RAKUL Verein für Raumentwicklung Kultur und Landschaft
Vereins Vorstellung Vereins Vorstellung
4. Dezember 2007
Bundesamt für Raumentwicklung ARE
Bern
RAKUL Verein für Raumentwicklung Kultur und Landschaft
Traktandum / ThemenTraktandum / Themen
1. Ist Zustand in unseren Alpen und Maiensässen
2. Was möchte der Verein für Raumentwicklung Kultur und Landschaft (unsere Vorschläge für die Zukunft)
3. Unsere Aktivitäten im Bereich Raumplanungsrevision 2007/08
4. Ihre Meinung zu unseren Vorschlägen aus Ihrer Sicht. Bestrebungen, Wünsche Ziele und Strategien des ARE
RAKUL Verein für Raumentwicklung Kultur und Landschaft
Istzustand Istzustand (es hat viele gute Beispiele)(es hat viele gute Beispiele)
RAKUL Verein für Raumentwicklung Kultur und Landschaft
Istzustand Istzustand (schlechte Beispiele z.B. Hochwang GR)(schlechte Beispiele z.B. Hochwang GR)
RAKUL Verein für Raumentwicklung Kultur und Landschaft
Istzustand Istzustand (schlechte Beispiele z.B. Creusen GR)(schlechte Beispiele z.B. Creusen GR)
RAKUL Verein für Raumentwicklung Kultur und Landschaft
Istzustand Istzustand (Kanton SG)(Kanton SG)
Inserat in der Tagespresse Inserat in der Tagespresse vom 22.9.2007vom 22.9.2007
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Istzustand Istzustand (Was andere denken)(Was andere denken)
Unsere Vorfahren haben die Ställe und Maiensässe so liebevoll und handwerklich aufgebaut, je nach Bedürfnis An- oder Umgebaut und erhalten und wir dürfen nichts mehr. Müssen diese Regionen als Museum herhalten...
Zitat Vereinsmitglied RAKUL
In heutiger Zeit tritt die Bewirtschaftung des Landes v.a. im verstädterten Mittelland zugunsten einer zunehmenden Freizeitnutzung des Raums immer mehr in den Hintergrund. Die Entkoppelung des Bodens geschieht fortwährend und mit immer schnelleren Schritten. Es ist zu erwarten, dass der politische Druck den gesetzlichen Rahmen weiter lockern wird. Die produzierende Landwirtschaft ist in der Landwirtschaftszone längst nicht mehr der einzige Akteur
Umnutzung landwirtschaftlicher Ökonomiebauten ausserhalb der Bauzonen Carole Zeindler dipl. geogr. St. Gallen
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Was möchte unser Verein (1)Was möchte unser Verein (1)
Ortsüblichkeit im Gesetz
Der Vorstand ist der Auffassung, dass im Gesetz - wie bei den Erhaltungszonen bereits üblich - neu die Ortsüblichkeit einer Baute und nicht mehr die räumliche Grösse für die prozentuale Erweiterung massgebend sein soll.
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Was möchte unser Verein (2)Was möchte unser Verein (2) Keine Unterscheidung Alt/Neurechtlich
Die unterschiedliche Behandlung altrechtlicher und neurechtlicher Bauten stösst in weiten Kreisen der Bevölkerung auf Unverständnis und soll nach dem Willen des Vorstandes nicht mehr angewendet werden. Auch hier soll das Prinzip der Ortsüblichkeit zum Tragen kommen.
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Was möchte unser Verein (3)Was möchte unser Verein (3)
Wiederaufbau verfallener Gebäude
Es ist schwer verständlich, wenn der Aufbau einer verfallenen Baute bei Handänderung (Kauf oder Erbgang usw.) dem neuen Eigentümer untersagt wird. Ein Wiederaufbau darf nur nach den Prinzipien der Ortsüblichkeit erfolgen.
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Was möchte unser Verein (4)Was möchte unser Verein (4)
Pflicht zur Pflege der Landschaft
Zur Landschaftspflege gemäss NHG (Natur und Heimatschutzgesetz) soll der Bewirtschafter (Eigentümer oder Pächter) einer Baute verpflichtet sein.
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Was möchte unser Verein (5)Was möchte unser Verein (5) Erlauben von Umnutzungen
Ein Stall oder Barge soll in ein Maiensäss umgenutzt werden können. Dabei ist wieder die Ortsüblichkeit massgebend. Dies ermöglicht neue wertschöpfende Projekte in Graubünden. Die Gebäude erhalten damit eine neue Perspektive für die zukünftige Nutzung.
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Was möchte unser Verein (6)Was möchte unser Verein (6)
Für alle Personen die gleichen Rechte
Die nach geltendem Recht privilegierte Behandlung einzelner Personengruppierungen gilt als umstritten. Nach Meinung des Vorstandes ist anzustreben, dass solche Sonderrechte im Zuge gesetzlicher Anpassungen wegfallen und nachhaltigere Gesichtspunkte in das Bewilligungsverfahren einfliessen.
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Unsere Aktivitäten Unsere Aktivitäten Raumplanungsrevision 07/08Raumplanungsrevision 07/08
Vorstellung unserer Anliegen bei den UREK (Kommissionen) im NR und SR und ARE
Vernehmlassungsverfahren wird Mitte 2008 vom Bundesrat eröffnet
RAKUL Stellungsnahme zur Revision Die Botschaft des Bundesrates ans Parlament
wird voraussichtlich im Jahr 2009 überwiesen
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Ihre Meinung zum ThemaIhre Meinung zum ThemaBestrebungen, Wünsche Ziele und Strategien des AREBestrebungen, Wünsche Ziele und Strategien des ARE
1. Ortsüblichkeit im Gesetz2. Keine Unterscheidung Alt/Neurechtlich3. Wiederaufbau verfallener Gebäude4. Pflicht zur Pflege der Landschaft5. Erlauben von Umnutzungen6. Für alle Personen die gleichen Rechte
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Besten Dank für Ihre Besten Dank für Ihre AufmerksamkeitAufmerksamkeit
Wir hoffen dass wir Ihnen mit den gezeigten Beispielen aus der Praxis die Situation in der BAB Gesetzgebung aufzeigen konnten.
Weiter Beispiele unter www.kulturzerfall.ch