11.11.2016 1
Medizinischer Dienstder Krankenversicherung
in Bayern
Medizinischer Dienstder Krankenversicherung
in Bayern
Schulung Überleitungsgutachten ab 01.01.2017
MDK Bayern
Sozialdienste der Krankenhäuser
Agenda
11 / 2016 Schulung Überleitantrag Krankenhaussozialdienst Seite 2
01 Einführung
02 Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff
03 Die 6 Module
04 Definition der Aktivitäten im Überleitantrag
05Grundlagen zum Überleitantrag in den Begutachtungs-richtlinien
06 Struktur und Inhalt des neuen Antrags
11.11.2016 2
Einführung
Das Zweite Pflegestärkungsgesetz (PSG II)
● Kernstück des PSG II ist die Einführung des neuen
Pflegebedürftigkeitsbegriffs.
● Die Leistungen der Pflegeversicherung werden weiter verbessert und
flexibilisiert.
● Der Umstieg auf das neue System erfolgt zum 1. Januar 2017.
Bis 31. Dezember 2016 ändert sich an der Begutachtung und
den Pflegestufen nichts.
● Zur Finanzierung wird der Beitragssatz in der Pflegeversicherung um
weitere 0,2 Beitragssatzpunkte angehoben.
11 / 2016 Schulung Überleitantrag Krankenhaussozialdienst Seite 4
11.11.2016 3
Der neue
Pflegebedürftig-
keitsbegriff
Neue Definition der Pflegebedürftigkeit
● Pflegebedürftig sind Personen, die gesundheitlich bedingte
Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit aufweisen und
deshalb die Hilfe von anderen brauchen.
● Pflegebedürftig sind Personen, die körperliche, kognitive
oder psychische Belastungen oder gesundheitlich bedingte
Belastungen nicht selbstständig kompensieren oder
bewältigen können.
● Die Pflegebedürftigkeit muss auf Dauer, voraussichtlich für
mindestens 6 Monate, bestehen.
11 / 2016 Schulung Überleitantrag Krankenhaussozialdienst Seite 6
11.11.2016 4
Neuer Maßstab für Pflegebedürftigkeit ist …
● der Grad der Selbstständigkeit bei der Durchführung von Aktivitäten oder der Gestaltung von Lebensbereichen,
● die Abhängigkeit von personeller Hilfe und zwar nicht nur bei einigen Verrichtungen der Grundpflege,
● sondern in den relevanten Bereichen der elementaren Lebensführung.
● Der ressourcenorientierte Ansatz ermöglicht zudem eine systematische Erfassung von Präventions- und Rehabilitationsbedarf.
11 / 2016 Schulung Überleitantrag Krankenhaussozialdienst Seite 7
Module des neuen Begutachtungsinstrumentes
Schulung Überleitantrag Krankenhaussozialdienst Seite 8
Maßgeblich für das Vorliegen von Pflegebedürftigkeit sind Beeinträchtigungen
der Selbständigkeit oder Fähigkeiten in folgenden sechs Modulen:
1. Mobilität
2. Kognitive und kommunikative Fähigkeiten
3. Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
4. Selbstversorgung
5. Bewältigung von und selbständiger Umgang mit krankheits- oder
therapiebedingten Anforderungen und Belastungen
6. Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte
7. Außerhäusliche Aktivitäten
8. Haushaltsführung
11 / 2016
Dies Bereiche werden im Gutachten dargestellt, werden jedoch nicht in der Berechnung des Pflegegrades berücksichtigt.
11.11.2016 5
Die 6 Module
(Rot die für den
Überleitantrag
relevanten
Aktivitäten)
Modul 1
Mobilität
11.11.2016 6
Das neue Begutachtungs-VerfahrenModul 1: Mobilität
selbstständigüberwiegend selbstständig
überwiegend unselbstständig
unselbstständig
4.1.1 Positionswechsel im Bett 0 1 2 3
4.1.2 Halten einer stabilen Sitzposition 0 1 2 3
4.1.3 Umsetzen 0 1 2 3
4.1.4 Fortbewegen innerhalb des Wohnbereichs 0 1 2 3
4.1.5 Treppensteigen 0 1 2 3
11 / 2016 Schulung Überleitantrag Krankenhaussozialdienst Seite 11
Modul 2
Kognitive und
kommunikative
Fähigkeiten
11.11.2016 7
Die Fähigkeit ist:
vorhanden/
unbeeinträchtigt
größtenteils
vorhanden
in geringem
Maße vorhanden
nicht
vorhanden
4.2.1 Erkennen von Personen aus dem näheren Umfeld 0 1 2 3
4.2.2 Örtliche Orientierung 0 1 2 3
4.2.3 Zeitliche Orientierung 0 1 2 3
4.2.4 Erinnern an wesentliche Ereignisse oder Beobachtungen 0 1 2 3
4.2.5 Steuern von mehrschrittigen Alltagshandlungen 0 1 2 3
4.2.6 Treffen von Entscheidungen im Alltagsleben 0 1 2 3
4.2.7 Verstehen von Sachverhalten und Informationen 0 1 2 3
4.2.8 Erkennen von Risiken und Gefahren 0 1 2 3
