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Endbericht Energieeffizienz: Potenziale, volks- wirtschaftliche Effekte und innovative Handlungs- und Förderfelder für die Nationale Klimaschutzinitiative In Zusammenarbeit mit:

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EndberichtEnergieeffi zienz: Potenziale, volks-wirtschaftliche Effekte und innovative Handlungs- und Förderfelder für die Nationale Klimaschutzinitiative

In Zusammenarbeit mit:

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Verbundvorhaben

Energieeffizienz:

Potenziale, volkswirtschaftliche Effekte und innovative Handlungs- und Förderfelder für die

Nationale Klimaschutzinitiative

Endbericht des Projektes

„Wissenschaftliche Begleitforschung zu übergreifenden technischen, ökologischen, ökonomischen und strategischen Aspekten des nationalen Teils der Klima-

schutzinitiative“

Das diesem Bericht zugrundeliegende Vorhaben wurde mit Mitteln des Bundesmi-nisteriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit aufgrund eines Be-schlusses des Deutschen Bundestages unter dem Förderkennzeichen FKZ 03KSW016A und B gefördert. Die Verantwortung für den Inhalt dieser Veröffentli-chung liegt bei den Autoren.

Heidelberg, Karlsruhe, Berlin, Osnabrück, Freiburg Oktober 2011

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Strategien der NKI IFEU, Fraunhofer ISI, Prognos, GWS et al.

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Autoren:

Martin Pehnt (Projektleitung)

Marlene Arens

Markus Duscha

Wolfgang Eichhammer

Tobias Fleiter

Andreas Gerspacher

Farikha Idrissova

Dominik Jessing

Eberhard Jochem

Frank Kutzner

Udo Lambrecht

Ulrike Lehr

Christian Lutz

Angelika Paar

Felix Reitze

Barbara Schlomann

Friedrich Seefeldt

Nils Thamling

Felipe Toro

Regine Vogt

Bernd Wenzel

Marco Wünsch

Unter Mitarbeit von:

Sebastian Burhenne

Sabine Frisch

Sebastian Herkel

Korbinian Kramer

Christian Neumann

Claudia Nikol

Tom Umbreit

Jan Walter

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Strategien der NKI IFEU, Fraunhofer ISI, Prognos, GWS et al.

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Projektpartner:

ifeu-Institut für Energie- und Umweltforschung Heidelberg Dr. Martin Pehnt (Gesamt-Projektleitung) Jan Bödeker, Udo Lambrecht, Frank Kutzner, Angelika Paar, Dominik Jessing, Markus Duscha, Regine Vogt, Jan Walter Wilckensstraße 3 D-69120 Heidelberg Tel: 06221 / 4767-0 E-Mail: [email protected]

Fraunhofer-Institut für System- und Innovationsforschung Barbara Schlomann (Co-Projektleitung), Dr. Wolfgang Eich-hammer, Tobias Fleiter, Marlene Arens, Andreas Gerspacher Breslauer Str. 48 D-76139 Karlsruhe Tel.: 0721 / 6809-136 E-Mail: [email protected]

Prognos AG Friedrich Seefeldt, Marco Wünsch, Nils Thamling Goethestraße 85 D-10623 Berlin Tel: 030 / 52 00 59-236 E-Mail: [email protected]

Gesellschaft für Wirtschaftliche Strukturforschung mbH Dr. Ulrike Lehr, Dr. Christian Lutz Heinrichstr. 30 D-49080 Osnabrück Tel: 0541 / 40933-280; -120 Email : [email protected]; [email protected]

In Zusammenarbeit mit:

Ingenieurbüro für neue Energien Dr.-Ing. Bernd Wenzel Bertholdstr. 24 D-14513 Teltow Tel. 03328 / 3465-92 E-Mail: [email protected]

Fraunhofer-Institut für Solare Energiesysteme Sebastian Herkel, Korbinian Kramer, Christian Neumann, Sebastian Burhenne Heidenhofstr. 2 D-79110 Freiburg Tel: 0761 / 4588-5117 E-Mail: [email protected]

IREES GmbH (ehemals BSR Sustainability GmbH) Prof. Dr. Eberhard Jochem, Farikha Idrissova, Felix Reitze, Felipe Toro Schönfeldstraße 8, D-76131 Karlsruhe Tel.: 0721 / 9152636 -26 E-Mail: [email protected]

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6

Inhalt

Inhalt 6

Tabellen- und Abbildungsverzeichnis..................................................................... 12

1 Zusammenfassung ................................................................................................ 20

2 Einführung ............................................................................................................. 38

2.1 Ausgangslage und Zielsetzung 38

2.2 Was dieser Bericht nicht adressiert 39

2.3 Gliederung der Studie 39

3 Sektorale Potenziale der endkundennahen Energieeffizienz ............................. 41

3.1 Wie bestimmt man Effizienzpotenziale? 41

3.1.1 Referenzszenario und Szenario “Effizienz ambitioniert” 42

3.1.2 Frozen Efficiency 46

3.2 Überblick über die untersuchten Maßnahmen 47

3.3 Effizienzmaßnahmen im Sektor der Privaten Haushalte (Prognos) 49

3.3.1 Überblick 49

3.3.2 Kurzbeschreibungen der Maßnahmen 49

3.4 Effizienzmaßnahmen im Sektor Gewerbe, Handel & Dienstleistungen (Prognos) 52

3.4.1 Überblick 52

3.4.2 Kurzbeschreibungen der Maßnahmen 53

3.5 Effizienzmaßnahmen im Sektor Industrie (Fraunhofer ISI) 54

3.5.1 Überblick 54

3.5.2 Kurzbeschreibungen der Maßnahmen 57

3.6 Effizienzmaßnahmen im Sektor Verkehr (IFEU) 61

3.6.1 Überblick 61

3.6.2 Kurzbeschreibungen der Maßnahmen 62

3.7 Effizienzmaßnahmen im Sektor Abfall und Abwasser (IFEU) 64

3.7.1 Überblick 64

3.7.2 Kurzbeschreibungen der Maßnahmen 65

3.8 Einordnung der Ergebnisse 73

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4 Volkswirtschaftliche Effekte der Energieeffizienz ............................................... 77

4.1 Vorbemerkungen 77

4.2 Ökonomische Kenngrößen der sektoralen Maßnahmenpakete (GWS) 78

4.2.1 Gesamtwirtschaftliche Impulse und Effekte 79

4.2.2 Energiekenngrößen und Einordnung der Szenarien 85

4.2.3 Einordnung der Szenarien 87

4.2.4 Zusätzliche Verlagerung im Verkehrsbereich 89

4.2.5 Sensitivität 1: Effekte im Gebäudebereich bei höheren Energiepreisen 91

4.2.6 Sensitivität 2: Wieviel Effizienz enthält die Referenz ? Das Beispiel Gebäudesanierung 93

4.2.7 Fiskalpolitische Wirkungen und Möglichkeiten 94

4.3 Exportchancen für deutsche Hersteller von Effizienzgütern (GWS, ISI) 96

4.3.1 Exporte als eine wichtige Säule der wirtschaftlichen Entwicklung Deutschlands 96

4.3.2 Projektion 100

4.3.3 Gesamtwirtschaftliche Effekte zusätzlicher Exporte 106

4.3.4 Zukunftsmarkt Energieeffizienz: das Fallbeispiel Elektromotor 108

4.4 Energiesicherheit und Energieeffizienz (GWS, IFEU) 111

4.4.1 Zur Bedeutung von Energiesicherheit 112

4.4.2 Importrückgänge durch Energieeffizienz 114

4.4.3 Beiträge der Energieeffizienz zur Energiesicherheit 114

5 Politische Instrumente zur Erschließung der Energieeffizienzpotenziale: die Rolle der NKI ...................................................................................................116

5.1 Der Kontext der europäischen und nationalen Energieeffizienzpolitik für die Weiterentwicklung der NKI (Fraunhofer ISI) 116

5.1.1 Energieeffizienzpolitik auf europäischer Ebene 116

5.1.2 Energieeffizienzpolitik in Deutschland 117

5.1.3 Entscheidungsrelevante Akteursgruppen im Innovationssystem der Energieeffizienz 119

5.2 Sektorale Instrumente der Energieeffizienz-Politik (Prognos, Fraunhofer ISI, IFEU) 121

5.2.1 Private Haushalte 121

5.2.2 Gewerbe, Handel, Dienstleistungen (GHD) 127

5.2.3 Industrie 131

5.2.4 Verkehr 141

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8

5.3 Strategische Einordnung der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) (IFEU, Fraunhofer ISI) 148

5.3.1 Strategische Ausrichtung und Kriterien der NKI 148

5.3.2 Zukünftige Arbeitsteilung der NKI und der anderen Förderinstrumente 151

5.4 Finanzierung der NKI 152

5.4.1 Derzeitige Finanzierung der NKI 153

5.4.2 Zukünftige Finanzierung der NKI 156

5.5 Maßnahmen der Wirtschaft als zentraler Teil des Innovationsgeschehens (Fraunhofer ISI, IREES) 160

6 Weiterentwicklung der NKI: neue Förderfelder und innovative Fördermechanismen ......................................................................................165

6.1 Auswahl der Analysegegenstände 165

6.2 Gebäudesanierung und -betrieb 165

6.2.1 Hintergrund 166

6.2.2 Kaltmietenabhängige Gebäudeförderung als neuer Förderansatz (Prognos) 168

6.2.3 Kommunale Sanierungsstandards und Qualitätssicherung in der energetischen Gebäudesanierung (IFEU) 194

6.2.4 Quartierssanierung und Klimaschutz – Potenziale und Handlungsmöglichkeiten für Kommunen und Eigentümer (IFEU, Orangequadrat) 200

6.2.5 Fazit und Vorschläge zur Weiterentwicklung der NKI 216

6.3 Energieberatung 216

6.3.1 Hintergrund 217

6.3.2 Möglichkeiten und Erfolge der Energieberatung 218

6.3.3 Aktuelle staatliche Unterstützung 220

6.3.4 Lücken und Perspektiven für die NKI 221

6.4 Energiemanagement im Einzelhandel (Prognos) 223

6.4.1 Hintergrund 223

6.4.2 Endenergieverbrauch und wirtschaftliche Energieeffizienzpotenziale im Einzelhandel 224

6.4.3 Politikinstrumente 234

6.4.4 Hemmnisse für die Einführung von Energiemanagementsystemen 239

6.4.5 Wirtschaftlichkeit von Energiemanagement 240

6.4.6 Empfehlungen 241

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6.4.7 Fazit 244

6.5 Industrielle Abwärme (IFEU, ISI, IREES) 245

6.5.1 Technologien zur Nutzung Industrieller Abwärme 247

6.5.2 Potenziale industrieller Abwärme 247

6.5.3 Barrieren und förderliche Faktoren 249

6.5.4 Mögliche Politik-Ansätze innerhalb und außerhalb der Nationalen Klimaschutzinitiative 254

6.6 Null-Emissions-Industrie- und Gewerbeparks - vom Einzelunternehmen zum Unternehmensverbund (IFEU) 260

6.6.1 Hintergrund 260

6.6.2 Beispiele von Nullemissionsgewerbeparks 261

6.6.3 Fördermöglichkeiten im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative: Maßnahmenvorschlag 265

6.7 Industrielle Querschnittstechnologien (ISI, IREES, IFEU) 267

6.7.1 Hintergrund 267

6.7.2 Förderkonzept für effiziente Elektromotoren und -systeme 268

6.7.3 Kälteerzeugung 275

6.7.4 Multiplikatorenkonzept für die Förderung effizienter industrieller Querschnittstechnologien 281

6.8 Industrielle Branchentechnologien (ISI, IREES) 285

6.8.1 Hintergrund 286

6.8.2 Metallerzeugung 286

6.8.3 Grundstoffchemie 290

6.8.4 Ernährungsgewerbe 294

6.9 Abfall und Abwasser (IFEU) 299

6.10 Masterplan 100% Klimaschutz – auf dem Weg zur Null-Emissions-Kommune (IFEU) 302

6.10.1 Hintergrund 302

6.10.2 Implementierung des Masterplans 100% Klimaschutz in der Kommune 306

6.10.3 Neuer Fördertatbestand: Masterplan 100% Klimaschutz 312

6.11 Wärmenutzungskonzepte (IFEU) 317

6.11.1 Hintergrund 317

6.11.2 Erläuterungen zu Begriffen 318

6.11.3 Erfahrungen aus anderen Ländern (Dänemark und Schweiz) 319

6.11.4 Nutzen von Wärmenutzungskonzepten 320

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6.11.5 Hemmnisse der kommunalen Wärmenutzungsplanung 324

6.11.6 Anreize zur Erstellung von kommunalen Wärmenutzungskonzepten 325

6.12 Verlagerung des motorisierten innerörtlichen Verkehrs (IFEU) 328

6.12.1 Hintergrund 329

6.12.2 Potenziale einer Verlagerungsstrategie 330

6.12.3 Instrumente und Maßnahmen zur Verlagerung von Pkw-Verkehr 331

6.12.4 Elemente zur Förderung der Verlagerung von Pkw-Verkehr 332

6.13 Innovationsförderung von Kleinserien: Zwischen Pilotprodukt und Serienreife (IFEU, ZEE) 341

6.13.1 Hintergrund 341

6.13.2 Herausforderungen für innovative Unternehmen 342

6.13.3 Elemente des Kleinserien-Förderprogramms 344

6.14 Förderung von Förderung: Programmförderung von Kommunen (IFEU) 350

6.14.1 Hintergrund 350

6.14.2 Zielsetzung 351

6.14.3 Aufbau der Förderung 352

7 Zusammenführung der Vorschläge für die NKI und Ausblick ...........................356

7.1 Konkrete Vorschläge für die NKI 356

7.2 Kosten der Maßnahmenvorschläge 362

7.3 Ausblick 363

8 Anhang ..................................................................................................................365

8.1 Gebäudesanierung: Sanierungsraten, Sanierungseffizienz, Raumwärmebedarf 365

8.2 Effizienzmaßnahmen im Sektor Verkehr 366

8.2.1 Einführung effizienterer Pkw 367

8.2.2 „Energieverbrauch“: Annahmen, Berechnungsmethode, Ergebnisse 367

8.2.3 „Kostenabschätzungen“: Annahmen, Berechnungsmethode, Ergebnisse 369

8.2.4 Einführung Hybrid-Linienbusse 371

8.2.5 Einführung Hybrid-Leichte-Nutzfahrzeuge 372

8.2.6 Leichtlaufreifen Pkw 372

8.2.7 Leichtlaufreifen Lkw 373

8.2.8 Leichtlauföle Pkw 373

8.2.9 Energieeffizientes Fahren – Pkw 373

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11

8.2.10 Fahrerschulung Lkw 374

8.2.11 Verlagerung innerörtlicher Pkw-Verkehr auf ÖPNV und Fahrrad 375

8.3 Weitere NKI Aktivitäten im Rahmen des AP3 375

8.3.1 Kooperationstreffen der Akteure der Klimaschutzinitiative des BMU im Bildungsbereich 375

8.3.2 Bund-Länder-Austausch kommunaler Klimaschutz 376

9 Literaturverzeichnis..............................................................................................378

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Tabellen- und Abbildungsverzeichnis

Abbildung 3-1: Endenergiebedarf in den drei betrachteten Szenarien und Systematik der Einsparpotenziale 43

Abbildung 3-2: Übersicht zu unterstellten BIP-Entwicklungen in Mrd. EUR 2000 (Zusammenstellung der GWS) 43

Abbildung 3-3: Übersicht zum Endenergieverbrauch in PJ (Zusammenstellung der GWS) 44

Abbildung 3-4: Übersicht zur Endenergieeffizienz in PJ/ Mrd. EUR (Zusammenstellung der GWS) 44

Abbildung 3-5: Übersicht zu Annahmen der Rohölpreisentwicklung in USD/bbl (Zusammenstellung der GWS) 45

Abbildung 3-6: Übersicht zu Annahmen der (europäischen) Grenzübergangspreise für Erdgas (2008 = 100) (Zusammenstellung der GWS). 46

Abbildung 3-7: Anteile einzelner Anwendungen am Stromverbrauch der Industrie (Quelle: Prognos et al. 2011) 57

Abbildung 3-8: Anteile einzelner Prozesse am Brennstoffbedarf der Industrie (Quelle: Fraunhofer ISI et al. 2011) 59

Abbildung 3-9: „Landkarte“ der bis 2030 realisierbaren Effizienzpotenziale. Oben: Einsparung gegenüber dem Referenzszenario. Unten: Einsparung gegenüber „Frozen Efficiency“. 76

Abbildung 4-1: Kenngrößen insgesamt (alle Maßnahmenpakete) (Berechnungen der GWS). 79

Abbildung 4-2: Jährliche Energiekosten in den beiden Szenarien und jährliche Differenz-Investitionen in Energieeffizienz (Zusatzkosten des Szenarios „Effizienz ambitioniert“ versus „Referenz“) 80

Abbildung 4-3: Zeitlicher Verlauf von Investitionen und Energieeinsparungen (Berechnungen GWS) 80

Abbildung 4-4: Kenngrößen im Maßnahmenpaket Haushalte (Berechnungen der GWS) 82

Abbildung 4-5: Kenngrößen im Maßnahmenpaket GHD (Berechnungen der GWS). 82

Abbildung 4-6: Kenngrößen im Maßnahmenpaket Industrie (Berechnungen der GWS). 83

Abbildung 4-7: Kenngrößen im Maßnahmenpaket Verkehr (Berechnungen der GWS) 83

Abbildung 4-8: Sektorale Arbeitsmarkteffekte im Maßnahmenszenario – absolute Abweichungen der Beschäftigung in 1000 zum Referenzszenario (eigene Berechnungen der GWS) 85

Abbildung 4-9: Abschätzung des zusätzlichen Investitionsspielraums durch die höheren Energiepreise für eine Bestandssanierung (Quelle: Prognos) 92

Abbildung 4-10: Systematik zur Abschätzung deutscher Exporte von Effizienz-Technologien 98

Abbildung 4-11: Anteile ausgewählter Länder am Maschinenexport (bezogen auf 95% aller weltweiten Exporte) (nach VDMA 2010) 99

Abbildung 4-12: Zusätzlicher weltweiter Handel durch verstärkte Effizienzanstrengungen zum Erreichen von 450 ppm in Mrd. $2009 (Berechnungen der GWS) 101

Abbildung 4-13: Deutscher Patentanteil im Bereich Energieeffizienz (%) nach Energieanwendungsbereichen 102

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Abbildung 4-14: Spezialisierungsgrad des technologischen Wissens (%) für Deutschland nach Energieanwendungsbereichen 103

Abbildung 4-15: Denkbare Entwicklung der Welthandelsanteile Deutschland (%) im Handlungsfeld Energieeffizienz nach Anwendungsbereichen bis 2030 – optimistische Variante 104

Abbildung 4-16: Denkbare Entwicklung der Welthandelsanteile Deutschland (%) im Handlungsfeld Energieeffizienz nach Anwendungsbereichen bis 2030 – pessimistische Variante 105

Abbildung 4-17: Zusätzliche Exporte nach Sektoren in Mrd. €2009, optimistische und verhaltene Variante (Berechnungen der GWS) 106

Abbildung 4-18: Marktzahlen IE3 Motoren USA: links Marktanteile und rechts Stückzahlen 2003 (Waide und Brunner 2011) 109

Abbildung 4-19: Länderanteile an Patenten im Bereich Elektromotoren 109

Abbildung 4-20: Exportvolumen verschiedener Länder im Bereich Drehstrommotoren. Leistungsbereiche 0,75 – 75 kW (links) und > 75 kW (rechts); Quelle: http://comtrade.un.org 110

Abbildung 4-21: Relativer Patentvorteil versus Relativer Handelsvorteil im Bereich Elektromotoren insgesamt (eigene Darstellung nach Daten von comtrade.un.org und WIPO) 110

Abbildung 5-1: Schema eines Innovationssystems mit seinen verschiedenen Akteursgruppen, angewandt auf energieeffiziente Lösungen 120

Abbildung 5-2: Wirkungsbereich von Instrumenten zur Überwindung nicht-monetärer Hemmnisse nach Unternehmens- und Technologiemerkmalen 140

Abbildung 5-3: Förderstruktur der Vorschläge für die Weiterentwicklung der NKI 151

Abbildung 5-4: Ausgabenschwerpunkte des EKF für die Jahre 2012 bis 2015 (BMF 2011) 155

Abbildung 5-5: Struktur des seitens der Fraunhofer-Gesellschaft vorgeschlagenen Energieeffizienz-Rates (2011) 164

Abbildung 6-1: Untersuchte Vertiefungsgebiete 165

Abbildung 6-2: Häufigkeitsverteilung der Bruttokaltmiete für unterschiedliche Baualtersklassen in Deutschland (StBa 2008) 171

Abbildung 6-3: Ausschnitt aus dem Zukunftsatlas 2009 der Prognos 171

Abbildung 6-4: modellbasiertes Entscheidungskriterium für oder gegen eine Modernisierung (eigene Darstellung Prognos) 173

Abbildung 6-5: Mietwohnflächen des Wohnungsbestandes in den Gebäudegrößenklassen. Quelle: (StBA 2008) und eigene Annahmen 175

Abbildung 6-6: Mietwohnflächen des Wohnungsbestandes in den Baualtersklassen. Quelle: (StBA 2008) und eigene Annahmen 175

Abbildung 6-7: Verteilung der Wohnflächen auf die Segmente (Mietniveau und Mietdynamik). Quelle: (Prognos 2009) und eigene Berechnungen 176

Abbildung 6-8: Miethäufigkeitsverteilung für Wohngebäude des gesamten Mietwohnungsbestandes aller Segmente Quelle: (StBA 2008) und eigene Annahmen 177

Abbildung 6-9: Erhöhungsspielraum der Nettokaltmiete in (€/m²/Monat) durch die energetische Gebäudemodernisierung in Abhängigkeit von der Nettokaltmiete 181

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Abbildung 6-10: Förderkurve in Abhängigkeit von der Nettokaltmiete umgelegt auf die Monatsmiete 182

Abbildung 6-11: kumulierte Häufigkeitsverteilung des Beispielgebäudes 183

Abbildung 6-12: Die Modernisierungsumlage in (€/m²/Monat) mit und ohne Förderung in Abhängigkeit von der Nettokaltmiete 183

Abbildung 6-13: Die Modernisierungsumlage in (€/m²/Monat) im Vergleich zum Erhöhungsspielraum für die Nettokaltmiete in Abhängigkeit von der Nettokaltmiete 184

Abbildung 6-14: Ermittlung der Grenzmieten, unter denen keine Modernisierung mehr erfolgt185

Abbildung 6-15: Bestimmung des wirtschaftlichen Potenzials des betrachteten Gebäudetyps über die Miethäufigkeitsverteilung 185

Abbildung 6-16: Anteil der wirtschaftlich energetisch modernisierbarer Wohnflächen nach Segmenten bei Referenz-Förderung 187

Abbildung 6-17: Wirtschaftliches Energiesparpotenzial und Anteil wirtschaftlich modernisierbarer Wohnflächen nach Baualtersklassen bei Referenz-Förderung 187

Abbildung 6-18: Anteil der wirtschaftlich umfassend energetisch modernisierbarer Wohnflächen nach Segmenten bei NKM-Förderung 189

Abbildung 6-19:Wirtschaftliches Energiesparpotenzial und Anteil wirtschaftlich modernisierbarer Wohnflächen nach Baualtersklassen bei NKM- Förderung 189

Abbildung 6-20: Verlauf der Förderhöhe in (€/m²/Monat) in Abhängigkeit von der Nettokaltmiete für beide Förderansätze 190

Abbildung 6-21: Änderung der wirtschaftlich umfassend energetisch modernisierbaren Wohnflächen nach Segmenten gegenüber der Referenz-Förderung 191

Abbildung 6-22: Änderung der wirtschaftlich umfassend energetisch modernisierbaren Wohnflächen nach Gebäudegrößenklassen gegenüber der Referenz-Förderung 192

Abbildung 6-23: Änderung der wirtschaftlich umfassend energetisch modernisierbaren Wohnflächen nach Baualtersklasse gegenüber der Referenz-Förderung 192

Abbildung 6-24: Änderung der wirtschaftlich umfassend energetisch modernisierbaren Flächen über die Nettokaltmiete gegenüber der Referenz-Förderung 193

Abbildung 6-25: Instrumente zur Integration von Immobilieneigentümern in die Stadtentwicklung (Wiezorek 2010) 205

Abbildung 6-26: Bewertungsraster für die Punktevergabe 210

Abbildung 6-27: Beschreibungs- und Bewertungsraster für ein Quartier 211

Abbildung 6-28: Struktur des Einzelhandels in Deutschland (Quelle: Metro 2010) 225

Abbildung 6-29: Endenergieverbrauch im Einzelhandel nach Verbrauchsträgern im Jahr 2009 in TWh/a (Quelle: eigene Berechnungen) 229

Abbildung 6-30: Endenergieverbrauch im Einzelhandel nach Verbrauchsträgern im Jahr 2009 in TWh/a (Quelle: eigene Berechnungen) 230

Abbildung 6-31: Mittelfristig wirtschaftliches Effizienzpotenzial (10 Jahre) im Einzelhandel, in TWh/a (Quelle: eigene Berechnungen) 233

Abbildung 6-32: Mittelfristig wirtschaftliches Effizienzpotenzial (10 Jahre) im Einzelhandel in TWh/a (Quelle: eigene Berechnungen) 234

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Abbildung 6-33: Vergleich des Prozesswärmebedarfs mit dem Gesamtwärmebedarf (Quellen: BMWi 2010, Pehnt 2009) 246

Abbildung 6-34: Abwärmenutzung in der Druckerei (Bild: Stadtwerke Sindelfingen) 253

Abbildung 6-35: Wärmetauscher und -leitungen auf dem Dach der Druckerei (Bild: Stadtwerke Sindelfingen) 253

Abbildung 6-36: Förderliche Rahmenbedingungen für Abwärmenutzung - ein Vorschlag 254

Abbildung 6-37: Das Prinzip der Abwärme-Nutzungspflicht 258

Abbildung 6-38: Logo des Forschungsverbundprojekts Zero Emission Park (Quelle: http://www.zeroemissionpark.de/index.html; Stand 16. Februar 2011) 260

Abbildung 6-39: Die Modellprojekte: Bottrop (oben links), Bremen (oben rechts), Eberswalde (unten links), Kaiserslautern (unten rechts) (Quelle: www.zeroemissionpark.de Stand 16. Februar 2011) 263

Abbildung 6-40: Konzeption und Umsetzungsphasen des Modellprojekte „Zero Emission Parks“ (Quelle: ifeu) 264

Abbildung 6-41: Hemmnisse effizienter Motoren entlang des Produktlebenszyklus 270

Abbildung 6-42: Mögliche Säulen eines Förderkonzeptes „Elektromotoren und Motorsysteme“272

Abbildung 6-43: Ziel und Minderungspfade eines Masterplans 100% Klimaschutz 305

Abbildung 6-44: Zentrale Akteure des Masterplans 100% Klimaschutz 306

Abbildung 6-45: Phasen eines Masterplans 100% Klimaschutz (LOI: Letter of Intent) 307

Abbildung 6-46: Wärmenutzungskonzept St. Ingbert (Frey 2008) 319

Abbildung 6-47: Vorgehensweise und zentrale Themengebiete bei einem Wärmenutzungskonzept (Blesl et al. 2008) 322

Abbildung 6-48: Anteil von Wegen nach Wegelänge und Verkehrsmittel 330

Abbildung 6-49: CO2-Minderungspotenziale bei MIV-Verlagerung im Innerortsverkehr. *inklusive Aufwand zur Bereitstellung der Energieträger, ohne Fahrzeugherstellung/Infrastruktur. ** SSU – Straßen-, Stadt-, U-Bahn. Quellen: TREMOD; VDV 2009 331

Abbildung 6-50: Maßnahmenarten und –ebenen zur Verlagerung von Pkw-Verkehr 331

Abbildung 6-51: Mobilpunkt in Bremen (Bremen 2009) 339

Abbildung 6-52: Fördereinrichtungen für Innovationsprozesse (Auswahl) (ergänzt, verändert angepasst auf Deutschland Berwert et al. 2008) 342

Abbildung 6-53: Übersicht Kleinserienförderung (eigener Entwurf) 346

Abbildung 6-54: Einige Hemmnisse in der energetischen Gebäudesanierung und Verteilung der Handlungskompetenzen auf Bund, Länder und Kommunen 351

Abbildung 6-55: Struktur der Programmförderung 352

Tabelle 2-1: Separat veröffentlichte Arbeitspapiere, Stand August 2011 40

Tabelle 3-1: Überblick über die untersuchten Maßnahmen 47

Tabelle 3-2: Einsparpotenzial bei Realisierung des attraktiven Potenzials im Sektor Private Haushalte 49

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Tabelle 3-3: Effizienz Anforderungen: Haushalts-Kühlgeräte 50

Tabelle 3-4: Effizienz Anforderungen: Haushaltswaschmaschinen 51

Tabelle 3-5: Einsparpotenzial bei Realisierung des attraktiven Potenzials im Sektor Gewerbe, Handel & Dienstleistungen 52

Tabelle 3-6: Strom-Einsparpotenzial bei Realisierung des attraktiven Potenzials im Sektor Industrie 56

Tabelle 3-7: Brennstoff- Einsparpotenzial bei Realisierung des attraktiven Potenzials im Sektor Industrie 56

Tabelle 3-8: Einsparpotenzial bei Realisierung des attraktiven Potenzials im Sektor Verkehr 61

Tabelle 3-9: Mögliche Treibhausgaseinsparungen durch Optimierungen im Siedlungsabfallbereich 66

Tabelle 3-10: Mögliche Treibhausgaseinsparungen durch Optimierungen auf Kläranlagen 69

Tabelle 3-11: Treibhausgaseinsparung für Abwasserwärmepotenzial und dessen Nutzbarmachung über Wärmepumpensysteme in Deutschland 73

Tabelle 3-12: Endenergieeinsparung durch die verschiedenen Maßnahmen 74

Tabelle 3-13: Investitionen der verschiedenen Maßnahmen (Effizienz ambitioniert gegenüber Referenz) 74

Tabelle 4-1: Ökonomische Kenngrößen im Maßnahmengesamtszenario, Abweichungen im Szenario „Effizienz ambitioniert“ zur Referenz (Quelle: Berechnungen GWS) 81

Tabelle 4-2: Energiekenngrößen im Szenario „Effizienz ambitioniert“ im Vergleich zur Referenzentwicklung (Berechnungen der GWS) 86

Tabelle 4-3: Vergleich der Referenzentwicklung und des Maßnahmenpakets mit den Zielvorgaben des Energiekonzepts (Zusammenstellung durch GWS) 88

Tabelle 4-4: Abweichungen der wichtigsten Indikatoren durch Verlagerung im Personenverkehr (absolut in jew. Einheiten und in Prozent) (Quelle: eigene Berechnungen GWS) 90

Tabelle 4-5: Abweichungen der wichtigsten Indikatoren durch Verlagerung im Güterverkehr (absolut in jeweiligen Einheiten und in Prozent) (Quelle: eigene Berechnungen GWS) 91

Tabelle 4-6: Rohöl- und Endkundenpreise für Erdgas und Heizöl für die Sensitivitätsrechnung zu höheren Energiepreisen (Quelle: Energieszenarien 2010 und eigene Berechnungen Prognos) 92

Tabelle 4-7: Zusätzliches Energieeinsparpotenzial und Investitionssumme aufgrund höherer Energiepreise 93

Tabelle 4-8: Abweichungen der wichtigsten Indikatoren im „Frozen Efficiency“-Szenario (absolut in jew. Einheiten und in Prozent) gegenüber Referenz 94

Tabelle 4-9: Höhe einer möglichen Endenergieabgabe im Vergleich zu aktueller Steuerbelastung und Gesamtpreis (in jeweiligen Einheiten) 95

Tabelle 4-10: Abweichungen der wichtigsten Indikatoren durch zusätzliche Exporte (in Mrd. € und in Prozent) (eigene Berechnungen der GWS) 107

Tabelle 4-11: Stromverbrauch und indirekte Emissionen durch Elektromotoren weltweit (Waide und Brunner 2011) 108

Tabelle 4-12: Welthandel Wechselstrommotoren 2010 (Quelle: http://comtrade.un.org) 110

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Tabelle 4-13: Nettoimporte1) in Prozent des Primärenergieverbrauchs 111

Tabelle 5-1: Instrumentenmatrix des Sektors Private Haushalte für den Bereich Wärme 123

Tabelle 5-2: Instrumentenmatrix des Sektors Private Haushalte für den Bereich Strom (Auswahl) 126

Tabelle 5-3: Instrumentenmatrix des Sektors GHD für den Bereich Wärme (Auswahl) 128

Tabelle 5-4: Instrumentenmatrix des Sektors GHD für den Bereich Strom (Auswahl) 128

Tabelle 5-5: Hemmnisse und fördernde Faktoren für die Durchführung von Energieeffizienzmaßnahmen in Unternehmen 133

Tabelle 5-6: Instrumentenmatrix für den Sektor Industrie (Auswahl) 134

Tabelle 5-7: Instrumentenmatrix für den Sektor Verkehr (Auswahl) 147

Tabelle 5-8: Mittelansätze im EKF-Wirtschaftsplan 2012 für NKI, Energieeffizienzfonds und F+E Energieeffizienz 156

Tabelle 5-9: Grundsätzliche Finanzierungsmöglichkeiten für übergeordnete Instrumente der Energieeffizienzpolitik 157

Tabelle 6-1: Endenergiebedarf nach Größenklassen und Baualtersklassen in kWh/m²/a; Quellen: Prognos Gebäudemodell und techem (2009) 177

Tabelle 6-2: Zielwerte einer umfassenden energetischen Gebäudesanierung nach EnEV nach Größenklassen in (kWh/m²/a) 178

Tabelle 6-3: Spezifische Investitionskosten einer umfassenden energetischen Gebäudemodernisierung (Wärmedämmung, Fenstertausch, Dach- und Kellerdämmung, Heizung) nach Baualtersklasse und Größenklasse in (€/m²) 178

Tabelle 6-4: Anteil der Moderniserungskosten der Energiesparmaßnahmen 179

Tabelle 6-5: Spezifische Modernisierungskosten einer umfassenden energetischen Gebäudemodernisierung nach Baualtersklasse und Größenklasse in (€/m²) 179

Tabelle 6-6: Prozentualer Erhöhungsspielraum der Nettokaltmiete durch energetische Modernisierung 180

Tabelle 6-7: Obergrenze des Erhöhungsspielraums der Nettokaltmiete durch energetische Modernisierung 180

Tabelle 6-8: Förderung je m² Wohnfläche und Umlage auf die Nettokaltmiete im Referenzfall 181

Tabelle 6-9: Ergebnisse der Modellrechnungen für die Referenz-Förderung und die NKM-Förderung 186

Tabelle 6-10: Ergebnisse der Modellrechnungen für die NKM-Förderung 188

Tabelle 6-11: Staatliche Förderung der Energieberatung auf Bundesebene (Dunkelberg und Stieß 2011, Seite 13) 217

Tabelle 6-12: Staatliche Förderung der Energieberatung auf Bundesebene 220

Tabelle 6-13: Beispiele geförderter Energieberatung durch EU-, Länder- und kommunale Mittel 221

Tabelle 6-14: Lücken und Perspektiven der Energieberatung in Deutschland 221

Tabelle 6-15: Verkaufsflächen der Betriebsformen im Food- und Non-Food-Bereich in Deutschland im Jahr 2009 226

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Tabelle 6-16: Anteil einzelner Vertriebsformen am Einzelhandelsumsatz in Deutschland (Quelle: HDE 2010c, eigene Berechnungen) 227

Tabelle 6-17: Verteilung der Verkaufsflächen in Deutschland auf Einzel- und Filialunternehmen 227

Tabelle 6-18: Verteilung von Energiekosten und Energieverbrauch auf einzelne Verbrauchsträger im Food- und Non-Food-Bereich im Jahr 2009 228

Tabelle 6-19: Verbrauch der einzelnen Verbrauchsträger je m² Verkaufsfläche (Quelle: EHI 2010, eigene Berechnungen) 228

Tabelle 6-20: Mittelfristiges wirtschaftliches Einsparpotenzial (10 Jahre) im Sektor GHD je Verbrauchsträger in Prozent (Quellen: Prognos 2010a, NKI 2010, Prognos 2007) 231

Tabelle 6-21: Mittelfristig wirtschaftliches Effizienzpotenzial je m² Verkaufsfläche (Quelle: eigene Berechnungen) 233

Tabelle 6-22: Informationsangebote zum Energiemanagement und zur Energieeffizienz 234

Tabelle 6-23: Beratungsangebote zum Energiemanagement und zur Energieeffizienz 235

Tabelle 6-24: Ausbildungsangebote zum Energiemanagement und zur Energieeffizienz 236

Tabelle 6-25: Breitenwirksame Förderung von Energieeffizienzmaßnahmen 236

Tabelle 6-26: Spitzenförderung von Energieeffizienzmaßnahmen 237

Tabelle 6-27: Ordnungsrechtliche Regelungen zum Energiemanagement und zur Energieeffizienz 238

Tabelle 6-28: Abdeckung der Anwendungssysteme im Einzelhandel mit Förderprogrammen 239

Tabelle 6-29: Abschätzung eines technischen Abwärmepotenzial für Deutschland in der Industrie basierend auf Enova 2009 (Quelle: AG Energiebilanzen 2007, eigene Berechnungen; rundungsbedingte Abweichungen) 248

Tabelle 6-30: Hemmnisse der Abwärmenutzung (IFEU/ISI 2010) 249

Tabelle 6-31: Energieeinsparpotenziale für industrielle Querschnittstechnologien bis 2030 268

Tabelle 6-32: Zusammenfassung der Eckpunkte des Säulenkonzepts (ausführliche Ausarbeitung in ISI/IREES/IFEU (2009) 274

Tabelle 6-33: End- und Primärenergiebedarf für die Erzeugung von Kälte in allen Sektoren in Deutschland im Jahre 2009 (VDMA 2011) 275

Tabelle 6-34: Kälteerzeugung für Prozesse und Klima in der deutschen Industrie nach Branchen und erforderlicher Endenergiebedarf 2007 (Quellen Peetz 2007, VDMA 2009) 276

Tabelle 6-35: Energieeinsparpotenziale in energieintensiven Industriebranchen bis 2030 286

Tabelle 6-36: Absoluter und spezifischer Energiebedarf* – für Brennstoffe und Strom – und Produktion der ausgewählten Branchen und für den Rest der Ernährungsindustrie, 2007 296

Tabelle 6-37: Schätzung des Arbeitsaufwands (Personentage) und der durchschnittlichen Kosten (Euro; angesetzter Ingenieurs-Tagessatz 650 Euro) 328

Tabelle 6-38: Übersicht über Technologien, die über die Innovationssäule gefördert werden könnten 344

Tabelle 7-1: Qualitative Bewertung der einzelnen Fördervorschläge (+ positiver Beitrag zum jeweiligen Kriterium, o mittel/neutral – kein wesentlicher Beitrag zum jeweiligen Kriterium) 357

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Tabelle 7-2: Geschätzte zusätzliche Kosten der vorgeschlagenen neuen Fördermaßnahmen für die NKI 362

Tabelle 8-1: Sanierungsrate (energetische Sanierungshäufigkeit) und Sanierungseffizienz (Absenkung des Wärmeleistungsbedarfs pro Sanierungsfall in Abhängigkeit von Gebäudetyp und Gebäudealter im Referenzszenario) 365

Tabelle 8-2: Sanierungsrate (energetische Sanierungshäufigkeit) und Sanierungseffizienz (Absenkung des Wärmeleistungsbedarfs pro Sanierungsfall in Abhängigkeit von Gebäudetyp und Gebäudealter) bei Ausschöpfung des attraktiven Effizienzpotenzial 366

Tabelle 8-3: Raumwärmebedarf für Neubauten in kWh/(m²*a) 366

Tabelle 8-4: PKW-Neuzulassungen und C02-Werte Ottomotor 368

Tabelle 8-5: PKW-Neuzulassungen und C02-Werte Diesel 368

Tabelle 8-6: Energieeinsparung und Kosten durch die Neuzulassung effizienterer Pkw im Zeitraum 2011 bis 2030 im IFEU-Szenario gegenüber dem Prognos-Trendszenario 371

Tabelle 8-7: Energieeinsparung und Mehrinvestitionen durch die Einführung von Hybridbussen gegenüber dem Referenz-Szenario 372

Tabelle 8-8: Energieeinsparung und Mehrinvestitionen durch die Einführung von Hybrid-Leichten-Nutzfahrzeugen gegenüber dem Referenz-Szenario 372

Tabelle 8-9: Energieeinsparung und Mehrinvestitionen durch die Einführung von Leichtlaufreifen bei Pkw gegenüber dem Referenz-Szenario 372

Tabelle 8-10: Energieeinsparung und Mehrinvestitionen durch die Einführung von Leichtlaufreifen bei Lkw gegenüber dem Referenz-Szenario 373

Tabelle 8-11: Energieeinsparung und Mehrinvestitionen durch die Einführung von Leichtlaufreifen bei Lkw gegenüber dem Referenz-Szenario 373

Tabelle 8-12: Energieeinsparung und Mehrinvestitionen durch die Förderung einer energieeffizienten Fahrweise von Pkw-Fahrern gegenüber dem Referenz-Szenario 374

Tabelle 8-13: Energieeinsparung und Mehrinvestitionen durch die Durchführung von zusätzlichen Spritsparschulungen für Lkw-Fahrer gegenüber dem Referenz-Szenario 374

Tabelle 8-14: Energieeinsparung und Mehrinvestitionen durch die Verlagerung Innerorts-Pkw-Verkehrs auf ÖPNV und Fahrrad gegenüber dem Referenz-Szenario 375

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1 Zusammenfassung Die Minderung der Treibhausgasemissionen um 40 % gegenüber 1990, die Senkung des Primär-energieverbrauchs und des Gebäudewärmebe-darfs um 20 % sowie des Strombedarfs und des verkehrlichen Endenergieverbrauchs um 10 % ge-genüber 2008 (Verkehr: 2005) – das sind ambitio-nierte Ziele für 2020. In der langfristigen Perspekti-ve für Deutschland wird eine weitgehende Dekar-bonisierung angestrebt. Diese Klimaschutz- und Effizienzmaßnahmen führen nicht nur zu einer unmittelbaren Reduktion der Umweltwirkungen und Energieimporte, sondern haben auch vielfälti-ge direkte und vor allem indirekte volkswirtschaftli-che Effekte. Im Rahmen des in diesem Bericht do-kumentierten Verbundprojekts der Partner IFEU und Fraunhofer ISI zusammen mit Prognos, GWS und den Unterauftragnehmern Universität Frei-burg, IfnE und Orangequadrat soll die Nationale Klimaschutzinitiative (NKI) in einen wissenschaftli-chen und gesellschaftlichen Kontext eingebettet

und eine strategische Verortung des Programms vorgenommen werden. Forschungsfragen des Konsortiums waren:

• Wo bestehen Potenziale der Energieeffizienz, die über eine Referenzentwicklung hinausge-hen und für einen ambitionierten Klimaschutz erschlossen werden müssen? (Kapitel 3)

• Welche volkswirtschaftlichen Konsequenzen hätte eine Realisierung dieser zusätzlichen Einsparpotenziale? (Kapitel 4)

• Wie können diese zusätzlichen Potenziale akti-viert werden, welche Rolle spielt finanzielle Förderung und speziell die Nationale Klima-schutzinitiative? (Kapitel 5)

• Welche konkreten innovativen Maßnahmenfel-der oder Maßnahmenmethoden können entwi-ckelt werden? (Kapitel 6)

Potenziale der Energieeffizienz (Kapitel 3)

Energieeffizienz bedeutet, den zur Erbringung ei-ner Dienstleistung, zur Produktion von Waren oder Bereitstellung von Energie notwendigen Energie-einsatz in ein System zu reduzieren. Es gibt nicht ausgeschöpfte wirtschaftliche Potenziale in gro-ßem Umfang. Diese Tatsache ist auf verschiedene Umsetzungshemmnisse der Energieeffizienz zu-rückzuführen und wurde in vielfältigen Studien un-tersucht.

Abbildung: Endenergiebedarf in den drei betrachteten Szenarien

Im Rahmen der vorliegenden Studie stehen die gesamtwirtschaftlichen Auswirkungen einer zu-sätzlichen ambitionierten Effizienzstrategie im Mittelpunkt. Hierzu wurden 1. die zusätzlichen Effi-zienzpotenziale quantifiziert, die erschlossen wer-den können; 2. die dafür erforderlichen Investitio-

nen und Einsparungen erhoben und diese 3. in ei-nem volkswirtschaftlichen Modell implementiert.

Das Szenario „Effizienz ambitioniert“ setzt diese Effizienzmaßnahmen mit einer beschleunigten Ge-schwindigkeit unter der Voraussetzung optimaler politischer Rahmenbedingungen um, ohne jedoch ökonomisch – und zwar auch betriebswirtschaftlich – irrational zu handeln. Verglichen wird das Poten-zial mit einer Referenzentwicklung, die bereits zu-nehmende Effizienz enthält.

Stellt man sich hingegen die Frage nach den ge-samtwirtschaftlichen Auswirkungen von Effizienz-anstrengungen „überhaupt“, so muss man die Re-ferenzentwicklung durch eine – hypothetische – Entwicklung ersetzen, bei welcher ausgehend vom heutigen Stand keinerlei weitere Effizienzentwick-lung mehr stattfinden wird. Hierzu wird ein „Frozen Efficiency“-Szenario definiert.

Zur Quantifizierung der Potenziale wurden insge-samt 43 Maßnahmen bzw. Maßnahmencluster untersucht. Diese decken wichtige Maßnahmenbe-reiche ab. Gleichwohl gibt es weitere Einsparpo-tenziale, die aufgrund ihrer Heterogenität nicht vollständig betrachtet werden konnten. Die be-rechneten Potenziale sind daher als untere Grenze zu betrachten. Insbesondere wurde fokussiert auf energiebezogene Klimaschutzmaßnahmen auf Endkundenseite (Ausnahme: Abfall und Abwas-ser). Die Bandbreite der untersuchten Maßnahmen reicht von effizienten Motorensystemen und Ge-

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bäudedämmung bis hin zu Maßnahmen in der Glas- und Keramikindustrie, LED-Ampelanlagen oder LKW-Fahrerschulung.

Insgesamt addiert sich das energetische Einspar-potenzial gegenüber dem Referenzszenario im Jahr 2020 auf rund 630 PJ Endenergie, im Jahr 2030 auf 954 PJ. Dies entspricht etwa 7 % bzw. 11 % des Endenergiebedarfs 2009. Rechnet man die bereits im Referenzszenario enthaltene Effizi-enzentwicklung heraus, ergibt sich sogar eine Ein-sparung von 1262 bzw. 2078 PJ Endenergie (15 bzw. 24 % des Endenergiebedarfs 2009). Mit an-deren Worten: gegenüber heute können wir bis 2030 rund 24 % Endenergie allein durch endkun-dennahe Maßnahmen der Energieeffizienz einspa-ren, so lange Reboundeffekte diese Einsparung nicht wesentlich reduzieren.

Die folgende grafische Darstellung repräsentiert diese Potenziale gegliedert nach Sektor (Haushal-te, Gewerbe, Verkehr, Industrie) und Endenergie-verwendung (Kraft, Licht, Beleuchtung, Informati-on, Wärme/Kälte) in Form einer „Effizienzlandkar-te“. Farbig markiert ist eine qualitative Einschät-zung des Projektteams bezüglich des politischen Handlungsbedarfs.

Besonders hohe Einsparpotenziale bestehen in den gebäudebezogenen Maßnahmenfeldern sowie bei der Einführung effizienter Pkw.

Tabelle: Endenergieeinsparung durch die verschiedenen Maßnahmen

Maßnahme Attraktives Einsparpotenzial im Jahr (PJ)

gegenüber Referenz

gegenüber Frozen Effi-ciency

2020 2030 2020 2030

Private Haushalte 58 127 388 662

Gewerbe, Handel, Dienstleistung

94 141 247 409

Industrie 181 258 278 417

Verkehr 297 428 349 590

Summe 630 954 1262 2078

In der Industrie teilen sich die Potenziale eher auf verschiedene Felder auf, sowohl branchenspezifi-sche als auch Querschnittstechnologien. Der mo-torbezogene Bereich (Elektromotoren, Lüftungs-systeme, Pumpen, Druckluft etc.) ist jedoch be-sonders groß.

Abbildung: „Landkarte“ der bis 2030 realisierbaren Effizienzpotenziale. Einsparung gegenüber einem Szenario mit „ein-gefrorener“ Effizienzentwicklung

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Investitionen zur Erschließung der Potenziale

Für die Erschließung der Effizienz-Maßnahmen sind Mehrinvestitionen gegenüber der Referenz von jährlich rund 12 Mrd. Euro (2010-2020) bzw. 18 Mrd. Euro (2020-2030) erforderlich, kumuliert rund 300 Mrd. Euro. Diese Mehrinvestitionen sind nicht mit Mehrkosten zu verwechseln. Durch die Energiekosteneinsparungen führen die meisten Maßnahmen über die gesamte Abschreibungs- bzw. Lebensdauer der Produkte gerechnet zu Kos-tenentlastungen (siehe unten).

Ein Drittel der Investitionen der kommenden Deka-de entfällt auf Maßnahmen, die von privaten Haushalten zu tätigen sind, zwischen 2020 und 2030 sogar fast die Hälfte. Ähnlich hoch sind die Investitionen im Verkehrssektor. Die 120 Mrd. Euro Investitionen der privaten Haushalte entfallen zu rund der Hälfte (57 Mrd. Euro) auf Gebäudesanie-rung und Heizungsaustausch (Kosten des Szena-rios Effizienz ambitioniert gegenüber Referenz). Die gesamten Sanierungskosten liegen bei rd. 115 Mrd. Euro, wenn man die bereits im Referenzsze-nario stattfindenden Sanierungen mitzählt.

Bei den nötigen Investitionen zur Realisierung der Einsparpotenziale fällt besonders der niedrige Be-darf im Sektor Industrie auf (siehe Tabelle). Hierfür sind vorwiegend drei Gründe verantwortlich. Zum einen ist die mittlere Amortisationszeit der berück-sichtigten Maßnahmen in der Industrie deutlich kürzer als etwa bei privaten Haushalten. Hierdurch werden deutlich höhere Anforderungen an die Wirtschaftlichkeit widergespiegelt. So werden in

vielen Unternehmen Effizienzmaßnahmen mit ei-ner Amortisationsdauer von mehr als zwei Jahren nicht durchgeführt, während gerade bauliche Maß-nahmen im Bereich der Haushalte typischerweise 10-20 Jahre benötigen, um sich zu rentieren. Die-ser Effekt wird zum zweiten noch verstärkt durch die Tatsache, dass gerade energieintensive In-dustrieunternehmen deutlich niedrigere Energie-preise (und keine Mehrwertsteuer) bezahlen, was sich direkt auf die Amortisationsdauer nieder-schlägt. Drittens sind im Referenzszenario für die Industrie viele attraktive Maßnahmen noch nicht umgesetzt, während dort gerade bei den Haushal-ten schon viele der wirtschaftlichen Maßnahmen berücksichtigt sind.

Tabelle: Investitionen der verschiedenen Maßnahmen (Effizienz ambitioniert gegenüber Referenz)

Maßnahme Mittl. jährl. In-vestitionen (Mrd. Euro)

Kumul. Investitionen (Mrd. Euro)

2010-2020

2020-2030

Bis 2030

Private Haus-halte

3,9 8,0 120

Industrie 0,5 0,3 8 Verkehr 4,1 7,9 120 GHD 3,5 1,9 54 Summe 12,0 18,1 301

Volkswirtschaftliche Effekte der Energieeffizienz (Kapitel 4)

Basierend auf den ermittelten realisierbaren Po-tenzialen wird mit dem umweltökonomischen Mo-dell PANTA RHEI ermittelt, welche volkswirtschaft-lichen Effekte die Ausschöpfung dieser Potenziale bis zum Jahr 2030 für Deutschland haben könnte. Die wesentlichen gesamtwirtschaftlichen Impulse eines Maßnahmenpakets für mehr Energieeffizienz gehen von den hierfür notwendigen Investitionen und von den Zweitrundeneffekten durch die Bud-getentlastung bei den Energiekosten aus.

Fasst man alle Maßnahmen zusammen, ergibt sich ein recht beeindruckendes Bild von Einsparun-gen, ökonomischen BIP-Effekten und Beschäf-tigung. Über alle Sektoren hinweg ergibt sich eine Endenergieeinsparung von 11,7% in 2030 gegen-über der Referenz, die ja auch bereits Einsparun-gen gegenüber heute enthält. Die THG-Emissionen sinken bis 2030 um 14,8 % gegenüber der Referenz und um 60 % gegenüber 1990.

Bis 2030 werden hierzu im Szenario „Effizienz am-bitioniert“ kumuliert knapp 300 Mrd. € aufgewen-det, denen zwischen 2009 und 2030 bereits eine Kosteneinsparung von knapp 270 Mrd. € gegen-übersteht. Auch nach 2030 werden durch diese In-vestitionen weitere Einsparungen induziert.

Die jährlich eingesparten Energiekosten steigen von rund 7 Mrd. Euro im Jahr 2015 auf rd. 21 Mrd. Euro im Jahr 2030 an. Damit liegen die eingespar-ten Energiekosten in einer ähnlichen Größenord-nung wie die jährlich investierten Effizienzmaß-nahmen.

Die Beschäftigung liegt um gut 127.000 höher als in der Referenz (2030); das preisbereinigte BIP fällt um 0,85% oder 22,8 Mrd. € höher aus. Dazu trägt vor allem bei, dass die zusätzlichen, weil ein-zelwirtschaftlich lohnenden Effizienzinvestitionen vor allem in Bereichen mit hohem inländischem

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Wertschöpfungsanteil erfolgen und dauerhaft Energieimporte eingespart werden können. Ein erheblicher Teil des beobachteten zusätzlichen BIP-Aufkommens entfällt mit gut 16,2 Mrd. Euro im Jahr 2030 auf den privaten Konsum. Dies leitet sich zunächst aus dem zusätzlichen Konsum von energieeffizienten Gütern ab, beinhaltet jedoch darüber hinaus Zweitrundeneffekte durch die stei-gende Beschäftigung und den Anstieg der verfüg-baren Einkommen durch die Einsparung von Energiekosten.

Tabelle: Netto-Beschäftigungseffekte durch Effizienzent-wicklung

2020 2030 Zusätzliche Beschäftigung im Szenario Effizienz ambitioniert im Vergleich zu Referenzent-wicklung

122.000 127.000

Zusätzliche Beschäftigung durch zusätzliche Exporte we-gen verbesserter Chancen auf dem Weltmarkt

44.000 61.000

Im Referenzszenario bereits enthaltene Beschäftigungsef-fekte im Gebäudesektor ge-genüber „Frozen Efficiency“-Szenario

59.000 69.000

Die positiven Beschäftigungseffekte lassen sich als Ergebnis verschiedener Wirkungsmechanismen in-terpretieren:

• Zusätzliche Investitionen bzw. Ausgaben der privaten Haushalte in langlebige Konsumgüter bedeuten zusätzliche Produktion und somit zusätzliche Be-schäftigung.

• Energie wird durch Kapital ersetzt, das teil-weise dem Er-sparten entnom-men wird und langfristig durch die eingesparten Energiekosten wieder erwirt-schaftet wird.

• Teilweise wird Wertschöpfung im Ausland, bei-spielsweise in den Lieferländern von Erdöl, durch regionale Wert-schöpfung bei-spielsweise im Bau-

gewerbe oder Maschinenbau ersetzt.

• Mit dem Baugewerbe und den unternehmens-bezogenen Dienstleistungen, aber auch, wenngleich in etwas geringerem Maße mit dem Maschinenbau, werden Impulse auf beschäfti-gungsintensive Wirtschaftsbereiche ausge-übt.

• Der effizientere Energieeinsatz verbessert die gesamtwirtschaftliche Produktivität, da (fast) nur einzelwirtschaftlich lohnende Maß-nahmen umgesetzt werden. Produktionskosten und Preise sinken. Der Effizienzeffekt verbes-sert die Wettbewerbsfähigkeit der Volkswirt-schaft.

• Die eingesparten Energiekosten sowie das ge-stiegene Einkommen der zusätzlich Beschäftig-ten steigern das zur Verfügung stehende Budget der Haushalte und damit die Ausgab-ebereitschaft für andere Güter (Zweitrundenef-fekte).

• Durch die frühzeitige Etablierung eines Leit-marktes für Effizienztechnologien kann ein Wettbewerbsvorteil inländischer Firmen entstehen. Dies kann durch zusätzliche Chan-cen auf dem Weltmarkt und zusätzliche Expor-te der betreffenden Produktionsbereiche abge-bildet werden (vgl. Sensitivität weiter unten).

Auf der anderen Seite steigen die Abschreibungen und damit die Kapitalkosten der Unternehmen durch die höheren Investitionen. Die Haushalte und der Staat müssen höhere Investitionen und Ausgaben finanzieren.

-5 0 5 10 15 20 25 30 35 40

Land- und Forstw irtschaft, Firscherei

Bergbau u. Gew innung von Steinen u. Erden

Verarbeitendes Gew erbe

Energie- und Wasserversorgung

Baugew erbe

Handel; Instandh./Rep. v. Kfz/Gebrauchsgütern

Gastgew erbe

Verkehr und Nachrichtenübermittlung

Kredit- und Versicherungsgew erbe

Grundstücksw esen, Untern.dienstleister

Sonstige Dienstleister

2011 2015 2020 2025 2030

Abbildung: Sektorale Arbeitsmarkteffekte im Maßnahmenszenario – absolute Abwei-chungen der Beschäftigung in 1000 zum Referenzszenario

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Hauptimpuls sind dabei kurzfristig die zusätzlich ausgelösten Investitionen. Insbesondere im Ge-bäudebereich ist der inländische Wertschöpfungs-anteil hoch, im Jahr 2020 liegt der Beschäftigungs-impuls bei 35.000 Beschäftigten. Im Produzieren-den Gewerbe profitieren vor allem der Fahrzeug-bau sowie die Sektoren Maschinenbau, Elektro-technik und Mess-, Steuerungs- und Regelungs-technik. Insgesamt verzeichnet das Verarbeitende Gewerbe einen Zuwachs an Beschäftigung von knapp 14.000. Längerfristig steigt die Bedeutung der eingesparten Energiekosten für die Ergebnisse immer mehr an. Insgesamt werden im Jahr 2030 Energiekosten in Höhe von ca. 21 Mrd. € einge-spart.

Die gesamtwirtschaftlichen Wirkungen des Szena-rios „Effizienz ambitioniert“ können sogar noch besser ausfallen. Aus verschiedenen Gründen sind die oben genannten Zahlen eher als konservativ einzuschätzen.

Erstens enthält bereits das Referenzszenario (insbesondere im Gebäudebereich) erhebliche Ef-fizienzeffekte, die Beschäftigung etwa in der Bauwirtschaft sichern und schaffen.

Vergleicht man ein Szenario mit eingefrorener Effi-zienzentwicklung („Frozen Efficiency“) mit der Re-ferenz, so zeigt sich, dass die Referenz ein deut-lich höheres Bruttoinlandsprodukt aufweist und auch in nahezu allen anderen Indikatoren positiv von dem Szenario der Effizienz auf heutigem

Stand abweicht. Beispielsweise liegt die Zahl der Erwerbstätigen rd. 70.000 höher als im Szenario „Frozen Efficiency“.

Eine direkte Interpretation im Sinne etwa zusätzli-cher Beschäftigungsimpulse wäre jedoch unzuläs-sig, da auch in der Vergangenheit immer autono-me Effizienzverbesserungen zu beobachten wa-ren, die im „Frozen Efficiency“-Szenario unter-drückt sind.

Zweitens erhoffen sich deutsche Unternehmen ge-rade im Bereich Energieeffizienz umfangreiche Exportchancen. Wenn Deutschland seinen tech-nischen Wettbewerbsvorteil auf den Märkten für energieeffiziente Produkte halten und ausbauen kann, so könnte das preisbereinigte Exportvolu-men auf bis zu 12,5 Mrd. Euro in 2030 ansteigen. Die steigenden Exporte könnten zu einem zusätz-lichen Anstieg der Zahl der Erwerbstätigen von 61.000 führen.

Drittens sind eine ganze Reihe von Annahmen z.B. zur Entwicklung der internationalen Energiepreise getroffen worden. Je höher die Energiepreise tat-sächlich steigen werden, desto größer werden die gesamtwirtschaftlichen Effekte ausfallen. Bei ei-nem um 50 % höheren Ölpreis könnten beispiels-weise allein im Gebäudebereich bis 2030 Einspa-rungen in Höhe von weiteren 178 PJ bei einer zu-sätzlich ausgelösten Investitionssumme von knapp 12 Mrd. Euro erschlossen werden.

Viertens liegen auch in anderen Bereichen, bei-spielsweise der Verkehrsverlagerung, zusätzliche Effizienzpotenziale. Nicht zu-letzt reduziert eine ambitionierte Effi-zienzstrategie die Energiesteuerbelas-tungen der Nachfrager, was auch politi-schen Gestaltungsspielraum für neue zielgerichtete Instrumente schaffen wird. Steigerungen der Energieeffizienz und die im Energiekonzept der Bundesregie-rung angestrebte absolute Reduktion des Energieverbrauchs werfen zum einen Fragen nach der Entwicklung der Ener-giesteuern auf der Einnahmenseite auf. Zum anderen könnten zusätzliche Aus-gaben notwendig sein, um die beschrie-benen Effizienzpotenziale tatsächlich zu heben oder darüber hinausgehende Effi-zienzsteigerungen durch Energiepreis-steigerungen wirtschaftlich zu machen.

Bei nominal unveränderten Energiesteu-ersätzen gehen in der Referenzsimulation die Einnahmen aus Energie- und Strom-steuer von heute etwa 45 Mrd. Euro auf etwa 32 Mrd. Euro im Jahr 2030 zurück. Im Szenario „Effizienz ambitioniert“ liegen Abbildung: Jährliche Energiekosten in den beiden Szenarien und

jährliche Differenz-Investitionen in Energieeffizienz (Zusatzkosten des Szenarios „Effizienz ambitioniert“ versus „Referenz“)

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die Steuereinnahmen im Jahr 2030 noch einmal rund 6 Mrd. Euro niedriger bei dann 26 Mrd. Euro.

Es bestehen verschiedene Möglichkeiten, diesen Einnahmenrückgang auszugleichen. Während Wertsteuern wie die Mehrwertsteuer mit der Geld-entwertung automatisch mitwachsen, ist dies bei Mengensteuern wie der Energie- oder Stromsteuer nicht der Fall. Um auch nur im Jahr 2030 die der-zeitigen Einnahmen beider Steuern zu erreichen, müssten sich die Steuerbeträge bis zum Jahr 2030 knapp verdoppeln. Eine andere Möglichkeit ist die Angleichung etwa des Dieselsteuerbetrages an Benzin. Derzeit wird ein Liter Diesel um 16 Cent/l niedriger besteuert als Benzin. Eine weitere Gele-genheit zur Einnahmengenerierung zeigt ein aktu-elles Gutachten zur Dienstwagenbesteuerung auf. Danach könnten mit einem Reformmodell die Steuereinnahmen und Sozialabgaben jährlich in einer Größenordnung von 3,3 bis 5,5 Mrd. Euro höher ausfallen.

Auch eine Endenergieabgabe auf Öl, Gas und Strom ist eine Möglichkeit, zusätzliche Einnahmen für energiepolitische Maßnahmen zu generieren. Bei angenommenen Beträgen von 0,3 Cent/kWh

auf Gas und Heizöl sowie 0,5 Cent/kWh auf Strom ergibt sich ein jährliches Aufkommen von zunächst 5,3 Mrd. Euro, das bis zum Jahr 2030 mit dem Rückgang vor allem des Verbrauchs fossiler Ener-gieträger auf gut 4,5 Mrd. Euro sinken würde. Für die Endverbraucher erhöhen sich die Erdgas- und Heizölpreise um rund 5% (inklusive 19% Mehr-wertsteuer um 6%). Beim Strom macht der Preis-anstieg gerade 2% aus.

Aus klimapolitischer Sicht wird verschiedentlich ge-fordert, dass auch der Bereich außerhalb des Emissionshandels einen vergleichbaren Preis für CO2- bzw. THG-Emissionen bezahlen sollte. Aktu-ell könnten so bei einem Preis von 17 Euro/t CO2-Äquivalent etwa 8 Mrd. Euro zusammenkommen.

Schließlich bietet die Lkw-Maut eine Möglichkeit, zusätzliche Einnahmen im Verkehrsbereich zu schaffen. Das EU-Parlament hat Anfang Juni be-schlossen, dass künftig auch Lärm und Luftver-schmutzung schwerer Lkw bei der Mautberech-nung bis zu einer Höhe von 4 Cent/km berücksich-tigt werden dürfen. Für Deutschland entspricht ei-ne entsprechende Mauterhöhung aktuell zusätzli-chen Einnahmen von gut 1 Mrd. Euro.

Energieeffizienz als Exportgut

Die Ausfuhr von Waren und Dienstleistungen hat in der Vergangenheit einen immer größeren Anteil an der Verwendung von Gütern ausgemacht. Ex-porte haben sich zunehmend zur tragenden Säule der wirtschaftlichen Entwicklung ausgebildet. Der heutige Markt für Effizienztechnologien wird auf 540 Mrd. Euro geschätzt.

Die Handelsanteile Deutschlands an dem zukünfti-gen Weltmarkt für Effizienzprodukte werden in zwei Szenarien basieren auf einer Analyse des relativen Patentanteils (RPA) be-rechnet. In der optimisti-scheren Variante wird un-terstellt, dass Deutschland – unter anderem durch den Ausbau von Energieeffizi-enz im Land – seinen tech-nischen Wettbewerbsvorteil auf den Märkten für ener-gieeffiziente Produkte hal-ten und ausbauen kann. Im Bereich des Maschinenbaus sinken die Handelsanteile nur leicht, für die Mess-, Steuerungs- und Rege-lungstechnik werden leicht steigende Marktanteile un-terstellt. Die weniger opti-mistische Variante geht von

deutlich fallenden Handelsanteilen aus. Beispiels-weise fallen die deutschen Handelsanteile im Ma-schinenbau von derzeit ca. 20% auf 15% in 2030, bei den Elektrogeräten sinken die Handelsanteile auf 8%.

Das gesamte Handelsvolumen wird basierend auf Szenarien der IEA modelliert, die die zusätzlichen Investitionen in Energieeffizienz ableiten, die not-wendig sind, um vom „Current Policy“-Scenario

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Mess-, Steuerungs- und Regelungs-technik, optimistisch

Elektrogeräte, optimistisch

Maschinenbau, optimistisch

Abbildung: Zusätzliche Exporte von Effizienzprodukten und -dienstleistungen nach Sektoren in Mrd. € 2009, optimistische und verhaltene Variante

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zum „450 ppm“-Szenario zu gelangen (bis 2035 Industrie 1400 Mrd. $2009, Gebäude 5600 Mrd. $2009).

Daraus ergibt sich ein preisbereinigtes Exportvo-lumen des optimistischen Szenarios von bis zu 12,5 Mrd. Euro in 2030, oder bis zu 10 Mrd. Euro zusätzlicher Exporte im pessimistischen Szenario. Insgesamt bedeutet das optimistische Szenario je nach Exportbereich Steigerungen von bis zu 7 % im Exportvolumen.

Die Bruttoproduktion und das Bruttoinlandsprodukt liegen durch die zusätzlichen Exporte deutscher

Unternehmen über die gesamte Zeit höher als in der Referenz. Jedoch lässt sich eine höhere Pro-duktion nicht automatisch in eine gleiche Steige-rung der Wertschöpfung (BIP) übersetzen. Zum ei-nen wird ein Teil der zusätzlichen Produktion aus dem Ausland eingekauft, was in den höheren Im-porten sichtbar wird. Zum anderen steigt auch der Einsatz von Vorprodukten mit anderen Beschäfti-gungsintensitäten. Insgesamt steigt die Nettobe-schäftigung um 61.000 Erwerbstätige.

Energieeffizienz und Energiesicherheit

Deutschland stützt als ressourcenarmes Industrie-land einen erheblichen Anteil seiner Energiever-sorgung auf Importe. Insgesamt beträgt der Anteil der Nettoimporte am Primärenergieverbrauch über 70 %. Derzeit gibt Deutschland 11 % seiner Auf-wendungen für Importe für Energie aus. In den Jahren 2009 belief sich diese Summe auf 76 Mrd. €, in 2010 waren es bereits 91 Mrd. € (Destatis 2011).

Wenngleich Importe an sich im Zuge internationa-ler Arbeitsteilung notwendig und sinnvoll sind, ver-bindet die öffentliche Diskussion mit dem Import von Öl und Gas die Abhängigkeit von Ländern, de-ren Zuverlässigkeit sie eher nach Konflikten beur-teilt, wie etwa dem Gas-Streit zwischen Russland und der Ukraine. Diese Verunsicherung bezüglich der vom Ausland bereitgestellten Mengen wird er-höht durch eine erhebliche Preisunsicherheit, wie

sie aus den Preisanstiegen und -rückgängen der jüngeren Vergangenheit abgeleitet wird.

In der Nutzung von Effizienzpotenzialen steckt die sicherste „Energiequelle“, denn sie schützt vor Preisrisiken und vor Mengenrisiken. Im Gegensatz zu den Analysen zum Beitrag der erneuerbaren Energien zur Erhöhung von Energiesicherheit lie-gen die Veränderungen in der vorliegenden Unter-suchung eher in der Höhe des Energieeinsatzes als in der Zusammensetzung des Energiemi-xes. Im Unterschied zu den Importverminderungen durch eine Steigerung des Anteils erneuerbarer Energien werden bei wirtschaftlichen Effizienz-maßnahmen diese Energieimporte dauerhaft ein-gespart. Im Vergleich zum Referenzszenario liegen die Energieimporte im Szenario „Effizienz ambiti-oniert“ im Jahr 2030 um 3,9 Mrd. Euro niedriger.

Politische Instrumente zur Erschließung der Energieeffizienzpotenziale und die Rolle der NKI (Kapitel 5)

Der nationale Teil der Klimaschutzinitiative des BMU in ihrer bisherigen Struktur zielte mit den bis-her veröffentlichten sechs Förderprogrammen vor allem auf die finanzielle Förderung bestimmter Technologien der Energieeffizienz und der erneu-erbaren Energien (Mini-KWK, gewerbliche Kältean-lagen, energetische Biomassenutzung, Nutzung erneuerbarer Energien in wärmeerzeugenden An-lagen) und auf spezielle Anwendergruppen (Kom-munen, soziale und kulturelle Einrichtungen). Für eine Weiterentwicklung der NKI sollten folgende Prämissen berücksichtigt werden, aus denen sich das Anforderungsprofil für eine ambitionierte Ener-gieeffizienzpolitik ableitet:

• In Deutschland gibt es erhebliche Potenziale für Energieeinsparungen und Energieeffizienz.

• Diese Potenziale sind über alle Sektoren und Segmente verteilt. Daher kann und sollte man einzelne Sektoren nicht von der Energieeffi-zienzpolitik "aussparen".

• Diese Potenziale sind überwiegend wirtschaft-lich erschließbar. Allerdings bestehen in den einzelnen Sektoren und Segmenten unter-schiedlich schwerwiegende Hemmnisse, so-dass man kaum ein einzelnes "Meta"-Instrument finden wird, welches alle Energie-sparpotenziale in geeigneter Weise adressiert und erschließt.

• Vielmehr sind die jeweiligen Sektoren und Segmente weiterhin einzeln zu adressieren. In der Regel erfordert dies ein Instrumenten-bündel von ordnungsrechtlichen, markt- und umsetzungsorientierten Instrumenten, von

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Maßnahmen zur Information, Motivation, Quali-fikation sowie auch zur Förderung und Finan-zierung.

• Finanzielle Förderung ist im Rahmen dieser In-strumentenbündel dort einzusetzen, wo sie ge-eignet ist, die Marktunvollkommenheiten oder Hemmnisse zu überwinden, die zu den nicht wahrgenommenen Effizienzmaßnahmen füh-ren.

• Bei der Ausgestaltung von Effizienzpolitik sollte zugleich der Übersichtlichkeit und Transpa-renz Rechnung getragen werden. Kontinuität und Vorhersehbarkeit der Politik sind die wichtigsten Voraussetzungen für erfolgreiche Marktimpulse. Eine jahresübergreifende Fi-nanzierung von Förderprogrammen wäre hier außerordentlich hilfreich.

• Der Aufbau neuer Programme erfolgt schritt-weise und in angemessener Geschwindig-keit.

Die NKI stellt eine wichtige Ergänzung der bisher weitgehend von sektoralen Instrumenten dominier-ten Energieeffizienz-Politik dar. In diesem Rahmen muss sie sich jedoch auch gegenüber weiteren sektorübergreifenden Instrumenten wie dem neu aufgelegten Energieeffizienz-Fonds und einer möglichen Energieeffizienz-Verpflichtung mit Wei-ßen Zertifikaten positionieren.

In der Studie werden die einzelnen sektoralen In-strumente der Energieeffizienz-Politik analysiert und auf Lücken überprüft. Es wird deutlich, dass bezüglich der Breitenförderung verschiedene In-strumente und Instrumentenbündel (bestehend aus den verschiedenen energiepolitischen Maß-nahmentypen) vorhanden sind, die einen weiten Bereich abdecken, aber nicht alle Handlungsfelder. Nicht abgedeckt sind beispielsweise die Hand-lungsfelder industrielle Abwärme, Stromwärme und Prozesswärme, branchenspezifische Maßnahmen oder höchsteffiziente Pkw.

Spitzenförderung – die Förderung spezieller „Kondensationskeime für Effizienzentwicklungen“ oder Netzwerke – erfolgt nicht systematisch, son-dern eher erratisch. Die NKI – in Abgrenzung von Förderprogrammen, die eher auf eine breite Diffu-sion von Energieeffizienz setzen – sollte ihren Schwerpunkt auf die Förderung sozialer, institu-tioneller und technischer Innovationen legen. Somit bildet sie gewissermaßen „die Speerspitze“ des Klimaschutzes, schafft Voraussetzungen für eine nachfolgende Diffusion von Innovationen in die Breite und schließt die Lücke zwischen FuE und breiter Markteinführung. Durch ihre Innovati-onskraft stärkt sie auch dezentrale Akteure wie Kommunen und Mittelstand.

Als konkretere Kriterien für eine Weiterentwicklung und Profilschärfung wurde eine Reihe von Indika-toren entwickelt, insbesondere:

Dekarbonisierung. Förderziele und Ausgestaltung der Förderung müssen aus langfristigen Klima-schutzzielen abgeleitet werden und im Gesamt-kontext der Markttransformation betrachtet werden.

Konsistenz der Förderobjekte zur Strategie der Bundesregierung und des BMU und zu anderen bestehenden Förderstrukturen.

Schaffung neuer Strukturen. Schwerpunkt der NKI sollte die Förderung der Entwicklung von Strukturen sein, die der Marktransformation hin zu mehr Klimaschutz und Energieeffizienz dienen, beispielsweise durch die Förderung von „Change Agents“ („Betreiber des Wandels“). Change Agents etablieren somit Kondensationskeime für Klima-schutzaktivitäten, die sich im Idealfall später selbst tragen, die aber auch wichtig sind für die spätere Umsetzung verstärkter Breitenförderprogramme.

Abbildung: Förderstruktur der Vorschläge für die Weiter-entwicklung der NKI

Finanzierung

Gerade die langfristigen klimapolitischen Ziele er-fordern eine kurzfristige und entschiedene Umset-zung von Maßnahmen und damit einen wachsen-den Finanzierungsbedarf bei gleichzeitiger Ver-schärfung der Haushaltslage. Auch die Dauerhaf-tigkeit und Verlässlichkeit von Fördermaßnahmen ist ein wichtiger Aspekt, der bei einer rein haus-haltsabhängigen Finanzierung – wie Beispiele aus der Vergangenheit zeigen – nicht immer gewähr-leistet ist. Grundsätzlich steht ein breites Spektrum von geeigneten Finanzierungsmöglichkeiten zur Verfügung (privatrechtliche, gesetzlich festge-schriebene Umlagen wie NEEG oder Endenergie-abgabe; gesetzlich verankerte Haushaltsmittel o-der Finanzierungsquellen, die keinen starken Schwankungen unterliegen wie das Aufkommen aus der Energie- und Stromsteuer), die jedoch alle mit Vor- und Nachteilen behaftet sind. Sollte es im

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Rahmen der europäischen Effizienzrichtlinie zu ei-ner Verpflichtung der Versorger kommen, so könn-te ersatzweise auch eine Einzahlung in einen Fonds (bzw. ein Erwerb von Zertifikaten aus die-sem) erfolgen.

Neue Förderfelder und innovative Fördermechanismen für die NKI (Kapitel 6)

Neben der volkswirtschaftlichen Bewertung von Maßnahmen der Energieeffizienz und des Klima-schutzes war eine der wesentlichen Aufgaben des Projektes, detaillierte Analysen für mögliche neue Förderbausteine der NKI durchzuführen. Die Aus-wahl der zu untersuchenden Bausteine erfolgte entlang der Maßgabe, dass diese einen wichtigen Beitrag zur Förderung der Energieeffizienz leisten sollten, beispielsweise durch ein attraktives Ein-sparpotenzial oder eine hohe Innovationswirkung, und bislang noch nicht hinreichend von politischen Instrumenten und wissenschaftlichen Analysen adressiert sein sollten. Zu jedem der Förderfelder wurde eine vertiefte, ausführlich im Endbericht do-kumentierte Analyse erstellt.

Die folgende Grafik gibt einen Überblick über die untersuchten Förderfelder, die im Folgenden kurz dargestellt werden:

6.2 Gebäudesanierung. Die Wirtschaftlichkeit der Sanierung eines Bestandsgebäudes geht aus Sicht des Investors insbesondere im Mietwoh-nungsbereich deutlich über die rein energetische Wirtschaftlichkeit (also energiebedingte Mehrinves-titionen vs. Energiekosteneinsparungen) hinaus. Große Relevanz hat die „Lage“ einer Immobilie. Diese entscheidet maßgeblich darüber mit, ob der Investor davon ausgehen kann, die zur Refinanzie-rung seiner Investitionen notwendige Erhöhung der Nettokaltmiete erzielen zu können.

Das Handlungsfeld Gebäudesanierung erfordert auf der einen Seite große Finanzaufwendungen im Sinne eines differenzierten Breitenprogramms, um das erforderliche Sanierungsvolumen zu trig-gern. Dem Charakter der NKI entsprechend gibt es

jedoch weitere Segmente, in denen die NKI im Be-reich der Gebäude eingreifen kann. Dies betrifft

• die Kommune als Akteur; • die Ermöglichung gebäudeübergreifender Ko-

operation im Rahmen von Quartierssanierun-gen und

• die Etablierung von Sanierungsstandards und Qualitätssicherungssystemen als methodi-schem Hebel, um die Sanierungstiefe und Aus-führungsqualität zu steigern.

Hierfür werden folgende konkrete Maßnahmen in Zusammenhang mit der kommunalen Fördersäule der NKI vorgeschlagen:

• eine Bund-Länder-Kooperation mit interes-sierten Bundesländern zur Entwicklung und Implementierung von Rahmenbedingungen für einen ambitionierten kommunalen Quali-tätsstandard,

• die Förderung der Landkreise und kreisfreien Städte zur Etablierung des Qualitätsstan-dards in der Region (Initiierung des Dialogs, Aufbau von Schulungen, Firmenverzeichnissen und Netzwerken sowie die laufende Betreuung, Marketing und Qualitätssicherung),

• die Förderung von Energie-Quartiersmoderatoren (extern und verwaltungs-intern) und Informationstätigkeit für Quartiers-sanierung und einen Förderbonus für objekt-übergreifende Heizungsaustausch-, Sanie-rungs- und Beratungsaktivitäten im Rahmen der bestehenden Förderprogramme sowie ei-nes Beratungsbonus bei objektübergreifen-den Maßnahmen.

Die untersuchte Nettokaltmieten-Förderung ist in der Lage, das aus Sicht der Vermieter wirtschaftli-che Potenzial der umfassenden energetischen Gebäudemodernisierung hin zu sonst schwer er-reichbaren Mietwohnbeständen im unteren Miet-preissegment zu verschieben sowie das erschließ-bare Potenzial der energetischen Gebäudesanie-rung zu steigern.

Deutlich ist aber auch, dass bei einer Anpassung der Förderarchitektur weitere zielgruppenspezifi-sche Aspekte berücksichtigt werden müssen. Re-levant sind etwa der Grad an Institutionalisierung

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und Professionalität der Eigentümer, differenziert nach Selbstnutzern, privaten und institutionellen Vermietern sowie Hauseigentümergemeinschaf-ten. Hier bedarf es umfangreicher Untersuchun-gen, um die Zielgruppen und ihre Investitionsent-scheidungen besser qualifizieren und quantifizie-ren zu können.

6.3 Energieberatung. Energieberatungen gehören in Deutschland zu den etablierten Instrumenten zur Hebung von Effizienzpotenzialen. Speziell für das Themenfeld Gebäude gibt es in Deutschland schon ein sehr umfangreiches Beratungsangebot. Optimierungsmöglichkeiten bestehen hier in der Weiterführung der Qualitätssicherung sowie der Stärkung der Transparenz verschiedener Ange-botsformen. Auch die Umsetzungsbegleitung sollte noch gestärkt werden.

Zu stärken sind in Zusammenarbeit mit den für Energieberatungs- und Bauförderprogramme zu-ständigen Ressorts innovative neue Strukturen im Themenfeld Beratung, beispielsweise pro-aktivere sowie sparten- und akteursübergreifende Bera-tungsansätze (wie die Beratung von Neubürgern, Gewerbepark-Energie-Managern, Beratungspro-gramme bei Immobilienerwerb oder Coaching von Planungsbüros). Insbesondere die ersten drei Aspekte bieten auch neue Ansatzpunkte für Kommunen.

6.4 Einzelhandel. Im Einzelhandel existiert ein mittelfristig wirtschaftlich realisierbares Energieein-sparpotenzial von etwa einem Viertel des End-energieverbrauchs bzw. etwa 8,8 TWh/a. Insbe-sondere bei den KMU des Einzelhandels herrscht jedoch die geringste Aktivität im Vergleich zu KMU anderer Branchen vor. Wichtig ist daher, das Know-How zu Energieeffizienzmaßnahmen in den KMU zu verstärken und die Beschäftigung mit dem Thema Energieeffizienz zu verstetigen.

Eine Förderung zur Re-duktion des Transaktions-aufwandes zur Einführung eines Energiemanage-ments insbesondere für KMU befördert das Know-How zu Energieeffizienz-maßnahmen im Einzel-handel und öffnet die Tür zur Umsetzung der wirt-schaftlichen Maßnahmen. Darüber hinaus könnte über die existierenden Förderinstrumente die re-gelmäßige Auseinander-setzung mit dem Thema

belohnt werden. So könnten im Rahmen der Brei-tenförderung Bonus-Konzepte gestaltet werden, die die regelmäßige Beschäftigung mit dem Thema Energieeffizienz mit verbesserten Förderbedin-gungen honorieren.

Innerhalb der NKI könnte ein Förderschwerpunkt für Null-Emissionsmärkte entwickelt werden. Ins-besondere Elektro- und Heimwerkermärkte weisen ein hohes Multiplikatorpotenzial auf, da Verbrau-cherinnen und Verbraucher hier die für ihren häus-lichen Energieverbrauch wesentlichen Produkte erwerben.

6.5 Abwärme. Hohes Einsparpotenzial existiert im Bereich der industriellen Abwärmenutzung, aber verschiedene zielgruppen- und technikspezifische Hemmnisse stehen der Nutzung im Weg.

Beispiel: Industrielle Abwärme

Prozesswärme wird in den verschiedensten Produktions-abläufen in der Industrie benötigt. Der kumulierte End-energieeinsatz liegt mit gut 1600 PJ bei zwei Dritteln des gesamten Energieaufwands der deutschen Industrie. Viel zu häufig entweicht dabei entstehende Abwärme noch ungenutzt. Mindestens 12 % des gesamten industriellen Endenergiebedarfs könnten in Prozessen auf hohem Temperaturniveau (über 140°C) und weitere 6 % auf niedrigem Temperaturniveau (60-140°C) genutzt werden – wenn die entsprechenden Maßnahmen ergriffen wer-den. Diese lohnen sich in der Regel nicht nur ökologisch und volkswirtschaftlich, sondern auch betriebswirtschaft-lich. Allerdings bestehen verschiedene zielgruppen- und technikspezifische Hemmnisse, die im Rahmen dieser Studie erhoben und systematisiert wurden. Angesichts der Hemmnisse reichen die derzeitigen Rahmenbedin-gungen und die Aktivitäten der Selbstorganisation der Wirtschaft für eine deutlich verbesserte Abwärmenutzung nicht aus. Dennoch ist das Themenfeld Abwärme bislang kaum instrumentell abgedeckt.

Abbildung: Förderliche Rahmenbedingungen für Abwärmenutzung - ein Vorschlag

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Im Rahmen des Projektes wurde daher ein Maßnahmen-bündel für den Bereich industrielle Abwärme entwickelt und in einem Workshop besprochen, das auf Förderung, technischen Standards, Information, beruflicher Fortbil-dung, Selbstinitiative der Unternehmen und ihrer Wirt-schaftsverbände sowie Forschung und Entwicklung be-ruht. Innerhalb der NKI sollte die Abwärmenutzung als zentrales Thema in die Projekte zum Energiemanage-ment/Informationsprojekte integriert werden, u. a. durch Investitionsberechnungshilfen, eine internetgestützte Abwärmebörse, leitfadengestützte Wärmenutzungskon-zepte und eine Kampagne zur Angabe von Lebenszyk-luskosten seitens der Hersteller und beratenden Ingeni-eure zur Verbesserung der betrieblichen Einkaufsrouti-nen.

Außerhalb der NKI ist u. a. die Ausarbeitung einer Ab-wärmenutzungsverordnung zu prüfen, die im Kern von Unternehmen mit hohen Abwärmeströmen eine Selbst-auskunft (Wärmenutzungskonzept) verlangt. Hinzu kommt die Verpflichtung, bei Überschreitung bestimmter Wärmemengen bei gegebenen Temperaturniveaus be-stimmte Maßnahmen der Wärmenutzung zu ergreifen, z. B. diese an Dritte abzugeben. Ebenfalls vorgeschlagen wird ein neuer Paragraph im EEG zur Förderung der Stromerzeugung aus industrieller Abwärme.

6.6 Nullemissions-Gewerbeparks. Im kommuna-len Kontext wurde ein Förderprogramm für Nulle-missions-Kommunen erarbeitet (siehe 6.10), das kommunale Vorreiter für eine dekarbonisierte Ge-sellschaft etabliert. Dieser Förderbereich kann auch auf gewerblich-industrielle Anwendungen

übertragen wer-den: Die derzei-tigen Rahmen-

bedingungen und die Aktivitäten der Selbstorgani-sation der Wirtschaft reichen nicht aus, eine weit-reichende zusätzliche Reduzierung der CO2-Emissionen in Industrie- und Gewerbeparks anzu-stoßen. Ein wichtiger Aspekt für die Verbesserung der Rahmenbedingungen ist, dass räumlich be-nachbarte Unternehmen gemeinsam im Verbund Maßnahmen initiieren, die zu einer Verringerung der CO2-Emissionen führen, beispielsweise durch gemeinsam genutzte Infrastrukturen (z.B. Abwär-menetze), gemeinsame Information und Beschaf-fung.

Aufbauend auf einer Analyse vorhandener „Zero Emission Parks“ wird vorgeschlagen, eine zukünf-tige Ausgestaltung eines „Masterplan 100% Klima-schutz: Industrie- und Gewerbeparks“ auf zwei Säulen zu stützen: a) Förderung des Aufbaus einer Geschäftsstelle und Schaffung von Personalstellen für „Berater/Koordinator Masterplan 100% Klima-schutz, b) Förderung investiver, überbetrieblicher Maßnahmen. Diese Förderung könnte in die kom-munale Fördersäule integriert werden.

6.7 Industrielle Querschnittstechnologien ha-ben ein enormes Effizienzpotenzial. Motorsyste-me beispielsweise tragen mit 70 % zum Stromver-brauch der Industrie bei. Mit modernen IE3-Motoren können Unternehmen hohe Energiekos-teneinsparungen erzielen. Ein großer Anteil der Stromeinsparpotenziale wie z.B. die genauere Auslegung der Motoren und Motoranwendungen, die bedarfsabhängige Steuerung oder die Einfüh-rung einer Drehzahlregelung ist wirtschaftlich ren-tabel und führt – je nach Leistung und Jahresnut-zungsstunden – zu Netto-Erlösen von 5 bis 10 € je eingesparter MWh Strom. Dennoch werden die Maßnahmen oft nur verzögert oder gar nicht um-gesetzt. Dies ist durch verschiedene Hemmnisse bedingt, u. a. eine statische Amortisationszeit für die Differenzkosten für einen IE3- gegenüber ei-nem IE2-Motor je nach Motorgröße zwischen 3 und 9 Jahren. Ein Förderprogramm für effiziente Elektromoto-ren im Rahmen der NKI oder des Effizienzfonds muss auf der einen Seite den bereits bestehenden Politikmaßnahmen im Rahmen der Ökodesign-Richtlinie Rechnung tragen, auf der anderen Seite zielgerichtet die oben genannt ökonomischen und nicht-ökonomischen Hemmnisse angehen. Daher basiert das in dieser Studie entwickelte Förderkon-zept auf verschiedenen Säulen:

Neben ordnungsrechtlichen Maßnahmen zum Verbot ineffizienter Motoren gemäß Ökodesign-Richtlinie wird eine kurzfristige finanzielle Im-puls-Förderung bei der Investition besonders ef-fizienter Komponenten (IE3- (bis 2015/17) bzw. IE4-Motoren), eine Förderung standardisierbarer Motoranwendungen beginnend mit raumlufttech-nischen Anlagen und Druckluftsystemen und eine zeitlich befristete Abwrackprämie für größere Motoren und Motorsystemen empfohlen. Die För-derung sollte mittelfristig ergänzt werden durch die Förderung von individuellen Einsparlösungen nach Durchführung einer Energieberatung. Detaillierte Fördervorschläge wurden hierfür ausgearbeitet. Al-lerdings hat dieses Programm den Charakter eines Breitenprogramms und sollte daher eher im Effi-zienzfonds verankert sein.

Innerhalb der NKI schafft die Ausweitung der Pilot-Energieeffizienz- und Klimaschutz-Netzwerke,

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Fortbildungskampagnen über geeignete Fortbil-dungsträger und die Erarbeitung von qualitativ hochwertigen Investitionsberechnungshilfen einen besseren Kenntnisstand und angemessene-re Entscheidungsroutinen für das Thema. Dies wird ergänzt durch die Einführung eines Produkt-Labels (in Analogie zu "Intel Inside" – "only high efficiency electrical components inside").

Im Bereich der gewerblichen Kälteanlagen wird eine Ausweitung der Förderung insbesondere auf kleinere Anlagen empfohlen.

6.8 Industrielle Branchentechnologien. Rund die Hälfte des Effizienzpotenzials entfällt auf bran-chenspezifische Technologien in energieintensiven Industriezweigen, beispielsweise der Metallerzeu-gung, der Grundstoffchemie und dem Ernährungs-gewerbe. Neben den allgemeinen energiepoliti-schen Instrumenten für die Industrie, insbesondere der Einführung von Energiemanagementsystemen, könnte ein Bündel an richtungsweisenden Bran-chentechnologien im Rahmen der NKI gefördert werden (Programm Masterplan 100 % Klima-schutz Industrie) und an das jetzige Umweltinno-vationsprogramm anknüpfen, beispielsweise:

• Demonst-rationsvorhaben in der Metallerzeu-gung (Gichtgasnut-zung, Abwärme-nutzung an Elekt-

rolichtbogenöfen und Sinteranlagen, Direktreduktionsan-lage auf Basis re-generativ erzeug-ten Wasserstoffs u. ä.) oder spezifische FuE-Förderung in der chemischen Grundstoffindustrie

(zur Nutzung des Prozess-CO2, zur Herstellung von

Chemiegrundstof-fen aus Biomasse, zu energieeffizien-ten Katalysatoren oder zur energeti-schen Optimierung von Trennappara-ten).

• Darüber hinaus sollten be-stehende Förder-

programme, wie das Umweltinnovationspro-gramm des BMU oder die Förderung von Kli-maschutzmaßnahmen an gewerblichen Kälte-anlagen, stärker bekannt gemacht werden und nach Möglichkeit unter einer gemeinsamen „Marke“ (z. B. Nullemissions-Gewerbe) ver-marktet werden.

6.9 Abfall und Abwasser. Abfall- und Abwasser-wirtschaft werden in Deutschland grundsätzlich durch die öffentliche Hand organisiert, da die Grundziele beider Bereiche in der Entsorgungssi-cherheit liegen. In beiden Bereichen sind aber zu-nehmend auch die Aspekte Ressourcenschonung und Klimaschutz in den Fokus gerückt. Für folgen-de Maßnahmenfelder wurde in dieser Studie Handlungsbedarf identifiziert: Sinnvoll wäre die Er-schließung bislang ungenutzter Grünabfälle und Landschaftspflegereste; ein Förderprogramm für Energie- und klimaeffiziente Müllverbrennungs-anlagen, ein Optimierungsprogramm für Kläran-lagen sowie ein Programm, welches Anreize für die Prüfung und Planung von wirtschaftlich sinn-voller Abwasserabwärmenutzung im Rahmen der Wärmeplanung schafft. Letzteres wurde in die Teilkonzeptförderung der kommunalen Fördersäu-le der NKI aufgenommen.

Säule Laufzeit Förder-kosten (Mio. €)

Förderung Förder-effizienz (€/t CO2)

CO2- Minderung

(Mt)*

Weitere Effekte

1. Einzelmotoren-förderung/ Abwrackprämie

2 Jahre für IE3,

mindestens 5 Jahre für IE4 bzw. IE3 mit Drehzahl-regelung

172 Kleine Motoren bis 55 kW: 5-10 % (Bonus bei Drehzahlregelung). Große Motoren 55-200 kW: Ab-wrackprämie 5 €/kW

24 7,1 Vorzeitige Markttransformation: 4,1 Mt CO2

2. Standardisierbare Gesamtsysteme

RLT-Anlagen (Effizienzkl. A+, mind. IE3-Motor, max. SFP 3)

5 Jahre 200 0,3 € je m3/h oder 10 % Netto-Investkosten

20 10 Vorzeitige Markttransformation

Druckluft (10 % Bestgeräte nach Benchmark, mind. IE3-Motor, Abwärmenutzung)

5 Jahre 46 70 € je kW 16 3,8

3. Informations/Aus/ Fortbildungssäule, Teststände und -verfahren

4 Jahre 15 bis 20

- - Flankierung der Förder-programme

wirkt auch für alle Energieeffizienz-Investitionen

4. Förderung von derzeit nicht standardisierten Gesamtsystemen

Mittelfristig realisierbares Programm: Erst Anlagencheck, dann Investitionszuschuss (analog Kälteprogramm)

Total zwischen 2 und 5 Jahren

435 21 21

Kumuliert über Lebensdauer.

Tabelle: Fördervorschlag Elektromotoren und -systeme

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6.10 Nullemissions-kommune. An einem Prozess einer weitge-henden Dekarbonisie-rung müssen die Kommunen aller Grö-ßenordnungen teilha-ben. Kommunen sind letztlich auch Ort der Emissionsentstehung. Im Rahmen dieser Studie wurde eine Fördersäule „Master-plan 100 % Klima-schutz Kommunen“ entwickelt, die ausge-wählte Kommunen bei der Entwicklung von besonders ambitionier-ten kommunalen Kli-maschutzkonzepten (100% Klimaschutz) unterstützt mit dem langfristigen Ziel, bis 2050 nahezu sämtliche CO2-Emissionen einzusparen. Gefördert werden die gutachterliche Erstellung und Umsetzung eines Masterplans, ein Klimaschutzmanager und die Durchführung einer ausgewählten Klimaschutz-maßnahme. Der Vorschlag wurde inzwischen in ähnlicher Form umgesetzt.

Beispiel: Masterplan 100 % Klimaschutz in Kommu-nen

Die Idee „Null-Emission“ bzw. „Zero-Emission“ gibt es be-reits seit längerem in verschiedenen Bereichen. Im Rah-men dieses Forschungsprojekts wurde ein Vorschlag zur Förderung ausgewählter Städte bei der Entwicklung und Umsetzung besonders ambitionierter kommunaler Klima-schutzkonzepte entwickelt. Dieser wurde inzwischen auf-gegriffen und mit dem Titel „Masterplan 100 % Klima-schutz“ umgesetzt. Ausgewählte Städte verschiedener Größenklassen werden für die Erstellung eines kommu-nalen Masterplans 100 % Klimaschutz und dessen an-schließende institutionelle Umsetzung über einen Zeit-raum von bis zu vier Jahren gefördert.

Der Grundgedanke der Null-Emissions-Strategie zielt auf eine maximale Effizienzsteigerung, auf die Schließung von Energie-, Finanz- und Stoffkreisläufen und auf die maximale Nutzung erneuerbarer Energien und weiterer Rohstoffquellen vor Ort. Im Rahmen dieses Projektes wurde gemeinsam mit weiteren Akteuren das Konzept der Nullemissionskommune weiterentwickelt.

In ihrer umfassendsten Form ist die Null-Emissions-Kommune dadurch gekennzeichnet, dass das Ziel einer Minderung der Treibhausgas-Emissionen bis 2050 um 95 % gegenüber einem festzulegenden Bezugsjahr inner-halb der politischen Gemarkung auf der Grundlage eines entsprechenden politischen Beschlusses der Kommune verfolgt wird.

Dieser Prozess zeichnet sich aus durch die Einführung eines systematischen Prozessmanagements zur Imple-mentierung langfristiger ökologisch und ökonomisch sinnvoller Maßnahmen.

Zusätzlich zu dem Ziel einer Reduktion der Treibhaus-gasemissionen um 95 % bis 2050 sind maßnahmenbe-zogene Zwischenziele sowie ein endenergiebezogener Zielpfad festzulegen, um sicherzustellen, dass der Ver-besserung der Energieeffizienz und -einsparung eine zentrale Bedeutung bei allen Emissionsminderungsstra-tegien zukommt. Im Rahmen des für die Zielerreichung erforderlichen umfassenden Strukturwandels werden re-gionale Kreislaufwirtschaftsprozesse angeregt, Innovati-onen geschaffen, Organisations- und langfristige Ma-nagementprozesse im Sinne eines systemisch angeleg-ten Stoffstrommanagements in Gang gesetzt und durch die Optimierung der regionalen Energie-, Finanz- und Stoffströme Wertschöpfung in der Region generiert. Da-mit wird insbesondere der regionale Mittelstand als ein bedeutender Träger von Innovationen gefördert.

Abbildung: Zentrale Akteure des Masterplans 100 % Kli-maschutz

Bei der Verfolgung der Null-Emissions-Strategie werden die Akteure in den Kommunen soweit wie möglich die energie- und klimaschutzpolitischen Maßnahmen auf übergeordneter staatlicher Ebene nutzen, gleichzeitig

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200

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1990 2010 2015 2020 2025 2030 2035 2040 2045 2050

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Minderungspfad EndenergieMinderungspfad Emissionen

Ziele:THG: -95%

Endenergie: -50%

Bau eines Nahwärmenetzes mit industrieller Abwärme

Umstellung auf LED-Straßenbeleuchtung

Abbildung: Ziel und Minderungspfade eines Masterplans 100% Klimaschutz

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aber alle in ihrem eigenen Kompetenzbereich liegenden Maßnahmen einsetzen, um zur angestrebten Minderung der wichtigsten Treibhausgase (CO2, CH4 und N2O) in den von der Kommune beeinflussbaren Bereichen, öf-fentliche Einrichtungen, Gewerbe, Handel, Dienstleistun-gen, private Haushalte und Verkehr, beizutragen. Soweit sinnvoll, ist aber auch die Industrie in die Bilanzierung zu integrieren und bei der Maßnahmenentwicklung und -umsetzung zu berücksichtigen.

6.11 Wärmenutzungspläne. In Dänemark haben sich flächendeckend seit über 30 Jahren Wärme-nutzungskonzepte als Planungsinstrument in Kommunen etabliert. In Deutschland dagegen existieren bis heute kaum Kommunen, die solche Konzepte entwickeln oder fortschreiben. Es fehlt sowohl an fachlichem Know-How als auch den fi-nanziellen Mitteln. Ein großes ökologisches und ökonomisches Potenzial könnte durch eine solche Planungsgrundlage gehoben werden.

Derzeit wird im Rahmen der europäischen Effi-zienzrichtlinie eine Verpflichtung geprüft, nationale Wärme- und Kältepläne zu erstellen und auf regio-nale Planungsebenen herunterzubrechen.

Eine Förderung von Erstellung und kontinuierlicher Weiterentwicklung von Wärmenutzungsplänen für Kommunen wurde vorgeschlagen und bereits in die Kommunale Fördersäule integriert.

6.12 Verlagerung des motorisierten innerörtli-chen Verkehrs. Auch auf kurzen Strecken (bis zu 5 km) wird oft der private Pkw genutzt. Die alterna-tive Nutzung der Verkehrsmittel des Umweltver-bundes würde die Treibhausgasemissionen redu-zieren. Die vorgeschlagenen Bausteine sollen die vorhandenen Maßnahmen und Instrumente ergän-zen bzw. erweitern. Die Umsetzung sollte an eine Wirkungsanalyse gekoppelt sein. Darüber hinaus sollten die Maßnahmen vor Ort in einen Gesamt-rahmen eingeordnet sein, der Push- und Pull-Maßnahmen in Kombination enthält. Für die NKI wird ein Gesamtpaket „Verlage-rung des innerörtlichen Verkehrs“ vor-geschlagen, das in die Kommunalsäule der NKI integriert werden kann. Mögli-che Komponenten sind die Förderung für den Aufbau einer „Fußverkehrsaka-demie“ nach dem Vorbild der bestehen-den „Fahrradakademie“; die Ausweitung von Flächen mit Vorrang für Fußgänger durch ein Förderprogramm „Begeg-nungszonen“; einen Fördertatbestand „Radverkehrsentwicklungspläne für ländliche Kreise“ und die Umsetzung von Maßnahmen aus Radverkehrsent-wicklungsplänen; die Fortführung der Hybridbusförderung und Ausweitung auf weitere Antriebskonzepte (z. B. O-Busse); die Freistellung von Flä-

chen für die ausschließliche Car-Sharing-Nutzung und eine innovative Verknüpfung des Umweltver-bundes durch ein Förderprogramm „Mobilpunkte“; ein Ideenwettbewerb zur innovativen Förderung des Umweltverbundes; die Stärkung der multimo-dalen Mobilitätskompetenz bei Jugendlichen durch ein Förderprogramm „Umweltfreundliche Fahr-schulen“.

Außerhalb der NKI sollte im Fußverkehr eine nati-onale Strategie bzw. ein Leitbild entwickelt werden. Die Ausweisung von öffentlichen Flächen für die ausschließliche Car-Sharing-Nutzung sollte verein-facht werden. Es sollten Anreize gesetzt werden, damit Kommunen ihre Verkehrshaushalte differen-ziert nach Verkehrsträgern bzw. Verkehrsmittel aufstellen.

6.13 Innovations-/Kleinserienförderung. Zahlrei-che klimaschonende Technologien – sowohl Effizi-enz-Technologien wie auch Technologien der re-generativen Strom- und Wärmebereitstellung – be-finden sich momentan in einer vergleichsweise frühen Phase der Marktentwicklung. Dabei fällt auf, dass es im Innovationssystem Deutschlands zwar ausgeprägte Forschungs- und Entwicklungs-Aktivitäten gibt, der Schritt von einem kleinserien-reifen Produkt bis hin zu einer breiten Marktdiffusi-on für viele Firmen jedoch schwierig ist – hier gibt es eine Lücke im Innovationssystem.

Bei der Produktion dieser innovativen Produkte können noch keine Skaleneffekte realisiert werden und viele fallen durch das Förderraster. Beispiele: Neue Vakuumdämmungselemente, Brennstoffzel-len-Hausheizungen, Solarziegel, konzentrierende Kollektorsysteme für haustechnische Anwendun-gen, Kleinwindanlagen.

Im Rahmen des Projektes wurde daher ein Klein-serien-Förderprogramm für klimaschonende Tech-

Abbildung: Fördereinrichtungen für Innovationsprozesse

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nologien entwickelt. Mit dem Konzept der Kleinse-rienförderung wird versucht, die Lücke zwischen Forschungsförderung und Förderung von Serien-produkten zu schließen.

Im Kern besteht das Förderverfahren aus einer Endkundenförderung (analog zum Marktanreizpro-gramm). Die im ersten Schritt des Verfahrens von Unternehmen eingereichte Innovation wird von ei-nem anonymen Expertengremium evaluiert. Die Evaluation erfolgt mittels Punktevergabe ähnlich dem Prozess bei der Vergabe von Forschungsmit-teln. Bei positivem Bescheid kann in einem zwei-ten Schritt der Endkunde die Förderung beantra-gen.

6.14 Wettbewerbliche Förderung von Förde-rung: Programmförderung für Kommunen. Das Ziel der sog. Programmförderung ist es, Kommu-nen mittels einer Ausschreibung einen Anreiz zu bieten, Effizienzpotenziale zu erkunden und Maß-nahmen und Programme zu entwickeln, um diese zu erschließen. Eingereicht wird ein Programm-konzept, welches das geplante Förderprogramm, Zielgruppe, Wirksamkeit, Begründung etc. be-schreibt. Es müssen Angaben zu Kosten und an-

gesprochenen Potenzialen des Förderprogramms gemacht werden.

Die kommunalen Förderprogramme sollen eine Ergänzung zur bestehenden Förderung sein und kreative, innovative Ideen aufgreifen, die nicht in die bisher bestehende Förderstruktur passen. Mit dem kommunalen Förderprogramm werden Maß-nahmen gefördert, die sonst aufgrund mangelnder Wirtschaftlichkeit oder fehlender Information nicht umgesetzt werden würden. Dabei können finanzi-elle Beiträge für energieeffiziente Anwendungen mit Informations- und Beratungsleistungen kombi-niert werden. Ergänzend können Maßnahmen zum Abbau von strukturellen, organisatorischen und rechtlichen Hemmnissen enthalten sein.

Die entscheidenden Kriterien für die Vergabe der Fördergelder sind nach dem Vorbild des Schwei-zer Effizienzfonds die Kostenwirksamkeit des Pro-grammes, d.h. der Aufwand an Fördergeldern je eingesparte kWh, und die Zusätzlichkeit. Es dürfen max. 40 % der Programmkosten beantragt werden. Höhere Fördersätze könnten für Kommunen mit Haushaltssicherungsverfahren oder Nothaushalt festgelegt werden.

Empfehlungen für die NKI

Die untersuchten Förderfelder und -mechanismen wurden nach den oben abgeleiteten Maßstäben (Förderung sozialer, institutioneller und techni-scher Innovationen, Schließung der Lücke zwi-schen FuE und Breitenförderung, Stärkung der die Innovationskraft von Akteuren) und Kriterien be-wertet. Folgende neue Komponenten der NKI werden vorgeschlagen:

Komponente 1: Ausweitung vorhandener Pro-gramme:

• Wiederaufnahme der Förderung von Mini-KWK (bis 20 kWel),

• Weiterführung und Ausdehnung des Kältean-lagen-Programms (kleinere Kälteanlagen und Absorptionskälte; Informationskampagne),

• Weiterführung und Ausweitung der Strom-sparchecks, Ergänzung um finanzielle Förde-rung für höchsteffiziente Geräte (inkl. Abwra-ckung) in einkommensschwachen Haushalten.

Komponente 2: Ausweitung Fördersäule „Master-plan 100% Klimaschutz“

• Masterplan 100 % Klimaschutz: Kommunen (bereits umgesetzt),

• Masterplan 100% Klimaschutz: Gewerbeparks (Null-Emissions-Industrie-/Gewerbeparks)

• Masterplan 100% Klimaschutz: Handel (Null-Emissions-Einzelhandel),

• Masterplan 100% Klimaschutz: Industrie (Branchentechnologien).

Komponente 3: Erweiterung der kommunalen Förderung ergänzend zur bisherigen Förderung

• Quartiersmanager und Quartierssanierung,

• Wettbewerbliche Förderung von Förderung,

• Förderung im Bereich Abfall und Abwasser nach Nachweis einer Mindesteinsparung (z. B. hocheffiziente Müllverbrennungsanlagen),

• Maßnahmen zur Verlagerung des motorisier-ten innerörtlichen Verkehrs.

Komponente 4: Innovationsförderung

• Kleinserienförderung

Für die vorgeschlagenen Fördermaßnahmen ist je nach konkreter Ausgestaltung ein zusätzlicher jährlicher Mittelbedarf von zwischen 160 Mio. Euro und 270 Mio. Euro zu veranschlagen. Der Mittel-bedarf entsteht allerdings mit einer Anlaufphase in den Jahren 2012 bis 2014, denn manche der Pro-gramme müssten vorbereitet werden und könnten erst nach etwa drei Jahren ihren vollen Finanzbe-darf abrufen.

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Zusammenfassung und qualitative Bewertung der einzelnen Fördervorschläge (+ positiv, o mit-tel/neutral – kein wesentlicher Beitrag zum jeweiligen Kriterium)

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6.2 Nettokaltmietenabhängige Gebäudeförderung + - + + + + -

Anzuwenden auf vorhandene Gebäudeförderung

6.2 Quartiersmanager + + + + + In Kommunalsäule integrierbar

6.2 Förderbonus für objektübergrei-fende Heizungsaustausch-, Sanierungsaktivitäten

+ + + + + + - In MAP und KfW-Programm in-tegrieren

6.2 Bund-Länder-Kooperation Klima-schutz + + -

Nicht im Rahmen NKI

6.2 Förderung Landkreise und kreis-freien Städte zur Etablierung von Sanierungsstandards

+ + +

6.3 Energieberatung für Neubürger + + + + o In Kommunalsäule integrierbar

6.3 Coaching für Energieberater + + + +

6.4 Weiterführung Pilotnetzwerke + + + + o +

6.4 Null-Emissions-Einzelhandel + + + + - +

6.5 Demovorhaben Abwärme + + o - +

6.5 Wärmenetze für Abwärme + + + - In MAP integrierbar

6.5 Abwärmebörse + + + o In Kommunalsäule integrierbar

6.6 Null-Emissions-Gewerbeparks + + + + In Kommunalsäule integrierbar

6.7 Multiplikatorenkonzept + + + + + o +

6.8 Informationskampagne Wirtschaftlichkeitsrechnung + o + +

Durch Anwenderverbände

6.9 Effiziente MVA + - + + + + In Masterplan Klimaschutz In-dustrie integrierbar

6.9 Erschließung Grünabfälle und Landschaftspflegereste o + + + - -

6.9 Optimierung Kläranlagen + o + + - + In Masterplan Klimaschutz In-dustrie integrierbar

6.9 Abwasserwärmenutzung Kanalisation o o + + -

In MAP integrierbar

6.10 Null-Emissions-Kommune + + + + o + Schon umgesetzt

6.11 Förderung Wärmenutzungspläne + + + + + + Schon umgesetzt

6.12 Fußverkehrsakademie + + + + + + In Kommunalsäule integrierbar als Gesamtpaket

6.12 Förderprogramm Begegnungs-zone + + + + + +

6.12 Klimafreundliche Fahrschule + + + + + 6.12 Förderung Radverkehrspläne + + + + + + 6.12 Einrichtung von Mobilpunkten + + + + 6.12 Innovative Buskonzepte + o + + + o -

6.12 Wettbewerb Umweltverbund + + + o o +

6.13 Kleinserienförderung + + + + - +

6.14 Förderung von Förderung + + + + o + In Kommunalsäule integrierbar

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Tabelle: Geschätzte Kosten der vorgeschlagenen neuen Fördermaßnahmen K

apite

l Kosten des Förderprogramms

Mio. Euro p.a. Bemerkungen

Fortsetzung und Ausweitung vorhandener Programme (Vorschläge aus anderen Projekten)

Weiterführung Mini-KWK Programm 30 – 40 Mittelweiterführung von 2009, ggf. mit Anpassung der Förderkriterien

Weiterführung Kälteanlagen-Programm Deutliche Ausweitung auf langfristig 30 – 90

Siehe Ausarbeitungen im Rahmen von ISE et al. (2011)

Weiterführung Stromsparchecks Checks: 10

Geräteprogramm: 7 – 20

Ausweitung für flächendeckende Be-ratung und Gutscheinen für hocheff. Geräte.

6.4 Weiterführung Energieeffizienz- und Klima-schutz-Netzwerke 10 Aufteilung siehe Kapitel 5.2.3

Fördersäule „Masterplan 100% Klimaschutz“

6.10 Masterplan O-Emissionskommune Bereits in bestehender Richtlinie in-tegriert

6.4 0-Emissions-Gewerbemärkte 3,3 Jahresdurchschnitt über 3 Förderjahre 6.6 0-Emissions-Gewerbepark 2,4 Jahresdurchschnitt über 5 Jahre (zwei

Anlaufjahre, drei Förderjahre)

6.8 Weiterführung und Werbung für vorhandene Innovationsprogramme (z. B. UIP) Bereits bestehendes Programm

6.8 Kampagne Lebenszykluskosten 0,5 Über drei Jahre Erweiterung der kommunalen Förderung 6.2 Quartiersmanager 4 12 Mio. Euro über drei Jahre 6.14 Förderung von Förderung 30 – 50 50 Kommunen mit jeweils 1 Mio. €/a

6.9 Investitionsförderung Optimierung Abfall und Abwasser 5

Verlagerung motorisierter innerörtlicher Ver-kehr

6.12 Fußverkehrsakademie 1 6.12 Förderprogramm Begegnungszone 4 6.12 Radverkehrsentwicklungspläne 3,2 6.12 Car-Sharing-Flächen und Mobilpunkte 2 6.12 Ideenwettbewerb Umweltverbund 5

6.12 Förderprogramm „Umweltfreundliche Fahrschule“ 0,3

Innovationsförderung 6.13 Innovations-/Kleinserienförderung 10 – 15 6.12 Innovative Buskonzepte 5 mgl. Ausweitung auf O-Bus u. a.

Summe Rd. 157 bis rd. 270

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Tabelle: Empfehlungen des Projektes, die bereits umgesetzt wurden, Stand August 2011

Themenfelder Bemerkung

Förderung der Erstellung von Wärmenutzungskonzepten In Kommunalrichtlinie umgesetzt Förderung von Teilkonzepten Klimafreundliche Abwasserbe-handlung

In Kommunalrichtlinie 2011 umgesetzt

Förderung von Teilkonzepten Klimafreundliche Abfallentsor-gung

In Kommunalrichtlinie 2011 umgesetzt

Förderung von Teilkonzepten Optimierung von MVAs In Kommunalrichtlinie 2011 umgesetzt Anpassung der Effizienzanforderungen der geförderten Stromtechnologien

In Kommunalrichtlinie 2011 umgesetzt

Förderung von Teilkonzepten Energieeffizienz in der Trink-wasserversorgung

Implementierung voraussichtlich in Kommunalrichtlinie 2012

Wärmenetze für Abwärme Ausweitung der MAP-Wärmenetzförderung

Nullemissionskommune Als Masterplan 100 % Klimaschutz in Kommunalrichtlinie umgesetzt

Bund-Länder-Kooperation Organisation Bund-Länder-Arbeitskreis Innovations-/Kleinserienförderung Umsetzung geplant

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2 Einführung

2.1 Ausgangslage und Zielsetzung Die Minderung der Treibhausgasemissionen um 40 % (2020 gegenüber 1990), die Senkung des Primärenergieverbrauchs insgesamt und des Gebäudewärmebedarfs um 20 % sowie des Strombedarfs und des verkehrsbedingten Endenergieverbrauchs um 10 % bis 2020 ge-genüber 2008 – das sind ambitionierte mittelfristige Ziele. In der langfristigen Perspektive für Deutschland wird eine weitgehende Dekarbonisierung angestrebt. Die ehrgeizigen Ziele 80 % Treibhausgasminderung (2050/1990), 50 % Senkung des Primärenergiebedarfs (2050/2008) und entsprechend ambitionierte Subziele in den Sektoren, verbunden mit einem ambitionierten Ausbau der erneuerbaren Energien, sind die Basis für eine weitgehende Energiewende.

Im Zuge der Meseberg-Beschlüsse und des Integrierten Energie- und Klimapaketes, gefolgt von den Post-Fukushima-Energiewende-Aktivitäten wurden Maßnahmen ergriffen, die diese Ziele mit Leben füllen sollen. Eine dieser Aktivitäten ist die vom Bundesumweltministerium ins Leben gerufene nationale Klimaschutzinitiative (im Folgenden: NKI). Sie hat eine Reihe von Förderprogrammen und Pilotvorhaben initiiert, die einen wesentlichen Beitrag leisten, die Treibhausgasemissionen gegenüber 1990 um 40 % zu senken.

Diese Klimaschutz- und Effizienzmaßnahmen führen nicht nur zu einer unmittelbaren Reduk-tion der Umweltwirkungen und Energieimporte, sondern haben auch vielfältige volkswirt-schaftliche direkte und vor allem indirekte Effekte. Dem unmittelbaren Nachfrageimpuls ste-hen die Finanzierungskosten gegenüber. Langfristig reduzieren die Investitionen die Ener-gienachfrage und senken die Produktionskosten der Unternehmen bzw. erhöhen die Ausga-benspielräume der privaten Haushalte. Das langfristige Energiepreisniveau spielt dabei eine wichtige Rolle. Die Etablierung von Lead-Märkten schafft auch Exportpotenziale, wenn ande-re Länder nachziehen.

Im Rahmen des in diesem Bericht dokumentierten Verbundprojekts der Partner IFEU und Fraunhofer ISI mit Prognos, GWS, Fraunhofer ISE, ZEE, IfNE und Orangequadrat als Unter-auftragnehmern sollte die NKI in einen wissenschaftlichen und gesellschaftlichen Kontext eingebettet und eine strategische Verortung des Programms im Kanon der politischen In-strumente und potenziellen Förderobjekte vorgenommen werden. Ziele des Konsortiums wa-ren,

• die Effizienz- und Klimaschutzoptionen in Deutschland umfassend hinsichtlich der technischen und wirtschaftlichen Potenziale, der angesprochenen Akteursgruppen, der Exportchancen und der Lücken in der politischen Instrumentenlandschaft zu ana-lysieren (Fokus: energiebedingte Treibhausgas-Emissionen; endkundennahe Ener-gieeffizienz ohne Maßnahmen im Umwandlungssektor),

• wesentliche Hemmnisse der Potenzialerschließung zu identifizieren und daraus stra-tegische Empfehlungen für die Weiterentwicklung der vorhandenen Fördersäulen der NKI und anderer politischer Instrumente abzuleiten,

• die volkswirtschaftlichen Effekte einer ambitionierten Effizienzstrategie modellgestützt abzuschätzen,

• strategische Förderfelder zu entwickeln, beispielsweise Vorschläge für ein Förder-programm zum verstärkten Einsatz energieeffizienter Elektromotoren, ein Förderpro-gramm für innovative Klimaschutzprodukte in Kleinserienfertigung, für die Steigerung

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der Energie- und Klimaeffizienz im Abfall- und Abwasserbereich sowie zur Optimie-rung der Wärmeinfrastruktur, und

• Vorschläge zur Weiterentwicklung kommunaler Förderbereiche zu entwickeln.

2.2 Was dieser Bericht nicht adressiert

Dieser Bericht muss Abgrenzungen treffen – er behandelt, trotz der großen Tragweite der jeweils einzelnen Themen, nicht:

• Klimaschutz durch Reduktion der nicht energiebedingten Treibhausgase; • Klimaschutz durch Suffizienz; Suffizienz ist der zentrale Ansatz, um solche Effekte zu

begrenzen oder ganz zu vermeiden, denn Suffizienzstrategien hinterfragen den Be-darf selbst: Benötigen wir bestimmte Konsumgüter, Dienstleistungen, technische Funktionen überhaupt bzw. in diesem Umfang? Suffizienz ist somit ein Ansatz, bei dem der vermeintliche Bedarf an Produkten, Funktionen und Dienstleistungen und damit der Energiebedarf auf der Anwendungsseite systematisch hinsichtlich mögli-cher Minderungsoptionen hinterfragt wird. Während Effizienz in der Regel durch technische Maßnahmen erhöht werden kann, ist Suffizienz mit dem Konsum- und Nutzerverhalten der Verbraucher, d.h. auch mit kulturellen und ethischen Fragen (Wertvorstellungen, Bedürfnissen) verknüpft und setzt deshalb schwerpunktmäßig auf der Nachfrageseite an.1

• Klimaschutz durch Effizienz auf Seiten der Umwandlungseffizienz, beispielsweise durch effizientere Kraftwerkstechnologien und Kraft-Wärme-Kopplung.

• Klimaschutz durch Elektromobilität – dieses Thema wird in verschiedenen anderen Studien ausgiebig behandelt.

2.3 Gliederung der Studie Aus der Zielsetzung ergeben sich folgende Fragen, die den vorliegenden Bericht strukturie-ren:

1. Frage: Wo bestehen weitere Potenziale der Energieeffizienz, die über eine Referenzent-wicklung hinausgehen und für einen ambitionierten Klimaschutz erschlossen werden müs-sen? (Kapitel 3)

2. Frage: Welche volkswirtschaftlichen Konsequenzen hätte eine Realisierung dieser zusätz-lichen Einsparpotenziale? (Kapitel 4)

3. Frage: Wie können diese zusätzlichen Potenziale aktiviert werden, welche Rolle spielt fi-nanzielle Förderung und speziell die Nationale Klimaschutzinitiative? (Kapitel 5)

4. Frage: Welche konkreten innovativen Maßnahmenfelder oder Maßnahmenmethoden kön-nen entwickelt werden? (Kapitel 6)

Im Rahmen des Projektes wurden eine Reihe von Arbeitspapieren erstellt, die Einzelaspekte fokussieren und die bereits in den energiepolitischen Diskussionsprozess eingespeist und teilweise umgesetzt wurden (Tabelle 2-1). Diese Arbeitspapiere sind teilweise auf den Web-seiten der beteiligten Institute herunterzuladen (www.ifeu.de/NKI).

1 Vgl. hierzu Brischke et al. (2011).

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Tabelle 2-1: Separat veröffentlichte Arbeitspapiere, Stand August 2011

Arbeitspapier Autoren

Die Nutzung industrieller Abwärme – technisch-wirtschaftliche Potenziale und energiepolitische Umsetzung

IFEU, Fraunhofer ISI, IREES

Komplettsynopse kommunaler Klimaschutz: Status-Quo und Handlungsmöglichkeiten im kommunalen Klimaschutz

IFEU

Klimaschutz- und Energieeffizienzpotenziale im Bereich Ab-fall und Abwasserwirtschaft

IFEU

Untersuchung eines Instruments zur weiteren Anreizung von Aktivitäten zur Steigerung der Energieeffizienz im Gebäude-bestand

Prognos

Masterplan 100% Klimaschutz - auf dem Weg zur Null-Emissions-Kommune

IFEU, IfaS, IZES, Universität des Saarlandes

Klimaschutz, Energieeffizienz und Beschäftigung - Potenzia-le und volkswirtschaftliche Effekte einer ambitionierten Energieeffizienzstrategie für Deutschland

IFEU, Fraunhofer ISI, gws, Prognos

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3 Sektorale Potenziale der endkundennahen Energieeffizienz Zusammenfassung

Dieses Kapitel beschreibt die realisierbaren Effizienzpotenziale in einem ambitionierten Effizienzszenario gegen-über einer Referenzentwicklung und gegenüber einem Szenario, in dem die Effizienzentwicklung eingefroren wird („Frozen Efficiency“). Es ergibt sich ein zusätzliches energetisches Einsparpotenzial der identifizierten Maß-nahmen gegenüber dem Referenzszenario im Jahr 2020 von rund 630 PJ Endenergie, im Jahr 2030 von 954 PJ. Dies entspricht etwa 7 % bzw.11 % des heutigen (2007) Endenergiebedarfs. Gegenüber dem „Frozen Efficiency“-Szenario ergibt sich sogar eine Einsparung von 1262 bzw. 2078 PJ Endenergie (15 bzw. 24 %).

Für die Erschließung dieser Maßnahmen sind Mehrinvestitionen gegenüber der Referenz von jährlich rund 12 Mrd. Euro (2010-2020) bzw. 18 Mrd. Euro (2020-2030) erforderlich, kumuliert rund 300 Mrd. Euro. Davon fließen jeweils 120 Mrd. Euro in den Bereich Private Haushalte und Verkehr.

Diese Potenziale dienen als Ausgangsgröße für die volkswirtschaftlichen Berechnungen.

3.1 Wie bestimmt man Effizienzpotenziale? Energieeffizienz bedeutet, den zur Erbringung einer Dienstleistung, zur Produktion von Wa-ren oder Bereitstellung von Energie notwendigen Energieeinsatz in ein System zu reduzie-ren. Dieses System kann ein Energiewandler sein, beispielsweise ein Fahrzeug oder ein Heizkessel, aber auch ein Gebäude, eine Firma oder eine gesamte Ökonomie.

In der Diskussion um Energieeffizienz können drei Ebenen unterschieden werden (siehe hierzu Pehnt 2010): Auf der gesamtwirtschaftlichen Ebene wird Energieeffizienz entweder mit der Energieintensität (Energieeinsatz pro Bruttoinlandsprodukt) oder mit dem Kehrwert, der Energieproduktivität, gemessen. In der Energieumwandlung wird unter Energie- bzw. Umwandlungseffizienz in der Regel der Wirkungs- bzw. Nutzungsgrad der Umwandlung ver-standen, also z. B. das Verhältnis von erzeugter Endenergie oder Nutzenergie zu eingesetz-ten Energierohstoffen. Auf der Energienachfrageseite wird unter Energie- bzw. Endenergie-effizienz das Verhältnis interpretiert, wie viel Energie für die Befriedigung energierelevanter Bedürfnisse, d. h. letztlich für ein bestimmtes Maß an Energie- oder Mobilitätsdienstleistun-gen benötigt wird (Irrek und Thomas 2005, IEA 2011). Eine Steigerung der Endenergieeffizi-enz bedeutet demnach, weniger Energie für dasselbe Maß an Dienstleistung einzusetzen. Die Steigerung kann durch technische, organisatorisch-institutionelle bzw. Struktur verän-dernde oder auch verhaltensbezogene Maßnahmen erreicht werden.

Zur Quantifizierung der Höhe und Wirkung von Effizienzpotenzialen muss unterschieden werden zwischen (nach Enquete 1995):

• dem theoretischen Potenzial, das die „theoretisch physikalisch in einer Region in einem bestimmten Zeitraum nutzbaren Energieeffizienzsteigerungsmöglichkeiten“ beschreibt (Irrek und Thomas 2010) und damit einer Obergrenze des realisierbaren Energieeinsparpotenzials.

• dem technischen Potenzial, das den Teil des theoretischen Potenzials angibt, der unter gegebenen technischen Rahmenbedingungen nutzbar ist (Enquete 1995).

• dem wirtschaftlichen Potenzial, also dem Anteil des technischen Potenzials, der „unter Einbeziehung definierter ökonomischer Randbedingungen und betrachtet über die gesamte Lebensdauer einer Technologie bzw. Energiedienstleistung gegenüber dem jeweils konkurrierenden System („Baseline“; Referenzentwicklung) wirtschaftli-che Vorteile aufweist“ (Irrek und Thomas 2010).

• dem realisierbaren Potenzial, d. h. dem Anteil des Potenzials, der im Rahmen des Marktgeschehens und dessen Hemmnissen und Präferenzen in einem gegebenen Zeitraum realisierbar erscheint.

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Die dieser Studie zu Grunde liegende Hypothese ist, dass es noch nicht ausgeschöpf-te wirtschaftliche Potenziale in großem Umfang gibt. Diese Tatsache ist auf verschiede-ne Umsetzungshemmnisse der Energieeffizienz zurückzuführen und wurde in vielfältigen Studien untersucht, u. a. fehlende Motivation und Information, finanzielle Restriktionen, ge-spaltene Anreizsysteme (z. B. das Mieter-Vermieter-Dilemma) und eine Risiko- und Verän-derungsaversion (siehe hierzu zusammenfassend Irrek und Thomas (2010)). Im Rahmen der NKI-Effizienzstudie werden die gesamtwirtschaftlichen Auswirkungen eines Maßnah-menbündels untersucht, das über die bereits realisierten Effizienzpotenziale in einer Re-ferenzentwicklung hinausgeht.

3.1.1 Referenzszenario und Szenario “Effizienz ambitioniert”

Zur Beurteilung der Auswirkungen politischer Maßnahmen oder veränderten Verhaltens der Wirtschaftssubjekte werden dazu grundsätzlich zwei unterschiedliche Zukunftsentwick-lungen gegenübergestellt: ein Referenzszenario, das sich an den Energieszenarien für das Energiekonzept (Prognos, EWI, GWS 2010) orientiert, und das Szenario „Effizienz ambiti-oniert“ (Abbildung 3-1). Dieses Szenario setzt mit einer beschleunigten Geschwindigkeit un-ter der Voraussetzung optimaler politischer Rahmenbedingungen Effizienzmaßnahmen um, ohne jedoch ökonomisch – und zwar auch betriebswirtschaftlich – irrational zu handeln. Die gesamtwirtschaftliche Entwicklung mit allen vorgeschlagenen Maßnahmen und Veränderun-gen wird mit einer Referenzentwicklung ohne diese Maßnahmen verglichen, um die Effekte der Maßnahmen von den Nettogrößen nach allen Anpassungsprozessen ableiten zu können. Dabei werden neben den direkten Effekten der mit den Maßnahmen verbundenen Investitio-nen und Ausgaben sowie den Energieeinsparungen auf die Budgets der Unternehmen und der privaten und öffentlichen Haushalte auch sogenannte Zweitrundeneffekte berücksichtigt, die sich als Folge von zunehmender Beschäftigung, Veränderungen der verfügbaren Ein-kommen und zunehmender Wirtschaftsaktivität aus diesen ersten Impulsen ergeben.

Dies wird beispielsweise im Sektor Industrie folgendermaßen operationalisiert: bei gegebe-nen Energiepreisen und einer Diskontierungsrate (12%) sind über 90% der Einsparungen im Sektor Industrie bei branchenspezifischen Maßnahmen wirtschaftlich. Über die Hälfte der Maßnahmen weisen eine Amortisationszeit von unter drei Jahren auf. Bei Querschnittstech-nologien ist die Wirtschaftlichkeit noch höher. Auch die verbleibenden, unter diesen Annah-men nicht als wirtschaftlich ausgewiesenen Maßnahmen können bei anderer Entwicklung der Rahmendaten oder schnellerer Kostendegression noch wirtschaftlich werden. Alle Tech-nologiedaten enthalten realistische Annahmen zur Verbreitung der Technologien, die an eine natürliche Umwälzung des Anlagen- und Gerätebestandes geknüpft sind und damit einen teuren, vorzeitigen Geräteaustausch ausschließt.

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Abbildung 3-1: Endenergiebedarf in den drei betrachteten Szenarien und Systematik der Einsparpo-tenziale

Die Wahl des Referenzszenarios spielt für die Glaubwürdigkeit der Studienergebnisse eine wichtige Rolle. Daher werden im Folgenden kurz die wesentlichen gesamtwirtschaftlichen Annahmen des Referenzszenarios mit anderen aktuellen Studien einschließlich der Kom-paktstudie aus dem Jahr 2009 verglichen. Das Maßnahmenszenario wird im Anschluss über Maßnahmenpakete in den Sektoren Haushalte, Industrie, GHD und im Verkehrssektor defi-niert.

Von besonderer Bedeutung für die Analyse von Effizienzmaßnahmen sind die unterstellten zentralen Mengen- und Preisentwicklungen sowie die bereits in der Referenz enthaltenen Ef-fizienzmaßnahmen. Wichtiger Indikator für die Entwicklung zentraler Mengengrößen ist das preisbereinigte Bruttoinlandsprodukt (Abbildung 3-2).

Abbildung 3-2: Übersicht zu unterstellten BIP-Entwicklungen in Mrd. EUR 2000 (Zusammenstellung der GWS)

Aufgrund der Wirtschafts- und Finanzkrise wird in den Energieszenarien im Jahr 2020 eine deutlich niedrigere Wirtschaftsleistung angenommen als in früheren Szenariostudien wie Po-

2.200

2.300

2.400

2.500

2.600

2.700

2.800

2008 2020 2030

EnergieszenarienKompaktstudie 2009 Energieprognose 2009

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litikszenarien V (Matthes et al. 2009) und der Kompaktstudie im Rahmen des Projekts aus dem Jahre 2009 (Pehnt et al. 2009). Damals wurden die sozioökonomischen Annahmen der Energiegipfel-Szenarien aus dem Jahr 2007 (Prognos, EWI 2007) unterstellt. Das preis-bereinigte BIP erreicht in den Energieszenarien im Jahr 2030 nicht einmal den in den Ener-giegipfel-Szenarien für das Jahr 2020 erwarteten Wert. Auch die Energieprognose im Auftrag des BMWI (IER et al. 2010) geht von einem höheren Wachstumspfad als die Energieszena-rien aus.

Vor diesem Hintergrund ist die Entwicklung der Endenergieeffizienz, d.h. der eingesetzten Endenergie pro BIP-Einheit, in der Referenz der Energieszenarien weniger ambitioniert, als dies mit Blick auf die Entwicklung des Endenergieverbrauchs in Abbildung 3-3 erscheint. Umgekehrt ist zu berücksichtigen, dass ein langsameres Wirtschaftswachstum auch die Möglichkeiten energieeffizienter Ersatzinvestitionen begrenzt. Das Effizienzziel wird in der neuen Studie entsprechend zwischen der blauen und der grünen Effizienzlinie in Abbildung 3-4 liegen und erscheint damit zwar anspruchsvoll, aber erreichbar. Dies verdeutlicht auch der Vergleich mit dem Szenario II A der Energieszenarien (das damals noch von einer Lauf-zeitverlängerung der Kernkraftwerke von 12 Jahren ausging und im Vergleich zur Referenz von zusätzlichen Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz ausgeht).

Abbildung 3-3: Übersicht zum Endenergieverbrauch in PJ (Zusammenstellung der GWS)

Abbildung 3-4: Übersicht zur Endenergieeffizienz in PJ/ Mrd. EUR (Zusammenstellung der GWS)

7.000

7.500

8.000

8.500

9.000

9.500

2008 2020 2030

EnergieszenarienReferenz

Energieszenarien II A (12Jahre LZV)

Kompaktstudie 2009

Energieprognose 2009

3

4

5

2008 2020 2030

EnergieszenarienReferenz

Energieszenarien II A (12Jahre LZV)

Kompaktstudie 2009

Energieprognose 2009

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Bei der Entwicklung der internationalen Energiepreise liegen die Annahmen der Energiesze-narien beim Rohölpreis in der Bandbreite der derzeit international erwarteten Entwicklungen (vgl. Abbildung 3-5). Nur die im Jahr 2009 auf dem Höhepunkt der Finanz- und Wirtschafts-krise fertig gestellte, aber erst 2010 veröffentlichte Energieprognose (IER et al. 2010) geht von langfristig deutlich niedrigeren Rohölpreisen aus. Die Internationale Energieagentur (IEA 2010) betont zunehmend den Einfluss einer international koordinierten Klimaschutzpolitik auf die internationalen Energiepreise, die im Fall eines umfassenden internationalen Abkom-mens (450 ppm Szenario) bei 90 USD/bbl verharren könnten, während ohne weitere interna-tionale Maßnahmen von einem Anstieg auf 135 USD/bbl bis zum Jahr 2030 ausgegangen wird. Bei der Interpretation dieser Preisentwicklungen ist zu berücksichtigen, dass es sich jeweils um inflationsbereinigte Werte handelt.

Abbildung 3-5: Übersicht zu Annahmen der Rohölpreisentwicklung in USD/bbl (Zusammenstellung der GWS)

Kritischer sind die Annahmen der Energieszenarien bei Steinkohle und Erdgas im Vergleich mit internationalen Studien zu sehen. Allerdings sind Vergleiche zwischen europäischen Im-portpreisen, die in internationalen Studien ausgewiesen werden, und deutschen Grenzüber-gangspreisen, die in nationalen Studien gezeigt werden und nationale Besonderheiten be-rücksichtigen können, nur eingeschränkt möglich. Die internationalen Gasmärkte haben sich in den vergangenen Jahren durch verbesserte Möglichkeiten der Förderung unkonventionel-len Gases, bisher vor allem in Nordamerika, anders entwickelt als dies noch bis vor kurzem erwartet wurde. Ob sich dadurch die Gaspreisentwicklung auch in Deutschland dauerhaft von der Ölpreisbindung lösen wird oder nicht, ist nicht nur nach Ansicht der IEA (2010) offen. Wegen des Vorteils der Vergleichbarkeit mit den Energieszenarien werden die Kohle- und Gaspreisannahmen aus den Energieszenarien übernommen (Abbildung 3-6).

60

70

80

90

100

110

120

130

140

2008 2010 2015 2020 2025 2030 2035 2040 2045 2050

Energieszenarien

IEA WEO 2009 Referenz

IEA WEO 2010 New policies scenario

IEA WEO 2010 Current policiesscenarioIEA WEO 2010 450 scenario

EIA Annual Energy Oultlook 2010

Energieprognose 2009

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Abbildung 3-6: Übersicht zu Annahmen der (europäischen) Grenzübergangspreise für Erdgas (2008 = 100) (Zusammenstellung der GWS).

Die aus aktuellem Anlass im Frühjahr erneut heftig diskutierte Laufzeitverlängerung von Kernkraftwerken spielt für die Analyse der Effizienzpotenziale keine wesentliche Rolle. Die Entscheidung der Bundesregierung vom Juni 2011, die während des Moratoriums abge-schalteten 7+1 Kernkraftwerke dauerhaft vom Netz zu lassen und die übrigen KKW bis spä-testens 2022 abzuschalten, wirkt vor allem auf den Stromerzeugungsmix (vgl. Prognos, EWI, GWS 2011). Hier werden Maßnahmen beim Endenergieeinsatz betrachtet, während die Laufzeiten der KKW den Umwandlungseinsatz beeinflussen. Zum zweiten sind die ausge-wiesenen Strompreiseffekte der unterschiedlichen Szenarien, die wesentlich durch die unter-schiedlichen KKW-Laufzeiten bedingt sind, mit unter 1 Cent/kWh nicht so groß, dass ein deutlicher Einfluss auf die Wirtschaftlichkeit der hier untersuchten Effizienzmaßnahmen zu erwarten ist. Dies zeigen auch verschiedene aktuelle Studien zu den Strompreiseffekten des beschleunigten Ausstiegs aus der Kernenergie (z.B. Prognos 2011 und Prognos, EWI, GWS 2011). Nichtpreisbedingte Hemmnisse dürften für die Umsetzung der Maßnahmen eine be-deutendere Rolle spielen.

Vergleichsbasis ist somit ein Referenzszenario, das die aktuellen wirtschaftlichen Entwick-lungen für Deutschland widerspiegelt und in wesentlichen Rahmenannahmen mit internatio-nalen Szenarien zu Energieverbrauch und -preisen kompatibel ist.

3.1.2 Frozen Efficiency

Durch den Vergleich von Simulationsergebnissen des ambitionierten Effizienzszenarios mit dem Referenzszenario werden die gesamtwirtschaftlichen Effekte einer über die Referenz hinausgehenden zusätzlichen Effizienzanstrengung berechnet.

Stellt man sich hingegen die Frage nach den gesamtwirtschaftlichen Auswirkungen von Effi-zienzanstrengungen „überhaupt“, so muss man die Referenzentwicklung durch eine – hypo-thetische – Entwicklung ersetzen, bei welcher ausgehend vom heutigen Stand keinerlei wei-tere Effizienzentwicklung mehr stattfinden wird.

80,00

90,00

100,00

110,00

120,00

130,00

140,00

2008 2015 2020 2025 2030

Energieszenarien

IEA WEO 2009 Referenz

IEA WEO 2010 New policiesscenarioIEA WEO 2010 Currentpolicies scenarioIEA WEO 2010 450 scenario

Energieprognose 2009

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Hierzu wird ein „Frozen Efficiency“-Szenario definiert. Dieses beinhaltet keine weitere Effi-zienzverbesserung und ergibt sich allein aus den Veränderungen der Aktivitätsgrößen wie Produktion, Bevölkerung oder Wirtschaftswachstum.

Die Differenz zwischen „Effizienz ambitioniert“ und „Frozen Efficiency“ beantwortet also die Frage: wie viel Energie können wir gegenüber einer Welt ohne Effizienzfortschritt (mittleres Effizienzniveau von ca. 2007/2008) einsparen, wenn wir die realisierbaren Potenziale umset-zen, aber die sonstigen Aktivitäten nicht verändern?

Für die einzelnen Sektoren bedeutet dies z. B., dass im „Frozen Efficiency Szenario“

• Geräteersatz mit der Zugangsqualität von 2007/2008 stattfindet; • der Energiebedarf der Kühlschränke sich ergibt aus der „Anzahl der Kühlschränke im

Jahr 2020“ * „Mittleren Nutzungsgrad der Kühlschränke im Jahr 2007/2008“. So be-rücksichtigt man evtl. ein Wachstum bei der Anzahl der Kühlschränke (evtl. durch ei-ne höhere Ausstattungsrate oder mehr Haushalte), aber geht davon aus, dass diese nicht effizienter werden.

• Gebäude nicht mehr energetisch saniert werden (d. h. die Effizienz der bestehenden Gebäude wird eingefroren, nicht die Sanierungseffizienz), sich die Pro-Kopf-Wohnfläche aber weiterhin erhöht. Neu errichtete Gebäude haben den energetischen Standard von Neubaugebäuden des Jahres 2008.

• die Anteile der einzelnen PKW-Klassen (kleine/mittlere/große Fahrzeuge) konstant bleiben, ebenso wie der spezifische Verbrauch der Fahrzeuge.

• in der Industrie keine Anlagenmodernisierung stattfindet und neue Anlagen die mittle-re Effizienz des Bestandes aufweisen. Der Energieverbrauch verändert sich folglich alleine über ein Wachsen oder Fallen der Produktionsmengen industrieller Güter.

Zur Verdeutlichung der Größenordnung hierdurch anfallender zusätzlicher wirtschaftlicher Impulse wurde eine Sensitivität mit einem „Frozen Efficiency“-Teilszenario für den Gebäu-debereich gerechnet.

3.2 Überblick über die untersuchten Maßnahmen Im Rahmen dieser Studie wurden insgesamt 43 Maßnahmen bzw. Maßnahmencluster quan-tifiziert. Diese decken wichtige Maßnahmenbereiche ab, die für eine ambitionierte Effizienz-strategie zu erschließen sind. Gleichwohl gibt es weitere Einsparpotenziale, die aufgrund ih-rer Heterogenität jedoch nicht vollständig betrachtet werden konnten. Die berechneten Po-tenziale sind daher als untere Grenze zu betrachten. Insbesondere wurde auch fokussiert auf energiebezogene Klimaschutzmaßnahmen auf Endkundenseite (Ausnahme: Abfall und Abwasser), nicht auf Maßnahmen in den Bereichen Klimaschutz durch nicht energiebedingte Treibhausgase.

In den folgenden Kapiteln werden diese Maßnahmen detailliert erläutert und wesentliche zu Grunde liegende Parameter dokumentiert.

Tabelle 3-1: Überblick über die untersuchten Maßnahmen

Nr. Maßnahme

Private Haushalte

P1 Gebäudesanierung und Erneuerung Heizungssysteme P2 Hocheffizienter Gebäudeneubau P3 Effiziente Beleuchtung

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P4 Effiziente Kühlschränke, Kühl-Gefrier-Geräte, Gefriergeräte P5 Effiziente Waschmaschinen, Waschtrockner, Wäschetrockner P6 Effiziente IuK-Geräte Gewerbe, Handel, Dienstleistungen

G1 Gebäudesanierung und Erneuerung Heizungssysteme G2 Effiziente Beleuchtung G3 Optimierung von RLT-Systemen G4 Optimierung von Kühl- und Gefriersystemen G5 Effiziente Bürogeräte G6 LED Ampelanlagen G7 Effiziente Straßenbeleuchtung Industrie

I1 Elektromotoren I2 Druckluft I3 Pumpensysteme I4 Lüftungssysteme I5 Kältebereitstellung I6 Übrige Motorsysteme I7 Beleuchtung I8 Gas-Brennwertkessel I9 Metallerzeugung I10 Nicht-Eisen Metalle I11 Papiergewerbe I12 Glas und Keramik I13 Steine-Erden I14 Grundstoffchemie I15 Ernährungsgewerbe Verkehr

V1 Einführung effizienter Pkw V2 Einführung Hybrid-Linienbusse V3 Einführung Hybrid-Leichte-Nutzfahrzeuge V4 Leichtlaufreifen Pkw V5 Leichtlaufreifen Lkw V6 Leichtlauföle Pkw V7 Energieeffizientes Fahren – Pkw V8 Fahrerschulung Lkw V9 Verlagerung innerörtlicher Pkw-Verkehr auf ÖPNV und Fahrrad V10 Verlagerung im Güterverkehr Abfall und Abwasser

A1 Steigerung der getrennten Erfassung von Bioabfall aus Haushalten A2 Nachrüstung Kompostierungsanlagen um anaerobe Stufe A3 Optimierungen der MVAn in Deutschland A4 Erschließung bislang ungenutzter holziger Grünabfälle und Landschaftspflegereste A5 Erschließung bislang ungenutzter krautiger Grünabfälle und Landschaftspflegereste

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3.3 Effizienzmaßnahmen im Sektor der Privaten Haushalte (Prognos)

3.3.1 Überblick

Die folgende Tabelle zeigt das attraktive Energieeinsparpotenzial im Bereich der Privaten Haushalte im Vergleich zur Referenzentwicklung der Energieszenarien 2010 und dem Fro-zen Efficiency-Szenario. Im Jahr 2020 beträgt das Einsparpotenzial gegenüber der Referen-zentwicklung 58 PJ, bis zum Jahr 2030 steigt das zusätzliche attraktive Einsparspotenzial auf 127 PJ.

Die angenommene Referenzentwicklung enthält für alle Verbrauchsbereiche auch bereits ambitionierte Effizienzanstrengungen. So beträgt das absolute attraktive Einsparpotenzial gegenüber dem Frozen Efficiency-Szenario bis zum Jahr 2020 388 PJ bzw. bis 2030 662 PJ und übersteigt damit das Einsparpotenzial gegenüber der Referenzentwicklung insbesonde-re im Gebäudebereich deutlich.

Mit jeweils etwa 80 % entfällt der größte Teil des Einsparpotenzials auf den Raumwärmebe-reich. Das weitere Einsparpotenzial verteilt sich auf die untersuchten Maßnahmenbereiche: Beleuchtung, effiziente Kühl- und Gefriergeräte, Waschen und Trocknen sowie auf effiziente IuK-Geräte.

Tabelle 3-2: Einsparpotenzial bei Realisierung des attraktiven Potenzials im Sektor Private Haushalte

Maßnahme Attraktives Einsparpotenzial im Jahr (PJ)

gegenüber Referenz

gegenüber Frozen Efficiency

2020 2030 2020 2030

Summe der untersuchten Maßnahmen 58 127 388 662 Gebäudesanierung und Erneuerung Heizungssysteme 44 104 342 569

Hocheffizienter Gebäudeneubau 0 0

Effiziente Beleuchtung 4 3 21 24

Effiziente Kühlschränke, Kühl-Gefrier-Geräte, Gefrier-geräte

3 6 14 32

Effiziente Waschmaschinen, Waschtrockner, Wäsche-trockner

2 6 5 12

Effiziente IuK-Geräte 5 8 6 25

3.3.2 Kurzbeschreibungen der Maßnahmen

Sanierung von Bestandsgebäuden und hocheffizienter Neubau

Das größte Energieeinsparpotenzial gegenüber der Referenzentwicklung und auch dem heu-tigen Zustand liegt in der Gebäudesanierung. Modellhaft werden dem Stand der Technik entsprechende und am Markt verfügbare Techniken und Standards eingeführt, die eine Ver-besserung gegenüber dem Referenzwert darstellen, es wird zusätzlich mit leicht beschleu-nigten Instandsetzungs- und Sanierungszyklen gerechnet. Die technische Ausgestaltung der Sanierungsmaßnahmen hängt von der vorhandenen Bausubstanz und den gebäudetypi-schen Gegebenheiten ab. Folgende typische Maßnahmen wurden unterstellt: Wanddäm-mung, Dachisolierung bzw. Isolierung der obersten Geschossdecke, Kellerdeckendämmung sowie der Einbau von Wärmeschutzverglasung.

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Neben dem verringerten Wärmebedarf durch bauseitige Verbesserungen besteht ein erheb-liches Energieeinsparpotenzial durch einen höheren Wirkungsgrad von Heizungssystemen. Die hier modellierte Maßnahme sieht eine erhöhte Austauschrate von 4 % pro Jahr vor (ge-genüber 3,3 % in der Referenz), was einer mittleren Nutzungsdauer von 25 Jahren ent-spricht. Gleichzeitig wird eine Erhöhung des Marktanteils von Brennwertkesseln auf 85 % im Jahr 2020 unterstellt.

Bei der Errichtung von neuen Gebäuden werden bereits in der Referenzentwicklung be-schleunigt verbesserte Standards unterstellt. So wird im Jahr 2013 eine nochmalige Ver-schärfung der EnEV vorausgesetzt. Aufgrund des üblichen Genehmigungsvorlaufes beim Gebäudebau entfalten die Verordnungen jeweils erst ein Jahr nach Inkrafttreten Wirkung. Im Jahr 2020 beträgt der mittlere Wärmebedarf exkl. Warmwasser-Bedarf für Neubauten nur noch etwa 35 kWh/(m²a). Bis zum Jahr 2030 sinkt dieser Wert auf dann 28 kWh/(m²a). Be-zogen auf diese bereits sehr ambitionierte Entwicklung der Standards im Neubaubereich gibt es keine zusätzlichen attraktiven Effizienzpotenziale, da die zusätzlichen Kosten für eine wei-tere Verbesserung der Standards die zusätzlichen Einsparungen weit übersteigen.

Optimierte Beleuchtung

Das im Jahr 2008 von der Europäischen Kommission beschlossene Verkaufsverbot von konventionellen Glühlampen sieht ein mehrstufiges Ausstiegsszenario zugunsten Strom spa-render Alternativen vor. Bis zum Jahr 2012 werden alle Glühlampentypen abgelöst, 2013 werden die Effizienzkriterien für alle Lampen einschließlich Energiesparlampen weiter ver-schärft. Bis zum Jahr 2020 werden bereits in der Referenzentwicklung alle bestehenden Glühlampen durch effiziente Lampen (Energiesparlampen, Leuchtstoffröhren, LED und/oder effiziente Halogenlampen) ersetzt. Alle im Jahr 2020 eingesetzten Halogenlampen sind effi-ziente Halogenlampen mit einer Infrarotlicht-reflektierenden Beschichtung. Gegenüber der sehr guten Referenzentwicklung sind nur noch geringe attraktive Energieeinsparpotenziale im Beleuchtungsbereich zu erwarten, z.B. durch eine beschleunigte Marktdurchdringung von hocheffizienten LED-Lampen und einem höheren Anteil von Energiesparlampen, welche Ha-logenlampen ersetzten.

Effiziente Haushaltsgeräte

Kühl – und Gefrierschränke der Effizienzklassen A+ und A++ sind heute bereits in allen Grö-ßenklassen auf dem Markt. Die 2009 beschlossene und bereits in Kraft getretene EG Ver-ordnung zu Haushaltskühlgeräten sieht die in Tabelle 3-3 beschriebenen Anforderungen vor.

Tabelle 3-3: Effizienz Anforderungen: Haushalts-Kühlgeräte

Inkrafttreten Energieeffizienz Index (EEI)

1. Juli 2010

EEI < 55 A und besser bleiben alle Geräte B, C bis G werden aus dem Markt ver-drängt

1. Juli 2012

EEI < 44 A+ bleibt alle Geräte A bis G werden aus dem Markt verdrängt

1. Juli 2014 EEI < 42 effizientere A+ bleiben weniger effiziente A+ werden aus dem Markt ver-drängt

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Das bedeutet, dass ab 2014 nur effiziente (EEI<42) A+ Geräte und A++ Geräte vermarktet werden dürfen nach jetziger Kennzeichnung. Eine Fortschreibung zur Energieverbrauchs-kennzeichnung steht noch aus.

Die unterstellten Maßnahmen sehen eine beschleunigte Marktdurchdringung dieser Geräte vor. Ab dem Jahr 2015 beträgt der Verkaufsanteil von A++ Geräten 60% und steigt bis 2020 auf 80%. Ab dem Jahr 2013 wird angenommen, dass noch effizientere "A+++"-Geräte bzw. „A-60 %“-Geräte (gemäß der neuen vom europäischen Parlament beschlossenen neuen Kennzeichnung) eingeführt werden, die bis 2020 einen Marktanteil von 15% erreichen könn-ten.

Durch den Einsatz eines Wäschetrockners mit Wärmepumpe (oder eines Erdgaswäsche-trockners) kann der Energieverbrauch gegenüber einem konventionellen Wäschetrockner um 40 bis 50 % gesenkt werden. Bis zum Jahr 2020 steigt der Verkaufsanteil von effizienten Trocknern auf 80 % von heute weniger als 10 %.

Bei Geschirrspülern und Waschmaschinen sind die zusätzlichen, über die unterstellte Markt-entwicklung hinaus zu erwartenden Einsparpotenziale geringer als bei Kühlgeräten.

Die 2010 in Kraft getretene EG Verordnung zu Waschmaschinen sieht folgende Anforderun-gen für die kommenden Jahre vor:

Tabelle 3-4: Effizienz Anforderungen: Haushaltswaschmaschinen

Inkrafttreten Energieeffizienz Index (EEI)

1 Juli 2010 EEI < 68 Alle Geräte schlechter als B werden aus dem Markt verdrängt

1 Juli 2013 EEI< 59 bezogen auf Kapazität >4kg Alle Geräte schlechter als A werden aus dem Markt verdrängt

Effiziente IuK-Geräte

Die technische Weiterentwicklung von Computern führt dazu, dass die Rechenleistung schnell ansteigen wird. Fortschritte bei der Rechenleistung gehen seit einigen Jahren einher mit Fortschritten bei der Energieeffizienz der Computer, d. h. die Rechenleistung verdoppelt sich etwa alle 18 Monate bei gleich bleibendem Energieverbrauch. Bisher wurde die gestei-gerte Rechenleistung zum größten Teil durch neue Anwendungen und komplexere Software ausgenutzt. Zukünftig ist zu erwarten, dass die zusätzliche Rechenleistung nicht mehr kom-plett bzw. nicht ständig abgefragt wird. Dadurch werden die zukünftigen Effizienzgewinne verstärkt den spezifischen Energieverbrauch von Computern senken. Schon heute führt der Einsatz von Laptop-Prozessoren zu einer Verbrauchssenkung von etwa 50% gegenüber dem Einsatz von Standardprozessoren.

Bei TV-Geräten wird die Tendenz zu Geräten mit großen Bildschirmdiagonalen weiter anhal-ten. Eine bessere Verbrauchskennzeichnung beim Handel und die verstärke Nutzung der vorhandenen Energiespareinstellungen der Geräte stellt ein erhebliches Einsparpotenzial dar.

