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Tank- und Rastanlage
March-Holzhausen
Öffentliche Gemeinderatssitzung
Festhalle Holzhausen
13. Juli 2015
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Gliederung
1. Bedarf einer Rastanlage an der A5
2. Standortuntersuchung
3. Private Autohöfe
4. Arbeitsgruppe Natur und Landschaft
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Bedarf einer Rastanlage
Wir haben nach dem Bundesfernstraßengesetz einen
gesetzlichen Auftrag zur Schaffung eines
bedarfsgerechten Versorgungssystems
für alle Verkehrsteilnehmer an den Autobahnen.
T + R Bad Bellingen
T + R Mahlberg - West
T + R Renchtal - West
T+K Schauinsland
ist veraltet und kann
den Bedarf nicht
decken
Offenburg
Freiburg
Basel
Teil 1: Bedarf einer Rastanlage
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Die Zunahme des Schwerlastverkehrs
• wird laut der Prognose der Bundes aus dem Jahr 2008 bis zum
Jahr 2025 mit jährlich 2,2 % prognostiziert (gesamt bis 2025: 55%)
• wird laut der Detailuntersuchung des RPF aus dem Jahr 2013 mit
jährlich 1,9 % prognostiziert
Das prognostizierte Defizit an Lkw-Stellplätzen beträgt laut der
Detailuntersuchung des RPF für die südliche A5
300 Stellplätze.
Für den Bereich Freiburg hat das Bundesverkehrsministerium
eine Stellplatzanzahl von
71 Stellplätzen vorgeben.
Bedarf einer Rastanlage Weitere Gründe
Teil 1: Bedarf einer Rastanlage
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Standortuntersuchung
Insgesamt wurden eine Vielzahl an möglichen Standortortalternativen im Norden und im
Süden Freiburgs untersucht.
Im Bereich zwischen den Anschlussstellen (AS) Freiburg-Mitte bis Freiburg-Süd wurden
aufgrund
• eines Vogelschutzgebiet,
• eines FFH-Gebiets
• eines Landschaftsschutzgebiet,
• und eines ausgedehnten Gewässer-
netzes
keine geeigneten Standorte gefunden.
Teil 2: Standortuntersuchung
AS Freiburg - Mitte
AS Freiburg - Süd
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T + R Bad Bellingen
T + R Renchtal - West
Offenburg
Freiburg
Basel
AS Teningen – AS Freiburg Nord:
69.331 Kfz/ 24 h
(SLV 8.476 Lkw / 24h)
AS Freiburg Mitte – AS Bad Krozingen:
62.158 Kfz/ 24 h
(SLV 8.339 Lkw / 24h)
Weiter südlich wurden die potenziellen Standorte
Markgräflerland und Breisgau - West genauer untersucht.
Jedoch ergab eine tiefergehende Prüfung, dass
Standortuntersuchung
Teil 2: Standortuntersuchung
• Standorte südlich von Freiburg Mitte ein geringeres
Verkehrsaufkommen im Vergleich zum Norden Freiburgs
aufweisen
und damit nicht die
wirtschaftlichen Kriterien
für eine Tank- und Rastanlage
erfüllen.
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T + R Bad Bellingen
T + R Renchtal - West
Offenburg
Freiburg
Basel
Breisgau-West
Markgräflerland
Autohof Bremgarten
Standortuntersuchung
Weiter südlich wurden die potenziellen Standorte
Markgräflerland und Breisgau - West genauer untersucht.
Jedoch ergab eine tiefergehende Prüfung, dass
• sie zu nahe an der Rastanlage Bad Bellingen und dem
privaten Autohof Bremgarten (insbesondere Standort
Markgräflerland) liegen.
Teil 2: Standortuntersuchung
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T + R Bad Bellingen
T + R Renchtal - West
Offenburg
Freiburg
Basel
Weiter südlich wurden die potenziellen Standorte
Markgräflerland und Breisgau - West genauer untersucht.
Jedoch ergab eine tiefergehende Prüfung, dass
• beim Standort Breisgau-West zusätzlich sehr
problematische Baugrundverhältnisse vorliegen würden.