4.2.9 Mitteilen von elementaren Bedürfnissen 0 1 2 3
4.2.10 Verstehen von Aufforderungen 0 1 2 3
4.2.11 Beteiligen an einem Gespräch 0 1 2 3
Das neue Begutachtungs-VerfahrenModul 2: Kognitive und kommunikative Fähigkeiten
11 / 2016 Schulung Überleitantrag Krankenhaussozialdienst Seite 13
Modul 3
Verhaltensweisen
und psychische
Problemlagen
11.11.2016 8
Das neue Begutachtungs-VerfahrenModul 3: Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
Nie oder sehr
selten
Selten (ein- bis
dreimal innerhalb
von 2 Wochen)
Häufig (zweimal bis
mehrmals
wöchentlich, aber
nicht täglich
täglich
4.3.1Motorisch geprägte Verhaltensauf-fälligkeiten
0 1 3 5
4.3.2 Nächtliche Unruhe 0 1 3 5
4.3.3Selbstschädigendes und autoaggressives Verhalten
0 1 3 5
4.3.4 Beschädigung von Gegenständen 0 1 3 5
4.3.5Physisch aggressives Verhalten gegenüber anderen Personen
0 1 3 5
4.3.6 Verbale Aggression 0 1 3 5
4.3.7Andere pflegerelevante vokale Auf-fälligkeiten
0 1 3 5
Folie I
11 / 2016 Schulung Überleitantrag Krankenhaussozialdienst Seite 15
Das neue Begutachtungs-VerfahrenModul 3: Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
Nie oder sehr
selten
Selten (ein- bis
dreimal innerhalb
von 2 Wochen)
Häufig (zweimal bis
mehrmals
wöchentlich, aber
nicht täglich
täglich
4.3.8Abwehr pflegerischer oder anderer unterstützender Maßnahmen
0 1 3 5
4.3.9 Wahnvorstellungen 0 1 3 5
4.3.10 Ängste 0 1 3 5
4.3.11Antriebslosigkeit bei depressiver Stimmungslage
0 1 3 5
4.3.12 Sozial inadäquate Verhaltensweisen 0 1 3 5
4.3.13Sonstige pflegerelevante inadäquate Handlungen
0 1 3 5
Folie II
11 / 2016 Schulung Überleitantrag Krankenhaussozialdienst Seite 16
Diese sind im Überleitantrag unter dem Punkt: Besondere Verhaltensauffälligkeiten mit pflegerischem Interventionsbedarf im Freitext zu beschreiben!
11.11.2016 9
Modul 4
Selbstversorgung
Das neue Begutachtungs-VerfahrenModul 4: Selbstversorgung
selbstständigüberwiegend
selbstständig
Überwiegend
unselbstständigunselbstständig
4.4.1 Waschen des vorderen Oberkörpers 0 1 2 3
4.4.2 Körperpflege im Bereich des Kopfes 0 1 2 3
4.4.3 Waschen des Intimbereichs 0 1 2 3
4.4.4Duschen und Baden einschließlich Waschen der Haare
0 1 2 3
4.4.5 An- und Auskleiden des Oberkörpers 0 1 2 3
4.4.6 An- und Auskleiden des Unterkörpers 0 1 2 3
4.4.7Mundgerechtes Zubereiten der Nahrung und Eingießen von Getränken
0 1 2 3
Folie I
11 / 2016 Schulung Überleitantrag Krankenhaussozialdienst Seite 18
11.11.2016 10
Versorgung
selbständig
Versorgung mit Hilfe
nicht täglich, nicht
auf Dauer
Täglich zusätzlich zu
oraler Ernährung
Ausschließlich oder
nahezu
ausschließlich
4.4.13 Ernährung parenteral oder über Sonde 0 0 6 3
Das neue Begutachtungs-VerfahrenModul 4: Selbstversorgung
selbstständigüberwiegend
selbstständig
Überwiegend
unselbstständigunselbstständig
4.4.8 Essen 0 3 6 9
4.4.9 Trinken 0 2 4 6
4.4.10Benutzen einer Toilette oder eines Toilettenstuhls
0 2 4 6
4.4.11Bewältigung der Folgen einer Harninkontinenz und Umgang mit Dauerkatheter und Urostoma
0 1 2 3
4.4.12Bewältigung der Folgen einer Stuhlinkontinenz und Umgang mit Stoma
0 1 2 3
Folie II
11 / 2016 Schulung Überleitantrag Krankenhaussozialdienst Seite 19
Modul 5
Bewältigung von und
selbständiger Umgang mit
krankheits- oder
therapiebedingten
Anforderungen und
Belastungen
11.11.2016 11
Bewältigung von und selbständiger Umgang mit krankheits-
oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen
in Bezug auf:
Häufigkeit der Hilfe (Anzahl eintragen)
Ent-
fällt
Selb-
stän-
dig
pro Tag pro Woche pro Monat
4.5.1 Medikation
4.5.2 Injektionen
4.5.3 Versorgung intravenöser Zugänge (Port)
4.5.4 Absaugen und Sauerstoffgabe
4.5.5 Einreibung sowie Kälte- und Wärmeanwendungen
4.5.6 Messung und Deutung von Körperzuständen
4.5.7 Körpernahe Hilfsmittel
Das neue Begutachtungs-VerfahrenModul 5: Umgang mit krankheits-/therapiebedingten Anforderungen und Belastungen
11 / 2016 Schulung Überleitantrag Krankenhaussozialdienst Seite 21
Folie I
Weitere krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen können im Freitext
unter „Sonstiges“ beschrieben werden!