Ende 2008 verabschiedete die Kommission mit der „Verordnung zu Ökodesign-Anforderungen an den Stromverbrauch elektrischer und elektronischer Haushalts- und Büro-

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geräte im Bereitschafts- und im Aus-Zustand“2 die erste neue3 Durchführungsmaßnahme zur Ökodesign-Richtlinie. Diese regelt die Leistungsaufnahme von Büro- und Haushaltgeräten. Computer, Wäschetrockner, Fernsehgeräte, elektrische Zahnbürsten etc. dürfen ab 2010 nicht mehr als ein Watt im Bereitschafts- und im Schein-Aus-Zustand aufnehmen. Ab 2013 sinken die Grenzwerte auf die Hälfte, d.h. 0,5 Watt im Bereitschafts- und im Schein-Aus-Zustand und ein Watt bei zusätzlicher Informationsanzeige. Diese Regelung gilt unmittelbar in allen 27 Mitgliedsstaaten. Die starke Senkung des Standby-Verbrauchs wurde bereits in der Referenzentwicklung berücksichtig.

3.4 Effizienzmaßnahmen im Sektor Gewerbe, Handel & Dienstleistungen (Prognos)

3.4.1 Überblick

Die folgende Tabelle zeigt das attraktive Energieeinsparpotenzial im Bereich Gewerbe, Han-del & Dienstleistungen im Vergleich zur Referenzentwicklung der Energieszenarien 2010 sowie gegenüber dem Frozen Efficiency-Szenario. Im Jahr 2020 beträgt das Einsparpotenzi-al gegenüber der Referenzentwicklung 94 PJ, bis zum Jahr 2030 steigt das zusätzliche at-traktive Einsparungspotenzial auf 141 PJ.

Tabelle 3-5: Einsparpotenzial bei Realisierung des attraktiven Potenzials im Sektor Gewerbe, Handel & Dienstleistungen

Maßnahme Attraktives zusätzliches Einsparpotenzial im Jahr (PJ)

Gegenüber Referenz

Gegenüber Frozen Efficiency

2020 2030 2020 2030

Summe der untersuchten Maßnahmen 94 141 247 409 Gebäudesanierung und Erneuerung Hei-zungssysteme

46 81 148 318

Effiziente Beleuchtung 25 25 42 43 Optimierung von RLT-Systemen 9 12 23 34 Optimierung von Kühl- und Gefriersystemen 3 4 10 11 Effiziente Bürogeräte 6 11 12 15 LED Ampelanlagen 1 2 2 4 Effiziente Straßenbeleuchtung 4 6 10 16

2 Verordnung (EG) Nr. 1275/2008 der Kommission vom 17. Dezember 2008 zur Durchführung der Richtlinie 2005/32/EG des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Festlegung von Ökodesign-Anforderungen an den Stromverbrauch elektrischer und elektronischer Haushalts- und Bürogeräte im Bereitschafts- und im Aus-Zustand. 3 „Alt“ sind drei Regelungen, die vor der Rahmenrichtlinie und unabhängig von ihr entstanden waren. Diese Regelungen wurden dann der Rahmenrichtlinie (quasi nachträglich) zugeordnet und zu soge-nannten Durchführungsmaßnahmen erklärt. Die Regelung zum Bereitschafts- und zum Aus-Zustand ist die erste, die auf Grundlage der Rahmenrichtlinie entstand.

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Im Vergleich zur „Frozen Efficiency“, also der auf dem Niveau von 2007/2008 eingefrorenen Effizienz, können im Jahr 2020 etwa 247 PJ Endenergie eingespart werden. Bis zum Jahr 2030 steigt das Einsparpotenzial auf 409 PJ. Wie im Haushaltsbereich ist auch im Dienstleis-tungssektor das größte Einsparpotenzial bei der Gebäudesanierung zu finden. Bei der Be-trachtung der Einsparung ist zu beachten, dass eine verstärkte Nutzung (Mengentreiber) die Effekte einer Effizienzverbesserung aufheben kann. So wird im Bereich Kühlen, Lüften und Klimatisieren (RLT-Systeme) der Energieverbrauch trotz der Ausschöpfung der attraktiven Effizienzpotenziale zukünftig steigen infolge einer starken Ausweitung der klimatisierten Bü-ro- und Verkaufsflächen. In allen anderen betrachteten Bereichen kann der Energiever-brauch gegenüber dem Jahr 2010 gesenkt werden.

3.4.2 Kurzbeschreibungen der Maßnahmen

Gebäudesanierung im Bestand und Neubau hocheffizienter Gebäude

Gebäude im Dienstleistungssektor haben mit 35 bis 40 Jahren im Mittel eine wesentlich kür-zere Lebensdauer als Wohngebäude: es wird häufiger abgerissen und neu gebaut als sa-niert. Die mittlere Sanierungs- und Neubaurate liegt bei etwa 3 % pro Jahr. Damit können sich neue Baustandards bei Dienstleistungsgebäuden schneller durchsetzten als bei Wohn-gebäuden. Bereits in der Referenzentwicklung sinkt der spezifische Energieverbrauch für Raumwärme des Bestandes von etwa 130 kWh/m² im Jahr 2010 auf 105 kWh/m² im Jahr 2020 bzw. auf 83 kWh/m² im Jahr 2030. Durch eine weitere Verbesserung der Gebäude-standards bei Sanierungen und effizienten Neubauten kann im GHD-Sektor zusätzlich zur Referenzentwicklung ein attraktives Einsparpotenzial von 94 bzw. 141 PJ bis zum Jahr 2020 bzw. 2030 erschlossen werden.

Optimierung von Klima- und Lüftungssystemen

Der Verwendungszweck Kühlen und Lüften hat im GHD-Sektor eine große Bedeutung. Auf-grund der Erwartung eines verstärkten Auftretens heißer Sommer sowie steigenden Kom-fortansprüche wird eine deutliche Zunahme der Ausstattung von Dienstleistungsgebäuden mit Klimatisierung erwartet. Es wird davon ausgegangen, dass ab dem Jahr 2015 fast alle Neubauten im GHD-Sektor mit raumlufttechnischen Anlagen für die Absaugung der Abluft und zur Konditionierung (Erwärmung, Befeuchtung, Kühlung) der Frischluft ausgerüstet wer-den und auch im Bestand eine deutliche Nachrüstung erfolgen wird.

Bei der Betrachtung des attraktiven Einsparpotenzials wurde unterstellt, dass die Normwerte (SIA 380/4) für den Energieverbrauch von RLT-Systemen zukünftig flächendeckend erreicht werden. Häufig sind bestehende Anlagen überdimensioniert und/oder nur ein- oder zweistu-fig regelbar. Durch niedrig-investive und damit wirtschaftliche Maßnahmen wie Zeit-Abschaltung, Reduktion des Volumenstroms, Erhöhung des Toleranzbereichs können be-reits spezifische Einsparungen von bis zu 50 % erreicht werden. Einschneidende Eingriffe wie z. B. in die Luftkanalführung für den Einbau einer Wärmerückgewinnung lassen sich hin-gegen in der Regel nicht wirtschaftlich darstellen. Trotz der Anwendung der Einsparmaß-nahmen steigt der absolute Energieverbrauch von RLT-Anlagen, aufgrund der höheren zu klimatisierenden Fläche bis zum Jahr 2030 an.

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Steckerfertige Kühl- und Tiefkühlgeräte

Die Maßnahme konzentriert sich auf steckerfertige Kühl- und Tiefkühlgeräte im Lebensmit-telbereich. Energieverluste können vermieden werden durch die Optimierung des Kältesys-tems, die Schließung bzw. Teilschließung der Kühlmöbel, eine Nachtabdeckung für alle Ge-räte sowie eine effiziente Gerätebeleuchtung. Optimierte Geräte haben gegenüber den heu-tigen Bestandsgeräten im Durchschnitt einen um 30 % geringeren Stromverbrauch. Bis zum Jahr 2020 wird der Bestand einmal komplett ausgetauscht.

Optimierte Beleuchtung

Im Gegensatz zum Bereich privater Haushalte werden in vielen Bereichen der Allgemeinbe-leuchtung im GHD-Sektor bereits heute Systeme mit (relativ) energiesparenden Leuchtstoff-röhren verwendet. Bis 2020 sind weitere Einsparmöglichkeiten durch effizientere Beleuch-tungstechniken (3-Bandenlampen, verspiegelte Leuchten, Strahler mit Energiesparlampen, elektronische Vorschaltgeräte) gegeben. Darüber hinaus lassen sich Potenziale mit der be-darfsabhängigen Regelung (Zeitschaltung, Bewegungsmelder, Dimmung) sowie verbesser-ter Tageslichtnutzung erschließen.

Reduktion des Betriebs- und Standby-Verbrauchs bei Bürogeräten

Die heute verwendeten Bürogeräte unterscheiden sich hinsichtlich des technischen Stan-dards und ihres Energieverbrauchs kaum von IT-Geräten zur privaten Nutzung. Bei Büroge-räten werden die gleichen technischen Maßnahmen zur Senkung des Betriebs- und Stand-by-Verbrauchs wie im Bereich der IuK-Geräte im Sektor der Privaten Haushalte unterstellt.

Optimierung der Straßenbeleuchtung und Einsatz von LED-Ampelanlagen

Eine Verringerung des Strombedarfs der Straßenbeleuchtung lässt sich durch Optimierung des eingesetzten Lampentyps, Leuchtkörpers, der Vorschaltgeräte sowie durch bedarfsan-gepasste Schaltungen erreichen, wie die Anpassung der Leuchtdichte an die Verkehrsdichte (z. B. Halbierung der Beleuchtungsstärke bei Halbnachtschaltung). Ersatzmöglichkeit besteht bei veralteten Leuchten auf Quecksilber- Dampf-Basis (HQL) durch Natriumhochdrucklam-pen mit höherer Lichtausbeute (NaH). Alle Anlagen ohne bedarfsangepasste Steuerung werden mit einen Steuergerät ausgerüstet. Bis 2020 erfolgt der Ersatz von 70% aller Queck-silberdampflampen durch Natriumdampflampen. Nach 2015 werden sukzessive für bestimm-te Anwendungsfälle (z.B. Nebenstraßen) hocheffiziente LED-Lampensysteme eingesetzt.

Die Umstellung von Standard-Ampelanlagen auf LED-Technik ermöglicht eine Reduktion des Stromverbrauchs um mindestens 40%. Die Maßnahme unterstellt bis zum Jahr 2020 die Um-rüstung von allen bestehenden 230V-Ampelanlagen auf LED-Technik.

3.5 Effizienzmaßnahmen im Sektor Industrie (Fraunhofer ISI)

3.5.1 Überblick

Für die Analyse der vorhandenen Effizienztechniken in der Industrie werden diese in zwei Gruppen unterteilt: Querschnittstechnologien und branchenspezifische Technologien. Quer-schnittstechnologien finden über verschiedene Branchen und Produktionsprozesse hinweg Einsatz. Klassische Beispiele sind Beleuchtung oder Pumpen. Branchenspezifische Techno-logien hingegen kommen nur bei ausgewählten Prozessen zum Einsatz. Dieses können effi-zientere Produktionsverfahren sein oder auch die Rückgewinnung und Nutzung von Abwär-me. Diese Aufteilung wurde gewählt, um die sehr heterogene Technologie- und Produktions-

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struktur in der Industrie möglichst umfassend zu berücksichtigen. Gerade im Bereich der branchenspezifischen Technologien konnte aufgrund aktueller Studien (Fraunhofer ISI et al. 2011) auf eine deutlich detailliertere Datenbasis zurückgegriffen werden, als dies noch bei der letzten Potenzialstudie (IFEU et al. 2009) der Fall war. Sämtliche Einsparpotenziale wur-den mit dem Energienachfragemodell ISIndustry berechnet.

Die folgenden Tabellen zeigen die resultierenden Einsparpotenziale getrennt für Strom und Brennstoffe für die wichtigsten Anwendungen bzw. nach industriellen Branchen zusammen gefasst. Insgesamt ermöglichen die betrachteten Effizienzmaßnahmen ein Einsparpotenzial von etwa 180 PJ/a bis zum Jahr 2020 (260 PJ/a bis 2030). Diese Einsparungen beinhalten ausschließlich Maßnahmen, die über die Referenzentwicklung hinausgehen und zum Groß-teil wirtschaftlich sehr attraktiv sind.

Bei Betrachtung der einzelnen Maßnahmen ist auffällig, dass die Stromeinsparungen mit et-wa 119 PJ/a zum Großteil auf Querschnittstechnologien im Bereich der Motorsysteme zu-rückzuführen sind. Dieses ist vorwiegend mit dem hohen Anteil der elektrischen Antriebe von etwa 70 % am Stromverbrauch der Industrie zu begründen. Im Bereich der elektrischen An-triebe sind die größten Potenziale durch Systemoptimierung realisierbar, während der Aus-tausch von Elektromotoren durch Motoren der Effizienzklasse IE3 mit 12,5 PJ/a bis 2030 ei-nen eher kleinen Beitrag zu den Einsparungen leistet. Die Optimierung von Druckluft-, Pum-pen- und Lüftungssystemen weist nach wie vor hohe Potenziale auf, die in der Summe bei etwa 62 PJ/a bis 2030 liegen. Bedeutende Maßnahmen sind hier die bedarfsgerechte Steue-rung und der Einsatz von Frequenzumrichtern für den drehzahlvariablen Antrieb.

Die Einsparpotenziale im Bereich der Brennstoffe bzw. der Wärmeerzeugung wurden vor-wiegend branchenspezifisch untersucht. Gründe hierfür sind die unterschiedlichen Ofentypen und die enge Integration in den Produktionsprozess. Eine Ausnahme stellt alleine die Raumwärmebereitstellung mit Heizkesseln dar, die als einzige Querschnitttechnik im Bereich der Brennstoffeinsparungen betrachtet wurde und mit etwa 8 PJ/a eher zu den kleineren Maßnahmenpaketen gehört. Die größten Brennstoffeinsparungen sind mit 43,5 PJ/a in der Metallerzeugung realisierbar, gefolgt von der Papierindustrie (19 PJ/a) und der Steine-Erden Industrie (11 PJ /a).

Um eine bessere Bewertung der Einsparpotenziale zu ermöglichen, sind diese in den fol-genden Tabellen auch in Bezug auf die „Frozen Efficiency“-Entwicklung angegeben. Diese beinhaltet keine weitere Effizienzverbesserung und ergibt sich allein aus den Veränderungen der Aktivitätsgrößen wie Produktion oder Wirtschaftswachstum. Die Differenz aus den beiden angegebenen Typen von Einsparpotenzialen sind die bereits im Referenzszenario hinterleg-ten Potenziale.

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Tabelle 3-6: Strom-Einsparpotenzial bei Realisierung des attraktiven Potenzials im Sektor Industrie

Tabelle 3-7: Brennstoff- Einsparpotenzial bei Realisierung des attraktiven Potenzials im Sektor Indust-rie

Die wichtigsten Effizienzmaßnahmen, die sich hinter den gezeigten Einsparpaketen befin-den, werden im folgenden Kapitel beschrieben.

2020 2030 2020 20301 Elektromotoren 6,5 12,5 8,1 15,8 2 Druckluft 16,2 18,9 23,0 27,1 3 Pumpensysteme 18,9 23,3 26,9 33,6 4 Lüftungssysteme 15,9 19,9 22,6 28,6 5 Kältebereitstellung 3,6 4,4 5,2 6,4 6 Übrige Motorsysteme 27,2 39,8 38,6 56,5 7 Beleuchtung 9,0 10,7 12,4 15,1 8 Gas-Brennwertkessel - - n.a. n.a.9 Metallerzeugung 1,1 6,6 2,7 10,8

10 Nicht-Eisen Metalle 3,1 3,7 4,4 6,1 11 Papiergewerbe 3,4 7,5 4,5 9,8 12 Glas und Keramik 0,1 0,2 0,2 0,5 13 Steine-Erden 1,2 1,5 1,7 2,2 14 Grundstoffchemie 1,6 0,8 7,7 11,6 15 Ernährungsgewerbe 1,4 1,7 2,1 2,9

Summe Summe 109,1 151,5 160,0 226,8

Maßnahmenpaket

Querschnitts-technologien

Branchenspezifische Technologien

Attraktives Einsparpotenzial [PJ]Gegenüber Referenz

Gegenüber Frozen Efficiency

2020 2030 2020 20301 Elektromotoren - - - - 2 Druckluft - - - - 3 Pumpensysteme - - - - 4 Lüftungssysteme - - - - 5 Kältebereitstellung - - - - 6 Übrige Motorsysteme - - - - 7 Beleuchtung - - - - 8 Gas-Brennwertkessel 5,2 8,1 n.a. n.a.9 Metallerzeugung 16,7 43,5 23,7 59,1

10 Nicht-Eisen Metalle 5,3 5,8 9,3 11,3 11 Papiergewerbe 13,9 19,1 20,2 30,7 12 Glas und Keramik 3,2 5,5 7,2 13,1 13 Steine-Erden 7,8 10,7 11,0 15,1 14 Grundstoffchemie 14,3 5,8 38,8 49,3 15 Ernährungsgewerbe 5,8 7,7 7,7 11,8

Summe Summe 72,0 106,1 117,8 190,4

Branchenspezifische Technologien

Attraktives Einsparpotenzial [PJ]Gegenüber Referenz

Gegenüber Frozen Efficiency

Maßnahmenpaket

Querschnitts-technologien

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3.5.2 Kurzbeschreibungen der Maßnahmen

Querschnittstechnologien

Betrachtet wurden Querschnittstechnologien, deren Optimierung möglichst nur geringe Aus-wirkungen auf den Produktionsprozess hat, an den sie gekoppelt sind. Des Weiteren wurden Anwendungen ausgewählt, die einen hohen Anteil am Energieverbrauch der Industrie auf-weisen. Dieses sind vorwiegend elektrische Antriebe, aber auch Anwendungen wie die Be-leuchtung (siehe Abbildung 3-7).

Abbildung 3-7: Anteile einzelner Anwendungen am Stromverbrauch der Industrie (Quelle: Prognos et al. 2011)

Nach übereinstimmenden Ergebnissen verschiedener Studien auf europäischer und nationa-ler Ebene entfallen etwa 70 % des industriellen Stromverbrauchs auf Motoranwendungen, darunter insbesondere auf Druckluft-, Pumpen- und Lüftungssysteme (Prognos et al. 2011). Für alle hier betrachteten Motoranwendungen gibt es eine Vielzahl von Optionen und Maß-nahmen, um den Energieverbrauch zu senken. Diese beinhalten sowohl die energetische Verbesserung einzelner Komponenten wie des Elektromotors oder der Arbeitsmaschine als auch Systemverbesserungen wie die bessere Abstimmung der Komponenten oder die be-darfsgerechte Steuerung und Regelung. Gerade Pumpen und Lüftungssysteme bergen gro-ße Einsparpotenziale durch den Einsatz drehzahlvariabler Antriebe. Häufig können alleine durch eine genauere Auslegung der Anlage auf den tatsächlichen Bedarf hohe Einsparungen erzielt werden. All diese Maßnahmen wurden im ausgewiesenen „attraktiven Potenzial“ be-rücksichtigt.

Weitere 5 % des Stromverbrauchs der Industrie entfallen auf die Beleuchtung. Auch wenn in der Industrie, verglichen mit den privaten Haushalten oder dem Gewerbe, bereits Lampen mit höherer Lichtausbeute eingesetzt werden, bestehen hier weitere Einsparpotenziale. Das Beleuchtungssystem besteht neben den Lampen noch aus einem Vorschaltgerät, einer

Kälteerzeugung (Klima)

2%

Kälteerzeugung (Prozesse)

2% Walzen und Pressen4%

Mahlprozesse4% Kompressoren

(Hochdruck)4%

Luftförderung (Raumlüftung)

5%

Ventilatoren (außer Klimatisierung)

6%

Druckluft8%

Pumpen12%

Andere Motoranwendungen

25%

Beleuchtung5%

IKT4%

Raumwärme u. Warmwasser

1%

Elektrolyse9%

Andere Prozesswärme

9%

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Leuchte sowie Steuerungsmöglichkeiten. All diese Komponenten haben Einfluss auf den Stromverbrauch des Systems. Neben der weiteren Erhöhung des Anteils hocheffizienter Lampen (T5 Leuchtstoffröhren oder Hochdruck Entladungslampen) lässt sich besonders durch den Einsatz elektronischer Vorschaltgeräte sowie eine bedarfsgerechte Regelung und Steuerung mittels Bewegungs- und Helligkeitssensoren der Stromverbrauch reduzieren. Die-se Maßnahmen sind im „attraktiven Potenzial“ enthalten.

Anders als in den Sektoren Private Haushalte und GHD ist der Anteil der Raumwärme am Endenergieverbrauch der Industrie mit rund 8 % relativ gering. Gas-Brennwertkessel hatten 2007 in Deutschland einen Marktanteil von etwa 50%. Durch den Austausch von Gas- und Öl-Niedertemperaturkesseln durch die effizienteren Gas-Brennwertkessel lassen sich auch in der Industrie noch weitere Brennstoffeinsparungen erzielen.

Weitere nicht quantifizierte Einsparpotenziale sind unter anderen in den Bereichen Informa-tions- und Kommunikationstechnologie (IKT) sowie Gebäudedämmung vorhanden.

Branchenspezifische Technologien in energieintensiven Prozessen

Die Einsparpotenziale in energieintensiven Prozessen basieren auf einer aktuellen De-tailanalyse der energieintensiven Industrie (Fraunhofer ISI et al. 2011). Aus methodischen Gründen beinhalten die berücksichtigten Einspartechnologien keine Verfahrenssubstitution oder erhöhte Nutzung von Recyclingrouten. Hierfür wäre eine deutliche Erweiterung der Sys-temgrenzen notwendig gewesen, um auch mögliche vorgelagerte Transport- und Produkti-onsketten zu erfassen. Weiterhin sind zweifelsohne weitere Einsparpotenziale in der Indust-rie vorhanden, die aufgrund ihrer Heterogenität jedoch nicht betrachtet werden konnten. Folglich sind die berechneten Potenziale als untere Grenze zu betrachten, für deren Umset-zung die notwendigen Technologien in Schlomann et al. (2011) detailliert beschrieben sind.

Im Folgenden werden je Branche die bedeutendsten Maßnahmen beschrieben, die im „at-traktiven Potenzial“ enthalten sind. Diese sind größtenteils wirtschaftlich im Sinne einer rela-tiv kurzen Amortisationszeit von häufig weniger als 5 Jahren. Bei einzelnen Maßnahmen ist die Wirtschaftlichkeit etwas schlechter und nur sehr wenige Maßnahmen amortisieren sich über die Lebensdauer nicht. Jedoch kann man aufgrund von Kostenreduktionen erwarten, dass auch diese in Zukunft bei steigender Verbreitung noch günstiger werden. Da für alle Maßnahmen unterstellt wurde, dass die Anlagenumwälzung nicht beeinträchtigt wird (also kein vorzeitiger Austausch stattfindet), sind nur Maßnahmen enthalten, die entweder wirt-schaftlich sind, oder nah an der Grenze zur Wirtschaftlichkeit.

Abbildung 3-8 zeigt den Anteil der einzelnen Prozesse am Brennstoffbedarf des Industrie-sektors. Es ist deutlich zu erkennen, dass wenige Prozesse für einen Großteil des Brenn-stoffbedarfs verantwortlich sind. Diese bergen tendenziell auch die größten absoluten Ein-sparpotenziale. Im Folgenden sind je Branche einige vielversprechende Einspartechnologien diskutiert, die sich hinter den in Tabelle 3-6 und Tabelle 3-7 ausgewiesenen Potenzialen ver-bergen.

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Abbildung 3-8: Anteile einzelner Prozesse am Brennstoffbedarf der Industrie (Quelle: Fraunhofer ISI et al. 2011)

Metallerzeugung

In der Stahlerzeugung sind in Deutschland zwei alternative Produktionsrouten dominant, die Herstellung von Sauerstoffstahl auf Basis von Kokskohle und Eisenerz und die Herstellung von Elektrostahl auf Basis von Stahlschrotten. Das Elektrostahlverfahren gewann in den letz-ten Jahrzehnten kontinuierlich an Bedeutung und zeichnet sich durch seinen vergleichsweise hohen Stromverbrauch aus. Insgesamt liegt der Energiebedarf für die Elektrostahlherstellung jedoch noch weit unter dem Verbrauch für die Sauerstoffstahlherstellung. Hier ist besonders der Bedarf an fossilen Energieträgern wie Kokskohle sehr hoch. Signifikante Einsparungen sind durch die ganzheitliche Optimierung des Hüttengasverbundes erschließbar. Dies bein-haltet eine verbesserte Prozesssteuerung und damit eine bessere Abstimmung von Erzeu-gung und Verbrauch der Hüttengase. Auch eine Rückführung des Gichtgases in den Hoch-ofen würde weitere Einsparungen mit sich bringen. Weiterhin sind Abwärme-Nutzungspotenziale vorhanden. Besonders die Hochofenschlacke bietet dahingehend noch ungenutzte Möglichkeiten.

Beim weiterführenden Verarbeitungsschritt, dem Gießen und Walzen der Halbzeuge, sind noch hohe Einsparpotenziale vorhanden. Sehr vielversprechend erscheint der Ansatz, die Walzstraße zu verkürzen, indem der flüssige Stahl bereits sehr nah an der Form des End-produkts gegossen wird. Hierdurch lassen sich Walz- und Aufwärmschritte vermeiden und so ein erheblicher Teil des Energiebedarfs einsparen. Es wird davon ausgegangen, dass das so genannte endabmessungsnahe Gießen den Wärmebedarf von 1,1-1,5 GJ je Tonne Warm-band auf unter 0,5 GJ/t reduzieren könnte. Auch der Stromverbrauch würde sich durch die kürzere Walzstraße etwa halbieren.

Papiergewerbe

Die Papiererzeugung lässt sich generell in die beiden Wertschöpfungsschritte der Faser-stoffherstellung (aus Frischholz oder Altfasern) und der darauf aufbauenden Papierherstel-lung unterteilen. Da Deutschland einen Großteil der Faserstoffe importiert, ist hier besonders der zweite Schritt energetisch bedeutend. Energie wird dabei vorwiegend in Form von Wär-me für die Trocknung der Papierbahn aufgewendet. Eine vielversprechende und relativ kurz-fristig realisierbare Einspartechnologie ist die bessere Wärmeintegration und Abwärmenut-zung mittels Pinchanalyse in der Trockenpartie der Papiermaschine. Die Spannweite der re-sultierenden Einsparungen liegt – je nach Fallstudie – zwischen 4 % und 32 %. Langfristig

Oxygenstahl - Hochofen Ethylen 1, NaphthaPapier Klinker Brennen (trocken)Sintern WalzstahlIndustrieruß Ethylen 3, andere KWKoksofen KalkbrennenBehälterglas Methanol 2, erdölbasierte KWMolkerei Zellstoff - VerfahrenAmmoniak 1, Erdgas FlachglasZiegel Ammoniak 2, andere KWZucker SodaTitandioxid 1, Sulfat Aluminium HalbzeugeTDI BackwarenElektrostahl - EAF AdipinsäureBierbrauen FleischverarbeitungDirektes Reduktionsverfahren AltpapierstoffPolysulfone Aluminium sekundärEthylen 2, gasförmige KW Fliesen, Platten, andereKlinker Brennen (halbtrocken) FeuerfestkeramikAluminium Gießereien PolycarbonatStärke KupferbearbeitungÜbriges Glas Chlor, Membran-Verf.Restliche nicht betrachtet

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sind auch innovative neue Trocknungsverfahren denkbar. Geforscht wird derzeit an unter-schiedlichen Ansätzen, die beispielsweise die Papiertrocknung unter Druck und bei höheren Temperaturen ablaufen lassen und mit der mechanischen Walzenentwässerung kombinie-ren. Ob solche Verfahren eine Markteinführung erreichen, ist jedoch noch nicht absehbar.

Der Stromverbrauch verteilt sich vorwiegend auf verschiedene Querschnittstechniken wie Pumpen oder Walzen der Papiermaschine. Besonders stromintensiv ist – je nach Papiersor-te – die Nachmahlung der Faserstoffe im Refiner, die unter anderem dazu dient, die ge-wünschte Festigkeit zu erreichen. Hocheffiziente Refiner mit reduzierten Leerlaufverlusten haben in Demonstrationsanlagen Einsparungen von bis zu 30% erreicht.

Grundstoffchemie

Die chemische Industrie zeichnet sich durch eine Vielzahl verschiedenster Produkte aus, de-ren Produktionsverfahren häufig an integrierten Standorten eng miteinander verflochten sind. Einen sehr hohen Strombedarf haben sowohl die Chlor- als auch die Sauerstoffherstellung. Während letztere bereits durch den Einsatz neuer Anlagen mit bester verfügbarer Technik noch signifikante Einsparungen aufweist, sind die Potenziale bei der Chlorherstellung vor-wiegend durch eine Verfahrenssubstitution zu heben, wenngleich das Membran-Verfahren als derzeit effizientestes Verfahren am Markt noch gewissen Spielraum für Optimierungen bietet. Eine neuartige Sauerstoffverzehrkathode könnte das Membran-Verfahren ersetzen und den Stromverbrauch nochmals erheblich reduzieren.

Steine-Erden Industrie

In der Steine-Erden Industrie ist der bedeutendste Energieverbraucher die Zement-Herstellung. Besonders der Prozessschritt des Klinkerbrennens ist sehr Energie- und CO2-intensiv und weist einen jährlichen Brennstoffbedarf von etwa 80 PJ auf (2007). Langfristig sind besonders neue Zementtypen eine vielversprechende Möglichkeit den Energiebedarf deutlich zu senken. Im Labormaßstab ist es bereits gelungen, ein Zementverfahren zu entwi-ckeln, welches mit deutlich weniger Kalkstein auskommt und bei niedrigeren Verbrennungs-temperaturen abläuft. Verglichen mit herkömmlicher Zementherstellung konnten so der Brennstoffbedarf als auch die CO2 Emissionen halbiert werden. Ähnliche Verfahren befinden sich derzeit bei verschiedenen Herstellern in der Entwicklung, wann diese jedoch im industri-ellen Maßstab betrieben werden können ist, noch offen.

Nicht-Eisen-Metalle Industrie

Der Energieverbrauch in der Branche der Nicht-Eisen-Metalle wird dominiert durch die Her-stellung von Aluminium. Hier ist besonders die Primärroute mit einem jährlichen Strombedarf von knapp 30 PJ hervorzuheben (2007). Aufgrund der enorm hohen Energiekosten wird in der Primäraluminiumindustrie bereits seit langem intensiv an Prozessoptimierungen zur Stromeinsparung geforscht. Hervorzuheben sind dabei Verfahren wie die Inerten Anoden oder die benetzbaren Kathoden. Beide könnten den Strombedarf um mehr als 10 % reduzie-ren. Jedoch wird an diesen Verfahren bereits seit den 1970er Jahren geforscht und eine Markteinführung ist weiterhin ungewiss.

Im nächsten Wertschöpfungsschritt, den Aluminiumwalzen und -Gießereien, sind bereits durch Prozessoptimierungen und Einsatz von bester verfügbarer Technik wie moderne Stoßöfen noch Einsparungen realisierbar. Ein besonders innovatives Verfahren ist die noch sehr junge Gleichstrommagnetheizung. Diese ermöglicht über den Einsatz von supraleiten-den Spulen den Stromverbrauch im Vergleich zur konventionellen Induktionsheizung um et-wa 40 % zu reduzieren.

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3.6 Effizienzmaßnahmen im Sektor Verkehr (IFEU)

3.6.1 Überblick

Der Verkehr hat einen Anteil von fast 30 % am Endenergieverbrauch in Deutschland. Mehr als 85 % des Energieverbrauchs des Verkehrs entfallen auf den Straßenverkehr. Der Fokus bei den betrachteten Maßnahmen zur Reduzierung des Energieverbrauchs liegt in dieser Studie deshalb auf dem Straßenverkehr.

Effizienzverbesserungen im Verkehrssystem lassen sich auf verschiedene Weise erreichen – auch ohne Einschränkung der Mobilität und Reduzierung des Güterverkehrsaufkommens. In dieser Studie wurden Maßnahmen für die Bereiche „Einführung effizienter Fahrzeuge“, „Effi-zientere Fahrzeugnutzung“ und „Verlagerung auf effizientere Verkehrsmittel“ ausgewählt und ihr Minderungspotenzial und die entsprechenden Kosten ermittelt. Mit den hier ausgewählten Effizienzmaßnahmen lassen sich im Jahr 2020 im Verkehrssektor gegenüber der Referenz-entwicklung zusätzliche Endenergieeinsparungen von rund 300 PJ (d.h. 12% Minderung) er-zielen, im Jahr 2030 in etwa 428 PJ.

Durch die Einführung von effizienteren Fahrzeugen, insbesondere von effizienten Pkw, kön-nen 136 PJ (in 2020) eingespart werden. Die effizientere Fahrzeugnutzung bewirkt eine Re-duktion von etwa 127 PJ, die Verlagerung circa 34 PJ. Die bezifferten Maßnahmen erreichen zusammen eine Reduktion von ca. 12% des Endenergieverbrauchs im Verkehrssektor ge-genüber dem Referenz-Szenario im Jahr 2020. Das Einsparpotenzial bis zum Jahr 2020 ge-genüber der „Frozen Efficiency“ beträgt allein für die Maßnahme Effiziente Pkw etwa 590 PJ im Jahr 2030. Die Mehrinvestitionen für die Maßnahmen bzw. Einsparungen im Effizienz-Szenario werden dabei überwiegend über die geringeren Energiekosten refinanziert. Neben den genannten Maßnahmen bestehen weitergehende Einsparpotenziale, welche jedoch nicht im Fokus dieser Studie standen.

Tabelle 3-8: Einsparpotenzial bei Realisierung des attraktiven Potenzials im Sektor Verkehr

Nr. Maßnahme Attraktives zusätzliches Einsparpoten-zial im Jahr (PJ)

Gegenüber Referenz

Gegenüber Frozen Efficiency

2020 2030 2020 2030

Summe untersuchte Effizienzmaßnah-men 297,1 428,4

1 Einführung effizienter Pkw 134,3 280,2 348,7 589,6 2 Einführung Hybrid-Linienbusse 0,3 1,0 3 Einführung Hybrid-Leichte-Nutzfahrzeuge 1,2 3,6 4 Leichtlaufreifen Pkw 30,7 26,5 5 Leichtlaufreifen Lkw 29,2 29,2 6 Leichtlauföle Pkw 20,5 17,6 7 Energieeffizientes Fahren – Pkw 42,7 37,4 8 Fahrerschulung Lkw 3,9 3,8

9 Verlagerung innerörtlicher Pkw-Verkehr auf ÖPNV und Fahrrad 34,4 29,0

10 Verlagerung im Güterverkehr modellendogen Basierend auf Abschätzungen des IFEU, UBA (2010a), TNO (2006), Infras (2006), Tremod (2009) u. a.

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3.6.2 Kurzbeschreibungen der Maßnahmen4

Einführung effizienter Fahrzeuge (Maßnahmen 1-3)

Die Einführung effizienter Pkw (Maßnahme 1) ist unter den für den Verkehrssektor bilan-zierten Maßnahmen diejenige mit dem höchsten Energieeinsparpotenzial. Zur Effizienzver-besserung gibt es zahlreiche technische Möglichkeiten wie Motoroptimierung, Start-Stopp-Automatik, Leichtbau oder Hybridisierung. Die zusätzlichen Kosten für die Effizienzverbesse-rung werden meist durch den geringeren Spritverbrauch über die Laufzeit des Fahrzeuges kompensiert.

Die Einführung von effizienteren Pkw kann durch gesetzliche Maßnahmen (z.B. CO2-Gesetzgebung), finanzielle Anreize (Förderungen oder Steuererleichterungen) als auch In-formationen (z.B. Labelling) unterstützt werden. So soll durch die EU-CO2-Gesetzgebung (COM 2009a) die durchschnittlichen CO2-Emissionen der neuen Pkw in Europa auf einen Wert von 130 g/km gesenkt werden. Für das Jahr 2020 wird ein durchschnittlicher Wert von 95 g CO2/km gefordert.

Die „Energieszenarien für ein Energiekonzept der Bundesregierung“ (Prog-nos/EWI/GWS 2010) sind gegenüber diesen Forderungen recht anspruchslos. So liegt der im Basisszenario angenommene CO2-Wert aller fossil betriebenen Pkw-Neuzulassungen (Otto-, Diesel- und Hybrid-Pkw) bei 133,6 g CO2/km in 2020 und bei 123 g CO2/km in 2030. Die Erfüllung der oben genannten Grenzwerte kann jedoch nur über Verbrauchsminderun-gen erfolgen, die über die Annahmen dieses Basis-Szenarios deutlich hinausgehen. Daher werden für die Modellierungen der Effizienzmaßnahmen an Pkw intensivierte Effizienzbemü-hungen der Hersteller und auch eine strukturelle Veränderung der Neuwagenflotte hin zu kleineren und leistungsschwächeren Fahrzeugen angenommen.

In dem in dieser Studie betrachteten Effizienzszenario erreichen die Pkw-Neuzulassungen in Deutschland im Jahr 2020 im Mittel den CO2-Wert von 105 g/km. Sie lägen damit um 10 g/km über dem EU-weit geforderten Durchschnitt der Neufahrzeuge. Dieser Abstand be-steht auch heute zwischen den Neuzulassungen in Deutschland und denen der EU insge-samt. Für das Jahr 2030 wird im Effizienzszenario ein Zielwert von 85 g CO2/km angesetzt. Dieser Wert soll für alle konventionell betriebenen Pkw, also auch Pkw mit Hybrid-Antrieb gelten. Plug-in-Hybride, vollelektrische Pkw sowie Wasserstoff bzw. Brennstoffzellen betrie-bene Pkw werden entsprechend der Energieszenarien übernommen.

Die Einführung elektrischer Antriebe ist Gegenstand anderer Studien des IFEU (siehe u. a. www.umbrela.de); zudem entfaltet sie ihre Effizienzwirkung vor allem durch eine Vermeidung von vorgelagerten Verlusten des Kraftwerksparks; daher wird Elektromobilität in dieser Stu-die nicht vertieft.

Maßnahme 2 ist die Einführung von Hybrid-Linienbussen. Hybrid-Linienbusse benötigen im Vergleich zu konventionellen Diesel-Bussen weniger Antriebsenergie. Dabei spielt die Hybrid-Technik ihren Effizienzvorteil vor allem bei den vielen Brems- und Beschleunigungs-vorgänge im innerörtlichen Linienbetrieb aus. Im Effizienzszenario wird eine jährlich steigen-de Einführung von Hybrid-Linienbussen angenommen. Der spezifische Endenergieverbrauch der neuzugelassenen Hybridbusse wird generell mit 20 % unter dem Energieverbrauch kon-ventioneller Dieselbusse angesetzt.

4 Für eine ausführlichere Dokumentation siehe Anhang.

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Auch der Einsatz von Hybrid-Fahrzeugen im innerstädtischen Lieferverkehr kann den Ener-gieverbrauch reduzieren (Maßnahme 3). Im Effizienzszenario wird bis 2030 die Einführung von Hybrid-Leichte-Nutzfahrzeuge modelliert. Dabei wird ein um 20 % geringerer Ver-brauch gegenüber konventionellen leichten Nutzfahrzeugen angenommen.

Effizientere Fahrzeugnutzung (Maßnahmen 4-8)

Neben der Einführung energieeffizienterer Fahrzeuge ist auch die energieeffizientere Nut-zung aller Bestands-Fahrzeuge ein wichtiger Ansatzpunkt zur Reduzierung des Energiever-brauchs im Verkehr. Diese Effizienzverbesserung wirkt damit auch auf die Altfahrzeuge.

Im Effizienz-Szenario werden verstärkt Leichtlaufreifen für Pkw eingesetzt (Maßnahme 4). Der Wechsel von konventionellen auf leichtlaufende Reifen reduziert den Energieverbrauch der Pkw um 4 %.

Auch im Straßengüterverkehr kann durch den Einsatz von Leichtlaufreifen die Effizienz der Fahrzeuge verbessert werden (Maßnahme 5). Untersuchungen zeigen, dass leichtlaufende Reifen bei Lkw sogar einen Effizienzgewinn von 6 % gegenüber den konventionellen Reifen ermöglichen. Im Effizienz-Szenario werden deshalb konventionelle Lkw-Reifen zunehmend durch Leichtlaufreifen ausgetauscht.

Zusätzlich zur Reduktion des Fahrwiderstandes ist im Effizienz-Szenario auch die Steigerung der technischen Effizienz des Motors vorgesehen. Das wird durch die gesteigerte Nutzung von Leichtlaufölen in Pkw erreicht (Maßnahme 6). Die Leichtlauföle erhöhen dabei die Energieeffizienz der Pkw um 3 % im Vergleich zu konventionellen Ölen.

Weiterhin kann der Kraftstoffverbrauch von Pkw durch eine energieeffiziente Fahrweise gemindert werden (Maßnahme 7). Schulungen von Fahrern zeigen große Erfolge. Fahrer-schulungen werden deshalb im Effizienz-Szenario bis 2030 ausgeweitet. Die Fahrer ver-brauchen in den ersten Jahren nach der Schulung etwa 10% weniger Kraftstoff als die unge-schulten Fahrer. Die Kraftstoff-effizientere Fahrweise kann durch die weitere Änderung von Rahmenbedingungen unterstützt werden. Das Effizienz-Szenario sieht zudem die Einführung eines Tempolimits von 120 km/h auf Bundesautobahnen vor. Dadurch wird der Energiever-brauch der Pkw um 6 % auf BAB verringert.

Auch die Schulung von Lkw-Fahrern kann eine energieeffizientere Fahrweise etablieren (Maßnahme 8). Im Effizienz-Szenario wird angenommen, dass die Wirkung der Schulung über 5 Jahre anhält. In dieser Zeitspanne bewirkt die Schulung eine Verbrauchsreduktion von 5 %.

Verlagerung auf effizientere Verkehrsmittel (Maßnahme 9)

Die bisher beschriebenen Maßnahmen verbessern sowohl die technische als auch die Nut-zungseffizienz der Fahrzeuge. Darüber hinaus kann Verkehr auf energieeffizientere Ver-kehrsmittel verlagert werden.

Im Effizienz-Szenario wird die Verlagerung von innerörtlichen Pkw-Fahrten auf den Öffentli-chen Personennahverkehr (ÖPNV) und den Rad- und Fußverkehr betrachtet. Zum einen verursachen Pkw-Fahrten insbesondere bei Innerorts-Fahrten hohe Emissionen, zum ande-ren ist ein Wechsel auf die genannten Alternativ-Verkehrsmittel (vor allem das Fahrrad) hauptsächlich auf Kurz- und Mittelstrecken möglich. Es wird angenommen, dass ein Teil der Umsteiger durch eine Erhöhung der Auslastung, weitere Umsteiger durch eine Erhöhung der Betriebsleistung (z.B. mehr Busse) erreicht werden kann. Zusätzlich dazu werden Pkw-Fahrten mit einer maximalen Länge von 5 km teilweise auf das Fahrrad verlagert.

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Eine Verlagerung kann durch die Kombination von zusätzlichen fördernden Maßnahmen (Push) im ÖPNV und Radverkehr mit beschränkenden Maßnahmen (Pull) beim Pkw-Verkehr erreicht werden.

Verlagerung im Güterverkehr (GWS)

Durch einen gezielten Ausbau des Schienennetzes könnten die Voraussetzungen geschaf-fen werden, deutlich mehr Güterverkehr auf die Schiene zu verlagern. So wäre nach Holzhey (2010) eine Verdopplung der Transportleistung der Bahn durch ein Investitionsvolumen von nur 11 Mrd. Euro bis etwa 2025 möglich. Dies jedoch nur, wenn auch die in der UBA-Güterverkehrsstrategie (UBA 2009b) beschriebenen Maßnahmenbündel flankierend umge-setzt würden.

Die mögliche Verlagerung von Güterverkehr von der Straße auf die Schiene wird wie folgt konkretisiert: Bis zum Jahr 2030 wird jährlich von einem zusätzlichen Investitionsvolumen von 1 Mrd. Euro ausgegangen, die über eine entsprechende Erhöhung der LKW-Maut finan-ziert wird. Dadurch verdoppelt sich der Anteil der Schiene am Güterverkehr bis 2030. Be-rücksichtigt wird dabei auch, dass der Güterverkehr auf der Schiene weniger arbeitsintensiv ist als auf der Straße.

3.7 Effizienzmaßnahmen im Sektor Abfall und Abwasser (IFEU) Siehe auch detailliertes Arbeitspapier „Klimaschutz- und Energieeffizienzpotenziale im Bereich Abfall und Abwas-serwirtschaft“, www.ifeu.de/nki.

3.7.1 Überblick

Abfall- und Abwasserwirtschaft werden in Deutschland grundsätzlich durch die öffentliche Hand organisiert. In beiden Bereichen hat sich allerdings in den vergangenen Jahrzehnten viel verändert. Neben dem Grundziel der Entsorgungssicherheit sind zunehmend die Aspek-te Ressourcenschonung und Klimaschutz in den Fokus gerückt.

Insbesondere im Bereich der deutschen Siedlungsabfallwirtschaft ist dabei der Paradig-menwechsel von der Abfallbeseitigung hin zu einer Kreislaufwirtschaft gelungen. So war die deutsche Siedlungsabfallwirtschaft 1990 v. a. durch die überwiegende Abfalldeponierung noch Verursacher von klimawirksamen Emissionen in Höhe von rd. 38 Mio. Tonnen CO2-Äquivalenten (Öko-Institut/IFEU 2005). Dies ist heute nicht mehr der Fall. Im Gegenteil be-wirkt die deutsche Siedlungsabfallwirtschaft durch ihre Recyclingaktivitäten und der daraus resultierenden Substitution der Herstellung von Primärprodukten bzw. von Energie aus fossi-len Energieträgern eine Entlastung des Klimas. Im Jahr 2006 belief sich diese Entlastung auf rd. 18 Mio. Tonnen CO2-Äquivalente, wie eine aktuelle Studie zeigt (Öko-Institut/IFEU 2010a). Ebenfalls dieser Studie kann entnommen werden, dass die deutsche Siedlungsab-fallwirtschaft durch verschiedene technische Maßnahmen sowie Maßnahmen der Ab-fallstromlenkung bis zum Jahr 2020 weitere Entlastungen erreichen kann, die sich auf bis zu 10 Mio. Tonnen CO2-Äquivalente belaufen.

Im Gegensatz zur Abfallwirtschaft bestehen auf Seiten der Abwasserwirtschaft bislang kei-ne umfassenden Studien, welche die Leistungen der Abwasserwirtschaft gegenüber einem Zeitpunkt in der Vergangenheit systematisch und umfassend ermittelt hätten. Dagegen lie-gen verschiedene Einzelstudien vor, die sich intensiv mit Teilbereichen der Abwasserwirt-schaft befasst haben. Klimaschutz- und Effizienzmaßnahmen können in der Abwasserwirt-schaft an verschiedenen Stellen ansetzen, entweder direkt auf der Kläranlage oder bereits bei der Abwasserentstehung und -sammlung.

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Insgesamt konnten im Rahmen dieser Studie in der Abfall- und Abwasserwirtschaft Klima-schutz- und Effizienzpotenziale für folgende Bereiche identifiziert werden:

• Steigerung der getrennten Erfassung von Bioabfall aus Haushalten

• Nachrüstung von Kompostierungsanlagen um eine anaerobe Stufe

• Steigerung der Wirkungsgrade von Müllverbrennungsanlagen (MVAn)

• Erfassung bislang ungenutzter Grünabfälle und Landschaftspflegereste

• Minderung des Stromverbrauchs

• Optimierung der Klärgasnutzung

• Thermische Klärschlammentsorgung

• Nutzung der Abwasserwärme aus der Kanalisation

3.7.2 Kurzbeschreibungen der Maßnahmen

Abfallwirtschaft

Potenziale zur Steigerung der Energieeffizienz und des Klimaschutzbeitrages durch die Ab-fallwirtschaft sind nach aktuellen Erkenntnissen (Öko-Institut/IFEU 2010a) vor allem durch eine Steigerung der getrennten Erfassung, der Optimierung von Behandlungsverfahren und damit der Steigerung der Ausbeute und Qualität von Sekundärprodukten gegeben. Darüber hinaus bestehen in manchen Bereichen noch ungenutzte Abfallpotenziale wie beispielsweise bei Grünabfällen und Landschaftspflegeresten.

Tabelle 3-9 zeigt die möglichen Einsparpotenziale durch Maßnahmen im Bereich der Sied-lungsabfallwirtschaft. Die dargestellten Optimierungspotenziale sind generell als orientieren-de Minderungspotenziale zu verstehen, da vielfach eine große Datenunsicherheit besteht. Eine Ausnahme bilden hier die Potenziale für Optimierungen von MVAn in Deutschland, die auf einer umfassenden Studie beruhen (EdDE 2010). Für diesen Bereich zeigt sich auch im Vergleich das höchste Minderungspotenzial.

Müllverbrennungsanlagen (MVAn) weisen ein relativ hohes THG-Minderungspotenzial über Optimierungen zur Steigerung der gewonnenen Strommenge auf. Allerdings ist Voraus-setzung für Optimierungsmöglichkeiten zunächst die genaue Ermittlung aller Energie- und Massenströme innerhalb der MVA. Hierzu bedarf es einer entsprechenden Messtechnik, die teilweise nicht vorhanden ist. Insofern fallen Kosten bereits bei dem Schritt der Datenerhe-bung an, die im Rahmen eines Förderprogramms entlastet werden könnten.

Die höchsten THG-Minderungen bzw. Steigerungen der Stromerzeugung werden dabei durch die Installation von modernen Entnahme-Kondensationsturbinen erreicht (innerer Wir-kungsgrad ca. 83% und angepasste Anzapfstufen zur Dampfentnahme) bzw. über damit zu-sammenhängende Optimierungen von Dampferzeugung und Wasser-Dampf-Kreislauf. Diese sind allerdings auch mit hohen Kosten verbunden, die sich erst nach langer Zeit amortisieren und insofern ein Hemmnis für die Umsetzung darstellen.

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Tabelle 3-9: Mögliche Treibhausgaseinsparungen durch Optimierungen im Siedlungsabfallbereich

Minderung THG

t CO2-Äq/a

Steigerung der getrennten Erfassung von Bioabfall aus Haushalten

a) Vergärung statt MVA von 1,14 Mio. t/a ohne Optimierung -47.950*

b) Vergärung statt MVA von 1,14 Mio. t/a mit Optimierung 148.500

Nachrüstung Kompostierungsanlagen um anaerobe Stufe

a) für 3,5 Mio. t/a ohne Optimierung 354.000

b) für 3,5 Mio. t/a mit Optimierung 938.500

Optimierungen der MVAn in Deutschland

für 17,8 Mio. t/a bzw. 49,47 MWh/a 2.910.400

Erschließung bislang ungenutzter holziger Grünabfälle und Landschaftspflegereste

a) Nutzung im HKW für 1.395.000 t/a (oberes techn. Potenzial) 1.371.850

b) Nutzung im HW für 1.395.000 t/a (oberes techn. Potenzial) 1.500.400 Erschließung bislang ungenutzter krautiger Grünabfälle und Landschaftspflegereste

a) Vergärung Status Quo für 2,37 Mio. t/a (oberes techn. Potenzial) 8.900

b) Vergärung optimiert für 2,37 Mio. t/a (oberes techn. Potenzial) 264.500

* negativer Wert bedeutet zusätzliche Belastung

Unter den ausgewiesenen Potenzialen sind nur sehr geringe Steigerungen der zusätzlich nutzbaren Wärme enthalten. Dies ist bedingt durch die Standortgegebenheiten der MVAn, die entweder weit außerhalb bzw. weit entfernt von potenziellen Wärmeabnehmern stehen oder aber in Industriegebieten, wo sie dann in Konkurrenz zu anderen Kraftwerken und In-dustrieprozessen treten müssen. Selbst bei Neubau scheint es kaum möglich, die Standorte so geeignet zu wählen, dass die erzeugte Wärme auch abgegeben werden kann. Anders lassen sich die niedrigen Nutzungsgrade für Wärme bei neu gebauten EBS-Kraftwerken nicht erklären.

Hemmnisse bei der Umsetzung von Maßnahmen zur Steigerung der extern nutzbaren Strommenge liegen v. a. in den Kosten, die sich oft erst nach vielen Jahren amortisieren. Als Hemmnis zur Erhöhung des Kesselwirkungsgrades steht der für MVAn schwierige Wider-spruch zwischen dem Ziel eines möglichst hohen Abfalldurchsatzes aus wirtschaftlichen Gründen (Abfallgebühren) und umgekehrt der Grenze der Dampferzeugung, die bei einer Ef-fizienzsteigerung nur möglich wäre, wenn die Abfallmenge reduziert wird.

Unter den weiteren aufgezeigten Potenzialen folgt als zweithöchstes Minderungspotenzial die zusätzliche getrennte Erfassung von holzigen Grünabfällen und Landschaftspfle-geresten. Für die Mengen wurde der obere Bandbreitenwert der ermittelten technischen Po-tenziale verwendet. Hier gilt aber zu bedenken, dass dieses Potenzial für Gesamtdeutsch-land ermittelt wurde. Entscheidend sind aber die regional verfügbaren Potenziale.

Die Kosten für die Erschließung bislang ungenutzter Potenziale an Grünabfällen und Land-schaftspflegeresten müssen sich auf das Gesamtbild beziehen. Das heißt abgesehen von den Logistikkosten sind auch weitere Behandlungskosten zu berücksichtigen. Danach nimmt die Sammlung an den Gesamtkosten eines Grüngutsystems von 35,28 Euro pro Tonne nur einen Anteil von 9% ein. Die Hauptanteile an den Kosten tragen das Häckseln und die letzt-endliche Verwertung. Daneben fallen Kosten für Transport und Lagerung an.

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Die gezeigten Kosten beziehen sich allerdings auf ein bereits etabliertes Grüngutsystem. Der Aufwand, der erforderlich ist, um überhaupt erst zu ermitteln wo und in welchem Umfang Po-tenziale geborgen werden können und Planungen wie diese Mengen am sinnvollsten erfasst und behandelt werden könnten, sind davon unabhängige, weiterführende Kosten.

Auch eine stärkere getrennte Erfassung von Bioabfällen aus Haushalten eine sinnvolle Maßnahme. Da aktuell weniger als 50% der Einwohner Deutschlands an die Biotonne ange-schlossen sind, kann als grobe Einschätzung angenommen werden, dass das Potenzial in gleicher Größenordnung liegt wie die bereits über die Biotonne getrennt erfassten Abfälle. Der Wert von knapp 4 Mio. Tonnen pro Jahr entspricht auch in etwa dem Wert für Bio- und Grünabfälle im Restmüll. Das maximale Potenzial wird sich allerdings aus verschiedenen Gründen nicht erschließen lassen. Nach (Witzenhausen-Institut 2008) macht der entnehmba-re Anteil rund 27 % aus. Bezogen auf die hier zugrunde gelegten Zahlen zur Abfallzusam-mensetzung entspricht dies rund 1,14 Mio. Tonnen pro Jahr.

Eine Steigerung der getrennten Erfassung von Bioabfällen kann durch eine flächendeckende Einführung der Biotonne unter grundsätzlichem Anschluss- und Benutzungszwang in sehr umfassendem Maße erreicht werden. Gewisse Ausnahmen sollten allerdings zugelassen werden. So zeigen die Erfahrungswerte, dass in sehr dicht besiedelten Gebieten (Innen-stadtbezirke, Großwohnanlagen) der Störstoffanteil in den Sammelbehältern zunimmt, wäh-rend die erfasste Bioabfallmenge sich verringert, da kaum Grünabfälle anfallen und über die Biotonne entsorgt werden.

Für eine gute Qualitäten und hohe Erfassungsgrade müssen das Gebührensystem und die angebotenen Behältergrößen die richtigen Anreize bieten. Optimal ist eine Kombination aus Grund- und Leistungsgebühr. Die Grundgebühr dient der Kostendeckung für die Behälterbe-reitstellung, die Leistungsgebühr wird leerungsabhängig nach Anzahl der Leerungen oder nach abgefahrenem Gewicht ermittelt. Nach (LUBW 2010) wird eine gemeinsame Grundge-bühr für Restmüll und Bioabfall empfohlen sowie die Bereitstellung gleicher Behältervolumi-na. Eine zu niedrige Gebühr für die Biotonne erhöht das Risiko, dass vermehrt Restmüll über die Biotonne entsorgt wird. Desgleichen ist zu befürchten, wenn die Behältervolumen für die Bioabfälle im Vergleich zu den Restmülltonnen deutlich höher liegen. Nach Einschätzung von (Witzenhausen-Institut 2008) sollte für Restmüll ein Behältervolumen von 20-25 l/Einwohner und Woche nicht unterschritten werden. Abgesehen von möglichen Fehlwürfen steigt bei der Biotonne ab Behältervolumina von 15-18 l/Einwohner und Woche auch der Grünabfallanteil in der Biotonne, darunter insbesondere der holzige Anteil. Da holzige Grün-anteile nicht für eine Vergärung, sondern für eine thermische Nutzung geeignet sind, müsste für eine dennoch möglichst optimale energetische Nutzung der entsprechende Abfall vorab einer Stoffstromtrennung unterzogen werden.

Wird die Biotonne neu eingeführt, ist auch zu prüfen, welche Behandlungsverfahren dafür zur Verfügung stehen bzw. neu installiert werden müssen. Die Ausweitung der getrennten Erfassung von Bioabfällen sollte unbedingt in Kombination mit der Möglichkeit geprüft wer-den, bestehende Kompostierungsanlagen um eine anaerobe Stufe nachzurüsten. Oft ist dadurch insgesamt eine deutlich kostengünstigere Steigerung der Klimaschutz- und Ener-gieeffizienzpotenziale möglich.

Als Hemmnisse der flächendeckenden Einführung der Biotonne sind allerdings v. a. Kosten-gründe zu nennen. In den betroffenen Kreisen und kreisfreien Städten bestehen Entsor-gungsstrukturen, die durch eine Steigerung der getrennten Erfassung ggf. nicht mehr ausge-lastet wären (MVA) oder es müssten Neuinvestitionen geleistet werden, um Vergärungska-pazitäten aufzubauen (Nachrüstung Kompostierungsanlage). Auch spielt bei der Verbren-

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nung von organischen Abfällen in MVA der Wunsch einer ausgewogenen Klimabilanz eine große Rolle. Umso mehr organische Abfälle dem Restmüll entnommen werden, umso schlechter wird die Bilanz der MVA, da der fossile CO2-Anteil im Abgas steigt. MVAn können sich aber künftig evtl. freiwillig am Emissionshandel beteiligen, eine schlechtere Klimabilanz hätte entsprechende negative Auswirkungen.

Aus stofflicher Sicht kommen grundsätzlich die Abfälle aus der Biotonne für eine anaerobe Vergärung in Frage, darüber hinaus auch etwa 15-30% der Grünabfälle. In (Öko-Institut/IFEU 2010a) wurde in einem Zukunftsszenario angenommen, dass etwa 80% der Ab-fälle aus der Biotonne künftig vergoren werden können.

Die zusätzliche energetische Nutzung der Abfälle aus der Biotonne über einen anaeroben Prozessschritt ist gegenüber eine reinen Kompostierung hinsichtlich Klima- und Ressourcen-schutz vorteilhaft. Zudem können die durch Nachrotte der Gärreste erzeugten Komposte (kompostierter Gärrest, kGR) ähnlich vermarktet werden wie aerob erzeugter Fertigkompost und aufgrund ihrer Nährstoffarmut sind sie sogar besser geeignet für Substratanwendungen. Durch Substratanwendung kann insbesondere Torf ersetzt werden, was mit den größten Treibhausgasminderungen durch eine Kompostanwendung verbunden ist.

Die Kosten für die bestehende Kompostierung schwanken stark in Abhängigkeit von Input, Kapazitätsauslegung sowie Anlagentechnik und liegen (ohne Sammlung) im Allgemeinen zwischen 20 €/t und 100 €/t. Bei Kompostierungsanlagen, die als für eine Nachrüstung ge-eignet erachtet werden, da sie bereits einen gewissen Technisierungsgrad aufweisen, liegen die Kosten beispielsweise bei einer Durchsatzleistung von 20.000 t/a zwischen 50 €/t und 60 €/t.

Mit der gegebenen Bandbreite an Kosten ergeben sich Zusatzkosten der Integration einer anaeroben Vorschaltstufe in eine bestehende Kompostierungsanlage von 0 €/t bis 27 €/t. Die kostenneutrale „Null“ wird dabei nur im kostengünstigsten Fall erreicht. Im Schnitt wird für die Nachrüstung von Nettokosten von 10-20 €/t ausgegangen. Besteht eine standortspezifische Möglichkeit zur Wärmenutzung können durch den KWK-Bonus nach EEG weitere Erlöse er-zielt werden, die verbleibenden Mehrkosten lagen zum Stand des Gutachtens bei Annahme einer 40%igen Wärmenutzung danach noch im Schnitt bei 7-17 €/t. In einzelnen kostengüns-tigen Fällen wird eine Kostenneutralität bzw. leichte Besserstellung durch die Nachrüstung erreicht.

In der Regel ist eine Nachrüstung nur wirtschaftlich, wenn Neuinvestitionen anstehen bzw. ist die Wirtschaftlichkeit abhängig von Randbedingungen wie Anlagenzustand, -typ, die Konkur-renzsituation zu anderen Anlagen ("Billig-Anlagen"), die abfallwirtschaftliche Situation (z.B. Kapazitätsprobleme) oder auch eine besonders günstige Wärmeabsatzmöglichkeit.

Die meisten der bestehenden Kompostierungsanlagen wurden gegen Ende der 90er Jahre gebaut und werden insofern in den nächsten 5-8 Jahren ihr Abschreibungsalter erreichen. Allerdings entsteht daraus keine unmittelbare Notwendigkeit Investitionen zu tätigen, wenn keine Probleme bestehen (z.B. Korrosions-, Geruchsprobleme). Auch die Anforderung nach TA Luft an Altanlagen (geschlossene Ausführung bei Anlagen >10.000 t/a ab Okt 2007) bie-tet keinen Anreiz zur Nachrüstung von Anlagen. Ohne zusätzliche finanzielle Anreize ist da-mit nicht mit einer nennenswerten Nachrüstung von Bioabfallkompostierungsanlagen um ei-ne Vergärungsstufe zu rechnen.

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Abwasserwirtschaft

In der Abwasserwirtschaft bestehen grundsätzlich vier wichtige Bereiche zur Optimierung der Energie- und Klimaeffizienz: Der Energieverbrauch auf Kläranlagen, Art und Umfang der Klärgaserzeugung und -nutzung, die Art der Klärschlammentsorgung sowie die Nutzung der Abwasserabwärme aus der Kanalisation noch bevor das Abwasser die Kläranlage erreicht.

Tabelle 3-10 zeigt die möglichen Einsparpotenziale durch Maßnahmen auf der Kläranlage. Die sehr unterschiedlichen Optimierungsbereiche haben auch sehr unterschiedliche Umset-zungswahrscheinlichkeiten.

Tabelle 3-10: Mögliche Treibhausgaseinsparungen durch Optimierungen auf Kläranlagen

Minderung THG t CO2-Äq/a*

Minderung Stromverbrauch um

a) 20 % (real) 780.000

b) 42 % (max.) 1.640.000

Optimierung Klärgasnutzung

a) vollständige Nutzung im BHKW mit eta el 38 % 435.700

b) zusätzliche Steigerung der Klärgaserzeugung durch 95 %ige anaerobe Faulung

724.800

Vollständige thermische Klärschlammentsorgung

a) energetisch ungünstig 250.000

b) energetisch optimiert 1.000.000

* Werte gerundet

Das höchste mögliche Einsparpotenzial ist durch umfassende Energieoptimierungen auf Kläranlagen gegeben; durch Reduktion des derzeitigen Strombedarfs um 42 %. Bei fast allen Kläranlagen (außer Tropfkörpern) ist die Belüftung der mit Abstand wichtigste Stromverbrau-cher. Weitere wesentliche Stromverbraucher sind Pumpwerke und des Weiteren auch Rühr-werke. Zusammen bedingen diese Verbraucher bis zu 80 % des gesamten Stromverbrauchs von Kläranlagen und stellen damit die Hauptansatzpunkte für Optimierungen dar.

Für die genannten drei Hauptverbraucher auf Kläranlagen, die Belüftung, Pumpen und Rührwerke, sind die wichtigsten Ansatzpunkte für eine Steigerung der Energieeffizienz fol-gende:

Belüftung:

• Auswahl, Beaufschlagung und Anordnung der Belüfterelemente

• Art der Belüftungsregelung (NH4-Regelung, Kaskaden).

Pumpen:

• Effiziente Laufräder, regelmäßige Wartung (z. B. Nachstellen des Ringspaltes bei Kreisel-pumpen)

• Verminderung von Kreislaufführung, Abstürzen (Förderhöhe) und Druckverlusten

Rührwerke:

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• Wahl von Langsamläufern mit bedarfsgerechter Leistung

• Intervallbetrieb.

Eine Voraussetzung zur Beurteilung von Kläranlagen – die Installation von Stromzählern für die wichtigsten Verbraucher – ist nach (UBA 2008b) mit geringen Kosten verbunden. Alle weiteren Maßnahmen zur Optimierung einer Kläranlage können sich in Abhängigkeit vom konkreten Einzelfall in den Kosten sehr unterschiedlich darstellen. Bei Elektromotoren ma-chen die Energiekosten betriebswirtschaftlich gesehen rund 95 % der Lebenszykluskosten eines Motors aus, so dass sich ein ca. 10 % höherer Kaufpreis von IE3-Motoren vor allem bei hohen Laufleistungen (> 5.000 h/a) innerhalb weniger Monate amortisiert hat. Das Ein-sparpotenzial von rund 3 bis 5 % des gesamten Stromverbrauches ist damit sogar hoch ren-tabel.

Kläranlagen sind häufig historisch gewachsen. Anlagenteile wurden in Abhängigkeit der ge-forderten Reinigungsleistung sukzessive installiert und empirisch über eine Vielzahl von Ver-suchsphasen aufeinander abgestimmt. Die erzielte Betriebssicherheit ist für Anlagenbetrei-ber ein sehr wichtiges Kriterium und Veränderungen bzw. Neuerungen werden zunächst skeptisch betrachtet. Eine „nur“ energetisch begründete Änderung wird häufig abgelehnt, weil entweder schon negative Betriebserfahrungen damit vorliegen oder befürchtet werden. Problematisch ist hierbei, dass sich Änderungen teils nur schleichend oder erst nach langen Zeiträumen bemerkbar machen. Dies gilt beispielsweise für Änderungen der Belüftungsrege-lung, die sich auf die Absetzbarkeit des Belebtschlamms auswirken oder auch für Verstop-fungsanfälligkeit von Pumpen bei geänderter Drehzahl (UBA 2008b).

Weiterhin wird die Wirtschaftlichkeit einer Maßnahme oft nicht objektiv betrachtet. Vielmehr lassen sich die zunächst erforderlichen höheren Investitionskosten angesichts knapper Haushaltskassen in den Kommunen teils nur schwer durchsetzen, zumal die Energiekosten gegenüber den Kapital- und Fixkosten auf Kläranlagen von untergeordneter Bedeutung sind.

Nach Angaben in (UBA 2008b) haben Erfahrungen gezeigt, dass selbst bei einer expliziten Forderung von IE3-Standard in Ausschreibungen die Umsetzung schwierig bis unmöglich war, da preiswerte Standardpumpen nur teilweise und nach mehrmaligem Nachfragen sowie mit erheblichen Verzögerungen bei der Lieferzeit mit IE3-Motoren ausgerüstet werden konn-ten. Hier wäre eine gesetzliche Regelung oder eine Verbändevereinbarung über den stan-dardmäßigen Einsatz von IE3-Motoren sinnvoll.

Die Reduzierung der Abwassermenge war Nebeneffekt der Anstrengungen in Haushalten schonend mit der Ressource Wasser umzugehen. Derzeit liegen der Trinkwasserverbrauch bei 126 l/EW*d und der durchschnittliche Abwasseranfall bei 250 l/EW*d. Eine weitere Redu-zierung des häuslichen Abwassers ist nicht anzustreben. Im Gegenteil besteht bei manchen Einzugsgebieten heute das Problem nicht genügend Wasser in der Kanalisation für eine si-chere Abwasserabfuhr zur Verfügung zu haben. In bestimmten Fällen kann umgekehrt aber dennoch insbesondere der Fremdwasseranteil sehr hoch sein und eine signifikante Belas-tung der Kläranlage darstellen. Dies gilt insbesondere für kleinere Kläranlagen, aber auch allgemein kann der Fremdwasseranteil je nach lokalen Verhältnissen ein Mehrfaches der Trinkwassermenge betragen. In (UBA 2008b) wurde eine Einschätzung des Stromeinsparpo-tenzials durch Fremdwasserreduzierung vorgenommen. Bezogen auf den durchschnittlichen Gesamtstrombedarf ist diese Einsparung auf Bundesebene von untergeordneter Bedeutung, kann aber im Einzelfall signifikante Stromeinsparungen bewirken.

Potenziale bei der Klärgaserzeugung und -nutzung bestehen einerseits in einer Steige-rung der Klärgasmenge und andererseits in der effizienteren Nutzung des erzeugten Klärga-

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ses. Für die Steigerung der Klärgasmenge sind verschiedene Ansätze denkbar. Zunächst ist es möglich, dass die Klärgaserzeugung selbst optimiert werden kann. Gründe für eine schlechte Ausbeute können eine unregelmäßige Schlammzugabe, schwankende Tempera-turen im Faulbehälter, fehlende maschinelle Voreindickung des Überschussschlamms oder kurze Aufenthaltszeiten im Faulbehälter sein. Die basierend darauf möglicherweise gegebe-nen bundesweiten Potenziale können jedoch nicht abgeschätzt werden, dies wäre nur bei einer entsprechenden Analyse aller Kläranlagen möglich.

Statistisch ableitbar sind allerdings die Potenziale einer Umstellung von aerober auf anaero-be Schlammbehandlung. Diese ist allerdings mit hohen Investitionskosten verbunden. Eine Umstellung auf Schlammfaulung ist danach i.d.R. nur im Zuge von ohnehin fälligen Umbau-ten und Erweiterungen oder bei Mitbehandlung im Faulturm einer benachbarten Kläranlage sinnvoll. Derzeit werden etwa 79 % anaerob behandelt. Eine Steigerung auf 95 % kann nach Öko-Institut/IFEU 2010b) erreicht werden.

Neben der Steigerung der Klärgasmenge besteht ein weiteres Optimierungspotenzial in der vollständigen Nutzung des Klärgases in effizienten BHKW. Derzeit wird Klärgas nur zu 78 % zur Stromerzeugung genutzt (75 % Eigenversorgung + 3 % Einspeisung ins öffentliche Netz). Dieser Anteil könnte auf knapp 94 % gesteigert werden, wenn die bislang zur reinen Wärmeerzeugung eingesetzten Mengen ebenfalls in BHKW verstromt würden. Der durch-schnittliche elektrische Wirkungsgrad der installierten BHKW beläuft sich heute lediglich auf rd. 31 %. Demgegenüber könnten deutlich effizientere Aggregate eingesetzt werden. In Öko-Institut/IFEU 2010b wurden zwei verschiedene BHKW-Größen betrachtet, die unterschiedli-che Realisierungsmöglichkeiten auf Kläranlagen berücksichtigen. Bei der größeren Variante beträgt der Nettostromwirkungsgrad dabei 38 %, der thermische Wirkungsgrad 41 %.

Durch die o. g. Annahmen einer gesteigerten Stromerzeugung kann es ggf. auf Anlagen zu Problemen mit der Wärmeeigenversorgung kommen, da umgekehrt entsprechend geringere Wärmemengen zur Verfügung stehen. In diesem Zusammenhang ist auf die Bedeutung ei-ner maschinellen Voreindickung von Überschussschlamm hinzuweisen. Durch diese kann die im Faulbehälter zu behandelnde Schlammmenge auf bis zu einem Fünftel reduziert wer-den. Das heißt es müssen 4/5 weniger Schlammmasse (Wasser) im Faulbehälter behandelt und erwärmt werden, wodurch eine signifikante Reduzierung des Wärmebedarfs erreicht wird. Kläranlagen sollten unbedingt mit einer entsprechenden maschinellen Voreindickung ausgestattet sein. Der zusätzlich dafür erforderliche Strombedarf ist gering.

Für das bisher ungenutzte Faulgas wäre theoretisch eine zusätzliche BHKW Kapazität von etwa 60 MW erforderlich. In (UBA 2008b) wird angenommen, dass davon mindestens ein Drittel bereits als ungenutzte Kapazitätsreserve vorhanden sein dürfte. Den erforderlichen Neuinvestitionen von geschätzt 100 Millionen € stünden bis zu 75 Mio. €/a an Stromeinspa-rungen gegenüber (bei 10 ct/kWh). Die spezifischen Investitionskosten für konventionelle BHKW sind mit rd. 1.500 €/kW angegeben.

Insgesamt kann geschlossen werden, dass die Optimierung der Klärgasnutzung gerade bzgl. des Ersatzes bestehender durch effiziente BHKW eine sehr einfache überschaubare Maß-nahme ist. Sie steht und fällt mit der Bereitschaft der Kläranlagenbetreiber, entsprechende Investitionen zu tätigen. Für ein 500 kWel BHKW belaufen sich die erforderlichen Investiti-onskosten auf ca. 750.000 €. Ggf. kann hier ein Zuschuss die Hemmschwelle zur Investition senken. Eine Umstellung von aerober auf anaerobe Schlammbehandlung ist dagegen mit sehr hohen Investitionskosten verbunden, die in Anbetracht der möglichen Einsparung auf Bundesebene eher nicht als rentabel anzusehen sind.

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Für die Klärschlammentsorgung wird erwartet, dass sich hier eine weitere Verschiebung in Richtung thermischer Nutzung bereits durch entsprechende Vorgaben der Bundesländer ergeben wird: Mit den künftig anstehenden Rechtlichen Vorgaben zum Bodenschutz dürfte die landwirtschaftliche Verwertung weiter eingeschränkt werden.

Hand in Hand mit dieser Entwicklung sollten allerdings Vorgaben für die Klärschlammbe-handlung gemacht werden, um eine energetisch optimale Klärschlammentsorgung zu be-fördern. Die Art der Klärschlammtrocknung ist von hoher Bedeutung. Auch wenn je nach Vorannahmen auch bei fossilem Energieeinsatz noch eine Nettoentlastung erreicht wird (UBA 2008b), so liegt der Einsparungsbeitrag um ein Vielfaches höher, wenn die Klär-schlammtrocknung mit ungenutzter Abwärme und/oder solar erfolgt.

Eine Änderung von der landwirtschaftlichen oder landbaulichen Anwendung hin zu einer Verbrennung liegt allerdings meist nicht im Interesse der Kläranlagenbetreiber selbst. In den Fällen, in denen der Klärschlamm landwirtschaftlich entsorgt werden kann, ist der Kosten-aufwand für die Kläranlage gering. Eine Umstellung auf Trocknung und Verbrennung ist demgegenüber mit zusätzlichem Aufwand verbunden. Es müssen neue Anlagenteile instal-liert werden und Abnehmerverträge mit z. B. Kraftwerksbetreibern geschlossen werden. Hier empfiehlt sich eine rechtliche Vorgabe.

Ferner hat die Art der Verbrennung Einfluss auf die Verfügbarkeit des im Klärschlamm ge-bundenen Phosphors. Mit dem in der Novelle der Abwasserverordnung vorgesehenen Ver-wertungsgebot für Phosphor müsste dieser bei Mitverbrennung vor der Verbrennung aus dem Klärschlamm separiert werden. Bei der Monoverbrennung kann der Phosphor auch aus der Asche zurück gewonnen werden. In beiden Fällen kann Mineraldünger substituiert wer-den. Allgemein ist die Phosphor-Rückgewinnung aus Klärschlamm allerdings noch wenig verbreitet und es sind nur wenig belastbare Daten verfügbar. Die mögliche Nutzung des im Klärschlamm gebundenen Phosphors ist bisher der wesentliche Vorteil der landwirtschaftli-chen Verwertung des entwässerten Klärschlamms. Bislang geht der Phosphor üblicherweise bei Verbrennung verloren.

Nutzung der Abwasserwärme aus der Kanalisation

In gut wärmegedämmten Wohngebäuden gehen etwa 15% der Heizenergie über den Ab-wasserpfad verloren (UBA 2009). Das Abwasser der Kanalisation weist entsprechend ganz-jährig Temperaturen zwischen 12 und 20°C auf (im Mittel 15°C). Diese Wärme kann anteilig über Wärmetauscher dem Abwasser entzogen und mittels Wärmepumpen auf ein nutzbares Niveau gebracht werden.

In Öko-Institut/IFEU 2010b wurde ermittelt, dass in Deutschland insgesamt jährlich ein Ab-wasservolumenstrom von 6,302 Mrd. m³ bzw. ca. 200.000 Liter pro Sekunde für einen Wär-meentzug zur Verfügung steht. Dabei wurden nur Kläranlagen mit einem Mindest-Trockenwetterabfluss von 15 l/s im Tagesmittel berücksichtigt, um sicherzustellen, dass die Wärmetauscher ständig bedeckt sind. Im Weiteren wurde konservativ angenommen, dass im Mittel in Deutschland die Temperatur des Abwassers problemlos um 0,5 K abgesenkt wer-den kann. Daraus berechnet sich eine durchschnittliche Wärmeleistung des Abwassers für Deutschland von 418 MW.

Tabelle 3-11 zeigt die möglichen Einsparpotenziale durch die Nutzung der Abwasserabwär-me aus der Kanalisation über Wärmepumpen, noch bevor das Wasser die Kläranlage er-reicht. Das konkrete Minderungspotenzial hängt dabei von der eingesetzten Pumpentechno-logie ab, ist aber beträchtlich. Zusätzlich zu den hier angegebenen Potenzialen zur Nutzung

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der Abwasserwärme kann das hier aufgezeigte Einsparpotenzial durch Anlagen, die in den Sommermonaten auch zur Kühlung eingesetzt werden, noch deutlich erhöht werden.

Tabelle 3-11: Treibhausgaseinsparung für Abwasserwärmepotenzial und dessen Nutzbarmachung über Wärmepumpensysteme in Deutschland

THG-Belastung aus Energieeinsatz

Einsparung THG Minderung THG

t CO2-Äq/a t CO2-Äq/a t CO2-Äq/a

Elektrische Wärmepumpe 730.742 1.368.209 637.467 Gaswärmepumpe 1.825.209 3.078.470 1.253.377 Anteil Abwasserwärme - 1.026.157

Diese Wärmepumpensysteme lassen sich gegenüber konventionellen Systemen grundsätz-lich wirtschaftlich darstellen. Dass dennoch bislang nur vereinzelt Abwasserwärme genutzt wird, ist vermutlich auf fehlende Kenntnisse zu den Möglichkeiten zurückzuführen. Als ersten Schritt zur Nutzung von Abwasserwärme empfehlen daher auch Christ und Mitsdoerffer (2008) die Erstellung von Energiekarten, in denen strukturiert die vorhandenen Wärmepo-tenziale im Abwasser und die möglichen Wärmeabnehmer dargestellt werden. Dies wird im Rahmen der NKI (Wärmenutzungskonzepte) bereits ermöglicht.

Bei den Investitionskosten nimmt der Einbau des Wärmetauschers den größten Anteil ein. Insofern ist eine Umsetzung insbesondere bei sowieso anstehenden Kanalsanierungen sinn-voll. Zur Einschätzung: Bei 7% der Kanäle in Deutschland lagen zum Stand 2004 schwere Schäden vor, aus denen sofortiger oder kurzfristiger Handlungsbedarf resultierte. Weitere 10% sind in einem Zustand, der mittelfristigen Handlungsbedarf erfordert (UBA 2009).

3.8 Einordnung der Ergebnisse Summiert man die Einsparungen der einzelnen Maßnahmen auf, so ergibt sich ein zusätzli-ches energetisches Einsparpotenzial der identifizierten Maßnahmen gegenüber dem Refe-renzszenario im Jahr 2020 von rund 630 PJ Endenergie, im Jahr 2030 von 954 PJ. Dies ent-spricht etwa 7 % bzw.11 % des heutigen (2007) Endenergiebedarfs. Gegenüber dem „Fro-zen Efficiency“-Szenario ergibt sich sogar eine Einsparung von 1262 bzw. 2078 PJ Endener-gie (15 bzw. 24 %).

Für die Erschließung dieser Maßnahmen sind Mehrinvestitionen gegenüber der Referenz von jährlich rund 12 Mrd. Euro (2010-2020) bzw. 18 Mrd. Euro (2020-2030) erforderlich, ku-muliert rund 300 Mrd. Euro. Diese Mehrinvestitionen sind nicht mit Mehrkosten zu verwech-seln. Durch die Energiekosteneinsparungen führen die meisten Maßnahmen über die ge-samte Abschreibungs- bzw. Lebensdauer der Produkte gerechnet zu Kostenentlastungen. Siehe hierzu Kapitel 4.2.1.

Bei den nötigen Investitionen zur Realisierung der Einsparpotenziale fällt besonders der niedrige Bedarf im Sektor Industrie auf (siehe Tabelle 3-13). Hierfür sind vorwiegend drei Gründe verantwortlich. Zum einen ist die mittlere Amortisationszeit der berücksichtigten Maßnahmen in der Industrie deutlich kürzer als etwa bei privaten Haushalten. Hierdurch werden deutlich höhere Anforderungen an die Wirtschaftlichkeit widergespiegelt. So werden in vielen Unternehmen Effizienzmaßnahmen mit einer Amortisationsdauer von mehr als zwei Jahren nicht durchgeführt, während gerade bauliche Maßnahmen im Bereich der Haushalte typischerweise 10-20 Jahre benötigen, um sich zu rentieren. Dieser Effekt wird zum anderen

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noch verstärkt durch die Tatsache, dass gerade energieintensive Industrieunternehmen deutlich niedrigere Energiepreise (und keine Mehrwertsteuer) bezahlen, was sich direkt auf die Amortisationsdauer niederschlägt. Des Weiteren sind im Referenzszenario für die Indust-rie viele attraktive Maßnahmen noch nicht umgesetzt, während dort gerade bei den Haushal-ten schon viele der wirtschaftlichen Maßnahmen berücksichtigt sind.

Tabelle 3-12: Endenergieeinsparung durch die verschiedenen Maßnahmen

Maßnahme Attraktives Einsparpotenzial im Jahr (PJ)

gegenüber Referenz

gegenüber Frozen Efficiency

2020 2030 2020 2030

Private Haushalte 58 127 388 662

Gewerbe, Handel, Dienstleistung 94 141 247 409

Industrie 181 258 278 417

Verkehr 297 428 349 590

Summe 630 954 1262 2078

Verkehr: Frozen Efficiency quantifiziert für Maßnahme Einführung effizienter Pkw.

Tabelle 3-13: Investitionen der verschiedenen Maßnahmen (Effizienz ambitioniert gegenüber Refe-renz)

Maßnahme Mittl. jährl. Investitio-nen (Mrd. Euro)

Kumul. In-vestitionen (Mrd. Euro)

2010-2020 2020-2030 Bis 2030

Private Haushalte 3,9 8,0 120

Industrie 0,5 0,3 8

Verkehr 4,1 7,9 120

GHD 3,5 1,9 54

Summe 12,0 18,1 301

Die berücksichtigten Investitionen im Industriesektor spiegeln eine mittlere Amortisations-dauer von etwa 2 Jahren wieder, während dies im Bereich der Haushalte 10-20 Jahre sind. Diese Diskrepanz spiegelt neben den Wirtschaftlichkeitserwartungen auch die Tatsache wi-der, dass in der Industrie ausschließlich die Differenzkosten im Vergleich zu einem her-kömmlichen, weniger effizienten Gerät berücksichtigt wurden und damit kein vorzeitiger Aus-tausch von Geräten stattfindet.

Allgemein ist die Vielfalt der Anwendungen im Industriesektor deutlich größer und gleichzei-tig die Verfügbarkeit von Kostendaten sehr schlecht, sodass die Investitionssummen gerade hier mit Vorsicht interpretiert werden sollten. In der Realität könnten deutlich höhere Investiti-onen durchgeführt werden, wenn etwa der erwähnte vorzeitige Austausch von Geräten und Anlagen stattfindet.

Abbildung 3-9 stellt diese Potenziale gegliedert nach Sektor und Endenergieverwendung (Kraft, Licht, Beleuchtung, Information, Wärme/Kälte) in Form einer „Effizienzlandkarte“ dar.

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Während die obere Landkarte das Potenzial repräsentiert, das durch ambitioniertere Maß-nahmen gegenüber der Referenz erschlossen werden kann, zeigt die untere Darstellung das realisierbare Potenzial gegenüber der „Frozen Efficiency“ (siehe hierzu Kapitel 3.1.2). Farbig dargestellt ist eine qualitative Einschätzung des politischen Handlungsbedarfs, die in Kapitel 5 noch detailliert dargestellt wird.

Besonders hervorstechend sind in diesem Diagramm die gebäudebezogenen Maßnahmen-felder sowie die Einführung effizienter Pkw. Hier sind gegenüber dem Referenzszenario be-sonders große Potenziale zu erschließen. In der Industrie teilen sich die Potenziale eher auf verschiedene Felder auf, sowohl branchenspezifische als auch Querschnittstechnologien. Der motorbezogene Bereich (Elektromotoren, Lüftungssysteme, Pumpen, Druckluft etc.) ist jedoch besonders groß.

Vergleicht man die Potenziale gegenüber der Referenzdarstellung gegenüber einem „Frozen Efficiency“-Szenario, so fällt auf, dass insbesondere die gebäudebezogenen Maßnahmen an Größe deutlich zunehmen, da der im Referenzszenario zu Grunde gelegte Gebäudestandard bereits recht hoch ist, wohingegen die Maßnahme „Effiziente Pkw“ nicht im gleichen Maß anwächst.

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Abbildung 3-9: „Landkarte“ der bis 2030 realisierbaren Effizienzpotenziale. Oben: Einsparung gegen-über dem Referenzszenario. Unten: Einsparung gegenüber „Frozen Efficiency“.

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4 Volkswirtschaftliche Effekte der Energieeffizienz Zusammenfassung

In den vorangegangenen Kapiteln konnte gezeigt werden, dass es noch einzelwirtschaftlich sinnvolle Effizienz-maßnahmen in größerem Umfang gibt. Mit dem umweltökonomischen Modell PANTA RHEI wird in diesem Kapi-tel ermittelt, welche gesamtwirtschaftlichen Effekte die Ausschöpfung dieser ökonomischen Potenziale bis zum Jahr 2030 für Deutschland haben könnte. Dabei werden auch indirekte Effekte berücksichtigt. Es werden zu-nächst die beiden in Kapitel 3 beschriebenen Hauptszenarien miteinander verglichen: Das Referenzszenario, das sich an den Energieszenarien zum Energiekonzept der Bundesregierung orientiert, und das Szenario „Effizienz ambitioniert“.

Fasst man alle Maßnahmen zusammen, ergibt sich ein recht beeindruckendes Bild von Einsparungen, ökonomi-schen BIP-Effekten und Beschäftigung. Über alle Sektoren hinweg ergibt sich eine Endenergie-einsparung von 11,7% in 2030 gegenüber der Referenz und fast 24 % gegenüber 2010. Bis 2030 werden hierzu im Szenario „Ef-fizienz ambitioniert“ kumuliert knapp 300 Mrd. € aufgewendet, denen zwischen 2009 und 2030 bereits eine Ein-sparung von knapp 270 Mrd. € gegenübersteht; auch nach 2030 werden durch diese Investitionen weitere Ein-sparungen generiert. Die Beschäftigung liegt 2030 um gut 127.000 höher als in der Referenz; das preisbereinigte BIP fällt um 0,85% oder 22,8 Mrd. € höher aus (2030). Dies liegt auch daran, dass die zusätzlichen, weil einzel-wirtschaftlich lohnenden Effizienzinvestitionen vor allem in Bereichen mit hohem inländischem Wertschöpfungs-anteil erfolgen und dauerhaft Energieimporte eingespart werden können.

Die gesamtwirtschaftlichen Wirkungen des Szenarios „Effizienz ambitioniert“ können sogar noch besser ausfallen. Aus verschiedenen Gründen sind die oben genannten Zahlen eher als konservativ einzuschätzen. Erstens enthält bereits das Referenzszenario (insbesondere im Gebäudebereich) erhebliche Effizienzeffekte, die auch bereits Beschäftigung etwa in der Bauwirtschaft sichern. Zweitens erhoffen sich deutsche Unternehmen gerade im Be-reich Energieeffizienz umfangreiche Exportchancen. Wenn Deutschland seinen technischen Wettbewerbsvorteil auf den Märkten für energieeffiziente Produkte halten und ausbauen kann, so könnte das preisbereinigte Export-volumen auf bis zu 12,5 Mrd. Euro im Jahr 2030 ansteigen. Die steigenden Exporte könnten zu einem zusätzli-chen Anstieg der Zahl der Erwerbstätigen von 61.000 führen. Drittens sind eine ganze Reihe von Annahmen z.B. zur Entwicklung der internationalen Energiepreise getroffen worden. Je höher die Energiepreise tatsächlich stei-gen werden, desto größer werden die gesamtwirtschaftlichen Effekte ausfallen. Viertens liegen z.B. auch im Be-reich der Verkehrsverlagerung zusätzliche Effizienzpotenziale, die noch erschlossen werden können. Nicht zuletzt reduziert eine ambitionierte Effizienzstrategie die Energiesteuerbelastungen der Nachfrager, was auch politischen Gestaltungsspielraum für neue zielgerichtete Instrumente schaffen wird.

4.1 Vorbemerkungen In den vorausgegangenen Kapiteln wurden Maßnahmenpakete für einzelne Sektoren gebil-det und die mit den durch die Einzelmaßnahmen möglichen Einsparungen verbundenen In-vestitionsvolumina aufgeführt. Diese Vorgaben gehen als Inputs in das energie- und umwelt-ökonomische Modell PANTA RHEI ein (Lehr et al. 2008, Lutz/Meyer 2008, Lutz et al. 2007). PANTA RHEI ist ein zur Analyse umweltökonomischer Fragestellungen entwickeltes Simula-tions- und Prognosemodell für die Bundesrepublik Deutschland. Das Modell erfasst den langfristigen Strukturwandel in der wirtschaftlichen Entwicklung sowie in den umweltökono-mischen Interdependenzen. Das Modell wird voll interdependent gelöst, d.h. dass die Wir-kungen einer Maßnahme auf alle Modellvariablen gleichzeitig erfasst werden und keine Ef-fekte „verloren gehen“. Das Modell enthält eine Fülle gesamtwirtschaftlicher Größen auf Ba-sis der amtlichen Statistik und erlaubt sektorale Aussagen nach 59 Wirtschaftsbereichen. Zugleich werden Energieverbräuche und -einsätze in der Gliederung der Energiebilanzen verarbeitet. Die Parameter der Verhaltensgleichungen und somit die Anpassungsreaktionen sind auf der Basis von Zeitreihendaten ökonometrisch bestimmt.

Insbesondere lassen sich durch diesen Ansatz neben den direkten Effekten der mit den Maßnahmenpaketen verbundenen Investitionen und Einsparungen auch sogenannte Zweit-rundeneffekte berücksichtigen, die sich als Folge von zunehmender Beschäftigung, Verände-

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rungen der verfügbaren Einkommen und zunehmender Wirtschaftsaktivität aus diesen ersten Impulsen ergeben.

Das Maßnahmenpaket ist gekennzeichnet durch Investitionen in Effizienzmaßnahmen bzw. den Kauf langlebiger energieeffizienter Konsumgüter in verschiedenen Anwendungsberei-chen, die sich im Rahmen üblicher Wirtschaftlichkeitsüberlegungen für die sanierten Gebäu-de, verbesserten Fahrzeuge, eingesetzten Technologien in der Produktion und im GHD-Bereich ganz oder nahezu amortisieren. Die Finanzierung der Maßnahmen über Abschrei-bungen oder geringere Ersparnis der privaten Haushalte wird voll erfasst. Da die Einzelmaß-nahmen für sich wirtschaftlich sind, wird nicht unterstellt, dass dadurch andere Investitionen oder Konsum verdrängt werden. Parallel dazu werden die jeweiligen Energieeinsparungen in den verschiedenen Sektoren im Modell verarbeitet. Der Beobachtungszeitraum erstreckt sich von 2010 bis 2030. Die Energieeinsparungen bleiben den Wirtschaftsakteuren auch darüber hinaus erhalten. Die hier ausweisbaren Einsparungen ergeben sich aus den Effizienzmaß-nahmen im Beobachtungszeitraum. Investitionen in die Gebäudesanierung beispielsweise, die in 2011 getätigt werden, gehen mit 20 Jahren Energieeinsparungen in die Berechnungen ein. Bis zu diesem Zeitpunkt haben sie sich jedoch noch nicht vollständig amortisiert. Indust-riemaßnahmen hingegen amortisieren sich bereits in 3-8 Jahren; früh durchgeführte Maß-nahmen sind am Ende des Beobachtungszeitraums bereits vollständig von den Energieein-sparungen kompensiert worden.

Im Folgenden werden zunächst die Einzelmaßnahmen in ihren Auswirkungen in kurzen Steckbriefen charakterisiert. Die Auswirkungen des gesamten Maßnahmenpakets zusam-men mit den in Kapitel 4.3 skizzierten Exportpotenzialen runden die Darstellung ab.

4.2 Ökonomische Kenngrößen der sektoralen Maßnahmenpakete (GWS) Die wesentlichen gesamtwirtschaftlichen Impulse eines Maßnahmenpakets für mehr Ener-gieeffizienz gehen von den hierfür notwendigen Investitionen und von den Zweitrundeneffek-ten durch die Budgetentlastung bei den Energiekosten aus. Die zusätzlichen Investitionen stellen kurzfristig einen zusätzlichen Nachfrageimpuls dar, der zu höherer Produktion und Beschäftigung führt. Da sich die Maßnahmen für die Unternehmen und Haushalte rechnen, ist nicht davon auszugehen, dass unter dieser Annahme Investitionen und Konsum an ande-rer Stelle eingeschränkt werden müssen. Zwar müssen Unternehmen und Haushalte die In-vestitionen finanzieren, was für die Unternehmen die Abschreibungen im Jahr der Investition und den Folgejahren erhöht und sich für die Haushalte in geringerer Ersparnis niederschlägt. Dafür sinken die Energieausgaben in den Folgejahren dauerhaft.

Neben diesem direkten positiven Nachfrageimpuls tragen weitere Effekte zu den gesamtwirt-schaftlichen Veränderungen bei:

• Energieimporte werden reduziert und somit langfristig die Energiesicherheit positiv beeinflusst (vgl. Kapitel 4.4).

• Der effizientere Energieeinsatz verbessert die gesamtwirtschaftliche Produktivität, da (fast) nur einzelwirtschaftlich lohnende Maßnahmen umgesetzt werden. Produkti-onskosten und Preise sinken. Der Effizienzeffekt verbessert die Wettbewerbsfähigkeit der Volkswirtschaft.

• Auf der anderen Seite steigen die Abschreibungen und damit die Kapitalkosten der Unternehmen durch die höheren Investitionen. Die Haushalte und der Staat müs-sen höhere Investitionen und Ausgaben finanzieren.

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• Die kurzfristig höhere Nachfrage führt über Zweitrundeneffekte wie gestiegene Ein-kommen der zusätzlich Beschäftigten zu weiteren Veränderungen in der gesamten Volkswirtschaft.

• Durch die frühzeitige Etablierung eines Leitmarktes für Effizienztechnologien kann ein Wettbewerbsvorteil inländischer Firmen entstehen. Dies kann durch zusätzliche Chancen auf dem Weltmarkt und zusätzliche Exporte der betreffenden Produktions-bereiche abgebildet werden (vgl. Sensitivität weiter unten).

Den Investitionen in die einzelnen Maßnahmen stehen die langfristigen Minderungen der Energieausgaben des jeweiligen Sektors gegenüber. Da die Lebensdauer einer Technologie in den betrachteten Maßnahmenpaketen stark unterschiedlich ausfällt, kumuliert sich auch die Reduktion der Energiekostenbelastungen in den einzelnen Sektoren mit unterschiedli-chen Geschwindigkeiten.

4.2.1 Gesamtwirtschaftliche Impulse und Effekte

Fasst man alle Maßnahmen zusammen, ergibt sich ein recht beeindruckendes Bild von Ein-sparungen, ökonomischen BIP-Effekten und Beschäftigung. Über alle Sektoren hinweg ergibt sich eine Endenergieeinsparung von 11,7% in 2030 gegenüber der Referenz.

Die in Abbildung 4-1 gezeigte kumulierte Kosteneinsparung ist insofern unterschätzt, als Ein-sparungen, die durch Investitionen vor 2030 nach 2030, also über den Beobachtungszeit-raum hinaus, induziert werden, nicht erfasst sein können.

Bis 2030 werden hierzu kumuliert knapp 300 Mrd. € aufgewendet, denen zwischen 2009 und 2030 bereits eine Einsparung von knapp 270 Mrd. € gegenübersteht. Die Beschäftigung liegt um gut 127.000 höher als in der Referenz (2030). Das preisbereinigte BIP fällt um 0,85% oder 22,8 Mrd. € höher aus (2030) als in der Referenz.

Abbildung 4-1: Kenngrößen insgesamt (alle Maßnahmenpakete) (Berechnungen der GWS).

Diese eingesparten Energiekosten können in Abbildung 4-2 abgelesen werden: sie steigen an von rund 7 Mrd. Euro im Jahr 2015 auf rd. 21 Mrd. Euro im Jahr 2030. Damit liegen die eingesparten Energiekosten in einer ähnlichen Größenordnung wie die jährlich investierten Effizienzmaßnahmen.

0 100 200 300 400 500

2020

2030

Einsparungen Wärme/Kraftstoff (PJ) Einsparungen Strom (PJ)

0 50 100 150 200 250 300 350

2020

2030

Ausgabenreduktion kumuliert (Mrd. € 2009)

Investitionen kumuliert (Mrd.€ 2009)

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Abbildung 4-2: Jährliche Energiekosten in den beiden Szenarien und jährliche Differenz-Investitionen in Energieeffizienz (Zusatzkosten des Szenarios „Effizienz ambitioniert“ versus „Referenz“)

Investitionen in wirtschaftliche Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz amortisieren sich innerhalb der jeweils in der Maßnahmenbeschreibung genannten Zeiträumen, d.h. die Energieeinsparung wiegt die Mehrkosten einer effizienteren Technologie wieder auf. Im zeitlichen Verlauf treten die Wirtschaftssubjekte zunächst in Vorleistung, erleben jedoch die Reduktion ihrer Energiekosten über den Beobachtungszeitraum hinaus. Abbildung 4-3 zeigt für alle betrachteten Maßnahmen im Szenario „Effizienz ambitioniert“ den zeitlichen Verlauf von Investitionen und Energieeinsparung.

Abbildung 4-3: Zeitlicher Verlauf von Investitionen und Energieeinsparungen (Berechnungen GWS)

-1.500,00

-1.000,00

-500,00

0,00

500,00

1.000,00

1.500,00

-25,00

-20,00

-15,00

-10,00

-5,00

0,00

5,00

10,00

15,00

20,00

25,00

2010

2011

2012

2013

2014

2015

2016

2017

2018

2019

2020

2021

2022

2023

2024

2025

2026

2027

2028

2029

2030

in TJ

in M

rd €

Investition im jeweiligen Jahr

Energieeinsparung im jeweiligen Jahr bezogen auf die Referenz

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Einsparungen bei der Endenergie führen langfristig auch zu einem verringerten Steuerauf-kommen aus Energiesteuern und Mehrwertsteuer (Gütersteuern), was auch den Staats-haushalt (Finanzierungssaldo) belastet. Eine langfristige Anhebung der Energiesteuersätze mit der Produktivitätsentwicklung erscheint vor diesem Hintergrund sinnvoll, auch um Ener-gie nicht relativ günstiger werden zu lassen.

Tabelle 4-1: Ökonomische Kenngrößen im Maßnahmengesamtszenario, Abweichungen im Szenario „Effizienz ambitioniert“ zur Referenz (Quelle: Berechnungen GWS)

Differenziert man die Ergebnisse nach den einzelnen Sektoren, zeigt sich folgendes Bild:

Das Maßnahmenpaket bei den Haushalten zeichnet sich besonders durch Investitionen in erheblichem Umfang in naher Zukunft und über einen langen Zeithorizont anfallende Effizi-enzgewinne aus. Die Darstellung in Abbildung 4-4 zeigt neben den Energieeinsparungen in den Jahren 2020 und 2030 die kumulierten Investitionen bis 2020 oder 2030 und die kumu-lierte Verminderung der Ausgaben für Energie bis zum jeweiligen Jahr.

Absolutwerte Abweichung in %2011 2015 2020 2025 2030 2011 2015 2020 2025 2030

Komponenten des preisbereinigten BIPBruttoinlandsprodukt 6,3 10,1 17,4 20,3 22,8 0,3 0,4 0,7 0,8 0,8

Privater Konsum 1,9 5,4 10,4 13,2 15,9 0,2 0,4 0,8 1,0 1,2

Staatskonsum 0,1 -0,1 -0,1 -0,2 -0,3 0,0 0,0 0,0 0,0 -0,1

Ausrüstungen 3,6 4,2 5,5 6,8 8,0 1,3 1,5 1,9 2,2 2,4

Bauten 2,9 3,1 5,0 3,8 2,7 1,4 1,5 2,4 1,9 1,4

Exporte 0,1 0,3 0,4 0,5 0,6 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0

Importe 2,3 2,9 3,8 3,7 4,1 0,2 0,3 0,3 0,3 0,3

PreisindizesPrivater Konsum -0,04 -0,11 -0,20 -0,33 -0,43 -0,04 -0,09 -0,16 -0,25 -0,32

Produktion -0,06 -0,06 -0,05 -0,06 -0,06 -0,05 -0,05 -0,05 -0,05 -0,05

Importe -0,06 -0,20 -0,38 -0,53 -0,63 -0,07 -0,20 -0,36 -0,48 -0,55

Staatshaushalt in jeweiligen PreisenFinanzierungssaldo -1,1 -2,8 -2,9 -2,3 -1,8 2,8 7,0 10,5 14,8 -57,1

Staatskonsum 0,0 -0,1 -0,1 -0,2 -0,3 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0

Monetäre Sozialleistungen -0,2 -0,3 -0,4 -0,5 -0,7 -0,1 -0,1 -0,1 -0,1 -0,1

Gütersteuern 0,1 -1,3 -2,4 -3,6 -4,1 0,1 -0,5 -0,9 -1,2 -1,3

Einkommen- und Vermögenssteuern 0,9 1,5 2,5 2,8 2,9 0,3 0,5 0,9 0,9 0,8

ArbeitsmarktErwerbstätige (Inland) in 1000 66 83 122 126 127 0,2 0,2 0,3 0,3 0,3

Einkommen der pr. Haushalte in jew. Pr.Verfügbares Einkommen 2,4 5,3 8,8 9,4 10,4 0,2 0,3 0,5 0,5 0,5

Empfangene Arbeitnehmerentgelte 1,9 4,3 7,1 8,3 9,3 0,2 0,3 0,5 0,5 0,5

Empfangene Vermögenseinkommen 2,2 3,4 5,8 6,2 6,6 0,5 0,7 1,1 1,1 1,1

absolute Abweichungen

Abweichungen in Mrd. €

Abweichungen in Mrd. €

Abw. in Prozentpunkten

Abweichungen in Mrd. €

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Abbildung 4-4: Kenngrößen im Maßnahmenpaket Haushalte (Berechnungen der GWS)

Aufgrund der langen Lebensdauern der Gebäudehülle tritt hier die Verzerrung durch das Ab-schneiden des Betrachtungszeitraums besonders deutlich zutage. Die Energieeinsparung muss im Gebäudebereich über die Lebensdauer des jeweilig sanierten Bauteils hinweg be-trachtet werden, um ihre Wirtschaftlichkeit zu entfalten. Dies kann auch als eines der haupt-sächlichen nicht-monetären Hemmnisse angesehen werden. Die Potenzialermittlung geht von folgenden Lebensdauern, bzw. Amortisationszeiten für die verschiedenen Gebäudeteile aus: Dämmung (Außenwände, Dach und Keller) 40 Jahre, Fenstererneuerung 30 Jahre, Er-neuerung der Heizungsanlage 20-25 Jahre.

Gebäudemaßnahmen sind andererseits mit Arbeitsaufwand verbunden, so dass die zusätzli-che Beschäftigung durch die Maßnahmen im Haushaltsbereich bei ca. 40.000 Beschäftigten liegt.

Das Maßnahmenpaket im GHD-Bereich ähnelt in seiner Langfristigkeit den Gebäudemaß-nahmen der Haushalte. Auch hier fallen die Einsparungen durch die Maßnahmen langfristig an, was der Lebensdauer der Gebäudebestandteile zurückzuführen ist. Die zusätzliche Be-schäftigung liegt bei 14.000 Beschäftigten in 2020.

Die Darstellung in Abbildung 4-5 zeigt neben den Energieeinsparungen in den Jahren 2020 und 2030 die kumulierten Investitionen bis 2020 oder 2030 und die kumulierte Verminderung der Ausgaben für Energie bis zum jeweiligen Jahr.

Abbildung 4-5: Kenngrößen im Maßnahmenpaket GHD (Berechnungen der GWS).

Die Investitionen im Industriesektor unterliegen hohen Anforderungen an die Wirtschaftlich-keit ausgedrückt in sehr kurzen Amortisationszeiten von 2 Jahren im Mittel. Abbildung 4-6 zeigt in der unteren Hälfte den zeitlichen Verlauf der Energieeinsparung gegenüber dem Re-ferenzszenario.

0 20 40 60 80 100 120

2020

2030

Einsparungen Wärme (PJ) Einsparungen Strom (PJ)

0 20 40 60 80 100 120 140

2020

2030

Ausgabenreduktion kumuliert (Mrd. € 2009)

Investitionen kumuliert (Mrd.€ 2009)

0 20 40 60 80 100

2020

2030

Einsparungen Wärme (PJ) Einsparungen Strom (PJ)

0 10 20 30 40 50 60

2020

2030

Ausgabenreduktion kumuliert (Mrd. € 2009)

Investitionen kumuliert (Mrd.€ 2009)

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Während die Maßnahmen im Strombereich zu einem deutlichen Anstieg der Energieeinspa-rung bis 2030 führen, scheint es sich bei den wärmeseitigen Maßnahmen eher um vorgezo-gene Investitionen zu handeln, die in gewissem Umfang im Referenzszenario zu einem spä-teren Zeitpunkt eingesetzt werden.

Abbildung 4-6: Kenngrößen im Maßnahmenpaket Industrie (Berechnungen der GWS).

Der Endenergieverbrauch im Sektor Industrie geht im Betrachtungszeitraum bis 2030 um 10,8% gegenüber der Referenz zurück. Im Jahr 2030 beträgt die Reduktion gegenüber 2008 18,1%, in der Referenz liegt der Endenergieverbrauch der Industrie nur um gut 8% niedriger als in 2008.

Die gesamtwirtschaftlichen Effekte sind gering, Bruttoinlandsprodukt und Beschäftigung blei-ben nahezu gleich den entsprechenden Größen der Referenzentwicklung. Der wichtige Ef-fekt möglicher zusätzlicher Exportchancen wird in einem eigenen Szenario untersucht.

Die Maßnahmen im Verkehrssektor führen zu anspruchsvollen Einsparungen. Während im Referenzszenario der Endenergieverbrauch im Verkehr gegenüber 2008 um knapp 11% zu-rückgeht, werden im Maßnahmenszenario über 26% und damit deutlich mehr als die im Energiekonzept veranschlagten 20% erreicht. Gegenüber dem Referenzszenario werden über 400 PJ in 2030 eingespart. Mit etwas über 20 Mrd. verminderter Energiekosten liegen die finanziellen Einsparungen in 2030 schon fast auf derselben Höhe wie die kumulierten In-vestitionen bis zu diesem Zeitpunkt. Die Beschäftigung nimmt um 34 – 36.000 Beschäftigte im Beobachtungszeitraum zu, das preisbereinigte BIP fällt im Jahr 2030 um 0,34% höher aus als in der Referenz.

Abbildung 4-7: Kenngrößen im Maßnahmenpaket Verkehr (Berechnungen der GWS)

Exporte erhalten in dieser Zusammenschau noch keine explizit modellierten zusätzlichen Impulse, diese werden in einer eigenen Sensitivität analysiert. Staat, Unternehmen und Haushalte haben nach Ablauf aller Anpassungsprozesse im Effizienzszenario jeweils etwas weniger gespart als in der Referenzentwicklung. Diese verringerte Ersparnis mag negativ in-terpretiert werden. Allerdings ist Sparen kein Wert an sich und Investitionen in nachhaltige

0 20 40 60 80 100 120 140 160

2020

2030

Einsparungen Wärme (PJ) Einsparungen Strom (PJ)

0 10 20 30 40 50 60 70

2020

2030

Ausgabenreduktion kumuliert (Mrd. € 2009)

Investitionen kumuliert (Mrd.€ 2009)

0 50 100 150 200 250 300 350

2020

2030

Einsparungen (PJ)

0 20 40 60 80 100 120 140

2020

2030

Ausgabenreduktion kumuliert (Mrd. € 2009)

Investitionen kumuliert (Mrd. € 009)

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Produktions- und Konsumgüter können als Zukunftsinvestitionen angesehen werden. Dar-über hinaus trägt gerade die Investitionstätigkeit maßgeblich zu den positiven Effekten bei.

Die Maßnahmen zur Abwasser- und Abfallbehandlung sind in der Gesamtschau integriert. Sie entfalten einen Investitionsimpuls und tragen im Falle der Verbesserung der Effizienz von Müllverbrennungsanlagen zur Senkung des Primärenergieeinsatzes bei (vgl. Kapitel 3.7).

Die positiven Beschäftigungseffekte lassen sich als Ergebnis verschiedener Wirkungsme-chanismen interpretieren:

• Zusätzliche Investitionen bzw. Ausgaben der privaten Haushalte in langlebige Kon-sumgüter bedeuten zusätzliche Produktion und somit zusätzliche Beschäftigung.

• Energieeinsatz wird durch Kapitaleinsatz ersetzt. Dieser wird teilweise auch aus dem Ersparten entnommen (das langfristig durch die eingesparten Energiekosten wieder aufgefüllt wird).

• Teilweise wird Wertschöpfung im Ausland, beispielsweise in den Lieferländern von Erdöl, durch regionale Wertschöpfung beispielsweise im Baugewerbe oder Maschi-nenbau ersetzt.

• Mit dem Baugewerbe und den unternehmensbezogenen Dienstleistungen, aber auch, wenngleich in etwas geringerem Maße mit dem Maschinenbau, werden Impulse auf beschäftigungsintensive Wirtschaftsbereiche ausgeübt.

• Die eingesparten Energiekosten steigern die Produktivität und damit die Wettbe-werbsfähigkeit der Unternehmen.

• Die eingesparten Energiekosten steigern das zur Verfügung stehende Budget der Haushalte und damit die Ausgabebereitschaft für andere Güter (Zweitrundeneffekte).

Hauptimpuls sind dabei kurzfristig die zusätzlich ausgelösten Investitionen. Insbesondere im Gebäudebereich ist der inländische Wertschöpfungsanteil hoch, im Jahr 2020 liegt der Be-schäftigungsimpuls bei 35.000 Beschäftigten. Im Produzierenden Gewerbe profitieren vor al-lem der Fahrzeugbau sowie die Sektoren Maschinenbau, Elektrotechnik und Mess-, Steue-rungs- und Regelungstechnik. Insgesamt verzeichnet das Verarbeitende Gewerbe einen Zuwachs an Beschäftigung von knapp 14.000. Längerfristig steigt die Bedeutung der einge-sparten Energiekosten für die Ergebnisse immer mehr an (Abbildung 4-1).

Zusätzlich steigt die Beschäftigung auch in vielen anderen Bereichen. Dabei ist zu berück-sichtigen, dass effizientere Geräte und Fahrzeuge von teils externen Dienstleistern wie Inge-nieurbüros (Dienstleister überwiegend für Unternehmen) mit entwickelt werden und generell zusätzliche Industriearbeitsplätze eine weit größere Zahl an Arbeitsplätzen in Handel und Dienstleistungen schaffen. Die Sekundäreffekte streuen breit über die gesamte Volkswirt-schaft. Damit ist nicht zu erwarten, dass Knappheit auf dem Arbeitsmarkt die positiven Effek-te beschränken oder verhindern könnten. In dem großen Bereich der Dienstleistungen sind alle planerischen, Datenverarbeitungsdienstleistungen, Forschung und Entwicklung sowie Verwaltungstätigkeiten enthalten.

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Abbildung 4-8: Sektorale Arbeitsmarkteffekte im Maßnahmenszenario – absolute Abweichungen der Beschäftigung in 1000 zum Referenzszenario (eigene Berechnungen der GWS)

4.2.2 Energiekenngrößen und Einordnung der Szenarien

Da die Effizienzmaßnahmen in erster Linie der Energieeinsparung und der Verminderung von THG-Emissionen dienen sollen, lohnt sich ein genauerer Blick auf diese Größen. Der Primärenergieeinsatz sinkt (vgl. Tabelle 4-2) im Effizienzszenario auch durch eine Reihe von indirekten Effekten, da der Umwandlungssektor aus den Betrachtungen im Rahmen dieser Untersuchung ausgenommen ist. Insgesamt geht der Primärenergieeinsatz durch das vorge-schlagene Maßnahmenpaket um über 10% zurück. Der Einsatz von Kohle geht durch den Rückgang der Stromerzeugung zurück. Die Braunkohle ist hiervon noch stärker betroffen als die Steinkohle, da letztere einerseits einen höheren Wirkungsgrad in der Stromerzeugung aufweist und zum anderen auch in der Stahlerzeugung und anderen energieintensiven In-dustrien genutzt wird und dieser Einsatz von den vorgeschlagenen Maßnahmen nicht betrof-fen ist. Die erneuerbaren Energien sind mengenmäßig in den beiden Szenarien gleich, so dass sich ihr Anteil am Endenergieverbrauch und an der Stromerzeugung bei niedrigeren Basisgrößen automatisch erheblich erhöht.

Im Endenergieverbrauch zeigen sich die Einsparungen gegenüber der Referenz. Ein gerin-ger Teil der Einsparungen wird durch Reboundeffekte infolge der höheren Wirtschaftstätig-keit aufgezehrt. Insgesamt steigt jedoch die Energieeffizienz deutlich. Der Primärenergiever-brauch pro Kopf geht auf unter 90% des Werts im Referenzszenario zurück und die Energie-produktivität steigt deutlich an. Gegenüber dem Referenzszenario werden fast 15% THG-Emissionen zusätzlich eingespart; die energiebedingten THG-Emissionen liegen um nahezu 20% niedriger.

-5 0 5 10 15 20 25 30 35 40

Land- und Forstw irtschaft, Firscherei

Bergbau u. Gew innung von Steinen u. Erden

Verarbeitendes Gew erbe

Energie- und Wasserversorgung

Baugew erbe

Handel; Instandh./Rep. v. Kfz/Gebrauchsgütern

Gastgew erbe

Verkehr und Nachrichtenübermittlung

Kredit- und Versicherungsgew erbe

Grundstücksw esen, Untern.dienstleister

Sonstige Dienstleister

2011 2015 2020 2025 2030

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Tabelle 4-2: Energiekenngrößen im Szenario „Effizienz ambitioniert“ im Vergleich zur Referenzent-wicklung (Berechnungen der GWS)

Abweichungen zur Referenz in Prozent

Primärenergieeinsatz 2011 2015 2020 2025 2030 Gesamt -0,7 -3,2 -6,2 -8,7 -10,2

Kernenergie 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 Steinkohle -0,9 -4,5 -10,5 -16,0 -21,1 Braunkohle -1,9 -9,2 -20,4 -28,2 -39,1 Mineralöle -0,8 -3,7 -7,4 -11,0 -13,3 Gase -0,6 -3,2 -7,3 -10,8 -14,7 Erneuerbare Energieträger 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0

Endenergieverbrauch Gesamt -0,8 -3,5 -7,1 -10,0 -11,7

Kohle -0,4 -2,2 -4,3 -7,8 -9,1 Mineralölprodukte -1,1 -4,7 -9,5 -13,9 -16,5 Gase -0,4 -1,9 -3,9 -5,8 -7,7 Strom -1,0 -4,4 -8,0 -9,3 -10,2 Fernwärme -0,5 -4,1 -14,4 -25,5 -33,1 Erneuerbare Energieträger 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 Anteil Erneuerbare am BEEV 0,8 3,7 7,7 11,1 13,3

Bruttostromerzeugung Gesamt -1,0 -4,2 -7,7 -9,6 -11,0

Wasser 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 Kernenergie 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 Steinkohle -1,3 -6,2 -14,5 -21,3 -33,8 Braunkohle -2,1 -10,1 -22,9 -32,7 -49,6 Erdgas -1,6 -7,9 -18,3 -26,4 -40,9 Wind, Solar etc. 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0

Effizienzindikatoren

PEV pro Kopf (GJ/Kopf) -0,7 -3,2 -6,2 -8,7 -10,2

BIP/PEV (EUR2000/MJ) 1,0 3,7 7,4 10,4 12,3

EEV (GJ)/Private Haushalte -0,4 -1,3 -2,9 -4,8 -6,7

BWS/EEV GHD (EUR/GJ) 0,9 3,7 8,6 11,8 13,9

Produktionswert/EEV (EUR2000/GJ) 1,0 4,0 8,3 11,7 13,9

Personen-km/EEV Verkehr (pkm/GJ) 1,5 6,3 12,5 18,7 21,5

Tonnen-km/EEV Verkehr (tkm/GJ) 1,7 6,4 12,8 18,8 21,5

THG-Emissionen und Indikatoren THG-Emissionen, Mt CO2-eq -0,9 -4,2 -8,7 -12,1 -14,8

THG-Emissionen, energiebed. Mt CO2-eq -1,1 -5,2 -11,0 -15,6 -19,6 THG/BIP real, g CO2-eq/Euro -1,2 -4,6 -9,4 -12,8 -15,5 THG/Einwohner, t CO2-eq/Kopf -0,9 -4,2 -8,7 -12,1 -14,8 Eigene Berechnungen der GWS

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4.2.3 Einordnung der Szenarien

Die errechneten Effizienzentwicklungen können auch in die europäische und die nationale Effizienzdiskussion eingeordnet werden.

Europa hat sich verpflichtet, seinen Primärenergieverbrauch bis 2020 um 20% zu verringern (KOM(2006)545, KOM(2005)265, KOM(2008) 772). Das Effizienzziel ist eingeflossen in ein umfassendes Energiekonzept der EU (KOM(2008) 30). Im Januar 2008 verabschiedete die Kommission die Mitteilung an den Rat und das Parlament mit dem Titel „20 und 20 bis 2020 - Chancen Europas im Klimawandel“, die die Verpflichtung auf eine Reduktion der Treibhaus-gase auf 20% unter das Niveau von 1990 und die Erhöhung des Anteils der erneuerbaren Energien am Gesamtenergieverbrauch auf 20% bis 2020 enthält. Diese beiden Verpflichtun-gen sind untrennbar mit dem Effizienzziel und miteinander verbunden, da zum Erreichen des ersten Ziels nur eine Kombination von Energieeinsparung und CO2-armer Energiebereitstel-lung führen kann und sich der Anteil der erneuerbaren Energien am Gesamtverbrauch be-misst, zu dieser Bemessungsgrundlage umgekehrt also steigt bzw. fällt. Andererseits sind die Ziele auch in gewissem Umfang komplementär zueinander: eine Überschreitung des Ef-fizienz-Ziels kann die Anstrengungen zur Erreichung des EE-Ziels in gewissem Umfang kompensieren. Umgekehrt erleichtert eine Überschreitung des EE-Ziels die Erreichung des CO2-Ziels, ohne dass das Effizienzziel davon beeinflusst wird.

Der Effizienz-Verpflichtung liegt eine Reihe von Potenzialabschätzungen zugrunde. Aus-gangspunkt der Zielfestlegung ist das Grünbuch zur Energieeffizienz (KOM (2005) 265) und die damit angestoßene Debatte. Dort wird das 20% Ziel abgeleitet aus den damaligen Pro-jektionen für den europäischen Energieeinsatz bis 2020 und den Kenntnissen über Effizienz-potenziale in Industrie, im Gebäudebereich und im Verkehr. Der Gesamtverbrauch in 2005 betrug etwa 1725 Mio. t RÖE (72.222 PJ). Schätzungen wiesen darauf hin, dass bei Fortset-zung der damaligen Trends der Primärenergieverbrauch bis 2020 auf 1900 Mio. t RÖE (79.549 PJ) steigen würde. Mittels einer 20%igen Einsparung ausgehend von dieser Projek-tion hätte man wieder den Wert von 1990 (1520 Mio. t RÖE, 63.639 PJ) erreicht.

Das 20% Ziel ist somit relativ zu einer in 2005/2006 entwickelten Basisprojektion zu sehen. Diese Basisprojektion (PRIMES „business as usual“ baseline projection) wurde 2007 aktuali-siert auf 1968 Mio. t RÖE Primärenergieverbrauch der EU-27 in 2020. Somit beträgt die not-wendige Einsparung zum Erreichen des 20% Ziels 394 Mio. t. RÖE und diese Einsparung würde nicht mehr exakt zum Energieverbrauch 1990 zurückführen. Jüngste Projektionen der EU-Kommission (2011) gehen trotz Finanz- und Wirtschaftskrise nur davon aus, dass mit den derzeit umgesetzten Maßnahmen eine Reduktion von 9% gegenüber der 2007 erwarte-ten Trendentwicklung zu erreichen sein wird. Bisher ungenutzte wirtschaftliche Effizienzpo-tenziale liegen demnach insbesondere in den Bereichen private Haushalte und Verkehr.

Diese Überlegungen zeigen die Schwierigkeit der Zielüberprüfung eines relativ zu einer Ba-sisprojektion definierten Ziels. Das Effizienzziel ist – im Gegensatz zum Ziel für erneuerbare Energien – gewissermaßen ein Nettoziel, das durch die Differenz zwischen zwei Szenarien definiert ist. Zwischen dem Verlauf der Basisprojektion von 2007 und aktuellen Projektionen sind jedoch vielfache Wege der Zielerreichung möglich, zumal letztlich die Beobachtung des Primärenergieverbrauchs sowohl Effizienzsteigerungen als auch ein Nachlassen der Wirt-schaftstätigkeit, des Transportaufkommens und einen Anstieg der Außentemperatur beinhal-tet. Darüber hinaus wirken sich die Energiepreisschwankungen der letzten Jahre zwar zum einen auf die Realisierung möglicher Effizienzpotenziale aus, bewirken jedoch zum anderen auch kurzfristige Nachfrageschwankungen.

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Gerade die vergangenen zwei Jahre mit starken Schwankungen der gesamtwirtschaftlichen Aktivität haben gezeigt, dass Projektionen für den Primärenergieverbrauch an der gesamt-wirtschaftlichen Entwicklung gespiegelt werden müssen.

Eine direktere Möglichkeit der Überprüfung bietet die Festlegung von Zielen bezogen auf ei-nen bekannten Energieverbrauchwert der Vergangenheit, wie sie etwa im Energiekonzept er Bundesregierung vorgenommen wurde. Hier wurden Ziele definiert, die sich auf unterschied-liche feste Referenzgrößen beziehen. Die internationalen Ziele für die Verminderung von Treibhausgasemissionen (THG-Emissionen und energiebedingte THG-Emissionen) sind mit Bezug auf das Referenzjahr 1990 definiert, die europäischen Anteilsziele für erneuerbare Energien (am Primärenergieverbrauch und am Stromverbrauch) werden an den Bezugsgrö-ßen im Jahr 2020 gemessen und die Energieverbrauchs- und Wärmebedarfsziele beziehen sich auf das Referenzjahr 2008. Tabelle 4-3 zeigt eine Übersicht verschiedener Zielvorgaben nach dem Energiekonzept.

Tabelle 4-3: Vergleich der Referenzentwicklung und des Maßnahmenpakets mit den Zielvorgaben des Energiekonzepts (Zusammenstellung durch GWS)

Energiekonzept Referenz Effizienz ambitioniert

2020 2030 2008 2020 2030 2008 2020 2030

THG-Emissionen (ggü. 1990) -40,0 -55,0 -22,4 -43,3 -54,0 -22,4 -48,2 -60,0

Energiebedingte THG-Emissionen (ggü. 1990) -40,0 -55,0 -22,1 -43,4 -56,5 -22,1 -49,5 -63,8

Anteil EE am Brutto-Endenergieverbrauch (in %) 18,0 30,0 9,5 19,4 27,5 9,5 20,9 30,8

Anteil EE am Bruttostromver-brauch (in %) 35,0 50,0 15,4 37,1 60,7 15,4 40,2 66,0

Energieverbrauch (PEV, ggü. 2008) (in %) -20,0 -30,0 - -12,3 -23,6 - -17,7 -30,4

Stromverbrauch (ggü. 2008) (in %) -10,0 -15,0 - -3,7 -5,9 - -11,3 -12,9

Endenergieverbrauch Verkehr (ggü. 2005 in %) -10,0 -20,0 -0,8 -8,4 -10,5 -0,8 -18,3 -26,0

Reduzierung des Wärmebe-darfs bis 2020 (in %)

-20 -40 0 -14 -24 0 -17 -31

Im Klimaschutz erfüllt bereits das Referenzszenario (aus seinen Konstruktionsprinzipien) die Vorgaben des Energiekonzepts. Die Minderung der THG-Emissionen um 55% bis zum Jahr 2030 wird insgesamt knapp erreicht und das Ziel im Bereich der energiebedingten Emissio-nen knapp übererfüllt. Auch der Ausbau erneuerbarer Energien verläuft im Referenzszenario definitionsgemäß nach Plan, zumindest in der Stromerzeugung, wobei ein Teil des Stroms aus erneuerbaren Energien nach 2020 zunehmend importiert wird.

Die angestrebten Effizienzindikatoren werden hingegen alle nicht erreicht. Der Primärener-gieverbrauch geht bis 2030 nur um knapp 24% zurück statt der geforderten 30%; im Strom-bereich wird sogar fast nur ein Drittel der geforderten Reduktion erreicht und die Senkung des Endenergieverbrauchs um 20% wird ebenfalls zur Hälfte verfehlt.

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Das vorgeschlagene Maßnahmenpaket im Szenario „Effizienz ambitioniert“ hingegen erreicht eine Minderung des Primärenergieverbrauchs, die für 2030 geringfügig über der Zielvorgabe liegt und erzielt im Verkehrsbereich sogar deutlich höhere Minderungen mit mehr als 26% im Jahr 2030. Allein der Stromverbrauch erreicht die 15%ige Minderung gegenüber 2008 nicht. Es werden jedoch auch hier mehr als doppelt so hohe Einsparungen erreicht wie in der Refe-renzentwicklung. Das Primärenergieeinsparziel für 2020 wird dann erreicht, wenn zusätzlich zur Effizienz auch der Ausbau erneuerbarer Energien dynamischer verläuft als im Modell an-genommen.

4.2.4 Zusätzliche Verlagerung im Verkehrsbereich

Die Verlagerung von Verkehr sowohl im Personen- als auch im Güterverkehr wird hier als ei-genes Maßnahmenpaket dargestellt, da es sich nicht um eine Effizienzmaßnahme im eigent-lichen Sinne handelt. Die Verlagerung führt zu keinen großen Änderungen bei gesamtwirt-schaftlichen Größen, wie Tabelle 4-4 und Tabelle 4-5 zeigen. Höhere Investitionen in Aus-rüstungen beim Personenverkehr bzw. in Bauten beim Güterverkehr wirken gesamtwirt-schaftlich leicht positiv. Dagegen verschlechtert sich der Finanzierungssaldo des Staates et-was, weil jeweils Energiesteuereinnahmen verloren gehen. Die Beschäftigungseffekte sind über den Gesamtzeitraum leicht positiv. Das vor allem interessante Ergebnis ist, dass eine Verlagerung von Verkehr weg von der Straße ohne große gesamtwirtschaftliche Änderungen möglich ist. Dabei wird der Energieeinsatz reduziert. Auch die Verkehrsverlagerung kann dadurch einen Beitrag zur Versorgungssicherheit leisten (vgl. Kapitel 3.3.2).

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Tabelle 4-4: Abweichungen der wichtigsten Indikatoren durch Verlagerung im Personenverkehr (abso-lut in jew. Einheiten und in Prozent) (Quelle: eigene Berechnungen GWS)

Absolutwerte Abweichung in %2011 2015 2020 2025 2030 2011 2015 2020 2025 2030

Komponenten des preisbereinigten BIPBruttoinlandsprodukt 0,3 0,7 0,8 0,6 0,5 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0

Privater Konsum 0,1 0,3 0,4 0,3 0,3 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0

Staatskonsum 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0

Ausrüstungen 0,1 0,6 0,8 0,8 0,8 0,0 0,2 0,3 0,2 0,2

Bauten 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0

Exporte 0,0 0,1 0,1 0,1 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0

Importe 0,0 0,3 0,5 0,4 0,4 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0

PreisindizesPrivater Konsum -0,01 0,01 0,04 0,06 0,07 0,00 0,01 0,03 0,04 0,05

Produktion -0,01 -0,01 -0,01 0,00 0,01 -0,01 -0,01 -0,01 0,00 0,01

Importe -0,01 -0,03 -0,04 -0,04 -0,03 -0,01 -0,02 -0,03 -0,03 -0,03

Staatshaushalt in jeweiligen PreisenFinanzierungssaldo -0,2 -0,3 -0,5 -0,4 -0,4 0,4 0,8 1,7 2,8 -13,8

Staatskonsum 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0

Monetäre Sozialleistungen 0,0 0,0 0,1 0,1 0,1 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0

Gütersteuern -0,3 -0,4 -0,5 -0,5 -0,4 -0,1 -0,1 -0,2 -0,2 -0,1

Einkommen- und Vermögenssteuern 0,1 0,2 0,2 0,2 0,2 0,0 0,1 0,1 0,1 0,1

ArbeitsmarktErwerbstätige (Inland) in 1000 4 7 6 2 0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0

Einkommen der pr. Haushalte in jew. Pr.Verfügbares Einkommen 0,1 0,5 0,8 0,8 0,8 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0

Empfangene Arbeitnehmerentgelte 0,1 0,5 0,7 0,7 0,8 0,0 0,0 0,1 0,0 0,0

Empfangene Vermögenseinkommen 0,1 0,3 0,4 0,3 0,3 0,0 0,1 0,1 0,1 0,1

absolute Abweichungen

Abweichungen in Mrd. €

Abweichungen in Mrd. €

Abw. in Prozentpunkten

Abweichungen in Mrd. €

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Tabelle 4-5: Abweichungen der wichtigsten Indikatoren durch Verlagerung im Güterverkehr (absolut in jeweiligen Einheiten und in Prozent) (Quelle: eigene Berechnungen GWS)

4.2.5 Sensitivität 1: Effekte im Gebäudebereich bei höheren Energiepreisen

Der internationale Rohölpreis schwankte in den letzten Jahren sehr stark. Im Jahr 2008 fiel der Ölpreis z. B. von seinem bisherigen Allzeithoch von 145 USD/Barrel in Folge der Kon-junktur- und Bankenkrise auf knapp 40 USD/Barrel. 2009 und 2010 stieg der Preis mit der anziehenden Weltkonjunktur kontinuierlich und lag im Mittel des ersten Halbjahrs 2011 mit 110 USD/Barrel relativ hoch und damit über der langfristig unterstellten Preisentwicklung (Energieszenarien 2010). Um die Effekte eines langfristig höheren Energiepreisniveaus auf die Höhe der attraktiven Effizienzpotenziale abschätzen zu können, wurde für den Gebäu-debereich eine Sensitivitätsanalyse durchgeführt, bei der der Rohölpreis 50 % höher liegt. Für die mit Hilfe des Prognos-Endkundenpreismodells berechneten Energieträger Heizöl und Erdgas bedeutet dies einen Preisanstieg um 37 bzw. 23 % im Jahr 2030 gegenüber dem Re-ferenzenergiepreispfad. Heizöl und Erdgas verteuern sich aufgrund von relativ fixen Kosten-bestandteilen, wie Verarbeitungs- und Transportkosten sowie der festen Energiesteuer nicht so stark wie Rohöl.

Absolutwerte Abweichung in %2011 2015 2020 2025 2030 2011 2015 2020 2025 2030

Komponenten des preisbereinigten BIPBruttoinlandsprodukt 0,6 0,5 0,7 1,0 1,2 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0

Privater Konsum 0,0 0,1 0,1 0,2 0,3 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0

Staatskonsum 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0

Ausrüstungen 0,0 0,0 0,1 0,1 0,2 0,0 0,0 0,0 0,0 0,1

Bauten 0,9 0,8 0,8 0,8 0,8 0,4 0,4 0,4 0,4 0,4

Exporte -0,1 -0,1 -0,1 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0

Importe 0,2 0,2 0,2 0,1 0,1 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0

PreisindizesPrivater Konsum 0,02 0,02 0,01 0,00 -0,01 0,01 0,02 0,01 0,00 -0,01Produktion 0,02 0,03 0,02 0,01 0,00 0,02 0,03 0,02 0,01 0,00

Importe 0,00 -0,01 -0,02 -0,04 -0,06 0,00 -0,01 -0,02 -0,03 -0,05

Staatshaushalt in jeweiligen PreisenFinanzierungssaldo 0,1 -0,1 -0,2 -0,4 -0,5 -0,3 0,2 0,8 2,4 -17,3

Staatskonsum 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0

Monetäre Sozialleistungen 0,0 0,1 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0

Gütersteuern 0,1 -0,1 -0,3 -0,6 -0,8 0,0 0,0 -0,1 -0,2 -0,3

Einkommen- und Vermögenssteuern 0,0 0,1 0,1 0,1 0,1 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0

ArbeitsmarktErwerbstätige (Inland) in 1000 6 1 -1 -3 -5 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0

Einkommen der pr. Haushalte in jew. Pr.Verfügbares Einkommen 0,1 0,3 0,3 0,3 0,3 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0

Empfangene Arbeitnehmerentgelte 0,2 0,3 0,3 0,2 0,1 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0

Empfangene Vermögenseinkommen -0,1 0,0 0,1 0,2 0,4 0,0 0,0 0,0 0,0 0,1

absolute Abweichungen

Abweichungen in Mrd. €

Abweichungen in Mrd. €

Abw. in Prozentpunkten

Abweichungen in Mrd. €

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Tabelle 4-6: Rohöl- und Endkundenpreise für Erdgas und Heizöl für die Sensitivitätsrechnung zu hö-heren Energiepreisen (Quelle: Energieszenarien 2010 und eigene Berechnungen Prognos)

2010 2020 2030

Internationaler Ölpreis, Referenzpreispfad (Energieszenarien 2010) USD2008/Barrel 85 96 110

Internationaler Ölpreis, Hochpreispfad (Annahme: + 50 %) USD2008/Barrel 85 146 165

Erdgaspreis für Haushalte, Referenzpreis-pfad (Energieszenarien 2010)

Cent2008/kWh (Hu)

7,1 7,5 8,0

Erdgaspreis für Haushalte, Hochpreispfad

Cent2008/kWh (Hu) 7,1 9,1 9,8

Heizölpreis für Haushalte, Referenzpreispfad (Energieszenarien 2010) Cent2008/kWh 6,6 7,8 9,1

Heizölpreis für Haushalte, Hochpreispfad Cent2008/kWh 6,6 10,6 12,5

Die höheren Energiepreise bieten im Bereich der Gebäudesanierung und des Neubaus zu-sätzlichen Investitionsspielraum. Dieser liegt je nach Gebäudetyp und der Höhe der Energie-einsparung der Sanierung zwischen 25 und 50 Euro pro m² und bei etwa 10 bis 20 Euro pro m² für einen verbesserten Neubaustandard. Die folgende Abbildung zeigt am Beispiel ei-ner typischen Bestandssanierung eines Gebäudes aus den 1970er Jahren die Ermittlung des zusätzlichen Investitionsspielraumes. Dieser setzt sich aus den höheren Einsparungen der ohnehin (auch bei geringeren Energiekosten) geplanten Maßnahmen (rot) und den zusätzli-chen bzw. möglichen höherwertigen Energieeinsparmaßnahmen (grün) zusammen.

Abbildung 4-9: Abschätzung des zusätzlichen Investitionsspielraums durch die höheren Energiepreise für eine Bestandssanierung (Quelle: Prognos)

150

10080

20

50 50

Zustand vor Sanierung Sanierung -Referenzenergiepreis

Sanierung - höhere Preise

Wirtschaftliches Einsparpotenzial Zusätzliche Einsparpotenzial durch höhere Preise Energieverbrauch

50 kWh/(m²*a) * (9,1 Cent/kWh - 7,5 Cent/kWh) = 0,80 EUR/(m²*a)

20 kWh/(m²*a) * (9,1 Cent/kWh) =1,82 EUR/(m²*a)

zusätzliches Investitionsvolumen (20 Jahre, 4%): 36 EUR/m²

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Im Ergebnis ergibt sich ein zusätzliches attraktives Energieeinsparpotenzial im Gebäudebe-reich von knapp 28 PJ bis zum Jahr 2030. Über den gesamten Zeitraum von 2010 bis 2030 können zusätzlich 178 PJ bei einer zusätzlich ausgelösten Investitionssumme von knapp 12 Mrd. Euro eingespart werden. Diese Einsparung ist kleiner als erwartet, da es nur bei we-nigen Maßnahmen dazu kommt, dass sie durch den Ölpreis zusätzlich die Wirtschaftlich-keitsschwelle überschreiten. Deshalb fallen auch die gesamtwirtschaftlichen Effekte, die kurzfristig vor allem durch die höheren Investitionen getrieben werden, nur leicht besser aus als bei deutlich niedrigeren Energiepreisen. Langfristig nehmen die Einspareffekte durch den niedrigeren Energieverbrauch zu.

Tabelle 4-7: Zusätzliches Energieeinsparpotenzial und Investitionssumme aufgrund höherer Energie-preise

2010-2030 2010 2020 2030

Zusätzliches attraktives Ener-gieeinsparpotenzial PJ 178 0 4,3 27,8

Zusätzlich ausgelöste Investi-tionssumme Mio. EUR2009 12.004 0 377 1.063

Interessant ist der Vergleich der gesamtwirtschaftlichen Wirkung höherer Öl- und Gaspreise mit den ökonomischen Effekten der Einsparmaßnahmen. Während durch die höheren inter-nationalen Energiepreise das BIP langfristig um 2 bis 3% niedriger ausfällt als bei niedrige-ren Energiepreisen, macht die Gebäudesanierung gerade 0,1% des BIP aus. Es ist gesamt-wirtschaftlich ein großer Unterschied, ob im Fall hoher Energiepreise Wertschöpfung ins Ausland abwandert oder ob durch einzelwirtschaftlich sinnvolle Maßnahmen im Inland Wert-schöpfung weitgehend umverteilt wird und im Land verbleibt.

4.2.6 Sensitivität 2: Wieviel Effizienz enthält die Referenz ? Das Beispiel Gebäudesanierung

Da in der Basisentwicklung der Energieszenarien, die in dieser Untersuchung als Referenz herangezogen wurde, bereits erhebliche Effizienzanstrengungen enthalten sind, wird im Fol-genden als Sensitivitätsanalyse ein Szenario abgebildet, das von einer „eingefrorenen Effizi-enz“ im Gebäudebereich auf dem heutigen Stand ausgeht.

Ziel dieser Sensitivität ist es auszuloten, welche volkswirtschaftlichen Effizienzeffekte bereits in der Referenz enthalten sind. Diese Berechnung wurde nur für den Gebäudebereich durchgeführt, da eine Ermittlung der zusätzlich erforderlichen Investitionen außerordentlich aufwändig gewesen wäre.

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Tabelle 4-8: Abweichungen der wichtigsten Indikatoren im „Frozen Efficiency“-Szenario (absolut in jew. Einheiten und in Prozent) gegenüber Referenz

Vergleicht man dieses Szenario mit der Referenz, so zeigt sich, dass die Referenz ein deut-lich höheres Bruttoinlandsprodukt aufweist und auch in nahezu allen anderen Indikatoren positiv von dem Szenario der Effizienz auf heutigem Stand abweicht. Beispielsweise liegt die Zahl der Erwerbstätigen rd. 70.000 höher als im Szenario „Frozen Efficiency“.

Eine direkte Interpretation im Sinne etwa zusätzlicher Beschäftigungsimpulse wäre jedoch unzulässig, da auch in der Vergangenheit immer autonome Effizienzverbesserungen zu be-obachten waren, welche im Frozen Efficiency Szenario unterdrückt sind. Dennoch lässt sich ablesen, dass die weiter oben aufgeführten gesamtwirtschaftlichen Ergebnisse eine Unter-grenze der positiven Wirkungen verstärkter Effizienzanstrengungen darstellen.

4.2.7 Fiskalpolitische Wirkungen und Möglichkeiten

Steigerungen der Energieeffizienz und die im Energiekonzept der Bundesregierung ange-strebte absolute Reduktion des Energieverbrauchs werfen zum einen Fragen nach der Ent-wicklung der Energiesteuern auf der Einnahmenseite auf. Zum anderen könnten zusätzliche Ausgaben notwendig sein, um die beschriebenen Effizienzpotenziale tatsächlich zu heben oder darüber hinausgehende Effizienzsteigerungen durch Energiepreissteigerungen wirt-schaftlich zu machen oder die Ausschöpfung einzelwirtschaftlich unrentabler Effizienzsteige-rungen zu finanzieren.

Absolutwerte Abweichung in %2011 2015 2020 2025 2030 2011 2015 2020 2025 2030

Komponenten des preisbereinigten BIPBruttoinlandsprodukt 6,0 6,7 4,6 4,9 5,7 0,3 0,3 0,2 0,2 0,2

Privater Konsum 1,5 2,4 1,3 1,4 1,7 0,1 0,2 0,1 0,1 0,1

Staatskonsum 0,1 -0,1 0,0 0,0 -0,1 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0

Ausrüstungen 1,0 1,0 0,7 0,8 1,0 0,4 0,4 0,2 0,3 0,3

Bauten 5,1 4,7 2,3 1,9 2,1 2,4 2,3 1,1 1,0 1,1

Exporte 0,1 0,1 0,0 0,1 0,1 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0

Importe 1,6 1,4 -0,1 -0,5 -0,6 0,1 0,1 0,0 0,0 0,0

PreisindizesPrivater Konsum -0,04 -0,10 -0,15 -0,21 -0,24 -0,03 -0,09 -0,12 -0,16 -0,17

Produktion -0,04 -0,03 -0,03 -0,04 -0,04 -0,03 -0,03 -0,02 -0,03 -0,03

Importe -0,02 -0,11 -0,22 -0,33 -0,43 -0,02 -0,11 -0,21 -0,30 -0,37

Staatshaushalt in jeweiligen PreisenFinanzierungssaldo 1,8 0,7 0,4 0,4 0,6 -4,5 -1,8 -1,5 -2,6 24,3

Staatskonsum 0,0 -0,1 -0,1 -0,1 -0,2 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0

Monetäre Sozialleistungen -0,3 -0,3 -0,3 -0,4 -0,5 -0,1 -0,1 -0,1 -0,1 -0,1

Gütersteuern 0,9 0,8 0,0 -0,3 -0,3 0,4 0,3 0,0 -0,1 -0,1

Einkommen- und Vermögenssteuern 0,9 1,0 0,6 0,7 0,8 0,3 0,4 0,2 0,2 0,2

ArbeitsmarktErwerbstätige (Inland) in 1000 73 85 59 62 69 0,2 0,2 0,1 0,2 0,2

Einkommen der pr. Haushalte in jew. Pr.Verfügbares Einkommen 2,2 3,8 1,7 1,7 2,2 0,1 0,2 0,1 0,1 0,1

Empfangene Arbeitnehmerentgelte 2,1 3,2 1,9 2,0 2,4 0,2 0,2 0,1 0,1 0,1

Empfangene Vermögenseinkommen 2,0 1,9 1,2 1,4 1,8 0,5 0,4 0,2 0,2 0,3

absolute Abweichungen

Abweichungen in Mrd. €

Abweichungen in Mrd. €

Abw. in Prozentpunkten

Abweichungen in Mrd. €

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Bei nominal unveränderten Energiesteuersätzen gehen in der Referenzsimulationen die Einnahmen aus Energie- und Stromsteuer von heute etwa 45 Mrd. Euro auf etwa 32 Mrd. Euro im Jahr 2030 zurück. Im Szenario „Effizienz ambitioniert“ liegen die Steuerein-nahmen im Jahr 2030 noch einmal rund 6 Mrd. Euro niedriger bei dann 26 Mrd. Euro.

Es bestehen verschiedene Möglichkeiten, diesen Einnahmenrückgang auszugleichen. Wäh-rend Wertsteuern wie die Mehrwertsteuer mit der Geldentwertung automatisch mitwachsen, ist dies bei Mengensteuern wie der Energie- oder Stromsteuer nicht der Fall. Um auch nur im Jahr 2030 die derzeitigen Einnahmen beider Steuern zu erreichen, müssten sich die Steu-ersätze bis zum Jahr 2030 knapp verdoppeln. Eine andere Möglichkeit ist die Angleichung etwa des Dieselsteuersatzes an Benzin. Derzeit wird ein Liter Diesel mit 16 Cent/l niedriger besteuert als Benzin.

Eine weitere Möglichkeit zur Einnahmengenerierung zeigt ein aktuelles Gutachten zur Dienstwagenbesteuerung auf (Fifo et al. 2011). Danach könnten mit einem alternativen Re-formmodell die Steuereinnahmen und Sozialabgaben jährlich in einer Größenordnung von 3,3 bis 5,5 Mrd. Euro höher ausfallen.

Auch eine Endenergieabgabe ist eine Möglichkeit, zusätzliche Einnahmen für energiepoliti-sche Maßnahmen wie etwa eine Ausweitung des CO2-Gebäudesanierungsprogramms zu generieren. Bei Sätzen von 0,3 Cent/kWh auf Gas und Heizöl sowie 0,5 Cent/kWh auf Strom ergibt sich ein jährliches Aufkommen von zunächst 5,3 Mrd. Euro, das bis zum Jahr 2030 mit dem Rückgang vor allem des Verbrauchs fossiler Energieträger auf gut 4,5 Mrd. Euro sinken würde. Auf den Strom entfallen gut 2 Mrd. Euro an Aufkommen.

In Tabelle 4-9 werden die Steuersätze der neuen Abgabe mit der bisherigen Energie- und Stromsteuerbelastung verglichen. Für leichtes Heizöl werden dazu die Steuersätze umge-rechnet.

Tabelle 4-9: Höhe einer möglichen Endenergieabgabe im Vergleich zu aktueller Steuerbelastung und Gesamtpreis (in jeweiligen Einheiten)

Erdgas in €/MWh

Leichtes Heizöl in €/1000 l

Strom in Cent/kWh

Energiesteuersatz 1,9 40,85 0 Ökosteuersatz 3,6 20,50 2,05 Gesamt 5,5 61,35 2,05 Endenergieabgabe 3,0 30,22 0,50 Endverbrauchspreis im Jahr 2010

63,6 655,20 23,42

Große Energieeinsparungen sind dadurch nicht zu erwarten: Für die Endverbraucher erhö-hen sich die Erdgas- und Heizölpreise um rund 5% (inklusive 19% Mehrwertsteuer um 6%). Beim Strom macht der Preisanstieg gerade 2% aus. Zwar fallen die Preissteigerungen für Industriekunden größer aus, aber angesichts geringer Preiselastizitäten der Energienachfra-ge ist die Lenkungswirkung von Energiesteuern gering. Für Unternehmen des Produzieren-den Gewerbes gelten darüber hinaus ermäßigte Sätze, um die relativen steuerbedingten Preiswirkungen zu dämpfen. Unternehmen mit besonders hohen Energiekostenanteilen er-halten zudem einen sogenannten Spitzensteuerausgleich. Allerdings ist derzeit noch unklar, wie der Mechanismus der Steuerentlastung im Produzierenden Gewerbe nach 2012 ausge-staltet wird, da die Europäische Kommission aufgrund der Beihilfeproblematik eine weiter

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gehende Regelung verlangt. Im Gespräch ist derzeit, die Steuerentlastung an die Einführung von Energiemanagementsystemen zu koppeln.

Aus klimapolitischer Sicht wird verschiedentlich gefordert, dass auch der Bereich außerhalb des Emissionshandels einen vergleichbaren Preis für CO2- bzw. THG-Emissionen bezahlen sollte. Aktuell könnten so bei einem Preis von 17 Euro/t CO2-Äquivalent etwa 8 Mrd. Euro zusammenkommen.

Schließlich bietet die Lkw-Maut eine Möglichkeit, zusätzliche Einnahmen im Verkehrsbereich zu schaffen. Das EU-Parlament hat Anfang Juni beschlossen, dass künftig auch Lärm und Luftverschmutzung schwerer Lkw bei der Mautberechnung bis zu einer Höhe von 4 Cent/km berücksichtigt werden dürfen. Für Deutschland entspricht eine entsprechende Mauterhöhung aktuell zusätzlichen Einnahmen von gut 1 Mrd. Euro.

Die genannten fiskalpolitischen Instrumente sind nicht einfach addierbar, weil sie teilweise gleiche Tatbestände belasten und sich wechselseitig Teile der Bemessungsgrundlage ent-ziehen können. Eine umfassende Analyse ist für jedes einzelne Instrument aufwändig und wird hier nicht durchgeführt. Dabei ist insbesondere die Erfassung der Lenkungswirkung so-wohl kurz- als auch längerfristig schwierig. Teilweise ist die Lenkungswirkung auch stark von der konkreten Ausgestaltung abhängig. Bei einer Angleichung z.B. der Dieselbesteuerung an Benzin, würden Diesel-Pkw im Vergleich zu Pkw mit Otto-Motor unattraktiv werden. Insbe-sondere bei Lkw würde der europäische Tank-Tourismus verstärkt, so dass ein Teil der Steuermehreinnahmen vielleicht nicht in Deutschland, sondern in Nachbarländern anfallen könnte.

4.3 Exportchancen für deutsche Hersteller von Effizienzgütern (GWS, ISI)

4.3.1 Exporte als eine wichtige Säule der wirtschaftlichen Entwicklung Deutschlands

Die Ausfuhr von Waren und Dienstleistungen hat in der Vergangenheit einen immer größe-ren Anteil an der Verwendung von Gütern ausgemacht. Exporte haben sich zunehmend zur tragenden Säule der wirtschaftlichen Entwicklung ausgebildet. Deutschland wurde in der Vergangenheit wiederholt als „Exportweltmeister“ bezeichnet.

Der Wert aus Deutschland exportierter Waren hat sich von 348 Mrd. Euro in 1990 auf 984 Mrd. Euro in 2008 nahezu verdreifacht (StaBuA 2010). Das durchschnittliche Wachstum der Einfuhren lag mit 5,8% p.a. in diesem Zeitraum gegenüber dem Wachstum der Exporte mit 5,9% p.a. nur unwesentlich niedriger. Auch der Außenhandelssaldo hat sich seit 1990 verdreifacht.

Der weltweite Handel hat sich in den Jahren zwischen 2000 (6.456 Mrd. US-$) und 2007 (16.117 Mrd. US-$) (WTO 2011) mehr als verdoppelt (249%). Die weltweite Finanz- und Wirtschaftskrise hat zwar zu einem temporären Einbruch des Welthandels auf 12.490 Mrd. US$ geführt, jedoch hat sich der Welthandel bereits in 2010 wieder erholt und lag bei 15.082 Mrd. US$.

Bei genauerer Untersuchung zeigt sich, dass es nur wenige Gütergruppen sind, die mehr als die Hälfte der deutschen Exporte erzielen. Im Jahr 2008 machten die fünf größten Exportgü-tergruppen 58% der gesamten Exporte aus, die sich weitgehend auf das Verarbeitende Ge-werbe konzentrieren (StaBuA 2010).

Allen voran tragen die Kraftwagen und Kraftwagenteile mehr als 17% der gesamten deut-schen Exporte (StaBuA 2010), gefolgt vom Maschinenbau (14,8%), den chemischen Er-zeugnissen (13,9%), den Metallen (6,3%) und den Geräten zur Elektrizitätserzeugung und

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Verteilung (5,2%). Insgesamt tragen diese 5 Gütergruppen im Jahr 2008 573,7 Mrd. Euro zum Export in Höhe von 994,87 Mrd. Euro bei. Nach den Einbrüchen in 2009 wurden in 2010 erneut von Deutschland Waren im Wert von 951,9 Milliarden Euro exportiert.

Vom Weltmarkt zum Welthandel

Die Bedeutung der internationalen Märkte für diese Branchen kann sich in dem Teilbereich der Güter zur Steigerung der Energieeffizienz fortsetzen. Auf diesen Märkten haben die deutschen Unternehmen in den vergangenen Jahren erhebliche Anteile erzielt. Roland Ber-ger (2009) schätzen den Weltmarkt für Energieeffizienz in 2007 auf 540 Mrd. € und beziffern den Anteil deutscher Unternehmen hieran auf 12%. Die Entwicklung der Exporttätigkeit stellt somit einen wichtigen Input zur Abschätzung der zukünftigen gesamtwirtschaftlichen Auswir-kungen verstärkter Effizienzbemühungen dar.

Die Schätzung des Weltmarkts ist jedoch teilweise eine irreführende Größe zur Abbildung der zukünftigen Entwicklung von Exportchancen, da sie immer die inländischen Aktivitäten als Bestandteil des Weltmarkts mitführt. Aussagekräftiger ist an dieser Stelle die Abschät-zung der international gehandelten Mengen, die auch berücksichtigen, in welchem Umfang die Weltregionen ihre zunehmende Effizienz mit Produkten eigener Herstellung realisieren. In einem weiteren Schritt gilt es sodann, die Entwicklung deutscher Handelsanteile abzu-schätzen.

Mit einer ähnlichen Methode wurden bereits die Exportchancen deutscher Hersteller von An-lagen zur Nutzung erneuerbarer Energien abgeschätzt (vgl. Lehr et al. 2011). Als wesentli-che Kenngrößen wurden auch dort die Entwicklung des Welthandels und die zukünftigen An-teile deutscher Unternehmen an diesem Welthandel identifiziert. Beide Kenngrößen wurden für ein Kalibrierungsjahr abgeleitet und in verschiedenen Szenarien für die Zukunft fortge-schrieben.

Grundsätzlich kann man zwischen angebotsorientierten und nachfrageorientierten Schätzan-sätzen zukünftiger (Branchen-)Entwicklungen unterscheiden. Bei der angebotsorientierten Vorgehensweise werden in der Regel auf der Basis von Marktstudien bzw. Unternehmens- und Verbanderhebungen die Absatzchancen aus Sicht der Unternehmen/Wettbewerber ab-geschätzt. Ein Problem kann die Selbstüberschätzung eigener Absatzchancen im Wettbe-werb sein, so dass oft ein (zu) optimistisches und unter Umständen nicht konsistentes Bild der zukünftigen Entwicklung entsteht. Hinzu kommt, dass international aufgestellte Unter-nehmen ihre internationalen Absatzchancen aus Unternehmenssicht – unabhängig vom kon-kreten Produktionsstandort – darstellen.

