gutachten charakteristische landschaftsr¤ume sh
TRANSCRIPT
Der Ministerpräsident des Landes
Schleswig-Holstein
Erarbeitung einer fachlichen Grundlage zur Abgrenzung von charakteristischen
Landschaftsräumen als Ausschlussflächen für die Windenergienutzung
Vergabenummer: ZB-10-15-0654000-4121.g
Abschlussbericht
Projekt-Nr.:
25118-00
Fertigstellung: 25. Februar 2016
Geschäftsführerin: Dipl.-Geogr. Synke Ahlmeyer
Projektleiter: Dipl.-Ing. Nicola Göbel
Mitarbeit: Dr. rer. nat Angela Mehnert
Dipl.-Ing. Dirk Müller
Eveline Gröschel
Regionalplanung
Umweltplanung
Landschaftsarchitektur
Landschaftsökologie
Wasserbau
Immissionsschutz
Hydrogeologie
UmweltPlan GmbH Stralsund
www.umweltplan.de
Sitz Hansestadt Stralsund
Tribseer Damm 2
18437 Stralsund
Tel. +49 38 31/61 08-0
Fax +49 38 31/61 08-49
Niederlassung Güstrow
Speicherstraße 1b
18273 Güstrow
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Fax +49 38 43/46 45-29
Außenstelle Greifswald
Bahnhofstraße 43
17489 Greifswald
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Fax +49 38 34/231 11-99
Geschäftsführerin
Dipl.-Geogr. Synke Ahlmeyer
Zertifikate
Qualitätsmanagement
DIN EN 9001:2008
TÜV CERT Nr. 01 100 010689
Familienfreundlichkeit
Audit Erwerbs- und Privatleben
Inhaltsverzeichnis
1 Anlass und Aufgabenstellung ...................................................................................... 1
2 Entwicklungsansätze zum (Kultur-) Landschaftsschutz in der Raumordnung ......... 3
3 Bestandsaufnahme und Bewertung der bisherigen Praxis in Schleswig-
Holstein .......................................................................................................................... 7
3.1 Vorgaben des LEP 2010 ......................................................................................... 7
3.2 Umsetzung in den Regionalplänen ......................................................................... 8
3.3 Umsetzung in der Kreisplanung ............................................................................ 25
3.4 Stellungnahmen zu den Teilfortschreibungen in Bezug auf die in den
Regionalplanentwürfen ausgewiesenen charakteristischen Landschaftsräume .... 27
3.5 Überprüfung der Definition im LEP 2010 ............................................................... 31
4 Neubewertung der charakteristischen Landschaftsräume ....................................... 33
4.1 Aktuelle Vorgaben................................................................................................. 33
4.2 Definition des Kriteriums charakteristische Landschaftsräume .............................. 37
4.3 Merkmale der landschaftlichen Charakteristik als Kriterien für die Ausweisung
von charakteristischen Landschaftsräumen .......................................................... 38
4.4 GIS-Methodik zur räumlichen Analyse der Merkmale der landschaftlichen
Charakteristik ........................................................................................................ 42
4.4.1 Erstellung einer Flächenkulisse der bisherigen CL ....................................... 42
4.4.2 Naturraumbezogene Analyse der Merkmale ................................................. 44
4.4.3 DTK5-kachelbezogene Analyse der Merkmale ............................................. 46
4.4.4 Berücksichtigung von Vorbelastungen .......................................................... 48
4.5 Neuabgrenzung charakteristischer Landschaftsräume .......................................... 49
4.5.1 Überlagerung von Merkmalen und Bewertung je DTK5-Kachel .................... 49
4.5.2 Bildung von Flächenkulissen ........................................................................ 53
4.5.3 Überprüfung der bisherigen Flächenkulisse der CL ...................................... 57
4.5.4 Bildung großräumiger Freihaltebereiche von Windenergienutzung zum
Schutz charakteristischer Landschaftsräume ................................................ 58
5 Methodenkritik ............................................................................................................. 61
5.1 Datenbasis ............................................................................................................ 61
5.2 Vor-Ort-Verifizierung ............................................................................................. 65
5.3 Analyse der bisherigen CL in Bezug auf die Dichtewerte der naturräumlichen
Untereinheiten ...................................................................................................... 65
6 Ausblick ....................................................................................................................... 66
7 Allgemeinverständliche Zusammenfassung ............................................................. 67
8 Quellenverzeichnis ...................................................................................................... 71
8.1 Literatur ................................................................................................................ 71
8.2 Gesetzliche Grundlagen (Gesetze, Verordnungen, Runderlasse) ......................... 72
8.3 Ausgewertete Planungen und Konzepte aus Schleswig-Holstein .......................... 73
8.3.1 Landesplanung ............................................................................................. 73
8.3.2 Regionalplanung ........................................................................................... 73
8.3.3 Kreisplanung................................................................................................. 76
8.3.4 Landschaftsplanung...................................................................................... 77
9 Anhang ......................................................................................................................... 79
9.1 Gutachten zur Abgrenzung von Kulturlandschaftsräumen in anderen
Bundesländern ...................................................................................................... 79
9.2 Ergänzende Abbildungen und Tabellen zu Kapitel 3 ............................................. 82
9.3 Naturräumliche Gliederung ................................................................................... 93
9.4 Analyse von Reliefenergie und Reliefform ............................................................ 94
9.5 Katalog der Merkmale der landschaftlichen Charakteristik .................................... 96
9.6 Atlas der Merkmale der landschaftlichen Charakteristik ........................................ 97
9.7 Flächenkulisse der neu abgegrenzten charakteristischen Landschaftsräume ....... 98
9.8 Dokumentation der Kernbereiche charakteristischer Landschaftsräumen ........... 102
Tabellenverzeichnis
Tabelle 1: Kategorisierung der Ausschlussgebiete nach Kap. 3.5.2 LEP, Absatz 8 und
9 ........................................................................................................................ 7
Tabelle 2: Veränderungen der Flächenkulisse nach 2012 gegenüber der
Flächenkulisse vor 2012 .................................................................................... 9
Tabelle 3: Charakteristische Landschaftsräume im Planungsraum Schleswig-Holstein
Süd (I) ............................................................................................................... 11
Tabelle 4: Charakteristische Landschaftsräume im Planungsraum Schleswig-Holstein
Ost (II) ............................................................................................................... 14
Tabelle 5: Charakteristische Landschaftsräume im Planungsraum Schleswig-Holstein
Mitte (III) ............................................................................................................ 15
Tabelle 6: Charakteristische Landschaftsräume im Planungsraum Schleswig-Holstein
Süd-West (IV) .................................................................................................... 17
Tabelle 7: Charakteristische Landschaftsräume im Planungsraum Schleswig-Holstein
Nord (V) ............................................................................................................. 21
Tabelle 8: Flächenanteile der in den Regionalplänen 2012 zurückgenommenen und
ausgewiesenen CL nach Kreisen....................................................................... 26
Tabelle 9: In den Stellungnahmen von Kreisen und Gemeinden benannte Kritikpunkte
an der Ausweisungspraxis von CL ..................................................................... 27
Tabelle 10: In den Stellungnahmen benannte Kriterien für oder gegen CL (abstrahierte
Zusammenfassung) ........................................................................................... 30
Tabelle 11: Kriterien, die in den bisherigen Planwerken benannt wurden
(Regionalpläne, Kreiskonzepte, Synopsen) ....................................................... 31
Tabelle 12: Gegenüberstellung der Ausschlussgebiete der Absätze 8 und 9 nach LEP
2010 Kap. 3.5.2 mit den aktuellen Tabubereichen bzw. Abwägungskriterien ..... 34
Tabelle 13: Nach Daten- und Eignungsprüfung berücksichtigte Merkmale der
landschaftlichen Charakteristik .......................................................................... 40
Tabelle 14: Gegenüberstellung von Klassifizierungsansätzen am Beispiel der Element-
Dichten der Hecken mit Wall in m/km² ............................................................... 44
Tabelle 15: Fünfstufige Skalierung am Beispiel der Wallhecken .......................................... 47
Tabelle 16: Fünfstufige Skalierung der Störwirkungen ......................................................... 49
Tabelle 17: Maximal vorkommende Merkmale in einer Kachel ............................................. 50
Tabelle 18: Bewertung der kachelbezogen landesweit ermittelten Merkmale ....................... 50
Tabelle 19: Bewertung der kachelbezogen landesweit ermittelten Merkmale bei
Auftreten von Störwirkungen .............................................................................. 51
Tabelle 20: Ermittlung der kachelbezogenen Gesamtbewertung .......................................... 53
Tabelle 21: Vergleich der bisherigen Flächenkulisse mit den neu abgegrenzten CL ................. 58
Tabelle 22: Im Rahmen der Stellungnahmen zusätzlich genannte Merkmale, welche keine
Berücksichtigung finden konnten ....................................................................... 63
Tabelle 23: Ausschlussgebiete der Absätze 8 und 9 nach LEP 2010 Kap. 3.5.2 .................. 84
Tabelle 24: Auseinandersetzung mit dem Instrument CL in den Kreiskonzepten ................. 85
Tabelle 25: Vorschlag CL Kreiskonzept Herzogtum Lauenburg (Kreiskonzept, Kap. 4.4) ..... 89
Tabelle 26: Landschaftliche Werteräume nach Gutachten „Charakteristische
Landschaftsräume im Kreis Dithmarschen“ ....................................................... 90
Tabelle 27: Klassifikation des Reliefs ................................................................................... 95
Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1: Flächenkulissen der CL der Regionalpläne „alt“ und der
Teilfortschreibungen 2012 ................................................................................. 10
Abbildung 2: Vorgehensweise der Erstellung einer Flächenkulisse der bisherigen CL ........... 43
Abbildung 3: Vorgehensweise der naturraumbezogenen GIS-Analysen ................................. 45
Abbildung 4: Vorgehensweise der DTK5- kachelbezogenen GIS-Analysen ........................... 47
Abbildung 5: Vorgehensweise DTK5-kachelbezogener Algorithmus für die
Teilbewertungen der naturbedingten und kulturbedingten Merkmale am
Beispiel von 6 DTK5-Kacheln (jeweils zeilenweise angeordnet) ........................ 52
Abbildung 6: Vorgehen bei der Bildung von Flächenkulissen ................................................. 55
Abbildung 7: Prinzip der Generalsierung am Beispiel der charakteristischen
Landschaftsräume mit sehr hoher Bedeutung.................................................... 57
Abbildung 8: Kernbereiche charakteristischer Landschaftsräume, weitere
charakteristische Landschaftsräume sehr hoher Bedeutung und
Schutzbereiche .................................................................................................. 60
Abbildung 9: Planungsräume in Schleswig-Holstein bis 31.12.2013 ....................................... 82
Abbildung 10: Planungsräume in Schleswig-Holstein seit 01.01.2014 ...................................... 83
Abbildung 11: Landschaftliche Werträume nach Fachkonzept des Kreises Dithmarschen
(KREIS DITHMARSCHEN 2011, S. 16) ................................................................... 91
Abbildung 12: Differenzierte Bewertung der landschaftlichen Werträume nach
Fachkonzept des Kreises Dithmarschen (KREIS DITHMARSCHEN 2011, S. 16) .... 91
Abbildung 13: Konzentrationen des Land- und Wasservogelzuges als wertgebendes
Element für das Landschaftserleben nach Fachkonzept des Kreises
Dithmarschen (KREIS DITHMARSCHEN 2011, S. 37) ............................................ 92
Abbildung 14: Vorschläge für Ausnahmen nach Fachkonzept des Kreises Dithmarschen
(KREIS DITHMARSCHEN 2011, S. 34) ................................................................... 92
Abbildung 15: Naturräumliche Gliederung Schleswig-Holsteins ............................................... 93
Abbildung 16: Ermittlung der Reliefenergie .............................................................................. 94
Abbildung 17: Ermittlung der Reliefform ................................................................................... 95
Abbildung 18: Kachelbezogene Gesamtbewertung .................................................................. 98
Abbildung 19: Neuausweisung charakteristische Landschaftsräume ........................................ 99
Abbildung 20: Neuausweisung charakteristische Landschaftsräume – Bewertungsstufe
sehr hoch ........................................................................................................... 100
Abbildung 21: Vorschlagsflächen für großräumige Freihaltebereiche ....................................... 101
Abgrenzung von charakteristischen Landschaftsräumen in Schleswig-Holstein
1
UmweltPlan
1 Anlass und Aufgabenstellung
Das Schleswig-Holsteinische Oberverwaltungsgericht Schleswig erklärte am 20.01.2015
die Teilfortschreibungen 2012 der Regionalpläne für die Planungsräume I und III für
unwirksam. Die Ziffer 3.5.2 des Landesentwicklungsplanes (LEP) 2010 mit den Ausfüh-
rungen zur Steuerung der Windenergienutzung hielt es inzident für rechtswidrig. Begrün-
det wurde dieses u.a. damit, dass die im Landesentwicklungsplan 2010 enthaltenen
Kriterien für die Ausweisung von Eignungsgebieten in den Regionalplänen nicht den
Anforderungen entsprechen, die das Abwägungsgebot an die Flächenauswahl bei einer
Konzentrationsplanung stellt.
In der Folge beschloss der Schleswig-Holsteinische Landtag mit dem am 05.06.2015 in
Kraft getretenen Windenergieplanungssicherstellungsgesetz eine Änderung des Lan-
desplanungsgesetzes. Diese beinhaltet den Auftrag an die Landesplanungsbehörde,
unverzüglich mit der Neuaufstellung von Teilregionalplänen mit Konzentrationsflächen für
die Windenergienutzung zu beginnen. Hierfür beschloss die Landesregierung am
23.06.2015 einen sog. Planungserlass. Mit Veröffentlichung dieses Erlasses am
06.07.2015 wurde die Teilfortschreibung des Landesentwicklungsplanes Schleswig-
Holstein 2010 sowie die Neuaufstellung von Teil-Regionalplänen (Sachthema Windener-
gie) für die Planungsräume I bis III eingeleitet.
In den Regionalplänen sollen zukünftig Vorranggebiete Windenergie mit Ausschlusswir-
kung festgelegt werden. Dazu wurden entsprechend den von der Rechtsprechung entwi-
ckelten Anforderungen zunächst sog. harte Tabukriterien entwickelt, nach denen aus
rechtlichen oder tatsächlichen Gründen die Errichtung von Windkraftanlagen ausge-
schlossen ist. Zudem wurden sog. weiche Tabukriterien festgelegt. Hierbei handelt es
sich um selbständig gesetzte, abstrakte, typisierte und einheitlich anzuwendende Kriteri-
en, die die Windenergienutzung ausschließen. Aus diesen Tabukriterien ergeben sich
Tabuzonen für die Windkraft. Die verbleibenden Potenzialflächen werden in einem an-
schließenden Abwägungsschritt anhand festgelegter Abwägungskriterien daraufhin über-
prüft, ob die Windenergienutzung auf diesen Flächen andere Nutzungen ausschließt,
soweit diese mit der Windenergienutzung nicht vereinbar sind.
Der LEP 2010 beinhaltet den Grundsatz, dass sog. charakteristische Landschafts-
räume in den Regionalplänen als Ausschlussgebiete festgelegt werden können. Hierun-
ter sollen Gebiete fallen, die weitgehend durch die in Ziffer 3.5.2 Absätze 8 und 9 LEP
genannten Gebietstypen (damalige Ausschlussgebiete) geprägt sind und in ihrer Ge-
samtheit unter Einschluss von Randgebieten und Pufferzonen daher als besonderer
prägender charakteristischer Landschaftsraum anzusehen sind. Anhand dieser Kriterien
wurden in den bisherigen Regionalplänen charakteristische Landschaftsräume darge-
stellt.
Die in den Regionalplänen I bis V („alt“) ausgewiesenen charakteristischen Landschafts-
räume wurden im Zuge der Teilfortschreibungen 2012 einer Überprüfung unterzogen. Im
Abgrenzung von charakteristischen Landschaftsräumen in Schleswig-Holstein
2
UmweltPlan
Ergebnis wurden die charakteristischen Landschaftsräume in einigen Bereichen zurück-
genommen, in anderen Fällen aber auch neu ausgewiesen oder erweitert.
Auch bei der Neuaufstellung der Teilregionalpläne soll das Kriterium der charakteristi-
schen Landschaftsräume angewendet werden. Laut Leistungsbeschreibung des Auftrag-
gebers wird dies folgendermaßen begründet:
„Im Rahmen der weiterhin angestrebten landesweiten Steuerung und Konzentration von
Windkraftanlagen, mit der zwingend auch eine landesweite Freiraum-Konzeption verbun-
den ist, hält die Landesplanung den Gebietstyp ´charakteristischer Landschaftsraum´ für
sinnvoll und notwendig. Der Schutz charakteristischer Landschaftsräume steht im Ein-
klang mit den Leitbildern und Handlungsstrategien, die das Bundesministerium für Ver-
kehr, Bau und Wohnungswesen aufgestellt hat (Leitbilder und Handlungsstrategien für
die Raumentwicklung in Deutschland, verabschiedet von der Ministerkonferenz für
Raumordnung am 30.06.2006, S. 22).
Die vom Bund entwickelten Leitbilder und Handlungsstrategien bilden eine entscheiden-
de fachliche Grundlage, mit der in Umsetzung des bundesrechtlichen, raumordnerischen
Auftrages die charakteristischen Landschaftsräume bei der Ausweisung von Vorrangge-
bieten für die Windenergienutzung berücksichtigt werden sollen.“
Charakteristische Landschaftsräume sind derzeit gemäß dem „Runderlass zur Teilfort-
schreibung des Landesentwicklungsplanes Schleswig-Holstein 2010 und Teilaufstellung
der Regionalpläne (Sachthema Windenergie) für die Planungsräume I bis III“ vom 23.
Juni 2015 als Abwägungskriterium für die Ausweisung von Vorranggebieten mit der
Wirkung von Eignungsgebieten eingestuft. Laut Leistungsbeschreibung sollen die charak-
teristischen Landschaftsräume im Zuge der Konzentrationsflächenplanung ggf. als soge-
nanntes weiches Tabukriterium eingestuft werden. Hierfür müssen jedoch hinreichend
gewichtige, planerische Gründe vorliegen. Die Einstufung bedarf einer konkreten sowie
nachvollziehbaren Begründung und Dokumentation. Im Lichte der Rechtsprechung zu
Konzentrationsplanungen von Windkraftanlagen sind hohe Begründungsanforderungen
zu erfüllen.
Des Weiteren ist zu berücksichtigen, dass, entsprechend der von der Rechtsprechung
entwickelten Anforderungen, der Windenergienutzung substantiell Raum zu verschaffen
ist.
Vor dem Hintergrund der genannten Aspekte sollen die bisherige Definition, die Begrün-
dung und die Gebietskulisse der charakteristischen Landschaftsräume einer gutachterli-
chen Untersuchung unterzogen werden. Im Ergebnis soll eine fachlich fundierte und
nachvollziehbare Neuabgrenzung der charakteristischen Landschaftsräume vorliegen.
Mit dem neuem Landesplanungsgesetz wurden die Planungsräume für die Regionalpläne
von fünf auf drei reduziert und dementsprechend neu aufgeteilt. Der Planungsraum V ist
nun der Planungsraum I, der Planungsraum III wird zum Planungsraum II und die Pla-
nungsräume IV, I und II werden zum Planungsraum III zusammengefasst (vgl. Abbildung
9 und Abbildung 10 im Anhang 9.2).
Abgrenzung von charakteristischen Landschaftsräumen in Schleswig-Holstein
3
UmweltPlan
Zielstellung und Methodik des vorliegenden Gutachtens wurden Vertreterinnen und Ver-
tretern der Landkreise und kreisfreien Städte, des Archäologischen Landesamtes, des
Landesamtes für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume, des Ministeriums für
Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume und der Landesplanung am
16.12.2015 präsentiert und es wurde den Beteiligten Gelegenheit gegeben, zu dem zu
diesem Zeitpunkt vorliegenden Zwischenbericht Stellung zu nehmen. Es gingen umfang-
reiche Anregungen und Hinweise ein. Diese wurden bei der Erstellung des Endberichts
einbezogen.
2 Entwicklungsansätze zum (Kultur-) Landschaftsschutz in der Raumord-
nung
Die Ausweisung von charakteristischen Landschaftsräumen in der Regionalplanung geht
konform mit der Tendenz, dass der Landschaftsschutz zunehmend in die Gesetzgebung
sowie die Pläne und Programme der Raumordnung Eingang findet. Dabei wird insbeson-
dere auf den Schutz der Kulturlandschaft fokussiert.
Der Trend, den Schutz von (Kultur-)Landschaften stärker in den Instrumenten der Raum-
ordnung zu verankern, steht u.a. im Zusammenhang mit der Energiewende und dem
damit einhergehenden Landschaftswandel (vgl. u. a. BEIRAT FÜR RAUMORDNUNG 2007, S.
2f., BFN/BBSR 2014, S. 31ff). Für das Bundesland Schleswig-Holstein wird in BFN/BBSR
(2014, S. 41, 60) für weite Landesteile ein erheblicher landschaftlicher „Transformations-
druck kumulativ durch Erneuerbare Energien, Siedlungs- und Infrastruktur sowie Netz-
ausbau“ bis zum Jahr 2030 angenommen.
Auch die aktuellen Vorgaben der Landesregierung zur Ausweisung von charakteristi-
schen Landschaftsräumen in Schleswig-Holstein (vgl. Kap. 4.1) betonen den Kulturland-
schaftsaspekt in stärkerer Weise als in den früheren Vorgaben (vgl. Kap. 3.1) 1:
„Gemeint sind Gebiete, die in ihrer Gesamtheit eine erhaltenswerte Charakteristik auf-
weisen, ohne dass sie bisher flächendeckend einem gesetzlich definierten Schutzstatus
unterliegen. Im Rahmen der Abwägung wird die Möglichkeit eröffnet, solche Areale groß-
räumig von Windkraftanlagen freizuhalten. Eine sachlich-fachliche Begründung für die
Abgrenzung ist in jedem Einzelfall erforderlich. […] Im Rahmen einer landesweit ange-
strebten Steuerung und Konzentration von Windkraftanlagen mit der zwingend auch eine
landesweite Freiraum-Konzeption verbunden ist, stellt sich der Gebietstyp
´charakteristischer Landschaftsraum´ als sinnvoll und notwendig dar. Mit Bezug auf § 2
Abs. 2 Nr. 5 ROG soll dieser Gebietstyp aus den Grundsätzen des Raumordnungsgeset-
zes entwickelt werden: ´Kulturlandschaften sind zu erhalten und zu entwickeln. Historisch
geprägte und gewachsene Kulturlandschaften sind in ihren prägenden Merkmalen und
mit ihren Kultur- und Naturdenkmälern zu erhalten. Die unterschiedlichen Landschaftsty-
1 https://www.schleswig-
hols-tein.de/DE/Fachinhalte/L/landesplanung_raumordnung/windeignungsflaechen_ausweisung/landesplanung_kriterien_flaechenermittlung.html_allgemein.html
Abgrenzung von charakteristischen Landschaftsräumen in Schleswig-Holstein
4
UmweltPlan
pen und Nutzungen der Teilräume sind mit den Zielen eines harmonischen Nebeneinan-
ders, der Überwindung von Strukturproblemen und zur Schaffung neuer wirtschaftlicher
und kultureller Konzeptionen zu gestalten und weiterzuentwickeln. Es sind die räumlichen
Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass die Land- und Forstwirtschaft ihren Beitrag
dazu leisten kann, die natürlichen Lebensgrundlagen in ländlichen Räumen zu schützen
sowie Natur und Landschaft zu pflegen und zu gestalten.´
Der Schutz charakteristischer Landschaftsräume steht auch im Einklang mit den Leitbil-
dern und Handlungsstrategien, die das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Woh-
nungswesen aufgestellt hat (Leitbilder und Handlungsstrategien für die Raumentwicklung
in Deutschland, verabschiedet von der Ministerkonferenz für Raumordnung am
30.06.2006). Dort heißt es auf S. 22: „Die langfristige Sicherung der ökologischen Funkti-
onen und die effiziente Nutzung des Raumes und der Ressourcen sowie die Abwägung
zwischen unterschiedlichen Raumnutzungsansprüchen bleiben Schwerpunkte der Lan-
des- und Regionalplanung. […] Ziel des Freiraumschutzes ist es, die Funktionsfähigkeit
des Naturhaushaltes zu erhalten und eine nachhaltige Nutzungsfähigkeit der Naturgüter
zu gewährleisten. Die Sicherung und Entwicklung des Freiraumes und der Freiraumfunk-
tion ist tragendes Element nachhaltiger Raumentwicklung.“ Kulturlandschaft soll deshalb
als Standortfaktor in regionale Entwicklungskonzepte zur Stabilisierung ländlicher und
stadtnaher Räume integriert werden. Die vom Bund entwickelten Leitbilder und Hand-
lungsstrategien bilden daher eine entscheidende fachliche Grundlage, mit der in Umset-
zung des bundesrechtlichen, raumordnerischen Auftrages die charakteristischen Land-
schaftsräume als Abwägungsmaterial bei der Ausweisung von Vorranggebieten für die
Windenergienutzung berücksichtigt werden sollen.“
Zum besseren Verständnis wird nachfolgend zusammenfassend auf die in der Begrün-
dung benannten Quellen sowie auf weitere aktuelle Veröffentlichungen, die sich mit dem
(Kultur-)Landschaftsschutz in der Raumordnung befassen, eingegangen. Die benannten
Quellen sind eine Grundlage zur Ableitung von Definitionen und Analyse- und Bewer-
tungskriterien zur Abgrenzung von charakteristischen Landschaftsräumen in Kap. 4.
Im bereits zitierten Bundesraumordnungsgesetz (ROG, § 2 Abs. 2) wird, wie bereits im
weiter oben aufgeführten Zitat genannt, der Erhalt der „gewachsenen Kulturlandschaft in
ihren prägenden Merkmalen sowie mit ihren Kultur- und Naturdenkmälern“ gefordert. Bei
den „gewachsenen Kulturlandschaften“ handelt es sich um einen unbestimmten Rechts-
begriff (vgl. ausführlich JANSSEN in ARL 2006). Es können jedoch die wichtigsten Merk-
male für eine Identifizierung einer gewachsenen Kulturlandschaft abgeleitet werden
(ebd., S. 27):
– „Es existiert eine Mehrzahl an Kulturlandschaften (daraus leitet sich ein räumliches
Abgrenzungserfordernis ab);
– Sie hat sich im Laufe der Zeit entwickelt (somit ist die Entstehungsgeschichte rele-
vant);
– In ihr sind Kultur- und Naturdenkmäler (fakultativ) vorzufinden (objektiver Tatbe-
stand);
Abgrenzung von charakteristischen Landschaftsräumen in Schleswig-Holstein
5
UmweltPlan
– Sie enthält (obligatorische) vom Menschen hervorgebrachte Elemente (objektiver
Tatbestand);
– Sie muss als solche von der Bevölkerung wahrgenommen werden (können) (subjek-
tiver Tatbestand; Identifikationsfunktion);
– Sie soll vor landschaftsbeeinträchtigenden raumbedeutsamen Planungen und Maß-
nahmen geschützt werden (hat somit Steuerungsfunktion);
– Kulturlandschaftliche Erfordernisse der Raumordnung binden den öffentlichen Pla-
nungsträger und unter bestimmten Voraussetzungen auch Private (Normadressat).“
Im Leitbild „Ressourcen bewahren, Kulturlandschaften gestalten“ der ebenfalls im obigen
Zitat benannten „Leitbilder und Handlungsstrategien für die Raumentwicklung in Deutsch-
land“ der Ministerkonferenz für Raumordnung wird die Gestaltung von Kulturlandschaft
als erlebbare Eigenart, die der Förderung der Identifikation der Bewohner mit ihrem regi-
onalen Umfeld dient, als wichtige qualitative Ergänzung traditioneller Raumentwicklungs-
politik hervorgehoben. Das Leitbild 3: „Ressourcen bewahren, Kulturlandschaften gestal-
ten“ benennt folgende Unterziele (BMVBS 2006)2:
– „Kulturlandschaft als wichtige qualitative Ergänzung traditioneller Raumentwick-
lungspolitik, die auf Raumnutzungskonzepten basiert,
– Kulturlandschaftsgestaltung als erlebbare Eigenart, die der Förderung der regionalen
Identifikation der Bewohner mit ihrem Umfeld dient,
– Integration der Kulturlandschaftsgestaltung in regionale Entwicklungskonzepte als
Beitrag zur Stabilisierung ländlicher wie stadtnaher Räume (Kulturlandschaft als
‚weicher’ Standortfaktor und nachgefragtes Gut, Regionalentwicklung durch Land-
schaftsgestaltung).“
Somit wird festgestellt, dass es einen „Auftrag der Raumordnung zur planerischen Ge-
staltung von Kulturlandschaften“ gibt (ebd., S. 24).
Im Europäischen Raumentwicklungskonzept (EUREK 1999) werden Kulturlandschaf-
ten als Potenziale für die regionale Entwicklung verstanden. Es wird eine „In-Wert-
Setzung“ von Kulturlandschaften im Rahmen integrierter Raumentwicklungsstrategien
gefordert sowie ein „umsichtiger Umgang mit der Natur und dem Kulturerbe“ gefordert.
Hier heißt es in Teil A3.4:
„Das kulturelle Erbe Europas – von den gewachsenen Kulturlandschaften der ländlichen
Gebiete bis hin zu den historischen Stadtzentren – ist Ausdruck seiner Identität und von
weltweiter Bedeutung. Es ist auch Bestandteil der alltäglichen Umgebung vieler Men-
schen und bereichert deren Lebensqualität. Rigorose Schutzmaßnahmen, wie sie der
Denkmalschutz für bestimmte Stätten und Monumente vorsieht, können nur einen kleinen
Teil dieses Erbes abdecken. Für den größeren Teil ist ein kreativer Ansatz vonnöten,
2 vgl. auch
www.bbsr.bund.de/cln_016/nn_600826/BBSR/DE/Raumentwicklung/RaumentwicklungDeutschland/LeitbilderKonzepte/Fachbeitraege/NeueLeitbilder/RaumentwicklungLeitbilder.html#doc64636bodyText3
Abgrenzung von charakteristischen Landschaftsräumen in Schleswig-Holstein
6
UmweltPlan
damit der in vielen Gebieten vorherrschende Trend zur Vernachlässigung, Beschädigung
und Zerstörung umgekehrt wird und somit das kulturelle Erbe, einschließlich der zeitge-
nössischen Errungenschaften, an künftige Generationen weitergegeben werden kann.
[...].“
Die Ausweisung von charakteristischen Landschaftsräumen als Kategorie der Raumord-
nung deckt sich mit ihrer Zielstellung u. a. mit folgenden Handlungsschwerpunkten aus
der Empfehlung des Beirats für Raumordnung zur Weiterentwicklung des Leitbil-
des „Kulturlandschaften als Auftrag der Raumordnung“ (BEIRAT FÜR RAUMORDNUNG
(2007, S. 2):
„[Es] sollten für die Raumordnung stärker funktional ansetzende Raumkategorien in den
Vordergrund gestellt werden, die der räumlichen und regionalen Differenzierung sowie
der jeweiligen Typik und Eigenart der betreffenden Räume besser gerecht werden. […]
Biomasseanbau und Energieerzeugung, die Auswirkungen von Klimawandel und demo-
grafischem Wandel u.a. Entwicklungen werden weiterhin zu starken Veränderungen im
Bild unserer Kulturlandschaften führen. Die Raumordnung muss diese Themen verstärkt
als Handlungsbereiche aufgreifen und für sie unter dem Entwicklungsaspekt verstärkt
prospektiv ausgerichtete Leitbilder und Visionen erarbeiten, die imstande sind, solche
neuen Formen von Kulturlandschaft mit zu integrieren.“
Auch in BMVBS & BBR (2007) wird ein Handlungsauftrag der Raumordnung zum Kultur-
landschaftschutz und zur Kulturlandschaftsgestaltung bekräftigt. Dabei wird prinzipiell die
gesamte Landschaft als Kulturlandschaft verstanden (ebd., S. 5): „Ein traditionelles Ver-
ständnis, nach dem Kulturlandschaft die durch den Menschen geprägte Umwelt sei, die
neben der (noch) unberührten Naturlandschaft bestehe, lässt sich heute nicht mehr be-
gründen. Das Gegensatzpaar von Natur- und Kulturlandschaft hat sich aufgelöst, da
zumindest in Europa die gesamte Fläche anthropogen überformt ist.“
In verschiedenen Bundesländern liegen auf Raumordnungsebene bereits Gutachten zur
Abgrenzung von Kulturlandschaftsräumen vor (vgl. Anhang 9.1). Oftmals steht dabei die
historische Kulturlandschaft im Fokus. Die Ansätze anderer Bundesländer wurden bei der
Methodenentwicklung in Kap. 4 teilweise mit herangezogen.
Folgende Schlussfolgerungen lassen sich für das weitere Vorgehen aus den vorgenann-
ten Ausführungen ziehen:
– Die Ausweisung charakteristischer Landschaftsräume als Kategorie der Raumord-
nung / Regionalplanung geht konform mit aktuellen Entwicklungs- und Forschungs-
ansätzen der Raumordnung zum Kulturlandschaftsschutz.
– Es müssen praktikable Analyse- und Bewertungskriterien entwickelt werden, um die
Charakteristik im Sinne von Typik und Eigenart herauszuarbeiten.
– Die Ausweisung der charakteristischen Landschaftsräume muss nachvollziehbar,
fachlich begründbar und für die Planungsräume vergleichbar sein, aber gleichzeitig
regionale Unterschiede berücksichtigen.
Abgrenzung von charakteristischen Landschaftsräumen in Schleswig-Holstein
7
UmweltPlan
3 Bestandsaufnahme und Bewertung der bisherigen Praxis in Schleswig-
Holstein
3.1 Vorgaben des LEP 2010
Der Landesentwicklungsplan 2010, der den Landesraumordnungsplan 1998 ersetzt,
beinhaltet im Kapitel 3.5.2 Windenergie Absatz 10 folgenden Grundsatz:
„Darüber hinaus können die Regionalpläne Gebiete, die weitgehend durch die vorge-
nannten Gebietstypen geprägt und in ihrer Gesamtheit unter Einschluss von Randgebie-
ten und Pufferzonen als besonderer prägender charakteristischer Landschaftsraum an-
zusehen sind, als Ausschlussgebiete festlegen.“
Mit „vorgenannten Gebietstypen“ sind die in den Absätzen 8 und 9 des Kap. 3.5.2 LEP
benannten „Ausschlussgebiete“ für Windenergie bzw. „Ausschlussgebiete mit der Mög-
lichkeit der Feinsteuerung auf der Regionalplanebene“ gemeint (vgl. Tabelle 23 im An-
hang 9.2).
In der Begründung zu Absatz 10 heißt es:
„Gemeint sind hier Gebiete, die in ihrer Gesamtheit eine erhaltenswerte Charakteristik
aufweisen, ohne dass sie bisher flächendeckend einem gesetzlich definierten Schutzsta-
tus unterliegen. Für die Träger der Regionalplanung wird die Möglichkeit eröffnet, solche
Areale großräumig von Windkraftanlagen freizuhalten. Eine sachlich-fachliche Begrün-
dung für die Abgrenzung ist erforderlich.“
Eine Kategorisierung der geforderten Überlagerungskriterien verdeutlicht, dass die aus-
zuweisenden charakteristischen Landschaftsräume (im Weiteren mit CL abgekürzt) auf-
grund der geforderten Überlagerungen zwangsläufig eine stark naturschutzfachliche
Ausrichtung haben müssen.
