fimitbitfreie mitarbeiter in derin der sozialversicherung · freier zeiteinteilung echte dienst-...
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F i Mit b itF i Mit b itF i Mit b itF i Mit b itFreie MitarbeiterFreie Mitarbeiterin derin der
Freie MitarbeiterFreie Mitarbeiterin derin derin derin der
SozialversicherungSozialversicherungin derin der
SozialversicherungSozialversicherungSozialversicherungSozialversicherungSozialversicherungSozialversicherung
UNI Graz, 8.3.2007UNI Graz, 8.3.2007
Manfred Ausperger1
f p g
Prüfreihenfolge:g
1. Dienstnehmer (Dienstnehmermerkmale)
wenn nicht
2. Dienstnehmer (Lohnsteuerpflicht)
wenn nicht
3. Freier Dienstnehmer
wenn nicht
24. Sonstiges (z.B. Neuer Selbständiger)
Regelung in § 4 Abs 2 ASVG:
1. Dienstnehmer (Dienstnehmermerkmale)
g g §
Beschäftigung in g g
ö li h Abhä i k itpersönlicher Abhängigkeit++
wirtschaftlicher Abhängigkeitwirtschaftlicher Abhängigkeit++
gegen Entgelt++
4
g g g
○Bindung an Arbeitsort1. Dienstnehmer (Dienstnehmermerkmale)
○Bindung an Arbeitsort
○Bindung an Arbeitszeit
○Arbeitsbezogenes Verhalten
Bindung an Arbeitszeit
persönliche ○Arbeitsbezogenes Verhalten
○Weisungsgebundenheit
persönlicheAbhängigkeit ○Weisungsgebundenheit
○Kontrollunterworfenheit
○Persönliche Arbeitspflichtp
○Betriebsmittel stellt DG beiwirtschaftl.Abhä i k it
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○Betriebsmittel stellt DG beiAbhängigkeitständige Judikatur VwGH
1. Dienstnehmer (Dienstnehmermerkmale)
Kriterien persönlicher und wirtschaftlicherAbhängigkeit müssen lediglichg g g
überwiegenderfüllt seinerfüllt sein
generelles VertretungsrechtAusnahme:
generelles Vertretungsrecht
AblehnungsrechtAblehnungsrecht (durch jüngste Judikatur relativiert)
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Samstag-Aushilfen am Weihnachtsmarkt
1. Dienstnehmer (Dienstnehmermerkmale)
gund bei Inventur als freie Dienstnehmer
Beschäftigten konnten Beginn und DauerBeschäftigten konnten Beginn und Dauerder täglichen Arbeitszeit selbst bestimmender täglichen Arbeitszeit selbst bestimmen
wenn sich die Arbeitsleistung an den Bedürfnissen desDienstgebers richtet (Dringlichkeit der zu verrichtenden Arbeiten)g ( g )
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trotzdem persönliche Abhängigkeit
Samstag-Aushilfen am Weihnachtsmarkt
1. Dienstnehmer (Dienstnehmermerkmale)
gund bei Inventur als freie Dienstnehmer
Dienstnehmer konnte sich vertreten lassenDienstnehmer konnte sich vertreten lassen
•im Vorhinein mit Dienstgeber abzustimmen•nur aus dem Pool des Dienstgebersnur aus dem Pool des Dienstgebers•oder bei bestimmten Ereignissen (Krankheit,Urlaub)
kein generelles Vertretungsrecht
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persönliche Abhängigkeit
Samstag-Aushilfen am Weihnachtsmarkt
1. Dienstnehmer (Dienstnehmermerkmale)
gund bei Inventur als freie Dienstnehmer
Beschäftigte waren ohne Weisungendes Dienstgebers tätigBeschäftigte waren ohne Weisungendes Dienstgebers tätigdes Dienstgebers tätigdes Dienstgebers tätig
wenn der Dienstnehmer von sich aus weißwenn der Dienstnehmer von sich aus weiß,wie er sich im Betrieb zu verhalten hat.
