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Erfolgreich und gesund bleiben durch Arbeits- und Gesundheitsschutz Bericht aus der Praxis: Ihr Referent: Dipl.-Ing. Christoph Hahn, AGIMUS GmbH

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Page 1: Erfolgreich und gesund bleiben durch Arbeits- und ... Präsentation... · Rechtsgrundlagen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz . Folie 11 Rechtliche und organisatorische Grundlagen

Erfolgreich und gesund bleiben durch

Arbeits- und Gesundheitsschutz

Bericht aus der Praxis:

Ihr Referent: Dipl.-Ing. Christoph Hahn, AGIMUS GmbH

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Folie 2

• Die Ausgangssituation

• Rechtsgrundlagen

• Delegation von Verantwortung

• Vorteile einer Arbeitsschutzorganisation

Übersicht

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Folie 3

0,7

0,8

0,9

1,0

1,1

1,2

1,3

1996

1997

1998

1999

2000

2001

2002

2003

2004

2005

An

zah

l in

Mio

.

Die Ausgangssituation Rückgang der meldepflichtigen

Arbeitsunfälle HVBG (1996-2005)

Rückgang um ca. 40% in den

genannten zehn Jahren

Quelle: HVBG

Rückgang der meldepflichtigen

Arbeitsunfälle Chemie (2003-2005)

Rückgang um ca. 15% in den

genannten drei Jahren

10.000

11.000

12.000

13.000

14.000

15.000

16.000

2003 2004 2005

An

za

hl

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Folie 4

Die Ausgangssituation

Häufigkeit und Grad der Auswirkungen von Unfällen

Kostspielige Zeitverschwendungen und Sachschäden sind häufigere Folgen

mangelnder Arbeitssicherheit als Unfälle mit Personenschaden.

Quelle: HVBG

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Folie 5

Vorteile einer guten Arbeitsschutzorganisation

Positiver Effekt von Arbeitsschutzmaßnahmen

Der größte Nutzen liegt in der Verringerung

von Produktionsausfällen, Sachschäden und Personenschäden.

Quelle:

HVBG

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Folie 6

technische Mängel im System

unzureichendes oder fehlerhaftes

Werkzeug

fehlende Sicherheitsmaßnahmen

fehlende, unzureichende

Notfallausrüstung

fehlende, unzureichende

technische Sicherheitsausrüstung

unerkannte Korrosion, Alterung,

Verschleiß, Brüche

ungeeignetes Design,

ergonomische Mängel

Unsichere Handlungen und Zustände

Unsichere Zustände

Vermeide Verluste durch unsichere Handlungen und Zustände

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Folie 7

sicherheitswidriges Verhalten

fehlerhaftes Verhalten

Duldung von Verstößen

fehlende Kenntnisse

falscher Personaleinsatz

mangelnde Vorbildfunktion

sich widersprechende Ziele

fehlende Kontrollen

mangelhafte Ursachenanalyse

unzureichende Wartung und

Instandhaltung

Unsichere Handlungen und Zustände

Unsichere Handlungen

Vermeide Verluste durch unsichere Handlungen und Zustände

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Folie 8

In Verlusten denken

Verluste in EUR pro Jahr (Beispiel!): 50.000

Jährliche Gewinnspanne: 3%

Notwendiger Umsatz um Verluste auszugleichen in EUR: 1.650.000

Jährliche Gewinnspanne

1% 2% 3% 4% 5%

Kosten

aller Verluste

in EUR/a

1.000 100.000 50.000 33.000 25.000 20.000

5.000 500.000 250.000 165.000 125.000 100.000

10.000 1.000.000 500.000 330.000 250.000 200.000

25.000 2.500.000 1.250.000 825.000 625.000 500.000

50.000 5.000.000 2.500.000 1.650.000 1.250.000 1.000.000

100.000 10.000.000 5.000.000 3.300.000 2.500.000 2.000.000

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Folie 9

Risikomatrix Schwere/ Personenschaden

1 Unfall ohne Ausfallzeit

2 Unfall mit leichten Folgen: AU größer 3 Tage

3 Unfall mit mittleren Folgen: AU bis 14 Tage

4 Unfall mit schweren Folgen:

5 Unfall mit Todesfolge

Eintrittswahrscheinlichkeit/ Häufigkeit

2 selten 1 x pro Jahr

3 gelegentlich 1x pro Monat

4 oft 1 x pro Woche

5 ständig täglich, auch mehrfach

Risiko - Schema

In Anlehnung an Nohl

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Rechtsgrundlagen zum Arbeits-

