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FX Tribute Foreign Exchange Tribute Innovatives Modell zur Finanzierung der Nachhaltigkeitsziele der UN Agenda 2030 Prof. Dr. iur. Gerhard Vorwold Managing Director “close the gap – worldwide” NGO Berlinickestr. 2 12165 Berlin Germany Phone: 0049 – 160 – 1616001 [email protected]

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FX TributeForeign Exchange Tribute

Innovatives Modell zur Finanzierung der Nachhaltigkeitsziele der

UN Agenda 2030

Prof. Dr. iur. Gerhard Vorwold

Managing Director “close the gap – worldwide” NGO

Berlinickestr. 2

12165 Berlin

Germany

Phone: 0049 – 160 – 1616001

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Gliederung 3

Abstract 6

Vorwort 8

A. Warum ein Beitrag des Devisenhandels? 8

1. Die UN Agenda 2030 als Zielgröße 8

2. Höhe der Finanzierungslücke 8

2. Warum Erfordernis innovativer Finanzierungen? 9

3. Warum ist der internationale Devisenhandel ein idealer Partner 10

B. Muster: Die Flugticket-Solidaritäts-Abgabe und UNITAID 12

1. Das Pilotprojekt Flugticket-Solidaritäts-Abgabe 12

2. Beispiel UNITAID 13

3. Organisation von UNITAID 13

4. Perspektiven aus der Flugticket-Solidaritäts-Abgabe und UNITAID 14

C. Innovative Finanzierungsmodelle 15

I. Kriterien für ein gutes Finanzierungsmodell 15

II. Mögliche Finanzierungsmodelle 16

1. Steuer auf Finanzaktivitäten 16

2. Mehrwertsteuer auf Finanzdienstleistungen 16

3. Finanztransaktionssteuer 17

4. Devisentransaktionssteuer 17

5. FX Tribute 17

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III. Einführung einer Devisentransaktionssteuer 18

1. Ziele einer steuerlichen Belastung von Devisentransaktionen 18

2. Devisentransaktionen – was darunter zu verstehen ist 18

3. Historisches zu einer Devisentransaktionssteuer 20

4. Zur Entwicklung der Devisenmärkte 21

5. Beteiligte Akteure 23

6. Das „Herstatt-Risiko“ 24

7. Die Organisation der CLS Bank 25

8. Abgabensatz 25

9. Nationale Erhebung? 26

10. Aufkommen 27

11. Schuldner und Träger der Steuer 28

12. Ort der Erfassung 28

13. Verhinderung von Doppelsteuerung und Nichtbesteuerung 29

14. Übereinstimmung mit internationalem Recht 29

15. Technische Umsetzung 29

16. Sind Ausweichreaktionen zu befürchten? 29

17. Sind Auswirkungen auf den Devisenumsatz zu erwarten? 30

18. Die Fairness Frage 31

19. Stabilität und Nachhaltigkeit 31

20. Der Motivationsfaktor und die Gefahr der Geldverschwendung 32

Fazit zu III 32

IV. Einführung eines FX Tribute 32

1. Erfassung der Geldleistungen des Devisenhandels als Steuer 32

2. Berücksichtigung der Zahlungen als öffentlich rechtliche Gebühr 33

3. Erfassung der Geldleistungen als Beitrag 33

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4. Ausgestaltung der Geldleistungen als Sonderabgabe 34

5. Wären damit die Schwachstellen der Devisen-Solidaritäts-Steuer

behoben? 35

D. Der Internationale Finanzierungsfonds (IFF) 37

1. Wer sollte das Geld verwalten? 37

2. Aufgabenstellung für den IFF

3. Verwendung der Fondsmittel 37

4. Struktur des IFF 38

4.1 Executive Board / Vorstand 38

4.2 Sekretariat 38

4.3 Oversight Committee / Aufsichtsgremium 38

Abkürzungsverzeichnis 39

Literaturverzeichnis 40

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Abstract

I. Dieser Vorschlag dient der Schließung der Finanzierungslücke zur Verwirklichung der Nachhaltigkeitsziele (sustainable development goals, SDGs) der UN Agenda 2030.

II. Er bezweckt die Verhinderung eines weltweiten ökonomischen, finanziellen, gesellschaftlichen und ökologischen Desasters, das die Fundamente der Globalisierung zerstören würde.

III. Der Finanzsektor wird als der Meistbegünstigte der Globalisierung in die Pflicht genommen, durch eine Sonderabgabe einen Finanzierungsbeitrag zur Lösung der Probleme zu leisten.

IV. Der FX Tribute besteht aus folgenden Kernelementen:

1. Gegenstand der Sonderabgabe sind Devisengeschäfte.

2. Bemessungsgrundlage ist jeder einzelne Arm eines getätigten Devisengeschäfts.

3. Der Abgabensatz beträgt pro Währung, die getauscht wird, 0,01% (oder ein zehntausendstel) des Umsatzes.

4. Schuldner der Abgabe sind die den Devisenhandel betreibenden Institute.

5. Träger des Tribute sind die Marktteilnehmer, die das Währungsgeschäft in Auftrag geben.

6. Die Abgabe wird zentral von der CLS Bank (London) oder dem jeweils handelnden Real-Time Gross Settlement (RTGS-) Center erhoben.

7. Technisch wird sie umgesetzt durch Ergänzung der Settlement-Abrechnung um eine zusätzliche Zeile.

8. Um zu gewährleisten, dass die Einnahmen tatsächlich für die beabsichtigten Zwecke verwendet werden, wird die Abgabe unmittelbar von den Erhebungsstellen – ohne die einzelnen Landeshaushalte zu passieren - einem Internationalen Finanzierungsfonds (IFF) zugewiesen.

9. In diesem IFF haben Repräsentanten des Devisenhandels, der Währungsländer und der einschlägigen Non-Government-Organisationen paritätische Stimm- und Kontrollrechte.

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10.Die Devisen-Solidaritäts-Abgabe kann für die Währung eines jeden beliebigen Landes oder einer Währungszone (z.B. Euro) eingeführt werden. Empfehlenswert ist die koordinierte Einführung zumindest für einige der führenden Einzelwährungen, z.B. der G 20 Staaten oder der OECD-Mitgliedsländer.

11.Bei einem derzeitigen durchschnittlichen Tagesumsatz an den internationalen Devisenmärkten von über 5 Billiarden USD führt der FX Tribute zu Einnahmen, die die Grenze von 100 Milliarden USD pro Jahr überschreiten.

12.Als Muster für die Einführung des FX Tribute kann die multinationale Flugticket-Solidaritäts-Abgabe (nach dem Initiator auch Chirac Levy genannt) herangezogen werden.

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FX TributeVorwort

Dieser Vorschlag hat eine Solidaritätsabgabe (FX Tribute) des internationalen Devisenhandels als einem der größten Nutznießer und Begünstigten der Globalisierung zum Gegenstand. Die Abgabe dient dem Schutz der Globalisierung und gleichzeitig zweckgerichtet der Finanzierung der Nachhaltigkeitsziele (Social Development Goals, SDGs) der UN-Agenda 2030.

A.Warum ein Beitrag des Devisenhandels?

1. Die UN Agenda 2030 als Zielgröße

Zweckgerichtete Zielgröße für den FX Tribute ist die Finanzierung der Nachhaltigkeitsziele (Sustainable Development Goals, SDGs) der UN Agenda 2030.

Im September 2015 verabschiedeten die Weltführer auf einem historischen UN-Gipfel die 17 Nachhaltigkeitsziele (SDGs) der UN Agenda 2030.1 Diese Agenda basiert auf den Millennium Entwicklungszielen (MDGs)2 der UN aus dem Jahre 2000. Ihr letztendliches Ziel ist es, alle Formen der Armut zu beseitigen.

Die 2030er Ziele sind insoweit neu, als sie alle Länder, reiche, arme oder solche mit vornehmlich mittleren Einkommen aufrufen, umfassenden Wohlstand bei gleichzeitigem Schutz des Planeten zu schaffen. Sie begreifen und erkennen an, dass die Beendigung der Armut einhergehen muss mit Strategien, die das ökonomische Wachstum zusammen mit einer Reihe von gesellschaftlichen Notwendigkeiten wie Ausbildung, Gesundheit, hinreichenden Arbeitsplätzen und gesellschaftlichem Schutz gewährleisten. Gleichzeitig gilt es, den Klimawandel zu bekämpfen und den Umweltschutz zu fördern. Die OECD umschreibt diese Ziele auch inclusive growth.

2. Höhe der Finanzierungslücke

Ausweislich des UN Global Compact Bulletin April 2019 werden die jährlich notwendigen Investitionen zur Erfüllung der Sustainable Development Goals (SDGs) auf USD 5 bis 7 Billiarden geschätzt. Die derzeit ungedeckte Finanzierungslücke bei diesen Investitionen wird auf jährlich USD 2,5 bis 3 Billionen geschätzt.3

1 UN (2015).2 UN (2000).3 UN Global Compact, „Sustainable business is good business – Creating financial tipping points for the SDGs, Monthly Bulletin April 2019.

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3. Warum Erfordernis innovativer Finanzmechanismen?

Obwohl die nationale Bereitstellung von Mitteln für die Finanzierung nachhaltiger Entwicklungsziele in den letzten Dekaden zugenommen hat, reicht dies nicht aus, die drängenden weltweiten Probleme zu lösen. Vielmehr besteht, wenn die Welt nicht in eine krisengeschüttelte Abwärtsspirale geraten will, eine Notwendigkeit der übernationalen Zusammenarbeit, um Mittel und Wege zu finden, die drängenden Herausforderungen zu lösen. Nur so werden wir Erdenbewohner des kollektive Risiko eines weltweiten ökonomischen, finanziellen, sozialen und ökologischen Desasters vermeiden, das die Fundamente der Globalisierung zerstört.

Die globale Wirtschaft kann ihre Zwecke nicht ohne ein solides Fundament aus sozialer und ökologischer Stabilität erfüllen. Das Ausfallen einer stabilen Langzeitfinanzierung der Nachhaltigkeitsziele wird dazu führen, dass die SDGs permanent verfehlt werden und dass die ökologischen Veränderungen dramatisch eskalieren. Gleichzeitig ist mit einer anwachsenden Dimension von sozialen Unruhen und Beeinträchtigungen, angetrieben von Armut, Ungleichheit und rapide sich verschlechternder Umwelt zu rechnen. 4

Vor diesem Hintergrund erscheint die Suche nach und das Auffinden von neuen Quellen innovativer Finanzierung als unausweichlich.

