e l l e r k r e u z - eichenzell.de · 125 2 3b 121 1 1 1 123 24 44 6 144 8 25 17 133 125 1 fuldaer...
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Straße
Ôrtsplan Eichenzell o. M.
GEMEINDE EICHENZELLSchlossgasse 436124 Eichenzell
Tel.: 06659 / 9 79 - 0Fax: 06659 / 9 79 - [email protected]
Maßstab: 1 / 500
Planungsstand: Entwurf erneute Offenlegung Dezember 2018
RENATE BECKER, DIPL. ING.Architektin - Stadtplanerin
Höhenweg 34, 36041 FuldaT. +49 661 20 60 22 90 ; F. +49 661 20 60 22 91M. [email protected]
Landwehr 1136100 PetersbergTl. 0661 - 6 90 92M.: [email protected]
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 28, Ortsteil Eichenzell, „Fuldaer Straße / Im Streich“
Gemeinde Eichenzell Ortsteil Eichenzell
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Verfahrensvermerke
1. Aufstellungsbeschluss Die Aufstellung de s Bebauungsplanes Nr. 28, Ortsteil Eichenzell, „Fuldaer Straße/Im Streich“ wurde von der Gemeindevertretung am 25.01.2018 gefasst. Der Aufstellungsbeschluss wurde am 13.06.2018 ortsüblich bekannt gegeben. Änderung des Aufstellungsbeschlusses zur Durchführung des Verfahrens im Regel -verfahren am 27.11.2018. Der geänderte Aufstellungsbeschluss wurde am __.__.2019 ortsüblich bekannt gemacht.
2. Öffentlichkeitsbeteiligung
Der Termin der Beteiligung der Öffentlichkeit wurde am 13.06.2018 bekannt gegeben. Die Beteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB erfolgte in dem Zeitraum vom 21.06.2018 bis einschließlich 23.07.2018.
Der Planentwurf mit Begründung hat in der Zeit vom __.__.2019 bis einschl. __.__.2019 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegen. Die erneute öffentliche Ausleg ung der Änderung des Bebauungsplanes wurde am __.__. 2019 bekannt gegeben.
3. Beteiligung der Behörden
Die Beteiligung der Behörd en und der sonstigen Träger öffen tlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB erfolgte mit dem Schreiben vom 19.06.2018 Die erneute Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB erfolgte mit dem Schreiben vom 2019
4. Satzungsbeschluss
Die Gemeindevertretung hat am den Bebauungsplan Nr. 28, Ortsteil Eichenzell, „Fuldaer Straße/Im Streich“ mit Begründung gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen. Eichenzell, den ………………… Gemeindevorstand der Gemeinde Eichenzell ...................................
Dieter Kolb (Bürgermeister)
5. Rechtskraft
Der Beschluss wurde am ……………… ortsüblich bekanntgemacht. Die Bekanntmachung enthielt die Angaben über Zeit und Ort der Einsichtnahme in den Bebauungsplan. Mit dieser Bekanntmachung trat der Bebauungsplan Nr. 28, Ortsteil Eichenzell, „Fuldaer Straße/Im Streich“ in Kraft. Eichenzell, den ………………… Gemeindevorstand der Gemeinde Eichenzell ...................................
