Menschenrechtsarbeit
Seminar: Zwischen Partizipation und Diskriminierung - Migration und Integration
im nationalen und internationalen Vergleich (Volker Kaufmann)
1. Entstehung der Menschenrechte
John Locke Voltaire
(François Marie Arouet)
Montesquieu (Charles de Secondat)
Jean-Jacques Rousseau
Immanuel Kant
Johann Gottlieb Fichte
1. Entstehung der Menschenrechte
Magna Charta libertatum
1215
1789
Déclaration des droits de
l'homme et du citoyen
United States Constitution
1789
Bayern/Baden 1818
Württemberg
1819
Kurhessen / Kursachsen
1831
Verfassung des Deutschen
Reiches
1871
1919
Verfassung der Weimarer Republik
1949
Grundgesetzt für die BRD
GG Art. 1, Abs. 3 -Gesetzgebung -Vollziehende Gewalt -Rechtssprechung +++++++++++++++++ Grundrechte -allg. Menschenrechte -politische Rechte des deutschen Bürgers
1. Entstehung der Menschenrechte
Internationales Recht
=
Souveränität der Einzelstaaten
Sklavereiverbot des Wiener Kongresses
1815
1899 / 1907
Haager Friedens-konferenzen,
Aktivitäten des Völkerbundes
Nürnberger Prozesse
1945-1949
1. Entstehung der Menschenrechte
1948
Universal Declaration of Human Rights
&
UNHCHR
Genfer Konvention
1949/51
1966
Pakte über wirtschaftliche,
soziale, kulturelle, bürgerliche und
politische Rechte (treten 1976 in Kraft)
International Criminal Court Statute / Rome
Statute
1998
Freiheitsrechte Politische Rechte Gleichheitsrechte in -Wirtschaft -Gesellschaft -Kultur
International Criminal Court mit Sitz in Den Haag (Niederlande)
1. Entstehung der Menschenrechte
1950
Europäische Menschenrechts-
konvention (EMRK) -Europarat
unterzeichnet,
Zusatzprotokolle
Europäischer Gerichtshof für
Menschenrechte (EGMR) in Straßburg
1959
1961
Europäische Sozialcharta
(ergänzt MRK im soz. Bereich)
seit 1965 in BRD
Konferenz für Sicherheit und
Zusammenarbeit in Europa (KSZE,
Helsinki)
1975
2. Allgemeine Erklärung der Menschenrechte
Da die Anerkennung der allen Mitgliedern der menschlichen Familie innewohnenden Würde und ihrer gleichen und unveräußerlichen Rechte die Grundlage der Freiheit, der Gerechtigkeit und des Friedens in der Welt bildet,
da Verkennung und Mißachtung der Menschenrechte zu Akten der Barbarei führten, die das Gewissen der Menschheit tief verletzt haben, und da die Schaffung einer Welt, in der den Menschen, frei von Furcht und Not, Rede- und Glaubensfreiheit zuteil wird, als das höchste Bestreben der Menschheit verkündet worden ist,
da es wesentlich ist, die Menschenrechte durch die Herrschaft des Rechtes zu schützen, damit der Mensch nicht zum Aufstand gegen Tyrannei und Unterdrückung als letztem Mittel gezwungen wird,
da es wesentlich ist, die Entwicklung freundschaftlicher Beziehungen zwischen den
Nationen zu fördern,
da die Völker der Vereinten Nationen in der Satzung ihren Glauben an die grundlegenden Menschenrechte, an die Würde und den Wert der menschlichen Person und an die Gleichberechtigung von Mann und Frau erneut bekräftigt und beschlossen haben, den sozialen Fortschritt und bessere Lebensbedingungen bei größerer Freiheit zu fördern,
2. Allgemeine Erklärung der Menschenrechte
da die Mitgliedstaaten sich verpflichtet haben, in Zusammenarbeit mit den Vereinten Nationen die allgemeine Achtung und Verwirklichung der Menschenrechte und Grundfreiheiten durchzusetzen,
da eine gemeinsame Auffassung über diese Rechte und Freiheiten von größter Wichtigkeit für die volle Erfüllung dieser Verpflichtung ist, proklamiert die Generalversammlung
diese Allgemeine Erklärung der Menschenrechte als das von allen Völkern und Nationen zu erreichende gemeinsame Ideal, damit jeder einzelne und alle Organe der Gesellschaft sich diese Erklärung stets gegenwärtig halten und sich bemühen, durch Unterricht und Erziehung die Achtung dieser Rechte und Freiheiten zu fördern und durch fortschreitende Maßnahmen im nationalen und internationalen Bereich ihre allgemeine und tatsächliche Anerkennung und Verwirklichung bei der Bevölkerung sowohl der Mitgliedstaaten wie der ihrer Oberhoheit unterstehenden Gebiete zu gewährleisten.