Tabelle 1: Kategorisierung der Ausschlussgebiete nach Kap. 3.5.2 LEP, Absatz 8 und 9
Kategorie Überlagerungskriterien nach LEP 2010 (vgl. Tabelle 23)
Natur-, Landschafts- und Artenschutz
Nationalpark Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer
bestehende Naturschutzgebiete sowie Gebiete, die die Voraussetzungen für eine Unterschutzstellung nach § 23 BNatSchG in Verbindung mit § 13 LNatSchG erfüllen, für die ein Verfahren nach § 22 Absatz 2 Satz 1 BNatschG in Verbindung mit § 19 LNatSchG eingeleitet ist oder die nach § 22 BNatSchG in Verbindung mit § 12 LNatSchG einstweilig sichergestellt sind
gesetzlich geschützte Biotope, europäische Vogelschutzgebiete und FFH-Gebiete
sonstige Flächen für den Naturschutz sowie im Bereich schützenswerter Geotope (geologisch-geomorphologische Sonderformen, wie zum Beispiel Moränenhügel, Tunneltalsysteme, Kleevkanten und Steilufer)
größere, regelmäßig aufgesuchte bevorzugte Nahrungs- und Rastflächen sowie zugeordnete Vogelflugfelder
Pufferzonen entlang von Ufern und Deichen an Gewässern (Seen, Flüssen und Kanälen) sowie an den Meeresküsten und im Bereich über Land führender Vo-gelzugwege als Leitstrukturen für den Vogelzug
Landschaftsschutzgebiete und Naturparke
Abgrenzung von charakteristischen Landschaftsräumen in Schleswig-Holstein
8
UmweltPlan
Kategorie Überlagerungskriterien nach LEP 2010 (vgl. Tabelle 23)
Gewässer Ostsee bis zur Hoheitsgrenze
Nordsee bis zur Hoheitsgrenze
Elbe bis zur Hoheitsgrenze sowie sonstige Wasserflächen (Seen und Flüsse)
Siedlungsentwicklung in den Regionalplänen festgelegte Siedlungsachsen und Besondere Siedlungs-räume
regionale Grünzüge der Ordnungsräume
Stadt- und Umlandbereiche in ländlichen Räumen
Denkmalschutz Umgebungsbereiche Landschafts- und Ortsbild prägender Kulturdenkmäler und geschützter Ensembles
Weitere Nordfriesische Inseln und Halligen
Vordeichflächen aller Art
Wälder
Zusammenfassend ergeben sich aus dem LEP 2010 folgende Vorgaben:
– Charakteristische Landschaftsräume sollen bereits weitgehend durch „Ausschluss-
gebiete“ und „Ausschlussgebiete mit der Möglichkeit der Feinsteuerung auf der Re-
gionalplanebene“ abgedeckt sein.
– Sie dürfen nicht bereits flächendeckend einem Schutzstatus unterliegen.
– Die Überlagerungskriterien sind stark naturschutzfachlich ausgerichtet.
– Nicht näher definierte „Randgebiete und Pufferzonen“ können einbezogen werden.
– Es soll sich insgesamt um „prägende“ Landschaftsräume handeln.
– Eine Ausweisung durch den Träger der Regionalplanung kann erfolgen, es gibt aber
keine Verpflichtung hierzu.
– Es muss eine sachlich-fachliche Begründung für die Abgrenzung vorliegen.
3.2 Umsetzung in den Regionalplänen
Die textliche Benennung von CL als Ziel der Raumordnung auf Ebene der Regionalpla-
nung erfolgte erstmalig in den Teilfortschreibungen der Regionalpläne von 1997 und
1998. Sie wurden dann nachrichtlich in die Gesamt-Fortschreibungen der Regionalpläne
der Regionalpläne in den Jahren 1998 bis 2005 übernommen, also noch bevor die Rege-
lungen des LEP 2010 in Kraft traten.
In den Regionalplänen 1998 bis 2005 erfolgte eine Auflistung der CL ohne genaue Defini-
tion der Kriterien, die zu ihrer Ausweisung führten. Benannt wurden die in der Tabelle 3
bis Tabelle 7 gelisteten CL. Dabei wird durch die Formulierung „wie“ in den Planungs-
räumen I bis III sowie V vor den Aufzählungen impliziert, dass es sich um beispielhafte
Aufzählungen handelt. Auch im Planungsraum IV wird nur eine beispielhafte Benennung
Abgrenzung von charakteristischen Landschaftsräumen in Schleswig-Holstein
9
UmweltPlan
vorgenommen. Eine kartographische und somit flächengenaue Ausgrenzung erfolgt in
keinem der Regionalpläne.
Im Zusammenhang mit der Aufforderung an die Kreise, Kreiskonzepte für die Winden-
energienutzung zu erstellen (vgl. Kap. 3.3), wurden die Gebietsumschreibungen in den
Regionalplänen 1998 bis 2005 durch die Landesplanung räumlich abgegrenzt. Die digita-
lisierten Grenzen wurden den Kreisen zur Verfügung gestellt.
Im Zuge der Teilfortschreibungen 2012 wurden die Flächenkulissen verändert. Teilweise
wurden CL ganz oder in Teilen gestrichen, es erfolgten aber auch Flächenvergrößerun-
gen und Neuausweisungen von CL. Dabei wurden die Vorgaben des LEP 2010
zugrundegelegt (vgl. Kap. 3.1). Es erfolgte auch erstmals eine GIS-technische Abgren-
zung der Kulissen und eine kartographische Darstellung in den Regionalplänen.
Tabelle 2 gibt eine Übersicht über die flächenmäßigen Veränderungen der Kulissen vor
und nach 2012. Nicht mit aufgenommen wurden bei den Teilfortschreibungen die Natur-
parke als Pauschalkriterium von CL. Abbildung 1 veranschaulicht die Flächenkulissen der
Regionalplanung „alt“ und der Teilfortschreibungen.
Tabelle 2: Veränderungen der Flächenkulisse nach 2012 gegenüber der Flächenkulisse vor 2012
Kulisse CL ha Veränderung bezogen auf Gesamt-Kulisse vor 2012
neu ab 2012 82.561 + 13 %
Weiterführung 2012 351.551 57 %
gestrichen 2012 (außerhalb Naturparke) 56.156 - 9 %
Naturparke 212.725 - 34 %
Gesamt-Kulisse vor 2012 620.432
Gesamt-Kulisse nach 2012 434.112
Abgrenzung von charakteristischen Landschaftsräumen in Schleswig-Holstein
10
UmweltPlan
Abbildung 1: Flächenkulissen der CL der Regionalpläne „alt“ und der Teilfortschreibun-gen 2012
In Tabelle 3 bis Tabelle 7 werden die CL „alt“ und “neu“ verbal verglichen. Die Nummerie-
rung der einzelnen CL bezieht sich auf die Spiegelstriche in den Aufzählungen der Erläu-
terungsberichte der Regionalpläne. Diese wurden bei der räumlichen Abgrenzung durch
die Landesplanung in die entsprechenden Shapefiles übernommen.
Abgrenzung von charakteristischen Landschaftsräumen in Schleswig-Holstein
11
UmweltPlan
Tabelle 3: Charakteristische Landschaftsräume im Planungsraum Schleswig-Holstein Süd (I)
Charakteristische Landschaftsräume im Planungsraum Schleswig-Holstein Süd (I) - Kreise Herzogtum Lauenburg, Pinneberg, Segeberg, Stormarn
Regionalplan „alt“ (1998) Teilfortschreibung 2012
(kursiv: gegenüber 1998 unveränderte Formulierungen)
Begründung 2012
Die Nummerierung der CL in den Aufzählungen bezieht sich auf die Nummerierung der Punkte in der Spalte „Benennung“ der Attributtabellen in den bereitgestellten Shapefiles - Diese nehmen für die abgegrenzten CL Bezug auf die Aufzählung im Text der Erläuterungsbände des Regionalplans (Nummer des jew. Spiegelstrichs) in [...]: eigene Anmerkungen zu Veränderungen der Gebietsabgrenzungen
Kap. 6.4.2 Abs. 4
Darüber hinaus sind charakteristische, das Land-schaftsbild des Planungsraums besonders prägende großräumige Landschaftsräume wie
Kap. 6.4.2.2 Abs. 1
In den nachfolgend genannten charakteristischen Landschafts-räumen gemäß Ziffer 3.5.2 Absatz 10 LEP ist die Ausweisung von Eignungsgebieten unzulässig. Es handelt sich hierbei um Gebiete, die weitgehend durch die Gebietstypen der Ziffer 3.5.2 Absätze 8 und 9 LEP geprägt und in ihrer Gesamtheit unter Einschluss von Randgebieten und Pufferzonen als besonders prägende charakte-ristische Landschaftsräume anzusehen sind.
Als charakteristische Landschaftsräume sind in der Karte darge-stellt:
Hierbei handelt es sich um Räume mit hohem Naturerlebnis- und Vielfältigkeitswert, die geprägt sind durch reichhaltiges Relief, Vielfalt an land-schaftlichen Einzelelementen, weit reichende Blickbeziehungen und Geländekuppen. Daneben sind Gebiete benannt, die vor allem aufgrund ihrer Bedeutung für den Vogelschutz von Windkraftan-lagen freigehalten werden sollen. Sie sind geprägt durch EU-Vogelschutzgebiete, eine hohe Dichte von Brut- und Rastplätzen geschützter Großvögel wie z.B. Kranich, Roter Milan, Seeadler, Uhu sowie durch Rast- und Nahrungsgebiete dieser geschützten Arten. Aufgrund der zahlreichen Verflechtungsbeziehungen sind diese Bereiche großräumig, auch unter Hinzunahme von Über-gangs- und Randbereichen, von Windkraftanlagen freizuhalten
die Gebiete der Naturparke „Holsteinische Schweiz“ und „Lauenburgische Seen“
[nicht abgegrenzt]
[nicht übernommen]
(1) Eine Pufferzone von einem Kilometer Breite entlang der Elbe, ab Elbedeich binnenfuß gemessen
(2) die Krückauniederung von Elmshorn und die Pinnauniederung von Quickborn über Pinneberg, beide bis zur Elbe, mit angrenzenden Marschpufferzonen
(2) Die Krückauniederung von Elmshorn und die Pinnauniederung von Quickborn über Pinneberg, beide bis zur Elbe, mit angren-zenden Marschpufferzonen;
[nördlich zurückgenommen, hier WEG Raa-Besenbek, südl. vergrößert]
Abgrenzung von charakteristischen Landschaftsräumen in Schleswig-Holstein
12
UmweltPlan
Charakteristische Landschaftsräume im Planungsraum Schleswig-Holstein Süd (I) - Kreise Herzogtum Lauenburg, Pinneberg, Segeberg, Stormarn
Regionalplan „alt“ (1998) Teilfortschreibung 2012 (kursiv: gegenüber 1998 unveränderte Formulierungen)
Begründung 2012
Die Nummerierung der CL in den Aufzählungen bezieht sich auf die Nummerierung der Punkte in der Spalte „Benennung“ der Attributtabellen in den bereitgestellten Shapefiles - Diese nehmen für die abgegrenzten CL Bezug auf die Aufzählung im Text der Erläuterungsbände des Regionalplans (Nummer des jew. Spiegelstrichs) in [...]: eigene Anmerkungen zu Veränderungen der Gebietsabgrenzungen
(3) die großräumigen Wiesen- und Weidelandschaften im Bereich der Moore, Seen, Fluß- und Bachauenland-schaften
[acht kleinere Flächen, sechs auch mit (6) begründet, eine auch mit (4)]
(3) die großräumigen Wiesen- und Weidelandschaften im Bereich der Moore, Seen, Fluss- und Bachauenlandschaften
[Formulierung zwar übernommen, aber räumlich stark verändert:
fünf Flächen wurden gestrichen
drei gehen ganz oder teilweise in veränderten, sehr viel größeren Flächen auf, die aber anderen Punkten zugeordnet sind
nur eine neue Fläche wird diesem Punkt zugeordnet Diese entspricht dem LSG Winselmoor / Hörnerau-Niederung]
(4) Räume mit hohem Naturerlebnis- und Vielfältig-keitswert, geprägt durch reichhaltiges Relief, Vielfalt an landschaftlichen Einzelelementen, weitreichende Blickbeziehung, Geländekuppen, wie
▪ der Kisdorfer Wohld (4) der Kisdorfer Wohld
▪ Landschaftsraum innerhalb der Linie Mözen - B 404 - Neversdorf - Leezen - Seth - Todesfelde - Bark – Wittenborn - Mözen
(6) der Landschaftsraum innerhalb der Linie Todesfelde - Abfahrt A 21 "Bad Segeberg Nord" - A 21 nach Süden bis Anschlussstelle "Leezen" - Leezen - Seth - Todesfelde
▪ Landschaftsraum im Kreis Segeberg zwischen der B 404 bzw. der B 206 und dem Naturpark „Holsteini-sche Schweiz“
(5) der Landschaftsraum im Kreis Segeberg zwischen der A 21 bzw. der A 20 einschließlich des Naturparks „Holsteinische Schweiz“, im Norden begrenzt durch die Kreisstraße K 52 zwi-schen der Anschlussstelle Trappenkamp und Trensfeld
[in der Abgrenzung verkleinert]
▪ Landschaftsraum innerhalb der Linie Wahlstedt – Rickling - Großenaspe - Bimöhlen - Bad Bramstedt – Schmalfeld - Wahlstedt sowie Bad Bramstedt - Wrist – Bahnstrecke Wrist - Brande-Hörnerkirchen - BAB A 23 - Barmstedt - B 4 - Bad Bramstedt
(7) der Landschaftsraum innerhalb der Linie Wahlstedt – Rickling – Großenaspe – Bimöhlen – Bad Bramstedt – Schmalfeld - Hartenholm -Voßhöhlen - Bark – Wahlstedt
[nach Süden vergrößert]
(8) der Landschaftsraum innerhalb der Linie Lentföhrden – Trasse der A 20 – Brande - Hörnerkirchen – A 23 – Barmstedt – B 4 – Lentföhrden
[verkleinert um Raum nördl. der geplanten A20]
Abgrenzung von charakteristischen Landschaftsräumen in Schleswig-Holstein
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UmweltPlan
Charakteristische Landschaftsräume im Planungsraum Schleswig-Holstein Süd (I) - Kreise Herzogtum Lauenburg, Pinneberg, Segeberg, Stormarn
Regionalplan „alt“ (1998) Teilfortschreibung 2012 (kursiv: gegenüber 1998 unveränderte Formulierungen)
Begründung 2012
Die Nummerierung der CL in den Aufzählungen bezieht sich auf die Nummerierung der Punkte in der Spalte „Benennung“ der Attributtabellen in den bereitgestellten Shapefiles - Diese nehmen für die abgegrenzten CL Bezug auf die Aufzählung im Text der Erläuterungsbände des Regionalplans (Nummer des jew. Spiegelstrichs) in [...]: eigene Anmerkungen zu Veränderungen der Gebietsabgrenzungen
▪ Landschaftsraum zwischen Groß Niendorf - Itzstedt einerseits und der Kreisgrenze von Sege-berg/Stormarn andererseits
(9) der Landschaftsraum innerhalb der Linie Groß Niendorf – Itzstedt - Nahe - Nienwohld - Kreisgrenze von Segeberg/Stormarn - Groß Niendorf
[etwas vergrößert, nimmt auch Teilfläche aus Punkt 3 u. 6 alt auf
▪ Landschaftsraum beiderseits der B 404 südlich der BAB A 1 ab Abfahrt Steinburg als Naturraumgrenze – Übergang zwischen Geest und östlichem Hügelland
(10) der Landschaftsraum beiderseits der B 404 zwischen BAB A1 und der Bille als Naturraumgrenze – Übergang zwischen Geest und östlichem Hügelland
[Bille tlw. gestrichen, tlw. aufgegangen in (12)]
(5) die Talauen von Trave, Bille und Oberalster mit Umgebungsbereich
(11) die Talauen beiderseits der Trave (zwischen Bad Oldesloe und Bad Segeberg bis zur A 21) und der Oberalster mit Umge-bungsbereichen
[fast unverändert]
(12) der Bereich zwischen der Linie Steinburg - Trittau und dem Elbe-Lübeck-Kanal zwischen Behlendorfer Schleuse und Hammer einschließlich Bille-Niederung in diesem Teil
[überwiegend neuer CL, integriert eine kleine Fläche mit Begründung 3+6 sowie Teil der Bille-Niederung]
(6) alle Hoch- und Niedermoore mit Umgebungsbereich und
[sechs kleinere Flächen, alle auch mit (3) begründet]
vier gestrichen, zwei in anderen Flächen aufgegangen (9+12)
alle Bereiche mit besonderen landschaftsprägenden geologisch/ geomorphologischen Formationen
[nicht abgegrenzt]
von Windenergieanlagen freizuhalten.
Abgrenzung von charakteristischen Landschaftsräumen in Schleswig-Holstein
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UmweltPlan
Tabelle 4: Charakteristische Landschaftsräume im Planungsraum Schleswig-Holstein Ost (II)
Charakteristische Landschaftsräume im Planungsraum Schleswig-Holstein Ost (II) – Kreis Ostholstein, Hansestadt Lübeck
Regionalplan „alt“ (2004) Teilfortschreibung 2012
(kursiv: gegenüber 2004 unveränderte Formulierungen)
Begründung 2012
Die Nummerierung der CL in den Aufzählungen bezieht sich auf die Nummerierung der Punkte in der Spalte „Benennung“ der Attributtabellen in den bereitgestellten Shapefiles - Diese nehmen für die abgegrenzten CL Bezug auf die Aufzählung im Text der Erläuterungsbände des Regionalplans (Nummer des jew. Spiegelstrichs) in [...]: eigene Anmerkungen zu Veränderungen der Gebietsabgrenzungen
Kap. 5.7 Abs. 8
Darüber hinaus sind charakteristische, das Land-schaftsbild des Planungsraums besonders prägende großräumige Landschaftsräume wie
Kap. 5.7.2 Abs. 1
In den nachfolgend genannten charakteristischen Landschafts-räumen gemäß Ziffer 3.5.2 Absatz 10 LEP ist die Ausweisung von Eignungsgebieten unzulässig. Es handelt sich hierbei um Gebiete, die weitgehend durch die Gebietstypen der Ziffer 3.5.2 Absätze 8 und 9 LEP geprägt und in ihrer Gesamtheit unter Einschluss von Randgebieten und Pufferzonen als besonders prägende charakte-ristische Landschaftsräume anzusehen sind.
Als charakteristische Landschaftsräume sind in der Karte darge-stellt:
Die charakteristischen Landschaftsräume im Planungsraum II sind vor allem geprägt durch Schwerpunktbereiche und Hauptachsen des Biotopverbundsystems.
das Gebiet des Naturparks „Holsteinische Schweiz“
[nicht abgegrenzt]
[nicht übernommen]
(2) der Landschaftsraum des Oldenburger Grabens (1) der Landschaftsraum des Oldenburger Grabens Der Oldenburger Graben und das Tal der Schwartau sind zum überwiegenden Teil auch registrierte Geotope.
Die nördlichen Seeniederungen auf Fehmarn sind fast komplett, der Oldenburger Graben zu nen-nenswerten Teilen EU-Vogelschutzgebiete.
Eine großräumige Freihaltung dieser Bereiche ist daher vor allem aus ornithologischen aber auch landschaftspflegerischen Gründen gerechtfertigt.
(3) das Gebiet der nördlichen Seeniederungen auf Fehmarn und
(2) das Gebiet der nördlichen Seeniederungen auf Fehmarn und
(4) das Tal der Schwartau in seinem Verlauf vom Naturpark „Holsteinische Schweiz“ bis zur Lübecker Stadtgrenze
(3) das Tal der Schwartau in seinem Verlauf vom Naturpark „Holsteinische Schweiz“ bis zur Lübecker Stadtgrenze
von Windenergieanlagen freizuhalten.
Abgrenzung von charakteristischen Landschaftsräumen in Schleswig-Holstein
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UmweltPlan
Tabelle 5: Charakteristische Landschaftsräume im Planungsraum Schleswig-Holstein Mitte (III)
Charakteristische Landschaftsräume im Planungsraum Schleswig-Holstein Mitte (III) – Kreise Rendsburg-Eckernförde, Plön, Stadt Neumünster, Landeshauptstadt Kiel
Regionalplan „alt“ (2000) Teilfortschreibung 2012
(kursiv: gegenüber 2000 unveränderte Formulierungen)
Begründung 2012
Die Nummerierung der CL in den Aufzählungen bezieht sich auf die Nummerierung der Punkte in der Spalte „Benennung“ der Attributtabellen in den bereitgestellten Shapefiles - Diese nehmen für die abgegrenzten CL Bezug auf die Aufzählung im Text der Erläuterungsbände des Regionalplans (Nummer des jew. Spiegelstrichs) in [...]: eigene Anmerkungen zu Veränderungen der Gebietsabgrenzungen
Kap. 5.7 Abs. 8
Darüber hinaus sind charakteristische, das Land-schaftsbild des Planungsraums besonders prägende großräumige Landschaftsräume wie
Kap. 5.7.2 Abs. 1
In den nachfolgend genannten charakteristischen Landschaftsräu-men gemäß Ziffer 3.5.2 Absatz 10 LEP ist die Ausweisung von Eignungsgebieten unzulässig. Es handelt sich hierbei um Gebiete, die weitgehend durch die Gebietstypen der Ziffer 3.5.2 Absätze 8 und 9 LEP geprägt und in ihrer Gesamtheit unter Einschluss von Randgebieten und Pufferzonen als besonders prägende charakte-ristische Landschaftsräume anzusehen sind.
Als charakteristische Landschaftsräume sind in der Karte dargestellt
die Gebiete der Naturparks „Hüttener Berge“, „Aukrug“, „Westensee“ und „Holsteinische Schweiz“
[nicht abgegrenzt]
[nicht übernommen]
(2) die Halbinsel Schwansen insbesondere wegen Überlappung der erforderlichen Freihaltezonen entlang der Schlei sowie entlang der Ostseeküste
(1) die Halbinsel Schwansen in den küstennahen Bereichen sowie der Nordspitze Schwansens (nördlich von Damp)
[Zentralbereich herausgenommen, dort jetzt 3 WEG]
Die Halbinsel Schwansen ist wegen der vor allem für den Vogelschutz erforderlichen Freihaltezonen entlang der Schlei sowie entlang der Ostseeküste als charakteristischer Landschaftsraum ausgewie-sen.
Der verbleibende küstenfernere Bereich wird dominiert durch ein Landschaftsschutzgebiet und Biotopverbundstrukturen. Als Kulturlandschaft stellt das Gebiet insgesamt eine Einheit dar, die auch unter landschaftspflegerischen Aspekten von WKA freigehalten werden soll.
(3) der Küstenraum von Eckernförde über den Däni-schen Wohld und die Probstei bis Hohwacht in einer Tiefe von circa drei bis vier Kilometern
(2) der Küstenraum von Eckernförde über den Dänischen Wohld und die Probstei bis Hohwacht in einer Tiefe von circa drei bis vier Kilometern
[genauere Abgrenzung, Tiefe vielfach < 3 km, in zurückgenommenen Bereichen WEG]
Abgrenzung von charakteristischen Landschaftsräumen in Schleswig-Holstein
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UmweltPlan
Charakteristische Landschaftsräume im Planungsraum Schleswig-Holstein Mitte (III) – Kreise Rendsburg-Eckernförde, Plön, Stadt Neumünster, Landeshauptstadt Kiel
Regionalplan „alt“ (2000) Teilfortschreibung 2012 (kursiv: gegenüber 2000 unveränderte Formulierungen)
Begründung 2012
Die Nummerierung der CL in den Aufzählungen bezieht sich auf die Nummerierung der Punkte in der Spalte „Benennung“ der Attributtabellen in den bereitgestellten Shapefiles - Diese nehmen für die abgegrenzten CL Bezug auf die Aufzählung im Text der Erläuterungsbände des Regionalplans (Nummer des jew. Spiegelstrichs) in [...]: eigene Anmerkungen zu Veränderungen der Gebietsabgrenzungen
(4) der Landschaftsraum der Eider-Treene-Sorge-Niederung
(3) der Landschaftsraum der Eider-Treene-Sorge-Niederung Der Landschaftsraum der Eider-Treene-Sorge-Niederung ist geprägt durch ein engmaschiges Netz von EU-Vogelschutz- und FFH-Gebieten sowie wertvolle Biotopverbundstrukturen in einer Niederungslandschaft mit weitgehend natürlichen Flussläufen und Vernässungsbereichen. Aufgrund der zahlreichen Wechselbeziehungen zwischen den Schutzgebieten ist eine Freihaltung des Gesamtraumes geboten.
(5) der Nord-Ostsee-Kanal mit circa 1.000 Metern Pufferzone beidseits einschließlich des Eiderraums zwischen Rendsburg und der Kreisgrenze zu Nord-friesland
(4) der Nord-Ostsee-Kanal mit circa 1.000 Metern Pufferzone beidseits einschließlich des Eiderraums zwischen Rendsburg und der Kreisgrenze zu Nordfriesland
[nach Süden verlängert]
Der Nord-Ostsee-Kanal und der anschließende Eiderraum stellen eine wichtige Leitstruktur für den Vogelzug dar.
Synopse zum 2. Beteiligungsverfahren:
Der charakteristische Landschaftsraum ist dadurch begründet, dass es sich beim Nord-Ostsee-Kanal gemäß der "Empfehlungen zur Berücksichtigung tierökologischer Belange bei Windenergieplanun-gen in Schleswig-Holstein" um einen Bereich mit starker Konzentration des Land- und Wasservo-gelzuges handelt.
von Windenergieanlagen freizuhalten.
Abgrenzung von charakteristischen Landschaftsräumen in Schleswig-Holstein
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UmweltPlan
Tabelle 6: Charakteristische Landschaftsräume im Planungsraum Schleswig-Holstein Süd-West (IV)
Charakteristische Landschaftsräume im Planungsraum Schleswig-Holstein Süd-West (IV) – Kreise Dithmarschen, Steinburg
Regionalplan „alt“ (2005) Teilfortschreibung 2012
(kursiv: gegenüber 2005 unveränderte Formulierungen)
Begründung 2012
Die Nummerierung der CL in den Aufzählungen bezieht sich auf die Nummerierung der Punkte in der Spalte „Benennung“ der Attributtabellen in den bereitgestellten Shapefiles - Diese nehmen für die abgegrenzten CL Bezug auf die Aufzählung im Text der Erläuterungsbände des Regionalplans (Nummer des jew. Spiegelstrichs) in [...]: eigene Anmerkungen zu Veränderungen der Gebietsabgrenzungen
Kap. 5.8.1 Abs. 3
Über die in Ziffer 5.8 Absatz 7 beschriebenen Aus-schlussgebiete hinaus dürfen in folgenden großräumigen, dem Vogelschutz dienenden oder das Landschaftsbild des Kreises Dithmarschen besonders prägenden charak-teristischen Landschaftsräumen keine Windenergieanla-gen errichtet werden:
Kap. 5.8.2 Abs. 1
In den nachfolgend genannten charakteristischen Land-schaftsräumen gemäß Ziffer 3.5.2 Absatz 10 LEP ist die Ausweisung von Eignungsgebieten unzulässig. Es handelt sich hierbei um Gebiete, die weitgehend durch die Gebiets-typen der Ziffer 3.5.2 Absätze 8 und 9 LEP geprägt und in ihrer Gesamtheit unter Einschluss von Randgebieten und Pufferzonen als besonders prägende charakteristische Landschaftsräume anzusehen sind.
Als charakteristische Landschaftsräume sind in der Karte dargestellt
(1) entlang der gesamten Deichlinie zur Elbe und Nord-see einschließlich eines 500 m breiten Streifens Binnen-deichs sowie zum historischen Mündungstrichter der Eider als wesentliche Leitstrukturen für den großräumi-gen internationalen Vogelzug.
Zugehörig zu bewerten sind entsprechende Rast- und Ausweichgebiete, gerade auch bei Schlechtwetterlagen (Sturm et cetera) sowie Vogelflugkorridore zwischen Rast- und Nahrungssuchgebieten, wie zum Beispiel:
(1) Im Kreis Dithmarschen die gesamte Deichlinie zur Nordsee einschließlich eines 500 m breiten Streifens Binnendeichs sowie der historische Mündungstrichter der Eider; im Kreis Steinburg eine Pufferzone von einem Kilometer Breite entlang der Elbe, ab Elbdeich binnenfuß gemessen;
[tlw. größer, tlw. aufgegangen in Pkt 5]
Die Freihaltebereiche entlang der Küste und der Eider-mündung sowie die zahlreichen Niederungsgebiete gelten als Rast- und Nahrungsgebiete für zahlreiche Vogelarten und als wesentliche Leitstrukturen für den großräumigen, teils internationalen Vogelzug. Sie sind teilweise als EU-Vogelschutzgebiete ausgewiesen. Zwischen einzelnen Niederungsgebieten bzw. dem Küstenstreifen und Niederungsgebieten im Binnenland bestehen intensive Austauschbeziehungen, so dass auch die dazwischen liegenden Flugkorridore freigehal-ten werden sollen. (2) Friedrichskoog-Spitze (bis circa 300 m östlich der
Kreisstraße 17)
(2) Friedrichskoog-Spitze
(3) der Flugkorridor zwischen Neufelder Watt und der Kudensee-Niederung westlich und nördlich um den Brunsbütteler Raum
(3) der Vogelflugkorridor zwischen Neufelder Watt und der Kudensee-Niederung mit Burger und Kudener Niederung
[tlw. verkleinert- nordwestlicher Rand, dort jetzt WEG; tlw. aufge-gangen in Pkt. 13 s.u.]
Abgrenzung von charakteristischen Landschaftsräumen in Schleswig-Holstein
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UmweltPlan
Charakteristische Landschaftsräume im Planungsraum Schleswig-Holstein Süd-West (IV) – Kreise Dithmarschen, Steinburg
Regionalplan „alt“ (2005) Teilfortschreibung 2012 (kursiv: gegenüber 2005 unveränderte Formulierungen)
Begründung 2012
Die Nummerierung der CL in den Aufzählungen bezieht sich auf die Nummerierung der Punkte in der Spalte „Benennung“ der Attributtabellen in den bereitgestellten Shapefiles - Diese nehmen für die abgegrenzten CL Bezug auf die Aufzählung im Text der Erläuterungsbände des Regionalplans (Nummer des jew. Spiegelstrichs) in [...]: eigene Anmerkungen zu Veränderungen der Gebietsabgrenzungen
(4) der Bereich innerhalb und östlich des Speicherkoogs Dithmarschen in Verbindung mit den benachbarten Niederungsgebieten (Miele und Windbergener Niede-rung), da verschiedene in den Niederungen und auf der Geest nistende Vogelarten den Speicherkoog und die Vorländer zur Nahrungssuche nutzen. Umgekehrt nutzen einige Arten den Speicherkoog als Nist- und Schlafplatz und die Niederungsgebiete zur Nahrungssuche
(4) der Speicherkoog Dithmarschen mit angrenzenden Vogelflugkorridoren in die Niederungsgebiete
[setzt sich aus mehreren, verschiedenen Nummern zugordneten „alten“ CL zusammen, aber insgesamt keine Flächenrücknahme]
(5) der Flugkorridor entlang des Mündungstrichters der Eider bis in den großen Niederungsbereich Eider-Treene-Sorge-Niederung
(5) der Vogelflugkorridor entlang des Mündungstrichters der Eider bis in den großen Niederungsbereich Eider-Treene-Sorge-Niederung
[Abgrenzung vergrößert]
(6) die Niederungsgebiete und Flussauen, vor allem aus Gründen des Wiesenvogelschutzes, aber auch zum Schutz des Landschaftsbildes: zum Beispiel beginnend im Norden an der Eider mit der Eider-Treene-Sorge-Niederung, die sich östlich fast bis zum Nord-Ostsee-Kanal erstreckt, inklusiv Lundener Niederung mit Broklandsautal einschließlich Ostroher und Welmbütteler Moor, Miele-Niederung, Windbergener Niederung, Burger-/ Kudener Niederung.
Diese Niederungsgebiete sind in ihrer historisch gewach-senen Dimension noch ungestört. Die Landschaftsbilder sind in der Regel noch harmonisch und ohne abrupte und untypische Kontraste,
(6) die Eider-Treene-Sorge-Niederung, die sich östlich fast bis zum Nord-Ostsee-Kanal erstreckt
[kleinfl. Rücknahme, dort jetzt WEG]
(7) Lundener Niederung mit Broklandsautal, Ostroher und Welmbütteler Moor
(8) Miele-Niederung
[vergrößert]
(9) Windbergener Niederung
(10) Gieselau-Niederung mit Offenbütteler Moor und angrenzenden Bereichen
[Neuausweisung]
(7) die Bereiche mit besonderen landschaftsprägenden geomorphologischen Formationen, wie zum Beispiel die ehemaligen Nehrungshaken, die Übergangsbereiche Marsch/Geest (zum Beispiel der Klev von Gudendorf bis Burg) beziehungsweise Niederung/Geest, das
(11) die landschaftsprägenden geomorphologischen Formationen des Klevs von Gudendorf bis Burg sowie die Lundener Nehrung
[zwei Flächen hier übernommen, eine in (12) aufgegangen, eine in (6) aufgegangen]
Abgrenzung von charakteristischen Landschaftsräumen in Schleswig-Holstein
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UmweltPlan
Charakteristische Landschaftsräume im Planungsraum Schleswig-Holstein Süd-West (IV) – Kreise Dithmarschen, Steinburg
Regionalplan „alt“ (2005) Teilfortschreibung 2012 (kursiv: gegenüber 2005 unveränderte Formulierungen)
Begründung 2012
Die Nummerierung der CL in den Aufzählungen bezieht sich auf die Nummerierung der Punkte in der Spalte „Benennung“ der Attributtabellen in den bereitgestellten Shapefiles - Diese nehmen für die abgegrenzten CL Bezug auf die Aufzählung im Text der Erläuterungsbände des Regionalplans (Nummer des jew. Spiegelstrichs) in [...]: eigene Anmerkungen zu Veränderungen der Gebietsabgrenzungen
Schalkholzer Zungenbecken, der Riesewohld und das Gieselautal zum Schutz vor allem des Landschaftsbildes, aber auch der reichhaltigen, kleinräumigen, faunistischen Naturausstattung
[vier Teilflächen]
(8) die naturräumlich reich strukturierte Dithmarscher Geest, da sie über einen verhältnismäßig hohen Bestand und eine relativ große Vielfalt an vom Aussterben bedroh-ten Vogelarten verfügt und da Windenergieanlagen die Proportionen der kleinteiligen, reich strukturierten Land-schaft, das heißt die Vielfalt, Eigenart und Schönheit von Natur und Landschaft, nachteilig beeinflussen würden.
(12) wesentliche Teile der naturräumlich besonders reich strukturierten Dithmarscher Geest
[verkleinert, dort jetzt mehrere WEG, insbesondere drei größere Bereiche herausgenommen]
Die Hügellandschaft der Dithmarscher Geest ist geprägt durch ihre ökologisch sensiblen Strukturen wie reichhal-tiges, engmaschiges Fließgewässer- und Knicknetz mit eingelagerten Stillgewässern und Auenlandschaften. Mehrere FFH-Gebiete, Naturschutz- und Landschafts-schutzgebiete und die im Programm Nord geleisteten Aufforstungen tragen zu einem weit gestreuten Mosaik von Waldflächen bei. Diese Landschaft ist Lebensraum für viele z.T. streng geschützte Arten, darunter Großvö-gel wie Uhu, Weißstorch und Seeadler. Die Vorausset-zungen der Ziffer 3.5.2 Absatz10 LEP zur Ausweisung als charakteristischer Landschaftsraum sind damit gegeben.
