- Vorlandabgrabungen an der Ihme -
Sanierungsplan Anhang 9: Arbeits- und Sicherheitsplan nach BGR 128 vom 07.09.2009
FUGRO CONSULT GMBH - Zweigniederlassung Niedersachsen-Ost - Ehlbeek 15 A - 30938 Burgwedel - Tel. 05139/98940
Auftraggeber: Landeshauptstadt Hannover
Fachbereich Tiefbau
Rudolf-Hillebrecht-Platz 1
30159 Hannover
über Ingenieurgesellschaft Heidt & Peters mbH
Sprengerstraße 38c
29223 Celle
Projektnummer: 1208007 / 2009
Bearbeiter: Dipl.-Geol. Thomas Bogon
Dipl.-Geophys. Martin Ehlers
Berichtsdatum: 07.09.2009
Dieser Bericht enthält: 17 Seiten, 3 Tabellen, 4 Anlagen
Vorlandabgrabungen an der Ihme (Planfeststellungsantrag Teil V)
SANIERUNGSPLAN Bodenabtrag Südbereich
Anhang 9: Arbeits- und Sicherheitsplan
nach BGR 128
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0 Inhaltsverzeichnis Seite
0 Inhaltsverzeichnis.................................................................................................................................. 1
0.1 Tabellenverzeichnis ....................................................................................................................... 2
0.2 Anhangsverzeichnis....................................................................................................................... 2
1 Veranlassung und Aufgabenstellung, Allgemeine Daten .................................................................. 3
1.1 Geltungsbereich, Name der Fläche Lage, allgemeine Daten........................................................ 3
1.2 Auftraggeber : ................................................................................................................................ 3
1.3 Beteiligte Behörden und Firmen .................................................................................................... 3
1.4 Koordination nach BGR 128 .......................................................................................................... 4
1.5 Anlass der Arbeiten........................................................................................................................ 4
1.6 Betroffener Personenkreis ............................................................................................................. 4
1.7 Gültigkeitsdauer ............................................................................................................................. 4
2 Standortbeschreibung........................................................................................................................... 5
2.1 Nutzungsgeschichte....................................................................................................................... 5
2.2 Übersichtslageplan ........................................................................................................................ 5
2.3 Darlegung der bisherigen Erkundungen und Sanierungsuntersuchungen .................................... 5
2.4 Geologisch-hydrogeologische Situation des Kontaminationsbereiches ........................................ 5
3 Stoffliche Ermittlung und Gefahrenanalyse (Anlage 3)...................................................................... 6
3.1 Tabellarische Zusammenfassung der Ergebnisse zu den Ermittlungen zu Gefahrstoffen
und Biologischen Arbeitsstoffen. ................................................................................................... 6
3.2 Gefährdungsrelevante Wirkungen und Symptome........................................................................ 6
3.2.1 Hauptwirkungsweisen von Arsen:............................................................................................. 6
3.2.2 Hauptwirkungsweisen von Blei ................................................................................................. 7
3.2.3 Hauptwirkungsweisen von Cadmium ....................................................................................... 7
3.2.4 Hauptwirkungsweisen von Quecksilber.................................................................................... 7
3.2.5 Hauptwirkungsweisen von Zink ................................................................................................ 7
3.2.6 Hauptwirkungsweisen Pyren .................................................................................................... 8
3.2.7 Hauptwirkungsweisen Benzoapyren......................................................................................... 8
3.3 Zusammenstellung der bezüglich des Gesundheitsschutzes relevanten biologischen
Arbeitsstoffen................................................................................................................................. 8
4 Arbeitsbereichsanalyse......................................................................................................................... 9
5 Gefährdungsbeurteilung ..................................................................................................................... 10
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6 Arbeits- und Gesundheitsschutz (Anlage 4) ..................................................................................... 11
6.1 Allgemeine Schutzmaßnahmen................................................................................................... 11
6.1.1 Baustelleneinrichtung: ............................................................................................................ 11
6.1.2 Festlegung der Schutzmaßnahmen entsprechend der Schutzzoneneinteilung ..................... 11
6.1.3 Emissionsminderung und Nachbarschaftsschutz:.................................................................. 12
6.1.4 Hygienemaßnahmen: ............................................................................................................. 12
6.1.5 Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen ...................................................................... 13
