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Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mecklenburg-Vorpommern - Referat 340
Exzellente Nachwuchswissenschaftlerinnen und
Nachwuchswissenschaftler gesucht:
Exzellenzforschungsprogramm
des Landes Mecklenburg-Vorpommern
im Rahmen des Europäischen Sozialfonds 2014 - 2020
Auftaktveranstaltung
Schwerin, der 17. Februar 2016
Wettbewerbsaufruf
des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft
und Kultur des Land Mecklenburg-
Vorpommern
vom 17.02.2016
für das ESF-Exzellenzforschungsprogramm
Exzellente
Nachwuchswissenschaftlerinnen und
Nachwuchswissenschaftler gesucht
• 25 Mio. Euro stehen in diesem Wettbewerb
zur Verfügung
• Max. Fördersumme: 5 Mio. Euro pro
Verbundprojekt
• Maximaler Förderzeitraum beträgt vier Jahre
2 Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mecklenburg-Vorpommern - Referat 340
Quelle: Wavebreakmedia Ltd/Wavebreak Media/Thinkstock
Im Mittelpunkt stehen
Nachwuchsförderung:
Förderung hochqualifizierten Humanressourcen in
Mecklenburg-Vorpommern
Wissenschaftliche Exzellenz:
Innovation, Erreichung von Alleinstellungsmerkmalen und
Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit
Verbünde:
Bündelung von Potentialen, Synergieeffekte und Vernetzung
zwischen den Forschungseinrichtungen des Landes
3 Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mecklenburg-Vorpommern - Referat 340
Quelle: Yuri/iStock/Thinkstock
I. Organisation des Forschungsprogramms
4 Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mecklenburg-Vorpommern - Referat 340
5 Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mecklenburg-Vorpommern - Referat 340
Fördermittelgeber: Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur,
Fachreferat 340 Forschungsförderung, Forschungspolitik
- Fachaufsicht und Koordination des Programms
- Durchführung von Vor-Ort-Kontrollen
- Berichterstattung gegenüber der Fondsverwaltung und EU
Wissenschaftliche Begleitung:
Projektträger Jülich (PtJ)
- Beratung der Wettbewerbsteilnehmer
- Begleitung des Begutachtungsverfahrens
- Wissenschaftliche Betreuung der Projekte
- Durchführung von Evaluierungen
Bewilligungsbehörde:
Landesamt für Gesundheit und Soziales
Mecklenburg-Vorpommern (LAGuS)
- Antragsbearbeitung und Bewilligung
- Mittelauszahlung
- Prüfung der Ausgabenerklärungen
- Prüfung des Verwendungsnachweises
Fachaufsicht und administrative Struktur
Fördergebiete des Programms
Im Rahmen des Wettbewerbsaufrufs werden zwei Themenschwerpunkte gefördert:
• Schwerpunkt A - Forschungsverbünde zum Themenkomplex der erneuerbaren Energien
(Energieforschung)
• Schwerpunkt B – themenoffene Forschungsverbünde
Die Forschungsschwerpunkte sollen überwiegend den im Rahmen der Regionalen
Innovationsstrategie des Landes identifizierten Zukunftsfeldern entsprechen:
- Maschinenbau
- Informations- und Kommunikationstechnologie
- Gesundheit/Life Sciences
- Mobilität
- Ernährung
6 Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mecklenburg-Vorpommern - Referat 340
Quelle: AlexRaths/iStock/Thinkstock
• Für diesen Wettbewerbsaufruf stehen 25 Mio. Euro
zur Verfügung, davon sind 5 Mio. für die
Energieforschung (Schwerpunkt A) vorgesehen.
• In der themenoffenen Ausschreibung
(Schwerpunkt B) können bis zu 5 Mio. EUR pro
Verbund zugewendet werden.
• Die Zuwendung wird im Rahmen der
Projektförderung als Festbetragsfinanzierung in
Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses
gewährt.
7 Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mecklenburg-Vorpommern - Referat 340
Budget
Quelle: moodboard/moodboard/Thinkstock
II. Zuwendungsvoraussetzungen
8 Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mecklenburg-Vorpommern - Referat 340
Teilnahmevoraussetzungen
9 Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mecklenburg-Vorpommern - Referat 340
Zuwendungen werden nur bewilligt: - wenn eine Teilnahme an einem Wettbewerb erfolgt ist und durch eine
Expertenjury eine Förderempfehlung ausgesprochen wurde
- wenn für alle beteiligten Wissenschaftler ein Qualifikationsziel definiert ist
- wenn der Verbund aus mindestens zwei Partnern besteht und diese
Zuwendungsempfänger sein können
- wenn eine der beiden Universitäten des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Lead-Partner des Verbundes ist
- wenn das Vorhaben im nichtwirtschaftlichen Bereich der Hochschule und
Forschungseinrichtung umgesetzt wird
- wenn das Forschungsvorhaben in Mecklenburg-Vorpommern umgesetzt wird
Förderkonditionen: Qualifikationsziele
10 Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mecklenburg-Vorpommern - Referat 340
Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler sollen im Rahmen des
Forschungsverbundes ihre fachliche (wissenschaftliche) Qualifikation verbessern.