Bewältigung von und selbständiger Umgang mit krankheits-
oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen
in Bezug auf:
Häufigkeit der Hilfe (Anzahl eintragen)
Ent-
fällt
Selb-
stän-
dig
pro Tag pro Woche pro Monat
4.5.8 Verbandwechsel und Wundversorgung
4.5.9 Versorgung mit Stoma
4.5.10Regelmäßige Einmalkatheterisierung und Nutzung von
Abführmethoden
4.5.11 Therapiemaßnahmen
4.5.12Zeit- und technikintensive Maßnahmen in häuslicher
Umgebung
4.5.13 Arztbesuche
4.5.14Besuche anderer medizinischer oder therapeutischer
Einrichtungen (bis zu 3 Std.)
4.5.15Zeitlich ausgedehnte Besuche medizinischer oder
therapeutischer Einrichtungen (länger als 3 Std.)
Das neue Begutachtungs-VerfahrenModul 5: Umgang mit krankheits-/therapiebed. Anforderungen und BelastungenFolie II
11 / 2016 Schulung Überleitantrag Krankenhaussozialdienst Seite 22
11.11.2016 12
Modul 6
Gestaltung des
Alltagslebens und
soziale Kontakte
Das neue Begutachtungs-VerfahrenModul 6: Gestaltung des Alltagslebens und soziale Kontakte
selbstständigüberwiegend
selbstständig
überwiegend
unselbstständigunselbstständig
4.6.1Gestaltung des Tagesablaufs und Anpassung an Veränderungen
0 1 2 3
4.6.2 Ruhen und Schlafen 0 1 2 3
4.6.3 Sich beschäftigen 0 1 2 3
4.6.4Vornehmen von in die Zukunft gerichteten Planungen
0 1 2 3
4.6.5Interaktion mit Personen im direkten Kontakt
0 1 2 3
4.6.6Kontaktpflege zu Personen außerhalb des direkten Umfeldes
0 1 2 3
11 / 2016 Schulung Überleitantrag Krankenhaussozialdienst Seite 24
Spielt im Überleitantrag keine Rolle!
11.11.2016 13
Die Bewertungs-
systematik
Graduierung der Selbständigkeit
Die Person kann…
…durchführen
die gesamte Aktivitätselbständig
den größten Teil der Aktivitätüberwiegend selbständig
nur einen geringen Anteilüberwiegend unselbständig
keinen nennenswerten Anteilunselbständig
Juni 2016 Einführung - 26 -
Zu prüfen ist immer, ob die Einschränkung der Selbständigkeit voraussichtlich auf Dauer von 6 Monaten bestand hat!
11.11.2016 14
Bewertung der Selbständigkeit
selbständig
Die Person kann die Aktivität in der Regel selbständig durchführen.
➞ Möglicherweise ist die Durchführung erschwert oder verlangsamt oder
nur unter Nutzung von Hilfsmitteln möglich.
➞ Entscheidend ist jedoch, dass die Person keine personelle Hilfe benötigt.
➞ Vorübergehende oder nur vereinzelt auftretende Beeinträchtigungen
sind nicht zu berücksichtigen.
weniger als einmal pro Woche
weniger als 6 Monate
11 / 2016 Schulung Überleitantrag Krankenhaussozialdienst - 27 -
Bewertung der Selbständigkeit
überwiegend selbständig
Die Person kann den größten Teil der Aktivität selbständig durchführen.
➞ Dementsprechend entsteht nur geringer, mäßiger Aufwand für die
Pflegeperson , z. B. in Form von
– unmittelbares Richten/Zurechtlegen von Gegenständen
– Aufforderung
– Unterstützung bei der Entscheidungsfindung
– partielle Beaufsichtigung und Kontrolle
– punktueller Übernahme von Teilhandlungen der Aktivität
– Anwesenheit aus Sicherheitsgründen
11 / 2016 Schulung Überleitantrag Krankenhaussozialdienst - 28 -
11.11.2016 15
Bewertung der Selbständigkeit
überwiegend unselbständig
Die Person kann die Aktivität nur zu einem geringen Anteil selbständig durchführen.
Es sind aber Ressourcen vorhanden, so dass sie sich beteiligen kann
ggf. mit ständiger Anleitung oder aufwändiger Motivation auch
während der Aktivität.
Ein erheblicher Teil der Handlungsschritte muss übernommen werden.
Zurechtlegen und Richten von Gegenständen, wiederholte Aufforderungen oder
punktuelle Unterstützungen reichen nicht aus.
11 / 2016 Schulung Überleitantrag Krankenhaussozialdienst - 29 -
Bewertung der Selbständigkeit
unselbständig
Die Person kann die Aktivität in der Regel nicht selbständig durchführen bzw. steuern, auch nicht in Teilen.
Es sind kaum oder keine Ressourcen vorhanden.
Ständige Motivation, Anleitung, Beaufsichtigung reichen auf keinen Fall aus.
Die Pflegeperson muss alle oder nahezu alle Teilhandlungen anstelle der
betroffenen Person durchführen.
Nur selten nur sehr gering
11 / 2016 Schulung Überleitantrag Krankenhaussozialdienst - 30 -
11.11.2016 16
Graduierung der Fähigkeiten
Die Fähigkeit ist…
vollständig, immer vorhanden/unbeeinträchtigt
überwiegend aber nicht durchgängiggrößtenteils vorhanden
stark beeinträchtigt, aber erkennbarin geringem Maße vorhanden
nur in sehr geringem Maße/sehr seltennicht vorhanden
Juni 2016 Einführung - 31 -
Zu prüfen ist immer, ob die Einschränkung der Fähigkeiten voraussichtlich auf Dauer von 6 Monaten bestand hat!
