e l l e r k r e u z - eichenzell.de · 125 2 3b 121 1 1 1 123 24 44 6 144 8 25 17 133 125 1 fuldaer...

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Der Aufstellu ngsbeschluss wurde am 13.06.2018 ortsüblich bekannt gegeben. Änderung des Aufstellungsbeschlusses zur Durchführung des Verfahrens im Regel - verfahren am 27.11.2018. Der geänderte Aufstellungsbeschluss wurde am __.__.2019 ortsüblich bekannt gemacht. 2. Öffentlichkeitsbeteiligung Der Termin der Beteiligung der Öffentlichkeit wurde am 13.06.2018 bekannt gegeben. Die Beteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB erfolgte in dem Zeitraum vom 21.06.2018 bis einschließlich 23.07.2018. Der Planentwurf mit Begründung hat in der Zeit vom __.__.2019 bis einschl. __.__.2019 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegen. Die erneute öffentliche Ausleg ung der Änderung des Bebauungsplanes wurde am __.__. 2019 bekannt gegeben. 3. Beteiligung der Behörden Die Beteiligung der Behörd en und der sonstigen Träger öffen tlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB erfolgte mit dem Schreiben vom 19.06.2018 Die erneute Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB erfolgte mit dem Schreiben vom 2019 4. Satzungsb eschluss Die Gemeindevertretung hat am den Bebauungsplan Nr. 28, Ortsteil Eichenzell, „Fuldaer Straße/Im Streich“ mit Begründung gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen. Eichenzell, den ………………… Gemeindevorstand der Gemeinde Eichenzell ................................... Dieter Kolb (Bürgermeister) 5. Rechtskraft Der Beschluss wurde am ……………… ortsüblich bekanntgemacht. Die Bekanntmachung enthielt die Angaben über Zeit und Ort der Einsichtnahme in den Bebauungsplan. Mit dieser Bekanntmachung trat der Bebauungsplan Nr. 28, Ortsteil Eichenzell, „Fuldaer Straße/Im Streich“ in Kraft. Eichenzell, den ………………… Gemeindevorstand der Gemeinde Eichenzell ................................... Dieter Kolb (Bürgermeister) MI Planzeichenerklärung 1. Art der baulichen Nutzung 2. Maß der baulichen Nutzung Ermächtigung § 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB §§ 1 bis 11 BauNVO Höhe der bauliche Anlagen als Höchstmaß § 9 Abs. 1 Nr. 11 und Abs. 6 BauGB Private Grünflächen § 9 Abs. 1 Nr. 15 u. Abs. 6 BauGB Bindungen für Bepflanz- ungen und die Erhaltung von Bäumen § 9 Abs. 1 Nr. 25b u. Abs. 6 BauGB Zu erhaltende Bäume Anzupflanzende Sträucher Sonstige Planzeichen § 1 Abs. 4, § 16 Abs. 5 BauNVO § 9 Abs. 7 BauGB Abgrenzung unterschiedlicher Nutzungen Grenze des räumlichen Geltungsbereichs Stellplätze St 3. Verkehrsflächen vorh. Flurgrenze mit Flurnummer vorh. Gebäude mit Hausnummern vorh. Topographie, z.B. Fahrbahnbegrenzungen und Böschungen vorh. Flurstückgrenze mit Flurstücksnummer 16 2 17 2 Fl.4 Fl.3 Erklärung der Kartengrundlage am Beispiel 28 26 Mischgebiet (§ 6 BauNVO) § 9 (1) Nr. 1 BauGB, § 16 BauNVO z.B. OK max = ...m Öffentliche Verkehrsfläche Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung private