelbare Aufgabe des Naturschutzes. Gleichzeitig wird der Erholungswert der Landschaft für den Menschen bewahrt und somit die Attraktivität der Region insbesondere für den Tourismus und Fremdenverkehr gefördert. Als Bereiche, die im Sinne des Tourismus und der Naherholung zu entwickeln sind, kommen das nördliche und östliche Stadtgebiet in Frage. Ruhige Erholungsformen in der Landschaft (Wandern und Radfahren) sind im Stendaler Stadtforst möglich. Dabei sollte eine Zusammenarbeit mit der Nachbargemeinde Hassel angestrebt werden, um das zwischen den Ortsteilen Arnim und Wischer gelegene Waldbad- und Campinggelände (Altmark-Freizeit-Zentrum) gemeinsam zu nutzen und weiter zu entwickeln. Der 502 ha große Stadtforst bietet auch eine Möglichkeit für eine gestaltete Naherholung an. Hierzu sollte es zur Zusammenarbeit mit der Naturschutzbehörde und der Landesforstverwaltung kommen. Eine gelenkte Naherholung auf naturräumlicher, wissenschaftlicher Grundlage sollte in städtischen Räumen eine gezielte Waldgestaltung mit sich bringen.

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4.5. 2. Private Gartenanlagen / Dauerkleingärten

Ein für das Freizeitangebot und die Naherholung wesentlicher Faktor sind die privaten Gartenanlagen. In den Jahrzehnten bis Ende der achtziger Jahre sind in vielen Bereichen des Stadtgebiets ausgedehnte Kleingartensparten entstanden, zum einen in räumlicher Nähe zu den großen Neubaugebieten Stadtsee und Stendal-Süd und zum anderen in der Uchteniederung östlich der Altstadt. Bei der Anlage der Gärten sind dabei nicht durchgängig die Immissionsschutzansprüche beachtet worden. In Teilbereichen haben Umstrukturierungen im Hinblick auf temporäres oder dauerhaftes Wohnen eingesetzt. Dem trägt der Flächennutzungsplan, zum Beispiel durch die Darstellung von Wohnbauflächen beiderseits des Arnimer Damms und des Haferbreiter Weges und durch die Darstellung einer Sonderbaufläche für Wochenendhäuser östlich von Borstel an der B 189, Rechnung. In der Hansestadt Stendal gibt es zurzeit 37 Garten-und Kleingartenvereine, über das gesamte Stadtgebiet verteilt. Dabei fällt auf, dass die Gartenanlagen beiderseits von Arnimer Damm und Haferbreiter Weg überwiegend nicht in Vereinen organisiert sind. Das Gartenland befindet sich teils im Eigentum der Stadt, teils in privater Hand. Der Flächennutzungsplan hat die Aufgabe, die beabsichtigte städtebauliche Nutzung in den Grundzügen darzustellen. Unter Abwägung aller öffentlichen und privaten Belange unter- und gegeneinander ist es Aufgabe der Kommune, eine geordnete städtebauliche Entwicklung und eine dem Wohl der Allgemeinheit entsprechende sozialgerechte Bodenordnung zu gewährleisten. Daraus folgt, dass es im Einzelfall in den Darstellungen des Flächennutzungsplans zu Abweichungen von der bestehenden Situation kommen kann, d. h., dass auch Gartenanlagen mit einer anderen Nutzung überplant werden können. Der Flächenbedarf für bestimmte Nutzungen innerhalb einer Stadt kann durch Rechenmodelle ungefähr bestimmt werden. In den Alt-Bundesländern wird so für die erforderliche Fläche für Dauerkleingärten ein Wert von 10 m² /Einwohner zugrunde gelegt. Für die Hansestadt Stendal mit zurzeit 41.770 Einwohnern bedeutet dies, dass im Flächennutzungsplan etwa 41,7 ha Grünfläche mit der Zweckbestimmung 'Dauerkleingärten' dargestellt werden sollten. Eine Bedarfsberechnung, die Einwohner ins Verhältnis zum dargestellten Gartenland setzt, ist jedoch kritisch zu sehen; denn vergleichende Betrachtungen mit vorliegenden Werten aus den alten Bundesländern würden zu keinen Schlussfolgerungen führen. Dies liegt an der besonderen Situation der Kleingartensparten und sogenannten "Datschen" in der ehemaligen DDR, welche nicht mit den Kleingärten in der damaligen Bundesrepublik verglichen werden können. Die Bevölkerung in den neuen Ländern hatte in einem viel größeren Umfang einen Pachtgarten. Die Nachfrage nach Pachtgärten ist aber deutlich zurückgegangen. „In Sachsen-Anhalt gibt es 53,1 Kleingärten je 1000 Einwohner; das ist der bundesdeutsche Spitzenwert. Derzeit liegen bereits etwa 20.000 der 120.000 Kleingartenparzellen brach.“26 Am Südrand des Stadtsees sowie im westlichen und ehemals östlichen Gleisbogen werden insgesamt ca. 50,44 ha Grünfläche als Dauerkleingärten dargestellt. Die gärtnerische Nutzung soll in diesen Bereichen langfristig im Sinne des Bundeskleingartengesetzes abgesichert werden.

26

Volksstimme, Artikel auf der Titelseite vom 02.03.2015

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Begründung zum Flächennutzungsplan „Hansestadt Stendal“ (Vorentwurf)

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Diese Festlegung erfolgte im Zusammenwirken mit dem Kleingartenverband. Die Flächen sind - sofern man sich auf die oben genannte Bedarfsberechnung bezieht - für eine Stadt der Größe der Hansestadt Stendal ausreichend. Weitere 1.564 ha werden als Grünfläche mit der Zweckbestimmung Gartenland dargestellt. In diesen Bereichen sind im Rahmen von weitergehenden Planungen oder Pachtverträgen Flächen im Sinne des Bundeskleingartengesetzes festzulegen. Eine Definition von Flächen als Dauerkleingärten auf der Ebene des Flächennutzungsplanes erscheint hier verfrüht, da in vielen Fällen Eigentums- und Pachtvertragsverhältnisse noch zu prüfen sind. Ferner sind immissionsschutzrechtliche Fragen zu klären. Nicht alle derzeit im Stadtgebiet vorhandenen Gartennutzungen werden durch die Darstellungen des Flächennutzungsplanes abgesichert. Vier Kleingartenvereine befinden sich innerhalb der ausgedehnten gewerblichen Bauflächen in Stendal-Südost. Der Flächennutzungsplan stellt die langfristig beabsichtigte städtebauliche Entwicklung dar. Dabei ist es ein planerisches Entwicklungsziel, in Stendal-Südost einen Schwerpunkt der gewerblichen Wirtschaft auszubilden. Begünstigt wird der Standort durch die Anbindung an die Ortsumgehung und den großen Abstand zu schutzwürdigen Nutzungen. Ein Festschreiben der kleingärtnerischen Nutzung auf der Ebene des Flächennutzungsplanes würde die gewerbliche Entwicklung in Stendal-Südost erheblich beeinträchtigen. Kleingärten genießen tagsüber die gleichen Schutzansprüche wie allgemeine Wohngebiete. Daraus resultiert, dass in jeweils größeren Betrieben um die Kleingartensparten nur stark eingeschränkte gewerbliche Nutzung zulässig wäre. Es wäre in diesem Falle nicht möglich, neue Gewerbebetriebe, vor allem auch für produzierendes Gewerbe, anzusiedeln. Unter Abwägung aller öffentlichen und privaten Belange wird im Rahmen der städtebaulichen Entwicklung des Mittelzentrums mit Teilfunktionen eines Oberzentrums der gewerblichen Wirtschaft in Stendal-Südost der Vorrang eingeräumt. Zu den Definitionen gemäß Bundeskleingartengesetz (BKleingG) vom 28.02.1983, (BGBl. I S. 210), das zuletzt durch Artikel 11 des Gesetzes vom 19. September 2006 (BGBl. I S. 2146) geändert worden ist": § 1 Begriffsbestimmungen Ein Kleingarten ist ein Garten, der

