Gebrauchsanleitung
Zul.-Nr.: 5273-00
Swing® Gold
Fungizid Wirkstoff: Dimoxystrobin (133 g/l) + Epoxiconazol (50 g/l) Formuierung: Suspensionskonzentrat (SC) Packungsgröße: 5 l und 50 l BASF Ecomatic-Mehrwegsystem
Flüssiges Fungizid mit protektiver und kurativer Wirkung gegen Blatt- und
Ährenkrankheiten in Weizen und gegen Septoria-Arten in Triticale
Anwendung
Wirkungsweise
SWING GOLD ist ein Produkt mit zwei verschiedenen Wirkstoffen.
Dimoxystrobin wirkt gegen Pilzstadien auf und in der Pflanze. Der Wirkstoff wird
nach der Applikation über das Blatt aufgenommen und über den Transpirationsstrom
transportiert. Daraus resultiert eine systemische und translaminare Aktivität.
Epoxiconazol wird von der Pflanze aufgenommen und systemisch verteilt.
SWING GOLD zeichnet sich durch eine über mehrere Wochen anhaltende Wirkung
gegen Blatt- und Ährenkrankheiten an Weizen sowie gegen Septoria-Arten an
Triticale aus.
Über die fungizide Leistung hinaus bewirkt SWING GOLD einen deutlich sichtbaren
Vitalitätseffekt durch den positiven Einfluss auf physiologische Abläufe in der Pflanze.
Bei vielen Fungiziden besteht generell das Risiko des Auftretens von
wirkstoffresistenten Pilzstämmen. Deshalb kann unter besonders ungünstigen
Bedingungen eine Veränderung in der Wirksamkeit des Mittels nicht ausgeschlossen
werden. Die von BASF empfohlene Aufwandmenge ist unbedingt einzuhalten.
Wirkungsspektrum
I.
I. in Weizen gegen: Fusarium-Arten (Ährenbefall) zur Verminderung der Mykotoxinbildung** Fusarium sp. Braunrost Puccinia recondita DTR-Blattdürre Drechslera tritici-repentis Septoria-Blattdürre* Septoria tritici Blatt- und Spelzenbräune Septoria nodorum II. in Triticale gegen: Septoria-Arten* Septoria spp.
Pflanzenverträglichkeit
SWING GOLD erwies sich in den empfohlenen Aufwandmengen in Weizen und
Triticale als gut pflanzenverträglich.
Anwendungsempfehlungen und Indikationen
I. Weizen Gegen Braunrost, DTR-Blattdürre, Septoria-Arten 1,5 l/ha Die Anwendung erfolgt ab Grannenspitzen (BBCH-Code ES 49) bis zum Blühbeginn (BBCH-Code ES 61) ab Frühjahr bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome. Max. 1 Anwendung in der Indikation und Kultur bzw. pro Jahr Gegen Fusarium-Arten zur Verminderung der Mykotoxinbildung 1,5 l/ha Die Anwendung erfolgt bei Befallsgefahr ab Blühbeginn (BBCH-Code 61) bis Ende der Blüte (BBCH-Code 69) Max. 1 Anwendung in der Indikation und Kultur bzw. pro Jahr II. Triticale Gegen Septoria-Arten 1,5 l/ha
Die Anwendung erfolgt ab Grannenspitzen (BBCH-Code 49) bis zum Blühbeginn -(BBCH-Code 61) bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome. Max. 1 Anwendung in der Indikation und Kultur bzw. pro Jahr Wassermenge in Weizen und Triticale: 200-400 l/ha Wasser
Von der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsgebiete:
Anwendungs- Nummer
Schadorganismus/ Zweckbestimmung
Pflanzen/-erzeugnisse/ Objekte
025273/00-001 DTR-Blattdürre* (Drechslera
tritici-repentis)
Weizen
025273/00-002 Septoria-Blattdürre (Septoria
tritici)
Weizen
025273/00-003 Blatt- und Spelzenbräune
(Septoria nodorum)
Weizen
025273/00-004 Braunrost (Puccinia recondita) Weizen
025273/00-005 Fusarium-Arten** Weizen
025273/00-006 Septoria-Arten (Septoria spp.)* Triticale
* = Kennzeichnungsauflage (WW7041) Für den Wirkstoff, bzw. für eines Wirkstoff dieses Mittels, wurden Resistenzen nachgewiesen. Anwendung nur im Rahmen eines geeigneten Resistenzmanagements. ** = Kennzeichnungsauflage (WA721) Anwendung insbesondere zur Reduktion der Mykotoxinbelastung durch Bekämpfung der Ährenfusariosen an Getreide in befallsgefährdeten Beständen aufgrund ungünstiger Vorfrucht, Bodenbearbeitung, Sortenwahl und Witterung.