Zufahrten, Fläche für Restewertstoffe, Fahrräder Nachrichtliche Übernahmen und Hinweise Kartegrundlage Topographie Die in der Kartengrundlage dargestellte Topographie ist nur Darstellung des Bestandes und keine Festsetzung Bodendenkmäler Bei Erdarbeiten können jederzeit Bodendenkmäler wir Mauern, Steinsetzungen, Bodenverfärbungen und andere Funde, z. B. Scherben, Steingeräte, Skelettreste entdeckt werden. Diesen sind nach § 20 Denkmalschutzgesetz (DSchG) unver- züglich dem Landesamt für Denkmalpflege Hessen oder der Unteren Denkmalschutzbehörde des Landkreises Fulda zu melden. Funde und Fundstellen sind in unverändertem Zustand zu erhalten und in geeigneter Weise bis zu einer Entscheidung zu schützen. Die Anzeigepflicht gemäß § 20 DSchG ist in zu erteilende Genehmigungen aufzunehmen. Barrierefreiheit Bauliche Anlagen und Einrichtungen sowie entsprechende Zuwege müssen für Behinderte alte Menschen und Kinder zweckentsprechend genutzt und barrierefrei erreicht werden können. Dachflächenwassernutzung Bei der Nutzung von Dachflächenwasser als Brauchwasser bzw. bei der Anlage der hierfür notwendigen Installationen ist die Trinkwasserverordnung sowie die DIN 1946 und 1988, Teil 4 zu beachten. Für Nichttrinkwasseranlagen besteht Anzeigepflicht gemäß § 13 Abs. 4 Trinkwasserverordnung. Die ordnungsgemäße Installation bzw. Bauabnahme des Brauchwassernetzes ist durch eine Abnahmebescheinigung eines Installationsbetriebes bzw. des örtlichen Wasserversorgungsunternehmens nachzuweisen. Drainagen Drainagen dürfen über die Grundstücksentwässerung nicht an die öffentliche Schmutz- oder Mischwasserkanäle angeschlossen werden. Wenn keine direkte Ableitung des Drainagewassers in den Vorfluter möglich ist, müssen zur Sicherung der Gebäude gegen drückendes Wasser entsprechend bauliche Vorkehrungen getroffen werden. Versickerung von Oberflächenwasser Maßnahmen zur Versickerung von Oberflächenwasser sind mit dem Kreisausschuss des Kreises Fulda, Fachdienst Bauen und Umwelt, Sachgebiet Wasser- und Bodenschutz, abzustimmen. Rechtsgrundlagen Dieser Bebauungsplan wird aufgestellt auf Grundlage von: Baugesetzbuch (BauGB) Baunutzungsverordnung (BauNVO) Planzeichenverordnung (PlanzV) Hessische Bauordnung (HBO) Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) Hessisches Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz (HAGBNatSchG) Hessisches Straßengesetz (HStrG) In der zum Zeitpunkt der öffentlichen Auslegung gültigen Fassung. LEGENDE Straße (Bestand) LEGENDE Straße (Planung) Trigonometrischer Punkt Polygonpunkt Höhenfestpunkt Grenzpunkt Mauer Zaun Hecke nicht abgemarkter Grenzpunkt abgemarkter Grenzpunkt Schacht Kilometerstein Fahrbahn Gehweg/ Bankett Gehweg Unterflurhydrant Straßenablauf Leitpfosten Straßenrand abweisende Schutzeinrichtung Zufahrt (Kfz) Schaltkasten Gasschieber Mast Laterne Oberflurhydrant Wasserschieber Zugang (Personen) Zuf. Zug. Straßenablauf Hoch-, Rund-, Tiefbordstein HB/RB/TB Lampe Bordsteinabsenkung im Bereich von Zufahrten MI