1. dem Nutzer (Kleingärtner) zur nichterwerbsmäßigen gärtnerischen Nutzung, insbesondere zur Gewinnung von Gartenbauerzeugnissen für den Eigenbedarf, und zur Erholung dient (kleingärtnerische Nutzung) und

2. in einer Anlage liegt, in der mehrere Einzelgärten mit gemeinschaftlichen Einrichtungen, zum Beispiel Wegen, Spielflächen und Vereinshäusern, zusammengefasst sind (Kleingartenanlage).

(2) Kein Kleingarten ist:

1. ein Garten, der zwar die Voraussetzungen des Absatzes 1 erfüllt, aber vom Eigentümer oder einem seiner Haushaltsangehörigen im Sinne des § 18 des Wohnraumförderungsgesetzes genutzt wird (Eigentümergarten);

2. ein Garten, der einem zur Nutzung einer Wohnung Berechtigten im Zusammenhang mit der Wohnung überlassen ist (Wohnungsgarten);

3. ein Garten, der einem Arbeitnehmer im Zusammenhang mit dem Arbeitsvertrag überlassen ist (Arbeitnehmergarten);

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Begründung zum Flächennutzungsplan „Hansestadt Stendal“ (Vorentwurf)

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4. ein Grundstück, auf dem vertraglich nur bestimmte Gartenbauerzeugnisse angebaut werden dürfen;

5. ein Grundstück, das vertraglich nur mit einjährigen Pflanzen bestellt werden darf (Grabeland). (3) Ein Dauerkleingarten ist ein Kleingarten auf einer Fläche, die im Bebauungsplan für

Dauerkleingärten festgesetzt ist. In der Kommentierung zum Baugesetzbuch wird darauf hingewiesen, dass im Flächennutzungsplan dargestellte 'Dauerkleingärten' i. S. von § 5 (2) Nr. 5 BauGB nicht identisch sind mit dem Begriff der Dauerkleingärten nach § 1 (3) BKleingG. Der Grundbegriff 'Kleingarten' (§ 1 (1) BKleingG) ist jedoch identisch. Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass der Flächennutzungsplanentwurf für die Hansestadt Stendal die Flächen der 37 Garten- und Kleingartenvereine sowie weitere Gärten differenziert behandelt. Die Kleingartenanlagen östlich von Borstel werden als Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung 'Wochenendhausgebiet' dargestellt, entsprechend der zwischenzeitlich veränderten Nutzungsstruktur. Weitere Garten- und Kleingartenvereine - im Bereich Jaenickes Teiche, südlich des Stadtsees und im Gleisbogen der DBAG nördlich von Warburg - sind als Dauerkleingärten dargestellt worden. Es soll so zum Ausdruck gebracht werden, dass diese Flächen langfristig, ggf. auch über aufzustellende Bebauungspläne, als Dauerkleingärten gesichert werden sollen. Die Fläche von sechs Vereinen im Bereich des Gewerbegebietes Stendal-Südost wird als gewerbliche Baufläche überplant, um so die langfristig beabsichtigte städtebauliche Entwicklung darzulegen. Die verbleibenden Garten- und Kleingartenvereine sind gemeinsam mit weiteren ausgedehnten Gartenflächen, welche nicht im Sinne des Begriffs 'Kleingarten' organisiert sind, in den Darstellungen des Flächennutzungsplans als 'Gartenland' erfasst. Es soll so zum Ausdruck gebracht werden, dass im Rahmen der weiteren Planung (z. B. der Bebauungsplanung) eine Festsetzung als Kleingarten bzw. Dauerkleingarten entwickelt werden kann, auch dort, wo zur Zeit der Begriff 'Kleingarten' noch nicht auf die Gartenanlagen angewendet werden kann. Die vorrangige Aussage der Planung ist hier die Darstellung als Grünfläche, um zu verdeutlichen, dass eine dauerhafte Wohnnutzung nicht entwickelt werden soll.

4.6. Verkehr

4.6.1. Straßen

Das klassifizierte Straßennetz im Stadtgebiet (Bundesstraßen, Landesstraßen, Kreisstraßen) unterliegt nicht der Planungshoheit der Gemeinde (Hansestadt Stendal). Ausbauten oder Ergänzungen dieser Straßen, wie z. B. Ortsumfahrungen, werden von den zuständigen Straßenbaulastträgern entsprechend den Bedürfnissen des Verkehrs veranlasst. Hier ist der Ausbau von Radwegen entlang der klassifizierten Straßen zu verfolgen. Als wichtige örtliche und überörtliche Hauptverkehrsverbindungen sind die Bundesstraßen B 188 und B 189 sowie die Landesstraßen L 15, L 16 und L 32 dargestellt. Hinzu kommen wichtige kommunale Verkehrswege sowie die Straßenverbindungen zu den eingemeindeten Ortschaften und den an das Stadtgebiet angrenzenden Nachbargemeinden.

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Begründung zum Flächennutzungsplan „Hansestadt Stendal“ (Vorentwurf)

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Um den Stadtkern von Stendal verkehrstechnisch zu entlasten, sind im Verlauf der Bundesstraßen B 188/B 189 Ortsumfahrungen fertiggestellt worden, welche das Stadtgebiet Stendal im Süden und Osten umgehen. Die Verlagerung der B 188 nach Süden außerhalb des bebauten Kernstadtgebietes wurde Ende 1997 dem Verkehr übergeben. Im Zuge der B 188 neu (Stendal-Tangermünde) ist vom Abzweig auf die B 189 bis Höhe Miltern ein vierspuriger Ausbau mit straßenbegleitenden, kombinierten Wirtschafts- und Radweg realisiert worden. Die weiterführende Umfahrung nach Norden im Rahmen der B 189 ist ebenfalls realisiert und im Flächennutzungsplan dargestellt. So wurde erreicht, dass einerseits der Durchgangsverkehr und andererseits der Zielverkehr zu Gewerbebetrieben aus der historischen Altstadt auf die Umgehungsstraßen verlagert worden ist.

