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Berliner Schatten über Westfalen-LippeVertreterversammlung stellt sich bei der Aufklärung der KBV-Skandale geschlossen hinter den KVWL-Vorstand> Seite 4
GKV-Versorgungsstärkungsgesetz verabschiedet:Die wichtigsten Änderungen auf einen Blick> Seite 10
In der Heftmitte: praxis intern mit allen praxisrelevanten Information
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Mit AmtlichenBekanntmachungenunter anderem mit aktuellenAusschreibungen vonVertragsarzt- undpsychotherapeutensitzen
ab Seite 26
PRAXISINFORMATIONEN IN DER HEFTMITTE
BERUFSPOLITIK | INFORMATIONEN | MITTEILUNGEN | Amtliches Bekanntmachungsorgan der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe
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Inhalt
4 Berliner Schatten über Westfalen-Lippe
Vertreterversammlung stellt sich bei der Aufklärung der KBV-Skandale
geschlossen hinter den KVWL-Vorstand
10 GKV-Versorgungsstärkungsgesetz verabschiedet:
Die wichtigsten Änderungen auf einen Blick
14 Innovation durch Engagement
KVWL präsentiert Versorgungsbericht
16 „Gut versorgt in Westfalen Lippe“: Gemeinsame Veranstaltung von KVWL
und TK zu den Perspektiven der ambulanten Versorgung ein voller Erfolg
18 „Nach der Theorie kommt die Praxis“
Die KVWL-Nachwuchskampagne widmet sich nun den Studenten
21 „Nach wie vor eine der effizientesten Präventionsmaßnahmen“ Neue Veranstaltungsreihe zum Thema Impfen beginnt im Oktober
22 Impfung und Migration im Fokus:7. Impftag NRW am 21. Oktober im Ärztehaus Dortmund
24 Sicherung der ambulanten Versorgung:Förderverzeichnis der KVWL
STANDARDS
25 Kurznachrichten/Impressum
26 Amtliche Bekanntmachungen
30 Ausschreibungen von Vertragsarzt-/
Vertragspsychotherapeutensitzen in Westfalen-Lippe
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mit praxisrelevanten Informationen in der Heftmitte zum Heraustrennen
Nr. 9 | 27. September 2015
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Einsatz, der sich lohnt
Ich hoffe, dass Sie erholt und gesund aus dem Sommerurlaub zurückgekehrt sind und sich wieder mit voller Kraft Ihren Auf-gaben in der Praxis widmen können. Ich ver-
mute, dass es Ihnen ebenso geht wie uns im Vorstand der KVWL: Trotz der Urlaubszeit ha-ben sich viele Aufgaben aufgebaut, zudem be-ginnt nun die arbeitsreiche Zeit. Bei Ihnen be-deutet das mehr Patienten in der Praxis, bei uns intensive Verhandlungen auf der Bundes- und Landesebene, um das neue Jahr vorzubereiten.
Auch bei Ihnen werden infolge der Flücht-lingswelle viele Patienten auftreffen. Leider scheint Deutschland nicht hinreichend auf eine solche Situation vorbereitet zu sein. Die Aufnahmestellen sind überfordert, die medizi-nische Versorgung ist nur möglich, wenn en-gagierte Ärztinnen und Ärzte aus der ambu-lanten Versorgung ihre Hilfe anbieten. Das erfolgt. Der Vorstand der KVWL dankt allen Kolleginnen und Kollegen, die sich hier ein-bringen. Allerdings scheint die Politik manch-mal durch die sich überstürzenden Ereignisse wie gelähmt. Während das Gesundheitsminis-terium Ihr ärztliches Engagement schätzt, würdigt und versucht, Struktur in die Ge-schehnisse zu bringen, hat man den Eindruck, dass das eigentlich zuständige Innenministeri-um erst einmal den Rückzug antritt. Dennoch sind wir guter Hoffnung, Probleme in der Ver-sorgung, wie klare Aufgabenzuweisungen, klare Strukturierung und auch eindeutige Wege der Bezahlung des ärztlichen Einsatzes, kurzfristig lösen zu können. Wir arbeiten dar-an mit Hochdruck.
Bei uns spielen immer noch die Berliner Pro-bleme eine besondere Rolle. Sie können darü-ber auf Seite 4 im Bericht über die Vertreter-versammlung ausführlich lesen. Es gilt aber auch die Folgen des GKV-VSG abzuarbeiten. Diese erstrecken sich von Terminservicestellen
bis hin zur Abschaffung der Richtgrößenprü-fung als Regelprüfung. Letzteres ist in meinen Augen ein Riesenerfolg unseres politischen Einsatzes in Berlin. Die Terminservicestellen sind ein Prestigeprojekt der Politik, das durch uns nicht zu verhindern war. Wir werden es also umsetzen. Unser Ziel ist dabei, die Ab-läufe einfach und flexibel zu gestalten.
Daneben stehen Verhandlungen an über Arz-neimittel- und Heilmittelausgaben des Jahres 2016, die Honorarentwicklung nach 2016, Ver-besserungen unserer Satzung etc. Ohne unse-re engagierten Mitarbeiterinnen und Mitarbei-ter wäre das nicht zu schaffen. Daher danke ich ihnen an dieser Stelle ausdrücklich.
Eines erscheint mir aber noch wichtig: 2016 ist Wahljahr in der KV. Sie können kandidie-ren. Sie wählen. Sie setzen die Vertreterver-sammlung neu zusammen. Die Vertreterver-sammlung entscheidet über den Vorstand und entsendet Delegierte in die Vertreterver-sammlung der KBV, die dort mitentscheiden, auch über die Zusammensetzung des KBV- Vorstandes. Ihr Einsatz in der Selbstverwal-tung ist wichtig. Nutzen Sie diese Möglichkeit. Ich würde mich freuen, wenn Sie als unsere Basis, diese KVWL und auch die KBV aktiv mitgestalten und weiter verbessern würden.
Dr. Wolfgang-Axel Dryden,1. KVWL-Vorsitzender
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Berliner Schatten über Westfalen-LippeVertreterversammlung stellt sich bei der Aufklärung der KBV-Skandale geschlossen hinter den KVWL-Vorstand
Natürlich gab es auch bei der 24. Sitzung der KVWL-Vertreterversammlung am 4. September im
Dortmunder Ärztehaus wie üblich eine Tagesordnung. In seinen Be-richten machte der Vorstand der KVWL allerdings unmissverständlich klar, dass er trotz aller „Jetzt-muss-es-auch-mal-gut-sein“-Stimmen auf dem Berliner KBV-Parkett nicht gewillt ist, seine Aufklärungsbemü-hungen ergebnislos zu beenden und schweigend zur Tagesordnung über-zugehen. Dafür haben sowohl der 1. KVWL-Vorsitzende Dr. Wolfgang-Axel Dryden als auch Dr. Gerhard Nord-mann als 2. Vorsitzender gute Argu-mente.
Gutachten belegt chaotische Vorgänge in der KBVDie Schlagzeilen zu den Vorgängen in der Kassenärztlichen Bundesver-einigung (KBV) ebben nicht ab. Und sie beschränken sich längst nicht mehr auf einen mehr oder weniger eng umrissenen Kreis von Fachme-dien. Unter Berufung auf ein Gut-achten, das die KBV in Abstimmung mit dem aufsichtführenden Bundes-ministerium für Gesundheit selbst in Auftrag gegeben hat, präsentierte Dr. Wolfgang-Axel Dryden den ver-sammelten Mitgliedern der KVWL-Vertreterversammlung einen Aus-zug aus der langen Liste von Vor-würfen, mit denen sich die KBV-Spitze konfrontiert sieht: Es gehe unter anderem um Schadenersatz-ansprüche in Millionenhöhe, Pflicht-verletzungen, sittenwidrige Verein-
Personen weiterhin im Amt sind. „Ich bin der festen Überzeugung, dass wir dies nicht durchgehen las-sen können. Meines Wissens hat der Vorstand der KBV, vertreten durch deren ersten Vorsitzenden, bis heu-te aber nicht gehandelt“, kritisierte der 1. Vorsitzende der KVWL. Aus diesem Grund habe er sich nun dazu entschlossen, gemeinsam mit Dr. Dieter Kreye, Vorstandsmitglied der KV Mecklenburg-Vorpommern, Strafanzeige bei der Staatsanwalt-schaft Berlin zu stellen. Letztlich wolle er damit auch dem Vorwurf der Strafvereitelung im Amt entge-hen, betonte Dryden.
Auch der 2. KVWL-Vorsitzende Dr. Gerhard Nordmann ist von dem KBV-Chaos persönlich betroffen. In einem
barungen, einen (inzwischen wohl verjährten) Vorwurf der Untreue im Amt, pflichtwidrige Zahlungen und uneidliche Falschaussagen vor Ge-richt. Dryden betonte, dass er auch weiterhin die aus der KBV-Vertreter-versammlung vorgetragene Forde-rung nach Transparenz über die Personalpolitik und das Finanzgeba-ren der KBV nach Kräften unterstüt-zen werde. Nicht zuletzt sehe er sich in der Pflicht, Schaden von der Kassenärztlichen Vereinigung West-falen-Lippe abzuwenden, die über die Umlagen aller KVen immerhin mit zehn Prozent an den Finanzmit-teln der KBV beteiligt sei. Allerdings hat Dryden — wie andere KV-Vor-stände auch — erhebliche Zweifel an den Selbstreinigungskräften der KBV, solange in der Kritik stehende
Erschüttert über die Vorgänge in der KBV votierten die Mitglieder der KVWL-Vertreterver-sammlung mit großer Mehrheit für eine lückenlose Aufklärung der im Raum stehenden Vorwürfe und stellten sich demonstrativ hinter den Vorstand der KVWL.
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Brief habe KBV-Chef Gassen ihn An-fang August über seine Abberufung als KBV-Vertreter aus vier Finanzaus-schüssen informiert — um ihn, wie es in dem Brief heißt, „zu entlasten“. Ein ähnliches Schicksal widerfuhr zeitgleich drei anderen KV-Vorstän-den — allesamt lautstarke Kritiker des derzeitigen KBV-Vorsitzenden. An einen Zufall mochte Nordmann daher nicht glauben und warf Gassen vor, „mit einer Strafaktion im Alleingang zumindest einen Teil der Kritiker und Aufklärer in ihre Schranken“ weisen
zu wollen. Daher stellte Nordmann unmissverständlich klar: „Weder die Geschassten noch die übrigen kriti-schen Kollegen aus der VV der KBV werden sich das offene Wort verbie-ten lassen. Kritik zu üben, Transpa-renz zu fordern, war und ist notwen-dig und sinnvoll!“
Da ein Ende der Auseinandersetzun-gen auf der KBV-Ebene nicht abseh-bar ist, war dem gesamten KVWL-Vorstand daran gelegen, sich für das weitere Vorgehen in Berlin das Plazet der versammelten Vertreter der westfälisch-lippischen Ärzte und Psy-chotherapeuten zu holen. Und das fiel eindrucksvoll aus: Mit überwälti-
gender Mehrheit stellten sich die Mitglieder der KVWL-Vertreterver-sammlung hinter ihren Vorstand und votierten damit für eine rückhaltlose Aufklärung der KBV-Skandale.
KVWL-Versorgungsbericht als LeistungsnachweisDa die berufspolitischen Querelen auf Bundesebene den einen oder anderen Politiker deutlich vernehm-bar an der Daseinsberechtigung des KV-Systems zweifeln lassen, freute sich KVWL-Chef Wolfgang-Axel Dry-
den besonders darüber, allen Kriti-kern — aber auch Freunden und Part-nern der KVWL — mit dem in dieser Form erstmals veröffentlichten Ver-sorgungsbericht einen Nachweis über Transparenz und Leistungsfä-higkeit wie sie in Westfalen-Lippe verstanden werden, zu präsentieren (s. auch S. 14f). Dryden: „Es war unsere Absicht, unseren Partnern in der Politik und im Gesundheitswe-sen zu zeigen, dass eine gute medi-zinische Versorgung kein Zufall ist. Es bedarf engagierter und professi-oneller Menschen — das sind unsere Ärztinnen und Ärzte, Psychothera-peuten und -therapeutinnen sowie alle ihre Mitarbeiterinnen in den
Praxen. Es bedarf aber auch einer aktiven und kreativen Organisation wie der KVWL, die Rahmen gibt und Voraussetzungen schafft. Wir kön-nen stolz sein auf unser Engage-ment, auf die Qualität unserer Ver-sorgung und auf alles, was wir für die Menschen in NRW tun.“
Kritischer Blick auf das GKV-VSGNach dem Selbstverständnis des amtierenden KVWL-Vorstands ge-hört zu diesem Engagement auch, die stets in Bewegung befindlichen
Gesetzgebungsprozesse von Anfang an kritisch zu begleiten und auf die Konsequenzen für die niedergelas-senen Ärzte und Psychotherapeuten hin „abzuklopfen“. So geschehen beim GKV-Versorgungsstärkungsge-setz, das am 1. August 2015 in Kraft getreten ist (eine Übersicht der Änderungen finden Sie auf S. 10f). Hier wurden zum Beispiel die Passa-gen zur Aufkaufregelung in statis-tisch überversorgten Gebieten da-hingehend entschärft, dass diese Regelung nun erst ab einer Über-versorgung von 140 Prozent wirk-sam wird. Maßgeblich beteiligt war der KVWL-Vorstand auch an der Streichung der Richtgrößenprüfung
„Wir sind nicht gegen, sondern für die KBV. Wir wollen sie reinigen und sie erneuert wieder stark machen. Nur so kann
die KBV in der Politik Akzeptanz zurückgewinnen.“
Dr. Wolfgang-Axel Dryden, 1. KVWL-Vorsitzender
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als Regelprüfung: „Ein Arzt ist nicht dafür verantwortlich, dass ein Mensch mit einer behandlungsbe-dürftigen Erkrankung zu ihm kommt. Er ist auch nicht für die Kos-ten der notwendigen Medikation verantwortlich. Er trägt allerdings für eine korrekte Diagnosestellung, die korrekte Indikationsstellung, die Auswahl des richtigen Wirkstoffes, dessen Dosierung und ggf. die Be-handlungsdauer die Verantwortung. Nur auf diese drei Parameter kann sich nach unserer Ansicht künftig eine Verordnungssteuerung und Beurteilung der Wirtschaftlichkeit ärztlichen Handelns stützen“, stellte der 1. KVWL-Vorsitzende Dr. Wolf-gang-Axel Dryden klar.