Bei der nachfrageorientierten Vorgehensweise bilden – in der Regel szenarienbasierte – Pro-jektionen über die (weltweite) Nachfrage, z. B. die Investitionsnachfrage nach effizienten Technologien, den Ausgangspunkt der Überlegungen. Die Exportchancen Deutschlands im Bereich der Umwelt- und Klimaschutzgüter auf der Basis eines nachfrageorientierten Schätzansatzes wurden in einer Studie von Blazejczak, Edler (2008) untersucht. Die hier vorgeschlagene methodische Vorgehensweise orientiert sich teilweise an dem dort ange-wandten Schätzansatz.5

Die methodische Herausforderung im Hinblick auf die Abschätzung der Exportchancen be-steht darin, die weltweite Nachfrage zunächst dahin zu differenzieren, welche Teile der welt-

5 Allerdings basierten die Untersuchungen auf anderen Ausgangsdaten und betrachtete einzelne Län-der. Vgl. zur verwendeten Methodik auch Blazejczak, Braun, Edler 2009.

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weiten Nachfrage jeweils aus eigener Produktion bedient werden (local content) und welcher Teil international gehandelt wird. Eine zweite wichtige Herausforderung besteht darin, den Anteil Deutschlands am Welthandel abzuschätzen.

Investitio-nen (Welt-markt)

Anteil der gehandel-ten Güter

Welt-handel

Deutscher Handelsan-teil

Exporte

Export-güter

X X X =

Abbildung 4-10: Systematik zur Abschätzung deutscher Exporte von Effizienz-Technologien

Abbildung 4-10 zeigt eine Übersicht über die methodische Vorgehensweise. Zunächst gilt es, den Weltmarkt für Effizienztechnologien abzuschätzen. In einem zweiten Schritt werden die Anteile der auf diesen Weltmärkten tatsächlich gehandelten Güter im Gegensatz zu den Gü-tern aus heimischer Produktion bestimmt.

Bei weitem nicht alle Güter auf diesem Weltmarkt werden gehandelt, d.h. importiert bzw. ex-portiert. Bei Effizienztechnologien gibt es ebenso wie bei anderen Güterproduktionen wie der Fahrzeugherstellung, oder Lebensmittelproduktion unterschiedliche Spezialisierungen, die auf Erfahrung, Potenziale, natürliche Gegebenheiten, politische Förderung, Regulierung etc. zurückzuführen sind. Manche Weltregionen treiben etwa aufgrund der Größe des Binnen-marktes historisch grundsätzlich weniger Handel als andere. Lohnkosten, aber auch Qualifi-zierung der Arbeitnehmer, technologische Fähigkeiten, Rohstoffverfügbarkeit, Infrastruktur und weitere Faktoren beeinflussen die Standortwahl von Unternehmen genauso wie die Ent-scheidung von Ländern, bestimmte Produkte zu importieren oder selbst herzustellen.

Kalibrierung: derzeitiger Welthandel mit Effizienzgütern

„Greentech made in Germany 2.0“ (Roland Berger 2009) sieht derzeit, wie weiter oben er-wähnt, das weltweite Marktvolumen für Effizienztechnologien bei 540 Mrd. Euro. Dieses Marktvolumen verteilt sich auf Wärmedämmung (13 Mrd. € mit einem deutschen Anteil von 8%) Mess-, Steuer- und Regelungstechnik (250 Mrd. € mit einem deutschen Anteil von 15%), Elektromotoren (120 Mrd. € mit einem deutschen Anteil von 10%) und die Haushalts-geräte (105 Mrd. € mit einem deutschen Anteil von 9%).

Von diesem Weltmarktvolumen muss für eine sinnvolle Abschätzung von Exportvolumina auf das Welthandelsvolumen rückgeschlossen werden.

Während im Bereich erneuerbarer Energien (EE) in Lehr et al. (2011) detaillierte Informatio-nen zu den heimischen Investitionen in EE und statistische Daten zum international gehan-delten Anteil weltweiter EE-Investitionen vorliegen, muss zur Abschätzung des Welthandels der Effizienztechnologien ein anderer Weg beschritten werden. Eine zentrale Annahme für diese Abschätzung besteht darin, dass Effizienzgüter in demselben Umfang gehandelt wer-den wie alle anderen Güter desselben Produktionsbereichs. Wenn der Maschinenbau eine effizienzsteigernde Technologie herstellt, wird diese Technologie im Durchschnitt in ähnli-

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chem Umfang weltweit gehandelt oder heimisch produziert wie andere Maschinenbaupro-dukte. Zu den Anteilen der gehandelten Mengen am Weltmarkt liegen Daten aus Erhebun-gen der jeweiligen Unternehmensverbände vor. Nachfolgend werden die drei wichtigsten Wirtschaftsbereiche, die Effizienzgüter herstellen, mit ihrem Weltmarktvolumen und ihren Welthandelsmengen kurz beschrieben.

Maschinenbau

Aus VDMA (2010) lässt sich der Welthandel für Maschinenbauprodukte beispielsweise auf knapp 762 Mrd. € im Jahr 2008 ableiten. Gemessen an einem Weltmarkt von 1580 Mrd. € in 2008 bedeutet dies einen gehandelten Anteil in dieser Gütergruppe von 48%. Zunehmende Globalisierung lässt eine zukünftige leichte Zunahme der Handelsanteile weltweit vermuten.

Abbildung 4-11 zeigt den zeitlichen Verlauf der Handelsanteile ausgewählter Länder im Ma-schinenbau. Mehrere Tendenzen werden deutlich sichtbar: Einige Länder wie die USA und Großbritannien haben deutlich Handelsanteile verloren, andere Länder wie Japan, oder in den letzten 8-10 Jahren auch China, haben Handelsanteile dazu gewonnen und vermochten es, im Falle von Japan, diese auch zu halten. Deutschland und Italien weisen die größte Konstanz bei den Handelsanteilen auf. Treten neue, große Mitspieler auf den internationalen Märkten auf, verschieben sich die Handelsanteile unter den Ländern.

Abbildung 4-11: Anteile ausgewählter Länder am Maschinenexport (bezogen auf 95% aller weltweiten Exporte) (nach VDMA 2010)

Dem Maschinenbau zuzuordnende Effizienzgüter finden sich in allen Anwendungsbereichen, d.h. im Sektor Industrie, Haushalte, und GHD. Für diese Effizienzgüter ergibt sich eine Ab-schätzung der Welthandelsanteile Deutschlands aus den Überlegungen im nachfolgenden Abschnitt. So liegen die Handelsanteile Deutschlands im Bereich der industriellen Quer-schnittstechnologien beispielsweise derzeit mit 20% am höchsten (Abbildung 4-15).

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Elektrogeräte

Auch die Hersteller von Elektrotechnik statten verschiedene Sektoren mit Effizienzgütern aus. Sie finden sich in der Industrie ebenso wie in den Haushalten und im Bereich GHD. Ins-gesamt umfasste der Weltmarkt für Elektrotechnik in 2008 knapp 1370 Mrd. Euro. Mit einem gehandelten Anteil von 45% lag der Welthandel somit etwas unterhalb des Maschinenbaus (ZVEI 2010). Die deutschen Handelsanteile am aktuellen Rand liegen bei 14% (Eichhammer et al. 2010).

Mess-, Steuerungs- und Regeltechnik

Für den ebenfalls wichtigen Effizienzgüterexportbereich der Mess-, Steuerungs- und Rege-lungstechnik liegt keine eigene Weltmarktabschätzung vor, daher wird im Folgenden auf die Ansätze aus dem Elektrobereich zurückgegriffen. Eichhammer et al. (2010) weisen die deut-schen Handelsanteile für diesen Bereich mit 16% aus.

4.3.2 Projektion

Zukünftige Entwicklung des Weltmarkts und des Welthandels

Ein zentrales Prinzip des Vorhabens „Wissenschaftliche Begleitforschung zu übergreifenden technischen, ökologischen, ökonomischen und strategischen Aspekten des nationalen Teils der Klimaschutzinitiative“ ist die Zusätzlichkeit der untersuchten Maßnahmen und Potenziale. Dieses Prinzip wird daher auch bei der Abschätzung zukünftiger Exportpotenziale deutscher Unternehmen gewahrt und im Folgenden werden die zusätzlichen Exporte abgeschätzt. Die-se ergeben sich zum einen aus zusätzlichen heimischen Effizienzanstrengungen, da diese eine wichtige Grundlage zur Entwicklung anspruchsvoller Technologien bildet, und zum an-deren tragen zusätzliche internationale Anstrengungen zu einer Expansion des Weltmarkts und des Welthandels mit Effizienzgütern bei.

Um die Größe des Weltmarkts für ein Szenario verstärkter Effizienzanstrengung abzuschät-zen, wird auf die aktuellen Szenarien der IEA (WEO 2010) zurückgegriffen. Eine Abschät-zung des zukünftigen Weltmarkts lässt sich aus den dort genannten zusätzlichen Investitio-nen in Energieeffizienz ableiten, die notwendig sind, um vom Current Policy Scenario zum 450 ppm Szenario zu gelangen. Insgesamt werden im Industriebereich 1400 Mrd. $2009 bis 2035 notwendig, für Gebäude sieht die IEA Investitionen in Höhe von 5600 Mrd. $2009 voraus, von denen 62% auf effiziente Heiz- und Kühlsysteme sowie Beleuchtung und Geräte entfal-len und 21% auf die Nutzung erneuerbarer Energien. In die Abschätzung der zusätzlichen Exportmöglichkeiten fließen daher im Gebäudesektor knapp 3,5 Billionen $2009 ein.

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Abbildung 4-12: Zusätzlicher weltweiter Handel durch verstärkte Effizienzanstrengungen zum Errei-chen von 450 ppm in Mrd. $2009 (Berechnungen der GWS)

Bei 1,4 Billionen $2009 im Sektor Industrie bis 2035 entfallen durchschnittlich 56 Mrd. $2009/a auf Effizienztechnologien. Weiterhin wird angenommen, dass die Investitionen in einfach zu erschließende Potenziale zuerst vorgenommen werden und somit die – reale – durchschnitt-liche Belastung im Laufe der Zeit bis 2030 zunimmt. Die gehandelten Mengen am Weltmarkt nehmen leicht zu, der Mix zwischen Maschinenbau, Elektronik und Mess- und Regelungs-technik bleibt erhalten, da die Szenarien in der Literatur bislang zu unspezifisch sind, um ei-nen Rückschluss auf eine Verschiebung zugunsten eines bestimmten Wirtschaftsbereichs vorzunehmen.

Für den Bereich Gebäude und GHD gibt die IEA (WEO 2010) eine spezifischere Aufteilung des zeitlichen Verlaufs der notwendigen Investitionen vor, die hier übernommen wird. Hier-nach entfallen 89% auf die Phase zwischen 2020 und 2035 und 43% auf die Phase nach 2030, die in der Abschätzung zukünftiger Exporte bis 2030 nicht berücksichtigt werden kön-nen. Dennoch verbleiben mehr als 3 Billionen $2009, die nach dem von der IEA vorgeschlage-nen Profil für die Zeit bis 2030 verteilt werden.

Für die drei von diesen zusätzlichen Exportmöglichkeiten betroffenen Wirtschaftsbereiche ergibt sich daher umgerechnet ein um 88 Mrd. €2009 größeres Welthandelsvolumen, an dem sie mit ihren Handelsanteilen partizipieren können (Abbildung 4-12).

Die endgültige Ausprägung zukünftiger Exportchancen deutscher Unternehmen auf diesen erweiterten Märkten hängt von der erwarteten Entwicklung deutschen Handelsanteilen ab, die im folgenden Abschnitt kurz dargestellt wird.6

6 Eine ausführliche Darstellung findet sich in Eichhammer et al. 2010.

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20112012201320142015201620172018201920202021202220232024202520262027202820292030

In M

rd. €

2009

Mess-, Steuerungs-, Regeltechnik

Elektrotechnik

Maschinenbau

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Zukünftige Entwicklung deutscher Handelsanteile

Um denkbare Entwicklungen der Welthandelsanteile Deutschlands im Bereich der Energieef-fizienz detaillierter zu betrachten, werden folgende Endenergieverbrauchssektoren und An-wendungszwecke unterschieden:

• Sektor Private Haushalte: energieeffiziente Gebäudetechnik (z.B. Wärmeisolation, Isolier-glas) sowie energieeffiziente Geräte.

• Sektor Industrie: energieeffiziente industrielle Querschnittstechnologien sowie energieeffi-ziente Prozesse und Verfahren

Die technologische Leistungsfähigkeit Deutschlands in diesen Bereichen wird mit Patentindi-katoren beurteilt. Abbildung 4-13 zeigt die Entwicklung des deutschen Patentanteils an den gesamten internationalen Patentanmeldungen im Handlungsfeld Energieeffizienz zwischen 2000 und 2007. Im Sektor Haushalte ist ein Rückgang des Patentanteils, also eine Vermin-derung der technologischen Leistungsfähigkeit, ersichtlich. Im Sektor Industrie – bei den Querschnittstechnologien und den industriellen Prozessen und Verfahren – ist hingegen ein leichter Ausbau zu erkennen.

Um den Spezialisierungsgrad des technologischen Wissens in einem bestimmten Bereich zu messen, wird der relative Patentanteil (RPA) berechnet, indem der Patentanteil des betrach-teten Landes in Relation zu den Patentanteilen des Landes in allen Bereichen gesetzt wird. Ist der Patentanteil für einen Bereich überdurchschnittlich hoch, dann nimmt der RPA einen positiven Wert an. Dies bedeutet, dass innerhalb des betreffenden Landes hier überproporti-onal viel patentiert wird und daher – verglichen mit den anderen Bereichen – überdurch-schnittliche nationale Kenntnisse bzw. ein überdurchschnittlicher Spezialisierungsgrad be-steht.

Abbildung 4-14 bildet den Spezialisierungsgrad des technologischen Wissens für Deutsch-land nach Energieanwendungsbereichen zwischen 2000 und 2007 ab. Auch hier ist im Be-reich der Haushalte ein Rückgang zu erkennen, während dieser Indikator deutlich den star-ken Ausbau der Spezialisierung im Industriesektor erkennbar macht.

Abbildung 4-13: Deutscher Patentanteil im Bereich Energieeffizienz (%) nach Energieanwendungsbe-reichen

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Abbildung 4-14: Spezialisierungsgrad des technologischen Wissens (%) für Deutschland nach Ener-gieanwendungsbereichen

Für die Entwicklung der Exportanteile ist die Entwicklung der Patentposition Deutschlands ein wichtiger Indikator. In einer sich globalisierenden Welt, in der schnellwachsende Ökono-mien sich im Übergang zu einer stärker wissensbasierten Ökonomie befinden, dürfte der Pa-tentanteil der OECD-Länder im Allgemeinen eher abnehmen. Für die Energieeffizienztechno-logien sind im Sinne von Szenarienannahmen hier unterschiedliche Entwicklungen denkbar:

• Optimistisches Szenario: Deutschland stärkt seine Spezialisierung auf dem bisher schon überproportional erfolgreichen Feld der Energieeffizienztechnologien. Entspre-chend der Entwicklung in den letzten Jahren wäre dies z. B. konsistent mit einem konstant bleibenden Anteil an Patenten bei den industriellen Prozess- und Quer-schnittstechnologien und einem nur leicht absinkenden Patentanteil bei den raum-wärme- und gerätebezogenen Patenten. Es würde erfordern, dass die Energieeffizi-enz ein hoch priorisierter Bereich der deutschen Innovationspolitik bleibt, und es zu entsprechenden stark ausgeprägten Verbesserungen des technologischen Innovati-onssystems für Energieeffizienztechnologien in Deutschland kommt.

• Pessimistisches Szenario: denkbar wäre auch, dass Deutschland seine Prioritäten auf andere Technologiefelder legt, und der Ausbau des technologischen Innovations-systems weniger forciert erfolgt. Damit konsistent wären leicht sinkende Patentanteile bei den industriellen Energieeffizienztechnologien und deutlich sinkende Patentantei-le bei den raumwärme- und gerätebezogenen Patenten.

Da im Energiekonzept der Bundesregierung vom 28. September 2010 der Erhöhung der Energieeffizienz eine große Bedeutung beigemessen wird, die sich auch in der Festsetzung von absoluten Energieeinsparzielen niederschlägt, ist aus heutiger Sicht die optimistische Variante wahrscheinlich. Die Beschlüsse des Bundeskabinetts zur Energiewende vom 6.6.20117 bekräftigen diese Einschätzung, da die Bedeutung der Energieeffizienz durch den beschleunigten Atomausstieg weiter zunimmt.

7 http://www.bmu.de/energiewende/doc/47467.php

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Eine Abschätzung der zukünftigen Entwicklung der Welthandelsanteile Deutschlands im Handlungsfeld Energieeffizienz bis 2030 kann sich an einer Trendfortschreibung der darge-stellten Patentindikatoren orientieren. Vor dem Hintergrund der angenommen Entwicklungen erscheint folgende Bandbreite plausibel (Abbildung 4-15 und Abbildung 4-16), die jeweils der optimistischen und pessimistischen Variante entspricht:

• Energieeffizienz bei Gebäuden: Rückgang von 13 auf 12 % (optimistische) bzw. 9 % (pessimistische Variante).

• Elektrische Geräte: Rückgang von 14 auf 10 % (optimistische) bzw. 8 % (pessimisti-sche Variante).

• Industrielle Querschnittstechnologien: Rückgang von 20 auf 19 % (optimistische) bzw. 15 % (pessimistische Variante).

• Industrielle Prozesstechnologien: leichter Anstieg von 16 auf 17 % (optimistische) bzw. Rückgang auf 14 % (pessimistische Variante).

Abbildung 4-15: Denkbare Entwicklung der Welthandelsanteile Deutschland (%) im Handlungsfeld Energieeffizienz nach Anwendungsbereichen bis 2030 – optimistische Variante

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Abbildung 4-16: Denkbare Entwicklung der Welthandelsanteile Deutschland (%) im Handlungsfeld Energieeffizienz nach Anwendungsbereichen bis 2030 – pessimistische Variante

Exportszenarien

Fasst man die weltweite Entwicklung, die internationalen Anteile gehandelter Mengen und die deutschen Handelsanteile zusammen, so ergibt sich eine Bandbreite möglicher zukünfti-ger Exporte. Dabei wird der Anteil deutscher Unternehmen am Welthandel variiert, denn die-se Stellgröße kann von den Unternehmen und der Politik noch am besten beeinflusst wer-den. Die Expansion der internationalen Märkte hingegen kann allenfalls indirekt über deut-sche Inputs in Verhandlungen auf EU- oder weltweiter Ebene vorangebracht werden.

In der optimistischeren Variante wird unterstellt, dass Deutschland – unter anderem durch den Ausbau von Energieeffizienz im Land – seinen technischen Wettbewerbsvorteil auf den Märkten für energieeffiziente Produkte halten und ausbauen kann. Im Bereich des Maschi-nenbaus sinken die Handelsanteile nur leicht, für die Mess-, Steuerungs- und Regelungs-technik werden sogar leicht steigende Marktanteile unterstellt.

Die pessimistische Variante geht von deutlich fallenden Handelsanteilen aus. Beispielsweise fallen die deutschen Handelsanteile im Maschinenbau von derzeit ca. 20% auf 15% in 2030, bei den Elektrogeräten sinken die Handelsanteile auf 8%.

Abbildung 4-17 fasst die Exportszenarien zusammen. Die Linien weisen auf das preisberei-nigte Exportvolumen des optimistischen Szenarios von bis zu 12,5 Mrd. Euro in 2030 hin, das Balkendiagramm zeigt die weniger optimistische Entwicklung mit bis zu 10 Mrd. Euro zusätzlicher Exporte. Insgesamt bedeutet das optimistische Szenario je nach Exportbereich Steigerungen von bis zu 7% im Exportvolumen. Allerdings ist selbst das optimistische Sze-nario aus mehreren Gründen als konservativ anzusehen. Zum einen berücksichtigt es nur die zusätzliche weltweite Nachfrage nach Endprodukten. Über Vorleistungen oder Kompo-

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nenten für den weltweit gestiegenen Bedarf nach Effizienztechnologien liegen keine Daten vor, daher wurden diese nicht in die Abschätzung zusätzlicher Exporte einbezogen.

Abbildung 4-17: Zusätzliche Exporte nach Sektoren in Mrd. €2009, optimistische und verhaltene Varian-te (Berechnungen der GWS)

Zum anderen werden einige Bereiche, in denen ebenfalls effizienzsteigernde Güter herge-stellt werden, mangels ausreichender Daten ausgeklammert, wie bestimmte Dämmmateria-lien oder hochisolierende Fenster. Zu diesen Bereichen liegen wenig internationale Abschät-zungen des Marktvolumens und der Handelsaktivitäten vor. Des Weiteren liegen erhebliche Effizienzpotenziale im Transportsektor. Allerdings weist IEA (WEO 2010) die zur Realisie-rung dieser Potenziale notwendigen Investitionen nur für die Elektromobilität aus, die wiede-rum kein Gegenstand der vorliegenden Untersuchung ist.

Letztlich sind erhöhte Exportpotenziale auch immer vor dem Hintergrund möglicher Wech-selkursanpassungen im Sinne des langfristigen Ausgleichs von Handelsbilanzungleichge-wichten zu sehen. Betrachtet man die regionale Zuordnung der Effizienzmärkte nach IEA (WEO 2010), zeigt sich allerdings, dass ein erheblicher Markt in näherer Zukunft in den eu-ropäischen Nachbarstaaten liegt, so dass sich für Deutschland dieses innerhalb der Wäh-rungsunion zunächst nicht stellt.

4.3.3 Gesamtwirtschaftliche Effekte zusätzlicher Exporte

Tabelle 4-10 zeigt eine Übersicht über die Auswirkungen des optimistischen Exportszenarios auf die wichtigsten ökonomischen Kenngrößen. Die steigenden Exporte um bis zu 12,5 Mrd. € in 2030 wirken sich positiv auf das Bruttoinlandsprodukt aus. Die gestiegene Nettobeschäftigung zeigt sich im Anstieg der Erwerbstätigen um 61.000.

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Mess-, Steuerungs- und Regelungs-technik, verhalten

Elektrogeräte, verhalten

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Mess-, Steuerungs- und Regelungs-technik, optimistisch

Elektrogeräte, optimistisch

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Die Bruttoproduktion und das Bruttoinlandsprodukt (BIP) liegen durch die zusätzlichen Ex-porte deutscher Unternehmen über die gesamte Zeit höher als in der Referenz. Jedoch lässt sich eine höhere Produktion nicht automatisch in eine gleich hohe Steigerung der Wert-schöpfung übersetzen. Zum einen wird ein Teil der zusätzlichen Produktion aus dem Aus-land eingekauft, was in den höheren Importen sichtbar wird. Zum anderen steigt auch der Einsatz von Vorprodukten mit anderen Beschäftigungsintensitäten.

Tabelle 4-10: Abweichungen der wichtigsten Indikatoren durch zusätzliche Exporte (in Mrd. € und in Prozent) (eigene Berechnungen der GWS)

Die in Tabelle 4-10 ablesbare positive gesamtwirtschaftliche Wirkung der Ausbauszenarien wird auf der Nachfrageseite natürlich von den Exporten getragen. Die verfügbaren Einkom-men steigen und da keine anderweitigen Preissteigerungen enthalten sind, setzen sich diese Einkommenssteigerungen überwiegend in zusätzlichen Konsum um.

Der Staatskonsum bleibt annahmegemäß trotz zunehmenden BIP in den Ausbauszenarien weitgehend unverändert. Während die Einkommensteuereinnahmen mit der höheren Be-schäftigung ansteigen, bleiben die Mehrwertsteuereinnahmen weitgehend unverändert.

Für den gesamtwirtschaftlichen Beschäftigungseffekt spielt neben den oben genannten Grö-ßen auch die Lohnentwicklung eine sehr wichtige Rolle. Unter der Annahme unveränderter Stundenlohnsätze würde sich die prozentuale Änderung des BIP weitestgehend im Beschäf-

Absolutwerte Abweichung in %2011 2015 2020 2025 2030 2011 2015 2020 2025 2030

Komponenten des preisbereinigten BIPBruttoinlandsprodukt 6,4 12,2 23,4 28,4 33,6 0,3 0,5 0,9 1,1 1,2

Privater Konsum 2,0 6,2 12,5 16,2 20,0 0,2 0,5 1,0 1,2 1,5

Staatskonsum 0,1 -0,1 -0,2 -0,3 -0,4 0,0 0,0 0,0 -0,1 -0,1

Ausrüstungen 3,6 4,1 6,4 7,8 9,3 1,4 1,5 2,2 2,5 2,7

Bauten 3,0 3,3 5,3 4,0 2,8 1,4 1,6 2,6 2,1 1,5

Exporte 0,1 3,0 7,2 10,0 13,1 0,0 0,2 0,5 0,6 0,7

Importe 2,4 4,3 7,9 9,1 11,1 0,2 0,4 0,6 0,7 0,7

PreisindizesPrivater Konsum -0,04 -0,12 -0,25 -0,36 -0,47 -0,04 -0,10 -0,20 -0,28 -0,35

Produktion -0,05 -0,08 -0,10 -0,09 -0,08 -0,05 -0,07 -0,08 -0,07 -0,06

Importe -0,07 -0,20 -0,39 -0,57 -0,70 -0,07 -0,20 -0,37 -0,51 -0,61

Staatshaushalt in jeweiligen PreisenFinanzierungssaldo -1,1 -2,0 -1,4 -0,6 0,6 2,9 5,0 5,3 3,6 20,6

Staatskonsum 0,0 -0,1 -0,2 -0,2 -0,4 0,0 0,0 0,0 0,0 -0,1

Monetäre Sozialleistungen -0,2 -0,4 -0,6 -0,7 -0,9 -0,1 -0,1 -0,1 -0,1 -0,1

Gütersteuern 0,2 -1,1 -2,0 -3,2 -3,5 0,1 -0,4 -0,7 -1,1 -1,1

Einkommen- und Vermögenssteuern 0,9 1,9 3,5 4,0 4,6 0,3 0,7 1,2 1,3 1,3

ArbeitsmarktErwerbstätige (Inland) in 1000 67 102 172 185 189 0,2 0,3 0,4 0,5 0,5

Einkommen der pr. Haushalte in jew. Pr.Verfügbares Einkommen 2,6 6,5 12,5 15,0 18,5 0,2 0,4 0,7 0,8 0,9

Empfangene Arbeitnehmerentgelte 2,1 5,2 10,1 12,6 15,1 0,2 0,4 0,7 0,8 0,9

Empfangene Vermögenseinkommen 2,2 4,1 7,5 8,7 10,4 0,5 0,8 1,4 1,5 1,7

absolute Abweichungen

Abweichungen in Mrd. €

Abweichungen in Mrd. €

Abw. in Prozentpunkten

Abweichungen in Mrd. €

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tigungseffekt wieder finden. Allerdings entspricht dies nicht der Erfahrung der vergangenen Jahre. Bei Lohnverhandlungen wird neben der Entwicklung des Preisniveaus und der (ge-samtwirtschaftlichen sowie sektoralen) Produktivitätsentwicklung auch die allgemeine Lage auf dem Arbeitsmarkt mitberücksichtigt. Dadurch steigt der durchschnittliche Stundenlohn-satz stärker als der Preisindex der Lebenshaltung. Dieser Reallohnanstieg begrenzt den Be-schäftigungsanstieg. Es wird an dieser Stelle deutlich, dass anders als in einer statischen In-put-Output-Analyse im Modell PANTA RHEI vielfältige Rückkopplungen hinterlegt sind, die die Wirkung eines Investitionsimpulses auf die Beschäftigung dämpfen. Die explizite Berück-sichtigung der außenwirtschaftlichen Verflechtung führt auch dazu, dass der Multiplikatoref-fekt höherer inländischer Investitionen eher gering ausfällt, weil auch die Importe mit anstei-gen.

4.3.4 Zukunftsmarkt Energieeffizienz: das Fallbeispiel Elektromotor

Zur Erreichung der deutschen und europäischen Klimaschutzziele ist Energieeffizienz das einfachste und kostengünstigste Mittel. Entsprechend gibt es weltweit und innerhalb Europas eine Reihe politischer Regelungen zur Kennzeichnung und für Mindeststandards energiebe-zogener Produkte. Hiervon sind auch Elektromotoren und elektromotorisch betriebene Sys-teme betroffen, die weltweit 40 % des Stromverbrauches ausmachen und für ca. 6000 Mio. Tonnen CO2-Emissionen verantwortlich sind (Tabelle 4-11).

Tabelle 4-11: Stromverbrauch und indirekte Emissionen durch Elektromotoren weltweit (Waide und Brunner 2011)

Leistung Weltmarkt Stromverbrauch pro Jahr

Verkäufe Anteil Absolut Anteil CO2-Beitrag

< 0,75 kW 300 Mio. 90 % 650 TWh 9 % 544 Mt

0,75 – 375 kW 30 Mio. 10 % 4900 TWh 68 % 4107 Mt

> 375 kW 0,04 Mio. 0,03 % 1650 TWh 23 % 1389 Mt

insgesamt 330 Mio. 100 % 7200 TWh 100 % 6040 Mt

Umgekehrt bedeuten die steigenden Anforderungen an die Effizienz von Elektromotoren so-wohl Herausforderung als auch Chance für die Wirtschaft. Dies umso mehr, als Effizienz-klassen seit einigen Jahren international standardisiert sind und damit der Weltmarkt mit ca. 35 Mrd. US $ Handelswert für deutsche Hersteller prinzipiell offen steht. Gleichzeitig sind Elektromotoren für ungefähr 68 % des industriellen Stromverbrauchs in der Bundesrepublik verantwortlich. Hier und international sind hohe absolute Einsparpotenziale zum Klima-schutz vorhanden.

Auf dem amerikanischen Markt sind schon heute effiziente Elektromotoren sehr viel stärker verbreitet als in Europa. In den USA sind IE3 Motoren seit diesem Jahr Mindeststandard. Entsprechend haben diese in den letzten Jahren höhere Marktanteile gewonnen. Abbildung 4-18 zeigt die Marktanteile von IE3 Motoren und die verkauften Stückzahlen in den USA.

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Abbildung 4-18: Marktzahlen IE3 Motoren USA: links Marktanteile und rechts Stückzahlen 2003 (Waide und Brunner 2011)

Die deutsche Industrie und Forschung nimmt im Bereich der Patente für Elektromotoren international eine führende Rolle ein. Es teilt sich die Spitzenposition mit Japan. In den re-levanten Patentgruppen (Elektromotoren und Steuerung von Elektromotoren) stammt circa die Hälfte aller Patente der letzten 20 Jahre aus einem der beiden Länder (Abbildung 4-19).

Abbildung 4-19: Länderanteile an Patenten im Bereich Elektromotoren

Im internationalen Leistungsvergleich bezieht Deutschland bei Elektromotoren insgesamt ei-ne sehr gute Position. Die Bundesrepublik hat einen überproportional hohen Anteil an trans-nationalen Patenten im Bereich Elektromotoren. Gleichzeitig ist Deutschland einer der wichtigsten Exporteure von Elektromotoren in der Welt und dominiert vor allem bei Mehrphasen-Wechselstrommotoren. Diese sind vor allem für industrielle Anwendungen wichtig und haben einen weltweites Exportvolumen von ungefähr 10 Mrd. US $.

Eine genauere Unterteilung enthüllt, dass die Volksrepublik China den größten Anteil an einphasigen Wechselstrommotoren hat (Gesamthandelsvolumen ca. 4,3 Mrd. US $ im Jahr 2010). Im größeren Markt der Mehrphasen-Wechselstrommotoren (insgesamt 10,06 Mrd. US $ Handelsvolumen) dominiert jedoch die Bundesrepublik. Diese Dominanz Deutschlands bei Mehrphase-Wechselstrommotoren gilt für die verschiedenen Leistungsklassen und ist über die letzten Jahre stabil (Tabelle 4-12).

10% 13% 20% 21% 24% 27%

0%5%

10%15%20%25%30%

2001 2002 2003 2004 2005 2006

Mar

ktan

teil

Jahr

0,93

0,41 0,12 0,04 0,02 0,01 0

0,20,40,60,8

1

0,75 -3,75

4,5 -15,0

15,0 -37,5

37,5 -75

75 -150

150 -375

Mio

. Stü

ck

Leistungsklasse [kW]

DE 26%

JP 26%

US 18%

GB 4%

FR 6%

CN 1% Sonst.

19%

Patente Elektromotoren (Mittelwert 1991 - 2008)

DE 21%

JP 30%

US 22%

FR 6%

GB 4%

CN 1%

Sonst. 16%

Patente Steuerungen E-Motoren (Mittelwert 1991 - 2008)

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Tabelle 4-12: Welthandel Wechselstrommotoren 2010 (Quelle: http://comtrade.un.org)

Wechselstrom-Motoren Exporte 2010 Anteil VR China Anteil Deutschland

Anteil Japan

Einphasig 4,83 Mrd. $ 43,9 % 4,7 % 2,1 %

Mehrphasig < 0,75 kW 1,83 Mrd. $ 12,3 % 26,4 % 17,6 %

Mehrphasig 0,75 – 75 kW 4,94 Mrd. $ 14,7 % 28,6 % 9,8 %

Mehrphasig > 75 kW 3,29 Mrd. $ 8,7 % 24,5 % 11,0 %

Effiziente Elektromotoren werden in den internationalen Statistiken nicht gesondert aufge-führt. Der genaue Anteil Deutschlands oder anderer Länder lässt sich damit leider nicht di-rekt angegeben. Aufgrund der vorhandenen Statistiken sind jedoch allgemeine Aussagen möglich.

Abbildung 4-20: Exportvolumen verschiedener Länder im Bereich Drehstrommotoren. Leistungsberei-che 0,75 – 75 kW (links) und > 75 kW (rechts); Quelle: http://comtrade.un.org

Deutschlands starke Rolle im Bereich Wechselstrommotoren und seine gute Lage im Be-reich Patente für Elektromotoren deuten darauf hin, dass die Wirtschaft der Bundesrepublik hier eine starke Position innehat. Diese Kombination aus relativer Handelsstärke und Innova-tionsfähigkeit im Bereich Elektromotoren ist in Abbildung 4-21 dargestellt.

Abbildung 4-21: Relativer Patentvorteil versus Relativer Handelsvorteil im Bereich Elektromotoren ins-gesamt (eigene Darstellung nach Daten von comtrade.un.org und WIPO)

Dabei ist zu beachten, dass es sich um den jeweiligen relativen Vorteil handelt. Das heißt, dass Nationen wie die USA in der Abbildung zwar international abgeschlagen scheinen, es

0

0,5

1

1,5

2

2006 2007 2008 2009 2010

Mill

iard

en U

S $

0

0,5

1

1,5

2006 2007 2008 2009 2010

Mill

iard

en U

S $ CN

FR

DE

JP

UK

US

DE

US

JP

CN

GB

FR

0%

50%

100%

150%

200%

0% 50% 100% 150% 200%

Rela

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Relativer Patentvorteil /Spezialisierungsgrad

Innovationsstark

Handelsstark

HandelsschwachInnovationsschwach

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lässt sich daraus aber nur ablesen, dass diese Länder im Bereich Elektromotoren zwar eine für ihre Verhältnisse unterdurchschnittliche Rolle spielen, aber trotzdem international gese-hen wichtig sein können. Zudem mag es einzelne Länder geben wie die Schweiz (nicht ge-zeigt), die auch einen vergleichsweise hohen relativen Patent- und Handelsvorteil haben, aber in absoluten Zahlen keine herausragende Rolle spielen und für die vorliegende Analyse nicht zentral sind.

Die anerkannte Marktposition und Innovationsrolle sollten es Deutschland erlauben, große Marktanteile im Bereich hocheffizienter Elektromotoren einzunehmen. Die beiden wichtigsten Konkurrenten, China und Japan, sind Deutschland gegenüber in diesem Bereich leicht im Nachteil. Die chinesische Industrie verfügt über weniger Innovationspotenzial, wie sich in der schlechteren absoluten und relativen Patentstatistik zeigt. Die japanische Wirtschaft nimmt zwar eine gute Position bei den Patenten ein, hat aber eine deutlich schwächere Position im internationalen Handel mit Elektromotoren, insbesondere mit Drehstrommotoren.

Bei den Rahmenbedingungen des Innovationssystems sind eine ganze Reihe internatio-naler und europäischer Regelungen für Mindeststandards bei der Effizienz von Elektromoto-ren wirksam. Parallel dazu existieren seit kurzem international vergleichbare Standards für effiziente Elektromotoren, die Initiativen von Industrieverbänden gefolgt sind. In der Bundes-republik sind mehrere zum Teil internationale tätige Konzerne wie Siemens oder Bosch als Hersteller aktiv. Darüber hinaus gibt es aufgrund der vielen Anwendungen von Elektromoto-ren eine große Zahl von Akteuren.

Mögliche Handlungsempfehlungen konzentrieren sich auf eine Verschärfung von Energie-effizienzrichtlinien und Unterstützung der Systemoptimierung, da hier noch großes Einspar-potenzial existiert. Forschungsförderung könnte den Bereich noch unentwickelter Technolo-gien wie dem Einsatz von Hochtemperatursupraleitern betreffen.

4.4 Energiesicherheit und Energieeffizienz (GWS, IFEU) Deutschland stützt als ressourcenarmes Industrieland einen erheblichen Anteil seiner Ener-gieversorgung auf Importe. Insgesamt beträgt der Anteil der Nettoimporte am Primärenergie-verbrauch über 70%. Mineralöle werden fast zu 98% importiert, Gase zu 86% und Kern-brennstoffe zu 100%. Zwar bestehen heimische Reserven an Steinkohle, aber mit dem Aus-laufen der Steinkohleförderung wird diese inzwischen zu mehr als 70% ebenfalls importiert. Einzig die Braunkohle wird von den fossilen und nuklearen Energieträgern noch vollständig in heimischer Produktion bereitgestellt.

Tabelle 4-13: Nettoimporte1) in Prozent des Primärenergieverbrauchs

1991 2000 2009

Steinkohle 12,3 44,8 72,3

Braunkohle 0,8 1,2 -1,4

Mineralöl 96,5 94,8 97,6

Naturgase 2) 75,3 79,1 86,0

Kernenergie 100,0 100,0 100,0

Insgesamt 62,2 72,0 71,3

1) Anteil der Summe aus Einfuhr minus Ausfuhr minus Bunker am Primärenergieverbrauch Quelle: BMWi, Arbeitsgemeinschaft Energiebilanzen, Statistik der Kohlenwirtschaft, Bundesverband Braunkohle, Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, Mineralölwirtschaftsverband 2) Erdgas, Erdölgas, Grubengas

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Insgesamt gibt Deutschland 11% seiner Aufwendungen für Importe für Energieimporte aus. In den Jahren 2009 belief sich diese Summe auf 76 Mrd. €, in 2010 waren es bereits 91 Mrd. € (Destatis 2011). Zu diesem Anstieg um 20% tragen sowohl die gestiegene Nachfrage als auch die gestiegenen Preise für Erdöl und Steinkohle in 2010 bei.

Neben dem Preisrisiko besteht bei einer nahezu vollständigen Importabhängigkeit auch im-mer ein Mengenrisiko, das immer dann besonders in den Mittelpunkt des Interesses rückt, wenn durch Naturkatastrophen oder politische Konflikte ein wichtiges Herkunftsland als Lie-ferant zeitweilig ausfällt. Zuletzt war dies etwa bei den Lieferbeschränkungen Russlands an die Ukraine zu beobachten, da durch den Lieferstopp an eines der wichtigsten Durchlei-tungsländer auch wesentliche Teile Westeuropas betroffen waren.

4.4.1 Zur Bedeutung von Energiesicherheit

Tänzler et al. (2007) unterscheiden beide Begriffe Preisrisiko und Mengenrisiko im Rahmen einer vom BMU in Auftrag gegeben Studie in zwei Bedeutungsgehalte. Eine (EU-)innen-politische Dimension der Versorgungssicherheit, in der insbesondere die marktliberalisie-renden Maßnahmen im Bereich leitungsgebundener Energien in der EU in den Fokus rü-cken. Hier stellt sich also vor allem die Frage, wie die nationalen Energiemärkte bzw. der an-gestrebte gemeinsame supranationale Energiebinnenmarkt wirtschaftlich organisiert sein sollten, um Versorgungssicherheit für den Verbraucher zu gewährleisten und welche rechtli-chen Rahmenbedingungen dazu notwendig sind. Energiesicherheit wird demgegenüber als umfassendere, insbesondere auch außenpolitische, Dimension verstanden, unter die ent-sprechend alle Facetten des Energiebezugs (z.B. die internationalen Reserven- und Res-sourcenlage, die Erschließung der Lagerstätten, der internationale Rohstoffmarkt, die aktuel-le und zukünftigen Konstellation in den internationalen Beziehungen) subsumiert werden können.

Alle zeitlich-räumlichen Facetten der jeweiligen Energie(versorgungs-)sicherheit können in Sicherheits- und Risikodimensionen unterschieden werden:

• Technische Risiken: Risiken aufgrund von fehlenden oder zu geringen Investitionen in die elektrischen Anlagen und des daraus resultierenden schlechten Zustands oder der fehlenden Verfügbarkeit der Anlagen (Probleme entstehen insbesondere auf der Ebene der kurzfristig zu bedienenden Voraussetzungen für Versorgungssicherheit, etwa durch beschädigte Anlagen und Infrastruktur z.B. durch Unfälle oder Extremwet-terereignisse)

• Wirtschaftliche Risiken: Risiken aufgrund des Ungleichgewichtes von Erzeugung und Verbrauch, aufgrund von mangelnden Investitionen oder unzureichenden Han-delsaktivitäten (Probleme entstehen auf allen zeitlichen Ebenen, je nach Ausprägung)

• (Geo-)Politische Risiken: politische Situation in den Energieliefer- oder Transitstaa-ten, Ressourcenkämpfe, Wissensstand und Kommunikation der geologischen Gege-benheiten (Ressourcen, Reservenlage, Unsicherheit über Fördermaxima etc.), Ab-bauvolumen, um Einhaltung der Lieferverträge garantieren zu können, politische Re-gime, Konstellationen und Allianzen, die einen Zugriff auf Energieträger erschweren (z.B. Konkurrenz Chinas und Indiens in Afrika) oder verteuern (z.B. OPEC, Forum Gas exportierender Länder)

• Umweltrisiken: Potentielle Schäden aufgrund von Unfällen oder Umweltverschmut-zung (Tankerunfälle, Terroranschläge, Nuklearunfälle etc.)

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Alle oben genannten Risiken finden aus der inländischen Sicht der Versorgungssicherheit ih-ren Niederschlag insbesondere in der konkreten Ausgestaltung von Preissicherheiten (Be-zug eines bestimmten Endenergieträgers zu einem möglichst gleichbleibenden bzw. sich le-diglich evolutionär und bestenfalls anhand transparenter Gründe ändernden Preis ), Quali-tätssicherheiten (Bezug eines Endenergieträgers in einer Produktqualität, die die Nut-zungsansprüche des Endverbrauchers im entsprechenden Nutzungspfad erfüllt) und Men-gensicherheiten (Bezug eines Endenergieträgers ohne zeitliche/mengenmäßige Einschrän-kungen).

Die Literatur zur Energiesicherheit analysiert die Bedeutung von Zugang zur Energie, Vorlie-gen von Ressourcen und Reserven, Umweltverträglichkeit und Kostensicherheit (APERC, 2007). Zum Vorliegen von Ressourcen und Reserven werden sowohl die geologisch verfüg-baren Reserven abgeschätzt als auch die technologischen und wirtschaftlichen Verfügbar-keiten geprüft (Eatherley and Morley, 2008, oder Hetherington and Bloodworth, 2008, zu Peak-oil auch Zittel et al. 2010). Geostrategische Aspekte hingegen beeinflussen den Zu-gang zu Energie, wenn ein Land nicht über die eigenen Ressourcen und Reserven verfügt, wie zum Beispiel Deutschland (Eswaran and Lewis, 1985, Mead, 1979). Umweltverträglich-keit verbindet Energiesicherheitsthemen mit den weitergespannten Konzepten der Nachhal-tigkeit, da die verschiedenen Energieträger sowohl beim Abbau als auch bei der Nutzung mit unterschiedlichen Umweltwirkungen einhergehen. Das Preisrisiko wird unter anderem von der Literatur zum Ölpreis-BIP-Effekt (vgl. auch Dieckmann und Braun 2009) aufgegriffen, die Effekte sind jedoch überwiegend gering. Während die Literatur lange in Reaktion auf die je-weiligen Schocks auf Öl- bzw. Gasmärkte blickte, kommen seit Beginn des Milleniums Über-legungen zur Diversifizierung und zum Portfolio-Management auch im Energiemix (Awer-buch 2001) zum Tragen.

Wenngleich die Frage nach der Sicherheit der Energieversorgung mit zunehmender Abhän-gigkeit der gesamten Wirtschaft und des alltäglichen Lebens von Energie dringlicher gestellt wird, liegen wenige quantitative Ansätze zur Abschätzung von Energiesicherheit vor, die über die qualitativen Arbeiten aus dem militärisch-strategischen oder dem politikwissen-schaftlichen Bereich hinaus gehen. Hinsichtlich des oben skizzierten Mengenrisikos versucht die Literatur mittels Diversitätsindikatoren (Stirling 1994, 1999) eine Vorstellung vom optima-len Energiemix zu vermitteln (je vielfältiger die Versorgung, desto eher kann der Ausfall einer Quelle verkraftet werden).

Diversität umfasst die Aspekte der Vielfalt, Ausgewogenheit und der Unterschiedlichkeit der zur Verfügung stehenden Optionen. Zur Abschätzung der Energiesicherheit lassen sich Strukturen der Energieträger, Strukturen der Bezugsländer und länderspezifische Risikoindi-katoren zu einem Indikatorsystem zur Bewertung von Energiesicherheit verknüpfen.

Zur Einschätzung der länderspezifischen Risiken gibt es wenige über einen längeren Zeit-raum ermittelte Daten in der Literatur. Die OECD veröffentlicht im Rahmen der Vereinbarun-gen zum Internationalen Handel und zu Exportkrediten (OECD 2009) regelmäßig Landesrisi-koeinschätzungen, die auf dem „Country Risk Assessment Model“ basieren. Neben einer Art Kredithistorie des jeweiligen Landes fließen in diesen Indikator politische und andere Risiko-faktoren ein. Je größer der Wert des Indikators ist, desto schlechter die Krediteinschätzung. Alle Länder Europas werden mit dem besten Wert, der 0 eingestuft.

Die Weltbank ermittelt zu allen Ländern sogenannte Global Governance Indikatoren, die sich ihrerseits aus Indikatoren zur politischen Stabilität, zur Qualität der Gesetzgebung, zur Rechtssituation, zum Vorhandensein von Gewalt (bzw. zum Nicht-Vorhandensein) zur Kor-

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ruptionskontrolle und zur Meinungsfreiheit zusammensetzen (vgl. Kaufmann et al. 2009). Die Indikatoren ergeben sich aus Unternehmensbefragungen, Expertenbefragungen und Umfra-gen vor Ort. Andere Ansätze lassen sich aus den Geschäftsbedingungen in den jeweiligen Importländern ableiten, etwa von Indikatoren und Rankings, die von der Weltbank unter der Überschrift „Ease of doing business“ zusammengestellt werden8.

Energieimporte stellen in diesem Zusammenhang sowohl Risiko als auch Chance zur Ver-besserung der Energiesicherheit dar. Ein diversifiziertes Portfolio mit risikogeringen Her-kunftsländern ist einem Portfolio, das sich nur auf eine Quelle verlässt nach diesen Kenn-größen auf jeden Fall vorzuziehen. Lässt sich jedoch ein Teil der Importe durch verschie-denartige heimische Quellen ersetzen, so steigt der Energiesicherheitsindikator erheblich an. Lehr (2009) führt hierzu Berechnungen durch, bei denen ein Szenario mit einem größeren Anteil erneuerbarer Energien mit einem überwiegend fossil basierten Referenzszenario be-züglich der Energiesicherheit verglichen werden. Während im Referenzszenario der Anteil erneuerbarer Energien am Primärenergieeinsatz (Endenergieverbrauch) in 2030 auf 10,7% (12,4%) ansteigt, erreicht er im Ausbauszenario 47,6% (87%). Sogar unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Belastung durch Preise erneuerbarer Energien schneidet das Ausbaus-zenario bezüglich der Energiesicherheit besser ab.

4.4.2 Importrückgänge durch Energieeffizienz

Wenngleich Importe an sich im Zuge internationaler Arbeitsteilung notwendig und sinnvoll sind, verbindet die öffentliche Diskussion mit dem Import von Öl und Gas die Abhängigkeit von Ländern, deren Zuverlässigkeit sie eher nach Konflikten beurteilt, wie etwa dem Gas-Streit zwischen Russland und der Ukraine. Diese Verunsicherung bezüglich der vom Aus-land bereitgestellten Mengen wird erhöht durch eine erhebliche Preisunsicherheit, wie sie aus den Preisanstiegen – aber auch an den erheblichen Preisrückgängen – der jüngeren Vergangenheit abgeleitet wird. Nicht zuletzt sind mit einer Verringerung von Energieimporten Minderausgaben verbunden. Im Unterschied zu den Importverminderungen durch eine Stei-gerung des Anteils erneuerbarer Energien werden bei wirtschaftlichen Effizienzmaßnahmen diese Energieimporte dauerhaft eingespart. Im Vergleich zum Referenzszenario liegen die Energieimporte im Szenario „Effizienz ambitioniert“ im Jahr 2030 um 3,9 Mrd. Euro niedriger.

4.4.3 Beiträge der Energieeffizienz zur Energiesicherheit

In der Nutzung von Effizienzpotenzialen steckt die sicherste Energiequelle, denn sie schützt vor Preisrisiken und vor Mengenrisiken. Im Gegensatz zu den Analysen in BMU (2010) zum Beitrag der erneuerbaren Energien zur Erhöhung von Energiesicherheit liegen die Verände-rungen in der vorliegenden Untersuchung eher in der Höhe des Energieeinsatzes als in der Zusammensetzung des Energiemix. Der Beitrag der erneuerbaren Energien bleibt in der Menge zwischen dem Referenzszenario und dem Effizienzszenario unverändert und er-höht somit den Anteil der erneuerbaren Energien am Primärenergieverbrauch im Effizienz-szenario auf knapp 30% in 2030 (knapp 27% im Referenzszenario). Die bedeutet jedoch im Umkehrschluss, dass immer noch über 70% des Primärenergieverbrauchs auf fossilen Energieträgern basieren. Da Energiesicherheitsindikatoren wie weiter oben beschrieben auf Diversitätsmaßen beruhen, ist die Aufteilung zwischen heimischer Erzeugung und importier-ter Energie für eine indikatorgestützte Bewertung der Energiesicherheit relevant. Die Im-portstruktur verändert sich kaum, 71% importierter Energieträger im Referenzszenario ste-

8 http://www.doingbusiness.org/documents/DB09Easeofdoingbusinessrankmethod.pdf

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hen 69% importierter Energieträger im Effizienzszenario gegenüber. Im Vergleich zum Basis-jahr 2009 hingegen wirkt sich sowohl im Referenzszenario als auch im Effizienzszenario das Auslaufen der Nutzung heimischer Steinkohle auf die Importstruktur aus. Der Anteil der ge-nutzten Steinkohle, welcher heute noch in Deutschland gewonnen wird, muss gegen Ende des Beobachtungszeitraumes importiert werden. Darüber hinaus weisen Referenz- und so-mit auch Effizienzszenario zunehmende Importanteile der erneuerbaren Energien ab 2030 auf (vgl. Prognos, EWI, GWS 2010).

Auf technischer Ebene, etwa bei der Netzauslastung, entfalten manche Maßnahmen der Energieeffizienz, etwa im Bereich der Haushaltsgeräte, positive Wirkungen. So können neue Geräte sich auf die Versorgungssicherheit positiv auswirken, indem sie die Wahrscheinlich-keit von Netzausfällen senken und den Import von Regelenergie verringern. Allerdings sind Netzauslastungen nicht im Detail in den hier verwendeten Modellen abgebildet.

Gerade in ressourcenarmen Ländern wie Deutschland, die einen großen Teil der eingesetz-ten Energie importieren müssen, wird eine Verringerung des Energieeinsatzes als „Hedge“ (Schutzwall) gegen internationale Energiepreisschwankungen angesehen. Darüber hinaus müsste ein Nachfragerückgang sich preissenkend auswirken und somit zu einem positiven BIP-Effekt führen. BMU 2009 weist nach, dass der Energiepreis-BIP Effekt sehr gering ist (für das Jahr 2008 liegt er bei 92-110 Mio.) und dass die Hedgefunktion ebenfalls in sehr ge-ringfügigen Grenzen liegt.

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5 Politische Instrumente zur Erschließung der Energieeffizienzpo-tenziale: die Rolle der NKI Zusammenfassung

In diesem Kapitel werden die politischen Instrumente zur Erschließung der hier berechneten Effizienzpotenziale dargestellt und die NKI in diesen Gesamtkontext eingeordnet. Neben den politischen Akteuren auf der Ebene der EU, des Bundes, der Länder und der Kommunen wird auch die wichtige Rolle der Wirtschaft als zentraler Akteur im Innovationsgeschehen herausgehoben. Die NKI stellt eine wichtige Ergänzung der bisher weitgehend von sektoralen Instrumenten dominierten Energieeffizienz-Politik dar. In diesem Rahmen muss sie sich jedoch auch gegenüber weiteren sektorübergreifenden Instrumenten wie dem neu aufgelegten Energieeffizienz-Fonds und ei-ner möglichen Energieeffizienz-Verpflichtung mit Weißen Zertifikaten positionieren. Hier wird vorgeschlagen, dass eine Profilschärfung der NKI in Richtung auf die Förderung sozialer, institutioneller und technischer Innovationen erfolgt. Der zukünftige Instrumentenmix zur Erschließung der Energieeffizienzpotenziale muss auch vor dem Hin-tergrund der Frage der künftigen Finanzierung von zentralen Instrumenten erörtert werden. Dazu werden in die-sem Kapitel grundsätzliche Finanzierungsalternativen für übergeordnete Instrumente dargestellt und bewertet.

5.1 Der Kontext der europäischen und nationalen Energieeffizienzpolitik für die Weiterentwicklung der NKI (Fraunhofer ISI)

Die Weiterentwicklung der nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) ist in den Kontext der der-zeitigen Energieeffizienzpolitik auf europäischer und nationaler Ebene einzubinden. Außer-dem sind neben den staatlichen Akteuren weitere entscheidungsrelevante Akteursgruppen für Energieeffizienz in die Überlegungen einzubeziehen.

5.1.1 Energieeffizienzpolitik auf europäischer Ebene

International wird dieser Rahmen durch das Kyoto-Protokoll und die Energieeffizienz- und Klimaschutzpolitik der EU gesetzt. Wichtige Rahmensetzungen zur Energieeffizienz auf EU-Ebene enthalten insbesondere das Green Paper von 2005, der EU-Aktionsplan zur Energieeffizienz von 2006 (COM(2006) 545 final), aus denen ein Energieeinsparziel von 20 % bis 2020 im Vergleich zu einer Referenzentwicklung resultierte, sowie der neue Ener-gieeffizienz-Plan vom 8. März 2011 (COM(2011) 109 final). In diesem Plan wird festgestellt, dass das Einsparziel von 20 % im Jahr 2020 gegenüber einer Referenzentwicklung, das zu-letzt in der EU 2020 Strategie von Juni 2010 bestätigt wurde, nach derzeitigem Stand nur zur Hälfte erreicht wird. Zur Zielerreichung werden zusätzliche Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz angekündigt.

Die Richtlinie 2006/32/EG über Endenergieeffizienz und Energiedienstleistungen (EDL-RL9) sieht für jeden Mitgliedsstaat die Erreichung eines (indikativen) Energieeinsparzieles von 9 % im Zeitraum 2008-2016 vor. Kapitel III der Richtlinie enthält eine Reihe von Empfehlungen zur Förderung von Endenergieeffizienz und Energiedienstleistungen in den Mitgliedstaaten. Dazu gehören an die Energieverteiler, Verteilnetzbetreiber oder Energieeinzelhandelsunter-nehmen gerichtete Maßnahmen, die Sicherstellung der Verfügbarkeit von Informationen zur Energieeffizienz sowie von Qualifikations-, Zulassungs- und Zertifizierungssystemen, Finan-zinstrumente zur Energieeinsparung sowie entsprechende Finanzierungsmöglichkeiten, tarif-liche Maßnahmen, Energieaudits sowie die informative Erfassung und Abrechnung des Energieverbrauchs. Zum 30. Juni 2011 legen die Mitgliedstaaten ihren 2. Nationalen Ener-

9 Richtlinie 2006/32/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. April 2006 über End-energieeffizienz und Energiedienstleistungen und zur Aufhebung der Richtlinie 93/76/ EWG des Rates

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gieeffizienz-Aktionsplan (NEEAP) unter der EDL-Richtlinie vor, in denen auf der Grundlage harmonisierter Energieeffizienz-Indikatoren über die bisherige Zielerreichung und die bisher durchgeführten und geplanten Energieeffizienz-Maßnahmen berichtet wird.10

Am 22. Juni 2011 legte die EU-Kommission einen Vorschlag für eine neue Energieeffizienz-richtlinie vor (KOM(2011) 370)11. In diesem wird das 20-%-Primärenergieeinsparziel der EU bis 2020 bestätigt, ohne es zunächst verbindlich zu machen. Weiterhin enthält der Richtli-nienentwurf die bereits im Energieeffizienz-Plan von März 2011 angekündigten Vorschläge für zusätzliche Maßnahmen zur Erreichung dieses Einsparzieles. Diese betreffen sowohl die Effizienz bei der Energienutzung (Kapitel II) als auch bei der Energieversorgung (Kapitel III). Im Hinblick auf die Energienutzung enthält der Richtlinienentwurf neben bereits in der EDL-RL von 2006 genannten Maßnahmen wie der Erhöhung der Energieeffizienz in öffentlichen Einrichtungen, Energieaudits, Energiemanagement-Systemen und Maßnahmen im Bereich Verbrauchserfassung und informativer Abrechnung in Artikel 6 eine Verpflichtung der Mit-gliedsstaaten, Einsparquotensysteme (Energieeffizienzverpflichtungssysteme) einzufüh-ren.

Dabei sollen die Endenergielieferanten oder die Verteilnetzbetreiber verpflichtet werden, jährliche Energieeinsparungen in Höhe von 1,5 % ihres im vorangegangenen Jahr realisier-ten Energieabsatzvolumens (ohne Verkehrswesen) zu erzielen. Im weiteren Verlauf von Arti-kel 6 ist einiges an Flexibilität für die Ausgestaltung des Systems in den einzelnen Mitglied-staaten vorgesehen, z. B. die Möglichkeit, soziale Zielsetzungen aufzunehmen, die Systeme für Dritte zu öffnen oder Wahlmöglichkeiten bei der zeitlichen Anrechnung der erzielten Ein-sparungen. Kleine Endenergielieferanten oder Verteilnetzbetreiber, die unter eine bestimmte Schwelle fallen, können von der Verpflichtung befreit werden. In Absatz 9 wird den Mitglied-staaten außerdem die Möglichkeit eingeräumt, als Alternative zur Einsparquote auch andere – im Richtlinien-Entwurf nicht näher spezifizierte – Instrumente und Maßnahmen umzuset-zen, solange sichergestellt ist und nachgewiesen wird, dass darüber ein mit dem 1,5-%-Wert vergleichbarer Einspareffekt erzielt wird. Eine Zusätzlichkeit der alternativen Maßnahmen wird in der Richtlinie allerdings bisher nicht eingefordert. Somit können auch Einsparungen durch heute bereits existierende Instrumente (wie bspw. die KfW-Förderung für energetische Sanierung in Deutschland) mit angerechnet werden.

5.1.2 Energieeffizienzpolitik in Deutschland

Auf nationaler Ebene hatte die Bundesregierung im August 2007 29 Eckpunkte für ein Inte-griertes Energie- und Klimaschutzprogramm (IEKP) beschlossen. Dieses Programm soll-te dazu beitragen, die Treibhausgasemissionen Deutschlands bis zum Jahr 2020 im Ver-gleich zum Basisjahr 1990 um 40 % zu verringern. Die Umsetzung erfolgte in mehreren Pa-keten, der Schwerpunkt des IEKP lag auf regulierenden Maßnahmen des Ordnungsrechtes sowie der finanziellen Förderung und war weitgehend sektoral ausgerichtet. Die im Rahmen des IEKP umgesetzten Maßnahmen im Bereich der Energienachfrage bilden eine wesentli-che Grundlage der derzeitigen Energieeffizienzpolitik.

Darüber hinaus hat sich die Bundesregierung in ihrem Energiekonzept vom 28. September 201012 weitere Energieeinsparziele gesetzt. Als Oberziel soll bis 2020 der Primärenergiever-

10 http://ec.europa.eu/energy/efficiency/end-use_en.htm 11 http://ec.europa.eu/energy/efficiency/eed/doc/2011_directive/com_2011_0370_de.pdf 12 http://www.bmu.de/energiekonzept/doc/46193.php

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brauch gegenüber 2008 um 20% und bis 2050 um 50% zu sinken.13 Dafür müsste die Ener-gieproduktivität pro Jahr um durchschnittlich 2,1% bezogen auf den Endenergieverbrauch steigen.14 Als Unterziele soll der Stromverbrauch bis 2020/2050 (jeweils bezogen auf 2008) in einer Größenordnung von 10%/25% sinken,15 die energetische Vollsanierungsrate für Ge-bäude von heute rund 1%16 auf 2% bezogen auf den gesamten Gebäudebestand steigen sowie der Primärenergiebedarf des Gebäudebestandes bis 2050 um rund 80% reduziert werden. Im Verkehrsbereich soll der Endenergieverbrauch bis 2020 um rund 10% und bis 2050 um rund 40% gegenüber 2005 zurückgehen.17 Gemessen an der Entwicklung der letz-ten 15 Jahre sind diese Ziele somit durchaus ambitioniert und dürften sich ohne die weitge-hende Ausschöpfung zusätzlicher Energieeffizienz-Potenziale, wie sie in Kapitel 3 für alle Endverbrauchssektoren ermittelt wurden, nicht erreichen lassen.

Das Energiekonzept selbst nennt für alle Bereiche der Energienachfrage – Energieeffizienz in privaten Haushalten und Unternehmen, energetische Gebäudesanierung und energieeffi-zientes Bauen, Mobilität – bereits einige politische Instrumente und Maßnahmen zur Errei-chung der genannten Ziele. Neben sektoralen Instrumenten werden im Energiekonzept auch mehrere übergeordnete, sektorübergreifende Instrumente genannt. In Abschnitt B.3 des Energiekonzepts wird die Auflage eines Energieeffizienzfonds zur Finanzierung von Effizi-enzmaßnahmen für Verbraucher, Mittelstand und Industrie angekündigt, in Abschnitt B.4 die Aufstockung der finanziellen Mittel für die Nationale Klimaschutzinitiative des BMU. Außer-dem wird in Abschnitt B.1 die Prüfung des für Deutschland neuen Instruments der „Weißen Zertifikate“ mittels Durchführung eines Pilotvorhabens gemeinsam mit den Verbänden der Energiewirtschaft angekündigt.

Als Folge der Reaktorkatastrophe in Fukushima am 11. März 2011 hat die Bundesregierung beschlossen, schrittweise bis Ende 2022 auf die Stromerzeugung in deutschen Kernkraft-werken zu verzichten. Damit wurde der Beschluss aus dem Energiekonzept, der eine befris-tete Verlängerung der Laufzeiten der vorhandenen Kernkraftwerke vorsah, geändert. Mit dem Eckpunktepapier der Bundesregierung zur Energiewende vom 6. Juni 2011 und den entsprechenden Beschlüssen des Bundeskabinetts18 sowie den Beschlüssen des Bundesrates vom 8. Juli 201119 wurden die Entscheidungen zur Beschleunigung der Ener-giewende festgelegt. Im Bereich der Energienachfragepolitik werden Maßnahmen im Bereich der Gebäude (ambitionierte Effizienzstandards für Neubauten, Aufstockung der KfW-

13 Zum Vergleich: Zwischen 1995 und 2010 ist der Primärenergieverbrauch um rund 1,5% zurückge-gangen (AGEB 2011). 14 Zum Vergleich: Zwischen 1995 und 2010 stieg die Endenergieproduktivität, d.h. das Verhältnis von realem Bruttoinlandsprodukt und Endenergieverbrauch, in Deutschland durchschnittlich um knapp 1,5% pro Jahr (basierend auf AGEB 2011 und Statistisches Bundesamt 2011). 15 Zum Vergleich: Zwischen 1995 und 2010 stieg der Stromverbrauch in den Endverbrauchssektoren in Deutschland um knapp 13% an (AGEB 2011). 16 Diefenbach et al. (2010) ermitteln für die Periode 2005-2008 eine energetische Vollsanierungsrate von 0,8%/a (gemittelt über den gesamten Gebäudebestand) bzw. 1,1%/a (bezogen auf alle Gebäude, die vor 1978, also vor Inkrafttreten der ersten Wärmeschutzverordnung, errichtet wurden). 17 Zum Vergleich: Zwischen 1995 und 2010 ging der Endenergieverbrauch im Verkehrsektor in Deutschland um gut 2% zurück (AGEB 2011). 18 http://www.bmu.de/energiewende/doc/47465.php; http://www.bmu.de/energiewende/doc/47467.php 19 http://www.bundesrat.de/cln_161/nn_8336/DE/parlamentsmaterial/plenarprotokolle/plpr-node.html?__nnn=true

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Programme zur Gebäudesanierung, Sanierungsfahrplan für den Gebäudebestand), der elektrischen Geräte (Weiterentwicklung von Produktstandards und Energieverbrauchskenn-zeichnung auf europäischer Ebene), der öffentlichen Beschaffung (rechtlich verbindliche Verankerung hoher Energieeffizienzkriterien als ein wichtiges Kriterium bei der Vergabe öf-fentlicher Aufträge) und der Mobilität (Fortführung des eingeleiteten Prozesses für eine kli-mafreundlichere Mobilität im Rahmen der Erarbeitung der neuen Kraftstoff- und Mobilitäts-strategie) genannt. Das grundsätzlich sektorübergreifende Konzept der Weißen Zertifikate wird im Eckpunktepapier zur Energiewende insofern wieder aufgegriffen, als die Bundesre-gierung im Zusammenhang mit der angekündigten Sanierung des Gebäudebestands prüfen will, ob 2015 eine haushaltsunabhängige Lösung (z.B. weiße Zertifikate) eingeführt werden kann.

Im Folgenden werden diese sektoralen und übergreifenden Instrumente der Energieeffi-zienzpolitik an den in dieser Studie ermittelten Effizienzpotenzialen gespiegelt und Lücken aufgezeigt, die durch weitere Instrumente zu füllen sind. Ein besonderer Schwerpunkt liegt dabei auf der Rolle, die die Nationale Klimaschutzinitiative (NKI) im Rahmen ihrer im Ener-giekonzept angekündigten Weiterentwicklung in diesem Instrumentenkontext einnehmen kann. Sowohl bei der Konzeption neuer Förderfelder für die NKI als auch sonstiger neuer oder weiterentwickelter Instrumente der Energieeffizienzpolitik ist dabei zu berücksichtigen, dass das Innovationssystem der Energieeffizienz eingebunden ist in ein breites Spektrum von entscheidungsrelevanten Akteursgruppen.

5.1.3 Entscheidungsrelevante Akteursgruppen im Innovationssystem der Energieeffizienz

Die Zielgruppen für Energieeffizienzmaßnahmen in den einzelnen Endenergiesektoren sind zunächst einmal die Energieverbraucher, d.h. private Haushalte, Nutzer von Verkehrsmitteln, Unternehmen in Gewerbe, Handel, Dienstleistungsbranche, Industrie und Landwirtschaft. Neue energietechnische Anwendungen zu realisieren, ist ein Innovationsprozess, auf den jedoch viele Akteursgruppen einen Einfluss haben können. Wenn Energie- und Klimaschutz-politik diesen Innovationsprozess der Umsetzung energieeffizienter Lösungen beschleunigen will, muss das gesamte Innovationssystem mit seinen Akteursgruppen darauf hin geprüft werden, welche Art von Hemmnissen und fördernden Faktoren bestehen, die durch die be-troffenen Akteursgruppen verändert werden müssten (vgl. Abbildung 5-1).

Diese Gruppen beinhalten zum einen – neben dem Staat auf Bundes-, Länder- und kommu-naler Ebene – mögliche weitere Akteure für die Initiierung von Instrumenten und Maßnah-men zur Erhöhung der Energieeffizienz. Dies gilt insbesondere für

• Energieagenturen und Verbraucherzentralen auf nationaler, regionaler und kommu-naler Ebene,

• Endenergielieferanten der Endverbraucher (wie Einzelhändler für Heizöl, strom- und gasliefernde Energieversorgungsunternehmen),

• Banken, Versicherungen, Venture Capital- und Contracting-Unternehmen, die einen Innovationsprozess von Seiten der Finanzierung und der Risikobegrenzung ermögli-chen,

• Verbände und Innungen dieser Akteursgruppen, einschließlich Umweltverbänden und andere Intermediären.

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Abbildung 5-1: Schema eines Innovationssystems mit seinen verschiedenen Akteursgruppen, ange-wandt auf energieeffiziente Lösungen

Andere Akteure treten als Gruppen auf, die den Energieverbrauchern bzw. Endnutzern vor-geschaltet sind, und können in dieser Funktion die Entscheidungen zur Durchführung von Energieeffizienzmaßnahmen maßgeblich beeinflussen. Dazu gehören

• beratende Ingenieure und Architekten, • Handwerker (Installation der Anlagen und ihre Wartung), • der Einzel- und Großhandel, der energieeffiziente Produkte auf Lager hat oder nicht, • Maschinen- und Anlagen-Hersteller als Lieferanten energieeffizienter Lösungen, • Importeure und Exporteure, • Forschungs- und Entwicklungs-Institutionen, die neue technische Lösungen suchen

und bereitstellen, • technische Standards setzende Institutionen, die bei gesetzter Qualität und techni-

schen Eigenschaften eine Massenproduktion mit geringen Kosten ermöglichen.

Diese Akteursgruppen haben kein einheitliches Verhaltensmuster, sondern ein breites Spekt-rum:

• Beratende Ingenieure sind häufig spezialisiert auf bestimmte technische Lösungen. • Bei Handwerkern gilt ähnliches: was sie gut kennen, empfehlen sie, was sie nicht

kennen, davon raten sie eher ab. • Maschinen- und Anlagenhersteller sind bei energietechnischem Fortschritt eine ganz

zentrale Akteursgruppe, die maßgebend über den energietechnischen Fortschritt ent-scheidet.

• Banken haben eine zentrale Rolle bei der Kreditvergabe für Energieeffizienz-Investitionen; nicht selten haben sie zu wenig energietechnischen Sachverstand, um eine Investition auch nur annähernd bzgl. des Risikos bewerten zu können.

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• Bei den Versicherungen liegen die Verhältnisse ähnlich: mangelnder energietech-nischer Sachverstand führt eher zu überhöhten Versicherungsprämien.

• Contracting-Unternehmen sind nicht nur eine Antwort auf die Problematik bei Banken und Versicherungen, sondern helfen auch, das Kapital eines Unternehmens auf das Kerngeschäft konzentrieren zu können.

• Die betroffenen Verbände und Innungen haben eine Fülle von Aufgaben, von denen Investitionen in energieeffiziente Lösungen für ihre Mitgliedsunternehmen nur eine unter sehr vielen Aufgaben ist; häufig ist sie auch von geringer Priorität, weil man an-dere Themen (z.B. Löhne, wirtschaftspolitische oder branchenpolitische Rahmenbe-dingungen) für wichtiger hält.

Diese Beispiele deuten eine Reihe von Hemmnissen an, die nicht durchgängig bei den Ak-teursgruppen zutreffen, die aber hinreichend häufig auftreten, um den möglichen energie-technischen Fortschritt im Bereich der Energieeffizienz zu bremsen.

Angesichts dieser Analyse des Innovationssystems wird deutlich, dass der Staat auf Bundes- oder Landesebene nur einen Teil der erforderlichen Maßnahmen ergreifen kann, die not-wendig sind, um die möglichen energieeffizienten Lösungen auch zu realisieren. Ein Teil der erforderlichen Maßnahmen muss von den übrigen Akteuren des Innovationssystems selbst kommen (vgl. dazu Abschnitt 5.5). Die Vielfalt der Akteursgruppen bedeutet auch, dass Maßnahmenbündel seitens Politik und Wirtschaft geschnürt werden müssen, um eine schnellere Diffusion energieeffizienter Lösungen zu realisieren. Einzelne Instrumente für eine einzelne Akteursgruppe haben häufig wenig Wirkung und erhebliche Mitnahme-Effekte.

5.2 Sektorale Instrumente der Energieeffizienz-Politik (Prognos, Fraunhofer ISI, IFEU) In Deutschland wird die nachfrageseitige Energieeffizienz-Politik bisher von sektorbezoge-nen Instrumenten dominiert. Auch im Energiekonzept der Bundesregierung spielt die Weiter-entwicklung solcher Instrumente weiterhin eine wichtige Rolle, auch wenn darüber hinaus sektorübergreifende Elemente wie – neben der angekündigten Weiterentwicklung der NKI – die Auflage eines Energieeffizienz-Fonds oder ein Prüfauftrag für Weiße Zertifikate stärkere Berücksichtigung finden. Für die Bewertung des verbleibenden politischen Handlungsbedarfs und die Rolle, die die NKI dabei einnehmen kann, sind daher zunächst die sektoralen Politi-ken und Maßnahmen zu analysieren.

5.2.1 Private Haushalte

Der Sektor der Privaten Haushalte lässt sich unter instrumentellen Gesichtspunkten in zwei größere Bereiche unterteilen:

a) Instrumente im Wärmebereich, insbesondere zu Energieeinsparung und Energieeffizienz in Gebäuden und Anlagen (Neubau und Bestand) und

b) Instrumente für den Strombereich, insbesondere zu Beleuchtung und Geräten.

Instrumente im Wärmebereich

Der Wärmeabsatz in Form von Brennstoffen und Fernwärme ist im Sektor der Privaten Haushalte ausschließlich an Gebäude gekoppelt, wo er überwiegend den Verwendungszwe-cken Raumwärme und Warmwasser zufließt. In geringerem Umfang wird auch Strom für die Wärmeerzeugung in Gebäuden eingesetzt, sowohl in Form von elektrischen Widerstands-heizungen (Stromdirektheizungen und Nachtspeichergeräte) wie auch in Form von elektrisch

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betriebenen Wärmepumpen. Darüber hinaus wird Wärme im Haushaltsbereich – allerdings in weitaus geringerem Umfang – für das Kochen benötigt. Bei Gebäuden wird zwischen Neu-bau und Bestand unterschieden.

Insbesondere für das Ordnungsrecht liegt eine besondere Einschränkung im sogenannten Wirtschaftlichkeitsgebot, welche im Energieeinspargesetz nach §5 Abs. 1 EnEG verankert ist. Insbesondere sollen die Anforderungen "nach dem Stand der Technik erfüllbar und für Gebäude gleicher Art und Nutzung wirtschaftlich vertretbar" sein. Anforderungen gelten dann als wirtschaftlich vertretbar, wenn generell die erforderlichen Aufwendungen innerhalb der üblichen Nutzungsdauer durch die eintretenden Einsparungen erwirtschaftet werden können. Insbesondere bei bestehenden Gebäuden ist die noch zu erwartende Nutzungsdauer zu be-rücksichtigen. Beim Altbau spielen verfassungsrechtliche Fragen des Bestandsschutzes und des Eigentumseingriffs (Art. 14 GG) eine große Rolle.

Die Gebäudesanierung im Bestand wurde im Energiekonzept der Bundesregierung als ein zentrales Thema erkannt. Zentrale Ziele sind die Verdopplung der Sanierungsrate, eine Re-duktion des Wärmebedarfs um 20 % bis 2020 sowie die Minderung des Primärenergiebe-darfs (in Gebäuden) um 80 % bis 2050.

Das Energiekonzept vom 28. September 2010 (Deutscher Bundestag 17/3049) konzediert, dass der aktuelle Instrumentenmix nicht ausreicht. Geeignete politische Instrumente müssen geschaffen bzw. bestehende angepasst werden, um die Zielstellung der weitgehenden Kli-maneutralität im Gebäudebestand bis 2050 erreichen zu können. In Deutschland existiert be-reits eine Vielzahl an einzelnen Instrumenten in den Bereichen zur Energieeinsparung und zum Einsatz erneuerbarer Energien in Gebäuden (beispielsweise EnEV, EEWärmeG, MAP, CO2-Gebädesanierungsprogramm). Um die Zielerreichung Deutschlands zur weitgehenden „Klimaneutralität des Gebäudebestandes bis 2050“ sicherzustellen, ist eine Gesamtstrategie erforderlich, in der alle (bestehenden und zukünftigen) Einzelmaßnahmen miteinander ver-zahnt, effizient, aber verlässlich zusammenwirken können.

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Tabelle 5-1: Instrumentenmatrix des Sektors Private Haushalte für den Bereich Wärme

Das aktuelle Energiekonzept stellt hierzu das Konzept eines "Sanierungsfahrplans" ins Zent-rum der Strategie, ohne nähere Angaben über den Charakter dieses Instruments zu machen. Dabei ist offen, ob dieses Konzept nur auf einer politisch-strategischen Ebene Anwendung findet oder auch auf einer Ebene der Gebäudeeigentümer als langfristiger Gebäudebewirt-schaftungsplan Mehrwerte bietet. So oder so wird aber entscheidend sein, eine klare Priori-sierung im Sinne einer Roadmap für Gebäude zu entwickeln, in der auch die erneuerbaren Energien im Wärmemarkt einen eindeutigen Platz erhalten. Kompensationsmechanismen, in der energetische Qualitäten der Gebäudehülle mit Quoten erneuerbarer Energien verrechnet werden, sollten vor dem Hintergrund der langfristigen Herausforderungen eher vermieden werden.

Grundsätzlich erscheint unzweifelhaft, dass dieses sehr komplexe Feld über ein abgestimm-tes Bündel an Maßnahmen adressiert werden sollte. Traditionell gewachsene Strukturen von Ordnungsrecht (z.B. EnEV) und Förderrecht (Förderprogramme) sind aufzugreifen und im Sinne der langfristigen Ziele fortzuentwickeln. Dabei ist zu berücksichtigen, dass dieses Segment bereits jetzt über eine hohe Regelungsdichte verfügt. Daher sollten auch ein be-sonderes Augenmerk auf die Reduktion von Komplexität gerichtet werden.

Als Kernpunkte der sogenannten Modernisierungsoffensive für Gebäude werden genannt:

Mit einer Novelle der EnEV (2012) soll das Niveau „klimaneutrales Gebäude“ für Neubauten bis 2020 auf der Basis von primärenergetischen Kennwerten eingeführt werden.

Private Haushalte, Teilsektor Wärme

MaßnahmeDringlich-

keitNeuig-

keit MaßnahmeDringlich-

keitNeuig-

keit MaßnahmeDringlich-

keitNeuig-

keitRegulierung EnEV 4 Ä EnEV 4 Ä

EEWärme G 2 Ä EEWärme G 3 ÄBImschG/BImschV 1

Förderung KfW-Programme 3 Ä KfW-Programme 3 ÄMAP 3 Ä MAP 3 Ä

SteuerAbsetzbarkeit 3 N/Ä Absetzbarkeit 3 N/Ä

Erhöhung Energiesteuer 3 Ä

Information/ Bildung

F&E Energieforschungs-programme 2 Ä

Energieforschungs-programme 2 Ä

Energieforschungs-programme 2 Ä

(künftig 6. EFP) (künftig 6. EFP) (künftig 6. EFP)

Verpflichtung Abgabe/Umlage 3 Nauf konventionelle Brennstoffe

Energieeffizienzfonds 3 N Energieeffizienzfonds 3 N Energieeffizienzfonds 3 NWeiße Zertifikate 1 N Weiße Zertifikate 1 N Weiße Zertifikate 1 NNKI 3 Ä NKI 3 Ä NKI 3 Ä

Dringlichkeit: 4 =sehr hoch; 3 = hoch; 2 = mittel; 1 = geringNeuigkeit: N: neues Instrument; Ä: zu änderndes Instrument; F: fortzusetzendes Instrument

Anwendungs-bereich

Übergeordn. Instrument

Gebäudehülle Anlagentechnik Brennstoff

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Der daran ausgerichtete Sanierungsfahrplan für Gebäude im Bestand soll 201220 beginnen und bis 2050 stufenweise auf ein Zielniveau einer Minderung des Primär-energiebedarfs um 80 Prozent führen. Der Standard für 2020 soll dabei vergleichs-weise moderat gewählt werden. Eigentümer sollen dabei Wahlmöglichkeiten zwi-schen Maßnahmen an der Gebäudehülle, Anlagentechnik und dem Einsatz erneuer-barer Energien haben.

Die Förderung, insbesondere die Gebäudesanierungsprogramme der KfW, soll wie bisher die über die ordnungsrechtlichen Vorgaben hinausgehenden Standards anrei-zen.

Der Bereich der EE Wärme in Gebäuden soll durch ein zusätzliches haushaltsun-abhängiges Instrument ergänzt werden. Insbesondere soll das EEWärmeG techno-logieoffener ausgestaltet werden.

Das Mietrecht soll "ausgewogen" novelliert und für Sanierungen investitionsfreundli-cher ausgestaltet werden.

Die Möglichkeiten des Energie-Contracting sollen erweitert werden.

Die Energiesteuern im Wärmemarkt sollen stärker nach CO2-Emissionen ausge-richtet werden, dies korrespondiert auch mit den langfristigen Vorgaben der europäi-schen Kommission (vgl. hierzu Vorschlag zur Novelle der EnergieSt-RL vom 13.04.11).

Die Ausbildungskapazitäten insbesondere im Handwerk sollen entsprechend an-gepasst werden.

Die öffentlichen Gebäude sollen ihre Vorbildfunktion übernehmen, auch das korres-pondiert mit den Vorgaben der Europäischen Kommission in der Richtline zu Ener-gieeffizienz und Energiedienstleistungen (RL 32/2006).

Kritische Einordnung

Grundsätzlich sind mit den im Energiekonzept genannten Themenbereichen die wesentli-chen Handlungsfelder identifiziert. Dabei wird sich die Wirksamkeit der genannten Maßnah-men an der konkreten Ausgestaltung entscheiden. Kritisch sind dabei folgende Punkte her-vorzuheben:

die Technologieoffenheit ist sorgfältig zu definieren. Insbesondere die Wahlfreiheit zwischen Maßnahmen an der Gebäudehülle, Anlagentechnik und dem Einsatz er-neuerbarer Energien erlaubt zwar vordergründig eine wirtschaftliche Optimierung des Maßnahmenbündels, kann aber dazu führen, dass die gerade aus wirtschaftlicher Sicht weniger attraktiven und hochinvestiven Wärmeschutzmaßnahmen an der Ge-bäudehülle vernachlässigt werden. Dies führt in der Folge zu einer möglicherweise aus Sicht der Energieeffizienz suboptimalen Dimensionierung der Anlagentechnik sowie einem möglicherweise überhöhten Einsatz erneuerbarer Energien. Insbeson-dere mit Blick auf die begrenzten Biomassepotenziale besteht hier eine Gefahr der Fehlsteuerung, da diese bei einer ambitionierten Klimaschutzstrategie nicht primär in

20 Laut Beschluss der Bundesregierung vom 06. Juni 2011 soll der Sanierungsfahrplan zur Schaffung einer langfristigen Planbarkeit bereits 2012 starten und nicht wie im Energiekonzept geplant im Jahr 2020

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den Gebäudebestand, sondern in die Segmente mit geringem Substitutionspotenzial wie etwa Flugverkehr, Güterschwerlastverkehr und Regelenergie fließen sollte.

die Kopplung an den Primärenergieeinsatz ist sorgfältig zu definieren. Vordergrün-dig wird damit der richtige Ansatz verfolgt, primärenergieintensive Energieträger wie etwa Strom mit einer adäquaten primärenergetischen Gewichtung gegenüber ande-ren Energieträgern zu versehen. Dabei ist jedoch mit Blick auf den sich zunehmend verbesserten CO2-Faktor von Strom kritisch anzumerken, dass es dadurch mittel- bis langfristig zu einer Fehlsteuerung in der Gebäudetechnik kommen kann. Insbesonde-re besteht die Gefahr, dass zentrale Warmwasserversorgung inkl. verlustreicher Warmwasserzirkulation auf Basis sonstiger konventioneller Energieträger (leichtes Heizöl, Erdgas) gegenüber einer häufig heute schon verlustärmeren dezentralen Er-zeugung auf Strombasis bevorteilt wird.

Es besteht weitgehend Einigkeit zwischen den Experten, dass über eine schrittweise Anpassung der regulatorischen Anforderungen hinaus eine weitere Breitenförde-rung wie etwa im Gebäudesanierungsprogramm der KfW oder im Marktanreizpro-gramm unabdingbar ist. Die konkrete künftige Ausgestaltung der Breitenförderung sollte sowohl hinsichtlich der Förderhebel als auch hinsichtlich des gesamten Förder-volumens auf die Marktgegebenheiten hin optimiert werden. Hierzu dürfte es erfor-derlich sein, bei ambitionierten Klimaschutzzielen (selbst bei denen des Energiekon-zepts) zusätzliche öffentliche Mittel hierfür in nicht unerheblichen Umfang aufzubrin-gen. Positiv ist anzumerken, dass beide Programme über Jahre hinweg zu den er-folgreichsten Instrumenten im Gebäude- und Anlagenbereich gehörten. Es ist zu-nächst zu konstatieren, dass beide Programme nach den Förderstopps in 2010 auch mit Wiederaufnahme der Förderung noch lange nicht die früheren Abrufzahlen er-reicht haben. Zum einen bestätigt dies die These, dass (nicht-intendierte) Instabilitä-ten bei langfristig eingespielten Förderinstrumenten dringend zu vermeiden sind, da diese die Märkte verunsichern. Dasselbe gilt für allzu rasche (intendierte) Änderun-gen und Novellierungen von Förderrichtlinien. Sowohl Verbraucher, Planer als auch Vertriebsstrukturen brauchen in diesen Punkten Planungssicherheit. Folgerichtig for-muliert das Energiekonzept Prüfaufträge zur Entwicklung haushaltsunabhängiger Instrumente. Darüber hinaus sollte die Politik den Instrumenten auch entsprechend Zeit geben, sich aufeinander einzuspielen.

Im gleichen Zusammenhang muss kritisch angemerkt werden, dass auch schon vor den Förderstopps die Förderprogramme bereits an Volumina verloren haben. Dies mag unterschiedliche Ursachen haben, aber generell ist gerade bei den Absatzzah-len innovativer Versorgungslösungen nach langjährigen Zuwächsen (wie z. B. für So-larthermie, Wärmepumpen, Biomasse) seit 2008 ein kontinuierlicher Rückgang er-kennbar. Erste Einschätzungen bestätigen dies auch für die Förderzahlen der Ge-bäudesanierung. Diese komplexen Mechanismen sind generell schwer zu beurteilen und die genannten Entwicklungen dürften sehr unterschiedliche Ursachen haben. Generell ist jedoch gerade für den Wärmebereich eine sehr hohe und komplexe Re-gelungsdichte zu konstatieren, die sich seit Einführung des EEWärmeG noch einmal verschärft hat. Eine allzu hohe Komplexität und Regelungsdichte und die Anpassung von Regelungen in hoher Frequenz kann hier offenbar kontraproduktiv wirken und zur Investitionsretention führen.

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Instrumente im Strombereich

Der Energieverbrauch der privaten Haushalte wird von der Raumwärmeerzeugung dominiert, auf diesen Verwendungszweck entfallen knapp 80 % des Gesamtverbrauchs. Rund 10 % entfallen auf die Warmwassererzeugung [prognos 2007]. Die restlichen 10 % des Endener-gieverbrauchs der Haushalte entfallen auf die Bereiche Haushaltsgeräte, IKT-Geräte, Be-leuchtung sowie auf das Kochen. Im Vergleich zu den vielen fiskalischen und ordnungsrecht-lichen Instrumenten, welche den Bereich der Gebäude- und Anlagentechnik adressieren, gibt es im Bereich der Stromanwendungen zusätzlich viele Instrumente zur Information und Moti-vation der Verbraucher.

Auf regulativer Ebene deckt die Ökodesign-Richtlinie die meisten relevanten Produktgruppen des Haushaltssektors ab: Computer und Monitore, Fernsehgeräte, Kühl- und Gefrierschrän-ke, Staubsauger, Lampen, externe Netzteile und Heizungspumpen sowie produktübergrei-fend den Standby-Verbrauch.

Im Bereich Information ist das 1998 eingeführte EU-Label als wichtigstes zu nennen. Auf dem europaweit einheitlichen Label werden die wichtigsten Daten der Geräte zum Energie-verbrauch (und ggf. Wasserverbrauch) angegeben, Aktuell müssen folgende Produkte ge-kennzeichnet werden: Fernsehgeräte, Geschirrspülmaschinen, Kühl- und Gefriergeräte, Waschmaschinen, Trockner, Elektrobacköfen, Raumklimageräte und Lampen. Auf nationaler Ebene gibt es vielfältige Informationsangebote und Energieeinsparkampagnen: z.B. die Initi-ative EnergieEffizienz der dena, co2-Online und die Angebote der Verbraucherzentrale (vzbv).

Auch die NKI hat verschiedene Projekte zur Erhöhung der Stromeffizienz der Haushalte ge-fördert. So konnten durch einen kostenlosen Stromspar-Check und die Bereitstellung von Energiesparlampen und schaltbaren Steckerleisten die Stromkosten in 50.000 einkommens-schwachen Haushalten signifikant gesenkt werden.

Als übergreifendes fiskalisches Element erhöht die 1998 eingeführt Stromsteuer in Höhe von 2,05 Cent pro kWh den Anreiz, Effizienzmaßnahmen im Strombereich umzusetzen.

Tabelle 5-2: Instrumentenmatrix des Sektors Private Haushalte für den Bereich Strom (Auswahl)

PHH, Teilsektor Strom

MaßnahmeDringlich-

keitNeuig-

keit MaßnahmeDringlich-

keitNeuig-

keit MaßnahmeDringlich-

keitNeuig-

keit MaßnahmeDringlich-

keitNeuig-

keit

RegulierungÖkodesign-Richtlinie

3 FÖkodesign-Richtlinie

3 FÖkodesign-Richtlinie

3 F F

Kennzeich-nungspflicht (EnVKV, EnVKG)

3 FKennzeich-nungspflicht

3 FKennzeich-nungspflicht

3 F F

FörderungSteuer Erhöhung Energiesteuer 3

CO2online - KühlCheck

2 EU Energy Star 3 F Der Blaue Engel 2 F Stromsparcheck 3 F

Der Blaue Engel 2 Der Blaue Engel 2 F Stationäre Beratung der VZ 3 FInitiative Energieeffizienz (dena)

1 F

CO2online 2 FTop-Runner Strategie 4

F&E

VerpflichtungSmart-Metering, Energiewirtschaftsgesetz

1 N

Übergeordn. Instrument

Energieeffizienz-fonds

3 NEnergieeffizienz-fonds

3 NEnergieeffizienz-fonds

3 N

Weiße Zertifikate 1 N Weiße Zertifikate 1 N Weiße Zertifikate 1 N

NKI 3 Ä NKI 3 Ä NKI 3 Ä

Dringlichkeit: 4 =sehr hoch; 3 = hoch; 2 = mittel; 1 = geringNeuigkeit: N: neues Instrument; Ä: zu änderndes Instrument; F: fortzusetzendes Instrument

Übergreifend

Information/ Bildung

Anwendungs-bereich

Haushaltsgroßgeräte IKT-Geräte Beleuchtung

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Konsequenzen für die Weiterentwicklung der NKI

Die NKI konzentriert sich im Sektor Private Haushalte vorwiegend auf Informations- und Be-ratungsangebote sowie Kampagnen. Dies sollte in dieser Form fortgeführt werden, um eine Konkurrenz zu den großen existierenden Förderprogrammen zu verhindern. Neue Förderfel-der sollten mit Bedacht gewählt werden und explizit auf einzelne Spitzentechnologien setzen.

5.2.2 Gewerbe, Handel, Dienstleistungen (GHD)

Zum GHD-Sektor gehören neben Unternehmen auch die öffentliche Verwaltung sowie Kran-kenhäuser, Schulen, Bäder, die ebenfalls der öffentlichen Hand zugeschrieben werden kön-nen. Die Instrumente im GHD- Sektor lassen sich in drei wesentliche Bereiche unterteilen:

Steigerung der Energieeffizienz von Gebäuden und Anlagen

Energiebereitstellung und erneuerbare Energien

Forschung und Entwicklung von Klimaschutzprodukten und Technologien

Im Sektor GHD wird Energie in unterschiedlichsten Anwendungssystemen verbraucht. Hier-unter fällt zum einen der Energieverbrauch für den Betrieb von Gebäuden, also Strom- und Wärmeverbrauch. In gewerblichen Immobilien ist der Stromverbrauch aufgrund der Ausstat-tung mit elektrischen Geräten (IT, Raumlufttechnische Anlagen, Fahrstühle, etc.) vergleichs-weise hoch, eine Konzentration auf den Wärmebereich wie im Sektor PHH liegt hier nicht vor.

Über den Gebäudebetrieb hinaus wird Prozessenergie (Kraft, Wärme, Kälte) benötigt. Auf-grund der hohen Individualität des prozess- und produktionsbedingten Energieverbrauchs existieren hier keine gesetzlichen Richtlinien zur Begrenzung des Gesamtenergieverbrauchs von Unternehmen, wie dies bei Gebäuden aufgrund der hohen Standardisierung mit der EnEV möglich ist.

Durch die Ökodesign-Richtlinie werden auf regulativer Ebene Mindesteffizienzstandards von aktuell elf Produktgruppen festgelegt. Für den GHD-Sektor sind im Wesentlichen relevant die die Verordnungen für Bereitschafts- und Aus-Zustand (Stand-by), Haushaltslampen (Glüh-lampen, Energiesparlampen), Entladungslampen (Straßen- und Bürobeleuchtung), externe Netzteile, Elektromotoren und Heizungspumpen.

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Tabelle 5-3: Instrumentenmatrix des Sektors GHD für den Bereich Wärme (Auswahl)

Tabelle 5-4: Instrumentenmatrix des Sektors GHD für den Bereich Strom (Auswahl)

MaßnahmeDringlich-

keitNeuig-

keit MaßnahmeDringlich-

keitNeuig-

keit MaßnahmeDringlich-

keitNeuig-

keitRegulierung EnEV, Verschärfung 4 Ä EnEV, Verschärfung 4 N EnEV, Verschärfung 4 N

(Anspruchsvolle) Produktstandards (Ökodesign/EBPG)

3 Ä

Förderung Sonderfonds Energieeffizienz

2 F

KMU (Förderkomponente)

Steuer Erhöhung Energiesteuer

3 Ä

F&E Energieforschungs-programme

2 ÄEnergieforschungs-programme

2 ÄEnergieforschungs-programme

2 Ä

(künftig 6. EFP) (künftig 6. EFP) (künftig 6. EFP)

Verpflichtung Abgabe/Umlage auf konventionelle Brennstoffe

3 N

Energieeffizienzfonds 3 N Energieeffizienzfonds 3 N Energieeffizienzfonds 3 NWeiße Zertifikate 1 N Weiße Zertifikate 1 N Weiße Zertifikate 1 NNKI 3 Ä NKI 3 Ä NKI 3 Ä

Dringlichkeit: 4 =sehr hoch; 3 = hoch; 2 = mittel; 1 = geringNeuigkeit: N: neues Instrument; Ä: zu änderndes Instrument; F: fortzusetzendes Instrument

GHD, Teilsektor Wärme

Übergeordn. Instrument

Gebäudehülle Anlagentechnik BrennstoffAnwendungs-bereich

Information/ Bildung

GHD, Teilsektor Strom

MaßnahmeDringlich-

keitNeuig-

keit MaßnahmeDringlich-

keitNeuig-

keit MaßnahmeDringlich-

keitNeuig-

keitRegulierung Ökodesign-

Richtlinie3 F Ökodesign-Richtlinie 3 F Ökodesign-Richtlinie 3 F

darunter: Kennzeichnungspflicht (EnVKV, EnVKG)

3 Fdarunter: Kennzeichnungspflicht (EnVKV, EnVKG)

3 F

Förderung ERP Umweltschutz 2 Fund Energieeffizienz

Steuer Erhöhung Energiesteuer

3 Ä Erhöhung Energiesteuer 3 Ä Erhöhung Energiesteuer 3 Ä

Energieberatung im 3 FSonderfonds EnergieeffizienzDIHK Partnerschaft für Klimaschutz Energieeffizienz und Innovation

3 F

F&E NKI- Deutscher Kältepreis

2 Umweltinnovationsprogramm 1 7. FRP 1

5. Energieforschungsprogramm 1 EFRE/Ziel2 Förderung 1KMU-innovativ: Ressourcen- und Energieeffizienz

1

ERP-Innovationsprogramm 1Verpflichtung

EU Energy Star 3 FEU-Öko-Audit (DIN EN 14001) bzw.

2

TÜV Zertifikat für Energieeffizienz 3 Energiemanagement (16001) 3

in RechenzentrenDer Blaue Engel (ITK & Beleuchtung)

3

Übergeordn. Instrument

Energieeffizienz-fonds

3 N Energieeffizienzfonds 3 N Energieeffizienzfonds 3 N

Weiße Zertifikate 1 N Weiße Zertifikate 1 N Weiße Zertifikate 1 NNKI 3 Ä NKI 3 Ä NKI 3 Ä

Dringlichkeit: 4 =sehr hoch; 3 = hoch; 2 = mittel; 1 = geringNeuigkeit: N: neues Instrument; Ä: zu änderndes Instrument; F: fortzusetzendes Instrument

BeleuchtungAnwendungs-bereich

Information/ Bildung

Klimatisierung/ Lüftung Bürogeräte

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Steigerung der Energieeffizienz von Gebäuden und Anlagen

Der Bereich der Energieeffizienz ist instrumentell recht stark ausgestattet. Die vorhandenen Instrumente reichen von Informationsangeboten über Qualifizierungsmaßnahmen bis hin zur direkten Spitzen- und Breitenförderung von Energieeffizienzmaßnahmen.

Das zentrale Informationsinstrument ist die Initiative Energieeffizienz der dena, mit der Un-ternehmen auf breiter Front angesprochen werden. Die Initiative besteht im Wesentlichen aus einer bundesweite Informations- und Motivationskampagne, innerhalb derer ver-schiedenste zielgruppenspezifische Informations- und Beratungsangebote entwickelt wer-den. Die Schwerpunkte der Initiative liegen in den Bereichen Energieberatung, Energiema-nagement, Energieeffizienznetzwerke und Querschnittstechnologien. Über die Initiative hin-aus existiert mit dem Sonderfonds Energieeffizienz für KMU ein weiteres Programm zur För-derung von Beratungsleistungen für Energieeffizienz insbesondere für KMU. Die Partner-schaft für Klimaschutz, Energieeffizienz und Innovation21 im Rahmen der NKI motiviert Un-ternehmen, bereits heute wirtschaftlich rentable Investitionen in Energieeffizienz und Klima-schutz zu realisieren.

Die Förderung von Effizienzmaßnahmen im Sektor GHD erfolgt über mehrere Förderpro-gramme. Dabei wird die Breitenförderung über das ERP-Umwelt- und Energieeffizienzpro-gramm umgesetzt. Mehrere kleine Förderprogramme (z.B. die Förderrichtline der NKI zu gewerblichen Kälteanlagen, „green IT“) richten sich gezielt auf einzelne Technologiebereiche und liegen im Bereich zwischen ambitionierter Breitenförderung und Spitzenförderung. Im Bereich der Gebäude erfolgt die Förderung über KfW-Programme zum Bauen und Sanieren. Im Rahmen des Energieoptimiertes Bauen (EnOB)-Programms des Bundesverkehrsministe-riums BMVBS werden Immobilien mit niedrigem Primärenergiebedarf erforscht und evaluiert.

Der Bereich der öffentlichen Hand zählt ebenfalls zum GHD-Sektor. Dieser wird u.a. durch mehrere Programme der NKI gezielt adressiert. Diese reichen von der Erstellung kommuna-ler Klimaschutzkonzepte bis zur Förderung von konkreten Klimaschutzmaßnahmen in Kom-munen.

Vor dem Hintergrund der wirtschaftlich erschließbaren Potenziale will die Bundesregierung Eigeninitiativen der Industrie unterstützen. Unternehmen sollen dazu angeregt werden, ihre Effizienzpotenziale eigenständig zu realisieren und umzusetzen. Die Bundesregierung sieht das Energiemanagement als ein hierfür grundlegendes Instrument an, da Energieverbrauch und Effizienzpotenziale regelmäßig erfasst und bewertet werden. Damit würde eine Ent-scheidungsgrundlage für die Umsetzung von Maßnahmen vorliegen, eine weitergehende Verpflichtung ist nicht vorgesehen. Anreize sollen durch Förderprogramme gesetzt werden.

Um die vorhandenen Effizienzpotenziale zu heben, sind nach Sicht der Bundesregierung vielfältige Maßnahmen notwendig. Vor diesem Hintergrund sollten laut Energiekonzept fol-gende Maßnahmen aus dem Energie- und Klimafonds finanziert werden:

Unterstützung der Markteinführung hoch effizienter Querschnittstechnologien (z. B. Motoren, Pumpen, Kälteanlagen),

an betriebliche Erfordernisse angepasste Energiemanagementsysteme, insbesonde-re für KMU,

Optimierung energieintensiver Prozesse im produzierenden Gewerbe,

21 Partner sind das BMU, das BMWi und der DIHK

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Verbreiterung und Verstärkung der Exportinitiative der Bundesregierung im Bereich Energieeffizienz,

Schaffung von Netzwerken innerhalb von Industrie und Wirtschaft gemeinsam mit den Einrichtungen der Wirtschaft,

Verstärkung der Förderung für besonders innovative Technologien zur Steigerung der Energieeffizienz. Ansatzpunkte sind Impulsprogramme zur Markteinführung, F&E-Projekte oder die Förderung von Kleinserien zur Demonstration neuer Technologien.

Energiebereitstellung und Erneuerbare Energien

Als Instrumente im Bereich der Energiebereitstellung sind das Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz KWK-G und das EEG zu nennen, mit denen die Vergütung von Strom aus Kraft-Wärme-Kopplung und aus erneuerbaren Energiequellen geregelt werden. Die Instrumente ermöglichen Investoren gesicherte Einnahmen aus der Stromproduktion und schaffen damit eine verlässliche Kalkulationsbasis für die entsprechenden Anlagen. Zusätzlich zu EEG und KWK-G existieren mit dem Marktanreizprogramm und den KfW-Programmen Förderpro-gramme für den Einsatz erneuerbarer Energien.

Forschung und Entwicklung von Klimaschutzprodukten

Der Sektor GHD ist nicht nur Energieverbraucher, er ist auch Anbieter von Produkten und Dienstleistungen. Die Produkte dieses Sektors wirken sich also auch auf den Energiever-brauch anderer Akteure aus. Erforschung, Entwicklung und Erstanwendung von besonders energieeffizienten Produkten werden daher im Rahmen der Spitzenförderung abgedeckt. Zu nennen sind hier das BMU-Umweltinnovationsprogramm, die Umweltschutzförderung der Deutschen Bundesstiftung Umwelt, KMU-innovativ des BMBF und das Technologiepro-gramm Klimaschutz und Energieeffizienz im Rahmen des 5. Energieforschungsprogramms des BMWi.

Kritische Einordnung

Mit Ausnahme von Beratungsangeboten werden mit dem Energiekonzept die wesentlichen Handlungsfelder des GHD-Sektors adressiert. Die Unterstützung der breiten Markteinführung von hoch effizienten Querschnittstechnologien erscheint insofern sinnvoll, als dass es für die breit gefächerten Anwendungsfälle im GHD-Sektor keine Standardrezepte für mehr Energie-effizienz gibt. Dieser hohe Grad an Individualität führt auch dazu, dass es umfangreicher in-dividueller Informations- und Beratungsmöglichkeiten bedarf, welche die Unternehmen so-wohl zum Einsatz dieser Querschnittstechnologien beraten können als auch Gesamtenergie-konzepte erstellen können.

Ein äußerst wichtiger Aspekt zur mittel- und langfristigen Steigerung der Energieeffizienz im GHD-Sektor ist darüber hinaus die regelmäßige Auseinandersetzung mit dem Thema Ener-gie und seine Verankerung in den Unternehmensstrukturen. Geeignete Maßnahmen hierfür sind zum einen die Teilnahme an Energienetzwerken sowie die Einführung von Energiema-nagementsystemen in Unternehmen. Einzelne Beratungen greifen hier zu kurz, da sie keine Verstetigung der Auseinandersetzung mit Energiefragen nach sich ziehen. Sie sind aber ge-eignet, den notwendigen Impuls innerhalb der Unternehmen zu leisten.

Die Teilnahme an einem Energienetzwerk ist erst ab Jahresenergiekosten von mindestens 150.000 EURO für Unternehmen wirtschaftlich interessant (Jochem et al. 2010). Die Einfüh-rung eines nach DIN 16001 zertifiziertem Energiemanagement-System EnMS ist nach Ex-

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perteneinschätzung ab etwa 1 Mio. EURO jährlicher Energiekosten eine wirtschaftlich reali-sierbare Option (vgl. Kapitel 6.4). Ausgehend von einem Anteil der Energiekosten am Jah-resumsatz von 2,5 % entspricht dies minimalen Umsätzen von 6 bis 40 Mio. EURO. Ein um-fassendes und zertifiziertes Energiemanagement ist damit unter aktuellen Voraussetzungen erst am oberen Rand der KMU-Definition einsetzbar. Insofern braucht es zur Verankerung des Energiethemas in den Unternehmensstrukturen für KMU kleinere Lösungen wie z.B. Energienetzwerke oder schlanke Energiemanagementlösungen.

In der aktuellen Instrumentenlandschaft wird dies nicht ausreichend berücksichtigt. Die im Energiekonzept geplante Förderung von Energiemanagementsystemen für KMU und Ener-gienetzwerken führt jedoch in die richtige Richtung. Dem Bedarf nach qualifizierter Informati-on und Beratung werden diese Maßnahmen bislang nicht ausreichend gerecht. Der Bedarf an gut qualifizierten Beratern kann aber schon heute nicht mehr ausreichend gedeckt wer-den. Bei einer Steigerung der Aktivitäten wird sich dieser Mangel verstärken (Mohaupt 2011).

Konsequenzen für die Weiterentwicklung der NKI

Für die Weiterentwicklung der NKI ergibt sich kein eindeutiges Bild, da viele der wesentli-chen Aspekte mit den aktuellen Instrumenten und den Planungen des Energiekonzeptes der Bundesregierung adressiert werden.

Wichtig erscheint jedoch, dass die Aktivitäten der NKI im Bereich Beratung von Unterneh-men zum Klimaschutz beibehalten bzw. weiter intensiviert werden. Dies bedeutet insbeson-dere eine wesentliche Ausweitung des in Kapitel 6.7.4 vorgestellten Multiplikatorenkonzep-tes. Diesem Ziel dienen auch die in den Kapiteln 6.5 und 6.6 vorgeschlagenen Maßnahmen im Bereich der Abwärme und von Gewerbepark-Managern. Dies beinhaltet sowohl die direk-ten Beratungsangebote für Unternehmen als auch die Qualifizierung von Beratern hinsicht-lich Klimaschutz und Energieeffizienz.

5.2.3 Industrie

Hemmnisse zur Realisierung von Einsparpotenzialen

Für die Industrie wurde bei der Untersuchung der technischen Energieeffizienzmaßnahmen und der daraus resultierenden Einsparpotenziale zwischen industriellen Querschnittstechno-logien, die über verschiedene Branchen und Produktionsprozesse hinweg eingesetzt werden und Prozesstechnologien, die in der Regel branchenspezifisch Einsatz finden, unterschie-den. Diese Unterscheidung wird auch für die instrumentenspezifische Analyse beibehalten. Das in Kapitel 3.5 ermittelte gesamte Einsparpotenzial für industrielle Querschnitts- und Pro-zesstechnologien liegt bei rund 180 PJ/a bis zum Jahr 2020 (260 PJ/a bis 2030) gegenüber einer Referenzentwicklung und beinhaltet zum größten Teil Effizienzmaßnahmen, die bei ei-ner klassischen Investitionsrechnung und relativ moderaten Annahmen zur Lebensdauer der Anlagen (5-10 Jahre auch bei Anlagen mit sehr langer Lebensdauer von 20-30 Jahren) wirt-schaftlich sind.

Obwohl die meisten der in Kapitel 3.5 dargestellten Effizienzmaßnahmen für die Unterneh-men grundsätzlich wirtschaftlich sind, werden sie ohne Änderung der politischen Rahmenbe-dingungen aufgrund verschiedenster Hemmnisse häufig nicht realisiert. Das Bestehen sol-cher Hemmnisse wird seit Jahren diskutiert (siehe u.a. Jochem et al. 2010), dennoch besteht weiterhin eine Lücke zwischen dem tatsächlich realisierten und dem wirtschaftlichen Poten-

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zial22. Den Hemmnissen gegenüber stehen auch einige fördernde Faktoren, die, wenn sie auf ein Unternehmen zutreffen, die Durchführung von Energieeffizienzmaßnahmen begüns-tigen (Tabelle 5-5). Insbesondere die allgemeinen Hemmnisse sind dabei zu einem großen Teil auf der ökonomischen Ebene angesiedelt, d.h. sie beinhalten eine für Effizienzinvestitio-nen wenig förderliche Wirtschaftlichkeitsrechnung, die sich allein an (häufig sehr kurzen) Amortisationszeiten und der absoluten Höhe der Investition orientiert, eine geringe Priorität für Effizienzinvestitionen aufgrund einer geringen Bedeutung der Energiekosten oder die feh-lende Berücksichtigung von Lebenszykluskosten beim Einkauf der Betriebe. Die fördernden Faktoren liegen demgegenüber eher im Bereich der Betriebsorganisation.

Beim Einsatz energiepolitischer Instrumente zur Überwindung dieser Hemmnisse ist außer-dem zu berücksichtigen, dass sich die Hemmnisse je nach Größe des Unternehmens durch-aus unterscheiden können. Während in kleinen und mittleren Unternehmen auch Informati-onsmängel sehr wichtig sind, wirken sich in Großunternehmen eher organisatorische Aspek-te wie die starke Verteilung von Zuständigkeiten für die verschiedenen Schritte einer Effi-zienzinvestition oder der oftmals zähe innerbetriebliche Informationsfluss hemmend aus. Auch technologiespezifisch gibt es Unterschiede. Während die allgemeinen Hemmnisse so-wohl auf industrielle Querschnitts- und Prozesstechnologien zutreffen, kann es in einzelnen energieintensiven Branchen mit einem hohen Anteil spezifischer Prozesse weitere bran-chenspezifische Hemmnisse geben, auf die eher mit einem auf diese Branchen zugeschnit-tenen Instrumentenmix reagiert werden sollte. Auf solche branchenspezifischen Hemmnisse und Instrumentenbündel wird gesondert in Abschnitt 6.8 eingegangen.

Ausgehend von diesen Hemmnissen und fördernden Faktoren lassen sich Empfehlungen für Instrumente ableiten, die sich speziell an die Industrie richten. Für deren Ausgestaltung ist dabei Folgendes zu berücksichtigen:

• Die bestehenden Hemmnisse und fördernden Faktoren in einer Zielgruppe müssen mit geeigneten Maßnahmen als Bündel simultan wirken, um insgesamt effektiv und effizient zu sein. Die Adressierung von nur ein oder zwei Hemmnissen mit entsprechenden In-strumenten bei bestehenden fünf oder sechs Hemmnissen ist nicht zielführend.

• Nicht alle Aktivitäten müssen von staatlichen Instanzen initiiert werden, sondern können oder sollten besser von den Selbstorganisationen der Wirtschaft ausgehen, weil dort die Kompetenz und das Vertrauen untereinander bestehen. Der Staat hat hier häufig nur eine anstiftende, motivierende und unterstützende Rolle.

Auf die mögliche Rolle der Wirtschaft als Akteur zu Energieeffizienz und Klimaschutz wird in Kapitel 5.5 gesondert eingegangen, während im Folgenden der Schwerpunkt auf den von staatlicher Seite initiierten Instrumenten liegt.

22 Diese wird auch als so genanntes „No-regret-Potenzial“ bezeichnet (siehe dazu Ostertag 2003), welches sowohl für die Unternehmen wirtschaftlich attraktiv ist als auch aus politische Sicht interes-sant, da es eine volkswirtschaftlich günstige Optionen zur Reduzierung des Energieverbrauchs und der Treibhausgasemissionen darstellt.

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Tabelle 5-5: Hemmnisse und fördernde Faktoren für die Durchführung von Energieeffizienzmaßnah-men in Unternehmen

a) Allgemein (unternehmens- und technologieübergreifend)

Hemmend: • Befürchtung negativer Produkt- oder Prozesseigenschaften (Produktionsausfall, Qualitätsprob-

leme, etc.) • Unsichere Rahmenbedingungen und Planungsunsicherheiten • Orientierung von Investitionsentscheidungen nur an Amortisationszeiten und Investitionssumme • Effizienzmaßnahmen nachrangig aufgrund geringer Bedeutung der Energiekosten • Kurze Amortisationsdauer • Einkauf der Betriebe enthält zu wenig Spezifikation für Energieeffizienz und Lebenszykluskos-

tenwerden nicht berücksichtigt • Hoher Aufwand für Förderanträge und Genehmigungen • Denkweise in Einzelprozessen • Ablaufroutinen

Fördernd: • Außendarstellung von Effizienzmaßnahmen • Nutzung von Energie/Umwelt-Managementsystemen • Einbeziehung der Mitarbeiter

b) Insbesondere in Großunternehmen Hemmend: • Verteilung von Zuständigkeiten • Innerbetrieblicher Informationsfluss • Komplexe Entscheidungsfindung auf Konzernebene • Kurzfristiger Planungshorizont

Fördernd: • Internes Effizienz-Benchmarking

c) Insbesondere in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) Hemmend: • Unzureichender Überblick über Energieverbrauch und Effizienzmaßnahmen • Mangel an prozessspezifischen Detailkenntnissen • Kein spezielles Personal für Energiefragen • Nachrangige Priorität von Effizienzinvestitionen bei begrenztem Budget

Fördernd: • Motivierte, tragende Mitarbeiter mit hohem Interesse an Effizienzfragestellungen

d) Prozesstechnologien Zusätzlich branchenspezifische Hemmnisse und ggf. fördernde Faktoren in einzelnen energieinten-siven Industriebranchen

Quelle: Zusammenstellung Fraunhofer ISI basierend auf Jochem et al. 2010 und Schlomann et al. 2011

Tabelle 5-5 gibt einen Überblick über bereits bestehende und mögliche neue Instrumente zur Realisierung von Einsparpotenzialen im Industriesektor, differenziert nach Anwendungsbe-reichen (Querschnitts- und Prozesstechnologien) und Instrumententyp. Darüber hinaus wer-den sektorübergreifende Instrumente einbezogen, die sich wiederum einem oder mehreren Instrumententypen zuordnen lassen. Deren Diskussion erfolgt über alle Sektoren hinweg in Kapitel 5.2.

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Tabelle 5-6: Instrumentenmatrix für den Sektor Industrie (Auswahl)

Instrumente im Bereich industrieller Querschnittstechnologien

Einige der bereits bestehenden Instrumente richten sich im Wesentlichen an industrielle Querschnittstechnologien.

Im Bereich der Regulierung gilt dies vor allem für die Ökodesign-Rahmenrichtlinie 2009/125/EG (vormals Richtlinie 2005/32/EG), die den Rechtsrahmen für die Festlegung von Mindesteffizienzstandards für Produkte im europäischen Binnenmarkt darstellt. Die Richtlinie muss noch durch Anpassung des Energiebetriebene-Produkte-Gesetzes (EBPG) in deut-sches Recht umgesetzt werden. Die Mindesteffizienzstandards werden nicht durch die Richt-linie selbst, sondern erst durch die auf ihrer Grundlage erlassenen Durchführungsmaßnah-men etabliert, in der Regel in der Form von direkt in den Mitgliedsstaaten geltenden EU-Verordnungen. Daneben hat die europäische Kommission auch die Möglichkeit, freiwillige Selbstvereinbarungen der Industrie als Alternative zu ordnungsrechtlichen Maßnahmen an-

InstrumententypMaßnahme

Dringlich-keit

Neuig-keit

MaßnahmeDringlich-

keitNeuig-

keitRegulierung (Anspruchsvolle) Produktstandards

(Ökodesign/EBPG)3 Ä

Ausweitung EEWärmeG auf Prozesswärme

2 N

EEWärmeG 3 F Verpflichtende Abwärmenutzung 3 N

Förderung Sonderfonds Energieeffizienz KMU (Förderkomponente)

2 F

KfW-Programme zur Förderung der Energieeffizienz

3 F

Erleichterung von Contracting (Bürgschaften o.a.)

4 N

Steuer Änderung der Steuerermäßigung i.R.d. Ökosteuer

4 ÄÄnderung der Steuerermäßigung i.R.d. Ökosteuer

4 Ä

Steuervergünstigung für ausgewählte Technologien

2 N

Information/ Beratung

Sonderfonds Energieeffizienz KMU (Beratungskomponente)

2 FEinführung von Energiemanagement-Systemen

4 N

Einführung von Energiemanagement-Systemen

4 NStandards und Normen für industrielle Prozesse

2 N

Informationskampagne Verbände (Energiemanagement, Wirtschaftlichkeitsberechnung)

3 NInformationskampagne Verbände (Energiemanagement, Wirtschaftlichkeitsberechnung)

3 N

Ausbau Energieeffizienz-Netzwerke 3 ÄF&E

Technology Procurement 2Forschungs-/Pilotvorhaben für einzelne industrielle Prozesse

2 N

EU-Emissionshandel (EU-ETS) 2 Ä

Erweiterte Vereinbarung zur Klimavorsorge (gültig bis 2012)

2 Ä

Übergeordn. Instrument

Energieeffizienzfonds (Förderung, Information/Beratung)

3 NEnergieeffizienzfonds (Förderung, Information/Beratung)

3 N

(sektor-übergreifend)

Weiße Zertifikate (Ökonomisches Instrument)

1 NWeiße Zertifikate (Ökonomisches Instrument)

1 N

NKI (Förderung, Information/Beratung) 3 Ä NKI (Förderung, Information/Beratung) 3 Ä

Dringlichkeit: 4 =sehr hoch; 3 = hoch; 2 = mittel; 1 = geringNeuigkeit: N: neues Instrument; Ä: zu änderndes Instrument; F: fortzusetzendes Instrument

Verpflichtung

Sektor: Industrie

Ökonomische Instrumente

überwiegend Strom Strom und Brennstoffe, häufig branchenspezifischProzesstechnologienQuerschnittstechnologienAnwendungs-

bereich

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zuerkennen. Die Erfüllung dieser Anforderungen muss gegeben sein, damit das Produkt die CE-Kennzeichnung tragen und damit in der EU in Verkehr gebracht oder in Betrieb genom-men werden darf. Die Anforderungen werden auf Grundlage einer technischen, wirtschaftli-chen und umweltbezogenen Analyse festgelegt. Hierzu wird für jede Produktgruppe eine Vorstudie durchgeführt, die eine Marktanalyse und eine technische Analyse der Produkte sowie die Ausarbeitung von Standardszenarien in verschiedenen Varianten beinhaltet. Der-zeit befinden sich elf Verordnungen in Kraft, die entsprechenden Produktgruppen sind aller-dings überwiegend für den Haushalts- und GHD-Sektor relevant.

Der vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie und der KfW Förderbank Ende 2007 initiierte „Sonderfonds Energieeffizienz in KMU“ (KfW 2007) richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und soll dort Anreize für Investitionen zur Förderung der Energieeffizienz schaffen. Der Sonderfonds ist Anfang 2008 gestartet und besteht aus zwei miteinander gekoppelten Instrumenten. Zum einen wird eine Energieeffizienzberatung in Un-ternehmen gefördert, bei der qualifizierte Experten Potenziale zur Energieeinsparung identi-fizieren. Es wird sowohl eine kurze Initialberatung wie auch eine umfangreichere Detailbera-tung mit einem Zuschuss zum Beratungshonorar gefördert. Zweiter Baustein des Sonder-fonds ist die Gewährung zinsgünstiger Darlehen im Rahmen des „ERP-Energieeffizienzprogramms“. Hinzukommen weitere an Industrie und Gewerbe gerichtete fi-nanzielle Förderprogramme wie das KfW-Umweltprogramm, das ERP-Umwelt- und Einspar-programm sowie das BMU-Umweltinnovationsprogramm, in dessen Rahmen u.a. innovative Investitionen in Energieeinsparung und Energieeffizienz gefördert werden. Obwohl der Son-derfonds und die sonstigen Programme die Förderung industrieller Prozesstechnologien nicht ausschließen, werden bisher im Wesentlichen industrielle Querschnittstechnologien wie Beleuchtung, Druckluft, Klimatisierung und Lüftung, Motorsysteme, Wärmerückgewinnung oder Raumwärme gefordert werden und keine Prozesstechnologien (IREES/Fraunhofer ISI 2010).

Im Energiekonzept der Bundesregierung wird die zielorientierte Verbesserung der finanziel-len Förderung für Effizienzmaßnahmen insbesondere bei KMU als eine Maßnahme genannt, um Energieeffizienzpotenziale in der Industrie stärker auszuschöpfen. Die im Energiekonzept der Bundesregierung vorgesehene Einführung eines – auch an den Mittelstand und die In-dustrie gerichteten – Energieeffizienz-Fonds und die Ausstattung der nationalen Klimainitiati-ve (NKI) des BMU mit zusätzlichen finanziellen Mitteln könnten dafür einen organisatori-schen Rahmen bieten. In diesem Rahmen könnten auch die bestehenden Einsparpotenziale bei industriellen Prozessen stärker adressiert werden als in den bisherigen Förderprogram-men.

Instrumente im Bereich industrieller Querschnitts- und Prozesstechnologien

Bei Einführung der ökologischen Steuerreform 1999 wurden Unternehmen des Produzie-renden Gewerbes sowie der Land- und Forstwirtschaft Steuervergünstigungen eingeräumt, um deren internationale Wettbewerbsfähigkeit nicht zu gefährden und den Unternehmen Zeit für Anpassungsmaßnahmen an die veränderten Rahmenbedingungen zu geben. Dies betrifft sowohl den Einsatz von Querschnittstechnologien als auch insbesondere energieintensive Prozesse. Die Ausgestaltung der Steuerbegünstigung wurde seit Einführung der ökologi-schen Steuerreform zweimal modifiziert. Während die begünstigten Unternehmen im Jahr 1999 nur 20 Prozent der regulären Steuersätze der Ökosteuern23 und ab 2003 60 Prozent

23 Als Ökosteuern werden die im Rahmen der ökologischen Steuerreform eingeführte Stromsteuer sowie die Erhöhung der Energiesteuer (vormals Mineralölsteuer) bezeichnet. Ausgenommen von den

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bezahlten, sind es seit 2011 75 Prozent. Die Erstattung im Rahmen des Spitzenausgleichs, die anfangs 100 Prozent betrug, wurde ab 2003 auf 95 Prozent und ab 2011 auf 90 Prozent abgesenkt. Für das Jahr 2013 plant die Bundesregierung weitere Modifikationen, die aller-dings nicht die Ausgestaltung der Steuerermäßigungen selbst betreffen, sondern die Vo-raussetzungen, unter denen Unternehmen diese in Anspruch nehmen können. Unmittelbarer Anlass dafür ist die Notwendigkeit, die europarechtlichen Anforderungen für die Fortführung der Steuerermäßigungen zu erfüllen, die durch die Energiesteuerrichtlinie (2003/96/EG) so-wie das Beihilferecht gestellt werden. Bereits im Rahmen des Integrierten Energie- und Klimaprogramm der Bundesregierung (IEKP) von 2007 wurde daher eine Kopplung zwischen dem Nachweis eines Energiemanagement-Systems und der Fortsetzung der Steuerermäßi-gungen im Rahmen der Energie- und Stromsteuern angekündigt. Dieses wurde im aktuellen Energiekonzept der Bundesregierung vom 28. September 2010 wieder aufgegriffen.

Grundsätzlich versteht man unter Energiemanagement eine einheitliche Strategie zur Überwachung des Energieverbrauchs und der Umsetzung von Energiesparmaßnahmen. D.h., ein Unternehmen erfasst seinen Energieverbauch regelmäßig an wichtigen Ver-brauchsstellen, um unnötige Verluste zu vermeiden und ergriffene Effizienzmaßnahmen in ihrer Wirkung beobachten zu können. Eine stärkere Verbreitung solcher Systeme kann dazu beitragen, die vorhandenen – überwiegend wirtschaftlichen – Einsparpotenziale stärker aus-zuschöpfen. Die konkrete Ausgestaltung von Energiemanagement-Systemen ist jedoch sehr unterschiedlich. Welches Energiemanagement für ein Unternehmen geeignet ist, hängt vor allem von der Betriebsgröße und der Energieintensität bzw. der Höhe der jährlichen Energie-kosten ab. Während für große Unternehmen mit hohen Energiekosten der Einsatz eines zer-tifizierten Energiemanagement-Systems sinnvoll ist, kann für kleine und mittlere Unterneh-men mit hohem Informationsbedarf eine externe Energieberatung sinnvoller sein.

Insbesondere für Unternehmen mit mittleren Energiekosten hat sich auch die Teilnahme an so genannten Energieeffizienz-Netzwerken bewährt, die seit Anfang 2009 vom BMU im Rahmen eines Pilotvorhabens unter der NKI gefördert werden24. Erfahrungen der Schweiz und auch in Deutschland mit bisher etwa 1000 Betrieben zeigen, dass der Erfahrungsaus-tausch zwischen den beteiligten Unternehmen zum Thema Energieeffizienz und eine ge-meinsame Zielsetzung eine Möglichkeit für mittelständische Betriebe ist, ihre Entscheidun-gen schneller zu treffen und ihre Energiekosteneinsparungen gegenüber dem Durchschnitt der Industrie zu verdoppeln. Solche Netzwerke könnten weiter ausgedehnt werden. Während die bisherigen Netzwerke überwiegend auf regionaler Ebene stattfinden und Querschnitts-technologien betrachtet werden, sind für einzelne Branchen auch spezialisierte Netzwerke denkbar, die sich dann auch mit branchenspezifischen Prozessen befassen können.

Instrumente im Bereich industrieller Prozesstechnologien

Bisher gibt es nur wenige Instrumente, die sich ausschließlich auf den Bereich industrieller Prozesstechnologien in energieintensiven Branchen beziehen. An bereits bestehenden In-strumenten sind hier vor allem zu nennen:

• Die am 9. November 2000 zwischen der Bundesregierung und der deutschen Wirt-schaft geschlossene „Erweiterte Vereinbarung zur Klimavorsorge“, die noch bis 2012

Vergünstigungen sind Verkehrskraftstoffe. Ermäßigungen werden nur für den Energieverbrauch ge-währt, der den so genannten Sockelbetrag überschreitet. 24 http://www.30pilot-netzwerke.de/

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Gültigkeit hat. Die Verpflichtung beinhaltet eine Senkung der spezifischen CO2-Emissionen bis 2005 um 28 % sowie der spezifischen Emissionen der sechs Kyoto-Gase um 35 % bis 2012 (jeweils gegenüber dem Basisjahr 1990). Konkret umgesetzt wird die Vereinbarung durch 19 Einzelverpflichtungen der beteiligten Verbände, die jeweils Reduktionsziele in der Regel für das Zieljahr 2012 enthalten.

• Das seit 2005 geltende EU-Emissionshandelssystems (EU-ETS) (RL 2003/87/EG), das auf Grundlage der novellierten Richtlinie 2009/29/EG in der dritten Handelsphase (2013-2020) um weitere Sektoren erweitert wird.

Als mögliche neue Instrumente in diesem durch politische Instrumente noch weniger abge-deckten Bereich sind im Bereich der Regulierung eine verpflichtende Nutzung industrieller Abwärme sowie eine Erweiterung des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes denkbar (sie-he Tabelle 5-6).

Im Bereich Information/Beratung könnte die Ausarbeitung von Standards und Normen auf freiwilliger Basis durch die relevanten Industrieverbände verstärkt eingesetzt werden, um den Vergleich und die Abgrenzung von Maßnahmen zu erleichtern. Bisher existieren solche An-sätze bereits im Bereich einiger Querschnittstechnologien (z. B. Kälteanlagen). Die unter der EU Ökodesign-Richtlinie bereits erlassenen oder geplanten Mindesteffizienzstandards be-ziehen sich ausschließlich auf industrielle Querschnittstechnologien.

Wirkungsbereich des Instrumentenmixes zur Überwindung von Hemmnissen und Identifizierung möglicher „Lücken“

Gerade der Sektor Industrie zeichnet sich durch eine starke Heterogenität bezüglich der Struktur der von Instrumenten adressierten Effizienztechnologien und Unternehmen aus. Diese Heterogenität ist eine große Herausforderung bei der Ausgestaltung eines effektiven Instrumentenmixes und spielt eine wichtige Rolle für die Erschließung weiterer Einsparpo-tenziale.

Unternehmen weisen eine starke Heterogenität auf, die eine völlig unterschiedliche Ausprä-gung von Investitionsverhalten und Hemmnissen mit sich ziehen kann. So sind kleine Unter-nehmen ab 20 Mitarbeitern eher eingeschränkt durch das verfügbare Kapital und wenige Mitarbeiter sind für verschiedenste Tätigkeitsfelder zuständig. Energiebeauftrage haben also meistens noch weitere Aufgaben. Großunternehmen hingegen haben spezialisierte Mitarbei-ter und im besten Fall auch einen Energiemanager. Entscheidungen werden jedoch auf ver-schiedensten Ebenen getroffen und nicht selten tauchen sogenannte „Split incentives“ auf, indem der Energieverbrauch als Gemeinkosten umgelegt wird und nicht auf den Kostenstel-len abgerechnet wird, auf die die Investition in effiziente Geräte gebucht wird.

Weiterhin großen Einfluss auf das Investitionsverhalten hat die Energieintensität des Unter-nehmens. Gemessen als Anteil der Energiekosten an den gesamten Produktionskosten schwankt diese von weniger als 3 % bis zu über 15 % in energieintensiven Branchen und er-reicht in Ausnahmefällen (Herstellung von Primäraluminium) bis zu 40 %. In diesen Unter-nehmen wird entsprechend bereits die Suche nach effizienten Lösungen sehr viel intensiver durchgeführt, während bei einem Energiekostenanteil von unter 3 % Energiefragen eher ne-bensächlich sind und vorhandene wirtschaftliche Effizienzpotenziale häufig nicht bekannt sind oder nicht weiter verfolgt werden. Die absoluten Energiekosten von Unternehmen schwanken folglich noch stärker und können bei kleinen Unternehmen wenige Tausend Euro pro Jahr betragen, während große energieintensive Unternehmen jährliche Energiekosten von weiter über 10 Millionen Euro aufweisen.

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Diese unterschiedlichen Unternehmensstrukturen erfordern entsprechend zugeschnittene In-strumente, um zum einen die Möglichkeiten der Unternehmen zu berücksichtigen (Kosten für Energiebeauftragte etc.) und zum anderen die stark unterschiedlich ausgeprägten Hemmnis-se effizient zu überwinden (eher Informations- und Motivationsdefizit bei kleinen Unterneh-men, eher strukturelle Hemmnisse bei Größeren).

Noch heterogener als die Struktur der Unternehmen ist die Struktur der potenziellen Effi-zienztechnologien. Diese reichen von einfachem Gerätetausch bis hin zur Optimierung ganzer Produktionssysteme und weisen damit eine völlig unterschiedliche Hemmnisstruktur auf. Gerade Prozessoptimierungen bedürfen umfangreichen Wissens über den Produktions-prozess und einer Berücksichtigung der individuellen Gegebenheiten vor Ort.

Während einige Effizienzmaßnahmen eher unkritisch für die Produktion sind (Austausch der Leuchtmittel, Optimierung Druckluftsystem) greifen andere direkter in die Produktionslinie ein. In diesem Fall machen Befürchtungen möglicher Auswirkungen auf die Produktqualität oder das Risiko eines Produktionsausfalls eine Durchführung der Maßnahme häufig unmög-lich.

Eine weitere Unterscheidung ergibt sich aus der Verbreitung der adressierten Anwendung. So können einige Querschnittsmaßnahmen in allen Branchen eingesetzt werden, wie etwa effiziente Beleuchtung oder Gebäudeklimatisierung, während andere sehr speziell auf ein-zelne Produktionsprozesse zugeschnitten sind (Z.B. effiziente Trocknungsverfahren in der Papierindustrie). Gerade bei letzteren, den prozessspezifischen Maßnahmen, fällt es exter-nen Beratern schwer, bereits nach einer kurzen Unternehmensbegehung Empfehlungen ab-zugeben, sodass diese Maßnahmen meistens nur vom Unternehmen selbst identifiziert und umgesetzt werden können, z.B. im Rahmen eines Energiemanagementsystems.

Im Folgenden werden diese Überlegungen zur Heterogenität bezüglich Unternehmen und Technologien auf Instrumente zur Überwindung nicht-monetärer Hemmnisse, wie Informati-onsdefizite und Know-How- sowie Ressourcenmangel, übertragen.

Bei Betrachtung der Instrumente zur Überwindung nicht-monetärer Hemmnisse (Abbildung 5-2) zeigt sich, dass vor allem Effizienzmaßnahmen adressiert werden, die einfacher zu im-plementieren sind, da sie wenig komplex sind, keine Systemoptimierung benötigen und nicht kritisch in den Produktionsprozess eingreifen.

Hier wirken unabhängig vom Unternehmenstyp besonders die Mindeststandards für ener-giebezogene Produkte als Umsetzung der EU Ökodesign-Richtlinie. Solche produktbezo-genen Standards sind sehr eingeschränkt auf der Technologieebene und können nur klar umrissene möglichst homogene Produktgruppen adressieren. Systemaspekte können von diesen generell nicht berücksichtigt werden. Da beide Instrumente sämtliche in Umlauf ge-brachte Produkte betreffen, bestehen jedoch auf der Unternehmensebene keine Einschrän-kungen.

Da der Sonderfonds Energieeffizienz in KMU auf relativ kurze externe Beratungen setzt (2-10 Tage), werden vorwiegend Querschnittstechniken, die nicht unternehmensspezifisch sind, empfohlen. Gerade Aspekte der Systemoptimierung, die evtl. Eingriffe in die Produkti-onslinie benötigen würden, können von externen Beratern nur sehr eingeschränkt untersucht werden. Weiterhin kann der Sonderfonds nur von KMU bis maximal 250 Mitarbeitern genutzt werden.

Einen deutlich größeren Abschnitt auf der Technologieebene deckt das Energiemanage-mentsystem ab. Durch klar definierte Prozesse und Verantwortlichkeiten kann es mit Ener-

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giemanagement gelingen auch Maßnahmen zu implementieren, bei denen die Hemm-nisstruktur besonders intensiv ausgeprägt ist.

Zwischen Energiemanagement und Energieberatung lassen sich die Energieeffizienznetz-werke einordnen, welche eine Kombination aus beiden Ansätzen darstellen und zusätzlich auf unternehmensübergreifendes Lernen setzen. Sie werden auch als erster Schritt zur Ein-führung eines Energiemanagementsystems betrachtet und erfordern eine externe Energie-beratung. Um ein Netzwerk wirtschaftlich zu betreiben sollten die Unternehmen mindestens 150.000 bis 200.000 Euro Jahresenergiekosten aufweisen (Jochem et al. 2010).

Es lässt sich aus der Betrachtung dieser beiden Dimensionen der Überwindung nicht-monetärer Hemmnisse schließen, dass die meisten Bereiche generell durch Instrumente ab-gedeckt sind. Weitere Potenziale lassen sich jedoch durch eine Intensivierung der In-strumente erschließen. So ist die Einführung eines Energiemanagementsystems bisher nur für Unternehmen mit äußerst hohem Energieverbrauch attraktiv (um von der Belastung durch die EEG-Umlage befreit zu werden), während der Großteil der Unternehmen bisher kein zer-tifiziertes Energiemanagementsystem nutzt. Auch der Sonderfonds Energieeffizienz in KMU läuft derzeit noch unter den ursprünglichen Erwartungen und deckt ungefähr 10% des jährli-chen Potenzials ab, das im Vorfeld von einer Marktstudie erhoben wurde (Gruber et al. 2010; Gruber et al. 2006). Entsprechend könnte auch hier eine Intensivierung weitere Potenziale erschließen. Bei den Energieeffizienznetzwerken wird davon ausgegangen, dass Deutsch-land ein Potenzial für 600 bis 700 Netzwerke bis zum Jahr 2020 aufweist (Koewener et al. 2011). Bei der derzeitigen Anzahl von etwa 50 Netzwerken wäre somit noch ein deutliches Wachstum möglich. Entsprechende Anreize könnten Zuschüsse für die Netzwerkkosten oder eine Koppelung an Vergünstigungen bei der Energiesteuer sein.

Eine Ausweitung der Netze besteht aus verschiedenen Säulen:

• Weiterentwicklung der Hilfen und Werkzeuge für die regional orientierten Energieeffi-zienznetzwerke der mittelständischen Wirtschaft (ca. 1 Mio. €/a);

• Entwicklung und Erprobung sowie Anfangsfinanzierung von Piloten eines KMU-Modells für kleine Unternehmen (30.000 bis 150.000 € Jahresenergiekosten) (ca. 3 bis 4 Mio. €/a);

• Entwicklung von branchenorientierten Energieeffizienz- und Klimaschutz-Netzwerken in Branchen, wo dies der Wettbewerb erlaubt (z.B. Lebensmittelindustrie, Hotels, Schwimmbäder, mittelgroße Kommunen und Landkreise (von 30.000 bis 400.000 Einwohner), Kirchen) (4 bis 5 Mio. €/a);

• Anpassen des KMU-Modells an kleine Kommunen und Erprobung der Hilfen und des Konzeptes (1 Mio. bis 2,5 Mio. €/a);

• Übertragung der Werkzeuge und Hilfen des Energieeffizienz-Netzwerk-Managements auf große Filialunternehmen und Franchise-Geber des Handels- und Dienstleistungs-sektors und auf große Kapitalgesellschaften der Industrie mit vielen Produktionsstät-ten in Deutschland. (0,5 Mio. €/a).

Insgesamt ist also mit rund 10,5-13 Mio. €/a zu rechnen.

Der betrachtete Instrumentenmix adressiert bisher weniger den Bereich der komplexen und prozessspezifischen Maßnahmen mit Systemoptimierungscharakter in kleinen und mittleren Unternehmen (Bereich links-oben in Abbildung 5-2). Generell sind die Hemmnisse in diesem Bereich besonders hoch und die Maßnahmen gerade in Unternehmen mit niedrigem Ener-gieverbrauch (und entsprechend niedrigem Einsparpotenzial) häufig weniger wirtschaftlich.

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Ein Ansatz, auch in diesem Bereich die Hemmnisse stärker zu adressieren, wäre die Einfüh-rung von Energiebenchmarks, die einen schnellen Aufschluss darüber geben, wie effizient einzelne Unternehmen im Vergleich zu strukturell ähnlichen Unternehmen sind und einen Ausgangspunkt für die Suche nach Einsparmöglichkeiten geben. Weiterhin wäre denkbar, beim Sonderfonds Energieeffizienz besonderes Augenmerk auf die Bildung eines Pools von Energieberatern zu legen, die auf einzelne Prozesse oder Branchen spezialisiert sind und so dort auch in kurzer Zeit Maßnahmen vorschlagen können, die deutlich über Querschnitts-techniken hinaus gehen.

Abbildung 5-2: Wirkungsbereich von Instrumenten zur Überwindung nicht-monetärer Hemmnisse nach Unternehmens- und Technologiemerkmalen

Wichtig ist bei dieser Betrachtung zu berücksichtigen, dass die gezogenen Grenzen des Wir-kungsbereiches je nach Ausgestaltung der Instrumente auch etwas anders liegen können. Die Darstellung soll nur eine qualitative Vorstellung des Schwerpunktes des Instrumentenmi-xes geben und ist daher auch mit Vorsicht zu interpretieren. Des Weiteren können die In-strumente auch in Kombination genutzt werden. So kann eine externe Energieberatung Aus-gangspunkt für den Aufbau eines Energiemanagementsystems sein und spielt auch bei den Energieeffizienznetzwerken eine zentrale Rolle.

Konsequenzen für die Weiterentwicklung der NKI

Die bisherige Analyse hat gezeigt, dass industrielle Querschnittstechnologien schon rela-tiv breit mit Instrumenten abgedeckt sind. Lücken gibt es vor allem in den Bereichen For-schung und Entwicklung sowie bei ökonomischen Instrumenten (siehe Tabelle 5-6). In den Bereichen Förderung und Information/Beratung ließen sich jedoch noch weitere Effizienzpo-tenziale durch eine Intensivierung und Ergänzung der Instrumente erschließen. Im Bereich der Regulierung wiederum kommen die bisherigen Instrumente weitgehend von der EU (vor allem Ökodesign). Die unter der Richtlinie festgelegten Mindeststandards orientieren sich je-doch nicht an den technisch anspruchsvollsten Standards und können generell nur relativ homogene Produktgruppen, jedoch keine Systemverbesserungen adressieren.

Wenig Mitarbeiter Viele MitarbeiterNiedrige Energiekosten Hohe Energiekosten

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Unternehmensmerkmale

Energiemanagement

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Effizienzziele und Monitoring der

Implementierung von Maßnahmen

Mindeststandards und Labelling

Sonderfonds Energieeffizienz

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Für die Weiterentwicklung der NKI ergeben sich hier insbesondere folgende Anknüpfungs-punkte:

• Programme zur Förderung hocheffizienter industrieller Querschnittstechnologien; in dieser Studie wurden solche Programme beispielhaft für Elektromotoren und die in-dustrielle Kälteerzeugung konzipiert. (siehe Kapitel 6.7.2).

• Entwicklung eines Indikator-Benchmarksystem für industrielle Querschnittstechnolo-gien als wichtige Informationsgrundlage für die Durchführung von Einsparmaßnah-men; einen Vorschlag für die Ausgestaltung eines solchen Systems enthält Kapitel 6.7).

• Anreize zur stärkeren Verbreitung geeigneter betrieblicher Energiemanagement-Systeme – in Abhängigkeit von der Größe der Unternehmen – unter Berücksichtigung des weiteren Ausbaus von Energieeffizienz-Netzwerken insbesondere für Unterneh-men mit mittleren Energiekosten.

Im Bereich industrieller Prozesstechnologien gibt es bisher deutlich weniger Instrumente zur Förderung der Energieeffizienz. In Tabelle 5-6 werden einige neue Instrumente in den Berei-chen Information/Beratung und Forschung und Entwicklung vorgeschlagen, die auch An-satzpunkte für die NKI bieten (z.B. bei der Entwicklung von Standards und Normen für in-dustrielle Prozesse). Auch die finanzielle Förderung beschränkt sich derzeit nahezu aus-schließlich auf Querschnittstechnologien. In Abschnitt 6.8 werden weitere Vorschläge für Maßnahmen unter der NKI gemacht, die gezielt an branchenspezifischen Hemmnissen für einzelne Prozesse in energieintensiven Industriezweigen (Metallerzeugung, Grundstoffche-mie, Teile des Ernährungsgewerbes) ansetzen.

5.2.4 Verkehr

Der Verkehr hat einen Anteil von etwa 30 % am Endenergieverbrauch in Deutschland. Dabei hat der Straßenverkehr einem Anteil von über 80 %, über 60 % davon entfallen auf den Per-sonenverkehr. Entsprechend lag der Schwerpunkt in dieser Studie auf dem Straßenverkehr mit Fokus Personenverkehr.

Die Effizienzverbesserungen der in dieser Studie berücksichtigen Maßnahmen im Verkehrs-bereich lassen sich den folgenden Wirkungsansätzen zuordnen:

a) Einführung effizienter Fahrzeuge b) Effiziente Fahrzeugnutzung c) Verlagerung auf effizientere Verkehrsmittel

Diese Wirkungsansätze sind in einem komplexen Verkehrssystem auf vielfältige Art und Weise verknüpft. Um eine optimale Entfaltung der Effizienzverbesserung zu erreichen müs-sen verschiedene fördernde, sowie fordernde politische (Push & Pull) Instrumente eingesetzt werden. Dabei ist ein gut abgestimmter und sich verstärkender Instrumentenmix auf allen Ebenen notwendig.

Insbesondere die Ausgestaltung der Energiesteuer, deren stärkere Ausrichtung nach Koh-lenstoffgehalt sowie europaweite Harmonisierung immer wieder intensiv diskutiert wird, hat einen starken Einfluss auf die Auswahl der Fahrzeuge sowie deren Nutzung, sowohl im Pri-vat- als auch im gewerblichen Verkehr.

Die Politik (EU, Bund, Länder ...) muss verbesserte Rahmenbedingungen schaffen, um eine Umsetzung der in dieser Studie genannten Effizienzmaßnahmen zu ermöglichen. So hat die Bundesregierung im Koalitionsvertrag 2009 die Entwicklung einer breit angelegten Mobilitäts-

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und Kraftstoffstrategie angekündigt und in Ihrem Energiekonzept 2010 nochmals unterstri-chen. In einer Voruntersuchung zu dieser Strategie (dena et al. 2011) wird festgestellt, dass absehbar ist, dass das aktuelle Instrumentenspektrum weiterentwickelt und ergänzt werden muss, um die energie- und klimapolitischen Ziele der Bundesregierung zu erreichen. So soll im Verkehrsbereich der Endenergiebedarf zwischen 2005 und 2020 um 10% und bis 2050 um 40% gesenkt werden.

Instrumente im Personenverkehr

Einführung effizienter Fahrzeuge

Mit der CO2-Grenzwertgesetzgebung für Pkw (COM 2009a) existiert ein wichtiger Hebel zur Einführung von effizienteren Fahrzeugen. Eine Verschärfung dieser Grenzwerte gibt zu-sätzliche Impulse an die Hersteller, um effiziente Fahrzeuge auf den Markt zu bringen. Bei-spielsweise könnten die Pkw-Grenzwerte auf 95 g CO2/km (siehe dazu COM 2011) für das Jahr 2020 und 85 g CO2/km für 2030 festgesetzt werden.

Über die Grenzwerte hinaus kann können die Entwicklung und der Kauf effizienter Fahrzeu-ge positiv beeinflusst werden, wenn die steuerliche Behandlung von Firmenwagen an Klimaschutzkriterien ausrichtet wird. Diese Maßnahme wurde bereits bei der Regierungs-Konferenz der Bundesregierung 2007 in Meseberg diskutiert. Eine aktuell vom BMU beauf-tragte Studie (FIFO 2011) kommt zu dem Ergebnis, dass durch eine Änderung der steuerli-chen Behandlung der Dienstwagen von 2012 bis 2020 die CO2-Emissionen um insgesamt bis zu 5,7 Mio. Tonnen gemindert werden könnten. Wichtiger Hebel dabei ist, dass die Ab-setzbarkeit der Anschaffungs- und Kraftstoffkosten von einer CO2-Komponente abhängt. Auch eine Anpassung der CO2-basierten Kfz-Steuer kann zu zusätzlichen Anreizen führen, effiziente Pkw zu kaufen.

Auch die öffentliche Hand kann mit anspruchsvollen Effizienzkriterien in den Beschaffungs-richtlinien einen größeren Markt für effiziente Pkw schaffen.

Leichtlaufreifen, Leichtlauföle und der richtige Reifendruck verringern den Verbrauch und er-höhen damit die Effizienz des Fahrzeuges. Das Umweltbundesamt (UBA 2010) schlägt hier verbindliche Vorgaben für die Ausstattung von Neufahrzeugen vor.

Mit Förderprogrammen kann die Entwicklung oder der Kauf besonders effizienter Kraftfahr-zeuge oder neuer Technologien unterstützt werden. Marktanreizprogramme für „beson-ders effiziente neue Pkw“ könnten die Bemühungen der Industrie und die Nachfrage der Kunden nach effizienten Fahrzeugen verstärken. Dabei sollten Kaufimpulse gerade für dieje-nigen Fahrzeuge gesetzt werden, die wegen ihrer besonderen technischen Innovation nicht von vorneherein einen größeren Markt finden und wegen ihrer sehr hohen energetischen Ef-fizienz und somit wegen ihres deutlichen Unterschreitens der künftigen CO2-Grenzwerte eine besondere Förderung verdienen. In den letzten Jahren wurde von der Bundesregierung ins-besondere die Forschung zu Elektro- und Brennstoffzellenfahrzeugen gefördert (z.B. KoPAII). So wird im Energiekonzept als wichtiger Punkt die Fortführung der Entwicklung ei-nes Nationalen Innovationsprogramms Wasserstoff- und Brennstofftechnologie genannt.

Neben den Pkw kann auch die Einführung von energieeffizienten Bussen unterstützt werden. Einige Technologien sind bei Bussen derzeit noch unrentabel und bedürfen deshalb einer staatlichen Förderung, wie beispielsweise Hybridantriebe (Weber 2011, Ernsting 2011). Eine Weiterführung des Hybridbusförderprogrammes des BMU könnte die Neuanschaffung dieser Antriebstechnik beschleunigen.

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Es zeigt sich schon heute, dass der bei der Typprüfung ermittelte Verbrauch der Fahrzeuge viele Käufern nicht mehr zufriedenstellt. Informationen zu realistischeren Angaben des Kraftstoffverbrauchs – wie sie z.B. vom ADAC im EcoTest veröffentlicht werden – werden zur Bewertung der heutigen und zukünftigen Fahrzeuge immer notwendiger. Einige Großab-nehmer von Neufahrzeugen orientieren sich an solchen als Leitlinie für den Kauf. Eine Wei-terentwicklung des CO2-Labels sollte von der Bundesregierung angestoßen werden. Informa-tionskampagnen, Internetratgeber und Internetseiten helfen, wichtige Informationen zur Be-schaffung von effizienten Fahrzeugen sowie deren Nutzung an eine breite Öffentlichkeit zu bringen. Informationen hierzu werden über verschiedene, teilweise mit Bundesmitteln geför-derte Webseiten bereitgestellt (www.ichundmeinauto.info, www.fahrspar-rechner.de; ADAC: ecotest)

Effiziente Fahrzeugnutzung

Deutschland ist das einzige Land in Europa ohne eine allgemeine Geschwindigkeitsbe-schränkung auf Autobahnen (ETSC 2010, EEA 2011). Wenn ein generelles Tempolimit von 120 km/h auf Autobahnen eingeführt wird, so kommt es – durch die Verstetigung des Verkehrs – zu einer effizienteren Fahrzeugnutzung. Dadurch kann der Kraftstoffverbrauch des Pkw-Verkehrs auf Autobahnen durchschnittlich um etwa 6 % (Öko-Institut/DLR 2009) und im Gesamtverkehr um 2-3 % (UBA 2010a) reduziert werden. Auch der Wissenschaftli-che Beirat beim Bundesminister für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung nennt die Absenkung der Geschwindigkeit als ein wichtiges Instrument, um die CO2-Emissionen zu reduzieren (Ahrens et al. 2008).

Ein generelles Tempolimit auf Bundesautobahnen wird bereits heute von der Mehrheit der Bevölkerung befürwortet (UBA 2010b). Eine Öffentlichkeitskampagne zum Tempolimit könnte die Akzeptanz in der Bevölkerung und bei den Entscheidungsträgern steigern. Dabei ist auf die vielfältigen positiven Effekte hinzuweisen, bspw. auf die höhere Verkehrssicherheit (Schlag et al. 2010).

Durch das Instrumentarium der Geschwindigkeitsbeschränkung und -überwachung kann das Fahrprofil, also das Belastungsprofil des Motors, im Sinne eines möglichst niedrigen Kraft-stoffverbrauches optimiert werden. Das gleiche Ziel verfolgen. Hier kommt der Impuls zur Änderung des Fahrverhaltens direkt vom Fahrer selbst (nicht von außen z.B. durch Ord-nungsrecht). Derzeit werden Kurse von verschiedenen privaten Institutionen (u. a. ADAC, VCD, IHK, TÜV …) angeboten. Mit einer finanziellen Förderung von Spritsparkursen für Pkw- und Lkw-Fahrer kann der Anteil von Personen mit möglichst energieeffizienter Fahr-weise vergrößert werden. Dabei ist eine intensive Öffentlichkeitsarbeit für die Spritspar-kurse hilfreich, um die Fahrer/innen für eine Kursteilnahme zu aktivieren.

Neben der Anpassung des Fahrprofils führt auch die Senkung des Fahrwiderstandes bzw. der Reibungswiderstände, zum Beispiel durch Leichtlaufreifen und –öle, zu erhöhter Ener-gieeffizienz. Ein wichtiges Instrument zur Förderung des Einsatzes von Leichtlaufreifen und –ölen ist deren klare Kennzeichnung (Labeling). Auf europäischer Ebene wird das durch die Verordnung „über die Kennzeichnung von Reifen in Bezug auf die Kraftstoffeffizienz“ gere-gelt (COM 2009c), die allerdings erst ab November 2012 in Kraft tritt. Eine vorzeitige, ra-sche Einführung der Reifenkennzeichnung nach EU-Verordnung in Deutschland würde den Einsatz von Leichtlaufreifen beschleunigen. Der Erfolg der Kennzeichnung hängt davon ab, wie die Hersteller die Kennzeichnung präsentieren. Der Bund könnte hier zusätzlich Im-

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pulse setzen, in dem die Kennzeichnung mit intensiver Öffentlichkeitsarbeit begleitet wird.

Neben der hier angesprochenen Reifenkennzeichnung wird in Deutschland auch das Um-weltzeichen Blauer Engel für Reifen mit besonders guten Umwelteigenschaften vergeben (RAL 2009). Eine ambitionierte Mindestanforderung an den Rollwiderstandsbeiwert (CR) von Reifen, z.B. wie beim Blauen Engel, könnte zusätzlich einen Schub zu mehr Ener-gieeffizienz bei der Fahrzeugnutzung geben.

Für Leichtlauföle gibt es derzeit keine gesetzlich festgeschriebene Kennzeichnungspflicht. Der Gesetzgeber kann – wie bei den Leichtlaufreifen – eine erhöhte Energieeffizienz errei-chen.

Auch die Rahmenbedingungen für Fahrgemeinschaften sollten genauer betrachtet werden. Eine Optimierung der elektronischen Vernetzung sowie die Bereitstellung von Infrastruktur (Mitfahrerparkplätze) sind hier notwendig. Wie auch bei der Fahrzeugeinführung besteht die Notwendigkeit der kontinuierlichen Fortführung der Informationskampagnen zur effizienten Fahrzeugnutzung.

Verlagerung auf effizientere Verkehrsmittel

Eine Verlagerung auf effizientere Verkehrsmittel wird erheblich erleichtert, wenn deren At-traktivität als Alternative zum Pkw hoch ist. Wichtige Hebel, um die Verlagerungspotenziale des ÖPNV zu heben, sind die Angebotsausweitung (u. a. Erhöhung der Takt- und Haltestel-lendichte) und die Verbesserung des Service – bei letzterem vor allem durch die Bevorrech-tigung bzw. Beschleunigung gegenüber dem Pkw. Das ist unter anderem nur zu errei-chen, wenn eine solide Finanzierung des ÖPNV-Betriebes gewährleistet ist (UBA 2010a).