Generell verstehen sich innovative Finanzierungsmodelle als das Bereitstellen von Mitteln in Ergänzung zu heimischen Finanzflüssen, ausländischen Direktinvestitionen und traditioneller Entwicklungshilfe (Official Development Assitance, ODA).5 Viele Experten sehen in diesen innovativen Finanzierungen den wichtigsten Katalysator für die Erreichung der globalen Entwicklungsziele.

Bezogen auf den Einsatz der eingesammelten Gelder ist „impact investment“, also Investment unter Berücksichtigung seiner Auswirkungen ein vielversprechender Trend. Bei dieser Art der Investition werden nicht nur die Durchführbarkeit des Projektes, sondern auch seine sozialen und ökologischen Auswirkungen einbezogen.

Eine Kategorie im Rahmen innovativer Finanzierungsmöglichkeiten besteht in Mechanismen, die die negativen Effekte der Globalisierung korrigieren, indem sie eine direkte Beziehung zwischen den Geldgebern und der Nutzung des eingesammelten Geldes herbeiführen.6

4. Bisherige Aktivitäten

4 Siehe Piketty (2014), S. 61 ff.5 The Leading Group , Remarks by M. Jashi, 2018 ECOSOC Forum FfD, 25 April 2018 http://www. Leadinggroup.org/article1255.html6 The Leading Group, FAQs – Innovative financing, 16 January 2012http://www.leadinggroup.org/rubrique325.html

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In jüngster Zeit waren wohl die Hauptverfechter innovativer Finanzmechanismen die Mitglieder der „Leading Group on Innovative Financing for Development“. Sie können als die Vorkämpfer dieser Entwicklung angesehen werden. Die Gruppe initiierte bereits erfolgreich die Flugticket-Solidaritäts-Abgabe (air ticket solidarity levy7), die unter B beschrieben wird und die Beispielscharakter für das hier vorgestellte Modell hat.8

5. Warum ist der Finanzsektor der richtige Ansprechpartner?

Als Folge der Liberalisierung des Kapitalmarktes wurde der Finanzsektor entscheidend für die Entwicklung der Weltwirtschaft. Die internationale Finanzwelt9 entwickelte sich als untrennbar verbunden mit der Globalisierung. Sie wurde das Elixier der Weltwirtschaft. Globale wirtschaftliche Aktivitäten und der globale Finanzsektor entwickelten sich simultan und sind inzwischen vertieft interdependent. Ohne den Finanzsektor wäre die Globalisierung nicht das, was sie ist und vice versa. Zudem sind einige Aspekte des Finanzsystems, so insbesondere die Devisenmärkte, intrinsisch international.

Basierend auf dem international anerkannten Leistungsfähigkeitsprinzip10 („ability to pay principle“) und dem Grundsatz, wonach „der Begünstigte zahlt“ („beneficiary pays principle“11) ist die Schlussfolgerung logisch konsistent, dass der Meistbegünstigte der Globalisierung – der Finanzsektor – am ehesten dazu beitragen kann und sollte, das Vorhandensein der notwendigen Mittel für die weltweiten Herausforderungen zu gewährleisten.12

Jene, die besonders von globalen wirtschaftlichen Aktivitäten profitieren, haben auch eine Verantwortung, zur sozialen und ökologischen Stabilität auf globaler Ebene beizutragen. Deshalb erscheint es gerechtfertigt zu fordern, dass der Finanzsektor und seine Akteure etwas von dem Reichtum und dem Gewinn, den sie der Globalisierung verdanken, zum Schutz, der Entwicklung und der Verbesserung der globalen öffentlichen Güter zur Verfügung zu stellen – gewissermaßen als Beitrag, Benutzungsgebühr oder Sonderabgabe zur Finanzierung der notwendigen Investitionen zur Erreichung der Nachhaltigkeitsziele (SDGs) der UN Agenda 2030.13

7 Vgl. die Ausführungen im Abschnitt B.8 Ähnlich auch Committee (2010).9 Bestehend aus Sparkassen und Investitionsbanken, den Händlern und Zwischengesellschaften, institutionellen Investoren, Portfolio Managern und Hedge Fonds.10 Vgl. Birk (1983); Vorwold (2013), S. 4411 Vgl. auch (Kirby 2016).12 Vgl. auch Vatican (2018), “Oeconomicae Et Pecuniariae Quaestiones“, insbesondere No. 3113 Entsprechend dem Entwicklungsprogramm der Vereinten Nationen (United Nation Development Programme, UNDP) handelt es sich bei dem Begriff der globalen öffentlichen Güter um all die Güter, deren Nutzen über Landesgrenzen und auch Generationen hinausreichen, insbesondere um eine gesunde Umwelt, ein intaktes Weltklima, Frieden, Sicherheit, wirtschaftliche und soziale Stabilität und das kulturelle Erbe ; vgl. auch Vorwold (2013), S. 75.

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Innerhalb des Finanzsektors ist der Devisenmarkt das am stärksten international organisierte und integrierte Segment, und damit erscheint er als besonders geeignet, die Führung und die Verantwortung für diese Aufgabe zu übernehmen.14 Obendrein sind die Beteiligten des weltweiten Devisenhandles selten Mitglieder des ärmeren Teils der Bevölkerung, von der Allgemeinheit gut abgrenzbar und stehen wegen ihrer immensen Abhängigkeit von der Globalisierung der Verwirklichung der UN Agenda 2030 näher als jede andere Gruppe.

14 Siehe auch Committee (2010), S. 26.

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B.Das Muster: Die Flugticket-Solidaritäts-Abgabe und UNITAID

1. Das Pilotprojekt Flugticket-Solidaritäts-Abgabe

Es ist weithin durch aktuelle politische Trends abgesichert, dass online-Organisationen und Entwicklungsländer sich nicht mehr umfassend auf die Generosität der Geberstaaten für ihren Finanzierungsbedarf verlassen können. Vor diesem Hintergrund initiierten der damalige französische Präsident Jacques Chirac und Luiz Inácio Lula da Silva, seinerzeitiger Präsident Brasiliens eine Flugticket-Solidaritäts-Abgabe (airplaneticket-solidarity-levy). Dieses Modell wurde nicht zuletzt dank seiner prominenten Unterstützung im September 2005 von den 5 Gründer-Staaten Frankreich, Brasilien, United Kingdom, Norwegen und Chile eingeführt und in der Folgezeit von einer Vielzahl weiterer Länder, so auch Deutschland, übernommen.

Der Mechanismus der Abgabe basiert auf Territorialität, nicht auf Nationalität. Alle Fluggesellschaften gleich welcher Nationalität haben die Abgabe zu erheben, falls sie von einem Flughafen, der in einem teilnehmenden Land liegt, abfliegen. Auf jedes Ticket der Economy Class, das in diesen Ländern erworben wird, wird eine Abgabe von 1 USD erhoben, bei Erster Klasse oder Business Class wird ein Betrag von USD 40 fällig.

Der Personenflugverkehr wurde als Abgabepflichtiger gewählt, weil er einer der bedeutenden Motoren der Globalisierung ist und die Kunden der Branche sowohl in den Industrie- wie den Entwicklungsländern selten zu den ärmeren Teilen der Bevölkerung zählen.

Die Fluggesellschaften sind verantwortlich für die Erhebung und Beitreibung der Abgabe. Sie ist im Endpreis des Flugtickets enthalten. Mithin sind die Erhebungskosten minimal. Zudem ist die Abgabe so niedrig angesetzt, dass die Kosten einer Vermeidung deutlich höher lägen als es der Abgabenzahllast entspricht.15

Gemäß einem Report der französischen Nationalversammlung aus 2011 zeitigt die Abgabe keine negativen Auswirkungen auf den Flugverkehr oder auf Arbeitsplätze der Fluggesellschaften.16

Die Flugticket-Solidaritäts-Abgabe hat seit ihrer Einführung im Jahre 2006 bis 2012 mehr als 1 Milliarde Euro generiert.17 Sie wurde zu einer stabilen und vorhersehbaren Finanzquelle insbesondere für das Gesundheitswesen in der dritten Welt.

15 Europäische Richtlinien und WTO Verträge erlauben diese niedrige Abgabe, da sie nicht diskriminierend ist.16 http://www.assemblee-nationale.fr/13/rap-info/i3645.asp17 http://www.avionews.com/index.php?corpo=see_news_home.phpnews_id=1149181 &pagina_chiamante=index.php

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2. Beispiel UNITAID für eine gute Verwaltung von multinationalen Fonds-Mitteln

Bei dem Erfordernis einer guten Governance für innovative Finanzierungen bietet die International Drug Purchase Facility UNITAID18 ein gutes Beispiel.

UNITAID19 wurde 2006 ins Leben gerufen mit dem Ziel, den ärmsten Menschen in den Entwicklungsländern den Zugang zur Behandlung von HIV/AIDS, Malaria und Tuberkulose durch Verringerung der Preise für Qualitätsmedikamente und Diagnostik sowie durch Erhöhung der Geschwindigkeit, mit der sie zur Verfügung stehen, zu erleichtern.

UNITAID ist der unmittelbare Empfänger der Airticket-Solidarity-Levy, d.h. die Beträge passieren nicht den Haushalt der teilnehmenden Länder.

Der Fonds hat derzeit ein Budget von mehr als 300 Millionen USD jährlich.20 50% des Budgets kommt aus institutionellen Quellen, mehrjährigen Regierungsbeiträgen und der Bill und Melinda Gates Foundation, die andere Hälfte von der Flugticket-Solidaritäts-Abgabe21.

85% der Mittel, die UNITAID bereitstellt, gehen an Entwicklungsländer weltweit. Der Erwerb von Medikamenten zu Niedrigpreisen erfolgt über Verhandlungen mit Pharmaunternehmen.

In Partnerschaft mit der Clinton Foundation hat UNITAID eine Reduzierung der Preise für „second-line Aids Behandlungen“ von 25% bis 50%, abhängig von dem Einkommensniveau des jeweiligen Landes, sowie eine 40% Preisreduzierung für pädiatrische Behandlungen erreicht.

3. Organisation von UNITAID

UNITAID mit Sitz in Genf, Schweiz setzt sich zusammen aus dem Executive Board, dem Consultative Forum und dem Sekretariat. Das wichtigste Organ ist das Executive Board, es ist UNITAID’s Entscheidungsträger, verantwortlich für die Schaffung von Zielvorgaben, Aktionsplänen und Partnerschaften.