Terminservicestellen: Enge Abstim-mung mit den Berufsverbänden Allerdings enthält das GKV-VSG auch ungeliebte Vorgaben. Über den Sinn und Unsinn der sogenann-ten Terminservicestellen wurde bereits ausführlich diskutiert. Da der Gesetzgeber deren Einführung nun aber vorschreibe, plädierte Dr. Gerhard Nordmann, 2. Vorsitzender der KVWL, für eine pragmatische Lösung, die die KVWL in enger Ab-stimmung mit den Berufsverbänden finden will: „Gemeinsam müssen wir etwas entwickeln, mit dem wir leben können und das sich in den Alltag der Praxen integrieren lässt. Eine
erste — sehr konstruktiv verlaufene — Informationsveranstaltung mit den Vorsitzenden der fachärztlichen Berufsverbände sowie den beraten-den Fachausschüssen der KVWL hat es bereits am 12. August gegeben. Dass alle betroffenen Fachgruppen bereit sind, mitzuarbeiten und eine schlanke, funktionierende Lösung zu finden, freut mich sehr“, betonte Nordmann. Er sieht in dem Konzept der Terminservicestellen ohnehin eher ein politisches Manöver als ein Mittel gegen angeblich zu lange Wartezeiten: „Die von Karl Lauter-bach aufgebaute Falle, dass unsere Patienten am Ende zur ambulanten Behandlung in der Klinik landen, darf nicht funktionieren. Wir müs-sen die Patienten und auch die Ver-gütung konsequent im ambulanten Bereich halten. Dass die Kliniken unsere Patienten und unser Geld gern nehmen, sehen wir im Notfall-dienst.“
Bundesweites Vorbild bei innovativen VersorgungsformenGenau diese Flexibilität und der Gestaltungswille sorgen auch dafür, dass die Initiativen der KVWL häufig in Projekte münden, die dann bun-desweiten Vorbildcharakter haben. In seinem Bericht zur Lage im Rah-men der KVWL-Vertreterversamm-lung nannte Dr. Gerhard Nordmann beispielhaft den westfälisch-lippi-
schen Palliativvertrag oder auch den Pflegeheimvertrag (wir berich-teten). Als neuestes Projekt stellte Nordmann ein innovatives Versor-gungsmodell für Patienten mit al-tersabhängiger Makula-Degenerati-on (AMD) vor: „Diese Idee hat das Gremium (gemeinsames Landesgre-mium nach § 90a SGB, Anm. d. Red.) unter Leitung von Ministerin Steffens wohlwollend aufgenom-men. Zu einem interdisziplinären Auftakt werden wir nun alle Betei-ligten und Interessierten zu einem gesonderten Arbeitskreis einladen.“In diesem Zusammenhang lobte der 2. KVWL-Vorsitzende die gute Ko-operation mit dem nordrhein-west-fälischen Gesundheitsministerium. Ein Lob, das sich leider nicht alle Ressorts der Düsseldorfer Landes-regierung verdienen. Dies zeige sich derzeit besonders dramatisch bei der ambulanten medizinischen Ver-sorgung von Flüchtlingen, die zu Tausenden auch in Nordrhein-West-falen Zuflucht suchen. Während beide Landes-KVen (Nordrhein und Westfalen-Lippe) im Schulterschluss mit dem Landesgesundheitsministe-rium schnell einen Vertragsentwurf vorgelegt hätten, so Nordmann, habe das zuständige Innenministeri-um bisher keinen großen Eifer ge-zeigt, zu einer gangbaren Regelung zu kommen. Erst nachdem der Vor-stand der KVWL wiederholt in Düs-
„Keiner von uns — weder die Geschassten noch die übrigen kritischen Kollegen aus der VV der KBV — wird sich das offene Wort verbieten lassen. Kritik zu üben, Transparenz zu fordern, war und ist notwendig und sinnvoll.“
Dr. Gerhard Nordmann, 2. KVWL-Vorsitzender
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seldorf insistiert habe, sei im Dort-munder Ärztehaus per E-Mail eine Korrekturversion des Vertrags ein-gegangen. Angesichts des großen freiwilligen Engagements seitens der niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten, ihrer Praxis-teams sowie zahlreicher „Unruhe-ständler“ — die zu Recht verbindli-che Regelungen angemahnt hätten — sei es höchste Zeit, dass endlich auch das NRW-Innenministerium in der Vertragsgestaltung aktiv werde, forderte der 2. KVWL-Vorsitzende (s. Info-Kasten S. 8).
KVWL-Nachwuchskampagne auf Medizinstudenten erweitertAm Ende seines Berichtes gab Dr. Gerhard Nordmann noch einen kur-zen Ausblick auf die nächsten Schritte der vielbeachteten KVWL-eigenen Nachwuchskampagne, die sich im Herbst unter dem Motto „Nach der Theorie kommt die Pra-xis“ auch an Medizinstudenten wen-det (s. S. 18f). Denn: „Ein Problem bleibt es in meinen Augen, dass wir uns natürlich nur um bereits ausge-bildete Ärztinnen und Ärzte küm-mern können.
Ein Nadelöhr bleiben die Universitä-ten mit ihren beschränkten Studien-plätzen und mit ihrer weitgehend nicht mehr zeitgemäßen Auswahl der Bewerber. Ich werde auch nicht
müde, diesen Missstand beharrlich öffentlich anzuprangern.“
Die KVWL-Vertreterversammlung vom 4. September hat einmal mehr ge-zeigt, dass man in Westfalen-Lippe das „Wir“ bevorzugt. Hier bauen die niedergelassenen Ärzte und Psycho-therapeuten gemeinsam mit ihrer Kassenärztlichen Vereinigung und auch gemeinsam mit dem Landesge-sundheitsministerium erfolgreich an der ambulanten medizinischen und psychotherapeutischen Versorgung der Zukunft. Damit befindet sich eine der größten und leistungsstärksten Regional-KVen offensichtlich im Wi-derspruch zu den derzeitigen Ver-hältnissen auf der Bundesebene. -ms
„Der Eindruck, den die KBV-Spitze derzeit hinterlässt, ist auch deswegen so fatal, weil dadurch die meist gute und
kollegiale Zusammenarbeit auf der Sachebene kaum noch wahrgenommen wird.“
Dr. Thomas Kriedel, KVWL-Vorstandsmitglied
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Medizinische Behandlung von Flüchtlingen und Asylbewerbern in NRW
Asylbewerber in Obhut des Landes NRW:Ankommende Asylbewerber müssen sich zunächst einer Erstaufnahme unterwerfen, zu der auch eine ärztliche Erstuntersuchung gehört. In dieser Phase — die zeitlich befristet ist und eigentlich nicht länger als drei Monate dauern soll — werden die Asylsuchenden in „Erstaufnahmeeinrichtungen (EAE)“, „Zentralen Unterbringungsein-heiten (ZUE)“ und zunehmend auch in sogenannten „Notunterkünften“ empfangen und untergebracht.
Zuständig und damit auch Kostenträger für medizinische Behandlungen ist das Land Nordrhein-Westfalen. Die administrative Abwicklung erfolgt zentral über die Bezirksregierung Arnsberg.
An der ersten Inaugenscheinnahme bei Ankunft — Screening nach ansteckenden Krankheiten, Tuberkulose-Untersuchungen, Impfungen — sowie bei der Behandlung akuter Erkrankungen beteiligen sich auch Vertragsärz-tinnen und -ärzte. Die Abrechnung von Leistungen und Verordnungen muss zurzeit direkt gegenüber der Be-zirksregierung Arnsberg erfolgen.
Bitte beachten Sie: Die KVWL und die KV Nordrhein verhandeln derzeit mit dem Innenministerium NRW über einen Vertrag, der die Abrechnung aller hier erbrachten Leistungen auf Basis des EBM über die Kassenärztli-chen Vereinigungen ermöglichen soll. Über den Abschluss wie den Inhalt des Vertrages werden die KVen zeit-nah informieren.
Asylbewerber in der Obhut der Städte und Gemeinden:Nach der Phase der Erstaufnahme werden die Asylbewerber auf die Städte und Gemeinden verteilt, um dort auf den Ausgang ihres Asylverfahrens zu warten.
Zuständig und damit auch Kostenträger für medizinische Behandlungen sind die Städte und Gemeinden.
Für die Behandlung von akuten Erkrankungen durch Vertragsärzte vergeben die Sozialämter Behandlungs-scheine, die über die KVWL abgerechnet werden. Basis ist ein Vertrag zwischen der KVWL und dem Städte- und Gemeindebund aus dem Jahr 1995. Verordnungen, Impfungen und Überweisungen erfolgen wie bei einem GKV-Patienten.
Bitte beachten Sie: Die Städte und Gemeinden in NRW haben aktuell mit einigen Krankenkassen vereinbart, an Asylbewerber in Obhut der Kommunen künftig elektronische Krankenversichertenkarten auszugeben. Damit würde das Verfahren erheblich vereinfacht. Mit der tatsächlichen Ausgabe der Karten ist jedoch nicht vor 2016 zu rechnen. Die KVWL informiert Sie umgehend.
Weitere Auskünfte erteilen Ihnen die Mitarbeiter des KVWL-Service Centers (Tel.: 0231 / 94 32 10 00).
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Das umstrittene GKV-Ver-sorgungsstärkungsgesetz (GKV-VSG) ist verabschie-det: Es ist zum 1. August
2015 in Kraft getreten. Das heißt allerdings nicht, dass dann bereits alle Neuerungen gelten. Die meisten Regelungen müssen erst noch ge-nauer ausgestaltet werden, zum Beispiel im Gemeinsamen Bundes-ausschuss (G-BA) oder durch die KBV und den GKV-Spitzenverband. Dies gilt insbesondere auch für die Terminservicestellen durch die Kas-senärztliche Vereinigungen. Hier ist beispielsweise der 1. Februar 2016 als Termin für die Einführung vom Gesetzgeber vorgesehen.
Die wichtigsten Neuerungen in der Übersicht:
Ambulante spezialfachärztliche Versorgung (ASV)Für onkologische und rheumatologi-sche Erkrankungen entfällt die Ein-schränkung, wonach die ambulante spezialfachärztliche Versorgung nur für schwere Verlaufsformen möglich ist. Bei anderen Erkrankungen wie Herzinsuffizienz oder Multiple Skle-rose sollen weiterhin ausschließlich Patienten mit schweren Verlaufsfor-men in der ASV behandelt werden. Neu ist außerdem, dass die Abrech-nung von ASV-Leistungen nur öf-fentlich-rechtliche Stellen wie die Kassenärztlichen Vereinigungen übernehmen dürfen. Ferner wurde festgelegt, dass der Bestandsschutz
für Alt-Verträge der Krankenhäuser spätestens drei Jahre nach Start einer neuen ASV-Indikation endet.
Ärztliche SelbstverwaltungIn der Vertreterversammlung der KBV sollen künftig über hausärztli-che Belange nur die Vertreter der Hausärzte, über fachärztliche Be-lange nur die Vertreter der Fachärz-te abstimmen. Bei gemeinsamen Abstimmungen sind die Stimmen so zu gewichten, dass insgesamt in der Vertreterversammlung eine Parität der Stimmen zwischen Vertretern der Hausärzte und Vertretern der Fachärzte besteht. Für die Kassen-ärztlichen Vereinigungen wird es diese Regelung nicht geben.