Bewertung der Fähigkeiten
Fähigkeit vorhanden, unbeeinträchtigt
Die Fähigkeit ist (nahezu) vollständig vorhanden.
Fähigkeit größtenteils vorhanden
• Überwiegend, die meiste Zeit über, in den meisten Situationen, aber nicht
durchgängig.
• Die Person hat Schwierigkeiten, höhere oder komplexere Anforderungen zu
bewältigen, kann die alltäglichen/häuslichen Belange aber alleine regeln.
Juni 2016 Einführung - 32 -
11.11.2016 17
Bewertung der Fähigkeiten
Fähigkeit in geringem Maße vorhanden
• Die Fähigkeit ist stark beeinträchtigt aber erkennbar vorhanden
• Die Person hat häufig oder in vielen Situationen Schwierigkeiten, auch bei
alltäglichen/häuslichen Belangen.
• Sie kann nur geringe Anforderungen bewältigen.
• Es sind Ressourcen vorhanden.
Fähigkeit nicht vorhanden
Die Fähigkeit ist nicht oder nur in sehr geringem Maße (sehr selten) vorhanden.
Juni 2016 Einführung - 33 -
Definition der
Aktivitäten im
Überleitantrag
11.11.2016 18
Positionswechsel im Bett
Selbständig ist eine Person, die ohne personelle Hilfestellung, ggf. unter Nutzung von Hilfsmitteln die Position allein im Bett verändern kann.
Überwiegend selbständig, wenn durch unmittelbares Anreichen des Hilfsmittels oder Reichen der Hand die Lage im Bett verändert werden kann.
Überwiegend unselbständig, wenn beim Positionswechsel nur wenig mitgeholfen werden kann, Aufforderungen wie auf den Rücken rollen gefolgt werden kann.
Unselbständig, wenn bei Positionswechsel keine oder nur minimale Beteiligung möglich ist.
11 / 2016 Schulung Überleitantrag Krankenhaussozialdienst - 35 -
Halten einer stabilen Sitzposition
Selbständig ist eine Person auch dann, wenn sie beim Sitzen gelegentlich die Sitzposition
korrigieren muss.
Überwiegend selbständig, wenn nur kurz für die Dauer z.B. einer Mahlzeit die Sitzposition
gehalten werden kann, ansonsten aber Positionskorrektur benötigt wird.
Überwiegend unselbständig, wenn bei eingeschränkter Rumpfkontrolle auch für die
Dauer einer Mahlzeit oder eines Waschvorgangs eine personelle Unterstützung zur
Korrektur der Position notwendig ist.
Unselbständig, wenn bei fehlender Rumpf- und Kopfkontrolle kein Sitzen möglich ist.
11 / 2016 Schulung Überleitantrag Krankenhaussozialdienst - 36 -
11.11.2016 19
Umsetzen
Selbständig ist eine Person, wenn ohne personelle Hilfe, aber ggf. mit Hilfsmittel
(Griffstange) ein Hochziehen vom Bett/Rollstuhl/Toilettenstuhl möglich ist, auch wenn bei
fehlender Stehfähigkeit mittels Armkraft selbständiges Umsetzen möglich ist.
Überwiegend selbständig, wenn Aufstehen oder das Umsetzen bei Reichen einer
Hand/Arm möglich ist.
Überwiegend unselbständig, wenn zum Aufstehen erheblicher Kraftaufwand durch die
Pflegeperson erforderlich ist und die beeinträchtigte Person nur wenig mithilft (nur
kurzfristig stehfähig).
Unselbständig, wenn Mithilfe nicht möglich ist und gehoben und getragen werden muss.
11 / 2016 Schulung Überleitantrag Krankenhaussozialdienst - 37 -
Fortbewegen innerhalb des Wohnbereichs
Selbständig ist eine Person, wenn sichere Fortbewegung innerhalb einer Wohnung oder
im Wohnbereich einer Einrichtung zwischen den Zimmern, ggf. mit Hilfsmitteln möglich
ist.
(übliche Gehstrecke 8 m)
Überwiegend selbständig, wenn Hilfsmittel bereitgestellt werden müssen und/oder ggf.
Beobachtung aus Sicherheitsgründen bei gelegentlichem Stützen/Unterhaken erforderlich
ist.
Überwiegend unselbständig, wenn Fortbewegung nur wenige Meter mit Rollstuhl oder
nur wenige Schritte mit Stützen oder Halten durch eine Person möglich ist (auch nur
Krabbeln und Robben).
Unselbständig, wenn die Person im Rollstuhl geschoben werden oder die Person getragen
werden muss.
11 / 2016 Schulung Überleitantrag Krankenhaussozialdienst - 38 -
11.11.2016 20
Waschen des vorderen Oberkörpers
selbständig ist wer sich die Hände, das Gesicht, den Hals, die Arme, die Achselhöhlen und
den vorderen Brustbereich waschen und abtrocknen kann (evtl. auch erschwert,
verlangsamt oder unter Nutzung von Hilfsmitteln)
überwiegend selbständig
• Bereitlegen von Utensilien, z.B. Seife, Waschlappen
• Aufforderungen, Punktuelle Teilhilfen z. B. Waschen unter den Achseln oder der Brust
überwiegend unselbständig
nur geringe Anteile der Aktivität , z. B. Hände oder Gesicht waschen
umfassende Anleitung.