6.2 Arbeitsbereichs- und tätigkeitsbezogene Schutzmaßnahmen..................................................... 13
6.2.1 Definition der Anforderung an Maschinen, Fahrzeuge und Geräte ........................................ 13
6.2.2 Schutzkleidung ....................................................................................................................... 13
6.2.3 Atemschutz............................................................................................................................. 14
6.2.4 Besondere Verhaltensregeln für den Gefahrfall ..................................................................... 14
6.2.5 Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung .......................................................................... 14
6.2.6 Festlegung der Intervalle von Unterweisungen und gegebenenfalls Übungen ...................... 14
7 Messtechnische Überwachung .......................................................................................................... 16
8 Entsorgung........................................................................................................................................... 16
8.1 Entsorgung kontaminierter Schutzausrüstung............................................................................. 16
8.2 Entsorgung von kontaminiertem Wasser aus Dekontaminationsanlagen................................... 16
9 Dokumentation, Nachweise ................................................................................................................ 16
10 Anlagen ................................................................................................................................................. 17
11 Verfassererklärung .............................................................................................................................. 17
0.1 Tabellenverzeichnis
Tabelle 1: Gefahrenanalyse............................................................................................................................. 6
Tabelle 2: Arbeitsbereichsanalyse ................................................................................................................. 10
Tabelle 3: Gefährdungsbeurteilung und Schutzmaßnahmen ........................................................................ 15
0.2 Anhangsverzeichnis
Anlage 1: Flächenbezogener Übersichtslageplan
Anlage 2: Detailplan mit Darstellung der kontaminationsverdächtigen Flächen
Anlage 3: Gefahrenanalyse
Anlage 4: Gefährdungsbeurteilung mit Schutzmaßnahmen
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1 Veranlassung und Aufgabenstellung, Allgemeine Daten
1.1 Geltungsbereich, Name der Fläche Lage, allgemeine Daten
Die Landeshauptstadt Hannover (Fachbereich Tiefbau) plant im Rahmen des vorsorgenden
Hochwasserschutzes den Ausbau der Ihme (östliche Uferbereiche) im Abschnitt Legionsbrücke
(Lavesallee) bis Leinertbrücke (Spinnereistr.).
Im wesentlichen handelt es sich um Bodenabgrabungen zur Wiederherstellung des ehemals
natürlichen Überschwemmungsgebiet der Ihme.
- Kreis / Stadt.................................................................Region Hannover
- PLZ/Ort........................................................................30169 Hannover
- Straße Peter-Fechter-Ufer (Glockseestr. /
Calenberger Str.), Ihmeufer im Bereich
Ohestraße
- Gemeinde / Gemarkung .............................................Hannover / Hannover
- Flur ..............................................................................3 und 38
- Flurstücke (jeweils Teilflächen) ...................................393/2, 393/3, 90/12, 90/13, 90/17
- Fläche (Sanierungsplanbereich) .................................36.052 m² (ohne Benno-Ohnesorg-Brücke)
- Gauß-Krüger Koordinaten (ca.)...................................R: 35 49 160 H: 58 04 490 (Nordspitze)
................................................................................R: 35 49 310 H: 58 03 760 (Südspitze)
1.2 Auftraggeber :
Landeshauptstadt Hannover
Fachbereich Tiefbau
Rudolf-Hillebrecht-Platz 1
30159 Hannover
1.3 Beteiligte Behörden und Firmen
Region Hannover
Hildesheimer Str. 20
30169 Hannover
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Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Hannover
Am Listholze 74
30177 Hannover
Gutachter:
FUGRO CONSULT GMBH
Ehlbeek 15 A
30938 Burgwedel
1.4 Koordination nach BGR 128
Siehe noch aufzustellendes, gesondertes Projektorganigramm. Der Koordinator und seine
Stellvertreter sind gegenüber dem Auftragnehmerpersonal weisungsbefugt.
1.5 Anlass der Arbeiten
Anlass der Arbeiten sind Bodenabgrabungen zur Wiederherstellung des ehemals natürlichen
Überschwemmungsgebiet der Ihme.
1.6 Betroffener Personenkreis
Personal der von der Landeshauptstadt Hannover eingesetzten Kontraktorfirmen sowie Mitarbeiter
Bauüberwachung und Projektleitung.
1.7 Gültigkeitsdauer
Der Arbeits- und Sicherheitsplan gilt für die gesamte Laufzeit der Sanierungsmaßnahme.
Sollten sich Anpassungen des Arbeits- und Sicherheitsplanes als notwendig erweisen (z.B. durch das
Auftreten noch nicht berücksichtigter Schadstoffe), wird dieser fortgeschrieben.
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2 Standortbeschreibung
2.1 Nutzungsgeschichte
Das Sanierungsplangebiet umfasst den östlichen Talauen und Böschungsbereich der Ihme in der
Calenberger Neustadt im Abschnitt nördlich der Legionsbrücke (Berufsbildende Schulen 1-5) bis
nördlich der Ida-Arenhold-Brücke (südlich Jugendzentrum Glockseestraße). Es umfasst mit dem
östlichen Uferbereich der Ihme einen ehemaligen Naturraum (Überschwemmungsgebiet), der durch
die urbane Industrialisierung vollständig verändert und bis an das Flussufer überprägt wurde. Die
Planungen zum Hochwasserschutz innerhalb der Stadtentwicklung führten zusammen mit
Nutzungsänderungen (Verdrängung von Industriebereichen aus innerstädtischen Bereichen) zum
Rückbau der Bausubstanz am Flussufer.