Beruflicher Aufstieg:
Stelle mit höheren fachlichen Anforderungen
Tätigkeit mit Leitungsfunktion im wissenschaftlichen Bereich
(auch in F&E-relevanten Unternehmen)
Berufung Professur
Habilitation
Promotion
Master (Masterarbeit und -Abschluss im Rahmen des Projektes)
wissenschaftliche Publikationen, wie
Monographien
Aufsätze und Artikel in wissenschaftlichen Fachzeitschriften (mit Peer-Review-Prozess)
Patent- und Gebrauchsmusterschriften i.S.d. PatentG oder Gebr.MG
Wesentliche Beteiligung an einem erfolgreich eingeworbenem Drittmittelantrag
Förderkonditionen: Personalkategorien
Innerhalb eines Verbundes sollen mindestens 15 Wissenschaftler und
Wissenschaftlerinnen folgender Personalkostenkategorien qualifiziert werden:
• Leitende von Nachwuchsgruppen
• Postdoktorandinnen und Postdoktoranden
• Ärztliche wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
• Doktorandinnen und Doktoranden
• Sonstige wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
Neben den wissenschaftlichen Personalkosten werden auch Masterstudent/Innen
(studentische Hilfskräfte) und nichtwissenschaftliche Mitarbeiter/Innen gefördert, wenn
diese für die Umsetzung des Forschungsprogramms erforderlich sind.
11 Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mecklenburg-Vorpommern - Referat 340
Förderkonditionen: förderfähige Ausgaben
• Personalausgaben
Alle Personalausgaben werden als standardisierte Einheitskosten erstattet
(Personalkostenpauschale)
Monatspauschalen für technisches und wissenschaftliches Personal (DFG Sätze)
Stundensätze für wissenschaftliche Hilfskräfte (Tarif der Länder für das Tarifgebiet
Ost)
nach 24 Monaten ab Beginn der Maßnahme erhöht sich die Personalkostenpauschale
um 3,5 Prozent.
• Sachausgaben
pro Personalkostenpauschale wird eine Restkostenpauschale in Höhe von 35 Prozent
gewährt.
Mit der Restkostenpauschale sind alle Sach- und Gemeinkosten des Projekts abgegolten.
12 Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mecklenburg-Vorpommern - Referat 340
Zuwendungssumme
13 Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mecklenburg-Vorpommern - Referat 340
Personalkostenpauschale pro Kategorie x Anzahl der Monate = Personalkosten pro Mitarbeiter
Personalkosten pro Mitarbeiter x Restkostenpauschale (35%) = Gesamtkosten pro Mitarbeiter
Summe der Gesamtkosten aller Mitarbeiter = Zuwendungssumme
Über Kalkulation der Personalkosten pro Mitarbeiter erfolgt die Berechnung der
Zuwendungssumme:
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Vorbehalt
Die Bekanntgabe der Förderkonditionen in diesem Wettbewerbsaufruf erfolgt
vorbehaltlich der Zustimmung durch den Landesrechnungshof des Landes
Mecklenburg Vorpommerns zu der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen
zur Förderung von Nachwuchswissenschaftlern in exzellenten Forschungsverbünden.
Die Veröffentlichung und das Inkrafttreten der Richtlinie erfolgt in Kürze im AmtsBl. MV.