Das Board besteht aus 11 Mitgliedern, zusammengesetzt aus 5 Repräsentanten der Gründungsstaaten, einem aus Afrika, gewählt von der Afrikanischen Union, einem aus Asien, zwei von Zivilgesellschaften (NGOs), einem aus dem Fonds und einem von der WHO (World Health Organization). Den Vorsitz in diesem Gremium als

18 Website: www.unitaid.org19 Vgl. Website UNITAID – about us20 The Leading Group, FAQs – Innovative financinghttp://www.leadinggroup.org/rubrique325.html21 Siehe unter B 1.

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Executive Director hat derzeit Lelio Marmora, Präsident der UNITAID war bis vor kurzem Philippe Douste-Blazy, ehemaliger französischer Außenminister.

Durch die NGO-Mitglieder kann der Fonds als „besonders“ angesehen werden, da damit garantiert ist, dass die Stimmen der Zivilgesellschaft im Zentrum der Entscheidungsfindung gehört werden.

4. Perspektiven, abgeleitet aus der Flugticket-Solidaritäts-Abgabe und UNITAID

“Where UNITAID’s airline tax has succeeded in securing funding for health programs across the developing world, an international tax on financial transactions could secure funding for other development sectors, such as education or sanitation.” Philipp Douste-Blazy22

UNITAID’s Ex-Präsident Philipp Douste-Blazy, früherer französischer Finanzminister, beabsichtigte, eine Finanztransaktionssteuer (financial transactions tax, FTT), mit der die europäischen Staaten nach seiner Meinung seit Jahren liebäugelten, zu einer permanenten Einnahmequelle zwecks Finanzierung internationaler Entwicklungsaufgaben zu machen. Nach seiner Vorstellung würde diese über 30 Milliarden USD pro Jahr generieren ohne signifikante Auswirkungen auf die nationalen Finanzmärkte zu haben.23

Die Idee, die Erfahrungen und die Organisation mit der Flugticket-Solidaritäts-Abgabe und UNITAID zu nutzen, um eine Solidaritäts-Abgabe des internationalen Finanzsektors zur Finanzierung der globalen öffentlichen Güter / der SDGs zu erreichen, wird im Folgenden aufgegriffen und verifiziert.

22 http://www.huffingtonpost.com/philippe-dousteblazy/financialtransaction-tax_b_2440893.html23 http://www.huffingtonpost.com/philippe-dousteblazy/financialtransaction-tax_b_2440893.html

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C. Innovative Finanzierungsmodelle

I. Kriterien für ein erfolgversprechendes Finanzierungsmodell

Folgende sieben Kriterien werden für die Analyse von innovativen Finanzierungsmodellen als ausschlaggebend angesehen:24

(1) Signifikanz

Fragen: Wie viel Geld würde das Modell einbringen? Sind die potentiellen Einnahmen hoch genug, um als signifikanter Beitrag angesehen zu werden?

(2) Auswirkung auf den Markt

Fragen: Können Marktverzerrungen und Vermeidungsmechanismen auf akzeptablem Niveau gehalten werden? Ist die Abgabe schmerzfrei realisierbar? Folgt sie ökonomischen Prinzipien? Welches sind die Auswirkungen auf Einnahmen und Profitabilität, Arbeitsplätze, auf die Industrie im Allgemeinen?

(3) Machbarkeit

Fragen: Ist das Modell kosteneffektiv? Gibt es negative Effekte? Können die gesetzgeberischen und technischen Herausforderungen in einem zu rechtfertigenden Rahmen gehalten werden? Wir eine neue Verwaltungsmaschinerie benötigt?

(4) Fairer Anwendungsbereich

Frage: Werden die Lasten gleichmäßig vornehmlich auf die Personen verteilt, die von der Globalisierung besonders profitieren?

(5) Nachhaltigkeit

Fragen: Werden die Einnahmen über die Zeit stetig sein und ist die Quelle passend zugeschnitten für die Rolle, die globalen öffentlichen Güter zu finanzieren?

(6) Motivationsfaktor / Akzeptanz24 Vgl. Committee (2010), S. 10-12. Diese Kriterien wurden in unterschiedlichem Maße von respektierten Ökonomen und anderen Wissenschaftlern analysiert und angewandt.

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Fragen: Kann das Modell die Geber emotional mit der Finanzierung verbinden? Kann es die Bereitschaft, Kooperationswilligkeit und Empathie der Geldgeber beflügeln?

(7) Gefahr der Mittelverschwendung?

Frage: Gibt es Mechanismen, die die Möglichkeit der Mittelverschwendung eindämmen?

II. Mögliche Finanzierungmodelle

1. Steuer auf Finanzaktivitäten (Financial Activities Tax, FAT)

Eine Finanzaktivitäten-Steuer würde auf die Einkünfte des Finanzsektors erhoben.

Kritische Anmerkung: Sieht man die FAT im Zusammenhang mit der traditionellen Einkommensteuer, sind Probleme vorprogrammiert. Die Notwendigkeit, eine gemeinsam akzeptierte Bemessungsgrundlage samt einheitlichem Steuersatz zu finden sowie die Probleme der Beitreibung machen ihre Einführung zeitaufwendig und damit nicht sehr kompatibel mit der Erwartung, die aktuell brennenden globalen Herausforderungen zeitnah zu lösen.25 Auch wären die Auswirkungen auf den Markt unklar und schwierig vorauszusagen.

2. Mehrwertsteuer auf Finanzdienstleistungen (Value Added Tax, VAT)

Eine Mehrwertsteuer auf Finanzdienstleistungen ist inzwischen auf jeden Fall technisch machbar.

Kritische Anmerkung: Bedenkt man die verschiedenen Meinungen über die Darstellungsart und das Ziel von Finanzdienstleistungen (z.B. die Komponente der Kapitalrendite), würde eine VAT ebenfalls einen politischen Selektionsprozess erfordern. Damit hätte das Mehrwertsteuermodell ähnliche Probleme wie die Steuer auf Finanzaktivitäten26 und ist zumindest dann nur zweite Wahl, wenn ein geeigneteres Modell zur Verfügung stünde (siehe dazu die Ausführungen in diesem Kapitel unter III und IV).

25 Vgl. auch Committee (2010), S. 15 -16 unter 3.1, “A financial sector activity tax on (excess) profits and remuneration”.26 Vgl. Committee (2010), S. 16-17 „A VAT on financial services”.

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3. Finanztransaktions-Steuer (Financial Transaction Tax (FTT)

Eine umfassende Finanztransaktionssteuer (FTT)27 würde fast alle Finanzoperationen abdecken und hätte damit den Vorteil einer sehr großen Reichweite und hoher Einnahmen. Die Mitglieder des Europäischen Parlaments schätzen die Einnahmen allein in der EU auf 200 Milliarden Euro pro Jahr.28

Kritische Anmerkung: Eine umfassende Finanztransaktionssteuer hat sowohl konzeptionelle wie praktische Schwierigkeiten bei der Definition des Steuersubjekts, der Steuerbemessungsgrundlage und der Organisation der Steuererhebung. Es wäre zudem schwierig, den Möglichkeiten der Steuervermeidung und Steuerhinterziehung erfolgreich zu begegnen. Dies gilt umso mehr in einem Umfeld, in dem der Erfindungsreichtum der Finanzindustrie die zwangsweise Durchsetzung verkomplizieren dürfte. Es entständen Probleme bei der länderübergreifenden Erfassung, bei den Steuerprüfungen und bei der gegenseitigen Unterstützung.29 Obwohl man diese Probleme sicher über die Zeit angehen und lösen könnte, wäre der technische und gesetzgeberische Erfolg eines weitgespannten System der Verhinderung von Steuervermeidung und Steuerhinterziehung ungewiss.

Damit ist die Finanztransaktionssteuer, auch wenn sie für bestimmte Jurisdiktionen für spezielle fiskalische und regulatorische Zwecke adäquat sein mag, weniger geeignet für die Aufgabe der Finanzierung der SDGs.30

4. Devisentransaktionssteuer

Vgl. dazu die folgenden Ausführungen unter III

5. FX Tribute

Vgl. die folgenden Ausführungen unter IV

27 Vgl. Monti-Commission (2016), Report of the Monti-Commission, which scrutinizes a financial transaction tax as source of revenues for the EU and their consequences for the stability of the financial markets.28 Vgl. MEPs Aufruf zur Einführung einer Steuer auf Finanztransaktionen, Presseveröffentlichung des Europäischen Parlaments nach der Vollversammlung vom 8. März 2011.http://www.europarl.europa.eu/en/pressroom/content/20110308IPR15028/html/MEPs-call-for-the-introduction-of-a-tax-on-financial-transactions29 Vgl. Leading Group (2011), unter “background”.30 Vgl. Committee (2010), S. 17.

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III. Einführung einer Devisentransaktionssteuer

Eine Devisentransaktionsteuer31 bezieht sich – im Gegensatz zu einer Finanztransaktionssteuer – ausschließlich auf die internationalen Geldwechselgeschäfte. Ihr Markenzeichen ist ein äußerst niedriger Steuersatz, der Verzerrungen im Devisenhandel verhindert, aber gleichzeitig wegen des gewaltigen Umfangs der täglich vorgenommenen Devisengeschäfte zu beachtlichen Einnahmen führt. 32

1. Ziele einer steuerlichen Belastung von Devisengeschäften

Die Ziele einer Belastung von Devisentransaktionen lassen sich grundsätzlich wie folgt zusammenfassen:

Abwehr von Spekulation Stabilisierung von Wechselkursen Indirekte, präventive Belastung von Kapitalerträgen Erzielung von Einnahmen

Letzteres steht bei der Devisentransaktionssteuer im Vordergrund.

2. Devisentransaktionen – was darunter zu verstehen ist

Devisen

Devisen sind die ausländischen Währungen, die in bargeldloser Form, also als Buchgeld im Umlauf ist (Kontoguthaben, Schecks u. a.). Im Devisenhandel der Kreditinstitute reduziert sich der Begriff auf „bei ausländischen Kreditinstituten gehaltene Bankguthaben“.

Devisentransaktion

Bei einer Devisentransaktion wird eine Währung gegen eine andere getauscht – oder umgekehrt. Es erfolgen zwei Transfers gleichzeitig jeweils in entgegengesetzter Richtung. Dabei werden die Zahlungs- und Abrechungssysteme zweier Länder in Anspruch genommen.