Wartezeiten
Weizen, Triticale: (F) – Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen
und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen
Anwendung und Nutzung (z.B. Ernte) verbleibt, bzw. die
Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
Anwendungstechnik
I. Vermeidung von Restmengen
Nie mehr Spritzbrühe ansetzen als notwendig. Behälter restlos entleeren, mit Wasser
ausspülen, Spülwasser der Spritzbrühe beigeben. Unvermeidlich anfallende
Spritzflüssigkeitsreste im Verhältnis 1:10 verdünnen und auf der behandelten Fläche
ausbringen.
II. Spritzarbeit
Spritzgeräte regelmäßig auf Prüfstand testen!
SWING GOLD vor Gebrauch gut schütteln und bei eingeschaltetem Rührwerk in das
zu 2/3 gefüllte Spritzfass geben. Während der Fahrt und während des Spritzens
Spritzbrühe durch Rührwerk oder Rücklauf in Bewegung halten. Nach einer
Arbeitspause Spritzbrühe erneut sorgfältig aufrühren.
Wassermenge: 200 - 400 l/ha
Mischbarkeit
SWING GOLD ist mischbar mit den Insektiziden Perfekthion®, Bi 58®, Fastac® SC
Super Contact, Sumicidin®2 Alpha EC, mit den Fungiziden Caramba®,Corbel®,
Opus® Top, Juwel® Top, Flexity® sowie mit dem Blattdünger Nutrimix®3.
In Tankmischungen sind die von der Zulassungsbehörde festgesetzten und
genehmigten Anwendungsgebiete und Anwendungsbestimmungen für den
Mischpartner einzuhalten.
Hinweise zur Mischbarkeit
Der Zusatz von AHL oder Harnstoff (über 20 l bzw. kg Produkt/ha) kann bei hohen
Temperaturen und niedriger Luftfeuchte bei einigen Weizensorten Schäden
verursachen. Mit reinem AHL ist SWING GOLD nicht mischbar.
Bei Tankmischungen mit Harnstoff diesen zunächst vollständig auflösen. Erst dann
SWING GOLD und andere Mischungspartner wie beschrieben zugeben.
Für negative Auswirkungen von Tankmischungen, die von uns nicht empfohlen
werden, haften wir nicht.
Mischungen umgehend bei laufendem Rührwerk ausbringen.
Grundsätzlich ist bei Tankmischungen wie folgt vorzugehen:
1. Tank zu 2/3 mit Wasser füllen.
2. SWING GOLD bei laufendem Rührwerk zugeben.
3. Dann Mischungspartner zugeben.
4. Tank mit Wasser auffüllen.
Bei Mischungen mit ethephonhaltigen Produkten, wie z. B. Terpal C, unbedingt die
Gebrauchsanleitung dieser Produkte beachten.
Bei Tankmischungen mit Harnstoff diesen zunächst vollständig auflösen. Erst dann
SWING GOLD und andere Mischungspartner wie beschrieben zugeben.
Mischungen umgehend bei laufendem Rührwerk ausbringen.
Hinweise für den sicheren Umgang
Gefahrensymbol: Xn - Gesundheitsschädlich N - Umweltgefährlich
Gefahrbestimmende Komponenten:
enthält neben den Wirkstoffen: 5-Chlor-2-methyl-2H-isothiazol-3-on und 2-Methyl -
2H-isothiazol-3-on. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
Gefahrenhinweise:
(R20/22) Gesundheitsschädlich beim Einatmen und Verschlucken.
(R40) Verdacht auf krebserzeugende Wirkung
(R50/53) Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig
schädliche Wirkungen haben.
Sicherheitsratschläge:
(S2) Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
(S13) Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten.
(S35) Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden.
(S36/37) Bei der Arbeit geeignete Schutzhandschuhe und Schutzkleidung tragen.
(S46) Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder
Etikett vorzeigen.
(S57) Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten Behälter
verwenden.
Hinweise zum Schutz des Anwenders
(SP001) Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die
Gebrauchsanleitung einzuhalten.
(SB001) Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
(SS 110) Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. (SS 610) Gummischürze tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. (SS220) Standardschutzanzug (Pflanzenschutz) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels. SPo5: Wiederbetreten der behandelten Fläche erst nach Abtrocknung des Spritzbelages.
Hinweise zum Schutz der Umwelt
I. Wasserschutzgebiete
Wasserschutzgebietsauflage: keine
II. Schutz von Oberflächengewässern
Von der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsbestimmungen: (NW468) Anwendungsflüssigkeiten und dessen Reste, Mittel und dessen Reste,
entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht
in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die
Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen und Abwasserkanäle.
