Unternehmensgruppe TÜV NORD
Verordnung über Anlagen
zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
- AwSV -
IHK 15.11.17 AwSV TÜV Nord Group 1
Unternehmensgruppe TÜV NORD
Unternehmensgruppe TÜV NORDEinbindung der AwSV
IHK 15.11.17 AwSV TÜV Nord Group 2
WRRL
Wasserrahmenrichtlinie
WHG
Wasserhaushaltsgesetz
VAwS, WasgefStAnlV, AwSV
Verordnung über
Anlagen zum Umgang
mit wassergefährdenden
Stoffen
TRwS
Technische Regeln für
wassergefährdende Stoffe
WHG
TRwS
AwSV
Seit 1.8.2017
WRRL
Bisher
WasgefStAnlV
16 Länder-VAwS
X
Unternehmensgruppe TÜV NORDInhalt der AwSV Kapitel 1 - 5
3IHK 15.11.17 AwSV TÜV Nord Group
1. Anwendungsbereich Begriffsbestimmung §1- 2
2. Einstufung von Stoffen und Gemischen § 3 Entscheidung über Selbsteinstufung von Stoffen
Einstufung von Gemischen § 4 - 12
Bewertung wassergef. Stoffe
3. Technische und organisatorische Anforderungen an Anlagen Allgemein Bestimmungen § 13 - 16
Allgemeine Anforderungen § 17 - 24
Anforderungen an Rückhaltung § 25 - 38
Gefährdungsstufen § 39 - 48
Überschwemmungsgebiete § 49 - 51
4. Sachverständigenorganisationen § 52 - 64 Fachbetriebe § 62
5. Bestehende Anlagen;Ordnungswidrigkeiten § 65 -73
§ 1 - 73
Unternehmensgruppe TÜV NORD
dem
Schutz der Gewässer vor nachteiligen
Veränderungen ihrer Eigenschaften
durch Freisetzungen von wassergefährdenden
Stoffen aus Anlagen zum Umgang mit diesen
Stoffen.
Anwendungsbereich der AwSV § 1
4IHK 15.11.17 AwSV TÜV Nord Group
Diese Verordnung dient
Unternehmensgruppe TÜV NORDAnwendungsbereich der AwSV § 1
5IHK 15.11.17 AwSV TÜV Nord Group
Ausgenommen von der Anwendung sind:
Umgang mit nicht wassergefährdenden Stoffen
Untergrundspeicher nach dem Bundesberggesetz
Nicht ortsfeste und nicht ortsfest benutzte Anlagen (Dauer max. 6 Monate)
• Beispiele: Kfz, Baustellentankstellen
Oberirdische Anlagen außerhalb von Schutzgebieten
• ≤ 0,22 m³ bei flüssigen Stoffen oder
• ≤ 0,2 Tonnen bei gasförmigen und festen Stoffen
Anlagen, in denen nur selten mit wassergefährd. Stoffen umgegangen wird
• Beispiel: Betrieb mit Paketumschlag meistens keine
wassergefährdenden Stoffe, manchmal aber doch (z.B. Parfüm…)
• Behörde entscheidet auf Antrag
Besorgnis-
grundsatz
WHG gilt
dennoch
Unternehmensgruppe TÜV NORDAnwendungsbereich der AwSV § 1
6IHK 15.11.17 AwSV TÜV Nord Group
Dazu gehören jetzt auch:
Biogasanlagen
(Gärsubstrate)
JGS-Anlagen
Abfälle
sind neben dem Abfallrecht mit
gewissen Einschränkungen auch dem
Wasserrecht zuzuordnen
§ 13 AwSV ( mit Anhaftungen)
Biogasanlage
GüllebehälterAusnahme ! Kleine JGS Anlage
Unternehmensgruppe TÜV NORDDie „Anlage“
IHK 15.11.17 AwSV TÜV Nord Group 7Quelle: TÜV NORD
Unternehmensgruppe TÜV NORD
sind selbständige und ortsfeste oder ortsfest benutzte Einheiten zum
Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
AwSV : Begriff „Anlage“ § 2
8IHK 15.11.17 AwSV TÜV Nord Group
Anlagen:
Definition „Anlage“
Anlagenarten
Beispiele
Unternehmensgruppe TÜV NORD
Eine Anlage
…kann aus mehreren Anlagenteilen bestehen
…ist selbständig (funktionaler / verfahrenstechnischer Zusammenhang)
…ist ortsfest (> 6 Monate an einem Ort)
…hat einen sicherheitstechnischen Zusammenhang
Es gibt sieben Anlagenarten
AwSV : Begriff „Anlage“ § 2
9IHK 15.11.17 AwSV TÜV Nord Group
Unternehmensgruppe TÜV NORDWichtige Unterscheidung in Bezug auf § 63 WHG
10IHK 15.11.17 AwSV TÜV Nord Group
Lageranlagen
Abfüllanlagen
Umschlaganlagen
Herstellungsanlagen
Behandlungsanlagen
Verwendungsanlagen
LAU-AnlagenHBV-Anlagen
Rohrleitungsanlagen
Unternehmensgruppe TÜV NORD
Lageranlagen
Heizöllageranlage
Unterirdische Lageranlage
Mineralöl-Tanklager
Lager für ortsbew. Behälter