2. Allgemeine Erklärung der Menschenrechte
Art. 1: Freiheit, Gleichheit,
Brüderlichkeit
Art. 2: Verbot der Diskriminierung
Art. 3: Recht auf Leben und Freiheit
Art. 4: Verbot der Sklaverei
Art. 5: Verbot der Folter Art. 6: Anerkennung als
Rechtsperson
Art. 7: Gleichheit vor dem Gesetz
Art. 8: Anspruch auf Rechtsschutz
Art. 9: Schutz vor Verhaftung und
Ausweisung
Art. 10: Anspruch auf faires Gerichtsverfahren
Art. 11: Unschuldsvermutung
Art. 12: Freiheitssphäre des Einzelnen
Art. 13: Freizügigkeit und Auswanderungsfreiheit
Art. 14: Asylrecht Art. 15: Recht auf
Staatsangehörigkeit Art. 16: Eheschließung,
Familie Art. 17: Recht auf
Eigentum
Art. 18: Gedanken-, Gewissens-,
Religionsfreiheit
Art. 19: Meinungs- und Informationsfreiheit
Art. 20: Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit
Art. 21: Allgemeines und gleiches Wahlrecht
Art. 22: Recht auf soziale Sicherheit
Art. 23: Recht auf Arbeit, gleichen Lohn
Art. 24: Recht auf Erholung und Freizeit
Art. 25: Recht auf Wohlfahrt
Art. 26: Recht auf Bildung
Art. 27: Freiheit des Kulturlebens
Art. 28: Soziale und internationale Ordnung
Art. 29: Grundpflichten Art. 30: Auslegungsregel
3. Menschenrechtspolitik
3.1 Menschenrechtsschutz der Vereinten Nationen
3.2 Menschenrechtsschutz in Europa
Europarat Europäische Union
Dokumente: • Charta der UN (1945): Kapitel 1, Artikel 1, Nr.3 „Die Vereinten Nationen setzen sich folgende Ziele:
eine internationale Zusammenarbeit herbeizuführen, um internationale Probleme wirtschaftlicher, sozialer, kultureller und humanitärer Art zu lösen und die Achtung vor den Menschenrechten und Grundfreiheiten für alle ohne Unterschied der Rasse, des Geschlechts, der Sprache oder der Religion zu fördern und zu festigen“
3.1 Menschenrechtsschutz der Vereinten Nationen
Organigramm der UN
• Menschenrechtsrat Generalversammlung
• Friedenssicherungseinsätze von politische Missionen
Sicherheitsrat
Wirtschafts- und Sozialrat
• Hohe/r Kommissar/in für Menschenrechte Sekretariat
Internationaler Gerichtshof
Hauptorgane Nebenorgane
3.1.1 UN- Menschenrechtsrat
• Bestehend aus 47 Regierungsdelegierten
• Sitz in Genf
• Staaten überprüfen und unterstützen
– Entsenden von Berichterstattern
– Universal Periodic Review-Prozess
• Mitglieder des Rats fraglich
• Politische Interessen werden vertreten
Allgemein:
Aufgaben/Intervention:
Kritik:
3.1.2 UN- Sicherheitsrat
• 15 Mitglieder, davon 5 ständige
• Sitz New York
• Schutz der Menschenrechte in Kriegen und bewaffneten Konflikten
1.Friedliche Maßnahmen
2. Militärische Maßnahme
Allgemein:
Aufgaben/Intervention:
3.1.3 Hohe/r Kommissar/in für Menschenrechte
• Offizielle Vertreter/in für Menschenrechte
• Sitz in New York
• Navanethem Pillay
• Koordination
• Beratung
• Initiativrecht
• Keine Sanktionsmöglichkeit
Allgemein:
Aufgaben/Intervention:
3.1.4 Internationaler Strafgerichtshof
• Sitz in Den Haag
• 15 Richter