(NW605) Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, § 6 Absatz 2 Satz 2 PflSchG zu beachten. Reduzierte Abstände: 50 % 5 m, 75 % 5 m, 90 % *
(NW606) Ein Verzicht auf den Einsatz verlustmindernder Technik ist nur möglich, wenn bei der Anwendung des Mittels mindestens unten genannter Abstand zu
Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - eingehalten wird. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. 10 m (NW705) Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2 % und Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender - muß ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen vorhanden sein. Dessen Schutzfunktion darf durch den Einsatz von Arbeitsgeräten nicht beeinträchtigt werden. Er muss eine Mindestbreite von 5 m haben. Dieser Randstreifen ist nicht erforderlich, wenn: - ausreichende Auffangsysteme für das abgeschwemmte Wasser bzw. den abgeschwemmten Boden vorhanden sind, die nicht in ein Oberflächengewässer münden, bzw. mit der Kanalisation verbunden sind oder – die Anwendung im Mulch- oder Direktsaatverfahren erfolgt.
III. Wasserorganismen
(NW262) Das Mittel ist giftig für Algen.
(NW264) Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere.
(NW265) Das Mittel ist giftig für höhere Wasserpflanzen.
IV. Bienen
(NB6641) Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4).
V. Nutzorganismen
(NN130) Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Arten Pardosa
amentata und palustris (Wolfsspinnen) eingestuft.
(NN160) Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Aleochara
bilineate (Kurzflügelkäfer) eingestuft.
(NN165) Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Poecilus
cupreus (Laufkäfer) eingestuft.
(NN170) Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Chrysoperla
carnea (Florfliege) eingestuft.
(NN1842) Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Aphidius
rhopalosiphi (Brackwespe) eingestuft.
Entsorgung
Verpackungen im Sinne des IVA-Entsorgungskonzeptes PAMIRA®3
Leere Verpackungen nicht weiterverwenden! Leere und sorgfältig gespülte
Verpackungen an den autorisierten Sammelstellen im Rahmen des IVA-
Entsorgungskonzeptes abgeben. Informationen zu Zeitpunkt und Ort der
Sammlungen erhalten Sie von Ihrem Händler.
Produktreste nicht dem Hausmüll beigeben, sondern in Originalverpackungen bei
den entsorgungspflichtigen Körperschaften anliefern.
Weitere Auskünfte erhalten Sie bei der Stadt- oder Kreisverwaltung.
Allgemeine Anwendungshinweise / Haftung Die Angaben in dieser Gebrauchsanleitung basieren auf unseren derzeitigen
Kenntnissen und Erfahrungen und entsprechen den Festsetzungen der
Zulassungsbehörde. Sie befreien den Anwender wegen der Fülle möglicher Einflüsse
bei der Verarbeitung und Anwendung unseres Produktes nicht von eigenen
Prüfungen und Versuchen. Da die Lagerung und Anwendung außerhalb unseres
Einflusses liegen und wir nicht alle diesbezüglichen Gegebenheiten voraussehen
können, schließen wir jegliche Haftung für Schäden aus der unsachgemässen
Lagerung und Anwendung aus.
Die Anwendung des Produkts in Anwendungsgebieten, die nicht in der
Gebrauchsanleitung beschrieben sind, insbesondere in anderen als den dort
genannten Kulturen, ist von uns nicht geprüft. Dies gilt insbesondere für
Anwendungen, die zwar von einer Zulassung oder Genehmigung durch die
Zulassungsbehörde erfasst sind, aber von uns nicht empfohlen werden. Wir
schließen deshalb jegliche Haftung für eventuelle Schäden aus einer solchen
Anwendung aus.
Vielfältige, insbesondere auch örtlich oder regional bedingte, Einflussfaktoren können
die Wirkung des Produktes beeinflussen. Hierzu gehören z. B. Witterungs- und
Bodenverhältnisse, Kulturpflanzensorten, Fruchtfolge, Behandlungstermine,
Aufwandmengen, Mischungen mit anderen Produkten, die nicht den obigen Angaben
zur Mischbarkeit entsprechen, Auftreten wirkstoffresistenter Organismen (wie z. B.
Pilzstämme, Pflanzen, Insekten), Spritztechnik etc. Unter besonders ungünstigen
Bedingungen kann deshalb eine Veränderung in der Wirksamkeit des Mittels oder
eine Schädigung an Kulturpflanzen nicht ausgeschlossen werden. Für solche Folgen
können wir oder unsere Vertriebspartner keine Haftung übernehmen. Etwaige
Schutzrechte, bestehende Gesetze und Bestimmungen sowie die Festsetzungen der
Zulassung des Produktes und die Gebrauchsanleitung sind vom Anwender unseres
Produktes in eigener Verantwortung zu beachten.
® = Eingetragene Marke von BASF
®1 = Eingetragene Marke des IVA (Industrieverband Agrar, Frankfurt/M.)