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Tiefgarage

Eisenbahn

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Straße

Ôrtsplan Eichenzell o. M.

GEMEINDE EICHENZELLSchlossgasse 436124 Eichenzell

Tel.: 06659 / 9 79 - 0Fax: 06659 / 9 79 - [email protected]

Maßstab: 1 / 500

Planungsstand: Entwurf erneute Offenlegung Dezember 2018

RENATE BECKER, DIPL. ING.Architektin - Stadtplanerin

Höhenweg 34, 36041 FuldaT. +49 661 20 60 22 90 ; F. +49 661 20 60 22 91M. [email protected]

Landwehr 1136100 PetersbergTl. 0661 - 6 90 92M.: [email protected]

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 28, Ortsteil Eichenzell, „Fuldaer Straße / Im Streich“

Gemeinde Eichenzell Ortsteil Eichenzell

St

St

St

St

St

Verfahrensvermerke

1. Aufstellungsbeschluss Die Aufstellung de s Bebauungsplanes Nr. 28, Ortsteil Eichenzell, „Fuldaer Straße/Im Streich“ wurde von der Gemeindevertretung am 25.01.2018 gefasst. Der Aufstellungsbeschluss wurde am 13.06.2018 ortsüblich bekannt gegeben. Änderung des Aufstellungsbeschlusses zur Durchführung des Verfahrens im Regel -verfahren am 27.11.2018. Der geänderte Aufstellungsbeschluss wurde am __.__.2019 ortsüblich bekannt gemacht.

2. Öffentlichkeitsbeteiligung

Der Termin der Beteiligung der Öffentlichkeit wurde am 13.06.2018 bekannt gegeben. Die Beteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB erfolgte in dem Zeitraum vom 21.06.2018 bis einschließlich 23.07.2018.

Der Planentwurf mit Begründung hat in der Zeit vom __.__.2019 bis einschl. __.__.2019 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegen. Die erneute öffentliche Ausleg ung der Änderung des Bebauungsplanes wurde am __.__. 2019 bekannt gegeben.

3. Beteiligung der Behörden

Die Beteiligung der Behörd en und der sonstigen Träger öffen tlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB erfolgte mit dem Schreiben vom 19.06.2018 Die erneute Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB erfolgte mit dem Schreiben vom 2019

4. Satzungsbeschluss

Die Gemeindevertretung hat am den Bebauungsplan Nr. 28, Ortsteil Eichenzell, „Fuldaer Straße/Im Streich“ mit Begründung gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen. Eichenzell, den ………………… Gemeindevorstand der Gemeinde Eichenzell ...................................

Dieter Kolb (Bürgermeister)

5. Rechtskraft

Der Beschluss wurde am ……………… ortsüblich bekanntgemacht. Die Bekanntmachung enthielt die Angaben über Zeit und Ort der Einsichtnahme in den Bebauungsplan. Mit dieser Bekanntmachung trat der Bebauungsplan Nr. 28, Ortsteil Eichenzell, „Fuldaer Straße/Im Streich“ in Kraft. Eichenzell, den ………………… Gemeindevorstand der Gemeinde Eichenzell ...................................

Dieter Kolb (Bürgermeister)

MI

Planzeichenerklärung

1. Art der baulichen Nutzung

2. Maß der baulichen Nutzung

Ermächtigung

§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB§§ 1 bis 11 BauNVO

Höhe der bauliche Anlagen als Höchstmaß

§ 9 Abs. 1 Nr. 11 und Abs. 6 BauGB

Private Grünflächen § 9 Abs. 1 Nr. 15 u. Abs. 6 BauGB

Bindungen für Bepflanz-ungen und die Erhaltung von Bäumen

§ 9 Abs. 1 Nr. 25b u. Abs. 6 BauGB

Zu erhaltende Bäume

Anzupflanzende Sträucher

Sonstige Planzeichen§ 1 Abs. 4, § 16 Abs. 5 BauNVO

§ 9 Abs. 7 BauGB

Abgrenzung unterschiedlicher Nutzungen

Grenze des räumlichen Geltungsbereichs

StellplätzeSt

3. Verkehrsflächen

vorh. Flurgrenze mit Flurnummer

vorh. Gebäude mit Hausnummern

vorh. Topographie, z.B. Fahrbahnbegrenzungen und Böschungen

vorh. Flurstückgrenze mit Flurstücksnummer16 2

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Erklärung der Kartengrundlage am Beispiel

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vorh. Höhenlinien mit Höhenzahl in "m ü.NN"

vorh. Gebäude mit Hausnummern

vorh. Topographie, z.B. Fahrbahnbegrenzungen und Böschungen

vorh. Flurstückgrenze mit Flurstücksnummer16 2 17

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Fl.4

Fl.3

Erklärung der Kartengrundlage am Beispiel

28

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vorh. Flurgrenze mit Flurnummer

265,00

Mischgebiet(§ 6 BauNVO)