Kap. 5.8.1 Abs. 7
Darüber hinaus sind charakteristische, das Landschafts-bild des Kreises Steinburg besonders prägende groß-räumige Landschaftsräume wie
das Gebiet des Naturparks “Aukrug”
[nicht abgegrenzt]
[nicht übernommen]
(2) der entlang des Nord-Ostsee-Kanals gelegene Landschaftsraum Holstenau, Vaaler Moor mit Großem Moor und Buchholzer Moor (von Ecklak bis Äbtissinnenwisch)
(13) der entlang des Nord-Ostsee-Kanals gelegene Land-schaftsraum Holstenau, Vaaler Moor mit der entlang des Nord-Ostsee-Kanals gelegene Landschaftsraum Holstenau, Vaaler Moor mit Großem Moor und Buchholzer Moor (von Ecklak bis Äbtissinnenwisch)
Abgrenzung von charakteristischen Landschaftsräumen in Schleswig-Holstein
20
UmweltPlan
Charakteristische Landschaftsräume im Planungsraum Schleswig-Holstein Süd-West (IV) – Kreise Dithmarschen, Steinburg
Regionalplan „alt“ (2005) Teilfortschreibung 2012 (kursiv: gegenüber 2005 unveränderte Formulierungen)
Begründung 2012
Die Nummerierung der CL in den Aufzählungen bezieht sich auf die Nummerierung der Punkte in der Spalte „Benennung“ der Attributtabellen in den bereitgestellten Shapefiles - Diese nehmen für die abgegrenzten CL Bezug auf die Aufzählung im Text der Erläuterungsbände des Regionalplans (Nummer des jew. Spiegelstrichs) in [...]: eigene Anmerkungen zu Veränderungen der Gebietsabgrenzungen
(3) der durch Waldparzellen und ein dichtes Knicknetz geprägte Raum zwischen der Gemeinde Wacken und der Bundesautobahn A23
(14) der durch Waldparzellen und ein dichtes Knicknetz geprägte Raum zwischen der Gemeinde Wacken und der Bundesautobahn A23
(4) die Störniederung vom Naturpark „Aukrug” bis Itzehoe und die eingedeichte Stör von Itzehoe bis zur Elbe mit angrenzenden Marschpufferzonen
(15) die Störniederung vom Naturpark „Aukrug” bis Itzehoe und die eingedeichte Stör von Itzehoe bis zur Elbe mit angrenzenden Marschpufferzonen
(5) die mit dem Kreis Pinneberg zusammenhängende nördliche Krückauniederung von Elmshorn bis zur Elbe mit angrenzenden Marschpufferzonen
(16) die mit dem Kreis Pinneberg zusammenhängende nördliche Krückauniederung von Elmshorn bis zur Elbe mit angrenzenden Marschpufferzonen
[verkleinert]
(6) der Landschaftsraum Breitenburger Moor (17) der Landschaftsraum Breitenburger Moor
[westl. verkleinert, hier jetzt WEG, nordöstlich stark vergrößert]
(18) der Nord-Ostsee-Kanal mit beiderseits circa 1.000 Meter Pufferzone.
[Mündungsbereich des NOK, neuer CL]
Abgrenzung von charakteristischen Landschaftsräumen in Schleswig-Holstein
21
UmweltPlan
Tabelle 7: Charakteristische Landschaftsräume im Planungsraum Schleswig-Holstein Nord (V)
Charakteristische Landschaftsräume im Planungsraum Schleswig-Holstein Nord (V) – Kreise Nordfriesland, Schleswig-Flensburg, Stadt Flensburg
Regionalplan „alt“ (2002) Teilfortschreibung 2012
(kursiv: gegenüber 2002 unveränderte Formulierungen)
Begründung 2012
Die Nummerierung der CL in den Aufzählungen bezieht sich auf die Nummerierung der Punkte in der Spalte „Benennung“ der Attributtabellen in den bereitgestellten Shapefiles - Diese nehmen für die abgegrenzten CL Bezug auf die Aufzählung im Text der Erläuterungsbände des Regionalplans (Nummer des jew. Spiegelstrichs) in [...]: eigene Anmerkungen zu Veränderungen der Gebietsabgrenzungen
Kap. 5.8 Abs. 10
Darüber hinaus sind charakteristische, das Landschaftsbild des Planungsraums besonders prägende großräumige Landschaftsräume wie
Kap. 5.8.2 Abs. 1
In den nachfolgend genannten charakteristischen Landschafts-räumen gemäß Ziffer 3.5.2 Absatz 10 LEP ist die Ausweisung von Eignungsgebieten unzulässig. Es handelt sich hierbei um Gebiete, die weitgehend durch die Gebietstypen der Ziffer 3.5.2 Absätze 8 und 9 LEP geprägt und in ihrer Gesamtheit unter Einschluss von Randgebieten und Pufferzonen als besonders prägende charakteristische Landschaftsräume anzusehen sind.
Als charakteristische Landschaftsräume sind in der Karte dargestellt
(1) Die gesamte Deichlinie der Nordsee einschließlich eines 500 m breiten Streifens binnendeichs als wesentliche Leitstruk-tur für den großräumigen internationalen Vogelzug
[neuer CL]
Die Freihaltebereiche an der Nord- und Ostseeküste sowie entlang der Schlei und in den zahlreichen Niederungsge-bieten gelten als Rast- und Nahrungsgebiete für zahlreiche Vogelarten und als wesentliche Leitstrukturen für den großräumigen, teils internationalen Vogelzug. Sie sind teilweise als EU- Vogelschutzgebiete ausgewiesen. Zwi-schen einzelnen Niederungsgebieten bzw. dem Küsten-streifen und Niederungsgebieten im Binnenland bestehen intensive Austauschbeziehungen, so dass auch die dazwi-schen liegenden Flugkorridore freigehalten werden sollen.
(1) das Gebiet der Wiedingharde nördlich der Bahnlinie Niebüll-Westerland mit Gotteskoogsee und Wiedau-Niederung/Schmale
(2) das Gebiet der Wiedingharde nördlich der Bahnlinie Niebüll-Westerland vom Rickelsbüller Koog bis zur Bahnlinie Niebüll-Süderlügum-Tonder
[deutlich vergrößert]
(2) der Landschaftsraum Hauke-Haien-Koog/Langenhorner und Störtewerker Koog/Niederung der Soholmer Au
(3) der Landschaftsraum Hauke-Haien-Koog/Langenhorner und Störtewerker Koog/Niederung der Soholmer Au
[minimal vergrößert]
Abgrenzung von charakteristischen Landschaftsräumen in Schleswig-Holstein
22
UmweltPlan
Charakteristische Landschaftsräume im Planungsraum Schleswig-Holstein Nord (V) – Kreise Nordfriesland, Schleswig-Flensburg, Stadt Flensburg
Regionalplan „alt“ (2002) Teilfortschreibung 2012 (kursiv: gegenüber 2002 unveränderte Formulierungen)
Begründung 2012
Die Nummerierung der CL in den Aufzählungen bezieht sich auf die Nummerierung der Punkte in der Spalte „Benennung“ der Attributtabellen in den bereitgestellten Shapefiles - Diese nehmen für die abgegrenzten CL Bezug auf die Aufzählung im Text der Erläuterungsbände des Regionalplans (Nummer des jew. Spiegelstrichs) in [...]: eigene Anmerkungen zu Veränderungen der Gebietsabgrenzungen
(3) die Hattstedter Marsch mit anschließender Arlau-Niederung
(4) die Hattstedter Marsch mit anschließender Arlau-Niederung
[vergrößert]
Synopse zum 1. Beteiligungsverfahren:
historische Kulturlandschaft der Hattstedter und der Alm-dorfer Marsch / historische Marschenlandschaft, die durch die Straßen- und Deichverläufe noch besonders gut erleb-bar ist; wurde im Zuge eines großen Regionsrepowerings von WKA freigeräumt
(4) die Südermarsch mit südlich und östlich angrenzender Eider-Treene-Sorge-Niederung
(5) die Südermarsch mit südlich und östlich angrenzender Eider-Treene-Sorge-Niederung
[Richtung Husum verkleinert, hier jetzt WEG, nach Osten Erweiterung um einen großen Teil von Pkt. 9 alte Kulisse]
(5) die Halbinsel Eiderstedt (6) die Halbinsel Eiderstedt;
[unverändert, trotzdem zwei WEG mittendrin- bereits bebaut, Vor-deichbereiche nicht einbezogen]
Die Halbinsel Eiderstedt ist neben ihrer großen ornithologi-schen Bedeutung auch eine einzigartige Kulturlandschaft mit zahlreichen eingetragenen Kulturdenkmälern, wodurch die Freihaltung in mehrfacher Hinsicht gerechtfertigt ist.
(6) der Küstenraum nördlich der Bundesstraße 199 bis zur Staatsgrenze in der Flensburger Innen- und Außenförde sowie der Küstenraum zwischen der Luftlinie Steinbergkirche-Kappeln und der Ostsee
(7) der Küstenraum nördlich der Bundesstraße 199 bis zur Staatsgrenze in der Flensburger Innen- und Außenförde sowie der Küstenraum entlang der Orte Steinbergkirche–Stangheck–Gelting–Rabel-Kappeln
[im Bereich Wippendorf verkleinert, hier jetzt 1 WEG]
(7) der Förderaum der Schlei bis zur Trasse der ehemaligen Kreisbahn zwischen Schaalby und Süderbrarup beziehungsweise bis zur Bundes-straße 201 von Schleswig bis Schaalby und von Süderbrarup bis Kappeln
(8) der nördliche Förderaum der Schlei in einer Tiefe von 3 bis 4 km
Die Flussniederungen und eiszeitlichen Abflusstäler im Kreis Schleswig - Flensburg werden aufgrund ihrer Funkti-on als Leitstrukturen für den Vogelzug und als Biotopver-bundschwerpunkträume aber auch aufgrund der Registrie-rung als Geotop freigehalten.
(8) der südliche Förderaum der Schlei entlang der Kreisgrenze bei Kappeln und südlich Schleswigs bis zur Bundesautobahn 7
(9) der südliche Förderaum der Schlei entlang der Kreisgrenze bei Kappeln und südlich Schleswigs bis zur Bundesautobahn 7
Abgrenzung von charakteristischen Landschaftsräumen in Schleswig-Holstein
23
UmweltPlan
Charakteristische Landschaftsräume im Planungsraum Schleswig-Holstein Nord (V) – Kreise Nordfriesland, Schleswig-Flensburg, Stadt Flensburg
Regionalplan „alt“ (2002) Teilfortschreibung 2012 (kursiv: gegenüber 2002 unveränderte Formulierungen)
Begründung 2012
Die Nummerierung der CL in den Aufzählungen bezieht sich auf die Nummerierung der Punkte in der Spalte „Benennung“ der Attributtabellen in den bereitgestellten Shapefiles - Diese nehmen für die abgegrenzten CL Bezug auf die Aufzählung im Text der Erläuterungsbände des Regionalplans (Nummer des jew. Spiegelstrichs) in [...]: eigene Anmerkungen zu Veränderungen der Gebietsabgrenzungen
(9) der Landschaftsraum der Eider-Treene-Sorge-Niederung
(10) der Landschaftsraum der Eider-Treene-Sorge-Niederung
[alt Pkt. 9 tlw. jetzt in Raum (5), insgesamt keine Rücknahme]
(10) der Landschaftsraum in Fortsetzung der Soholmer Au südlich Hörup zwischen der Rodau, Linnau und dem Goldebeker Mühlen-strom
(11) der Landschaftsraum in Fortsetzung der Soholmer Au südlich Hörup zwischen der Linnau und dem Goldebeker Mühlenstrom
[stark verkleinert, Talraum der Rodau gestrichen, nur noch Talraum der Linnau, WEG-Ausweisung]
(11) der Landschaftsraum entlang der Treene zwischen Treia und Großsolt sowie entlang der Bollingstedter Au zwischen Sollerup und Havetoftloit
(12) der Landschaftsraum entlang der Treene zwischen Treia und Großsolt sowie entlang der Bollingstedter Au zwischen Sollerup und Havetoftloit
[vergrößert]
(12) der Landschaftsraum entlang der eiszeitli-chen Abflußtäler von Meynau, Wallsbek und Schafflunder Mühlenstrom
(13) der Landschaftsraum entlang der eiszeitlichen Abflusstäler von Meynau, Wallsbek und Schafflunder Mühlenstrom
[vergrößert]
(13) der Landschaftsraum entlang des Tunnelta-les Rabenkirchen-Langsee-Arenholzer See
(14) der Landschaftsraum entlang des Tunneltales Rabenkir-chen-Langsee-Arenholzer See
von Windenergieanlagen freizuhalten.
Abgrenzung von charakteristischen Landschaftsräumen in Schleswig-Holstein
24
UmweltPlan
Anhand der tabellarischen Auswertung wird deutlich, dass die im LEP (Begründung zu
Absatz 10) geforderte „sachlich-fachliche Begründung“ für die Abgrenzung nur sehr knapp
gehalten wurde und für viele CL gar nicht vorgenommen wurde. Die wenigen vorliegen-
den Begründungen stellen naturschutzfachliche und insbesondere avifaunistische Aspek-
te in den Vordergrund (vgl. auch Tabelle 11 in Kap. 3.5):
– Im Planungsraum I wird eine zusammenfassende Begründung für die 12 ausgewie-
senen CL vorgenommen. Neben dem Landschaftserleben stehen hier v.a.
avifaunistische Aspekte im Zentrum der Begründung.
– Auch im Planungsraum II wird die Begründung für die drei ausgewiesenen CL zu-
sammengefasst, geht aber etwas detaillierter auf die Teilräume ein. Auch hier stehen
avifaunistische Aspekte im Vordergrund. Weiterhin wird der Biotopverbund besonders
betont.
– Im Planungsraum III werden zu drei der vier CL Begründungen vorgenommen. Auch
in diesen Begründungen wird der Vogelschutz besonders hervorgehoben. Aber auch
Aspekte wie Schutzgebiete, Biotopverbund und Kulturlandschaft werden benannt.
– Im Planungsraum IV werden die Begründungen für die insgesamt 18 CL stark zu-
sammengefasst. Für einen Großteil der CL liegen gar keine Begründungen vor. Auch
in diesem Planungsraum ist der Vogelschutz das zentrale Begründungskriterium. Ei-
ne detaillierte Einzelbegründung liegt nur für den CL „wesentliche Teile der natur-
räumlich besonders reich strukturierten Dithmarscher Geest“ vor. Hier werden, zu-
sätzlich zum Vogelschutz, weitere, sehr vielfältige Kriterien für die Begründung her-
angezogen.
– Im Planungsraum V werden ebenfalls die Begründungen für die insgesamt 14 CL
stark zusammengefasst und zu mehreren CL keine Begründungen geliefert. Wieder
ist der Vogelschutz das hauptsächliche Begründungskriterium. Weitere Kriterien, die
benannt werden, sind u.a. Kulturlandschaft (Halbinsel Eidersdtedt), Biotopverbund
und Geotope.
Es kann nicht nachvollzogen werden, welche der durch das LEP 2010 vorgegebenen
Überlagerungskriterien (vgl. Tabelle 23) zum Tragen kamen und durch welche „Randge-
biete und Pufferzonen“ die Gebiete jeweils abgerundet wurden.
Auch in den Umweltberichten zu den Teilfortschreibungen sind keine Begründungen zu
den einzelnen CL finden. Hier wird lediglich allgemein formuliert: „Insbesondere handelt
es sich um Rast- und Nahrungsgebiete für zahlreiche Vogelarten und um wesentliche
Leitstrukturen für den großräumigen, teils internationalen Vogelzug. Daneben werden
jedoch auch Gebiete mit wertvollen ökologischen Strukturen aufgenommen.“
Für zwei CL wurden im Rahmen der Abwägung (vgl. Kap. 3.4) Einzelbegründungen
nachgeliefert. Diese sind in Tabelle 3 bis Tabelle 7 kursiv gesetzt. Neben dem Vogel-
schutz (Planungsraum III, Nord-Ostsee-Kanal) wird hier auch der Aspekt der „historischen
Kulturlandschaft“ benannt (Planungsraum V, Hattstedter Marsch mit anschließender
Arlau-Niederung).
Abgrenzung von charakteristischen Landschaftsräumen in Schleswig-Holstein
25
UmweltPlan
3.3 Umsetzung in der Kreisplanung
Gemäß § 6 Absatz 3 des Landesplanungsgesetzes3 waren die Kreise und kreisfreien
Städte an der Entwurfserstellung der Teilfortschreibungen der Regionalpläne 2012 zu
beteiligen. Hierzu sollten auf Basis der landesweiten Vorgaben4 Kreiskonzepte als infor-
melle Vorplanung erstellt werden. Diese sollten Grundlage für die Teilfortschreibung der
Regionalpläne sein (vgl. Kap. 3.2). Neben den landesweit vorgegebenen Kriterien des
LEP wurde den Kreisen freigestellt, eigene regionsspezifische Ausschlusskriterien zu
benennen. Da die Kreiskonzepte im Jahr 2009 erarbeitet wurden, wurde auf den vorlie-
genden Entwurfsstand des LEP Bezug genommen.
lm Rahmen der Erstellung der Kreiskonzepte wurden die Städte und Gemeinden von den
Kreisen aufgefordert, eigene Vorschläge für Windeignungsgebiete zu melden. In der
Folge nahmen die Kreiskonzepte nur Flächenvorschläge in den Gemeinden auf, die sich
positiv geäußert oder konkrete Flächen vorgeschlagen hatten, sofern sich diese mit den
Kreisvorschlägen überschnitten. Auch bezüglich der Ausweisung von charakteristischen
Landschaftsräumen konnten von den Kreisen Vorschläge unterbreitet werden. Hierfür
wurden die in den Regionalplänen „alt“ benannten CL durch die Landesplanung räumlich
abgegrenzt und den Kreisen als Shapefiles zur Verfügung gestellt. Den Kreisen wurde frei
gestellt, diese mit entsprechender fachlicher Begründung zu verändern.
In Tabelle 24 im Anhang 9.2 sind die Aussagen der Kreiskonzepte zu den CL zusammen-
gestellt. Es wird in Tabelle 24 auf der Grundlage eigener Analysen auch dokumentiert, wie
mit den Vorschlägen der Kreisplanung in den Regionalplänen verfahren wurde.
Es wird deutlich, dass das Vorgehen in den Kreisen sehr heterogen war. Es wird auch
deutlich, dass die Kreise, welche sich detaillierter mit dem Kriterium CL auseinanderge-
setzt haben (Herzogtum Lauenburg, Dithmarschen) den Schwerpunkt auf naturschutz-
fachliche, insbesondere avifaunistische Kriterien setzten. Kulturlandschaftliche Aspekte
wurden nur am Rande betrachtet oder durch zusätzliche Ausweisungen berücksichtigt. So
hat der Kreis Herzogtum Lauenburg eine eigene Kategorie „Umgebungsbereiche von
Baudenkmalen, die die Kulturlandschaft prägen“, sowie „als Kulturlandschaft, Gutsland-
schaft und bäuerliche Knicklandschaft eingestufte Bereiche“ vorgesehen. Die Festlegung
dieser Bereiche basiert auf einer Kartierung des Landesamtes für Denkmalpflege von
1996 und wurde in Absprache mit der Unteren Denkmalpflegebehörde ergänzt (Kreiskon-
zept, Kap. 4.3).
Eine Auswertung bezüglich der Flächenanteile der CL in den Teilfortschreibungen 2012
zeigt sehr starke Unterschiede zwischen den Kreisen (vgl. Tabelle 8). So sticht der Kreis
Dithmarschen, der als einziger Kreis ein Fachkonzept zu den CL erarbeiten ließ, mit rund
64 % deutlich heraus. Einen sehr geringen Flächenanteil weisen hingegen die Kreise
3 Gesetz über die Landesplanung (Landesplanungsgesetz – LaPlaG) vom 10. Februar 1996 (GVOBl. Schl.-H. S. 232),
zuletzt geändert durch Art. 3 des Gesetzes vom 15. Dezember 2005 (GVOBl. Schl.-H. S. 542)
4 Richtlinien und Kriterienkatalog für die Erstellung der Kreiskonzepte zur Ausweisung neuer Eignungsgebiete im Rahmen
einer Teilfortschreibung der Regionalpläne vom 16.01.2009, Weitere Hinweise zur Erstellung der Kreiskonzepte vom 17.03.2009
Abgrenzung von charakteristischen Landschaftsräumen in Schleswig-Holstein
26
UmweltPlan
Ostholstein und Plön auf, in denen seitens der Kreiskonzepte keinerlei Ausführungen zu
den CL gemacht wurden. In diesen Kreisen fällt allerdings auch ins Gewicht, dass die
Naturparke nicht mehr Bestandteil der Flächenkulisse sind. Gleiches gilt für die Kreise
Herzogtum Lauenburg und Rendsburg-Eckernförde (vgl. Abbildung 1).
Tabelle 8: Flächenanteile der in den Regionalplänen 2012 zurückgenommenen und ausgewiesenen CL nach Kreisen
Kreis (Nr. Planungsraum) Anteil CL in %
Teilfortschreibungen 2012
Anteil zurückgenommener CL der Regional-pläne „alt“ (1998-2005) in %
Naturparke außerhalb Naturparke
Herzogtum Lauenburg (I) 13,9 37,5 0,8
Segeberg (I) 33,6 9,9 11,1
Pinneberg (I) 28,8 0,0 1,8
Stormarn (I) 17,8 0,0 3,7
Ostholstein (II) 6,8 21,8 0,5
Hansestadt Lübeck (II) 2,2 0,5 0,5
Landeshauptstadt Kiel (II) - - -
Stadt Neumünster (II) - - -
Rendsburg-Eckernförde (III) 21,7 32,5 6,5
Plön (III) 13,6 22,6 0,9
Steinburg (IV) 21,5 12,6 1,9
Dithmarschen (IV) 64,2 0,0 6,3
Nordfriesland (V) 36,0 - 0,4
Schleswig-Flensburg (V) 35,5 6,1 3,7
Stadt Flensburg (V) 2,3 - 10,4
Abgrenzung von charakteristischen Landschaftsräumen in Schleswig-Holstein
27
UmweltPlan
3.4 Stellungnahmen zu den Teilfortschreibungen in Bezug auf die in den Regio-
nalplanentwürfen ausgewiesenen charakteristischen Landschaftsräume
Aufbauend auf den vorgelegten Kreiskonzepten sowie den gemeindlichen Planungsvor-
stellungen erfolgte eine Prüfung und Abwägung bezüglich der Übernahme von Flächen-
vorschlägen in die Regionalpläne durch die Landesplanung. In der Folge wurden zwei
Beteiligungs- und Anhörungsverfahren zu den Regionalplänen durchgeführt, zu denen
jeweils Synopsen vorliegen. Diese wurden nachfolgend dahingehend ausgewertet,
– ob bzw. welche Kritikpunkte an der bisherigen Ausweisungspraxis von CL in den
Regionalplänen benannt werden und
– inwieweit sich aus ihnen Analyse- und Bewertungskriterien zur Abgrenzung von CL
ableiten lassen.
Es erfolgte ausschließlich eine Auswertung hinsichtlich der genannten Gesichtspunkte. Es
besteht somit kein Anspruch auf eine vollständige Wiedergabe der Stellungnahmen sowie
der Abwägungsergebnisse. Diesbezüglich sei auf die vorliegenden Synopsen verwiesen.
In den nachfolgenden Tabellen werden die benannten Kritikpunkte (Tabelle 9) sowie
Kriterien (Tabelle 10) zu Sachverhalten / ähnlichen Argumenten abstrahiert zusammenge-
fasst. Die Auswertung in Tabelle 9 zeigt, dass es naturgemäß in den Planungsräumen, in
denen viele CL ausgewiesen wurden, auch besonders viele Stellungnahmen diesbezüg-
lich gibt. Deutlich unterrepräsentiert ist der Planungsraum II, indem nur ein sehr geringer
Flächenanteil an CL besteht.
Tabelle 9: In den Stellungnahmen von Kreisen und Gemeinden benannte Kritikpunkte an der Ausweisungspraxis von CL
Benannte Kritikpunkte (abstrahierte Zusammenfassung)
Stellungnehmer [Planungsraum] (Synopse 1/2)
Abgrenzung der CL im Entwurf der Teilfortschreibung des Regionalplans weicht von Vorschlägen der Kreisplanung ab
Kreis Herzogtum Lauenburg [I] (1, 2)
Kreis Nordfriesland [V] (1, 2)
Es fehlen belastbare (sachlich-fachliche) Kriterien, welche die Abgrenzung von CL plausibel und nach-vollziehbar begründen / Es gibt keine Methodik zur Ausweisung von CL / Begründung fehlt / Abgrenzung von CL im Einzelfall nicht schlüssig
Kreis Segeberg [I] (1)
Amt Sandesneben-Nusse [I]: Gemeinde Lüchow (2)
Kreis Rendsburg-Eckernförde [III] (1, 2)
Amt Probstei [III]: Gemeinde Stakendorf (1, 2)
Amt Mittelholstein [III]: Gemeinde Hanerau-Hademarschen (2), Lütjenwestedt (2), Oldenbüttel (2)
Amt Krempermarsch [IV]: Gemeinde Barenfleth (2)
Amt Geltinger Bucht [V]: Gemeinde Steinberg (1, 2)
Amt Mittleres Nordfriesland [V]: Gemeinde Almdorf (1)
Bedenken gegen die pauschale Ausweisung eines CL / pauschale Ausweisung wird dem Einzelfall nicht gerecht / Abgrenzung willkürlich / nicht nachvollzieh-bar
Bezieht sich auf folgende CL [Planungsraum]:
▪ Landschaftsraum im Kreis Segeberg zwischen der A 21 bzw. der A 20 einschließlich des Naturparks „Holsteini-sche Schweiz“, im Norden begrenzt durch die Kreisstraße K 52 zwischen der Anschlussstelle Trappenkamp und Trensfeld [I]
Amt Trave-Land [I]: Gemeinde Schieren (1, 2)
Kreis Rendsburg-Eckernförde [III] (1, 2)
Amt Dänischenhagen [III]: Gemeinde Schwedeneck (1, 2)
Amt Probstei [III]: Gemeinde Stakendorf (1, 2)
Amt Schlei-Ostsee [III]: Gemeinden Altenhof (1), Goosefeld (1, 2), Rieseby (1)
Amt Eiderkanal [III]: Gemeinde Bovenau (2)
Amt Mittelholstein [III]: Gemeinde Hanerau-Hademarschen (2), Lütjenwestedt (2), Oldenbüttel (2)
Abgrenzung von charakteristischen Landschaftsräumen in Schleswig-Holstein
28
UmweltPlan
Benannte Kritikpunkte (abstrahierte Zusammenfassung)
Stellungnehmer [Planungsraum] (Synopse 1/2)
▪ Küstenraum von Eckernförde über den Dänischen Wohld [III]
▪ Probstei bis Hohwacht in einer Tiefe von circa drei bis vier Kilometern [III]
▪ Halbinsel Schwansen [III]
▪ der Nord-Ostsee-Kanal mit circa 1.000 Metern Pufferzone beidseits einschließlich des Eiderraums zwischen Rendsburg und der Kreisgrenze zu Nordfriesland [III]
▪ wesentlicher Teil der naturraumähnlich besonders reich strukturierten Dithmarscher Geest (Geest) [IV]
▪ Speicherkoog mit angrenzenden Vogelflugkorridoren in die Niederungsgebiete [IV]
▪ der durch Waldparzellen und ein dichtes Knicknetz geprägte Raum zwischen der Gemeinde Wacken und der Bundesautobahn A23 [IV]
▪ Lundener Niederung mit Broklandsautal, Ostroher und Welmbütteler Moor [IV]
▪ im Kreis Dithmarschen die gesamte Deichlinie zur Nord-see einschließlich eines 500 m breiten Streifens binnen-deichs sowie der historische Mündungstrichter der Eider; im Kreis Steinburg eine Pufferzone von einem Kilometer Breite entlang der Elbe, ab Elbdeich binnenfuß gemessen [IV]
▪ Küstenraum nördlich der Bundesstraße 199 bis zur Staatsgrenze in der Flensburger Innen- und Außenförde sowie der Küstenraum entlang der Orte Steinbergkirche–Stangheck–Gelting–Rabel-Kappeln [V]
▪ Hattstedter Marsch mit anschließender Arlau-Niederung [V]
▪ inzwischen zurückgenommener CL entlang der Rodau [V]
▪ Gebiet der Wiedingharde nördlich der Bahnlinie Niebüll-Westerland vom Rickelsbüller Koog bis zur Bahnlinie Niebüll -Süderlügum –Tonder [V]
Amt Lütjenburg [III]: Gemeinde Schwartbuck (2)
Amt Burg – St. Michaelisdonn [IV]: Gemeinden Brickeln (1), Eggstedt (1), Kuden (1), Hochdonn (1), Großenrade (1, 2), Burg (1), Buchholz (1, 2), Frestedt (1, 2), Quickstedt (1), Averlak (1, 2), St. Michaelisdonn (1)
Amt Mitteldithmarschen [IV] (1) sowie amtsangehörige Gemein-den Arkebek (1), Bargenstedt (1), Barlt (1, 2), Gudendorf (1), Epenwöhrden (1), Bunsoh (1), Immenstedt (1), Elpersbüttel (1), Krumstedt (1, 2), Nordermeldorf (1), Odderade (1), Offenbüttel (1), Osterrade (1), Sarzbüttel (1), Schrum (1), Wennbüttel (1), Windbergen (1), Wolmersdorf (1)
Amt KLG Eider [IV]: Gemeinde Welmbüttel (1), Schalkholz (2)
Amt Schenefeld [IV] :Gemeinde Nienbüttel (1)
Stadt Meldorf [IV] (1)
Amt Wilstermarsch: Gemeinde Wewelsfleth (2)
Amt Geltinger Bucht [V]: Gemeinde Steinberg (1)
Amt Mittleres Nordfriesland [V]: Gemeinden Almdorf (1, 2), Struckum (1)
Amt Nordsee-Treene [V]: Gemeinden Arlewatt (1), Hattstedtermarsch (1), Horstedt (1)
Amt Schafflund [V]: Gemeinden Meyn (1), Nordhackstedt (1)
Amt Südtondern [V]: Gemeinden Aventoft (1, 2), Holm (1, 2), Uphusum (1, 2), Neukirchen (1, 2), Humptrup (1, 2), Bosbüll (1, 2)
Herauslösung von Flächen aus CL/ Ausnahmerege-lung fachlich nicht nachvollziehbar; es fehlen nach-vollziehbare fachliche Kriterien bzw. plausible Be-gründungen
Ausnahmen bezgl. Darstellung von WEG in ausge-wiesenen CL nicht nachvollziehbar
Bezieht sich auf folgende CL [Planungsraum]:
▪ wesentlicher Teil der naturraumähnlich besonders reich strukturierten Dithmarscher Geest (Geest) [IV]
▪ Speicherkoog mit angrenzenden Vogelflugkorridoren in die Niederungsgebiete [IV]
Kreis Dithmarschen [IV] (1, 2)
Amt Burg – St. Michaelisdonn [IV]: Gemeinden Brickeln (1), Kuden (1), Hochdonn (1), Großenrade (1), Burg (1), Frestedt (1), Quickstedt (1), Averlak (1), St. Michaelisdonn (1)
Amt Mitteldithmarschen [IV] (1) sowie amtsangehörige Gemein-den Arkebek (1), Bargenstedt (1), Bunsoh (1), Immenstedt (1), Krumstedt (1), Odderade (1), Offenbüttel (1), Osterrade (1), Sarzbüttel (1), Schrum (1), Wennbüttel (1), Windbergen, Wolmersdorf (1)
Stadt Meldorf [IV] (1)
grundsätzliche Bedenken gegen die Festlegung von CL / Ablehnung der Ausweisung von CL als Aus-schlusskriterium für WEG
Kreis Rendsburg-Eckernförde [III] (1, 2)
Amt Dänischenhagen [III]: Gemeinden Strande (1, 2), Noer (1, 2), Dänischenhagen (2)
Amt Schlei-Ostsee [III]: Gemeinden Güby (1, 2), Holzdorf (1), Thumby (1, 2), Waabs (1, 2), Winnemark (2)
Amt Probstei [III]: Gemeinde Stakendorf (2)
Amt Burg – St. Michaelisdonn [IV]: Gemeinden Hochdonn (2), Kuden (2)
Amt Eider [IV]: Gemeinde Glüsing (2)
Amt Nordsee-Treene [V]: Gemeinden Koldenbüttel (1), Kirch-spiel Schwabstedt (1, 2), Simonsberg (1), Südermarsch (1), Ostenfeld (1, 2), Winnert (1), Wittbek (1, 2), Seeth (1), Drage (1)
fehlende Vorgaben an die Kreisplanung in Bezug auf die Ausweisung von CL
Amt Geltinger Bucht [V]: Gemeinde Steinberg (1)
Abgrenzung von charakteristischen Landschaftsräumen in Schleswig-Holstein
29
UmweltPlan
Benannte Kritikpunkte (abstrahierte Zusammenfassung)
Stellungnehmer [Planungsraum] (Synopse 1/2)
fehlende Beteiligung der Gemeinden bei der Auswei-sung von CL, fehlende Einbeziehung kommunaler Fachplanungen (Landschaftspläne)
Amt Probstei [III]: Gemeinde Stakendorf (2)
Amt Geltinger Bucht [V]: Gemeinde Steinberg (1)
Die Ausweisung von CL muss einem eigenständigen Planungs- und Abwägungsprozess unterliegen.
Amt Geltinger Bucht [V]: Gemeinde Steinberg (1)
fehlende Bürgerbeteiligung bei der Ausweisung von CL
Amt Sandesneben-Nusse [I]: Gemeinde Lüchow (2)
Zusätzlich zu den in Tabelle 9 zusammengefassten Kritikpunkten werden von vielen
Gemeinden tlw. sehr detaillierte Einzelfallbegründungen angeführt, die zum Ziel haben,
die ausgewiesenen CL zu hinterfragen. Die vorgebrachten Argumente können hier nicht
im Detail wieder gegeben werden, jedoch werden auch die in diesen Einzelfallbegründun-
gen benannten generalisierbaren Kriterien in Tabelle 10 aufgeführt.
Weitere Kritikpunkte werden in Stellungnahmen von Kammern, Verbänden, sonstigen
Behörden und Instituten, Projektplanern, Rechtsanwälten etc. sowie Privaten benannt.
Hierzu gehören u. a. (ohne Anspruch auf Vollständigkeit):
– Abgrenzung CL folgt Flurgrenzen und entspricht nicht den Gegebenheiten vor Ort
– Abgrenzungen CL zu pauschal, willkürlich
– örtliche Gegebenheiten werden bei Abgrenzung von CL außer Acht gelassen
– Fehlen der Benennung belastbarer Kriterien, die die Ausweisung von CL plausibel
begründen
– Bezug zu landschaftlichen Merkmalen (natürliche Grenzen wie Knicks/Hecken, Stra-
ßenverlauf) oder besonderen Landschaftselementen fehlt
– fehlende Ausgewogenheit der Planung
– fehlende Gleichbehandlung / unterschiedliche Herangehensweise bezüglich der
Ausweisung von CL und bei der Abwägung in den Planungsräumen
Teilweise wurden von Windkraftbetreibern und Gemeinden Gegengutachten zu einzelnen
CL in Auftrag gegeben und die Ergebnisse in den Stellungnahmen benannt.
Im Abwägungsprozess musste somit auf jede bemängelte Fläche im Detail eingegangen
und anhand (in der Regel naturschutzfachlicher Kriterien) die Ausweisung als CL erneut
begründet werden. Dies trifft insbesondere für die Bereiche zu, die nicht mit Gebietstypen
nach den Absätzen 8 und 9 begründet werden können, sondern als „Randgebiete und
Pufferzonen“ definiert sind, da diesbezüglich keine klaren Vorgaben bestehen. In der
Abwägung wird durch die Landesplanung daher auch auf „einen gewissen Ermessens-
spielraum“ bezüglich der „Randgebiete und Pufferzonen“ verwiesen.
