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Früh gefährdet – immer gefordert
Familiengerichtliches Verfahren bei Kindeswohlgefährdung
in suchtbelasteten Familien
6. Februar 2019
Dr. Britta Wagner, Richterin am Amtsgericht Neunkirchen
Forum 2: Familiengerichtliches Verfahren bei Kindeswohlgefährdung
Verfahrensgegenstände
Sorgerechtsverfahren auf Antrag eines
Elternteils
Kindeswohlgefährdungsverfahren
nach §§ 1666, 1666a BGB
Umgangsverfahren
Gewaltschutzverfahren
Forum 2: Familiengerichtliches Verfahren bei Kindeswohlgefährdung
Sorgerecht und Umgangsrecht
Sorgerecht
Personensorge
Aufenthaltsbestimmungsrecht
Gesundheitssorge
schulische Angelegenheiten
Vermögenssorge
Umgangsrecht
Forum 2: Familiengerichtliches Verfahren bei Kindeswohlgefährdung
Forum 2: Familiengerichtliches Verfahren bei Kindeswohlgefährdung
§§ 1666, 1666a BGB
Kindeswohlgefährdungsverfahren
§ 1666 Gerichtliche Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls
(1) Wird das körperliche, geistige oder seelische Wohl des Kindes oder sein Vermögen gefährdet und sind die Eltern nicht gewillt oder nicht in der Lage, die Gefahr abzuwenden, so hat das Familiengericht die Maßnahmen zu treffen, die zur Abwendung der Gefahr erforderlich sind.
(2) In der Regel ist anzunehmen, dass das Vermögen des Kindes gefährdet ist……..
(3) Zu den gerichtlichen Maßnahmen nach Absatz 1 gehören insbesondere
1.Gebote, öffentliche Hilfen wie zum Beispiel Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe und der Gesundheitsfürsorge in Anspruch zu nehmen,
2.Gebote, für die Einhaltung der Schulpflicht zu sorgen,
3.Verbote, vorübergehend oder auf unbestimmte Zeit die Familienwohnung oder eine andere Wohnung zu nutzen, sich in einem bestimmten Umkreis der Wohnung aufzuhalten oder zu bestimmende andere Orte aufzusuchen, an denen sich das Kind regelmäßig aufhält,
4.Verbote, Verbindung zum Kind aufzunehmen oder ein Zusammentreffen mit dem Kind herbeizuführen,
5.die Ersetzung von Erklärungen des Inhabers der elterlichen Sorge,
6.die teilweise oder vollständige Entziehung der elterlichen Sorge.
(4) In Angelegenheiten der Personensorge kann das Gericht auch Maßnahmen mit Wirkung gegen einen Dritten treffen.
Kindeswohlgefährdungsverfahren
Forum 2: Familiengerichtliches Verfahren bei Kindeswohlgefährdung
Voraussetzungen
Kindeswohlgefährdung i. S. d. § 1666 BGB
wenn eine gegenwärtige Gefahr für die Befriedigung der körperlichen, seelischen, geistigen oder erzieherischen Bedürfnisse gegeben ist, so dass sich bei einer weiteren Entwicklung, eine Schädigung des Kindes mit Sicherheit voraussagen lässt
Forum 2: Familiengerichtliches Verfahren bei Kindeswohlgefährdung
Beispiele
Missbräuchliche Ausübung der elterlichen Sorge (Gewalt
gegenüber dem Kind: Kindesmisshandlung, sexueller
Missbrauch, psychische Misshandlungen)
Vernachlässigung
mangelhafte Ausübung der Gesundheitssorge
mangelhafte Ernährung
Entwicklungsrückstände
mögliche Gründe: z. B. psychische Erkrankungen eines
Elternteils, Suchtabhängigkeit
Forum 2: Familiengerichtliches Verfahren bei Kindeswohlgefährdung
Forum 2 : Familiengerichtsverfahren bei Kindeswohlgefährdung
Substanzmissbrauch und Erziehungseignung
frühere Rechtsprechung: konstanter, pathologischer
Substanzkonsum = mangelnde Erziehungseignung
neuere Rechtsprechung:
wirkungsbezogener Ansatz: Auswirkungen des
Substanzkonsums der Eltern auf das Kind,
beispielsweise
keine adäquate Versorgung des Kindes
emotionale/materielle Vernachlässigung des Kindes
Mängel in der Gesundheitssorge
Mögliche, gerichtliche Maßnahmen
Gebote, öffentliche Hilfen der Jugendhilfe,
Gesundheitsfürsorge in Anspruch zu nehmen
Verbot, die Wohnung zu nutzen, sich im Umkreis der
Wohnung aufzuhalten
Ersetzung von Erklärungen des Inhabers der
elterlichen Sorge
Teilweise/vollständige Entziehung des Sorgerechts
Forum 2: Familiengerichtliches Verfahren bei Kindeswohlgefährdung
Forum 2: Familiengerichtliches Verfahren bei Kindeswohlgefährdung
Weitere Maßnahmen
§ 1666 BGB ist keine Rechtsgrundlage für Anordnung von
Therapiemaßnahmen für die Eltern
Haaranalyse-Gutachten der Eltern (keine Rechtsgrundlage für eine körperliche oder psychiatrische Untersuchung)
§ 1666 BGB ist Rechtsgrundlage für Durchführung einer
Haaranalyse beim Kind
Therapiemaßnahme bzw. ärztliche Untersuchung des Kindes
Ersetzung der Zustimmung der Kindeseltern durch das Familiengericht
Anordnung einer Beratung der Eltern ist möglich
analog anwendbar auf den nasciturus
Anwendung des § 1666 BGB auf das ungeborene Kind
§ 1666 BGB analog auf nasciturus anwendbar
Anhörungstermin, aber weitere Maßnahmen sind begrenzt
Sorgerechtsentscheidung ist mit Geburt wirksam
Zwei Konstellationen:
während der Schwangerschaft ist eine Gefährdung des Kindes nach
der Geburt erkennbar
Gefährdungen des ungeborenen Kindes während der Schwangerschaft
Ausbau der staatlichen Hilfen innerhalb des SGB VIII ?
gesetzliche Regelungen zur Anwendung des § 1666 BGB auf
das ungeborene Kind ?
