Download - Universitäts-Seminarreihe zum 6. EU Rahmenprogramm Modul 5 Rechtliche Rahmenbedingungen im
Büro für Internationale Forschungs- und Technologiekooperation 1
Universitäts-Seminarreihe zum 6. EU Rahmenprogramm
Modul 5
Rechtliche Rahmenbedingungenim
6. Rahmenprogramm
Christian Hopp
BIT - Büro für Internationale Forschungs- und Technologiekooperation
Büro für Internationale Forschungs- und Technologiekooperation 2
Inhalt
Allgemeine Rechtsprobleme
IPR’s
Mustervertrag
Vertragsmanagement
Büro für Internationale Forschungs- und Technologiekooperation 3
Unabhängigkeit
Verschiedene Rechtspersonen müssen von einander unabhängig sein
Kontrollverhältnis 50%Nominalefaktische Entscheidungsgewalt
AusnahmenÖffentl. BeteiligungsgesellschaftenInstitutionelle InvestorenVenture Capital Unternehmen
Büro für Internationale Forschungs- und Technologiekooperation 4
Rechtsperson
Natürliche PersonenJuristische Personen
Öffentl. Körperschaften (Unis)Kapitalgesellschaften (AG, GMBH, etc)Personengesellschaften (OHG, KG, OEG, etc.)VereineKeine GesBRKeine ARGE
Büro für Internationale Forschungs- und Technologiekooperation 5
Projekt mit einem einzelnen Teilnehmer
OrganisationsformIn einem MS oder AS den SitzNormale Teilnahmekriterien müssen erfüllt
sein3 Partner aus MS oder AS2 Partner zumindest aus MS oder
Kandidatenland
Büro für Internationale Forschungs- und Technologiekooperation 6
Haftung
Gesamtschuldnerische Haftung
Fortsetzung des Projektes
Berechnung des fin. Verlustes
Verteilung der Rückforderung nach % Beteiligung
Max. mögliche Fördersumme
Büro für Internationale Forschungs- und Technologiekooperation 7
Haftung
Ausnahmen der HaftungInt. OrganisationenÖffentliche Körperschaften Staatl. Garantien
Ausnahmen für bestimmte InstrumenteAufzeichnungspflicht des KoordinatorsWeiterleitungspflicht der AufzeichnungenHaftung bei EWIV, etc.
Büro für Internationale Forschungs- und Technologiekooperation 8
Änderungen im Konsortium
Das Konsortium kann seine Zusammensetzung ändern
Meldepflicht an Kommission bei Änderung
Innerhalb von 6 Wochen kann die Kommission Einspruch erheben
Büro für Internationale Forschungs- und Technologiekooperation 9
Änderungen im Konsortium
NoE‘s und IP‘s - Bestimmung wann interne Calls veröffentlicht werden müssen in den Projektdokumenten.
Diese Calls sollen speziell über das Internet, Fachpresse und das NCP-Netzwerk verbreitet werden
Evaluierung nach den Kriterien der Kommission mit unabhängigen Experten
Büro für Internationale Forschungs- und Technologiekooperation 10
Information der MS und AS
Die Kommission macht alle nützlichen Informationen der Resultate von Projekten den MS und assoziierten Staaten zugänglich
Zusicherung der Vertraulichkeit, sollten die Resultate nicht öffentlich zugänglich sein
Büro für Internationale Forschungs- und Technologiekooperation 11
IPR‘s
Büro für Internationale Forschungs- und Technologiekooperation 12
Eigentum an den Resultaten
Direkte Aktionen (JRC)Indirekte Aktionen - Kaufverträge,
Experten Indirekten Aktionen - ProjekteGemeinsame ErfindungenGemeinsame ErfindungenAngestelltenrechte
Büro für Internationale Forschungs- und Technologiekooperation 13