Devisenmarkt

Der Devisenmarkt ist ein echt globaler Markt, nationale Grenzen und Hoheitsgebiete für die Emission von Devisen spielen praktisch keine Rolle.33 Gleichzeitig ist er der Finanzmarkt mit dem größten Handelsvolumen. Sämtliche Devisen, die unbar 31 Siehe auch Vorwold (2013), S. 213 ff.32 Vgl. Denys, Lieven A, 2001, Gutachten für die Parlamentarische Arbeitsgruppe „Tobin Steuer“ des Europäischen Parlaments. 33 Spahn (2002), S. 30

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FX Tribute

gehandelt werden und deren Verbuchung über die zahlreichen Bankkonten stattfindet, werden zu einem Devisenkurs abgerechnet. Der Devisenkurs ergibt sich aus Angebot und Nachfrage. Einmal täglich wird auf dieser Grundlage der Devisenkassakurs festgelegt – ansonsten fortlaufend durch Kursvereinbarungen.

Devisengeschäfte

Zum Devisengeschäft gehören als Grundformen Devisenkassa- und Devisentermingeschäfte sowie der Devisenswap.

Devisenkassageschäft bedeutet, dass der Geschäftsabschluss zum heutigen Kurs stattfindet und die Erfüllung in maximal zwei Arbeitstagen erfolgen soll. Beim Devisenhandel stellen die Marktteilnehmer direkt Angebote für den Kauf und den Verkauf von Devisen ein. Diese Angebote unterscheiden sich nach Bid und Ask. Bid stellt den Verkauf der Fremdwährung zum angegebenen Kurs durch einen Anbieter dar. Ask verkörpert den Kauf einer Fremdwährung zum angegebenen Kurs durch den Käufer. Zwischen Bid und Ask besteht meistens ein Abstand, der Spread genannt wird. Der Kaufpreis für die jeweilige Währung entsteht durch bilaterale Transaktionen (over the counter) zwischen Händlern und Kunden, was in der Vergangenheit dazu geführt hatte, dass dieser Markt nur sehr eingeschränkt transparent war.34

Devisentermingeschäfte beinhalten den Tausch von Währungen zu einem bestimmten zukünftigen Termin und zu einem bereits bei Geschäftsabschluss vereinbarten Devisenkurs (Terminkurs).

Devisenswap (FX-Swap /Forex- bzw. Foreign Exchange-Swap) ist ein Devisengeschäft, das aus einem Devisenkassageschäft und einem Devisentermingeschäft besteht. Dabei werden zwei Währungen per Spot (= Kassageschäft) gegeneinander getauscht und zu einem späteren Zeitpunkt wieder zurückgetauscht. Beide Transaktionen werden gleichzeitig und mit derselben Gegenpartei abgeschlossen.

Beispiel für Dvisenswap: Partei A verkauft Partei B 100 Mio. US-Dollar gegen Bezahlung in Euro zum Kassakurs; beide vereinbaren gleichzeitig den Rückkauf der USD durch Partei A in 1 Monat zum jetzt gültigen Terminkurs.

Devisenspekulation

Devisenspekulation ist letztlich der Kauf oder Verkauf von Devisenkassa- oder –termingeschäften in der Erwartung, dass bei Vornahme der entgegengesetzten Transaktion (Glattstellung) in der Zukunft durch die Kursentwicklung ein Gewinn entstehen wird. Damit erfordert Devisenspekulation offene Fremdwährungsforderungen (open long positions) und/oder offene

34 Jetin/Lieven (2005), S. 61

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Fremdwährungsverbindlichkeiten (open short position), die nicht durch entsprechende Gegenpositionen kongruent (also mit identischer Fälligkeit und in derselben Währung) abgesichert sind.

Intra-Tage-Handel

Im Intra-Tage-Handel („Day-Trader“) beträgt die Verweildauer für Devisenübertragungen hin und zurück nur wenige Stunden.35 Dabei nutzen diese Geschäfte geringfügige Kursschwankungen, da diese bei großen Geldmengen bereits einen Profit in Millionenhöhe abwerfen können. Einzeltransaktionen im Wert von 200 bis 500 Millionen US-Dollar sind nicht unüblich. Die Preisgestaltung erfolgt nicht selten 20 Mal pro Minute, entsprechend kann sich der Wechselkurs an einem Tag mehrere tausend Mal verändern.36

Devisentransaktionssteuer

Die Devisentransaktionssteuer wird auf den Wert der Devisengeschäfte zusätzlich erhoben und auf der Abrechnung der Transaktion (settlement) ausgewiesen.

3. Historisches zu einer Devisentransaktionssteuer

Eine Devisentransaktionsteuer wurde erstmals 1972 vom Wirtschafts-Nobelpreisträger James Tobin37 vor dem Hintergrund des Endes des Bretton-Woods-Systems vorgeschlagen.38 Tobin empfahl eine Besteuerung von Devisentransaktionen mit dem Ziel „to throw some sand on the fire of (currency) speculation“.39 Dem folgend wird die Steuer nicht selten auch Tobin Tax genannt.

Tobins Vorschlag zielte darauf ab, Devisentransaktionen zu besteuern, um kurzfristige Spekulationen einzudämmen und die Wechselkurse zu stabilisieren. Er bezog sich dabei auf Maynard Keynes, der schon in den 1920er Jahren eine Steuer auf Finanzmarkttransaktionen mit folgender Formulierung vorgeschlagen hatte:

35 Felber (2006).36 Spahn (2002), S. 29.37 Erstmalig vorgestellt von James Tobin in 1972 während seiner Janesway Lecture Princeton University; veröffentlicht 1974 unter: The New Economics One Decade Older, S. 88-92; Tobin (1978).38 In Bretton Woods wurden 1944 von den Finanzministern und Notenbankchefs von 44 Ländern der Anti-Hitler-Nationen der US Dollar als globale Leitwährung festgeschrieben. Diese Entscheidung fiel gegen den Willen des britischen Gesandten John Maynard Keynes, der schon damals eine Weltzentralbank vorgeschlagen hatte, wie sie jetzt für die UN der US-Nobelpreisträger Joseph Stiglitz angeregt hat. Diese Zentralbank hätte Keynes zufolge Konten für jeden Staat beziehungsweise dessen internationale Geldgeschäfte gehabt, wobei die nationalen Währungen an eine Weltwährung fest gebunden gewesen wären.Auch das System von Bretton Woods war zunächst durch feste Wechselkurse und die Verpflichtung der USA gekennzeichnet, ihre Währung durch Goldreserven abzusichern. Die explodierenden Kosten für den Vietnamkrieg in den 60er und 70er Jahren veranlassten die USA jedoch 1971, den Goldstandard zu beenden, um sich so das zusätzlich benötigte Geld beschaffen zu können. Damit nahm die Inflation Fahrt auf und es begann das Zeitalter der „Deregulierung“.39 Tobin (1978) S. 154.

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„When the capital development of a country becomes a byproduct of the activities of a casino, the job is likely to be illdone. (...) It is usually agreed that casinos should, in the public interest, be inaccessible and expensive. And perhaps the same is true for Stock Exchanges. (...) The introduction of a substantial government transfer tax on all transactions might prove the most serviceable reform available, with a view to migrating the predominance of speculation (...).“40

Anfang der 1990er Jahre wurde die Idee der Besteuerung von Devisentransaktionen von Mitarbeitern des Entwicklungsprogramms der Vereinten Nationen (United Nations Development Program, UNDP) aufgegriffen, wobei allerdings nicht der Lenkungseffekt - also die Stabilisierung der Devisenmärkte und die Eindämmung der Spekulation – sondern die Erzielung von Einnahmen zwecks Finanzierung von Entwicklung und Umweltschutz im supra- und internationalen Bereich im Mittelpunkt standen.41

Auch auf Länderebene gab es im Bereich einer Devisentransaktionsteuer in einer Reihe von Staaten, wie Kanada, Belgien, Frankreich sowie im europäischen Parlament hoffnungsvolle Entwicklungen.

In Deutschland erstellte der Finanzwissenschaftler Paul Spahn in 2002 ein „Gutachten für die Durchführung einer Devisentransaktionssteuer“ im Auftrag des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung.42

Für eine Devisentransaktionssteuer plädieren gegenwärtig auch diverse Gewerkschaftsbünde, der Weltkirchenrat, Mitglieder des Nobel-Komitees in Oslo, die US-amerikanische „Tobin-Tax Initiative“43, die Ökonomienobelpreisträger Amartya Sen und Josef Stiglitz44 sowie der Hedge-Fonds Manager George Soros.

4. Zur Entwicklung der Devisenmärkte

Von jeher kommt den Finanzmärkten die Aufgabe zu, die Realwirtschaft – Handel und Realinvestitionen – zu unterstützen: Zum einen sollen sie liquide Mittel für Investitionen bereitstellen (Finanzierungsfunktion), zum anderen

40 Keynes, John Maynard (1936): “The General Theory of Employment, Interest and Money”, S. 159 f.41 Weed (2001), S. 4.42 Spahn 2002.43 Vgl. Staritz (2003), S. 118.44 Josef Stiglitz ist auch Vorsitzender einer UN-Expertenkommission, die über eine neue weltweite Gemeinschafts-Kunstwährung nachdenkt. Es geht dabei um „Sonderziehungsrechte“ (SZR) des Internationalen Währungsfonds IWF, der die Rolle einer Weltzentralbank zugewiesen bekäme. Die SZR gibt es bisher nicht auf dem Währungsmarkt, es handelt sich um eine reine Buchungseinheit – ähnlich dem ehemaligen europäischen ECU, aus dem dann später der Euro hervor ging. Der Kurs der SZR soll relativ feste und damit berechenbare Wechselkurse bewirken und wäre nicht von einer einzigen, sondern von mehreren Währungen bestimmt: Bislang handelt es sich um Dollar, Euro, Yen und Britisches Pfund. Nach den Vorstellungen von Stiglitz müsste zu diesem Korb mindestens noch der chinesische Renminbi hinzu kommen. Die Russen hätten auch gerne ihren Rubel dabei. Schließlich sollten nach den Vorstellungen der SZR-Anhänger auch Goldreserven und Rohstoff-Komponenten eingerechnet werden.

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grenzüberschreitende wirtschaftliche Transaktionen ermöglichen (Tausch von Währungen).

Diese Funktionen haben in den letzten Jahrzehnten jedoch stark an Bedeutung verloren. Seit den 1980er Jahren entwickelten sich die Devisenmärkte zunehmend zu reinen Finanzmärkten, in denen Spekulationsgewinne aus Wechselkursschwankungen ohne realwirtschaftlichen Hintergrund erzielt werden. In den Vordergrund getreten ist das Kaufen und Verkaufen von Finanztiteln mit dem meist kurzfristigen Ziel, Kursgewinne zu realisieren.