Aufkauf von ArztsitzenDie Regelung zum Aufkauf von Arzt-sitzen in Regionen mit Zulassungs-beschränkungen wird mit dem neuen Gesetz verschärft: Die Zulassungs-ausschüsse sollen (bislang „kön-nen“) Anträge von Vertragsärzten und Vertragspsychotherapeuten auf Nachbesetzung ihres Sitzes ableh-nen, wenn eine Fortführung der Pra-xis aus Versorgungsgründen nicht erforderlich ist. Dies geht allerdings nur in Regionen, in denen 40 Pro-zent mehr Ärzte beziehungsweise Psychotherapeuten zugelassen sind als rechnerisch erforderlich, also ab einem Versorgungsgrad von 140 Prozent. Damit ist die Grenze von 110 Prozent in der ursprünglichen Fas-sung des Gesetzes schließlich noch
leicht angehoben worden. Darf ein Arzt oder Psychotherapeut seinen Sitz nicht weitergeben, muss die Kassenärztliche Vereinigung die Praxis aufkaufen. Für die Aufkaufre-gelung sind Ausnahmen vorgesehen. So muss der Zulassungsausschuss den Antrag eines Arztes oder Psy-chotherapeuten auf Nachbesetzung genehmigen, wenn der Bewerber sein Ehegatte, Lebenspartner oder Kind ist. Die Politik erhofft sich von der Regelung, dass sich mehr Ärzte in schlechter versorgten Gebieten niederlassen.
BedarfsplanungDie 2013 geänderte Bedarfsplanung soll weiterentwickelt werden. Der G-BA wird unter anderem beauf-tragt, bis Ende 2016 die Verhältnis-zahlen neu festzulegen. Diese geben vor, wie viele Ärzte einer Fachgruppe für wie viele Einwohner zur Verfü-gung stehen sollen. Bei der Anpas-sung der Zahlen sollen die demogra-fische Entwicklung sowie die Sozial- und Morbiditätsstruktur der Bevölkerung berücksichtigt werden.
Disease-Management-ProgrammeDisease-Management-Programme (DMP) sollen ausgebaut werden. Der G-BA wird beauftragt, bis Ende 2016 für weitere geeignete chronische Krankheiten, insbesondere für die Behandlung von Rückenleiden und Depressionen, neue strukturierte Behandlungsprogramme zu entwi-ckeln.
GKV-Versorgungsstärkungsgesetz verabschiedet: Die wichtigsten Änderungen auf einen BlickPauschale Wirtschaftlichkeitsprüfungen entfallen, Krankenhäuser beim Entlassmanagement stärker in der Pflicht
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bisher ausschließlich fachübergrei-fende. Damit können beispielsweise in einem MVZ auch nur Hausärzte oder nur Psychotherapeuten tätig sein. Neu ist außerdem, dass Kom-munen insbesondere in ländlichen Regionen MVZ errichten dürfen.
Öffnung der KrankenhäuserIn unterversorgten Regionen sollen Krankenhäuser Patienten auch am-bulant behandeln dürfen. Die Zulas-sungsausschüsse werden per Gesetz verpflichtet, sie zur Teilnahme an der ambulanten ärztlichen Versor-gung zu ermächtigen, wenn der Lan-desausschuss eine Unterversorgung oder einen zusätzlichen lokalen Versorgungsbedarf festgestellt hat.
Psychotherapeuten/VerordnungenPsychologische Psychotherapeuten dürfen künftig auch Krankenhaus-behandlungen, Leistungen zur psy-chotherapeutischen Rehabilitation, Krankentransporte und Soziothera-pie verordnen. Das Nähere dazu bestimmt der G-BA.
InnovationsfondsEs wird ein Innovationsfonds zur Förderung sektorenübergreifender Versorgungsformen und zur Förde-rung der Versorgungsforschung durch den Gemeinsamen Bundes-ausschuss eingerichtet. Für die Jah-re 2016 bis 2019 sieht das Gesetz eine Fördersumme von jeweils 300 Millionen Euro vor.
KrankengeldVersicherte erhalten einen An-spruch auf Krankengeld schon von dem Tag an, an dem der Arzt die Arbeitsunfähigkeit (AU) feststellt. Bislang war dies erst ab dem Folge-tag möglich. Auch der Anspruch auf Krankengeld bleibt künftig beste-hen, wenn nach Ende einer AU-Bescheinigung die Fortdauer einer Krankheit erst am nächsten Tag ärztlich festgestellt wird.
Medizinische VersorgungszentrenZukünftig sind auch arztgruppen-gleiche Medizinische Versorgungs-zentren (MVZ) erlaubt und nicht wie
EntlassmanagementDie Krankenhäuser werden verpflich-tet, Patienten eine vor- beziehungs-weise nachstationäre Behandlung anzubieten. Damit soll ausgeschlos-sen werden, dass die Nachsorge aus der morbiditätsbedingten Gesamt-vergütung der Vertragsärzte finan-ziert wird. Krankenhäuser dürfen den Patienten bei der Entlassung für bis zu sieben Tage Arzneimittel ver-ordnen, auch das Attestieren einer Arbeitsunfähigkeit ist möglich.
HochschulambulanzenAmbulanzen der Hochschulkliniken dürfen künftig auch Patienten mit schweren und komplexen Krankheits-bildern ambulant behandeln, wenn eine Überweisung durch den Facharzt vorliegt. Bislang war ihre Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung auf einen Umfang beschränkt, der für die Forschung und Lehre erforderlich ist. Näheres zu der neuen Regelung sollen die KBV, die Deutsche Kranken-hausgesellschaft und der GKV-Spit-zenverband vereinbaren.
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PsychotherapieDas Therapieangebot für Menschen mit psychischen Erkrankungen soll flexibler gestaltet werden. Der G-BA wird beauftragt, bis zum 30. Juni 2016 entsprechende Regelungen in die Psychotherapie-Richtlinie aufzu-nehmen. Es geht dabei vor allem um die frühzeitige diagnostische Abklä-rung, die Akutversorgung und die Rezidivprophylaxe. Auch das An-trags- und Gutachterverfahren soll vereinfacht werden.
TerminservicestellenDie Kassenärztlichen Vereinigungen müssen spätestens ab 1. Februar 2016 Terminservicestellen für Pati-enten anbieten. Diese sollen bei Vorlage einer Überweisung zum Facharzt innerhalb einer Woche einen Behandlungstermin vermit-teln. Die Wartezeit auf einen Termin darf vier Wochen nicht überschrei-ten. Ansonsten soll die KV dem Pati-enten einen Termin zur ambulanten Behandlung an einem Krankenhaus anbieten. Die Leistungen der Klinik müssen dann aus dem Budget der Vertragsärzte bezahlt werden.
Vergütung neuer LeistungenNeue Untersuchungs- und Behand-lungsverfahren, die die gesetzliche Krankenversicherung aufnimmt, müssen innerhalb von sechs Mona-ten in den EBM aufgenommen wer-den. Sie sind dann als Kassenleis-tungen abrechenbar.
Weiterbildung von ÄrztenDie Zahl der zu fördernden Weiter-bildungsstellen in der Allgemeinme-dizin wird von 5.000 auf 7.500 er-höht. Außerdem sollen erstmals bis zu 1.000 Weiterbildungsstellen für angehende Fachärzte der Grundver-sorgung in den Praxen finanziell gefördert werden. Bis zu fünf Pro-zent der Fördergelder können in Kompetenzzentren fließen, die die Qualität und Effizienz der Weiterbil-dung verbessern sollen. Es ist fer-ner angedacht, eine Stiftung zur Förderung der ambulanten Weiter-bildung von Haus- und Fachärzten zu errichten.
Wirtschaftlichkeitsprüfung für verordnete LeistungenWirtschaftlichkeitsprüfungen für verordnete Leistungen wie Arznei- und Heilmittel fallen in ihrer jetzi-gen Form weg. Geprüft wird ab 2017 nach regionalen Regeln, auf die sich die Kassenärztlichen Vereinigungen und die Krankenkassen verständi-gen sollen. Die neuen Prüfverfahren gelten für Leistungen, die ab 1. Ja-nuar 2017 verordnet werden.
ZweitmeinungsverfahrenBei bestimmten planbaren, beson-ders häufig durchgeführten Eingrif-fen erhalten Versicherte einen An-spruch auf eine Zweitmeinung. Ärzte, die eine Zweitmeinung abge-ben, müssen besondere Anforderun-gen erfüllen. Neben langjähriger Erfahrung auf dem entsprechenden Fachgebiet sollen sie möglichst als Gutachter tätig sein oder besondere Zusatzqualifikationen nachweisen können. Näheres dazu soll der G-BA bis Jahresende regeln. Die Kosten, die den Ärzten durch die Bereitstel-lung von Befundunterlagen für die Zweitmeinung entstehen, tragen die Krankenkassen.
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Bei uns werden Sie sicher fündig!
Von Praxisübernahme über Kooperationen bis hin zu medizinischen Geräten:
www.kv-börse.de
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Innovation durch EngagementKVWL präsentiert Versorgungsbericht
Es ist an der Zeit zu zeigen, dass eine gute medizinische Versorgung kein Zufall ist. Sie besteht auf der einen
Seite aus dem täglichen Einsatz unserer Mitglieder. Und sie ist auf der anderen Seite das Ergebnis einer übergreifenden und zusammenfas-senden Organisation durch die Kas-senärztliche Vereinigung. Unser Versorgungsbericht 2015 konzen-triert sich nicht allein auf das Thema der Bedarfsplanung, also das reine Vorhandensein ambulanter Struktu-ren. Wir wollen darüber hinaus zei-gen, dass wir gemeinsam mit unse-ren Mitgliedern für eine qualitätvolle Medizin einstehen.“ Mit diesen Wor-ten begrüßt der KVWL-Vorstand die Leser des druckfrischen KVWL-Ver-sorgungsberichts.
Auf 72 Seiten gibt die Körperschaft einen ebenso informativen wie kurz-weiligen Überblick über die Arbeit der rund 14.000 im Landesteil zuge-lassenen Hausärzte, Fachärzte und Psychotherapeuten. Für das profes-sionelle Layout und die grafische Aufbereitung der großen Datenmen-gen zeichnet das Bochumer Design-studio Steinert verantwortlich.
Die ausgewählten Themen sind breitgefächert, können aber trotz-dem nur einen Auszug aus der um-fangreichen Arbeit der KVWL und ihrer engagierten Mitglieder bieten. Sie reichen von der „Struktur der hausärztlichen Versorgung“ über „Neue Versorgungsformen durch Kooperationen“ bis zur „Verbesse-rung der Versorgung in Pflegehei-men“. Ergänzt werden die redaktio-nellen Inhalte durch einen eigenen Datenteil am Ende des Heftes. Hier können auf einen Blick wichtige Struktur- und Versorgungsdaten der KVWL eingesehen werden (Beispiele oben und unten).
Gesundheitsministerin Steffens lobt Engagement der KVWLDie ersten Exemplare des KVWL-Versorgungsberichts übergab der KVWL-Vorstand am 9. September in Düsseldorf persönlich an NRW-Ge-sundheitsminsterin Barbara Stef-fens. Sie würdigte den Versorgungs-bericht als wichtigen Beitrag für mehr Transparenz im NRW-Gesund-heitswesen. „Die Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe geht gemeinsam mit anderen Gesund-heitsakteurinnen und -akteuren erfolgreich neue Wege in der ambu-lanten und sektorenübergreifenden medizinischen Versorgung. Das Land Nordrhein-Westfalen hat mit der KVWL einen Partner, der sich mit großem Engagement für mehr Qualität einsetzt und dabei die Be-dürfnisse der Patientinnen und Pati-enten in den Mittelpunkt stellt. Der Palliativvertrag und das Modellpro-jekt zur Verbesserung der medizini-schen Versorgung in Heimen sind wegweisende Beispiele, wie wir ge-meinsam bedarfsgerechte Versor-gungsangebote für die Menschen in NRW umsetzen können.“ -ms
Wichtige Strukturdaten der KVWL werden im Versorgungsbericht anschaulich dargestellt.
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Versorgungsbericht online
Eine PDF-Datei des KVWL-Versorgungs-berichts 2015 finden Sie im Internet unter dem Link:
www.kvwl.de/versorgungsbericht2015
(Auszug aus dem KVWL-Versorgungsbericht 2015)
(Auszug aus dem KVWL-Versorgungsbericht 2015)
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„Wir wollen, dass auch in Zukunft jeder Bürger einen „Gut versorgt in Westfalen-Lippe“: Gemeinsame Veranstaltung von KVWL und Techniker Krankenkasse zu den
Ärztemangel? Überalte-rung der Bevölkerung? Keine Perspektive auf dem Land? Noch ist die
medizinische Versorgung in Westfa-len-Lippe in der Fläche sicherge-stellt. Doch die ambulante Medizin im ländlichen Raum steht vor gro-ßen Herausforderungen: So sind in Westfalen-Lippe aktuell bereits 1.757 der insgesamt 4.977 Hausärzte älter als 60 Jahre und die Nachwuchsge-winnung gestaltet sich schwierig.