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Mecklenburg-Vorpommern Im Rahmen des Europäischen Sozialfonds 2014 - 2020
Informationen und Hinweise zur
Einreichung von Projektskizzen
17.02.2016 17
Zeitplan zur Antragstellung
und Begutachtung
START:
17. Februar
Wettbewerbsaufruf
Juni Aug. Okt. April März Juli Sep. Feb. Mai
3 Monate
Begutachtungsphase
18. / 19. Juli
Präsentation
eingeladener
Projektkoordinatoren
Mitte Mai beginnend
Beauftragung Fachgutachter
Mitte August
Bestätigung der
Förderempfehlung
durch das Ministerium
Exzellenzforschungsprogramm MV / Frank Neudörfer, MGS
3 Monate
Einreichungsphase
12. Mai
Deadline Einreichung
Projektskizzen
06. April
Deadline zur
Registrierung
4.3. Greifswald / 11.3. Rostock
Infoveranstaltungen für
Antragsteller
Ab 11. April
beginnend
Einzelberatungen
6 Wochen
Antragsstellung
01. Oktober
Förderbeginn
Mitte
September
Antragsfrist
beim LAGuS
4 Jahre
Projektlaufzeit
Das elektronische Antragportal
17.02.2016 Exzellenzforschungsprogramm MV / Dr. Uwe Selig, Frank Neudörfer, MGS 18
https://exzellenz-mv.ptj.de
Vorzunehmen durch den Koordinator
Deadline 6. April 2016
Nutzung des Antragportals
17.02.2016 Exzellenzforschungsprogramm MV / Dr. Uwe Selig, Frank Neudörfer, MGS 19
• Der Koordinator nutzt die gesamte Funktionalität des Portals zur
Antragsstellung und besitzt Schreib- und Leserechte
• Die Partner besitzen einen eingeschränkten Zugriff und können sich im
Portal über Entwicklung und Fortschreibung der Antragsskizze informieren
• Die Fachgutachter erhalten Zugriff nur auf die von Ihnen zu
begutachtenden Projektskizzen und legen Ihr Gutachten im Portal ab (1.
Bewertungsstufe)
• Der Projektträger wertet die vorliegenden Fachgutachten aus, überführt
sie in eine Gesamtübersicht und stellt diese der Expertenjury zur Verfügung
• Die Expertenjury erhält Leserechte für alle Projektskizzen und
Fachgutachten (2. Bewertungsstufe)
• Das Ministerium und die Bewilligungsbehörde LAGuS haben
Leserechte für alle eingereichten Projektskizzen
Das gesamte Einreichungs- und Begutachtungsverfahren erfolgt im elektronischen Portal
Angaben zur Projektskizze
17.02.2016 Exzellenzforschungsprogramm MV / Frank Neudörfer, MGS 20
• Angaben zu den Antragstellern
• Projektdaten
• Thematische Zuordnung
• Projektbeschreibung
• Arbeits- und Meilensteinplan
• Kostenplan
• Qualifikationsplan für die Wissenschaftler
• Angaben zu den Querschnittszielen des ESF (siehe
Auswahlkriterien)
Informationsveranstaltungen
in Greifswald und Rostock
17.02.2016 Exzellenzforschungsprogramm MV / Frank Neudörfer, MGS 21
Greifswald, Fr., 04.03.2016, ab 14:00 Uhr, Hörsaalgebäude
• Ernst-Moritz-Arndt Universität Greifswald
• Universitätsmedizin Greifswald
• Hochschule Neubrandenburg
• Fachhochschule Stralsund
• Leibniz-Institut für Plasmaforschung u.
Technologie e.V. Greifswald (INP)
• Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt
e.V. (DLR), Standort Neustrelitz
• Deutsches Zentrum für Neurodegenerative
Erkrankungen (DZNE), Standort Greifswald
• Deutsches Zentrum für Herz-Kreislauf-
Forschung (DZHK), Standort Greifswald
• Friedrich-Loeffler-Institut (FLI), Insel Riems
• Max-Planck-Institut für Plasmaphysik,
Teilinstitut Greifswald
Rostock, Fr., 11.03.2016, ab 10:00 Uhr, Institut für Anatomie
• Universität Rostock
• Universitätsmedizin Rostock
• Hochschule Wismar
• Leibniz–Institut für Atmosphärenphysik e.V. an der
Universität Rostock (IAP)
• Leibniz–Institut für Ostseeforschung Warnemünde an
der Universität Rostock (IOW)
• Leibniz–Institut für Katalyse e.V. an der Universität
Rostock (LIKAT)
• Leibniz-Institut für Nutztierbiologie (FBN)
• Deutsches Zentrum für Neurodegenerative
Erkrankungen (DZNE), Standort Rostock
• Max-Planck-Institut für demografische Forschung
Rostock (IDF)
• Fraunhofer-Anwendungszentrum Großstrukturen in
der Produktionstechnik (AGP) Rostock
• Fraunhofer-Institut für Graphische Datenverarbeitung
(IGD), Standort Rostock
• Johann Heinrich von Thünen-Institut, Rostock
• Julius Kühn-Institut (JKI), Groß-Lüsewitz
PKK Projektmitarbeiter DFG –
Personalmittelsätze
2016
Personalkosten-
pauschale
(pro Jahr)
Restkosten-
pauschale 35 %
(pro Jahr)
I. Leitende von
Nachwuchsgruppen
E14 S4 - E15 S4
6.625,00 €
79.000,00 € 27.650,00 €
II. Postdoktorandinnen und
Postdoktoranden
E13 S3 - E14 S4
5.550,00 €
66.600,00 € 23.310,00 €
III. Ärztliche wissen.
Mitarbeiterinnen / Mitarbeiter
Ä1 S 2 - Ä2 S1
7.350,00 €
88.200,00 € 30.870,00 €
IV. Doktorandinnen / Doktoranden E13 S2 - E14 S1
5.150,00 €
50 v. H.