Beispiele
11IHK 15.11.17 AwSV TÜV Nord Group
Quelle: TÜV NORD
Unternehmensgruppe TÜV NORD
Lageranlagen JGS
Beispiele
12IHK 15.11.17 AwSV TÜV Nord Group
Jauche, Gülle Silagesickersäfte
Unternehmensgruppe TÜV NORDBeispiele
13IHK 15.11.17 AwSV TÜV Nord Group
Abfüllanlagen
Entleerstelle für EKW
Abfüllanlage für Gebinde
Tankstelle (Abfüllanlage & Lageranlage)
Quelle: TÜV NORD
Unternehmensgruppe TÜV NORD
Umschlaganlagen
Umschlagplatz
Umschlaganlage für Binnen-/Seeschiffe
Beispiele
Quelle: TÜV NORD 14IHK 15.11.17 AwSV TÜV Nord Group
Unternehmensgruppe TÜV NORD
Heizkessel – Heizöl wird verwendet
Anlage zur Herstellung von Kunstharzen
Verwendungsanlage
Ölfilteranlage
Behandlungsanlage
HerstellungsanlageBeispiele
15IHK 15.11.17 AwSV TÜV Nord Group Quelle: TÜV NORD
Unternehmensgruppe TÜV NORD
Verwendungsanlage
BehandlungsanlageHerstellungsanlage
Beispiele Biogasanlagen
16IHK 15.11.17 AwSV TÜV Nord Group Quelle: TÜV NORD
Unternehmensgruppe TÜV NORD
Rohrleitungen aus Metall
Rohrleitungen aus Kunststoff
Rohrleitungsanlagen
Beispiele
17IHK 15.11.17 AwSV TÜV Nord Group Quelle: TÜV NORD
Unternehmensgruppe TÜV NORDAwSV: Grundsatzanforderungen § 17
IHK 15.11.17 AwSV TÜV Nord Group 18
wassergefährdende Stoffe nicht austreten können
Undichtheiten aller Anlagenteile schnell und zuverlässig erkennbar sind
Austretende Stoffe schnell und zuverlässig erkannt, zurückgehalten sowie
ordnungsgemäß entsorgt werden –
gilt auch für betriebsbedingte Tropf- und Spritzmengen
bei Betriebsstörungen anfallende Gemische zurückgehalten sowie
ordnungsgemäß als Abfall entsorgt oder als Abwasser beseitigt werden
Anlagen müssen so geplant und errichtet werden, beschaffen sein und betrieben
werden, dass
Bemerkung:
Grundsatzanforderungen sind von allen Anlagen, unabhängig von Ihrer Größe und
Wassergefährdung einzuhalten, sofern in weiteren §§ nichts anderes festgelegt ist
Unternehmensgruppe TÜV NORD
IHK 15.11.17 AwSV TÜV Nord Group 19
Umschlagen:
Laden und Löschen von Schiffen mit unverpackten Stoffen (Verpumpung/Greifer)
Umladen von Behältern & Verpackungen von einem
Transportmitteln auf ein anderes
AwSV: Begriffe § 2
Intermodaler Verkehr:
Transport von Gütern in ein und derselben Ladeeinheit (z.B. Container) oder
demselben Straßenfahrzeug (z.B. LKW-Anhänger) zwischen verschiedenen
Verkehrsträgern (Schiff, Schiene, Straße)
Es erfolgt nur ein Wechsel der Verkehrsträger
Container/LKW-Anhänger wird nicht geöffnet
Abgrenzung von Umschlaganlagen
(weniger Gefahr geringere Anforderungen)
Unternehmensgruppe TÜV NORDAwSV : Begriffe § 2
20IHK 15.11.17 AwSV TÜV Nord Group
Unterirdisch sind Anlagen bei denen mindestens ein primäres
Anlagenteil unterirdisch ist.
Unterirdisch sind Anlagenteile, die
vollständig oder teilweise im Erdreich eingebettet sind
oder
sich nicht vollständig einsehbar in Bauteilen befinden, die
unmittelbar mit dem Erdreich in Berührung stehenBeispiel: Rohrleitungen, die teilweise in Kellerfundamenten verlaufen
Oberirdisch sind
alle anderen Anlagen
auch Flachbodentanks
Anlagen, deren Rückhalteeinrichtungen teilweise im Erdreich
eingebettet sind, z.B. Auffangräume und Abfüllplätze
Unternehmensgruppe TÜV NORD
IHK 15.11.17 AwSV TÜV Nord Group 21
AwSV: Begriffe § 2
Fass – und Gebindelager
Lageranlagen für ortsbewegliche Behälter mit einem Volumen ≤ 1,25 m³
Eigenverbrauchstankstellen
Für die Öffentlichkeit nicht zugängliche Tankstellen
Jahresmenge ≤ 100 m³
Unternehmensgruppe TÜV NORDWassergefährdende Stoffe § 62(3) WHG
…sind feste, flüssige und gasförmige Stoffe,
die dazu geeignet sind eine nachteilige Beeinflussung
der Wasserbeschaffenheit herbeizuführen.
