Pressekonferenz
2. September 2008
Spital Riviera-Chablais Waadt-Wallis
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Spital Riviera-Chablais: Pressekonferenz vom 2. September 2008 in Rennaz
Regierungsentscheide und Projektbeschrieb
Präsentation von Th. Burgener
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Spital Riviera-Chablais: Pressekonferenz vom 2. September 2008 in Rennaz
In der Sitzung vom 27. August 2008 nahmen die beiden Regierungen VD-VS den Entwurf an zur:
Interkantonalen Vereinbarung über das Spital Riviera-Chablais VD-VS;
Bürgschaft an die künftige Anstalt für das Darlehen der notwendigen Beträge zur Finanzierung des Wettbewerbs und der Detailstudien.
Entscheide
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Spital Riviera-Chablais: Pressekonferenz vom 2. September 2008 in Rennaz
Chronologischer Überblick: Schlüsselstellen
1995 - 2001Studien zu verschiedenen Vorschlägen betreffend die Organisation der Spitäler in der Region Riviera-Chablais.
2001Gemeinsame Erklärung der Waadtländer und der Walliser Regierung zugunsten eines neuen Spitalzentrums an einem neuen Standort.
2002 - 2004Berichte zur Suche eines künftigen Standortes.Wahl des Standortes ″la Grange des Tilles″.
2006Ergänzende Studien zur Neuorganisation der Spitäler der Riviera und des Chablais.
2007Ausfertigung der interkantonalen Vereinbarung.
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Folgerung aus den Studien:ein neues Gebäude an einem einzigen Standort
Ersetzung der 5 gegenwärtigen Standorte für Akutpflege (Samaritain und Providence in Vevey sowie die Standorte Montreux, Aigle und Monthey)
durch ein einziges Akutpflegespital für die Bevölkerung der Riviera und des Chablais (VD und VS)
stellt die beste Option dar im: medizinisch-technischen Bereich: modernes Spital,
keine Renovationsarbeiten, welche die Patienten stören könnten;
wirtschaftlichen Bereich: 23 Millionen Franken Betriebseinsparungen pro Jahr vorgesehen, kostengünstiger als eine Renovierung der jetzigen Standorte.
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Gewählter Standort:Rennaz, ″Grange des Tilles″
Wahl auf Grundlage verschiedener Studien, die folgende Kriterien hervorhoben:
• Zugänglichkeit und Qualität,
• Preis und wirtschaftliche Auswirkungen,
• Risiken (Überschwemmungen, Erdbeben),
• Umwelteinflüsse,
• Urbanistik.
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Organisation:Rennaz + 2 CTR
1 Standort für Akutpflege in Rennaz mit 300 Betten: 250 A-Betten (somatische Akutpflege); 14 Betten für Intensivpflege; 36 Tagesbetten.
2 CTR (Behandlungs- und Rehabilitationszentren), eines im Samaritain in Vevey und das andere in Monthey, mit je: 75 B-Betten (Rehabilitation) und einer medizinisch-chirurgischen Aussenstation für
kleine Notfälle.
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Versorgte Bevölkerung
Riviera und Chablais (VD und VS):
150’000 Bewohner. Dies entspricht den empfohlenen Normen
von 250 bis 300 Akutpflegebetten für ein Einzugsgebiet von 150’000 Bewohnern.
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Aufgabe:Akutpflege − Rennaz
Identisch mit jener der gegenwärtigen Spitäler der Riviera und des Chablais:
Chirurgie, Medizin, Mutter-Kind, Notfälle, Radiologie, Intensivpflege, Tagesspital, …
Bei gewissen Spezialdisziplinen: Zusammenarbeit mit dem CHUV und dem GNW.
Keine hoch spezialisierten Leistungen (nur im CHUV).