unselbständig
Keine oder minimale Beteiligung
11 / 2016 Schulung Überleitantrag Krankenhaussozialdienst - 39 -
Waschen des Intimbereichs
selbständig ist wer den Intimbereich waschen und abtrocknen kann
überwiegend selbständig
Bereitlegen und Richten von Utensilien
Aufforderungen oder punktuelle Teilhilfen wie z. B. den Waschlappen in die Hand geben
überwiegend unselbständig
nur geringe Anteile der Aktivität z. B. nur den vorderen oder hinteren Intimbereich
waschen.
unselbständig
Keine oder minimale Beteiligung
11 / 2016 Schulung Überleitantrag Krankenhaussozialdienst - 40 -
11.11.2016 21
Duschen/Baden einschließl. Waschen der Haare
selbständige Durchführung des Dusch- oder Wannenbades einschließlich des Waschens
der Haare ohne personelle Hilfe
überwiegend selbständig
Bereitlegen und Richten von Utensilien,
Aufforderungen oder punktuelle Teilhilfen: z.B. Stützen beim Ein-, Aussteigen, Bedienung
des Badewannenlift, Haare waschen o. Föhnen, Abtrocknen, erforderliche
sicherheitsgebende Anwesenheit
überwiegend unselbständig
nur geringe Anteile der Aktivität, z.B. Waschen des vorderen Oberkörpers
unselbständig
Keine oder minimale Beteiligung
11 / 2016 Schulung Überleitantrag Krankenhaussozialdienst - 41 -
An- und Auskleiden des Oberkörpers
selbständig ist wer bereitliegende Kleidungsstücke, z. B. Unterhemd, T-Shirt, Hemd, Bluse,
Pullover, Jacke, BH, Schlafanzugoberteil oder Nachthemd, an- und ausziehen kann
überwiegend selbständigAnreichen oder Halten von Kleidungsstücken, z. B. beim Anziehen eines Hemdes,
Aufforderungen zur Vervollständigung der Handlung oder kleinere Hilfen, z. B. nur die
Hilfe bei Verschlüssen, Sitzkontrolle der Kleidung
überwiegend unselbständig
nur geringe Anteile der Aktivität beinhaltet z.B. die Hände in die Ärmel eines T-Shirts
schieben.
unselbständig
Keine oder minimale Beteiligung
11 / 2016 Schulung Überleitantrag Krankenhaussozialdienst - 42 -
11.11.2016 22
An- und Auskleiden des Unterkörpers
selbständig ist wer bereitliegende Kleidungsstücke, z. B. Unterwäsche Hose, Rock,
Strümpfe und Schuhe, an- und ausziehen kann
überwiegend selbständig
Anreichen/ Halten von Kleidungsstücken, z.B. Einstieghilfe bei Hosen,
Kleine Handreichungen, z.B. Schnürsenkel binden, Knöpfe schließen oder Kontrolle des
Sitzes der Kleidung
Aufforderungen zur Vervollständigung der Handlung
überwiegend unselbständig
In geringem Umfang selbständig: das Hochziehen von Hose, Rock zur Taille gelingt
selbständig, zuvor muss das Kleidungsstück jedoch von der Pflegeperson über die Füße
gezogen werden.
unselbständig
Keine oder minimale Beteiligung
11 / 2016 Schulung Überleitantrag Krankenhaussozialdienst - 43 -
Essen
selbständig ist wer bereitgestellte, mundgerecht zubereitete Speisen essen kann
überwiegend selbständig
• Punktuelle Aufforderungen z.B. mit dem Essen zu beginnen oder weiter zu essen.
• Punktuelle Hilfen: z. B. Zurücklegen aus der Hand gerutschter Speisen oder Besteck in die
Hand geben.
überwiegend unselbständig
• Ständiges Motivieren zur Nahrungsaufnahme oder größtenteils Anreichen erforderlich
• Erforderliche unmittelbare Eingreifbereitschaft z.B. bei Aspirationsgefahr u./o.
Schluckstörungen
unselbständig
Keine oder minimale Beteiligung: nahezu komplettes Anreichen ist erforderlich
11 / 2016 Schulung Überleitantrag Krankenhaussozialdienst - 44 -
11.11.2016 23
Trinken
selbständig ist wer bereitstehende Getränke aufnehmen kann, ggf. mit Gegenständen wie
Strohhalm, Spezialbecher mit Trinkaufsatz
überwiegend selbständig
• Positionieren in unmittelbaren Aktionsradius
• Erinnern an das Trinken
• Partielle Beaufsichtigung
überwiegend unselbständig
Das Trinkgefäß muss beispielsweise in die Hand gegeben werden, das Trinken erfolgt
jedoch selbständig oder die Person muss zu fast jedem Schluck motiviert werden oder es
ist ständige und unmittelbare Eingreifbereitschaft der Pflegeperson erforderlich, aufgrund
von Aspirationsgefahr.
