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Der Wald als Windenergie-standort
Energieagentur Region Göttingen „Windenergie im Wald“ Michael Lüer juwi Wind GmbH 22.11.2012
Inhalt
1. Vorstellung der juwi-Gruppe
2. Warum Windenergie im Wald?
3. Potentialanalyse & Planung
4. Flächeninanspruchnahme
5. Eindrücke aus der Bauphase
Die juwi-Gruppe in Stichworten
Gegründet 1996 (als 2-Mann-Büro)
Mitarbeiter über 1.800 Mitarbeiter (weltweit)
Umsatz ca. 800 Mio. € in 2010 ca. 1,1 Mrd. € in 2011
Anzahl der regenerativen Kraftwerke ! > 2.000 Anlagen
Gesamtleistung ! ca. 1.900 Megawatt
Investitionsvolumen (seit 1996) ! ca. 4,0 Mrd. Euro
Jahresenergieertrag ! ca. 3,5 Mrd. Kilowattstunden ! entspricht dem Jahresstrombedarf
von ca. 1.000.000 Haushalten
Schadstoff-Einsparung pro Jahr ! ca. 2,5 Mrd. Kilogramm CO2
Firmensitz der juwi-Gruppe in Wörrstadt
Unser Leistungsspektrum
Beratung & Flächenakquise Planung Entwicklung Finanzierung
& Vertrieb Realisierung Betriebs-führung
Geothermie & Wasserkraft Bioenergie
Mit Leidenschaft erneuerbare Energien wirtschaftlich und zuverlässig gemeinsam durchsetzen.
Forschung & Entwicklung
Solarenergie
Windenergie
Green Buildings
100% erneuerbare Energien
Referenzen Windenergie im Wald juwi der erfahrenste Projektentwickler im Wald
Windenergie im Wald ! juwi hat von über 640 realisierten WEAs
170 Windenergieanlagen an 34 Waldstandorten gebaut.
! Entspricht etwa 70% der bundesweit im Wald errichteten WEAs.
! Enge Zusammenarbeit mit Landesforsten & Gemeinden.
! Zahlreiche weitere Standorte sind im Planungs- und Genehmigungsverfahren.
! Bis Ende 2011 wurden nach Schätzungen des BWE e.V. bundesweit 130 bis 140 WEA im Wald gebaut (juwi 96 WEA).
Standort Kreis Anlagen Leistung InbetriebnahmeKundert Westerwaldkreis 2 x Enercon E66 3,6 MW 2003Morbach Bernkastel-‐Wittlich 14 x Vestas V80 28 MW 2002 -‐ 2003Mehringer Höhe Trier-‐Saarburg 15 x Enercon E70 30 MW 2004 -‐ 2006Hartenfelser Kopf Westerwaldkreis 12 x Enercon E70 24 MW 2006Peterswald-‐Löffelscheid Cochem-‐Zell 5 x Enercon E48 4 MW 2006Kisselbach Rhein-‐Hunsrück-‐Kreis 10 x Enercon E70/E82 22,4 MW 2006 -‐ 2007Ober Kostenz Rhein-‐Hunsrück-‐Kreis 3 x Vestas V90 6 MW 2007Girkenroth Westerwaldkreis 2 x Enercon E70 4 MW 2007Dickesbach Birkenfeld 2 x Fuhrländer FL 77 3 MW 2007Diespeck Neustadt a.d. Aisch 2 x Vestas V90 4 MW 2009Haserich Cochem-‐Zell 2 x Fuhrländer FL 77 3 MW 2007Alterkülz-‐Spesenroth Rhein-‐Hunsrück-‐Kreis 7 x Vestas V90 14 MW 2008Horn Rhein-‐Hunsrück-‐Kreis 4 x