Für den Radverkehr halten Kommunen oft keine separaten Haushaltsposten vor und sind somit in der Regel auf eine Straßenerneuerung oder -neubau angewiesen, um Radwege aufzuwerten bzw. neu zu schaffen. Dadurch ist der Aufbau von lückenlosen Radwegenetzen in den Kommunen und Gemeinden stark eingeschränkt. Ein Förderprogramm zur „Schaf-fung von Radverkehrswegen für den Alltagsradverkehr“ könnte hier Potenziale heben. Darüber hinaus sieht (UBA 2010a) ein erhebliches Potenzial in der Einbindung des Fahrrads in das betriebliche Mobilitätsmanagement – hier ist ein Förderprogramm für betriebliche Fahrradinfrastruktur (Abstellanlagen, Räume, Duschen …) denkbar. Eines der größten Hemmnisse, Fahrrad zu fahren, ist die mangelnde Sicherheit im Straßenverkehr. Eine vom Gesetzgeber initiierte Absenkung der Geschwindigkeit im innerörtlichen Pkw-Verkehr – zum Beispiel über die verstärkte Ausweisung von Verkehrsberuhigten Bereichen, Tempo 30-Zonen oder ein generelles Limit von 30 km/h in Ortschaften – würde das Fahrradfahren deut-lich sicherer und demzufolge auch attraktiver machen.

Instrumente für den Güterverkehr

Der Lkw ist für den Großteil des Energieverbrauchs des Güterverkehrs verantwortlich. Dabei spielt der Kraftstoffverbrauch eine erhebliche Rolle bei den Gesamtkosten des mit geringen Gewinnmargen operierenden Transportmarktes – entsprechend wurden Anstrengungen zur Verbesserung der Auslastung und des Verbrauchs durchgeführt. Auch die Nutzung von grö-ßeren Fahrzeugen führte zu einer Reduktion des Verbrauchs pro Transportleistung.

Einführung effizienter Fahrzeuge

Mit der CO2-Grenzwertgesetzgebung für leichte Nutzfahrzeuge (COM 2011) soll die Ein-führung von effizienten Fahrzeugen beschleunigt werden. Die Europäische Kommission ar-

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beitet aktuell zusammen mit ihren Mitgliedern an einer Gesetzgebung zur Festlegung von CO2-Grenzwerten für schwere Nutzfahrzeuge (SNFZ inkl. Busse).

Förderungen können hilfreich sein, um neue Fahrzeugtechnologien einzuführen und somit die Einführungshemmnisse überwinden und damit Kosten zu senken. Hier sollte geprüft werden, ob eine Förderung von Hybrid-Lkw, die hauptsächlich im städtischen Lieferverkehr eingesetzt werden, möglich ist. Förderprogramme zur Optimierung des Güterverkehrs (z.B. http://www.intelligente-logistik.org/) haben Innovationen zur Verbesserung der Auslastung der Fahrzeuge sowie Verlagerung auf Bahn und Schiene gebracht. Eine Fortführung solcher Programme scheint angebracht, um neue Entwicklungen anzustoßen.

Ein Ziel im Weißbuch der EU „Fahrplan zu einem einheitlichen europäischen Verkehrsraum – Hin zu einem wettbewerbsorientierten und ressourcenschonenden Verkehrssystem“ Kom(2011) 144 ist das Erreichen einer im wesentlichen CO2-freien Stadtlogistik in größeren städtischen Zentren bis 2030. Es sollte geprüft werden, inwieweit hierzu neue Forschungs- und Entwicklungsprojekte angeregt werden könnten.

Effiziente Fahrzeugnutzung

Das energieeffiziente Fahren ist in vielen Firmen in die Aus- und Weiterbildung integriert – meist in Zusammenarbeit mit den Lkw-Herstellern. Eine stärkere Verpflichtung dazu in der Gesetzgebung oder Selbstverpflichtung der Speditionen könnte hier hilfreich sein.

Durch die Anforderungen von Kunden in Hinblick auf Minimierung des ökologischen Fußab-druckes von Produkten besteht die Notwendigkeit der Ermittlung der ökologischen Wirkun-gen von Transporten sowie Maßnahmen zur Reduktion. Hier wurden Tools entwickelt (z.B. www.ecotransit.org ) und es findet eine Normierung auf europäischer Ebene statt. Eine bes-sere Auslastung und Transport über kürzere Strecken werden hier positiv bewertet.

Verlagerung auf effizientere Verkehrsmittel

Wichtige Voraussetzung für die Verlagerung auf die Bahn ist eine effiziente Abwicklung des Bahnverkehrs. Die Bundesregierung hat im Energiekonzept zugesagt, Investitionen in die Schieneninfrastruktur auszubauen und auf Knotenpunkte und Engpässe zu konzentrieren. Die Schaffung eines einheitlichen europäischen Eisenbahnverkehrsraumes ist dabei die Grundvoraussetzung zur besseren Verlagerung von internationalen Verkehren, die als Lang-streckenverkehre besonders für eine Verlagerung geeignet sind.

Die bessere Verknüpfung von Seehäfen mit Bahn und Binnenschiff ist eine wichtige Voraus-setzung für die Abwicklung der grenzüberschreitenden Transporte einer Export-Nation wie Deutschland – aber auch der Importe.

Konsequenzen für die Weiterentwicklung der NKI

Im Verkehrssektor ist eine Vielzahl von Akteuren – Privatpersonen und gewerbliche Ver-kehrsdienstleister – mit einer Vielzahl von unterschiedlichen Fahrzeugen auf den Verkehrs-trägern Straße, Schiene, Wasser und Luft unterwegs.

In den letzten Jahren wurden etliche Regulierungen zur Verbesserung der Effizienz der Fahrzeuge (CO2-Grenzwerte Pkw, leichte Nutzfahrzeuge) umgesetzt. Es ist geplant, deren Anforderungen zu erhöhen und weitere Fahrzeuggruppen (Lkw) einzubeziehen. Hier ist es wichtig, die europäischen Entwicklungen zu verfolgen und ambitionierte Ziele zu setzen.

Daneben ist insbesondere die Infrastrukturförderung für emissionsarme Fahrzeuge – sowohl im städtischen Verkehr (z.B. Fahrrad) als auch im Schienenfernverkehr ein wichtiger Punkte

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bei der Weiterentwicklung hin zu einem effizienten Verkehrssystem. Hier werden mit der Fortentwicklung der Bundesverkehrswegeplanung entsprechende Leitplanken gesetzt.

Förderprogramme für Elektromobilität als auch effiziente Logistik sollen ermöglichen, den Weg hin zu einem effizienten Verkehr schneller zu gehen.

Die NKI kann in vielen Bereichen unterstützend wirken. Hier sei die Unterstützung bei der Einführung von neuen Technologien (z.B. Hybridbusförderung) und von Öffentlichkeitsarbeit (Informationen zu effizienten Fahrzeugen/Fahrzeugnutzung, Kampagnen Umstieg) genannt.

Als ein wichtiger zukünftiger Schwerpunkt der NKI wird vom Projektteam die Unterstützung zur Verlagerung des innerörtlichen Pkw-Verkehrs auf den Umweltverbund (ÖPNV, Rad, Fuß) genannt. Hier müsste ein umfangreiches Maßnahmenpaket greifen, das in Kapitel 6.12 ent-wickelt wird.

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Tabelle 5-7: Instrumentenmatrix für den Sektor Verkehr (Auswahl)

Sektor Verkehr Personen, Teilsektor Kraft

MaßnahmeDringlich-

keit Neuig-

keitMaßnahme

Dringlich-keit

Neuig-keit

MaßnahmeDringlich-

keit Neuig-

keitRegulierung

CO2-Grenzwerte für Pkw 4 ÄTempolimit 120 km/h auf Autobahnen (und 80 km/h auf übrigen Außerortsstraßen)

3 NGeschwindigkeitslimits (30/80/120)

3 N

Effizienzkriterien in Beschaffungsrichtlinien für die öffentliche Hand

3 F/ÄAmbitionierte Mindestanforderung an den Rollwiderstandsbeiwert von Reifen

3 N 3 N

Vorgaben zur Energieeffizienz von Nebenaggregaten (Klima, Heizung, Licht, Radio...)

2 N

Verschärfung des Mindeststandards für den Reibungswiderstand von Motorölen

3 F

Qualitätskriterien in der ÖV-Vergabe (Qualitäts- & Umweltstandards in NVP, Regelungen im PBefG)

3 Ä

Vorgaben zur Ausstattung mit Leichtlaufreifen, Leichtlaufölen, Reifendruckkontrolle, Schaltpunkt- und Verbrauchsanzeigen

2 NVorzeitige Einführung Reifenkennzeichnung

3 NMindeststandards für den Radverkehr im Hauptradverkehrsnetz

2 Ä

Kennzeichnung Kraftstoffeffizienz Motoröle

3 ÄCarsharing-Stellplatzvergabe durch Bundesgesetz vereinfachen

3 Ä

Einheitlicher europäischer Eisenbahnverkehrsraum

3 Ä

Standards Planung Gewerbegebiete etc. Verkehrsarm

2 N

FörderungMarktanreizprogramm „Besonders effiziente neue Pkw"

3 N Spritsparkurse für Pkw-Fahrer 2 FSchaffung von Radverkehrswegen für den Alltagsradverkehr

3 N

Hybridbusförderprogramm 3 FFahrgemeinschaften: Mitfahrerparkplätze, Mitfahrerbörsen, Pendlernetz...

3 NAusbau von regionalem ÖV fördern (z.B. Stadtbahnkonzepte, S-Bahn...)

4 Ä

CO2-abhängiges Bonus-Malus-System für private Pkw-Neuzulassungen

3 N Solide Finanzierung des ÖPNV-Betriebes 3 F

Park+Ride an regionalen ÖV-Halten

3 N

Kommunale Fuß- und Radverkehrskonzepte

3 N

Pilotprojekte Verknüpfung der Verkehrsmittel

3 F

Bundesweites Mobilitätsportal 3 N

SteuerFirmenwagenbesteuerung mit Klimaschutzkriterien

4 NFirmenwagenbesteuerung mit Klimaschutzkriterien

3 NCity-Maut oder flächendeckendes Pkw-Roadpricing

2 N

Anpassung und Erhöhung Energiesteuer

4 ÄAnpassung und Erhöhung Energiesteuer

4 ÄAnpassung und Erhöhung Energiesteuer

4 Ä

Information/ Bildung CO2-Label mit Realverbrauchsdaten 3 N

Vorbildfunktion bei der Fahrzeugnutzung in Bundes-, Landesinstitutionen

3 NVorbildfunktion bei der VerkehrsDringlich-keitwahl in Bundes-, Landesinstitutionen

3 N

Bundesweite Beratungsstelle für nachhaltige öffentliche Kfz-Beschaffung

3 NKampagne für Akzeptanz von Tempolimits

3 NÖffentlichkeitsarbeit und Kampagnen Umweltfreundlicher Verkehr

3 F

Vorbildfunktion der Fahrzeugbeschaffung bei Bundes-, Landesinstitutionen

3 FÖffentlichkeitsarbeit Effiziente Fahrzeugnutzung

3 F

Internetratgeber energieeffiziente Fahrzeuge

3 N 2 FEuropäisches multimodales Verkehrsinformations-, Management- und Zahlsystem

3 N

Internetseite mit Informationen zu Energieeffiezinten Fahrzeugen

2 N 2 F

2 F2 F

F&E Forschungs- und Demonstrationsprojekte für emissionsarme und emissionslose Fahrzeuge

3 FEntwicklung und Förderung innovativer ÖV-Formen für dünn besiedelte ländliche Räume

3 N

F&E-Unterstützung Fahrwiderstände MIV, Bus, SSU... (Aerodynamik, Leichtbau, Rollwiderstände...)

2 FKooperative Verkehrssysteme (auch „kooperative ITS (Intelligente Transportsystems)

2 N

VerpflichtungSelbstverpflichtungen Firmen & Staat (z.B. CO2-Maximum beim Pkw-Kauf)

2 F

Vorgaben/Verpflichtungen für öffentliche Institutionen (z.B. Carsharing-Nutzung, Fahrerschulungen...)

3 N

Dienstreisemanagement öffentlicher Institutionen (s. "Information/Bildung") CO2-Orientiert

3 F

Übergeordn. Instrument

Betriebliches Mobilitätsmanagement

3 FRahmenbedingungen verbessern für Betriebliches Mobilitätsmanagement

3 F

Reform der Ö(PN)V-Finanzierung 3 Ä

Dringlichkeit: 4 =sehr hoch; 3 = hoch; 2 = mittel; 1 = geringNeuigkeit: N: neues Instrument; Ä: zu änderndes Instrument; F: fortzusetzendes Instrument

Anwendungs-bereich

Einführung effizienter Fahrzeuge Effizientere Fahrzeugnutzung Verlagerung auf effizientere Verkehrsmittel

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5.3 Strategische Einordnung der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) (IFEU, Fraunhofer ISI)

5.3.1 Strategische Ausrichtung und Kriterien der NKI

Der nationale Teil der Klimaschutzinitiative des BMU in ihrer bisherigen Struktur25 zielte mit den bisher veröffentlichten sechs Förderprogrammen vor allem auf die finanzielle Förderung bestimmter Technologien der Energieeffizienz und der erneuerbaren Energien (Mini-KWK, gewerbliche Kälteanlagen, energetische Biomassenutzung, Nutzung erneuerbarer Energien in wärmeerzeugende Anlagen) und spezielle Anwendergruppen (Kommunen, soziale und kulturelle Einrichtungen) ab. Hinzu kamen Einzelprojekte, die eine zielgruppenspezifische Verbesserung der Information zum Einsatz energieeffizienter und klimaschonender Techno-

25 http://www.bmu-klimaschutzinitiative.de/

MaßnahmeDringlich-

keit Neuig-

keit MaßnahmeDringlich-

keit Neuig-

keit MaßnhameDringlich-

keit Neuig-

keitRegulierung

CO2-Grenzwerte für Lkw 4 NSchaffung eines einheitlichen europäischen Eisenbahnverkehrsraums

3 N

Vorgaben zur Kfz-Neuausstattung mit Leichtlaufreifen & Reifendruckkontrolle

3 NSpritsparkurse für Lkw-Fahrer - Vorschrift

3 Ä

Vorgabe von Effizienzkriterien in Beschaffungsrichtlinien für die öffentliche Hand

3 N

FörderungÖko-Innovationen im Güterverkehr 3 F

Spritsparkurse für Lkw-Fahrer - Förderung

2 FStärkere Anbindung der Seehäfen an Bahn und Binnenschiff fördern

3 F

Marktanreizprogramm „Leichte Nutzfahrzeuge mit Hybridantrieb"

2 NVerkehrsmanagement für Verteilerverkehr

2 F

Effiziente und umweltfreundliche Güterverkehrskorridore schaffen (Infrastrukturförderung)

2 F/Ä

Öffentliche Beschaffung von emissionsarmen Fahrzeugen

3 NKooperationsmodelle für Speditionen (Auslastung)

3 F

Förderung einer europaweiten Internetplattform zur optimierten Verknüpfung von Logistikanbietern und Versendern

2 N

Modernisierung der Binnenschiffflotte

2 N

Bedarfsgerechte Weiterentwicklung und optimale Vernetzung der logistischen Knoten (GVZ)

2 F/Ä

Steuer Anpassung und Erhöhung Energiesteuer

4 FLkw-Maut ausweiten und erhöhen

3 Ä Lkw-Maut (ab 3,5t, AO+AB) 2 Ä

Anpassung und Erhöhung Energiesteuer

4 FAnpassung und Erhöhung Energiesteuer

4 F

Information/ Bildung

Kennzeichnung der CO2 -Emissionen und Kraftstoffeffizienz bei LNF (und später Lkw)

2 NFracht- und Laderaumbörsen... (Lkw-Auslastung)

2 F

Bundesweite Beratungsstelle für nachhaltige öffentliche Kfz-Beschaffung

2 N

F&E Strategie zur annähernd emissionsfreien Stadtlogistik bis 2030

3 NInternetportal CO2-Fußabdruck von Gütertransporten

2 F

Verpflichtung Selbstverpflichtungen von Speditionen/Verladern etc. zur CO2-Reduktion

2 NSelbstverpflichungen zur Erhöhung der Auslastung

1 F

Übergeordn. Instrument

Erhalt bzw. Reaktivierung bestehender Gleisanschlüsse

3 F

Dringlichkeit: 4 =sehr hoch; 3 = hoch; 2 = mittel; 1 = geringNeuigkeit: N: neues Instrument; Ä: zu änderndes Instrument; F: fortzusetzendes Instrument

Anwendungs-bereich

Sektor Verkehr Güter, Teilsektor Kraft

Einführung effizienter Fahrzeuge Effizientere Fahrzeugnutzung Verlagerung auf effizientere Verkehrsmittel

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logien für bestimmte Anwendergruppen (Verbraucher, private Unternehmen, Kommunen, Schulen) und Weiterbildungsangebote beinhalten.

Betrachtet man die im vorangehenden Kapitel analysierten sektoralen Instrumente der Ener-gieeffizienz-Politik in der Zusammenschau, so wird deutlich, dass

• bezüglich der Breitenförderung verschiedene Instrumentenbündel (bestehend aus den verschiedenen energiepolitischen Maßnahmentypen) vorhanden sind, die einen weiten Bereich abdecken, aber nicht alle Maßnahmenfelder. Nicht abgedeckt sind beispielsweise die Handlungsfelder industrieller Ab- und Prozesswärme, branchen-spezifischer Maßnahmen oder höchsteffizienter Pkw.

• die Spitzenförderung, die Förderung spezieller „Kondensationskeime für Effizienz-entwicklungen“ oder Netzwerke nicht systematisch, sondern eher erratisch gefördert werden.

Im Sinne einer Profilschärfung der NKI und einer Abgrenzung beispielsweise von anderen, bereits existenten Breiten-Förderprogrammen (KfW-Gebäudeförderung, Sonderfonds Ener-gieeffizienz für KMU, Marktanreizprogramm MAP, etc.) sowie des neu aufgelegten Energie-effizienz-Fonds ist daher zunächst eine strategische Grundlinie zu definieren. Um diese Pro-filschärfung zu realisieren, wurde im Rahmen eines Expertenworkshops eine Bestandserfas-sung der Förderlandschaft und -Strategie durchgeführt.26 Rahmensetzend für diese Profil-schärfung war zudem die Tatsache, dass das Budget der NKI im Vergleich zum Energieeffi-zienz-Fonds und sonstigen Förderprogrammen kleiner ist und sich deshalb nicht für eine Breitenförderung mit hohem Finanzvolumen eignet. 27

Eine wesentliche Schlussfolgerung aus dieser Diskussion war, dass die NKI – in Abgrenzung von Förderprogrammen, die eher auf eine breite Diffusion von Energieeffizienz setzen – ih-ren Schwerpunkt auf die Förderung sozialer, institutioneller und technischer Innovatio-nen legen sollte. Somit bildet sie gewissermaßen die Speerspitze des Klimaschutzes, schafft Voraussetzungen für eine nachfolgende Diffusion der Innovationen in die Breite und schließt die Lücke zwischen FuE und breiter Markteinführung. Durch ihre Innovationskraft stärkt sie auch dezentrale Akteure wie Kommunen und Mittelstand.

Als konkretere Kriterien für eine Weiterentwicklung und Profilschärfung wurden in dem ge-nannten Workshop vorgeschlagen:

Dekarbonisierung. Förderziele und Ausgestaltung der Förderung müssen aus langfristigen Klimaschutzzielen abgeleitet werden und im Gesamtkontext der Markttransformation be-trachtet werden.

26 Workshop am 2.11.2010. Teilnehmer/innen: B. Schlomann (Fraunhofer ISI), S. Thomas (Wuppertal Institut), W. Schulz (BEI), U. Leprich (IZES), D. Seifried (Ö Quadrat), F. Matthes (Öko-Institut), H.J. Ziesing, M. Pehnt, L. Brischke (IFEU), B. Wenzel (IfNE), M. Bockshammer, F. Eichler (PTJ), P. Grai-chen, U. Fuentes, R. Schäfer, M. Welke, S. Schneider, G. Zimmermann, W. Müller (BMU). 27 Allerdings ist das derzeit dem Energieeffizienz-Fonds zugemessene Fördervolumen von unter 300 Mio. Euro pro Jahr zwischen 2013 und 2015 (siehe Kapitel 5.1.2) auch nicht ausreichend für eine Breitenförderung von Energieeffizienz-Technologien. Der von Öko-Institut et al. (2009) vorgeschlage-ne Energieeffizienz-Fonds unterstellt ein jährliches Volumen von rund 1 Mrd. Euro für die Förderung hocheffizienter Querschnittstechnologien in Industrie und Gewerbe, hocheffizienter elektrischer Haus-haltsgeräte sowie hocheffizienter PKW. Der Vorschlag des Wuppertal-Instituts (Irrek/Thomas 2006) zu einem EnergieSparFonds, der zwölf Energieeinspar-Programme unter Einbezug des Gebäudebe-reichs umfasst, geht von erforderlichen Fonds-Mitteln in Höhe von 1 bis 1,5 Mrd. Euro pro Jahr aus.

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Konsistenz der Förderobjekte zur Strategie der Bundesregierung und des BMU und zu anderen bestehenden Förderstrukturen.

Schaffung neuer Strukturen und zusätzlicher Impulse. Schwerpunkt der NKI sollte die Förderung der Entwicklung von Strukturen sein, die der Marktransformation hin zu mehr Kli-maschutz und Energieeffizienz dienen, beispielsweise durch die Förderung von Change Agents („Betreiber des Wandels“). Change Agents arbeiten an einer konstruktiven Herbei-führung von Innovationen und Veränderungen im unternehmerischen und gesellschaftlichen Bereich (Rogers 2003, Matzler et al. 2010). Sie etablieren somit Kondensationskeime für Klimaschutzaktivitäten, die sich im Idealfall später selbst tragen, die aber vor allem wichtig sind für die spätere Umsetzung verstärkter Breitenförderprogramme und in den meisten Fäl-len auch eine Finanzierung aus solchen Breitenförderprogrammen benötigen werden.

„Phase-in“-Fähigkeit der geförderten Produkte/Strukturen. Eine Unterstützung der Phase-in-Fähigkeit zielt darauf ab, dass geförderte Produkte und Strukturen zum Zeitpunkt der Markteinführung gegenüber bisher verfügbaren Technologien und Produkten tatsächlich wettbewerbsfähig sind und sich Innovationen somit rascher, effektiver und nachhaltiger auf dem Markt behaupten können. Zudem ist entscheidend, dass diese Förderobjekte keine neue Pfadabhängigkeit schaffen und dass auf zukünftige Anforderungen reagiert werden kann.

Mindestmarktvolumen insbesondere bei Technologieförderprogrammen: Breiten-Förderprogramme vermeiden nur dann Mitnahmeeffekte (also die Förderung eines Marktvo-lumens, das auch ohne Förderung realisiert worden wäre), wenn durch die Förderung eine signifikante Steigerung des Marktvolumens der geförderten Produkte erwartet werden kann.

Mindesteinsparung pro Förderfall: Förderprogramme sollten auch auf einen signifikanten Einspareffekt pro Förderfall abzielen. Allerdings ist dieses Kriterium insbesondere für Brei-tenförderprogramme ausschlaggebend.

Berücksichtigung der sozialen Komponente: Die geförderten Projekte sollten sozial aus-gewogen sein bzw. können ggf. einen zusätzlichen sozialen Impuls geben.

Klares Profil: Zur Abgrenzung von anderen Förderprogrammen, zur Steigerung der Erkenn-barkeit der NKI und zur Vermeidung einer „Förderdschungels“ sowie einer Doppelförderung sollte das oben beschriebene klare Profil der NKI im gesamten Portfolio der NKI widerspie-geln.

Kommunikationsstrategien zur zielgruppengenauen Bekanntmachung sollten obligatori-scher Bestandteil jedes Förderprogramms sein, ebenso wie Kooperations- und Weiterbil-dungsstrategien mit und für Marktakteure wie Hersteller, Bauindustrie, Planer, Gerätehan-del, Handwerk.

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Abbildung 5-3: Förderstruktur der Vorschläge für die Weiterentwicklung der NKI

5.3.2 Zukünftige Arbeitsteilung der NKI und der anderen Förderinstrumente

Grundsätzlich ist eine instrumentelle, kommunikative und nicht zuletzt finanzielle Stärkung der Bedeutung der Energieeffizienz im energie- und klimapolitischen Gesamtkontext – in den auch die NKI einzuordnen ist – wünschenswert. Allerdings sollten folgende Prämissen be-rücksichtigt werden, aus denen sich das Anforderungsprofil für eine ambitionierte Ener-gieeffizienzpolitik ableitet:

• In Deutschland gibt es erhebliche Potenziale für Energieeinsparungen und Ener-gieeffizienz.

• Diese Potenziale sind über alle Sektoren und Segmente (weitgehend gleich) ver-teilt. Daher kann und sollte man einzelne Sektoren nicht von der Energieeffi-zienzpolitik "aussparen".

• Diese Potenziale sind überwiegend wirtschaftlich erschließbar. Allerdings beste-hen in den einzelnen Sektoren und Segmenten unterschiedlich schwerwiegende Hemmnisse, sodass man kaum ein einzelnes "Meta"-Instrument finden wird, wel-ches alle Energiesparpotenziale in geeigneter Weise adressiert und erschließt.

• Vielmehr sind die jeweiligen Sektoren und Segmente weiterhin einzeln zu adres-sieren. In der Regel erfordert dies ein Instrumentenbündel von ordnungsrechtli-chen, markt- und umsetzungsorientierten Instrumenten, von Maßnahmen zur In-formation, Motivation, Qualifikation sowie auch zur Förderung und Finanzierung.

• Finanzielle Förderung ist im Rahmen dieser Instrumentenbündel dort einzuset-zen, wo sie geeignet ist, die Marktunvollkommenheiten oder Hemmnisse zu überwinden, die zu den nicht wahrgenommenen Effizienzmaßnahmen führen.

• Bei der Ausgestaltung von Effizienzpolitik sollte zugleich der Übersichtlichkeit und Transparenz Rechnung getragen werden.

• Kontinuität und Vorhersehbarkeit der Politik sind die wichtigsten Vorausset-zungen für erfolgreiche Marktimpulse. Eine jahresübergreifende Finanzierung von Förderprogrammen wäre hier außerordentlich hilfreich.

• Der Aufbau neuer Programme erfolgt schrittweise und in angemessener Ge-schwindigkeit.

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Erst, wenn die geeignete Zusammensetzung dieser Instrumentenbündel für das jeweilige Segment geklärt ist, sollte und kann darüber nachgedacht werden, ob und an welcher Stelle ein weiteres Rahmeninstrument wie eine Effizienzverpflichtung helfen und Mehrwerte für die Effizienzpolitik herstellen und den Finanzierungsspielraum gegebenenfalls erweitern kann. Ein Rahmeninstrument kann insbesondere nicht die vielfältigen und notwendigen anderweiti-gen Aktivitäten ersetzen.

Zu diesen notwendigen Aktivitäten zur Stärkung der Energieeffizienz im Kontext der Energie- und Klimapolitik gehört auch die Weiterentwicklung der NKI mit der Profilschärfung auf die Förderung sozialer, institutioneller und technischer Innovationen, wie sie im vorangegange-nen Abschnitt skizziert wurde. Damit lässt sich die NKI auch von anderen sektoralen Förder-instrumenten sowie dem neuen, sektorübergreifenden Energieeffizienz-Fonds abgrenzen, deren Schwerpunkt auf der Breitenförderung von Energieeffizienz-Technologien mit ho-hem Finanzvolumen liegen sollte. Welche konkreten Förderfelder in diesem Rahmen adressiert werden sollten und welche Kriterien bei der Auswahl zu berücksichtigen sind, wird umfassend in Kapitel 6 beschrieben.

Auch wenn in diesem Förderrahmen das von der Europäischen Kommission (KOM(2011) 370) vorgeschlagene Instrument einer Einsparquote mit Weißen Zertifikaten auch in Deutschland zukünftig einen Platz im Instrumente-Mix zur Förderung der Energieeffizienz einnehmen sollte, würde eine NKI mit der hier vorgeschlagenen Profilschärfung eine sinnvol-le und notwendige Ergänzung bilden. Denn wie die Erfahrungen der Länder zeigen, die sol-che Systeme schon eingeführt haben (insbesondere das Vereinigte Königreich, Italien, Frankreich und Dänemark), zielen die unter einem solchen System durchgeführten Maß-nahmen in erster Linie auf einfache, standardisierbare Maßnahmen im Gebäudebereich und im Bereich von Querschnittstechnologien in Haushalten und Industrie ab (Bürger et al. 2011), d.h. würden eher Anwendungsfelder betreffen, die bisher von sektoralen Förderinstrumenten und nach der hier vorgeschlagenen Positionierung vom Energieeffizienz-Fonds abgedeckt werden.

Darüber hinaus müssen weitere Aktivitäten zur Stärkung der Energieeffizienz in diesem Handlungsrahmen auch von Wirtschaft selbst kommen, und zwar ebenfalls unabhängig da-von, ob es ein weiteres Rahmeninstrument wie eine Effizienzverpflichtung geben wird oder nicht. Denn viele der dargestellten Hemmnisse lassen sich nur von den Akteuren des Inno-vationssystems selbst abbauen, während die Politik i.d.R. nur Rahmenbedingungen für Ent-scheidungen setzen kann (siehe dazu auch Abschnitt 5.5).

5.4 Finanzierung der NKI Die Weiterentwicklung der NKI und weiterer Rahmeninstrumente wie eines Energieeffizienz-Fonds oder einer Energieeffizienz-Verpflichtung muss vor dem Hintergrund der grundsätzli-che Frage der künftigen Finanzierung von zentralen Instrumenten der Effizienzpolitik erörtert werden. Gerade die langfristigen klimapolitischen Ziele erfordern eine kurzfristige und ent-schiedene Umsetzung von Maßnahmen im Gebäudebestand und damit einen wachsenden Finanzierungsbedarf bei gleichzeitiger Verschärfung der Haushaltslage. Auch die Dauerhaf-tigkeit und Verlässlichkeit von Fördermaßnahmen ist ein wichtiger Aspekt, der bei einer rein haushaltsabhängigen Finanzierung – wie Beispiele aus der Vergangenheit zeigen – nicht immer gewährleistet ist.

So haben die langjährigen Erfahrungen im Bereich der Erneuerbaren-Energie-Förderung (insbesondere Marktanreizprogramm (MAP)), der Förderung der energetischen Gebäudesa-nierung im Rahmen der KfW-Programme oder auch die kurze Laufzeit des Mini-KWK-

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Programms gezeigt, dass es für eine kontinuierliche Marktentwicklung vorteilhafter ist, eine niedrigere, aber kontinuierliche Förderung zu etablieren, als ein Stop-and-Go bei einzelnen Fördertatbeständen in Kauf zu nehmen, weil zu hoch angesetzte Fördersätze einen heftigen Nachfrageboom auslösen, der schnell das bereitgestellte Mittelvolumen überschreitet, wo-rauf die Förderung kurzfristig wieder eingestellt werden muss. Die Verlässlichkeit sowohl des Fördermechanismus, der Förderhöhe und einer Mindestförderdauer ist daher aus verschie-denen Gründen von hoher Bedeutung:

Auf Seite der Endkunden (Förderempfänger) führt mangelnde Förderkontinuität zu investitionshemmendem Verhalten bei Ankündigungen von Fördererweiterungen bzw. Vorzieheffekten oder zu „Hamsterkäufen“ bei Ankündigungen von Förderkür-zungen.

Das Vertrauen der Antragssteller, die im Programm zugesagte Förderung auch tat-sächlich zu erhalten, beugt einem investitionshemmenden Verhalten vor. Dies gilt insbesondere bei einstufigen Antragsverfahren, bei denen die Förderungszusage und -zahlung erst nach dem Einreichen der Rechnungen erfolgt.

Förderkontinuität erlaubt damit eine gleichmäßige Auslastung der Hersteller, die Vermeidung von Lieferengpässen und eine Mittelfristplanung und ggf. Ausbau der Herstellungskapazitäten von Effizienztechnologien.

Sie ermöglicht Kostenreduktionen aufgrund von Lern- und Skaleneffekten.

Folglich ist an dieser Stelle zu diskutieren, inwieweit übergeordnete Instrumente, insbeson-dere wenn sie mit einer haushaltsunabhängigen Finanzierung einhergehen, dazu beitragen können, den Finanzierungsspielraum für Energieeffizienzinvestitionen verlässlicher zu ge-stalten und ggf. zu erweitern.

5.4.1 Derzeitige Finanzierung der NKI

Mit dem Gesetz zur Errichtung eines Sondervermögens „Energie- und Klimafonds“ (EKF) vom 8. Dezember 2010 hatte die Bundesregierung im Kontext der Laufzeitverlängerung für Kernkraftwerke einen neuen Weg eingeschlagen, um u.a. die NKI zusätzlich außerhalb des Bundeshaushaltes mit jährlich übertragbaren Mitteln auszustatten. Neben der NKI sollten aus dem Sondervermögen zunächst Maßnahmen in den folgenden Bereichen finanziert wer-den:

• Energieeffizienz,

• erneuerbare Energien,

• Energiespeicher- und Netztechnologien,

• Elektromobilität,

• energetische Gebäudesanierung,

• internationaler Klima- und Umweltschutz.

Als Einnahmequellen waren im Gesetz aus dem Jahr 2010 verankert:

• 300 Mio. Euro aus Sonderzahlungen durch die Kernkraftwerksbetreiber für die Jahre 2011 und 2012 sowie jährlich 200 Mio. Euro in den Jahren 2013 bis 2016.

• Ab dem Jahr 2013 Einnahmen aus der Versteigerung von CO2-Emissionsrechten, soweit sie über den im Bundeshaushalt veranschlagten Einnahmen zzgl. der Deut-

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schen Emissionshandelsstelle-Kosten (insgesamt 915 Mio. Euro brutto) liegen. Vor-sichtig geschätzt wurden hieraus Einnahmen in Höhe von mindestens 2 Mrd. Euro pro Jahr erwartet.

• Verzinsungen von Mitteln des Sondervermögens und Rückflüsse.

Nachdem die im Herbst 2010 beschlossene Laufzeitverlängerung für die Kernkraftwerke in Folge der Nuklearkatastrophe im japanischen Kernkraftwerk Fukushima von der Bundesre-gierung mit Ende des 3-monatigen Moratoriums im Juni 2011 wieder rückgängig gemacht wurde, erfolgten seit März 2011 keine Sonderzahlungen der Kraftwerksbetreiber mehr, so dass zumindest die Anfangsfinanzierungdes EKF bis 2012 auf eine neue Grundlage gestellt werden musste.

Dies erfolgte mit dem Änderungsgesetz zum EKF28, das auch am 6.6.2011 von der Bundes-regierung beschlossen wurde. Dabei wurde die Struktur des Fonds wesentlich umgestaltet: Auf der Einnahmeseite erfolgen für das Jahr 2011 Zuweisungen in Höhe von 225 Mio. Euro aus dem Bundeshaushalt. Ab dem Jahr 2012 sollen dann – nach Abzug der Kosten für die Emissionshandelsstelle – die gesamten Erlöse des Emissionshandels direkt in den Fonds fließen. Ab dem Jahr 2013 erwartet das Bundesfinanzministerium für den Fonds so jährlich Zuflüsse von gut 3 Mrd. Euro (BMF 2011). Gleichzeitig wurde die Zweckbestimmung des EKF erweitert, so dass z. B. nun die gesamten – bisher in den Einzelplänen des BMU, BMVBS, BMWi und BMBF enthaltenen – Mittel zur Förderung der Elektromobilität oder die Zuschüsse an stromintensive Unternehmen aus dem Fonds finanziert werden. Dazu wurden im Änderungsgesetz eine Reihe neuer Ausgabentitel neu aufgenommen:

• Maßnahmen zur Weiterentwicklung der Elektromobilität.

• Demonstration und Erprobung der Elektromobilität.

• Förderung von Maßnahmen zur energetischen Stadtsanierung.

• Wald- und Klimafonds (Investitionen).

• Förderung von Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel.

• Energie- und Klimaaußenpolitik.

• Förderung der Kooperation mit anderen Staaten im Rahmen der EU-Richtlinie Erneu-erbare Energien.

• Entschädigungen und Kosten aus Deckungszusagen des Bundes ggü. der KfW zur Förderung der ersten zehn Offshorewindparks.

• Entschädigungen und Kosten aus Deckungszusagen des Bundes ggü. der KfW für zinssubventionierte Darlehen der KfW für Maßnahmen des internationalen Klima-schutzes.

• Zuschüsse an stromintensive Unternehmen zum Ausgleich von emissionshandelsbe-dingten Strompreiserhöhungen (bis zu 500 Mio. Euro p.a. ab 2013).

28 http://www.bundesfinanzministerium.de/nn_128716/DE/BMF__Startseite/Aktuelles/Aktuelle__Gesetze/Gesetzentwuerfe__Arbeitsfassungen/002__Energie__f_C3_BCr__D__RE__1,templateId=raw,property=publicationFile.pdf (Abruf 26.6.2011)

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• Insgesamt enthält der EKF nunmehr 20 Einzeltitel, davon sind 12 neu. Der Finanz-plan für den Zeitraum 2012 bis 2015 sieht für den EKF Einnahmen in Höhe von 10,6 Mrd. Euro vor (bei einem zugrunde gelegten CO2-Preis von 15 €/Tonne). Die Ausga-ben sollen rund 10,5 Mrd. Euro betragen, rund 0,4 Mrd. Euro gehen in die Rücklage. Abbildung 5-4 zeigt die Aufteilung der nach Ausgabenschwerpunkten zusammenge-fassten Ausgabeposten. Die Finanzzuweisungen auf die einzelnen Titel im EKF-Wirtschaftsplan 2012 sehen für die Folgejahre nur Verpflichtungsermächtigungen vor, die nur einen Teil der im EKF-Finanzplan vorgesehenen Budgets abdecken. Die tatsächliche Finanzausstattung jedes Titels in den Jahren 2013 bis 2015 und danach ist Teil der jährlichen Haushaltsverhandlungen, d.h. die Ansätze im EKF-Finanzplan sind nicht bindend, nur die geringeren Verpflichtungsermächtigungen des gültigen EKF-Wirtschaftsplans.

Abbildung 5-4: Ausgabenschwerpunkte des EKF für die Jahre 2012 bis 2015 (BMF 2011)

• Für die in diesem Bericht vorgeschlagenen Fördermaßnahmen sind die Mittelaus-stattungen der EKF-Titel NKI, Energieeffizienzfonds sowie teilweise die Titel für For-schungs- und Entwicklungsvorhaben im Bereich Energieeffizienz und erneuerbare Energien relevant.

• Gemäß EKF-Finanzplan soll die NKI bis 2015 mit insgesamt rund 790 Mio. Euro aus dem Sondervermögen ausgestattet werden29, der Energieeffizienzfonds inklusive Forschung und Entwicklungsvorhaben Energieeffizienz rund 1,3 Mrd. Euro. Davon sind rund 300 Mio. Euro über Verpflichtungsermächtigungen für F+E Energieeffizienz

29 Ansatz im EKF-Finanzplan 880 Mio. Euro abzgl. Ansatz von 89 Mio. Euro für Waldklima-Fonds und Anpassung an den Klimawandel laut EKF-Wirtschaftsplan.

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bereits eingeplant und rund 890 Mio. Euro für den Energieeffizienzfonds. Die Ver-pflichtungsermächtigungen bis zum Jahr 2015 verteilen sich gemäß Tabelle 5-8.

Tabelle 5-8: Mittelansätze im EKF-Wirtschaftsplan 2012 für NKI, Energieeffizienzfonds und F+E Ener-gieeffizienz

NKI Energieeffizienzfonds F+E Energieeffizienz

Bewirtschaftung BMU BMWi / BMVBS BMWi / BMBF

Mio. Euro

2011 40 (108) 90 28

2012 100 (168) 89 21

2013 152 (220) 267 30

2014 113 (181) 266 30

2015 71 (139) 266 30

Werte in Klammern: Inklusive vorgesehener Zuweisungen von jährlich 68 Mio. Euro aus dem Bundeshaushalt.

Die in Abbildung 5-4 dargestellten Einnahmen des EKF aus dem Emissionshandel sind aus-gehend von einem Zertifikatspreis von 15 Euro/Tonne konservativ geschätzt worden. Bei et-wa 225 Mio. Tonnen auf Deutschland entfallende zu versteigernden CO2 Zertifikaten kann pro Euro Unterschied im Zertifikatspreis von gut 200 Mio. Euro Mehr- oder Mindereinnahmen ausgegangen werden. Damit besteht auf der Einnahmeseite eine sehr hohe Volatilität, je nachdem, wie der Zertifikatspreis tatsächlich sein wird. Läge der Zertifikatspreis statt 15 bei 20 Euro/Tonne, dann würden bereits über 1 Mrd. Euro zusätzlich dem Sondervermögen pro Jahr zufließen. Umgekehrt würde ein Zertifikatspreis von nur 12 Euro pro Tonne bereits eine Mindereinnahme von fast 700 Mio. Euro bedeuten. Dies erschwert die längerfristige Pro-grammplanung und bedeutet entsprechend große Unsicherheit.

5.4.2 Zukünftige Finanzierung der NKI

Eine Finanzierung über einen Fonds, der der sich z.B. aus Energiepreisaufschlägen oder anderen Quellen (Steuern, Abgaben, Umlagen) speist, wurde vor diesem Hintergrund bereits in der EDL-RL von 2006 (Artikel 6) empfohlen. Einen noch stärkeren Systemwechsel bei der Finanzierung stellen die dort ebenfalls genannten „Weißen Zertifikate“ dar. Diese beinhalten eine Einsparverpflichtung für eine spezielle Akteursgruppe (z.B. Energielieferanten), die über ein System von standardisierten Einspartiteln (= Weiße Zertifikate) abgewickelt wird. Vergli-chen mit dem in Deutschland insbesondere im Gebäudebereich bisher dominierendem Sys-tem der finanziellen Förderung aus Haushaltsmitteln würde dieses Instrument einen Wechsel der Finanzierung auf ein budgetunabhängiges, aus privaten Mitteln gespeistes System be-deuten.

Grundsätzlich steht ein breites Spektrum von Finanzierungsmöglichkeiten zur Verfügung, die jedoch alle mit Vor- und Nachteilen behaftet sind (siehe Tabelle 5-7).

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Tabelle 5-9: Grundsätzliche Finanzierungsmöglichkeiten für übergeordnete Instrumente der Energieef-fizienzpolitik

Mittelherkunft Vorteile Nachteile

Finanzierung aus allgemeinen Bundesmit-teln: • Marktanreizprogramm (MAP) • KfW-Programme zur energetischen Ge-

bäudesanierung und für KMU • Energie- und Stromsteuer/-erhöhung • Auktionserlöse Emissionshandel

Relativ einfache organisatori-sche Umsetzbarkeit. Keine rechtlichen Hindernisse. Dauerhaftigkeit der Finanzie-rung dabei bei MAP und Ökosteuer besser gesichert als bei den Emissionshandel-serlösen, bei denen auch in den nächsten Jahren von be-trächtlichen Schwankungen bei den Zertifikatspreisen auszugehen ist, auch wenn sich das verfügbare Volumen ab 2013 planmäßig erhöht.

Grundsätzliche Unsicherheit bezüglich Dauerhaftigkeit bei Finanzierung aus allgemei-nen Bundesmitteln, da es zahlreiche alternative Ver-wendungsmöglichkeiten gibt. Erhöhung dieser Mittel auf nationaler Ebene derzeit poli-tisch vermutlich schwer um-setzbar (allerdings bei EU-ETS Erhöhung ab 2013).

Finanzierung durch Umlageverfahren: • Aufschlag auf Strom-/Wärmepreis in

Form einer staatliche Sonderabgabe (z. B. „Effizienzzehntelcent“), beispiels-weise im Rahmen des KWKG

• Umlage von Energieeffizienz-Vergütungen nach dem Vorbild des EEG (NEEG-Modell, insbesondere für Strom)

• Umlage auf Netzgebühren im Zuge der Netzentgeltregulierung (Strom, Wärme)

Dauerhaftigkeit und Stetigkeit der Finanzierung gewährleis-tet. Haushaltsunabhängige Finan-zierung

Erhöhung des Strom- und Wärmepreises möglicher-weise nur schwer vermittel-bar. Bei staatlicher Sonderabgabe rechtliche Probleme (Grup-pennützigkeit)

Finanzierung durch „Weiße Zertifikate“ Dauerhaftigkeit und Stetig-keit der Finanzierung ge-währleistet. Haushaltsunabhängige Fi-nanzierung Ggf. Erhöhung des verfüg-baren Finanzierungsvolu-mens, wenn die Alternati-ven aufgrund des Primats der Haushaltssanierung und des Widerstands ge-gen Steuererhöhungen und Umlagen volumenmä-ßig beschränkt sind.

Etablierung einer neuen Or-ganisationsstruktur erforder-lich, die zusätzliche administ-rative Kosten beim Staat und bei den Verpflichteten verur-sacht. Politische Durchsetzbarkeit möglicherweise schwierig wegen Widerstands der po-tenziell Verpflichteten und ggf. der Endkunden wegen steigender Strom- und Wär-mepreise. Möglicherweise nachteilige Auswirkungen auf die Wett-bewerbssituation innerhalb der Gruppe der Verpflichteten und auf den Energiedienst-leistungsmarkt.

Quellen: Schlomann et al. 2011; Bürger et al. 2011; Pehnt 2009; Ifeu/Wuppertal Institut 2009; Schlo-mann 2008; Irrek/Thomas 2006; Duscha et al. 2005

Eine Dauerhaftigkeit der Förderung lässt sich am ehesten durch verlässliche Finanzierungs-quellen erreichen, die (in Reihenfolge abnehmender Finanzierungssicherheit)

entweder durch privatrechtliche, gesetzlich festgeschriebene Umlagen (z.B. durch eine Preissteuerung für Energieeffizienzmaßnahmen nach dem Vorbild des EEG in

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Form eines NEgawatt-Einspeise-Gesetzes (NEEG) (siehe z.B. Ifeu/Wuppertal Institut 2009) oder durch einen Aufschlag auf den Strom-/Wärmepreis in Form einer staatli-chen Sonderabgabe (z. B. Endenergieabgabe, Effizienzzehntelcent),

aus Haushaltsmitteln erfolgen, die gesetzlich verankert sind (wie prinzipiell beim MAP über das EEWärmeG der Fall, allerdings nicht mit definierten Mindestbeträgen), oder durch Abzweigung aus Ökosteuereinnahmen,

oder auf Basis von Finanzierungsquellen funktionieren, die keinen starken Schwankungen unterliegen (wie das Aufkommen aus der Energie- und Stromsteu-er).

Eine Finanzierung aus Emissionshandelserlösen, wie sie beim EKF die Basis darstellt, ist hingegen mit erheblichen Unsicherheiten bei den Einnahmen bzw. Einnahmeschwankungen verbunden und erschwert die Programmplanung.

Eine Endenergieabgabe ist eine Möglichkeit, zusätzliche Einnahmen für energiepolitische Maßnahmen wie etwa eine Ausweitung des CO2-Gebäudesanierungsprogramms zu generie-ren. Bei Sätzen von 0,3 Cent/kWh auf Gas und Heizöl sowie 0,5 Cent/kWh auf Strom ergibt sich nach den Berechnungen mit PANTA RHEI in Kapitel 4.2.7 ein jährliches Aufkommen von zunächst 5,3 Mrd. Euro, das bis zum Jahr 2030 mit dem Rückgang vor allem des Ver-brauchs fossiler Energieträger auf gut 4,5 Mrd. Euro sinken würde. Auf den Strom entfallen gut 2 Mrd. Euro an Aufkommen.

Der wesentliche Vorteil dieser Finanzierungsform liegt in der Sicherstellung einer dauerhaf-ten und berechenbaren Finanzierung. Ob sich eine solche Umlage derzeit politisch durchset-zen lässt, ist jedoch fraglich, da eine weitere Erhöhung des Strom- und ggf. auch Wärme-preis nur schwer vermittelbar sein dürfte.

Eine Ausweitung der verfügbaren Haushaltsmittel u.a. für die Durchführung von Einspar-maßnahmen ließe sich grundsätzlich auch durch den Abbau von so genannten umwelt-schädlichen Subventionen im Energiebereich erreichen, die vom UBA (2010) auf rund 48 Mrd. Euro pro Jahr beziffert werden. Zum Großteil handelt es sich hierbei um Energies-teuervergünstigungen im Bereich der Energiebereitstellung und -nutzung und Verkehr, aber auch beim Wohnen. Ein Abbau von Begünstigungstatbeständen würde außerdem eine Ver-teuerung der Energienutzung darstellen und folglich direkt Anreize für mehr Effizienz setzen. Allerdings ist zu erwarten, dass ein Abbau von Vergünstigungen von großen politischen Wi-derständen begleitet sein wird.

Wie sich an der nun im EKF verankerten Strompreiskompensation des Emissionshandels oder auch der Ausweitung der besonderen Ausgleichsregelung im EEG 2012 für die stromin-tensive Industrie gezeigt hat, ist in den nächsten Jahren eher eine weitere Ausweitung der Vergünstigungen zu erwarten. Auch die allgemeine Steuerermäßigung und der Spitzenaus-gleich im Rahmen der Energie- und Stromsteuer soll nach den Aussagen im Energiekonzept grundsätzlich beibehalten und lediglich an eine Gegenleistung gebunden werden.

Eine grundsätzliche Finanzierungsalternative böte vor diesem Hintergrund das Instrument der Weißen Zertifikate, bei dem durch die Festlegung einer Einsparverpflichtung für eine bestimmte Akteursgruppe (nach dem Vorschlag der neuen Energieeffizienz-Richtlinie) die Finanzierung von Einsparmaßnahmen weitgehend durch private Mittel erfolgt, wobei die Kosten letztlich, wie bei einem Umlageverfahren oder bei der Energie- und Stromsteuer, über den Strom- oder Wärmepreis auch auf die Endnutzer umgelegt werden. Aber auch die-ses Instrument weist neben dem wesentlichen Vorteil einer haushaltsunabhängigen Finan-

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zierung Nachteile auf, die bei einer möglichen Einführung dieses neuen Instruments zu be-rücksichtigen sind. Diese betreffen unter anderem

• die zusätzlichen Kosten durch die institutionelle Etablierung des Systems, die sowohl beim Staat als auch bei den verpflichteten Unternehmen anfallen (nach dem Vor-schlag der neuen EU-Energieeffizienz-Richtlinie Endenergielieferanten oder Verteil-netzbetreiber); dabei ist die Zahl dieser Unternehmen in Deutschland erheblich höher als in anderen europäischen Ländern wie dem Vereinigten Königreich, Frankreich oder Dänemark, die bereits Einsparquotensysteme eingeführt haben;

• mögliche Folgen für die Wettbewerbssituation zwischen den potenziell Verpflichteten, da die Unternehmen nicht gleichermaßen für eine stärkere Beteiligung am Markt für Energiedienstleistungen geeignet sind. Dies hängt stark von ihrer regionalen Veran-kerung, ihrem Produktportfolio, ihrer Beteiligung an den Wertschöpfungsstufen sowie den Kosten-, Vertriebs- und Vernetzungsstrukturen ab. Insbesondere für Energiever-sorgungsunternehmen im liberalisierten Markt, deren Wertschöpfungsstufen von Er-zeugung, Verteilung und Vertrieb (in der Regel) getrennt sind, ist diese Frage nicht eindeutig zu beantworten. Tendenziell ist bei Stadtwerken (also stärker regional ver-ankerten, integrierten Unternehmen mit Kontakt zum Endkunden) eine weiter wach-sende Aktivität auf dem Markt der Energiedienstleistungen festzustellen, während viele andere Unternehmen der Branche (etwa überregionale Verteilnetzbetreiber oder Tankstellenketten) sich an diesem Markt bisher überhaupt nicht beteiligen;

• mögliche Auswirkungen auf den derzeitigen Markt für Energiedienstleistungen in Deutschland, wenn mit den potenziell Verpflichteten neue Akteure dort verstärkt agie-ren und andere ggf. verdrängen; in den letzten zehn bis fünfzehn Jahren ist in Deutschland ein prosperierender Markt von Energiedienstleistungen und Energie-dienstleistungsunternehmen entstanden, nicht zuletzt unter aktiver Beteiligung bran-chenfremder Unternehmen wie Anlagenbauern, Herstellern von Mess- und Rege-lungstechnik, Mess- und Gebäudedienstleistern sowie Planungs- und Ingenieurbüros. Prognos geht jüngsten Erkenntnissen zufolge von einem Energiedienstleistungs-markt30 mit einem Volumen von 2,5 Mrd. € jährlich aus, damit ist der deutsche Markt der am weitesten entwickelte Markt in Europa.

• Hinzu kommt, dass Weiße Zertifikate vergleichsweise schwer in die schon weit aus-gearbeitete Effizienz-Instrumentenlandschaft in Deutschland integrierbar sein dürften als dies in den Ländern der Fall war, die dieses Instrument schon eingeführt haben (insbesondere dem Vereinigten Königreich, Italien und Frankreich).

Falls ein solches Instrument eingeführt würde, ist daher seine genaue Ausgestaltung sowie geeignete Einbettung in den bisherigen Rahmen der Energieeffizienzpolitik (um Doppelförde-rung zu vermeiden) sorgfältig zu analysieren. Erfahrungen in den Ländern, die bereits Ein-sparquotensysteme eingeführt haben, haben gezeigt, dass die jeweilige Ausgestaltung des Systems entscheidend die Einsparmaßnahmen bestimmt, die jeweils durchgeführt werden.

30 Der Begriff "Energiedienstleistungen" wird nicht einheitlich verwendet. Wir beziehen uns auf "Ener-giedienstleistungen im engeren Sinne" und bezeichnen damit ein modulares Maßnahmenpaket aus den Komponenten Planung, Bau, Betrieb & Instandsetzung, Optimierung, Brennstoffbeschaffung, (Co-)Finanzierungund Nutzermotivation. Der sog. Contractor übernimmt technisch-wirtschaftliche Risiken und gibt Garantien für die Kosten und Ergebnisse der Energiedienstleistung über die gesamte Ver-tragslaufzeit.

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Wichtig ist hier insbesondere die Sicherstellung der Zusätzlichkeit der Maßnahmenwirkung durch Wahl eines geeigneten Ausgangsniveaus für die Anrechnung der Einsparung (Bürger et al. 2011; Schlomann et al. 2011).

5.5 Maßnahmen der Wirtschaft als zentraler Teil des Innovationsgeschehens (Fraunhofer ISI, IREES) In der Vergangenheit erwarteten viele Akteursgruppen (z.B. Umweltverbände, Energiever-sorger, Maschinen- und Anlagenhersteller), dass die Energie- und Klimapolitik oder die In-dustriepolitik der EU, der Bundesregierung oder der Länderregierungen die entscheidende Impulsgeberin für eine energieeffiziente und nachhaltige Entwicklung sein müsse. Die jünge-ren Erkenntnisse zur Innovationsforschung als auch empirische Beobachtungen im Rahmen der Energieeffizienznetzwerke kommen aber zu dem Schluss, dass der Staat auf EU-, Bun-des- oder Landesebene nur einen Teil der erforderlichen Maßnahmen ergreifen kann, die notwendig sind, um die möglichen energieeffizienten Lösungen auch zu realisieren. In diese Richtung zielt auch die Klimainitiative der Bundesregierung, vertreten durch das BMU und BMWI, und der Wirtschaft, vertreten durch den DIHK.

Ein Teil der erforderlichen Maßnahmen, die bestehende Hemmnisse beseitigen und fördern-de Faktoren aufgreifen, muss in einer Marktwirtschaft und demokratisch organisierten Ge-sellschaft von den anderen Akteuren des Innovationssystems selbst kommen, weil die Politik i.a. nur Rahmenbedingungen für Entscheidungen setzen, nicht aber die konkreten Investiti-onsentscheidungen tätigen oder konkrete Organisations-Maßnahmen zum Energienutzungs-verhalten ergreifen kann.

Die Entscheidungen zu energieeffizienten Maschinen, Anlagen und Fahrzeugen sowie zu organisatorischen Maßnahmen und Energienutzungsverhalten sind nicht nur eine Frage der Rentabilität („wirtschaftliche Energieeffizienz-Potenziale“), sondern auch eine Frage

• des Risikos (insbesondere in der industriellen Produktion bzgl. Qualitätsstandards) • der unternehmens- oder familieninternen Entscheidungsroutinen (wie z. B. günstigste

Investition/keine Lebenszykluskosten-Betrachtung, strategische und nicht strategi-sche Investitionen, Entscheidung allein nach dem Risikomaß Amortisationszeit),

• der Anerkennung in der zugehörigen sozialen Gruppe (Repräsentativ-Gebäude mit Glasfassaden und großen Foyers; Schwimmbad im Garten, große Limousine)

• oder allgemein der jeweiligen Präferenzen des potentiellen Investors (z. B. der Rent-nerhaushalte, der Familien-Unternehmer und der absehbar vor der Pensionierung stehenden Geschäftsführer, der Bürgermeister oder der Geschäftsleitung.

Es geht also um viele weitere Aspekte der Entscheidungsfindung in den verschiedenen Ak-teursgruppen einschließlich der Architekten und beratenden Ingenieure, der Installations- und Wartungsfirmen, der Gewerbeaufsicht (die z.B. für ihre Emissionsauflagen keine ener-gieeffizienten Lösungen offeriert) oder des Verkaufspersonals im Einzelhandel (siehe Kapitel 5.1.3). Diese Entscheidungsaspekte können häufig besser von den Selbstorganisationen der Wirtschaft oder der Zivilgesellschaft oder durch Werte vermittelnde Institutionen durch deren Maßnahmen aufgegriffen werden als durch Maßnahmen der öffentlichen Verwaltung. Einige Beispiele seien hier genannt:

Industrie, GHD-Sektoren und Landwirtschaft

• Die Unternehmen der Wirtschaft benötigen häufig mehr Informationen zur Risi-koeinschätzung neuer hocheffizienter Maschinen, Anlagen oder Regelungstechnik

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(z.B. Auswirkungen auf die Produktqualität), zur Mitarbeiter-Akzeptanz (z.B. bei der Maschinen-, Anlagen- oder PC-Abschaltung) oder der Risikobeherrschung (z.B. Contracting, Abwärmelieferung an den benachbarten Betrieb) durch Versicherungs-lösungen.

• Informationskampagnen sollten überwiegend von den Industrieverbänden selbst organisiert und eventuell in Kooperation mit öffentlichen Energie-Agenturen durchge-führt werden. Diese kennen die Anforderungen der Unternehmen weitaus besser als öffentliche Institutionen (ein Beispiel: die Initiative „Druckluft Effizient“ mit den Herstel-lern von Druckluftanlagen und der dena). Da die Investitionsentscheidungspraxis, lediglich das Risikomaß der Amortisations-zeit als Investitionskriterium zu nutzen, so weit verbreitet ist, wäre eine bundesweite Informationskampagne der Dachverbände der Wirtschaft (BDI und DIHK) sowie der Verbände der Investitionsgüterindustrie (z. B. VDMA und ZVEI) dringend erforderlich, um das Thema der Wirtschaftlichkeitsberechnungen für energieeffiziente Lösungen sowie der Ausschreibungen zu Investitionen mit energietechnischen Effizienzspezifi-kationen in das breite Bewusstsein der Geschäftsführungen und Controller zu brin-gen. Eine Informations- und Fortbildungskampagne der Verbände der Industrie- und der Dienstleistungsbranche, insbesondere für die KMU, zu energietechnischen Messverfahren (z. B. Druckluftleckagen, Warmwasser-und Dampfbedarf, Stromver-brauch und Leistungsmessungen an Wochenenden) und kostengünstigen Ener-giemanagement-Systemen wäre sehr wirksam, um die Informationen über betriebli-che Energieschwerpunkte und Energieverluste bereitzustellen.

• Gut vorbereitete Fortbildungsangebote für die Energieverantwortlichen seitens des BDI, des DIHK sowie der Verbände der Investitionsgüterhersteller für die KMU und beratende Ingenieure oder der Innungen für ihre Mitgliedsunternehmen wären eine zentrale Aufgabe. Inhaltlich sollte außer den Querschnittstechniken auf für Pro-duktionsprozesse der einzelnen Branchen abgehoben und damit zugleich auch die Ausbildung spezialisierter Energieberater für einzelne Branchen vorangetrieben wer-den. Dies würde entscheidend dazu beigetragen, dass in den Betrieben die notwen-digen Kompetenzen für Identifikation, Analyse und Umsetzung möglicher Effizienz-maßnahmen bei den Industrieprozessen besser zur Verfügung stehen. Hierzu sind sowohl die VDI- und VDE-Fachgruppen, der VBI und die Fachberater der Handwerke als auch Fachleute aus den AIF- und Fraunhofer-Instituten eine reiche Erfahrungs-quelle, deren Know-how in berufliche Fortbildungskurse einfließen müsste (z.B. in den 1990er Jahren durch Impulsprogramme zur Energieeffizienz und zu Elektromo-torenanwendungen einiger Bundesländer realisiert). Generell sollten berufliche Fortbildungsangebote verstärkt auch zu organisatorischen Themen erarbeitet und regional angeboten werden, so z. B. zur allgemeinen Sensibi-lisierung zur Energieeffizienz auch im Bereich der Mitarbeiter-Motivation, der Verbes-serung der Ausschreibungen von energietechnischen Anlagen und Maschinen (bzgl. Spezifikationen von Energieeffizienzanforderungen) und zur Verteilung der Energie-kosten auf Produktionslinien und Produkte (statt als Gemeinkosten).

• Die Erfahrungen aus den regionalen Energieeffizienz-Netzwerken in der Schweiz und auch in Deutschland mit etwa 1000 Betrieben zeigen, dass der Erfahrungsaus-tausch zwischen den beteiligten Unternehmen zum Thema Energieeffizienz und eine gemeinsame Zielsetzung eine Möglichkeit der mittelständischen Betriebe ist, ihre

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Entscheidungen schneller zu treffen und ihre Energiekosteneinsparungen gegenüber dem Durchschnitt der Industrie zu verdoppeln. Solche Netzwerke sollten weiter aus-gedehnt werden (siehe Kapitel 5.2.3). Während die bisherigen Netzwerke sich über-wiegend auf regionaler Ebene gebildet haben und überwiegend Querschnittstechno-logien betrachtet werden, sind für einzelne Branchen sind durchaus auch spezialisier-te Netzwerke denkbar (z. B. in der Nahrungsmittel-Industrie oder für große Hotels), die sich dann auch mit branchenspezifischen Prozessen und Organisationsfragen be-fassen können. Mittelfristig ist für Deutschland ein Gesamtpotenzial von etwa 700 solcher Netzwerke denkbar (Jochem et al. 2010), an denen dann rund 7000 bis 10000 Betriebe teilnehmen würden.

• Eine Initiative der Bundesregierung, an die großen Unternehmen der energieinten-siven Branchen mit der Aufforderung heranzutreten, ehrgeizige Energieeffizienzpro-gramme durch ihre technischen Zentralen entwickeln zu lassen. Hierzu könnte eine vergleichbare Initiative wie mit dem DIHK (Partnerschaft für Klimaschutz, Energieeffi-zienz und Innovation, DIHK 2011) entwickelt werden.

• Die Wirtschaftsverbände und die Bundesregierung sollten weitere Formen der Aus-zeichnung für energieeffiziente und klimabewusste Unternehmen und Erfindungen ins Leben rufen (ähnlich den bereits existierenden Auszeichnungen wie dem Innova-tionspreis für Klima und Umwelt (iku), getragen durch den BMU und BDI (2011), der Klima- und Energieeffizienzgruppe des DIHK (2011) oder dem internationalen Ener-gieeffizienzpreis der dena). Derartige Auszeichnungen sind nicht nur wichtig für die Öffentlichkeit wegen der publizierten und prämierten Best Practice-Beispiele zur Nachahmung oder zur Moti-vation von weiteren Bewerbern für die kommenden Jahre aufgrund des Imagege-winns, sondern sie tragen auch mit dazu bei, die Prioritätensetzung in den Unter-nehmen in Hinsicht auf mehr Aufmerksamkeit für die Energieeffizienz zu verändern.

• Eine weitere bisher zu wenig genutzte Möglichkeit ist die Kooperation zwischen Wirt-schaft und Universitäten und Fachhochschulen während der Ausbildung zum Ingeni-eur, Wirtschafts-Ingenieur oder technischem Betriebswirt. So könnten Lehrstühle und Professoren an Universitäten und Fachhochschulen verstärkt gewonnen werden, um Diplom-, Master und Bachelor-Arbeiten in Unternehmen ihrer regionalen Umgebung zum Themenbereich der Energieeffizienz erstellen zu lassen und auch Praktika nach abgeschlossenem Studium in Unternehmen zu organisieren (wird in den USA erfolg-reich praktiziert, um den Studienabgängern einen Einstieg in die Praxis zu geben und zugleich dem Unternehmen die Chance, die Eignung des Hochschulabgängers für eine geplante Position im Bereich des Energiemanagements zu prüfen).

Private Haushalte

Auch in diesem Sektor konzentrieren sich die Maßnahmen sehr stark auf die Schaffung poli-tischer Rahmenbedingungen, was angesichts bestimmter Hemmnisse auch sachgerecht ist (vgl. Kapitel 5.2.1). Andererseits könnten auch hier die Verbände des Einzelhandels, des Großhandels, der Hersteller von Elektrogeräten, Pkw und wärmetechnischen Komponenten an Wohnhäusern, die Innungen des Baugewerbes und Bauausbaugewerbes sowie auch die Energieversorger wesentlich mehr Aktivitäten entwickeln, als dies derzeit der Fall ist. Hinzu kommen Einflüsse von Werte-bildenden Institutionen, die Präferenzen der privaten Haushal-te verändern könnten. Beispiele sind hierfür:

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An der beruflichen Information und Fortbildung des Verkaufspersonals, der Bauhand-werker und der Wartungsfirmen könnten die betroffenen Verbände und Innungen mehr un-ternehmen als bisher, um die privaten Haushalte bei Investitionen z.B. in Elektrogeräte, Wohngebäude oder Pkw besser bzgl. energieeffizienter Lösungen zu beraten (auch hier fehlt fast immer der Bewertungsaspekt der Lebenskosten-Analyse und der Rentabilität beim Al-ternativen-Vergleich im Beratungsalltag).

Stadtwerke und andere Energieversorger könnten zusammen mit Partnern wie beratenden Ingenieure, Handwerksbetrieben, Anlagenherstellern und Banken spezielle Contracting-Produkte zu typischen und neuartigen Energieeffizienz-Investitionen anbieten, die von den privaten Haushalten oder von kleinen Unternehmen zu selten aufgegriffen werden. Hierzu wären auch Franchise-Modelle für Handwerksbetriebe als Franchise-Nehmer möglich. Hier-zu bedarf es auch Lösungen der Versicherungswirtschaft (z. B. im Insolvenzfall des Handwerksbetriebes oder im Todesfall).

Die Contracting-Produkte könnten auch für spezifische Zielgruppen zugeschnitten sein, z. B. für ältere Gebäudebesitzer, die selbst ihre Gebäude nicht mehr Wärme-sanieren wollen, oder für Wohngebäude von Eigentumswohnungsbesitzern, die eine Sonderumlage zur Fi-nanzierung der Wärmeschutz-Investitionen scheuen.

Die Verbände der Endkonsumenten, z. B. Haus- und Grundbesitzer-Vereine, Automo-bilclubs, Umweltverbände sowie die Medien haben einen großen Einfluss auf die Präferen-zen der Konsum- und Einkaufsgewohnheiten der unterschiedlichen sozialen Gruppen der privaten Haushalte. Hier wird es notwendig sein, den Diskurs zwischen Vertretern ver-schiedener Lebensstile und Wertpräferenzen in den Kontext von Klimawandel und Ener-gieeffizienz zu stellen und damit mittelfristig eine in vielen gesellschaftlichen Gruppen hinein weitgehend akzeptierte Präferenz-Haltung von nachhaltiger Entwicklung und nachhaltigem Konsum mittels Energieeffizienz (und zum Teil Suffizienz) zu erreichen.

Bei den Wirtschaftsverbänden oder der Zivilgesellschaft liegt häufig die erforderliche Fach-Kompetenz. Staatliche Stellen übernehmen hier häufig nur eine anstiftende, motivierende und unterstützende Rolle. Aber die öffentliche Verwaltung, die Exekutive und die Legislative sind auch abhängig von den Informationen der Lobbyisten und den Präferenzen der Wähler, die ihrerseits stark abhängig sind von den Informationen der Medien. Deshalb sei abschlie-ßend auf einen Vorschlag der Fraunhofer-Gesellschaft hingewiesen, einen Energieeffizienz-Rat zu bilden, der die Verhandlungskraft in Bezug auf Energieeffizienz ähnlich bündelt wie sie im Bereich des Energieangebots über die großen Kapitalgesellschaften schon immer be-stand. Der Vorschlag eines Energieeffizienz-Rates gründet auf folgenden Gegebenheiten:

• Zentrales Merkmal der Energieeffizienz ist die Ubiquität: Millionen von Haushalte und zehntausende von Betrieben investieren in tausende von Techniken der Energieeffi-zienz. Damit ist der Gegenstand sowohl inhaltlich als auch interessengruppen-spezifisch völlig disparat und politisch unartikuliert, medial zu komplex.

• Im Gegensatz zur Strom-, Erdgas- oder Mineralölwirtschaft mit jeweils nur vier bis zehn großen Unternehmen, die direkt mit der Bundesregierung sprechen, hat die Energieeffizienz bis heute keine umfassend organisierte Form der Artikulation.

• Beim Energieangebot gibt es wenige Technologien (z.B. thermische Kraftwerke, Wasserkraftwerke, Raffinerien, Erdgasspeicher, Pipelines). Auch diese technische Homogenität führt zu einer schnelleren Bereitschaft der Politik, über bestehende Op-tionen zu entscheiden (vgl. Kernenergie, Wind, Photovoltaik).

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Der vorgeschlagene Energieeffizienz-Rat soll mit hoher Kompetenz und Reflexion der ver-schiedenen Interessen, vertreten durch 10 bis 12 Persönlichkeiten, eine vergleichbare Ver-handlungskraft haben, wie sie die Energie-anbietenden Wirtschaftssektoren aufgrund ihrer strukturellen Merkmale bereits haben (vgl. Abbildung 5-5). Im Rat sind Vertreter aus drei Be-reichen vorgeschlagen:

• der Forschung (ähnlich wie beim Forschungsverbund Erneuerbare Energien), • den Verbänden der Technologiehersteller energieeffizienter Produkte und Investitionsgü-

ter sowie Energieeffizienz-Dienstleistungen (z. B. VDMA, ZVEI, VBI), • den Verbänden der Energieanwender in allen Bereichen der Wirtschaft, privaten Haushal-

te, öffentlichen Gebietskörperschaften und des Verkehrs.

Diese Gruppen sind in drei Plattformen organisiert und entsenden jeweils drei bis vier Vertre-ter in den Energieeffizienz-Rat. Dieser spricht unmittelbar mit dem Bundeskanzleramt.

Abbildung 5-5: Struktur des seitens der Fraunhofer-Gesellschaft vorgeschlagenen Energieeffizienz-Rates (2011)

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6 Weiterentwicklung der NKI: neue Förderfelder und innovative Fördermechanismen

6.1 Auswahl der Analysegegenstände Neben der volkswirtschaftlichen Bewertung von Maßnahmen der Energieeffizienz und des Klimaschutzes war eine der wesentlichen Aufgaben des Projektes, detaillierte Analysen für mögliche neue Förderbausteine der NKI durchzuführen.

Leitend dafür waren die in Kapitel 5.3.1 festgesetzten Kriterien und strategischen Stoßrich-tungen.

Die Auswahl der zu untersuchenden Bausteine erfolgte entlang der Maßgabe, dass diese

• einen wichtigen Beitrag zur Förderung der Energieeffizienz leisten sollten, beispiels-weise durch ein attraktives Einsparpotenzial oder eine hohe Innovationswirkung (s. u.) und

• bislang noch nicht hinreichend mit politischen Instrumenten und wissenschaftlichen Analysen adressiert sein sollten.

Ziel war es, nicht nur die entsprechenden Vertiefungsgebiete als solche zu untersuchen, sondern zugleich zu prüfen, inwieweit sie in das Portfolio der NKI passen oder eher in ande-ren Förderzusammenhängen zu unterstützen seien.

In Absprache mit dem BMU wurden die in Abbildung 6-1 dargestellten Vertiefungsgebiete definiert und werden im Folgenden dargestellt.

Abbildung 6-1: Untersuchte Vertiefungsgebiete

6.2 Gebäudesanierung und -betrieb Zusammenfassung

Hintergrund: Die Wirtschaftlichkeit der Sanierung eines Bestandsgebäudes geht aus Sicht des Investors insbe-sondere im Mietwohnungsbereich deutlich über die rein energetische Wirtschaftlichkeit (also energiebedingte Mehrinvestitionen vs. Energiekosteneinsparungen) hinaus. Große Relevanz hat die „Lage“ einer Immobilie. Diese

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entscheidet maßgeblich, ob der Investor davon ausgehen kann, die für zur Refinanzierung seiner Investitionen notwendige Erhöhung der Nettokaltmiete erzielen zu können.

Daher wurde untersucht, inwiefern durch eine Förderung in Abhängigkeit vom Nettokaltmietenniveau des Be-standsgebäudes eine Steigerung der Sanierungstätigkeit und eine Lenkungswirkung in Richtung der niedrigprei-sigen Wohnflächen erreicht werden kann.

Außerdem wurden weitere mögliche, im Rahmen der NKI sinnvolle Fördertatbestände analysiert. Vorschläge innerhalb der NKI: Das Handlungsfeld Gebäudesanierung erfordert auf der einen Seite große Fi-nanzaufwendungen im Sinne eines differenzierten Breitenprogramms, um das erforderliche Sanierungsvolumen anzutriggern. Dem Charakter der NKI entsprechend gibt es jedoch weitere Segmente, in denen die NKI im Be-reich der Gebäude eingreifen kann. Dies betrifft

• die Kommune als Akteur; • die Ermöglichung gebäudeübergreifender Kooperation im Rahmen von Quartierssanierungen und • die Etablierung von Sanierungsstandards und Qualitätssicherungssystemen als methodischem Hebel, um

die Sanierungstiefe und Ausführungsqualität zu steigern.

Hierfür werden folgende konkrete Maßnahmen in Zusammenhang mit der NKI vorgeschlagen: eine Bund-Länder-Kooperation mit interessierten Bundesländern zur Entwicklung und Implementierung von Rahmenbedingungen für einen ambitionierten kommunalen Qualitätsstandard, die Förderung der Landkreise und kreisfreien Städte zur Etablierung des Qualitätsstandards in der Region (Initiierung des Dialogs, Aufbau von Schulungen, Firmenver-zeichnissen und Netzwerken sowie die laufende Betreuung, Marketing und Qualitätssicherung), die Förderung von Energie-Quartiersmoderatoren (extern und verwaltungsintern) und Informationstätigkeit für Quartierssanie-rung und einen Förderbonus für objektübergreifende Heizungsaustausch-, Sanierungs- und Beratungsaktivitäten im Rahmen der bestehenden Förderprogramme.

Vorschläge außerhalb der NKI: Die untersuchte Nettokaltmieten-Förderung ist in der Lage, das aus Sicht der Vermieter wirtschaftliche Potenzial der umfassenden energetischen Gebäudemodernisierung hin zu schwer er-reichbaren Mietwohnbeständen im unteren Mietpreissegment zu verschieben sowie das erschließbare Potenzial der energetischen Gebäudesanierung zu steigern. Deutlich ist aber auch, dass bei einer Anpassung der Förderarchitektur weitere zielgruppenspezifische Aspekte berücksichtigt werden müssen. Relevant sind etwa der Grad an Institutionalisierung und Professionalität der Ei-gentümer, differenziert nach Selbstnutzern, privaten und institutionellen Vermietern sowie Hauseigentümerge-meinschaften. Hier bedarf es umfangreicher Untersuchungen, um die Zielgruppen und ihre Investitionsentschei-dungen besser qualifizieren und quantifizieren zu können.

6.2.1 Hintergrund

Langfristig will Deutschland bis zum Jahr 2050 seine CO2-Emissionen um mindestens 80 % senken. Um dieses Ziel zu erreichen, müssen alle Gebäude in Deutschland bis 2050 mög-lichst klimaneutral sein. Dieses ist eine der Kernherausforderungen einer ambitionierten und langfristig angelegten Klimaschutzpolitik. Diese Herausforderung gewinnt dadurch an beson-derem Gewicht, weil die Energieeinsparung in Gebäuden die zentrale Voraussetzung dafür ist, dass die erneuerbaren Energien im Wärmemarkt (im Wesentlichen Solarthermie, Ge-othermie, Biomassen) effektiv und effizient genutzt werden können und die eher begrenzten Potenziale der Biomassen (insbesondere flüssige und gasförmige Biomassen) für Sektoren zur Verfügung gestellt werden können, in denen es absehbar keine anderen Substitutions-möglichkeiten gibt. Langfristig sind die flüssigen Biomassen und Biogase für den Flugverkehr und für den Güterschwerlastverkehr sowie das Biogas für den Regelenergiemarkt die bislang einzigen heute bereits realisierbar erscheinenden Optionen. Bereits heute werden Bioethanol und Biodiesel weltweit zur Dekarbonisierung des Verkehrssektors genutzt. Entsprechend ist gerade bei den Biomassen von einer globalen Verknappung auszugehen, sodass diese nicht in größerem Umfang für den Gebäudesektor zur Verfügung stehen. Eine Ausnahme bilden hier die festen Biomassen, da diese mit den derzeitig verfügbaren Verfahren nicht in größe-rem Umfang für den Verkehrssektor nutzbar gemacht werden können. Allerdings spielen für

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feste Biomassen aufgrund ihrer geringeren Energiedichte und der damit wirtschaftlich be-grenzten Transportreichweiten regionale Knappheiten eine größere Rolle.

Trotz der teilweise sehr erfolgreichen Instrumente im Bereich der Ordnungspolitik, der Förde-rung, der Information und Beratung erfolgt der überwiegende Teil der Sanierungen weiterhin ohne (tiefgreifende) energetische Maßnahmen. Grundsätzlich gelten die ordnungsrechtlichen Bestimmungen wie die Energieeinsparverordnung für Gebäude (EnEV 2009) für den Neubau wie auch für den Bestand.

Während beim Neubau von Gebäuden ein regelmäßiger formaler Kontakt zum Bauherrn (bzw. zum Architekten) über Bauanträge und Baugenehmigungen etabliert wird, gibt es bei der Sanierung einen teilweise erheblichen Ermessensspielraum, ob und ab wann überhaupt eine Genehmigung erforderlich ist. Die Genehmigungsfreiheit im Sanierungsfall enthebt den Bauherrn zwar nicht von der Einhaltung gesetzlicher Vorgaben. Dennoch ist bekannt, dass ein erheblicher Teil von Sanierungen ohne weiteren Kontakt zu den Bauämtern als soge-nannte "Pinselsanierungen" durchgeführt wird, obwohl gesetzliche Vorgaben zur energeti-schen Qualität von Bauteilen auch bei der Sanierung bestehen. Prognos geht dabei davon aus, dass lediglich ein Drittel aller Instandsetzungen als vollwertige energetische Sanierung ausgeführt werden.

Die geringe Durchgriffstiefe ordnungsrechtlicher Vorgaben im Bestand ist nur vordergründig auf formale Aspekte wie den mangelnden baurechtlichen Vollzug zurückzuführen. Vielmehr bestehen vielfältige Hemmnisse bei der Umsetzung der energetischen Sanierung im Be-stand:

• An vorderster Stelle wird dabei von Gebäudeeigentümern auf die mangelnde Wirt-schaftlichkeit der Maßnahmen verwiesen,

• häufig in Verbindung mit einer unzureichenden Allokation von Kosten und Nutzen, dem sogenannten Investor-Nutzer-Dilemma: während der Eigentümer umfangrei-che Investitionen tätigt, kommen die Mieter in den Genuss der Energiekosteneinspa-rungen. Die Relevanz dieses Hemmnisses dürfte insbesondere im niedrigpreisig vermieteten Wohngebäudebestand schwer wiegen.

• Ferner bestehen in der Bewirtschaftung von Wohnimmobilien erhebliche Unterschie-de zwischen den überwiegend von großen Unternehmen verwalteten Beständen im vermieteten Sammelbesitz, über den genossenschaftlich organisierten Bestand, über Hauseigentümergesellschaften mit selbst genutztem oder vermieteten Wohneigen-tum, über den Streubesitz in Form von kleinen Mehrfamilienhäusern bis hin zum Ein-familienhaus als überwiegend selbstgenutztem Wohneigentum. Dabei variiert der Grad an Professionalität erheblich.

• Insbesondere Einzeleigentümer können leicht an der Komplexität eines Sanierungs-vorhabens aus technischer, wirtschaftlicher und mietrechtlicher Sicht scheitern und benötigen hier künftig sicher mehr professionellen Beistand bei der Organisation so-wie eine stärkere beratende Unterstützung.

• Aber auch in professionell verwalteten Beständen ist die (energetische) Sanierung von Wohngebäuden ein komplexes Thema, das neben den bereits erwähnten miet-rechtlichen Problemen auch generelle Fragen der Demografie, der Marktentwick-lung der Immobilie sowie auch der Stellung der Immobilie im Gesamtportfolio des Unternehmens aufwirft.

• Zudem erfordern zunehmende energetische Anforderungen auch höhere Qualifika-tion auf Seiten aller Baubeteiligten, wie etwa den Architekten, Haustechnikplanern

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und den Bauausführenden. Dies ist teilweise auch mit steigenden Planungs- und Transaktionskosten verbunden.

Angesichts der aufgezeigten Probleme erscheint die These naheliegend, dass die Moderni-sierung und Instandsetzung bereits generell komplexe Anforderungen an die Gebäudeeigen-tümer stellt. Diese Komplexität wird durch die energetische Modernisierung in der Regel nicht gemindert, sondern erhöht. Es ist nicht auszuschließen, dass dies im Zweifelsfall zu eher einfachen Lösungen (ohne energetische Sanierung) oder gar zur Unterlassung weitrei-chender Sanierungsinvestitionen (Retention) führt.

6.2.2 Kaltmietenabhängige Gebäudeförderung als neuer Förderansatz (Prognos)

Ausgangslage: Warum die Wirtschaftlichkeit eine besondere Rolle spielt

Im Folgenden soll die Komplexität des Wirtschaftlichkeitsbegriffs bei der Sanierung von Be-standsgebäuden beleuchtet werden. Mit einem besonderen Blick auf den Mietwohnbestand wird dabei das Modell einer kaltmietenabhängigen Förderung (NKM-Förderung) entwickelt und untersucht. Dabei steht als Grundidee die verbesserte Allokation von (ohnehin knappen) Fördermitteln im Vordergrund.

Die vorliegende Untersuchung konzentriert sich auf den Mietwohnungsbestand und greift das Problem der aufgrund der mangelnden Wirtschaftlichkeit ausbleibenden energetischen Sanierung auf.

Die Hemmnisse in diesem Segment sind vielfältig und werden in vielen Studien ausführlich beschrieben (Prognos 2007, BEI/Prognos/energetic solutions 2009, IWU 2008a und 2008b, sowie HWR 2009). Nicht-ökonomische Hemmnisse sind vorrangig Informationsdefizite, feh-lendes Know-how in der Vorbereitung, Planung und Umsetzung, fehlende Professionalität (Überforderung) im Umgang mit dem technisch-wirtschaftlich und rechtlich komplexen Sanie-rungsgeschehen, mangelnder Vollzug, bzw. fehlende Kontrolle.

Die vorliegende Untersuchung stellt sich bewusst auf den Standpunkt, diese nicht-ökonomischen Hemmnisse zwar nicht zu ignorieren, jedoch als sogenannte Hemmnisse "zweiter Ordnung" hintenan zu stellen. Umgekehrt stellen wir die Ökonomie, insbesondere das sog. Investor-Nutzer-Dilemma bewusst in den Vordergrund und begründen dies wie folgt:

• es gibt bereits zahlreiche Ansätze, um den multiplen Hemmnisstrukturen im Bestand zu begegnen (Informationskampagnen, Training und Qualifizierung (kostenlose bzw. nied-rigschwellige Beratungsangebote, attraktive Förderkonditionen, etc.)).

• der mangelnde Vollzug der EnEV im Bestand erscheint zwar vordergründig als ein schwerwiegendes Problem und ein Hauptmangel des bestehenden Ordnungsrahmens. Jedoch muss in Betracht gezogen werden, dass eine Rückkehr zu personell wie von der Qualifizierung her voll ausgestatteten kommunalen Bauämtern (Vollzugsebene) unrealis-tisch ist. Darüber hinaus dürfte die überwiegende Anzahl der Eigentümer schwerlich per se anstreben, baurechtliche Auflagen (ohne Not) zu unterlaufen. Wir folgern daher, dass es vorrangig ökonomische Gründe hat, wenn die Sanierungspraxis den ordnungsrechtli-chen Anforderungen hinterher läuft.

Ziel der Untersuchung soll eine Abschätzung des wirtschaftlichen Potenzials zur (energeti-schen) Gebäudesanierung im Mietwohnbestand in Abhängigkeit der Realisierbarkeit der nach BGB möglichen Erhöhung der Nettokaltmiete sowie mögliche Auswirkungen der An-

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passung bestehender Förderinstrumente an die gewonnenen Erkenntnisse zum wirtschaftli-chen Potenzial sein. Konkret sollen folgende Fragen adressiert werden:

• Welche Mietwohnsegmente sind wirtschaftlich am wenigsten attraktiv für eine energeti-sche Modernisierung?

• Lassen sich die Förderinstrumente gezielt für die wenig attraktiven Bestände anpassen? • Wie ändert sich die Attraktivität und Häufigkeit für die energetische Modernisierung bei

geänderten Modernisierungskosten (z.B. über bei einer Anpassung von bestehenden Förderinstrumenten)?

Der Wirtschaftlichkeitsbegriff

Bei den Überlegungen zum Begriff der Wirtschaftlichkeit im wohnungswirtschaftlichen Kon-text muss grundsätzlich zwischen dem selbst genutzten Wohneigentum und Mietwohnge-bäuden unterschieden werden. Während im selbstgenutzten Wohneigentum die Kosten einer Sanierung und der Nutzen (Energiekostenreduktion, Komfortsteigerung) auf den Nutzer ent-fallen, stellt sich die Situation im Mietwohnungsbestand grundlegend anders dar. Werden die Investitionen noch vollständig vom Eigentümer getragen, so liegt der Nutzen weitgehend beim Mieter. Der Wirtschaftlichkeitsbegriff unterliegt im Mietwohnungsbereich damit deutlich schwierigeren Randbedingungen als im selbstgenutzten Wohneigentum.

In vielen Studien wurde nachgewiesen, dass die energetische Sanierung im Bestand grund-sätzlich wirtschaftlich ist (Prognos 2007, IWU 2008). Dabei wird regelmäßig eine Grenzkos-tenbetrachtung durchgeführt, in deren Rahmen gezeigt wird, dass sich bei der Durchführung einer ohnehin anstehenden Instandsetzungsmaßnahme zusätzlich durchgeführte, energeti-sche Modernisierungsmaßnahmen im Rahmen üblicher wirtschaftlicher Lebensdauerbe-trachtungen über die zusätzlich eingesparten Energiekosten refinanzieren lassen.

Für viele energetische Sanierungsmaßnahmen (Dämmung der obersten Geschossdecke, Dämmung der Außenwände, Modernisierung der Fenster) lässt sich so eine Wirtschaftlich-keit nachweisen. Dabei wird jedoch in der Regel davon ausgegangen, dass die realisierten Energiekosteneinsparungen dem Investor voll umfänglich zu Gute kommen. Im Mietwoh-nungsbau ist dies jedoch aufgrund des „Vermieter-Mieter-Dilemmas“ nicht der Fall. Die Ein-sparungen fallen als Betriebskosteneinsparungen vorrangig dem Mieter zu.

Vielfach wird dieses "Vermieter-Mieter-Dilemma" als allein entscheidendes Hemmnis im Mietwohnungsbau zitiert. Dabei wird vernachlässigt, dass der Eigentümer mit der Moderni-sierungsmieterhöhung nach §559 BGB grundsätzlich über ein Instrument verfügt, die Moder-nisierungskosten für die energetische Sanierung auf die Miete umzulegen.

Die Frage ist daher, ob diese Möglichkeit der ihr zugedachten Anreizfunktion auf zufrieden-stellende Weise gerecht wird. Die Umlagemöglichkeit bietet für die Vermieter zwar einen po-tenziell großen Anreiz für energetische Verbesserungen. Dieser lässt sich aber häufig nicht ausschöpfen. Sofern die Miete bei dem jeweiligen Objekt bereits vor der Modernisierung am oberen Rand der ortsüblichen Vergleichsmiete liegt und die ortsübliche Vergleichsmiete nicht stagniert, kommt es zu einem Aufzehrungseffekt, weil die Umlage auf Dauer nicht zusätzlich zur ortsüblichen Vergleichsmiete erhoben werden darf (HWR 2009).

Entsprechend unterscheiden sich die technische Maßnahmen und deren Einzelwirtschaft-lichkeit für die relevanten Segmente nicht grundsätzlich, sofern es sich jeweils um einen ver-gleichbaren Gebäudetyp und Nutzungsverhältnisse handelt. Viel mehr unterscheidet sich die Wirtschaftlichkeit der Maßnahme nach folgenden Kriterien:

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• absolute Höhe der Nettokaltmiete im Bestand sowie die zu erwartende Veränderung der Nettokaltmiete im (energetisch) unsanierten Zustand,

• zu erwartende Veränderung der Nettokaltmiete im sanierten Zustand, • Finanzielle und steuerliche Situation des Eigentümers sowie seine Professionalität

(Knowhow, Prozesskompetenz, Fähigkeit zur Einbindung von Fördermitteln) • sowie soziale Lage und Bildungsvoraussetzungen Mieter.

Auch, wenn einzelne dieser Kriterien in ihren Ausprägungen korrelieren, etwa die soziale La-ge und Bildungsvoraussetzungen der Mieter mit dem absoluten Mietniveau, sind grundsätz-lich aus diesem Set an Kriterien vielfältige Kombinationen ableitbar, an denen die Umset-zung einer (für sich) wirtschaftlichen Sanierung scheitern kann.

Handlungsspielraum durch Anpassungen der Miethöhe

Wie beschrieben erlaubt das Mietrecht nach §559 BGB die Umlegung von Investitionskosten für Modernisierungsmaßnahmen auf die Nettokaltmiete. Diese Möglichkeit zur Steigerung der NKM konkurriert jedoch mit anderen Wegen zur Steigerung der NKM:

• Die Umsetzung von Modernisierungsmaßnahmen berechtigt den Vermieter gemäß §559 BGB zur Erhöhung der Nettokaltmiete um bis zu 11 %. Bei Modernisierungsmaß-nahmen konkurrieren energierelevante Modernisierungsmaßnahmen jedoch mit anderen Maßnahmen, wie beispielsweise dem Einbau von Sanitäreinrichtungen.

• Der Vermieter hat die Möglichkeit, die Miete bei laufenden Mietverträgen auf das Niveau der ortsüblichen Vergleichsmiete anzuheben (§558 BGB, mit einer Kappungsgrenze von 20% innerhalb von 3 Jahren). Diese Möglichkeit ist formal aufwändig, jedoch günstiger umsetzbar und weniger risikobehaftet als eine Modernisierungsinvestition.

• Die Erhöhung der Miete bei Neuvermietung von Wohneinheiten. In diesem Fall ist die Höhe der Miete mit dem neuen Mieter prinzipiell frei verhandelbar. Diese Möglichkeit bie-tet sich insbesondere bei einer hohen Mieterfluktuation an.

Der Spielraum für den Umfang der genannten Varianten ist im Wesentlichen von der Marktsi-tuation, also dem aktuellen Mietpreisniveau und der Entwicklung der ortsüblichen Ver-gleichsmieten abhängig.

Mit der Umsetzung von energetischen Modernisierungsmaßnahmen, von nicht-energetischen Modernisierungsmaßnahmen sowie mit der Anpassung der Miete ohne Mo-dernisierungsmaßnahme bieten sich dem Eigentümer einer Mietimmobilie drei Wege zur Er-höhung der Miete: Das Dilemma besteht also vielmehr darin, dass die Umlagefähigkeit einer Modernisierung bei schlechter Marktlage begrenzt ist.

Marktsituationen: Mietpreisniveau und -Dynamik

Der Spielraum für die Erhöhung der NKM und damit zur Umsetzung von Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen im Mietwohnungsbestand hängt von zwei wesentlichen Fakto-ren zur Beschreibung der Marktsituation ab.

1) Niveau der Netto-Kaltmiete als Ausdruck für die aktuelle Attraktivität (Wertigkeit und Lage) des Mietobjektes.

2) Dynamik der Mietenentwicklung als Ausdruck für die Dynamik des lokalen und regionalen Mietwohnungsmarktes.

Daten zum Niveau der Nettokaltmieten und zur Verteilung im Wohngebäudebestand können unter anderem der Zusatzerhebung des Mikrozensus 2006 (StBA 2008) entnommen werden.

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Hier liegen Häufigkeitsverteilungen der Miethöhe für unterschiedliche Baualtersklassen und Gebäudegrößen vor. Abbildung 2-3 zeigt die Häufigkeitsverteilung der Bruttokaltmieten im deutschen Mietwohnungsbestand in Abhängigkeit vom Alter des Gebäudes.

Abbildung 6-2: Häufigkeitsverteilung der Bruttokaltmiete für unterschiedliche Baualtersklassen in Deutschland (StBa 2008)

Zur Dynamik des Mietwohnungsmarktes liegen keine unmittelbar nutzbaren und quantifizier-baren Daten vor. Hier eignen sich beispielsweise die Wohnraumprognosen des BBR oder Veröffentlichungen der Prognos AG (z.B. Prognos Zukunftsatlas) als Grundlage für die Ablei-tung der Dynamik der Mietwohnungsmärkte in Kombination mit den Mietpreisniveaus.

Abbildung 6-3 zeigt beispielhaft einen Ausschnitt aus dem Zukunftsatlas der Prognos AG, der die wirtschaftliche Stärke und die Entwicklungsperspektiven auf der Ebene von Landkrei-sen anhand von Indikatoren bewertet. Auf Basis der wirtschaftlichen und demografischen Dynamik auf regionaler Basis können Häufigkeiten für unterschiedliche Mietmarktsituationen zumindest indirekt abgeleitet werden.

Abbildung 6-3: Ausschnitt aus dem Zukunftsatlas 2009 der Prognos

Folgende Indikatoren können für die Bewertung und Verteilung des Mietwohnungsbestandes auf die o.g. Marktsituationen dienen:

0%

5%

10%

15%

20%

25%

30%

0 bis 3,5

3,5bis 4

4bis 4,5

4,5bis 5

5bis 6

6bis 7

7bis 8,5

8,5und

mehr

Häuf

igke

it [%

]

Bruttokaltmiete [€/m²/Monat]

vor 1948

1948 bis 1990

1990 und später

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• wirtschaftliche & demografische Entwicklung der Region • vorhandene Infrastruktur • Verfügbarkeit (einfach zugänglicher) Wohnraum- und Sanierungsförderprogramme

Methodische Vorgehensweise

Wie beschrieben sind die für eine Modernisierung infrage kommenden Maßnahmen äußerst umfangreich und nicht auf rein energetische Zwecke begrenzt. Weiterhin liegt mit der Um-legbarkeit von (energetischen) Modernisierungsmaßnahmen auf den Mieter (nach §559 BGB) ein Mechanismus vor, der häufig keine ausreichend ausgewogene Kostenalloka-tion zwischen Mieter und Vermieter erlaubt. Die durch die Modernisierungsmaßnahmen rechnerisch notwendige Erhöhung der Miete kann in solchen Fällen aufgrund der lokal vor-herrschenden Marktsituation nicht realisiert werden. Als Folge wäre mit Wohnungsleerstand oder Vermietung mit Verlusten zu rechnen. Damit sind für ausgewählte Segmente des Miet-wohnungsmarktes keine ausreichenden Impulse zur (energetischen) Modernisierung gege-ben.

Zur Beantwortung der formulierten Fragen werden folgende Arbeitsschritte durchgeführt:

• Entwickeln eines instrumentellen Ansatzes zur Abschätzung des wirtschaftlichen Poten-zials der energetischen Gebäudesanierung im Mietwohnbestand

• Einschätzung des wirtschaftlichen Potenzials der energetischen Gebäudesanierung (Sa-nierungsrate) und

• Abschätzungen von Auswirkungen möglicher Anpassungen bestehender Fördermecha-nismen (wie z.B. KfW-Programme)

Im Rahmen der Untersuchung sollen (energetische) Modernisierungskosten sowie mögliche, hieraus resultierende Mieterhöhungen für unterschiedliche Gebäudetypen in unterschiedli-chen Marktsituationen abgeschätzt werden.

Grundlage für das Vorgehen ist die Strukturierung und Differenzierung des Gebäudebestan-des nach Alter, Gebäudetyp, Nettokaltmiete, spezifischem Energieverbrauch und Eigen-tumsverhältnis. Die Ergebnisse der differenzierten Betrachtung des Gebäudebestandes wer-den jeweils mit den vorhandenen aggregierten Daten, die auf der Gesamtebene verfügbar sind, abgeglichen.

Mit Hilfe der Häufigkeitsverteilung von Nettokaltmieten und marktmöglicher Mietkostensteige-rungen soll so für unterschiedliche Marktsituationen eine Grenzmiete abgeschätzt werden, unterhalb der eine energetische Modernisierung bei den gegebenen Marktbedingungen nicht mehr wirtschaftlich ist.

Abbildung 6-4 verdeutlicht den Modellgedanken anhand eines Beispielgebäudes grafisch. Dargestellt wird hier die aufgrund einer Modernisierung wirtschaftlich (bzw. rechnerisch) not-wendige Mietpreissteigerungen31 sowie die am Markt realisierbare Mietpreissteigerung32 über der absoluten NKM vor der Umsetzung einer Modernisierungsmaßnahme. Schwarz eingezeichnet ist die untere Mietgrenze, unterhalb der keine Modernisierung mehr erfolgt, da

31 Hier wird angenommen, dass die rechnerisch notwendige Mietpreiserhöhung aufgrund energeti-scher Modernisierungsmaßnahmen unabhängig von der NKM vor Durchführung der Maßnahmen ist. 32 In erster Näherung wird die am Markt realisierbare Mietpreissteigerung als fester prozentualer der NKM vor der Modernisierung angenommen.

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die rechnerisch notwendige Mietpreiserhöhung niedriger ist als die am Markt durchsetzbare Mietpreiserhöhung.

Abbildung 6-4: modellbasiertes Entscheidungskriterium für oder gegen eine Modernisierung (eigene Darstellung Prognos)

Unterhalb dieser Mietgrenze ergibt sich somit ein Förderbedarf. Im Sinne der nationalen Kli-maschutzziele sollte dies insbesondere für energetisch relevante Modernisierungsmaßnah-men gelten. Oberhalb der Mietgrenze bietet die Marktsituation die Möglichkeit für weitere komforterhöhende Modernisierungsmaßnahmen.

Ergebnis der Modellrechnungen ist der Anteil an Wohneinheiten bzw. Wohnflächen, für die die (energetische) Modernisierung unter den gegebenen Umständen wirtschaftlich ist im Vergleich zu allen Wohneinheiten. Das Modell ermöglicht es, den Anteil der wirtschaftlich zu sanierbaren Gebäude in Abhängigkeit der rechnerisch notwendigen Mieterhöhung bzw. mög-licher Variation der Förderinstrumente zu ermitteln.

Die im Rahmen dieser Studie durchgeführten Berechnungen folgen den nachfolgend darge-stellten methodischen Vorüberlegungen und Annahmen zur Herangehensweise.

• Die Umsetzung von Modernisierungsmaßnahmen zieht, unabhängig davon ob sie ener-getisch relevant sind, den Bedarf zur Erhöhung der Nettokaltmiete (ΔNKM) nach sich. ΔNKM= + NKM (nach Maßnahme) - NKM (vor Maßnahme) Eigentümer haben aber in Abhängigkeit von der Marktsituation nur einen begrenzten Spielraum für die Erhöhung der NKM.

• Es wird angenommen, dass der Gebäudeeigentümer nach der Sanierung anstrebt, die vollen 11 % der Modernisierungsumlage nach BGB als ΔNKM auszuschöpfen, sofern ihm der Markt diese Möglichkeit bietet. Nach Expertenschätzung liegt die tatsächlich rea-lisierte Erhöhung der NKM im Mittel unter 11 %, was u.a. auf Kompensationsmöglichkei-ten durch Leerstandreduktion durch die Modernisierung zurückzuführen sein dürfte.

• Umfassende Gebäudesanierungen werden nur dann umgesetzt, wenn das volle zur Mo-dernisierung benötigte Budget ΔNKM am Mietwohnungsmarkt realisiert werden kann. Kann die notwendige Mietsteigerung nicht realisiert werden, verbleiben Gebäude in ihrem aktuellen Zustand und werden lediglich im Rahmen der notwendigen Instandhaltung be-

untere Mietgrenze für Modernisierung

Mie

tpre

isste

iger

ung

nach

Mod

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ng

[€/m

²/M

onat

]

Nettokaltmiete vor Modernisierung [€/m²/Monat]

rechnerisch notwendige Mieterhöhung

am Markt realisierbare Mieterhöhung

Modernisierung

keine Modernisierung

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handelt. Diese führt per Annahme nicht zu Energieeinsparungen.33 Dies führt aufgrund der vorherigen Annahme dazu, dass das Modell den unteren Rand des wirtschaftlichen Potenzials ausgibt.

• Für die Untersuchung soll weiterhin davon ausgegangen werden, dass sich der Ge-samtmarkt über mehrere unterschiedliche Marktsituationen aufspannt, die vereinfacht durch das aktuelle Mietpreisniveau und die erwartete Mietpreisdynamik charakterisiert werden. Anhand obiger Quellen soll eine Häufigkeitsverteilung der Marktsituationen für den Mietwohnungsbestand in Deutschland abgeleitet werden.

Hinsichtlich des zu untersuchenden Gebäudebestandes gelten folgende Annahmen und Set-zungen:

• Es werden nur Mietwohngebäude betrachtet. • Es werden nur Gebäude, die älter als 20 Jahre sind, berücksichtigt, da davon ausgegan-

gen wird, dass bei jüngeren Gebäuden keine umfassende energetische Sanierung not-wendig ist, sondern allenfalls Einzelmaßnahmen durchgeführt werden.

• Es erfolgt keine Differenzierung nach gefördertem Mietwohnungsbau (Objekt- und Sub-jektförderung) und keine Differenzierung nach Eigentumsverhältnissen der Mietwohnge-bäude.

• Die sich aus dem Denkmalschutz ergebenden Restriktionen werden nicht berücksichtigt. Dies betrifft nach eigenen Schätzungen und Rücksprachen mit Experten etwa 5 bis 10 % des Wohnbestandes. Der Denkmalschutz führt entweder zu höheren Kosten einer Mo-dernisierung oder verhindert einzelne Maßnahmen (Wärmedämmung der Fassade) voll-ständig.

• Die Modellrechnungen werden nur für die umfassende energetische Sanierung (Fassa-de, Fenster, Dach, Keller und Heizung) durchgeführt. Das Potenzial für Einzelmaßnah-men wird nicht untersucht.

Daten und Annahmen zum Gebäudebestand

Alle nachfolgenden Daten und Annahmen gelten entsprechend der obigen Annahmen aus-schließlich für Mietwohngebäude mit einem Baujahr vor 1991. Insgesamt umfasst der unter-suchte Mietwohnungsbestand knapp 19 Mio. Wohneinheiten mit einer Fläche von knapp 1,4 Mrd. m².

Für die Untersuchung wird der Mietwohnbestand der Struktur Mikrozensus (StBA 2008) fol-gend nach Größenklassen und Baualtersklassen differenziert.

Abbildung 6-5 und Abbildung 6-6 zeigen die Verteilung der gesamten Mietwohnflächen auf die unterschiedlichen Gebäudegrößenklassen und Baualtersklassen. Es ist klar ersichtlich, dass im Mietwohnungssegment Gebäude mit 3 bis 12 Wohneinheiten dominieren. Sie ma-chen mit etwa 775 Mio. m² etwa 60 % der Mietwohnfläche aus. Etwa 28 % oder 375 Mio. m² der Mietwohnfläche entfallen auf Ein- und Zweifamilienhäuser und der Rest von gut 160 Mio. m² auf große Wohngebäude mit mehr als 12 Wohneinheiten.

33 Diese Annahme stellt eine Vereinfachung dar, die der Realität nur annähernd gerecht wird. Beispiel: der Austausch eines Heizkessels ist eine Instandhaltungsmaßnahme, die auch zu einer Energieein-sparung führt.

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Abbildung 6-5: Mietwohnflächen des Wohnungsbestandes in den Gebäudegrößenklassen. Quelle: (StBA 2008) und eigene Annahmen

Aus der Verteilung der Baualtersklassen in Abbildung 6-6 wird ersichtlich, dass der Miet-wohnbestand von Gebäuden der Baualtersklasse 1949 bis 1978 dominiert wird, die mit gut 720 Mio. m² einen Anteil an der Wohnfläche von über 50 % Prozent haben. Zu etwa gleichen Teilen folgen die anderen Baualtersklassen mit jeweils etwa 200 Mio. m².

Abbildung 6-6: Mietwohnflächen des Wohnungsbestandes in den Baualtersklassen. Quelle: (StBA 2008) und eigene Annahmen

Wirtschaftliche Rahmenbedingungen

Eine umfassende energetische Modernisierung kann nur durchgeführt werden, wenn die dadurch notwendige Erhöhung der Nettokaltmiete am Markt durchsetzbar ist. Die Höhe der am Markt durchsetzbaren Erhöhung der Nettokaltmiete hängt von den wirtschaftlichen Rah-menbedingungen ab, die die absolute Höhe des Mietpreisniveaus sowie die Möglichkeiten zur künftigen Entwicklung des Mietpreisniveaus beeinflussen.

Der Mietwohnbestand wird daher nach unterschiedlichen Segmenten für Mietniveau und Mietdynamik unterteilt. Die Segmentierung wird auf Basis von Daten des Zukunftsatlas der Prognos AG vorgenommen. Im Zukunftsatlas wird die Zukunftsfähigkeit von einzelnen Raumordnungsregionen (ROR) über Indizes zum Ausdruck der aktuellen wirtschaftlichen Stärke und der erwarteten wirtschaftlichen Dynamik in der ROR bewertet. Die Abschätzung

0

50

100

150

200

250

300

350

400

450

1 WE 2 E 3 bis 6 WE 7 bis 12 WE 13 bis 20 WE21 und mehr WE

[Mio

. m²]

Größenklasse

0

100

200

300

400

500

600

700

800

vor 1918 1919 bis 1948 1949 bis 1978 1979 bis 1990

[Mio

. m²]

Größenklasse

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der Verteilung der Wohneinheiten auf diese Segmente erfolgt über die Einwohnerzahlen je ROR.

Die Aufteilung erfolgt nach jeweils drei Stufen für das Mietpreisniveau und die Mietpreisdy-namik. Dabei wird angenommen, dass wirtschaftliche Stärke und Mietniveaus miteinander korrelieren – in wirtschaftlich starken Regionen herrscht demnach ein hohes Mietniveau. Für das Entwicklungspotenzial der Nettokaltmieten wird angenommen, dass dieses mit den Zu-kunftsaussichten einer Region korreliert – gute Zukunftsaussichten führen zu höheren Spiel-räumen für die Erhöhung der Nettokaltmieten durch eine Modernisierung. Abbildung 6-7 zeigt die sich aus dem Zukunftsatlas ergebende Aufteilung der Wohnfläche auf die neun ein-zelnen Segmente. Demnach liegt mit 554 Mio. m² (gut 40 %) der größte Teil der Wohnflä-chen in Lagen mit mittleren Mietniveau und mittleren Zukunftsaussichten. Hochpreisige Re-gionen mit schlechten Zukunftsaussichten sind nicht vertreten. Weitere größere Flächenbe-stände liegen in niedrigpreisigen Regionen mit mittleren Zukunftsaussichten (177 Mio. m²) und hochpreisigen Regionen mit guten Zukunftsaussichten.

Abbildung 6-7: Verteilung der Wohnflächen auf die Segmente (Mietniveau und Mietdynamik). Quelle: (Prognos 2009) und eigene Berechnungen

Miethäufigkeitsverteilung

Neben dem Niveau spielt bei der hier durchgeführten Betrachtung die Häufigkeitsverteilung der Nettokaltmieten eine entscheidende Rolle.

Die Häufigkeitsverteilung der Nettokaltmieten (NKM) wurde aus der Zusatzerhebung des Mikrozensus 2006 (StBA 2008) abgeleitet. Die hier dargestellten Bruttokaltmieten (=Nettokaltmiete + kalte Betriebskosten) wurden um einen pauschalen Betriebskostenanteil von 1 Euro/m² Wohnfläche reduziert. Die Häufigkeitsverteilung liegt im Mikrozensus in Ab-hängigkeit von Gebäudegröße (Wohneinheiten) und Baualtersklasse vor.

Weiterhin ist es notwendig, aus der Miethäufigkeitsverteilung des Mikrozensus die unter-schiedlichen Miethäufigkeitsverteilungen für die drei Mietpreisniveaus abzuleiten. Dies erfolg-te durch einen Abgleich mit unterschiedlichen Quellen34. Abbildung 6-8 zeigt die sich nach der Segmentierung des Gesamtbestandes ergebenden Miethäufigkeitsverteilung.

34 (BBR 2007) und (IWU 2008b)

158

90

64

554

131

24

177

120

Dynm

ik

MietniveauHochNiedrig Mittel

Wachstum

Stagnation

Schrumpfung

Mio. m²

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Abbildung 6-8: Miethäufigkeitsverteilung für Wohngebäude des gesamten Mietwohnungsbestandes al-ler Segmente Quelle: (StBA 2008) und eigene Annahmen

Energieverbrauchskennwerte und Sanierungseffizienz

Die Energieverbrauchskennwerte des Wohngebäudebestandes liegen durch das Verschnei-den von zwei Quellen ebenfalls in der vom Mikrozensus übernommenen Struktur des Ge-bäudebestandes nach Baualtersklassen und Größenklassen vor.

Dem Gebäudemodell der Prognos wurden die Energieverbrauchskennwerte je Baualters-klasse entnommen. Diese wurden mit den Energieverbrauchskennwerten eines umfangrei-chen Datenbestandes der techem (techem 2009) um die Dimension Gebäudegrößenklasse erweitert. Tabelle 6-1 zeigt die resultierenden Energieverbrauchskennwerte nach Gebäu-degrößenklassen und Baualtersklasse, die für die Modellrechnungen genutzt wurden.

Tabelle 6-1: Endenergiebedarf nach Größenklassen und Baualtersklassen in kWh/m²/a; Quellen: Prognos Gebäudemodell und techem (2009)

1 WE 2 E 3 bis 6 WE 7 bis 12

WE 13 bis 20 WE

21 und mehr WE

bis 1918 312 276 172 157 146 146 1919 bis 1948 297 263 192 175 163 163 1949 bis 1978 233 207 198 181 168 168 1979 bis 1990 159 141 129 118 109 109

Das Spektrum der Endenergieverbrauchswerte schwankt zwischen 312 kWh/m²/a für alte Einfamilienhäuser mit Baujahr vor 1918 und 109 kWh/m²/a für große Mehrfamilienhäuser (MFH) mit Baujahr nach 1979 bis 1990. Die spezifischen Energieverbräuche nehmen mit zu-nehmender Gebäudegröße und jüngeren Baualtern ab.

Die Einsparung durch eine umfassende Gebäudesanierung wurde nicht über die Einsparun-gen einzelner Bauteile abgeschätzt, sondern über die nach EnEV notwendigen Zielwerte je Sanierungsfall festgelegt. Die Zielwerte liegen je nach Gebäudegröße bei 92 bis 116 kWh/m²/a für ein Einfamilienhaus und 59 bis 73 kWh/m²/a für große MFH. Zur Absiche-rung der Einsparungen wurden bauteilscharfe Vergleichsschätzungen durchgeführt, deren Ergebnisse gut mit den nach EnEV notwendigen Einsparungen übereinstimmen, sodass Kostenannahmen und Energieeinsparungen im Modell gut miteinander korrelieren.

0%2%4%6%8%

10%12%14%16%18%

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10

Häuf

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]

Nettokaltmiete [€/m²/Monat]

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Tabelle 6-2: Zielwerte einer umfassenden energetischen Gebäudesanierung nach EnEV nach Grö-ßenklassen in (kWh/m²/a)

1 WE 2 E 3 bis 6 WE 7 bis 12

WE 13 bis 20 WE

21 und mehr WE

EnEV 2009 max. 116 116 85 73 73 73

EnEV 2009 min 92 92 78 59 59 59

Es ist zu berücksichtigen, dass es sich hier trotz der Differenzierung der Gebäudeklassen um einen typologischen Ansatz handelt, welcher unterstellt, dass alle Gebäude einer Klasse über den gleichen Kennwert verfügen. Vielmehr handelt es sich in der Realität in jeder Klas-se um eine Häufigkeitsverteilung, die in der Regel weit um den hier unterstellten Mittelwert streut.

Daten und Annahmen zu den Kosten der Sanierung

Dem Modell zur Abschätzung des wirtschaftlichen Potenzials der energetischen Gebäudes-anierung unterliegt eine Vielzahl von Kostenannahmen, die nachfolgend dargestellt werden.

Die gesamten Sanierungskosten für eine umfassende energetische Modernisierung wurden in Abhängigkeit von Gebäudegröße (Wohneinheiten) und Baualter grob abgeschätzt. Die Kostenschätzungen basieren auf eigenen Erfahrungen der Prognos AG und neueren Veröf-fentlichungen (u.a. (IWU 2009b, GdW 2010)).

Tabelle 6-3 zeigt die spezifischen Sanierungskosten für Energiesparmaßnahmen (Wärme-dämmung, Fenstertausch, Dämmung Dach und Kellerdecke, neue Heizung) am Gebäude-bestand in Abhängigkeit von Baualter und Größenklasse. Hierbei ist zu beachten, dass Ge-bäude mit Baujahr vor 1949 einen Aufschlag von etwa 10 % erhalten, da die Sanierung hier in der Regel teurer ist als bei Bauten ab den 1950er Jahren (KfW 2010). Kleine Wohngebäu-de haben aufgrund des höheren Hüllflächenanteils und der kleineren Bauvolumina spezifisch höhere Kosten als große Wohngebäude. Die Reduktion der Hüllflächenanteils im geschlos-senen Wohngebäudebestand wurde bei der Ermittlung der Kosten vernachlässigt.

Tabelle 6-3: Spezifische Investitionskosten einer umfassenden energetischen Gebäudemodernisie-rung (Wärmedämmung, Fenstertausch, Dach- und Kellerdämmung, Heizung) nach Baualtersklasse und Größenklasse in (€/m²)

1 WE 2 E 3 bis 6 WE 7 bis 12 WE

13 bis 20 WE

21 und mehr WE

Baualtersklasse (€/m²) (€/m²) (€/m²) (€/m²) (€/m²) (€/m²)

bis 1918 502 435 351 329 306 284

1919 bis 1948 502 435 351 329 306 284

1949 bis 1978 456 396 319 299 278 258

1979 bis 1990 456 396 319 299 278 258

Das Spektrum der spezifischen Investitionskosten der energetischen Gebäudesanierung er-streckt sich von gut 500 €/m² für alte Einfamilienhäuser bis hin zu knapp 260 €/m² für große MFH.

Nach dem §559 BGB können nur die unmittelbar zu einer Modernisierung führenden Kosten auf die Nettokaltmiete umgelegt werden. Daher sind die Gesamtinvestitionskosten in Moder-

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nisierungskosten und Kosten für Instandhaltung zu unterscheiden. In Abhängigkeit der ein-zelnen Maßnahmen zur Energieeinsparung wurden die in Tabelle 6-4 gezeigten Modernisie-rungsanteile im Modell genutzt.

Tabelle 6-4: Anteil der Moderniserungskosten der Energiesparmaßnahmen

Maßnahme Anteil Modernisierungskosten

Wärmedämmung Fassade 70% Neue Fenster 30% Dachdämmung 40% Dämmung Kellerdecke 100% Neue Heizung 50%

Die Annahmen aus Tabelle 6-3 und Tabelle 6-4 führen zu den in Tabelle 6-5 dargestellten spezifischen Modernisierungskosten, die nach §559 BGB mit bis zu 11 % auf die jährliche Nettokaltmiete umgelegt werden dürfen. Die Werte erstrecken sich über einen Bereich von knapp 270 €/m² für Einfamilienhäuser und knapp 140 €/m² große MFH.

Tabelle 6-5: Spezifische Modernisierungskosten einer umfassenden energetischen Gebäudemoderni-sierung nach Baualtersklasse und Größenklasse in (€/m²)

1 WE 2 WE 3 bis 6 WE 7 bis 12 WE

13 bis 20 WE

21 und mehr WE

Baualtersklasse (€/m²) (€/m²) (€/m²) (€/m²) (€/m²) (€/m²)

bis 1918 267 232 187 176 164 152

1919 bis 1948 267 232 187 176 164 152

1949 bis 1978 243 211 170 160 149 138

1979 bis 1990 243 211 170 160 149 138

Für die nach §559 BGB mögliche Umlage der Modernisierungskosten fehlt, wie oben be-schrieben, häufig der am Markt durchsetzbare Spielraum für Mieterhöhungen.

Das Modell versucht, dieses Hemmnis systematisch abzubilden. Kernthese: je nach Marktsi-tuation (Mietniveau und Mietdynamik) steht bis zu einem Maximalwert nur ein bestimmter Prozentsatz der Nettokaltmiete des Bestandsgebäudes für die energetische Modernisierung zu Verfügung. Dies berücksichtigt z.B. mangelnde Umsetzungsmöglichkeiten in niedrigprei-sigen Segmenten oder die Konkurrenz zu anderen Wegen der Mietpreiserhöhung.

Der Mieterhöhungsspielraum wird pauschal auf 25 % der NKM festgelegt. Dies entspricht etwa dem Ergebnis einer Umfrage unter Gebäudesanierern von IW Köln und KfW (KfW 2010). Die absolute Obergrenze des Erhöhungsspielraums in Abhängigkeit von der Dynamik entspricht einer Experteneinschätzung. Die Annahmen werden in Tabelle 6-6 und Tabelle 6-7 dargestellt.

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Tabelle 6-6: Prozentualer Erhöhungsspielraum der Nettokaltmiete durch energetische Modernisierung

Erhöhungsspielraum (in % der NKM)

Wachstum Stagnation Schrumpfung

Hoch 25% 25% 25% Mittel 25% 25% 25% Niedrig 25% 25% 25%

Tabelle 6-7: Obergrenze des Erhöhungsspielraums der Nettokaltmiete durch energetische Moderni-sierung

Obergrenze (in €/m²/Monat)

Wachstum Stagnation Schrumpfung

Hoch 2,20 1,70 1,20 Mittel 2,20 1,70 1,20 Niedrig 2,20 1,70 1,20

Insbesondere in schrumpfenden Regionen ist nach Experteneinschätzung häufig nur eine warmmietenneutrale Erhöhung der Nettokaltmiete möglich. Diese liegt mit 0,6 bis 0,9 €/m²/Monat deutlich unter dem für schrumpfende Regionen angenommenen 1,20 €/m²/Monat. Diese Setzung erfolgt, weil mit der Gebäudemodernisierung in schrump-fenden Regionen der Leerstand reduziert werden kann (IWU 2009b). Für Regionen mit guten Zukunftsaussichten liegt der Wert bei 2,2 €/m²/Monat und bei mittleren Zukunftsaussichten bei 1,7 €/m²/Monat.

Abbildung 6-9 zeigt grafisch den Verlauf des angenommenen Erhöhungsspielraums für die Nettokaltmiete durch die energetischen Gebäudemodernisierung in Abhängigkeit von der Nettokaltmiete. Er wird sichtbar, dass bis zum Erreichen des jeweils maximal möglichen Er-höhungsspielraums das Segment keine Rolle spielt. Oberhalb dieses Grenzwertes ändert sich der Erhöhungsspielraum nicht mehr.

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Abbildung 6-9: Erhöhungsspielraum der Nettokaltmiete in (€/m²/Monat) durch die energetische Ge-bäudemodernisierung in Abhängigkeit von der Nettokaltmiete

Im Rahmen der Modellrechnungen sollen die Auswirkungen der Anpassungen bestehender Förderansätze auf das wirtschaftliche Potenzial untersucht werden. Es werden zwei Förder-modelle berechnet:

Referenz-Förderung

Die Referenz-Förderung ähnelt der aktuellen Fördersituation. Diese konnte aufgrund ihrer Vielfältigkeit nicht exakt abgebildet werden.

Im Referenzfall erfolgt die Förderung in Abhängigkeit von den Investitionskosten. Es wird von einem Förderanteil von 10 % an der Gesamtinvestition für energetisch relevante Baumaß-nahmen ausgegangen. Tabelle 6-8: Förderung je m² Wohnfläche und Umlage auf die Nettokaltmiete im Referenzfall

1 WE 2 E 3 bis 6 WE 7 bis 12 WE 13 bis 20 WE 21 und mehr WE

Spezifische Investitionskostenreduktion durch Referenz-Förderung

Förderung (€/m²) 50 44 35 33 31 28

Förderung (€/m²/Monat) 11 % Umlage auf monatliche Nettokaltmiete

bis 1918 0,46 0,40 0,32 0,30 0,28 0,26

1919 bis 1948 0,46 0,40 0,32 0,30 0,28 0,26

1949 bis 1978 0,46 0,40 0,32 0,30 0,28 0,26

1979 bis 1990 0,46 0,40 0,32 0,30 0,28 0,26

Auf die NKM umgelegt liegt nach dieser Setzung die Referenz-Förderung je nach Gebäu-degröße zwischen 0,46 €/m²/Monat für EFH und 0,26 €/m²/Monat für MFH. Die Referenz-Förderung weist damit keinerlei Abhängigkeit von der Nettokaltmiete auf. Sie liegt im Mittel bei etwa 33 €/m² Wohnfläche.

Nettokaltmieten-Förderung (NKM-Förderung)

Beim NKM erfolgt die Förderung allein in Abhängigkeit von der Nettokaltmiete des Be-standsgebäudes. Die tatsächliche Höhe der Investitionskosten spielt bei der Ermittlung des

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0,50

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1 3 5 7 9Spie

lraum

NKM

[€/m

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Nettokaltmiete [€/m²/Monat]

Wachstum Stagnation Schrumpfung

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Förderbetrages keine Rolle. Abbildung 6-10 zeigt den Verlauf des Förderbetrages in Abhän-gigkeit von der Nettokaltmiete. Bis zu einer Miete von 2 €/m²/Monat liegt der Förderbetrag bei 0,65 €/m²/Monat. Dies entspricht einem Förderbetrag von gut 70 €/m² Wohnfläche. Oberhalb einer Miete von 2 €/m²/Monat sinkt der Förderbetrag ab und liegt ab 8 €/m²/Monat bei null.

Abbildung 6-10: Förderkurve in Abhängigkeit von der Nettokaltmiete umgelegt auf die Monatsmiete

Um beide Förderansätze miteinander vergleichen zu können, wird das wirtschaftliche Poten-zial der energetischen Gebäudesanierung für beide Ansätze berechnet. Zur Vergleichbarkeit wird das absolute Fördervolumen bei beiden Ansätzen konstant gehalten.

Insgesamt werden für jeden Gebäudetyp (4 Baualtersklassen und 6 Größenklassen) in allen neun Segmenten folgende Berechnungsschritte durchgeführt:

1) Ermittlung der Häufigkeitsverteilung des Gebäudetyps aus den Daten des Mikrozen-sus.

2) Bestimmung der durch die Modernisierung maximal möglichen Modernisierungsumlage in Höhe von 11 % der Investitionskosten mit und ohne Förderung.

3) Bestimmung des Spielraums zur Erhöhung der NKM durch die Modernisierung in Ab-hängigkeit von der Wirtschaftssegment und der Nettokaltmiete.

4) Ermitteln der Grenzmieten, unterhalb deren eine Modernisierung nicht mehr durchge-führt wird, da die errechnete Modernisierungsumlage größer ist als die am Markt reali-sierbare Erhöhung der Nettokaltmiete.

5) Bestimmen des Anteils der Wohnfläche an der gesamten Wohnfläche des Beispielge-bäudetyps, deren Nettokaltmiete oberhalb der in Schritt 4 ermittelten Grenzmiete liegt und die damit zum wirtschaftlich energetisch modernisierbaren Potenzial zählen.

Nachfolgend sollen anhand eines konkreten Beispiels die Grundzüge des Modells erklärt werden. Bei dem Beispielgebäude handelt es sich um ein MFH mit 7 bis 12 Wohneinheiten und einem Baujahr zwischen 1919 und 1948. Es befindet sich in einer Region mit mittlerem Mietpreisregion und mittleren Zukunftsaussichten.

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Nettokaltmiete [€/m²/Monat]

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Häufigkeitsverteilung

In Abbildung 6-11 wird die kumulierte Häufigkeitsverteilung der Nettokaltmiete für den aus-gewählten Gebäudetyp für ein mittleres Mietniveau dargestellt. Im vorliegenden Beispiel ha-ben etwa 50 % der Wohnfläche eine Nettokaltmiete von mehr als 4,50 €/m²/Monat.

Abbildung 6-11: kumulierte Häufigkeitsverteilung des Beispielgebäudes

Bestimmung der Modernisierungsumlage

Die Kosten der Modernisierung können zu 11 % auf die Jahresmiete umgelegt werden. Für das hier gewählte Beispielgebäude ergibt sich unter den gemachten Annahmen ohne Förde-rung eine Modernisierungsumlage von 1,6 €/m²/Monat. In Abbildung 6-12 ist zusätzlich der Verlauf der Modernisierungsumlage bei einer Förderung nach der NKM-Förderung darge-stellt. Bei niedrigen Mieten erfolgt die höchste Förderung – die Modernisierungsumlage fällt dementsprechend bei niedrigen Mieten mit knapp unter einem €/m²/Monat am niedrigsten aus.

Abbildung 6-12: Die Modernisierungsumlage in (€/m²/Monat) mit und ohne Förderung in Abhängigkeit von der Nettokaltmiete

0%

25%

50%

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Nettokaltmiete [€/m²/Monat]

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[€/m

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Nettokaltmiete [€/m²/Monat]

Mod- Umlage mit Förderung Mod- Umlage ohne Förderung

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Spielraum zur Erhöhung der Nettokaltmiete

Der Spielraum zur Erhöhung der Nettokaltmiete hängt wie beschrieben von drei Parametern ab: Nettokaltmiete vor der Sanierung, regionales Mietniveau und regionale Mietdynamik. In Abbildung 6-13 wird der Mieterhöhungsspielraum des Beispielgebäudetyps in Abhängigkeit der Nettokaltmiete mit den Modernisierungskosten verglichen. Bis zu einem Mietniveau von 6,8 €/m²/Monat steigt das Mieterhöhungsspielraum linear mit der NKM des Bestandsgebäu-des an. Oberhalb von 6,8 €/m²/Monat bleibt das Erhöhungspotenzial konstant bei 1,7 €/m²/Monat.

Abbildung 6-13: Die Modernisierungsumlage in (€/m²/Monat) im Vergleich zum Erhöhungsspielraum für die Nettokaltmiete in Abhängigkeit von der Nettokaltmiete

Ermitteln der Grenzmieten

Aus Abbildung 6-13 können nun die Grenzmieten mit und ohne Förderung abgelesen wer-den. Um das Vorgehen zu verdeutlichen wurde der relevante Diagrammausschnitt in Abbil-dung 6-14 vergrößert dargestellt. Im vorliegenden Beispiel ergibt sich für die Förderung nach NKM-Förderung eine Grenzmiete von 5,2 €/m²/Monat. Nur Wohnflächen mit einer höheren Nettokaltmiete werden im Modell dem wirtschaftlichen Potenzial zugeordnet. Ohne Förde-rung liegt die Grenzmiete bei 6,4 €/m²/Monat.

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Nettokaltmiete [€/m²/Monat]Mod- Umlage mit Förderung Mod- Umlage ohne FörderungErhöhungsspielraum für NKM

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Abbildung 6-14: Ermittlung der Grenzmieten, unter denen keine Modernisierung mehr erfolgt

Bestimmung des wirtschaftlichen Potenzials

Der letzte Schritt ist die in Abbildung 6-15 dargestellte Bestimmung des Anteil der Wohnflä-che, die nach den Setzungen des Modells zum wirtschaftlichen Potenzial der energetischen Gebäudesanierung zählen. Für den hier vorgestellten Beispielgebäudetypen liegt der Anteil der wirtschaftlich energetisch modernisierbaren Wohnfläche bei Förderung nach der NKM-Förderung bei 30 % der Gesamtfläche dieses Gebäudetyps. Anhand der Daten zum Woh-nungsbestand kann abschließend das wirtschaftliche Potenzial in Form einer Flächenangabe und einer hieraus resultierenden Energieeinsparung bestimmt werden.

Abbildung 6-15: Bestimmung des wirtschaftlichen Potenzials des betrachteten Gebäudetyps über die Miethäufigkeitsverteilung

Es ist zu berücksichtigen, dass diese Untersuchung zur energetischen Sanierung im Miet-wohnbestand einen speziellen und – gemessen an der Komplexität einer solchen Entschei-dung – vereinfachten Wirtschaftlichkeitsbegriff unterstellt. Dieser orientiert sich – aus Perspektive des Investors – vorrangig daran, in welchem Umfang Modernisierungskosten auf die Mieter umgelegt werden können. Die Frage, ob sich die durchgeführte Maßnahme aus energetischer Sicht wirtschaftlich rechnet, spielt dabei keine Rolle. Ebenso wird nicht be-rücksichtigt, dass der Entscheidung von Haus- und Wohnungseigentümern für oder gegen

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4 5 6 7 8

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[€/m

²/M

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Nettokaltmiete [€/m²/Monat]Mod- Umlage mit Förderung Mod- Umlage ohne FörderungErhöhungsspielraum für NKM

6,4 €/m²/Monat5,2 €/m²/Monat

0%

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4 5 6 7 8

Häuf

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Nettokaltmiete [€/m²/Monat]

12%

30 %

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eine umfassende Sanierung ein mehrdimensionales, komplexes Set an Kriterien zugrunde-liegt.

Ergebnisse im Fall der Referenz-Förderung

Die wesentlichen Ergebnisse der Modellrechnungen werden in Tabelle 6-9 zusammenge-fasst. Der Anteil der – aus Sicht der Vermieter – wirtschaftlich modernisierbaren Wohnfläche liegt mit 463 Mio. m² bei 35 % der Gesamtfläche. Im Mittel wird eine rechnerische Energie-einsparung von 62 % erreicht, was insgesamt einem wirtschaftlichen Energiesparpotenzial der energetischen Gebäudesanierung von 49 TWh/a entspricht.

Tabelle 6-9: Ergebnisse der Modellrechnungen für die Referenz-Förderung und die NKM-Förderung

Referenz

Betrachtete Wohneinheiten (Tausend WE) 18.903

Betrachtete Wohnfläche (Mio. m²) 1.317

Energieverbrauch der betrachteten WE (TWh/a) 249

wirtschaftlich modernisierbare Wohneinheiten (Tausend WE) 7.260

wirtschaftlich modernisierbare Wohnfläche (Mio. m²) 463

Anteil wirtschaftlich modernisierbarer Wohnfläche (%) 35%

Gesamt-Investitionen (Mio. €) 141.280

Gesamt-Modernisierungsinvestitionen (Mio. €) 75.537

Förderung (Mio. €) 15.276

Förderquote (€/€) 11%

Energieverbrauch vor Sanierung (TWh/a) 79

Wirtschaftliches Potenzial energetische Gebäudesanierung (TWh/a) 49

Wirtschaftliches Potenzial energetische Gebäudesanierung (%) 62%

Über den gesamten wirtschaftlich sanierbaren Gebäudebestand liegen die Investitionen bei etwa 141 Mrd. €, was einem spezifischen Investitionsbedarf von gut 300 €/m² Wohnfläche entspricht. Die Förderquote liegt über den gesamten Bestand bei knapp 11 %.

Abbildung 6-16 zeigt den Anteil der wirtschaftlich energetisch modernisierbaren Wohnflächen nach Segmenten. Die Ergebnisse zeigen, dass das wirtschaftliche Potenzial in Lagen mit hohem Mietpreisniveau am höchsten liegt und mit abnehmendem Mietniveau abnimmt. Die Ergebnisse für Regionen mit guten Zukunftsaussichten und stagnierende Regionen unter-scheiden sich nur unwesentlich, während der Anteil der wirtschaftlich energetisch moderni-sierbaren Wohnflächen in schrumpfenden Regionen deutlich niedriger liegt. Dies ist darauf zurückzuführen, dass für diese Regionen im Modell der geringste Spielraum für eine Erhö-hung der Nettokaltmiete vorliegt.

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Abbildung 6-16: Anteil der wirtschaftlich energetisch modernisierbarer Wohnflächen nach Segmenten bei Referenz-Förderung

In Abbildung 6-17 werden die Ergebnisse für die Baualtersklassen dargestellt. Das mit Ab-stand größte wirtschaftliche Potenzial liegt demnach mit etwa 36 TWh/a im Gebäudebestand der Baualters-klasse 1949 bis 1978. Diese Baualtersklasse repräsentiert auch die meisten Flächen im Wohngebäudebestand (vgl. Abbildung 6-6). Der Anteil der wirtschaftlich energe-tisch modernisierbaren Flächen liegt in Wohngebäuden nach 1949 mit etwas über 40 % deutlich höher als bei Wohngebäuden, die vor 1949 gebaut wurden. Hier liegt der Anteil bei etwa 20 %.

Abbildung 6-17: Wirtschaftliches Energiesparpotenzial und Anteil wirtschaftlich modernisierbarer Wohnflächen nach Baualtersklassen bei Referenz-Förderung

Zusammenfassend kann gesagt werden, dass sich im Fall der Referenz-Förderung entspre-chend dem Modellergebnis die größten Energieeinsparungen bei kleineren Mehrfamilien-häusern ergeben, die nach 1949 erbaut wurden. Diese repräsentieren die meisten Flächen im Mietwohnungsbestand und weisen die höchsten Anteile – aus Sicht der Vermieter - wirt-schaftlich modernisierbarer Wohnflächen auf. Der Anteil der wirtschaftlich modernisierbaren Wohnfläche liegt mit insgesamt 463 Mio. m² bei 35 % der Gesamtfläche. Mit der energeti-

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MietniveauHochNiedrig Mittel

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vor 1918 1919 bis 1948 1949 bis 1978 1979 bis 1990

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Größenklasse

Energieeinsparung

Anteil wirtschaftlich modernisiebarer Wohnflächen

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schen Sanierung dieser Wohnfläche kann eine Energieeinsparung von 62 % erreicht wer-den, was insgesamt einem wirtschaftlichen Energiesparpotenzial der energetischen Gebäu-desanierung von 49 TWh/a entspricht.

Ergebnisse im Falle der NKM-Förderung

Die wesentlichen Ergebnisse der Modellrechnungen für die NKM-Förderung können wie folgt zusammengefasst werden: Der Anteil der – aus Sicht der Vermieter – wirtschaftlich moderni-sierbaren Wohnfläche liegt mit 519 Mio. m² bei 39 %der Gesamtfläche. Im Mittel wird eine rechnerische Energieeinsparung von 62 % erreicht, was insgesamt einem wirtschaftlichen Energiesparpotenzial der energetischen Gebäudesanierung von 54 TWh/a entspricht.

Über den gesamten wirtschaftlich sanierbaren Gebäudebestand liegen die Investitionen bei etwa 155 Mrd. € was einem spezifischen Investitionsbedarf von knapp 300 €/m² Wohnfläche entspricht. Die Förderquote liegt über den gesamten Bestand bei 10 %.

Tabelle 6-10: Ergebnisse der Modellrechnungen für die NKM-Förderung

NKM-Förderung

Betrachtete Wohneinheiten (Tausend WE) 18.903

Betrachtete Wohnfläche (Mio. m²) 1.317

Energieverbrauch der betrachteten WE (TWh/a) 249

wirtschaftlich modernisierbare Wohneinheiten (Tausend WE) 8.258

wirtschaftlich modernisierbare Wohnfläche (Mio. m²) 519

Anteil wirtschaftlich modernisierbarer Wohnfläche (%) 39%

Gesamt- Investitionen (Mio. €) 155.455

Gesamt- Modernisierungsinvestitionen (Mio. €) 83.139

Förderung (Mio. €) 15.258

Förderquote (€/€) 10%

Energieverbrauch vor Sanierung (TWh/a) 88

Wirtschaftliches Potenzial energet. Gebäudesanierung (TWh/a) 54

Wirtschaftliches Potenzial energet. Gebäudesanierung (%) 62%

Abbildung 6-18 zeigt den Anteil der wirtschaftlich energetisch modernisierbaren Wohnflächen nach Segmenten bei Förderung mit der NKM-Förderung.

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Abbildung 6-18: Anteil der wirtschaftlich umfassend energetisch modernisierbarer Wohnflächen nach Segmenten bei NKM-Förderung

Die Ergebnisse zeigen, wie bei Referenz-Förderung, dass das wirtschaftliche Potenzial in Regionen mit hohem Mietpreisniveau am höchsten liegt und mit abnehmendem Mietniveau abnimmt. Die Ergebnisse für Regionen mit guten Zukunftsaussichten und stagnierende Re-gionen unterscheiden sich nur unwesentlich, während der Anteil der wirtschaftlich energe-tisch modernisierbaren Wohnflächen in schrumpfenden Regionen deutlich niedriger liegt.

Wie Abbildung 6-19 verdeutlicht, liegt das mit 40 TWh/a größte wirtschaftliche Energiespar-potenzial bei Gebäuden der Baualtersklasse 1949 bis 1978, die auch die meisten Wohnflä-chen stellen. Die anderen Altersklassen haben jeweils ähnliche wirtschaftliche Energiespar-potenziale von jeweils etwa 4 bis 5 TWh/a. Weiterhin wird deutlich, dass der Anteil der wirt-schaftlich energetisch modernisierbaren Mietwohngebäude in den Baualtersklassen nach 1949 mit über 40 % deutlich höher liegt als bei älteren Gebäuden (etwa 20 %).

Abbildung 6-19:Wirtschaftliches Energiesparpotenzial und Anteil wirtschaftlich modernisierbarer Wohnflächen nach Baualtersklassen bei NKM- Förderung

Zusammenfassend kann gesagt werden, dass bei der NKM-Förderung ebenfalls die größten Energieeinsparpotenzialen bei kleineren Mehrfamilienhäusern, die nach 1949 erbaut wurden, liegen. Diese repräsentieren die meisten Flächen im Mietwohnungsbestand und weisen die

58%

56%

42%

41%

21%

36%

36%

20%

Dyna

mik

MietniveauHochNiedrig Mittel

Wachstum

Stagnation

Schrumpfung

0%

25%

50%

75%

100%

0

10

20

30

40

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vor 1918 1919 bis 1948 1949 bis 1978 1979 bis 1990

[%]

[TW

h/a]

Größenklasse

Energieeinsparung

Anteil wirtschaftlich modernisiebarer Wohnflächen

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höchsten Anteile wirtschaftlich modernisierbarer Wohnflächen auf. Insofern deckt sich der Befund mit dem Fall der Referenz-Förderung.

Allerdings liegt der Anteil der wirtschaftlich modernisierbaren Wohnfläche mit insgesamt 519 Mio. m² bei 39 % der Gesamtfläche und damit gut 10% höher als im Referenzfall. Auf dieser Wohnfläche kann eine Energieeinsparung von 62 % erreicht werden, was insgesamt einem wirtschaftlichen Energiesparpotenzial der energetischen Gebäudesanierung von 54 TWh/a entspricht.

Insgesamt lässt sich das wirtschaftlich erschließbare Energieeinsparpotenzial der energeti-schen Gebäudesanierung im Mietwohnungsbereich im Falle der NKM-Förderung gegenüber der Referenz-Förderung bei ansonsten gleichem Fördervolumen um 12 % steigern.

Vergleich beider Förderansätze

Für den Vergleich beider Förderansätze wurde das wirtschaftliche Potenzial in beiden Fällen aufgelöst nach Segmenten (Mietniveau und -dynamik), Baualtersklasse und Größenklasse ermittelt. Zur Herstellung der Vergleichbarkeit wurden beide Förderansätze so ausgelegt, dass das errechnete Fördervolumen konstant bleibt. Auf diese Weise lassen sich die unter-schiedliche Effizienz der beiden Förderansätze sowie die Wanderbewegungen zwischen den einzelnen Gebäudetypen und Segmenten ausweisen.

Nachfolgend werden die mit dem Modell ermittelten Unterschiede zwischen einer Förderung nach Referenz-Förderung und einer Förderung nach der NKM-Förderung diskutiert. Hierfür verdeutlicht Abbildung 6-20 den unterschiedlichen Verlauf der Förderung bei beiden Förder-ansätzen in Abhängigkeit von der Nettokaltmiete.

Abbildung 6-20: Verlauf der Förderhöhe in (€/m²/Monat) in Abhängigkeit von der Nettokaltmiete für beide Förderansätze

Während die Referenz-Förderung unabhängig von der Nettokaltmiete im Mittel bei etwa 0,30 €/m²/Monat liegt35, beträgt der Förderbetrag bei der NKM-Förderung bis zu einer Netto-

35 Der Förderbetrag nach der Referenz- Förderung ist nicht abhängig von der Nettokaltmiete sondern von den Investitionskosten der Sanierung. Diese steigen mit sinkender Gebäudegröße. Für die Mo-dellrechnungen ergeben sich Förderbeträge von 0,26 €/m²/Monat für große MFH und 0,46 €/m²/Monat für EFH

0,00

0,25

0,50

0,75

1,00

1 3 5 7 9

Förd

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[€/m

² /M

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Nettokaltmiete [€/m²/Monat]

Referenz- Förderung Förderung in Abhängigkeit von der Nettokaltmiete

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kaltmiete von 2 €/m²/Monat 0,65 €/m²/Monat. Zwischen 2 und 8 €/m²/Monat sinkt der Förder-betrag auf null ab. Oberhalb einer Nettokaltmiete von etwa 5 €/m²/Monat liegt die Referenz-Förderung über der NKM-Förderung.

Grundsätzlich sind die Ergebnisse für beide Förderansätze recht ähnlich. Beiden Förderan-sätzen ist gemein, dass die größten Potenziale im Bereich der kleineren Mehrfamilienhäuser mit 3 bis 12 Wohneinheiten erreicht werden. Dies ist nicht verwunderlich, da hier auch die größten Flächenbestände des Mietwohnungsbaus liegen.

Im Kern kommt es durch den geänderten Förderansatz im Modell zu einer Verlagerung von wirtschaftlichen Potenzialen sowie einer Änderung der Effizienz der eingesetzten Fördermit-tel. Insgesamt steigt das wirtschaftliche Potenzial der energetischen Gebäudesanierung im Mietwohnungsbereich bei gleichbleibendem Fördermitteleinsatz um 12 % an, wobei - plan-gemäß – insbesondere Lagen mit niedrigem und mittlerem Mietpreisniveau von der NKM-Förderung profitieren.

Abbildung 6-21 zeigt, welche Lagen besonders von der NKM-Förderung profitieren. In Lagen mit geringen Mieten und neutralen Zukunftsaussichten steigt die wirtschaftlich energetisch modernisierbare Wohnfläche mit einer Zunahme von 34 Mio. m² (+17 %) am stärksten, ge-folgt von ebenfalls stagnierenden Lagen mit niedrigem Mietniveau mit 12 Mio. m² (+23 %). In Lagen mit hohem Mietpreisniveau sind keine Zuwächse zu verzeichnen. Grundsätzlich gilt, dass der Anstieg des wirtschaftlichen Potenzials der energetischen Gebäudesanierung mit über 20 % in Lagen mit niedrigem Mietniveau am stärksten ist. In Lagen mit mittlerem Miet-niveau liegt die Steigerung des wirtschaftlichen Potenzials noch bei 11 % bis 17 %, während in hochpreisigen Lagen keine Veränderung der wirtschaftlichen Potenziale eintritt.

Abbildung 6-21: Änderung der wirtschaftlich umfassend energetisch modernisierbaren Wohnflächen nach Segmenten gegenüber der Referenz-Förderung

Neben den Wanderbewegungen zwischen den Lagen wurden im Modell ebenfalls Wander-bewegungen innerhalb der Gebäudegrößenklassen und Baualtersklassen berechnet. Im Vergleich zur Referenz-Förderung profitieren insbesondere kleine MFH mit 7 bis 12 Wohneinheiten mit einer Zunahme des wirtschaftlichen Potenzials um 45 Mio. m² bzw. 24 % (Abbildung 6-22). Die übrigen MFH gewinnen ebenfalls wirtschaftliches Potenzial im Umfang von jeweils etwa 10 Mio. m² hinzu. Dies entspricht Steigerungsraten von 5 bis 25 %.

4

34

3

2

12

4

Dyna

mik

MietniveauHochNiedrig Mittel

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Stagnation

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Abbildung 6-22: Änderung der wirtschaftlich umfassend energetisch modernisierbaren Wohnflächen nach Gebäudegrößenklassen gegenüber der Referenz-Förderung

Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass mittlere Wohngebäude mit 7 bis 20 WE am stärksten von der NKM-Förderung profitieren. Im Gegensatz zu MFH büßen die Ein- und Zweifamilienhäuser nahezu ihr mit Referenz-Förderung gegebenes wirtschaftliches Potenzial ein. Allerdings liegt dies weniger an der Förderung, sondern an der generell geringeren Wirt-schaftlichkeit der energetischen Sanierung aufgrund spezifisch höherer Sanierungskosten.

In Abbildung 6-23 werden die Wanderungen zwischen den Baualtersklassen dargestellt. Alle Baualtersklassen profitieren von der NKM-Förderung. Bei der Baualtersklasse 1949 bis 1978 ist der Zugewinn mit 42 Mio. m² bzw. +14 % am stärksten. Auch die Baualtersklasse 1979 bis 1990 (12 Mio. m² bzw. 16 % Zunahme) und vor 1918 (2 Mio. m² bzw. 5 % Zunahme) pro-fitieren von der NKM-Förderung. In der Baualtersklasse 1919 bis 1948 ist keine relevante Änderung festzustellen.

Abbildung 6-23: Änderung der wirtschaftlich umfassend energetisch modernisierbaren Wohnflächen nach Baualtersklasse gegenüber der Referenz-Förderung

Abschließend verdeutlicht Abbildung 6-24 die Wanderungen von wirtschaftlich modernisier-baren Flächen über das Nettokaltmietenspektrum. Unterhalb des Schnittpunkts der beiden Förderkurven von 5 €/m²/Monat (vgl. Abbildung 6-20) entstehen Zugewinne von etwa 94 Mio.

-20 0 20 40 60

1 WE

2 E

3 bis 6 WE

7 bis 12 WE

13 bis 20 WE

21 und mehr

Alle

Flächenänderung [Mio. m²]

-20 0 20 40 60

vor 1918

1919 bis 1948

1949 bis 1978

1979 bis 1990

gesamt

Flächenänderung [Mio. m²]

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m² Wohnfläche bzw. 39 %. Oberhalb des Schnittpunkts geht das wirtschaftliche Potenzial um etwa 38 Mio. m² bzw. 14 % zurück. Im Saldo bleibt eine Steigerung der wirtschaftlich moder-nisierbaren Flächen von 56 Mio. m² bzw. 12 % bei gleichbleibendem Fördermitteleinsatz.

Abbildung 6-24: Änderung der wirtschaftlich umfassend energetisch modernisierbaren Flächen über die Nettokaltmiete gegenüber der Referenz-Förderung

Fazit

Die NKM-Förderung ist in der Lage, das aus Sicht der Vermieter wirtschaftliche Potenzial der umfassenden energetischen Gebäudemodernisierung hin zu schwer erreichbaren Miet-wohnbeständen im unteren Mietpreissegment zu verschieben. Insgesamt steigt das wirt-schaftliche Potenzial der energetischen Gebäudesanierung durch die NKM-Förderung im Vergleich zur Referenz-Förderung bei gleichbleibendem Fördermitteleinsatz um 12 % an. Dabei profitieren insbesondere Lagen mit niedrigem und mittlerem Mietpreisniveau, Mehrfa-milienhäuser, insbesondere mittlerer Größe und Nachkriegsgebäude. Demgegenüber wird gemäß dem hier untersuchten NKM-Fördermodell das kleine Mietwohngebäude (Ein- und Zweifamilienhäuser) schlechter gestellt.

Dieser Aspekt sollte - ebenso wie andere, hier nicht weiter behandelte, nicht-monetäre ziel-gruppenspezifische Aspekte bei einer entsprechenden Optimierung der Förderarchitektur Berücksichtigung finden.

Die Ergebnisse der Modellrechnungen lassen aber auch einige Fragen offen: mit der NKM-Förderung kann die Effizienz des Fördermitteleinsatzes verbessert werden. Im Gegenzug werden aber einzelne Wohnsegmente wirtschaftlich schlechter gestellt. Dies betrifft beson-ders die weitgehend in privater Hand befindlichen Ein- und Zweifamilienhäuser.

• Zum einen verspricht eine höhere Fördereffizienz bei gleichbleibendem Förderumfang die Erschließung eines größeren Energieeinsparpotenzials. Damit dürfte eine Anhebung der energetischen Sanierungsrate einhergehen.

• Zum anderen ist es gesellschaftlich und politisch schwer darstellbar, einzelne Wohnseg-mente und Eigentümertypen durch die Umschichtung der Fördermittel schlechter zu stel-len.

Auch bezüglich der Umsetzbarkeit des Förderansatzes (Nachweise; Vollzug; Berechnungs-methoden; Behandlung eigengenutzter Gebäude etc.) sind Fragen offen.

-20

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Alternative Ansätze einer differenzierten Förderung müssten vergleichend untersucht wer-den. Denkbar sind beispielsweise Förderansätze mit Einkommensgrenzen oder nach sozia-len Kriterien differenzierte Förderprogramme36.

Grundsätzlich wird es bei einer Anpassung der Förderung bei ansonsten gleichbleibendem Fördervolumen immer auch Segmente geben, die schlechter als vorher gestellt werden. Letztlich wird dies eine wichtige Aufgabe der praktischen Operationalisierung und Umset-zung sein, wie solche Fragen kommuniziert werden.

Es ist darüber hinaus zu berücksichtigen, dass diese Untersuchung an verschiedenen Stel-len vereinfachte Annahmen getroffen hat und Setzungen machen musste, die sich aufgrund mangelnder empirischer Daten auf Experteneinschätzungen stützen. Das ausgewiesene Po-tenzial stellt aufgrund des gewählten Ansatzes die untere Schranke des wirtschaftlichen Po-tenzials dar. Sollte die vorgeschlagene zielgruppenspezifische Anpassung der Förderansät-ze umgesetzt werden, so werden hierfür weitere empirische Daten zur Wirtschaftlichkeit der energetischen Gebäudesanierung benötigt.

Ferner ist zu berücksichtigen, dass sich die vorliegende Untersuchung ausschließlich dem Kriterium der Wirtschaftlichkeit im engeren Sinne gewidmet hat. Dabei verwendet die Studie für die energetische Sanierung im Mietwohnbestand einen speziellen Wirtschaftlichkeitsbe-griff. Dieser orientiert sich -aus Perspektive des Investors- vorrangig daran, in welchem Um-fang Modernisierungskosten auf die Mieter umgelegt werden können.

Vieles deutet darauf hin, dass bei einer geplanten Umstellung bzw. Anpassung der Förderar-chitektur weitere zielgruppenspezifische Aspekte zu berücksichtigen sind, wie etwa der Grad an Institutionalisierung und Professionalität der Eigentümer, differenziert nach Selbstnutzern, privaten und institutionelle Vermietern sowie Hauseigentümergemeinschaften. Hierzu bedarf es einer weiteren und differenzierten Untersuchung, um die Zielgruppen und ihre Investiti-onsentscheidungen besser qualifizieren und quantifizieren zu können.

6.2.3 Kommunale Sanierungsstandards und Qualitätssicherung in der energetischen Gebäudesanierung37 (IFEU)

Neben der gebäudebezogenen Förderung ist ein weiterer Ansatz für die Beförderung insbe-sondere der Sanierungsqualität die Erstellung kommunaler Sanierungsstandards und die Qualitätssicherung der Bauausführung. Dieser Ansatz ist insbesondere für die kommunale Fördersäule der NKI von Relevanz und wird daher im Folgenden analysiert.

Schlecht durchgeführte Sanierungsmaßnahmen sind „Lost Opportunities“ und zementieren einen mangelhaften energetischen Standard für Jahrzehnte. In Stieß et al. (2010a) wurde festgestellt, dass der Anteil der sog. Pinselsanierung (lediglich Streichen der Außenwand) bei der genannten Befragung bei 57% bei Standardsanierern38 bzw. 24% bei ambitionierten Sanierern liegt. Der Anteil der „Lost Opportunities“ ist somit sehr hoch.

36 Die sozialen Kriterien müssten dabei leicht verfügbar sein, beispielsweise Mietspiegel, Kriterien der Städtebauförderung u. a. 37 Erarbeitet u. a. auf Basis der Interviewergebnisse mit Ulrich König, Geschäftsführer des Energiebe-ratungszentrums Stuttgart e.V., Uwe Schelling, Geschäftsführer der Energieagentur Rems-Murr-Kreis sowie mit Roland Gräbel, Leiter des Bauzentrums München. 38 In der Studie Stieß et al. 2009 wird zwischen energetischen und Standard-Sanierern unterschieden. Diese Einteilung wurde anhand der durchgeführten Sanierungsmaßnahmen der Befragten vorge-nommen.

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Doch wovon ist die Sanierungsqualität abhängig? Einerseits natürlich vom verfügbaren Kapi-tal der Bauherren, von Anreizförderungen oder von der Kreditaufnahmebereitschaft und –möglichkeit (Stieß et al. 2010a). Andererseits muss der Bauherr entsprechend informiert werden, Energieberater, Architekten und auch Handwerker der verschiedenen Fachrichtun-gen müssen konsistent und qualitativ hochwertig beraten, planen und ausführen. Zudem muss der Informationsfluss zwischen den genannten Akteuren der Sanierung optimal sein.

Um eine hohe Sanierungsqualität zu erreichen, müssten Hausbesitzer wie folgt vorgehen: Sie beauftragen einen unabhängigen Energieberater und lassen sich ein Energiegutachten des Gebäudes erstellen. Darin werden Maßnahmen zur energetischen Sanierung dargestellt und deren ökonomische und ökologische Effekte bewertet. Der Energieberater berücksichtigt energetisch innovative Standards, die langfristig ökonomisch vorteilhaft sind. Danach wird ein Architekt beauftragt, der die Planung der umzusetzenden Maßnahmen übernimmt und die Informationen an die Handwerker weitergibt. Dabei wird ein integrierter Planungsprozess verfolgt, das heißt, dass alle Gewerke frühzeitig zusammenarbeiten. In der Bauphase wer-den die ausführenden Handwerker vom Architekten koordiniert und beaufsichtigt, damit eine hohe Qualität in den Ausführungen erreicht wird. Die Qualität der Baumaßnahmen wird ge-prüft, z.B. mittels Blower-Door-Test.

Doch dieses idealtypische Vorgehen ist in der Praxis sehr selten anzutreffen. In Stieß et al. (2010) wurde eine qualitative Befragung von Eigenheimbesitzern durchgeführt. Dort wird konstatiert, dass sich Hausbesitzer sehr individuell informieren und sich bei sehr unter-schiedlichen Akteuren Rat holen, sei es beim befreundeten Architekt oder beim Schornstein-feger, der unabhängige Beratung anbietet. Die Auswertung in Stieß et al. (2010a) zeigt, dass nur etwa 30% der ambitionierten Sanierer und nur 14% der Standardsanierer einen Architek-ten, Ingenieur oder Energieberater beauftragen. Ob die Qualität der Beratung und der Aus-führung stimmt, hängt wiederum von vielen anderen Faktoren ab, wie z.B. Praxiserfahrung des Handwerkers oder Energieberaters, Orientierung an gesetzlichen Vorgaben oder an ambitionierten Standards, Einstellung des Beraters oder Handwerkers gegenüber energeti-scher Sanierung, etc. Einer hohen Qualität in der Umsetzung der Sanierungsmaßnahmen stehen somit viele Hemmnisse im Weg.