• Strafverfolgung schwerster Menschenrechtsverletzungen: Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Völkermord, Kriegsverbrechen, Verbrechen der Aggression
• Ohne Ratifizierung keine Gerichtsbarkeit
Allgemein:
Aufgaben/Intervention:
Kritik:
Dokumente: • Europäische Menschenrechtskonvention
(1950)
• Europäische Sozialcharta (1961)
3.2.1 Europarat
3.2 Menschenrechtsschutz in Europa
3.2.1 Europarat Ministerkomitee
Generalsekretär
Menschenrechtskommissar
Parlamentarische Versammlung
Europäische Gerichtshof für Menschenrechte
Kongress der Gemeinde und Regionen
Konferenz der INGOs
Menschenrechtskommissar
• Nils Muižnieks
• Wahl durch Parlamentarische Versammlung
• Menschenrechtserziehung
• Unterstützung durch Ratschläge und Auskünfte
• Benennung von Mängeln in der Praxis
• Keine Sanktionsmacht, Umsetzung durch Ministerkomittee
Allgemein:
Aufgaben/Intervention:
Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte
• 47 unabhängige Richter (aus jeder Vertragspartei)
• Sitz in Straßburg
• Strafverfolgung bei Verstoß gegen europäische Menschenrechtskonvention
• Individualbeschwerden und Staatenbeschwerden
• Umsetzung der Urteile durch Ministerkomitee
Allgemein:
Aufgaben/Intervention:
Europäische Union
• Vertrag über die EU (1992)
• Erklärung des Europäischen Parlaments über Grundrechte und Grundfreiheiten (1989)
• Charta der Grundrechte der Europäischen Union (2000)
Dokumente:
Europäische Union
• Europäische Wirtschaftsgemeinschaft
• Anklage von Menschenrechtsverletzungen
• Gewährleistung Demokratischer Wahlen
• Abkommen mit Drittstaaten
• Waffenexport
• Asylpolitik
Allgemein:
Aufgaben/Intervention:
Kritik:
4.1 Gründe und Ziele der Menschenrechtsarbeit
Gründe: • Unterstützung bei der Umsetzung der Konvention • viele Staaten halten sich nicht an die Konvention • viele Menschenrechtsverletzungen • Unterstützung von NGOs nötig, um auf Missstände
aufmerksam zu machen Ziele: • Universalität dieser Rechte durchsetzen • Vorraussetzung für Frieden und Stabilität • Schützen der Menschenwürde + freie Entfaltung
4.2 Prinzipien der Menschenrechtsarbeit
1. Universalität 2. Globale Arbeit 3. Fokus auf lokale, nationale, regionale und internationale
Arbeit 4. Sammlung und Verbreitung von Informationen über Verstöße 5. Unterstützung der Opfer von Menschenrechtsverletzungen 6. Rechenschaft sichern und Straflosigkeit beenden 7. Unterstützung einer besseren Regierungsführung und
Regierungspolitik 8. Beitrag zur Umsetzung der Menschenrechtsabkommen 9. Menschenrechtsbildung und -vermittlung
4.3 Menschenrechtler ist/ sind…
… Jede/r Person und Gruppe, die sich für Menschenrechte einsetzt
... Können auch Regierungsvertreter, Beamte oder Mitglieder des privaten Sektors sein,…
… Personen verschiedener Rasse, Hautfarbe, Geschlecht, Sprache, Religion, politischer oder sonstiger Anschauung, nationaler oder sozialer Herkunft, Vermögen, Geburt oder sonstigem Stand
… Zwischenstaatliche Organisiationen in Metropolen, genauso wie Einzelpersonen in ihrer Gemeinde