®2 = Eingetragene Marke von Sumitomo
®3= Eingetragene Marke von Compo
Änderungen:
26.02.2007, 18.12.2006, 02.03.2006, 25.10.05, 03.08.05, 10.06.05
Lagerung Trennung von Nahrungs-, Genuss-, Futtermitteln. Weitere Angaben zu den Lagerbedingungen: Vor Hitze schützen. Vor Feuchtigkeit schützen. Vor direkter Sonneneinstrahlung schützen. Lagerklasse gemäß VCI: (12) Nicht brennbare Flüssigkeiten. Lagerstabilität: Lagerdauer: 24 Monate Vor Unterschreiten der folgenden Temperatur schützen: -5 °C Das Produkt kann bei Unterschreiten der Grenztemperatur kristallisieren. Vor Überschreiten der folgenden Temperatur schützen: 40 °C Die Eigenschaften des Produktes können sich verändern, wenn der Stoff/das Produkt oberhalb der angezeigten Temperatur über einen längeren Zeitraum gelagert wird. RID : Klasse 9 Verpackungsgruppe III UN-Nummer 3082 Bezeichnung des Gutes UMWELTGEFAEHRDENDER STOFF, FLUESSIG, N.A.G. (enthält: DIMOXYSTROBIN 13%, EPOXICONAZOL 5%, SOLVENT NAPHTHA)
1
Gebrauchsanleitung
Zul.-Nr.: 4487-00
CARAMBA®
Fungizid Wirkstoff: Metconazol (60 g/l) Formulierung: Wasserlösliches Konzentrat (SL) Packungsgröße: 1 l, 5 l und 50 l BASF Ecomatic-Mehrwegsystem
Fungizid zur Bekämpfung von Krankheiten an Raps, zur Wuchsregulierung in Raps, Stauchen an Zierpflanzensowie zur Bekämpfung von Blatt- und Ährenkrankheiten an Getreide. ANWENDUNG
Wirkungsweise Breitwirksames, flüssiges Fungizid für den Raps- und Getreideanbau mit
systemischen Eigenschaften. Metconazol dringt sehr schnell in die Pflanze ein und
wird akropetal mit dem Saftstrom verteilt. Einmal in die Pflanze eingedrungen ist der
Wirkstoff vor nachfolgendem Regen geschützt.
Caramba wirkt sowohl vorbeugend als auch bei beginnendem Befall. Die
Ausbreitung schon vorhandener Infektionen wird verhindert.
In Raps bremst Caramba das Längenwachstum und führt dadurch zu kompakteren,
standfesteren Pflanzen.
Wirkungsspektrum I. Raps
Wurzelhals- und Stängelfäule Leptosphaeria maculans
Weißstängeligkeit Sclerotinia sclerotiorum
Verbesserung der Standfestigkeit
2
II. Weizen
Echter Mehltau Erysiphe graminis
Gelbrost Puccinia striiformis
Braunrost Puccinia recondita
Septoria-Blattdürre Septoria tritici
Blatt- und Spelzenbräune Septoria nodorum
Fusarium-Arten zur Verminderung der Mykotoxinbildung
III. Gerste
Echter Mehltau Erysiphe graminis
Zwergrost Puccinia hordei
Blattfleckenkrankheit Rhynchosporium secalis
Netzflecken Pyrenophora teres
IV. Roggen
Echter Mehltau Erysiphe graminis
Braunrost Puccinia recondita
Blattfleckenkrankheit Rhynchosporium secalis
V. Triticale
Septoria-Arten Septoria spp.
Anwendungsempfehlungen und Indikationen I. Raps
Gegen Wurzelhals- und Stängelfäule (Leptoshaeria maculans) in Winterraps Spritzen bei Befallsbeginn bis ca. Mitte Oktober und ab Vegetationsbeginn bis kurz
vor der Blüte.
Aufwandmenge 1,5 l/ha Maximal 2 Anwendungen in der Indikation, insgesamt maximal 2 Anwendungen für
die Kultur bzw. je Jahr
3
Gegen Weißstängeligkeit (Sclerotinia sclerotiorum) in Winterraps Spritzen bei Befallsgefahr bzw. nach Warndiensthinweis wenn 50–60% der Blüten
geöffnet sind (Vollblüte, BBCH 65)
Aufwandmenge 1,5 l/ha
Maximal 1 Anwendungen in der Indikation, insgesamt maximal 2 Anwendungen für
die Kultur bzw. je Jahr
Zur Verbesserung der Standfestigkeit bzw. zur Verminderung des Lagerrisikosvon Winterraps Anwendung im Frühjahr ab 9 und mehr sichtbar gestreckte Internodien (bei Raps
Stängelabschnitt zwischen zwei aufeinanderfolgenden Blättern) bis erste
Blütenblätter sichtbar werden, Blüten noch geschlossen (BBCH 39-59).
Aufwandmenge 1,5 l/ha
Maximal 1 Anwendung in der Indikation, insgesamt max. 2 Anwendungen in dieser
Kultur bzw. je Jahr.
Besondere Anwendungshinweise Die Caramba-Anwendung im Herbst verbessert durch den fungiziden und
wachstumsregulatorischen Effekt die Winterhärte der Pflanzen wesentlich, fördert
das Wurzelwachstum und Auswinterungsschäden können verhindert werden.
Bei Anwendungen im Frühjahr wird das Längenwachstum der Rapspflanzen
vermindert und die Standfestigkeit dadurch erhöht.