Bestehende Standards oder Qualitätssicherungssysteme in Kommunen

Maßnahmen zur Festlegung eigener kommunaler Standards der energetischen Gebäudesa-nierung bzw. der Qualitätssicherung gibt es in verschiedene Kommunen in unterschiedlicher starker Ausprägung. Viele Kommunen bauen ein integriertes Standard- und Qualitätssiche-rungssystem stufenweise auf. So wurde beispielsweise bereits 2001 in Esslingen das „Ess-linger Wärmesiegel“ ins Leben gerufen, welches eine unabhängige Beratung durch Hand-werker, Architekten und Ingenieure mit der Ausstellung eines Wärmepasses beinhaltet. In diesem Wärmepass werden anspruchsvolle Maßnahmen zur energetischen Gebäudesanie-rung vorgeschlagen. Werden drei der vorgeschlagenen Maßnahmen realisiert, so erhält der Hauseigentümer ein Wärmesiegel. In Zukunft sollen diese Sanierungsstandards auch um Aspekte der Qualitätssicherung erweitert werden.

Besonders früh ist die Qualitätssicherung in Hannover Kronsberg getestet worden. Die Stadt Hannover unterstützte beim Bau des Quartiers Kronsberg Qualitätssicherungsmaß-nahmen zur Erreichung des Niedrigenergiehausstandards. Das heißt, einerseits wurde der zu erreichende Qualitätsstandard festgelegt, indem Energiekennzahlen und weitere energe-tisch wichtige Rahmenbedingungen (wie z.B. Luftdichtheit) festgelegt wurden. Andererseits

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wurden Maßnahmen zur Kontrolle vor Ort gefördert. Der Bauherr beauftragte mit dieser Un-terstützung ein Qualitätssicherungsbüro mit der Begleitung der Bauausführungen vor Ort.

In München wurde 2009 ebenfalls ein Qualitätsstandard für Sanieren und Bauen in Wohn-gebäuden eingeführt. Der „Münchner Qualitätsstandard“ ist mit der Förderung von Energie-sparmaßnahmen verbunden. Dieser enthält Anforderungen an den erreichten Primärener-giebedarf und an die Qualität der thermischen Hülle (HT‘) und lehnt sich somit an die EnEV-Struktur an. Zusätzlich gibt es eine Unterstützung, wenn die Bauherren eine qualitätssi-chernde Begleitung in Anspruch nehmen, die mindestens zwei Baustellenbegehungen zu geeigneten Zeitpunkten der Bauausführung macht. Die Qualitätsprüfung während der Bau-begleitung wird vom Bauherren an einen entsprechend qualifizierten Externen (z.B. Archi-tekt/Ingenieur, der die Ausführung betreut) vergeben. Für die Einhaltung des Qualitätsstan-dards gibt es zusätzliche Förderungen (Investitionszuschüsse) der Stadt München.

Auch auf Bundesebene wurde bereits vor einigen Jahren erkannt, dass die qualitative Bau-begleitung eine wichtige Rolle in der Sanierungsförderung spielt. So hat die KfW im Rahmen des CO2-Gebäudesanierungsprogramms ein Programm „Energieeffizient Sanieren – Sonder-förderung“ (www.kfw.de) entwickelt, bei dem die Kosten für eine professionelle Baubeglei-tung durch einen Sachverständigen während der Sanierung zu einem KfW-Effizienzhaus mit bis zu 50% gefördert werden. Allerdings gibt es in der Evaluierung zum CO2-Gebäudesanierungsprogramm (BEI 2010) keine Hinweise auf Effekte dieser Sonderförde-rung.

Das umfassendste Qualitätssicherungssystem besteht in Stuttgart, der sog. „Stuttgarter Sanierungsstandard“, eine auf europäischer Ebene geschützte Marke. Dieser wurde vom Energieberatungszentrum (EBZ) in Kooperation mit Stuttgarter Architekten, Ingenieuren, Handwerkern und Kooperationspartnern aus der Industrie entwickelt. Es handelt sich um ein umfassendes Qualitätsmanagementsystem für die energetische Sanierung von Gebäuden, welches alle Stufen der Sanierung umfasst:

• Erstberatung, Energiediagnose (Prüfung der Luftdichtigkeit, Ermittlung von Schwach-stellen) und Erarbeitung eines Maßnahmenpaketes durch speziell geschulte Energie-berater des EBZ. Die BAFA-Förderung kann hierfür in Anspruch genommen werden.

• Vermittlung von qualifizierten Architekten und Handwerkern (mit regelmäßigen Fort-bildungen) angepasst auf individuellen Bedarf.

• Beratung hinsichtlich Fördermittelausschöpfung durch EBZ-Mitarbeiter. • Baubegleitung und Kontrolle der Sanierungsarbeiten vor Ort über alle Gewerke durch

EBZ-Mitarbeiter. Die Förderung der KfW für die Baubegleitung kann in Anspruch ge-nommen werden.

Außerdem enthält der Stuttgarter Sanierungsstandard technische Vorgaben und Richtlinien für die einzelnen Sanierungsphasen, u. a. auch für Gewerke übergreifende Bereiche (z.B. Dämmung um das Fenster), die über die EnEV-Anforderungen hinaus gehen.

Eine Sanierung nach dem Stuttgarter Sanierungsstandard läuft nach folgendem Schema ab: zunächst wird eine Energiediagnose vom Fachingenieur des EBZ erstellt. Die Ausführung der empfohlenen Sanierungsmaßnahmen, die von Mitarbeitern des EBZ während der Sanie-rungsphase mehrfach kontrolliert wird, erfolgt durch die geschulten Handwerker (Nachweis zur speziellen Weiterbildung muss vom Handwerksunternehmen regelmäßig erbracht wer-den). Nach Abschluss und Endabnahme der Sanierung erhält der Bauherr im Normalfall eine Bescheinigung über eine mangelfreie Ausführung nach Stuttgarter Standard, die entspre-

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chenden Bauteile betreffend. Im Einzelfall wird der Bauherr über vorhandene Werkmängel unterrichtet.

Laut EBZ arbeiten aktuell (www.ebz.de) über 100 Handwerksbetriebe nach den Richtlinien des Stuttgarter Sanierungsstandards. Architekten und Ingenieure des Standards können über die Architekten- und Ingenieurkammer Baden-Württemberg abgefragt werden. Die mit-wirkenden Berater, Planer und Handwerker profitieren vom Imagegewinn sowie von höher-wertigen Aufträgen, da in der Energieberatung die umfassende Sanierung des Gebäudes im Vordergrund steht. Die Gebäudebesitzer erhalten eine energieeffiziente und langfristig hochwertige Immobilie, hohe Transparenz bei der Bauausführung sowie mehr Sicherheit be-züglich Qualität auch bei unbekannten Handwerkern. Die politischen Vorteile dieses umfas-senden Qualitätsstandards liegen darin, dass bestehende Strukturen ideal ergänzt werden. So kann die BAFA-Förderung wie auch die KfW-Förderung weiterhin in Anspruch genommen werden, um die Kosten für die Beratung und Baubegleitung für die Bauherren zu reduzieren. Die Bauherren werden von der Erstberatung bis zur Umsetzung qualitativ hochwertig betreut, von Akteuren, die vor Ort bereits gut vernetzt sind.

Die Grundlagen des Stuttgarter Sanierungsstandards wurden ab dem Jahr 2000 im Rahmen eines DBU-geförderten Projekts erarbeitet, in dem eine sog. „gläsernen Sanierung“ des EBZ-Gebäudes in Stuttgart durchgeführt wurde. Im Rahmen dieser Modernisierung wurden auch Gewerke übergreifende Standards für die Gebäudesanierung entwickelt. Diese energetische Modernisierung des Gebäudes wurde umfassend dokumentiert, der Öffentlichkeit dargestellt und wissenschaftlich begleitet und ausgewertet. Ein wichtiges Ergebnis dieser beispielhaften Sanierung war u. A. auch die Definition von Schnittstellen bei den Gewerken und die Gewer-ke übergreifende Zusammenführung von Standards. Anhand der Erkenntnisse aus diesem umfangreichen Projekt und in Folge jahrelanger Fortentwicklungen konnte der Qualitätsstan-dard, wie er heute existiert und angewendet wird, entwickelt werden.

Die Rolle der Kommune

In Stuttgart wurde der Sanierungsstandard durch das EBZ wesentlich entwickelt und wird auch von diesem organisiert. Das EBZ ist ein gemeinnütziger Verein, somit nicht gewinnori-entiert tätig und finanziert sich aus Mitgliedsbeiträgen, öffentlichen Zuschüssen und den durchgeführten Energieberatungs-Projekten. In München werden die technischen und orga-nisatorischen Details zum Münchner Qualitätsstandard, zu den Sanierungskonzepten und zur Qualitätsprüfung am Bau durch das öffentliche Bauzentrum München erarbeitet.

Durch die Gemeinnützigkeit und durch den öffentlichen Finanzierungsanteil gilt das EBZ bei Bauherren als neutral. Gleiches gilt für Berater aus dem kommunalen Bauzentrum München. Diese Neutralität ist für die Erstberatung und die Erstellung der Energiediagnose sehr wich-tig. Im Rahmen der Evaluierung der Energiesparberatung vor Ort (IFEU 2008) wurde festge-stellt, dass die Unabhängigkeit des Energieberaters ein entscheidendes Qualitätsmerkmal für die Eigenheimbesitzer ist.

Ordnet man kommunale Qualitätsstandards in die bestehende Struktur zur Förderung der energetischen Gebäudesanierung ein, liegen Vorteile in folgenden Punkten:

• die Kommune ist nah am Bürger und gilt als neutraler Ansprechpartner, • der Qualitätsstandard wird von den Akteuren vor Ort entwickelt, getragen und bewor-

ben, • der Informationsaustausch wird vereinfacht durch ein einheitliches und ganzheitliches

Qualitätssystem,

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• die bisher weitgehend vernachlässigte Qualitätssicherung rückt in den Fokus, ergän-zend zu bestehenden Förderprogrammen wie BAFA-Vor-Ort Beratung oder KfW-Sonderförderung für Baubegleitung bzw. KfW-Förderungen für die Umsetzung der Sanierungsmaßnahmen.

Kommunen können also mit eigenen lokalen oder regionalen Initiativen ambitionierte Sanie-rungen unterstützen und werden als neutraler Partner akzeptiert. Allerdings erfordert die Entwicklung, Umsetzung, die laufende Betreuung und das „am Leben halten“ eines regiona-len Sanierungs- und Qualitätsstandards einen hohen Arbeitsaufwand. Dieser Arbeitsaufwand ist abhängig von Zielen, Inhalten und von der Größe der Region und setzt sich in etwa aus folgenden Aufgaben zusammen:

• Akquise von Fördermitteln für die Entwicklung eines Sanierungs- und Qualitätsstan-dards (QS),

• Initiierung eines Dialoges zwischen den Akteuren (z.B. Innungen, Verbände etc.) und Steuerung des Prozesses zur Etablierung des QS (Moderation, Organisation, Vorbe-reitung, etc.),

• Entwicklung der technischen und organisatorischen Rahmenbedingungen für den QS,

• Entwicklung und Organisation eines kontinuierlichen Schulungsangebotes für die Ak-teure,

• Entwicklung und Umsetzung eines Marketingkonzepts für den QS, • Entwicklung von Musterverträgen (z.B. Verträge zwischen Kommune und Bauherr,

Verträge zwischen Handwerker und Kommune etc.), • Laufende Organisation eines Erfahrungsaustauschs, • Laufende Weiterentwicklung und Anpassung der Standards an technische und wirt-

schaftliche Entwicklungen.

Die Erfahrungen in Stuttgart und München haben gezeigt, dass ein solches Arbeitspaket nur dann bearbeitet werden kann, wenn eine Kommune bereits etablierte Strukturen und Erfah-rungen hat. Es muss eine Organisation oder eine Verwaltungseinheit geben, die im Baube-reich bereits länger aktiv ist und einen intensiven Austausch zwischen Handwerkern, Archi-tekten, Planern und Beratern pflegt. Während Aufgaben wie die Initiierung des Dialoges und die Umsetzung eines Marketingkonzepts in jeder Region durchgeführt werden müssen, gibt es beispielsweise bei der Festlegung der technischen Standards die Möglichkeit, auf bereits entwickelte Standards zurückzugreifen. Da Handwerker in der Regel auch überregional Auf-träge bearbeiten ist es sinnvoll, technische Standards und organisatorischen Rahmenbedin-gungen (z.B. Mindestdämmstärken, Ablauf der Qualitätsprüfung am Bau etc.) für größere Gebiete (Bundesländer) zu vereinheitlichen.

Welche Anreize sind notwendig, um Qualitätsstandards zu etablieren?

Der Anreiz zur Etablierung einer höheren Sanierungsqualität könnte bspw. über die Nach-frage generiert werden. Das würde bedeuten, dass zusätzlich zur Vor-Ort-Beratung und zur Förderung der KfW für die Baubegleitung die Erstberatung sowie eine umfassende Umset-zungsbegleitung gefördert werden. Im Projekt EMSAITEC wurde ein solcher Vorschlag un-terbreitet, unter Einbeziehung der Stadtwerke. Allerdings ist durch eine solche Förderung noch nicht die Qualität der Beratung und der Begleitung an sich gesichert. Erfahrungen aus der Qualitätsbeurteilung der Vor-Ort-Beratungen im Rahmen der BAFA-Förderung haben gezeigt, dass trotz umfangreicher Vorgaben an den Beratungsbericht die Qualität sehr unter-

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schiedlich sein kann (IFEU 2009) und aufgrund des kaum zu bewerkstelligenden Aufwands eine Qualitätskontrolle durch den Fördermittelgeber kaum möglich ist.

Deshalb wird hier auf die Förderung der Angebotsseite, also auf den Aufbau eines Qualitäts-standards für die Handwerker, Berater und Planer, gesetzt. An der Entwicklung eines umfas-senden Qualitätsstandards arbeitet derzeit auch die Deutsche Energieagentur. Die ersten Aktivitäten dazu sind bereits umgesetzt, indem das Label Effizienzhaus mit Kriterien zur energetischen Qualität entwickelt wurden. Dieses Effizienzhaus-Label soll zukünftig ähnlich umfassend ausgeweitet werden wie in Stuttgart der Fall. In einem Gespräch mit den Mitar-beitern der Dena wurde deutlich, dass die lokalen Initiativen hier überaus wichtig sind, diese vorrangig bestehen bleiben und, soweit möglich, in die Bundesentwicklungen eingebunden werden sollten.

Die Förderung zur Etablierung eines Qualitätsstandards teilt sich idealerweise in zwei Berei-che:

1. Kooperation mit interessierten Bundesländern zur Entwicklung und Implementie-rung von technischen und organisatorischen Rahmenbedingungen zum Qualitäts-standard. 2. Förderung der Landkreise und kreisfreien Städte zur Etablierung des Qualitäts-standards in der Region.

Zu 1: Der Bund erarbeitet gemeinsam mit den Bundesländern einheitliche Sanierungsstan-dards. Ziel sollte es sein, mindestens fünf Bundesländer zur Entwicklung des Standards zu gewinnen.

Da der Bund letztendlich die Anwendung der Qualitätsstandards in den Kommunen fördert, organisiert dieser in der Vorbereitungsphase den fachlichen und organisatorischen Aus-tausch. Im Rahmen des laufenden Bund-Länder-Austauschs zum kommunalen Klimaschutz könnte dazu eine Arbeitsgruppe Qualitätssicherung eingerichtet werden. Fachlich-inhaltliche Vorbereitungen und begleitende Aktivitäten wie z.B.

• grobe Ausgestaltung der Förderrichtlinie für Kommunen (siehe Punkt 2) zur Definition der notwendigen Rahmenbedingungen,

• Entwicklung der technischen und organisatorischen Rahmenbedingungen (aufbau-end auf Erfahrungen aus Stuttgart und anderen Städten) und Diskussion mit den Ländern,

• Zusammenstellung bereits verfügbarer Materialien und • Vorbereitung der notwendigen Hilfsmittel wie Musterverträge, Marketingmittel (z.B.

Logos, Flyer etc.) in Abstimmung mit den Ländern ist zu treffen.

Dabei sind Freiheitsgrade zur länderspezifischen Ausgestaltung der Hilfsmittel zur berück-sichtigen.

Aufgabe der beteiligten Bundesländer ist die Koordination und Diskussion zur Implementie-rung des Standards im eigenen Gebiet. Diese Aufgabe wird von den entsprechenden Lan-desministerien oder den Landesenergieagenturen übernommen. In diesen Prozess sollten wichtige Vertreter der Architekten, Energieberater und des Handwerks (Innungen, Verbände, etc.) einbezogen werden, die ihrerseits die Informationen an die lokalen Akteure weiterge-ben. Die Länder informieren bereits in dieser Phase die Kommunen über den neuen Förder-tatbestand und über sinnvolle Vorbereitungen innerhalb der Kommune (des Landkreises) zur Implementierung des zukünftigen Standards.

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Ziel ist es, mit den beteiligten Ländern gemeinsam die Rahmenbedingungen für einen weit-gehend einheitlichen Qualitätsstandard und dessen Abwicklung zu erhalten.

Zu 2: Auf der Ebene der Landkreise und kreisfreien Städte erfolgt die Einführung, Etablie-rung und laufende Weiterentwicklung des Standards. Das beinhaltet einerseits die Initiierung des Dialogs zwischen den Akteuren vor Ort, andererseits den Aufbau von Schulungen, Fir-menverzeichnissen und Netzwerken sowie die laufende Betreuung und Qualitätssicherung. Das Marketing wird vor Ort vorangetrieben, damit sowohl Bauherren als auch Handwerker auf den Standard aufmerksam gemacht werden. Außerdem beinhaltet das kontinuierliche Marketing Maßnahmen, um die Anzahl der Kunden, die nach QS sanieren, zu erhöhen.

Als Voraussetzung für die Förderung der Ebene der Landkreise und der kreisfreien Städte sollten entsprechende Strukturen (öffentliche Energieagenturen, Energie- oder Baureferate mit entsprechenden Know-how und entsprechender Vernetzung, etc.) bereits seit einiger Zeit bestehen. Die Organisation, die den QS vor Ort betreut, muss im Baubereich bereits ein Netzwerk aufgebaut haben.

Die Landkreise und kreisfreien Städte erhalten in den ersten beiden Jahren eine Förderung von rd. 50.000 Euro pro Jahr, um aufbauend auf den entwickelten Rahmenbedingungen des Landes das QS einzuführen. Mit dieser Fördersumme wird der Einführungsprozess mit regi-onalen Innungen und Verbänden initiiert, der entwickelte Standard wird beworben und ein laufender Erfahrungsaustausch regional und überregional sowie die fortlaufenden Schulun-gen werden organisiert.

6.2.4 Quartierssanierung und Klimaschutz – Potenziale und Handlungsmöglichkeiten für Kommunen und Eigentümer (IFEU, Orangequadrat)

In ihrem Energiekonzept 2010 räumt die Bundesregierung der energetischen Städtebausa-nierung einen hohen Stellenwert bei der Sicherstellung einer zuverlässigen, wirtschaftlichen und umwelt- sowie klimaverträglichen Energieversorgung ein. Dementsprechend weist sie auch das Vorhaben der Auflegung eines Förderprogramms „Energetische Städtebausanie-rung“ bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) aus. Ziel des Programms soll sein, „lokal angepasste Investitionen in Energieeffizienz und erneuerbare Energien“ (...) anzustoßen und damit vielfältige Synergieeffekte zu nutzen“.

Maßnahmen zur energetischen Quartierssanierung können zur energetischen Städtebausa-nierung bzw. zu einer klimagerechten Stadtentwicklung wichtige Beiträge leisten, da sie ei-nerseits lokale, d.h. auf die Bedürfnisse des Quartiers abgestimmte Belange berücksichtigen und andererseits wie ein Multiplikator wirken, da die energetische Ertüchtigung mit einer He-bung des sozialen und wirtschaftlichen Qualität des jeweiligen Stadtquartiers einhergehen kann.

Eine Energieversorgung durch Technologien zur Erzeugung von Energie auf Grundlage re-generativer Energiequellen und Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz sind in grö-ßerem Maßstab besser planbar, als dies auf der Ebene von Einzelobjekten möglich wäre. Dies gilt insbesondere für die Planung von komplexen, flächenhaften Infrastrukturen wie bei-spielsweise solchen zur Wärmeversorgung eines bestimmten Gebiets. Stadtquartiere stellen demnach eine angemessene Betrachtungs- und Planungsebene – insbesondere für die Energieversorgung eines entsprechenden Gebiets – dar.

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Zudem wird eine Handlungsplattform auf Quartiersebene als besonders wichtig erachtet, da auf dieser Ebene (gruppen- und/oder anlassbezogene) individuelle Einzelinteressen sinnvoll gebündelt und als gemeinsame Belange dargestellt werden können39. Zum einen können energetische Sanierungsmaßnahmen auf gesamtstädtischer Ebene aufgrund der Inhomoge-nität der Gruppen und/oder Unterschiedlichkeit infrastruktureller Voraussetzungen sowie die Bündelung von Interessen nicht sinnvoll erfolgen. Zum anderen führt die Sanierung von Ein-zelobjekten lediglich zu punktuellen, jedoch nicht zu flächenhaften energetischen Verbesse-rungen. Darüber hinaus besteht auf Ebene von Stadtquartieren die Möglichkeit, energetische Sanierungsmaßnahmen mit sozialen und wirtschaftsfördernden Projekten zu verknüpfen. In der energetischen Sanierung von Quartieren liegen für den Klimaschutz vor allem zwei besondere Chancen. Zum einen ermöglicht eine quartiersübergreifende Zusammenarbeit zwischen allen Akteuren zusätzliche Effizienzsteigerungen bei der energetischen Sanie-rung. Dieses ist allerdings kaum zu quantifizieren, da das absolute Einsparpotenzial sowohl von Maßnahmen auf Einzelgebäudeebene, von Synergieeffekten (z.B. besserer Standard durch Einkaufsgemeinschaften) aber auch von den Entscheidungen hinsichtlich der Versor-gungsstruktur abhängig sind. Zum anderen ergibt sich für Kommunen ein neues zentrales Steuerungsinstrument in der Stadtsanierung. Beides kann letztlich zu einem höheren Sa-nierungsstandard führen und vor allem auch zu einer höheren Sanierungsquote, so dass hie-rin ein beachtliches Potenzial für eine CO2-Reduktion liegt.

Ein wichtiger Aspekt bei der nachhaltigen Sanierung von Quartieren liegt neben der energe-tischen Gebäudesanierung in der Freiraumgestaltung, d.h. einer Änderung des spezifi-schen Mikroklimas. So führt der hohe Versiegelungsgrad in vielen Städten dazu, dass Wär-me stärker gespeichert und Regenwasser nicht mehr aufgenommen werden kann. Die Fol-gen sind eine geringere Luftfeuchtigkeit, schlechtere Luftqualität und höhere Durchschnitts-temperaturen. Hier zeigt sich, dass ein Quartier mehr als eine Summe von Gebäuden ist. Häufig haben sich verdichtete Stadtquartiere zu regelrechten Wärmeinseln entwickelt, so dass nicht nur die Aufenthaltsqualität im Freien leidet sondern auch Temperaturen in Ge-bäuden steigen. Die Wirkung des Umfeldes übt daher auf bestehende Gebäude einen we-sentlichen Einfluss aus. Leicht umsetzbare Maßnahmen der Freiraumgestaltung (Begrünung, Austausch von Belägen, wie z.B. Schotterrasen statt Asphalt) können einen wichtigen Bei-trag zu einem angenehmen Mikroklima im Quartier leisten.

Durch die erwartete Zunahme des Wohnungsleerstands in vielen Städten und Gemeinden wird es für Eigentümer immer wichtiger, Mietern attraktive Angebote zu offerieren bzw. sich von anderen Quartieren positiv abzugrenzen. Vor dem Hintergrund steigender Energiepreise sind günstige Nebenkosten für Mieter ein wichtiges Kriterium bei der Entscheidung für oder gegen eine Wohnung. Investieren mehrere Eigentümer daher in die energetische Sanierung wird das „Quartier mit den günstigen Nebenkosten“ für Mieter interessanter und ist damit leichter zu vermarkten. Langfristig führt der geringere Leerstand zu einer Wertsteigerung der Objekte und im Idealfall wiederum zu steigenden Mieten.

Was ist ein Quartier?

Trotz des häufigen Rückgriffs auf den Begriff Quartier fehlt es bislang an einer klaren Syste-matisierung. Allen Begriffsnutzungen gemein ist jedoch eine räumliche Begrenzung auf Ge-

39 Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (2010): Impulse aus 26 Pilotprojekten der Nationalen Stadtentwicklungspolitik. Seite 13.

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biete, die kleiner als Stadtteile sind und die in einem sozialen und/oder wirtschaftlichen Be-zug miteinander stehen.40

Vor dem Hintergrund der energetischen Quartierssanierung als Beitrag zum Klimaschutz er-scheint eine flexible Auslegung des Quartiersbegriffs sinnvoll. Für die Erreichung dieses Ziels kommt es primär auf einen eigentümer- und/oder objektübergreifenden Planungs- bzw. Handlungsansatz an. Dies kann bereits bei drei Einzelgebäuden zutreffend sein, schließt je-doch auch Gebiete mit einem umfangreichen Gebäudebestand, weitläufige Baublöcke oder Einfamilienhaussiedlungen ein. Eine ganz wesentliche Rolle spielen zudem subjektive Krite-rien. Der Erfolg des Quartiersansatzes besteht gerade auch darin, mehrere Eigentümer von Investitionen zu überzeugen. Dies kann aufgrund von rein wirtschaftlichen Erwägungen er-folgen, oftmals spielen bei Investitionen in den Klimaschutz auch subjektive Kriterien eine wichtige Rolle.

Insbesondere in Quartieren mit einem hohen Anteil an Mietwohnungen spielen die Bewohner als Nutzer eine wichtige Rolle – zum einen deren wirtschaftliche Verhältnisse und zum ande-ren soziale Aspekte, wie Altersstruktur, Beschäftigungssituation oder der Anteil von Migran-ten. Einfluss haben diese Aspekte vor allem auf die Rentabilität von Investitionen und darauf, wie stark die Kommunen beispielsweise in Bezug auf die gleichzeitige Aufwertung der Frei-räume eingebunden sein müssen.

Ein weiteres wesentliches Kriterium bei der Quartierssanierung liegt im Gebäudebestand bzgl. Gebäudetypen, Siedlungstypen, Baujahr und Bebauungsstruktur. Bei Großwohnsied-lungen mit meist homogenen Gebäudestrukturen ist eine Quartierssanierung zumeist un-problematischer, während bei kleinteiliger Bebauung, wie z.B. in Gründerzeitvierteln, bauli-che Komponenten eine ganz wesentliche Rolle spielen.

Insofern spielen bei der Quartiersanierung sowohl baulich-räumliche Kriterien als auch die subjektive Wahrnehmung der Eigentümer und Bewohner sowie das soziale und wirtschaftli-che Umfeld eine zentrale Rolle. Bei der Festlegung von Quartiersgrenzen sollte daher neben den sich aus dem geplanten Maßnahmenkatalog ergebenden Kriterien auf einen möglichst homogenen Gebäudebestand sowie eine sinnvolle Eigentümerstruktur geachtet werden.

Bereits erprobte Ansätze der Quartierssanierung

Auf internationaler Ebene existieren einige wenige Programme mit dem Fokus Klima-schutz/energetische Sanierung. Ein aus den USA stammender und seit einigen Jahren prak-tizierter Ansatz der energetischen Quartierssanierung ist das sogenannte PACE-Konzept (Property Assessed Clean Energy). PACE ist ein auf föderaler Ebene gesetzlich verabschie-detes Finanzierungsinstrument, welches Kommunen nach Übernahme der Rechtsnorm in das Recht der US-Bundesstaaten und der Kommune („municipality“) die Möglichkeit bietet, Energieeffizienzmaßnahmen in bestimmten Stadtteilen/Stadtquartieren („districts“) anzusto-ßen. Das Konzept adressiert zwei Sanierungshemmnisse: 1. Investitionskosten, 2. Zeitpunkt des Grundstücksverkaufs bzw. Eigentümerwechsel erfolgt innerhalb der eigentlichen Amorti-sationszeit der Investition.

In umsetzenden Kommunen bieten diese eine spezifische kommunale Anleihe („bonds“) für Investoren an. Das Vermögen dieser Anleihen wird dann an Gebäudeeigentümer als Zins-Darlehen vergeben, um Energieeffizienzmaßnahmen durchführen zu können. Das Darlehen

40 Drilling/Schnur (2009): Governance der Quartiersentwicklung: Theoretische und praktische Zugän-ge zu neuen Steuerungsformen.

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wird über einen bestimmten Zeitraum (in der Regel 15-20 Jahre) durch eine jährliche Zah-lung eines additiven Betrags auf die Eigentums-Grundstückssteuer durch die Schuldner zu-rückgezahlt. Das Darlehen ist somit an das Eigentum/Grundstück und nicht an individuelle Personen gebunden, so dass selbst bei Grundstücksverkauf oder Eigentümerwechsel eine Rückzahlung des Darlehens gewährleistet bleibt.

Eine Kommune kann darüber hinaus bestimmen, das PACE-Konzept nur in bestimmen, ausgewiesenen Gebieten anzuwenden. Die Kommune beruft ein Entscheidungsgremium („board of directors“), welches Gebiete für die Einrichtung von EID bzw. SID (s. u.) auswäh-len und sowohl über die Finanzierungshöchstgrenze als auch die Verzinsungsraten ent-scheiden. Anschließend werden sogenannte „special energy improvement districts (SID)“ oder „energy improvement districts (EID)“ durch Änderung der kommunalen Satzung („ordi-nance“, „resolution“) eingerichtet; Anwohner dieser Gebiete werden darüber informiert.

Die Eigentümer von Immobilien in ausgewiesenen Stadtteilen oder Quartieren sind jedoch nicht verpflichtet, teilzunehmen und Energieeffizienzmaßnahmen durchzuführen. Es besteht jedoch eine freiwillige Teilnahmemöglichkeit („opt-in“). Seit 2009 besteht eine solche Ge-setzgebung beispielsweise im Bundesstaat Ohio und in Stamford City, welche die Einrich-tung von SID und die Ausgabe von Anleihen vorsehen.

Auf europäischer Ebene werden Ansätze der Quartierssanierung beispielsweise in dem Pro-jekt EnSURE gefördert, in dem Strategien zur energetischen Sanierung von Bestandsge-bäuden und zur Entwicklung von städtischer Energieeffizienz auf Stadt- und Quartiersebene entwickelt werden. Urb.Energy verbindet den Ansatz der energetischen Wohngebäudesanie-rung mit integrierten Stadtentwicklungskonzepten, der Modernisierung der Energieversor-gungsinfrastruktur, der Wohnumfeldverbesserung und der Identifikation von innovativen Fi-nanzierungsinstrumenten“ im Ostseeraum.

In Deutschland ist kein Ansatz vorzufinden, der die Themen Quartierssanierung und Klima-schutz als Primärziel miteinander verknüpft. Themen, die in Aktivitäten zur Quartierssanie-rung häufig eine Rolle spielen, sind vornehmlich im sozialen, ökonomischen und kulturellem Bereich angesiedelt. Lediglich Aktivitäten wie zum Beispiel das Forschungsprogramm Expe-rimenteller Wohnungs- und Städtebau (ExWoSt) oder das BMVBS-Projekt „Energetische Gebäudesanierung von Großwohnsiedlungen“ thematisieren auch Klimaschutz.

Ausgangspunkt für Quartierssanierung in Deutschland war zumeist eine lokal begrenzte Problemlage, die mit dem Einsatz von zeitlich befristeten Fördermitteln behoben werden soll-te.

Deshalb wurden verschiedene Angebote ins Leben gerufen, die sich dem Thema Quartiers-sanierung unterschiedlich nähern. Eine wesentliche Quelle für Praxisbeispiele solcher Quar-tierssanierungen ist das Bund-Länder-Förderprogramm Stadtumbau Ost41, für den in den Jahren 2002 bis 2009 insgesamt 2,5 Mrd. Euro bereitgestellt wurden (Bundestransferstelle 2010), sowie das Forschungsprogramm Experimenteller Wohnungs- und Städtebau (ExWoSt)42. Seit rund 15 Jahren werden im Rahmen dieses Forschungsprogramms Projekte

41 Weitere Informationen: http://www.stadtumbau-ost.info/ (Stand: 16. Juni 2011) 42 Weitere Informationen: http://www.bbsr.bund.de/cln_032/nn_21886/BBSR/DE/FP/ExWoSt/exwost__node.html?__nnn=true (Stand: 16. Juni 2011)

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in den Themengebieten Urbane Strategien im Klimawandel, Eigentümergemeinschaften im Stadtumbau, energetische Stadterneuerung und weiteren Handlungsfeldern unterstützt.

Außerdem wurde im Januar 2009 der Wettbewerb Energetische Sanierung von Groß-wohnsiedlungen auf der Grundlage von integrierten Stadtteilentwicklungskonzepten vom BMVBS ausgeschrieben. Großwohnsiedlungen sind hervorragend geeignet, die erhebli-chen Energieeinsparpotenziale im Gebäudebereich schnell und effizient zu nutzen. Die be-teiligten Wohnungsunternehmen und Genossenschaften reichten integrierte Gesamtkonzep-te vor dem Hintergrund der sich abzeichnenden demografischen Entwicklung und unter Be-rücksichtigung von Fragen zur Energieeinsparung und Energieeffizienz, der Stadtteilentwick-lung, der Wohnraumversorgung, der Finanzierung sowie der Durchführung der geplanten Maßnahmen ein (BMVBS 200943). Aus der Sicht der teilnehmenden Wohnungsbaugesell-schaften hat der Wettbewerb entscheidend dazu beigetragen, dass bereits begonnene Sa-nierungskonzepte um integrative Aspekte erweitert wurden, um ein integriertes Stadtteilent-wicklungskonzept zu erhalten.

Auch in den Bundesländern gibt es einige gute Beispiele in den Bereichen Quartierssanie-rung und experimenteller Wohnungsbau. So wurde in Bayern das Modellvorhaben Experi-menteller Wohnungsbau initiiert. Darin beschäftigt sich die „Ökologische Modernisierung“ mit bestehenden Siedlungen und Gebäuden, die älter als 25 Jahre sind. Insgesamt wurden für dieses Programm 15 Mio. € zur Verfügung gestellt. Damit konnte die Modernisierung von 650 Wohnungen in 14 Projekten gefördert werden (Oberste Baubehörde im bayrischen Staatsministerium des Inneren, 2006).

Der Großteil dieser Projekte bezieht sich jedoch auf Großwohnsiedlungen, die in Eigentü-merschaft einer (kommunalen) Wohnungsbaugesellschaft sind. Nur wenige Best practice-Beispiele beziehen sich auf Einzeleigentümer. In Nordrhein-Westfalen wurde, um den spezi-ellen Anforderungen bzgl. der Einzeleigentümer gerecht zu werden, das Projekt „Innovation durch Einzeleigentümer“ (IdEE) vom Ministerium für Bauen und Verkehr NRW ins Leben gerufen mit dem Ziel, private Einzeleigentümer in ihrem Engagement für die eigene Wohnimmobilie zu unterstützen und ggf. auch gemeinsam mit anderen Eigentümern das ge-samte Wohnumfeld aufzuwerten. Maßnahmen, die durch diese kürzlich gestartete Initiative angestoßen werden sollen, umfassen die Entwicklung eines Beratungsnetzwerks, die Förde-rung der Vernetzung von Einzeleigentümern sowie Information und Kommunikation (Ministe-rium für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen 2009).

Im Ruhrgebiet wurde das Projekt „InnovationCity“ gestartet. InnovationCity Ruhr ist als gemeinsames Projekt von Unternehmen, Wissenschaft und Politik angelegt. Das Land Nord-rhein-Westfalen beteiligt sich mit einer Anschubfinanzierung zur Gründung einer gemeinsa-men Projektgesellschaft in Höhe von 500.000 Euro und hat weitere Unterstützung zugesi-chert. Im Oktober 2010 wurde Bottrop als Innovation City Ruhr ausgewählt. Ziel ist es, diese Stadt zur Niedrigenergiestadt umzubauen, den Energiebedarf der InnovationCity Ruhr bis 2020 durch den Einsatz neuer Technologien zu halbieren. Dafür soll zum Beispiel ein Groß-teil des Gebäudebestands energieeffizient saniert und Neubauten nach dem aktuellen Stand der Technik errichtet werden. Innovative Technologien sollen für CO2-arme Energieerzeu-

43 Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (2009): Ausstellungskatalog zum Wett-bewerb. (http://www.bmvbs.de/cae/servlet/contentblob/33362/publicationFile/10700/ausstellungskatalog-zum-wettbewerb.pdf).

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gung sorgen, modulare und energieeffiziente Verkehrssysteme für umweltfreundliche Mobili-tät.

Daneben gab und gibt es private Initiativen, die sehr lokal und sehr begrenzt wirken (Wer-begemeinschaften, Gewerbevereine usw). In den letzten Jahren sind aus den USA auch ak-teursbezogene, kollektive Ansätze der Quartiersentwicklung bzw. -sanierung nach Deutsch-land vorgedrungen. Erste Projekte wurden bzw. werden in Modellvorhaben erprobt oder ha-ben bereits Eingang in neue gesetzliche Regelungen gefunden. Im Kern handelt es sich bei allen Formen um einen Zusammenschluss von Eigentümern benachbarter Immobilien, wobei die Ziele sehr vielfältig sein können (z.B. Imageverbesserung, Sanierung leer stehenden Ge-bäude, Freiflächengestaltung etc.). Durch die Novellierung des BauGB im Jahr 2007 hat der Gesetzgeber mit der Öffnungsklausel in Paragraph 171f (Private Initiativen zur Stadtentwick-lung) die Voraussetzung für landesrechtliche Regelungen für private Initiativen von standort-bezogenen Maßnahmen geschaffen. In § 171f BauGB heißt es: „Nach Maßgabe des Lan-desrechts können (...) Gebiete festgelegt werden, in denen in privater Verantwortung stand-ortbezogene Maßnahmen durchgeführt werden, die auf der Grundlage eines mit den städte-baulichen Zielen der Gemeinde abgestimmten Konzepts der Stärkung oder Entwicklung von Bereichen der Innenstädte, Stadtteilzentren, Wohnquartiere und Gewerbezentren sowie von sonstigen für die städtebauliche Entwicklung bedeutsamen Bereichen dienen“. Durch § 171f BauGB sollen so genannte "Business Improvement Districts", „Working Improvement Dis-tricts“, „Housing Improvement Districts“, Immobilien- und Standortgemeinschaften oder um-gesetzt werden. Derartige „Bündnisse für Innovation und Dienstleistungen“ (BIDs) sollen Stadtquartiere in funktionaler und gestalterischer Hinsicht verbessern. Die Landesgesetzge-ber in Bremen, Hamburg, Hessen und Schleswig-Holstein haben von dieser Möglichkeit Ge-brauch gemacht. Der Antrag zur Einrichtung eines Gebietes „kann nur mit Zustimmung der Eigentümer mit einem Mindestquorum oder aller im geplanten Gebiet gelegenen Grundstü-cke (in Hamburg, Bremen und in Hessen) 15 % der Anzahl der im Innovationsbereich bele-genden Grundstücke, die außerdem eine Mindestfläche von 15 % der vom Innovationsbe-reich betroffenen Grundstücksfläche haben müssen“44. Das Instrument der privaten Initiati-ven zur Stadtentwicklung stellt somit ein „Angebot zum Zwang“ dar.

Abbildung 6-25: Instrumente zur Integration von Immobilieneigentümern in die Stadtentwicklung (Wie-zorek 2010)

Hervorzuheben sind hier vor allem sogenannte Business Improvement Districts (BID). Ausgangspunkt für BIDs sind Geschäftszentren, in denen auf Initiative von privaten Eigen-tümern Aktivitäten zur Quartiersaufwertung umgesetzt werden sollen. Das besondere an

44 Goldschmidt/Taubenek (2007): Private Initiativen zur Stadtentwicklung (PIS) nach § 171f BauGB – Die Regelungen zu privaten Initiativen zur Stadtentwicklung. Fub, Heft 4/2007. S. 167.

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BIDs ist, dass eine private Initiative hoheitliche Instrumente nutzt. Voraussetzung für die Gründung ist das Bestehen einer landesgesetzlichen Regelung sowie das Erreichen eines entsprechenden Mehrheitsquorums. Sind diese Kriterien erfüllt, sind alle Eigentümer in dem Gebiet zur Abführung einer zeitlich befristeten Abgabe verpflichtet. Mit dem eingenommen Geld können die von der BID beschlossenen Projekte finanziert werden. Erste BIDs gibt es bereits in Hamburg, Bremen oder Gießen, bislang jedoch ohne einen direkten Klimaschutz-bezug45.

Eine weitere, formlosere Alternative sind sogenannte Immobilien- und Standortgemein-schaften (ISG). Diese kommen ohne hoheitliche Zwangselemente (Zwangsabgaben) aus und beruhen ausschließlich auf Freiwilligkeit. Im Gegensatz zu BIDs bestehen bei einer ISG auch keine formalen Anforderungen zu ihrer Gründung. Rein faktisch benötigen aber auch sie eine Mindestzahl beteiligter Eigentümer um Durchsetzungskraft zu erlangen.

Das Gegenstück zu BIDs und ISGs in Geschäftsquartieren sind Housing- oder Neigh-bourhood Improvement Districts (HID/NID) bzw. Eigentümerstandortgemeinschaften (ESG) in Wohn- oder Mischquartieren. Während Eigentümerstandortgemeinschaften auf Freiwilligkeit basieren, erfordern HIDs oder NIDs ebenfalls eine gesetzliche Grundlage und die Einhaltung formaler Gründungsvoraussetzungen (z.B. Hamburg46) Entscheidender Un-terschied ist letztlich auch hier die Finanzierung. Während HIDs sich aus einer Zwangsabga-be der Eigentümer finanzieren, haben ESGs keine feste Finanzierungsgrundlage. Voraus-setzung für die Einrichtung eines HID in Hamburg ist, dass weniger als 33% der Eigentümer sowie Eigentümer von weniger als 33 % der Grundstücksfläche Widerspruch einlegen. Die erste HID in Deutschland befindet sich derzeit im Hamburger Stadtteil Steilshoop in Grün-dung und hofft, sich bis Ende 2011 konstituieren zu können. Ziel des HID ist die Neugestal-tung der sogenannten Mittelachse sowie eine bessere Reinigung und Pflege der öffentlichen Bereiche.

Aufgrund der Abgabenpflicht eignen sich BIDs und HIDs nur sehr eingeschränkt für die energetische Quartierssanierung, da das Quartier als Gesamtheit und weniger einzelne Ei-gentümer als Profiteure der Maßnahmen in Frage kommen. Insofern ist der Handlungsspiel-raum auf Freiflächenprojekte beschränkt.47

Im Rahmen des ExWoSt-Forschungsfeldes „Eigentümerstandortgemeinschaften im Stadtumbau“ untersucht das BMVBS erstmals, ob und wie eine Quartiersaufwertung durch Kooperation privater Eigentümer möglich ist. Das Projekt mit 15 sehr unterschiedlichen Mo-dellvorhaben in Deutschland läuft über einen Zeitraum von drei Jahren seit 2009 und um-fasst Quartiere innerhalb und außerhalb bestehender Gebietskulissen des Stadtumbaus. Die große Mehrheit der Projektanträge wurde durch Kommunen oder andere Institutionen ge-stellt, nur sehr wenige Anträge kamen von privaten Eigentümern. Ziel des primär im Stad-tumbau angesiedelten Forschungsprojektes ist es, Kenntnisse über die Möglichkeiten der Selbstorganisation von Eigentümern zu erhalten, die Notwendigkeit von Fördermitteln bei der Initiierung von ESGs zu erforschen und Erfahrungen zu sammeln, inwiefern diese Form der

45 Kreutz/Krüger (2008): Urban Improvement Districts: Neue Modelle eigentümerfinanzierter Quartier-sentwicklung, In: Jahrbuch Stadterneuerung 2008 - Aufwertung im Stadtumbau, Berlin 2008, Seiten 253 – 271. 46 Hamburger Gesetz zur Stärkung von Wohnquartieren durch private Initiativen“ vom 1. Januar 2008. 47 Gespräch am 08.06.2011 mit Dipl. Ing. Frithjof Büttner, BID-Beauftragter der Freie und Hansestadt Hamburg, Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt

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Zusammenarbeit neben den bereits bestehenden Instrumenten des Stadtumbaus tatsächlich Defizite in Quartieren mindern oder beheben kann. Die energetische Quartierssanierung hat bei den 15 Modellprojekten bislang auch in der Praxis eine untergeordnete Rolle gespielt, ganz im Gegensatz beispielsweise zur Umgestaltung von Freiflächen und vor allem der Schaffung von Parkflächen. Bei Projekten in Hildesheim und Helmstedt gibt es von Seiten der Stadtwerke Initiativen zur Anbindung von Einzeleigentümern an neue Biogas- bzw. Bio-masse-BHKWs. Nur in Görlitz hat sich die ESG mit der energetischen Quartierssanierung in-tensiver auseinandergesetzt, wobei auch hierbei die Initiative vom Moderator der ESG aus-ging. Gemeinsam mit den Stadtwerken Görlitz erarbeiteten die Eigentümer eine Studie zur kostengünstigen Erzeugung von Heizenergie. Unter den lokalen Bedingungen stellten sich Insellösungen für zwei bis drei Objekte als kostengünstigste Lösung heraus. Motivation und Hauptziel der Eigentümer ist aufgrund des großen Leerstandes in Görlitz und der hohen Sa-nierungskosten innerhalb der Gründerzeitbebauung die Senkung der Mietnebenkosten. An-gedacht sind kleine Blockheizkraftwerke mit Solarthermie, wobei die Stadtwerke als Investor auftreten sollen. Größte Schwierigkeit ist die Angst vieler Eigentümer, ihre Unabhängigkeit zu verlieren48.

Einen weiteren Ansatz verfolgen Aufwertungsprojekte im Rahmen von Public Private Part-nership (PPP) Projekten, wie sie beispielsweise der Freistaat Bayern im Rahmen des Pro-jektes „Leben findet Innenstadt“ initiiert.49 Dieser Ansatz beruht ebenfalls auf Freiwilligkeit, bezieht jedoch alle in einem Quartier wirkenden Akteure (Eigentümer, Gewerbetreibende, Mieter usw.) in eine enge Kooperation mit der Kommune ein und ist insofern eine Kombinati-on aus ESG und ISG.

Beispiel 1: Ludwigshafen50

Im Frühjahr 2011 wurde ein Bericht der Stadtentwicklung veröffentlicht, in dem Aktivitäten in den Stadtteilen präsentiert werden (Information zur Stadtentwicklung 1/11, 2011). Darin werden die städ-tebaulichen Maßnahmen im Rahmen der Programme Sanierung und Entwicklung, soziale Stadt und Stadtumbau West der letzten Jahrzehnte dargestellt. Um die spezifischen Probleme in den Stadtteilen gezielt adressieren zu können, werden zum Teil die genannten Programme in Stadtteilen überlagert. Beispielsweise greifen im Stadtteil Mitte die Programme Stadtumbau West und Sanierung und Ent-wicklung. Zusätzlich wurde im Innenstadtbereich das besondere Städtebaurecht festgelegt, um das Mitspracherecht der Stadt bei baulichen Aktivitäten zu stärken. Die ökologische und energetische Sa-nierung von Gebäuden inkl. Energieversorgung ist zwar in einigen der genannten Programme berück-sichtigt, jedoch nicht vordergründiges Ziel.

Neben diesen städtebaulichen Sanierungsmaßnahmen engagieren sich die Wohnungsbaugesell-schaften GAG und LUWOGE maßgeblich in der Stadtteilentwicklung durch die energetische Gebäu-desanierung. Gebäudebestände der WBG werden systematisch und im Quartiersansatz saniert, wie z.B. die Quartiere Pfingstweide, Ebertsiedlung, Brunckviertel oder Hohenzollernhöfe. Diese Aktivitäten sind mit den prämierten Projekten im Rahmen des BMVBS-Wettbewerbs „Energetische Sanierung von Großwohnsiedlungen“ vergleichbar.

48 Gespräch am 23.05.2011 mit Hagen Aye, Mitglied und Moderator der Standortgemeinschaft „Görlit-zer Gründerzeitquartier“ 49 Keller, Armin (2010): Bayerns Modell zur Stärkung innerstädtischer Zentren mit Eigentümern: PPP in der Stadterneuerung – Leben findet Innenstadt. In: Die Wohnungswirtschaft 1/2010, S. 10f.. 50 Die gesammelten Informationen zu Ludwigshafen basieren auf den im Frühjahr veröffentlichten Stadtentwicklungsbericht zu Aktivitäten in den Stadtteilen und Quartieren sowie auf Gesprächen mit Herrn Georg Heinrich, Leiter der Sanierungsteams in der Abteilung Baukoordinierung und Stadter-neuerung, 20. April 2011.

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Wie wurden die Stadtteile und Quartiere in Ludwigshafen ausgewählt?

Bereits in den 70er Jahren hat die Abteilung Stadtentwicklung begonnen, Statistiken zu erstellen und systematisch auszuwerten. Es wurden Aspekte wie Bautätigkeit, Bevölkerungsentwicklung, infrastruk-turelle Entwicklungen, Bausubstanz und Wohnungsbestand erhoben und ausgewertet. Darauf auf-bauend wurden per städtischem Beschluss im Laufe der Zeit die Sanierungsgebiete ausgewiesen.

Wie werden die Projekte gesteuert?

In Ludwigshafen beschäftigt sich ein Team von 14 Personen mit den Stadtteilsanierungsprojekten. Dieses Team ist einerseits für die Projektanträge, andererseits für die Abwicklung zuständig. In Klein-gruppen mit jeweils einer Verwaltungskraft, einem Architekten und einem Stadtplaner werden die ein-zelnen Sanierungsgebiete interdisziplinär bearbeitet. Die Sanierungsteams haben engen Kontakt zu lokalen Gruppen (Interessensvertretern, Bürgerinitiativen etc.) vor Ort. Um die Bürger einzubinden werden Beteiligungsprozesse moderiert (Workshops etc.). So können unterschiedliche Interessensla-gen diskutiert und von neutraler städtischer Seite moderiert werden. Allerdings besteht nicht die Mög-lichkeit, dass die Stadt die Entwicklung oder den Erhalt dieser privaten Interessensgruppen finanziell fördert. Die Stadt ist weitgehend darauf angewiesen, dass sich diese Gruppen selbstständig organisie-ren. Lediglich in den Gebieten der Sozialen Stadt werden Quartiersmanager mit Fördermitteln unter-stützt.

Die Personalkosten für diese Sanierungsteams werden zur Gänze von der Stadt Ludwigshafen getra-gen. Die 14 Planstellen waren ursprünglich für die Betreuung von max. vier Sanierungsgebieten ein-geplant. Ein Ausbau der Personalstellen ist aufgrund der Haushaltslage nicht möglich.

Welche inhaltlichen Bereiche werden von den Sanierungsteams in den Sanierungsgebieten abge-deckt?

Die erste Aufgabe der Sanierungsteams ist die Information der Eigentümer über städtebauliche Aktivi-täten im betroffenen Stadtteil. Da die Städtebauförderungen eine Satzungsänderung und somit einen Grundbucheintrag mit Informationsschreiben an die Grundstückseigentümer mit sich bringt, ist hier die Transparenz gegeben. Weitere Informationswege sind Anwohnerversammlungen, Zeitungsartikel, Einrichtung eines Sanierungsbüros (wurde in Ludwigshafen anfangs bei einem Sanierungsgebiet ge-macht, konnte jedoch aufgrund des Arbeitsaufwands nicht gehalten werden) und die Entwicklung ei-ner eigenen Sanierungszeitung.

Darauf aufbauend werden neben den planerischen Aktivitäten im Sanierungsgebiet (Entwicklung des Rahmenplans, Bebauungsplanverfahren, Neuordnungen etc.) Bürgerberatungen wahrgenommen. Die Sanierungsteams informieren die Anwohner, wie sie aktiv werden können und woher sie Informatio-nen und Fördermittel erhalten. Die Bürger wenden sich in den Sanierungsgebieten mit konkreten An-liegen an die Stadt. Die zeitlichen Kapazitäten der Sanierungsteams sind nicht ausreichend, um pro-aktiv auf die Gebäudebesitzer bzw. Bürger zuzugehen.

Die energetische Gebäudesanierung ist in manchen Sanierungsgebieten als Ziel festgeschrieben, beispielsweise bei den Stadtumbau West-Gebieten sowie in den acht Sanierungs- und Entwicklungs-gebieten. Sanierer können dort steuerliche Vorteile geltend machen. In der energetischen Sanierung müssen EnEV-Standards eingehalten werden. Energieberater der Sanierungsteams beraten Eigen-tümer, wodurch nach Aussage der Sanierungsteams häufig ein besserer Standard in der Sanierung umgesetzt wird (z.B. auch durch Innendämmung im Denkmalschutz). Die Sanierungsteams bieten auch Hilfestellungen bei der Kommunikation zwischen Eigentümern und Mietern und z.B. in der Um-siedlung von Bewohnern und Betrieben an.

Die Bauherren sind allerdings nicht verpflichtet, die städtischen Energieberater zu konsultieren, son-dern können eigene Berater und Architekten hinzuziehen. Allerdings ist eine Energieberatung Voraus-setzung für die Förderung. Die Erfahrungen mit den Sanierungsgebieten zeigen, dass durch die Un-terstützung, Moderation und letztendlich auch durch die steuerlichen Fördermöglichkeiten die Bau- und Sanierungstätigkeit deutlich höher ist als in den anderen Gebieten. Das weckt zum Teil Begehr-

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lichkeiten in anderen, nicht ausgewiesenen Stadtteilen, die von den Förderungen und Beratungen lei-der nicht profitieren können.

Beispiel 2: Gebietsbezogene Wärmeplanung in Ettlingen

Ettlingen (39.000 Einwohner), am Oberzentrum Karlsruhe gelegen, ist eine Stadt mit historischem Stadtkern und verschieden geprägten Stadtteilen, die in unterschiedlichen Baujahren entstanden und gewachsen sind. Zum Teil lassen sich diese Stadtteile in einzelne Quartiere unterteilen, die eine ho-mogene Bebauungsstruktur aufweisen.

Das Stadtplanungsamt hat im Rahmen des Klimaschutzkonzepts für die Stadt Ettlingen den Wunsch geäußert, hier ein Bewertungs- und Aktivitätsraster für diese homogenen Gebiete zu entwickeln, um darauf aufbauend zielgruppenspezifisch Beratung und Information sowie ggf. auch Fördermittel anbie-ten zu können, mit dem Ziel, die Gebäudesanierung und die primärenergieschonende Energieversor-gung voranzubringen. Ein Instrument, diese Ziele aufeinander abzustimmen und strategisch sinnvoll zu planen, ist die von IFEU im Rahmen dieses Klimaschutzkonzepts entwickelte gebietsbezogene Wärmenutzungsplanung, die im Folgenden beschrieben wird (Hertle et al. 2010). Das vom IFEU in Zusammenarbeit mit den Stadtplanern Ettlingen entwickelte Raster ist allerdings nur ein erster Ver-such, eine zielgruppenspezifische Bewertung von Quartieren zu erreichen. Das erste Raster aus Ett-lingen wurde und wird sukzessive weiterentwickelt und erweitert.

Wie ist die gebietsbezogene Wärmenutzungsplanung aufgebaut?

Für homogene Gebiete werden wichtige Merkmale in Bezug auf energetische Gebäudesanierung und primärenergieschonende Energieversorgung gesammelt. Zu ermittelnde Merkmale sind: Gebäudeart, Baualtersklasse, Bebauungsdichte (Kompaktheit), Hinweise zur Energieversorgung (leitungsgebun-den, Festbrennstoff- oder Ölheizung etc.), Sanierungsstand (Beurteilung der Fensterqualität, Außen-wanddämmung, Wärmebrücken etc.), Eigentümerstrukturen (Teileigentümer, private Eigentümer und Nutzer, private Vermieter, Wohnungsbaugesellschaften etc.)

Datenquellen sind Studien und Konzepten (z.B. Wärmeatlas), kommunale Statistik, Berichte und Auswertungen der Stadtentwicklung sowie das vorhandene Know-how des Planungsamtes. Gegebe-nenfalls sind vor-Ort-Begehungen der Quartiere zur Feststellung des Sanierungsstandes notwendig. In Ettlingen wurden insgesamt 16 homogene Gebiete ausgewählt, die das Stadtbild deutlich prägen. Für diese Gebiete wurden die Merkmale zusammengestellt. Anschließend erfolgte die Priorisierung der Gebiete zur Planung der kommunalen Aktivitäten sowie zur Festlegung von zielgruppenspezifi-schen Maßnahmen nach folgendem Raster:

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Abbildung 6-26: Bewertungsraster für die Punktevergabe

Demnach erreichen Quartiere mit hohem Handlungsbedarf aufgrund der Energiekennzahl, geringem Sanierungsstand, hoher Übertragbarkeit (häufig im Stadtgebiet vorhanden und große Multiplikatorwir-kung) und Energieträgern mit hohen Primärenergiefaktoren hohe Punktzahlen.

Welche zielgruppenspezifischen Maßnahmen lassen sich aus dem Raster ableiten?

Im Ergebnis entsteht für jedes Quartier ein wie folgt dargestelltes Beschreibungs- und Maßnahmen-raster:

Bewertung der Handlungspriorität Priorität Energiekennzahl [kWh/m²a]

5 >1804 179-1313 130-1112 110-911 90-710 < 70

Priorität absoluter Energieverbrauch [MWh/a]5 > 100004 8000 - 99993 6000 - 79992 4000 - 59991 2000 - 39990 < 1999

Priorität Sanierungsstand [%]54 Fenster alt3 < 25% saniert2 25-50% saniert1 50-75% saniert0 > 75% saniert

Priorität Anteil der Siedlungsstruktur am Endenergieverbrauch [%]

Erläuterung

5 > 40%4 31% - 40%3 21% - 30%2 11% - 20%1 6% - 10%0 < 5%

Priorität Anteil primärenergieschonender Energieversorgung [%]

5 < 10%4 11% - 20%3 21% - 40%2 41% - 60%1 61% - 80%0 > 80%

Ermittlung der spezifischen Energiekennzahl nach Gebäudetypologie, Baualtersklasse und Sanierungsstand;

Ermittlung des Sanierungsstands durch Beurteilung der Fensterqualität, Außenwanddämmung, Wärmebrücken etc.

Ermittelt aus den Wohnflächen, spezfifischen Energieverbrauchskennwerten und der Anzahl der Gebäude im Quartier;

Bewertet wird die Siedlungsstruktur anhand der Kriterien Gebäudetyp, Baualtersklasse sowie Eigentümerstruktur.

Primärenergieschonend heißt, der Energieverbrauch wird zum Teil durch Energieträger gedeckt, die einen Primärenergiefaktor kleiner 0,8 haben (z.B. erneuerbare Energien, KWK, Abwärme etc.)

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Abbildung 6-27: Beschreibungs- und Bewertungsraster für ein Quartier

Aus der Struktur der Punktbewertung lässt sich eine Prioritätenliste mit einer zeitlichen Meilenstein-planung ableiten, die aufzeigt, in welchen Quartiere die Stadt wann und wie aktiv werden könnte. Quartiere mit hoher Punktezahl sollten kurzfristig in den Aktivitätsplan einbezogen werden, da diese durch hohen Verbrauch, geringen Sanierungsstand und ggf. einer hohen Übertragbarkeit aufgrund der Besitzstruktur gekennzeichnet sind. Die Art der Aktivitäten hängt maßgeblich von der Struktur des Gebietes ab, welche Sanierungszyklen anstehen, welche Maßnahmen aufgrund der Bebauungsstruk-tur sinnvoll sind etc. Zur Maßnahmenentwicklung sollte ein Beteiligungsprozess mit Akteuren vor Ort angestoßen werden.

Beispiel 3: Halle-Glaucha51

Der gründerzeitliche Stadtteil Glaucha, in der südlichen Innenstadt von Halle gelegen, ist besonders vom Wegzug und demografischen Wandel gezeichnet. Die Leerstandsquoten lagen bei über 30 % und der Sanierungsstau wurde zum besonderen Problem. Mehr als 40 % aller Wohnungen sind unsa-niert (KARO* architekten 2009) und die Sanierungsaktivitäten im Vergleich zu anderen Stadtvierteln mit Gründerzeitquartieren war unterdurchschnittlich ausgeprägt. Zusätzlich ist die Eigentümerstruktur dadurch geprägt, dass sich mehr als 50 % der Wohnungen im Eigentum Privater befindet. Deshalb wurde für Glaucha im Rahmen der Internationalen Bauausstellung Stadtumbau Sachsen-Anhalt (IBA) als Modellbeispiel berücksichtigt. Das Gebiet wurde als Stadtumbau-Ost-Gebiet ausgewiesen, um die Problemen dort anzugehen.

51 Die Informationen zum Projekt Glaucha sind einerseits der sozial- und stadträumlichen Studie (KARO* architekten 2009) sowie den Internetpublikationen unter /projekte/210/"http://www.werkstatt-stadt.de/de/projekte/210/, sowie http://www.halle.de/de/Rathaus-Stadtrat/Stadtentwicklung/IBA-Stadtumbau-2010/Standort-3-Glaucha/ entnommen. Außerdem wurden Interviews mit dem Eigentü-mermoderator Gernot Lindemann sowie mit dem zuständigen Projektleiter beim Stadtplanungsamt, Herrn Dr. Steffen Fliegner geführt.

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Die Ziele der Stadt Halle für Glaucha waren aufgrund der vorhandenen Strukturen deutlich: Mobilisie-rung der Eigentümer, Sicherung der von Verfall betroffenen Gebäude, Kooperation zwischen lokalen Akteuren, soziale Stabilisierung und Imageaufwertung. Im Unterschied zu den Stadtumbau-Projekten war in Glaucha das Ziel, konzentriert in einem Zeitraum von insgesamt 5 Jahren zu arbeiten und alle Anstrengungen zu bündeln. Dadurch sollten Initiativen gestärkt werden um rasch erste sichtbare Er-folge zu erzielen und eine Eigendynamik zu erzeugen, damit sich der Stadtteil selbstständig weiter-entwickeln kann.

Wie werden die Projekte gesteuert?

Im Rahmen des Modellprojekts IBA wurde für das Gebiet Glaucha eine Fördersumme von 100.000 Euro pro Jahr zur Verfügung gestellt. Die Projektbetreuung liegt beim Stadtplanungsamt der Stadt Halle. Mit dieser Summe wurde einerseits vorbereitend und begleitend für die Aktivitäten in Glaucha eine sozial- und stadträumliche Studie erstellt (KARO* architekten 2009), um konzeptionelle und städ-tebauliche Analysen durchzuführen, Verbesserungsvorschläge zu unterbreiten und die Kommunikati-onsprozesse vor Ort zu unterstützen.

Andererseits wurde bereits 2008 vom Planungsamt ein sog. Eigentümermoderator eingesetzt und fi-nanziert. Der Eigentümermoderator ist ein Sanierungsexperte mit langjähriger Arbeitserfahrung und hoher Kommunikationsfähigkeit, der weiterhin selbstständig arbeitet (im Unterschied zum Quartiers-manager keine Anstellung bei der Stadt). Um die Neutralität des Eigentümermoderators zu wahren, wurde ein Berater engagiert, der in Halle keinen Bürostandort hat und somit weitgehend neutral berät und ohne Eigeninteresse agieren kann. Im Zuge der Aktivitäten der Stadt und des Eigentümermodera-tors haben sich weitere soziale, kulturelle und gemeinschaftliche Initiativen gegründet, um den Stadt-teil voranzubringen. Mit den verfügbaren Mittel aus dem IBA-Projekt wurden auch diese Initiativen un-terstützt. Um den Eigentümermoderator für die vorgesehene Aktivitätslaufzeit von 5 Jahren auf siche-re Beine zu stellen, wurde das Projekt Glaucha 2009 in das EXWOST-Vorhaben „Eigentümer-standortgemeinschaften“ (ESG) aufgenommen, womit verschiedene Aktivitäten im Quartier finanziert werden können.

Nach Informationen des Stadtplanungsamtes ist auch der Aufwand innerhalb der Verwaltung deutlich gestiegen. Als der Eigentümermoderator die Moderation und Koordination im Quartier übernommen hat, mussten verwaltungsintern ebenfalls Prozesse gesteuert und koordiniert werden. Der Arbeitsauf-wand in der ersten Phase wird in etwa auf zwei Tage pro Woche eingeschätzt. Darin berücksichtigt sind z.B. Koordination beschleunigter Baugenehmigungen, Koordination zwischen den Ämtern (z.B. mit Denkmalschutzamt), Freigabe finanzieller Mittel zur Unterstützung der Initiativen, Bearbeitung der Anträge, Kontakt zum Eigentümermoderator etc. Entsprechend der Tätigkeiten ist es wichtig, dass ausreichend Handlungskompetenzen und -möglichkeiten bestehen.

Welche inhaltlichen Bereiche werden abgedeckt?

In der ersten Phase hatte der Eigentümermoderator die Aufgabe, das Gebiet zu sichten und die Ge-bäude zu bewerten. Auf dieser Grundlage wurden 45 Gebäude ausgewählt, die besonders durch Leerstand oder durch baulichen Verfall gekennzeichnet waren. Nächste Aufgabe war es, die Eigentü-mer zu recherchieren und Kontakt herzustellen. Erste Telefonate zwischen dem Eigentümermoderator und den Eigentümern führten meistens zu einem Treffen beim Gebäude.

Die einzelnen Eigentümer (oftmals nicht ortsansässig) wurden über Sanierungsmaßnahmen, denk-malrechtliche Rahmenbedingungen, Genehmigungen und Fördermöglichkeiten informiert. Außerdem hat der Eigentümermoderator die Eigentümer dabei unterstützt, weitere Hemmnisse wie z.B. Erben-gemeinschaften abzubauen. Durch seine Unabhängigkeit konnte ein starkes Vertrauensverhältnis aufgebaut werden.

Das Ergebnis der ersten zweijährigen Phase war somit eine umfassende Bestandsaufnahme, die Kontaktierung der Eigentümer, die Herstellung eines Vertrauensverhältnisses sowie die Konkretisie-rung der Probleme der Eigentümer. Der Arbeitsaufwand für den Eigentümermoderator lag bei rd. 2,5 Tage die Woche, wobei er ca. einen Tag pro Woche vor Ort anwesend war. Für die Eigentümer hatte diese Phase den Vorteil, dass die erste HOAI-Stufe Grundlagenermittlung und Teile der Vorplanung

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durch den Eigentümermoderator kostenlos geleistet wurde und somit die erste Hürde zur Sanierung überwunden wurde.

Bereits in dieser Phase war es besonders wichtig, dass sich auch weitere Gruppen formiert haben, die das Viertel auch auf sozialer Ebene voranbringen. Deshalb ist es auch Aufgabe des Eigentümermode-rators gewesen, den Kontakt zu den weiteren Initiativen zu intensivieren. Durch die finanzielle Unter-stützung dieser Initiativen durch das Stadtplanungsamt konnten viele Aktionen, Verschönerungsmaß-nahmen (z.B. Stadtgarten) und Feste organisiert und umgesetzt werden. In Verbindung mit diesen Maßnahmen wurde eine Aufbruchsstimmung im Quartier erzeugt und das Image deutlich verbessert. Das Interesse am Quartier hat zugenommen, wodurch auch die Entscheidung der Gebäudeeigentü-mer zur Investition gestärkt wurde.

Hemmnisse der energetischen Quartierssanierung

Bei der Quartierssanierung kommt es ganz wesentlich auf die Eigentümer sowie die Gege-benheiten des Quartiers an. Die heterogene Eigentümerstruktur stellt ein besonderes Problem dar, denn eine energetische Quartierssanierung ist nur dann sinnvoll, wenn sich ei-ne große Zahl der Eigentümer beteiligt. Sieht man von Großwohnsiedlungen oder genossen-schaftlich geprägten Siedlungen ab, so gibt es in vielen Quartieren eine große Anzahl von Einzeleigentümern, denen einzelne Gebäude, oftmals nur einzelne Wohnungen gehören. Zudem investieren private Eigentümer nach anderen Kriterien als beispielsweise institutionel-le Eigentümer bzw. Investoren. Diese Eigentümer zusammenzuführen und für Investitionen zu überzeugen, ist die größte Herausforderung für die energetische Sanierung von Quartie-ren. Besonders problematisch wird dies dann, wenn es eine starke Mischung zwischen Selbstnutzern und vermietetem Bestand gibt.

Ein weiteres zentrales Problem stellt die Initiierung derartiger Projekte dar. Wo besteht be-sonderer Handlungsdruck, wer ergreift die Initiative, wer definiert die Quartiere und wer steu-ert die Entwicklung? Dies allein den Kommunen zu übertragen greift insofern zu kurz, als dass letztlich die Eigentümer die Investitionen stemmen müssen und viele Kommunen mit einer derartigen Aufgabe überfordert sein werden. Hier müssen quartiersspezifisch geeigne-te Instrumente entwickelt werden. Auch die Heterogenität der Quartiere ist problematisch. Insbesondere in Altbauquartieren mit Gebäudebeständen in sehr verschiedenem Sanie-rungszustand ist der Investitionsbedarf für die verschiedenen Eigentümer sehr unterschied-lich und kann nicht immer alleine gestemmt werden.

In diesem Zusammenhang sind auch die fehlenden kleinräumigen Daten in Deutschland ein Problem. Es fehlt an genauen Informationen zur Verteilung der Einwohner und Eigentümer, den Wohnungen und Gebäudetypen oder der gebäudeversorgenden technischen Infrastruk-tur. Daten, die für die Auswahl und Begrenzung von Quartieren von zentraler Bedeutung sind und bislang aufgrund fehlender gesetzlicher Grundlagen in Deutschland im Gegensatz bei-spielsweise zu Österreich nicht vorhanden sind. Gerade hier kommt den Kommunen gleich-wohl eine zentrale Aufgabe bei der Festlegung der Quartiere zu, da nur sie zumindest einen groben Überblick über viele wichtige Daten haben, um größtmögliche Homogenität unter den jeweiligen Bedingungen zu erreichen.

Ein großes Problem stellt auch der fehlende Zugang zu den Kontaktdaten von Eigentümern innerhalb des Quartiers dar. Zugriff haben nur die Kommunen, so dass der Erstkontakt im-mer über die Kommune erfolgen muss. Dies ist insofern problematisch, als dass rein private Initiativen hier vor einer hohen Hürde stehen, in Kontakt mit den Eigentümern zu treten.

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Zudem fehlen bislang erprobte Strukturen, wie derartige Projekte initiiert, gesteuert und mo-deriert werden können. Gerade für den Erstkontakt und bei der Entwicklung eines tragfähi-gen Quartierskonzeptes für die energetische Sanierung steht außer Frage, dass es einer sehr überzeugenden und vertrauenswürdigen Person bedarf, die die unterschiedlichen Inte-ressen und Charaktere der Eigentümer sowie die Interessen der Kommune zusammenführt. Insofern sind derartige Projekte im ganz erheblichen Maße von der Kompetenz und der kommunikativen Stärke des Projektsteuernden bzw. des Moderators abhängig.

Kommunen sollten sich bei derartigen Projekten als Serviceanbieter sehen und Eigentümer nicht vordergründig als (Fördermittel)-Antragsteller. Inwiefern Kommunen in der Lage sind, diese Strukturen zu schaffen, werden die vorgeschlagenen Modellvorhaben zeigen.

Insofern darf der enorme personelle, konzeptionelle, finanzielle und zeitliche Aufwand, der mit derartigen Projekten einhergeht, nicht unterschätzt werden. Ganz besonders trifft dies auf Quartiere mit einer heterogenen Eigentümerstruktur zu. Der mit akteursbezogenen Ansätzen verbundene hohe Kommunikations- und Informationsaufwand kann daher vor allem kleinere und wirtschaftliche schwächere Kommunen schnell überfordern bzw. abschreckend auf die-se wirken.

NKI-Fördervorschlag Quartierssanierung und Klimaschutz: Initiierung gebäudeübergreifender Sanierungsmaßnahmen

Im Gegensatz zum „Angebot des Zwangs“ (siehe länderrechtliche Regelungen zu § 171f BauGB) sollen Eigentümer durch den hier dargelegten Fördervorschlag „zwanglos“ motiviert werden, kooperative Eigentümergemeinschaften mit dem Ziel einer Sanierung zu bilden. Durch die Einrichtung einer investiven Förderung wird zudem das Hemmnis einer hohen In-vestitionshürde adressiert werden.

Hierzu werden zwei Förderinstrumente und eine flankierende Maßnahme vorgeschlagen, de-ren Wirksamkeit parallel über einen Zeitraum von bis zu drei Jahren geprüft werden soll. Im Rahmen dieser Prüfung sollte ebenfalls erwogen werden, die nachstehenden Förderinstru-mente mit bestehenden Programmen (z.B. der Städtebauförderung) zu verzahnen bzw. die Instrumente als zusätzliche Förderoption dieser Programme anzubieten.

Förderinstrument 1: Energie-Quartiersmoderatoren als Public-Privat-Partnership

Ziel soll sein, Eigentümer über die energetischen Vorteile und weitere Synergieeffekte ge-bäudeübergreifender Sanierungsmaßnahmen zu informieren und diese zu motivieren, Maß-nahmen umzusetzen. Dabei soll eine stärkere Berücksichtigung der Energieeffizienz und er-neuerbarer Energien bei der Sanierung von Altbaubeständen durch objektübergreifende Maßnahmen und Nutzung ökonomischer und ökologischer Synergieeffekte im Vordergrund stehen.

Es wird vorgeschlagen, für die Dauer von drei Jahren die Einrichtung von Moderatoren für Quartierssanierung und Klimaschutz sowie Ansprech-/Koordinationspartners Quartierssanie-rung und Klimaschutz in Modellkommunen einzurichten, in denen folgende Elemente eine Förderung erfahren:

• Förderung einer halben Personalstelle eines externen, nicht mit der Kommune as-soziierten „Moderators für Quartierssanierung und Klimaschutz“ (Dauer 3 Jahre). Dieser Moderator übernimmt die Ansprache, Vernetzung und Motivation von Eigen-tümern, die Initiierung bzw. Unterstützung lokaler Privatinitiativen, die Organisation von Beratungstagen für die Eigentümer, die Information / Kommunikation über För-

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derprogramme, Vorteile der Gründung von Eigentümergemeinschaften zur Durchfüh-rung von Sanierungs-/Klimaschutzprojekten und die Moderation zwischen diesen lo-kalen Akteuren

• Förderung einer halben Personalstelle eines bei der Verwaltung der Kommune an-gestellten und angegliederten „Ansprech-/Koordinationspartners Quartierssanie-rung und Klimaschutz“ (z.B. Mitarbeiter im Stadtplanungsamt).

• Förderung eines Grundbudgets für Öffentlichkeitsarbeit (Veranstaltungen, Vernet-zungstreffen, Quartiersversammlung, Informationsmaterial) und sonstiger Overhead-Kosten (Büromaterial etc.) in Höhe von 50 % der Kosten für die Personalstelle Mode-rator für Quartierssanierung und Klimaschutz. Die restlichen 50 % können aus Eigen- oder Drittmittel finanziert werden.

Kostenschätzung: 80.000 Euro pro Leuchtturmprojekt pro Jahr * 3 Jahre * 50 Leuchtturmpro-jekte = 12 Mio. Euro

Förderinstrument 2: Förderbonus für gebäudeübergreifende Maßnahmen

• Förderbonus in den Investitionsförderprogrammen MAP und KfW

Ziel ist es, die Kooperationen zwischen privaten Eigentümern durch einen Förderbonus zu initiieren/aktivieren. Vor allem bei der Erneuerung der Energieversorgung (Kesseltausch, Bau von Solarthermieanlagen etc.) aber auch in der energetischen Gebäudesanierung kön-nen durch den Zusammenschluss mehrerer Gebäude Effizienzgewinne erreicht werden, die mit diesem Fördervorschlag angesprochen werden sollen.

Es wird vorgeschlagen, einen Förderbonus für gebäudeübergreifende Maßnahmen in die Förderprogramme Marktanreizprogramm und KfW Energieeffizient Sanieren zu integrieren. Werden förderfähige Klimaschutzmaßnahmen (orientiert am jeweilig aktuellen Inhalt der Programme) im Zusammenschluss von mindestens drei Eigentümern in der Nachbarschaft durchgeführt, wodurch ein Klimaschutzvorteil erreicht werden kann (Nachweis durch Ener-gieberater notwendig), wird ein Förderbonus gewährt.

Dieser Förderbonus orientiert sich an der Maßnahmenart, an der Höhe der Grundförderung und an den Gesamtkosten der Maßnahme und kann maximal zu einer Verdoppelung des Grundzuschusses führen. Bei KfW-Kreditförderprogrammen wird den kooperierenden An-tragstellern ein zusätzlicher Tilgungszuschuss gewährt.

• Förderbonus für Energieberater

Um verstärkt gebäudeübergreifende Anträge anzuregen, sind entsprechende Beratungspro-gramme notwendig. Deshalb sollte ein Förderbonus auch im Rahmen der Vor-Ort-Energieberatung der BAFA integriert werden. Energieberater erhalten einen Bonus, wenn ei-ne Energieberatung für mind. drei Eigentümer in der Nachbarschaft durchgeführt wird, mit speziellen Hinweisen zu gebäudeübergreifenden Klimaschutzmaßnahmen, deren ökonomi-schen und ökologischen Vorteilen sowie mit Hinweisen, wie die Sanierungsmaßnahmen rechtlich und organisatorisch umgesetzt werden können. Der Bonus soll in den ersten Jahren der Einführung die gesamten Mehrkosten für die gebäudeübergreifende Beratung abdecken. Je nach Entwicklung des Förderprogramms können nach und nach Kürzungen vorgenom-men werden, so dass Mehrkosten für die Gebäudeübergreifende Beratung zum Teil auch von den Eigentümern zu tragen sind.

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Kostenabschätzung für Förderinstrument 2: Durchschnittliche Kosten für Investitions- und Beratungsbonus pro Antragstellergruppe:

MAP: rd. 3.000 € pro Antrag * 500 Anträge im ersten Jahr = 1.500.000 Euro

KfW: rd. 10.000 € pro Antrag * 500 Anträge im ersten Jahr = 5.000.000 Euro

Energieberatung: 500 € pro Antrag * 500 Anträge: 250.000 Euro

6.2.5 Fazit und Vorschläge zur Weiterentwicklung der NKI

Das Handlungsfeld Gebäudesanierung erfordert auf der einen Seite, wie Kapitel 6.2.2 ver-deutlicht hat, große Finanzaufwendungen im Sinne eines differenzierten Breitenprogramms, um das erforderliche Sanierungsvolumen anzutriggern. Das Nettokaltmieten-Programm ist wegen seiner Breitenzielrichtung und des damit verbundenen Budgets nicht für die NKI ge-eignet, sondern muss im Förderrahmen des KfW-Gebäudesegmentes untergebracht sein.

Dem Charakter der NKI entsprechend gibt es jedoch weitere Segmente, in denen die NKI im Bereich der Gebäude eingreifen kann. Dies betrifft

• die Kommune als Akteur; • die Ermöglichung gebäudeübergreifender Kooperation im Rahmen von Quartierssa-

nierungen und • die Etablierung von Sanierungsstandards und Qualitätssicherungssystemen als me-

thodischen Hebel, um die Sanierungstiefe und Ausführungsqualität zu steigern.

Hierfür werden folgende konkrete Maßnahmen in Zusammenhang mit der NKI vorgeschla-gen:

• eine Bund-Länder-Kooperation mit interessierten Bundesländern zur Entwicklung und Implementierung von Rahmenbedingungen für einen ambitionierten kommunalen Qualitätsstandard,

• die Förderung der Landkreise und kreisfreien Städte zur Etablierung des Qualitäts-standards in der Region (Initiierung des Dialogs, Aufbau von Schulungen, Firmenver-zeichnissen und Netzwerken sowie die laufende Betreuung, Marketing und Qualitäts-sicherung),

• die Förderung von Energie-Quartiersmoderatoren (extern und verwaltungsintern) und Informationstätigkeit für Quartierssanierung,

• einen Förderbonus für objektübergreifende Heizungsaustausch-, Sanierungs- und Beratungsaktivitäten im Rahmen der bestehenden Förderprogramme.

6.3 Energieberatung Zusammenfassung

Hintergrund: Energieberatungen gehören in Deutschland zu den etablierten Instrumenten zur Hebung von Effizi-enzpotenzialen. Speziell für das Themenfeld Gebäude gibt es in Deutschland schon ein sehr umfangreiches Be-ratungsangebot.

Vorschläge außerhalb der NKI: Zu stärken sind in Zusammenarbeit mit den für Energieberatungs- und Bauför-derprogramme zuständigen Ressorts innovative neue Strukturen im Themenfeld Beratung, beispielsweise pro-aktivere sowie sparten- und akteursübergreifende Beratungsansätze (wie die Beratung von Neubürgern, Gewer-bepark-Energie-Manager, Beratungsprogramme bei Immobilienerwerb oder Coaching von Planungsbüros). Insbesondere die ersten drei Aspekte bieten auch neue Ansatzpunkte für Kommunen.

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Optimierungsmöglichkeiten bestehen hier in der Weiterführung der Qualitätssicherung sowie der Stärkung der Transparenz verschiedener Angebotsformen. Auch die Umsetzungsbegleitung sollte noch gestärkt werden.

6.3.1 Hintergrund

Energieberatungen gehören in Deutschland zu den etablierten Instrumenten zur Hebung von Effizienzpotenzialen. Durch die Vermittlung von Informationen und die persönliche Beglei-tung können bei Beratenen Umsetzungshemmnisse abgebaut und Maßnahmen eingeleitet werden. Gleichzeitig besteht durch Energieberatung die Möglichkeit, verschiedene Maßnah-men besser auf die Bedürfnisse der Beratenen anzupassen und Umsetzungsfehler zu ver-meiden. Energieberatung wird diesem Text definiert als „interaktive Informationsvermittlung von Mensch zu Mensch“. Computerunterstützte Ratgeber, Informationsbroschüren oder standardisierte Kurzchecklisten stellen zwar wichtige Informationsquellen und teilweise Utensilien von Energieberatung dar, fallen aber hier nicht unter den Begriff Energieberatung.

Handlungsfelder für Energieberatungen sind prinzipiell alle Bereiche in denen es um das Thema Energie(sparen) geht und Beratungsbedarf besteht. Die wichtigsten sind der Gebäu-debereich inklusive Heizung, Strom sowie Verkehr bzw. Mobilität. Unterhalb dieser Hauptfel-der gibt es eine sehr große Zahl unterschiedlicher Themen, zu denen Beratung erfolgt. Ebenso heterogen ist die Gruppe der Beratungsempfänger: Unternehmen aus allen Sekto-ren, Verwaltungen und natürlich Privatpersonen. Entsprechend gibt es auch eine große Viel-falt von Beratungstypen sowie Akteuren, die Beratungen anbieten. Dies gilt insbesondere, weil der Begriff „Energieberatung“ genau wie die Berufsbezeichnung „Energieberater“ in Deutschland nicht geschützt ist.

Im Bereich Gebäudeenergieberatung hat das Institut für ökologische Wirtschaftsforschung (IÖW) im Rahmen des Forschungsprojekts „ENEF-Haus Energieeffiziente Sanierung im Ge-bäudebestand bei Ein- und Zweifamilienhäusern“ eine Typisierung von Energieberatungen erstellt (s. Tabelle 6-12). Dabei werden neben der bereits angesprochen Interaktion von Mensch zu Mensch als Mindestvoraussetzungen für Energieberatung ein konkreter Objekt-bezug sowie eine gewerkeübergreifende Beratung. Das IÖW lehnt sich dabei an Kriterien für die BAFA-Gebäudeenergieberatung an.

Tabelle 6-11: Staatliche Förderung der Energieberatung auf Bundesebene (Dunkelberg und Stieß 2011, Seite 13)

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Energieberatungstypen unterscheiden sich deutlich hinsichtlich der Themenvielfalt und Bera-tungstiefe. Folglich sind auch Beratungsdauer und -kosten sehr verschieden. Wesentliche Trennlinien verlaufen zwischen Initialberatungen und vertiefenden Beratungen. Initialbe-ratungen können dabei zwar eine große inhaltliche Breite umfassen, erreichen aber nicht die inhaltliche Tiefe, die für eine konkrete Projektdurchführung nötig ist. Gleichwohl können Ini-tialberatungen bei den Beratenen die Umsetzung von Projekten auslösen, die allerdings in der Regel weiterer Planung (und Beratung) bedürfen. Vertiefende Beratungen konkretisieren dagegen zumeist schon im Vorfeld gefasste Umsetzungsentschlüsse der Beratenen. Merk-male von Vertiefungsberatungen sind umfassendere Beratungsberichte, die Berechnung von Kosten und Einspareffekten der Maßnahmen sowie die Einordnung von einzelnen Maßnah-men in ein übergreifendes Sanierungskonzept. Ein weiteres wichtiges Unterscheidungs-merkmal ist der Ort, an dem die Beratung stattfindet. Stationäre Beratungen finden an einem festen Platz, beispielsweise im Büro der Verbraucherzentrale oder im Baumarkt statt. Bei Vor Ort Beratungen kommt der Berater zum Beratenen und kann so Daten direkt am Objekt er-heben.

Zu den wichtigsten Akteuren im professionellen Beratungsfeld gehören institutionelle Anbie-ter wie die Verbraucherzentralen und Energieagenturen sowie Energieversorger und Stadt-werke. Der Caritasverband bietet speziell für Hartz IV-Empfänger Energiechecks an. Dane-ben gibt es im Umfeld der Umweltverbände, Mietervereine u.ä., in der Regel zwar keine ge-werbsmäßige, aber teilweise ähnlich professionelle Energieberatungen. Darüber hinaus gibt es viele „freie“ Energieberater unabhängig von solchen Institutionen.

Da der Begriff Energieberater nicht geschützt ist, gibt es keine gesetzlichen Standards für Aus- und Weiterbildung. Zu den wichtigsten Berufsgruppen im Energieberatungsumfeld dürf-ten aber Handwerker, Architekten und Ingenieure zählen. Eine ganze Reihe von Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen sind speziell für Energieberater entwickelt worden. Zudem exis-tieren mehrere Zertifikate und Siegel für Beratungsangebote und Berater, die Mindeststan-dards z.B. für die Ausbildung der Berater festlegen. Darunter zählt die sogenannte BAfA-Liste zu den bekanntesten Beratern. Einen Eintrag in diese Liste können Energieberater er-halten, die in einer Richtlinie festgelegte Anforderungen an die Qualifikation erfüllen. Nur mit einem solchen Eintrag sind sie dann berechtigt, die geförderte BAfA-Vor-Ort-Beratung durchzuführen. An die Kriterien der BAfA lehnen sich auch andere Gütesiegel und Zertifikate an.

6.3.2 Möglichkeiten und Erfolge der Energieberatung

Die Gründe für eine Inanspruchnahme von Energieberatungen sind vielfältig. In einer Reihe von Evaluationen (u.a. Duscha 2005 und 2008) konnte ermittelt werden, dass nicht immer nur ein konkreter Beratungsbedarf besteht, sondern vielmehr allgemeines Interesse z.B. am Zustand des Eigenheims im Vordergrund stehen kann. Existiert Beratungsbedarf, sind die wichtigsten Themen:

• Maßnahmen mit Schwerpunkt Energiesparen: z.B. Wärmedämmung, Heizungsaus-tausch, Solarthermie,

• Maßnahme mit Schwerpunkt Bauschaden/Sanierung: z.B. Behebung von Feuchtig-keitsproblemen, Heizungsaustausch,

• Informationsdefizit: z.B. beim Thema Fördermittel oder beim Thema Verknüpfung verschiedener Maßnahmen,

• Energiepass, KfW: Energieberatung als Grundlage für Förderung oder zur Erstellung eines Energiepasses.

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Um den vielfältigen Bedürfnissen der Beratenen Rechnung zu tragen, ist daher eine Vielfalt von Beratungstypen durchaus hilfreich. Beratung kann dadurch den großen Bereich zwi-schen dem ersten Ansprechen und dem Wecken von Interesse am Thema bis hin zur Pla-nungsunterstützung einzelner Maßnahmen abdecken.

Energieberatung kann zusätzliche Energieeinsparungen auslösen, indem bei Beratenen die Durchführung von (zusätzlichen) Maßnahmen angestoßen oder die Qualität der Maßnahmen verbessert wird. Zusätzliche Maßnahmen werden ausgelöst, wenn zuvor nicht an Energie-sparmaßnahmen Interessierte dazu gebracht werden, solche Maßnahmen ins Auge zu fas-sen oder indem bereits bestehende Maßnahmen(planungen) ergänzt und erweitert werden. Eine Verbesserung der Maßnahmenqualität ergibt sich beispielsweise durch die Abstimmung verschiedener Maßnahmen oder durch eine anspruchsvollere Maßnahmenumsetzung.

Andererseits sollte die Wirkung von Beratungen beim Auslösen zusätzlicher Energiesparef-fekte nicht überschätzt werden. In den meisten Fällen ist eine Beratung im Rahmen eines Umsetzungsprozesses einer Maßnahme von der Idee über die Planung bis zur Umsetzung und Finanzierung nur ein Baustein unter mehreren.

Allerdings beschränkt sich die Wirkung von Energieberatungen nicht nur auf das Auslösen von zusätzlichen Energiespareffekten. Vielmehr sind verschiedene Aspekte der Begleitung von Beratenen von großer Bedeutung, auch wenn sie nur schwer in Einheiten wie eingespar-ter Energie messbar sind. Durch eine Verringerung von Informationsdefiziten können Umset-zungshemmnisse reduziert und durch eine verbesserte Abstimmung von Energiesparmaß-nahmen Bauschäden vermieden werden. Weitere wichtige Erfolge von Beratungen können Vermeidung von Fehlinvestitionen oder die Änderung von Maßnahmen beispielsweise hin zu einem besseren Kosten-Nutzen-Verhältnis sein. In den letztgenannten Fällen könnte eine er-folgreiche Beratung bei zu starker Einengung auf das Kriterium Energieeinsparung sogar negative Effekte ausweisen.

Um positive Effekte erreichen zu können, ist bei allen Beratungstypen eine hohe Beratungs-qualität nötig. Das bedeutet zum einen eine solide Ausbildung der Berater sowie zum ande-ren die Transparenz über die Möglichkeiten und Grenzen der jeweiligen Beratung. Eine Ini-tialberatung von guter Qualität muss nicht die Beratungstiefe anderer Beratungstypen errei-chen. Dem Beratenen müssen aber die Beratungstiefe sowie die Möglichkeiten weiterer Be-ratung klar sein.

Um die Qualität von Energieberatungen zu gewährleisten, ist eine Qualitätssicherung unab-dingbar, die schon bei Aus- und Weiterbildungsprogrammen für Energieberater beginnen muss. Beratungsprogramme sollten regelmäßig evaluiert werden, um Mängel aber auch Entwicklungsmöglichkeiten aufzudecken. Dazu gehören beispielsweise die (stichprobenarti-ge) Überprüfung von Beratungsberichten und die Befragung von Beratenen.

Eine Verzahnung von Energieberatungen mit anderen Instrumenten wie finanzieller Förde-rung kann übergreifend betrachtet bessere Einsparerfolge erzielen. Teilweise wird die Ver-zahnung bereits umgesetzt. Beispielsweise ist ein BAfA-Gebäudegutachten in manchen Programmen die Bedingung für die Förderung.

Die Unabhängigkeit von Energieberatern, das heißt die klare Trennung von Beratung und Verkaufs- oder Umsetzungsinteressen, kann die Qualität von Beratungen verbessern und Hemmnisse bei den Beratenen abbauen. Befragungen von Beratungsempfängern zeigen, dass neben der Kompetenz des Beraters die Unabhängigkeit ein wichtiges Entscheidungs-kriterium für die Aufnahme der Beratung ist (vgl. Duscha 2008). Andererseits ist Unabhän-gigkeit gerade bei niederschwelligen Angeboten mit geringer Beratungstiefe nicht unbedingt

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ein zwingendes Kriterium für den Beratungserfolg. Eine Baustoffberatung im Fachmarkt oder die Information eines Installateurs zu effizienten Heiztechniken müssen nicht unabhängig sein, um das Interesse an Energiesparmaßnahmen zu wecken. Auf Transparenz über den Beratungshintergrund kann aber keinesfalls verzichtet werden.

6.3.3 Aktuelle staatliche Unterstützung

Das bisherige staatliche Hauptinstrument zur Unterstützung der Energieberatung ist die fi-nanzielle Bezuschussung der Beratung. Auf Bundesebene gibt es aktuell drei größere För-derprogramme, die sich speziell der Energieberatung widmen (s. Tabelle 6-12).

Tabelle 6-12: Staatliche Förderung der Energieberatung auf Bundesebene

Programmname Programm-träger

(Haupt-) Zielgruppe

Beratungstyp Anzahl Beratungen pro Jahr*

Vor-Ort-Beratung zur spar-samen und rationellen Energieverwendung in Wohngebäuden

BAFA Wohngebäude, Ei-gentümer

Vor-Ort, vertiefend

30.000

Stationäre Energieberatung der Ver-braucherzentralen

VZBV Wohngebäude, Ei-gentümer und Mieter

Stationär, initial

90.000

Sonderfonds Energieeffizienz in KMU

KfW Kleine und mittlere Unternehmen

Vor-Ort, 5.000

Energie-Hotline DENA alle Telefonisch, überwiegend initial

k.A.

* Mittelwert 2009/2010

Aber auch durch Projekte und Programme auf EU-, Länder- sowie kommunaler Ebene wer-den Energieberatungen unterstützt (Tabelle 6-13). Auf Ebene der Bundesländer gibt es 27 Programme, die Energieberatungen unterstützen52. Davon richten sich 15 an Wohngebäude und 16 an Nicht-Wohngebäude (einige Programme sprechen beide Gebäudearten an). 11 Bundesländer haben (mindestens) ein Förderprogramm, das (auch) Beratungen fördert53 (al-le Angaben nach (FE.BIS 2011)54).

52 "Energieberatung" beinhaltet in der FEBIS-Förderdatenbank auch Begrifflichkeiten wie Energiekon-zepte, spezielle (z.B. Solar)Beratungen, Planungsleistungen für energetische Maßnahmen, baubeglei-tende Beratungen, Stromsparchecks etc. 53 Nicht alle Programme sind "eigenständige" Energieberatungsförderungen, sondern mehr oder we-niger Teil von umfangreicheren Programmen. 54 Eine Auswahl von Landesprogrammen ist auch in Schüle (2011) zu finden.

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Tabelle 6-13: Beispiele geförderter Energieberatung durch EU-, Länder- und kommunale Mittel

Finanzie-rung

Programmträger Beratungs-programm

(Haupt-) Zielgruppe

Beratungstyp

EU/ Bundes-land*

VZ-NRW „Mein Haus spart“ Wohngebäude, Ei-gentümer (Mieter)

Vor-Ort, initial

Bundes-land

Ministerium für Verkehr und Umwelt Baden-Württemberg

Förderung von regi-onalen Energie-agenturen

Alle Sektoren Verschiedene Typen

Kommune Klimaschutz- und Energie-Beratungsagentur Heidelberg-Nachbargemeinden (KliBA)

„Energieberatung im Rathaus“

Wohngebäude, Eigentümer und Mieter

Stationär, initial

* EU-Programm „Ziel 2-Programm NRW Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung 2007-2013“ (EFRE) sowie aus dem NRW-Programm „progress.NRW Programmbereich Energieberatung“

Weiterhin gibt es geförderte Energie-Checks, die eine Vorstufe von Energieberatungen dar-stellen. Sie sollen Energieverbraucher sensibilisieren und eine Nutzung weitergehender Be-ratungs- und Informationsdienste anregen (z.B. Energiecheck „Haus sanieren – profitieren“ vom Handwerk in vielen Bundesländern, gefördert von der Deutschen Bundesstiftung Um-welt (DBU), Informationsangebote von co2online, gefördert vom BMU, EnergieSparCheck des Handwerks in Baden-Württemberg, gefördert durch das Land Baden-Württemberg).

In Gesprächen mit Ingenieuren und Energieberatern ist zudem immer wieder zu hören, dass auch viele nicht staatlich bezuschusste Energieberatungen durchgeführt werden. Hierzu lie-gen jedoch keine Übersichten vor.

Es gibt also eine breit angelegte und differenzierte Energieberatungslandschaft- und Förde-rung in Deutschland.

6.3.4 Lücken und Perspektiven für die NKI

In der folgenden Tabelle sind die wesentlichen Lücken und mögliche Perspektiven in Zu-sammenhang mit qualifizierter Energieberatung aufgeführt.

Tabelle 6-14: Lücken und Perspektiven der Energieberatung in Deutschland

Lücke Perspektive(n)

Weder die „Energieberatung“ noch der „Energiebera-ter“ sind geschützte Begriffe. Ratsuchende können nicht sofort erkennen, ob dahinter auch die nötige Kompetenz steckt.

Die laufenden Bemühungen vom BMWi, KfW, BAFA, VZ und dena zur Unterstützung der Quali-tätssicherung im Bereich der (geförderten) Energie-beratung sollten zügig fortgesetzt werden. Eine Ver-knüpfung der Förderung der bundesweiten Pro-gramme mit anspruchsvollen Qualitätsstandards könnte insgesamt eine Bewegung in Richtung mehr Sicherheit für die Verbraucher bringen. Darüber hinaus wäre zu überlegen, wie der Begriff des Energieberaters als solcher besser geschützt werden könnte.

Es gibt eine große Vielfalt verschiedener Energie-beratungsformen. Die verschiedenen Formen sind nicht klar voneinander abgegrenzt. Für die Ratsu-

Klare Unterscheidung (= Definition) von zu-mindest EnergieCheck, Initial- und vertiefender Beratungsform und Berücksichtigung in der

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chenden bleibt es so vielfach eher dem Zufall überlassen, ob sie auf die für sie passende Be-ratungsform stoßen, oder sie haben einen unnö-tigen Suchaufwand, um das passende Angebot für sie herauszufinden. Im schlimmsten Falle gehen sie nach einem Energie-Check davon aus, schon alle möglichen Informationen einer Energiebera-tung zu haben.

Kommunikation zumindest der Beratungsan-bieter und –förderer. Zudem sollte der aufei-nander aufbauende Charakter der Beratungs-formen vermittelt werden.

Es gibt nur eine schwache Kopplung hochwerti-ger Beratung an die Inanspruchnahme weiterer Förderungen oder Instrumente. Die BAFA-Vor-Ort-Beratung und Teile des KfW-Förderprogramms sind z.B. nur punktuell miteinander verzahnt: Eine qualifizierte Beratung ist Grundlage für die investive Förderung.

Es sollte untersucht werden, ob eine solche Kopplung auch bei anderen investiven Förder-programmen oder Instrumenten wie dem Energieausweis sinnvoll ist. Dies gilt auch auf Ebene von Landes- oder kommunalen Förder-programmen.

Für die Ratsuchenden gibt es viele weitere Grün-de außer der Energieeinsparung, bei baulichen Vorhaben eine qualifizierte Beratung in An-spruch zu nehmen: Vermeidung von Fehlinvestiti-onen, Steigerung des Komforts sowie des Wieder-verkaufswertes, Verzahnung mit anderen Zielen der Wohnwertsteigerung (altersgerecht, neue Zu-schnitte etc.). Zumeist ist das selten aus einer Hand zu leisten und nicht immer werden mehrere Berater/Planer im Team dazu geholt.

Förderung integrierter Beratungsansätze, wel-che die gefragten Themenfelder der Ratsu-chenden optimal aus einer Hand verknüpfen.

Es gibt eine große Vielfalt fördernder Program-me. Eine Übersicht ist für die Kunden schwer zu erhalten. Gute Ansätze, wie die FeBis-Förderdatenbank greifen den Informationsbedarf bisher grob auf.

Ideal wäre eine übergreifende Abstimmung von Bund, Ländern und Gemeinden. Informationsquellen besser/noch übersichtli-cher verlinken: Förderdatenbanken wie BMWI, FeBis etc, werden mit Informationsportalen der dena etc. verlinkt.

Speziell für das Themenfeld Gebäude gibt es in Deutschland schon ein sehr umfangreiches Beratungsangebot. Optimierungsmöglichkeiten bestehen hier in der Weiterführung der Qualitätssicherung sowie der Stärkung der Transparenz verschiedener Angebotsformen. Auch die Umsetzungsbegleitung sollte noch gestärkt werden. Hier sind insbesondere die Anbieter bestehender größerer Beratungsförderprogramme die entscheidenden Akteure.

Allerdings ist hier vorrangig, keine parallelen Förderstrukturen für Beratung aufzubauen. Da-her sind innovative neue Strukturen um das Themenfeld Beratung herum vor allem im Kon-text der bereits existierenden BAFA- und VZBV-Beratungsangeboten zu prüfen und vorzube-reiten. Hierzu könnten proaktivere sowie sparten- und akteursübergreifende Beratungsan-sätze zählen, wie zum Beispiel:

• Beratung für Neubürger: In vielen Kommunen werden für neu hinzugezogene Mit-bürger spezielle Willkommens-Programme angeboten, da Umzugssituationen bei den Betroffenen generell Chancen für Veränderungen und Neuerungen eröffnen. Die An-gebote der Kommunen sind in der Ausgestaltung sowie im Umfang sehr unterschied-lich und reichen von Willkommensschreiben bis hin zu Willkommenspaketen mit di-versen Informationen und Boni wie z.B. Freikarten für den ÖPNV oder kulturelle und sportliche Einrichtungen. Der Kontakt zu Neubürgern könnte für eine Energie- und

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Mobilitätsinitialberatung genutzt werden, indem beispielsweise Hinweise über loka-le/regionale Förderprogramme, Beratungsstellen, das ÖPNV-Angebot (evtl. inklusive Freifahrten) o.ä. gegeben werden.

• Beratung bei Immobilienerwerb, beispielsweise gekoppelt an die Zahlung der Grunderwerbssteuer oder die Gewährung eines Bauspardarlehens. Hier käme Kom-munen eine besondere Rolle zu, da diese die Grunderwerbssteuer erheben.

• Gewerbepark-Energie-Manager (siehe Kapitel 6.6.3). Häufig müssen, insbesondere in komplexen Umfeldern, viele Menschen vernetzt werden, damit optimale Klima-schutzlösungen umgesetzt werden können. Hierzu könnten z.B. Gewerbeparkmana-ger unterstützt werden, die u.a. den Schwerpunkt Energie- und Klimaschutz bei Ihrer Arbeit besonders voranbringen möchten.

• Energie- und Klimaschutzcoaching für Planungsbüros. Ingenieur- und Planungs-büros spielen eine wichtige Rolle für energetische Optimierungen bei ihren Kunden. Das dafür nötige Know-how ist zum Teil sehr komplex und häufigen Aktualisierungen unterworfen. Insbesondere kleinere Planungsbüros können von daher nur schwerlich immer auf dem neuesten Stand sein. Da ihre Kunden nicht immer spezielle Energie-fachkräfte zusätzlich hinzuziehen, könnte ein „Energie- und Klimaschutzcoaching“ für Planungsbüros durch eine Initialförderung erprobt werden (siehe hierzu auch Epstein und McCowan 2004): Externe Energiefachkräfte können von den Büros hinzugezo-gen werden und den Kunden so aus einer Hand energetisch optimierte Lösungen angeboten werden. Die Planungsbüros würden so zudem als zusätzliche Multiplikato-ren dienen.

6.4 Energiemanagement im Einzelhandel (Prognos) Zusammenfassung Im Einzelhandel existiert ein mittelfristig wirtschaftlich realisierbares Energieeinsparpotenzial von etwa einem Viertel des Endenergieverbrauchs bzw. etwa 8,8 TWh/a. Insbesondere bei den KMU des Einzelhandels herrscht jedoch die geringste Aktivität im Vergleich zu KMU anderer Branchen vor. Wichtig ist daher, das Know-how zu Energieeffizienzmaßnahmen in den KMU zu verstärken und die Beschäftigung mit dem Thema Energieeffizienz zu verstetigen. Vorschläge außerhalb der NKI: Eine Förderung zur Reduktion des Transaktionsaufwandes zur Einführung eines Energiemanagements insbesondere für KMU befördert das Know-how zu Energieeffizienzmaßnahmen im Einzel-handel und öffnet die Tür zur Umsetzung der wirtschaftlichen Maßnahmen. Darüber hinaus könnte über die exis-tierenden Förderinstrumente die regelmäßige Auseinandersetzung mit dem Thema belohnt werden. So könnten im Rahmen der Breitenförderung Bonus-Konzepte gestaltet werden, welche die regelmäßige Beschäftigung mit dem Thema Energieeffizienz mit verbesserten Förderbedingungen honorieren. Vorschläge für die NKI: Innerhalb der NKI könnte ein Förderschwerpunkt für Null-Emissionsmärkte entwickelt werden. Insbesondere Elektro- und Heimwerkermärkte könnten ein hohes Multiplikatorpotenzial aufweisen, da Verbraucherinnen und Verbraucher hier die für ihren häuslichen Energieverbrauch wesentlichen Produkte erwer-ben.

6.4.1 Hintergrund

Der Sektor Gewerbe, Handel und Dienstleistungen verursacht knapp 16 % des gesamten Endenergieverbrauchs in Deutschland (Prognos/EWI 2007). Auf den Bereich des Handels entfallen etwa 20 % des Endenergieverbrauchs dieses Sektors.

Die vorwiegend zentralen Strukturen im Bereich des Handels mit vielen Einzelobjekten, die Konzernen zuzuordnen sind, begünstigen prinzipiell die Einführung von Energiemanage-mentsystemen und damit die Möglichkeit zur breiten Umsetzung von Effizienzmaßnahmen.

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Dennoch konnte im Rahmen einer Studie der Prognos AG im Auftrag der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) ermittelt werden, dass im Bereich der kleinen und mittleren Unterneh-men (KMU) der Handel von allen untersuchten Wirtschaftsbereichen die geringste Aktivität bei der Umsetzung von Energieeffizienzmaßnahmen aufweist. Energiemanagementsysteme werden heute bei etwa 15 % der Unternehmen im Einzelhandel genutzt (Prognos 2010).

Unter Energiemanagement kann das systematische Herangehen an die effiziente Nutzung und Bereitstellung von Energie sowie den Energieeinkauf verstanden werden. Der Aufga-benbereich des Energiemanagements ist sehr breit gefasst und beinhaltet alle Ebenen, auf denen ein Unternehmen mit Energie in Verbindung kommt. Hierunter fallen sowohl der Be-zug von Energie als auch die effiziente Bereitstellung und Nutzung von Energie. Die konkrete Ausgestaltung ist daher grundsätzlich eine unternehmensspezifische Angelegenheit. Mit der DIN 16001 liegt eine Beschreibung der notwendigen Schritte zur Einführung eines EnMS in Organisationen in zeitlicher Abfolge vor. Für Unternehmen besteht die Möglichkeit der Zerti-fizierung ihres EnMS nach DIN 16001. Mit der VDI 4602 werden Begriffe des Energiemana-gements definiert sowie eine Beschreibung des Gesamtprozesses „Energiemanagement“ gegeben.

Nachfolgend wird untersucht, welche der vorhandenen Energieeinsparpotenziale im Bereich des Handels durch Energiemanagementsysteme erschlossen werden können. Dafür werden, soweit möglich, stark unterschiedliche Teilsegmente differenziert. Gestützt werden die Infor-mationen durch Expertengespräche mit Vertretern des Einzelhandels, Forschungseinrich-tungen, Verbänden und Zertifizierungsunternehmen für Umwelt- und Energiemanagement-systeme (nach DIN 14001 und 16001).

6.4.2 Endenergieverbrauch und wirtschaftliche Energieeffizienzpotenziale im Einzelhandel

Die Ermittlung des Einsparpotenzials im Einzelhandel (EH) wird auf Basis des Endenergie-verbrauchs des Handels und anwendungsspezifischer Einsparpotenziale vorgenommen. Hierzu bedarf es einer detaillierten Betrachtung des Einzelhandelssektors nach Art und Grö-ße der Verkaufsstätten, da die Einsatzmöglichkeiten und Einsparpotenziale von Energiema-nagement u. a. stark von den Energiekosten beeinflusst werden. Weiteren Einfluss haben die Unternehmensstruktur, die Lage und die Eigentumsverhältnisse der genutzten EH-Flächen (Eigentum, Miete, freistehend, Passagen/Galerien etc.). Soweit mit vorhandenen Zahlen belastbar möglich, sollen die oben genannten Differenzierungen durchgeführt wer-den.

Struktur, Umsatz und Flächen des Einzelhandels

In Abbildung 6-28 wird die Struktur des Einzelhandels in Deutschland dargestellt. Demnach gliedert sich der Einzelhandel in die beiden großen Segmente des Fast Moving Consumer Goods (FMCG) und Non-Food. Unter den FMCG werden Produkte aus den Bereichen Food (Nahrungsmittel) und Near-Food (täglicher Warenbedarf) zusammengefasst.

Im Lebensmittelhandel wird weiterhin nach Vertriebsschienen differenziert. Das Spektrum reicht hier vom Discounter über Super- und Verbrauchermärkte bis hin zu SB-Warenhäusern. Diese werden ergänzt vom Lebensmittelfachhandel und SB-Geschäften. Darüber hinaus gibt es spezialisierte Fachhandelsunternehmen im FMCG-Bereich sowie den nichtstationären Handel. Im Rahmen dieser Erhebung werden nur stationäre Handelsflächen berücksichtig.

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Im Non-Food-Bereich werden Gebrauchs- und Verbrauchsgüter des kurz-, mittel- und lang-fristigen Bedarfs vertrieben. Hierbei handelt es sich um die Segmente Möbel, Elektro, Textil, Bau- und Heimwerkerbedarf, Haushaltswaren und Sonstige. Auch hier gibt es unterschiedli-che Vertriebsformen, bei denen im Wesentlichen zwischen dem auf wenige Produktbereiche spezialisierten Fachhandel und den breit aufgestellten Kauf- und Warenhäusern unterschie-den werden kann.

Abbildung 6-28: Struktur des Einzelhandels in Deutschland (Quelle: Metro 2010)

Anhand der Vertriebsformen können auch unterschiedliche Unternehmensgrößen differen-ziert werden. Über alle Bereiche hinweg teilt sich der Markt in große Filialunternehmen55 so-wie in kleine und mittelständische Unternehmen mit einer oder wenigen Filialen.

Insgesamt werden im Einzelhandel in Deutschland jährlich etwa 400 Mrd. € umgesetzt (HDE 2010a). Hiervon entfallen mit rund 160 Mrd. Euro etwa 40 % auf den Food-Bereich. Im Non-Food-Bereich werden dementsprechend ca. 240 Mrd. Euro umgesetzt. Hiervon entfallen et-wa 15 bis 20 % auf den Internet- und Versandhandel, sodass etwa 200 Mrd. Euro Umsatz in stationären Verkaufsstellen des Einzelhandels des Non-Food-Bereichs umgesetzt werden (Metro 2010 und GfK 2010)

Die Verkaufsflächen des Einzelhandels sind unterschiedlich gut erfasst. Die Datenlage zeigt, dass der Food-Bereich deutlich besser mit Daten hinterlegt ist, als der Non-Food-Bereich. Insgesamt gibt es in Deutschland etwa 120 Mio. m² Verkaufsfläche im statischen Einzelhan-del. Hiervon entfallen etwa 33,6 Mio. m² Verkaufsfläche auf den Food-Bereich. Da die Flä-chen des Non-Food-Bereichs nicht statistisch erfasst sind, wird davon ausgegangen, dass die verbleibenden 86,4 Mio. m² Verkaufsfläche auf diesen Bereich entfallen (HDE 2010b und EHI 2010a).

55 Z.B. Großkonzerne wie die Metro, Rewe-Gruppe, Tengelmann etc.

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Tabelle 6-15: Verkaufsflächen der Betriebsformen im Food- und Non-Food-Bereich in Deutschland im Jahr 2009

Bereich Betriebsform Verkaufsfläche in Mio. m²

Food & Non-Food Gesamt 120,00

Food Gesamt 33,56

Kleine Lebensmittelgeschäfte 4,16

SB-Warenhäuser 6,07

Große Supermärkte 3,15

Supermärkte 8,59

Discounter 11,61

Non-Food Gesamt 86,44

Textileinzelhandel

Bau- und Heimwerkermärkte

Möbelhandel

Elektrofachhandel

Warenhäuser

Quellen: HDE 2010b und EHI 2010a

Für den Food-Bereich konnten noch weitere Informationen zur Flächenaufteilung gewonnen werden. Demnach verfügen die Lebensmitteldiscounter mit etwa 11,6 Mio. m² über die größ-ten Verkaufsflächen, gefolgt von Supermärkten und SB-Warenhäusern. Kleine Lebensmittel-geschäfte, die überwiegend zu den kleinen und mittleren Unternehmen zählen dürften, ha-ben knapp 4,2 Mio. m² Verkaufsfläche. Im Non-Food-Bereich konnte keine weitere Flächen-differenzierung ermittelt werden. Eine Verteilung anhand der Umsatzanteile wurde nicht durchgeführt, da nach Auskunft des Handelsverbands Deutschland die Flächenerträge in-nerhalb der Betriebsformen zu stark streuen.

Neben der Betriebsform und dem Handelsbereich spielt die Unternehmensgröße bei der Ein-führung und Umsetzung eines Energiemanagements eine entscheidende Rolle. Konkrete Flächenangaben zur Verteilung der Verkaufsflächen auf Filialunternehmen und kleine und mittlere Unternehmen liegen nicht vor. Anhand des Zahlenspiegels des HDE (HDE 2010c) wurde eine Abschätzung anhand von Umsatzanteilen einzelner Vertriebsformen vorgenom-men. Zwar gilt hier Ähnliches wie bei der Differenzierung nach Betriebsformen, es soll aber zumindest eine grobe Einschätzung vorgenommen werden, da davon ausgegangen werden kann, dass die Einführung und Umsetzung von Energiemanagement für Einzelunternehmen eine größere Hürde darstellt als für große Filialunternehmen. Für die Differenzierung wurden die einzelnen Vertriebsformen wie in Tabelle 6-16 dargestellt den Handelsbereichen und Fili-al- oder Einzelbetrieben zugeordnet.

Über die Flächen- und Umsatzverteilung des Gesamthandels kann die Verteilung der Han-delsflächen auf Einzel- und Filialbetriebe zumindest überschlagen werden. Die Ergebnisse werden Tabelle 6-17 dargestellt.

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Tabelle 6-16: Anteil einzelner Vertriebsformen am Einzelhandelsumsatz in Deutschland (Quelle: HDE 2010c, eigene Berechnungen)

Vertriebsform Handels-bereich

Filialbetrieb / Einzelbetrieb

Umsatzanteil ohne Fernabsatz

Fachmärkte Non-Food Filialbetrieb 17% Discounter Food Filialbetrieb 16% Fachhandel (nicht filialisiert) Non-Food Einzelbetrieb 16% SB-Warenhäuser/Verbrauchermärkte Food Filialbetrieb 14% Filialisten des Fachhandels Non-Food Filialbetrieb 14% Supermärkte Food Filialbetrieb 11% Convenience (Kiosk o. ä.) Food Einzelbetrieb 6% Kauf- und Warenhäuser Non-Food Filialbetrieb 3% Handwerk Food Filialbetrieb 3%

Tabelle 6-17: Verteilung der Verkaufsflächen in Deutschland auf Einzel- und Filialunternehmen

Bereich Filial- / Einzelbetrieb Verkaufsfläche in Mio. m²

Food & Non-Food Gesamt 120,0

Filialbetrieb 89,0

Einzelbetrieb 31,0

Food Gesamt 33,5

Filialbetrieb 29,5

Einzelbetrieb 4,0

Non-Food Gesamt 86,5

Filialbetrieb 59,5

Einzelbetrieb 27,0

Quelle: EHI 2010a, HDE 2010, eigene Berechnungen

Demnach werden insgesamt etwa drei Viertel der Handelsflächen in Deutschland von gro-ßen Filialunternehmen betrieben. Im Food-Bereich sind die Filialunternehmen mit einem ge-schätzten Flächenanteil von knapp 90 % stark dominierend. Der HDE schätzt den Umsatz-anteil der Filialunternehmen im Food-Bereich auf 90 bis 95 % was sich gut mit dieser Dar-stellung deckt. Im Non-Food-Bereich entfällt immerhin ein Drittel der Flächen auf Einzelbe-triebe und dementsprechend zwei Drittel auf Filialunternehmen.

Endenergieverbrauch des Einzelhandels

Hinsichtlich der Struktur des Endenergieverbrauchs unterscheiden sich Food und Non-Food-Bereich deutlich, wie die eine Erhebung des EHI unter Einzelhandelsunternehmen zeigt (EHI 2010b). In der Umfrage wurde die Höhe der Energiekosten je m² Verkaufsfläche und die Ver-teilung auf unterschiedliche Anwendungsbereiche abgefragt (siehe Tabelle 6-18, links). Demnach liegen die spezifischen Energieverbrauchskosten im Jahr 2009 im Bereich Food mit gut 54 €/m² Verkaufsfläche deutlich über den Kosten im Non-Food-Bereich. Hier liegen die Kosten bei knapp 31 €/m² Verkaufsfläche.

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Tabelle 6-18: Verteilung von Energiekosten und Energieverbrauch auf einzelne Verbrauchsträger im Food- und Non-Food-Bereich im Jahr 2009

Verteilung auf die einzelnen Verbrauchsträger im Handel (2009)

Energiekosten Energieverbrauch

Food Non-Food Food Non-Food

Verbrauchsträger % % % %

Heizung 14% 16% 30% 34%

Beleuchtung 25% 62% 20% 49%

Klimatisierung 10% 14% 8% 11%

Kühlung 44% 0% 36% 0%

Sonstiges 7% 8% 6% 6%

Gesamt 100% 100% 100% 100% Wärme 14% 16% 30% 34%

Strom 86% 84% 70% 66%

Gesamt 100% 100% 100% 100% Quelle: EHI 2010, eigene Berechnungen

Unter Annahme der in den Szenarien zum Energiekonzept der Bundesregierung festgeleg-ten Preise für Strom und Wärme56 ergibt sich anhand der Kostenverteilung die in Tabelle 6-18 rechts dargestellte Verteilung des Endenergieverbrauchs auf die einzelnen Verbrauchs-träger und auf Strom und Wärme. Die deutlich unterschiedliche Struktur des jeweiligen Ener-gieverbrauchs wird sichtbar. Während im Food-Bereich der Energieverbrauch für Kühlung (von Nahrungsmitteln) mit 36 % die größte Einzelposition darstellt, dominiert im Non-Food-Bereich der Stromverbrauch für die Beleuchtung. Die Kühlung spielt im Non-Food-Bereich keine Rolle.

Tabelle 6-19: Verbrauch der einzelnen Verbrauchsträger je m² Verkaufsfläche (Quelle: EHI 2010, ei-gene Berechnungen)

Verbrauch einzelner Verbrauchsträger in kWh je m² Verkaufsfläche und Jahr

Food Non-Food

Verbrauchsträger kWh/(m² VerkFl., a) kWh/(m² VerkFl., a)

Heizung 127 82

Beleuchtung 85 120

Klimatisierung 34 27

Kühlung 149 0

Sonstiges 24 15

Gesamt 419 244 Wärme 127 82

Strom 292 162

Gesamt 419 244

56 Der Strompreis liegt bei 160 €/MWh und der Wärmepreis bei 60 €/MWh (Prognos 2010a)

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Mithilfe der spezifischen Energiekosten je m² Verkaufsfläche und der Verteilung auf die Ver-brauchsträger kann der spezifische Energieverbrauch je m² Verkaufsfläche hergeleitet wer-den. Die Werte sind in Tabelle 6-19 dargestellt.

Es bestätigt sich, dass Kühlung im Non-Food-Bereich keine Rolle spielt. Sie wird lediglich im Food-Bereich zur Kühlung von frischen und schnell verderblichen Waren sowie von Tiefkühl-produkten eingesetzt. Der spezifische Verbrauch für Klimatisierung und Sonstiges liegt in beiden Bereichen auf vergleichbarem Niveau. Deutliche Unterschiede werden bei der Behei-zung und der Beleuchtung der Verkaufsflächen deutlich. Im Food-Bereich liegt der spezifi-sche Wärmeverbrauch bei etwa 127 kWh/(m² VerkFl., a) und damit deutlich höher als im Non-Food-Bereich (82 kWh/(m² VerkFl., a)). Für die Beleuchtung wird im Food-Bereich mit 85 kWh/(m²a) deutlich weniger Strom benötigt als im Non-Food-Bereich (120 kWh/(m²a)). Konkrete Begründungen für diese Differenzen lassen sich aus den verfügbaren Quellen nicht herleiten. Vorstellbar wäre, dass der Heizwärmebedarf im Food-Bereich aufgrund des gerin-geren Wärmeeintrags aus der Beleuchtung und aufgrund der Wärmeabfuhr aus der Produkt-kühlung höher ist als im Non-Food-Bereich. Dabei bleibt jedoch offen, warum im Non-Food-Bereich die Beleuchtungsintensität deutlich höher ist als im Food-Bereich.

Mit Ausnahme des Energieaufwandes zur Gebäudebeheizung nutzen alle anderen Verbrau-cher Strom als Antriebsenergie. Daraus resultiert für den Food-Bereich ein spezifischer Stromverbrauch von 292 kWh/(m² VerkFl., a). Im Non-Food-Bereich liegt der Stromver-brauch mit 162 kWh/(m² VerkFl., a) deutlich niedriger. Die Differenz ist fast vollständig auf den Einsatz von Kühltechnologie im Food-Bereich zurückzuführen.

Mit den oben ermittelten Flächen im Einzelhandel lässt sich der Endenergieverbrauch direkt abschätzen. Aus den oben genannten Gründen ist eine Differenzierung des Energiever-brauchs nur nach Handelsbereich und Einzel-/Filialunternehmen möglich. Dabei wird verein-fachend davon ausgegangen, dass die Zahl der Filialen eines Unternehmens keinen Einfluss auf die Energieverbrauchskennwerte hat.

Wie Abbildung 6-29 zeigt, ergibt sich ein Endenergieverbrauch für den Einzelhandel in Deutschland von etwa 35,2 TWh/a. Mit 13,2 TWh/a stellt die Beleuchtung den größten Ver-brauchsträger dar, gefolgt von der Raumwärme mit 11,4 TWh/a. Der Stromverbrauch des Einzelhandels liegt bei insgesamt 23,8 TWh/a und der Wärmeverbrauch bei 11,4 TWh/a.

Abbildung 6-29: Endenergieverbrauch im Einzelhandel nach Verbrauchsträgern im Jahr 2009 in TWh/a (Quelle: eigene Berechnungen)

11,4 TWh/a

13,2 TWh/a

3,5 TWh/a

5,0 TWh/a

2,1 TWh/a

HeizungBeleuchtungKlimatisierung KühlungSonstiges

Summe: 35,2 TWh/a

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In Abbildung 6-30 wird der Endenergieverbrauch nach Food- und Non-Food-Bereich diffe-renziert dargestellt. Auf den Food-Bereich entfallen insgesamt 14,1 TWh/a und auf den Non-Food-Bereich 21,1 TWh/a. Im Food-Bereich ist, wie schon anhand der spezifischen Daten ersichtlich, die Kühlung von Produkten mit 5,0 TWh/a für den größten Einzelverbrauch ver-antwortlich57. Im Non-Food-Bereich entfällt auf die Beleuchtung mit 10,3 TWh/a nahezu die Hälfte des Endenergieverbrauchs.

Abbildung 6-30: Endenergieverbrauch im Einzelhandel nach Verbrauchsträgern im Jahr 2009 in TWh/a (Quelle: eigene Berechnungen)

Für die Einführung und den Betrieb eines Energiemanagementsystems sowie für die Umset-zung von Energieeffizienzmaßnahmen ist unter anderem die Unternehmensgröße und -struktur von Bedeutung (Prognos 2010b). Anhand der grob abgeschätzten Flächenverteilung kann der Endenergieverbrauch auf Einzelbetriebe und Filialunternehmen umgelegt werden. Etwa 75 % des Endenergieverbrauchs im Einzelhandel entfallen auf Filialunternehmen. Ent-sprechend der Umsatzverteilung liegt der Anteil der Filialunternehmen am Endenergiever-brauch im Food-Bereich mit etwa 90 % deutlich höher.

Energieeffizienzpotenzial im Einzelhandel

Das Energiemanagement ist ein Instrument zur Identifikation und Realisierung von Energie-effizienzpotenzialen, wobei die Einführung eines Energiemanagements noch nicht zwingend zu Einsparungen führen muss. Bei der Potenzialabschätzung wird im Sinne einer Maximal-wertermittlung davon ausgegangen, dass alle identifizierten Potenziale mittelfristig auch ge-hoben werden.

Die in Tabelle 6-20 dargestellten Effizienzpotenziale leiten sich als prozentuale Werte des Energieverbrauchs der einzelnen Verbrauchsträger ab. Sie gelten unter der Voraussetzung, dass alle Gewerke für die handelnden Unternehmen zugänglich sind. Dies ist dann der Fall, wenn Besitzer und Nutzer der Handelsflächen das gleiche Unternehmen sind oder wenn im

57 Dieser Wert liegt deutlich unter dem im April 2011 veröffentlichten Berichts zum „Energiebedarf für Kältetechnik in Deutschland“ das VDMA. Der VDMA ermittelt einen Wert von 8,59 TWh/a. Dabei wei-sen die Autoren darauf hin, dass methodisch bedingte Unschärfen der typischen Durchschnittswerte der gebildeten Supermarktkategorien vorliegen. Auch das in diesem Bericht gewählte Verfahren ist mit Unsicherheiten behaftet. Letztlich kann in Ermangelung von repräsentativen Datensätzen nicht ab-schließend geklärt werden, wie hoch der Kältebedarf im Food-Bereich tatsächlich ist. Er kann aber auf die Größenordnung zwischen 5 bis 9 TWh/a eingegrenzt werden.

4,3 TWh/a2,8 TWh/a

1,1 TWh/a

5,0 TWh/a

0,8 TWh/a

Heizung Beleuchtung Klimatisierung

Summe: 14,1 TWh/a

Food-Bereich

7,1 TWh/a

10,3 TWh/a

2,3 TWh/a

1,3 TWh/a

Kühlung Sonstiges

Summe: 21,1 TWh/a

Non-Food-Bereich

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Mietfall Vermieter und Mieter miteinander kooperieren. Die hier angegebenen Potenziale sind also als Obergrenze zu verstehen. Da keine Informationen zum Anteil von Mietflächen im Einzelhandel vorliegen, wurde von einer Abschätzung möglicher Potenzialminderungen abgesehen.

Tabelle 6-20: Mittelfristiges wirtschaftliches Einsparpotenzial (10 Jahre) im Sektor GHD je Verbrauchs-träger in Prozent (Quellen: Prognos 2010a, NKI 2010, Prognos 2007)

Verwendungszweck Potenzial

Raumwärme 20% Beleuchtung 25% Kraftanwendungen 11% Prozesswärme 18% Bürogeräte 19% Klimatisierung 40% Kühlung 30%

Raumwärme

Gebäude im GHD-Sektor haben im Mittel eine geringere Lebensdauer als Wohngebäude; es wird häufiger abgerissen und neu gebaut als saniert. Die Neubaurate lag in der Vergangen-heit bei 3 bis 4 % pro Jahr. Verbesserte energetische Baustandards können sich bei Gebäu-den im Dienstleistungssektor bzw. im Bereich des Handels schneller durchsetzen als im Be-reich der Wohngebäude. Bei Sanierungen werden prinzipiell die gleichen Maßnahmen wie im Wohnbereich durchgeführt: Verbesserte Dämmung der Außenwände, Dämmung des Da-ches, Erneuerung der Fenster sowie die Erneuerung der Heizungsanlage. Der im Vergleich zu Wohngebäuden im Schnitt höhere Wärmeanfall durch Beleuchtung, de-zentrale Kühlgeräte, Bürogeräte sowie Mitarbeiter und Besucher erleichtern die Reduktion des Raumwärmebedarfs.

Optimierte Beleuchtung

Im Gegensatz zum Bereich privater Haushalte werden in vielen Bereichen der Allgemeinbe-leuchtung im Handel bereits heute Systeme mit energiesparenden Leuchtstoffröhren und Ha-logenlampen verwendet. Bei Halogenlampen ergibt sich ein Einsparpotenzial von etwa 30 % durch den Einsatz von Halogenlampen mit einer Infrarot reflektierenden Beschichtung (IRC). Bis 2020 sind weitere Einsparmöglichkeiten durch effizientere Beleuchtungstechniken (3-Bandenlampen, verspiegelte Leuchten, Strahler mit Energiesparlampen, elektronische Vor-schaltgeräte) gegeben. Darüber hinaus lassen sich Potenziale mit der bedarfsabhängigen Regelung (Zeitschaltung, Bewegungsmelder, Dimmung) sowie verbesserter Tageslichtnut-zung erschließen. Langfristig, ab etwa 2020 können auch LED bzw. OLED-Lampen zu einer zusätzlichen Einsparung beitragen.

Kraftanwendungen

Bei Anwendungen zur Erzeugung von mechanischer Kraft bestehen Energieeinsparpotenzia-le durch den Einsatz von verbesserten Elektro- und Verbrennungsmotoren, einer bedarfsge-rechten Kraftbereitstellung, verbesserter Regelungstechnik sowie durch die Verringerung der benötigten Kraft durch eine bessere Auslegung der Prozesse und Wartung der Geräte.

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Prozesswärme

Bei der Prozesswärme wird von einer konsequenteren Abwärmenutzung und einer allgemei-nen Prozessoptimierung zur Senkung des Wärmebedarfs ausgegangen. Die Einsparpoten-ziale der Prozesswärmeerzeugung hingegen sind relativ gering, da die heutigen Anlagen in der Regel schon hohe Wirkungsgrade aufweisen.

Bürogeräte

Bei Bürogeräten können prinzipiell die gleichen technischen Maßnahmen zur Senkung des Betriebs-und Standby-Verbrauchs wie im Bereich der IuK-Geräte der privaten Haushalte an-gewendet werden: Die verstärkte Nutzung der in den Geräten bereits vorhandenen Energie-sparmodi, den stärkeren Einsatz von effizienten Komponenten (CPU, Solid State Festplat-ten) aus dem mobilen Bereich in stationären Geräten sowie die Nutzung von Monitoren mit LED oder OLED-Beleuchtung.

Optimierung von Klima- und Lüftungssystemen

Aufgrund der erwarteten Zunahme von sehr heißen Sommern und steigenden Komfortan-sprüchen wird die Ausstattung von Gebäuden im Handel mit Klimaanlagen schnell steigen. Bereits heute sind viele Gebäude mit einer Lüftungsanlage ausgerüstet. Bei gewerblich und öffentlich genutzten Gebäuden gibt es viele raumlufttechnische Anlagen für die Absaugung der Abluft und zur Konditionierung (Erwärmung, Befeuchtung, Kühlung) der Frischluft. Häufig sind diese Anlagen überdimensioniert und/oder nur ein- oder zweistufig regelbar. Im Wesent-lichen werden dabei niedrig-investive und damit wirtschaftliche Maßnahmen wie Zeit-Abschaltung, Reduktion des Volumenstroms, Erhöhung des Toleranzbereichs unterstellt. Einschneidende Eingriffe wie z. B. in die Luftkanalführung für den Einbau einer Wärmerück-gewinnung lassen sich in der Regel nicht wirtschaftlich darstellen. Der Energieverbrauch für die Klimatisierung lässt sich durch eine Reduktion des Kältebe-darfs und durch eine effiziente Kältebereitstellung reduzieren. Mögliche Maßnahmen sind in den Bereichen der Bausubstanz (außenliegende Verschattung, Betonkernkühlung), der Kli-maanlagen inkl. Regelung sowie bei inneren Wärmelasten (effiziente Beleuchtung, effiziente Geräte) zu finden.

Kühlung

Der Bereich Kühlung umfasst zum einen zentrale Kühlanlagen sowie dezentrale steckerferti-ge Kühl- und Tiefkühlgeräte. Bei steckerfertigen Kühl- und Tiefkühlgeräten im Lebensmittel-bereich kann der Energieverbrauch durch die Optimierung des Kältesystems, die Schließung bzw. Teilschließung der Kühlmöbel, eine Nachtabdeckung für alle Geräte sowie eine effizien-te Gerätebeleuchtung maßgeblich gesenkt werden. Optimierte Geräte haben gegenüber den heutigen Bestandsgeräten im Durchschnitt einen um 30 % geringeren Stromverbrauch. Bis zum Jahr 2020 wird der Bestand einmal komplett ausgetauscht. Bei zentralen Kühlanlagen mit einer Kälteverteilung sind an weiteren Stellen Effizienzverbesserungen möglich, u. a. durch eine bessere Isolierung der Kälteverteilungen, eine richtige Dimensionierung der Ge-samtanlage sowie die Positionierung der außenliegenden Wärmetauscher. Des Weiteren gibt es bei zentralen Anlagen prinzipiell die Möglichkeit, Sorptionskältemaschinen einzuset-zen.

Entsprechend des in Tabelle 6-19 ermittelten spezifischen Strom- und Wärmeverbrauchs in den Bereichen Food und Non-Food ergeben sich aus den genannten Effizienzmaßnahmen und ihren Einsparpotenzialen die in Tabelle 6-21 dargestellten spezifischen Endenergieein-

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sparungen je m² Verkaufsfläche. Sowohl im Food- als auch im Non-Food-Bereich ist das spezifische Einsparpotenzial je m² Verkaufsfläche für Strom deutlich höher als für Wärme. Im Food-Bereich ist das Effizienzpotenzial aufgrund der Kühlung deutlich höher als im Non-Food-Bereich.

Tabelle 6-21: Mittelfristig wirtschaftliches Effizienzpotenzial je m² Verkaufsfläche (Quelle: eigene Be-rechnungen)

Wirtschaftliches Effizienzpotenzial kWh/(m² VerkFl., a)

Food Non-Food

Wärme 25 16 Strom 83 43 Gesamt 108 59

Anhand der Hochrechnung über die Verkaufsflächen ergibt sich ein mittelfristiges wirtschaft-liches Effizienzpotenzial im Einzelhandel von 8,8 TWh/a (siehe Abbildung 6-31). Insgesamt liegt das mittelfristig wirtschaftliche Effizienzpotenzial damit bei 25 % des Endenergiever-brauchs (Strom: 27 %, Wärme 20 %). Die größten Einzelpotenziale liegen in den Bereichen Beleuchtung (3,3 TWh/a) und Heizung (2,2 TWh/a). Weitere relevante Potenziale liegen in den Bereichen Kühlung (1,5 TWh/a) und Klimatisierung (1,4 TWh/a). In den sonstigen Ver-brauchsträgern lassen sich weitere 0,3 TWh/a wirtschaftlich einsparen.

Abbildung 6-31: Mittelfristig wirtschaftliches Effizienzpotenzial (10 Jahre) im Einzelhandel, in TWh/a (Quelle: eigene Berechnungen)

Vergleichbar der Verbrauchsstruktur unterscheiden sich auch die Einsparpotenziale im Food- und Non-Food-Bereich, wie in Abbildung 6-32 dargestellt, deutlich. Während im Food-Bereich die Kühlung mit 1,5 TWh/a das mit Abstand größte mittelfristig wirtschaftliche Ein-sparpotenzial darstellt, liegt im Non-Food-Bereich mit 2,6 TWh/a das größte Einsparpotenzial bei der Beleuchtung. Insgesamt ist das Einsparpotenzial im Food-Bereich mit 26% leicht hö-her als im Non-Food-Bereich mit 24 %.

2,2 TWh/a

3,3 TWh/a1,4 TWh/a

1,5 TWh/a

0,3 TWh/a

HeizungBeleuchtungKlimatisierung KühlungSonstiges

Summe: 8,8 TWh/a

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Abbildung 6-32: Mittelfristig wirtschaftliches Effizienzpotenzial (10 Jahre) im Einzelhandel in TWh/a (Quelle: eigene Berechnungen)

6.4.3 Politikinstrumente

Das Informationsangebot erscheint sehr umfassend: Sowohl das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) und die deutsche Energieagentur (dena) als auch verschiedene Industrie- und Handelskammern (IHK) und das Forschungsinstitut des Handels (EHI), engagieren sich mit Informationsplattformen, Publikationen und Forschungs-projekten.

Tabelle 6-22: Informationsangebote zum Energiemanagement und zur Energieeffizienz

Träger / Anbieter Informationsangebot

dena Initiative Energieeffizienz: Bundesweite Informations- und Motivationskampagne, die private Verbraucher, Unternehmen und öffentliche Einrichtungen über Vorteile und Chancen der effi-zienten Energienutzung informieren soll. Durch Praxisbeispiele und Infomaterialien soll die Motivation, Energiemanagement im eigenen Unternehmen zu praktizieren, gestärkt werden. Neben verschiedenen informativen Angeboten werden Schu-lungsmaterialien für Seminare angeboten, die Einrichtung von Energietischen als lokalen Netzwerken unterstützt, ein Energieeffizienzpreis verliehen etc. http://www.initiative-energieeffizienz.de Handbuch Energiemanagement: Handbuch zur praktischen Einführung von Energiemanagement im Unternehmen. Es werden auch Themen wie Energieberatung und Energie-Contracting aufgegrif-fen und Entscheidungshilfen zur Einbeziehung dieser Energiedienstleistungen ge-geben.

BMU Leitfaden zur DIN EN 16001: Leitfaden für die Einführung von Energiemanagementsystemen nach DIN EN 16001. Detaillierte Beschreibung der Einführung nach dem Schema Plan – Do – Check – Act, weiterhin beinhaltet der Leitfaden Praxisbeispiele und Dokumenten-vorlagen für die einzelnen Schritte. http://www.bmu.de/wirtschaft_und_umwelt/downloads/doc/46365.php

0,8 TWh/a0,7 TWh/a

0,5 TWh/a

1,5 TWh/a

0,1 TWh/a

Heizung Beleuchtung Klimatisierung

Summe: 3,6 TWh/a

Food-Bereich

1,4 TWh/a

2,6 TWh/a0,9 TWh/a

0,2 TWh/a

Kühlung Sonstiges

Summe: 5,1 TWh/a

Non-Food-Bereich

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Träger / Anbieter Informationsangebot

IHK (verschiedene)

Projekt Change (Chambers promoting intelligent energy for SME): Europaweites Projekt zur Energieeffizienz in kleinen und mittleren Unternehmen. Durchführung von Befragungen zum Thema Energieeffizienz unter den Mitglie-dern, Durchführung von Workshops, Bereitstellung einer Internetplattform etc. http://www.eurochambres.eu/Content/Default.asp?PageID=232

EHI Forschungsschwerpunkt Energiemanagement Durchführung von Studien zu Energiemanagement und Bereitstellung der Ergeb-nisse für seine Mitglieder, Ausrichtung von Arbeitskreisen zum Thema als Informa-tions- und Kommunikationsplattform, Schwerpunkt liegt dabei auf dem Bereich Ladenplanung & Einrichtung. http://www.ehi.org/geschaeftsbereiche/forschung/energiemanagement.html

Auch die Energieberatung wird schon umfassend gefördert: Einerseits durch einen Zuschuss zu den Beraterkosten durch die KfW im Rahmen des Sonderfonds Energieeffizienz, anderer-seits durch sogenannte Energiecoaches des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK), die unentgeltlich für eine Erstberatung in die Unternehmen kommen. Für eine spezi-elle Gruppe von Unternehmen, bei denen die Gebäude zu mindestens 50% als Wohnfläche genutzt werden, gibt es außerdem eine Förderung durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)

Tabelle 6-23: Beratungsangebote zum Energiemanagement und zur Energieeffizienz

Träger / Anbieter Beratungsangebot

KfW Sonderfonds Energieeffizienz in KMU: Finanzielle Förderung von Energieeffizienzberatungen in Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und für Freiberufler. Für ein- bis zweitägige Initialberatung Zuschuss in Höhe von bis zu 80 Prozent des vereinbarten Tageshonorars (maximal 640 Euro pro Beratungstag/ 1.280 Euro insgesamt) sowie für eine bis zu zehntägige Detailberatung einen Zuschuss in Höhe von bis zu 60 Prozent des förderfähigen Tageshonorars (maximal 480 Euro pro Tag/ 4.800 insgesamt). Es müssen Energieberater aus der KfW-Beraterdatenbank beauftragt werden. http://www.energieeffizienz-beratung.de/

BAFA Vor-Ort Beratung: Finanzielle Förderung von Energieeffizienzberatungen für Gebäude, die zu mehr als 50 % zu Wohnzwecken genutzt werden (z. B. kleine Ladengeschäfte). Für Ein- und Zweifamilienhäuser Zuschuss in Höhe von 300 Euro, für Wohnhäuser mit mindestens drei Wohneinheiten Zuschuss in Höhe von 360 Euro. http://www.bafa.de/bafa/de/energie/energiesparberatung/index.html

DIHK Informations- und Qualifizierungsoffensive für Klimaschutz und Energieeffizienz Angebot für kostenlose Erstberatung zu Energieeffizienzpotenzialen von einem „Energiecoach“ der regionalen IHK vor Ort im Unternehmen. http://klimaschutz.ihk.de/partnerschaft

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Die DIHK bietet außerdem ein Ausbildungsprogramm für Energiemanager an, wobei die Kosten hier jedoch von den jeweiligen Unternehmen getragen werden müssen.

Tabelle 6-24: Ausbildungsangebote zum Energiemanagement und zur Energieeffizienz

Träger / Anbieter Ausbildungsangebot

DIHK Informations- und Qualifizierungsoffensive für Klimaschutz und Energieeffizienz: Angebot von mehrmonatigen Ausbildungslehrgängen für Mitarbeiter in Unternehmen und Energieberatungen zum Energiemanager (IHK) oder Energiebeauftragen (IHK). Übernahme von bis zu 33 % der Kosten.

BMWi/BAFA Richtlinien über die Förderung von Informations- und Schulungsveranstaltungen sowie Workshops Mit Unterstützung des Europäischen Sozialfonds (ESF) werden Informations- und Schulungsveranstaltungen sowie Workshops gefördert, die die Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit von KMU und Freiberuflern steigern und die Anpassung an veränderte wirtschaftliche Bedingungen erleichtern sollen. Hierin inbegriffen sind auch Veranstaltungen zu Umweltfragen und Qualitätsmanagementsystemen im Unternehmen. Gefördert wird über einen Zuschuss in Höhe von maximal 300 € je Teilnehmer/in. http://www.bafa.de/bafa/de/wirtschaftsfoerderung/informations_und_schulungsveranstaltungen/index.html

Eine finanzielle Förderung von Energieeffizienzmaßnahmen erfolgt über mehrere Program-me, die sowohl auf Energieeffizienzmaßnahmen im Allgemeinen als auch auf einzelne Tech-nologien zielen. Im Rahmen der von der KfW angebotenen ERP-Umwelt und Energieeffi-zienzprogramme werden im Programmteil A alle Unternehmen durch zinsgünstige Kredite für Energieeffizienzmaßnahmen gefördert. Im Rahmen des Förderschwerpunktes „Umwelt-freundlicher Einzelhandel“ wurden für entsprechende Unternehmen die Zinsen noch weiter gesenkt. Programmteil B bietet die gleichen Leistungen für kleine und mittlere Unternehmen.

Im Rahmen der nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) des Bundes werden sowohl Energieef-fizienzmaßnahmen an Kälteanlagen als auch die Konzepterstellung gezielt gefördert. Die ebenfalls im Rahmen der NKI durchgeführte Förderung von Mini-KWK-Anlagen wurde ein-gestellt.

Tabelle 6-25: Breitenwirksame Förderung von Energieeffizienzmaßnahmen

Träger / Anbieter Förderprogramm

KfW ERP-Umwelt und Energieeffizienzprogramm – Teil A: Förderung von Energieeffizienzmaßnahmen mit zinsgünstigen Krediten, unabhän-gig von der Unternehmensgröße. Bis zum 31.12.2011 Förderschwerpunkt „um-weltfreundlicher Einzelhandel“ mit weiterer Senkung der Kreditzinsen bei Umset-zung von mindestens zwei verschiedenen Maßnahmen. http://www.kfw.de/kfw/de/Inlandsfoerderung/Programmuebersicht/ERP-Umwelt-_und_Energieeffizienzprogramm_-_A/index.jsp

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Träger / Anbieter Förderprogramm

KfW ERP-Umwelt und Energieeffizienzprogramm – Teil B: Förderung von Energieeffizienzmaßnahmen mit zinsgünstigen Krediten explizit für kleine und mittlere Unternehmen im Sinne der europäischen Definition mit weniger als 250 Mitarbeitern, Umsatz kleiner als 50 Mio. Euro und Bilanzsumme kleiner als 43 Mio. Euro. http://www.kfw.de/kfw/de/Inlandsfoerderung/Programmuebersicht/ERP-Umwelt-_und_Energieeffizienzprogramm_-_B/index.jsp

BMU/ BAFA Klimaschutzinitiative - Maßnahmen an gewerblichen Kälteanlagen: Förderung von Maßnahmen in der gewerblichen Kältetechnik in Form von Erstel-lung von energetisch-kältetechnischen Bestandsaufnahmen in Bestandsanlagen, Effizienzmaßnahmen zur energetischen Sanierung bestehender Kälteanlagen bzw. an neu zu errichtenden Anlagen sowie die Nutzung der Abwärme aus Pro-duktionsprozessen und Kälteanlagen. http://www.bafa.de/bafa/de/energie/kaelteanlagen/index.html

Neben der Breitenförderung von Energieeffizienzmaßnahmen im Handel existiert auch eine Reihe von Programmen zur Förderung von Forschungs-, Demonstrationsprojekten und inno-vativen Spitzentechnologien, die jedoch nicht explizit den Handel adressieren. Die wichtigs-ten werden in Tabelle 6-26 dargestellt.

Tabelle 6-26: Spitzenförderung von Energieeffizienzmaßnahmen

Träger / Anbieter Förderprogramm

BMWi/PTJ Technologieprogramm Klimaschutz und Energieeffizienz Im Rahmen des 5. Energieforschungsprogramms werden Forschungs- und Ent-wicklungsvorhaben im Bereich der Energieeffizienztechnologien gefördert. Geför-dert werden unter anderem Energieeffizienztechnologien in der Industrie, im Ge-werbe, im Handel und bei Dienstleistungen. http://www.bmwi.de/BMWi/Navigation/Energie/Energieforschung/foerderschwerpunkte,did=235350.html

UBA/KfW BMU-Umweltinnovationsprogramm: Im Mittelpunkt stehen unter anderem Demonstrationsvorhaben und innovative Verfahren mit hoher Multiplikatorwirkung in den Bereichen Energieeinsparung, Energieeffizienz und Nutzung erneuerbarer Energien sowie umweltfreundlicher Energieversorgung und -verteilung. Das Programm richtet sich unter anderem an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, wobei KMU bevorzugt gefördert wer-den. http://www.umweltbundesamt.de/service/uip/index.htm

DBU Umweltschutzförderung der Deutschen Bundesstiftung Umwelt: Im Vordergrund steht die Förderung von Pioniervorhaben. Verbundvorhaben zwi-schen KMU und Forschungseinrichtungen sind ausdrücklich erwünscht. Im För-derbereich 2 werden Projekte zu Klimaschutz und Energie gefördert. http://www.dbu.de/1597.html

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Träger / Anbieter Förderprogramm

BMVBS EnOB: Forschung für Energieoptimiertes Bauen »Gebäude der Zukunft« ist das Leitbild von EnOB – Forschung für Energieopti-miertes Bauen. In den vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie ge-förderten Forschungsprojekten geht es um Gebäude mit minimalem Primärener-giebedarf und hohem Nutzerkomfort – und das bei moderaten Investitions- und deutlich reduzierten Betriebskosten. http://www.enob.info/

Des Weiteren gibt es Pläne in der Bundesregierung, ordnungsrechtliche Anreize für die Ein-führung eines Energiemanagementsystems zu schaffen, indem bestehende Steuerentlas-tungen an einen eigenen Beitrag der Unternehmen zu Energieeinsparungen gekoppelt wer-den.

Tabelle 6-27: Ordnungsrechtliche Regelungen zum Energiemanagement und zur Energieeffizienz

Träger / Anbieter Geplante Steuervergünstigung

Bundesregierung Steuervergünstigungen Im Energiekonzept der Bundesregierung wird angekündigt, steuerliche Begünsti-gungen auf die Energiesteuer wie den Spitzenausgleich sowie die Ermäßigung für das produzierende Gewerbe davon abhängig zu machen, ob die Unternehmen ak-tiv Energiemanagement betreiben. Die besondere Ausgleichsregelung für energie-intensive Unternehmen zur Abnahme von regenerativ erzeugtem Strom nach §§40ff EEG ist schon jetzt an einen solchen, zertifizierten Nachweis gekoppelt. Der Einzelhandel zählt jedoch nicht zum produzierenden Gewerbe, weshalb diese Regelungen nicht für die Einzelhandel direkt greifen würden. Insbesondere große Konzerne haben jedoch die Energiebereitstellung in Tochterunternehmen ausge-gliedert. Diese fallen unter das produzierende Gewerbe und würden von obiger Regelung profitieren.

Damit sind alle wesentlichen Bereiche von der Information, Schulung und Beratung bis hin zu Effizienzmaßnahmen in den einzelnen Anwendungssystemen abgedeckt. Einzig Maß-nahmen im Bereich Kälte und Klimatisierung werden mit der NKI-Förderrichtlinie gezielt brei-tenwirksam adressiert. Die gezielte Ansprache von Effizienzmaßnahmen im Bereich der Käl-te und Klimatisierung kann mit dem hohen Einzelpotenzial (vgl. Kapitel 6.7.3) und mit der mit der hohen Komplexität von entsprechenden Anlagen gut begründet werden. Darüber hinaus werden Effizienzmaßnahmen im großen Einzelhandel gezielt über den Förderschwerpunkt „Umweltfreundlicher Einzelhandel“ der KfW ERP-Umwelt- und Energieeffizienzprogramme angesprochen. Die Breitenförderung von Effizienzmaßnahmen und Beratungen scheint somit gut aufgestellt (vgl. Tabelle 6-28).

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Tabelle 6-28: Abdeckung der Anwendungssysteme im Einzelhandel mit Förderprogrammen

Verwendungszweck Beratung & Information

Breiten- förderung

Spitzen-förderung

Raumwärme

über Beratungs-

und Informations-programme

über Effizienz-

programme

F & E sowie Demonstration

Beleuchtung Kraftanwendungen Prozesswärme Bürogeräte Klimatisierung gezielt über

NKI gezielt über

NKI Kühlung

Der Überblick über die Anreize zeigt, dass für verschiedene Teilaspekte wie die Ausbildung eines Energiemanagers oder die Umsetzung von Energieeffizienzmaßnahmen bereits gute Angebote bestehen. Die Einführung eines umfassenden Energiemanagements in seiner Ge-samtheit wird bisher allerdings nicht gefördert. Dies erscheint zumindest für große Unter-nehmen auch nicht notwendig. Für kleine und mittlere Unternehmen hingegen erscheinen die angebotenen geförderten Einmal-Beratungen (KfW, BAFA, IHK) etwas zu kurz gegriffen, da sie keine langfristige Auseinandersetzung mit Energiefragen im Unternehmen sicherstel-len.

6.4.4 Hemmnisse für die Einführung von Energiemanagementsystemen

Insbesondere bei den Hemmnissen sollte zwischen den großen Konzernen des Einzelhan-dels und kleinen mittelständischen Unternehmen mit wenigen Verkaufsstellen unterschieden werden.

Große Einzelhandelsunternehmen

Große Unternehmen bieten aufgrund der professionellen Strukturen deutlich bessere Vo-raussetzungen für die Implementierung von Energiemanagementsystemen – insbesondere wenn sich diese in bereits bestehende Managementsysteme der Unternehmen einfügen können. Wie im Rahmen einer Internetrecherche und Expertengesprächen ermittelt werden konnte, verfügt die überwiegende Zahl der großen Einzelhandelsunternehmen bereits über ein EnMS. Insbesondere bei großen Einzelhandelsunternehmen gilt aber auch, dass mit Ausnahme von Leuchtturm- und Pilotvorhaben nur Energieeffizienzmaßnahmen durchge-führt werden, die die unternehmenseigenen Wirtschaftlichkeitsvorstellungen erfüllen.

Darüber hinaus werden Effizienzmaßnahmen in großen Unternehmen über den Förder-schwerpunkt „Umweltfreundlicher Einzelhandel“ der KfW ERP-Umwelt- und Energieeffi-zienzprogramme gezielt angesprochen.

Kleine und mittlere Unternehmen

Anders sieht die Situation in kleineren Einzelhandelsunternehmen aus. Hinsichtlich der Durchführung eines Energiemanagements und der Umsetzung von Energieeffizienzmaß-nahmen können sie wie kleine und mittlere Unternehmen (KMU) charakterisiert werden. In einer Umfrage der Prognos AG im Auftrag der KfW-Bankengruppe unter KMU im Jahre 2009

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konnten die Hemmnisse zur Umsetzung von Energieeffizienzmaßnahmen nach Wichtigkeit sortiert werden (Prognos 2010b).58

Das am häufigsten genannte Hemmnis zur Umsetzung von Energieeffizienzmaß-nahmen ist, dass die dafür benötigten Kapitalmittel in anderen Investitionsvorhaben gebunden bzw. gar nicht vorhanden sind.

KMU gaben vielfach an, nicht über die personellen Kapazitäten und das notwendige Know-how zu verfügen, um Energiesparmaßnahmen zu identifizieren und umzuset-zen.

Als weiteres Hemmnis wurden vielfach die zu langen Amortisationszeiten von Ener-gieeffizienzmaßnahmen genannt. Die Unternehmen treffen aufgrund der knappen Fi-nanzmittel (Mittelkonkurrenz) in der Regel eine Entscheidung zugunsten der Investiti-on mit der geringsten Amortisationszeit.

6.4.5 Wirtschaftlichkeit von Energiemanagement

Aus Sicht des Einzelhandels stellen vor der Einführung eines Energiemanagements zwei aus wirtschaftlicher Sicht relevante Fragen:

Ab welchem Energiekostenniveau ist die Durchführung eines Energiemanagements wirtschaftlich interessant?

Ab welchem Energiekostenniveau ist die Einführung eines nach DIN 16001 zertifizier-ten EnMS wirtschaftlich interessant?

Beide Fragen können nicht mit eindeutigen Grenzwerten belegt werden. Die Frage nach dem „Einstiegsniveau“ für ein (ggf. abgespecktes) Energiemanagement soll mit einem Gedanken-spiel verdeutlicht werden:

Allein durch die Einführung eines Energiemanagements können die jährlichen Energiekosten mit nicht oder gering investiven Maßnahmen um bis 5 % zu reduziert werden. Die Aufwen-dungen für ein Energiemanagement sollten spätestens im Jahresverlauf durch die Einspa-rungen aus den nicht und gering investiven Maßnahmen wieder eingespielt werden. Bei an-genommenen jährlichen Energiekosten von 50.000 € steht dem Energiemanagement somit ein jährliches Budget von bis zu 2.500 € zur Verfügung. Ausgehend von einem Tagessatz 500 € für das notwendige Personal bedeutet dies ein Zeitbudget von 5 Arbeitstagen pro Jahr bzw. knapp einen halben Tag pro Monat (ohne Sachkosten).

