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Absender
Konzeption der Regionalen Bildungs- und Beratungszentren (ReBBZ)
zur Unterstützung der inklusiven Bildung an Hamburgs Schulen
Vorstellung des ReBBZ Winterhude
RBK für die Regionen Winterhude / Uhlenhorst /
Hohenfelde am 19.03. 2013
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Unterstützung der inklusiven Bildung an Hamburgs Schulen
Neustrukturierung der schulbegleitenden Beratungsarbeit und der sonderpädagogischen Unterstützung für die Förderschwerpunkte Lernen, Sprache sowie emotionale und soziale Entwicklung (LSE)
Sicherstellung des schulischen Angebots für Kinder und Jugendliche mit Förderbedarf LSE, deren Sorgeberechtigte die Bildung und Erziehung innerhalb einer Sonderschule wünschen
Kooperation der speziellen Sonderschulen mit den allgemeinen Schulen und mit den ReBBZ
2
• 14 REBUS
• 19 Förderschulen
• 6 Sprachheilschulen
13 Regionale Bildungs- und Beratungszentren
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• ReBBZ Winterhude
• Sprachheilschule Eschenweg
• Förderschule Brucknerstraße
• REBUS Barmbek – Winterhude
• ReBBZ Nord:
• Förderschule Robert-Koch
• REBUS- Nord
Nord
• ReBBZ Mitte
• Förderschule Pröbenweg
• Außenstelle Heinrich-Wolgast-Schule der Sprachheilschule Reinbeker Redder
• REBUS -Mitte
Mitte
Beispiel für die Zusammenführung zu ReBBZ in einem Bezirk
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Leitungsstruktur der ReBBZ
4
Gesamtleitung des ReBBZ
Leitung des Beratungsteils
Leitung des Bildungsteils
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Aufgabenfelder der ReBBZ
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Beratung für Schulen, Schülerinnen und Schüler sowie Sorgeberechtigte in allen allgemeinen Fragen der Bildung und Erziehung
• Beratung und Krisenintervention für Schülerinnen und Schüler aller Schulformen, ihre Eltern und Lehrkräfte
• Beratung von Schulen, Eltern, Schülerinnen und Schülern im Hinblick auf sonderpädagogische Diagnostik und Förderung, Entwicklung von Förderplänen, Methodik und Didaktik, Bildungswege, unterstützende Hilfen, Hilfsmittel und therapeutische Angebote
Aufgaben des Beratungsbereichs
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Unterstützung für Kindertageseinrichtungen, Grundschulen, Stadtteilschulen und Gymnasien
• Unterstützung für Schülerinnen und Schüler sowie ihre Sorgeberechtigten in speziellen Fragen zur inklusiven Bildung und sonderpädagogischen Unterstützung
• Erstellung von ressourcenauslösenden Feststellungsgutachten für Schülerinnen und Schüler mit speziellen Förderbedarfen sowie für Schülerinnen und Schüler mit Förderbedarf LSE an Gymnasien, Schulen in freier Trägerschaft und im stationären Teil eines ReBBZ
• Fachkonferenzen in den allgemeinen Schulen zur Unterstützung der Entwicklung eines integrierten Förderkonzepts und zur Weiterentwicklung sonderpädagogischer Kompetenz
Aufgaben beider Bereiche
7
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Beschulung
• Beschulung für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf in den Bereichen Sprache und Lernen möglicherweise in Kombination mit Förderbedarf in der emotionalen und sozialen Entwicklung auf Wunsch der Sorgeberechtigten
• Weiterentwicklung der Arbeit der Förder- und Sprachheilschulen
Aufgaben des Bildungsbereichs
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Temporäre Lerngruppen
• Temporäre Bildung und Erziehung zur Stabilisierung für Schülerinnen und Schüler, die vorübergehend nicht in normal großen inklusiven Lerngruppen lernen können und bei denen die Sorgeberechtigten zeitlich befristet eine individuelle Unterstützung befürworten
• Verbleib der Schülerinnen und Schüler in der gewählten Schulform, in der Regel in ihrer Stammschule
• Einrichtung dieser Angebote ausschließlich in Kooperation mit der Jugendhilfe
Gemeinsame Aufgaben der Bereiche
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Zuständigkeiten Schulaufsicht ReBBZ
Leitung der Schulaufsicht über die ReBBZ im Referat Inklusion
Schulaufsicht über die ReBBZ in den Bezirken
10