Caramba sollte eingesetzt werden, wenn mit Lager zu rechnen ist und das
Ertragspotential bei hoher Anbauintensität abgesichert werden soll.
Caramba verfügt über einen langen Einsatzzeitraum. Dies ermöglicht eine
Anwendung bei wüchsiger Witterung für eine optimale Wirkung. Ein
wuchsregulatorischer Effekt kann bei weniger starkwüchsigen Sorten mit reduzierten
Aufwandmengen (0,5–1,0 l/ha im Herbst, 1,0–1,5 l/ha im Frühjahr) erreicht werden.
Wasseraufwandmenge in Raps: 200 – 400 l Wasser/ha
4
II. Getreide
Gegen Fusarium-Arten (Ährenbefall) zur Verminderung der Mykotoxinbildung in Weizen
Anwendung bei Befallsgefahr
Aufwandmenge 1,5 l/ha
Die Anwendung erfolgt von Beginn der Blüte: Erste Staubgefäße werden sichtbar
(BBCH-Code 61) bis Ende der Blüte (BBCH-Code 69).
Max. 1 Anwendung in der Indikation, insgesamt max. 2 Anwendungen in dieser
Kultur bzw. je Jahr.
(WA721) Anwendung insbesondere zur Reduktion der Mykotoxinbelastung durch
Bekämpfung der Ährenfusariosen an Getreide in befallsgefährdeten Beständen
aufgrund ungünstiger Vorfrucht, Bodenbearbeitung, Sortenwahl und Witterung.
Gegen Echten Mehltau, Braunrost, Gelbrost, Septoria tritici, Septoria nodorum in Weizen
Aufwandmenge 1,5 l/ha
Gegen Echten Mehltau, Zwergrost, Netzflecken, Rhynchos porium Blattfleckenkrankheit in Gerste
Aufwandmenge 1,5 l/ha
Gegen Echten Mehltau, Braunrost, Rhynchosporium Blattfleckenkrankheit in Roggen (Stadium 25 – 61) Aufwandmenge 1,5 l/ha
Gegen Septoria-Arten Triticale
Aufwandmenge 1,5 l/ha Die erste Anwendung im Frühjahr kann ab Mitte der Bestockung (BBCH-Code 25)
bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome erfolgen .
Bei Neubefall ist eine zweite Spritzung bis zum Beginn der Blüte (BBCH-Code 61)
möglich.
Max. 2 Anwendungen in der Indikation, insgesamt 2 Anwendungen in der Kultur bzw.
je Jahr
5
Wasseraufwandmenge in Getreide: 200 – 400 l Wasser/ha
III. Zierpflanzen
Gegen Stauchen (Freiland und Gewächshaus)
Freiland Aufwandmenge: 1,5 l/ha in 1000 l Wasser/ha
Gewächshaus Aufwandmenge: 2 l/ha in 1000 l Wasser/ha
Anwendung bei Bedarf
Max. 2 Anwendungen in der Indikation, insgesamt 2 Anwendungen in der Kultur bzw.
je Jahr im Abstand von 7 – 21 Tagen
Pflanzenverträglichkeit CARAMBA besitzt nach bisherigen Erfahrungen eine gute Kulturverträglichkeit in
allen Rapssorten sowie in allen Getreidearten und -sorten.
Nach bisherigen Versuchserfahrungen zeigte CARAMBA bei Weihnachtssternen
eine gute Verträglichkeit in allen getesteten Sorten, ebenso an Stiefmütterchen und
einer Vielzahl verschiedener Beet- und Balkonpflanzen. Eine ausführliche Liste mit
Untersuchungsergebnissen verschiedener Versuch- und Forschungseinrichtungen
zum Einsatz von Caramba in Zierpflanzen finden Sie auf unserer Internetseite:
www.agrar.basf.de. Die dort angewendeten Konzentrationen stellen keine
Empfehlungen dar. Die Daten können nur Anhaltspunkte für Dosierung und Anzahl
der Behandlungen geben.