erübrigen sich ausdrückliche Weisungen( stille Autorität“ des Dienstgebers)(„stille Autorität“ des Dienstgebers)
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persönliche Abhängigkeit gegeben
1. Dienstnehmer (Dienstnehmermerkmale)
Samstag-Aushilfen am Weihnachtsmarkt und bei Inventur als freie Dienstnehmer
echte Dienstnehmer
11VwGH 24.1.2006, 2004/08/0202
Aerobictrainer im Fitnessstudio
1. Dienstnehmer (Dienstnehmermerkmale)
Aerobictrainer im Fitnessstudio
Beschäftigung erfolgte mit Werkvertrag, da Beschäftigung erfolgte mit Werkvertrag, da g g g g,eigene Betriebsmittel (Mikro, Gummibänder, Bälle, Musik, Kursunterlagen) eingesetzt wurden
g g g g,eigene Betriebsmittel (Mikro, Gummibänder, Bälle, Musik, Kursunterlagen) eingesetzt wurden
bei Erbringung der Leistung inbei Erbringung der Leistung inden Räumlichkeiten des Auftraggebers
wesentliches Betriebsmittel sind die Räumlichkeiten
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1. Dienstnehmer (Dienstnehmermerkmale)
Aerobictrainer im Fitnessstudio
wenn zu genau bestimmten Zeiten,
Aerobictrainer im Fitnessstudio
i b ti t A b it l i t b ht i d
an einem genau bestimmten Ort,
eine genau bestimmte Arbeitsleistung erbracht wird,
wenn Auftraggeber Kurse bei Nichteinhaltungd i ht t h d A fühoder nicht entsprechender Ausführung
absetzen kann
echtes Dienstverhältnis
freies Dienstverhältnis Prüfreihenfolge isteinzuhalten
13Werkvertrag
VwGH 24.1.2006, 2004/08/0101
einzuhalten
1. Dienstnehmer (Dienstnehmermerkmale)
Essenszusteller
die Mitarbeiter durften Arbeitseinsätzekti l bl h
die Mitarbeiter durften Arbeitseinsätzekti l bl hsanktionslos ablehnensanktionslos ablehnen
deswegen nochdeswegen noch kein freier Dienstnehmer
tageweiser echter Dienstnehmer
14VwGH 19. 10. 2005, 2002/08/0242
1. Dienstnehmer (Dienstnehmermerkmale)
Fahrscheinkontrollore
die Diensteinteilung (und damit die Arbeitsverpflichtung) erfolgte unterdie Diensteinteilung (und damit die Arbeitsverpflichtung) erfolgte unterArbeitsverpflichtung) erfolgte unter den Kontrolloren selbständigArbeitsverpflichtung) erfolgte unter den Kontrolloren selbständig
t t f i Di t i t il h k i f i DNtrotz freier Diensteinteilung – noch keine freien DN
tageweise echte Dienstnehmer
15
g
VwGH 21.12.2005, 2004/08/0066
2. Dienstnehmer (Lohnsteuerpflicht)
Regelung in § 4 Abs 2 ASVG:g g §
jedenfalls wer DN h 47/2 EStG i tnach 47/2 EStG ist
DN nach 4/2 ASVG 3. Satz ist
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2. Dienstnehmer (Lohnsteuerpflicht)
Zweck der Bindung an Lohnsteuerpflicht:
Modernisierung des Dienstnehmerbegriffesim ASVGim ASVG
wenn nach dem äußeren Erscheinungsbild Dienstverhältnisse vorliegen g
sollen trotz Vertretungsmöglichkeit undfreier Zeiteinteilung echte Dienst-
ä S G ö18
Verhältnisse nach ASVG möglich sein
Call-Center
2. Dienstnehmer (Lohnsteuerpflicht)
keine Prüfung der persönlichenund wirtschaftlichen Abhängigkeit
Call-Center
und wirtschaftlichen Abhängigkeitnotwendig
lt VwGH Lohnsteuerpflichtlt. VwGH Lohnsteuerpflicht und daher jedenfalls DN 4/2 ASVG
Lohnsteuer wurde von Finanzamt pauschal mittelsHaftungs- und Abgabenbescheid
19VwGH 26.4.2006, 2003/08/0264
nachgefordert
2. Dienstnehmer (Lohnsteuerpflicht)
wenn kein Bescheid der Finanz vorliegt:
Lohnsteuerpflicht wird von Kassei ä di üfeigenständig geprüft
20
VwGH 21.12.2005, 2004/08/0066„Fahrscheinkontrollore“
VwGH 24.1.2006, 2004/08/0101„Aerobictrainer“
2. Dienstnehmer (Lohnsteuerpflicht)