Vestas V90 8 MW 2008Girkenroth 3 Westerwaldkreis 1 x Enercon E82 2,3 MW 2009Hartenfelser Kopf 13 Westerwaldkreis 1 x Enercon E82 2,3 MW 2009Landkern Cochem-‐Zell 4 x Enercon E82 8 MW 2009Peterswald-‐Löffelscheid II Cochem-‐Zell 3 x Enercon E53 2,4 MW 2009Beltheim Rhein-‐Hunsrück-‐Kreis 4 x Enercon E82 9,2 MW 2009 -‐ 2010Ottweiler-‐Hungerberg LK Neunkirchen 3 x Enercon E82 6 MW 2010Braunshorn-‐Frankweiler Rhein-‐Hunsrück-‐Kreis 3 x REpower MM92 6,9 MW 2010 -‐ 2011Naurath III LK Trier-‐Saarburg 1 x Enercon E82 2,3 MW 2011Oberwesel Rhein-‐Hunsrück-‐Kreis 4 x Enercon E82 9,2 MW 2011Waldalgesheim Mainz-‐Bingen 4 x Enercon E82 9,2 MW 2011Lingerhahn Rhein-‐Hunsrück-‐Kreis 4 x REpower MM92 8 MW 2011Kirchberg Rhein-‐Hunsrück-‐Kreis 23 x Enercon E82 52,9 MW 2011 -‐ 2012Neuerkirch Rhein-‐Hunsrück-‐Kreis 8 x Enercon E82 18,4 MW 2011 -‐ 2012Unzenberg Rhein-‐Hunsrück-‐Kreis 5 x Vestas V90 10 MW 2011 -‐ 2012Dürrwangen Ansbach 3 x Enercon E82 E2 6,9 MW 2012Unzenberg 3 Rhein-‐Hunsrück-‐Kreis 2 x REpower MM92 4 MW 2012Waldalgesheim 2 Mainz-‐Bingen 1 x Enercon E101 3 MW z.Zt. im BauSeibersbach-‐Dörrebach Bad Kreuznach 5 x Enercon E101 15 MW z.Zt. im BauSeibersbach-‐Hochsteinchen Bad Kreuznach 3 x Enercon E101 9 MW z.Zt. im BauEllern Rhein-‐Hunsrück-‐Kreis 3 x Enercon E101 9 MW z.Zt. im BauEllern Rhein-‐Hunsrück-‐Kreis 5 x Enercon E126 38 MW z.Zt. im BauRiegenroth Rhein-‐Hunsrück-‐Kreis 5 x REpower 3.2M 16 MW z.Zt. im BauLandkern Rhein-‐Hunsrück-‐Kreis 1 x Enercon E101 3 MW z.Zt. im BauDichtelbach Rhein-‐Hunsrück-‐Kreis 2 x Enercon E101 6 MW z.Zt. im BauGödenroth Rhein-‐Hunsrück-‐Kreis 2 x Enercon E101 6 MW z.Zt. im BauBuch Rhein-‐Hunsrück-‐Kreis 2 x Vestas V112 6 MW z.Zt. im BauOberwesel III Rhein-‐Hunsrück-‐Kreis 6 x REpower 3.4 20,4 MW z.Zt. im BauBeltheim II Rhein-‐Hunsrück-‐Kreis 4 x REpower 3.2 13 MW z.Zt. im BauSumme 192 455,7 MW
Warum Windenergie im Wald?
Warum Windenergie im Wald?
Bewaldete Höhenlagen bieten beste Voraussetzungen für eine effektive Windenergieerzeugung ! Große Nabenhöhe erlauben es Windenergieanlagen im Wald zu bauen
! Höhenlagen mit guter Windhöffigkeit sind meist bewaldet
! Durch ausreichende Entfernungen zu Wohnsiedlungsbereichen entsteht geringes Konfliktpotenzial hinsichtlich Schall und Schatten
! Gedämpfte Sichtbarkeit der Anlagen durch umgebenden Wald
! Gute Erschließung über das vorhandene Waldwegenetz meist gegeben
! In waldreichen Regionen kommen bei Beachtung der rechtlichen Rahmenbedingungen überwiegend Waldflächen in Frage