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Aufgabe:CTR Samaritain − Monthey
Rehabilitation und Palliativpflege Kleine ambulante medizinisch-
chirurgische Notfälle (07:00-22:00 Uhr) Medizinische Bilddiagnostik Physiotherapie / Ergotherapie
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Zugänglichkeit zum Spital:Öffentliche Verkehrsmittel
Im Rahmen einer vorgängigenStudie festgelegte Prinzipien:
- Verlängerung der Linie VMCV von Villeneuve bis zum Spital,(VMCV = Vevey-Montreux-Chillon-Villeneuve)
- Frequenzerhöhung auf der Linie TPC 100 von Aigle nach Villeneuve.(TPC = Transports publics du Chablais)
Unabhängig vom Spital: Eventuelle Verlängerung der ZuglinieREV von Aigle nach Villeneuve?(REV = Réseau Express Vaudois)
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Interkantonale Vereinbarung über das Spital Riviera-Chablais
Waadt-Wallis
Präsentation von P.-Y. Maillard
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Rechtsform
RechtsstellungInterkantonale, autonome öffentlich-rechtliche Anstalt mit eigener Rechtspersönlichkeit, mit Sitz in Rennaz.
Juristisches Gutachten (Herr Boillat, Dezember 2005)Diese Rechtsform ist für eine interkantonale Krankenanstalt am besten geeignet.
AutonomieDie Anstalt ist autonom, jedoch der gemeinsamen Aufsicht des Staates Waadt und des Staates Wallis unterstellt.
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Zusammensetzung der Anstalt
Die Anstalt umfasst 3 Standorte Rennaz (Akutpflege); CTR* Samaritain in Vevey; CTR in Monthey.
Verbindungen mit den anderen Anstalten
Die Anstalt ist Mitglied der Verbandes der als gemeinnützig anerkannten Waadtländer Spitäler (FHV) und wird in das Gesundheitsnetz Wallis (GNW) aufgenommen.
(* Behandlungs- und Rehabilitationszentrum)
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Organe der Anstalt
Anstaltsrat: 9 Mitglieder 6 werden von den beiden Regierungen ernannt (VD 4, VS 2), 2 werden von den Pflegenetzen Waadt Ost ernannt und 1 vom Gesundheitsnetz Wallis (GNW).
Generaldirektion: besteht mindestens aus Generaldirektor/in; Verwaltungsdirektor/in; Medizinische/r Direktor/in Pflegedirektor/in.
Revisionsorgan
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Zuständigkeit der beiden Staatsräte
Ernennung von 6 der 9 Mitglieder des Anstaltsrates; Festlegung des Auftrags der Anstalt; Ratifizierung der Zusammensetzung der Baukommission; Überwachung der Verwaltung und des Betriebs der
Anstalt; Festsetzung der Bestimmungen zur Buchführung,
Genehmigung des Budgets und der Rechnungen, Genehmigung des Finanzierungssystems usw.
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Zuständigkeit des Anstaltsrates
Ernennung des/der Generaldirektors/in nach Absprache mit den beiden Gesundheitsdepartementen;
Ernennung der anderen Mitglieder der Generaldirektion und der Kaderärzte;
Abschluss der Gesamtarbeitsverträge (GAV); Verabschiedung der Voranschläge und Rechnungen und
Unterbreitung derselben an die beiden Regierungen; Erlass der Betriebsregeln der Anstalt, Unterzeichnung der
Leistungsvereinbarung, Unterzeichnung der Vereinbarungen mit Dritten usw.
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Baukommission
Einsetzungdurch den Anstaltsrat
Zusammensetzung 9 Mitglieder, einige davon aus dem Anstaltsrat; 3 Mitglieder vertreten das Wallis.
Zuständigkeitsbereiche Überwachung des Wettbewerbs; Wahl des preisgekrönten Projekts; Organisation der Ausschreibung, Kontrolle und Ratifizierung der
Endabrechnung und Unterbreitung an die beiden Gesundheitsdepartemente.