2.2 Übersichtslageplan
Die genaue Lage ist der Übersichtskarte (Anlage 1) zu entnehmen.
Ein Lageplan der kontaminationsverdächtigen Bereiche ist in Anlage 2 beigefügt.
2.3 Darlegung der bisherigen Erkundungen und Sanierungsuntersuchungen
In umfangreichen Voruntersuchungen durch Dr. Moll, Mull und Partner sowie der FUGRO Consult
GmbH wurde die Belastungssituation im Sanierungsplangebiet erkundet. Im Zuge der neueren
Unterschungen war eine Neubewertung der vorliegenden Untersuchungsergebnisse aus den
früheren Jahren notwendig, um gegenüber der abfallrechtlichen Bewertung (n. LAGA) auch eine
bodenrechtliche Einstufung (n. BBodSchV bzw. Bodenwerte Stadt Hannover) zu erhalten.
Die Untersuchungen ergaben die zwei deutlich unterscheidbaren Einheiten ‚Auffüllungen’ und
‚Aueboden’, mit jeweils spezifischen Belastungen. Bis auf sehr lokale Auffälligkeiten ergibt sich auf
Grundlage der BBodSchV kein Handlungsbedarf.
Die geogenen Schwermetall-Gehalte in den Aueböden und einige Belastungen (Schwermetalle,
PAK) in den Auffüllungsbereichen überschreiten die Bodenwerte (‚Auslösewerte’ und
‚Sanierungszielwerte’) der Bauleitplanung LHH (s. [19] im Sanierungsplan).
Ein Lageplan mit Verzeichnis der entsprechenden Belastungen ist in Anlage 2 beigefügt.
2.4 Geologisch-hydrogeologische Situation des Kontaminationsbereiches
Die Festgesteinsoberfläche wird in der Regel von ca. 4-5m mächtigen Lockergesteinen (Auelehm,
Schluff, Sand, Kies) überlagert. Die Tiefgründungen und Fundamente der ehem. Gebäude lagen in
den Lockergesteinen.
Hydrogeologisch liegt der Untersuchungsbereich am äußersten Westrand von gut
grundwasserleitenden Niederterasse-Sedimentfolgen, die in der Ihme-Talaue durch Lehmdecken als
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Grundwassergeringleiter abgelöst werden. Es lässt sich eine Grundwasserfließrichtung östlich der
Ihme nur in Flußrichtung nach NNW bzw. lokal direkt zur Ihme ableiten.
3 Stoffliche Ermittlung und Gefahrenanalyse (Anlage 3)
3.1 Tabellarische Zusammenfassung der Ergebnisse zu den Ermittlungen zu Gefahrstoffen und Biologischen Arbeitsstoffen.
Tabelle 1: Gefahrenanalyse (s. auch Anlage 3)
lös-lich in
Arbeits-platz-grenz-wert
Besonderheiten
H2O [mg/m³] Bemerkungen
R SätzeFlamm-punkt [°C]
[ml/m³] S-Sätze
giftig - 0,05(TA Luft)
R23/25, R50/53
umwelt-gefährlich
- S(1/2), S20/21, S28, S45, S60, S61
giftig - 0,15 (EU-Wert)
Re1 R61, R20/22, R33, R50/53, R62
umwelt-gefährlich
- Rf3 S53, S45, S60, S61
sehr giftig K2 R45, R26, R48/23/25, R62, R63, R68, R50/53
umwelt-gefährlich
M3 S53, S45, S60, S61
- F3giftig an
Staubpartikel gebunden,
- 0,1 R23, R33, R50/53
umwelt-gefährlich
dampfförmig - S(1/2), S7, S45, S60, S61
- - R50/53 - S60, S61
reizend, - 0,15 (TA Luft)
R36/37/38, R53
umwelt-gefährlich
- S26, S36
giftig, K2 R45, R46, R60, R61, R43, R50/53
umwelt-gefährlich
M2 S53, S45, S60, S61
- F2
Einstufung nach TRGS 905 : krebserzeugend (K1-3), mutagen (M1-3), fortpflanzungsgefährdend (Rf1-3 bzw. Re 1-3);
E = Einatembarer StaubA = Alveolengängiger Staub; * = ÜberschreitungsfaktorGS = Geruchsschwelle;wasserlöslich: ++ = sehr gut; + = gut; +/- = mäßig; - = nicht wasserlöslich
-
Benzo(a)pyren
495 - - +/- an Staubpartikel gebunden
- + 0,05 (TA Luft)
- -
Pyren 393,5 - - +/- an Staubpartikel gebunden
+ -
- - an Staubpartikel
-Zink umwelt-gefährlich
906 -
0,05(TA Luft)
-
Queck-silber
356 0,00163 0,013 - - - 8*
- an Staubpartikel gebunden
- -Cadmium 767,3 - -
-
Blei 1740 - - - an Staubpartikel gebunden
- -
Einstuf. nach TRGS
905 bzw. Risiko-gruppe
Spitzen-begrenz-
ung
Arsen 613 - - - an Staubpartikel gebunden
- -
Sätti-gungs-konzen-tration [g/m³] (20°C)
in der Bauphase zu erwar-tender
Aggregat-zustand
UEG/ OEG
[Vol%]
Haut-gän-gig
Stoffname Gefährlich-keitsmerk-male nach GefstoffV
Siede-punkt [°C]
Dampf-druck [mbar] (20°C)
3.2 Gefährdungsrelevante Wirkungen und Symptome
3.2.1 Hauptwirkungsweisen von Arsen:
Mit einer Aufnahme von elementarem Arsen (As) ist hauptsächlich auf inhalativem Wege zu rechnen.