Definition:
GHS-Piktogramm
IHK 15.11.17 AwSV TÜV Nord Group 22
Unternehmensgruppe TÜV NORD
IHK 15.11.17 AwSV TÜV Nord Group 23
AwSV : Einteilung der Stoffe § 3
Nicht wassergefährdende Stoffe
• Lebensmittel
• Tierfutter (außer Siliergut und Silage, soweit Silagesickersaft anfällt)
• Im Bundesanzeiger veröffentlichte Stoffe
Allgemein wassergefährdende Stoffe
Nächste Folie
Wassergefährdende Stoffe
Einteilung in Wassergefährdungsklassen Beispiele
WGK 1 – schwach wassergefährdend Salzsäure, Natronlauge
WGK 2 – deutlich wassergefährdend Heizöl, Diesel, div. Lösemittel
WGK 3 – stark wassergefährdend Ottokraftstoff, Altöl
Neu!
Unternehmensgruppe TÜV NORD
IHK 15.11.17 AwSV TÜV Nord Group 24
AwSV : Allgemein wassergefährdende Stoffe § 3
Allgemein wassergefährdende Stoffe sind
Stoffe aus dem landwirtschaftlichen Bereich
JGS-Anlagen
Wirtschaftdünger
Festmist
tierische Ausscheidungen
Gärsubstrate zur Gewinnung von Biogas
Aufschwimmende flüssige Stoffe siehe nächste Folie
Feste Gemische (z.B. Container mit Holz A3) nicht prüfpflichtig
Einordnung:
sind wassergefährdend, erhalten jedoch keine WGK
erhalten auch keine Gefährdungsstufe
Prüfpflicht unterschiedlich geregelt
es gelten alle Anforderungen der AwSV, wenn nicht explizit ausgenommen
Unternehmensgruppe TÜV NORD
IHK 15.11.17 AwSV TÜV Nord Group 25
AwSV : Allgemein wassergefährdende Stoffe § 3
Aufschwimmende flüssige Stoffe?
auch „Floater“, genannt
Stoffe sind nicht wassergefährdend
schwimmen aber im Wasser auf (Beispiel: Rapsöl)
Stoffe können Wasserorganismen, Insekten
und Vögel schädigen, indem sie z.B. ihre
Sauerstoffaufnahme oder ihre Mobilität unterbinden
gelten deshalb als „allgemein wassergefährdend“
Können aufschwimmende flüssige Stoffe in
ein oberirdisches Gewässer gelangen,
gilt Kapitel 3 der AwSV, z. B.:
Grundsatzanforderungen
Pflichten beim Befüllen & Entleeren
Rückhaltung
Anzeige- und Fachbetriebspflicht
Prüfpflicht durch SVProduktionsstätte u. a. für Speiseöle
Unternehmensgruppe TÜV NORD
Die „Gefährdungsstufe“ einer Anlage bestimmt sich über das
maßgebliche Volumen an wassergefährdenden Stoffen, und deren
Wassergefährdungsklasse (WGK) ). Bei mehreren WGK ist die höchste
Klasse maßgebend sofern ihr
Anteil > 3 % am Gesamtlagervolumen liegt.
AwSV Gefährdungsstufen
26IHK 15.11.17 AwSV TÜV Nord Group
Unternehmensgruppe TÜV NORD
Volumen in m³ Masse in t
(Flüssigkeiten) (Gase, Feststoffe)
Wassergefährdungs-
klassen (WGK)
1 2 3
0,22 oder 0,2 A A A
> 0,22 oder 0,2 1 A A B
> 1 10 A B C
> 10 100 A C D
> 100 1000 B D D
> 1000 C D D
Jede Anlage muss einer Gefährdungsstufe zugeordnet werden!
Tabelle aus AwSV
AwSV : Bildung der Gefährdungsstufen? § 39
IHK 15.11.17 AwSV TÜV Nord Group 27
Unternehmensgruppe TÜV NORDAwSV: Konsequenzen aus den Gefährdungsstufen
Abhängig von der Gefährdungsstufe können sich für eine Anlage
folgende Betreiberpflichten ergeben:
Anzeigepflicht
Pflicht zur Eignungsfeststellung
Größe der erforderlichen Rückhalteeinrichtung
Betriebsanweisung / Merkblatt
Fachbetriebspflicht
Pflicht zur Prüfung durch Sachverständige
IHK 15.11.17 AwSV TÜV Nord Group 28
Unternehmensgruppe TÜV NORD
Unternehmensgruppe TÜV NORD
In der AwSV sind neue Pflichten formuliert,
insbesondere der Betreiber einer Anlage wird mehr in
die Pflicht genommen.
29IHK 15.11.17 AwSV TÜV Nord Group
Unternehmensgruppe TÜV NORDAwSV: Betreiberpflichten
IHK 15.11.17 AwSV TÜV Nord Group 30
Abhängig von der Gefährdungsstufe können sich für eine Anlage
folgende Betreiberpflichten ergeben:
Anlagenabgrenzung § 14
Anlagendokumentation § 43
Anzeigepflicht § 40
Dichtheit und Funktionsfähigkeit § 46
Pflichten bei Betriebsstörungen § 44
Fachbetriebspflicht § 45
Pflicht zur Prüfung durch Sachverständige § 46
Betriebsanweisung/Merkblatt § 44
Das heißt, ein Betreiber muss seine „Anlagen“ korrekt
• abgrenzen und
• in die Gefährdungsstufen einstufen
Unternehmensgruppe TÜV NORD
IHK 15.11.17 AwSV TÜV Nord Group 31
Der Betreiber hat zu dokumentieren,
welche Anlagenteile zu der Anlage gehören und
wo die Schnittstellen zu anderen Anlagen sind
Zu einer Anlage gehören Anlagenteile, die im engen funktionalen oder
verfahrenstechnischen Zusammenhang stehen.