Entsprechend der fortschreitenden Liberalisierung und Deregulierung der internationalen Finanzmärkte wuchsen die hier gehandelten Volumina im Vergleich zur Wirtschaftsleistung immens, die Geschwindigkeiten der Transaktionen nahmen kontinuierlich zu, auch wurden die gehandelten Investitionstitel zusehends komplizierter.

Bereits 1998 stellte der Bundesverband Deutscher Investmentbanken fest, dass lediglich 3% der internationalen Kapitalströme der Abwicklung des Warenverkehrs dienten. Der Rest waren reine Finanztransfers, Kapital auf der Suche nach kurz- und langfristigen Anlagemöglichkeiten.45

Im Jahre 2004 erreichten die Devisenmärkte dann einen Umsatz von 470 Billionen US-Dollar, der Tagesumsatz belief sich auf ca. 2,5 Billionen US-Dollar. 80% der Devisenanlagen hatten einen Zeithorizont von weniger als sieben Tagen.46

Dieser Jahresumsatz 2004 entsprach etwa dem 160-fachen der deutschen Wirtschaftsleistung des gleichen Jahres. Der gesamte Welthandel mit Gütern und Dienstleistungen und alle ausländischen Direktinvestitionen machte im gleichen Jahr nur 2,6% der Devisentransaktionen aus:47 der Welthandel betrug 11,4 Billionen US-Dollar, alle ausländischen Direktinvestitionen 711 Milliarden US-Dollar,48 der Rest ging auf Rechnung der internationalen Spekulation.

Damit waren schon in 2004 die Devisengeschäfte der bei weitem größte Markt weltweit,49 wobei 10 Tage Devisenhandel ausgereicht hätten, um die Realgeschäfte abzuwickeln.

Nach der aktuellsten in Dreijahresabständen stattfindenden Zentralbankerhebung der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich (BIZ) für den Monat April 2016 über die Umsätze an den Devisenmärkten und den Märkten für außerbörsliche Zinsderivate betrug der Tagesumsatz an den weltweiten Devisenmärkten durchschnittlich 5,1 Billionen USD, davon betrugen die Kassageschäfte 1,7 Billionen USD, die

45 Zitiert bei Staritz (2003), S. 28.46 BIZ (2005).47 Vgl. BIZ (2005).48 Vgl. Staritz (2003) S. 2749 Staritz (2003), S. 24.

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Devisenswaps 2,4 Billionen USD und die Devisentermingeschäfte 700 Milliarden USD.

Teilnehmer der BIZ-Erhebung waren Zentralbanken und Währungsbehörden aus 52 Ländern; diese erhoben Daten von fast 1300 Banken und anderen Händlern in ihrem Zuständigkeitsbereich.

Feststellbar war nach Information der BIZ in dieser Erhebung aus 2016 eine Fortsetzung des Trends zu einer stärkeren Konzentration des Devisenhandels in den größten Finanzzentren: Die Sales Desks an den fünf Märkten UK, USA, Singapur, Hongkong SVR und Japan wickelten 77% der Devisenhandelsgeschäfte ab.

5. Beteiligte Akteure

Der Devisenhandel findet vorwiegend zwischen Finanzinstitutionen statt, an deren Spitze die größten Banken mit ihren Händlern stehen. Es folgen andere Institutionen der Finanzbranche wie Pensionsfonds, Hedgefonds, Versicherungen oder Unternehmen der Realwirtschaft, die nicht direkt miteinander handeln können, sondern auf die großen Banken und ihre Händler angewiesen sind.

Trotz seiner Größe ist der Markt im Wesentlichen auf nur wenige Großbanken konzentriert. Im Jahr 2007 hatte laut Angaben von Euromoney die Deutsche Bank einen Marktanteil von 19,3 %, die UBS von 14,8 %, gefolgt von Citybank, RBS, Barcley Capital und HSBC.50

Im Jahre 2018 war der Markt wie folgt aufgeteilt (2017 in Klammern): 1 (2) HSBC 12.48% - 2 (5) JPMorgan 9.69% - 3 (6) Societé Generale 9.20% - 4 (1) Citi 8.09% - 5 (3) Bank of America Merrill Lynch 6.47% - 6 (11) Barclays 6.44% - 7 (7) Deutsche Bank 5.56% - 8 (8) Credit Agricole 5.11% - 9 (12) BNP Paribas 5.04% - 10 (4) Standard Chartered 5.03%.51

Insbesondere der Marktanteil der Deutschen Bank war damit in den letzten Jahren deutlich rückläufig.

6. Das „Herstatt (Settlement) – Risiko“

Settlement Risiko definiert die Gefahr, dass eine Vertragspartei zum vereinbarten Zeitpunkt seine Zahlungsverpflichtung nicht erfüllt, nachdem die andere Partei bereits dem Handelsvertrag entsprechend gezahlt hatte.

50 Euromoney (2007): hFX taxp://www.euromoney.com; vgl. auch den Bericht „Triennial Central Bank Survey, Foreign exchange and derivatives market activity in 2007“ der Bank for International Settlements (BIS 2007).51 https://www.euromoney.com/article/b18bzlzzmbgq7k/fx-survey-2018-market-share-by-institution-type

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Eine Form des Settlement–Risikos ist das Devisentransaktions-Risiko, manchmal auch „Herstatt-Risiko“ genannt nach der deutschen Privatbank, die ein berühmtes Beispiel hierfür ablieferte:Am 26. Juni 1974 wurde zum Ende des Banktages um 16.30 Uhr der Herstatt-Bank von der deutschen Aufsichtsbehörde wegen fehlender Einkünfte und mangelndem Kapital, um Zahlungsverpflichtungen nachzukommen, die Banklizenz entzogen. Einige Banken hatten bereits im Verlauf des Tages Devisengeschäfte mit Herstatt vorgenommen und Deutsche Mark an die Bank überwiesen darauf vertrauend, dass sie später am selben Tag US Dollar von Herstatt’s US Nostro bekommen würden. Aber nach 15.30 Uhr deutscher Zeit und 10.30 Uhr in New York stellte Herstatt alle Dollarzahlungen an Vertragspartner ein, wodurch es den Vertragsparteien unmöglich wurde, ihre Geldbeträge zu erhalten.52

U.a. wegen dieses Problems unterschiedlicher Zeitzonen bei Devisentransaktionen entwickelten einige internationale Banken ein weltweites Real-time Gross Settlement (RTGS). Fast zeitgleich gründete ein Konsortium von 69 weltweit operierenden Finanzinstituten des Devisenmarktes die CLS Bank (Continuous Links Settlement Bank) mit Sitz in London.53 Diese nahm im September 2002 ihre Arbeit auf und wurde das erste globale Abwicklungssystem, um die Endlichkeit der heimischen Real-time Gross Settlement (RTGS) Systeme auf die internationalen Märkte auszudehnen.54 Ihr Ziel war und ist die Ausschaltung des Settlement-Risikos für bilaterale und multilaterale Verrechnungen. Mit der CLS Bank ist selbst über Kontinente hinweg ein permanenter Devisentransfer in Echtzeit möglich.55

Durch die Schaffung und Inanspruchnahme der CLS Bank, die Devisentransaktionen auf einer PvP Basis erfasst (payment-versus-payment), wo beide Arme der Devisentransaktion simultan umgesetzt werden, wurde dem „Herstatt-Risiko“ begegnet. Alle Transaktionen aus allen Zeitzonen werden in einem „Fenster“ geregelt.

Im Jahre 2017 erreichte allein der Devisenumsatz der CLS-Bank durchschnittlich 5,1 Billionen US-Dollar pro Tag56 und damit mehr als das Doppelte der weltweiten Devisenumsätze 2004 (siehe die Ausführungen in diesem Kapitel unter 5) .

7. Die Organisation der CLS Bank

Die CLS Bank hat gegenwärtig 67 Settlement-Mitglieder, die die wichtigsten Finanzinstitutionen der Welt repräsentieren, und mehr als 24.000 Dritt-Kunden.57

52 http://wikipedia.org/wiki/Settlement_risk.53 www.cls-group.com54 Vgl. zu weiteren Einzelheiten www.cls-group.com55 Vgl. nähere Ausführungen unter Committee (2010), S. 40, Fn. 31.56 Vgl. https:/www.cls-group.com/products/settlement/clssettlement/how-it…57 CLS (2017), S. 4.

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Aktuell werden an ihr 18 der am meisten gehandelten Währungen weltweit gehandelt.58 Dies sind:

aus Afrika: Südafrikanischer Rand, aus Amerika: Kanadischer Dollar, Mexikanischer Peso, US Dollar aus Asien: Hong Kong Dollar, Israelischer Shekel, Japanischer Yen,

Koreanischer Won, Singapore Dollar aus Australien: Australischer Dollar, New Zealand Dollar aus Europa: Dänische Krone, Euro, Ungarischer Forint, Norwegische Krone,

Schwedische Krona, Schweitzer Franken, UK Pfund.

Die 24 Mitglieder des CLS Aufsichtsrats umfassen die 18 Zentralbanken der gehandelten Währungen sowie die Bank von England, Bank von Frankreich, Bank von Italien, Deutsche Bundesbank, National Bank von Belgien und die Netherlands Bank.

8. Abgabensatz

Bei der Höhe der Belastung durch eine Devisentransaktionssteuer gilt es zu berücksichtigen, dass die Margen für Finanzprodukte bei Devisengeschäften bei ca. 3 bis 5 Basispunkten liegen, wobei ein Basispunkt 1 Zehntausendstel der Transaktionssumme ausmacht. Als marktverträgliche Belastung für Devisentransaktionen wird hier 1 Basispunkt oder ein zehntausendstel der Transaktionssumme empfohlen. Dieser Steuersatz wird als so niedrig angesehen, dass er Marktauswirkungen verhindert.

BeispielUSD 10 Millionen werden in Singapure getauscht gegen Schweizer Franken über 9 Millionen CHF.

Lösung

10 Mio. Umsatz in USD x 1 Basispunkt (ein zehntausendstel)

= 1.000 USD Steuer für den US Fiskus

9 Mio Umsatz in CHF x 1 Basispunkt

= 900 CHF für die Schweizer Steuerbehörden

9. Nationale Erhebung?

58 CLS (2017), S. 6.

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Eine Devisentransaktionssteuer kann unilateral durch eine Währung mit der Welt eingeführt werden.