… sind staatliche Organisationen und NGOs
Kriterien für Menschenrechtler
1. Universalität der Menschenrechte muss akzeptiert werden
2. Who is right and who is wrong—does it make a difference?
3. Friedliche Aktionen
4.4 Nichtregierungsorganisationen (NGOs)
Allgemeines:
• Nichtstaatliche Organisation
• unabhängig von Staat und Regierung
• Gemeinwohl
• Tätigkeitsebenen: international, national und lokal
• keine finanziellen Interessen, handeln nicht gewinnorientiert
Finanzierung:
• Mitgliedsbeiträge/ Spenden
Förderung aus staatlichen Mitteln: z.B. Oxfam
Umwelt und Natur Soziale Gerechtigkeit
Menschenrechte
Rechte für Lesben Bildung ohne Rassismus
Drei Ansätze, um auf die politische Agenda Einfluss zu nehmen:
1. Lobbyismus
2. Teilnahme an Verhandlungen , bei denen es um die Entwicklung globaler Standards und Normen geht
3. NGOs als Dienstleister und Experten
Konsultativstatus beim Wirtschafts- und Sozialrat (ECOSOC)
• Artikel 71 der UNO-Charta:
„Der Wirtschafts- und Sozialrat kann geeignete Abmachungen zwecks Konsultation mit nichtstaatlichen Organisationen treffen, die sich mit Angelegenheiten seiner Zuständigkeit befassen. Solche Abmachungen können mit internationalen Organisationen und, soweit angebracht, nach Konsultation des betreffenden Mitglieds der Vereinten Nationen auch mit nationalen Organisationen getroffen werden.“
“Allgemeiner Status“
“Besonderer Konsultativstatus“
“Listenstatus“
Nichtregierungsorganisationen (NGOs) und die Vereinten Nationen
Assoziierung mit der UNO-Hauptabteilung Presse und Information (DPI) • Viele NGOs sind mit der UNO-Hauptabteilung Presse und Information
(DPI) assoziiert • DPI hilft diesen NGOs, Zugang zu Informationen über die vielfältigen
Arbeitsbereiche der Vereinten Nationen zu bekommen und der Bevölkerung somit ein besseres Verständnis der Aufgaben und Ziele der Weltorganisation zu ermöglichen.
breites oder fachspezifisches Publikum wie Pädagogen, Vertreter der Medien, politische Entscheidungsträger und die Wirtschaft soll erreicht werden
Informationsprogramme über UNO-Aktivitäten sollen wirkungsvoll verbreitet werden (Veröffentlichung von Nachrichten, Verlautbarungen und Broschüren, Organisation von Konferenzen, Seminare und Runden Tischen, Zusammenarbeit mit den verschiedenen Medien)
Wer ist AI?
• Die größte Menschenrechtsbewegung der Welt
• mehr als drei Millionen Menschen weltweit unterstützen AI
• aktiv in über 150 Ländern
• mehr als 120.000 Unterstützer bundesweit
• rund 640 lokale Gruppen (Jugend-, Länder- und
Themenkoordinationsgruppen) in Deutschland
Grundlagen der Arbeit
• Allgemeine Erklärung der Menschenrechte
Art. 1: Freiheit, Gleichheit,
Brüderlichkeit
Art. 2: Verbot der Diskriminierung
Art. 3: Recht auf Leben und Freiheit
Art. 4: Verbot der Sklaverei
Art. 5: Verbot der Folter Art. 6: Anerkennung als
Rechtsperson
Art. 7: Gleichheit vor dem Gesetz
Art. 8: Anspruch auf Rechtsschutz
Art. 9: Schutz vor Verhaftung und
Ausweisung
Art. 10: Anspruch auf faires Gerichtsverfahren
Art. 11: Unschuldsvermutung
Art. 12: Freiheitssphäre des Einzelnen
Art. 13: Freizügigkeit und Auswanderungsfreiheit
Art. 14: Asylrecht Art. 15: Recht auf
Staatsangehörigkeit Art. 16: Eheschließung,
Familie Art. 17: Recht auf
Eigentum
Art. 18: Gedanken-, Gewissens-,
Religionsfreiheit
Art. 19: Meinungs- und Informationsfreiheit
Art. 20: Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit
Art. 21: Allgemeines und gleiches Wahlrecht
Art. 22: Recht auf soziale Sicherheit
Art. 23: Recht auf Arbeit, gleichen Lohn
Art. 24: Recht auf Erholung und Freizeit
Art. 25: Recht auf Wohlfahrt
Art. 26: Recht auf Bildung
Art. 27: Freiheit des Kulturlebens
Art. 28: Soziale und internationale Ordnung
Art. 29: Grundpflichten Art. 30: Auslegungsregel
Entstehung von AI • 28. Mai 1961 über die Festnahme von zwei Studenten in Portugal • Britische Rechtsanwalt Peter Benenson veröffentlicht einen Artikel in der
Wochenzeitung „Observer“ und ruft dazu auf mit Appellschreiben öffentlich Druck auf Regierungen auszuüben und die Freilassung politischer Gefangener zu fordern.