Abgrenzung von charakteristischen Landschaftsräumen in Schleswig-Holstein
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UmweltPlan
Tabelle 10: In den Stellungnahmen benannte Kriterien für oder gegen CL (abstrahierte Zusammenfassung)
Benannte Kriterien in Stellungnahmen
gegen ausgewiesene CL (ganz oder in Teilen) für Ergänzung von CL
▪ kein räumlich-kulturell-touristisch homogener Landschaftsraum
▪ keine großflächigen, gleichwertigen Schutzgebiete
▪ keine erhöhte Schutzgebietsdichte
▪ Vorbelastungen durch Nutzungen (intensive Land-wirtschaft, WKA, Hochspannungsleitungen, Ent-wässerung, Industriegewerbe, Kiesabbau, Auto-bahntrassen, Nähe zum Kernkraftwerk Brokdorf u.a.) / Überprägung durch Nutzungen / einge-schränkte Erholungseignung und Landschaftsbild-qualität
▪ Knickdichte nur graduell höher / in SH übliches Knicknetz
▪ Landschaftscharakteristik nicht anders als in vergleichbaren Räumen, die nicht als CL ausge-wiesen sind / Raum hebt sich nicht von anderen Räumen in der Nachbarschaft ab
▪ Vogelzugbeziehung nicht darstellbar
▪ Ein pauschaler Korridor entlang des Nord-Ostsee-Kanals ist nicht sachgerecht, um einen charakteris-tischen Landschaftsraum zu begründen. Unter einem Landschaftsraum sollte eine größere zu-sammenhängende, naturräumlich ähnlich ausge-stattete Landschaftseinheit verstanden werden. Ein lineares Landschaftselement (künstliche Wasser-straße), das zudem verschiedene Landschaftsräu-me quert, kann grundsätzlich nicht als einheitlicher charakteristischer Landschaftsraum gelten, da es an den Raum prägenden Gemeinsamkeiten fehlt.
▪ Abgrenzung durch Straßen oder administrative Grenzen bzw. Flur- oder Grundstücksgrenzen ist abzulehnen, es sei denn diese stimmen mit natur-räumlichen Grenzen überein
▪ landschaftsästhetische Empfindlichkeit (setzt sich zusammen aus ästhetischem Eigenwert, visueller Verletzlichkeit, Schutzwürdigkeit) nicht gegeben
▪ Erkennbarkeit prägender Elemente (alte Warftlagen, Deiche, geomorphologische Struktu-ren) nicht gegeben
▪ Abgrenzung orientiert sich nicht an nachvollziehba-ren topographischen Gegebenheiten sondern an administrativen Grenzen
▪ vollständige Aufnahme EU-Vogelschutzgebiet einschl. eines 1.000 m Schutzabstandes
▪ Schutzabstand um Waldgebiet (500 m)
▪ Bedeutung als Vogelflugkorridor / Vogelfluglinie / Durchzugsgebiet / Rastgebiet
▪ Biotopverbundschwerpunktbereich, Biotopverbund-system, Vernetzung
▪ Gebiet mit besonderer Bedeutung für Wiesenvögel
▪ 3 km Pufferstreifen entlang der Nordseeküste aufgrund der besonderen Bedeutung für den Vo-gelzug
▪ Nahrungsgebiet von Meeresgänsen und Gelb-schnabelschwänen
▪ Tageseinstände und Sammelplätze von Kranichen
▪ (geschlossenes) Landschaftsbild
▪ kleinstrukturiertes Gebiet (u.a. Knicks, Gehölzgruppen, Grünland, Fließgewässer)
▪ gut ausgeprägte Knicks, Knicknetz, gewachsene Knicklandschaft
▪ Konflikte mit Vögeln und Fledermäusen sind mög-lich
▪ Schutzabstand zu Fledermausquartieren (1.000 m)
▪ besondere Artvorkommen (Kranich, Rotmilan, Wachtelkönig, Rohrweihe u.a.)
▪ hohes Maß / engmaschiges Netz an wertgebenden Elementen
▪ hoher Anteil gesetzlich geschützter Biotope
▪ hohe landschaftliche Bedeutung
▪ hohe faunistische Bedeutung
▪ Vielzahl naturschutzrechtlicher Schutzgebietsaus-weisungen
▪ Einbeziehung von NSG, FFH-Gebieten
▪ spezielle Artvorkommen / Vorkommen von gegen Windkraft empfindlichen Arten
▪ historisch gewachsene Landschaft
▪ Vielzahl an Bodendenkmalen
▪ wichtige Sichtachsen
▪ Erholungseignung
Deutlich wird anhand der benannten Kritikpunkte aber auch an den benannten Kriterien,
dass der Interpretationsspielraum bezüglich der Ausweisung von CL außerordentlich groß
ist und insbesondere die Möglichkeit zur Abgrenzung von „Pufferzonen“ und „Randberei-
chen“ nicht auf klaren Vorgaben beruht. Dies macht eine vergleichbare und überprüfbare
Ausweisung der CL nahezu unmöglich.
Abgrenzung von charakteristischen Landschaftsräumen in Schleswig-Holstein
31
UmweltPlan
3.5 Überprüfung der Definition im LEP 2010
Aus den Ausführungen in den vorangegangen Kapiteln wird deutlich, dass es in der bishe-
rigen Planungspraxis keine einheitliche und nachvollziehbare Umsetzung der Vorgaben
des LEP 2010 (vgl. Kap. 3.1) gab. Die Ausgrenzung der CL in den Regionalplänen beruh-
te auf uneinheitlichen Kriterien und Fachgrundlagen (vgl. Kap. 3.2). Da als eine wesentli-
che Grundlage die Kreiskonzepte dienten, die wiederum in sehr unterschiedlicher Weise
und Vertiefung erstellt wurden, sind die Kulissen der jeweiligen Planungsräume nicht
miteinander vergleichbar (vgl. Kap. 3.3).
Die Vorgaben beschränken sich darauf, Gebietskategorien zu benennen, mit denen sich
die CL weitgehend überlagern sollen. Dabei handelt es sich um die angewendeten „Aus-
schlussgebiete für Windenergie“ und „Ausschlussgebiete mit der Möglichkeit der Fein-
steuerung auf der Regionalplanebene“ (vgl. Tabelle 23). Diese können wiederum durch
sog. Randgebiete und Pufferzonen abgerundet werden. Gemäß den Vorgaben des LEP
können in den Regionalplänen CL ausgewiesen werden, sie müssen es aber nicht. Hier-
durch kann es zu regionalen Ungleichgewichten kommen.
Anhand der Vielzahl von Kriterien in einem unterschiedlichem Abstraktionsgrad, die bei
der Umsetzung angewendet wurden, wird deutlich, dass die Vorgaben des LEP 2010 zu
grob sind, um ein schlüssiges Gesamtkonzept für die Ausweisung von CL zu erzielen,
welches eine prinzipielle Gleichbehandlung der Teilräume gewährleistet.
Der größte Teil der in den Begründungen benannten Kriterien ist naturschutzfachlich, und
hier insbesondere avifaunistisch ausgerichtet, und korreliert stark mit Schutzgebietskulis-
sen, was durch die Überlagerung mit den benannten Ausschlussgebieten zu erklären ist
(vgl. Kap. 3.1, Tabelle 1). Daneben gibt es aber auch Kriterien, die explizit auf Landschaft,
Kulturlandschaft und Landschaftserleben abzielen. In Tabelle 11 wurden die in den Be-
gründungen zu den bisherigen Planwerken und den Synopsen benannten Kriterien zu-
sammengefasst und Oberkategorien zugeordnet.
Tabelle 11: Kriterien, die in den bisherigen Planwerken benannt wurden (Regionalpläne, Kreiskonzepte, Synopsen)
Benannte Kriterien
Ökologie, Schutzgebiete, Naturraum
Vogelschutz, (Leitstruktur für den) Vogelzug, hohe Dichte von Brut- und Rastplätzen geschützter Großvo-gelarten, Rast- und Nahrungsgebiete, Flugkorridore
Biotopverbund (Schwerpunktbereiche, Hauptachsen)
Lebensräume, Artenvorkommen, Raumnutzung von Großvogelarten
Schutzgebiete (Landschaftsschutzgebiete, FFH-Gebiete, EU-Vogelschutzgebiete), Wechselbeziehungen zwischen den Schutzgebieten
ökologisch sensible Strukturen, wertvolle ökologische Strukturen
reichhaltiges, engmaschiges Fließgewässer-und Knicknetz mit eingelagerten Stillgewässern und Auen-landschaften
Erkennbarkeit der naturräumlichen Gliederung
Abgrenzung von charakteristischen Landschaftsräumen in Schleswig-Holstein
32
UmweltPlan
Benannte Kriterien
naturräumliche Ausstattung und tierökologische Bedeutung
natürliche Flussläufe und Vernässungsbereiche
Deichlinie mit Pufferstreifen
besonderer ökologischer Wert
naturraumtypische Ausschnitte von Landschaftsformen (Geest, Marsch)
Geschützte Biotope
Flächen im Eigentum der Stiftung Naturschutz
geplante oder durchgeführte Naturschutz- und Kompensationsmaßnahmen
Relief, geologische Strukturen
Topographie, geomorphologische Entstehungsgeschichte
Geländekuppen
Geotope
Erkennbarkeit der geologischen Verhältnisse
reichhaltiges Relief
Landschaftserleben, Landschaftsbild
Naturerlebnis- und Vielfältigkeitswert
Vielfalt an landschaftlichen Einzelelementen, Strukturreichtum
weit reichende Blickbeziehungen
Mosaik von Waldflächen
Vogelzug als Teil des Landschaftserlebens
spezifische Landschaften (z.B. Knicklandschaften, Klev- und Donnlandschaften, Heide- und Dünenland-schaften)
besonderes Landschaftsbild
besondere Charakteristik der Landschaft, besondere Ausprägung, naturraumtypische Landschaftsgestalt
Kulturlandschaft
hohe Dichte an (eingetragenen) Kulturdenkmälern
Erkennbarkeit der historischen Siedlungsgeschichte und der kulturgeschichtlichen Prägung
traditionelle historische Kulturlandschaft
Besiedlungsstruktur, geringe Beeinträchtigungen durch überprägende Bauwerke
historische Marschenlandschaft, die durch die Straßen- und Deichverläufe noch besonders gut erlebbar ist (Hattstedter Marsch, Almdorfer Marsch)
Zusammenfassend lässt sich festhalten:
– Aufgrund der zu groben Vorgaben des LEP 2010 wurde die Ausweisung von CL in
den einzelnen Kreisen und Planungsräumen sehr uneinheitlich vorgenommen.
– Es fehlen nachvollziehbare, sachlich und fachlich fundierte Begründungen. Hierdurch
sind sowohl die ausgewiesenen CL als auch Bereiche, die nicht als CL ausgewiesen
wurden angreifbar. Deutlich wird dies auch durch die tlw. praktizierte Beauftragung
von Einzelgutachten zur Überprüfung von ausgewiesenen CL.
Abgrenzung von charakteristischen Landschaftsräumen in Schleswig-Holstein
33
UmweltPlan
– Die Kriterien, die zur Abgrenzung herangezogen wurden, haben eine große Bandbrei-
te, sind stark naturschutzfachlich ausgerichtet und sehr uneinheitlich. Es lassen sich
anhand dieser Kriterien die Qualitäten der einzelnen CL nicht nachvollziehbar ablei-
ten. Auch lassen sich die CL in den Planungsräumen schwer miteinander verglei-
chen. Eine landeseinheitliche Methodik fehlt.
– Insbesondere die Einbeziehung von sog. Randgebieten und Pufferzonen eröffnet
aufgrund der fehlenden Konkretisierung einen Ermessensspielraum, auf den auch in
der Abwägung in den Synopsen regelmäßig hingewiesen wird.
Die vorgenannte Überprüfung bezieht sich allein auf die fachliche Überprüfung der bishe-
rigen Definitionen im LEP 2010. Eine rechtliche Prüfung ist nicht Gegenstand dieses
Gutachtens. Doch auch aus rechtlicher Sicht wird in den ausgewerteten Stellungnahmen
die Ausweisungspraxis kritisch gesehen. So wird u.a. bemängelt, dass sich die CL mit
Gebietskategorien überlagern, die eigentlich der „Feinsteuerung auf der Regionalplan-
ebene“ unterliegen und somit einer detaillierten Einzelfallprüfung unterliegen müssten.
Dies schließt eine pauschalisierende Ausweisung von CL mit Ausschlusswirkung, die der
Abwägung nicht mehr zugänglich sind, jedoch aus.5
4 Neubewertung der charakteristischen Landschaftsräume
4.1 Aktuelle Vorgaben
Gemäß des „Runderlasses zur Teilfortschreibung des Landesentwicklungsplanes
Schleswig-Holstein 2010 und Teilaufstellung der Regionalpläne (Sachthema Windenergie)
für die Planungsräume I bis III“ vom 23. Juni 2015 sind derzeit charakteristische Land-
schaftsräume als Abwägungskriterium für die Ausweisung von Vorranggebieten mit der
Wirkung von Eignungsgebieten eingestuft6.
Nach den aktuellen Vorgaben der Landesregierung zur Abgrenzung von CL soll es sich
um Gebiete handeln,
– „die in ihrer Gesamtheit eine erhaltenswerte Charakteristik aufweisen, ohne dass sie
bisher flächendeckend einem gesetzlich definierten Schutzstatus unterliegen.“
Diese Vorgabe deckt sich mit der Begründung zu den Vorgaben des LEP 2010 (vgl. Kap.
3.1).
Weiterhin soll der Gebietstyp CL
– „aus den Grundsätzen des Raumordnungsgesetzes entwickelt werden.“
Dabei wird Bezug auf den § 2 Abs. 2 Nr. 5 ROG genommen, der beinhaltet, dass Kultur-
landschaften zu erhalten und zu entwickeln sind (vgl. Kap. 2). Dementsprechend gewich-
ten die aktuellen Vorgaben der Landesregierung zur Abgrenzung von CL stärker als bis-
5 s. Synopse zum 1. Beteiligungsverfahren Planungsraum V, Stellungnahme ID: 698 vom 09.11.2011
6 Ggf. ist im Ergebnis des vorliegenden Gutachtens auch eine Hochstufung in ein weiches Tabukriterium angedacht.
Abgrenzung von charakteristischen Landschaftsräumen in Schleswig-Holstein
34
UmweltPlan
her den Kulturlandschaftsschutz. Weiterhin werden die „Leitbilder und Handlungsstrate-
gien für die Raumentwicklung in Deutschland“ der Ministerkonferenz für Raumordnung zu
Grunde gelegt (vgl. Kap. 2). In der Begründung zur Ausweisung von CL heißt es7:
„Kulturlandschaft soll deshalb als Standortfaktor in regionale Entwicklungskonzepte zur
Stabilisierung ländlicher und stadtnaher Räume integriert werden. Die vom Bund entwi-
ckelten Leitbilder und Handlungsstrategien bilden daher eine entscheidende fachliche
Grundlage, mit der in Umsetzung des bundesrechtlichen, raumordnerischen Auftrages die
charakteristischen Landschaftsräume als Abwägungsmaterial bei der Ausweisung von
Vorranggebieten für die Windenergienutzung berücksichtigt werden sollen.“
Eine Vorgabe, dass sich die CL weitgehend mit Ausschlussgebieten (jetzt Tabukriterien
bzw. Abwägungskriterien) überlagern sollten, gibt es nicht mehr. Wie Tabelle 12 zeigt,
sind aber die bisher im Vordergrund der Ausweisung von CL stehenden naturschutzfach-
lichen Belange (insbesondere avifaunistische Belange) durch die nunmehr formulierten
Tabu- und Abwägungskriterien sehr gut abgedeckt. Sie wurden gegenüber 2010 stark
ausgeweitet. Durch die umfassende Einbeziehung von Abstandsradien in die aufgeführten
Tabu- und Abwägungskriterien sind zudem „Randgebiete“ und „Pufferzonen“ prinzipiell
bereits durch die Tabu- und Abwägungskriterien erfasst. Dies spricht, zusätzlich zu den
bereits angebrachten Argumenten dafür, den Kulturlandschaftsschutz gegenüber den
naturschutzfachlichen Aspekten stärker zu gewichten als es bisher der Fall war.
Tabelle 12: Gegenüberstellung der Ausschlussgebiete der Absätze 8 und 9 nach LEP 2010 Kap. 3.5.2 mit den aktuellen Tabubereichen bzw. Abwägungskriterien
Überlagerungskriterien 2010 (vgl. Tabelle 23) Kriterien nach Runderlass des Ministerpräsidenten, Staats-kanzlei, - Landesplanungsbehörde – vom 23. Juni 2015 – StK LPW –Az. 500.99
Ausschlussgebiete für Windenergie (Kap. 3.5.2 LEP, Absatz 8)
Nationalpark Schleswig-Holsteinisches Wat-tenmeer sowie Nordsee bis zur Hoheitsgrenze
Nationalpark Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer (§ 5 Abs. 1 Nr. 8 NPG) [hartes Tabukriterium]
Nordsee bis zur Hoheitsgrenze [weiches Tabukriterium]
Nordfriesische Inseln und Halligen Nordfriesische Inseln und Halligen außerhalb des Nationalparks [weiches Tabukriterium]
Ostsee bis zur Hoheitsgrenze Ostsee bis zur Hoheitsgrenze [weiches Tabukriterium]
Elbe bis zur Hoheitsgrenze sowie sonstige Wasserflächen (Seen und Flüsse)
Wasserflächen [weiches Tabukriterium]
Schutzstreifen an Gewässern gemäß § 35 LNatSchG i.V.m. § 61 BNatSchG [hartes Tabukriterium]
in den Regionalplänen festgelegte Siedlungs-achsen und besondere Siedlungsräume
in den Regionalplänen festgelegte Siedlungsachsen und beson-dere Siedlungsräume [weiches Tabukriterium]
Vordeichflächen aller Art Deiche und Küstenschutzanlagen mit einem Abstand von 100 m zu Landesschutz- und Regionaldeichen bzw. 50 m zu Mittel- und Binnendeichen [weiches Tabukriterium]
7 http://www.schleswig-holstein.de/DE/Fachinhalte/
L/landesplanung_raumordnung/windeignungsflaechen_ausweisung/landesplanung_windenergie_planungserlass.html;jsessionid=E2B71FFB89FF204F40B30D03EC7D9E67
Abgrenzung von charakteristischen Landschaftsräumen in Schleswig-Holstein
35
UmweltPlan
Überlagerungskriterien 2010 (vgl. Tabelle 23) Kriterien nach Runderlass des Ministerpräsidenten, Staats-kanzlei, - Landesplanungsbehörde – vom 23. Juni 2015 – StK LPW –Az. 500.99
bestehende Naturschutzgebiete sowie Gebiete, die die Voraussetzungen für eine Unterschutz-stellung nach § 23 BNatSchG in Verbindung mit § 13 LNatSchG erfüllen, für die ein Verfahren nach § 22 Absatz 2 Satz 1 BNatschG in Ver-bindung mit § 19 LNatSchG eingeleitet ist oder die nach § 22 BNatSchG in Verbindung mit § 12 LNatSchG einstweilig sichergestellt sind
Naturschutzgebiete (§ 23 Abs. 2 BNatSchG) [hartes Tabukriteri-um]
Gebiete, die nach § 22 BNatSchG in Verbindung mit § 12 LNatSchG einstweilig sichergestellt sind, und Gebiete, für die nach § 12 Abs. 2 LNatSchG das NSG-Verfahren eingeleitet ist, soweit nicht nach den jeweiligen Handlungsverboten innerhalb des Gebietes die Errichtung von WKA allgemein zulässig ist [hartes Tabukriterium]
Umgebungsbereich von 300 m bei Naturschutzgebieten [wei-ches Tabukriterium]
Umgebungsbereich von 300 m bei Gebieten, die nach § 22 BNatSchG in Verbindung mit § 12 LNatSchG Abs. 3 einstweilig sichergestellt sind [weiches Tabukriterium]
Gebiete, die die Voraussetzungen für eine Unterschutzstellung nach § 23 BNatSchG in Verbindung mit § 13 LNatSchG erfüllen [weiches Tabukriterium]
gesetzlich geschützte Biotope, europäische Vogelschutzgebiete und FFH-Gebiete
Gesetzlich geschützte Biotope (§ 30 Abs. 2 BNatSchG i.V. mit § 21 LNatSchG) [hartes Tabukriterium]
EU-Vogelschutzgebiete [weiches Tabukriterium]
Umgebungsbereich von 300 m bei Vogelschutzgebieten [wei-ches Tabukriterium]
Umgebungsbereich von 300 m bis 1.200 m bei Vogelschutzge-bieten [Abwägungskriterium]
FFH-Gebiete [weiches Tabukriterium]
Umgebungsbereich von 300 m bei FFH-Gebiete [weiches Tabukriterium]
Wälder Wälder mit einem Schutzbereich von 30 m [weiches Tabukriteri-um]
Abstandspuffer von 30 bis 100 m um Wälder [Abwägungskriteri-um]
größere, regelmäßig aufgesuchte bevorzugte Nahrungs- und Rastflächen sowie zugeordnete Vogelflugfelder
Bedeutsame Nahrungsgebiete für Gänse (ohne Graugänse und Neozoen) und Schwäne (Zwerg- und Singschwäne) außerhalb von EU-Vogelschutzgebieten sowie 1.000 m Abstand um Kolo-nien von Trauer- und Lachseeschwalben [weiches Tabukriteri-um]
Küstenstreifen an der Nordsee und auf Fehmarn mit herausra-gender Bedeutung als Nahrungs- und Rastgebiet außerhalb von EU-Vogelschutzgebieten sowie Helgoland [weiches Tabukriteri-um]
Bedeutende Vogelflugkorridore zwischen Schlafplätzen und Nahrungsflächen von Gänsen und Schwänen [weiches Tabukri-terium]
Hauptachsen des überregionalen Vogelzugs [Abwägungskriteri-um]
Abgrenzung von charakteristischen Landschaftsräumen in Schleswig-Holstein
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UmweltPlan
Überlagerungskriterien 2010 (vgl. Tabelle 23) Kriterien nach Runderlass des Ministerpräsidenten, Staats-kanzlei, - Landesplanungsbehörde – vom 23. Juni 2015 – StK LPW –Az. 500.99
Ausschlussgebiete mit der Möglichkeit der Feinsteuerung auf der Regionalplanebene (Kap. 3.5.2 LEP, Absatz 9)
regionale Grünzüge der Ordnungsräume Regionale Grünzüge der Ordnungsräume [Abwägungskriterium]
Stadt- und Umlandbereiche in ländlichen Räu-men
Stadt- und Umlandbereiche in ländlichen Räumen [Abwägungskriterium]
Umgebungsbereiche Landschafts- und Ortsbild prägender Kulturdenkmäler und geschützter Ensembles
Belange des Denkmalschutzes [Abwägungskriterium]
Pufferzonen entlang von Ufern und Deichen an Gewässern (Seen, Flüssen und Kanälen) sowie an den Meeresküsten und im Bereich über Land führender Vogelzugwege als Leitstruktu-ren für den Vogelzug
Deiche und Küstenschutzanlagen mit einem Abstand von 100 m zu Landesschutz- und Regionaldeichen bzw. 50 m zu Mittel- und Binnendeichen [weiches Tabukriterium]
sonstige Flächen für den Naturschutz sowie im Bereich schützenswerter Geotope (geologisch-geomorphologische Sonderformen, wie zum Beispiel Moränenhügel, Tunneltalsysteme, Kleevkanten und Steilufer)
Schützenswerte Geotope (geologisch-geomorphologische Sonderformen, wie zum Beispiel Moränenhügel, Tunneltalsys-teme, Kleevkanten und Steilufer) [Abwägungskriterium]
Räumliche Konzentration von Klein- und Kleinstbiotopen [Ab-wägungskriterium]
Wintermassenquartiere für Fledermäuse (größer 1.000 Exemp-lare) einschließlich eines Umgebungsbereichs von 3.000 m [weiches Tabukriterium]
Gebiete mit besonderer Bedeutung für den Fledermausschutz [Abwägungskriterium]
Dichtezentrum für Seeadlervorkommen [weiches Tabukriterium]
3.000 m Abstandsradius um Schlafgewässer der Kraniche [weiches Tabukriterium]
Wiesenvogel-Brutgebiete [weiches Tabukriterium]
Gebiete mit besonderer Bedeutung für Großvögel [Abwägungs-kriterium]
Schwerpunktbereiche und wichtige Verbundachsen des Schutz-gebiets- und Biotopverbundsystems [Abwägungskriterium]
Weitere einzelfallbezogene Kriterien u.a. des Artenschutzes, der Siedlungsentwicklung, des Landschaftsbildes [Abwägungskrite-rium]
Landschaftsschutzgebiete und Naturparke Landschaftsschutzgebiete (LSG) [Abwägungskriterium]
Gebiete, die nach § 22 BNatSchG in Verbindung mit § 12 Abs. 3 LNatSchG als LSG einstweilig sichergestellt sind [Abwägungs-kriterium]
Gebiete, für die nach § 12 Abs. 2 LNatSchG das LSG-Verfahren eingeleitet ist [Abwägungskriterium]
Naturparke [Abwägungskriterium]
Abgrenzung von charakteristischen Landschaftsräumen in Schleswig-Holstein
37
UmweltPlan
4.2 Definition des Kriteriums charakteristische Landschaftsräume
Nach den aktuellen Vorgaben der Landesregierung (vgl. Kap. 4.1) soll es sich bei den
charakteristischen Landschaftsräumen um Gebiete handeln, die in ihrer Gesamtheit „eine
erhaltenswerte Charakteristik“ haben. In der Begründung dieser Vorgaben wird der As-
pekt der Kulturlandschaft besonders betont (u.a. in Bezug zu § 2 Abs. 2 Nr. 5 ROG).
Es muss daher definiert werden, was mit einer „erhaltenswerten Charakteristik“ gemeint
ist. Im Sinne der Betonung des Aspektes Kulturlandschaft wird dabei in Anlehnung an
SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER HEIMATBUND (2000, S. 9) zu Grunde gelegt, dass der über-
wiegende Flächenanteil in Schleswig-Holstein aus Kulturlandschaft besteht, und es reine
Naturlandschaften nur noch in Restbeständen gibt. Mit den auszuweisenden charakteris-
tischen Landschaftsräumen sollen unverwechselbare Kulturlandschaften verschiedener
Regionen des Bundeslandes identifiziert und geschützt werden, deren Erhalt aufgrund der
zunehmenden Landschaftsveränderungen bzw. der Gefahr der „Uniformierung“ von
Landschaft vordringlich ist.
Die Charakteristik einer Landschaft wird durch das Zusammenspiel naturbedingter und
kulturbedingter Landschaftsstrukturen bestimmt. Gehen derartige Landschaftsstrukturen
durch eine Überprägung oder Beseitigung verloren, besteht die Gefahr der Vereinheitli-
chung von Landschaft.
Für die Definition der „erhaltenswerten Charakteristik“ wird in Anlehnung an FACHHOCH-
SCHULE ERFURT (2004) folgende These zugrundegelegt:
„Jede Landschaft hat ihre naturbedingte Eigenart, aber nicht jede eine unverwechselbare.
Jede Landschaft wurde historisch geprägt, aber nicht in jeder ist dies noch offensichtlich
und markant. Jede Landschaft erfährt auch gegenwärtig ihre Prägung, aber nicht immer
trägt diese Prägung zur Unterscheidbarkeit bei.“
„Charakteristisch“ wird in diesem Sinne bestimmt durch eine Kombination von
– naturbedingter, unverwechselbarer landschaftlicher Eigenart (naturlandschaftliche
Prägung, Naturnähe, Möglichkeiten des Naturerlebnisses)
– kulturbedingter, unverwechselbarer landschaftlichter Eigenart (Erkennbarkeit histori-
scher Nutzungen, besondere zeitgeschichtliche Bedeutung)
Somit wird die Charakteristik einer Landschaft durch ihre Eigenart bestimmt. Der Begriff
der Eigenart umschreibt in Anlehnung an KRAUSE (1985, S. 65, in FACHHOCHSCHULE
ERFURT 2004, S. 301):
– „das Individuelle eines Ortes, nicht das allgemein Übliche
– das Beharrliche, nicht das allerorten Einbürgerungsfähige
– das Gewachsene, nicht das allerorten Reproduzierbare“
Die Eigenart kann sowohl durch die Vielfalt von Merkmalen in einer Landschaft (z.B.
Knicks, Fließgewässer, Seen) als auch eine besondere Ausprägung (z.B. markante Reli-
efform) oder Kombination (z.B. hügelige, knickreiche Landschaft mit eingelagerten Seen,
Abgrenzung von charakteristischen Landschaftsräumen in Schleswig-Holstein
38
UmweltPlan
kleinräumiger Wechsel von Offenland und Wald) derselben sein. Auch die Dominanz
eines Merkmals kann die unverwechselbare Eigenart bestimmen.
Mit den charakteristischen Landschaftsräumen werden Teile der Kulturlandschaft ausge-
wiesen, die sich durch ihre unverwechselbare Eigenart in besonderer Weise von der
umgebenden Landschaft abheben, weil in ihnen bestimmte naturraumtypische naturbe-
dingte und / oder kulturbedingte Merkmale der Landschaft in einer besonderer Ausprä-
gung, Vielfalt oder Dominanz vorkommen.
Die betreffenden Merkmale der Landschaft sind in der Regel historisch entstanden, sind
gegenüber heutigen Nutzungen empfindlich oder werden durch diese verdrängt und sind
somit gefährdet. Da sie zudem in vielen Fällen positiv auf die Schutzgüter Boden, Wasser,
Klima (Luft) wirken, teilweise wichtige Lebensstätten für die (gefährdete) heimische Tier-
und Pflanzenwelt darstellen und Grundlage für die naturbezogene Erholung sind, sind sie
besonders schutzbedürftig.
Die Erhaltung der charakteristischen Landschaftsräume trägt damit in besonderer Weise
auch zur dauerhaften Sicherung der biologischen Vielfalt, der Leistungs- und Funktionsfä-
higkeit des Naturhaushalts, der Regenerationsfähigkeit und nachhaltigen Nutzungsfähig-
keit der Naturgüter, der Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie des Erholungswertes von
Natur und Landschaft bei.
4.3 Merkmale der landschaftlichen Charakteristik als Kriterien für die Ausweisung
von charakteristischen Landschaftsräumen
Aus den Ausführungen in Kap. 3 wird deutlich, dass ein Hauptkritikpunkt an der bisheri-
gen Ausweisungspraxis darin besteht, dass es keine nachvollziehbaren und für das ge-
samte Land vergleichbaren Kriterien für die Ausweisung von CL gibt. Somit ergeben sich
für die zukünftige Ausweisung von CL in den Regionalplänen folgende Prämissen:
– Es müssen Kriterien definiert werden, durch welche die wesentlichen charakteristi-
schen Landschaftsräume des Landes bestimmt werden können.
– Diese müssen nachvollziehbar, fachlich begründbar und für die Planungsräume
vergleichbar sein.
– Gleichzeitig müssen naturräumlich bzw. kulturhistorisch bedingte Unterschiede von
Teilregionen erfasst werden.
Für die Ableitung von nachvollziehbaren und auf landesweit einheitlichen Daten beruhen-
den Kriterien im Sinne der Definition charakteristischer Landschaftsräume (Kap. 4.2) wird
im Folgenden herausgearbeitet, wie sich die naturbedingte und die kulturbedingte, unver-
wechselbare Eigenart der Landschaft unter Berücksichtigung des landesweiten Maßsta-
bes abbilden lässt. Als Ausgangspunkt der weiteren Analyse- und Bewertungsschritte
werden in der Landschaft aktuell vorzufindende Merkmale der naturbedingten und
kulturbedingten landschaftlichen Charakteristik8 gewählt. Im Sinne der Objektivierbar- 8 Die Begriffe landschaftliche Charakteristik und Eigenart werden nachfolgend gleichgesetzt verwendet.
Abgrenzung von charakteristischen Landschaftsräumen in Schleswig-Holstein
39
UmweltPlan
keit, Nachvollziehbarkeit und Vergleichbarkeit wird dabei ein GIS-basierter Ansatz ver-
folgt.
In einem ersten Schritt erfolgt eine Auswertung wesentlicher Fachgrundlagen, insbeson-
dere der Landschaftsrahmenpläne und des Landschaftsprogramms Schleswig-Holsteins
(vgl. Kap. 8.3.4), hinsichtlich der Fragestellung:
– Welche natur- und kulturbedingten Merkmale sind für die Landschaften der Natur-
räume / Untereinheiten Schleswig-Holsteins charakteristisch?
Die herausgearbeiteten Merkmale werden folgenden vier Landschaftskomponenten zuge-
ordnet:
– Relief/ Morphologie
– Gewässer
– Vegetation/ Ausprägung
– Siedlungen/ Gebäude/ Anlagen
Zur Berücksichtigung des naturräumlichen Bezugs erfolgt weiterhin eine Zusammenstel-
lung, welchen Hauptnaturräumen und / oder Untereinheiten die Merkmale in den o.g.
Fachgrundlagen zugeordnet sind und es werden beispielhaft Räume benannt, in denen
die Merkmale ausgeprägt sind. Die beispielhaften Nennungen werden den ausgewerteten
Fachgrundlagen entnommen und durch Zuarbeiten im Rahmen der Stellungnahmen
ergänzt, erheben aber keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Im Ergebnis liegt eine Über-
sicht von Merkmalen der naturbedingten und kulturbedingten Eigenart Schleswig-
Holsteins und seiner Teilregionen vor, welche in Anhang 9.5 Katalog der Merkmale der
landschaftlichen Charakteristik dokumentiert ist.
Jedes der Merkmale wird systematisch hinsichtlich der zur Verfügung stehenden Daten
und ihrer Anwendbarkeit geprüft. Nicht alle geeigneten Merkmale sind derzeit durch die
landesweiten Daten erfasst. Die Datenprüfung und die Begründung der Auswahl der
Merkmale und Daten ist ebenfalls in Anhang 9.5 dokumentiert. Von der Vielzahl der aus-
gewerteten Daten seien hier einige wichtige Datenquellen benannt:
– Digitales Landschaftsmodell (ATKIS-Basis-DLM)
– Digitales Geländemodell (DGM)
– Geologischen Übersichtskarte (GÜK500)
– Bodenübersichtskarte (BÜK250)
– Biotop- und Nutzungstypenkartierung (CIR 1988-1992)
– Moorkulisse
– Bodenbewertung
– Feldblockkataster
– Naturwälder
– historische Wälder
Abgrenzung von charakteristischen Landschaftsräumen in Schleswig-Holstein
40
UmweltPlan
– Geotope, Geotop-Potenzialgebiete
– Geschützte Biotope
– Unzerschnittene verkehrsarme Räume
– Biotopverbundsystem
– naturschutzrechtliche Schutzgebiete
– Wasserkörper
– Kulturdenkmale
– archäologische Denkmale
Eine vollständige Übersicht der verwendeten Daten ist der Spalte „Begründung der Aus-
wahl / Eignung der Daten“ in Anhang 9.5 zu entnehmen.