Standortuntersuchung
Breisgau-West
Teil 2: Standortuntersuchung
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T + R Bad Bellingen
T + R Renchtal - West
Offenburg
Basel
AS Teningen – AS Freiburg Nord:
69.331 Kfz / 24 h
(SLV 8.476 Lkw / 24h)
AS Freiburg Mitte – AS Bad Krozingen:
62.158 Kfz/ 24 h
(SLV 8.339 Lkw / 24h)
Nördlich von Freiburg liegt im Bereich zwischen AS Teningen
bis Freiburg-Mitte das höchste Verkehrskaufkommen vor und
damit ergibt sich
• der höchste Bedarf an Lkw-Stellplätzen
• und der höchste Bedarf an Rastmöglichkeiten für die
weiteren Verkehrsteilnehmer.
Standortuntersuchung
Standortuntersuchung
Teil 2: Standortuntersuchung
Freiburg
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March
Umkirch
Reute
Nimburg
Untersuchungsraum
Länge: 9 km
Breite: 600 m
AS Teningen
Teil 2: Standortuntersuchung
AS Freiburg
Nord Detaillierte Standortuntersuchung
von der AS Freiburg Mitte bis zur AS Teningen
Standortuntersuchung
Auswahl des
Untersuchungsraums
Das Bundesverkehrsministerium hat den
Untersuchungsraum auf den Bereich zwischen der AS
Freiburg Mitte und der AS Teningen festgelegt.
AS Freiburg
Mitte
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Auswahl des Standorts
Umfassende Analyse des Untersuchungskorridors
hinsichtlich der Belange des:
• Naturschutzes
• Wasserschutzes
• Städtebaus und der Raumordnung
• Verkehrs
Überlagerung der Belange
Abwägung aller Belange der einzelnen Planungsgebiete
Schritt 1
Schritt 2
Schritt 3 Festlegung des Vorzugsstandorts
Teil 2: Standortuntersuchung
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• zusammenhängendes europäisches
ökologisches Netz „Natura 2000“
(FFH-Gebiete/ Vogelschutzgebiete)
• Naturschutzgebiete § 23 BNatSchG
• Landschaftsschutzgebiete § 26 BNatSchG
• gesetzlich geschützte Biotope § 30 BNatSchG,
§ 32 NatSchG BW
Belange des Naturschutzes
Teil 2: Standortuntersuchung
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• Wasserschutzgebiete nach § 51 WHG
• Grundwasserschonbereiche
• Überschwemmungsgebiete
Belange des Wasserschutzes
Teil 2: Standortuntersuchung
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Belange des Städtebaus und der Raumordnung
• Regionaler Grünzug nach dem Regionalplan
„Südlicher Oberrhein“
• Grünzäsur nach dem Regionalplan „Südlicher
Oberrhein“
Städtebau
Raumordnung
• Wohngebiete nach § 4 BauNVO
• Gewerbegebiet nach § 8 BauNVO
• Mischgebiete nach § 6 BauNVO
• Nebenanlagen der Autobahn nach § 1 Abs.4
Nr.4 FStrG
Teil 2: Standortuntersuchung
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• Gewährleistung der Verkehrssicherheit an den
Zu- und Abfahrten der Anschlussstellen nach § 3
Abs.1 FStrG
Belange des Verkehrs
Teil 2: Standortuntersuchung
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• Überlagerung aller relevanten Kriterien
• Abwägung der Belange untereinander
• Festlegung möglicher Standorte
Gesamtdarstellung der Flächennutzungen
Teil 2: Standortuntersuchung
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Standorte der vertieften
Untersuchung
Anschlussstelle
Teningen
Anschlussstelle
Freiburg-Nord
Anschlussstelle
Freiburg-Mitte
Glotterbach
Kaiserstuhl
March
Schauinsland-Nord
Schauinsland-West
March
Umkirch
Reute
Buchheim
Nimburg
Neumatt
Teil 2: Standortuntersuchung