Was also muss getan werden? Diese Frage stand im Mittelpunkt der Ver-anstaltung „Gut versorgt in Westfa-len-Lippe — Die Zukunft der ambu-lanten Medizin im ländlichen Raum“, zu der die KVWL und die Techniker Krankenkasse (TK) Anfang Septem-ber ins Dortmunder Ärztehaus gela-den hatten. Rund 150 Teilnehmer suchten den Austausch und die Dis-kussion mit Fachexperten. Zu ihnen zählte Ingrid Fischbach, Parlamen-tarische Staatssekretärin beim Bun-
desminister für Gesundheit: „Wir wollen, dass auch in Zukunft jeder Bürger, unabhängig von sozialem Status und Wohnort, einen guten Zugang zur medizinischen Versor-gung hat. Dazu gehört auch, Unter-versorgung in ländlichen Bereichen vorzubeugen, bevor sie entsteht. Wichtig ist es aber auch, den Zu-gang zum Medizinstudium neu zu gestalten und die Arbeitsbedingun-gen so zu verbessern, dass sich wieder mehr Ärzte für den Land-arztberuf entscheiden. Sie hier in Westfalen-Lippe haben schon sehr viel von dem in die Wege geleitet, was wir uns von Seiten des Ministe-riums mit Blick auf eine zukunftsfä-hige ambulante Versorgung wün-schen.“ Bei den Gästen der Veranstaltung stieß dieses State-ment auf große Zustimmung. „Die meisten jungen Ärzte wollen heute nicht mehr als Einzelkämpfer auf dem Land praktizieren und Tag und
Zum Thema „Gut versorgt in Westfalen-Lippe: Die Zukunft der ambulanten Medizin im ländlichen Raum“ sprachen im Ärztehaus Dortmund unter anderem (v. l.) Prof. Dr. Wolfgang Greiner (Lehrstuhl für Gesundheits-ökonomie und Gesundheitsmanagement an der Univer-sität Bielefeld), Günter van Aalst (Leiter der Landesver-tretung Nordrhein-Westfalen der Techniker Kranken-kasse), Ingrid Fischbach (Parlamentarische Staatsse-kretärin beim Bundesminister für Gesundheit) und Dr. Gerhard Nordmann (2. Vorsitzender der KVWL). Fotos (4): Hedergott/KVWL
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guten Zugang zur medizinischen Versorgung hat“ Perspektiven der ambulanten Versorgung mit 150 Teilnehmern ein voller Erfolg
gung im ländlichen Raum.“ Ein Arzt-gespräch per Video ist nach TK-Einschätzung bereits für jeden Dritten eine Option. „Gerade in strukturschwachen Regionen kön-nen Patienten so lange Wege ver-meiden und schnell Zugang zu ei-nem Spezialisten bekommen.“
Fazit: Die ambulante Versorgung kann auf vielen Wegen langfristig gesichert werden. Wichtig dabei ist nur, dass alle Beteiligten koopera-tions- und gesprächsbereit sind.
künftig länger auf Arzttermine war-ten müssen und weite Strecken für eine medizinische Behandlung zum Alltag gehören werden. Eine Umfra-ge der TK zum Meinungspuls Ge-sundheit 2014 zeigt, dass fast jeder Zweite eine sinkende medizinische Versorgungsqualität befürchtet. „Wir brauchen intelligente Lösun-gen“, sagte Günter van Aalst, Leiter der TK-Landesvertretung in NRW. Nach seiner Ansicht bietet auch die Telemedizin eine Chance. „Wir sehen hier große Potenziale für die Versor-
Nacht für ihre Patienten erreichbar sein“, konstatierte Dr. Gerhard Nordmann, 2. Vorsitzender der KVWL — „aber das müssen sie auch gar nicht!“ Inzwischen gebe es eine Vielzahl an Möglichkeiten, in der ambulanten Versorgung tätig zu werden. Nordmann: „Der Arzt kann mit Kollegen kooperieren, sich an-stellen lassen oder auch mit redu-zierter Stundenzahl tätig sein.“ Oft kenne der Ärztenachwuchs diese Optionen aber nicht. Die KVWL habe deshalb bereits im Herbst 2014 eine große Nachwuchskampagne gestar-tet (s. Seite 14f).
Für Prof. Dr. Wolfgang Greiner, Ge-sundheitsökonom an der Universität Bielefeld, ist die drohende Unterver-sorgung im ländlichen Raum „nicht nur eine Frage der Arztzahlen und auch nicht vorrangig eine Frage der Honorierung“. Auf Dauer sei die Dezentralität der Versorgung nur im Bereich der Grundversorgung ga-rantierbar, so Greiner. „Deshalb ist das Aufbrechen sektoraler Grenzen auf dem Land unumgänglich. Länd-liche Krankenhäuser müssen sich zu Gesundheitszentren für Primär- und Langzeitversorgung weiterentwik-keln.“ Viele Patienten aber sind schon jetzt in Sorge, dass sie zu-
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„Nach der Theorie kommt die Praxis“ Die KVWL-Nachwuchskampagne widmet sich nun auch den Studenten
Die KVWL läutet die nächste Runde ihrer hauseigenen Nachwuchskam-pagne ein: „Nach der Theorie kommt die Praxis“ — mit diesem bekannten Sprichwort geht die Kör-perschaft jetzt an die Universitäten und will direkt mit Medizinstudenten ins Gespräch kommen. Dr. Gerhard Nordmann, 2. KVWL-Vorsitzender,
zeichnet verantwortlich für die Kampagne und ist zuversichtlich, dass damit neben den Klinikern und Weiterbildungsassistenten auch die angehenden Akademiker auf die für sie passende Weise angesprochen werden. „Natürlich wird sich ein Medizinstudent nicht für die Arbeit in der Niederlassung entscheiden,
nur weil er mit uns unverbindliche Gespräche geführt hat“, betont Nordmann. „Aber er hat zumindest schon einmal von der KVWL und unseren Beratungsleistungen ge-hört. Und genau das kann sich spä-ter auszahlen, da weniger oder im besten Fall keine Berührungsängste zur Körperschaft mehr bestehen.“
Auch für die zweite Runde der im Herbst 2014 erfolgreich gestarteten KVWL-Nachwuchskampagne werden Poster, Plakate, Postkarten und diverse Streuartikel produziert. Diese kommen zum Einsatz, wenn die Körperschaft im Herbst mit ei-nem Infostand an den Universitäten in Bochum (27. Oktober), Münster (28. Oktober) und Essen (4. Novem-ber) vertreten sein wird. Nordmann: „Wir wollen vor Ort informieren und zeigen, was wir sind: ein kompeten-ter Partner für unsere Mitglieder und solche, die es werden wollen.“ Flankiert werden diese Info-Tage von einer groß angelegten Plakat-aktion. Von Ende Oktober bis Mitte
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015Die KVWL unterstützt Medizinstudenten:
Famulaturförderung seit Anfang 2015
Seit Anfang des Jahres können Medizinstudenten eine finanzielle Förde-rung ihrer Famulatur bei der KVWL beantragen. Gefördert werden die Fa-mulaturen von Medizinstudenten in einer hausärztlichen Praxis oder in ei-ner Praxis der allgemeinen fachärztlichen Versorgung in ländlichen Regionen mit bis zu 400 Euro pro Monat. Die Förderung läuft über maxi-mal zwei Monate und richtet sich an angehende Ärzte, die an den Univer-sitäten Bochum, Münster, Witten/Herdecke sowie an der Universität Essen Humanmedizin studieren. Die Famulaturpraxis muss sich in Westfalen-Lip-pe befinden.
Ihr Kontakt:Andrea HinzeTel.: 0231 / 94 32 37 72E-Mail: [email protected]
November werden in den Universi-tätsstädten Bochum, Essen, Müns-ter, und Witten insgesamt rund 140 Werbewände mit den Motiven der Nachwuchskampagne bestückt. Darüber hinaus zieren die Kampag-nenmotive fünf Busse und eine U-Bahn-Linie in Bochum. Auch in den Universitäten selbst sind Werbeflä-chen gebucht. In Bochum und Müns-ter werden außerdem jeweils 20.000 Coffee to go-Becher im Stil der Kampagne in den Mensen und Cafeterien verteilt.
Und natürlich ist auch weiterhin die Internetseite www.praxisstart.info erste Info-Anlaufstelle für alle, die sich zum Thema Niederlassung in-formieren möchten. Nach wie vor benötigt die KVWL dabei Ihre Unter-stützung als Multiplikatoren. Wenn Sie es wünschen, stellt Ihnen die KVWL entsprechende Materialien zur Verfügung. Für weitere Fragen stehen Ihnen Heike Achtermann (Tel.: 0231 / 94 32 31 56, E-Mail: [email protected]) und Mona Dominas (Tel.: 0231 / 94 32 35 73, E-Mail: [email protected]) vom KVWL-Geschäftsbereich Kommuni-kation gerne zur Verfügung. vity
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Koch‘s Hotel, Olpe Dienstag 20. Oktober 2015 19.30 — 21.30 Uhr Bruchstraße 16, 57462 Olpe
Ravensberger Spinnerei, Bielefeld Donnerstag 22. Oktober 2015 19.30 — 21.30 Uhr Ravensberger Park 6, 33607 Bielefeld Parkhaus: Hermann-Delius-Straße
KVWL, Ärztehaus, Münster Dienstag 27. Oktober 2015 19.30 — 21.30 Uhr Gartenstraße 210-214, 48141 Münster t
Stadthalle Vennehof, Borken Donnerstag 29. Oktober 2015 19.30 — 21.30 Uhr Am Vennehof 1, 46325 Borken Parkplatz: Am Boltenhof
Welcome Hotel, Meschede/Hennesee Dienstag 3. November 2015 19.30 — 21.30 Uhr Berghausen 14, 59872 Meschede
KVWL, Ärztehaus, Dortmund Donnerstag 5. November 2015 19.30 — 21.30 Uhr Robert-Schimrigk-Str. 4-6, 44141 Dortmund
Impfveranstaltungen in Westfalen-Lippe
Fax: 0231 / 94 32 31 24 oder per E-Mail: [email protected]
Verbindliche Anmeldung
Ich/wir nehme/n am folgenden Termin teil:
Arztname
Ort
Straße
Telefon
Haben Sie Fragen zu diesem Thema?
Wenn ja, formulieren Sie diese bitte hier vorab. Wir werden während der Veranstaltung darauf eingehen.
Ort, Datum Unterschrift
Personenzahl
Weitere Informationen fi nden Sie im Internet unter www.kvwl.de/impfen.
BSNR
Ärzte MFAs
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„Nach wie vor eine der effizientesten Präventionsmaßnahmen“Neue KVWL-Veranstaltungsreihe zum Thema Impfen beginnt Mitte Oktober
Ein kleiner Piks mit großer Wirkung — und leider immer noch zu wenigen Anhän-gern, vor allem unter den
Erwachsenen. Impfen ist und bleibt ein aktuelles Thema, das Für und Wider wird auf unterschiedlichen Ebenen leidenschaftlich diskutiert. Das Robert-Koch-Institut (RKI) und das Paul-Ehrlich-Institut haben in einer gemeinsamen Stellungnahme zum Thema klare Position bezogen: Impfungen zielen nicht nur auf den Nutzen des Einzelnen, sondern auch auf den Schutz der ganzen Bevölke-rung. Und sie gehören zu den am häufigsten angewandten medizini-schen Maßnahmen überhaupt.
So wurden in Deutschland im Jahr 2011 nach Angaben des RKI rund 35 Millionen Impfstoffdosen mit den gesetzlichen Krankenversicherun-gen abgerechnet. Etwa 40 Prozent davon entfiel auf die jährliche Grip-peschutzimpfung, ein weiterer gro-ßer Anteil auf die Impfungen von Kindern. Im Jahr 2012 waren über 95 Prozent der Schulanfänger ge-gen Diphtherie, Tetanus, Keuchhus-ten, Kinderlähmung sowie mindes-tens einmal gegen Masern, Mumps und Röteln geimpft. Rund 85 Pro-zent hatten auch die seit Mitte der neunziger Jahre für Säuglinge emp-fohlene Impfung gegen Hepatitis B erhalten. Mit zunehmendem Alter wächst allerdings auch die Impfmü-digkeit und der viel zitierte Herden-schutz bröckelt. An dieser Stelle kommt den niedergelassenen Ver-
tragsärzten eine entscheidende Rolle zu. Sie sind für ihre Patienten erste Ansprechpartner, wenn es um das Thema Gesundheit geht. Und das macht sie mit Blick auf die Impfquoten zu wertvollen Multiplika-toren. Sie beraten, können mögliche Vorurteile ausräumen und natürlich auch die Impfungen durchführen. Was es dabei zu beachten gilt, ver-mittelt die KVWL wieder im Rahmen von insgesamt sechs Infoveranstal-tungen zum Thema, die von Mitte Oktober bis Anfang November in Westfalen-Lippe angeboten werden.