Wald in Deutschland
Waldanteil an gesamter Landesfläche
Verteilung der Windenergie in Deutschland
Datengrundlage: www.dewi.de
Funktionen & Leistungen des Waldes
1. Nutzfunktionen Holz als nachwachsender umweltfreundlicher Rohstoff Der Wald als Energieversorger
2. Schutzfunktion Bodenschutz Lawinenschutz Wasserschutz Klimaschutz Immissionsschutz Sauerstoffprodukt.
3. Erholungsfunktion Naherholung Tourismus Sport
4. Sonderfunktionen
Landschaftsschutz
Naturschutz
• Die Ansprüche der Gesellschaft befinden sich im steten Wandel, der Wald wird zukünftig wieder stärker die Rolle des Energieversorgers übernehmen
• Viele Funktionen und Leistungen des Waldes werden vom Waldbesitzer kostenfrei erbracht
• Einnahmen aus der Windenergie können kostenintensive Funktionen und Leistungen des Waldes kompensieren
Quelle: http://www.wald.de/der-wald/
Potentialanalyse & Planung
Flächenrestriktionen in der Planung
Zu beachtende Restriktionen:
! Siedlungspuffer -> zu Wohnbebauung, Gewerbe & Außenbereich ! Abstand zu Straßen, Stromleitungstrassen & Fernleitungen ! Naturschutzgebiete, Naturdenkmale, geschützte Biotope ! Vogelschutz-/FFH-Gebiete (eingeschränkt zulässig nach Einzelfallprüfung) ! Friedwälder, Saatgutbestände, Naturwaldreservate, Ältere Laubholzbestände… ! Militärische Belange (Richtfunkstrecken, Radar, ..) ! Öffentlich-rechtlich gesicherte Richtfunkstrecken ! Flugplätze mit Einflugbereichen, Wasserschutzgebiete, Rohstoffabbaugebiete etc. ! Denkmalschutz ! Wirtschaftlichkeit (Höhere Oberflächenrauigkeit im Wald ist bei der Berechnung der
Windgeschwindigkeiten zu beachten)
Topografische Karte als Grundlage
+ Siedlungsabstände + Naturschutzfachliche Restriktionen
Potenzialfläche und Windgeschwindigkeit
Potenzialfläche mit Anlagenplanung
Beispielhaft
Standortanforderungen
Starke Abhängigkeit der WEA-Erträge von der Höhenlage (m ü. NN)
Wichtigste Grundlage für die Windenergie-planung ist die Windgeschwindigkeit.
Die Höhe der Stromproduktion in kWh/Jahr ist entscheidend für die Wirtschaftlichkeit des Projekts, die Pachtzahlungen sowie die Höhe der Gewerbesteuer.
Der Energieertrag einer WEA steigt mit der 3. Potenz der Windgeschwindigkeit!
bei doppelter Windgeschwindigkeit erreicht man den achtfachen Ertrag!
Realisierbarkeit der Windenergieanlagen
Grundlage jeder Windenergieplanung ist eine Standortbegehung vor Ort:
• Erschließbarkeit der Standorte - Kurvenradien 30 bis 50 m - Steigung < 12% - Wegebreite (vorhandene Waldwegenetz) - Lichtraumprofil 5 m
• Eignung der Standorte - Bestandsstruktur / Baumartenzusammensetzung - Hangneigung < 8% - Kurvenradien - Sonstige Besonderheiten vor Ort
• Turbulenzbedingte Mindestabstände zwischen den Windenergieanlagen für die Standsicherheit nach BauGB - 6-facher Rotordurchmesser in Hauptwindrichtung, 3-facher
Rotordurchmesser in Nebenwindrichtung
Windenergieanlagen heute
Stand der Technik ! Rotordurchmesser: ca. 100 - 120 m ! Nabenhöhe: ca. 140 m ! Gesamthöhe: ca. 200 m ! Nennleistung: ca. 3 MW
Prognostizierter Jahres-Stromertrag ! Pro WEA: ca. 7.500.000 kWh/a
Regenerative Stromversorgung ! Pro WEA ca. 2.000 Haushalte
(bei durschnittl. Verbrauch von 3.500 kWh/a)
Co2 Einsparung zur konv. Energieerzeugung
! Pro WEA ca. 5.500t Co2
Investitionsvolumen ! Pro WEA: ca. 5 Mio. €
RD 100 - 120 m
NH 140 m
GH 200 m
Nennleistung 3 MW
Flächen-inanspruchnahme
Eingriffsminimierung Vorgeschädigte Flächen (Windwurf, Schneebruch, Käferkalamitäten etc.) sind bei der Standortsuche im Wald zu bevorzugen. Dabei ist eine Standortplanung auf das vorhanden Wegenetz anzupassen, um den Eingriff in Natur und Landschaft auf das notwendige Maß zu reduzieren.
Der Wald ist durch Vorschädi-gungen, die auch mit der Klimaerwärmung im Zusammenhang stehen, an vielen Stellen nicht mehr homogen.
Standortplanung sollten Vorschädigungen berücksichtigen.
Naturschutzfachlich gering-wertigere Bestände sind bei der Standortwahl zu bevorzugen.