und Gesundheitsschutz

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Folie 11

Rechtliche und organisatorische Grundlagen

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Folie 12

Sicherung der Arbeitenden vor schädigenden Einwirkungen, die sich aus der Arbeit ergeben.

Schutz vor schädigenden Einflüssen

Erhalt der Gesundheit durch körpergerechte Arbeitsabläufe

Wiederherstellende Maßnahmen zur Gesundung

Sicherheitstechnik

Arbeitsschutz Arbeitsschutz, auch betrieblicher Gesundheitsschutz genannt, ist

"umfassender" Schutz der Gesundheit aller Menschen bei ihrer Arbeit und in

ihrer Arbeitsumgebung, der Arbeitswelt.

(EG-Rahmenrichtlinie 89/391/EWG)

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Folie 13

Rechtsvorschriften im Arbeitsschutz

GefStoffV

SGB VII ArbSiG

TRGS/ TRBS

ASR/ TRBS

ArbStättV

ChemG GewO GPSG

BetrSichV (VbF)

TRbF / TRBS

Berufs-genossenschaften

BGV

ArbSchG

BildscharbV

PSA-BV

BetrSichV (AMBV)

LasthandhabV

MuSchV

BaustellV

BioStoffV

TRBA

Help me

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Folie 14

Das Gesetz dient dazu, Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten bei der Arbeit durch Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu sichern und zu verbessern. Es gilt in allen Tätigkeitsbereichen. (§ 1 Abs. 1)

Maßnahmen des Arbeitsschutzes im Sinne dieses Gesetzes sind • Maßnahmen zur Verhütung von Unfällen bei der Arbeit und • arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren einschließlich • Maßnahmen der menschengerechten Gestaltung der Arbeit. (§ 2 Abs. 1)

Arbeitsschutzgesetz Zielsetzung und Anwendungsbereich, Begriffsbestimmung

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Folie 15

Arbeitsschutzgesetz: § 3 Grundpflichten des Arbeitgebers

Als Kernaussagen sind folgende Punkte festzuhalten:

eine geeignete Arbeitsschutzorganisation,

die Bereitstellung der erforderlichen Mittel sowie

Vorkehrungen zu treffen, dass die Maßnahmen beachtet

werden und

die Beschäftigten ihren Mitwirkungspflichten nachkommen

können.

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Folie 16

Arbeitsschutzgesetz: § 4 Allgemeine Grundsätze

Der Arbeitgeber hat bei Maßnahmen des Arbeitsschutzes von

folgenden allgemeinen Grundsätzen auszugehen:

Risikovermeidung

Gefahrenbekämpfung an der Quelle

Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Hygiene

sachgerechte Verknüpfung von Technik, Arbeitsorganisation, soziale

Beziehungen, Einfluss der Umwelt und sonstige Arbeitsbedingungen

individuelle Schutzmaßnahmen sind nachrangig

Berücksichtigung von besonderen Beschäftigtengruppen

geeignete Anweisungen

geschlechtsspezifische Regelungen nur wenn aus biologischen Gründen

geboten

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Folie 17

Arbeitsschutzgesetz: Gefährdungsbeurteilung

§ 5 ArbSchG Der Arbeitgeber hat durch Beurteilung der Gefährdungen am Arbeitsplatz zu ermitteln welche Arbeitsschutzmaßnahmen erforderlich sind.

§ 3 BildSchArbV

§ 2 LasthandhabV

§ 1 MuSchV

§ 6 ArbSchG

insbesondere einer möglichen Gefährdung des Sehvermögens sowie körperlicher Probleme und psychischer Belastungen zu ermitteln und zu beurteilen.

insbesondere unter Zugrundelegung des Anhanges zu beurteilen.