4.6.2. Schiene

Die Hansestadt Stendal profitiert von der Hochgeschwindigkeitsstrecke Hannover - Berlin. Die Trasse führt unmittelbar südlich am Stendaler Stadtkern vorbei bzw. über den Bahnhof der Hansestadt Stendal. Um den ICE- und IC- Haltepunkt in der Hansestadt Stendal attraktiv gestalten und halten zu können, wurde im Rahmen des sogenannten Schnittstellenprogramms eine Planung erstellt, die den Bahnhof als moderne Schnittstelle zwischen Schiene und Individual- und nicht schienengebundenen öffentlichen Personenverkehr entwickelt. Durch entsprechende Annahme des Schienenverkehrsangebotes bleibt zu hoffen, dass die angebotenen Tagesrandhalte des ICE auch zukünftig bestehen bleiben und vielleicht durch steigende Nachfrage veranlasst, noch ausgebaut werden! Der Bahntrasse Berlin - Stendal - Salzwedel - Uelzen kommt besondere Bedeutung zu. Den Bahnanbindungen nach Süden (Magdeburg) und Norden (Osterburg) ist ebenfalls ein hoher Stellenwert einzuräumen. Die Darstellungen im vorliegenden Flächennutzungsplan beziehen sich dabei auf das regionale Entwicklungsprogramm, wonach als auszubauender Schienenweg die Westumfahrung Stendals dargestellt wird. Eine weitere Schienenverbindung, die nach den Regionalen Entwicklungsvorgaben in die Darstellungen übernommen wurde, ist die Verbindung von Stendal Hauptbahnhof zum "Altmark-Industrie-Gelände" nördlich von Arneburg. Diese Schienenverbindung wurde im Zusammenhang mit dem Bau des Kernkraftwerkes an der Elbe eingerichtet und ist nach der Neuansiedlung von Großunternehmen an diesem Standort mittlerweile grundhaft ausgebaut worden. In diesem Zusammenhang wird auch eine, wenn auch kleine, neue Schienenverbindung in den Flächennutzungsplan aufgenommen. Die sogenannte „Nordkurve“ verbindet aus Richtung Wittenberge kommend direkt mit dem „Altmark-Industrie-Gelände“ und macht so ein „Umspannen“ der Loks in Stendal unnötig. Nicht mehr dargestellt wird die innerstädtische Bahnverbindung von der Stammstrecke Hannover - Berlin über den Gleisbogen, dann weiter östlich der Uchte in Richtung Norden zum ehemaligen Ostbahnhof; ein Gleisbogen westlich von Wahrburg und die Verbindung südlich an Borstel vorbeiführend Richtung Verkehrslandeplatz Borstel. Die drei vorgenannten Gleisanlagen existieren nicht mehr.

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Begründung zum Flächennutzungsplan „Hansestadt Stendal“ (Vorentwurf)

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4.7. Landespflege und Ökologie

Es ist ein Grundsatz der Bauleitplanung, neben einer geordneten städtebaulichen Entwicklung auch eine dem Wohl der Allgemeinheit entsprechende sozialgerechte Bodennutzung zu gewährleisten, eine menschenwürdige Umwelt zu sichern und die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen und weiterzuentwickeln (§ 1 Abs. 5 BauGB). Es sind dabei die Belange des Umweltschutzes, des Naturschutzes und der Landschaftspflege, insbesondere des Naturhaushalts, des Wassers, der Luft, des Bodens und des Klimas sowie die Gestaltung des Orts- und Landschaftsbildes zu berücksichtigen. Der Flächennutzungsplan als vorbereitender Bauleitplan stellt für das gesamte Stadtgebiet Stendal die Art der Bodennutzung nach den voraussehbaren Bedürfnissen der Stadt in den Grundzügen dar (§ 5 Abs. 1 BauGB). Dabei können neben Wald- und Grünflächen auch Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft dargestellt werden. Auch werden Planungen und sonstige Nutzungsregelungen, die nach anderen gesetzlichen Vorschriften festgesetzt sind, wie zum Beispiel Schutzgebiete, nachrichtlich in die Darstellungen des Flächennutzungsplanes übernommen. Hierbei haben nach § 46 (2) des Sachsen-Anhaltinischen Naturschutzgesetzes (NatSchG LSA) Naturschutzbehörden, soweit Planungen und Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege den Aufgabenbereich anderer Behörden berühren, zum Beispiel bei der Aufstellung von Flächennutzungsplänen, zu unterstützen. Vorliegende Informationen der Unteren Naturschutzbehörde sind nachrichtlich in die Plandarstellungen übernommen worden. Eine umweltschonende und damit an die Umwelt angepasste städtebauliche Entwicklung des Stadtgebietes ist ein Ziel, das mit der vorliegenden Flächennutzungsplanaufstellung erreicht werden soll. Dabei beschränken sich die Aussagen zur beabsichtigten Bodennutzung im Stadtgebiet nicht nur auf die Bereiche der Siedlungsentwicklung sondern auch auf Aussagen zu den Freiflächen außerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile.

4.7.1. Landesentwicklungsprogramm Sachsen - Anhalt

Für die Hansestadt Stendal sind entsprechend den Leitvorstellungen des Landesentwicklungsprogrammes Sachsen-Anhalt insbesondere folgende Grundsätze für die Fachplanung Landespflege und Ökologie gegeneinander und untereinander abzuwägen:

Für den Schutz, die Pflege und Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft, insbesondere die Erhaltung der Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes, des Klimas, der Tier- und Pflanzenwelt sowie des Waldes, für den Schutz des Bodens und des Wassers, für die Reinhaltung der Luft sowie für die Sicherung der Wasserversorgung, für die Vermeidung und Entsorgung von Abwasser und Abfällen und für den Schutz der Allgemeinheit vor Lärm ist zu sorgen. Dabei sind auch die jeweiligen Wechselwirkungen zu berücksichtigen. Es ist auf eine sparsame und schonende Inanspruchnahme der Naturgüter, insbesondere von Wasser und Boden, hinzuwirken.

Im Rahmen der angestrebten zentralörtlichen Gliederung im Land Sachsen-Anhalt sollen

die Standortbedingungen für Bildungseinrichtungen und für den erforderlichen Strukturwandel bei der Bereitstellung von Arbeitsplätzen zur Stärkung und Förderung der Leistungsfähigkeit der Wirtschaft sowie deren umweltverträglicher Entwicklung geschaffen oder verbessert werden. Hierbei sind vorhandene Arbeitsstätten, technische Versorgungsanlagen und -netze sowie der Wohnungsbestand im Zusammenhang mit zentralörtlichen Einrichtungen zu beachten und qualitativ weiter auszubauen. Einer Zersiedelung der Landschaft ist entgegenzuwirken.

Als allgemeine Ziele der Raumordnung zur Landesentwicklung ist u. a. der Schutz, die

Pflege und die Entwicklung der natürlichen Lebensgrundlagen (Umweltschutz) zu beachten:

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Begründung zum Flächennutzungsplan „Hansestadt Stendal“ (Vorentwurf)

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Natur und Landschaft sind in ihrem Bestand, ihrer Funktionsfähigkeit, ihrer Schönheit,

Eigenart und Vielfalt als natürlicher Bestandteil der Umwelt und als Lebensraum des Menschen auf Dauer zu erhalten.

Geschädigte und an naturnaher Substanz verarmte Gebiete und ausgeräumte

Landschaften sind so zu gestalten und zu entwickeln, dass ihr Naturhaushalt wieder, funktionsfähig wird.

Bei allen Vorhaben und Maßnahmen ist dem Schutz der Umwelt Rechnung zu tragen.

Wenn irreversible Schäden an unersetzbaren Naturgütern zu erwarten sind, ist den ökologischen Belangen Vorrang einzuräumen.

raumbedeutsame Maßnahmen sind so zu planen, dass sie möglichst keine Erhöhung der

Immissionsbelastung zur Folge haben. Die Verwendung von schadstoffarmen bzw. schadstofffreien Energieträgern ist anzustreben.