akut:
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keine ausreichenden substanzspezifischen Angaben verfügbar
chronisch:
dto.; potentiell Entwicklung von Lungentumoren.
3.2.2 Hauptwirkungsweisen von Blei
Im beruflichen Bereich wird Blei bevorzugt auf inhalativem Wege aufgenommen.
akut:
gastrointestinale Störungen, ZNS-Störung, Blutschädigung
chronisch: Schädigung des Blutes und der Blutbildung, Störung des peripheren und zentralen Nervensystems, Störungen im Gastrointestinaltrakt, Nierenfunktionsstörung/-schädigung
3.2.3 Hauptwirkungsweisen von Cadmium
akut:
Störungen im Magen-Darm-Trakt, Nieren- und Leberschäden, Reizung der Atemwege
chronisch:
dto., Störungen am Knochenbau
3.2.4 Hauptwirkungsweisen von Quecksilber
Der Hauptaufnahmeweg für metallisches Quecksilber (Hg) verläuft unter gewerblichen Bedingungen
über den Atemtrakt.
akut:
Reizung der Atemwege durch Dämpfe, bei höheren Konzentrationen Lungenschädigung und schwere gastrointestinale sowie Nierenfunktionsstörungen; hautsensibilisierendes Potential
chronisch:
ZNS-Störungen
3.2.5 Hauptwirkungsweisen von Zink
Der Hauptaufnahmeweg für Zinkstaub (Z.) verläuft über den Atemtrakt
akut:
reizende Wirkung auf Schleimhäute, Störungen der Atemfunktion
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chronisch:
keine ausreichenden Angaben
3.2.6 Hauptwirkungsweisen Pyren
Der Hauptaufnahmeweg für Pyren (P.) verläuft über den Atemtrakt. Eine zusätzliche, unter
bestimmten Bedingungen sehr bedeutende, Aufnahmemöglichkeit besteht durch Hautresorption.
akut:
keine substanzspezifischen Angaben für den Menschen verfügbar
chronisch: dto.
3.2.7 Hauptwirkungsweisen Benzoapyren
akut:
keine substanzspezifischen Angaben für den Menschen, hautsensibilisierendes Potential
chronisch:
im Vordergrund steht das ausgeprägte kanzerogene Potential, das allerdings bisher nur im
Tierexperiment zweifelsfrei bewiesen werden konnte (Zielorgane: überwiegend Haut und Lunge)
3.3 Zusammenstellung der bezüglich des Gesundheitsschutzes relevanten biologischen Arbeitsstoffen
–entfällt-
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4 Arbeitsbereichsanalyse Die Sanierung bzw. die Gesamtmaßnahme lässt sich in 3 Arbeitsschritte mit jeweils verschiedenen
Tätigkeiten bzw. Arbeitsverfahren unterteilen, für die jeweils dabei Beschäftigten unterschiedlichen
Gefährdungen ausgesetzt sind.
Die unterschiedlichen Arbeitsschritte sind:
1. Herrichten der Fläche
2. Aushub des überschüssigen Bodens
3. Abtransport des Bodens
Die jeweiligen Arbeitsschritte lassen sich dan weiter in die Tätigkeiten unterteilen:
Arbeitsschritt 1: Herrichten der Fläche:
a. Absperren und Sichern der Baubereiche
b. Entfernen von Bewuchs
c. Entfernen von baulichen Anlagen, Kanälen und Schächten
Arbeitsschritt 2: Aushub des überschüssigen Bodenmaterials:
a. Aushub des Bodens
b. Verladen uf LKW
c. Verladen auf Schiff
Arbeitsschritt 3: Abtransport des Bodens
a. Abtransport mit LKW
b. Abtransport mit Schiff
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5 Gefährdungsbeurteilung In der nachfolgenden Tabelle sind die Arbeitsschritt und Tätigkeiten den einzelnen Beschäftigten
zugeordnet. Weiterhin wurde für die einzelnen Tätigkeiten eine Expositionsanschätzung
durchgeführt.