Basierend auf den in Kapitel 6.4.2 ermittelten spezifischen Energiekosten des Einzelhandels entsprechen 50.000 € Energiekosten einer Verkaufsfläche von 1.000 m² (Food) bis 1.600 m² (Non-Food). Auf diesen Flächen generiert der Einzelhandel einen Jahresumsatz von 3,8 Mio. € (Non-Food) bis 4,5 Mio. € (Food). Für ein Energiemanagement ist dabei weitgehend uner-heblich, ob dieser Umsatz in einer oder mehreren Verkaufsstätten erzielt wird. Ein Zeitbudget von einem halben Arbeitstag pro Monat erscheint für diese Größenordnung als absolutes Minimum für die Umsetzung der grundlegenden Aufgaben eines Energiemanagements.

58 Befragt wurden insgesamt 4.000 KMU per Fragebogen befragt. 644 Fragebögen konnten ausge-wertet werden; hiervon zählten 70 Unternehmen zum Einzelhandel. Unterschiedliche Unternehmen-sattribute wie Branche, Umsatz oder Energieintensität haben laut der Umfrageergebnisse keinen sig-nifikanten Einfluss auf die Struktur der Hemmnisse.

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Nach Angaben des statistischen Bundesamtes (StBA 2009) sind zwei Drittel aller Ladenge-schäfte des Einzelhandels größer als 1.000 m² und gut 80% größer als 400 m² Verkaufsflä-che. Schätzungsweise 45 % sind größer als 1.750 m².

Für die Einführung eines nach DIN 16001 zertifizierten EnMS sind höhere Energiekosten notwendig, da der Transaktionsaufwand und der laufende Aufwand größer sind. In Gesprä-chen mit Zertifizierungsunternehmen konnte keine wirtschaftlich sinnvolle Untergrenze für die Einführung eines nach DIN 16001 zertifizierten EnMS für den Einzelhandel ermittelt werden. Für Contracting-Unternehmen wurde hingegen ein minimaler Umsatz von 2 Mio. € genannt.

Davon ausgehend, dass der Umsatz von Contracting-Unternehmen weitgehend von den Er-lösen des Energieabsatzes dominiert wird, soll (unter Abzug von Personalkosten und sonsti-gen Kosten) als grobe Schätzung für minimale Energiebezugskosten für die Einführung ei-nes nach DIN 16001 zertifizierten EnMS von etwa 1 Mio. € ausgegangen werden.

Unter der Annahme das die Energiekosten durch die Einführung des EnMS durch nicht und gering investive Maßnahmen um etwa 5 % reduziert werden können und der Vorgabe, dass die Aufwendungen für ein Energiemanagement spätestens im Jahresverlauf durch die Ein-sparungen aus den nicht und gering investiven Maßnahmen wieder eingespielt werden soll-ten, steht für das EnMS ein jährliches Budget von schätzungsweise 50.000 € zur Verfügung. Bei den oben genannten Tagessätzen entspricht dies dem Zeitbudget von etwa 100 Arbeits-tagen pro Jahr – ohne Berücksichtigung von Sachkosten und Transaktionskosten der Einfüh-rung.

Unter Berücksichtigung der in Kapitel 6.4.2 genannten spezifischen Energiekosten im Ein-zelhandel kann somit eine minimale Verkaufsfläche von 20.000 m² (Food) bis 35.000 m² (Non-Food) abgeleitet werden. Entsprechend der Flächenproduktivität des Einzelhandels kann geschlossen werden, dass die Implementierung und insbesondere die Zertifizierung ei-nes umfassenden EnMS nach DIN 16001 ab einem Jahresumsatz von etwa 75 Mio. € (Non-Food) bzw. 90 Mio. € (Food) wirtschaftlich sinnvoll erscheint. Dies liegt deutlich über dem Schwellenwert für KMU von maximal 50 Mio. €59.

6.4.6 Empfehlungen

Für KMU im Einzelhandel empfehlen sich zur Hebung von Energieeffizienzpotenzialen schlanke Energiemanagementlösungen, die die knappen Personal- und Kapitalressourcen der KMU berücksichtigen. Die Einführung eines nach DIN 16001 zertifizierten EnMS steht für KMU in keinem wirtschaftlichen Verhältnis zu den realisierbaren Energiekosteneinsparun-gen. In großen Unternehmen sind EnMS vielfach bereits eingeführt. In der Regel sind die EnMS hier jedoch nicht nach DIN 16001 zertifiziert, da hierfür keine Notwendigkeit besteht.

Wichtig erscheint es daher vorwiegend, das Know-how zu Energieeffizienzmaßnahmen in den KMU zu verstärken und die Beschäftigung mit dem Thema Energieeffizienz zu versteti-gen. Hier scheinen die Wahrnehmung von Fortbildungsangeboten, die Teilnahme an Ener-gieeffizienznetzwerken und regelmäßige, aber punktuelle Energieberatungen deutlich effizi-entere Maßnahmen zu sein. Ohne die Rahmen gebenden und verstetigenden Prozesse ei-nes umfassenden EnMS bedarf es hierfür jedoch eines hohen Engagements und Interesses der Unternehmen, das durch fortwährende Informationsangebote gesteigert werden kann.

59 Maßgeblich für die Einstufung als KMU ist die Empfehlung der Kommission vom 6. Mai 2003 betref-fend die Definition der Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren Unternehmen ABl. der EU L 124/36 vom 20.05.2003

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Auf instrumenteller Ebene erscheinen folgende Möglichkeiten diskussionswürdig:

Reduktion der Transaktionskosten – verstärkt für KMU

Insbesondere KMU benötigen ein vergleichsweise schlankes und leicht verständliches Ener-giemanagement. Darüber hinaus stellt der Transaktionsaufwand der Einsetzung eines Ener-giemanagements – auch bei kleinen Lösungen – eine Hürde für KMU dar. Die Einführung von kleinen EM-Lösungen (z.B. auch die Beschaffung von EM- Software) könnte in KMU ge-zielt gefördert werden.

Vorteile:

Anreiz zur Verstetigung der Beschäftigung mit Fragen der Energieeffizienz

Mögliche Nachteile:

keine

Bonusförderung für stetiges Engagement

Ein wichtiger Aspekt zur mittel- und langfristigen Steigerung der Energieeffizienz ist die re-gelmäßige Auseinandersetzung mit dem Thema – insbesondere vor jeder Instandsetzungs- oder Baumaßnahme. Dies wird in der aktuellen Instrumentenlandschaft nicht berücksichtigt. Im Rahmen der Breitenförderung könnten Bonus-Konzepte gestaltet werden, die die regel-mäßige Beschäftigung mit dem Thema Energieeffizienz mit verbesserten Förderbedingun-gen honorieren (vergleichbar dem Bonus-Heft für Zahnersatz). Der Nachweis kann über ein zertifiziertes EnMS nach DIN 16001 oder aber (insbesondere für KMU) über den Nachweis von (ggf. geförderten) Aktivitäten wie der Wahrnehmung von Fortbildungsangeboten, der Teilnahme an Energieeffizienznetzwerken und regelmäßigen, aber punktuellen Energiebera-tungen erfolgen.

Vorteile:

Anreiz zur Verstetigung der Beschäftigung mit Fragen der Energieeffizienz,

Verbesserung der Einzelwirtschaftlichkeit von Effizienzmaßnahmen durch verbesser-te Förderkonditionen.

Mögliche Nachteile:

Hoher Nachweisaufwand; insbesondere wenn kein zertifiziertes EnMS nach DIN 16001 vorliegt.

Steuerliche Anreize

Die Schaffung eines ordnungsrechtlichen Rahmens für die Einführung eines Energiemana-gementsystems über die Kopplung von Steuerentlastungen an einen Beitrag der Unterneh-men zu Energieeinsparungen stellt ebenfalls einen Anreiz zur Einführung eines EnMS bzw. der regelmäßigen Auseinandersetzung mit Energieeffizienzfragen dar.

Im Gegensatz zur Bonusförderung für stetiges Engagement wird jedoch hierbei nicht die Umsetzung von Maßnahmen forciert, sondern lediglich die Einführung des EnMS.

Vorteile:

Anreiz zur Verstetigung der Beschäftigung mit Fragen der Energieeffizienz.

Mögliche Nachteile:

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Hoher Nachweisaufwand; insbesondere wenn kein zertifiziertes EnMS nach DIN 16001 vorliegt,

Verschlechterung der Einzelwirtschaftlichkeit, wenn Steuerentlastung direkt die Ener-giebezugskosten reduziert.

Spitzenförderung – Null-Emissionseinzelhandel

Null-Emissionseinzelhandelsmärkte bedürfen eines umfassenden Energiekonzepts und sind technologisch sehr ambitioniert. Eine Förderung von Null-Emissionsmärkten wäre im Bereich der Spitzenförderung zu verorten. Ein Vorschlag wurde im Rahmen des Klimaschutzkon-zepts 2020plus des Landes Baden-Württemberg gemacht:

„Im Fokus der Modellprojektförderung steht neben der Investitionsförderung die integrierte und Ge-werke übergreifende Planung. Hohe Multiplikatoreffekte könnten durch gezielte Kooperation mit Fi-lialisten erreicht werden. Die in den Modellmärkten realisierten Effizienzmaßnahmen Richtung Passiv-haus sollten durch Begleitforschung ausgewertet werden.

Wichtige Maßnahmen- und Forschungsbereiche sind

a) Technologien wie z.B. Luftschleier beim Eingangsbereich, Wärmerückgewinnungstechnologien (z.B. bei Prozesskühlung), Kühlprozesse (überflutete Verdampfer, drehzahlgeregelte Verdichter, abge-deckte Kühlgeräte,...), hocheffiziente Beleuchtung,

b) Maßnahmen an der Gebäudehülle (Tageslichtnutzung, Verglasung, Dämmung, etc.)

c) aber auch anwendungsorientierte Einsparmaßnahmen wie z.B. bedarfsgerechtes Abtauen, Vermeidung von Überfüllung, Temperatureinstellungen, unterbrechungsfreie Kühlkette etc., die durch Betriebsabläufe entsprechend organisiert werden müssen.

Ein geringerer finanzieller Anteil der Modellprojektförderung sollte in Neubauprojekte, der entscheidend höhere Anteil in Sanierungsprojekte fließen. Zusätzlich zur Modellförderung sollten stadtplanerische Nachhaltigkeitskriterien zum Neubau von Märkten entwickelt werden. Die stadträumlich ideale Lage von Märkten wird einerseits von der Verkaufsbranche, andererseits von wichtigen Rahmenbedingun-gen wie z.B. demografischer Wandel, Stadt-Land-Entwicklung sowie zukünftige Mobilität beeinflusst. Durch die auf Landesebene entwickelten Stadtplanungskriterien sollte die Kommune nachhaltig die Stadtentwicklung und Standortpolitik beeinflussen können.

Im Anschluss an diese Modellförderung sollten Energieverbrauchs- bzw. Effizienzstandards für Ver-kaufsmärkte verschiedener Branchen (Roadmap Super-EFF ab 2020) definiert werden. Diese Rege-lungen berücksichtigen dann spezifisch für Verkaufsmärkte integrierte Planungsschritte zur Optimie-rung der Energieflüsse, Effizienzkriterien bei Prozessenergie (z.B. Lebensmittelkühlung) als auch inno-vative Entwicklungsschritte in den Standardquerschnittstechnologien (LED-Beleuchtung zur Warenprä-sentation).“ (Pehnt et al. 2010)

Bei einer angenommenen Förderung von 100.000 Euro pro Markt würde sich bei insgesamt 100 Märkten ein Förderbedarf von 10 Mio. Euro ergeben, verteilt über drei Jahre.

Auf Forschungsebene werden Gewerbeimmobilien im Rahmen des EnOB-Programms des BMVBS gefördert. Die Spitzenförderung erfolgt derzeit im Rahmen des Umweltinnovations-programms (UIP) des BMU, das aktuell jedoch überwiegend vom produzierenden Gewerbe genutzt wird. Eine ambitionierte Breitenförderung erfolgt über das ERP Umwelt- und Ener-gieeffizienzprogramm im Schwerpunkt „Umweltfreundlicher Einzelhandel“.

Ein Förderschwerpunkt auf Null-Emissionsmärkte würde inhaltlich recht nah am Profil des EnOB-Programms und des UIP-Programms liegen. Aufgrund der zum Zeitpunkt der Be-richtserstellung unklaren Finanzierung und Ausgestaltung des UIP und des ERP-Programms für 2012 sowie der Überarbeitung des Förderkonzepts des EnOB-Programms können keine konkreten Umsetzungsempfehlungen abgegeben werden.

Vorteile:

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Förderung einer innovativen Speerspitze,

Wegbereitung für die Erforschung und Verbreitung von Null-Emissionsmärkten.

Mögliche Nachteile:

Mögliche Konkurrenz zu bestehenden Förderangeboten des BMU (UIP-Programm) und BMVBS (EnOB). Diese kann erst nach Berichtslegung geklärt werden.

Förderung im Bereich Beleuchtung

Das größte wirtschaftliche Einzelpotenzial liegt mit 3,3 TWh/a im Bereich der Beleuchtung von Einzelhandelsflächen. In der Regel kommen zurzeit Effizienztechnologien auf dem aktu-ellen Stand der Technik zum Einsatz. LED- und OLED-Technologien, die eine weitere Stei-gerung der Einsparpotenziale versprechen, sollen in den kommenden Jahren marktreif wer-den. Über die NKI könnte hier ein gezielter Impuls gesetzt werden. Ob und wie dieser aus-sehen kann, sollte über tiefergehende Analyse der Märkte und Technologien für Beleuchtung und LED ermittelt werden.

Vorteile:

Marktbereitung einer innovativen Effizienztechnologie im größten Verbrauchsseg-ment.

Mögliche Nachteile:

Ansprache nur einer Technologie.

6.4.7 Fazit

Im Einzelhandel existiert ein mittelfristig wirtschaftliches Energieeinsparpotenzial von etwa 8,8 TWh/a. Dies entspricht in etwa einem Viertel des gesamten Endenergieverbrauchs des Einzelhandels von 35,2 TWh/a. Die Schwerpunkte der Effizienzpotenziale liegen in den Be-reichen Beleuchtung, Kühlung und Klimatisierung.

Hinsichtlich der Umsetzung dieser Maßnahmen gibt es große Unterschiede zwischen den großen Einzelhandelskonzernen und kleinen Unternehmen mit nur einer oder wenigen Ver-kaufsstätten. Die großen Konzerne verfügen bereits überwiegend über funktionierende Energiemanagementsysteme. Wirtschaftliche Maßnahmen werden systematisch und im Ein-klang mit der Unternehmenspolitik umgesetzt.

Die kleinen Unternehmen haben mit den üblichen Problemen kleiner und mittlerer Unter-nehmen zu kämpfen. Ihnen fehlen Kapital und Ressourcen zur Einführung eines Energiema-nagements und zur Umsetzung von Maßnahmen. Die Einführung eines umfassenden, nach DIN 16001 zertifizierten EnMS erscheint nach erster Einschätzung zu umfangreich für KMU, um wirtschaftlich sein zu können.

Für die Fortentwicklung der für Energiemanagement und Effizienzmaßnahmen förderlichen Bedingungen kann folgendes geschlossen werden:

Insbesondere kleine Einzelhandelsunternehmen (KMU) benötigen weiterhin Unter-stützung für die regelmäßige Bewertung ihrer Effizienzpotenziale, die Maßnah-menermittlung, Umsetzung und Kontrolle. Die bestehenden Informations- und Bera-tungsaktivitäten sollten daher fortgeführt und ggf. intensiviert werden.

Zur Erhöhung des Anreizes zur Einführung eines Energiemanagements in Unterneh-men bietet es sich darüber hinaus an, verbesserte Förderkonditionen an nachgewie-

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sene Energiemanagementaktivitäten zu knüpfen. Dies kommt zusätzlich der Umset-zung von Maßnahmen zu Gute. Weitere Ansatzpunkte sind die Gewährung von Steuervergünstigungen und die Reduktion der Transaktionskosten der Einführung ei-nes Energiemanagements für KMU.

Im Bereich der Technologieförderung erscheint die Beleuchtung von Einzelhandels-flächen am ehesten geeignet, da hier das größte Einzelpotenzial liegt und mit der LED-Technologie der breite Markteintritt einer Effizienztechnologie in den kommen-den Jahren erwartet werden kann. Dieser könnte über gezielte Förderung innovativer Produkte/Projekte forciert werden.

Innerhalb der NKI könnte ein Förderschwerpunkt für Null-Emissionsmärkte entwickelt werden. Insbesondere Elektro- und Heimwerkermärkte könnten ein hohes Multipli-katorpotenzial aufweisen, da Verbraucherinnen und Verbraucher hier die für ihren häuslichen Energieverbrauch wesentlichen Produkte erwerben.

6.5 Industrielle Abwärme (IFEU, ISI, IREES) Zusammenfassung

Hintergrund: Hohes Einsparpotenzial im Bereich der Abwärmenutzung (mind. 12 % des industriellen Endenergie-bedarfs auf hohem und weitere 6 % auf niedrigerem Temperaturniveau), aber verschiedene zielgruppen- und technikspezifische Hemmnisse.

Vorschläge außerhalb der NKI: Ein Abwärmepolitik-Paket, beruhend auf Förderung, technischen Standards, In-formation, beruflicher Fortbildung, Selbstinitiative der Unternehmen und ihrer Wirtschaftsverbände sowie For-schung und Entwicklung. Insbesondere: (1) Ausarbeitung einer Abwärmenutzungsverordnung, die im Kern von Unternehmen mit hohen Abwärmeströmen eine Selbstauskunft (Wärmenutzungskonzept) verlangt. Hinzu kommt die Verpflichtung, bei Überschreitung bestimmter Wärmemengen bei gegebenen Temperaturniveaus bestimmte Maßnahmen der Wärmenutzung zu ergreifen, z. B. an Dritte abzugeben. (2) Neuer EEG-Tatbestand Strom aus industrieller Abwärme.

Vorschläge für die NKI: Im Rahmen der Energiemanagement-/Informationsprojekte Stärkung von Information und Fortbildung u. a. durch Investitionsberechnungshilfen, eine internetgestützte Abwärmebörse und leitfadenge-stützte Wärmenutzungskonzepte und eine Kampagne zur Angabe von Lebenszykluskosten seitens der Hersteller und beratenden Ingenieure zur Verbesserung der betrieblichen Einkaufsroutinen.

Siehe ergänzend Arbeitspapier „Industrielle Abwärme“ auf www.ifeu.de/nki

Prozesswärme wird in sehr verschiedenen Produktionsprozessen in der Industrie benötigt, beispielsweise für die Erzeugung von Dampf oder Heißgas für Trocknungsprozesse, für warme Bäder zum Waschen oder Galvanisieren, zum Eindampfen oder für die Destillation. Der Endenergieeinsatz für industrielle Prozesswärme betrug mit gut 1600 PJ im Jahre 2007 etwa zwei Drittel des Endenergiebedarfs der deutschen Industrie (Abbildung 6-33).

Bei vielen dieser Prozesse entsteht Abwärme, also „die eine Anlage verlassende Wärme, ausgenommen die Wärme, deren Erzeugung der Zweckbestimmung der Anlage entspricht“ {BUND, 1991 #1525}. Abwärmequellen können Produktionsmaschinen oder -anlagen sein, die Verlustwärme an die Umgebung abstrahlen, Öfen, Abwässer aus Wasch-, Färbe- oder Kühlungsprozessen, aber auch Kühlanlagen, Motoren oder die in Produktionshallen anfal-lende Abluft.

Die Abwärmemenge Q wird beschrieben durch

TmcQ ∆⋅⋅= ,

wobei m die Masse des wärmetragenden Mediums, c die spezifische Wärmekapazität des Mediums und ∆T die Temperaturdifferenz des Abwärmestroms gegenüber der Umgebungs-

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temperatur (z. B. der Raumtemperatur) sind. Hinzu kommen mögliche Wärmemengen aus Phasenumwandlungen (latente Wärme) beispielsweise bei der Kondensation eines Rauch-gases oder dem Erstarren einer Flüssigkeit.

Je höher also der Massenstrom bzw. die nutzbare Temperaturdifferenz, desto größer die Abwärmemenge. Ein weiteres wichtiges Entscheidungskriterium für die Nutzbarkeit von Ab-wärme ist die zeitliche Verteilung über den Tag, die Woche und das Jahr. Je kontinuierlicher ein Abwärmestrom anfällt, desto günstiger ist dies für eine wirtschaftliche Nutzung. Zudem ist zu prüfen, inwieweit Verschmutzungen des Wärmemediums die Nutzungsmöglichkeiten ein-schränken. Auch die räumliche Entfernung zwischen Wärmequelle und -senke kann das Po-tenzial einschränken.

Bevor Abwärme genutzt wird, sollte sie durch die energetische Optimierung der Prozesse vermieden werden, beispielsweise durch bedarfsgerechte Regelung, Steuerung und Ausle-gung der Prozesse, verbesserte Wärmedämmung, Nutzung von hocheffizienten elektrischen Antrieben, Wechsel zu energieeffizienteren Produktionsverfahren etc. Dennoch verbleibt – auch nach einer energetischen Optimierung – ein beträchtliches Potenzial zur Nutzung.

Abbildung 6-33: Vergleich des Prozesswärmebedarfs mit dem Gesamtwärmebedarf (Quellen: BMWi 2010, Pehnt 2009)

Der Prozesswärmebedarf liegt in den einzelnen Produktionsprozessen der verschiedenen Industriezweige auf sehr verschiedenen Temperaturniveaus zwischen etwa 60 °C (Reini-gungsprozesse) und weit mehr als 1000 °C (Produkte der Grundstoffindustrie wie z.B. Roh-eisen und Stahl, Zement, Glas und Keramik). Die chemische Industrie hat ihren Wärmebe-darf bei Temperaturen zwischen 100 °C und 500 °C (in einigen Fällen bis 1000 °C). Im Ge-gensatz dazu benötigen die Konsumgüterindustrie (z. B. Textilien, Pharmaka, Nahrungsmit-tel) sowie der Investitionsgütersektor (z. B. Fahrzeug– und Maschinenbau, Elektrotechnik) typischerweise eher Raumwärme- und Niedertemperaturwärme für beispielsweise Wasch- und Trocknungsprozesse.

0

500

1000

1500

2000

2500

Raumwärme Warmwasser Prozesswärme

Ende

nerg

ie 20

07 (P

J)

Indu

strie

Öl

Gas

StromFernwärme

KohleGHD

HH EE/ Sonst.

GHD: Gewerbe, Handel, DienstleistungHH: Haushalte

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6.5.1 Technologien zur Nutzung Industrieller Abwärme

Um diese Abwärme zu nutzen, gibt es verschiedene Optionen: Abwärme wird in der Regel mittels Wärmetauschern einem wärmeführenden Stoffstrom (Gas, Flüssigkeit oder Fest-stoff) entnommen. Die Wärmetauscher können in den Abluftstrom geschaltet werden, der mit einem Ventilator über einen Abluftkanal aus Produktionshallen, Maschinen oder Gebäuden abgesaugt wird. Alternativ können Wärmetauscher auch in einen Abwasser- oder Ab-gasstrom aus Kläranlagen, Wärmeerzeugern oder anderen Industrieprozessen integriert werden. Unter bestimmten Voraussetzungen ist es auch möglich, die Energie von Hochtem-peraturabwärme in Elektrizität umzuwandeln. Hier finden in der Regel ORC-Systeme (Orga-nic Rankine Cycle) Anwendung.

Eine zeitliche Verschiebung von Wärmeangebot und Wärmebedarf kann es notwendig ma-chen, Wärmespeichersysteme einzusetzen. Speicher können auch dazu dienen, dass dem Energiewandler ein gleichmäßiger, konstanter Wärmestrom mit konstanten Temperaturen geliefert wird und dadurch ein An- und Abfahren verhindert wird. Ein Wärmetransport kann auch über sogenannte Wärmecontainer erfolgen, die per LKW oder Bahn zu den Kunden transportiert werden. In diesen Wärmecontainern sind Latentwärmespeicher enthalten, die bis zu 3 MWh pro Container speichern und in rund drei Stunden entladen werden können (BLU 2009).

Wärmepumpen bieten die Möglichkeit, Wärme niedrigen Temperaturniveaus durch Zufuhr höherwertiger Energie (beispielsweise elektrischer Strom oder Gas) auf nutzbare Tempera-turniveaus zu bringen. Da das Temperaturniveau von Abwärme bereits deutlich höher ist als das von üblichen Wärmequellen von Wärmepumpen (Umgebungsluft, Grundwasser oder Erdwärme), ist die erforderliche Energie zum „Pumpen“ auf ein höheres Temperaturniveau sehr niedrig. Anstelle einer Wärmepumpe können auch Kälteanlagen mit Abwärme betrieben werden, beispielsweise in Absorptionswärmemaschinen.

6.5.2 Potenziale industrieller Abwärme

Es sind nur wenige Studien verfügbar, die belastbare Schätzungen für Abwärmepotenziale in der Industrie veröffentlichen. Öfters hingegen werden industrielle Abwärmepotenziale bezif-fert, ohne jedoch die Qualität der Abwärme zu charakterisieren. Auf Basis der Ergebnisse von Studien in anderen Staaten (DOE 2004, Enova 2009) kann eine Abschätzung für das technisch und wirtschaftlich nutzbare Potenzial in Deutschland gegeben werden: Bei Tempe-raturen über 140°C liegt es bei 316 PJ pro Jahr (12 % des gesamten industriellen Endener-gieeinsatzes). Weitere 160 PJ pro Jahr (6 %) können demnach bei Prozessen zwischen 60 und 140 °C gehoben werden. Neben diesen Potenzialen, die vorrangig in großen Unterneh-men anfallen, gibt es weitere Potenziale in kleinen und mittleren Unternehmen.

Die aktuellste Studie stammt aus dem Jahr 2009 und wurde von dem norwegischen Ener-gieversorger Enova veröffentlicht. Im Rahmen der Studie wurde das nutzbare Abwärmepo-tenzial der norwegischen Industrie durch Fragebögen ermittelt, die an die Unternehmen der energieintensivsten Branchen geschickt wurden. 72 von 105 angeschriebenen Unternehmen antworteten. Der Energieverbrauch dieser Unternehmen entspricht 65% des gesamten Energiebedarfs der norwegischen Industrie. Aus dem bisher ungenutzten Abwärmepotenzial kann man im Verhältnis zum Endenergiebedarf dieser Unternehmen einen Faktor berech-nen. Dieser Faktor wird zur Abschätzung des Abwärmepotenzials auf die entsprechenden Industriebranchen in Deutschland übertragen. Fehler! Verweisquelle konnte nicht gefun-den werden. zeigt die Ermittlung des industriellen Abwärmepotenzials in Deutschland auf Basis der Ergebnisse der norwegischen Studie. Für die Metallerzeugung, Grundstoffchemie

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und Verarbeitung von Steinen und Erden wurden die Faktoren aus der norwegischen Studie übernommen. Für weitere Branchen, bei denen ein relevantes Abwärmepotenzial vermutet wird, wurde pauschal ein Abwärmeanteil über 140°C von 3% des Endenergiebedarfs ange-nommen. Unter diesen Annahmen erhält man für die deutsche Industrie ein technisches Ab-wärmepotenzial bei Temperaturen größer 140°C von rund 12 % des industriellen Endener-gieeinsatzes. Dieses Potenzial gibt eine erste Abschätzung wieder; die Durchführung einer detaillierten Abwärmepotenzialstudie in der deutschen Industrie kann sie nicht ersetzen. Folgt man den Ergebnissen der Enova-Studie mit den Abwärmepotenzialen, so lägen die Abwärmepotenziale zwischen 60°C und 140°C bei etwa der Hälfte des Potenzials über 140°C, d. h. bei etwa 6% des industriellen Endenergiebedarfs.

Tabelle 6-29: Abschätzung eines technischen Abwärmepotenzial für Deutschland in der Industrie ba-sierend auf Enova 2009 (Quelle: AG Energiebilanzen 2007, eigene Berechnungen; rundungsbedingte Abweichungen)

Bezeichnung Endenergie Anteil an Abwärme über 140 °C am En-denergiebedarf

Abwärme über 140 °C Endener-giebedarf

PJ TJ

Metallerzeugung 562 30 % 169

Grundstoffchemie 460 8 % 37

Papiergewerbe 243

Verarbeitung v. Steine u. Erden 222. 40 % 89

Ernährung und Tabak 204

Sonstige Wirtschaftszweige 216

Glas u. Keramik 93 3 % 3

Metallbearbeitung 114 3 % 3

NE-Metalle, -gießereien 134 3 % 4

Fahrzeugbau 131 3 % 4

Sonstige chemische Industrie 91 3 % 3

Maschinenbau 84 3 % 3

Gummi- u. Kunststoffwaren 81 3 % 2

Gewinnung von Steinen und Erden, sonst. Bergbau

18

2.653 316

Diese Ergebnisse sind in Einklang mit den Ergebnissen einer Studie des US Department of Energy (DOE) aus dem Jahr 2004, in der für drei Branchen die Energieeinsparungen durch Abwärmenutzung untersucht wurde (DOE 2004). Wie auch in der Enova-Studie wird das Einsparpotenzial durch Abwärmenutzung in der Chemischen Industrie mit 8 % und in der Holzverarbeitenden Industrie mit etwa 2 % des Endenergiebedarfs angegeben. In Raffinerien gibt es laut der amerikanischen Studie ein Potenzial von 14 % des Endenergiebedarfs.

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6.5.3 Barrieren und förderliche Faktoren

Verschiedene zielgruppen- oder technikspezifische Hemmnisse sind derzeit der Grund da-für, dass dieses Potenzial nur zu einem geringen Teil genutzt wird; beispielsweise strukturel-le, finanzielle, informatorische und betriebliche Hemmnisse. Als Ergebnis einer Literatur-recherche, der Auswertung von drei Praxisbeispielen mit Experteninterviews und eines Ex-pertenworkshop wurden die in Tabelle 6-30 kategorisierten Hemmnisse und fördernden Fak-toren erfasst und von den Workshop-Teilnehmern gewichtet (IFEU/ISI 2010).

Tabelle 6-30: Hemmnisse der Abwärmenutzung (IFEU/ISI 2010)

Hemmnis Lösungsmöglichkeit Gewichtung*

Technologisch-strukturelle Hemmnisse

Keine Wärmesenke in der Nähe Hoch

bei betriebsinterner Nutzung Hoch

bei Wärmeabgabe an Dritte Bau von Wärmeleitungen, Wärmetransport Hoch

Keine Information über Wärmesenke in der Nähe

Abwärmebörse (Informationsportal) Suche nach Nachbarunternehmen, z. B. in Industriege-bieten

Hoch

Zeitliche Diskrepanz Wärmeanfall/-bedarf

Andere Art von Wärmenutzung (z. B. Stromerzeugung oder Netzeinspeisung), Speicherung

Mittel

Temperaturniveau

zu niedrig Einsatz von Wärmepumpen Mittel

zu hoch Zumischen von Dampf o. ä., Kaskadennutzung Niedrig

Gesicherter Produktionsablauf Betriebsablauf wird gestört Hoch

Produktionssicherheit Hoch

während der Umrüstphase Mittel

andauernd

Ausfallsicherheit in Heizzentrale Redundante Heizkessel Mittel Finanzielle und administrative Hemmnisse

Verfügbarkeit von Investitionsmitteln Förderprogramme, Kredite Mittel

Priorität bei Kerngeschäft Einsatz von Dienstleistern, Abwärme-Contracting Mittel

Zu hohe Amortisationserwartungen Information über Lebenszykluskosten Hoch

Unsicherheit bezüglich wirtschaftlicher Zukunft

für das investierende Unternehmen Hoch

für potenzielle Wärmekunden Mittel

Administrativer Aufwand für Genehmi-gung, Durchführung und Abrechnung

Niedrig

Information

Mangel an betrieblichem Wissen und Personalkapazität

Spezielle Informationskampagnen und technikspezifi-sche Fortbildungsangebote für ausgewählte Zielgrup-pen

Mittel

Zu hohe Suchkosten Entwicklung Investitionsberechnungshilfen für beraten-de Ingenieure und Energiemanager in den Betrieben

Niedrig

* Gewichtung durch 30 Experten eines Workshops.

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Strukturelle Hemmnisse

Wird die Abwärme betriebsintern genutzt, muss zunächst überhaupt ein zusätzlicher Wär-mebedarf nahe des Ortes der Abwärme-Entstehung vorhanden sein. Diese Voraussetzung ist zunächst kein Hemmnis per se, aber es wurde von den Workshopteilnehmern bestätigt, dass lange zusätzliche Leitungen des Wärmetransports die Rentabilität oftmals erheblich verschlechtern können. Oft sei es auch bei der ersten Planung schwierig, die Abwärmeströ-me zu quantifizieren und hinreichend verlässliche Daten über Wärmequelle und –senke zu finden bzw. zu schätzen.

Ansonsten kann die Wärme an externe Dritte (z.B. benachbarte Betriebe oder Siedlungsge-biete, Einspeisung in ein vorhandenes Fern- oder Nahwärmenetz) abgegeben werden, wenn die Wärmesenke nicht allzu weit entfernt ist. Wenn die Abwärme nicht gleichzeitig zum Wärmebedarf oder in stark variierenden Mengen anfällt, muss sie gespeichert werden. Auch das Temperaturniveau muss zu der erforderlichen Anwendung passen. Ggf. kann es durch Zumischen von Dampf, Nacherhitzung oder Wärmepumpen angepasst werden, wobei dies zusätzlichen technologischen Aufwand erfordert, oder die Abwärme wird lediglich zur Vorer-wärmung eingesetzt.

Diese wärmelogistischen Hemmnisse wurden als besonders wichtig bewertet.

Finanzielle und administrative Hemmnisse

Die zusätzliche Wärmelogistik führt zu zusätzlichen investiven Kosten (beispielsweise für den Bau von Wärmenetzen), aber auch zu Such- und Informationskosten, die im Verhältnis zu den ökonomischen Vorteilen der Abwärmetechnologien vielfach als zu hoch eingeschätzt werden könnten (KfW 2008). Die Mehrkosten für eine Abwärmenutzung können zwar viel-fach im Lauf der Lebensdauer der Komponenten wieder eingespielt werden. Aber die Unter-nehmen in Deutschland basieren ihre Investitionsentscheidungen zu 85 % nicht auf Basis ei-ner Lebenszykluskosten-Entscheidung, d.h. einer Rentabilitätsbetrachtung wie z.B. dem Barwert oder der internen Verzinsung, sondern einer Amortisationszeiten-Betrachtung, d.h. ausschließlich einer Risikobetrachtung, wann das eingesetzte Kapital durch die Einsparun-gen wieder zurückgeflossen ist (Schröder u.a. 2010).

In den meisten Unternehmen werden zudem häufig sehr kurze Amortisationszeiten von zwei bis drei Jahren vorgegeben, so dass die erheblichen Energiekosteneinsparungen durch Ab-wärmetechnologien, die über die vorgegebene Amortisationszeit über viele Jahre hinausge-hen, bei Investitionsentscheidungen nicht im ausreichenden Maße Berücksichtigung finden.

Bei der Abgabe von Abwärme an Dritte bestehen von Seiten der Abwärme zur Verfügung stellenden Unternehmen Erwartungen hinsichtlich der Investitionssicherheit. Die Unterneh-men müssen letztlich über vertragliche Vereinbarungen sicherstellen, dass die Abwärme über die Abschreibungszeiten abgenommen bzw. abgekauft wird. So ergäbe sich zum Bei-spiel ein Problem bei der Abnahme der Abwärme, wenn der Abnehmer in Insolvenz ginge. Praktikable vertragliche Lösungen sind dafür erforderlich (einschließlich Lösungen über Ver-sicherungen).

Produktionssicherheit, Kerngeschäft

Zudem können in Unternehmen Bedenken bezüglich des Betriebsablaufs und der Produkti-onssicherheit während der technischen Installations-/Umrüstungsphase und während des laufenden Betriebs bestehen. In der Industrie spielen darüber hinaus Prioritäten eine Rolle, wie z.B. investive Maßnahmen, die das eigentliche Kerngeschäft des Unternehmens betref-

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fen und damit im Fokus der Unternehmensleitung liegen (z. B. Produktionssteigerung zur Er-zielung größerer Marktanteile, Verbesserung der Qualität der Produkte). Rentable Investitio-nen in Technologien zur Abwärmenutzung stehen demzufolge stets in Konkurrenz zu ande-ren Investitionen im Unternehmen.

Bei der Abgabe von Abwärme an Dritte stellt aus Sicht der Abnehmer die Erwartung an Ver-sorgungssicherheit ein Hemmnis dar. Der Abnehmer von Abwärme, der von der Wärmeliefe-rung abhängig ist, möchte eine kontinuierliche Versorgung gewährleistet sehen. Zum Bei-spiel könnten sich bei Insolvenz oder verringerter Produktionsleistung des abwärmeliefern-den Unternehmens Versorgungsengpässe ergeben, die sich allerdings durch sowieso erfor-derliche Reserve-Kesselkapazitäten in vielen Fällen regeln ließen.

Information

Vielfach ist in den Unternehmen kein spezielles Personal für Effizienztechnologien im Allge-meinen und Abwärmetechnologien im Speziellen in den Unternehmen vorhanden. Unter-nehmen mit solchem Energiefachpersonal schätzen in der Tendenz ihr Energieeinsparpo-tenzial höher ein, und sie haben häufiger Energieeffizienzmaßnahmen umgesetzt als die an-deren Unternehmen ohne solches Fachpersonal (KfW 2008). Die genannten Hemmnisse könnten grundsätzlich durch Beratungsleistungen und durch Fortbildung des entsprechen-den Personenkreises beseitigt werden. In der Praxis zeigt sich aber, dass diese Möglichkei-ten aus verschiedenen Gründen (Zeitmangel des Energieverantwortlichen, Prioritätenset-zung der Unternehmensleitung, zu hohe Spezialisierung der beratenden Ingenieure oder Misstrauen der Energieverantwortlichen gegenüber beratenden Ingenieuren) nur unzu-reichend von den meisten Akteuren in diesem Feld wahrgenommen werden.

Zudem fehlen vielfach technische Spezifikationen oder Anforderungen für Energieeffizienz in den Einkaufsrichtlinien bzw. Ausschreibungen in den Betrieben, die häufig zu höheren Ab-wärmequellen führen.

Mancher Energieverantwortliche im Betrieb wollen auch keinen Berater engagieren, weil sie vielleicht ihr Gesicht verlieren könnten: Wenn der Berater auf Energieeffizienz-Maßnahmen im Bereich der Wärmenutzung hinweist, könnte sich der Mitarbeiter seitens der Geschäftslei-tung den Vorwurf einhandeln, dass er auf diese Potenziale selbst hätte kommen müssen.

Den Unternehmen kann ein Überblick darüber fehlen, welche Möglichkeiten einer Abwärme-nutzung überhaupt vorhanden sind oder welche potenzielle Wärmekunden an einer Abnah-me interessiert wären. Den Betrieben entstehen dadurch – wie sie meinen – zu hohe Such- und Informationskosten (s.o.).

Dabei ist die Höhe des Beratungs- und Planungsaufwands für die technischen Lösungen der Abwärmenutzung nicht zu unterschätzen. Für jede Anlage muss sehr häufig individuell ge-plant werden. Hinzu kommt, dass das planende Ingenieurbüro eine fundierte Fachkompe-tenz in nahezu allen Bereichen der Wärme- und Kälteerzeugung aufweisen muss, um ver-schiedene Techniken bei der Abwärmenutzung effizient miteinander kombinieren zu können. Die Diskussion auf dem Workshop hat bestätigt: Es gibt zu wenige erfahrene Energieeffi-zienzberater, die sich ausreichend mit Abwärmenutzung in Industrieprozessen in den ver-schiedenen Branchen auskennen.

Rechtliche Hemmnisse

Sobald Abnehmer und Lieferant von Abwärme nicht dieselbe Institution sind, können Hemm-nisse durch neue technische oder abrechnungsrelevante Schnittstellen entstehen. Zudem

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ergeben sich bei der Umrüstung auf Abwärmenutzungstechnologien Hemmnisse durch rechtliche Vorgaben (Umweltrecht, Bau- und Betriebsgenehmigungen (beispielsweise von Thermoölleitungen) u. a.), die zu einem zusätzlichen bürokratischen, d. h. zeitlichen und per-sonellen Aufwand führen. Experten des Workshops zufolge betrifft dies zusätzlich das Was-serrecht, wenn es um Abwassernutzung geht. Auch Brandschutzanforderungen im Baurecht bei Abwärmenutzung hoher Temperaturen können zusätzlichen Aufwand verursachen.

Mangelndes individuelles Engagement entscheidender betrieblicher Akteure

In der Praxis zeigt sich, dass der Erfolg von Projekten zur Umsetzung von Abwärmenut-zungstechnologien und Effizienzmaßnahmen im Allgemeinen von dem Engagement einzel-ner Schlüsselpersonen abhängt. Umgekehrt ist mangelndes Engagement als ein Hemmnis bei der Abwärmenutzung zu sehen. Gründe für mangelndes individuelles Engagement sind beispielsweise Zeitmangel, fehlendes Image von Effizienztechnologien, Zögern gegenüber Neuerungen oder anderweitige individuelle Prioritäten von Mitgliedern der Geschäftsführung, des Energieverantwortlichen oder des Einkaufs.

Technologische Hemmnisse und Entwicklungsbedarf

In verschiedenen Bereichen, beispielsweise bei der Verstromung niedergrädiger Wärme, bei der Entwicklung foulingresistenter Wärmetauscher, Wärme-Logistikkonzepten oder der Wärmerückgewinnung aus heißen Produkten besteht noch technologischer Entwicklungsbe-darf. Laut Experten auf dem Workshop können manche der genannten technologischen Hemmnisse mit moderner Technik oder speziellen Materialien und Oberflächen beseitigt werden, so beispielsweise lassen sich für Fouling- und Reinigungsprobleme der Wärmetau-scher häufig mit Filtern praktikable Lösungen finden. Andererseits gibt es seitens der Anla-genhersteller fast kein Angebot, wie die innere Wärme aus heißen Produkten zurückgewon-nen und im Betrieb verwendet werden könnte.

Förderliche Faktoren

Neben den Hemmnissen gibt es einige förderliche Faktoren für die Nutzung dieser Potenziale der Abwärmenutzung. Zu allererst verbessern steigende Energiepreise die Rentabilität der Investitionen. Weiterhin vereinfacht ein bereits vorhandenes Energiemanagement-System die Suche nach Potenzialen.

Akteure mit Vorort-Kenntnissen, beispielsweise Stadtwerke, die als Contractoren auf einen aufwändigen Suchprozess verzichten können, vereinfachen eine Abwärmenutzung. Vielfach können sie mit der Abwärmenutzung auch andere Strategieelemente verfolgen, beispielsweise Temperaturerhöhung in entlegenen Teilen des Fernwärmenetzes, Kundenbindung oder Imagegewinn. Hinzu kommen rechtliche Rahmenbedingungen, die eine Abwärmenutzung nahelegen oder durch örtliches Baurecht einfordern.

Andere förderlichen Einflussfaktoren sind gestaltbar durch das Unternehmen und sind häufig die Kehrseite eines Hemmnisses oder einer nicht wahrgenommenen Chance des Unternehmens. Es handelt sich beispielsweise um den Imagegewinn des Unternehmens bzw. der Geschäftsführung oder das persönliche Engagement des Energieverantwortlichen und der Mitarbeiter. Hier kann sowohl die Politik als auch die Selbstorganisationen der Wirtschaft ansetzen.

Schließlich gibt es eine Reihe von organisatorischen Voraussetzungen, die sich als förderlich erweisen: Eine Teil-Infrastruktur war in verschiedenen Praxisfällen bereits vorhanden, beispielsweise ein Kessel oder ein BHKW, die als Backup-Aggregate Ausfallsicherheit bei

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kurzfristigen betrieblichen Einschränkungen oder langfristigen Versorgungsengpässen geben können. Förderlich für die Installation einer Abwärmenutzung sind auch anstehende Sanierungen, Erneuerungen oder Erweiterungen der Produktionsanlagen (Erneuerungszyklus).

Beispiel 1: Abwärmenutzung aus einer Druckerei in einem Wohngebiet

Die Firma Körner Rotationsdruck in Sindelfingen ver-wendet vier moderne Offset-Rotationsdruckmaschinen. Hierbei ist die Trocknung von Papierbahnen im An-schluss an den Druckprozess notwendig. Sie erfolgt mittels erdgasbefeuerter Trockner, die eine integrierte Nachverbrennung der kohlewasserstoffhaltigen Abluft beinhalten. Das daraus entstehende Reingas, das eine Temperatur von 400 °C aufweist, wurde bislang unge-nutzt an die Umgebung abgegeben. Nun wird die Ab-wärme mittels Wärmetauschern auf dem Dach der Produktionshalle zur Aufheizung von Wasser verwen-det. Über eine Sammelleitung wird das aufgeheizte Wasser an eine zentrale Übergabestation transportiert.

Dort wird die Wärme mittels zweier weiterer Wärme-tauscher in das Fernwärmenetz der Stadtwerke einge-leitet. Die insgesamt auskoppelbare Wärmeleistung beträgt 2.500 kW. Die Kosten des Projektes lagen bei rund 1,5 Millionen Euro. Die Wärme, die in das Fern-wärmenetz eingespeist wird, wurde bislang in Kessel-anlagen und Blockheizkraftwerken erzeugt. Die Ab-wärmenutzung in Höhe von 6.000 Megawattstunden jährlich reduziert die CO2-Emissionen von 980 Tonnen jährlich auf 154 Tonnen – das entspricht einer Reduk-tion der CO2-Emissionen um 84 %.

Abbildung 6-34: Abwärmenutzung in der Druckerei (Bild: Stadtwerke Sindelfingen)

Abbildung 6-35: Wärmetauscher und -leitungen auf dem Dach der Druckerei (Bild: Stadtwerke Sindelfingen)

Beispiel 2: Stromerzeugung in einem Zementwerk

Im Zementwerk Lengfurt werden rund 3.150 Tonnen Klinker pro Tag in einem Drehofen bei Flammentempe-raturen von rund 2000 °C gebrannt. Dabei entstehen heiße Ofenabgase (350 °C, Wärmestrom etwa 8 MW) und Abwärme des Klinkerkühlers (275 °C, ca. 60 MW). Ein Teil der Abwärme des Klinkerkühlers wird dem Ofen wieder zugeführt. Bis zur Installation der ORC-Anlage wurde der Rest, ca. 30 %, ungenutzt an die Atmosphäre abgegeben.

Durch die Installation der ORC-Anlage wird nun eine elektrische Leistung von 1,1 MW bereitgestellt – damit reduziert sich der Strombedarf des Klinkerbrenn-Prozesses um rund ein Viertel. Vorher muss die Klin-kerkühlluft entstaubt werden. Theoretisch könnte man auch die Ofenabgase noch verstromen. Allerdings ist die Staubbelastung des Ab-gases hoch; entsprechende staub-unempfindliche Wärmetauscher sind kostenintensiv.

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6.5.4 Mögliche Politik-Ansätze innerhalb und außerhalb der Nationalen Klimaschutzinitiative

Angesichts der oben aufgeführten Hemmnisse und fördernden Faktoren reichen die derzeiti-gen Rahmenbedingungen und die Aktivitäten der Selbstorganisation der Wirtschaft für eine deutlich verbesserte Abwärmenutzung nicht aus. In Pehnt et al. (2010) wird daher vorge-schlagen, eine zukünftige Ausgestaltung dieses Handlungsfeldes auf verschiedene Säulen zu stützen, um eine den Chancen und Hemmnissen angepasste Mischung aus Förderung, technischen Standards, Information, beruflicher Fortbildung, Selbstinitiative der Unterneh-men sowie Forschung und Entwicklung zu erzielen (Abbildung 6-36).

Ein entscheidender Aspekt für die Verbesserung der Rahmenbedingungen ist, dass Politik und Selbstorganisationen der Wirtschaft gemeinsam ein Bündel von Maßnahmen entwickeln, dass die bestehenden Hemmnisse zeitlich simultan vermindert und zugleich auch die för-dernden Faktoren aufgegriffen werden.

Abbildung 6-36: Förderliche Rahmenbedingungen für Abwärmenutzung - ein Vorschlag

Information, Fortbildung, Erfahrungsaustausch und Motivation

Die erste Säule einer nachhaltigen Abwärmenutzung beruht auf einer Stärkung von Informa-tion und Fortbildung, um die hohen Such- und Entscheidungskosten der Anwender und bera-tenden Ingenieure zu reduzieren, aber auch den Kenntnisstand der Hersteller und Installati-onsfirmen von Wärmetauschern auf dem neuesten technischen Stand zu halten. Es ist da-von auszugehen, dass Großindustrien wirtschaftliche Abwärmepotenziale mit Amortisations-zeiten von weniger als drei Jahren bereits ausschöpfen; die erste Säule der Maßnahmen sollte daher im Wesentlichen KMUs ansprechen.

Berufliche Aus- und Fortbildung und Energieberatung

Im Bereich der beruflichen Fortbildung und Energieberatung ist das Thema Abwärme zusätz-lich zu verankern. Dies betrifft beispielsweise die KfW-geförderte Beratung oder die derzeit weitgehend gestarteten 30 Energieeffizienz-Netzwerke, die bereits das Thema der Abwär-

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menutzung als Pflichtthema verfolgen. Hier müssten systematisch Fortbildungshilfen für die verschiedenen Zielgruppen und Branchen entwickelt und von Fortbildungsträgern (VDI, branchenspezifische Fortbildungsträger) angeboten werden. In abgewandelter Form könnten die Fortbildungsmanuskripte für die Ausbildung von Ingenieuren und Installateuren genutzt werden. Auch in die weiteren laufenden NKI-Projekte ist dieses Thema zu integrieren (z. B. DIHK-Projekt mit Energie-Coaching, Energieeffizienz-Optionen).

Energiemanagementsysteme mit der Kategorie Abwärmenutzung

Bei der Einführung von Energiemanagementsystemen (beispielsweise derzeit in NRW) ist die Kategorie „Abwärmenutzung“ von vornherein durch Abwärmebilanzen zu berücksichti-gen, um auf Potenziale aufmerksam zu machen. Zusätzlich schlugen die Workshop-Teilnehmer vor, Energiemanagementsysteme sowie Energiemonitoring- und -Controlling einzuführen, um die Datengrundlage (z.B. vorhandene Energieströme im Betrieb) für Erstbe-ratungen zu liefern und somit den Erkenntnis- und Planungs-Prozess zu beschleunigen.

Im Rahmen eines Energieeffizienzgesetzes sollte die Einführung von Energiemanagement-systemen in Abhängigkeit von der Größe und der Energiekosten des Betriebs verpflichtend sein. Auch könnte festgelegt sein, dass ein Betrieb ab einem bestimmten jährlichen Energie-verbrauch ein Energieflussdiagramm erstellen muss, aus dem die Abwärmeströme hervor-gehen. Hierzu wäre es für die Betriebe effizient, eine elektronische Berechnungs- und Zei-chenhilfe zu haben, die sie selbst oder beratende Ingenieure anwenden können.

Entwicklung qualitativ guter Investitionsberechnungshilfen

Zur Reduktion der Such- und Entscheidungskosten sowie der Planungskosten sollten dar-über hinaus Planungstools geschaffen werden, die eine schnelle Analyse der Abwärmenut-zung durch Spezifikation der Abwärmequelle und -senke und des erforderlichen Wär-metransfers erlauben. Zielgruppe: beratende Ingenieure und Energiemanager in den Betrie-ben (derzeit in Bearbeitung im 30-Pilotnetzwerke-Projekt). Außerdem könnte Energiecontrac-ting von Abwärmenutzung eine Lösung zur Senkung der hohen Such- und Entscheidungs-kosten (insbesondere bei KMUs) darstellen.

Internetgestützte Abwärmebörse und Wärmenutzungskonzepte

Das Wissen über Wärmequellen und Wärmesenken über die Firmengrenzen hinweg könnte durch eine internetgestützte „Wärmebörse“ vorangebracht werden. Erste Erfahrungen hierzu werden derzeit in Sachsen gesammelt. Wärmenutzungskonzepte sind bereits in der kommu-nalen Fördersäule vorgesehen und enthalten auf Empfehlung dieses Projektes hin die Ana-lyse von Abwärmepotenzialen.

Angabe von Lebenszykluskosten seitens der Hersteller und beratenden Ingenieure

Empfehlung und Kampagne seitens der Verbände an die jeweiligen Mitgliedsfirmen, bei Energieeffizienz-Investitionen und Investitionsoptionen immer – neben der Amortisationszeit – die interne Verzinsung anzugeben, d.h. auch die Lebenszykluskosten der effizienten Alter-native, und zwar grundsätzlich in Angeboten und Firmenprospekten, Flyern und Fachvorträ-gen.

Verbesserung der betrieblichen Einkaufsroutinen

Dem Einkauf in Betrieben sollten die Lebenszyklus-Kosten sowie technische Vorgaben als Entscheidungshilfe zur Verfügung stehen bzw. er sollte sie grundsätzlich bei seiner Aus-

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schreibung einfordern. Außerdem sollte sowohl in die Ausschreibung als auch in die Ent-scheidung über den Zuschlag energietechnische Kompetenz eingebunden werden.

Vergabe eines speziellen Abwärmenutzungspreises

Das dazu erforderliche Kapital könnte von der Bundesregierung und Wirtschaftsakteuren aufgebracht werden.

Finanzielle Anreize

Die derzeitigen finanziellen Anreize für Beratung und Investitionen beschränken sich wei-testgehend auf KMU nach der Definition der EU durch Förderprogramme der KfW. In beiden Förderbereichen wird die Abwärmenutzung nicht speziell betont. Hinzu kommt, dass die Stromerzeugung aus Abwärme als sehr investitionsintensive Form der Abwärmenutzung Gegenstand einer speziellen Förderung sein könnte.

Erweiterung der finanziellen Anreize auf Wärmenetze und Wärmetransportsysteme

In den derzeitigen Förderprogrammen für Wärmenetze ist Abwärme nicht als Hauptwärme-quelle zugelassen. Diese Programme sollten für Abwärme geöffnet werden. Dazu sollten Qualitätskriterien definiert sein, etwa dass die Wärmebereitstellung bei der Wärmesenke nicht rentabel in absehbaren Zeiträumen durch Re- oder Zusatz-Investitionen in verbesserte Effizienz reduziert werden könnte.

Eine solche Öffnung für Abwärme würde langfristig auch einen Beitrag leisten, die Nutzungs-konkurrenz um Biomasse (z.B. bei Holzhackschnitzeln und Pellets) zu entschärfen.

Neuer EEG-Tatbestand

Im EEG könnte ein neuer Tatbestand „Strom aus Abwärme“ verankert werden. Zwar ent-spricht Abwärme als Energieträger nicht der Definition von Erneuerbaren Energien, jedoch hat auch heute schon das EEG mit Grubengas einen weiteren nicht-erneuerbaren Energie-träger im Portfolio. Damit wäre eine verlässliche, umlagefinanzierte Grundlage für den Aus-bau dieses Segmentes geschaffen.

Nach Einschätzung der Experten des Workshops sollte eine mögliche Einspeisevergütung für Wärmeverstromung im Bereich von ca. 8 bis 15 ct/kWh liegen; gestaffelt nach kontinuier-lichen oder diskontinuierlichen Prozessen, der Anlagengröße, der Wärmequelle bzw. dem Temperaturniveau. Weiterhin muss sichergestellt sein, dass auf der Abwärmeseite keine Zu-feuerung stattfindet und nicht auf die Optimierung des Hauptprozesses verzichtet wird. Wich-tig ist daher eine saubere Bilanzierung. Sollte ein solcher Tatbestand entwickelt werden, müsste ein einfach abzuwickelndes Verfahren entwickelt werden. Denkbar wäre beispiels-weise, eine Bestätigung eines zugelassenen Sachverständigen als Vergütungsvorausset-zung zu fordern, die dem Netzbetreiber vorzulegen ist.

Steuerrechtliche Maßnahmen

Gerade energieintensive Unternehmen unterliegen derzeit Sonderregelungen bei der Be-steuerung der Heizstoffe und des Stroms und können im Rahmen des Spitzensteueraus-gleichs Erstattungen beantragen, wenn die Belastung durch die Ökosteuer die Entlastung bei den Rentenversicherungsbeiträgen überschreitet. Die (derzeit im Rahmen der Finanzkrise diskutierte) Rücknahme dieser Ausnahmen würde einen deutlichen Anreiz für die Weiterent-wicklung von Effizienzmaßnahmen bedeuten. Eine Reform der – durch die Inflation ständig

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entwerteten und im europäischen Vergleich relativ günstigen – Heizölsteuer wäre ein weite-rer Beitrag, der Abwärmenutzungsmaßnahmen ökonomisch attraktiver machen würde.

Prüfung einer Abwärmenutzungsverordnung in ausgewählten Anwendungsfällen und für Industriegebiete, kombiniert mit Ausfall-Versicherungslösungen

Ein Abwärmenutzungsgebot, das auf einer stufenweisen Verpflichtung aufbaut, hat den Vor-teil, dass es durch die Erstellung eines Wärmenutzungskonzeptes ein Informationsdefizit be-seitigt.

Der Grundgedanke der Wärmenutzungsverordnung ist die Verpflichtung, eine Selbstauskunft (Wärmenutzungskonzept) zu erstellen, die einen in der Verordnung definierten Katalog an Maßnahmen untersucht und damit das Informationsdefizit als ein zentrales Hemmnis der Abwärmenutzung reduziert. Hinzu kommt die Verpflichtung, bei Überschreitung bestimmter Wärmemengen bei gegebenen Temperaturniveaus bestimmte Maßnahmen der Wärmenut-zung zu ergreifen. Die Pflicht zur Wärmenutzung bzw. Weitergabe an Dritte wird definiert in Abhängigkeit verschiedener technischer Parameter (anfallende Wärmemenge; Tempera-turniveau; Volllaststunden; Entfernung von Wärmesenken). Je nach wirtschaftlicher Zumut-barkeit wird als Konsequenz des Wärmenutzungskonzeptes eine Einsparmaßnahme erfor-derlich. Viele der Maßnahmen sind bei dem heutigen und zu erwartenden Energiepreisni-veau wirtschaftlich.

Exkurs: Die Wärmenutzungsverordnung 1991

Ein Entwurf der Wärmenutzungsverordnung (Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Wärmenutzungs-Verordnung – BImSchV)) wurde 1991 erstellt. Damit ist die Wärmenutzungsverordnung ein kombiniertes Regelwerk, das unmittelbaren Immissionsschutz nach § 5 Absatz 1 Nr. 1 und 2 mit mittelbarem Schutz nach Nr. 4 (effiziente und sparsame Verwen-dung von Energie) verbindet. Betroffen von der Verordnung wäre gemäß diesem Entwurf die Industrie mit genehmigungsbedürftigen Anlagen gewesen (Anlagen mit typischerweise hohem Energiever-brauch gemäß Anlage 1 des Verordnungsentwurfs).

Betreiber einer wärmenutzungspflichtigen Anlage müssen demnach zunächst unnötigen Energiever-brauch vermeiden, die Abwärme anlagenintern nutzen (Wärmerückgewinnung), betriebsintern nutzen oder sonst an Dritte weiterzugeben, insofern diese Maßnahmen technisch möglich und zumutbar sind (§ 3 Absatz 1 Satz 1). Als zumutbar definiert der Verordnungsentwurf Maßnahmen, „wenn die Amorti-sationsdauer der Maßnahmen kleiner ist als die Nutzungsdauer der wärmenutzungspflichtigen Anlage, und keine anderen, nachweisbar wesentlichen Gründe entgegenstehen.“ (§ 5)

Die Industrie konnte damals durch eine Selbstverpflichtung zur CO2-Minderung die Wärmenutzungs-verordnung verhindern. Kritikpunkte waren ordnungsrechtliche Vorgaben zu Pflichten für Maßnahmen und Befürchtungen vor kostenintensiven und bürokratischen Wärmenutzungskonzepten.

In der aktuellen Vereinbarung zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der deut-schen Wirtschaft zur Klimavorsorge heißt es: „Solange die Verpflichtung erfolgreich umgesetzt und (...) gemeinsam weiterentwickelt wird, wird die Bundesregierung keine Initiative ergreifen, um die kli-maschutzpolitischen Ziele auf ordnungsrechtlichem Wege zu erreichen (...) Auf die Einführung eines verbindlichen Energieaudits wird verzichtet.“

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Abbildung 6-37: Das Prinzip der Abwärme-Nutzungspflicht

Kritisch an der Verordnung sind:

• Überprüfbarkeit und bürokratischer Auswand, um die jeweiligen Wärmenutzungskon-zepte und die Zumutbarkeit von identifizierten Investitionen zu prüfen. Allerdings tritt diese Problematik auch bei anderen ordnungsrechtlichen Maßnahmen auf, wie der EnEV, und könnte durch eine Kombination von Stichprobenkontrolle und Bußgeldge-staltung gemildert werden.

• die Zusatzkosten für die Betriebe durch die Erstellung eines Abwärmenutzungsplans und eventuell folgende Investitionen. Hier wurde allerdings entgegengehalten, dass nur wirtschaftlich zumutbare Maßnahmen durchgeführt werden müssen und sich dadurch die Zusatzkosten innerhalb der Nutzungsdauer amortisieren. Auch der Nut-zungsplan als solcher dürfte in den meisten Betrieben wirtschaftlich erschließbare Einsparpotenziale aufdecken.

• die Aufschubwirkung einer solchen Verordnung, wenn sie sich nur auf neue Anlagen bezieht und dadurch Ersatzinvestitionen verschoben werden. Würde sich eine solche Verordnung allerdings auf Betriebe beziehen, so wäre diese Aufschubwirkung nicht gegeben.

• Einzelne Workshopteilnehmer schlugen vor, anstelle einer Abwärmenutzungspflicht bestimmte industrielle Prozessschritte, die in der betrieblichen Praxis vorkommen, aber weder ökologisch noch ökonomisch Sinn machen, zu verbieten, beispielsweise die Erzeugung von Niedertemperaturwärme aus Dampf.

• Die Verpflichtung von Anlagen versus Betrieben. Es ist durchaus denkbar, dass eine Abwärmenutzungspflicht nicht, wie im ursprünglichen Entwurf, bei genehmigungs-pflichtigen Anlagen und deren Neubau/Austausch ansetzt, sondern bei Betrieben. Beispielsweise könnten, wie im Entwurf zum Energieeffizienzgesetz von 2009, im Zuge einer Verpflichtung von Unternehmen bestimmter Größe/bestimmter Energie-kosten diese auch zur Erstellung eines Wärmenutzungskonzeptes als Teil des Ener-giemanagements verpflichtet werden, wenn die Unternehmen bestimmte Abwär-memengen an einzelnen Standorten abgeben. Dies hätte den Vorteil, dass auch Wechselwirkungen der Anlagen untereinander berücksichtigt werden können. Zudem wäre dies in Einklang mit dem Ansatz der DIN 16001.

Betreiber wärmenutzungspflichtiger Anlagen müssen...Nach BImschV genehmigungspflichtige Anlagen, spezifiziert in Anlage

....unnötigen Energieverbrauch vermeiden

....Abwärme in anderen Anlagen nutzen (betriebsintern)Stromerzeugung, falls > 1000 MWh/a, > 1000 h/a, >300°C

....Abwärme an Dritte abgebenwenn > 5000 MWh/a, >50 (flüssig)/100 (Dampf)/150°C (gasf.)

- Mitteilungspflicht an Dritte (mind. 10 MWh/m*a Abnahme, < 5 km Entf.)

- Erklärt sich ein Dritter bereit, müssen technische Möglichkeiten geprüft werden

Wenn zum

utbar (A

mortisationszeit < Lebensdauer der A

nlage)

...ein Wärmenutzungskonzept erstellen> 2000 MWh/a

auch bei Altanlagen

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Durch die in den letzten 20 Jahren deutlich gestiegenen Energiepreise hat sich die Wirt-schaftlichkeit von Abwärmenutzungsmaßnahmen erheblich verbessert. Es ist daher davon auszugehen, dass das Eigeninteresse der Industrie heute höher ist als damals. Insgesamt wird im Rahmen dieser Studie daher die Einführung einer Pflicht zur Erstellung eines Ab-wärmenutzungskonzeptes und einer Informations- und Nutzungspflicht vorgeschlagen. Eine solche Nutzungspflicht sollte im Zusammenhang mit der Weiterentwicklung eines Erneuerba-ren-Energien-Wärmegesetzes diskutiert werden, da eine Pflicht zur Nutzung erneuerbarer Energieträger auch für den Prozesswärmebereich diskutiert wird und mit dem Thema Ab-wärmenutzung zu verbinden ist.60

Festlegung von EnEV-Primärenergiefaktoren für Abwärme und verpflichtende Nutzung von Abwärme in neuen Fabrikationsgebäuden

Durch die Festlegung von Primärenergiefaktoren für die Berechnung gemäß EnEV können Anreize geschaffen werden, bei Neubauten von Fabrikationsgebäuden Abwärme einzuset-zen. Sie machen den Abwärmeabsatz auch für Wärmeanbieter interessant, da sie mit einem niedrigen PE-Faktor werben können. Allerdings muss bei der Bestimmung dieser Faktoren sichergestellt werden, dass die Abwärme nicht durch mangelnde Effizienzmaßnahmen oder Zufeuerung anfällt. Derzeit werden die PE-Faktoren für die EnEV überarbeitet. Hier könnte Abwärme bei Erfüllung bestimmter Qualitätskriterien mit Null gewichtet werden.

Prüfung der rechtlichen Möglichkeiten im Bereich Wasserrecht (beispielsweise Wasserentnahmeentgelt, ...)

Im Rahmen des Wasserrechtes können die Bundesländer die Höhe des Wasserentnahme-Entgeltes festlegen. Hier besteht die Möglichkeit, durch ein niedrigeres WEE Anreize zur Temperatursenkung oder Wärmeeinleitung – und damit Abwärmenutzung – zu schaffen.

Durchführung einer bundesweiten Potenzialstudie in Industrie und Gewerbe

Eine bundesweite Potenzialstudie auf Basis sowohl bottom-up als auch top-down erhobener Daten sollte eine fundierte Grundlage für weitere Maßnahmenentwicklungen schaffen. Dabei sollten u. a. auch industrielle Anwendungen identifiziert werden, in denen verschiedene Technologieoptionen, beispielsweise ORC-Anlagen, standardmäßig integriert werden kön-nen. Die derzeit vom BMU gestartete Studie zum Wärme- und Kältebedarf in der Wirtschaft und den privaten Haushalten deckt einen erheblichen Teil dieser Anregung ab; sie wird Ende 2011 abgeschlossen sein.

Förderung innovativer Technologien und Pilotsystemen der Abwärmenutzung

Auf der Hardware-Seite sollte die Entwicklung innovativer Technologien zur Abwärmenut-zung vorangetrieben werden, beispielsweise - Demonstrationsanlagen von innovativen Ab-wärmenutzungstechnologien, Entwicklung von Logistik-Systemen für Wärmespeicher und –transport und die Weiterentwicklung der Stromerzeugung aus Abwärme.

60 Nach Beendigung dieses Arbeitspaketes wurde im Entwurf der europäischen Effizienzrichtlinie (KOM(2011)370 endgültig, Art. 10 Abs. 8) der Vorschlag unterbreitet, von Industrieanlagen mit einer thermischen Nennleistung > 20 MW eine Abwärmenutzung unter bestimmten Bedingungen zu fordern. Diese Größengrenze ist allerdings wesentlich höher als die im Entwurf der ursprünglichen Abwärme-nutzungsVO festgelegte Grenze.

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6.6 Null-Emissions-Industrie- und Gewerbeparks - vom Einzelunternehmen zum Unternehmensverbund (IFEU) Zusammenfassung

Hintergrund: Die derzeitigen Rahmenbedingungen und die Aktivitäten der Selbstorganisation der Wirtschaft rei-chen nicht aus, eine weitreichende zusätzliche Reduzierung der CO2-Emissionen in Industrie- und Gewerbeparks anzustoßen. Ein entscheidender Aspekt für die Verbesserung der Rahmenbedingungen ist, dass räumlich be-nachbarte Unternehmen gemeinsam im Verbund Maßnahmen initiieren, die zu einer Verringerung der CO2-Emissionen führen.

Vorschläge für die NKI: Es wird vorgeschlagen, eine zukünftige Ausgestaltung eines Masterplans 100% Klima-schutz: Industrie- und Gewerbeparks auf zwei Säulen zu stützen: a) Förderung des Aufbaus einer Geschäftsstelle und Schaffung von Personalstellen für „Berater/Koordinatoren Masterplan 100% Klimaschutz, b) Förderung inves-tiver, überbetrieblicher Maßnahmen.

Siehe ergänzend Arbeitspapier „Industrielle Abwärme“ auf www.ifeu.de/nki.

6.6.1 Hintergrund

Energetisch optimierte Konzepte zur Sanierung von Wohngebieten und auch für den Neubau von Industrie- und Gewerbegebieten existieren bereits. Selten jedoch gibt es Konzepte zur klimaschutzbezogenen Ertüchtigung von bestehenden Gewerbe- und Industrieparks.

In Deutschland gibt es über 36.000 Betriebe im verarbeitenden Gewerbe mit einem erhebli-chen Einspar- und Optimierungspotenzial in Bezug auf Energie und CO2-Emissionen (Statis-tisches Bundesamt 2011, S. 12). Einsparpotenziale sind vor allem in den Bereichen der Ge-bäude- und Anlageneffizienz, beispielsweise aber auch im Bereich der Nutzung industrieller Abwärme oder der vermehrten Nutzung von Erneuerbaren Energien zu erwarten. Durch eine unternehmens-/branchenübergreifende Vernetzung von Betrieben in einem Masterplan 100 %-Gebiet können auf energetischer Ebene Kosten und Ressourcen eingespart werden.

Bisher sind einige Modellprojekte für einzelne Unternehmen in sogenannten „Null-Emissionsfabriken“ umgesetzt (z.B. Solvis61: CO2-neutrale Energieversorgung; 100 %-Energieversorgung durch eigene Anlagen; Niedrigenergiegebäude) und auch Modellprojekte in Industriegebieten durch regionale Unternehmensvernetzung z.B. in der Technologieregion Karlsruhe und der Region mittleres Ruhrgebiet durchgeführt worden (CuRa-Cooperation für umweltschonenden Ressourcenaustausch). Das Ministerium für Umwelt, Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz in Nordrhein-Westfalen hat einen Modellprojektver-bund „Nachhaltige Gewerbeflächenentwicklung in NRW“ initiiert und verleiht in diesem Rah-men das Label „Eco-Industrial-Park“; z.B. der Stadt Hemer (MUNLV 2010). Das länderüber-greifende Verbundprojekt „Zero Emission Park“ initiiert Modellprojekte in Bottrop, Bremen, Eberswalde und Kaiserslautern zur Entwicklung nachhaltiger Gewerbegebiete (Wolf 2009) mit dem Ziel, die schädlichen Nebenwirkungen des Wirtschaftens im Gebiet so weit wie mög-lich zu reduzieren.

Abbildung 6-38: Logo des Forschungsverbundprojekts Zero Emission Park (Quelle: http://www.zeroemissionpark.de/index.html; Stand 16. Februar 2011)

61 http://www.solvis.de/sol_nullemissionsfabrik.php

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Der wichtigste Vorteil, der sich aus einem Zusammenschluss von Einzelunternehmen zu ei-nem Unternehmensverbund ergibt, sind Synergieeffekte: Der Handlungsspielraum bei der Verminderung von Emissionen wird für die einzelnen Unternehmen dadurch erhöht, dass Vorteile informationeller, technischer, organisatorischer und logistischer Art der teilnehmen-den Einzelunternehmen im Rahmen einer Kooperation gezielt genutzt werden können. Es ist demnach nicht das Ziel, ein einzelnes Unternehmen, sondern den Unternehmensverbund bzw. das Industrie- bzw. Gewerbegebiet emissionsfrei zu machen.

Die Gewichtung der Maßnahmen verändert sich von rein technischen einzelbetrieblichen Umsetzungen zu Gunsten informationell-organisatorischer, überbetrieblicher Optimierungen. Dabei liegen Vorteile der Kooperation einerseits darin, dass einzelne Emissionsströme von einem anderen Unternehmen übernommen und dort behandelt werden können (z.B. Abwär-me) oder schlichtweg, dass Energie effizienter genutzt wird. Andererseits kann das Fachwis-sen einzelner Mitarbeiter für Fragestellungen in anderen Unternehmen genutzt bzw. Fach-personal unternehmensübergreifend eingesetzt werden. Die produktionsintegrierte Umset-zung technischer Maßnahmen findet nach wie vor im Einzelunternehmen statt, weshalb die Bedeutung des Einzelunternehmens für die Erreichung der Ziele des Masterplans 100 % Klimaschutz unverändert groß ist.

Entscheidend für eine erfolgreiche Realisierung des Masterplans 100 % sind neben der räumlichen Nähe der Unternehmen die ökonomische Attraktivität der Maßnahmen und feh-lende Konkurrenzängste, weshalb eine vertrauensvolle Zusammenarbeit der Betriebe orga-nisiert durch einen überbetrieblichen Koordinator in den meisten der skizzierten Modellpro-jekten den entscheidenden Mehrwert hervorruft.

6.6.2 Beispiele von Nullemissionsgewerbeparks

Die Idee „100 % Klimaschutz“, „Null-Emission“ bzw. „CO2-Neutralität“ gibt es schon seit län-gerem in verschiedenen Bereichen, international wie auch national. Das Ziel „nearly zero emission“ prägt auch die EU-Richtlinie zur Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (EPBD – Energy Performance of Buildings Directive). In Deutschland wurde diese Strategie, erweitert um ein optimiertes Stoffstrommanagement, unter anderem bereits beim Neubau der Firmen-zentrale der juwi Holding AG (Ufheil 2008) und des Produktionsgebäudes des Solarhei-zungsherstellers Solvis62 angewendet. Es konnten dabei jeweils „Null-Emissions-Gebäude“ realisiert wurden.

Im Rahmen des 7. EU-Forschungsrahmenprogramms erfolgt derzeit eine Ausschreibung zum Forschungsbereich „Energy efficiency in low-carbon industrial parks“ (European Com-mission 2010). Über die Förderung als EU-Leuchtturmprojekte (EULE)63 möchten sich die Gemeinden Adelsheim, Osterburken, Ravenstein, Rosenberg und Seckach gemeinsam zu einer Null-Emissions-Region entwickeln64. Dabei soll ein Transferzentrum mit innovativer Bautechnik zur Kommunikation, Information, Weiterbildung und Qualifikation im Themenbe-reich Energie entstehen und der Regionale Industriepark Osterburken (RIO) zu einem "Null-Emissions-Gewerbegebiet RIO" weiterentwickelt werden.

62 http://www.bine.info/fileadmin/content/Publikationen/Projekt-Infos/2005/Projekt-Info_08-2005/projekt0805internetx.pdf 63 Das Modellprojekt EULE ist Bestandteil des EU-Strukturförderprogramms "Regionale Wettbewerbs-fähigkeit und Beschäftigung" (RWB) in Baden-Württemberg 2007-2013. 64 http://www.gewerbegebiet-rio.de/standort/eu-leuchtturmprojekt/

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Der RIO – mit 620 Arbeitsplätzen in 28 Betrieben – wird schrittweise zu einem Null-Emission-Industriepark entwickelt, indem CO2-Emissionen durch ein nachhaltiges Energie- und Res-sourcen-Management und durch den Einsatz von Erneuerbaren Energien deutlich gesenkt werden. Bis zum Jahr 2020 sollen die klimaschädlichen Emissionen um 50% (bezogen auf das Niveau der Emissionen aus dem Jahr 1990) gesenkt werden.

Die Ziele des Modellprojekts sind neben der Entwicklung zur Null-Emissions-Region die Stärkung des Gewerbes im Regionalen Industriepark Osterburken und die Stabilisierung der Bevölkerungszahlen in den fünf Kommunen.

Ein allgemeines Modell zur Entwicklung nachhaltiger Industrie- und Gewerbegebiete zu er-arbeiten ist Gegenstand des Modellprojekts "Zero Emission Park". Die Leitidee "Zero Emis-sion" besteht darin, alle schädlichen Nebenwirkungen des Wirtschaftens im Idealfall auf null zu reduzieren. Die Leitidee wird auf verschiedene Industrie- und Gewerbeparks (Leucht-turmprojekte Bottrop, Bremen, Eberswalde, Kaiserslautern) angepasst und in konkreten Handlungsfeldern angewandt. Flankierend werden hierzu geeignete Instrumente entwickelt. Um die Umsetzung des Modells anhand konkreter Bereiche aufzeigen zu können, werden im Modellprojekt "Zero Emission Park" spezifische nachhaltige Handlungsfelder ausgewählt (Nachhaltigkeitsmanagement, Stoffstrommanagement, Stadt- und Verkehrsplanung, Unter-nehmensnahe Kinderbetreuung, Datenkommunikation und Netzwerk).

Voraussetzung für die Hebung von überbetrieblichen Potenzialen auf Ebene des Gewerbe-gebiets ist die zumeist erstmalige Vernetzung der Unternehmen hinsichtlich eines Zero-Emission-Park-Ziels. Durch das Zusammenbringen von Unternehmen sowie kommunaler Vertreter, die Durchführung von vertrauensbildenden Maßnahmen (beispielsweise zum Ab-bau von Konkurrenzängsten) und die Organisation von Workshops, die durch einen analog zum städtebaulichen Quartiersmanager eingesetzten Zero-Emission-Berater initiiert werden, entstehen Synergien zwischen den einzelnen Unternehmen des Gewerbegebiets. Voraus-setzung ist, dass der Zero-Emission-Berater eine intensive und kontinuierliche Betreuung des Gewerbegebiets über einen längeren Zeitraum und durch eine räumliche Nähe leisten kann65.

Im Zuge der Betreuung durch eingesetzte Zero-Emission-Berater ergibt sich in ähnlicher Weise wie für die Pilotnetzwerke Energieeffizienz (siehe Kapitel 6.7.4) allein durch den Dia-log hinsichtlich der Einsparpotenziale auf Ebene des gesamten Gewerbeparks die Motivation der einzelnen Unternehmen, selber in ihren eigenen Einzelbetrieben Maßnahmen zu initiie-ren. Ein weiterer wichtiger Motivationsaspekt ist die (schnelle, sofortige) Rückkopplung der Emissions-Reduzierung durch Visualisierung anhand eines Emission-O-Meters (im Internet und via Displays an zentralen Punkten im Gewerbegebiet).

Die vier Industriegebiete in Bremen, Eberswalde, Kaiserslautern und Bottrop unterscheiden sich in Größe (20 bis 170 ha Fläche) und in der Art der Nutzung (Dienstleistungs-/ Produkti-onsstandort).

65 Interview mit Veronika Wolf, Projektleiterin Zero Emission Parks, 9. Februar 2011.

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Abbildung 6-39: Die Modellprojekte: Bottrop (oben links), Bremen (oben rechts), Eberswalde (unten links), Kaiserslautern (unten rechts) (Quelle: www.zeroemissionpark.de Stand 16. Februar 2011)

Trotz der Unterschiedlichkeit der vier Modellprojekte sind diese jedoch durch einen einheitli-chen Projektverlauf gekennzeichnet, der dem Schema in Abbildung 6-40folgt.

Zero Emission Park Kick Off

Start des Projekts mit Unternehmen, Kommune, Land, Planern, Förderern, Projektmanagement, Wissenschaftlern, Öffentlichkeit

Gründung der Interessen-gemeinschaft

Unternehmenszusammenschluss; Formulierung des Leitbildes „Zero Emission“, Festlegung von Rahmenbedingungen

Potenzialanalyse Befra-gung

Unternehmerdaten, Produktion, Handel, Infrastruk-tur, Gebäude, Verkehr, Regionale Vernetzung, Sy-nergien, soziale Einrichtungen

Stoffstromuntersuchung Analyse der Verbräuche von Energie, Wasser Rohstoffe, Material sowie Transport, Verkehr, Ab-fallaufkommen

Festlegung der Hand-lungsfelder und Arbeits-teams

Operationalisierung der Ziele und Schwerpunkte (betrieblich, überbetrieblich)

Entwicklung des Durchfüh-rungsplans

Entwicklung von Teil-Konzepten für Handlungsfel-der

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Nachhaltigkeitsmanage-ment

Aufbau interner und externer Netzwerke, Durchfüh-rung von Themenworkshops, Projektmanagement-webseite, Vermittlung von Fachwissen, Öffentlich-keitsarbeit

Implementierung der Maßnahmen

Ingenieurwissenschaftliche Optimierungen, Effizi-enzmaßnahmen, Einführung von Energiemange-mentsystemen, Neue Technologien, Weiterbildun-gen

Projektbegleitende Eva-luation

Überprüfung der Ziele inklusive Korrekturmaßnah-men

Erreichung der Ziele Entwicklung von Management-Tools für die Ent-wicklung von Zero-Emission-Projekten

Abbildung 6-40: Konzeption und Umsetzungsphasen des Modellprojekte „Zero Emission Parks“ (Quel-le: ifeu)

Aus den bereits bestehenden Modellprojekten und den Förderungen auf EU-, Bundes- und Landesebene lässt sich ableiten, dass

• die Ziele sich meist langfristig auf 2050 beziehen,

• Null-Emission bedeutet, dass energiebedingte THG-Emissionen weitgehend reduziert werden,

• Synergieeffekte überbetrieblicher Art genutzt werden, somit Stoffströme optimiert werden.

Diese Erkenntnisse stimmen mit den Überlegungen zum Thema „Masterplan 100 % Klima-schutz: auf dem Weg zur Null-Emissions-Kommune“ überein (siehe Kapitel 6.10). Ein Mas-terplan 100 % Klimaschutz bzw. eine Null-Emissions-Strategie verfolgt darin, egal auf welche Einheit sie sich bezieht, das Ziel, innerhalb der betrachteten Einheit durch die Einführung ei-nes systematischen Managementprozesses langfristig ökologisch und ökonomisch sinnvolle Maßnahmen zur

• Ausschöpfung der Potenziale zur Steigerung der Energieeffizienz, zum Energiespa-ren und zur Entwicklung eines nachhaltigen Lebensstiles,

• zur Nutzung erneuerbarer Energien, insbesondere aus regionalen Quellen, und

• zur Schließung von Stoffkreisläufen

durchzuführen, um das ambitionierte Ziel des Klima- und Ressourcenschutzes voranzutrei-ben. Ziel muss es sein, THG-Emissionen bis 2050 um 95 % gegenüber einem aktuellen Be-zugsjahr66 zu reduzieren. Zusätzlich ist ein endenergiebezogener Zielpfad zu beschreiben. Betrachtet werden energiebedingte THG-Emissionen (CO2, CH4 und N2O) mit Vorkette, wel-che bei der Versorgung des Gewerbeparks mit Strom und Wärme sowie durch den (Pend-ler-)Verkehr entstehen. Energierelevante Stoffströme sind in der Emissionsbilanzierung zu

66 Dieses Ziel entspricht in Deutschland in etwa 1 Tonne THG-Emissionen pro Person.

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berücksichtigen, ebenso der Ressourcenverbrauch (Wasser, Rohstoffe, Material, Abfallauf-kommen) insgesamt.

Modellprojekte Masterplan 100 % Klimaschutz: Industrie- und Gewerbegebiete können, müssen jedoch nicht als medienbezogenes Gesamtprojekt gestartet werden, sondern ein-zelne Medien (Treibhausgase, Abfall, Abwasser) können gezielt adressiert werden.

Die Systemgrenze für Masterplan 100 % Klimaschutz: Industrie- und Gewerbegebiete ist die politische Gemarkung des betrachteten Raumes. An erster Stelle steht die Entwicklung einer Ist-Bilanz der emittierten THG. Auf Basis der Emissionsmengen des Bezugsjahres werden absolute Reduzierungsmengen (95 % der Emissionen des betrachteten Basisjahres bis 2050) als Zielwert festgelegt.

Anhand der Ausgangssituation und der Potenziale ist es möglich, individuell angepasste qualitative und/oder quantitative Zwischenziele zu fixieren. An den Zwischenzielen bzw. letztendlich an den geplanten Maßnahmen muss deutlich werden, dass alle energierelevan-ten Sektoren des Industrie-/Gewerbeparks adressiert werden. In Hinblick auf die Verwirkli-chung des Ziels Masterplan 100 % Klimaschutz: Industrie- und Gewerbeparks sind die Hand-lungsfelder so auszugestalten, dass die Einhaltung der Ziele überprüfbar ist.

6.6.3 Fördermöglichkeiten im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative: Maßnahmenvorschlag

Die derzeitigen Rahmenbedingungen und die Aktivitäten der Selbstorganisation der Wirt-schaft reichen nicht aus, eine weitreichende Reduzierung der CO2-Emissionen in Industrie- und Gewerbegebieten herbeizuführen. Ein entscheidender Aspekt für die Verbesserung der Rahmenbedingungen ist, dass räumlich benachbarte Unternehmen gemeinsam im Verbund Maßnahmen initiieren, die zu einer Verringerung der CO2-Emissionen führen.

Es wird vorgeschlagen, eine zukünftige Ausgestaltung eines Masterplans 100 % Klima-schutz: Industrie- und Gewerbegebiete auf zwei Säulen zu stützen, um eine den Chancen und Hemmnissen angepasste Mischung aus Investitionsförderung, Information, Selbstinitiati-ve der Unternehmen sowie Forschung und Entwicklung zu erzielen.

Fördervorschlag

Um Masterpläne 100 % Klimaschutz: Industrie- und Gewerbegebiete zu fördern, wird folgen-de Förderarchitektur vorgeschlagen:

Zunächst werden Modellprojekte in unterschiedlich strukturierten Industrie- und Gewerbe-gebieten gefördert. Neben der Steigerung des Bekanntheitsgrades wird sowohl das Hemm-nis der mangelnden Information der Unternehmen bzw. des Unternehmensverbundes bei der Identifizierung von überbetrieblichen Potenzialen als auch finanziellen Restriktionen adres-siert. Der Prozess Masterplan 100 %: Industrie- und Gewerbegebiet wird von „Bera-tern/Koordinatoren“ und ggf. einer investiven Maßnahmenförderung begleitet. Diese Förder-säule beinhaltet:

a) Im Rahmen dieser Modellprojekte wird zeitlich befristet eine Personalstelle für einen „Berater/Koordinator Masterplan 100 % Klimaschutz: Industrie- und Gewerbe-parks“ in den Modellprojekten gefördert. Dieser soll aktiv auf Unternehmen in Indust-rie- und Gewerbeparks zugehen und diese informieren, beraten, betreuen und zur Umstellung motivieren. Dazu gehören u.a. die Maßnahmen, die sich an dem in Abbil-dung 6-40 skizzierten Projektablauf anlehnen (Initialberatung, Datenerfassung, Hilfe-stellung bei der Erarbeitung von Umsetzungskonzepten, Initiierung eines Runden Ti-

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sches, Vermittlung von Contracting-Partnern, Beratung zu Fördermitteln, Begleitung der technischen Realisierung, Information zu den Effizienz-Potenzialen in Masterplan 100 % Klimaschutz-Gebieten bzw. überbetrieblicher Verwertungsmöglichkeiten, Dar-stellung ökonomischer und marketingrelevanter Effekte; Initiierung (zwischen-)betrieblicher organisatorischer Maßnahmen, ggf. Einrichtung eines Liaison-Netzwerks mit relevanten lokalen/kommunalen Behörden (Stadtplanung/-entwicklung) zur Vernetzung der kommunalen und gewerbeparkbezogenen Planung (z.B. bei der Erstellung von Flächennutzungs-/Bebauungsplänen).

b) Eine einmalige Anschubfinanzierung für investive, überbetriebliche Maßnahmen in den Modellprojekten, die nicht durch andere, bereits bestehende Förderungen abge-deckt sind und vom Berater empfohlen wurden. Maßnahmenfelder sind u.a.: Senkung des Gesamt-Elektrizitätsbedarfs des Gewerbeparks durch technologische Optimie-rung industrieller Prozesse und Anlagen; Senkung des Gesamt-Heizwärmebedarfs des Gewerbeparks, u. a. durch Nutzung von Abwärme durch Wärmeleitungen zwi-schen Unternehmen; Erstellung eines Verkehrskonzepts zur Reduktion der Emissio-nen durch den Arbeitnehmerverkehr und des An-/Zulieferverkehrs (Begleitberatung Warenlogistik)

Aufbauend auf den Erfahrungen eines solchen Modellprogramms kann eine anschließende Ausweitung erfolgen.

Fördervoraussetzungen

Eine Interessensbekundung bzw. Willenserklärung von mindestens drei Unternehmen in-nerhalb eines Gewerbeparks und einer kommunalen Behörde (Stadtentwicklung, Stadtpla-nung, Umweltamt) sowie ggf. einer wissenschaftlichen Institution zum Zusammenschluss zu einem Verbundprojekt Masterplan 100 % Klimaschutz: Industrie- und Gewerbegebiete muss vorliegen.

Zudem muss eine Zielvereinbarung der Interessengemeinschaft zur Einführung eines syste-matischen Managementprozesses bei der Einreichung des Förderantrags abgegeben wer-den.

Kosten und THG-Einsparung

Für eine grobe Kostenabschätzung wird davon ausgegangen, dass die Geschäftsstelle und eine Personalstelle für die Berater pro Park 100.000 €/Jahr kosten; die teilnehmenden Un-ternehmen sollten ihrerseits eine weitere Stelle kofinanzieren. Für die Förderung investiver überbetrieblicher Maßnahmen werden pauschal 100.000 € pro Park und Jahr angesetzt. Bei einer Förderung über drei Jahre ergeben sich insgesamt 400.000 € pro Park.

Setzt man an, dass 10 solcher Parks pro Jahr über drei Jahre initiiert werden, so entspricht dies Gesamtkosten von 12 Mio. Euro, die sich (ansteigend) auf fünf Jahre verteilen.

Die THG-Einsparung ist stark abhängig von der Größe und Struktur der Industriegebiete. Ei-ne generische Einsparung kann nicht abgeschätzt werden. Erfahrungswerte aus den ersten Eco-Industrial-Parks sind noch nicht dokumentiert. Als Beispiel: Die Null-Emissionsfabrik Solvis verbraucht ca. 75 % weniger Energie als vergleichbare konventionelle Fabrik, was ei-ner Vermeidung von ca. 800 Tonnen CO2 jährlich entspricht; das Konzept für den Industrie-park Bottrop sieht vor, dass bei Ausschöpfung aller Potenziale im gesamten Gebiet 89 % der bisher eingesetzten Energie eingespart werden könnten. Hinzu kommt eine Einsparung an Ressourcen und Abfallstoffen.

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Für eine grobe THG-Abschätzung kann davon ausgegangen werden, dass pro Park rd. 1000 t THG/a (ohne Strom) überwiegend aus Brennstoffeinsparung erzielt werden können und dass durch die Modellprojektförderung und Beratung insgesamt zehn Projekte initiiert wer-den.

6.7 Industrielle Querschnittstechnologien (ISI, IREES, IFEU) Zusammenfassung

Hintergrund: Mehr als die Hälfte des industriellen Energieeinsparpotenzials entfällt auf industrielle Querschnitts-technologien, wobei – mit Ausnahme der Raumwärme und der industriellen Dampf/Heisswassererzeugung – überwiegend der Stromeinsatz betroffen ist. Die Stromeinsparungen wiederum sind zum Großteil auf Quer-schnittstechnologien im Bereich der Motorsysteme zurückzuführen. Dieses ist vorwiegend mit dem hohen Anteil der elektrischen Antriebe von etwa 70 % am Stromverbrauch der Industrie zu begründen.

Vorschläge für die NKI:

(1) Viersäulenkonzept für Elektromotoren und deren Systeme: Kurzfristige finanzielle Impuls-Förderung bei der Investition besonders effizienter Komponenten (Säule 1) und Motor-Anwendungen (Säule 2), eine zeitlich befris-tete Abwrackpämie für größere Motoren und Motorsysteme, Programm zur Überwindung der nicht-ökonomischen Hemmnisse im Bereich Elektromotoren (Säule 3) und mittelfristig eine Motorsystemförderung nach Durchführung einer Beratung. Wenn dieses Programm als Breitenprogramm gefördert wird, ist die Fördersäule eher dem Effi-zienzfonds zuzuordnen.

(2) Die Ausweitung der Förderung gewerblicher Kälteanlagen auf kleinere Anlagengrößen und Absorptionskälte.

(3) Entwicklung eines Multiplikatorenkonzepts/Benchmarkingkonzepts (Information/Beratung/Benchmarking) für die Förderung effizienter industrieller Querschnittstechnologien (Elektromotoren, Druckluftsysteme, Pumpen, Ven-tilatoren, Beleuchtung, Kälteerzeugung) in Kooperation mit Akteuren der Privatwirtschaft einschließlich Herstellern und Energieversorgern.

(4) Weiterführung und Ausdehnung der Pilotnetzwerke Energieeffizienz und Klimaschutz in Unternehmen.

6.7.1 Hintergrund

In Abschnitt 3.5 wurden die bis 2030 erreichbaren Energieeinsparpotenziale in der Industrie beschrieben. Mehr als die Hälfte dieses Potenzials entfiel dabei auf industrielle Querschnitts-technologien, wobei – mit Ausnahme der Raumwärme und der industriellen Dampf- bzw. Heißwassererzeugung – überwiegend der Stromeinsatz betroffen ist (siehe Tabelle 6-31). Die Stromeinsparungen wiederum sind zum Großteil auf Querschnittstechnologien im Be-reich der Motorsysteme zurückzuführen. Dieses ist vorwiegend mit dem hohen Anteil der elektrischen Antriebe von etwa 70 % am Stromverbrauch der Industrie zu begründen. Im Be-reich der elektrischen Antriebe sind die größten Potenziale durch Systemoptimierung reali-sierbar, während der Austausch von Elektromotoren durch Motoren der Effizienzklasse IE3 mit 12,5 PJ/a bis 2030 einen nicht unerheblichen, aber doch eher kleinen Beitrag zu den Einsparungen leistet. Die Optimierung von Druckluft-, Pumpen- und Lüftungssystemen weist demgegenüber die höheren Potenziale auf.

Im Folgenden wird zunächst ein Förderkonzept für energieeffiziente Elektromotoren und -systeme dargestellt, dass dazu beitragen kann, die hohen Einsparpotenziale in diesem Be-reich stärker auszuschöpfen. Im Anschluss daran werden die Energieeinsparpotenziale im Bereich der industriellen Kältebereitstellung näher analysiert sowie technologiespezifische Hemmnisse und Maßnahmenvorschläge für eine bessere Potenzialausschöpfung abgeleitet. Abschließend wird ein Multiplikatorenkonzept (Information/Beratung) für die Förderung aller effizienten industriellen Querschnittstechnologien (Elektromotoren, Druckluftsysteme, Pum-pen, Ventilatoren, Beleuchtung, Kälteerzeugung) unter Berücksichtigung von Schnittstellen mit existierenden Aktivitäten entwickelt.

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Tabelle 6-31: Energieeinsparpotenziale für industrielle Querschnittstechnologien bis 2030

6.7.2 Förderkonzept für effiziente Elektromotoren und -systeme

Elektromotoren sind eine stromintensive Querschnittstechnologie, die in praktisch allen tech-nischen Anlagen und Geräten im Verkehr, in privaten Haushalten, aber insbesondere in In-dustrie und Gewerbe zum Einsatz gelangt. In der deutschen Industrie haben Elektromotoren einen Anteil von 70 % am Stromverbrauch. Unterteilt man Elektromotoren anhand der Ein-satzgebiete, so sind Pumpen, Druckluft, Ventilatoren und Kälteerzeugung die bedeutendsten Anwendungen (Abbildung 3-7). Ihr Strombedarf in der Industrie beträgt in Deutschland knapp 80 TWh. Unterstellt man weiterhin analog zu Schweizer Verhältnissen, dass etwa zwei Drittel des industriellen Stromeinsatzes auch in den Dienstleistungssektoren, insbesondere für Lüf-tung, Klimatisierung und Pumpen eingesetzt werden, dann beläuft sich der Strombedarf für diese vier Anwendungen in Deutschland auf etwa 120 TWh. Durch die Erzeugung dieser Strommenge werden derzeit rund 67 Mio. t CO2 jährlich emittiert, d. h. knapp 8 % der gesam-ten derzeitigen CO2-Emissionen Deutschlands.

Die Effizienzpotenziale von Elektromotoren sind beträchtlich (siehe auch Tabelle 6-31). Die Effizienz von Elektromotoren kann auf drei verschiedenen Ebenen verbessert werden:

• Einzelmotoren,

• Motoren als Teile von Systemkomponenten (Ventilatoren, Kompressoren, Pumpen, Kälte-/Klimaanwendungen),

• Gesamtsysteme, welche zum Beispiel auch Leitungssysteme für Druckluft oder Pumpmedien umfassen. Hierbei kann man unterscheiden zwischen standardisierbaren Gesamtsystemen sowie Systeme, die nur individuell beschrieben werden können.

Insgesamt werden die mit Elektromotoren im Lauf der nächsten rd. zehn Jahren erschließba-re Einsparpotenzial gegenüber einer Referenzentwicklung auf etwa 24,5 TWh/a geschätzt, davon knapp 2 TWh/a durch Einsatz hocheffizienter Motorsysteme, zwischen 4 und 5 TWh/a jeweils für optimierte Druckluft-, Pumpen- und Ventilatorsysteme und 8 TWh/a für sonstige Systeme. Gewichtet mit dem bundesdeutschen Strommix würden diese Einsparungen einer CO2-Reduktion von rund 14 Mio. Tonnen im Jahr 2020 entsprechen, ein Beitrag zur ange-strebten Treibhausgasreduktion von knapp 2 %-Punkten der angestrebten Verminderung

2020 2030 2020 20301 Elektromotoren 6,5 12,5 8,1 15,8 2 Druckluft 16,2 18,9 23,0 27,1 3 Pumpensysteme 18,9 23,3 26,9 33,6 4 Lüftungssysteme 15,9 19,9 22,6 28,6 5 Kältebereitstellung 3,6 4,4 5,2 6,4 6 Übrige Motorsysteme 27,2 39,8 38,6 56,5 7 Beleuchtung 9,0 10,7 12,4 15,1 8 Raumwärme 5,2 8,1 n.a. n.a.

Summe 102,5 137,6 136,8 183,1

Attraktives Einsparpotenzial [PJ]

Maßnahmenpaket

Gegenüber Referenz

Gegenüber Frozen Efficiency

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von zusätzlich 20 % Punkten der Bundesregierung bis 2020 (ausgehend von einer bereits er-reichten Treibhausgasreduktion von gut 20 % im Vergleich zu 1990).

Ein großer Anteil der Stromeinsparpotenziale wie z. B die genauere Auslegung der Motoren und Motoranwendungen, die bedarfsabhängige Steuerung oder die Einführung einer Dreh-zahlregelung ist wirtschaftlich rentabel und hat – je nach Leistung und Jahresnutzungsstun-den – Netto-Erlöse von 5 bis 10 € je eingesparte MWh Strom.

Dennoch werden die Maßnahmen oft nur verzögert oder gar nicht umgesetzt. Dies ist zum einen dadurch bedingt, dass die statische Amortisationszeit für die Differenzkosten für einen IE3- gegenüber einem IE2-Motor je nach Motorgröße zwischen 9,4 Jahren (0,75 kW-Motor) und 2,6 Jahren (375 kW-Motor) liegt.67 Obwohl die Maßnahme sich als sehr ren-tabel über den Lebenszyklus mit einer internen Verzinsung von mehr als 20 % im Durch-schnitt über alle Motoren rechnet, amortisiert sie sich für viele Betriebe nicht schnell genug. Das ist umso gravierender, als 80 % der deutschen Unternehmen die Investitionen zu ener-gie-relevanten Investitionen anhand der Amortisationszeiten-Methode entscheiden. Damit schließen sie systematisch in vielen Fällen die hocheffizienten und sehr rentablen Lösungen bei den Elektromotor-Systemen aus, weil ihre Lebensdauer 10 bis 20 Jahre beträgt. Die Ka-pitalkosten der Motoren und vieler Motorensysteme hingegen machen nur einen Bruchteil der Lebenszykluskosten aus.

Aber auch eine Reihe von (vielfach nicht-monetären) Hemmnissen behindert die Erschlie-ßung der Potenziale (vgl. auch Abbildung 6-41):

• Neben den reinen Investitionskosten fallen für die neuen Lösungen erhöhte Such- und Entscheidungskosten (erhöhte Transaktionskosten) an, zuweilen auch zusätzliche In-stallationskosten wegen veränderter Maße und verändertem Raumbedarf der neuen Sys-teme. Diese zusätzlichen Kosten werden in den üblichen Investitionskostenberechnungen meist nicht berücksichtigt, so dass scheinbar gute Rentabilitätswerte in Prospekten der Hersteller und in Beispielrechnungen beratender Ingenieure ausgewiesen werden. Aus-gedrückt als zusätzliche Transaktionskosten führt dies insbesondere bei den kleineren Motorgrößen zu einer Verdopplung der statistischen Amortisationszeit. Zudem kommen zuweilen unbekannte Risiken für die neuen Systeme hinzu (z. B. Produktionsausfälle durch neue Technik).

67 Strompreis: 10 bis 8 Ct/kWh; Volllaststunden 3000 h/a für kleine Motoren, 4000 h/a für mittel-große Motoren und 6000 h/a für große Motoren; Listenpreis abzüglich 35 % Abschlag

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Abbildung 6-41: Hemmnisse effizienter Motoren entlang des Produktlebenszyklus

• Viele Anlagen- und Maschinenhersteller bzw. OEM (Original Equipment Manufacturer) verwenden nicht oder sehr selten hocheffiziente Elektromotoren für die verschiedenen An-triebe, weil sie vom Einkauf ihrer Kunden nach der geringsten Investitionssumme gefragt werden und nicht nach den niedrigsten Lebenszykluskosten.

• Großhändler von Elektromotoren und deren weitere Antriebskomponenten versuchen, das am Lager befindliche Kapital zu minimieren. Dies bedeutet, dass sie nur die gängigs-ten Motoren und Komponenten am Lager haben. Fällt nun ein Motor oder eine Pumpe, ein Ventilator oder ein Kompressor in einem Betrieb aus, so muss der Betriebsingenieur meist in möglichst kurzer Zeit die Produktionsanlage wieder in Betrieb nehmen können, um die Produktionsausfallkosten zu minimieren. Wenn aber der Anwender selbst keine Ersatzkomponente auf Lager hat, die Großhändler nur den Normalmotor oder die Nor-malpumpe bevorraten und die hocheffiziente Alternative eine Lieferzeit auch nur von we-nigen Tagen aufweist, dann wird der Betriebsingenieur die Normalausführung ordern.

• Die Nutzer der Maschinen und Anlagen mit Elektromotor-Systemen haben häufig zu we-nige Fachkenntnisse über eine energiesparende Fahrweise durch eine entsprechende Regelung (z. B. Luftdruck, Strömungsgeschwindigkeit) oder auch die Vermeidung von Le-ckageverlusten von Druckluftsystemen. Zum Teil wird auch die Wartung von Kühlern oder Filtern oder Reinigung von Rohrsystemen vernachlässigtund/oderdie Lüftung nicht nach dem Lüftungsbedarf geregelt, was zu unnötig hohem Strombedarf führt.

In Europa steht die Förderung von Elektromotoren in unmittelbaren Zusammenhang mit der Einführung von verbindlichen Standards im Rahmen der EU-weit geltenden Öko-Design-Rahmenrichtlinie 2005/32/EG und deren Erweiterung durch die Energy-related Product Di-rective (2009/125/EC) vom 21 Oktober 2009. Diese stellt den Rechtsrahmen für die Festle-gung von Mindesteffizienzstandards dar. In Durchführungsmaßnahmen werden verschiede-

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ne Anforderungen an einzelne Produktgruppen festgelegt. Die Erfüllung dieser Anforderun-gen muss gegeben sein, damit das Produkt die CE-Kennzeichnung tragen und damit in der EU verkauft, in Betrieb genommen oder in die EU importiert werden darf. Am 23. Juli 2009 wurde die entsprechende Verordnung für Elektromotoren im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Diese sieht Mindestanforderungen an die Energieeffizienz von Motoren in der Leistungsklas-se 0,75 kW und 375 kW vor. Die Verordnung staffelt sich in drei Stufen:

• Ab 16. Juni 2011 müssen die Motoren die Energieeffizienzklasse IE2 einhalten.

• Ab Januar 2015 ist in der Leistungsklasse 7,5 – 375 kW,

• und ab Januar 2017 für Motoren mit 0,75 – 375 kW die Energieeffizienzklasse IE3 einzu-halten. Alternativ dazu können die Motoren auch nur IE2 genügen, wenn sie zusätzlich mit einer variablen Motorsteuerung (Variable Speed Drive) ausgestattet sind.

Für eine finanzielle Förderung von Elektromotoren bedeutet dies, dass die Förderung von IE2 Motoren ausgeschlossen ist, da IE2 Motoren bereits ab Mitte 2011 verbindlich vorge-schrieben sind. IE3 Motoren werden allerdings erst ab 2015 bzw. 2017 verbindlich vorge-schrieben und öffnen hierfür ein Fenster für eine zeitlich begrenzte Impuls-Förderung. IE4 Motoren sind heute erst in wenigen Anwendungen eingesetzt und können daher ebenfalls Gegenstand der Förderung sein.

Weitere Produktgruppen, die für Elektromotoren wichtig sind, wurden im Rahmen des Eco-design-Prozesses ebenfalls reguliert bzw. die Regulierung steht an (Umwälzpumpen, Venti-latoren, Industrielle Pumpen, Lüfter, Klima- und Lüftungsanlagen, Werkzeugmaschinen). Dies wird aber noch Jahre dauern und damit stehen wichtige Beiträge zu den Klimaschutz-zielen der EU und Deutschlands in Frage.

Ein Förderprogramm für effiziente Elektromotoren im Rahmen der NKI muss auf der einen Seite den bereits bestehenden Politikmaßnahmen im Rahmen der Ökodesign-Richtlinie Rechnung tragen, auf der anderen Seite zielgerichtet die oben genannt ökonomischen und nicht-ökonomischen Hemmnisse angehen. Daher basiert das hier entwickelte Förderkonzept – den Impetus des EuP-Prozesses aufgreifend – auf verschiedenen Säulen (Abbildung 6-42):

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Abbildung 6-42: Mögliche Säulen eines Förderkonzeptes „Elektromotoren und Motorsysteme“

• Ordnungsrechtliche Maßnahmen zum Verbot ineffizienter Motoren gemäß Ökodesign-Richtlinie.

• Kurzfristige finanzielle Impuls-Förderung bei der Investition in besonders effiziente Kom-ponenten (Säule 1). Fördergegenstand sind IE3- (bis 2015/17) bzw. IE4-Motoren für den stationären Einsatz. IE2 Motoren sind ausgeschlossen, da sie bereits durch Ökodesign-standards 2011 verbindlich eingeführt wurden.

• Kurzfristige finanzielle Impuls-Förderung bei der Investition besonders effizienter Motor-Anwendungen (Säule 2): Neben der Förderung von Einzelmotoren wird angestrebt, auch das Effizienzpotenzial von Gesamtsystemen zu erschließen. Für diese Säule müssen grundsätzlich standardisierbare, vergleichbare Systeme herangezogen werden, auf die ein pauschaler Fördermechanismus angewendet werden kann. Beginnend mit raumluft-technischen Anlagen und Druckluftsystemen können zukünftig weitere Systeme hinzu-kommen.

• Eine zeitlich befristete Abwrackpämie für größere Motoren und Motorsysteme mit mehr als 55 kW und bis zu 200 kW, zum Teil unterstützt durch Beratung und Audits.

• Schaffung eines besseren Kenntnisstandes und angemessener Entscheidungsroutinen für das Thema durch gezielte Informations- und Fortbildungskampagnen bis hin zu einer besseren Ausbildung der jeweiligen Zielgruppen (Säule 3). Dies zielt insbesondere auf die nicht-ökonomischen Hemmnisse ab und sollte insbesondere folgende Aktivitäten integrie-ren bzw. entwickeln:

− Die bereits angelaufenen 30 Pilot-Energieeffizienz- und Klimaschutz-Netzwerke der NKI (und den hier entwickelten LEEN Standards)

− Selbstverpflichtung der Hersteller von Elektromotoren und -systemen der deutschen Hersteller und Importeure für die Angabe der Lebenszykluskosten nach einem jeweils festgelegten Berechnungsschema bei jedem Angebot eines Elektromotorensystems.

− Erarbeitung und Einführung eines Produkt-Labels, das – in Analogie zu "Intel Inside" – "on-ly high efficiency electrical components inside" heißt und signalisiert, dass die Maschine

Förderung von IE3-und IE4-Einzel-motoren

Förderung von hoch-effizienten RLT-Anlagen

Förderung von hoch-effizienten Druckluft-Anlagen

Informations-und Fortbildungs-Kampagne

gemeinsam mit den Wirtschafts-verbänden

Komponenten Systeme

Später:Förderung von Individual-systemennach vorher-gehender Beratung

Umfeld

Vorgaben der Ökodesign-Richtliniefür Einzelmotoren, Ventilatoren, Pumpen, Lüftungsanlagen, Werkzeugmaschinen, ...

Weitere flankierende

Instrumente

Weitere

IFEU: NKI\Fördersystematik.ppt

Effizienz-tische, 30-Pilotnetz-werke, u.a.

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oder Anlage nur mit Hocheffizienz-Motoren sowie mit hocheffizienten Pumpen, Ventilatoren o-der Kompressoren ausgestattet ist. Hierzu bedarf es noch der Erarbeitung von Effizienzklas-sen für die jeweiligen Systeme und entsprechender Testvorschriften sowie des Aufbaus von Teststationen.

− Informationsflyer und Vorträge in Jahrestreffen der Anwender-Verbände zur Aufklärung der Berechnungsmethoden zur Rentabilität und zu Risiken bei langfristigen Energieeffizi-enz-Investitionen wie bei Elektromotoren und deren Systemen.

− Fortbildungskampagnen über geeignete Fortbildungsträger (z. B. VDI, IHKs, Energieagentu-ren) für die Anwender und beratenden Ingenierure zu effizienten Anwendung von Elektro-Motoren und deren Systemen und zur Berechnung ihrer Wirtschaftlichkeit.

− Erarbeitung von qualitativ hochwertigen Investitionsberechnungshilfen für eine sachge-rechte und schnelle Ermittlung der Energiekosteneinsparung und der Wirtschaftlichkeit der hocheffizienten Lösungen gegenüber der Normallösung für beratende Ingenieure, Ingenieure von OEMs und Energieverantwortliche größerer Betriebe (wird derzeit erarbeitet im Rahmen des 30 Pilotnetzwerke-Projektes).

• Mittelfristig die Förderung von individuellen Einsparlösungen nach Durchführung einer Energieberatung (Säule 4). Jenseits standardisierbarer Gesamtsysteme gibt es eine Fülle von Systemen, die sich nicht durch pauschale Fördermechanismen abbilden lassen, da ihre Ausgestaltung und die jeweilige Einsparmöglichkeit stark vom Einsatzfall abhängen. Für diese Systeme kann perspektivisch ein zweistufiger Fördermechanismus entwickelt werden, der auf einem geförderten Motor-Energieaudit (vgl. Schweiz) oder einer ver-gleichbaren Energieberatung beruht, gefolgt von einem Investitionszuschuss für den Fall eines attraktiven Einsparpotenzials.

Tabelle 6-32 zeigt die wichtigsten Eckpunkte des Förderkonzepts einschließlich der benötig-ten Fördervolumina. Die hier beschriebenen Förderbereiche und Instrumenten-Bündel sind als ein erster konsequenter Beginn eines umfassenderen Klimaschutz- und Energieeffizienz-programms für Elektromotorensystem in Industrie und GHD-Sektor zu verstehen; weitere Elektromotorensystem wie Pumpen, Ventilatoren, Kältekompressoren könnten nach Anlau-fen dieses vorgeschlagenen Programms hinzukommen (soweit sie nicht über die OEM-Förderung schon teilweise miterfasst sind).

Es sei betont, dass es sich hier auch um ein industrie- und außenhandelspolitisches Pro-gramm handelt. Wenn die Rahmenbedingungen in Deutschland nicht schnell günstiger wer-den, entstehen in anderen Ländern wie den USA oder China Wettbewerbsvorteile durch Lern- und Skaleneffekte, die es deutschen Herstellern zunehmend schwerer machen wür-den, sich sowohl auf dem Binnenmarkt als auch auf den internationalen Märkten zu behaup-ten.

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Tabelle 6-32: Zusammenfassung der Eckpunkte des Säulenkonzepts (ausführliche Ausarbeitung in ISI/IREES/IFEU (2009)

Säule Laufzeit Förderkosten (Mio. €)

Förderung Förder-effizienz (€/t CO2)

CO2-Minderung (Mt)*

Weitere Effekte

1. Einzelmotorenförde-rung/Abwrackprämie

2 Jahre für IE3, mindestens 5 Jahre für IE4 bzw. IE3 mit Drehzahlregelung

172 Kleine Motoren bis 55 kW: 5-10 % (Bonus bei Dreh-zahlregelung). Große Motoren 55-200 kW: Abwrack-prämie 5 €/kW

24 7,1 Vorzeitige Markt-transformation: 4,1 Mt CO2

2. Standardisierbare Gesamtsysteme RLT-Anlagen (Effizienzkl. A+, mind. IE3-Motor, max. SFP 3)

5 Jahre 200 0,3 € je m3/h oder 10 % Netto-Investkosten

20 10 Vorzeitige Markt-transformation

Druckluft (10 % Bestgeräte nach Benchmark, mind. IE3-Motor, Abwärme-nutzung)

5 Jahre 46 70 € je kW 16 3,8

3. Informations/Aus-/ Fortbildungssäule, Teststände und -verfahren

4 Jahre 15 bis 20 - - Flankierung der Förderprogramme

wirkt auch für alle Energieeffizienz-Investitionen

4. Förderung von derzeit nicht standar-disierten Gesamtsystemen

Mittelfristig realisierbares Programm: Erst Anlagencheck, dann Investitionszuschuss (analog Kälteprogramm)

Total zwischen 2 und 5 Jahren

435 21 21

Kumuliert über Lebensdauer.

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6.7.3 Kälteerzeugung

Die jüngst erschienene Studie zum Kältebedarf und dessen Energiebedarf des VDMA (2011) kommt bei ihren Analysen zu dem Ergebnis, dass im Jahre 2009 etwa 85 TWh für die Bereit-stellung von Klimatisierungs- und Prozesskälte in Deutschland erforderlich waren (vgl. Tabel-le 6-33). Eine vergleichbare Analyse aus dem Jahre 2002 (DKV 2002) kam zu einem gut 10 % geringeren Endenergiebedarf von 77 TWh, berechnet für einen jährlichen Gesamtkäl-tebedarf von 165.000 GWh . Dabei teilt sich die erforderliche Endenergie auf 66 TWh elektri-schen und 11 TWh nicht-elektrischen Energiebedarf auf, d.h., der Anteil der nicht-elektrischen Energie hat sich von 14,8 % im Jahre 2002 auf 16,7 % in 2009 erhöht. Zu dieser leichten Verschiebung mag die Kälte im Transportbereich (Diesel, Benzin) und vor allem die Kälteerzeugung durch Fernwärme-betriebene Absorptionstechniken beigetragen haben.

Tabelle 6-33: End- und Primärenergiebedarf für die Erzeugung von Kälte in allen Sektoren in Deutsch-land im Jahre 2009 (VDMA 2011)

Einsatzgebiet Gesamtendenergiebedarf Primärenergie-bedarf

elektrisch (Strom)

Nicht-elektr.

gesamt

(GWh/a) (GWh/a) (GWh/a) (GWh/a)

Haushaltskälte 24.138 -- 24.138 71.690

Supermarktkälte 8.592 -- 8.592 25.518

Nahrungsmittelherstellung 6.748 138 6886 20.317

Gewerbe 5.396 110 5.507 16.248

Transport 563 1.134 1.723 4.808

Klimatisierung 10.795 12.301 23.096 70.701

Industrie* 9.804 200 10.004 29.517

Medizin 1.348 -- 1.348 4.005

Kühlhäuser 1.406 -- 1-406 4.175

Wärmepumpen 1.532 -- 1.532 4.551

Sonstige Sektoren 632 300 932 2.672

Gesamt 70.955 14.208 85.163 254.203

*ohne Nahrungsmittelherstellung

In den privaten Haushalten werden durch den Betrieb von Kühl- und Gefriergeräten etwa 15,8 TWh pro Jahr an Strom benötigt. In den Arbeitsstätten benötigen diese Geräte noch-mals 8,2 TWh (VDMA 2011). Die Geräte sind zum Teil sehr ineffizient, da der Handel immer noch Geräte mit sehr hohen spezifischen Stromverbräuchen anbietet (B- und C-Geräte) und das EU-Energieverbrauchs-Label für diese Geräte viel zu spät aktualisiert wurde.

In der Industrie stellt die Erzeugung von Kälte eine unabdingbare Voraussetzung für die Durchführung bestimmter industrieller Prozesse und Verfahren z. B. in der Nahrungsmittel- oder der Chemischen Industrie bzw. für die Klimatisierung von Gebäuden (auch für die Rein-raumtechnik) dar (vgl. Tabelle 6-34). Dabei ist zu beachten, dass die industrielle Kältetechnik aufgrund der sehr unterschiedlichen Prozesse relativ komplex ist und jeweiligen Produkti-onsbedingungen angepasst werden muss. Gleichzeitig werden – im Gegensatz zu Anwen-

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dungen im GHD-Sektor oder den privaten Haushalten – meist recht große Kälteleistungen für die Produktion benötigt.

Tabelle 6-34: Kälteerzeugung für Prozesse und Klima in der deutschen Industrie nach Branchen und erforderlicher Endenergiebedarf 2007 (Quellen Peetz 2007, VDMA 2009)

Industriesektor

Tempera-turbereich (°C)

Kältebedarf (GWh/a)

Energiebedarf der Kälteerzeugung (GWh/a)

Anzahl der Kälteanlagen

Lebensmittelherstellung -35 bis 10 49.669 17.132 15.000 - 15.256 Fleischverarbeitung -20 bis 15 1.985 972 1.322 Brauereien -5 bis -3 1.362 454 1.200 - 1.618 Milchviehbetriebe 4 bis 5 1.080 600 97.000 Chemische Industrie -10 bis >0 1.085 404 1.700 - 4.700 Kunststoffindustrie meist >0 n/a 464 bis 927 4.800 - 6.200 Metallindustrie 6 gering n/a 2.000 Maschinenbau >0 gering n/a 3.800 Textilindustrie >6 n/a 140 bis 420 n/a Glasindustrie 0 bis >30 446 n/a n/a Papierindustrie >0 gering n/a 1.000 Recycling >0 n/a 21 bis 63 n/a Tabakverarbeitung 15 <201 <61 n/a Bergbau 3 1.680 480 200 Pflanzenlagerung/ -großhandel 6 bis 10 756 365 9.715

Industriesektoren mit großem Kältebedarf sind neben dem Ernährungsgewerbe und der Chemischen Industrie z. B. die Fahrzeugindustrie oder der Maschinenbau (VDMA 2009). Generell besteht ein gewisser Kühlbedarf in unterschiedlichen Industriesektoren, bei denen Oberflächentechnik (z. B. Lackierprozesse) zum Einsatz kommen. So sind an Lackier- und Trocknungsprozessen häufig Kühlzonen angeschlossen, um eine Produktion mit hohen Stückzahlen bzw. geringe Prozessdurchlaufzeiten zu garantieren (VDMA 2009). Im Gegen-satz dazu kommt im Baugewerbe Kältetechnik beim Bodengefrierverfahren oder dem Kühlen von Beton zum Einsatz. Insgesamt gab es im Jahr 2008 in Deutschland etwa 548.000 indust-rielle Kältesysteme, wobei zwischen großen zentralen Systemen und kleineren, dezentralen Kältesystemen (Kompressoren, Flüssigkeitssätze, etc.) für Nebenprozesse unterschieden werden kann.

Im Gewerbe, Dienstleistungs- und Handels-Sektor (GHD) ist der Prozesskältebedarf in den Supermärkten (8,5 TWh/a) und dem sonstigen Lebensmittel-Gewerbe und Handel sowie Ho-tels und Gastgewerbe (5,5 TWh/a) bedeutend. Hinzu kommt die Klimatisierungskälte in Bü-ro- und ähnlichen Dienstleistungsgebäuden, in Krankenhäusern sowie in der Industrie (ca. 11,3 TWh/a), davon 93 % Strom als Antriebsenergie (VDMA 2011).

Im Transport führt der Prozesskältebedarf zu 1,7 TWh/a Endenergiebedarf, meist für Nah-rungsmitteltransporte und die Klimatisierung im Straßen- und Schienenverkehr zu 11 TWh/a, meist mit Diesel oder Benzin als Antriebsenergie, insbesondere bei Pkw.

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Kälteerzeugung

Die Wahl der Kältesysteme hängt technisch bedingt von speziellen Anforderungen der Kälte-Prozesse oder Kühlzwecke ab, zuweilen auch von den örtlichen Möglichkeiten. Entschei-dend sind hierbei mehrere Faktoren:

• das Temperaturniveau des Kältebedarfs (in der Regel zwischen 4°C und 12°C oder < 0 °C bei Prozesskälte i.a. bis zu -20 °C oder bis hinunter zu sehr tiefen Temperaturen in der Chemischen Industrie, z.B. der Luftzerlegung bis -190 °C),

• die Charakteristik der Kältelast (z.B. kontinuierlich, stoßweise), • verfügbare Energieträger (eventuell Abwärme für die Absorptionstechnik), • örtliche Aufstellungsbedingungen der Kälteanlagen (verfügbare Fläche bzw. zulässi-

ge Lasten für Kältemaschinen und Rückkühlwerke).

Technologisch kann man bei den Kälteerzeugern zwischen drei Arten unterscheiden: die Kompressoren, die Turboverdichter und die Absorptionstechnik. Kompressoren und Absorp-tionstechnik werden auch in kleinen Leistungen eingesetzt. Die Absorptionstechnik hat dabei den Vorteil, dass sie keinen fossilen Energieträger oder kaum Strom für die Kälteerzeugung benötigt, sondern auch Abwärme nutzen kann und daher unter Energieeffizienz-Gesichtspunkten eine besonders interessante Option ist.

Kompressoren

Kompressionskältemaschinen kommen als Hubkolbenverdichter in Maschinen kleiner Kälte-leistung (einige kW) und Schraubenverdichter im mittleren Leistungsbereich (einige kW bis ca. 500 kW) zum Einsatz. Je nach den klimatischen und sonstigen Standortbedingungen gibt es verschiedene Varianten der Rückkühlung über luftgekühlte und wassergekühlte Konden-satoren, d.h., die Abgabe der entzogenen Wärme und der Antriebsleistung.

Turboverdichter

Eine Voraussetzung für den Einsatz von Turboverdichtern bildet der Bedarf an vergleichs-weise großen Kälteleistungen (1 – 50 MW z.B. für Raffinerien, Grundstoffchemie, Nah-rungsmittel-Industrie, Großgebäude). Turboverdichter für Kälteanlagen arbeiten als Strö-mungsmaschinen im Gegensatz zu den Verdrängungsmaschinen durch Umwandlung der dem Volumenstrom im Laufrad erteilten Bewegungsenergie in Druck. Die Druckerhöhung des Gases im Turboverdichter erfolgt bei einem kontinuierlichen Strömungsvorgang durch ein mit Schaufeln besetztes Laufrad, mit dem mechanische Arbeit auf die angesaugten Dämpfe übertragen wird. Die Höhe des Druckes ist von der Dichte des Kältemitteldampfes und von der Umfangsgeschwindigkeit des Laufrades abhängig.

Trotz des besseren Wirkungsgrades der Axialverdichter werden als Kältemittelverdichter fast ausschließlich Radialverdichter eingesetzt, da einerseits das erreichbare Druckverhältnis pro Stufe höher und andererseits die Empfindlichkeit gegen Schmutz geringer ist. Zudem sind die Herstellungskosten von Axialverdichtern höher.

Absorptionsanlagen

Die Mehrheit aller thermisch angetriebenen Kältemaschinen nutzt das Absorptionsverfahren. Der aus dem Verdampfer kommende Kältemitteldampf wird hier nicht mechanisch verdichtet, sondern über einen mit Wärme angetriebenen „thermischen Verdichter“, bestehend aus ei-

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nem Absorber und Generator/Austreiber. Als Kältemittel/Sorptionsmittel-Stoffpaarungen werden entweder Wasser/Lithiumbromid (für Kaltwassererzeugung >5°C) oder Ammoni-ak/Wasser eingesetzt. Letztere ermöglicht bei entsprechend hoher Antriebstemperatur auch Nutztemperaturen unterhalb von 0°C. Die benötigte Antriebstemperatur liegt bei einstufigen Absorptionsmaschinen bei 70-120°C. Absorptionskältemaschinen haben in Asien (insbeson-dere Japan) eine lange Tradition im Gegensatz zu Europa und Nordamerika.

Energieeffizienz-Potenziale bei der Kälteerzeugung und -nutzung

Energieeffizienz-Potenziale im Prozess- und Klimakältebereich zu heben, beginnt nicht bei der Kälte-Erzeugung, sondern bei ihrer Nutzung und ihrer Verteilung:

• Bei der Klimatisierung beispielsweise sind hinreichende Wärmedämmung von Fas-saden, Dächern und Kellern, Fenstern und Türen ebenso wichtig wie eine Verschat-tung sonnenbeschienener Fensterflächen und Glasfronten. Auch bei Straßen- und Schienenfahrzeugen ist die Wärmedämmung völlig unzureichend und bei Gebäuden die Nachtauskühlung die Ausnahme. Hinzu kommen nicht selten unzureichend be-treute Regelung der Klimatisierung (zu kalt, zum Teil wird geheizt und zugleich ge-kühlt) oder Verminderung interner Lasten. Hier gibt es in erheblichem Umfang inves-tive oder organisatorische Maßnahmen, die den Kältebedarf vermindern würden.

• Bei der Prozesskälte gibt es vergleichbar viele Energieeffizienz-Potenziale wie z. B. eine sachgerechte Temperatureinhaltung durch eine gute Regelung, verbesserte Wärmedämmung von Arbeitsmaschinen, Kühlräumen und -theken, geschlossene Kühltheken, Kälterückgewinnung bei Auftau-Prozessen zur Abkühlung anderer Pro-dukte.

• Häufig sind auch die Kälte-führenden Leitungen nicht hinreichend wärmegedämmt oder in Zeitperioden von keinem Kältebedarf nicht abgeschiebert (z. B. an Wochen-enden).

Bei der Kälteerzeugung selbst sind ebenfalls viele Maßnahmen möglich, die zu einer verbes-serten Kälteleistung führen:

• So ist die Leistungszahl (das Verhältnis von Kälteleistung zur Elektroantriebsleistung) insbesondere von der Art des eingesetzten Kondensators/Verflüssigers abhängig. Luftgekühlte Kompressionskältemaschinen weisen im Normalfall eine geringere Leis-tungszahl (ε ≈ 2,5) auf als Kälteanlagen mit Wasserkühlung (ε ≈ 3,5).

• Da der Bedarf an Antriebsenergie entscheidend von der Differenz zwischen erzeugter Kaltwassertemperatur und der Temperatur der Rückkühlung abhängt, sollte die Käl-temaschine mit hohen Kaltwassertemperaturen betrieben werden, , da pro °C Tem-peraturerhöhung die Kälteleistung um bis zu 8 % ansteigt.

• Dem eingesetzten Rückkühlsystem und seiner Auslegung kommt eine zentrale Be-deutung zu, da es neben den Pumpen der größte Verbraucher elektrischer Energie ist und das Leistungsvermögen der gesamten Anlage maßgeblich beeinflusst. Die Rückkühlung über installationsnahe Wasserquellen oder Erdsonden ist effizienter als die meist eine nasse Rückkühlung in offenen und geschlossenen Kühltürmen oder eine trockene Rückkühlung, die durch Besprühen mit Wasser verbessert werden kann.

• Wenig praktiziert ist die Erzeugung von Kälte durch Absorptionsanlagen, obwohl im Betrieb Abwärme bei Temperaturen zwischen 65 und 95 °C vorliegt.

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• Soweit für die Kälteerzeugung Kompressoren oder Turbomaschinen eingesetzt wer-den, ist immer die Nutzung der Abwärme dieser Verdichter eine Chance, um brenn-stoffseitig den Prozess- oder Heizbrennstoffbedarf zu reduzieren.

Insgesamt liegen die wirtschaftlichen Energieeffizienz-Potenziale bei der Kältenutzung und -erzeugung zwischen 20 % und mehr als 50 %. Sie werden aber aus mancherlei Gründen nur zu einem geringeren Anteil genutzt, da ihrer Ausschöpfung eine Reihe von Hemmnissen entgegen stehen.

Hemmnisse der Ausschöpfung der Effizienz-Potenziale

Neben den allgemein zu beobachtenden Hemmnissen wie z.B.: • Vernachlässigung der Nebenanlagen als „nicht strategische Investition“, • alleinige Ausrichtung der Energieeffizienz-Investitionen an der Amortisationszeit (ei-

nem Risikomaß) ohne Berechnung der Rentabilität (anhand des Barwertes oder der internen Verzinsung),

• fehlende energietechnische Kenntnisse bei KMU, aber auch bei Installateuren und Architekten sowie

• mangelndes Interesse von Groß- und Einzelhandel, ihre Kunden auf die hocheffizien-ten Lösungen hinzuweisen

gibt es auch Kältetechnik-spezifische Hemmnisse bzw. spezielle Ausprägungen der o.g. all-gemeinen Hemmnisse. Hierbei handelt es sich bei den Akteursgruppen nicht nur um die in-vestierenden privaten Haushalte oder die Unternehmen und Gebietskörperschaften, sondern auch um die Produzenten, die Verkäufer im Einzelhandel, die beratenden Ingenieure, die Ar-chitekten, die Installations- und Wartungsfirmen sowie die Nutzer der Kälte- und Kühlanlagen sowie der Klimatisierung.

Bei allen genannten Gruppen (mit Ausnahme der Hersteller und den „typischen Ausnahmen“ in den anderen Gruppen) sind Informations- und Kenntnisdefizite ein zentrales Hemmnis der ungenutzten Energieeffizienz-Potenziale.

• Die Verkäufer im Einzelhandel sind meist nicht hinreichend ausgebildet, um den Un-terschied von hocheffizienten gegenüber herkömmlichen Kühl- und Gefriergeräten er-läutern zu können.

• Die Architekten haben i.a. zu wenige Kenntnisse, welcher Kältebedarf und damit Kli-matisierungskosten bei einer Glasfassade entstehen und wie man Design-Alternativen der Fassade oder des Baukörpers den Klimatisierungskosten gegen-überstellen kann, anhand dessen der Investor seine Entscheidung treffen könnte.

• Der beratende Ingenieur mag zu wenige Kenntnisse über die Absorptionstechnik ha-ben und daher die Investition dieser Technik trotz anfallender Abwärme nicht in Be-tracht ziehen.

• Die verschiedenen Optionen der Rückkühlung (Grundwasser, Sprinklerbecken, Be-sprühen bei trockener Rückkühlung) mögen vielen Beteiligten nicht bekannt sein und somit von vornherein nicht betrachtet werden.

• Die Nutzer von klimatisierten Räumen haben meist keine Ahnung über die Kühlungs-kosten in Abhängigkeit von der jeweiligen Raumtemperatur oder verschatteten Fens-tern.

Derartige Hemmnisse sind zahlreich und erfordern in erheblichem Umfang Maßnahmen nicht nur der Politik, sondern auch der betroffenen Verbände der Akteursgruppen.

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Maßnahmen von Politik, Verwaltung und Verbänden der Akteursgruppen

Ähnlich wie bei den allgemeinen Hemmnissen gibt es seitens der politischen Rahmenbedin-gungen bereits eine Vielzahl von Maßnahmen seitens der EU (z. B. Öko-Design-Direktive, Dienstleistungs-Direktive, Gebäude-Direktive), der Bundesregierung (z. B. KfW-Beratungsprogramm, KfW-Kreditprogramme, Kälte-Förderprogramm des BMU) und mancher Bundesländer (z. B. über die Energieagenturen). Speziell für die Kältenutzung und -erzeugung abgestimmte Maßnahmen sind derzeit dringlich (Bürger u.a. 2011):

• eine schnelle Umsetzung der Ökodesign-Direktive für Kälte-Kompressoren und für Klimatisierungskompaktgeräte, aber auch für Pkw.

• eine regelmäßige Erneuerung der Klassifizierung der Energieeffizienz-Kenn-zeichnung, am besten nach dem Top runner-Prinzip) für Kühl- und Gefriergeräte,

• eine vielfältige Informationskampagne in den verschiedenen Akteursgruppen (Archi-tekten, beratende Ingenieure, Energiemanager, Verkaufspersonal im Einzelhandel, Installationshandwerker, Kfz-Handwerker) zu Themen der Energieeffizienz-Möglichkeiten, Wirtschaftlichkeitsberechnungen sowie Kälteerzeugungs- und Rück-kühlungsoptionen. Diese Informationskampagne ist – schon aus Fach- und Akzep-tanzgründen – eine vornehmliche Sache der betroffenen Verbände und Innungen mit ihren Möglichkeiten der Information auf Jahrestagungen durch angesehene Ge-schäftsführer bzw. Vertreter der jeweiligen Branche, der brancheneigenen Informati-onsmedien und Ausbildungsprogramme,

• vergleichbare Verbesserungen in den Unterrichtsunterlagen der beruflichen Ausbil-dung für die angesprochenen Akteursgruppen, sowie

• Intensivierung des Erfahrungsaustauschs durch Energieeffizienz-Netzwerke bei mitt-leren und großen Unternehmen oder durch Best Practice-Beispiele für KMU.

Die Beispiele dieser Maßnahmen zeigen auch, wie wichtig die Aktivitäten der involvierten Selbstorganisationen der Wirtschaft und Verbraucher für die Überwindung der bestehenden Hemmnisse sind (vgl. auch Kapitel 6.3).

Schlussfolgerungen für die NKI

Das Förderprogramm des BMU ist für Anlagen ab einem Jahresenergieverbrauch von 150.000 kWhel beschränkt, d.h. die kleineren Anlagen des Nahrungsmittelhandwerks, der Milchviehbetriebe sowie der kleineren Unternehmen in der verarbeitenden Industrie, die zwi-schen 30.000 und 150.000 kWhel/a verbrauchen, können bisher gar nicht gefördert werden. Als ein Grund dafür wurden bisher seitens der Verwaltung relativ hohe Verwaltungskosten von Förderanträgen genannt. (Heuberger/Ammon 2011).

Vor diesem Hintergrund empfehlen die Autoren, das Kälteanlagen-Förderprogramm im Rahmen der NKI für niedrigere Leistungen zu erweitern und Energieeffizienz-Maßnahmen bereits ab einem Jahresenergieverbrauch von 30.000 kWhel zu fördern. Dazu müsste das gegenwärtig auf die Großanlagen abgestimmte Genehmigungsverfahren vereinfacht werden, um die Verwaltungsaufwendungen zu reduzieren.

Da Absorptionsanlagen bei der Nutzung von Abwärme, Fernwärme im Sommerhalbjahr oder von thermischer Solarenergie in Zukunft eine zunehmende Chance darstellen, strombetrie-bene Kompressoranlagen klimafreundlich zu substitutieren, empfiehlt es sich dringend, die Förderung der Kälteerzeugung durch Absorptionsanlagen zu etablieren.

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Zudem empfehlen die Autoren, für Anlagen unter 100.000 kWh ein neues Instrument in Deutschland einzusetzen, das in der Schweiz seit zwei Jahren mit deutlichem Erfolg einge-setzt wird, die wettbewerbliche Ausschreibung (BFE 2009). Solche Ausschreibungen im Elektrizitätsbereich sind in der Schweiz ein Förderinstrument, mit denen über einen Fonds diejenigen Stromeffizienzmassnahmen finanziell unterstützt werden, die sich im Rahmen ei-nes geregelten Ausschreibeverfahrens (Auktion) mit dem besten Kosten-/Wirkungsverhältnis auszeichnen. Im Bereich der Kälteanlagen wird dieses Instrument seit 2010 eingesetzt.

Insgesamt ist hierzu eine Kältekampagne zu entwickeln, die zielgruppenspezifische Informa-tions- und Fortbildungsmaterialien, die Erarbeitung spezieller Kälte-Contracting-Verträge, wettbewerbliche Ausschreibungen und die Ausdehnung des Förderprogramms auf kleine An-lagen und verstärkte Förderung der Absorptionstechnik umfasst.

6.7.4 Multiplikatorenkonzept für die Förderung effizienter industrieller Querschnittstechnologien

Ergänzend zu den hier konzipierten Förderprogrammen soll im Folgenden ein auf den Säu-len „Information“ und „Beratung“ aufgebautes Multiplikatorenkonzept für die schnellere Marktdiffusion hocheffizienter industrieller Querschnittstechnologien (Elektromotoren, Druck-luftsysteme, Pumpen, Ventilatoren, Beleuchtung, Kälteerzeugung) entwickelt werden. Dabei werden auch mögliche Schnittstellen mit bereits existierenden Aktivitäten berücksichtigt. Das Konzept baut auf einem gemeinsam von der Deutschen Energie-Agentur (dena) und dem Fraunhofer ISI entwickelten Konzept für Druckluftsysteme68 und Vorschlägen aus der Wirt-schaft zur Weiterentwicklung dieser Initiative auf. Es wird vorgeschlagen, den Schwerpunkt bei der Weiterentwicklung insbesondere auf folgende Punkte zu legen:

• Verstärkung der Multiplikatorwirkung über verschiedene Informationskanäle bei Anwen-dern von Querschnittstechnologien, Großhändlern für Querschnittstechnologien, Maschi-nen- und Anlagenherstellern.

• Verstärktes Einbinden privater Akteure aus der Stromwirtschaft zur Umsetzung der EU-Energieeffizienz- und Dienstleistungsrichtlinie in Deutschland.

• Entwicklung eines Benchmarkingsystems für Querschnittstechnologien als Unterstüt-zungsangebot für die Anwender in Anlehnung an bisherige Entwicklungen für effiziente Druckluftsysteme. Dieses Benchmarkingsystem kann auch die Berichterstattung privater Akteure für die Energieeffizienzrichtlinie unterstützen.

Einzubindende Akteure

Folgende Akteure des Effizienzmarktes sind in das Konzept einzubeziehen:

• Die Deutsche Energie-Agentur (dena) als möglicher Koordinator eines solchen Kon-zepts.

• Zur Umsetzung und Einbindung der Energieversorger in die Aktivitäten wäre es außerdem sinnvoll, einen Akteur wie HEA – Fachgemeinschaft für effiziente Energieanwendung e.V. von Anfang an mit in die Entwicklung des Multiplikatorkonzepts zu integrieren69. Die-se haben bereits früher Interesse an solchen Aktivitäten geäußert.

68 http://www.druckluft-effizient.de/ 69 Die HEA hat bereits seit längerem Interesse an der Beteiligung an entsprechenden Aktivitäten ge-äußert.

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• Anwender von Querschnittstechnologien als wichtigster Adressat der Kampagne.

• Großhändler für Querschnittstechnologien, die aus Gründen der Kapitalkostenmini-mierung hocheffiziente Motoren, Ventilatoren oder Pumpen, die noch in geringerer Stück-zahl hergestellt werden, derzeit häufig nicht auf Lager haben.

• Maschinen- und Anlagenhersteller, die aus Kostengründen (z. B. Motoren billiger in der Investition, aber nicht im Lebenszyklus) oder wegen mangelnder Nachfrage der Einkäufer ihrer Kunden weniger energieeffiziente Komponenten (z. B. Motoren, Ventilatoren, Pum-pen, Kompressoren, Wärmetauscher, Regelung und Wärmedämmung) in ihre Produkte einbauen.

Die EU-Energieeffizienz-Richtlinie von 2006 sieht vor, dass private Akteure, insbesondere Energieversorger, sich verstärkt um die Durchdringung des Marktes mit Effizienztechnolo-gien bemühen. Vor diesem Hintergrund könnten auch die Energieversorger als weiterer Ak-teur in die Aktivitäten eingebunden werden.

Grobkonzept für ein Indikatorsystem bei ausgewählten Querschnittstechnologien

Während Indikatoren im Bereich der Haushaltgroßgeräte (Labelling) und im Bereich der Hauswärmetechnik (Energieausweis) bereits europaweit einen vergleichbaren Standard ha-ben, sind solche Indikatoren im Bereich industrieller Umwandlungsprozesse noch nicht defi-niert worden. Eine Ausnahme bilden Druckluftsysteme, für welche durch dena/Fraunhofer bereits ein entsprechendes System an Indikatoren entwickelt wurde. Im Folgenden soll ein Verfahren aufgezeigt werden, in welcher Weise sich für industrielle Energieumwandlungs-prozesse europaweit ein Indikatorsystem einführen lässt. Dieses Indikatorsystem soll we-sentlich für industrielle Querschnittstechnologien gelten, die europaweit in gleicher oder ähn-licher Ausprägung in den einzelnen Mitgliedsstaaten der EU eingeführt sind. Wie hier gezeigt wurde, entfällt auf diese Technologien insbesondere beim Strom der überwiegende Teil des quantifizierten Einsparpotenzials.

Für folgende Technologien wird in der nachfolgenden Übersicht das Grobkonzept Indikator- bzw. Benchmarksystems dargestellt: Drucklufterzeugung, Elektromotoren, Dampferzeuger, Kälteerzeugung, Pumpen, Ventilatoren, industrielle Lichtanwendung, industrielle Heizung und Klimatisierung.

Elektromotoren Indikator → Anteil der EFF 1-Motoren an der Gesamtheit

aller Motoren (2- und 4-polige Standard-Industrie- motoren mit Niederspannungs-Wechselstrom betrie-ben)

Voraussetzung: - Vereinbarung CEMEP – EU-Kommission besteht - Meldung der Marktzahlen durch CEMEP für alle Mit-

gliedsstaaten möglich Erfahrung: - Vereinbarung von 1999

- Erfolg bei EFF 2-Motoren zufrieden stellend, bei EFF 1 Motoren bisher gering, da EFF 1-Motoren ca. 25 % teurer (Kupferanteil) mit steigender Tendenz (Zu-nahme der Rohstoffkosten)

- Motor Challenge Programm der EU - "Elektromotoren 1-150 kW, Wasserpumpen (Kom-

merzielle Gebäude, Trinkwasser, Landwirtschaft), Zirkulatoren in Gebäuden, Ventilatoren (Nicht-Wohngebäude)" ist eine der Studien im Rahmen der

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Energy Using Products (EuP)-Richtlinie (Verantwort-lich: AEA Technology, www.ecomotors.org, Beteili-gung ISI)

Entwicklung des Indikators:

- Anteil der EFF 1-Motoren lässt sich direkt in erreich-ter Energieeinsparung ausdrücken.

Anreize: - Finanzielle Anreize erforderlich, um Marktteilnehmer zur Investition in EFF 1-Motoren zu bewegen.

Dampferzeuger

Größenklassen: < 1 MW größere Anlagen unterliegen dem

Emissionshandel. Mittlere industrielle Dampferzeuger: 6 MW.

1 – 5 MW 5 – 20 MW

Indikator

- Spezifische Kosten für Frischdampferzeugung (Kos-ten für Dampferzeugung je € Umsatz, je Mitarbeiter oder je erzeugte Tonne Dampf) - η = Wirkungsgrad - Abgastemperatur - Alter der Anlage als wichtiger Einflussparameter - Einsatz Economizer (bei Anlagen > 5 MW)

Voraussetzung: - TÜV-Kooperation, der alle Anlagen regelmäßig prüft. - Einrichtung eines Panels in der Industrie/Zugang zu

(aggregierten) Prüfdaten des TÜV - Definition der Ausgangssituation durch den TÜV

Entwicklung des Indika-tors:

- Senkung der spezifischen Dampferzeugungskosten; Verbesserung des η, Verjüngung des Durchschnitts-alters der Anlagen, Grad des Economizereinsatzes bei größeren Einheiten

- Aus dem Grad der Verbesserung des η lässt sich die Energieeinsparung relativ genau abschätzen.

Unterstützung durch Marktteilnehmer:

- Betreiber haben Interesse am Benchmarking - Anbieter von Dampferzeugern nutzen den Indikator

als Verkaufsargument. Kälteerzeugung Wesentlicher Indikator: - Kälteleistung je m² gekühlter Fläche

- Kälteleistung je kg Produkt - Coefficient of Performance (COP)

Voraussetzung: - Einrichtung von Größenklassen - Einrichtung eines industriellen Panels

(gleiche Struktur wie bei Druckluft) Erfahrung: - "Kommerzielle Kühl- und Gefriergeräte (einschließ-

lich Kälteaggregate, Vitrinen und Verkaufsautoma-ten)" ist eine der Studien im Rahmen der Energy U-sing Products (EuP)-Richtlinie (Verantwortlich: BIO Intelligence Service, www.ecofreezercom.org)

- Initiierung einer Grundlagenstudie wie (Druckluft) BMWi – Industrie (VDMA)

- Kosten ca. 1 Mio. € Pumpen Indikator: - Komponenten- und Systemeffizienz - Kampagne „Energieeffiziente Systeme in Industrie und Gewerbe“ von

VDMA/dena läuft zurzeit; gestartet mit Arbeitsfeld Pumpensysteme; Möglichkeit

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der Erweiterung auf Druckluft- und Ventilatorensysteme (www.system-energieeffizienz.de und www.industrie-energieeffizienz.de)

- Wasserpumpen siehe E-Motoren Ansonsten gleicher Ansatz wie bei Druckluftanlagen.

Ventilatoren Indikator: - Komponenten- und Systemeffizienz Ventilatoren Teil der "Elektromotoren"-Studie im Rahmen der Energy Using Products

(EuP)-Richtlinie (siehe oben; Verantwortung bei Fraunhofer ISI) Ansonsten gleicher Ansatz wie bei Druckluftanlagen.

Industrielle Lichtanwendung - Lichtanwendung im Bürogebäudebereich ist durch den Energiebedarfsausweis

im Rahmen der EnEV als Indikator erfasst. - Lichtanwendung in Fertigungsstätten unterliegt nicht der EnEV/EU-

Gebäudeeffizienzrichtlinie EPBD. - "Bürobeleuchtung" ist eine der Studien im Rahmen der Energy Using Products

(EuP)-Richtlinie (Verantwortlich: VITO – Flemish Institute for Technological Re-search, www.eup4light.net)

- Aus früheren Studien: Industrielle Beleuchtung ca. 2 % des industriellen End-energieverbrauchs. Industrie + GHD ca. 4 %

Industrielle Heizwärme/Klimatisierung - Heizwärme/Klimatisierung im Bürogebäudebereich unterliegt (s. Pkt. 9) der

EnEV. - Aus früheren Studien: Raumwärme/Warmwassererzeugung ca. 10 % des indust-

riellen Endenergieverbrauchs. Starke Unterschiede zwischen Sektoren (weniger energieintensive Industrien bis 50 %)

Ausgestaltung eines Indikatorsystem am Beispiel der Drucklufterzeugung

Wie ein solches Indikatorsystem für die genannten Querschnittstechnologien dann im Detail ausgestaltet werden könnte, wird im Folgenden kurz skizziert. Grundlage ist das von der de-na und vom Fraunhofer ISI im Rahmen von "Druckluft effizient" entwickelte Verfahren.

Die Datenerfassung

Die Betreiber von Druckluftanlagen melden einmal im Jahr an das Fraunhofer ISI Prozessda-ten ihres Druckluftprozesses. Diese Prozessdaten, die im Betrieb ohnehin vorliegen bzw. für eine ordnungsgemäße Prozessführung vorliegen müssten, sind ohne großen Zeitaufwand in den Betriebsbogen einzutragen. Die Abgabe der Daten erfolgt freiwillig auf der Basis des Ei-geninteresses oder einer Selbstverpflichtung der Unternehmen einer Branche.

Die Indikatoren

Aus den gemeldeten Daten entwickelt das Fraunhofer ISI für die Prozessverantwortlichen der einzelnen Unternehmen folgende Informationen:

• Interner Indikator: Dieser Indikator gibt dem beteiligten Unternehmen Auskunft darüber, wie sich die Kenndaten seines Prozesses im Laufe der Zeit entwickelt haben. Hierzu er-hält er die zeitliche Entwicklung von 16 unterschiedlichen Kennziffern. Fehlentwicklungen können so schnell erkannt und beseitigt werden.

• Externer Indikator (Benchmark): Hier erhält der Prozessverantwortliche Informationen, wie sich bestimmte Kennziffern seines Prozesses im Vergleich zu den Prozessen anderer Unternehmen in Deutschland entwickelt haben. Hierzu erhält der Prozessverantwortliche

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einen Vergleich für unterschiedliche Faktoren. Um die Angaben der einzelnen Druckluft-anlagen sinnvoll miteinander vergleichen zu können, werden die Werte bezüglich unter-schiedlicher technischer Eingangsdaten auf eine normierte Basis gestellt. Zu allen Fakto-ren erhält der Prozessverantwortliche einen Vergleich mit dem Mittelwert aller Kennzahlen und einen Vergleich mit dem Mittelwert der Besten. Zu den einzelnen Indikatoren werden den jeweiligen Prozessverantwortlichen Empfehlungen zur Verbesserung des eigenen In-dikators im Vergleich zu den Besten gegeben. Durch die Einführung des Vergleichs mit den Besten findet gleichzeitig ein Informationstransfer in Richtung auf Best Practice-Lösungen statt.

Die Organisation eines Indikatorsystems

Die Einrichtung für die Meldung und Umsetzung eines solchen Indikatorsystems ist markt-wirtschaftlich organisiert. Die wesentlichen Voraussetzungen hierfür sind:

• die Bereitschaft der Prozessverantwortlichen einer Querschnittstechnologie zur Meldung der vorgenannten Daten. Eine solche kann über eine freiwillige Selbstverpflichtung durch einen beteiligten Wirtschaftsverband erfolgen.

• das Vorhandensein einer technologisch-wissenschaftlichen Institution, die diese Daten sammelt, kompetent umsetzt und auswertet. Da ganz besonders die Analyse und die Rückmeldung der Daten für die Betroffenen von großer Bedeutung ist, dürfte insgesamt aus wirtschaftlichen Gründen der Einrichtung eines solchen Systems grundsätzlich nichts im Wege stehen.

Die Kosten eines Indikatorsystems

Die Entwicklung und Umsetzung einschließlich der begleitenden Öffentlichkeitsarbeit, die In-formationsvermittlung, die Qualifizierung, die Durchführung einer Messkampagne, die Ein-richtung eines Demonstrationsprojektes und die Erstellung eines Leitfadens sowie die ent-sprechenden Veröffentlichungen haben bei dem Druckluftmodell Kosten von ca. 1,0 Mio. € erfordert.

Da die Grundlagenarbeit für die Erstellung eines solchen Modells durch Fraunhofer ISI be-reits geleistet wurde, rechnen wir mit Umsetzungskosten in Höhe zwischen 300.000 und 600.000 € je Querschnittstechnologie.

Für die Betreuung des Systems ist mit Folgekosten von ca. 2-50 €/Jahr und Unternehmen zu rechnen, abhängig von der Anzahl der teilnehmenden Unternehmen.

6.8 Industrielle Branchentechnologien (ISI, IREES) Zusammenfassung

Hintergrund: Rund die Hälfte des Effizienzpotenzials entfällt auf branchenspezifische Technologien in energiein-tensiven Industriezweigen, beispielsweise der Metallerzeugung, der Grundstoffchemie und dem Ernährungsge-werbe.

Vorschläge für die NKI: Neben den allgemeinen energiepolitischen Instrumenten für die Industrie, insbesondere der Einführung von Energiemanagementsystemen, könnte ein Bündel an richtungsweisenden Branchentechnolo-gien gefördert werden (Programm Masterplan 100 % Klimaschutz Industrie) und die an das jetzige Umweltinnova-tionsprogramm anknüpfen, beispielsweise:

• Demonstrationsvorhaben in der Metallerzeugung (Gichtgasnutzung, Abwärmenutzung an Elektrolichtbogen-öfen und Sinteranlagen, Direktreduktionsanlage auf Basis regenerativ erzeugten Wasserstoffs u. ä.), in der Grundstoffindustrie (Nutzung des Prozess-CO2, Herstellung von Chemiegrundstoffen aus Biomasse, effiziente

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Kälteerzeugung, energieeffiziente Katalysatoren, etc.) zur energetischen Optimierung von Trennapparaten und zur Wärmedämmung.

• Bestehende Förderprogramme, wie das Umweltinnovationsprogramm des BMU oder die Förderung von Kli-maschutzmaßnahmen an gewerblichen Kälteanlagen sollten besser bekannt gemacht werden.

• Informationskampagnen der Anwender-Verbände zum Thema Wirtschaftlichkeitsberechnungen für energieef-fiziente Lösungen (Lebenszykluskosten, Barwert und interne Verzinsung) sowie zu Ausschreibungen zu In-vestitionen mit energietechnischen Standards

• die weitere Initiierung von Energieeffizienz-Netzwerken für die mittelständischen Unternehmen und vielleicht eine schlankere Netzwerk-Form für kleine Unternehmen.

6.8.1 Hintergrund

In Kapitel 3.5 wurden die bis 2030 erreichbaren Energieeinsparpotenziale in der Industrie beschrieben. Rund die Hälfte dieses Potenzials entfiel dabei auf branchenspezifische Tech-nologien in energieintensiven Industriezweigen (siehe Tabelle 6-35). Im Folgenden wird am Beispiel von drei Industriebranchen – Metallerzeugung, Grundstoffchemie und Ernährungs-gewerbe – dargestellt, in welchen Technologiebereichen diese Potenziale liegen, welche spezifischen Hemmnisse ihrer Ausschöpfung entgegenstehen bzw. welche fördernden Fak-toren wirksam sind und mit welchen Maßnahmen Hemmnisse und fördernde Faktoren adressiert werden können.

Tabelle 6-35: Energieeinsparpotenziale in energieintensiven Industriebranchen bis 2030

6.8.2 Metallerzeugung

Beschreibung der Prozesse

Mit der Hochofenroute wird etwa zwei Drittel des weltweiten Rohstahls erzeugt. Koks, Ei-senerz und Zuschlagstoffe werden im Hochofen zu Roheisen umgewandelt. In einem zwei-ten Schritt wird dem Roheisen im Konverter durch das Zublasen von Sauerstoff der Kohlen-stoff entzogen, in dem er zu CO2 oxidiert. Durch diesen Schritt wird aus Roheisen Rohstahl. Der energieintensivste Schritt in diesem Verfahren ist die Reduktion von Eisenerz (Fe2O3) zu Eisen im Hochofen.

Das andere wichtige Verfahren in der Stahlherstellung ist der Elektrische Lichtbogenofen (EAF-Verfahren). In ihm wird zumeist Schrott unter dem Einsatz von Elektrizität zu Stahl ver-arbeitet. Dadurch, dass in diesem Verfahren das Eisenerz nicht zu Eisen reduziert werden

Industriebranche 2020 2030 2020 2030Metallerzeugung 17,7 50,1 26,4 69,9 Nicht-Eisen Metalle 8,4 9,6 13,7 17,3 Papiergewerbe 17,3 26,6 24,7 40,5 Glas und Keramik 3,3 5,7 7,4 13,6 Steine-Erden 9,0 12,2 12,6 17,3 Grundstoffchemie 15,9 6,6 46,4 61,0 Ernährungsgewerbe 7,2 9,3 9,7 14,6 Summe 78,7 120,0 141,0 234,2 darunter Strom 11,9 22,0 23,2 43,8 Brennstoffe 66,8 98,0 117,8 190,4

Attraktives Einsparpotenzial [PJ]Gegenüber Referenz

Gegenüber Frozen Efficiency

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muss, benötigt dieses Verfahren deutlich weniger Energie und verursacht daher geringere CO2-Emissionen je Tonne Rohstahl als nach der Hochofenroute. Der energieintensivste Schritt bildet das Aufschmelzen des Schrotts.