Eigentum an den Resultaten
Verträge für Zugangsrechte
Meldepflicht bei Zugangsrechten
Prüfung durch Vertragspartner
Einspruchsrecht der Vertragspartner
Einspruchsrecht der Kommission bei
Zugangsrechten in Drittstaaten
Büro für Internationale Forschungs- und Technologiekooperation 14
Schutz von Resultaten
Pflicht zum Schutz der ErgebnisseAufgriffsrecht der KommissionBeschränkung der VeröffentlichungenEinspruchsrechte bei Veröffentlichungen30+30 Regel bei EinspruchBegründung durch Schutzrechte
Büro für Internationale Forschungs- und Technologiekooperation 15
Verwertung und Verbreitung der Ergebnisse
Pflicht zur VerwertungPflicht zur VerbreitungVerbreitung durch EU wenn:
Schutz der ErgebnisseErzielung von Synergien und Vermeidung von
DoppelforschungVertraulichkeitLegitime Interessen der Teilnehmer
Büro für Internationale Forschungs- und Technologiekooperation 16
Zugang zu Ergebnissen aus „Direkten Aktionen“
Lizensierung an Rechtspersonen in MS oder Associated Countries für Verwertung möglich
Lizenzgebühr ist zu fairen Bedingungen mit der Kommission auszuverhandeln
Büro für Internationale Forschungs- und Technologiekooperation 17
Prinzipien der Zugangsrechte
Nur mit Schriftlichem AntragVertragserstellung dafür möglich
(Vertraulichkeit, Umfang,...)Bessere Bedingungen als im
Mustervertrag sind möglichNennung der „Affiliates“Beachtung der Wettbewerbsregeln
Büro für Internationale Forschungs- und Technologiekooperation 18
Prinzipien der Zugangsrechte
Einspruchsrecht der Kommission bei Zugangsrechten von Rechtspersonen ind Drittstaaten
Zugangsrechte zu „Pre-Existing Know-How“ nur wenn man die Rechte dazu besitzt
Büro für Internationale Forschungs- und Technologiekooperation 19
Prinzipien der Zugangsrechte
Möglichkeit „Pre-Existing Know-How“ von Zugangsrechten auszuschließenVertrag mit den anderen TeilnehmernMuß vor der Vertragsunterzeichnung des
jeweiligen Teilnehmers unterschrieben werdenEinspruch der anderen Partner nur bei
Undurchführbarkeit des Projektes oder bei legitimen Interesse möglich
Keine automatischen Unterlizenzen
Büro für Internationale Forschungs- und Technologiekooperation 20
Zugangsrechte für die Durchführung und Verwertung
Zugangsrechte zu „Pre-ExistingKnow-How“
Zugangsrechte zuProjektergebnissen
Ja, wenn ein Partner Zugangsrechte benötigt, um seine Arbeitendurchzuführen
Für die Durchführung des Projektes Kostenlos, wenn vorVertragsabschluß nichts anderes
vereinbart wurdeKostenlos
Ja, wenn ein Partner Zugangsrechte zur Verwertung seiner Ergebnissebenötigt
Zur Verwendung Vereinbarung zu nichtdiskriminierenden fairen
Bedingungen
Kostenlos, wenn vorVertragsabschluß nichts anderes
vereinbart wurde
Büro für Internationale Forschungs- und Technologiekooperation 21
Geistiges Eigentum und Nutzung
“Pre-Existing Know-How”der Vertragspartner
EU-FTE Projekt
“Knowledge”
FTE+ Kommerzialisierung
Nutzung
Verbreitung, Lizensierung
Büro für Internationale Forschungs- und Technologiekooperation 22
Zugangsrechte für die Durchführung und Verwertung
Für die Verwertung können die Konditionen der Zugangsrechte für die Resultate des Projektes vor Vertragsabschluß auch anders geregelt werden.