Die Bevölkerung ist vor schädigenden Einflüssen durch Lärm zu schützen.

4.7.2. Regionales Entwicklungsprogramm Altmark

Die im Landesentwicklungsprogramm festgelegten Grundsätze der Raumordnung und Landesentwicklung gelten uneingeschränkt auch für die regionale Entwicklung. Das Regionale Entwicklungsprogramm stellt die angestrebte räumliche und strukturelle Entwicklung von Teilräumen, das heißt den Kreisen und Gemeinden, dar. Es ist aus dem Landesentwicklungsprogramm entwickelt. Die dort aufgeführten Ziele der Raumordnung sind übernommen und, soweit wie möglich, näher festgelegt und ergänzt worden. Die konkreten Ziele der Raumordnung zur Regionalentwicklung (Zentralörtliche Gliederung, Vorranggebiete und Vorrangstandorte) sind im Abschnitt 2.3.2 dargelegt. So benennt das Regionale Entwicklungsprogramm als Vorranggebiet für Natur und Landschaft die festgesetzten Naturschutzgebiete. Die geplanten und festgesetzten Landschaftsschutzgebiete werden als Vorsorgegebiete für Natur und Landschaft genannt.

4.7.3. Landschaftsrahmenplan / Landschaftsplan

Der Landschaftsrahmenplan für den Landkreis Stendal wurde im April 1996 fertiggestellt (siehe Abschnitt 2.3.4 und 2.4.2). Bereits vorliegende Informationen des Entwurfs zum Landschaftsrahmenplan über nach § 30 NatSchG LSA geschützte Biotope, Naturdenkmale und Naturschutzgebiete sind nachrichtlich in die Darstellung übernommen worden. Im Landschaftsrahmenplan werden für das Kreisgebiet auch Aussagen zu möglichen Ausgleichsflächen getroffen. Diese Aussagen sind im Flächennutzungsplan der Hansestadt Stendal nicht vollständig übernommen worden. Die Stadt hat eigene Flächenvorstellungen für erhaltenswerte bzw. im Sinne des Naturschutzes aufzuwertende Flächen dargestellt. Eine Konkretisierung dieser Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft ist im Landschaftsplan der Hansestadt Stendal 17.06.2002 vorgenommen worden.

4.7.4. Weitere zu berücksichtigende Nutzungen

Innerhalb des Stendaler Stadtgebietes befinden sich die Trinkwasserschutzgebiete Stendal Süd und Stendal Nord. Das zum Trinkwasserschutzgebiet Stendal Nord gehörige Wasserwerk befindet sich in der Ortschaft Uenglingen und ist im Flächennutzungsplan als solches

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Begründung zum Flächennutzungsplan „Hansestadt Stendal“ (Vorentwurf)

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dargestellt. Das Trinkwasserschutzgebiet Stendal Süd liegt im Südosten der Gemarkung Stendal im südlichen Bereich der Heerener Straße. Für beide Trinkwassergewinnungsanlagen werden die Schutzzonen I, II und III dargestellt. Hier sind gemäß § 49 des Wassergesetzes für das Land Sachsen-Anhalt (WG LSA) vom 31.08.1993 (GVBI. LSA S. 477), geändert durch Gesetz vom 13.04.1994 (GVBI. LSA S. 508) die Schutzbestimmungen zu beachten.

4.8. Denkmalpflege

Aufgrund der weitgehend erhaltenen Baustruktur des 15. und 18. Jahrhunderts, sowie der intakten Bahnhofsvorstadt aus dem 19. Jahrhundert hat die Hansestadt zur Erhaltung dieser Bereiche Erhaltungssatzungen erlassen sowie für die Altstadt ein Sanierungsgebiet förmlich festgelegt (siehe Abschnitt 2.8.2 Sanierung). Die Altstadt Stendals ist insgesamt als Flächendenkmal festgelegt. Daneben stehen einzelne Straßenzüge, Plätze, Hausgruppen und Einzelhäuser unter Denkmalschutz. Eine Liste der verzeichneten Einzeldenkmale der Stadt liegt im Anhang bei (siehe 8.2). Für die aufgeführten Objekte, aber auch bei weiteren Kulturdenkmalen, unabhängig von einer Eintragung in das Denkmalverzeichnis (§ 18 (1) Satz 3 DSchG LSA) besteht Erhaltungspflicht. Hierzu ist ein großer Teil der älteren Gebäude zu rechnen, die vor Inkrafttreten des Denkmalschutzgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt vom 21.01.1991 bislang keinen Denkmalschutz genossen. Die in der Anlage 8.2 aufgeführte Denkmalliste spiegelt den vorläufigen Kenntnisstand wieder; die Erfassung ist noch nicht abgeschlossen und es ist damit zu rechnen, dass die Denkmaleigenschaften weiterer Objekte und Bereiche in Zukunft noch festgestellt werden wird. Insofern sollte das Landesamt für Denkmalpflege bei größeren Planungsaufgaben im Stadtgebiet, vor allem in Bereichen, die in der Anlage 8.2 nicht aufgeführt sind, im Vorfeld beteiligt werden. Innerhalb des Stadtgebietes Stendals sind zahlreiche Fundstellen mit archäologischen Bodendenkmalen von z. T. sehr hoher Bedeutung bekannt. Daher ist mit weiteren bisher unbekannten Fundstellen zu rechnen. Hier gilt grundsätzlich der § 9 DSchG LSA: Wer bei Arbeiten oder anderen Maßnahmen in der Erde oder im Wasser Sachen oder Spuren von Sachen findet, bei denen Anlass zur Annahme gegeben ist, dass sie Kulturdenkmale sind (archäologische und bauarchäologische Bodenfunde), hat diese zu erhalten und der zuständigen Denkmalschutzbehörde anzuzeigen. Der Bodenfund und die Fundstelle sind bis zum Ablauf einer Woche nach Anzeige unverändert zu lassen und vor Gefahren für die Erhaltung der Bodenfunde zu bergen. und der § 14 (2) DschG LSA Erd- und Bauarbeiten, bei denen zu vermuten ist, dass Kulturdenkmale entdeckt werden, bedürfen der Genehmigung der Unteren Denkmalschutzbehörde und sind rechtzeitig anzuzeigen. Wenn die untere Denkmalschutzbehörde nicht innerhalb von vier Wochen widerspricht, gilt die Genehmigung als erteilt zu betrachten. Der Flächennutzungsplan stellt die bekannten Fundstellen von großer bzw. sehr großer Wichtigkeit als archäologische Bodendenkmale dar. Ihre Erhaltung ist - schon aufgrund langwieriger und kostenintensiver archäologischer Ausgrabungen -anzustreben. Bei Vorhaben im Bereich des Flächendenkmals der historischen Altstadt muss generell davon ausgegangen

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Begründung zum Flächennutzungsplan „Hansestadt Stendal“ (Vorentwurf)

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werden, dass bei einer Tiefe von über 0,3 m archäologische Funde oder Befunde berührt werden.