unselbständig
Keine oder minimale Beteiligung: nahezu vollständiges Verabreichen
11 / 2016 Schulung Überleitantrag Krankenhaussozialdienst - 45 -
Benutzen einer Toilette oder eines Toilettenstuhls
selbständiges Gehen zur Toilette, Hinsetzen und Aufstehen, Sitzen während der Blasen-
oder Darmentleerung, Intimhygiene und Richten der Kleidung
überwiegend selbständig
• Anreichungen: z.B. von Toilettenpapier o. Waschlappen, Intimreinigung nur nach
Stuhlgang, Bereitstellen/Leeren des Toilettenstuhls/Urinflasche o.ä.,
• Orientierungshilfen z.B. zum Auffinden der Toilette oder Begleitung
• Punktuelle Hilfen: bei den Transfers, dem Richten der Bekleidung
überwiegend unselbständig
Nur einzelne Handlungsschritte selbständig z. B. nur Richten der Bekleidung oder
Intimhygiene nur nach Wasserlassen
unselbständig
Keine oder minimale Beteiligung
11 / 2016 Schulung Überleitantrag Krankenhaussozialdienst - 46 -
11.11.2016 24
Bewältigen der Folgen einer Harninkontinenz und Umgang mit Dauerkatheter u. Urostoma
selbständig ist wer Inkontinenz- und Stomasysteme sachgerecht verwenden, nach Bedarf
wechseln und entsorgen kann
überwiegend selbständig
Anreichen oder Entsorgen von Inkontinenzmaterial
Erinnern oder Auffordern zum Wechsel des Inkontinenzmaterials
überwiegend unselbständig
nur punktuelle Beteiligung möglich, z.B. nur Vorlage einlegen oder Inkontinenzhose
entfernen.
unselbständig
Beteiligung ist nicht oder nur minimal möglich.
11 / 2016 Schulung Überleitantrag Krankenhaussozialdienst - 47 -
Bewältigen der Folgen einer Stuhlinkontinenz und Umgang mit Stoma
selbständig ist wer Inkontinenz- und Stomasysteme sachgerecht verwenden, nach Bedarf
wechseln und entsorgen kann
überwiegend selbständig
Anreichen oder Entsorgen von Inkontinenzmaterial
Erinnern oder Auffordern zum Wechsel des Inkontinenzmaterials
überwiegend unselbständig
Beteiligt sich beim Wechsel z.B. Wechsel eines Stomabeutels.
unselbständig
Beteiligung ist nicht oder nur minimal möglich.
11 / 2016 Schulung Überleitantrag Krankenhaussozialdienst - 48 -
11.11.2016 25
Ernährung parenteral oder über Sonde
11 / 2016 Schulung Überleitantrag Krankenhaussozialdienst- 49 -
nicht täglich, nicht auf DauerDie Person erhält zusätzlich zur oralen Nahrungsaufnahme Sondennahrung, aber nur gelegentlich oder vorübergehend.
täglich, zusätzlich zu oraler ErnährungDie Person erhält in der Regel täglich Sondennahrung und täglich oral Nahrung. Sie wird zum Teil, aber nicht ausreichend über die orale Nahrungsaufnahme ernährt und benötigt zur Nahrungsergänzung bzw. zur Vermeidung von Mangelernährung täglich Sondenkost.
ausschließlich oder nahezu ausschließlichDie Person erhält ausschließlich oder nahezu ausschließlich Sondennahrung. Eine orale Nahrungsaufnahme erfolgt nicht oder nur in geringem Maße zur Förderung der Sinneswahrnehmung.
Zeitliche Orientierung
Fähigkeit vorhanden
zeitliche Strukturen (z.B. Uhrzeit, Tagesabschnitte, Jahreszeiten, Ereignisse im eigenen
Leben) werden erkannt.
Fähigkeit größtenteils vorhanden
Person ist die meiste Zeit, jedoch nicht durchgängig zeitlich orientiert. Hat
Schwierigkeiten, ohne äußere Orientierungshilfen den Tagesabschnitt zu bestimmen
Fähigkeit in geringem Maße vorhanden
Zeitliche Orientierung ist nur in Ansätzen vorhanden. Trotz Orientierungshilfen zumeist
nicht in der Lage Tageszeiten zu erkennen.
Fähigkeit nicht vorhanden
Kein Verständnis für zeitliche Strukturen und Abläufe vorhanden
11 / 2016 Schulung Überleitantrag Krankenhaussozialdienst - 50 -
11.11.2016 26
Verstehen von Sachverhalten und Informationen
Fähigkeit vorhanden
Verstehen von Sachverhalten oder Informationen
Fähigkeit größtenteils vorhanden
Verstehen von einfache Sachverhalte/Informationen, Komplizierteres bereitet
Schwierigkeiten.
Fähigkeit in geringem Maße vorhanden
Verstehen von einfachen Informationen häufig nur bei mehrmaligem Wiederholen (ggf.
auch tagesformabhängig).
Fähigkeit nicht vorhanden
Verstehen der Situationen/Informationen weder verbal noch nonverbal erkennbar
11 / 2016 Schulung Überleitantrag Krankenhaussozialdienst - 51 -
Mitteilen von elementaren Bedürfnissen
Fähigkeit vorhanden
Elementare Bedürfnisse werden verbal und nonverbal mitgeteilt.
Fähigkeit größtenteils vorhanden
Elementare Bedürfnisse werden auf Nachfrage mitgeteilt, nicht immer jedoch spontan.
Fähigkeit in geringem Maße vorhanden
Elementare Bedürfnisse werden nicht mitgeteilt. Zustimmung/Ablehnung kann aber
deutlich gemacht werden ODER Bedürfnisse können aus nonverbalen Reaktionen
abgeleitet werden.
Fähigkeit nicht vorhanden
Elementare Bedürfnisse werden (selten) weder in verbaler noch in nonverbaler Form
mitgeteilt. Zustimmung/Ablehnung kann nicht deutlich gemacht werden.
11 / 2016 Schulung Überleitantrag Krankenhaussozialdienst - 52 -
11.11.2016 27
Verstehen von Aufforderungen
Fähigkeit vorhanden
Aufforderungen in Bezug auf alltägliche Grundbedürfnisse werden verstanden.