Eine bislang eher nachgeordnete Rolle spielt die Direktreduktion. Sie stellt derzeit weltweit 4 % der Rohstahlerzeugung (Midrex 2008). In Deutschland ist nur eine Anlage in Betrieb. Bei der Direktreduktion wird Eisenerz im festen Zustand zusammen mit Kohle oder Erdgas direkt zu Eisen reduziert. Im Gegensatz zu der Hochofenroute erfolgt die Reduktion des Eisener-zes ohne seine Aufschmelzung. Durch die Direktreduktion entsteht Eisenschwamm, der ei-nen hohen Sauerstoffanteil hat, aber kaum Verunreinigungen aufweist, da diese reduziert worden sind. Aus dem erzeugten Eisenschwamm kann Stahl hergestellt werden. Öfter wird er jedoch als Grundstoff für das EAF-Verfahren verwendet, da es dort 15 bis 30 % des Schrottanteils ersetzen kann.

Ausgangsstoffe für die Schmelzreduktion sind Kohle und Feinerze. Dadurch entfallen die energieintensive Verkokung der Kohle sowie das Sintern und Pelletieren des Eisenerzes. Dieser energetische Vorteil wird zum Teil wieder aufgelöst, weil Schmelzreduktionsanlagen im Gegensatz zum Hochofen zwei Kessel erfordern. Das erste kommerzielle Verfahren die-ser Art ist der Corex-Prozess.

Nach den beiden Schritten der Roheisenerzeugung im Hochofen und der Stahlerzeugung im Konverter folgen Sekundärmetallurgie, Urformen, Umformen und Oberflächenveredlung. Un-abhängig von dem Stahlerzeugungsverfahren (Hochofen und Konverter, Elektrischer Licht-bogenofen, Direktreduktion, Schmelzreduktion) ist diese Abfolge an Prozessen gleich.

Wesentliche Einsparmaßnahmen

Gas-Rezirkulierung an Sinteranlagen: Beim Sintern wird Eisenerz bei Temperaturen um 700 °C gebrannt. Je Tonne Sinter wird etwa 2 GJ an Energie benötigt. Durch die Rezirkulie-rung der Abwärme können je nach Expertenschätzung 5 bis 10 % bzw. maximal 20 % einge-spart werden. Bei einer Jahresproduktion von knapp 30 Mio. t Sinter (Deutschland 2007) könnten so ca. 3 bis 6 PJ eingespart werden.

Kokstrockenkühlung (CokeDryQuenching): Bei der Kokstrockenkühlung wird der bis zu 1.400 °C warme Koks mit einem inerten Gas (Stickstoff) gekühlt. Das Gasgemisch erwärmt sich dabei auf etwa 880 °C. Über eine Gasreinigung und einen Abhitzekessel kann Dampf oder Strom erzeugt werden, womit bis zu 90 % der fühlbaren Wärme des Kokses zurückge-wonnen werden können.

Optimierung des Hüttengasverbundes, Energiemanagement: Hüttengasnetze können Gicht-, Konverter- und Kokereigasnetze zusammenfassen. Die energetische Optimierung des Hüttengasverbundes minimiert die Fackelverluste, indem Erzeugung und Verbrauch aufeinander abgestimmt werden. Auch die optimale Auslegung von Speichern, Armaturen und Regelungstechnik vermindert energetische Verluste.

Gichtgasrückführung: Das im Hochofenprozess mit Gichtgasrückführung entstehende Gichtgas enthält 45 % Kohlenmonoxid (CO), 36 % Kohlendioxid (CO2), 7 % Wasserstoff (H2) und 12 % Stickstoff (N2). Bei der Gichtgasrückführung wird das CO2 des Gichtgases zu-nächst abgeschieden, das verbleibende Gas wird aufgewärmt und als Reduktionsmittel über zwei Ebenen zurück in den Hochofen geleitet.

Abwärmenutzung Hochofenschlacke: Pro Tonne Roheisen bilden sich im Hochofen etwa 0,3 t Schlacke, die bis zu 1.450°C heiß ist. Derzeit wird dieser Energieinhalt nicht genutzt. Die Hochofenschlacke wird lediglich für andere Industriezweige (beispielsweise für den Stra-

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ßenbau) aufgearbeitet. Pro Tonne Rohstahl enthält die dazugehörige Schlacke etwa 0,5 GJ an Wärmeenergie. Bei einer Produktion von 30 Mio. t Roheisen pro Jahr in Deutschland ergibt sich ein Potenzial von 15 PJ pro Jahr.

Branchenübergreifende Energieverbünde: Im Stahlwerk wird Wärmeenergie meist bei ei-nem Temperaturniveau von 1.200 bis 1.500 °C benötigt. Durch eine synchronisierte Abgabe an und Nutzung der Abwärme von benachbarten Industriebetrieben kann die Effizienz ge-steigert werden. In branchenübergreifenden Energieverbünden zwischen der Stahl- und der Chemieindustrie könnten zum Beispiel das wasserstoffreiche Koksofengas als auch das koh-lenmonoxidreiche Konvertergas als Ausgangsstoffe für die chemische Industrie verwendet werden.

Kohlenstaubeinblasen: Durch das Einblasen von Kohlenstaub kann bis zu 30 % Koks im Hochofen eingespart werden. Allerdings wird eine gewisse Menge an Koks im Hochofen be-nötigt, da der poröse Koks ein stützende Funktion zwischen den Koks- und den Erzschichten hat. Kohlenstaub kann daher nicht den Koks komplett ersetzen.

Alternative Reduktionsmittel (Biomasse): Der Einsatz von alternativen Reduktionsmitteln im Hochofen wie Altplastik oder Biomasse ist eine Option, einen Teil der CO2-Emissionen neutral zu emittieren. Im Hochofen kann jedoch auch in absehbarer Zeit nicht auf Koks ver-zichtet werden. Alternative Reduktionsmittel haben damit nur ein geringes Potenzial zur Dif-fusion. Um den Energiebedarf der europäischen Stahlindustrie zu decken, müsste die Fläche Belgiens in einer klimatischen Region wie Brasilien mit Eukalyptus bepflanzt werden.

Abwärmenutzung an Elektro-Lichtbogenöfen: In Elektrolichtbogenöfen wird Stahlschrott bei Temperaturen bis zu 1400 °C eingeschmolzen. Hier liegen dementsprechend große Effi-zienzpotenziale bei der Abwärmenutzung. Wenn das Abgas jedoch zu langsam abgekühlt wird, kommt es zu einer Bildung von Dioxinen. Die Abwärmenutzung an Elektrolichtbogen-öfen befindet sich noch am Anfang der Verbreitung.

Process Control beim EAF: Die Energieeffizienz beim Elektrolichtbogenofen wird zum Teil durch die Wartezeiten zwischen den Schmelzprozessen bestimmt und zum Teil durch die Dauer der Schmelzzeiten. Verschiedene Prozesskontrollsysteme können diese Abläufe effi-zienter gestalten und so z. B. die Schmelzzeiten von 39 Minuten auf 36,3 Minuten verkürzen. Auch über den Einsatz von heißem Roheisen wird als Effizienzoption berichtet (Opfermann et al. 2009).

Endabmessungsnahes Gießen: Endabmessungsnahes Gießen bietet hohe Einsparpoten-ziale, da aus flüssigen Stahl möglichst nahe die Form des gewünschten Endprodukts wie z. B. Bleche, I- oder T-Träger abgebildet wird. Dadurch wird das wiederholte Aufwärmen überflüssig und die dafür benötigte Energie eingespart. Im Rahmen der NKI wird eine Band-gießanlage gefördert, die Bleche aus HSD-Stahl fertigt.

Abwärmenutzung an brennstoffbeheizten Anlagen: Eine bessere Energienutzung bei Warmwalzöfen ist mit moderner regenerativer Technik möglich, jedoch sind hierfür erhebli-che Anpassungsarbeiten an existierenden Anlagen notwendig, so dass diese Technik übli-cherweise nur an neuen Öfen zum Einsatz kommt.

Direktreduktion auf Wasserstoffbasis: Eine Möglichkeit, CO2-frei Stahl zu produzieren, ist die Kombination von Direktreduktion mit Wasserstoff und einem anschließenden elektrischen Lichtbogenofen, der mit CO2-freiem Strom betrieben wird. Derzeit ist die Bereitstellung von nicht fossil erzeugtem Wasserstoff nicht wirtschaftlich.

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Branchenspezifische Hemmnisse

Zur Einordnung der branchenspezifischen Hemmnisse ist zunächst festzustellen, dass so-wohl Verbandsexperten als auch die Industrie selbst die Metallerzeugung als bereits sehr ef-fizient einstufen. Der Hochofen, der mit Abstand der größte Energienachfrager der Branche ist, wurde kontinuierlich energetisch optimiert, so dass man ihn als nahe an seinem energeti-schen Optimum sehen kann. Weitere Effizienzpotenziale werden in einer Größenordnung von 5 bis maximal 10 % vermutet, wobei man hier zumeist den aktuellen Technologiestand zu Grunde legt. Für den energieintensivsten Schritt, also die Reduktion von Eisenerz zu Ei-sen, die derzeit im Hochofen stattfindet, wird kein radikal energieeffizienteres Verfahren er-wartet.

Als branchenspezifische Hemmnisse, die einer Ausschöpfung der noch bestehenden Poten-ziale entgegenstehen, lassen sich insbesondere nennen:

Die Metallerzeugung im integrierten Hüttenwerk findet in einem historisch gewachsenen, op-timierten und eng verzahnten Energie- und Stoffnetz statt. Neuerungen wie z. B. Effizienz-verbesserungen bilden damit fast immer eine Störung des Gesamtsystems. Vor diesem Hin-tergrund bereitet z. B. der sog. Heißeinsatz logistische Schwierigkeiten. Üblicherweise wer-den die Brammen aus der Stranggussanlage erkaltet und vor dem Einsatz im Walzwerk wie-der erwärmt. Der Einsatz heißer Brammen würde eine Effizienzmaßnahme darstellen, die aber aufgrund der Abläufe und räumlichen Anordnung der Anlagen im integrierten Hütten-werk nur bedingt zu realisieren ist.

In der Metallerzeugung gibt es ungenutzte Effizienzpotenziale, die derzeit aufgrund der tech-nologischen Reife einzelner Technologien nicht genutzt werden können. So gibt es bei-spielsweise keine verfügbare Technologie, mit der man die in der Hochofenschlacke gespei-cherte Energie zurückgewinnen könnte. Ähnliches gilt für die Abwärmenutzung am Elektro-Lichtbogenofen, wobei die Entwicklung hier weiter fortgeschritten ist.

Als ein Hemmnis für die Verbreitung von Abwärmenutzungstechnologien an Sinter- und Pel-letieranlagen sind zum Teil ordnungsrechtliche Bestimmungen zu sehen. An Sinteranlagen kann beispielsweise die Sinterabwärme rezirkuliert werden, so dass die Abwärme genutzt wird. Dabei wird die Abgasmenge reduziert, was bei gleichbleibender Schadstoffmenge zu einer Erhöhung der Schadstoffkonzentration führt. Die Genehmigungen für diese Anlagen wurden aber in Abhängigkeit der Schadstoffkonzentration erteilt.

Der Energiepreis wird ebenfalls als Hemmnis zur Steigerung Energieeffizienz gewertet, vor allem bezüglich der Implementierung von Abwärmenutzungstechnologien. Gerade in der Ei-sen- und Stahlindustrie wird bei derart hohen Temperaturen gearbeitet wie in keiner anderen Branche. Entsprechend groß ist der Anteil an Abwärme. Aktuell sind verschiedene Abwär-menutzungstechnologien verfügbar, die z. B. Abwärme in Dampf umwandeln, deren Kosten aber nicht mit dem derzeitigen Erdgaspreis konkurrieren können. Ähnliches gilt für die Ver-stromung von Abwärme. Auch hier wird derzeit keine Wirtschaftlichkeit gesehen.

Energiepolitische Maßnahmen zur Erhöhung der Energieeffizienz in der Metallerzeugung

Zur Steigerung der Energieeffizienz und zur Reduzierung der CO2-Emissionen in der Eisen- und Stahlindustrie werden die folgenden Empfehlungen gegeben:

Demonstrationsvorhaben sollten gefördert werden, die die Energieeffizienz deutlich gegen-über aktuell im Einsatz befindlichen Verfahren/Anlagen verbessern. Aktuell geschieht dies auch im Rahmen der NKI im Bereich Umweltinnovationen (Bandgießanlage, Hochofen mit

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Gichtgasrückführung). Weiterhin könnten Demonstrationsvorhaben aus dem Bereich der Abwärmenutzung an Elektrolichtbogenöfen, Abwärmenutzung an Sinteranlagen, Direktre-duktionsanlagen auf Basis regenerativ erzeugten Wasserstoffs u. ä. unterstützt werden.

Die Forschung und Entwicklung von energieeffizienteren und CO2-ärmeren Verfah-ren/Anlagen, die nicht auf der Abscheidung von CO2 und seiner unterirdischen Speicherung (CCS) beruhen, sollte gefördert werden. Im europäischen Programm Ulcos wird derzeit an CO2-armen Stahlherstellungsverfahren geforscht. Drei von den untersuchten Verfahren be-ruhen auf CCS; das vierte Verfahren befindet sich noch am Anfang der Entwicklung und sein Einsatz wird erst für 2040 bis 2050 angegeben. Es sollte geprüft werden, ob Forschung und Entwicklung von Verfahren gefördert werden könnte, die in den nächsten 8 bis 10 Jahren kommerziell verfügbar wären (z.B. Direktreduktion auf Kohlebasis, Schmelzreduktion).

Generell sollte die weitverbreitete Nutzung von Energiemanagementsystemen in der ener-gieintensiven Industrie gefördert werden. Eine daraus abgeleitete öffentliche Dokumentation von Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz anhand von Fallbeispielen würde ande-ren Unternehmen die Möglichkeit bieten, an positiven Erfahrungen zur Verbesserung der Energieeffizienz teilzuhaben.

Falls es zu einer Fortsetzung der bis 2012 gültigen Selbstverpflichtung kommt, sollte deren Ausgestaltung modifiziert werden. Anstatt die Selbstverpflichtung auf Basis von Rohstahl an-zulegen, würde eine Selbstverpflichtung auf Basis von jeweils Oxygenstahl und Elektrostahl die Effizienzverbesserungen in den einzelnen Verfahren aufzeigen. Damit würde der Anteil der Effizienzverbesserung durch die Produktionsverlagerung zu recyceltem Stahl ausge-klammert und die Effizienzverbesserungen in den einzelnen Verfahren aufgezeigt.

Bereits existierende Förderprogramme, wie z.B. NKI-Umweltinnovationen, sollten besser be-kannt gemacht werden.

In Japan sind nahezu alle Kokereien mit der Effizienztechnologie Kokstrockenkühlung aus-gestattet; in China nimmt die Verbreitung stetig zu. Hierfür sind nicht nur die Entwicklung der Energiepreise verantwortlich (Japan), sondern auch Anforderungen von staatlicher Seite (China). In Deutschland ist keine der aktuellen Kokereien mit Kokstrockenkühlung ausgestat-tet. Darüber hinaus wurden Pläne für eine Kokstrockenkühlung in der Kokerei Schwelgern im Jahr 2000 wieder zurückgenommen. Es wird daher empfohlen zu prüfen, ob bei Neubau o-der wesentlichen Umbauarbeiten von Kokereien der Einbau einer Kokstrockenkühlung von staatlicher Seite eingefordert werden kann.

6.8.3 Grundstoffchemie

Einleitung

Die chemische Industrie in Deutschland ist mit einem Anteil von ca. 25 % des gesamten Um-satzes die größte in Europa. Das entspricht ca. 8 % der weltweiten Chemieproduktion. Dabei setzte sie 2008 über 176Milliarden Euro um. Gleichzeitig ist sie einer der energieintensivsten Industrien mit rund 19 % des industriellen Energieverbrauchs in Deutschland (dieser Wert gilt für 2008 nach AGEB 2009). Die Emissionen lagen 2008 bei 46,6 Millionen Tonnen CO2-Äquivalanten (VCI 2010). Die Branche ist der mit Abstand bedeutendste Strom- und der größte industrielle Erdgasnutzer.

Der Energieverbrauch der Grundstoffchemie liegt bei ca. 83 % der gesamten chemischen Industrie (AGEB 2009; St. BA 2010). Ähnliches gilt für die THG-Emissionen mit 85 %

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(McKinsey 2006). Der Anteil der Grundstoffchemie am Produktionswert der gesamten che-mischen Industrie beträgt 46 % (VCI 2010).

Die Grundstoffchemie liefert Grundstoffe und Industriechemikalien an die anderen Sektoren der chemischen Industrie. Dazu gehören die Herstellung von Feinchemikalien und Speziali-täten sowie die Pharmaindustrie. Außerdem versorgt sie die gesamte restliche Industrie mit chemischen Produkten. Charakteristisch für die Grundstoffchemie ist die großtechnische Produktion.

Durch die Wirtschaftskrise in 2008 ist die Produktion in der Grundstoffchemie eingebrochen. Inzwischen hat sich dieser Industriezweig erholt, und die Produktion liegt heute auf dem glei-chen Niveau wie 2007/08.

Energieverbrauch

Die Energie wird in der chemischen Industrie für verschiedene Zwecke verwendet. Brenn-stoffe werden für die Bereitstellung von Prozesswärme, zur thermischen Aufbereitung und für die Erzeugung von Dampf benutzt. Beim Strom werden etwa 70 % für motorische Antriebe und 20 % für elektrochemische Prozesse eingesetzt (Saygın et al. 2008).

Eine Anzahl von charakteristischen Eigenschaften beeinflusst den Energieverbrauch in der chemischen Industrie:

• Im Vergleich zu anderen Industriebranchen ist die Produktionskette in der chemischen In-dustrie hochkomplex. Die Produktionsprozesse sind stofflich und energetisch stark mitei-nander gekoppelt. Dadurch haben sich große Standorte entwickelt. Diese Tatsache beein-flusst wesentlich die Energiebereitstellung und bietet außerdem Möglichkeiten der Stand-ortwärmeintegration.

• Strom und Dampf werden zu einem recht großen Teil in Eigenproduktion erzeugt – fast ein Drittel des Stromes und mehr als 80 % des Dampfes. Dabei werden oft Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen (KWK) eingesetzt.

• Fossile Ressourcen sind sowohl Roh- als auch Brennstoffe für die chemischen Prozesse. Dabei dominiert das Erdgas mit einem Anteil von 85 % bei den Brennstoffen, es wird überwiegend in KWK-Anlagen verwendet (Stein 2006).

• Im nicht-energetischen Bereich ist dagegen Naphtha mit 57 % der Hauptenergieträger in der organischen Grundstoffchemie (Saygın et al. 2008).

• Wärme wird auch aus Abhitze und durch Abfallverbrennung gewonnen.

• Der Anteil des Stromverbrauchs ist mit mehr als 50 %, bezogen auf den Primärenergie-verbrauch, relativ hoch.

• Der Anteil der Prozesswärme mit Temperaturen über 400 °C liegt bei über 50 %. Sie kann nicht über KWK bereitgestellt werden und erfordert eine gesonderte Erzeugung.

• Ein Teil des Energiebedarfs in der chemischen Industrie wird durch Verbrennung von koh-lenwasserstoffhaltigen Nebenprodukten gedeckt. Damit fließt ein Teil der nicht-energetischen Verwendung in die Energiebilanz eines Prozesses bzw. eines Chemie-standortes ein.

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• Die Energieeinsparung der chemischen Industrie erfolgte in den letzten Jahren über die Verminderung des Anteils von Brennstoff und Dampf. Dagegen beobachtet man eine Zu-nahme des Stromverbrauchs.

Zusätzlich wird der Energieverbrauch in der Grundstoffchemie durch eine Anzahl von ener-gierelevanten Eigenschaften wesentlich mitbestimmt: große Durchsätze mit hohem absolu-ten Energieverbrauch, kontinuierliche und vollautomatische Anlagen mit effizienter Energie-ausnutzung und höherer Energieintegration, Verwendung von Hochdrucksynthesen mit hö-heren Drücken und Temperaturen, Dominanz der katalytischen Prozesse mit Möglichkeiten der Optimierung von Ausbeute und Selektivität sowie integrierte Standorte mit hoher Stand-ortwärmeintegration.

Wegen der sehr großen Anzahl von Prozessen in der Grundstoffchemie wird für diese Unter-suchung eine Prozessauswahl getroffen. Die ausgewählten Prozesse sollen dabei eine Aus-sage im Sinne der Ziele der Studie machen. Saygın et al. (2008) haben gezeigt, dass weni-ger als 20 Prozesse für mehr als 80 % des Energieverbrauchs verantwortlich sind. Diese ge-hören zur organischen, anorganischen und Polymerchemie. Dabei ist die Chloralkalielektro-lyse bei weitem der größte Stromverbraucher in der Grundstoffchemie, während das Steam Cracking zur Herstellung des gesamten Sortiments kurzkettiger Olefine, von Aromaten und von anderen Grundstoffen den größten Verbrauch an Brennstoffen aufweist.

Wesentliche Einsparmaßnahmen

Energieeinsparungen in der Grundstoffchemie können sowohl durch die Errichtung neuer moderner Anlagen als auch durch die Modernisierung existierender Anlagen erreicht werden. Während manche Energieeinsparmaßnahmen nur für neu errichtete Anlagen geeignet sind, können die meisten Maßnahmen für beide Fälle eingesetzt werden.

Rohstoff- und Prozesssubstitutionen werden normalerweise nur bei neu errichteten Anlagen verwendet. Dabei führen neue Syntheserouten oft zu Energieeinsparungen. Diese sind aber selten. Meistens werden modifizierte, verbesserte Prozesse bei neuen Anlagen eingesetzt, die ebenfalls zu einem bedeutend niedrigeren Energieverbrauch führen können.

Die Steigerung der Energieeffizienz durch signifikante Veränderungen bestehender Anlagen ist dagegen die am meisten verbreitete Maßnahme der Energieeinsparung in Deutschland. Dazu gehören alle kleineren und größeren Umbauten. Zu den kleineren Umbauten gehören die Substitution von Apparaten und Maschinen, wie z. B. von Pumpen und Kompressoren bzw. ihre Modifikation, die Verwendung neuer oder verbesserter Katalysatoren usw. Größere Umbauten sind beispielsweise der Ersatz von ganzen Prozessstufen, der Austausch eines Reaktors, eines Trennapparates usw.

Das Ziel solcher Maßnahmen ist allerdings nur in seltenen Fällen eine Steigerung der Ener-gieeffizienz. Oft stecken andere wirtschaftliche Motive, wie z. B. Kapazitätserweiterungen durch Beseitigung von Flaschenhälsen und technischen Engpässen, Ressourceneffizienz, Qualitätsverbesserung, Erfüllung von neueren Sicherheits- und Umweltvorschriften usw. da-hinter.

Diese Maßnahmen sind prozessspezifisch. Sie lassen sich aber auf einige wenige Grund-prinzipien zurückführen:

• Energieeinsparung wird durch eine höhere Wärmeintegration in der Anlage erzielt. Dazu gehören beispielsweise die Ausnutzung von Abwärme, das Vorheizen der Einsatzströme durch Abgase usw.

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• Die Stoffintegration innerhalb einer Anlage kann durch Rücklaufführungen, höheren Ein-satz an Trennoperationen usw. gesteigert werden. Dies führt in vielen Fällen zur Redu-zierung des spezifischen Energieverbrauchs.

• Energieeffiziente Trennverfahren führen ebenfalls zu Energieeinsparungen. Dazu gehö-ren beispielsweise die Membrantechnologie und die Reaktivdestillation.

• Durch eine bessere Reinigung der Rohstoffe erzielt man höhere Ausbeuten und Selekti-vitäten. Dies führt wiederum zu Ressourceneinsparungen.

• Durch Einsatz verbesserter Katalysatoren können Ausbeute und Selektivität gesteigert werden. Damit erzielt man einen niedrigeren Rohstoff- und Energieeinsatz. Das Verhält-nis der Produkte zu den Reststoffen steigt an.

• Der Einsatz von neu entwickelten Werkstoffen erlaubt höhere Drücke und Temperaturen in den Anlagen. Dadurch kann man eventuell höhere Ausbeuten und Selektivitäten und gleichzeitig einen geringeren Energieverbrauch erreichen.

• Einen besseren Stoff- und Energieaustausch erreicht man durch Verwendung von spezi-ellen Reaktortypen, wie z. B. Wirbelschichtreaktoren, oder durch konstruktive Maßnah-men. Dies führt zu höheren Ausbeuten und einem geringeren Energieverbrauch.

• Ein höherer Mechanisierungsgrad führt zu einer besseren Produktqualität und zu einem geringeren Ressourcenbedarf.

• Modernere Prozessleitsysteme können wesentlich zur Energieeinsparung beitragen.

• Durch Online-Analyse können die Prozesse besser beobachtet werden. Die Energieein-sparpotenziale in den Anlagenteilen können leichter identifiziert werden.

• Trennkolonnen können energetisch so miteinander gekoppelt werden, dass eine höhere Wärmeintegration erreicht wird.

• Die Substitution von Energieträgern ist in vielen Fällen eine brauchbare Maßnahme zur Reduktion der CO2-Emissionen.

• Außerdem können Chemieanlagen auf einem Standort energetisch miteinander gekop-pelt werden, um eine höhere Standortwärmeintegration zu erzielen. Anlagen zur Herstel-lung von Chemiegrundstoffen stehen meistens auf größeren Standorten, mit Potenzialen für eine höhere Standortintegration.

Auch kann die Energieeffizienz im Rahmen der bestehenden Anlage ohne wesentliche Um-bauten gesteigert werden. Beispiele hierzu sind das Fahren eines Reaktors, einer Rektifi-zierkolonne oder einer Gesamtchemieanlage am Energieoptimum, „good housekeeping“, energieoptimale Reinigung von Wärmetauschern, regelmäßiges Entfernen von Koks an Re-aktorwänden usw.

Wichtige Energieeinsparpotenziale sind auch bei den Nebenanlagen vorhanden. Beispiele hierzu sind ein intensiver Einsatz von KWK in der chemischen Industrie sowie die Optimie-rung der Bereitstellung von Kälte, Druckluft und Kühlwasser.

Die Energieeinsparpotenziale in der Grundstoffchemie sind insgesamt eher gering. Sie lie-gen für den Zeitraum bis 2035 je nach Prozess zwischen 10 – 20 %, wenn Anlagen nicht im großen Stil ersetzt werden. Bei dieser Aussage werden mögliche Technologieschübe nicht berücksichtigt, die heute noch nicht bekannt oder wirtschaftlich sind. Da die Errichtung neuer Anlagen bzw. der Ersatz für bestehende Anlagen in Deutschland selten in Angriff genommen

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wird, ist die kontinuierliche Verbesserung der Energieeffizienz das wahrscheinlichste Szena-rio für die Grundstoffchemie. Kapazitätsanpassungen erreicht man durch Kapazitätserweite-rungen bei bestehenden Anlagen.

Energiepolitische Maßnahmen zur Erhöhung der Energieeffizienz in der Grundstoffchemie

Die meisten energiepolitischen Instrumente gelten branchenübergreifend und damit auch für die chemische Industrie (siehe Abschnitt 5.2.3). Speziell für die Grundstoffchemie lassen sich folgende Instrumente und Maßnahmen vorschlagen:

• Die branchenspezifische energierelevante Forschung und Entwicklung soll durch die In-tensivierung der staatlichen Förderung gesteigert werden. Dies kann beispielsweise im Rahmen der NKI geschehen. Beispiele hierzu sind die Förderung der F&E zur Nutzung des Prozess-CO2, zur Herstellung von Chemiegrundstoffen aus Biomasse, zur effizienten Kälteerzeugung, zum effizienten Einsatz von Antriebssystemen, zu energieeffizienten Ka-talysatoren, zur energetischen Optimierung von Trennapparaten und zur Wärmedäm-mung.

• Es sollen Instrumente eingeführt werden, um besonders energieeffiziente bzw. klima-schonende Technologien für eine Übergangszeit finanziell zu unterstützen, wenn sie zur-zeit die Wirtschaftlichkeitsgrenze noch nicht überschritten haben. Dies kann sowohl in Form von Steueranreizen als auch von Zuschüssen geschehen. Besonders ist hier die Verwendung von Biomasse für die Produktion von Chemierohstoffen und von chemischen Produkten zu erwähnen.

• Die Einführung von Energiemanagementsystemen nach DIN 16001 soll für energieinten-sive Branchen analog zu den Umweltmanagementsystemen nach DIN 14001 gefördert werden. Auch dies könnte im Rahmen der NKI erfolgen. Verbände, Normungsinstitute usw. können zur Institutionalisierung des Energiemanagements beitragen. Analog zu Qualitäts- und Umweltmanagementsystemen können Unternehmen dann auf freiwilliger Basis daran teilnehmen.

• Für die Grundstoffchemie relevante Förderprogramme, wie das Umweltinnovationspro-gramm des BMU oder die Förderung von Klimaschutzmaßnahmen an gewerblichen Käl-teanlagen im Rahmen der Nationalen Umweltschutzinitiative usw., sollen besser bekannt gemacht werden.

• Das Image als energieeffizientes Unternehmen (grünes Image) ist von großer Bedeutung für viele Chemieunternehmen. Diese legen freiwillige Ziele und Vorgaben für Energieeffi-zienz fest, die öffentlich bekannt gegeben werden. Man sucht dann nach Möglichkeiten, um diese Ziele zu erreichen. Zu dieser Maßnahme kann auch ein Energieeffizienzwettbe-werb gehören.

6.8.4 Ernährungsgewerbe

In den Jahren 1998 bis 2007 stieg der Endenergiebedarf der Ernährungsindustrie um 11 % von 183,5 PJ auf 204,3 PJ, wobei der Strombedarf mit 33 % deutlich schneller von 46,2 PJ in 1998 auf 61,4 PJ in 2007 zulegte, während der Brennstoffbedarf in der gleichen Periode nur wenig um 4 % von 137,2 PJ auf knapp 143 PJ wuchs (AGEB 2009). Hier zeigte sich die kombinierte Wirkung von drei Trends: die Stagnation der Produktion energieintensiver

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Grundnahrungsmittel zugunsten des Zuwachses bei den mehr wertschöpfungsintensiven Branchen mit Halbfertig- und Fertigprodukten (intra-industrieller Strukturwandel), die weitere Automation sowie Prozesssubstitutionen zugunsten elektrisch betriebener Prozesse sowie merkliche Einsparungen beim spezifischen Wärme- und somit Brennstoffbedarf.

Die Produktion, gemessen an der Bruttowertschöpfung (BWS), stieg um gut 10 % von 29,4 Mrd. € in 1998 auf 32,4 Mrd. € in 2007. Somit stagnierte die Endenergieintensität der Branche in diesem Zeitraum, während die Stromintensität von 437 kWh/1.000 € auf 526 kWh/1.000 €, d. h. um 20 % zunahm.

Somit haben die Unternehmen des Ernährungsgewerbes einige Anstrengungen zur Stei-gerung der Energieeffizienz unternommen, da dieser (meist) mittelständisch geprägte Sektor mit Energiekostenanteilen an den Produktionskosten zwischen 1,4 % (Branchen mit Fertig-produkten) und 6,0 % (bei Zucker) (Branchendurchschnitt von 2,4 %) durchaus Anreize zur Senkung der Energiekosten hat.

In jüngster Zeit haben sich in der Ernährungsindustrie einige Unternehmen mit direkten End-kunden-Produkten ehrgeizige Energieeffizienz- und CO2-Minderungs-Ziele gesetzt. Zum Teil verlangen sie auch von ihren Vorlieferanten eine CO2-Bilanz ihrer Zuliefer-Produkte.

Effizienz- und Klimaschutzpotenziale

Um angesichts der Vielfalt der Prozesse und Industriezweige der Ernährungsindustrie die wichtigsten Energieeffizienzpotenziale und -Optionen ermitteln zu können, wurden für die Ermittlung der Einsparpotenziale (siehe Tabelle 6-35) die sechs energieintensivsten Berei-che dieses Industriezweiges ausgewählt und die dazugehörigen Prozesse klassifiziert, die den größten Teil des Energiebedarfs verursachen. Zu den ausgewählten Branchen mit er-heblichem thermischem Energiebedarf zählen:

• die Zuckerindustrie, • die milchverarbeitende Industrie, • die Herstellung von Backwaren, • die Fleischverarbeitung, • die Herstellung von Bier und • die Herstellung von Stärke und Stärkeerzeugnissen.

Zusammen weisen diese sechs ausgewählten Bereiche einen Endenergiebedarf von unge-fähr 105 PJ pro Jahr auf. Dieser Endenergiebedarf entspricht rund der Hälfte des gesamten Endenergiebedarfs des Ernährungsgewerbes in Deutschland (Tabelle 6-36). Analysiert man die Energiebedarfsdaten der ausgewählten Bereiche, so liegt der Schwerpunkt des Energie-einsatzes mit 75 PJ (gut 71 %) stärker bei den Brennstoffen als beim Strom (30 PJ mit knapp 29 %). Der gleiche Schwerpunkt gilt etwas abgeschwächt auch für die restliche Ernährungs-industrie.

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Tabelle 6-36: Absoluter und spezifischer Energiebedarf* – für Brennstoffe und Strom – und Produktion der ausgewählten Branchen und für den Rest der Ernährungsindustrie, 2007

* ohne Brennstoffeinsatz für Stromeigenerzeugung, ohne nichtenergetischer Verbrauch Quellen: AGEB 2009; Statistisches Bundesamt 2008, 2009; DBB 2009a; WZV 2009a; Berechnungen Fraunhofer ISI

Die hinter den in Tabelle 6-35 für das Ernährungsgewerbe genannten Einsparpotenzialen stehenden Einsparoptionen werden nachfolgend kurz dargestellt.

Für die sechs untersuchten Subbranchen stellen eine verbesserte Prozessführung und neue Prozesstechniken, die teilweise schon eingeführt sind, das bedeutendste Potenzial dar, wirt-schaftlich und nachhaltig Endenergieeinsparungen von durchschnittlich 10 % zu realisieren.

Noch weitgehend ungenutzte Potenziale liegen auch bei der Nutzung der Wärme aus Ab-/Prozesswässern für die Energieerzeugung über Wärmepumpen sowie bei Vorwärmung von Reinigungswasser durch Nutzung der Abwärme aus Kühlkreiskreisläufen. Auch die Erhö-hung auf Zwei- und Dreischicht-Betrieb würden die Stillstands- sowie Anfahr- und Abfahrver-luste vermindern.

Die Wirtschaftlichkeit der Energieeffizienzinvestitionen hängt davon ab, wie aufwändig der Umbau in bestehenden Anlagen bzw. bestehenden Betrieben ist oder wie innovativ oder etabliert die eingesetzten Technologien sind. Denn wenn die Technologie noch relativ neu ist und bisher wenig eingesetzt wird, bestehen meist hohe Kostensenkungspotenziale, aber auch Bedenken seitens der Investoren, diese einzusetzen.

Die Realisierung der Effizienz-Potenziale selbst hängt einerseits von Re-lnvestitionszyklen für Maschinen und Anlagen sowie räumlichen Möglichkeiten (z. B. bei der Wärmerück-gewinnung) ab, andererseits in erheblichem Umfang von der Verminderung von Hemmnis-sen, insbesondere in den mittelständischen Unternehmen der Ernährungsindustrie (siehe un-ten).

Trotz der bis heute erreichten und oben beschriebenen Energieeffizienzsteigerungen liegen noch weitere zusätzliche Energieeffizienzpotenziale bei innovativen Technologien in den je-weiligen Prozessen der Einzelbranchen vor, die in ihrer Wirkung bisher noch nicht abge-schätzt werden konnten. Diese sind beispielsweise

• die Behandlung von Lebensmitteln mit gepulsten elektrischen Feldern zur Pasteuri-sierung,

• Hochdruckverfahren zur Pasteurisierung und Sterilisation von Lebensmitteln,

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• eine energetische Nutzung der organischen Abfälle aus der Ernährungsindustrie (z. B. via Biogaserzeugung und anschließender Nutzung als Brennstoff für Prozess-wärme).

Hier wird es die Aufgabe von Forschung und Entwicklung sein, diese möglichen neuen Ver-fahren möglichst bald in marktreifen Maschinen und Anlagen zu realisieren.

Hemmnisse und fördernde Faktoren

Auch im Ernährungsgewerbe gibt es eine Reihe von hemmenden und förderlichen Faktoren, die einer Realisierung der genannten Potenziale in den Prozesstechniken entgegenstehen bzw. die Marktdiffusion erleichtern.

Ein großer Teil der deutschen Ernährungsindustrie ist mittelständisch strukturiert, allerdings ist ein Konzentrationsprozess zu beobachten sowie in bestimmten Subbranchen international operierende Unternehmen. Für diese zwei Unternehmensgrößen sind hemmende und för-derliche Faktoren für die Realisierung der Energieeffizienz-Potenziale deutliche unterschei-den. Allerdings gibt es auch zwei allgemein vorzufindende Hemmnisse:

• Sehr häufig – selbst bei großen Unternehmen (und hier meist bei den Kapitalge-sellschaften) – wird bei der Investition lediglich auf die Höhe der Investitionssumme geachtet und nach der Amortisationszeiten-Methode, d.h. einem Risiko-Maß, entschieden. Die Abfrage in der Ausschreibung nach den Lebenszykluskosten von zwei Alternativen und die entsprechende Ermittlung des Barwertes oder der internen Verzins-ung (einem Rentabilitätsmaß) sind mit rd. 15 % ausgesprochen selten (Schröter u.a. 2009).

• Zudem gibt es häufig eine nachrangige Priorität von Energieeffizienz-Investitionen im Be-reich der Nebenanlagen (Querschnittstechnologien). Somit werden Investitionen in Pro-duktionsanlagen, Gebäude oder Repräsentation als strategische Investitionen häufig den Energieeffizienz-Investitionen systematisch vorgezogen.

Allerdings entsteht bei größeren Re-Investitionen wie z. B. Kesselanlagen ein Umdenken. Auch beobachtet man dieses Umdenken in den zentralen Technikabteilungen der Großun-ternehmen, die spezielle Lösungen im Bereich Energieeffizienz ausarbeiten und diese Lö-sung dann für alle Betriebe des Konzerns verpflichtend wird. Oder es werden jährliche THG-Emissionsminderungsziele seitens der Unternehmensleitung für jeden Betrieb des Unter-nehmens vorgegeben. Dies ist eine junge, sehr förderliche Entwicklung.

Der technische Leiter von kleinen und mittelständischen Betrieben ist in der Regel unter vie-len Aufgaben auch für die energieeffizienten Produktions- und Nebenanlagen zuständig. Sein Arbeitsfokus ist in aller Regel die eigentliche Produktion und die Produktqualität, nicht aber die Senkung von Energiekosten. Typischerweise werden bei kleinen und mittelständi-schen Betrieben folgende Hemmnisse beobachtet:

• Der Energieverbrauch einzelner Betriebsteile und Prozesse ist meist nicht bekannt, die Energiekosten werden nicht Produktionslinien zugeordnet, sondern als Gemein-kosten behandelt, der Marktüberblick über energieeffiziente Optionen ist sehr gering.

• Nicht zuletzt wegen der geringen Kenntnisse über energieeffiziente Lösungen be-fürchten die Betriebe Qualitätseinbußen bei den Produkten oder Veränderungen bei Sicherheit, Zuverlässigkeit und Arbeitsproduktivität.

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• Technische Standards für energieeffiziente Investitionen oder Vorgaben zu energieef-fizienten Komponenten für die Ausschreibungen des Einkaufs sind praktisch nicht vorhanden, bieten also keine Hilfe.

• Häufig gibt es auch keinen ausgewiesenen Energieverantwortlichen, der Energiever-luste aufspürt und Vorschläge für energieeffiziente Maßnahmen macht.

Bei den großen Unternehmen sind es eher die langen Entscheidungswege, auf denen viel Information aus Kenntnismangel und Eigeninteress verloren geht und die Investitionsplanung behördliche Züge bekommt. Es wurden Betriebe amerikanischer Konzerne beobachtet, die nur Investitionen mit einem Jahr Amortisationszeit und selbstverantwortlich Investitionen nur bis 10.000 € tätigen dürfen.

Als wichtiger fördernder Faktor zeigt sich sowohl bei großen Unternehmen wie auch KMU neuerdings die Tendenz, das Image des Unternehmens bei seinen Kunden – insbesondere bei den Endkunden – durch eine umweltfreundliche und energieeffiziente Produktion zu ver-bessern und sich dadurch von anderen Produkten bzw. Produzenten abzuheben. Zum Teil erfolgt auch eine Zusammenarbeit/Kontrolle durch eine grüne Organisation wie z. B. dem WWF.

Damit geht einher, dass das Thema Energieeffizienz zunehmend einen höheren Stellenwert erreicht, besonders wenn ein Energiemanagementsystem im Unternehmen eingeführt wird und damit quantitative Informationen zu einzelnen Energieverbräuchen einzelner Anlagen und Maschinen vorliegen. Bei großen Unternehmen beispielsweise führt die Einführung des Energiemanagements zu Steigerung der Motivation der Mitarbeiter aufgrund vorliegender Messdaten und nachweisbarer Erfolge.

Energiepolitische Maßnahmen zur Erhöhung der Energieeffizienz in der Ernährungsindustrie

Neben den bestehenden Instrumenten (geförderte Beratungen und Investitionen für KMU, die insbesondere für KMU sehr hilfreich sein können, Energieeffizienzpreis der dena, Umset-zung der Öko-Design-Richtlinie) gibt es einige Vorschläge für weitere Maßnahmen, die auf die o.g. Hemmnisse und fördernden Faktoren Bezug nehmen:

• eine Informationskampagne der Anwender-Verbände der Nahrungsmittelindustrie und des VDMA zum Thema der Wirtschaftlichkeitsberechnungen für energieeffiziente Lösungen (Lebenszykluskosten, Barwert und interne Verzinsung) sowie zu Ausschreibungen zu Investitionen mit energietechnischen Standards;

• eine Informations- und Fortbildungskampagne der Verbände der Nahrungsmittelindustrie zu neuen energieeffizienten Prozesstechniken und des ZVEI zu energietechnischen Messverfahren und kostengünstigen Energiemanagement-Systemen für KMU, hierzu könnten auch die jährlichen Jahresversammlungen genutzt werden, auf denen Geschäftsführer fortschrittlicher Unternehmen über ihre Erfolge der Energiekosten-senkung durch neue Technologien oder angemessene organisatorische Maßnahmen ihren Kollegen berichten;

• die weitere Initiierung von Energieeffizienz-Netzwerken für die mittelständischen Unternehmen und vielleicht eine schlankere Form für kleine Unternehmen, wie es in der Schweiz unter dem Namen des „KMU-Modells“ angeboten wird;

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• eine Initiative der Bundesregierung, an die großen Unternehmen der Nahrungsmittel-industrie mit der Aufforderung heranzutreten, ehrgeizige Energieeffizienzprogramme und Maßnahmen zu FKW-freien Kühl- und Kälteanlagen durch ihre technischen Zentralen entwickeln zu lassen.

Durch die jüngste Etablierung von einem Energieeffizienz-Netzwerk durch einen großen Ma-schinenbaukonzern und die weiteren hier vorgeschlagenen Maßnahmen wird deutlich, dass es nicht nur um die Frage staatlicher Maßnahmen geht, sondern auch um Maßnahmen der Selbstorganisationen der Branche, des VDMA und weiterer Akteure, was in der Vergangen-heit eher zu kurz gekommen ist (vgl. dazu auch Kapitel 6.7.4).

6.9 Abfall und Abwasser (IFEU) Zusammenfassung

Hintergrund: Abfall- und Abwasserwirtschaft werden in Deutschland grundsätzlich durch die öffentliche Hand or-ganisiert, da die Grundziele beider Bereiche in der Entsorgungssicherheit liegen. In beiden Bereichen sind aber zunehmend auch die Aspekte Ressourcenschonung und Klimaschutz in den Fokus gerückt.

Vorschläge für die NKI: Sinnvoll wäre die Erschließung bislang ungenutzter Grünabfälle und Landschaftspfle-gereste; ein Förderprogramm für Energie- und klimaeffiziente Müllverbrennungsanlagen, ein Optimierungspro-gramm für Kläranlagen, sowie ein Programm, welches die Prüfung und Planung von wirtschaftlich sinnvoller Ab-wasserabwärmenutzung im Rahmen der Wärmeplanung anreizt. Letzteres wurde in die Teilkonzeptförderung der kommunalen Fördersäule der NKI aufgenommen.

Siehe ergänzend Arbeitspapier „Klimaschutz- und Energieeffizienzpotenziale im Bereich Abfall und Abwasser-wirtschaft“ auf www.ifeu.de/nki.

Aus der Analyse der Potenziale der Sektoren Abfall und Abwasser in Kapitel 3.7 und der Best-Practice-Analyse im Arbeitspapier „Klimaschutz- und Energieeffizienzpotenziale im Be-reich Abfall und Abwasserwirtschaft“ (IFEU 2010) wurden Handlungsbereiche für die Weiter-entwicklung der NKI entwickelt. Diese sind in die kommunale Fördersäule der NKI integrier-bar und könnten folgende Fördersäulen umfassen:

• Erschließung bislang ungenutzter Grünabfälle und Landschaftspflegereste; Förderung von innovativen Maßnahmen zur möglichst hohen Erfassung von Grünab-fällen;

• Energie- und klimaeffiziente Müllverbrennungsanlagen (MVA): Müllverbrennungs-anlagen weisen ein relativ hohes THG-Minderungspotenzial über Optimierungen zur Steigerung der abgebbaren Strommenge auf. Allerdings ist Voraussetzung von Opti-mierungsmöglichkeiten zunächst die genaue Ermittlung aller Energie- und Massen-ströme innerhalb der MVA. Hierzu bedarf es einer entsprechenden Messtechnik, die teilweise nicht vorhanden ist. Insofern fallen Kosten bereits bei diesem Schritt der Da-tenerhebung an, die im Rahmen eines Förderprogramms entlastet werden könnten. Die höchsten THG-Minderungen bzw. Steigerungen der Stromerzeugung werden durch die Installation von modernen Entnahme-Kondensationsturbinen erreicht (inne-rer Wirkungsgrad ca. 83% und angepasste Anzapfstufen zur Dampfentnahme) bzw. über damit zusammenhängende Optimierungen von Dampferzeugung und Wasser-Dampf-Kreislauf (Kondensat-, Speisewasservorwärmung, Erhöhung Luftvorwärmung, Umstellung SCR-Vorwärmung auf Anzapfdampf). Diese Optimierungen sind aller-dings auch mit hohen Kosten verbunden, die sich erst nach langer Zeit amortisieren und insofern ein Hemmnis für die Umsetzung darstellen. Deswegen wird empfohlen, im Rahmen eines Förderprogramms auch Investitionsbeihilfen für die Anschaffung

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von z.B. Turbinen zu ermöglichen, wobei die Beihilfe an eine vorab einzureichende Energie- und Klimabilanz der Effekte durch die Optimierungsmaßnahmen gekoppelt sein sollte, um den Erfolg der Maßnahme einschätzen zu können. In Deutschland gibt es 70 Müllverbrennungsanlagen. Der Ausgangszustand dieser Müllverbrennungsanlagen ist sehr unterschiedlich. Dementsprechend sind auch die Maßnahmen zur THG-Minderung von Anlage zu Anlage unterschiedlich. Deshalb wird empfohlen, die Effizienzförderung für MVAn in das KfW-Umweltinnovationsprogramm aufzunehmen, um hier auch entsprechende Freiheiten in den technischen Maßnahmen gewähren zu können. Das Umweltinnovationsprogramm besteht aus einem zinsgünstigen Kredit sowie ei-nem Zuschuss von bis zu 30% der förderfähigen Investitionskosten, die nachweislich zu einer THG-Minderung führen. Insgesamt könnte im ersten Förderjahr ein Kapital-aufwand von 35 Mio. Euro zur Verfügung gestellt werden. Davon rund 10 Mio. Euro als Zuschussförderung, die Auszahlung der Restsumme erfolgt als Kreditzahlung.

• Optimierungsprogramm Kläranlagen. Kläranlagen weisen in Deutschland für sich betrachtet noch ein deutliches Optimierungspotenzial auf. In den drei Bereichen Energieeffizienz, Klärgasnutzung und Klärschlammentsorgung lassen sich THG-Einsparungen bei realistischem Ansatz in Höhe von etwa 1,5 Mio. Tonnen CO2-Äquivalenten erreichen, bei theoretischem Maximalansatz sogar von über 3,4 Mio. Tonnen CO2-Äquivalenten (vgl. Kap. 3.7).70 Eine Beratung und Förderung zur Erschließung des Potenzials scheint angeraten, da aus eigener Initiative offensichtlich die Hemmnisse für Optimierungsmaßnahmen auf breiter Ebene überwiegen. Umsetzungen in den 90er Jahren fanden vorwiegend nur aufgrund der damals verstärkten Förderung in einigen Bundesländern statt. Selbst rentable Einzelmaßnahmen finden häufig keine Umsetzung, da in den vorwiegend kommunalen Betrieben sich die zunächst erforderlichen höheren Investitionskosten angesichts knapper Haushaltskassen nur schwer durchsetzen lassen, zumal die Energiekosten gegenüber den Kapital- und Fixkosten auf Kläranlagen von unterge-ordneter Bedeutung sind. In Anbetracht der gegebenen Potenziale wird ein Förder-programm empfohlen, das einen ganzheitlichen Ansatz zur Optimierung der gesam-

70 Kläranlagen sind in Deutschland im Gesamtzusammenhang betrachtet keine Hauptemittenten für klimarelevante Emissionen und keine Hauptstromverbraucher. Allerdings bedingen sie auf kommuna-ler Ebene einen wesentlichen Anteil am Strombedarf. Ausgelöst durch die exponierte Lage von Klär-anlagen, abgelegen von Siedlungsgebieten, wird teilweise die autarke Kläranlage propagiert. Erreicht werden soll dies durch Selbstversorgung der Kläranlagen mit erneuerbarer Energie wie Windkraft, Geothermie oder Solarenergie. Objektiv betrachtet besteht kein Grund, warum die Förderung von er-neuerbaren Energien im Zusammenhang mit Kläranlagen besonders begünstigt werden sollte. Weitere Konzepte in diesem Zusammenhang stellten die Frage, inwiefern die Wasserstofftechnologie besonders für eine Anwendung auf Kläranlagen geeignet ist. Bei einer Herstellung von Wasserstoff durch Hydrolyse fällt als weiteres Produkt Sauerstoff an, der für die Belebungsstufe der Kläranlage eingesetzt werden kann. Ein entsprechender Antrag zur Umsetzung eines Pilotprojektes wurde vom IFEU im Auftrag des MUNLV NRW hinsichtlich der ökologischen Auswirkungen geprüft (bte/IFEU/ISA 2004). Im Ergebnis zeigte sich durch die Sauerstoffnutzungsmöglichkeit kein besonderer Vorteil für die Wasserstofferzeugung durch Hydrolyse auf der Kläranlage. Und auch hier muss vielmehr generell die Frage gestellt werden, ob die im Pilotvorhaben vorgesehene Energieerzeugung mit Windkraft nicht sinnvoller zur Substitution von fossiler Energie eingesetzt werden sollte. Einzig im Sinne eines wichti-gen Beitrages zur Grundlagenforschung für die Wasserstofftechnologie wurde das Pilotprojekt damals befürwortet.

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ten Kläranlage zum Ziel hat. Dieses Förderprogramm sollte bestehen aus einer Be-standsaufnahme, Einzelfördermaßnahmen z. B. für die Neuanschaffung von effizien-ten Elektromotoren, ggf. Umstellung auf Faulung, ggf. einer Förderung innovativer Verfahren der Klärschlammentsorgung wie der Vergasung auf der Kläranlage Balin-gen.

• Abwasserwärmenutzung aus der Kanalisation. Die Abwasserabwärmenutzung ist in Deutschland bislang in Einzelfällen realisiert und meistens entweder als geförder-tes Demonstrationsvorhaben oder als Maßnahme im Zuge von sowieso anstehenden Sanierungsarbeiten am Kanalnetz. Grundsätzlich könnte nach konservativer Schät-zung dem Kanalnetz in Deutschland 418 MW thermische Leistung entnommen wer-den. Je nachdem, in welchem Umfang diese Wärmeleistung über Elektro- oder über Gaswärmepumpen dann auf ein höheres, nutzbares Temperaturniveau gebracht wird, könnten durch die Nutzung Treibhausgaseinsparungen von etwa 0,6-1,2 Mio. Tonnen CO2-Äquivalente erzielt werden (Öko-Institut/IFEU 2010b). Die Kosten für die Maßnahme werden von den erforderlichen Einbauten der Wärmetauscher in das Ka-nalnetz dominiert. Stehen sowieso Sanierungsmaßnahmen an, ist die Maßnahme rentabel. Andernfalls ist die Rentabilität im Einzelfall zu prüfen. Ein grundsätzliches Hemmnis scheint jedoch die fehlende Sensibilisierung bzgl. der Möglichkeiten zu sein. Die Auflage eines bundesweiten Förderprogramms könnte hier für hinreichend breite Aufmerksamkeit sorgen. Das Programm sollte im Wesentlichen die Prüfung und Planung einer Abwasserabwärmenutzung anreizen. Entsprechend vorzulegende Planungskonzepte sollten einen real gegebenen Wärmeabnehmer benennen, die Machbarkeit der Maßnahme nachweisen (Einverständnis Kanalnetz- und Kläranla-genbetreiber) sowie die erforderlichen gesamten Kosten der Maßnahme aufzeigen.

• Optimierung Trinkwasserversorgung. Die Wasserversorgung in Deutschland ver-brauchte im Jahr 2007 ca. 2.400 Mio. kWh Energie (Plath et al. 2010 auf Basis von Plath und Wichmann, 2009/2). Insgesamt kommen in der Wassergewinnung bis zur Wasserverteilung verschiedene energieintensive Aggregate zum Einsatz (z.B. Pum-pen zur Förderung, Druckerhöhung und zur Verteilung, Aufbereitungsanlagen etc.). Weiterer Energieverbrauch entsteht in der Beheizung der Betriebsgebäude. Gleich-zeitig sind in der Trinkwasserversorgung auch Potenziale zur Energiegewinnung vor-handen, die in der Regel durch die Installation von Turbinen zur Stromerzeugung ge-nutzt werden kann. Konkrete Potenzialabschätzungen oder -berechnungen existieren allerdings bisher nicht. Es wird aber davon ausgegangen, dass sowohl durch die technische Verbesserung der Aggregate als auch durch die Optimierung des Betriebs durch moderne MSR-Technologie ein hohes Einsparpotenzial gehoben werden könn-te. Voraussetzung dafür ist, dass diese Potenziale erkannt werden (z.B. durch einen re-gelmäßigen Benchmark) und langfristig ökologisch und ökonomisch sinnvolle Maß-nahmenvorschläge umgesetzt werden. Während größere Wasserversorgungsunter-nehmen in diese Richtung bereits aktiv sind71, da dort entsprechende Expertisen im eigenen Unternehmen bestehen, gibt es vor allem bei den kleinen und mittleren Wasserversorgern aufgrund des begrenzt vorhandenen Know-how Bedarf an exter-

71 Insgesamt existieren in Deutschland 6.211 Betriebe und Unternehmen der Wasserversorgung. In der BDEW-Statistik sind 1.218 Unternehmen erfasst, die 75% des bundesweiten Wasseraufkommens repräsentieren. (BDEW Branchenbild 2011)

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ner Beratung. Deshalb wurde vorgeschlagen, die systematische Erfassung und Aus-wertung des Energiebedarfs, die Potenzialabschätzung sowie die Maßnahmenerar-beitung in den kleineren und mittleren kommunalen Wasserversorgungsunternehmen zu fördern. Gleichzeitig sollte mit den geförderten Beratungsleistungen ein Monito-ringsystem entwickelt werden, welches eine kontinuierliche Überprüfung der Kenn-werte zulässt. Mit Hilfe der Informationen aus diesen Konzepten könnten Rahmenbedingungen für eine Investitionsförderung entwickelt werden, wodurch konkrete Maßnahmen in der Effizienzsteigerung oder in der Energiegewinnung (elektrisch und thermisch) geför-dert werden könnten. Weitere Informationen aus derzeit laufenden Forschungsprojek-ten dahingehend sind notwendig.

Insgesamt könnte im Rahmen der kommunalen Säule der NKI eine Investitionsförderung für Klimaschutz- und Effizienzmaßnahmen im Abwasser- und Abfallbereich etabliert werden, die bei erfolgter Beratung und dokumentierter Mindesteinsparung einen Förderzuschuss erteilt.

6.10 Masterplan 100% Klimaschutz – auf dem Weg zur Null-Emissions-Kommune (IFEU) Zusammenfassung

Hintergrund: An einem Prozess einer weitgehenden Dekarbonisierung müssen die Kommunen aller Größenord-nungen teilhaben. Kommunen sind letztlich auch Ort der Emissionsentstehung. Die Idee „Null-Emission“ bzw. „Zero-Emission“ gibt es bereits seit längerem in verschiedenen Bereichen. Kommunen können durch die zeitnahe Implementierung eines sog. Masterplans 100% Klimaschutz eine internationale Vorreiterrolle einnehmen. Dies geht einher mit einer verbesserten Lebensqualität und einem Imagegewinn. Insgesamt erhöht sich die Attraktivität der Kommune. Eine Kommune kann von einer 100% Klimaschutzstrategie in verschiedenen Bereichen profitie-ren. Durch einen verstärkten Einsatz verschiedener Dienstleistungen (Planung, Handwerk etc.), lokal und regional verfügbarer erneuerbarer Energieressourcen, sowie die Hebung von lokalen Effizienzpotenzialen wird die Wert-schöpfung in der Region erhöht und lokale Strukturen werden gestärkt. Langfristig können durch den geringeren Verbrauch von Energie und Rohstoffen Kosten eingespart werden und die Kommune wird Schritt für Schritt un-abhängig von fossilen Energieträgern.

Vorschläge für die NKI: Förderung ausgewählter Städte bei der Entwicklung von ambitionierten kommunalen Klimaschutzkonzepten (100% Klimaschutz) mit dem langfristigen Ziel bis 2050 nahezu sämtliche CO2-Emissionen einzusparen. Der Vorschlag wurde inzwischen umgesetzt.

Siehe ergänzend Arbeitspapier „Nullemissions-Kommune“ auf www.ifeu.de/nki.

6.10.1 Hintergrund

Nur mit aktiver Beteiligung der Kommunen ist die angestrebte Dekarbonisierung in Deutsch-land wie auch andernorts denkbar. Vor diesem Hintergrund erhält der ambitionierte kommu-nale Klimaschutz als Pflichtaufgabe der Daseinsvorsorge zur weitgehenden Reduzierung der Emissionen in den Kommunen seine zentrale Bedeutung.

Definition: Eine Nullemissionskommune (Kommune mit einem Masterplan 100% Klima-schutz) verfolgt das Ziel, innerhalb der politischen Gemarkung durch die Einführung eines systematischen Managementprozesses langfristig ökologisch und ökonomisch sinnvolle Maßnahmen zur

• Ausschöpfung der Potenziale zur Steigerung der Energieeffizienz, zum Energiespa-ren und zur Entwicklung eines nachhaltigen Lebensstiles,

• zur Nutzung erneuerbarer Energien, insbesondere aus regionalen Quellen, und

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• zur Schließung von Stoffkreisläufen

das ambitionierte Ziel des Klima- und Ressourcenschutzes voranzutreiben. Ziel ist es, THG-Emissionen bis 2050 um 95 % gegenüber einem aktuellen Bezugsjahr72 zu reduzieren. Zu-sätzlich ist ein endenergiebezogener Zielpfad zu beschreiben (Reduzierung um mindestens 50 %73). Um dieses Ziel zu erreichen, ist ein umfassender Strukturwandel erforderlich. Regi-onale Kreislaufwirtschaftsprozesse werden angeregt, Innovationen geschaffen, Organisati-ons- und langfristige Managementprozesse in Gang gesetzt und durch die Optimierung der regionalen Energie-, Finanz- und Stoffströme wird Wertschöpfung in der Region generiert.

Damit wird insbesondere der regionale Mittelstand als ein bedeutender Träger von Innovati-onen gefördert.

Um das Emissionsreduktionsziel zu erreichen, müssen langfristig Maßnahmen in den Berei-chen Effizienz, Suffizienz, Energiesparen, Einsatz von erneuerbaren Energien und Maßnah-men zur Optimierung von Stoffkreisläufen umgesetzt werden. Erfolgreiche Suffizienzstrate-gien und ein nachhaltiger Lebensstil, die auf die Vermeidung von Ressourcenverbrauch und Umweltbelastungen durch geändertes Verhalten abzielen, sind eine Voraussetzung dafür, dass ambitionierte Emissionsziele überhaupt verwirklicht werden können. Kurzfristig kann ein vorläufiger Vorrang der Effizienz- und Konsistenzstrategien postuliert werden. Parallel dazu ergibt sich jedoch die Notwendigkeit, die zur Umsetzung einer 100% Klimaschutzstrategie notwendigen Suffizienzmaßnahmen vorzubereiten. Konkrete Vorgaben bzgl. Maßnahmen-prioritäten bei der Umsetzung werden jedoch nicht gemacht, da die Umsetzung von Maß-nahmen sehr stark von lokalen Potenzialen und dem Engagement der dortigen Akteure ab-hängig ist.

Bei der Verfolgung der 100% Klimaschutzstrategie werden die Akteure in den Kommunen soweit wie möglich die energie- und klimaschutzpolitischen Maßnahmen auf übergeordneter staatlicher Ebene nutzen, gleichzeitig aber alle in ihrem eigenen Kompetenzbereich liegen-den Maßnahmen einsetzen, um zur angestrebten Minderung der wichtigsten Treibhausgase (CO2, CH4 und N2O) in den von der Kommune beeinflussbaren Bereichen, öffentlichen Ein-richtungen, Gewerbe, Handel, Dienstleistungen, privaten Haushalten und Verkehr, beizutra-gen. Soweit sinnvoll, ist aber auch die Industrie in die Bilanzierung zu integrieren. In der Maßnahmenentwicklung und -umsetzung ist der Sektor Industrie aber auf jeden Fall zu be-rücksichtigen. Während der Einfluss im Bereich der städtischen Einrichtungen sehr hoch ist, sind die Einflussmöglichleiten einer Kommune bei industriellen Emissionen allerdings relativ gering. Hier sind bundesweit gesetzliche Vorgaben sowie einheitliche Strategien notwendig, um in diesem Sektor Emissionsminderungen zu erreichen. Bund, Länder und Kommunen müssen dazu entsprechend ihrer Kompetenzen zusammenarbeiten.

Die 100% Klimaschutzstrategie umfasst neben den direkten territorialen Emissionen auch Emissionen aus dem Bereitstellungspfad der Energieträger, nicht jedoch den ökologischen Rucksack der Warenströme und Investitionsgüter.74 Energierelevante Stoffströme wie z.B. Biogaserzeugung oder Abfallverwertung sind sofern möglich bei der Emissionsbilanzierung zu berücksichtigen. Beim Masterplan 100% Klimaschutz sind auch Emissionen wie Abfall,

72 entspricht in Deutschland in etwa 1 Tonne THG-Emissionen pro Person 73 Der Wert mittelt den in verschiedenen Szenarien errechneten Wert der notwendigen Endenergiere-duzierung für ambitionierte Klimaschutzstrategien (WWF 2010, Leitszenario BMU 2009). 74 Erstrebenswert ist es jedoch, wenn Aspekte des Konsums und des ökologischen Rucksacks von Warenströmen in den Maßnahmen thematisiert werden.

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Abwasser und thermische Emissionen zu berücksichtigen. Dadurch sollen die Konsistenz von Prozessen erhöht und in weiterer Folge Treibhausgas-Emissionen durch den verminder-ten Einsatz von Primärenergie reduziert werden. Ziel der 100% Klimaschutzkommune muss es deshalb auch sein, unter konsequenter Umsetzung von Abfall- und Abwasservermeidung die dann noch verbleibenden Abfälle bzw. Abwässer als Sekundärressourcen zu verstehen und diese in effiziente Kreisläufe zu integrieren.

Im Fokus steht die Optimierung des territorialen Energiesystems durch die Nutzung lokaler Potenziale. Maßnahmen der Emissions-Kompensation und des Imports von Strom aus er-neuerbaren Energien dürfen nur in Zusammenhang mit einem umfangreichen Maßnahmen-bündel in den Bereichen Energieeffizienz, Konsistenz und lokalen Ausbau der erneuerbaren Energien ergriffen werden. Eine Kompensation von THG kann zu max. 10 %, und in Summe mit Stromimport aus Beteiligungen zu max. 25 % der jährlichen THG-Minderungen gegen-über dem Basisjahr angerechnet werden, höchstens jedoch 5 % der THG-Emissionen im Basisjahr. Beteiligungen außerhalb des kommunalen Territoriums (z.B. Investitionen in Off-Shore Windparks) werden nur anerkannt, sofern sie von kommunalen Institutionen initiiert werden. Die eingesetzte Biomasse muss überregionalen Anforderungen an die Nachhaltig-keit genügen (z.B. in Form von Vorschriften zur nachhaltigen Landnutzung oder des Biomas-se-Budgetansatzes des IWU75).

Der Masterplan 100% Klimaschutz kann von Städten und Gemeinde unterschiedlicher Größe und in unterschiedlichen Zusammenschlüssen (Gemeinden, Gemeindeverbände und Land-kreise) verfolgt werden. Die Stadt als dicht besiedelter Raum hat im Vergleich zum Umland einen höheren Energie- und Ressourcenverbrauch. Bei der Maßnahmenentwicklung im Rahmen des Masterplans 100% Klimaschutz muss daher zwischen verschiedenen Urbani-sierungsgraden im Zusammenhang mit dem räumlichen Umfeld unterschieden werden. Ver-netzungen geografischer Art (z.B. Stadt-Land-Verflechtungen) bzw. zu übergeordneten Ent-scheidungsebenen (z.B. Abfallwirtschaft, Regionalplanung) sind dabei durch die jeweilige Kommune zu berücksichtigen und im Hinblick auf vorhandene Optimierungspotenziale in den Maßnahmenplänen zu beachten. Die jeweilige Minderungsstrategie muss an die vorhande-nen Potenziale angepasst sein. So können Kommunen, die mehr als den eigenen Energie-verbrauch emissionsarm erzeugen können, zu Energie- oder Rohstofflieferanten werden.

Eine Kommune mit einem Masterplan 100% Klimaschutz muss das langfristig wirksame Leitbild einer nachhaltigen Entwicklung mit einem Maßnahmenkatalog und überprüfbaren Zwischenzielen konkretisieren und vervollständigen. Der Entwicklungspfad der Kommune sollte zu jedem Zeitpunkt unterhalb der Minderungslinie der THG-Emissionen und des End-energiebedarfs liegen (Abbildung 6-43). Sollte im Rahmen des regelmäßigen Monitorings festgestellt werden, dass die Minderungslinie überschritten wird, muss im Rahmen des kon-tinuierlichen Managements sofort reagiert und entsprechende Korrekturmaßnahmen einge-leitet werden. Welcher Minderungspfad eingeschlagen wird, bleibt im Ermessungsspielraum der Kommune. Voraussetzung ist es, dass kommunale Institutionen, Betriebe und auch die Bevölkerung in die Aktivitäten einbezogen werden (partizipative Erarbeitung).

75 Das IWU hat den Vorschlag unterbreitet, der Knappheit des Gutes Biomasse durch einen Budget-ansatz Rechnung zu tragen. Für den jeweiligen Anwendungsfall wird ein Biomasse-Budget festgelegt, welches sich an der langfristigen Verfügbarkeit von Biomasse orientiert. So lange dieses Budget noch nicht aufgebraucht ist, wird Biomasse als regenerativer Energieträger bewertet. Die Anteile über dem Budget werden dagegen voll dem Primärenergiebedarf zugerechnet (Diefenbach 2002).

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Abbildung 6-43: Ziel und Minderungspfade eines Masterplans 100% Klimaschutz

Monitoring und Management

Ausgehend von den im Jahr 2050 zu erreichenden Reduktionszielen (Reduktion der Treib-hausgase um 95 % und der Endenergie um 50 %) werden Zwischenstufen berechnet, wie viel Tonnen THG maximal emittiert bzw. wie viel GWh Endenenergie maximal verbraucht werden dürfen. Diese werden auch für die einzelnen Sektoren (private Haushalte, Gewerbe Handel Dienstleistung, Verkehr, kommunale Gebäude und Anlagen, Ver- und Entsorgung) aufgegliedert festgelegt. Diese Zwischenziele dienen dazu, das Vorgehen der Kommune in überschaubare zeitliche Schritte einzuteilen und helfen der Kommune bei der Beurteilung, ob sie sich auf dem richtigen Weg befindet.

Die Zwischenziele müssen überprüfbar sein und regelmäßig an die aktuelle Situation in der Kommune und auch an die technologische Entwicklung angepasst werden. Zwischenziele können sowohl maßnahmenorientierte Meilensteine als auch konkrete Kennwerte sein. Ent-scheidend ist, dass die Zwischenziele einer langfristigen Reduktionsstrategie entsprechen und geeignet sind, die Reduktionsziele zu erreichen. Die Vorbildwirkung der öffentlichen Hand muss an den eigenen Zwischenzielen deutlich werden.

Durch ein kontinuierliches Monitoring und einen aktiven Managementprozess in der Kommu-ne wird ein langfristiger Prozess überschaubar und zielorientiert handhabbar. Die Einführung des Managementprozesses bedarf einer politischen Beschlussfassung und der Schaffung geeigneter und kompetenter Strukturen. Der kontinuierliche Managementprozess basiert auf den Schritten der Planung und Umsetzung von Maßnahmen, der Prüfung der Wirksamkeit sowie einer Anpassung bzw. entsprechenden Korrektur. Deshalb muss es einen Klima-schutzmanager mit ausreichenden Kompetenzen geben (Institutionalisierung innerhalb der Verwaltung), der zentraler Ansprechpartner ist und bei dem alle Fäden zusammenlaufen. Er koordiniert den Klimaschutzrat, in dem die Schlüsselakteure zusammen kommen. Außerdem organisiert er die Erstellung von Maßnahmenplänen mit Investitions-, Personalkosten- bzw. Businessplan und Zeitplan und überführt entsprechende Maßnahmen in konkrete Projekte und Investitionen. Er muss kontinuierlich prüfen, ob die Maßnahmen wie geplant umgesetzt

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Minderungspfad EndenergieMinderungspfad Emissionen

Ziele:THG: -95%

Endenergie: -50%

Bau eines Nahwärmenetzes mit industrieller Abwärme

Umstellung auf LED-Straßenbeleuchtung

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und Zwischenziele erreicht werden und ob die Ergebnisse ausreichen, um die langfristigen Reduktionsziele zu erreichen. Der Klimaschutzmanager ist verantwortlich für das kontinuier-liche Monitoring und Management. Er kann sich dazu an Qualitätsmanagementsystemen wie z.B. EMAS, ISO 9000 oder Total-Quality-Management (TQM) orientieren oder diese anwen-den.

Alle zwei Jahre wird zur Überprüfung der Reduktionsziele ein Bericht mit einer THG- und Endenergiebilanz erstellt (Monitoring). Zusätzlich sollte die Entwicklung spezifischer bench-markfähiger Indikatoren, die eine Einschätzung der Qualität der Strategie zulassen, beo-bachtet werden.76

6.10.2 Implementierung des Masterplans 100% Klimaschutz in der Kommune

Das ambitionierte Ziel einer „Masterplan-Kommune“ verlangt sowohl eine breite Akzeptanz als auch einige wesentliche Treiber und Manager dieser Strategie (zentrale Akteure). Ei-nerseits ist es wichtig, dass einzelne Projekte umgesetzt werden und Erfolge erzielt werden, andererseits handelt es sich beim Masterplan 100% Klimaschutz um einen Weg, der ge-meinsam gegangen werden muss und somit Maßnahmen auf allen Ebenen verlangt. Des-halb ist die breite Akzeptanz ein wesentliches Kriterium für eine erfolgreiche Etablierung ei-ner 100% Klimaschutzstrategie.

Zur Erreichung der ambitionierten Minderungsziele im Masterplan müssen Maßnahmen in al-len Bereichen und Sektoren umgesetzt werden. Daher werden verschiedene Maßnahmenini-tiatoren und Zielgruppen auftreten. Die wesentlichen Akteure des Klimaschutzes sowie deren übergeordnete Einheit, den Klimaschutzrat unter der Leitung des Klimaschutzmanagers, zeigt Abbildung 6-44.

Abbildung 6-44: Zentrale Akteure des Masterplans 100% Klimaschutz

76 In der ersten Phase werden diese Berichte der Begleitforschungsgruppe vorgelegt. Während des Förderzeitraumes und der daraus gewonnenen Erfahrungen wird festgelegt, ob die Kommune in der laufenden Weiterentwicklung des Masterplans 100% Klimaschutz eine externe Prüfinstanz einschalten kann.

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Wichtig ist, dass die Stärken der jeweiligen Institutionen (Verwaltung, Unternehmen, Vereine etc.) genutzt werden und bestehende Schwächen optimiert werden. Jedem dieser genannten Akteure kommen unterschiedliche Funktionen und Handlungsbereiche zu. Sie treten in un-terschiedlichen Phasen der Entwicklung des Masterplans 100% Klimaschutz sowie der Um-setzung als Initiatoren und/oder als Zielgruppe in den Vordergrund. Die Phasen des Master-plans, also die Analyse, die Umsetzung sowie der Managementprozess (vgl. Abbildung 6-45) werden im Folgenden beschrieben.

Die genannten Phasen kennzeichnen beispielhaft einen Umsetzungsprozess eines Master-plans 100% Klimaschutz in einer Kommune. Mit Blick auf Praktikabilität ist es notwendig, der Kommune ausreichend Freiheiten für diesen Prozess zu lassen, weshalb diese Schritte in dieser Form nicht in die Definition aufgenommen wurden. Jedoch sind vor allem für eine Mo-dellförderung einige wichtige Meilensteine als Voraussetzung festzulegen (in Abbildung 6-45 fett umrahmt).

Abbildung 6-45: Phasen eines Masterplans 100% Klimaschutz (LOI: Letter of Intent)

Initiierungsphase

Je nach kommunaler Ausgangssituation kann es förderlich sein, zunächst eine grobe IST-Analyse durchzuführen, um signifikante Potenziale sowie Schwachstellen und damit Hand-lungsfelder zu definieren. Gleichzeitig sollte eine grobe Zielsetzung für die Entwicklung eines Masterplans erfolgen. Auf dieser Basis sollte ein erster politischer Grundsatzbeschluss er-folgen, welcher die Initiierung eines entsprechenden Managementprozesses einfordert und verwaltungsintern verankert. Deshalb sind Verwaltung, das politische Entscheidungsgremi-um (z.B. der Gemeinderat) und die Bürgermeister wichtige Akteure, die den Prozess zum Masterplan 100% Klimaschutz anstoßen und mittragen müssen.

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Von der Verwaltung wird auch die vertiefende Analyse beauftragt und finanziert. Idealer-weise werden bereits hier Co-Finanzierungen bzw. Unterstützungserklärungen von weiteren Akteuren (bei größeren Kommunen Stadtwerke, Wohnungsbaugesellschaften etc., bei klei-neren Kommunen einzelne Landwirte, Vereine, interessierte private Personen etc.) akqui-riert, um das breite Eigeninteresse an einer 100% Klimaschutzstrategie zu fördern. Wurden in einer Kommune entsprechende Vorleistungen erbracht und liegt ein Beschluss mit Ziel-vereinbarung vor, kann unmittelbar mit einer vertiefenden Analyse begonnen werden.

Analysephase

Zur Gewährleistung eines erfolgreichen Managements ist die umfassende Analyse und Be-wertung des aktuellen Zustands der Energie- und Stoffflüsse sowie ggf. zentraler Finanzflüs-se erforderlich. Anhand der Analyseergebnisse sollen der Ist-Stand der Kommune im Sinne der 100% Klimaschutzstrategie umfassend bewertet, Potenziale identifiziert und Maßnahmen abgeleitet werden können. Ziel dieser Analysephase ist die detaillierte CO2-Bilanz, Erkennt-nisse über Energie-, Stoffstrom- und wesentliche Finanzflüsse, die Identifizierung der THG-Minderungspotenziale sowie die Ableitung von Maßnahmen. Darauf aufbauend und vom Ziel her denkend wird eine Minderungsstrategie festgelegt.

Die Analyse folgender Bereiche ist notwendig und sinnvoll, um einen umfassenden Überblick über die aktuelle Situation und über Handlungsmöglichkeiten zu gewinnen:

• Allgemeine Situation in der Kommune

• Angaben zum Energieverbrauch und zur Energieversorgung

• Angaben zur Verkehrsstruktur der Kommune

• Analyse weiterer Stoffströme und Handlungsfelder

• Potenzialanalysen zur Bewertung der zukünftigen Handlungsoptionen

In der bisherigen Praxis zeigt sich, dass in der Regel zunächst der Energiesektor mit großen Potenzialen im Einspar- und Effizienzbereich wie auch bei den erneuerbaren Energieträgern einen Schwerpunkt darstellt. Im Sinne eines Masterplans 100% Klimaschutz ist die Analyse weiterer Stoffströme und damit Handlungsfelder wie z.B. Abfälle, Reststoffe, Abwässer, exergetisch nutzbare Abwärmen etc. zu ergänzen. Auf Basis dieser möglichst holistischen Betrachtung der in der Kommune vorhandenen regionalen und potenziellen Energie- und Stoffströme werden die Handlungsfelder eines kommunalen Masterplans konkretisiert. Dabei sind Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Bereichen zu berücksichtigen.

Interne Institutionalisierungsphase

Zentrale Meilensteine der Institutionalisierungsphase sind die Schaffung eines Klimaschutz-rates und der Stelle eines Klimaschutzmanagers. Im Rahmen einer Akteurs- und Stärken-Schwächen-Analyse zur Identifikation der Schlüsselakteure wird ermittelt, ob ein möglicher Klimaschutzmanager bereits verwaltungsintern vorhanden ist oder ob diese Position neu besetzt werden muss. In der Regel kann man davon ausgehen, dass in Kommunen mit hö-herem Klimaschutzinteresse bereits eine zentrale Ansprechperson besteht. Dieser Klima-schutzmanager sollte zukünftig zentraler Ansprechpartner zum Masterplan 100% Klima-schutz sein, bei dem die Fäden zusammenlaufen. Im Aufgabenbereich des Klimaschutzma-nagers liegt die Koordinierung des Prozesses, das Monitoring bzgl. der erreichten Zwi-schenziele und der Entwicklung der CO2-Emissionen und der Endenergie. Er ist zuständig für die kontinuierlichen Managementaufgaben (Kontrollieren, Planen, Vorbereitung der Um-

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setzung etc.). Da sich im Rahmen der 100% Klimaschutzstrategie das Aufgabengebiet ggf. erheblich erweitert, ist eine entsprechende Verstärkung für den Klimaschutzmanager not-wendig. Um dem Klimaschutzmanager den notwendigen Handlungsspielraum zu verschaf-fen, müssen innerhalb der Verwaltung entsprechende Strukturen mit Handlungs- und Kom-petenzspielraum geschaffen werden.

Außerdem sollte ein kommunaler Klimaschutzrat eingerichtet werden. Der Klimaschutzrat hat zunächst eine beratende Funktion. In gemeinsamen Sitzungen des Klimaschutzrates und des Klimaschutzmanagers werden Optimierungsmöglichkeiten von Energie- und Stoffsyste-men diskutiert sowie deren Umsetzung intern priorisiert, mit dem Ziel, aus diesem Gremium transparente Empfehlungen an das politische Entscheidungsgremium bezüglich der Umset-zung weiterzugeben. Durch diesen zentralen Aufgabenbereich kommt der Festlegung der Mitglieder des Klimaschutzrates in der Analysephase eine wichtige Rolle zu. Um die Position des Klimaschutzrates zu stärken, ist ein politischer Beschluss der Mitglieder im Gremium wünschenswert. Im kontinuierlichen Managementprozess ist zu überprüfen, ob durch verän-derte Strukturen eine Erweiterung oder Veränderung des Klimaschutzrates notwendig ist.

Organisator dieses Klimaschutzrates ist der Klimaschutzmanager. Der Klimaschutzrat muss regelmäßig einberufen und über Aktivitäten und Entwicklungen informiert werden.

Auch innerhalb von Verwaltungsstrukturen bestehen für diese Position verschiedene Mög-lichkeiten der Institutionalisierung wie z.B. durch die Benennung eines Energie- oder Kli-maschutzreferats (Frankfurt) oder einer Klimaschutzleitstelle (Mannheim). Diese Möglichkei-ten sollten in Anspruch genommen werden, da mit der einsetzenden Projektkonkretisierung und -umsetzung die Anforderungen an ein professionelles Management steigen. Hier wird in der Regel die Einrichtung professioneller Strukturen und Organisationseinheiten erforderlich.

Maßnahmenentwicklung/Maßnahmenkatalog

Aufbauend auf den Ergebnissen der Analyse werden unter Einbindung des Klimaschutzma-nagers, des Klimaschutzrates sowie weiterer Akteure (EVUs, KMUs, Industriebetriebe, Pla-nungsbüros, Energieagenturen, Verkehrsunternehmen, Finanzinstitute, Akteure aus Land- und Forstwirtschaft und Handwerk sowie öffentliche Einrichtungen und Bürger) erste konkre-te Optimierungsmöglichkeiten (Maßnahmenkatalog) definiert.

Wichtige Aspekte der Maßnahmenentwicklung sind:

• Nutzung bestehender Strukturen und vorhandener Stärken,

• Partizipation der zukünftigen Initiatoren und Zielgruppen,

• Definition realistischer und wirksamer Maßnahmen unter Berücksichtigung der Analy-seergebnisse (zentrale Akteure, hohe Potenziale etc.),

• Entwicklung eines ausgewogenen und konkreten Maßnahmenbündels für die nächste Zukunft mit Zuordnung der kurz- und mittelfristigen Zeithorizonte für die Umsetzung,

• Entwicklung von Maßnahmen zur Nutzung wirtschaftlicher und sozialer Potenziale sowie

• Darstellung von Entwicklungspfaden und möglichen weitere Schritten (z.B. über 2020 hinaus).

Im Maßnahmenkatalog sollten bereits Initiierungs- und Organisationsaufwand, zentrale Ak-teure, weitere Schritte und erwartete Kosten bzw. Investitionen definiert werden. Im Klima-schutzrat werden begleitend Prioritäten der Maßnahmen diskutiert. Der Klimaschutzmanager

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nimmt (ggf. unterstützt durch externe Berater) die Aufgabe wahr, die Maßnahmen mit höchs-ter Priorität weiter zu konkretisieren und individuelle Projekte in die Umsetzung zu überfüh-ren. Hierzu ist eine detaillierte Maßnahmenplanung für diese prioritären Maßnahmen mit integriertem Investitions-, Personalkosten- oder Geschäftsplan zu erstellen, welcher u.a. fol-gendes beinhalten sollte:

• Festlegung der Zusammenarbeit von Akteuren zur Umsetzung der Projekte (Netz-werkmanagement),

• Finanzierungskonzept für jedes Projekt (z.B. in Kooperation mit privaten Investoren zur Implementierung von PPP-Ansätzen, notwendige Haushaltsmittel etc.),

• Zeitplanung zur Umsetzung der Maßnahmen sowie

• Darstellung möglicher logistischer bzw. wirtschaftlicher Erfordernisse zur projektbe-zogenen interkommunalen Kooperation.

Die detaillierte Maßnahmenplanung dient als konkreter Handlungsleitfaden für nächste Akti-vitäten, der Maßnahmenkatalog als Wegweiser der kommunalen 100% Klimaschutzstrategie. Beide Informationsquellen sind jedoch kein statisches Konstrukt, sondern müssen im Rah-men eines kontinuierlichen Verbesserungsprozesses ständig weiter entwickelt werden. Ins-gesamt sollte das Ziel verfolgt werden, dass der Masterplan 100% Klimaschutz durch die starke Einbindung lokaler Akteure zur regionalen Wirtschaftsentwicklung beiträgt.

Aus der Grundlage bisher gesammelter Erkenntnisse und Maßnahmenpakete lassen sich Zwischenziele ableiten, die in den Beschluss der Entscheidungsgremien zur Umsetzung der Maßnahmen integriert werden müssen. Zudem wird bereits während der Maßnahmenent-wicklung ein intensiver partizipativer Prozess eingeleitet, woraus beispielsweise auch ein Leitbild weiterentwickelt werden kann.

Leitbild 100% Klimaschutz

Die zentrale Funktion des Leitbildes ist das Schaffen einer Vision, an deren Realisierung gearbeitet wird. Es ist ein verbindungsstiftendes, übergeordnetes Leitprinzip, das den geplanten, konkreten Akti-onen Sinn verleiht, ihnen eine gemeinsame Richtung gibt. Es dient als Identifikationspunkt und hilft Motivation und Kräfte zu wecken und zu bündeln. Kommunale Leitbilder dienen insbesondere dazu, lokale Entwicklungspotenziale zu aktivieren, neue Verbindlichkeiten zwischen Akteuren herzustellen, eine aktive Bürgergesellschaft zu schaffen und Kommunen in die globale Verantwortung einzubinden. Die Einbindung der lokalen Akteure auf den verschiedenen Ebenen der Gemeinde ist dabei zentral, d.h. bei der Ausgestaltung der Realisierung sollten sowohl die politischen und institutionellen Akteure als auch die Bevölkerung beteiligt werden.

Das Leitbild 100% Klimaschutz baut auf dem Leitbild der nachhaltigen Entwicklung auf. Die we-sentlichen Inhalte eines 100% Klimaschutz-Leitbildes sind zum einen das übergeordnete Ziel der umfassenden Emissionsreduktion bis 2050 nach der bestehenden Definition. Außerdem sollte ein Leitbild einen Maßnahmenplan mit Ideen enthalten, wie die (Zwischen-)Ziele erreicht werden können (Süßenbacher 2009). Durch diese Konkretisierung geht das 100% Klimaschutz-Leitbild über das der nachhaltigen Entwicklung hinaus. Ein Leitbild sollte mit seinen Zielen in schriftlicher Form und mit ge-nauen Zeitangaben vorliegen und ist bestenfalls für die Bevölkerung der Kommune jederzeit einseh-bar. Eine Verabschiedung im Gemeinderat mit jährlicher Wiedervorlage könnte ein sinnvolles Vorge-hen sein.

Es spricht vieles dafür, dass eine externe Begleitung der Einführung des neuen Leitbildes und der gemeinschaftlich erarbeiteten Umsetzungsmaßnahmen – ganz im Sinne des Prozessmanagements – sehr hilfreich sein kann (Süßenbacher 2009). So sind externe ProzessbegleiterInnen häufig Metho-denspezialistInnen, die Impulse geben und helfen können, den Umsetzungsprozess am Laufen zu halten.

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Partizipative Interventionsplanung – aktive Beteiligung der Zielpersonen bei der Planung und Durchführung von Maßnahmen

Die langfristige Wirksamkeit von Maßnahmen wird auch dadurch begünstigt, dass partizipative Strate-gieelemente (wie z.B. das Auswählen von eigenen Verhaltenszielen wie einer Selbstverpflichtung zum stromsparenden Verhalten) in Maßnahmen integriert werden, die die Zielgruppe aktiv einbeziehen. Diese Einbeziehung kann je nach Maßnahme auf unterschiedlichen Ebenen und mit unterschiedlichen Intensitäten erfolgen. Bei konkreten Maßnahmen für geschlossene Umgebungen – wie Betriebe, Insti-tutionen etc. – können Zielgruppen oder Initiatoren weitgehend im Maßnahmenentwicklungs- und Um-setzungsprozesse beteiligt werden. Im Rahmen einer allgemeinen Leitbildentwicklung für ein gesam-tes Stadtgebiet sind andere Partizipationsmöglichkeiten zu berücksichtigen. Wichtig ist, dass Art und Umfang dieser Partizipationsprozesse auf bestehenden Strukturen aufbauen und dabei auch berück-sichtigen, wie Beteiligungsprozesse bisher gehandhabt wurden.

Beschlussfassung

Die Umsetzung des Masterplans 100% Klimaschutz insgesamt muss im jeweiligen überge-ordneten Gremium, z.B. dem Gemeinderat oder auf Vorstandsebene in Betrieben, beschlos-sen werden. Wenn ausreichend Informationen für die Entscheidung vorhanden sind, können Umsetzungsbeschlüsse ggf. auch auf Basis des Maßnahmenkatalogs getroffen werden. Damit einhergehend werden die bestehenden (Zwischen-)Ziele konkretisiert sowie Projekte zu deren Verfolgung festgelegt und in der politischen Agenda verankert.

Umsetzungsphase

Je nach Maßnahmenart, Initiator und Zielgruppe sind unterschiedliche Umsetzungsprozesse denkbar. Auf Initiative der Kommune sowie weiterer bestehender Akteure können geeignete Unternehmen gegründet werden, die als Multiplikatoren bestimmte Aktivitäten wahrnehmen und dafür einen auf die 100% Klimaschutzstrategie angepassten, selbstständigen Manage-mentprozess entwickeln. Zum Beispiel kann für die Realisierung eines Nahwärmenetzes ei-ne Gesellschaft gegründet werden, die auch weitere versorgungstechnische Projekte reali-siert. Maßnahmen zur Information, Kommunikation und Motivation können sehr gut durch städtische Klimaschutzagenturen übernommen werden. In der Praxis werden solche Agentu-ren häufig in Kooperation mit den Stadtwerken, den Wohnungsbaugesellschaften oder weite-ren Unternehmen der Kommune gegründet.

Lokale Energieversorgungsunternehmen (EVUs, Stadtwerke) als klassische Versorger und zum Teil auch Entsorger einer Kommune bzw. Region sowie als Anbieter des öffentlichen Personennahverkehrs besitzen eine Fülle von Optionen für die Optimierung von Energie- und Stoffströmen. Sie können ebenfalls als Managementorgan fungieren und so ihre klassi-schen Dienstleistungen ausbauen bzw. neue Geschäftsfelder in Kooperation mit anderen kommunalen bzw. regionalen Akteuren erschließen. U.a. können sie gemeinsam mit Akteu-ren aus Land- und Forstwirtschaft das Stoffstrommanagement im Bereich Biomasse optimie-ren und dessen energetische Nutzung vor Ort umsetzen. Je nach Ziel- und Aufgabensetzung kann sich eine Kommune aufgrund ihrer Größe bzw. ihrer Zuständigkeitsbereiche als unge-eignete Verwaltungseinheit herausstellen, um eine Maßnahme vollständig realisieren zu können (z.B. in der Nutzung biogener Siedlungsabfälle). In Ergänzung kann ggf. ein inter-kommunaler Zusammenschluss sinnvoll sein, um Energie- und Stoffströme maximal zu op-timieren.

Während sich z.B. die mit Energieversorgung oder Stoffstromoptimierung beauftragten Ge-sellschaften in der Regel auf die Dauer durch Erlöse ihrer Geschäftstätigkeit selbst tragen können, gibt es bei Klimaschutzagenturen mit eher Beratungs- und Kommunikationsfunktion

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die Notwendigkeit der Grundfinanzierung über den öffentlichen Haushalt. Je nach Kommu-nengröße können diese Aktivitäten in eine Organisationsform zusammengefasst werden. Dabei ist aber auf die jeweilige personelle und organisatorische Ausstattung zu achten. Wichtig ist, dass auch Vertreter dieser Organisationen im Klimaschutzrat vertreten sind.

Wie in der Maßnahmenentwicklung sollte die Bevölkerung auch in der Umsetzung aktiv in die 100% Klimaschutzstrategie einbezogen werden. Das ist wichtig, da die Bevölkerung Ziel-gruppe vieler verschiedener Maßnahmen zur Reduzierung der CO2-Emissionen ist. Zur Par-tizipation gibt es verschiedene Möglichkeiten, wie z.B. Befragungen, Veranstaltungen oder finanzielle Partizipation an bestimmten Projekten (z.B. genossenschaftliche Nahwärmever-sorgung oder EEG-Anlagen). Häufig können erst durch diese ersten erfolgreichen Projekte größere Teile der Bevölkerung überzeugt und in den Prozess eingebunden werden.

Monitoring und Managementphase

Neben der Etablierung von Managementstrukturen und der Projektumsetzung ist die kontinu-ierliche Überprüfung und Weiterentwicklung der 100% Klimaschutzstrategie notwendig. Ei-nerseits muss eine Überprüfung erfolgen, ob mit den umgesetzten Maßnahmen die definier-ten Ziele erreicht werden. Andererseits sind Anpassungen an sich verändernde Rahmenbe-dingungen notwendig. Durch gesetzliche Regelungen und durch neue wissenschaftliche Er-kenntnisse sowie Technologieentwicklungen entstehen neue Anforderungen oder Möglich-keiten der Optimierung. Erst eine kontinuierliche Erfolgskontrolle, Weiterentwicklung und Fortschreibung des Masterplans 100 % Klimaschutz garantieren den dauerhaften Erfolg und ermöglichen die schrittweise Emissionsreduktion bis zum minus 95 % Ziel. Hierzu muss der Managementprozess regelmäßige Kontrollzyklen (siehe Definition) vorsehen, in dessen Rahmen Maßnahmenempfehlungen überprüft und ggf. angepasst werden.

Dieses Monitoring und Management ist von jedem Akteur innerhalb der Kommune für seine Zuständigkeitsbereiche und für die eigenen Zielsetzungen durchzuführen. Zur Entwicklung des Gesamtprozesses zur 100% Klimaschutz-Kommune werden der Klimaschutzmanager sowie der Klimaschutzrat mit dem Monitoring und dem Management beauftragt. Deshalb ist es für die Transparenz der Entwicklung umso besser, wenn alle zentralen Akteure im Klima-schutzrat vertreten sind.

6.10.3 Neuer Fördertatbestand: Masterplan 100% Klimaschutz

Dieser Vorschlag wurde bereits in ähnlicher Form in der bestehenden Kommunalrichtlinie verwirklicht.

Aus den Inhalten der zentralen Definition sowie aus der Übersicht bezüglich der Implemen-tierung der 100% Klimaschutz-Strategie in einer Kommune wurde der im Folgenden be-schriebene Vorschlag abgeleitet. Eine Förderung angelehnt an diesen Vorschlag wird inzwi-schen im Rahmen der NKI implementiert. Das Verfahren zur Antragsstellung ist zweistufig. Kommunen die bereits im Klimaschutz aktiv sind konnten bis zum 30.04.2011 eine Projekt-skizze einreichen. Im zweiten Schritt werden ausgewählte Kommunen unterschiedlicher Größe zur Antragsstellung aufgefordert.

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Anreizmöglichkeiten für 100% Klimaschutz-Strategien im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative

Bereits im Rahmen der aktuellen Förderrichtlinie für kommunale Klimaschutzkonzepte ist die 100% Klimaschutz-Strategie förderbar. Allerdings erfordert eine 100% Klimaschutz-Strategie, wie in diesem Papier definiert, einen umfassenderen Anspruch an die Zielsetzung, die Ist-Analyse einer Kommune, den Implementierungsprozess der 100% Klimaschutz-Strategie und nicht zuletzt an das Controlling, Monitoring und Management. Im Unterschied zu einem Klimaschutzkonzept mit einem Zeithorizont von 10 bis 15 Jahren werden Zielsetzungen für 2050 festgelegt. Die Kommune muss sich verpflichten, die umfangreichen Anforderungen aus der Definition mitzutragen.

Da es vergleichbar ambitionierte Strategien auf kommunaler Ebene mit dieser umfassenden Zielsetzung und mit einer klaren Maßgabe, kontinuierlich zielführende Maßnahmen zur THG- und Endenergiereduktion zu realisieren, bisher nicht gibt, erscheint eine Breitenförderung verfrüht. Eine erste modellhafte Förderung dieser innovativen Zielsetzung (sog. Pionier-gruppe) könnte ein wesentlicher Baustein der noch bestehenden Forschungslücken sein. Durch eine intensive Begleitung der Kommunen auf dem Weg zu einer Null-Emissions-Strategie (also während der Analyse- und Struktur-Aufbauphase) sowie partiell danach auf dem Weg der Umsetzung ihrer Ziele können Definitionsinhalte überarbeitet oder angepasst werden. Zur Erlangung neuer Erkenntnisse bei der Einführung und Umsetzung von 100% Klimaschutz-Strategien sollten Kommunen mit bereits vorliegenden Analyseergebnissen und Maßnahmenkonzepten besondere Berücksichtigung erfahren, soweit diese den gemäß der Definition von 100% Klimaschutz-Kommunen bestehenden Anforderungen genügen bzw. un-ter geringem Aufwand weiterentwickelt werden können. Hierfür können Fördermittel gezielt für die Weiterentwicklung des 100% Klimaschutz-Ansatzes und dessen Umsetzung in der Praxis eingesetzt werden. Grundsätzliche Auswertungen zu den Grenzen der kommunalen Hoheiten und der dadurch erreichbaren Emissionsminderungen müssten intensiv betrachtet werden und ggf. in die Definition integriert werden.

In einer ersten Modellgruppe sollten verschiedene Kommunengrößen und -strukturen (länd-lich/urban geprägt, mit/ohne industrielle Prägung, Kommunen und Kommunalverbände wie z.B. Landkreise, etc.) vertreten sein. Um die 100% Klimaschutz-Definition und ihre Realisie-rung in diesen verschiedenen Kommunen bewerten zu können, ist eine gewisse Vergleich-barkeit der kommunalen Strategien notwendig. Deshalb könnte folgendes Förder- und For-schungsdesign sinnvoll sein.

Förderdesign

Von Anfang an sollte deutlich werden, dass im Rahmen der Förderung sowohl die Analyse- als auch die erste Umsetzungsphase gefördert wird. Separate Anträge sind nicht notwendig, wodurch eine Trennung zwischen Analysephase und Umsetzungsphase im Nachweis nicht existiert. Besonders aktive Kommunen, die bereits ein Klimaschutzkonzept erstellt haben, können sich ebenfalls an der Ausschreibung beteiligen. Deshalb sind Rahmenbedingungen zu definieren, die einen Quereinstieg in die Umsetzungsphase ermöglichen.

Die Förderung einer Modellgruppe 100% Klimaschutz-Kommune gliedert sich in zwei Pha-sen:

1. Bewerbungsverfahren mit Projektskizzen:

Festlegung der Auswahl- und Bewertungskriterien (Kommunenstruktur, Motivation, Beteiligung externer Partner etc.) für Projektskizzen sowie Benennung der Jury.

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Festlegung der inhaltlichen Voraussetzungen für Projektskizzen: Ergebnisse der be-reits durchgeführten groben Energie- und Stoffstromanalyse/Beschreibung der Ko-operationspartnern innerhalb der Kommune (z.B. Industriebetrieb, Gewerbeunter-nehmen etc.) mit persönlichem und/oder wirtschaftlichem Interesse sowie der pro-jektbegleitenden Institute (LOI)/Grundsatzbeschluss der Kommune, den 100% Klima-schutz-Weg zu gehen und ein entsprechendes Management einzuführen bzw. beste-hende Managementstrukturen weiterzuentwickeln/Beschreibung der Motivation und des Eigeninteresses/Beschreibung wesentlicher bereits umgesetzter oder geplanter Maßnahmen (Voraussetzung: Kommunen starten nicht bei null, sondern haben be-reits Klimaschutzmaßnahmen umgesetzt).

Auswahl von bis zu 10 Modellkommunen durch die Jury und den Fördermittelge-ber/Projektträger unter Berücksichtigung der oben beschriebenen Vielfalt der teil-nehmenden Kommunen. Die ausgewählten Kommunen werden dann zur endgültigen Antragstellung aufgefordert (zweistufiges Verfahren, Begutachtung der Skizzen durch externe Experten).

2. Förderung der verschiedenen Implementierungsphasen mit entsprechenden Zwischenprüfungen

• Strategieentwicklung: Gewährung einer Fördersumme von bis zu 200.000 € für die detaillierte Analyse sowie für die Entwicklung des Maßnahmenkatalogs und des Masterplans.

Um eine Vergleichbarkeit zu erhalten und um sehr unterschiedliche Fördersum-men zu vermeiden, ist es sinnvoll, vorab Mindestanforderungen an die Analyse zu stellen. Alternativ oder ergänzend zur Festbetrags- bzw. zur prozentualen Förderung könnte vorab ein gesamtes Fördervolumen für diese Phase definiert werden, welches nach bestimmten Kriterien gleichberechtigt verteilt wird.

Zwischenbericht: Zwischen abgeschlossener Analyse- und Umsetzungsphase sollte es keine Lücke geben, die z.B. künstlich durch zwei aufeinander aufbauen-de Förderbausteine entsteht. Übergänge zwischen Analyse, Maßnahmenentwick-lung und Maßnahmenumsetzung sind zum Teil fließend. Trotzdem gelten folgen-de Punkte voraussetzend für die Freigabe der bewilligten Fördermittel für die wei-teren Aktivitäten:

i. Vorlage des Umsetzungsbeschlusses basiert auf dem Masterplan.

ii. Die Stelle des Klimaschutzmanagers wird innerhalb der Verwaltung entsprechend institutionalisiert und erhält dadurch Durchgriffs- und Entscheidungskompetenzen (Grundbudget).

iii. Auf der Grundlage der Akteursanalyse wird ein Klimaschutzrat einge-richtet, welcher das Projekt laufend begleitet.

iv. Die Kommune verpflichtet sich zu einem kontinuierlichen Monitoring, und Management des Prozesses. Kriterien für den Managementpro-zess sind in der Definition enthalten.

• Umsetzungsphase: pauschale Fördersumme für insgesamt 5 Jahre für die per-sonelle und institutionelle Umsetzung der definierten Maßnahmen.

Da der Bedarf an personeller Unterstützung von Kommune zu Kommune sehr unterschiedlich sein kann (vom Klimaschutzmanager als Träger der koordinie-

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renden Funktion bis hin zur Unternehmensgründung im Bereich Energieversor-gung), sollten im Rahmen dieser Modellförderung die Rahmenbedingungen im Vergleich zur Umsetzungsförderung der NKI offener gehalten werden. Die Förde-rung sollte ausschließlich in die personelle Institutionalisierung der Treiber vor Ort sowie (begrenzt) in Sachkosten für die Finanzierung von Maßnahmen fließen und nicht konkrete Investitionen fördern, wofür eine Vielzahl von anderen Fördertöp-fen existieren.

Kurz vor Auslaufen der Förderung im fünften Jahr muss der Grundsatzbeschluss für die Um-setzung von Maßnahmen sowie für die Weiterführung der Managementstrukturen erneuert werden. Dadurch soll garantiert werden, dass auch über den Förderzeitraum hinaus aufge-baute Strukturen erhalten bleiben. Dazu sind weitere Masterpläne vorzulegen, die für diesen Zeitpunkt relevant sind und in Kraft treten können.

Begleitforschung

Die geförderten Kommunen werden durch Forschung begleitet und verpflichten sich an re-gelmäßigen Treffen zum Informationsaustausch etc. teilzunehmen. Bei der Begleitforschung gibt es drei verschiedene Phasen:

• Vorbereitende Maßnahmen (Schaffung von Berechnungs- und Bewertungshilfsmit-teln),

• begleitende Aktivitäten während der Analyse-, Maßnahmenentwicklungs- und Umset-zungsphase (u.a. mit Fokus auf innovative, holistische Ansätze für mehr Energie- und Ressourceneffizienz, Managementstrukturen/-prozesse, Geschäfts- und Finanzie-rungsmodelle) sowie

• Nachbereitung und Weiterentwicklung des Förderansatzes sowie des Zertifizierungs-systems inkl. Qualifizierungsstrategie.

Grundlegende Voraussetzung für die Vergleichbarkeit der kommunalen 100% Klimaschutz-Strategien ist die Schaffung einer einheitlichen Ausgangsbasis und einheitlicher Bilan-zierungsregeln. Die ersten Aufgaben sind daher, Bilanzierungsgrundlagen, Hilfsmittel für diese Bilanzierung, Hilfsmittel für das Monitoring (Indikatorenset) und das Management so-wie vereinfachte Szenarienmodelle zu entwickeln. Die Bilanzierung ist zwar ein wichtiges Element der 100% Klimaschutz-Strategie, sollte allerdings in einem überschaubaren Auf-wand bewerkstelligt werden können. Wichtig ist, dass sich Kommunen in ihrer Entwicklung miteinander vergleichen können (100% Klimaschutz-Benchmark).

Während der Analysephase, der Maßnahmenentwicklung und der Umsetzungsphase ist ein kontinuierlicher Austausch zwischen den Kommunen in der Pioniergruppe sinnvoll. Durch ei-ne sozial- und naturwissenschaftliche Begleitung der Kommunen können zentrale Hemmnisse und Erfolgsfaktoren abgeleitet werden. Im Zentrum der Begleitforschung stehen folgende Fragen:

• Wird die Definition akzeptiert?

• Wie werden umfangreiche Emissionsminderungen in den verschiedenen Kommunen erreicht? Welcher Zusammenhang besteht zwischen kommunalen Möglichkeiten und landes- bzw. bundespolitischen Rahmenbedingungen?

• Sind die angegebenen Grenzen bzgl. Import erneuerbarer Energien und Kompensa-tion praktikabel?

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• Wie werden langfristige Entwicklungsprozesse implementiert und wie kann ein konti-nuierlicher und wirksamer Managementprozess in der Verwaltung verankert werden?

• Welche Qualifizierung/Beratung ist notwendig, um die 100% Klimaschutz-Strategie weiter voran zu bringen?

• Welche alternativen Förder- und Finanzierungsmöglichkeiten (z.B. revolvierende Fonds) könnten für diesen Prozess integriert werden?

• Welche innovativen Geschäfts- und Finanzierungskonzepte sind geeignet, um lang-fristig die Umsetzung der 100% Klimaschutz-Strategie zu gewährleisten?

In dieser Phase müssen im Rahmen der Begleitforschung die Managementprozesse in den Kommunen intensiv begleitet und gleichzeitig die Erfahrungs- bzw. Managementberichte auswertet werden. Aufbauend auf diesen Erkenntnissen können weitere Empfehlungen in Richtung Breitenförderung und Weiterentwicklung abgegeben werden. Im Fokus der Weiter-entwicklung sollte der Aufbau eines praxisorientierten und wirksamen Zertifikatesystems stehen, wodurch das Label „100% Klimaschutz-Kommune“ weiterentwickelt werden kann. Es gilt zu prüfen, ob ähnlich wie bei den Umweltmanagementsystemen oder beim European Energy Award Berichtssysteme, externe Zertifizierer bzw. weitere Managementtools zur Un-terstützung aufgebaut werden sollen.

Eingliederung in das Kommunale Fördersystem der Nationalen Klimaschutzinitiative

Die Förderkriterien für die 100% Klimaschutz-Strategie müssen so gestaltet werden, dass der Unterschied zu Klimaschutzkonzepten deutlich wird. Es müssen die unterschiedlichen Förderrahmenbedingungen (z.B. längere Laufzeit, ggf. höhere Fördersummen) deutlich be-gründet werden. Abgrenzungspunkte sind beispielhaft:

• Pflicht zur Implementierung des Managementprozesses (Strukturen müssen geschaf-fen werden),

• umfassendere Analyseinhalte (Energie- und Stoffstrom sowie zentraler Finanzströ-me),

• zusätzlich zum Maßnahmenkatalog muss ein Masterplan inkl. Finanzierungskonzept, Businessplan etc. für priorisierte Maßnahmen entwickelt werden,

• höhere Anforderungen und Voraussetzungen an die Förderung (Grundsatzbeschluss, Institutionalisierung innerhalb der Kommune etc.) sowie

• Anforderungen an die Öffentlichkeitsarbeit.

Gleichzeitig sollte durch die modellhafte Förderung einiger 100% Klimaschutz-Kommunen („Modellgruppe“) auch aufgezeigt werden, dass Klimaschutzstrategien zukünftig weit ambi-tionierter sein müssen. Eine Eingliederung der 100% Klimaschutz-Förderung in das kommu-nale Förderprogramm der NKI könnte somit bedeuten, dass beispielsweise der Fördersatz für klassische Klimaschutzkonzepte wesentlich reduziert werden müsste (auf weniger als 50%) sowie absolute Obergrenzen für Fördersummen definiert werden. Eine Veränderung der Fördervoraussetzungen in Bezug auf politische Beschlüsse und Kooperationsvereinba-rungen mit lokalen Akteuren könnte das Eigeninteresse an Klimaschutzkonzepten und deren Umsetzung zusätzlich unterstützen.

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6.11 Wärmenutzungskonzepte (IFEU) Zusammenfassung

Hintergrund: In Dänemark haben sich flächendeckend seit über 30 Jahren Wärmenutzungskonzepte als Pla-nungsinstrument in Kommunen etabliert. In Deutschland dagegen existieren bis heute kaum Kommunen, die sol-che Konzepte entwickeln oder fortschreiben. Es fehlt sowohl an fachlichem Know-how als auch den finanziellen Mitteln. Ein großes ökologisches und ökonomisches Potenzial könnte durch eine solche Planungsgrundlage ge-hoben werden.

Vorschläge außerhalb der NKI: Derzeit wird im Rahmen der europäischen Effizienzrichtlinie eine Verpflichtung geprüft, nationale Wärme- und Kältepläne zu erstellen und auf regionale Planungsebenen herunterzubrechen.

Vorschläge für die NKI: Eine Förderung von Erstellung und kontinuierlicher Weiterentwicklung von Wärmenut-zungsplänen für Kommunen wurde vorgeschlagen und bereits in die kommunale Fördersäule integriert.

Siehe ergänzend Arbeitspapier „Industrielle Abwärme“ auf www.ifeu.de/nki.

6.11.1 Hintergrund

Ein beachtlicher Anteil der nationalen Treibhausgasemissionen entsteht durch die Energie-versorgung der Haushalte, Gewerbebetriebe und Industrieanlagen mit Strom, Wärme und Prozessenergie. Teile dieser Energieversorgung können auf kommunaler Ebene beeinflusst werden, indem z. B. effiziente und erneuerbare Wärmeinfrastrukturen weiter ausgebaut wer-den, KWK-Anlagen verstärkt im kommunalen Kraftwerkspark berücksichtigt werden oder in-dem durch Fördermaßnahmen erneuerbare Energieanlagen zu einer wirtschaftlich sinnvollen Alternative für private Entscheider werden. Die Kommune kann ein wichtiger Akteur sein, um die Ziele der Bundesregierung erreichen zu können.

Bezogen auf die einzelnen Technologien existieren bereits etablierte Bundesförderprogram-me wie das EEG, KWK-G und das Marktanreizprogramm. Diese Technologieförderpro-gramme haben bereits besonders positive Entwicklungen erreicht. Zusätzlich ist seit 1.1.2009 das EEWärmeG in Kraft, welches bundesweit bei Neubauten einen Anteil erneuer-barer Energien in der Wärmeversorgung vorschreibt. In der novellierten Fassung vom Mai 2011 wird die Nutzungspflicht auf Bestandsgebäude der öffentlichen Hand erweitert. Außer-dem wird die Nutzungspflicht auch auf den Kältebedarf der Gebäude ausgeweitet. Alternativ kann Wärme und Kälte aus KWK und/oder Abwärme oder ein besserer Effizienzstandard in der Gebäudedämmung zum Einsatz kommen.

Technologieförderungen zeichnen sich dadurch aus, dass einzelne Versorgungslösungen vorangebracht werden. Jeder Anlagenbetreiber, Investor oder Betreiber trifft seine Entschei-dung bezüglich einer Energieerzeugungsanlage aufgrund individuell wichtiger Aspekte. Sel-ten werden bei diesen Entscheidungen gemeinschaftliche und nachbarschaftliche Interessen oder solche der übergeordneten Versorgungssicherheit, Energieeffizienz oder Ressourcen-knappheit berücksichtigt.

Hier könnte die Kommune ins Spiel kommen. Durch eine integrierte Energieplanung inner-halb des kommunalen Gebietes, durch die Energieangebot und –nachfrage neutral eruiert und aufgrund der Bedarfsstruktur optimal aufeinander abgestimmt werden, könnten diese übergeordneten Ziele und Interessen besser berücksichtigt werden. Ein großes ökologisches und ökonomisches Potenzial könnte durch eine solche Planungsgrundlage gehoben werden.

Doch viele Kommunen können diese Planung nicht bewerkstelligen, da zu geringe Personal-kapazitäten vorhanden sind bzw. das notwendige Expertenwissen dazu nicht eingekauft werden kann (Haushaltslage). Deshalb wurde untersucht, inwiefern Anreize für eine Wärme-

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nutzungsplanung gegeben werden könnten, und welche Voraussetzungen dazu notwendig sind. Nach einer anfänglichen Förderperiode sollten Maßnahmen dahingehend berücksich-tigt werden, wie eine Energie- oder Wärmenutzungsplanung als kommunale Pflichtaufgabe berücksichtigt werden kann. Ein erster Schritt in Richtung gesetzlicher Vorgabe könnte durch den aktuellen Entwurf der EU-Energieeffizienzrichtlinie (Directive on efficiency77) erreicht werden. Darin wird vorgeschlagen, dass die Mitgliedsstaaten nationale Pläne zum systema-tischen Ausbau von hocheffizienten KWK-Anlagen mit Fernwärme- und Fernkälteversorgung entwickeln. Diese Ausbaupläne sollen einen längeren Zeitraum umfassen um eine langfristi-ge Planungssicherheit zu gewährleisten. Die Richtlinie macht dazu den Vorschlag, dass die Pflicht der Erstellung von „Wärmeplänen“ im Raumordnungsrecht festgehalten wird, mit der Pflicht zur Aktualisierungen alle fünf Jahre. Der Zeitplan sieht vor, dass diese Richtlinie frü-hestens 2014 in nationales Recht umgesetzt werden wird.

6.11.2 Erläuterungen zu Begriffen

Für den Bereich der Wärmenutzungskonzepte und Wärmenutzungsplanungen gibt es keine einheitliche Begriffsbestimmung. Im Rahmen eines Wärmekatasters werden (je nach Detail-tiefe und Qualität) relevante Basisdaten gesammelt, z.B. Gebäude- und Nutzungsart (EFH, MFH, Wohn- oder Nichtwohngebäude), Baualtersklassen, typologisierte Siedlungsgebiete, spezifische Verbrauchsdaten, Eigentumsverhältnisse der Gebäude sowie Informationen zu bestehenden Versorgungstechniken (Einzelkesselanlagen oder leitungsgebundene Versor-gung).

Begriff Kataster: Das Kataster ist die flächendeckende Beschreibung sämtlicher Flurstücke (Parzellen) eines Landes. Werden diese Beschreibungen räumlich „über das Stadtgebiet“ gelegt, entsteht ein sog. Wärmeatlas. Folgende Abbildung zeigt ein Beispiel für einen Wär-matlas. Der Wärmebedarf (Senken) wird für die einzelnen Stadtteile kumuliert dargestellt. Durch die Informationen zur Wärmedichte ergeben sich strategisch wichtige und weniger wichtige Räume, in denen erste Schritte zum Ausbau von KWK, erneuerbaren Energien etc. unternommen werden können.

77 http://ec.europa.eu/energy/efficiency/eed/doc/2011_directive/com_2011_0370_en.pdf

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Abbildung 6-46: Wärmenutzungskonzept St. Ingbert (Frey 2008)

Das Kataster bzw. der Atlas fügt somit die Basisdaten zur Bewertung des Energieverbrauchs zusammen. Ergänzt man diese Informationen um Daten zu möglichen Energieversorgungs-strategien (z.B. Abwärmepotenziale, sinnvolle Gebiete für Nahwärmekonzepte etc.), wird häufig von einer Wärmenutzungsplanung gesprochen. Hier kommt nicht der klassische Planungsbegriff zum Einsatz, da die Wärmenutzungsplanung vielmehr als strategische Pla-nungsgrundlage fungiert, um Maßnahmen und Entscheidungen innerhalb einer Kommune oder in Abstimmung mit Investoren, Versorgern etc. zu fällen.

6.11.3 Erfahrungen aus anderen Ländern (Dänemark und Schweiz)

Bereits 1978 wurde in Dänemark ein „Heat supply law“ beschlossen. In diesem Gesetz wur-de festgelegt, dass Kommunen sog. Wärmenutzungspläne aufstellen müssen. Im ersten Schritt mussten Kommunen analysieren, welcher Energiebedarf vorhanden ist, mit welchen Versorgungstechniken dieser aktuell gedeckt wird und wie sich dieser Bedarf zukünftig ver-ändern wird (z.B. unter Berücksichtigung von Einsparungen und Ausbauszenarien). Außer-dem sollten lokale Wärmeangebote untersucht werden, um Potenziale der Effizienzsteige-rung (z.B. KWK) und der Nutzung erneuerbarer Energien bewerten zu können. Diese loka-len/kommunalen Wärmenutzungspläne wurden im nächsten Schritt auf Landesebene zu-sammengefasst, um einheitliche Strategien innerhalb gewisser Grenzen fixieren zu können.

Ziel in Dänemark war es, lokal individuelle und klimaschützende Versorgungslösungen zu generieren. Diese Wärmenutzungspläne sowie die Koordinierung der Maßnahmen hat dazu geführt, dass in den letzten 30 Jahren ein dichtes Netz an dezentralen KWK-Anlagen mit Nahwärmenetzen aufgebaut wurde, andererseits aber große Fernwärmenetze aus Gründen

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der Effizienzsteigerung und zur Steigerung des Anteils erneuerbarer Energien sukzessive dezentralisiert und verkleinert wurden.

In der Schweiz gibt es seit 1. Januar 1999 das Energiegesetz. In diesem Gesetz sind einer-seits Ziele bzgl. des Einsatzes erneuerbarer Energien, Energieproduktivität sowie zur Ener-gieeinsparung festgelegt. Dieses Energiegesetz enthält im speziellen folgende Feststellung: Bevor die zuständige Behörde über den Bau eines fossilen Kraftwerks entscheidet, muss von dieser Behörde geprüft werden, ob der Energiebedarf auch sinnvoll mit erneuerbaren Energien gedeckt werden kann und ob die erzeugte Abwärme sinnvoll genutzt werden kann (KWK).

Zusätzlich existieren kantonale Energieverordnungen, die (ähnlich wie in Dänemark) die kommunale Energieplanung regeln, unterstützen und vereinheitlichen sollen. In einem kan-tonalen Energieplan werden alle vier Jahre Berichte zur kommunalen Energieplanung er-stellt. Es werden ortsgebundene Abwärmequellen, Eignungsgebiete für leitungsgebundene Wärmeversorgungen und Potenziale zur Nutzung erneuerbarer Energien dargestellt. Über das Energiegesetz können Kantone Gemeinden dazu verpflichten, Energieplanungen durch-zuführen.

6.11.4 Nutzen von Wärmenutzungskonzepten

Ziele der Wärmenutzungskonzepte

Ziel eines Wärmenutzungskonzepts ist es, Kommunen ein strategisches Hilfsmittel zur Verfügung zu stellen, mit dem systematisch der Anteil primärenergieschonender Versor-gungssysteme (d.h. Ausbau hocheffizienter KWK, Nahwärme aus Abwärme, Nutzung sons-tiger Niedertemperaturwärmequellen etc.) sowie der Anteil erneuerbarer Energien kurz-, mit-tel- und langfristig in der Wärmeversorgung gesteigert werden kann. Zusätzlich können mit diesem Instrument Siedlungsgebiete mit besonders hohen Wärmedichten identifiziert wer-den, wodurch die Kommune konkrete Hinweise bekommt, wo beispielsweise zu energeti-schen Sanierungsmaßnahmen besonders intensiv beraten werden sollte. Nachhaltige Effi-zienzstandards im Bereich der Gebäudehülle und der Anlagentechnik sollten insgesamt im Wärmenutzungskonzept berücksichtigt werden.

Außerdem können mit den Informationen aus dem Wärmenutzungskonzept Ziele der regio-nalen Wärmeversorgung und -nutzung definiert und Wege aufgezeigt werden, wie diese er-reicht werden können. Empfehlungen aus Wärmenutzungskonzepten umfassen neben technisch-organisatorischen Maßnahmen (z.B. Vorrangstellung von Fernwärmeausbauge-bieten) auch Maßnahmen, wodurch die Kommune fiskalisch oder obligatorisch klimaschüt-zende Wärmenutzungen (z.B. über Bebauungspläne) anreizen kann. Maßnahmenbeispiele sind:

- Festlegung eines Anschluss- und Benutzungszwangs für Fernwärme;

- Entwicklung einer Strategie zur Solarsatzung (z. B. Marburg);

- Vorgaben zu höheren energetischen Baustandards in Neubaugebieten (z.B. über städtebauliche Verträge);

- Unterstützung von Energieversorgungskonzepten aus Abwärmequellen, da höherer Organisationsaufwand in der Projektentwicklung (Förderung);

- Festlegung von Fokusgebieten für Energieberatung aufgrund hoher bestehender Wärmedichten.

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Bereits aus den internationalen Beispielen wird deutlich, dass Wärmenutzungskonzepte vor allem dann sinnvoll und praxisnah sind, wenn ständig damit gearbeitet wird und Veränderun-gen in der Wärmestruktur in der Planung aktualisiert werden. So können Entwicklungen, er-reichte Erfolge und noch notwendige Maßnahmen kontinuierlich überprüft werden. Allerdings erfordert diese „Pflege“ einen hohen Personalaufwand, der aktuell in Kommunen auf freiwilli-ger Basis nur sehr selten erfüllt werden kann.

Zusätzlich muss die Kommune mit ausreichend rechtlichem Handlungsspielraum ausgestat-tet werden, um mit Hilfe der Informationen aus der Wärmenutzungsplanung konkrete und nachhaltige Schritte umsetzen zu können. Bisher gab es hier häufig rechtliche Unklarheiten, wie weit die Planungs- und Festlegungskompetenzen der Kommunen gehen (z.B. im Rah-men der Bebauungsplanung). Zudem waren die Kompetenzen sehr eng gesetzt. Erste Ver-besserungen dahingehend wurden bei der Novellierung des Baugesetzbuchs 2011 unter-nommen, beispielsweise in der Ausweisung von Flächen für die Nutzung von erneuerbaren Energien und KWK-Anlagen. Darüber hinausgehend wären zukünftig folgende Maßnahmen von Seiten der Kommunen interessant:

- Möglichkeit der Festlegung eines einheitlichen Prüfungsverfahrens, wonach Bauher-ren beim Heizungsaustausch verschiedene, lokal mögliche Versorgungsoptionen technisch und wirtschaftlich prüfen müssen (z.B. über Städtebaurecht).

- Möglichkeit der Ausweisung von städtebaulichen Sanierungsgebieten und entspre-chender Maßnahmenentwicklung aufgrund energetischer Missstände (siehe nicht umgesetzter Kabinettsentwurf zum Baugesetzbuch vom 6. Juni 2011, § 136).

- Möglichkeit zur Etablierung von klimaschützenden Versorgungstechnologien auf Ba-sis erneuerbarer Energien und/oder KWK in bestimmten Bestandsgebieten.

Vorgehen und Inhalte

An erster Stelle steht die Entscheidungsfindung, für welche Gebiete Wärmenutzungskonzep-te durchgeführt werden sollen. Je nach Kommunengröße gibt es die Möglichkeit, für das ge-samte Kommunengebiet ein Konzept zu erstellen. Um den Arbeitsaufwand für Kommunen und somit die Kosten für die Ausarbeitung von Wärmenutzungsplänen insgesamt auf einem akzeptablen Niveau zu halten, ist es bei größeren Kommunen andererseits möglich, strate-gisch sinnvolle Schwerpunktgebiete zu definieren, auf die sich das Wärmenutzungskonzept konzentriert (z.B. einzelne Stadtteile). Wärmenutzungspläne beziehen sich somit auf größere Einheiten, die auf jeden Fall mehrere Baublöcke78 umfassen.

Wie bereits beschrieben ist es das Ziel von Wärmenutzungskonzepten, Angebot und Nach-frage von Wärmeenergie besser aufeinander abzustimmen. Das bedeutet, dass beide Seiten vorab detailliert betrachtet werden müssen, um anschließend eine Synergie erzeugen zu können. Auf der Angebotsseite bedeutet dies, dass

• sowohl die aktuelle Wärmeversorgungsstruktur,

• Potenziale zur Nutzung erneuerbarer Energien und

• Potenziale zur Nutzung industrieller (und kommunaler) Abwärme

78 Ein Teil eines überwiegend bebauten Baugebietes, der in der Regel allseits von topographischen Linien, insbesondere von Straßen oder Wegen umschlossen ist.

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ermittelt werden müssen. Auf der Wärmebedarfsseite muss eine Bestandsaufnahme bezüg-lich des Wärmebedarfs in den einzelnen Sektoren erfolgen sowie speziell im Sektor „private Haushalte“ ein Blick in die Zukunft gewagt werden, wie sich dieser Wärmebedarf verändern könnte (z.B. durch durchzuführende Wärmedämmmaßnahmen). Die folgende Abbildung aus Blesl et al. 2008 zeigt beispielhaft eine Vorgehensweise für Wärmenutzungskonzepte sowie im Fokus stehende Themengebiete auf.

Abbildung 6-47: Vorgehensweise und zentrale Themengebiete bei einem Wärmenutzungskonzept (Blesl et al. 2008)

Wärmenutzungskonzepte können sowohl auf der Angebots- als auch auf der Nachfrageseite in sehr unterschiedlichen Detaillierungsgraden erstellt werden. Diese Grade sowie Berech-nungsansätze werden im „Wärmeatlas Baden-Württemberg“ (Blesl et al. 2008) sehr umfas-send dargestellt. Im Folgenden sollen diese Unterschiede nur kurz beispielhaft skizziert wer-den.

Wärmebedarf für private Haushalte

Geringe Genauigkeit

Städte und Gemeinden sind je nach ihrer Größe in unterschiedliche Siedlungs-strukturen einteilbar. Im Leitfaden in Blesl et al. (2008) wird beispielsweise für Kommunen mit verschiedenen Einwohnergrößen der Anteil der Siedlungstypen vorgegeben. Anhand dieser überschlägigen Berechnungsmethode kann eine grobe örtliche Verteilung des aktuellen Energiebedarfs der Kommune erfolgen. Allerdings sind hier wenig bis kaum ortsspezifische Daten in die Bewertung des Energiebedarfs eingeflossen.

Mittlere Genauigkeit

Um einen höheren Anteil individueller Messgrößen der Kommune einfließen las-sen zu können, müssen konkret in der Kommune vorhandene Siedlungstypen be-trachtet werden. Über Luftbilder, topografische Daten, Daten des Stadtplanungs-amtes über Siedlungsentwicklungen und über Begehungen etc. können konkrete-re Einteilungen und Wärmebedarfsberechnungen erstellt werden. Informationen zum spezifischen Wärmebedarf ergeben sich aus den Siedlungstypendaten.

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Hohe Genauigkeit

Um noch genauere Daten zu erhalten, werden anstelle von Siedlungstypen Ge-bäudetypen als Grundlage verwendet. Voraussetzung ist, dass für das betrachte-te Gebiet Informationen zur Gebäudeart (EFH, MFH, RH etc.), zur Gebäudean-zahl und zum Baualter gesammelt werden. Daraus lassen sich mittels spezifi-scher Verbrauchskennzahlen aus den Gebäudetypologien Wärmebedarfsbe-rechnungen erstellen.

Wärmeangebot (Potenziale erneuerbarer Energien, Beispiel Holz)

Die Quellen für den nachwachsenden Rohstoff Holz sind vielseitig. So können Holzmengen aus der Wald- und Forstwirtschaft, aus der Landschaftspflege sowie aus der holzverarbei-tenden Industrie kommen. Zusätzlich können Altholzpotenziale vorhanden sein. Mit unter-schiedlichen Datenquellen können Potenziale zur Nutzung von Holz in verschiedenen Detail-stufen ermittelt werden:

Geringe Genauigkeit

Bei Waldholz über durchschnittliche Faktoren bzgl. Energieholzmengen pro Hek-tar Wald. Es muss lediglich die nutzbare Waldfläche ermittelt werden (ohne Be-rücksichtigung privater Waldbesitzer). Bei Landschaftspflegeholz gibt es Zahlen zu durchschnittlichem Grünschnittpo-tenzial pro Einwohner. Somit ist lediglich die Einwohneranzahl als individuelle Größe anzusetzen.

Mittlere Genauigkeit

Die nutzbare Menge an Energieholz aus dem Waldbestand ist stark abhängig von den Baumarten. Unter Berücksichtigung der Waldstruktur (Daten vom zu-ständigen Forstamt) können die Energieholzpotenziale aus der Waldwirtschaft genauer abgeschätzt werden. Durch Erhebung der Landschaftspflegefläche können konkretere Informationen über das Landschaftspflegeholzaufkommen ermittelt werden. Allerdings wird das Aufkommen ebenfalls über statistische Werte pro Hektar Pflegefläche ermittelt.

Hohe Genauigkeit

Um eine genaue Aussage über Waldholzpotenziale zu bekommen, müssen zu-sätzlich Befragungen des Fachpersonals aus Forstamt und Fachinstituten durch-geführt werden. Dadurch kann auch ermittelt werden, welches Potenzial bereits genutzt und somit zukünftig nicht zusätzlich zur Verfügung stehen wird. Auch beim Landschaftspflegeholz kann das tatsächliche lokale Potenzial nur dann genau erhoben werden, wenn eine Befragung des zuständigen Fachperso-nals über Mengen, Qualität etc. durchgeführt wird.

Ähnliche Abstufungen (von reinen statistischen Daten bis hin zu regional oder lokal ermittel-ten Daten) sind in allen Bereichen vorhanden. Auch bei industrieller Abwärme können über branchenspezifische Daten grobe Abschätzungen getroffen werden, ob Abwärme vorhanden ist. Durch eine Befragung einer fachkundigen Person im Industriebetrieb kann eine tatsächli-che Abschätzung des Abwärmepotenzials (mit Informationen über Temperaturniveau, Zeit-spanne, in der die Abwärme anfällt, Lage etc.) erfolgen.

Maßnahmenentwicklung

Anhand der gewonnenen Informationen sollen konkrete Maßnahmenvorschläge entwickelt werden. Im Zentrum dieser Maßnahmenvorschläge stehen folgende Themen:

• Ausbau KWK-Anlagen:

o auf Basis konventioneller Energieträger (Flexibilität in den Größenklassen);

o auf Basis erneuerbarer Energieträger (z.B. Biomasse, Biogas);

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• Ausbau bestehender Nah- und/oder Fernwärmeleitungen;

• Nutzung bestehender Abwärmequellen (z.B. aus industriellen Prozessen, Kanalab-wärme);

• Nutzung erneuerbarer Energien;

• Maßnahmen zur Forcierung der Gebäudesanierung (Reduzierung des Energiebe-darfs).

Wichtig ist, dass die Maßnahmenentwicklung auf die lokalen Verhältnisse (soweit anhand der verfügbaren Informationen möglich) zugeschnitten wird. Grundsätzlich handelt es sich bei den Maßnahmen um strategische Empfehlungen, deren Umsetzungsmöglichkeit noch weiterhin geprüft werden muss (z.B. im Rahmen von Machbarkeitsstudien). Allerdings lassen sich anhand der Wärmenutzungskonzepte Prioritäten zu detaillierteren Studien festlegen.

6.11.5 Hemmnisse der kommunalen Wärmenutzungsplanung

Da die Erstellung von Wärmenutzungsplänen in Deutschland bisher kaum verbreitet ist, ist es wichtig, die bestehenden Hemmnisse zu analysieren um daraus gegebenenfalls Hand-lungsempfehlungen ableiten zu können. Es bestehen potenzielle Hemmnisse sowohl bei der Erstellung kommunaler Wärmenutzungspläne als auch bei der Realisierung von Wärmenet-zen.

Hemmnisse bei der Erstellung von Wärmenutzungsplänen:

- bisher keine originäre kommunale Planungsaufgabe, Kommunen beschäftigen sich nicht mit dem Thema;

- hohe Kosten für die Erstellung von Wärmenutzungsplänen sowie hoher Personalauf-wand für Pflege, Aktualisierung und Anwendung der Daten;

- bisher verhältnismäßig wenig konkrete Kompetenzbereiche79, um die Erkenntnisse aus der Wärmenutzungsplanung auch in Maßnahmen überführen zu können (Hand-lungskompetenzen der Kommunen);

- geringer Bekanntheitsgrad und fehlendes Fachwissen innerhalb der Kommune;

- Komplexität und Planungsaufwand;

Hemmnisse bei der Realisierung von Wärmenetzen (Nast et al. 2009a)

- Wirtschaftlichkeit: hohe Investitionskosten und lange Amortisationszeit;

- Komplexe Planungsaufgabe, mangelnde Datenverfügbarkeit;

- Zukunftsfähigkeit (z.B. mangelnde Kenntnisse über Quartiersentwicklung);

- Konkurrenz zu Erdgas und anderen Wärmenetzen;

- örtliche Gegebenheiten und bereits bestehende Wärmeversorgung;

- fehlende Akzeptanz für den Anschluss an ein Nahwärmenetz.

79 Handlungskompetenzen der Kommune wurden mit Novelle des Baugesetzbuchs 2011 in gewissen Teilen erweitert.

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Aus diesen bestehenden Hemmnissen lassen sich im Umkehrschluss Ansatzpunkte für Handlungsempfehlungen ableiten:

- Schaffung gesetzlicher Vorgaben für eine Pflicht zur Erstellung von Wärmenutzungs-plänen; kurzfristige Alternative: Förderung der Erstellung und kontinuierlichen Weiter-entwicklung von Wärmenutzungsplänen,

- Bereitstellung von Informationsmaterial, Durchführung von Informationsveranstaltun-gen, kostenfreie Beratung der Kommunen und Vermittlung von kompetenten An-sprechpartnern, Schulung von Personal,

- Schaffung einer Plattform für einen Erfahrungsaustausch zwischen den Kommunen, idealerweise auf Länderebene. Vorbereitung dieser Länderebene zur Harmonisierung der Ergebnisse aus den Wärmenutzungskonzepten,

- Erweiterung der Handlungskompetenzen von Kommunen in der Umsetzung von Kli-maschutzmaßnahmen.

Mit dem Leitfaden in Baden-Württemberg (Blesl et al. 2008) wurde ein erster Schritt in Rich-tung Know-how-Transfer unternommen. Ein intensiver und gesteuerter Austausch zwi-schen den Kommunen ist zukünftig notwendig.

6.11.6 Anreize zur Erstellung von kommunalen Wärmenutzungskonzepten

Dieser Vorschlag wurde bereits in ähnlicher Form in der bestehenden Kommunalrichtlinie verwirklicht.

Aufgrund der genannten Hemmnisse ist es vielen Kommunen nicht möglich, eine umfassen-de strategische Wärmenutzungsplanung durchzuführen. Anhand der Erfolge aus Skandina-vien liegt der Wunsch nahe, ähnliche Voraussetzungen auch in Deutschland zu schaffen. Ohne zusätzliche Unterstützung (z.B. bei der Aufstockung des kommunalen Personals bzw. in der Fortbildung und Qualifikation) wäre die Umsetzung einer solchen gesetzlichen „Vor-schrift“ zur Wärmenutzungsplanung allerdings nicht möglich.

Schaffung einer gesetzlichen Grundlage

Bereits in vielen einschlägigen Publikationen (als Beispiel seien hier Nast et al. 2009a und Bürger 2008 genannt) wurde erwähnt, dass eine kommunale Wärmenutzungsplanung not-wendig sein wird, um die umfassenden Klimaschutzziele erreichen zu können. Allerdings gab es in Deutschland bis jetzt noch keinen durchsetzungsfähigen Gesetzesvorschlag. Noch da-zu wurde ein solcher bundesweiter Gesetzesvorschlag erschwert, da durch das Grundgesetz (Art. 84, Abs. 1 Satz 7 GG) der Erlass von Vorschriften des Bundes an Kommunen nicht möglich ist.

Ein erster Schritt in die Richtung gesetzliche Vorgabe könnte durch den aktuellen Entwurf der EU-Energieeffizienzrichtlinie (Directive on efficiency80) erreicht werden. Mitgliedsstaaten müssen demnach nationale Pläne zum systematischen Ausbau von hocheffizienten KWK-Anlagen mit Fernwärme- und Fernkälteversorgung entwickeln. Hier sollte die kommunale Handlungsebene im Mittelpunkt stehen. Im Rahmen einer juristischen Betrachtung müsste demnach eruiert werden, welche Möglichkeiten bestehen, eine Durchführungspflicht für

80 http://ec.europa.eu/energy/efficiency/eed/doc/2011_directive/com_2011_0370_en.pdf

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Wärmenutzungsplanungen zu integrieren. Inhaltlich bestünde ein enger Zusammenhang zum Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz sowie zum Baugesetzbuch.

Auf Landesebene könnte die Landesentwicklungsplanung entsprechende Vorgaben für die Gemeinden erlassen, in denen bereits jetzt zum Teil Leitlinien für den Umgang mit erneuer-baren Energien enthalten sind81. Experten der Rechtsanwaltskanzlei MANNHEIMER SWARTLING wiesen in einem persönlichen Gespräch darauf hin, dass eine Integration einer solchen Gesetzgebung in Klimaschutzgesetzen auf Landesebene ebenfalls denkbar und möglich wäre. Umfassende Vorschläge zu Integrationsmöglichkeiten werden in deren Studie „Verbesserung der rechtlichen Rahmenbedingungen der Nutzung von Wärme aus KWK“ ge-geben, dessen Endbericht bei Redaktionsschluss noch nicht veröffentlicht ist.

Bei einer Umsetzung einer Vorschrift ist es wichtig, dass vorab dringend notwendiger Know-how-Aufbau geleistet und gefördert wird. Beispielsweise könnten die einzelnen Bundeslän-der nach dem Vorbild Baden-Württembergs Leitfäden zur Wärmenutzungsplanung erstellen und Fortbildungen des Fachpersonals bzw. den Austausch zwischen den Kommunen unter-stützen. Ähnlich wie in Dänemark ist das Zusammenführen der gesammelten Daten landes-weit sinnvoll (Zuständigkeit auf Landesebene sollte gegeben sein). So können dezentral übergeordnete Ziele und Strategien begleitet und weiterentwickelt werden bzw. das Know-how kontinuierlich erweitert werden. Zusätzlich müssen entsprechende Finanzierungsme-chanismen greifen, die es den Kommunen ermöglicht, diese Pläne zu erstellen, laufend da-mit zu arbeiten und sie kontinuierlich zu aktualisieren.

Parallel zur Verpflichtung zur Wärmenutzungsplanung müssen die Handlungskompetenzen der Kommunen im Rahmen der Baugesetzgebung wie auch in weiteren Gesetzen (z.B. im Rahmen des Energieeffizienzgesetzes, KWK-Gesetz etc.) erweitert werden, so dass ent-sprechende klimaschützende Maßnahmen im Anschluss an die Konzeption umgesetzt wer-den können.

Fördermöglichkeiten

Eine weitere Möglichkeit der Anreizwirkung ist die Förderung von Wärmenutzungskonzepten auf kommunaler Ebene. Ziel der Förderung ist es, einen Anreiz zu schaffen, damit diese stra-tegischen Planungsaufgaben in der Kommune wahrgenommen werden können. Wärmenut-zungskonzepte sind zurzeit nicht weit verbreitet, die Vorteile der Konzepte liegen zudem nicht für jede Verwaltung sofort auf der Hand. Durch die Förderung dieser Konzepte wird den Kommunen signalisiert, dass es sich um ein wichtiges Instrument zur strategischen Wärme-planung handelt.

Bei Konzepten besteht nicht wie bei Technologieförderungen die Möglichkeit, Förderhöhen auf der Grundlage von Wirtschaftlichkeitsberechnungen zu fixieren. Es gilt, konkrete Anreize zu geben, ohne dass dabei das durch eine eigene finanzielle Beteiligung der Kommune ent-stehende Eigeninteresse geschwächt wird. Allerdings ist zu berücksichtigen, dass sich im-mer häufiger Kommunen im Haushaltssicherungsverfahren befinden, weshalb der Eigenan-teil für Konzepte nur schwer aufgebracht werden kann. Deshalb wurde bereits bei der Erstel-lung der Förderrichtlinie berücksichtigt, dass auch der „Eigenanteil“ der Kommune über Drittmittel (z.B. durch Stadtwerke) finanziert werden kann.

81 Beispielhafter Auszug aus Landesentwicklungsplan NRW: „Zusätzlich müssen die dezentralen Er-zeugungspotenziale sinnvoll erschlossen werden, um ihre ökologischen und energetischen Vorteile, etwa durch Kraft-Wärme-Kopplung und Abwärmeverwertung, zu nutzen.“

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Definition eines Fördertatbestands (inhaltliche Vorgaben)

Anhand der Informationen aus verschiedenen Studien und Leitfäden und in Zusammenarbeit mit dem Institut für ZukunftsEnergieSysteme (IZES) wurden wesentliche Konzeptinhalte wie folgt definiert:

a) Neben dem Wärmebedarf sollte auch ein möglicher Kältebedarf bzw. ein Angebot an Kälteenergie berücksichtigt werden können.

b) Wärmenutzungskonzepte dienen der strategischen Wärmeversorgungsplanung einer Kommune unter Einbeziehung ökologischer Gesichtspunkte.

c) Abhängig von der Kommunengröße können sich Wärmenutzungskonzepte entweder auf das gesamte Kommunengebiet beziehen oder auf einzelne Stadtteile bzw. -gebiete.

i. Kommunen mit bis zu 50.000 Einwohner gesamtes Stadtgebiet;

ii. Kommunen über 50.000 Einwohner Schwerpunktgebiete (Stadtteile) definie-ren.

d) Folgenden Arbeitsschritte sind für ein Wärmenutzungskonzept erforderlich:

i. Erstellung einer Energie- und CO2-Bilanz zur Betrachtung des Ist-Zustandes ei-ner Kommune unter Berücksichtigung aller verfügbaren Verbrauchsdaten, Energieträgerverteilungen und Wärmeversorgungsinformationen; dabei ist auch zu berücksichtigen, wie sich einzelne Gebiete in der Zukunft entwickeln werden (z.B. durch energetische Gebäudesanierungen).

ii. Potenzialanalyse: Anhand der Wärmebedarfsstruktur einer Kommune können technische Potenziale zum Ausbau von KWK, zur Nutzung erneuerbarer Ener-gien sowie zur Abwärmenutzung ermittelt werden.

iii. Angebot und Nachfrage von Wärme und Kälte müssen anhand konkreter Maß-nahmenvorschläge zusammengebracht werden.

iv. Zur erfolgreichen Maßnahmenerstellung müssen alle wichtigen Akteure einge-bunden werden; ein partizipativer Erstellungsprozess ist besonders wichtig.

v. Anhand des Wärmenutzungskonzepts sollten Ausbauziele für KWK, erneuerba-re Energien, Energieeffizienz und Abwärmenutzung festgelegt und kommuni-ziert werden. Eine öffentlichkeitswirksame Verbreitung der Ergebnisse und der sich daraus abgeleiteten Maßnahmen ist notwendig.

Ähnlich wie bei der Förderung von kommunalen Klimaschutzkonzepten besteht auch hierbei das Problem, dass ein „Wärmenutzungskonzept“ kein konkret definierter Begriff ist, und dass Abgrenzungen zu ähnlichen Aktivitäten (wie z.B. Machbarkeitsstudien) nur schwer nachvoll-ziehbar sind. Eindeutig nicht förderfähig sind Planungsleistungen.

Abgrenzung zu Machbarkeitsstudien

Ziel einer Machbarkeitsstudie ist es, konkrete Hinweise zu erhalten, welche Versorgungslösung für ein begrenztes Gebiet / für konkrete Gebäude ökologisch und ökonomisch am günstigsten ist (konkrete Standortanalyse):

- Örtliche Begrenzung bezogen auf Wärmesenken z.B. auf Baublockebene, auf konkrete Abneh-mer (z.B. ein Industriebetrieb oder ein Gewerbegebiet), auf örtliche Strukturen (z.B. Neubauge-biet), oder bezogen auf Wärmequellen (z.B. Abwärmeangebot aus Industriebetrieb oder aus Bio-gasanlage ohne KWK);

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- Organisatorische Begrenzung z.B. klare Eigentums- (Investor) bzw. Nutzungsverhältnisse (z.B. Gewerbegebiet).

Machbarkeitsstudien haben ggü. Wärmenutzungskonzepten einen höheren Detailgrad. Das bezieht sich sowohl auf die Bestandsaufnahme (i.d.R. wird für das betrachtete Gebiet eine Energiebedarfsbe-rechnung pro Gebäude durchgeführt), auf Potenzialanalysen (i.d.R. werden konkrete bauliche Maß-nahmen vorgeschlagen) wie auch auf Maßnahmenanalysen und -bewertungen (i.d.R. werden hier verschiedene Versorgungsvarianten ökologisch und ökonomisch miteinander verglichen). Es werden relativ genaue Daten für die Vergleichsberechnungen angesetzt, allerdings sind diese Daten hinsicht-lich des Detailgrades noch nicht vergleichbar mit Daten aus der konkreten Planungsleistung.

Bewertung der Höhe des Arbeitsaufwands für ein Wärmenutzungskonzept

Eine sinnvolle Größengrenze für Wärmenutzungskonzepte liegt bei 50.000 Einwohnern, um zu vermeiden, dass Wärmenutzungskonzepte lediglich auf einem sehr allgemeinen Niveau durchgeführt werden (z.B. unter Verwendung von statistischen Grundlagendaten ohne örtli-che Datenaufnahme). Bei größeren Kommunen sollten Schwerpunktgebiete (z.B. Stadtteile, Quartiere, Bezirke etc.) ausgewählt werden.

Der geschätzte Arbeitsaufwand für Wärmenutzungskonzepte mit mittlerem bis höherem De-taillierungsgrad setzt sich aus folgenden Bausteinen zusammen:

Tabelle 6-37: Schätzung des Arbeitsaufwands (Personentage) und der durchschnittlichen Kosten (Eu-ro; angesetzter Ingenieurs-Tagessatz 650 Euro)

6.12 Verlagerung des motorisierten innerörtlichen Verkehrs (IFEU) Hintergrund: Auch auf kurzen Strecken (bis zu 5 km) wird oft der private Pkw genutzt. Die alternative Nutzung der Verkehrsmittel des Umweltverbundes würde die Treibhausgasemissionen reduzieren. Die vorgeschlagenen Bausteine sollen die vorhandenen Maßnahmen und Instrumente ergänzen bzw. erweitern. Die Umsetzung sollte an eine Wirkungsanalyse gekoppelt sein. Darüber hinaus sollten die Maßnahmen vor Ort in einen Gesamtrahmen eingeordnet sein, der Push- und Pull-Maßnahmen in Kombination enthält.

20000 Einwohner 30000 Einwohner 50000 Einwohner

Datenerfassung (Energieverbrauch, Wärmeversorgung, Wärmeträger) 10 13 16

Abschätzungen / Szenario Wärmebedarfsentwicklung 5 5 5

Potenzialanalyse (KWK, erneuerbare Energien, Abwärme) 8 10 14

Maßnahmenkatalog erstellen 5 5 5

Akteursbeteiligung (Interviews, Workshops) 12 14 20

Definition von Zielen und Maßnahmen zur Veröffentlichung (Veranstaltung) 6 7 8

Summe Personentage 46 54 68

Summe Kosten 29900 35100 44200

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Vorschläge für die NKI:

Gesamtpaket „Verlagerung des motorisierten innerörtlichen Verkehrs“, das in die Kommunalsäule der NKI inte-griert werden kann:

• Förderung für den Aufbau einer „Fußverkehrsakademie“ nach dem Vorbild der bestehenden „Fahrradaka-demie“;

• Ausweitung von Flächen mit Vorrang für Fußgänger durch ein Förderprogramm „Begegnungszonen“; • Fördertatbestand „Radverkehrsentwicklungspläne für ländliche Kreise“ und die Umsetzung von Maßnahmen

aus Radverkehrsentwicklungsplänen; • Abhängig von den Ergebnissen der Programmevaluierung: Fortführung der Hybridbusförderung und ggf.

Ausweitung auf neu Buskonzepte (z. B. Oberleitungs-Busse); • Freistellung von Flächen für die ausschließliche Car-Sharing-Nutzung und eine innovative Verknüpfung des

Umweltverbundes durch ein Förderprogramm „Mobilpunkte“; • Ideenwettbewerb zur innovativen Förderung des Umweltverbundes; • Stärkung der multimodalen Mobilitätskompetenz bei Jugendlichen durch ein Förderprogramm „Umwelt-

freundliche Fahrschulen“.

Vorschläge außerhalb der NKI: Im Fußverkehr sollte eine nationale Strategie bzw. ein Leitbild entwickelt wer-den. Oberleitungsbusse bzw. -systeme sollten stärker als bisher gefördert werden. Die Ausweisung von öffentli-chen Flächen für die ausschließliche Car-Sharing-Nutzung sollte vereinfacht werden. Es sollten Anreize gesetzt werden, damit Kommunen ihre Verkehrshaushalte differenziert nach Verkehrsträgern bzw. Verkehrsmittel aufstel-len.

6.12.1 Hintergrund

Der motorisierte Verkehr verursacht ungefähr ein Viertel der Treibhausgasemissionen in Deutschland (BMU 2007).82 Daran hat der Pkw-Verkehr einen Anteil von über 60 % (eben-da). Damit hat der Pkw-Verkehr eine große Bedeutung bei der Verringerung der Treibhaus-gasemissionen.

In Deutschland sind fast 60 % aller zurückgelegten Wege kürzer als 5 km (Abbildung 6-48 links, dunkelblaue Linie). Für diese Wege bieten sich das zu Fuß gehen, das Radfahren, der Öffentliche Personennahverkehr83 (ÖPNV), sowie Car-Sharing (zusammen „Umweltverbund“ genannt) als Alternative zum Motorisierten Individualverkehr84 (MIV) an. Heute wird etwa je-der fünfte Weg unter 3 km und jeder zweite Weg mit einer Länge zwischen 3 und 5 km mit dem MIV zurückgelegt; in etwa also jeder 4. Weg unter 5 km (Abbildung 6-48 rechts).

Etwa 40 % aller Fahrten mit dem MIV (Abbildung 6-48 links, rote Linie) haben eine Weglänge von weniger als 5 km. Gerade im Innerortsbereich haben Pkw – aufgrund der ungünstigen Fahrdynamik und des Kaltstarteinflusses – einen hohen Verbrauch und hohe spezifische Emissionen. Der Motorisierte Individualverkehr im Innerortsbereich bzw. auf Kurzstrecken ist daher ein wichtiger Adressat, um Treibhausgasemissionen im Verkehr zu reduzieren.

82 inkl. abgehender Flugverkehr und indirekte Emissionen aus Bereitstellung der Energieträger 83 Linienbus, Regional-, Stadt-, Straßen-, oder U-Bahn 84 Pkw und motorisierte Zweiräder, wobei die Zweiräder kaum ins Gewicht fallen

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Quellen: infas 2004 (links); Aurich 2009 (rechts)

Abbildung 6-48: Anteil von Wegen nach Wegelänge und Verkehrsmittel

6.12.2 Potenziale einer Verlagerungsstrategie

Um die Umweltwirkungen des Verkehrs zu minimieren, werden in der Regel die folgenden Strategien verfolgt (SRU 2005; DIVU 2009):

• Verkehr vermeiden. • Verkehr auf umweltfreundlichere Verkehrsmittel verlagern. • Effizienz der Verkehrsmittel erhöhen.

Eine Verlagerung von Pkw-Fahrten auf die Verkehrsmittel des Umweltverbundes reduziert im Durchschnitt die Treibhausgasemissionen. Wird ein Weg zu Fuß oder mit dem Rad zurück-gelegt, dann werden dabei fast keine Treibhausgasemissionen verursacht.85 Das Einsparpo-tenzial einer Verlagerung des MIV auf diese Verkehrsmittel beträgt knapp 100 % (Abbildung 6-49).

Im ÖPNV liegen die spezifischen CO2-Emissionen pro Personen-Kilometer etwa halb so hoch wie im Pkw-Verkehr (Abbildung 6-49). Eine Verlagerung des Pkw-Verkehrs auf den ÖPNV würde je nach konkreter lokaler Situation zu einer Erhöhung der Auslastung des ÖPNV, einer Erhöhung der Anzahl der eingesetzten Fahrzeuge im ÖPNV oder beidem füh-ren. Entsprechende Annahmen wurden zur Ermittlung des Minderungspotenzials getroffen.

85 Bspw. verursacht auch die Herstellung, Wartung und Entsorgung von Fahrrädern Treibhaus-gasemissionen.

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Abbildung 6-49: CO2-Minderungspotenziale bei MIV-Verlagerung im Innerortsverkehr. *inklusive Auf-wand zur Bereitstellung der Energieträger, ohne Fahrzeugherstellung/Infrastruktur. ** SSU – Straßen-, Stadt-, U-Bahn. Quellen: TREMOD; VDV 2009

Auch die Abschaffung des Privat-Pkw und die Nutzung von Car-Sharing hat ein großes Min-derungspotenzial. Da die Car-Sharing-Fahrzeuge größtenteils moderne Klein- und Mittel-klassewagen sind, bewirkt allein der Wechsel zum Car-Sharing tendenziell eine Reduktion der CO2-Emissionen. Hinzu kommt der Effekt, dass öfter auf den öffentlichen Verkehr und nichtmotorisierte Verkehrsmittel zurückgegriffen wird, die ebenfalls weniger Treibhausgase emittieren als Privat-Pkw (Haefeli 2006).

6.12.3 Instrumente und Maßnahmen zur Verlagerung von Pkw-Verkehr

Grundsätzlich bedarf es, um eine Verkehrsverlagerung zu erreichen, einer Reihe von Maß-nahmen/Instrumenten, die sich gegenseitig ergänzen müssen. Die Maßnahmen können ent-weder auf den MIV ausgerichtet sein, von dem weg verlagert werden soll, oder die Maßnah-men adressieren den Umweltverbund, auf den hin verlagert werden soll. Folgendes Schema bietet sich zur Einordnung an (DIVU 2009):

Abbildung 6-50: Maßnahmenarten und –ebenen zur Verlagerung von Pkw-Verkehr

0

50

100

150

200

MIV Linienbus SSU** Regionalbahn Rad Fuß

g C

O2-

Äqu

ival

ente

/Per

sone

n-km

*

-52% -49% -50% -100% -100%

bei durchschnittlicher Auslastung der Verkehrsmittel

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In der Wissenschaft besteht weitgehende Übereinstimmung, dass allein eine Verbesserung der Angebote (Pull) im Umweltverbund nicht ausreicht, um in relevantem Umfang Verkehrs-verlagerungen vom Pkw auf den Umweltverbund zu erreichen und damit die Pkw-Fahrleistung zu verringern. Vielmehr kann durch eine reine Förderpolitik letztlich sogar zu-sätzlicher Verkehr induziert werden (Cerwenka 1996, FGSV 2003, Vrtic 2001). Um die Ent-stehung zusätzlichen Verkehrs weitestgehend zu vermeiden und eine Verlagerung in rele-vantem Umfang zu erzielen, müssen deshalb Angebotserweiterungen bzw. Fördermaßnah-men im Umweltverbund mit ordnungsrechtlichen oder fiskalischen Maßnahmen zu einer Re-duktion des MIV kombiniert werden. Bei Maßnahmen zur Verlagerung des innerörtlichen Pkw-Verkehrs sollten aufgrund der beschriebenen Push- & Pull-Problematik mögliche Förde-rungen immer in einem Gesamtrahmen gesehen werden, der neben Informationskampagnen auch restriktive Elemente enthält. So können Rebound-Effekte vermieden werden.