4.9. Altablagerungen

Im Hinblick auf das Gebot, Flächen, die mit umweltgefährdenden Stoffen belastet sind, im Flächennutzungsplan zu kennzeichnen, sofern diese für die bauliche Nutzung vorgesehen sind wurden auch die Verdachtsflächen, die noch nicht näher untersucht worden sind und über die daher nur Vermutungen angestellt werden können, übernommen, um ggf. bei der verbindlichen Bauleitplanung im Bereich von Altablagerungen oder bei möglichen privilegierten Vorhaben im Außenbereich die erforderliche Anstoßwirkung zu erzielen. Aus diesem Grund ist dem Anhang der Begründung eine Liste der Altlasten und Altlastenverdachtsflächen beigefügt (Anlage 8.3). Grundsätzlich gilt, dass bei Bodenaushubarbeiten vorgefundene Bodenverhältnisse, die untypisch für das Gebiet sind oder auf Altablagerungen hindeuten, der Unteren Abfallbehörde des Landkreises Stendal zu melden sind.

4.10. Windenergienutzung

Seit der Änderung des Baugesetzbuches, die am 01.01.1997 in Kraft getreten ist, sind Anlagen zur Nutzung der Wind- und Wasserenergie als privilegierte Vorhaben im Außenbereich zu bewerten (§ 35 BauGB). Im Rahmen der Gesetzesänderung wurde ein sogenannter Planungsvorbehalt eingefügt, der es der kommunalen Flächennutzungsplanung und/oder der Regionalplanung ermöglicht, durch Ausweisung von Eignungsflächen für Windenergieanlagen eine Konzentration entsprechender Anlagen zu erreichen. Die Hansestadt Stendal hat die Planungsabsicht die Thematik der Windenergienutzung im Rahmen der Flächennutzungsplanaufstellung im Stadtgebiet abzuhandeln. Mit der Darstellung der Standorte für Windenergieanlagen im Flächennutzungsplan kann die Errichtung von Anlagen an anderer Stelle im Stadtgebiet verhindert werden. Dabei ist im Vorfeld zu prüfen, ob sich im Stadtgebiet überhaupt geeignete Standorte für Windenergieanlagen finden. Bei der Planung und Beurteilung von Standorten für Windenergieanlagen in Sachsen-Anhalt ist eine Richtlinie zugrunde zu legen. Standorte für Windenergieanlagen liegen oft im Außenbereich. Hier sind Konflikte mit den Belangen des Natur- und Landschaftsschutzes sowie der Erholungsfunktionen in der Landschaft möglich. Die Richtlinie kommt daher zu dem Schluss, dass bei der Errichtung von Windenergieanlagen ihre Konzentration an verträglichen Standorten in sogenannten "Windparks" einer Vielzahl von Einzelanlagen vorzuziehen ist. Standorte für Windparks sollten unter Beachtung notwendiger Standorte möglichst für mehr als 5 Einzelanlagen geeignet sein und daher eine Größe von mindestens 20 - 50 ha umfassen. Um den Eingriff in Naturhaushalt und Landschaftsbild zu minimieren, sollte die Nachbarschaft zu ohnehin schon beeinträchtigten Landschaftsbereichen wie Industrie- und Gewerbebetrieben, landwirtschaftliche Betriebsanlagen, Hochspannungstrassen vorgezogen werden. Darüber hinaus sind zur Vermeidung von Konflikten Abstandsregelungen zu beachten. Diese sind in der oben genannten Richtlinie dargelegt. So sind z. B. von dörflichen und städtischen Wohnsiedlungen 500 m, von Straßen und Bahnlinien je nach Bedeutung 50 - 100 m, von Waldrändern 200 m oder von Hochspannungsfreileitungen 100 m Abstand zu halten.

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Um verbindliche Flächenausweisungen vornehmen zu können, sind Analysen zum Windenergiepotential, zum Konfliktpotential mit Naturschutz, Landschaftspflege und zu weiteren Restriktionen sowie zu den Einspeisebedingungen in die Energieversorgungsnetze notwendig. Das Windenergiepotential sowie die Einspeisemöglichkeiten sind im Auftrag des Landes untersucht worden. Die Studie ermittelt rechnerisch die mittleren Windgeschwindigkeiten in einer Höhe von 30m über Gelände. Die Windgeschwindigkeiten verbessern sich in größeren Höhenlagen. Für das Stadtgebiet Stendal ergeben sich danach folgende Potentialfläche mit einer mittleren Windgeschwindigkeit von 4,8 - 5,0 m/sek.: nördlich von Borstel, in der Uchteniederung östlich von Borstel, westlich der Heerener Straße, sowie östlich der Ortschaft Insel. Windgeschwindigkeiten vom mehr als 5,0 m/sek. werden südlich des Stadtgebietes in der Gemeinde Dahlen rechnerisch nachgewiesen.

Die Studie untersucht darüber hinaus die Einspeisemöglichkeiten, z. B. in das Umspannwerk an der Gardelegener Straße, sowie die Flächenpotentiale. Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass sich im Stadtgebiet Stendal Flächen befinden, die aufgrund ihres Windpotentials hinsichtlich der Errichtung von Windenergieanlagen näher untersucht werden könnten. Aufbauend auf die Windpotentialstudie hat die obere Landesplanungsbehörde das Regionale Entwicklungsprogramm Altmark 1996 erarbeitet. Unter Berücksichtigung weiterer raumordnerischer Restriktionen sowie der in den oben genannten Richtlinien empfohlenen Abstände und Größen von Windparks werden Eignungsgebiete für die Nutzung von Windenergie dargestellt. 27 Das Regionale Entwicklungsprogramm Altmark sieht im Teilplan Wind zwei Vorranggebiete für die Nutzung der Windenergie mit der Wirkung von Eignungsgebieten südlich von Buchholz im Einzugsgebiet des Umspannwerkes Stendal vor. Diese Vorranggebiete betreffen teilweise Flächen, die der Planungshoheit der Hansestadt Stendal unterliegen. 28 Im Flächennutzungsplan der Hansestadt Stendal wird für diese Teilflächen die Darstellung von Sonderbauflächen für Windenergieanlagen im Bereich südlich von Buchholz aufgenommen. Nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange unter- und gegeneinander ist die Errichtung von Windenergieanlagen im übrigen Stadtgebiet planerisch nicht gewollt. Aufgrund der topografischen Lage Stendals ist das Stadtbild weithin sichtbar und im Landschaftsraum erlebbar. Der gesamte Innenstadtbereich unterliegt erhöhten denkmalpflegerischen Schutzansprüchen. Windenergieanlagen, die in der Regel eine Nabenhöhe von mindestens 100 m aufweisen, werden daher das historische Stadtbild Stendals und dessen Wirkung im Landschaftsraum erheblich beeinträchtigen.

5. Hinweise aus der Sicht der Fachplanung

Gesonderte Hinweise aus der Sicht der Fachplanungen liegen noch nicht vor. Die Hinweise der Träger öffentlicher Belange und der Fachämter sind soweit möglich in den Text eingearbeitet worden.

27

Ministerium für Raumordnung, Landwirtschaft und Umwelt, Richtlinie zur Standortplanung und

Beurteilung von Windenergieanlagen, Runderlass, am 24.06.1996 in Kraft getreten.