Tabelle 2: Arbeitsbereichsanalyse mit Gefährdungsbeurteilung
Arbeitsschritte: dermal inhalativ
Bauhelfer 0 0 0 0 0 0 0
Radladerfahrer 0 0 0 0 0 0 0
Bauhelfer ++ 0 + ++ + 0Baggerfahrer 0 0 + 0 0 0
Radladerfahrer 0 0 + + 0 0
Bauhelfer ++ 0 + 0 ++ + 0Baggerfahrer 0 0 + 0 0 + 0Radladerfahrer 0 0 + 0 0 + 0
2a) Aushub des Bodens Bauhelfer ++ 0 + 0 ++ + 0Baggerfahrer 0 0 + 0 0 + 0Radladerfahrer 0 0 + 0 0 + 02b) Verladen auf LKWBauhelfer + 0 + 0 + + 0Baggerfahrer 0 0 + 0 0 + 0Radladerfahrer 0 0 + 0 0 + 0LKW-Fahrer 0 0 + 0 0 + 02c) Verladen auf SchiffBauhelfer + 0 + 0 + + 0Baggerfahrer 0 0 + 0 0 + 0Radladerfahrer 0 0 + 0 0 + 0Schiffsführer 0 0 + 0 0 + 0
3a) Abtransport mit LKWLKW-Fahrer 0 0 0 0 0 0
3b) Abtransport mit SchiffSchiffsführer 0 0 0 0 0 0
Hilfskraft 0 0 0 0 0 0
Legende: Expositionsabschätzung bzw. Gefährdungsbeurteilung: +++ = hoch, , ++ = mittel, + = gering, 0 = keine Exposition / Gefährdung
1b) Entfernen von Bewuchs, Fällen von Bäumen
1c) Entfernen von baulichen Anlagen, Kanälen, Schächten
Expositionsabschätzung für den direkten und
ungeschützten Kontakt zu
Tätigkeit / Personal
Kont. Material
Kont. Flüssig-
keit
Gase / Dämpfe
Arbeits- bereich ……….
3) Abtransport des Bodens
Gefährdungsbeurteilung
Gesundheitsgefahren Brand-/ Explosions-
gefahr
Staub, Aerosol
2) Aushub des überschüssigen Bodenmaterials
1) Herrichten der Fläche
1a) Absperren und Sichern der Baubereiche
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6 Arbeits- und Gesundheitsschutz (Anlage 4)
6.1 Allgemeine Schutzmaßnahmen
Folgende Mindestschutzmaßnahmen sind einzuhalten.
6.1.1 Baustelleneinrichtung:
� Einteilung in Schutzzonen: Aufgrund der Schadstoffzusammensetzung sowie der räumlichen
Gegebenheiten ist eine Zonierung notwendig. Der kontaminationsverdächtige Baubereich
wird als Schwarzbereich definiert, für den die folgenden Regelungen gelten
� Abgrenzung des kontaminationsverdächtigen Schwarzbereiches (z.B. mittels Bauzaun). Es
erfolgt eine Absperrung sämtlicher Bereiche der Baustelle so dass ein Zugang zu den
kontaminationsverdächtigen Bereichen nicht möglich ist. Die Auskofferung erfolgt
ausschließlich mittels Baugeräten. Dasselbe gilt auch für das Bereitstellungslager. Auch hier
erfolgt eine Absperrung um ein Betreten dieser Flächen zu verhindern.
� Zutritt und Verlassen des kontaminationsverdächtigen Bereiches über eine Umkleide- und
Waschgelegenheit, gegebenenfalls Nutzung vorhandener Einrichtungen.
� Verlassen des kontaminationsverdächtigen Bereiches über Stiefelreinigungseinrichtung.
6.1.2 Festlegung der Schutzmaßnahmen entsprechend der Schutzzoneneinteilung
� Jugendliche unter 18 und über 16 Jahre dürfen in kontaminationsverdächtigen Bereichen nur
unter Aufsicht eines Fachkundigen eingesetzt werden.
� Werdende Mütter dürfen nicht in kontaminationsverdächtigen Bereichen eingesetzt werden.
� In kontaminationsverdächtigen Bereichen haben Arbeitnehmer prinzipiell nicht allein zu
arbeiten. Mindestens einer der eingesetzten Mitarbeiter muss ausgebildeter Ersthelfer sein.
Ist ein Koordinator für das Objekt eingesetzt, können andere Firmen (fremde Ersthelfer)
berücksichtigt werden. Das gilt nicht für ausschließliche Aufsichts- und
Überwachungstätigkeiten. Ausschließliche Begehungen sind als Aufsichtstätigkeiten
einzustufen.