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Anschlussstelle
Teningen
Anschlussstelle
Freiburg-Nord
Anschlussstelle
Freiburg-Mitte
March
Umkirch
Reute
Buchheim
Nimburg
• Abstand vorhandene Wohnbebauung:
500 m (Nimburger Str., Bottingen)
• FFH-Gebiet benachbart (Schobbach)
• § 32-Biotope
• Wasserschutzgebiet Zone III
• Regionaler Grundwasserschonbereich
• Vorrangbereich für
Überschwemmungen
• Regionaler Grünzug
• verkehrlich günstig vor AS FR Mitte
• Standort Schauinsland als zusätzlicher
Lkw-Parkplatz
+
-
Standort Glotterbach
Glotterbach
Teil 2: Standortuntersuchung
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Standort Kaiserstuhl
Anschlussstelle
Teningen
Anschlussstelle
Freiburg-Nord
Anschlussstelle
Freiburg-Mitte
Kaiserstuhl
March
Umkirch
Reute
Buchheim
Nimburg
• Abstand vorhandene Wohnbebauung:
ca. 320 m (Waldstraße, Holzhausen)
• FFH-Gebiet benachbart (Schobbach)
• § 32-Biotope
• Wasserschutzgebiet Zone III
• Regionaler Grundwasserschonbereich
• Vorrangbereich für
Überschwemmungen
• Regionaler Grünzug
• Hochspannungsleitung
(3 Hochspannungsmasten)
-
Teil 2: Standortuntersuchung
• verkehrlich günstig vor AS FR Mitte
• Standort Schauinsland als zusätzlicher
Lkw-Parkplatz
+
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• keine Schutzgebiete und
Vorrangflächen betroffen
• verkehrlich günstig vor AS FR Mitte
• Standort Schauinsland als zusätzlicher
Lkw-Parkplatz
Standort March
Anschlussstelle
Teningen
Anschlussstelle
Freiburg-Nord
Anschlussstelle
Freiburg-Mitte
March
Umkirch
Reute
Buchheim
Nimburg
• Abstand vorhandene Wohnbebauung:
ca. 320 m (Nächstmatten,
Holzhausen)
• teilweise verträglich mit geplantem
Gewerbegebiet
• § 32-Biotope
• unmittelbare Nähe zur AS Freiburg-
Nord
+
- March
Teil 2: Standortuntersuchung
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Standort Schauinsland-Nord
Anschlussstelle
Teningen
Anschlussstelle
Freiburg-Nord
Anschlussstelle
Freiburg-Mitte
March
Umkirch
Reute
Buchheim
Nimburg
• Abstand vorhandene Wohnbebauung:
ca. 140 m (Kandelblickstraße,
Hochdorf)
• Abstand geplante Wohnbebauung: ca.
80 m („Fläche Nr.1“, FNP 1999,
Hochdorf)
• Landschaftsschutzgebiet
• § 32-Biotope
• Grünzäsur
• schwierige Topographie
• verkehrlich günstig vor AS FR Mitte
• teilweise bundeseigene Fläche
+
Schauinsland-Nord
Teil 2: Standortuntersuchung
-
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Standort Schauinsland-West
Anschlussstelle
Teningen
Anschlussstelle
Freiburg-Nord
Anschlussstelle
Freiburg-Mitte
March
Umkirch
Reute
Buchheim
Nimburg
Schauinsland-West
• Abstand vorhandene Wohnbebauung:
unmittelbar (Kandelblickstraße,
Hochdorf)
• Abstand geplante Wohnbebauung:
unmittelbar („Fläche Nr.1“, FNP 1999,,
Hochdorf)
• Landschaftsschutzgebiet
• § 32-Biotope
• Grünzäsur
• schwierige Topographie
-
Teil 2: Standortuntersuchung
• verkehrlich günstig vor AS FR Mitte
• teilweise bundeseigene Fläche
+
![Page 23: Öffentliche Gemeinderatssitzung Festhalle Holzhausen · Bedarf einer Rastanlage Wir haben nach dem Bundesfernstraßengesetz einen gesetzlichen Auftrag zur Schaffung eines bedarfsgerechten](https://reader031.vdocuments.site/reader031/viewer/2022022018/5b92d68a09d3f209728ca09c/html5/thumbnails/23.jpg)
Standort Neumatt
Anschlussstelle
Teningen
Anschlussstelle
Freiburg-Nord
Anschlussstelle
Freiburg-Mitte
March
Umkirch