Ministerium für Raumordnung, Landwirtschaft und Umwelt/WIND-Consult-GmbH,

Windpotentialstudie, Magdeburg 02/1997 28 Genehmigung der Ergänzung des regionalen Entwicklungsplans Altmark ( REP Altmark 2005) um

den sachlichen Teilplan „Wind“, bekanntgemacht im Amtsblatt Nr. 2 für den Landkreis Stendal vom

20.02.2013

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6. Zusammenfassende Erklärung

Eine zusammenfassende Erklärung über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in dem Flächennutzungsplan berücksichtigt wurden und aus welchen Gründen der Plan nach der Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde, wird nach der Beschlussfassung des Stadtrates über die Abwägung beziehungsweise vor dem abschließenden Beschluss über die Planung zum Antrag auf Genehmigung an dieser Stelle eingefügt.

7. Verfahrensvermerke

Die Begründung wurde vom Planungsamt der Hansestadt Stendal ausgearbeitet. Hansestadt Stendal, den .................... Die Begründung hat mit den zugehörigen Plänen gemäß § 3 (2) BauGB vom …………………………………………….bis ………………………………………………öffentlich ausgelegen. Hansestadt Stendal, den ....................... ........................................... Klaus Schmotz (Oberbürgermeister)

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8. Anlagen

8.1. Denkmalbereiche29

Auszug aus dem Denkmalverzeichnis der Bau- und Kunstdenkmale Sachsen-Anhalt

Erfassungsnummer: 094 76618 000 000 000 000 Gemeinde / Ort: Hansestadt Stendal Sachbegriff: Altstadt Ausweisungsart: Denkmalbereich Ausweisungsmerkmal: geschichtlich, kulturell-künstlerisch, städtebaulich Erfassungsnummer: 094 76385 000 000 000 000 Gemeinde / Ort: Hansestadt Stendal Sachbegriff: Stadtbefestigung Ausweisungsart: Denkmalbereich Ausweisungsmerkmal: geschichtlich, kulturell-künstlerisch, städtebaulich Erfassungsnummer: 094 76275 000 000 000 000 Gemeinde / Ort: Hansestadt Stendal Sachbegriff: Häusergruppe Bauwerksname: Denkmalbereich Katharinenstraße Ausweisungsart: Denkmalbereich Ausweisungsmerkmal: geschichtlich, städtebaulich Erfassungsnummer: 094 76279 000 000 000 000 Gemeinde / Ort: Hansestadt Stendal Sachbegriff: Straßenzeile Bauwerksname: Denkmalbereich Bahnhofstraße Ausweisungsart: Denkmalbereich Ausweisungsmerkmal: geschichtlich, kulturell-künstlerisch, städtebaulich Erfassungsnummer: 094 76303 000 000 000 000 Gemeinde / Ort: Hansestadt Stendal Sachbegriff: Platz Bauwerksname: Denkmalbereich Bahnhofsvorplatz Ausweisungsart: Denkmalbereich Ausweisungsmerkmal: geschichtlich, städtebaulich Erfassungsnummer: 094 76276 000 000 000 000 Gemeinde / Ort: Hansestadt Stendal Sachbegriff: Straßenzeile Bauwerksname: Denkmalbereich nördliche Nicolaistraße Ausweisungsart: Denkmalbereich Ausweisungsmerkmal: geschichtlich, städtebaulich Erfassungsnummer: 094 76277 000 000 000 000 Gemeinde / Ort: Hansestadt Stendal Sachbegriff: Häusergruppe Bauwerksname: Denkmalbereich südliche Nicolaistraße

29

Luise Schier, Landesamtes für Denkmalpflege und Archäologie Sachsen-Anhalt, Stand: 09.03.2012

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Begründung zum Flächennutzungsplan „Hansestadt Stendal“ (Vorentwurf)

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Ausweisungsart: Denkmalbereich Ausweisungsmerkmal: geschichtlich, kulturell-künstlerisch, städtebaulich Erfassungsnummer: 094 76280 000 000 000 000 Gemeinde / Ort: Hansestadt Stendal Sachbegriff: Straßenzug Bauwerksname: Denkmalbereich Frommhagenstraße Ausweisungsart: Denkmalbereich Ausweisungsmerkmal: kulturell-künstlerisch, städtebaulich Erfassungsnummer: 094 76278 000 000 000 000 Gemeinde / Ort: Hansestadt Stendal Straße/Platz/Hausnummer: Frommhagenstraße 54, 55 Sachbegriff: Straßenzeile Bauwerksname: Denkmalbereich westliche Prinzenstraße Ausweisungsart: Denkmalbereich Ausweisungsmerkmal: geschichtlich, kulturell-künstlerisch, städtebaulich Erfassungsnummer: 094 76232 000 000 000 000 Gemeinde / Ort: Hansestadt Stendal Sachbegriff: Häusergruppe Bauwerksname: Denkmalbereich Westwall Ausweisungsart: Denkmalbereich Ausweisungsmerkmal: geschichtlich, kulturell-künstlerisch, städtebaulich Erfassungsnummer: 094 76357 000 000 000 000 Gemeinde / Ort: Hansestadt Stendal Sachbegriff: Siedlung Ausweisungsart: Denkmalbereich Ausweisungsmerkmal: geschichtlich, städtebaulich Erfassungsnummer: 094 76407 000 000 000 000 Gemeinde / Ort: Hansestadt Stendal Gemeindeteil / Ortsteil: Börgitz Sachbegriff: Siedlung Bauwerksname: Wilhelmseiche Ausweisungsart: Denkmalbereich Ausweisungsmerkmal: geschichtlich, kulturell-künstlerisch, städtebaulich Erfassungsnummer: 094 76273 000 000 000 000 Gemeinde / Ort: Hansestadt Stendal Gemeindeteil / Ortsteil: Borstel Straße/Platz/Hausnummer: Lindenplatz Sachbegriff: Häusergruppe Ausweisungsart: Denkmalbereich Ausweisungsmerkmal: geschichtlich, kulturell-künstlerisch, städtebaulich Erfassungsnummer: 094 76263 000 000 000 000 Gemeinde / Ort: Hansestadt Stendal Gemeindeteil / Ortsteil: Buchholz Sachbegriff: Häusergruppe Ausweisungsart: Denkmalbereich Ausweisungsmerkmal: geschichtlich, kulturell-künstlerisch, städtebaulich

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Stand: 10/2017 Seite 103 von 114

Erfassungsnummer: 094 25476 000 000 000 000 Gemeinde / Ort: Hansestadt Stendal Gemeindeteil / Ortsteil: Groß Schwechten Sachbegriff: Häusergruppe Ausweisungsart: Denkmalbereich Ausweisungsmerkmal: kulturell-künstlerisch, städtebaulich Erfassungsnummer: 094 18462 000 000 000 000 Gemeinde / Ort: Hansestadt Stendal Gemeindeteil / Ortsteil: Neuendorf am Speck Sachbegriff: Häusergruppe Ausweisungsart: Denkmalbereich Ausweisungsmerkmal: kulturell-künstlerisch

8.2. Denkmalliste (Einzeldenkmale)

(wird noch von der Unteren Denkmalschutzbehörde zugearbeitet!)

8.3. Altlastenverdachtsflächen

(wird noch eingefügt!)