Tabelle 13 gibt einen Überblick über die Merkmale, die auf Grundlage der aktuellen Da-
tenlage tatsächlich bei den Analysen Berücksichtigung finden können. Insgesamt werden
45 Merkmale berücksichtigt. Zu Detailinformationen sei auf Anhang 9.5 verwiesen.
Tabelle 13: Nach Daten- und Eignungsprüfung berücksichtigte Merkmale der landschaftli-chen Charakteristik
Landschafts-komponente
naturbedingtes Merkmal kulturbedingtes Merkmal
Relief/ Morphologie naturräumlich bedingtes Relief:
Binnendüne (BBD)
Düne, Flugsandfeld (BDD)
Strandwall (BSW)
ebene Platte (EBP)
flachwellige Platte (FWP)
(stark)wellige Platte (SWP)
kuppige Platte / Hang (KUP)
Fluss-, Auenebene (FAE)
Niederungsebene (NIE)
Randlage, z.T. Endmoräne (GRL)
hohe Reliefenergie (HRE)
Geotop (GTP)
kulturbedingte Veränderungen des Reliefs:
Deich-Hochwasserschutz (DEI)
Gewässer natürliche Gewässer:
stehendes Gewässer (SGW)
Strandsee (SSE)
Kleingewässer (KGW)
Fließgewässer (FWK)
naturnahes Fließgewässer (NFG)
kulturbedingte Gewässer:
Gewässer, 3 m Breite (= Gewässer bis 3 m Breite als Indikator für die Dichte von Grabennetzen) (F3M)
Beet/Grüppen (= historische Beet- und Grüppenstrukturen) (HBL)
Streuobst (SOW)
Vegetation / Ausprägung
natürliche Vegetation:
Salzwiese (SWI)
Hochmoor (BHM)
Niedermoor (BNM)
Naturwald (NWA)
historischer Laubwald (LWA)
Biotopverbundsystem (BVS)
geschütztes Biotope (GBT)
unzerschnittener Raum (UZR)
kulturbedingte Vegetation:
Allee (DAL)
Wallhecke (HMW)
historische Knicklandschaft (HKL)
Heide / Trockenrasen (HHL)
Grünland (LGL)
Wald (WAL)
Abgrenzung von charakteristischen Landschaftsräumen in Schleswig-Holstein
41
UmweltPlan
Landschafts-komponente
naturbedingtes Merkmal kulturbedingtes Merkmal
Siedlung/ Gebäude/ Anlage
- ausgewählte Merkmale der Bebauung:
Warft / Deichsiedlung (AWF)
Bauernhaus/ -hof (KBH)
Mehrseithof (KMS)
Streubebauung (SBB)
archäologisches Denkmal (ADK)
Kulturdenkmal (KDK)
Küsten- / gewässerbezogenes Kultur-denkmal (KKU)
Gutslandschaft (KGU, HGL)9
Mühlenlandschaft (KMU)
Der verfolgte methodische Ansatz berücksichtigt nicht nur allein die Summe der Merkmale
der landschaftlichen Charakteristik, was der Landschaft als komplexes Gebilde nicht
gerecht werden würde, sondern auch ihre naturraumspezifischen Kombinationen. Für die
„Eichung“ der Neuabgrenzung von charakteristischen Landschaftsräumen (vgl. Kap. 4.5)
auf der Grundlage der analysierten Merkmale und ihrer Kombinationen erfolgte eine Ana-
lyse der o. g. wesentlichen Fachgrundlagen hinsichtlich der dort benannten Leitbilder.
Bei einer Reihe von Daten ist die qualitative Ausprägung von Merkmalen bereits impliziert.
Hierzu zu zählen u. a. Daten zur Fließgewässerstrukturgüte, zu geschützten Biotopen, zu
Geotopen, zu Kulturdenkmalen, zu naturnahen Wäldern und historischen Laubwäldern, zu
historischen Knicklandschaften sowie Beet- und Grüppenstrukturen.
Da das Relief eine steuernde Komponente im Landschaftshaushalt besitzt und eine be-
ständige Grundlage der landschaftlichen Eigenart ist, wurde der Analyse von Reliefener-
gie und Reliefform ein besonderer Stellenwert beigemessen. Die Methodik zur Ableitung
von Merkmalen aus dem DGM50 ist in Anhang 9.4 erläutert.
9 Für die Ermittlung von Gutslandschaften wurden zwei unterschiedliche Herangehensweisen verfolgt. Das Merkmal KGU
wurde aus der Auswertung von spezifischen Denkmalobjekten gebildet (vgl. Kap. 5.1). Das Merkmal HGL beruht auf einer zu einem fortgeschrittenen Zeitpunkt der Bearbeitung erfolgten Zuarbeit des MELUR. Es handelt sich um Räume, in denen vermehrt Gutsanlagen vorzufinden sind. Nach Auskunft des MELUR sind diese Räume nicht als flächenschar-fe Abgrenzung, sondern als offene Schraffur zu verstehen (Krüger, schriftl. Mitteilung vom 13.01.2016). Eine Überlage-rung der Flächenkulisse mit der o. g. Auswahl von Kulturdenkmalen mit Bezug zur Gutslandschaft zeigt, dass die Aus-wahl durch hohe Deckung in der Flächenkulisse bestätigt wird. Gleichzeitig wird erkennbar, dass die bereit gestellte Flächenkulisse noch nicht vollständig ist. Aus diesem Grund werden beide Datenquellen als Merkmal in die Bewertung einbezogen.
Abgrenzung von charakteristischen Landschaftsräumen in Schleswig-Holstein
42
UmweltPlan
4.4 GIS-Methodik zur räumlichen Analyse der Merkmale der landschaftlichen
Charakteristik
Wie in Kap. 4.2 dargelegt kann die Eigenart der Landschaft sowohl durch die Vielfalt an
Merkmalen der landschaftlichen Charakteristik als auch eine besondere Ausprägung oder
Kombination derselben geprägt werden. Darüber hinaus kann die Präsenz oder Dominanz
bestimmter Merkmale prägend sein. Über die Ermittlung von Dichten der in Kap. 4.3
herausgearbeiteten Merkmale lassen sich diese drei Parameter (Vielfalt, Präsenz, Domi-
nanz) abbilden. Dieser Ansatz korrespondiert mit folgender Feststellung von GUNZELMANN
(2006, S. 202):
„Der abgrenzbare Kulturlandschaftsraum ist ein planerisches Konstrukt, das sich aus der
Verdichtung, Zusammenfassung und Interpretation seiner Elemente und Strukturen unter
kulturhistorischen Gesichtspunkten ergibt.“
Daher erfolgt mittels räumlicher Analyseverfahren in Anlehnung an MÜLLER et al. (2008)
zunächst eine naturraumbezogene Ermittlung der aktuellen Ausstattung an Merkmalen
der landschaftlichen Charakteristik in Schleswig-Holstein. Aus den naturraumbezogen
ermittelten Skalen werden für jedes Merkmal nachvollziehbare Bewertungsstufen abgelei-
tet, die nachfolgend der Neuausweisung von charakteristischen Landschaftsräumen
zugrunde gelegt werden (vgl. Darstellung in Kap. 4.5). Für die landesweit flächendecken-
de Bewertung wird ein 2x2 km – Raster über die Landesfläche von Schleswig-Holstein
gelegt, welches im Wesentlichen10 dem Blattschnitt der DTK5 entspricht (vgl. Erläuterung
der Arbeitsschritte: DTK5-blattschnittsbezogene Analyse der Merkmale weiter unten).
Im Ergebnis liegt eine Analyse der aktuellen Ausstattung der gesamten Landesfläche für
die berücksichtigten Merkmale vor. Im in Anhang 9.6 zusammengestellten „Atlas der
Merkmale der landschaftlichen Charakteristik“ werden für jedes analysierte Merkmal (in
alphabetischer Reihenfolge der verwendeten Kürzel, vgl. Tabelle 13)
– die naturräumliche Dichteverteilung (Bezugsraum Naturraumuntereinheit) sowie
– die Dichteverteilung im landesweiten Raster (Bezugsraum 2x2 km Kachel der DTK5)
dargestellt. Diese Analysen bilden die Grundlage für die Neuabgrenzung charakteristi-
scher Landschaftsräume und die Überprüfung der bestehenden Kulisse in Kap. 4.5.
Nachfolgend werden die einzelnen Arbeitsschritte erläutert.
4.4.1 Erstellung einer Flächenkulisse der bisherigen CL
Dieser Arbeitsschritt dient der Vorbereitung der späteren Überprüfung der bisherigen
charakteristischen Landschaftsräume (vgl. Kap. 4.5.3). Weiterhin ist die Kulisse der bishe-
rigen charakteristischen Landschaftsräume als Information in den nachfolgend erläuterten
naturräumlichen Analysekarten enthalten (s. Arbeitsschritt 2).
10
In Randbereichen erfolgt eine Bereinigung von Kacheln, in denen die Landfläche weniger als 100 ha beträgt.
Abgrenzung von charakteristischen Landschaftsräumen in Schleswig-Holstein
43
UmweltPlan
Es wird eine Flächenkulisse der bisherigen CL erstellt. Für die Darstellung wird zwischen
den in den Regionalplänen 2012 ausgewiesenen CL sowie den zurückgenommenen CL
unterschieden (vgl. Abbildung 1 in Kap. 3.2). Extra gekennzeichnet werden die Naturpar-
ke, welche in den früheren Regionalplänen textlich als CL definiert worden waren, bei den
Teilfortschreibungen 2012 jedoch generell nicht mehr berücksichtigt wurden.
Für die spätere Überprüfung der bisherigen charakteristischen Landschaftsräume (vgl.
Kap. 4.5.3) erfolgt eine Unterteilung der CL in Teilräume nach naturräumlichen Unterein-
heiten.
Abbildung 2: Vorgehensweise der Erstellung einer Flächenkulisse der bisherigen CL
Beispielausschnitt mit Grenzen und Bezeich-nung der naturräumlichen Untereinheiten
In den Regionalplänen 2012 berücksichtigte charakteristische Landschaftsräume
Abgrenzung von charakteristischen Landschaftsräumen in Schleswig-Holstein
44
UmweltPlan
Unterteilung nach Zugehörigkeit zu den naturräumlichen Untereinheiten
4.4.2 Naturraumbezogene Analyse der Merkmale
Zur Gewährleistung des naturräumlichen Bezugs werden die mittleren Dichten der Merk-
male der landschaftlichen Charakteristik im jeweiligen Naturraum bestimmt. Bezugseinheit
ist die Naturraumuntereinheit. Diese Ebene gewährleistet sowohl für den landesweiten
Maßstab ausreichend große Bezugsflächen als auch einen jeweils vergleichbaren Land-
schaftscharakter.
Die Naturraumbezogenen Mittelwerte werden fünfstufig skaliert. Die Abstufung erfolgt für
jedes analysierte Merkmal entsprechend der vorkommenden Werteskala. I.d.R. erfolgt
eine Einteilung in gleich große Wertespannen. In Abhängigkeit von der Verteilung der
Werte werden dabei die untere und/oder die obere Spanne angepasst, um eine ausgewo-
gene Abstufung und für die Interpretation geeignete Einteilung zu erreichen. Für die Dich-
tewerte werden je nach Geometrietyp (Fläche, Linie, Punkt) leicht verständliche Einheiten
wie ha/km², m/km² oder Anzahl/km² gewählt.
Durch diese Vorgehensweise bei der Skalierung wird die Nachvollziehbarkeit gegenüber
anderen Ansätzen erheblich erleichtert (vgl. Tabelle 14).
Tabelle 14: Gegenüberstellung von Klassifizierungsansätzen am Beispiel der Element-Dichten der Hecken mit Wall in m/km²
angepasste Wertespanne
gleiches Intervall
Quantil natürliche Unterbrechung
0 - 1250 0 - 1197 0 - 131 0 - 724
1250 - 2500 1198 - 2394 132 - 2947 725 - 2021
2500 - 3750 2395 - 3590 2948 - 3581 2022 - 3649
3750 - 5000 3591 - 4787 3582 - 4277 3649 - 4697
> 5000 4788 - 5984 4278 - 5984 4698 - 5984
Abgrenzung von charakteristischen Landschaftsräumen in Schleswig-Holstein
45
UmweltPlan
Abbildung 3 veranschaulicht die Vorgehensweise der naturraumbezogenen GIS-Analysen
am Beispiel des Merkmals Untergeordnetes Gewässernetz (Grabennetzdichte). In der
gleichen Weise wird sie für alle 45 analysierten Merkmale angewendet.
Abbildung 3: Vorgehensweise der naturraumbezogenen GIS-Analysen
Beispiel-Merkmal Untergeordnetes Gewäs-sernetz
(DLM-Kategorie "50800 - Gewässer, 3m Breite")
Ermittlung der Gesamtlänge des Merkmals in der jeweiligen naturräumlichen Untereinheit
Berechnung der Dichte des Merkmals (m/km²) in der jeweiligen naturräumlichen Untereinheit mit klassifizierter Darstellung:
Landesweite Darstellung des naturräumlichen Mittels für 45 Merkmale - hier das Beispiel Untergeordnetes Gewässernetz
vgl. Anhang 9.6 „Atlas der Merkmale der landschaftlichen Charakteristik“
Abgrenzung von charakteristischen Landschaftsräumen in Schleswig-Holstein
46
UmweltPlan
4.4.3 DTK5-kachelbezogene Analyse der Merkmale
Für die landesweit flächendeckende differenzierte Analyse der Ausprägung (Dichte) jedes
Merkmals wird ein 2x2 km – Raster über die Landesfläche gelegt. Dadurch entstehen
gleich große Teilräume, die als Bezugsräume für die Ermittlung von Dichten herangezo-
gen werden. Die Abmessung der Teilräume darf nicht zu groß gewählt werden, damit sich
räumliche Unterschiede nicht ausmitteln. Andererseits ist eine ausreichend große Bemes-
sung erforderlich, damit beim Vorkommen eines Merkmals eine ausreichende Quantität
zur Berechnung von Dichten erfasst werden kann. Diesen Anforderungen werden die
2x2km-Kacheln des DTK5-Blattschnittes gerecht, die daher für die Bearbeitung zugrunde
gelegt werden. Damit wird einer in der Landschaftsanalyse bewährten Praxis gefolgt, z. B.
auf Messtischblatt bezogene Verbreitungsanalysen (u.a. in ELLENBERG 1990).
Als Bezugsfläche für die Dichteermittlungen wird die von der jeweiligen Kachel über-
spannte Landfläche (einschließlich Binnengewässer) herangezogen. Um die im Randbe-
reich unvermeidliche Abweichung von der sonst einheitlichen Bezugsfläche zu minimie-
ren, werden Kacheln mit weniger als 100 ha Landfläche mit einer benachbarten Kachel
zusammengelegt. Kacheln ohne bzw. mit nur sehr geringem Landflächenanteil (z.B. Stra-
ßendämme zu den Nordseeinseln) werden nicht berücksichtigt.
Durch die Bestimmung von Dichtewerten für jedes Merkmal innerhalb der DTK5-
Blattschnitt-Kacheln kann eine flächendeckende Verteilung von vergleichbaren Dichtewer-
ten dargestellt werden.
Die Dichten werden in der Regel11 mit der gleichen fünfstufigen Skalierung bewertet, die
für das jeweilige Merkmal aus der naturräumlichen Dichteermittlung abgeleitet wird, d.h.
für die fünfstufige Skala werden Dichtewerte herangezogen, die der Spannbreite der in
den Naturräumen (Untereinheiten) durch das jeweilige Merkmal erreichten Dichten ent-
sprechen. Die Skalierung erfolgte spezifisch für jedes Merkmal. Diese merkmalsspezifi-
sche Skalierung ist dem jeweiligen Kartenblatt „Mittelwert DTK5“ in Anhang 9.6 zu ent-
nehmen. Nachfolgend wird sie am Beispiel des Merkmals „Wallhecken“ verdeutlicht
(Tabelle 15). Durch diese Skalierung wird erreicht, dass eine landesweit einheitliche Be-
wertung erfolgt, die mit den naturräumlichen Gegebenheiten in Schleswig-Holstein kor-
respondiert.
11
Für einige Merkmale wird eine von der naturräumlichen Skalierung abweichende gewählt, wenn
a) allein das Vorkommen (Präsenz) des Merkmals unabhängig von der Dichte mit der höchsten Stufe bewertet wird oder
b) in keinem Naturraum eine Dichte erreicht wird, die mit den in 2x2km-Kacheln auftretenden Dichtewerten ver-gleichbar ist,
.
Abgrenzung von charakteristischen Landschaftsräumen in Schleswig-Holstein
47
UmweltPlan
Tabelle 15: Fünfstufige Skalierung am Beispiel der Wallhecken
Skalierung in m/km² Ausprägung
0 – 1.250 sehr gering
1.251 – 2.500 gering
2.501 – 3.750 mittel
3.751 – 5.000 hoch
5.001 – 15.200 sehr hoch
Abbildung 4 veranschaulicht die Vorgehensweise der DTK5-kachelbezogenen GIS-
Analysen beispielhaft für die Merkmale Knicks und Untergeordnetes Gewässernetz (Gra-
bennetzdichte). In der gleichen Weise wird sie für alle 45 analysierten Merkmale ange-
wendet.
Abbildung 4: Vorgehensweise der DTK5- kachelbezogenen GIS-Analysen
Berechnung für alle Merkmale, hier das Beispiel Knicks (DLM-Kategorie "43301-43300 - Hecke, mit Wall")
Landesweite Darstellung des Mittelwerts DTK5 für 45 Merkmale – hier das Beispiel Wallhecken
vgl. Anhang 9.6 „Atlas der Merkmale der landschaftlichen Charakteristik“
Abgrenzung von charakteristischen Landschaftsräumen in Schleswig-Holstein
48
UmweltPlan
Ermittlung der Gesamtlänge aller Merkmale innerhalb der 2x2km-Kacheln des DTK5-Blattschnittes
Berechnung der Dichte [m/km²] und Klassifi-zierung entsprechend der naturräumlichen Dichteskala:
Landesweite Darstellung des Mittelwerts DTK5 für 45 Merkmale – hier das Beispiel Untergeordnetes Gewässernetz
vgl. Anhang 9.6 „Atlas der Merkmale der landschaftlichen Charakteristik“
4.4.4 Berücksichtigung von Vorbelastungen
Für die Berücksichtigung von Vorbelastungen werden auf Grundlage der vorliegenden
digitalen Daten (ATKIS-Basis-DLM) lineare Störwirkungen (Straßen und planfestgestellte
Trassen, Bahnstrecken, Freileitungen und planfestgestellte Trassen) (VBL) und punktuelle
Störwirkungen (Windenergieanlagen, Funktürme) (VBP) berücksichtigt. Straßen mit höhe-
ren Einwirkbereichen (z. B: Bundesstraßen und Autobahnen) sind in den ATKIS-Daten mit
Mehrfachlinien aufgenommen und gehen dadurch mit höherem Gewicht in die Dichteer-
mittlung ein.
Weiterführend ist zu den Vorbelastungen auf folgendes hinzuweisen:
– Für die Vorbelastung durch Windenergieanlagen wurde eine landesweit homogene
Berücksichtigung über Dichtwerte ohne Berücksichtigung von Höhenangaben als
ausreichend erachtet.
– Für die Freileitungen fehlen in den herangezogenen Daten konkrete Spannungsan-
gaben (110 kV oder 380 kV), so dass keine spezifischen Wirkräume ermittelt werden
können. Die landesweit homogene Berücksichtigung über Dichtwerte wird aber als
ausreichend erachtet.
Abgrenzung von charakteristischen Landschaftsräumen in Schleswig-Holstein
49
UmweltPlan
– Auch den größeren Siedlungsbereichen sind Wirkräume zuzuordnen. Diese stehen
dabei in hoher Korrelation zur Straßennetzdichte und werden dem folgend über die li-
nearen Störwirkungen implizit abgebildet.
Ebenso wie bei der Skalierung der Merkmale erfolgt bei den Störwirkungen eine fünfstufi-
ge Skalierung.
Tabelle 16: Fünfstufige Skalierung der Störwirkungen
lineare Störwirkungen Skalierung in m/km²
punktuelle Störwirkungen
Skalierung in Anzahl/km²
Ausprägung
4.001 – 20.166 1,51 – 8,25 sehr hoch
3.001 – 4.000 0,91 – 1,50 hoch
2.001 – 3.000 0,31 – 0,90 mittel
1.001 – 2.000 0,01 – 0,03 gering
0 – 1.000 0,00 sehr gering
Auch die Darstellung der Vorbelastungen ist im „Atlas der Merkmale der landschaftlichen
Charakteristik“ in Anhang 9.6 sowohl für die naturraumbezoge Analyse als auch die
DTK5-kachelbezogene Analyse enthalten.
4.5 Neuabgrenzung charakteristischer Landschaftsräume
4.5.1 Überlagerung von Merkmalen und Bewertung je DTK5-Kachel
Entsprechend der Definition des Kriteriums charakteristische Landschaftsräume und der
für die Analyse und Bewertung abgeleiteten Merkmale der landschaftlichen Charakteristik
erfolgt für die Neuabgrenzung der CL zunächst eine Überlagerungen der Merkmale in der
nachfolgend erläuterten Weise. Hierdurch wird eine in hohem Maße objektivierte und
landesweit einheitliche Gesamtbewertung gewährleistet.
Kachelbezogene Bewertung der naturbedingten und kulturbedingten Merkmale
Im Ergebnis der systematischen Datenprüfung (vgl. Erläuterungen in Kap. 4.3) werden
insgesamt 45 Merkmale ausgewertet, davon 25 naturbedingte Merkmale und 20 kulturbe-
dingte. Die Ergebnisse der Merkmalsprüfung werden - separat nach naturbedingten und
kulturbedingen Merkmalen - überlagert und entsprechend der vorkommenden Anzahl
sowie Wertstufe innerhalb der jeweiligen Kachel bewertet. Ausschlaggebend ist jeweils
eine Kombination der in der jeweiligen Kachel festgestellten Anzahl von Merkmalen und
ihrer Wertstufe. Zum Ansatz kommen dabei die drei höchsten Wertstufen mittel, hoch und
sehr hoch.
Da die alleinige Bewertung über Dichtewerte die Landschaftsräume benachteiligen würde,
welche nur wenige prägende Merkmale aufweisen, wird auch die Dominanz als Eigen-
schaft mit herangezogen. Es erfolgt eine Bewertung der Eigenschaften „Vielfalt“, „Domi-
nanz“ und „ausgeprägte Dominanz“ (vgl. Tabelle 18). Als Bewertungsgrundlage wird
zuvor ermittelt, wie viele Merkmale in den berücksichtigten Wertstufen maximal in einer
Kachel vorkommen (vgl. Tabelle 17, Abbildung 5).
Abgrenzung von charakteristischen Landschaftsräumen in Schleswig-Holstein
50
UmweltPlan
Tabelle 17: Maximal vorkommende Merkmale in einer Kachel
Wertstufe naturbedingte Merkmale kulturbedingte Merkmale
mindestens mittel (≥ 3) Es kommen maximal 13 Merkmale in einer Kachel vor. Dies tritt in vier
Kacheln auf. Durchschnittlich weisen die Kacheln 5,4 Merkmale mit dieser Bewertung auf.
Es kommen maximal 10 Merkmale in einer Kachel vor. Dies tritt in vier
Kacheln auf. Durchschnittlich weisen die Kacheln 3,8 Merkmale mit dieser Bewertung auf.
mindestens hoch (≥ 4) Es kommen maximal 13 Merkmale in einer Kachel vor. Dies tritt in einer
Kachel auf. Durchschnittlich weisen die Kacheln 4,6 Merkmale mit dieser Bewertung auf.
Es kommen maximal 10 Merkmale in einer Kachel vor. Dies tritt in einer
Kachel auf. Durchschnittlich weisen die Kacheln 3,1 Merkmale mit dieser Bewertung auf.
sehr hoch (= 5) Es kommen maximal 12 Merkmale in einer Kachel vor. Dies tritt in zwei
Kacheln auf. Durchschnittlich weisen die Kacheln 4 Merkmale mit dieser Bewertung auf.
Es kommen maximal 9 Merkmale in einer Kachel vor. Dies tritt in zwei
Kacheln auf. Durchschnittlich weisen die Kacheln 2,6 Merkmale mit dieser Bewertung auf.
Tabelle 18: Bewertung der kachelbezogen landesweit ermittelten Merkmale
Eigenschaft Vorkommende Merkmale
Vielfalt
ist gegeben wenn…
…mehr als 50 % der max. vorkommenden Merkmale in einer Kachel mit einer
mindestens durchschnittlichen Ausprägung (Wertstufe ≥3) enthalten sind.
Dies entspricht unter Berücksichtigung der maximal vorkommende Merkmale in einer Kachel (vgl. Tabelle 17) mindestens 7 naturbedingten Merkmalen bzw. 5
kulturbedingten Merkmalen der Wertstufe ≥ 3.
Dominanz
ist gegeben wenn…
…mehr als 1/3 der max. vorkommenden Merkmale in einer Kachel mit überdurch-
schnittlicher Ausprägung (Wertstufe ≥ 4) enthalten sind.
Dies entspricht unter Berücksichtigung der maximal vorkommende Merkmale in einer Kachel (vgl. Tabelle 17) mindestens 5 naturbedingten Merkmalen bzw. 4
kulturbedingten Merkmalen der Wertstufe ≥ 4.
Ausgeprägte Dominanz
ist gegeben wenn…
…mehr als 1/3 der max. vorkommenden Merkmale in einer Kachel mit stark überdurchschnittlicher Ausprägung (Wertstufe = 5) enthalten sind.
Dies entspricht unter Berücksichtigung der maximal vorkommende Merkmale in einer Kachel (vgl. Tabelle 17) mindestens 4 naturbedingten Merkmalen bzw. 3
kulturbedingten Merkmalen der Wertstufe = 5.
Wenn in einer Kachel Vorbelastungen in Form der ermittelten Störwirkungen ab einer
mittleren Ausprägung auftreten (vgl. Kap. 4.4.4, Tabelle 16) führt dies zu einer entspre-
chenden Abwertung der jeweiligen kachelbezogenen Bewertung der naturbedingten und
kulturbedingten Merkmale. Dies erfolgt nach folgenden Grundsätzen:
– Bei Vorbelastungen einer mittleren Ausprägung wird ein Bewertungspunkt abgezo-
gen. Damit eine Kachel den jeweiligen Schwellenwert für „Vielfalt“, „Dominanz“ oder
„ausgeprägte Dominanz“ erreicht, erhöht sich somit die Anzahl der Merkmale, die
mindestens vorkommen müssen, um eines.
– Bei Vorbelastungen einer hohen und sehr hohen Ausprägung werden zwei Bewer-
tungspunkt abgezogen. Damit eine Kachel den jeweiligen Schwellenwert für „Vielfalt“,
„Dominanz“ oder „ausgeprägte Dominanz“ erreicht, erhöht sich somit die Anzahl der
Merkmale, die mindestens vorkommen müssen, um zwei.
Dieses Prinzip wird in Tabelle 19 veranschaulicht (vgl. auch Abbildung 5).
Abgrenzung von charakteristischen Landschaftsräumen in Schleswig-Holstein
51
UmweltPlan
Tabelle 19: Bewertung der kachelbezogen landesweit ermittelten Merkmale bei Auftreten von Störwirkungen
Eigenschaft
Mindestens zu erreichende Zahl von Merkmalen bei auftretenden Störwir-kungen
mittlerer Ausprägung hoher oder sehr hoher Ausprägung
Vielfalt
ist gegeben wenn …
…mindestens 8 naturbedingte Merk-male bzw. 6 kulturbedingte Merkma-
len der Wertstufe ≥ 3 vorkommen.
…mindestens 9 naturbedingte Merkmale bzw. 7 kulturbedingte Merkmalen der
Wertstufe ≥ 3 vorkommen.
Dominanz
ist gegeben wenn…
…mindestens 6 naturbedingte Merk-male bzw. 5 kulturbedingte Merkma-
len der Wertstufe ≥ 4 vorkommen.
…mindestens 7 naturbedingte Merkmale bzw. 6 kulturbedingte Merkmalen der
Wertstufe ≥ 4 vorkommen.
Ausgeprägte Dominanz
ist gegeben wenn…
…mindestens 5 naturbedingte Merk-male bzw. 4 kulturbedingte Merkma-
len der Wertstufe = 5 vorkommen.
…mindestens 6 naturbedingte Merkmale bzw. 5 kulturbedingte Merkmalen der
Wertstufe = 5 vorkommen.
Aus der Bewertung der vorkommenden Merkmale wird eine zweistufige Bewertung der
Kacheln, abgeleitet. Dies erfolgt immer noch getrennt nach naturbedingten und kulturbe-
dingten Merkmalen:
– hoch: Mindestens einer der in Tabelle 18 bzw. Tabelle 19 festgelegten jeweiligen
Schwellenwerte für „Vielfalt“, „Dominanz“ oder „ausgeprägte Dominanz“ wird genau
erreicht.
– sehr hoch: Mindestens einer der in Tabelle 18 bzw. Tabelle 19 festgelegten jeweili-
gen Schwellenwerte für „Vielfalt“, „Dominanz“ oder „ausgeprägte Dominanz“ wird
überschritten.
In Abbildung 5 wird die geschilderte Vorgehensweise veranschaulicht.
Abgrenzung von charakteristischen Landschaftsräumen in Schleswig-Holstein
52
UmweltPlan
Abbildung 5: Vorgehensweise DTK5-kachelbezogener Algorithmus für die Teilbewertungen der naturbedingten und kulturbedingten Merkmale am Beispiel von 6 DTK5-Kacheln (jeweils zeilenweise angeordnet)
Abgrenzung von charakteristischen Landschaftsräumen in Schleswig-Holstein
53
UmweltPlan
Gesamtbewertung der Kacheln
In einem nächsten Schritt erfolgt die Zusammenführung der erzielten zweistufigen Bewer-
tungsergebnisse zu einer kachelbezogenen Gesamtbewertung. Dafür werden die in Ta-
belle 20 dargestellten Kombinationen der naturbedingten und kulturbedingten Bewertun-
gen zugrunde gelegt.
Tabelle 20: Ermittlung der kachelbezogenen Gesamtbewertung
Zusammengefasst Bewertung Gesamtbewertung
naturbedingte Merkmale kulturbedingte Merkmale
sehr hoch sehr hoch 3 = sehr hohe Charakteristik (Charakteristik sehr hoch ausgeprägt)
sehr hoch hoch
hoch sehr hoch
hoch hoch 2 = hohe Charakteristik (Charakteristik hoch ausgeprägt)
sehr hoch -
- sehr hoch
hoch - 1 = mittlere Charakteristik (Charakteristik mittel ausgeprägt)
- hoch
- - 0 = geringe Charakteristik (Charakteristik gering ausgeprägt)
Die Ergebnisse der kachelbezogenen Gesamtbewertung werden in Abbildung 18 in An-
hang 9.7 mit den Bewertungsstufen 1 bis 3 dargestellt.
4.5.2 Bildung von Flächenkulissen
Für die Abgrenzung von Räumen werden die Geometrien der berücksichtigen Merkmale
anhand der tatsächlich in der Landschaft vorhandenen Objekte herangezogen. Eine
Eignung für die Raumbildung haben dabei alle vorkommenden Merkmale mit Ausnahme
folgender sehr großflächiger, unspezifischer Geometrien: ebene Platte (EBP), Fluss-
Auenebene (FAE), flachwellige Platte (FWP), (stark) wellige Platte (SWP), hohe Relief-
energie (HRE), historische Gutslandschaften (HGL), unzerschnittener Raum (UZR).
Für die Ausweisung verschiedener Bewertungsstufen werden alle geeigneten Geometrien
(vgl. Abbildung 6b) mit der kachelbezogenen Bewertung (vgl. Abbildung 6a) überlagert.
Entsprechend der angewandten Bewertungsmethodik treffen in Kacheln mit einer „sehr
hohen Charakteristik“ die im landesweiten Vergleich meisten Merkmale mit einer mittleren
bis sehr hohen Ausprägung aufeinander (überlagernd oder in räumlicher Nähe). Darauf
wird folgender Algorithmus aufgebaut, der auf alle Merkmale mit einer Eignung zur Geo-
metriebildung angewandt wird:
Abgrenzung von charakteristischen Landschaftsräumen in Schleswig-Holstein
54
UmweltPlan
1. Alle Objekte, die in einer sehr hoch bewerteten Kachel liegen oder in diese hineinrei-
chen, erhalten die Einzelbewertung sehr hoch (vgl. Abbildung 6c).
2. Alle verbleibenden Objekte, die in einer hoch bewerteten Kachel liegen oder in diese
hineinreichen, erhalten die Einzelbewertung hoch (vgl. Abbildung 6d).
3. Alle verbleibenden Objekte, die in einer mittel bewerteten Kachel liegen oder in diese
hineinreichen, erhalten die Einzelbewertung mittel (vgl. Abbildung 6e).
Alle Objekte mit einer Einzelbewertung von mittel, hoch oder sehr hoch werden anschlie-
ßend überlagert, wobei für die neu entstehenden Geometrien die Einzelbewertungen aller
übereinanderliegenden Objekte zusammengefasst werden.
Für die abgestufte Ausweisung von charakteristischen Landschaftsräumen werden aus
der Überlagerung Geometrien mit folgenden Eigenschaften ausgewählt:
– Charakteristische Landschaftsräume mit sehr hoher Gesamtbewertung:
Überlagerungsbereiche von mindestens einem Objekt mit der Einzelbewertung sehr
hoch mit mindestens einem Objekt der Einzelbewertung hoch oder mit mindestens
zwei Objekten der Einzelbewertung mittel (vgl. Abbildung 6f).
– Charakteristische Landschaftsräume mit hoher Gesamtbewertung:
verbleibende Überlagerungsbereiche von mindestens einem Objekt mit der Einzel-
bewertung hoch mit mindestens einem Objekt der Einzelbewertung mittel.
– Charakteristische Landschaftsräume mit mittlerer Gesamtbewertung:
verbleibende Überlagerungsbereiche mit mindestens zwei Objekten der Einzelbewer-
tung mittel.
Auf diese Weise wird erreicht, dass Objekte in den Bereichen mit jeweiliger Kachelbewer-
tung geometriebildend wirksam werden, ohne dass die Kachelgrenzen an der Geometrie-
bildung beteiligt sind. Die Überlagerung mit mindestens einer weiteren Geometrie stellt
sicher, dass bei der Ausweisung keine Ungleichgewichte durch großflächig abgegrenzte
Einzelobjekte (z.B. schützenswerte Geotope) entstehen.
Zur Bildung zusammenhängender Flächenkulissen werden die Geometrien zusammenge-
fasst und Zwischenräume unterhalb einer räumlichen Mindestdistanz von 400 m ge-
schlossen. Die entstehende Flächenkulisse wird anschließend weiter generalisiert, in dem
Lücken < 50 ha geschlossen und isolierte Bereiche < 50 ha eliminiert werden (vgl. Abbil-
dung 7)
Abgrenzung von charakteristischen Landschaftsräumen in Schleswig-Holstein
55
UmweltPlan
Abbildung 6: Vorgehen bei der Bildung von Flächenkulissen
a
b
c
Abgrenzung von charakteristischen Landschaftsräumen in Schleswig-Holstein
56
UmweltPlan
Fortsetzung Abbildung 6 (d – f)
d
e
f
Abgrenzung von charakteristischen Landschaftsräumen in Schleswig-Holstein
57
UmweltPlan
Abbildung 7: Prinzip der Generalsierung am Beispiel der charakteristischen Landschafts-räume mit sehr hoher Bedeutung
Im Ergebnis liegt eine fachlich begründete Flächenkulisse vor, die zwischen charakteristi-
schen Landschaftsräumen sehr hoher Bedeutung, hoher Bedeutung und mittlerer Bedeu-
tung differenziert.
Die Flächenkulisse der charakteristischen Landschaftsräume ist in Abbildung 19 und
Abbildung 20 in Anhang 9.7 dargestellt. Die charakteristischen Landschaftsräume werden
in Anhang 9.8 dokumentiert.
4.5.3 Überprüfung der bisherigen Flächenkulisse der CL
Aktuell werden aufgrund der bestehenden Ausnahmeregelung12 in zunehmenden Maße
Gutachten zu einzelnen ausgewiesenen CL beauftragt (vgl. u.a. GFN 2015a-c). Der An-
satz, in ähnlicher Weise jeden einzelnen bisherigen CL im Sinne einer Einzelfallprüfung
anhand vorliegender Informationen und Geländebegehungen zu analysieren wurde mit
folgender Begründung verworfen:
Wie aus den Analysen in Kap. 3 deutlich wird, sind Einzelfallanalysen immer dahingehend
angreifbar, dass sie nicht auf einer landesweit übertragbaren, systematischen Methodik
beruhen. Zudem lassen sie keinen Vergleich einzelner CL miteinander zu. Auch eine
Überprüfung, ob ggf. Landschaftsteile zusätzlich als CL ausgewiesen werden sollten, ist
auf diese Weise nicht möglich.