Forum 2: Familiengerichtliches Verfahren bei Kindeswohlgefährdung
Forum 2: Familiengerichtliches Verfahren bei Kindeswohlgefährdung
Familiengerichtliches Verfahren
Ablauf
Antrag oder Anregung
im Regelfall Gefährdungsmitteilung des Jugendamtes, aber
auch durch sonstige Familienangehörige, Schule etc.
eventuell Bestellung eines Verfahrensbeistandes
erster Anhörungstermin spätestens binnen eines Monats
Forum 2: Familiengerichtliches Verfahren bei Kindeswohlgefährdung
Kindeseltern mit Verfahrensbevollmächtigten
Vertreter des Jugendamtes
Verfahrensbeistand
Dritte (Pflegeeltern, Lebensgefährte/Lebensgefährtin der
Kindeseltern; Großeltern)
Beteiligte Personen
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Verfahrensbeistand
„ Anwalt des Kindes“ (§ 158 FamFG )
Bestellung, soweit dies zur Wahrung der
Interessen des Kindes erforderlich ist (z. B. wenn
das Interesse des Kindes zu seinem Vertreter in
erheblichem Gegensatz steht; Beispielskatalog)
Forum 2: Familiengerichtliches Verfahren bei Kindeswohlgefährdung
Verfahrensbeistand
Aufgaben:
Feststellung der Interessen des Kindes
Kind über Ablauf, Gegenstand und möglichen
Ausgang des Verfahrens informieren
Gespräche mit Eltern und Bezugspersonen (z.
B. Schule) des Kindes und Mitwirken an einer
einvernehmlichen Regelung
Forum 2: Familiengerichtliches Verfahren bei Kindeswohlgefährdung
Anhörung der Kindeseltern
Anhörung der Kinder (ab 3 Jahren) in Anwesenheit des
Verfahrensbeistandes
Bericht des Jugendamtes
Bericht des Verfahrensbeistands
Anhörung der Familienhelfer
Beiziehung anderer Akten (Familienverfahren,
Strafverfahren, Betreuungsverfahren)
Sachverständigengutachten
Informationsquellen Entscheidungsgrundlage
Forum 2: Familiengerichtliches Verfahren bei Kindeswohlgefährdung
Sachverständigengutachten
Familienpsychologisches oder kinder-
/jugendpsychiatrisches Gutachten
Fragestellungen des Beweisbeschlusses:
Sorgerechtsanträge beider Elternteile: wo soll der
Lebensmittelpunkt des Kindes sein ?
Kindeswohlgefährdungsverfahren
Erziehungsfähigkeit beider Elternteile
Welche Maßnahmen sind zur Abwehr der Kindeswohlgefährdung im Haushalt
der Kindeseltern erforderlich oder ist eine Fremdunterbringung notwendig ?
Forum 2: Familiengerichtliches Verfahren bei Kindeswohlgefährdung
Sachverständigengutachten
Umgangsverfahren wie soll der Umgang zwischen den Kindern und dem Kindesvater /Kindesmutter
ausgestaltet werden ?
Forum 2: Familiengerichtliches Verfahren bei Kindeswohlgefährdung
Kindeswohlprüfung
Erziehungsfähigkeit (Erziehungskompetenzen:
Einfühlungsvermögen, die Bedürfnisse des Kindes zu erkennen;
Einschränkungen durch besondere Erkrankungen)
Versorgung und Betreuung
Kontinuitätsgrundsatz
Fördergrundsatz
Bindungen des Kindes an Eltern und Geschwister
Kooperationsfähigkeit und Kooperationsbereitschaft
Bindungstoleranz
Kindeswille
Forum 2: Familiengerichtliches Verfahren bei Kindeswohlgefährdung
Beendigung des Verfahrens
In von den Eltern initiierten Sorge- und
Umgangsverfahren:
Vergleich oder gerichtliche Entscheidung
Kindeswohlgefährdungsverfahren
gerichtliche Entscheidung (Beschluss) mit Möglichkeit der
Beschwerde binnen eines Monats (Kindeseltern, Jugendamt,
Verfahrensbeistand, Kinder ab 14 Jahre) Entscheidung des
Oberlandesgerichts
Absehen von familiengerichtlichen Maßnahmen: Überprüfung
in angemessenem, zeitlichen Abstand
Forum 2: Familiengerichtliches Verfahren bei Kindeswohlgefährdung
Umgang
bloßer Verdacht oder die Vermutung von
Substanzmissbrauch reicht für Eingriffe ins
Umgangsrecht nicht aus
Belege, warum eine hinreichende Betreuung
während den Umgangszeiten nicht möglich sein
soll
begleitete Umgangskontakte
Forum 2: Familiengerichtliches Verfahren bei Kindeswohlgefährdung
Forum 2: Familiengerichtliches Verfahren bei Kindeswohlgefährdung
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit !
Ende