Dies ist insbesondere dann anzunehmen, wenn zwischen den Anlagenteilen
wassergefährdende Stoffe ausgetauscht werden oder ein unmittelbarer
sicherheitstechnischer Zusammenhang zwischen ihnen besteht.
Bsp: zu der Anlage gehören auch Abstellflächen für Behälter o. Verpackungen,
wenn diese regelmäßig genutzt werden.
AwSV Betreiberpflicht:
Abgrenzung von Anlagen § 14
Unternehmensgruppe TÜV NORD
IHK 15.11.17 AwSV TÜV Nord Group 32
AwSV Betreiberpflicht:
Abgrenzung von Anlagen § 14
Behälter ist eigene Lageranlage, wenn er mehreren HBV Anlagen
zugeordnet ist
Lagerbehälter ist eigene Anlage wenn er mehr als das Tagesvolumen
oder Chargenvolumen enthält
Eine Rohrleitung gehört zur Anlage, wenn sie in einem räumlich und
betrieblichen Zusammenhang steht.
Beispiele Abgrenzung
Unternehmensgruppe TÜV NORD
33IHK 15.11.17 AwSV TÜV Nord Group
Beispiel 1: Zwei Lagertanks in einem gemeinsamen Auffangraum – keine
gemeinsamen Anlagenteile
Abgrenzung: Zwei selbstständige Lageranlagen, weil eigenständige
Funktionseinheiten
Bemerkung: Der gemeinsame Auffangraum stellt keinen unmittelbaren
sicherheitstechnischen Zusammenhang dar.
AwSV Betreiberpflicht
Abgrenzung von Anlagen § 14
Unternehmensgruppe TÜV NORD
IHK 15.11.17 AwSV TÜV Nord Group 34
Beispiel 2: Drei Tanks sind über eine flüssigkeitsführende Rohrleitungen verbunden
Abgrenzung: Eine Lageranlage, weil gemeinsame flüssigkeitsführende Rohrleitungen
Bemerkungen:
Betriebliche Absperreinrichtungen bleiben außer Betracht
Maßgeblich Volumen der Anlage ist die Summe der drei Tanks.
AwSV: Abgrenzung von Anlagen § 14
Unternehmensgruppe TÜV NORD
AwSV Betreiberpflicht
Dichtheit und Funktionsfähigkeit § 46
Ein Betreiber muss die
Dichtheit der Anlage und die
Funktionsfähigkeit der Sicherheitseinrichtungen
ständig kontrollieren
HBV-Behälter in einer Chemieanlage
Überfüllsicherung
Quelle: TÜV NORD
IHK 15.11.17 AwSV TÜV Nord Group 35
Unternehmensgruppe TÜV NORD
Kann bei einer Betriebsstörung nicht ausgeschlossen werden, dass
wassergefährdende Stoffe austreten, hat der Betreiber
unverzüglich Maßnahmen zur Schadensbegrenzung zu ergreifen
die Anlage i.d.R. unverzüglich außer Betrieb zu nehmen
und falls erforderlich, die Anlage zu entleeren
Wer eine Anlage betreibt, befüllt, entleert, ausbaut, stilllegt,
instandhält, instandsetzt, reinigt, überwacht oder überprüft hat das
Austreten von wassergefährdenden Stoffen in nicht unerheblicher Menge
der zuständigen Behörde oder einer Polizeidienststelle anzuzeigen
schon bei entsprechendem Verdacht
Auch der Verursacher oder derjenige, der Maßnahmen zur
Ermittlung oder Beseitigung ausgetretener Stoffe durchführt.
AwSV Betreiberpflicht
Pflichten bei Betriebsstörungen § 24
IHK 15.11.17 AwSV TÜV Nord Group 36
Unternehmensgruppe TÜV NORDAwSV: Betreiberpflicht - Betriebsanweisung § 44
IHK 15.11.17 AwSV TÜV Nord Group 37
Die Betriebsanweisung umfasst Handlungsanweisungen für
Kontrollen im bestimmungsgemäßen Betrieb und für
Maßnahmen im gestörten Betrieb, insbesondere über In- und
Außerbetriebnahme, Instandhaltung Verhalten bei
außergewöhnlichen Vorkommnissen, Beseitigung von
Störungen, Handhabung von Leckagen und verunreinigtem
Löschwasser oder sonstigen Löschmitteln.
Unternehmensgruppe TÜV NORD
Für Anlagen muss der Betreiber eine Betriebsanweisung vorhalten:
Überwachungsplan
Instandhaltungsplan
Notfallplan
Sofortmaßnahmen zur Gefahrenabwehr
Betriebspersonal
Vor Aufnahme der Tätigkeit und mindestens jährlich unterweisen.