Eine national erhobene Steuer hat den Vorteil der politischen Machbarkeit. Um lebensfähig zu sein, muss sie nicht multilateral oder gar universal angenommen und vereinnahmt werden, sondern kann unilateral von jedem beliebigen Währungs-Land eingezogen werden.

Bei einer einseitigen Anwendung der Devisentransaktionssteuer durch die USA in dem Beispiel unter 7.ergäbe sich nur eine hälftige Belastung, da das andere Bein als beteiligte zweite Währung, also hier der Schweizer Franken, als Tauschwährung der Transaktion unbelastet bliebe.

Für den Einstieg in eine multinationale Transaktionssteuer wäre es z.B. ausreichend, wenn die Euro-Staaten die Einführung beschlössen. Es wäre sodann ein Vertrag zwischen den nationalen Abgabenhoheiten der Eurozone und der Europäischen Zentralbank zu schließen.

Sinnvoll und empfehlenswert wäre eine Einführung durch die G 20 Staaten oder durch die OECD Länder unter Berücksichtigung der Erkenntnis, dass die Währungen der OECD-Länder in rund 89 % aller Transaktionen involviert sind. Generell könnte eine Devisentransaktionssteuer als Belastung der wohlhabenderen Staaten als ausreichend angesehen werden.59

Hinweis:

Eine lediglich nationale Bemessungsgrundlage für die Erhebung der Steuer führt zu Problemen bei der Einnahmestabilität, weil die Steuerbemessungsgrundlage sowie der Steuersatz wegen inländischer Finanzpressionen mit der Zeit Gegenstand einer Erosion sein könnten.60

Die Gefahr der Asymmetrie der Einnahmeerhebung und Einnahmeverwendung wäre durch einen multinationalen Vertrag deutlich verringert.

10.Aufkommenserwartungen

Hinweis 1

In folgendem wird davon ausgegangen, dass es keine Ausnahmeregelungen bei der Steuer gibt. Die höhere Transparenz durch Verzicht auf jede irgendwie motivierte Sonderregelung erscheint für die Machbarkeit einer Devisentransaktionssteuer wesentlich, da sonst sofortiger Druck entstehen würde, Sondergenehmigungen zu erhalten. Diese wären in aller Regel kontraproduktiv, ineffizient und vermutlich nicht 59 Spahn (2002), S. 660 Vgl. vertiefend Committee (2010), S. 19 – 21.

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einmal gerecht, weil sich damit Schlupflöcher auftun und der Korrumpierung Vorschub geleistet wird.

Hinweis 2

In folgender Kalkulation wird der von der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich (Bank for International Settlements, BIS) in ihrem Bericht für April 2016 mitgeteilten durchschnittlichen täglichen Handel der Devisenmärkte von 5,1 Billionen USD zugrunde gelegt.61

Hinweis 3

Ein möglicher Anstieg der Tagesumsätze im Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Vorschlags in 2019 bleibt unberücksichtigt. Dasselbe gilt für einen potentiellen Rückgang der Umsätze wegen der Einführung der Devisentransaktionssteuer (vgl. hierzu die Ausführungen in diesem Abschnitt unter 15 „Sind Auswirkungen auf den Devisenumsatz zu erwarten?“).

Kalkulation der Einnahmen

Bei einem durchschnittlichen Tagesumsatz von USD 5,1 Billionen würden sich bei einem Steuersatz von 1 Basispunkt folgende Erträge ergeben:

USD 5,1 Billionen (5.100.000.000.000)

x 0,01%

= USD 510.000.000 (USD 510 Millionen) Einnahmen pro Tag

bei 240 Arbeitstagen62 ergibt sich ein Aufkommen von

x 240

= USD 123.400.000.000 (USD 123,4 Milliarden) pro Jahr

11.Schuldner und Träger der Abgabe

Schuldner der Devisentransaktionssteuer sind die den Umsatz durchführenden Institutionen, also die an den Finanzplätzen akkreditierten Devisenhändler/Banken.63

61 BIZ (2016) sowie weiter oben in diesem Abschnitt unter 4 „Zur Entwicklung der Devisenmärkte“.62 Schmidt (2008), S. 10.63 Händler/Banken treten i.d.R. nicht als Spekulanten am Markt auf, da sie typischerweise eingegangene offene Positionen sofort wieder schließen.

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Träger der Belastung sind die den Umsatz in Auftrag gebenden Klienten – soweit die Händler nicht auf eine Weitergabe verzichten.

12.Ort der Erfassung der Abgabe

Alle Devisentransaktions–Erfassungssysteme (brutto oder netto, formell oder informell, multilateral oder bilateral, on- oder offshore) erfordern eine Kontoführung bei der Zentralbank, die die Währung herausgibt, in der die einzelne Transaktion angesiedelt ist - z.B. Yen in der Bank von Japan oder der USD in dem US-Federal Reserve Board der USA. Die Währungen werden gehalten und ultimativ abgerechnet in den jeweiligen Währungsländern, also z.B. US Dollar Beträge, auch wenn sie in verschiedenen Teilen der Welt gehandelt werden, in US Banken. Alle Länder beschränken entsprechend ihren Abgabenanspruch auf Transaktionen in ihren Währungen. Dies schafft einen Nexus zu dem bestimmten Staat und begründet das nationale Besteuerungsrecht für das Devisengeschäft.

13.Verhinderung von Doppelbelastung und Nichtbelastung

Ein befreiend wirkendes elektronisches Kennzeichen auf dem Settlement-Formular könnte ausweisen, dass die Steuer gezahlt wurde. Dies gewährleistet die Durchführung der Besteuerung und verhindert gleichzeitig eine Doppel- oder Nichtbesteuerung.

14.Übereinstimmung mit internationalem Recht

Die Einbeziehung der führenden Weltwährungen und der niedrige Abgabensatz garantieren Marktneutralität bezüglich der Abgabe. Entsprechend geht sie konform mit den Vorschriften der Kapitalverkehrs- und Zahlungsfreiheit für Güter und Dienstleistungen, die in Instrumentarien des internationalen und des regionalen Rechts (GAT, EU etc.) enthalten sind.

15.Technische Realisierung

Alle Abrechnungsstellen weltweit haben die Abgabe unabhängig von der Staatshoheit und der Nationalität zu erheben.

Die technische Abwicklung in der CLS Bank bzw. den jeweils tätigen RTGS-Systemen erfolgt durch die Einführung einer zusätzlichen Zeile auf dem Abrechnungsformular.

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Beispielsweise erhebt die CLS Bank bereits eine kleine Gebühr von 22 Cent pro USD 1 Millionen, die gehandelt wird (= 0.000022% des Umsatzes). Die Devisentransaktionssteuer in Höhe von ein zehntausendstel der gehandelten Beträge könnte technisch unkompliziert im Huckepackverfahren durch eine zusätzliche Zeile im Computerprogramm der Abrechnung erhoben werden.64

16.Sind Ausweichreaktionen zu befürchten?

Ein Umgehen der Steuer durch Ausweichen auf andere Instrumente erscheint nicht als besorgniserregend, da die Vorteile einer Substitution der Finanzprodukte oder der Transaktionen, um die Abgabe zu vermeiden, sehr gering sind. Sie wären auch nur zu hohen Kosten realisierbar.

Auch ein Abwandern von den Settlement-Centren erscheint unwahrscheinlich. Die Konzentration auf wenige Finanzplätze (New York, London, Singapur), die Komplexität der Devisengeschäfte sowie die Konnexität der Marktsegmente für verschiedene Instrumente und Derivate schließen praktisch aus, dass Handels-Desks von diesen Plätzen abwandern.65 Ein Sich-Ausschließen aus den liquidesten, zentral angesiedelten Märkten würde zudem ein erhöhtes Risiko bedeuten.66

Eine Auswirkung auf das Konkurrenzverhalten ist ebenfalls nicht zu erwarten, da alle Settlement-Stellen unabhängig vom jeweiligen Staatsgebiet oder der Nationalität die Steuer zu erheben haben.

Schließlich ist zu berücksichtigen, dass Finanzinstitute und die Zentralbanken übereinstimmend den Gebrauch der bestehenden RTGS Systeme und der CLS Bank ermutigen.67

Last not least böten die legalen Monopolstellungen, exklusiv gehalten und ausgefertigt von den Zentralbanken der beteiligten Währungen, einzigartige Möglichkeiten, geographische Steuervermeidung in effektiver Weise zu bekämpfen oder gar zu verhindern.68

In Anbetracht dieser Umstände hat sich bei Wissenschaftlern und den Offiziellen des Finanzsektors die Ansicht durchgesetzt, dass das Vermeiden einer Devisentransaktionssteuer „schwierig, riskant und unprofitabel“ wäre.69

17.Sind Auswirkungen auf den Devisenumsatz zu erwarten?

64 Staritz (2003), S. 83.65 Vgl. Spahn (2002), S. iii66 Committee (2010), S. 29.67 Vgl. die Ausführungen zum „Herstatt-Risiko“ weiter oben in diesem Kapitel unter 6.68 Committee (2010), S. 5.69 Vgl. Schmidt (2008), S. 5.

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Drei Studien aus der ersten Dekade dieses Jahrhunderts beschäftigen sich mit den Auswirkungen einer Devisentransaktionssteuer auf das Handelsvolumen. Nissanke (2004) beziffert die Elastizität auf den Markt mit – 0,12 und Spratt (2006) mit – 0,11. Schmidt (2008) schätzt die Elastizität des Devisenumsatzes mit Rücksicht auf das bid-ask Verhalten auf – 0,43.70 Dies könnte nach seinen weiteren Berechnungen zu einem Rückgang des Umsatzes an den Devisenmärkten von 14% führen.71

Übereinstimmend äußern alle drei Wissenschaftler die Überzeugung, dass sich ein Umsatzrückgang auf den Hochfrequenzhandel konzentrieren würde. Da dieser in nicht unerheblichem Maße verbunden ist mit Destabilisierungseffekten bezogen auf den Finanzmarkt und die Makroökonomie, wird der Rückgang eher begrüßt.72

Das „Committee of Experts“ kommt zu dem Schluss, dass in der Balance die Auswirkungen auf den Umsatz an den Devisenmärkten „minimal und auf algorithmische hochfrequenzbasierte Handelsstrategien fokussiert wären“.73 Das Committee weist darauf hin, dass viele Regulierungsbehörden und Analysten sich Sorgen machen über potenzielle negative Effekte des algorithmischen Handels auf die Finanzstabilität. Entsprechend sehen sie eine gewisse Verringerung des Handelsumsatzes im Hochfrequenzhandel als für die Finanzstabilität vorteilhaft an.74

Das Committee sieht auch, dass mögliche Umsatzrückgänge durch Einführung einer Devisentransaktionssteuer zu verrechnen wären mit dem Umstand, dass das totale Handelsvolumen an den Devisenmärkten in den letzten Dekaden signifikant und kontinuierlich gestiegen ist.