wer im geschäftlichenOrganismus eingebunden ist
Dienstnehmer ist: +Weisungen des Arbeitgeberszu befolgen hatzu befolgen hat
andere Kriterien (z.B.Unternehmerrisiko) nur beiunklarer Eingliederung ins Unternehmen zu prüfen
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unklarer Eingliederung ins Unternehmen zu prüfen
VwGH 10.11.2004, 2003/13/0018
Taxifahrer
2. Dienstnehmer (Lohnsteuerpflicht)
Taxifahrer kann Ausmaß und zeitliche LagerungTaxifahrer kann Ausmaß und zeitliche Lagerung
Taxifahrer
(und damit auch den Erfolg) selbst bestimmen(und damit auch den Erfolg) selbst bestimmen
Jedoch bei:Benutzung des Fahrzeuges desTaxiunternehmers undTaxiunternehmers und
Abfuhr eines wesentlichen Teilsder Einnahmen an den Taxiunternehmer
Lst.Ri.Li. 1007, VwGH 11.2.1992, 88/14/0115 L h t fli ht
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, Lohnsteuerpflicht
Ferialpraktikanten2. Dienstnehmer (Lohnsteuerpflicht)
Ferialpraktikanten
Lohnsteuerpflicht
Bei einem Ausbildungsverhältnis stehen Praktikanten „unter der Leitung des Arbeitgebers“
23
„ g g
Lst.Ri.Li. 976; VwGH 31.3.1987,86/14/0163
R i i k f
2. Dienstnehmer (Lohnsteuerpflicht)
Reinigungskraft
bei regelmäßiger Tätigkeit(mind. 1 x wöchentlich) und
bei Beistellung der Arbeitsmitteldurch den Auftraggeberdurch den Auftraggeber
L h t fli htLohnsteuerpflicht
24VwGH 24.9.2003, 2000/13/0182; VwGH 28.9.2004, 2000/14/0094
Regelung in § 4 Abs 4 ASVG:3. Freier Dienstnehmer
g g §
Erbringung von DienstleistungenErbringung von Dienstleistungenfür bestimmte oder unbestimmte Zeit
►im wesentlichen persönlichp
►ohne wesentliche►ohne wesentliche eigene Betriebsmittel
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g
im wesentlichen persönlich:
3. Freier Dienstnehmer
im wesentlichen persönlich:
darf sich auch vertreten lassendarf sich auch vertreten lassen
ohne eigene wesentliche Betriebsmittelohne eigene wesentliche Betriebsmittel
darf auch eigene untergeordnete
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g gBetriebsmittel einsetzen
3. Freier Dienstnehmer
Beschäftigung einer Schreibkraft
oAuftragnehmer erhält pro Seiten bezahltoAuftragnehmer erhält pro Seiten bezahltoTätigkeit kann an jedem beliebigenoTätigkeit kann an jedem beliebigenoTätigkeit kann an jedem beliebigen Ort verrichtet werdenoTätigkeit kann an jedem beliebigen Ort verrichtet werdenodarf auch Hilfskräfte heranziehenodarf auch Hilfskräfte heranziehen
f i Di t tfreier Dienstvertrag
28VwGH 26.5.2004, 2001/08/0045
N hhilf t i ht
3. Freier Dienstnehmer
Nachhilfeunterricht
f i Difreier Dienstvertrag
Geschuldet wurden Dienstleistungen (und nicht etwa ein Erfolg)
29VwGH 26.5.2004, 2003/08/0149
Achtung !für Beurteilung Dienstnehmer/Freier Dienstnehmer:
§§ 539a ASVG:539a ASVG:
Scheinhandlungen (z.B. Abschluss von Werkvertrag)g ( g)ohne Bedeutung
wahrer wirtschaftlicher Gehalt zählt
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Regelung in § 2 Abs 1 Z 4 GSVG:4. Sonstiges - Neuer Selbständiger
g g §
S lb tä di b täti PSelbständig erwerbstätige Personen
++Betriebliche Tätigkeit
++ohne Gewerbeschein
++
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ohne Gewerbeschein
4. Sonstiges - Neuer Selbständiger
Pflichtversicherung tritt erst ein ab Jahreseinkommen
ohne weitere Erwerbstätigkeit € 6 453 36gim Kalenderjahr € 6.453,36
mit weiterer Erwerbstätigkeit € 4 093 92im Kalenderjahr € 4.093,92
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