Allgemeine Verhaltensregeln:
Bei Arbeiten in kontaminationsverdächtigen Bereichen ist grundsätzlich verboten:
� zu Rauchen
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� zu Trinken
� etwas zu Verzehren
� allein zu Arbeiten
� bei ungewöhnlichen, nicht definierbaren und nicht abstellbaren Gefährdungen
weiterzuarbeiten.
Es ist zwingend vorgeschrieben:
� die angewiesene persönliche Schutzausrüstung zu tragen;
� alle auffälligen Vorkommnisse, bzw. ungewöhnliche Ereignisse sowie persönliche
gesundheitliche Beschwerden genauestens zu beachten und dem Objektverantwortlichen
mitzuteilen;
� sich vom Objektverantwortlichen in die spezifizierten Bedingungen bei neuen Arbeitsplätzen
einweisen zu lassen und sich die Informationen für Notfall- und Gefahrenmeldungen geben
zu lassen;
6.1.3 Emissionsminderung und Nachbarschaftsschutz:
� Längerfristige Zwischenlagerung von Aushub nur mit abgedecktem Haufwerk auf befestigten
Lagerflächen oder in abdeckbaren Containern.
� Bei längerfristigen Arbeitsunterbrechungen Abdeckung offenliegender Flächen, von denen
Emissionen ausgehen können.
� bei starker Staubentwicklung: Staubniederschlag durch Wasservorhang und Feuchthalten
der Baustraße durch Bewässerung
6.1.4 Hygienemaßnahmen:
� Stark verschmutzte oder durchfeuchtete Kleidung ist umgehend zu wechseln.
� Bei Arbeitsende ist mehrfach verwendbare Arbeits-/Schutzkleidung an einem gut
durchlüfteten Ort aufzuhängen.
� Stark verschmutze Kleidung ist vom Arbeitgeber waschen/reinigen zu lassen.
� Im kontaminationsverdächtigen Bereich ist Essen und Rauchen verboten.
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� Nach Hautkontakt, z.B. mit kontaminiertem Boden, sind betroffene Hautpartien gründlich
unter fließendem Wasser mit Seife zu reinigen und anschließend mit wasserlöslichen und
rückfettenden Hautpflegemitteln zu behandeln.
� Beim Tragen von Chemikalienschutzhandschuhen sind zur Vermeidung von
Hauterweichungen gerbstoffhaltige Hautschutzmittel anzuwenden.
6.1.5 Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen
� Vor Beginn der Arbeiten sind arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen entsprechend
dem Leitfaden der arbeitsmedizinischen Betreuung von Arbeitnehmern in kontaminierten
Bereichen des Arbeitsmedizinischen Dienstes der Bau-Berufsgenossenschaft
durchzuführen.
� Im Hinblick auf eine eventuelle Aufnahme von Gefahrstoffen ist mit dem zuständigen
Arbeitsmediziner abzustimmen, ob und in welchem Umfang Untersuchungen im Blut oder
Urin vorzunehmen sind.
6.2 Arbeitsbereichs- und tätigkeitsbezogene Schutzmaßnahmen
6.2.1 Definition der Anforderung an Maschinen, Fahrzeuge und Geräte
Keine speziellen Arbeitsschutzanforderungen über den gesetzlichen Standard hinaus notwendig
6.2.2 Schutzkleidung
Im Regelfall sind bei den Arbeiten zum Bodenabtrag in den kontaminationsverdächtigen
Auffüllungsbereichen zu tragen:
� Sicherheitsstiefel S5 nach DIN EN 345,
� Körper, Arme und Beine vollständig bedeckende Arbeitskleidung (z.B. langärmelige
Arbeitsjacke, lange Hose).
� Lederhandschuhe sind für diese Arbeiten zulässig.
� Bei Arbeiten mit praxisüblichem kurzfristigem Handkontakt zu kontaminiertem Erdreich sind
Schutzhandschuhe der CE-Kategorie III zu tragen. Die Handschuhe sollen eine für
Bauarbeiten ausreichenden Schutzwirkung gegen mechanische Einwirkungen gewährleisten.
� Bei Arbeiten mit stark durchfeuchtetem kontaminiertem Boden, bei denen die o.g.
Arbeitskleidung durch Spritzer feucht werden kann, ist Einweg-Chemikalienschutzkleidung
der CE-Kategorie III, Typ 6 (DIN/EN 13034 – Entwurf) zu tragen. Solche Anzüge sind z.B.
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gegen Spritzer einiger wasserlöslicher Chemikalien wasserabweisend imprägniert. Dann sind
nitrilgetränkte Handschuhe mit ausreichender Permeationsdauer einzusetzten
6.2.3 Atemschutz
� Bei Arbeiten oberhalb Erdgleiche kann im allgemeinen auf Atemschutz verzichtet werden.