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9. Beipläne / Tabellen

9.1. Stadtteile/Ortschaften

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9.2. ÖPNV Busliniennetz (Stadt- und Regionalverkehr)

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9.3. Verbindliche Bauleitplanungen Zum gegenwärtigen Planungsstand sind nachfolgende Bebauungspläne in Kraft: - Bebauungsplan Nr. 1/90 „Süd/Ost“, -Teilbereich 2 - Bebauungsplan Nr. 3/91 „Langer Weg“ - Bebauungsplan Nr. 4/91 „Neues Lager“, einschließlich 1. Änderung - Bebauungsplan Nr. 4/91 „Haferbreiter Weg“ - Bebauungsplan Nr. 7/91 „Dahlener Straße“, einschließlich 1. Änderung - Bebauungsplan Nr. 9/91 „Wahrburger Straße“, einschließlich 1. Änderung - Bebauungsplan Nr. 11/91 „Uppstall“, einschließlich 1. und 2. Änderung - Bebauungsplan Nr. 14/93 „Dreiecksfläche“ - Bebauungsplan Nr. 19/94 „Neues Lager-Nord“ - Bebauungsplan Nr. 20/94 „Quartier Brüder-/Deichstraße“ - Bebauungsplan Nr. 21/95 „Vogelstraße/ Priesterstraße“, einschließlich 1. Änderung - Bebauungsplan Nr. 23/95 „Westlicher Uchtewall“ - Bebauungsplan Nr. 24/96 „südlicher Haferbreiter Weg“ - Bebauungsplan Nr. 25/96 „Altedorfstraße“ - Bebauungsplan Nr. 26/96 „südlich Arnimer Damm“ - Bebauungsplan Nr. 27/96 „Mühlenweg“, einschließlich 1. Änderung - Bebauungsplan Nr. 29/96 „Süd-südwestliche Abrundung“ - Bebauungsplan Nr. 32/97 „Westwall/ Wüste Worth“ - Bebauungsplan Nr. 33/97 „Schadewachten/Südwall“ - Bebauungsplan Nr. 35/98 „Freizeitbad-Am Wasserturm“ - Bebauungsplan Nr. 36/98 „Tangermünder Chaussee“ - Bebauungsplan Nr. 37/98 „Galgenberg – An der Schule“, einschließlich 1. Änderung - Bebauungsplan Nr. 38/98 „Pferdemärsche“ - Bebauungsplan Nr. 39/99 „nördlich Arnimer Damm“ - Bebauungsplan Nr. 41/99 „Albrecht der Bär“ - Bebauungsplan Nr. 42/00 „Galgenberg, 2. Bauabschnitt - Bebauungsplan Nr. 43/02 „Grindbucht“ - Bebauungsplan Nr. 47/04 „Galgenberg, 3. Bauabschnitt“ - Bebauungsplan Nr. 48/04 „Bruchweg“ - Bebauungsplan Nr. 49/08 „Birkenweg-Nord“ - Bebauungsplan Nr. 51/10 „Erhaltung und Entwicklung zentraler Versorgungsbereiche in der

Hansestadt Stendal“ - Bebauungsplan 53/13 „Ehemalige Hauptpost“ Weiterhin sind folgende vorhabenbezogene Bebauungspläne in Kraft getreten: - Vorhaben-und Erschließungsplan Nr. 1/92 „Fachmarktzentrum Stendal“ - Vorhaben-und Erschließungsplan Nr. 2/93 „Reichsbund Berufsbildungswerk“ - Vorhaben-und Erschließungsplan Nr. 3/93 „Dahlener Straße“, einschließlich 1. Änderung - Vorhaben-und Erschließungsplan Nr. 4/94 „Johanniter-Krankenhaus“ - einschließlich 1. Änderung - Vorhaben-und Erschließungsplan Nr. 5/94 „Borghardt Stift“ - Vorhaben-und Erschließungsplan Nr. 6/94 „Wiesenweg“ - Vorhaben-und Erschließungsplan Nr. 7/94 „Rönnefelder Straße“ - Vorhaben-und Erschließungsplan Nr. 8/94 „Berufsschulzentrum“ - Vorhaben-und Erschließungsplan Nr. 9/94 „Georgenstraße“ - Vorhaben-und Erschließungsplan Nr. 10/96 „Hellweg Baumarkt“, einschließlich 1. Änderung - Vorhaben-und Erschließungsplan Nr. 11/96 „Erweiterung Johanniter-Krankenhaus“

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- Vorhaben-und Erschließungsplan Nr. 12/96 „Am Wasserturm“ - Vorhaben-und Erschließungsplan Nr. 14/97 „Clausewitzstraße“ - Vorhaben-und Erschließungsplan Nr. 19/99 „Porta Möbelmarkt“ - vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 21/03 „II. Erweiterung Johanniter-Krankenhaus“ - vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 22/05 „III. Erweiterung Johanniter-Krankenhaus“ - vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 24/10 „SO-Photovoltaik Tangermünder Straße“ - vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 25/11 „Solarpark Stendal-Ziegeleiweg“ - vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 26/11 „Solaranlage Dahlen Schmiedeweg“ - vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 27/11 „Solarpark Staats“ - vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 28/13 „Discountmarkt Dr. Kurt-Schumacher-Str.“ - vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 29/13 „Bau- und Einrichtungshaus Clausewitzstraße“

9.4. Schulen in der Hansestadt Stendal

Grundschulen

Börgitz, Volgfelder Straße 43 Ganztagsschule, Goethestraße 39a Juri Gagarin, Stadtseeallee 97 Am Stadtsee, Carl-Hagenbeck-Straße 11 Nord, Bergstraße 22b Petrikirchhof, Petrikirchstraße 48 bilinguale Grundschule, Bruchweg 3 Freie Grundschule, Bindfelder Dorfstraße 2

Sekundarschulen

Komarow, Stadtseeallee 95 Comenius, Blumentalstraße 40 Diesterweg, Arneburger Straße 1 Private Sekundarschule, Mönchskirchhof 2 und 3

Gymnasien

Hildebrand, Mönchkirchhof 2c Winckelmann, Moltkestraße 32, Westwall 26 Privatgymnasium, Weberstraße 27

Berufsschulen

Berufsbildende Schulen I und II, Schillerstraße 4 und 6 Sonderschulen

Helen Keller, Preußenstraße 44 Pestalozzi, Max-Planck-Straße 36

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Berufliche Bildungszentren

Berufsbildungsakademie "Altmark" Albrecht-Dürer-Straße 40 Deutsche Angestellten Akademie GmbH, Arneburger Straße 24 Institut für berufliche Bildung AG, Röxer Straße 1 Reichsbund Berufsbildungswerk gGmbH, Werner-Seelenbinder-Straße 4 Schweißausbildungsstätte "Altmark", Akazienweg 27

Musik- und Kunstschulen

Adam-Ileborgh-Haus, Poststraße 4 und 5 Musikerfabrik Frank Wedel, Schadewachten 40