Auch die im Rahmen der NKI entwickelten Fördermaßnahmen können restriktive Elemente enthalten. Zum Beispiel bedeutet die Einrichtung oder Ausweitung von verkehrsberuhigten Bereichen oder Radwegen oft eine Reduzierung der Fahrbahn- oder Parkfläche für den MIV. Diese Art von Maßnahmen sind bei der Umsetzung – gerade aufgrund ihres restriktiven Cha-rakters für den MIV – mit großen Hemmnissen behaftet. Die Einbettung in die NKI könnte helfen, solche Umsetzungshemmnisse abzubauen.

Weiterhin besteht im Verkehrsbereich bei vielen Maßnahmen noch erheblicher Forschungs-bedarf bezüglich ihrer konkreten Wirkung. Während bei einigen gesetzlichen Vorgaben (z. B. CO2-Grenzwert für Pkw) oder technischen Maßnahmen (z. B. Einsatz von Leichtlaufölen, Elektrofahrzeugen …) eine Abschätzung der Effizienzpotenziale mit vorhandenen Modellen (z.B. TREMOD) durchgeführt werden kann, ist das Minderungspotenzial von „weichen“ Maß-nahmen schwerer zu beurteilen. Die Wirkung von Angebotsverbesserungen (z. B. Ausbau Radwege), Maßnahmen zur Bildung und Aufklärung (z. B. Imagekampagnen), sowie Preis-politik (z. B. Zuschuss zu Jobticket im ÖPNV) sind bisher nicht tiefergehend quantifiziert worden. Die vorgeschlagenen Maßnahmen des Arbeitspaketes können bei entsprechender Gestaltung (z. B. Bindung an eine Evaluation) auch dazu beitragen, diese wissenschaftliche Lücke zu schließen. Die im Rahmen des Arbeitspaketes empfohlenen Maßnahmen bzw. Förderprogramme berücksichtigen idealerweise alle genannten Problemfelder.

Aktuelle Förderprogramme der Bundesregierung unterstützen sowohl die Information und Aufklärung (z. B. VZBV-Kampagne, Zero-Emission-Mobility) als auch technische Maßnah-men (z. B. Hybridbusse, Elektromobilität). Die im Folgenden entwickelten Förderbausteine sind als Ergänzung und Fortführung zur bestehenden Förderpraxis der Ministerien (BMU, BMVBS) im Bereich nachhaltige bzw. klimafreundliche Mobilität zu sehen.

6.12.4 Elemente zur Förderung der Verlagerung von Pkw-Verkehr

Die oben genannten Ausführungen zeigen, dass für eine Verlagerung des MIV auf die Ver-kehrsmittel des Umweltverbundes umfangreiche und zielgruppenorientierte Maßnahmen und Instrumente notwendig sind. Die im Folgenden vorgeschlagenen Bausteine können die vor-handenen Maßnahmen und Instrumente ergänzen bzw. erweitern. Dabei wird in übergrei-fende und verkehrsmittel-spezifische Maßnahmen unterschieden.

Fußverkehr

Zu Fuß gehen ist die klimafreundlichste Art der Fortbewegung. Allerdings ist der Anteil des Fußverkehrs an den täglichen Wegen in Deutschland in den letzten 30 Jahren um gut ein Drittel (Follmer 2009; Ließke 2009) zurückgegangen.

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Um diesem Trend entgegen wirken zu können und den Fußverkehr als attraktive Alternative zum MIV zu positionieren, bedarf es unter anderem einer grundlegenden Fußverkehrsstrate-gie auf Bundesebene. Diese könnte wie beim Radverkehr mit Hilfe eines nationalen Master-plans formuliert und mit entsprechenden Maßnahmen sowie finanziellen Mitteln für deren Umsetzung hinterlegt werden (Schad 2009).

Als Vorbild für einen „Nationalen Fußverkehrsplan“ könnte die Schweiz dienen, welche seit etwa 10 Jahren den Fußverkehr auf Bundesebene verankert86 und Teilen ihres Fußverkehr-Leitbildes87 verbindlichen Charakter in der Verkehrspolitik gegeben hat (ASTRA 2002; Schweizerischer Bundesrat 2008). Auf kommunaler Ebene könnten London (Gerlach 2010) und zum Teil auch Berlin als Vorbilder für eine engagierte Fußverkehrspolitik fungieren.

Im Rahmen der NKI können, aufbauend auf den Erfahrungen aus anderen nationalen (Nati-onaler Radverkehrsplan) und internationalen Förderprogrammen (Programm Energie-Schweiz), Impulse für die Fußverkehrsförderung, und somit auch für die Verkehrsverlage-rung auf den Umweltverbund, gesetzt werden.

Fußverkehrsakademie

Ziel der Förderung

Mit dem Qualifizierungsprogramm erhalten Kommunen die Chance ihre Mitarbeiter im Bereich Fuß-verkehrsförderung weiterzubilden und die Rahmenbedingungen für eine Verkehrsverlagerung weiter zu verbessern.

Ausgangslage

Die Verkehrsplanung hat – durch die Gestaltung der Verkehrsorganisation (inkl. Infrastrukturbereitstel-lung) – einen großen Einfluss auf das Mobilitätsverhalten der Bürger. In der Praxis können jedoch die vielfältigen technischen, planerischen, organisatorischen und finanziellen Möglichkeiten oft nicht aus-geschöpft werden, da entsprechende Informationen zur Umweltwirkungen von Maßnahmen nicht vor-liegen oder in der Ausbildung kaum eine Rolle spielten. So existieren zum Thema Fußverkehrsfreund-liche Verkehrsplanung derzeit – außer wenigen Expertenkreisen (z.B. SRL-Arbeitskreis Fußverkehr) und sporadischen Konferenzen – keine institutionalisierten Fortbildungs-, Weiterbildungs- oder Dis-kussionsplattformen. Hinzu kommen strukturelle Defizite, wie mangelnde Ämter- und Verkehrsmittel-übergreifende Arbeit (SRU 2008; Becker et al 2008).

Beschreibung/Inhalt

Im Rahmen des Programmes werden bekannte und innovative Planungsansätze zur Förderung des Fußverkehrs den kommunalen Praktikern zugänglich gemacht und von diesen diskutiert, weiterentwi-ckelt und kommuniziert. Vorbild für das Programm ist die „Fahrradakademie“ des Deutschen Instituts für Urbanistik (DIFU), welche die Fort- und Weiterbildung der Kommunen in der Radverkehrsförderung zum Ziel hat (DIFU 2009) und in den Nationalen Radverkehrsplan eingebettet ist.

Bestandteile des Programmes sind unter anderem:

- Ein- oder mehrtägige Fortbildungsveranstaltungen an verschiedenen Orten im Bundesgebiet, um (Reise-)Aufwand für Teilnehmer zu minimieren;

- eine jährliche Konferenz als Diskussionsplattform;

- Fachexkursionen zum Thema „Fußverkehr“;

- Wettbewerbe/Preise zu Unterthemen (Wegweisung, Barrierefreiheit, Plätze …);

86 U. a. wurde in der schweizerischen Bundesbehörde für Straßenwesen eine Abteilung mit fünf Mitar-beitern geschaffen, welche ausschließlich zum Fußverkehr in der Schweiz arbeitet. 87 Leitbild „Langsamverkehr“ (Fuß, Rad, u. a.)

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- Einrichtung einer für alle BürgerInnen offenen Internet-Plattform.

Die Veranstaltungen werden durch die NKI-Förderung zu für die kommunalen Budgets tragbaren Konditionen angeboten. Die Zielgruppe umfasst vor allem die Ausführenden (Stadt- und Verkehrspla-nung, Planungsbüros, Bauämter …). Darüber hinaus ist eine Kooperation mit Hochschulen denkbar, um Impulse für die Ausbildung der zukünftigen Planer zu geben.

Reduktionspotenzial

Das Förderprogramm ist als flankierende Umweltbildungsmaßnahme zu verstehen. Genaue Angaben zu den im Nachgang erfolgten Verkehrsverlagerungen auf den Fußverkehr können nicht gemacht werden.

Kosten

Die Kosten für die aufgeführten Bestandteile werden auf 0,5 bis 1,0 Mio. Euro pro Jahr geschätzt.

Im Gegensatz zum Radverkehr erfährt der Fußverkehr durch die kommunale Planung derzeit kaum bis gar keine Förderung. Deshalb verfehlt die kommunale Planung in Deutschland wei-testgehend die aufgeführten Qualitätsziele der Fußverkehrsförderung (Baier 2005):

• Dichtes und funktional ausreichendes Fußwegenetz; • hohe Aufenthaltsqualität des öffentlichen Raums; • fußgängerfreundliches Klima.

Mischverkehrsflächen mit Fußgängervorrang (verkehrsberuhigte Bereiche) adressieren alle drei genannten Qualitätsziele. Ein Förderprogramm könnte Impulse zur Schaffung oder Ausweitung solcher Flächen geben und somit die Fußverkehrsqualität in Kommunen stei-gern. Durch die Fußverkehrsbevorrechtigung, Geschwindigkeitsbegrenzung und eventuelle Flächenumwidmung haben die Bereiche eine begrenzende Wirkung auf den Pkw-Verkehr. Sie fungieren also gleichzeitig fördernd (Fußverkehr) und hemmend (Pkw-Verkehr). Zudem sensibilisiert das Programm die verkehrspolitischen Institutionen für die Belange des Fuß-verkehrs und die Defizite der Fußverkehrsförderung in Deutschland.

Förderprogramm „Begegnungszonen“

Ziel der Förderung

Das Förderprogramm zielt auf eine Ausweitung von Flächen mit Vorrang für Fußgänger. Dadurch soll der Fußverkehr attraktiver gemacht und eine Reduktion des Pkw-Verkehrs auf Kurzstrecken erreicht werden.

Ausgangslage

In der Schweiz wird seit längerer Zeit die Schaffung von Begegnungszonen, die dem verkehrsberuhig-ten Bereichen in Deutschland ähnlich sind, vorangetrieben. Auch im Rahmen des Programms für Energieeffizienz und Erneuerbare Energien (EnergieSchweiz in Gemeinden) wurde in der Schweiz die Einrichtung von Begegnungszonen gefördert (EnergieSchweiz 2010). Hingegen gab es in Deutsch-land bisher nur wenige Modellvorhaben, wie das vom BMVBS geförderte Projekt „Nahmobilität Frank-furter Nordend“ (Frankfurt/Main 2010).

Beschreibung/Inhalt

Im Rahmen des NKI wird vorgeschlagen, ein Förderprogramm „Begegnungszonen“ zu initiieren. Es wird die Planung und die Einrichtung (Bau) von verkehrsberuhigten Bereichen gefördert. Ein ver-kehrsberuhigter Bereich ist definiert als eine Verkehrsfläche, die alle Verkehrsmittel befahren dürfen (im Gegensatz zur Fußgängerzone), jedoch lediglich in Schrittgeschwindigkeit und unter Vorrang für Fußgänger. Ziel des Förderprogrammes ist die Steigerung der Aufenthaltsqualität des öffentlichen Raumes. Voraussetzungen für die Projektförderung sind:

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- Es wird ein verkehrsberuhigter Bereich nach § 42 StVO + VwV 325 eingerichtet. - Die Maßnahme verbessert die Fußverkehrs- und Aufenthaltsqualität deutlich. - Die vor Umsetzung der Maßnahme erlaubte Höchstgeschwindigkeit beträgt mindestens 30 km/h. - Eine Vorplanung wurde von der Kommune bereits in Eigenregie durchgeführt. - Es erfolgt eine Nachuntersuchung zu den erzielten Effekten (Verhalten, Aufenthaltsqualität etc.). - Zur Feststellung der Förderwürdigkeit sollte vom Projektträger fachliches Know-how hinzugezogen

werden (Gremium, Jury, Begleitung durch DIFU etc.).

Reduktionspotenzial

Knoflacher et al haben versucht, im Rahmen eines EU-Forschungsprojektes die Wirkung von Fuß-gängerzonen auf den Energieverbrauch abzuschätzen. Für die untersuchten Fußgängerzonen wurde eine Minimalreduktion von 3 % des Energieverbrauchs für die täglichen Wege in einer Kommune be-rechnet (Knoflacher 2006). Eine direkte Übertragung der Ergebnisse ist nicht möglich, da Fußgänger-zonen, im Gegensatz zu verkehrsberuhigten Bereichen, alle anderen Verkehrsmittel ausschließen. Die Ergebnisse zeigen jedoch, dass eine Verkehrsverlagerung durch die Fußverkehrsförderung er-reicht wird.

Kosten

Für innovative, anspruchsvolle Planungen und deren infrastrukturelle Umsetzung werden 0,3 bis 0,5 Mio. Euro je Maßnahme angesetzt. Bei einer Eigenbeteiligung der Kommunen von 10% ergibt sich beispielsweise für zehn geförderte Maßnahmen ein Fördervolumen von 2,7 bis 4,5 Mio. Euro pro Jahr.

Radverkehr

Der Modal Split-Anteil des Radverkehrs blieb die zurückliegenden 30 Jahre nahezu konstant bei etwa 10 % (Follmer 2009; Ließke 2009). Deutschland liegt damit deutlich hinter Ländern wie Dänemark und Niederlande mit Werten von 20 bis 30 % (Pucher 2008). Obwohl in eini-gen deutschen Großstädten der Radverkehr heute bereits erfolgreich gefördert wird, mangelt es oft schon an der fehlenden Berücksichtigung des Radverkehrs bei der strategischen Aus-richtung der Verkehrspolitik. In Mittel- und Kleinstädten, als auch im ländlichen Raum wird der Radverkehr eher im Kontext Tourismus und Naherholung gesehen. Die Nutzung des Fahrrades im Alltagsverkehr genießt dagegen geringe bis gar keine Bedeutung.

Förderung der Erstellung von Radverkehrsplänen in ländlichen Kreisen

Ziel der Förderung

Ziel der Förderung ist die stärkere strategische Verankerung des (nicht-touristischen) Radverkehrs in der Verkehrsplanungspraxis von Landkreisen des ländlichen Raumes und eine bessere Vernetzung der Akteure vor Ort.

Ausgangslage

Die Fördermittel des Nationalen Radverkehrsplans im Bereich der nicht-investiven Maßnahmen (ca. 2 Mio. € pro Jahr) sind nicht für Radverkehrskonzepte und -pläne abrufbar (BMVBS 2002). Im Bereich des Alltagsradverkehrs sind Städte und Metropolregionen bei der Planung und Konzeptionisierung be-reits aktiv. Ländliche Kreise hingegen beschränken sich bei der Planung oft auf die touristische Kom-ponente bei der Radverkehrsplanung. Ein großes Hemmnis in diesem Bereich ist die regionale (Kommunen übergreifende) Zusammenarbeit. Eine Kommunen-übergreifende Radverkehrsplanung ist aber – vor allem im ländlichen Raum – eine der wichtigsten Voraussetzungen für eine größere Attrak-tivität des Radverkehrs.

Beschreibung/Inhalt

Es wird die Erweiterung der kommunalen Förderrichtlinie der NKI um den Fördertatbestand „Radver-kehrsentwicklungspläne für ländliche Kreise“ vorgeschlagen. Neben den bereits existierenden Bedin-gungen für eine Konzeptförderung gelten folgende Voraussetzungen:

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- Der Radverkehrsplan berücksichtigt nicht nur innerörtliche, sondern auch Radverkehrsbeziehun-gen zwischen Kommunen.

- Der Landkreis muss dem ländlichen Raum zugeordnet sein (ca. 100 Kreise nach BBSR-Raumtypenordnung).

- Der Radverkehrsplan ist in seiner Struktur und Tiefe dem Verkehrsentwicklungsplan ähnlich (Rad-verkehrsentwicklungsplan), geht also über ein Konzept deutlich hinaus.

- Der Radverkehrsplan wird unter Einbezug lokaler Akteure bzw. der Bürger erarbeitet (bspw. im Rahmen eines BYPAD-Prozesses).

Kosten

Pro Konzept fallen schätzungsweise 50.000 bis 100.000 Euro an. Beteiligen sich die Kommunen mit 10% an den Planungskosten, ergibt sich bei zehn geförderten Radverkehrsplänen pro Jahr (10% der ländlichen Kreise) ein Fördervolumen von 0,45 bis 0,90 Mio. Euro pro Jahr.

Reduktionspotenzial

Kann nicht quantifiziert werden.

Förderung der Umsetzung von Radverkehrsplänen

Ziel der Förderung

Ziel der Förderung ist die Sensibilisierung und Vernetzung der Verwaltung in der Radverkehrsplanung bzw. –politik, sowie die beispielhafte Umsetzung von Radverkehrsmaßnahmen mit hoher Priorität.

Ausgangslage

Oft werden Infrastrukturmaßnahmen im Radverkehr im Zuge anderer Maßnahmen, z. B. bei der Sa-nierung von Straßen, mit umgesetzt. Dabei spielt die Priorität der einzelnen Maßnahmen für den Rad-verkehr insgesamt nur eine untergeordnete Rolle. Das führt oft zu einem „Flickenteppich“. Für nötige „Lückenschlüsse“ oder die Umsetzung von Maßnahmen mit höherer Priorität fehlen oft die Finanzmit-tel. Auch ein eigenständiger Radverkehrshaushalt existiert in den Kommunen in der Regel nicht.

Ein weiteres Hemmnis für eine engagierte Radverkehrsförderung ist die mangelnde Abteilungsüber-greifende Zusammenarbeit und generell geringe Sensibilität für den Radverkehr. Die in einem mode-rierten Prozess entwickelten, systematischen und kommunalspezifischen Fahrradaktionspläne, z. B. im Rahmen von BYPAD88, können helfen, die Akteure an einen Tisch zu bringen und Schwachstellen der Radverkehrspolitik zu analysieren.

Beschreibung/Inhalt

Es wird vorgeschlagen die kommunale Förderrichtlinie der NKI zu erweitern. Zusätzlich zu der Umset-zung von Maßnahmen, die im Rahmen eines Klimaschutzkonzeptes vorgeschlagen werden, soll auch die Umsetzung von Maßnahmen aus Radverkehrsentwicklungsplänen gefördert werden. Förderungs-würdig ist die Umsetzung von Konzepten, allgemeinen (Verkehrsentwicklungs-)Plänen und Aktions-plänen im Bereich Radverkehr für Kommunen mit einer Einwohnerzahl von 10.000 bis 100.000 Men-schen. Voraussetzungen für eine Förderung sind:

- Die Pläne bzw. Konzepte liegen bereits vor. - Die Pläne bzw. Konzepte wurden kommunalspezifisch unter Einbezug der lokalen Akteure erarbei-

tet (Vorbild könnten BYPAD-Fahrradaktionspläne sein). - Die umzusetzenden Maßnahmen fördern das Fahrrad als Alltagsverkehrsmittel (keine ausschließ-

lich touristischen Radrouten). - Die Maßnahmen können in absehbarer Zeit nicht über andere Landes- und Bundesmittel finanziert

werden.

88 Bicycle Policy Audit www.bypad.org

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- Es werden nicht-investive und infrastrukturelle Maßnahmen gefördert.

Kosten

Kommunen mit einer Einwohnerzahl kleiner 50.000 werden mit maximal 100.000 Euro, Kommunen zwischen 50.000 und 100.000 Einwohnern mit maximal 200.000 Euro gefördert. Wenn die Kommunen 10% zu den Kosten beisteuern, ergibt sich bei 20 geförderten Kommunen (zehn je Einwohnerklasse) ein maximales Fördervolumen von 2,7 Mio. Euro pro Jahr.

Reduktionspotenzial

Kann nicht quantifiziert werden.

Öffentlicher Personennahverkehr

In Deutschland ist der Anteil des ÖPNV an den täglichen Wegen in den letzten 30 Jahren leicht (alte Bundesländer) bis stark (neue Bundesländer) zurückgegangen und liegt derzeit bei etwa 9 % im Bundesdurchschnitt und bei etwa 18 % in Städten (Follmer 2009, Au-rich 2009). Allein auf Basis der Unterschiede zwischen deutschen Städten, aber auch im Vergleich zu anderen Ländern, wie beispielsweise der Schweiz (BFS 2007), zeigt sich ein deutliches Potenzial bei der Steigerung der ÖPNV-Nutzung.

Knoflacher et al. haben die Wirkung verschiedener Maßnahmen zur Förderung des ÖPNV auf den Energieverbrauch abgeschätzt. Demnach führt eine Angebotsausweitung im ÖPNV zu einer Reduktion des Energieverbrauchs der Verkehrsteilnehmer insgesamt. Auch für die ÖPNV-Beschleunigung und die Schaffung attraktiver Tarifstrukturen konnten Minderungsef-fekte beobachtet werden (Knoflacher 2006). Allerdings können parallel initiierte Schritte zur Steigerung der MIV-Attraktivität die Wirkungen der ÖPNV-Maßnahmen konterkarieren (Cer-wenka 1996, Vrtic 2001).

Fortführung der Hybridbusförderung

Ziel der Förderung

Ziel ist die Absenkung des Energieverbrauches im ÖPNV und eine Imagesteigerung des Linienbusses aufgrund geringerer Lärmemissionen.

Ausgangslage

Im Konjunkturpaket II des Bundes wurde die Anschaffung von Hybridbussen mit 20 Mio. Euro Ge-samtvolumen gefördert (Evaluierung läuft bis Ende 2011). Einige Hersteller haben aktuell den Schritt in die Serienproduktion der Hybridbusse mit seriellem Antrieb getan. Hybridbusse sind – vor allem beim Anfahren – leiser als konventionelle Busse und bieten damit neben dem niedrigeren Kraftstoff-verbrauch einen zusätzlichen Umweltvorteil.

Beschreibung/Inhalt

Im Rahmen der NKI könnte das Förderprogramm für die Anschaffung von Hybridbussen über das Jahr 2011 hinaus fortgesetzt werden. Dabei sollte das Programm in Abhängigkeit von den Evalua-tionsergebnissen fortgeführt bzw. angepasst werden. Folgende Bestandteile sind denkbar:

- Die Umweltkriterien des bisherigen Förderprogrammes werden beibehalten.

- Wie bisher werden die Mehrkosten bei der Anschaffung eines Hybridbusses (gegenüber einem modernen Dieselbus) bis zu dem im Rahmen der EU-Gesetzgebung höchstmöglichen Betrag er-stattet. Der bisherige Förderanteil lag bei ca. 60% der Mehrkosten. Es sollte geprüft werden, ob – im Gegensatz zum aktuellen Förderprogramm - weniger als zehn Busse pro Antragsteller gefördert werden.

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- Prüfung der Ausweitung des Programms auf andere Buskonzepte, beispielsweise Oberleitungs-busse

Ebenfalls zu prüfen ist eine etwaige Bevorzugung von Kommunen, die von ihren Bundesländern keine sonstige Busförderung erhalten (z. B. in Rheinland-Pfalz)

Kosten

Mehrkosten von ca. 100.000 bis 150.000 Euro je Bus entsprechen in etwa 60.000 bis 90.000 Euro Anschaffungsförderung (Ernsting 2011, Weber 2011).

Reduktionspotenzial

Die Reduktion des Energieverbrauchs durch den Einsatz von Hybridbussen wird auf ca. 20% ge-schätzt.

Rein elektrisch betriebene Oberleitungsbusse werden in Deutschland nur noch in drei Kom-munen (Esslingen, Solingen, Eberswalde) eingesetzt (im Gegensatz bspw. zur Schweiz, vgl. TrolleyMotion 2010). Eine Abschaffung dieser Oberleitungsbusse ist immer wieder im Ge-spräch aufgrund der höheren Anschaffungskosten. Deshalb wird empfohlen, im Rahmen der NKI auch die Förderung von Oberleitungsbussen zu überprüfen.

Der Einsatz von Oberleitungsbussen an Stelle von modernen Dieselbussen kann bei Nut-zung von Strom aus fossilen Energiequellen kurzfristig zu erhöhten Treibhausgasemissionen führen. Mittel- bis langfristig ist allerdings davon auszugehen, dass die spezifischen Treib-hausgasemissionen von Oberleitungsbussen niedriger liegen werden als bei Dieselbussen. Zudem fahren Oberleitungsbusse deutlich geräuschärmer als Diesel- und Hybridbusse und verursachen keine Schadstoffemissionen vor Ort.

Car-Sharing

In Deutschland hatte Car-Sharing Ende 2010 etwa 160.000 Teilnehmer (TAZ 2010). In ver-schiedene Untersuchungen (Haefeli 2006, Glotz-Richter 2007) wurde gezeigt, dass ein Car-Sharing-Auto vier bis neun Privat-Pkw ersetzt. Car-Sharing-Teilnehmer gestalten ihre Mobili-tät rationaler und fahren insgesamt weniger als durchschnittliche Pkw-Nutzer. Zudem stoßen Car-Sharing-Pkw – vor allem wegen ihrer niedrigeren Motorisierung - deutlich weniger CO2-Emissionen aus, als durchschnittliche Pkw (Glotz-Richter 2007). Zusammenfassend heißt dass: Wechselt eine Person vom privaten Pkw zum Car-Sharing, reduzieren sich deren ver-kehrsbedingt verursachten Treibhausgasemissionen.

Bezogen auf die Einwohnerzahl gibt es in Deutschland sieben Mal weniger Car-Sharing-Kunden als in der Schweiz. Verglichen mit der Schweiz hat Car-Sharing in Deutschland also ein großes Ausbaupotenzial.

Förderprogramm „Mobilpunkte“

Ziel der Förderung

Ziel der Förderung ist die zusätzliche Freistellung von Flächen für die ausschließliche Car-Sharing-Nutzung und eine innovative Verknüpfung des Umweltverbundes. Dadurch wird die Attraktivität des Umweltverbundes gesteigert und ein klimaverträglicheres Mobilitätsverhalten angeregt.

Ausgangslage

Qualität spielt für die wahlfreien Verkehrsteilnehmer im Wettbewerb zwischen den verschiedenen Ver-kehrsmitteln eine entscheidende Rolle. Im ÖPNV-Kundenbarometer 2009 (TNS 2009) werden die Ge-staltung des Tarifsystems (Preis-Leistung, Verständlichkeit), Komfort, Sauberkeit und Sicherheit der Haltestellen, als auch Informationen zu Verspätungen von den Kunden am schlechtesten einge-

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schätzt. Qualitativ hochwertige Haltestellen können also zu einer Attraktivitätssteigerung des ÖPNV beitragen.

Car-Sharing hat vor allem in Innenstadtlagen mit fehlenden Abstellflächen zu kämpfen. Deshalb wurde vom Bundesrat ein Entschließungsantrag zur Änderung der Straßenverkehrsordnung hinsichtlich der Ausweisung von Car-Sharing-Stellplätzen im öffentlichen Straßenraum verabschiedet. Dieser wurde von der Bundesregierung bisher nicht umgesetzt.

In Bremen wurde mit den „Mobilpunkten“ eine Möglichkeit geschaffen, über die Sondernutzung „ver-kehrsträgerübergreifende Mobilitätsstationen“ zusätzliche Stellplätze für Car-Sharing-Pkw zu schaffen (Glotz-Richter 2007). Zusätzlich wurden attraktive ÖPNV-Haltestellen und Radabstellanlagen einge-richtet.

Abbildung 6-51: Mobilpunkt in Bremen (Bremen 2009)

Beschreibung/Inhalt

Die Einrichtung von verkehrsmittelübergreifenden Mobilitätsstationen wird durch das Programm geför-dert. Orientierung bieten die Mobilpunkte in Bremen.

Bestandteile der Mobilitätsstationen sind:

- qualitativ hochwertige ÖPNV-Haltestelle (Überdachung, Sitze), idealerweise Wartehallen mit einem dynamischen Haltestelleninformationssystem;

- Infoterminal (ÖPNV-Tarife und -fahrpläne, Car-Sharing, Radinfo, Stadtplan …); - Radabstellanlagen, idealerweise überdacht oder als Radbox mit verschließbaren Fächern; - Car-Sharing-Fahrzeuge (mit spez. ausgewiesener Abstellfläche).

Kosten

Bei geschätzten Kosten von 30.000 bis 50.000 Euro je Mobilpunkt beträgt das Fördervolumen bei bei-spielhaften 50 geförderten Mobilpunkten pro Jahr etwa 1,5 bis 2,5 Mio. Euro.

Reduktionspotenzial

Für die Schweiz wurden jährlich 290 kg niedrigere CO2-Emissionen bei Car-Sharing-Nutzern, als bei durchschnittlichen Pkw-Fahrern ermittelt (Haefeli 2006). In Bremen – wo Mobilpunkte bereits erfolg-reich eingerichtet worden sind – wurde eine Evaluation durchgeführt. Demnach ersetzte ein Car-Sharing-Fahrzeug neun private Pkw im Umfeld der Mobilpunkte (Bremen 2008).

Übergreifende Maßnahmen

Maßnahmen wie die Bildung und Aufklärung von Verkehrsteilnehmern helfen die (neuen) Angebote des Umweltverbundes zu kommunizieren und Zugangshemmnisse abzubauen

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(z. B. durch Information über die Nutzungsbedingungen des ÖPNV, Car-Sharing oder von Fahrradverleihsystemen). Dadurch werden die erzielten Verbesserungen im Rahmen der Umweltverbundförderung auch potenziell neuen Nutzern zugänglich gemacht. Diese Maß-nahmen unterstützen die gesamte Verlagerungsstrategie.

Ideenwettbewerb zur innovativen Förderung des Umweltverbundes

Ziel der Förderung

Ziel ist die Steigerung der Bewusstseinsbildung und der Motivation der Bürger, vom Pkw auf klima-freundlichere Verkehrsmittel umzusteigen. Zudem soll das Image der Verkehrsmittel des Umweltver-bundes verbessert werden (u. a. durch verbesserte Vermittlung ihrer Vorteile).

Ausgangslage

Im Rahmen der NKI wurden bisher verschiedene Projekte durchgeführt (z. B. Mobilitätsberatung vzbv-Kampagne; Kampagne „Kopf an! Motor aus!“). Mit dem Auslaufen der ersten NKI-Phase werden even-tuell einige Projekte eingestellt. Es besteht die Gefahr, dass die gestarteten Projekte bereits nach der Anlaufphase wieder beendet werden. Darüber hinaus gibt es viele Ideen die Verkehrsmittel des Um-weltverbundes zu unterstützen, deren Umsetzung im Rahmen von NKI nicht gefördert wurde.

Beschreibung/Inhalt

Ein Wettbewerb wird initiiert, der innovative Ideen zur Förderung des Umweltverbundes insgesamt oder von Fuß-, Radverkehr, ÖPNV und Car-Sharing im Speziellen auszeichnet und deren Umsetzung finanziert. Die Maßnahmen sollten mindestens eines der folgenden Ziele anstreben:

- Verbesserung des Images; - Motivationssteigerung zur Nutzung; - Wissenstransfer bzw. Informationsvermittlung; - Bewusstseinsbildung.

Erfolgreiche Projekte aus der ersten NKI-Phase könnten in diesem Rahmen weitergeführt bzw. –gefördert werden (evtl. Berücksichtigung der NKI-Evaluation). Es wird vorgeschlagen, die Projekte von einer Experten-Jury auswählen zu lassen.

Kosten

Es wird ein pauschales Fördervolumen von fünf Mio. Euro pro Jahr angesetzt.

Reduktionspotenzial

Kann nicht quantifiziert werden.

Förderprogramm „Umweltfreundliche Fahrschulen“

Ausgangslage

Fahrschulunterricht erreicht eine große Zahl von Pkw-Fahrern. Der Fahrschulunterricht zielt darauf ab, die Teilnehmer zu sicheren Fahren mit dem Pkw zu befähigen. Die Ausbildung einer multimodalen Mobilitätskompetenz wird von den Fahrschulen nicht angestrebt.

Beschreibung/Inhalt

Es wird empfohlen ein Förderprogramm „Umweltfreundliche Fahrschulen“ aufzulegen. Förderfähig sind unter anderem:

- Unterrichtseinheiten, welche Intermodalität und umweltfreundliche Mobilität thematisieren (u. a. Funktionsweise Car-Sharing, ÖPNV-Nutzung, Umweltberatung Pkw-Kauf);

- innovative Ideen zu umweltfreundlicher Mobilität (Projekte, externe Vorträge, Exkursionen);

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- Orientierung für mögliche Fördertatbestände können die Kriterien des Österreichischen „Umwelt-zeichen Fahrschule“ (BLFUW 2009) bieten.

Kosten

Bei einer angenommenen Förderung von 200 bis 300 Euro pro zweistündige Unterrichtseinheit, erge-ben sich für 1.000 geförderte Unterrichtseinheiten etwa 0,2 bis 0,3 Mio. Euro Fördervolumen pro Jahr.

Reduktionspotenzial

Kann nicht quantifiziert werden

6.13 Innovationsförderung von Kleinserien: Zwischen Pilotprodukt und Serienreife (IFEU, ZEE) Zusammenfassung

Hintergrund: Zahlreiche klimaschonende Technologien – sowohl Effizienz-Technologien wie auch Technologien der regenerativen Strom- und Wärmebereitstellung – befinden sich momentan in einer vergleichsweise frühen Phase der Marktentwicklung. Dabei ist auffällig, dass es im Innovationssystem Deutschlands zwar ausgeprägte Forschungs- und Entwicklungs-Aktivitäten gibt, dass der Schritt von einem kleinserienreifen Produkt bis hin zu ei-ner breiten Marktdiffusion für viele Firmen schwierig ist – hier gibt es eine Lücke im Innovationssystem.

Vorschläge für die NKI: Ein Kleinserien-Förderprogramm für klimaschonende Technologien (zur effizienten Energienutzung und Einsparung oder zur Energieproduktion über erneuerbare Energiequellen) könnte als End-kundenförderung ins Portfolio aufgenommen werden. Die im ersten Schritt des Verfahrens von Unternehmen ein-gereichte Innovation wird von einem anonymen Expertengremium evaluiert. Die Evaluation erfolgt mittels Punkte-vergabe ähnlich dem Prozess bei der Vergabe von Forschungsmitteln. Bei positivem Bescheid kann in einem zweiten Schritt der Endkunde die Förderung beantragen.

Siehe ergänzend Arbeitspapier „Zwischen Pilotprodukt und Serienreife: Innovationsförderung von Kleinserien“ auf www.ifeu.de/nki.

6.13.1 Hintergrund

Zahlreiche klimaschonende Technologien – sowohl Effizienz-Technologien wie auch Tech-nologien der regenerativen Strom- und Wärmebereitstellung – befinden sich momentan in einer vergleichsweise frühen Phase der Marktentwicklung. Dabei ist auffällig, dass es im In-novationssystem Deutschlands zwar ausgeprägte Forschungs- und Entwicklungs-Aktivitäten gibt, dass der Schritt von einem kleinserienreifen Produkt bis hin zu einer breiten Marktdiffu-sion für viele Firmen aber schwierig ist – hier gibt es eine Lücke im Innovationssystem (Abbildung 6-52). Von einer Kleinserie spricht man in der Regel bei Produktionslinien im Stückzahlbereich von bis zu 30089.

Um den Innovations-Diffusionsprozess zu beschleunigen, ist es sinnvoll, über ökonomische Anreize die Vorteile einer Innovation zu erhöhen und so den Adoptions-Prozess zu be-schleunigen. Gerade während des Innovations-Entscheidungsprozesses (Rogers 2003) spielt in der Überzeugungsphase der relative Vorteil einer Innovation eine entscheidende Rolle. Klimaschonende Technologien fallen leider oft unter die Kategorie der „preventive in-novations“. Das bedeutet, dass die Innovation erst in der Zukunft und in einem noch nicht absehbaren Ausmaß (z.T. abhängig vom Energiepreisniveau fossiler Energien) einen (wirt-schaftlichen) Vorteil bringt.

89 Kann jedoch je nach Branche variieren. Die Annahme ergab sich aus verschiedenen Interviews mit Leitern der Innovationsabteilung verschiedener Unternehmen im Solarthermiebereich.

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Abbildung 6-52: Fördereinrichtungen für Innovationsprozesse (Auswahl) (ergänzt, verändert ange-passt auf Deutschland Berwert et al. 2008)

6.13.2 Herausforderungen für innovative Unternehmen

Firmen innovativer Produkte stehen bei der Diffusion dieser Produkte vor unterschiedlichen Hemmnissen.90

Hohe anfängliche Produktkosten und schwierige Kapitalbeschaffung

Innovative Produkte aus Kleinserien weisen vergleichsweise hohe spezifische Investitions-kosten auf, da bei der Produktion noch keine Skaleneffekte realisiert werden konnten und gleichzeitig wegen hoher Investitionskosten der dafür notwendige Absatz fehlt. Im Hinblick darauf, dass andere vergleichbare Produkte bereits eine Förderung erhalten, erscheint es sinnvoll, auch Innovationen zu subventionieren, um vergleichbare Voraussetzungen am Markt zu schaffen. Weiterhin stehen viele Unternehmen mit innovativen Produkten vor dem Problem der Kapitalbeschaffung. „Neben fehlenden Betriebserfahrungen bzw. der technolo-gischen Marktreife stellen die Langfristigkeit der Risikoinvestitionen sowie die lange Zeit eher ungünstigen politischen Rahmenbedingungen Hemmfaktoren dar.“ (Berwert et al., 2009)

Qualitätskriterien

Um Förderung durch den Staat zu erhalten, muss der Hersteller die Qualität seines Produkts nachweisen. Dies geschieht z. B. in der Solarthermie-Branche derzeit, wie in vielen anderen Technologien, über den Nachweis bestandener Prüfungen nach den gültigen Normen und

90 Hierzu wurden Experteninterviews durchgeführt mit Viessmann (12.03.09), BBT (11.3.09/25.1.11), Wagner&Co (11.2.09), Paradigma (12.3.09/3.2.11), Kollektorfabrik (17.3.09/25.1.11), KBB (28.5.09), Oventrop (12.3.09). W. Oblin, Vorstand Sortech. Herr Fließ, Solarhybrid, Herr Rusche, Firma Klima-Plan. Telefongespräche 2. bis 16.2.2009.

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einem darauf aufbauenden Qualitätslabel. Die Norm ist in ihrem Anwendungsgebiet relativ exakt definiert und legt die durchzuführenden Prüfungen fest. Daraus ergeben sich Barrieren für verschiedene innovative Produkte wie beispielsweise Luftkollektoren.

Ein weiteres Beispiel ist das Anwendungsgebiet der Prozesswärmekollektoren, die aufgrund ihrer technischen Umsetzung nur ungenügend durch die Norm charakterisiert werden kön-nen (siehe auch Tabelle 6-38). Die Entwicklung oder Erweiterung einer Norm ist jedoch ein sehr zeitintensives und langwieriges Unterfangen,91 welches besonders für kleinere Unter-nehmen personell und finanziell nur schwer zu meistern ist.

Sonderfälle im Förderraster

Viele Innovationen stellen Sonderfälle der Technologie dar, wie sie sich in den bestehenden Normen, aber auch vielfach im Fördermechanismus nicht abbilden lassen. Beispielsweise sind kleine Windenergieanlagen im Rahmen des EEG nur unzureichend berücksichtigt. Da gemeinhin davon ausgegangen wird, dass das EEG sämtliche Stromerzeugungspfade ab-deckt, entwickelt sich dieser Markt nicht nennenswert. Gleiches gilt beispielsweise für kleine Stirlingmaschinen.

Fehlsteuerung von generischen Förderanforderungen

Die strikten Förderanforderungen an die Produkte basierend auf Normen sowie dem erfor-derlichen Mindestjahresertrag bei Kollektoren haben ihrerseits Einfluss auf die Innovation in diesem Bereich und führen im Einzelfall zu Fehlentwicklungen. Der Nachweis des Jahres-energieertrags bei Kollektoren erfolgt beispielsweise auf Basis der aus dem Normverfahren hervorgehenden Parameter des Kollektors und einer standardisierten Simulationsumgebung. Als Förderbezug dient später die Bruttofläche des Produkts. Damit ergibt sich die Möglich-keit, die Fläche des Produkts auf die Förderung hin zu optimieren, was im Gegensatz zu den Anforderungen einer energetisch-technischen Optimierung stehen kann. Daraus ergibt sich für den Endkunden nicht unbedingt die tatsächlich kostengünstigste Lösung.

Unregelmäßige Förderung

Die Förderung innovativer Produkte wird von den Unternehmen positiv bewertet, wenn sie dauerhaft, angemessen und transparent ist. Denn nur dann entwickelt sich auch beim End-kunden ein Vertrauen in die Förderung und sie entfaltet ihre beabsichtigte Wirkung. Pro-gramme wie das MAP sind zu erfolgreichen Förderinstrumenten geworden, welche ein Viel-faches der bereitgestellten Gelder wieder der Staatskasse zuführen. Gerade die letzten Jah-re jedoch haben gezeigt, dass das Aussetzen der Förderung zu immensen Vertrauensverlus-ten beim Kunden und zu einer Verunsicherung der gesamten betroffenen Branche führen kann. Vor allem für innovative Produkte ist eine stabile Fördergrundlage wichtig, um eine nachhaltige Entwicklung am Markt erreichen zu können. Deshalb ist auch die Entkoppelung der Förderung vom Bundeshaushalt als ernstzunehmende Alternative in Betracht zu zie-hen.92

91 Es muss mit einer Zeitspanne von mehreren Jahren gerechnet werden; bei bestehenden Normen unter der Voraussetzung, dass die Norm zur Bearbeitung mandatiert ist. 92 Ein solches budgetunabhängiges Förderprogramm soll an dieser Stelle aber nicht näher diskutiert werden.

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Zu geringe Förderung (bei zu aufwendigem Beantragungsprozedere)

Eine zu geringe Subventionstiefe kann bei Innovationen mit einer sehr langen Amortisations-zeit keinen ausreichenden Anreiz für den Kunden zum Kauf setzen. Das Beantragen der Fördermittel sollte so gestaltet sein, dass es für den Endkunden keinen oder nur einen gerin-gen Zeitaufwand bedeutet. Die Beantragung der BAFA Förderung läuft z.B. meist über die eingebundenen Heizungsinstallateure, wodurch der Endkunde keinen zusätzlichen Aufwand hat.

6.13.3 Elemente des Kleinserien-Förderprogramms

Das MAP, aber auch die Massenprogramme der NKI (Mini-KWK, Kälteanlagen) sprechen bisher praktisch nur Technologien an, die in großen Stückzahlen marktreif produziert werden können. In der Praxis finden sich jedoch zahlreiche innovative Technologien, die den For-schungs- und Prototypenstatus bereits überschritten haben, die gleichzeitig allerdings noch nicht in großen Stückzahlen gefertigt werden können (Tabelle 6-38).

Tabelle 6-38: Übersicht über Technologien, die über die Innovationssäule gefördert werden könnten93

Technologien Mögliche Firmen Anmerkungen

Biomasse-Stirling Sunmachine, Stirling Denmark Anlagen bis 50 kWel werden über das Mini-KWK-Programm erfasst

Transparente Wärmedämmung sto

Kleine Windenergieanlagen Mitglieder des Bundesverbandes Kleinwindanlagen

EEG-Vergütung nicht ausrei-chend

Luftkollektoren Kollektorfabrik, Cona Solar, Gram-mer Solar, Puren GmbH, Solarwall, Energie und Innovation, SolarVenti, Dani Alu, BemoSystems, Schüco (derzeit nicht angeboten!), Sol-lignum, Sun Swede, Sunwarm, Asi, Arctic Sunlight, Solar Heat, yourso-larhome Fassadenkollektor, New Air Systaic AG, Mc2Energy, Etapart, Schankula Architekten, u.a.

Viele Luftkollektoren werden schon gefördert

Solare Kühlung, Ab- und Adsorpti-onskältemaschinen

EAW, Sortech, Pink, invensor, ago

Freie Kühlung Klima-Plan

Passive Solarnutzung: Komponen-ten

Neuartige Vakuumdämmung

Kompaktlüftungsgeräte

Mini-BHKW-Mikro-Wärmenetze

Extravagante Luft-Wärmetauscher für Wärmepumpen („Solarzaun“)

Solardachziegel Alligator Sunshine Technologies, Atmova

Diese Kollektoren sind zwar schon förderfähig, möglicher-weise ist aber eine höhere Förderung zu deren Marktein-

PVT Kollektoren Photovoltaisch-Thermischer Kollektor

93 kein Anspruch auf Vollständigkeit, keine Wertung

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Hybridkollektor (Wasser- & Luftkol-lektor)

Ersotec, Consolar führung gerechtfertigt

Kleinskalige Fresnel-Kollektoren zur Wärme bzw. Dampferzeugung

Industrial Solar GmbH, Chromasun

Mit dem Konzept der Kleinserienförderung wird versucht, die Lücke zwischen Forschungs-förderung und Förderung von Serienprodukten zu schließen. Die Idee entstand im Bundes-umweltministerium (KI III 2) im Rahmen der Weiterentwicklung des Marktanreizprogramms und wurde ursprünglich für das dieses weiterentwickelt.

Angesprochen sind alle klimaschonenden Technologien, die einen erheblichen Beitrag zur THG-Minderung beitragen, entweder über den Ansatz der effizienten Energienutzung und -einsparung oder der Energieproduktion über erneuerbare Energiequellen. Die Förderung ist eine Endkundenförderung. Die im ersten Schritt des Verfahrens von Unternehmen einge-reichte Innovation wird von einem anonymen Expertengremium evaluiert. Die Evaluation er-folgt mittels Punktevergabe ähnlich dem Prozess bei der Vergabe von Forschungsmitteln. Bei positivem Bescheid kann in einem zweiten Schritt der Endkunde die Förderung beantra-gen.

Mit diesem zusätzlichen Förderprogramm soll für Hersteller innovativer Anlagen die Möglich-keit geschaffen werden, ein für den Endkunden förderfähiges Produkt zu verkaufen. Wegen der EU-rechtlichen Genehmigungsformalitäten kann in diesem Fall keine direkte Förderung von gewerblichen Antragstellern und auch nicht des Herstellers von innovativen Anlagen selbst geschaffen werden, wenn die aufwändige Notifizierung vermieden werden soll. Geför-dert werden soll daher eine begrenzte Stückzahl beim Endkunden, wobei damit indirekt der Hersteller mit gefördert wird. Die hier ausgeführte Betrachtung basiert auf dem sogenannten „Kleinserien-Förderungs-Konzept“, das im Projekt „Perspektiven des Marktanreizprogramms“ entwickelt wurde (Pehnt et al. 2009), hier aber auf sämtliche Klimaschutztechnologien erwei-tert wird.

Welche Innovationen können gefördert werden?

Gefördert werden sollten grundsätzlich Anlagen oder Anlagenbestandteile im Bereich klima-schonender Technologien, die einen nennenswerten Anteil erneuerbarer Energien nut-zen bzw. einen nennenswerten Beitrag zur Energieeinsparung und Klimaschutz leisten und gleichzeitig einen hohen Innovationsgrad aufweisen.

Die Förderspur Innovationsförderung sollte breit und nicht selektiv erfolgen. Dies ist durch ein Gremium, das die Bewertung frei von normativen Vorgaben durchführt, grundsätzlich ge-geben. Abbildung 6-53 zeigt eine Übersicht über die Elemente der Kleinserienförderung. Im Anhang wird detailliert auf die zu erbringenden Nachweise, auf Kriterien zur Förderentschei-dung sowie auf Förderdauer und Perspektiven eingegangen.

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Abbildung 6-53: Übersicht Kleinserienförderung (eigener Entwurf)

Die prinzipielle Funktionsfähigkeit der innovativen Anlage muss anhand von Demonstrati-onsobjekten bereits nachgewiesen worden sein. Sinnvolle Einsatzgebiete und der dabei er-reichte primärenergetische Nutzen müssen im Rahmen der Antragstellung dargestellt wer-den und über ein Monitoring eines Teils der geförderten Anlagen bestätigt werden. Die Da-ten, welche als Basis für die Entscheidung des Gremiums über die Förderbewilligung dienen, müssen auf Messungen von seriennahen Anlagen im Feldtest beruhen94. Außerdem ist die heutige und zukünftig erwartete Marktentwicklung, Kostensituation und Förderwürdig-keit darzustellen.

In Frage für eine Förderung kommen unterschiedliche Anlagen oder Anlagenbestandteile, die in einer für die Branche übliche Kleinserien-Stückzahl produziert werden können. Ei-ne sinnvolle Mindeststückzahl muss vom Hersteller glaubhaft anhand von Produktionskapa-zitäten bzw. anhand bereits gefertigter Prototypen und/oder Feldtests nachgewiesen werden. Die Förderung ist zunächst beschränkt auf einen definierten Zeitraum oder bis zur Errei-chung einer Stückzahl-Obergrenze, die von einem unabhängigen Entscheidungsgremium bestimmt wird.

Auswahlkriterien

Ein wichtiges Kriterium für die Zulassung zu dem Förderprogramm ist die über die Lebens-dauer des Produkts kumulierte THG- oder Primärenergieeinsparung. Die Lebensdauer ist über geeignete Referenzanlagen und Produkttest nachzuweisen. Dabei ist die Gesamtanla-ge, zu der die Invention evtl. nur als Teilelement beiträgt, zu bewerten.

Der Innovationsgrad der eingereichten Konzepte kann an der Frage gemessen werden, in-wiefern die vorgeschlagene Idee sich in ihrer Effizienz zu einem festgelegten Referenzsys-tem abhebt. Dabei ist natürlich die Wahl des Standardfalls am heutigen Stand der Technik auszurichten und nicht am heutigen Stand der Installation am Markt.

94 Zusätzlich oder alternativ dazu könnte eine Lebenszyklusanalyse des Produkts orientiert an der DIN EN 15804, welche gerade vom CEN TC 350 überarbeitet wird, als Entscheidungsgrundlage dienen.

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Außerdem ist nachzuweisen, dass das Produkt derzeit noch nicht wirtschaftlich bereitgestellt werden kann, dass aber die Marktaussichten erfolgversprechend sind. Dazu sind Berech-nungen zur Wirtschaftlichkeit der Anlagen vorzulegen. Aus den Berechnungen sollen insbe-sondere die Investitionskosten sowie die Betriebskosten (Strom, Wartungsaufwand, Brenn-stoffe) hervorgehen. Diese dienen dem Entscheidungsgremium zur Bewertung der Förderan-träge untereinander, darüber hinaus soll damit auch ein Vergleich zu konventionellen Tech-nologien ermöglicht werden.

Es ist zu bedenken, dass die Förderung einen Anteil an der Gesamtinvestition ausmacht, der das innovative Produkt für den Endkunden interessant macht. Bei zu geringer Förderung wä-re ein mangelndes Interesse der Endkunden zu erwarten. Die Förderung müsste hoch genug sein, um eventuelle Ausfälle und Nachbesserungen, sprich das erhöhte Risiko der Innova-toren auszugleichen.

Förderdauer und Perspektiven

Die oben genannten Aspekte haben deutlichen Einfluss auf die notwendige Förderdauer. Zum einen soll eine zu lange Förderdauer vermieden werden, um das Budget nicht zu stra-pazieren (kumulierend) und Mitnahmeeffekte ohne nachhaltiges Entwicklungskonzept nicht unnötig zu unterstützen. Zum anderen ist die Überführung einer Innovation in die Serienreife bzw. in ein reguläres Fördersystem je nach Radikalität der Innovation und finanzieller Aus-stattung nicht schnell zu realisieren.

Aus den Telefoninterviews ging hervor, dass ein wesentlicher Aspekt die Sicherheit über den weiteren zeitlichen Verlauf der Förderung ist. Die Hersteller meinten überwiegend, dass ein Förderzeitraum von mind. zwei Jahren notwendig wäre, um

• die Förderung zu etablieren;

• die Akteure entlang der Wertschöpfungskette für die Förderung zu mobilisieren,

• die Fertigungskapazitäten (Werkstattfertigung Serienfertigung) entsprechend zu planen;

• ist zudem eine Norm zur Überarbeitung mandatiert, sowie derzeit bei EN 12975 der Fall, kann grundsätzlich mit einem Zeitraum von circa vier Jahren eine Einarbeitung neuer Technologien erfolgen; unter der Annahme, dass die beteiligten Firmen in der Lage sind, diese Aufgabe inhaltlich und administrativ zu unterstützen. Unabhängige Parteien wie Forschungsinstitute können nur über Industrieaufträge einbezogen wer-den, da die öffentliche Förderung Projekte zur Normbearbeitung nicht finanziert. Die-se Möglichkeit lässt sich aber von den wenigsten Firmen finanziell darstellen, insbe-sondere, da es sich ja stets um ein nur in geringsten Stückzahlen vertriebenes Pro-dukt handelt.

Bei der Überprüfung einer Förderung am Ende eines gegebenen Förderzeitraums besteht grundsätzlich die Möglichkeit der Übernahme in eine reguläre Fördermaßnahme, die Verlän-gerung der Innovationsförderung oder auch ein Beenden der bestehenden Förderung.

Gremium – Auswahl der geförderten Technologien

Die Evaluation der eingereichten Technologien ist der Kern des Förderinstruments. Eine Be-wertung der eingereichten Technologien ist von Experten auf den jeweiligen Gebieten vorzu-nehmen. Eine Bewertung ist in vielen Fällen nur gemeinsam von mehreren Experten durch-zuführen. Es sollte bedacht werden, dass evtl. eingereichte Innovationen aus Komponenten

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bestehen, an deren Entwicklung bzw. Prüfung der zur Auswahl stehende Expertenkreis be-teiligt war. Es ist ein Vorgehen zu wählen, das möglichst objektiv und fair ist.

Für die Zusammensetzung des Fördergremiums ist zu prüfen, wie bestehende Strukturen und/oder Datenbanken nach bester Möglichkeit genutzt werden können. Unterschiedliche Wege sind hier möglich. Wenn das Programm ebenso wie das MAP von der BAFA abgewi-ckelt wird, ist davon auszugehen, dass der Antrag der Unternehmen bei der BAFA eingeht und dort in einem ersten Verfahren auf seine Vollständigkeit geprüft wird ( einheitliche Be-werbungsformulare). Dahingehend werden themenabhängig Experten aus einer Sachgut-achterdatenbank ausgesucht, für welche mehrere Möglichkeiten bestehen.

a) Eine Variante bestünde in der Spiegelung der jeweiligen Innovationsanträge in den bestehenden Normungsgremien thematisch ähnlich ausgerichteter Norm(en). Mit der vorhandenen Infrastruktur könnte eine Onlineabstimmung über die eingereichten Vorschläge anhand von einem Bewertungsschema basierend auf einem Punktesys-tem eingesetzt werden. Festgelegt werden sollte eine Mindestbeteiligung der in den Gremien vertretenen Mitglieder (z.B. müssen mindestens zwei Drittel der Stimmbe-rechtigten ein „Gutachten“ abgeben). Der Vorteil der Onlineabstimmung durch Nor-mungsgremienmitglieder wäre, die bereits vorhandene Infrastruktur nutzen zu kön-nen, wobei die finanzielle Situation zu klären wäre.

b) Alternativ könnte ein separater Kreis aus Experten als Fachberater95 auf Honorarba-sis ebenfalls auf Grundlage eines Punktesystems, ähnlich dem bei der Vergabe von Forschungsmitteln, beauftragt werden, die Innovationen zu bewerten. Das Punktesystem würde bei nicht ausreichenden Fördermitteln die Innovationen mit den meisten Punkten bevorzugen. Bei ausreichenden Fördermitteln sollte die Punk-tezahl jedoch nach unten begrenzt sein, um die Investition von Fördermitteln in nicht zukunftsträchtig erscheinende Technologien zu vermeiden.

c) Kombination aus a) und b): Nach der Vollständigkeitsprüfung tritt ein Gremium zu-sammen, dass aus ungefähr fünf in- und ausländischen Energieexperten besteht. Dieses trifft eine Vorauswahl. Im zweiten Schritt werden dann, wie bei Forschungsan-trägen üblich, Kurzgutachten auf Honorarbasis bei Experten der jeweiligen Gebiete eingeholt.

Wenn das Entscheidungsgremium einen Beschluss über die förderwürdigen Technologien gefällt hat, wird die Entscheidung über eine Bekanntmachung und auf einer Internetseite veröffentlicht.

Für die Investitionssicherheit ist auch ausschlaggebend, wie der vorhandene Fördertopf hin-sichtlich Höhe der Fördermittel, Transparenz zu noch verfügbaren Mitteln bzw. Aufteilung zwischen den Innovations-Fördertatbeständen gestaltet ist. Es sollte vermieden werden, dass der gesamte Innovationstopf, in dem z.B. drei verschiedene Technologien berücksich-tigt sind, durch eine zu große Antragsflut für eine Technologie ausgeschöpft werden würde. Das Entscheidungsgremium sollte Vorschläge unterbreiten, welche Budgetanteile für die einzelnen, zur Förderung vorgesehenen Technologien zu reservieren sind, damit sich die Technologien wenigstens nicht untereinander angesichts des ansonsten unvermeidlichen „Windhundprinzips“ Konkurrenz machen.

95 für die Solarthermie evtl. Experten aus DSTTP steering committee.

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Förderung beim Endkunden96

Beim Antragsverfahren für die Endnutzer stehen zwei Möglichkeiten zur Verfügung, jeweils mit ihren spezifischen Vor- und Nachteilen: Mit dem einstufigen Antragsverfahren wird der Verwaltungs- und Zeitaufwand im Vergleich zu einem zweistufigen Verfahren deutlich ver-kürzt. Die Antragstellung erfolgt dabei erst nach der Inbetriebnahme der Anlage. Mit dem An-trag wird die Handwerkerrechnung als Verwendungsnachweis beim BAFA eingereicht. Nach der Prüfung der Unterlagen innerhalb einer festgelegten Frist und einer Bewilligung wird der Förderbetrag an den Antragsteller ausgezahlt.

Vorteilhaft bei diesem Verfahren ist die schnelle Abwicklung für beide Seiten: Der Antrag und Verwendungsnachweis werden in einem Arbeitsgang eingereicht sowie von Seiten des BAFAs bearbeitet. Wenn das Budget für die Innovationssäule nicht auf einen bestimmten Betrag begrenzt werden sollte, ist die Anwendung des einstufigen Antragsverfahrens vorzu-ziehen. Negative Folgen hätte dieses Vorgehen aber bei einem limitierten Förderbudget. Tritt eine frühzeitige Erschöpfung der verfügbaren Mittel ein, so würde ein Teil derjenigen, die be-reits in die innovative Technologie investiert haben, dennoch keine Förderung erhalten. Dies würde zu einer erheblichen Verunsicherung und Investitionszurückhaltung führen.

Beim zweistufigen Antragsverfahren erfolgt die Antragstellung vor dem Vorhabensbeginn beim BAFA. Die Vorhaben werden nach dem Datum des Antragseingangs vom BAFA bis zu dem vom Entscheidungsgremium festgelegten Mittelvolumen bewilligt. Alle Antragsteller, de-ren Antrag bewilligt wurde, können folglich mit der Sicherheit, dass die Förderung auch aus-gezahlt wird, die Investition umgehend tätigen. Werden Anträge zurückgezogen bzw. Bewilli-gungen verworfen, rücken die danach eingegangenen Anträge nach. Der Vorteil hierbei liegt auf der Hand – es besteht Investitionssicherheit.

Nachteilig ist zwar die Verdopplung des Aufwands sowohl für den Antragsteller als auch für die zuständige Behörde: Nach Bewilligung der Förderung und anschließender Inbetriebnah-me muss der Antragsteller in einem zweiten Schritt den Verwendungsnachweis einreichen, woraufhin die Behörde den Förderbetrag auszahlt. Trotz des erhöhten Verwaltungs- und Zeitaufwands ist bei Anwendung des zweistufigen Antragsverfahrens die Auszahlung eines begrenzten Förderbudgets am besten handhabbar. Es wird daher, ausgehend von einer budgetabhängigen Förderung, ein zweistufiges Fördermodell unterstellt. Damit wird dem Endkunden die Förderung bei ausreichend vorhandenen Mitteln vor seiner Investition zuge-sichert oder bei bereits vollständiger Auslastung der Mittel im Voraus nicht bewilligt.

Förderbudget

Die Höhe des anzusetzenden Budgets hängt stark von der angestrebten Breite und Tiefe des Programms ab. In einer ersten groben Abschätzung werden folgende Daten unterstellt: Förderung von zehn Technologien/Technologielinien, jeweils 500 Stück/a mit jeweils 2.000 Euro Fördersatz pro Anlage. Dies ergibt ein jährliches Förderbudget von 10 Mio. Euro. Hinzu kommen Kosten von schätzungsweise 70.000 Euro für die Organisation des Prozesses.

96 Aufbauend auf (Pehnt et al. 2009)

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6.14 Förderung von Förderung: Programmförderung von Kommunen (IFEU) Zusammenfassung

Hintergrund: Das Ziel der sog. Programmförderung ist es, Kommunen einen Anreiz zu bieten, Effizienzpotenzia-le zu erkunden und Maßnahmen und Programme zu entwickeln, um diese zu erschließen. Die kommunalen För-derprogramme sollen eine Ergänzung zur bestehenden Förderung sein und kreative, innovative Ideen aufgreifen, die nicht in die bisher bestehende Förderstruktur passen. Mit dem kommunalen Förderprogramm werden Maß-nahmen gefördert, die sonst aufgrund mangelnder Wirtschaftlichkeit oder fehlender Information nicht umgesetzt werden würden.

Vorschläge für die NKI: Gefördert werden Förderprogramme für Maßnahmen zur Erhöhung der Energieeffizi-enz – beginnend mit kommunalen Förderprogrammen. Dabei können finanzielle Beiträge für energieeffiziente Anwendungen mit Informations- und Beratungsleistungen kombiniert werden. Ergänzend können Maßnahmen zum Abbau von strukturellen, organisatorischen und rechtlichen Hemmnissen enthalten sein. Das entscheidende Kriterium für die Vergabe der Fördergelder ist die Kostenwirksamkeit des Programmes, d.h. der Aufwand an För-dergeldern je eingesparte kWh. Es dürfen max. 40 % der Programmkosten beantragt werden (Bsp.: mind. 150.000 und max. 750.000 €). Höhere Fördersätze könnten für Kommunen mit Haushaltssicherungsverfahren oder Nothaushalt festgelegt werden.

6.14.1 Hintergrund

Prinzipiell stehen Kommunen verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung, CO2-Emissionen zu senken. Kommunen können in folgenden Handlungsbereichen aktiv werden:

• Verbraucher und Vorbild: Klimaschutzmaßnahmen in eigenen Liegenschaften, öko-logische Kriterien in der Beschaffung, Lebenszyklusbetrachtung in der Investition, etc.;

• Planer und Regulierer: Ausschöpfung der gegebenen Rahmenbedingungen in der Bauleitplanung und der Wärmenutzungsplanung, Anschluss- und Benutzungszwang etc.;

• Versorger und Anbieter: Strom- und Wärmeversorgung, Abfallentsorgung, ÖPNV, kommunaler Wohnungsbau etc.;

• Berater und Promoter: in Bereichen, in denen der Klimaschutz vom Verhalten der Verbraucher oder der Wirtschaft abhängt und die Kommune keine Möglichkeit hat, durch Regulierungen einzugreifen, beschränkt sich der Handlungsspielraum auf Mo-tivation und Information sowie finanzielle und ideelle Förderung.

In finanziell schwierigen Situationen stehen „weiche“ Projekte wie z.B. Beratung, Kampagnen oder Netzwerkbildungen besonders schnell zur Disposition. Diese wichtigen Maßnahmen werden zudem in den Förderprogrammen, insbesondere auf Landesebene, nur unzu-reichend abgedeckt. Die Auflage von Förderprogrammen mit direkten finanziellen Zuschüs-sen für Investitionen ist ebenfalls unmöglich. Dass solche Maßnahmen auf kommunaler Ebene entscheidend sind, zeigt Abbildung 6-54. Der Fokus kommunaler Aktivitäten sollte da-rin liegen, vor allem Lücken zu bereits bestehenden Regelungen, Vorgaben und Förderpro-grammen zu füllen, um die bestehenden vielseitigen Hemmnisse z.B. zur energetischen Ge-bäudesanierung umfassend abzubauen.

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Energetische Gebäudesanierung

Hemmnisse (Auszug) Bestehende Instrumente (Ebene)

Sinnvolle Ergänzung in Kommunen

Finanzierungslücke beim Bau-herren (Eigenkapital, Kredit-würdigkeit, Kreditwilligkeit)

KfW-Förderkredite (Bund), Zuschüsse (Länder)

Förderprogramm für hocheffizi-ente Bauteile

Wirtschaftlichkeit von Sanie-rungsmaßnahmen (Mieter-Vermieter-Dilemma, Nutzungs-dauern etc.)

s.o., Mietrecht (Bund), Steuer-liche Anreize (Bund), Definiti-on von Wirtschaftlichkeit im EnWG (Bund) etc.

Angebot Energiedienstleistun-gen der lokalen Stadtwerke, ökologischer Mietspiegel

Zielgruppenspezifische Hemm-nisse (Alter des Gebäudebesit-zers, Erbengemeinschaft, Wohnungseigentümergemein-schaften etc.)

- Energieberatung bei Eigen-tumsübergang, Zielgruppen-spezifische Beratung, Koopera-tion mit Kreditinstituten etc.

Fehlendes Know-how zu opti-malem Sanierungsniveau, Be-haglichkeit, Qualitätsanforde-rungen, Handwerkerqualität etc.

EnEV (Bund), EnEV-Durchführungs-VO (Land) , Energieberatungsförderung (Bund)

Aufbau von Qualitätsstandards (Energieberatung und Hand-werk) vor Ort , Förderung der Energieberatung, Kampagnen etc.

Abbildung 6-54: Einige Hemmnisse in der energetischen Gebäudesanierung und Verteilung der Hand-lungskompetenzen auf Bund, Länder und Kommunen

6.14.2 Zielsetzung

Wie beschrieben hat die Entwicklung und Umsetzung von Förderprogrammen auf kommuna-ler Ebene viele Vorteile. Durch ihre Bürgernähe haben Kommunen das Vertrauen der Bürger und können die Programme gut kommunizieren. Zudem kennt die Kommune die Strukturen, Hemmnisse und Schwachstellen vor Ort am besten und kann ein auf ihre jeweilige Situation abgestimmtes Förderprogramm entwickeln. Ein vergleichbares Förderprogramm auf Landes- oder Bundesebene wäre ggf. mit höheren Transaktionskosten verbunden und könnte nicht so individuell und passgenau ausgestaltet werden. Dass kommunale Förderprogramme sehr gut funktionieren, zeigen z.B. die proKlima-Förderprogramme in Hannover. Je nach Pro-gramm wurden für die Vermeidung von einer Tonne CO2 8-19 Euro97 aufgebracht. Insgesamt wurden 2009 rund 1.700, 2010 rund 1.600 Anträge eingereicht und eine Fördersumme von rund 3,1 (2009) bzw. 2,7 (2010) Mio. Euro bewilligt.

Den Kommunen fehlen bei angespannter Haushaltslage jedoch häufig die finanziellen Mittel, um die Akteure vor Ort in Ihren Effizienzmaßnahmen praxisnah und zielgerichtet zu unter-stützen. Das Ziel der sog. Programmförderung ist es, Kommunen einen Anreiz zu bieten, Ef-fizienzpotenziale zu erkunden und Maßnahmen und Programme zu entwickeln, um diese zu erschließen.

97 Eigene Berechnungen nach Angaben im proKlima Jahresbericht von 2008. http://www.proklima-hannover.de/ueber_proklima/jahresbericht.php (Zugriff 19.07.2011)

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Dabei soll mit den eingesetzten Fördergeldern eine größtmögliche Energieeinsparung er-reicht werden. Die kommunalen Förderprogramme sollen eine Ergänzung zur bestehenden Förderung sein und kreative, innovative Ideen aufgreifen, die nicht in die bisher bestehende Förderstruktur passen. Mit dem kommunalen Förderprogramm werden Maßnahmen geför-dert, die sonst aufgrund mangelnder Wirtschaftlichkeit oder fehlender Information nicht um-gesetzt werden würden.

Erfolgreiche Förderprogramme können wiederum von anderen Kommunen aufgegriffen und übernommen bzw. weiterentwickelt werden. Zielgruppen der Programme können private Haushalte, KMU, Industrie u.a. sein.

6.14.3 Aufbau der Förderung

Gefördert werden Förderprogramme für Maßnahmen zur Erhöhung der Energieeffizienz – beginnend mit kommunalen Förderprogrammen. Eine Ausweitung auf andere Durchfüh-rungsorgane von Energieeffizienzprogrammen ist denkbar. Dazu gehören Investitionen zur (technischen) Verbesserung sowie verbesserten Nutzung von Geräten, Anlagen, Gebäuden oder Fahrzeugen. Dabei können finanzielle Beiträge für energieeffiziente Anwendungen mit Informations- und Beratungsleistungen kombiniert werden. Ergänzend können Maßnahmen zum Abbau von strukturellen, organisatorischen und rechtlichen Hemmnissen enthalten sein.

Abbildung 6-55: Struktur der Programmförderung

Das entscheidende Kriterium für die Vergabe der Fördergelder ist die Kostenwirksamkeit des Programmes, d.h. der Aufwand an Fördergeldern je eingesparter kWh. Die Amortisationszeit der geförderten Einzelmaßnahmen muss mehr als fünf Jahre betragen und es dürfen max. 40 % der Programmkosten beantragt werden (Bsp.: mind. 150.000 und max. 750.000 Euro). Höhere Fördersätze könnten für Kommunen mit Haushaltssicherungsverfahren oder Not-haushalt festgelegt werden. Der Kommune bleibt es freigestellt, ob der restliche Betrag durch die Kommune selbst oder durch Dritte getragen wird. Es darf allerdings nur der Teil der Energieeinsparung angerechnet werden, der durch die Programmfördergelder erzielt wird.

Die Höhe der beantragten Fördergelder legt der Antragsteller selbst fest. Da dieser Betrag in Euro je eingesparter kWh das wettbewerbsbestimmende Element ist, kann ein zu hoher be-antragter Betrag dazu führen, dass das Programm nicht ausgewählt wird. Durch diese

Förderprogramm der Kommune mit Maßnahmen zur Erhöhung der

Energieeffizienz

Staatliche Fördergelder im Rahmen der Programmför-

derung

Eigenmittel der Kom-mune, ggf. mit Fremd-

finanzierung

40 % 60 %

Auszahlung der Förderbeträge an Empfän-ger vor Ort zur Umsetzung der Effizienz-

maßnahmen

Kosten für ergänzende Maßnahmen zum Ab-bau von strukturellen,

organisatorischen oder rechtlichen Hemmnis-

sen

Kosten für Öffentlich-keitsarbeit, Kommuni-

kation, Beratung, Schu-lungen etc.

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Vergabekriterien besteht ein großer Anreiz, effiziente Programme zu initiieren, d.h. die För-dermittel werden nur in Programmen mit möglichst hohen Energieeinsparungen eingesetzt.

In der Schweiz98 wird mit ProKilowatt (http://www.bfe.admin.ch/prokilowatt) ein ähnliches Programm seit diesem Jahr im Strombereich umgesetzt, bei dem mit dem Instrument der wettbewerblichen Ausschreibung Fördergelder an private und öffentliche Trägerschaften vergeben werden. Die Auswahl der geförderten Stromeffizienzmaßnahmen erfolgt mittels ei-nes Auktionsverfahrens und die Maßnahmen mit dem besten Kosten-Nutzen-Verhältnis er-halten den Zuschlag. Erste Erfahrungen zeigen, dass die thematischen Schwerpunkte der bewilligten Programme zu einem großen Teil in den Bereichen mechanische Prozesse, Ge-räte für Haushalt und Gewerbe sowie Informations- und Kommunikationstechnologie ange-siedelt sind.

In der Schweiz wurde umfassend darüber diskutiert, ob der Wärmebereich mit einbezogen werden soll. Da die Gelder für die Förderung jedoch über eine Stromabgabe finanziert wer-den und es für den Wärmebereich bereits andere Programme gibt, wurde die Entscheidung getroffen, sich bei diesem Förderprogramm auf die Stromeffizienz zu konzentrieren.

Im ersten Jahr wurden acht Programme mit rund. 6,4 Mio. CHF gefördert und auf die Nut-zungsdauer der Maßnahme gerechnet Einsparungen von 457 GWh erzielt. Dies entspricht durchschnittlichen Kosten von 1,2 Rp. je eingesparter kWh. Die eingereichten Projekte und Programme haben die Erwartungen an die Höhe der Einsparungen sogar übertroffen. Die erste Ausschreibung wird als sehr erfolgreich beurteilt, weshalb die Förderung im Folgejahr mit größerem Budget weitergeführt werden soll99. Bei der Ausschreibung von ProKilowatt wurde die öffentliche Hand bewusst nicht angesprochen, da es hier bereits viele Förderpro-jekte gibt. Zielgruppen waren Unternehmen der Industrie.

Bei Bedarf kann die Programmförderung erweitert werden und gezielt bestimmte Sektoren, Anwendungen oder Zielgruppen unterstützen, wenn diese besonders interessant erscheinen oder zu wenige Bewerbungen dazu eingereicht werden. Die Laufzeit von Programmen ist auf maximal drei Jahre begrenzt, die Weiterführung im Rahmen einer weiteren Ausschreibung für Programmförderung jedoch möglich. Die Anträge für die Programmförderung können einmal jährlich zu einem Stichtag eingereicht werden.

In Anlehnung an die Förderhöhe in der Schweiz könnte zu Beginn eine Ausschreibung für maximal 30 Kommunen oder kommunale Netzwerkknoten mit jeweils 1 Mio. €/a Fördergel-der angesetzt werden.

Die Anträge müssen die im Folgenden genannten Grundanforderungen erfüllen.

Grundanforderungen

• Das Programm bzw. die Maßnahmen dürfen noch nicht umgesetzt sein; die Ausfüh-rung erfolgt erst nach Zuschlagsbescheid.

98 Die in diesem Kapitel zusammengefassten Erfahrungen sind Ergebnisse eines Telefoninterviews mit Herrn Medard Heynen von ProKilowatt, Geschäftsstelle für Wettbewerbliche Ausschreibungen im Stromeffizienzbereich, c/o CimArk, www.cimark.ch 99 Eventuell wird eine Änderung vorgenommen und eine Mindesteffizienz festgelegt. Falls nicht genü-gend Bewerbungen vorliegen sollten, kann somit vermieden werden, dass ineffiziente Projek-te/Programme gefördert werden müssen.

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• Das Programm darf keine signifikanten negativen sozialen, ökologischen oder wirt-schaftlichen Nebenwirkungen haben.

• Die Maßnahmen müssen zusätzlich sein und über gesetzliche Anforderungen hin-ausgehen.

• Die Energieeinsparung im Vergleich zur Situation ohne Programm muss pro Jahr bzw. für die Programmlaufzeit nachgewiesen werden können und der Zusammen-hang zwischen der Entwicklung des Energieverbrauchs und dem Förderprogramm muss nachgewiesen und empirisch belegt werden können. Bei Programmen mit aus-schließlich „weichen“ Maßnahmen wie Informationsveranstaltungen oder Weiterbil-dungen ist dieses Kriterium nicht erfüllt und diese sind somit nicht förderfähig.

• Die Programmkosten müssen genau kalkuliert sein und bei positivem Förderbescheid muss die sonstige Finanzierung gesichert sein.

Einzureichende Unterlagen

Eingereicht wird ein Programmkonzept, das klar, vollständig und nachvollziehbar sowie empirisch abgestützt ist. Es soll in sich stimmig sein und auf das bestehende Förderangebot und die Struktur in der Kommune abgestimmt sein. Es soll erkennbar sein, dass das vorge-schlagene Programm geeignet ist, die dargestellte Problematik zu beseitigen. Das Pro-grammkonzept hat folgende Inhalte:

• Programmidee (Übersicht über das Programm); • Beschreibung der Ausgangslage (Darstellung der Problematik, die mit dem Pro-

gramm angegangen werden soll); • Ziele und Maßnahmen (Leistungen, angestrebte Verhaltensänderungen, konkrete

Beschreibung der Ziele anhand von messbaren Indikatoren, Wirkungsanalyse zur Bestimmung der erwarteten Stromeinsparung),

• Organisation und Finanzierung (Zuständigkeiten, Kommunikationskonzept, Zusam-mensetzung der Kosten, Finanzierung),

• Vorgehen beim Monitoring (jährliche Überprüfung der erzielten Energieeinsparung), • Beschreibung möglicher Risiken und Unsicherheiten vor und bei der Programmum-

setzung.

Die Energieeinsparung ist mit einer vorher durchgeführten Wirkungsanalyse zu bestimmen, bei der die Entwicklung des Energieverbrauchs mit und ohne Programm miteinander vergli-chen wird. Entscheidend dafür ist bei investiven Maßnahmen die erwartete Nutzungsdauer bzw. die technische Lebensdauer und bei nicht investiven Maßnahmen die Wirkungsdauer bzw. die Dauer der ausgelösten Verhaltensänderung.

Bewertung der Anträge

Wichtigstes Kriterium für die Vergabe der Fördergelder ist die Kostenwirksamkeit der Pro-gramme d.h. das Verhältnis der beantragten Fördergelder zu der erwarteten Energieeinspa-rung. Ergänzend berücksichtigt werden die bestehenden Umsetzungsrisiken (Unsicherheit bei der Realisierung des Programmes, der Finanzierung, der Zielerreichung u.a.) sowie die Erfüllung von Zusatzanforderungen (Ergänzung bestehender Maßnahmen, Förderung in-novativer Technologien, Fortführung des Programmes nach Ende der Förderung und Sig-

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nalwirkung bei den relevanten Akteuren)100. Ein Teil des Fördergeldes wird vor der Pro-grammumsetzung ausgezahlt und ein Teil der Zahlungen erfolgt leistungsabhängig in Folge des jährlichen Wirkungsnachweises.

100 Die Kriterien werden bei der Entscheidung folgendermaßen gewichtet: 75% Kostenwirksamkeit, 15% Umsetzungsrisiken, 10% Zusatzanforderungen.

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7 Zusammenführung der Vorschläge für die NKI und Ausblick

7.1 Konkrete Vorschläge für die NKI In Kapitel 5.3.1 wurde eine mögliche Ausrichtung der NKI abgeleitet: Förderziele und Ausge-staltung der Förderung müssen aus langfristigen Klimaschutzzielen abgeleitet werden und im Gesamtkontext der Markttransformation betrachtet werden. Durch ihre Innovations-kraft stärkt sie auch dezentrale Akteure wie Kommunen und Mittelstand. Sie fördert:

• Modellprojekte, die wegweisend sind für eine dekarbonisierte Gesellschaft und in denen Anstöße entwickelt werden, aus denen sich später Förderprogramme mit Brei-tenwirkung entwickeln lassen, ohne neue technologische Sackgassen und Lock-in-Effekte zu schaffen; d.h. die Modellprojekte kombinieren innovative Umsetzungskon-zepte für innovative technisch-organisatorische Lösungen oder sind Pilotprogramme für deren Breitenförderung (Spitzenförderung);

• den Aufbau neuer Kooperationen, Strukturen und Change Agents als Kondensa-tionskeime für Klimaschutzaktivitäten, die sich im Idealfall später selbst tragen, die aber vor allem wichtig sind für die spätere Umsetzung verstärkter Breitenförderpro-gramme und in den meisten Fällen auch eine Finanzierung aus solchen Breitenför-derprogrammen benötigen werden;

• die Lückenschließung zwischen FuE und breiter Markteinführung.

In Kapitel 6 wurden eine Reihe möglicher neuer Fördermaßnahmen vorgestellt und detailliert analysiert. Tabelle 7-1 wurde anhand der in Kapitel 5.3.1 vorgestellten konkreten Kriterien und einer vereinfachten + / o / - Bewertung eingeschätzt, in wieweit diese nun die überge-ordneten Ziele der NKI unterstützen:

• Dekarbonisierung (Beitrag zu langfristigen Klimaschutzzielen), • Förderung neuer Strukturen im unternehmerischen und gesellschaftlichen Berei-

chen als Basis für spätere Breitenförderprogramme, • Förderung der Phase-in-Fähigkeit für den Zeitpunkt der Markteinführung, • deutliche Steigerung des Marktvolumens (Mindestmarktvolumen) bei Breitenförder-

programmen zur Vermeidung von Mitnahmeeffekten, • Sicherstellung einer Mindesteinsparung insbesondere bei Breitenförderprogrammen, • soziale Ausgewogenheit bzw. Förderung dieser (Soziale Komponente), • klares Profil und roter Faden im Kontext der NKI (Profil NKI).

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Tabelle 7-1: Qualitative Bewertung der einzelnen Fördervorschläge (+ positiver Beitrag zum jeweiligen Kriterium, o mittel/neutral – kein wesentlicher Beitrag zum jeweili-gen Kriterium)

Kap

itel

Dek

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nisi

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g

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Phas

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Min

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Prof

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6.2 Nettokaltmietenabhängige Gebäudeförderung + - + + + + -

Anzuwenden auf vorhandene Gebäudeförderung

6.2 Quartiersmanager + + + + + In Kommunalsäule integrierbar

6.2 Förderbonus für objektübergrei-fende Heizungsaustausch-, Sanierungsaktivitäten

+ + + + + + - In MAP und KfW-Programm in-tegrieren

6.2 Bund-Länder-Kooperation Klima-schutz + + -

Nicht im Rahmen NKI

6.2 Förderung der Landkreise und kreisfreien Städte zur Etablierung von Sanierungsstandards

+ + +

6.3 Energieberatung für Neubürger + + + + o In Kommunalsäule integrierbar

6.3 Coaching für Energieberater + + + +

6.4 Weiterführung Pilotnetzwerke + + + + o +

6.4 Null-Emissions-Einzelhandel + + + + - +

6.5 Demovorhaben Abwärme + + o - +

6.5 Wärmenetze für Abwärme + + + - In MAP integrierbar

6.5 Abwärmebörse + + + o In Kommunalsäule integrierbar

6.6 Null-Emissions-Gewerbeparks + + + + In Kommunalsäule integrierbar

6.7 Multiplikatorenkonzept + + + + + o +

6.8 Informationskampagne Wirtschaftlichkeitsrechnung + o + +

Durch Anwenderverbände

6.9 Effiziente MVA + - + + + + In Masterplan Klimaschutz In-dustrie integrierbar

6.9 Erschließung Grünabfälle und Landschaftspflegereste o + + + - -

6.9 Optimierung Kläranlagen + o + + - + In Masterplan Klimaschutz In-dustrie integrierbar

6.9 Abwasserwärmenutzung Kanalisation o o + + -

In MAP integrierbar

6.10 Null-Emissions-Kommune + + + + o + Schon umgesetzt

6.11 Förderung Wärmenutzungspläne + + + + + + Schon umgesetzt

6.12 Fußverkehrsakademie + + + + + + In Kommunalsäule integrierbar als Gesamtpaket

6.12 Förderprogramm Begegnungs-zone + + + + + +

6.12 Klimafreundliche Fahrschule + + + + + 6.12 Förderung Radverkehrspläne + + + + + + 6.12 Einrichtung von Mobilpunkten + + + + 6.12 Innovative Buskonzepte + o + + + o -

6.12 Wettbewerb Umweltverbund + + + o o +

6.13 Kleinserienförderung + + + + - +

6.14 Förderung von Förderung + + + + o + In Kommunalsäule integrierbar

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Basierend auf dieser Einschätzung erscheinen – neben einer Weiterführung bzw. Auswei-tung der erfolgreich eingeführten Programme, beispielsweise Mini-KWK, Kälte, Stromspar-checks (nicht in der Tabelle) – insbesondere die folgenden Förderfelder relevant und kompa-tibel für die NKI. Diese sind in vier Förderbereiche strukturiert.

Komponente 1: Fortsetzung und Ausweitung vorhandener Programme

1. Weiterführung der Förderprogramme für Kommunen und soziale Einrichtungen

2. Weiterführung / Wiederaufnahme des Mini-KWK-Programms Die Förderung und Markteinführung von Klein- und Kleinst-BHKW unterhalb von 20 kWel sollte wieder aufgenommen werden, da in diesem Segment ein Innovationspotenzial be-steht und eine Wirtschaftlichkeit derzeit nicht gegeben ist. Das Förderprogramm sollte die Weiterentwicklung und Preissenkung dieser Anlagen befördern. Durch eine kontinuierli-che Verschärfung der Förderkriterien (degressive Förderung und höhere Primärenergie-einsparung) sollte erreicht werden, dass die Kostensenkungen am Markt ankommen und technische Verbesserungen vorgenommen werden. Alternativ kann dieses Förderpro-gramm auch in das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz integriert werden, wenn eine Pau-schalierung und Vereinfachung der Förderpraxis für kleine Anlagen erfolgt.

3. Weiterführung und Ausweitung des Kälteanlagen-Programms Ausweitung auf kleinere Anlagen und Etablierung von Absorptionskälte-Anlagen mit er-neuerbaren Energien, Fernwärme und Abwärme, freie Kühlung oder integrierte Pakete inkl. Kühllastreduktion sowie auf kleinere Anlagen; Flankierung durch Informations- und Fortbildungsmaterialien.

4. Weiterführung Stromsparchecks und Austauschprämie für einkommensschwache Haushalte Im Rahmen des NKI-Projektes „Stromspar-Check für einkommensschwache Haushalte“ wurden bisher rund 55.000 Checks durchgeführt – das entspricht knapp 2% aller ein-kommensschwachen Haushalte in Deutschland. Bei einer Fortsetzung und Ausweitung dieses erfolgreichen Projektes auf weitere 100.000 einkommensschwache Haushalte mit rund 9 Mio. €/a ist die Kombination mit einem Förderprogramm für hocheffiziente Kühlge-räte bei gleichzeitiger Abwrackverpflichtung und ggf. weiterer Produktgruppen für private Haushalte (Trockner, Herde, Warmwasser-Boiler) eine sinnvolle Ergänzung, die auf den geschaffenen Strukturen aufbaut und mit der mehrere positive Effekte gleichzeitig er-reicht werden können: Verknüpfung der Unterstützung einkommensschwacher Haushalte mit dem Stromspar- und Klimaschutzziel und darüber hinaus eine Pull-Wirkung für den Markt hoch effizienter Kühlgeräte. Erfahrungswerte aus den bisher durchgeführten Stromsparchecks zeigen, dass in einem Drittel der Haushalte Kühlgeräte ersetzt werden sollten. Damit wären etwa 35.000 Kühlgeräte zu fördern. Ein ausreichend hoher Förder-betrag liegt inkl. Transaktions- und Altgeräte-Entsorgungskosten bei rund 200 € pro Kühlgerät. Damit ergeben sich in der Summe für das Förderprogramm Kosten von rund 7 Mio. €. Für weitere Produktgruppen wären zusätzliche Fördergelder erforderlich.

5. Weiterführung und Ausweitung der Förderung der Pilotnetzwerke Energieeffizienz und Klimaschutz Quantitative Ausweitung des Programms und Ausdehnung auf spezialisierte Netzwerke (z. B. in der Nahrungsmittel-Industrie oder für große Hotels) und KMU.

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Komponente 2: Fördersäule „Masterplan 100% Klimaschutz“

In dieser Fördersäule werden Projekte subsumiert, die die langfristig erforderliche Dekarbo-nisierung der Gesellschaft vorwegnehmen:

1. Null-Emissions-Kommunen (bereits als Masterplan 100 % Klimaschutz in Kommu-nalsäule integriert) (Kapitel 6.10.3) Ein gegenüber integrierten Klimaschutzkonzepten umfassenderer Ansatz zur Reduzie-rung von Klimagasemissionen wird beim Masterplan 100% Klimaschutz Kommunen ver-folgt. Im Bereich der Kommunen erfordert dies vor allem einen längeren Zeithorizont bis 2050 und eine intensiveres Controlling und Management. Zu fördern ist sowohl die Ana-lyse- als auch die erste Umsetzungsphase. Die Auswahl erfolgt nach einem Zwei-Stufen-Verfahren: Bewerbung über Projektskizzen und Auswahl durch eine Jury. Anschließend Förderung der Strategieentwicklung und anschließenden Implementierungsphase für fünf Jahre. Eine intensive Betreuung der Kommunen durch Begleitforschung ist wünschens-wert.

2. Null-Emissions-Industrie-/Gewerbeparks (Kapitel 6.6.3) Konzepte zur klimaschutzbezogenen Modernisierung bestehender Gewerbe- und Indust-rieparks sind selten. Einsparpotenziale sind vor allem in den Bereichen der Gebäude- und Anlageneffizienz, beispielsweise aber auch im Bereich der Nutzung industrieller Ab-wärme oder der vermehrten Nutzung von erneuerbaren Energien zu erwarten. Es wird vorgeschlagen, eine zukünftige Ausgestaltung eines Masterplans 100 % Klimaschutz: In-dustrie- und Gewerbegebiete auf zwei Säulen zu stützen, um eine den Chancen und Hemmnissen angepasste Mischung aus Investitionsförderung, Information, Selbstinitiati-ve der Unternehmen sowie Forschung und Entwicklung zu erzielen: Im Rahmen von 20 Modellprojekten wird zeitlich befristet für fünf Jahre eine Personalstelle für einen „Bera-ter/Koordinator Masterplan 100 % Klimaschutz: Industrie- und Gewerbeparks“ in den Modellprojekten gefördert. Weiter eine einmalige Anschubfinanzierung für investive, überbetriebliche Maßnahmen in den Modellprojekten, die nicht durch andere, bereits be-stehende Förderungen abgedeckt sind und vom Berater empfohlen wurden.

3. Null-Emissions-Einzelhandel (Kapitel 6.4.6) Null-Emissions-Märkte bedürfen eines umfassenden Energiekonzepts und sind technolo-gisch sehr ambitioniert. Eine Förderung von Null-Emissions-Märkten wäre im Bereich der Spitzenförderung zu verorten. Im Fokus der Modellprojektförderung steht neben der In-vestitionsförderung die integrierte und Gewerke übergreifende Planung. Hohe Multiplika-toreffekte könnten durch gezielte Kooperation mit Filialisten erreicht werden. Die Maß-nahmen sollen den Verbrauchern transparent gemacht werden, um einen weiteren Multi-plikatoreffekt zu erzielen. Ein Förderschwerpunkt bei Null-Emissions-Einzelhandelsmärkten würde inhaltlich recht nah am Profil des EnOB-Programms und des Umweltinnovationsprogrammes (UIP) des BMU liegen. Aufgrund der zum Zeitpunkt der Berichtserstellung unklaren Finanzierung und Ausgestaltung des UIP und des ERP-Programms für 2012 ist hier eine enge Ab-stimmung erforderlich, um Doppelförderung zu vermeiden.

4. Bereich Industrie (Branchentechnologien) (Kapitel 6.8) Rund die Hälfte des Effizienzpotenzials entfällt auf branchenspezifische Technologien in energieintensiven Industriezweigen, beispielsweise der Metallerzeugung, der Grundstoff-chemie und dem Ernährungsgewerbe. Über die NKI könnte ein Bündel an richtungswei-

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senden Branchentechnologien gefördert werden,die an das jetzige UIP anknüpfen wie beispielsweise Demonstrationsvorhaben in der Metallerzeugung (z.B. Gichtgasnutzung, Abwärme-Nutzung an Elektrolichtbogenöfen und Sinteranlagen). Bestehende Förderpro-gramme, wie das UIP oder die Förderung von Klimaschutzmaßnahmen an gewerblichen Kälteanlagen, sollten besser bekannt gemacht werden. Darüber hinaus sollten gezielte Informationskampagnen der Anwenderverbände zum Thema Wirtschaftlichkeitsberechnungen für energieeffiziente Lösungen (Lebenszyklus-kosten, Barwert und interne Verzinsung) sowie zu Ausschreibungen zu Investitionen mit energietechnischen Standards aufgesetzt werden.

Komponente 3: Erweiterung der kommunalen Förderung

1. Quartiersmanager und Quartierssanierung (Kapitel 6.2.4) Maßnahmen zur energetischen Quartierssanierung können zur energetischen Städte-bausanierung bzw. zu einer klimagerechten Stadtentwicklung wichtige Beiträge leisten, da sie einerseits lokale, d.h. auf die Bedürfnisse des Quartiers abgestimmte Belange be-rücksichtigen und andererseits wie ein Multiplikator wirken, da die energetische Ertüchti-gung mit einer Hebung des sozialen und wirtschaftlichen Qualität des jeweiligen Stadt-quartiers einhergehen kann. Gefördert wird für die Dauer von drei Jahren die Einrichtung von Moderatoren für Quar-tierssanierung und Klimaschutz sowie eines Ansprech-/Koordinationspartners Quartiers-sanierung und Klimaschutz in Modellkommunen. Werden förderfähige Klimaschutzmaß-nahmen (orientiert am jeweilig aktuellen Inhalt der Bundesprogramme) im Zusammen-schluss gebäudeübergreifend von mindestens drei Eigentümern in der Nachbarschaft durchgeführt, wodurch ein Klimaschutzvorteil erreicht werden kann (Nachweis durch Energieberater notwendig), wird ein Förderbonus gewährt.

2. Förderung von Förderung (Kapitel 6.14) Gefördert werden Förderprogramme für Maßnahmen zur Erhöhung der Energieeffizienz mit kommunalen Förderprogrammen nach einem wettbewerblichen Prinzip. Kommunen nehmen an einer Ausschreibung teil und reichen eigene Förderideen ein, die nach dem Prinzip der Zusätzlichkeit und Fördereffizienz genehmigt werden. Die Entwicklung und Umsetzung von Förderprogrammen auf kommunaler Ebene hat vie-le Vorteile. Durch ihre Bürgernähe haben Kommunen das Vertrauen der Bürger und kön-nen die Programme gut kommunizieren. Zudem kennt die Kommune die Strukturen, Hemmnisse und Schwachstellen vor Ort am besten und kann ein auf ihre jeweilige Situa-tion abgestimmtes Förderprogramm entwickeln. Ein vergleichbares Förderprogramm auf Landes- oder Bundesebene wäre ggf. mit höheren Transaktionskosten verbunden und könnte nicht so individuell und passgenau ausgestaltet werden.

3. Effizienzförderung im Bereich Abfall, Abwasser, Trinkwasser (Kapitel 6.9) Abfall- und Abwasserwirtschaft werden in Deutschland grundsätzlich durch die öffentliche Hand organisiert. In beiden Bereichen sind aber zunehmend auch die Aspekte Ressour-censchonung und Klimaschutz in den Fokus gerückt. Im Rahmen der kommunalen Säule der NKI könnte eine Investitionsförderung für Klimaschutz- und Effizienzmaßnahmen im Abwasser- und Abfallbereich etabliert werden, die bei erfolgter Beratung und dokumen-tierter Mindesteinsparung einen Förderzuschuss erteilt. Sinnvoll wäre ein Förderpro-gramm für energie- und klimaeffiziente Müllverbrennungsanlagen, ein Optimierungspro-gramm für Kläranlagen, sowie ein Programm, welches die Prüfung und Planung von wirt-

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schaftlich sinnvoller Abwasser-Abwärmenutzung im Rahmen der Wärmeplanung anreizt. Der Energieverbrauch in der Trinkwasserversorgung könnte durch Investitionen in neue Aggregate und bessere MSR-Technologie deutlich reduziert werden. Gleichzeitig besteht noch Potenzial zur Erzeugung von elektrischer und thermischer Energie aus der Trink-wasserversorgung (z.B. durch geodätische Höhenunterschiede, durch die Nutzung von Zwischenspeichern, durch die Rückgewinnung von thermischer Energie im Niedertempe-raturbereich etc.). Allerdings wird in vielen Kommunen dieses Potenzial nicht ausge-schöpft, da entsprechendes Know-how fehlt. Deshalb wurde empfohlen, die kommunale Förderrichtlinie um das Teilkonzept Trinkwasserversorgung zu erweitern, um den Kom-munen konkrete Hinweise liefern zu können, welche Maßnahmen umgesetzt werden soll-ten. In einem weiteren Schritt wäre im Rahmen von Forschungsaktivitäten zum Thema zu eruieren, inwiefern eine investive Förderung (z.B. im Rahmen des KfW-Umweltinnovationsprogramms) sinnvoll ist, um die Wasserwerke und Wasserverteilung auf effiziente Standards zu bringen.

4. Entwicklung neuer Beratungsangebote als Teil der Klimaschutzkonzepte (Kapitel 6.3.4) In vielen Kommunen werden für neu hinzugezogene Mitbürger spezielle Willkommens-Programme genutzt, da Umzugssituationen bei den Betroffenen generell Chancen für Veränderungen und Neuerungen eröffnen. Der Kontakt zu Neubürgern könnte für eine Energie- und Mobilitätsinitialberatung genutzt werden, indem beispielsweise Hinweise über lokale/regionale Förderprogramme, Beratungsstellen, das ÖPNV-Angebot (evtl. in-klusive Freifahrten) u. ä. zu geben. Auch der Grundstückserwerb und die Zahlung der Grunderwerbssteuer bieten einen Ansatz für ein Beratungsangebot.

5. Maßnahmenpaket Verlagerung des motorisierten innerörtlichen Verkehrs (Kapitel 6.12) Der private Pkw wird oft auch auf kurzen Strecken genutzt. Werden stattdessen die Ver-kehrsmittel des Umweltverbundes genutzt, verringert das die verursachten Treibhaus-gasemissionen. Um Impulse für diesen Umstieg zu setzen, wird folgende breite Palette an Maßnahmen vorgeschlagen: Förderung für den Aufbau einer „Fußverkehrsakademie“ nach dem Vorbild der bestehenden „Fahrradakademie“; Ausweitung von Flächen mit Vor-rang für Fußgänger durch ein Förderprogramm „Begegnungszonen“; Fördertatbestand „Radverkehrsentwicklungspläne für ländliche Kreise“ und die Umsetzung von Maßnah-men aus Radverkehrsentwicklungsplänen; abhängig von den Ergebnissen der Pro-grammevaluierung: Fortführung der Hybridbusförderung und ggf. Ausweitung auf neue Buskonzepte (z. B. O-Busse); Freistellung von Flächen für die ausschließliche Car-Sharing-Nutzung und eine innovative Verknüpfung des Umweltverbundes durch ein För-derprogramm „Mobilpunkte“; Ideenwettbewerb zur innovativen Förderung des Umwelt-verbundes; Stärkung der multimodalen Mobilitätskompetenz bei Jugendlichen durch ein Förderprogramm „Umweltfreundliche Fahrschulen“.

Komponente 4: Innovationsförderung

Kleinserienförderung Ein Kleinserien-Förderprogramm für klimaschonende Technologien (zur effizienten Energie-nutzung und Einsparung oder zur Energieproduktion über erneuerbare Energiequellen) könnte als Endkundenförderung ins Portfolio aufgenommen werden. Die im ersten Schritt

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des Verfahrens von Unternehmen eingereichte Innovation wird von einem anonymen Exper-tengremium evaluiert. Die Evaluation erfolgt mittels Punktevergabe ähnlich dem Prozess bei der Vergabe von Forschungsmitteln. Bei positivem Bescheid kann in einem zweiten Schritt der Endkunde die Förderung beantragen.

7.2 Kosten der Maßnahmenvorschläge

Die vorgeschlagen Maßnahmen sind mit zusätzlichen Förderkosten für die NKI verbunden, die im Rahmen der Mittelausweitung für die NKI voraussichtlich nicht ganz ausreichen wer-den. Eine Zusammenstellung der vorgeschlagenen Fördermaßnahmen, möglicher Finanzie-rungstitel und deren in Kapitel 6 geschätzten Kosten zeigt Tabelle 7-2. Insgesamt würden, wenn alle vorgeschlagenen Fördermaßnahmen realisiert würden, je nach konkreter Gestal-tung zwischen rund 160 und 270 Mio. Euro pro Jahr zusätzlich zu den Mitteln benötigt, die in den derzeit laufenden Programmen veranschlagt sind. Der Mittelbedarf entsteht allerdings mit einer Anlaufphase in den Jahren 2012 bis 2014, denn manche der Programme müssten vorbereitet werden und könnten erst nach etwa drei Jahren ihren vollen Finanzbedarf abru-fen.

Tabelle 7-2: Geschätzte zusätzliche Kosten der vorgeschlagenen neuen Fördermaßnahmen für die NKI

Kap

itel Kosten des

Förderprogramms Mio. Euro p.a.

Bemerkungen

Ausweitung vorhandener Programme (Vorschläge aus anderen Projekten)

Weiterführung Mini-KWK Programm 30 – 40 Mittelweiterführung von 2009, ggf. mit Anpassung der Förderkriterien

Weiterführung Kälteanlagen-Programm Deutliche Ausweitung auf langfristig 30 – 90

Siehe Ausarbeitungen im Rahmen von ISE et al. (2011)

Weiterführung Stromsparchecks Checks: 10

Geräteprogramm: 7 – 20

Ausweitung für flächendeckende Be-ratung und Gutscheinen für hocheff. Geräte.

6.4 Weiterführung Energieeffizienz- und Klima-schutz-Netzwerke 10 Aufteilung siehe Kapitel 5.2.3

Fördersäule „Masterplan 100% Klimaschutz“

6.10 Masterplan Null-Emissionskommune Bereits in bestehender Richtlinie in-tegriert

6.4 Null-Emissions-Gewerbemärkte 3,3 Jahresdurchschnitt über 3 Förderjahre 6.6 Null-Emissions-Gewerbepark 2,4 Jahresdurchschnitt über 5 Jahre (zwei

Anlaufjahre, drei Förderjahre)

6.8 Weiterführung und Werbung für vorhandene Innovationsprogramme (z. B. UIP) Bereits bestehendes Programm

6.8 Kampagne Lebenszykluskosten 0,5 Über drei Jahre Erweiterung der kommunalen Förderung 6.2 Quartiersmanager 4 12 Mio. Euro über drei Jahre 6.14 Förderung von Förderung 30 – 50 50 Kommunen mit jeweils 1 Mio. €/a

6.9 Investitionsförderung Optimierung Abfall und Abwasser 5

Verlagerung motorisierter innerörtlicher Ver-kehr

6.12 Fußverkehrsakademie 1 6.12 Förderprogramm Begegnungszone 4 6.12 Radverkehrsentwicklungspläne 3,2 6.12 Car-Sharing-Flächen und Mobilpunkte 2

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Kap

itel Kosten des

Förderprogramms Mio. Euro p.a.

Bemerkungen

6.12 Ideenwettbewerb Umweltverbund 5

6.12 Förderprogramm „Umweltfreundliche Fahrschule“ 0,3

Innovationsförderung 6.13 Innovations-/Kleinserienförderung 10 – 15 6.12 Innovative Buskonzepte 5 mögl. Ausweitung auf O-Bus u. a.

Summe Rd. 157 bis rd. 270

Die reinen Investitionsförderprogramme (z.B. Mini-BHKW, Kälte) sowie die Energieeffizienz-und Klimaschutz-Netzwerke könnte man zum Teil oder gänzlich aus Effizienzgründen als wettbewerbliche Ausschreibung gestalten; dies ist ein neues – auf Fördereffizienz bedachtes – Fördermodell, das seit zwei Jahren in der Schweiz praktiziert wird (BFE 2009) und erste, recht gute Erfolge ausweisen kann.

Grundsätzlich sollte das Programm der NKI darauf ausgerichtet sein, die Akteure in der Wirt-schaft zu ermutigen, über ihre Selbstorganisationen die Rentabilität sehr vieler energieeffizi-enter Lösungen intensiver zu kommunizieren, die Anwendung der Lebenszykluskosten und der internen Verzinsung von Investitionen zu fördern und zu fordern. Hierbei sollte die ge-meinsame Initiative der Bundesregierung mit dem DIHT gefestigt und um weitere Elemente ausgebaut werden. Auch sollte die Kommunikation der beiden Partner der Klimaschutz-Initiative mit den Verbänden der Technologie-Hersteller, insbesondere dem VDMA und dem ZVEI, sowie dem VBI für den Bereich der Energieeffizienz- und –substitutions-Beratung er-höht werden.

Auch andere Akteure des Innovationssystems sollten ermutigt werden, ihren Beitrag zur Verminderung bestehender Hemmnisse (in ihrem eigenen Interesse) zu leisten. Hierzu zählt z.B. die Gewerbeaufsicht, die innovative Lösungen bei ihren Auflagen (z.B. zur Beseitigung von kohlenwasserstoffhaltigen Abgasen) empfiehlt, die nicht zu einem Mehrbedarf an Ener-gie führen. Dadurch würde auch die Arbeitsatmosphäre zwischen Gewerbeaufsicht und Un-ternehmen verbessert und Motivationskräfte freigesetzt für die Suche nach neuen Lösungen.

7.3 Ausblick Weitere Klimaschutzbereiche konnten nicht im Rahmen des Projektes untersucht werden wie beispielsweise nicht-energiebedingte Treibhausgase. Ein zentrales, und bislang in der NKI noch nicht adäquat repräsentiertes Themenfeld sind zudem Suffizienzstrategien.

Das Ziel von Effizienzstrategien ist es, den Wirkungsgrad (Nutzen pro Aufwand), d.h. eine re-lative Größe, zu erhöhen: durch Verringerung des Aufwandes bei gleichem Nutzen oder durch Erhöhung des Nutzens bei gleichem Aufwand. Seit Jahrzehnten werden erhebliche Energieeffizienzpotenziale zu einem nicht unerheblichen Anteil – je nach Gruppe der Ener-gieverbraucher – ausgeschöpft. Diese Effizienzverbesserungen haben aber nicht in gleichem Maß zu Reduktionen des Primär- und Endenergieverbrauchs geführt; während der Brenn-stoffbedarf seit vielen Jahren sinkt, ist der Strombedarf über den selben Zeitraum in mehre-ren Endenergiesektoren kontinuierlich leicht angestiegen. Ursachen dafür sind neue Stromanwendungen, eine wachsende Anzahl von Gerätefunktionen, Einkommens- und Wohlstandszuwächse sowie steigende Komfortansprüche in den privaten Haushalten sowie

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neue Stromanwendungen oder Leistungserhöhungen der Maschinen in der Industrie und im Verkehr, die in der Summe viele der erzielten Energieeffizienzgewinne beim Strom kompen-sieren, zum Teil sogar überkompensieren.

Suffizienz ist der zentrale Ansatz, um solche Effekte zu begrenzen oder ganz zu vermeiden, denn Suffizienzstrategien hinterfragen den Bedarf selbst: Benötigen die privaten Haushalte bestimmte Konsumgüter, Dienstleistungen, technische Funktionen überhaupt bzw. in diesem Umfang? Benötigen Unternehmen repräsentative Gebäude und Empfangshallen oder Groß-limousinen in dem heute genutzten Umfang? Suffizienz ist somit ein Ansatz, bei dem der vermeintliche Bedarf an Produkten, Funktionen und Dienstleistungen und damit der Energie-bedarf auf der Anwendungsseite systematisch hinsichtlich möglicher Minderungsoptionen hinterfragt wird. Während Effizienz in der Regel durch technische Maßnahmen erhöht wer-den kann, ist Suffizienz mit dem Konsum- und Nutzerverhalten der Verbraucher, d.h. auch mit sozial-psychologischen, kulturellen und ethischen Fragen (Wertvorstellungen, Bedürfnis-sen) sowie Mainstream-Trends und -Moden verknüpft und setzt deshalb schwerpunktmäßig auf der Nachfrageseite an. Allerdings kann auch die Angebotsseite dieser Produkte und Dienstleistungen genutzt werden, wenn die Klimafreundlichkeit zu einem Marketing-Argument gemacht und seitens der Verbraucher/Kunden als entscheidungsrelevant akzep-tiert wird.

Suffizienzansätze werden im Gegensatz zur Effizienz vom energiepolitischen Instrumentari-um derzeit allenfalls punktuell adressiert. Auch hierzu könnten Ansätze im Rahmen der NKI und anderer Programme entwickelt und umgesetzt werden.101 Hierbei hätten nicht nur die grünen NGOs eine Funktion, sondern auch die Kommunen und Landkreise (auch als Vorbil-der), die Wirtschaftsverbände und sich bildende Wirtschaftsplattformen, die auch auf regio-naler Basis in Ansätzen existieren oder entstehen könnten.

101 Siehe hierzu Brischke, Pehnt et al. (2011).

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8 Anhang

8.1 Gebäudesanierung: Sanierungsraten, Sanierungseffizienz, Raumwärmebedarf Tabelle 8-1: Sanierungsrate (energetische Sanierungshäufigkeit) und Sanierungseffizienz (Absenkung des Wärmeleistungsbedarfs pro Sanierungsfall in Abhängigkeit von Gebäudetyp und Gebäudealter im Referenzszenario)

Baualtersklasse Sanierungsrate Sanierungseffizienz2010-2014 2015-2020 2021-2025 2026-2030 2010-2014 2015-2020 2021-2025 2026-2030

EFH-ZFHbis 1918 0.90% 0.80% 0.70% 0.65% 39% 39% 39% 39%1919-1948 0.90% 0.80% 0.70% 0.65% 39% 39% 39% 39%1949-1968 0.90% 0.80% 0.70% 0.65% 39% 39% 39% 39%1969-1978 0.90% 0.80% 0.70% 0.65% 39% 39% 39% 39%1979-1987 0.28% 0.80% 0.70% 0.65% 39% 39% 39% 39%1987-1991 0.17% 0.25% 0.50% 0.65% 31% 37% 39% 39%1992-1995 0.14% 0.14% 0.14% 0.27% 26% 35% 39% 39%1996-1997 0.14% 0.14% 0.14% 0.27% 18% 26% 35% 39%1998-2000 0.11% 0.13% 0.13% 0.13% 9% 18% 26% 35%2001-2005 0.11% 0.13% 0.13% 0.13% 5% 10% 26% 35%2006-2010 0.04% 0.10% 0.11% 0.12% 5% 5% 18% 26%2011-2015 0.00% 0.03% 0.08% 0.10% 0% 5% 4% 9%2016-2020 0.00% 0.00% 0.03% 0.08% 0% 0% 4% 4%

MFHbis 1918 1.08% 0.96% 0.84% 0.78% 37% 37% 37% 37%1919-1948 1.08% 0.96% 0.84% 0.78% 37% 37% 37% 37%1949-1968 1.08% 0.96% 0.84% 0.78% 37% 37% 37% 37%1969-1978 1.08% 0.96% 0.84% 0.78% 37% 37% 37% 37%1979-1987 1.17% 0.96% 0.84% 0.78% 33% 37% 37% 37%1987-1991 1.11% 1.04% 0.88% 0.78% 29% 33% 37% 37%1992-1995 1.04% 0.94% 0.90% 0.85% 29% 29% 37% 37%1996-1997 1.04% 0.94% 0.90% 0.78% 22% 29% 29% 29%1998-2000 0.60% 0.93% 0.83% 0.85% 15% 22% 29% 29%2001-2005 0.60% 0.93% 0.83% 0.83% 15% 22% 29% 29%2006-2010 0.05% 0.54% 0.81% 0.77% 6% 15% 22% 29%2011-2015 0.00% 0.05% 0.47% 0.75% 3% 6% 7% 11%2016-2020 0.00% 0.00% 0.04% 0.44% 0% 3% 6% 7%

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Tabelle 8-2: Sanierungsrate (energetische Sanierungshäufigkeit) und Sanierungseffizienz (Absenkung des Wärmeleistungsbedarfs pro Sanierungsfall in Abhängigkeit von Gebäudetyp und Gebäudealter) bei Ausschöpfung des attraktiven Effizienzpotenzial

Tabelle 8-3: Raumwärmebedarf für Neubauten in kWh/(m²*a)

8.2 Effizienzmaßnahmen im Sektor Verkehr Im Folgenden werden Datengrundlagen und wichtige Annahmen für die Ermittlung der Re-duktionspotenziale und Investitionen dargestellt. Die Kosteneinsparungen durch den geringe-ren Energieverbrauch sind in der Regel hier nicht dargestellt, sondern Ergebnis der ökono-mischen Modellierung mit Panta Rhei.

Baualtersklasse Sanierungsrate Sanierungseffizienz2010-2014 2015-2020 2021-2025 2026-2030 2010-2014 2015-2020 2021-2025 2026-2030

EFH-ZFHbis 1918 1.00% 1.03% 1.07% 1.09% 39% 42% 44% 49%1919-1948 1.00% 1.03% 1.07% 1.09% 39% 42% 44% 49%1949-1968 1.00% 1.03% 1.07% 1.12% 39% 42% 44% 49%1969-1978 1.00% 1.03% 1.07% 1.18% 39% 42% 44% 49%1979-1987 0.31% 1.03% 1.07% 1.39% 39% 42% 44% 49%1987-1991 0.19% 0.32% 0.76% 1.48% 31% 40% 44% 49%1992-1995 0.16% 0.19% 0.21% 0.69% 26% 38% 44% 49%1996-1997 0.16% 0.19% 0.21% 0.69% 18% 28% 40% 49%1998-2000 0.12% 0.17% 0.19% 0.33% 9% 19% 30% 44%2001-2005 0.12% 0.17% 0.19% 0.30% 5% 10% 30% 44%2006-2010 0.04% 0.12% 0.17% 0.25% 5% 5% 20% 33%2011-2015 0.00% 0.04% 0.13% 0.22% 0% 5% 5% 11%2016-2020 0.00% 0.00% 0.04% 0.17% 0% 0% 5% 5%

MFHbis 1918 1.20% 1.24% 1.01% 1.06% 37% 40% 43% 46%1919-1948 1.20% 1.24% 1.19% 1.15% 37% 40% 43% 46%1949-1968 1.20% 1.24% 1.19% 1.10% 37% 40% 43% 46%1969-1978 1.20% 1.24% 1.28% 1.06% 37% 40% 43% 46%1979-1987 1.30% 1.24% 1.28% 1.13% 33% 36% 43% 46%1987-1991 1.23% 1.34% 1.34% 1.24% 29% 32% 38% 46%1992-1995 1.16% 1.22% 1.37% 1.35% 29% 32% 34% 46%1996-1997 1.16% 1.22% 1.37% 1.24% 22% 24% 34% 37%1998-2000 0.67% 1.20% 1.26% 1.35% 15% 16% 26% 37%2001-2005 0.67% 1.20% 1.26% 1.32% 15% 16% 26% 37%2006-2010 0.06% 0.69% 1.24% 1.22% 6% 6% 17% 28%2011-2015 0.00% 0.06% 0.71% 1.20% 3% 3% 7% 9%2016-2020 0.00% 0.00% 0.06% 0.69% 0% 0% 3% 7%

Wärmebedarf* in kWh/(m²*a)Raumwärme ohne Warmwasser 2010-2014 2015-2020 2021-2025 2026-2030

EFH 48 35 30 28MFH 42 34 29 27

*Wärmebedarf (hier als Nutzw ärmebedarf) vor Berücksichtigung der Verluste des Heizungssystems

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8.2.1 Einführung effizienterer Pkw

Bis zum Jahr 2015 sollen die Pkw-Neuzulassungen im europäischen Schnitt einen Wert von 130 g CO2/km einhalten. Dazu wurde mit der CO2-Pkw-Gesetzgebung (COM 2009a) ein ge-wichtsbezogener Emissionswert festgelegt. Für das Jahr 2020 wird ein durchschnittlicher Wert von 95 g CO2/km gefordert.

Die „Energieszenarien für ein Energiekonzept der Bundesregierung“ (Prognos/EWI/GWS 2010) sind gegenüber diesen Forderungen recht anspruchslos. So liegt der für das Jahr 2020 im Basisszenario angenommene CO2-Wert aller fossil betriebenen Pkw-Neuzulassungen (Otto-, Diesel- und Hybrid-Pkw) bei 133,6 g CO2/km. Elektro- und Plug-In-Pkw stellen im Jahr 2020 einen Anteil von 7 % der Neuzulassungen. Für das Jahr 2030 wird ein CO2-Durchschnittswert für alle fossil betriebenen, neu zugelassenen Pkw von 123 g CO2/km angenommen. Diese Pkw stellen laut Szenario in 2030 85 % der Neuzulas-sungen, 10 % sind Plug-In-Hybride und 5 % reine Elektro-Pkw. Da die Minderungen eher ge-ring angenommen wurden, unterscheiden sich die Ergebnisse zum Endenergieverbrauch des Pkw-Verkehrs des jetzigen Basisszenarios und des früheren „2%-Szenarios“ (Prog-nos/EWI (2007) derselben Autorengruppe im Jahr 2020 um nur 2 %.

Im hier entwickelten Effizienzszenario wird angenommen, dass die Zulassung effizienterer Pkw gegenüber dem Basisszenarios aus (Prognos/EWI/GWS 2010) zunimmt und auch strukturelle Veränderungen der Neuwagenflotte hin zu kleineren Pkw erfolgen. In diesem Szenario erreichen die Pkw-Neuzulassungen in Deutschland im Jahr 2020 im Mittel den CO2-Wert von 105 g/km. Sie lägen damit um 10 g/km über dem EU-weit geforderten Durch-schnitt der Neufahrzeuge. Dieser Abstand besteht auch heute zwischen den Neuzulassun-gen in Deutschland und denen der EU insgesamt. Dieser Zielwert wird z.B. den CO2-Berechnungen des Pkw-Verkehrs in der Studie des Umweltbundesamtes „CO2-Minderung im Verkehr in Deutschland“ (UBA 2010) unterlegt.

Für das Jahr 2030 gibt es keinen konkreten Zielwert des Umweltbundesamtes. Aus dem Text von (UBA 2010) kann man ihn mit 95 g/km ableiten, was einer 1%igen Abnahme pro Jahr entspricht. In Öko-Institut/DLR 2009wird für den Trend eine Effizienzsteigerung von 1 % je Jahr bis 2030 angenommen). Im dort modellierten „Szenario Klimaschutz und Verkehr bis 2030“ wird der Flottengrenzwert für 2030 mit 80 g/km festgelegt. Die Studie „Modell Deutsch-land – Klimaschutz bis 2050“ (Prognos/Öko-Institut 2009) fordert eine Verbesserung des Prüfzyklus und einen CO2-Zielwert von 80 g/km (2020) und 70 g/km (2030). Wir nehmen da-her den Wert von 85 g/km im Jahr 2030 für dieses Effizienzszenario an. Dieser Wert soll für die konventionell betriebenen Pkw, also auch Pkw mit Hybrid-Antrieb gelten, also Pkw, die teil- oder vollelektrisch bzw. mit Wasserstoff/Brennstoffzelle betrieben werden, nicht ein-schließen.

8.2.2 „Energieverbrauch“: Annahmen, Berechnungsmethode, Ergebnisse

Für die Berechnungen haben wir folgendes Vorgehen gewählt:

• Die uns von Prognos zur Verfügung gestellten spezifischen Verbräuche der Neuzulas-sungsjahrgänge 2002 bis 2030 (differenziert in Otto, Diesel, Gas, Hybrid) wurden in CO2-Emissionen umgerechnet. Zudem hat uns Prognos auch die korrespondierenden absolu-ten Zulassungszahlen übermittelt.

• Unter Bezug auf eigene Untersuchungen (z.B. in TREMOD) haben wir für 2010, das An-fangsjahr der Betrachtung, die Neuzulassungen für Otto- und Diesel-Pkw jeweils in drei

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Größenklassen (klein, mittel, groß) aufgeteilt und mit spezifischen CO2-Emissionen be-legt. Die CO2-Basisdaten haben wir aus eigenen Untersuchungen ermittelt und sie dann so angepasst, dass sie in der Gewichtung der Größenklassen exakt den von Prognos verwendeten Durchschnittswert für die Betrachtungsjahre 2010 bis 2030 trafen. Dadurch wurde sichergestellt, dass wir auf einer den Prognos-Annahmen vergleichbaren Daten-grundlage vorgehen. Diese Differenzierung in die Größenklassen war wegen der nach-folgend beschriebenen Kostenberechnungen erforderlich.

• Das IFEU-Szenario modelliert – wie oben erwähnt – ausgehend von dem Basisjahr 2010 eine Abnahme der CO2-Zulassungswerte auf den Durchschnittswert von 105 g/km im Zwischenjahr 2020 bzw. von 85 g/km im Zieljahr 2030. Dieses Ziel kann durch eine tech-nische Effizienzverbesserung und somit mit einer Verbesserung der Zulassungswerte in den Größenklassen und einer Verschiebung der Anteile der Größenklassen hin zu etwas kleineren Fahrzeuggrößen erreicht werden. Dementsprechend wurden unter Beachtung der Plausibilität Einsparungen in allen Größenklassen angenommen und zusätzlich der Anteil der „kleinen“ Pkw an den Neuzulassungen heraufgesetzt (siehe die beiden nach-folgenden Tabellen).

Tabelle 8-4: PKW-Neuzulassungen und C02-Werte Ottomotor

Tabelle 8-5: PKW-Neuzulassungen und C02-Werte Diesel

• Unter der Annahme, dass ein Neuzulassungsjahrgang im ersten Jahr 5 %, im zweiten

und den folgenden Jahren 10 % des Verbrauchs des Bestandes repräsentiert, wird eine jährliche Verbrauchsabsenkung für jedes Zulassungsjahr berechnet. So wird für jedes Jahr ein prozentualer Minderungseffekt der Neuzulassungen des aktuellen und der Vor-jahres-NZL auf den Bestand berechnet.

• Mit Hilfe der für den Zeitraum von 2010 bis 2030 von Prognos übermittelten gesamten Energieverbräuche für Otto und Diesel-Pkw werden absolute Einsparungen je Jahr bzw. über die Zeitspanne 2011 bis 2030 kumulativ berechnet.

2010 2015 2020 2025 2030Otto klein 35% 40% 45% 47% 49%Otto mittel 47% 44% 43% 43% 43%Otto groß 18% 16% 12% 10% 8%Otto klein 112 100 90 85 80Otto mittel 130 115 100 93 85Otto groß 190 170 160 150 115

CO2-Durchschnitt Otto-Pkw 135 118 103 95 85

Anteil an Pkw- Neuzulassungen in ProzentCO2-Wert der Pkw- Neuzulassungen in g/km

2010 2015 2020 2025 2030Diesel klein 11% 20% 30% 36% 40%Diesel mittel 58% 55% 50% 50% 50%Diesel groß 31% 25% 20% 14% 10%Diesel klein 120 110 90 85 80Diesel mittel 149 130 100 90 85Diesel groß 190 160 155 140 110

CO2-Durchschnitt Diesel-Pkw 159 134 108 95 85

Anteil an Pkw- Neuzulassungen in ProzentCO2-Wert der Pkw- Neuzulassungen in g/km

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• Die Prognos-Annahmen zu den Absatzmengen und Verbräuchen von Plug-In-Hybrid- und reinen Elektro-Pkw werden unverändert übernommen.

• Mit diesen Parametern und Umsetzungen ergibt sich für das Jahr 2020 eine jährliche Einsparung von 134 PJ, das sind 11 % des Pkw-Endenergieverbrauchs im Prognos-Trend-Szenario. Für das Jahr 2030 ergeben sich 280 PJ, das sind 26 % des Pkw-Verbrauchs im Prognos-Trendfall. Über den Zeitraum 2011 bis 2020 resultiert eine Ein-sparung von 526 PJ, das sind 4%. Von 2011 bis 2030 werden 2.800 PJ eingespart, das sind 12 % des Kraftstoffverbrauchs des Pkw-Verkehrs in Deutschland in diesem Zeit-raum.

• Aus der Gegenüberstellung der Zeiträume 2011 bis 2020 und 2011 bis 2030 zeigt sich, dass der größere Teil der Einsparungen erst in der zweiten Hälfte des Betrachtungszeit-raums erbracht wird. Das ist plausibel, da bei einer durchschnittlichen Betriebsdauer der Pkw von ca. 14 Jahren der effizienzsteigernde Effekt erst über einen längeren Betrach-tungszeitraum sichtbar wird. So wird ein sehr effizienter Pkw, der im Jahr 2030 erstzuge-lassen wird, in seiner Kraftstoffeffizienz im Schnitt noch bis ins Jahr 2043 wirksam sein. Dieses Thema wird bei den Kostenabschätzungen nochmals vertieft.

8.2.3 „Kostenabschätzungen“: Annahmen, Berechnungsmethode, Ergebnisse

Die zuvor bilanzierten Einsparungen sind mit Investitionen in technisch effizientere Pkw ver-bunden, denen andere Effekte und auch Kosteneinsparungen durch einen reduzierten Kraft-stoffverbrauch gegenüberzustellen sind. Die Berechnung dieser Effekte wird nachfolgend er-läutert:

Ermittlung der Investitionskosten

• TNO und andere haben für die EU Kosten für eine technische Effizienzerhöhung von Pkw abgeleitet (TNO/IEEP/LAT 2006). Diese „Kostenkurven“ orientieren sich an den CO2-Emissionen im kombinierten Fahrzyklus102 und sind für Otto- und Diesel-Pkw und dort jeweils für die Fahrzeuggrößenklassen „klein“, „mittel“ und „groß“ differenziert entwi-ckelt worden. Sie beziehen sich jeweils auf ein Basisfahrzeug des Jahres 2002 und einen Durchschnitt der verfügbaren Technik; sie steigen mit zunehmender Effizienzverbesse-rung bzw. höherer CO2-Minderung überproportional an.

• TNO und ISI haben diese Kostenschätzungen als Käuferkosten fortentwickelt und zudem kostenmindernde Lernkurven gegenüber 2002 angesetzt, mit denen zum Ausdruck ge-bracht wird, dass die neuen Technologien mit ihrer jetzt absehbaren stärkeren Verbrei-tung preiswerter werden (ISI 2008).

• In aktuellen Arbeiten für die Europäische Kommission (AEA 2009) - bei denen auch TNO mitwirkt - werden die Methoden und Daten bis zum Jahr 2020 aktualisiert. Darin werden auch neuere Techniken wie die zunehmende Hybridisierung und Leichtbau berücksich-tigt. In den publizierten Werten zeigt sich eine gegenüber früheren Arbeiten weitergehen-de Absenkung der Kosten.

• Öko-Institut und DLR haben im Rahmen des Renewability-Projektes (Öko-Institut/DLR 2009) die Anwendbarkeit der TNO-Kurven auf den Zeitraum 2020 und 2030

102 NEFZ – Neuer Europäischer Fahrzyklus

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ausgeweitet. Sie gehen davon aus, dass der Lerneffekt im Jahr 2020 mit etwa 20 % und im Jahr 2030 mit etwa 30 % anzusetzen sei. Diese Daten übernehmen wir für die hier vorgenommen Kostenabschätzungen.

• Mit der von Öko-Institut und DLR abgeleiteten Kostenkurve ermitteln wir die Kosten, die durch die Realisierung der CO2-Emissionen der Neuzulassungen nach Prognos bzw. durch das IFEU-Szenario entstehen. Die dazu nötige Aufteilung in die CO2-Emissionen nach Antriebs- und Fahrzeuggrößenklassen hatten wir im Vorkapitel erläutert.

• Die Differenzkosten zwischen den beiden Szenarien entsprechen den Zusatzkosten, um die Effizienzsteigerungen des IFEU-Szenarios zu erreichen. Sie betragen im Jahr 2011 368 Mio. Euro und nehmen dann wegen der im IFEU-Szenario gegenüber der Prognos-Trendbetrachtung steigenden Ansprüche an die Effizienzsteigerung auf 6,1 Mrd. Euro im Jahr 2020 bzw. 9,2 Mrd. im Jahr 2030 zu. Kumuliert über den Zeitraum 2011 bis 2030 sind bei den Pkw-Käufern zusätzliche Investitionen von 106 Mrd. Euro erforderlich (siehe die Tabelle mit der Zusammenfassung der Ergebnisse).

Minderungen der Investitionskosten

• Die CO2-Minderungen sind dann gut erreichbar, wenn zu dem rein technischen Effekt der verbesserten Pkw (Effizienzsteigerung) auch der Effekt eines Downsizing kommt. Das bedeutet, dass sich das Spektrum der unter den Neuzulassungen gewählten Pkw etwas hin zu kleineren Pkw verschiebt. Dieser Effekt wurde in geringem Umfang auch in dem Prognos-Basis-Szenario genutzt. Bei der Neuauflage der AEA-Arbeiten (AEA 2009) fin-den sich Optimierungsrechnungen, die ebenfalls eine solche Entwicklung unterstellen. Die aktuellen Neuzulassungen in Deutschland zeigen auch ohne den Sondereinfluss der Abwrackprämie ebenfalls die Tendenz zu einem solchen Käuferverhalten. Dieses ist nicht nur der zukünftigen Abgasgesetzgebung, steigenden Kraftstoffpreisen und vielleicht auch einem höheren Umweltbewusstsein geschuldet, sondern auch dem mittlerweile deutlich verbesserten Angebot attraktiver kleiner Pkw, den Raumproblemen in den Städ-ten und einem langsamen Bewusstseinswandel in der Akzeptanz dieser Pkw als Status-symbol. Auch die derzeitigen Planungen der deutschen Automobilindustrie enthalten eine Ausweitung im Angebot von und eine stärkere Hinwendung zu kleineren, attraktiv ausge-statteten Pkw.

• Dabei geht ein Wechsel der Größenklasse, wie er modellhaft über den Durchschnitt des Bestandes abgebildet wird, in der Praxis nicht immer damit einher, dass ein bisher mittle-res Pkw-Modell direkt mit einem kleineren ersetzt wird, sondern dass auch innerhalb ei-ner Flotte Verschiebungen zu Pkw mit etwas weniger Gewicht und kleineren Motoren stattfinden.

• Mit einem durchschnittlichen Wechsel der Größenklassen ist im Durchschnitt die An-schaffung eines energieeffizienteren und meist auch preiswerteren Fahrzeugs verbun-den. Dieser Effekt mindert die zuvor quantifizierten Investitionskosten, die allesamt nur auf der Basis eines an sich unveränderten Bestandes ermittelt wurden. Wir haben die Einsparung, die mit einem Verschieben des Anteils an der Pkw-Größenklasse verbunden sein kann, mit 5.000 € pro Pkw-Anschaffung angesetzt. Dieses ist angesichts der Kos-tenunterschiede zwischen den Größenklassen, die durchschnittlich bei rund 10.000 € lie-gen könnten, ein konservativer Ansatz.

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• Über die Anzahl der Neuzulassungen einer Größenklasse wird die Zahl der die Größen-klasse wechselnden Pkw für das Prognos-Basisszenario und das IFEU-Szenario berech-net. Die Differenz führt bei den Pkw-Käufern zu Einsparungen von ca. 240 Mio. € im Jahr 2011 bis zu 3,8 Mrd. € im Jahr 2030 bzw. in der kumulierten Betrachtung zu Einsparun-gen von 47 Mrd. €. Diese Einsparungen sind bei den privaten Investitionskosten in Höhe von 106 Mrd. € in Abzug zu bringen (siehe Tabelle).

Einsparung an Kraftstoffkosten - Beispielrechnungen

• Für die 6 Antriebs- und Größenklassen wurden Gesamtfahrleistungen zwischen 100.000 und 250.000 km angesetzt und aus den Differenzen der CO2-Emissionen der Neuzulas-sungsjahrgänge durchschnittliche Einsparungen an Kraftstoff berechnet und darüber dann mit einem Preis von 1,50 Euro/l für Benzin und 1,30 Euro/l Diesel Kosteneinspa-rungen berechnet. Demnach sparen die neuzugelassenen Pkw des Jahres 2011 gegen-über den im Prognos-Szenario getätigten Annahmen in ihrer Lebenszeit 880 Mio. € an Kraftstoffkosten ein. Die Pkw-Neuzulassungen des Jahres 2030, die stärkeren Effizienz-anstrengungen unterliegen, sparen gegenüber dem Prognos-Ansatz 7,8 Mrd. € ein. Ins-gesamt summieren sich die geringeren Kraftstoffkosten auf 114 Mrd. €, eine Summe, die um 8 Mrd. € höher liegt als die Investitionen.

Tabelle 8-6: Energieeinsparung und Kosten durch die Neuzulassung effizienterer Pkw im Zeitraum 2011 bis 2030 im IFEU-Szenario gegenüber dem Prognos-Trendszenario

8.2.4 Einführung Hybrid-Linienbusse

Die Fahrdynamik von Linienbussen im innerstädtischen Betrieb ist geprägt von vielen Start-Stopp-Situationen. Durch die Hybridisierung kann z.B. Bremsenergie gespeichert und beim Beschleunigungsvorgang wieder abgegeben werden. Dadurch kann eine Effizienzsteigerung (geringerer Verbrauch) erreicht werden.

Im Rahmen des auslaufenden Hybridbus-Förderprogramm des Konjunkturpaketes II der Bundesregierung wurden nur Busse mit einem 20% niedrigeren Kraftstoffverbrauch im Ver-gleich zu modernen Dieselbussen gefördert (BMU 2011). Dieser Wert wurde für die Berech-nungen in dieser Studie übernommen (Ernsting 2011). Die jährliche Fahrleistung der Hyb-ridbusse wird mit 50.000 km angesetzt. Folgende Tabelle gibt Auskunft über weitere Annah-men sowie über die Energieeinsparung und die Mehrinvestitionen durch die Maßnahme.

2011 2015 2020 2025 2030 SummeEnergieeinsparung (Potenzial ggü. Referenz) PJ 1,4 34,9 134 233 280 2.841in % gegenüber Energieverbrauch Pkw-Verkehr % 0,1% 2,7% 10,8% 20,1% 26,3% 11,6%

Mehrinvestition durch Pkw-Käufer in Effizienztechnik Mio. € 368 € 2.341 € 6.095 € 7.591 € 9.163 € 106.328 € Einsparung beim Pkw-Käufer wg kleinerem Pkw Mio. € 238 €- 1.180 €- 2.501 €- 3.339 €- 3.844 €- 46.792 €- Einsparung an Kraftstoff im Betrachtungsjahr Mio. € 58 €- 1.435 €- 5.421 €- 9.371 €- 11.286 €- 114.521 €- Einsparung an Kraftstoff über Pkw-Lebensdauer Mio. € 884 €- 4.121 €- 6.762 €- 7.147 €- 7.818 €- 114.466 €-

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Tabelle 8-7: Energieeinsparung und Mehrinvestitionen durch die Einführung von Hybridbussen ge-genüber dem Referenz-Szenario

8.2.5 Einführung Hybrid-Leichte-Nutzfahrzeuge

Es wird in dieser Maßnahme eine Hybridisierung der leichten Nutzfahrzeuge LNF (< 3,5 t zu-lässiges Gesamtgewicht). Der Fokus liegt dabei auf Fahrzeugen, die im innerstädtischen Be-trieb hochfrequente Fahrdynamiken aufweisen, wie z. B. Haus-zu-Haus-Lieferdienste (Pa-ketdienst etc.).

Es wird angenommen das Hybrid-LNF in diesen Einsatzbereichen ca. 20% weniger Kraftstoff verbrauchen als konventionelle LNF. Bei den Hybrid-Neuzulassungen wird ein Anteil von 90% Diesel- und 10% Otto-Fahrzeugen angenommen. Die Tabelle fasst wichtige Annahmen und Ergebnisse für die Maßnahme zusammen.

Tabelle 8-8: Energieeinsparung und Mehrinvestitionen durch die Einführung von Hybrid-Leichten-Nutzfahrzeugen gegenüber dem Referenz-Szenario

8.2.6 Leichtlaufreifen Pkw

Der Einsatz von Leichtlaufreifen verringert den Rollwiderstand und mindert damit den Ener-gieverbrauch von Fahrzeugen. Das Minderungspotenzial variiert dabei je nach Nutzungs-muster, Fahrzeugart und Reifentyp. Zur heutigen Nutzung von Leichtlaufreifen liegen wenige Informationen vor, deshalb wurden für diese Studie Schätzungen vorgenommen.

Für die Berechnungen wurde ein mittlerer Effizienzgewinn von 4% durch den Einsatz von Leichtlaufreifen bei Pkw angesetzt. Dieser Wert ist in etwa konform mit den Annahmen ande-re Studien (UBA 2010, TNO/IEEP/LAT 2006). Darüber hinaus werden eine Lebensdauer der Reifen von vier Jahren und Mehrkosten pro Reifensatz i.H.v. 50 Euro angenommen (TNO/IEEP/LAT 2006). Im Maßnahmenfall steigt der Anteil der Leichtlaufreifen an den jähr-lich ersetzten Reifen von 20% (2011) auf 95% (2013) an. Die Anzahl der ersetzten Reifen und die mit der Maßnahme zu erzielende Energieeinsparung, als auch die damit verbunde-nen Mehrinvestitionen sind in der nachfolgenden Tabelle enthalten.

Tabelle 8-9: Energieeinsparung und Mehrinvestitionen durch die Einführung von Leichtlaufreifen bei Pkw gegenüber dem Referenz-Szenario

Einheit 2011 2015 2020 2025 2030 Σ 2011-2020 Σ 2011-2030Mehrkosten pro Hybridbus Euro 141.000 105.000 60.000 60.000 60.000Hybridbus-Neuzulassungen Anzahl 90 210 360 630 900 2.250 8.820

Energieeinsparung (ggü. Referenz) PJ 0,01 0,09 0,29 0,61 0,99 1,2 7,8Mehrinvestitionen (ggü. Referenz) Mio. Euro 12,7 22,1 21,6 37,8 54,0 203,9 598,1

IFEU 2011

Einheit 2011 2015 2020 2025 2030 Σ 2011-2020 Σ 2011-2030Energieeinsparung (ggü. Referenz) PJ 0,01 0,22 1,15 2,54 3,60 4,07 30,18Mehrinvestitionen (ggü. Referenz) Mio. Euro 6 61 150 144 134 679 2084

IFEU 2011

Einheit 2011 2015 2020 2025 2030 Σ 2011-2020 Σ 2011-2030Ersetzte Pkw-Reifensätze im Referenz-Szenario Mio. 0,84 0,87 0,89 0,90 0,90 9 18Ersetzte Pkw-Reifensätze im Effizienz-Szenario Mio. 1,69 8,31 8,46 8,53 8,51 70 155

Energieeinsparung (ggü. Referenz) PJ 0,49 21,51 30,69 28,76 26,54 197 481Mehrinvestitionen (ggü. Referenz) Mio. Euro 42 372 378 381 381 3.070 6.879

IFEU 2011

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8.2.7 Leichtlaufreifen Lkw

Bei Lkw ist die Einführung von Leichtlaufreifen eine besonders kosteneffiziente Maßnahme. Zum einen, weil die Effizienzsteigerung durch Leichtlaufreifen bei 6 % (SEC 2008) und damit höher als bei den Pkw liegt. Zum anderen, weil die Lebensfahrleistung bei Lkw-Reifen mit 120.000 km deutlich über dem Pkw-Reifen liegt und somit der Einspareffekt länger wirkt. Die angesetzten Mehrkosten von etwa 400 Euro je Reifensatz (8 Reifen) amortisieren sich dadurch bereits im ersten Halbjahr der Nutzung (SEC 2008).

Im Effizienz-Szenario erfolgt eine deutlich ambitioniertere Einführungspraxis von Leichtlauf-reifen bei Lkw als im Referenz-Szenario. Werden im Referenz-Fall über alle Jahre hinweg lediglich 10 % der ausgedienten Lkw-Reifen durch Leichtlaufreifen ersetzt, so sind es im Effi-zienz-Szenario bereits im Jahr 2015 über 90%. Die absolute Anzahl der ersetzten Reifensät-ze ist, neben den Energieeinsparungen und den Mehrinvestitionen der Maßnahme, in der folgenden Tabelle zusammengefasst.

Tabelle 8-10: Energieeinsparung und Mehrinvestitionen durch die Einführung von Leichtlaufreifen bei Lkw gegenüber dem Referenz-Szenario

8.2.8 Leichtlauföle Pkw

Die innere Reibung des Motors kann – insbesondere bei niedrigen Temperaturen – durch Leichtlauföle reduziert werden. Der Effizienzgewinn durch den Einsatz von Leichtlaufölen wird basierend auf (UBA 2010) mit 3 % angesetzt. Die Zusatzkosten bei der Verwendung von Leichtlauföl werden mit 10 Euro je Liter eingeschätzt (Castrol 2011).

Auch bei dieser Maßnahme wird eine deutliche intensivere Nutzung von Leichtlaufölen in Pkw angenommen, als im Referenz-Szenario. Werden im Trendfall gleichsam 40 % der Pkw mit Leichtlauföl befüllt, so sind es mit zusätzlichen Maßnahmen (Effizienz-Szenario) ab 2016 schon 95 % sein. Zusammenfassend ist die Anzahl der Pkw mit Leichtlauföl und die damit verbundene Energieeinsparung, sowie Mehrinvestition über den Zeitraum 2011 bis 2030 in der nachstehenden Tabelle aufgeführt.

Tabelle 8-11: Energieeinsparung und Mehrinvestitionen durch die Einführung von Leichtlaufreifen bei Lkw gegenüber dem Referenz-Szenario

8.2.9 Energieeffizientes Fahren – Pkw

Im Effizienz-Szenario wird der Energiespar-Effekt der Einführung eines allgemeinen Tempo-limits von 120 km/h auf den Bundesautobahnen (BAB) berechnet. Dadurch kann eine ener-gieeffizientere Fahrweise von Pkw-Fahrern auf den Bundesautobahnen erreicht werden. Es

Einheit 2011 2015 2020 2025 2030 Σ 2011-2020 Σ 2011-2030Ersetzte Lkw-Reifensätze im Referenz-Szenario Mio. 0,04 0,04 0,03 0,03 0,03 0,35 0,68Ersetzte Lkw-Reifensätze im Effizienz-Szenario Mio. 0,20 0,32 0,31 0,30 0,28 2,88 5,82

Energieeinsparung (ggü. Referenz) PJ 3,72 25,16 29,20 29,32 29,15 225 518Mehrinvestitionen (ggü. Referenz) Mio. Euro 65 114 111 105 101 1.010 2.060

IFEU 2011

Einheit 2011 2015 2020 2025 2030 Σ 2011-2020 Σ 2011-2030Pkw mit Leichtlauföl im Referenz-Szenario Mio. 18,8 19,3 19,5 19,6 19,6 192 389Pkw mit Leichtlauföl im Effizienz-Szenario Mio. 21,2 41,0 46,4 46,6 46,6 386 852

Energieeinsparung (ggü. Referenz) PJ 2,0 17,8 20,5 19,1 17,6 155 345Mehrinvestitionen (ggü. Referenz) Mio. Euro 71 651 805 810 809 5.802 13.895

IFEU 2011

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wurde unter Berufung auf zwei Studien (Öko-Institut/DLR 2009, UBA 2010) eine Energieein-sparung von 6,3 % für den Pkw-Verkehr auf Autobahnen durch diese Maßnahme angenom-men. Die gesamte Energieeinsparung durch das Tempolimit ist in der nachstehenden Tabel-le dargestellt.

Eine angepasste, effiziente Fahrweise kann den Pkw-Nutzern auch durch Fahrerschulungen näher gebracht werden. Im Effizienz-Szenario nehmen jedes Jahr eine Million Personen mit Pkw-Führerschein an einer solchen Spritsparschulung teil. Nach der Schulung passen die Teilnehmer ihren Fahrstil so an, dass sie etwa 10 % weniger Kraftstoff verbrauchen als vor der Schulung (Öko-Institut/DLR 2009, UBA 2010). Dieser Effekt hält im Szenario fünf Jahre an.

In der nachfolgenden Tabelle ist die gesamte jährliche Fahrstrecke der Schulungs-Teilnehmer dargestellt. Darüber hinaus werden die Energieeinsparung und die Mehrinvestiti-onen der Gesamtmaßnahme (Tempolimit + Fahrerschulung) dargestellt.

Tabelle 8-12: Energieeinsparung und Mehrinvestitionen durch die Förderung einer energieeffizienten Fahrweise von Pkw-Fahrern gegenüber dem Referenz-Szenario

8.2.10 Fahrerschulung Lkw

Auch bei Lkw-Fahrern zeigen Spritspartrainings eine gute Wirkung auf den Kraftstoffver-brauch. Schon heute werden viele Lkw-Fahrer großer Speditionen geschult. Die erzielbare Minderung hängt neben dem Fahrverhalten auch stark von der konkreten Ausstattung des Lkw (z.B. Automatik, Anzeige) sowie der Fahrstrecke ab.

Im Effizienz-Szenario führen gegenüber dem Referenz-Fall zusätzlich 20.000 Lkw-Fahrer pro Jahr ein Spritspartraining durch. Wir nehmen an, dass die Schulungswirkung fünf Jahre an-hält. Anschließend sollte eine Nachschulung durchgeführt werden. Aus verschiedenen Publi-kationen wurde für die Lkw-Fahrerschulung ein Minderungspotenzial von etwa 5 % und Kos-ten von etwa 350 Euro je Training abgeleitet (Infras 2006, Skane 2006). Die Tabelle fasst die zentralen Annahmen und Ergebnisse für die Maßnahme zusammen.

Tabelle 8-13: Energieeinsparung und Mehrinvestitionen durch die Durchführung von zusätzlichen Spritsparschulungen für Lkw-Fahrer gegenüber dem Referenz-Szenario

Einheit 2011 2015 2020 2025 2030 Σ 2011-2020 Σ 2011-2030Energieeinsparung Tempolimit-BAB PJ 28,0 27,8 27,0 24,9 22,9 276 523Fahrleistung der geschulten Pkw-Fahrer Mrd. km 7,5 67,5 75,0 75,0 75,0 563 1.313

Energieeinsparung (ggü. Referenz) PJ 29,7 42,4 42,7 40,0 37,4 397 794Mehrinvestitionen (ggü. Referenz) Mio. Euro 70 70 70 70 70 700 1.400

IFEU 2011

Einheit 2011 2015 2020 2025 2030 Σ 2011-2020 Σ 2011-2030Anteil geschulter Lkw-Fahrer % 1,4% 12,2% 13,1% 13,0% 12,9%Fahrleistung der geschulten Lkw-Fahrer Mrd. km 0,8 7,2 8,0 8,0 8,0 60 140

Energieeinsparung (ggü. Referenz) PJ 0,4 3,7 3,9 3,9 3,8 30 69Mehrinvestitionen (ggü. Referenz) Mio. Euro 7,0 7,0 7,0 7,0 7,0 70 140

IFEU 2011

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8.2.11 Verlagerung innerörtlicher Pkw-Verkehr auf ÖPNV und Fahrrad

Im Effizienz-Szenario wird die Verlagerung von Pkw-Fahrten auf den Öffentlichen Personen-nahverkehr (ÖPNV = Linienbusse, Schienenpersonennahverkehr, Straßen- und U-Bahnen) und den Radverkehr im Innerortsbereich betrachtet.

Zum einen wird angenommen, dass 10 % der Pkw-Fahrten bis zu 5 km auf das Fahrrad ver-lagert werden. Zum anderen nehmen wir an, dass die ÖPNV-Verkehrsleistung um 10 % (2011) bis 20% (2020/2030) ansteigt (in Anlehnung an UBA 2010). Dies wird durch eine 10% Erhöhung des Auslastungsgrades und einer Ausweitung des Angebotes erreicht. Diese stär-kere ÖPNV-Nutzung wird zu 75 % durch umsteigende Pkw-Fahrer verursacht..

Tabelle 8-14: Energieeinsparung und Mehrinvestitionen durch die Verlagerung Innerorts-Pkw-Verkehrs auf ÖPNV und Fahrrad gegenüber dem Referenz-Szenario

8.3 Weitere NKI Aktivitäten im Rahmen des AP3

8.3.1 Kooperationstreffen der Akteure der Klimaschutzinitiative des BMU im Bildungsbereich

Während der Projektlaufzeit nahm ein Vertreter des IFEU an insgesamt sieben Kooperati-onstreffen der Akteure der Klimaschutzinitiative des BMU im Bildungsbereich teil. Zuvor ha-ben bereits zwei Treffen stattgefunden, an denen das IFEU ebenfalls beteiligt war.

An den Kooperationstreffen nehmen Institutionen wie UfU e.V., co2online, Bildungscent e.V., DGS, Zeitbild, PTJ (Projektträger Jülich) und IFEU teil, die Projekte im Auftrag des Bildungs-service des BMU umsetzen oder betreuen. Die wesentlichen Vorhaben sind „Solarsupport“, bei dem Visualisierungseinrichtungen für bestehende Solaranlagen in Schulen gefördert werden. Das Projekt „Aktion Klima!“ unterstützt Schulen bei der Umsetzung von Klima-schutzprojekten mithilfe einer Klimakiste, die Materialien für Messungen und Medien enthält. Mit dem „Energiesparkonto“ können Schulen ein eigenes Energie-Controlling aufbauen. Au-ßerdem werden von den Institutionen Broschüren, Online-Medien und Filme entwickelt. Ziel der Treffen ist es, diese Aktivitäten im Rahmen des Aktionsprogramms „Klimaschutz in Schu-len und Bildungseinrichtungen“ auszutauschen und die weiteren Schritte zu planen. Darüber hinaus wurden die Auftritte des BMU auf Bildungsmessen, vor allem der jährlich stattfinden-den didacta, geplant.

Aufgabe des IFEU war es zum einen, aktuelle Informationen zum Förderprogramm „Klima-schutzprojekte in sozialen, kulturellen und öffentlichen Einrichtungen – Beratende Begleitung Energiesparmodelle in Schulen und Kindertagesstätten“ vorzustellen, da das IFEU an der Weiterentwicklung der Förderkriterien mitgearbeitet hat. Zum anderen erstellte das IFEU die Protokolle der Treffen.

Im Frühjahr 2011 wurde im Rahmen der Klimaschutzinitiative ein Förderprogramm für Pro-jekte in den Handlungsfeldern „Wirtschaft“, Verbraucher“ und „Bildungseinrichtungen“ aus-geschrieben. In Abhängigkeit der Vergabe von Projekten plant das BMU, die Kooperations-

Einheit 2011 2015 2020 2025 2030 Σ 2011-2020 Σ 2011-2030Erhöhung Verkehrsleistung ÖPNV Mrd. Pkm 8,6 13,2 18,0 18,1 17,9 135 315Erhöhung Verkehrsleistung Radverkehr Mrd. Pkm 2,9 4,0 5,7 6,2 6,2 42 104

Energieeinsparung (ggü. Referenz) PJ 19,3 26,6 34,4 32,2 29,0 271 588Mehrinvestitionen (ggü. Referenz) Mio. Euro 0 430 859 854 847 4.469 13.000

IFEU 2011

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treffen der Akteure im Bildungsbereich weiter fortzuführen. Dazu wird voraussichtlich im Herbst 2011 wieder eingeladen.

8.3.2 Bund-Länder-Austausch kommunaler Klimaschutz

Kommunen werden in ihren Klimaschutzaktivitäten auch intensiv durch die Bundesländer un-terstützt, beispielsweise im Rahmen von Förderprogrammen oder durch die Entwicklung von Leitfäden oder Handlungsanweisungen. Die Aktivitäten in den Bundesländern sind dahinge-hend sehr unterschiedlich, zum Teil korrelieren sie auch mit den Bundesförderprogrammen (z.B. zum Thema Klimaschutz im Abwasserbereich, Teilkonzept Kläranlagen). Um hier eine bessere Abstimmung zwischen den Bundesländern und der Nationalen Klimaschutzinitiative zu erreichen, um aber die Bundesländer auch im Erfahrungsaustausch untereinander zu un-terstützen, wurde im Rahmen dieses Projekts der Bund-Länder-Austausch Kommunaler Kli-maschutz initiiert, den das IFEU im Rahmen des Projekts inhaltlich vorbereitet und organi-siert hat. Die Ergebnisse der inhaltlichen Vorbereitungen sind in das Ergebnispapier „Kom-plettsynopse zum kommunalen Klimaschutz“ eingeflossen.

Ziel des BMU ist es, die Austauschtreffen in regelmäßigen Abständen (halbjährlich) fortzu-führen. Während der Projektlaufzeit fanden zwei Bund-Länder-Austauschtreffen statt, die im Folgenden kurz beschrieben werden:

Auftakttreffen am 8. Juni 2011:

Ziel des Treffens: Kennenlernen, Festlegung des organisatorischen Rahmens der weiteren Treffen, Diskussion zu Rahmenbedingungen für zukünftige Zusammenarbeit, Austausch zum Status Quo der Länderaktivitäten.

Vorbereitende inhaltliche Aktivitäten: Das IFEU hat im Vorfeld zum Bund-Länder-Austausch eruiert, welche Landesministerien und welche Referate sich mit dem Thema kommunaler Klimaschutz beschäftigen. Die Ansprechpartner wurden im Vorfeld kontaktiert und über den Bund-Länder-Austausch informiert. Zugleich wurde eine Übersicht zu bestehenden Aktivitä-ten im Rahmen des kommunalen Klimaschutzes erstellt. Die Übersicht umfasste die Themen Förderprogramme, Tools für den kommunalen Klimaschutz und Informationsportale und stellt dar, wie die verschiedenen politischen Ebenen (EU, Bund und Länder) und private Institutio-nen wie z.B. das difu oder das Klimabündnis den kommunalen Klimaschutz unterstützen. Diese Zusammenstellung wurde den Bundesländern zur Verfügung gestellt und von diesen aktualisiert.

Diskussionen und Ergebnisse: Beim Auftakttreffen wurde einerseits der organisatorische Rahmen für die weiteren Treffen festgelegt. Die gewählte Ebene (Referatsleiter) wie auch der Rahmen (BMU lädt zum Austauschtreffen ein) wurden als geeignet erachtet, um einen besseren Austausch und Abstimmungsprozess zu erreichen. Die Länder haben ihren Wunsch geäußert, frühzeitig in den Novellierungsprozess der Förderrichtlinie für Kommunen eingebunden zu werden, um die Aktivitäten auf Landesebene entsprechend steuern zu kön-nen. Thematische Überschneidungen in Förderprogrammen sollen so zukünftig weitgehend vermieden, sinnvolle Ergänzungen in den unterstützenden Programmen befördert werden.

Zudem wurden die zentralen Themen für den zukünftigen Erfahrungsaustausch definiert:

• Finanzierung (z.B. Problematik der Haushaltssicherungskommunen, Möglichkeiten im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs, Kumulierungsmöglichkeiten in Förder-programmen etc.).

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Strategien der NKI IFEU, Fraunhofer ISI, Prognos, GWS et al.

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• Controlling im kommunalen Klimaschutz (Methodik der CO2-Bilanzierung, Hemmnis-se in der Datenverfügbarkeit, im Datentransfer, Vergleichbarkeit, Steuerelemente für den kommunalen Klimaschutz etc.).

• Organisation (Organisationsformen im kommunalen Klimaschutz, Netzwerkgestal-tung, freiwillige Aktivitäten vs. Festlegungen in Klimaschutzgesetzen, wie derzeit in manchen Bundesländern in Arbeit).

Zweites Austauschtreffen am 19. Oktober 2011:

Die Themen CO2-Bilanzierung und Controlling werden aufgrund aktueller Aktivitäten in den Bundesländern (z.B. Entwicklung eines Leitfadens in Baden-Württemberg, Förderprogramm für Lizenzgebühren für CO2-Bilanzierungstool in NRW etc.) zum zentralen Diskussionsthema im zweiten Austauschtreffen. Die Länder wurden dazu aufgerufen, aktuelle und geplante Ak-tivitäten zu diesem Thema kurz zusammenzufassen und als Vorbereitung dem IFEU zu-kommen zu lassen. Das IFEU hat zur inhaltlichen Vorbereitung des Treffens eine Hinter-grundpapier zur CO2-Bilanzierung verfasst, worin der Status quo und die aktuellen Hemm-nisse dargestellt werden. Da die CO2-Bilanzierung zentraler Bestandteil aller Förderbereiche der kommunalen Förderrichtlinie der NKI ist, wird vom BMU eine Vereinheitlichung der Bilan-zierungsmethoden und somit auch der Aussagequalitäten angestrebt.

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