Birgit Schaefer
• Altona
• Harburg
• HH-Nord
Michaela Peponis
• Bergedorf
• Eimsbüttel
• HH-Mitte
Martin Gustorff
• Wandsbek
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Grundlagen
UN-Konvention HmbSG §3, § 12
Konzeption der inklusiven Bildung an Hamburgs Schulen in der
Senatsdrucksache (Drs. Nr. 20/3641)
Organisatorische Zusammenführung der Schulen und REBUS zu einer
neuen Institution (Organisationsverfügung) rückwirkend zum 1.11.2012
Kammervorlage 2012 - AO-SF
Handreichung Inklusion und sonderpädagogische Förderung (31.10.12)
HmbGVBl. Nr.1 vom 04.01.2013
11
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Leitung: Tina Reiche Schulstandorte des ReBBZ Winterhude: • Standort Eschenweg Fuhlsbüttel Klassen: VSK – JüL 1/2, 3-6 11 Klassen, 146 SuS 21 SonderpädagogInnen, 1 Sozialpädagogin • Standort Brucknerstraße Barmbek Klassen: 8 – 10; Kompassklassen 7 Klassen, 100 SuS 13 SonderpädagogInnen, 1/3 Sozialpädagogin
Vorstellung des Bildungsbereiches
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Beschulung für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf in den Bereichen Sprache und Lernen möglicherweise in Kombination mit Förderbedarf in der emotionalen und sozialen Entwicklung auf Wunsch der Sorgeberechtigten
Elternwahlrecht gemäß HmbSG
Fortsetzung und Weiterentwicklung der
Arbeit der Förder- und Sprachheilschulen
Aufgaben des Bildungsbereichs
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Sonderpädagogischer Förderbedarf im Schwerpunkt Sprache besteht, wenn …
• erheblicher Unterstützungsbedarf beim Aufbau und der
Nutzung sprachlicher Handlungskompetenz festgestellt wird, und diesem… • durch individuelle unterrichtliche Unterstützung oder zeitlich
begrenzte Sprachfördermaßnahmen nicht hinreichend entsprochen werden kann.
Der sprachliche Förderbedarf kann sich überschneiden mit
Förderbedarf in anderen Entwicklungs- und Lernbereichen. Die sonderpäd. Förderung muss rechtzeitig einsetzen, denn in der Schule ist Sprache nicht nur ein herausragender Lerngegenstand, sondern schulisches Lernen ist vor allem sprachlich vermitteltes Lernen. Sprache ist nötig, um erfolgreich Teilhaben zu können.
Im Alter von 4-5 Jahren sind die „Meilensteine der Sprachentwicklung“ auf
allen sprachstrukturellen Ebenen normalerweise erworben.
Sonderpädagogischer Förderbedarf im Förderschwerpunkt Sprache
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Sprachentwicklung (-sstörungen)
Leitsymptome – sprachstrukturelle Ebenen: Störungen der Aussprache
(Sprachwahrnehmung und –produktion)
Störungen der Wort- und Bedeutungsebene (Wortschatz, Sprachverständnis, Bedeutungsentwicklung- und Begriffsbildung, Sprachlernstrategien)
Störungen der grammatischen Ebene (Satzbildung, Formveränderungen)
Ebene der Kommunikation/Pragmatik und Interaktion (Sprachhandeln); Redefähigkeit, Redefluss; „late talker“
Neurologisch oder organisch bedingte Sprach- und Sprechstörungen (Aphasien, Apraxien, LKGS-Spalten, Stimmstörungen)
Schriftspracherwerb (LRS) ca. 10% der deutschsprachigen Kinder und ca. 30% der Kinder mit
Migrationshintergrund weisen keine normale Sprachentwicklung auf( Bielefelder Studie/H. Grimm, 2003)
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Sonderpädagogischer Förderbedarf im Förderschwerpunkt Lernen
Sonderpädagogischer Förderbedarf im Bereich Lernen besteht, wenn bei einer Schülerin oder einem Schüler… erheblicher Unterstützungsbedarf beim Aufbau eines für das
schulische Lernen angemessenen Lern-Leistungsverhaltens sowie beim Erwerb grundlegender kognitiver Strukturen festgestellt wird.
…die Beeinträchtigung des Lernens schwerwiegend, umfänglich und
langandauernd ist. …wenn ein deutlicher Intelligenzrückstand festzustellen ist und daher
den Lernanforderungen nicht entsprochen werden kann. Lernbehinderungen führen häufig zu auffälligem Verhalten oder zu Vermeidungsstrategien. Die Feststellung erfolgt entweder prozessdiagnostisch im Rahmen einer diagnosegeleiteten Förderplanerstellung in der Allg. Schule oder durch ein sonderpädagogisches Gutachten, wenn die Beschulung im ReBBZ gewünscht wird.