9.5. Kindertageseinrichtungen in der Hansestadt Stendal Kita „Abenteuerland“, Osterburger Straße Kita „Auf dem Bauernhof“, Bindfelder Dorfstraße 12 (Bindfelde) Kita „Buliba“, Dr.-Kurt-Schumacher-Straße 26 Kita „Die kleinen Strolche“, Schulweg 2 (Dahlen) Kita „Inselspatzen“, Vinzelberger Weg 1 (Insel) Kita „Kinderland“, Gartenstraßé 18 (Möringen) Kita „Kunterbunt“, Pastor-Niemöller-Straße 5 Kita „Märchenland“, Juri-Gagarin-Straße 14 Kita „Nordspatzen“, Preußenstraße 11 Kita „Regenbogenland“, Rostocker Straße 4 Kita „Sonnenschein“, Nahrstedter Dorfstraße 54 (Nahrstedt) Kita „Spatzennest“, Chausseestraße 28 (Uenglingen) Kita „Stadtseeknirpse“, Stadtseeallee 23 a Kita „Uchtespatzen“, Volgfelder Straße 43 (Börgitz) Kita „Johannitersternchen“, Stadtseeallee 45 Kita „Warburg“, Altedorfstraße 51 a Kita „Zwergenstübchen“, Bauernstraße 1 (Jarchau) Kiga „Mischka“, Osterburger Straße 42 Evangelischer Kindergarten, Bismarckstraße 18 Familiendienstleistungszentrum „Färberhof“ gGmbH, Hohe Bude 5 Kinder-Eltern-Zentrum „An der Modderkuhl“, Willy-Brandt-Straße 2 (Uchtspringe) Hort „Am Stadtsee“, Carl-Hagenbeck 11 Hort „Juri Gagarin“, Stadtseeallee 97 Hort „Petrikirchhof“, Petrikirchstraße 48 Hort „Nord“, Bergstraße 22 b Hort der bilingualen Grundschule, Bruchweg 3 Hort der freien Grundschule „Auf dem Bauernhof“, Bindfelder Dorfstraße 2

9.6. Jugendzentren in der Hansestadt Stendal Jugendfreizeitzentrum „Mitte“ Altes Dorf 22 Jugendclub Eckstein, Kidsclub, Heinrich-Zille-Straße 5 Jugendclub „Zenit“, Johannes-Keppler-Straße 7

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Teestube „Maranata“, Heinrich-Zille-Straße 3 Mad-Club, Wahrburger Straße 130 Jugendräume in Heeren, Jarchau, Möringen und Nahrstedt

9.7. Sportstätten der Hansestadt Stendal

Bäder

AltOa- Altmark Oase (Hallen- und Freibad), Schillerstraße 2

Schulsportanlagen

Sporthalle und Sportanlage „Am Stadtsee“, Carl-Hagenbeck-Straße 11 Sporthalle „Ganztagsgrundschule, Goethestraße 39a Sporthalle „Goethe“, Nicolaistraße 80 Sporthalle „Juri Gagarin“, Stadtseeallee 97 Sporthalle „Nord“, Bergstraße 22 b Sporthalle „Petrikirchhof“, Petrikirchstraße 48

Sonstige Städtische Anlagen

Leichtathletikanlage „Am Galgenberg“, Am Galgenberg Sportanlage „Am Hölzchen“, Arneburger Straße Sporthalle und -anlage „Haferbreiter Weg“, Haferbreiter Weg Verpachtete Anlagen

Tennisanlage Tennis-Club Stendal 1912 e.V., Arnimer Damm Tennisanlage SG Einheit Stendal e.V., Osterburger Straße Kegelbahn KC Einheit Stendal e.V., Haferbreiter Weg Pferdesportanlage Stendaler Pferdesportverein e.V., Haferbreite Sportanlage TUS Siegfried 09 Warburg e.V., Döbbeliner Straße Sportanlage Ballspielclub 1910 e.V., Osterburger Straße Sportanlage Post SV Stendal e.V., Dahlener Straße Altmärkischer Sportverein Weiß-Blau 01 Stendal e.V., Preußenstraße SV Insel e.V. , Sportplatz Insel SV Jarchau 99 e.V., Sportplatz Jarchau 1.Jiu Jitsu Verein SAS 1993 e.V., Lemgoer Str. Möringer SV e.V., Sportplatz Möringen Stendaler Schützenverein Diana, Akazienweg SV Grün-Weiß Staffelde, Sportplatz SV Uchtspringe e.V., Sportplatz Uchtspringe SV Uenglingen e.V., Sportplatz Uenglingen SV Wittenmoor e.V., Sportplatz Wittenmoor

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9.8. Wasserrechtliche Bindungen

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9.9. Auslastung Wohngebiete

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Begründung zum Flächennutzungsplan „Hansestadt Stendal“ (Vorentwurf)

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9.10. Flächenbilanz

Bezeichnung Wert(ha) Anteil(%)

Geltungsbereich 0,00 0,00

Gesamt 26993 0

Art der baulichen Nutzung 2075 8

Wohnbauflächen 604 29

Gemischte Bauflächen 514 25

Gewerbliche Bauflächen 756 37

Sonderbauflächen 201 10 Einrichtungen und Anlagen des öffentlichen u.

privaten Bereichs 73 0

Flächen für den überörtlichen Verkehr 765 3

Flächen für Ver- und Entsorgung 49 0

Grünflächen 1526 6

Wasserflächen u. Flächen für die Wasserwirtschaft 75 0

Flächen für Landwirtschaft und Wald 22250 82

Flächen für Landwirtschaft 17358 78

Flächen für Wald 4893 22

Flächen für Natur und Landschaft 179 1

Stand: 10/2017

9.11. Bevölkerungsentwicklung in den Ortschaften

Nachfolgende Tabelle prognostiziert die Bevölkerungsentwicklung in den Ortschaften auf der Grundlage des Basisjahres 2014 und der 6. regionalisierten Bevölkerungsprognose des Landes Sachsen-Anhalt

Einwohnerprognose Basisjahr

2014 Prognose

2030 (-15 %) Ist

2015

Bindfelde 227 193 222

Borstel 553 470 566

Buchholz 263 224 261

Dahlen 571 485 562

OT Dahlen 262 223 253

OT Dahrenstedt 70 60 69

OT Gohre 153 130 154

OT Welle 86 73 86

Groß Schwechten 519 441 517

OT Groß Schwechten 305 259 306

OT Neuendorf am Speck 116 99 112

OT Peulingen 98 83 99

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Begründung zum Flächennutzungsplan „Hansestadt Stendal“ (Vorentwurf)

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Heeren 566 481 557

Insel 707 601 701

OT Insel 465 395 451

OT Döbbelin 123 105 118

OT Tornau 119 101 132

Jarchau 494 420 487

Möringen 688 585 676

OT Möringen 591 502 582

OT Klein Möringen 97 83 94

Nahrstedt 276 235 273

Staats 231 196 203

Staffelde 305 259 310

OT Staffelde 166 141 167

OT Arnim 139 118 143

Uchtspringe 1.257 1.068 1.234

OT Uchtspringe 713 606 681

OT Börgitz 413 351 422

OT Wilhelmshof 131 111 131

Uenglingen 884 751 868

Vinzelberg 238 202 233

Volgfelde 160 136 162

Wahrburg 860 731 1.161¹)

Wittenmoor 237 201 232

OT Wittenmoor 176 150 175

OT Vollenschier 61 52 57

Σ 9.036 7.938 9.264

Quelle: Hansestadt Stendal, ¹) bis zur neuen Wahlperiode in 2019 umfasst Wahrburg auch Teile von

Stadtsee III

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Begründung zum Flächennutzungsplan „Hansestadt Stendal“ (Vorentwurf)

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10. Umweltbericht

Der Umweltbericht, erstellt durch die IHU Geologie- und Analytik in Stendal.

11. Flächennutzungspläne (8 Blattschnitte im Maßstab 1:10.000)