Die Unterweisung ist zu dokumentieren
Die Betriebsanweisung muss dem Betriebspersonal
jederzeit zugänglich sein
IHK 15.11.17 AwSV TÜV Nord Group 38
AwSV Betreiberpflicht Betriebsanweisung § 44
Ausnahmen z.B: Heizölverbraucheranlagen, Kleinanlagen GS A
Unternehmensgruppe TÜV NORDAwSV: Fachbetriebspflicht § 45
IHK 15.11.17 AwSV TÜV Nord Group 39
Folgende Anlagen dürfen nur von Fachbetrieben nach § 62
errichtet, von innen gereinigt, instandgesetzt
und stillgelegt werden
Unterirdische Anlagen
Oberirdische Anlagen mit Flüssigkeiten der
Gefährdungsstufen C und D, in Wasserschutzgebieten auch B
Heizölverbraucheranlagen der Gefährdungsstufen B, C und D
Biogasanlagen, JGS (gemäß Anlage 7 AwSV Errichten und Instandsetzen)
Umschlaganlagen des intermodalen Verkehrs
Anlagen mit aufschwimmenden flüssigen Stoffen (nur wenn Stoffe in
ein Oberflächengewässer gelangen können siehe § 13)
Unternehmensgruppe TÜV NORDAwSV Fachbetriebspflicht Ausnahme § 45
IHK 15.11.17 AwSV TÜV Nord Group 40
Ausnahme:
Tätigkeiten an Anlagen und Anlagenteilen, die keine unmittelbare
Bedeutung für die Anlagensicherheit haben, müssen nicht vom
Fachbetrieb ausgeführt werden.
Unternehmensgruppe TÜV NORDAwSV Fachbetriebspflicht Ausnahme § 45
IHK 15.11.17 AwSV TÜV Nord Group 41
Wer eine Anlage betreibt, befüllt, entleert, ausbaut, stilllegt,
instandhält, instandsetzt, reinigt, überwacht oder überprüft hat
das Austreten von wassergefährdenden Stoffen in nicht
unerheblicher Menge der zuständigen Behörde oder einer
Polizeidienststelle anzuzeigen
schon bei entsprechendem Verdacht
Auch der Verursacher oder derjenige, der Maßnahmen zur
Ermittlung oder Beseitigung ausgetretener Stoffe durchführt.
Unternehmensgruppe TÜV NORD
Quelle: TÜV NORD
AwSV: Pflichten beim Befüllen und Entleeren § 23
IHK 15.11.17 AwSV TÜV Nord Group 42
Unternehmensgruppe TÜV NORD
Wer eine Anlage befüllt oder entleert muss
sich vorher vom ordnungsgemäßen Zustand der Sicherheitseinrichtungen
überzeugen
den Vorgang überwachen
die Belastungsgrenzen der Anlage einhalten
Quelle: TÜV NORD
IHK 15.11.17 AwSV TÜV Nord Group 43
AwSV: Pflichten beim Befüllen und Entleeren § 23
Unternehmensgruppe TÜV NORD
Sonderregelungen:
Heizölverbraucheranlagen ≤ 1,25 m³
selbsttätig schließendes Zapfventil zulässig
HBV-Anlagen oder oberirdische Tanks ≤ 1,25 m³
Ausnahmen zulässig (z.B. selbsttätig schließendes Zapfventil)
ortsbewegliche Behälter > 1,25 m³ (z.B. TKW, Kesselwagen)
auch volumen- oder gewichtsabhängige Steuerung zulässig
OK-, DK-, Biokraftstoff- und Heizölverbraucheranlagen
nur mit selbsttätig schließender Abfüllsicherung
Grundsatz :
Befüllung nur mit festem Leitungsanschluss und
Überfüllsicherung
Befüllung mit Flüssigkeiten
Quelle: TÜV NORD
23 Befüllen Entleeren TÜV Nord GroupIHK 15.11.17 AwSV TÜV Nord Group
Neu:
Überfüllschutz
jetzt auch bei
HBV-Anlagen
44
AwSV: Pflichten beim Befüllen und Entleeren § 23
Unternehmensgruppe TÜV NORDAwSV: Prüfpflichten durch Sachverständige § 47
IHK 15.11.17 AwSV TÜV Nord Group 45
Der Sachverständige hat das Prüfergebnis
in folgende Klassen einzustufen
ohne Mängel
mit geringfügigem Mangel
mit erheblichem Mangel
mit gefährlichem Mangel
Bei Heizölverbraucheranlagen hat der Sachverständige nach Abschluss
einer Prüfung ohne Mängel oder mit geringfügigen Mängeln an gut
sichtbarer Stelle eine Plakette anzubringen, inkl.