Von der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsgebiete: Anwendungs-Nummer
Schadorganismus / Zweckbestimmung
Pflanzen/ -erzeugnisse/ Objekte
024487-00/00-001
Echter Mehltau (Erysiphe graminis)
Weizen
024487-00/00-002
Gelbrost (Puccinia striiformis)
Weizen
024487-00/00-003
Braunrost (Puccinia recondita)
Weizen
024487-00/00-004
Septoria-Blattdürre (Septoria tritici)
Weizen
6
024487-00/00-005
Blatt- und Spelzenbräune (Septoria nodorum)
Weizen
024487-00/00-006
Fusarium-Arten
Weizen
024487-00/00-007
Echter Mehltau (Erysiphe graminis)
Gerste
024487-00/00-008
Blattfleckenkrankheit (Rhynchosporium secalis)
Gerste
024487-00/00-009
Netzflecken (Pyrenophora teres)
Gerste
024487-00/00-010
Echter Mehltau (Erysiphe graminis)
Gerste
024487-00/00-017
Zwergrost (Puccinia hordei)
Gerste
024487-00/00-011
Braunrost (Puccinia recondita)
Roggen
024487-00/00-012
Blattfleckenkrankheit (Rhynchosporium secalis)
Roggen
024487-00/00-015
Septoria-Arten (Septoria spp)
Triticale
024487-00/00-018
Wurzelhals- und Stängelfäule (Leptosphaeria maculans)
Winterraps
024487-00/00-019
Weißstängeligkeit (Sclerotinia sclerotiorum)
Winterraps
024487-00/00-020
Standfestigkeit
Winterraps
Von der Zulassungsbehörde genehmigte Anwendungsgebiete: Anwendungs-Nummer
Schadorganismus / Zweckbestimmung
Pflanzen/ -erzeugnisse/ Objekte
024487-00/01-001* 024487-00/01-002*
Stauchen
Zierpflanzen (Frl.) Zierpflanzen (Gewh..)
*Weitere Hinweise und Bemerkungen:
Zu dem/den artspezifisch unterschiedlichen Termin/en ein-oder maximal zweimal
behandeln, wobei im Freiland ein Mittelaufwand von 3 l/ha pro Jahr und unter Glas
von 4 l/ha pro Jahr nicht überschritten werden darf. Einige Sorten reagieren nicht
7
zufriedenstellend. In Abhängigkeit von Kultur, Sorte, Anbauverfahren und
spezifischen Umweltbedingungen können Schäden an der zu behandelnden Kultur
nicht ausgeschlossen werden. Die Pflanzenverträglichkeit sollte daher unter den
betriebsspezifischen Bedingungen geprüft werden.
Wartezeit Winterraps, Weizen, Gerste, Roggen, Triticale(F) Zierpflanzen (N) (F) = abgedeckt durch zugelassene Anwendung (N) = Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung
Anwendungstechnik I. Wasseraufwandmenge
CARAMBA sollte in Raps und Getreide in Wassermengen von 200–400 l/ha gespritzt
werden.
Zur Beachtung Caramba muss unbedingt frostgeschützt gelagert werden, da das Produkt sonst
auskristallisiert. Ein Wiederauflösen ist nur durch kräftiges Schütteln des Behälters
bei erhöhten Temperaturen von mind. 10 °C möglich.
In Einzelfällen können bereits bei niedrigen Lagertemperaturen oberhalb des
Gefrierpunktes Ausflockungen auftreten. Dieser Vorgang kann durch kräftiges
Schütteln des Behälters wieder rückgängig gemacht werden.
Die Wirkung von CARAMBA wird dadurch in keinem Fall beeinträchtigt.
II. Vermeidung von Restmengen
Nie mehr Spritzbrühe ansetzen als notwendig. Behälter restlos entleeren, mit Wasser
ausspülen, Spülwasser der Spritzbrühe beigeben.
Unvermeidlich anfallende Spritzflüssigkeitsreste im Verhältnis 1:10 verdünnen und
auf der vorher behandelten Fläche ausbringen.
III. Entnahme aus dem Ecomatic-Gebinde
Bei der Entnahme von Caramba aus dem Ecomatic Gebinde gilt der Kalibrierwert 8.
8
IV. Herstellung und Ausbringung der Spritzflüssigkeit
Spritzgerät regelmäßig auf einem Prüfstand testen. Vor Einsatz Gerät und
Düsenausstoß überprüfen.
• Spritztank mit 3/4 der erforderlichen Wassermenge füllen.
• Produktbehälter gut schütteln, CARAMBA bei eingeschaltetem Rührwerk
zugeben.
• Ggf. Mischpartner zugeben.
• Restliche Wassermenge auffüllen.
Spritzbrühe umgehend ausbringen. Überdosierung und Abtrift vermeiden.
V. Gerätereinigung
Vor der Anwendung von CARAMBA im Raps ist das Spritzgerät gründlichst zu
reinigen, wenn zuvor in anderen Kulturen Herbizide ausgebracht wurden, die in Raps
nicht verträglich sind.
Die Reinigung von Herbizidresten muss mit Spülmittellösung bzw. mit einem von
dem jeweiligen Herbizid-Hersteller empfohlenen Reinigungsmittel erfolgen.
Nach der Anwendung von CARAMBA Spritzgerät und -leitungen gründlich mit
Wasser spülen. Innen- und Außenreinigung der Spritzgeräte sollte grundsätzlich auf
dem Feld erfolgen. Anfallendes Spülwasser auf vorher behandelten Flächen
ausspritzen.
Waschwasser aus der Gerätereinigung nicht in Kanalisation oder Gewässer
gelangen lassen.
Mischbarkeit Caramba ist mischbar mit Herbiziden, z.B. Butisan®, Butisan® Top, Focus® Ultra, mit
Insektiziden, z.B. Fastac® SC Super Contact, Sumicidin®2 Alpha EC, mit Fungiziden,
z.B. Swing® Gold, Juwel® Top.