Große Ressonanz Juli 1961: die auf ursprünglich ein Jahr angelegte internationale Kampagne
soll in eine Organisation umgewandelt werden September 1962 der Name „Amnesty International“ wird festgelegt.
Die Arbeit von AI
• Öffentlichkeitsarbeit
• Petitionen (Urgent Action)
• Netzwerke aufbauen
Ländergruppen
Researcher Campaigner
Öffentlichkeitsarbeit
Themengruppen
Lobbyarbeit
Netzwerkarbeit
4.5.1 Konkreter Fall
REZA SHAHABI
Aktionen:
1. Appellbriefe
2. Solidaritätsbriefe
3. Zielgruppenaktionen
4. Öffentlichkeitsarbeit
5. Diskussion
• Können die MR als universell betrachtet werden?
• In wieweit ist die soziale Arbeit eine Menschenrechtsprofession?
Literaturverzeichnis • Das Europäische Parlament (2012). 2012. Aufl. Luxemburg: Amt für Veröff. der Europ. Union. • Frech, Siegfried (Hg.) (2005): Menschenrechte. Schwalbach/Ts: Wochenschau Verl. • Simma, Bruno (Hg.) (1998): Menschenrechte. Ihr internationaler Schutz; Menschenrechtspakte der Vereinten
Nationen, Europäische Menschenrechtskonvention, Europäische Sozialcharta, EU-Grundrechtecharta, Amerikanische Menschenrechtskonvention, Afrikanische Menschenrechtskonvention, Arabische Charta der Menschenrechte, Übereinkommen gegen Frauen- und Rassendiskriminierung, über Minderheitenschutz, gegen Folter und Todesstrafe, über die Rechte des Kindes und Menschen mit Behinderung, Sklaverei und Zwangsarbeit, die Rechtsstellung der Flüchtlinge und Staatenlosen, Erklärung zur Genomforschung, Europäische Datenschutzkonvention, Statuten des Internationalen Strafgerichtshofs sowie der Strafgerichte für Jugoslawien und Ruanda, des Hohen Kommissars für Menschenrechte und des Menschenrechtsrats, Verfahrensordnungen; Textausgabe = Diskriminierung Internationale Strafgerichte. 4., neubearb. Aufl., Stand 1. Juli 1998. München: Dt. Taschenbuch-Verl. [u.a.].
• Bundeszentrale für politische Bildung (1995): Menschenrechte, Dokumente und Deklarationen. Bonn. • Pulte, Peter (1976): Menschenrechte. Texte internationaler Abkommen, Pakte u. Konventionen. 2. Aufl. Leverkusen:
Heggen. • http://www.unric.org/de/aufbau-der-uno, 26.11.12 • http://www.unric.org/de/charta, 26.11.12 • http://www.humanrights.ch/de/Instrumente/UNO-Organe/index.html, 26.11.12 • http://www.tagesschau.de/ausland/menschenrechtsrat116.html, 26.11.12 • http://www.bpb.de/apuz/30864/der-un-menschenrechtsrat-neue-kraft-fuer-den-menschenrechtsschutz?p=all,
26.11.12 • http://www.humanrights.ch/de/Instrumente/UNO/Sicherheitsrat/Zwangsmassnahmen/index.html, 26.11.12 • http://www.ohchr.org/EN/AboutUs/Pages/WhoWeAre.aspx, 26.11.12 • http://www.ohchr.org/EN/AboutUs/Pages/HighCommissioner.aspx, 26.11.12 • http://www.unis.unvienna.org/pdf/This_is_the_UN_2008g.pdf, 26.11.12 • http://www.humanrights.ch/de/Instrumente/Strafgerichte/Strafgerichtshof/index.html, 26.11.12 • http://www.humanrights.ch/de/Instrumente/Europarats-Organe/Menschenrechtskommissar/index.html, 26.11.12 • http://www.humanrights.ch/de/Instrumente/Europa/EU/index.html, 26.11.12