Sollten keine legitimen Interessen der Teilnehmer dagegen sprechen, so sind die Zugangsrechte bis 2 Jahre nach Projektende zu gewähren
Büro für Internationale Forschungs- und Technologiekooperation 23
Der Mustervertrag
Büro für Internationale Forschungs- und Technologiekooperation 24
Struktur des Vertrages
GrundvertragANNEX I
Technischer Annex
ANNEX IIAllgemeine Bestimmungen
ANNEX IIISpezielle Bestimmungen der Instrumente
Büro für Internationale Forschungs- und Technologiekooperation 25
Der Grundvertrag
VertragspartnerEntstehen und Entwicklung des KonsortiumsDauerMaximale FörderungBerichte und ZahlungsmodalitätenSpezialklauselnKontaktadressenRechtsklauseln
Büro für Internationale Forschungs- und Technologiekooperation 26
ANNEX II
DefinitionenPflichten
KonsortiumVertragspartnerKoordinatorKommission
VerantwortungenHöhere Gewalt
Büro für Internationale Forschungs- und Technologiekooperation 27
ANNEX II
Verlängerung und UnterbrechungVertragsänderungenBeendigungVertraulichkeitVeröffentlichungenDaten für EvaluationenUnterverträgeZession
Büro für Internationale Forschungs- und Technologiekooperation 28
ANNEX II
Eigentum an den ErgebnissenSchutz der ErgebnisseVerwertung und VerbreitungZugangsrechteBerichteDie FörderungZulässige Kosten
Büro für Internationale Forschungs- und Technologiekooperation 29
ANNEX II
KostenmodelleFörderratenFinanzberichte und ZertifizierungenZahlungsmodalitätenZahlungsaufschubRückzahlungenKontrollen und AuditsKompensationen und Strafen
Büro für Internationale Forschungs- und Technologiekooperation 30
Kostenprobleme
Supplementary Costs - Ergänzende Kosten
Art 109 Finanzverordnung der EUKein Gewinn aus Förderungnen
Art 163 UmsetzungsverordnungGewinn = Überschuß an Einnahmen (Alle!) im
Vergleich zu den Ausgaben
Büro für Internationale Forschungs- und Technologiekooperation 31
Additional costsmodel
Full costs(FC)
Full costs with a flat rate for
overheads(FCF
Additional costs with a flat rate for overheads
(ACF)
International organisation , physical person
Mandatory
Public body, JRC
Available Available Available
SME Available Available
Other contractors
Mandatory
Full costsmodels
Büro für Internationale Forschungs- und Technologiekooperation 32
Maximum rate of contribution
to eligible costs
Research & technological development
/ Innvation
Demonstration TrainingManagement of the consortium
Other specific
activities
Network of excellence
Integrated project 50% 35% 100%100%
up to 7% of the contribution
Specific targeted research or innovation project
50% 35%100%
up to 7% of the contribution
Specific research project for SMEs 50%
100%up to 7% of the contribution
Integrated infrastructure initiative
50%100%
up to 7% of the contribution
100%
Coordination action 100%
100%up to 7% of the contribution
100%
Specific support action
100%up to 7% of the contribution
100% subject to
paragraph 6
100% subjecto to paragraph 5
Büro für Internationale Forschungs- und Technologiekooperation 33
Vertragsmanagement
Büro für Internationale Forschungs- und Technologiekooperation 34
Das Vertragsmanagement
VertraulichkeitsVertraulichkeitsabkommenabkommen
Partner-suche
Antragstellung
Letter of Intent,Letter of Intent,Letter of Letter of CommittmentCommittmentVorvertragVorvertrag
KonsortialvertragKonsortialvertrag
ProjektdauerVerwertung
LizenzverträgeLizenzverträge
Vertrags-verhandlungen
MustervertragMustervertrag
Büro für Internationale Forschungs- und Technologiekooperation 35
Project ManagerC
OR
E te
am
Steering Committee
Legal advisor
EC
Scientific M.
Financial M. Administrative M.
Marketing M
RTD3 PM.RTD1 PM. RTD2 PM.
Possible management team
WP2 Leader
WP1 Leader WP1 Leader WP1 Leader
WP2 Leader WP2 Leader
RT
D te
ams
Büro für Internationale Forschungs- und Technologiekooperation 36
Core teamProject Manager
Marketing ManagerScientific ManagerFinancial Manager
Administrative Managerlegal
Advisor
Steer. Comm.
Project Enviro.