Caramba ist ebenfalls mischbar mit AHL und Nutrimix®3 sowie mit Magnesiumsulfat,
Mangansulfat und Solubor®3.
9
AHL kann in Raps bis maximal 50 l/ha gemeinsam mit Caramba ausgebracht
werden. Die Wassermenge sollte dann mindestens 200 l/ha betragen.
Anwendungszeitpunkt für AHL-Mischungen im Raps bis BBCH 65 (Vollblüte). Nicht
unmittelbar nach Regen spritzen, da die Wachsschicht der Pflanzen dann
beeinträchtigt ist. Die AHL-Mischungen nicht an heißen Tagen in den Mittagsstunden
ausbringen und wegen schwankender AHL-Qualitäten keine weiteren
Mischungspartner zugeben.
In Tankmischungen sind die von der Zulassungsbehörde festgesetzten und
genehmigten Anwendungsgebiete und Anwendungsbestimmungen für den
Mischpartner einzuhalten.
HINWEISE FÜR DEN SICHEREN UMGANG
Einstufung nach Gefahrstoffverordnung Gefahrensymbol: Xn - Gesundheitsschädlich
N - Umweltgefährlich
Gefahrenbestimmende Inhaltsstoffe Metconazol, Amylalkohol (Pentanol), Naphtha (Petroleum), Schweralkylat,
Alkylpolyoxyethenglykolether
Gefahrenhinweise (R10) Entzündlich.
(R20) Gesundheitsschädlich beim Einatmen
(R37/38) Reizt die Atmungsorgane und die Haut
(R41) Gefahr ernster Augenschäden.
(R43) Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich.
(R50/53) Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig
schädliche Wirkungen haben.
(R63) Kann das Kind im Mutterleib möglicherweise schädigen.
(R65) Gesundheitsschädlich: Kann bei Verschlucken Lungenschäden verursachen.
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Sicherheitsratschläge (S2) Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
(S13) Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten.
(S24) Berührung mit der Haut vermeiden.
(S26) Bei Berührung mit den Augen sofort gründlich mit Wasser abspülen und Arzt
konsultieren.
(S35) Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden.
(S36/37/39) Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung, Schutzhandschuhe und
Schutzbrille/Gesichtsschutz tragen.
(S57) Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten Behälter
verwenden.
(S62) Bei Verschlucken kein Erbrechen herbeiführen. Sofort ärztlichen Rat einholen
und Verpackung oder dieses Etikett vorzeigen.
Hinweise zum Schutz des Anwenders (SB001) Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu
Gesundheitsschäden führen.
(SP001) Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die
Gebrauchsanleitung einzuhalten.
Beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel
(SE110) Dicht abschließende Schutzbrille tragen.
(SS110) Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen.
(SS210) Standardschutzanzug (Pflanzenschutz) und festes Schuhwerk (z. B.
Gummistiefel) tragen.
(SS610) Gummischürze tragen.
Hinweise zum Schutz der Umwelt I. Wasserrschutzgebiete
Wasserschutzgebietsauflage: keine
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II. Schutz von Oberflächengewässern
Von der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsbestimmungen (nicht für 024487-00/01-002): (NW468) Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste,
entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht
in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die
Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.
(NW 605) Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von
Oberflächengewässern – ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber
einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer -, muss mit einem
Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis „Verlustmindernde Geräte“ vom 14. Oktober
1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung
eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten
Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten
Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit „*“ gekennzeichneten
Abdriftminderungsklassen, ist neben dem gemäß Länderrecht verbindlich
vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, § 6 Absatz 2 PflSchG zu
beachten.
reduzierte Abstände: 50 % 5 m, 75 % 5 m, 90 % *
(NW 606) Ein Verzicht auf den Einsatz verlustmindernder Technik ist nur möglich,
wenn bei der Anwendung des Mittels mindestens unten genannter Abstand zu
Oberflächengewässern, - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber
einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer -, eingehalten wird.
Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro
geahndet werden.
5 m
III. Wasserorganismen
(NW262) Das Mittel ist giftig für Algen.
(NW264) Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere.
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IV. Bienen
(NB6641) Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten
Aufwandmenge bzw. Anwendungskonzentration als nichtbienengefährlich eingestuft (B4).
V. Nutzorganismen
(NN130) Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Arten
Pardosa amentata und P. palustris (Wolfsspinnen) eingestuft.
(NN160) Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art
Aleochara bilineata (Kurzflügelkäfer) eingestuft.
(NN165) Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art
Poecilus cupreus (Laufkäfer) eingestuft.
(NN261) Das Mittel wird als schwachschädigend für Populationen der Art Coccinella
septempunctata (Siebenpunkt-Marienkäfer) eingestuft.
(NN1842) Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art
Aphidius rhopalosiphi (Brackwespe) eingestuft.