Organisiert werden die Infoabende von der KVWL Consult GmbH zu-sammen mit dem KVWL-Zentralstab Unternehmensentwicklung. KVWL-Geschäftsführer Thomas Müller ist es wichtig, den niedergelassenen Ärzten und deren Teams Tipps und Informationen zu vermitteln, die im Praxisalltag effektiv genutzt und umgesetzt werden können. „Wir geben einen Überblick über aktuelle Änderungen der Empfehlungen der STIKO und zeigen, wie das Impfma-nagement und vor allem auch ein gutes Impfmarketing in der Praxis aussehen können. Darüber hinaus nehmen wir mögliche Abrechnungs-besonderheiten unter die Lupe und werden von einem Fachexperten-Team bei der Darstellung ausge-suchter Impfungen unterstützt. Damit erhalten die Teilnehmer ein gutes Rüstzeug, um ihre Patienten fundiert zum Thema Impfen zu be-raten und zu betreuen. Denn aus unserer Sicht zählt das regelmäßige Impfen nach wie vor zu den effizien-testen Präventionsmaßnahmen.“ vity
Dieser Ausgabe von KVWL kom-pakt liegt ein Plakat zum Thema Grippeschutzimpfung bei, das Sie in den Warteräumen Ihrer Praxis aushängen können. Ein Flyer zum Thema Impfen zur Auslage in Ihrer Praxis ist ebenfalls in Arbeit.Weitere Informationen dazu finden Sie in der Oktober-Ausgabe von KVWL kompakt.
KVWL-Infoveranstaltungenzum Thema Impfen:Melden Sie sich an!
Sie und Ihr Praxis-Team möchten an einer der nächsten Impfveran-staltungen der KVWL teilneh-men? Füllen Sie das nebenste-hende Fax-Formular aus oder melden Sie sich online an. Alle Informationen zum Thema finden Sie im Internet unter
www.kvwl.de/impfen
oder über den nebenstehenden QR-Code. Die Teilnahme an den Veranstaltungen ist kostenlos, die Veranstaltun-gen sind mit drei Fortbildungspunk-ten zertifiziert.
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„Impfung und Migration im Fokus“7. Impftag Nordrhein-Westfalen am 21. Oktober im Ärztehaus Dortmund
Einen möglichst flächen-deckenden Impfschutz aufzubauen und langfristig zu sichern, zählt auch für
das NRW-Landesministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter (MGEPA) zu den vordring-lichsten Zielen. Daher stellt das NRW-Landeszentrum Gesundheit den 7. landesweiten Impftag unter das Motto „Impfschutz des Einzel-nen für die Gemeinschaft“. Der NRW-Impftag findet statt am Mitt-woch, 21. Oktober, ab 15 Uhr im Dort-munder Ärztehaus.
„Impfung und Migration steht imFokus des Impftags 2015“, betont Landesgesundheitsministerin Bar-bara Steffens. „Ein Thema, das durch die steigende Zahl an Zuwan-derern immer mehr Bedeutung ge-winnt. Besonders die große Zahl der Flüchtlinge stellt das Gesundheits-system vor neue Herausforderun-gen: Einerseits trägt frühzeitiges Impfen dazu bei, gefährliche Infekti-onskrankheiten zu verhindern. An-dererseits müssen wir erkennen, wie schwer es oft ist, ein vertrau-ensvolles Verhältnis zwischen Ärz-ten und Flüchtlingen aufzubauen, gerade in den ersten Wochen nach ihrer Ankunft. So gilt es, kommuni-kative Probleme zu überwinden, was nicht leicht ist angesichts der traumatischen Erlebnisse, denen die
Menschen oft ausgesetzt waren und manchmal auch noch sind. Häufig fehlt es auch an Unterlagen, die eine Erstversorgung erleichtern.“
Was muss also getan werden, um diesen aktuellen Entwicklungen
Rechnung zu tragen? Mögliche Ant-worten auf diese Fragen können die Teilnehmer des NRW-Impftages mit den Referenten Dr. Dorothea Prüt-ting (Leitung der MGEPA-Abteilung Gesundheit) Dr. Jan Leidel, (Vorsit-zender der ständigen Impfkommis-sion (STIKO) beim Robert Koch-Institut), Dr. Dorothea Matysiak-Klo-se (Robert Koch-Institut), Prof. Dr. Klaus Wahle (niedergelassener Arzt für Innere- und Allgemeinmedizin und ehemaliges STIKO-Mitglied), Dr. Burkhard Lawrenz (Arzt für Kinder- und Jugendmedizin, Landesver-bandsvorsitzender Westfalen-Lippe im Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ)), Dr. Axel Iseke(Facharzt für Kinder- und Jugend-medizin, Facharzt für Öffentliches Gesundheitswesen, Gesundheitsamt der Stadt Münster) sowie Dr. Ursula Kleine-Diepenbruck (Fachärztin für Kinder- und Jugendmedizin / Natur-heilverfahren, Landesverband Nord-rhein im Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ)) erörtern.
Ministerin Steffens: „Der 7. Impftag in Dortmund soll neben fachlichen Informationen auch Möglichkeiten zum Austausch schaffen — über Ihre Erfahrungen als Ärzte aus dem Be-rufsfeld der Niedergelassenen oder des Öffentlichen Gesundheitsdiens-tes (ÖGD).“
Impfschutz des Einzelnenfür die Gemeinschaft
7. Impftag Nordrhein-Westfalenam Mittwoch, 21. Oktober 2015,ab 15 Uhr im Ärztehaus Dort-mund.
Bitte melden Sie sich bis zum 15. Oktober 2015 verbindlich an.
Online:www.lzg.nrw.de, Rubrik Service/Veranstaltungen
Post, Fax, E-Mail:Landeszentrum GesundheitNordrhein-WestfalenBerutha BentlageWesterfeldstraße 35-3733611 BielefeldTel.: 0521 / 80 07 31 29Fax: 0521 / 80 07 21 29E-Mail: [email protected]
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Die Service-Hotline der KVWL Ihr direkter Draht
zu allen Fragen rund um die vertragsärztliche und
psychotherapeutische Tätigkeit.
Schnell, verlässlich, kompetent.
Informationen aus einer Hand
Service-Center 0231 / 94 32 10 00
Das Service-Center der
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Sicherung der ambulanten Versorgung: Förderverzeichnis der KVWL
D ie KVWL hat nach § 105 Abs. 1 Satz 1 SGB V „alle geeigneten finanziellen und sonstigen Maßnahmen zu ergreifen, um die Sicherstellung der vertragsärztlichen Versorgung zu gewährleisten, zu verbessern und zu fördern“. Besteht dringender Versorgungsbedarf für einen Standort, einen Planungsbereich
oder einen Teil eines Planungsbereichs, so ist dieser in einem Förderverzeichnis auszuweisen:
Anträge auf Fördermaßnahmen der KVWL können für die Übernahme eines Versorgungsauftrages in folgenden Gemeinden gestellt werden:
Fachgruppe Gemeinde
Hausärzte Altena, Nachrodt-Wiblingwerde (Mittelbereich Altena)
Hausärzte Brilon, Olsberg (Mittelbereich Brilon)
Hausärzte Löhne (Mittelbereich Löhne)
Hausärzte Breckerfeld
Hausärzte Meinerzhagen, Kierspe (Mittelbereich Meinerzhagen)
Hausärzte Oelde (Mittelbereich Oelde)
Hausärzte Werdohl, Neuenrade (Mittelbereich Werdohl)
Gefördert wird die Übernahme eines vollen oder teilzeitigen Versorgungsauftrages in Form einer Zulassung oder Anstellung oder auch die Einrichtung einer Zweigpraxis. Gefördert werden kann zum Beispiel durch ein Praxis-darlehen, durch eine Umsatzgarantie oder durch Kostenzuschüsse. Die möglichen Fördermaßnahmen sind in der Sicherstellungsrichtlinie der KVWL vom 14.12.2013 (KVWL-Kompakt 1/2014) aufgeführt.
Der Vorstand der KVWL gewährt die Förderung auf Antrag als Einzelfallentscheidung.
Interessierte Ärztinnen und Ärzte wenden sich an:
KVWL-Abteilung PraxisberatungTel.: 0231 / 94 32 94 00E-Mail: [email protected]
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Kurznachrichtenaus Westfalen-Lippe
...............................Arzneimittel im Wasser:Eine unterschätzte Gefahr
Jedes Jahr werden bis zu 40.000 Tonnen Arzneimittel in Deutschland verkauft. Der Mensch scheidet die Wirk-stoffe von Arzneimitteln zum großen Teil wieder aus. Nicht genutzte Präparate wandern oft und unbedacht in die Toilette. Über das Abwasser und die konventionellen Kläranlagen gelangen die Arzneimittelrückstände schließlich in die Gewässer. Bereits heute gibt es Schädi-gungen bei Wasserorganismen oder fortpflanzungsge-störte Fisch, beispielsweise durch Hormone aus Antiba-bypillen. Mit jedem Antibiotikum das in die Gewässer gelangt, nimmt auch die Anzahl der antibiotikaresisten-ten Bakterien zu. Aber wie werden nicht mehr benötigte Arzneimittel richtig entsorgt? Worauf müssen Arzt und Patient achten?
Das Kompetenzzentrum Mikroschadstoffe NRW hat im Auftrag des Landesministeriums für Klimaschutz, Um-welt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz einen Flyer zum Thema „Sauberes Wasser schützen — Richtiger Umgang mit Arzneimitteln“ aufgelegt. Diesen Flyer können Sie in Ihrer Funktion als Multiplikatoren von Gesundheitsthemen in ihren Praxen auslegen.
Alle Informationen zum Download und Bezug gedruckter Exemplare finden Sie im Internet auf der Seite www.kompetenzzentrum-mikroschadstoffe und der Rubrik Flyer oder direkt über den untenstehenden QR-Code.
aktuell
Impressum
Herausgeberin
Kassenärztliche Vereinigung Westfa-
len-Lippe
Robert-Schimrigk-Straße 4—6
44141 Dortmund
Tel. 0231 / 94 32 0
Redaktionsausschuss
Dr. Wolfgang-Axel Dryden (verantw.)
Dr. Gerhard Nordmann
Dr. Thomas Kriedel
Redaktion
Kassenärztliche Vereinigung Westfa-
len-Lippe
Geschäftsbereich Kommunikation
Heike Achtermann
Michael Hedergott (vity)
Martin Steinberg (-ms)
E-Mail: [email protected]
Druck
IVD GmbH & Co. KG
Wilhelmstraße 240
49475 Ibbenbüren
Titelbild: Fotolia
Dieser Ausgabe liegt der aktuelle
Newsletter des Verbandes Freier
Berufe (VFB) sowie ein Newsletter
des Landesverbandes Praxisnetze
Nordrhein-Westfalen (LPNRW) und
ein Plakat zum Thema Grippe-
schutzimpfung bei.
September 2015
Sauberes Wasser schützenRichtiger Umgang mit Arzneimitteln
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Amtliche Bekanntmachungen
Personalveränderung im Beirat
der KVWL-Bezirksstelle Bielefeld
Aus dem Beirat der Bezirksstelle Bielefeld ist das Mit-glied Dr. med. Michael Müller ausgeschieden. Nach § 29 a der Wahlordnung rückt für ein ausgeschiedenes Mit-glied der Bewerber nach, der mit seinem Stimmergebnis an nächster Rangstelle steht. Bei Stimmengleichheit von mehreren Bewerbern ist das in den Beirat nachrückende Mitglied durch Los zu ermitteln, das der Landeswahllei-ter zieht (§23 i. V. m. § 16 Abs. 6 Wahlordnung)
In der Frage der Nachfolge des Bezirksstellenbeiratsmit-glieds Müllers war kein Losentscheid erforderlich.
Herr Dr. med. Matthias Hentschel, Facharzt für Allge-meinmedizin in der Carl-Bertelsmannstr. 69 in 33332 Gütersloh ist Nachrücker in den Beirat der Bezirksstelle Bielefeld.
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Änderungen des HVM zum 1.10.2015Der Bewertungsausschuss hat mit Wirkung zum 1.10.2015 einige Änderungen des EBM im Kapitel 11 „Humangenetik“ beschlossen, die nunmehr im HVM der KVWL logisch abgebildet werden. Die HVM-Änderungen sind absolut finanz-neutral für den fachärztlichen Versorgungsbereich. Umverteilungseffekte ergeben sich lediglich in geringem Um-fang innerhalb der Fachgruppe der Humangenetiker. Die HVM-Änderungen treten zum 1.10.2015 in Kraft.