12
Mit der Änderung des Landesplanungsgesetzes [1] vom 22.5.2015 ist gemäß § 18 a (1) LaPlaG die Errichtung von
raumbedeutsamen Windenergieanlagen bis zum 5.6.2017 im Grundsatz unzulässig geworden. Die Landesplanungsbe-hörde kann allerdings im Einzelfall Ausnahmen zulassen, sofern nicht zu befürchten ist, dass hierdurch die Verwirklichung der in Aufstellung befindlichen Ziele der Raumordnung zur Steuerung der Windenergienutzung unmöglich gemacht oder wesentlich erschwert wird.
Eliminierung von Flächen < 50 ha
Abgrenzung von charakteristischen Landschaftsräumen in Schleswig-Holstein
58
UmweltPlan
Zur Überprüfung der vorliegenden Flächenkulisse erfolgt stattdessen eine Überlagerung
der bisherigen CL mit der neu ausgewiesenen CL-Kulisse (vgl. Tabelle 21).
Tabelle 21: Vergleich der bisherigen Flächenkulisse mit den neu abgegrenzten CL
Überlagerung mit bisheriger Flächenkulisse
Neue Flächenkulisse CL nach 2012 vor 2012 Naturparke
Wertstufe sehr hoch 46 % 27 % 44 %
Wertstufe hoch 27 % 32 % 26 %
Wertstufe mittel 9 % 12 % 12 %
ohne 18 % 29 % 18 %
Deutlich wird eine insgesamt weitaus stärkere räumliche Ausgewogenheit der neuen
Kulisse gegenüber der alten.
In Abbildung 19 und Abbildung 20 in Anhang 9.7 ist die Überlagerung der bisherigen
Flächenkulissen mit den Neuausweisungen dargestellt.
4.5.4 Bildung großräumiger Freihaltebereiche von Windenergienutzung zum
Schutz charakteristischer Landschaftsräume
Die in Kap. 4.5 erläuterte Neuabgrenzung von charakteristischen Landschaftsräumen
unterschiedlicher Wertigkeit ist zunächst, unabhängig von an die Landschaft gestellten
Nutzungsansprüchen, eine fachlich hergeleitete Flächenkulisse, die z. B. auch Eingang in
die Landschaftsplanung finden könnte (vgl. Kap. 8.3.4).
Um dem Anspruch einer „landesweiten Freiraum-Konzeption“ zur Steuerung und Kon-
zentration von Windkraftanlagen Rechnung zu tragen (vgl. Kap. 1), werden in einem
Folgeschritt zusammenhängende Freiräume zum Schutz charakteristischer Landschafts-
räume vor Beeinträchtigungen durch Windenergieanlagen abgeleitet. Dabei wird zwischen
„Kernbereiche charakteristischer Landschaftsräume“ und „weiteren charakteristischen
Landschaftsräumen und Schutzbereichen“ unterschieden. Während die Kernbereiche als
Tabukriterium angewendet werden sollten, wird für die weiteren charakteristischen Land-
schaftsräume und Schutzbereiche die Anwendung als Abwägungskriterium empfohlen.
Die Flächenkulisse der vorgeschlagenen Kernbereiche charakteristischer Landschafts-
räume sowie der weiteren charakteristischen Landschaftsräume und der Schutzbereiche
ist in Abbildung 21 dargestellt.
Kernbereiche charakteristischer Landschaftsräume (Vorschlag zur Anwendung als Tabu-
kriterium)
Als Kernbereiche charakteristischer Landschaftsräume werden alle sehr hoch bewerteten
CL13 mit einer Mindestausdehnung von 1000 m gefasst. Von Kernbereichen vollständig
umschlossene Flächen werden in diese einbezogen.
13
Dabei werden randlich angrenzende Flächen mit geringerer Bewertung einbezogen, sofern diese von Flächen mit sehr
hoher Bedeutung überwiegend umschlossen sind.
Abgrenzung von charakteristischen Landschaftsräumen in Schleswig-Holstein
59
UmweltPlan
Weitere charakteristische Landschaftsräume und Schutzbereiche (Vorschlag zur Anwen-
dung als Abwägungskriterium)
Da bei Windenergieanlagen ein deutlicher Trend zu Anlagenhöhen von über 200 m fest-
zustellen ist und damit eine weite Sichtbarkeit gegeben ist, sind für einen umfassenden
Schutz von CL vor visuellen Beeinträchtigungen möglichst ausreichende Abstände zu
Windenergieanlagen vorzusehen. Bei der Wahl geeigneter Abstände kann von Unter-
schieden der visuellen Verletzlichkeit in Abhängigkeit vom Umfang der Sichtverschattung
durch Geländemorphologie und vertikale Strukturen ausgegangen werden. So sind in
flachen, ebenen Bereichen höhere Reichweiten visueller Störwirkungen gegeben, als in
Bereichen mit einer hohen Reliefenergie, bei denen die Sichtverschattung weiträumige
Sichtbarkeiten vermindert.
Für die Festlegung geeigneter Abstände werden um alle Kernbereiche sowie um die
außerhalb der Kernbereiche liegenden sehr hoch bewerteten CL Schutzbereiche ausge-
wiesen, deren Ausdehnung in Abhängigkeit vom Relief folgendermaßen abgestuft wird:
– Für Bereiche mit der Reliefform flach, eben wird aufgrund der geringen reliefbedingte
Sichtverschattung in Anlehnung an die Beeinträchtigungszone III nach NOHL (2001,
S. 145) ein Schutzbereich von 1.500m festgelegt.
– Für Bereiche mit der Reliefform stark wellig (und somit mittlerer reliefbedingte
Sichtverschattung) wird ein um 1/3 verminderter Schutzbereich von 1.000m festge-
legt.
– Für Bereiche mit der Reliefform stark reliefiert (und somit hoher reliefbedingter
Sichtverschattung) wird ein um 2/3 verminderter Schutzbereich von 500m festgelegt.
Zusätzliche Sichtverschattungen durch vertikale Strukturen werden nicht berücksichtigt,
da diese im landesweiten Maßstab nicht mit vertretbarem Aufwand ermittelt werden kön-
nen.
Begründung
Die Vorschläge bauen auf der Zielstellung auf, die „Kernbereiche charakteristischer Land-
schaftsräume“ als weiches Tabukriterium konsequent zu schützen. Da für eine Einstufung
als Tabukriterium hinreichen hinreichend gewichtige, planerische Gründe vorliegen müs-
sen und die Einstufung einer konkreten sowie nachvollziehbaren Begründung und Doku-
mentation bedarf (vgl. Kap. 1), erfolgt in Anhang 9.8 eine Dokumentation der einzelnen
Kernbereiche.
Durch das zusätzliche Abwägungskriterium wird zum einen ein angemessener Umge-
bungsschutz für die Kernbereiche erreicht und zum anderen können fallweise auch au-
ßerhalb der Kernbereiche liegende Bereiche mit sehr hoher Bewertung geschützt werden.
Bei Kernbereichen wird davon ausgegangen, dass fallweise die Ausweisung eines Eig-
nungsgebietes im angrenzenden Abwägungsbereich zwar zur Beeinträchtigung, jedoch
aufgrund der größeren räumlichen Ausdehnung nicht zum vollständigen Verlust der land-
schaftlichen Charakteristik führt. Außerhalb der Kernbereiche liegende Flächen mit sehr
Abgrenzung von charakteristischen Landschaftsräumen in Schleswig-Holstein
60
UmweltPlan
hoher Bewertung können aufgrund ihrer geringeren räumlichen Ausdehnung grundsätz-
lich nur unter Berücksichtigung eines Schutzabstands erhalten werden. Die Schutzberei-
che sowie die außerhalb der Kernbereiche liegenden Flächen mit sehr hoher Bewertung
können nur als Abwägungskriterium herangezogen werden, da eine vollständige Berück-
sichtigung zu einem Flächenumfang führen würde, der dem zwingenden Planungsan-
spruch entgegensteht, der Windenergie substanziell Raum zu verschaffen.
Voraussetzung für eine Berücksichtigung der Vorschläge ist, dass im Zusammenspiel mit
den weiteren Tabu- und Abwägungskriterien der Windenergie dem zwingenden Pla-
nungsanspruch genügt werden kann, der Windenergie substanziell Raum zu schaffen.
Abbildung 8: Kernbereiche charakteristischer Landschaftsräume, weitere charakteristi-sche Landschaftsräume sehr hoher Bedeutung und Schutzbereiche
Abgrenzung von charakteristischen Landschaftsräumen in Schleswig-Holstein
61
UmweltPlan
5 Methodenkritik
5.1 Datenbasis
Aufgrund der Größe des betrachteten Raumes und der Projektlaufzeit wird ein modellhaf-
ter Ansatz über die Auswertung digitaler Datenebenen gewählt. Hierbei kann nur auf
landesweit einheitlich vorliegende digitale Daten zurückgegriffen werden, eine zusätzliche
Erfassung von Daten ist nicht möglich. Demzufolge können einige Merkmale nicht ent-
sprechend der gewünschten Aussagetiefe widergespiegelt werden bzw. keine Berücksich-
tigung finden.
Zusammenfassend kann aber aufgrund des umfangreichen verwendeten Spektrums an
Merkmalen von einer hinreichenden Datengrundlage zur landesweit einheitlichen Analyse
der Charakteristika ausgegangen werden. Sämtliche Algorithmen werden auf landesweite
Datensätze angewendet. Das gesamte Land unterliegt somit einem homogenen Bewer-
tungsschema, was dem Grundsatz der Gleichbehandlung entspricht. Die berücksichtigten
Merkmale können dem „Katalog der Merkmale der landschaftlichen Charakteristik“ in
Anhang 9.5 entnommen werden. In diesem werden die den Merkmalen zugrundeliegen-
den Daten, die Eignung der Daten und die Begründung ihrer Auswahl zusammengestellt.
Eine weitere Qualifizierung der Analyseergebnisse ist durch eine Qualifizierung der Aus-
gangsdaten möglich (vgl. Kap. 6). Die dargestellten Vorgehensweisen können auf jeweils
neu vorliegende Datengrundlagen angewendet werden.
Eine Einschätzung der vorliegenden Datengrundlagen und ihrer Verwertbarkeit ist Anhang
9.5 zu entnehmen. Nachfolgend werden Ausführungen zu einigen Datengrundlagen ver-
tieft:
Gutslandschaften
Zur Berücksichtigung von Gutslandschaften wurde folgender Ansatz geprüft:
1. Auswertung der Denkmal-Objekte in den zur Verfügung gestellten Shapefiles (Berück-
sichtigung der ausgewiesenen gültigen Kulturdenkmale und der bisher nach altem
Denkmalschutzgesetz als „einfache Kulturdenkmale“ eingestuften Objekte), Auswahl
aller Objekte, die in den Spalten „Objektansp“ und/oder „Ensemble“ den Teilausdruck
"Gut " oder "Guts" enthalten
Abgrenzung von charakteristischen Landschaftsräumen in Schleswig-Holstein
62
UmweltPlan
2. räumliche Auswahl der Gemarkungen, in denen die Objekte liegen
3. visuelle Prüfung unter Einbeziehung der Knickdichten: Abgrenzung der Gutslandschaft
gegen angrenzende, durch hohe Knickdichten gekennzeichnete Bereiche als Merkmal
der bäuerlichen Besiedlungsgeschichte.
Die visuelle Prüfung zeigt, dass in vielen Fällen insbesondere bei kleinen Gemarkungs-
größen eine weitgehende Übereinstimmung gegeben ist. Allerdings gibt es in der Auswahl
auch eine Reihe von Gemarkungen, bei denen größere Teile nicht dem Charakter von
Gutslandschaften entsprechen. Hier ist eine individuelle Teilung mit fachlicher Abstim-
mung erforderlich, die im engen Zeitrahmen nicht möglich ist. Es wird daher weiterführend
empfohlen, die Gutslandschaften als gesondertes Abwägungskriterium zu qualifizieren.
Mit dem dargelegten, fachlich weiterzuentwickelnden Ansatz lässt sich eine der regiona-
len Maßstabsebene angemessene Raumbildung realisieren.
Zur Hervorhebung der Gutslandschaften zuzuordnenden Denkmale erfolgt eine gesonder-
te Berücksichtigung der unter Pkt. 1 (s.o.) ausgewählten Objekte. Die Dichtebewertung im
2x2km-Raster geht als eigenständiges Merkmal in die Gesamtbewertung ein.
Zu einem fortgeschrittenen Zeitpunkt der Bearbeitung wurde eine Flächenkulisse zu histo-
rischen Gutslandschaften zur Verfügung gestellt (Entwurfstand im Zuge der Fortschrei-
bung des Landschaftsprogramms). Es wurde mit der Übergabe darauf hingewiesen, dass
es sich dabei nicht um eine flächenscharfe Ausweisung handelt, sondern die Kulisse eher
einer offenen Planschraffur entspricht.
Eine Überlagerung der Flächenkulisse mit der o. g. Auswahl von Kulturdenkmalen mit
Bezug zur Gutslandschaft zeigt, dass die Auswahl durch hohe Deckung in der Flächenku-
lisse bestätigt wird. Gleichzeitig wird erkennbar, dass die bereit gestellte Flächenkulisse
noch nicht vollständig ist. So wird z. B. im Lauenburger Land keine Gutslandschaft aus-
gewiesen, obwohl diese durch zahlreiche Kulturdenkmale belegt ist. Aus diesem Grund
werden beide Datenquellen gleichrangig in die Bewertung einbezogen (Merkmale KGU,
HGL).
Kleingewässer
Bei stichprobenartigen Plausibilitätsprüfungen fällt auf, dass tlw. erheblich mehr Kleinge-
wässer in der topographischen Karte 1:50.000 dargestellt werden, als im DLM-Shape
GEW01_F enthalten sind. Daher wird hier die BNTK (Stillgewässer < 1ha) herangezogen,
obwohl die Daten auf Bildflug 1988 – 1991 basieren. Trotz des Alters dieser Daten wird
davon ausgegangen, dass die im 2x2 km-Raster ermittelten Dichten auch die heutigen
landschaftstypischen Verhältnisse gut wiedergeben.
Alleen
Zu Alleen liegen keine landesweiten digitalen Daten vor. Hilfsweise werden daher Alleen
aus den DLM-Daten abgeleitet. Da dabei eine Mindestlänge von 100 m zugrunde gelegt
wird, können bei lückigen Alleen kleinere Teilstücke entfallen.
Abgrenzung von charakteristischen Landschaftsräumen in Schleswig-Holstein
63
UmweltPlan
Archäologische Denkmale
Die für die Analyse genutzten Daten über archäologische Denkmale sind insgesamt lü-
ckenhaft. Der vom ALSH zur Verfügung gestellte Datensatz umfasst nur die Denkmale,
die bis in Kraft treten des neuen Gesetzes erfasst wurden. Die Denkmalliste wird daher
seit 2015 neu aufgestellt und der Datenbestand einer Revision unterzogen. Dies wird in
Zukunft voraussichtlich zu einer Vielzahl an Neueintragungen in die Denkmalliste führen.
Die Analyse der Merkmale ist in Bezug auf archäologische Kulturdenkmale weniger fach-
lich-inhaltlich ausgerichtet, sondern bildet eine rechtliche Kategorie ab. Durch das Zu-
sammenfassen aller archäologischen Denkmale in einer Kategorie werden inhaltlich
unterschiedliche Kulturlandschaftselemente (u.a. Hügel- und Riesensteingräber, Ringwäl-
le, alte Salzstraße) nicht separat im Sinne der Vielfalt berücksichtigt. Dies ist mit der der-
zeitigen Datengrundlage nicht anders möglich. Die in Bearbeitung befindliche Revision
der Landesaufnahme kann hier zu einer weiteren Qualifizierung führen.
Anregungen aus den Stellungnahmen
Im Rahmen der Beteiligung der unteren Naturschutzbehörden, der Kreisplanung, des
Archäologischen Landesamtes, des LLUR, des MELUR, der KLV und der Landesplanung
wurde in einigen Stellungnahmen eine Ausweitung der herangezogenen Merkmale gefor-
dert. Sofern hierzu Datengrundlagen vorlagen, wurden diese mit aufgenommen (vgl.
Anhang 9.5). Teilweise lagen zu den benannten Merkmalen jedoch keine landeseinheitli-
chen Daten vor oder die Daten entsprechend nicht dem landesweiten Maßstab. Hierzu
zählen:
Tabelle 22: Im Rahmen der Stellungnahmen zusätzlich genannte Merkmale, welche keine Berücksichtigung finden konnten
Merkmale, deren Einbeziehung zusätzlich gefordert wurde
Beurteilung
Aufsiedlungen nach dem 2. Weltkrieg, aufgegebene Übungsplätze, aufgegebene Bahndämme
keine Daten vorhanden, bei entsprechender Ausprägung aber über die Kulturdenkmale tlw. berücksichtigt
Flussauen keine Daten vorhanden, indirekte Berücksichtigung anhand Reliefanalyse und Gewässerdichte
Aspekte der Siedlungsgenese keine Daten vorhanden, Auswertung beschränkt sich auf Daten zu Siedlungen und Gebäuden
Archäologische Denkmale werden nur nach Menge, nicht aber nach Qualität erfasst. Eine thematische Untergliederung muss erfolgen.
keine Daten vorhanden, entspricht nicht dem landesweiten Maßstab
faunistische Arten-Daten (u.a. Groß- und Greifvögel)
In der vorherigen Praxis der Ausweisung von CL war der größte Teil der in den Begründungen benannten Kriterien naturschutzfachlich, und hier insbesondere avifaunistisch ausgerichtet, und korrelierte stark mit Schutzgebietskulissen. In Übereinstimmung mit aktuellen Entwicklungsansätzen zum (Kultur-) Landschaftsschutz in der Raumordnung wird bei der Neu-Definition der CL auf den Schutz der Kulturland-schaft fokussiert und es wird ein merkmalbezogenen Ansatz gewählt.
Auf eine Einbeziehung von Artendaten wurde verzichtet. Das wird im Gutachten ausführlich begründet. Neben den bereits
Abgrenzung von charakteristischen Landschaftsräumen in Schleswig-Holstein
64
UmweltPlan
Merkmale, deren Einbeziehung zusätzlich gefordert wurde
Beurteilung
genannten Gründen ist darauf hinzuweisen, dass es sich bei der Fauna um ein „dynamisches Landschaftselement“ handelt, das sich nicht in gleicher Weise abbilden lässt, wie die für die Analyse und Bewertung herangezogenen Merk-male. Artendaten könnten bei dem gewählten Ansatz nur dann Berücksichtigung finden, wenn nach einer landesein-heitlichen Methode Indikatorarten definiert und landesweite Schwerpunkträume ermittelt werden würden. Die Berücksich-tigung erfordert eigenständige Untersuchungen, die nicht Gegenstand des Gutachtens sind.
Baumschulflächen Die Eignung als Merkmal ist nicht gegeben, da es sich um Intensivkulturen handelt. Geeignet zur Einbeziehung wären alte Obstbaumkulturen. Hierzu gibt es aber keine ausrei-chenden Datengrundlagen. Es konnten hilfsweise lediglich Streuobstwiesen aus der BNTK abgeleitet werden.
Kirchsteige keine Daten vorhanden, entspricht nicht dem landesweiten Maßstab
Denkmalschutzlisten, archäologische Interessensgebiete, die sich aber noch in der Erarbeitung befinden oder noch nicht digital vorliegen
Noch in Bearbeitung befindliche Daten / nicht digital vorlie-gende Daten können nicht berücksichtigt werden.
Denkmalschutzbelange, Beispiel prägende Silhouetten von Kirchen
Daten liegen nicht landesweit einheitlich vor. Wird als Abwä-gungsbelang bei der regionalplanerischen Flächenauswahl von WEG berücksichtigt.
Naherholungsfunktion kein Landschaftselement, nicht systematisch erfass- und auswertbar
Anteil erhaltenswerter Bausubstanz am Gesamtbaubestand nicht nur der Städte sondern auch der Gemeinden im ländlichen Raum als Kriterium heranziehen
kein Kriterium für die Definition der CL, entspricht nicht dem landesweiten Maßstab
Dichte von Denkmalen in Stadtgebieten, Sichtachsen auf Denkmalbereiche
besondere Siedlungsformen, wie beispiels-weise Straßendörfer entlang „historischer“ Wege oder naturräumlicher Grenzen
Datengrundlagen nicht ausreichend
große bauliche Anlagen, die sich überwie-gend auf den Außenbereich konzentrieren, wie beispielsweise (privilegierte sowie nicht privilegierte) Biogasanlagen, landwirtschaft-liche Betriebe und Freiflächenphoto-voltaikanlagen als Kriterium der baulichen Vorbelastung
Datengrundlagen nicht ausreichend
Bewässerungswiesen, Teichanlagen, hitorischer Park, Tiergarten, Jagdstern, Torfstich, Arbeitersiedlungen, Alte (Klein-) Bahntrassen, Eisenbahngebäude, landwirt-schaftliche Nebengebäude, waldwirtschaftli-che Gebäude, militärische Anlagen, Wallan-lagen, Landwehr
Datengrundlagen nicht ausreichend, entspricht überwiegend nicht dem landesweiten Maßstab
Abgrenzung von charakteristischen Landschaftsräumen in Schleswig-Holstein
65
UmweltPlan
5.2 Vor-Ort-Verifizierung
Die naturbedingte und kulturbedingte Eigenart eines Raumes kann generell am besten
durch Ortsbegehungen erfasst werden. Diese war nicht Gegenstand des vorliegenden
Gutachtens. Einschränkend ist jedoch anzumerken, dass eine Erfassung durch Ortsbege-
hungen auch immer der Gefahr der Subjektivität unterliegt (Abhängigkeit vom jeweiligen
Bearbeiter), was einer landesweit einheitliche Bearbeitung entgegen steht.
Im Rahmen des vorliegenden Gutachtens wurde zur Verifizierung hilfsweise die Auswer-
tung von Luftbildern herangezogen.
5.3 Analyse der bisherigen CL in Bezug auf die Dichtewerte der naturräumlichen
Untereinheiten
Der ausgelieferte Zwischenbericht (Stand 11.12.2015) sowie die Präsentation der Ergeb-
nisse am 16.12.2015 beinhaltete auch eine Analyse der Merkmalsausstattung der bisheri-
gen CL hinsichtlich ihrer prozentualen Abweichung bezogen auf die Dichtewerte der
naturräumlichen Untereinheiten.
Bei dieser Analyse der „alten“ CL hinsichtlich der vorzufindenden Dichten an Merkmalen
wurden auch die Naturparke mit einbezogen, welche in den Regionalplänen 1998 bis
2005 pauschal als CL definiert worden waren (jedoch nicht mehr bei den Teilfortschrei-
bungen 2012). Beim Naturpark Lauenburgische Seen ergibt sich der Sonderfall, dass
dieser fast deckungsgleich mit der Naturraumuntereinheit Westmecklenburgisches Seen-
hügelland ist, so dass es bei den Dichteermittlungen überwiegend zu durchschnittlichen
Dichtewerten kommen musste. Ähnliches gilt für den Naturpark Westensee, der fast
vollständig in der Naturraumuntereinheit Westenseer Endmoränengebiet liegt. Auch ande-
re der „Alt“-CL überlagen sich tlw. mehr oder weniger mit naturräumlichen Untereinheiten.
Bei der weiteren Bearbeitung und Qualifizierung der Methodik wurde dieser dargestellte
Zwischenschritt als nicht zielführend verworfen, da er keinen Beitrag zur Neubewertung
der charakteristischen Landschaftsräume leistet. Diese wurden auf Grundlage der in Kap.
4.5 dargestellten räumlichen Analyseverfahren ermittelt, welche an DTK5-
blattschnittsbezogener Dichtewerten ansetzt.
Für die Überprüfung der bisherigen Kulisse wurde die in Kap. 4.5.3 dargestellte Methodik
angewendet.
Der Ansatz der räumlichen Analyse der „alten“ Kulisse wurde auch deshalb verworfen,
weil einige Stellungnahmen darauf hindeuteten, dass auf Grundlage der vorgestellten
Analysekarten missverständlich angenommen wurde, die neu abgegrenzten Kulissen
würden sich unmittelbar aus den alten ableiten. Auf eine Abgrenzung der neuen Gebiets-
kulisse anhand der bisherigen CL wurde jedoch ausdrücklich verzichtet.
Abgrenzung von charakteristischen Landschaftsräumen in Schleswig-Holstein
66
UmweltPlan
6 Ausblick
Qualifizierung der Daten
Die vorgelegte Methodik lässt sich durch eine Verbesserung und Vervollständigung der
Ausgangsdaten weiter ausbauen. Die dargestellten Datengrundlagen sollten hinsichtlich
der in Kap. 5.1 aufgezeigten Mängel schrittweise ergänzt und qualifiziert werden.
In Bezug auf die archäologischen Denkmale können bei verbesserter Datengrundlage
weitere Differenzierungen vorgenommen werden. Denkbar wäre z. B. eine thematische
Untergliederung in kulturbedingte Merkmale wie u. a. jungsteinzeitliche und bronzezeitli-
che Grabhügel, Burganlagen, Befestigungen, Deiche, Köge und Entwässerungssysteme.
Bereits vorhandene Elementkategorien, etwa Deiche, könnten durch die historische Wer-
tigkeit einiger Elemente als Kulturdenkmal qualitativ erweitert werden. Dabei ist jedoch
immer der landesweite Maßstab zu beachten. Detailinformationen können ggf. in die
regionale bzw. lokale Betrachtungsebene der Landschaftsplanung einfließen (s.u.).
Integration in die Landschaftsplanung
Es wird empfohlen, das Instrument der CL in die Landschaftsplanung zu integrieren, um
ihm auch über die Teilfortschreibung der Regionalpläne hinaus Gewicht zu verleihen.
Hierfür könnten weitere Bewertungsstufen zur regionalen und lokalen Bedeutung entwi-
ckelt werden. In diesem Zusammenhang kann es sinnvoll sein, z.B. im Rahmen von
Workshops, lokale Kenntnisse einzubeziehen. Weiterhin können ggf. weitere Daten her-
angezogen werden, die dem regionalen und lokalen Maßstab entsprechen und daher in
der landesweiten Betrachtung keine Berücksichtigung finden konnten (vgl. Tabelle 22).
Abgrenzung von charakteristischen Landschaftsräumen in Schleswig-Holstein
67
UmweltPlan
7 Allgemeinverständliche Zusammenfassung
Das Schleswig-Holsteinische Oberverwaltungsgericht Schleswig erklärte am 20.01.2015
die Teilfortschreibungen 2012 der Regionalpläne für die Planungsräume I und III für un-
wirksam. In der Folge beschloss der Schleswig-Holsteinische Landtag mit dem am
05.06.2015 in Kraft getretenen Windenergieplanungssicherstellungsgesetz eine Änderung
des Landesplanungsgesetzes. Diese beinhaltet den Auftrag an die Landesplanungsbe-
hörde, unverzüglich mit der Neuaufstellung von Teilregionalplänen mit Konzentrationsflä-
chen für die Windenergienutzung zu beginnen. In den Regionalplänen sollen zukünftig
Vorranggebiete für Windenergie mit Ausschlusswirkung festgelegt werden. Hierzu wurden
entsprechend den von der Rechtsprechung entwickelten Anforderungen harte und weiche
Tabukriterien sowie Abwägungskriterien festgelegt.
Ein Kriterium, das bei der Festlegung der Vorranggebiete Windenergie Berücksichtigung
finden soll, sind die sog. „charakteristischen Landschaftsräume“. Dabei handelt es sich
um ein spezifisches Kriterium des Landes Schleswig-Holstein, das seit 1997 in der Regio-
nalplanung Anwendung findet. Während die charakteristischen Landschaftsräume in den
„Alt-Regionalplänen“ lediglich textlich benannt worden waren, wurden sie im Zuge der
Teilfortschreibungen 2012 auch kartographisch abgegrenzt und teilweise verändert.
Grundlage hierfür waren die Vorgaben des LEP 2010. Auch für die Neuaufstellung der
Teilregionalpläne soll das Kriterium der charakteristischen Landschaftsräume angewendet
werden. Dabei sind aktuelle Vorgaben zu beachten und es sind eine nachvollziehbare
Methodik sowie fachliche Begründung zu liefern, welche möglichen gerichtlichen Überprü-
fungen standhalten. Weiterhin ist festzulegen, ob sich die charakteristischen Landschafts-
räume ganz oder in Teilen als weiches Tabukriterium eignen oder ob sie den Charakter
eines Abwägungskriteriums haben.
Ziel des vorliegenden Gutachtens ist es, vor dem Hintergrund der genannten Aspekte, die
bisherige Definition, die Begründung und die Gebietskulisse der charakteristischen Land-
schaftsräume einer gutachterlichen Untersuchung zu unterziehen und eine fachlich fun-
dierte und nachvollziehbare Neuabgrenzung der charakteristischen Landschaftsräume
vorzunehmen. Prämisse für alle Arbeitsschritte sind die aktuellen Vorgaben der Landes-
regierung zur Ausweisung von charakteristischen Landschaftsräumen, welche stärker als
bisher den Schutz der Kulturlandschaft in den Vordergrund stellen. Dies geht konform mit
aktuellen Entwicklungsansätzen zum Kulturlandschaftsschutz in der Raumordnung, wel-
che im Gutachten zusammengestellt werden.
Der erste Teil des Gutachtens beschäftigt sich mit den Vorgaben des LEP 2010 zu den
charakteristischer Landschaftsräume (CL) und der bisherigen Ausweisungspraxis in der
Regionalplanung und der Kreisplanung. Bestandteil ist eine ausführliche Auswertung der
bisher in den Regionalplänen ausgewiesenen CL („alt“ und 2012) und der hierzu vorlie-
genden Begründungen, der Kreiskonzepte und der zu den Teilfortschreibungen 2012
vorliegenden Stellungnahme. Auf der Grundlage der durchgeführten Auswertungen erfolg-
Abgrenzung von charakteristischen Landschaftsräumen in Schleswig-Holstein
68
UmweltPlan
te eine Überprüfung der Definition im LEP 2010. Zusammenfassend werden folgende
wesentliche Feststellungen getroffen:
– Gemäß den Vorgaben des LEP 2010 sollen charakteristische Landschaftsräume
weitgehend durch „Ausschlussgebiete“ und „Ausschlussgebiete mit der Möglichkeit
der Feinsteuerung auf der Regionalplanebene“ abgedeckt sein. Nicht näher definierte
„Randgebiete und Pufferzonen“ können einbezogen werden. Es muss eine sachlich-
fachliche Begründung für die Abgrenzung vorliegen.
– Aufgrund der groben Vorgaben des LEP 2010 wurde die Ausweisung von CL in den
Kreiskonzepten und Regionalplänen sehr uneinheitlich vorgenommen. Die Kulissen
der jeweiligen Planungsräume sind nicht miteinander vergleichbar.
– Die im LEP (Begründung zu Absatz 10) geforderte sachlich-fachliche Begründung für
die Abgrenzung von CL wurde in den Regionalplänen nur sehr knapp gehalten und
für viele CL gar nicht vorgenommen. Daher kann in der Regel nicht nachvollzogen
werden, welche Überlagerungskriterien („Ausschlussgebiete“ und „Ausschlussgebiete
mit der Möglichkeit der Feinsteuerung auf der Regionalplanebene“) zum Tragen ka-
men und durch welche Randgebiete und Pufferzonen die Gebiete jeweils abgerundet
wurden. Hierdurch sind sowohl die ausgewiesenen CL als auch Bereiche, die nicht
als CL ausgewiesen wurden, angreifbar. Deutlich wird dies auch durch die tlw. prakti-
zierte Beauftragung von Einzelgutachten zur Überprüfung von ausgewiesenen CL.
– Die Kriterien, die zur Abgrenzung herangezogen wurden, haben eine große Bandbrei-
te, sind stark naturschutzfachlich ausgerichtet und sehr uneinheitlich. Es lassen sich
anhand dieser Kriterien die Qualitäten der einzelnen CL nicht nachvollziehbar ablei-
ten. Auch lassen sich die CL in den Planungsräumen schwer miteinander verglei-
chen. Eine landeseinheitliche Methodik fehlt.
– Die Stellungnahmen der Kreise und Gemeinden zu den Teilfortschreibungen 2012
enthalten eine Vielzahl von Kritikpunkten bezüglich der Ausweisungspraxis von CL.
Argumente die sehr häufig vorgebracht wurden, sind das Fehlen belastbarer (sach-
lich-fachlicher) Kriterien, welche die Abgrenzung von CL plausibel und nachvollzieh-
bar begründen, das Fehlen einer nachvollziehbaren Methodik, das Fehlen von Be-
gründungen und eine in den Augen der Stellungnehmer zu pauschale Ausweisung.
Der zweite Teil des Gutachtens widmet sich der Neubewertung der charakteristischen
Landschaftsräume und beinhaltet eine
– Neudefinition des Kriteriums charakteristischer Landschaftsräume auf Grundlage der
aktuellen Vorgaben der Landesregierung,
– der Entwicklung einer nachvollziehbaren, vergleichbaren und objektiven Methodik zur
Ausweisung von CL und
– darauf aufbauend der Bildung einer Flächenkulisse sowie eine
– Überprüfung der bisherigen Flächenkulisse.
Abgrenzung von charakteristischen Landschaftsräumen in Schleswig-Holstein
69
UmweltPlan
In Übereinstimmung mit den Landesvorgaben und aktuellen Trends in der Raumordnung
wird das Kriterium charakteristische Landschaftsräume folgendermaßen definiert:
„Mit den charakteristischen Landschaftsräumen werden Teile der Kulturlandschaft ausge-
wiesen, die sich durch ihre unverwechselbare Eigenart in besonderer Weise von der
umgebenden Landschaft abheben, weil in ihnen bestimmte naturraumtypische naturbe-
dingte und / oder kulturbedingte Merkmale der Landschaft in einer besonderer Ausprä-
gung, Vielfalt oder Dominanz vorkommen.“
Aus den vorangegangen Analysen wird deutlich, dass ein Hauptkritikpunkt an der bisheri-
gen Ausweisungspraxis darin besteht, dass es keine nachvollziehbaren und für das ge-
samte Land vergleichbaren Kriterien für die Ausweisung von CL gibt. Somit ergeben sich
für die zukünftige Ausweisung von CL in den Regionalplänen folgende Prämissen:
– Es müssen Kriterien definiert werden, durch welche die wesentlichen charakteristi-
schen Landschaftsräume des Landes bestimmt werden können.
– Diese müssen nachvollziehbar, fachlich begründbar und für die Planungsräume
vergleichbar sein.
– Gleichzeitig müssen naturräumliche bzw. kulturhistorisch bedingte Unterschiede von
Teilregionen erfasst werden.
Als Ausgangspunkt der weiteren Analyse- und Bewertungsschritte werden die aktuell in
der Landschaft vorzufindenden Merkmale der landschaftlichen Charakteristik herangezo-
gen. Im Sinne der Objektivität, Nachvollziehbarkeit und Vergleichbarkeit wird dabei ein
GIS-basierter Ansatz verfolgt.
Als erster methodischer Schritt werden durch die Auswertung vorliegender Fachgrundla-
gen, insbesondere der landesweiten und regionalen Landschaftsplanung, Merkmale
herausgearbeitet, welche für die die landschaftliche Charakteristik Schleswig-Holsteins
und seiner Naturräume kennzeichnend sind. Im Ergebnis liegt eine Übersicht der Merk-
male der naturbedingten und kulturbedingten landschaftlichen Charakteristik Schleswig-
Holsteins und seiner Teilregionen vor, welche detailliert dokumentiert wird. Jedes heraus-
gearbeitete Merkmal wird systematisch hinsichtlich der zur Verfügung stehenden Daten
und ihrer Anwendbarkeit geprüft. Im Sinne des landeseinheitlichen Vorgehens wird dabei
ausschließlich auf Daten zurück gegriffen, welche landesweit einheitlich digital vorliegen.