Art, Ausmaß und Dauer der Gefährdungen beurteilen, betreffend werdende oder stillende Mütter.

Zu dokumentieren sind - die Ergebnisse der Beurteilung - die festgelegten Maßnahmen - das Ergebnis der Überprüfung

§ 7 GefStoffV Analyse bei Umgang mit Gefahrstoffen

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Folie 18

Mensch +

Arbeitsplatz +

Arbeitsstätte

Erfassung der Arbeitsorganisation Untergliederung des Betriebes Auswahl zu beurteilender Arbeitsbereiche, Arbeitsplätze und Tätigkeiten

Erfassung der Gefährdungen und Belastungen arbeitsbereichs-, tätigkeits- oder

personenbezogen mittels Prüfliste

Beurteilung der Gefährdungen und Belastungen Verwendung normierter Schutzziele, ggf. Schutzziele festlegen und Risikobewertung durchführen

Erforderliche Maßnahmen des Arbeitsschutzes festlegen

Umsetzung der erforderlichen Maßnahmen

Kontrolle der Wirksamkeit

physik., chem. und biol.

Einwirkungen

bei Neuentwicklung wesentlichen Änderungen in regelmäßigen Abständen besonderen Vorkommnissen

Qualifikation und

Unterweisung

Gestaltung von

Verfahren, Abläufen,

Zeiten

Gestaltung

und Einrichtung

Gestaltung, Auswahl und Einsatz von

Arbeitsmitteln

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Folie 19

Arbeitsschutzgesetz: § 12 Unterweisungen

ArbSchG

vor Aufnahme der Tätigkeit

während der Arbeitszeit

ausreichend

angemessen

bezogen auf Arbeitsplatz und Aufgabenbereich

bei Einstellung

bei Veränderungen im Aufgabenbereich

bei Einführung neuer Technologien

an Gefährdungsentwicklung angepasst

erforderlichenfalls regelmäßig wiederholen

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Folie 20

Arbeitsschutzgesetz: § 13 Verantwortliche Personen

(1) Verantwortlich für die Erfüllung der sich aus diesem Abschnitt

ergebenden Pflichten sind neben dem Arbeitgeber

1. sein gesetzlicher Vertreter,

2. das vertretungsberechtigte Organ einer juristischen Person,

3. der vertretungsberechtigte Gesellschafter einer Personenhandelsgesellschaft,

4. Personen, die mit der Leitung eines Unternehmens oder eines Betriebes

beauftragt sind, im Rahmen der ihnen übertragenen Aufgaben und Befugnisse,

5. sonstige nach Absatz 2 oder nach einer auf Grund dieses Gesetzes

erlassenen Rechtsverordnung oder nach einer Unfallverhütungsvorschrift

beauftragte Personen im Rahmen ihrer Aufgaben und Befugnisse.

(2) Der Arbeitgeber kann zuverlässige und fachkundige Personen schriftlich

damit beauftragen, ihm obliegende Aufgaben nach diesem Gesetz in

eigener Verantwortung wahrzunehmen.

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Folie 21

• (§ 15 ArbSchG) Verpflichtung der Beschäftigten für Sicherheit zu

sorgen und PSA zu verwenden

• (§ 16 ArbSchG) Verpflichtung der Beschäftigten zur Unterstützung

des Arbeitgebers

• (§ 17 ArbSchG) Beschäftigte sind berechtigt Vorschläge zu machen

Arbeitsschutzgesetz: Pflichten und Rechte der Beschäftigten

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Delegation von Verantwortung/

Verringerung von Haftungsrisiken

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Folie 23

Verantwortung und Konsequenzen

Verantwortung

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), Handelsgesetzbuch (HGB)

Maschinen-RL, Arbeitsschutzgesetz, Unfallverhütungsvorschriften etc.