Änderung des Honorarverteilungsmaßstabs der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe
(HVM - KVWL)
gültig ab 1. Oktober 2015
Der Honorarverteilungsmaßstab der KVWL in der Fassung vom 05.09.2014 (siehe
KVWLkompakt 9/2014, S. 21ff.), geändert am 13.12.2014 (s. KVWLkompakt
12/2014, S. 16 f.) und 29.05.2015 (s. KVWLkompakt 6/2015, S. 19 ff.) wird mit Wir-
kung zum 01.10.2015 wie folgt geändert (die Änderungen sind in Fettdruck und kur-siv wiedergegeben).
I. Abschnitt II, Ziffer 4.1 „Bildung von Vorwegabzügen zur Ermittlung des angepassten fachärztlichen Vergütungsvolumens“ wird wie folgt geän-dert:
4.1 Bildung von Vorwegabzügen zur Ermittlung des angepassten fachärztli-chen Vergütungsvolumens
Zur Bildung des angepassten fachärztlichen Vergütungsvolumens werden aus den
zusammengefassten Vergütungsvolumina des fachärztlichen Grundbetrags, des
Grundbetrags für die „PFG“ und des Grundbetrags für „genetisches Labor“ nach Teil
B der Vorgabe der KBV gemäß § 87b Abs. 4 SGB V (vgl. Anlage 10) - jeweils unter
Berücksichtigung des zu erwartenden Saldos aus dem Fremdkassenzahlungsaus-
gleich - als Vorwegabzug berücksichtigt:
[…]
b) Vergütungsvolumen nach Teil G B, Nr. 1.3 der Vorgabe der KBV gemäß § 87b Abs. 4 SGB V für die Leistungen des genetischen Labors (GOP 11220 11230, 11233 – 11236, 11320 - 11322 und Abschnitt 11.4 EBM)
c) Für einen Strukturfonds nach § 105 Abs. 1a SGB V ggf. erforderliche Beträge
Es verbleibt das angepasste fachärztliche Vergütungsvolumen.
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II. Abschnitt II, Ziffer 4.2 „Bildung von Vorwegabzügen zur Ermittlung des fachärztlichen (versorgungsbereichsspezifischen) Verteilungsvo-lumens (VVVB)“ wird wie folgt geändert:
4.2 Bildung von Vorwegabzügen zur Ermittlung des fachärztlichen (versor-gungsbereichsspezifischen) Verteilungsvolumens (VVVB)
Zur Bildung des fachärztlichen (versorgungsbereichsspezifischen) Verteilungsvolu-
mens (VVVB) werden aus dem angepassten fachärztlichen Vergütungsvolumen nach
Ziffer 4.1 als Vorwegabzug berücksichtigt:
a) Rückstellungen nach Abschnitt III, Ziffer 2
b) Vergütung der innerhalb der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung finanzier-
ten Kostenpauschalen des Kapitels 40
c) Vergütung für die Haus- und Heimbesuche (GOP 01410, 01413, 01415 EBM)
d) Prozentualer Vergütungsanteil für humangenetische Leistungen des Ab-
schnitts 11.2 EBM (ohne GOP 11220 EBM) sowie die GOP 11230 11310 -11312 EBM am fachärztlichen Verteilungsvolumen im entsprechenden Quartal
des Zeitraums 3/2011 - 2/2012
[ … ]
III. Abschnitt II, Ziffer 5.2 „Leistungen der Humangenetik (genetisches La-bor) nach den GOP 11220, 11320 – 11322 EBM und Abschnitt 11.4 EBM“wird wie folgt geändert:
5.2 Leistungen der Humangenetik (genetisches Labor) nach den GOP 1122011230, 11233 – 11236, 11320-11322 EBM und Abschnitt 11.4 EBM
Leistungen der Humangenetik nach den GOP 11220 11230, 11233 – 11236, 11320-11322 EBM und Abschnitt 11.4 EBM (genetisches Labor) werden aus dem Vergü-
tungsvolumen nach Ziffer 4.1 b) vergütet. Übersteigt das angeforderte Leistungsvo-
lumen in Euro das zur Verfügung stehende Vergütungsvolumen, werden die Leistun-
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gen nach Satz 1 gleichmäßig an alle Leistungserbringer in dem Verhältnis vergütet,
das sich aus der Gegenüberstellung des Vergütungsvolumens zum Anforderungsvo-
lumen ergibt.
IV. Abschnitt II, Ziffer 5.5 „Humangenetische Leistungen des Abschnitts 11.2 EBM (ohne GOP 11220 EBM) sowie die GOP 11230 – 11312 EBM“wird wie folgt geändert:
5.5 Humangenetische Leistungen des Abschnitts 11.2 EBM (ohne GOP 11220 EBM) sowie die GOP 11230 11310 - 11312 EBM
Humangenetische Leistungen des Abschnitts 11.2 EBM (ohne GOP 11220 EBM)sowie die GOP 11230 11310 - 11312 EBM werden aus dem Vergütungsvolumenvergütet, das sich nach Ziffer 4.2 d) ergibt. Unterschreitungen werden bei der Kalku-
lation des nächstmöglichen Quartals berücksichtigt. Übersteigt das angeforderte
Leistungsvolumen in Euro das zur Verfügung stehende Vergütungsvolumen, werden
die Leistungen nach Satz 1 gleichmäßig an alle Leistungserbringer in dem Verhältnis
vergütet, das sich aus der Gegenüberstellung des Vergütungsvolumens zum Anfor-
derungsvolumen ergibt. Es ist sicherzustellen, dass das angeforderte Leistungsvo-
lumen mindestens zu einem Anteil von 70 % vergütet wird.
Diese Ausfertigung stimmt mit der Beschlussfassung der Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe vom 04.09.2015 überein.
Dortmund, den 04.09.2015
gez. Dr. Volker Schrage Vorsitzender der Vertreterversammlung
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Ausschreibung von Vertragsarzt- und
Psychotherapeutensitzen in Westfalen-Lippe
Im Auftrag der jetzigen Praxisinhaber bzw. deren Erben schreibt die KVWL die abzugebenden Arzt- und Psycho-therapeuten-Praxen in Gebieten mit Zulassungsbeschrän-kungen zur Übernahme durch Nachfolger aus (gemäß § 103 Abs. 4 SGB V). Bewerbungen können an die KV West-falen-Lippe, Stichwort „Ausschreibung“, Robert-Schim-rigk-Straße 4-6, 44141 Dortmund, gerichtet werden. Bitte geben Sie die Kennzahl aus der linken Spalte der Aus-schreibung an. Die Frist für den Eingang der Bewerbungen (Anschreiben und tabellarischer Lebenslauf) ist der 20.10.2015 (Eingang KV). Ein Musterbewerbungsschrei-ben können Sie von unserer Homepage (www.kvwl.de) herunterladen. Wir leiten die Bewerbungen an den Praxis-inhaber weiter.
Wir bitten um Verständnis, dass wir aus datenschutz-rechtlichen Gründen keine näheren Angaben zu den Pra-xen machen können.
Bei den Bemerkungen zur zukünftigen Tätigkeit in der Praxis (Gründung einer Gemeinschaftspraxis oder An-stellung) handelt es sich um Eigenangaben des verblei-benden Praxispartners, um deren Beachtung gebeten wird. Bewerbungen von Ärzten mit anderen Planungen sind jedoch dadurch nicht ausgeschlossen.
Die ausgeschriebenen Vertragsarzt- bzw. Psychothera-peutensitze werden in den Bezirksstellen der KVWL öf-fentlich ausgehängt.
Ende der Bewerberfrist: 20.10.2015
September 2015
Hausärztliche Versorgung(Mittelbereiche = MB)
Kennzahl VertragsarztpraxenAbgabezeitraum Quartal:
Regierungsbezirk Arnsberg I
a4418Hausarztpraxis im MB Dortmund (auch 2 hälftige Zulassungen möglich - auch Anstellung möglich - neuer Partner für Gemein-schaftspraxis)
nach Vereinbarung
a4455 Hausarztpraxis im MB Dortmund nach Vereinbarung
a4754 Hausarztpraxis im MB Dortmund (auch Anstellung möglich) nach Vereinbarung
a4930 Hausarztpraxis im MB Dortmund nach Vereinbarung
a5251Hausarztpraxis im MB Dortmund (neuer Partner für Gemeinschaftspraxis)
nach Vereinbarung
a5503 Hausarztpraxis im MB Dortmund sofort
a5544Hausarztpraxis im MB Dortmund (auch 2 hälftige Zulassungen möglich)
sofort
a5552Hausarztpraxis im MB Dortmund (neuer Partner für Gemeinschaftspraxis)
1/16
a5654 Hausarztpraxis im MB Dortmund 1/16
a4610 Hausarztpraxis im MB Hamm nach Vereinbarung
a5296 Hausarztpraxis im MB Hamm nach Vereinbarung
a5647Hausarztpraxis im MB Hamm (hälftiger Versorgungsauftrag - neuer Partner für Gemeinschaftspraxis - auch Anstellung möglich)
nach Vereinbarung
a5650Hausarztpraxis im MB Hamm (hälftiger Versorgungsauftrag - auch Anstellung möglich)
1/16
a4345 Hausarztpraxis im MB Kamen (auch 2 hälftige Zulassungen möglich) sofort
a5367 Hausarztpraxis im MB Kamen nach Vereinbarung
a5648 Hausarztpraxis im MB Kamen nach Vereinbarung
a4203 Hausarztpraxis im MB Lünen nach Vereinbarung
a4713 Hausarztpraxis im MB Lünen nach Vereinbarung
a5555 Hausarztpraxis im MB Lünen nach Vereinbarung
a5549 Hausarztpraxis im MB Marsberg 2/16
a5566 Hausarztpraxis im MB Marsberg 2/16
-
31
9/2
015
Hausärztliche Versorgung(Mittelbereiche = MB)
Kennzahl VertragsarztpraxenAbgabezeitraum Quartal:
a5110Hausarztpraxis im MB Schwerte (auch 2 hälftige Zulassungen möglich)
nach Vereinbarung
a5213Hausarztpraxis im MB Schwerte (auch 2 hälftige Zulassungen möglich)
2/16
a5687Hausarztpraxis im MB Schwerte (neuer Partner für Gemeinschaftspraxis)
1/16
a4505 Hausarztpraxis im MB Unna (auch Anstellung möglich) nach Vereinbarung
a4701 Hausarztpraxis im MB Unna (neuer Partner für Gemeinschaftspraxis) nach Vereinbarung
a5091 Hausarztpraxis im MB Unna nach Vereinbarung
a5460 Hausarztpraxis im MB Unna 1/16
Regierungsbezirk Arnsberg II
b5320 Hausarztpraxis im MB Bochum (auch 2 hälftige Zulassungen möglich) nach Vereinbarung
b5489 Hausarztpraxis im MB Bochum sofort
b5558Hausarztpraxis im MB Bochum (neuer Partner für Gemeinschaftspraxis - auch 2 hälftige Zulassungen möglich)
nach Vereinbarung
b5586Hausarztpraxis im MB Bochum (auch 2 hälftige Zulassungen möglich - neuer Partner für Gemeinschaftspraxis)
nach Vereinbarung
b5596Hausarztpraxis im MB Bochum (neuer Partner für Gemeinschaftspraxis)
2/16
b5658Hausarztpraxis im MB Bochum (neuer Partner für Gemeinschaftspraxis - auch Anstellung möglich)
nach Vereinbarung
b5659Hausarztpraxis im MB Bochum (neuer Partner für Gemeinschaftspraxis)
1/16
b4596 Hausarztpraxis im MB Hagen nach Vereinbarung
b5271 Hausarztpraxis im MB Hagen (auch 2 hälftige Zulassungen möglich) nach Vereinbarung
b5399Hausarztpraxis im MB Hagen (auch 2 hälftige Zulassungen möglich - auch Anstellung möglich)
nach Vereinbarung
b5404Hausarztpraxis im MB Hagen (neuer Partner für Gemeinschaftspraxis - auch Anstellung möglich)
sofort
b5530Hausarztpraxis im MB Hagen (auch 2 hälftige Zulassungen möglich - auch Anstellung möglich)
nach Vereinbarung
b5660 Hausarztpraxis im MB Hagen sofort
b5118Hausarztpraxis im MB Hattingen (hälftiger Versorgungsauftrag - auch Anstellung möglich)
nach Vereinbarung
b5661 Hausarztpraxis im MB Herne 2/16
b5427Hausarztpraxis im MB Iserlohn (neuer Partner für Gemeinschaftspraxis)
