-
4. Oktober 2010 Folie 1 Soffstrommanagement Bau- und Abbruchabfälle – Impulse für Rheinland-Pfalz
VERFÜLLUNG VON ABGRABUNGEN –ANPASSUNG BERGRECHTLICHER GENEHMIGUNGEN AN DIE VORGABEN DES BODENSCHUTZES
Landesamt für Geologie und Bergbau Prof. Dr. Harald Ehses – Direktor
-
10/2010 Folie 2
Stabstelle Geothermie
Direktor
Abteilung 1 Zentraler Service
Abteilung 2Geologie
Abteilung 3 Boden,
Grundwasser
Abteilung 4 Bergbau
Verwaltung
Bergaufsicht
Juristische Betreuung BohrlochbergbauMarkscheide- und
Berechtsamswesen
ORGANISATION UND ZUSTÄNDIGKEITEN DES LGB
-
10/2010 Folie 3
ORGANISATION UND ZUSTÄNDIGKEITEN DES LGB
LGB ALS BERGBEHÖRDE
1. Zulassung, Überwachung von Bergbaubetrieben
ImmissionsschutzbehördeBodenschutzbehörde (Abfallbehörde)
2. Erteilung bergbaulicher Konzessionen3. Bergpolizeibehörde
-
10/2010 Folie 4
STAND DER UMSETZUNG
320 Tagebaue unterliegen der Bergaufsicht
110 Betriebe ( 35 %) verfügen über eine Zulassung zur Verwertung bergbaufremder mineralischer Abfälle
-
10/2010 Folie 5
STAND DER UMSETZUNG
STAND 2007: 1/3 unbefristete Zulassung
Grundlage: „Bauabfallrichtlinie“ 1/3 befristete Zulassung
Grundlage: LAGA M 20 1/3 befristete Zulassung auf
Grundlage: „Gemeinsames Rundschreiben“
-
10/2010 Folie 6
STAND DER UMSETZUNG
30. NOVEMBER 2007Dienstbesprechung der Bodenschutzbehörden mit MUFV und MWVLW
Ergebnis:Alle Bodenschutzbehörden sollen zügig die Anpassungen der Zulassungen/ Genehmigungen an das „Gemeinsame Rundschreiben“ durchführen.
-
10/2010 Folie 7
STAND DER UMSETZUNG
VORGEHENSWEISE DES LGB:
1. Befristete Zulassungen Anpassung nach Ablauf der Frist
2. Unbefristete Zulassungen (nur Bauabfallrichtlinie)
Keine Anpassung erforderlichRundschreiben vom 18.03.2010
-
10/2010 Folie 8
STAND DER UMSETZUNG
INHALT DER UNBEFRISTETEN BETRIEBSPLANZULASSUNGEN Nur unbedenkliches Material darf eingebaut
werden. Bauabfallrichtline ist kein abschließender
Mindeststandart. Für Bauschutt und belastetes Bodenmaterial
ist Einzelzulassung erforderlich. Für Einzelzulassungen ist aktuelles Recht
anzuwenden!
-
10/2010 Folie 9
STAND DER UMSETZUNG
FESTSTELLUNGSKLAGEMusterprozessZiele: belastetes Material
(Bauabfallrichtlinie) darf grundsätzlich eingebaut werden
Anpassung nur gegen staatlicheEntschädigung
-
10/2010 Folie 10
STAND DER UMSETZUNG
ENTSCHEIDUNG DES OVGENTSCHEIDUNG DES OVG12.11.2009 - 1 A 11222/09.OVG
Feststellungsklage gegen die Interpretation eines Bescheides aus dem Jahre 1998 auf der Grundlage der Bauabfallrichtlinie.
„Die Interpretation des Sonderbetriebsplans mit Schreiben vom 18.3.2008 ist folgerichtig und wird durch die historische Auslegung der Zulassung bestätigt.“
Folge: Das LGB hat rechtmäßig gehandelt.
-
10/2010 Folie 11
STAND DER UMSETZUNG
ENTSCHEIDUNG DES OVG12.11.2009 - 1 A 11222/09.OVG
Auf Grund des Tongrubenurteils des Bundesverwaltungsgerichtes können Zulassungen von Sonderbetriebsplänen nicht mehr auf Grundlage der Bauabfallrichtlinie ergehen.
Folge: Vorsorgewerte des Bodenschutz-rechtes müssen angewendetwerden!
-
10/2010 Folie 12
STAND DER UMSETZUNG
ENTSCHEIDUNG DES OVG 12.11.2009 - 1 A 11222/09.OVG
Nach Meinung des Senates hat das BVerwG mit der Entscheidung vom 23.10.2008 – BVerwGE 132,224) den Spielraum für bestandsgeschützte Kontaminationen und sonstige Beeinträchtigungen praktisch aufgehoben.
Folge: Bestandsschutz kann Anwendungdes neuen Bodenschutzrechtes nicht verhindern.
-
10/2010 Folie 13
STAND DER UMSETZUNG
ENTSCHEIDUNG DES OVG12.11.2009 - 1 A 11222/09.OVG
Ein Bergbauunternehmer muss ggf. damit rechnen, zu einer Altlastensanierung herangezogen zu werden.