Fähigkeit größtenteils vorhanden
Einfache Bitten und Aufforderungen werden verstanden. Aufforderungen in nicht
alltäglichen Situationen müssen erklärt werden. Deutliche Ansprache, Wiederholungen,
Zeichen- oder Gebärdensprache können erforderlich sein.
Fähigkeit in geringem Maße vorhanden
Aufforderungen werden zumeist erst nach Wiederholung und Erläuterung verstanden
(tagesformabhängig). Bei nonverbalen Aufforderungen wird Zustimmung/ Ablehnung
gezeigt.
Fähigkeit nicht vorhanden
Anleitungen und Aufforderungen werden kaum oder nicht verstanden.
11 / 2016 Schulung Überleitantrag Krankenhaussozialdienst - 53 -
• orale Medikation
• Augen- und Ohrentropfen
• Suppositorien
• Medikamentenpflaster
−Stellen/Verabreichen
• Bei Verabreichung ist das Stellen nicht gesondert zu berücksichtigen!
• Medikamentengabe über PEG wird hier bewertet und nicht unter Nahrungsaufnahme
Medikation
11 / 2016 Schulung Überleitantrag Krankenhaussozialdienst - 54 -
Es ist nicht relevant, ob der Antragsteller Medikamente bekommt, sondern ob er in der Lage ist diese selbständig zu nehmen. Eine Unselbständigkeit kann sowohl kognitive, als auch somatische Gründe haben.Der Dauerzustand (vorrausichtlich mehr als 6 Monate) ist in jedem Fall zu prüfen.
11.11.2016 28
• Injektionen (s.c., i.m.)
• subkutane Infusionen
zum Beispiel:
• Heparin-Gaben
• MTX-Gaben
• Insulininjektionen
• fettlösliche Vitamine (EDKA)
• Insulinpumpen (Platzieren bzw. Wechseln der Kanüle)
Injektionen
11 / 2016 Schulung Überleitantrag Krankenhaussozialdienst - 55 -
Es ist nicht relevant, ob der Antragsteller Injektionen bekommt, sondern ob er in der Lage ist diese selbständig durchzuführen. Eine Unselbständigkeit kann sowohl kognitive, als auch somatische Gründe haben.Der Dauerzustand (vorrausichtlich mehr als 6 Monate) ist in jedem Fall zu prüfen.
Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
Unterstützung des pflegebedürftigen Menschen, …
• bei der Bewältigung von belastenden Emotionen (z. B. Panikattacken)
• beim Abbau psychischer Spannungen und bei der Impulssteuerung
• bei der Förderung positiver Emotionen durch Ansprache oder körperliche Berührung
• bei der Vermeidung von Gefährdungen im Lebensalltag
• bei Tendenz zu selbstschädigendem Verhalten
Im Fokus steht, inwieweit eine Person ihr Verhalten ohne personelle
Unterstützung steuern kann!
Diese Aspekte sind im Überleitantrag im Freitext zu beschreiben!
11 / 2016 Schulung Überleitantrag Krankenhaussozialdienst - 56 -
11.11.2016 29
Grundlagen zum
Überleitantrag in
den Begutachtungs-
richtlinien
5 Grade der Pflegebedürftigkeit (Pflegegrade)
Pflegegrad 1
geringeBeeinträchtigung der Selbständigkeit
Pflegegrad 2
erheblicheBeeinträchtigung der Selbständigkeit
Pflegegrad 3
schwereBeeinträchtigung der Selbständigkeit
Pflegegrad 4
schwersteBeeinträchtigung der Selbständigkeit
Pflegegrad 5
schwersteBeeinträchtigung der Selbständigkeitmit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung, oder vorliegen einer besonderen Bedarfskonstellation.
12,5 27 47,5 70 90 100
Punktwert
11.11.2016 Schritt für Schritt zum neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff Seite 58
11.11.2016 30
11 / 2016
● Im Rahmen des Überleitungsverfahrens muss ab dem 01.01.2017 eine Beurteilung möglich sein, ob mit hoher Wahrscheinlichkeit mindestens
� Pflegegrad 1 vorliegt, d.h. im NBA mindestens 12,5 bis unter 27,5 gewichtete Punkte erreicht werden, oder
� Pflegegrad 2 vorliegt, d.h. im NBA mindestens 27 gewichtete Punkte erreicht werden.
●-> Eine Differenzierung muss hinlänglich möglich sein.
● Den Mitarbeitern von Sozialdiensten der Krankenhäuser und Rehabilitationseinrichtungen muss eine sichere Einschätzung von dauerhafter Pflegebedürftigkeit im Sinne SGB XI möglich sein.
● Der MDK erhält Anträge, die eine sichere Beurteilung möglich machen.● -> Gutachtern müssen hinreichend Informationen zu Verfügung stehen, um über die
„Mindestanforderungen“ für Pflegegrad 1 oder 2 entscheiden zu können.
Grundlagen in den Begutachtungsrichtlinien
Schulung Überleitantrag Krankenhaussozialdienst Seite 59
11 / 2016 Schulung Überleitantrag Krankenhaussozialdienst Seite 60
• Derzeit fehlt in Bayern noch der Vertrag zwischen der bayerischen
Krankenhausgesellschaft und der Arbeitsgemeneischaft der Pflegekassen in
Bayern
• Hierin ist zu regeln,
• Ob ab 01.01.2017 der Antrag unmittelbar an den MDK Bayern zu senden ist
(wie bisher), oder
• ob der Antrag an die zuständig Pflegekasse des Versicherten zu senden ist.