Ahndung von Verstößen

Strafgesetzbuch (StGB), BGB

Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG), § 130; Organisationsverschulden

– Führungskräfte in Unternehmen müssen Aufsichtsmaßnahmen ergreifen, die

solche Verstöße gegen Pflichten verhindern oder erschweren, die mit Strafe

oder Geldbuße bedroht sind. Unterlässt die Führungskraft vorsätzlich oder

fahrlässig diese Aufsicht, droht ein Bußgeld bis zu einer Millionen Euro.

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Folie 24

Vorsatz

Vorsatzform Wollen Wissen Beispiel

Direkter

Vorsatz

Dem Täter

kommt es

auf den

Erfolg an.

Der Täter weiß

sicher, dass

der Erfolg

eintritt.

Der Vorgesetzte beauftragt seinen Mitarbeiter

ein defektes Arbeitsmittel zu benutzen.

Bedingter

Vorsatz

Der Täter

nimmt den

Erfolg

billigend in

Kauf.

Der Täter hält

den

Erfolgseintritt

für möglich.

Verwendung gefährlicher Arbeitsstoffe ohne

Schutzausrüstung, die Belehrung ist vorher

erfolgt.

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Folie 25

Fahrlässigkeit

Vorsatzform Wollen Wissen Beispiel

bewusste

Fahrlässigkeit

Der Täter will

den Erfolg nicht.

Der Täter hält den

Erfolgseintritt für

möglich, vertraut aber

fahrlässig darauf, dass

ein Schaden nicht

eintreten werde.

Die bewusste Verwendung des

defekten Arbeitsmittels durch den

Mitarbeiter.

unbewusste

Fahrlässigkeit

Der Täter will

den Erfolg nicht.

Der Täter sieht den

Erfolg nicht voraus.

Jedoch könnte er sich

bei Anwendung der

gebotenen Sorgfalt der

Gefahr und dabei der

Möglichkeit eines

Schadens bewusst

sein.

Ein Mitarbeiter lässt ein

defektes Arbeitsmittel offen

liegen. Dieses könnte von

einem weiteren MA benutzt

werden. Es kann ein Unfall

entstehen.

Page 26: Erfolgreich und gesund bleiben durch Arbeits- und ... Präsentation... · Rechtsgrundlagen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz . Folie 11 Rechtliche und organisatorische Grundlagen

Folie 26

Rechtstellung und Haftung Haftung ist das persönliche Einstehen müssen für fehlerhafte oder

unterlassene Aufgabenerfüllung.

Unterschieden wird nach Rechtsgebieten:

Strafrechtlich Verwaltungsrechtlich Zivilrechtlich

Schädigung eines

Umweltmediums

Gesundheitsgefährdung

Schädigung von Tieren,

Pflanzen, Sachen von

bedeutendem Wert

Störung der öffentlichen

Sicherheit z. B. durch Boden-

oder Gewässerkontamination

oder durch andauernde

Luftverunreinigung

Schädliche Bodenveränderung

Verletzung von

Rechtsgütern Dritter

durch eine

Umwelteinwirkung

Körperverletzung

Geldbuße, Geldstrafe,

Freiheitsstrafe

Gefahrenabwehr (vorbeugend),

Kostentragung

Schadenersatz/

Schmerzensgeld

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Folie 27

Urteil des Amtsgerichts Tettnang Die Ausgangslage

Reinigungsarbeiten mit einem elektrischem Hochdruckreiniger

Ein Mitarbeiter der Firma erhielt beim Umstecken des Reinigers einen

Stromschlag und wurde ins Krankenhaus eingeliefert.