§ 9 (1) Nr. 1 BauGB, § 16 BauNVO

z.B. OK max = ...m

Öffentliche Verkehrsfläche

Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmungprivate Zufahrten, Fläche für Restewertstoffe,Fahrräder

Nachrichtliche Übernahmen und Hinweise

Kartegrundlage Topographie

Die in der Kartengrundlage dargestellte Topographie ist nur Darstellung des

Bestandes und keine Festsetzung

Bodendenkmäler

Bei Erdarbeiten können jederzeit Bodendenkmäler wir Mauern, Steinsetzungen,

Bodenverfärbungen und andere Funde, z. B. Scherben, Steingeräte, Skelettreste

entdeckt werden. Diesen sind nach § 20 Denkmalschutzgesetz (DSchG) unver-

züglich dem Landesamt für Denkmalpflege Hessen oder der Unteren

Denkmalschutzbehörde des Landkreises Fulda zu melden. Funde und Fundstellen

sind in unverändertem Zustand zu erhalten und in geeigneter Weise bis zu einer

Entscheidung zu schützen. Die Anzeigepflicht gemäß § 20 DSchG ist in zu erteilende

Genehmigungen aufzunehmen.

Barrierefreiheit

Bauliche Anlagen und Einrichtungen sowie entsprechende Zuwege müssen für

Behinderte alte Menschen und Kinder zweckentsprechend genutzt und barrierefrei

erreicht werden können.

Dachflächenwassernutzung

Bei der Nutzung von Dachflächenwasser als Brauchwasser bzw. bei der Anlage der

hierfür notwendigen Installationen ist die Trinkwasserverordnung sowie die DIN 1946

und 1988, Teil 4 zu beachten. Für Nichttrinkwasseranlagen besteht Anzeigepflicht

gemäß § 13 Abs. 4 Trinkwasserverordnung. Die ordnungsgemäße Installation bzw.

Bauabnahme des Brauchwassernetzes ist durch eine Abnahmebescheinigung eines

Installationsbetriebes bzw. des örtlichen Wasserversorgungsunternehmens

nachzuweisen.

Drainagen

Drainagen dürfen über die Grundstücksentwässerung nicht an die öffentliche

Schmutz- oder Mischwasserkanäle angeschlossen werden. Wenn keine direkte

Ableitung des Drainagewassers in den Vorfluter möglich ist, müssen zur Sicherung

der Gebäude gegen drückendes Wasser entsprechend bauliche Vorkehrungen

getroffen werden.

Versickerung von Oberflächenwasser

Maßnahmen zur Versickerung von Oberflächenwasser sind mit dem Kreisausschuss

des Kreises Fulda, Fachdienst Bauen und Umwelt, Sachgebiet Wasser- und

Bodenschutz, abzustimmen.

Rechtsgrundlagen

Dieser Bebauungsplan wird aufgestellt auf Grundlage von:

Baugesetzbuch (BauGB)

Baunutzungsverordnung (BauNVO)

Planzeichenverordnung (PlanzV)

Hessische Bauordnung (HBO)

Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG)

Hessisches Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz (HAGBNatSchG)

Hessisches Straßengesetz (HStrG)

In der zum Zeitpunkt der öffentlichen Auslegung gültigen Fassung.

LEGENDE Straße (Bestand)

LEGENDE Straße (Planung)

Trigonometrischer Punkt

Polygonpunkt

Höhenfestpunkt

Grenzpunkt

Mauer

Zaun

Hecke

nicht abgemarkter Grenzpunkt

abgemarkter Grenzpunkt

Schacht

Kilometerstein

Fahrbahn

Gehweg/Bankett

Gehweg

Unterflurhydrant

Straßenablauf

Leitpfosten

Straßenrand

abweisende Schutzeinrichtung

Zufahrt (Kfz)

Schaltkasten

Gasschieber

Mast

Laterne

Oberflurhydrant

Wasserschieber

Zugang (Personen)

Zuf.

Zug.

Straßenablauf

Hoch-, Rund-,TiefbordsteinHB/RB/TB

Lampe

Bordsteinabsenkungim Bereich von Zufahrten

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