feuerwehrverband ostfriesland e.v. aurich, emden, leer, norden, wittmund truppmann i - ausbildung...
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FeuerwehrverbandOstfriesland e.V.
Aurich, Emden, Leer, Norden, Wittmund
Truppmann I -Ausbildung
VII. 1
FeuerwehrverbandOstfriesland e.V.
Aurich, Emden, Leer, Norden, Wittmund
BaukundeVII. 2
FeuerwehrverbandOstfriesland e.V.
Baukunde / Wärmeeinwirkung
Alle festen, flüssigen und gasförmigen Stoffendehnen sich durch Wärmeeinwirkung aus.
Dadurch die Gefahr des Einsturzes oder des Absturzes
VII. 3
FeuerwehrverbandOstfriesland e.V.
Veränderung der Festigkeitswerte
Merke:Deshalb müssen wir im Einsatz besonders auf Stahlkonstruktionen achten,denn auf einer Brandstelle mussim allgemeinen mit rund 1000° Cgerechnet werden.
VII. 4
FeuerwehrverbandOstfriesland e.V.
Fallwinkel von Giebel
Merke
Schon beim Herangehen an ein brennendes Hausdaran denken, das vom Dach Ziegel, Putzstücke,Backsteine, Balken usw. herunterfallen können.
„Man halte sich also nicht unnötig in diesemFallwinkel vor dem Gebäude auf “ !
GefahrenbereichVII. 5
FeuerwehrverbandOstfriesland e.V.
Fallwinkel von Mauern bzw. Wände
Meist bricht der obere Teil ab und drückt den unteren Teil
nach außen !
VII. 6
FeuerwehrverbandOstfriesland e.V.
Schornsteinbrand
Schornsteinbrand nicht mit Wasser löschen !
Gefahr des Auseinanderreißensdes Schornsteines !
VII. 7
FeuerwehrverbandOstfriesland e.V.
Schornsteinbrand
Schornsteinbrand grundsätzlich brennenlassen und lediglich Sicherungsmaßnahmen treffen !
In bestimmten Fällen ( z.B. wenn erhebliche Gefahren zu befürchten sind ) ist ein Schornsteinbrand zu löschen, indem von unten Löschpulver in den Schornstein eingeblasen wird.
VII. 8
FeuerwehrverbandOstfriesland e.V.
BaukundeDurchbrand und Einsturz gezogener Schornstein
Gefahrenbereich
Durchbrand
Einsturz, gezogener SchornsteinDurchbrand
VII. 9
FeuerwehrverbandOstfriesland e.V.
Einsturz- und Absturzgefahr
MerkeMeisterhaft ist nur der Löscherfolg mit geringstem Löschwassereinsatz
Gewichtserhöhungdurch Löschwasser
EINSTURZGEFAHR
VII. 10
FeuerwehrverbandOstfriesland e.V.
Einsturz- oder Absturzgefahr
Bei Objekten, deren Standsicherheit zweifelhaft ist,müssen Sicherungsmaßnahmen(z.B. Abstützen oder Verbauengegen Einsturz) getroffen werden
VII. 11