Die Ursachen für den Unfall waren insbesondere:

eine sichtbare Beschädigung der Isolierung am Stromkabel

die verwendete Kabeltrommel war nur für den Innenbereich

zugelassen

Das Urteil (03.02.2005; Az: 6 Cs 35 Js 3054/04)

Geschäftsführer: Geldstrafe von 40 Tagessätzen

Vorarbeiter: Geldstrafe von 25 Tagessätzen

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Folie 28

Verringerung von Haftungsrisiken: Der Weg

Verringerung von Haftungsrisiken

Betriebsorganisation und Dokumentation

Managementsysteme

1. Beschreibung von Betriebsabläufen

2. Delegation von Verantwortung und Pflichten

3. Interne Kommunikation

4. Externe Kommunikation

5. Innerbetriebliche Überwachung

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Folie 29

Fehlende Managementsysteme:

Schwachstellen und Folgewirkungen

Schwachstellen

Keine klaren Verantwortlichkeiten

Schnittstellenprobleme

Keine geregelten Abläufe

Keine formulierten Ziele

Mangelnde Personalentwicklung

Vielzahl von Einzelaktivitäten

Unkenntnis über komplexe Rechtslage

Unzureichendes Fachwissen

Größeres Risiko

Folgewirkungen

Mehrfachbelastungen

Reibungsverluste

Insellösungen

Bleibende Fehlerquellen

Mangelhafte Arbeitsausführung

Mangelnde Identifikation mit der Arbeit

Mangelnder Wissenstransfer

Ungenügende Information

Interpretationsprobleme

Unklare Verantwortungszuordnung und Delegation

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Folie 30

Verringerung der Risiken durch Managementsysteme 1. Beschreibung von Betriebsabläufen

Verfahrensanweisungen

Arbeits-, Betriebsanweisungen

2. Delegation von Verantwortung

Stellenbeschreibungen

Delegation von Pflichten

Beauftragungen

3. Interne Kommunikation

Kennzeichnungen (Arbeitsschutz, Gefahrstoffe etc.)

Jahresberichte an die Geschäftsführung

Schulung/ Information aller Mitarbeiter

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Folie 31

Vorgehensweise zur Pflichtendelegation

1. Sorgfältige Auswahl

2. Ausreichende Instruktion und Information

3. Handlungsspielräume

4. Überwachung

5. Vertretungsregelung

6. Bestimmung des Pflichtenkreises

Verringerung der Risiken durch Managementsysteme

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Folie 32

Vorteile der Pflichtendelegation

Jeder Pflichtenträger im Unternehmen ist sich von vornherein bewusst, dass im

Falle einer Pflichtverletzung nur er selbst in den Verdacht geraten kann, die

Pflicht verletzt zu haben.

Sie erhöht die Anstrengungen derer, die als Pflichtenträger durch die

Betriebsorganisation ausgewiesen sind.

Lässt sich ein strafrechtlicher Vorwurf auch durch eine lückenlos dokumentierte

Pflichtendelegation nicht verhindern, so kann die Existenz einer entsprechenden

Betriebsorganisation (Vorhandensein und Praktizierung) den Schuldvorwurf

verringern.

Das Vorhandensein einer entsprechenden Betriebsorganisation führt zu dem zu

einer Begrenzung des Ermittlungsumfangs.

Verringerung der Risiken durch Managementsysteme

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Folie 33

4. Externe Kommunikation

Anlage zu einem Auftragsschreiben für die Bestellung eines

technischen Arbeitsmittels

Pflichten-/ Lastenheft zur Maschinenbeschaffung

5. Innerbetriebliche Überwachung

Audits, Begehungen

Technische Dokumentation

Nachweise über Schulungen und Unterweisungen

Vorsorgeuntersuchungen

Wirksamkeitskontrolle

Verringerung der Risiken durch Managementsysteme

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Arbeits- und Gesundheitsschutz

Managementsystem

z.B. nach OHSAS 18001

OHSAS =

(Occupational Health and Safety Assessment Series)

Berufliche Gesundheit und Sicherheit Assessment Reihe

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Folie 35

Ziel eines Arbeits- und Gesundheitsschutz-Managementsystems

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Folie 36

Arbeitsschutz Sicherheits-

datenblatt

Betriebs-

anweisung

Unfall-

merkblatt

Rohstoff-

einkauf

Wareneingang

und Disposition

Fertigungs-

schritte Endkontrolle

Lagerung

und Versand

Qualität Einkaufs-

spezifikationen

Kunden-

spezifikationen

Fokus Produkt =

Kunde Prüfpläne

Umweltschutz Lagerung,

z. B. nach VAwS

Abfall-

wirtschaft

Umweltschutz =

Risikominimierung Energie-

relevanz

Sicherheit der

Mitarbeiter

Gefährdungs-

beurteilung

Prozesslandschaft und Managementsysteme

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Folie 37

Vorteile und Nutzen eines Managementsystems z.B. nach OHSAS

18001

Warum OHSAS 18001?

