Download - Mediadaten Sinnvoll Leben 2013
Ihre lokale Zeitung für bewusstes Leben Verlag Sinnvoll Leben · Herausgeber: Thomas Schüle · 76448 Durmersheim · Tel.: 0 72 45/ 923 63 05 · www.verlag-sinnvoll-leben.de
MEDIADATEN
Stand 03/2013
Ihre lokale Zeitung für bewusstes Leben · Ausgabe Baden-Baden
Druckformat: Halb-Rheinisches Format (255 x 350 mm)
Druckverfahren: Zeitungs-Rotationsdruck; 4c-Euroskala
Satzspiegel: 226 x 305 mm (im Zeitungsdruck ist kein Anschnitt möglich)
Papier: 52g/qm aufgebesserter Zeitungsdruck ISO 69
Druckaufl age: ca. 30.000 Stück / je nach Verteilgebiet
Verteilung: an private Haushalte im Verteilgebiet
Zuschläge: Titelseite 30% Kein Zuschlag für 4c-Druck
Malstaff el: 3-malige Veröff entlichung = 5 % 6-malige Veröff entlichung = 10 % 12-malige Veröff entlichung = 15 %
Seite 2
Verbreitungsgebiet
Off enburg
32000 Druckaufl age31026 Haushalteca.78300 Einwohner
ErscheinungJuli 2013Februar 2014
Seite 3
Verbreitungsgebiet
Baden-Baden
29000 Druckaufl ageca. 34662 Haushalteca.75300 Einwohner
ErscheinungMai · November 2013
Seite 4
Ihre lokale Zeitung für bewusstes Leben · Ausgabe Baden-Baden Anzeigenformate und Preise
1/16 Seite 72,– 111x34
1/8 Seite 144,–
53,5x150
1/8 Seite 144,–
111x73
1/4 Seite 288,–
226x73
1/2 Seite 572,–
226x150
1/4 Seite 288,–
305 x 53,5
1/4 Seite 288,–
111 x 150
1/16 Seite 72,–
53,5 x 73
1/8 Seite 144,– 226x34
1/1 Seite 1144,– 226x305
Anzeigen:
1/16 Seite = 72,– €
1/8 Seite = 144,– €
1/4 Seite = 288,– €
1/2 Seite = 572,– €
1/1 Seite = 1144,– €
Zuschläge: Titelseite = 30%
Abschläge: textorientierte Anzeigen mit redak-tioneller Gestaltung = 25% (ab 1/2 Seite)
Kein Zuschlag für 4c-Druck
Malstaff el: 3-malige Veröff ent-lichung = 5 % 6-malige Veröff ent-lichung = 10 % 12-malige Veröff ent-lichung = 15 %
Zahlungsbedingung: Mit der Anzeigenbuchung wird der Betrag fällig Zahlungsmöglichkeit: Lastschrift, Vorkasse oder PayPal
Seite 5
Ihre lokale Zeitung für bewusstes Leben · Ausgabe Baden-Baden Allgemeine Geschäftsbedingungen 1. Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingun-gen gelten für die von Thomas Schüle, Julius-Leber-Str. 2, 76448 Durmersheim (im folgenden „Herausgeber“ genannt) herausgegebene Zeitung „Sinnvoll Leben“. Sie regeln das Vertragsverhältnis zwischen dem Herausgeber und den natürlichen und juristischen Personen, die eine der angebotenen Dienstleistungen nutzen (im folgenden „Auftraggeber“ genannt).
2. Grundsätzliches: Die Zeitung „Sinnvoll Leben“ ist eine Zeitung, die gemeinschaftlich von den Firmen durch den Herausgeber an die Bevölkerung in die Haushalte verteilt wird. Die Inhalte und Berichte sind vom jeweiligen Autor oder der entsprechenden Firma gekennzeichnet.
3. „Anzeigenauftrag“ im Sinne der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Veröff entlichung einer oder mehrerer Anzeigen eines Werbungstreibenden in einer Druckschrift des Herausge-bers zum Zweck der Verbreitung.
4. Anzeigenaufträge gelten stets für die nächste erreich-bare Ausgabe, es sei denn, es ist bei Vertragsabschluss eine spezielle Ausgabe ausgehandelt worden.