• Ab dem 01.01.2017 (sofern bis dahin eine vertragliche Regelung vorliegt)
stehen die Informationen und der Antrag auf der Homepage des MDK
Bayern zur Verfügung.
Vertragliche Grundlagen auf Länderebene
11.11.2016 31
Struktur und Inhalt
des neuen Antrags
11 / 2016 Schulung Überleitantrag Krankenhaussozialdienst Seite 62
Inhalt des neuen NahtlosigkeitsantragAngaben zum Antragsteller
Angaben zur Person des Antragstellers, zum Krankenhaus und zu seinem evtl. Betreuer X
X
X
Max Mustermann10.12.1933
Musterstraße 212345Musterhausen
AOK Bayern / Direktion Musterhausen
Krankenhaus MusterstadtKrankenhausstraße 267890 Musterstadt
Hans BetreuerBetreuerstraße 267890 MusterstadtDr. Jakob SpritzeMasernstraße 367890 Musterstadt
Angaben zur geplanten Entlassung und zur Versorgungsform
Angaben zur beantragten Leistung
Angaben zu evtl. geplanten Rehabilitationsmaßnahmen
13.02.2017
11.11.2016 32
11 / 2016 Schulung Überleitantrag Krankenhaussozialdienst Seite 63
Inhalt des neuen NahtlosigkeitsantragAngaben zum Antragsteller und Beteiligten
Hier muss der Antragsteller, bzw. sein Betreuer unterschreiben.
Hier muss der Mitarbeiter des Krankenhauses (Sozialdienst) unterschreiben und seinen Namen / Funktion und Telefonnummer angeben.
23.03.2017 Max Mustermann
Anna Maier / Sozialdienst KH Musterstadt / 08121-123456 Anna Maier
Datenschutzerklärung!Ohne eine Unterschrift des Vers. oder seines Betreuers ist eine Bearbeitung nicht möglich!
Inhalt des neuen NahtlosigkeitsantragAngaben zur Diagnose, Einschränkungen und Schädigungen
11 / 2016 Schulung Überleitantrag Krankenhaussozialdienst Seite 64
Angaben zu pflegebegründendeDiagnosenz.B. Z. n. Apoplex mit armbetonter Hemiparese rechts und
Schluckstörungen, Harninkontinenz und beginnende Demenz
z.B. Funktionsverlust des rechten Arms und der rechten Hand, unsicheres Gangbild, leichte Schluckstörungen, Harninkontinenz mit Einlagen versorgt, Unterstützung erforderlich, Orientierungsstörungen, Orientierungshilfen erforderlich
X
Angaben zu Einschränkungen und Schädigungen die eine Auswirkung auf die Selbständigkeit und Fähigkeit des Antragsstellers haben
Keine Diagnosen!
Angaben zum Dauerzustand (mindestens 6 Monate)
11.11.2016 33
11 / 2016 Schulung Überleitantrag Krankenhaussozialdienst Seite 65
Inhalt des neuen NahtlosigkeitsantragAngaben zur Selbständigkeit - Beispiel
X Lagerungshilfe beim rechten Arm
X stabiles Sitzen selbständig möglich
X Hilfe beim Transfer aus dem Bett
X Begleitung bei Sturzgefahr
X Hilfe bei der linken X Körperhälfte, sowie des Intimbereiches
X muss weitgehend übernommen werden
X Vers. kann nur geringe Anteile X selbständig durchführen
X Beaufsichtigung wegen leichter X Schluckstörungen erforderlich
X gelegentliches Nachreinigen nach StuhlgangX Einlagenwechsel
============================= Entfällt, da keine Stuhlinkontinenz und Ernährung parenteral oder
============================= über PEG
Keine Angaben zur Häufigkeit (Zahl) erforderlich!
11 / 2016 Schulung Überleitantrag Krankenhaussozialdienst Seite 66
Inhalt des neuen NahtlosigkeitsantragAngaben zur kognitiven Fähigkeiten
X Tagesstrukturierung erforderlich
X nur sehr einfache Sachverhalte
X elementare Bedürfnisse (Hunger) X werden mitgeteilt, einfache
Aufforderungen verstanden undumgesetzt
Gelegentlich nächtliche Unruhe, wenn der Vers. komplexere Sachverhalte nicht versteht, reagiert er gelegentlich verbal aggressiv
Hier können Auffälligkeiten und Verhaltensweisen dokumentiert werden, aus denen ein personeller Unterstützungsbedarf resultiert.
Keine Angaben zur Häufigkeit (Zahl) erforderlich!
11.11.2016 34
11 / 2016 Schulung Überleitantrag Krankenhaussozialdienst Seite 67
Inhalt des neuen NahtlosigkeitsantragAngaben zur Behandlungspflege
X 3 x Medikamenteneinnahme muss kontrolliert werden, Vers. vergisst diese.
Hier können weitere Angaben zu Behandlungspflege, aber auch Angaben zu weiteren Besonderheiten oder zur geplanten Versorgungsform gemacht werden.
Der Versicherte trägt Kompressionsstrümpfe.Derzeit besteht ein abheilender Dekubitus an der rechten Ferse.Der Versicherter lebt mit seiner betagten Ehefrau zusammen.Im häuslichen Bereich soll die Pflege durch einen ambulanten Pflegedienst übernommen werden.
Achtung!Hier ist nicht nur ein Kreuz erforderlich, die Häufigkeit (Zahl) muss angegeben werden!
www.mdk-bayern.de