sofort
b5662 Hausarztpraxis im MB Iserlohn 3/16
b5455Hausarztpraxis im MB Plettenberg (neuer Partner für Gemeinschaftspraxis - auch Anstellung möglich)
sofort
b4499Hausarztpraxis im MB Schwelm (neuer Partner für Gemeinschaftspraxis)
nach Vereinbarung
b5588Hausarztpraxis im MB Siegen (neuer Partner für Gemeinschaftspraxis - auch Anstellung möglich)
nach Vereinbarung
b5663Hausarztpraxis im MB Siegen (neuer Partner für Gemeinschaftspraxis - auch 2 hälftige Zulassungen möglich)
2/16
b5559Hausarztpraxis im MB Sprockhövel (zwei neue Partner für Gemeinschaftspraxis und ein Angestellter-Arztsitz)
nach Vereinbarung
b5664 Hausarztpraxis im MB Wetter (auch 2 hälftige Zulassungen möglich) 1/16
-
32
9/2
015
Hausärztliche Versorgung(Mittelbereiche = MB)
Kennzahl VertragsarztpraxenAbgabezeitraum Quartal:
a3236 Hausarztpraxis im MB Witten sofort
b4274 Hausarztpraxis im MB Witten nach Vereinbarung
Regierungsbezirk Detmold
d5311Hausarztpraxis mit Angestellten-Arztsitz im MB Detmold (auch 2 hälf-tige Zulassungen möglich - auch Anstellung möglich)
sofort
d5443Hausarztpraxis im MB Detmold (auch 2 hälftige Zulassungen möglich - auch Anstellung möglich)
nach Vereinbarung
d5382Hausarztpraxis im MB Horn-Bad Meinberg (hälftiger Versorgungsauf-trag - neuer Partner für Gemeinschaftspraxis)
sofort
d5678 Hausarztpraxis im MB Horn-Bad Meinberg (auch Anstellung möglich) 1/16
d5222 Hausarztpraxis im MB Minden nach Vereinbarung
d5236 Hausarztpraxis im MB Minden nach Vereinbarung
d5602 Hausarztpraxis im MB Minden nach Vereinbarung
Regierungsbezirk Münster
m5638 Hausarztpraxis im MB Ahaus (auch 2 hälftige Zulassungen möglich) sofort
m5520Hausarztpraxis im MB Castrop-Rauxel (auch 2 hälftige Zulassungen möglich)
nach Vereinbarung
m5620Hausarztpraxis im MB Castrop-Rauxel (auch 2 hälftige Zulassungen möglich)
nach Vereinbarung
m5518 Hausarztpraxis im MB Coesfeld 1/16
m5526 Hausarztpraxis im MB Coesfeld 1/16
m5354 Hausarztpraxis im MB Dülmen sofort
m4550 Hausarztpraxis im MB Gelsenkirchen nach Vereinbarung
m4657Hausarztpraxis im MB Gelsenkirchen (auch 2 hälftige Zulassungen möglich - auch Anstellung möglich)
nach Vereinbarung
m4723Hausarztpraxis im MB Gelsenkirchen (auch 2 hälftige Zulassungen möglich)
sofort
m5401 Hausarztpraxis im MB Gelsenkirchen 1/16
m5628 Hausarztpraxis im MB Gelsenkirchen sofort
m5636Hausarztpraxis im MB Gelsenkirchen (auch 2 hälftige Zulassungen möglich - auch Anstellung möglich - neuer Partner für Gemein-schaftspraxis)
sofort
m5637Hausarztpraxis im MB Gelsenkirchen (auch 2 hälftige Zulassungen möglich - auch Anstellung möglich - neuer Partner für Gemein-schaftspraxis)
sofort
m5573Hausarztpraxis im MB Gladbeck (neuer Partner für Gemeinschaft-spraxis - auch Anstellung möglich)
sofort
m4941 Hausarztpraxis im MB Münster (auch 2 hälftige Zulassungen möglich) nach Vereinbarung
m4984 Hausarztpraxis im MB Münster nach Vereinbarung
m5263 Hausarztpraxis im MB Münster (auch 2 hälftige Zulassungen möglich) nach Vereinbarung
m5267Hausarztpraxis im MB Münster (2 neue Partner für Gemeinschaftspraxis)
nach Vereinbarung
m5511 Hausarztpraxis im MB Münster nach Vereinbarung
m5519 Hausarztpraxis im MB Münster nach Vereinbarung
m5621Hausarztpraxis im MB Münster (hälftiger Versorgungsauftrag - neuer Partner für Gemeinschaftspraxis)
nach Vereinbarung
m5633Hausarztpraxis im MB Oer-Erkenschwick (hälftiger Versorgungsauf-trag)
1/16
m4328 Hausarztpraxis im MB Recklinghausen sofort
-
33
9/2
015
Hausärztliche Versorgung(Mittelbereiche = MB)
Kennzahl VertragsarztpraxenAbgabezeitraum Quartal:
m4677 Hausarztpraxis im MB Recklinghausen nach Vereinbarung
m5356 Hausarztpraxis im MB Recklinghausen nach Vereinbarung
m5624Hausarztpraxis im MB Recklinghausen (neuer Partner für Gemein-schaftspraxis - auch Anstellung möglich)
nach Vereinbarung
m5635Hausarztpraxis im MB Recklinghausen (neuer Partner für Gemein-schaftspraxis - auch Anstellung möglich)
nach Vereinbarung
m5642 Hausarztpraxis im MB Recklinghausen 1/16
m5569Hausarztpraxis im MB Steinfurt (neuer Partner für Gemeinschaftspraxis)
1/16
m5631Hausarztpraxis im MB Waltrop (neuer Partner für Gemeinschaftspraxis)
3/16
m5425Hausarztpraxis im MB Warendorf (zwei neue Partner für Gemein-schaftspraxis - auch hälftige Zulassungen möglich - auch Anstellung möglich)
nach Vereinbarung
m5625Hausarztpraxis im MB Warendorf (neuer Partner für Gemeinschaftspraxis)
2/16
Allgemeine fachärztliche Versorgung(Planungsbereiche = kreisfreie Städte / Kreise)
Kennzahl VertragsarztpraxenAbgabezeitraum Quartal:
Regierungsbezirk Arnsberg
Bereich Arnsberg I
a4522 Augenarztpraxis in der krfr. Stadt Hamm nach Vereinbarung
a5329 Augenarztpraxis im Kreis Soest sofort
a4755 Chirurgische Praxis in der krfr. Stadt Dortmund nach Vereinbarung
a5649Chirurgische Praxis in der krfr. Stadt Dortmund (auch 2 hälftige Zu-lassungen möglich - auch Anstellung möglich)
nach Vereinbarung
a4990 Chirurgische Praxis im Kreis Soest nach Vereinbarung
a5657 Chirurgische Praxis im Kreis Unna nach Vereinbarung
a5462 Frauenarztpraxis im Hochsauerlandkreis nach Vereinbarung
a5554Frauenarztpraxis in der krfr. Stadt Dortmund (neuer Partner für Gemeinschaftspraxis)
1/16
a5656Frauenarztpraxis in der krfr. Stadt Dortmund (auch 2 hälftige Zulas-sungen möglich - auch Anstellung möglich)
2/17
a5340HNO-Arztpraxis in der krfr. Stadt Dortmund (auch 2 hälftige Zulas-sungen möglich)
sofort
a5655HNO-Arztpraxis im Kreis Unna (auch 2 hälftige Zulassungen möglich - auch Anstellung möglich)
2/17
a5167Hautarztpraxis in der krfr. Stadt Dortmund (auch 2 hälftige Zulassun-gen möglich)
nach Vereinbarung
a5297Kinder- und Jugendmedizinpraxis in der krfr. Stadt Dortmund (hälfti-ger Versorgungsauftrag - Gründung Gemeinschaftspraxis geplant - auch Anstellung möglich)
nach Vereinbarung
a4095Kinder- und Jugendmedizinpraxis in der krfr. Stadt Hamm(neuer Partner für Gemeinschaftspraxis)
sofort
a5508 Kinder- und Jugendmedizinpraxis im Hochsauerlandkreis nach Vereinbarung
a4003Kinder- und Jugendmedizinpraxis im Kreis Soest (neuer Partner für Gemeinschaftspraxis)
nach Vereinbarung
-
34
9/2
015
Allgemeine fachärztliche Versorgung(Planungsbereiche = kreisfreie Städte / Kreise)
Kennzahl VertragsarztpraxenAbgabezeitraum Quartal:
a5111Kinder- und Jugendmedizinpraxis im Kreis Unna (auch 2 hälftige Zulassungen möglich)
nach Vereinbarung
a5411 Kinder- und Jugendmedizinpraxis im Kreis Unna nach Vereinbarung
a5507 Kinder- und Jugendmedizinpraxis im Kreis Unna 3/16
a5328 Nervenarztpraxis in der krfr. Stadt Dortmund nach Vereinbarung
a5486 Nervenarztpraxis in der krfr. Stadt Hamm sofort
a5652Nervenarztpraxis in der krfr. Stadt Hamm (neuer Partner für Gemeinschaftspraxis)
2/16
a5465Nervenarztpraxis im Kreis Soest (auch 2 hälftige Zulassungen möglich)
sofort
a5653 Orthopädische Praxis in der krfr. Stadt Dortmund nach Vereinbarung
a5651Orthopädische Praxis im Kreis Unna (hälftiger Versorgungsauftrag - neuer Partner für Gemeinschaftspraxis - auch Anstellung möglich)
1/16
Bereich Arnsberg II
b5493 Augenarztpraxis in der krfr. Stadt Herne 1/16
b4535 Augenarztpraxis im Kreis Olpe nach Vereinbarung
b5665 Chirurgische Praxis in der krfr. Stadt Bochum sofort
b5592Chirurgische Praxis, Schwerpunkt Unfallchirurgie im Ennepe-Ruhr-Kreis (auch 2 hälftige Zulassungen möglich)
nach Vereinbarung
b5666Chirurgische Praxis, Schwerpunkt Unfallchirurgie im Kreis Siegen-Wittgenstein
1/16
b5056 Frauenarztpraxis in der krfr. Stadt Bochum nach Vereinbarung
b5336Frauenarztpraxis in der krfr. Stadt Bochum (auch 2 hälftige Zulassungen möglich)
nach Vereinbarung
b3813 Frauenarztpraxis im Ennepe-Ruhr-Kreis sofort
b5270Frauenarztpraxis in der krfr. Stadt Hagen (auch 2 hälftige Zulassungen möglich)
nach Vereinbarung
b5120 Frauenarztpraxis im Kreis Olpe nach Vereinbarung
b5667 Frauenarztpraxis im Kreis Olpe (hälftiger Versorgungsauftrag) 2/16
b5206 HNO-Arztpraxis in der krfr. Stadt Hagen nach Vereinbarung
b5233 Kinder- und Jugendmedizinpraxis in der krfr. Stadt Bochum sofort
b5590Kinder- und Jugendmedizinpraxis in der krfr. Sadt Bochum (neuer Partner für MVZ)
sofort
b5591Kinder- und Jugendmedizinpraxis in der krfr. Stadt Bochum (neuer Partner für MVZ)
sofort
b5668 Kinder- und Jugendmedizinpraxis in der krfr. Stadt Bochum sofort
a3237 Kinder- und Jugendmedizinpraxis im Ennepe-Ruhr-Kreis nach Vereinbarung
b5295 Kinder- und Jugendmedizinpraxis im Ennepe-Ruhr-Kreis sofort
b4932 Kinder- und Jugendmedizinpraxis in der krfr. Stadt Hagen sofort
b5430 Kinder- und Jugendmedizinpraxis im Märkischen Kreis sofort
b5557 Kinder- und Jugendmedizinpraxis im Märkischen Kreis nach Vereinbarung
b4764Kinder- und Jugendmedizinpraxis im Kreis Siegen-Wittgenstein (hälf-tiger Versorgungsauftrag)
nach Vereinbarung
b5398Nervenarztpraxis in der krfr. Stadt Bochum (auch 2 hälftige Zulassungen möglich)
sofort
b5457Nervenarztpraxis in der krfr. Stadt Bochum (hälftiger Versorgungsauftrag)
sofort
b5119 Nervenarztpraxis im Märkischen Kreis (hälftiger Versorgungsauftrag) sofort
-
35
9/2
015
Allgemeine fachärztliche Versorgung(Planungsbereiche = kreisfreie Städte / Kreise)
Kennzahl VertragsarztpraxenAbgabezeitraum Quartal:
b5207Nervenarztpraxis im Märkischen Kreis (auch 2 hälftige Zulassungen möglich)
sofort
b5527 Nervenarztpraxis im Märkischer Kreis 1/16
b5669Nervenarztpraxis im Kreis Siegen-Wittgenstein (neuer Partner für Gemeinschaftspraxis - hälftiger Versorgungsauftrag)
1/16
b5376Orthopädische Praxis in der krfr. Stadt Hagen (hälftiger Versorgungs-auftrag - auch Anstellung möglich - neuer Partner für Gemeinschaft-spraxis)
nach Vereinbarung
b5670Orthopädische Praxis im Märkischen Kreis (neuer Partner für Gemeinschaftspraxis)
1/16
b5487Orthopädische Praxis im Kreis Olpe (auch 2 hälftige Zulassungen möglich)