Im Ergebnis der Prüfung werden 45 Merkmale festgelegt, welche für die weiteren Analy-
se- und Bewertungsschritte herangezogen werden. Diese unterteilen sich in Merkmale der
naturbedingten Eigenart sowie Merkmale der kulturbedingten Eigenart.
In einem nächsten Schritt erfolgt mittels räumlicher Analyseverfahren eine naturraumbe-
zogene Ermittlung der aktuellen Ausstattung an Merkmalen der landschaftlichen Charak-
teristik in Schleswig-Holstein. Aus den naturraumbezogen ermittelten Skalen werden für
jedes Merkmal nachvollziehbare Bewertungsstufen abgeleitet, die nachfolgend der Neu-
ausweisung von charakteristischen Landschaftsräumen zugrunde gelegt werden. Für die
landesweit flächendeckende Bewertung wird ein 2x2 km - Raster über die Landesfläche
Abgrenzung von charakteristischen Landschaftsräumen in Schleswig-Holstein
70
UmweltPlan
von Schleswig-Holstein gelegt, welches im Wesentlichen dem Blattschnitt der DTK5 ent-
spricht.
Im Ergebnis liegt eine Analyse der aktuellen Ausstattung der gesamten Landesfläche für
die berücksichtigten Merkmale vor. In einem „Atlas der Merkmale der landschaftlichen
Charakteristik“ werden für jedes analysierte Merkmal
– das naturräumliche Mittel sowie
– der Mittelwert der DTK5
dargestellt. Diese Analysen bilden die Grundlage für die Neuabgrenzung charakteristi-
scher Landschaftsräume und die Überprüfung der bestehenden Kulisse.
Für die Neuabgrenzung charakteristischer Landschaftsräume werden die analysierten
Merkmale - separat nach naturbedingten und kulturbedingen Merkmalen - überlagert und
entsprechend der vorkommenden Anzahl sowie Wertstufe innerhalb der jeweiligen Kachel
bewertet. Ausschlaggebend ist jeweils eine Kombination der in der jeweiligen Kachel
festgestellten Anzahl von Merkmalen und ihrer Wertstufe. Zum Ansatz kommen dabei die
drei höchsten Wertstufen mittel, hoch und sehr hoch. Es erfolgt eine Bewertung der Ei-
genschaften „Vielfalt“, „Dominanz“ und „ausgeprägte Dominanz“. In die Bewertung einbe-
zogen werden auch ermittelte Vorbelastungen. Ergebnis ist eine zweistufige kachelbezo-
gene Bewertung (sehr hoch, hoch) der naturbedingten und kulturbedingten Merkmale.
In einem nächsten Schritt erfolgt die Zusammenführung der erzielten zweistufigen Bewer-
tungsergebnisse zu einer kachelbezogenen dreistufigen Gesamtbewertung (sehr hohe
Charakteristik, hohe Charakteristik, mittlere Charakteristik). Dafür werden verschieden
Kombinationen der naturbedingten und kulturbedingten Bewertungen zugrunde gelegt.
Anschließend werden aus den ermittelten Bewertungen Flächenkulissen gebildet. Hierzu
werden die Geometrien der berücksichtigen Merkmale nach einem festgelegten Algorith-
mus herangezogen.
Im Ergebnis liegt eine fachlich begründete Flächenkulisse vor, die zwischen charakteristi-
schen Landschaftsräumen sehr hoher Bedeutung, hoher Bedeutung und mittlerer Bedeu-
tung unterscheidet.
Um dem Anspruch einer „landesweiten Freiraum-Konzeption“ zur Steuerung und Kon-
zentration von Windkraftanlagen Rechnung zu tragen, werden in einem Folgeschritt zu-
sammenhängende Freiräume zum Schutz charakteristischer Landschaftsräumen vor
Beeinträchtigungen durch Windenergieanlagen abgeleitet. Dabei wird zwischen „Kernbe-
reichen charakteristischer Landschaftsräume (Vorschlag für Anwendung als weiches
Tabukriterium) und „weiteren charakteristischen Landschaftsräumen und Schutzberei-
chen“ (Vorschlag für Anwendung als Abwägungskriterium) unterschieden.
Abgrenzung von charakteristischen Landschaftsräumen in Schleswig-Holstein
71
UmweltPlan
8 Quellenverzeichnis
8.1 Literatur
AG ORTS-CHRONIK ST. PETER-ORDING (2015): Chronik St. Peter Ording.
http://www.chronik-spo.de/eiderstedt-1/geschichte/schutz-charakteristischer-
landschaftsr%C3%A4ume/ (letzter Abruf: 26.11.2015).
ARL/Akademie für Raumforschung und Landesplanung (Hrsg.) (2006): Kulturlandschaf-
ten als Herausforderung für die Raumplanung. Verständnisse - Erfahrungen - Perspekti-
ven. Hannover
BEIRAT FÜR RAUMORDNUNG (2007): Empfehlung des Beirats für Raumordnung zur Wei-
terentwicklung des Leitbildes „Kulturlandschaften als Auftrag der Raumordnung“ (verab-
schiedet auf der 2. Sitzung am 20. September 2007)
BfN/BBSR/ Bundesamt für Naturschutz / Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumfor-
schung (2014): Den Landschaftswandel gestalten! Band 1: Bundesweite Übersichten.
Bonn
BMVBS/ Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (2006): Leitbilder und
Handlungsstrategien für die Raumentwicklung in Deutschland, verabschiedet von der
Ministerkonferenz für Raumordnung am 30.6.2006. Berlin.
BMVBS/ Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung & BBR/ Bundesamt
für Bauwesen und Raumordnung (2007): Regionale Kulturlandschaftsgestaltung - Neue
Entwicklungsansätze und Handlungsoptionen für die Raumordnung. BBR-Online-
Publikation 18/2007. Berlin.
ELLENBERG, H. (1990): Bauernhaus und Landschaft in ökologischer und historischer
Sicht. Stuttgart.
EUREK/ Europäisches Raumentwicklungskonzept (1999): Auf dem Wege zu einer räum-
lich ausgewogenen und nachhaltigen Entwicklung der EU. Hrsg.: Ausschuss für Raum-
entwicklung, Potsdam.
FACHHOCHSCHULE ERFURT (2004): Kulturlandschaftsprojekt Ostthüringen. Historisch
geprägte Kulturlandschaften und spezifische Landschaftsbilder in Ostthüringen. For-
schungsprojekt im Auftrag der Regionalen Planungsgemeinschaft Ostthüringen FH Erfurt,
Fachbereich Landschaftsarchitektur, Erfurt.
GFN/ GESELLSCHAFT FÜR FREILANDÖKOLOGIE UND NATURSCHUTZPLANUNG MBH (2015A):
Testfeld Scheinmark. Identifikation von Charakteristischen Landschaftsräumen. Auftrag-
geber: GEO mbH Langenhorn. Molfsee.
Abgrenzung von charakteristischen Landschaftsräumen in Schleswig-Holstein
72
UmweltPlan
GFN/ GESELLSCHAFT FÜR FREILANDÖKOLOGIE UND NATURSCHUTZPLANUNG MBH (2015B):
WP Osterwittbekfeld. Identifikation von Charakteristischen Landschaftsräumen. Auftrag-
geber: Ingenieurbüro für Bauwesen Eugen Siefert. Molfsee.
GFN/ GESELLSCHAFT FÜR FREILANDÖKOLOGIE UND NATURSCHUTZPLANUNG MBH (2015C):
WP Rieseby. Identifikation von Charakteristischen Landschaftsräumen. Auftraggeber:
Windpark Rieseby GmbH Co. KG, Bürgerbeteiligung Saxtorf-Wind GmbH. Molfsee.
GUNZELMANN, T. (2006): Kulturlandschaft zwischen Raumordnung und Denkmalpflege –
das bayrische Beispiel. In: Matthiesen, U.; Danielzyk, R., Heiland, S. & Tzschaschel, S.
(Hrsg). (2006): Kulturlandschaften als Herausforderung für die Raumplanung. Hannover.
S. 197-203.
MÜLLER, D., GÖBEL, N., KARL, H., THAMM, R. (2008): Ermittlung der regionalen Mindest-
dichten von zur Vernetzung erforderlichen linearen und punktförmigen Elementen nach §
5 (3) BNatSchG. In Natur und Landschaft, Heft 8/2008, S. 356-364
NOHL, W. (2001):LANDSCHAFTSPLANUNG. Ästhetische und rekreative Aspekte. Berlin,
Hannover.
SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER HEIMATBUND, Hrsg. (2000): Historische Kulturlandschaften in
Schleswig Holstein. Ein Führer und Leitfaden zum Planen, Gestalten und Entdecken.
Kiel.
8.2 Gesetzliche Grundlagen (Gesetze, Verordnungen, Runderlasse)
Gesetz zur Änderung des Landesplanungsgesetzes – Windenergieplanungssicherstel-
lungsgesetz WEPSG) vom 22.05.2015 – Ändert Ges. vom 27. Januar 2014, GS Schl.-H.
II, Gl.Nr. 230-1
Gesetz über die Landesplanung (Landesplanungsgesetz – LaPlaG) vom 10. Februar
1996 (GVOBl. Schl.-H. S. 232), zuletzt geändert durch Art. 3 des Gesetzes vom 15.
Dezember 2005 (GVOBl. Schl.-H. S. 542)
Richtlinien und Kriterienkatalog für die Erstellung der Kreiskonzepte zur Ausweisung
neuer Eignungsgebiete im Rahmen einer Teilfortschreibung der Regionalpläne vom
16.01.2009, Weitere Hinweise zur Erstellung der Kreiskonzepte vom 17.03.2009
Teilfortschreibung des Landesentwicklungsplanes Schleswig-Holstein 2010 und Teilauf-
stellung der Regionalpläne (Sachthema Windenergie) für die Planungsräume I bis III.
Runderlass des Ministerpräsidenten, Staatskanzlei, - Landesplanungsbehörde – vom 23.
Juni 2015 – StK LPW –Az. 500.99
Abgrenzung von charakteristischen Landschaftsräumen in Schleswig-Holstein
73
UmweltPlan
Konsequenzen aus den Urteilen des Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgerichtes
vom 20.01.2015 betreffend die Teilfortschreibungen 2012 der Regionalpläne I und III zur
Ausweisung von Windenergieeignungsgebieten - Informationen für die Kreise, kreisfreien
Städte, Ämter und Gemeinden nach Inkrafttreten des Gesetzes zur Änderung des Lan-
desplanungsgesetzes – Windenergieplanungssicherstellungsgesetz (WEPSG) – und
nach Veröffentlichung der Planungsabsichten für die Teilfortschreibung des Landesent-
wicklungsplanes zur Windenergienutzung und zur Aufstellung der Teilregionalpläne Wind
- Gemeinsamer Beratungserlass der Staatskanzlei, des Ministeriums für Inneres und
Bundesangelegenheiten und des Ministeriums für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt
und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein vom 26.08.2015
8.3 Ausgewertete Planungen und Konzepte aus Schleswig-Holstein
8.3.1 Landesplanung
INNENMINISTERIUM DES LANDES SCHLESWIG-HOLSTEIN (2010A): Landesentwicklungsplan
Schleswig-Holstein 2010. Kiel (Amtsblatt Schl.-H. S. 719)
INNENMINISTERIUM DES LANDES SCHLESWIG-HOLSTEIN (2010B): Umweltbericht und zu-
sammenfassende Erklärung. Anlage zum Landesentwicklungsplan Schleswig-Holstein
2010. Kiel.
8.3.2 Regionalplanung
Planungsraum I
DIE MINISTERPRÄSIDENTIN DES LANDES SCHLESWIG-HOLSTEIN (1998): Regionalplan für den
Planungsraum I Schleswig-Holstein Süd Kreise Herzogtum Lauenburg, Pinneberg, Se-
geberg und Stormarn zur Ausweisung von Eignungsgebieten für die Windenergienut-
zung. Kiel.
DER MINISTERPRÄSIDENT DES LANDES SCHLESWIG-HOLSTEIN (2012A): Teilfortschreibung
des Regionalplans für den Planungsraum I Kreise Herzogtum Lauenburg, Pinneberg,
Segeberg und Stormarn zur Ausweisung von Eignungsgebieten für die Windenergienut-
zung. Kiel.
DER MINISTERPRÄSIDENT DES LANDES SCHLESWIG-HOLSTEIN (2012B): Umweltbericht.
Anlage zur Teilfortschreibung zum Regionalplan für den Planungsraum I zur Ausweisung
von Eignungsgebieten für die Windenergienutzung. Kiel.
INNENMINISTERIUM DES LANDES SCHLESWIG-HOLSTEIN (2012A): Synopse der Stellungnah-
men zum 1. Entwurf der Teilfortschreibung des Regionalplanes für den Planungsraum I
Kreise Pinneberg, Segeberg, Stormarn und Herzogtum Lauenburg zur Ausweisung von
Eignungsgebieten für die Windenergienutzung. Stand 24.04.2012.
Abgrenzung von charakteristischen Landschaftsräumen in Schleswig-Holstein
74
UmweltPlan
DER MINISTERPRÄSIDENT DES LANDES SCHLESWIG-HOLSTEIN (2012A): Synopse der Stel-
lungnahmen zum 2. Entwurf der Teilfortschreibung des Regionalplanes für den Planungs-
raum I Kreise Pinneberg, Segeberg, Stormarn und Herzogtum Lauenburg zur Auswei-
sung von Eignungsgebieten für die Windenergienutzung. Stand 06.11.2012.
Planungsraum II
INNENMINISTERIUM DES LANDES SCHLESWIG-HOLSTEIN (2004): Regionalplan für den Pla-
nungsraum II Schleswig-Holstein Ost Kreisfreie Stadt Lübeck und Kreis Ostholstein zur
Ausweisung von Eignungsgebieten für die Windenergienutzung. Kiel.
DER MINISTERPRÄSIDENT DES LANDES SCHLESWIG-HOLSTEIN (2012C): Teilfortschreibung
des Regionalplans für den Planungsraum II Kreisfreie Stadt Lübeck und Kreis Ostholstein
zur Ausweisung von Eignungsgebieten für die Windenergienutzung. Kiel.
DER MINISTERPRÄSIDENT DES LANDES SCHLESWIG-HOLSTEIN (2012D): Umweltbericht.
Anlage zur Teilfortschreibung zum Regionalplan für den Planungsraum II zur Ausweisung
von Eignungsgebieten für die Windenergienutzung. Kiel.
INNENMINISTERIUM DES LANDES SCHLESWIG-HOLSTEIN (2012B): Synopse der Stellungnah-
men zum 1. Entwurf der Teilfortschreibung des Regionalplanes für den Planungsraum II
Stadt Lübeck und Kreis Ostholstein zur Ausweisung von Eignungsgebieten für die Wind-
energienutzung. Stand 24.04.2012.
DER MINISTERPRÄSIDENT DES LANDES SCHLESWIG-HOLSTEIN (2012B): Synopse der Stel-
lungnahmen zum 2. Entwurf der Teilfortschreibung des Regionalplanes für den Planungs-
raum II Stadt Lübeck und Kreis Ostholstein zur Ausweisung von Eignungsgebieten für die
Windenergienutzung. Stand 06.11.2012.
Planungsraum III
MINISTERIUM FÜR LÄNDLICHE RÄUME, LANDESPLANUNG, LANDWIRTSCHAFT UND TOURISMUS
DES LANDES SCHLESWIG-HOLSTEIN (2000): Regionalplan für den Planungsraum III Tech-
nologie-Region K.E.R.N. Kreisfreie Städte Kiel und Neumünster, Kreise Plön und
Rendsburg-Eckernförde zur Ausweisung von Eignungsgebieten für die Windenergienut-
zung. Kiel.
DER MINISTERPRÄSIDENT DES LANDES SCHLESWIG-HOLSTEIN (2012E): Teilfortschreibung
des Regionalplans für den Planungsraum III Kreisfreie Städte Kiel und Neumünster,
Kreise Plön und Rendsburg-Eckernförde zur Ausweisung von Eignungsgebieten für die
Windenergienutzung. Kiel.
Abgrenzung von charakteristischen Landschaftsräumen in Schleswig-Holstein
75
UmweltPlan
DER MINISTERPRÄSIDENT DES LANDES SCHLESWIG-HOLSTEIN (2012F): Umweltbericht.
Anlage zur Teilfortschreibung zum Regionalplan für den Planungsraum III zur Auswei-
sung von Eignungsgebieten für die Windenergienutzung. Kiel.
INNENMINISTERIUM DES LANDES SCHLESWIG-HOLSTEIN (2012C): Synopse der Stellungnah-
men zum 1. Entwurf der Teilfortschreibung des Regionalplanes für den Planungsraum III
Kreisfreie Städte Kiel und Neumünster, Kreise Plön und Rendsburg-Eckernförde zur
Ausweisung von Eignungsgebieten für die Windenergienutzung. Stand 24.04.2012.
DER MINISTERPRÄSIDENT DES LANDES SCHLESWIG-HOLSTEIN (2012C): Synopse der Stel-
lungnahmen zum 2. Entwurf der Teilfortschreibung des Regionalplanes für den Planungs-
raum III Kreisfreie Städte Kiel und Neumünster, Kreise Plön und Rendsburg-Eckernförde
zur Ausweisung von Eignungsgebieten für die Windenergienutzung. Stand 06.11.2012.
Planungsraum IV
INNENMINISTERIUM DES LANDES SCHLESWIG-HOLSTEIN (2005): Regionalplan für den Pla-
nungsraum IV Schleswig-Holstein Süd-West Kreise Dithmarschen und Steinburg zur
Ausweisung von Eignungsgebieten für die Windenergienutzung. Kiel.
DER MINISTERPRÄSIDENT DES LANDES SCHLESWIG-HOLSTEIN (2012G): Teilfortschreibung
des Regionalplans für den Planungsraum IV Kreise Dithmarschen und Steinburg zur
Ausweisung von Eignungsgebieten für die Windenergienutzung. Kiel.
DER MINISTERPRÄSIDENT DES LANDES SCHLESWIG-HOLSTEIN (2012H): Umweltbericht.
Anlage zur Teilfortschreibung zum Regionalplan für den Planungsraum IV zur Auswei-
sung von Eignungsgebieten für die Windenergienutzung. Kiel.
INNENMINISTERIUM DES LANDES SCHLESWIG-HOLSTEIN (2012D): Synopse der Stellungnah-
men zum 1. Entwurf der Teilfortschreibung des Regionalplanes für den Planungsraum IV
Kreise Dithmarschen und Steinburg zur Ausweisung von Eignungsgebieten für die Wind-
energienutzung. Stand 24.04.2012.
DER MINISTERPRÄSIDENT DES LANDES SCHLESWIG-HOLSTEIN (2012D): Synopse der Stel-
lungnahmen zum 2. Entwurf der Teilfortschreibung des Regionalplanes für den Planungs-
raum IV Kreise Dithmarschen und Steinburg zur Ausweisung von Eignungsgebieten für
die Windenergienutzung. Stand 06.11.2012.
Abgrenzung von charakteristischen Landschaftsräumen in Schleswig-Holstein
76
UmweltPlan
Planungsraum V
MINISTERIUM FÜR LÄNDLICHE RÄUME, LANDESPLANUNG, LANDWIRTSCHAFT UND TOURISMUS
DES LANDES SCHLESWIG-HOLSTEIN (2002): Regionalplan für den Planungsraum V Landes-
teil Schleswig (Schleswig-Holstein Nord) des Landes Schleswig-Holstein Kreisfreie Stadt
Flensburg, Kreise Nordfriesland und Schleswig-Flensburg zur Ausweisung von Eig-
nungsgebieten für die Windenergienutzung. Kiel.
DER MINISTERPRÄSIDENT DES LANDES SCHLESWIG-HOLSTEIN (2012I): Teilfortschreibung
des Regionalplans für den Planungsraum V Kreisfreie Stadt Flensburg, Kreise Nordfries-
land und Schleswig-Flensburg zur Ausweisung von Eignungsgebieten für die Windener-
gienutzung. Kiel.
DER MINISTERPRÄSIDENT DES LANDES SCHLESWIG-HOLSTEIN (2012J): Umweltbericht. Anla-
ge zur Teilfortschreibung zum Regionalplan für den Planungsraum V zur Ausweisung von
Eignungsgebieten für die Windenergienutzung. Kiel.
INNENMINISTERIUM DES LANDES SCHLESWIG-HOLSTEIN (2012): Synopse der Stellungnah-
men zum 1. Entwurf der Teilfortschreibung des Regionalplanes für den Planungsraum V
Kreisfreie Stadt Flensburg, Kreise Nordfriesland und Schleswig-Flensburg zur Auswei-
sung von Eignungsgebieten für die Windenergienutzung. Stand 24.04.2012.
DER MINISTERPRÄSIDENT DES LANDES SCHLESWIG-HOLSTEIN (2012D): Synopse der Stel-
lungnahmen zum 2. Entwurf der Teilfortschreibung des Regionalplanes für den Planungs-
raum V Kreisfreie Stadt Flensburg, Kreise Nordfriesland und Schleswig-Flensburg zur
Ausweisung von Eignungsgebieten für die Windenergienutzung. Stand 06.11.2012.
8.3.3 Kreisplanung
KREIS DITHMARSCHEN (2009): Kreiskonzept zur Ausweisung von Windenergieeignungs-
gebieten des Kreises Dithmarschen.
KREIS DITHMARSCHEN (2011): Fachbeitrag Charakteristische Landschaftsräume in Dith-
marschen. Fachdienst Bau und Regionalentwicklung Fachdienst Naturschutz.
KREIS HERZOGTUM LAUENBURG (2009): Ermittlung der Eignungsflächen für die Errichtung
von Windkraftanlagen.
KREIS NORDFRIESLAND (2009): Kreiskonzept Windkraft.
KREIS OSTHOLSTEIN (2009): Konzept zur Ermittlung konfliktfreier oder konfliktar-mer Flä-
chen für Windenergieanlagen im Kreis Ostholstein.
KREIS PINNEBERG (2009): Kreiskonzept Windkraft.
Abgrenzung von charakteristischen Landschaftsräumen in Schleswig-Holstein
77
UmweltPlan
KREIS PLÖN (2009): Windenergiekonzept des Kreises PIön, -Fortschreibung 2009- zur
Meldung an das Innenministerium.
KREIS RENDSBURG-ECKERNFÖRDE (2010): Kreiskonzept zur Ausweisung von Eignungs-
gebieten für die Windenergienutzung des Kreises Rendsburg-Eckernförde.
KREIS SCHLESWIG-FLENSBURG (2010): Meldelisten Vorschlagsflächen.
KREIS SEGEBERG (2009): Eignungsgebiete für Windenergienutzung.
KREIS STEINBURG (2009): Kreiskonzept Windenergie Steinburg 2009.
KREIS STORMARN (2009): Zukunft der Windenergienutzung in Schleswig-Holstein – Ge-
plante Erweiterung der Eignungsgebiete gem. Entwurf des Landesentwicklungsplanes –
Kreis Stormarn.
8.3.4 Landschaftsplanung
Landschaftsprogramm
MINISTERIUM FÜR UMWELT, NATUR UND FORSTEN DES LANDES SCHLESWIG-HOLSTEIN
(1997): Landschaftsprogramm Schleswig-Holstein. Entwurf 1997. Kiel.
MINISTERIUM FÜR UMWELT, NATUR UND FORSTEN DES LANDES SCHLESWIG-HOLSTEIN
(1999): Landschaftsprogramm Schleswig-Holstein. Kiel.
Landschaftsrahmenpläne
MINISTERIUM FÜR UMWELT, NATUR UND FORSTEN DES LANDES SCHLESWIG-HOLSTEIN
(1998): Kreise Pinneberg, Segeberg, Stormarn und Herzogtum Lauenburg. Landschafts-
rahmenplan für den Planungsraum I. Kiel.
MINISTERIUM FÜR UMWELT, NATUR UND FORSTEN DES LANDES SCHLESWIG-HOLSTEIN
(2000): Landschaftsrahmenplan für den Planungsraum III – Kreise Rendsburg-
Eckernförde und Plön, kreisfreie Städte Kiel und Neumünster. Kiel.
MINISTERIUM FÜR UMWELT, NATUR UND FORSTEN DES LANDES SCHLESWIG-HOLSTEIN
(2002): Landschaftsrahmenplan für den Planungsraum V – Kreise Nordfriesland und
Schleswig-Flensburg, kreisfreie Stadt Flensburg. Kiel.
MINISTERIUM FÜR UMWELT, NATUR UND FORSTEN DES LANDES SCHLESWIG-HOLSTEIN
(2003): Landschaftsrahmenplan für den Planungsraum II – Kreis Ostholstein und Hanse-
stadt Lübeck. Gesamtfortschreibung 2003. Kiel.
Abgrenzung von charakteristischen Landschaftsräumen in Schleswig-Holstein
78
UmweltPlan
MINISTERIUM FÜR UMWELT, NATUR UND FORSTEN DES LANDES SCHLESWIG-HOLSTEIN
(2005): Landschaftsrahmenplan für den Planungsraum IV – Kreise Dithmarschen und
Steinburg. Gesamtfortschreibung Januar 2005.
Abgrenzung von charakteristischen Landschaftsräumen in Schleswig-Holstein
79
UmweltPlan
9 Anhang
9.1 Gutachten zur Abgrenzung von Kulturlandschaftsräumen in anderen Bundes-
ländern
Bundesland Inhalt, methodischer Ansatz
Baden-Württemberg,
Ostwürttemberg
Regionalverband Ostwürttemberg & Landesdenkmalamt Baden-Württemberg (2004)
Fachplanung zur Darstellung besonders wertvoller Kulturlandschaftselemente:
Die gesamte Region wurde in verschiedene Kulturlandschaftsräume aufgeteilt, wobei jedoch keine flächenscharfe Abgrenzung erfolgte. Neben den historischen Bezügen wurden auch die naturräumlichen Gegebenheiten als prägende Faktoren mit einbezogen. Die einzelnen Landschaften werden textlich charakterisiert.
Bayern
Technische Universität München im Auftrag des Bayerischen Landesamtes für Umwelt (2009- 2013)
Entwurf einer kulturlandschaftlichen Gliederung Bayerns als Beitrag zur Biodiversität:
Ziel des Vorhabens ist die Erarbeitung einer flächendeckenden Gliederung Bayerns in möglichst einheitliche Kulturlandschaftsräume (Bearbeitungsstand März 2013: abgegrenzt sind 61 Räume), die sich in ihrer kulturlandschaftlichen Prägung aufgrund ihrer jeweiligen individuellen Eigenart von anderen Räumen unterscheiden. Die charakteristische Eigenart der jeweiligen Landschaften sollte nach einer einheitlichen Systematik herausgearbeitet und in Form von Kulturlandschaftssteckbriefen beschrieben werden.
Die Kulturlandschaftsgliederung soll sich - unter Beachtung der vorgegebenen landeswei-ten Maßstabsebene (Maßstab 1:200.000 bis 1:500.000) - in erster Linie an allgemein bekannten, im Bewusstsein der Bevölkerung verankerten Landschaftsbezeichnungen orientieren. In einem ersten Schritt wurden daher tradierte Kulturlandschaftsnamen ermit-telt. Die so ermittelten Räume wurden anschließend abgegrenzt. Die dabei entwickelten Abgrenzungskriterien wurden um weitere, die spezifische Eigenart der Räume bezeichnen-de Kriterien ergänzt und dienen sowohl zur Abgrenzung weiterer Kulturlandschaftsräume, als auch zu deren Charakterisierung im Rahmen von Kulturlandschaftssteckbriefen.
http://www.landschaftsentwicklung.wzw.tum.de/index.php?id=31
http://www.hswt.de/fgw/infodienst/2011/maerz/landschaftsarchitektur.html
Bayern, Region
Oberfranken
Bayerischen Landes-ämter für Umwelt und für Denkmalpflege (2001-03)
Im Rahmen des Landschaftsentwicklungskonzepts (LEK) wurde die historische Kulturland-schaft Oberfranken-West erfasst und bewertet. Das Vorhaben wurde zwischen 2001 und 2003 als gemeinsames Pilotprojekt der Bayerischen Landesämter für Umwelt und für Denkmalpflege durchgeführt.
Insgesamt wurden über 1500 Kulturlandschaftselemente in einem DV-gestützten Kultur-landschaftskataster erfasst und bewertet. Außerdem wurde die Region in 112 Kulturland-schaftsräume gegliedert. Diese wurden unterteilt in Kulturlandschaftsräume „allgemeiner Bedeutung“, „besonderer Bedeutung“ und „hervorragender Bedeutung“. Der höchsten Stufe wurden 26 Räume zugeordnet. Hier wird die „historische Kulturlandschaft“ als Schutzgut als unverzichtbarer Bestandteil der Regionalplanung angesehen.
Jeder Kulturlandschaftraum wurde in einem Steckbrief in Text, Bild und mittels Kartenaus-zug beschrieben. Außerdem wurden Vorschläge für Entwicklungsziele und Sicherungs-/ Entwicklungsmaßnahmen gemacht.
http://www.lfu.bayern.de/natur/historische_kulturlandschaft/pilotprojekt_oberfranken_west/index.htm
Berlin/ Brandenburg
Gemeinesame Lan-desplanungsabteilung Berlin-Brandenburg (2006)
Textliche Abhandlung über die Bedeutung der Kulturlandschaften Berlins und Branden-burgs:“Kulturlandschaften - Chancen für die regionale Entwicklung in Berlin und Branden-burg“ mit Nennung von beispielhaften lokalen Projekten
Schematische, nicht flächenscharfe Abgrenzung von Kulturlandschaftsräumen (ohne Beschreibung und Bewertung)
http://gl.berlin-brandenburg.de/publikationen/index.html
Abgrenzung von charakteristischen Landschaftsräumen in Schleswig-Holstein
80
UmweltPlan
Bundesland Inhalt, methodischer Ansatz
Mecklenburg-Vorpommern
Ministerium für Ener-gie, Infrastruktur und Landesentwicklung Mecklenburg-Vorpommern (2013)
Ziel der Studie war die Erarbeitung von einheitlichen Grundlagen für die Identifizierung, Systematisierung und Bewertung der Kulturlandschaftsausstattung in Mecklenburg-Vorpommern.
Für das Vorhaben wurde der Begriff „Kulturlandschaft“ in einem erweiterten Sinne betrach-tet, bei dem neben der Landschaft als solcher auch kulturelle Einrichtungen und Veranstal-tungen, Bau- und Bodendenkmale und Siedlungen sowie erschließende Wegenetze (Routen) betrachtet werden.
Grundlage für die Studie waren intensive Recherchen zu Kulturlandschaftselementen auf der Basis landesweit vorliegender GIS-Daten (erfasst wurden rund 14.000 Daten, die auf unterschiedliche Fachressorts und Behörden verteilt sind).
Die bereit gestellten Daten wurden geprüft, analysiert und systematisiert. Weiterhin wurden Verteilungskarten zu den verschiedenen Kategorien der Kulturlandschaften erstellt. Darauf aufbauend wurden mögliche Kriterien für die Systematisierung von Kulturlandschaftsräu-men auf der Ebene des LEP abgeleitet.
Aufbauend auf die Studie sollen in einem nächsten Schritt auf regionaler Ebene Kulturland-schaftsräume identifiziert werden.
Niedersachsen
Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Natur-schutz
in Bearbeitung
Seit Herbst 2015 wird eine Kulturlandschaftsgliederung erstellt, die auch eine Identifizie-rung und Abgrenzung landesweit besonders wertvoller historischer Kulturlandschaften beinhaltet. Die Ergebnisse sollen direkt in das Niedersächsische Landschaftsprogramm einfließen, welches Ende 2016 in einem ersten Entwurf vorliegen soll.
Im Rahmen der Bearbeitung erfolgt die Planung und Durchführung von Experten-Workshops mit ausgesuchten Kennern der Niedersächsischen Landschaften, um das dort vorhandene Wissen in die Bearbeitung einfließen zu lassen.
weitere Infos unter http://www.boschpartner.de/arbeitsbereiche/raeumliche-planung/landschaftsplanung/projekte/bearbeitung-der-fachbeitraege-kulturlandschaften-und-landschaftsbild-zum-landschaftsprogramm-niedersachsen/
Vorausgehend wurde im März 2015 in Zusammenarbeit mit dem Niedersächsischen Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz und dem Niedersächsischen Heimatbund eine Experten-Zukunftswerkstatt zum künftigen Umgang mit historischen Kulturlandschaf-ten in Niedersachsen durchgeführt. Daraus gingen Empfehlungen zur Erhaltung von historischen Kulturlandschaften an das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz hervor. In diesen wird u.a. betont, dass Niedersachen eine landesweite kulturlandschaftliche Gliederung benötigt, welche in das Landschaftsprogramm einfließen soll.
http://www.niedersaechsischer-heimatbund.de/files/pdf/ Empfehlungen_zur_Erhaltung_von_historischen_Kulturlandschaften_Endfassung_III.pdf
Nordrhein-Westfalen
Landschaftsverbände Rheinland und Westfa-len-Lippe (2007)
Im Jahr 2007 wurde durch den Landschaftsverband Westfalen-Lippe in Zusammenarbeit mit dem Landschaftsverband Rheinland im Auftrag des Ministeriums für Wirtschaft, Mittel-stand und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen ein Gutachten zur Ausweisung von Kulturlandschaftsräumen als Grundlage für die Landesplanung erstellt (KULEP).
Die Maßstabebene beträgt 1:200.000. Das Land NRW wurde anhand charakterbestim-mender Merkmale wie naturräumliche Gliederung, Landschaftsbild, Siedlungstypen und regionale Baukultur, Landnutzungsstrukturen sowie historischer territorialer und konfessio-neller Grenzen in 32 Kulturlandschaften unterteilt. In den Kulturlandschaften wurden bedeutsame und landesbedeutsame Kulturlandschaftsbereiche ausgegliedert. Auswahl- und Abgrenzungskriterien dafür waren der historische Wert, der künstlerische Wert, der Erhaltungswert, der Seltenheitswert, der regionaltypische Wert, die räumlichen Zusam-menhänge und Beziehungen, die sensorielle Wahrnehmungsebene sowie die Flächen- und Raumrelevanz (vgl. www.lwl.org/walb-download/pdf/KuLEP/Text.pdf).
Als Konkretisierung werden für die einzelnen Regierungsbezirke landesbedeutsame und bedeutsame Kulturlandschaftsbereiche identifiziert.
Auf regionaler Ebene wurden die Vorgaben des Fachbeitrags im Maßstab 1:50.000 für den Kreis Soest und den Hochsauerlandkreis im Jahr 2010 in einem Kulturlandschaftlichen Fachbeitrag zur Regionalplanung (KuLaReg) konkretisiert. Bedeutsame Kulturlandschafts-bereiche werden, differenziert nach den Fachsichten Archäologie, Denkmalpflege und Landschafts- und Baukultur, dargestellt und beschrieben. (www.lwl.org/walb-download/pdf/KuLaReg/KuLaReg_SO_HSK_Fachbeitrag_Web Opt.pdf
Im Jahr 2012 folgte der Kulturlandschaftlicher Fachbeitrag zum Regionalplan Münsterland Regierungsbezirk Münster (Kreise). http://www.lwl.org/302a-download/PDF/kulturlandschaft/KuLaReg_Muensterland.pdf
weitere Infos unter http://www.lwl.org/dlbw/service/publikationen/kulturlandschaft
Abgrenzung von charakteristischen Landschaftsräumen in Schleswig-Holstein
81
UmweltPlan
Bundesland Inhalt, methodischer Ansatz
Rheinland-Pfalz
Ministerium für Wirt-schaft, Klimaschutz, Energie und Landes-planung Rheinland-Pfalz, Referat Frei-raumsicherung, Kultur-landschaften (2013)
Konkretisierung der landesweit bedeutsamen historischen Kulturlandschaften zur Festle-gung, Begründung und Darstellung von Ausschlussflächen und Restriktionen für den Ausbau der Windenergienutzung
Ausgangspunkt des Fachgutachtens sind die Flächenkulisse und Aussagen des LEP IV zu den landesweit bedeutsamen Kulturlandschaften in Rheinland-Pfalz (17 Landschaftsaus-schnitte). Die Flächenkulisse im LEP VI ist nach eigenen Aussagen symbolhaft zu verste-hen und nicht bereichsscharf. Das Fachgutachten liefert die erforderlichen Grundlagen und Empfehlungen zur Konkretisierung und Untergliederung der Flächen. Kernstück ist die Abgrenzung und Begründung von Ausschlussflächen für die Windenergienutzung zur Umsetzung auf der Ebene der Regionalplanung.