Datum der Prüfung und
Datum der nächsten Prüfung
Unternehmensgruppe TÜV NORDAwSV: Beseitigung von Mängeln § 48
IHK 15.11.17 AwSV TÜV Nord Group 46
geringfügige Mängel Mängelbeseitigung innerhalb von 6 Monaten
erhebliche und unverzügliche* Mängelbeseitigung und
gefährliche Mängel Nachprüfung durch den Sachverständigen
bei gefährlichen Mängeln zusätzlich
Anlage unverzüglich außer Betrieb nehmen
Wasserbehörde informieren
Anlage erforderlichenfalls entleeren
Wiederinbetriebnahme ist erst nach Vorlage der Bestätigung des
Sachverständigen über die Mängelbehebung bei der Behörde zulässig
* ohne eigene schuldhafte Verzögerung
Unternehmensgruppe TÜV NORD
AwSV: Besonderheiten bzgl. der Prüfpflicht ;
Anlage 6
Anlagen in Schutz- und Überschwemmungsgebieten
sind eher prüfpflichtig als andere Anlagen
Verweis auf Anlage 6 AwSV
Quelle: TÜV NORD
IHK 15.11.17 AwSV TÜV Nord Group 47
Unternehmensgruppe TÜV NORDAwSV:Überschwemmungsgebiete § 50
Hochwasser Köln
Günter Sers, Bundesarchiv 1983
kein generelles Verbot für den Betrieb von
Anlagen
es muss aber sichergestellt sein, dass
wassergefährdende Stoffe nicht austreten
können
Anforderungen an Anlagen in Überschwemmungsgebieten:
Beispiele:
Tanks gegen Auftrieb sichern
Wasser darf nicht in die Anlage eintreten
können, z.B. durch die Lüftungsleitung
IHK 15.11.17 AwSV TÜV Nord Group 48
Anforderungen aus den jeweiligen
Schutzgebietsverordnungen gehen vor !
LINK Bilder
Unternehmensgruppe TÜV NORD
Anforderungen an bestehende Anlagen (Kapitel 5)
IHK 15.11.17 AwSV TÜV Nord Group 49
AwSV: Bestehende Anlagen
Müssen Anlagen die vor dem 01.08 2017 bereits betrieben wurden,
und nach Landes VAwS zulässig waren, nachgerüstet werden?
oder gibt es Bestandsschutz?
Nachrüstung , wenn ja in welchem Umfang ?
Unternehmensgruppe TÜV NORD
IHK 15.11.17 AwSV TÜV Nord Group 50
Bisher: Neu:
VAwS
enthält zahlreiche
Einzelregelungen
AwSV
gibt im Wesentlichen
Zielvorgaben
TRwSVerbindlichkeit in den
Bundesländern (bislang)
unterschiedlich geregelt
gilt nur soweit die VAwS
keine abweichenden
Regelungen trifft
TRwS
beschreiben allgemein
anerkannte Regeln der
Technik
Anlagen
AwSV: Bestehende Anlagen
Unternehmensgruppe TÜV NORDGrundsatzanforderungen § 17 AwSV, VAwS
Wassergefährdende Stoffe dürfen nicht austreten können
Undichtheiten müssen schnell und zuverlässig erkennbar sein
Austretende Stoffe müssen zurückgehalten werden
Löschwasser muss zurückgehalten werden
Grundsatzanforderungen sind von allen Anlagen einzuhalten, sofern in
weiteren §§ der Verordnung nichts anderes festgelegt ist
51IHK 15.11.17 AwSV TÜV Nord Group
Unternehmensgruppe TÜV NORD
NEUANLAGEN BESTEHENDE ANLAGEN
müssen die
Anforderungen der
AwSV ab dem
01.08.17
uneingeschränkt
erfüllen !
müssen ab dem
01.08.2017
1 : 1 eingehalten
werden !
Differenzen zwischen der
bisherigen Landes VAwS und
der AwSV müssen im ersten
Prüfbericht nach dem
1.8.2017 aufgelistet werden
Technische
Anforderungen
der AwSV
Organisatorische
Anforderungen
der AwSV
52IHK 15.11.17 AwSV TÜV Nord Group
AwSV: Bestehende Anlagen
Unternehmensgruppe TÜV NORD
Organisatorische Anforderungen der AwSV, welche
Maßnahmen müssen ab 1.8.2017 eingehalten werden
§ 24 Pflichten bei Betriebsstörungen, Instandsetzung
§ 40 Anzeigepflicht
§ 43 Anlagendokumentation
§ 44 Betriebsanweisung / Merkblatt
§ 45 Fachbetriebspflicht
§ 46 Überwachungs- und Prüfpflichten des Betreibers
§ 47 Prüfung durch Sachverständige
§ 48 Beseitigung von Mängeln
Änderungen an einer prüfpflichtigen Anlage
6 Wochen im Voraus anzeigen
Meldepflicht bei nicht nur
unerheblichem
Produktaustritt
Heizöllageranlagen ab GS B ,andere ab B
im Schutzgebiet
Geringe Mängel nach 6 Mon. beheben
53IHK 15.11.17 AwSV TÜV Nord Group
AwSV: Bestehende Anlagen § 68
Unternehmensgruppe TÜV NORDBestehende Anlagen: Technische Anforderungen der AwSV
Wiederkehrend prüfpflichtige Anlagen werden in dem Turnus weiter geprüft
Umfang der Sachverständigenprüfung nach dem
1.8.2017
Bei diesen Anforderungen handelt es sich nicht um Mängel ,
sondern um eine „Dokumentation der Abweichungen „ die
zusammen mit dem Prüfbericht der Behörde übermittelt werden.