Windenergie im Wald Flächeninanspruchnahme im Wald
Welcher Eingriff findet im Wald statt? Rodung und (Teil-)Versiegelung des Bodens mit Schotter • Fundament ca. 300 - 500 m2 (dauerhaft) • Kranstellfläche ca. 1.000 - 1.500 m2 (dauerhaft) • Kranausleger ca. 1.000 - 2.000 m2 (dauerhaft) • Montage-/Lager- ca. 4.000 - 6.000 m2 (temporär) fläche Für den Bau einer Windenergieanlage müssen zwischen 0,6 und 0,8 Hektar gerodet werden.
Nach dem Bau der Windenergieanlagen werden nicht benötigte Flächen zurückgebaut, so dass etwa 0,4 bis 0,5 Hektar einer Waldnutzung dauerhaft entzogen werden.
Die Zuwegung orientiert sich so weit wie möglich an dem vorhandene Waldwegenetz.
Flächeninanspruchnahme
Ausgleich des Waldverlustes
Antrag der Firma juwi Wind GmbH Errichtung und Betrieb von 4 Windkraftanlagen
Forstamt Simmern
Rodungs-flächenGesamt
(Spalte 2) (Spalte 3) (Spalte 4) (Spalte 5) (Spalte 6) (Spalte 7) (Spalte 8) (Spalte 9) (Spalte 10) (Spalte 11)
WEA Kranstell- Kranaus- Zuwegung Zufahrts- Rodungsfläche Arbeits- / Lager- Rodungsfläche dauerhaft +
Standort- fläche legerfläche radien (dauerhaft) Montage- fläche (temporär) temporär
fläche Gesamt fläche Gesamtm² m² m² m² m² m² m² m² m² m²
(Summe Sp. 2 - 6) (Summe Sp. 8 - 9) (Sp. 7 + 10)
WEA 1 (E-126) 315 1.542 1.669 1.634 5.160 0 3.259 3.259 8.419
WEA 2 (E-126) 315 1.542 1.941 3.798 2.805 1.550 4.355 8.153
WEA 3 (E-101) 415 942 1.553 2.910 1.948 1.247 3.195 6.105
WEA 4 (E-101) 415 942 939 2.296 1.450 1.538 2.988 5.284
Zuwegung/Ausbau 3.320 3.320 3.320
Summe: 1.460 4.968 6.102 4.954 0 17.484 6.203 7.594 13.797 31.281
Dauerhafte Rodungsflächenverursachen flächengleiche Ersatzaufforstungen nach § 14 LWaldG
Temporäre RodungsflächenWiederaufforstung mit Ende der Baumaßnahmen
(1) Wald darf nur mit Genehmigung der nach Landesrecht zuständigen Behörde gerodet und in eine andere Nutzungsart umgewandelt werden (Umwandlung).
- Bei der Entscheidung über einen Umwandlungsantrag sind die Rechte, Pflichten und wirtschaftlichen Interessen des Waldbesitzers sowie die Belange der Allgemeinheit gegeneinander und untereinander abzuwägen. (…)
(2) Eine Umwandlung von Wald kann auch für einen bestimmten Zeitraum genehmigt werden; durch Auflagen ist dabei sicherzustellen, dass das Grundstück innerhalb einer angemessenen Frist ordnungsgemäß wieder aufgeforstet wird.
(3) Flächengleiche Ersatzaufforstung wird als Auflage im Genehmigungsverfahren festgesetzt.
