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Einladung zum Lehrgang
Fachberater für Sanierung- und
Insolvenzverwaltung (DStV e.V.) 2013
Deutsches Steuerberaterinstitut e.V.
DStI
Fachinstitut des Deutschen Steuerberaterverbandes e.V.und seiner regionalen Mitgliedsverbände
badenWürttemberg
bayern
berlinbrandenburg
bremen
Düsseldorf
hessen
Köln
MecklenburgVorpommern
NiedersachsenSachsenAnhalt
RheinlandPfalz
Sachsen
Schleswigholstein
Thüringen
hamburg
WestfalenLippe
Mitgliedsverbände
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Die Gebühr umfasst den Lehrgang mit 120 Zeitstunden, ein ausführliches Skript, den Zugang zum juris Fachportal Steuerrecht für vier Monate, Kaffee und Kaltgetränke sowie Snacks und ein Mittagessen. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt.
Lehrgangsgebühr (zzgl. Umsatzsteuer, derzeit 19 %)
Die Gebühr ist zahlbar nach Erhalt der Anmeldebestätigung/Rechnung oder in 2 Teilbeträgen (jeweils 10 Tage vor der ersten und vierten Einheit).Sonderrabatt: 15% für den zweiten und weitere Teilnehmer aus einer Kanzlei oder ehemalige Teilnehmer eines anderen DStIFachberaterlehrganges.
2 FAchbERATER 2013
gesamtLehrgang
ÒÒ 3.500,– eUr mitglieder der DstV-mitgliedsverbändeÒÒ 3.800,– eUr alle anderen teilnehmerÒÒ 120,– eUr teilnahme an den beiden Leistungskontrollen
Fachberater für sanierung und Insolvenzverwaltung (DstV e.V.)Die Änderung des Insolvenzrechtes 1999 hatte als grundanliegen, die Fortführung von Unternehmen in Krisensitu ationen zu erleichtern. entscheidend für den sanierungserfolg ist das rechtzeitige einleiten qualifizierter maßnahmen zur Krisenbewältigung (turnaround-management).Vielfach ist der Unternehmer hiermit aber selbst überfordert, eine professionelle begleitung ist in den meisten Fällen sinnvoll oder wird von externer Seite (z. b. banken) sogar gefordert.Von einem berater werden nicht nur ein profundes und umfassendes Fachwissen erwartet, sondern auch die Fähigkeit, unterschiedliche und vielfach gegenläufige Interessenlagen zu erkennen und auszugleichen.Unternehmensinsolvenzen sind jedoch nicht immer zu vermeiden. In diesen Fällen ist eine professionelle Insolvenzverwaltung erforderlich, die unter den rechtlichen Rahmenbedingungen die vorhandenen wirtschaftlichen Möglichkeiten ausschöpft. Seit März 2012 ist zudem das ESUG in Kraft getreten, das im Sinne des § 270b InsO qualifizierten Steuerberatern die Möglichkeit eröffnet, auch aus einem bestehenden Mandatsverhältnis heraus die Sanierung eines Unternehmens als vorläufiger Sachverwalter oder gerichtlich bestellter Insolvenzverwalter zu begleiten.
Lehrgangsorte / termIne
ÒÒ Insb1 hamburg 07.02. – 09.02.2013
ÒÒ Insb2 hamburg 14.02. – 16.02.2013
ÒÒ Insb3 hamburg 21.02. – 23.02.2013
ÒÒ Insb4 hamburg 11.04. – 13.04.2013
ÒÒ Insb5 hamburg 18.04. – 20.04.2013
ÒÒ Insb6 hamburg 25.04. – 27.04.2013
ÒÒ LK I Insb hamburg 23.03.2013
ÒÒ LK II Insb hamburg 08.06.2013
ÒÒ Insb1 Dresden 29.08. – 31.08.2013
ÒÒ Insb2 Dresden 05.09. – 07.09.2013
ÒÒ Insb3 Dresden 12.09. – 14.09.2013
ÒÒ Insb4 Dresden 07.11. – 09.11.2013
ÒÒ Insb5 Dresden 14.11. – 16.11.2013
ÒÒ Insb6 Dresden 21.11. – 23.11.2013
ÒÒ Insb1 hannover 15.08. – 17.08.2013
ÒÒ Insb2 hannover 22.08. – 24.08.2013
ÒÒ Insb3 hannover 29.08. – 31.08.2013
ÒÒ Insb4 hannover 31.10. – 02.11.2013
ÒÒ Insb5 hannover 07.11. – 09.11.2013
ÒÒ Insb6 hannover 14.11. – 16.11.2013
ÒÒ LK I Insb hannover + Dresden 12.10.2013
ÒÒ LK II Insb hannover + Dresden 14.12.2013
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LehrgangsUnterLagen (online zum Download)
InhaLte
FAchbERATER 2013 3
Sie können sich online anmelden und die Lehrgangsunterlagen unter: www.dstv.de Ò Für die Praxis Ò Fachberater Ò Lehrgangsunterlagen herunterladen.