Folge: Bei Verdacht ist Verfüllkörperauf schädliche Bodenverun-reinigungen zu prüfen;
ggf. Sanierung!!
-
10/2010 Folie 14
STAND DER UMSETZUNG
ENTSCHEIDUNG DES BVerwG09.08.2010 BVerwG 7 B 16.10
Nichtzulassungsbeschwerde wurde zurückgewiesen.
Urteil des OVG ist rechtskräftig.
-
10/2010 Folie 15
STAND DER UMSETZUNG
ENTSCHEIDUNG DES BVerwG09.08.2010 BVerwG 7 B 16.10
1. Die Frage, ob den Vorsorgewerten des Bundes-Bodenschutzgesetzes unmittelbare Geltung zukommt, wurde offen gelassen.
Die Auslegung des OVG und des LGB wurde nach richtigen Auslegungsmethoden durchgeführt!
-
10/2010 Folie 16
STAND DER UMSETZUNG
ENTSCHEIDUNG DES BVerwG09.08.2010 BVerwG 7 B 16.10
2. Das Bodenschutzrecht gilt auch unterhalb der durchwurzelbaren Bodenschicht.
3. Auch legale Teilverfüllungen können nicht zu Sonderregelungen für die weitere Verfüllung führen.
-
10/2010 Folie 17
STAND DER UMSETZUNG
ENTSCHEIDUNG DES BVerwG09.08.2010 BVerwG 7 B 16.10
4. Vorsorgepflicht nach § 7 BBodSchG gehört zu den Pflichten des Unternehmers!
-
10/2010 Folie 18
SCHLUSSFOLGERUNGEN
ÜBERGANGSLÖSUNGEN LAUFEN AUS keine Verwertung von Fremdmassen
(Boden und Bauschutt) über den Zuordnungswerten Z0 bzw. Z0* Ausnahmen für technische Bauwerke unter
bestimmten Rahmenbedingungen bei vorliegendem besonderen öffentlichen Interesse möglich …
-
10/2010 Folie 19
SCHLUSSFOLGERUNGEN
… Ausnahmen bei geogener
Hintergrundbelastung - Alex 27 Errichtung von Deponien Klasse I
Änderung des Bodenschutzrechtes?Gestattung technischer Maßnahmen zur Kompensation höherer Schadstoffwerte
-
10/2010 Folie 20
FRAGEN
Wie groß ist das Aufkommen von unbelastetem Bodenmaterial?
Können zugelassene Rekultivierungsziele noch verwirklicht werden?
Warum Verfüllung?
-
10/2010 Folie 21
WARUM VERFÜLLUNG?
GEMEINSAMES RUNDSCHREIBEN Nur wenige Abfallschlüssel für Bodenmaterial
zugelassen(170504, 170506, 010408, 010409) Festlegung des Untersuchungsbedarfes
auf Grund der Herkunft Regelfall: Zuordnungswerte Z0 (Feststoff) Ausnahme unter bestimmten
Voraussetzungen bis Z0*
-
10/2010 Folie 22
WARUM VERFÜLLUNG?
GEMEINSAMES RUNDSCHREIBEN Für technische Bauwerke sind auch andere
Materialien zugelassen Nur aufbereiteter Bauschutt
und ähnliche Materialien Zuordnungswerte Z0* mit höheren
Zuordnungswerten bei LeitfähigkeitpH-Wert Sulfat
-
10/2010 Folie 23
WARUM VERFÜLLUNG?
GEMEINSAMES RUNDSCHREIBEN
Folge: Nur ein geringer Anteil des Bodenmaterials kann in Tagebauen verwertet werden.
-
10/2010 Folie 24
WARUM VERFÜLLUNG?
Es gibt keine gesetzliche Forderung für Verfüllung (teilweise oder vollständig)! Entnahme von Bodenbestandteilen bewirkt
ein Massen- und Volumendefizit Nicht alle Tagebaue können
vollständig verfüllt werden!
-
10/2010 Folie 25
WARUM VERFÜLLUNG?
Gegenstand der behördlichen Prüfung: Ist Konzeption im Einklang mit öffentlichen Interessen?
Konzept zur Wiedernutzbarmachung ist vom Antragsteller aufzustellen: Verfüllung ggf. Wunsch von Gemeinden wirtschaftliche Interessen der Antragsteller
– Deckungsbeitrag
-
10/2010 Folie 26
MEDIALES ECHO
11.03.2008Bericht des ZDF über die Tongrube Vehlitz - illegale Entsorgung von Abfällen
21.09.2010Bericht des ZDF über Bestechungsvorwürfe im Zusammenhang mit Abfallentsorgung in Tagebauen
Quelle: ZDF
Quelle: ZDF
-
10/2010 Folie 27
WARUM VERFÜLLUNG?
GEMEINSAMES RUNDSCHREIBEN
Folge: Nur ein geringer Anteil des Bodenmaterials kann in Tagebauen verwertet werden.
-
10/2010 Folie 28
VIELEN DANK FÜR IHRE AUFMERKSAMKEIT
Landesamt für Geologie und BergbauRheinland-PfalzEmy-Roeder-Str. 555129 Mainz