Umwandlung von Waldflächen § 9 BWaldG: Erhaltung des Waldes
Montage am Bsp. Kirchberg
Beispiel für Bauablauf
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit
Kontakt: Michael Lüer juwi Wind GmbH Energie-Allee 1 55286 Wörrstadt Tel. +49. (0)6732. 96 57-2310 [email protected] www.juwi.de
Naturschutz-fachliche Konfliktpotentiale & Lösungsansätze
Konfliktpotential Vögel
Lebensraumverlust
Scheuchwirkung durch den Betrieb von WEA
Kollision mit WEA
Barrierebildung bei Zuggeschehen
Minimierungsansätze:
Abstände zu Brutplätzen windenergiesensibler Arten
Aufwertung benachbarter Flächen als Lebensraumhabitate
Bauzeitenbeschränkungen zu Brutzeiten
Bei der Beurteilung des Konfliktpotentials ist zwischen Brut, - Zug, - und Rastvögeln zu unterscheiden
Konfliktpotential Fledermäuse
Quartier-, Lebensraumverlust
Kollision
Veränderung bestehender Jagd-Transferstrecken Vor allem wandernde Arten sind gefährdet:
Nyctalus Arten (Großer und kleiner Abendsegler)
Pipistrellus Arten ( Zwerg-, Rauhhaut- und Mückenfledermaus)
Eptesicus Arten (Breitflügel- und Nordfledermaus)
Maßnahmen für einen artenschutzrecht-lich verträglichen Betrieb von WEA Kranichmonitoring: ! Ziel: Abstimmung des Betriebes der WEA mit Kranichzug ! vorsorgliche Abschaltung der WEA bei Abweichung
von der Zuglinie, schlechten Witterungsbedingungen ! Vorgehen:
- Abfrage von Wetterdaten, - ständiger Kontakt mit Beobachtern und Vorposten à Ermittlung der Hauptzugtage
Fledermausmonitoring: ! Ziel: Abstimmung des Betriebs der WEA mit Fledermausaktivität ! Abschaltung der WEA abhängig von Windgeschw., Temp., Luftfeuchte,
Aktivitätsschwerpunkt à Betriebsalgorithmen einrichten ! Vorgehen (2 Jahre lang):
- Systematische Schlagopfersuche - Akustisches Höhenmonitoring
! Freihaltung von Anflugbereichen größerer Quartiere ! Quartierebäume erhalten
Exemplarischer Projektverlauf
Kom
mun
ikat
ion
Abschluss GV
Proj
ekte
ntw
ickl
ung
Stakeholder Analyse
• Kommune • Bürger • Behörden
Q4 / 2012
Q1 / 2013
Q3 / 2013
Q4 / 2013
Q1 / 2015
Q3 / 2012
Q1 / 2014
Finanzierung
Windpark Fest
Q3 / 2014
Q4 / 2014
Einbindung der Gemeinden
Gemeinsamer Kick-Off zur Festlegung der Vorgehensweise
Bauphase
Einbindung politischer Entscheidungsträger
Akzeptanzmaßnahmen
Projektentwicklung / Gutachten
Q2 / 2014
Q2 / 2013
FNP
Genehmigung-Verfahren
Einbindung RP Kassel
Eingriff nach BNatschG Relevante Rechtsnormen BNatschG §14 Eingriffsregelung Veränderung der Gestalt oder Nutzung von Grundflächen die zu Beeinträchtigung des Naturhaushaltes oder des Landschaftsbildes führen → Folgenbewältigungsprogramm
§44 Zugriffsverbot des Artenschutzes (Tötungsverbot, Störungsverbot, Schutz der Lebensstätten) gilt für alle besonders und streng geschützten Arten, sind Arten des Anhang IV oder europäische Vogelarten betroffen, darf der Erhaltungszustand der lokalen Population nicht verschlechtert werden
Vorschriften der Natura 2000 Gebiete Erhebliche Beeinträchtigungen des Schutzzieles von Natura 2000 Gebieten sind unzulässig → Verschlechterungsverbot
Schutzgebietsverordnungen Schutzgegenstände des deutschen Naturschutzrechtes ist gemein, dass die Schutzregime auf Verordnungen beruhen
Ausgleich für Eingriffe in Schutzgüter Pflege und Erhalt im Betrieb ! Ausgleich für WEA-Fundament, Kranstellfläche, Zuwegung,
Kabelverlegung, Nebenanlagen (z.B. elektrische Übergabestation)
! Kompensation in § 15 BNatSchG (Verursacherpflichten, Unzulässigkeit von Eingriffen…) geregelt. Hierarchie:
• Vermeidbare Beeinträchtigungen unterlassen • Unvermeidbare Beeinträchtigungen ausgleichen oder ersetzen
! Schwerpunkt funktionaler Ausgleich: Ausgleich des Eingriffs in Landschaftsbild und in Lebensräume
! Mögliche Maßnahmen im Wald:
• Ersatz- / Wiederaufforstung, Altbaumschutz, Aufwertung bestehender Waldflächen
• Waldrandaufbau & -entwicklung • Anlage von Feldgehölzen/Baumgruppen • Flachwasserteich, Entnahme von Fichten an Wasserläufen • Ausbringung von künstlichen Nisthöhlen bzw. Quartieren • Fledermausstollenschutz