1/16
Regierungsbezirk Detmold
d5308Augenarztpraxis in der krfr. Stadt Bielefeld (neuer Partner für über-örtliche Gemeinschaftspraxis - hälftiger Versorgungsauftrag -auch Anstellung möglich)
nach Vereinbarung
d5046Augenarztpraxis im Kreis Lippe (auch 2 hälftige Zulassungen möglich)
nach Vereinbarung
d5682 Augenarztpraxis im Kreis Paderborn (auch Anstellung möglich) sofort
d5686 Augenarztpraxis im Kreis Paderborn 1/16
d5536 Chirurgische Praxis, Schwerpunkt Unfallchirurgie im Kreis Lippe nach Vereinbarung
d5160 Chirurgische Praxis im Kreis Minden-Lübbecke nach Vereinbarung
d5679Chirurgische Praxis im Kreis Minden-Lübbecke (neuer Partner für überörtliche Gemeinschaftspraxis - hälftiger Versorgungsauftrag)
1/16
d5684Kinderchirurgische Praxis im Kreis Minden-Lübbecke (hälftiger Versorgungsauftrag)
1/16
d4757 Frauenarztpraxis in der krfr. Stadt Bielefeld nach Vereinbarung
d4973Frauenarztpraxis im Kreis Gütersloh (neuer Partner für überörtliche Gemeinschaftspraxis - hälftiger Versorgungsauftrag)
nach Vereinbarung
d3511 Frauenarztpraxis im Kreis Herford nach Vereinbarung
d5683 Frauenarztpraxis im Kreis Herford nach Vereinbarung
d4570 Frauenarztpraxis im Kreis Höxter nach Vereinbarung
d4913 Frauenarztpraxis im Kreis Lippe nach Vereinbarung
d5346 Frauenarztpraxis im Kreis Lippe nach Vereinbarung
d5543 Frauenarztpraxis im Kreis Paderborn nach Vereinbarung
d5675 Frauenarztpraxis im Kreis Paderborn nach Vereinbarung
d4893 HNO-Arztpraxis im Kreis Lippe nach Vereinbarung
d4903Kinder- und Jugendmedizinpraxis in der krfr. Stadt Bielefeld (neuer Partner für Gemeinschaftspraxis - auch 2 hälftige Zulassungen mög-lich - auch Anstellung möglich)
nach Vereinbarung
d5599Kinder- und Jugendmedizinpraxis in der krfr. Stadt Bielefeld (auch 2 hälftige Zulassungen möglich - auch Anstellung möglich)
nach Vereinbarung
d5605Kinder- und Jugendmedizinpraxis in der krfr. Stadt Bielefeld (hälftiger Versorgungsauftrag - auch Anstellung möglich)
nach Vereinbarung
d5600Kinder- und Jugendmedizinpraxis im Kreis Gütersloh (auch 2 hälftige Zulassungen möglich)
3/16
d5677Kinder- und Jugendmedizinpraxis im Kreis Lippe (hälftiger Versorgungsauftrag)
1/16
d5238Kinder- und Jugendmedizinpraxis im Kreis Minden-Lübbecke (auch 2 hälftige Zulassungen möglich)
sofort
-
36
9/2
015
Allgemeine fachärztliche Versorgung(Planungsbereiche = kreisfreie Städte / Kreise)
Kennzahl VertragsarztpraxenAbgabezeitraum Quartal:
d5365 Kinder- und Jugendmedizinpraxis im Kreis Minden-Lübbecke nach Vereinbarung
d5343Kinder- und Jugendmedizinpraxis im Kreis Paderborn (auch 2 hälftige Zulassungen möglich)
nach Vereinbarung
d5685Nervenarztpraxis in der krfr. Stadt Bielefeld (neuer Partner für überörtliche Gemeinschaftspraxis)
3/16
d5680 Nervenarztpraxis im Kreis Höxter nach Vereinbarung
d4887 Nervenarztpraxis im Kreis Lippe (auch 2 hälftige Zulassungen möglich) nach Vereinbarung
d5676Urologische Praxis in der krfr. Stadt Bielefeld (neuer Partner für überörtliche Gemeinschaftspraxis)
nach Vereinbarung
Regierungsbezirk Münster
m5066Chirurgische Praxis, Schwerpunkt Unfallchirurgie, in der krfr. Stadt Gel-senkirchen (hälftiger Versorgungsauftrag - auch Anstellung möglich)
nach Vereinbarung
m5287 Chirurgische Praxis in der krfr. Stadt Gelsenkirchen 1/16
m5640Chirurgische Praxis in der krfr. Stadt Gelsenkirchen (auch 2 hälftige Zulassungen möglich - auch Anstellung möglich)
nach Vereinbarung
m5575Chirurgische Praxis, Schwerpunkt Gefäßchirurgie, in der krfr. Stadt Münster (neuer Partner für MVZ)
nach Vereinbarung
m5641Chirurgische Praxis im Kreis Recklinghausen (hälftiger Versorgungs-auftrag - Gründung Gemeinschaftspraxis geplant - auch Anstellung möglich)
1/16
m5607 Frauenarztpraxis in der krfr. Stadt Gelsenkirchen nach Vereinbarung
m5626 Frauenarztpraxis in der krfr. Stadt Münster nach Vereinbarung
m4889Frauenarztpraxis im Kreis Recklinghausen (auch 2 hälftige Zulassun-gen möglich)
nach Vereinbarung
m5510 Frauenarztpraxis im Kreis Recklinghausen sofort
m5643Frauenarztpraxis im Kreis Recklinghausen (auch 2 hälftige Zulassun-gen möglich)
nach Vereinbarung
m5634 Frauenarztpraxis im Kreis Steinfurt sofort
m5614 Frauenarztpraxis im Kreis Warendorf nach Vereinbarung
m5474 HNO-Arztpraxis im Kreis Borken sofort
m4848 Hautarztpraxis im Kreis Coesfeld (auch 2 hälftige Zulassungen möglich) nach Vereinbarung
m4489 Hautarztpraxis im Kreis Steinfurt sofort
m5035Kinder- und Jugendmedizinpraxis im Kreis Borken (auch 2 hälftige Zulassungen möglich)
nach Vereinbarung
m5453Kinder- und Jugendmedizinpraxis im Kreis Coesfeld (neuer Partner für Gemeinschaftspraxis - auch 2 hälftige Zulassungen möglich)
sofort
m5454Kinder- und Jugendmedizinpraxis im Kreis Coesfeld (neuer Partner für Gemeinschaftspraxis)
sofort
m4714 Kinder- und Jugendmedizinpraxis im Kreis Steinfurt nach Vereinbarung
m5639 Nervenarztpraxis im Kreis Recklinghausen 1/16
m5572 Orthopädische Praxis im Kreis Borken 2/16
m5629Orthopädische Praxis in der krfr. Stadt Gelsenkirchen (hälftiger Ver-sorgungsauftrag - Gründung Gemeinschaftspraxis geplant)
1/16
m5630Orthopädische Praxis im Kreis Recklinghausen (neuer Partner für Ge-meinschaftspraxis)
1/16
m5611Urologische Praxis in der krfr. Stadt Münster (auch 2 hälftige Zulas-sungen möglich - auch Anstellung möglich)
nach Vereinbarung
m5627Urologische Praxis in der krfr. Stadt Münster (neuer Partner für Ge-meinschaftspraxis - auch 2 hälftige Zulassungen möglich - auch An-stellung möglich)
nach Vereinbarung
-
37
9/2
015
Allgemeine fachärztliche Versorgung(Planungsbereiche = kreisfreie Städte / Kreise)
Kennzahl VertragsarztpraxenAbgabezeitraum Quartal:
Psychotherapeutensitze *
Regierungsbezirk Arnsberg
b/p899Psychologische Psychotherapeutenpraxis (TP) in der krfr. Stadt Bochum (hälftiger Versorgungsauftrag)
nach Vereinbarung
a/p935Psychologische Psychotherapeutenpraxis (TP) in der krfr. Stadt Dort-mund (hälftiger Versorgungsauftrag)
sofort
b/p916Psychologische Psychotherapeutenpraxis (VT) im Ennepe-Ruhr-Kreis (hälftiger Versorgungsauftrag)
1/16
a/p936Psychologische Psychotherapeutenpraxis (VT) in der krfr. Stadt Hamm (hälftiger Versorgungsauftrag)
nach Vereinbarung
b/p686Psychologische Psychotherapeutenpraxis (TP) in der krfr. Stadt Her-ne (hälftiger Versorgungsauftrag - auch Anstellung möglich)
nach Vereinbarung
a/p831Psychologische Psychotherapeutenpraxis (TP und APT) im MB Meschede (hälftiger Versorgungsauftrag - auch Anstellung möglich)
nach Vereinbarung
b/p783Ärztliche Psychotherapeutenpraxis (TP) im Märkischen Kreis (hälftiger Versorgungsauftrag)
sofort
b/p877Ärztliche Psychotherapeutenpraxis (TP) im Märkischen Kreis (auch 2 hälftige Zulassungen möglich)
nach Vereinbarung
b/p937Psychologische Psychotherapeutenpraxis (TP) im Märkischen Kreis (hälftiger Versorgungsauftrag - auch Anstellung möglich)
sofort
b/p898 Ärztliche Psychotherapeutenpraxis (TP) im Kreis Olpe 1/16
b/p723Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutenpraxis (VT) im Kreis Olpe (hälftiger Versorgungsauftrag - auch Anstellung möglich)
nach Vereinbarung
b/p650 Ärztliche Psychotherapeutenpraxis (TP) im Kreis Siegen-Wittgenstein nach Vereinbarung
a/p883Psychologische Psychotherapeutenpraxis (TP und APT) im Kreis Soest (auch 2 hälftige Zulassungen möglich)
sofort
a/p797Psychologische Psychotherapeutenpraxis (VT) im Kreis Unna (hälftiger Versorgungsauftrag - auch Anstellung möglich)
nach Vereinbarung
a/p933Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutenpraxis (TP) im Kreis Unna (hälftiger Versorgungsauftrag - auch Anstellung möglich)
nach Vereinbarung
a/p934Ärztliche Psychotherapeutenpraxis (TP) im Kreis Unna (hälftiger Versorgungsauftrag)
nach Vereinbarung
Regierungsbezirk Detmold
d/p814Ärztliche Psychotherapeutenpraxis (TP) in der krfr. Stadt Bielefeld (auch 2 hälftige Zulassungen möglich)
nach Vereinbarung
d/p925Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutenpraxis (TP) in der krfr. Stadt Bielefeld (auch 2 hälftige Zulassungen möglich - auch Anstel-lung möglich)
1/16
d/p889Psychologische Psychotherapeutenpraxis (TP und APT) in der krfr. Stadt Bielefeld (hälftiger Versorgungsauftrag)
1/16
d/p697Ärztliche Psychotherapeutenpraxis (VT und TP) im Kreis Herford (hälftiger Versorgungsauftrag - auch Anstellung möglich)
nach Vereinbarung
d/p748Ärztliche Psychotherapeutenpraxis (VT und TP) im Kreis Herford (hälftiger Versorgungsauftrag)
nach Vereinbarung
d/p924Psychologische Psychotherapeutenpraxis (VT) im Kreis Herford (hälf-tiger Versorgungsauftrag)
1/16
d/p863Ärztliche Psychotherapeutenpraxis (TP) im Kreis Lippe (auch 2 hälfti-ge Zulassungen möglich)
nach Vereinbarung
d/p922Psychologische Psychotherpeutenpraxis (VT) im Kreis Lippe (hälfti-ger Versorgungsauftrag)
nach Vereinbarung
-
38
9/2
015
Allgemeine fachärztliche Versorgung(Planungsbereiche = kreisfreie Städte / Kreise)
Kennzahl VertragsarztpraxenAbgabezeitraum Quartal:
d/p872Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutenpraxis (VT) im Kreis Min-den-Lübbecke - lokaler Sonderbedarf - (hälftiger Versorgungsauftrag)
sofort
d/p923Psychologische Psychotherapeutenpraxis (VT) im Kreis Paderborn (hälftiger Versorgungsauftrag)
nach Vereinbarung
Regierungsbezirk Münster
m/p760Psychologischer Psychotherapeutensitz (VT) im Kreis Borken (hälfti-ger Versorgungsauftrag)
sofort
m/p926Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutenpraxis (VT) im Kreis Coesfeld (hälftiger Versorgungsauftrag)
1/16
m/p908Psychologische Psychotherapeutenpraxis (TP) im Kreis Coesfeld (hälftiger Versorgungsauftrag)
sofort
m/p808Ärztliche Psychotherapeutenpraxis (TP und VT) in der krfr. Stadt Gel-senkirchen
nach Vereinbarung
m/p843Ärztliche Psychotherapeutenpraxis (TP) in der krfr. Stadt Münster (hälftige