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Finanzierung der Investitionen
Wettbewerb, Studien und Bau (2009 - 2015) Von der Anstalt aufgenommene Bankdarlehen mit den
Garantien der beiden Kantone (VD 75%, VS 25%). Finanzierung der Amortisierung und der Zinsen gemäss den
neuen Bestimmungen des KVG mittels Tarifen (mindestens 55% zu Lasten der Kantone).
Nachfolgende Investitionen (nach 2015) Eigenkapital der Anstalt oder Fremdkapital in Form von Bankdarlehen, die von der
Anstalt aufgenommen und wenn nötig von den beiden Kantonen verbürgt werden.
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Betriebsfinanzierung
Einheitliches System festgelegt von den beiden Staatsräten (Swiss DRG,
gemäss den neuen KVG-Bestimmungen); Freizügigkeit des Patientenverkehrs aus dem Waadtland
und dem Wallis zum selben Tarif.
UmlaufvermögenVon den Kantonen gewährte Bürgschaftsleistungen und/oder Darlehen (VD 75%, VS 25%) bis zu 30% des Jahresbudgets.
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Folgen für das Personal
Keine Entlassungen
Auf Begehren der beiden Staatsräte wird die Inbetriebsetzung ohne Entlassungen verlaufen.
Übernahme der Rechte und Pflichten
Die Anstalt übernimmt alle Rechte und Pflichten (Übernahme der Arbeitsverträge und der Vorsorge), welche an den Betrieb der gegenwärtigen Anstalten gebunden sind.
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Finanzielle Auswirkungen (Schätzungen)
Architekturwettbewerb und Detailstudien (2009 - 2010)Bürgschaftsleistung von 21,5 Millionen Fr.
Bau (2011 - 2015)Bürgschaftsleistung von rund 250 Millionen Fr.
Umlaufvermögen Bürgschaftsleistung von 50 Millionen Fr.
Amortisierung der Schuld und Zinsen Beteiligung mit ca. 10 Millionen Fr. im Rahmen der KVG-Tarife
BetriebseinsparungenSchrittweiser Personalabbau (ohne Entlassungen): 12 Millionen Fr.
Aufteilung Waadt − Wallis: 75% − 25%
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Übertragung der Infrastrukturen (VD)
Rennaz Grundstücke: von der Vereinigung der Rivieraspitäler
übertragen oder zur Verfügung gestellt; Infrastrukturen: von Beginn des Baus an Eigentum der Anstalt.
Samaritain (Vevey)Übertragung oder Zurverfügungstellung, die mit der Vereinigung der Rivieraspitäler durch Vereinbarung zu regeln ist.
Zukunft der anderen Standorte (Montreux, Mottex, La Providence, Aigle, Miremont)Mit dem Staat Waadt zu treffende Vereinbarungen.
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Übertragung der Infrastrukturen (VS)
Monthey Übertragung oder Zurverfügungstellung, die mit dem
Staat Wallis durch Vereinbarung zu regeln ist; Gemäss denselben Bedingungen und Modalitäten wie bei
der Eigentumsübertragung der anderen Walliser Anstalten auf den Kanton (Gesetz über die Krankenanstalten und −institutionen vom 12. Oktober 2008).
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Ende 2008Prüfung der Anträge auf Annahme der interkantonalen Vereinbarung und der Garantien für das Darlehen zur Finanzierung des Wettbewerbs und der Detailstudien (Waadtländer und Walliser Grosser Rat).
2009Wettbewerb, Wahl des Preisträgers und Erstellung eines Vorprojekts.
2010Detailstudien und Ausarbeitung des Baukostenvoranschlags.
Sommer 2011Prüfung der Anträge auf die Gewährung von Garantien für das Darlehen zur Baufinanzierung (Waadtländer und Walliser Grosser Rat).
Herbst 2011 - Ende 2014Bau, Ausrüstung und Inbetriebnahme des Spitalzentrums Riviera-Chablais VD-VS.
Ab 2015Neue Zweckbestimmung für die bestehenden Standorte (Umbauten, Anpassungen oder Schliessungen).
Weiteres Vorgehen