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Mögliche Ursachen von Lernbehinderung
• Organisch/neurologisch (angeborene, genetische Faktoren oder erworbene hirnorganische Schädigungen)
• Psychosoziale Ursachen (ungünstige soz. Bedingungen wie Vernachlässigung, Anregungsarmut, Sozialisationsmängel)
• Individuell-psychologische Beeinträchtigungen im Säuglings- und Kleinkindalter (wenig emot. Zuwendung, Mangelernährung, fehlende Anreize = allg. Entwicklungsverzögerung)
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Schulische Angebote
• Beratung-umfassende Diagnostik- Beschulung durch SonderpädagogInnen
• Ganztägige Angebote (GBS und GTS) • Ganzheitliche, durchgehende sonderpädagogische
Förderung von der VSK – 10. Klasse (1. Bildungsabschluss)
• Förderdiagnostik und kooperative Förderplanarbeit • Frühförderung, additive Sprach- und Lernförderung • Therapieintegrativer Unterricht • Individualisierung und Kompetenzorientierung des
Unterrichts in kleineren Lerngruppen • Zielgleiche und zieldifferente Förderung • Fächer- und jahrgangsübergreifendes Lernen
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Schulische Angebote
• Präventionskonzepte (z.B. Soziales Lernen, Trainingsprogramme)
• Sozialtrainings (Cool-in-School) • Berufsvorbereitung und Berufsorientierung • Erwerb und Förderung von
Schlüsselqualifikationen • Duales Lernen in Schule und Betrieb • Förderung der Alltagsbewältigung • Kurzfristige Aufnahme aus akuten schulischen
Belastungssituationen • Aufnahme von SuS aus der Kinder- und
Jugendpsychiatrie, die nicht an alte Schulplätze zurück können
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Leitung: Bernd Schmidt
Standort: Winterhuder Weg 11, 22083 HH Tel: 428 63 3943
Vorstellung des Beratungsbereiches
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• Fortführung bisheriger REBUS-Arbeit
• Unterstützung sonderpädagogischer Förderung
• Temporäre Lerngruppen
• Jeder kann sich an den Beratungsbereich wenden, der mit einem
schulischen Problem konfrontiert ist, das die Schule nicht mit
eigenen Mitteln lösen kann
• Zuständigkeit: alle allgemeinbildenden Schulen in der Region
Winterhude (Vorschule bis Gymnasium, 35 Schulen)
• Berufliche Schulen: auch für Fragen der Inklusion / sonderpädagogischen Förderung zuständig
Aufgaben des Beratungsbereichs
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Multiprofessionelles Team (ca. 11 Stellen):
• 2 PsychologInnen (z.Zt. 1)
• 2 Sozialpädagoginnen
• 2 SonderpädagogInnen
• 8 LehrerInnen
• 1 Verwaltungskraft
• ½ Stelle GiK (Gewalt im Kindesalter)
• 1 Stelle Diagnostik (ggf. 2 KollegInnen)
Personal
Zusatzqualifikationen
• Therapeutische Ausb.
• Mediation
• Gewalt
• Sucht
• Diagnostik
• …
Erfahrungen und
Kompetenzen des
Bildungsbereichs
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„Ethik“ der Beratung:
• Unabhängigkeit
• Allparteilichkeit
• Vertraulichkeit
• Qualitätssicherung
Leitideen:
• Integration / Inklusion
• Hilfe zur Selbsthilfe
• Vernetzung
• Systemisches Grundverständnis
Arbeitsweise
ReBBZ
Schule Schüler Eltern
Gewaltpräv. Suchtprävent.
Polizei
Jugendhilfeträger
…
RBK
KITAS
Beratungsst.
BSB HuK
LI
ASD EB
JPD
Therapeuten UKE, WOI
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Problemlagen:
• Verhaltensprobleme
• Lernprobleme
• Psychische Probleme
• Konflikte
• Gewalt, Mobbing
• Absentismus
• LRS, Dyskalkulie
• ADHS
• …
Problemlagen und Angebote
Angebote
• Einzelfallberatung
• Systemberatung
• Casemanagement
• Konfliktmoderation
• Diagnostik
• Ergänzende Förderung
• Einzelunterricht
• Krisenintervention
• „Mobbing Team“
• AUL Stellungnahmen
• …
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2. Chance
• 12-16 jährige „Schulverweigerer“
• 10 Plätze in 2 Gruppen
• Maximal 1,5 Jahre
• Förderung durch ESF
• Lehrerstunden der Schulen
• ReBBZ Mitarbeiter beteiligt
• Ggf. Schulabschluss
Temporäre Lerngruppen
Rückenwind
• Für Grundschüler
• 6 Plätze für Bezirk Nord
• Ganztagsbetreuung
• Förderung durch Jugendamt
• Lehrerstunden der Schulen
• ReBBZ Mitarbeiter beteiligt
Ab August 2013
• Umstellung nach Rahmenvereinbarung BSB / BASFI / Bezirke
• Finanzierung durch BSB, Jugendamt, Schulen, ReBBZ
• Integrative Projekte und temporäre Lerngruppen