Lehrgangseinheit 1 schwerpunkt bankrecht; Insolvenzrecht I
ÒÒ Rechtliche Aspekte der UnternehmensfinanzierungÒÒ Anforderungen an SanierungskonzepteÒÒ Regelung des ESUGÒÒ Ablauf eines Insolvenzverfahrens
Dozenten Achsnick / Pape
Lehrgangseinheit 2 schwerpunkt gesellschafts- und arbeitsrecht
ÒÒ haftung von Geschäftsführern, Vorständen und AufsichtsrätenÒÒ Kapitalaufbringung/erhaltung und EigenkapitalersatzÒÒ Kapitalmarktrechtliche besonderheiten in Krise und InsolvenzÒÒM&A in Sanierung und InsolvenzÒÒ Arbeitsrechtliche Maßnahmen innerhalb und außerhalb der Insolvenz
Dozenten Pape / Krüger
Lehrgangseinheit 3 schwerpunkt Insolvenzrecht II; turn around management I
ÒÒ Insolvenzplanverfahren, Eigenverwaltung, Schutzschirmverfahren, Stilllegung/LiquidationÒÒ Grundlagen und Erfolgsfaktoren des TurnaroundManagementsÒÒMethoden der Erstanalyse (case Study)
Dozenten hanken / Grabow
Lehrgangseinheit 4 schwerpunkt turnaround-management II
ÒÒ Kurzfristiges SanierungsmanagementÒÒ Ziele, Analyse und Konzeption von SanierungskonzeptenÒÒ Umsetzung von TurnaroundMaßnahmenÒÒ Nachhaltigkeit, Früherkennung zur Krisenprophylaxe
Dozenten Grabow
Lehrgangseinheit 5 schwerpunkt Finanzierer in der Unternehmenssanierung, Insolvenzverwaltung I
ÒÒ beurteilung von Sanierungskonzepten und Sanierungsbeiträge von bankenÒÒ Rolle und beiträge von Kreditversicherungen und Factoringgesellschaften in der Sanierung ÒÒ Gestaltungsmöglichkeiten im Rahmen von InsolvenzverfahrenÒÒ Rolle und Funktion des Stb in Krise und Insolvenz des Mandanten
Dozenten Ifftner / holtkötter / Reich / hunkemöller
Lehrgangseinheit 6 schwerpunkt Insolvenzverwaltung II; steuern in der Insolvenz
ÒÒ Insolvenz von Selbständigen und FreiberuflernÒÒ Vergleichende Darstellung und bewertung von Verfahrens und SanierungsalternativenÒÒ SanierungsalternativenÒÒ Steuern und Rechnungslegung in der Insolvenz
Dozenten hunkemöller / Schmittmann
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anmeLDUng Absender
Fax an das Deutsche steuerberaterinstitut
030 24 62 66 99Deutsches steuerberaterinstitut e.V.Littenstraße 10, 10179 berlin(Vr 21062 b)
£ Mitglied im Steuerberaterverband: Mitgliedsnummer:
£ NichtVerbandsmitglied
£ bitte informieren Sie mich über die Vorteile einer Verbandsmitgliedschaft.
£ Einwilligung: Ich willige ein, dass meine Daten zur Durchführung des Lehrgangs, für eigene Werbezwecke des DStI und für hinweise auf Produkte (Seminare, Dienstleistungen, Literatur etc.) seiner Partnerverbände verwendet werden dürfen. Im Rahmen des gesetzlich Zulässigen übermitteln wir die Daten an den Deutschen Steuerberaterverband e.V. (DStV) und die DStVMitgliedsverbände, damit auch diese Ihnen Angebote zukommen lassen können. Diese Einwilligung kann jederzeit für die Zukunft widerrufen werden.
Fachberater für Sanierung und Insolvenzverwaltung (DStV e.V.)£ hamburg £ Dresden £ hannover £ mit LK
teILnehmer/Innen
Name, Vorname berufsbezeichnung, Titel
Name, Vorname berufsbezeichnung, Titel
EMailAdresse
Ort/Datum Firmenstempel / Unterschrift
AUCH ONLINE
BUCHBAR
www.dstv.de
Lehrgangseinheiten finden statt von: 9:00 – 10:30 Uhr, 10:45 – 12:15 Uhr, 13:30 – 15:00 Uhr, 15:15 – 17:30 Uhr
Kaffeepausen: 10:30 – 10:45 Uhr, 15:00 – 15:15 Uhr; Mittagspause: 12.15 – 13:30 Uhr
teILnahmebeDIngUngen1. Nach der Anmeldung erhalten Sie vom DStI eine bestätigung und die Rechnung über die Lehrgangsgebühr.
Mit der bestätigung wird Ihre Anmeldung verbindlich und verpfl ichtet zur Zahlung der Lehrgangsgebühren.2. Die Zahlung ist nach Erhalt der Rechnung zu leisten. Sie kann in zwei gleichen Teilbeträgen nach Erhalt der Rechnung und 10 Tage vor der vierten Lehrgangseinheit erfolgen.3. Da die Teilnehmerzahl begrenzt ist, entscheidet die Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen. 4. Die Anmeldung kann kostenfrei bis vier Wochen vor beginn der ersten Lehrgangseinheit schriftlich storniert werden. bei späterer Stornierung ist die gesamte Lehrgangsgebühr zu zahlen oder ein Ersatz teilnehmer zu benennen.5. Ein kostenloser Wechsel zwischen den Lehrgangsorten innerhalb eines Lehrgangs ist möglich.6. Der Unterrichtsvertrag kann nach jeder Lehrgangseinheit schriftlich gekündigt werden. In diesem Fall wird nur die anteilige Lehrgangsgebühr berechnet. Soll der Lehrgang zu einem späteren Zeitpunkt fortgesetzt werden, wird nur die dann anteilige Lehrgangsgebühr berechnet. 7. Das DStI ist berechtigt, bei nicht ausreichender Teilnehmerzahl den Lehrgang abzusagen. In diesem Falle werden gezahlte Lehrgangsgebühren mit der Absage erstattet. Weitere Ansprüche der angemel deten Teilnehmer sind ausgeschlossen. 8. Fällt der Unterricht aus vom DStI nicht zu vertretenen Gründen aus, wird der jeweils ausgefallene Termin zu einem anderen Zeitpunkt nachgeholt. Darüber hinausgehende Ansprüche sind ausge schlossen.9. Das DStI ist berechtigt, den Lehrgangsort zu ändern.
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