54IHK 15.11.17 AwSV TÜV Nord Group
Prüfung nach den
Anforderungen der
bisherigen Landes VAwS
Welche Anforderungen
wären nach der AwSV
an die Anlage zu stellen +
Unternehmensgruppe TÜV NORD
Dokumentation der Abweichungen für wiederkehrend prüfpflichtige
Anlagen
Begründung zur AwSV …
„Eine direkte Folgewirkung entfaltet die
Feststellung einer Abweichung in der Dokumentation nicht. Sie soll
aber den Betreiber einer Anlage über ggf. erforderliche auf ihn
zukommende Anpassungsmaßnahmen rechtzeitig informieren,
damit dieser sich mögliche Nachrüstungsmaßnahmen überlegen
kann“..
55IHK 15.11.17 AwSV TÜV Nord Group
AwSV: Bestehende Anlagen § 68
Unternehmensgruppe TÜV NORD
Die Behörde kann technische und organisatorische
Anpassungsmaßnahmen anordnen mit denen die Abweichungen
behoben werden bzw. die nach den technischen Regelwerken als
angemessen angesehen werden oder denen gleichwertig sind
Das sind Maßnahmen aus den technischen Regeln für bestehende Anlagen
oder
gleichwertige Maßnahmen
Die Stilllegung , oder Umsetzung von Maßnahmen , die der Neuerrichtung
einer Anlage gleichkommen, dürfen nicht verlangt werden
Bsp die Neuinstallation einer Auffangwanne kann nicht angeordnet werden,
wenn die Altanlage dafür abgerissen werden muss
56IHK 15.11.17 AwSV TÜV Nord Group
AwSV: Bestehende Anlagen § 68
Unternehmensgruppe TÜV NORD
57IHK 15.11.17 AwSV TÜV Nord Group
Was hat sich mit Einführung der AwSV an
Heizölverbraucheranlagen geändert ?
Es gelten die Technischen Regel:
TRwS 791-1 für neuen Heizölverbraucheranlagen
TRwS 791-2 bestehende Heizölverbraucheranlagen
und die organisatorischen Verpflichtungen aus der AwSV
Bestehende Anlagen –
Bsp: Heizölverbraucheranlagen
Unternehmensgruppe TÜV NORD
Was ist neu ?
Quelle: www.iwo.de
TRwS 791-1 Heizölverbraucheranlagen
58IHK 15.11.17 AwSV TÜV Nord Group
Füllstand erkennbar; Feststellung
Füllstand in Litern
Unternehmensgruppe TÜV NORD
IHK 15.11.17 AwSV TÜV Nord Group 59
Unternehmensgruppe TÜV NORD
Unternehmensgruppe TÜV NORD
Abgleich Bestandsanlagen zur TRwS 791-1
Lüftungsleitung
beobachtbarFüllstandsanzeige –
wirtschaftlich vertretbar
Heberschutz –
wirtschaftlich vertretbar
Absicherung des
Brenners > 100 KW –
wirtschaftlich vertretbar
Einstrang –
wirtschaftlich vertretbar
Problem:
Abstandsregelung –
vergleichbares
Sicherheitsniveau
erforderlich
Quelle: www.iwo.de
TRwS 791-2 Heizölverbraucheranlagen
60IHK 15.11.17 AwSV TÜV Nord Group
Unternehmensgruppe TÜV NORDBestehende Heizölverbraucheranlagen
IHK 15.11.17 AwSV TÜV Nord Group 61
Heizölverbraucheranlagen entsprechen nicht der TRwS 791-1 Anpassungen …?
Mögliche Feststellungen Mögl. Anpassungsmaßnahmen gemäß
TRwS 791-2
Bei oberirdischen Tanks sind die
Abstände zu gering
Leckageerkennungssystem nachrüsten
Hebersicherung fehlt Hebersicherung nachrüsten
Rücklaufleitung einwandig ohne
Schutzrohr
Umrüstung auf Einstrangsystem
Zweistrangsystem i.V. mit nicht
flüssigkeitsdichtem Domschacht
Umrüstung auf Einstrangsystem
Saugleitung nicht mit stetigen Gefälle
zum Tank
Hebersicherung nachrüsten
Lüftungsleitungen entsprechen nicht
791-1 Nr. 4.4.1
Ersatzmaßnahmen siehe TRwS 791-2 Nr.
4.4.1
Grenzwertgeber alter Bauart Jährliche optische Kontrollen im
ausgebauten Zustand; Ersatz neuer GWG
Unternehmensgruppe TÜV NORD
Was sind mögliche „Feststellungen“ gemäß AwSV?
Bsp. Einwandige unterirdische Tanks, z.B.
• einwandige Haasetanks
• einwandige GFK-Tanks
Feststellung des Sachverständigen:
„Der einwandige unterirdische Tank
entspricht nicht den Grundsatzanforderungen. Es
fehlt ein geeigneter Leckschutz.
Empfehlung : Der Tank eignet sich für den Einbau
einer Leckschutzauskleidung “
Welche Anpassungsmaßnahme könnte die Behörde anordnen?