Integrierte Managementsysteme/ Kompatibilität

– OHSAS 18001 - ISO 14001:2004 - ISO 9001:2000

– bei vorhandenen Managementsystemen Integration Arbeits-,

Gesundheitsschutz in das vorhandene System!

Die einzige bekannte und weltweit akzeptierte Spezifikation für

Arbeitsschutzmanagement ist die OHSAS 18001.

Forderungen mit IMS-Politik

Elemente identisch mit der ISO 14001

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Folie 38

• Risikominimierung

• Strukturierung Organisation Arbeits- und Gesundheitsschutz

• Beschreibung Abläufe

• bessere Argumente gegenüber Behörden, Kunden

• verbesserte Rechtssicherheit

• Kontinuität im Arbeits- und Gesundheitsschutz

• Verringerung Unfallzahlen, Ereignisse

Vorteile und Nutzen einer Zertifizierung z.B. nach OHSAS 18001

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Folie 39

Was fordert OHSAS

Die OHSAS 18001 verlangt vom Unternehmen:

die Erarbeitung einer den Sicherheitsrisiken angemessenen Arbeitsschutzpolitik

– = IMS Politik

eine Risikoanalyse, Planung, Zielsetzung und Programmerstellung zur Reduktion von Arbeitsunfällen im Unternehmen

– Gefährdungsanalysen zur Gefährdungserkennung und Risikobeurteilung

– Unfallmanagement

– …

die Integration der Forderungen in die Unternehmensprozesse

– = Verfahrens-/Arbeitsanweisungen und mitgeltende Dokumente

interne Auditierung und periodische Bewertung des Systems durch die oberste Leitung

– = Auditprogramm, Begehungen, Managementbewertung

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Folie 40

Mitarbeiterbeteiligung

Probleme in: Organisation Sicherheit Produktion Personal etc.

Weniger Unfälle Weniger Risiken Arbeitsklima Qualitätsbewusstsein Prävention

Motivation Verantwortg. Arbeitsfreude Identifikation

Beteiligung

der Mitarbeiter

Betrieb

Mitarbeiter

Nutzen

Nutzen

Idee Kreativität Erfahrung Wissen

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Folie 41

Vorteile für den Einzelnen Unternehmensleitung/ Führungskräfte

höhere Rechtssicherheit

Haftungsrisiken reduziert

Abgrenzung der Verantwortung (klares Nennen von Ross und Reiter)

Mitarbeiter

sichere Arbeitsplätze

Klare Zuständigkeiten

Vielfach Schutz vor sich selbst

Es bleibt Leid und Kummer erspart

Motivationssteigerung durch klar beschriebene Strukturen und Verantwortungen

Erzielung von mehr Flexibilität durch überschaubare Abläufe und eine einfachere Anpassung an neue Gegebenheiten

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Folie 42

Integrierte Managementsysteme und OHSAS = Vorteile des

Unternehmens

Integration von Arbeitsschutz in das betriebliche Managementsystem

Mehr Rechtssicherheit durch Nachweis der Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen

Risikominimierung

Kostensenkung durch verbesserten Arbeitsschutz (Senkung der Unfallzahlen und Ausfallzeiten) und dadurch Wettbewerbsvorteile

Bessere Kommunikation intern wie extern

Steigerung der Motivation der Mitarbeiter durch klar beschriebene Strukturen und Verantwortungen sowie Schulungen

Flexibilität und einfachere Anpassung an neue Gegebenheiten durch überschaubare Abläufe

Keine Mehrfachauditierung

Verbesserung der Unternehmenskultur

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Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

Haben Sie noch Fragen?