30.900,00 €
10.815,00 €
V. sonstige wissen.
Mitarbeiterinnen / Mitarbeiter
E9 - E12
4.325,00 €
51.900,00 € 18.165,00 €
VI. Nichtwissen. Mitarbeiterinnen /
Mitarbeiter
E2 S1 - E9 S2
3.825,00 €
45.900,00 € 16.065,00 €
VII. Wissen. Hilfskräfte Stundensatz
11,01 €
40 h pro Monat
5.284,80 €
1.849,40 €
Förderfähige Ausgaben
3,5 %ige Erhöhung nach 2-jähriger Projektlaufzeit
Eine mögliche Variante
17.02.2016 Exzellenzforschungsprogramm MV / Frank Neudörfer, MGS 23
0,5 Postdoc [II]
0,5 ärztlicher MA [III]
4 Doktoranden [IV]
Postdoc [II]
3 Doktoranden [IV]
nicht wiss. MA [VI]
Partner 1 (Koordinator)
Partner 2 Partner 3 Partner 4
Postdoc [II]
2 Doktoranden [IV]
1-2 Doktorand(en) [IV]
0,5 nicht wiss. MA [VI]
Projektassistenz [V]
Nachwuchsgruppen-leiter [I]
Nachwuchsgruppen-leiter [I]
8 Masterstudenten (wiss. Hilfskräfte) [VII]
3-4 Masterstudenten
(wiss. Hilfskräfte) [VII]
2-3 Masterstudenten
(wiss. Hilfskräfte) [VII]
6 Masterstudenten (wiss. Hilfskräfte) [VII]
0,5 nicht wiss. MA [VI]
Summe: 2 x [I], 2,5 x [II], 0,5 x [III], 10 x [IV], 1 x [V], 3 x [VI] und 20 x [VII]: ca. 5 Mio €
nicht wiss. MA [VI]
Struktur eines Verbundes
Begutachtungsverfahren
17.02.2016 Exzellenzforschungsprogramm MV / Frank Neudörfer, MGS 24
• 1. Stufe:
Fachliche Bewertung jeder eingereichten Projektskizze durch mind. 2
externe Fachgutachter
• 2. Stufe:
Exzellente Forschungsverbünde präsentieren sich vor einer
fachübergreifenden Expertenjury
• Förderempfehlung durch die Expertenjury
• Bestätigung durch das Ministerium
17.02.2016 Exzellenzforschungsprogramm MV / Frank Neudörfer, MGS 25
Wichtung der Auswahlkriterien
17.02.2016 Exzellenzforschungsprogramm MV / Frank Neudörfer, MGS 26
• Antragstellung beim LAGuS auf Grundlage der Förderempfehlung
der Expertenjury (Antragstellung)
• Zuwendungsbescheid durch LAGuS
• Mittelanforderung und Ausgabenerklärung über ISAP / ISAP iDE –
Erstattungsprinzip
• Nachweis der Qualifikationsmaßnahmen über Monitoringbogen –
Voraussetzung für Mittelauszahlung
• Jährlicher Fachbericht und Statusseminar
• Evaluierung mit Fachgutachtern nach zwei Jahren
• Verwendungsnachweis mit fachlichen Abschlussbericht
Antragsstellung und Zuwendungsverfahren
17.02.2016 Exzellenzforschungsprogramm MV / Frank Neudörfer, MGS 27
Wettbewerbs-
aufruf
Begutachtungs-
verfahren
Förderempfehlung
Antragstellung
Zuwendung
Projektabschluss
Projekt-
skizze
Einzelfachgutachten
Jurysitzung
Antrags-
unterlagen
Zuwendungsbescheid
Ablauf des Wettbewerbs- und
Zuwendungsverfahren
Schlussrechnung
Verwendungs-
nachweis
Mittelauszahlung
Vor-Ort-Kontrolle
Änderungsbescheide
Mittelanfor-
derung /
Ausgabener-
klärung
Zwischenbericht /
Statusseminar
Information/ Beratung
Termine:
• 4. und 11. März Infoveranstaltungen an beiden Universitäten
• bis 6. April Registrierung potentieller Antragsteller
• April / Mai Einzelberatungen für Antragsteller
• bis 12. Mai Einreichung der Projektskizzen im Antragsportal
• 18. / 19. Juli Sitzung der Expertenjury
• Mitte August Bestätigung der Förderempfehlung
• ab 1. Oktober Projektbeginn