18.Die Fairness Frage

Ein signifikanter Vorteil einer Devisentransaktionssteuer liegt darin, dass sich die Belastung auf Kunden in der ganzen Welt verteilen würde. Ein jeder, der in der Währung eines der teilnehmenden Staaten Devisengeschäfte tätigt, wäre betroffen.

19.Stabilität und Nachhaltigkeit

Bezüglich der Stabilität und Nachhaltigkeit der Steuereinnahmen ist kritisch zu sehen, dass die Beträge zunächst in die generelle Haushaltsgewalt des jeweiligen Währungslandes fließen und erst danach an den internationalen Finanzierungsfonds weitergereicht würden. Damit besteht ein nicht zu vernachlässigendes Risiko, dass nationaler Ausgabendruck oder das Bedürfnis, staatliche „Wohltaten“ zu verteilen, den Transferprozess unterminieren. Die Bemessungsgrundlage, der Abgabensatz

70 Schmidt (2008), S. 4.71 Schmidt (2008), S. 18.72 Committe (2010), S. 19.73 Committee (2010), S. 19 und Endnote 24.74 Committee (2010), S. 19.

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und die Verwendung der Mittel könnten sich mit der Zeit abbauen oder sonstwie nachteilig verändern. Diese Gefahren belasten eine langjährige Vorhersehbarkeit und Stabilität der Mittel als Einnahmequelle für die Finanzierung der globalen öffentlichen Güter/ der UN Agenda 2030.75

Das Risiko verringert sich – wie bereits ausgeführt - durch die Vereinbarung eines multinationalen Vertrages76 oder durch die verfassungsrechtlich zulässige Formulierung einer Zweckbindung der Steuer77. Aber empfehlenswerter wäre es, wenn es gelänge, die Einnahmen an den nationalen Haushalten der beteiligten Währungsländer vorbei unmittelbar einem Sonderfonds zuzuweisen (vgl. dazu die folgenden Ausführungen unter C IV).

20.Der Motivationsfaktor und die Gefahr der Geldverschwendung

Die Mitglieder des Devisenmarktes können nicht sicher sein, dass die Steuer für die geplanten Ziele verwendet wird, da die Einnahmen zuerst den nationalen Haushalten zufließen. Zudem haben die Geber keinen Einfluss darauf, wie die Mittel verwendet werden, selbst wenn sie den internationalen Finanzierungsfonds erreichen. Sie könnten also auch fragwürdigen Ausgabepraktiken des Fonds nichts entgegensetzen.

Aber auch hier mag es möglich sein, einen Weg zu finden, den Motivationsfaktor und die Akzeptanz für die Geber zu steigern und der Gefahr einer unsachgemäßen Verwendung der Geldmittel entgegenzuwirken (vgl. die Ausführungen im folgenden Abschnitt C IV).

Fazit zu C III

Die Einführung einer Devisentransaktionssteuer ist ein guter und empfehlenswerter Weg zur innovativen Finanzierung der Nachhaltigkeitsziele (SDGs) der UN Agenda 2030 / der globalen öffentlichen Güter. Die soeben angeführten Schwachstellen einer Steuer könnten aber möglicherweise behoben werden durch die Höherstufung der Steuer zu einem FX Tribute (vgl. die folgenden Ausführungen unter C IV).

IV. Höherstufung der Devisentransaktionssteuer: Einführung eines FX Tribute

75 Committee (2010), S. 9-22.76 Vgl. die Ausführungen in diesem Kapitel unter 9.)77 Vgl. die Ausführungen unter C IV 1

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1. Erfassung der Geldleistungen des Devisenhandels als Steuer mit Zweckbindung78

Steuern sind Geldleistungen, die nicht eine Gegenleistung für eine besondere Leistung darstellen und von einem öffentlich-rechtlichen Gemeinwesen zur Erzielung von Einnahmen allen auferlegt werden, bei denen der Tatbestand zutrifft, an den das Gesetz die Leistungspflicht knüpft (§ 3 Abs. 1 AO).79

Entsprechend sind Steuern Einnahmen zur Deckung des allgemeinen Finanzbedarfs. Nach der Rechtsprechung des BVerfG ist eine Zweckbindung von Steuern verfassungsrechtlich aber unbedenklich (zur Verknüpfung des Strom- und Mineralölsteueraufkommens mit der Senkung der Rentenversicherungsbeiträge80). Dem Grundsatz der Gesamtdeckung des Haushalts komme kein Verfassungsrang zu.81. Es wäre also möglich, die unter III skizzierte Devisentransaktionssteuer mit dem Zweck der Finanzierung der SDGs der UN-Agenda 2030 zu verknüpfen. Möglicherweise ist aber die Erfassung der Einnahmen als „sonstige Abgaben“ in vorliegendem Fall empfehlenswerter (siehe die Ausführungen im Folgenden unter 4.).

2. Erfassung der Geldleistungen als öffentlich rechtliche Gebühr

Zu den öffentlich rechtlichen Gebühren gehören Geldleistungen, die als Gegenleistung für die Inanspruchnahme öffentlicher Einrichtungen und Anlagen (Benutzungsgebühr) erhoben werden, z.B. für die Nutzung von Verkehrseinrichtungen wie Häfen, Flughäfen, Autobahnen. Von der Steuer unterscheidet sich die Gebühr durch die Verknüpfung mit einer zurechenbaren Gegenleistung des öffentlich-rechtlichen Gemeinwesens. Dabei ist es ausreichend, wenn die Gebühr eine staatliche Leistung im weitesten Sinne abgilt.82

Als systemtragends Prinzip für die rechtliche Gebühr das gilt in Abgrenzung zum Leistungsfähigkeitsprinzip das Äquivalenzprinzip83. Es erlaubt die Bemessung der Gebühr nach den Prinzipien der Kostendeckung oder des Vorteilausgleichs (Gebühr schöpft den äquivalenten Vorteil ab, z.B. PKW-Maut). Nach Ansicht des BVerfG ist auch eine Ressourcennutzungsgebühr zulässig.84 Damit ist dem Staat eine Finanzhoheit für „Güter der Allgemeinheit“ eingeräumt, die ihm die Einführung von Umweltgebühren erlaubt.85 In vorliegendem Fall könnte die Abgabe des

78 Vgl. die Ausführungen unter C III79 Vgl. Seer in Tipke/Lang²³, Steuerrecht, § 2 80 BVerfGE 110,274 (294).81 Zuletzt BVerfG v. 15.1.2014 – 1 BvR 1656/09, BVerfGE 135, 126 (144); dazu umfassend Waldhoff, StuW 2002, 285; Musil, DVBl. 2007, 1526. 82 Vgl. Seer in Tipke/Lang²³, Steuerrecht, § 2.3 Rz. 20-22. 83 Siehe Vorwold (2013), S. 3284 BVErfGE 93, 319 (345 ff.) – sog. Wasserpfennig85 Vgl. Seer in Tipke/Lang²³, Steuerrecht, § 2.3 Rz. 22.

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Devisenhandels also statt als Steuer auch in Form einer Gebühr für die Nutzung der globalen öffentlichen Güter abgabenrechtlich beschlossen werden.

3. Ausgestaltung der Zahlungen als Beitrag

Beiträge im rechtlichen Sinne sind hoheitlich zur Finanzbedarfsdeckung auferlegte Aufwendungsersatzleistungen für die Herstellung, Anschaffung und Erweiterung öffentlicher Einrichtungen und Anlagen, die über laufende Unterhaltung und Instandsetzung hinausgehen.86 Es ist eine kausale Verknüpfung zwischen Aufwendungsersatz und einer konkreten Gegenleistung darzustellen. Die Möglichkeit, einen wirtschaftlichen Vorteil zu nutzen, muss geboten werden. Dabei reicht ein nicht messbarer, nur vermuteter Nutzen aus.87

In vorliegendem Fall ist die Abgabe zur Finanzierung von Investitionen zur Erreichung der Nachhaltigkeitsziele der UN Agenda 2030 gedacht. Die Zahlungen könnten also auch als Aufwendungsersatzleistungen für diese beabsichtigten und notwendigen Investitionen und damit als Beitrag im rechtlichen Sinne vereinbart werden.

4. Erfassung der Geldleistungen des Devisenhandels als Sonderabgaben

Sonderabgaben sind Abgaben nichtsteuerlicher Art zur Finanzierung besonderer Aufgaben, die nicht in den Haushaltsplänen der sie beschließenden Länder erfasst sind. Sie werden vielmehr unmittelbar einem Sonderfonds außerhalb des allgemeinen Haushaltsplans zugeleitet. Sie benötigen einer sachlichen Rechtfertigung als Zulässigkeitsvoraussetzung und sind gruppenspezifisch, können also nur von bestimmten (Personen-) Gruppen bzw. Unternehmen erhoben werden.88

Das BVerfG unterscheidet Sonderabgaben im weiteren Sinne und Sonderabgaben mit Finanzierungsfunktion. Sonderabgaben mit Finanzierungsfunktion werden unter folgenden Voraussetzungen verfassungsrechtlich anerkannt:

Der Gesetzgeber muss mit der Sonderabgabe einen Sachzweck verfolgen, der über die bloße Mittelbeschaffung hinausgeht.

Die Gruppe der Abgabepflichtigen muss durch besondere gemeinsame Gegebenheiten von der Allgemeinheit und anderen Gruppen abgrenzbar sein, z.B. durch eine in der gesellschaftlichen Wirklichkeit vorgegebene Interessenlage.

Die Gruppe muss dem Abgabenzweck evident näher stehen als andere Gruppen oder als die Allgemeinheit der Steuerzahler.

86 Vgl. Seer in Tipke/Lang²³, Steuerrecht, § 2.4 Rz. 23-24.87 So zuletzt BVerfG v. 12.7.2017, NJW 2017, 2744, Rz. 80 ff. zur zwangsweisen Beitragspflicht von IHK-Mitgliedern.88 Vgl. Seer in Tipke/Lang²³, Steuerrecht, § 2.5, Rz. 25-31.

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Das Abgabenaufkommen muss überwiegend gruppennützig verwendet werden; gleichzeitige Vorteile für die Allgemeinheit sind dabei unschädlich.

Verlangt wird eine periodische Überprüfung der Sonderabgabe durch den Gesetzgeber selbst sowie eine ergänzende Dokumentation.