Reute
Buchheim
Nimburg
• Vogelschutzgebiet „Mooswälder“
• Landschaftsschutzgebiet „Mooswald“
• § 32-Biotope
• Wasserschutzgebiet „March Umkirch“
• regionaler Grünzug
• verkehrlich günstig vor AS FR Mitte
• keine Wohnbebauung betroffen
• Standort Schauinsland als zusätzlicher
Lkw-Parkplatz
+
-
Neumatt
Teil 2: Standortuntersuchung
![Page 24: Öffentliche Gemeinderatssitzung Festhalle Holzhausen · Bedarf einer Rastanlage Wir haben nach dem Bundesfernstraßengesetz einen gesetzlichen Auftrag zur Schaffung eines bedarfsgerechten](https://reader031.vdocuments.site/reader031/viewer/2022022018/5b92d68a09d3f209728ca09c/html5/thumbnails/24.jpg)
Vorteile des Standorts March Im Vergleich zu den anderen Standorten …
• sind keine europäischen Vogelschutzgebiete betroffen,
• sind FFH-Gebiete nur unerheblich betroffen,
• gibt es keine artenschutzrechtliche
Ausnahmetatbestände,
• sind die Eingriffe in das Grundwasser vertretbar,
• sind keine raumordnerischen Vorranggebiete
betroffen,
• sind keine Vorrangflächen des Hochwasserschutzes,
• sind keine baulichen Zwangspunkte vorhanden,
• der Standort städtebaulich noch vertretbar.
Teil 2: Standortuntersuchung
Vorzugsstandort March
Anschlussstelle
Teningen
Anschlussstelle
Freiburg-Nord
Anschlussstelle
Freiburg-Mitte
March
Umkirch
Reute
Buchheim
March
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Teil 3 : Private Autohöfe
Freiburg
Offenburg
Basel
Private Autohöfe sind keine Alternative • der Bund plant, baut und unterhält das
Versorgungsnetz selbstständig,
Abweichung nur dann, wenn keine Versorgung
möglich ist (z.B. aus topographischen Gründen),
diese Voraussetzungen liegen an der A5 nicht vor
• es gibt keine rechtlichen Bindungen oder
Betriebspflichten für den Betreiber,
• sie sind nicht insolvenzsicher,
• die Benutzung ist in den meisten Fällen nicht
kostenfrei (Lkw-Stellplatz ca. 10 €),
• Probleme zu betrieblichen Regelungen
(Winterdienst, Beschilderung) können auftreten.
Die Beseitigung des Parkplatzmangels für Lkw
hat somit vorrangig auf den Rastanlagen des
Bundes zu erfolgen.
(Ergänzungen des Versorgungsnetzes durch private
Autohöfe sind möglich)
T + R Bad Bellingen
T + R Renchtal - West
T + K
Schauinsland
Shell Autohof
Kappel-Grafenhausen
T + R Mahlberg - West
Shell Autohof
Herbolzheim
Esso Autohof
Bremgarten
Esso Autohof
Bauer
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Teil 2: Standortuntersuchung
Arbeitsgruppe Natur und Landschaft 1. Arbeitstreffen am 15.Dez 2015
Arbeitskarte des Workshops
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Arbeitsgruppe Natur und Landschaft 2. Arbeitstreffen am 23.Juli 2015
Aus den Arbeitsgruppen in den LBP bzw. Planung
übernommene Vorschläge
• Naherholungs(rund)wege wieder herstellen
• Pufferstreifen um die T+R Anlage
• Anlage von Gewässerrandstreifen Eichmattenbach,
Krebsbächle, Schobbach
• Nistkästen
• Anlage und Pflege von Streuobstwiesen
• Entwässerungskonzept (Retention/Naturschutz)
Diese Vorschläge werden z.Z. noch geprüft
• Wiederherstellung der Durchgängigkeit von bestehenden
Durchlässen
Diese Vorschläge wurden nicht übernommen
• Vorschläge aus dem Managementplan FFH-Gebiet
Schobbach-Mooswald
Teil 4 : Arbeitsgruppe Natur und Landschaft
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Vielen Dank für Ihre
Aufmerksamkeit!