� Ist bei Arbeiten unterhalb Erdgleiche dauerhaft starker kontaminationstypischer Geruch
festzustellen, muss Atemschutz (mindestens Halbmaske mit Filter A3) getragen werden.
� Bei Staubentwicklung ist ein zusätzlicher Atemschutz einzusetzen (mindestens Halbmaske
mit Partikelfilter P3)
� Diese für Arbeiten oberhalb bzw. unterhalb Erdgleiche festgelegte Vorgehensweise zum
Einsatz von Atemschutz ist entsprechend für den Einsatz von Erdbaumaschinen mit Anlagen
zur Atemluftversorgung anzuwenden.
6.2.4 Besondere Verhaltensregeln für den Gefahrfall
Gemäß Alarm- und Havarieplan – Verhalten bei Notfällen
6.2.5 Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung
G25 :Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten (für Bedienungspersonal)
G26.2: Atemschutz für höhere Belastungen
6.2.6 Festlegung der Intervalle von Unterweisungen und gegebenenfalls Übungen
� Vor Beginn der Auskofferungsmaßnahme sind die Beschäftigten anhand der
Betriebsanweisung zu unterrichten.
� Arbeitstägliche Unterweisungen über besonders gefährliche Arbeiten oder Arbeiten im
kontaminationsverdächtigen bzw. kontaminierten Bereich
� Dokumentation der Unterweisungen gemäß Unterweisungsprotokoll
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Tabelle 3: Gefährdungsbeurteilung und Schutzmaßnahmen (s. Anlage 4)
Arbeitsschritte: dermal inhalativ
Bauhelfer 0 0 0 0 0 0 0 - - Kat III -
Radladerfahrer 0 0 0 0 0 0 0 - - Kat III -
Bauhelfer ++ 0 + ++ + 0 - (Typ 5/6) (BW-Nitril ) Kat III
(HM-AP3)
Baggerfahrer 0 0 + 0 0 0 - - - -
Radladerfahrer 0 0 + + 0 0 - (Typ 5/6) (BW-Nitril ) Kat III
(HM-AP3)
Bauhelfer ++ 0 + 0 ++ + 0 - (Typ 5/6) (BW-Nitril ) Kat III
(HM-AP3)
Baggerfahrer 0 0 + 0 0 + 0 - (Typ 5/6) (BW-Nitril ) Kat III
(HM-AP3)
Radladerfahrer 0 0 + 0 0 + 0 - (Typ 5/6) (BW-Nitril ) Kat III
(HM-AP3)
2a) Aushub des Bodens Bauhelfer ++ 0 + 0 ++ + 0 - (Typ 5/6) (BW-Nitril )
Kat III(HM-AP3)
Baggerfahrer 0 0 + 0 0 + 0 - (Typ 5/6) (BW-Nitril ) Kat III
(HM-AP3)
Radladerfahrer 0 0 + 0 0 + 0 - (Typ 5/6) (BW-Nitril ) Kat III
(HM-AP3)
2b) Verladen auf LKWBauhelfer + 0 + 0 + + 0 - (Typ 5/6) (BW-Nitril )
Kat III(HM-AP3)
Baggerfahrer 0 0 + 0 0 + 0 - (Typ 5/6) (BW-Nitril ) Kat III
(HM-AP3)
Radladerfahrer 0 0 + 0 0 + 0 - (Typ 5/6) (BW-Nitril ) Kat III
(HM-AP3)
LKW-Fahrer 0 0 + 0 0 + 0 - (Typ 5/6) (BW-Nitril ) Kat III
(HM-AP3)
2c) Verladen auf SchiffBauhelfer + 0 + 0 + + 0 - (Typ 5/6) (BW-Nitril )
Kat III(HM-AP3)
Baggerfahrer 0 0 + 0 0 + 0 - (Typ 5/6) (BW-Nitril ) Kat III
(HM-AP3)
Radladerfahrer 0 0 + 0 0 + 0 - (Typ 5/6) (BW-Nitril ) Kat III
(HM-AP3)
Schiffsführer 0 0 + 0 0 + 0 - (Typ 5/6) (BW-Nitril ) Kat III
(HM-AP3)
3a) Abtransport mit LKWLKW-Fahrer 0 0 0 0 0 0 - - - -
3b) Abtransport mit SchiffSchiffsführer 0 0 0 0 0 0 - - - -
Hilfskraft 0 0 0 0 0 0 - - - -
Legende: Expositionsabschätzung bzw. Gefährdungsbeurteilung: +++ = hoch, , ++ = mittel, + = gering, 0 = keine Exposition / GefährdungTechnische Schutzmaßnahmen: ALV F-ABEK/P3= Anlage zur Atemluftversorgung Filter ABEK / P3, DME-Filter = Dieselrußfilteranlage,Messtechnik: PID= Photoionisationsdetektor; GW = GaswarngerätPSA: Angabe in (Klammern) = „PSA vorhalten, Einsatz auf Anweisung“; Auslösekriterien siehe Arbeits- und Sicherheitsplan Kap. 7 Handschuhe „BW-Nitril“ : nitrilgetauchte Baumwollhandschuhe, geschlossener Handrücken, geprüft nach EG-Kat 2 ( mech. Gefährdung), Handschuhe „Nitril (3 )“: Chemikalienschutzhandschuhe aus Nitril, geprüft nach EG Kat. 3 (chemische, biologische Gefährdung) TVM-x = Vollmaske, gebläseunterstützt; TH-x = Haube, gebläseunterstützt; HM-x = Halbmaske, VM-x = Vollmaske + Filtertyp/-klasse, FFP x = Partikelfiltrierende Halbmaske + Filterklasse; VM au = Vollmaske mit außenluftunabhängigem Atemschutz (Druckluftschlauch)
Arbeits- bereich ……….