Nachrüstung einer Leckschutzauskleidung i.V. mit einem
Leckanzeiger
Tank mit Innenhülle Leckschutzauskleidung
und Leckanzeiger, Bild: Afriso.de
62IHK 15.11.17 AwSV TÜV Nord Group
AwSV: Bestehende Anlagen
Unternehmensgruppe TÜV NORD
Bsp: Unterirdische Rohrleitung ohne geeigneten Leckschutz
Feststellung des Sachverständigen:
„Die unterirdische Rohrleitung entspricht
nicht § 21 der AwSV.
Es fehlt ein geeigneter Leckschutz.
Empfehlung: Nachrüstung Schutzrohr oder
Austausch als doppelwandige Rohrleitung
Welche Anpassungsmaßnahme könnte die Behörde anordnen?
• Nachrüstung eines Schutzrohres
• Austausch gegen eine doppelwandige Rohrleitung mit Leck-
anzeigegerät
Unterirdische Rohrleitungen an einer Tankstelle, doppelwandig mit
Leckanzeigegerät, Foto: TÜV NORD
63IHK 15.11.17 AwSV TÜV Nord Group
AwSV: Bestehende Anlagen
Unternehmensgruppe TÜV NORD
Bsp: HBV-Anlagen ohne Sicherung gegen Überfüllen
Feststellung des Sachverständigen:
„Es fehlt eine Überfüllsicherung oder
eine gleichwertige
Sicherungsmaßnahme zur Verhinderung
von Überfüllungen.
Auf § 23 Abs. 2 der AwSV wird
verwiesen
Empfehlung: Einbau einer
Überfüllsicherung
Welche Anpassungsmaßnahme könnte die Behörde anordnen?
• Nachrüstung einer Überfüllsicherung
Prozesstanks, Foto: TÜV NORD
64IHK 15.11.17 AwSV TÜV Nord Group
AwSV: Bestehende Anlagen
Unternehmensgruppe TÜV NORD
VAwS Brandenburg gemäß Anlage 1
Anlagen bis 1 m³ WGK 1 benötigten
kein Rückhaltevolumen R1 und damit
auch nicht zwingend eine
flüssigkeitsdichte Aufstellfläche
Welche Anpassungsmaßnahme könnte die Behörde anordnen?
• Betreiber muss Flüssigkeitsundurchlässigkeit nachweisen oder
nachrüsten (z.B. Auffangraum beschichten oder auskleiden)
Feststellung des Sachverständigen:
„Die Rückhalteeinrichtung entspricht
nicht § 17 und § 18 der AwSV. Es fehlt
der Nachweis der
Flüssigkeitsundurchlässigkeit.“
Nach AwSV § 18 Abs. 3
Anlagen bis 1 m³ benötigen keine
Rückhaltevolumen , wenn
• Leckerkennung durch infra-
strukturelle Maßnahmen gegeben ist,
oder
• Die Fläche flüssigkeitsdicht
ausgeführt ist
Bsp: Rückhalteeinrichtung ohne Nachweis der Flüssigkeitsundurchlässigkeit
65IHK 15.11.17 AwSV TÜV Nord Group
AwSV: Bestehende Anlagen
Unternehmensgruppe TÜV NORD
Hintergrund:
In NRW war für Anlagen der Gefährdungs-
stufe D bisher R1 ausreichend. Die AwSV
fordert R2 oder R3…
Feststellung des Sachverständigen:
„Die Rückhalteeinrichtung kann
entgegen § 18 Abs. 4 AwSV nicht das
Volumen der größten Betriebseinheit
aufnehmen
Welche Anpassungsmaßnahme könnte die Behörde anordnen?
• Vergrößerung der Rückhalteeinrichtung oder Reduzierung
Füllvolumen
• Nachrüstung einer Leckageerkennungseinrichtung mit Alarmierung
in einer ständig besetzten Stelle
Tank in einer Auffangtasse, Foto: TÜV NORD
66IHK 15.11.17 AwSV TÜV Nord Group
Bsp: Bei Anlagen der Gefährdungsstufe D ist der Auffangraum zu klein
AwSV: Bestehende Anlagen
Unternehmensgruppe TÜV NORD
Wesentliche Änderungen an einer bestehenden Anlage unterliegen
den Anforderungen der AwSV
(einige Beispiele)
Ersetzen eine Tankbehälters
Ersetzten von Sicherungseinrichtungen mit anderer Wirkungsweise
nicht der Austausch eines Grenzwertgebers
Umbau von Ölleitungen von oberirdisch auf unterirdisch
Neuverlegung von Befüll- Ölleitungen
Erneuern von Auffangraumbeschichtungen und Kunststoffbahnen,
nicht das Ausbessern von ölbeständigen Anstrichen
Einbau einer Leckschutzauskleidung
Umbau Saug- Druckleitung
Ersetzten oder Nachrüsten von nicht bau- oder typengleichen
Befüllsystemen
67IHK 15.11.17 AwSV TÜV Nord Group
AwSV: Bestehende Anlagen § 68
JGS
Unternehmensgruppe TÜV NORDAwSV
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68IHK 15.11.17 AwSV TÜV Nord Group
TÜ - Service Anlagentechnik GmbH & Co KG
AwSV Sachverständige
Technische Leiterin Dipl. Ing. R. Kramer
12159 Berlin
Tel: 05621/2287, Fax: 05621/962305, Email: [email protected]