(NN191) Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art
Episyrphus balteatus (Schwebfliege) eingestuft.
ENTSORGUNG
Verpackungen im Sinne des IVA-Entsorgungskonzeptes PAMIRA�1 Leere Verpackungen nicht weiterverwenden!
Leere und sorgfältig gespülte Verpackungen an den autorisierten Sammelstellen im
Rahmen des IVA-Entsorgungskonzeptes abgeben. Informationen zu Zeitpunkt und
Ort der Sammlungen erhalten Sie von Ihrem Händler. Produktreste nicht dem
Hausmüll beigeben, sondern in Originalverpackungen bei den entsorgungspflichtigen
Körperschaften anliefern.
Weitere Auskünfte erhalten Sie bei der Stadt- oder Kreisverwaltung.
Oder: (50 l)
BASF Ecomatic-Mehrwegsystem
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Der Mehrwegbehälter ist Teil des BASF Ecomatic-Systems zur Vermeidung
von Einwegpackungen.
Für 50-l-Ecomatic-Mehrweggebinde gilt: Die Rücknahme erfolgt über ein von BASF
beauftragtes Speditionsunternehmen. Zur Rücknahme der leeren Gebinde rufen Sie
unsere kostenlose Servicenummer 0800/1012470 an (nur in den Monaten Juni und
November).
Bei dem BASF Ecomatic-System handelt es sich um ein Pfandsystem. Um eine
reibungslose Rückgabe zu gewährleisten, dürfen das Fass, der Clinchring und die
Siegelkappe nicht beschädigt sein.
ALLGEMEINE ANWENDUNGSHINWEISE / HAFTUNG
Die Angaben in dieser Gebrauchsanleitung basieren auf unseren derzeitigen
Kenntnissen und Erfahrungen und entsprechen den Festsetzungen der
Zulassungsbehörde. Sie befreien den Anwender wegen der Fülle möglicher Einflüsse
bei der Verarbeitung und Anwendung unseres Produktes nicht von eigenen
Prüfungen und Versuchen. Da die Lagerung und Anwendung außerhalb unseres
Einflusses liegen und wir nicht alle diesbezüglichen Gegebenheiten voraussehen
können, schließen wir jegliche Haftung für Schäden aus der unsachgemässen
Lagerung und Anwendung aus.
Die Anwendung des Produkts in Anwendungsgebieten, die nicht in der
Gebrauchsanleitung beschrieben sind, insbesondere in anderen als den dort
genannten Kulturen, ist von uns nicht geprüft. Dies gilt insbesondere für
Anwendungen, die zwar von einer Zulassung oder Genehmigung durch die
Zulassungsbehörde erfasst sind, aber von uns nicht empfohlen werden. Wir
schließen deshalb jegliche Haftung für eventuelle Schäden aus einer solchen
Anwendung aus.
Vielfältige, insbesondere auch örtlich oder regional bedingte, Einflussfaktoren können
die Wirkung des Produktes beeinflussen. Hierzu gehören z. B. Witterungs- und
Bodenverhältnisse, Kulturpflanzensorten, Fruchtfolge, Behandlungstermine,
Aufwandmengen, Mischungen mit anderen Produkten, die nicht den obigen Angaben
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zur Mischbarkeit entsprechen, Auftreten wirkstoffresistenter Organismen (wie z. B.
Pilzstämme, Pflanzen, Insekten), Spritztechnik etc. Unter besonders ungünstigen
Bedingungen kann deshalb eine Veränderung in der Wirksamkeit des Mittels oder
eine Schädigung an Kulturpflanzen nicht ausgeschlossen werden. Für solche Folgen
können wir oder unsere Vertriebspartner keine Haftung übernehmen. Etwaige
Schutzrechte, bestehende Gesetze und Bestimmungen sowie die Festsetzungen der
Zulassung des Produktes und die Gebrauchsanleitung sind vom Anwender unseres
Produktes in eigener Verantwortung zu beachten.
®= Registrierte Marke der BASF
®1 = Eingetragene Marke des IVA (Industrieverband Agrar, Frankfurt/M.)
®2 = Eingetragene Marke von Sumitomo Chemical Co. Ltd
®3 = Eingetragene Marke von Compo
®4 = Eingetragene Marke von Borax
Änderungen:
18.04.20007 (Pflanzenvertr.),12.04.2007 (Zierpflanzen), 13.12.06, 04.09.2006, 27.06.06,
23.06.2006, 20.06.2006, 02.08.06, 07.07.05, 18.11.04, 14.10.04, 29.06.04, 12.05. 04,
24.02.04, 04.11.03, 11.09.03, 01.07.03, 16.06.03, 20.10.02, 01.10.02; 03.04.02, 20.02.02,
19.02.02, 08.11.01, 07.11.01, 02.11.01, 02.10.00, 13.09.00, 03.08.00, 30.05.00, 4.8.00,
05.05.2000, 22.11.99.