5. Die Preise der Anzeigen werden den jeweiligen Media-daten der Verteilgebiete entnommen.
6. Anzeigen nimmt der Herausgeber in den Formaten EPS, JPG, TIF und PDF entgegen. Die Anzeigenkunden bekommen einen PDF-Proof der Heftseite zur inhaltlichen und grafi schen Prüfung per E-Mail zugesandt. Technische und preisliche Inhaltsprüfung obliegt beim Kunden und liegt auch in dessen Veranwortung.
7. Der Herausgeber haftet für fehlerhaft gedruckte, ausgefallene oder fehlfarbige Anzeigen maximal in der Höhe des Anzeigenpreises. Der Auftraggeber hat im Falle
eines groben, fahrlässigen Fehlers Anspruch auf eine kostenlose Ersatzanzeige oder auf Zahlungsminderung. Bei vorheriger Einsicht eines PDF-Proofs tritt die Haftung nur für grobe Druckfehler in Kraft. Der Herausgeber gewährt die übliche Druckqualität im Rahmen ISO-Norm und der durch die Druckvorlage und das Druckverfahren gegebenen Möglichkeiten.
8. Der Auftraggeber haftet für den Inhalt seiner Anzeige und stellt den Herausgeber von Ansprüchen Dritter frei, wie sie etwa durch eine Abmahnung, ein Verbot und eine Einstweilige Verfügung entstehen können.
9. Der Herausgeber behält sich vor, Anzeigenaufträge wegen den Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grund-sätzen des Herausgebers abzulehnen, wenn deren Inhalt etwa nach pfl ichtgemäßen Ermessen des Herausgebers gegen Gesetze, behördliche Bestimmungen oder die guten Sitten verstösst oder deren Veröff ent lichung für den Herausgeber unzumutbar ist. Das gilt auch für bereits abgeschlossene Verträge, wenn neue Erkenntnisse oder Informationen die Ablehnung unvermeidbar machen. Die Ablehnung eines Auftrages wird dem Auftraggeber mitgeteilt.
10. Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes, der Anzeigenbilder oder der fertig gestalteten Anzeige ist der Auftraggeber verantwortlich. Als Stichtag gilt der vom Herausgeber veröff entlichte Druckunterlagenschluss. Für ungeeignete oder beschädigte Druckunterlagen fordert der Herausgeber unverzüglich Ersatz an.
11. Der Herausgeber hat das Recht, gelieferte Anzeigen in der Größe anzupassen, damit sie dem gebuchten Format entsprechen oder sich besser in das Layout einfügen. Wird die Anzeige damit größer als vertraglich
vereinbart, muss der Auftraggeber diese Mehrleistung nicht bezahlen.
12. Mit der Druckfreigabe wird die Rechnung gestellt.
Die Rechnung ist per Vorauskasse, Lastschrift oder PayPal zu bezahlen. Falls kein Zahlungseingang zu verzeichnen ist, hat der Herausgeber das Recht die Anzeige nicht zu drucken. Bei Zahlungsverzug tritt das Mahnwesen in Kraft, das durch Verzugszinsen, Anwalts- und Gerichts-kosten zusätzliche Kosten generieren kann.
13. Anzeigen, die in Form eines redaktionellen Textes im Heft erscheinen sollen, werden im Kopf mit der Beschrei-bung „ANZEIGE“ markiert.
14. Der Auftraggeber hat keinen Anspruch auf eine be-stimmte Seitenplatzierung oder eine Platzierung in einem bestimmten redaktionellen Umfeld, es sei denn, es wurde beiderseits bindend vereinbart. Ein reiner Platzierungs-wunsch ist ein Wunsch und hat keine bindende Wirkung.
15. Der Vertrieb wird durch eine externe Firma geregelt. Diese sichert eine Abdeckung der Verteilung in den priva-ten Haushalten zu 90% zu.
16. Die Verteilung der Zeitung wird nach Kalenderwochen geregelt und kann an allen Wochentagen stattfi nden. Vorzugsweise wird in der Wochenmitte verteilt.
17. Der Erfüllungsort ist der Sitz des Herausgebers. Gerichtsstand ist, soweit das Gesetz zwingend nichts anderes vorsieht, der Sitz des Herausgebers; auch für das Mahnverfahren sowie für den Fall, dass der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthaltsort des Auftraggebers im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt ist, ist als Gerichtsstand der Sitz des Herausgebers vereinbart.
Durmersheim, 21.3.2013 Thomas Schüle
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Ihre lokale Zeitung für bewusstes Leben · Ausgabe Baden-Baden Kontakt
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76448 Durmersheim
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