Hinsichtlich der Höhe einer nichtsteuerlichen Abgabe verfügt der Gesetzgeber grundsätzlich über einen erheblichen Gestaltungsspielraum.89

In verwaltungsorganisatorischer Hinsicht hat er zudem einen weiten Einschätzungsspielraum.90

Um die Wahrung verhältnismäßiger Belastungsgleichheit für die zu der Gemeinlast der Steuern hinzu tretende Sonderlast zu sichern, wird als entscheidend das Zusammenspiel91 der Einzelmerkmale angesehen.92

Als aktuelles Beispiel für eine Sonderabgabe im rechtlichen Sinne kann die vom BVerfG gebilligte BaFin-Umlage angesehen werden.93

Der Solidaritätsbeitrag des Devisenhandels in Form des FX Tributes entspricht in seinem Zusammenspiel – bei unterschiedlicher Ausprägung der Einzelkriterien – den vom BVerfG vorgegebenen Merkmalen für die Zulässigkeit einer Sonderabgabe. Die Betroffenen sind als Teilnehmer des internationalen Devisenmarktes eine homogene Gruppe, die durch gemeinsame Gegebenheiten und Interessenlagen verbunden ist, die sie von der Allgemeinheit und anderen Gruppen abgrenzbar macht. Die Abgabenpflichtigen sind Anbieter auf einem speziellen Markt, dem aus gesamtwirtschaftlicher Perspektive eine Homogenität stiftende Funktion – der Handel mit Devisen – zukommt.

Die Sonderausgabe soll die Rahmenbedingungen für einen funktionsfähigen Devisenmarkt stärken, indem sie dazu dient, die Globalisierung zu schützen und zu sichern. Den Devisenmarkt kennzeichnet ein vernetztes System wechselseitiger Abhängigkeiten, das für seine ungestörte Arbeit von einem stabilen sozialen und globalen Umfeld abhängig ist. Dieser spezielle Schutzzweck unterscheidet die durch die Sonderausgabe finanzierten Investitionen von anderen Bereichen der Wirtschaft. Sie dient mithin einem Sachzweck, der über die bloße Mittelbeschaffung hinausgeht.

Die Sachnähe zum Zweck der Abgabe und die Finanzierungsverantwortung führen gleichzeitig dazu, dass die zweckentsprechende Verwendung des Abgabenaufkommens gruppennützig wirkt.94

89 Vgl. für Gebühren BVerfGE 108, 1 (18 f.); BVerfGE 124, 235, Tz 32.90 BVergE 124, 235 Tz. 29.91 Vgl. Seer in Tipke/Lang²³, Steuerrecht, § 2.4 Rz. 26-30.92 BVerfGE 124, 235, Tz. 2193 BVerfGE 124, 235 (243); zu der seit dem 1.1.2011 als Vorsorgeinstrument in der sog. Bankenkrise erhobenen sog. Bankenabgabe s. Schön/Hellgardt, Osterloh-Konrad, WM 2010, 2145 (Teil I) und 2193 (Teil II).; ausf. Reimer/Waldhoff, Verfssungsrechtliche Vorgaben für Sonderabgaben des Banken- und Versicherungssektors, 2011.94 BVerfGE 124, 235, Tz. 21 und 27

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Der Umstand, dass die zu finanzierenden Investitionen auch das Interesse der Allgemeinheit an funktionsfähigen öffentlichen Gütern schützen sollen, berührt die gleichzeitig gegebenen speziellen Gruppeninteressen und Verantwortlichkeiten nicht; denn die Förderung des Gemeinwohls ist nach Ansicht des BVerfG notwendiges Ziel jeder staatlichen Aktivität.95

Damit können die Zahlungen des Devisenhandels als Sonderabgabe im rechtlichen Sinne geregelt werden.

5. Wären die Schwachstellen der Devisentransaktionssteuer damit behoben?

Bezüglich der Kriterien Suffizienz, Auswirkungen auf den Markt, Machbarkeit und Gleichmäßigkeit kann auf die Ausführungen unter C III (Einführung einer Devisentransaktionssteuer) verwiesen werden. Insoweit bestehen keine Unterschiede zu einer Steuer. Im Übrigen gilt

bezüglich der Nachhaltigkeit:

Ein vital wichtiger Vorteil einer Sonderabgabe gegenüber einer Steuer besteht darin, dass die Geldzahlungen direkt von den Schuldnern der Abgabe - hier den im Devisenmarkt tätigen Banken/Institutionen - an den Sonderfonds (hier den Internationalen Finanzierungsfonds, IFF) überwiesen werden, ohne die jeweiligen Landeshaushalte zu tangieren. Dieser direkte Weg führt zu einer deutlich höheren Einnahmestabilität als bei einem Steuermodell, wo die Bemessungsgrundlage inländischen Finanzpressionen und Erosionsgefahren unterliegt.96

Der globale Mechanismus der Erfassung und Zuweisung an den Internationalen Finanzierungsfonds vorbei an den nationalen Haushalten verhindert inländische Einnahme- und Zuweisungsbegehrlichkeiten.

bezüglich des Motivationsfaktors:

Das Tribute-Modell mit Stimmrecht für die Zahler stärkt die Kooperationswilligkeit, Empathie und Motivation der Teilnehmer des Devisenmarktes und des Finanzsektors im Allgemeinen. Die Geldgeber können sicher sein, dass die Zahlungen verwendet werden, um die Nachhaltigkeitsziele der UN Agenda 2030, den Ausbau der globalen öffentlichen Güter sowie den Schutz der Globalisierung zu gewährleisten. Es ist weithin anerkannt, dass Investitionen in Umwelt und Entwicklung für sozialen Frieden sorgen und gleichzeitig die Weltwirtschaft stimulieren – Zieleund Herangehensweisen, die die OECD als „inclusive growth“ oder andere Organisationen (z.B. der Vatican) als „impact investments“ umschreiben.

95 BVerfGE 124, 235, Tz. 2696 Vgl. zu dieser Problematik vertiefend Committee (2010), S. 19 – 21.

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Der FX Tribute befördert also Solidarität und Verantwortungsbewusstsein. Die Geber können sich mit den Investments identifizieren, die handelnden Geldinstitute zeigen ihre gemeinsame soziale Verantwortung, die Regierungen und Parlamente kommen ihrer Verpflichtung nach, die Welt und das Leben in ihr zu schützen und zu verbessern.

bezüglich der Gefahr der Mittelverschwendung:

Die verbrieften Stimm- und Kontrollrechte der Geber im Bereich der Geschäftsleitung und des Aufsichtsrats des Sonderfonds (IFF) reduzieren deutlich Gefahren der Mittelverschwendung.

Fazit: Der Tribute-Vorschlag ist dem Steuermodell überlegen und sollte daher umgesetzt werden.

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D.Gestaltung des Internationalen Finanzierungsfonds

1. Wer sollte das Geld verwalten?

Der IFF könnte ein weiteres Aufgabenfeld der bereits existierenden und unter B vorgestellten UNITAID97 werden oder eine neu zu bildende, ähnlich strukturierte Organisation sein.98

2. Aufgabenstellung für den IFF

Aufgabe des Internationalen Finanzierungsfonds ist es, die Finanzierung der 17 globalen Ziele für eine nachhaltige Entwicklung aus der Agenda 203099, den Ausbau der globalen öffentlichen Güter und den Schutz der Globalisierung zu sicherzustellen und zu gewährleisten.

3. Verwendung der Fondsmittel

Die Fondsmittel sind in Bereichen einzusetzen, in denen eine stabile Langzeitfinanzierung benötigt wird.

Dabei besteht das essenzielle Element des IFF darin, sich auf transparente Finanzierungen von Projekten auf nationaler Ebene sowohl in Entwicklungs- wie in den entwickelten Ländern zu konzentrieren, ohne in die unmittelbare Durchführung der Maßnahmen involviert zu sein. Projekte könnten üblicherweise auf Basis lokaler Anfragen ausgewählt werden. Ihre Durchführung sollte dem öffentlichen Sektor vor Ort unterliegen und soweit möglich und sinnvoll, in Kooperation mit dem privaten Sektor erfolgen100.

Hier könnte auch blended finance, wonach die IFF Ressourcen eingebracht werden, um Investitionen des Privatsektors zum Durchbruch zu verhelfen, eine Rolle spielen.

Impact Investments, die nicht nur die Realisierbarkeit des Projektes, sondern auch seine sozialen und ökologischen Effekte berücksichtigen, haben das Ausgabeverhalten zu bestimmen.

97 Siehe die Ausführungen weiter oben unter B.98 So Committee (2010), S. 29.99 Siehe die Ausführungen in diesem Kapitel weiter oben unter A.2100 The Leading Group, FAQs – Innovative financing.http://www.leadinggroup.org/rubrique325.html

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4. Struktur des IFF

Der IFF hat die Prinzipien ordnungsgemäßer Rechnungslegung, Demokratie, der fairen Repräsentation und der Transparenz zu gewährleisten. Er sollte vor diesem Hintergrund folgende Struktur aufweisen:

4.1 Executive Board / Vorstand

Das Executive Board als Entscheidungsgremium bestimmt die Ziele des IFF, überwacht den Fortgang und bewilligt die Budgets.

Es sollte sich zu gleichen Teilen aus drei Arten von Mitgliedern zusammensetzen: Repräsentanten des Devisenhandels, der beteiligten Währungsländer und der einschlägigen sozialen Netzwerke.

Es gilt das Mehrheitsstimmrecht.

4.2 Sekretariat

Das Sekretariat wird von dem Vorstandsvorsitzenden geleitet und regelt das Tagesgeschäft.

4.3 Oversight Committee / Aufsichtsgremium

Das Aufsichtsgremium setzt sich zusammen aus Vertretern der Zentralbanken der beteiligten Währungsländer.

Schlusssatz

Diese Aufgabenstellung und Struktur des IFF sichern die Erreichung der Nachhaltigkeitsziele der UN Agenda 2030. Sie schützen gleichzeitig die positiven Errungenschaften der Globalisierung.

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Abkürzungen

BIZ Bank für Internationalen ZahlungsausgleichCLS Continuous Linked SettlementCTT Currency Transaction TaxGATT General Agreement on Tariffs and TradeGDP Gross Domestic ProductIDPF International Drug Purchase FacilityIMF International Monetary FundODA Official Development AssistanceSWIFT Society for Worldwide Interbank Financial TelecommunicationUN United NationsWB World BankWTO World Trade Organization

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