Ministeries User Supplier
rel. Projects Politics Market
Society
PM 1
Sub-project 1
PM 3
Sub-project 3
PM 2
Sub-project 2
Büro für Internationale Forschungs- und Technologiekooperation 37
Das Vertragsmanagement
Die VerträgeVertraulichkeitsabkommenAbsichtserklärungenVorvertragEU-VertragKonsortialvertragLizenzverträgeKooperationsverträge
Büro für Internationale Forschungs- und Technologiekooperation 38
Vertraulichkeitsabkommen
Mögliche RegelungsinhalteArt der VertraulichkeitUmfangZeitspanneDefinitionenRückgabe des InfomaterialsSanktionen
Büro für Internationale Forschungs- und Technologiekooperation 39
AbsichtserklärungenLetter of Intent, Committment
Zumeist keine Verpflichtung enthaltenReine Absicht unter den eingereichten
Voraussetzungen am Projekt teilzunehmenVollkommen formfreiKeine Sanktionen
Büro für Internationale Forschungs- und Technologiekooperation 40
Der KonsortialvertragMöglicher Inhalt
PräambelSpezifikum des Anglo-amerikanischen
RechtesDarstellung der Intentionen und Beweggründe
DefinitionenVerweis auf die EU-DefinitionenZusätzliche DefinitionenKann Mißverständnisse ausräumen!!!!
Büro für Internationale Forschungs- und Technologiekooperation 41
Technische Bestimmungen
Technische Leistung eines jeden PartnersTechnische RessourcenZeitplanTechnische Änderungen
Büro für Internationale Forschungs- und Technologiekooperation 42
Interne Organisation
Entscheidungsfindunginterne AbläufeMonitoringWahlsystemEinrichtung eines ProjektbürosÄnderungen des VertragesVerantwortlichkeiten
Büro für Internationale Forschungs- und Technologiekooperation 43
Der KonsortialvertragMöglicher Inhalt
Dauer Beginn und geplantes EndeAbhängigkeit von EU-Vertrag
Der KoordinatorPflichtenRechte
Büro für Internationale Forschungs- und Technologiekooperation 44
Der KonsortialvertragMöglicher Inhalt
Die PartnerRechte und PflichtenVerhältnis untereinander
ZahlungsmodalitätenWer bekommt wann wieviel
VertraulichkeitDefinition, UmfangDauerVeröffentlichungen
Büro für Internationale Forschungs- und Technologiekooperation 45
Der KonsortialvertragMöglicher Inhalt
HaftungUntereinanderGegenüber der KommissionGegenüber DrittenUnterlassung und SchadenersatzGesamtschuldnerische Haftung
Höhere GewaltRechtliche Definition
Büro für Internationale Forschungs- und Technologiekooperation 46
Der KonsortialvertragMöglicher Inhalt
ZugangsrechteSchutz der Kenntnisse
Geheimhaltung, Patent, etc.Allgemeine Bestimmungen
FormalkriterienFolgen von Änderungen in den Unternehmen
Fusion, Konkurs, BesitzerwechselVerschiedene Formen der Ergebnisse
Software, Marke, Design, etc.Auschluß von Pre-existing Know-How
Büro für Internationale Forschungs- und Technologiekooperation 47
Der KonsortialvertragMöglicher Inhalt
ZugangsrechtePräzessierung und Klärung der EU-
VertragsbestimmungenProjektdurchführung - VerwertungZahlungen
StandardisierungVeröffentlichungen
EinspruchsmöglichkeitenFormaler Ablauf
Büro für Internationale Forschungs- und Technologiekooperation 48
Der KonsortialvertragMöglicher Inhalt
Beendigung des VertragesGründe für die AuflösungFormalkriterienFolgen der Auflösung
StreitbeilegungGerichtSchiedsgerichtsbarkeit
Büro für Internationale Forschungs- und Technologiekooperation 49
Der KonsortialvertragMöglicher Inhalt
Juristische Klauseln
SpracheAnwendbares RechtSchriftlichkeit von ÄnderungenAnzahl der Kopien
Büro für Internationale Forschungs- und Technologiekooperation 50
Spezielle Bestimmungen
TrainingAustausch von PersonalGründung einer eigenen GesellschaftKooperationsvereinbarungenOrganisation der BerichtlegungInterne CallsVerbindungsorganisation
Büro für Internationale Forschungs- und Technologiekooperation 51
Mehr Informationen
http://europa.eu.int/comm/research/fp6/
working-groups/model-contract/
index_en.html
Büro für Internationale Forschungs- und Technologiekooperation 52
Ihre Kontaktadresse
BIT - Büro für Internationale Forschungs- und Technologiekooperation
Donau City Strasse 1
1220 Vienna
Christian Hopp
Rechts- und Finanzfragen
Tel.: 581 16 16 - 202
Fax: 581 16 16 - 16
E-mail: [email protected]