Saarland
Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (2009)
Abgrenzung von Kulturlandschaftsräumen im Landschaftsprogramm: Einteilung des Lan-des in 11 Kulturlandschaftsräume und Kennzeichnung besonders wertvoller Kulturland-schaften (historische Stadtkerne, Agrarlandschaften, bäuerliche Siedlungen, Industrieland-schaften, Industriesiedlungen, Grünzüge und -zäsuren)
Relativ grobe Ausgrenzung als „Annäherung an eine Raumkategorisierung, die – in Anleh-nung an das Konzept der naturräumlichen Gliederung – weitergehend differenziert werden muss.“ (Landschaftsprogramm, Erläuterungsbericht, S. 77)
http://www.saarland.de/75712.htm
Sachsen
Landesamt Für Um-welt, Landwirtschaft Und Geologie (2012)
Historische Kulturlandschaften Sachsens
Auf der Grundlage von Geodaten und Literatur wurde die Prägung der Gemarkungen des Freistaates Sachsen durch aktuell noch vorhandene historische Kulturlandschaftselemente untersucht und Kulturlandschaftsgebiete einheitlicher Typik abgegrenzt und bewertet.
Die Landesfläche Sachsens wurde anhand 40 landschaftsprägender kulturhistorischer Relikte in 17 Kulturlandschaftsgebiete eingeteilt. Zur Abgrenzung der Kulturlandschaftsge-biete wurde eine schematische Methode entwickelt, um die Ergebnisse besser vergleichen und reproduzieren zu können. Sie verbindet Verfahren der räumlichen Verschneidung von Geodaten, der deskriptiven Statistik und der räumlichen und hierarchischen Clusterung. Die Aufteilung in die Kulturlandschaftsgebiete wird bestimmt von Schwerpunktvorkommen und Kombination der einzelnen Landschaftselementtypen. Die Karten im Anlagenband zeigen die Kulturlandschaftsgebiete und die schwerpunktmäßige Verbreitung der Kulturland-schaftselemente.
Thüringen
Fachhochschule Erfurt, im Auftrag der Regio-nalen Planungsge-meinschaft Ostthürin-gen (2004)
Forschungsprojekt „Historisch geprägte Kulturlandschaften und spezifische Landschaftsbil-der in Ostthüringen“
Die Studie diente der Beantwortung der Fragen, worin die Eigenart der verschiedenen Kulturlandschaften Ostthüringens besteht, wie diese fundiert abzuleiten sind und welche Ansätze sie beispielsweise für gezielte Projekte der Regionalentwicklung bergen. Ebenso ist zu fragen, welche Landschaftsbilder Ostthüringens in besonderem Maße die Eigenart der Landschaft prägen, um zu entscheiden, wie diese weiter zu entwickeln sind.
Folgende Ausgangsthese wurde zugrundegelegt: Jede Landschaft hat ihre naturbedingte Eigenart, aber nicht jede eine unverwechselbare. Jede Landschaft wurde historisch ge-prägt, aber nicht in jeder ist dies noch offensichtlich und markant. Jede Landschaft erfährt auch gegenwärtig ihre Prägung, aber nicht immer trägt diese Prägung zur Unterscheidbarkeit bei.
Die Studie basiert auf einer sehr detaillierten Untersuchung der kulturlandschaftlichen Ausstattung und Eigenart Ostthüringens. Es erfolgt sowohl eine flächendeckende Charak-teristik der landschaftlichen Eigenart der Kulturlandschaften Ostthüringens (flächendecken-der Ansatz) als auch eine Auswahl der Kulturlandschaften Ostthüringens, die über eine besondere Eigenart verfügen (selektiver
Ansatz).
Im Ergebnis werden Vorschläge für die Fortschreibung des Regionalplanes abgeleitet, aber auch für Projekte zur Förderung des jeweiligen Charakters der Kulturlandschaftsräume.
http://www.kulturlandschaft.fh-erfurt.de/kula_ostth
Abgrenzung von charakteristischen Landschaftsräumen in Schleswig-Holstein
82
UmweltPlan
9.2 Ergänzende Abbildungen und Tabellen zu Kapitel 3
Abbildung 9: Planungsräume in Schleswig-Holstein bis 31.12.2013
Quelle: https://www.schleswig-
holstein.de/DE/Fachinhalte/L/landesplanung_raumordnung/raumordnungsplaene/regionalplaene/
regionalplaene_uebersicht.html
Abgrenzung von charakteristischen Landschaftsräumen in Schleswig-Holstein
83
UmweltPlan
Abbildung 10: Planungsräume in Schleswig-Holstein seit 01.01.2014
Quelle: https://www.schleswig-holstein.de/DE/Fachinhalte/L/landesplanung_raumordnung/raumordnungsplaene/
regionalplaene/regionalplan_II.html
Abgrenzung von charakteristischen Landschaftsräumen in Schleswig-Holstein
84
UmweltPlan
Tabelle 23: Ausschlussgebiete der Absätze 8 und 9 nach LEP 2010 Kap. 3.5.2
Ausschlussgebiete für Windenergie (Kap. 3.5.2 LEP, Absatz 8)
Ausschlussgebiete mit der Möglichkeit der Feinsteuerung auf der Regionalplanebene (Kap. 3.5.2 LEP, Absatz 9)
▪ Nationalpark Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer sowie Nordsee bis zur Hoheitsgrenze
▪ Nordfriesische Inseln und Halligen
▪ Ostsee bis zur Hoheitsgrenze
▪ Elbe bis zur Hoheitsgrenze sowie sonstige Wasserflä-chen (Seen und Flüsse)
▪ in den Regionalplänen festgelegte Siedlungsachsen und besondere Siedlungsräume
▪ Vordeichflächen aller Art
▪ bestehende Naturschutzgebiete sowie Gebiete, die die Voraussetzungen für eine Unterschutzstellung nach § 23 BNatSchG in Verbindung mit § 13 LNatSchG erfüllen, für die ein Verfahren nach § 22 Absatz 2 Satz 1 BNatschG in Verbindung mit § 19 LNatSchG eingeleitet ist oder die nach § 22 BNatSchG in Verbindung mit § 12 LNatSchG einstweilig sichergestellt sind
▪ gesetzlich geschützte Biotope, europäische Vogel-schutzgebiete und FFH-Gebiete
▪ Wälder
▪ größere, regelmäßig aufgesuchte bevorzugte Nahrungs- und Rastflächen sowie zugeordnete Vogelflugfelder
▪ regionale Grünzüge der Ordnungsräume
▪ Stadt- und Umlandbereiche in ländlichen Räumen
▪ Umgebungsbereiche Landschafts- und Ortsbild prägender Kulturdenkmäler und geschützter Ensembles
▪ Pufferzonen entlang von Ufern und Dei-chen an Gewässern (Seen, Flüssen und Kanälen) sowie an den Meeresküsten und im Bereich über Land führender Vogel-zugwege als Leitstrukturen für den Vogel-zug
▪ sonstige Flächen für den Naturschutz sowie im Bereich schützenswerter Geotope (geologisch-geomorphologische Sonderformen, wie zum Beispiel Moränenhügel, Tunneltalsysteme, Kleevkanten und Steilufer)
▪ Landschaftsschutzgebiete und Naturparke
Abgrenzung von charakteristischen Landschaftsräumen in Schleswig-Holstein
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UmweltPlan
Tabelle 24: Auseinandersetzung mit dem Instrument CL in den Kreiskonzepten
Kreis [Planungsraum]
Konzept (Titel, Datum) Aussagen zu CL Berücksichtigung durch Regional-plan, Teilfortschreibung 2012
Herzogtum Lauenburg [I]
„Ermittlung der Eignungs-flächen für die Errichtung von Windkraftanlagen“
30. September 2009
Ausweisung eines großräumigen Freihaltebereichs mit folgender Begründung (Kreiskon-zept, Kap. 4.4):
„Die Abgrenzung des Freihaltebereichs erfolgte auf Grundlage des Schutzgebiets- und Biotopverbundsystems Schleswig-Holstein, der EU-Vogelschutzgebiete sowie vorhandener und geplanter Naturschutzgebiete, ggf. unter Berücksichtigung der Darstellungen in den örtlichen Landschaftsplänen. Außerdem wurden Brutplätze empfindlicher Großvogelarten, bedeutende Nahrungs- und Rastflächen, Schlafplätze sowie die Zug- und Bewegungskorri-dore zwischen diesen Flächen berücksichtigt.“
Tabelle 25 im Anhang zeigt die Begründung zu den einzelnen Teilbereichen des CL.
Der vorgeschlagene CL wird über-nommen (vgl. Tabelle 2, Spalte Teilfortschreibung 2012, Nr. (12)), jedoch nicht in der gesamten Fläche.
Darauf wird in der Stellungnahme zum 1. Beteiligungsverfahren seitens des Kreises entsprechend eingegangen (vgl. Kap. 3.4).
Segeberg [I] „Eignungsgebiete für Windenergienutzung“
Oktober 2009
Übernahme der CL aus dem Regionalplan 1998 des Planungsraums I; keine eigenen Gebietsvorschläge
Der Landschaftsraum „Bad Bramstedt - Wrist - Bahnstrecke Wrist - Brande-Hörnerkirchen - A 23 - Barnstedt - B 4 - Bad Bramstedt“ wird im Norden bis zur künftigen Trasse der A 20 zurück genommen. Dies wird damit begründet, dass dieser Teilbereich künftig durch die A 20 von dem übrigen charakteristischen Landschaftsraum abgetrennt sein wird und für sich genommen die erforderliche Landschaftsqualität nicht mehr erreicht. Betroffen hiervon sind die Gemeinden Weddelbrook, Föhrden-Barl, Mönkloh und ein Teilbereich des Stadtgebie-tes Bad Bramstedt. Teilweise liegt der CL im Landkreis Pinneberg.
Die Flächenrücknahme wird über-nommen.
Pinneberg [I] „Kreiskonzept Windkraft“
22. September 2009
Ausweisungsvorschläge von CL werden generell nicht gemacht.
Bezüglich der Ausweisung von WEG werden die Flächenvorschläge von zwei Gemeinden (Klein Nordende, Raa-Beesenbek) berücksichtigt, welche die Ausweisung von Eignungs-gebieten wünscht. Diese werden aus naturschutzfachlichen Gründen sowie im Falle der Gemeinde Raa-Beesenbek auf Grund der Lage im CL „Krückauniederung“, vom Kreis abgelehnt.
Zum übrigen Kreisgebiet werden keine Aussagen getroffen, da die Gemeinden dort der Windkraft ablehnend gegenüberstehen.
Der CL Krückauniederung wird im Bereich der Gemeinde Raa-Beesenbek zurückgenommen (hier Ausweisung eines WEG). Der Ableh-nung seitens des Kreises wird somit nicht gefolgt.
Abgrenzung von charakteristischen Landschaftsräumen in Schleswig-Holstein
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UmweltPlan
Kreis [Planungsraum]
Konzept (Titel, Datum) Aussagen zu CL Berücksichtigung durch Regional-plan, Teilfortschreibung 2012
Stormarn [I] „Zukunft der Windenergie-nutzung in Schleswig-Holstein – Geplante Erwei-terung der Eignungsgebie-te gem. Entwurf des Landesentwicklungsplanes – Kreis Stormarn“
25. Mai 2009
keine Ausführungen zu CL -
Ostholstein [II] „Konzept zur Ermittlung konfliktfreier oder konflikt-armer Flächen für Wind-energieanlagen im Kreis Ostholstein“
8. Dezember 2009
keine Ausführungen zu CL
In den beigefügten Stellungnahmen der Gemeinden wird in einem Fall ein Eignungsgebiet aufgrund der Lage im CL „Oldenburger Graben“ abgelehnt.
Der „Oldenburger Graben“ bleibt als CL bestehen und wird in seiner Abgrenzung etwas ausgeweitet.
Rendsburg-Eckernförde [III]
„Kreiskonzept zur Auswei-sung von Eignungsgebie-ten für die Windenergie-nutzung des Kreises Rendsburg-Eckernförde“
30. November 2009 / Nachtrag vom 20. April 2010 (nach Berücksichti-gung der Stellungnahmen der Gemeinden)
Übernahme der CL aus dem Regionalplan 2000; Prüfung von Potenzialflächen auf Verein-barkeit mit diesen; dabei wird folgende Prämisse zugrunde gelegt:
„Bestehende Windenergieanlagen innerhalb der charakteristischen Landschaftsräume genießen Bestandsschutz. Vertrauensschutz, Eigentümerinteressen sowie Kontinuität und Verlässlichkeit in der Planung sind weitere Gesichtspunkte, die eine maßvolle Erweiterung dieser Gebiete wie auch die Neuausweisung unter bestimmten Umständen ermöglichen sollten.“
Im späteren Beteiligungsverfahren fordert der Kreis jedoch die Streichung aller charakteris-tischen Landschaftsräume im Kreisgebiet (vgl. Synopse zum 1. Beteiligungsverfahren des Planungsraums III, Stellungnahme ID: 1179 15.11.2011)
Verkleinerung der CL „Halbinsel Schwansen“ und „Küstenraum Eckernförde“; in den Rücknahmebereichen WEG-Ausweisungen (Holzdorf, Rieseby, Loose, Holtsee, Schwedeneck)
Plön [III] „Windenergiekonzept des Kreises PIön, -Fortschreibung 2009- zur Meldung an das Innenmi-nisterium“
1. Oktober 2009
keine Ausführungen zu CL im Kreis ist nur ein CL vorhanden, der aus dem Regionalplan von 2000 etwas vergrößert übernommen wurde
Abgrenzung von charakteristischen Landschaftsräumen in Schleswig-Holstein
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UmweltPlan
Kreis [Planungsraum]
Konzept (Titel, Datum) Aussagen zu CL Berücksichtigung durch Regional-plan, Teilfortschreibung 2012
Steinburg [IV] „Kreiskonzept Windenergie Steinburg 2009“
15. Januar 2010
Es werden sechs CL benannt, die bereits im Regionalplan 2005 aufgeführt sind (vgl. Tabelle 6).
Veränderungen der CL oder eigene fachliche Begründungen erfolgen nicht.
Die CL werden überwiegend über-nommen (vgl. Tabelle 6). Der CL Breitenburger Moor wird in seinen Grenzen verändert (westlich verklei-nert, hier WEG, nordöstlich stark vergrößert).
Ergänzt wird außerdem eine Puffer-zone von einem Kilometer Breite entlang der Elbe.
Dithmarschen [IV] „Kreiskonzept zur Auswei-sung von Windenergieeig-nungsgebieten des Kreises Dithmarschen“
30. Dezember 2009
Im Kreiskonzept werden die CL aus dem Regionalplan 2005 übernommen. Dabei handelt es sich um großräumige Bereiche, „die dem Vogelschutz dienen oder das Landschaftsbild des Kreises Dithmarschen besonders prägen und in denen keine Windenergieanlagen
errichtet werden dürfen.“14
Zu den CL enthält das Kreiskonzept folgende Vorgaben:
„Die bisher im Regionalplan beschriebenen charakteristischen Landschaftsräume, wie z.B. Friedrichskoog-Spitze, der Flugkorridor zwischen Neufelder Watt und Kudensee-Niederung, die Bereiche innerhalb und östlich des Speicherkooges sowie die naturräumlich reich strukturierte Dithmarscher Geest, sind in der Karte dargestellt.
Bestehende Windenergieanlagen innerhalb der charakteristischen Landschaftsräume genießen Bestandsschutz, sollen aber möglichst zurück genommen werden. Vertrauens-schutz im Sinne der Kontinuität und der Verlässlichkeit von Planung genießen die in diesen Räumen bereits ausgewiesenen Eignungsgebiete. Eine maßvolle Erweiterung dieser Gebiete soll im Einzelfall unter bestimmten Umständen möglich sein.“
Die Flächen aus dem Fachbeitrag werden im Zuge der Abwägung überwiegend, aber nicht vollständig übernommen. Es werden mehrere Ausnahmen zugelassen. Im Regio-nalplan werden im Kreisgebiet 12 Teilräume als CL definiert (vgl. Tabel-le 6). Dabei werden im Bereich der Dithmarscher Geest drei große Bereiche herausgelöst und für WEG zur Verfügung gestellt (Bereich südlich und nordöstlich Hennstedt: 4 WEG, Bereich südl. Tellingstedt und Wrohm: 2 WEG, Bereich südl. Arkebek – nördl. Eggstedt: 3 WEG).
Fachbeitrag „Charakteristi-sche Landschaftsräume in Dithmarschen“
24. Februar 2011 / Nach-trag vom 13. April 2011
Durch den Fachdienst Bau, Naturschutz und Regionalentwicklung wurde im weiteren Verfahren der Fortschreibung des Regionalplanes ein naturschutzfachlicher Fachbeitrag zur Abgrenzung der charakteristischen Landschaftsräume erarbeitet, um eine sachIich-fachliche Begründung für die Abgrenzung der CL zu gewährleisten.
Hierfür wird der Landkreis in neun sog. „landschaftliche Werträume“ eingeteilt (Tabelle 25 im Anhang).
Der Wertraum 1 „Küstenstreifen“ wird als CL definiert. Die Werteräume Nr. 2 bis 8 werden als zusammenhängender CL „Hohe Geest mit Niederungen“ definiert. Lediglich die verblei-benden Restflächen der Marsch werden somit nicht als CL ausgewiesen und sollen für die
14
Fachdienst Bau- und Regionalentwicklung, Mitteilungsvorlage für die Sitzung des Agrar- und Umweltausschusses und Wirtschafts- und Planungsausschusses am 6.4.2011, Drucksachen — Nr. 201
1/AUA/004, Drucksachen — Nr. 201 1/WPA/005
Abgrenzung von charakteristischen Landschaftsräumen in Schleswig-Holstein
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UmweltPlan
Kreis [Planungsraum]
Konzept (Titel, Datum) Aussagen zu CL Berücksichtigung durch Regional-plan, Teilfortschreibung 2012
konzentrierte Ausweisung von WEG zur Verfügung stehen.
Die herangezogenen Kriterien werden überwiegend naturschutzfachlich und insbesondere avifaunistisch begründet (vgl. Tabelle 26). Die Abgrenzung erfolgte „aufgrund der Topogra-phie, der geomorphologischen Entstehungsgeschichte in Verbindung mit der Beschreibung von Lebensräumen und Artenvorkommen“ (Kreis Dithmarschen 2011, S. 16). Ein hoher Stellenwert wird dem Vogelzug beigemessen (vgl. Abbildung 13).
Für die Bewertung der Werträume erfolgt eine weitere räumliche Differenzierung (vgl. Abbildung 12).
Im Fachgutachten werden zulässige Ausnahmen, insbesondere in den Pufferzonen der CL, in Bezug auf die Errichtung von WEA benannt (vgl. Abbildung 14).
Nordfriesland [V] „Kreiskonzept Windkraft“
11. Dezember 2009
Es werden die CL aus dem Regionalplan 2002 überwiegend übernommen. Der CL Eiderstedt wird im Raum Norderfriedrichskoog zurückgenommen. Dies wird damit begrün-det, dass dort bereits die Windkraftschwerpunkte Uelvesbüll/ Oldenswort eine Wirkung auf die Landschaft entfalten und in Norderfriedrichskoog eine Windkraftentwicklung ermöglicht werden soll.
Neue Gebietsvorschläge für CL werden nicht gemacht. Es werden jedoch WEG-Vorschläge durch Anwendung des Kriteriums „Nr. 7 Flächen, die ökologisch oder wegen des Landschaftsbildes einen besonderen Wert aufweisen“ mit folgender Begründung gestrichen:
„Die Identifizierung von Flächen mit besonderer Charakteristik der Küstenlandschaft sowie Flächen mit besonderer Ausprägung der nordfriesischen Geest und ihrer Kulturlandschaft führte zum Ausschluss der nachfolgenden Flächen. Von besonderer Bedeutung waren dabei insbesondere auch die naturraumtypische Landschaftsgestalt, teils die Besiedlungs-struktur und/oder die Naturnähe bzw. entwickelbaren Biotopverbundstrukturen sowie noch geringe bis nicht vorhandene Beeinträchtigung durch überprägende Bauwerke.“
Diese Bereiche werden nicht als CL ausgewiesen, sondern verbal beschrieben. Aus den Beschreibungen wird deutlich, dass sie oftmals in Nachbarschaft bzw. im „Pufferbereich“ zu ausgewiesenen CL liegen.
In den Ausweisungen des Regional-plans, Teilfortschreibung 2012, wird dieser Flächenrücknahme nicht gefolgt.
Es wird ein neuer CL entlang der Küste ausgewiesen (im Kreiskonzept als 3 km breite Pufferzone nach Abs. 9 dargestellt, im Regionalplan als 500 m breiter CL).
Der CL „Wiedingharde nördlich der Bahnlinie Niebüll-Westerland vom Rickelsbüller Koog bis zur Bahnlinie Niebüll -Süderlügum –Tonder“ wird ausgeweitet.
Einige der aufgrund des Kriteriums Nr. 7 verbal beschriebenen Bereiche des Kreiskonzeptes werden in die CL einbezogen.
Schleswig-Flensburg [V]
kein Konzept, sondern Meldelisten von Vor-schlagsflächen für WEG
22. Februar 2010
keine Aussagen zu CL
Abgrenzung von charakteristischen Landschaftsräumen in Schleswig-Holstein
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UmweltPlan
Tabelle 25: Vorschlag CL Kreiskonzept Herzogtum Lauenburg (Kreiskonzept, Kap. 4.4)
Bereich Benannte Kriterien / Überlagerungen
landesweit bedeutsamer Schwerpunktraum im Schutzge-biets- und Biotopverbundsystem „Duvensee und Nusser See-Komplex“ mit den Schwerpunktbereichen Duvensee, Ritzerauer (Nusser) See und Hofsee, Duvenseebach-Niederung, Hevenbruch und Koberger Forst
Schutzgebiets- und Biotopverbundsystem15
Begründung:
Der Verbund verschiedener Biotoptypen bzw. Land-schaftselemente zu Biotopkomplexen bzw. komplexen Landschaftsausschnitten ist hier eine wesentliche Voraussetzung für die Erhaltung der besonders bedrohten Arten mit Mehrfachbiotopbindung. landesweit bedeutsamer Achsenraum „Koberger Moor
und Billequelle“ mit den Schwerpunktbereichen Koberger/Linauer Moor und Wald Dickenort
Schwerpunktbereiche Wehrenteich und Schönberger Moor des Raums „Nordwestliches Lauenburg, Wehrenteich, Steinburg“
Schwerpunktbereich Pantener Moorweiher
Raum „Stecknitztal und Seitentäler“
Koberger Forst, Dickenort, Sierksfelder Zuschlag, Ritzerauer Zuschlag (Kern des Gebietes)
EU-Vogelschutzgebiet DE 2328-491 „Waldge-biete in Lauenburg“
(ornithologisch bedeutsamer Waldkomplex)
Hevenbruch (Koberger Forst), Ritzerauer See, Pantener Moorweiher
ausgewiesene NSG
Duvenseer Moor, Koberger Moor, Wehrenteich geplante NSG (nach Landschaftsrahmenplan)
Duvenseer Moor, Wehrenteich Vogelschutz
Schönberger Moor und überwiegender Teil des Schön-berger Forstes
ökolog. Bedeutung lt. Landschaftsplan der Gemeinde Schönberg
CL insgesamt Vorkommen verschiedener Großvogelarten, Rast- und Nahrungsflächen, Kranichschlafplätze
Verbindung zwischen dem Vogelzugkorridor Bille und dem Vogelzugkorridor des Elbe-Lübeck-Kanals
Bereich, in dem umfangreiche Entwicklungs-maßnahmen geplant sind bzw. bereits durchge-führt werden
zum größten Teil Vorbehaltsraum Natur und Landschaft und Biotopverbundachse gemäß LEP-Entwurf
erfüllt weitgehend die Kriterien nach Ziffer 7.5.2 (8) LEP-Entwurf: Größere, regelmäßig aufge-suchte bevorzugte Nahrungs- und Rastflächen sowie im Bereich zugeordneter Vogelflugfelder.
15
Quelle: Schutzgebiets- und Biotopverbundsystem Schleswig-Holstein, Fachbeitrag zur Landschaftsrahmenplanung,
Planungsraum I, Textfassung Mai 2003
Abgrenzung von charakteristischen Landschaftsräumen in Schleswig-Holstein
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UmweltPlan
Tabelle 26: Landschaftliche Werteräume nach Gutachten „Charakteristische Landschafts-räume im Kreis Dithmarschen“
Werteraum Benannte Kriterien (zusammengestellt aus KREIS DITHMARSCHEN 2011)
1 Küsten- und Deichlandschaft der Nordseeküste, bestehend aus:
Eiderästuar mit Vorländereien im Norden
zentral gelegene Meldorfer Bucht (mit dem Spei-cherkoog und Landschaftsverknüpfung von der Nordsee durch Weitblick in der Kulturlandschaft einer noch weitgehend unverbauten Marsch mit Stadtsilhouette Meldorf und Meldorfer Dom) sowie mit topographischen und Iandschaftsökologischen Verknüpfungen zu den Geestniederungen Mieleniederung und Windbergener Niederung
Elbmarsch und dem Elbästuar mit Vorland und Iandschaftsökologischen Verknüpfungen zur Kudenseeniederung im Süden.
besondere Eigenart und Schönheit einer Küsten-landschaft
Wechselbeziehungen der Avifauna im Zusam-menhang mit der landschaftstypischen offenen Marschlandschaft, landschaftlich ökologischer Verbindungskorridor (nordöstl. Brunsbüttel – Kudenseeniederung)
spezifische Raumnutzung der Avifauna, welche eng verbunden ist mit dem Naturerlebnis und dem charakteristischen typischen Landschaftsbild (u.a. Großschwärme, Geräuschkulisse)
ungehinderte Fernsicht bis zum Horizont
große Blickweiten
weiträumige Offenlandschaft, Übergang Fest-land/Meer, Gezeiten als wertvolles Naturerlebnis
spezifische Vegetation, Artenvielfalt durch exten-sive Kulturlandschaft
Hohe Geest mit Niederungen
2 Eiderniederung im Zusammenhang mit Eider-Treene-Sorge-Niederung im Norden und Nordosten sowie topographischen und Iandschaftsökologischen Ver-knüpfungen zu Geestniederungen und Mooren wie:
Lundener Niederung, Hennstedter Moor, Delver Koog, Südermoor bei Schwienhusen, Großes Moor/ Kötner Moor, Dellstedter Birkwildmoor.
hohes avifaunistisches Artenvorkommen und Artenvielfalt, insbesondere Großvogelarten der Geest als Standvögel, avifaunistische Wechsel-wirkungen zwischen den eingelagerten Feucht-gebieten über der Geest, Großschwärme des Vogelzuges, sehr hohe Fledermausdichte, höchs-te Reptilienvielfalt und -dichte
weiträumige Offenlandschaft
Insellage des Geestkerns innerhalb von Feucht-gebieten bewirkt eine besondere landschaftsöko-logische und landschaftsästhetische Situation, u.a. strukturreiche Knickelemente sowie in den Randbereichen Klev- und Donnlandschaften (landschaftliche Besonderheiten)
eingelagerte Naturlandschaften (wie alte Bu-chenwälder, Bach- und Flussauen, Geestschluch-ten, Gletscherzungenbecken und Moore)
zahlreiche durchgeführte naturschutzfachliche Maßnahmen (umgesetzte Ausgleichsflächen und Ökokonten, Biotopvernetzung, Stiftungsflächen u.a.)
hohe Überlagerung mit anderen Kriterien: natur-, arten- und landschaftsschutzrelevante Flächen (Biotopverbund, Vorranggebiete, NSG, LSG, Na-tura 2000 Gebiete)
geringe technische Überformung, schwache Besiedlung
3 Lundener Niederung in Verbindung mit Broklandsauniederung, Ostroher-Süderholmer Moor, Barkenholmer Moor; Welmbüttler Moor.
4 Gieselauniederung (im Zusammenhang mit Hanerau-Niederung) und NOK im Osten.
5a Klev mit Übergang zu quelligen Feuchtgebieten (Burger-Au-Kudensee-Niederung im Süden - Klev von Friedrichshöfer Au im Süd-Osten) und DonnIandschaft (von St. Michaelisdonn über Gudendorfer Heide, Jägersburger Heide bis Meldorf) mit Übergang zur Marsch sowie topographischen und Iandschaftsökologischen Verknüpfungen zum Meldorfer Speicherkoog.
5b Donnlandschaft zwischen Lunden und Stelle-Wittenwurth
6 Windbergener Niederung mit Übergang zur Marsch sowie topographischen und Iandschaftsökologischen Verknüpfungen zum Speicherkoog
7 Mieleniederung mit Übergang zur Marsch sowie topographischen und Iandschaftsökologischen Ver-knüpfungen zum Speicherkoog
8 Hohe Geest mit engmaschigem, reich strukturiertem Knicknetz, WaIdflächen, Seen/Teichen und Bachauen, Geestniederungen und Geestmooren; aufgrund der Insellage innerhalb von Feuchtgebieten topographische und landschaftsökologische Verknüp-fungen in alle Umgebungsbereiche.
Abgrenzung von charakteristischen Landschaftsräumen in Schleswig-Holstein
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UmweltPlan
Werteraum Benannte Kriterien (zusammengestellt aus KREIS DITHMARSCHEN 2011)
Marsch
9 Anteil der Marsch, in dem in der Vergangenheit nach windhöffigen Analysen zugunsten regenerativer Energien in landschaftsökologisch vertretbarer Weise Konzentrationslösungen von Windenergieeignungs-gebieten umgesetzt wurden.
ökologisch strukturarm
intensive Landwirtschaft
technisch durch WKA überformt
Abbildung 11: Landschaftliche Werträume nach Fachkonzept des Kreises Dithmarschen (KREIS DITHMARSCHEN 2011, S. 16)
Abbildung 12: Differenzierte Bewertung der landschaftlichen Werträume nach Fachkon-zept des Kreises Dithmarschen (KREIS DITHMARSCHEN 2011, S. 16)
Abgrenzung von charakteristischen Landschaftsräumen in Schleswig-Holstein
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UmweltPlan
Abbildung 13: Konzentrationen des Land- und Wasservogelzuges als wertgebendes Element für das Landschaftserleben nach Fachkonzept des Kreises Dith-marschen (KREIS DITHMARSCHEN 2011, S. 37)
Abbildung 14: Vorschläge für Ausnahmen nach Fachkonzept des Kreises Dithmarschen (KREIS DITHMARSCHEN 2011, S. 34)
Abgrenzung von charakteristischen Landschaftsräumen in Schleswig-Holstein
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UmweltPlan
9.3 Naturräumliche Gliederung
Abbildung 15: Naturräumliche Gliederung Schleswig-Holsteins
Abgrenzung von charakteristischen Landschaftsräumen in Schleswig-Holstein
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UmweltPlan
9.4 Analyse von Reliefenergie und Reliefform
Als Ausgangsdatensatz liegen 19.512 Einzelkacheln mit Reliefdaten vor. In einem ersten
Bearbeitungsschritt muss ein Gesamtdatensatz erzeugt werden. Er bildet die Grundlage
für Berechnungen zur Reliefenergie (relative Relief) und Reliefformen.
Für die Analyse wird entsprechend des Maßstabsbereichs ein quadratischer Bezugsraum
von 100 ha gewählt. Für diesen Raum wird die entsprechende Höhendifferenz ermittelt
und mittels Distanzbasierter Interpolation eine stetige Oberfläche der Reliefenergie für
Schleswig-Holstein berechnet. Durch Klassenbildung kann zwischen geringer Reliefener-
gie (Höhenunterschiede von 0 bis 25 m/ha), mittlere Reliefenergie (Höhenunterschiede
von 25 bis 50 m/ha) und hoher Reliefenergie (Höhenunterschiede > 50 m/ha) unterschie-
den werden (vgl. Abbildung 16).
Abbildung 16: Ermittlung der Reliefenergie
Die Reliefform ermöglicht Aussagen zum flächenhaften Charakter des Reliefs und bildet
die naturräumlich bedingte Eigenart ab. Die unverwechselbare Eigenart ist durch die
entsprechenden Verteilungsmuster im Raum gegeben. Sie wird durch die Gestalt,
Höhenlage, relative Höhe, Hangneigung und Reliefamplitude bestimmt. Im Rahmen einer
digitalen Analyse werden die quantifizierbaren Merkmale Höhe, Hangneigung, Reliefamp-
litude und Rauhigkeit des Reliefs (Ableitung aus geglättetem Relief) berücksichtigt. Alle
genannten Merkmale werden aus dem DGM50 Daten berechnet, klassifiziert und an-
schließend kombiniert (vgl. Abbildung 17).
Abgrenzung von charakteristischen Landschaftsräumen in Schleswig-Holstein
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UmweltPlan
Abbildung 17: Ermittlung der Reliefform
Tabelle 27: Klassifikation des Reliefs
Hauptgruppe Untergruppe Höhe Hangnei-gung
Reliefamplitu-de Bemerkung
Ebene Fluss, Auenebene < 5 m <= 0,5 ° < 2m/km² bis 5m/km² mgl.
Ebene Niederungsebene < 5 m <= 0,5 ° < 2m/km² bis 5m/km² mgl.
Platte eben <200m < 1° < 2m/km² bis 5m/km² mgl.
Platte flachwellig <200m < 3° < 5m/km² bis 5 ° mgl.
Platte (stark) wellig <200m < 7 ° < 5-15/km² bis 20 m/km² mgl.
Platte kuppig (Hang) <200m > 7 ° > 15/km²
Abgrenzung von charakteristischen Landschaftsräumen in Schleswig-Holstein
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9.5 Katalog der Merkmale der landschaftlichen Charakteristik
Abgrenzung von charakteristischen Landschaftsräumen in Schleswig-Holstein
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9.6 Atlas der Merkmale der landschaftlichen Charakteristik
Abgrenzung von charakteristischen Landschaftsräumen in Schleswig-Holstein
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9.7 Flächenkulisse der neu abgegrenzten charakteristischen Landschaftsräume
Abbildung 18: Kachelbezogene Gesamtbewertung
Abgrenzung von charakteristischen Landschaftsräumen in Schleswig-Holstein
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Abbildung 19: Neuausweisung charakteristische Landschaftsräume
Abgrenzung von charakteristischen Landschaftsräumen in Schleswig-Holstein
100
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Abbildung 20: Neuausweisung charakteristische Landschaftsräume – Bewertungsstufe sehr hoch
Abgrenzung von charakteristischen Landschaftsräumen in Schleswig-Holstein
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UmweltPlan
Abbildung 21: Vorschlagsflächen für großräumige Freihaltebereiche
Abgrenzung von charakteristischen Landschaftsräumen in Schleswig-Holstein
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9.8 Dokumentation der Kernbereiche charakteristischer Landschaftsräumen
sachlich-fachliche Begründung der weichen Tabubereiche