Dieter Kolb (Bürgermeister)
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Planzeichenerklärung
1. Art der baulichen Nutzung
2. Maß der baulichen Nutzung
Ermächtigung
§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB§§ 1 bis 11 BauNVO
Höhe der bauliche Anlagen als Höchstmaß
§ 9 Abs. 1 Nr. 11 und Abs. 6 BauGB
Private Grünflächen § 9 Abs. 1 Nr. 15 u. Abs. 6 BauGB
Bindungen für Bepflanz-ungen und die Erhaltung von Bäumen
§ 9 Abs. 1 Nr. 25b u. Abs. 6 BauGB
Zu erhaltende Bäume
Anzupflanzende Sträucher
Sonstige Planzeichen§ 1 Abs. 4, § 16 Abs. 5 BauNVO
§ 9 Abs. 7 BauGB
Abgrenzung unterschiedlicher Nutzungen
Grenze des räumlichen Geltungsbereichs
StellplätzeSt
3. Verkehrsflächen
vorh. Flurgrenze mit Flurnummer
vorh. Gebäude mit Hausnummern
vorh. Topographie, z.B. Fahrbahnbegrenzungen und Böschungen
vorh. Flurstückgrenze mit Flurstücksnummer16 2
17 2
Fl.4Fl.3
Erklärung der Kartengrundlage am Beispiel
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vorh. Höhenlinien mit Höhenzahl in "m ü.NN"
vorh. Gebäude mit Hausnummern
vorh. Topographie, z.B. Fahrbahnbegrenzungen und Böschungen
vorh. Flurstückgrenze mit Flurstücksnummer16 2 17
2
Fl.4
Fl.3
Erklärung der Kartengrundlage am Beispiel
28
26
vorh. Flurgrenze mit Flurnummer
265,00
Mischgebiet(§ 6 BauNVO)
§ 9 (1) Nr. 1 BauGB, § 16 BauNVO
z.B. OK max = ...m
Öffentliche Verkehrsfläche
Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmungprivate Zufahrten, Fläche für Restewertstoffe,Fahrräder
Nachrichtliche Übernahmen und Hinweise
Kartegrundlage Topographie
Die in der Kartengrundlage dargestellte Topographie ist nur Darstellung des
Bestandes und keine Festsetzung
Bodendenkmäler
Bei Erdarbeiten können jederzeit Bodendenkmäler wir Mauern, Steinsetzungen,
Bodenverfärbungen und andere Funde, z. B. Scherben, Steingeräte, Skelettreste
entdeckt werden. Diesen sind nach § 20 Denkmalschutzgesetz (DSchG) unver-
züglich dem Landesamt für Denkmalpflege Hessen oder der Unteren
Denkmalschutzbehörde des Landkreises Fulda zu melden. Funde und Fundstellen
sind in unverändertem Zustand zu erhalten und in geeigneter Weise bis zu einer
Entscheidung zu schützen. Die Anzeigepflicht gemäß § 20 DSchG ist in zu erteilende
Genehmigungen aufzunehmen.
Barrierefreiheit
Bauliche Anlagen und Einrichtungen sowie entsprechende Zuwege müssen für
Behinderte alte Menschen und Kinder zweckentsprechend genutzt und barrierefrei
erreicht werden können.
Dachflächenwassernutzung
Bei der Nutzung von Dachflächenwasser als Brauchwasser bzw. bei der Anlage der
hierfür notwendigen Installationen ist die Trinkwasserverordnung sowie die DIN 1946
und 1988, Teil 4 zu beachten. Für Nichttrinkwasseranlagen besteht Anzeigepflicht
gemäß § 13 Abs. 4 Trinkwasserverordnung. Die ordnungsgemäße Installation bzw.
Bauabnahme des Brauchwassernetzes ist durch eine Abnahmebescheinigung eines
Installationsbetriebes bzw. des örtlichen Wasserversorgungsunternehmens
nachzuweisen.
Drainagen
Drainagen dürfen über die Grundstücksentwässerung nicht an die öffentliche
Schmutz- oder Mischwasserkanäle angeschlossen werden. Wenn keine direkte
Ableitung des Drainagewassers in den Vorfluter möglich ist, müssen zur Sicherung
der Gebäude gegen drückendes Wasser entsprechend bauliche Vorkehrungen
getroffen werden.
Versickerung von Oberflächenwasser
Maßnahmen zur Versickerung von Oberflächenwasser sind mit dem Kreisausschuss
des Kreises Fulda, Fachdienst Bauen und Umwelt, Sachgebiet Wasser- und
Bodenschutz, abzustimmen.
Rechtsgrundlagen
Dieser Bebauungsplan wird aufgestellt auf Grundlage von:
Baugesetzbuch (BauGB)
Baunutzungsverordnung (BauNVO)
Planzeichenverordnung (PlanzV)
Hessische Bauordnung (HBO)
Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG)
Hessisches Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz (HAGBNatSchG)
Hessisches Straßengesetz (HStrG)
In der zum Zeitpunkt der öffentlichen Auslegung gültigen Fassung.
LEGENDE Straße (Bestand)
LEGENDE Straße (Planung)
Trigonometrischer Punkt
Polygonpunkt
Höhenfestpunkt
Grenzpunkt
Mauer
Zaun
Hecke
nicht abgemarkter Grenzpunkt
abgemarkter Grenzpunkt
Schacht
Kilometerstein
Fahrbahn
Gehweg/Bankett
Gehweg
Unterflurhydrant
Straßenablauf
Leitpfosten
Straßenrand
abweisende Schutzeinrichtung
Zufahrt (Kfz)
Schaltkasten
Gasschieber
Mast
Laterne
Oberflurhydrant
Wasserschieber
Zugang (Personen)
Zuf.
Zug.
Straßenablauf
Hoch-, Rund-,TiefbordsteinHB/RB/TB
Lampe
Bordsteinabsenkungim Bereich von Zufahrten
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