Technische Schutzmaß-
nahmen, Messtechnik
Persönliche Schutzausrüstung
3) Abtransport des Bodens
Gefährdungsbeurteilung
Gesundheitsgefahren Brand-/ Explosions-
gefahr
Staub, Aerosol
2) Aushub des überschüssigen Bodenmaterials
1) Herrichten der Fläche
1a) Absperren und Sichern der Baubereiche
1b) Entfernen von Bewuchs, Fällen von Bäumen
1c) Entfernen von baulichen Anlagen, Kanälen, Schächten
Besonderheiten Bemerkungen
Expositionsabschätzung für den direkten und
ungeschützten Kontakt zu
Tätigkeit / Personal
Kont. Material
Kont. Flüssig-
keit
Schutz-bekleidung EG-Kat. III
Schutzhand-schuhe EG-
Kat. II / III
AtemschutzGase / Dämpfe
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7 Messtechnische Überwachung � Baugruben und Gräben sowie andere Arbeitsbereiche mit eingeschränktem Luftaustausch
sind mittels direkt anzeigender Warngeräte hinsichtlich explosionsfähiger Atmosphäre und
des Sauerstoffgehaltes der Atemluft zu überwachen.
� Die Alarmschwellen des Warngerätes sind auf 20 % UEG (Untere Explosionsgrenze
brennbarer Gase und Dämpfe) bzw. 19 Vol.-% Sauerstoff einzustellen.
� Bei Alarm sind die Arbeiten einzustellen, der Bereich zu durchlüften und erst nach
Freimessung wieder zu betreten.
� Bei Arbeiten mit leichtflüchtigen aromatischen kohlenwasserstoffen gilt der Nachweis, dass
keine Gefährdung durch Ottokraftstoffe vorhanden ist, z.B. dann als erbracht, wenn mittels
einer Dauerüberwachung mit einem direktanzeigenden, auf Benzol kalibrierten PID-
Messgerät keine dauerhafte Überschreitung (> 15 Min.) des Summenwertes von 8 ppm (= 8
ml/m3) festzustellen ist.
8 Entsorgung
8.1 Entsorgung kontaminierter Schutzausrüstung
Arbeitsschutzmaterialien und Geräte die mit kontaminierten Material in Berührung waren, sind
entweder vor Ort zu dekontaminieren, wo notwendig zu entsorgen oder, wo dies nicht möglich ist,
sorgfältigst von anderen Materialien getrennt aufzubewahren und zu transportieren.
8.2 Entsorgung von kontaminiertem Wasser aus Dekontaminationsanlagen
Das kontaminierte Wasser aus Dekontaminationseinrichtungen ist aufzufangen und extern über
einen zugelassenen Entsorgungweg zu entsorgen.
9 Dokumentation, Nachweise Die Dokumentation erfolgt über eine auf der Baustellen zu führenden und vorzuhaltende
Baustellensicherheitsakte. Diese wird während der Maßnahme ständig aktualisiert und ist vor Ort
einzusehen.
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10 Anlagen
Anlage 1: Flächenbezogener Übersichtslageplan
Anlage 2: Detailplan mit Darstellung der kontaminationsverdächtigen Flächen
Anlage 3: Gefahrenanalyse
Anlage 4: Gefährdungsbeurteilung mit Schutzmaßnahmen
11 Verfassererklärung Die vorliegende Untersuchung ist auf der Grundlage des gegenwärtigen Wissenstandes unter den
geschilderten Bedingungen und Voraussetzungen nach bestem Wissen und Gewissen durchgeführt
und darauf basierend der vorliegende Arbeits- und Sicherheitsplan erstellt worden.
Burgwedel, den 07.09.2009
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i.A. Th. Bogon i.A. M. Ehlers (Dipl.-Geol.) (Dipl.-Geophys.)
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Flächenbezogener Übersichtslageplan
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Detailplan mit Darstellung der kontaminationsverdächtigen Flächen
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